KS/AUXILIA Tarifbuch

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KS/AUXILIA Tarifbuch
KS/AUXILIA Tarifbuch
Alles zum Club, Rechtsschutz und Schutzbrief
Stand 01/2016
KS/AUXILIA
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Bezirksdirektion Berlin
Knesebeckstraße 55
10719 Berlin
Telefon 030/229 08 27-610
Telefax 030/229 08 27-619
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Automobilclub
Vertrags-Service
Telefon 089/539 81-222
Telefax 089/539 81-270
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Adresse:
https://vermittler.ks-auxilia.de
Bezirksdirektion Hamburg
Kleine Johannisstraße 20
20457 Hamburg
Telefon 040/226 32 58-620
Telefax 040/226 32 58-629
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Bezirksdirektion Hannover
Großer Hillen 24
30559 Hannover
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Kampstraße 42
44137 Dortmund
Telefon 0231/997 76-640
Telefax 0231/997 76-649
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Rheinallee 109
55118 Mainz
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Bezirksdirektion Stuttgart
Pforzheimer Straße 338
70499 Stuttgart-Weilimdorf
Telefon 0711/25 25 77-670
Telefax 0711/25 25 77-679
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Bezirksdirektion München
Uhlandstraße 7
80336 München
Telefon 089/539 81-680
Telefax 089/539 81-689
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Telefon 089/539 81-200
Telefax 089/539 81-297
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KS-24-Stunden-Notruf
Telefon 089/21 12 90 14
Rechtsschutz
Vertrags-Service
Telefon 089/539 81-222
Telefax 089/539 81-270
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Rechts-Service
Telefon 089/539 81-333
Telefax 089/539 81-251
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Telefonische Beratung durch
unabhängige Rechtsanwälte
Direktion-Vertrieb
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Schutzbrief
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KS-24-Stunden-Notruf
Telefon 089/21 12 90 14
IT-Support
Technische Fragen zu Internet / Software:
Telefon 089/539 81-230
[email protected]
Bei nicht technischen Fragen wenden Sie
sich bitte an Ihre zuständige Bezirksdirektion.
Online-Rechner, Unterlagen,
Webseiten-Service
Aktuelle Unternehmensunterlagen
Online-Rechner
Angebotssoftware zum Download
Verkaufsfördernde Unterlagen
Online-Materialbestellung
E-Mail-Newsletter
Vergleichsrechner Rechtsschutz
Webseiten-Service
Risikoanalysebögen
Dokumentenzugriff
Es stehen Ihnen folgende Dokumente zum
Download zur Verfügung:
Kundendokumente
(Versicherungsscheine, Beitragsrechnungen,
Mahnungen, Meldebögen zum Vorsorge-RS)
Bestandslisten / GDV-Daten
Provisions- / Courtageabrechnungen
Vermittlerinkasso
Da es sich hier um personenbezogene und
damit datenschutzrelevante Daten handelt,
ist dieser Bereich gesondert geschützt. Die
Freischaltung wird Ihnen im Vermittler-Portal
erläutert.
Nutzen Sie die zahlreichen Vorteile
unseres Vermittler-Portals!
Privatkunden
Club
Für den schnellen Überblick – eine Auswahl unserer Produktbeiträge
KS-Clubmitgliedschaft für 27, KS-Clubmitgliedschaft für die Familie für 33,
Selbstbeteiligung
400 – 0 250
150
JURPRIVAT
208,-
262,-
306,JURSENIOR
188,-232,-272, Privat-, Berufs- und Verkehrs-RS
Normaltarif
172,-
192,-
238, Singles, Alleinerziehende, Beamte, Angehörige des öffentlichen Dienstes
158,-
172,-
219,
Privat- und Verkehrs-RS 122,-162, Verkehrs-RS flex (SB–Regelung 150 / 300)
35, Verkehrs-RS flex Familie (SB–Regelung 150 / 300)
53, RS für Mieter und selbst nutzende Eigentümer
für alle gemieteten / selbst bewohnten Wohnungen, Einfamilienhäuser
48,-
60,Spezial-Straf-RS
30,-
37, Privat-, Berufs- und Verkehrs-RS BASIS flex (SB–Regelung 150 / 300)
bis 24.000,- Jahresbruttohaushaltseinkommen
122, RS für Mieter einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses BASIS flex (SB-Regelung 150 / 300)
bis max. 9.000,- Jahresbruttomiete Privatkunden–Schutzbrief (ohne SB)
49, Privatkunden–Schutzbrief für die Familie (ohne SB)
64,-
30,-
Heilwesenberufe
JURAMED
0 Beschäftigte407,-462,-578,-662,bis 3 Beschäftigte
462,-
522,-
654,-
747,bis 6 Beschäftigte
579,-
682,-
854,-
972,bis 10 Beschäftigte
854,-
939,-
1179,-
1342,Spezial-RS mit Spezial-Straf-RS
0 Beschäftigte382,-414,-526,-645,bis 3 Beschäftigte
418,-
465,-
590,-
724,bis 6 Beschäftigte
617,-
686,-
868,-
1.068,bis 10 Beschäftigte
872,-
975,-
1.243,-
1.509,-
Landwirte
Selbstbeteiligung 1.000 – 300 600
300
200
JURAFIRM
0 Beschäftigte399,-452,-572,-662, bis 3 Beschäftigte
471,-
522,-
662,-
767, bis 6 Beschäftigte
597,-
677,-
862,-
998, bis10 Beschäftigte872,-962,-
1.222,-
1.412, JURSHOP, JURSTUDIO, JURHOGA
Maximaler Jahresbruttoumsatz: JURSHOP 1.000.000,- / JURSTUDIO 500.000,- / JURHOGA 2.000.000,-
bis 150.000,- Jahresbruttoumsatz
592,-
677,-
832,-
947, bis 300.000,- Jahresbruttoumsatz
861,-
972,-
1.187,-
1.337, bis 500.000,- Jahresbruttoumsatz
1.247,-
1.427,-
1.737,-
1.948, bis 1.000.000,- Jahresbruttoumsatz
2.172,-
2.462,-
2.972,-
3.312, bis 2.000.000,- Jahresbruttoumsatz
3.012,-
3.412,-
4.097,-
4.552, Spezial-RS mit Spezial-Straf-RS
0 Beschäftigte272,-296,-387,-469, bis 3 Beschäftigte
327,-
356,-
466,-
565, bis 6 Beschäftigte
477,-
511,-
682,-
828, bis 10 Beschäftigte
668,-
707,-
932,-
1.117,-
JURAGRAR
bis 10 ha
bis 30 ha
bis 50 ha
bis 75 ha
bis 100 ha
Landwirtschafts- und Verkehrs-RS
bis 10 ha
bis 30 ha
bis 50 ha
bis 75 ha
bis 100 ha
Vereine
Geschäftskunden
JURVEREIN
bis 200 Mitglieder
279,-
ab 201 Mitglieder – Beitrag je Mitglied
1,80
Vereins-RS
bis 200 Mitglieder
ab 201 Mitglieder – Beitrag je Mitglied
Hinweise: Die Beiträge sind Jahresbeiträge in € und enthalten die gesetzliche Versicherungsteuer.
Die unterjährigen Beiträge finden Sie auf den Anträgen oder im Vermittler-Rechner.
202,-
236,-
297,-
372,-
472,-
232,-
272,-
342,-
415,-
522,-
289,-
339,-
427,-
535,-
679,-
339,397,502,629,792,-
134,-
167,-
212,-
257,-
317,-
147,-
182,-
232,-
282,-
349,-
182,-
222,-
285,-
352,-
432,-
272,292,362,462,542,-
312,-
2,02
399,-
2,58
489,3,23
66,-
0,53
92,-
0,67
106,0,79
KS/AUXILIA Highlights
FOKUSSIERT UND ERFOLGREICH
spezialisiert auf Club, Rechtsschutz und Schutzbrief
wirtschaftlich und finanziell unabhängige Unternehmensgruppe
auf Makler ausgerichtete Geschäftsprozesse
regelmäßig ausgezeichnet als Top-Anbieter in Tests und Umfragen
qualifizierter und vor allem persönlicher Service
GERADLINIG UND VERLÄSSLICH
Club
günstiger Beitrag mit guten Leistungen, z. B. die Wildschadenbeihilfe
personenbezogene Leistungen als Alleinstellungsmerkmal,
z. B. Unfallkrankengeld und die aktive Nebenklage
Rechtsschutz
unabhängig – Interessenkollisionen bei Klagen gegen andere
Versicherungen ausgeschlossen
haftungsminimierende Lösungen für unsere Geschäftspartner
starkes Preis-Leistungsverhältnis in allen Produkten
PremiumService mit umfangreichen Leistungen
Schutzbrief
ideale Ergänzung der Club-Mitgliedschaft
maximale Flexibilität für Kunden, z. B. keine 50-km-Beschränkung
und freie Wahl des Abschleppunternehmens
PERSÖNLICH UND SERVICESTARK
umfassende Unterstützung durch Ihre Bezirksdirektionen:
– persönliche Ansprechpartner auch im Innendienst
– weitreichende Entscheidungsbefugnisse
– schneller, gewissenhafter und kompetenter Service
– Erstellung bedarfsgerechter Angebote
lösungsorientiertes Handeln in allen unseren Fachbereichen
schneller Zugriff auf Online-Rechner und auf viele Unterlagen
im Vermittler-Portal
Club
Club Inhalt
Club
2 Highlights
3
Mitgliedschaften und Leistungen
4Wissenswertes
5
Vergleich mit Schutzbrief-Leistungen
6
Aufbau und Struktur der Unternehmensgruppe KS/AUXILIA
7
Allgemeine Tarifbestimmungen
1
Club Highlights
Der KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS) ist mit über 520.000 Mitgliedern einer der größten Automobilclubs in Deutschland.
Der Club unterstützt mit vielen her­­­­vor­ragenden Leistungen seine Mitglieder als Verkehrsteilnehmer, z.B. als Fahrer, Insasse,
Fußgänger, Fahrradfahrer, Inliner.
Wildschadenbeihilfe
Es gab einen Zusammenstoß mit Wild oder jagdbarem
Federwild sowie mit Pferden, Rindern, Schafen oder
Ziegen:
Wir übernehmen Ihre Reparaturkosten bis zu 1.050,- €
im Kalenderjahr. Bei Kaskoversicherten erstatten wir die
Selbstbeteiligung - oftmals Kosten von 150,- €, 300,- €
oder mehr.
Abschlepp- oder Pannenhilfe
Ist das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall nicht
mehr fahrbereit:
Wir erstatten Pannenhilfskosten bis zu 90,- € oder Ihre verursachten Abschleppkosten bis zu 75,- €. Diese Leistungen
können auch als Ergänzung zu einem vorhandenen Schutzbrief oder einer anderen Automobil-Clubmitgliedschaft in
Anspruch genommen werden, da sonst in vielen Fällen ein
Eigenanteil beim Kunden
verbleibt.
Rechtshilfe bei aktiver Nebenklage
Nach einem schweren Verkehrsunfall soll gegen den Unfallverursacher Nebenklage im Strafverfahren erhoben werden:
Wir erstatten die Kosten bis zu 5.200,- €, falls die Nebenklage gegen den Unfallverursacher zugelassen ist. Diese
Leistung ist nicht in einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung enthalten.
Unfallkrankengeld
Nach einem Verkehrsunfall kommt es zu einer Verletzung:
Wir erstatten ab dem 31. Krankheitstag ein Unfallkrankengeld bis 325,- € (6,50 € tägl., maximal 50 Tage).
Krankenrücktransport
Nach einem Unfall als Verkehrsteilnehmer im Ausland und
der daraus resultierenden Behandlung muss ein Krankentransport an den Wohnsitz erfolgen:
Wir erstatten für den ärztlich angeordneten Rücktransport
die Kosten bis zu 1.050,- € im Kalenderjahr.
2
Service-Netz
Der KS kooperiert mit einem erfahrenen und spezialisierten
Partner, der den KS-Mitgliedern ein flächendeckendes Netz
an Servicepartnern bietet.
Unsere Mitglieder haben im Rahmen der Höchstbeträge die
freie Wahl des Abschlepp- oder Pannenhilfsunternehmens
oder sie wenden sich an unseren
KS-Notfall-Service unter 089/21 12 90 14 ( 24 Stunden).
KS sichert der AUXILIA Unabhängigkeit und
Spartenneutralität
Die AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG ist eine
100-prozentige Tochter des KS. Es existieren keine
Verflechtungen mit Banken und Versicherungskonzernen.
Während andere Konzerne ihre Rechtsschutz-Tochtergesellschaften mehr und mehr auflösen und in den
Komposit-Gesellschaften als eine von vielen Sparten betreiben, ist und bleibt die AUXILIA der Rechtsschutz-Spezialist.
Dies garantiert Kompetenz und Unabhängigkeit für die
Durchsetzung des Rechts unserer Kunden. Es schützt vor
möglichen Interessenkollisionen zwischen Rechtsschutz und
anderen Versicherungssparten, z. B. bei der Durchsetzung
von Ansprüchen bei Berufsunfähigkeit (eigene BU-Versicherung) oder nach schweren Verkehrs­unfällen (gegnerische
Kfz-Versicherung).
Club + Rechtsschutz
Eine überzeugende Kombination!
Die Beiträge unserer KS-Clubmitgliedschaft und die des
Rechtsschutzes sind günstig!
KS-Clubmitgliedschaft (27,- €)
Der Club unterstützt das Mitglied mit umfangreichen Leistungen für
die auf das Mitglied zugelassenen Fahrzeuge – egal wer das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Schadens fährt und speziell das Mitglied als
Verkehrsteilnehmer, d. h. auch beim Fahren fremder Fahrzeuge.
Club
Club Mitgliedschaft und Leistungen
KS-Clubmitgliedschaft für die Familie (33,- €)
Der Club unterstützt alle Mitglieder der Familie für die auf die
Familienmitglieder zugelassenen Fahrzeuge – egal wer das Fahrzeug
zum Zeitpunkt des Schadens fährt und alle Familienmitglieder als
Verkehrsteilnehmer, d. h. auch beim Fahren fremder Fahrzeuge.
Dies gilt nicht für juristische Personen (hier ist für die Clubleistungen eine natürliche Person zu benennen) und bei gewerblicher Nutzung.
Die Leistungen müssen innerhalb von 6 Monaten beantragt werden. Bei einem Ersatzanspruch an Dritte sowie bei Trunkenheit oder Vorsatz
besteht keine Leistung.
Familiendefinition: Die Clubmitgliedschaft für die Familie gilt für
den Antragsteller,
den ehelichen / eingetragenen oder im Antrag genannten sonstigen Lebenspartner,
die minderjährigen Kinder,
die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder, jedoch längstens
bis zu dem Zeitpunkt, in dem diese erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes
Entgelt erhalten,
die im Haushalt des Mitgliedes lebenden, dort gemeldeten und im Ruhestand befindlichen Eltern des Mitgliedes / Lebenspartners.
Geltungsbereich: Europa, Anliegerstaaten des Mittelmeeres, Kanarische Inseln, Azoren, Madeira.
Serviceleistungen
Unfallgelder
Kostenübernahme
Die KS-Clubleistungen
Wildschadenbeihilfe bis 1.050,- €
im Kalenderjahr bei Zusammenstoß mit Wild oder jagdbarem Federwild sowie
mit Pferden, Rindern, Schafen oder Ziegen übernehmen wir die Reparaturkosten
Ihres Fahrzeuges.
Abschleppbeihilfe bis 75,- €
nach Panne oder Unfall.
Pannenhilfe bis 90,- €
nach Panne (die Pannenhilfe wird ggf. auf die Abschleppbei­hilfe angerechnet).
Kfz-Öffnung bis 30,- €
im Kalenderjahr für das Öffnen des Fahrzeuges nach Schlüsselverlust oder
Defekt des Schlüssels / Schlosses.
Krankenrücktransport bis 1.050,- €
im Kalenderjahr für den ärztlich angeordneten Krankenrücktransport
aus dem Ausland nach Unfall des Mitgliedes als Verkehrsteilnehmer.
Regressbeihilfe bis 520,- €
für Berufskraftfahrer bei arbeitsrechtlicher Regressmöglichkeit des
Arbeitgebers aufgrund grob fahrlässig verursachten Verkehrsunfällen.
Beihilfe für Helfer am Unfallort
bis 520,- €
im Kalenderjahr für Sachschäden infolge Bergung und Transport von
Verkehrsunfallverletzten.
Rechtshilfe bei aktiver Nebenklage
bis 5.200,- €
wenn die Nebenklage gegen den Verkehrsunfall­gegner zugelassen ist.
Unfallkrankengeld bis 325,- €
erhalten Mitglieder ab dem 31. Krankheitstag nach Unfall des Mitgliedes
als Verkehrsteilnehmer (6,50 € tägl., max. 50 Tage).
Unfallsterbegeld 1.550,- €
erhalten die Erben nach Unfalltod des Mitgliedes als Verkehrsteilnehmer.
KS-Notfall-Service
Unser kompetentes Team steht rund um die Uhr unter 089/21 12 90 14 bereit.
Service bei Notfällen im Ausland
Wir helfen bei der Auswahl eines Rechtsanwaltes, Arztes, Krankenhauses,
Dolmetschers, etc. und beraten zum Verhalten nach z.B. Unfall, Panne, Diebstahl
des Kfz oder Krankheit.
Beweissicherungs-Service
Handlungsanleitungen und Tipps für das richtige Verhalten nach einer Panne,
einem Unfall oder in anderen Verkehrssituationen unter 089/539 81-333.
Mietwagen-Service
Mitglieder erhalten günstige Konditionen bei der Sixt Autovermietung unter
01805/25 25 25.
Beratungs-Service Verkehr
Wir sind Ansprechpartner zur Förderung der Verkehrssicherheit, Verkehrserziehung
und Verkehrsaufklärung sowie für Fragen rund um das Kraftfahrzeug.
Pannen- und Abschlepp-Service
Nützliches Verzeichnis von Abschlepp-Vertragsfirmen im Kunden-Portal unseres
Internetauftrittes.
KS-Reisedienst
Unterstützung bei Urlaubsreisen. Services auch im Internet.
Rechtsberatung
Kostenfreie telefonische Rechtsberatung in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten
durch qualifizierte Rechtsanwälte (24 h) unter 089/539 81-333
3
Club Wissenswertes
Ergänzung zu den Clubleistungen
Die Clubleistungen bieten dem Mitglied bereits einen Basisschutz für viele Risiken im Straßenverkehr, auch als Fußgänger,
Inliner, Fahrradfahrer, etc. Mit dem KS-Schutzbrief (siehe Seiten
150 ff.) werden die Leistungen sinnvoll ergänzt bzw. erhöht,
z.B. die Leistungen für:
die Pannen- / Unfallhilfe am Schadenort,
das Abschleppen nach Panne oder Unfall,
das Bergen des Fahrzeuges nach Panne oder Unfall,
einen Mietwagen bei Fahrzeugausfall,
die Weiter- oder Rückfahrt bei Fahrzeugausfall
(z.B. für Bahn, Flug),
die Übernachtungen bei Fahrzeugausfall,
Leistungen im Krankheitsfall (z.B. Krankenrücktransport,
Ersatzfahrer).
Gut zu wissen
Einen umfassenden Schutz genießt das Mitglied mit der
Clubmitgliedschaft und dem Schutzbrief (siehe Seiten 150 ff.).
Mitglieder, die zusätzlich einen Schutzbrief abgeschlossen haben, können ggf. sowohl aus der Clubmitgliedschaft als auch dem Schutzbrief Leistungen bis zur jeweiligen Höchstgrenze in Anspruch nehmen, z.B.
Abschleppbeihilfe Club
+ Abschleppkosten-Schutzbrief
max. 75,- €
max. 160,- €
Gesamtbetrag für das Abschleppen
max. 235,- €
Andere Clubmitgliedschaften
In Deutschland gibt es zahlreiche Automobilclub-Mitgliedschaften.
Der KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS) ist mit seinen 520.000
Mitgliedern der drittgrößte Automobilclub.
Jeder Club hat unterschiedliche Leistungen und Ausprägungen.
Ein Vergleich ist daher schwierig und nicht angemessen.
Der KS hat einen günstigen Jahresbeitrag und leistet eine Pannenund Abschleppbeihilfe sowie viele weitere, wertvolle Leis­tungen –
und das europaweit.
Hierzu zählen beispielsweise die Wildschadenbeihilfe, die Beihilfe
zum Krankenrücktransport, das Unfallkrankengeld, das Unfallsterbegeld u.v.a.
Bei Bestehen zweier Clubmitgliedschaften (z.B. KS und ADAC o.ä.)
übernimmt der KS bei entsprechender Kostenhöhe die Differenzdeckung im Rahmen der Pannen- oder Abschleppbeihilfe.
4
Einzel- oder Familienmitgliedschaft
Für einen Single ist die KS-Clubmitgliedschaft die optimale
Absicherung. Hier ist er als Fahrer und als Verkehrsteilnehmer
abgesichert.
Für Familien lohnt sich die KS-Clubmitgliedschaft für die Familie.
Für nur 6,- € jährlich mehr gelten alle Leistungen für die gesamte
Familie.
Mobilitäts- bzw. Werksgarantie
Auch bei Bestehen einer Mobilitätsgarantie ist die Clubmitgliedschaft beim KS eine sinnvolle Ergänzung, z.B. aufgrund der enthaltenen Unfallgelder.
Hinzu kommt, dass die Mobilitätsgarantie der Autohersteller zwar
günstig oder bereits im Kaufpreis des Autos eingeschlossen ist,
aber teilweise Lücken in der Absicherung bestehen, u.a.:
Schäden, die durch eine Reifenpanne, Krankheit oder einen
selbst verschuldeten Unfall entstehen, sind oft nicht abgesichert.
Der abgesicherte Personenkreis bezieht sich meist nur auf den
Fahrer, nicht auf den Partner oder die Kinder.
Die Mobilitätsgarantie ist in der Regel auf den Neuwagen beschränkt oder daran gekoppelt. Es ist oft Voraussetzung, dass die
Garantie nicht abgelaufen ist und die Inspektionen beim Vertragshändler durchgeführt werden.
Es besteht meistens kein Schutz beim Fahren fremder Fahrzeuge.
KS-Clubleistungen
Club
Club Vergleich mit Schutzbrief-Leistungen
KS-Schutzbriefleistungen
(AB KS-Schutzbrief 2012)
Wildschadenbeihilfe
ü bis 1.050,- € im Kalenderjahr
Abschleppen
ü bis 75,- €
ü bis 160,- € (zzgl. Clubleistung)
Pannenhilfe
ü bis 90,- €
ü bis 110,- € (zzgl. Clubleistung)
Pannen- und Abschleppdienst-Verzeichnis
Kfz-Öffnung
ü
ü bis 30,- € im Kalenderjahr
ü bis 120,- € (zzgl. Clubleistung)
Krankenrücktransport, Übernachtung
ü ärztlich angeordnete Rücktransport-
ü nach Erkrankung auf einer Reise aufgrund
kosten aus dem Ausland nach Unfall
des Mitgliedes als Verkehrsteilnehmer
bis 1.050,- € im Kalenderjahr
medizinischer Notwendigkeit – unbegrenzte Kostenübernahme des Rücktransportes (Organisation durch KS),
bis 80,- € je Übernachtung / Person, längstens drei Nächte
Regressbeihilfe
ü bis 520,- €
Beihilfe für Helfer am Unfallort
ü bis 520,- € im Kalenderjahr
Rechtshilfe bei aktiver Nebenklage
ü bis 5.200,- €
Unfallkrankengeld
ü bis 325,- €
Unfallsterbegeld
ü 1.550,- €
Service bei Notfällen im Ausland
ü
Beweissicherungs-Service
ü
Mietwagen oder Pickup-Service
oder Nutzungsausfall
günstige Mietwagenkonditionen –
Kooperationsvertrag mit der Sixt Autovermietung
Beratungs-Service Verkehr
ü
KS-Notfall-Service
ü
KS-Reisedienst
ü
Rechtsberatung
ü
Dolmetscherkosten
ü längstens sieben Tage – bis 52,- € je Tag für Mietwagen
zzgl. Zusatzkosten bis 100,- € oder 26,- € je Tag für
Nutzungsausfall oder bis 364,- € für Pickup im Inland
ü
ü bis 250,- € für Gespräche mit Behörden im Ausland
aufgrund eines Unfalles, Diebstahles oder sonstiger
vergleichbarer Notfälle
Bergung
ü unbegrenzt
Weiter- oder Rückfahrt bei Fahrzeugausfall
ü bis 1.540,- € je versicherte Person
ü bis 80,- € je Übernachtung / Person, längstens drei
Übernachtung bei Fahrzeugausfall
Nächte
Ersatzteilversand
Fahrzeugtransport nach Fahrzeugausfall
ü unbegrenzte Versandkosten
ü unbegrenzte Rücktransportkosten
(Organisation durch KS)
Fahrzeugunterstellung nach Fahrzeugausfall
Fahrzeugverzollung und -verschrottung
ü unbegrenzte Unterstellkosten bis zu zwei Wochen
ü unbegrenzte Verfahrensgebühren der
Verzollung bzw. Verschrottungskosten
Fahrzeugabholung, Übernachtung nach
Fahrerausfall, Heimreise nach Wiedergenesung des Fahrers
ü unbegrenzte Abholungskosten (Organisation durch KS),
Ersatz von Reisedokumenten
ü unbegrenzte Gebühren der Ersatzbeschaffung
Ersatz von Zahlungsmitteln
ü bis 2.000,- € als Darlehen je Schadenfall
Vermittlung ärztlicher Betreuung
Arzneimittelversand
ü unbegrenzte Vermittlungskosten
ü unbegrenzte Versandkosten sowie eventuell
Kosten für Krankenbesuch
ü bis 600,- € je Schadenfall bei Krankenhausaufenthalt
Rückholung von Kindern
Hilfe im Todesfall
ü bis 1.540,- € je versicherte Person
ü unbegrenzte Kosten für Bestattung im
Kostenerstattung bei Reiseabbruch
ü bis 2.600,- € für zusätzlich entstehende
Reiserückruf-Service
ü unbegrenzte Rückrufkosten
Hilfeleistung in besonderen Notfällen
ü bis 500,- € je Schadenfall
bis 80,- € je Übernachtung / Person, längstens 3 Nächte,
bis 500,- € für die Kosten der Heimreise des Fahrers mit
öffentlichen Verkehrsmitteln
Abholungs- u. Verzollungskosten
von mehr als 2 Wochen
Ausland oder Überführung nach Deutschland
höhere Fahrtkosten je Schadenfall
5
Club Aufbau und Struktur der Unternehmensgruppe KS/AUXILIA
Die KS/AUXILIA-Unternehmensgruppe
KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V.
Automobilclub
Automobilclub
Gründungsjahr: 1935
Der Automobilclub
26 %
100 %
AUXILIA
KS
Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Rechtsschutz
Gründungsjahr: 1964
Die Rechtsschutzversicherung
74 %
Versicherungs-AG
Schutzbriefe
Gründungsjahr: 1979
Die Schutzbriefversicherung
Vorteile und Alleinstellungsmerkmale der AUXILIA aus dem Aufbau bzw. der Struktur:
 Spartenneutralität
Wir sind ein spartenneutraler Rechtsschutzversicherer, d.h. im Leistungsfall haben unsere Versicherungsnehmer
keine Interessenkollisionen bei Klagen gegen andere Versicherer zu befürchten.
 Wirtschaftliche Unabhängigkeit
W ir müssen keine Konzerninteressen berücksichtigen. Unser Handeln ist auf die Wünsche der Mitglieder,
Versicherungsnehmer und Geschäftspartner ausgerichtet.
 Finanzielle Unabhängigkeit
Wir müssen keine Aktionärsinteressen befriedigen. Mit unseren Erfolgen verbessern wir stetig unsere Leistungen und Services.
6
Club
Club Allgemeine Tarifbestimmungen
Zahlungsweise
Die Beiträge sind im Voraus zu zahlen und dann weiter von
Fälligkeit zu Fälligkeit.
Beiträge
Die im Tarif angegebenen Beiträge sind Jahresbeiträge.
Die Beiträge können je nach Vereinbarung durch Monats-,
Vierteljahres-, Halbjahres- und Jahresbeiträge entrichtet werden.
Monatliche Zahlungsweise kann nur in Verbindung mit dem
SEPA-Mandat vereinbart werden.
Ausfertigungsgebühren für Mitgliedschaftsbestätigungen,
Beitragsrechnungen, Zweitschriften u.ä. werden nicht erhoben.
Der erste Beitrag wird vom Vertragsbeginn bis zum Zeitpunkt
der vereinbarten Fälligkeit erhoben.
Geltungsbereich
Europa, Anliegerstaaten des Mittelmeeres, Kanarische Inseln,
Azoren und Madeira.
Laufzeit
Die Mitgliedschaft ist zunächst von Beginn an für 1 Jahr
abgeschlossen (Mindestlaufzeit).
Danach verlängert sie sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn
sie nicht unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist
vom Mitglied oder vom KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. gekündigt
wird.
Das Beginndatum ist zugleich das Datum der Hauptfälligkeit.
Eine hiervon abweichende Hauptfälligkeit ist gesondert zu beantragen und verlängert entsprechend die Mindestlaufzeit.
7
8
Rechtsschutz
Rechtsschutz Inhalt
Rechtsschutz
10 Test- und Umfrageergebnisse
11Highlights
12 Haftungsminimierung
14
Notwendigkeit der Rechtsschutzversicherung
15
Rechtsanwalts- und Gerichtskosten
16
Allgemeine Tarifbestimmungen AUXILIA ARB/2016
22
Allgemeine Tarifbestimmungen AUXILIA ARB BASIS/2016
24Anwaltshotline
25 Mediation
26 Vorsorge-Rechtsschutz
27 Spezial-Straf-Rechtsschutz
30 Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen
31 Inkasso-Lösungen
32 ARB- / Tarifvergleich 1975 – 2016
36
Leistungsarten nach AUXILIA ARB/2016
9
Rechtsschutz Test- und Umfrageergebnisse
TESTS
UMFRAGEN
Softfair
„Hervorragend“: Im Rechtsschutz-Rating 1/2016 erhielt der
JURPRIVAT der AUXILIA als Familien- und Single-Produkt von dem
Vergleichsanbieter Softfair die höchste Bewertung 5 Eulen
(„Hervorragend“).
CHARTA
1. Platz im Qualitätsbarometer: Der qualifizierte Maklerpool
zeichnete 2015 die AUXILIA erneut als besten Rechtsschutzversicherer aus. Bewertung aus neun Kriterien: unter anderem Preis,
Leistung und Service.
[ascore] Das Scoring
„Herausragend“ – beste Auswertung: Im Komposit-Scoring
2015 überzeugte der JURPRIVAT sowie der Privat-, Berufs- und
Verkehrs-Rechtsschutz der AUXILIA mit 51 von 52 Scores. Damit
erhielten die Produkte auf Basis der ARB/2016 die höchstmögliche
Bewertung „herausragend“ mit 6 Sternen.
AssCompact
1. Platz bei AssCompact Trends: In der Studie befragt das Fachmagazin Versicherungsmakler nach den favorisierten Versicherern,
hier der Bereich Rechtsschutz. Die AUXILIA belegte in 2015 wie in
den Vorjahren Platz 1 in der Umfrage.
Deutsches Institut für Service-Qualität (DISQ)
1. Platz Leistungen: Nach der Beurteilung als „Beste Rechtsschutzversicherung 2011“ bestätigt DISQ der AUXILIA in 2013
und 2015 eine Top-Platzierung - den 1. Platz in der Kategorie
„Vertragsbedingungen und Versicherungsumfang“.
€URO
Platz 1 unter den besten Rechtsschutzpolicen: In Ausgabe
01/2015 erreichte die AUXILIA die Bestnote für den Privat-, Berufsund Verkehrs-Rechtsschutz und bietet das günstigste Preis- /
Leistungs-Verhältnis.
Stiftung Warentest
„Gut und Günstig“: In der FINANZTEST-Ausgabe 12/2014 werden
die AUXILIA-Produkte mit „GUT“ bewertet. In der Rubrik „Unser
Rat“ sprach die Redaktion für unseren Privat-, Berufs- und
Verkehrs-Rechtsschutz in den SB-Varianten 150,- € und 250,- €
mit der Formulierung „gut und günstig“ eine Preis- / LeistungsEmpfehlung aus.
Handelsblatt und WirtschaftsWoche
Platz 1 bei Singles, Platz 2 bei Familien: Getestet wurden im
Online-Artikel in 12-2014 die besten Angebote für Familien und
Singles. Das Produkt JURPRIVAT der KS/AUXILIA ist im Vergleich
aller Anbieter ganz oben zu finden.
Focus Money
TOP Rechtsschutz: In der Ausgabe 11/2012 erhielt die AUXILIA
das Prädikat TOP-Rechtsschutz. Besonders hervorgehoben wurde
die gute Kombination aus hochwertigen Leistungen und günstigem Preis.
ÖKO-TEST
1. Rang im Vergleich: In Ausgabe 01/2014 erreichte die AUXILIA
bei den Leistungen Rang 1. Gemeinsam mit einem anderen
Mitbewerber bietet sie das günstigste Preis- / Leistungsverhältnis.
Auswahl einiger Siegel
10
experten-netzwerk
1. Platz: „Die besten Versicherer“: Versicherungsmakler wählten
die AUXILIA 2015 sowie in vergangenen Jahren zum beliebtesten
Versicherern im privaten als auch gewerblichen Rechtsschutz.
Versicherungsmagazin
1. Platz Innovation: Das Versicherungsmagazin kürte die AUXILIA
nach einer umfassenden Maklerumfrage in 2014 zum Innovationssieger im Rechtsschutz.
procontra
1. Platz und damit „Maklers Liebling: Mit einem großen Vorsprung wurde die AUXILIA 2015 bei der Zeitschrift als Nummer 1
der Rechtsschutzversicherer ausgezeichnet.
Spartenneutral und unabhängig
keine Interessenkollision bei Streitigkeiten
mit Versicherungen
Unbegrenzte Versicherungssumme
europaweit und weltweit
nahezu alle Produkte, auch Strafkaution
Weltweiter Versicherungsschutz
bei Urlaubsreisen ohne zeitliche Begrenzung oder Geschäftsreisen
für Work & Travel, Schüleraustausch und
Au-pair-Aufenthalte
für Auslandsstudium bis 1 Jahr
Vorsorge-Rechtsschutz
für neu hinzukommende versicherbare Risiken
mit größtmöglichem Leistungsumfang
mit geringstmöglicher Selbstbeteiligung
ohne Wartezeit
automatische Abfrage zur Hauptfälligkeit
Umfassender Spezial-Straf-Rechtsschutz
europaweit im privaten, ehrenamtlichen,
beruflichen und geschäftlichen Bereich
beim Vorwurf von Vergehen und Verbrechen
keine Rückforderung der Kosten bei Abschluss durch Strafbefehl
Internet-Rechtsschutz im privaten Bereich für
über das Internet geschlossene Verträge
die erhaltene Abmahnung wegen Urheberrechtsverstoß
die Geltendmachung von Schadenersatz- und
Unterlassungsansprüchen bei Rufschädigung sowie bei Identitäts- und Zahlungsmittelmissbrauch
die Verteidigung bei Vorwurf eines strafrechtlichen
Vergehens ( z.B. Beleidigung ), soweit Spezial-Straf-
Rechtsschutz vereinbart
Erweiterte Mediation
ohne Selbstbeteiligung bei Aufhebungsverein barungen und angedrohter Kündigung, kollektivem Arbeits- und Dienstrecht und in allen versicherten Rechtsgebieten in zahlreichen Produkten für ausgeschlossene
Rechtsangelegenheiten im privaten (z.B. Trennung
und Scheidung) und geschäftlichen Bereich
(MediationXL mit Selbstbeteiligung )
Beitragsfreie Einschlüsse
Park- und Halteverstöße, für die Punkte beim
Kraftfahrt-Bundesamt drohen
Weitreichende Mitversicherung von Familien angehörigen (5 Generationen)
5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungs schutz kein Einwand der Vorvertraglichkeit
Steuer-, Sozial- und Verwaltungs-Rechtsschutz, auch
für das vorgeschaltete Einspruchs- bzw. Widerspruchs-
verfahren im privaten Bereich vor deutschen Behörden
Rechtsschutz in Betreuungsverfahren, auch für alle
mitversicherten Familienangehörigen
Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz, z.B. bei
Erbrechtsstreitigkeiten
Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien ( Biomasse, Windenergie und solare Strah-
lungsenergie)
Update-Garantie
zukünftige beitragsneutrale Leistungsverbesserungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert
Haftungsminimierung durch JUR-Produkte
Top Leistungsspektrum
auch mit fallender Selbstbeteiligung
Berücksichtigung schadenfreier Jahre beim
Vorversicherer ( Schadenfreiheitssystem )
PremiumService
Telefonischer Rechtsrat durch unabhängige Anwälte – zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr
Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten
Online-Beratung mit einfachem Dokumenten-Upload
Telefonische Mediation für die schnelle außer gerichtliche Streitlösung
Kunden-Portal mit geprüften Musterverträgen
Online-Generator für Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung im Privat-Rechtsschutz
Aktualisierungs-Service bei Einführung einer neuen Tarifgeneration
Die Online-Beratung und die telefonische Mediation
setzen einen eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall
voraus.
Besonderheiten:
Keine Selbstbeteiligung bei allen PremiumService-Leistungen
und sogar bei der fallabschließenden Erstberatung durch
einen von der AUXILIA vermittelten Anwalt
Anmerkungen:
Grundlage der Highlights sind die AUXILIA ARB/2016.
Nicht alle diese Punkte sind in den Produkten der
BASIS-Linie (AUXILIA ARB BASIS/2016) enthalten.
11
Rechtsschutz
Rechtsschutz Highlights
Rechtsschutz Haftungsminimierung
Die verstärkte Beratungshaftung und die umfang­reichen Dokumentierungspflichten verursachen für unsere Geschäftspartner
einen erheblichen Mehraufwand.
Wir sehen es als unsere Aufgabe an, unseren Geschäftspartnern mit unserem Service und Produktan­gebot eine erhöhte
Sicherheit und Reduzierung des Arbeitsaufwandes zu bieten.
Die folgenden Leistungsaussagen beziehen sich ausdrücklich nicht auf unsere BASIS-Produkte.
Unabhängigkeit
Durch die wirtschaftliche und finanzielle Un­ab­
hängigkeit unserer Unternehmensgruppe be­kommen
Ihre Kunden nur das Beste für ihre Bei­träge.
Wir müssen finanziell keine Aktionärsinteressen und
wirtschaftlich keine Konzerninteressen be­friedigen.
Dies gibt Ihren Kunden die Sicherheit, dass keine Interessenkollisionen bei Klagen gegen andere Ver­sicherer
entstehen können.
Update-Garantie
Zukünftige beitragsneutrale Leistungsverbesserungen
innerhalb der Tarifgeneration sind automatisch beitragsfrei mit­versichert. Der Kunde profitiert also von
der Weiterentwicklung der Tarifgeneration und hat die
vorteilhaften Innovationen ohne Bürokratie und Aufwand eingeschlossen.
Unbegrenzte Versicherungssumme
Die AUXILIA ist einer der wenigen Versicherer, der seinen Kunden eine unbegrenzte Versicherungssumme
bietet.
Die unbegrenzte Versicherungssumme gilt für fast alle
Produkte unserer Tarifgenerationen.
Aktualisierungs-Service
Ihre Kunden sollen immer den besten und aktuellsten
Versicherungsschutz der KS/AUXILIA genießen. Durch
unseren Service nehmen wir Ihnen die Arbeit der Aktualisierung bei Einführung einer neuen Tarifgeneration
ab. Wir informieren die Bestandskunden, die in der aktuellen Tarifgeneration versichert sind, und weisen auf
die Möglichkeit der Umstellung auf die neuen ARB hin.
Vorsorge-Rechtsschutz
Der Versicherungsschutz unserer gemeinsamen
Kunden passt sich durch den Vorsorge-Rechtsschutz
neuen Risiken an – automatisch, ohne Wartezeit und
ohne sofortige Meldung. Der Vorsorge-Rechtsschutz
deckt nach Versicherungsbeginn erstmalig neu eintretende und versicherbare Veränderungen der Lebensumstände jeweils ab Entstehung ab. Unser Vorsorgefragebogen nimmt Ihnen anschließend die Arbeit ab
und erfragt jährlich die neuen Risiken.
Folgeereignistheorie
Andere Rechtsschutzversicherungen zahlen in der Regel nur, wenn der Schaden selbst und seine Ursache
nach Abschluss des Versicherungsvertrages liegen
(„Kausalereignistheorie”). Bei der AUXILIA gilt die Folgeereignistheorie im Schaden-ersatz-Rechtsschutz. Die
Schadensur­sache kann hier sogar vor Vertragsabschluss
liegen. Dies gibt Ihnen und Ihren Kunden die Sicherheit, dass auch „Altfälle” im Versicherungsschutz
enthalten sind.
5-Jahres-Regelung
Wenn ein Vertrag mindestens 5 Jahre bei uns besteht,
verzichten wir auf die Einrede der Vorvertraglichkeit.
Ihr Kunde genießt durch die 5-Jahres-Regelung im Rahmen seines Vertrages bei noch nicht vorher bekannten
Rechtsstreitig­keiten Versicherungsschutz.
12
Telefonische Rechtsberatung
Ihre Kunden erhalten durch uns immer eine fachlich
versierte Rechtsauskunft von unabhängigen Rechts­
anwälten. Unser Service der -333 kann auch für nicht
versicherte und nicht versicherbare Risiken (z.B. Bau­
streitigkeiten) in Anspruch genommen werden. Sie
können also Ihrem Kunden immer und zu jeder Situation unsere Rechtsauskunft empfehlen – ganz ohne
Ausschlüsse.
Top-Leistungsspektrum der J U R -Linie
Die Produkte unserer J U R -Linie vereinen die Leistungsbausteine, die Ihre Kunden für eine umfassende Absicherung benötigen. Selbständige Nebentätigkeiten
oder Vermietung / Verpachtung können u.a. bei Bedarf
zusätzlich versichert werden.
Mit der J U R -Linie haben Sie die Top-Produkte im Portfolio und bewegen sich auf sicherer Seite in der Risikoabdeckung.
Beratungssicherheit durch persönlichen Service
Service wird von der KS/AUXILIA gelebt. Unsere fachlich versierten Ansprechpartner in den Bezirksdirektionen stehen für Auskünfte zur Verfügung und errechnen Ihnen gerne bedarfsgerechte Kundenangebote.
Wir sind für Sie da – Sie können sich auf uns verlassen.
Auszeichnungen in Test- und Umfrageergebnissen
Unser Anspruch und Ziel ist es, der führende Rechtsschutzversicherer zu sein. Wir überzeugen in Umfragen
und Leistungsvergleichen mit Qualität und Preis. Zahlreiche Top-Platzierungen in der Vergangenheit beweisen unsere Leistungsfähigkeit.
Aufbau der Anträge
Unsere Anträge sind so strukturiert, dass der umfangreiche Schutz der J U R -Linie zu Beginn aufgeführt wird
und somit unsere Empfehlung ist.
Diese „von oben nach unten”-Struktur erleichtert
Ihnen die Beratung und weist den Kunden deutlich
auf die umfassende JUR-Absicherung hin.
Risikoabsicherung Ihrer Kunden
Update-Garantie
Zukünftige beitragsneutrale Leistungsver-­
­b esserungen der Tarifgeneration automatisch
mitversichert
Versicherte Risiken
Zusätzliche neue Risiken
Aktualisierungs-Service
Automatische Information der Bestandskunden
des aktuellen Bedingungswerkes über die
Ein­f ührung einer neuen Tarifgeneration
Vorsorge-Rechtsschutz
Versicherungsschutz ohne Wartezeit für neu
hinzukommende Risiken
13
Rechtsschutz
Rechtsschutz Haftungsminimierung
Rechtsschutz Notwendigkeit der Rechtsschutzversicherung
Die Entscheidung für eine Rechtsschutzversicherung ist einfach,
wenn man erst mal weiß, wie schnell jeder unvermutet in eine
Streitigkeit verwickelt werden kann und welche Kosten ein
verlorener Prozess verursacht.
Rechtsschutz ist mir zu teuer.
Die Rechtsschutzprämie ist im Vergleich zu den möglichen
Rechtsanwaltskosten, den Zeugenauslagen und den Gerichtskosten absolut überschaubar. Siehe Kostentabelle, Seite 15!
Eine Rechtsschutzversicherung eröffnet Handlungsspielräume,
schont die finanzielle Rücklage und sichert die Existenz.
Ich bin im ADAC.
Der ADAC sichert nur den Verkehrsbereich ab. Wir empfehlen
unbedingt auch die Absicherung des gesamten Lebensbereiches,
denn die geringste Zeit verbringen Sie im Auto.
Warum ist Rechtsschutz wichtig?
è D
ie Kosten für Rechtsstreitigkeiten sind in den letzten Jahren
drastisch gestiegen (Kostenrechtsmodernisierungsgesetz).
è S treitwerte steigen (und damit auch die Anwalts- und
Gerichtskosten) wegen der steigenden Lebenshaltungs­kosten.
è E s gibt bereits ca. 80.000 Gesetze und Verordnungen –
täglich werden es mehr.
è D
ie Haftpflicht-Versicherung schützt den Schädiger und den
Täter – Rechtsschutz hilft den Geschädigten und den Opfern!
è J ährlich nehmen die Rechtsstreitigkeiten aus Versicherungs-­­
verträgen zu, z.B. mit der Berufsunfähigkeitsversicherung.
è J ährlich gibt es ca. 2,4 Mio. Verkehrsunfälle, bei denen ein
hohes Streitpotential vorhanden ist.
è J ährlich gehen über 400.000 Klagen vor deutschen
Arbeitsgerichten, 650.000 vor den Familiengerichten
und mehr als 1,5 Mio. vor den Zivilgerichten ein.
è Es gibt rund 35 Mio. Mietverhältnisse.
è B
ei einer arbeitsrechtlichen Streitigkeit zahlt jede Partei
in der 1. Instanz die eigenen Kosten selbst – und zwar
völlig unabhängig davon, wie das Verfahren ausgeht.
è Eine Rechtsschutzversicherung sorgt für Chancen­gleichheit.
Wenn ich „schuldig” bin, kann mir eine
Rechtsschutzversicherung nicht helfen.
Es ist u. E. ein erheblicher Unterschied, ob man den Führerschein
für ein oder sechs Monate verliert – oder eine Geldbuße über
200,- € statt 500,- € verhängt wird.
Wenn ich Recht habe, dann zahlt die Gegenseite.
Bei einem Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht in der 1. Instanz
hat jeder Beteiligte seine Kosten selbst zu tragen – egal wie das
Verfahren ausgeht, auch dann, wenn Sie Recht bekommen.
Ich bin ein guter Autofahrer, ich benötige keine
Rechtsschutzversicherung.
Sicher können Sie umsichtig fahren und haben auch dazu noch
eine gehörige Portion Glück gehabt. Die Fahrweise der anderen
kann man leider, wie­es die regelmäßigen Unfallstatistiken
belegen, nicht beeinflussen.
Ich bin ein friedfertiger Mensch.
Leider können Sie nur in Frieden leben, wenn auch Ihr Umfeld
dies zulässt.
Ich habe wenig Geld.
Je weniger Geld im Haushalt frei verfügbar ist, desto wichtiger
ist die Rechtsschutzversicherung. Sonst kann es sein, dass Sie
auf Ihr gutes Recht verzichten müssen.
14
Ich habe eine Haftpflichtversicherung.
Die Haftpflichtversicherung kümmert sich um die gegnerischen
Ansprüche. Die Rechtsschutzversicherung kümmert sich jedoch
um Ihre eigenen Ansprüche!
Trotz einer Rechtsschutzversicherung kann man Prozesse
verlieren.
Das stimmt, aber die Rechtsschutzversicherung übernimmt die
gegnerischen Kosten, die Gerichtskosten, die Kosten Ihres
eigenen Anwaltes und eventuelle Gutachterkosten.
Mein Bekannter ist Rechtsanwalt.
Prima–wird jedoch Ihr Bekannter auch die Gerichtskosten, die
Zeugenauslagen oder ggf. die gegnerischen Kosten übernehmen
wollen?
Ich bin in der Gewerkschaft.
Hier gibt es nur eingeschränkte Leistungen. Keine freie Rechtsanwaltswahl. Was ist mit den möglichen Risiken Ihrer Familie?
Einen Rechtsschutzvertrag brauche ich nicht, heutzutage
müssen wir auch selber Risiko tragen.
Ja, schon. Aber sollte man sich nicht so weit wie möglich ein
sorgenfreies Leben gönnen? Wir haben nämlich schon Fälle mit
Anwalts- und Gerichtskosten von weit über hunderttausend
Euro gezahlt. Können Sie dieses Risiko tragen?
Ich habe bereits einen Prozess verloren.
Das tut uns leid, aber dann können Sie am besten beurteilen, wie
nützlich in dieser Situation eine Rechtsschutzversicherung gewesen
wäre. Denn wir schützen Sie auch, wenn der Prozessausgang
unsicher ist. Sichern Sie sich also für zukünftige Prozesse ab!
Warum sollte ich mich für das Produkt der
AUXILIA entscheiden?
Weil die AUXILIA der Spezialist ist, völlig unabhängig agiert, Ihnen
bei Veränderungen im Lebensbereich eine umfangreiche Vorsorge
gewähren kann und Sie uns als Dienstleister immer anrufen können – auch in nicht versicherten und nicht versicherbaren Angelegenheiten.
Kann ich mit der Rechtsschutzversicherung
auch Steuern sparen?
Ja, der Beitrag und auch der Selbstbehalt (SB) für den Rechtsschutz
ist teilweise steuerlich absetzbar – bei der Firma als Betriebsausgaben, bei Privatpersonen als Werbungskosten.
Rechtsschutz Rechtsanwalts- und Gerichtskosten
Rechtsschutz
in Zivilverfahren
Kosten eines verlorenen Prozesses: eigener Anwalt, gegnerischer Anwalt, Gerichtsgebühren.
Streitwert
I. Instanz
I. und II. Instanz
I. bis III. Instanz (BGH)
100 €420,36 €907,84 €1.537,42 €
500 €420,36 €907,84 €1.537,42 €
1.000 €682,60 €1.475,32 €2.511,44 €
2.500 €1.567,55 €3.386,61 €5.792,06 €
5.000 €2.288,45 €4.939,24 €8.457,17 €
10.000 €4.090,70 €8.820,81 €15.119,96 €
25.000 €5.849,20 €12.632,03 €21.661,30 €
50.000 €8.605,45 €18.587,28 €31.883,05 €
100.000 €12.068,45 €26.236,04 €45.006,77 €
250.000 €19.764,95 €43.242,54 €74.186,27 €
500.000 €29.772,95 €65.375,98 €112.161,95 €
1.000.000 €44.097,95 €96.896,98 €166.248,95 €
10.000.000 €301.947,95 €559.482,98 €1.139.814,95 €
Hinzu kommen Nebenkosten und darüber hinaus weitere hohe Kosten, wenn das Gericht Sachverständige oder Zeugen vernimmt.
in Straf- und Bußgeldsachen
Die Gebühren sind Rahmengebühren, deren Höhe sich im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Bedeutung
der Angelegenheit, des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit bemisst. Unterschieden wird zwischen dem vorbereitenden Verfahren und dem gerichtlichen Verfahren. Neben einer Grundgebühr können hier jeweils Verfahrens- und Terminsgebühren sowie
unter bestimmten Voraussetzungen noch eine Zusatzgebühr anfallen. Hinzu kommen Dokumentenpauschale, Kopiekosten und Mehrwertsteuer. In Bußgeldsachen erfolgt eine Dreiteilung der Gebühren nach Höhe der Geldbuße.
Verfahrens-Zusatz-
gebühr
gebühr
Terminsgebühr
Strafsachen
Grundgebühr
40- 360 €
Vorbereitendes Verfahren
40- 290 € 165 € 40 - 300 €
Gerichtliches Verfahren
– Amtsgericht
40 - 290 € 165 € 70 - 480 €
– Straf- / Jugendkammer
50 - 320 € 185 € 80 - 560 €
– OLG / Schwurgericht
100 - 690 € 395 € 130 - 930 €
Berufung
80- 560 € 320 € 80 - 560 €
Revision
120 -1.110 € 615 € 120 - 560 €
Bußgeldverfahren
Grundgebühr
Bußgeld < 60 € 30 - 170 € Bußgeld 60 - 5.000 € 30 - 170 € Bußgeld > 5.000 € 30 - 170 € Vorbereitendes Verfahren
Bußgeld < 60 € 20 - 110 € 65 € 20 - 110 €
Bußgeld 60 - 5.000 € 30 - 290 € 160 € 30 - 290 €
Bußgeld > 5.000 € 40 - 300 € 170 € 40 - 300 €
Gerichtliches Verfahren
Bußgeld < 60 € 20 - 110 € 65 € 20 - 240 €
Bußgeld 60 - 5.000 € 30 - 290 € 160 € 40 - 470 €
Bußgeld > 5.000 € 50 - 350 € 200 € 80 - 560 €
Rechtsbeschwerde
Bußgeld < 60 € 80 - 560 € 320 € 80 - 560 €
Bußgeld 60 - 5.000 € 80 - 560 € 320 € 80 - 560 €
Bußgeld > 5.000 € 80 - 560 € 320 € 80 - 560 €
15
Rechtsschutz Allgemeine Tarifbestimmungen AUXILIA ARB/2016
1. Allgemeines
1.1.Voraussetzungen für den Abschluss von Versicherungsverträgen
der AUXILIA
Die Mitgliedschaft im KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS e.V.) ist
Voraussetzung für den Abschluss von Versicherungsverträgen bei
der AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG. Das Mitglied bzw.
der Versicherungsnehmer und der mitversicherte Ehe-/Lebenspartner müssen ihren Erstwohnsitz bzw. ihren Firmensitz in Deutschland haben. Niederlassungen im Ausland (auch unselbständige
Niederlassungen) sind nicht versicherbar.
1.2.Vertragsgrundlagen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA
ARB/2016, Stand 01.01.2016), Sonderbedingungen, Klauseln,
gesetzliche Bestimmungen und die Bestimmungen des Antrages.
1.3.Versicherungssumme
Vereinbart gilt eine Versicherungssumme in unbegrenzter Höhe je
Rechtsschutzfall unter Berücksichtigung der Gebührenordnungen
und Kostengesetze. Die Versicherungssumme des Firmen-VertragsRechtsschutzes (Sonderbedingungen FVRS) und des Anstellungsvertrags-Rechtsschutzes (Sonderbedingungen AnstellungsvertragsRechtsschutz) ist begrenzt auf jeweils 50.000,- € je Rechtsschutzfall unter Berücksichtigung der Gebührenordnungen und der
Kostengesetze. Hierbei werden auch Zahlungen aufgrund mehrerer
Rechtsschutzfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen,
berücksichtigt.
1.4.Strafkaution
Die darlehensweise Bereitstellung der Strafkaution erfolgt in unbegrenzter Höhe. Im privaten Verkehrsbereich wird im Ausland als
Teil der Kautionsleistung auch eine gesetzlich bedingte Sicherheitsleistung zur Verfügung gestellt, soweit diese einen vom Versicherungsnehmer selbst zu tragenden Betrag von 1.000,- € übersteigt.
1.5.Laufzeit
Die Versicherungsverträge sind zunächst von Beginn an für 1 Jahr
abgeschlossen. Danach verlängern sie sich stillschweigend von Jahr
zu Jahr, wenn sie nicht unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist vom Versicherungsnehmer oder Versicherer schriftlich
gekündigt werden.
Die Versicherungsverträge enden außerdem mit dem Ausscheiden
aus dem KS e.V.
Das Beginndatum ist zugleich das Datum der Hauptfälligkeit. Eine
hiervon abweichende Hauptfälligkeit ist gesondert zu beantragen
und verlängert entsprechend die Mindestlaufzeit.
Frühester Beginn ist der Tag nach Eingang des Antrags beim KS
e.V. Der Versicherungsbeginn kann bis zu einem Jahr ab Antragstellung vordatiert werden.
1.6.Zahlungsweise
Die Versicherungsbeiträge sind im Voraus zu zahlen und dann weiter von Fälligkeit zu Fälligkeit. Die Beiträge können je nach Vereinbarung durch Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- und Jahresbeiträge entrichtet werden. Die Versicherungsperiode umfasst bei Monatsbeiträgen einen Monat, bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und bei Jahresbeiträgen
ein Jahr.
Monatliche Zahlungsweise kann nur in Verbindung mit dem Lastschrifteinzugsverfahren (SEPA-Mandat) vereinbart werden. Bei Widerruf des Lastschrifteinzugsverfahrens bzw. Nichteinlösung der
Lastschrift wird die Zahlungsweise auf vierteljährlich geändert.
16
1.7.Annahmerichtlinien
1.7.1.Direktionsanfragen
Wenn der Antragsteller und / oder der eheliche / eingetragene
oder der im Versicherungsschein genannte sonstige Lebenspartner
eine der nachfolgenden beruflichen Tätigkeiten ausübt, ist eine Direktionsanfrage erforderlich.
– Privater Bereich
– Berufs- und Lizenzsportler / -Trainer
– Schauspieler, Moderatoren (Film und TV)
– Wertpapierhändler, Börsenmakler sowie Investmentbanker
– Rechtsanwälte
– Vorstände/Aufsichtsräte von börsennotierten Aktiengesellschaften
– Geschäftlicher Bereich
– Arbeitnehmerüberlassung, Zeitarbeitsunternehmen, Personal
leasing
– Bewachungsunternehmen
– Diskothek, Nachtclub, Kabarett o.ä.
– Gebäudereinigung
– Geldinstitut, Banken, Sparkassen und ähnliche Geldinstitute
– Spielsalon, Wettbüro
– Organisatoren von Groß- / Massenveranstaltungen
– Rechtsanwälte
– Kommunen, Verbände, Körperschaften
– Parteien, Politische Vereinigungen, Gewerkschaften
– Kirchen, Glaubensgemeinschaften, Religiöse Vereinigungen
– Tiermast- und Tierzuchtbetriebe (auch als landwirtschaftlicher
Nebenbetrieb)
– Vereine mit Profi- und Lizenzsportlern
1.7.2. Nicht versicherbare Branchen
Die folgenden Branchen sind im JURAFIRM / Spezial-Rechtsschutz
mit Spezial-Straf-Rechtsschutz / Spezial-Rechtsschutz / SpezialStraf-Rechtsschutz nicht versicherbar:
– Abwasserbeseitigung / Klärwerk
– Gasversorgung
– Kraftwerke (z.B. Photovoltaik-/Biogasanlagen, Wasser-/Windkraft, Umspannwerke)
– Öl-Raffinerien inkl. Altölaufbereitung
– Recyclingbetriebe / Müllverwertung / Abfallbeseitigung / Mülldeponie / Schrotthandel, Entsorgungsfirmen
– Firmen, die ganz oder teilweise dem Waffenkontrollgesetz
unterliegen
ie folgenden Unternehmen / Branchen sind im Inkasso-RechtsD
schutz nicht versicherbar:
– Unternehmen / Betriebe, die kraft Gesetzes Mitglied der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft sind.
1.8.Wartezeiten
1.8.1. Keine Wartezeiten bestehen für die Leistungsarten:
– Schadenersatz-Rechtsschutz
– Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
– Straf-Rechtsschutz
– Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten
– Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
– Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
– Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
– Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung
Entwicklung der Selbstbeteiligung nach schadenfreien Jahren für
die Produkte der Privatkunden:
1.8.2. Keine Wartezeiten bestehen im Verkehrsbereich.
1.8.3. Keine Wartezeiten bestehen für die neu hinzukommenden
oder geänderten Risiken, wenn ein Vorsorge-Rechtsschutz
besteht.
Rechtsschutz
– Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der privaten
Internet­nutzung gemäß § 2 q) cc) und dd) AUXILIA ARB/2016
– Daten-Rechtsschutz (Verteidigung) für Selbständige, Firmen und Vereine
Selbstbeteiligung in €
Rechtsschutz Allgemeine Tarifbestimmungen AUXILIA ARB/2016
400,–
300,–
200,–
100,–
0,–0,–0,–0,–0,–0,–0,–
SB-Stufe
1.8.5. D
ie Wartezeit entfällt, wenn für das gleiche Risiko bei einer
anderen Gesellschaft ein gleichartiger Vertrag bestanden hat
und das neue Vertragsverhältnis lückenlos an das Ende des
Vorvertrages anschließt.
Dies gilt auch, wenn der Antragsteller in einem Vertrag der Eltern
bzw. des ehelichen / eingetragenen oder sonstigen Lebenspartners
mitversichert war.
1.9.Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung (SB) ist der Anteil, den der Versicherungsnehmer je Rechtsschutzfall selbst zu tragen hat.
1.9.1. Kein SB-Abzug
– in Auslandsfällen
– im Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung (§ 2 o) AUXILIA
ARB/2016)
– im Internet-Rechtsschutz für die Beratung im Zusammenhang
mit einer erhaltenen Abmahnung wegen eines Urheberrechtsverstoßes (§ 2 q) bb) AUXILIA ARB/2016)
– bei fallabschließender Erstberatung durch einen von der
AUXILIA vermittelten Rechtsanwalt
– bei Online-Beratung und telefonischer Mediation - wenn ein
eintrittspflichtiger Versicherungsfall vorliegt
1.9.2. Einmaliger SB-Abzug
Bei mehreren zeitlich und ursächlich zusammenhängenden Rechtsschutzfällen wird die SB nur einmalig in Abzug gebracht.
1.9.3. Ermäßigung der SB
Im Verkehrs-Rechtsschutz flex ermäßigt sich die SB von 300,- € auf
150,- € bei Beauftragung eines von der AUXILIA vermittelten
Rechtsanwalts.
1.9.4. Fallende SB
– Eine SB-Stufe entspricht einem Versicherungsjahr.
– Die SB reduziert sich für Produkte mit fallender SB schrittweise
um 100,- € jeweils zur Hauptfälligkeit der Police, wenn im abgelaufenen Versicherungsjahr kein eintrittspflichtiger Schaden
gemeldet wurde.
Entwicklung der Selbstbeteiligung nach schadenfreien Jahren für
die Produkte der Geschäftskunden:
Selbstbeteiligung in €
1.8.4. Eine Wartezeit von drei Monaten besteht für die Leistungs
arten:
– Arbeits-Rechtsschutz
– Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
– Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
– Steuer-Rechtsschutz
– Sozial-Rechtsschutz
– Verwaltungs-Rechtsschutz
– Altersvorsorge- und Sparer-Rechtsschutz
– Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der privaten
Internet­nutzung gemäß § 2 q) aa) und bb) AUXILIA ARB/2016
SB-Stufe
1.000,–900,–800,–700,–600,–500,–400,–300,–300,–300,–300,–
– Rückstufung nach der Meldung eines seitens der AUXILIA
eintrittspflichtigen Schadens, unabhängig von einer bereits
geleisteten oder noch zu leistenden Schadenzahlung:
–Rückstufung für die Produkte der Privatkunden mit fallender
SB unabhängig von der bereits erreichten SB-Stufe - jeweils
in SB-Stufe 400,- €.
Nach 6 schadenfreien Jahren in SB-Stufe 0,- € erfolgt keine
Rückstufung mehr.
–Rückstufung für die Produkte der Geschäftskunden mit fallender SB unabhängig von der bereits erreichten SB-Stufe - jeweils
in SB-Stufe 1.000,- €.
Nach 3 schadenfreien Jahren in SB-Stufe 300,- € erfolgt keine
Rückstufung mehr.
– Anrechnung der unmittelbar bis zum Wechsel zur AUXILIA
beim Vorversicherer zusammenhängenden schadenfreien Versicherungsjahre mit vergleichbarem Versicherungsumfang:
–Einstufung für die Produkte der Privatkunden mit fallender
SB: 2 schadenfreie Jahre in SB-Stufe 200,- €, 3 schadenfreie
Jahre in SB-Stufe 100,- €, 4 und mehr schadenfreie Jahre in
die erste SB-Stufe 0,- €.
Definition vergleichbarer Versicherungsumfang: mind.
Privat,- Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz.
–Einstufung für die Produkte der Geschäftskunden mit fallender
SB: 2 schadenfreie Jahre in SB-Stufe 800,- €, 3 schadenfreie
Jahre in SB-Stufe 700,- €, 4 schadenfreie Jahre in SB-Stufe
600,- €, 5 schadenfreie Jahre in SB-Stufe 500,- €, 6 schadenfreie Jahre in SB-Stufe 400,- €, 7 und mehr schadenfreie Jahre
in SB-Stufe 300,- €
Definition vergleichbarer Versicherungsumfang: Geschäftskunden / Ärzte und Heilwesenberufe mind. Spezial-Rechtsschutz (oder vergleichbar); Landwirte mind. Landwirtschaftsund Verkehrs-Rechtsschutz; Vereine mind. Vereins- und
Verkehrs-Rechtsschutz sowie Rechtsschutz für Gebäude,
Wohnungen und Grundstücke.
– Für die Produkte der Geschäftskunden mit fallender SB gilt ab-
weichend für den privaten Bereich eine feste SB von 300,- €.
17
Rechtsschutz Allgemeine Tarifbestimmungen AUXILIA ARB/2016
1.10. Vorvertraglichkeit / Versichererwechsel
Für die Bestimmung der Eintrittspflicht der AUXILIA im Falle eines
Versichererwechsels gelten die Regelungen gemäß § 4 und § 4 a
AUXILIA ARB/2016.
Zusätzlich erklärt die AUXILIA ihre Eintrittspflicht, wenn die Eintrittspflicht des Vorversicherers oder der AUXILIA gegeben ist, aber
zwischen den Gesellschaften streitig ist, in wessen Vertragslaufzeit
der Rechtsschutzfall eingetreten ist.
1.11. Telefonische Rechtsberatung
Für den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen
gemäß Familiendefinition steht die telefonische Rechtsberatung
der AUXILIA durch unabhängige Rechtsanwälte unter der Telefonnummer 089/539 81-333 in versicherten, in nicht versicherten und
in nicht versicherbaren Angelegenheiten kostenfrei zur Verfügung.
1.12. Besondere Regelung bei Arbeitslosigkeit
Wird der Versicherungsnehmer, nachdem der Versicherungsvertrag
mindestens ein Jahr ununterbrochen bestanden hat, arbeitslos und
bezieht er Arbeitslosengeld nach § 117 SGB III, kann er den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Nach Beendigung des Bezuges des Arbeitslosengeldes nach § 117 SGB III, kann
er verlangen, dass ein neuer nach den aktuellen tariflichen Bestimmungen vergleichbarer Versicherungsvertrag ohne Wartezeiten abgeschlossen wird. Dieses Recht erlischt drei Monate nach Beendigung des Bezuges von Arbeitslosengeld nach § 117 SGB III. Der
Bezug des Arbeitslosengeldes und die Dauer der Arbeitslosigkeit
sind auf Verlangen der AUXILIA durch den Bewilligungsbescheid
nachzuweisen.
1.13. Streitigkeiten nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Rechtsschutz für Streitigkeiten nach dem AGG besteht in vollem
Umfang, wenn die der Streitigkeit zuzuordnende Leistungsart versichert ist.
1.14. Familiendefinition
Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene
oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des Versicherungsnehmers und deren
– minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie
Enkelkinder,
– unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche
Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt
erhalten,
– im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versicherungsnehmers leben und dort gemeldet sind.
Die Mitversicherung des Lebenspartners und der Eltern und Großeltern ist schriftlich zu beantragen. Bei nachträglicher Mitversicherung finden die Wartezeitbestimmungen Anwendung, soweit kein
Vorsorge-Rechtsschutz besteht.
2. Kundengruppen / Besonderheiten
2.1.Privatkunden
2.1.1. Nichtselbständige / Selbständige
Der Tarif für Privatkunden steht allen natürlichen Personen offen
und kann auch abgeschlossen werden, wenn der Antragsteller
und / oder dessen ehelicher / eingetragener oder im Versicherungsschein genannter sonstiger Lebenspartner eine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit ausüben.
18
Kein Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit. Abweichend hiervon besteht in den §§ 25 a und 26 AUXILIA ARB/2016 Versicherungsschutz im Umfang des Verkehrs-Rechtsschutzes auch bei
einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen
Tätigkeit des Versicherungsnehmers sowie seines ehelichen/eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartners. Dies gilt für auf den Versicherungsnehmer sowie den
mitversicherten Lebenspartner zugelassene PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohnmobile ohne Vermietung sowie Anhänger, sofern diese auch privat genutzt werden.
2.1.2. Beamte und Angehörige des öffentlichen Dienstes
Für die Anwendung des Tarifes für Beamte und Angehörige des öffentlichen Dienstes gelten die Bestimmungen des letztgültigen Positiv- / Negativ-Kataloges für die Tarifgruppe B der Kraftfahrt-Versicherung.
Die Voraussetzungen sind vom Antragsteller und / oder dessen
ehelichen /eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten
sonstigen Lebenspartners zu erfüllen.
2.1.3. Senioren
Rechtsschutzkombination JURSENIOR: Der Arbeits-Rechtsschutz ist
ausgeschlossen. Für den Versicherungsnehmer und dessen ehelichen /eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartner besteht jedoch weiterhin Versicherungsschutz
– für eine geringfügige Beschäftigung,
– als Arbeitgeber aus hauswirtschaftlichen Beschäftigungs- und
Pflegeverhältnissen,
– aus dem Bezug einer betrieblichen Altersversorgung gegenüber dem früheren Arbeitgeber.
2.1.4. Singles
Alle Personen, die weder in einer ehelichen / eingetragenen oder
sonstigen Partnerschaft leben, können den Single-Tarif abschließen. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, der AUXILIA die
Aufnahme der häuslichen Gemeinschaft mit einem ehelichen / eingetragenen oder sonstigen Lebenspartner anzuzeigen. Sind die
Voraussetzungen für die Gewährung eines Singletarifes nicht mehr
gegeben, wird der Normaltarif mit Eingang der Meldung berechnet.
Besonderheit: Mitversichert sind alle Familienangehörigen gemäß
Familiendefinition mit Ausnahme des ehelichen / eingetragenen
Lebenspartner des Versicherungsnehmers.
2.2.Geschäftskunden
2.2.1. Berechnungsschema der Anzahl der Beschäftigten
Für die Anzahl der Beschäftigten zählen alle regelmäßig oder vorübergehend im Betrieb des Versicherungsnehmers beschäftigten
Personen. In­haber des Betriebes und mitarbeitende Familienangehörige (gemäß Familiendefinition) werden nicht mitgezählt.
1 Vollzeitarbeiter = 1 Beschäftigter
2 Teilzeitarbeiter = 1 Beschäftigter
4 Auszubildende / geringfügig Beschäftigte / Saisonarbeiter / Heimarbeiter / Leiharbeiter (vom Versicherungsnehmer entliehen) = 1
Beschäftigter
Bei der Berechnung der Beschäftigten wird einschließlich der Dezimalstelle 0,5 abgerundet; ab 0,6 wird auf volle Beschäftigte aufgerundet.
2.2.2. Personalunion / Tochtergesellschaften
Mehrere Firmen können in einem Rechtsschutz-Vertrag zusammengefasst werden, wenn sie vom Versicherungsnehmer in Personalunion
geführt werden. Eine Personalunion liegt vor, wenn mehrere Firmen
vom gleichen Eigentümer geführt werden, bzw. bei mehreren Eigentümern diese 100% gemeinsamen Anteil an allen Firmen halten.
2.2.3. Spezial-Rechtsschutz / Spezial-Rechtsschutz mit SSR und alle
gewerblichen JUR-Produkte
– Taxen, Mietwagen, Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge und Omnibusse über 9 Sitze sind nicht ver­sichert und können zusätzlich
über den Verkehrs- oder Fahrzeug-Rechtsschutz versichert
werden.
– Bei Speditionen, Fuhr- und Transportunternehmen sind Nutzfahrzeuge über 4 t Nutzlast, Sattelzugmaschinen, Omnibusse
über 9 Sitze und Fahrzeuge mit roten Kennzeichen sowie Anhänger nicht versichert und können zusätzlich über den Verkehrs- oder Fahrzeug-Rechtsschutz versichert werden.
– Für Kfz- und Nutzfahrzeug-Händler besteht kein Rechtsschutz
bezüglich des gewerblichen Kaufes / Verkaufes von Fahrzeugen. Für den nicht nur vorübergehenden Erwerb von Fahrzeugen zur Eigennutzung besteht Rechtsschutz.
2.2.4. JURATAXX
Rechtsschutzkombination für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und
Buchprüfer
2.2.5. JURSHOP / JURSTUDIO / JURHOGA
Rechtsschutzkombinationen mit allgemeinem FirmenvertragsRechtsschutz vor deutschen Gerichten für ausgewählte Einzelhandelsunternehmen, Dienstleistungsunternehmen und Hotel- / Gastronomiebetriebe.
Versicherbare Branchen:
JURSHOP (maximaler Jahresbruttoumsatz 1.000.000,- €):
Bäcker, Blumen / Florist, Buchhandlung, Chemische Reinigung /
Wäscherei / Waschsalon, Computer- Elektronik, Copyshop, Drogerie, Fahrradhandel, Geschenkartikel, Haushaltswaren, Kiosk, Lebensmittelhandel, Lottoannahme, Metzger, Mode und Bekleidung
/ Sportartikel, Musikgeschäft, Paketshop, Parfümerie, Reformhaus,
Reisebüro/Reiseveranstalter, Schreibwaren / Bürobedarf / Bastelbedarf, Solarium/Sauna, Spielwaren, Tabakwaren, Telefonshop,
Wohnaccessoires, Zoo- / Tierhandlung.
JURSTUDIO (maximaler Jahresbruttoumsatz 500.000,- €):
Ernährungsberatung, Fitnessstudio / Sportstudio, Friseur, Fußpflegesalon, Kosmetikstudio, Tätowierstudio, Wellness- / Massagesalon.
JURHOGA (maximaler Jahresbruttoumsatz 2.000.000,- €):
Hotel/Pension/Jugendherberge, sonstige Hotel / Gastronomie,
Gaststätte / Restaurant, Billiardsalon / Bowlingcenter / Kegelbahn,
Bistro / Café, Eisdiele, Imbiss / Trinkhalle, Internet-Café, Kantinenbetrieb / Küchenbetrieb, Partyservice / Catering.
2.2.6. Personenbezogene Versicherung des Versicherungsnehmers
Mitversichert sind auch Rechtsschutzfälle im Zusammenhang mit personenbezogenen Versicherungen des Versicherungsnehmers (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung und -zusatzversicherung, Unfallversicherung, Krankengeldversicherung).
2.3. Vereine
Versicherbare Vereine:
– Geselligkeitsvereine
– Gesangs- und Musikvereine
– Sportvereine wie z.B. Golfclubs, Billardclubs, Ballspiel- und
Turnvereine, Ruder-, Segel-, Radfahr-, Schwimm-, WintersportMotorsport- und sonstige Sportvereine (nicht Sportvereine mit
Vertrags-, Berufs-, Lizenzsportlern oder –Trainern und keine
Flugsportvereine)
– Schützen-, Heimat-, Karnevals- und Trachtenvereine
– Freiwillige Feuerwehren
– Sanitätsvereine
– Fischerei- und Alpenvereine
– Theaterspiel- und Laiengruppen
2.4.Niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe
2.4.1. Berechnungsschema der Anzahl der Beschäftigten
Für die Anzahl der Beschäftigten zählen alle regelmäßig oder vorübergehend in der Praxis des Versicherungsnehmers beschäftigten
Personen. Inhaber der Praxis und mitarbeitende Familienangehörige (gemäß Familiendefinition) werden nicht mitgezählt.
1 Vollzeitarbeiter = 1 Beschäftigter
2 Teilzeitarbeiter = 1 Beschäftigter
4 Auszubildende / geringfügig Beschäftigte = 1 Beschäftigter
Bei der Berechnung der Beschäftigten wird einschließlich der Dezimalstelle 0,5 abgerundet; ab 0,6 wird auf volle Beschäftigte aufgerundet.
2.4.2. Versicherbare Heilwesenberufe
Ärzte, Tierärzte, Zahnärzte, Alten- und Krankenpfleger, Krankenschwestern, Apotheker, Diplom-Psychologen, Psychiater, Hebammen, Entbindungshelfer, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Chirogymnasten, Logo­päden, Masseure, Optiker, Hörgeräteakustiker,
Therapeuten (wie z.B. Atem-, Ergo-, Psycho- oder Physiotherapeuten), Diätassistenten, Zahntechniker, Dentallabore, ambulante Pflegedienste, Notfallsanitäter sowie von Ärzten /Zahnärzten betriebene Tageskliniken.
Voraussetzung ist die Niederlassung oder selbständige Tätigkeit in
einem der genannten Heilwesenberufe.
Versicherungsschutz ist für ein MVZ (Medizinisches Versorgungszentrum) bis max. 20 Beschäftigte über JURAMED, Spezial-Rechtsschutz mit Spezial-Straf-Rechtsschutz für Ärzte oder SpezialRechtsschutz für Ärzte möglich. Ein ärztlicher Leiter ist im privaten
Bereich versichert. Jeder weitere ärztliche Leiter kann für den privaten Bereich den Rechtsschutz für weitere Inhaber abschließen.
Vertragsärzte des MVZ müssen einen eigenständigen RechtsschutzVertrag (JURAMED, Spezial-Rechtsschutz mit Spezial-Straf-Rechtsschutz oder Spezial-Rechtsschutz) abschließen.
Nicht versicherbar im Tarif für niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe: Krankenhäuser/Kliniken, Pflegeheime (hier ist ein
Rechtsschutz-Produkt aus dem Tarif für Firmen, Selbständige und
freiberuflich Tätige zu wählen).
Angestellte in Heilwesenberufen sind im Rahmen des JURPRIVAT
auch für Rechtsschutzfälle aus einer vorübergehenden Praxisvertretung sowie aus einer nebenberuflichen Notarzttätigkeit versichert.
19
Rechtsschutz
Rechtsschutz Allgemeine Tarifbestimmungen AUXILIA ARB/2016
Rechtsschutz Allgemeine Tarifbestimmungen AUXILIA ARB/2016
2.5.Landwirte
2.5.1. Voraussetzung für die Versicherbarkeit
Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz sowie JURAGRAR können nur dann abgeschlossen werden, wenn der Versicherungsnehmer als Inhaber des land- und / oder forstwirtschaftlichen Betriebes
Mitglied der land- und / oder forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft ist und der Betrieb nicht gewerbesteuerpflichtig ist.
Der Versicherungsnehmer muss eine natürliche Person sein. Eine
landwirtschaftliche GbR ist versicherbar, sofern diese ausschließlich
aus dem Landwirt und den nach § 27 AUXILIA ARB/2016 mitversicherten Personen besteht.
Nicht versicherbar im Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz
sowie JURAGRAR sind juristische Personen, z.B. eine GmbH oder
eine eingetragene Genossenschaft. Ebenfalls nicht versicherbar
sind Maschinenringe und Großmastbetriebe.
Gewerbesteuerpflichtige landwirtschaftliche Betriebe können sich
über JURAFIRM oder den Spezial-Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige versichern.
2.5.2. JURAGRAR
Mitversichert sind
– Nebenbetriebe
Die Mitversicherung eines Nebenbetriebes gem. § 27 Abs.1a
AUXILIA ARB/2016 setzt voraus, dass der Nebenbetrieb dem
Hauptbetrieb wirtschaftlich untergeordnet ist und vom Versicherungsnehmer und/oder einer nach § 27 AUXILIA ARB/2016
mitversicherten Person betrieben wird. Wird der Nebenbetrieb
von einer GbR betrieben ist dieser nur dann mitversichert,
wenn sich die GbR ausschließlich aus dem Versicherungsnehmer und den nach § 27 AUXILIA ARB/2016 mitversicherten
Personen zusammensetzt. Der Nebenbetrieb muss im Versicherungsschein genannt sein.
Für Nebenbetriebe, die nicht gewerbesteuerpflichtig sind, ist
der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht mitversichert.
Für gewerbesteuerpflichtige Nebenbetriebe gilt der VertragsRechtsschutz nur, soweit es sich um Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen gemäß Klausel 3 zu den AUXILIA
ARB/2016 handelt.
Nebenbetriebe, deren Inhaber eine juristische Person ist, können nicht mitversichert werden. Diese Nebenbetriebe können
sich über JURAFIRM oder den Spezial-Rechtsschutz für Firmen,
Selbständige und freiberuflich Tätige versichern.
– auf den Inhaber oder die mitversicherten Personen zugelassene
LKWs und Nutzfahrzeuge mit schwarzen amtlichen Kennzeichen.
– die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Enteignungs-,
Planfeststellungs- und Flurbereinigungsverfahren.
2.6.Zusatzbausteine
2.6.1. Kleinunternehmer-Rechtsschutz
– Versicherbar in Kombination mit allen Produkten, die einen Firmen- oder Privat-Rechtsschutz enthalten
– Der Kleinunternehmer-RS kann vom Versicherungsnehmer, seinem ehelichen / eingetragenen oder im Versicherungsschein
genannten sonstigen Lebenspartner abgeschlossen werden.
Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsschein
genannte Person und ihre im Versicherungsschein genannte
gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit
(ohne Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht).
– Der Gesamtbruttoumsatz aus der versicherten gewerblichen,
freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit darf –
bezogen auf das letzte Kalenderjahr – 24.000,- € nicht übersteigen.
20
Definition Gesamtbruttoumsatz:
ist die Summe aller vereinbarten Erlöse inkl. Umsatzsteuer aus
der versicherten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen
selbständigen Tätigkeit der versicherten Person pro Kalenderjahr. So ist beim Verkauf von Waren auf eigene Rechnung der
volle Verkaufserlös unter Einschluss des Warenwertes ohne
Rücksicht auf die Verdienstspanne, beim Verkauf von Waren
auf fremde Rechnung die vereinnahmte Provision oder sonstige Vergütung ohne Berücksichtigung des sonstigen Warenwertes zugrunde zu legen.
2.6.2. Anstellungsvertrags-Rechtsschutz
Der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz (Sonderbedingungen für den
Anstellungsvertrags-Rechtsschutz AUXILIA/ARB 2016) ist als Zusatzbaustein nur in Verbindung mit § 26 AUXILIA ARB/2016 oder
JURPRIVAT Tarif 2016 abschließbar.
Versicherbar für Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstand einer
AG mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, wenn das Jahresbruttoeinkommen in ursächlichem Zusammenhang mit dieser Tätigkeit 120.000,- € – bezogen auf das letzte Kalenderjahr – nicht
übersteigt.
Definition Jahresbruttoeinkommen:
Das Jahresbruttoeinkommen in ursächlichem Zusammenhang mit
der versicherten Tätigkeit setzt sich zusammen aus Einkünften aus
nichtselbständiger Tätigkeit bzw. Einkünften aus selbständiger Tätigkeit. Hierunter fallen das Gehalt, variable Bezüge, sowie die als
geldwerter Vorteil einzustufenden Leistungen wie die Altersvorsorge, der Firmenwagen und andere Zusatzleistungen. Erhält der
Versicherungsnehmer daneben noch Gewinnausschüttungen oder
sonstige Kapitalerträge erzielt er Einkünfte aus Kapitalvermögen,
die in ursächlichem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit
stehen. Diese sind dann ebenfalls zu berücksichtigen.
3. Grundstücks- und Mietbereich
Rechtsschutz für Eigentümer, Vermieter oder Mieter von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken (§ 29 AUXILIA ARB/2016)
– Alle gemieteten / selbst bewohnten Wohnungen bzw. Einfamilienhäuser im Inland sind zu einem Jahresbeitrag versichert.
– Mitversichert sind alle einer Wohneinheit zuzurechnenden
selbst genutzten / gemieteten Garagen im Inland sowie alle
zum vermieteten Objekt gehörende Garagen. Einzeln vermietete Garagen müssen separat versichert werden.
– Einliegerwohnung: Bei einer Einliegerwohnung handelt es sich
um eine zusätzliche Wohnung in einem Einfamilienhaus. Diese
hat aber nur eine untergeordnete Bedeutung gegenüber der
Hauptwohnung. Die Einliegerwohnung muss sich dadurch auszeichnen, dass sie separat zu vermieten ist. Dabei muss sie jedoch nicht zwangsläufig abgeschlossen sein.
– Unentgeltlich überlassene Wohneinheiten sind im Rechtsschutz
für Mieter und Eigentümer für die gemieteten / selbst bewohnten Wohnungen, Einfamilienhäuser im Inland beitragsfrei mitversichert. Eine unentgeltliche Überlassung liegt nur dann vor,
wenn der Überlasser das vollständige, uneingeschränkte Nutzungsrecht am Objekt hat (dies ist nicht der Fall wenn z.B. die
Wohneinheit mit einem Nießbrauch/Wohnrecht belastet ist
oder der Versicherungsnehmer nicht zu 100% Eigentümer ist).
– Gehören dem Versicherungsnehmer und / oder den mitversicherten Personen gemäß Familiendefinition in einem Objekt
unter der gleichen Anschrift mehrere Einheiten, müssen alle
zum Objekt gehörenden Einheiten versichert werden. Dies gilt
sowohl für die vom Eigentümer selbst bewohnten Wohn- oder
selbst genutzten gewerblichen Einheiten wie auch für vermietete Wohn- oder gewerblich vermietete / verpachtete Einheiten. Die Auswahl einzelner Einheiten ist nicht möglich.
Es werden maximal 5 vermietete Wohneinheiten versichert.
Zur Jahresbruttomiete/- pacht zählen der Mietzins, die vereinbarten
Nebenkosten und ggf. die Mehrwertsteuer (auch dann wenn der
Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist).
Im Grundstücks- und Mietbereich des Spezial-Rechtsschutzes sind
alle gewerblich selbst genutzten Objekte des Versicherungsnehmers bis zu einer Gesamt-Jahresbruttomiete/ -pacht von max.
300.000,- € mitversichert. Voraussetzung ist die Angabe der Risikoanschriften.
Objekte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind nicht versicherbar.
4.Verkehrsbereich
4.1.Erläuterungen zu den Fahrzeugarten bei Firmen, Selbständigen
und freiberuflich Tätigen
Fahrzeugart 1: PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohnmobile ohne Vermietung sowie Anhänger
Fahrzeugart 2/3: Nutzfahrzeuge bis 4 t Nutzlast, Omnibusse bis 9
Sitze, PKW-Fahrschulfahrzeuge, Zugmaschinen, Traktoren, zulassungspflichtige Sonderfahrzeuge und Arbeitsmaschinen sowie Anhänger
Fahrzeugart 4: Nutzfahrzeuge über 4 t Nutzlast, Sattelzugmaschinen, Fahrzeuge mit roten Kennzeichen sowie Anhänger
Fahrzeugart 5: Omnibusse über 9 Sitze sowie Anhänger
Fahrzeugart 6: Taxen, Mietwagen, Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge,
Wohnmobile mit Vermietung sowie Anhänger
Es müssen alle Fahrzeuge einer versicherten Fahrzeugart, die auf
den Versicherungsnehmer zugelassen sind, versichert werden.
Hierbei ist jedes einzelne Fahrzeug beitragspflichtig.
4.2.Begriffsbestimmungen für Art und Verwendung von
Kraftfahrzeugen
– Personenkraftwagen (PKW)
Personenkraftwagen (PKW) sind als Personenkraftwagen oder
Kombinationskraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrer-Vermietfahrzeugen.
– Krafträder mit Versicherungskennzeichen (Mofa / Moped)
Krafträder mit Versicherungskennzeichen (Mofa / Moped) sind
Fahrräder mit Hilfsmotor (Hubraum nicht mehr als 50 ccm und
Geschwindigkeit nicht über 50 km/h) und Kleinkrafträder (Geschwindigkeit nicht über 50 km/h).
– Krafträder mit amtlichen Kennzeichen
Krafträder mit amtlichen Kennzeichen sind alle übrigen Krafträder (auch mit Beiwagen).
– Wohnmobile
Wohnmobile sind als solche zugelassene Kraftfahrzeuge.
– Taxen
Taxen sind Personenkraftwagen, die der Unternehmer auf öffentlichen Straßen oder Plätzen bereitstellt und mit denen er
Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt.
– Mietwagen
Mietwagen sind Personenkraftwagen, mit denen ein nach § 49
Abs. 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) genehmigungspflichtiger Gelegenheitsverkehr gewerbsmäßig betrieben wird
(unter Ausschluss der Taxen, Kraftomnibusse, Güterfahrzeuge
und Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge).
– Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge
Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, die gewerbsmäßig ohne Gestellung eines Fahrers vermietet werden.
– Kraftomnibusse
Kraftomnibusse sind Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und
Ausstattung zur Beförderung von mehr als neun Personen (einschließlich Fahrer) geeignet und bestimmt sind.
– Leasing-Fahrzeuge
Leasing-Fahrzeuge sind Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge, die auf
den Mieter zugelassen sind oder bei fortdauernder Zulassung
auf den Vermieter dem Mieter durch Vertrag mindestens sechs
Monate überlassen werden.
– Zulassungspflichtige Sonderfahrzeuge und Arbeitsmaschinen
Zulassungspflichtige Sonderfahrzeuge und Arbeitsmaschinen
sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen
mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leistung von Arbeit (Arbeitsmaschinen), nicht zur Beförderung von
Personen und Gütern, oder für andere begrenzte Funktionen
(Sonderfahrzeuge) bestimmt und geeignet sind:
Abschleppwagen, Ausstellungswagen, Bagger, Betonpumpenwagen, Elektro-Güterfahrzeuge, Elektro-Karren, Erd-Arbeitsmaschinen, Feuerwehrmannschafts- und -gerätewagen, Fernmeldewagen, Funkwagen (nicht Funkstreifenwagen), Gabelstapler, Geräteträger für die Land- oder Forstwirtschaft, Hubstapler, Kanalreinigungswagen, Krankenwagen, Kranwagen,
Lader, Leichenwagen, Mähdrescher, Messwagen, Milch-Sammeltankwagen, Müllwagen, Schlammsaugwagen, Straßenbaumaschinen, Straßenreinigungsmaschinen, Tieflader, Verkaufswagen, Werkstattwagen.
– Nicht zulassungspflichtige Sonderfahrzeuge oder Arbeitsma-
schinen
Nicht zulassungspflichtige Sonderfahrzeuge oder Arbeitsmaschinen sind Betontransportmischer, Kraftfahrzeug-Transporter,
Kraftstoff-Kesselwagen, Milch- oder andere Tankwagen, Turmwagen. Diese Fahrzeuge werden als Nutzfahrzeuge tarifiert.
– Im Besitz befindliche Fahrzeuge
Eine Mitversicherung kann auch für Fahrzeuge beantragt werden, die nicht auf den Versicherungsnehmer und/oder den versicherten Personenkreis zugelassen sind. Voraussetzungen hierfür sind
– der Versicherungsnehmer/ versicherte Personenkreis hat
die tatsächliche andauernde Sachherrschaft über das
Fahrzeug
–
das Fahrzeug gehört zur Fahrzeugart 1
– die Mitversicherung ist mit Kennzeichen beantragt und
im Versicherungsschein dokumentiert.
4.3.Rabatte
Mengenrabatt
– Verkehrs-Rechtsschutz für Selbständige (§ 21 Abs. 1, 4, 6 , 7a)
und b), 8 - 9 ARB/2016, Klausel 7)
– Fahrzeug-Rechtsschutz für Selbständige (§ 21 Abs. 3, 4, 7a)
und b), 8 und 10 ARB/2016, Klausel 7)
Der Mengenrabatt beträgt ab einem Jahresbeitrag von 500,- €
10 %; 1.000,- € 15 %; 1.500,- € 20 %; 2.500,- € 25 %
Bestandsrabatt
– Verkehrs-Rechtsschutz für Selbständige (§ 21 Abs. 1, 4, 6 , 7a)
und b), 8 - 9 ARB/2016, Klausel 7)
– Fahrzeug-Rechtsschutz für Selbständige (§ 21 Abs. 3, 4, 7a)
und b), 8 und 10 ARB/2016, Klausel 7)
Der Bestandsrabatt beträgt 10 %. Die Berechnung erfolgt nach
Abzug eines eventuellen Mengenrabatts.
Voraussetzung ist, dass mindestens 5 Kraftfahrzeuge versichert
sind.
21
Rechtsschutz
Rechtsschutz Allgemeine Tarifbestimmungen AUXILIA ARB/2016
Rechtsschutz Allgemeine Tarifbestimmungen AUXILIA ARB BASIS/2016
1. Allgemeines
1.1.Voraussetzungen für den Abschluss von Versicherungsverträgen
der AUXILIA
Die Mitgliedschaft im KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS e.V.) ist
Voraus­setzung für den Abschluss von Versicherungsverträgen bei
der AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG. Das Mitglied bzw. der
Versicherungsnehmer und der mitversicherte Ehe-/Lebenspartner
müssen ihren Erstwohnsitz in Deutschland haben.
1.2.Vertragsgrundlagen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen BASIS
(AUXILIA ARB BASIS/2016, Stand 01.01.2016), gesetzliche Bestimmungen und die Bestimmungen des Antrages.
1.3.Versicherungssumme
Vereinbart gilt eine Versicherungssumme von 300.000,- € je Rechtsschutzfall unter Berücksichtigung der Gebührenordnungen und
Kostengesetze.
1.4.Strafkaution
Die darlehensweise Bereitstellung der Strafkaution erfolgt bis zu
einer Höhe von 300.000,- €. Im privaten Verkehrsbereich wird im
Ausland als Teil der Kautionsleistung auch eine gesetzlich bedingte
Sicherheitsleistung zur Verfügung gestellt, soweit diese einen vom
Versicherungsnehmer selbst zu tragenden Betrag von 1.000,- €
übersteigt.
1.5.Laufzeit
Die Versicherungsverträge sind zunächst von Beginn an für 1 Jahr abgeschlossen. Danach verlängern sie sich stillschweigend von Jahr zu
Jahr, wenn sie nicht unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist vom Versicherungsnehmer oder Versicherer schriftlich gekündigt werden.
Die Versicherungsverträge enden außerdem mit dem Ausscheiden
aus dem KS e.V.
Das Beginndatum ist zugleich das Datum der Hauptfälligkeit. Eine
hiervon abweichende Hauptfälligkeit ist gesondert zu beantragen
und verlängert entsprechend die Mindestlaufzeit.
Frühester Beginn ist der Tag nach Eingang des Antrags beim KS e.V..
Der Versicherungsbeginn kann bis zu einem Jahr ab Antragstellung
vordatiert werden.
1.6.Zahlungsweise
Die Versicherungsbeiträge sind im Voraus zu zahlen und dann weiter
von Fälligkeit zu Fälligkeit. Die Beiträge können je nach Vereinbarung
durch Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- und Jahresbeiträge entrichtet werden. Die Versicherungsperiode umfasst bei Monatsbeiträgen
einen Monat, bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
Die Vereinbarung eines Lastschrifteinzugsverfahren (SEPA-Mandat)
ist obligatorisch. Nach zweimaligem Widerruf des Lastschrifteinzugsverfahrens bzw. Nichteinlösung der Lastschrift werden die Mitgliedschaft / die Rechtsschutzverträge gekündigt.
1.7.Wartezeiten
1.7.1.Keine Wartezeiten bestehen für die Leistungsarten:
– Schadenersatz-Rechtsschutz
– Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
– Straf-Rechtsschutz
– Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten
– Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
22
– Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
– Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
– Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung
– Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der privaten
Internet­nutzung gemäß § 2 q) cc) AUXILIA ARB BASIS/2016
1.7.2.Keine Wartezeiten bestehen im Verkehrsbereich.
1.7.3.Eine Wartezeit von sechs Monaten besteht für die Leistungsarten:
– Arbeits-Rechtsschutz
– Wohnungs-Rechtsschutz
– Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
– Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
– Sozialgerichts-Rechtsschutz
– Verwaltungs-Rechtsschutz
– Altersvorsorge- und Sparer-Rechtsschutz
– Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der privaten
Internet­
n utzung gemäß § 2 q) aa) und bb) AUXILIA ARB
BASIS/2016
1.7.4.Die Wartezeit entfällt, wenn für das gleiche Risiko bei einer
anderen Gesellschaft ein gleichartiger Vertrag bestanden hat
und das neue Vertragsverhältnis lückenlos an das Ende des Vorvertrages anschließt.
Dies gilt auch, wenn der Antragsteller in einem Vertrag der Eltern
bzw. des ehelichen / eingetragenen oder sonstigen Lebenspartners
mitversichert war.
1.8.Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung (SB) ist der Anteil, den der Versicherungsnehmer je Rechtsschutzfall selbst zu tragen hat.
1.8.1. Kein SB-Abzug
– in Auslandsfällen
– im Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung (§ 2 o) AUXILIA ARB BASIS/2016)
– im Internet-Rechtsschutz für die Beratung im Zusammenhang
mit einer erhaltenen Abmahnung wegen eines Urheberrechtsverstoßes (§ 2 q) bb) AUXILIA ARB BASIS /2016)
– bei fallabschließender Erstberatung durch einen von der
AUXILIA vermittelten Rechtsanwalt
– bei Online-Beratung und telefonischer Mediation - wenn ein
eintrittspflichtiger Versicherungsfall vorliegt
1.8.2.Einmaliger SB-Abzug
Bei mehreren zeitlich und ursächlich zusammenhängenden Rechtsschutzfällen wird die SB nur einmalig in Abzug gebracht.
1.8.3.Ermäßigung der SB
Der SB ermäßigt sich von 300,- € auf 150,- € bei Beauftragung
eines von der AUXILIA vermittelten Rechtsanwalts.
1.9.Vorvertraglichkeit / Versichererwechsel
Für die Bestimmung der Eintrittspflicht der AUXILIA im Falle eines
Ver­sichererwechsels gelten die Regelungen gemäß § 4 und § 4 a
AUXILIA ARB BASIS/2016.
Zusätzlich erklärt die AUXILIA ihre Eintrittspflicht, wenn die Eintrittspflicht des Vorversicherers oder der AUXILIA gegeben ist, aber
zwischen den Gesellschaften streitig ist, in wessen Vertragslaufzeit
der Rechtsschutzfall eingetreten ist.
1.10. Telefonische Rechtsberatung
Für den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen
gemäß Familiendefinition steht die telefonische Rechtsberatung der
AUXILIA durch unabhängige Rechtsanwälte unter der Telefonnummer 089/539 81-333 in versicherten, in nicht versicherten und in
nicht versicherbaren Angelegenheiten kostenfrei zur Verfügung.
1.11. Besondere Regelung bei Arbeitslosigkeit
Wird der Versicherungsnehmer, nachdem der Versicherungsvertrag
mindestens ein Jahr ununterbrochen bestanden hat, arbeitslos und
bezieht er Arbeitslosengeld nach § 117 SGB III, kann er den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Nach Beendigung des Bezuges des Arbeits­losengeldes nach § 117 SGB III, kann
er verlangen, dass ein neuer nach den aktuellen tariflichen Bestimmungen vergleichbarer Versicherungsvertrag ohne Wartezeiten abgeschlossen wird. Dieses Recht erlischt drei Monate nach Beendigung des Bezuges von Arbeitslosengeld nach § 117 SGB III. Der
Bezug des Arbeitslosengeldes und die Dauer der Arbeitslosigkeit
sind auf Verlangen der AUXILIA durch den Bewilligungsbescheid
nachzuweisen.
1.12. Streitigkeiten nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
(AGG)
Rechtsschutz für Streitigkeiten nach dem AGG besteht in vollem
Umfang, wenn die der Streitigkeit zuzuordnende Leistungsart versichert ist.
1.13. Familiendefinition
Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene
oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des Versicherungsnehmers und deren
– minderjährige Kinder
– im Haushalt des Versicherungsnehmers lebenden, unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 25.
Lebensjahres, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie
erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.
2.Produkte
2.1.Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz BASIS flex
Der Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz BASIS flex steht
unter den nachfolgenden Voraussetzungen allen natürlichen Personen offen und kann auch abgeschlossen werden, wenn der Antragsteller und / oder dessen ehelicher / eingetragener oder im Versicherungsschein genannter sonstiger Lebenspartner eine gewerbliche,
freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit ausüben.
Kein Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher
Interessen im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit, es sei denn, es handelt
sich um die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Umfang des
Verkehrs-Rechtsschutzes bzgl. PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas,
Mopeds, Wohnmobile ohne Vermietung sowie Anhänger, sofern
diese auch privat genutzt werden.
Soweit Motorfahrzeuge versichert sind erstreckt sich der Versicherungsschutz auf Motorfahrzeuge zu Lande. Dies sind PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohnmobile ohne Vermietung
sowie Anhänger.
Nicht versichert sind Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft.
Im Besitz befindliche Fahrzeuge: Eine Mitversicherung kann auch
für Fahrzeuge beantragt werden, die nicht auf den Versicherungsnehmer und/oder den versicherten Personenkreis zugelassen sind.
Voraussetzungen hierfür sind:
– der Versicherungsnehmer / versicherte Personenkreis hat die tatsächliche andauernde Sachherrschaft über das Fahrzeug
– es handelt sich um PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds,
Wohn­mobile ohne Vermietung sowie Anhänger
– die Mitversicherung ist mit Kennzeichen beantragt und im Versicherungsschein dokumentiert.
2.1.1.Voraussetzung für die Versicherbarkeit
Das Jahresbruttohaushaltseinkommen aller versicherten Personen
darf 24.000,- € nicht übersteigen.
Als Jahresbruttohaushaltseinkommen zählen alle Einkünfte der versicherten Personen aus nichtselbständiger bzw. selbständiger Tätigkeit, Kapitalan­lagen, Vermietung und Verpachtung etc.
2.1.2.Annahmerichtlinien
Wenn der Antragsteller und / oder der eheliche / eingetragene oder
der im Versicherungsschein genannte sonstige Lebenspartner eine
der nachfolgenden beruflichen Tätigkeiten ausübt, ist eine Direktionsanfrage erforderlich.
– Berufs- und Lizenzsportler / -Trainer
– Schauspieler, Moderatoren (Film und TV)
– Wertpapierhändler, Börsenmakler sowie Investmentbanker
– Rechtsanwälte
– Vorstände / Aufsichtsräte von börsennotierten Aktiengesellschaften
2.2.Rechtsschutz für Mieter einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses BASIS flex
2.2.1.Voraussetzungen für die Versicherbarkeit
– Jahresbruttomiete bis 9.000,- €
– nur in Verbindung mit dem Privat-, Berufs- und VerkehrsRechtsschutz BASIS flex versicherbar
Objekte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind nicht versicherbar.
Versichert ist eine selbst genutzte Wohnung / ein selbst genutztes
Einfamilienhaus (Erstwohnsitz oder die im Versicherungsschein genannte Risikoadresse) mit den zugehörigen Garagen / Kfz-Abstellplätzen.
23
Rechtsschutz
Rechtsschutz Allgemeine Tarifbestimmungen AUXILIA ARB BASIS/2016
Rechtsschutz Anwaltshotline
Service
Für alle Versicherungsnehmer / die mitversicherten Personen
(gemäß Familiendefinition) der AUXILIA, die ein rechtliches
Problem haben, ist die - 333 der direkte Draht zu unseren qualifizierten Juristen. Wir helfen umgehend in allen Rechtsfragen.
Die - 333 ist der Zugang zur telefonischen Rechtsberatung – rund
um die Uhr – in versicherten, in nicht versicherten und in
nicht versicherbaren Angelegenheiten.
Leistung
Der Versicherungsnehmer / eine mitversicherte Person ruft uns an
und erhält von unseren qualifizierten Juristen
nnach Möglichkeit sofort eine telefonische Deckungszusage
nUnterstützung bei der Auswahl qualifizierter Anwaltskanzleien in der Nähe des Versicherungsnehmers
n bei Bedarf eine telefonische Rechtsberatung – rund um die Uhr – in versicherten, in nicht versicherten und in nicht versicherbaren Angelegenheiten durch von uns vermittelte, spezialisierte, unabhängige Rechtsanwälte
Vorteile für die Kunden
nsofortige telefonische Zusage, falls möglich
nKostensicherheit vor Anwaltsbeauftragung
nnoch schnellere, unbürokratischere Regulierung
nbessere Anwaltsqualität (Engagement auch bei niedrigen Streit-
werten; regelmäßige Überprüfung der Rechtsanwälte
bzw. Feedbacksystem)
nBenennung von Fachanwälten / Spezialisten
nkeine Streitigkeiten zwischen Rechtsanwalt und Versicherung
nkeine Gebührenstreitigkeiten zu Lasten des Versicherungsnehmers
nvollständige Kostenübernahme für die telefonische Rechtsberatung ohne Selbstbeteiligungsabzug
Vorteile für Vermittler
nIhr Kunde befindet sich bei der - 333 in professionellen Händen
nAnrufe / Beratungen bei der - 333 werden nicht als Schaden /
Leistungsfall gewertet
Draht
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für alle
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Rechtsschutz Mediation
Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, in dem ein neutraler Dritter
den Konfliktparteien hilft, eine eigenständige, auf ihren Interessen
basierende Lösung ihres Konfliktes zu erarbeiten.
Telefon-Mediation
Hierbei handelt es sich um eine spezielle Form der Mediation.
Die Besonderheit liegt darin, dass der Versicherungsnehmer nicht
direkt mit der Gegenseite sprechen muss. Dies übernimmt ein
erfahrener Mediator! Ihr Kunde muss dafür noch nicht einmal die
eigenen vier Wände verlassen. Die Mediation erfolgt per Telefon.
Daher zum Mediator, statt zum Richter!
Können Sie sich eine bequemere Art der Konfliktlösung vorstellen?
Vorteile:
üMediation ist ein schnelles, unbürokratisches Verfahren.
üMediation sucht nach einer Lösung, die allen Beteiligten hilft
(Win-Win-Situation).
üMediation nimmt Rücksicht auf die Bedürfnisse und Emotionen
der Betroffenen.
üAllein die Konfliktparteien treffen die Entscheidungen, nicht
Dritte.
üDer Mediator hilft den Beteiligten im Gespräch, ihre eigenen
Interessen zu erkennen und in eine Lösung umzusetzen.
üMediation ist für viele Konflikte geeignet, bewährte Mediationsgebiete sind, z .B. Arbeits-, Miet- und Nachbarschaftsstreitigkeiten.
Am besten ruft der Versicherungsnehmer unter der
089/539 81-333 bei uns an und schildert sein Problem:
Rechtsschutz
Wie sich im Konfliktfall viel Aufwand,
Ärger und Zeit sparen lässt:
Wir nehmen Kontakt zum Mediator auf.
Dieser meldet sich innerhalb von zwei Stunden beim
Versicherungsnehmer. In diesem Gespräch werden Standpunkte,
Wünsche und Ziele des Versicherungsnehmers erörtert.
Der Mediator nimmt anschließend Kontakt zur Gegenseite auf und gibt dieser Gelegenheit, deren Standpunkte, Wünsche und Ziele zu schildern.
Innerhalb von 48 Stunden bekommt der Versicherungsnehmer
eine erste Rückmeldung durch den Mediator.
Oft wird bereits in diesem Stadium festgestellt, dass beide Seiten
gar nicht so weit auseinander liegen!
Vielfältige Einsatzmöglichkeiten
Die Mediation eignet sich für viele unterschiedliche Rechtsgebiete,
ganz speziell bei:
Arbeitsplatz-Auseinandersetzungen
Nachbarschafts-, Vermieter-, Handwerker-Streitigkeiten
Streitigkeiten aus Kauf- und Reparaturver­trägen von
Kraftfahrzeugen
Familien-, Lebenspartnerschafts-, Erbrechts­fragen
Was die AUXILIA leistet:
Die AUXILIA bietet die Mediation in allen versicherten Rechtsfällen
ohne Abzug einer Selbstbeteiligung an. Dies gilt auch bei Trennung und Scheidung, angedrohter Kündigung, Aufhebungsvereinbarungen und aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht.
In der J U R -Linie sowie bei §§ 25, 25a, 26, 27 und 28 AUXILIA
ARB/2016 ist die Mediation auch bei den Risikoausschlüssen
versichert (MediationXL). Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird
in Abzug gebracht.
Die AUXILIA trägt den auf den Versicherungsnehmer entfallenden
Anteil an den Kosten des von ihr benannten Mediators für die
Durchführung des Mediationsverfahrens in Deutschland bis zu
einem Höchstbetrag von 3.000,- € je Mediationsverfahren, jedoch
nicht mehr als 6.000,- € für alle in einem Kalenderjahr eingeleiteten Mediationsverfahren. Der Versicherungsnehmer kann den
Mediator auch selbst auswählen. In diesem Fall erstattet die
AUXILIA höchstens acht Sitzungsstunden á 180,- €. Sind am
Mediationsverfahren auch nicht versicherte Personen beteiligt,
übernimmt die AUXILA die Kosten anteilig im Verhältnis versicherter zu nicht versicherten Personen.
Die Mediatoren sind zugelassene Rechtsanwälte. Sie unterliegen
selbstverständlich der anwaltlichen Schweigepflicht.
Eine Erfolgsquote von über 80 % spricht für sich! Sollte einmal
die Mediation nicht zu einem Ergebnis führen, steht dem Versicherungsnehmer weiterhin der Prozessweg offen.
Wie findet mein Kunde einen qualifizierten Mediator?
Servicenummer AUXILIA: 089/539 81-333
Beispiele
Unser Versicherungsnehmer hat für 50.000,- € einen Transporter
gekauft, den er geschäftlich benötigt. Dieser hat einen
Fehler. Trotz mehrfacher Versuche konnte der Verkäufer diesen
nicht finden.
Mit Hilfe der Mediation konnte unser Versicherungsnehmer mit
dem Verkäufer eine Einigung erzielen.
Unser Versicherungsnehmer hat von seinem Arbeitgeber eine fristlose Kündigung bekommen. Er möchte dies nicht hinneh men, aber auch nicht klagen, da auch seine Ehefrau in diesem Unternehmen arbeitet.
Mit Hilfe der Mediation konnte sich unser Versicherungsnehmer mit seinem Arbeitgeber einigen.
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Rechtsschutz Vorsorge-Rechtsschutz
Das Leben ändert sich –
der Versicherungsschutz passt sich an –
automatisch, ohne sofortige Meldung und ohne Wartezeit!
Besondere Hinweise
Der Versicherungsnehmer hat das neue oder geänderte Risiko und
dessen Beginn innerhalb eines Monats nach Zugang einer Aufforderung zur Dokumentierung und Beitragsberechnung anzuzeigen.
Automatischer Einschluss:
Der Vorsorge-Rechtsschutz ist in den meisten Produkten
kostenfrei enthalten:
Zeigt der Versicherungsnehmer das neue oder geänderte Risiko
nicht innerhalb der Frist an, entfällt hierfür der Versicherungsschutz. Gleiches gilt, wenn der Versicherungsnehmer binnen zwei
Wochen nach Zugang des neuen Versicherungsscheins seinen
Widerruf in Textform erklärt.
Beispiele
Der Versicherungsnehmer erwirbt oder erbt eine Eigentums wohnung, die er vermietet. Kurz nach Einzug mindert der
Mieter den monatlichen Mietzins, weil angeblich die im
Vertrag angegebene Quadratmeterzahl nicht stimmt.
Das bislang im Vertrag der Eltern mitversicherte Kind hat
seine Ausbildung beendet. Wegen seiner ersten Anstellung
zieht er um und mietet sich eine Wohnung.
Der bisher versicherte Arbeitnehmer entschließt sich,
einer selbständigen Tätigkeit nachzugehen.
alle J U R - Produkte
Privat-Rechtsschutz (§ 25)
Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz (§ 25a)
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz (§ 26)
Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz (§ 27)
Spezial-Rechtsschutz mit / ohne SSR (§ 28)
Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken (§ 29)
Rechtsschutz für weitere Inhaber / Geschäftsführer
Der Vorsorge-Rechtsschutz deckt automatisch noch nicht
bekannte, später eintretende Veränderungen der Lebensumstände
jeweils ab Entstehung ohne Wartezeit ab.
Der Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen sind also
auch dann versichert, wenn
ein weiteres gemäß dem Tarif der AUXILIA versicherbares Risiko erstmalig neu hinzukommt oder
ein Versicherter eine gemäß dem Tarif der
AUXILIA versicherbare gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit aufnimmt oder
die Voraussetzung für die Mitversicherung einer Person entsteht oder entfällt.
Kostenübernahme:
Bei auftretenden Schäden besteht Versicherungsschutz ohne
Wartezeit mit dem jeweiligen tariflich größtmöglichen Leistungsumfang, bei niedrigster Selbstbeteiligung.
Erweiterter Versicherungsschutz:
Versicherungsschutz besteht auch für vorbereitende Tätigkeiten
im Hinblick auf das neue oder geänderte Risiko.
Haftungsminimierung:
Jährlich jeweils zur nächsten Hauptfälligkeit werden die neuen
oder geänderten Risiken bei den Kunden automatisch abgefragt
(= Haftungsminimierung für Makler).
26
Rechtsschutz Spezial-Straf-Rechtsschutz
allgemeiner Straf-Rechtsschutz
(außerhalb des Verkehrs-Bereiches)
Straftaten die versichert sind:
Vergehen sind Straftaten, für die der
Gesetzgeber Freiheitsentzug, auch
von weniger als ein Jahr, oder eine
Geldstrafe vorsieht.
Verbrechen sind Straftaten, für die
der Gesetzgeber mindestens 1 Jahr
Freiheitsstrafe vorsieht (z.B. Meineid,
sexuelle Nötigung).
Vergehen,
die sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig begehbar
sind (z.B. Körperverletzung), solange dem Versicherungsnehmer fahrlässiges Verhalten vorgeworfen
wird.
Hinweis: Kein Versicherungsschutz – unabhängig
von der Berechtigung des Vorwurfes und vom Ausgang des Verfahrens – für Vergehen, die nur vorsätzlich begehbar sind (z.B. Beleidigung, Diebstahl).
Eintritt und Versicherungsfall
Zeitpunkt der vorgeworfenen Straftat
bzw. deren Beginn
Rechtsschutz
Vergleich Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR) / allgemeiner Straf-Rechtsschutz
Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR)
Vergehen und Verbrechen
Einleitung Ermittlungsverfahren
(Die vorgeworfene Straftat kann auch vor
Versicherungsbeginn liegen.)
Besondere Leistungsmerkmale / Kostenübernahme für
a) H
onorarvereinbarung mit
Rechtsanwälten
–

b) F irmenstellungnahme /
Praxisstellungnahme
–

c) eigener Sachverständiger
–

d) Zeugenbeistand
(bei der Gefahr der Selbstbelastung)
–

a) Vorsatzvorwurf
–

b) Vorwurf wegen Fahrlässigkeit


a) Verurteilung wegen Vorsatz
–
(Rückforderung der bereits
erbrachten Leistungen)
b) Verurteilung wegen Fahrlässigkeit


c) Strafbefehl (Vorsatz)
–

Beistand im Verwaltungsrecht
–

Kostenschutz für das Strafverfahren
Ausgang des Strafverfahrens
versichert: 
nicht versichert: –
Hinweis
Kein Versicherungsschutz im Rahmen des SSR besteht für die Verteidigung gegen den Vorwurf der Verletzung
– einer verkehrsrechtlichen Vorschrift sowie
– im Zusammenhang mit einem Kartellverfahren.
Kein Versicherungsschutz im Rahmen des SSR besteht außerdem für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem
Zusammenhang mit
– Krieg, feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen sowie
– Verfahren wegen der Mitgliedschaft in oder der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung.
27
Rechtsschutz Spezial-Straf-Rechtsschutz
Schadenbeispiele für Privatkunden
Ihr Kunde wird von seinem Nachbarn wegen Beleidigung und
Hausfriedensbruch angezeigt. Hintergrund sind langjährige
Auseinandersetzungen zwischen den Grundstücksnachbarn.
Das Strafverfahren gegen unseren Versicherungsnehmer endet
mit einem Strafbefehl.
Gegen Ihren Kunden wird ein Strafverfahren wegen Meineides
nach § 154 Strafgesetzbuch eröffnet. Der für den Versicherungsnehmer tätige Rechtsanwalt erreicht eine Einstellung des Verfahrens.
Einem angestellten Buchhalter wird vorgeworfen, auf Weisung
seines Arbeitgebers unzutreffende Angaben hinsichtlich der Einnahmen und Ausgaben des Betriebes gemacht und damit Beihilfe
zur Steuerhinterziehung geleistet zu haben. Das Strafverfahren
wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung endet mit einem Strafbefehl.
Eine Zwischenprüfungsarbeit verschwindet. Der betroffene
Schüler wirft dem Lehrer vor, diese Arbeit mit Absicht weggeworfen zu haben.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt daraufhin wegen Urkundenunterdrückung.
Der Klassenlehrer bezeichnet den Schüler als „geistigen
Tiefflieger”.
Dieser fühlt sich verspottet und beleidigt und erstattet Anzeige.
Der Lehrer muss sich gegen den Vorwurf der Beleidigung wehren.
Einer Kindergärtnerin wird vorgeworfen, bei einem Ausflug an
einer Schutzbefohlenen sexuelle Handlungen vorgenommen zu
haben. Die Schutzbefohlene bestätigt dies auf Drängen der Mutter.
Die Kindergärtnerin bestreitet dies. Ein Ermittlungsverfahren
wegen sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB)
wird eingeleitet.
Ein Pfleger bewirft den ständig provozierenden Altenheimbewohner mit einem Stück Seife und trifft ihn im Gesicht.
Dieser zeigt ihn wegen gefährlicher Körperverletzung an.
Ihr Kunde ist ehrenamtlicher Vorstand eines Sportvereins.
Ihm wird vorgeworfen, durch unsachgemäßen Umgang mit
Vereinsvermögen dem Verein Schaden zugefügt zu haben.
Es kommt zu einem Strafverfahren gegen ihn wegen Untreue
gemäß § 266 Strafgesetzbuch, das mit einem Strafbefehl endet.
Ein Angestellter ist als Kommandant der örtlichen Feuerwehr
ehrenamtlich tätig. Bei einem Brand in einem Leichtmetall
verarbeitenden Betrieb gibt er Befehl mit Wasser zu löschen.
Durch eine chemische Reaktion des Wassers mit Magnesium
kommt es zu einer Explosion, bei der ein Feuerwehrmann
verletzt wird.
28
Ein Vereinsmitglied verunfallt beim Turnen. Dem Übungsleiter
wird aufgrund angeblicher Aufsichtspflichtverletzung fahrlässige
Körperverletzung vorgeworfen.
Ein Angestellter ist ehrenamtlich als Vorstand des örtlichen Sportvereins tätig. Er stellt an einen Spender eines Geldbetrages eine
Spendenquittung aus, obwohl dem Verein vom Finanzamt die
Gemeinnützigkeit nicht bestätigt worden ist. Er muss sich wegen
des Vorwurfes der Steuerhinterziehung strafrechtlich verantworten.
Gegen einen angestellten Arzt wird nach einem misslungenen operativen Eingriff Strafanzeige wegen Körperverletzung erstat-
tet.
Ein Patient fühlt sich bei der Untersuchung durch den Arzt
sexuell genötigt und erstattet gegen diesen Strafanzeige.
Der für den Versicherungsnehmer tätige Rechtsanwalt erreicht
eine Einstellung des Verfahrens.
Der angestellte Oberarzt muss sich in einem Strafverfahren
wegen fahrlässiger Tötung verteidigen, weil wegen angeblich
falscher Diagnose und daher auch falscher Behandlung ein
Patient gestorben ist.
Schadenbeispiele für Geschäftskunden
Umwelt
Ein Zimmerer- und Trockenbaubetrieb führt eine umfangreiche
Altbausanierung durch. Der angefallene Bauschutt bestehend
aus Holz, Tapeten, Gips, Ziegel und Beton sowie Installationsteilen wird zunächst auf dem Baugrundstück gelagert. Als Mitarbeiter einer anderen Firma dazwischen auch Asbestplatten entdeckten, nimmt die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen den Zimmerer wegen vorsätzlicher umweltgefährdender Abfallbeseitigung auf. Dieser ist sich zwar keiner Schuld bewusst; trotzdem
befürchtet er den Verlust von Folgeaufträgen im Falle einer Verurteilung. Der mit der Verteidigung beauftragte Strafrechtsexperte kann zwar eine Anklageerhebung nicht verhindern, erreicht
vor Gericht nach vier Verhandlungstagen jedoch eine Einstellung
des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage.
Die Kosten des Rechtsanwaltes belaufen sich auf 8.500,- €;
sie sind über den Spezial-Straf-Rechtsschutz gedeckt, wäh­rend eine Erstattung im herkömmlichen Firmen-Rechtsschutz nicht möglich gewesen wäre.
Betriebsstätte
Bei einem Neubau stürzt nach starken Regenfällen der aufgestellte Kran um. Dabei werden zwei Personen schwer verletzt. Gegen
den Bauunternehmer und den Polier wird wegen fahrlässiger
Körperverletzung ermittelt.
Der eingeschaltete Rechtsanwalt beauftragt einen Geologen mit der Erstellung eines Gutachtens zu dem Erdschichtenaufbau an der Unfallstelle. Nach umfangreichen Untersuchungen mit mo-
dernsten Schall- und Bohrtechniken stellt sich heraus, dass weit unter einer Kranstütze ein nicht ausreichend aufgefüllter Flucht-
bunker aus den Kriegstagen eingebrochen ist. Die Staatsanwalt-
schaft stellt das Ermittlungsverfahren ein, da die Beschuldigten mit den besonderen örtlichen Begebenheiten nicht rechnen müssen.
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt im Rahmen des bestehenden Spezial-Straf-Rechtsschutzes die Kosten für das Gutachten in Höhe von 6.340,- € sowie die Rechtsanwaltskosten in
Höhe von 3.250,- €.
Mit dem herkömmlichen Firmen-Rechtsschutz wären die Kosten
für das Gutachten überhaupt nicht und die Rechtsanwaltskosten
nur zu einem Bruchteil erstattet worden.
Produkt
Gegen den Inhaber sowie den Koch einer stark frequentierten
Gaststätte mit Stehimbiss wird Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung und Verstoß gegen das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz erhoben: Kunden, die ein Nudelgericht verzehrten, müssen we­gen Vergiftungserscheinungen im Krankenhaus behandelt werden.
Der Inhaber befürchtet massive Umsatzverluste für den Fall, dass
eine Verletzung von Hygienevorschriften nachgewiesen wird.
Der mit der Verteidigung beauftragte Strafrechtsexperte bewirkt
eine eingehende Untersuchung der Krankheitserreger. Dadurch
wird festgestellt, dass bereits die gelieferten Nudeln infiziert
waren und der Koch dies auch bei größter Sorgfalt nicht bemerken konnte. Daraufhin wird das Verfahren eingestellt.
Die Kosten für die Verteidigung der beiden Angeklagten in der
zweitägigen Hauptverhandlung belaufen sich auf 4.350,- €.
Sie sind über den Spezial-Straf-Rechtsschutz gedeckt, während
über einen herkömmlichen Firmen-Rechtsschutz weniger als die
Hälfte erstattet worden wäre.
Gewerbe
Im Rahmen von Planungsarbeiten für ein Mehrfamilienhaus
sieht der Architekt auf Wunsch des Bauherrn statt einer tragenden Wand nur einfache Stützen vor. Nach Bezug knickt eine Stütze infolge starker Belastung ein, die herunterstürzende Decke
verletzt einen Bewohner erheblich.
Gegen den Architekten wird wegen fahrlässiger Baugefährdung
(§ 323 StGB) ermittelt. Zum Nachweis, dass der Architekt nicht
gegen anerkannte Regeln der Baukunst verstoßen hat, muss ein
privates Sachverständigengutachten eingeholt werden.
Ein entlassener Geselle will sich an seinem Meister rächen
und erstattet Anzeige mit der Behauptung, dass in der Bäckerei
mehrfach gegen das Nachtbackverbot verstoßen wurde.
Der Geselle behauptet weiterhin, er sei zur Mehrarbeit gezwungen worden, dadurch sei er in seiner Arbeitskraft und seiner
Gesundheit gefährdet worden. Gegen den Bä­ckermeister wird
wegen eines Vergehens gegen das Gesetz über die Arbeitszeiten
in der Bäckerei und wegen Körperverletzung ermittelt.
Bei Dachdeckarbeiten ist ein Dachdeckergehilfe entgegen
der Vorschriften nicht gesichert und stürzt ab, wobei er sich
schwerste Verletzungen zuzieht. Gegen den Inhaber des Betriebes wird durch die zuständige Berufsgenossenschaft ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen Unfallverhütungsvorschriften
eingeleitet. Parallel dazu leitet der Staatsanwalt ein Verfahren
wegen Körperverletzung ein.
Dem Fliesenleger wird vorgeworfen, laufend Bauschutt und Fliesenreste in einer aufgelassenen Kiesgrube abgeladen zu haben.
Darüber hinaus soll er Reste eines Spezialklebers für Fliesen dort
weggeworfen haben, obwohl die Grube nachweislich keine ausreichende Abdichtung gewährleistet und diese Klebstoffreste
einen hohen Gehalt an gefährlichen Chemikalien aufweisen. Die
Staatsanwaltschaft leitet gegen ihn ein Ermittlungsverfahren
wegen des Verstoßes gegen das Abfallgesetz sowie wegen umweltgefährdender Abfallbeseitigung ein.
Schadenbeispiele für Ärzte
Unser Versicherungsnehmer ist als Arzt tätig. Nach einem operativen Eingriff erstattet ein Patient wegen nicht vollständiger
Aufklärung Strafanzeige wegen Körperverletzung. Das Verfahren
wird eingestellt.
Im Zusammenhang mit einem ärztlichen Abrechnungsverfahren
wird gegen unseren als Arzt tätigen Versicherungsnehmer Strafanzeige wegen Betruges erstattet. Darüber hinaus wird gegen
ihn wegen Steuerhinterziehung nach § 370 Abgabenordnung
ermittelt. Der für unseren Versicherungsnehmer tätige Rechtsanwalt erreicht eine Einstellung beider Verfahren.
Eine Patientin fühlt sich bei der Untersuchung durch den als Arzt
tätigen Versicherungsnehmer sexuell genötigt und erstattet
gegen diesen Strafanzeige. Der für den Versicherungsnehmer
tätige Rechtsanwalt erreicht eine Einstellung des Verfahrens.
Schadenbeispiele für Landwirte
Aufgrund einer anonymen Anzeige wird festgestellt, dass auf
dem Hof Abfälle verbrannt wurden. Die Staatsanwaltschaft leitet
daraufhin gegen den Landwirt ein Ermittlungsverfahren wegen
Luftverunreinigung aufgrund der Rauchentwicklung ein.
29
Rechtsschutz
Rechtsschutz Spezial-Straf-Rechtsschutz
Rechtsschutz Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen
Warum ist dieser Bereich so wichtig?
Bei Abschluss von Verträgen, die die eigentlichen Betriebsaktivitäten
betreffen, ist das unternehmerische Wissen und die Vorsicht in
der Regel sehr groß. Für Verträge außerhalb dieser Kerngeschäfte
hilft der Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte
Dienstleistungen. Er schützt die rechtlichen Interessen des
Versicherungsnehmers bei Streitigkeiten und übernimmt die
oftmals finanziell sehr hohen und existenzbedrohenden Risiken.
den Einkauf folgender Dienstleistungen für das
versicherte Unternehmen zum Gegenstand haben:
–ausschließlich selbst genutzte Telekommunikationsdienstleistungen,
–Werbedienstleistungen,
– ordnungsgemäße Aktenentsorgung,
–Catering,
– Messe- und Eventmanagement.
Was ist versichert?
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen
Verträgen, die
in unmittelbarem Zusammenhang mit den Büro-, Betriebsoder Werkstatträumen und ihrer Einrichtungen stehen;
sich auf den Kauf, Leasing, Wartung und Reparatur von
ausschließlich selbst genutzten
–Werkzeugen,
– nicht zulassungspflichtigen Maschinen
(Produktionsmaschinen),
– Daten- und Informationsverarbeitungsanlagen und der dazu
gehörigen Software beziehen;
Was ist nicht versichert, wo ist die Abgrenzung zum
Vertrags-RS?
Nicht versichert sind Streitigkeiten aus
den unmittelbaren Hauptgeschäften, z.B. Streitigkeiten
aus Verträgen mit Kunden (eigentliche Betriebsaktivitäten);
der Anschaffung, Veräußerung oder Belastung von
Grundstücken, Betrieben und Betriebsteilen sowie Praxen.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme ist unbegrenzt.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung (SB)?
Die SB des Vertrags-RS für Hilfsgeschäfte liegt
in der J U R -Linie bei 200 €, 300 € oder 600 €
(feste SB) bzw. bei 1.000 – 300 € (fallende SB);
als Ergänzung zum Spezial-Rechtsschutz bei 600 €.
Praxisfälle zur Abgrenzung zwischen
Hilfsgeschäften
Hauptgeschäften
Thema
Versichert sind Streitigkeiten...
Nicht versichert sind Streitigkeiten...
Schreinerei
+ aus dem Kauf- / Wartungsvertrag einer Hobelmaschine
–aus der vertraglich versprochenen Herstellung eines
Schrankes
Metallhandwerker
+aus dem Kaufvertrag über Heizöl für die Werkstatt­
räume
– aus der Erfüllung seiner Kundenaufträge
Druckerei
+ aus dem Kaufvertrag über eine Druckmaschine
–aus der fehlerhaften Umsetzung der Druckaufträge seiner Kunden
Makler
+ aus der Renovierung seiner Betriebsräume
–aus der mangelhaften Beratung und Betreuung seiner
Makleraufträge
Arztpraxis
+aus der Anschaffung oder Reparatur eines medizinischen Röntgengerätes
– aus Honorarforderungen gegenüber Patienten
IT-Firma
+aus den Kauf-, Leasing- oder Mietverträgen der selbst
genutzten Hard- & Software
–beim Verkauf, Leasing oder bei Vermietung ihrer Hard& Software-Produkte
Maschinen
+aus Verträgen zum Erwerb und zur Reparatur von
selbst genutzten Produktionsmaschinen (z.B. Maschinen in Kunststoffbetrieben, Textilfabriken)
–aus Verträgen eines Vermieters von Baumaschinen oder
Hebebühnen mit seinem Lieferanten oder Hersteller
Versicherungen
+aus Versicherungsverträgen zu Themen wie Maschinenoder Computermissbrauch und Themen wie Feuer, Leitungswasser, Sturm, die zur Absicherung des Gewerbeobjektes dienen
–aus Versicherungsverträgen zu Themen wie Transport,
Betriebsunterbrechung oder Betriebshaftpflicht, da sie
der Absicherung der Kernaktivität dienen
Werbeagentur
+um die fehlerhafte Beschriftung des eigenen Firmenfahrzeuges
– mit der Druckerei wegen eines Kundenauftrages
Handy-Shop
+mit dem eigenen Internetprovider wegen des ständigen
Ausfalles des DSL
– mit Kunden wegen vermittelter Mobilfunkverträge
Hinweise
Über J U R A M E D , J U R ATA X X , J U R A G R A R , J U R H O G A , J U R S T U D I O und J U R S H O P ist auch ein gerichtlicher
Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit versichert (bei JURAGRAR auch außergerichtlich).
Umfassender Rechtsschutz bei Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen kann generell über den gesonderten Versicherungs Vertrags-Rechtsschutz eingeschlossen werden. Auch dieser Leistungsbaustein ist in der J U R -Linie umfassend enthalten.
Generell kann zu jeder versicherten, nicht versicherten und nicht versicherbaren Streitigkeit die kostenfreie telefonische Rechtsberatung durch
von uns vermittelte, spezialisierte, unabhängige Rechtsanwälte über die Hotline in Anspruch genommen werden (Telefon: 089/539 81-333).
30
Rechtsschutz Inkasso-Lösungen
Inkasso-Rechtsschutz
Money-Service+
Alle Branchen und Berufsgruppen
Ausnahme: Bauhaupt- und Baunebengewerbe
Automatisch enthalten
bei Geschäftskunden / Selbständigen in
§ 28 und in J U R A F I R M
Vergünstigte Konditionen bei advaro für:

Inkasso
–Erfolgreiche Beitreibung: keine Kosten
–Beitreibung nicht erfolgreich:
streitwertunabhängige Pauschale 39,- €

Adressermittlung: Privatperson 15,- €, Firmen 35,- €

Bonitätsprüfung: Privatperson 15,- €, Firmen 35,- €
Echte Versicherungslösung:
unabhängig vom Erfolg der Beitreibung keine Kosten für
 Inkasso

Adressermittlung

Bonitätsprüfung
Rechtsschutz
außergerichtlich
Unterschiede Inkasso-Rechtsschutz und Money-Service+
(alles zzgl. USt.)
Wenn keine Zahlung durch Schuldner: Auftrag und Weitergabe mit allen notwendigen Informationen
Inkasso-Rechtsanwälte
gerichtliches Mahnverfahren
Anwaltsmahnung

an alle deutschen Mahngerichte elektronisch angeschlossen
Bonitätsprüfung vor Einleitung des Mahnverfahrens
 Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens (Mahnbescheid etc.); keine Vorschüsse notwendig
 wenn Schuldner Widerspruch / Einspruch einlegt: Rücksprache mit VN über weiteres Vorgehen

Echte Versicherungslösung:
unabhängig vom Erfolg der Beitreibung, keine Kosten für
 die außergerichtlichen Tätigkeiten
 die Gerichtskosten im Mahnbescheidsverfahren
 den Gerichtsvollzieher / die Zwangsvollstreckung
 Adressermittlung
 Bonitätsprüfung
Bei erfolgloser Beitreibung entstehen Kosten gem.
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abhängig vom
Streitwert. Bei erfolgreicher Beitreibung werden die
Kosten vom Schuldner getragen
Inkasso-Rechtsschutz: In 3 Schritten zum Geld
Geschäftskunden / Ärzte / Heilwesenberufe / Vereine
Rechnungsbetrag
ohne Abzüge
Unterlagen
I
Inkasso-Dienstleister
Unterlagen
II
Inkasso-Anwalt
Rechnung /
Mahnung
wird in Ihrem Namen beauftragt
Zahlungsaufforderung,
ggf. mit Androhung
Mahnbescheidsverfahren
III
1.Anwaltsmahnung
2.Mahnbescheid
3.Vollstreckungsbescheid
4.Gerichtsvollzieher
5. Abnahme Vermögensauskunft
Schuldner
Hinweis: Der Versicherungsnehmer erhält nach der Policierung zusätzlich von dem Inkasso-Dienstleister ein Begrüßungsschreiben
mit allen notwendigen Informationen zum Ablauf und zur Durchführung.
31
Rechtsschutz ARB- / Tarifvergleich 1975 – 2016
Dieser ARB– / Tarifvergleich soll Ihnen einen schnellen Überblick über die Entwicklung wichtiger Leistungs­bestandteile geben.
Er bezieht sich nicht auf die 2016 eingeführten Produkte der BASIS-Linie. Aus Gründen einer übersichtlichen Darstellung können
hier nicht alle Leistungen und Risikoausschlüsse aufgeführt werden. Für den einzelnen Rechtsschutz–Versicherungsvertrag
sind die jeweils zugrundeliegenden ARB maßgebend.
Fundstelle in
ARB/Tarifbestimmungen 2016
1975
1/82
1994
1998
2000
2002
2003
2005
2007
2008
2012
2016
T 1.11.
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
T 1.3.
ja (ab
1998)
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
Allgemeines
Kostenfreie telefonische Rechtsberatung
durch von uns vermittelte, spezialisierte,
unabhängige Rechtsanwälte in versicherten, in nicht versicherten und nicht versicherbaren Angelegenheiten (24 h)
Unbegrenzte Versicherungssumme
–europaweit
–weltweit
T 1.3.
–
nein
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
Unbegrenzte Strafkaution
T 1.4.
nein
nein
nein
nein
nein
nein
ja
ja
ja
ja
ja
§ 5 Abs. 1
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
ja
ja
– bei Urlaubsreisen
§ 6 Abs. 2 a)
nein
nein
nein
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
– Dienst- oder Geschäftsreise
§ 6 Abs. 2 a)
nein
nein
nein
nein
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
– aus Verträgen, die über das
Internet abgeschlossen wurden
§ 6 Abs. 2 a)
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
Sicherheitsleistung im Ausland im privaten
Verkehrsbereich
Weltweiter Versicherungsschutz
– für Work & Travel
§ 6 Abs. 2 a)
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
ja
ja
– für Schüleraustausch
§ 6 Abs. 2 a)
nein
nein
nein
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
– bei Au-pair-Aufenthalte
§ 6 Abs. 2 a)
nein
nein
nein
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
– für Auslandsstudium
§ 6 Abs. 2 a)
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
ja
Aktualisierungs-Service
Klausel 7 (1)
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
ja
ja
Update-Garantie
Klausel 7 (2)
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
ja
ja
MediationXL-Deckung in der J U R -Linie ,
§§ 25, 25a, 26, 27 und 28 für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten im
privaten Bereich
§ 5 a) Abs. 3
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
teilw.
ja
MediationXL-Deckung für die gewerbliche
J U R -Linie , § 27 und § 28 für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten im gewerblichen Bereich
§ 5 a) Abs. 3
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
ja
Ohne Vorversicherung: 5-Jahres-Regelung
– nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein
Einwand der Vorvertraglichkeit
§ 4 Abs. 4
nein
nein
nein
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
Mit Vorversicherung / Versichererwechsel:
Verzicht auf Einwand der Vorvertraglichkeit
§ 4 a)
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
ja
ja
ja
ja
Vorsorge-Rechtsschutz
Klausel 4
nein
nein
nein
nein
nein
ja
ja
ja
ja
ja
ja
Folgeereignis im
Schadenersatz-Rechtsschutz
§ 2 a) /
§ 4 Abs. 1 a
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
Mangelnde Erfolgsaussichten:
Stichentscheidverfahren
§ 3 a) Abs. 2
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
– VN: nach einem Rechtsschutzfall
§ 13 Abs. 1
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
– AUXILIA: nach drei Rechtsschutzfällen innerhalb von zwölf Monaten
§ 13 Abs. 2
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
T 1.12.
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
ja
ja
ja
Außerordentliche Kündigung
Besondere Regelung bei Arbeitslosigkeit
(ARB 2008: für Neuverträge ab
01.05.2011)
32
Rechtsschutz ARB- / Tarifvergleich 1975 – 2016
1975
1/82
1994
1998
2000
2002
2003
2005
2007
2008
2012
2016
§ 5 Abs. 4 b
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
ja
ja
ja
T 1.9.1.
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
§ 2 o)
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
ja
ja
§ 2 q) bb)
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
ja
§ 5 a Abs. 4 b)
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
ja
ja
§ 5 Abs. 4 b)
nein
nein
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
Unverheiratete, nicht in einer Lebensgemeinschaft lebende volljährige Kinder
ohne Altersbegrenzung, längstens bis
zur Aufnahme einer auf Dauer angelegten
beruflichen Tätigkeit
§ 21 und § 21 b,
§§ 25, 25 a, 26,
27, 28
nein
nein
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
Mitversicherung der minderjährigen und
unverheirateten, nicht in einer Lebensgemeinschaft lebenden volljährigen Enkelkinder, längstens bis zur Aufnahme einer auf
Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit
§ 21 und § 21 b,
§§ 25, 25 a, 26,
27, 28
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
ja
ja
Mitversicherung der im Haushalt
des VN lebenden und im Ruhestand
befindlichen Eltern
§ 21 und § 21 b,
§§ 25, 25 a, 26,
27, 28
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
Mitversicherung der im Haushalt
des VN lebenden und im Ruhestand
befindlichen Großeltern
§ 21 und § 21 b,
§§ 25, 25 a, 26,
27, 28
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
ja
ja
– inkl. Fußgänger-Rechtsschutz
für alle Familienangehörigen
§ 21 Abs. 7 a)
§ 21 b Abs. 5 a)
nein
nein
nein
nein
nein
ja
ja
ja
ja
ja
ja
– inkl. Fahrer-Rechtsschutz
für alle Familienangehörigen
§ 21 Abs. 7 a)
§ 21 b Abs. 5 a)
nein
nein
nein
nein
nein
nein
ja
ja
ja
ja
ja
– inkl. Benutzung von Fortbewegungsmitteln aller Art (z.B. Inlineskaten)
§ 21 Abs. 7 a)
§ 21 b Abs. 5 a)
nein
nein
nein
nein
nein
nein
ja
ja
ja
ja
ja
– inkl. Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz
§ 21 Abs. 7 a)
§ 21 b Abs. 5 a)
nein
nein
nein
nein
nein
nein
ja
ja
ja
ja
ja
Genereller Verzicht auf die Wartezeit
im Verkehrsbereich
§ 4 Abs. 1
nein
nein
nein
nein
nein
ja
ja
ja
ja
ja
ja
Park- und Halteverstöße bei
Punkteandrohung
§ 2 k) /
3 Abs. 3 e)
ja
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
ja
Verkehrsrechtliche Verfahren wegen
vorsätzlicher Vergehen – keine Rückforderung bei Erledigung mit Strafbefehl
§ 2 i) aa)
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
ja
ja
ja
ja
Sozial-Rechtsschutz vor Gerichten
für Wegeunfälle im Verkehrsbereich
§ 2 f) aa)
nein
nein
nein
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
§ 25 a Abs. 5
§ 26 Abs. 5
§ 27 Abs. 5
§ 28 Abs. 4
nein
nein
nein
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
Rechtsschutz
Fundstelle in
ARB / Tarifbestimmungen 2016
Selbstbeteiligungsregelungen
Kein Selbstbeteiligungsabzug bei abschließender Erledigung eines Rechtsschutzfalles
durch anwaltliche Erstberatung
(ARB 2008: für Neuverträge ab
01.05.2011; ARB 2016: durch einen von
der AUXILIA vermittelten Rechtsanwalt)
Kein Selbstbeteiligungsabzug
bei Auslandsfällen
Kein Selbstbeteiligungsabzug im
Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung
Kein Selbstbeteiligungsabzug im InternetRechtsschutz als Privatperson für die
Beratung im Zusammenhang mit einer
erhaltenen Abmahnung wegen eines
Urheberrechtsverstoßes
Kein Selbstbeteiligungsabzug
im Mediations-Rechtsschutz
Einmaliger Selbstbeteiligungsabzug
bei mehreren Rechtsschutzfällen in
ursächlichem Zusammenhang
Mitversicherte Familienangehörige
Verkehrsbereich
Verkehrs-Rechtsschutz
Vertrags-Rechtsschutz für Wasser- und
Luftfahrzeuge ohne gewerbliche Nutzung
33
Rechtsschutz ARB- / Tarifvergleich 1975 – 2016
Fundstelle in
ARB / Tarifbestimmungen
2016
1975
1/82
1994
1998
2000
2002
2003
2005
2007
2008
2012
2016
Steuer-Rechtsschutz für das vorgeschaltete Einspruchsverfahren im privaten
Bereich vor deutschen Behörden
§ 2 e) bb)
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
ja
Sozial-Rechtsschutz ab Widerspruchsverfahren im privaten Bereich
§ 2 f) bb)
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
ja
ja
ja
ja
Verwaltungs-Rechtsschutz
im privaten Bereich
§ 2 g) bb)
nein
nein
nein
nein
nein
ja
ja
ja
ja
ja
ja
Verwaltungs-Rechtsschutz im
beruflichen /geschäftlichen Bereich
§ 2 g) bb)
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
ja
ja
ja
ja
§ 2 j)
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
§ 2 l) bb)
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
ja
ja
§ 2 m)
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
ja
ja
ja
ja
§ 3 Abs. 2 e)
ja
teilw.
teilw.
teilw.
teilw.
teilw.
teilw.
teilw.
teilw.
nein
nein
Produkte des Altersvorsorgeund Sparer-Rechtsschutz
§ 2 n)
ja
teilw.
teilw.
teilw.
teilw.
teilw.
teilw.
teilw.
teilw.
ja
ja
Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung
§ 2 o)
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
ja
ja
– die Wahrnehmung rechtlicher
Interessen aus Verträgen
§ 2 q) aa)
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
– die Beratung aufgrund einer Abmahnung wegen eines behaupteten
Urheberrechtsverstoßes
§ 2 q) bb)
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
ja
– die Geltendmachung von Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen,
z.B. Verletzung Persönlichkeitsrechte,
Identitätsmißbrauch, Mißbrauch von
Zahlungsmittel
§ 2 q) cc)
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
– die Verteidigung wegen eines
strafrechtlichen Vergehens über
das Medium Internet (SSR)
§ 2 q) dd)
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
ja
ja
ja
ja
§3
Abs. 1 d) aa)
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
nein
nein
§ 2 n)
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
nein
nein
Privater, beruflicher
und geschäftlicher Bereich
Rechtsschutz für das Opfer
von Gewaltstraftaten
Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht
– z.B. bei Erbrechtsstreitigkeiten
Rechtsschutz im Betreuungsverfahren
Kapital­anlagestreitigkeiten
Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang
mit der privaten Internetnutzung für
Kauf / Verkauf nicht selbst zu
Wohnzwecken genutzter Immobilien
Kauf / Verkauf selbst zu Wohnzwecken
genutzter Bestandsimmobilien
Finanzierungsstreitigkeiten aus dem
Erwerb von Grundstücken, Gebäuden,
Gebäudeteilen
§3
Abs. 1 d) ee)
Kostenübernahme für
Studienplatzstreitigkeiten
§ 3 Abs. 3 g)
nein
nein
nein
nein
nein
ja
ja
ja
ja
nein
nein
Betriebliches Vorschlagswesen /
Arbeitnehmererfindungen
§ 3 Abs. 2 d)
bb)
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
nein
Mobile Rechtsberatung
§ 5 Abs. 2 k)
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
§ 2 l) aa) u.
§ 5 a)
nein
nein
nein
nein
nein
nein
ja
ja
ja
ja
ja
– für Aufhebungsvereinbarungen /
angedrohte Kündigungen
§ 5 a) Abs. 2 a)
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
ja
ja
– Kollektives Arbeits- und Dienstrecht
§ 5 a) Abs. 2 b)
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
ja
ja
§ 5 a) Abs. 6
nein
nein
nein
nein
nein
nein
ja
ja
ja
ja
ja
Mediations-Rechtsschutz
– im Familien- und Erbrecht
– freie Mediatorenwahl
34
Rechtsschutz ARB- / Tarifvergleich 1975 – 2016
1975
1/82
1994
1998
2000
2002
2003
2005
2007
2008
2012
2016
– Arbeits-Rechtsschutz für geringfügige
Beschäftigung
§ 25 a und
Klausel 1 (4) a)
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
ja
ja
– Arbeitgeber von hauswirtschaftlichen
Beschäftigungs- und Pflegeverhältnisse
§ 25 a und
Klausel 1 (4) b)
nein
nein
nein
nein
nein
nein
ja
ja
ja
ja
ja
– Arbeits-Rechtsschutz aus den Bezug
einer betrieblichen Altersversorgung
gegen den früheren Arbeitgeber
§ 25 a und
Klausel 1 (4) b)
nein
nein
nein
nein
nein
nein
ja
ja
ja
ja
ja
– Mitversicherung der Enkelkinder
§ 25 a
Abs. 2 a) cc)
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
– Mitversicherung im privaten Bereich der
als Pflegeperson gemeldeten Kinder,
Enkelkinder oder Geschwister des
VN oder des Lebenspartners
§ 25 a und
Klausel 1 (2)
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
ja
–Pflege-Beratungs-Rechtsschutz
§ 25 a und
Klausel 1 (3)
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
ja
–Nachsorge-Rechtsschutz
§ 25 a und
Klausel 1 (3)
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
ja
– RS für medizinisch notwendige
bauliche Veränderungen
§ 25 a und
Klausel 1 (5)
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
ja
Mitversicherung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren
Energien, sofern § 29 mitversichert ist
(ARB 2008: für Neuverträge ab
01.05.2011 nur Photovoltaikalagen)
§ 25 Abs. 1 a),
§ 25 a Abs. 1 a),
§ 26 Abs. 1 a),
§ 27 Abs. 1 b),
§ 28 Abs. 1 a)
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
ja
ja
ja
Mitversicherung von Praxisvertretungen
und nebenberuflicher Notarzttätigkeit im
JURPRIVAT
T 2.4.2.
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
ja
ja
ja
ja
§ 27 u.
§ 2 g) bb)
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
ja
ja
ja
ja
Streitigkeiten aus personenbezogenen
Versicherungsverträgen (Selbständige)
T 2.2.6.
nein
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
AGG Streitigkeiten
T 1.13.
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
– Vergehen und Verbrechen
§ 3 a) aa) SSR
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
ja
ja
ja
ja
– Versicherungsschutz bei
rechtskräftigem Strafbefehl
§ 3 a) bb) SSR
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
ja
ja
ja
ja
Hilfsgeschäfte: Versicherungsschutz zusätzlich für eingekaufte Dienstleistungen
Klausel 3
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
ja
ja
Regress-Rechtsschutz: auch für Apotheker
und sonstige Heilwesenberufe
Klausel 2
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
ja
ja
alle gemieteten / selbst bewohnten Wohnungen im Inland sind pauschal versichert
(z.B. Studentenwohnung des Kindes)
T 3.
nein
nein
nein
nein
nein
ja
ja
ja
ja
ja
ja
unentgeltlich überlassene Wohneinheiten
im Inland sind beitragsfrei mitversichert
T 3.
nein
nein
nein
nein
nein
nein
ja
ja
ja
ja
ja
Beitragsfreie Mitversicherung der selbst
genutzten / gemieteten Garagen im Inland
§ 29 Abs. 1 /
T 3.
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
ja
ja
ja
ja
§ 12 Abs. 3 u. 4
nein
nein
nein
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
T 3.
ja,
alle
ja, 1
ja,
3 bis
52 T €
JBM
ja,
3 bis
75 T €
JBM
ja,
3 bis
75 T €
JBM
ja,
alle bis
300 T €
JBM
ja,
alle bis
300 T €
JBM
Rechtsschutz
Fundstelle in
ARB / Tarifbestimmungen
2016
Senioren-Tarif
Cross Compliance Streitigkeiten
Spezial-Straf-Rechtsschutz
Grundstücks- und Mietbereich
Automatischer Übergang bei Wechsel
der selbst bewohnten Wohnung / des
Gewerbeobjektes
Spezial-Rechtsschutz:
Versicherungsschutz für die gewerblich
selbst genutzten Objekte
ja, 1
ja, 1
ja, 1
ja, 1
35
Rechtsschutz Leistungsarten nach AUXILIA ARB/2016
Die Leistungsarten definieren den versicherten Rechtsschutzbereich gemäß den Allgemeinen Rechtsschutz-Versicherungs­bedingungen
(AUXILIA ARB/2016). Welche Leistungsarten im Produkt enthalten sind, können den Produktbeschreibungen entnommen werden.
Schadenersatz-Rechtsschutz, § 2 a) ARB
Für die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung
von Haftpflichtansprüchen.
Für die Geltendmachung von eigenen Schadenersatzan­sprüchen, z.B.
Mietwagenkosten
Reparaturkosten
nach Personenschäden
Schmerzensgeld
nach Sachschäden (z.B. Kleidung)
Beispiele:
Ein Verkehrsunfall. Die Versicherung des Unfallgegners will nur
einen Teil des Schadens ersetzen, die Mietwagenkosten nicht
anerkennen oder das Schmerzensgeld nicht zahlen.
Sie verletzen sich bei einem Spaziergang, weil bei Glatteis
nicht gestreut wurde oder eine Gehwegplatte fehlte.
Eine durchgeführte Kiefer-OP ist „schief” gegangen. Sie haben
starke und dauerhafte Schmerzen.
Arbeits-Rechtsschutz, § 2 b) ARB
Ist zuständig, soweit es um die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geht. Zur außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche als Arbeitnehmer oder Arbeit geber; zur Abwehr von Forderungen Ihres Arbeitgebers oder
Arbeitnehmers, dies gilt auch bei öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen.
Kündigung
Gehalt
Urlaubsansprüche
Zeugnis
Mutterschutz
dienst- oder versorgungsrechtliche Ansprüche
Beispiele:
Kündigung erfolgt aus Gründen, die nicht akzeptiert werden
können.
Der Arbeitgeber ist mit der Gehaltszahlung in Verzug.
Der Arbeitgeber macht Schwierigkeiten bei der Einhaltung
des Mutterschutzes.
Der ehemalige Mitarbeiter verlangt die Änderung des
Zeugnisses.
Sie fühlen sich bei der Beförderung übergangen.
Die abgelehnte Bewerberin klagt auf Schadenersatz nach
AGG.
Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, § 2 c) ARB
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, dinglichen Rechten (Eigentum und Besitz) und sonstigen Nutzungsverhältnissen. Ist zuständig, soweit es im weiteren Sinne um die Beziehung zwischen Mieter und Vermieter geht, z.B. Meinungsverschiedenheiten
mit Vermieter
mit Nachbarn
mit Hausverwaltern
mit Mietern
wegen Mietzins
wegen Nebenkosten
36
Beispiele:
Ihr Nachbar hält die Bebauungsgrenze nicht ein.
Ihr Vermieter will die notwendigen Reparaturarbeiten nicht
durchführen lassen.
Ihre Wohnung wird Ihnen gekündigt.
Ihr Mieter zahlt nicht.
Ihr Mieter zieht aus und renoviert nicht.
Die Nebenkostenabrechnung ist nicht nachvollziehbar.
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, § 2 d) ARB
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und wegen dinglicher Rechte (z.B. Eigentum und Besitz an beweglichen Sachen). Ist zuständig, soweit es
um die Wahrnehmung privatrechtlicher Verträge oder dinglicher
Rechte geht, z.B.
Kauf oder Verkauf
Sprachkurs
Werkvertrag
Reisevertrag
Dienstleistungsvertrag
Reparaturen
Herausgabe einer Sache
Beispiele:
Die lang ersehnte Küche ist mangelhaft.
Nach dem Kauf der Waschmaschine stellen sich technische
Mängel heraus, die nicht vollständig behoben werden können.
Ihr minderjähriges Kind schließt ohne Ihr Wissen einen
Handy-Vertrag ab.
Die Unfall-Versicherung weigert sich, die Ansprüche zu regulieren.
Nach Eintritt einer Berufsunfähigkeit weigert sich die
BU-Versicherung die BU-Rente zu zahlen.
Steuer-Rechtsschutz, § 2 e) ARB
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und
abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und
Verwaltungsgerichten und im privaten Bereich für das vorge schaltete Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren vor deutschen Behörden. Ist zuständig, sofern es um steuer- und sonstige abgaberecht­liche Angelegenheiten vor Gericht geht, z.B.
Lohnsteuerjahresausgleich
Einkommmensteuer
Kfz-Steuer
Schenkungsteuer
laufende Gebühren
Abgaben
Beispiele:
Das Finanzamt hat Sonderausgaben nicht anerkannt.
Ihr Einspruch bleibt erfolglos.
Ein Gebührenbescheid Ihrer Gemeinde enthält nicht erbrachte Leistungen (z.B. Müllabfuhr, Straßenreinigung). Die Verwal tung verweigert die Korrektur.
Sozial-Rechtsschutz, § 2 f) ARB
Für Streitigkeiten vor deutschen Sozialgerichten und im privaten Bereich für das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren vor
deutschen Behörden, z.B. mit Sozialversicherungsträgern wie BfA, LVA, Berufsgenossenschaft, gesetzlicher Krankenkasse
und Arbeitsamt, z.B.
Wegeunfall
Berufsunfähigkeit
Erwerbsunfähigkeit
Berufskrankheit
Altersrente
Witwen- und Waisenrente
Krankheit
Arbeitslosengeld
Pflegegeld
Krankengeld
Beispiele:
Sie erleiden einen schweren Unfall. Die Sozialversicherung
erkennt Ihre Berufsunfähigkeit nicht voll an.
Der Rentenbescheid sieht Kürzungen vor.
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen, § 2 g) aa) ARB
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor den
Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten in verkehrs-
rechtlichen Angelegenheiten, z.B.
Führerscheinentzug
Wiedererlangung des Führerscheins
Einschränkung der Fahrerlaubnis
Auflagen
Fahrtenbuchauflagen
Beispiele:
Das Punktekonto ist voll – Entzug der Fahrerlaubnis.
Die Zeit des Fahrverbots ist abgelaufen. Die Verwaltungsbehörde hält den Führerschein trotzdem weiter zurück.
Sie sollen ab sofort ein Fahrtenbuch führen.
Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrs­rechtlichen
Angelegenheiten, § 2 g) bb) ARB
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen
Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten in nicht
verkehrsrechtlichen Angelegenheiten, z.B.
Versetzung in der Schule
Cross Compliance
Entzug der Gaststättenkonzession
Beispiele:
Wegen einer „5” zuviel im Zeugnis soll Ihre Tochter nicht in
die nächs­te Klasse versetzt werden.
Die Behörde verlangt die Rückzahlung von Fördergeldern wegen Verstöße gegen die Cross Compliance-Vorschriften.
Rechtsschutz
Rechtsschutz Leistungsarten nach AUXILIA ARB/2016
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, § 2 h) ARB
Zur Verteidigung bei Disziplinar- und Standesrechtsverfahren –
insbesondere für Beamte interessant, z.B.
Disziplinarverfahren
Verstöße gegen das Standesrecht
Beispiel:
Als Polizist werden Sie neben dem Strafverfahren auch noch
mit einem Disziplinarverfahren überzogen.
Straf-Rechtsschutz, § 2 i) aa) ARB
Zur Verteidigung in Strafverfahren wegen verkehrsrechtlicher
Vergehen, z.B.
Körperverletzung
Unfallflucht
Beispiel:
Es steht der Vorwurf im Raum, dass beim Ausparken
ein anderes Fahrzeug beschädigt wurde.
Es folgt ein Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht.
Straf-Rechtsschutz, § 2 i) bb) ARB
Zur Verteidigung in Strafverfahren wegen fahrlässiger
Vergehen, z.B.
fahrlässige Körperverletzung
fahrlässige Gewässerverunreinigung
fahrlässiger Falscheid
Beispiel:
Nach einer Aufsichtspflichtverletzung kommt es zu einem
Ermittlungs­verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten, § 2 j) ARB
Ermöglicht als Opfer von Gewaltstraftaten als Nebenkläger
aufzutreten, z.B.
Opfer von Sexualverbrechen
Opfer einer Freiheitsberaubung
Opfer einer Körperverletzung
Beispiel:
Bei einer Schlägerei im Fußballstadion wurden Sie erheblich
verletzt. Im Strafprozess gegen die Täter treten Sie zur Wah-
rung Ihrer Interessen als Nebenkläger auf.
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, § 2 k) ARB
Zur Verteidigung in Ordnungswidrigkeitsverfahren, z.B.
Lärmbelästigung
Rotlichtverstoß
telefonieren im Auto
befahren der Umweltzone ohne Erlaubnis
Beispiele:
Ein Bußgeld wegen zu schnellen Fahrens erscheint Ihnen
zu hoch.
Sie sollen eine auf Rot geschaltete Ampel passiert haben.
Sie sollen regelmäßig viel zu laut Musik gehört haben.
37
Rechtsschutz Leistungsarten nach AUXILIA ARB/2016
Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, § 2 l) ARB
aa) Für die rechtliche Beratung oder eine außergerichtliche
Konfliktlösung durch Mediation in Fragen des Familien-,
Lebenspartnerschafts- und des Erbrechts, z.B.
Tod
Trennung
Sorgerecht
Unterhalt
Scheidung
Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung, § 2 o) ARB
Online-Generator für Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreu-
nungsverfügung
Vermittlung einer telefonischen Rechtsberatung bei Vorliegen eines Beratungsbedarfs zur Erstellung oder Änderung einer
Vorsorgeverfügung über den Online-Generator im privaten
Bereich
Unterstützung bei der Registrierung der Vorsorgedokumente beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
einschließlich der Erstattung der damit anfallenden
Registrierungsgebühren
bb) Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen über Rat oder
Auskunft hinaus, z.B. Erbrechtsangelegenheit.
Beispiele:
Nach dem Tod eines Elternteils stehen erbrechtliche Fragen an.
Nach der Trennung kommt es zum Streit zwischen den Ehe leuten hinsichtlich des Sorgerechts der Kinder. Dieser Streit
kann durch eine außergerichtliche Konfliktlösung (Mediation)
beigelegt werden.
Rechtsschutz in Betreuungs­verfahren, § 2 m) ARB
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Betreuungsanordnung gegen eine
versicherte Person.
Altersvorsorge- und Sparer-Rechtsschutz, § 2 n) ARB
Für Streitigkeiten aus bestimmten Geld- und Kapitalanlagen, z.B.
Geldanlagen auf Giro-, Spar-, Festgeld- und / oder Tagesgeldkonten
Kapitalanlagen im Rahmen vermögenswirksamer Leistungen,
Kapitalanlagen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge,
Riester- und Rürup-Rente,
Verträgen über Kauf oder Verkauf eines vom Versicherungs nehmer oder einer mitversicherten Person selbst zu Wohn zwecken genutzten Gebäudes oder Gebäudeteils. Falls jedoch die Voraussetzungen des Ausschlusses § 3 Abs. 1d) AUXILIA ARB/2016 vorliegen, gilt dieser.
Beispiel:
Der Versicherungsnehmer investiert im Rahmen vermögens wirksamer Leistungen in einen Aktienfonds. Dieser erleidet nach zwei Jahren nahezu einen Totalverlust. Dem Versiche-
rungsnehmer wurde bei Abschluss seitens des Bankberaters ein absolut sicheres Produkt, auch im Hinblick auf die Altersvor-
sorge, verkauft. Der Versicherungsnehmer verlangt von der
Bank Schadenersatz.
38
Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der privaten
Internetnutzung, § 2 q) ARB
aa) für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen, die im privaten Bereich über das Internet oder mit Providern bzgl. des Zugangs zum Internet abgeschlossen werden bzw.
worden sein sollen;
bb) für Rat oder Auskunft aufgrund einer als Privatperson er haltenen Abmahnung wegen eines behaupteten Urheberrechts-
verstoßes im Internet
cc) für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen oder Unterlassungsansprüchen wegen
– Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
– eines Identitätsmissbrauchs
– eines Missbrauchs von Zahlungsmittel
dd) für die Verteidigung wegen des Vorwurfs eines strafrechtli chen Vergehens über das Medium Internet
(Voraussetzung: Spezial-Straf-Rechtsschutz)
Daten-Rechtsschutz für Selbständige, Firmen und Vereine,
§ 2 r) ARB
aa) für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz auf Auskunft, Berichtigung,
Sperrung und Löschung personenbezogener Daten
bb) für die Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfs einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit gemäß § 43, 44 BDSG
Beispiel:
Ihr Kunde klagt auf Löschung der über ihn gespeicherten
Daten – sie benötigen diese Daten jedoch für den weiteren
Geschäftsbetrieb.
Privatkunden
Privatkunden Inhalt – Privatkunden
Rechtsschutz Privatkunden
40Produktübersicht
41Beitragsübersicht
Hauptprodukte
42JURPRIVAT
44JURSENIOR
46
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz
48
Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz
50Privat-Rechtsschutz
52
Verkehrs-Rechtsschutz flex mit / ohne Familie
Ergänzungen
53
Rechtsschutz für Mieter und selbst nutzende Eigentümer
54
Rechtsschutz für Vermieter und Verpächter
55Spezial-Straf-Rechtsschutz
56Kleinunternehmer-Rechtsschutz
57
Inkasso-Rechtsschutz für Kleinunternehmer
58
Anstellungsvertrags-Rechtsschutz für Geschäftsführer und Vorstände
BASIS-Produkte
59
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz BASIS flex
61
Rechtsschutz für Mieter einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses BASIS flex
62
Abweichender Leistungsumfang in den BASIS-Produkten
39
J U R P R I VAT (§§ 26, 29, SSR)
J U R S E N I O R (Klausel 1 zu § § 25 a, 29, SSR ) inkl. altersspezifischer Sonderleistungen
Privat-, Berufs- und Verkehrs-RS (§ 26)
Privat- und Verkehrs-RS (§ 25 a)
Privat-RS (§ 25 )
Verkehrs-RS flex (§ 21 b)
Privat-, Berufs- und Verkehrs-RS-BASIS flex (§ 26)
= Zuwahl optional gegen Mehrbeitrag
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Privatkunden Produktübersicht
Privatkunden Beitragsübersicht
Selbstbeteiligung
400 – 0 250 150
JURPRIVAT 208,-262,- 306, JURSENIOR 188,-232,- 272, Privat-, Berufs- und Verkehrs-RS
Normaltarif
172,-192,- 238,
Beamte, Angehörige des öffentlichen Dienstes, Singles und Alleinerziehende
158,-172,- 219,
Privat- und Verkehrs-RS122,- 162,Privat-RS102,- 119, Verkehrs-RS flex (SB-Regelung 150 / 300)
35, Verkehrs-RS flex Familie (SB-Regelung 150 / 300)
53,-
Ergänzungen (nicht für Verkehrs-RS)
Privatkunden
Hauptprodukte
RS für Mieter und selbst nutzende Eigentümer
für alle Wohnungen / Einfamilienhäuser im Inland
48,-
60,für eine Garage als Einzelrisiko
23,-
29,für unbebaute, nicht gewerblich genutzte Grundstücke je angefangene 2.500 qm
23,-
29, RS für Vermieter / Verpächter
für eine Wohnung / Einfamilienhaus
– je WE mit Jahresbruttomiete bis 12.000,- 166,-
196, – je WE mit Jahresbruttomiete über 12.000,- anteilig in % der Jahresbruttomiete
2,50%
3,22%
für eine Einliegerwohnung im ansonsten selbst bewohnten Einfamilienhaus
48,-
60,
für eine Garage als Einzelrisiko
23,-
29,
für gewerblich genutzte Objekte in % der Jahresbruttomiete / -pacht
4,80%
6,00%
Mindestbeitrag
150,-
184,für nicht gewerblich genutzte, unbebaute Grundstücke je angefangene 2.500 qm
23,-
29,
Spezial-Straf-RS30,- 37,Kleinunternehmer-RS bis 24.000,- Jahresbruttoumsatz
30,-
Inkasso-RS für Kleinunternehmer (ohne SB)
84,
Anstellungsvertrags-RS für Geschäftsführer / Vorstände
bis 120.000,- Jahresbruttoeinkommen und nur in Verbindung
mit JURPRIVAT oder Privat-, Berufs- und Verkehrs-RS
298,-
BASIS-Produkte
Privat-, Berufs- und Verkehrs-RS BASIS flex (SB-Regelung 150 / 300)
bis max. 24.000,- Jahresbruttohaushaltseinkommen
122, RS für Mieter einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses BASIS flex (SB-Regelung 150 / 300)
bis max. 9.000,- Jahresbruttomiete 30,-
Hinweise: Die Beiträge sind Jahresbeiträge in € und enthalten die gesetzliche Versicherungsteuer.
Die unterjährigen Beiträge finden Sie auf den Anträgen oder im Vermittler-Rechner.
Versicherbarkeit erst nach Direktionsanfrage
Berufs- und Lizenzsportler / -Trainer; Schauspieler, Moderatoren (Film und TV); Wertpapierhändler, Börsenmakler sowie
Investmentbanker; Rechtsanwälte; Vorstände / Aufsichtsräte von börsennotierten Aktiengesellschaften
41
Privat
Beruf
Verkehr
Vorsorge
Wohnen
Spezial-Straf-RS
Privatkunden J U R P R I V A T
Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
(AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016):
§§ 26, 29 ARB, Klausel 4 und 7, Sonderbedingungen SSR
Versicherte Bereiche
Rechtsschutzkombination aus
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz
Privat-Bereich
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer
sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition
für den privaten Lebensbereich.
Berufs-Bereich für nichtselbständige Tätigkeiten
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer
sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit.
Verkehrs-Bereich
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familien­definition:
–als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertrags schluss und während der Vertragsdauer auf sie zugelassene oder auf ihre Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehene Motorfahrzeuge zu Lande, Wasser und in der Luft,
–als Erwerber solcher Fahrzeuge,
–als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges,
–als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge
–bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr
–für die im Versicherungsschein genannten Motorfahrzeuge zu Lande, die sich im Besitz des Versicherungsnehmers oder der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition befinden, auch wenn diese nicht auf diesen Personenkeis zugelassen sind.
Anhänger sind mitversichert, soweit sie auf den versicherten Personenkreis zugelassen sind und von den versicherten
Fahrzeugen zulässigerweise gezogen werden können.
Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.
Mitversichert gelten im Leistungsumfang des Verkehrsbereiches auch bei einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit des Versicherungsnehmers sowie seines ehelichen / eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartners die auf diese
Personen zugelassenen PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohnmobile ohne Vermietung sowie Anhänger, sofern diese auch privat genutzt werden.
Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer
Versichert sind alle gemieteten / selbst bewohnten Wohnungen, Einfamilienhäuser im Inland des Versicherungsnehmers sowie der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition.
Vorsorge-Rechtsschutz
42
Spezial-Straf-Rechtsschutz
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition im privaten und ehrenamtlichen Bereich sowie im beruflichen
Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit.
Inklusive MediationXL sowie Aktualisierungs-Service und
Update-Garantie
Familiendefinition
Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene
oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des
Versicherungsnehmers und deren
minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder,
unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen
Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, Pflege- und
Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte
berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungs bezogenes Entgelt erhalten,
im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des
Versicherungsnehmers leben und dort gemeldet sind.
Versicherte Leistungsarten
Schadenersatz-Rechtsschutz
Arbeits-Rechtsschutz:
als Arbeitnehmer
als Arbeitgeber aus hauswirtschaftlichen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen
Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Steuer-Rechtsschutz
Sozial-Rechtsschutz
Verwaltungs-Rechtsschutz
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Straf-Rechtsschutz
Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
Altersvorsorge- und Sparer-Rechtsschutz
Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung
Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der privaten
Internetnutzung
Zeugenbeistand
Beistand im Verwaltungsrecht
Produkt-Highlights
Unbegrenzte Versicherungssumme europaweit, weltweit und
für die Strafkaution
Weltweiter Versicherungsschutz
bei Urlaubsreisen ohne zeitliche Begrenzung, Dienst- oder
Geschäftsreisen
für Work & Travel und Au-Pair-Aufenthalte
für Schüleraustausch und Auslandsstudium bis zu 1 Jahr
Vorsorge-Rechtsschutz für neu hinzukommende versicherbare
Risiken ohne Wartezeit
Privatkunden J U R P R I V A T
Spezielle beitragsfreie Einschlüsse
Vorübergehende Vermietung von 1-8 Betten im Inland, z.B. an Feriengäste, bei einer maximalen Mietvertragsdauer von einem Jahr
Vermietung (auch Untervermietung) von bis zu drei einzelnen
Zimmern in der vom Versicherungsnehmer selbst bewohnten, versicherten Wohneinheit, z.B. an Studenten, wenn es sich nicht
um eine Wohnung, sondern um einzelne Zimmer
handelt.
Für angestellte Ärzte: Mitversicherung einer vorübergehenden
Praxisvertretung und nebenberuflichen Notarzttätigkeit
PremiumService
Telefonischer Rechtsrat durch unabhängige Anwälte – zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr
Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten
Online-Beratung mit einfachem Dokumenten-Upload
Telefonische Mediation für die schnelle außergerichtliche Streitlösung
Kunden-Portal mit geprüften Musterverträgen
Online-Generator für Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Übernahme der Registrierungs-
gebühren beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotar-
kammer
Aktualisierungs-Service bei Einführung einer neuen Tarifgeneration
Privatkunden
Internet-Rechtsschutz im privaten Bereich für:
über das Internet geschlossene Verträge
die erhaltene Abmahnung wegen Urheberrechtsverstoß
die Geltendmachung von Schadenersatz- und
Unterlassungsansprüchen bei Rufschädigung sowie bei
Identitäts- und Zahlungsmittelmissbrauch
die Verteidigung bei Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens (z.B. Beleidigung)
Umfassender Spezial-Straf-Rechtsschutz
europaweit im privaten und ehrenamtlichen Bereich sowie
für den beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbstän digen Tätigkeit
beim Vorwurf von Vergehen und Verbrechen
keine Rückforderung der Kosten bei Abschluss durch
Strafbefehl
Alle gemieteten, selbst bewohnten Wohnungen,
Einfamilienhäuser im Inland
Steuer-, Sozial- und Verwaltungs-Rechtsschutz, auch für
das vorgeschaltete Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren
im privaten Bereich vor deutschen Behörden
Park- und Halteverstöße, für die Punkte beim
Kraftfahrt-Bundesamt drohen
Rechtsschutz in Betreuungsverfahren, auch für
alle mitversicherten Familienangehörigen
Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz, z.B. bei
Erbrechtsstreitigkeiten
5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein
Einwand der Vorvertraglichkeit
Mitversicherung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus
erneuerbaren Energien im privaten Bereich bis 20.000,- €
Mediation ohne Selbstbeteiligung bei Aufhebungsvereinbarungen und angedrohter Kündigung, kollektivem Arbeits und Dienstrecht und in allen versicherten Rechtsgebieten
MediationXL für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten im privaten Bereich (mit Selbstbeteiligung), z.B. bei Trennung
und Scheidung
Motorfahrzeuge zu Wasser, in der Luft sowie Anhänger sind
mitversichert
Weitreichende Mitversicherung von Familienangehörigen
(5 Generationen)
Update-Garantie – zukünftige beitragsneutrale Leistungs verbesserungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert
Keine Selbstbeteiligung bei der fallabschließenden Erst beratung durch einen von der AUXILIA vermittelten Anwalt
Die Online-Beratung und die telefonische Mediation setzen einen
eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall voraus.
Bei allen PremiumService-Leistungen: keine Selbstbeteiligung
Rechtliches Konfliktpotential
Privat-Rechtsschutz
Produktmängel beim Kauf von Elektro-Geräten, Sportartikel oder Möbel
Hausrat-, Berufsunfähigkeits- oder andere Versicherungen, weil diese die Leistung verweigern
Fehlerhafter Bescheid einer Behörde oder der gesetzlichen Rentenversicherung
Flugverspätungen und Mängel bei Urlaubsreisen
Berufs-Rechtsschutz
Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder nicht ausbezahlter Lohn
Schlechtes Arbeitszeugnis
Höhe des Weihnachts- / Urlaubsgeldes oder verweigerter Urlaub
Wichtige Information für Sie: In Arbeitsgerichtsprozessen trägt in der 1. Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig davon, welche Partei den Prozess gewinnt.
Verkehrs-Rechtsschutz
Fehlende Zahlung der gegnerischen Versicherung für den Unfallschaden am Auto
Mängel beim Autokauf
Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder
vermeintliche Unfallflucht
Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer
Plötzliche Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter
Mängel in der Wohnung oder eine fehlerhafte
Nebenkostenabrechnung
Lärmende Nachbarn
Spezial-Straf-Rechtsschutz
Diebstahlvorwurf nach dem versehentlichen Passieren der Supermarktkasse
Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung gegen den
ehrenamtlichen Übungsleiter nach der Verletzung eines
Kindes im Training
Vermeintliche Steuerhinterziehung nach Nutzung eines
„Steuerspartipps“ aus einem Internet-Forum
Vorsorge-Rechtsschutz
Kündigung der bislang im Vertrag der Eltern mitversicherten,
frisch verheirateten Tochter durch den Ausbildungsbetrieb
Streit mit dem Mieter wegen der Nebenkostenabrechnung nach dem Neukauf einer vermieteten Eigentumswohnung
Mängel an der PC-Anlage des Kindes, die es sich nach Ab-
schluss des Studiums für die gerade begonnene selbständige Tätigkeit gekauft hat
43
Privat
Verkehr
Vorsorge
Wohnen
Spezial-Straf-RS
Privatkunden J U R S E N I O R
Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
(AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016):
Klausel 1 zu §§ 25 a, 29 ARB, Klausel 4 und 7,
Sonderbedingungen SSR
Versicherte Bereiche
Rechtsschutzkombination aus
Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz
Privat-Bereich
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer
sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition
für den privaten Lebensbereich.
Verkehrs-Bereich
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition:
–als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei
Vertragsschluss und während der Vertragsdauer auf sie
zugelassene oder auf ihre Namen mit einem
Versicherungskennzeichen versehene Motorfahrzeuge zu
Lande, Wasser und in der Luft,
–als Erwerber solcher Fahrzeuge,
–als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges,
–als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge
–bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr
–für die im Versicherungsschein genannten Motorfahrzeuge zu Lande, die sich im Besitz des Versicherungsnehmers oder der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition befinden, auch wenn diese nicht auf diesen Personenkreis zugelassen sind.
Anhänger sind mitversichert, soweit sie auf den versicherten Personenkreis zugelassen sind und von den versicherten
Fahrzeugen zulässigerweise gezogen werden können.
Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.
Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer
Versichert sind alle gemieteten / selbst bewohnten Wohnungen, Einfamilienhäuser im Inland des Versicherungsnehmers sowie der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition.
Vorsorge-Rechtsschutz
Spezial-Straf-Rechtsschutz
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition im privaten und ehrenamtlichen Bereich sowie im beruflichen
Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit
Inklusive Leistungserweiterungen für Senioren, MediationXL
sowie Aktualisierungs-Service und Update-Garantie
44
Familiendefinition
Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene
oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des
Versicherungsnehmers und deren
minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder,
unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen
Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, Pflege- und
Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeit-
punkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten,
im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des
Versicherungsnehmers leben und dort gemeldet sind.
Versicherte Leistungsarten
Schadenersatz-Rechtsschutz
Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Steuer-Rechtsschutz
Sozial-Rechtsschutz
Verwaltungs-Rechtsschutz
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Straf-Rechtsschutz
Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
Altersvorsorge- und Sparer-Rechtsschutz
Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung
Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der privaten
Internetnutzung
Zeugenbeistand
Beistand im Verwaltungsrecht
Produkt-Highlights
Unbegrenzte Versicherungssumme europaweit, weltweit und
für die Strafkaution
Weltweiter Versicherungsschutz
bei Urlaubsreisen ohne zeitliche Begrenzung, Dienst- oder
Geschäftsreisen
für Work & Travel und Au-Pair-Aufenthalte
für Schüleraustausch und Auslandsstudium bis zu 1 Jahr
Vorsorge-Rechtsschutz für neu hinzukommende versicherbare
Risiken ohne Wartezeit
Internet-Rechtsschutz im privaten Bereich für:
über das Internet geschlossene Verträge
die erhaltene Abmahnung wegen Urheberrechtsverstoß
die Geltendmachung von Schadenersatz- und
Unterlassungsansprüchen bei Rufschädigung sowie bei
Identitäts- und Zahlungsmittelmissbrauch
die Verteidigung bei Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens (z.B. Beleidigung)
Umfassender Spezial-Straf-Rechtsschutz
europaweit im privaten und ehrenamtlichen Bereich
beim Vorwurf von Vergehen und Verbrechen
keine Rückforderung der Kosten bei Abschluss durch
Strafbefehl
Privatkunden J U R S E N I O R
Spezielle beitragsfreie Einschlüsse
Vorübergehende Vermietung von 1-8 Betten im Inland, z.B. an Feriengäste, bei einer maximalen Mietvertragsdauer von einem Jahr
Vermietung (auch Untervermietung) von bis zu drei einzelnen
Zimmern in der vom Versicherungsnehmer selbst bewohnten, versicherten Wohneinheit, z.B. an Studenten, wenn es sich nicht
um eine Wohnung, sondern um einzelne Zimmer
handelt.
PremiumService
Telefonischer Rechtsrat durch unabhängige Anwälte –
zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr
Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten
Online-Beratung mit einfachem Dokumenten-Upload
Telefonische Mediation für die schnelle außergerichtliche Streitlösung
Kunden-Portal mit geprüften Musterverträgen
Online-Generator für Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Übernahme der Registrierungs-
gebühren beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotar-
kammer
Aktualisierungs-Service bei Einführung einer neuen Tarifgeneration
Privatkunden
Alle gemieteten, selbst bewohnten Wohnungen,
Einfamilienhäuser im Inland
Steuer-, Sozial- und Verwaltungs-Rechtsschutz, auch für
das vorgeschaltete Einspruchs- bzw. Widerspruchverfahren
im privaten Bereich vor deutschen Behörden
altersspezifische Sonderleistungen für Senioren
Nachsorge-Rechtsschutz für Bestattungs- und Bestattungs vorsorgeverträge für die Erben des Versicherungsnehmers
Rechtsschutz bei altersbedingtem, medizinisch notwendigen
Umbau des eigenen Wohnraums
Arbeits-Rechtsschutz für den Versicherungsnehmer und den mitversicherten Lebenspartner
– für eine geringfügige Beschäftigung
– als Arbeitgeber aus hauswirtschaftlichen
Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen
– aus dem Bezug einer betrieblichen Altersversorgung gegenüber dem früheren Arbeitgeber
Mitversicherung des im Haushalt lebenden, als Pflegeperson eingetragenen und im Versicherungsschein genannten
Familienangehörigen im privaten Bereich
Erweiterter Sozial-Rechtsschutz für die Erstberatung bei einem fehlerhaften Rentenanpassungsbescheid oder zu Anträgen auf eine Pflegestufe oder einem Grad der Behinderung
Pflege-Beratungs-Rechtsschutz, für eine erste anwaltliche Beratung, wenn der Versicherungsnehmer, sein mitversicherter Lebenspartner oder deren Eltern pflegebedürftig werden
Park- und Halteverstöße, für die Punkte beim
Kraftfahrt-Bundesamt drohen
Rechtsschutz in Betreuungsverfahren, auch für alle mitversicherten Familienangehörigen
Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz, z.B. bei Erbrechtsstreitigkeiten
5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein
Einwand der Vorvertraglichkeit
Mitversicherung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus
erneuerbaren Energien im privaten Bereich bis 20.000,- €
Mediation ohne Selbstbeteiligung in allen versicherten Rechtsgebieten
MediationXL für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten im privaten Bereich (mit Selbstbeteiligung), z.B. bei Trennung
und Scheidung
Motorfahrzeuge zu Wasser, in der Luft sowie Anhänger sind
mitversichert
Weitreichende Mitversicherung von Familienangehörigen
(5 Generationen)
Update-Garantie – zukünftige beitragsneutrale Leistungs verbesserungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert
Keine Selbstbeteiligung bei der fallabschließenden Erst beratung durch einen von der AUXILIA vermittelten Anwalt
Die Online-Beratung und die telefonische Mediation setzen einen
eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall voraus.
Bei allen PremiumService-Leistungen: keine Selbstbeteiligung
Rechtliches Konfliktpotential
Privat-Rechtsschutz
Produktmängel beim Kauf von Elektro-Geräten, Sportartikel oder Möbel
Hausrat-, Kranken- oder andere Versicherungen, weil diese die Leistung verweigern
Fehlerhafter Bescheid einer Behörde oder der gesetzlichen Rentenversicherung
Flugverspätungen und Mängel bei Urlaubsreisen
Verkehrs-Rechtsschutz
Fehlende Zahlung der gegnerischen Versicherung für den Unfallschaden am Auto
Mängel beim Autokauf
Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder
vermeintliche Unfallflucht
Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer
Plötzliche Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter
Mängel in der Wohnung oder eine fehlerhafte
Nebenkostenabrechnung
Lärmende Nachbarn
Spezial-Straf-Rechtsschutz
Diebstahlvorwurf nach dem versehentlichen Passieren der Supermarktkasse
Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung gegen den
ehrenamtlichen Übungsleiter nach der Verletzung eines
Kindes im Training
Vermeintliche Steuerhinterziehung nach Nutzung eines
„Steuerspartipps“ aus einem Internet-Forum
Vorsorge-Rechtsschutz
Kündigung der bislang im Vertrag der Eltern mitversicherten,
frisch verheirateten Tochter durch den Ausbildungsbetrieb
Streit mit dem Mieter wegen der Nebenkostenabrechnung nach dem Neukauf einer vermieteten Eigentumswohnung
Mängel an der PC-Anlage des Kindes, die es sich nach Ab-
schluss des Studiums für die gerade begonnene selbständige Tätigkeit gekauft hat
45
Privat
Beruf
Verkehr
Vorsorge
Privatkunden Privat,- Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz
Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
(AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016):
§ 26 ARB, Klausel 4 und 7
Versicherte Bereiche
Rechtsschutzkombination aus
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz
Privat-Bereich
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer
sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition
für den privaten Lebensbereich.
Berufs-Bereich für nichtselbständige Tätigkeiten
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer
sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit.
Verkehrs-Bereich
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition:
–als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei
Vertragsschluss und während der Vertragsdauer auf sie
zugelassene oder auf ihre Namen mit einem
Versicherungskennzeichen versehene Motorfahrzeuge zu
Lande, Wasser und in der Luft,
–als Erwerber solcher Fahrzeuge,
–als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges,
–als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge
–bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr
–für die im Versicherungsschein genannten Motorfahrzeuge zu Lande, die sich im Besitz des Versicherungsnehmers oder der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition befinden, auch wenn diese nicht auf diesen Personenkreis zugelassen sind.
Anhänger sind mitversichert, soweit sie auf den versicherten Personenkreis zugelassen sind und von den versicherten
Fahrzeugen zulässigerweise gezogen werden können.
Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.
Mitversichert gelten im Leistungsumfang des Verkehrsbereiches auch bei einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit des Versicherungsnehmers sowie seines ehelichen / eingetragenen oder im Versiche-
rungsschein genannten sonstigen Lebenspartners die auf diese Personen zugelassenen PKWs, Kombis, Krafträder,
Mofas, Mopeds, Wohnmobile ohne Vermietung sowie
Anhänger, sofern diese auch privat genutzt werden.
Vorsorge-Rechtsschutz
Inklusive MediationXL sowie Aktualisierungs-Service und
Update-Garantie
46
Familiendefinition
Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene
oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des
Versicherungsnehmers und deren
minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder,
unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen
Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, Pflege- und
Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte
berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten,
im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des
Versicherungsnehmers leben und dort gemeldet sind.
Beim Single-Tarif sind der Lebenspartner sowie dessen Kinder,
Pflege- und Stiefkinder, Enkelkinder, Eltern und Großeltern nicht
versichert.
Versicherte Leistungsarten
Schadenersatz-Rechtsschutz
Arbeits-Rechtsschutz:
als Arbeitnehmer
als Arbeitgeber aus hauswirtschaftlichen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Steuer-Rechtsschutz
Sozial-Rechtsschutz
Verwaltungs-Rechtsschutz
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Straf-Rechtsschutz
Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
Altersvorsorge- und Sparer-Rechtsschutz
Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung
Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der privaten
Internetnutzung
Produkt-Highlights
Unbegrenzte Versicherungssumme europaweit, weltweit und
für die Strafkaution
Weltweiter Versicherungsschutz
bei Urlaubsreisen ohne zeitliche Begrenzung, Dienst- oder
Geschäftsreisen
für Work & Travel und Au-Pair-Aufenthalte
für Schüleraustausch und Auslandsstudium bis zu 1 Jahr
Vorsorge-Rechtsschutz für neu hinzukommende versicherbare
Risiken ohne Wartezeit
Internet-Rechtsschutz im privaten Bereich für:
über das Internet geschlossene Verträge
die erhaltene Abmahnung wegen Urheberrechtsverstoß
die Geltendmachung von Schadenersatz- und
Unterlassungsansprüchen bei Rufschädigung sowie bei
Identitäts- und Zahlungsmittelmissbrauch
Steuer-, Sozial- und Verwaltungs-Rechtsschutz, auch für
das vorgeschaltete Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren
im privaten Bereich vor deutschen Behörden
Park- und Halteverstöße, für die Punkte beim
Kraftfahrt-Bundesamt drohen
Rechtsschutz in Betreuungsverfahren, auch für
alle mitversicherten Familienangehörigen
Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz, z.B. bei
Erbrechtsstreitigkeiten
5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein
Einwand der Vorvertraglichkeit
Mitversicherung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus
erneuerbaren Energien im privaten Bereich bis 20.000,- €,
wenn zusätzlich § 29 versichert ist
Mediation ohne Selbstbeteiligung bei Aufhebungsvereinbarungen und angedrohter Kündigung, kollektivem Arbeits und Dienstrecht und in allen versicherten Rechtsgebieten
MediationXL für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten im privaten Bereich (mit Selbstbeteiligung), z.B. bei Trennung
und Scheidung
Motorfahrzeuge zu Wasser, in der Luft sowie Anhänger sind
mitversichert
Weitreichende Mitversicherung von Familienangehörigen
(5 Generationen)
Update-Garantie – zukünftige beitragsneutrale Leistungs verbesserungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert
Keine Selbstbeteiligung bei der fallabschließenden Erst beratung durch einen von der AUXILIA vermittelten Anwalt
Spezielle beitragsfreie Einschlüsse
Vorübergehende Vermietung von 1-8 Betten im Inland, z.B. an Feriengäste, bei einer maximalen Mietvertragsdauer von einem Jahr
Vermietung (auch Untervermietung) von bis zu drei einzelnen
Zimmern in der vom Versicherungsnehmer selbst bewohnten, versicherten Wohneinheit, z.B. an Studenten, wenn es sich nicht um eine Wohnung, sondern um einzelne Zimmer
handelt, wenn zusätzlich § 29 versichert ist
Rechtliches Konfliktpotential
Privat-Rechtsschutz
Produktmängel beim Kauf von Elektro-Geräten, Sportartikel oder Möbel
Hausrat-, Berufsunfähigkeits- oder andere Versicherungen, weil diese die Leistung verweigern
Fehlerhafter Bescheid einer Behörde oder der gesetzlichen Rentenversicherung
Flugverspätungen und Mängel bei Urlaubsreisen
Berufs-Rechtsschutz
Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder nicht ausbezahlter Lohn
Schlechtes Arbeitszeugnis
Höhe des Weihnachts- / Urlaubsgeldes oder verweigerter
Urlaub
Wichtige Information für Sie: In Arbeitsgerichtsprozessen trägt in der 1. Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig davon, welche Partei den Prozess gewinnt.
Verkehrs-Rechtsschutz
Fehlende Zahlung der gegnerischen Versicherung für den Unfallschaden am Auto
Mängel beim Autokauf
Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder
vermeintliche Unfallflucht
Vorsorge-Rechtsschutz
Kündigung der bislang im Vertrag der Eltern mitversicherten,
frisch verheirateten Tochter durch den Ausbildungsbetrieb
Streit mit dem Mieter wegen der Nebenkostenabrechnung nach dem Neukauf einer vermieteten Eigentumswohnung
Mängel an der PC-Anlage des Kindes, die es sich nach Ab-
schluss des Studiums für die gerade begonnene selbständige Tätigkeit gekauft hat
PremiumService
Telefonischer Rechtsrat durch unabhängige Anwälte – zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr
Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten
Online-Beratung mit einfachem Dokumenten-Upload
Telefonische Mediation für die schnelle außergerichtliche Streitlösung
Kunden-Portal mit geprüften Musterverträgen
Online-Generator für Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Übernahme der Registrierungs-
gebühren beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotar-
kammer
Aktualisierungs-Service bei Einführung einer neuen Tarifgeneration
Die Online-Beratung und die telefonische Mediation setzen einen
eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall voraus.
Bei allen PremiumService-Leistungen: keine Selbstbeteiligung
47
Privatkunden
Privatkunden Privat,- Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz
Privat
Verkehr
Vorsorge
Privatkunden Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz
Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
(AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016):
§ 25 a ARB, Klausel 4 und 7
Versicherte Bereiche
Rechtsschutzkombination aus
Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz
Privat-Bereich
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer
sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition
für den privaten Lebensbereich.
Verkehrs-Bereich
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition:
–als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertrags-
schluss und während der Vertragsdauer auf sie zugelassenen oder auf ihre Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande, Wasser und in der Luft
–als Erwerber solcher Fahrzeuge,
–als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges,
–als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge
sowie
–bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr
–für die im Versicherungsschein genannten Motorfahrzeuge zu Lande, die sich im Besitz des Versicherungsnehmers oder der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition befinden, auch wenn diese nicht auf diesen Personenkreis zugelassen
sind.
Anhänger sind mitversichert, soweit sie auf den versicherten Personenkreis zugelassen sind und von den versicherten
Fahrzeugen zulässigerweise gezogen werden können.
Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.
Mitversichert gelten im Leistungsumfang des Verkehrsbereiches auch bei einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit des Versicherungsnehmers sowie seines ehelichen / eingetragenen oder im Versiche-
rungsschein genannten sonstigen Lebenspartners die auf diese Personen zugelassenen PKWs, Kombis, Krafträder,
Mofas, Mopeds, Wohnmobile ohne Vermietung sowie
Anhänger, sofern diese auch privat genutzt werden.
Vorsorge-Rechtsschutz
Inklusive MediationXL sowie Aktualisierungs-Service und
Update-Garantie
48
Familiendefinition
Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene
oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des
Versicherungsnehmers und deren
minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder,
unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen
Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, Pflege- und
Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte
berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungs bezogenes Entgelt erhalten,
im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des
Versicherungsnehmers leben und dort gemeldet sind.
Versicherte Leistungsarten
Schadenersatz-Rechtsschutz
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Steuer-Rechtsschutz
Sozial-Rechtsschutz
Verwaltungs-Rechtsschutz
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Straf-Rechtsschutz
Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
Altersvorsorge- und Sparer-Rechtsschutz
Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung
Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der privaten
Internetnutzung
Produkt-Highlights
Unbegrenzte Versicherungssumme europaweit, weltweit und
für die Strafkaution
Weltweiter Versicherungsschutz
bei Urlaubsreisen ohne zeitliche Begrenzung, Dienst- oder
Geschäftsreisen
für Work & Travel und Au-Pair-Aufenthalte
für Schüleraustausch und Auslandsstudium bis zu 1 Jahr
Vorsorge-Rechtsschutz für neu hinzukommende versicherbare
Risiken ohne Wartezeit
Internet-Rechtsschutz im privaten Bereich für:
über das Internet geschlossene Verträge
die erhaltene Abmahnung wegen Urheberrechtsverstoß
die Geltendmachung von Schadenersatz- und
Unterlassungsansprüchen bei Rufschädigung sowie bei
Identitäts- und Zahlungsmittelmissbrauch
Steuer-, Sozial- und Verwaltungs-Rechtsschutz, auch für
das vorgeschaltete Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren
im privaten Bereich vor deutschen Behörden
Park- und Halteverstöße, für die Punkte beim
Kraftfahrt-Bundesamt drohen
Rechtsschutz in Betreuungsverfahren, auch für
alle mitversicherten Familienangehörigen
Streitigkeiten aus dem Bezug einer betrieblichen Altersversorgung und als Arbeitgeber aus hauswirtschaftlichen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen. Dies gilt auch für den eventuell mitversi-
cherten Lebenspartner.
Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz,
z.B. bei Erbrechtsstreitigkeiten
5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein
Einwand der Vorvertraglichkeit
Mitversicherung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus
erneuerbaren Energien im privaten Bereich bis 20.000,- €,
wenn zusätzlich § 29 versichert ist
Mediation ohne Selbstbeteiligung in allen versicherten Rechtsgebieten
MediationXL für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten im privaten Bereich (mit Selbstbeteiligung), z.B. bei Trennung
und Scheidung
Motorfahrzeuge zu Wasser, in der Luft sowie Anhänger sind
mitversichert
Weitreichende Mitversicherung von Familienangehörigen
(5 Generationen)
Update-Garantie – zukünftige beitragsneutrale Leistungs verbesserungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert
Keine Selbstbeteiligung bei der fallabschließenden Erst beratung durch einen von der AUXILIA vermittelten Anwalt
Rechtliches Konfliktpotential
Privat-Rechtsschutz
Produktmängel beim Kauf von Elektro-Geräten, Sportartikel oder Möbel
Hausrat-, Berufsunfähigkeits- oder andere Versicherungen, weil diese die Leistung verweigern
Fehlerhafter Bescheid einer Behörde oder der gesetzlichen Rentenversicherung
Flugverspätungen und Mängel bei Urlaubsreisen
Verkehrs-Rechtsschutz
Fehlende Zahlung der gegnerischen Versicherung für den Unfallschaden am Auto
Mängel beim Autokauf
Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder
vermeintliche Unfallflucht
Vorsorge-Rechtsschutz
Kündigung der bislang im Vertrag der Eltern mitversicherten,
frisch verheirateten Tochter durch den Ausbildungsbetrieb
Streit mit dem Mieter wegen der Nebenkostenabrechnung nach dem Neukauf einer vermieteten Eigentumswohnung
Mängel an der PC-Anlage des Kindes, die es sich nach Ab-
schluss des Studiums für die gerade begonnene selbständige Tätigkeit gekauft hat
Spezielle beitragsfreie Einschlüsse
Vorübergehende Vermietung von 1-8 Betten im Inland, z.B. an Feriengäste, bei einer maximalen Mietvertragsdauer von einem Jahr
Vermietung (auch Untervermietung) von bis zu drei einzelnen
Zimmern in der vom Versicherungsnehmer selbst bewohnten, versicherten Wohneinheit, z.B. an Studenten, wenn es sich nicht um eine Wohnung, sondern um einzelne Zimmer
handelt, wenn zusätzlich § 29 versichert ist
PremiumService
Telefonischer Rechtsrat durch unabhängige Anwälte –
zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr
Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten
Online-Beratung mit einfachem Dokumenten-Upload
Telefonische Mediation für die schnelle außergerichtliche Streitlösung
Kunden-Portal mit geprüften Musterverträgen
Online-Generator für Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Übernahme der Registrierungs-
gebühren beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotar-
kammer
Aktualisierungs-Service bei Einführung einer neuen Tarifgeneration
Die Online-Beratung und die telefonische Mediation setzen einen
eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall voraus.
Bei allen PremiumService-Leistungen: keine Selbstbeteiligung
49
Privatkunden
Privatkunden Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz
Privat
Vorsorge
Privatkunden Privat-Rechtsschutz
Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
(AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016):
§ 25 ARB, Klausel 4 und 7
Versicherte Bereiche
Rechtsschutzkombination aus
Privat-Rechtsschutz
Privat-Bereich
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer
sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition
für den privaten Lebensbereich.
Vorsorge-Rechtsschutz
Inklusive MediationXL sowie Aktualisierungs-Service und
Update-Garantie
Familiendefinition
Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene
oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des
Versicherungsnehmers und deren
minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder,
unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen
Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, Pflege- und
Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte
berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungs bezogenes Entgelt erhalten,
im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versiche rungsnehmers leben und dort gemeldet sind.
Versicherte Leistungsarten
Schadenersatz-Rechtsschutz
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Steuer-Rechtsschutz
Sozial-Rechtsschutz
Verwaltungs-Rechtsschutz
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Straf-Rechtsschutz
Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
Altersvorsorge- und Sparer-Rechtsschutz
Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung
Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der privaten
Internetnutzung
50
Produkt-Highlights
Unbegrenzte Versicherungssumme europaweit, weltweit und
für die Strafkaution
Weltweiter Versicherungsschutz
bei Urlaubsreisen ohne zeitliche Begrenzung, Dienst- oder
Geschäftsreisen
für Work & Travel und Au-Pair-Aufenthalte
für Schüleraustausch und Auslandsstudium bis zu 1 Jahr
Vorsorge-Rechtsschutz für neu hinzukommende versicherbare
Risiken ohne Wartezeit
Internet-Rechtsschutz im privaten Bereich für:
über das Internet geschlossene Verträge
die erhaltene Abmahnung wegen Urheberrechtsverstoß
die Geltendmachung von Schadenersatz- und
Unterlassungsansprüchen bei Rufschädigung sowie bei
Identitäts- und Zahlungsmittelmissbrauch
Steuer-, Sozial- und Verwaltungs-Rechtsschutz, auch für
das vorgeschaltete Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren
im privaten Bereich vor deutschen Behörden
Rechtsschutz in Betreuungsverfahren, auch für
alle mitversicherten Familienangehörigen
Streitigkeiten aus dem Bezug einer betrieblichen Altersversorgung und als Arbeitgeber aus hauswirtschaftlichen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen. Dies gilt auch für den eventuell mitversi cherten Lebenspartner.
Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz, z.B. bei
Erbrechtsstreitigkeiten
5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein
Einwand der Vorvertraglichkeit
Mitversicherung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus
erneuerbaren Energien im privaten Bereich bis 20.000,- €,
wenn zusätzlich § 29 versichert ist
Mediation ohne Selbstbeteiligung in allen versicherten Rechtsge-
bieten
MediationXL für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten im privaten Bereich (mit Selbstbeteiligung), z.B. bei Trennung
und Scheidung
Weitreichende Mitversicherung von Familienangehörigen
(5 Generationen)
Update-Garantie – zukünftige beitragsneutrale Leistungs verbesserungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert
Keine Selbstbeteiligung bei der fallabschließenden Erst beratung durch einen von der AUXILIA vermittelten Anwalt
Spezielle beitragsfreie Einschlüsse
Vorübergehende Vermietung von 1-8 Betten im Inland,
z.B. an Feriengäste, bei einer maximalen Mietvertragsdauer
von einem Jahr
Vermietung (auch Untervermietung) von bis zu drei einzelnen
Zimmern in der vom Versicherungsnehmer selbst bewohnten, versicherten Wohneinheit, z.B. an Studenten, wenn es sich nicht um eine Wohnung, sondern um einzelne Zimmer
handelt, wenn zusätzlich § 29 versichert ist
Privatkunden Privat-Rechtsschutz
Privatkunden
PremiumService
Telefonischer Rechtsrat durch unabhängige Anwälte – zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr
Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten
Online-Beratung mit einfachem Dokumenten-Upload
Telefonische Mediation für die schnelle außergerichtliche Streitlösung
Kunden-Portal mit geprüften Musterverträgen
Online-Generator für Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Übernahme der Registrierungs-
gebühren beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotar-
kammer
Aktualisierungs-Service bei Einführung einer neuen Tarifgeneration
Die Online-Beratung und die telefonische Mediation setzen einen
eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall voraus.
Bei allen PremiumService-Leistungen: keine Selbstbeteiligung
Rechtliches Konfliktpotential
Privat-Rechtsschutz
Produktmängel beim Kauf von Elektro-Geräten, Sportartikel oder Möbel
Hausrat-, Berufsunfähigkeits- oder andere Versicherungen, weil diese die Leistung verweigern
Fehlerhafter Bescheid einer Behörde oder der gesetzlichen Rentenversicherung
Flugverspätungen und Mängel bei Urlaubsreisen
Vorsorge-Rechtsschutz
Kündigung der bislang im Vertrag der Eltern mitversicherten,
frisch verheirateten Tochter durch den Ausbildungsbetrieb
Streit mit dem Mieter wegen der Nebenkostenabrechnung nach dem Neukauf einer vermieteten Eigentumswohnung
Mängel an der PC-Anlage des Kindes, die es sich nach Ab-
schluss des Studiums für die gerade begonnene selbständige Tätigkeit gekauft hat
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Verkehr
Privatkunden Verkehrs-Rechtsschutz flex mit / ohne Familie
Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
(AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016):
§ 21 b Abs. 1-4, 5a) und b), 6-7 ARB, Klausel 7,
bei Familie: § 21 b Abs. 1-7 ARB, Klausel 7
Versicherter Bereich
Verkehrs-Rechtsschutz flex oder
Verkehrs-Rechtsschutz flex Familie
Inklusive Aktualisierungs-Service und Update-Garantie
Versicherungsschutz besteht
im Verkehrs-Rechtsschutz flex für:
den Versicherungsnehmer als Eigentümer oder Halter aller auf ihn zugelassenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger
den Versicherungsnehmer als Mieter von Selbstfahrer-Vermiet-­
fahrzeugen zu Lande
die im Versicherungsschein genannten Motorfahrzeuge zu Lande, die sich im Besitz des Versicherungsnehmers befinden, auch wenn diese nicht auf ihn zugelassen sind.
den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition
als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge sowie
bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel (z.B. Fahrrad, Bus, Bahn, Skateboard, Ski) und als Fußgänger
alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge
Als versichert gelten folgende Motorfahrzeuge zu Lande: PKWs,
Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohnmobile ohne Vermietung
sowie Anhänger.
Kein Versicherungsschutz besteht, sofern die Wahrnehmung der
rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit einer selbständigen
oder freiberuflichen Tätigkeit steht.
Im Verkehrs-Rechtsschutz flex Familie besteht im gleichen
Umfang wie für den Versicherungsnehmer Versicherungsschutz
zusätzlich für die Familienangehörigen des Versicherungsnehmers
gemäß Familiendefinition.
Familiendefinition
Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene
oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des Versicherungsnehmers und deren
minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder,
unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen
Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, Pflege- und Stief-
kinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten,
im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versiche­-
rungsnehmers leben und dort gemeldet sind.
52
Versicherte Leistungsarten
Schadenersatz-Rechtsschutz
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Sozial-Rechtsschutz vor Gerichten
Verwaltungs-Rechtsschutz
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Straf-Rechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Produkt-Highlights
Keine Wartezeiten
Unbegrenzte Versicherungssumme europaweit, weltweit und für die Strafkaution
Weltweiter Versicherungsschutz
bei Urlaubsreisen ohne zeitliche Begrenzung, Dienst- oder Geschäftsreisen
für Work & Travel und Au-Pair-Aufenthalte
für Schüleraustausch und Auslandsstudium bis zu 1 Jahr
Park- und Halteverstöße, für die Punkte beim Kraftfahrt-Bundes-
amt drohen
5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein
Einwand der Vorvertraglichkeit
Wohnwagen und Anhänger sind ohne Mehrbeitrag mitversichert
Mediation ohne Selbstbeteiligung in allen versicherten Rechtsgebieten
Update-Garantie – zukünftige beitragsneutrale Leistungsverbess rungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert
Premium-Service
Telefonischer Rechtsrat durch unabhängige Anwälte –
zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr
Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten
Online-Beratung mit einfachem Dokumenten-Upload
Telefonische Mediation für die schnelle außergerichtliche Streitlösung
Kunden-Portal mit geprüften Musterverträgen
Aktualisierungs-Service bei Einführung einer neuen Tarifgeneration
Die Online-Beratung und die telefonische Mediation setzen einen
eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall voraus.
Bei allen PremiumService-Leistungen: keine Selbstbeteiligung
Rechtliches Konfliktpotential
Verkehrs-Rechtsschutz
Fehlende Zahlung der gegnerischen Versicherung für den Unfallschaden am Auto
Mängel beim Autokauf
Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder
ver­
meintliche Unfallflucht
Wohnen
Privatkunden Rechtsschutz für Mieter und selbst nutzende Eigentümer
Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
(AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016):
§ 29 ARB, Klausel 7
Versicherter Bereich
Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer für alle im Inland
gemieteten / selbst bewohnten Wohnungen, Einfamilien- häuser
Privatkunden
Inklusive Aktualisierungs-Service und Update-Garantie
Möglicher Personenkreis für den Versicherungsschutz
Eigentümer
Mieter
Pächter
Nutzungsberechtigter
Versicherte Leistungsarten
Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Steuer-Rechtsschutz vor Gericht
Straf-Rechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Produkt-Highlights
Unbegrenzte Versicherungssumme, auch für die Strafkaution
Alle im Inland gemieteten / selbst bewohnten Wohnungen,
Einfamilienhäuser zu einem Jahresbeitrag
Unentgeltlich überlassene Wohneinheiten mitversichert.
Alle im Inland selbst genutzten / gemieteten Garagen
mitversichert
Vermietung (auch Untervermietung) von bis zu drei einzelnen Zimmern in der vom Versicherungsnehmer selbst bewohnten, versicherten Wohneinheit, z.B. an Studenten, wenn es sich nicht um eine Wohnung, sondern um einzelne Zimmer handelt
5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein
Einwand der Vorvertraglichkeit
Mediation ohne Selbstbeteiligung in allen versicherten Rechtsgebieten
Update-Garantie – zukünftige beitragsneutrale Leistungsver besserungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert
Besondere Hinweise
Versicherbar nur in Kombination mit Produkten, die den
Privat-Rechtsschutz enthalten
Objekte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht
versicherbar
Rechtliches Konfliktpotential
Plötzliche Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter
Mängel in der Wohnung oder eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung
Lärmende Nachbarn
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Vermietung / Verpachtung
Privatkunden Rechtsschutz für Vermieter und Verpächter
Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
(AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016):
§ 29 ARB, Klausel 7
Versicherter Bereich
Rechtsschutz für Vermieter und Verpächter von Gebäuden, Wohnungen, Garagen, Grundstücke oder Gewerbeobjekte im Inland
Inklusive Aktualisierungs-Service und Update-Garantie
Möglicher Personenkreis für den Versicherungsschutz
Vermieter
Verpächter
Versicherte Leistungsarten
Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Steuer-Rechtsschutz vor Gericht
Straf-Rechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Produkt-Highlights
Unbegrenzte Versicherungssumme, auch für die Strafkaution
Alle zum vermieteten Objekt gehörenden Garagen mitversichert
5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein
Einwand der Vorvertraglichkeit
Mediation ohne Selbstbeteiligung in allen versicherten Rechtsgebieten
Update-Garantie – zukünftige beitragsneutrale Leistungsver besserungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert
Besondere Hinweise
Versicherbar nur in Kombination mit Produkten, die den
Privat-Rechtsschutz enthalten
Alle Einheiten eines Objektes des Vermieters / Verpächters
müssen versichert werden. Beitragspflicht besteht auch für
vom Eigentümer selbst bewohnte Wohn- oder selbst genutzte gewerbliche Einheiten und
vermietete Wohn- oder gewerblich vermietete / verpachtete Einheiten
Separate Absicherung einzeln vermieteter Garagen erforderlich
Maximal 5 vermietete Wohneinheiten versicherbar
Objekte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht
versicherbar
Rechtliches Konfliktpotential
Nicht erfolgte Räumung der Wohnung nach ordnungsgemäßer Kündigung
Angebliche Mängel in der Wohnung oder eine angeblich
fehlerhafte Nebenkostenabrechnung
Falsch festgesetzte Grundsteuer – Klage vor Finanzgericht
notwendig
54
Spezial-Straf-RS
Privatkunden Spezial-Straf-Rechtsschutz
Versicherter Bereich
Spezial-Straf-Rechtsschutz
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition im privaten und ehrenamtlichen Bereich sowie im beruflichen Bereich in
Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit.
Inklusive Aktualisierungs-Service und Update-Garantie
Erläuterung
Die Leistungen des Spezial-Straf-Rechtsschutzes gehen deutlich
über die des normalen Straf-Rechtsschutzes der §§ 25, 25 a und 26
AUXILIA ARB/2016 hinaus, weil z.B.
mit spezialisierten Rechtsanwälten Honorarvereinbarungen
getroffen werden können,
auch für den Vorwurf von Vorsatzdelikten Rechtsschutz besteht (solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt),
eigene Gutachter im Strafverfahren beauftragt werden können.
Familiendefinition
Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene
oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des Versicherungsnehmers und deren
minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder,
unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen
Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, Pflege- und
Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeit­-
punkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten,
im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versiche­-
rungsnehmers leben und dort gemeldet sind.
Notwendigkeit
Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung reicht aus – Strafver-
folgungsbehörden müssen umgehend jedem Vorwurf nachgehen
Häufig sehr langwierige und anstrengende Gerichts- und
Ermittlungsverfahren
Enorme Imageschäden dürfen nicht unterschätzt werden
private und berufliche Existenz durch laufende Ermittlungsver-
fahren bedroht
Vorteile
Unterstützung einer frühzeitigen und endgültigen Beendigung von Strafverfahren
Finanzielle Mittel um:
spezialisierte Rechtsanwälte mit der umfassenden Verteidi­-
gung zu beauftragen
den Strafvorwurf von Vorsatzdelikten einzuschließen, solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt
gutachterliche Stellungnahmen zu finanzieren, die nicht erst durch ein Gericht, sondern bereits im Vorfeld von der Verteidi­-
gung veranlasst worden sind
Besondere Hinweise
Versicherbar nur in Kombination mit
§§ 25, 25 a und 26 AUXILIA ARB/2016
Rechtliches Konfliktpotential
Vorwurf der Beleidigung eines Nachbarn
Anzeige wegen Diebstahls nach dem versehentlichen Passieren der Kasse
Nach Nutzung eines „Steuerspartipps“ Einleitung eines Strafver­-
fahrens wegen Steuerhinterziehung
Weitere Informationen und Schadenbeispiele siehe Erläuterungen
auf den Seiten 27 ff.
Versicherte Leistungsarten
Straf-Rechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Zeugenbeistand
Beistand im Verwaltungsrecht
Produkt-Highlights
Unbegrenzte Versicherungssumme
Strafkaution mit unbegrenzter Versicherungssumme
Versicherungsschutz beim Vorwurf von Vergehen und auch Verbrechen
Keine Rückforderung der Kosten bei Abschluss durch Strafbefehl
Versicherungsschutz auch für die anwaltliche Tätigkeit im Bereich des Verwaltungsrechts, wenn diese die Verteidigung
im eingeleiteten Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren unterstützt (Beistand im Verwaltungsrecht)
55
Privatkunden
Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
(AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016):
Sonderbedingungen SSR und Klausel 7
Kleinunternehmer
Privatkunden Kleinunternehmer-Rechtsschutz
Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
(AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016):
Klausel 6: Klausel zu §§ 24 Abs. 1, 25 Abs. 1, 25 a Abs. 1, 26 Abs.
1, § 27 Abs. 1, § 28 Abs. 5 ARB und § 2 Abs. 1 b Sonderbedingungen SSR
Versicherte Bereiche
Firmen-Bereich
(ohne Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit)
Versicherungsschutz besteht für die versicherte Person für ihre im Versicherungsschein genannte gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit mit einem Gesamt Bruttoumsatz von maximal 24.000,- € – bezogen auf das letzte Kalenderjahr.
Für die versicherte Person besteht Versicherungsschutz auch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit seinen angestellten Personen.
Spezial-Straf-Rechtsschutz
Versichert ist die versicherte Person in Ausübung ihrer im
Versicherungsschein genannten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit.
Das Produkt kann auch als Absicherung für Risiken einer Existenzgründung genutzt werden.
Versicherte Leistungsarten
Schadenersatz-Rechtsschutz
Arbeits-Rechtsschutz
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Sozial-Rechtsschutz vor Gerichten
Verwaltungs-Rechtsschutz
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Straf-Rechtsschutz
Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Daten-Rechtsschutz für Selbständige, Firmen und Vereine
Zeugenbeistand
Firmenstellungnahme
Beistand im Verwaltungsrecht
Besondere Hinweise
Versicherbar in Kombination mit allen Produkten, die einen
Firmen- oder Privat-Rechtsschutz enthalten
Kein Versicherungsschutz für den Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer für gewerblich genutzte Objekte. Ausnahme: Arbeitszimmer in der ansonsten selbst bewohnten Wohnung
(ist versichert, wenn die §§ 27, 28 oder 29 abgeschlossen sind)
Bei Übersteigen des Gesamt-Bruttoumsatzes von 24.000,- €
wandelt sich der Versicherungsschutz ab Eintritt dieses Um standes in den § 28 mit SSR um. Der Versicherungsnehmer muss das geänderte Risiko spätestens innerhalb eines Monats nach Zugang einer Aufforderung zur Dokumentierung und Beitragsbe-
rechnung beim Versicherer anzeigen.
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Definition Gesamt-Bruttoumsatz
Gesamt-Bruttoumsatz ist die Summe aller vereinbarten Erlöse inkl.
Umsatzsteuer aus der versicherten gewerblichen, freiberuflichen
oder sonstigen selbständigen Tätigkeit der versicherten Person pro
Kalenderjahr. So ist beim Verkauf von Waren auf eigene Rechnung
der volle Verkaufserlös unter Einschluss des Warenwertes ohne
Rücksicht auf die Verdienstspanne, beim Verkauf von Waren auf
fremde Rechnung die vereinnahmte Provision oder sonstige Vergütung ohne Berücksichtigung des sonstigen Warenwertes zugrunde
zu legen.
Rechtliches Konfliktpotential
Sturz im Treppenhaus eines Kunden - Schadenersatzforderung gegenüber dem Hauseigentümer
Unberechtigte Lohnforderungen Ihres Angestellten
Differenzen mit dem Finanzamt bezüglich der Betriebsausgaben sowie der Abschreibungen vor Gericht.
Inkasso
Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
(AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016):
Sonderbedingungen für den Inkasso-Rechtsschutz
Versicherter Bereich
Inkasso-Rechtsschutz
Inkasso-Rechtsschutz ist ein professionelles Forderungsmanagement durch einen von der AUXILIA benannten Inkasso-Dienstleister für vertragliche Forderungen.
Versichert ist
der im Versicherungsschein genannte Versicherungsnehmer als
Inhaber der Forderung aus seiner gewerblichen, freiberuflichen
oder sonstigen selbständigen Tätigkeit.
Was ist versichert?
Inkassokosten für die außergerichtliche Beitreibung
Kostenübernahme für das gerichtliche Mahnverfahren und die
Auslagen für bis zu drei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Bonitätsauskunft über Privatpersonen vor Annahme eines Auf trages / Mandates ab einer Rechnungshöhe von 3.000,- €
Adressermittlung säumiger Kunden
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz
Forderungen müssen
offen, fällig, zum Zeitpunkt der Beauftragung des Inkasso-
Dienstleisters unstreitig und weder gerichtlich an- oder
rechtshängig noch tituliert sein,
in Deutschland entstanden und beizutreiben sein.
Die ungeteilte Forderung darf höchstens 25.000,- € betragen.
Es können keine aufrechenbare Gegenforderungen geltend
gemacht werden.
Der Schuldner muss in Verzug (§ 286 BGB) sein.
Kein Versicherungsschutz besteht z.B., wenn
der Schuldner sich nicht in Verzug befand (Fehler in der Mahn-
bearbeitung des Versicherungsnehmers),
die Forderung bei Übergabe an den Inkasso-Dienstleister vom Schuldner bereits bezahlt (Fehler in der Buchhaltung des Versiche-
rungsnehmers), bestritten oder bereits das gerichtliche Mahnver-
fahren eingeleitet wurde,
der Versicherungsnehmer die Beitreibung aktiv abbricht (dazu
ist er jederzeit berechtigt), so dass der Inkasso-Dienstleister die
Verzugskosten nicht beim Schuldner realisieren kann,
Forderungen aus Wett- oder Glücksspielen eingereicht werden.
Versicherbare Berufsgruppen
Alle Unternehmen / Betriebe und Freiberufler.
Ausnahme: Unternehmen / Betriebe, die kraft Gesetzes Mitglied
der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) sind.
Hinweise zum Ablauf
Der Versicherungsnehmer erhält nach der Policierung von dem
Inkasso-Dienstleister ein Begrüßungsschreiben mit allen notwendigen Informationen zum Ablauf und zur Durchführung.
Mögliche Inkasso-Fälle
Der Auftragnehmer des Geschäftskunden zahlt die Rechnung für die gelieferte Ware nicht.
Vor der Annahme eines großen Auftrages will der Selbständige die Bonität des Auftraggebers prüfen lassen.
Die versandte Rechnung kommt als „unzustellbar“ zurück.
Es muss eine Adressermittlung durchgeführt werden und
anschließend das Inkasso erneut erfolgen.
Highlights
Keine Selbstbeteiligung, keine Begrenzung der Stückzahl, keine Mindesthöhe der Forderung
Umfasst auch vorvertragliche Forderungen, die max. 12 Monate vor Vertragsbeginn des Inkasso-Rechtsschutzes fällig waren und
ab Vertragsbeginn übergeben werden
Keine Erfolgsprovision, keine Bearbeitungsgebühr oder Fallpauschale
Kostenlose Online-Akte
Hohe Erfolgsquote und somit schnelle Reduzierung der Außen-
stände
Gewinn an Zeit und Einsparung interner Kosten durch weniger Verwaltungsarbeit
Freie Entscheidung, welche und wie viele Forderungen zur Beitrei-
bung eingereicht werden
57
Privatkunden
Privatkunden Inkasso-Rechtsschutz für Kleinunternehmer
Anstellungsvertrags-RS
Privatkunden Anstellungsvertrags-Rechtsschutz
Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
(AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016):
Sonderbedingungen AnVRS und Klausel 7
Versicherter Bereich
Anstellungsvertrags-Rechtsschutz
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Anstellungsvertrag mit dem im Versicherungsschein angegebenen Arbeitgeber.
Versichert werden kann der Versicherungsnehmer als Geschäfts-
führer einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
bzw. als Vorstand einer AG (Aktiengesellschaft), wenn das Jahresbruttoeinkommen in ursächlichem Zusammenhang mit dieser Tätigkeit 120.000,- € - bezogen auf das letzte Kalenderjahr - nicht übersteigt.
Wird das vorgenannte Jahresbruttoeinkommen überschritten,
ist dies vom Versicherungsnehmer bei der AUXILIA anzuzeigen. Wegen dieser Gefahrerhöhung kann unter bestimmten Voraussetzungen der Beitrag des Vertrages erhöht werden oder es kann eine Kündigung durch die AUXILIA erfolgen.
Erfolgt keine Anzeige des Überschreitens des vorgenannten
Jahresbruttoeinkommens, besteht Versicherungsschutz nur
noch bis zur nächsten Hauptfälligkeit.
Inklusive Aktualisierungs-Service und Update-Garantie
Hintergrund
Die Rechte und Pflichten von Organmitgliedern (z.B. Vorstände und
Geschäftsführer) gegenüber ihren Unternehmen sind meist in einem Anstellungsvertrag geregelt. Aus diesem Vertragsverhältnis
können Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien resultieren,
z.B. über Bezüge, Ruhegehälter, Wettbewerbsverbote etc. Die Kosten dieser Rechtsstreitigkeiten sind über den AnstellungsvertragsRechtsschutz abgedeckt. Es ist ein Ergänzungsprodukt für Privatkunden, weil dieser Versicherungsschutz nicht von dem Arbeitgeber
bezahlt wird und nicht im normalen Berufs-Rechtsschutz enthalten
ist.
Versicherungssumme
Die AUXILIA trägt die Kosten für die Wahrnehmung rechtlicher
Interessen bis zu einem Höchstbetrag von 50.000,- € je Rechtsschutzfall. Dieser Höchstbetrag umfasst alle Zahlungen, die die
AUXILIA auf Rechtsschutzfälle leistet, die zeitlich und ursächlich mit
dem Ausgangsstreit zusammenhängen.
58
Kein Versicherungsschutz
für die Abwehr jeglicher Schadensersatzansprüche, unabhängig davon, auf welcher Rechtsgrundlage diese beruhen.
Dies gilt auch:
für die Abwehr von im Wege der Aufrechnung erhobenen
Schadensersatzansprüchen,
für eine Klage auf Feststellung des Nichtbestehens eines
Schadenersatzanspruchs (sog. negative Feststellungsklage),
in ursächlichem Zusammenhang mit Aktienoptionen.
Produkt-Highlights
5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein
Einwand der Vorvertraglichkeit
Mediation ohne Selbstbeteiligung bei Aufhebungsvereinbarungen und angedrohter Kündigung und in allen versicherten Angelegenheiten
Update-Garantie - zukünftige beitragsneutrale Leistungsverbesse-
rungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert.
Rechtliches Konfliktpotential
Streit nach Beendigung des Anstellungsvertrags um die Dauer des Wettbewerbsverbotes
Rechtliches Vorgehen gegen fristlose Kündigung
Streit um den Dienstwagen nach Vertragsende
Privat
Beruf
Verkehr
Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen BASIS
(AUXILIA ARB BASIS/2016, Stand 01.01.2016):
§ 26 ARB BASIS
Versicherte Bereiche
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz
Privat-Bereich
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer
sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition
für den privaten Lebensbereich.
Berufs-Bereich für nichtselbständige Tätigkeiten
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer
sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit.
Verkehrs-Bereich
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition:
–als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertrags-
schluss und während der Vertragsdauer auf sie zugelassene oder auf ihre Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehene Motorfahrzeuge zu Lande,
–als Erwerber solcher Fahrzeuge,
–als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges,
–als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge,
–bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr,
–für die im Versicherungsschein genannten Motorfahrzeuge zu Lande, die sich im Besitz des Versicherungsnehmers oder der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition befinden, auch wenn diese nicht auf diesen Personenkreis zugelassen sind.
Anhänger sind mitversichert, soweit sie auf den versicherten Personenkreis zugelassen sind und von den versicherten
Fahrzeugen zulässigerweise gezogen werden können.
Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.
Mitversichert gelten im Leistungsumfang des Verkehrsbereiches auch bei einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit des Versicherungsnehmers sowie seines ehelichen / eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartners die auf diese
Personen zugelassenen PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohnmobile ohne Vermietung sowie Anhänger, sofern diese auch privat genutzt werden.
Voraussetzungen für die Versicherbarkeit im Produkt
Das Jahresbruttohaushaltseinkommen aller versicherten Personen
darf 24.000,- € nicht übersteigen
Jahresbruttohaushaltseinkommen: Dies ist das Jahresbruttoeinkommen aller versicherten Personen zusammen. Dies bedeutet, dass alle
Einkünfte der versicherten Personen zu berücksichtigen sind (z.B.
Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, Kapitalanlagen, Vermietung und Verpachtung).
Familiendefinition
Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene
oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des
Versicherungsnehmers und deren
minderjährige Kinder,
im Haushalt des Versicherungsnehmers lebenden, unverheirate ten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartner schaft lebenden volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, jedoch maximal bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben
und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.
Versicherte Leistungsarten
Schadenersatz-Rechtsschutz
Arbeits-Rechtsschutz (für die gerichtliche Wahrnehmung
rechtlicher Interessen besteht Rechtsschutz nur vor deutschen Arbeitsgerichten):
als Arbeitnehmer
als Arbeitgeber aus hauswirtschaftlichen Beschäftigungsund Pflegeverhältnissen
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Steuer-Rechtsschutz vor Gericht
Sozialgerichts-Rechtsschutz
Verwaltungs-Rechtsschutz
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Straf-Rechtsschutz
Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
Altersvorsorge- und Sparer-Rechtsschutz
Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung
Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der privaten
Internetnutzung
Besonderheiten
Versicherungssumme 300.000,- € europaweit, weltweit und
für die Strafkaution
Weltweiter Versicherungsschutz
bei Urlaubsreisen ohne zeitliche Begrenzung oder
Geschäftsreisen
für Work & Travel, Schüleraustausch und Au-Pair-Aufenthalte
für Auslandsstudium bis 1 Jahr
Internet-Rechtsschutz im privaten Bereich für:
über das Internet geschlossene Verträge
die erhaltene Abmahnung wegen Urheberrechtsverstoß
die Geltendmachung von Schadenersatz- und
Unterlassungsansprüchen bei Rufschädigung sowie bei
Identitäts- und Zahlungsmittelmissbrauch
Rechtsschutz in Betreuungsverfahren, auch für
alle mitversicherten Familienangehörigen
Mediation mit Selbstbeteiligung bei Aufhebungsvereinbarungen und angedrohter Kündigung, kollektivem Arbeits und Dienstrecht und in allen versicherten Rechtsgebieten
Keine Selbstbeteiligung bei der fallabschließenden Erst beratung durch einen von der AUXILIA vermittelten Anwalt
59
Privatkunden
Privatkunden Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz BASIS flex
Privatkunden Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz BASIS flex
PremiumService
Telefonischer Rechtsrat durch unabhängige Anwälte –
zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr
Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten
Online-Beratung mit einfachem Dokumenten-Upload
Telefonische Mediation für die schnelle außergerichtliche Streitlösung
Kunden-Portal mit geprüften Musterverträgen
Online-Generator für Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Übernahme der Registrierungs-
gebühren beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotar-
kammer
Die Online-Beratung und die telefonische Mediation setzen einen
eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall voraus.
Bei allen PremiumService-Leistungen: keine Selbstbeteiligung
Mögliche Konfliktsituationen
Privat-Rechtsschutz
Produktmängel beim Kauf von Elektro-Geräten, Sportartikel oder Möbel
Hausrat-, Berufsunfähigkeits- oder andere Versicherungen, weil diese die Leistung verweigern
Fehlerhafter Bescheid einer Behörde oder der gesetzlichen Rentenversicherung
Flugverspätungen und Mängel bei Urlaubsreisen
Berufs-Rechtsschutz
Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder nicht ausbezahlter Lohn
Schlechtes Arbeitszeugnis
Höhe des Weihnachts- / Urlaubsgeldes oder verweigerter Urlaub
Wichtige Information für Sie: In Arbeitsgerichtsprozessen trägt in der 1. Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig davon, welche Partei den Prozess gewinnt.
Verkehrs-Rechtsschutz
Fehlende Zahlung der gegnerischen Versicherung für den Unfallschaden am Auto
Mängel beim Autokauf
Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder
vermeintliche Unfallflucht
60
Wohnen
Privatkunden RS für Mieter einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses BASIS flex
Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen BASIS
(AUXILIA ARB BASIS/2016, Stand 01.01.2016):
§ 29 ARB BASIS
Privatkunden
Versicherter Bereich
Rechtsschutz für Mieter einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses für den selbst bewohnten Erstwohnsitz oder die genannte
Risikoadresse. Die zugehörigen Garagen oder Kfz-Abstellplätze sind
eingeschlossen.
Voraussetzung für die Versicherbarkeit
Jahresbruttomiete bis 9.000,- €
nur in Verbindung mit dem Privat-, Berufs- und Verkehrs Rechtsschutz BASIS flex versicherbar
Versicherte Leistungsarten
Wohnungs-Rechtsschutz
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Straf-Rechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Besonderheiten
Versicherungssumme 300.000,- €, auch für die Strafkaution
Mediation ohne Selbstbeteiligung in allen versicherten
Rechtsgebieten
Besondere Hinweise
Objekte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht
versicherbar
Mögliche Konfliktsituationen
Plötzliche Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter
Mängel in der Wohnung oder eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung
Lärmende Nachbarn
61
Privatkunden Abweichender Leistungsumfang in den BASIS-Produkten
Privat-, Berufsund VerkehrsRechtsschutz
Privat-, Berufs- und VerkehrsRechtsschutz BASIS flex
Unbegrenzte Versicherungssumme und Strafkaution
ja
begrenzt auf 300.000,- €
Bußgeldverfahren im Verkehrsbereich
ja
-
-
-
Kostenübernahme für außergerichtliche Gutachten in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie bei
Kauf- und Reparaturverträgen über Motorfahrzeuge zu Lande
sowie Anhänger
ja
nein
Vorsorge-Rechtsschutz
ja
nein
Sozial- und Steuer-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete
Widerspruchs- bzw. Einspruchsverfahren
ja
nein
Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen
Angelegenheiten, auch für das Widerspruchsverfahren
ja
nein
Sozial-Rechtsschutz: Kostenübernahme für Gutachten nach
§ 109 SGG (Antrag des Versicherungsnehmers auf gutachterliche
Anhörung eines bestimmten Arztes)
ja
nein
5-Jahres-Regelung
ja
nein
Kauf- und Verkauf von selbst zu Wohnzwecken genutzten Immobilien
ja*
nein
Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft
ja
nein
ja
nein, nur RVG
ja
nein
Arbeits-Rechtsschutz vor Arbeitsgerichten in Europa
ja
nein, nur vor deutschen Gerichten
Zwangsvollstreckung: bis zu 3 Zwangsvollstreckungsversuche
ja
ja, aber nur einer davon im Ausland
Außerordentliche Kündigung durch den Versicherer erst
nach 3. Schadenfall möglich
ja
nach 2. Schadenfall
Enkel,- Stief- und Pflegekinder, Eltern und Großeltern
ja
nein
Volljährige Kinder ohne Altersbeschränkung
ja
max. vollendetes 25. Lebensjahr
Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz
ja
nein
Wartezeit von maximal 3 Monaten
ja
nein, 6 Monate
MediationXL
ja
nein
Update-Garantie
ja
nein
Aktualisierungs-Service
ja
nein
Anträge über alle Kommunikationswege einreichbar
ja
nur über das Internet
Rechnungszahlung möglich
ja
nein
Auslandsfälle:
Kostenerstattung europaweit nicht nur nach
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Kostenerstattung für einen Korrespondenz-Anwalt
bei Punkteandrohung und bereits
mind. sechs vorhandenen Punkten
Verstößen mit Punkteandrohung
von mindestens 2 Punkten
Androhung eines Fahrverbots
Zusätzlich zu den o.a. Punkten ist beim „Rechtsschutz für Mieter einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses BASIS flex“
nur eine selbst genutzte Wohnung / Einfamilienhaus mit deren Garagen und Kfz-Abstellplätze versichert.
*sofern nicht die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 d) ARB/2016 vorliegen
62
Geschäftskunden Inhalt
Rechtsschutz für Geschäftskunden
65Produktübersicht
Geschäftskunden
66Beitragsübersicht
Hauptprodukte
70JURAFIRM
73JURATAXX
76
JURSHOP, JURSTUDIO, JURHOGA
79
Spezial-Rechtsschutz mit Spezial-Straf-Rechtsschutz
82Spezial-Rechtsschutz
85
Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige
86
Verkehrs-Rechtsschutz / Fahrzeug-Rechtsschutz je Fahrzeug
88Inkasso-Rechtsschutz (auch als Ergänzung möglich)
89Spezial-Straf-Rechtsschutz (auch als Ergänzung möglich)
Ergänzungen
90
Rechtsschutz für Mieter und selbst nutzende Eigentümer
91
Rechtsschutz für Vermieter / Verpächter
92Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz
93
Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen
94Kleinunternehmer-Rechtsschutz
95
Rechtsschutz für weitere Inhaber oder Geschäftsführer
63
64
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Geschäftskunden Produktübersicht
+
J U R A F I R M (§§ 28, 28a, SSR)
Geschäftskunden
J U R ATA X X (§§ 28, 28a, SSR) mit Vertrags-RS für die selbständige Tätigkeit
J U R S T U D I O, J U R S H O P, J U R H O G A (§§ 28, 28 a, SSR, FVRS) mit Firmen-Vertrags-RS
Spezial- R S m i t S S R (§ 28, SSR)
Spezial-RS (§ 28)
Firmen-RS (§ 24)
Verkehrs-RS (§ 21)
Inkasso-RS
(Sonderbedingungen Inkasso-RS)
Spezial-Straf-RS (Sonderbedingungen SSR)
= Zuwahl optional gegen Mehrbeitrag
65
Geschäftskunden Beitragsübersicht
Selbstbeteiligung 1.000 – 300
600 300 200
(Privatbereich: 300)
Hauptprodukte
JURAFIRM
0 Beschäftigte
399,-
452,-
572,-
662,bis 3 Beschäftigte
471,-
522,-
662,-
767,bis 6 Beschäftigte
597,-
677,-
862,-
998,bis 10 Beschäftigte
872,-
962,-
1.222,-
1.412,bis 15 Beschäftigte
1.062,-
1.162,-
1.472,-
1.702,bis 20 Beschäftigte
1.259,-
1.399,-
1.772,-
2.049,bis 30 Beschäftigte
1.672,-
1.852,-
2.349,-
2.712,bis 40 Beschäftigte
2.222,-
2.457,-
3.122,-
3.602,bis 50 Beschäftigte
2.772,-
3.062,-
3.902,-
4.502,bis 60 Beschäftigte
3.180,-
3.432,-
4.380,-
5.052,bis 70 Beschäftigte
3.570,-
3.782,-
4.830,-
5.572,bis 80 Beschäftigte
4.070,-
4.287,-
5.480,-
6.325,bis 90 Beschäftigte
4.570,-
4.792,-
6.130,-
7.082,bis 100 Beschäftigte
5.000,-
5.200,-
6.500,-
7.500, JURATAXX bis 250.000,- Jahreshonorarsumme in ‰ der Jahreshonorarsumme
3,50 ‰
3,80 ‰
4,80 ‰
5,50 ‰
Mindestbeiträge 533,-587,- 735,- 852,bis 500.000,- Jahreshonorarsumme in ‰ der Jahreshonorarsumme
3,00 ‰
3,40 ‰
4,20 ‰
4,90 ‰
Mindestbeiträge 941,-1.037,- 1.299,- 1.492,bis 750.000,- Jahreshonorarsumme
in ‰ der Jahreshonorarsumme
2,80 ‰
3,30 ‰
3,90 ‰
4,50 ‰
Mindestbeiträge 1.597,- 1.762,- 2.202,- 2.532,ab 750.001,- Jahreshonorarsumme in ‰ der Jahreshonorarsumme
2,50 ‰
2,70 ‰
3,50 ‰
4,00 ‰
Mindestbeiträge 2.169,- 2.392,- 2.991,- 3.442, JURSHOP, JURSTUDIO, JURHOGA
bis 150.000,- Jahresbruttoumsatz
592,-
677,-
832,-
947,
bis 300.000,- Jahresbruttoumsatz
861,-
972,-
1.187,-
1.337,
bis 500.000,- Jahresbruttoumsatz
1.247,-
1.427,-
1.737,-
1.948,
bis 1.000.000,- Jahresbruttoumsatz
2.172,-
2.462,-
2.972,-
3.312,
bis 2.000.000,- Jahresbruttoumsatz
3.012,-
3.412,-
4.097,-
4.552,
Spezial-RS mit SSR
0 Beschäftigte
272,-
296,-
387,-
469,
bis 3 Beschäftigte
327,-
356,-
466,-
565,
bis 6 Beschäftigte
477,-
511,-
682,-
828,
bis 10 Beschäftigte
668,-
707,-
932,-
1.117,
bis 15 Beschäftigte
889,-
935,-
1.228,-
1.460,
bis 20 Beschäftigte
1.072,-
1.130,-
1.482,-
1.752,
bis 30 Beschäftigte
1.402,-
1.475,-
1.952,-
2.319,
bis 40 Beschäftigte
1.947,-
2.039,-
2.724,-
3.168,
bis 50 Beschäftigte
2.402,-
2.511,-
3.452,-
3.924,
bis 60 Beschäftigte
2.832,-
2.979,-
3.967,-
4.864,
bis 70 Beschäftigte
3.332,-
3.512,-
4.763,-
5.581,
bis 80 Beschäftigte
3.862,-
4.072,-
5.523,-
6.551,
bis 90 Beschäftigte
4.392,-
4.632,-
6.283,-
7.521,
bis 100 Beschäftigte
4.922,-
5.192,-
7.043,-
8.491,
Beiträge siehe Angebots- und Tarif-Software/ Direktionsanfrage
über 100 Beschäftigte
Spezial-RS
0 Beschäftigte
209,-
217,-
301,-
375,
bis 3 Beschäftigte
252,-
263,-
364,-
454,
bis 6 Beschäftigte
359,-
372,-
512,-
652,
bis 10 Beschäftigte
492,-
512,-
701,-
883,
bis 15 Beschäftigte
628,-
652,-
897,-
1.121,
bis 20 Beschäftigte
739,-
766,-
1.055,-
1.320,
bis 30 Beschäftigte
1.019,-
1.052,-
1.449,-
1.822,
bis 40 Beschäftigte
1.522,-
1.559,-
2.172,-
2.612,
66
Geschäftskunden Beitragsübersicht
Selbstbeteiligung
1.000 – 300
600 300 200
(Privatbereich: 300)
1.939,-
2.659,-
3.272,2.509,-
3.450,-
4.300,2.999,-
4.199,-
4.965,3.499,-
4.889,-
5.755,3.999,-
5.579,-
6.545,4.449,-
6.269,-
7.335,Tarif-Software/ Direktionsanfrage
69,-
135,-
2,40 ‰
198,-
1,90 ‰
278,-
1,40 ‰
527,-
1,30 ‰
1.038,-
1,00 ‰
1.578,-
95,-
192,-
2,80 ‰
245,-
2,30 ‰
351,-
1,70 ‰
660,-
1,50 ‰
1.298,-
1,30 ‰
2.021,-
109,224,3,10 ‰
280,2,60 ‰
401,2,00 ‰
765,1,70 ‰
1.490,1,50 ‰
2.335,-
37,-
44,-
58,-
37,-
44,-
58,-
118,-
160,-
138,-
194,-
164,232,-
232,-
278,-
324,-
181,213,319,449,650,768,875,980,1.082,1.182,1.353,1.526,1.699,Tarif-Software/ Direktionsanfrage
67
Geschäftskunden
Spezial–RS
bis 50 Beschäftigte
1.882,-
bis 60 Beschäftigte
2.432,-
bis 70 Beschäftigte
2.902,-
bis 80 Beschäftigte
3.382,-
bis 90 Beschäftigte
3.862,-
bis 100 Beschäftigte
4.292,-
über 100 Beschäftigte
Beiträge siehe Angebots- und
RS für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige
bis 3 Beschäftigte
bis 6 Beschäftigte
bis 10 Beschäftigte in ‰ der Jahresbruttolohnsumme / –gehaltssumme
Mindestbeiträge
bis 20 Beschäftigte in ‰ der Jahresbruttolohnsumme / –gehaltssumme
Mindestbeiträge
bis 50 Beschäftigte in ‰ der Jahresbruttolohnsumme / –gehaltssumme
Mindestbeiträge
bis 100 Beschäftigte in ‰ der Jahresbruttolohnsumme / –gehaltssumme
Mindestbeiträge über 100 Beschäftigte in ‰ der Jahresbruttolohnsumme / –gehaltssumme
Mindestbeiträge Verkehrs–RS / Fahrzeug–RS je Fahrzeug
PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds,
Wohnmobile ohne Vermietung sowie Anhänger
Nutzfahrzeuge bis 4 t Nutzlast, Omnibusse bis 9 Sitze, PKW-Fahrschulfahrzeuge,
Zugmaschinen, Traktoren, Sonderfahrzeuge und Arbeitsmaschinen
Nutzfahrzeuge über 4 t Nutzlast, Sattelzugmaschinen,
Fahrzeuge mit roten Kennzeichen
Omnibusse über 9 Sitze
Taxen, Mietwagen, Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge,
Wohnmobile mit Vermietung
Hinweis: Mengen- und Bestandsrabatte siehe Tarifbestimmungen
Inkasso–RS (ohne SB)
bis 20 Beschäftigte
333,
bis 50 Beschäftigte
573,
bis 100 Beschäftigte
861,
über 100 Beschäftigte
877,- plus je weiteren Beschäftigten 4,60
Spezial–Straf–RS
0 Beschäftigte
bis 3 Beschäftigte
bis 6 Beschäftigte
bis 10 Beschäftigte
bis 20 Beschäftigte
bis 30 Beschäftigte
bis 40 Beschäftigte
bis 50 Beschäftigte
bis 60 Beschäftigte
bis 70 Beschäftigte
bis 80 Beschäftigte
bis 90 Beschäftigte
bis 100 Beschäftigte
Beiträge siehe Angebots- und
über 100 Beschäftigte
Geschäftskunden Beitragsübersicht
Selbstbeteiligung
1.000 – 300 600 300 200
(Privatbereich: 300)
Ergänzungen (nicht für Verkehrs- / Inkasso- / Spezial-Straf-RS)
Spezial-Straf-RS
gleicher Preis wie Hauptprodukt s.o.
RS für Mieter und selbst nutzende Eigentümer
für eine Garage als Einzelrisiko
10,-
21,-
26,
15,-
21,-
26, für unbebaute, nicht gewerblich genutzte Grundstücke je angefangene 2.500 qm
RS für Vermieter / Verpächter
für eine Wohnung / Einfamilienhaus
– je WE mit Jahresbruttomiete bis 12.000,-
109,-
152,-
181, – je WE mit Jahresbruttomiete über 12.000,- anteilig in % der Jahresbruttomiete
1,30 %
2,20 %
2,85 %
35,-
44,-
54, für eine Einliegerwohnung im ansonsten selbst bewohnten Einfamilienhaus
für eine Garage als Einzelrisiko
10,-
21,-
26,
für gewerblich genutzte Objekte in % der Jahresbruttomiete / -pacht
3,00 %
3,45 %
5,40 %
Mindestbeiträge
100,-
135,-
167,für nicht gewerblich genutzte, unbebaute Grundstücke je angefangene 2.500 qm
15,-
21,-
26,
Versicherungs-Vertrags-RS
bis 6 Beschäftigte
102,
bis 20 Beschäftigte
154,
bis 50 Beschäftigte
215,
bis 100 Beschäftigte
302,
Vertrags–RS für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen
bis 6 Beschäftigte
109,
bis 20 Beschäftigte
161,
bis 50 Beschäftigte
251,
bis 100 Beschäftigte
362,
Kleinunternehmer-RS bis 24.000,- Jahresbruttoumsatz
33,84,- Inkasso-RS für Kleinunternehmer (ohne SB)
Inkasso-RS (ohne SB) gleicher Preis wie Hauptprodukt s.o.
RS für weitere Inhaber / Geschäftsführer (Umfang JURPRIVAT)
137,- 202,- 247, RS für weitere Inhaber / Geschäftsführer (Umfang PBV + Wohnen)
127,- 177,- 217,-
Abwahlmöglichkeiten
Arbeits-RS als Arbeitgeber - 10 % der Tarifprämie
Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-RS für privat selbst bewohnte
sowie gewerblich selbst genutzte Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile im Inland- 10 % der Tarifprämie
68
Geschäftskunden Beitragsübersicht
Berechnungsschema
Für die Anzahl der Beschäftigten zählen alle regelmäßig oder vorübergehend im Betrieb des Versicherungsnehmers beschäftigten Personen.
Inhaber des Betriebes und mitarbeitende Familienangehörige (gemäß Familiendefinition) werden nicht mitgezählt. Bei der Berechnung der
Beschäftigten wird bis einschließlich der Dezimalstelle 0,5 abgerundet; darüber wird auf volle Beschäftigte aufgerundet.
1 Vollzeitmitarbeiter= 1 Beschäftigter
2 Teilzeitmitarbeiter= 1 Beschäftigter
4 Auszubildende / geringfügig Beschäftigte / Saisonarbeiter / Heimarbeiter oder = 1 Beschäftigter
Leiharbeiter (vom Versicherungsnehmer entliehen)
Versicherbarkeit erst nach Direktionsanfrage
Arbeitnehmerüberlassung, Zeitarbeitsunternehmen, Personalleasing; Bewachungsunternehmen; Diskothek, Nachtclub, Kabarett o.ä.;
Gebäudereinigung; Geldinstitut, Banken, Sparkassen und ähnliche Geldinstitute; Spielsalon, Wettbüro; Organisatoren von Groß- / Massenveranstaltungen; Rechtsanwälte; Kommunen, Verbände, Körperschaften; Parteien, Politische Vereinigungen, Gewerkschaften; Kirchen, Glaubensgemeinschaften, Religiöse Vereinigungen; Tiermast- und Tierzuchtbetriebe (auch als landw. Nebenbetrieb); Vereine mit Profi- und Lizenzsportler
Nicht versicherbare Branchen
JURAFIRM / Spezial-RS mit Spezial-Straf-RS / Spezial-RS / Spezial-Straf-RS: Abwasserbeseitigung / Klärwerk; Gasversorgung; Kraftwerke
(z.B. Photovoltaik- / Biogasanlagen, Wasser- / Windkraft, Umspannwerke); Öl-Raffinerien inkl. Altölaufbereitung; Recyclingbetriebe / Müllverwertung / Abfallbeseitigung / Mülldeponie / Schrotthandel, Entsorgungsfirmen; Firmen, die ganz oder teilweise dem Waffenkontrollgesetz unterliegen.
Inkasso-RS: Unternehmen / Betriebe, die kraft Gesetzes Mitglied der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft sind.
Versicherbarkeit in den Spezialprodukten
JURATAXX für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Buchprüfer
JURSHOP für folgende Geschäfte mit maximalem Jahresbruttoumsatz von 1.000.000,- €:
Bäcker, Blumen / Florist, Buchhandlung, Chemische Reinigung / Wäscherei / Waschsalon, Computer- Elektronik, Copyshop, Drogerie, Fahrradhandel, Geschenkartikel, Haushaltswaren, Kiosk, Lebensmittelhandel, Lottoannahme, Metzger, Mode und Bekleidung / Sportartikel, Musikgeschäft,
Paketshop, Parfümerie, Reformhaus, Reisebüro / Reiseveranstalter, Schreibwaren / Bürobedarf / Bastelbedarf, Solarium / Sauna, Spielwaren, Tabakwaren, Telefonshop, Wohnaccessoires, Zoo- / Tierhandlung
JURSTUDIO für folgende Geschäfte mit maximalem Jahresbruttoumsatz von 500.000,- €:
Ernährungsberatung, Fitnessstudio / Sportstudio, Friseur, Fußpflegesalon, Kosmetikstudio, Tätowierstudio, Wellness- / Massagesalon
JURHOGA für folgende Geschäfte mit maximalem Jahresbruttoumsatz von 2.000.000,- €:
Hotel / Pension / Jugendherberge, sonstige Hotel / Gastronomie, Gaststätte / Restaurant, Billiardsalon / Bowlingcenter / Kegelbahn, Bistro / Café,
Eisdiele, Imbiss / Trinkhalle, Internet-Cafè, Kantinenbetrieb / Küchenbetrieb, Partyservice / Catering
69
Geschäftskunden
Hinweise: Die Beiträge sind Jahresbeiträge in € und enthalten die gesetzliche Versicherungsteuer.
Die unterjährigen Beiträge finden Sie auf den Anträgen oder im Vermittler–Rechner.
+
Privat
Beruf
Verkehr
Firma
Vorsorge
Wohnen / Gewerbeobjekt
Spezial-Straf-RS
Versiche­rungen
Hilfsgeschäfte
Geschäftskunden J U R A F I R M
Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
(AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016):
§§ 28, 28 a ARB, Klausel 3,4,7 und 8, Sonderbedingungen SSR
Versicherte Bereiche
Rechtsschutzkombination aus
Spezial-Rechtsschutz
Privat-Bereich
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer
sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition
für den privaten Lebensbereich.
Berufs-Bereich für nichtselbständige Tätigkeiten
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer
sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit.
Verkehrs-Bereich
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition:
–als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertrags- schluss und während der Vertragsdauer auf sie zugelassene oder auf ihre Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehene PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds,
Wohnmobile ohne Vermietung, Nutzfahrzeuge auch über
4 t Nutzlast, Omnibusse bis 9 Sitze, PKW-Fahrschulfahrzeuge, Sattelzugmaschinen, Traktoren, zulassungspflichtige Sonder fahrzeuge und Arbeitsmaschinen sowie Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft,
–als Erwerber solcher Fahrzeuge,
–als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges,
–für die im Versicherungsschein genannten Motorfahrzeuge zu Lande, die sich im Besitz des Versicherungsnehmers oder der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition befinden, auch wenn diese nicht auf diesen Personenkreis zugelassen sind,
–als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge,
–bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel.
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer:
–als Obhutnehmer von Obhutsfahrzeugen
–für rote Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen, soweit sie im Zusammenhang mit den genannten Fahrzeugarten verwendet werden.
Versicherungsschutz besteht für Arbeitnehmer des Versiche­rungsnehmers bei angeordneten Dienstfahrten, auch mit eigenem Kfz (Dienstreise-Rechtsschutz).
Anhänger sind mitversichert, soweit sie auf den versicherten Personenkreis zugelassen sind und von den versicherten
Fahrzeugen zulässigerweise gezogen werden können.
Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.
Kein Versicherungsschutz besteht für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition für gewerblich genutzte Motor fahrzeuge bzgl. eines eigenen Geschäftsbetriebs.
Hinweise:
–Taxen, Mietwagen, Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge und
Omnibusse über 9 Sitze sind nicht versichert und können
über den Verkehrs- oder Fahrzeug-Rechtsschutz versichert
werden.
–Bei Speditionen, Fuhr- und Transportunternehmen sind Nutzfahrzeuge über 4 t Nutzlast, Sattelzugmaschinen, Omnibusse über 9 Sitze und Fahrzeuge mit roten Kenn zei­chen sowie Anhänger nicht versichert und können über den Verkehrs- oder Fahrzeug-Rechtsschutz versichert werden.
–Für Kfz- und Nutzfahrzeug-Händler besteht kein Rechtsschutz bezüglich des gewerblichen Kaufs / Verkaufs von Fahrzeugen.
Rechtsschutz besteht dagegen für den nicht nur vorüber gehenden Erwerb zur Eigennutzung.
Firmen-Bereich
(ohne Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit)
Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seiner im Ver sicherungsschein angegebenen Betriebsart und dessen
angestellte Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.
Für den Versicherungsnehmer besteht Versicherungsschutz auch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit seinen angestell­ten
Personen.
Hinweis: Mehrere Firmen können in einem Rechtsschutz Vertrag zusammengefasst werden, wenn sie vom Versiche rungsnehmer in Personalunion geführt werden. Eine Person union liegt vor, wenn mehrere Firmen vom gleichen
Eigentümer geführt werden bzw. bei mehreren Eigentümern diese 100% gemeinsamer Anteil an allen Firmen halten.
(Jede Firma ist gesondert anzugeben.)
Grundstücks- und Miet-Bereich
–Versichert sind alle gemieteten / selbst bewohnten Wohnun gen, Einfamilienhäuser im Inland des Versicherungsnehmers sowie der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition.
–Versichert sind zusätzlich alle vom Versicherungsnehmer für seine im Versicherungsschein angegebene Betriebsart
gewerblich selbst genutzten Objekte im Inland unter den im Versicherungsschein angegebenen Anschriften mit einer
Jahresbruttomiete / -pacht bis insgesamt 300.000,- €
(nicht für vermietete Grundstücke, Gebäude oder Gebäud teile). Die den Betrag übersteigende Jahresbruttomiet- / -pachtzahlung muss zusätzlich versichert werden.
Hinweis: Ist ein mitversicherter Familienangehöriger alleiniger Eigentümer und Verpächter des vom Versicherungsnehmer
gewerblich selbst genutzten Objektes, besteht für diesen
Versicherungsschutz in der Eigenschaft als Eigentümer der vermieteten gewerblichen Immobilie.
Vorsorge-Rechtsschutz
Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz
Bei gewerblicher Nutzung von Motorfahrzeugen zu Wasser und in der Luft besteht kein Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht.
70
Geschäftskunden J U R A F I R M
Spezial-Straf-Rechtsschutz
Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seiner im
Versicherungsschein angegebenen Betriebsart und dessen
angestellte Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.
Versichert ist im privaten und ehrenamtlichen Bereich sowie im beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit der Versicherungsnehmer sowie die Familienan gehörigen gemäß Familiendefinition.
Inklusive MediationXL sowie Aktualisierungs-Service und
Update-Garantie
Familiendefinition
Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene
oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des
Versicherungsnehmers und deren
minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder,
unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen
Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, Pflege- und
Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte
berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes
Entgelt erhalten,
im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versiche-
rungsnehmers leben und dort gemeldet sind.
Hinweis: Ist der Versicherungsnehmer ein Unternehmen, ist eine natürliche Person zu benennen, für die und deren Familienange- hörige gemäß Familiendefinition als Privatpersonen Rechtsschutz besteht. Diese Person muss als bezugsberechtigte Person im
Versicherungsschein genannt sein.
Versicherte Leistungsarten
Schadenersatz-Rechtsschutz
Arbeits-Rechtsschutz, auch als Arbeitgeber aus hauswirt schaftlichen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen
Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (für die Bereiche:
Verkehr, Privat, Versicherungsverträge, Hilfsgeschäfte und
eingekaufte Dienstleistungen)
Steuer-Rechtsschutz
Sozial-Rechtsschutz
Verwaltungs-Rechtsschutz
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Straf-Rechtsschutz
Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
Altersvorsorge- und Sparer-Rechtsschutz für den privaten Bereich
Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung
Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der privaten
Internetnutzung
Daten-Rechtsschutz für Selbständige, Firmen und Vereine
Zeugenbeistand
Firmenstellungnahme
Beistand im Verwaltungsrecht
Produkt-Highlights
Unbegrenzte Versicherungssumme europaweit, weltweit und
für die Strafkaution
Weltweiter Versicherungsschutz
bei Urlaubsreisen ohne zeitliche Begrenzung, Dienst- oder
Geschäftsreisen
für Work & Travel und Au-Pair-Aufenthalte
für Schüleraustausch und Auslandsstudium bis zu 1 Jahr
Vorsorge-Rechtsschutz für neu hinzukommende versicherbare
Risiken ohne Wartezeit
Internet-Rechtsschutz im privaten Bereich für:
über das Internet geschlossene Verträge
die erhaltene Abmahnung wegen Urheberrechtsverstoß
die Geltendmachung von Schadenersatz- und
Unterlassungsansprüchen bei Rufschädigung sowie bei
Identitäts- und Zahlungsmittelmissbrauch
die Verteidigung bei Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens (z.B. Beleidigung)
Umfassender Spezial-Straf-Rechtsschutz
europaweit im privaten, ehrenamtlichen und geschäftlichen Bereich sowie für den beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit
beim Vorwurf von Vergehen und Verbrechen
keine Rückforderung der Kosten bei Abschluss durch
Strafbefehl
Money-Service+ für die Vermittlung von Inkassodienstleistungen zu Sonderkonditionen
Alle gemieteten, selbst bewohnten Wohnungen,
Einfamilienhäuser im Inland versichert
Verwaltungs-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete
Widerspruchsverfahren im privaten und gewerblichen Bereich
vor deutschen Behörden
Steuer- und Sozial-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete
Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren im privaten Bereich vor deutschen Behörden
Park- und Halteverstöße, für die Punkte beim Kraftfahrt-
Bundesamt drohen
Rechtsschutz in Betreuungsverfahren, auch für alle mit versicherten Familienangehörigen
Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz, z.B. bei Erbrechts streitig­keiten
5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein
Einwand der Vorvertraglichkeit
Mitversicherung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus
erneuerbaren Energien im privaten Bereich bis 20.000,- €
Mediation ohne Selbstbeteiligung bei Aufhebungsvereinbarungen und angedrohter Kündigung, kollektivem Arbeits- und Dienstrecht und in allen versicherten Rechtsgebieten
MediationXL für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten im
geschäftlichen (=Wirtschaftsmediation) und privaten Bereich (mit Selbstbeteiligung)
Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft sind mitversichert – mit Ausnahme des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachen recht bei gewerblicher Nutzung
71
Geschäftskunden
Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen
Geschäftskunden J U R A F I R M
Dienstreise-Rechtsschutz: Versicherungsschutz besteht für
Arbeitnehmer bei angeordneten Dienstfahrten, auch mit
eigenem Kfz
Weitreichende Mitversicherung von Familienangehörigen
(5 Generationen)
Update-Garantie – zukünftige beitragsneutrale Leistungs verbesserungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert
Spezielle beitragsfreie Einschlüsse
Vorübergehende Vermietung von 1-8 Betten im Inland, z.B. an Feriengäste, bei einer maximalen Mietvertragsdauer von einem Jahr
Vermietung (auch Untervermietung) von bis zu drei einzelnen
Zimmern in der vom Versicherungsnehmer selbst bewohnten,
versicherten Wohneinheit, z.B. an Studenten, wenn es sich nicht um eine Wohnung, sondern um einzelne Zimmer handelt
Mitversichert sind auch Rechtsschutzfälle im Zusammenhang mit personenbezogenen Versicherungen des Versicherungsnehmers (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung und -zusatzversicherung, Unfallversicherung, Krankentagegeldversicherung)
Premium Service
Telefonischer Rechtsrat durch unabhängige Anwälte – zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr
Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten
Online-Beratung mit einfachem Dokumenten-Upload
Telefonische Mediation für die schnelle außergerichtliche Streitlösung
Kunden-Portal mit geprüften Musterverträgen
Online-Generator für Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Übernahme der Registrierungs-
gebühren beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
Aktualisierungs-Service bei Einführung einer neuen Tarifgeneration
Die Online-Beratung und die telefonische Mediation setzen einen
eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall voraus.
Bei allen PremiumService-Leistungen: keine Selbstbeteiligung
Rechtliches Konfliktpotential
Privat-Bereich
Produktmängel beim Kauf von Elektro-Geräten, Sportartikel oder Möbel
Hausrat-, Berufsunfähigkeits- oder anderen Versicherungen, weil diese die Leistung verweigern
Fehlerhafter Bescheid einer Behörde oder der gesetzlichen Rentenversicherung
Flugverspätungen und Mängel bei Urlaubsreisen
Berufs-Bereich (in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit)
Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder nicht ausbezahlter Lohn
Schlechtes Arbeitszeugnis
Höhe des Weihnachts- / Urlaubsgeldes oder verweigerter
Urlaub
Wichtige Information für Sie: In Arbeitsgerichtsprozessen trägt in der 1. Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig davon, welche Partei den Prozess gewinnt.
72
Verkehrs-Bereich
Fehlende Zahlung der gegnerischen Versicherung für den Unfallschaden am Auto
Mängel bei Autokauf und Reparatur
Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder
vermeintliche Unfallflucht
Firmen-Bereich
(ohne Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit)
Lohn- oder Urlaubsforderung eines gekündigten
Arbeitnehmers
Zerstörung der Büroeinrichtung durch einen auf frischer Tat ertappten Einbrecher
Angeblich zu wenig abgeführte Sozialversicherungsbeiträge für einen Arbeitnehmer
Grundstücks- und Mietbereich
Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung für das privat oder
gewerblich gemietete selbst genutzte Objekt
Kündigung / Eigenbedarfskündigung des Vermieters oder
Mängel in den gemieteten selbst genutzten Objekten
Lärmbelästigung durch Nachbarn
Vorsorge-Rechtsschutz
Kündigung des frisch verheirateten Kindes durch den
Ausbildungsbetrieb
Streit mit dem Mieter wegen der Nebenkostenabrechnung nach dem Neukauf einer vermieteten Eigentumswohnung oder eines vermieteten Geschäftslokals
Der bisher mitversicherte angestellte Ehepartner macht sich selbständig
Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz
Streitigkeiten mit
Betriebshaftpflichtversicherung,
Betriebsunterbrechungsversicherung oder anderen
gewerblichen Versicherungen
Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen
Mängel an der neu erworbenen selbst genutzten Produktions maschine oder IT-Anlage
Streitigkeiten aus der Renovierung der Büro- / Betriebsräume
Ausfall der gemieteten selbst genutzten Telefonanlage
Streitigkeiten mit dem Catering- oder Eventmanagement nach einer Firmenveranstaltung
Spezial-Straf-Rechtsschutz
Vermeintliche Steuerhinterziehung nach Nutzung eines
„Steuerspartipps“ aus einem Internet-Forum
Betrugsvorwurf, weil angeblich Firmengelder nicht ordnungs gemäß verwendet wurden
Vorwurf einer Umweltstraftat
Vermeintliche fahrlässige Körperverletzung, weil der ehren amtliche Übungsleiter nicht ausreichend auf seine Schützlinge aufgepasst haben soll
+
Privat
Beruf
Verkehr
Firma
Vorsorge
Wohnen / Gewerbeobjekt
Spezial-Straf-RS
Versiche­rungen
Hilfsgeschäfte
Geschäftskunden J U R ATA X X
Versicherte Bereiche
Rechtsschutzkombination aus
Spezial-Rechtsschutz
Privat-Bereich
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer
sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition
für den privaten Lebensbereich.
Berufs-Bereich für nichtselbständige Tätigkeiten
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer
sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit.
Verkehrs-Bereich
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition:
–als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertrags-
schluss und während der Vertragsdauer auf sie zugelassene oder auf ihre Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehene PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohn-
mobile ohne Vermietung, Nutzfahrzeuge bis 4 t Nutzlast, Omnibusse bis 9 Sitze, Traktoren sowie Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft,
–als Erwerber solcher Fahrzeuge,
–als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges,
–für die im Versicherungsschein genannten Motorfahrzeuge zu Lande, die sich im Besitz des Versicherungsnehmers oder der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition befinden, auch wenn diese nicht auf diesen Personenkreis zugelassen sind,
–als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge,
–bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel.
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer für rote Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen, soweit sie im Zusammenhang mit den genannten Fahrzeugarten verwendet werden.
Versicherungsschutz besteht für Arbeitnehmer des Versiche­rungsnehmers bei angeordneten Dienstfahrten, auch mit eigenem Kfz (Dienstreise-Rechtsschutz).
Anhänger sind mitversichert, soweit sie auf den versicherten Personenkreis zugelassen sind und von den versicherten
Fahrzeugen zulässigerweise gezogen werden können.
Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.
Bei gewerblicher Nutzung von Motorfahrzeugen zu Wasser und in der Luft besteht kein Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht.
Kein Versicherungsschutz besteht für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition für gewerblich genutzte Motor fahrzeuge bzgl. eines eigenen Geschäftsbetriebs.
Firmen-Bereich
(mit Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit)
Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seiner im Versicherungsschein angegebenen Kanzlei und dessen
angestellte Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.
Für den Versicherungsnehmer besteht Versicherungsschutz auch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit seinen angestell­ten
Personen.
Der Versicherungsschutz für den Vertrags-Rechtsschutz für
die selbständige Tätigkeit gilt ab Gericht.
Hinweis: Mehrere Firmen können in einem Rechtsschutz Vertrag zusammengefasst werden, wenn sie vom Versiche rungsnehmer in Personalunion geführt werden. Eine Personal union liegt vor, wenn mehrere Firmen vom gleichen
Eigentümer geführt werden bzw. bei mehreren Eigentümern diese 100% gemeinsamer Anteil an allen Firmen halten
(Jede Firma ist gesondert anzugeben).
Grundstücks- und Miet-Bereich
–Versichert sind alle gemieteten / selbst bewohnten Wohnun gen, Einfamilienhäuser im Inland des Versicherungsnehmers sowie der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition.
–Versichert sind zusätzlich alle vom Versicherungsnehmer für seine im Versicherungsschein angegebene Kanzlei
gewerblich selbst genutzten Objekte im Inland unter den im Versicherungsschein angegebenen Anschriften mit einer
Jahresbruttomiete / -pacht bis insgesamt 300.000,- €
(nicht für vermietete Grundstücke, Gebäude oder Gebäude teile). Die den Betrag übersteigende Jahresbruttomiet- / -pachtzahlung muss zusätzlich versichert werden.
Hinweis: Ist ein mitversicherter Familienangehöriger alleiniger Eigentümer und Verpächter des vom Versicherungsnehmer
gewerblich selbst genutzten Objektes, besteht für diesen
Versicherungsschutz in der Eigenschaft als Eigentümer der vermieteten gewerblichen Immobilie.
Vorsorge-Rechtsschutz
Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz
Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen
Spezial-Straf-Rechtsschutz
Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seiner im
Versicherungsschein angegebenen Kanzlei und dessen
angestellte Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.
Versichert ist im privaten und ehrenamtlichen Bereich sowie im beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit der Versicherungsnehmer sowie die Familienan gehörigen gemäß Familiendefinition.
Inklusive MediationXL sowie Aktualisierungs-Service und
Update-Garantie
73
Geschäftskunden
Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
(AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016):
§§ 28, 28 a ARB und Klausel 3, 4, 7, 8 und 9,
Sonderbedingungen SSR
Geschäftskunden J U R ATA X X
Familiendefinition
Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene
oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des
Versicherungsnehmers und deren
minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder,
unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen
Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, Pflege- und
Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeit-
punkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten,
im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versiche-
rungsnehmers leben und dort gemeldet sind.
Hinweis: Ist der Versicherungsnehmer ein Unternehmen, ist eine natürliche Person zu benennen, für die und deren Familienange- hörige gemäß Familiendefinition als Privatpersonen Rechtsschutz besteht. Diese Person muss als bezugsberechtigte Person im
Versicherungsschein genannt sein.
Versicherte Leistungsarten
Schadenersatz-Rechtsschutz
Arbeits-Rechtsschutz, auch als Arbeitgeber aus hauswirt schaftlichen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen
Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (für die Bereiche:
Verkehr, Privat, Firma, Versicherungsverträge, Hilfsgeschäfte und
eingekaufte Dienstleistungen)
Steuer-Rechtsschutz
Sozial-Rechtsschutz
Verwaltungs-Rechtsschutz
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Straf-Rechtsschutz
Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
Altersvorsorge- und Sparer-Rechtsschutz für den privaten Bereich
Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung
Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der privaten
Internetnutzung
Daten-Rechtsschutz für Selbständige, Firmen und Vereine
Zeugenbeistand
Firmenstellungnahme
Beistand im Verwaltungsrecht
Produkt-Highlights
Unbegrenzte Versicherungssumme europaweit, weltweit und
für die Strafkaution
Weltweiter Versicherungsschutz
bei Urlaubsreisen ohne zeitliche Begrenzung, Dienst- oder
Geschäftsreisen
für Work & Travel und Au-Pair-Aufenthalte
für Schüleraustausch und Auslandsstudium bis zu 1 Jahr
Vorsorge-Rechtsschutz für neu hinzukommende versicherbare
Risiken ohne Wartezeit
74
Internet-Rechtsschutz im privaten Bereich für:
über das Internet geschlossene Verträge
die erhaltene Abmahnung wegen Urheberrechtsverstoß
die Geltendmachung von Schadenersatz- und
Unterlassungsansprüchen bei Rufschädigung sowie bei
Identitäts- und Zahlungsmittelmissbrauch
die Verteidigung bei Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens (z.B. Beleidigung)
Umfassender Spezial-Straf-Rechtsschutz
europaweit im privaten, ehrenamtlichen und geschäftlichen Bereich sowie für den beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit
beim Vorwurf von Vergehen und Verbrechen
keine Rückforderung der Kosten bei Abschluss durch
Strafbefehl
Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit ab Gericht
Alle gemieteten, selbst bewohnten Wohnungen, Einfamilien-­
häuser im Inland versichert
Verwaltungs-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete
Widerspruchsverfahren im privaten und gewerblichen Bereich
vor deutschen Behörden
Steuer- und Sozial-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete
Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren im privaten Bereich vor deutschen Behörden
Park- und Halteverstöße, für die Punkte beim Kraftfahrt-
Bundesamt drohen
Rechtsschutz in Betreuungsverfahren, auch für alle mit versicherten Familienangehörigen
Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz, z.B. bei Erbrechts streitig­keiten
5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein
Einwand der Vorvertraglichkeit
Mitversicherung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus
erneuerbaren Energien im privaten Bereich bis 20.000,- €
Mediation ohne Selbstbeteiligung bei Aufhebungsvereinbarungen und angedrohter Kündigung, kollektivem Arbeits- und Dienstrecht und in allen versicherten Rechtsgebieten
MediationXL für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten im
geschäftlichen (=Wirtschaftsmediation) und privaten Bereich (mit Selbstbeteiligung)
Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft sind mitversichert – mit Ausnahme des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachen recht bei gewerblicher Nutzung
Dienstreise-Rechtsschutz: Versicherungsschutz besteht für
Arbeitnehmer bei angeordneten Dienstfahrten, auch mit
eigenem Kfz
Weitreichende Mitversicherung von Familienangehörigen
(5 Generationen)
Update-Garantie – zukünftige beitragsneutrale Leistungs verbesserungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert
Spezielle beitragsfreie Einschlüsse
Vorübergehende Vermietung von 1- 8 Betten im Inland, z.B. an Feriengäste, bei einer maximalen Mietvertragsdauer von einem Jahr
Vermietung (auch Untervermietung) von bis zu drei einzelnen
Zimmern in der vom Versicherungsnehmer selbst bewohnten,
versicherten Wohneinheit, z.B. an Studenten, wenn es sich nicht um eine Wohnung, sondern um einzelne Zimmer handelt
Mitversichert sind auch Rechtsschutzfälle im Zusammenhang mit personenbezogenen Versicherungen des Versicherungsnehmers (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung und -zusatzversicherung, Unfallversicherung, Krankentagegeldversicherung)
Premium Service
Telefonischer Rechtsrat durch unabhängige Anwälte – zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr
Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten
Online-Beratung mit einfachem Dokumenten-Upload
Telefonische Mediation für die schnelle außergerichtliche Streitlösung
Kunden-Portal mit geprüften Musterverträgen
Online-Generator für Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Übernahme der Registrierungs-
gebühren beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
Aktualisierungs-Service bei Einführung einer neuen Tarifgeneration
Die Online-Beratung und die telefonische Mediation setzen einen
eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall voraus.
Bei allen PremiumService-Leistungen: keine Selbstbeteiligung
Rechtliches Konfliktpotential
Privat-Bereich
Produktmängel beim Kauf von Elektro-Geräten, Sportartikel oder Möbel
Hausrat-, Berufsunfähigkeits- oder anderen Versicherungen, weil diese die Leistung verweigern
Fehlerhafter Bescheid einer Behörde oder der gesetzlichen Rentenversicherung
Flugverspätungen und Mängel bei Urlaubsreisen
Berufs-Bereich (in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit)
Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder nicht ausbezahlter Lohn
Schlechtes Arbeitszeugnis
Höhe des Weihnachts- / Urlaubsgeldes oder verweigerter
Urlaub
Wichtige Information für Sie: In Arbeitsgerichtsprozessen trägt in der 1. Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig davon, welche Partei den Prozess gewinnt.
Verkehrs-Bereich
Fehlende Zahlung der gegnerischen Versicherung für den Unfallschaden am Auto
Mängel bei Autokauf und Reparatur
Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder
vermeintliche Unfallflucht
Firmen-Bereich
(mit Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit)
Lohn- oder Urlaubsforderung eines gekündigten
Arbeitnehmers
Streitigkeit mit dem Mandanten wegen der Honorarrechnung
Angeblich zu wenig abgeführte Sozialversicherungsbeiträge für einen Arbeitnehmer
Grundstücks- und Mietbereich
Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung für das privat oder
gewerblich gemietete selbst genutzte Objekt
Kündigung / Eigenbedarfskündigung des Vermieters oder
Mängel in den gemieteten selbst genutzten Objekten
Lärmbelästigung durch Nachbarn
Vorsorge-Rechtsschutz
Kündigung des frisch verheirateten Kindes durch den
Ausbildungsbetrieb
Streit mit dem Mieter wegen der Nebenkostenabrechnung nach dem Neukauf einer vermieteten Eigentumswohnung oder eines vermieteten Geschäftslokals
Der bisher mitversicherte angestellte Ehepartner macht sich selbständig
Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz
Streitigkeiten mit
Betriebshaftpflichtversicherung,
Betriebsunterbrechungsversicherung oder anderen
gewerblichen Versicherungen
Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen
Mängel an der neu erworbenen selbst genutzten IT-Anlage
Streitigkeiten aus der Renovierung der Büro- / Betriebsräume
Ausfall der gemieteten selbst genutzten Telefonanlage
Streitigkeiten mit dem Catering- oder Eventmanagement nach einer Firmenveranstaltung
Spezial-Straf-Rechtsschutz
Ermittlung gegen den Steuerberater wegen angeblicher
Beihilfe zur Steuerhinterziehung
Betrugsvorwurf, weil angeblich Gelder der Kanzlei nicht
ordnungsgemäß verwendet wurden
Vermeintliche fahrlässige Körperverletzung, weil der ehren amtliche Übungsleiter nicht ausreichend auf seine Schützlinge aufgepasst haben soll
75
Geschäftskunden
Geschäftskunden J U R ATA X X
+
Privat
Beruf
Verkehr
Firma
Vorsorge
Wohnen / Gewerbeobjekt
Spezial-Straf-RS
Versiche­rungen
Hilfsgeschäfte
Geschäftskunden J U R H O G A , J U R S H O P, J U R S T U D I O
Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
(AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016):
§§ 28, 28 a ARB und Klausel 3, 4, 7 und 8,
Sonderbedingungen SSR und FVRS
Versicherte Bereiche
Rechtsschutzkombination aus
Spezial-Rechtsschutz
Privat-Bereich
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer
sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition
für den privaten Lebensbereich.
Berufs-Bereich für nichtselbständige Tätigkeiten
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer
sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit.
Verkehrs-Bereich
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition:
–als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertrags- schluss und während der Vertragsdauer auf sie zugelassene oder auf ihre Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehene PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohn- mobile ohne Vermietung, Nutzfahrzeuge bis 4 t Nutzlast, Omnibusse bis 9 Sitze, Traktoren sowie Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft,
–als Erwerber solcher Fahrzeuge,
–als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges,
–für die im Versicherungsschein genannten Motorfahrzeuge zu Lande, die sich im Besitz des Versicherungsnehmers oder der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition befinden, auch wenn diese nicht auf diesen Personenkreis zugelassen sind,
–als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge
sowie
–bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel.
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer für rote Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen, soweit sie im Zusammenhang mit den genannten Fahrzeugarten verwendet werden.
Versicherungsschutz besteht für Arbeitnehmer des Versiche­rungsnehmers bei angeordneten Dienstfahrten, auch mit eigenem Kfz (Dienstreise-Rechtsschutz).
Anhänger sind mitversichert, soweit sie auf den versicherten Personenkreis zugelassen sind und von den versicherten
Fahrzeugen zulässigerweise gezogen werden können.
Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.
Bei gewerblicher Nutzung von Motorfahrzeugen zu Wasser und in der Luft besteht kein Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht.
Kein Versicherungsschutz besteht für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition für gewerblich genutzte Motor fahrzeuge bzgl. eines eigenen Geschäftsbetriebs.
76
Taxen, Mietwagen, Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge und
Omnibusse über 9 Sitze sind nicht versichert und können
über den Verkehrs- oder Fahrzeug-Rechtsschutz versichert
werden.
Firmen-Bereich mit Firmen-Vertrags-Rechtsschutz für die
selbständige Tätigkeit
Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seiner im Ver sicherungsschein angegebenen Betriebsart und dessen
angestellte Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.
Für den Versicherungsnehmer besteht Versicherungsschutz auch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit seinen angestell­ten
Personen.
Hinweis: Mehrere Firmen können in einem RechtsschutzVertrag zusammengefasst werden, wenn sie vom Versicherungsnehmer in Personalunion geführt werden. Eine Personalunion liegt vor, wenn mehrere Firmen vom gleichen
Eigentümer geführt werden bzw. bei mehreren Eigentümern diese 100% gemeinsamer Anteil an allen Firmen halten
(Jede Firma ist gesondert anzugeben).
Der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz gilt nicht für die Abwehr
jeglicher Schadenersatzansprüche (möglicherweise über eine
bestehende Betriebshaftpflicht-Versicherung abgedeckt).
Versicherungsschutz gilt ab Gericht. Zuständig muss ein deutsches Gericht sein. Die AUXILIA trägt die Kosten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bis zu einem Höchstbetrag
von 50.000,-€ je Rechtsschutzfall. Dieser Höchstbetrag umfasst alle Zahlungen, die die AUXILIA auf Rechtsschutzfälle
leistet, die zeitlich und ursächlich mit dem Ausgangsstreit
zusammenhängen. Eine Streitwertuntergrenze ist nicht vorhanden.
Der Rechtsschutz gilt nicht für Streitigkeiten
–von Gesellschaften einer Firmengruppe bzw. eines Konzerns untereinander,
–in ursächlichem Zusammenhang mit dem Handels vertreter- oder Maklerrecht,
–für die Anschaffung, Veräußerung oder Belastung von Grund stücken, Betrieben sowie Betriebsteilen.
Kosten für eventuell notwendige Zwangsvollstreckungen im Ausland werden nicht übernommen.
Grundstücks- und Miet-Bereich
–Versichert sind alle gemieteten / selbst bewohnten Wohnun-
gen, Einfamilienhäuser im Inland des Versicherungsnehmers sowie der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition.
–Versichert sind zusätzlich alle vom Versicherungsnehmer für seine im Versicherungsschein angegebene Betriebsart
gewerblich selbst genutzten Objekte im Inland unter den im Versicherungsschein angegebenen Anschriften mit einer
Jahresbruttomiete / -pacht bis insgesamt 300.000,- €
(nicht für vermietete Grundstücke, Gebäude- oder Gebäude teile). Die den Betrag übersteigende Jahresbruttomiet- / -pachtzahlung muss zusätzlich versichert werden.
Hinweis: Ist ein mitversicherter Familienangehöriger alleiniger Eigentümer und Verpächter des vom Versicherungsnehmer
gewerblich selbst genutzten Objektes, besteht für diesen
Versicherungsschutz in der Eigenschaft als Eigentümer der vermieteten gewerblichen Immobilie.
Vorsorge-Rechtsschutz
Geschäftskunden J U R H O G A , J U R S H O P, J U R S T U D I O
Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen
Spezial-Straf-Rechtsschutz
Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seiner im
Versicherungsschein angegebenen Betriebsart und dessen
angestellte Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.
Versichert ist im privaten und ehrenamtlichen Bereich sowie im beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit der Versicherungsnehmer sowie die Familienan gehörigen gemäß Familiendefinition.
Inklusive MediationXL sowie Aktualisierungs-Service und
Update-Garantie
Versichert werden kann bis zum nachstehenden GesamtBruttoumsatz
JURSTUDIO bis 500.000,- €
JURSHOP bis 1.000.000,- €
JURHOGA bis 2.000.000,- €
Wird die vorgenannte Gesamt-Bruttoumsatzgrenze überschritten, ist
dies vom Versicherungsnehmer bei der AUXILIA anzuzeigen. Wegen
dieser Gefahrerhöhung kann unter bestimmten Voraussetzungen der
Beitrag des Vertrages erhöht werden oder es kann eine Kündigung
durch die AUXILIA erfolgen.
Familiendefinition
Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene
oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des
Versicherungsnehmers und deren
minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder,
unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen
Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, Pflege- und
Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte
berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungs bezogenes Entgelt erhalten,
im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versiche-
rungsnehmers leben und dort gemeldet sind.
Hinweis: Ist der Versicherungsnehmer ein Unternehmen, ist eine natürliche Person zu benennen, für die und deren Familienange- hörige gemäß Familiendefinition als Privatpersonen Rechtsschutz besteht. Diese Person muss als bezugsberechtigte Person im
Versicherungsschein genannt sein.
Versicherte Leistungsarten
Schadenersatz-Rechtsschutz
Arbeits-Rechtsschutz, auch als Arbeitgeber aus hauswirt schaftlichen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen
Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (für die Bereiche:
Verkehr, Privat, Firma, Versicherungsverträge, Hilfsgeschäfte und
eingekaufte Dienstleistungen)
Steuer-Rechtsschutz
Sozial-Rechtsschutz
Verwaltungs-Rechtsschutz
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Straf-Rechtsschutz
Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
Altersvorsorge- und Sparer-Rechtsschutz für den privaten Bereich
Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung
Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der privaten
Internetnutzung
Daten-Rechtsschutz für Selbständige, Firmen und Vereine
Zeugenbeistand
Firmenstellungnahme
Beistand im Verwaltungsrecht
Produkt-Highlights
Unbegrenzte Versicherungssumme europaweit, weltweit und
für die Strafkaution
Weltweiter Versicherungsschutz
bei Urlaubsreisen ohne zeitliche Begrenzung, Dienst- oder
Geschäftsreisen
für Work & Travel und Au-Pair-Aufenthalte
für Schüleraustausch und Auslandsstudium bis zu 1 Jahr
Vorsorge-Rechtsschutz für neu hinzukommende versicherbare
Risiken ohne Wartezeit
Internet-Rechtsschutz im privaten Bereich für:
über das Internet geschlossene Verträge
die erhaltene Abmahnung wegen Urheberrechtsverstoß
die Geltendmachung von Schadenersatz- und
Unterlassungsansprüchen bei Rufschädigung sowie bei
Identitäts- und Zahlungsmittelmissbrauch
die Verteidigung bei Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens (z.B. Beleidigung)
Umfassender Spezial-Straf-Rechtsschutz
europaweit im privaten, ehrenamtlichen und geschäftlichen Bereich sowie für den beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit
beim Vorwurf von Vergehen und Verbrechen
keine Rückforderung der Kosten bei Abschluss durch
Strafbefehl
Firmen-Vertrag-Rechtsschutz
Alle gemieteten, selbst bewohnten Wohnungen,
Einfamilienhäuser im Inland versichert
Verwaltungs-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete
Widerspruchsverfahren im privaten und gewerblichen Bereich
vor deutschen Behörden
Steuer- und Sozial-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete
Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren im privaten Bereich vor deutschen Behörden
Park- und Halteverstöße, für die Punkte beim Kraftfahrt-
Bundesamt drohen
Rechtsschutz in Betreuungsverfahren, auch für alle mit versicherten Familienangehörigen
Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz, z.B. bei Erbrechts streitig­keiten
5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein
Einwand der Vorvertraglichkeit
Mitversicherung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus
erneuerbaren Energien im privaten Bereich bis 20.000,- €
Mediation ohne Selbstbeteiligung bei Aufhebungsvereinbarungen und angedrohter Kündigung, kollektivem Arbeits- und Dienstrecht und in allen versicherten Rechtsgebieten
77
Geschäftskunden
Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz
Geschäftskunden J U R H O G A , J U R S H O P, J U R S T U D I O
MediationXL für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten im
geschäftlichen (=Wirtschaftsmediation) und privaten Bereich (mit Selbstbeteiligung)
Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft sind mitversichert – mit Ausnahme des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachen recht bei gewerblicher Nutzung
Dienstreise-Rechtsschutz: Versicherungsschutz besteht für
Arbeitnehmer bei angeordneten Dienstfahrten, auch mit
eigenem Kfz
Weitreichende Mitversicherung von Familienangehörigen
(5 Generationen)
Update-Garantie – zukünftige beitragsneutrale Leistungs verbesserungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert
Spezielle beitragsfreie Einschlüsse
Vorübergehende Vermietung von 1-8 Betten im Inland, z.B. an Feriengäste, bei einer maximalen Mietvertragsdauer von einem Jahr
Vermietung (auch Untervermietung) von bis zu drei einzelnen
Zimmern in der vom Versicherungsnehmer selbst bewohnten,
versicherten Wohneinheit, z.B. an Studenten, wenn es sich nicht um eine Wohnung, sondern um einzelne Zimmer handelt
Mitversichert sind auch Rechtsschutzfälle im Zusammenhang mit personenbezogenen Versicherungen des Versicherungsnehmers (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung und -zusatzversicherung, Unfallversicherung, Krankentagegeldversicherung)
Premium Service
Telefonischer Rechtsrat durch unabhängige Anwälte – zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr
Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten
Online-Beratung mit einfachem Dokumenten-Upload
Telefonische Mediation für die schnelle außergerichtliche Streitlösung
Kunden-Portal mit geprüften Musterverträgen
Online-Generator für Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Übernahme der Registrierungs-
gebühren beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
Aktualisierungs-Service bei Einführung einer neuen Tarifgeneration
Die Online-Beratung und die telefonische Mediation setzen einen
eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall voraus.
Bei allen PremiumService-Leistungen: keine Selbstbeteiligung
Rechtliches Konfliktpotential
Privat-Bereich
Produktmängel beim Kauf von Elektro-Geräten, Sportartikel oder Möbel
Hausrat-, Berufsunfähigkeits- oder anderen Versicherungen, weil diese die Leistung verweigern
Fehlerhafter Bescheid einer Behörde oder der gesetzlichen Rentenversicherung
Flugverspätungen und Mängel bei Urlaubsreisen
78
Berufs-Bereich (in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit)
Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder nicht ausbezahlter Lohn
Schlechtes Arbeitszeugnis
Höhe des Weihnachts- / Urlaubsgeldes oder verweigerter
Urlaub
Wichtige Information für Sie: In Arbeitsgerichtsprozessen trägt in der 1. Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig davon, welche Partei den Prozess gewinnt.
Verkehrs-Bereich
Fehlende Zahlung der gegnerischen Versicherung für den Unfallschaden am Auto
Mängel bei Autokauf und Reparatur
Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder
vermeintliche Unfallflucht
Firmen-Bereich mit Vertrags-Rechtsschutz
Lohn- oder Urlaubsforderung eines gekündigten
Arbeitnehmers
Zerstörung der Büroeinrichtung durch einen auf frischer Tat ertappten Einbrecher
Angeblich zu wenig abgeführte Sozialversicherungsbeiträge für einen Arbeitnehmer
Streit mit einem Kunden vor Gericht, da dieser die Rechnung nicht gezahlt hat
Grundstücks- und Mietbereich
Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung für das privat oder
gewerblich gemietete selbst genutzte Objekt
Kündigung / Eigenbedarfskündigung des Vermieters oder
Mängel in den gemieteten selbst genutzten Objekten
Lärmbelästigung durch Nachbarn
Vorsorge-Rechtsschutz
Kündigung des frisch verheirateten Kindes durch den
Ausbildungsbetrieb
Streit mit dem Mieter wegen der Nebenkostenabrechnung nach dem Neukauf einer vermieteten Eigentumswohnung oder eines vermieteten Geschäftslokals
Der bisher mitversicherte angestellte Ehepartner macht sich selbständig
Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz
Streitigkeiten mit
Betriebshaftpflichtversicherung,
Betriebsunterbrechungsversicherung oder anderen
gewerblichen Versicherungen
Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen
Mängel an der neu erworbenen selbst genutzten Produktions maschine oder IT-Anlage
Streitigkeiten aus der Renovierung der Büro- / Betriebsräume
Ausfall der gemieteten selbst genutzten Telefonanlage
Streitigkeiten mit dem Catering- oder Eventmanagement nach einer Firmenveranstaltung
Spezial-Straf-Rechtsschutz
Vermeintliche Steuerhinterziehung nach Nutzung eines
„Steuerspartipps“ aus einem Internet-Forum
Betrugsvorwurf, weil angeblich Firmengelder nicht ordnungs gemäß verwendet wurden
Vorwurf einer Umweltstraftat
Vermeintliche fahrlässige Körperverletzung, weil der ehren amtliche Übungsleiter nicht ausreichend auf seine Schützlinge aufgepasst haben soll
+
Privat
Beruf
Verkehr
Firma
Vorsorge
Wohnen / Gewerbeobjekt
Spezial-Straf-RS
Geschäftskunden Spezial-Rechtsschutz mit Spezial-Straf-Rechtsschutz
Versicherte Bereiche
Rechtsschutzkombination aus:
Spezial-Rechtsschutz
Privat-Bereich
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familien­­­definition für den privaten Lebensbereich.
Berufs-Bereich für nichtselbständige Tätigkeiten
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit.
Verkehrs-Bereich
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition:
–als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertrags schluss und während der Vertragsdauer auf sie zugelassene oder auf ihre Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehene PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohn-
mobile ohne Vermietung, Nutzfahrzeuge auch über 4 t
Nutzlast, Omnibusse bis 9 Sitze, PKW-Fahrschulfahrzeuge, Sattelzugmaschinen, Traktoren, zulassungspflichtige Sonder fahrzeuge und Arbeitsmaschinen sowie Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft,
–als Erwerber solcher Fahrzeuge,
–als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges,
–für die im Versicherungsschein genannten Motorfahrzeuge zu Lande, die sich im Besitz des Versicherungsnehmers oder der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition befinden, auch wenn diese nicht auf diesen Personenkreis zugelassen sind,
–als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge sowie
–bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel.
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer:
–als Obhutnehmer von Obhutsfahrzeugen
–für rote Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen, soweit sie im Zusammenhang mit den genannten Fahrzeugarten verwendet werden.
Versicherungsschutz besteht für Arbeitnehmer bei angeordne ten Dienstfahrten, auch mit eigenem Kfz (Dienstreise-Rechtsschutz).
Anhänger sind mitversichert, soweit sie auf den versicherten Personenkreis zugelassen sind und von den versicherten Fahr-
zeugen zulässigerweise gezogen werden können.
Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.
Kein Versicherungsschutz besteht für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition für gewerblich genutzte Motorfahr zeuge bzgl. eines eigenen Geschäftsbetriebs.
Hinweise:
–Taxen, Mietwagen, Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge und
Omnibusse über 9 Sitze sind nicht versichert und können
über den Verkehrs- oder Fahrzeug-Rechtsschutz versichert
werden.
–Bei Speditionen, Fuhr- und Transportunternehmen sind Nutzfahrzeuge über 4 t Nutzlast, Sattelzugmaschinen,
Omnibusse über 9 Sitze und Fahrzeuge mit roten Kennzeichen sowie Anhänger nicht versichert und können über den
Verkehrs- oder Fahrzeug-Rechtsschutz versichert werden.
–Für Kfz- und Nutzfahrzeug-Händler besteht kein Rechtsschutz bezüglich des gewerblichen Kaufs / Verkaufs von Fahrzeugen. Rechtsschutz besteht dagegen für den nicht nur vorübergehen-
den Erwerb zur Eigennutzung.
Firmen-Bereich
(ohne Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit)
Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seiner / seinem im Versicherungsschein angegebenen Betriebsart / Betrieb und
dessen angestellte Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.
Für den Versicherungsnehmer besteht Versicherungsschutz auch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit seinen angestell-
ten Personen.
Hinweis: Mehrere Firmen können in einem Rechtsschutzvertrag
zusammengefasst werden, wenn sie vom Versicherungsnehmer
in Personalunion geführt werden. Eine Personalunion liegt vor,
wenn mehrere Firmen vom gleichen Eigentümer geführt werden bzw. bei mehreren Eigentümern diese 100% gemeinsamer
Anteil an allen Firmen halten (Jede Firma ist gesondert anzugeben).
Grundstücks- und Miet-Bereich
– Versichert sind alle gemieteten / selbst bewohnten Wohnun-
gen, Einfamilienhäuser im Inland des Versicherungsnehmers sowie der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition.
– Versichert sind zusätzlich alle vom Versicherungsnehmer für seine / seinem im Versicherungsschein angegebene Betriebsart / Betrieb gewerblich selbst genutzten Objekte im Inland unter den im Versicherungsschein angegebenen Anschriften mit einer Jahresbruttomiete / -pacht bis insgesamt 300.000,- € (nicht für vermietete Grundstücke, Gebäude oder Gebäude teile). Die den Betrag übersteigende Jahresbruttomiet- / -pacht-
zahlung muss zusätzlich versichert werden.
Hinweis: Ist ein mitversicherter Familienangehöriger alleiniger
Eigentümer und Verpächter der vom Versicherungsnehmer
gewerblich selbst genutzten Objekte, besteht für diesen Versicherungsschutz in der Eigenschaft als Eigentümer der vermieteten gewerblichen Immobilie. Vorsorge-Rechtsschutz
Bei gewerblicher Nutzung von Motorfahrzeugen zu Wasser und in der Luft besteht kein Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht.
79
Geschäftskunden
Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
(AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016):
§ 28 ARB, Klausel 4, 7 und 8, Sonderbedingungen SSR
Geschäftskunden Spezial-Rechtsschutz mit Spezial-Straf-Rechtsschutz
Spezial-Straf-Rechtsschutz
Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seiner im Versicherungsschein angegebenen Betriebsart und dessen
angestellte Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.
Versichert ist im privaten und ehrenamtlichen Bereich sowie im beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen
Tätigkeit der Versicherungsnehmer sowie die Familien angehörigen gemäß Familiendefinition.
Inklusive MediationXL sowie Aktualisierungs-Service und
Update-Garantie
Familiendefinition
Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene
oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des
Versicherungsnehmers und deren
minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder,
unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen
Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, Pflege- und
Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem
Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte
berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungs bezogenes Entgelt erhalten,
im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versiche-
rungsnehmers leben und dort gemeldet sind.
Hinweis: Ist der Versicherungsnehmer ein Unternehmen, ist eine
natürliche Person zu benennen, für die und deren Familienangehörige gemäß Familiendefinition als Privatpersonen Rechtsschutz
besteht. Diese Person muss als bezugsberechtigte Person im
Versicherungsschein genannt sein.
Versicherte Leistungsarten
Schadenersatz-Rechtsschutz
Arbeits-Rechtsschutz, auch als Arbeitgeber aus hauswirtschaftli-
chen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen
Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (für die Bereiche:
Verkehr und Privat)
Steuer-Rechtsschutz
Sozial -Rechtsschutz
Verwaltungs-Rechtsschutz
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Straf-Rechtsschutz
Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
Altersvorsorge- und Sparer-Rechtsschutz für den privaten Bereich
Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung
Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der privaten
Internetnutzung
Daten-Rechtsschutz für Selbständige, Firmen und Vereine
Zeugenbeistand
Firmenstellungnahme
Beistand im Verwaltungsrecht
80
Produkt-Highlights
Unbegrenzte Versicherungssumme europaweit, weltweit und für die Strafkaution
Weltweiter Versicherungsschutz
bei Urlaubsreisen ohne zeitliche Begrenzung, Dienst- oder Geschäftsreisen
für Work & Travel und Au-Pair-Aufenthalte
für Schüleraustausch und Auslandsstudium bis zu 1 Jahr
Vorsorge-Rechtsschutz für neu hinzukommende versicherbare
Risiken ohne Wartezeit
Internet-Rechtsschutz im privaten Bereich für
über das Internet geschlossene Verträge
die erhaltene Abmahnung wegen Urheberrechtsverstoß
die Geltendmachung von Schadenersatz- und Unterlassungs-
ansprüchen bei Rufschädigung sowie bei Identitäts- und
Zahlungsmittelmissbrauch
die Verteidigung bei Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens (z.B. Beleidigung)
Umfassender Spezial-Straf-Rechtsschutz
europaweit im privaten, ehrenamtlichen und geschäftlichen Bereich sowie für den beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit
beim Vorwurf von Vergehen und Verbrechen
keine Rückforderung der Kosten bei Abschluss durch Strafbefehl
Money-Service+ für die Vermittlung von Inkassodienstleistungen zu Sonderkonditionen
Alle gemieteten, selbst bewohnten Wohnungen,
Einfamilienhäuser im Inland versichert
Verwaltungs-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Wider-
spruchsverfahren im privaten und gewerblichen Bereich vor
deutschen Behörden
Steuer- und Sozial-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete
Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren im privaten Bereich vor deutschen Behörden
Park- und Halteverstöße, für die Punkte beim Kraftfahrt-Bundes-
amt drohen
Rechtsschutz in Betreuungsverfahren, auch für alle mit versicherten Familienangehörigen
Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz, z.B. bei Erbrechtsstreitigkeiten
5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein
Einwand der Vorvertraglichkeit
Mitversicherung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien im privaten Bereich bis 20.000,- €
Mediation ohne Selbstbeteiligung bei Aufhebungsvereinbarungen und angedrohter Kündigung, kollektivem Arbeits- und Dienst-
recht und in allen versicherten Rechtsgebieten
MediationXL für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten im geschäftlichen (=Wirtschaftsmediation) und privaten Bereich (mit Selbstbeteiligung)
Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft sind mitversichert - mit Ausnahme des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht bei gewerblicher Nutzung
Dienstreise-Rechtsschutz: Versicherungsschutz besteht für Arbeit nehmer bei angeordneten Dienstfahrten, auch mit eigenem Kfz
Weitreichende Mitversicherung von Familienangehörigen
(5 Generationen)
Update-Garantie - zukünftige beitragsneutrale Leistungsver besserungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert.
Spezielle beitragsfreie Einschlüsse
Vorübergehende Vermietung von 1-8 Betten im Inland, z.B. an Feriengäste, bei einer maximalen Mietvertragsdauer von einem Jahr
Vermietung (auch Untervermietung) von bis zu drei einzelnen
Zimmern in der vom Versicherungsnehmer selbst bewohnten,
versicherten Wohneinheit, z.B. an Studenten, wenn es sich nicht um eine Wohnung, sondern um einzelne Zimmer handelt
Mitversichert sind auch Rechtsschutzfälle im Zusammenhang mit personenbezogenen Versicherungen des Versicherungsnehmers (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung und -zusatzversicherung, Unfallversicherung, Krankentagegeldversicherung)
Premium Service
Telefonischer Rechtsrat durch unabhängige Anwälte – zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr
Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten
Online-Beratung mit einfachem Dokumenten-Upload
Telefonische Mediation für die schnelle außergerichtliche Streitlösung
Kunden-Portal mit geprüften Musterverträgen
Online-Generator für Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Übernahme der Registrierungs-
gebühren beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
Aktualisierungs-Service bei Einführung einer neuen Tarifgeneration
Die Online-Beratung und die telefonische Mediation setzen einen
eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall voraus.
Firmen-Bereich
(ohne Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit)
Lohn- oder Urlaubsforderung eines gekündigten
Arbeitnehmers
Zerstörung der Büroeinrichtung durch einen auf frischer Tat ertappten Einbrecher
Angeblich zu wenig abgeführte Sozialversicherungsbeiträge für einen Arbeitnehmer
Grundstücks- und Mietbereich
Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung für das privat oder
gewerblich gemietete selbst genutzte Objekt
Kündigung / Eigenbedarfskündigung des Vermieters oder
Mängel in den gemieteten selbst genutzten Objekten
Lärmbelästigung durch Nachbarn
Vorsorge-Rechtsschutz
Kündigung des frisch verheirateten Kindes durch den
Ausbildungsbetrieb
Streit mit dem Mieter wegen der Nebenkostenabrechnung nach dem Neukauf einer vermieteten Eigentumswohnung oder eines vermieteten Geschäftslokals
Der bisher mitversicherte angestellte Ehepartner macht sich selbständig
Spezial-Straf-Rechtsschutz
Vermeintliche Steuerhinterziehung nach Nutzung eines
„Steuerspartipps“ aus einem Internet-Forum
Betrugsvorwurf, weil angeblich Firmengelder nicht ordnungs gemäß verwendet wurden
Vorwurf einer Umweltstraftat
Vermeintliche fahrlässige Körperverletzung, weil der ehren amtliche Übungsleiter nicht ausreichend auf seine Schützlinge aufgepasst haben soll
Bei allen PremiumService-Leistungen: keine Selbstbeteiligung
Rechtliches Konfliktpotential
Privat-Bereich
Produktmängel beim Kauf von Elektro-Geräten, Sportartikel oder Möbel
Hausrat-, Berufsunfähigkeits- oder anderen Versicherungen, weil diese die Leistung verweigern
Fehlerhafter Bescheid einer Behörde oder der gesetzlichen Rentenversicherung
Flugverspätungen und Mängel bei Urlaubsreisen
Berufs-Bereich (in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit)
Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder nicht ausbezahlter Lohn
Schlechtes Arbeitszeugnis
Höhe des Weihnachts- / Urlaubsgeldes oder verweigerter
Urlaub
Wichtige Information für Sie: In Arbeitsgerichtsprozessen trägt in der 1. Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig davon, welche Partei den Prozess gewinnt.
Verkehrs-Bereich
Fehlende Zahlung der gegnerischen Versicherung für den Unfallschaden am Auto
Mängel bei Autokauf und Reparatur
Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder
vermeintliche Unfallflucht
81
Geschäftskunden
Geschäftskunden Spezial-Rechtsschutz mit Spezial-Straf-Rechtsschutz
+
Privat
Beruf
Verkehr
Firma
Vorsorge
Wohnen / Gewerbeobjekt
Geschäftskunden Spezial-Rechtsschutz
Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
(AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016):
§ 28 ARB, Klausel 4, 7 und 8
Versicherte Bereiche
Rechtsschutzkombination aus:
Spezial-Rechtsschutz
Privat-Bereich
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familien­­­definition für den privaten Lebensbereich.
Berufs-Bereich für nichtselbständige Tätigkeiten
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit.
Verkehrs-Bereich
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition:
–als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertrags schluss und während der Vertragsdauer auf sie zugelassene oder auf ihre Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehene PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohnmobile ohne Vermietung Nutzfahrzeuge auch über 4 t Nutzlast, Omnibusse bis 9 Sitze, PKW-Fahrschulfahrzeuge, Sattelzugmaschinen, Traktoren, zulassungspflichtige Sonde fahrzeuge und Arbeitsmaschinen sowie Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft,
–als Erwerber solcher Fahrzeuge,
–als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges,
–für die im Versicherungsschein genannten Motorfahrzeuge zu Lande, die sich im Besitz des Versicherungsnehmers oder der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition befinden, auch wenn diese nicht auf diesen Personenkreis zugelassen sind,
–als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge sowie
–bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel.
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer:
–als Obhutnehmer von Obhutsfahrzeugen
–für rote Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen, soweit sie im Zusammenhang mit den genannten Fahrzeugarten verwendet werden.
Versicherungsschutz besteht für Arbeitnehmer bei angeordne ten Dienstfahrten, auch mit eigenem Kfz (Dienstreise-Rechtsschutz).
Anhänger sind mitversichert, soweit sie auf den versicherten Personenkreis zugelassen sind und von den versicherten Fahr-
zeugen zulässigerweise gezogen werden können.
Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.
82
Bei gewerblicher Nutzung von Motorfahrzeugen zu Wasser und in der Luft besteht kein Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht.
Kein Versicherungsschutz besteht für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition für gewerblich genutzte Motorfahr zeuge bzgl. eines eigenen Geschäftsbetriebs.
Hinweise:
–Taxen, Mietwagen, Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge und
Omnibusse über 9 Sitze sind nicht versichert und können
über den Verkehrs- oder Fahrzeug-Rechtsschutz versichert
werden.
–Bei Speditionen, Fuhr- und Transportunternehmen sind Nutzfahrzeuge über 4 t Nutzlast, Sattelzugmaschinen,
Omnibusse über 9 Sitze und Fahrzeuge mit roten Kennzeichen sowie Anhänger nicht versichert und können über den
Verkehrs- oder Fahrzeug-Rechtsschutz versichert werden.
–Für Kfz- und Nutzfahrzeug-Händler besteht kein Rechtsschutz bezüglich des gewerblichen Kaufs / Verkaufs von Fahrzeugen. Rechtsschutz besteht dagegen für den nicht nur vorübergehen-
den Erwerb zur Eigennutzung.
Firmen-Bereich
(ohne Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit)
Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seiner im Versicherungsschein angegebenen Betriebsart und dessen
angestellte Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.
Für den Versicherungsnehmer besteht Versicherungsschutz auch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit seinen angestellten Personen.
Hinweis: Mehrere Firmen können in einem Rechtsschutzvertrag
zusammengefasst werden, wenn sie vom Versicherungsnehmer
in Personalunion geführt werden. Eine Personalunion liegt vor,
wenn mehrere Firmen vom gleichen Eigentümer geführt werden bzw. bei mehreren Eigentümern diese 100% gemeinsamer
Anteil an allen Firmen halten (Jede Firma ist gesondert anzugeben).
Grundstücks- und Miet-Bereich
– Versichert sind alle gemieteten / selbst bewohnten Wohnun-
gen, Einfamilienhäuser im Inland des Versicherungsnehmers sowie der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition.
– Versichert sind zusätzlich alle vom Versicherungsnehmer für seine / seinem im Versicherungsschein angegebene Betriebsart / Betrieb gewerblich selbst genutzten Objekte im Inland unter den im Versicherungsschein angegebenen Anschriften mit einer Jahresbruttomiete / -pacht bis insgesamt 300.000,- € (nicht für vermietete Grundstücke, Gebäude oder Gebäude teile). Die den Betrag übersteigende Jahresbruttomiet- /
-pachtzahlung muss zusätzlich versichert werden.
Hinweis: Ist ein mitversicherter Familienangehöriger alleiniger Eigentümer und Verpächter der vom Versicherungsnehmer gewerblich selbst genutzten Objekte, besteht für diesen Versicherungsschutz in der Eigenschaft als Eigentümer der vermie-
teten gewerblichen Immobilie. Vorsorge-Rechtsschutz
Familiendefinition
Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene
oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des
Versicherungsnehmers und deren
minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder,
unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen
Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, Pflege- und
Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem
Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte
berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungs bezogenes Entgelt erhalten,
im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versiche-
rungsnehmers leben und dort gemeldet sind.
Hinweis: Ist der Versicherungsnehmer ein Unternehmen, ist eine
natürliche Person zu benennen, für die und deren Familienangehörige gemäß Familiendefinition als Privatpersonen Rechtsschutz
besteht. Diese Person muss als bezugsberechtigte Person im
Versicherungsschein genannt sein.
Versicherte Leistungsarten
Schadenersatz-Rechtsschutz
Arbeits-Rechtsschutz, auch als Arbeitgeber aus hauswirtschaftli-
chen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen
Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (für die Bereiche:
Verkehr und Privat)
Steuer-Rechtsschutz
Sozial -Rechtsschutz
Verwaltungs-Rechtsschutz
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Straf-Rechtsschutz
Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
Altersvorsorge- und Sparer-Rechtsschutz für den privaten Bereich
Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung
Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der privaten
Internetnutzung
Daten-Rechtsschutz für Selbständige, Firmen und Vereine
Produkt-Highlights
Unbegrenzte Versicherungssumme europaweit, weltweit und für die Strafkaution
Weltweiter Versicherungsschutz
bei Urlaubsreisen ohne zeitliche Begrenzung, Dienst- oder Geschäftsreisen
für Work & Travel und Au-Pair-Aufenthalte
für Schüleraustausch und Auslandsstudium bis zu 1 Jahr
Vorsorge-Rechtsschutz für neu hinzukommende versicherbare
Risiken ohne Wartezeit
Internet-Rechtsschutz im privaten Bereich für
über das Internet geschlossene Verträge
die erhaltene Abmahnung wegen Urheberrechtsverstoß
die Geltendmachung von Schadenersatz- und Unterlassungs-
ansprüchen bei Rufschädigung sowie bei Identitäts- und
Zahlungsmittelmissbrauch
Money-Service+ für die Vermittlung von Inkassodienstleistungen zu Sonderkonditionen
Alle gemieteten, selbst bewohnten Wohnungen,
Einfamilienhäuser im Inland versichert
Verwaltungs-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Wider-
spruchsverfahren im privaten und gewerblichen Bereich vor
deutschen Behörden
Steuer- und Sozial-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete
Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren im privaten Bereich vor deutschen Behörden
Park- und Halteverstöße, für die Punkte beim Kraftfahrt-Bundes-
amt drohen
Rechtsschutz in Betreuungsverfahren, auch für alle mit versicherten Familienangehörigen
Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz, z.B. bei Erbrechtsstreitigkeiten
5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein
Einwand der Vorvertraglichkeit
Mitversicherung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien im privaten Bereich bis 20.000,- €
Mediation ohne Selbstbeteiligung bei Aufhebungsvereinbarungen und angedrohter Kündigung, kollektivem Arbeits- und Dienst-
recht und in allen versicherten Rechtsgebieten
MediationXL für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten im geschäftlichen (=Wirtschaftsmediation) und privaten Bereich (mit Selbstbeteiligung)
Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft sind mitversichert - mit Ausnahme des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht bei gewerblicher Nutzung
Dienstreise-Rechtsschutz: Versicherungsschutz besteht für Arbeit nehmer bei angeordneten Dienstfahrten, auch mit eigenem Kfz
Weitreichende Mitversicherung von Familienangehörigen
(5 Generationen)
Update-Garantie – zukünftige beitragsneutrale Leistungsver besserungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert.
83
Geschäftskunden
Geschäftskunden Spezial-Rechtsschutz
Geschäftskunden Spezial-Rechtsschutz
Spezielle beitragsfreie Einschlüsse
Vorübergehende Vermietung von 1-8 Betten im Inland, z.B. an Feriengäste, bei einer maximalen Mietvertragsdauer von einem Jahr
Vermietung (auch Untervermietung) von bis zu drei einzelnen
Zimmern in der vom Versicherungsnehmer selbst bewohnten,
versicherten Wohneinheit, z.B. an Studenten, wenn es sich nicht um eine Wohnung, sondern um einzelne Zimmer handelt
Mitversichert sind auch Rechtsschutzfälle im Zusammenhang mit personenbezogenen Versicherungen des Versicherungsnehmers (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung und -zusatzversicherung, Unfallversicherung, Krankentagegeldversicherung)
Premium Service
Telefonischer Rechtsrat durch unabhängige Anwälte – zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr
Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten
Online-Beratung mit einfachem Dokumenten-Upload
Telefonische Mediation für die schnelle außergerichtliche Streitlösung
Kunden-Portal mit geprüften Musterverträgen
Online-Generator für Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Übernahme der Registrierungs-
gebühren beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
Aktualisierungs-Service bei Einführung einer neuen Tarifgeneration
Die Online-Beratung und die telefonische Mediation setzen einen
eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall voraus.
Bei allen PremiumService-Leistungen: keine Selbstbeteiligung
Rechtliches Konfliktpotential
Privat-Bereich
Produktmängel beim Kauf von Elektro-Geräten, Sportartikel oder Möbel
Hausrat-, Berufsunfähigkeits- oder anderen Versicherungen, weil diese die Leistung verweigern
Fehlerhafter Bescheid einer Behörde oder der gesetzlichen Rentenversicherung
Flugverspätungen und Mängel bei Urlaubsreisen
Berufs-Bereich (in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit)
Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder nicht ausbezahlter Lohn
Schlechtes Arbeitszeugnis
Höhe des Weihnachts-/Urlaubsgeldes oder verweigerter
Urlaub
Wichtige Information für Sie: In Arbeitsgerichtsprozessen trägt in der 1. Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig davon, welche Partei den Prozess gewinnt.
84
Verkehrs-Bereich
Fehlende Zahlung der gegnerischen Versicherung für den Unfallschaden am Auto
Mängel bei Autokauf und Reparatur
Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder
vermeintliche Unfallflucht
Firmen-Bereich
(ohne Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit)
Lohn- oder Urlaubsforderung eines gekündigten
Arbeitnehmers
Zerstörung der Büroeinrichtung durch einen auf frischer Tat ertappten Einbrecher
Angeblich zu wenig abgeführte Sozialversicherungsbeiträge für einen Arbeitnehmer
Grundstücks- und Mietbereich
Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung für das privat oder
gewerblich gemietete selbst genutzte Objekt
Kündigung / Eigenbedarfskündigung des Vermieters oder
Mängel in den gemieteten selbst genutzten Objekten
Lärmbelästigung durch Nachbarn
Vorsorge-Rechtsschutz
Kündigung des frisch verheirateten Kindes durch den
Ausbildungsbetrieb
Streit mit dem Mieter wegen der Nebenkostenabrechnung nach dem Neukauf einer vermieteten Eigentumswohnung oder eines vermieteten Geschäftslokals
Der bisher mitversicherte angestellte Ehepartner macht sich selbständig
Firma
Geschäftskunden Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige
Versicherter Bereich
Rechtsschutz für den Firmen-Bereich (ohne VertragsRechtsschutz für die selbständige Tätigkeit)
Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seiner im Versicherungsschein angegebenen Betriebsart und dessen
angestellte Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.
Für den Versicherungsnehmer besteht Versicherungsschutz auch für
arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit seinen angestellten Personen.
Inklusive Aktualisierungs-Service und Update-Garantie
Versicherte Leistungsarten
Schadenersatz-Rechtsschutz
Arbeits-Rechtsschutz
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Sozial-Rechtsschutz vor Gerichten
Verwaltungs-Rechtsschutz
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Straf-Rechtsschutz
Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Daten-Rechtsschutz für Selbständige, Firmen und Vereine
Premium Service
Telefonischer Rechtsrat durch unabhängige Anwälte – zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr
Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten
Online-Beratung mit einfachem Dokumenten-Upload
Telefonische Mediation für die schnelle außergerichtliche
Streitlösung
Kunden-Portal mit geprüften Musterverträgen
Aktualisierungs-Service bei Einführung einer neuen
Tarifgeneration
Die Online-Beratung und die telefonische Mediation setzen einen
eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall voraus.
Bei allen PremiumService-Leistungen: keine Selbstbeteiligung
Rechtliches Konfliktpotential
Firmen-Bereich
(ohne Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit)
Lohn- oder Urlaubsforderung eines gekündigten
Arbeitnehmers
Zerstörung der Büroeinrichtung durch einen auf frischer Tat ertappten Einbrecher
Angeblich zu wenig abgeführte Sozialversicherungsbeiträge für einen Arbeitnehmer
Produkt-Highlights
Unbegrenzte Versicherungssumme europaweit, weltweit und
für die Strafkaution
Verwaltungs-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete
Widerspruchsverfahren im gewerblichen Bereich vor
deutschen Behörden
5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein
Einwand der Vorvertraglichkeit
Mediation ohne Selbstbeteiligung bei Aufhebungsvereinbarungen und angedrohter Kündigung, kollektivem Arbeits und Dienstrecht und in allen versicherten Rechtsgebieten
Update-Garantie – zukünftige beitragsneutrale Leistungs verbesserungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert
85
Geschäftskunden
Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
(AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016):
§ 24 ARB, Klausel 7
Verkehr
Geschäftskunden Verkehrs-Rechtsschutz / Fahrzeug-Rechtsschutz
Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
(AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016):
Verkehrs-Rechtsschutz:
§ 21 Abs. 1, 4, 6, 7a) und b), 8 - 9 ARB, Klausel 7
Fahrzeug-Rechtsschutz:
§ 21 Abs. 3, 4, 7a) und b), 8 und 10 ARB, Klausel 7
Versicherte Bereiche
Verkehrs-Rechtsschutz oder
Fahrzeug-Rechtsschutz
Inklusive Aktualisierungs-Service und Update-Garantie
Hilfestellungen zur Produktauswahl
Jedes einzelne Fahrzeug muss entsprechend der Fahrzeugart beitragspflichtig versichert werden.
Ausschlaggebend für die Produktauswahl ist, auf wen die Fahrzeuge
zugelassen sind:
auf den Versicherungsnehmer: Verkehrs-Rechtsschutz
auf die Familienangehörigen: Fahrzeug-Rechtsschutz
(das / die Kennzeichen muss / müssen angegeben werden)
weder auf den Versicherungsnehmer, noch auf die Familienan-
gehörigen: Fahrzeug-Rechtsschutz
(das / die Kennzeichen muss / müssen angegeben werden)
Versichert im Verkehrs-Rechtsschutz:
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertragsschluss und während der Vertragsdauer auf ihn zugelassene oder auf seinen Namen
mit einem Versicherungskennzeichen versehene Motorfahrzeuge. Die
Anzahl der Motorfahrzeuge und die Fahrzeugart sind anzugeben.
Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer
und Insassen der versicherten Fahrzeuge
–als Erwerber solcher Fahrzeuge
–als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer und die
Familienangehörigen gemäß Familiendefinition
–als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge sowie
–bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel (z.B. Fahrrad, Bus, Bahn, Skateboard, Ski) und als Fußgänger
Anhänger sind mitversichert, soweit sie auf den Versicherungsnehmer zugelassen sind und von den versicherten Fahrzeugen zulässigerweise gezogen werden können.
Für Kfz- und Nutzfahrzeug-Händler besteht kein Rechtsschutz bezüglich des gewerblichen Kaufs / Verkaufs von Fahrzeugen. Rechtsschutz besteht dagegen für den nicht nur vorübergehenden
Erwerb zur Eigennutzung.
Ist der Versicherungsnehmer ein Unternehmen, ist eine Person zu
benennen, für die als Fahrer fremder Fahrzeuge Rechtsschutz besteht.
86
Versichert im Fahrzeug-Rechtsschutz:
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer oder die
Familienangehörigen gemäß Familiendefinition als Eigentümer oder
Halter nur für die im Versicherungsschein genannten Fahrzeuge. Die
Fahrzeugart und das Kennzeichen sind für jedes Fahrzeug anzugeben.
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer und die
Familienangehörigen gemäß Familiendefinition als Fahrer fremder,
nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge sowie bei der Teilnahme am
öffentlichen und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel (z.B. Fahrrad, Bus, Bahn, Skateboard, Ski) und als
Fußgänger. Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.
Für Kfz- und Nutzfahrzeug-Händler besteht kein Rechtsschutz bezüglich des gewerblichen Kaufs / Verkaufs von Fahrzeugen. Rechtsschutz
besteht dagegen für den nicht nur vorübergehenden Erwerb zur
Eigennutzung.
Ist der Versicherungsnehmer ein Unternehmen, ist eine Person zu
benennen, für die als Fahrer fremder Fahrzeuge Rechtsschutz besteht.
Familiendefinition
Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene
oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des
Versicherungsnehmers und deren
minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder,
unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen
Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, Pflege- und
Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem
Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte
berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungs bezogenes Entgelt erhalten,
im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versiche-
rungsnehmers leben und dort gemeldet sind.
Versicherte Leistungsarten
Schadenersatz-Rechtsschutz
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Sozial-Rechtsschutz vor Gerichten
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Straf-Rechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Geschäftskunden Verkehrs-Rechtsschutz / Fahrzeug-Rechtsschutz
Geschäftskunden
Produkt-Highlights
Keine Wartezeiten
Unbegrenzte Versicherungssumme europaweit, weltweit und
für die Strafkaution
Weltweiter Versicherungsschutz
bei Urlaubsreisen ohne zeitliche Begrenzung und Geschäftsreisen
für Work & Travel, Schüleraustausch und Au-Pair-Aufenthalte
für Auslandsstudium bis 1 Jahr
Park- und Halteverstöße, für die Punkte beim Kraftfahrt-Bundes- amt drohen
5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein
Einwand der Vorvertraglichkeit
Wohnwagen und Anhänger sind ohne Mehrbeitrag mitversichert
Mediation ohne Selbstbeteiligung in allen versicherten Rechtsgebieten
Update-Garantie – zukünftige beitragsneutrale Leistungsver besserungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert
Premium Service
Telefonischer Rechtsrat durch unabhängige Anwälte – zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr
Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten
Online-Beratung mit einfachem Dokumenten-Upload
Telefonische Mediation für die schnelle außergerichtliche Streitlösung
Kunden-Portal mit geprüften Musterverträgen
Aktualisierungs-Service bei Einführung einer neuen Tarifgeneration
Die Online-Beratung und die telefonische Mediation setzen einen
eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall voraus.
Bei allen PremiumService-Leistungen: keine Selbstbeteiligung
Rechtliches Konfliktpotential
Verkehrs-Bereich
Fehlende Zahlung der gegnerischen Versicherung für den Unfallschaden am Auto
Mängel bei Autokauf und Reparatur
Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder
vermeintliche Unfallflucht
87
Inkasso
Geschäftskunden Inkasso-Rechtsschutz
Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
(AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016):
Sonderbedingungen für den Inkasso-Rechtsschutz
Versicherter Bereich
Inkasso-Rechtsschutz
Inkasso-Rechtsschutz ist ein professionelles Forderungsmanagement
durch einen von der AUXILIA benannten Inkasso-Dienstleister für
vertragliche Forderungen.
Versichert ist
der im Versicherungsschein genannte Versicherungsnehmer als
Inhaber der Forderung aus seiner gewerblichen, freiberuflichen
oder sonstigen selbständigen Tätigkeit.
Was ist versichert?
Inkassokosten für die außergerichtliche Beitreibung
Kostenübernahme für das gerichtliche Mahnverfahren und die
Auslagen für bis zu drei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Bonitätsauskunft über Privatpersonen vor Annahme eines
Auftrages / Mandates ab einer Rechnungshöhe von 3.000,- €
Adressermittlung säumiger Kunden
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz
Forderungen müssen
offen, fällig, zum Zeitpunkt der Beauftragung des Inkasso-
Dienstleisters unstreitig und weder gerichtlich an- oder rechts hängig noch tituliert sein,
in Deutschland entstanden und beizutreiben sein.
Die ungeteilte Forderung darf höchstens 25.000,- € betragen.
Es können keine aufrechenbare Gegenforderungen geltend
gemacht werden.
Der Schuldner muss in Verzug (§ 286 BGB) sein.
Highlights
Keine Selbstbeteiligung, keine Begrenzung der Stückzahl, keine Mindesthöhe der Forderung
Umfasst auch vorvertragliche Forderungen, die max. 12 Monate vor Vertragsbeginn des Inkasso-Rechtsschutzes fällig waren und ab Vertragsbeginn übergeben werden
Keine Erfolgsprovision, keine Bearbeitungsgebühr oder
Fallpauschale
Kostenlose Online-Akte
Hohe Erfolgsquote und somit schnelle Reduzierung der Außenstände
Gewinn an Zeit und Einsparung interner Kosten durch weniger
Verwaltungsarbeit
Freie Entscheidung, welche und wie viele Forderungen zur Beitrei bung eingereicht werden
88
Kein Versicherungsschutz besteht z.B., wenn
der Schuldner sich nicht in Verzug befand (Fehler in der
Mahnbearbeitung des Versicherungsnehmers),
die Forderung bei Übergabe an den Inkasso-Dienstleister vom Schuldner bereits bezahlt (Fehler in der Buchhaltung des Versiche rungsnehmers), bestritten oder bereits das gerichtliche Mahn verfahren eingeleitet wurde,
der Versicherungsnehmer die Beitreibung aktiv abbricht (dazu ist er jederzeit berechtigt), so dass der Inkasso-Dienstleister die
Verzugskosten nicht beim Schuldner realisieren kann,
Forderungen aus Wett- oder Glücksspielen eingereicht werden.
Versicherbare Berufsgruppen
Alle Unternehmen / Betriebe und Freiberufler.
Ausnahme: Unternehmen / Betriebe, die kraft Gesetzes Mitglied
der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) sind.
Hinweise zum Ablauf
Der Versicherungsnehmer erhält nach der Policierung von dem
Inkasso-Dienstleister ein Begrüßungsschreiben mit allen notwendigen Informationen zum Ablauf und zur Durchführung.
Mögliche Inkasso-Fälle
Der Auftragnehmer des Geschäftskunden zahlt die Rechnung für die gelieferte Ware nicht.
Vor der Annahme eines großen Auftrages will der Selbständige die Bonität des Auftraggebers prüfen lassen
Die versandte Rechnung kommt als „unzustellbar“ zurück. Es muss eine Adressermittlung durchgeführt werden und
anschließend das Inkasso erneut erfolgen.
Spezial-Straf-RS
Geschäftskunden Spezial-Straf-Rechtsschutz
Versicherte Bereiche
Rechtsschutzkombination aus
Spezial-Straf-Rechtsschutz
Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seiner im Versiche rungsschein angegebenen Betriebsart und dessen angestellte Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.
Versichert ist im privaten und ehrenamtlichen Bereich sowie im beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit der Versicherungsnehmer sowie die Familienange-
hörigen gemäß Familiendefinition.
Inklusive Aktualisierungs-Service und Update-Garantie
Erläuterung
Die Leistungen des Spezial-Straf-Rechtsschutzes gehen deutlich
über die des normalen Straf-Rechtsschutzes hinaus, weil z.B.
mit spezialisierten Rechtsanwälten Honorarvereinbarungen getroffen werden können,
auch für den Vorwurf von Vorsatzdelikten Rechtsschutz
besteht (solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen
Vorsatz erfolgt),
eigene Gutachter im Strafverfahren beauftragt werden
können.
Familiendefinition
Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene
oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des Versicherungsnehmers und deren
minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder,
unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen
Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, Pflege- und
Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem
Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte
berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungs bezogenes Entgelt erhalten,
im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versiche-
rungsnehmers leben und dort gemeldet sind.
Versicherte Leistungsarten
Straf-Rechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Zeugenbeistand
Firmenstellungnahme
Beistand im Verwaltungsrecht
Produkt-Highlights
Unbegrenzte Versicherungssumme
Strafkaution mit unbegrenzter Versicherungssumme
Versicherungsschutz beim Vorwurf von Vergehen und auch
Verbrechen
Keine Rückforderung der Kosten bei Abschluss durch Strafbefehl
Versicherungsschutz auch für die anwaltliche Tätigkeit im Bereich des Verwaltungsrechts, wenn diese die Verteidigung im eingelei-
teten Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren unterstützt
(Bestand im Verwaltungsrecht)
Notwendigkeit
Hohes Gefahrenpotential durch Umwelt-, Betriebsstätten-,
Produkt- und Hygiene-Risiken
Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung reicht aus – Straf verfolgungsbehörden müssen umgehend jedem Vorwurf nachgehen
Häufig sehr langwierige und anstrengende Gerichts- und Ermittlungsverfahren
Enorme Imageschäden dürfen nicht unterschätzt werden
Existenzbedrohung durch laufende Ermittlungsverfahren
Vorteile
Unterstützung einer frühzeitigen und endgültigen Beendigung von Strafverfahren
Finanzielle Mittel um:
spezialisierte Rechtsanwälte mit der umfassenden Verteidi-
gung zu beauftragen
den Strafvorwurf von Vorsatzdelikten einzuschließen, solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt
gutachterliche Stellungnahmen zu finanzieren, die nicht erst durch ein Gericht, sondern bereits im Vorfeld von der Verteidi gung veranlasst worden sind
Besondere Hinweise
Versicherbar nur in Kombination mit
§§ 24 und 28 AUXILIA ARB/2016
Rechtliches Konfliktpotential
Vermeintliche Steuerhinterziehung nach Nutzung eines „Steuer spartipps“ aus einem Internet-Forum
Betrugsvorwurf, weil angeblich Firmengelder nicht ordnungs-
gemäß verwendet wurden
Vorwurf einer Umweltstraftat
Vermeintliche fahrlässige Körperverletzung, weil der ehren amtliche Übungsleiter nicht ausreichend auf seine Schützlinge aufgepasst haben soll
Weitere Informationen und Schadenbeispiele siehe Erläuterungen
auf den Seiten 27 ff.
89
Geschäftskunden
Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
(AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016):
Sonderbedingungen SSR und Klausel 7
Wohnen
Geschäftskunden Rechtsschutz für Mieter und selbst nutzende Eigentümer
Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
(AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016):
§ 29 ARB, Klausel 7
Versicherter Bereich
Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer für alle im Inland gemieteten / selbst bewohnten Wohnungen, Einfamilienhäuser
Inklusive Aktualisierungs-Service und Update-Garantie
Möglicher Personenkreis für den Versicherungsschutz
Eigentümer
Mieter
Pächter
Nutzungsberechtigter
Versicherte Leistungsarten
Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Steuer-Rechtsschutz vor Gericht
Straf-Rechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Produkt-Highlights
Unbegrenzte Versicherungssumme, auch für die Strafkaution
Alle im Inland gemieteten / selbst bewohnten Wohnungen,
Einfamilienhäuser zu einem Jahresbeitrag
Unentgeltlich überlassene Wohneinheiten mitversichert
Alle im Inland selbst genutzten / gemieteten Garagen mitversichert
Vermietung (auch Untervermietung) von bis zu drei einzelnen Zimmern in der vom Versicherungsnehmer selbst bewohnten, versicherten Wohneinheit, z.B. an Studenten, wenn es sich nicht um eine Wohnung, sondern um einzelne Zimmer handelt
5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein Ein wand der Vorvertraglichkeit
Mediation ohne Selbstbeteiligung in allen versicherten Rechtsgebieten
Update-Garantie – zukünftige beitragsneutrale Leistungsverbesse rungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert
Besondere Hinweise
Versicherbar nur in Kombination mit Produkten, die den Privat-
Rechtsschutz enthalten
Objekte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht versicherbar
Rechtliches Konfliktpotential
Plötzliche Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter
Mängel in der Wohnung oder eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung
Lärmende Nachbarn
90
Vermietung / Verpachtung
Geschäftskunden Rechtsschutz für Vermieter und Verpächter
Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
(AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016):
§ 29 ARB, Klausel 7
Versicherter Bereich
Rechtsschutz für Vermieter und Verpächter von Gebäuden,
Wohnungen, Garagen, Grundstücke oder Gewerbeobjekte
im Inland
Inklusive Aktualisierungs-Service und Update-Garantie
Möglicher Personenkreis für den Versicherungsschutz
Vermieter
Verpächter
Geschäftskunden
Versicherte Leistungsarten
Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Steuer-Rechtsschutz vor Gericht
Straf-Rechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Produkt-Highlights
Unbegrenzte Versicherungssumme, auch für die Strafkaution
Alle zum vermieteten Objekt gehörenden Garagen mitversichert
5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein
Einwand der Vorvertraglichkeit
Mediation ohne Selbstbeteiligung in allen versicherten Rechtsgebieten
Update-Garantie – zukünftige beitragsneutrale Leistungsver besserungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert
Besondere Hinweise
Versicherbar nur in Kombination mit Produkten, die den Privat-
Rechtsschutz enthalten
Alle Einheiten eines Objektes des Vermieters / Verpächters
müssen versichert werden. Beitragspflicht besteht auch für
vom Eigentümer selbst bewohnte Wohn- oder selbst genutzte gewerbliche Einheiten und
vermietete Wohn- oder gewerblich vermietete / verpachtete Einheiten
Separate Absicherung einzeln vermieteter Garagen erforderlich
Maximal 5 vermietete Wohneinheiten versicherbar
Objekte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht
versicherbar
Rechtliches Konfliktpotential
Nicht erfolgte Räumung der Wohnung nach ordnungsgemäßer Kündigung
Angebliche Mängel in der Wohnung oder eine angeblich
fehlerhafte Nebenkostenabrechnung
Falsch festgesetzte Grundsteuer – Klage vor Finanzgericht
notwendig
91
Versicherungen
Geschäftskunden Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz
Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
(AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016):
§ 28 a ARB und Klausel 7
Versicherter Bereich
Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz
Inklusive Aktualisierungs-Service und Update-Garantie
Versichert ist
die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen des Versicherungsnehmers,
die in unmittelbarem Zusammenhang mit der im Versiche rungsschein bezeichneten selbständigen oder freiberuflichen
Tätigkeit stehen (z.B. Betriebsunterbrechungs- oder Betriebshaftpflichtversicherung),
die der Versicherungsnehmer oder eine im Versicherungs-
schein genannte Person im Hinblick auf eine mögliche Ein-
schränkung seiner beruflichen Tätigkeit abgeschlossen hat (z.B. Berufsunfähigkeits- oder Krankentagegeldversicherung).
Kein Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung
rechtlicher Interessen
aus Versicherungsverträgen für zulassungspflichtige oder mit einem Versicherungskennzeichen versehene Motorfahrzeu- ge zu Lande, zu Wasser oder in der Luft (versicherbar über
Spezial-Rechtsschutz mit / ohne SSR – mit Ausnahme des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht bei gewerblich genutzten Wasser- und Luftfahrzeugen),
aus Rechtsschutzversicherungsverträgen mit der AUXILIA.
Hinweis
Versicherbar in Kombination mit Spezial-Rechtsschutz mit / ohne
Spezial-Straf-Rechtsschutz und Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige.
92
Hilfsgeschäfte
Geschäftskunden Vertrags-RS für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen
Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
(AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016):
Klausel 3 zu § 28 Abs. 3 ARB
Versicherter Bereich
Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte
Dienstleistungen
Geschäftskunden
Versichert ist
die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen, die
in unmittelbarem Zusammenhang mit den Büro-, Praxis-,
Betriebs- oder Werkstatträumen und ihrer Einrichtungen
stehen;
sich auf den Kauf, Leasing, Wartung- und Reparaturverträge von ausschließlich selbst genutzten
–Werkzeugen,
–nicht zulassungspflichtigen Maschinen (auch Produktionsmaschinen),
–Daten- und Informationsverarbeitungsanlagen und der dazu
gehörigen Software beziehen
den Einkauf folgender Dienstleistungen für das versicherte Unternehmen zum Gegenstand haben:
–ausschließlich selbst genutzte Telekommunikationsdienstleistungen,
–Werbedienstleistungen,
–ordnungsgemäße Aktenentsorgung,
–Catering,
–Messe- und Eventmanagement.
Der Versicherungsschutz umfasst auch die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen des Versicherungsnehmers, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den vorgenannten Verträgen stehen (z.B. Maschinen- oder Inhaltsversicherung). Einen umfangreicheren Versicherungsschutz für die gesamten Betriebsversicherungen bietet der Versicherungs-VertragsRechtsschutz.
Kein Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung
rechtlicher Interessen
aus Versicherungsverträgen für zulassungspflichtige oder mit einem Versicherungskennzeichen versehene Motorfahrzeu- ge zu Lande, zu Wasser oder in der Luft (versicherbar über
Spezial-Rechtsschutz mit / ohne SSR – mit Ausnahme des
Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht bei gewerblich genutzten Wasser- und Luftfahrzeugen),
aus Rechtsschutzversicherungsverträgen mit der AUXILIA,
aus Verträgen, die nicht bloße Hilfsgeschäfte zur eigentlichen Tätigkeit des Betriebes oder der Berufsausübung sind,
in ursächlichem Zusammenhang mit Dienstleistungen, die ganz oder teilweise Bestandteil einer vom Versicherungs nehmer zu erbringenden Leistung sind (z.B. Subunternehmer-
verträge).
Hinweis
Versicherbar in Kombination mit Spezial-Rechtsschutz mit / ohne
Spezial-Straf-Rechtsschutz und Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige.
93
Kleinunternehmer
Geschäftskunden Kleinunternehmer-Rechtsschutz
Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
(AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016):
Klausel 6: Klausel zu §§ 24 Abs. 1, 25 Abs. 1, 25 a Abs. 1, 26 Abs.
1, § 27 Abs. 1, § 28 Abs. 5 ARB und § 2 Abs. 1 b Sonderbedingungen SSR
Versicherte Bereiche
Firmen-Bereich
(ohne Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit)
Versicherungsschutz besteht für die versicherte Person für ihre im Versicherungsschein genannte gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit mit einem Gesamt-Brutto-
umsatz von maximal 24.000,- € – bezogen auf das letzte
Kalenderjahr.
Für die versicherte Person besteht Versicherungsschutz auch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit seinen angestellten
Personen.
Spezial-Straf-Rechtsschutz
Versichert ist die versicherte Person in Ausübung ihrer im Versiche-
rungsschein genannten gewerblichen, freiberuflichen oder sonsti-
gen selbständigen Tätigkeit.
Das Produkt kann auch als Absicherung für Risiken einer Existenzgründung genutzt werden.
Versicherte Leistungsarten
Schadenersatz-Rechtsschutz
Arbeits-Rechtsschutz
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Sozial-Rechtsschutz vor Gerichten
Verwaltungs-Rechtsschutz
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Straf-Rechtsschutz
Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Daten-Rechtsschutz für Selbständige, Firmen und Vereine
Zeugenbeistand
Firmenstellungnahme
Beistand im Verwaltungsrecht
Besondere Hinweise
Versicherbar in Kombination mit allen Produkten, die einen
Firmen- oder Privat-Rechtsschutz enthalten
Kein Versicherungsschutz für den Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer für gewerblich genutzte Objekte.
Ausnahme: Arbeitszimmer in der ansonsten selbst bewohnten Wohnung (ist versichert, wenn der § 28 abgeschlossen ist)
Bei Übersteigen des Gesamt-Bruttoumsatzes von 24.000,- €
wandelt sich der Versicherungsschutz ab Eintritt dieses Umstan des in den § 28 mit SSR um. Der Versicherungsnehmer muss das geänderte Risiko spätestens innerhalb eines Monats nach Zugang einer Aufforderung zur Dokumentierung und Beitragsberechnung beim Versicherer anzeigen.
94
Definition Gesamt-Bruttoumsatz
Gesamt-Bruttoumsatz ist die Summe aller vereinbarten Erlöse inkl.
Umsatzsteuer aus der versicherten gewerblichen, freiberuflichen
oder sonstigen selbständigen Tätigkeit der versicherten Person pro
Kalenderjahr. So ist beim Verkauf von Waren auf eigene Rechnung
der volle Verkaufserlös unter Einschluss des Warenwertes ohne
Rücksicht auf die Verdienstspanne, beim Verkauf von Waren auf
fremde Rechnung die vereinnahmte Provision oder sonstige Vergütung ohne Berücksichtigung des sonstigen Warenwertes zugrunde
zu legen.
Rechtliches Konfliktpotential
Sturz im Treppenhaus eines Kunden – Schadenersatzforderung gegenüber dem Hauseigentümer
Unberechtigte Lohnforderungen des Angestellten
Differenzen mit dem Finanzamt bezüglich der Betriebsausgaben sowie der Abschreibungen vor Gericht.
weitere Inhaber
Geschäftskunden Rechtsschutz für weitere Inhaber oder Geschäftsführer
Versicherte Bereiche
Rechtsschutzkombination aus
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz
Privat-Bereich
Versicherungsschutz besteht für die versicherte Person sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition für den privaten Lebensbereich.
Berufs-Bereich für nichtselbständige Tätigkeiten
Versicherungsschutz besteht für die versicherte Person sowie
für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition in
Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit.
Verkehrs-Bereich
Versicherungsschutz besteht für die versicherte Person
sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition:
–als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertrags schluss und während der Vertragsdauer auf sie zugelassene oder auf ihre Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehene Motorfahrzeuge zu Lande, Wasser und in der Luft,
–als Erwerber solcher Fahrzeuge,
–als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges,
–als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge,
–bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr,
–für die im Versicherungsschein genannten Motorfahrzeuge zu Lande, die sich im Besitz der versicherten Person oder der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition befinden, auch wenn diese nicht auf diesen Personenkreis zugelassen sind.
Anhänger sind mitversichert, soweit sie auf den versicherten
Personenkreis zugelassen sind und von den versicherten Fahr zeugen zulässigerweise gezogen werden können.
Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten
Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.
Mitversichert gelten im Leistungsumfang des Verkehrsbereiches auch bei einer gewerblichen, freiberuflichen oder selbständigen Tätigkeit der versicherten Person sowie der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition die auf die versicherte Person sowie der mitversicherten Personen zugelassenen PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohnmobile ohne Vermietung sowie Anhänger, sofern diese auch privat genutzt werden.
Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer
Versichert sind alle gemieteten / selbst bewohnten Wohnungen, Einfamilienhäuser im Inland der versicherten Person
sowie der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition.
Vorsorge-Rechtsschutz
Spezial-Straf-Rechtsschutz (nur bei Variante 1)
Versicherungsschutz besteht für die versicherte Person sowie die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition im privaten und ehrenamtlichen Bereich sowie im beruflichen
Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit.
Inklusive MediationXL sowie Aktualisierungs-Service und
Update-Garantie
Familiendefinition
Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene
oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des Versicherungsnehmers und deren
minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder,
unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen
Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, Pflege- und
Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte
berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungs bezogenes Entgelt erhalten,
im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versiche-
rungsnehmers leben und dort gemeldet sind.
Versicherte Leistungsarten
Schadenersatz-Rechtsschutz
Arbeits-Rechtsschutz:
als Arbeitnehmer
als Arbeitgeber aus hauswirtschaftlichen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen
Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Steuer-Rechtsschutz
Sozial-Rechtsschutz
Verwaltungs-Rechtsschutz
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Straf-Rechtsschutz
Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
Altersvorsorge- und Sparer-Rechtsschutz
Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung
Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der privaten
Internetnutzung
Zeugenbeistand (nur bei Variante 1)
Beistand im Verwaltungsrecht (nur bei Variante 1)
Produkt-Highlights
Unbegrenzte Versicherungssumme europaweit, weltweit und
für die Strafkaution
Weltweiter Versicherungsschutz
bei Urlaubsreisen ohne zeitliche Begrenzung, Dienst- oder
Geschäftsreisen
für Work & Travel und Au-Pair-Aufenthalte
für Schüleraustausch und Auslandsstudium bis zu 1 Jahr
95
Geschäftskunden
Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
(AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016):
Variante 1 – Umfang von JURPRIVAT:
§§ 26, 29 ARB, Klausel 4 und 7, Sonderbedingungen SSR
Variante 2 – Umfang Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz
sowie Rechtsschutz für Mieter und selbst nutzende Eigentümer:
§§ 26, 29 ARB, Klausel 4 und 7
Geschäftskunden Rechtsschutz für weitere Inhaber oder Geschäftsführer
Vorsorge-Rechtsschutz für neu hinzukommende versicherbare
Risiken ohne Wartezeit
Internet-Rechtsschutz im privaten Bereich für:
über das Internet geschlossene Verträge
die erhaltene Abmahnung wegen Urheberrechtsverstoß
die Geltendmachung von Schadenersatz- und
Unterlassungsansprüchen bei Rufschädigung sowie bei
Identitäts- und Zahlungsmittelmissbrauch
die Verteidigung bei Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens (z.B. Beleidigung) (nur bei Variante 1)
Umfassender Spezial-Straf-Rechtsschutz (nur bei Variante 1)
europaweit im privaten und ehrenamtlichen Bereich sowie
für den beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit
beim Vorwurf von Vergehen und Verbrechen
keine Rückforderung der Kosten bei Abschluss durch
Strafbefehl
Alle gemieteten, selbst bewohnten Wohnungen,
Einfamilienhäuser im Inland
Steuer-, Sozial- und Verwaltungs-Rechtsschutz, auch für
das vorgeschaltete Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren
im privaten Bereich vor deutschen Behörden
Park- und Halteverstöße, für die Punkte beim
Kraftfahrt-Bundesamt drohen
Rechtsschutz in Betreuungsverfahren, auch für
alle mitversicherten Familienangehörigen
Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz, z.B. bei
Erbrechtsstreitigkeiten
5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein
Einwand der Vorvertraglichkeit
Mitversicherung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus
erneuerbaren Energien im privaten Bereich bis 20.000,- €
Mediation ohne Selbstbeteiligung bei Aufhebungsvereinbarungen und angedrohter Kündigung, kollektivem Arbeits und Dienstrecht und in allen versicherten Rechtsgebieten
MediationXL für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten im privaten Bereich (mit Selbstbeteiligung), z.B. bei Trennung
und Scheidung
Motorfahrzeuge zu Wasser, in der Luft sowie Anhänger sind
mitversichert
Weitreichende Mitversicherung von Familienangehörigen
(5 Generationen)
Update-Garantie – zukünftige beitragsneutrale Leistungs verbesserungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert
Keine Selbstbeteiligung bei der fallabschließenden Erst beratung durch einen von der AUXILIA vermittelten Anwalt
Spezielle beitragsfreie Einschlüsse
Vorübergehende Vermietung von 1-8 Betten im Inland, z.B. an Feriengäste, bei einer maximalen Mietvertragsdauer von einem Jahr
Vermietung (auch Untervermietung) von bis zu drei einzelnen
Zimmern in der von der versicherten Person selbst bewohnten, versicherten Wohneinheit, z.B. an Studenten, wenn es sich nicht um eine Wohnung, sondern um einzelne Zimmer
handelt
Für angestellte Ärzte: Mitversicherung einer vorübergehenden
Praxisvertretung und nebenberuflichen Notarzttätigkeit (nur bei Variante 1).
PremiumService
Telefonischer Rechtsrat durch unabhängige Anwälte – zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr
96
Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten
Online-Beratung mit einfachem Dokumenten-Upload
Telefonische Mediation für die schnelle außergerichtliche Streitlösung
Kunden-Portal mit geprüften Musterverträgen
Online-Generator für Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Übernahme der Registrierungs gebühren beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
Aktualisierungs-Service bei Einführung einer neuen Tarif
generation
Die Online-Beratung und die telefonische Mediation setzen einen
eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall voraus.
Bei allen PremiumService-Leistungen: keine Selbstbeteiligung
Besonderer Hinweis:
Versicherbar mit den JUR-Produkten und §§ 24 und 28
Rechtliches Konfliktpotential
Privat-Rechtsschutz
Produktmängel beim Kauf von Elektro-Geräten, Sportartikel oder Möbel
Hausrat-, Berufsunfähigkeits- oder andere Versicherungen, weil diese die Leistung verweigern
Fehlerhafter Bescheid einer Behörde oder der gesetzlichen Rentenversicherung
Flugverspätungen und Mängel bei Urlaubsreisen
Berufs-Rechtsschutz
Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder nicht ausbezahlter Lohn
Schlechtes Arbeitszeugnis
Höhe des Weihnachts- / Urlaubsgeldes oder verweigerter Urlaub
Wichtige Information für Sie: In Arbeitsgerichtsprozessen trägt in der 1. Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig davon, welche Partei den Prozess gewinnt.
Verkehrs-Rechtsschutz
Fehlende Zahlung der gegnerischen Versicherung für den Unfallschaden am Auto
Mängel beim Autokauf
Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder
vermeintliche Unfallflucht
Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer
Plötzliche Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter
Mängel in der Wohnung oder eine fehlerhafte
Nebenkostenabrechnung
Lärmende Nachbarn
Spezial-Straf-Rechtsschutz (nur bei Variante 1)
Diebstahlvorwurf nach dem versehentlichen Passieren der Supermarktkasse
Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung gegen den
ehrenamtlichen Übungsleiter nach der Verletzung eines
Kindes im Training
Vermeintliche Steuerhinterziehung nach Nutzung eines
„Steuerspartipps“ aus einem Internet-Forum
Vorsorge-Rechtsschutz
Kündigung der bislang im Vertrag der Eltern mitversicherten,
frisch verheirateten Tochter durch den Ausbildungsbetrieb
Streit mit dem Mieter wegen der Nebenkostenabrechnung nach dem Neukauf einer vermieteten Eigentumswohnung
Mängel an der PC-Anlage des Kindes, die es sich nach Ab-
schluss des Studiums für die gerade begonnene selbständige Tätigkeit gekauft hat
Heilwesenberufe Inhalt
Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe
98
Versicherbarkeit der Gesellschaftsformen
99
Produktübersicht
100
Beitragsübersicht
102
JURAMED
105
Spezial-Rechtsschutz mit Spezial-Straf-Rechtsschutz
108
Spezial-Rechtsschutz
111
Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige
112
Verkehrs-Rechtsschutz / Fahrzeug-Rechtsschutz je Fahrzeug
114
Inkasso-Rechtsschutz (auch als Ergänzung möglich)
115
Spezial-Straf-Rechtsschutz (auch als Ergänzung möglich)
Heilwesenberufe
Hauptprodukte
Ergänzungen
116
Rechtsschutz für Mieter und selbst nutzende Eigentümer
117
Rechtsschutz für Vermieter / Verpächter
118
Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz
119
Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen
120
Kleinunternehmer-Rechtsschutz
121
Rechtsschutz für weitere Inhaber oder Geschäftsführer
97
Heilwesenberufe Versicherbarkeit der Gesellschaftsformen
Hinweise zur Versicherbarkeit der neuen medizinischen
Versorgungsformen
Hinweis: Krankenhäuser, Kliniken und Pflegeheime sind nur
über den Tarif für Geschäftskunden versicherbar.
Berufsausübungsgemeinschaft (bisher: Gemeinschaftspraxis)
ist ein Zusammenschluss mehrerer Ärzte, die im Abrechnungsverhältnis zur Kassenärztlichen Vereinigung als eine wirtschaftliche
Einheit betrachtet werden.
Für die Absicherung des Berufs-Rechtsschutzes aller zusammengeschlossener Ärzte ist ein Rechts­schutzvertrag (J U R A M E D,
Spezial-Rechtsschutz mit Spezial-Straf-Rechtsschutz oder
Spezial-Rechtsschutz) erforderlich. Die privaten Risiken weiterer
Inhaber sind jeweils gesondert zu versichern.
Ausnahme: Dies ist nicht erforderlich, wenn die Berufsausübungsgemeinschaft von zwei Ärzten geführt wird, die in ehelicher / eingetragener oder sonstiger Lebenspartnerschaft leben.
Praxisgemeinschaft
ist eine Kooperationsform von zwei oder mehreren Ärzten zur
Ausübung der Tätigkeit in gemeinsamen Praxisräumen. Die Ärzte
treten im Abrechnungsverhältnis zur Kassenärztlichen Vereinigung selbständig auf. Für jeden Arzt ist ein selbständiger Rechtsschutzvertrag (J U R A M E D, Spezial-Rechtsschutz mit Spezial-StrafRechtsschutz oder Spezial-Rechtsschutz) abzuschließen.
Ausnahme: Dies ist nicht erforderlich, wenn die Praxisgemeinschaft
von zwei Ärzten geführt wird, die in ehelicher / eingetragener
oder sonstiger Lebenspartnerschaft leben.
Apparategemeinschaft
Mehrere Ärzte nutzen gemeinschaftlich medizinische Geräte.
Da jeder Arzt seine Leistungen gegenüber der Kassenärztlichen
Vereinigung abrechnet, muss jeder Arzt einen eigenen Rechtsschutzvertrag (J U R A M E D, Spezial-Rechtsschutz mit Spezial-StrafRechtsschutz oder Spezial-Rechtsschutz) abschließen. Tritt die
Apparategemeinschaft als eigenständige Rechtsperson als Erwerber der medizinischen Geräte auf und / oder als Arbeitgeber,
ist für die Apparategemeinschaft ein gesonderter Rechtsschutzvertrag erforderlich.
Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)
Das MVZ ist eine Einrichtung zur ambulanten, fachübergreifenden
Krankenversorgung mit einem ärztlichen Leiter. Die Ärzte selbst
können als Vertragsärzte oder Angestellte arbeiten.
Versicherungsschutz ist für das MVZ bis max. 20 Beschäftigte
über J U R A M E D, Spezial-Rechtsschutz mit Spezial-Straf-Rechtsschutz oder Spezial-Rechtsschutz möglich.
Ein ärztlicher Leiter ist damit im privaten Bereich versichert. Jeder
weitere ärztliche Leiter kann für den privaten Bereich den Rechtsschutz für weitere Inhaber abschließen.
Vertragsärzte müssen einen eigenständigen Rechtsschutzvertrag
(J U R A M E D, Spezial-Rechtsschutz mit Spezial-Straf-Rechtsschutz
oder Spezial-Rechtsschutz) abschließen.
98
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Heilwesenberufe Produktübersicht
+
J U R A M E D (§ § 28, 28 a, SSR) mit Vertrags-RS für die selbständige Tätigkeit
S p e z i a l - R S m i t S S R (§ 28, SSR) mit Vertrags-RS für die selbständige Tätigkeit
S p e z i a l - R S (§ 28) mit Vertrags-RS für die selbständige Tätigkeit
Fi r m e n - / P r a x e n - R S (§ 24)
Heilwesenberufe
Ve r ke h r s - R S (§ 21)
I n k a s s o - R S (Sonderbedingungen Inkasso-RS)
S p e z i a l - S t r a f - R S (Sonderbedingungen SSR)
= Zuwahl optional gegen Mehrbeitrag
99
Heilwesenberufe Beitragsübersicht
Selbstbeteiligung 1.000 - 300 600 300 200
(Privatbereich: 300)
Hauptprodukte
JURAMED
0 Beschäftigte 407,-462,-578,- 662,bis 3 Beschäftigte
462,-
522,-
654,-
747,bis 6 Beschäftigte
579,-
682,-
854,-
972,bis 10 Beschäftigte
854,-
939,-
1.179,-
1.342,bis 15 Beschäftigte
1.321,-
1.462,-
1.838,-
2.092,bis 20 Beschäftigte
1.792,-
1.982,-
2.487,-
2.832,über 20 Beschäftigte
Beiträge siehe Angebots- und Tarifsoftware / D
irektionsanfrage
Spezial-RS mit SSR
0 Beschäftigte 382,-414,-526,- 645,418,-
465,-
590,-
724, bis 3 Beschäftigte
617,-
686,-
868,-
1.068, bis 6 Beschäftigte
872,-
975,-
1.243,-
1.509, bis 10 Beschäftigte
1.332,-
1.478,-
1.912,-
2.336, bis 15 Beschäftigte
bis 20 Beschäftigte 1.902,-2.122,-2.719,- 3.365, irektionsanfrage
über 20 BeschäftigteBeiträge siehe Angebots- und Tarifsoftware / D
Spezial-RS
0 Beschäftigte 319,-337,-442,- 554,342,-
375,-
491,-
617, bis 3 Beschäftigte
512,-
560,-
730,-
917, bis 6 Beschäftigte
742,-
808,-
1.059,-
1.309, bis 10 Beschäftigte
1.182,-
1.275,-
1.689,-
2.092, bis 15 Beschäftigte
1.742,-
1.886,-
2.437,-
3.058, bis 20 Beschäftigte
irektionsanfrage
über 20 BeschäftigteBeiträge siehe Angebots- und Tarifsoftware / D
RS für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige
69,-
95,-
109, bis 3 Beschäftigte
135,-
192,-
224, bis 6 Beschäftigte
2,4 ‰
2,8 ‰
3,1 ‰
bis 10 Beschäftigte in ‰ der Jahresbruttolohnsumme / –gehaltssumme
Mindestbeiträge198,-245,- 280,1,90 ‰
2,30 ‰
2,60 ‰
bis 20 Beschäftigte in ‰ der Jahresbruttolohnsumme / –gehaltssumme
Mindestbeiträge278,-351,- 401,1,40 ‰
1,70 ‰
2,00 ‰
bis 50 Beschäftigte in ‰ der Jahresbruttolohnsumme / –gehaltssumme
Mindestbeiträge527,-660,-765,1,30 ‰
1,50 ‰
1,70 ‰
bis 100 Beschäftigte in ‰ der Jahresbruttolohnsumme / –gehaltssumme
Mindestbeiträge1.038,-1.298,-1.490, Verkehrs-RS / Fahrzeug-RS je Fahrzeuge
37,-
44,-
58, PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohnmobile ohne Vermietung sowie Anhänger
Nutzfahrzeuge bis 4 t Nutzlast, Omnibusse bis 9 Sitze, PKW-Fahrschulfahrzeuge,
Zugmaschinen, Traktoren, Sonderfahrzeuge und Arbeitsmaschinen sowie Anhänger
37,-
44,-
58, Nutzfahrzeuge über 4 t Nutzlast, Sattelzugmaschinen,
Fahrzeuge mit roten Kennzeichen sowie Anhänger
118,-
138,-
164,160,-
194,-
232, Omnibusse über 9 Sitze sowie Anhänger
Taxen, Mietwagen, Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge,
Wohnmobile mit Vermietung sowie Anhänger
232,-
278,-
324, Hinweis: Mengen- und Bestandsrabatte siehe Tarifbestimmungen
Inkasso-RS (ohne SB)
333, bis 20 Beschäftigte
573, bis 50 Beschäftigte
861, bis 100 Beschäftigte
Spezial-Straf-RS
177, 0 Beschäftigte
207, bis 3 Beschäftigte
292, bis 6 Beschäftigte
387, bis 10 Beschäftigte
467, bis 15 Beschäftigte
602, bis 20 Beschäftigte
irektionsanfrage
über 20 BeschäftigteBeiträge siehe Angebots- und Tarifsoftware / D
100
Heilwesenberufe Beitragsübersicht
Selbstbeteiligung
1.000 – 300 600 300 200
(Privatbereich: 300)
Ergänzungen (nicht für Verkehrs- / Inkasso- / Spezial-Straf-RS)
RS für Mieter und selbst nutzende Eigentümer
für eine Garage als Einzelrisiko
10,-
21,-
26, für unbebaute, nicht gewerblich genutzte Grundstücke je angefangene 2.500 qm
15,-
21,-
26, RS für Vermieter / Verpächter
für eine Wohnung / Einfamilienhaus
– je WE mit Jahresbruttomiete bis 12.000,-
109,-
152,-
181, – je WE mit Jahresbruttomiete über 12.000,- anteilig in % der Jahresbruttomiete
1,30 %
2,20 %
2,85 %
35,-
44,-
54, für eine Einliegerwohnung im ansonsten selbst bewohnten Einfamilienhaus
10,-
21,-
26, für eine Garage als Einzelrisiko
für gewerblich genutzte Objektein % der Jahresbruttomiete / -pacht
3,00 %
3,45 %
5,40 %
Mindestbeiträge
100,-
135,-
167,15,-
21,-
26, für nicht gewerblich genutzte, unbebaute Grundstücke je angefangene 2.500 qm
Spezial-Straf-RS
gleicher Preis wie Hauptprodukt s.o.
Versicherungs-Vertrags-RS
102, bis 6 Beschäftigte
154, bis 20 Beschäftigte
irektionsanfrage
über 20 BeschäftigteBeiträge siehe Angebots- und Tarifsoftware / D
Vertrags-RS für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen
109, bis 6 Beschäftigte
161, bis 20 Beschäftigte
irektionsanfrage
über 20 BeschäftigteBeiträge siehe Angebots- und Tarifsoftware / D
Kleinunternehmer-RS bis 24.000,- Jahresbruttoumsatz
33,84,- Inkasso-RS für Kleinunternehmer (ohne SB)
Inkasso-RS (ohne SB) gleicher Preis wie Hauptprodukt s.o.
RS für weitere Inhaber / Geschäftsführer (Umfang JURPRIVAT)137,-202,-247, RS für weitere Inhaber / Geschäftsführer (Umfang PBV + Wohnen)127,-177,-217,-
Abwahlmöglichkeiten
Arbeits-RS als Arbeitgeber-10 % der Tarifprämie
Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für privat selbst bewohnte
sowie gewerblich selbst genutzte Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile im Inland-10 % der Tarifprämie
Berechnungsschema
Für die Anzahl der Beschäftigten zählen alle regelmäßig oder vorübergehend in der Praxis des Versicherungsnehmers beschäftigten
Personen. Inhaber der Praxis und mitarbeitende Familienangehörige (gemäß Familiendefinition) werden nicht mitgezählt.
Bei der Berechnung der Beschäftigten wird bis einschließlich der Dezimalstelle 0,5 abgerundet; darüber wird auf volle Beschäftigte
aufgerundet.
1 Vollzeitmitarbeiter= 1 Beschäftigter
2 Teilzeitmitarbeiter= 1 Beschäftigter
4 Auszubildende / geringfügig Beschäftigte / Saisonarbeiter / Heimarbeiter oder= 1 Beschäftigter
Leiharbeiter (vom Versicherungsnehmer entliehen)
Hinweise: Die Beiträge sind Jahresbeiträge in € und enthalten die gesetzliche Versicherungsteuer.
Die unterjährigen Beiträge finden Sie auf den Anträgen oder im Vermittler-Rechner.
Versicherbare Heilwesenberufe
Ärzte, Zahnärzte, Alten- und Krankenpfleger, Krankenschwestern, Apotheker, Diplom-Psychologen, Psychiater, Hebammen, Entbindungshelfer, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Chirogymnasten, Logopäden, Masseure, Optiker, Hörgeräteakustiker, Therapeuten (wie z.B. Atem-, Ergo-,
Psycho- oder Physiotherapeuten), Diätassistenten, Zahntechniker, Dentallabore, ambulante Pflegedienste, Notfallsanitäter sowie von
Ärzten / Zahnärzten betriebene Tageskliniken.
Voraussetzung ist die Niederlassung oder selbständige Tätigkeit in einem der genannten Heilwesenberufe.
101
Heilwesenberufe
+
Privat
Beruf
Verkehr
Firma / Praxis
Vorsorge
Wohnen /Gewerbeobjekt
Spezial-Straf-RS
Regress
Versiche­rungen
Hilfsgeschäfte
Heilwesenberufe JURAMED
Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
(AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016):
§§ 28, 28 a ARB, Klauseln 2, 3, 4, 7, 8 und 9,
Sonderbedingungen SSR
Versicherte Bereiche
Rechtsschutzkombination aus
Spezial-Rechtsschutz
Privat-Bereich
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer
sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition
für den privaten Lebensbereich.
Berufs-Bereich für nichtselbständige Tätigkeiten
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer
sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit.
Verkehrs-Bereich
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition:
–als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertrags-
schluss und während der Vertragsdauer auf sie zugelassene oder auf ihre Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehene PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohn mobile ohne Vermietung, Nutzfahrzeuge bis 4 t Nutzlast,
Omnibusse bis 9 Sitze, Traktoren, sowie Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft,
–als Erwerber solcher Fahrzeuge,
–als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges,
–für die im Versicherungsschein genannten Motorfahrzeuge zu Lande, die sich im Besitz des Versicherungsnehmers oder der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition befinden, auch wenn diese nicht auf diesen Personenkreis zugelassen sind,
–als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge,
–bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel.
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer für rote Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen, soweit sie im
Zusammenhang mit den genannten Fahrzeugarten verwendet werden.
Versicherungsschutz besteht für Arbeitnehmer bei angeordne ten Dienstfahrten, auch mit eigenem Kfz (Dienstreise-Rechtsschutz).
Anhänger sind mitversichert, soweit sie auf den versicherten Personenkreis zugelassen sind und von den versicherten
Fahrzeugen zulässigerweise gezogen werden können.
Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.
Bei gewerblicher Nutzung von Motorfahrzeugen zu Wasser und in der Luft besteht kein Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht.
102
Kein Versicherungsschutz besteht für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition für gewerblich genutzte Motorfahrzeuge bzgl. eines eigenen Geschäftsbetriebs.
Firmen-Bereich
(mit Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit)
Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seiner / seinem im Versicherungsschein angegebenen Praxis / Heilwesenberuf und dessen angestellte Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.
Für den Versicherungsnehmer besteht Versicherungsschutz auch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit seinen angestellten
Personen.
Der Versicherungsschutz für den Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit gilt ab Gericht.
Grundstücks- und Miet-Bereich
–Versichert sind alle gemieteten / selbst bewohnten Wohnun gen, Einfamilienhäuser im Inland des Versicherungsnehmers sowie der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition.
–Versichert sind zusätzlich alle vom Versicherungsnehmer für seine im Versicherungsschein angegebene Praxen / gewerblich selbst genutzten Objekte im Inland unter den im Versiche-
rungsschein angegebenen Anschriften mit einer Jahresbrutto-
miete / -pacht bis insgesamt 300.000,- € (nicht für vermietete Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile). Die den Betrag übersteigende Jahresbruttomiet- / -pachtzahlung muss zusätz-
lich versichert werden.
Hinweis: Ist ein mitversicherter Familienangehöriger alleiniger Eigentümer und Verpächter der vom Versicherungsnehmer genutzten Praxen / gewerblich selbst genutzten Objekte,
besteht für diesen Versicherungsschutz in der Eigenschaft als Eigentümer der vermieteten Praxen / gewerblichen Immobilien.
Vorsorge-Rechtsschutz
Regress- / Abrechnungs-Rechtsschutz in Vorverfahren
Versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versi-
cherungsnehmers als Arzt, Apotheker oder als Angehöriger eines sonstigen Heilwesenberufes für das Vorverfahren vor dem Sozial-
gericht in Regress- / Abrechnungsverfahren gegenüber den zuständigen Gremien der Kassenärztlichen Vereinigung und der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung.
Versicherungsschutz besteht für folgende Fälle
Regresse wegen unwirtschaftlicher Verordnungsweise und / oder unwirtschaftlicher Behandlungsweise
Regresse in Abrechnungsverfahren von Apothekern
(aut idem)
Regresse bei sonstigen Heilberufen wegen der Erstattung von Kosten für die Erbringung von Heilmitteln
Besonderheit:
Kostenübernahme je Rechtsschutzfall bis zu einem Höchstbetrag von 1.000,- €. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht in Abzug gebracht.
Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz
Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen
Spezial-Straf-Rechtsschutz
–Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seinen im Versicherungsschein angegebenen Praxen / Heilwesenberufen und dessen angestellte Personen in Ausübung ihrer beruf lichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.
–Versichert ist im privaten und ehrenamtlichen Bereich sowie im beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit der Versicherungsnehmer sowie die Familienange hörigen gemäß Familiendefinition.
Inklusive MediationXL sowie Aktualisierungs-Service und
Update-Garantie
Familiendefinition
Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene
oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des
Versicherungsnehmers und deren
minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder,
unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen
Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, Pflege- und Stief kinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten,
im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versiche-
rungsnehmers leben und dort gemeldet sind.
Hinweis: Ist der Versicherungsnehmer ein Unternehmen, ist eine
natürliche Person zu benennen, für die und deren Familienangehörige gemäß Familiendefinition als Privatpersonen Rechtsschutz besteht. Diese Person muss als bezugsberechtigte Person im Versicherungsschein genannt sein.
Versicherte Leistungsarten
Schadenersatz-Rechtsschutz
Arbeits-Rechtsschutz, auch als Arbeitgeber aus hauswirtschaft lichen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen
Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (für die Bereiche:
Verkehr, Privat, Firma, Versicherungsverträge, Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen)
Steuer-Rechtsschutz
Sozial-Rechtsschutz
Verwaltungs-Rechtsschutz
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Straf-Rechtsschutz
Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
Altersvorsorge- und Sparer-Rechtsschutz für den privaten Bereich
Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung
Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der privaten
Internetnutzung
Daten-Rechtsschutz für Selbständige, Firmen und Vereine
Zeugenbeistand
Firmenstellungnahme
Beistand im Verwaltungsrecht
Produkt-Highlights
Unbegrenzte Versicherungssumme europaweit, weltweit und
für die Strafkaution
Weltweiter Versicherungsschutz
bei Urlaubsreisen ohne zeitliche Begrenzung, Dienst- oder
Geschäftsreisen
für Work & Travel und Au-Pair-Aufenthalte
für Schüleraustausch und Auslandsstudium bis zu 1 Jahr
Vorsorge-Rechtsschutz für neu hinzukommende versicherbare
Risiken ohne Wartezeit
Internet-Rechtsschutz im privaten Bereich für:
über das Internet geschlossene Verträge
die erhaltene Abmahnung wegen Urheberrechtsverstoß
die Geltendmachung von Schadenersatz- und
Unterlassungsansprüchen bei Rufschädigung sowie bei
Identitäts- und Zahlungsmittelmissbrauch
die Verteidigung bei Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens (z.B. Beleidigung)
Umfassender Spezial-Straf-Rechtsschutz
europaweit im privaten, ehrenamtlichen und geschäftlichen Bereich sowie für den beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit
beim Vorwurf von Vergehen und Verbrechen
keine Rückforderung der Kosten bei Abschluss durch
Strafbefehl
Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit ab Gericht
Regress- / Abrechnungs-Rechtsschutz in Vorverfahren
Alle gemieteten, selbst bewohnten Wohnungen, Einfamilien häuser im Inland versichert
Verwaltungs-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Wider-
spruchsverfahren im privaten und gewerblichen Bereich vor
deutschen Behörden
Steuer- und Sozial-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete
Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren im privaten Bereich
vor deutschen Behörden
Park- und Halteverstöße, für die Punkte beim
Kraftfahrt-Bundesamt drohen
Rechtsschutz in Betreuungsverfahren, auch für
alle mitversicherten Familienangehörigen
Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz, z.B. bei
Erbrechtsstreitigkeiten
5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein
Einwand der Vorvertraglichkeit
Mitversicherung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus
erneuerbaren Energien im privaten Bereich bis 20.000,- €
Mediation ohne Selbstbeteiligung bei Aufhebungsvereinbarungen und angedrohter Kündigung, kollektivem Arbeits und Dienstrecht und in allen versicherten Rechtsgebieten
MediationXL für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten im
geschäftlichen (= Wirtschaftsmediation) und privaten Bereich
(mit Selbstbeteiligung)
Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft sind mitversichert –
mit Ausnahme des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachen-
recht bei gewerblicher Nutzung
Dienstreise-Rechtsschutz: Versicherungsschutz besteht für Arbeit-
nehmer bei angeordneten Dienstfahrten, auch mit eigenem Kfz
Weitreichende Mitversicherung von Familienangehörigen
(5 Generationen)
Update-Garantie – zukünftige beitragsneutrale Leistungs verbesserungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert
103
Heilwesenberufe
Heilwesenberufe JURAMED
Heilwesenberufe JURAMED
Spezielle beitragsfreie Einschlüsse
Vorübergehende Vermietung von 1-8 Betten im Inland, z.B. an Feriengäste, bei einer maximalen Mietvertragsdauer von einem Jahr
Vermietung (auch Untervermietung) von bis zu drei einzelnen
Zimmern in der vom Versicherungsnehmer selbst bewohnten, versicherten Wohneinheit, z.B. an Studenten, wenn es sich nicht um eine Wohnung, sondern um einzelne Zimmer
handelt
Mitversichert sind auch Rechtsschutzfälle im Zusammenhang mit personenbezogenen Versicherungen des Versicherungsnehmers (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung und -zusatzversicherung, Unfallversicherung, Krankentagegeldversicherung)
PremiumService
Telefonischer Rechtsrat durch unabhängige Anwälte –
zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr
Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten
Online-Beratung mit einfachem Dokumenten-Upload
Telefonische Mediation für die schnelle außergerichtliche Streitlösung
Kunden-Portal mit geprüften Musterverträgen
Online-Generator für Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Übernahme der Registrierungs-
gebühren beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
Aktualisierungs-Service bei Einführung einer neuen
Tarifgeneration
Die Online-Beratung und die telefonische Mediation setzen einen
eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall voraus.
Bei allen PremiumService-Leistungen: keine Selbstbeteiligung
Rechtliches Konfliktpotential
Privat-Bereich
Produktmängel beim Kauf von Elektro-Geräten, Sportartikel oder Möbel
Hausrat-, Berufsunfähigkeits- oder anderen Versicherungen, weil diese die Leistung verweigern
Fehlerhafter Bescheid einer Behörde oder der gesetzlichen Rentenversicherung
Flugverspätungen und Mängel bei Urlaubsreisen
Berufs-Bereich
(in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit)
Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder nicht ausbezahlter Lohn
Schlechtes Arbeitszeugnis
Höhe des Weihnachts- / Urlaubsgeldes oder verweigerter
Urlaub
Wichtige Information für Sie: In Arbeitsgerichtsprozessen trägt in der 1. Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig davon, welche Partei den Prozess gewinnt.
104
Verkehrs-Bereich
Fehlende Zahlung der gegnerischen Versicherung für den Unfallschaden am Auto
Mängel bei Autokauf und Reparatur
Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder
vermeintliche Unfallflucht
Firmen-Bereich
(mit Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit)
Lohn- oder Urlaubsforderung eines gekündigten Arbeitnehmers
Streitigkeit mit dem Privatpatient wegen der Honorarrechnung
Angeblich zu wenig abgeführte Sozialversicherungsbeiträge für einen Arbeitnehmer
Grundstücks- und Mietbereich
Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung für das privat oder
gewerblich gemietete selbst genutzte Objekt
Kündigung / Eigenbedarfskündigung des Vermieters oder Mängel in den gemieteten selbst genutzten Objekten
Lärmbelästigung durch Nachbarn
Vorsorge-Rechtsschutz
Kündigung des frisch verheirateten Kindes durch den Ausbildungsbetrieb
Streit mit dem Mieter wegen der Nebenkostenabrechnung nach dem Neukauf einer vermieteten Eigentumswohnung oder eines vermieteten Geschäftslokals
Der bisher mitversicherte angestellte Ehepartner macht sich selbständig
Regress- / Abrechnungs-Rechtsschutz in Vorverfahren
Regresse wegen unwirtschaftlicher Verordnungsweise und / oder unwirtschaftlicher Behandlungsweise
Regresse in Abrechnungsverfahren von Apothekern
(aut idem)
Regresse bei sonstigen Heilberufen wegen der Erstattung von Kosten für die Erbringung von Heilmitteln
Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz
Streitigkeiten mit
Betriebshaftpflichtversicherung
Betriebsunterbrechungsversicherung oder
anderen gewerblichen Versicherungen
Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen
Mängel an dem neu erworbenen selbst genutzten
medizinischen Gerät
Streitigkeiten aus der Renovierung der Praxis / Apotheke
Ausfall der gemieteten selbst genutzten Telefonanlage
Streitigkeiten mit dem Catering- oder Eventmanagement
nach einer Betriebsveranstaltung
Spezial-Straf-Rechtsschutz
Vermeintliche Steuerhinterziehung nach Nutzung eines
„Steuerspartipps“ aus einem Internet-Forum
Betrugsvorwurf zum Nachteil einer gesetzlichen Kranken-
versicherung
Verteidigung nach Vorwurf schwerer Körperverletzung wegen angeblicher Falschbehandlung
Vermeintliche fahrlässige Körperverletzung, weil der ehren amtliche Übungsleiter nicht ausreichend auf seine Schützlinge aufgepasst haben soll
+
Privat
Beruf
Verkehr
Firma / Praxis
Vorsorge
Wohnen /Gewerbeobjekt
Spezial-Straf-RS
Heilwesenberufe Spezial-Rechtsschutz mit Spezial-Straf-Rechtsschutz
Versicherte Bereiche
Rechtsschutzkombination aus:
Spezial-Rechtsschutz
Privat-Bereich
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition für den privaten Lebensbereich.
Berufs-Bereich für nichtselbständige Tätigkeiten
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit.
Verkehrs-Bereich
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition:
–als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertrags-
schluss und während der Vertragsdauer auf sie zugelassene oder auf ihre Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehene PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohn mobile ohne Vermietung, Nutzfahrzeuge bis 4 t Nutzlast,
Omnibusse bis 9 Sitze, Traktoren, sowie Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft,
–als Erwerber solcher Fahrzeuge,
–als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges,
–für die im Versicherungsschein genannten Motorfahrzeuge zu Lande, die sich im Besitz des Versicherungsnehmers oder der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition befinden, auch wenn diese nicht auf diesen Personenkreis zugelassen sind,
–als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge,
–bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel.
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer für rote Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen, soweit sie im Zusammenhang mit den genannten Fahrzeugarten verwendet werden.
Versicherungsschutz besteht für Arbeitnehmer bei angeordne ten Dienstfahrten, auch mit eigenem Kfz (Dienstreise-Rechtsschutz).
Anhänger sind mitversichert, soweit sie auf den versicherten Personenkreis zugelassen sind und von den versicherten Fahrzeugen zulässigerweise gezogen werden können.
Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.
Bei gewerblicher Nutzung von Motorfahrzeugen zu Wasser und in der Luft besteht kein Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht.
Kein Versicherungsschutz besteht für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition für gewerblich genutzte Motorfahr zeuge bzgl. eines eigenen Geschäftsbetriebs.
Firmen-Bereich
(mit Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit)
Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seiner / seinem im Versicherungsschein angegebenen Praxis / Heilwe senberuf und dessen angestellte Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.
Für den Versicherungsnehmer besteht Versicherungsschutz auch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit seinen angestellten Personen.
Der Versicherungsschutz für den Vertrags-Rechtsschutz für die selbstständige Tätigkeit gilt ab Gericht.
Grundstücks- und Miet-Bereich
– Versichert sind alle gemieteten / selbst bewohnten Wohnun-
gen, Einfamilienhäuser im Inland des Versicherungsnehmers sowie der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition.
–Versichert sind zusätzlich alle vom Versicherungsnehmer für seine im Versicherungsschein angegebene Praxen / gewerblich selbst genutzten Objekte im Inland unter den im Versiche-
rungsschein angegebenen Anschriften mit einer Jahresbrutto-
miete / -pacht bis insgesamt 300.000,- € (nicht für vermietete Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile). Die den Betrag übersteigende Jahresbruttomiet- / -pachtzahlung muss zusätz-
lich versichert werden.
Hinweis: ist ein mitversicherter Familienangehöriger alleiniger Eigentümer und Verpächter der vom Versicherungsnehmer genutzten Praxen / gewerblich selbst genutzten Objekte,
besteht für diesen Versicherungsschutz in der Eigenschaft als Eigentümer der vermieteten Praxen / gewerblichen Immobilie.
Vorsorge-Rechtsschutz
Spezial-Straf-Rechtsschutz
–Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seinen im Versicherungsschein angegebenen Praxen / Heilwesenberufe und dessen angestellte Personen in Ausübung ihrer beruf lichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.
– Versichert ist im privaten und ehrenamtlichen Bereich sowie im beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen
Tätigkeit der Versicherungsnehmer sowie die Familienangehöri-
gen gemäß Familiendefinition.
Inklusive MediationXL sowie Aktualisierungs-Service und
Update-Garantie
Familiendefinition
Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene
oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des
Versicherungsnehmers und deren
minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder,
unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen
Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, Pflege- und
Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem
Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte
berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten,
im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versiche-
rungsnehmers leben und dort gemeldet sind.
105
Heilwesenberufe
Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
(AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016):
§ 28 ARB, Klausel 4, 7, 8 und 9, Sonderbedingungen SSR
Heilwesenberufe Spezial-Rechtsschutz mit Spezial-Straf-Rechtsschutz
Hinweis: Ist der Versicherungsnehmer ein Unternehmen, ist eine
natürliche Person zu benennen, für die und deren Familienangehörige gemäß Familiendefinition als Privatpersonen Rechtsschutz
besteht. Diese Person muss als bezugsberechtigte Person im
Versicherungsschein genannt sein.
Versicherte Leistungsarten
Schadenersatz-Rechtsschutz
Arbeits-Rechtsschutz, auch als Arbeitgeber aus hauswirtschaft lichen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen
Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
(für die Bereiche: Verkehr, Privat und Firma)
Steuer-Rechtsschutz
Sozial-Rechtsschutz
Verwaltungs-Rechtsschutz
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Straf-Rechtsschutz
Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
Altersvorsorge- und Sparer-Rechtsschutz für den privaten Bereich
Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung
Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der privaten
Internetnutzung
Daten-Rechtsschutz für Selbständige, Firmen und Vereine
Zeugenbeistand
Firmenstellungnahme
Beistand im Verwaltungsrecht
Produkt-Highlights
Unbegrenzte Versicherungssumme europaweit, weltweit und für die Strafkaution
Weltweiter Versicherungsschutz
bei Urlaubsreisen ohne zeitliche Begrenzung, Dienst- oder Geschäftsreisen
für Work & Travel und Au-Pair-Aufenthalte
für Schüleraustausch und Auslandsstudium bis zu 1 Jahr
Vorsorge-Rechtsschutz für neu hinzukommende versicherbare Risiken ohne Wartezeit
Internet-Rechtsschutz im privaten Bereich für
über das Internet geschlossene Verträge
die erhaltene Abmahnung wegen Urheberrechtsverstoß
die Geltendmachung von Schadenersatz- und Unterlassungs-
ansprüchen bei Rufschädigung sowie bei Identitäts- und
Zahlungsmittelmissbrauch
die Verteidigung bei Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens (z.B. Beleidigung)
Umfassender Spezial-Straf-Rechtsschutz
europaweit im privaten, ehrenamtlichen und geschäftlichen Bereich sowie für den beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit
beim Vorwurf von Vergehen und Verbrechen
keine Rückforderung der Kosten bei Abschluss durch Strafbefehl
Vertrags-Rechtsschutz für die selbstständige Tätigkeit ab Gericht
Alle gemieteten, selbst bewohnten Wohnungen, Einfamilien häuser im Inland versichert
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Verwaltungs-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Wider-
spruchsverfahren im privaten und gewerblichen Bereich vor
deutschen Behörden
Steuer- und Sozial-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Ein spruchs- bzw. Widerspruchsverfahren im privaten Bereich vor deutschen Behörden
Park- und Halteverstöße, für die Punkte beim Kraftfahrt-Bundes-
amt drohen
Rechtsschutz in Betreuungsverfahren, auch für alle mitversicher-
ten Familienangehörigen
Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz, z.B. bei Erbrechtsstreitigkeiten
5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein
Einwand der Vorvertraglichkeit
Mitversicherung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus
erneuerbaren Energien im privaten Bereich bis 20.000,- €
Mediation ohne Selbstbeteiligung bei Aufhebungsvereinbarungen und angedrohter Kündigung, kollektivem Arbeits- und Dienst-
recht und in allen versicherten Rechtsgebieten
MediationXL für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten im geschäftlichen (=Wirtschaftsmediation) und privaten Bereich
(mit Selbstbeteiligung)
Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft sind mitversichert - mit Ausnahme des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht bei gewerblicher Nutzung
Dienstreise-Rechtsschutz: Versicherungsschutz besteht für Arbeit nehmer bei angeordneten Dienstfahrten, auch mit eigenem Kfz
Weitreichende Mitversicherung von Familienangehörigen
(5 Generationen)
Update-Garantie - zukünftige beitragsneutrale Leistungsverbesse rungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert
Spezielle beitragsfreie Einschlüsse
Vorübergehende Vermietung von 1-8 Betten im Inland, z.B. an Feriengäste, bei einer maximalen Mietvertragsdauer von einem Jahr
Vermietung (auch Untervermietung) von bis zu drei einzelnen Zimmern in der vom Versicherungsnehmer selbst bewohnten, versicherten Wohneinheit, z.B. an Studenten, wenn es sich nicht um eine Wohnung, sondern um einzelne Zimmer handelt
Mitversichert sind auch Rechtsschutzfälle im Zusammenhang mit personenbezogenen Versicherungen des Versicherungsnehmers (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung und -zusatzversicherung, Unfallversicherung, Krankentagegeldversicherung)
Premium Service
Telefonischer Rechtsrat durch unabhängige Anwälte – zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr
Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten
Online-Beratung mit einfachem Dokumenten-Upload
Telefonische Mediation für die schnelle außergerichtliche Streitlösung
Kunden-Portal mit geprüften Musterverträgen
Online-Generator für Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Übernahme der Registrierungs-
gebühren beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
Aktualisierungs-Service bei Einführung einer neuen Tarifgeneration
Heilwesenberufe Spezial-Rechtsschutz mit Spezial-Straf-Rechtsschutz
Bei allen PremiumService-Leistungen: keine Selbstbeteiligung
Rechtliches Konfliktpotential
Privat-Bereich
Produktmängel beim Kauf von Elektro-Geräten, Sportartikel oder Möbel
Hausrat-, Berufsunfähigkeits- oder anderen Versicherungen, weil diese die Leistung verweigern
Fehlerhafter Bescheid einer Behörde oder der gesetzlichen Rentenversicherung
Flugverspätungen und Mängel bei Urlaubsreisen
Berufs-Bereich
(in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit)
Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder nicht ausbezahlter Lohn
Schlechtes Arbeitszeugnis
Höhe des Weihnachts-/Urlaubsgeldes oder verweigerter
Urlaub
Wichtige Information für Sie: In Arbeitsgerichtsprozessen trägt in der 1. Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig davon, welche Partei den Prozess gewinnt.
Verkehrs-Bereich
Fehlende Zahlung der gegnerischen Versicherung für den Unfallschaden am Auto
Mängel bei Autokauf und Reparatur
Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder
vermeintliche Unfallflucht
Firmen-Bereich
(mit Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit)
Lohn- oder Urlaubsforderung eines gekündigten Arbeitnehmers
Streitigkeit mit dem Privatpatient wegen der Honorarrechnung
Angeblich zu wenig abgeführte Sozialversicherungsbeiträge für einen Arbeitnehmer
Grundstücks- und Mietbereich
Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung für das privat oder
gewerblich gemietete selbst genutzte Objekt
Kündigung / Eigenbedarfskündigung des Vermieters oder Mängel in den gemieteten selbst genutzten Objekten
Lärmbelästigung durch Nachbarn
Vorsorge-Rechtsschutz
Kündigung des frisch verheirateten Kindes durch den Ausbildungsbetrieb
Streit mit dem Mieter wegen der Nebenkostenabrechnung nach dem Neukauf einer vermieteten Eigentumswohnung oder eines vermieteten Geschäftslokals
Der bisher mitversicherte angestellte Ehepartner macht sich selbständig
Spezial-Straf-Rechtsschutz
Vermeintliche Steuerhinterziehung nach Nutzung eines
„Steuerspartipps“ aus einem Internet-Forum
Betrugsvorwurf zum Nachteil einer gesetzlichen Krankenversicherung
Verteidigung nach Vorwurf schwerer Körperverletzung wegen angeblicher Falschbehandlung
Vermeintliche fahrlässige Körperverletzung, weil der ehren amtliche Übungsleiter nicht ausreichend auf seine Schützlinge aufgepasst haben soll
Heilwesenberufe
Die Online-Beratung und die telefonische Mediation setzen einen
eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall voraus.
107
+
Privat
Beruf
Verkehr
Firma / Praxis
Vorsorge
Wohnen /Gewerbeobjekt
Heilwesenberufe Spezial-Rechtsschutz
Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
(AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016):
§ 28 ARB, Klausel 4, 7, 8 und 9
Versicherte Bereiche
Rechtsschutzkombination aus:
Spezial-Rechtsschutz
Privat-Bereich
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition für den privaten Lebensbereich.
Berufs-Bereich für nichtselbständige Tätigkeiten
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit.
Verkehrs-Bereich
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition:
–als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertrags-
schluss und während der Vertragsdauer auf sie zugelassene oder auf ihre Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehene PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohn mobile ohne Vermietung, Nutzfahrzeuge bis 4 t Nutzlast,
Omnibusse bis 9 Sitze, Traktoren, sowie Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft,
–als Erwerber solcher Fahrzeuge,
–als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges,
–für die im Versicherungsschein genannten Motorfahrzeuge zu Lande, die sich im Besitz des Versicherungsnehmers oder der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition befinden, auch wenn diese nicht auf diesen Personenkreis zugelassen sind,
–als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge,
–bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel.
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer für rote Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen, soweit sie im Zusammenhang mit den genannten Fahrzeugarten verwendet werden.
Versicherungsschutz besteht für Arbeitnehmer bei angeordne ten Dienstfahrten, auch mit eigenem Kfz (Dienstreise-Rechtsschutz).
Anhänger sind mitversichert, soweit sie auf den versicherten Personenkreis zugelassen sind und von den versicherten Fahrzeugen zulässigerweise gezogen werden können.
Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.
Bei gewerblicher Nutzung von Motorfahrzeugen zu Wasser und in der Luft besteht kein Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht.
108
Kein Versicherungsschutz besteht für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition für gewerblich genutzte Motorfahr
zeuge bzgl. eines eigenen Geschäftsbetriebs.
Firmen-Bereich
(mit Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit)
Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seiner / seinem im Versicherungsschein angegebenen Praxis / Heilwesenberuf
und dessen angestellte Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.
Für den Versicherungsnehmer besteht Versicherungsschutz auch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit seinen angestellten Personen.
Der Versicherungsschutz für den Vertrags-Rechtsschutz für die selbstständige Tätigkeit gilt ab Gericht.
Grundstücks- und Miet-Bereich
– Versichert sind alle gemieteten / selbst bewohnten Wohnun-
gen, Einfamilienhäuser im Inland des Versicherungsnehmers sowie der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition.
–Versichert sind zusätzlich alle vom Versicherungsnehmer für seine im Versicherungsschein angegebene Praxen / gewerblich selbst genutzten Objekte im Inland unter den im Versiche-
rungsschein angegebenen Anschriften mit einer Jahresbrutto-
miete / -pacht bis insgesamt 300.000,- € (nicht für vermietete Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile). Die den Betrag übersteigende Jahresbruttomiet- / -pachtzahlung muss zusätz-
lich versichert werden.
Hinweis: ist ein mitversicherter Familienangehöriger alleiniger Eigentümer und Verpächter der vom Versicherungsnehmer genutzten Praxen / gewerblich selbst genutzten Objekte,
besteht für diesen Versicherungsschutz in der Eigenschaft als Eigentümer der vermieteten Praxen / gewerblichen Immobilie.
Vorsorge-Rechtsschutz
Inklusive MediationXL sowie Aktualisierungs-Service und
Update-Garantie
Familiendefinition
Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene
oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des
Versicherungsnehmers und deren
minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder,
unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen
Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, Pflege- und
Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte
berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungs bezogenes Entgelt erhalten,
im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versiche-
rungsnehmers leben und dort gemeldet sind.
Hinweis: Ist der Versicherungsnehmer ein Unternehmen, ist eine
natürliche Person zu benennen, für die und deren Familienangehörige gemäß Familiendefinition als Privatpersonen Rechtsschutz besteht. Diese Person muss als bezugsberechtigte Person im Versicherungsschein genannt sein.
Heilwesenberufe Spezial-Rechtsschutz
Produkt-Highlights
Unbegrenzte Versicherungssumme europaweit, weltweit und für die Strafkaution
Weltweiter Versicherungsschutz
bei Urlaubsreisen ohne zeitliche Begrenzung, Dienst- oder Geschäftsreisen
für Work & Travel und Au-Pair-Aufenthalte
für Schüleraustausch und Auslandsstudium bis zu 1 Jahr
Vorsorge-Rechtsschutz für neu hinzukommende versicherbare Risiken ohne Wartezeit
Internet-Rechtsschutz im privaten Bereich für
über das Internet geschlossene Verträge
die erhaltene Abmahnung wegen Urheberrechtsverstoß
die Geltendmachung von Schadenersatz- und Unterlassungs-
ansprüchen bei Rufschädigung sowie bei Identitäts- und Zah-
lungsmittelmissbrauch
Vertrags-Rechtsschutz für die selbstständige Tätigkeit ab Gericht
Alle gemieteten, selbst bewohnten Wohnungen, Einfamilien häuser im Inland versichert
Verwaltungs-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Wider-
spruchsverfahren im privaten und gewerblichen Bereich vor
deutschen Behörden
Steuer- und Sozial-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete
Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren im privaten Bereich vor deutschen Behörden
Park- und Halteverstöße, für die Punkte beim Kraftfahrt-Bundes-
amt drohen
Rechtsschutz in Betreuungsverfahren, auch für alle mitversicher-
ten Familienangehörigen
Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz, z.B. bei Erbrechtsstreitigkeiten
5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein
Einwand der Vorvertraglichkeit
Mitversicherung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus
erneuerbaren Energien im privaten Bereich bis 20.000,- €
Mediation ohne Selbstbeteiligung bei Aufhebungsvereinbarungen und angedrohter Kündigung, kollektivem Arbeits- und Dienst-
recht und in allen versicherten Rechtsgebieten
MediationXL für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten im geschäftlichen (=Wirtschaftsmediation) und privaten Bereich
(mit Selbstbeteiligung)
Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft sind mitversichert - mit Ausnahme des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht bei gewerblicher Nutzung
Dienstreise-Rechtsschutz: Versicherungsschutz besteht für Arbeit nehmer bei angeordneten Dienstfahrten, auch mit eigenem Kfz
Weitreichende Mitversicherung von Familienangehörigen
(5 Generationen)
Update-Garantie - zukünftige beitragsneutrale Leistungsverbesse rungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert
Spezielle beitragsfreie Einschlüsse
Vorübergehende Vermietung von 1-8 Betten im Inland, z.B. an Feriengäste, bei einer maximalen Mietvertragsdauer von einem Jahr
Vermietung (auch Untervermietung) von bis zu drei einzelnen Zimmern in der vom Versicherungsnehmer selbst bewohnten, versicherten Wohneinheit, z.B. an Studenten, wenn es sich nicht um eine Wohnung, sondern um einzelne Zimmer handelt
Mitversichert sind auch Rechtsschutzfälle im Zusammenhang mit personenbezogenen Versicherungen des Versicherungsnehmers (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung und -zusatzversicherung, Unfallversicherung, Krankentagegeldversicherung)
Premium Service
Telefonischer Rechtsrat durch unabhängige Anwälte – zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr
Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten
Online-Beratung mit einfachem Dokumenten-Upload
Telefonische Mediation für die schnelle außergerichtliche Streitlösung
Kunden-Portal mit geprüften Musterverträgen
Online-Generator für Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Übernahme der Registrierungs-
gebühren beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
Aktualisierungs-Service bei Einführung einer neuen Tarifgeneration
Die Online-Beratung und die telefonische Mediation setzen einen
eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall voraus.
Bei allen PremiumService-Leistungen: keine Selbstbeteiligung
109
Heilwesenberufe
Versicherte Leistungsarten
Schadenersatz-Rechtsschutz
Arbeits-Rechtsschutz, auch als Arbeitgeber aus hauswirtschaft lichen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen
Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
(für die Bereiche: Verkehr, Privat und Firma)
Steuer-Rechtsschutz
Sozial-Rechtsschutz
Verwaltungs-Rechtsschutz
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Straf-Rechtsschutz
Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
Altersvorsorge- und Sparer-Rechtsschutz für den privaten Bereich
Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung
Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der privaten Internetnutzung
Daten-Rechtsschutz für Selbständige, Firmen und Vereine
Heilwesenberufe Spezial-Rechtsschutz
Rechtliches Konfliktpotential
Privat-Bereich
Produktmängel beim Kauf von Elektro-Geräten, Sportartikel oder Möbel
Hausrat-, Berufsunfähigkeits- oder anderen Versicherungen, weil diese die Leistung verweigern
Fehlerhafter Bescheid einer Behörde oder der gesetzlichen Rentenversicherung
Flugverspätungen und Mängel bei Urlaubsreisen
Berufs-Bereich
(in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit)
Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder nicht ausbezahlter Lohn
Schlechtes Arbeitszeugnis
Höhe des Weihnachts- / Urlaubsgeldes oder verweigerter
Urlaub
Wichtige Information für Sie: In Arbeitsgerichtsprozessen trägt in der 1. Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig davon, welche Partei den Prozess gewinnt.
Verkehrs-Bereich
Fehlende Zahlung der gegnerischen Versicherung für den Unfallschaden am Auto
Mängel bei Autokauf und Reparatur
Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder
vermeintliche Unfallflucht
Firmen-Bereich
(mit Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit)
Lohn- oder Urlaubsforderung eines gekündigten Arbeitnehmers
Streitigkeit mit dem Privatpatient wegen der Honorarrechnung
Angeblich zu wenig abgeführte Sozialversicherungsbeiträge für einen Arbeitnehmer
Grundstücks- und Mietbereich
Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung für das privat oder
gewerblich gemietete selbst genutzte Objekt
Kündigung / Eigenbedarfskündigung des Vermieters oder Mängel in den gemieteten selbst genutzten Objekten
Lärmbelästigung durch Nachbarn
Vorsorge-Rechtsschutz
Kündigung des frisch verheirateten Kindes durch den Ausbildungsbetrieb
Streit mit dem Mieter wegen der Nebenkostenabrechnung nach dem Neukauf einer vermieteten Eigentumswohnung oder eines vermieteten Geschäftslokals
Der bisher mitversicherte angestellte Ehepartner macht sich selbständig
110
Firma / Praxis
Heilwesenberufe Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige
Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
(AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016):
§ 24 ARB, Klausel 7
Versicherter Bereich
Rechtsschutz für den Firmen-Bereich
(ohne Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit)
Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seiner im Versich-
rungsschein angegebenen Betriebsart und dessen angestellte Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versi-
cherungsnehmer.
Für den Versicherungsnehmer besteht Versicherungsschutz auch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit seinen angestellten Personen.
PremiumService
Telefonischer Rechtsrat durch unabhängige Anwälte – zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr
Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten
Online-Beratung mit einfachem Dokumenten-Upload
Telefonische Mediation für die schnelle außergerichtliche Streitlösung
Kunden-Portal mit geprüften Musterverträgen
Aktualisierungs-Service bei Einführung einer neuen Tarifgenera-
tion
Die Online-Beratung und die telefonische Mediation setzen einen
eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall voraus.
Bei allen PremiumService-Leistungen: keine Selbstbeteiligung
Inklusive Aktualisierungs-Service und Update-Garantie.
Rechtliches Konfliktpotential
Firmen-Bereich
(ohne Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit)
Lohn- oder Urlaubsforderung eines gekündigten Arbeitnehmers
Zerstörung der Büroeinrichtung durch einen auf frischer Tat ertappeten Einbrecher
Angeblich zu wenig abgeführte Sozialversicherungsbeiträge für einen Arbeitnehmer
Heilwesenberufe
Versicherte Leistungsarten
Schadenersatz-Rechtsschutz
Arbeits-Rechtsschutz
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Sozial-Rechtsschutz vor Gerichten
Verwaltungs-Rechtsschutz
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Straf-Rechtsschutz
Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Daten-Rechtsschutz für Selbständige, Firmen und Vereine
Produkt-Highlights
Unbegrenzte Versicherungssumme europaweit, weltweit und
für die Strafkaution
Verwaltungs-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Wider spruchsverfahren im gewerblichen Bereich vor deutschen
Behörden
5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein
Einwand der Vorvertraglichkeit
Mediation ohne Selbstbeteiligung bei Aufhebungsvereinbarungen und angedrohter Kündigung, kollektivem Arbeits- und Dienstrecht und in allen versicherten Rechtsgebieten
Update-Garantie – zukünftige beitragsneutrale Leistungs verbesserungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert
111
Verkehr
Heilwesenberufe Verkehrs-Rechtsschutz / Fahrzeug-Rechtsschutz
Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
(AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016):
Verkehrs-Rechtsschutz: § 21 Abs. 1, 4, 6, 7a) und b), 8 - 9 ARB,
Klausel 7
Fahrzeug-Rechtsschutz: § 21 Abs. 3, 4, 7a) und b), 8 und 10 ARB,
Klausel 7
Versicherte Bereiche
Verkehrs-Rechtsschutz oder
Fahrzeug-Rechtsschutz
Inklusive Aktualisierungs-Service und Update-Garantie
Hilfestellungen zur Produktauswahl
Jedes einzelne Fahrzeug muss entsprechend der Fahrzeugart beitragspflichtig versichert werden.
Ausschlaggebend für die Produktauswahl ist, auf wen die Fahrzeuge
zugelassen sind:
auf den Versicherungsnehmer: Verkehrs-Rechtsschutz
auf die Familienangehörigen: Fahrzeug-Rechtsschutz (das / die Kennzeichen muss / müssen angegeben werden)
weder auf den Versicherungsnehmer, noch auf die Familienan-
gehörigen: Fahrzeug-Rechtsschutz (das / die Kennzeichen
muss / müssen angegeben werden)
Versichert im Verkehrs-Rechtsschutz:
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertragsschluss und während der Vertragsdauer auf ihn zugelassenen oder auf seinen Namen
mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge.
Die Anzahl der Motorfahrzeuge und die Fahrzeugart sind anzugeben.
Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer
und Insassen der versicherten Fahrzeuge
als Erwerber solcher Fahrzeuge
als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges.
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer und die
Familienangehörigen gemäß Familiendefinition
als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge sowie
bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel (z.B. Fahrrad, Bus, Bahn, Skateboard, Ski) und als Fußgänger
Anhänger sind mitversichert, soweit sie auf den Versicherungsnehmer zugelassen sind und von den versicherten Fahrzeugen zulässigerweise gezogen werden können.
Für Kfz- und Nutzfahrzeug-Händler besteht kein Rechtsschutz bezüglich des gewerblichen Kaufs / Verkaufs von Fahrzeugen. Rechtsschutz besteht dagegen für den nicht nur vorübergehenden
Erwerb zur Eigennutzung.
Ist der Versicherungsnehmer ein Unternehmen, ist eine Person zu benennen, für die als Fahrer fremder Fahrzeuge Rechtsschutz
besteht.
112
Versichert im Fahrzeug-Rechtsschutz:
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer oder die
Familienangehörigen gemäß Familiendefinition als Eigentümer oder
Halter nur für die im Versicherungsschein genannten Fahrzeuge. Die
Fahrzeugart und das Kennzeichen sind für jedes Fahrzeug anzugeben.
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer und die
Familienangehörigen gemäß Familiendefinition als Fahrer fremder,
nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge sowie bei der Teilnahme am
öffentlichen und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel (z.B. Fahrrad, Bus, Bahn, Skateboard, Ski) und als
Fußgänger. Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.
Für Kfz- und Nutzfahrzeug-Händler besteht kein Rechtsschutz bezüglich des gewerblichen Kaufs / Verkaufs von Fahrzeugen. Rechtsschutz
besteht dagegen für den nicht nur vorübergehenden Erwerb zur
Eigennutzung.
Ist der Versicherungsnehmer ein Unternehmen, ist eine Person zu
benennen, für die als Fahrer fremder Fahrzeuge Rechtsschutz besteht.
Familiendefinition
Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene
oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des
Versicherungsnehmers und deren
minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder,
unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen
Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, Pflege- und
Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeit punkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten,
im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versiche-
rungsnehmers leben und dort gemeldet sind.
Versicherte Leistungsarten
Schadenersatz-Rechtsschutz
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Sozial-Rechtsschutz vor Gerichten
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Straf-Rechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Heilwesenberufe Verkehrs-Rechtsschutz / Fahrzeug-Rechtsschutz
Produkt-Highlights
keine Wartezeiten
Unbegrenzte Versicherungssumme europaweit, weltweit und
für die Strafkaution
Weltweiter Versicherungsschutz
bei Urlaubsreisen ohne zeitliche Begrenzung und
Geschäftsreisen
für Work & Travel, Schüleraustausch und Au-Pair-Aufenthalte
für Auslandsstudium bis 1 Jahr
Park- und Halteverstöße, für die Punkte beim Kraftfahrt-Bundes-
amt drohen
5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein
Einwand der Vorvertraglichkeit
Wohnwagen und Anhänger sind ohne Mehrbeitrag mitversichert
Mediation ohne Selbstbeteiligung in allen versicherten Rechtsgebieten
Update-Garantie – zukünftige beitragsneutrale Leistungsver besserungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert
Heilwesenberufe
Premium Service
Telefonischer Rechtsrat durch unabhängige Anwälte – zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr
Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten
Online-Beratung mit einfachem Dokumenten-Upload
Telefonische Mediation für die schnelle außergerichtliche
Streitlösung
Kunden-Portal mit geprüften Musterverträgen
Aktualisierungs-Service bei Einführung einer neuen Tarifgeneration
Die Online-Beratung und die telefonische Mediation setzen einen
eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall voraus.
Bei allen PremiumService-Leistungen: keine Selbstbeteiligung
Rechtliches Konfliktpotential
Verkehrs und Fahrzeug-Bereich
Fehlende Zahlung der gegnerischen Versicherung für den Unfallschaden am Auto
Mängel bei Autokauf und Reparatur
Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder
vermeintliche Unfallflucht
113
Inkasso
Heilwesenberufe Inkasso-Rechtsschutz
Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
(AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016):
Sonderbedingungen für den Inkasso-Rechtsschutz
Versicherter Bereich
Inkasso-Rechtsschutz
Inkasso-Rechtsschutz ist ein professionelles Forderungsmanagement
durch einen von der AUXILIA benannten Inkasso-Dienstleister für
vertragliche Forderungen.
Versichert ist
der im Versicherungsschein genannte Versicherungsnehmer als Inhaber der Forderung aus seiner gewerblichen, freiberuflichen oder
sonstigen selbständigen Tätigkeit.
Was ist versichert?
Inkassokosten für die außergerichtliche Beitreibung
Kostenübernahme für das gerichtliche Mahnverfahren und die
Auslagen für bis zu drei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Bonitätsauskunft über Privatpersonen vor Annahme eines
Auftrages / Mandates ab einer Rechnungshöhe von 3.000,- €
Adressermittlung säumiger Kunden
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz
Forderungen müssen
offen, fällig, zum Zeitpunkt der Beauftragung des Inkasso-
Dienstleisters unstreitig und weder gerichtlich an- oder rechts-
hängig noch tituliert sein
in Deutschland entstanden und beizutreiben sein.
Die ungeteilte Forderung darf höchstens 25.000,- € betragen.
Es können keine aufrechenbare Gegenforderungen geltend
gemacht werden.
Der Schuldner muss in Verzug (§ 286 BGB) sein.
Highlights
keine Selbstbeteiligung, keine Begrenzung der Stückzahl, keine Mindesthöhe der Forderung
umfasst auch vorvertragliche Forderungen, die max. 12 Monate vor Vertragsbeginn des Inkasso-Rechtsschutzes fällig waren und ab Vertragsbeginn übergeben werden
keine Erfolgsprovision, keine Bearbeitungsgebühr oder
Fallpauschale
kostenlose Online-Akte
hohe Erfolgsquote und somit schnelle Reduzierung der
Außenstände
Gewinn an Zeit und Einsparung interner Kosten durch weniger
Verwaltungsarbeit
freie Entscheidung, welche und wie viele Forderungen zur Beitrei bung eingereicht werden
114
Kein Versicherungsschutz besteht z.B., wenn
der Schuldner sich nicht in Verzug befand (Fehler in der Mahnbe-
arbeitung des Versicherungsnehmers)
die Forderung bei Übergabe an den Inkasso-Dienstleister vom Schuldner bereits bezahlt (Fehler in der Buchhaltung des Versiche rungsnehmers), bestritten oder bereits das gerichtliche Mahnver fahren eingeleitet wurde
der Versicherungsnehmer die Beitreibung aktiv abbricht (dazu ist er jederzeit berechtigt), so dass der Inkasso-Dienstleister die
Verzugskosten nicht beim Schuldner realisieren kann
Forderungen aus Wett- oder Glücksspielen eingereicht werden.
Versicherbare Berufsgruppen
Alle Unternehmen / Betriebe und Freiberufler.
Ausnahme: Unternehmen / Betriebe, die kraft Gesetzes Mitglied
der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) sind.
Hinweise zum Ablauf
Der Versicherungsnehmer erhält nach der Policierung von dem
Inkasso-Dienstleister ein Begrüßungsschreiben mit allen notwendigen Informationen zum Ablauf und zur Durchführung.
Mögliche Inkasso-Fälle
Der Privatpatient reagiert nicht auf die Rechnung für seine
ärztliche Behandlung
Der Eigenanteil der IGeL-Leistungen wird von dem Patienten nicht an den Arzt überwiesen
Die Rechnung für die von der Apotheke versandten Medikamente werden vom Patienten nicht bezahlt
Spezial-Straf-RS
Heilwesenberufe Spezial-Straf-Rechtsschutz
Versicherter Bereich
Spezial-Straf-Rechtsschutz
Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seinen im Versicherungsschein angegebenen Praxen / Heilwesenberufe und dessen angestellte Personen in Ausübung ihrer beruf lichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.
Versichert ist im privaten und ehrenamtlichen Bereich sowie im beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit der Versicherungsnehmer sowie die Familienangehö-
rigen gemäß Familiendefinition
Inklusive Aktualisierungs-Service und Update-Garantie.
Erläuterung
Die Leistungen des Spezial-Straf-Rechtsschutzes gehen deutlich
über die des normalen Straf-Rechtsschutzes hinaus, weil z.B.
mit spezialisierten Rechtsanwälten Honorarvereinbarungen getroffen werden können
auch für den Vorwurf von Vorsatzdelikten Rechtsschutz
besteht (solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt)
eigene Gutachter im Strafverfahren beauftragt werden
können.
Familiendefinition
Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene
oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des
Versicherungsnehmers und deren
minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder,
unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen
Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, Pflege- und
Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte
berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungs bezogenes Entgelt erhalten,
im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versiche
rungsnehmers leben und dort gemeldet sind.
Versicherte Leistungsarten
Straf-Rechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Zeugenbeistand
Firmenstellungnahme
Beistand im Verwaltungsrecht
Produkt-Highlights
Unbegrenzte Versicherungssumme
Strafkaution mit unbegrenzter Versicherungssumme
Versicherungsschutz beim Vorwurf von Vergehen und auch
Verbrechen
keine Rückforderung der Kosten bei Abschluss durch Strafbefehl
Versicherungsschutz auch für die anwaltliche Tätigkeit im Bereich des Verwaltungsrechts, wenn diese die Verteidigung im eingeleiteten Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren
unterstützt (Beistand im Verwaltungsrecht)
Notwendigkeit
Hohes Gefahrenpotential durch Umwelt-, Betriebsstätten-, Produkt- und Hygiene-Risiken
Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung reicht aus - Straf verfolgungsbehörden müssen umgehend jedem Vorwurf nach
gehen
Häufig sehr langwierige und anstrengende Gerichts- und
Ermittlungsverfahren
Enorme Imageschäden dürfen nicht unterschätzt werden
Existenzbedrohung durch laufende Ermittlungsverfahren
Vorteile
Unterstützung einer frühzeitigen und endgültigen Beendi gung von Strafverfahren
finanzielle Mittel um:
spezialisierte Rechtsanwälte mit der umfassenden Verteidi-
gung zu beauftragen
den Strafvorwurf von Vorsatzdelikten einzuschließen, solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt
gutachterliche Stellungnahmen zu finanzieren, die nicht erst durch ein Gericht, sondern bereits im Vorfeld von der Verteidi gung veranlasst worden sind
Besondere Hinweise
Versicherbar nur in Kombination mit §§ 24 und 28 AUXILIA
ARB/2016
Rechtliches Konfliktpotential
Spezial-Straf-Rechtsschutz
Vermeintliche Steuerhinterziehung nach Nutzung eines
„Steuerspartipps“ aus einem Internet-Forum
Betrugsvorwurf zum Nachteil einer gesetzlichen Krankenversicherung
Verteidigung nach Vorwurf schwerer Körperverletzung wegen angeblicher Falschbehandlung
Vermeintliche fahrlässige Körperverletzung, weil der ehren amtliche Übungsleiter nicht ausreichend auf seine Schützlinge aufgepasst haben soll
Weitere Informationen und Schadenbespiele, siehe Erläuterungen
auf den Seiten 27 ff.
115
Heilwesenberufe
Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
(AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016):
Sonderbedingungen SSR und Klausel 7
Wohnen
Heilwesenberufe Rechtsschutz für Mieter und selbst nutzende Eigentümer
Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
(AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016):
§ 29 ARB, Klausel 7
Versicherter Bereich
Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer für alle im Inland gemieteten / selbst bewohnten Wohnungen, Einfamilien-­
häuser
Inklusive Aktualisierungs-Service und Update-Garantie
Möglicher Personenkreis für den Versicherungsschutz
Eigentümer
Mieter
Pächter
Nutzungsberechtigter
Versicherte Leistungsarten
Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Steuer-Rechtsschutz vor Gericht
Straf-Rechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Produkt-Highlights
Unbegrenzte Versicherungssumme, auch für die Strafkaution
Alle im Inland gemieteten / selbst bewohnten Wohnungen,
Einfamilienhäuser zu einem Jahresbeitrag
unentgeltlich überlassene Wohneinheiten mitversichert
alle im Inland selbst genutzten / gemieteten Garagen
mitversichert
Vermietung (auch Untervermietung) von bis zu drei einzelnen Zimmern in der vom Versicherungsnehmer selbst bewohnten, versicherten Wohneinheit, z.B. an Studenten, wenn es sich nicht um eine Wohnung, sondern um einzelne Zimmer handelt.
5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein
Einwand der Vorvertraglichkeit
Mediation ohne Selbstbeteiligung in allen versicherten Rechtsgebieten
Update-Garantie – zukünftige beitragsneutrale Leistungsverbesse rungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert
Besondere Hinweise
Versicherbar nur in Kombination mit Produkten, die den Privat-
Rechtsschutz enthalten
Objekte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht
versicherbar
Rechtliches Konfliktpotential
Plötzliche Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter
Mängel in der Wohnung oder eine fehlerhafte Nebenkosten­-
abrechnung
Lärmende Nachbarn
116
Vermietung / Verpachtung
Heilwesenberufe Rechtsschutz für Vermieter und Verpächter
Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
(AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016):
§ 29 ARB, Klausel 7
Versicherte Bereiche
Rechtsschutz für Vermieter und Verpächter von Gebäuden,
Wohnungen, Garagen, Grundstücke oder Gewerbeobjekte im Inland
Inklusive Aktualisierungs-Service und Update-Garantie
Möglicher Personenkreis für den Versicherungsschutz
Vermieter
Verpächter
Versicherte Leistungsarten
Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Steuer-Rechtsschutz vor Gericht
Straf-Rechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Heilwesenberufe
Produkt-Highlights
Unbegrenzte Versicherungssumme auch für die Strafkaution
Alle zum vermieteten Objekt gehörenden Garagen mitversichert
5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein
Einwand der Vorvertraglichkeit
Mediation ohne Selbstbeteiligung in allen versicherten Rechts­­­­­gebieten
Update-Garantie – zukünftige beitragsneutrale Leistungsverbesse rungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert
Besondere Hinweise
Versicherbar nur in Kombination mit Produkten, die den Privat-
Rechtsschutz enthalten
alle Einheiten eines Objektes des Vermieters / Verpächters müssen versichert werden. Beitragspflicht besteht auch für
vom Eigentümer selbst bewohnte Wohn- oder selbst genutzte gewerbliche Einheiten und
vermietete Wohn- oder gewerblich vermietete / verpachtete Einheiten
Separate Absicherung einzeln vermieteter Garagen erforderlich
Maximal 5 vermietete Wohneinheiten versicherbar
Objekte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht
versicherbar
Rechtliches Konfliktpotential
Nicht erfolgte Räumung der Wohnung nach ordnungsgemäßer Kündigung
Angebliche Mängel in der Wohnung oder eine angeblich
fehlerhafte Nebenkostenabrechnung
Falsch festgesetzte Grundsteuer – Klage vor Finanzgericht
notwendig
117
Versicherungen
Heilwesenberufe Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz
Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
(AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016):
§ 28 a ARB und Klausel 7
Versicherter Bereich
Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz
Inklusive Aktualisierungs-Service und Update-Garantie
Versichert ist
die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungs­­
verträgen des Versicherungsnehmers,
die in unmittelbarem Zusammenhang mit der im Versiche rungsschein bezeichneten selbständigen oder freiberuflichen
Tätigkeit stehen (z.B. Betriebsunterbrechungs- oder Betriebshaftpflichtversicherung).
die der Versicherungsnehmer oder eine im Versicherungs-
schein genannte Person im Hinblick auf eine mögliche
Einschränkung seiner beruflichen Tätigkeit abgeschlossen hat (z.B. Berufsunfähigkeits- oder Krankentagegeldversicherung).
Kein Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung
rechtlicher Interessen
aus Versicherungsverträgen für zulassungspflichtige oder mit einem Versicherungskennzeichen versehene Motorfahrzeu- ge zu Lande, zu Wasser oder in der Luft (versicherbar über
Spezial-Rechtsschutz mit / ohne SSR – mit Ausnahme des
Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht bei gewerblich genutzten Wasser- und Luftfahrzeugen)
aus Rechtsschutzversicherungsverträgen mit der AUXILIA.
Hinweis
Versicherbar in Kombination mit Spezial-Rechtsschutz mit / ohne
Spezial-Straf-Rechtsschutz und Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige
118
Hilfsgeschäfte
Heilwesenberufe Vertrags-RS für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen
Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
(AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016):
Klausel 3 zu § 28 Abs. 3 ARB
Versicherter Bereich
Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte
Dienstleistungen
Heilwesenberufe
Versichert ist
die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen
Verträgen, die
in unmittelbarem Zusammenhang mit den Büro-, Praxis-,
Betriebs- oder Werkstatträumen und ihrer Einrichtungen
stehen;
sich auf den Kauf, Leasing, Wartung- und Reparaturverträge von ausschließlich selbst genutzten
–Werkzeugen,
–nicht zulassungspflichtigen Maschinen (auch Produktionsmaschinen),
–Daten- und Informationsverarbeitungsanlagen und der dazu
gehörigen Software beziehen;
den Einkauf folgender Dienstleistungen für das versicherte Unternehmen zum Gegenstand haben:
–ausschließlich selbst genutzte Telekommunikationsdienstleistungen,
–Werbedienstleistungen,
–ordnungsgemäße Aktenentsorgung,
–Catering,
–Messe- und Eventmanagement.
Der Versicherungsschutz umfasst auch die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen des Versi-
cherungsnehmers, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den vorgenannten Verträgen stehen (z.B. Maschinen- oder Inhaltsversicherung). Einen umfangreicheren Versicherungs-
schutz für die gesamten Betriebsversicherungen bietet der Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz.
Kein Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung
rechtlicher Interessen
aus Versicherungsverträgen für zulassungspflichtige oder mit einem Versicherungskennzeichen versehene Motorfahrzeu- ge zu Lande, zu Wasser oder in der Luft (versicherbar über
Spezial-Rechtsschutz mit / ohne SSR – mit Ausnahme des
Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht bei gewerblich genutzten Wasser- und Luftfahrzeugen)
aus Rechtsschutzversicherungsverträgen mit der AUXILIA
aus Verträgen, die nicht bloße Hilfsgeschäfte zur eigentlichen Tätigkeit des Betriebes oder der Berufsausübung sind
im ursächlichen Zusammenhang mit Dienstleistungen, die ganz oder teilweise Bestandteil einer vom Versicherungs­-
nehmer zu erbringenden Leistung sind (z.B. Subunternehmer-
verträge).
Hinweis
Versicherbar in Kombination mit Spezial-Rechtsschutz mit / ohne
Spezial-Straf-Rechtsschutz und Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige.
119
Kleinunternehmer
Heilwesenberufe Kleinunternehmer-Rechtsschutz
Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
(AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016):
Klausel 6: Klausel zu §§ 24 Abs. 1, 25 Abs. 1, 25 a Abs. 1, 26 Abs.
1, § 27 Abs. 1, § 28 Abs. 5 ARB und § 2 Abs. 1 b Sonderbedingungen SSR
Versicherte Bereiche
Firmen-Bereich
(ohne Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit)
Versicherungsschutz besteht für die versicherte Person für ihre
im Versicherungsschein genannte gewerbliche, freiberufliche
oder sonstige selbständige Tätigkeit mit einem Gesamt Bruttoumsatz von maximal 24.000,- € – bezogen auf das letzte Kalenderjahr.
Für die versicherte Person besteht Versicherungsschutz auch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit seinen angestellten Personen.
Spezial-Straf-Rechtsschutz
Versichert ist die versicherte Person in Ausübung ihrer im Versi-
cherungsschein genannten gewerblichen, freiberuflichen oder
sonstigen selbständigen Tätigkeit.
Das Produkt kann auch als Absicherung für Risiken einer Existenzgründung genutzt werden.
Versicherte Leistungsarten
Schadenersatz-Rechtsschutz
Arbeits-Rechtsschutz
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Sozial-Rechtsschutz vor Gerichten
Verwaltungs-Rechtsschutz
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Straf-Rechtsschutz
Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Daten-Rechtsschutz für Selbständige, Firmen und Vereine
Zeugenbeistand
Firmenstellungnahme
Beistand im Verwaltungsrecht
Besondere Hinweise
Versicherbar in Kombination mit allen Produkten, die einen
Firmen- oder Privat-Rechtsschutz enthalten
Kein Versicherungsschutz für den Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer für gewerblich genutzte Objekte. Ausnahme: Arbeitszimmer in der ansonsten selbst bewohnten Wohnung (ist versichert, wenn der § 28 abgeschlossen ist)
Bei Übersteigen des Gesamt-Bruttoumsatzes von 24.000,- €
wandelt sich der Versicherungsschutz ab Eintritt dieses Umstan-
des in den § 28 mit SSR um. Der Versicherungsnehmer muss das geänderte Risiko spätestens innerhalb eines Monats nach Zugang einer Aufforderung zur Dokumentierung und Beitragsberechnung beim Versicherer anzeigen.
120
Definition Gesamt-Bruttoumsatz
Gesamt-Bruttoumsatz ist die Summe aller vereinbarten Erlöse inkl.
Umsatzsteuer aus der versicherten gewerblichen, freiberuflichen
oder sonstigen selbständigen Tätigkeit der versicherten Person pro
Kalenderjahr. So ist beim Verkauf von Waren auf eigene Rechnung
der volle Verkaufserlös unter Einschluss des Warenwertes ohne
Rücksicht auf die Verdienstspanne, beim Verkauf von Waren auf
fremde Rechnung die vereinnahmte Provision oder sonstige Vergütung ohne Berücksichtigung des sonstigen Warenwertes zugrunde
zu legen.
Rechtliches Konfliktpotential
Sturz im Treppenhaus eines Kunden - Schadenersatzforderung gegenüber dem Hauseigentümer
Unberechtigte Lohnforderungen des Angestellten
Differenzen mit dem Finanzamt bezüglich der Betriebsausgaben sowie der Abschreibungen vor Gericht
weitere Inhaber
Heilwesenberufe Rechtsschutz für weitere Inhaber oder Geschäftsführer
Versicherte Bereiche
Rechtsschutzkombination aus
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz
Privat-Bereich
Versicherungsschutz besteht für die versicherte Person sowie
für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition für den privaten Lebensbereich.
Berufs-Bereich für nichtselbständige Tätigkeiten
Versicherungsschutz besteht für die versicherte Person sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit.
Verkehrs-Bereich
Versicherungsschutz besteht für die versicherte Person sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition:
–als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertrags schluss und während der Vertragsdauer auf sie zugelassene oder auf ihre Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehene Motorfahrzeuge zu Lande, Wasser und in der Luft,
–als Erwerber solcher Fahrzeuge,
–als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges,
–als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge,
–bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr,
–für die im Versicherungsschein genannten Motorfahrzeuge zu Lande, die sich im Besitz der versicherten Person oder der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition befinden, auch wenn diese nicht auf diesen Personenkreis zugelassen sind.
Anhänger sind mitversichert, soweit sie auf den versicherten
Personenkreis zugelassen sind und von den versicherten
Fahrzeugen zulässigerweise gezogen werden können.
Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten
Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.
Mitversichert gelten im Leistungsumfang des Verkehrsberei ches auch bei einer gewerblichen, freiberuflichen oder
selbständigen Tätigkeit der versicherten Person sowie der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition die auf die
versicherte Person sowie der mitversicherten Personen zugelassenen PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohnmobile ohne Vermietung sowie Anhänger, sofern diese auch privat genutzt werden.
Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer
Versichert sind alle gemieteten / selbst bewohnten Wohnun gen, Einfamilienhäuser im Inland der versicherten Person sowie der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition.
Spezial-Straf-Rechtsschutz (nur bei Variante 1)
Versicherungsschutz besteht für die versicherte Person sowie die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition im privaten und ehrenamtlichen Bereich sowie im beruflichen
Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit.
Inklusive MediationXL sowie Aktualisierungs-Service und
Update-Garantie
Familiendefinition
Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene
oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des Versicherungsnehmers und deren
minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder,
unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen
Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, Pflege- und
Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte
berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungs bezogenes Entgelt erhalten,
im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versiche-
rungsnehmers leben und dort gemeldet sind.
Versicherte Leistungsarten
Schadenersatz-Rechtsschutz
Arbeits-Rechtsschutz:
als Arbeitnehmer
als Arbeitgeber aus hauswirtschaftlichen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen
Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Steuer-Rechtsschutz
Sozial-Rechtsschutz
Verwaltungs-Rechtsschutz
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Straf-Rechtsschutz
Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
Altersvorsorge- und Sparer-Rechtsschutz
Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung
Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der privaten
Internetnutzung
Zeugenbeistand (nur bei Variante 1)
Beistand im Verwaltungsrecht (nur bei Variante 1)
Produkt-Highlights
Unbegrenzte Versicherungssumme europaweit, weltweit und
für die Strafkaution
Weltweiter Versicherungsschutz
bei Urlaubsreisen ohne zeitliche Begrenzung, Dienst- oder
Geschäftsreisen
für Work & Travel und Au-Pair-Aufenthalte
für Schüleraustausch und Auslandsstudium bis zu 1 Jahr
Vorsorge-Rechtsschutz für neu hinzukommende versicherbare
Risiken ohne Wartezeit
Vorsorge-Rechtsschutz
121
Heilwesenberufe
Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
(AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016):
Variante 1 Umfang von JURPRIVAT:
§§ 26, 29 ARB, Klausel 4 und 7, Sonderbedingungen SSR
Variante 2 Umfang Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz sowie Rechtsschutz für Mieter und selbst nutzende Eigentümer
§§ 26, 29 ARB, Klausel 4 und 7
Heilwesenberufe Rechtsschutz für weitere Inhaber oder Geschäftsführer
Internet-Rechtsschutz im privaten Bereich für:
über das Internet geschlossene Verträge
die erhaltene Abmahnung wegen Urheberrechtsverstoß
die Geltendmachung von Schadenersatz- und
Unterlassungsansprüchen bei Rufschädigung sowie bei
Identitäts- und Zahlungsmittelmissbrauch
die Verteidigung bei Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens (z.B. Beleidigung) (nur bei Variante 1)
Umfassender Spezial-Straf-Rechtsschutz (nur bei Variante 1)
europaweit im privaten und ehrenamtlichen Bereich sowie
für den beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit
beim Vorwurf von Vergehen und Verbrechen
keine Rückforderung der Kosten bei Abschluss durch
Strafbefehl
Alle gemieteten, selbst bewohnten Wohnungen,
Einfamilienhäuser im Inland
Steuer-, Sozial- und Verwaltungs-Rechtsschutz, auch für
das vorgeschaltete Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren
im privaten Bereich vor deutschen Behörden
Park- und Halteverstöße, für die Punkte beim
Kraftfahrt-Bundesamt drohen
Rechtsschutz in Betreuungsverfahren, auch für
alle mitversicherten Familienangehörigen
Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz, z.B. bei
Erbrechtsstreitigkeiten
5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein
Einwand der Vorvertraglichkeit
Mitversicherung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus
erneuerbaren Energien im privaten Bereich bis 20.000,- €
Mediation ohne Selbstbeteiligung bei Aufhebungsvereinbarungen und angedrohter Kündigung, kollektivem Arbeits und Dienstrecht und in allen versicherten Rechtsgebieten
MediationXL für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten im privaten Bereich (mit Selbstbeteiligung), z.B. bei Trennung
und Scheidung
Motorfahrzeuge zu Wasser, in der Luft sowie Anhänger sind
mitversichert
Weitreichende Mitversicherung von Familienangehörigen
(5 Generationen)
Update-Garantie – zukünftige beitragsneutrale Leistungs verbesserungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert
keine Selbstbeteiligung bei der fallabschließenden
Erstberatung durch einen von der AUXILIA vermittelten Anwalt
Spezielle beitragsfreie Einschlüsse
Vorübergehende Vermietung von 1-8 Betten im Inland, z.B. an Feriengäste, bei einer maximalen Mietvertragsdauer von einem Jahr
Vermietung (auch Untervermietung) von bis zu drei einzelnen
Zimmern in der von der versicherten Person selbst bewohnten, versicherten Wohneinheit, z.B. an Studenten, wenn es sich nicht um eine Wohnung, sondern um einzelne Zimmer
handelt
Für angestellte Ärzte: Mitversicherung einer vorübergehenden
Praxisvertretung und nebenberuflichen Notarzttätigkeit (nur bei Variante 1).
PremiumService
Telefonischer Rechtsrat durch unabhängige Anwälte – zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr
Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten
122
Online-Beratung mit einfachem Dokumenten-Upload
Telefonische Mediation für die schnelle außergerichtliche Streitlösung
Kunden-Portal mit geprüften Musterverträgen
Online-Generator für Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Übernahme der Registrierungs gebühren beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotar-
kammer
Aktualisierungs-Service bei Einführung einer neuen Tarif
generation
Die Online-Beratung und die telefonische Mediation setzen einen
eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall voraus.
Bei allen PremiumService-Leistungen: keine Selbstbeteiligung
Besonderer Hinweis:
Versicherbar mit den JUR-Produkten und §§ 24 und 28
Rechtliches Konfliktpotential
Privat-Rechtsschutz
Produktmängel beim Kauf von Elektro-Geräten, Sportartikel oder Möbel
Hausrat-, Berufsunfähigkeits- oder andere Versicherungen, weil diese die Leistung verweigern
Fehlerhafter Bescheid einer Behörde oder der gesetzlichen Rentenversicherung
Flugverspätungen und Mängel bei Urlaubsreisen
Berufs-Rechtsschutz
Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder nicht ausbezahlter Lohn
Schlechtes Arbeitszeugnis
Höhe des Weihnachts- / Urlaubsgeldes oder verweigerter Urlaub
Wichtige Information für Sie: In Arbeitsgerichtsprozessen trägt in der 1. Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig davon, welche Partei den Prozess gewinnt.
Verkehrs-Rechtsschutz
Fehlende Zahlung der gegnerischen Versicherung für den Unfallschaden am Auto
Mängel beim Autokauf
Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder
vermeintliche Unfallflucht
Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer
Plötzliche Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter
Mängel in der Wohnung oder eine fehlerhafte
Nebenkostenabrechnung
Lärmende Nachbarn
Spezial-Straf-Rechtsschutz (nur bei Variante 1)
Diebstahlvorwurf nach dem versehentlichen Passieren der Supermarktkasse
Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung gegen den
ehrenamtlichen Übungsleiter nach der Verletzung eines
Kindes im Training
Vermeintliche Steuerhinterziehung nach Nutzung eines
„Steuerspartipps“ aus einem Internet-Forum
Vorsorge-Rechtsschutz
Kündigung der bislang im Vertrag der Eltern mitversicherten,
frisch verheirateten Tochter durch den Ausbildungsbetrieb
Streit mit dem Mieter wegen der Nebenkostenabrechnung nach dem Neukauf einer vermieteten Eigentumswohnung
Mängel an der PC-Anlage des Kindes, die es sich nach Ab-
schluss des Studiums für die gerade begonnene selbständige Tätigkeit gekauft hat
Landwirte Inhalt
Rechtsschutz für Landwirte
125Produktübersicht
126Beitragsübersicht
Hauptprodukte
128JURAGRAR
131
Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz
Ergänzungen
134
Spezial-Straf-Rechtsschutz für Firmen
135
Rechtsschutz für Vermieter und Verpächter
137
Inkasso-Rechtsschutz für Kleinunternehmer
138
Rechtsschutz für weitere Inhaber oder Geschäftsführer
Landwirte
136Kleinunternehmer-Rechtsschutz
123
124
Landwirte
f
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Pr
Landwirte Produktübersicht
+
J U R A G R A R (§ 27, SSR)
L a n d w i r t s c h a f t s - u n d Ve r ke h r s - R S (§ 27)
= Zuwahl optional gegen Mehrbeitrag
125
Landwirte Beitragsübersicht
Selbstbeteiligung 1.000 – 300 600 300 200
(Privatbereich: 300)
Hauptprodukte
JURAGRAR
bis 10 ha
202,-
232,-
289,-
339,bis 30 ha
236,-
272,-
339,-
397,bis 50 ha
297,-
342,-
427,-
502,bis 75 ha
372,-
415,-
535,-
629,bis 100 ha
472,-
522,-
679,-
792,bis 200 ha
je ha 4,66
5,12
6,70
7,87
Mindestbeiträge 494,-
532,-
697,-
819,bis 500 ha je ha 4,39
4,82
6,32
7,42
Mindestbeiträge 945,-
1.022,-
1.351,-
1.588,über 500 ha
je ha 3,96
4,34
5,70
6,69
Mindestbeiträge 2.226,-
2.392,-
3.188,-
3.742,-
Landwirtschafts- und Verkehrs-RS
bis 10 ha
134,-
147,-
182,-
272,
bis 30 ha
167,-
182,-
222,-
292,
bis 50 ha
212,-
232,-
285,-
362,
bis 75 ha
257,-
282,-
352,-
462,
bis 100 ha
317,-
349,-
432,-
542,
bis 200 ha
je ha 3,22
3,54
4,38
5,40
Mindestbeiträge 332,-365,-452,- 552,bis 500 ha
je ha 2,84
3,14
3,86
4,70
Mindestbeiträge 652,-
722,-
892,-
1.112,über 500 ha
je ha 2,18
2,43
3,04
3,68
Mindestbeiträge 1.402,-1.562,-1.952,- 2.392, Ergänzungen
RS für Vermieter / Verpächter
für eine Wohnung / Einfamilienhaus
– je WE mit Jahresbruttomiete bis 12.000,-
109,-
152,-
181, – je WE mit Jahresbruttomiete über 12.000,- anteilig in % der Jahresbruttomiete
1,30 %
2,20 %
2,85%
für eine Einliegerwohnung im ansonsten selbst bewohnten Einfamilienhaus
35,-
44,-
54,
für eine Garage als Einzelrisiko
10,-
21,-
26,
für gewerblich genutzte Objekte in % der Jahresbruttomiete / -pacht
3,00 %
3,45 %
5,40 %
Mindestbeiträge
100,-
135,-
167,15,-
21,-
26, für nicht gewerblich genutzte, unbebaute Grundstücke je angefangene 2.500 qm
Spezial-Straf-RS
bis 10 ha
29,
bis 30 ha
32,
bis 50 ha
37,
bis 75 ha
38,
bis 100 ha
40,
bis 200 ha
je ha 0,37
Mindestbeiträge 42,bis 500 ha
je ha 0,29
Mindestbeiträge 75,über 500 ha
je ha 0,23
Mindestbeiträge146,Kleinunternehmer-RS bis 24.000,- Jahresbruttoumsatz
33,Inkasso-RS für Kleinunternehmer (ohne SB)
84,
RS für weitere Inhaber / Geschäftsführer (Umfang JURPRIVAT)
137,-202,- 247, RS für weitere Inhaber / Geschäftsführer (Umfang PBV + Wohnen) 127,-177,- 217,
126
Landwirte Beitragsübersicht
Berechnungsschema
Der Beitrag berechnet sich nach Hektar-Größen der gesamten land- und / oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen:
der eigenen, selbst bewirtschafteten Flächen, zuzüglich der fremden, zum Betrieb hinzu gepachteten Flächen, zuzüglich der verpachteten
Flächen. Äcker, Wiesen, Grünbrachen, Gemüse-, Obst- und Weinbauflächen werden mit 100 % berechnet. Wald und Park werden
mit 50 % berechnet. Moor und Ödflächen werden nicht berechnet. 1 Hektar entspricht: 3 Badische Morgen, 3 Bayerische Tagwerk,
3 Frankfurter Waldmorgen, 3 Württembergische Morgen, 4 Preußische Morgen, 4 Hannoversche Morgen, 4 Hessische Morgen,
4 Nassauische Morgen, 4 Meisenheimer Morgen, 4 Kasseler Acker, 5 Frankfurter Feldmorgen, 5 Hamburger Morgen.
Hinweise: Die Beiträge sind Jahresbeiträge in € und enthalten die gesetzliche Versicherungsteuer. Die unterjährigen Beiträge
finden Sie auf den Anträgen oder im Vermittler-Rechner.
Hinweise für die Versicherbarkeit
Die RS-Produkte Landwirtschafts- und Verkehrs-RS sowie JURAGRAR können nur dann abgeschlossen werden, wenn der Versicherungsnehmer
als Inhaber des land- und / oder forstwirtschaftlichen Betriebes Mitglied der land- und / oder forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft und der
Betrieb nicht gewerbesteuerpflichtig ist.
Der Versicherungsnehmer muss eine natürliche Person sein. Eine landwirtschaftliche GbR ist versicherbar, sofern diese ausschließlich aus dem
Landwirt und den nach § 27 AUXILIA ARB/2016 mitversicherten Personen besteht.
Nicht versicherbar im Landwirtschafts- und Verkehrs-RS sowie JURAGRAR sind juristische Personen, z.B. eine GmbH oder eineeingetragene
Genossenschaft. Ebenfalls nicht versicherbar sind Maschinenringe und Großmastbetriebe.
Landwirte
Gewerbesteuerpflichtige landwirtschaftliche Betriebe können sich im RS-Produkt JURAFIRM oder Spezial-RS für Firmen, Selbständige und
freiberuflich Tätige versichern.
127
+
Privat
Beruf
Verkehr
Landwirtschaftsbetrieb
Vorsorge
Immobilien
Spezial-Straf-RS
Landwirte JURAGRAR
Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
(AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016):
§ 27 inkl. Abs. 4 ARB, Klausel 3, 4 und 7, Sonderbedingungen SSR
Versicherte Bereiche
Rechtsschutzkombination aus
Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz
Privat-Bereich
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition und die mitversicherten Personen für den privaten Lebensbe-
reich.
Berufs-Bereich für nichtselbständige Tätigkeiten
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition und die mitversicherten Personen in Ausübung einer
nichtselbständigen Tätigkeit.
Verkehrs-Bereich
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition und für die mitversicherten Personen:
–als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertrags-
schluss und während der Vertragsdauer auf sie zugelassene oder auf ihre Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehene PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds,
land- oder forstwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge oder
Motorfahrzeuge zu Wasser oder in der Luft,
–als Erwerber solcher Fahrzeuge,
–als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges,
–für die im Versicherungsschein genannten Motorfahrzeuge
zu Lande, die sich im Besitz des Versicherungsnehmers oder der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition befinden, auch wenn diese nicht auf diesen Personenkreis zugelassen sind,
–als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge,
–bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel.
Kein Versicherungsschutz besteht für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition und für die mitversicherten Personen für gewerblich genutzte Motorfahrzeuge bzgl. eines eigenen Geschäftsbetriebs.
Landwirtschafts-Bereich
(mit Vertrags-Rechtsschutz für die landwirtschaftliche Tätigkeit)
Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seinem landwirt-
schaftlichen Betrieb und dessen angestellte Personen in Aus-
übung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.
Für den Versicherungsnehmer besteht Versicherungsschutz auch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit seinen angestellten Personen.
Mitversichert sind wirtschaftlich im Verhältnis zum landwirt-
schaftlichen Hauptbetrieb untergeordnete Nebenbetriebe, auch wenn diese gewerbesteuerpflichtig sind. Die Mitversicherung des Nebenbetriebes muss gesondert beantragt werden und im Versicherungsschein benannt sein. Handelt
es sich um einen gewerbesteuerpflichtigen Nebenbetrieb gilt der Vertrags-Rechtsschutz nur für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen. Übersteigen die Umsätze aus dem Nebenbetrieb die des Hauptbetriebes liegt keine wirtschaftliche
Unterordnung mehr vor, so dass die Mitversicherung entfällt.
Versichert ist auch die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Enteignungs-, Planfeststellungs- und Flurbereinigungsverfahren.
Grundstücks- und Miet-Bereich
–Versichert sind alle gemieteten / selbst bewohnten Woh-
nungen, Einfamilienhäuser im Inland des Versicherungs-
nehmers sowie der Familienangehörigen gemäß Familiendefi-
nition.
–Versichert sind zusätzlich die eigenen, selbst bewirtschafteten sowie die fremden, hinzugepachteten und die vom
Versicherungsnehmer verpachteten landwirtschaftlich genutz
ten Liegenschaften im Inland. Nicht landwirtschaftlich genutzte vermietete / verpachtete Immobilien sind gesondert über den Rechtsschutz für Eigentümer, Vermieter oder Mieter von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken zu versichern.
Vorsorge-Rechtsschutz
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer
für rote Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen, soweit sie im Zusammenhang mit den genannten Fahrzeugarten verwendet werden.
Versicherungsschutz besteht auch für die auf den Inhaber oder die mitversicherten Personen zugelassenen LKWs und Nutzfahrzeuge mit schwarzen amtlichen Kennzeichen.
Anhänger sind mitversichert, soweit sie auf den versicherten Personenkreis zugelassen sind und von den versicherten
Fahrzeugen zulässigerweise gezogen werden können.
Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.
Bei gewerblicher Nutzung von Motorfahrzeugen zu Wasser und in der Luft besteht kein Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht.
128
Spezial-Straf-Rechtsschutz
Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seinem landwirt-
schaftlichen Betrieb, seinen untergeordneten Nebenbetrieben und seinen angestellte Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.
Versichert ist im privaten und ehrenamtlichen Bereich sowie
im beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit der Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition.
Inklusive MediationXL sowie Aktualisierungs-Service und
Update-Garantie
Landwirte JURAGRAR
Familiendefinition
Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene
oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des Versicherungsnehmers und deren
minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder,
unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen
Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, Pflege und Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte
berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungs bezogenes Entgelt erhalten,
im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versiche-
rungsnehmers leben und dort gemeldet sind.
Mitversicherte Personen
Zusätzlich sind folgende Personen sowie deren eheliche / eingetragene oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner und
deren minderjährige Kinder mitversichert:
Altenteiler (ausschließlich in dem Betrieb wohnhaft)
Hoferben (ausschließlich in dem Betrieb wohnhaft und tätig )
Mitinhaber (ausschließlich in dem Betrieb wohnhaft und tätig)
Hinweise:
Für den Rechtsschutz im privaten Bereich ist eine natürliche
Person zu benennen, für die und deren Familienangehörige
gemäß Familiendefinition Rechtsschutz besteht.
Mitinhaber, die nicht ausschließlich im Betrieb wohnhaft und tätig sind, können den privaten Bereich über den Rechtsschutz für weitere Inhaber versichern.
Versicherte Leistungsarten
Schadenersatz-Rechtsschutz
Arbeits-Rechtsschutz, auch als Arbeitgeber aus hauswirt schaftlichen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen
Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (für die Bereiche:
Verkehr, Privat und Landwirtschaft)
Steuer-Rechtsschutz
Sozial-Rechtsschutz
Verwaltungs-Rechtsschutz inkl. Cross-Compliance
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Straf-Rechtsschutz
Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
Altersvorsorge- und Sparer-Rechtsschutz für den privaten Bereich
Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung
Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der privaten
Internetnutzung
Daten-Rechtsschutz für Selbständige, Firmen und Vereine
Zeugenbeistand
Firmenstellungnahme
Beistand im Verwaltungsrecht
Zu Cross Compliance
Unter Cross Compliance werden all jene Regelungen zusammengefasst, die der Landwirt seit dem 01.01.2005 einzuhalten hat,
um in den Genuss von Direktzahlungen zu kommen. Die Prämienzahlung wird an die Einhaltung von Auflagen zum Verbraucher-,
Umwelt-, Natur- und Tierschutz geknüpft. Die Einhaltung der
Regeln wird kontrolliert. Bei einem Verstoß werden die Prämienzahlungen gekürzt.
Produkt-Highlights
Unbegrenzte Versicherungssumme europaweit, weltweit
und für die Strafkaution
Weltweiter Versicherungsschutz
bei Urlaubsreisen ohne zeitliche Begrenzung, Dienstoder Geschäftsreisen
für Work & Travel und Au-Pair-Aufenthalte
für Schüleraustausch und Auslandsstudium bis zu 1 Jahr
Vorsorge-Rechtsschutz für neu hinzukommende versicherbare
Risiken ohne Wartezeit
Internet-Rechtsschutz im privaten Bereich für:
über das Internet geschlossene Verträge
die erhaltene Abmahnung wegen Urheberrechtsverstoß
die Geltendmachung von Schadenersatz- und
Unterlassungsansprüchen bei Rufschädigung sowie bei
Identitäts- und Zahlungsmittelmissbrauch
die Verteidigung bei Vorwurf eines strafrechtlichen
Vergehens (z.B. Beleidigung)
Umfassender Spezial-Straf-Rechtsschutz
europaweit im privaten, ehrenamtlichen und geschäftlichen Bereich sowie für den beruflichen Bereich in Ausübung einer
nichtselbständigen Tätigkeit
beim Vorwurf von Vergehen und Verbrechen
keine Rückforderung der Kosten bei Abschluss durch
Strafbefehl
Mitversichert sind
wirtschaftlich im Verhältnis zum landwirtschaftlichen
Hauptbetrieb untergeordnete Nebenbetriebe, auch wenn diese gewerbesteuerpflichtig sind (wenn diese beantragt und dokumentiert wurden),
auf den Inhaber oder die mitversicherten Personen zugelassene LKWs und Nutzfahrzeuge mit schwarzen amtlichen Kennzeichen,
die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Enteignungs-,
Planfeststellungs- und Flurbereinigungsverfahren.
Alle gemieteten, selbst bewohnten Wohnungen, Einfamilienhäuser im Inland sind versichert
Verwaltungs-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Wider spruchsverfahren im privaten und gewerblichen Bereich vor
deutschen Behörden
Cross-Compliance-Streitigkeiten
Steuer- und Sozial-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete
Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren im privaten Bereich
vor deutschen Behörden
Park- und Halteverstöße, für die Punkte beim Kraftfahrt Bundesamt drohen
Rechtsschutz in Betreuungsverfahren, auch für alle mitver sicherten Familienangehörigen
Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz, z.B. bei Erbrechtsstreitigkeiten
5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein
Einwand der Vorvertraglichkeit
129
Landwirte
Voraussetzung für die Versicherbarkeit
JURAGRAR kann nur abgeschlossen werden, wenn der Inhaber des
Betriebes Mitglied der land- und / oder forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft ist und der Betrieb nicht gewerbesteuerpflichtig ist.
Landwirte JURAGRAR
Mitversicherung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus
erneuerbaren Energien im privaten Bereich bis 20.000,- €
Mediation ohne Selbstbeteiligung bei Aufhebungsvereinbarun-
gen und angedrohter Kündigung, kollektivem Arbeits- und Dienstrecht und in allen versicherten Rechtsgebieten
MediationXL für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten im
geschäftlichen (=Wirtschaftsmediation) und privaten Bereich (mit Selbstbeteiligung)
Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft sind mitversichert – mit Ausnahme des Rechtsschutzes im Vertrags- und
Sachenrecht bei gewerblicher Nutzung
Weitreichende Mitversicherung von Familienangehörigen
(5 Generationen)
Update-Garantie – zukünftige beitragsneutrale Leistungsver besserungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert.
Spezielle beitragsfreie Einschlüsse
Vorübergehende Vermietung von 1-8 Betten im Inland, z.B. an Feriengäste, bei einer maximalen Mietvertragsdauer von einem Jahr
Vermietung (auch Untervermietung) von bis zu drei einzelnen Zimmern in der vom Versicherungsnehmer selbst bewohnten, versicherten Wohneinheit, z.B. an Studenten, wenn es sich nicht um eine Wohnung, sondern um einzelne Zimmer handelt
Mitversichert sind auch Rechtsschutzfälle im Zusammenhang mit personenbezogenen Versicherungen des Versicherungsnehmers (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung und -zusatzversicherung, Unfallversicherung, Krankentagegeldversicherung)
PremiumService
Telefonischer Rechtsrat durch unabhängige Anwälte – zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr
Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten
Online-Beratung mit einfachem Dokumenten-Upload
Telefonische Mediation für die schnelle außergerichtliche Streitlösung
Kunden-Portal mit geprüften Musterverträgen
Online-Generator für Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Übernahme der Registrierungs-
gebühren beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotar-
kammer
Aktualisierungs-Service bei Einführung einer neuen Tarifgeneration
Die Online-Beratung und die telefonische Mediation setzen einen
eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall voraus.
Bei allen PremiumService-Leistungen: keine Selbstbeteiligung
130
Rechtliches Konfliktpotential
Privat-Bereich
Produktmängel beim Kauf von Elektro-Geräten, Sportartikel oder Möbel
Hausrat-, Berufsunfähigkeits- oder anderen Versicherungen, weil diese die Leistung verweigern
Fehlerhafter Bescheid einer Behörde oder der gesetzlichen Rentenversicherung
Flugverspätungen und Mängel bei Urlaubsreisen
Berufs-Bereich
(in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit)
Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder nicht ausbezahlter Lohn
Schlechtes Arbeitszeugnis
Höhe des Weihnachts- / Urlaubsgeldes oder verweigerter
Urlaub
Wichtige Information für Sie: In Arbeitsgerichtsprozessen trägt in der 1. Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig davon, welche Partei den Prozess gewinnt.
Verkehrs-Bereich
Fehlende Zahlung der gegnerischen Versicherung für den Unfallschaden am Auto
Mängel bei Kauf und Reparatur eines Autos oder Traktors
Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder vermeintliche Unfallflucht
Landwirtschafts-Bereich (mit Vertrags-Rechtsschutz für die landwirtschaftliche Tätigkeit)
Nach Unregelmäßigkeiten eines Gehilfen bei der Ernteablieferung Klage gegen die ausgesprochene fristlose Kündigung
Zerstörung der Betriebseinrichtung durch einen auf frischer Tat ertappten Einbrecher
Angeblich zu wenig abgeführte Sozialversicherungsbeiträge für einen Arbeitnehmer
Rückforderung von Prämienzahlungen wegen Nichteinhaltung von Umweltschutzauflagen (Cross Compliance)
Grundstücks- und Mietbereich
Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung für das privat oder landwirtschaftlich gemietete / gepachtete selbst genutzte Objekt
Streit mit dem Verpächter wegen der Nutzung der landwirtschaftlichen Flächen
Lärm- / Geruchsbelästigung durch Nachbarn
Vorsorge-Rechtsschutz
Kündigung des frisch verheirateten Kindes durch den
Ausbildungsbetrieb
Streit mit dem Mieter wegen der Nebenkostenabrechnung nach dem Neukauf einer vermieteten Eigentumswohnung oder eines vermieteten Geschäftslokals
Der bisher mitversicherte angestellte Ehepartner macht sich selbständig
Spezial-Straf-Rechtsschutz
Strafrechtliche Ermittlungen wegen angeblicher Tierquälerei
Betrugsvorwurf, weil angeblich Betriebsgelder nicht
ordnungsgemäß verwendet wurden
Vorwurf einer Umweltstraftat
Vermeintliche fahrlässige Körperverletzung, weil der ehren-
amtliche Übungsleiter nicht ausreichend auf seine Schützlinge aufgepasst haben soll
+
Privat
Beruf
Verkehr
Landwirtschaftsbetrieb
Vorsorge
Immobilien
Landwirte Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz
Versicherte Bereiche
Rechtsschutzkombination aus
Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz
Privat-Bereich
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer
sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition und die mitversicherten Personen für den privaten Lebensbe-
reich.
Berufs-Bereich für nichtselbständige Tätigkeiten
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer
sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition und die mitversicherten Personen in Ausübung einer nicht-
selbständigen Tätigkeit.
Verkehrs-Bereich
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition und für die mitversicherten Personen:
– als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertrags-
schluss und während der Vertragsdauer auf sie zugelassene oder auf ihre Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehene PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, land- oder forstwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge oder Motorfahr-
zeuge zu Wasser oder in der Luft,
– als Erwerber solcher Fahrzeuge,
– als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges,
– für die im Versicherungsschein genannten Motorfahrzeuge zu Lande, die sich im Besitz des Versicherungsnehmers oder der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition befinden, auch wenn diese nicht auf diesen Personenkreis zugelassen sind
– als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge,
– bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel.
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer für rote Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen, soweit sie im
Zusammenhang mit den genannten Fahrzeugarten verwendet werden.
Anhänger sind mitversichert, soweit sie auf den versicherten Personenkreis zugelassen sind und von den versicherten Fahr-
zeugen zulässigerweise gezogen werden können.
Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.
Bei gewerblicher Nutzung von Motorfahrzeugen zu Wasser und in der Luft besteht kein Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht.
Landwirtschafts-Bereich (mit Vertrags-Rechtsschutz für die landwirtschaftliche Tätigkeit)
Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seinem landwirt-
schaftlichen Betrieb und dessen angestellte Personen in
Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungs­nehmer.
Für den Versicherungsnehmer besteht Versicherungsschutz auch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit seinen angestell-
ten Personen.
Grundstücks- und Miet-Bereich
– Versichert sind alle im Inland gemieteten / selbst bewohnten Wohnungen, Einfamilienhäuser des Versicherungsnehmers sowie der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition.
– Versichert sind zusätzlich die eigenen, selbst bewirtschafteten sowie die fremden, hinzugepachteten und die vom Versiche-
rungsnehmer verpachteten landwirtschaftlich genutzten
Liegenschaften im Inland. Nicht landwirtschaftlich genutzte vermietete / verpachtete Immobilien sind gesondert über den Rechtsschutz für Eigentümer, Vermieter oder Mieter von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken zu versichern.
Vorsorge-Rechtsschutz
Inklusive MediationXL sowie Aktualisierungs-Service und
Update-Garantie
Voraussetzung für die Versicherbarkeit
Der Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz kann nur abgeschlossen werden, wenn der Inhaber des Betriebes Mitglied der
land- und / oder forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft ist und
der Betrieb nicht gewerbesteuerpflichtig ist.
Familiendefinition
Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene
oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des Versicherungsnehmers und deren
minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder,
unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen
Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, Pflege- und
Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte
berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungs bezogenes Entgelt erhalten,
im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versiche-
rungsnehmers leben und dort gemeldet sind.
Mitversicherte Personen
Zusätzlich sind folgende Personen sowie deren eheliche / eingetragene oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner und
deren minderjährige Kinder mitversichert:
Altenteiler (ausschließlich in dem Betrieb wohnhaft)
Hoferben (ausschließlich in dem Betrieb wohnhaft und tätig)
Mitinhaber (ausschließlich in dem Betrieb wohnhaft und tätig)
Kein Versicherungsschutz besteht für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition und für die mitversicherten Personen
für gewerblich genutzte Motorfahrzeuge bzgl. eines eigenen
Geschäftsbetriebs.
131
Landwirte
Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
(AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016):
§ 27 Abs. 1 - 3 und 5 - 6 ARB, Klausel 4 und 7
Landwirte Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz
Hinweise:
Für den Rechtsschutz im privaten Bereich ist eine natürliche
Person zu benennen, für die und deren Familienangehörige
gemäß Familiendefinition Rechtsschutz besteht.
Mitinhaber, die nicht ausschließlich im Betrieb wohnhaft und tätig sind, können den privaten Bereich über den Rechtsschutz für weitere Inhaber versichern.
Versicherte Leistungsarten
Schadenersatz-Rechtsschutz
Arbeits-Rechtsschutz, auch als Arbeitgeber aus hauswirtschaft lichen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen
Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (für die Bereiche: Verkehr, Privat und Landwirtschaft)
Steuer-Rechtsschutz
Sozial-Rechtsschutz
Verwaltungs-Rechtsschutz inkl. Cross-Compliance
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Straf-Rechtsschutz
Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
Altersvorsorge- und Sparer-Rechtsschutz für den privaten Bereich
Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung
Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der privaten
Internetnutzung
Daten-Rechtsschutz für Selbständige, Firmen und Vereine
Zu Cross Compliance
Unter Cross Compliance werden all jene Regelungen zusammengefasst, die der Landwirt seit dem 01.01.2005 einzuhalten hat, um in
den Genuss von Direktzahlungen zu kommen. Die Prämienzahlung
wird an die Einhaltung von Auflagen zum Verbraucher-, Umwelt-,
Natur- und Tierschutz geknüpft. Die Einhaltung der Regeln wird
kontrolliert. Bei einem Verstoß werden die Prämienzahlungen gekürzt.
Produkt-Highlights
Unbegrenzte Versicherungssumme europaweit, weltweit und
für die Strafkaution
Weltweiter Versicherungsschutz
bei Urlaubsreisen ohne zeitliche Begrenzung, Dienst- oder
Geschäftsreisen
für Work & Travel und Au-Pair-Aufenthalte
für Schüleraustausch und Auslandsstudium bis zu 1 Jahr
Vorsorge-Rechtsschutz für neu hinzukommende versicherbare
Risiken ohne Wartezeit
Internet-Rechtsschutz im privaten Bereich für:
über das Internet geschlossene Verträge
die erhaltene Abmahnung wegen Urheberrechtsverstoß
die Geltendmachung von Schadenersatz- und
Unterlassungsansprüchen bei Rufschädigung sowie bei
Identitäts- und Zahlungsmittelmissbrauch
Alle gemieteten, selbst bewohnten Wohnungen,
Einfamilienhäuser im Inland versichert
Verwaltungs-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Wider-
spruchsverfahren im privaten und gewerblichen Bereich vor deutschen Behörden
132
Cross-Compliance-Streitigkeiten
Steuer- und Sozial-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete
Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren im privaten Bereich vor deutschen Behörden
Park- und Halteverstöße, für die Punkte beim Kraftfahrt-Bundes-
amt drohen
Rechtsschutz in Betreuungsverfahren, auch für alle mitversicher-
ten Familienangehörigen
Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz, z.B. bei Erbrechtsstreitig­-
keiten
5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein
Einwand der Vorvertraglichkeit
Mitversicherung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus
erneuerbaren Energien im privaten Bereich bis 20.000,- €
Mediation ohne Selbstbeteiligung bei Aufhebungsvereinbarun-
gen und angedrohter Kündigung, kollektivem Arbeits- und Dienstrecht und in allen versicherten Rechtsgebieten
MediationXL für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten im
geschäftlichen (=Wirtschaftsmediation) und privaten Bereich (mit Selbstbeteiligung)
Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft sind mitversichert - mit Ausnahme des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachen
recht bei gewerblicher Nutzung
Weitreichende Mitversicherung von Familienangehörigen
(5 Generationen)
Update-Garantie - zukünftige beitragsneutrale Leistungsverbesse-
rungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert.
Spezielle beitragsfreie Einschlüsse
Vorübergehende Vermietung von 1-8 Betten im Inland, z.B. an Feriengäste, bei einer maximalen Mietvertragsdauer von einem Jahr
Vermietung (auch Untervermietung) von bis zu drei einzelnen Zimmern in der vom Versicherungsnehmer selbst bewohnten, versicherten Wohneinheit, z.B. an Studenten, wenn es sich nicht um eine Wohnung, sondern um einzelne Zimmer handelt
Mitversichert sind auch Rechtsschutzfälle im Zusammenhang mit personenbezogenen Versicherungen des Versicherungsnehmers (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung und -zusatzversicherung, Unfallversicherung, Krankentagegeldversicherung)
PremiumService
Telefonischer Rechtsrat durch unabhängige Anwälte – zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr
Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten
Online-Beratung mit einfachem Dokumenten-Upload
Telefonische Mediation für die schnelle außergerichtliche Streitlösung
Kunden-Portal mit geprüften Musterverträgen
Online-Generator für Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Übernahme der Registrierungs-
gebühren beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotar-
kammer
Aktualisierungs-Service bei Einführung einer neuen Tarifgeneration
Die Online-Beratung und die telefonische Mediation setzen einen
eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall voraus.
Bei allen PremiumService-Leistungen: keine Selbstbeteiligung
Landwirte Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz
Landwirte
Rechtliches Konfliktpotential
Privat-Bereich
Produktmängel beim Kauf von Elektro-Geräten, Sportartikel oder Möbel
Hausrat-, Berufsunfähigkeits- oder anderen Versicherungen, weil diese die Leistung verweigern
Fehlerhafter Bescheid einer Behörde oder der gesetzlichen Rentenversicherung
Flugverspätungen und Mängel bei Urlaubsreisen
Berufs-Bereich
(in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit)
Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder nicht ausbezahlter Lohn
Schlechtes Arbeitszeugnis
Höhe des Weihnachts- / Urlaubsgeldes oder verweigerter
Urlaub
Wichtige Information für Sie: In Arbeitsgerichtsprozessen trägt in der 1. Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig davon, welche Partei den Prozess gewinnt.
Verkehrs-Bereich
Fehlende Zahlung der gegnerischen Versicherung für den Unfallschaden am Auto
Mängel bei Kauf und Reparatur eines Autos oder Traktors
Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder vermeintliche Unfallflucht
Landwirtschafts-Bereich (mit Vertrags-Rechtsschutz für die landwirtschaftliche Tätigkeit)
Nach Unregelmäßigkeiten eines Gehilfen bei der Ernteablieferung Klage gegen die ausgesprochene fristlose
Kündigung.
Zerstörung der Betriebseinrichtung durch einen auf frischer Tat ertappten Einbrecher
Angeblich zu wenig abgeführte Sozialversicherungsbeiträge für einen Arbeitnehmer
Rückforderung von Prämienzahlungen wegen Nichteinhaltung von Umweltschutzauflagen (Cross Compliance)
Grundstücks- und Mietbereich
Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung für das privat oder landwirtschaftlich gemietete / gepachtete selbst genutzte Objekt
Streit mit dem Verpächter wegen der Nutzung der landwirtschaftlichen Flächen
Lärm- / Geruchsbelästigung durch Nachbarn
Vorsorge-Rechtsschutz
Kündigung des frisch verheirateten Kindes durch den
Ausbildungsbetrieb
Streit mit dem Mieter wegen der Nebenkostenabrechnung nach dem Neukauf einer vermieteten Eigentumswohnung oder eines vermieteten Geschäftslokals
Der bisher mitversicherte angestellte Ehepartner macht sich selbständig
133
Spezial-Straf-RS
Landwirte Spezial-Straf-Rechtsschutz
Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
(AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016):
Sonderbedingungen SSR und Klausel 7
Versicherter Bereich
Spezial-Straf-Rechtsschutz
Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seiner im Versicherungsschein angegebenen Betriebsart und dessen ange-
stellte Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.
Versichert ist im privaten und ehrenamtlichen Bereich sowie im beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit der Versicherungsnehmer sowie die Familien-­
angehörigen gemäß Familiendefinition.
Inklusive Aktualisierungs-Service und Update-Garantie
Erläuterung
Die Leistungen des Spezial-Straf-Rechtsschutzes gehen deutlich
über die des normalen Straf-Rechtsschutzes hinaus, weil z.B.
mit spezialisierten Rechtsanwälten Honorarvereinbarungen getroffen werden können,
auch für den Vorwurf von Vorsatzdelikten Rechtsschutz
besteht (solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt),
eigene Gutachter im Strafverfahren beauftragt werden
können.
Familiendefinition
Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene
oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des Versicherungsnehmers und deren
minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder,
unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen
Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, Pflege- und
Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeit-
punkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten,
im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versiche-
rungsnehmers leben und dort gemeldet sind.
Versicherte Leistungsarten
Straf-Rechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Zeugenbeistand
Firmenstellungnahme
Beistand im Verwaltungsrecht
134
Produkt-Highlights
Unbegrenzte Versicherungssumme
Strafkaution mit unbegrenzter Versicherungssumme
Versicherungsschutz beim Vorwurf von Vergehen und auch Verbrechen
Keine Rückforderung der Kosten bei Abschluss durch Strafbefehl
Versicherungsschutz auch für die anwaltliche Tätigkeit im Bereich des Verwaltungsrechts, wenn diese die Verteidigung im einge leiteten Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren unterstützt
(Beistand) im Verwaltungsrecht)
Notwendigkeit
Hohes Gefahrenpotential durch Umwelt-, Betriebsstätten-,
Produkt- und Hygiene-Risiken
Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung reicht aus - Strafver-
folgungsbehörden müssen umgehend jedem Vorwurf nachgehen
Häufig sehr langwierige und anstrengende Gerichts- und Ermitt-
lungsverfahren
Enorme Imageschäden dürfen nicht unterschätzt werden
Existenzbedrohung durch laufende Ermittlungsverfahren
Vorteile
Unterstützung einer frühzeitigen und endgültigen Beendigung von Strafverfahren
Finanzielle Mittel um:
spezialisierte Rechtsanwälte mit der umfassenden Verteidi-
gung zu beauftragen
den Strafvorwurf von Vorsatzdelikten einzuschließen, solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt
gutachterliche Stellungnahmen zu finanzieren, die nicht erst durch ein Gericht, sondern bereits im Vorfeld von der Verteidi-
gung veranlasst worden sind
Besondere Hinweise
Versicherbar nur in Kombination mit § 27 AUXILIA ARB/2016
Rechtliches Konfliktpotential
Spezial-Straf-Rechtsschutz
Strafrechtliche Ermittlungen wegen angeblicher Tierquälerei
Betrugsvorwurf, weil angeblich Betriebsgelder nicht
ordnungsgemäß verwendet wurden
Vorwurf einer Umweltstraftat
Vermeintliche fahrlässige Körperverletzung, weil der ehren-
amtliche Übungsleiter nicht ausreichend auf seine Schützlinge aufgepasst haben soll
Weitere Informationen und Schadenbeispiele siehe Erläuterungen
auf den Seiten 27 ff.
Vermietung / Verpachtung
Landwirte Rechtsschutz für Vermieter und Verpächter
Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
(AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016):
§ 29 ARB, Klausel 7
Versicherte Bereiche
Rechtsschutz für Vermieter und Verpächter von Gebäuden,
Wohnungen, Garagen, Grundstücke oder Gewerbeobjekte im Inland
Inklusive Aktualisierungs-Service und Update-Garantie
Möglicher Personenkreis für den Versicherungsschutz
Vermieter
Verpächter
Versicherte Leistungsarten
Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Steuer-Rechtsschutz vor Gericht
Straf-Rechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Produkt-Highlights
Unbegrenzte Versicherungssumme auch für die Strafkaution
Alle zum vermieteten Objekt gehörenden Garagen mitversichert
5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein
Einwand der Vorvertraglichkeit
Mediation ohne Selbstbeteiligung in allen versicherten Rechtsgebieten
Update-Garantie – zukünftige beitragsneutrale Leistungs verbesserungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert
Landwirte
Besondere Hinweise
Versicherbar nur in Kombination mit Produkten, die den Privat-
Rechtsschutz enthalten
Alle Einheiten eines Objektes des Vermieters / Verpächters
müssen versichert werden. Beitragspflicht besteht auch für
vom Eigentümer selbst bewohnte Wohn- oder selbst
genutzte gewerbliche Einheiten und
vermietete Wohn- oder gewerblich vermietete / verpachtete Einheiten
Separate Absicherung einzeln vermieteter Garagen erforderlich
Maximal 5 vermietete Wohneinheiten versicherbar
Objekte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht
versicherbar
Rechtliches Konfliktpotential
Nicht erfolgte Räumung der Wohnung nach ordnungsgemäßer Kündigung
Angebliche Mängel in der Wohnung oder eine angeblich
fehlerhafte Nebenkostenabrechnung
Falsch festgesetzte Grundsteuer – Klage vor Finanzgericht
notwendig
135
Kleinunternehmer
Landwirte Kleinunternehmer-Rechtsschutz
Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
(AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016):
Klausel 6: Klausel zu §§ 24 Abs. 1, 25 Abs. 1, 25 a Abs. 1,
26 Abs. 1, § 27 Abs. 1, § 28 Abs. 5 ARB und § 2 Abs. 1 b
Sonderbedingungen SSR
Versicherte Bereiche
Firmen-Bereich
(ohne Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit)
Versicherungsschutz besteht für die versicherte Person für ihre im Versicherungsschein genannte gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit mit einem Gesamt-Brutto
umsatz von maximal 24.000,- € – bezogen auf das letzte
Kalenderjahr.
für die versicherte Person besteht Versicherungsschutz auch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit seinen angestellten Personen.
Spezial-Straf-Rechtsschutz
Versichert ist die versicherte Person in Ausübung ihrer im Versicherungsschein genannten gewerblichen, freiberuflichen oder
sonstigen selbständigen Tätigkeit.
Das Produkt kann auch als Absicherung für Risiken einer Existenzgründung genutzt werden.
Versicherte Leistungsarten
Schadenersatz-Rechtsschutz
Arbeits-Rechtsschutz
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Sozial-Rechtsschutz vor Gerichten
Verwaltungs-Rechtsschutz
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Straf-Rechtsschutz
Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Daten-Rechtsschutz für Selbständige, Firmen und Vereine
Zeugenbeistand
Firmenstellungnahme
Beistand im Verwaltungsrecht
Besondere Hinweise
Versicherbar in Kombination mit allen Produkten, die einen
Firmen- oder Privat-Rechtsschutz enthalten
Kein Versicherungsschutz für den Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer für gewerblich genutzte Objekte.
Ausnahme: Arbeitszimmer in der ansonsten selbst bewohnten Wohnung (ist versichert, wenn § 27 abgeschlossen ist)
Bei Übersteigen des Gesamt-Bruttoumsatzes von 24.000,- €
wandelt sich der Versicherungsschutz ab Eintritt dieses Umstan-
des in den § 28 mit SSR um. Der Versicherungsnehmer muss
das geänderte Risiko spätestens innerhalb eines Monats nach Zugang einer Aufforderung zur Dokumentierung und Beitrags berechnung beim Versicherer anzeigen.
136
Definition Gesamt-Bruttoumsatz
Gesamt-Bruttoumsatz ist die Summe aller vereinbarten Erlöse inkl.
Umsatzsteuer aus der versicherten gewerblichen, freiberuflichen
oder sonstigen selbständigen Tätigkeit der versicherten Person pro
Kalenderjahr. So ist beim Verkauf von Waren auf eigene Rechnung
der volle Verkaufserlös unter Einschluss des Warenwertes ohne
Rücksicht auf die Verdienstspanne, beim Verkauf von Waren auf
fremde Rechnung die vereinnahmte Provision oder sonstige Vergütung ohne Berücksichtigung des sonstigen Warenwertes
zugrunde zu legen.
Rechtliches Konfliktpotential
Sturz im Treppenhaus eines Kunden – Schadenersatzforderung gegenüber dem Hauseigentümer
Unberechtigte Lohnforderungen Ihres Angestellten
Differenzen mit dem Finanzamt bezüglich der Betriebsausgaben sowie der Abschreibungen vor Gericht.
Inkasso
Landwirte Inkasso-Rechtsschutz für Kleinunternehmer
Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
(AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016):
Sonderbedingungen für den Inkasso-Rechtsschutz
Versicherter Bereich
Inkasso-Rechtsschutz
Inkasso-Rechtsschutz ist ein professionelles Forderungsmanagement durch einen von der AUXILIA benannten
Inkasso-Dienstleister für vertragliche Forderungen.
Versichert ist
der im Versicherungsschein genannte Versicherungsnehmer als
Inhaber der Forderung aus seiner gewerblichen, freiberuflichen
oder sonstigen selbständigen Tätigkeit.
Was ist versichert?
Inkassokosten für die außergerichtliche Beitreibung
Kostenübernahme für das gerichtliche Mahnverfahren und die
Auslagen für bis zu drei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Bonitätsauskunft über Privatpersonen vor Annahme eines
Auftrages / Mandates ab einer Rechnungshöhe von 3.000,- €
Adressermittlung säumiger Kunden
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz
Forderungen müssen
offen, fällig, zum Zeitpunkt der Beauftragung des Inkasso-
Dienstleisters unstreitig und weder gerichtlich an- oder
rechtshängig noch tituliert sein,
in Deutschland entstanden und beizutreiben sein.
Die ungeteilte Forderung darf höchstens 25.000,- € betragen.
Es können keine aufrechenbare Gegenforderungen geltend
gemacht werden.
Der Schuldner muss in Verzug (§ 286 BGB) sein.
Kein Versicherungsschutz besteht z.B., wenn
der Schuldner sich nicht in Verzug befand (Fehler in der
Mahnbearbeitung des Versicherungsnehmers),
die Forderung bei Übergabe an den Inkasso-Dienstleister
vom Schuldner bereits bezahlt (Fehler in der Buchhaltung des Versicherungsnehmers), bestritten oder bereits das gerichtliche
Mahnverfahren eingeleitet wurde,
der Versicherungsnehmer die Beitreibung aktiv abbricht (dazu
ist er jederzeit berechtigt), so dass der Inkasso-Dienstleister die
Verzugskosten nicht beim Schuldner realisieren kann,
Forderungen aus Wett- oder Glücksspielen eingereicht werden.
Versicherbare Berufsgruppen
Alle Unternehmen / Betriebe und Freiberufler.
Ausnahme: Unternehmen / Betriebe, die kraft Gesetzes Mitglied
der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) sind.
Hinweise zum Ablauf
Der Versicherungsnehmer erhält nach der Policierung von dem
Inkasso-Dienstleister ein Begrüßungsschreiben mit allen notwendigen Informationen zum Ablauf und zur Durchführung.
Mögliche Inkasso-Fälle
Der Auftragnehmer des Geschäftskunden zahlt die Rechnung für die gelieferte Ware nicht.
Vor der Annahme eines großen Auftrages will der Selbständige die Bonität des Auftraggebers prüfen lassen.
Die versandte Rechnung kommt als „unzustellbar“ zurück.
Es muss eine Adressermittlung durchgeführt werden und
anschließend das Inkasso erneut erfolgen.
Landwirte
Highlights
Keine Selbstbeteiligung, keine Begrenzung der Stückzahl, keine Mindesthöhe der Forderung
Umfasst auch vorvertragliche Forderungen, die max. 12 Monate vor Vertragsbeginn des Inkasso-Rechtsschutzes fällig waren und ab Vertragsbeginn übergeben werden
Keine Erfolgsprovision, keine Bearbeitungsgebühr oder
Fallpauschale
Kostenlose Online-Akte
Hohe Erfolgsquote und somit schnelle Reduzierung der Außen­­
stände
Gewinn an Zeit und Einsparung interner Kosten durch weniger
Verwaltungsarbeit
Freie Entscheidung, welche und wie viele Forderungen zur
Beitreibung eingereicht werden
137
weitere Inhaber
Landwirte Rechtsschutz für weitere Inhaber oder Geschäftsführer
Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
(AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016):
Variante 1: Umfang von JURPRIVAT:
§§ 26, 29 ARB, Klausel 4 und 7, Sonderbedingungen SSR
Variante 2: Umfang Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz
sowie Rechtsschutz für Mieter und selbst nutzende Eigentümer:
§§ 26, 29 ARB, Klausel 4 und 7
Versicherte Bereiche
Rechtsschutzkombination aus
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz
Privat-Bereich
Versicherungsschutz besteht für die versicherte Person sowie
für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition und
die mitversicherten Personen für den privaten Lebensbereich.
Berufs-Bereich für nichtselbständige Tätigkeiten
Versicherungsschutz besteht für die versicherte Person sowie
für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition und die mitversicherten Personen in Ausübung einer nicht selbständi-
gen Tätigkeit.
Verkehrs-Bereich
Versicherungsschutz besteht für die versicherte Person sowie
für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition:
–als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertrags
schluss und während der Vertragsdauer auf sie zugelassene oder auf ihre Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehene Motorfahrzeuge zu Lande, Wasser und in der Luft,
–als Erwerber solcher Fahrzeuge,
–als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges,
–als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge,
–bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel,
–für die im Versicherungsschein genannten Motorfahrzeuge
zu Lande, die sich im Besitz der versicherten Person oder der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition befinden, auch wenn diese nicht auf diesen Personenkreis zugelassen sind.
Anhänger sind mitversichert, soweit sie auf den versicherten
Personenkreis zugelassen sind und von den versicherten Fahrzeugen zulässigerweise gezogen werden können.
Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten
Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.
Mitversichert gelten im Leistungsumfang des Verkehrsbereiches auch bei einer gewerblichen, freiberuflichen oder selbständigen Tätigkeit der versicherten Person sowie der
Familienangehörigen gem. Familiendefinition die auf die
versicherte Person sowie der mitversicherten Personen zugelassenen PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohnmobile ohne Vermietung sowie Anhänger, sofern diese auch privat genutzt werden.
Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer
Versichert sind alle gemieteten / selbst bewohnten Wohnungen, Einfamilienhäuser im Inland der versicherten Person sowie der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition.
138
Vorsorge-Rechtsschutz
Spezial-Straf-Rechtsschutz (nur bei Variante 1)
Versicherungsschutz besteht für die versicherte Person sowie die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition im privaten und ehrenamtlichen Bereich sowie im beruflichen Bereich in Aus-
übung einer nichtselbständigen Tätigkeit.
Inklusive MediationXL sowie Aktualisierungs-Service und
Update-Garantie
Familiendefinition
Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene
oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des Versicherungsnehmers und deren
minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder,
unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen
Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, Pflege- und
Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte
berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungs bezogenes Entgelt erhalten,
im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versiche-
rungsnehmers leben und dort gemeldet sind.
Versicherte Leistungsarten
Schadenersatz-Rechtsschutz
Arbeits-Rechtsschutz:
als Arbeitnehmer
als Arbeitgeber aus hauswirtschaftlichen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen
Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Steuer-Rechtsschutz
Sozial-Rechtsschutz
Verwaltungs-Rechtsschutz
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Straf-Rechtsschutz
Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
Altersvorsorge- und Sparer-Rechtsschutz
Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung
Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der privaten
Internetnutzung
Zeugenbeistand (nur bei Variante 1)
Beistand im Verwaltungsrecht (nur bei Variante 1)
Produkt-Highlights
Unbegrenzte Versicherungssumme europaweit, weltweit und
für die Strafkaution
Weltweiter Versicherungsschutz
bei Urlaubsreisen ohne zeitliche Begrenzung, Dienst- oder
Geschäftsreisen
für Work & Travel und Au-Pair-Aufenthalte
für Schüleraustausch und Auslandsstudium bis zu 1 Jahr
Vorsorge-Rechtsschutz für neu hinzukommende versicherbare
Risiken ohne Wartezeit
Landwirte Rechtsschutz für weitere Inhaber oder Geschäftsführer
Spezielle beitragsfreie Einschlüsse
Vorübergehende Vermietung von 1-8 Betten im Inland, z.B. an Feriengäste, bei einer maximalen Mietvertragsdauer von einem Jahr
Vermietung (auch Untervermietung) von bis zu drei einzelnen
Zimmern in der von der versicherten Person selbst bewohnten, versicherten Wohneinheit, z.B. an Studenten, wenn es sich nicht um eine Wohnung, sondern um einzelne Zimmer handelt
Für angestellte Ärzte: Mitversicherung einer vorübergehenden
Praxisvertretung und nebenberuflichen Notarzttätigkeit (nur bei Variante 1).
PremiumService
Telefonischer Rechtsrat durch unabhängige Anwälte – zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr
Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten
Online-Beratung mit einfachem Dokumenten-Upload
Telefonische Mediation für die schnelle außergerichtliche Streitlösung
Kunden-Portal mit geprüften Musterverträgen
Online-Generator für Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Übernahme der Registrierungs gebühren beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotar­-
kammer
Aktualisierungs-Service bei Einführung einer neuen Tarifgeneration
Die Online-Beratung und die telefonische Mediation setzen einen eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall voraus.
Bei allen PremiumService-Leistungen: keine Selbstbeteiligung
Besonderer Hinweis:
Versicherbar mit JURAGRAR und § 27
Rechtliches Konfliktpotential
Privat-Rechtsschutz
Produktmängel beim Kauf von Elektro-Geräten, Sportartikel oder Möbel
Hausrat-, Berufsunfähigkeits- oder andere Versicherungen, weil diese die Leistung verweigern
Fehlerhafter Bescheid einer Behörde oder der gesetzlichen Rentenversicherung
Flugverspätungen und Mängel bei Urlaubsreisen
Berufs-Rechtsschutz
Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder nicht ausbezahlter Lohn
Schlechtes Arbeitszeugnis
Höhe des Weihnachts- /Urlaubsgeldes oder verweigerter
Urlaub
Wichtige Information für Sie: In Arbeitsgerichtsprozessen trägt in der 1. Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig davon, welche Partei den Prozess gewinnt.
Verkehrs-Rechtsschutz
Fehlende Zahlung der gegnerischen Versicherung für den Unfallschaden am Auto
Mängel beim Autokauf
Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder
vermeintliche Unfallflucht
Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer
Plötzliche Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter
Mängel in der Wohnung oder eine fehlerhafte
Nebenkostenabrechnung
Lärmende Nachbarn
Vorsorge-Rechtsschutz
Kündigung der bislang im Vertrag der Eltern mitversicherten,
frisch verheirateten Tochter durch den Ausbildungsbetrieb
Streit mit dem Mieter wegen der Nebenkostenabrechnung nach dem Neukauf einer vermieteten Eigentumswohnung
Mängel an der PC-Anlage des Kindes, die es sich nach Ab-
schluss des Studiums für die gerade begonnene selbständige Tätigkeit gekauft hat.
Spezial-Straf-Rechtsschutz (nur bei Variante 1)
Diebstahlvorwurf nach dem versehentlichen Passieren der Supermarktkasse
Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung gegen den
ehrenamtlichen Übungsleiter nach der Verletzung eines
Kindes im Training
Vermeintliche Steuerhinterziehung nach Nutzung eines
„Steuerspartipps“ aus einem Internet-Forum
139
Landwirte
Internet-Rechtsschutz im privaten Bereich für:
über das Internet geschlossene Verträge
die erhaltene Abmahnung wegen Urheberrechtsverstoß
die Geltendmachung von Schadenersatz- und
Unterlassungsansprüchen bei Rufschädigung sowie bei
Identitäts- und Zahlungsmittelmissbrauch
die Verteidigung bei Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens (z.B. Beleidigung) (nur bei Variante 1)
Umfassender Spezial-Straf-Rechtsschutz (nur bei Variante 1)
europaweit im privaten und ehrenamtlichen Bereich sowie
für den beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbstän
digen Tätigkeit
beim Vorwurf von Vergehen und Verbrechen
keine Rückforderung der Kosten bei Abschluss durch
Strafbefehl
Alle gemieteten, selbst bewohnten Wohnungen,
Einfamilienhäuser im Inland
Steuer-, Sozial- und Verwaltungs-Rechtsschutz, auch für
das vorgeschaltete Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren
im privaten Bereich vor deutschen Behörden
Park- und Halteverstöße, für die Punkte beim Kraftfahrt Bundesamt drohen
Rechtsschutz in Betreuungsverfahren, auch für alle mitversicher-
ten Familienangehörigen
Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz, z.B. bei Erbrechtsstreitig-
keiten
5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein
Einwand der Vorvertraglichkeit
Mitversicherung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus
erneuerbaren Energien im privaten Bereich bis 20.000,- €
Mediation ohne Selbstbeteiligung bei Aufhebungsvereinbarun-
gen und angedrohter Kündigung, kollektivem Arbeits- und Dienstrecht und in allen versicherten Rechtsgebieten
MediationXL für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten im privaten Bereich (mit Selbstbeteiligung), z.B. bei Trennung
und Scheidung
Motorfahrzeuge zu Wasser, in der Luft sowie Anhänger sind
mitversichert
Weitreichende Mitversicherung von Familienangehörigen
(5 Generationen)
Update-Garantie – zukünftige beitragsneutrale Leistungs verbesserungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert
Keine Selbstbeteiligung bei der fallabschließenden Erst beratung durch einen von der AUXILIA vermittelten Anwalt
140
Vereine Inhalt
Rechtsschutz für Vereine
142Produktübersicht
143Beitragsübersicht
Hauptprodukte
144JURVEREIN
146Vereins-Rechtsschutz
Ergänzungen
147
Rechtsschutz für Vermieter und Verpächter
Vereine
148Inkasso-Rechtsschutz
141
Vereins-RS (§ 24 a)
= Zuwahl optional gegen Mehrbeitrag
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JURVEREIN (§§ 21, 24 a, 28 a, 29, SSR)
142
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Vereine Produktübersicht
Vereine Beitragsübersicht
Selbstbeteiligung 1.000 – 300 600 300 200
(Privatbereich: 300)
Hauptprodukte
JURVEREIN bis 200 Mitglieder279,-312,-399,-489,ab 201 Mitglieder – Beitrag je Mitglied
1,80
2,02
2,58
3,23
Vereins-RS
bis 200 Mitglieder
66,-
92,-
106,
0,53
0,67
0,79
ab 201 Mitglieder – Beitrag je Mitglied
Ergänzungen
RS für Vermieter / Verpächter
für gewerblich genutzte Objekte in % der Jahresbruttomiete / -pacht
Mindestbeiträge
für nicht gewerblich genutzte, unbebaute Grundstücke je angefangene 2.500 qm
Inkasso-RS (ohne SB)
bis 200 Mitglieder 376,
ab 201 Mitglieder – Beitrag je Mitglied 1,88
3,00 %
100,-
15,-
3,45 %
135,-
21,-
5,40 %
167,26,-
Hinweise: Die Beiträge sind Jahresbeiträge in € und enthalten die gesetzliche Versicherungsteuer.
Die unterjährigen Beiträge finden Sie auf den Anträgen oder im Vermittler-Rechner.
Versicherbarkeit von Vereinen
Maximale Mitgliederzahl des Vereins:
Maximale Mitarbeiteranzahl des Vereins:
2
.000 (darüber hinaus Direktionsanfrage)
1
0
(darüber hinaus Direktionsanfrage)
Vereine
Versicherbare Vereine
Geselligkeitsvereine; Gesangs- und Musikvereine; Sportvereine wie z.B. Golfclubs, Billardclubs, Ballspiel- und Turnvereine, Ruder-, Segel-, Radfahr-,
Schwimm-, Wintersport-, Motorsport- und sonstige Sportvereine (nicht Sportvereine mit Vertrags-, Berufs-, Lizenzsportlern oder -Trainern und
keine Flugsportvereine), Schützen-, Heimat-, Karnevals- und Trachtenvereine; Freiwillige Feuerwehren; Sanitätsvereine; Fischerei- und Alpenvereine;
Theaterspiel- und Laiengruppen.
143
Verkehr
Verein
Gewerbeobjekt
Spezial-Straf-RS
Versiche­rungen
Hilfsgeschäfte
Vereine JURVEREIN
Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
(AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016):
§§ 21, 24 a, 28 a, 29 ARB, Klausel 3, 7 und 8,
Sonderbedingungen SSR
Versicherte Bereiche
Rechtsschutzkombination aus
Verkehrs-Rechtsschutz
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer:
als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertrags-
schluss und während der Vertragsdauer auf ihn zugelassene oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehene PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohn-
mobile ohne Vermietung, Nutzfahrzeuge bis 4 t Nutzlast, Omnibusse bis 9 Sitze, Traktoren sowie Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft
als Erwerber solcher Fahrzeuge sowie
als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges.
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer für rote Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen, soweit sie im
Zusammenhang mit den genannten Fahrzeugarten verwendet werden.
Anhänger sind mitversichert, soweit sie auf den Versiche rungsnehmer zugelassen sind und von den versicherten Fahr zeugen zulässigerweise gezogen werden können.
Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.
Bei gewerblicher Nutzung von Motorfahrzeugen zu Wasser und in der Luft besteht kein Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Vereins-Rechtsschutz
(ohne Vertrags-Rechtsschutz für die Vereinstätigkeiten)
Versicherungsschutz besteht für den versicherten Verein sowie dessen gesetzliche Vertreter, Angestellte und seine Mitglieder
(in Ausübung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben für den Verein).
Nicht versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen mitversicherter Personen untereinander und gegen den Verein sowie die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuld-
rechtlichen Verträgen.
Für den Versicherungsnehmer besteht Versicherungsschutz auch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit seinen angestellten Personen.
Rechtsschutz für Mieter und selbst nutzende Eigentümer
Versichert sind alle vom versicherten Verein selbst genutzten Objekte im Inland unter den im Versicherungsschein angege benen Anschriften mit einer Jahresbruttomiete / -pacht bis insgesamt 300.000,- € (nicht für vermietete Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile). Die den Betrag übersteigende Jahresbruttomiet- / -pachtzahlung muss zusätzlich versichert werden.
144
Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz
Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen
Spezial-Straf-Rechtsschutz
Versichert ist der Verein sowie dessen gesetzliche Vertreter,
Angestellte und seine Mitglieder (in Ausübung ihrer satzungs gemäßen Aufgaben für den Verein)
Inklusive MediationXL sowie Aktualisierungs-Service und
Update-Garantie
Versicherte Leistungsarten
Schadenersatz-Rechtsschutz
Arbeits-Rechtsschutz als Arbeitgeber
Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (für die Bereiche:
Verkehr, Versicherungsverträge, Hilfsgeschäfte und
eingekaufte Dienstleistungen)
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Sozial-Rechtsschutz vor Gerichten
Verwaltungs-Rechtsschutz
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Straf-Rechtsschutz
Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Daten-Rechtsschutz für Selbständige, Firmen und Vereine
Zeugenbeistand
Firmenstellungnahme
Beistand im Verwaltungsrecht
Produkt-Highlights
Unbegrenzte Versicherungssumme europaweit, weltweit und
für die Strafkaution
Weltweiter Versicherungsschutz bei Dienst- oder Geschäftsreisen
Umfassender Spezial-Straf-Rechtsschutz
europaweit im geschäftlichen Bereich
beim Vorwurf von Vergehen und Verbrechen
keine Rückforderung der Kosten bei Abschluss durch
Strafbefehl
Verwaltungs-Rechtsschutz für den Verein, auch für das vor geschaltete Widerspruchsverfahren im Vereins-Bereich vor
deutschen Behörden
Park- und Halteverstöße, für die Punkte beim Kraftfahrt Bundesamt drohen
5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein
Einwand der Vorvertraglichkeit
Mediation ohne Selbstbeteiligung bei Aufhebungsvereinbarungen und angedrohter Kündigung, kollektivem Arbeits- und Dienst recht und in allen versicherten Rechtsgebieten
MediationXL für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten
im geschäftlichen Bereich (=Wirtschaftsmediation) mit
Selbstbeteiligung
Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft sind mitversichert –
mit Ausnahme des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht bei gewerblicher Nutzung
Update-Garantie – zukünftige beitragsneutrale Leistungs verbesserungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert
Vereine JURVEREIN
PremiumService
Telefonischer Rechtsrat durch unabhängige Anwälte – zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr
Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten
Online-Beratung mit einfachem Dokumenten-Upload
Telefonische Mediation für die schnelle außergerichtliche
Streitlösung
Kunden-Portal mit geprüften Musterverträgen
Aktualisierungs-Service bei Einführung einer neuen Tarifgeneration
Die Online-Beratung und die telefonische Mediation setzen einen
eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall voraus.
Bei allen PremiumService-Leistungen: keine Selbstbeteiligung
Vereine
Rechtliches Konfliktpotential
Verkehrs-Rechtsschutz
Fehlende Zahlung der gegnerischen Versicherung für den
Unfallschaden am Auto
Mängel bei Autokauf und Reparatur
Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder
vermeintliche Unfallflucht
Vereins-Rechtsschutz
(ohne Vertrags-Rechtsschutz für die Vereinstätigkeiten)
Lohn- oder Urlaubsforderung eines gekündigten Arbeitneh
mers, z.B. des Hausmeisters
Zerstörung der Vereinseinrichtung durch einen auf frischer Tat ertappten Einbrecher
Steuerliche Nichtanerkennung von Büroausstattung
Behördliche Genehmigung für Vereinsfest wird nicht erteilt
Wichtige Information für Sie: In Arbeitsgerichtsprozessen trägt in der 1. Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig davon, welche Partei den Prozess gewinnt.
Grundstücks- und Mietbereich
Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung für das gemietete selbst genutzte Vereinsheim
Kündigung des Vermieters oder Mängel in der vom Verein gemieteten selbst genutzten Turnhalle
Lärmbelästigung durch Nachbarn
Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz
Streitigkeiten mit
Vereinshaftpflichtversicherung,
Unfallversicherung oder
anderen Versicherungen für den Verein
Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen
Mängel an den neu erworbenen selbst genutzten Sportgeräten oder der IT-Anlage
Streitigkeiten aus der Renovierung der Vereinsräume
Streitigkeiten mit dem Catering- oder Eventmanagement nach einer Vereinsveranstaltung
Spezial-Straf-Rechtsschutz
Betrugsvorwurf, weil angeblich Vereinsgelder nicht ordnungs-
gemäß verwendet wurden
Vorwurf einer Umweltstraftat oder einer Aufsichtspflichtverletzung
Strafanzeige nach schwerer Verletzung eines Sportlers oder Besuchers auf dem Vereinsgelände
145
Verein
Vereine Vereins-Rechtsschutz
Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
(AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016):
§ 24 a ARB, Klausel 7
Versicherter Bereich
Vereins-Bereich
(ohne Vertrags-Rechtsschutz für die Vereinstätigkeiten)
Versicherungsschutz besteht für den versicherten Verein sowie dessen gesetzliche Vertreter, Angestellte und seine Mitglieder
(in Ausübung ihrer satzungsmäßigen Aufgaben für den Verein). Nicht versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen mit
versicherter Personen untereinander und gegen den Verein sowie die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen.
Für den Versicherungsnehmer besteht Versicherungsschutz
auch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit seinen angestellten Personen.
Inklusive Aktualisierungs-Service und Update-Garantie
Versicherte Leistungsarten
Schadenersatz-Rechtsschutz
Arbeits-Rechtsschutz als Arbeitgeber
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Sozial-Rechtsschutz vor Gerichten
Verwaltungs-Rechtsschutz
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Straf-Rechtsschutz
Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Daten-Rechtsschutz für Selbständige, Firmen und Vereine
Hinweis: Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Organe und Angestellten des Versicherungsnehmers, zu denen auch der Datenschutzbeauftragte zählt.
Produkt-Highlights
Unbegrenzte Versicherungssumme europaweit und weltweit
Weltweiter Versicherungsschutz bei Dienst- oder Geschäftsreisen
Verwaltungs-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Wider spruchsverfahren im Vereins-Bereich vor deutschen Behörden
5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein
Einwand der Vorvertraglichkeit
Mediation ohne Selbstbeteiligung bei Aufhebungsvereinbarungen und angedrohter Kündigung, kollektivem Arbeits- und
Dienstrecht und in allen versicherten Rechtsgebieten
Update-Garantie - zukünftige beitragsneutrale Leistungs verbesserungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert
146
PremiumService
Telefonischer Rechtsrat durch unabhängige Anwälte –
zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr
Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten
Online-Beratung mit einfachem Dokumenten-Upload
Telefonische Mediation für die schnelle außergerichtliche
Streitlösung
Kunden-Portal mit geprüften Musterverträgen
Aktualisierungs-Service bei Einführung einer neuen
Tarifgeneration
Die Online-Beratung und die telefonische Mediation setzen
einen eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall voraus.
Bei allen PremiumService-Leistungen: keine Selbstbeteiligung
Rechtliches Konfliktpotential
Vereins-Rechtsschutz
(ohne Vertrags-Rechtsschutz für die Vereinstätigkeiten)
Lohn- oder Urlaubsforderung eines gekündigten Arbeitneh
mers, z.B. des Hausmeisters
Zerstörung der Vereinseinrichtung durch einen auf frischer Tat ertappten Einbrecher
Steuerliche Nichtanerkennung von Büroausstattung
Behördliche Genehmigung für Vereinsfest wird nicht erteilt
Vermietung / Verpachtung
Vereine Rechtsschutz für Vermieter und Verpächter
Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
(AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016):
§ 29 ARB, Klausel 7
Versicherte Bereiche
Rechtsschutz für Vermieter und Verpächter von Gebäuden,
Wohnungen, Garagen, Grundstücke oder Gewerbeobjekte
im Inland
Inklusive Aktualisierungs-Service und Update-Garantie
Möglicher Personenkreis für den Versicherungsschutz
Vermieter
Verpächter
Versicherte Leistungsarten
Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Steuer-Rechtsschutz vor Gericht
Straf-Rechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Produkt-Highlights
Unbegrenzte Versicherungssumme auch für die Strafkaution
Alle zum vermieteten Objekt gehörende Garagen mitversichert
5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein
Einwand der Vorvertraglichkeit
Mediation ohne Selbstbeteiligung in allen versicherten
Rechtsgebieten
Update-Garantie – zukünftige beitragsneutrale Leistungs verbesserungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert
Besondere Hinweise
Versicherbar nur in Kombination mit Produkten, die den
Privat-Rechtsschutz enthalten
Alle Einheiten eines Objektes des Vermieters / Verpächters
müssen versichert werden. Beitragspflicht besteht auch für
vom Eigentümer selbst bewohnte Wohn- oder selbst
genutzte gewerbliche Einheiten und
vermietete Wohn- oder gewerblich vermietete / verpachtete Einheiten
Separate Absicherung einzeln vermieteter Garagen erforderlich
Maximal 5 vermietete Wohneinheiten versicherbar
Objekte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht
versicherbar
Vereine
Rechtliches Konfliktpotential
Nicht erfolgte Räumung des verpachteten Objektes nach
ordnungsgemäßer Kündigung
Angebliche Mängel im verpachteten Objekt oder eine angeblich
fehlerhafte Nebenkostenabrechnung
Falsch festgesetzte Grundsteuer – Klage vor Finanzgericht
notwendig
147
Inkasso
Vereine Inkasso-Rechtsschutz
Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
(AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016):
Sonderbedingungen für den Inkasso-Rechtsschutz
Versicherter Bereich
Inkasso-Rechtsschutz
Inkasso-Rechtsschutz ist ein professionelles Forderungsmanagement durch einen von der AUXILIA benannten Inkasso-Dienstleister für vertragliche Forderungen.
Versichert ist
der im Versicherungsschein genannte Versicherungsnehmer als
Inhaber der Forderung aus seiner gewerblichen, freiberuflichen
oder sonstigen selbständigen Tätigkeit.
Was ist versichert?
Inkassokosten für die außergerichtliche Beitreibung
Kostenübernahme für das gerichtliche Mahnverfahren und
die Auslagen für bis zu drei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Bonitätsauskunft über Privatpersonen vor Annahme eines
Auftrages / Mandates ab einer Rechnungshöhe von 3.000,- €
Adressermittlung säumiger Kunden
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz
Forderungen müssen
offen, fällig, zum Zeitpunkt der Beauftragung des Inkasso-
Dienstleisters unstreitig und weder gerichtlich an- oder
rechtshängig noch tituliert sein,
in Deutschland entstanden und beizutreiben sein.
Die ungeteilte Forderung darf höchstens 25.000,- € betragen.
Es können keine aufrechenbare Gegenforderungen geltend
gemacht werden.
Der Schuldner muss in Verzug (§ 286 BGB) sein.
Highlights
Keine Selbstbeteiligung, keine Begrenzung der Stückzahl, keine Mindesthöhe der Forderung
Umfasst auch vorvertragliche Forderungen, die max. 12 Monate vor Vertragsbeginn des Inkasso-Rechtsschutzes fällig waren und
ab Vertragsbeginn übergeben werden
Keine Erfolgsprovision, keine Bearbeitungsgebühr oder
Fallpauschale
Kostenlose Online-Akte
Hohe Erfolgsquote und somit schnelle Reduzierung der
Außenstände
Gewinn an Zeit und Einsparung interner Kosten durch weniger
Verwaltungsarbeit
Freie Entscheidung, welche und wie viele Forderungen zur
Beitreibung eingereicht werden
148
Kein Versicherungsschutz besteht z.B., wenn
der Schuldner sich nicht in Verzug befand (Fehler in der
Mahnbearbeitung des Versicherungsnehmers),
die Forderung bei Übergabe an den Inkasso-Dienstleister
vom Schuldner bereits bezahlt (Fehler in der Buchhaltung
des Versicherungsnehmers), bestritten oder bereits das
gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet wurde,
der Versicherungsnehmer die Beitreibung aktiv abbricht
(dazu ist er jederzeit berechtigt), so dass der Inkasso-Dienstleister die Verzugskosten nicht beim Schuldner realisieren kann,
Forderungen aus Wett- oder Glücksspielen eingereicht werden.
Hinweise zum Ablauf
Der Versicherungsnehmer erhält nach der Policierung von dem
Inkasso-Dienstleister ein Begrüßungsschreiben mit allen notwendigen Informationen zum Ablauf und zur Durchführung.
Mögliche Inkasso-Fälle
Ein Mitglied zieht um und bezahlt die Beiträge nicht mehr –
Adresse muss ermittelt und Forderungen müssen angemahnt werden.
Ein neues Mitglied zahlt die vereinbarte Aufnahmegebühr nicht und reagiert auch nicht auf die erste Zahlungserinnerung
Die am Jahrsanfang fällige Verzehrumlage wird vom Mitglied nicht fristgerecht überwiesen.
Schutzbrief Inhalt
Schutzbrief
151
Arten, Beiträge und Leistungen
152
Allgemeine Tarifbestimmungen
149
Schutzbriefe
150Highlights
Schutzbrief Highlights
Weltweiter Krankenrücktransport in
unbegrenzter Höhe
Auf einer Reise muss eine versicherte Person zur medizinisch notwendigen Behandlung in eine Klinik am
Wohnort verlegt werden:
Wir übernehmen die hierfür anfallenden Kosten in voller Höhe und kümmern uns um die Organisation.
Pannenhilfe
Das Fahrzeug kann am Schadenort fahrbereit
gemacht werden, z.B. durch eine Starthilfe:
Wir übernehmen Kosten bis 200,- €
(90,- € Club + 110,- € Schutzbrief). *
Abschleppen
Das nicht fahrbereite Fahrzeug soll in die Wunschwerkstatt? Die Einschränkung in die nächstgelegene
Werkstatt greift bei uns nicht:
Wir tragen Kosten bis 235,- €
(75,- € Club + 160,- € Schutzbrief). *
Hilfe bei Fahrzeugöffnung
Nach Schlüsselverlust oder Defekt des Schlüssels /
Schlosses ist eine Fahrzeugöffnung nötig:
Wir übernehmen die Kosten der Fahrzeugöffnung bis 150,- €
(30,- € Club + 120,- € Schutzbrief). *
Mietwagenkosten
Das Fahrzeug ist nicht fahrbereit und die
Weiterfahrt muss sichergestellt werden:
Wir übernehmen Kosten für 7 Tage und 52,- €
am Tag zzgl. Zusatzkosten bis 100,- €. Alternativ zum Mietwagen kann zwischen Bahnkosten,
Economy-Flug (ab einer Entfernung von 1.000 km),
Nutzungsausfalls oder Pickup ( Personen- und Fahrzeugrücktransport ) gewählt werden.
Übernachtungskosten
Das Fahrzeug ist nach Panne oder Unfall nicht mehr
fahrbereit oder es wurde gestohlen:
Wir übernehmen die Kosten für eine Übernachtung
bis 80,- € pro Person. Fallen keine Fahrtkosten an,
übernehmen wir die Kosten bis zu 3 Übernachtungen von 80,- € pro Person und Nacht.
Rückholung von Kindern
Auf einer Reise können sich infolge Todes oder
Erkrankung einer mitversicherten Person weder diese
noch andere Familienangehörige um die mitreisenden minderjährigen Kinder kümmern:
Wir sorgen für die Abholung und Rückreise mit einer
Begleitperson. Die Höchstentschädigung beträgt
1.540,- € je versicherte Person.
KS-Notfall-Service
Unser kompetentes Team ist rund um die Uhr unter
089/21 12 90 14 erreichbar und bietet schnelle und
kompetente Hilfe.
Keine Kilometerbeschränkung (Domizilklausel)
Die 50-km-Beschränkung besteht nicht.
Wir übernehmen viele Leistungen bereits ab der
Haustüre.
Freie Wahl des Unternehmens
Sie können frei entscheiden, welches
Unternehmen hilft, bzw. das Fahrzeug abschleppt.
Es kann ein beliebiger Abschleppdienstleister, die
Kundenwerkstatt oder ein durch uns beauftragtes
Unternehmen sein.
Schutz bei Reisen ohne eigenes Fahrzeug
Auch bei Flug- oder Bahnreisen sind unsere
Schutzbriefe unverzichtbar und bieten zahlreiche
personenbezogene Leistungen wie z.B. den
Krankenrücktransport oder die Rückholung von
Kindern. Wird im Ausland anstelle des versicherten
Fahrzeuges ein Mietfahrzeug benutzt, so fällt dieses
Fahrzeug unter Versicherungsschutz
Weitreichende Mitversicherung von
Familienangehörigen - 3 Generationen
Versicherungsnehmer und Ehe- oder Lebenspartner
Kinder ohne Altersbeschränkung gemäß Familiendefinition
Eltern gemäß Familiendefinition
* KS-Clubmitglieder haben im Leistungsfall zusätzlich Anspruch auf Leistungen aus der KS-Clubmitgliedschaft.
Hier sind daher die Höchstbeträge aus KS-Clubmitgliedschaft und Schutzbrief addiert.
Hinweis: Es gelten die Allgemeinen Bedingungen KS-Schutzbrief 2012
150
Schutzbrief Arten, Beiträge und Leistungen
Privatkunden-Schutzbrief für die Familie: 64,- €
Versicherter Personenkreis:
Die personenbezogenen Leistungen gelten für den Versicherungsnehmer sowie für alle berechtigten Insassen der versicherten Fahrzeuge. Der Privatkunden-Schutzbrief für die Familie gilt
auch für die Familienangehörigen (gemäß Familiendefinition )
Versicherte Fahrzeuge:
Versichert sind die auf den Versicherungsnehmer zugelassenen sowie die vom Versicherungsnehmer benutzten fremden Personenkraftwagen. Als Personenkraftwagen
gelten auch Kombis, Krafträder, Mopeds, Wohnmobile
bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht (ohne Vermietung)
und Fahrräder.
Mitgeführte Wohn-, Gepäck- oder Bootsanhänger und mitgeführtes Gepäck (soweit es geborgen, weiter- oder zurücktransportiert werden muss) sind mitversichert. Der PrivatkundenSchutzbrief für die Familie gilt auch für Fahrzeuge, die auf die
Familienangehörigen (gemäß Familiendefinition) zugelassen sind
sowie die von den Familienangehörigen benutzten fremden
Fahrzeuge.
Familiendefinition:
Soweit in den aufgeführten Schutzbriefen Familienangehörige mitversichert sind, bezieht sich dies auf den nachgenannten Personenkreis:
a)d er eheliche / eingetragene oder der im Versicherungsschein
genannte sonstige Lebens­p artner des Versicherungsnehmers,
b)die minderjährigen Kinder,
c)d ie unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder,
jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig
eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und
hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten,
d)d ie im Haushalt des Versicherungsnehmers lebenden, dort
gemeldeten und im Ruhestand befindlichen Eltern des
Versicherungsnehmers / Lebenspartners. Die Mitversicherung
des sonstigen Lebens­p artners gemäß a) und der Eltern
gemäß d) ist schriftlich zu beantragen.
Geschäftskunden-Schutzbrief: 49,- € je Fahrzeug
Versicherter Personenkreis
Die personenbezogenen Leistungen gelten für den Versicherungsnehmer sowie für alle berechtigten Insassen der versicherten Fahrzeuge.
Versicherte Fahrzeuge
Versichert sind der im Schutzbrief bezeichnete Personenkraftwagen oder das Nutzfahrzeug bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht (ohne Vermietung) sowie die vom Versicherungsnehmer
benutzten fremden Personenkraftwagen.
Als Personenkraftwagen gelten auch Kombis, Krafträder,
Mopeds, Wohnmobile bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht (ohne
Vermietung) und Fahr­r äder. Mitgeführte Wohn-, Gepäck- oder
Bootsanhänger und mitgeführtes Gepäck (soweit es geborgen,
weiter- oder zurücktransportiert werden muss) sind mitversichert.
Hinweise
Eine Kennzeichenangabe ist erforderlich.
Bei Zulassung auf eine nicht natürliche Person ist eine be-
rechtigte Person für die personenbezogenen Leistungen zu benennen.
Leistungen: (AB KS-Schutzbrief 2012)
Krankenrücktransport weltweit in unbegrenzter Höhe, wenn medizinisch notwendig.
Pannenhilfe bis 110,- € einschließlich mitgeführter
Kleinteile.
Abschleppen bis 160,- € einschließlich der Kosten
evtl. versuchter Pannenhilfe.
Hilfe bei Fahrzeugöffnung bis 120,- €.
Bergen in unbegrenzter Höhe * des von der Fahrbahn
abgekommenen Fahrzeugs.
Mietwagen, Weiter- oder Rückfahrt, Übernachtung,
Pickup-Service, Nutzungsausfallentschädigung
(statt Mietwagen) bei längerer Reparaturdauer,
Diebstahl, Totalschaden.
Fahrzeugtransport nach Fahrzeugausfall bis zur Höhe
der Rücktransportkosten an den Wohnsitz, wenn das Fahrzeug im Ausland nicht fahrbereit gemacht werden
kann.
Ersatzteilversand ins Ausland, wenn Teile am Schaden-
ort nicht erhältlich sind.
Fahrzeugunterstellung bis maximal 2 Wochen bei
Panne und Unfall im In- und Ausland
Wiederauffinden nach Diebstahl im Ausland
Verzollung, Verschrottung nach Unfall oder Diebstahl
im Ausland.
Ersatzfahrereinsatz bei Krankheit oder Tod des Fahrers
Ersatz von Reisedokumenten / Hilfe bei Erstbeschaf-
fung, bei Verlust während einer Auslandsreise.
Ersatz von Zahlungsmitteln als Darlehen bis 2.000,- € bei finanzieller Notlage durch Verlust von Zahlungsmitteln
auf einer Auslandsreise.
Vermittlung ärztlicher Betreuung bei Erkrankung während einer Auslandsreise.
Arzneimittelversand ins Ausland, wenn dort dringend benötigt.
Krankenbesuche bis 600,- € bei Krankenhausaufenthalt
von mehr als zwei Wochen.
Kinderrückholung bei Krankheit oder Tod des Versiche-
rungsnehmers.
Hilfe im Todesfall. Bestattung im Ausland oder
Überführung nach Deutschland.
Fahrtkosten bei Reiseabbruch bis zu 2.600,- € aus
wichtigen Gründen bei einer Auslandsreise.
Reiserückrufservice per Rundfunk aus wichtigen
Gründen.
Hilfe in besonderen Notfällen bis 500,- € für Hilfe
in besonderen Notlagen auf einer Aulandsreise.
Dolmetscherkosten bis 250,- € für Gespräche mit
Behörden in Notfällen auf einer Auslandsreise.
KS-Notfall-Service – 24 Stunden-Notruf
* einschließlich Gepäck und nicht gewerbsmäßig beförderter
Ladung
151
Schutzbriefe
Privatkunden-Schutzbrief: 49,- €
Schutzbrief Allgemeine Tarifbestimmungen
Vertragsgrundlagen
Allgemeine Bedingungen für die KS-Schutzbrief-Versicherung (AB
KS-Schutzbrief 2012), gesetzliche Bestimmungen und die Bestimmungen des Antrages.
Zahlungsweise
Die Versicherungsbeiträge sind im Voraus zu zahlen und dann weiter von Fälligkeit zu Fälligkeit.
Die Beiträge können je nach Vereinbarung durch Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeiträge entrichtet werden. Die
Versicherungsperiode umfasst bei Monatsbeiträgen einen Monat,
bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, bei Halbjahresbeiträgen
ein Halbjahr und bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
Monatliche Zahlungsweise kann nur in Verbindung mit dem SEPAMandat vereinbart werden.
Beiträge
Die Versicherungsteuer, zzt. 19 %, ist in den Versicherungsbeiträgen enthalten.
Ausfertigungsgebühren für Versicherungsscheine, Beitragsrechnungen, Zweitschriften u.ä. werden nicht erhoben.
Der erste Beitrag wird vom Vertragsbeginn bis zum Zeitpunkt der
vereinbarten Fälligkeit erhoben.
Geltungsbereich
Versicherungsschutz besteht für Schadenfälle in Europa, den
außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres sowie auf
den Kanarischen Inseln, den Azoren und Madeira.
Abweichend hiervon besteht im Rahmen der Schutzbriefleistung
Krankenrücktransport Versicherungsschutz für Schadenfälle weltweit.
Laufzeit
Die Versicherungsverträge sind zunächst von Beginn an für 1 Jahr
abgeschlossen (Mindestlaufzeit). Danach verlängern sie sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn sie nicht unter Einhaltung
einer dreimonatigen Kündigungsfrist vom Versicherungsnehmer
oder der KS Versicherungs-AG schriftlich gekündigt werden. Die
Versicherungsverträge enden außerdem mit dem Ausscheiden aus
dem KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V.
Das Beginndatum ist zugleich das Datum der Hauptfälligkeit. Eine
hiervon abweichende Hauptfälligkeit ist gesondert zu beantragen
und verlängert entsprechend die Mindestlaufzeit.
152
Beitragsangleichung
Die KS Versicherungs-AG kann die Beiträge für bestehende Versicherungsverhältnisse in der Schutzbriefversicherung mit Wirkung
von Beginn der nächsten Versicherungsperiode an ändern. Dabei
darf der geänderte Beitragssatz den im Zeitpunkt der Änderung
geltenden Beitragssatz nicht übersteigen.
Der Versicherungsnehmer kann die Schutzbriefversicherung innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zugang unserer Mitteilung
mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung kündigen.
Familiendefinition
Soweit in den aufgeführten Schutzbriefen Familienangehörige mitversichert sind, bezieht sich dies auf den nachgenannten Personenkreis:
a)der eheliche / eingetragene oder der im Versicherungsschein genannte sonstige Lebens­partner des Versicherungsnehmers,
b)die minderjährigen Kinder,
c)die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen
Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer
angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten,
d)die im Haushalt des Versicherungsnehmers
lebenden, dort gemeldeten und im Ruhestand
befindlichen Eltern des Versicherungsnehmers / Lebenspartners.
Die Mitversicherung des sonstigen Lebens­partners gemäß a) und
der Eltern gemäß d) ist schriftlich zu beantragen.
T-004/01/2016

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