Elterninfo

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Elterninfo
Die Oberbürgermeisterin
Informationen zum Elternbeitrag und zur Einkommenserklärung
Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Personenberechtigte,
Sie beabsichtigen einen Betreuungsvertrag mit dem Träger der außerunterrichtlichen Angebote an der Schule Ihres Kindes für den Offenen Ganztag, die Verlässliche Grundschule oder
die Pädagogische Übermittagbetreuung abzuschließen. Hierfür ist erstmalig ab dem Schuljahr
2015/2016 ein monatlicher öffentlich-rechtlicher Elternbeitrag nach der Bochumer Elternbeitragssatzung Schulbetreuung zu zahlen, die der Rat der Stadt Bochum am 19.02.2015 beschlossen hat. Die Höhe des Elternbeitrages richtet sich nach Ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und kann der beigefügten Satzung entnommen werden.
Für die Festsetzung und Erhebung des Elternbeitrages ist das Jugendamt der Stadt Bochum
zuständig. Nach der Vertragsunterzeichnung durch die Träger erhalten Sie den Vordruck Einkommenserklärung sowie weitere Informationen.
Maßgebend für die Ermittlung des Elternbeitrages ist das jeweilige tatsächliche Jahresbruttoeinkommen (Kalenderjahr) in der gesamten Beitragszeit. Dieses ist regelmäßig in Kopie durch
die entsprechenden Einkommensteuerbescheide des Finanzamtes und/ oder den Gehaltsabrechnungen für Dezember zu belegen.
Bei der Erfassung Ihrer Angaben werden die Vorschriften des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen beachtet.
Wenn Sie noch Fragen haben, beantworten Ihnen diese gerne
Frau Wirtz, Tel.: 910 3846 oder
Herr Neumann, Tel.: 910 3846
im Schulverwaltungsamt Bochum.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Schulverwaltungsamt Bochum