Aufnahmeantrag Seite 1 von 2

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Aufnahmeantrag Seite 1 von 2
D J K S a a r b r ü c k e n - R a s t pf u h l e . V.
Volleyball  Tischtennis  Eltern-Kind-Turnen  Yoga  Aerobic  Gymnastik
AUFNAHMEANTRAG
(Bitte in Druckschrift vollständig und lesbar ausfüllen!)
Ich bitte darum, mich bzw. mein nachstehendes Familienmitglied in den Verein aufzunehmen. Zugleich
gebe ich meine Einwilligung gemäß Bundesdatenschutzgesetz zur Speicherung und Verarbeitung meiner
personenbezogenen geschützten Daten.
Vorname, Nachname
Telefon-Nr.
Straße, Hausnummer
Mobilfunk-Nr.
PLZ
E-Mail-Adresse
Wohnort
Geburtsdatum
Geburtsort
Geschlecht:
Beitragsart:
Kinder/Jugendliche/Studenten
m
w
Abteilung:
Volleyball
Tischtennis
Erwachsene
Eltern-Kind-Turnen
Yoga
Familien (ab 3 Personen)
Aerobic
Gymnastik
(Datum)
(Unterschrift des Antragstellers bzw. des/der gesetzlichen Vertreter/s)
SEPA - Lastschriftmandat
Zahlungsempfänger:
Gläubiger-Identifikationsnummer:
Mandatsreferenz:
DJK Saarbrücken-Rastpfuhl e.V., Trittenheimer Weg 37, 66113 Saarbrücken
DE15ZZZ00000384595
(wird mit separatem Schreiben mitgeteilt)
Hiermit ermächtige ich die DJK Saarbrücken-Rastpfuhl e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift
einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der DJK Saarbrücken-Rastpfuhl e.V. auf mein Konto
gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis:
Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages
verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Zahlungsart:
Mandat gilt für eine einmalige Zahlung
Mandat gilt für wiederkehrende Zahlungen
Vorname, Nachname
IBAN
Straße, Hausnummer
BIC
PLZ
Kreditinstitut
Wohnort
(Ort, Datum)
(Unterschrift des/der Kontoinhaber/s)
interne Bearbeitungsvermerke
Eintrittsdatum
Mitliedsnummer /
Mandatsreferenz
Aufnahmegebühr
Beitrag Vormonate
Erledigungsvermerk
D J K S a a r b r ü c k e n - R a s t pf u h l e . V.
Volleyball  Tischtennis  Eltern-Kind-Turnen  Yoga  Aerobic  Gymnastik
BEITRAGSORDNUNG
1.
Die Beitragsordnung regelt die Einzelheiten der Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den
Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
2.
Die Mitglieder verpflichten sich:

am Sport- und Gemeinschaftsleben der DJK Saarbrücken – Rastpfuhl e.V. aktiv teilzunehmen und die
Satzungen und Ordnungen der DJK Saarbrücken – Rastpfuhl e.V. zu erfüllen.

im Sport eine faire und kameradschaftliche Haltung zu zeigen und die Pflichten gegenüber den
Fachverbänden zu erfüllen.

die festgesetzten Beiträge zu entrichten.
Die Satzung sowie die Beitragsordnung der DJK Saarbrücken – Rastpfuhl e.V. finden Sie auf unserer Homepage
unter:
www.djk-saarbrücken-rastpfuhl.de/unserverein/
3.
Die Höhe der Beiträge wird von der Vertreterversammlung beschlossen.
4.
Anschriften-, Namens- und Kontoänderungen sind dem Verein unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
5.
Der Mitgliedsbeitrag beinhaltet:

die Sportversicherung des Landessportverbandes Saar (LSVS)

die Verbandsabgabe für die DJK Saarbrücken – Rastpfuhl e.V.
6.
Der Beitrag wird monatlich berechnet. Die Zahlung erfolgt vierteljährlich im SEPA – Lastschriftverfahren zu den
Fälligkeiten am 01.02.; 01.05.; 01.08.; 01.11. eines Jahres.
7.
Bei Eintritt in den Verein zwischen den einzelnen Einzugsterminen wird der Beitrag ab dem Beitrittsmonat beim
nächsten Einzugstermin zusätzlich eingezogen. Bei Unregelmäßigkeiten auf dem Konto des Vereinsmitgliedes
(z.B. ohne Deckung, Änderung der Bankdaten, Namensänderung u.ä. ) sind anfallende Gebühren von dem Mitglied
zu zahlen.
8.
Mitgliedern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich weiterhin in der Ausbildung befinden, wird gegen
Nachweis ein ermäßigter Beitrag gewährt. Wird der Nachweis nicht erbracht, wird der Beitrag ab dem 01.01. des
Folgejahres auf die Beitragsart „Erwachsene“ geändert. Eine erneute Reduzierung des Beitrages erfolgt erst mit
dem Zeitpunkt der Vorlage des Nachweises und wird nicht rückwirkend gewährt. Der ermäßigte Beitrag wird
längstens für den Zeitraum gewährt, für den die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Kindergeld erfüllt
sind.
Als Nachweis gelten:

der Bescheid über den Nachweis von Kindergeld

für Schüler die Schulbescheinigung

für Studenten die Immatrikulationsbescheinigung

für Auszubildende eine Kopie des Ausbildungsvertrages, Bescheinigung des Arbeitgebers
9.
Der Austritt aus dem Verein muss schriftlich mit einer Fris t von mindestens se chs W ochen zum
Quartal sende er klärt w erde n. Im Todesfall erlischt die Mitgliedschaft sofort.
10. Für Teilnehmer an Sportkursen gelten neben den Mitgliedsbeiträgen gesonderte Gebühren.
Die Kursgebühren werden von den Gruppenleitern erhoben und anhand einer detaillierten Aufstellung mit dem
Vorstand abgerechnet.
Beiträge pro Monat (Stand 01.04.2010) :




Kinder / Jugendliche / Auszubildende / Studenten
Erwachsene
Familie ab drei Personen
Aufnahmegebühr (einmalig pro Mitglied)
4,50 €
6,50 €
13,00 €
3,50 €