übersichtstabelle
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BEFREIUNG VON DER KFZ STEUER FÜR BEHINDERTE UND INVALIDEN ART Behinderung mit Pathologie, die eine dauerhafte verringerte oder verhinderte Bewegungsfähigkeit beinhaltet • • • • BESONDERHEITEN FAHRZEUG Mit technischer Anpassung Mit Hubraum bis zu 2000 cm³ bei Fahrzeugen mit Benzin und Hubraum bis 2800 cm³ bei Dieselfahrzeugen Mit automatischem Getriebe Mit Hubraum bis zu 2000 cm³ bei Fahrzeugen mit Benzin und Hubraum bis 2800 cm³ bei Dieselfahrzeugen UNTERLAGEN FAHRZEUG Kopie des Fahrzeugscheines • Kopie der Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass die Person Invalide oder Behinderter ist mit Pathologie, aus der eine dauerhafte verringerte oder verhinderte Bewegungsfähigkeit hervorgeht, sowie • Kopie der ärztlichen Verschreibung für automatisches Getriebe oder Fotokopie des Führerscheins mit dieser Verschreibung, sowie • Erklärung an Stelle von Unterlagen, aus der hervorgeht, dass der Behinderte steuermäßig zu Lasten des Fahrzeuginhabers ist (sofern das Fahrzeug nicht auf den Behinderten/Invaliden lautet) • Kopie der Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass die Person Invalide oder Behinderter ist mit Pathologie oder mit Mehramputationen, aus der eine schwere und dauerhafte Einschränkung der Bewegungsfähigkeit hervorgeht, sowie • Kopie der Bescheinigung des Schweregrades (der aus der Bescheinung der Invalidität/Behinderung hervorgeht oder aus einer separaten Bescheinigung), sowie • Erklärung an Stelle von Unterlagen, aus der hervorgeht, dass der Behinderte steuermäßig zu Lasten des Fahrzeuginhabers ist (sofern das Fahrzeug nicht auf den Behinderten/Invaliden lautet) • Kopie der Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass die Person geistig oder psychisch behindert ist, sowie • Kopie der Bescheinigung des Schweregrades (der aus der Bescheinung der Invalidität/Behinderung hervorgeht oder aus einer separaten Bescheinigung), sowie • Kopie der Bescheinigung der Zuerkennung des Begleitgeldes, sowie • Erklärung an Stelle von Unterlagen, aus der hervorgeht, dass der Behinderte steuermäßig zu Lasten des Fahrzeuginhabers ist (sofern das Fahrzeug nicht auf den Behinderten/Invaliden lautet) • ärztliche Zeugnisse, aus denen hervorgeht, dass die Person am Down-Syndrom leidet • festgestellter Schweregrad der Behinderung, welcher auch vom Hausarzt bescheinigt werden kann • Erklärung an Stelle von Unterlagen, aus der hervorgeht, dass der Behinderte steuermäßig zu Lasten des Fahrzeuginhabers ist (sofern das Fahrzeug nicht auf den Behinderten/Invaliden lautet) • Auch ohne technische Anpassung • Mit Hubraum bis zu 2000 cm³ bei Fahrzeugen mit Benzin und Hubraum bis 2800 cm³ bei Dieselfahrzeugen Kopie des Fahrzeugscheines geistige oder Behinderung • Auch ohne technische Anpassung • Mit Hubraum bis zu 2000 cm³ bei Fahrzeugen mit Benzin und Hubraum bis 2800 cm³ bei Dieselfahrzeugen • Auch ohne technische Anpassung • Mit Hubraum bis zu 2000 cm³ bei Fahrzeugen mit Benzin und Hubraum bis 2800 cm³ bei Dieselfahrzeugen • Auch ohne technische Anpassung • Mit Hubraum bis zu 2000 cm³ bei Fahrzeugen mit Benzin und Hubraum bis 2800 cm³ bei Dieselfahrzeugen Kopie des Fahrzeugscheines Down-Syndrom Behinderung durch oder Taubheit Blindheit • Kopie der Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass die Person Invalide oder Behinderter ist mit Pathologie, aus der eine dauerhafte verringerte oder verhinderte Bewegungsfähigkeit hervorgeht, sowie • Erklärung an Stelle von Unterlagen, aus der hervorgeht, dass der Behinderte steuermäßig zu Lasten des Fahrzeuginhabers ist (sofern das Fahrzeug nicht auf den Behinderten/Invaliden lautet) Kopie des Fahrzeugscheines Behinderung mit Pathologie oder mit Mehramputationen, die eine schwere und dauerhafte Einschränkung der Bewegungsfähigkeit beinhaltet psychische UNTERLAGEN ZUR PERSON Kopie des Fahrzeugscheines Kopie des Fahrzeugscheines • Kopie der Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass die Person Invalide oder Behinderter mit Blindheit oder Taubheit ist, sowie • Kopie der Bescheinigung oder Erklärung an Stelle von Unterlagen, aus der hervorgeht, dass der/die Behinderte steuermäßig zu Lasten des Fahrzeuginhabers geht (sofern das Fahrzeug nicht auf den Behinderten lautet).