Fahrkostenerstattung Antrag
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Fahrkostenerstattung Antrag
Techniker Krankenkasse 20907 Hamburg Name ____________________ Vorname ____________________ Straße, Nr. ____________________ PLZ, Ort ____________________ Vers.-Nr. ____________________ Fahrkosten – Meine Angaben Angaben für: geboren am: Tag Monat Jahr Bei mehreren Fahrten sind Abfahrts-, Zielort und benutztes Verkehrsmittel gleich. In diesem Fall tragen Sie lediglich die erste Fahrt (Hin- und Rückfahrt) ein. Hinfahrt von (Ort/Straße): nach (Ort/Straße): Rückfahrt von (Ort/Straße): nach (Ort/Straße): W616001 141013 benutztes Verkehrsmittel (VM) Hinfahrt am: PKW öffentliche VM Taxi/Mietwagen Rückfahrt am: PKW öffentliche VM Taxi/Mietwagen * Entfernung Fahrpreis öffentliche Verkehrsmittel und in km Transportunternehmen/Verkehrsverbund* Der Betrag ist nur erforderlich, wenn Ihr Arzt aus medizinischen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel (Bus/Bahn) für ausreichend hält und Sie ein anderes Verkehrsmittel genutzt haben. Vorliegende Quittungen, Rechnungen oder Fahrscheine füge ich im Original bei. 2- , Eine oder mehrere Fahrten stehen (eventuell) im Zusammenhang mit einem Arbeits- oder Wegeunfall einem Schul- bzw. Kindergartenunfall einer Berufskrankheit sonstigen Unfallfolgen einer Wehrdienstbeschädigung/einem Impfschaden Mich begleitete Bitte überweisen Sie den Betrag auf folgendes Konto: Bankname IBAN D E Nur bei Bankverbindung im Ausland IBAN BIC Abweichender Kontoinhaber Vorname Name Bei Fragen erreichen Sie mich tagsüber unter der Telefonnummer Diese Angaben sind freiwillig Datum Tag Monat Unterschrift Jahr Ihre persönlichen Daten (Sozialdaten) benötigen wir, um unsere Aufgaben richtig erledigen zu können. Die Rechtsgrundlage dafür ist § 284 Sozialgesetzbuch V (SGB V). 3– , Weitere Fahrten benutztes Verkehrsmittel (VM) am: Entfernung in km Datum: Tag Monat PKW öffentliche VM Taxi/Mietwagen Jahr Datum: Tag Monat PKW öffentliche VM Taxi/Mietwagen Jahr Datum: Tag Monat PKW öffentliche VM Taxi/Mietwagen Jahr Datum: Tag Monat PKW öffentliche VM Taxi/Mietwagen Jahr Datum: Tag Monat PKW öffentliche VM Taxi/Mietwagen Jahr Datum: Tag Monat PKW öffentliche VM Taxi/Mietwagen Jahr Datum: Tag Monat PKW öffentliche VM Taxi/Mietwagen Jahr Datum: Tag Monat PKW öffentliche VM Taxi/Mietwagen Jahr Datum: Tag Monat PKW öffentliche VM Taxi/Mietwagen Jahr W616001 141013 Datum: Tag * Monat Fahrpreis öffentliche Verkehrsmittel und Transportunternehmen/Verkehrsverbund* PKW öffentliche VM Taxi/Mietwagen Jahr Der Betrag ist nur erforderlich, wenn Ihr Arzt aus medizinischen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel (Bus/ Bahn) für ausreichend hält und Sie ein anderes Verkehrsmittel genutzt haben. Techniker Krankenkasse 20904 Hamburg Name ____________________ Vorname ____________________ Straße, Nr. ____________________ PLZ, Ort ____________________ Vers.-Nr. ____________________ Fahrkosten – Angaben der Ärztin/des Arztes Angaben für: geboren am: Tag Monat Jahr Vertragsärztinnen/Vertragsärzte Für die Verordnung einer Krankenbeförderung wurde das Muster 4 vereinbart. Sofern ergänzend eine Begleitperson bzw. eine Angabe der nächsterreichbaren Behandlungsmöglichkeit erforderlich ist, können Sie dies hier bestätigen. Die Praxis/Klinik gehört/gehörte – ausgehend vom Wohnort des Patienten – zu den beiden nächsterreichbaren Behandlungsmöglichkeiten oder ich habe direkt an die aufgesuchte Praxis/Klinik überwiesen. Eine Begleitperson ist/war zwingend medizinisch notwendig. Hin und Rückfahrt Datum Tag Monat Jahr nur Hinfahrt nur Rückfahrt Stempel und Unterschrift der/s Ärztin/Arztes Ärztinnen/Ärzte die keine Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4) verwenden. Ein öffentliches Verkehrsmittel ist/war ausreichend. Ein Taxi oder Mietwagen ist/war zwingend medizinisch notwendig. Hin und Rückfahrt nur Hinfahrt nur Rückfahrt W616001 141013 Tag/voraussichtlicher Zeitraum der Behandlung/Behandlungsfrequenz Die Praxis/Klinik gehört/gehörte – ausgehend vom Wohnort des Patienten – zu den beiden nächsterreichbaren Behandlungsmöglichkeiten oder ich habe direkt an die aufgesuchte Praxis/Klinik überwiesen. 5- , Eine Begleitperson ist/war zwingend medizinisch notwendig. Hin und Rückfahrt nur Hinfahrt nur Rückfahrt Besonderheiten für bestimmte Behandlungen Fahrten zur Dialyse Onkologische Chemo- oder Strahlentherapie Ambulante Operation im Sinne des § 115 b SGB V* Wenn ja: Ambulante Operation am Tag Monat Jahr Vor- bzw. Nachbehandlungen zu einer ambulanten Operation im Sinne des § 115 b SGB V* * 115 b SGB V: Ambulante Operation im Sinne des zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vereinbarten Katalogs ambulant durchführbarer Operationen. Krankenhausbehandlung voll- oder teilstationär Krankenhausbehandlung vor- oder nachstationär Sonstige Behandlung, die aus medizinischer Sicht stationär erfolgen müsste, jedoch aus besonderen Gründen ambulant vorgenommen wird. Bitte kurz begründen: Tag/voraussichtlicher Zeitraum der Behandlung/Behandlungsfrequenz Datum Tag Monat Jahr Stempel und Unterschrift der/s Ärztin/Arztes W616001 141013 Die persönlichen Daten (Sozialdaten) benötigen wir, um unsere Aufgaben richtig zu erledigen. Die Grundlage dafür ist § 284 Sozialgesetzbuch V (SGB V) in Verbindung mit § 100 SGB X und § 21 SGB X. Wir informieren Sie gern, wie wir die Daten schützen. Techniker Krankenkasse 20904 Hamburg Name ____________________ Vorname ____________________ Straße, Nr. ____________________ PLZ, Ort ____________________ Vers.-Nr. ____________________ Fahrkosten – Bestätigung der Behandlungstage Angaben für: geboren am: Tag Monat Jahr Der o.g. Patient wurde zu Lasten der Techniker Krankenkasse in (Praxis/Einrichtung/Ort) an folgenden Tagen behandelt: Stempel und Unterschrift der Praxis/Einrichtung Datum Tag Monat Jahr W616001 141013 Die persönlichen Daten (Sozialdaten) benötigen wir, um unsere Aufgaben richtig zu erledigen. Die Grundlage dafür ist § 284 Sozialgesetzbuch V (SGB V) in Verbindung mit § 100 SGB X und § 21 SGB X. Wir informieren Sie gern, wie wir die Daten schützen. Fahrkosten Für bestimmte Fahrten übernimmt die TK die Kosten. Dieses Beratungsblatt enthält die wichtigsten Aspekte dazu. desvereinigung und Patientenvertretern zusammen. Für die verordnenden Ärzte und die Krankenkassen sind die Richtlinien verbindlich. Im Notfall die richtige Rufnummer wählen Demnach übernimmt die TK Kosten für Fahrten zur Dialyse, zur onkologischen Chemo- oder Strahlentherapie sowie zur ambulanten Krankenbehandlung in besonderen Ausnahmen, insbesondere bei hoher Behandlungsfrequenz über einen längeren Zeitraum. Unter Tel. 116 117 erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst, der für dringende, aber nicht lebensbedrohliche Fälle außerhalb der Sprechstunden gedacht ist. Daneben gibt es den Rettungsdienst unter der Nummer 112, der in lebensbedrohlichen Fällen Hilfe leistet. Ein Missbrauch dieser Nummer kann Kosten verursachen. Für welche Fahrten übernimmt die TK die Kosten? Wenn Fahrten zwingend medizinisch notwendig sind und mit einer Leistung der TK zusammenhängen, kann sie auch die Kosten übernehmen. Das gilt für Rettungsfahrten ins Krankenhaus und Krankentransporte mit Krankenwagen sowie Fahrten, die dadurch notwendig sind, dass Sie voll- oder teilstationär im Krankenhaus behandelt werden, im Krankenhaus entbinden, an einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme teilnehmen, ambulant behandelt werden und deshalb aus Sicht Ihres Arztes nicht oder nur kürzer (teil-)stationär behandelt werden müssen. Darüber hinaus muss der Arzt dazu weitere Voraussetzungen medizinisch bestätigen. Voraussetzungen für eine Kostenerstattung Nächsterreichbare Behandlungsmöglichkeit Die TK kann die Fahrkosten nur übernehmen, wenn Sie sich in einer der beiden nächsterreichbaren Einrichtungen behandeln lassen oder der Arzt Sie zum weiter entfernten Behandlungsort überweist. Verordnung Ihres Vertragsarztes Ihr Arzt überprüft, ob bei Ihnen die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, um eine Krankenfahrt zu verordnen, und welches Verkehrsmittel für Sie infrage kommt. Vorherige Genehmigung durch die TK Lassen Sie sich ambulant behandeln, kann die TK die Fahrkosten nur in Ausnahmefällen übernehmen und auch nur, wenn sie das vorher genehmigt hat. Wenden Sie sich bitte deshalb frühzeitig an Ihre TK vor Ort. Welches "besondere Ausnahmen" sind, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in den Krankentransport-Richtlinien festgelegt. Der G-BA setzt sich unter anderem aus Vertretern des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, der Kassenärztlichen BunD102054 Weiterhin erstattet die TK Kosten für Fahrten zu ambulanten Behandlungen, wenn Sie in den Pflegegrad 3, 4 oder 5 eingestuft sind. Beim Pflegegrad 3 ist es zusätzlich erforderlich, dass Sie wegen einer dauerhaften Beeinträchtigung Ihrer Mobilität einer Beförderung bedürfen. Die Voraussetzungen für Fahrten zu ambulanten Behandlungen sind auch erfüllt, wenn Sie bis zum 31.12.2016 in die Pflegestufe 2 eingestuft waren und seit dem 1.1.2017 mindestens in den Pflegegrad 3 eingestuft sind oder wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk "aG", "Bl" oder "H" haben. Besitzen Sie keinen solchen Ausweis, sind jedoch genauso in Ihrer Mobilität eingeschränkt, erstattet die TK ebenfalls Fahrkosten zur ambulanten Behandlung, wenn diese über einen längeren Zeitraum notwendig ist. In jedem Fall muss der Arzt Ihnen die Fahrt verordnen. Zuzahlungen Zu den Fahrkosten leisten Sie unabhängig von Ihrem Alter eine Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent, mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten. Das gilt für jede einfache Fahrt, unabhängig davon, welches Verkehrsmittel Sie nutzen, und ebenfalls für wiederholt notwendige Fahrten wie zum Beispiel zur Dialyse. Besonderheiten Bei bestimmten Serienbehandlungen wie zum Beispiel onkologischen Chemo- oder Strahlentherapien brauchen Sie nur für die erste und die letzte Fahrt etwas zuzahlen, wenn die ambulante eine stationäre Behandlung ersetzt. Genehmigt die TK Ihnen die Fahrkosten dafür, teilt sie Ihnen die Details mit. Welche Verkehrsmittel können Sie benutzen? Ihr behandelnder Arzt kennt Sie persönlich und beurteilt, welches Verkehrsmittel für Sie medizinisch notwendig ist. Öffentliche Verkehrsmittel: Benutzen Sie, Ihre mitversicherten Angehörigen oder eine aus ärztlicher Sicht erforderliche Begleitperson ein öffentliches Verkehrsmittel – zum Beispiel Bus oder Bahn –, übernimmt die TK die Fahrkosten und berücksichtigt dabei alle Fahrpreisermäßigungen. Fahren mehrere Personen gemeinsam hin und zurück, erhalten Sie möglicherweise einen Fahrpreisnachlass. Bei der Deutschen Bahn fahren Kinder bis einschließlich 14 Jahre in Begleitung ihSeite 1 von 2 rer Eltern kostenlos. Bitte lassen Sie sich beim Fahrkartenkauf beraten. Damit die TK Ihnen die Kosten erstatten kann, benötigt sie Ihre Fahrscheine im Original sowie eine formfreie Bestätigung Ihrer Arztpraxis, dass Sie dort waren. Stellt Ihnen die Praxis im Ausnahmefall die Kosten in Rechnung, kann die TK das nicht erstatten. Taxi oder Mietwagen: Ist ein Taxi oder Mietwagen erforderlich, berücksichtigt die TK die nachgewiesenen Kosten für den direkten Weg bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Vergütungen. Bitte reichen Sie uns die Quittung im Original zusammen mit der ärztlichen Verordnung für die Fahrt ein. Krankenwagen oder Rettungsfahrzeug: Krankenoder Rettungstransportunternehmen rechnen die Kosten direkt mit der TK ab. Die Zuzahlung entrichten Sie direkt oder nach Erhalt der Rechnung von der TK. Privates Kraftfahrzeug: Die TK erstattet die Kosten, die für ein öffentliches Verkehrsmittel angefallen wären. Alle Fahrpreisermäßigungen werden dabei berücksichtigt. Die Erstattung ist auf maximal 20 Cent je gefahrenen Kilometer begrenzt. TK-Service: Fahrkostenantrag im Internet Sie möchten den Fahrkostenantrag online ausfüllen? Einfach unter www.tk.de den Webcode 095564 eingeben. Besonderheiten bei Kuren Welche Fahrkosten die TK bei Kuren übernehmen kann, hängt davon ab, was für eine Maßnahme sie bewilligt hat. Im Bewilligungsschreiben Ihrer TK finden Sie Hinweise dazu. Abholservice Ihrer TK Mit bestimmten Einrichtungen für Anschlussrehabilitation und stationäre Rehabilitationsleistungen hat die TK einen exklusiven Abholservice vereinbart. Ein von der Klinik beauftragter Fahrdienst holt Sie an Ihrem Wohnort oder an der Klinik ab und bringt Sie nach der Maßnahme wieder zurück nach Hause. Eine selbst organisierte An- und Abreise zu erstatten, ist in diesen Fällen grundsätzlich nicht möglich. Mit der Bewilligung teilt die TK Ihnen ebenfalls mit, ob die Einrichtung diesen exklusiven Abholservice anbietet. Fahrkartenservice Ihrer TK Sofern der Abholservice nicht zum Angebot der Einrichtung gehört, bietet Ihnen die TK für die Fahrt in eine stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung einen exklusiven Service an. Mit Ihrer Bewilligung erhalten Sie einen Bestellbogen für Ihre Bahnfahrkarte. Sie kommt rechtzeitig vor der Fahrt mit der Post ins Haus. Bei Vorsorgeleistungen bezahlen Sie lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung. Die TK meldet sich dazu bei Ihnen, wenn Sie die Fahrkarten erhalten haben. Sofern Sie die An- und Abreise selbst D102054 organisieren möchten, erstattet die TK die Kosten, die entstanden wären, wenn Sie den Bestellservice genutzt hätten. Mit der Bewilligung erhalten Sie auch dazu nähere Informationen. Leistungsumfang ... Je nachdem, ob Sie an einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme teilnehmen, beteiligt sich die TK an den Kosten für die Anreise in unterschiedlicher Höhe. ... bei stationären Vorsorgeleistungen Für die Anreise leisten Sie je einfache Fahrt eine Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent der Kosten, mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro. Eventuell anfallende Verpflegungs- oder Übernachtungskosten sowie die Kosten eines Gepäcktransports darf die TK nicht übernehmen. Bei einer Vorsorgeleistung ist es grundsätzlich nicht zwingend medizinisch notwendig, dass Sie jemand bei der Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln begleitet. ... bei stationären Rehabilitationsmaßnahmen Bei Fahrten zu solchen Maßnahmen müssen Sie zu den Fahrkosten nichts zuzahlen. Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel und legen die Rechnungen vor, beteiligt sich die TK in angemessener Höhe an Ihren Gepäcktransportkosten. Dauert Ihre Anreise im Einzelfall länger als acht Stunden, bezuschusst die TK die Verpflegungskosten. Ist es zwingend notwendig, dass Sie während der An- oder Abreise übernachten, erhalten Sie auch ein Übernachtungsgeld von der TK. Wenn es zwingend medizinisch erforderlich ist, dass jemand Sie bei der Anreise begleitet oder dass Sie besondere Transportmittel nutzen müssen, wird der Medizinische Dienst der Krankenversicherung das gegebenenfalls prüfen. TK-Service: Berechnung Ihrer persönlichen Belastungsgrenze Sie brauchen im Kalenderjahr nur Zuzahlungen bis zu Ihrer individuellen Belastungsgrenze zu leisten. Diese beträgt zwei Prozent Ihrer jährlichen (Familien-)Bruttoeinnahmen – bei schwerwiegend chronisch Kranken beträgt die Grenze ein Prozent. Ihre persönliche Grenze können Sie ganz einfach unter www.tk.de/zuzahlung mit dem Zuzahlungsrechner selbst ermitteln. In "Meine TK" haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit, ein elektronisches Nachweisheft über Ihre bereits geleisteten Zuzahlungen zu führen. Sobald der persönliche Höchstbetrag erreicht ist, steht Ihnen automatisch das Antragsformular für die Befreiung von den Zuzahlungen zur Verfügung. Sie haben noch keinen Zugang zu "Meine TK"? Einfach unter www.tk.de anmelden. Seite 2 von 2