Seite 1 Tarifbereich/ Branche Druckindustrie

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Tarifbereich/ Branche
Druckindustrie
Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner
Verband Druck und Medien Nordrhein-Westfalen e.V., An der Wethmarheide 34, 44536 Lünen
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di e.V., Landesbezirk Nordrhein-Westfalen,
Karlstr. 123-127, 40210 Düsseldorf
Fachlicher Geltungsbereich
Die Tarifverträge gelten für Unternehmen der Druckindustrie (Hochdruck, Flachdruck, Tiefdruck und
Chemigrafie, Stempelherstellung, Siebdruckereien, Weiterverarbeitung).
Laufzeit des Manteltarifvertrages: gültig ab 01.04.2011 - kündbar zum 31.03.2014 (gewerbl. Arb./Auszub.)
gültig ab 01.04.2011 - kündbar zum 31.03.2014 (Angestellte/Auszub.)
Laufzeit des Lohntarifvertrages:
gültig ab 01.04.2016 - kündbar zum 31.08.2018
(einschl. Ausbildungsvergütung)
Laufzeit des Gehaltstarifvertrages:
gültig ab 01.01.2014 - kündbar zum 31.03.2016
(einschl. Ausbildungsvergütung)
Anzahl der Lohngruppe:
7
Anzahl de Gehaltsgruppen: 9
Differenzierung der Lohn- und Gehaltsgruppen nach:
Lebensalter: nein / Beschäftigungsdauer: ja
Höhe der Stundenlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer/-innen
ab 01.04.2016
ab 01.07.2016
ab 01.08.2017
Unterste Lohngruppe
Tätigkeiten, die ohne Vorkenntnisse nach Anweisung oder kurzer Einweisung unmittelbar ausgeführt
werden können und die mit einer geringen Verantwortung für Betriebsmittel und/oder für die eigene
Arbeit verbunden sind.
12,74 € bis 13,77 €
12,99 € bis 14,05 €
13,23 € bis 14,30 €
Ecklohn (Lohngruppe V)
17,21 €
17,56 €
17,87 €
Einstieg nach Ausbildung
Tätigkeiten, die durch eine einschlägige abgeschl. Berufsausbildung oder einen gleichwertigen Abschluss
vermitteltes Fachwissen erfordern, das auch durch entsprechende Berufserfahrung erworben sein kann.
Tätigkeiten, die mittlere Anforderungen an Aufmerksamkeit sowie Denktätigkeit voraussetzen, die fallweise
mittlerer muskelmäßiger Beanspruchung unterliegen, die mit mittlerer Verantwortung für Betriebsmittel,
eigene Arbeit und/oder Arbeit und Sicherheit anderer verbunden sind.
1. Jahr
16,35 €
16,68 €
16,98 €
2. Jahr
17,21 €
17,56 €
17,87 €
Höchste Lohngruppe
Tätigkeiten, die neben der abgeschl. Berufsausbildung zusätzliches höheres Fachwissen erfordern und
durch eine Zusatzausbildung oder eine entsprechende Berufserfahrung erworben sein kann. Tätigkeiten,
die große bis sehr große Anforderungen an Aufmerksamkeit und Genauigkeit/Konzentration und Denktätigkeit, z.B. Kombinieren, Koordinieren und Disponieren stellen. Tätigkeiten, die mit einer großen bis
sehr großen Verantwortung für Betriebsmittel, eigene Arbeit und/oder Arbeit und Sicherheit anderer
verbunden sind.
20,65 €
21,07 €
21,45 €
ab 01.01.2014
www.tarifregister.nrw.de
Höhe der Monatsgehälter für Angestellte
ab 01.05.2014
ab 01.04.2015
- ohne Gewähr -
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Unterste Gehaltsgruppe
Überwiegend schematische oder mechanische Tätigkeiten, für die eine Berufsvorbildung nicht
erforderlich ist.
1.599,00 € bis 2.198,00 €
1.647,00 € bis 2.264,00 €
1.663,00 € bis 2.287,00 €
Einstieg nach Ausbildung
Tätigkeiten, die eine einschlägige abgeschl. Berufsausbildung eines in der Regel 3-jährigen Ausbildungsverhältnisses erfordern.
1. Jahr
1.831,00 €
1.886,00 €
1.905,00 €
3. Jahr
2.035,00 €
2.096,00 €
2.117,00 €
5. Jahr
2.255,00 €
2.323,00 €
2.346,00 €
7. Jahr
2.507,00 €
2.582,00 €
2.608,00 €
Höchste Gehaltsgruppe
Aufgaben mit sachlicher und personeller Dispositionsbefugnis, für die eine langjährige Erfahrung in der
Mitarbeiterführung und vertiefte Fachkenntnisse auch in angrenzenden Bereichen erforderlich sind.
4.697,00 €
4.838,00 €
4.886,00 €
Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung für gewerbliche Auszubildende
ab 01.04.2016
ab 01.07.2016
ab 01.08.2017
1. Ausbildungsjahr
891,79 €
912,01 €
929,91 €
2. Ausbildungsjahr
942,92 €
963,14 €
981,04 €
3. Ausbildungsjahr
994,05 €
1.014,27 €
1.032,17 €
4. Ausbildungsjahr 1.045,18 €
1.065,40 €
1.083,30 €
Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung für kaufm. und techn. Auszubildende
ab 01.01.2014
ab 01.05.2014
ab 01.04.2015
1. Ausbildungsjahr
853,40 €
881,97 €
891,79 €
2. Ausbildungsjahr
904,53 €
933,10 €
942,92 €
3. Ausbildungsjahr
955,66 €
984,23 €
994,05 €
4. Ausbildungsjahr 1.006,79 €
1.035,36 €
1.045,18 €
Wöchentliche Regelarbeitszeit
35 Stunden
Urlaubsdauer
30 Arbeitstage
zusätzliches Urlaubsgeld
50% des Tagesverdienstes je Urlaubstag (gewerbliche Arbeitnehmer/-innen und Auszubildende)
je Urlaubstag 50% des Monatsverdienstes geteilt durch 22 (Angestellte und Auszubildende)
Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)
95% eines tariflichen Monatsentgeltes bzw. einer tariflichen Ausbildungsvergütung
Vermögenswirksame Leistung
52,00 DM Arbeitgeberanteil je Monat
Arbeitnehmer vor Vollendung des 18. Jahres erhalten 33,00 DM je Monat.
www.tarifregister.nrw.de
- ohne Gewähr -

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