Ausgabe 41-24.07 - Amt Mittelholstein
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Ausgabe 41-24.07 - Amt Mittelholstein
Amtsblatt des Amtes Mittelholstein Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang 2015 24.07.2015 Nr. 41 Das Amtsblatt erscheint dienstags und freitags wenn Veröffentlichungen vorliegen und ist kostenlos beim Amt Mittelholstein, Am Markt 15, 24594 Hohenwestedt und seinen Verwaltungsstellen in Aukrug und Hanerau-Hademarschen erhältlich. Außerdem kann das Amtsblatt im Internet unter der Adresse www.amt-mittelholstein.de eingesehen werden. Inhaltsverzeichnis 1. Amtliche Bekanntmachung der Bekanntmachung einer öffentlichen Zustellung an Frau AnnaGretchen Henkel, letzte bekannte Anschrift: Binnenfeldredder 50 2. OG, 21031 Hamburg S. 306 2. Amtliche Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung zu der Sitzung der Gemeindevertretung Beringstedt S.307 3. Amtliche Bekanntmachung der Bekanntmachung zur Planauslegung im Planänderungsverfahren für die Erweiterung der Rastanlage "Moorkaten-Ost". S.308 4. Amtliche Bekanntmachung des I. Nachtrag zum Wirtschaftsplan zu der Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO für das Wirtschaftsjahr 2015 der Gemeindewerke Hohenwestedt Kommunalservice S. 312 - 305 - Amt Mittelholstein Der Amtsdirektor Amtskasse Öffentliche Zustellung Nachstehend aufgeführte Person wird davon unterrichtet, dass das an Sie gerichtete Schriftstück erstellt worden ist und im Amt Mittelholstein, 24594 Hohenwestedt, Am Markt 15, Zimmer 010, zur Abholung und Einsichtnahme bereit liegt: Anna-Gretchen Henkel letzte bekannte Anschrift: 21031 Hamburg, Binnenfeldredder 50 2.OG Schriftstück zum Aktenzeichen Fall-Nr.: 1500/2014 (E) vom 18.06.2015 Das Schriftstück gilt gemäß § 155 Abs. 2 Satz 5 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz – LVwG) als zugestellt, wenn seit dem Tage der Bekanntmachung zwei Wochen verstrichen sind. Mit der Zustellung wird eine Frist zur Begleichung der Forderung in Gang gesetzt. Hohenwestedt, den 22.07.2015 Im Auftrag gez. Sieck - 306 - Gemeinde Beringstedt Beringstedt, 22.07.2015 Amtliche Bekanntmachung Die Gemeindevertretung der Gemeinde Beringstedt ist zu einer Sitzung am Dienstag, den 04.08.2015, um 19:30 Uhr, im Versammlungsraum der Gemeinde, Schulberg 5, 25575 Beringstedt einberufen. Tagesordnung 1 Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2 Änderungsanträge zur Tagesordnung 3 Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung 4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung 5 Mitteilungen des Bürgermeisters 6 Berichte aus den Ausschüssen 7 Einwohnerfragestunde 8 Feuerwehrangelegenheiten; Erlass von Richtlinien über die Bezuschussung des Erwerbs von Fahrerlaubnissen der Klassen C, C1 und CE für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Beringstedt 9 Entschädigung von "nicht-unfallbedingten Gesundheitsschäden" im Feuerwehrdienst 10 Anfragen aus der Gemeindevertretung 11 Grundstücksangelegenheiten: 12 Personalangelegenheiten: 13 Entschlammung des Klärteiches Nachtragsauftrag für die weitere Verwertung des Klärschlammes Eine Beschlussfassung über die nichtöffentliche Beratung einzelner Tagesordnungspunkt ist möglich. gez. Hans-Christian Wendell Bürgermeister - 307 - BEKANNTMACHUNG A) Planfeststellung für den Ausbau der A 7 zwischen der Landesgrenze Hamburg und dem Dreieck Bordesholm, Abschnitt 5 Anschlussstelle Kaltenkirchen bis Anschlussstelle Quickborn Betr.-km 120,970 bis Betr.-km 133,300 hier: Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens durch die Erweiterung der Rastanlage „Moorkaten-Ost“ bei Betr.-km 124,7 Das mit Bekanntmachung vom 06.05.2014 eingeleitete Planfeststellungsverfahren wird auf Antrag der DEGES GmbH eingestellt. Die gegen die Baumaßnahme erhobenen Einwendungen sind damit gegenstandslos. Die Veränderungssperre gemäß § 9 a Bundesfernstraßengesetz ist aufgehoben. Es wird außerdem auf die nachstehende Bekanntmachung hingewiesen. B) Planfeststellung für den Ausbau der A 7 zwischen der Landesgrenze Hamburg und dem Dreieck Bordesholm, Abschnitt 5 Anschlussstelle Kaltenkirchen bis Anschlussstelle Quickborn Betr.-km 120,970 bis Betr.-km 133,300 hier: Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens durch die Erweiterung der Rastanlage „Moorkaten-Ost“ bei Betr.-km 124,7 einschließlich der folgenden Maßnahmen: • • • • • Erweiterung der Anlage um zusätzliche 41 LKW-Parkstände Anpassung der Lärmschutzwall-Wand-Kombination Anlage einer Gehwegverbindung zur WC-Anlage Herstellung von Entwässerungsanlagen in Form von Sickermulden Anpassung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes Die DEGES GmbH hat den mit Beschluss vom 28.12.2012 (Az.: 43-553.32-04/12) festgestellten Plan geändert und hierfür ein Planänderungsverfahren vor Fertigstellung des Vorhabens nach dem Bundesfernstraßengesetz beantragt. Zweck der Planfeststellung ist es, alle durch die Planänderung berührten öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger der Straßenbaulast und den Behörden sowie den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend zu regeln. 1) Im Rahmen des Planänderungsverfahrens führt der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Betriebssitz Kiel, das Anhörungsverfahren durch, in dem die für und gegen die Planänderung sprechenden Gründe deutlich gemacht werden sollen. Die geänderten Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) liegen in der Zeit vom 24. August 2015 bis einschließlich 24. September 2015 - 308 - In der Stadtverwaltung der Stadt Kaltenkirchen Zimmer 302 (3. OG) Holstenstraße 14 24568 Kaltenkirchen während der folgenden Zeiten: Montag bis Freitag 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr Montag und Dienstag 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Für die Vereinbarung von Terminen zur Einsichtnahme außerhalb der oben genannten Zeiten melden Sie sich bitte vorab unter der Telefonnummer: 04191 939461 (Herr Saggau). in der Amtsverwaltung des Amtes Mittelholstein Zimmer 17 (Erdgeschoss) Am Markt 15 24594 Hohenwestedt während der folgenden Zeiten: Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Außerhalb der Öffnungszeiten der Amtsverwaltung sowie für die Vereinbarung von Terminen zur Einsichtnahme außerhalb der oben genannten Zeiten, melden Sie sich bitte vorab unter der Telefonnummer: 04871 36 302 (Herr Larsen). In der Amtsverwaltung des Amtes Bad Bramstedt-Land Zimmer 19 (1. OG) König-Christian-Straße 6 24576 Bad Bramstedt während der folgenden Zeiten: Montag Dienstag bis Freitag Donnerstag 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Für die Vereinbarung von Terminen zur Einsichtnahme außerhalb der oben genannten Zeiten, melden Sie sich bitte vorab unter der Telefonnummer: 04192 2009 519 (Frau Scheunemann). zur Einsichtnahme aus. Ausgelegt werden auch die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen. Dies sind hier in der jeweils aktualisierten Fassung der Landschaftspflegerische Begleitplan mit integrierter Umweltverträglichkeitsstudie sowie der artenschutzrechtliche Fachbeitrag. Die ausgelegten Planänderungsunterlagen sind mit Auslegungsbeginn über die Internetseite des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein auch digital einsehbar: - 309 - www.lbv-sh.de Aufgaben Planfeststellungsverfahren Anhörung/ Planfeststellung Planauslegung im Rahmen laufender (http://www.schleswigholstein.de/DE/Landesregierung/LBVSH/Aufgaben/AnhoerungPlanfeststellung/dossier_anhoerung.html) . Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind in den Grunderwerbsplänen und dem Grunderwerbsverzeichnis die Eigentumsverhältnisse verschlüsselt dargestellt. Auf Verlangen kann dem Betroffenen am Auslegungsort unter Vorlage seines Personalausweises/ Reisepasses die Schlüsselnummer mitgeteilt werden. Bevollmächtigte haben eine schriftliche Vollmacht des Vertretenen vorzulegen. 2) Jeder, dessen Belange durch die Planänderung berührt werden, kann bis einschließlich 22. Oktober 2015 schriftlich (möglichst dreifach zum Aktenzeichen 402-553.32–A7-211) oder zur Niederschrift Einwendungen gegen die Planänderung der Stadt Kaltenkirchen, Holstenstraße erheben 14, beim: - Bürgermeister Kaltenkirchen 24568 - Amtsdirektor des Amtes Mittelholstein, Am Markt 15, 24594 Hohenwestedt Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land, König-Christian-Straße 6, 24576 Bad Bramstedt oder beim: - Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein Betriebssitz Kiel, hörde-, Mercatorstraße 9, 24106 Kiel. - Anhörungsbe- Zur Fristwahrung ist der Eingang bei einer der o. a. Behörden maßgeblich. Die Einwendung gegen die Planänderung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Eine Eingangsbestätigung des Einwendungsschreibens erfolgt nicht. Die Einwendungen werden zur Vorbereitung des Erörterungstermins als nicht anonymisierte Kopie an den Antragsteller und die Planfeststellungsbehörde weitergeleitet. Einwendungen gegen die Planänderung sind nach Ablauf der Einwendungsfrist ausgeschlossen (§ 140 Abs. 4 LVwG). Bei Sammeleinwendungen (Unterschriftenlisten, vervielfältigter oder gleichlautender Text), bitte ich einen gemeinsamen Vertreter zu benennen. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen und Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. 3) Fristgerecht erhobene Einwendungen werden in einem Termin erörtert, der noch örtlich bekannt gemacht wird. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Termingesondert benachrichtigt. Wenn mehr als 300 Benachrichtigungen vorzunehmen sind, können diese durch amtliche Bekanntmachung ersetzt werden. - 310 - Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Beim Fernbleiben eines Einwenders im Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. In diesem Fall gelten die Einwendungen als aufrechterhalten. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung verzichten (§ 17 a Nr. 5 S. 1 FStrG). 4) Durch die Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehenden Kosten können nicht erstattet werden. 5) Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Planfeststellungsbehörde ist der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein Betriebssitz Kiel. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) kann durch amtliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 300 Zustellungen vorzunehmen sind. 6) Die Nummern 1 bis 4 gelten für die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Bauvorhabens nach § 9 Abs. 1, 1 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend. 7) Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht im Planfeststellungsverfahren dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht im Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 8) Vom Beginn der Planauslegung treten die Anbaubeschränkungen nach § 9 Bundesfernstraßengesetz und die Veränderungssperre nach § 9 a Bundesfernstraßengesetz in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 9 a Bundesfernstraßengesetz). Kiel, den 21.07.2015 veröffentlicht:24.07.2015 Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein Betriebssitz Kiel - Anhörungsbehörde – gez. Böge - 311 - Gemeindewerke Hohenwestedt Kommunalservice I. Nachtrag zu der Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO für das Wirtschaftsjahr 2015 Aufgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 6 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Schleswig-Holstein in Verbindung mit § 97 Gemeindeordnung hat die Gemeindevertretung durch Beschluss vom 08.07.2015 – und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde vom 15.07.2015 – den I. Nachtrag zum Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 festgestellt. 1. Mit dem Nachtragswirtschaftsplan werden erhöht um vermindert um € 1.1 1.2 € im Erfolgsplan die Erträge die Aufwendungen der Jahresgewinn der Jahresverlust im Vermögenshaushalt die Einnahmen die Ausgaben Und damit der Gesamtbetrag des Wirtschaftsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf € € 1.999.600,00 -1.958.920,00 40.680,00 1.100.000,00 1.100.000,00 582.800,00 582.800,00 1.682.800,00 1.682.800,00 2. Es werden neu festgesetzt 2.1 2.2 2.3 Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen Und Investionsförderungsmaßnahmen von bisher 0 € auf Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher 0 € auf der Höchstbetrag der Kassenkredite von bisher 317.800,00 € auf Hohenwestedt, 23.07.2015 gez. Holger Bütecke Bürgermeister. - 312 - 1.100.000,00 €