EuGH klärt Verlinkung auf Websites mit illegal abrufbaren

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EuGH klärt Verlinkung auf Websites mit illegal abrufbaren
EuGH klärt Verlinkung auf Websites mit illegal abrufbaren Werken
08.09.2016
Der
Europäische
10:02 Uhr
Gerichtshof (EuGH) hat geklärt, unter welchen Voraussetzungen Websitebetreiber Hyperlinks
auf anderes Seiten setzen dürfen, die illegal urheberrechtlich geschützte Werke wie etwa Fotos zeigen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat geklärt, unter welchen
Voraussetzungen Websitebetreiber Hyperlinks auf anderes Seiten setzen dürfen,
die illegal urheberrechtlich geschützte Werke wie etwa Fotos zeigen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat geklärt, unter welchen
Voraussetzungen Websitebetreiber Hyperlinks auf anderes Seiten setzen dürfen,
die illegal urheberrechtlich geschützte Werke wie etwa Fotos zeigen. Solche
Hyperlinks sind laut einem am Freitag in Luxemburg veröffentlichten Urteil nur
zulässig, wenn dabei keine Gewinnerzielungsabsicht besteht und der Betroffene
nicht weiß, dass die Veröffentlichungen auf der anderen Seite rechtswidrig sind.
(Az. C-160/15)
Das Gericht verwies darauf, dass Urhebern grundsätzlich das Recht zusteht, die "öffentliche Wiedergabe" ihrer Werke zu
erlauben oder zu verbieten. Andererseits müsse aber auch ein Ausgleich zwischen diesen Rechten und der
Informationsfreiheit der Bürger hergestellt werden. Eine unzulässige "öffentliche Wiedergabe" durch einen
entsprechenden Hyperlink liege deshalb erst dann vor, wenn der Betroffene "vorsätzlich" handle und mit dem Link Profit
machen wolle.
Im Ausgangsfall hatte die holländische Nachrichtenwebsite "GeenStijl" 2011 einen Hyperlink zu einer australischen
Website gesetzt, auf der Nacktfotos der im holländischen Fernsehen auftretenden Britt Decker gezeigt wurden. Diese
Fotos stammten aus einer noch nicht veröffentlichen "Playboy"-Ausgabe. Der "Playboy"-Verleger Sanoma wies dann
zwar auf seine Urheberrechte hin, gleichwohl weigerte sich der Seitenbetreiber GS Media, den Hyperlink zu entfernen.
Als die Fotos auf Verlangen von Sanoma auf der australischen Website gelöscht wurden, veröffentlichte GS Media auf
der Website einen neuen Artikel, der einen Hyperlink zu einer anderen Website mit den Fotos enthielt. "GeenStijl" muss
nun mit Schadenersatzforderungen von "Playboy" rechnen.
Luxemburg (AFP)
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