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Seite: 1/26 QM - Handbuch Revision 7 QM – Handbuch QM - Beauftragter: ADir. Wolfgang Auer 13. März 2009 Genehmigung und Freigabe: Die Geschäftsführung: Mag. Veronika Mares Dipl.-Ing. Dr.techn. Stefan L. Burtscher QM - Handbuch Revision 7 I Seite: 2/26 Inhaltsverzeichnis Allgemeiner Teil I II III IV V VI VII Inhaltsverzeichnis ............................................................................................... 2 Leitbild - Grundsätze .......................................................................................... 3 Aufbau und Struktur des QM - Handbuches und QM - Systems.......................... 6 Matrix QM - HB zu Gesetze und Normen............................................................ 7 Begriffe und Definitionen .................................................................................... 8 Prozessorientierte Auflistung QM-HB / QM-VA ................................................... 9 Änderungen im QM-HB .................................................................................... 10 Organisatorischer Teil 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 Verantwortlichkeiten ......................................................................................... 11 Organisation, Personal ..................................................................................... 14 Funktionen, Schulungen ................................................................................... 15 Tätigkeitsbereiche ............................................................................................ 16 Systemdokumente ............................................................................................ 18 Operative Dokumente....................................................................................... 19 Geräte und Arbeitsmittel ................................................................................... 20 Räumlichkeiten ................................................................................................. 21 QS - Mechanismen, Korrekturmaßnahmen ....................................................... 22 Angebote, Auftragsannahme ............................................................................ 23 Auftragsabwicklung .......................................................................................... 23 Probenhandhabung .......................................................................................... 24 Durchführung von Tätigkeiten und Unterauftragsvergabe ................................. 24 Ergebnisdokumente.......................................................................................... 25 Arbeitnehmer(innen)schutz............................................................................... 26 Umweltschutz ................................................................................................... 26 QM - Handbuch Revision 7 II Seite: 3/26 Leitbild - Grundsätze Leitbild Die Technische Versuchs- und Forschungsanstalt GmbH (TVFA – TU WIEN) ist eine Tochter der Technischen Universität Wien und tätig in Prüfung, Inspektion, Beratung, Begutachtung, Schadensanalyse, Entwicklung, Forschung und Lehre. Sowohl in der Forschung als auch im akkreditierten Bereich bieten wir Dienstleistungen höchster Qualität im In- und Ausland an. Dazu verfügen wir neben Fach- und Verwaltungseinrichtungen über ein am aktuellen Stand gehaltenes, umfassendes Equipment. Das Prinzip der höchstmöglichen Qualität, der Unabhängigkeit unserer Untersuchungen und ständige Optimierungsprozesse sind die primären Leitlinien unseres Handelns. Unsere Kunden sind unsere Partner. Wir sind in Nachfolge der staatlichen Autorisierung seit 1996 eine akkreditierte Prüfund Inspektionsstelle und haben uns damit zu einem Qualitätsmanagementsystem auf hohem Standard verpflichtet (EN ISO/IEC 17020 und EN ISO/IEC 17025). Dieses sichert Präzision, Richtigkeit und Nachvollziehbarkeit der Prüf- und Inspektionsergebnisse. Mit unseren Leistungen unterstützen wir Planer, Hersteller und Betreiber von Maschinen, Anlagen und Bauwerken im Bereich des Maschinenbaus und des Bauwesens in allen Fragen der Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Qualität. Die TVFA - TU WIEN ist ein Kompetenzzentrum für Werkstoffanwendung auf hohem technischem und wissenschaftlichem Niveau. Neben Prüfungen im akkreditierten Bereich können wir auch Forschungen und Entwicklungen mit unseren hochqualifizierten Mitarbeitern durchführen. Durch unsere Nähe und langjährige Zugehörigkeit zur TU WIEN treten wir auch als Drehscheibe zwischen der Industrie und den Instituten der TU WIEN auf. Durch Kooperationen mit den Instituten der TU WIEN können wir als „one-stop-shop“ agieren, der Sie bei allen Fragen der Werkstoffanwendung und –auslegung, vom Standardversuch bis zur Forschung unterstützen kann. Kundenorientierung, Kundennähe und Flexibilität zählen dabei ebenso zu unseren Erfolgsfaktoren, wie die gesetzlich im Rahmen der Akkreditierung vorgeschriebene Objektivität und garantierte Verlässlichkeit Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind unser größtes Kapital. Darum schaffen wir für sie optimale Organisationsstrukturen, die den Einzelnen zu Leistungsbereitschaft und Teamgeist motivieren. Gelebte Partnerschaft und hohe Eigenverantwortlichkeit fördern Sicherheit, Offenheit und Zufriedenheit QM - Handbuch Revision 7 Seite: 4/26 Wir tragen Mitverantwortung für die Gesellschaft Als verlässlicher Partner der Wirtschaft, der Behörden und der Universitäten garantieren wir die jederzeitige Bereitstellung unserer Leistungen und stellen auf Basis einer akkreditierten Prüf- und Inspektionsstelle Berichte und Gutachten aus, die als Fundament für sicherheitsrelevante wirtschaftliche Entscheidungen dienen. Dadurch tragen wir zur Rechtssicherheit bei. Unsere Forschungsergebnisse bilden Grundlagen für Innovationen bei unseren Partnern. Grundsätze • • • • • • • • • • • • • • • • Unsere Kunden sind unsere Partner. Es werden die spezifischen Erwartungen der Kunden und der vereinbarten Vertragsinhalte genau beachtet. Kundenzufriedenheit in Verbindung mit Objektivität bestimmt unser Handeln. Das Prinzip der höchstmöglichen Qualität, der Unabhängigkeit unserer Untersuchungen und ständige Optimierungsprozesse sind die primären Leitlinien unseres Handelns. Die Tätigkeiten werden entsprechend den aktuellen Gesetzen, Normen und dem Stand der Technik ausgeführt. Alle Arbeiten werden so ausgeführt, wie das von einer akkreditierten Stelle und Einrichtung der Technischen Universität Wien erwartet wird. Es werden dabei Geräte verwendet, die den Gesetzen, Normen und dem Stand der Technik entsprechen. Die Arbeiten werden innerhalb der vereinbarten oder zu den erwarteten Fristen abgeschlossen. Die Dokumentation der Ergebnisse stellt, soweit möglich, die Reproduzierbarkeit der Arbeiten sicher. Alle Aufträge werden so organisiert, dass eine fehlerfreie Ausführung möglich ist oder Fehler zumindest frühzeitig erkannt werden. Wir verpflichten uns zur Geheimhaltung des Auftrages und des Auftragsinhaltes sowohl in physischer als auch in elektronischer Form (Datensicherheit). Die Objektivität aller Ergebnisse hat Vorrang vor allen anderen Aspekten bei der Ausführung der Tätigkeiten. Die Arbeit der akkreditierten Prüf- und Inspektionsstelle wird in keiner Weise durch Tätigkeiten im Forschungsbereich beeinflusst. Die TVFA - TU WIEN bekennt sich zu einem umfassenden Arbeitnehmer(Innen) schutz. Der aktive Umweltschutz hat an der TVFA - TU WIEN einen hohen Stellenwert. Alle allgemeinen personenbezogenen Formulierungen beziehen sich gleichermaßen auf Frauen und Männer QM - Handbuch Revision 7 Seite: 5/26 Inkraftsetzung Das Qualitätssicherungssystem der TVFA - TU WIEN ist erstmals am 4. März 1994 in Kraft gesetzt worden. Im 2. Halbjahr 1997 fand der Wechsel zum Qualitätsmanagementsystem statt. Dieses System stellt eine Weisung der Geschäftsführung der TVFA - TU WIEN an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dar und ist in allen Bereichen vollinhaltlich zu befolgen. Seite: 6/26 QM - Handbuch Revision 7 III Aufbau und Struktur des QM - Handbuches und QM - Systems Struktur des QM - Handbuches Der erste Teil, der mit römischen Ziffern nummeriert ist, behandelt den allgemeinen Teil des QM - Handbuches (QM-HB) und beinhaltet die Grundsätze der TVFA - TU WIEN. Dieser Teil des QM-HB beschreibt die näheren Zusammenhänge zum Akkreditierungsgesetz, gibt zu übergeordneten Begriffen die jeweiligen Definitionen, beinhaltet eine prozessorientierte Auflistung und gibt Aufschluss über den letzten Stand des QM - HB. Der zweite Teil, der mit arabischen Zahlen gekennzeichnet ist, beschreibt die organisatorischen Festlegungen. Dabei sind die Kapitel im Allgemeinen so aufgebaut, dass sie einen Überblick über das betreffende Element geben und am Ende des Kapitels auf zugehörige Verfahrensanweisungen (QM - VA) verweisen. Struktur des QM - Systems Das QM - System dokumentiert die organisatorischen Abläufe der TVFA - TU WIEN. Die diversen gesetzlichen und normativen Bestimmungen sowie eventuelle bescheidmäßigen Auflagen sind im System enthalten. Die Hierarchie der QM - Dokumente ist pyramidenförmig aufgebaut. An der Spitze der QM - Dokumente steht das QM - HB, das in allen Bereichen der TVFA - TU WIEN gültig ist. Das QM - HB ist für die interne und externe Verwendung bestimmt. Auf der darunter liegenden Ebene stehen die QM - VA, die für die gesamte Organisationseinheit TVFA TU WIEN gültig sind. Diese QM - VA sind für die interne Verwendung bestimmt. Auf der untersten Ebene stehen die Arbeits-, Prüf- und Überwachungsanweisungen (AA, PA, IA). Diese sind jeweils in einem oder in mehreren Bereichen der TVFA - TU WIEN gültig. Diese Anweisungen sind ebenfalls für die interne Verwendung bestimmt. QM-HB QM-VA AA, PA, IA QM - Handbuch Revision 7 IV Seite: 7/26 Matrix QM - HB zu Gesetze und Normen Die Matrix stellt die Zusammenhänge der einzelnen QM - HB Kapitel zu den gesetzlichen und normativen Bestimmungen dar. Die TVFA - TU WIEN ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und unter der Nummer FN 317593z im Firmenbuch eingetragen. Der Gerichtstand ist Wien. Aufgrund der Akkreditierung als Prüf- und Inspektionsstelle werden neben den einschlägigen firmenrechtlichen Gesetzten wie z.B. das GmbH Gesetz, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Ang-Gesetz und Verordnungen folgende Vorschriften und Normen genauestens beachtet. • • • • • • • Akkreditierungsgesetz des Bundes Akkreditierungsgesetz der Länder Verordnungen des Bundes und der Länder bezüglich Akkreditierung Akkreditierungsbescheide der Akkreditierungsbehörde des Bundes (BMWA) Akkreditierungsbescheide der Akkreditierungsbehörde der Länder (OIB) EN ISO/IEC 17020 EN ISO/IEC 17025 in den jeweils geltenden Fassungen. Weiters werden selbstverständlich alle relevanten arbeits- und umweltschutzrechtlichen und Vorschriften und Regeln (als Beispiel wird das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz angeführt) eingehalten. QM - Verfahrensanweisung: QM-VA 05.03 Matrix QM – Dokumentation zu Normen und Gesetzen Gesetzliche Grundlagen: im Text erwähnt Normative Verweise: im Text erwähnt QM - Handbuch Revision 7 V Seite: 8/26 Begriffe und Definitionen Für dieses Handbuch werden folgende Definitionen und Begriffe verwendet: Bereich Qualitätssicherung: Bereich Akkreditierung: Allgemein: ISO 9000:2000 Akkreditierungsgesetz des Bundes und der Länder EN ISO/IEC 17020 EN ISO/IEC 17025 einschlägige arbeitsrechtliche Vorschriften Wichtige Definitionen und Begriffe sind in der Verfahrensanweisung QM-VA 05.04 aufgelistet. QM - Verfahrensanweisung: QM-VA 05.04 Definitionen und Begriffe Gesetzliche Grundlagen: im Text erwähnt Normative Verweise: im Text erwähnt Seite: 9/26 QM - Handbuch Revision 7 VI Prozessorientierte Auflistung QM-HB / QM-VA Prozesslauf Kapitel im QM HB 1 Verantwortlichkeiten Verantwortung der Leitung 2 Organisation, Personal 3 Funktionen, Schulungen 4 Tätigkeitsbereiche 5 Systemdokumente 6 Operative Dokumente 7 Geräte und Arbeitsmittel Ressourcenmanagement 8 Räumlichkeiten 15 ArbeitnehmerInnenschutz 16 Umweltschutz 10 Angebote, Auftragsannahme 11 Auftragsabwicklung 12 Probenhandhabung Produktrealisierung 13 Durchführung von Tätigkeiten u. Unterauftragsvergabe 14 Ergebnisdokumente Messung, 9 QS Mechanismen Analyse und Verbesserung Verfahrensanweisung QM-VA QM-VA QM-VA QM-VA QM-VA QM-VA QM-VA QM-VA QM-VA QM-VA QM-VA QM-VA QM-VA QM-VA QM-VA QM-VA QM-VA QM-VA QM-VA QM-VA QM-VA QM-VA QM-VA QM-VA QM-VA QM-VA QM-VA QM-VA QM-VA QM-VA QM-VA QM-VA QM-VA QM-VA QM-VA QM-VA QM-VA QM-VA QM-VA QM-VA QM-VA QM-VA QM-VA QM-VA QM-VA QM-VA QM-VA 01.01 01.02 01.03 01.04 01.05 01.06 02.01 02.02 02.03 03.01 03.02 04.01 04.02 04.03 04.04 04.05 04.06 04.07 05.01 05.02 05.03 05.04 06.01 06.02 07.01 07.02 07.03 07.04 07.05 07.06 07.07 07.08 07.09 07.10 07.11 07.12 08.01 08.02 08.03 15.01 15.02 15.03 15.04 16.01 16.02 16.03 10.01 Geschäftsführung Leitung der Prüf- und Inspektionsstelle Leitung der Bereiche – fachliche Zeichnungsberechtigte QM - Beauftragter QS - Beauftragte Management Review Organisatorische Einheiten Personelle Besetzung Personal Funktionen Schulungen Allgemeine Tätigkeiten Akkreditierungsumfang der Prüfstelle Akkreditierungsumfang der Inspektionsstelle Forschung und Lehre Erweiterung des Akkreditierungsumfanges Entwicklung neuer Prüf- und Überwachungsverfahren Erfassung des Umfanges von Prüf- und Überwachungsverfahren Erstellung von Anweisungen Lenkung von Systemdokumenten Matrix QM - Dokumentation zu Normen und Gesetzen Definitionen und Begriffe Erstellung von operativen Dokumenten Lenkung von operativen Dokumenten Benützung von Geräten Messgeräte und Messeinrichtungen Normale-, Referenzgeräte und –materalien Geräteregistrierung und –wartung Kalibrierung Hilfseinrichtungen Beschaffung von Geräten und Arbeitsmittel Chemikalien und prüfrelevante Verbrauchsstoffe Prüfrelevante Software Normen und Gesetzeswesen Bücher und Literatur EDV-Arbeitsplätze Räumlichkeiten – Instandhaltung Zutritt Querbeeinflussung von Messungen - Räumliche Ausstattung Arbeitsplatzsicherheitsevaluierung Labor- und Werkstattordnung Brandschutzordnung Erste Hilfe Strategie und Dokumentation Abfallvermeidung - Abfallbeseitigung Umgang mit Ressourcen Angebote und Auftragsannahme allgemein QM-VA 11.01 Auftragsabwicklung allgemein QM-VA 11.02 Auftragsregistrierung und Arbeitsnummern QM-VA 12.01 Probenregistrierung QM-VA 12.02 Probenhandhabung – Probenbegleitschein QM-VA 12.03 Probenrückstellung und Probenarchiv QM-VA 13.01 Durchführung von Prüfungen und Überwachungen QM-VA 13.02 Durchführung von Tätigkeiten außerhalb der Akkreditierung QM-VA 13.03 Auftragsuntervergabe QM-VA 14.01 Erstellung von Prüf- und Überwachungsberichten QM-VA 14.02 Erstellung von Berichten QM-VA 14.03 Erstellung von Gutachten QM-VA 14.04 Gestaltung allgemein QM-VA 14.05 Lenkung von Ergebnisdokumenten – Kopierschutz, Vergebührung, Versand, Ablage QM-VA 14.06 Ergebnisdokumente – weitere Ausfertigungen, Revision, Zusatz, Duplikat, Abschrift QM-VA 09.01 Eigenprüfung, laufende Prüfung QM-VA 09.02 Interne Audits QM-VA 09.03 Kontinuierlicher Verbesserungsprozess QM-VA 09.04 Tätigkeitsbericht QM-VA 09.05 Überwachungsaudits durch das BMWA und OIB QM-VA 09.06 Vorschlagswesen QM-VA 09.07 Beschwerdeverfahren QM-VA 09.08 Ringversuche – Eignungsprüfung QM-VA 09.09 Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen QM - Handbuch Revision 7 VII Seite: 10/26 Änderungen im QM-HB Die Erstausgabe des QM-HB mit der Rev. 0 ist am 20. August 1997 erschienen. Es ersetzt das QS-HB (Revision 4). Änderungen betreffend dem Kapitel Datum Rev. Freigabe Anpassungen bezüglich Zertifizierungsstel19.09.1997 1 Prof. T. Varga le im Kapitel IV, VI, 1, 2, 5, 6, 11, 14 Diverse Anpassungen nach der Erstellung der QM - Verfahrensanweisungen sowie im 15.07.1999 2 Prof. T. Varga Zuge der Layout- und Textverarbeitungsumstellung in allen Kapiteln Ergänzung der Matrix im Kapitel IV mit dem Wiener Bauprodukten- und Akkreditie21.09.1999 3 Prof. T. Varga rungsgesetz - WBAG aufgrund des OIB Audits Änderungen in der Struktur der TVFA - TU WIEN im Kapitel 1, 2 und 3. Aufnahme des Leitbildes der TVFA - TU WIEN in das QM-HB. Ergänzung der Matrix im 31.08.2000 4 Prof. H.-B. Matthias Kapitel IV mit dem UOG 93. Diverse Aktualisierungen in den Kapiteln II, V, 4, 5, 6 und 8. Änderungen in der Struktur, Aufnahme des Arbeitnehmerinnenschutzes und des Um- siehe 5 Prof. H.-B. Matthias weltschutzes in die QM - Dokumentation, Deckblatt neues Deckblatt Berücksichtigung und Änderungen aufsiehe grund der neuen EN ISO/IEC 17020 und 6 Prof. P. Linhardt Deckblatt diverse Anpassungen nach Leiterwechsel. Änderungen in allen Kapitel nach der Aussiehe Mag. V. Mares / gliederung aus der TU WIEN und Grün7 Deckblatt Dr. S. L. Burtscher dung als GmbH QM - Handbuch Revision 7 Seite: 11/26 1 Verantwortlichkeiten • • • • • Die TU WIEN ist 100% Eigentümer der TVFA - TU WIEN. Die Verantwortung des Eigentümers wird durch den Vizerektor der TU WIEN wahrgenommen. Gemäß GmbH-Gesetz wurde eine Geschäftsführung in Form einer kaufmännischen Geschäftsführerin und eines technischen Geschäftsführers bestellt. Die Aufgaben des gesamtverantwortlichen Leiters der akkreditierten Prüf- und Inspektionsstelle TVFA - TU WIEN im Sinne des Akkreditierungsgesetzes nimmt der technische Geschäftsführer wahr. Die rechtlichen Verantwortungen der Geschäftsführung sind im GmbH-Gesetz geregelt. Die Verantwortungen des gesamtverantwortlichen Leiters der akkreditierten Prüf- und Inspektionsstelle sind im Akkreditierungsgesetz geregelt. Die Verantwortung für die Qualität unserer Dienstleistungen liegt bei jedem einzelnen Mitarbeiter. Das eingeführte Qualitätsmanagementsystem nimmt unseren Mitarbeitern diese Verantwortung nicht ab. Es dient jedoch dazu, bestimmte Qualitätsstrukturen an der TVFA - TU WIEN zu verankern. Die Qualitätsstrukturen weisen • der Geschäftsführung • dem Qualitätsmanagementbeauftragten • den Qualitätsicherungsbeauftragten in den einzelnen Abteilungen und • den fachlich Zeichnungsberechtigten bestimmte qualitätsrelevante Aufgaben zu. Die Verantwortungen der GF der TVFA - TU WIEN im Sinne der Qualität sind: Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Implementierung und den Erhalt des Qualitätsmanagementsystems, sie kontrolliert die Wirksamkeit der zur Aufrechterhaltung und Verbesserung eingeleiteten Maßnahmen. • Verpflichtung der Leitung und des Managements Die Geschäftsführung verpflichtet sich, zur Einhaltung des QM - Systems, das geeignete Umfeld zur Verfügung zu stellen. Abgeleitet aus der Qualitätspolitik und den QM - Zielen werden die erforderlichen Mittel und das qualifizierte Personal dafür bereit gestellt. • Personelle Ausstattung Durch fachspezifische Schulungen wird sichergestellt, dass an allen Arbeitsplätzen qualifiziertes Personal eingesetzt wird. Gemäß Akkreditierungsgesetz ist die Bestellung von fachlich Zeichnungsberechtigten und eines QM - Beauftragten die Aufgabe des gesamtverantwortlichen Leiters der Prüf- und Inspektionsstelle TVFA - TU WIEN. • Materielle Ausstattung Die Bereitstellung der erforderlichen Mittel für Ausstattung an Maschinen, Mess- und Prüfeinrichtungen, sowie unterstützende EDV, die für die Aufgaben benötigt werden, wird sichergestellt. • Kundenorientierung Bei allen Geschäftsabläufen steht die Kundenorientierung, d.h. die Erfüllung der Kundenanforderungen und die Kundenzufriedenheit im Vordergrund. QM - Handbuch Revision 7 Seite: 12/26 • Qualitätspolitik Qualität bedeutet für uns: Kundenerwartungen zu erfüllen. Diese Qualitätsaussage verpflichtet uns, einen intensiven Kundenkontakt, auch während des Prozesses, aufrecht zu erhalten. Eine exakte Spezifikation der Anforderungen und Erwartungen an die Prüfungen und Inspektionen und die Lösung eventueller Probleme sind das Ziel dieser Aktivitäten. Das Qualitätsmanagementsystem versetzt uns in die Lage, den Wertschöpfungsprozess transparent zu halten und kritische Schnittstellen zu identifizieren. Kommunikation innerhalb und zwischen den Bereichen wird von der Geschäftsführung grundsätzlich unterstützt und gefördert. Dies führt zu wesentlichen Verbesserungen. Aus- und Weiterbildung ist fester Bestandteil unserer Qualitätspolitik. • Qualitätsziele Aus der Qualitätspolitik werden die Qualitätsziele durch die Geschäftsleitung abgeleitet. In jährlichem Abstand werden die Ziele durch die Geschäftsleitung hinsichtlich ihrer Zielerreichung und Wirksamkeit bewertet. • Qualitätsplanung Unter Qualitätsplanung verstehen wir die planenden Tätigkeiten zu allen organisatorischen und technischen Abläufen, welche die Qualität unserer Dienstleistungen beeinflussen. Hierzu gehören z.B.: Planung der QM - relevanten Arbeitsabläufe, Planung von Personal und Qualifikation, Planung der Vorbeugungsmaßnahmen, Planung der Geräte und Arbeitsmittel. Die Verantwortungen des QM - Beauftragten sind: • • • • • • • Die/der Qualitätsbeauftragte hat als Stabstelle beratende Funktion gegenüber der vorgesetzten Leitung im Sinne der Abgabe von Empfehlungen zur Durchsetzung und Umsetzung von Qualitätsmanagementzielen und –maßnahmen. Die Einführung, Umsetzung und kontinuierliche Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements. Die Begleitung des kontinuierlichen Prozesses der Qualitätsverbesserung und – überwachung sowie die allgemeine Schaffung von Transparenz in Qualitätsbelangen. Die Planung, Überwachung und Korrektur des Qualitätsmanagement-Systems. Die Koordination der Erstellung, Überwachung und Lenkung des Qualitätsmanagement- Handbuchs sowie der Dokumente und Aufzeichnungen. Die regelmäßige Berichterstattung an die Leitung über den Entwicklungsstand und die Wirksamkeit des Qualitätsmanagement-Systems einschließlich der Übermittlung qualitätsrelevanter Daten. Die Unterstützung des gesamtverantwortlichen Leiters der Prüf- und Inspektionsstelle TVFA TU WIEN bei der Einhaltung der Auflagen durch die Akkreditierung. QM - Handbuch Revision 7 Seite: 13/26 Die Verantwortungen der QS - Beauftragten der Bereiche sind: • • • • • Unterstützung des Bereiches bei der Umsetzung des QM - Systems. Verwaltung der QS - Unterlagen des Bereiches wie z.B. die für den Bereich gültigen Anweisungen. Führen der operativen Dokumente für QS bzw. QM Belange wie z.B. Listen zu Personal, Geräte, Normen - soweit nicht durch anderen Mitarbeiter ausgeführt. Mitwirkung bei Audits, Schulungen, Gerätewartung, Aktenverwaltung, usw. Fachliche Verantwortung und Freigabe von Arbeitsanweisungen des Bereiches. Die Aufgaben der fachlich Zeichnungsberechtigten gemäß Akkreditierung sind: • • • • • Fachaufsicht für das zugeteilte Personal. Fachliche Verantwortung für die Richtigkeit der Ergebnisberichte. Fachliche Verantwortung und Freigabe der Prüf- und Überwachungsanweisungen. Verantwortung für die Umsetzung des QM - HB und der QM - VA innerhalb des Bereiches. Der Verantwortungsbereich der fachlichen Zeichnungsberechtigten ergibt sich aus der Akkreditierung als Prüf- und Inspektionsstelle TVFA - TU WIEN. QM - Verfahrensanweisungen: QM-VA 1.01 QM-VA 1.02 QM-VA 1.03 QM-VA 1.04 QM-VA 1.05 QM-VA 1.06 Geschäftsführung Leiter der Prüf- und Inspektionsstelle Leiter der Bereiche – fachliche Zeichnungsberechtigte QM - Beauftragter QS - Beauftragte Management Review Betrifft auch: QM-VA 2.01 Organisatorische Einheiten QM-VA 2.02 Personelle Besetzung QM-VA 3.01 Funktionen Gesetzliche Grundlagen: UG, GmbHG, AkkG, BDG , AngG, ABG Normative Verweise: EN ISO/IEC 17020, EN ISO/IEC 17025 QM - Handbuch Revision 7 Seite: 14/26 2 Organisation, Personal Die TVFA - TU WIEN sowie dessen Personal ist von Auftraggebern wirtschaftlich und rechtlich unabhängig. Es sind etwa 50 Beschäftigte tätig. Die Beschäftigten stehen in einem Dienstverhältnis zur TVFA - TU WIEN bzw. zum Amt der Technischen Universität Wien (Dienstzuteilung von Beamten). Die TVFA - TU WIEN gliedert sich in drei Fachbereiche, Maschinenbau, Bautechnik sowie Forschung und Entwicklung. Diese Bereiche werden durch die internen Services unterstützt. Das QM ist direkt der Leitung zugeordnet und von allen Bereichen unabhängig. QM - Verfahrensanweisungen: QM-VA 2.01 Organisatorische Einheiten QM-VA 2.02 Personelle Besetzung QM-VA 2.03 Personal Betrifft auch: QM-VA 1.01 QM-VA 1.02 QM-VA 1.03 QM-VA 1.04 QM-VA 3.01 Geschäftsführung Leiter der Prüf- und Inspektionsstelle Leiter der Bereiche – fachliche Zeichnungsberechtigte QM - Beauftragter Funktionen QM - Handbuch Revision 7 Seite: 15/26 3 Funktionen, Schulungen Die Mitarbeiter der TVFA - TU WIEN sind mit verschiedenen Funktionen betraut. Die Durchführung der Tätigkeiten aber auch die Besetzung für Funktionen setzt eine hinreichende Qualifikation voraus, die durch Ausbildung, fortlaufende Schulung bzw. Weiterbildung der Mitarbeiter aufrechterhalten und verbessert wird. Damit ist eine qualifizierte Ausführung der Arbeiten gewährleistet. Das Schulungskonzept umfasst dazu zwei Schritte: 1. Planung und Durchführung von Einstiegsschulungen für neue Mitarbeiter. 2. Planung des laufenden individuellen Schulungsbedarfs, Auswahl und Überwachung der Schulungsmaßnahmen, sowie deren Bewertung und Dokumentation Die Bedarfserhebung erfolgt jährlich durch QM gemeinsam mit den Bereichsleitern. Nach Genehmigung des Schulungsplanes durch die Geschäftsführung sind für die Einhaltung des Planes die jeweiligen Bereichsleiter zuständig. Nach Abschluss der Schulungsaktivitäten werden die Teilnahme an der Schulung sowie der Seminarverlauf durch die Seminarbeurteilung des Mitarbeiters bestätigt. Die Seminarbeurteilungen werden jährlich zu einer Gesamtauswertung zusammengefasst. Sämtliche Schulungsunterlagen werden im technischen Personalakt verwaltet. QM - Verfahrensanweisungen: QM-VA 3.01 Funktionen QM-VA 3.02 Schulungen Betrifft auch: QM-VA 1.01 QM-VA 1.02 QM-VA 1.03 QM-VA 1.04 QM-VA 1.05 QM-VA 1.06 QM-VA 2.01 QM-VA 2.02 Geschäftsführung Leiter der Prüf- und Inspektionsstelle Leiter der Bereiche – fachliche Zeichnungsberechtigte QM - Beauftragter QS - Beauftragte Management Review Organisatorische Einheiten Personelle Besetzung Gesetzliche Grundlagen: UG, AkkG, BDG , AngG Normative Verweise: EN ISO/IEC 17020, EN ISO/IEC 17025 QM - Handbuch Revision 7 Seite: 16/26 4 Tätigkeitsbereiche Die Technische Versuchs- und Forschungsanstalt GmbH (TVFA – TU WIEN) ist eine Tochter der Technischen Universität Wien und tätig in Prüfung, Inspektion (früher: Überwachung), Beratung, Begutachtung, Schadensanalyse, Entwicklung, Forschung und Lehre. Darüber hinaus nimmt sie an der Normungsarbeit und an Konferenzen teil. Mit unseren Leistungen unterstützen wir Planer, Hersteller und Betreiber von Maschinen, Anlagen und Bauwerken im Bereich des Maschinenbaus und des Bauwesens in allen Fragen der Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Qualität. Neben Prüfungen im akkreditierten Bereich können wir auch Forschungen und Entwicklungen mit unseren hochqualifizierten Mitarbeitern durchführen. Die Tätigkeiten als Versuchsanstalt sind strikt in die Tätigkeiten im Rahmen der akkreditierten Prüfund Inspektionsstelle und in die Tätigkeiten außerhalb des akkreditierten Bereiches (Lehre und Forschung) gegliedert. Daher werden Prüf- und Überwachungsergebnisse in keiner Weise durch Forschung und Lehre beeinflusst. Durch unsere Nähe und langjährige Zugehörigkeit zur TU WIEN treten wir auch als Drehscheibe zwischen der Industrie und den Instituten der TU WIEN auf. Durch Kooperation mit den Instituten der TU WIEN können wir als „one-stop-shop“ agieren, der Sie bei allen Fragen der Werkstoffanwendung und – auslegung, vom Standardversuch bis zur Forschung unterstützen kann. Aus den aktuellen Bescheiden der Akkreditierungsbehörden (BMWA, OIB) und im Zusammenhang mit Nachmeldungen an die Akkreditierungsbehörden ergeben sich die Tätigkeits- bzw. Verfahrensbereiche der akkreditierten Prüf- bzw. Inspektionsstelle TVFA - TU WIEN. Alle anderen Tätigkeiten sind im nichtakkreditierten Bereich. Der Akkreditierungsumfang wird ständig überprüft und der Entwicklung von Prüf- und Überwachungsnormen angepasst. Dazu werden bei den Akkreditierungsbehörden jeweils Anträge über neue Teilgebiete gestellt. Die Tätigkeiten der TVFA - TU WIEN sind im folgendem Schaubild dargestellt (auf der Homepage - www.tvfa.tuwien.ac.at - und in den Verfahrensanweisungen werden sie genauer beschrieben): QM - Handbuch Revision 7 Seite: 17/26 QM - Verfahrensanweisungen: QM-VA 4.01 QM-VA 4.02 QM-VA 4.03 QM-VA 4.05 QM-VA 4.06 QM-VA 4.07 Allgemeine Tätigkeiten Akkreditierungsumfang der Prüfstelle Akkreditierungsumfang der Inspektionsstelle Erweiterung und Änderung der Akkreditierung Entwicklung neuer Prüf- und Überwachungsverfahren Erfassung des Umfanges von Prüf- und Überwachungsverfahren QM - Handbuch Revision 7 Seite: 18/26 5 Systemdokumente Der betriebliche Ablauf wird durch ein hierarchisch aufgebautes Dokumentensystem unterstützt. Dieses Kapitel regelt die Erstellung, Verteilung und Archivierung von Systemdokumenten. Systemdokumente zeichnen sich dadurch aus, dass diese in regelmäßigen Abständen auf die Gültigkeit überprüft und gegebenenfalls gegen neue Dokumente ausgetauscht werden. Aus diesem Grund unterliegen Systemdokumente dem Änderungsdienst. Systemdokumente sind: QM - Handbuch, QM - Verfahrensanweisungen, Arbeitsanweisungen, Prüfanweisungen, Inspektionsanweisungen, Zertifizierungsanweisungen, Normen, Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Technische Richtlinien, Behördliche Erlässe, Literaturstellen, Bescheide udgl. QM - Verfahrensanweisungen: QM-VA 5.01 Erstellung von Anweisungen QM-VA 5.02 Lenkung von Systemdokumenten QM-VA 05.03 Matrix QM - Dokumentation zu Normen und Gesetzen QM-VA 05.04 Definitionen und Begriffe QM - Handbuch Revision 7 Seite: 19/26 6 Operative Dokumente Bei der Durchführung von Aufträgen werden zusätzlich zu den Systemdokumenten auch operative Dokumente benötigt bzw. entstehen durch die Abwicklung von Tätigkeiten. Operative Dokumente zeichnen sich dadurch aus, dass diese im wesentlichem die Träger von aktuellen Informationen bei der laufenden Tätigkeit darstellen und nicht dem Änderungsdienst unterliegen. Es wird auf die gezielte Verteilung ständig geachtet. Hinsichtlich der Reproduzierbarkeit von Ergebnissen zu einem späteren Zeitpunkt, spielt dabei die Archivierung eine große Rolle und wird dementsprechend beachtet. Operative Dokumente sind: Angebote, Auftragsschreiben, interne Aufträge, Überwachungsverträge, Kooperationsverträge, Investitionsplan, Auftragsakt mit Hilfsaufzeichnungen bei der Auftragsabwicklung, Prüfprotokolle, Aufzeichnungen über Tätigkeiten, spezielle Anweisungen, Rechnungen, Posteingang und -ausgang, Tätigkeitsbericht, interne Berichte, Tarif, Bericht des Wirtschaftsprüfers, Personalakt, Schulungsplan, Geräteakt, Kalibrierprogramm, Anweisungen für die Bestätigung und Wartung von Mess- und Prüfmittel, Auditbericht udgl. QM - Verfahrensanweisungen: QM-VA 6.01 Erstellung von operativen Dokumenten QM-VA 6.02 Lenkung von operativen Dokumenten QM - Handbuch Revision 7 Seite: 20/26 7 Geräte und Arbeitsmittel Es wird sichergestellt, dass an der TVFA - TU WIEN nach dem Stand der Technik gearbeitet wird. Dies beginnt bei der Planung der Anschaffung von Geräten und Arbeitsmitteln bis hin zur Registrierung, Kalibrierung und Wartung der vorhandenen Geräte und Arbeitsmittel. Werden neue Geräte, Arbeitsmittel oder Einrichtungen beschafft, legt die Geschäftsführung mit den Bereichsleitern, der Qualitätssicherung und den fachlich Zeichnungsberechtigten die technischen Rahmenbedingungen für die zu beschaffenden Geräte, Arbeitsmittel oder Einrichtungen fest. Bei der Beschaffung muss dafür gesorgt werden, dass die technischen Anforderungen Bestandteil des Kaufvertrags sind. Nach dem Kaufprozess werden die neuen Geräte, Arbeitsmittel oder Einrichtungen qualitätsgesichert in den Statusreport aufgenommen. Die EDV-Organisation mit Computer-Hardware, Software und Kommunikationseinrichtungen ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Infrastruktur. Der Datensicherheit wird ein sehr hoher Stellenwert eingeräumt. Zuständig für die Betreuung ist die EDV Administration die den internen Services zugeordnet ist. QM - Verfahrensanweisungen: QM-VA 7.01 QM-VA 7.02 QM-VA 7.03 QM-VA 7.04 QM-VA 7.05 QM-VA 7.06 QM-VA 7.07 QM-VA 7.08 QM-VA 7.09 QM-VA 7.10 QM-VA 7.11 QM-VA 7.12 Benützung von Geräten Messgeräte und Messeinrichtungen Normale - Referenzgeräte und Referenzmaterialien Geräteregistrierung und -wartung Kalibrierung Hilfseinrichtungen Beschaffung von Geräten und Arbeitsmittel Chemikalien und prüfrelevante Verbrauchsstoffe Prüfrelevante Software Normen- und Gesetzeswesen Bücher und Literatur EDV-Arbeitsplätze QM - Handbuch Revision 7 Seite: 21/26 8 Räumlichkeiten Die Arbeitsumgebung an der TVFA - TU WIEN wird nach folgenden Gesichtspunkten gestaltet: • • • • • • • • • Gesetzliche Bestimmungen Möglichkeit zur korrekten Durchführung von Prüfungen Vermeidung von Querbeeinflussungen von Prüfungen Qualitätsbeeinflussende Maßnahmen Vertraulichkeit und Zugang zu den Räumlichkeiten Sauberkeit und Ordnung Ergonomie am Arbeitsplatz Mitarbeiterfreundliche Arbeitsplätze Bereitstellung von Hygienefaktoren Die Arbeitsumgebung unterliegt einer laufenden Überwachung der Verantwortlichen und wird bei Bedarf angepasst. Die Räumlichkeiten der TVFA - TU WIEN befinden sich an drei verschiedenen Standorten der Technischen Universität Wien. Karlsplatz 13: Geschäftsführung QM / Interne Services (ausgenommen Werkstätte) Teile des Bereiches Maschinenbau (Zerstörungsfreie Prüfung, Abnahme, Schadensanalyse) Teile des Forschungsbereiches Gußhausstraße 25a: Bautechnik Interne Services (Werkstätte) Gußhausstraße 30: Teile des Bereiches Maschinenbau (Zerstörende Werkstoffprüfung, Betriebsfestigkeitsprüfungen) Teile des Forschungsbereiches QM - Verfahrensanweisungen: QM-VA 8.01 Räumlichkeiten - Instandhaltung QM-VA 8.02 Zutritt QM-VA 08.03 Querbeeinflussung von Messungen - Räumliche Ausstattung QM - Handbuch Revision 7 Seite: 22/26 9 QS - Mechanismen, Korrekturmaßnahmen Dieses Kapitel beinhaltet jene unterstützenden Maßnahmen, die zu einer Sicherung und Verbesserung der Qualität hinsichtlich der internen und externen Dienstleistungen führen. Diese Mechanismen bewirken gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen. Zu den QS - Mechanismen zählen: • • • • • • • • • Eigenprüfung bei der Arbeit, Laufende Prüfung, interne Audits, externe Audits, Vorschlagswesen, Beschwerden, Ringversuche, Eignungsprüfungen Kundenzufriedenheitsmessungen Alle beschriebenen QS - Mechanismen sind durch Verfahrensanweisungen geregelt und überprüfbar. Kundenzufriedenheit Die Kundenzufriedenheit wird durch die regelmäßige Kommunikation mit unseren Kunden überwacht. Indem wir den intensiven Kundenkontakt im direkten Gespräch und über Telefon, Fax und Email pflegen, ist eine spezielle Abfrage darüber nicht notwendig. Durch interne Kommunikation der kurzen Wege werden evtl. Unzufriedenheiten der Kunden schnell erfasst und mit diesen schnellsten geklärt. QM - Verfahrensanweisungen: QM-VA 9.01 Eigenprüfung, laufende Prüfung QM-VA 9.02 Interne Audits QM-VA 09.03 Kontinuierlicher Verbesserungsprozess QM-VA 09.04 Tätigkeitsbericht QM-VA 9.05 Überwachungsaudits durch das BMWA u. OIB QM-VA 9.06 Vorschlagswesen QM-VA 9.07 Beschwerdeverfahren QM-VA 9.08 Ringversuche - Eignungsprüfungen QM-VA 9.09 Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen QM - Handbuch Revision 7 Seite: 23/26 10 Angebote, Auftragsannahme Sowohl Angebote als auch die Auftragsannahme stellen rechtsverbindliche Erklärungen dar. Die bei Angeboten schriftlich dargelegten Tätigkeiten werden bei der Erteilung des Auftrages erledigt. Ebenso sind nach der Auftragsannahme die vereinbarten Tätigkeiten, Kosten (gesetzliche Abweichung) und Termine rechtsverbindlich. Deshalb wird bei der Erstellung von Angeboten und bei der Auftragsannahme mit besonderer Sorgfalt vorgegangen. Bei Ausweitung des Auftrages sind schriftliche Erweiterungen der Bestellung vor Durchführung der Tätigkeiten mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. Besonderes Augenmerk wird gelegt auf: • • • • • • • Dass die Anforderungen, einschließlich der zu verwendenden Methoden, angemessen festgelegt, schriftlich niedergelegt und verstanden sind, dass wir über die Fähigkeit und die Mittel verfügen, die Anforderungen zu erfüllen, dass die Auswahl der geeigneten Prüf- und Inspektionsverfahren erfolgt ist und diese die Anforderungen des Kunden erfüllen, dass jeder Unterschied zwischen der Anfrage oder dem Angebot gegenüber dem Vertrag vor der Aufnahme der Tätigkeiten geklärt ist, dass jeder Vertrag für beide, sowohl für den Kunden als auch für die TVFA - TU WIEN akzeptabel ist, dass die Auftragsprüfung schriftlich dokumentiert ist und dass alle Änderungen mit dem Kunden abgesprochen sind. QM - Verfahrensanweisung: QM-VA 10.01 Angebote und Auftragsannahme allgemein 11 Auftragsabwicklung Die Auftragsabwicklung erfolgt nach der Auftragsprüfung auf Grund eines Auftrages oder anderer Verträge nach Legung einer Auftragsbestätigung. Eine gut dokumentierte und lückenlose Aktführung ist an der TVFA - TU WIEN Standard. Es werden die spezifischen Erwartungen der Kunden und der Vertragsinhalte genau beachtet. Kundenzufriedenheit in Verbindung mit Objektivität bestimmt unser Handeln. Die Tätigkeiten werden entsprechend den aktuellen Gesetzen, Normen und dem Stand der Technik ausgeführt. Alle Arbeiten werden so ausgeführt, wie das von einer akkreditierten Stelle und Einrichtung der Technischen Universität Wien erwartet wird. Es werden dabei Geräte verwendet, die den Gesetzen, Normen und dem Stand der Technik entsprechen. Die Arbeiten werden innerhalb der vereinbarten oder zu den erwarteten Fristen abgeschlossen. QM - Verfahrensanweisungen: QM-VA 11.01 Auftragsabwicklung allgemein QM-VA 11.02 Auftragsregistrierung und Arbeitsnummern QM - Handbuch Revision 7 Seite: 24/26 12 Probenhandhabung Bei der Handhabung von Proben bzw. Prüfgut ist folgender Grundsatz von wesentlicher Bedeutung: "Proben sind etwas einmaliges". Aus diesem Grund wird der Probenbehandlung von der Probenentnahme über Registrierung sowie Lagerung bis hin zu der Rückstellung oder Archivierung größte Bedeutung beigemessen. Es wird sichergestellt, dass • jede zur Verfügung gestellte Probe oder Prüfgut identifizierbar ist, • im Arbeitszyklus immer auffindbar und verfolgbar ist, • keine Verwechslungen stattfinden, • Abweichungen dokumentiert und dem Kunden mitgeteilt werden, • Beeinträchtigungen, Beschädigungen und Verlust vermieden werden, • Handhabungsanweisungen des Kunden beachtet werden und • das Prüfgut oder Proben ordnungsgemäß gelagert, archiviert oder dem Kunden zurückgegeben werden. Prüfgut ist Eigentum des Auftraggebers! QM - Verfahrensanweisungen: QM-VA 12.01 Probenregistrierung QM-VA 12.02 Probenhandhabung - Probenbegleitschein QM-VA 12.03 Probenrückstellung und Probenarchiv 13 Durchführung von Tätigkeiten und Unterauftragsvergabe Im akkreditierten Bereich ist die Vergabe von Unteraufträgen durch das Akkreditierungsgesetz geregelt. Die Unterauftragsvergabe darf demnach nur einen geringen Teil des übernommenen Auftrages ausmachen und nur ausnahmsweise erfolgen. Unterauftragsvergabe ist nicht der Regelfall. Im akkreditierten Bereich darf die Unterauftragsvergabe nur an solche Stellen erfolgen, die dafür akkreditiert sind. Das Einverständnis wird vom Kunden zur Unterauftragsvergabe eingeholt. QM - Verfahrensanweisungen: QM-VA 13.01 Durchführung von Prüfungen und Überwachungen QM-VA 13.02 Durchführung von Tätigkeiten außerhalb der Akkreditierung QM-VA 13.03 Auftragsuntervergabe QM - Handbuch Revision 7 Seite: 25/26 14 Ergebnisdokumente Im Bewusstsein, dass Ergebnisdokumente (Prüfberichte, Überwachungsberichte, Gutachten etc.) das wesentliche Ergebnis nach Tätigkeiten sind und somit das Produkt der TVFA - TU WIEN darstellen, wird ein sehr hoher Stellenwert dem Bereich der Berichtslegung eingeräumt. Die Ergebnisdokumente sind genau, klar, eindeutig und objektiv sowie in Übereinstimmung mit den in den Verfahrensvorschriften enthaltenen Anweisungen. Meinungen und Interpretationen werden eindeutig als solche gekennzeichnet und erfolgen auf schriftlich festgehaltenen Grundlagen (z.B. Normen od. Regelwerke). Elektronische Übermittlung von Ergebnissen erfolgen immer auf Grundlage eines schriftlichen Ergebnisdokumentes, das den Anforderungen der Akkreditierung entspricht. Die Gestaltungen der Ergebnisdokumente sind den Verfahren angepasst und die Gefahr auf Missbrauch und Missverständnisse werden auf ein Minimum reduziert. Ergebnisdokumente, ausgestellt im akkreditierten Bereich, sind öffentliche Urkunden und werden als solche extra bezeichnet (Akkreditierungslogo). QM - Verfahrensanweisungen: QM-VA 14.01 Erstellung von Prüf- und Überwachungsberichten QM-VA 14.02 Erstellung von Berichten QM-VA 14.03 Erstellung von Gutachten QM-VA 14.04 Gestaltung allgemein QM-VA 14.05 Lenkung von Ergebnisdokumenten - Kopierschutz, Vergebührung, Versand, Ablage QM-VA 14.06 Ergebnisdokumente - Revision, Zusatz und Duplikat QM - Handbuch Revision 7 Seite: 26/26 15 Arbeitnehmer(innen)schutz Ein modernes QM vertritt den Ansatz, dass der Sicherheits- und Gesundheitsschutz in einem integrierten Managementsystem zu vereinen ist. Darum wurde an der TVFA - TU WIEN der Arbeitnehmer(innen)schutz in das QM - System aufgenommen. Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen werden für den laufenden Betrieb eine geeignete Arbeitsumgebung und ausreichende Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet. Entsprechend den gesetzlichen Auflagen wird die TVFA - TU WIEN von einer Sicherheitsfachkraft betreut und beraten. Weiter sind alle Verantwortlichen für die Schaffung und Einhaltung der Arbeitssicherheit verantwortlich. Einrichtungen werden nach den Unfallverhütungsvorschriften beschafft und gewartet. Eine Arbeitsplatzsicherheitsevaluierung ist erstellt und wird berücksichtigt. Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente wurden in die Qualitätssicherung integriert. QM - Verfahrensanweisungen: QM-VA 15.01 Arbeitsplatzsicherheitsevaluierung QM-VA 15.02 Labor- und Werkstattordnung QM-VA 15.03 Brandschutzordnung QM-VA 15.04 Erste Hilfe 16 Umweltmanagement Der Umweltschutz wird in das QM - System der TVFA - TU WIEN aufgenommen. Die Dokumentation wird in die Qualitätssicherung integriert. Es werden umfangreiche Umweltmanagementmaßnahmen getroffen. Spezielles Augenmerk wird im Laborbereich bei der Beschaffung und Entsorgung von gefährlichen Stoffen geachtet. Abfälle werden sortiert und Wertstoffe wie Altmetall, Kartonagen, Altpapier usw. werden der Wiederverwertung zugeführt. Die TVFA - TU WIEN bekennt sich zu einem umfassenden Umweltschutz sowie mit einem sparsamen Umgang mit Ressourcen. Das Problembewusstsein von jeden(r) Mitarbeiter(in) wird durch Schulungen gestärkt. QM - Verfahrensanweisungen: QM-VA 16.01 Strategie und Dokumentation QM-VA 16.02 Abfallvermeidung – Abfallbeseitigung QM-VA 16.03 Umgang mit Ressourcen