Teilnahmeantrag: Qualitätssicherungsvereinbarung Holmium
Transcrição
Teilnahmeantrag: Qualitätssicherungsvereinbarung Holmium
Postanschrift: KV Nordrhein Abteilung Qualitätssicherung 40182 Düsseldorf Kontakt: Telefon: Telefax: E-Mail: Yvonne Yeboah (0211) 5970-8465 (0211) 5970-8160 [email protected] Kontakt: Telefon: Telefax: E-Mail: Hanna Mathes (0211) 5970-8223 (0211) 5970-8160 [email protected] Antrag auf Teilnahme an der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zu Nicht-medikamentösen, lokalen Verfahren zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms (bPS) mittels Holmium-Laser (Qualitätssicherungsvereinbarung Holmium-Laser bei bPS) Name: ………………………………………………………………… LANR: …………………………………………..(soweit bereits bekannt) BSNR: …………………………………………..(soweit bereits bekannt) Privatanschrift Praxisanschrift Straße: ………………………………….. ………………………………………. PLZ/Ort: ………………………………….. ………………………………………. Telefon: ………………………………….. ………………………………………. Telefax: ………………………………….. ………………………………………. E-Mail: ………………………………….. ………………………………………. Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ): Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) mit: Teilberufsausübungsgemeinschaft mit: Angestellte(r) Ärztin/Arzt bei: I. Fachliche Qualifikation 1. Ich besitze die Anerkennung als Facharzt für Urologie und bin belegärztlich tätig 2. Dem Antrag beigefügt sind Zeugnisse bzw. Dokumente über den Nachweis über die Durchführung von mindestens 40 Holmium-LaserBehandlungen bei bPS (HoLEP/HoLRP) unter Anleitung durch einen Arzt, der mindestens 100 HoLEP/HoLRP selbständig durchgeführt hat und zum Zeitpunkt der Anleitung diese Leistungen regelmäßig erbringt, und in dessen Einrichtung mindestens 30 Eingriffe pro Jahr durchgeführt wurden. □ □ II. Apparative und räumliche Voraussetzungen Die Leistung wird in folgenden Räumen durchgeführt: Die Praxis/Einrichtung verfügt über folgende räumliche und apparative Ausstattung: Die Geräte zur Holmium-Laser-Behandlung verfügen über eine CE-Kennzeichnung und über eine max. Leistung von mind. 80 Watt □ □ Die Verwendung des Lasersystems zur Durchführung einer HoLEP/HoLRP ist in der Gebrauchsanweisung des Lasergerätes als Zweckbestimmung inhaltlich aufgeführt. □ Das Gerät ist herstellerseitig sowohl für den Betrieb mit einmal- als auch mit wiederverwendbaren Fasern vorgesehen. Alle Herstellervorgaben zum Gebrauch und zur Aufbereitung des Systems werden befolgt. □ □ □ Verwendete Resektoskope sind für die verwendete Laserfaser gemäß Gebrauchsanweisung kompatibel. □ Das verwendete Zubehör verfügt über eine CE-Kennzeichnung, ist gemäß Herstellerangaben mit dem verwendeten Lasersystem kompatibel und ist in der Gebrauchsanweisung als Zweckbestimmung inhaltlich aufgeführt. □ Die Anforderungen an Laser-Behandlungsräume und die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft werden bei der Anwendung des Lasers beachtet. □ Gebrauchsanweisung liegt in deutscher Sprache vor. Antrag auf Teilnahme an der Qualitätssicherungsvereinbarung Holmium-Laser bei bPS Seite 2 von 5 Baulich-technische Anforderungen Die räumliche Ausstattung muss mindestens umfassen: Personalumkleidebereich mit Waschbecken und Vorrichtung zur Durchführung der Händedesinfektion □ Raum für die Aufbereitung von Geräten und Instrumenten, Entsorgungsübergaberaum für unreine Güter, Raum für Putzmittel (Kombination dieser drei Räume möglich) □ Räume oder Flächen für das Lagern von Sterilgut und reinen Geräten Aufwachraum für Patienten □ □ Apparativ-technische Voraussetzungen Raumoberflächen (z. B. Wandbelag), Oberflächen von betrieblichen Einbauten (z. B. Türen, Regalsystem, Lampen) und Geräteoberflächen sind problemlos feucht zu reinigen und zu desinfizieren, der Fußbodenbelag ist flüssigkeitsdicht. □ Lichtquellen zur fachgerechten Ausleuchtung des Operationsraumes und des Operationsgebietes mit Sicherung durch Stromausfallüberbrückung, auch zur Sicherung des Monitoring lebenswichtiger Funktionen oder durch netzunabhängige Stromquelle mit operationsentsprechender Lichtstärke als Notbeleuchtung □ Entlüftungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der eingesetzten Anästhesieverfahren und der hygienischen Anforderungen □ Sämtliche für die Notfallversorgung notwendigen Instrumente (insb. manuelle sowie maschinelle Beatmungsmöglichkeit, Absaugvorrichtung, Sauerstoffversorgung, Defibrillator und Pulsoxymetrie), Materialien und Medikamente werden vorgehalten. □ Antrag auf Teilnahme an der Qualitätssicherungsvereinbarung Holmium-Laser bei bPS Seite 3 von 5 III. Organisatorische Maßnahmen Ich erkläre, dass ich folgende organisatorische Voraussetzungen erfülle: • Bei der ärztlichen Aufklärung zur Behandlung des Patienten ist gewährleistet, dass Erläuterungen, insb. auch über das Risiko einer notwendigen ReIntervention, unerwünschte Wirkungen, therapeutische Alternativen und Informationen zum natürlichen Verlauf des benignen Prostatasyndroms erfolgen. □ • Die Anwendung fachgerechter Reinigungs-, Desinfektions- und Sterilisationsverfahren ist sichergestellt. □ • Die postoperative Nachbeobachtung des Patienten im Aufwachraum ist so lange gewährleistet, bis der Patient auf die geeignete weiterversorgende Station verlegt werden kann. Unbeschadet der ärztlichen Präsenz wird die Nachbeobachtung durch ständige, unmittelbare Anwesenheit mind. eines Fachgesundheitspflegers (Fachkrankenpfleger) für Anästhesie und Intensivpflege oder eines Gesundheits- /Krankenpflegers mit mind. 3-jähriger Erfahrung im Bereich Anästhesiologie/Intensivmedizin sichergestellt. □ • Eine der OP-Methode und den individuellen Anforderungen des Patienten entsprechende Nachbeobachtung wird sichergestellt. Im postoperativen Verlauf werden die Patienten für mind. 24 Stunden beobachtet, insb. um eine Vigilanzbeeinträchtigung oder eine interventionsbedürftige Nachblutung zu erkennen. □ • Die durchgehende Verfügbarkeit eines zur Versorgung von intensivmedizinisch behandlungsbedürftigen Patienten qualifizierten Arztes ist durch einen Anwesenheitsdienst organisiert. Mindestvoraussetzung dieses Arztes ist die Berechtigung zum Führen einer Facharztbezeichnung in einem Fach, dessen Weiterbildungsordnung eine Weiterbildungszeit von mind. 6 Monaten im Bereich der Intensivmedizin vorschreibt. □ • Die Einrichtung verfügt über eine Intensivstation. □ • Falls die Einrichtung über keine Intensivstation verfügt wird gewährleistet, dass eine im Bedarfsfall erforderliche intensivmedizinische Behandlung des Patienten durch Kooperation mit einer anderen Einrichtung (Zielklinik) erfolgt. Die Übergabe des Patienten zur intensivmedizinischen Behandlung in der Zielklinik erfolgt i.d.R. innerhalb von 30 Min. nach Indikationsstellung. □ Nachweis über die Kooperation mit der Zielklinik ist beigefügt. • Die ständige Erreichbarkeit eines vollständigen Operationsteams zur Durchführung einer ggf. erforderlichen Nachoperation ist gewährleistet. Antrag auf Teilnahme an der Qualitätssicherungsvereinbarung Holmium-Laser bei bPS Seite 4 von 5 □ □ IV. Aufrechterhaltung der Genehmigung A. Dokumentation Ich verpflichte mich, unbeschadet der ärztlichen Aufzeichnungspflicht, die Dokumentationen nach § 6 zu erstellen. Mir ist bekannt, dass die KV Nordrhein die Dokumentationen zur Überprüfung von Einzelfällen anfordern kann. Die Protokolle über die sicherheitstechnischen Kontrollen gem. § 6 Abs. 3 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) werden gemäß deren Fristen aufbewahrt und der KV Nordrhein auf Verlangen vorgelegt. □ □ □ B. Jahresstatistik Ich verpflichte mich, für alle Holmium-Laser Behandlungen bei bPS nach § 1 der Qualitätssicherungsvereinbarung eine zusammenfassende Jahresstatistik mit den in § 7 Abs. 1 genannten Angaben zu erstellen. Die Datenübertragung der Angaben zur Jahresstatistik erfolgt gem. § 7 Abs. 2 in elektronischer Form und wird jeweils bis zum 31. März des Folgejahres bei der Datenannahmestelle eingereicht. □ Die Verpflichtung zur Erfassung der Daten für eine Jahresstatistik beginnt am 01.10.2016. Mir ist bekannt, dass die KV Nordrhein die Dokumentationen nach § 6 zur Überprüfung von Einzelfällen anfordern und ggf. weitere qualitätssichernde Maßnahmen einleiten kann, wenn sich aus der Jahresstatistik Hinweise auf mögliche Qualitätsdefizite ergeben. □ V. Einverständniserklärung Ich erkläre, dass ich mit einer ggf. stattfindenden Begehung meiner Praxisräume durch die von der KV Nordrhein beauftragte Qualitätssicherungskommission einverstanden bin. Mir ist bekannt, dass für den Fall der Verweigerung der Einverständniserklärung die Genehmigung zur Teilnahme an der Qualitätssicherungs-Vereinbarung Holmium-Laser bei bPS versagt oder widerrufen werden kann. Ich bestätige, dass ich die in der „Qualitätssicherungsvereinbarung Holmium-Laser bei bPS“ aufgeführten Anforderungen erfülle und alle sich auf die Vertragsanforderungen beziehenden Änderungen (z. B. Änderungen der apparativen und räumlichen Ausstattung) der KV Nordrhein unverzüglich mitteilen werde. .………………………………………… Ort, Datum .………………………………………… Unterschrift/Vertragsarztstempel .………………………………………… Ggf. Unterschrift des anstellenden Arztes Antrag auf Teilnahme an der Qualitätssicherungsvereinbarung Holmium-Laser bei bPS Seite 5 von 5