Witich Rossmann FAQ: Tarifabschluss 13. Mai 2016 für
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Witich Rossmann FAQ: Tarifabschluss 13. Mai 2016 für
Witich Rossmann FAQ: Tarifabschluss 13. Mai 2016 für die Metall- und Elektroindustrieindustrie NRW In ersten Diskussionsrunden nach dem Tarifabschluss und in den sozialen Medien sind viele Fragen zum Tarifabschluss aufgeworfen worden. Auf einige davon soll mit den nachfolgenden Fragen und Antworten eingegangen werden. Sie sollen zum Nachdenken und Nachfragen anregen. 1. Steigert der Tarifabschluss die Realeinkommen der Metallarbeitnehmer? Der Tarifabschluss für die Metall- und Elektroindustrieindustrie 2016 sieht mit den Steigerungen von 2,8 % ab 1.7.2016 und 2,0 % ab 1.4.2017 (sowie 150 €) auf den ersten Blick nicht imposant aus. Die 4,3 % im Jahr 2012, die 3,4 %+2,2 % im Jahr 2013 sowie die 3,4 % im Jahr 2015 sehen optisch deutlich besser aus. Allerdings: Die reale Kaufkraftsteigerung hängt nicht nur von der Tariferhöhung, sondern auch von der Preissteigerung (Inflationsrate) ab. Die Tariferhöhung 2015 von 3,4 % ist angesichts einer Inflationsrate von 0,3 % die höchste Reallohnsteigerung seit dem Jahr 2000 gewesen. Das haben die Arbeitgeber als Begründung für ihre sehr lange und hartnäckige Verweigerung eines fairen Angebotes genutzt. Sie sind der Meinung, der Abschluss 2015 wäre angesichts der geringen Preissteigerung viel zu hoch gewesen. Die aktuelle Preissteigerung im ersten Halbjahr 2016 (Januar-April 0,5 %; 0,0 %; 0,3 %,-0,1 %) lag nahe an der Nulllinie. Die Prognosen der deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute vom April 2016 (Gemeinschaftsgutachten) gehen von einer Inflationsrate 2016 von 0,5 % und 2017 von 1,5 % aus. Wenn das eintrifft, dann ergibt sich 2016 eine deutliche Realeinkommenssteigerung von 2,3 % und 2017 immerhin noch eine weitere von 0,5 %. Wie das Verhältnis von Tariflohnsteigerungen und Preissteigerungen seit 1992 ausgesehen hat zeigt das Schaubild: 2. Welche volkswirtschaftliche Bedeutung hat der Tarifabschluss für Binnenkaufkraft? Mit 3,75 Millionen Beschäftigten ist die Metall- und Elektroindustrie ein entscheidender Leitsektor der deutschen Volkswirtschaft. Jährlich wird hier ein Einkommen der Arbeitnehmer von 187 Milliarden € erzielt (2014). Eine Steigerung von 2,8 % beinhaltet insofern auf ein Jahr einen Kaufkraftzuwachs von 5,2 Milliarden €, der Zuwachs um 2 % eine weitere Steigerung um 3,7 Milliarden €. Diese Summen entsprechen schon einem kleineren Konjunkturprogramm. Da auch Verdi einen ähnlich hohen Tarifabschluss erzielt hat und andere Gewerkschaften, wie die IG BCE ähnliche Tarifsteigerungen durchsetzen werden, wird die Binnenkaufkraft in Deutschland deutlich gestärkt. Angesichts der Risiken in der Weltwirtschaft (China, Rußland, Erdöl- und Rohstoffländer) ist diese Stärkung der Binnenkaufkraft für das Wirtschaftswachstum in Deutschland in den letzten Jahren besonders wichtig. Dies sehen auch die Wirtschaftsforschungsinstitute in ihrem April-Gutachten so: 3. „Die Metall- und Elektroindustrie profitiert nicht vom Kaufkraftzuwachs, weil fast 60 % des Umsatzes ins Ausland geht und Arbeitnehmer keine Maschinen kaufen“ Viele Produkte der Metall- und Elektroindustrie wie z. B. Autos, Hobbywerkzeuge, elektronische und technische Haushaltsprodukte werden auch direkt von Arbeitnehmern gekauft. Es gibt aber auch viele indirekte Wirkungen, wie z. B.: - Arbeitnehmer bauen und renovieren Wohnungen und Häuser und beleben damit das augenblicklich exzellent ausgelastete Handwerk sowie die Baubranche, die Heizung-, Klima-, Sanitär-, Elektrotechnik sowie entsprechende Nutzfahrzeuge und Baumaschinen kaufen. - Zahllose Konsumprodukte wie Lebensmittel werden mit Maschinen hochautomatisiert verarbeitet, verpackt und mit Fahrzeugen ausgeliefert. Dies gilt für Schlachthöfe, Tiefkühlkost ebenso wie für Schokolade und Marmelade. - Die Arbeitnehmernachfrage nach modernen Kommunikationsmitteln (Internet, Smartphone) steigert den Aufbau von Datennetzen und die Nachfrage nach entsprechender Hard- der Software der Elektronikindustrie. - Mit den gestiegenen Steueraufkommen der Arbeitnehmer werden öffentliche Investitionen für Infrastruktur finanziert, vielfach mit Produkten der ME-Industrie (Nahverkehr, Datennetze, Schienenwege mit elektronischen Steuerungssystemen und neuen Nah- und Fernverkehrszügen). - Von den steigenden Beiträgen zur Krankenversicherung profitieren die vielen Metall- und Elektrounternehmen, die hochwertige Medizintechnik herstellen. - Von der gesteigerten Kaufkraft der deutschen Arbeitnehmer profitieren auch unsere europäischen Nachbarländer mit ihren Export- und Dienstleistungsangeboten (Textilien, Lebensmittel, Tourismus etc.). Dadurch steigt auch deren Kaufkraft und Nachfrage nach deutschen industriellen Exportgütern. Von der Belebung der südeuropäischen Länder und ihren hohen Kfz-Zulassungszahlen profitiert im Augenblick besonders die deutsche Automobilindustrie (z. B. Italien, Spanien). Mit anderen Worten, die Argumente der Arbeitgeber ignorieren die Kreisläufe der deutschen wie europäischen Volkswirtschaft. 4. Warum hat sich die IG Metall auf die Forderung der Arbeitgeber nach einer „Differenzierung“ eingelassen? Die Differenzierung ist für die IG Metall kein geliebtes Kind. Alle Arbeitnehmer der Metall- und Elektroindustrie haben die gleichen hohen Kosten für Leben, Wohnen, Kleidung, Verkehr, Kommunikation, Erziehung, Qualifizierung, Gesundheit, Erholung und Altersvorsorge aufzubringen. Leiharbeiter, die kein Equal Pay bekommen und Arbeitnehmer, deren Betriebe wegen einer Differenzierungsregelung ihren Arbeitnehmer Tariferhöhungen später zahlen, bekommen bei ihren Einkäufen keinen „Differenzierungsabschlag“ – sie müssen wie alle den gleichen Preis bezahlen. Die IG Metall hat sich deshalb in den Verhandlungen um eine Differenzierung stark und erfolgreich dafür engagiert, dass der Differenzierung enge Grenzen gesetzt werden: - Der Tarifvertrag 2016 gibt nur zwei Möglichkeiten der Differenzierung, die es auch 2006 und 2010 schon einmal gab: 1. Der Pauschalbetrag von 150 € (für die Monate April-Juni 2016) kann teilweise oder ganz nicht gezahlt werden. 2. Die zweite Tariferhöhung von 2 % kann ganz oder teilweise um drei Monate später Inkrafttreten. - Die Entscheidung, ob die Differenzierungsregelung genutzt wird, treffen allein die Tarifvertragsparteien. Der Arbeitgeber muss sie über seinen Verband bei der IG Metall beantragen. Die IG Metall muss gemeinsam mit den Mitgliedern im Betrieb prüfen und beurteilen, ob der Betrieb wirklich in einer wirtschaftlich schlechten Situation ist. Dazu muss der Arbeitgeber Unterlagen bereitstellen. Die betriebliche Tarifkommission muss mit den Mitgliedern die Entscheidung treffen. Im Gegensatz zu 2006/2010 können das nicht mehr allein die Betriebsparteien (Arbeitgeber / Betriebsrat). Damit wird sichergestellt, das lediglich ein eher geringer Anteil (ca.10 %) des Tariferhöhungsvolumens innerhalb der Laufzeit von 21 Monaten vom Arbeitgeber nicht gezahlt werden kann. Und der Arbeitgeber kann es nicht durch willkürlichen Druck auf den Betriebsrat erzwingen, wie das 2006/2010 in einigen Betrieben der Fall war. Insofern kann halbwegs sichergestellt werden, dass die Differenzierungsregelung wirklich nur in Betrieben mit sehr schlechter Finanz- und Wirtschaftslage zum Tragen kommt, nicht aber zur zusätzlichen Gewinnsteigerung der Eigentümer und Manager. Erst nach Formulierung dieser – gegenüber 2006/2010 – eindeutigen und besseren Differenzierungsregelung, die nur für dieses Entgeltabkommen 2016/2017 gilt, hat die IG Metall der Differenzierung in den Verhandlungen zugestimmt. Ohne Differenzierung hätte in den Verhandlungen die Gefahr bestanden, dass sich die gesamte Tariferhöhung nur an den wirtschaftlich schwachen Firmen orientiert. Für alle Arbeitnehmer wäre eine deutlich geringere Tariferhöhung das Ergebnis gewesen. So konnte die Zustimmung der Arbeitgeberverbände zum jetzigen Tarifabschluss erreicht werden. Das war für die Arbeitgeber ein wichtiger Bestandteil des Tarifabkommens und für uns ein letztlich ein zu akzeptierender Kompromiss. 5. Arbeitgeberpräsident Kirchhoff nennt in der „Rheinischen Post“ die Differenzierungsregelung einen Einstieg in zukünftige variablere Tarifregelungen? Welche Forderungen haben die Arbeitgeber in den Tarifverhandlungen hinsichtlich der Differenzierung verfolgt? Die Arbeitgeber wollten einen strukturellen, eigenständigen „Tarifvertrag Differenzierung“, der zukünftig in jeder Tarifrunde unabhängig von allen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angewandt werden kann. Ihre Vorstellungen beinhalteten neben den bekannten Differenzierungsregeln unter anderem auch die Forderung, dass innerhalb der Laufzeit das gesamte Tariferhöhungsvolumen (z. B. die 2,8 %) durch eine Verrechnung mit dem „Weihnachtsgeld“ eingespart werden kann. Oder das die Arbeitnehmer das Tariferhöhungsvolumen ausgleichen durch eine während der Laufzeit erhöhte Arbeitszeit (das wäre z. B. bei 2,8 % genau eine Stunde zusätzliche Arbeitszeit in der Woche – 36 statt 35 Stunden). Eine andere Forderung zur Differenzierung war z. B. die Ersetzung des „Weihnachtsgeldes“ (55 % eines Monatsentgeltes) durch eine ertragsabhängige Bezahlung mit Kennziffern, die im Betrieb ausgehandelt werden. Ein solcher „Tarifvertrag Differenzierung“ würde bedeuten, dass nach jedem Tarifabschluss im Betrieb eine zweite Tarifrunde stattfindet. Erst danach steht fest, was der Tarifabschluss wirklich wert ist. Oder mit den Worten von Präsident Kirchhoff in der Rheinischen Post (14. Mai 2016) zum Vorteil eines solchen Differenzierungstarifvertrag: „Diese Differenzierungen müssten dann nicht immer wieder in jeder Tarifrunde mühsam neu verhandelt werden. Differenzierungen könnten etwa an die Ertragslage gekoppelt und sowohl nach oben als auch unten möglich sein“. Die Siemens Arbeitnehmer der Siemens Niederlassungen in Deutschland hatten damit schon einmal in ihrem Tarifvertrag Erfahrungen gesammelt und haben sich mühsam das regelmäßige „Weihnachtsgeld“ zurückverhandelt. Die Diskussion über einen solchen „Tarifvertrag Differenzierung“ ist jetzt eröffnet und muss innerhalb der IG Metall geführt werden. Eine der Begründungen der Arbeitgeber war zusätzlich, dass kaum noch ein Unterschied zwischen den Tarifentgelten und den Effektivverdiensten bestehe. Man brauche deshalb neue „Differenzierungspotenziale“. Diese Begründung besagt im Kern allerdings, dass nach Abbau der meisten übertariflichen Leistungen im Betrieb jetzt regelmäßig die Chance für Arbeitgeber existieren soll, die vereinbarten Tariferhöhungen erst am Ende eines Tarifvertrages wirksam werden zu lassen. 6. „Die IG Metall hat 5 % für eine Laufzeit von 12 Monaten gefordert. Warum wurde jetzt eine Laufzeit von 21 Monaten vereinbart? War keine kürzere Laufzeit möglich? Die Arbeitgeber beharrten bis zum Schluss der Verhandlungen auf einer Laufzeit von 24 Monaten. Dies gebe ihnen mehr Planungssicherheit für die Kalkulation und Projektangebote. Die IG Metall hat in den Verhandlungen immer wieder darauf hingewiesen, dass - angesichts der großen Unsicherheiten über die weitere wirtschaftliche Entwicklung (Absatz, Material- und Energiepreise, Wechselkurse, Verbraucherpreise etc.) lange Laufzeiten für beide Seien hohe Risiken einer Fehleinschätzung beinhalten, - dass letztlich alle Unternehmen ihre Planungen auf Basis ihrer jeweiligen Geschäftsjahre machen – also für 12 Monate. Letztlich entscheidend für die Bereitschaft der IG Metall eine längere Laufzeit zu akzeptieren waren zwei Gründe: - die Arbeitgeber waren bereit, für eine längere Laufzeit ein deutlich höheres Tariferhöhungsvolumen insgesamt zu akzeptieren. - die IG Metall hat ausreichend Zeit, die nächste Tarifverhandlungsrunde, in der auch die Themen der tariflichen Arbeitszeitgestaltung (mehr Arbeitszeitsouveränität für Arbeitnehmer) eine wichtige Rolle spielen sollen, gründlich vorzubereiten. Ein Rückblick auf die zurückliegenden Entgeltabkommen seit 1991 zeigt zudem, dass wir im Durchschnitt Tarifverträge mit einer Laufzeit von 18,8 Monaten hatten. Längere Laufzeiten hingen allerdings zum Teil auch mit besonderen sonstigen Tarifvereinbarungen wie der Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeiten (37 auf 35 Wochenstunden), der Einführung der ERA-Tarifverträge sowie der tiefen Wirtschaftsund Finanzkrise 2008/2009 zusammen. Insgesamt sind aber längere Laufzeiten nie einseitig zu Lasten der Arbeitnehmer gewesen. Beide Seiten stehen im Risiko, Fehleinschätzungen wurden jeweils in der nachfolgenden Tarifbewegung korrigiert, wie das nachfolgende Schaubild zeigt: 7. Wie ist der Tarifabschluss zu bewerten? Wie steht er im Vergleich zu anderen Tarifabschlüssen dar? Kritische Kommentare zum Abschluss in den sozialen Medien weisen zu Recht darauf hin, dass die Tariferhöhung von insgesamt 4,8 % in der Metall- und Elektroindustrie ja nicht mit den geforderten 5 % für 12 Monate vergleichbar sind. Die 4,8 % gelten für 21 Monate. Das ist eine Binse. Viel schwerer ist es indes, einen solchen Abschluss realistisch zu bewerten, weil es viele Perspektiven einer solchen Bewertung gibt. Deshalb auch dazu einige Anmerkungen. Die vielleicht wichtigste und einfachste Bewertung ist die Betrachtung der Reallohnsteigerung. Tariferhöhung minus Inflationsrate ist einfach – aber immer nur im nach hinein. Das Schaubild oben sowie die immer unsicheren Prognosen geben einen ersten Hinweis. Für 2016 ergibt sich mithin eine auch im Vergleich mit anderen Jahren seit dem Jahr 2000 durchaus kräftige Reallohnsteigerung und für 2017 zumindest keinen Kaufkraftverlust. Im Vergleich mit nicht tarifgebundenen Betrieben/Unternehmen ist dies eine erhebliche Steigerung, denn in diesen Unternehmen gibt es zumeist nur individuell sehr unterschiedliche Entgeltsteigerungen. Und in diesen Entgelterhöhungen mischen sich meistens der Ausgleich für Preissteigerungen mit Entgelterhöhungen für zusätzlich übernommen Aufgaben, für höhere individuelle Leistungen. In tarifgebundenen Unternehmen gibt es solche Entgeltsteigerungen zusätzlich zu den allgemeinen Tariferhöhungen: Neue höherwertige Aufgaben führen zu höheren Entgeltgruppen, bessere Leistungen können zu höheren tariflichen Leistungszulagen führen. Statistiker und Mathematiker mühen sich immer wieder damit, Tarifverträge mit längeren Laufzeiten als 12 Monate vergleichbar zu machen. Die sogenannte Westrick-Formel ist eine Methode, die Belastungsberechnung der steigenden Kosten für Arbeitgeber eine andere. Sie wird bei längeren Laufzeiten, zumal mit Pauschalbeiträgen ungenau. Für Arbeitnehmer zählt letzten Endes immer, wieviel „Mehr“ auf dem Konto Brutto und Netto landet. Und das ist zumindest Brutto einfach zu berechnen. Wer 3.000 € im April 2016 verdient hat, der bekommt ab 1. Juli 2016 3.084 € und ab 1.4.2017 3.146 €. Das sind in 21 Monaten 65.220 € statt 63.000 € ohne Tariferhöhung – so gerechnet ein Anstieg von 3,5 %. So rechnet der schlichte Arbeitgeber: Ich muss dem Arbeitnehmer insgesamt in der Laufzeit 2.220 € mehr bezahlen als ohne Tariferhöhung. Der Arbeitgeberverband hingegen macht eine Lohnkostenbelastungsberechnung indem er jeweils Monat für Monat die Steigerung gegenüber dem Vorjahr betrachtet: Er rechnet dem Verbandsmitglied vor, was die durchschnittliche Steigerung über die gesamte Laufzeit beträgt. Die Arbeitgeber hingegen halten ihm vor, das die Erhöhung der Tabellen um 4,8% ab 1.4.2017 die Basis für den nächsten Tarifabschluss bilden, also für den Arbeitnehmer bis zum Renteneintritt als Einkommensgewinnwirksam bleiben und für den Arbeitgeber als Kosten. Der schlichte Journalist schreibt in seinem Blatt, dass die IG Metall 4,8 % durchgesetzt hat und Verdi 4,75 % (2,4 + 2,35). Der etwas klügere Journalist ergänzt, dass aber die IG Metall eine kürzere Laufzeit hat und deshalb ab 1.1.2018 wahrscheinlich schon wieder eine Tariferhöhung durchsetzt, während die Verdi Arbeitnehmer darauf noch drei Monate warten müssen. 8. „Das Ergebnis hätte deutlich höher ausfallen können, wenn die IG Metall Ernst mit ihren vierundzwanzigstündigen Tagesstreiks gemacht hätte“! Nachdem auch in der dritten Verhandlung die Arbeitgeber anstelle von 0,9 % für 12 Monate 1,05 % für jeweils 1 Jahr bei einer zweijährigen Laufzeit angeboten hatten, reagierten die Arbeitnehmer drastisch: Direkt nach Ablauf der Friedenspflicht begannen Nachtschichtwarnstreiks. Innerhalb weniger Tage bis zum 12. Mai 2016 traten – unterbrochen von den Himmelfahrtsfeiertag und Brückentag – 760.000 Arbeitnehmer in befristete Warnstreiks. Erst das hat zu ernsthaften Verhandlungen am 12. Mai geführt. In der Verhandlungsnacht spielten die 24-Stunden-Tagesstreiks eine große Rolle. Als neues Element des Arbeitskampfkonzepts der IG Metall zwischen Warnstreiks und unbefristetem Streik waren sie erst im Oktober 2015 auf dem Gewerkschaftstag beschlossen worden. Kaum jemand hatte angenommen, dass sie schon in der reinen Entgelttarifrunde 2016 nötig wären. Die provokatorische Verweigerungshaltung der Arbeitgeber indes änderte die Vorbereitung der IG Metall. Sorgfältig wurden neben den Warnstreiks auch die Tagestreiks vorbereitet: In allen Tarifbezirken der IG Metall wurden die Streikbetriebe festgelegt aus allen Branchen und Größenordnungen. Für die IG Metall-Mitglieder dieser Betriebe wurden die Streikausweise vorbereitet, zum Teil sogar gedruckt. Betriebsräte und Vertrauensleute waren informiert und hatten sich auf alle rechtlichen und organisatorischen Themen eines solchen 24-Stundenstreiks vorbereitet. Das blieb auch den Arbeitgebern nicht verborgen. In der hoch vernetzten Just-in-TimeProduktion, insbesondere der Auto- und Autozulieferindustrie, hätte das schnell Wirkungen erzielt. Als den Arbeitgebern in der Verhandlungsnacht am 12. Mai deutlich wurde, dass bei einem Scheitern der Verhandlungen nach Pfingsten unmittelbar in den nächsten vierzehn Tagen mit diesen 24-Stundenstreiks gerechnet werden musste, stieg langsam die Verhandlungsbereitschaft über ein ernsthaftes Tarifergebnis. Letztlich ist in dem Ergebnis das Druckmittel der 24-Stunden-Streiks schon unmittelbar wirksam geworden, ohne dass es direkt angewandt werden musste. Die Laufzeit von 21 Monaten gibt der IG Metall die Chance, mit noch mehr Betrieben und ihren Vertrauensleuten und Betriebsräten dies neue Arbeitskampfkonzept sorgfältig für die nächste Tarifrunde vorzubereiten. Aber schon die realistische Drohung damit, hat 2016 Wirkung gezeigt – ist also quasi im Tarifergebnis „eingepreist“.