Dauerfristverlängerung und Sondervorauszahlung
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Dauerfristverlängerung und Sondervorauszahlung
FINANZEN Dauerfristverlängerung und Sondervorauszahlung 1. Antrag auf Dauerfristverlängerung und Sondervorauszahlung ........................................................3 2. Fristen zur Abgabe des Antrags auf Dauerfristverlängerung............................................................3 3. Die Sondervorauszahlung .................................................................................................................3 4. Der Antrag auf Dauerfristverlängerung und die Sondervorauszahlung in Scopevisio .....................4 © Copyright Scopevisio AG. All rights reserved. Seite 2 von 4 1. Antrag auf Dauerfristverlängerung und Sondervorauszahlung Zehn Tage bis zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung können für einen Unternehmer je nach Geschäftsmodell oder Geschäftspartnern zu knapp bemessen sein, um den Vormonat oder das vorhergehende Quartal in der eigenen Buchhaltung fertig bearbeitet zu haben. Erhalten Sie Rechnungen Ihrer Lieferanten zu spät, geht vorerst der Abzug der Vorsteuer verlustig und der Unternehmer muss, um diese Vorsteuer geltend zu machen, nachträglich eine Berichtigung der Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben. Damit die Frist zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung um einen zusätzlichen Monat verlängert werden kann, können Unternehmer gegenüber ihrem Finanzamt in jedem Geschäftsjahr einen Antrag auf Dauerfristverlängerung stellen. Gibt das Finanzamt dem Antrag statt und gewährt die Fristverlängerung, verschiebt sich der Abgabetermin Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung auf den 10. des übernächsten Monats. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Zeitraum Februar wäre somit nicht am 10. März, sondern erst am 10. April; die Umsatzsteuer-Voranmeldung für das I. Quartal nicht am 10. April, sondern erst am 10. Mai von Ihnen abzugeben. Beispiel: Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Zeitraum Februar Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Zeitraum Februar Januar Februar März 10.03. Zeitpunkt der Abgabe ohne April Mai 10.04. Zeitpunkt der Abgabe mit Fristverlängerung Die gewährte Fristverlängerung gilt für alle weiteren Umsatzsteuer-Voranmeldungen des Jahres. Daher spricht man von einer Dauerfristverlängerung. 2. Fristen zur Abgabe des Antrags auf Dauerfristverlängerung Der Antrag auf Dauerfristverlängerung sollte bei monatlicher Abgabe einer UmsatzsteuerVoranmeldung bis spätestens am 10.02. eingereicht werden. Bei quartalsweiser Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung sollte der Antrag bis spätestens 10.04. übermittelt werden. Halten Sie diese Termine ein, damit sichergestellt ist, dass Sie für das gesamte Jahr die Fristverlängerung gewährt bekommen! 3. Die Sondervorauszahlung Wurde ein Antrag auf Dauerfristverlängerung gestellt, unterliegt die Gewährung der Fristverlängerung der Auflage, eine Sondervorauszahlung anzumelden und zu leisten. Die Höhe dieser Sondervorauszahlung errechnet sich aus den geleisteten UmsatzsteuerVorauszahlungen des Vorjahres. 1/11 dieser Summe ist als die Sondervorauszahlung für das laufende Jahr an das Finanzamt zu zahlen. © Copyright Scopevisio AG. All rights reserved. Seite 3 von 4 Beispiele: In Summe hat ein Unternehmen im Vorjahr Umsatzsteuer-Voranmeldungen in Höhe von EUR 55.000 abgegeben. Daraus berechnet sich bei 1/11 von EUR 55.000 eine für das aktuelle Jahr zu leistende Sondervorauszahlung in Höhe von EUR 5.000. In Summe hat ein Unternehmen im Vorjahr Umsatzsteuer-Voranmeldungen in Höhe von EUR -10.000 erklärt. Die Dauerfristverlängerung wird vom Finanzamt gewährt, die Sondervorauszahlung jedoch entfällt. In Summe negative Umsatzsteuer-Voranmeldungen bewirken eine Sondervorauszahlung in Höhe von EUR 0. Wurde eine Sondervorauszahlung geleistet, können Sie diese in der letzten UmsatzsteuerVoranmeldung des Jahres (Dezember bzw. des IV. Quartal) wieder abziehen. Liegt für diesen Zeitraum ein Umsatzsteuer-Erstattungsanspruch vor, erhöht sich dieser Anspruch um den Betrag der Sondervorauszahlung. 4. Der Antrag auf Dauerfristverlängerung und die Sondervorauszahlung in Scopevisio Wählen Sie im Menü Buchhaltung > Umsatzsteuer > Dauerfristverlängerung/ Umsatzsteuersondervorauszahlung. Stellen Sie das Jahr ein, für welches Sie eine Dauerfristverlängerung beantragen wollen. Erfassen Sie im Eingabefeld „Vorauszahlung Vorjahr“ die Summe der Umsatzsteuervorauszahlungen des Vorjahres. Haben Sie Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen im Vorjahr mit Scopevisio abgeben, klicken Sie auf „Aus Vorjahr berechnen“. Die Summe der Vorjahresvorauszahlungen wird automatisch ermittelt. Aus den Angaben im Eingabefeld „Vorauszahlung Vorjahr“ wird automatisch die Sondervorauszahlung berechnet. Ergänzen Sie optional die weiteren Angaben. Übermitteln Sie Ihren Antrag auf Dauerfristverlängerung an das Finanzamt. © Copyright Scopevisio AG. All rights reserved. Seite 4 von 4