Schwerpunktthema ADR 2017 1
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Schwerpunktthema ADR 2017 1
Schwerpunktthema ADR 2017 EDITORIAL Zum Titelbild: „Die Würfel sind gefallen“ …. Die Notifizierungstexte zum ADR 2017 liegen endgültig vor, die Praktische Umsetzung kann also beginnen. In dieser Ausgabe erfahren Sie, an „welchen Schrauben gedreht werden muss“. AKTUELL 3ADR 2017 Von Jörg Roth 4Nachrichten • Vorschriften • Termine Recht 6 Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ab 2017 Ein Überblick über die beschlossenen Änderungen Von Manfred Dämmer / Jörg Roth / Frank-Georg Stephan BEFÖRDERUNG 16 Bestimmung der Bruttomasse von Frachtcontainern ab dem 1. Juli 2016 Umsetzung der SOLAS-Vorgaben in Deutschland – ein Überblick Bestimmung der Bruttomasse von 16 Frachtcontainern ab dem 1. Juli 2016 Umsetzung der SOLAS-Vorgaben in Deutschland – ein Überblick Von Jörg Roth Titelbild: Fotolia/vege Lagerung 18 Feuerwerkskörper „ortsbeweglich“ lagern: geht das? Lagerdauer maximal sechs Monate Von Prof. Dr. Norbert Müller Logistik 20 Richtig dokumentieren mit dem digitalen Kontrollgerät 28 Tage lückenlos nachweisen nach Fahr personalrecht und unter Beachtung der VO (EU) 165/2014 Von Nico Klammer, [email protected] Impressum Gefahrgut Profi erscheint sechsmal jährlich Redaktion Angelika Heinze Tel.: 0221/806-3517, Fax: 0221/806-3510 E-Mail: [email protected] Manfred Dämmer (Dä) Jörg Roth (jr) Frank-Georg Stephan (fgs) Verlag TÜV Media GmbH, TÜV Rheinland Group Am Grauen Stein, 51105 Köln Postfach 90 30 60, 51123 Köln Tel.: 0221/806-3535, Fax: 0221/806-3510 E-Mail: [email protected], Internet: www.tuev-media.de Geschäftsführerin: Gabriele Landes Programmleitung Gefahrgut: Angelika Heinze Tel.: 0221/806-3517, E-Mail: [email protected] Anzeigenverwaltung: Gudrun Karafiol-Schober Tel.: 0221/806-3536, Fax: 0221/806-3510 E-Mail: [email protected] Satz: TÜV Media GmbH, Köln Druck: TÜV Media GmbH, Köln © 2016 TÜV Media GmbH, Köln Nachdruck und fotomechanische Wiedergabe nur mit Genehmigung des Verlages. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht in jedem Falle die Meinung der Redaktion wieder. Bezugspreise: Preis des Einzelheftes: EUR 9,80, Jahresbezugspreise: EUR 54,– jeweils zuzüglich Versandkosten, Inlandspreise einschließlich 7 % Mehrwertsteuer. Preisänderungen vorbehalten. Sonderausgaben werden zusätzlich berechnet. Bei Nichterscheinen des Gefahrgut Profi ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt entfällt für den Verlag jegliche Lieferpflicht. Kündigung: 6 Wochen vor Ende eines Kalenderjahres schriftlich an den Verlag. ISSN 0941-6080 Manuskripte und Presseinformationen erbitten wir an die Redaktion. Für unverlangt eingereichte Manuskripte und Besprechungsexemplare wird keine Haftung übernommen. UMSCHLIESSUNGEN 22 Transport von Flüssiggasflaschen Richtig dokumentieren mit dem digitalen 20 Kontrollgerät 28 Tage lückenlos nachweisen nach Fahrpersonalrecht und unter Beachtung der VO (EU) 165/2014 Verschlussmuttern, Kappen und Kragen Von Horst Fischer, [email protected] BEFÖRDERUNG 25 Fahrer im Gütertransport stehen unter enormer psychischer Belastung Die Gefährdungsbeurteilung als „geeignetes Instrument zur Ersten-Hilfe“ Von Michael Lenz 28 Das Thema in Heft 5/2016 22 Transport von Flüssiggasflaschen Verschlussmuttern, Kappen und Kragen GEFAHRGUT PROFI 4/2016 1 EDITORIAL ADR 2017 N ichts ist so beständig wie der Wechsel!“ Diese – häufig zu Recht als abgedroschene Phrase bezeichnete – Lebensweisheit erlangt allerdings in der (Berufs-)Welt der Gefahrgutbeauftragten spätestens alle zwei Jahre Gültigkeit. Auf die tägliche Arbeit übertragen bedeutet dies nämlich in sogenannten „geraden Jahren“, dass die nächste Revision der Vorschriften ansteht. Denn zum Jahreswechsel treten dann die internationalen GefahrguttransJörg Roth portvorschriften im Landverkehr (RID/ ADR und ADN) in geänderter Form in Kraft. Zudem werden die Vorgaben der IATA-DGR prinzipiell in einem jährlichen Rhythmus geändert. Auch der IMDG-Code in seiner neuesten Fassung ist bereits ab 1. Januar 2017 anwendbar, rechtsverbindlich tritt er dann ein Jahr später in Kraft. Dass diese Neuerungen in der Regel in diesem zweijährigen Rhythmus anstehen, ist selbstverständlich allen Beteiligten bewusst. Schließlich haben die Gremien – und zwar nicht nur die zuständigen Regierungsvertreter, sondern auch Vertreter der betroffenen Wirtschaft – diese beschlossen und entsprechend vorher gemeinsam erarbeitet. Gleichwohl besteht spätestens jetzt erhöhter Informations- und Schulungsbedarf. Denn die neuen Vorschriften müssen sowohl in der Spitze vertieft als auch in der Breite bekannt gemacht werden. Um dieser wiederkehrenden Herausforderung Rechnung zu tragen, nehmen wir in dieser Ausgabe die Vorschriftenänderungen 2017 in den Fokus. Dabei setzen sich Manfred Dämmer, Frank-Georg Stephan und ich in einem gemeinsamen Beitrag mit den Beschlüssen der Gemeinsamen Tagung und der WP.15 auseinander und weisen dabei auf die wesentlichen Neuerungen im Landverkehr hin. In meinem anschließenden Beitrag betrete ich ebenfalls Neuland und befasse mich mit einer auf der Änderung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (Solas) basierenden Regelung. Seit dem 1. Juli 2016 müssen Verlader nun endgültig die verifizierte Bruttomasse eines jeden Seecontainers vor der Verladung ermitteln und anschließend übermitteln, sonst darf die Box nämlich nicht verladen werden. Neben den Vorschriftenänderungen ist auch das Thema „Lagerung von Feuerwerkskörpern“ saisonal bedingt. „Alle Jahre wieder“ stehen also die Beteiligten vor den gleichen Problemen. Professor Müller zeigt in seinem Artikel auf, wie man diese rechtskonform lösen kann. Mit dem Spannungsfeld Fahrpersonalrecht und somit dem Arbeitsschutz setzt sich Nico Klammer auseinander. Horst Fischer wiederum beantwortet die Frage, ob und wann Schutzkappe oder Schutzkragen für Gasflaschen das „Mittel der Wahl“ sind. Und schließlich möchten wir den Blick auf den „Faktor Mensch“ als wesentlichen Treiber bei Zwischfällen mit gefährlichen Gütern lenken. Michael Lenz widmet sich der psychischen Situation des Fahrzeugführers und geht der Frage nach, ob die Gefährdungsbeurteilung sich als Handlungshilfe eignet. Ich wünsche Ihnen viel Spaß bei der Lektüre und hoffe, dass wir Sie mit dieser Ausgabe bei der nun anstehenden Umsetzung der Vorschriftenänderung und den damit verbundenen Herausforderungen unterstützen können. Die Basis will schließlich informiert und EDV-Systeme müssen entsprechend umgestellt werden. Wir wünschen Ihnen also viel Erfolg bei der Umstellung zum Jahreswechsel und hoffen, auf diese Weise einen erfolgreichen Beitrag zu leisten. Ihr Jörg Roth GEFAHRGUT PROFI 4/2016 3