Babybegrüßungsbroschüre
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Babybegrüßungsbroschüre
Herzlich Willkommen im Leben Broschüre für Kerpener Babys und Familien Ausgabe 2015/16 Informationen, Tipps und Adressen Caritas - Wir sind für Familien da ! Die Caritas steht Müttern, Vätern und Familien in Kerpen zur Seite, wenn sie sich überlastet fühlen, Probleme bei der Haushaltsführung, bei der Erziehung und der Entwicklung der Kinder haben, wenn sie Krankheiten und Krisen durchstehen müssen oder in einer schwierigen sozialen Lage sind. Die Caritas-Beratungsstellen und weitere Caritas-Einrichtungen bieten Ihnen: x x x x x x allgemeine Beratung | Sozialberatung | Suchtberatung | Migrations-Erstberatung Erziehungs- u. Familienberatung für Eltern, Kinder und Jugendliche offene Sprechstunden des Caritas-Frühförderzentrum in örtlichen Familienzentren Familienpflege bei Krankheit | Kur der Mutter Hilfe auf dem Weg zur Mütter-Kur | Mutter-Kind-Kur |Vater-Kind-Kur Haushaltsorganisationstraining „HOT“ Caritas-Beratungsstelle - Sozialberatung, Kurenvermittlung Schulstr. 9-11, 50171 Kerpen Telefon: 02237/52400 Familienpflege/ Haushaltsorganisationstraining Reifferscheidstr. 2-4, 50354 Hürth Telefon: 02233/7990-9118 Caritas-Familienberatung für Eltern, Kinder und Jugendliche Mittelstr. 1, 50169 Kerpen-Horrem Telefon: 02273/8206 Psychosozialer Dienst für Alkoholund Medikamentenabhängige Erftstr. 5, 50170 Kerpen-Sindorf Telefon: 02273/52727 Caritas-Frühförderzentrum Rhein-Erft Friedrich-Bessel-Str. 2, 50126 Bergheim Telefon: 02271/58107 Fachdienst für Integration und Migration Reifferscheidstr. 2-4, 50354 Hürth Telefon: 02233/7990-9164 und –9168 Anonyme Online-Beratung für verschiedene Problembereiche www.beratung-caritasnet.de Kinder sind unsere Zukunft... Infos: www.caritas-rhein-erft.de Zentrale: 02233/7990-0 Liebe Eltern, zur Geburt Ihres Babys gratuliere ich Ihnen als Bürgermeister der Kolpingstadt Kerpen von Herzen und heiße Ihr Kind in unserer Stadt herzlich willkommen. Die Geburt eines Kindes ist ein sehr bewegender und bedeutsamer Moment im Leben und verändert die Welt. Wie sehr, ist im Vorfeld kaum vorstellbar. Um gesund aufwachsen zu können, benötigt ein Kind Liebe, Geborgenheit und Vertrauen, genauso wie Förderung und Bildung. Die Kolpingstadt Kerpen möchte Sie bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe von Beginn an begleiten, informieren und unterstützen. In der Ihnen vorliegenden Broschüre finden Sie neben wichtigen Adressen auch nützliche Hinweise zur Versorgung, Betreuung und Erziehung Ihres Kindes. Die Kolpingstadt Kerpen ist darauf bedacht, dass Ihr Kind in einer glücklichen und zufriedenen Umgebung aufwächst und Ihnen als Familie ein guter Start in das neue, aufregende Leben gelingt. Die Baby-Begrüßungs-Broschüre will Sie hierbei unterstützen mit einer Vielzahl von Informationen zur Gesundheit des Kindes und kindlichen Entwicklung, zu wirtschaftlichen Hilfen, zu Beratungsund Hilfsangeboten für Eltern, Betreuungsplätzen für Kinder etc. Gesetzliche Grundlagen, wichtige Tipps für den Umgang mit dem Kind, Anlaufstellen und vieles mehr sind ebenfalls zu finden. Nur wenn wir Kinder annehmen, wie sie sind, können sie Kinder sein. Kinder bereichern unsere Gesellschaft und es obliegt in unser aller Verantwortung, ihnen Liebe und Zuneigung, sowie Werte, die Halt und Orientierung bieten, mit auf den Lebensweg zu geben. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Ihrem Baby eine glückliche Zukunft in der Kolpingstadt Kerpen. p g p Mit den besten Wünschen Ihr Dieter Spürck Bürgermeister 1 Inhaltsverzeichnis 1. Gesund groß werden ................ 4 Wichtige Adressen und Telefonnummern für den Notfall ... 4 Kinder- und Jugendärztliche Notdienstpraxen ........................... Familienzentren und Kindertageseinrichtungen .............. 21 4 Familienbildungsstätten ................ 21 Kinderärztliche Praxen ................... 4 Kinder- und Jugendzentren ........... 21 Krankenhäuser .............................. 4 Ferienkalender ............................... 22 Hilfe für Menschen ohne Krankenversicherung ..................... 5 Schreibabys ................................... 5 Hebammen ................................... 5 Gynäkologen ................................. 5 Spielplätze, Bolzplätze, Skateflächen ................................. 22 Gesundheitsamt ............................ 6 Kinder- und Schülerstadtplan ........ 24 Früherkennungsuntersuchungen ... 6 Spielmobil ..................................... 24 Impfkalender ................................ 7 Sport ............................................ 24 Logopädische Praxen ..................... 7 Schwimmbäder ............................. 24 Ergotherapeutische Praxen ............ 7 Musikschulen ................................ 24 Sozialpädiatrische Zentren ............. 8 Büchereien .................................... 25 Caritas Frühförderzentrum Rhein-Erft ..................................... 8 Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie- und psychotherapie .... 9 Suchtberatung und Selbsthilfe ....... 9 4. Spiel, Sport u. Freizeitangebote 21 Spielgruppen ................................ 21 2. Betreuung ................................... 10 Wellcome – Praktische Hilfe nach der Geburt ............................ 10 Spielgruppen ................................ 10 Kindertagespflege ......................... 11 Familienzentren ............................. 12 Kindertageseinrichtungen .............. 13 3. Förderung und Bildung ............. 17 PEKiP-Gruppen .............................. 17 Eltern-Kind-Gruppen (Krabbelgruppen) .......................... 17 Entwicklungstabelle ...................... 18 Jugendverbände ............................ 22 Kerpener Kindertheaterbühne ........ 22 Ferienspiele ................................... 22 Volkshochschule ........................... 25 Freizeiteinrichtungen ..................... 25 Kinder in Kerpen ........................... 25 5. Erziehung und Familie ............... 26 Erzieherische Hilfen (BD) der Stadt Kerpen ........................... 26 Angebote der Erzieherischen Hilfen des Jugendamtes der Stadt Kerpen 27 Präventionsstelle des Jugendamtes der Stadt Kerpen ........................... 28 Pflegekinderdienst (PKD) ............... 28 Psychosozialer Dienst (PSD) der Stadt Kerpen ........................... 30 Beistandschaften / Amtsvormundschaften / Vaterschaftsanerkennungen .......... 30 Migrantenberatung ....................... 31 Spiel- und Bewegungsförderung ... 19 Migrationsberatung der AWO (für Erwachsene) ........................... 31 Schulen und Schulverwaltung ....... 20 Adoption ...................................... 31 Schulpsychologischer Dienst .......... 20 Familienberatungsstelle Mittelstraße .................................. 31 Büchereien .................................... 20 2 Katholische Familien- und Lebensberatung ............................ 31 Sozialpädagogisches Zentrum (SPZ) Kerpen ................................. 31 Frühe Hilfen – Präventionsteam ........................... 32 Jugendschutz ................................ 35 Telefon- und Onlineberatung ......... 35 6. Wirtschaftliche Hilfe .................. 36 Elterngeld ..................................... 36 Kindergeld .................................... 37 Wellcome – Praktische Hilfe nach der Geburt .... 33 Betreuungsgeld ............................. 37 Unterhaltsvorschuss ...................... 38 Begegnungszentrum Alleinerziehender .......................... 34 Sozialhilfe ..................................... 38 Grundsicherung ............................ 38 Kinderschutzbund Kerpen ............. 34 Kerpen-Pass .................................. 39 Schwangerenberatung .................. 34 Wohngeld ..................................... 39 Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e. V. ................. 35 Arbeitslosengeld II ......................... 40 Pflegeberatung ............................. 40 Anti-Gewalt-Beratung ................... 35 Frauenhaus Rhein-Erft-Kreis e. V. ... 35 Kerpener Tafel ............................... 41 Gleichstellungsstelle der Stadt Kerpen Ansprechpartnerin für Frauen aus Kerpen ..................................... 35 Kfd Lädchen .................................. 41 Hilfsfond „AGK Kerpen“ e.V. .......... 41 Schuldnerberatung ....................... 41 Inserentenverzeichnis Caritas SPZ .................... U2 ........................ 8 Michaelshoven .......... Freizeitbad De Bütt ..... 23 Sparkasse . . . . . . . . . . . . . . . . . U4 14 Impressum Herausgeber + Verlag Gewähr. Der Verlag kann keine Haftung für etwaige Fehler oder Differenzen übernehmen. Schadenersatz ist ausgeschlossen. mediadesign Verlag Moderne Medien Volker Frücht Dülkener Straße 5 41334 Nettetal Telefon 02153-951 3062 Telefax 02153-951 3063 [email protected] www.mediadesign-verlag.de Bildnachweis: Kolpingstadt Kerpen, MEV Verlag GmbH, Project Photos GmbH & Co. KG, fotolia.de Layout/Druckvorstufe: Lieverkus media | www.lieverkus.de 3 Die photomechanische Wiedergabe bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Verlages. Die Gesamtherstellung der Druckauflage erfolgt mit der gebotenen Sorgfaltspflicht, jedoch ohne Redaktion: Kolpingstadt Kerpen Fachbereich Jugend und Soziales Katrin Kaltenberg Jahnplatz 1, 50171 Kerpen Tel: 02237/58-208 [email protected] www.stadt-kerpen.de 4. Auflage: 2015 Alle Rechte vorbehalten. 1. Gesund groß werden Im Bereich der Gesundheit bietet die Stadt Kerpen ein umfangreiches Angebot an Kinderärzten, Allgemeinmedizinern und Fachärzten für regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen Ihres Kindes ebenso wie für die fachgerechte Behandlung bei Verletzungen und Krankheiten. Von der Soforthilfe beim „Kleinen Schnupfen“ bis hin zur Therapie von ernsthaften Erkrankungen und Entwicklungsstörungen: Für fast alle Krankheitsbilder sind Fachärzte in der Nähe. Wichtige Adressen und Telefonnummern für den Notfall: ► Rettungsdienst 112 ► Polizei 110 ► Giftrufzentrale Bonn, Tel.: 0228/19240 ► ärztlicher Bereitschaftsdienst, Tel.: 0180/5044100 (außerhalb von Sprechzeiten) ► Notrufnummer der Kinder- und Jugendärztlichen Notfallpraxis; Uniklinik Köln; Telefon: 0221 478-88999 Kinder- und Jugendärztliche Notdienstpraxen: ► Kindernotfallambulanz St.-Marien-Hospital Düren Hospitalstraße 44, 52353 Düren Tel.: 02421/805395 ► Kinder- und Jugendnotdienstpraxis Köln-Riehl Amsterdamer Straße 59, 50735 Köln Tel.: 0221/8888240 ► PraxisNetz Erft (am Maria-Hilf Krankenhaus) Klosterstraße 2, 50126 Bergheim Tel.: 0180/5544100 Kinderärztliche Praxen ► Ralf Groß Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin Berliner Ring 1a, 50170 Kerpen Tel.: 02273/57909 ► Gemeinschaftspraxis Dr. Rolf Wallraf, Facharzt für Kinderund Jugendmedizin, Allergologie Dr. Brigitta Peters-Wallraf, Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Stiftsplatz 14-16, 50171 Kerpen Tel.: 02237/922354 und 02237/562386 ► Dr. Cordelia Witzel Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin, Kinderkardiologin Heerstraße 85, 50169 Kerpen Tel.: 02237/8055 Krankenhäuser ► Uni-Klinik Köln Klinik und Poliklinik für Kinderund Jugendmedizin Kerpener Straße 62, Gebäude 26, 50937 Köln Tel: 0221/478-4359, Fax: 0221/4784635 Internet: kinderklinik.uk-koeln.de ► Kinderkrankenhaus Amsterdamer Straße Amsterdamer Straße 59, 50735 Köln-Riehl Tel.: 0221/89070, Fax.: 0221/89075576 Internet: www.kliniken-koeln.de ► St. Katharinen-Hospital Frechen Kapellenstraße 1-5, 50226 Frechen Tel.: 02234/502-0, Fax: 02234/50225104 E-Mail: [email protected] Internet: www.st-katharinen-hospital.de 4 ► St.-Marien-Hospital Düren Hospitalstraße 44, 52353 Düren Tel.: 02421/8050, Fax: 02421/805575 E-Mail: [email protected] Internet: www.marien-hospital-dueren.de ► Maria-Hilf-Krankenhaus Bergheim Klosterstraße 2, 50126 Bergheim Tel.: 02271/870, Fax: 02271/87121 E-Mail: [email protected] ► Marien-Hospital Erfstadt Münchweg 3, 50374 Erftstadt-Frauenthal Tel.: 02235/4040, Fax: 02235/2556 E-Mail: [email protected] ► Marien-Hospital Brühl Mühlenstraße 21-25, 50321 Brühl Tel.: 02232/740, Fax: 02232/74392 E-Mail: marienhospital @marienhospital-bruehl.de Internet: www.marienhospital-bruehl.info ► Sana-Krankenhaus Hürth (Ambulanz) Krankenhausstr. 42, 50354 Hürth Tel.: 02233/5940, Fax: 02233/594357 E-Mail: [email protected] Internet: sana-huerth.de Hilfe für Menschen ohne Krankenversicherung ► Initiative „Malteser-Migranten-Medizin“ kostenlose, ärztliche Behandlung für große und kleine Patienten anonym und unbürokratisch Malteser Hildegardis-Krankenhaus Haus Rita Bachemer Str. 29-33, 50931 Köln Internet: www.malteser-koeln.de Tel.: 0221/949760-42 Schreibabys ► Schreibaby- Sprechstunde Sozialpädiatrisches Zentrum Rhein-Erft-Kreis Heinrich-Meng-Institut gGmbH Buchenweg 9-11 50169 Kerpen Tel.:02273/9157-0 ► Krisentelefon Hilfen für Eltern mit Schreibabys 0800/7100900 ► Schreisprechstunde der Universitätsklinik Köln 0221/4786643 5 Hebammen Hebammen Netzwerk Köln e. V. Jede Frau hat vor, während und nach der Geburt Anspruch auf Hebammenhilfe (Mutterschutzgesetz). Wir suchen nach einer Hebamme mit freien Kapazitäten in ihrer Nähe! ► Hebammen Netzwerk Köln e. V. c/o Gesundheitsamt Köln Neumarkt 15 – 21, 50667 Köln Tel.: 0221/9469264 E-Mail: [email protected] Internet: www.hebammennetzwerk-koeln.de Sprechzeiten: Mo-Fr: 9:30 – 12:30 Uhr ► Hebammenpraxis Bauchladen Zahra Schmitz und Ulrike Zborowska Heerstraße 85, 50169 Kerpen Tel.: 02237/6594546, Fax: 02237/6594547 E-Mail: [email protected] Internet: www.bauchladen-kerpen.de ► Martina Kruse Präventionsteam „Frühe Hilfen“ im Sozialpädagogischen Zentrum Hüttenstraße 86-88, 50170 Kerpen Tel.: 02273/5927023 oder 5927024, Fax: 02273/5927026 E-Mail: [email protected] Internet: www.spz-kerpen.de ► Svenja Korten Van-Gogh Str. 1a, 50169 Kerpen Tel.: 02273/9919515. E-Mail: [email protected] Internet: www.hebamme-kerpen.de ► Kati Wilding Rathausstraße 49, 50169 Kerpen Tel.: 02273/606690 ► Melanie Viehs Zum Vogelrutherfeld 38a, 50170 Kerpen Tel.: 02273/566554 E-Mail: [email protected] Gynäkologen ► Dr. Marianne Hövel und Dr. Herbert Teufel Heerstraße 85, 50169 Kerpen Tel.: 02237/18811 ► Frau S. Gail Rathausstr. 1, 50169 Kerpen-Horrem Tel.: 02273/8062 ► Dr. Sushila Gautam Hahnenstr. 30, 50171 Kerpen Tel.: 02237/9294704 ► Dr. Manfred Geus Marienstraße 3, 50171 Kerpen Tel.: 02237/2033 ► Dr. Park Young-Ok Kerpener Straße 56, 50170 Kerpen-Sindorf Tel.: 02273/53075 Gesundheitsamt Frühe Hilfen für Familien in besonderen Notlagen und schwierigen Lebenssituationen. Die Beratungen sind kostenlos. ► Gesundheitsamt Rhein-Erft-Kreis Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim und Friedrich-Ebert-Straße 1, 50354 Hürth Tel.: 02271/830 E-Mail: [email protected] Internet: www.rhein-erft-kreis.de ► Frau Karla Mertes (Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenschwester) Telefon: 02271-83 4555 Mobil: 0151-42658062 E-Mail: Karla.Mertes @rhein-erft-kreis.de ► Frau Simone Ewertz (Kinderkrankenschwester/Kinderschutzfachkraft) Telefon: 02271-83 4544 Mobil: 0178-8146014 E-Mail: Simone.Ewertz @rhein-erft-kreis.de ► Bundesstiftung Mutter und Kind und Schwangerschaftsberatung Hildegard Hartmann Tel.: 02271/834315 E-Mail: hildegard.hartmann @rhein-erft-kreis.de Nora Kuckelkorn Tel.: 02271/834315 E-Mail: nora.Kuckelkorn @rhein-erft-kreis.de ► Dr. Peter Henzel, Aidsberatung Tel.: 02271/834311 E-Mail: peter.henzel @rhein-erft-kreis.de ► Dr. Rotraut Stock Ärztliche Untersuchungen zur Prävention und Förderung einer altersgerechten Entwicklung, Kindergarten- und Schuluntersuchungen, Begutachtungen von besonderem Förderbedarf, Impfungen, Kopfläusebekämpfung etc. Tel.: 02271/834362 E-Mail: rotraut.stock @rhein-erft-kreis.de Früherkennungsuntersuchungen Diese Untersuchungen sollten sie unbedingt bei Ihrem Kinderarzt wahrnehmen: U2 U3 U4 U5 U6 U7 U7a U8 U9 U10 J1 3. – 10 4. – 6 3. – 4. 6. – 7. 10. – 12. 21. – 24. 34. – 36. 43. – 48 60. – 64. 7. – 8. 12. – 15. Lebenstag Lebenswoche Lebensmonat Lebensmonat Lebensmonat Lebensmonat Lebensmonat Lebensmonat Lebensmonat Lebensjahr Lebensjahr „Ich geh zu U – Und Du?“ Mit dieser Frage wirbt das Land NRW für die Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen. Dass Kinder gesund groß werden wünschen sich alle Eltern. Um eine gesunde Entwicklung zu fördern, gibt es für alle Kinder von der Geburt bis zum sechsten Lebensjahr zehn kostenlose Vorsorgeuntersuchungen. Die Landesregierung möchte die Gesundheit aller Kinder fördern und deshalb die Inanspruchnahme der U-Untersuchungen steigern und eine regelmäßige Teilnahme an der U-Untersuchung überprüfen um damit den Kinderschutz zu verbessern. Die „Zentrale Stelle Gesunde Kindheit“ im Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) erfasst Früherkennungsuntersuchungen, um alle Kinder in NordrheinWestfalen zu erreichen. Die Meldung untersuchter Kinder an das LZG NRW erfolgt nach der neuen Verordnung ab der U 5 durch die dazu verpflichteten Ärzte. Dann sind die Kinder sechs Monate alt. Die Zentrale Stelle ermittelt die Kinder, für die noch keine Teilnahmemitteilung vorliegt. Rechtzeitig vor Ablauf des Zeitraumes, in der die Untersuchung hätte durchgeführt werden sollen, erhalten die Eltern dieser Kinder ein Erinnerungsschreiben. Nach Ablauf dieser Frist informiert die Zentrale Stelle die zuständigen Jugendämter darüber, welche Kinder noch nicht bei der Untersuchung waren. Nach Eingang der Information beim Jugendamt durch das Landeszentrum Gesundheit NRW werden die Eltern erneut von der Präventionsstelle schriftlich auf6 gefordert, den Untersuchungsnachweis innerhalb von 14 Tagen nachzureichen. Wenn sich Eltern überhaupt nicht mit dem Jugendamt der Stadt Kerpen in Verbindung setzen, wird Abteilung Erzieherische Hilfen im Einzelfall über die weitere Vorgehensweise entscheiden. Das Jugendamt der Stadt Kerpen setzt auf Aufklärung und Einsicht der Eltern. Es geht davon aus, dass für sie die gesunde Entwicklung ihrer Kinder eine Selbstverständlichkeit ist und deshalb die kostenlosen Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig wahrgenommen werden. Mögliche Entwicklungsstörungen können so rechtzeitig erkannt und behoben werden. Zumindest aus gesundheitlicher Sicht ist damit auch für den Schulstart alles geregelt. Weitere Informationen erteilt die Präventionsstelle des Jugendamtes der Stadt Kerpen Frau Petra Voss-Briegleb, Tel.: 02237/ 58-332, E-Mail: [email protected] g Impfkalender Die jeweiligen aktualisierten Impfempfehlungen der Impf-Kommission am RobertKoch-Institut finden Sie im Internet: ► Robert-Koch-Institut Nordufer 20, 13353 Berlin Tel.: 030/187540 Internet: www.rki.de 7 Logopädische Praxen ► Para-Medi-Zentrum Geschwister-Scholl-Straße 1, 50171 Kerpen Tel.: 02237/53837, Fax: 02237/929537 Internet: www.para-medi-zentrum.de ► Ulrike Stricker Kölner Straße 21-25, 50171 Kerpen Tel.: 02237-925755 E-Mail: [email protected] ► Martina Fischer und Dieter Schönhals Kerpener Str. 146, 50170 Kerpen Tel.: 02237/953939 ► Heide Lex Logopädische Praxis Habbelratherstraße 1, 50169 Kerpen Tel.: 02273/914357 Ergotherapeutische Praxen ► Para-Medi-Zentrum Ergotherapie Birgit Bessem und Nancy Hamers Geschwister-Scholl-Straße 1, 50171 Kerpen Tel.: 02237/53837, Fax: 02237/929537 Internet: www.para-medi-zentrum.de ► Marita Fischer Stiftsplatz 14-16, 50171 Kerpen Tel.: 02237/925725, Fax: 02237/925639 Internet: www.ergotherapie-kerpen.de ► Michael Leckel Pappelstr. 2, 50169 Kerpen Tel.: 02237/9747719, Fax: 9747713 Internet: www.ergotherapie-leckel.de ► Inga Petzoldt Zeißstr. 19, 50171 Kerpen Tel.: 02237/6037097 WIR SIND EIN ÄRZTLICH GELEITETES, MULTIPROFESSIONELLES KOMPETENZZENTRUM FÜR DIE BEHANDLUNG VON KINDERN UND JUGENDLICHEN MIT CHRONISCHEN ERKRANKUNGEN, ENTWICKLUNGSSTÖRUNGEN UND BEHINDERUNGEN. Buchenweg 9-11 • 50169 Kerpen • Tel.: 02273 / 9157-0 • Fax: 02273 / 9157-22 e-mail: [email protected] Sozialpädiatrische Zentren Sozialpädiatrische Zentren (SPZ) sind spezialisierte Einrichtungen zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen bei Erkrankung im Zusammenhang mit Entwicklungsstörungen, Behinderungen, Verhaltensauffälligkeiten oder seelischen Störungen ► Sozialpädiatrisches Zentrum Rhein-Erft-Kreis Interdisziplinäre Diagnostik, Beratung mit Erstellung eines Behandlungsplans und Therapie zum frühstmöglichen Zeitpunkt. Koordination ärztlicher, psychologischer, therapeutischer, pädagogischer und sozialer Tätigkeit. Verlaufsuntersuchungen und Begleitung des Kindes/Jugendlichen und der Familie. Stärkung der Ressourcen des Kindes/ Jugendlichen und der Familie. Sicherung/Optimierung der sozialen Integration in Familie und Umfeld. Vernetzung mit anderen Institutionen und Behandelnden. Buchenweg 9-11, 50169 Kerpen-Horrem Telefonische Anmeldung: 02273/91570, Fax: 02273/915722 E-Mail: [email protected] Homepage: www.spz-rhein-erft-kreis.de WWW.SPZ-RHEIN-ERFT-KREIS.DE ► Sozialpädiatrisches Zentrum der Universitätsklinik Köln Joseph-Stelzmann-Straße 9, 50924 Köln Tel.: 0221/478-4359, Fax: 0221/478-4635 ► Sozialpädiatrisches Zentrum Kinderkrankenhaus Amsterdamer Straße Amsterdamer Straße 59, 50735 Köln Tel.: 0221/89075567, Fax: 0221/89075496 Caritas Frühförderzentrum Rhein-Erft Das Caritas-Frühförderzentrum Bergheim ist zuständig für Kinder mit Entwicklungsauffälligkeiten und Behinderungen, die im Rhein-Erft-Kreis wohnen und noch nicht die Schule oder einen heilpädagogischen/integrativen Kindergarten besuchen. Eltern, die eine Entwicklungsverzögerung oder – störung vermuten, können ihr Kind im Rahmen der offenen Anlaufstelle anmelden. Die Kosten werden auf Antrag vom Sozialhilfeträger und den Krankenkassen übernommen. Darüber hinaus finanziert der Träger selbst bzw. der Förderverein weitere Maßnahmen durch Spenden. ► Caritas-Frühförderzentrum Rhein-Erft Ansprechpartnerin: Dorothee Kamps-Wannagat Friedrich-Bessel-Str. 2, 50126 Bergheim Tel.: 02271/58107, Fax: 02271/758279 E-Mail: fruehfoerderzentrum @caritas-rhein-erft.de 8 Kinder- und Jugendlichenpsychiatrieund psychotherapie ► Kathryn Frerker Hauptstraße 121, 50169 Kerpen Horrem Tel.: 02273/9819650 Fax: 02273/9819651 ► Brigitta Peters-Wallraf Stiftsplatz 14-16, 50171 Kerpen Tel.: 02237/922354, Fax.: 02237/922355 ► Klinikum der Universität zu Köln Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters Robert-Koch-Straße 10, Gebäude 53, 50931 Köln Mo.- Fr.: 8:30 – 17:00 Uhr, Tel.: 0221/478-0, Fax.: 0221/89450 Internet: www.kjp-uni-koeln.de Notfall-Nummer: 0221/47889450 Mo.-Fr.: 17:00 bis 8:30 Uhr, Sa, So 24 Stunden ► Tagesklinik Pionierstraße Köln Klinik für Ambulanz für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie Pionierstr. 19, 50735 Köln Tel.: 0221/9765160, Fax.: 0221/97651640 E-Mail: [email protected] Internet: www.tagesklinik-pionierstrasse.de 9 Suchtberatung und Selbsthilfe ► IBS Bergheim Beratung und Information zu Suchtlösungen Kölner Straße 14, 50126 Bergheim Tel.: 02271/47640, Fax: 02271/476422 E-Mail: [email protected] Internet: [email protected] ► Sucht- und Gewaltprävention des Kreisverbandes der Arbeiterwohlfahrt Präventionsmaßnahmen innerhalb und außerhalb von Schulen, Elterninformationsveranstaltungen, Lehrerfortbildungen Nordring 52, 50171 Kerpen Tel.: 02237/55280, Fax: 02237/55310 E-Mail: [email protected] Internet: www.awo-bm-eu.de ► Psychosozialer Dienst für Alkohol- und Medikamentenabhängige Kostenlose Beratung für Betroffene und deren Angehörige bei Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit, Rolf Illner, Diplomsozialarbeiter und Leiter der Beratungsstelle Frau Pütz Erftstraße 5, 50170 Kerpen Tel.: 02273/52727, Fax 02273/953464 E-Mail: psychosozialer-dienst @critas-rhein-erft.de Internet: www.caritas.erzbistum-koeln.de ► Anonyme Alkoholiker (AA) Selbsthilfegruppe für Alkoholiker, Kontaktstelle Köln Domstraße 58, 50668 Köln Tel.: 0221/312424 und 19295 E-Mail: aa-kontakt @anonyme-alkoholiker.de Internet: www.anonyme-alkoholiker.de ► Selbsthilfe Vermittlung der Selbsthilfegruppen Rhein-Erft-Kreis Kreishaus Bergheim Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim Tel.: 02271/83-0, Fax: 02271/832311 Internet: www.selbsthilfegruppen-rhein-erft.de 2. Betreuung Die Stadt Kerpen bietet verschiedene Betreuungsmöglichkeiten, die auf individuelle Bedürfnisse von Familien abgestimmt sind: Krabbel- und Spielgruppen, Kindertagespflegestellen sowie Spielgruppen und Kindertagesstätten in unterschiedlicher Trägerschaft. Integrative Gruppen fördern durch ihre Angebote das Aufwachsen von behinderten und nicht behinderten Kindern. Wellcome – Praktische Hilfe nach der Geburt Im ersten Lebensjahr des Kindes erhalten Sie für einige Wochen und Monate individuelle Hilfe. Eine ehrenamtliche Mitarbeiterin kommt ein- bis zweimal in der Woche für zwei bis drei Stunden zu Ihnen nach Hause. Weitere Informationen finden Sie auf Seite 31 Spielgruppen Ein Angebot für Kinder ohne ihre Eltern Spielgruppen sind feste Gruppen, in denen sich Kinder regelmäßig zwei bis drei Mal wöchentlich für maximal 12 Stunden in der Woche treffen. Während dieser Zeit haben sie die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit Gleichaltrigen sowie eine behutsame Ablösung vom Elternhaus und die Eingewöhnung in eine kleine Gruppe. Die Spielgruppe wird von einer pädagogischen Fachkraft geleitet und durch eine weitere Kraft ergänzt. Weil in Spielgruppen Kinder einen Teil des Tages ohne Ihre Eltern betreut werden, unterliegen diese der Betriebserlaubnispflicht gemäß §45 SGB VII. Spielgruppen finden Sie in folgendem Stadtteil: Buir ► Wichtelclub Träger: AWO Ortsverein Buir, Broichstraße 10, 50171 Kerpen-Buir Ansprechpartnerinnen: Frau Kohlsted, Tel.: 02275/6901 und Frau Grüning, Tel.: 02275/4370 10 Eine umfangreiche Auflistung von Spielgruppen finden Sie unter: www.stadt-kerpen.de ►Soziales & Bildung ►Kinder ►Betreuungs- und Bildungsangebote ►Spielgruppe Kindertagespflege Die Kindertagespflege ist ein eigenständiges, familienunterstützendes Betreuungsangebot. Die gesetzliche Grundlage findet sich im Sozialgesetzbuch VIII (§22 ff). Die Kindertagespflege soll: • die Entwicklung eines Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern • die Erziehung und Bildung in den Familien unterstützen und ergänzen • den Erziehungsberechtigten dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können. Die Stadt Kerpen bietet: • Werbung, Beratung und Überprüfung von geeigneten Kindertagespflegepersonen • Erteilung der Pflegeerlaubnis (§ 43 SGB VIII) • Organisation und Begleitung von Qualifikations- und Fortbildungsmaßnahmen • Informationen und Beratung für Erziehungsberechtigte • Bedarfsgerechte Vermittlung des Kindes in eine geeignete Kindertagespflegestelle • Finanzielle Förderung in den gesetzlich vorgegebenen Fällen Sie suchen eine Tagespflegeperson? Sie möchten Tagespflegeperson werden? Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch. Bitte vereinbaren Sie einen Termin! ► Stadt Kerpen Jugendamt Abt. Kindertagesbetreuung Jahnplatz1; 50171 Kerpen 11 Liane Brucchi, Zimmer 34 Dipl.-Sozialarbeiterin; Fachberaterin für Kindertagespflege Tel.: 02237/58231 [email protected] @ p Eva Schiffer; Zimmer 45 Fachberaterin für Kindertagespflege Tel.: 0237/58315 [email protected] @ p Sie haben Fragen zur Finanzierung der Kindertagesspflege? ► Claudia Nelissen, Zimmer 34 Sachbearbeiterin Kindertagespflege/ Elternbeiträge Tel.: 02237/58202 [email protected] Weitere Infos finden Sie auch unter www.stadt-kerpen.de ►Soziales & Bildung ►Kinder ►Betreuungs- und Bildungsangebote ►Tagespflege Familienzentren Familien sind heute in der Erziehung ihrer Kinder immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Durch individuelle Beratung und Begleitung unterstützen die Kindertageseinrichtungen sie in unterschiedlichen Lebenssituationen. Kindertageseinrichtungen sollen neben ihrem Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag zu Knotenpunkten des familienunterstützenden Netzwerks in den Kommunen werden. Sie bieten aufgrund ihres Sozialraumbezuges, der frühen Erreichbarkeit, bestehender Angebotsstruktur und der Akzeptanz der Eltern optimale Grundvoraussetzungen für die Weiterentwicklung zu Familienzentren und sind daher besonders geeignet, niedrigschwellige und wohnbereichsnahe Angebote der Familienförderung vorzuhalten. Ziele sind die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Unterstützung von Familien in ihren Alltagsfragen, Sicherung des Übergangs der Kinder in die Schule, Stärkung der Bildungskompetenz von Kindern und Eltern, Stärkung der Erziehungsfähigkeit von Eltern, Orientierung am Sozialraum und Stärkung der Lebensqualität. Dabei sind die Konzepte der Familienzentren so individuell wie die jeweiligen Stadtteile, in denen die Kitas liegen. Kerpen ► Städt. Kindertageseinrichtung Sonnenschein (unter 2-Jährige und integrative Einrichtung) Limburger Straße 86 a, 50171 Kerpen Leitung: Frau Höschler Tel.: 02237 – 3931 E-Mail: KitaSonnenschein @netcologne.de ► Kath. Kindergarten St. Vinzenz (unter 3-Jährige und integrative Einrichtung) Vinzenzstraße 2, 50171 Kerpen Leitung: Frau Hein Tel.: 02237 – 2309 E-Mail: [email protected] Internet: famzen-st-vinzenz.jimdo.com Brüggen ► AWO Kindergarten Sonnenblume (unter 2-Jährige und integrative Einrichtung) Taunusstraße 44, 50169 Kerpen Leitung: Frau Müller Tel.: 02237 – 63530 E-Mail [email protected] Horrem ► Städt. Kindertageseinrichtung Spielkiste (unter 3-jährige und integrative Einrichtung) Merodestraße 31- 37, 50169 Kerpen Leitung: Frau Weinrich Tel.: 02273 – 4654 E-Mail: [email protected] ► Kath. Kindergarten Christus König (unter 3-jährige und integrative Einrichtung) Dechant-Buff-Straße 2-4, 50169 Kerpen Leitung: Frau Bock Tel.: 02273 – 4899 E-Mail: [email protected] Buir ► Städt. Kindertageseinrichtung Klein Föß (unter 2-Jährige) Broichstraße 12, 50170 Kerpen Leitung: Frau Schlößer Tel.: 02275 – 914591 E-Mail: [email protected] Sindorf ► Montessori Kinderhaus St. Maria Königin (unter 3-Jährige und integrative Einrichtung) Goethestraße 23, 50170 Kerpen Leitung: Frau Mülthaler Tel.: 02273 – 55892 E-Mail: [email protected] Im Verbund: Städt. Kindertageseinrichtung Wibbelstätz Am Keuschenend 34, 50170 Kerpen Leitung: Frau Meffert Tel.: 02273 – 52995 E-Mail: [email protected] mit Städt. Kindertageseinrichtung Hummelburg Zum Vogelruther Feld 44, 50170 Kerpen Leitung: Herr Wainwright Tel.: 02273 – 599007 E-Mail: [email protected] 12 Kindertageseinrichtungen Neben der Erziehung in der Familie werden durch ein Miteinander von Eltern, Erzieherinnen und Erziehern Kinder in Tageseinrichtungen angemessen betreut und gefördert. In einem geschützten Rahmen erhalten sie die Möglichkeit sich frei zu entfalten und individuell zu entwickeln. Das Spielen und Lernen, wie auch das Leben in einer Gruppe, bietet Kindern einen großen Erfahrungsraum. In den Einrichtungen wird neben dem einrichtungsspezifischen Konzept die Bildungsvereinbarung des Landes NRW umgesetzt. Eine besondere Wichtigkeit kommt hierbei der Sprachförderung für alle Kinder zu. Kinder mit besonderem Sprachförderbedarf, der sich aus dem Sprachstandsfeststellungsverfahren der Vierjährigen, dem so genannten „Delfin 4-Test“ ergibt, werden zusätzlich gefördert. Kindertageseinrichtungen mit ihren unterschiedlichen Buchungsformen (25, 35 oder 45 Stunden) und Betreuungsmöglichkeiten sind ein Teil der Erziehung von Kindern und der Lebensplanung ihrer Familien. Die Zeit im Leben von Kindern vor der Einschulung hat einen massiven Einfluss auf das weitere Leben. Was ein Kind in diesen ersten Jahren lernt, prägt entscheidend die Persönlichkeit. Die allgemeine Lebenseinstellung des Kindes sowie sein Lern- und Sozialverhalten werden in dieser Zeit entscheidend beeinflusst. Die gesetzliche Grundlage findet sich im Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz). Die Anmeldung eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung findet direkt vor Ort bei der Leitung statt. Nach vorheriger Terminvereinbarung besteht immer die Möglichkeit, die Einrichtung persönlich kennen zu lernen, sich über Arbeitsweise, Platzangebot, Betreuungsmodelle und Öffnungszeiten zu informieren. 13 Kerpen: ► Städt. Kindertageseinrichtung Panama (unter 3-Jährige) Neustraße 76, 50171 Kerpen Leitung: Frau Bremke. Tel.: 02237 – 923500 E-Mail: [email protected] ► Kath. Kindergarten St. Vinzenz (unter 3-Jährige und integrative Einrichtung) Vinzenzstraße 2, 50171 Kerpen Leitung: Frau Hein Tel.: 02237 – 2309 E-Mail: [email protected] ► Städt. Kindertageseinrichtung Sonnenschein (unter 2-jährige und integrative Einrichtung) Limburger Straße 86 a, 50171 Kerpen Leitung: Frau Höschler Tel.: 02237 – 3931 E-Mail: KitaSonnenschein @netcologne.de ► Kath. Kindergarten St. Quirinus (unter 2-Jährige) Piusstraße 6, 50171 Kerpen Leitung: Frau Ebeling Tel.: 02237 – 4233 E-Mail: [email protected] ► Ev . Kindergarten Unterm Regenbogen (unter 2-Jährige) Schulstraße 30, 50171 Kerpen Leitung: Frau Mertineit Tel.: 02237 – 2430 E-Mail: Unterm.regenbogen @t-online.de ► AWO Kindergarten Flohzirkus (unter 2-Jährige) Jülicher Straße 30, 50171 Kerpen Leitung: Frau Mand/Frau Becker Tel.: 02237 – 54429 E-Mail: [email protected] ► Städt. Kindertageseinrichtung Kleine Strolche (unter 3-Jährige) Uhlandstraße 47, 50171 Kerpen Leitung: Frau Briefs Tel.: 02237 – 3317 E-Mail: kleinestrolche @netcologne.de Türnich Brüggen Balkhausen ► Kath. Kindergarten St. Joseph (unter 3-Jährige) Raphaelstraße 18 a, 50169 Kerpen Leitung: Frau Wildenburg Tel.: 02237 – 7488 E-Mail: [email protected] ► Kath. Kindergarten St. Rochus (unter 2-Jährige) Heerstraße 154, 50169 Kerpen Leitung: Frau Effertz Tel.: 02237 – 8700 E-Mail: [email protected] ► Städt. Kindertageseinrichtung Mühlenbachkinder (unter 2-Jährige) Pappelstraße 5, 50169 Kerpen Leitung: Frau Kaci Tel.: 02237 – 8687 Außenstelle: Städt. Kindertageseinrichtung Erfttalweg Erfttalweg 4, 50169 Kerpen Tel.: 02237 – 7899 E-Mail: Kita-Muehlenbach @netcologne.de ► Ev. Kindergarten Kirchweg 10, 50169 Kerpen Leitung: Frau Nevermann Tel.: 02237 – 9799275 E-Mail: [email protected] ► AWO Kindergarten Sonnenblume (unter 2-Jährige und integrative Einrichtung) Taunusstraße 44, 50169 Kerpen Leitung: Frau Müller Tel.: 02237 – 63530 E-Mail: [email protected] Horrem ► Kath. Kindergarten Christus König (unter 3-Jährige und integrative Einrichtung) Dechant-Buff-Straße 2-4, 50169 Kerpen Leitung: Frau Bock Tel.: 02273 – 4899 E-Mail: [email protected] Mit Menschen Perspektiven schaffen. Erfahrene Mitarbeiter der Diakonie Michaelshoven und des Neukirchener Erziehungsvereins unterstützen Familien sowie Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung. Wir sind für Sie da: bei Fragen zur Erziehung der Kinder, in Krisensituationen oder bei der Bewältigung des Alltags. Wir sind für Sie da im Rahmen von Hilfen zur Erziehung nach §§ 27ff SGBVIII und schaffen mit Ihnen neue Perspektiven in schwierigen Lebenssituationen. Büro für Flexible Hilfen Hahnenstraße 26 , 50171 Kerpen Andrea Tefehne | Editha Schack Telefon: 02237/92913-16 [email protected] [email protected] 14 ► Städt. Kindertageseinrichtung Bottenburg Habbelrather Straße 10, 50169 Kerpen Leitung: Frau Petritsch Tel.: 02273 – 4972 E-Mail: [email protected] ► Städt. Kindertageseinrichtung Spielkiste (unter 3-Jährige und integrative Einrichtung) Merodestraße 31- 37, 50169 Kerpen Leitung: Frau Weinrich Tel.: 02273 – 4654 E-Mail: [email protected] ► Käpt’n Browser Kita Spatzennest (unter 2-Jährige) Graf-Berghe-von-Trips-Ring 204, 50169 Kerpen Leitung: Frau Reimer Tel.: 02273 – 69110 E-Mail: [email protected] ► Städt. Kindertageseinrichtung Erftpiraten (unter 3-Jährige) An der alten Kreisbahn 2, 50169 Kerpen Leitung: Frau Isbanner Tel.: 02273 – 5947980 E-Mail: Kita-Erftpiraten @netcologne.de ► Städt. Kindertageseinrichtung Löwenzahn Glück-Auf-Straße 11, 50169 Kerpen Leitung: Frau Engel Tel.: 02273 – 3466 E-Mail: Kita-loewenzahn @netcologne.de ► Fröbel Kita Wunderkind (unter 2-Jährige) Am Wingertsberg 8, 50169 Kerpen Leitung: Frau Kalcher Tel.: 02273 – 9386977 E-Mail: Wunderkind-Kerpen @froebel-gruppe.de 15 Blatzheim, Manheim, Buir ► Städt. Kindertageseinrichtung Rasselbande (unter 2-Jährige) Kerpener Weg 14-16, 50171 Kerpen Leitung: Frau Steinke-Werres Tel.: 02275-9187648 E-Mail: [email protected] ► Städt. Kindertageseinrichtung Pusteblume (unter 3-Jährige) Esperantostraße 20, 50170 Kerpen Leitung: Frau Niederklapfer Tel.: 02275 – 203203 E-Mail: KitaPusteblume @netcologne.de ► Kath. Kindergarten St. Michael (unter 2-Jährige und integrative Einrichtung) Neuer Weg 34, 50170 Kerpen Leitung: Frau Dahmen Tel.: 02275 – 7446 E-Mail: kiga-st.michael-buir @t-online.de ► Privater Kindergarten Minimumm Elisabethstraße 25, 50171 Kerpen Leitung: Frau Muhr Tel.: 02275 – 912017 E-Mail: leitung @kindergarten-minimumm.de ► Städt. Kindertageseinrichtung Klein Föß (unter 2-Jährige) Broichstraße 12, 50170 Kerpen Leitung: Frau Schlößer Tel.: 02275 – 914591 E-Mail: [email protected] Sindorf ► Montessori Kinderhaus St. Maria Königin (unter 3-Jährige und integrative Einrichtung) Goethestraße 23, 50170 Kerpen Leitung: Frau Mülthaler Tel.: 02273 – 55892 E-Mail: [email protected] ► Ev. Kindergarten Zipfelmütze (unter 2-Jährige) Augsburger Straße 21, 50170 Kerpen Leitung: Frau Löffler Tel.: 02273 – 52417 E-Mail: [email protected] ► Ev. Kindertagesstätte Vogelnest (unter 2-Jährige) Pfarrer-Stratmann-Str. 35, 50170 Kerpen Leitung: Frau Brausen Tel.: 02273 – 9819777 E-Mail: [email protected] ► Städt. Kindertageseinrichtung Tausendfüßler (unter 2-Jährige und integrative Einrichtung) Alfred-Döblin-Straße 35, 50170 Kerpen Leitung: Frau Kulbatzki Tel.: 02273 – 55366 E-Mail: Kita-tausendfuessler @netcologne.de ► Städt. Kindertageseinrichtung Wibbelstätz (unter 3-Jährige) Am Keuschenend 34, 50170 Kerpen Leitung: Frau Meffert Tel.: 02273 – 52995 E-Mail: [email protected] ► Privater Kindergarten Pänz (unter 2-Jährige) Brucknerstraße 7, 50170 Kerpen Leitung: Frau Heinen Tel.: 02273 – 52922 E-Mail: Kindergartenleitung @paenz.net ► Städt. Kindertageseinrichtung Zauberwald Nordstraße 49, 50170 Kerpen Leitung: Frau Rabiega Tel.: 02273 – 594647 E-Mail: [email protected] ► Städt. Kindertageseinrichtung Hummelburg Zum Vogelruther Feld 44, 50170 Kerpen Leitung: Herr Wainwright Tel.: 02273 – 599007 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen zu Kindertageseinrichtungen und Familienzentren erhalten Sie bei der ► Stadt Kerpen, Jugendamt Abteilung Kindertagesbetreuung Jahnplatz 1, 50171 Kerpen Fachberatung für die Stadtteile Kerpen, Horrem, Türnich, Brüggen, Balkhausen Doris Kurm, Zimmer 44 Tel.: 02237 / 58238 E-Mail: [email protected] @ p und Fachberatung für die Stadtteile Sindorf, Manheim, Blatzheim, Buir Anja Zänkert, Zimmer 35 Tel.: 02237 / 58135 E-Mail: [email protected] 16 3. Förderung und Bildung Jedes Kind hat sein individuelles Tempo und braucht seine eigene Zeit, um sich zu entwickeln. Einen groben Überblick über die Entwicklung Ihres Kindes in den ersten sechs Lebensjahren zeigt die nachfolgende Tabelle (Folgeseite). Bei größeren Abweichungen fragen Sie am besten bei Ihrem Kinderarzt nach. Weitere PEKiP-Gruppen erfahren Sie durch Nachfrage bei der PEKiP-Gruppen PEKiP-Gruppen (Prager-Eltern-Kind-Programm) sind ein spezielles konzeptionelles Angebot für Kinder ab der 4. bis 6. Lebenswoche. Hier treffen sich Eltern mit ihren Babys in kleinen Gruppen. Spiel- und Bewegungsanregungen stehen im Mittelpunkt der Gruppenarbeit und sind dem jeweiligen Entwicklungsstand des Kindes angemessen. Das PEKiP Konzept unterstützt den Aufbau der positiven Beziehung zwischen Eltern und Kind durch gemeinsames Erleben von Bewegung und Spiel und Freude. Fragen Sie in ihrem örtlichen Familienzentrum nach: Die Familienzentren in Ihrer Nähe bieten ebenfalls verschiedene Krabbel- und Spielgruppen an. In Kerpen finden Sie eine PEKiP-Gruppe in der ► Städtische Kindertageseinrichtung Spielkiste Leitung: Frau Weinrich Merodestr. 31-37, 50169 Kerpen Tel.: 02273/4654 E-Mail: [email protected] ► AWO Kindergarten Sonnenblume Leitung: Frau Müller Taunusstraße 44 Tel.: 02237 - 63530 17 ► AWO Bergheim Zeißstr. 1, 50126 Bergheim Tel.: 02271/60325, Fax: 02271/60345 E-Mail: h.borchardt-klug @awo-bm-eu.de Eltern-Kind-Gruppen (Krabbelgruppen) Ein Angebot für Kinder mit ihren Eltern Kleine Kinder sind sehr neugierig. Sie wollen viel entdecken, erfahren und wissen, und sie möchten Kontakt knüpfen zu anderen Kindern und Erwachsenen. In den Eltern-Kind-Gruppen können sie im Kontakt mit Gleichaltrigen ihre Kräfte erproben, Grenzen setzen und achten lernen, das eigene Spielen kreativ gestalten und das soziale Miteinander einüben. Und sie können es genießen, Mama oder Papa einmal ganz für sich allein zu haben. Mütter und Väter erleben, wie bereichernd es ist, sich vom Kind in sein Spiel und seine Welt mit einbeziehen zu lassen. Bei den Treffen haben die Eltern die Möglichkeit, Kontakte zu knüpfen, Erfahrungen auszutauschen und Erziehungsfragen zu diskutieren. Die Kursleitung gestaltet den Spielraum, gibt Anregungen und Informationen, schafft Gesprächsraum für Fragen aus dem Familien- und Erziehungsalltag. Sie begleitet und leitet die Gruppe unter Einbeziehung der Interessen und Wünsche von Kindern und Eltern. Alter 1. – 3. Monat 4. – 6. Monat Allgemeines – kann saugen und schlucken – kann schreien – kann jemanden anschauen, der mit ihm spricht – kann strampeln und sich bewegen – kann Gurgellaute und d vokalähnliche Laute macchen – kann den Kopf leicht anheben – erkennt Mama und Papa und – dreht den Kopf evtl. Geschwister – kann sich vom Bauch auf – anwortet mit Geräuscheen, wenn es angesprochen wird – kann unterscheiden, wie man mit ihm spricht, z.B. liebevoll oder verärgert – untersucht Gegenstände mit dem Mund – drückt mit unterschiedliccheen Schreien verschiedene Beedü ürnisse aus – sitzt erst mit und später ohne Hilfe – erkennt gewohnte Tätigkeeitten wieder – erkennt vertraute Gesichter – versteht das Wort „nein“ – erzeugt mit Freude Geräusche – erkennt Gegenstände, die man ihm benennt – beobachtet die Tätigkeiten anderer Menschen – „fremdelt“ gegenüber nicht vertrauten Personen – kann Geräusche richtig einordnen (z.B. Telefon) den Rücken drehen – kann etwas festhalten – greift und hält Dinge gezielt – nachahmen von Sprechlau uteen fest – ist sich bewusst, dass sein – kann in etwas hineinbeißen Schreien Aufmerksamkeit erregt – kann sich hochziehen – schiebt und zieht gerne Dinge – erzählt gern und kann Lautte mit Bewegungen kombinieereen – sitzt auf einem Stuhl – Kopfnicken und Kopfschüttteln n – kann krabbeln bzw. macht – erfüllt einfache Anweisungen erste Versuche zu laufen 10. – 12. Monat – schaut gezielt dorthin, wo etwas heruntergefallen ist – malt gerne 2. Lebensjahr Kommunikattio on – reagiert auf Geräusche – reagiert auf seinen Namen 7. – 9. Monat Motorik – schaut gerne Bücher an, hört gerne Geschichten – zeigt mit einem Finger auf Gegenstände, die es haben möchte – krabbelt Treppen rauf und runter – kann einzelne Dinge benennen – variiert zwischen Tonhöhen n und Lautstärken – kann einfache Gesten, wie winken einsetzen – spricht 2-3 Wortsätze – erkundet seine Umgebung – benennt sich selbst mit deem Vornamen – baut Türme aus Bausteinen – spricht in der Dritten Perso on von sich (Sie oder Er) – erste Versuche selbstständig zu essen – gelegentlich sind kleine Wutanfälle Ihres Kindes norm mal – klettert auf Möbel – kann Kreise, gerade Linien etc. malen – kann hüpfen und auf Zehen – spricht von sich nun in der Ersten Person (Ich) spitzen laufen – entwickelt seinen eigenen 3. – rennt auch gern mal oder – benutzt Pronomen LebensWillen (Trotzphase) bleibt zur genaueren Beob(mein, dein etc.) jahr achtung stehen (Vorsicht im – führt gelegentlich Selb – Rituale z.B. eine Gute-NachtbstStraßen verkehr) Geschichte geben dem Kind gespräche Sicherheit 18 Eltern-Kind-Gruppen in Kerpen ► Krabbeltreff der Ev. Kirchengemeinde Kerpen Ev. Gemeindehaus, Eingang Vinzenzstraße Frau Stahl, Tel. 02237/971710 Eltern-Kind-Gruppen in Mödrath ► Kath. Pfarrgemeinde St. Quirinus Mödrath Pfarrheim St. Quirinus, Piusstraße Info: Pfarrbüro, Tel.: 02237/2316 Eltern-Kind-Gruppen in Brüggen und Türnich ► Sozialdienst Kath. Frauen (SKF) Geburtsvorbereitung, Stillgruppen, Babymassage, Frühstückstreff, Bambinitreff, Gruppe: wenn Eltern Paare werden Türnich, Heerstraße 89 Ansprechpartnerin: Frau Pilger, Tel.: 02237/658512 Eltern-Kind-Gruppen in Horrem, Götzenkirchen und Neu-Bottenbroich ► Eisenbahner Sportverein Horrem Mehrzweckhalle Mittelstraße Ansprechpartnerin: Frau Esser, Tel.: 02273/8447 ► Ev. Kirchengemeinde Horrem Ev. Gemeinderaum, Mühlengraben 10 – 14 Ansprechpartnerin: Frau Erkens, Tel.: 02273/68895 ► Kath. Bildungswerk Götzenkirchen Pfarrheim St. Cyriakus, Hauptstraße 382 Ansprechpartnerin: Frau Schiffer, Tel.: 02273/2786 E-Mail: [email protected] ► Kath. Bildungswerk Neu-Bottenbroich Kath. Kindergarten Christus König, Sistenichstraße 41 – 45 Ansprechpartnerin: Frau Klein, Tel.: 02237/972503 ► SC Buchenhöhe Vereinspavillon Tel.: 02273/565080 Internet: www.sc-buchenhoehe.de 19 Eltern-Kind-Gruppe in Buir ► Ev. Kirchengemeinde Buir Evangelisches Gemeindezentrum, Bahnstraße 42 Tel.: 02275/320 Eltern-Kind-Gruppen in Sindorf ► Ev. Kirchengemeinde Sindorf Ev. Gemeindezentrum Sindorf, Augsburger Straße 23 Ansprechpartnerinnen: Frau Mohnert, Tel.: 02273/911411 und Frau Dröge, Tel.: 02273/565756 ► Kath. Frauengemeinschaft Sindorf Kath. Pfarrheim Sindorf, Kerpener Straße 36 Tel.: (Kfd-Lädchen) 02273/550778 E-Mail: [email protected] ► Sozialdienst Kath. Frauen (SKF) Jugendzentrum Sindorf (Kükenclub), Hüttenstraße 86 – 88 Ansprechpartnerin: Frau Pilger, Tel.: 02237/658612 Das aktuelle Angebot aller Spielgruppe im Stadtgebiet Kerpen fingen Sie im Internet unter www.stadt-kerpen.de ►Soziales & Bildung ►Kinder ►Betreungs- und Bildungsangebote ►Spielgruppen Spiel- und Bewegungsförderung ► Eltern-Kind-Turnen, Kinderturnen Allgemeiner Sportverein Kerpen e.V. Tannenweg 5, 50169 Kerpen Tel.: 02273/8827 E-Mail: [email protected] Internet: www.asv-kerpen.de ► Kinderturnen, Kinderschwimmen ESV 1925 Horrem e.V. Hauptstraße 379, 50169 Kerpen Tel.: 02273/2200 E-Mail: [email protected] Internet: www.esvhorrem.de ► Kinderturnen Judoverein Samurai Kerpen e.V. Bredaer Straße 17a, 50171 Kerpen Tel.: 02237/3977, Fax: 02237/659789 E-Mail: [email protected] Internet: www.samuraikerpen.de ► Kinderturnen, Kinderschwimmen Schwimmverein Horrem-Sindorf e.V. Kerpener Str. 76, 50170 Kerpen Tel.: 02273/593031 E-Mail: [email protected] Internet: www.sv-hs.de ► Kinderturnen, Mutter-Kind-Turnen, Kinderschwimmen Turnverein Viktoria Blatzheim 1920 e.V. Haagstraße 127, 50171 Kerpen Tel.: 02275/7978 Internet: www.tvblatzheim.de ► Kinderturnen, Mutter-Kind-Turnen, Kinderschwimmen TV Germania Manheim 1887 e.V. Haagstraße 57, 50171 Kerpen Tel.: 02275/6382, E-Mail: vorstand @tvgermaniamanheim.de Internet: www.TVGermaniaManheim.de ► Kinderturnen, Mutter-Kind-Turnen VfL Mödrath 1965 e.V. Johann-Sebastian-Bach-Str. 4, 50171 Kerpen Tel.: 02237/2456, Fax: 02237/925783 E-Mail: [email protected] Internet: www.vflmoedrath.de ► Kinderturnen, Mutter-Kind-Turnen TUS 1889 Buir e.V. Zum Schlicksacker 1, 50170 Kerpen Tel.: 02275/8900 E-Mail: [email protected] Internet: www.tus-buir.de ► Kinderturnen, Eltern-Kind-Turnen TV Alpenglühn Balkhausen 1900 e.V. Postfach 4246, 50169 Kerpen Tel.: 02237/657671 E-Mail: [email protected] Internet: www.tv-alpengluehn.de In dieser Broschüre sind beispielhaft Sportvereine aufgeführt, in denen Turnen oder Sport mit und für Kleinkindern durchgeführt wird. Informationen über alle Sportvereine in Kerpen erhalten Sie auf der Internetseite der Stadt Kerpen unter www.stadt-kerpen.de ►Soziales & Bildung ►Kinder ►Sportbroschüre oder Sportvereine Weitere Informationen erhalten Sie von den Kollegen der Abteilung Kultur und Sport, Städtepartnerschaft und Tourismus ► Gerd Effertz, Jahnhalle Tel.: 02237/58375 E-Mail: gerd.effertz@ stadt-kerpen.de und Eduard Nagel, Jahnhalle Tel.: 02237-58377 E-Mail: [email protected] Informationen über Sportvereine des gesamten Rhein-Erft-Kreises erhalten Sie beim ► KreisSportBund Rhein-Erft e.V. Chaunyring 11, 50126 Bergheim Tel.: 02271/43057 E-Mail: [email protected] Internet: www.ksb-rhein-erft.de Schulen und Schulverwaltung Informationen über die Grundschulen in Kerpen erhalten Sie auf der Internetseite der Stadt Kerpen unter www.stadt-kerpen.de ►Soziales & Bildung ►Kinder ►Grundschulen Die Kolleginnen des Amtes für Soziales, Schulen und Integration ► Gisela Drawanz, Zimmer 41 (Amtsleiterin) Tel.: 02237/58374 E-Mail: gisela.drawanz @stadt-kerpen.de und Sylvia Rieker, Zimmer 40 Tel.: 02237/58373 E-Mail: [email protected] beantworten Ihnen zum Thema Schulen gerne Ihre Fragen. Schulpsychologischer Dienst Beratung und Unterstützung bei Schulproblemen, schulischen Konflikten, Verhaltensauffälligkeiten, etc. ► Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat Amt für Schule und Weiterbildung Willy-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim Tel.:02271/83-4006 Internet: www.rhein-erft-kreis.de Büchereien: Die Stadt Kerpen hat die Aufgaben der öffentlichen Büchereiversorgung der Katholischen Kirchengemeinde St. Martinus übertragen, die für die Stadt Kerpen die Aufgaben einer Stadtbücherei wahrnimmt. Eine Auflistung der jeweiligen Katholischen öffentlichen Büchereien finden sie im Internet unter www.stadt-kerpen.de ►Soziales & Bildung ►Bildungsangebote ►Büchereien 20 4. Spiel, Sport und Freizeitangebote Die Stadt Kerpen verfügt über eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung für Kinder und deren Eltern. Ob Sie sich mit Ihrem Kind für ein individuelles Hobby, den Breitensport, Kindergruppen, Ferienprogramme oder Feste und Aktionen für die ganze Familie interessieren, es findet sich für jeden etwas. Spielgruppen Ein Angebot für Kinder ohne ihre Eltern – Über die verschiedenen Angebote für Kinder unter drei Jahren finden Sie detaillierte Informationen unter Punkt 2 „Betreuung“ in dieser Broschüre oder auf www.stadt-kerpen.de ► Soziales & Bildung ► Kinder ► Betreuungs- und Bildungsangebote ► Spielgruppen. ► Für Sie zuständig: Anja Zänkert Rathaus, Zimmer 35, 02237/58135 [email protected] 21 Familienzentren und Kindertageseinrichtungen Familienzentrum – was ist das? – Detaillierte Informationen über die zertifizierten Familienzentren finden Sie unter Punkt 2 „Betreuung“ in dieser Broschüre oder auf www.stadt-kerpen.de ► Soziales & Bildung ► Kinder ► Freizeit ► Familienzentren. Anschriften und Informationen der insgesamt 33 Kindertageseinrichtungen im Kerpener Stadtgebiet finden Sie ebenfalls unter Punkt 2 „Betreuung“ in dieser Broschüre oder auf www.stadt-kerpen.de ► Soziales & Bildung ► Kinder ► Betreuungs- und Bildungsangebote ► Kindertageseinrichtungen. ► Für Sie zuständig: Doris Kurm, Fachaufsicht Rathaus, Zimmer 44, 02237/58238 [email protected] Anja Zänkert, Fachaufsicht Rathaus, Zimmer 35, 02237/58135 [email protected] Familienbildungsstätten Mal raus von zuhaus! – Der Rhein-ErftKreis betreibt zwei Jugend- und Familienbildungsstätten in Blankenheim in der Eifel sowie in Guidel in der Bretagne. Beide Häuser verfügen über familiengerechte Zimmer. Die Infrastruktur und die Umgebung bieten jeweils hervorragende Möglichkeiten für die Durchführung erfolgreicher Freizeitund Bildungsmaßnahmen. Im Jugendhof Finkenberg können Familien auch privat Urlaub machen. Weitere Einrichtungen sind in einer Linksammlung auf www.stadtkerpen.de ► Soziales & Bildung ► Familien ► Betreuungs- und Bildungsangebote ► Familienbildungsstätten zu finden. ► Für Sie zuständig: Thomas Kümpel Rathaus, Zimmer 19, 02237/58222 [email protected] Kinder- und Jugendzentren Breakdance und Internet – Dies sind nur zwei von 100 Angeboten, die man in den acht dezentralen Kerpener Jugendzentren wahrnehmen kann. Rund 20 hauptamtliche pädagogische Mitarbeiter/innen und sorgen dort für Action – und das immer am Puls der Zeit! Sie stehen auch gerne für Eltern als Ansprechpartner/innen zur Verfügung. Nachmittags ist für Kinder, abends für Jugendliche geöffnet. Die Teilnahme am normalen Tagesprogramm ist in der Regel kostenlos. Alle Einrichtungen arbeiten auf der Qualitätsbasis des Freizeitstättenplanes Kerpen und nehmen darüber hinaus am Wirksamkeitsdialog teil. Alle Infos zu den Jugendzentren sind in einer halbjährlich aktualisierten Broschüre übersichtlich zusammengefasst. Sie ist aus dem Internet unter www.stadtkerpen.de ► Kultur & Freizeit ► Broschüren ► Jugendzentren herunter ladbar. ► Für Sie zuständig: Thomas Kümpel, Rathaus, Zimmer 19, 02237/58222 [email protected] Ferienkalender Meer oder Mittelgebirge? – Gerade in der Schule und zum ersten Mal alleine von zu Hause weg? 16 Jahre, Urlaub mit den Eltern? Ob nun eine Schnupperwoche in der Eifel, ein Zeltlager an der Ostsee oder Erlebnisurlaub in der Bretagne: Mit dem Ferienkalender der Stadt Kerpen haben Sie den Überblick. Er ist ganzjährig tagesaktuell auf www.stadt-kerpen.de ► Kultur & Freizeit ► Broschüren ► Ferienkalender veröffentlicht. ► Für Sie zuständig: Thomas Kümpel, Rathaus, Zimmer 19, 02237/58222 [email protected] Jugendverbände Von den Pfadfindern bis zur Jugendfeuerwehr – Ins Zeltlager mit dem Jugendrotkreuz? Musikalische Ausbildung im Tambourcorps? Fahnenschwenken bei den Jungschützen? Oder lieber an schweres Gerät bei der Jugendfeuerwehr? Nichts ist unmöglich: Rund 300 ehrenamtliche Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter bieten in 11 Jugendverbänden mit 50 Ortsgruppen Freizeitbeschäftigung nach Maß und dies speziell für Kinder ab Grundschulalter oder aber in Jugendgruppen ab Teenyalter. Die Kerpener Jugendverbände sind im Stadtjugendring Kerpen zusammengeschlossen. Dieser feierte im Jahr 2008 sein 30-jähriges Bestehen. In einer tagesaktuellen Broschüre sind alle Informationen zu den Jugendverbänden übersichtlich zusammengefasst. Sie ist erhältlich unter www.stadt-kerpen. de ► Kultur & Freizeit ► Broschüren ► Jugendverbände. ► Für Sie zuständig: Thomas Kümpel Rathaus, Zimmer 19, 02237/58222 [email protected] Kerpener Kindertheaterbühne Jim Knopf und Hexe Lilli – Der eine war schon da, die andere mittlerweile auch – auf der Kerpener Kindertheaterbühne. Die aufwändige Fahrt in die Großstadt ist überflüssig geworden: Im Winterhalbjahr von Oktober bis März gibt es jeden Monat ausgesuchte Kindertheaterstücke zu familienfreundlichen Preisen immer sonntags nachmittags im Capitol-Theater in Kerpen. Auch die Veranstaltungen im Sommerhalbjahr an anderen Aufführungsorten oder „auf der grünen Wiese“ findet man übersichtlich zusammengestellt in Quartalsprogrammen auf www.stadt-kerpen.de ► Kultur & Freizeit ► Broschüren ► Kerpener Kindertheaterbühne. ► Für Sie zuständig: Thomas Kümpel Rathaus, Zimmer 19, 02237/58222 [email protected] Ferienspiele Ferien in Kerpen, nichts liegt näher! – Wer nicht verreisen will oder kann, hat nach spätestens 15 Fußminuten die örtliche Ferienspielaktion in seinem Stadtteil erreicht. Ganztagesbetreuung, Mittagessen, Ausflüge, Sport, Spiel, Spannung und vieles mehr direkt vor der Haustür! Der Anmeldebeginn ist in Regel am ersten Donnerstag im Februar. Einen Handzettel mit allen Informationen gibt’s auf www.stadtkerpen.de ► Kultur & Freizeit ► Broschüren ► Ferienspiele. ► Für Sie zuständig: Manfred Manzke Rathaus, Zimmer 17, 02237/58211 [email protected] 22 Kinder- und Schülerstadtplan Ganz schön viel los in Kerpen! – Damit niemand den Überblick verliert: Mit dem erstmals in 2009 herausgegebenen Kinder- und Schülerstadtplan der Stadt Kerpen hat man alle Freizeitangebote auf einen Blick. Der Plan ist von Kindern für Kinder gestaltet worden und sollte in keiner Familie fehlen. Wer ihn noch nicht hat, kann ihn sich beim nächsten Besuch im Rathaus an der Information kostenlos abholen oder ihn auf www.stadt-kerpen.de ► Soziales & Bildung ► Soziales & Bildung aktuell (rechte Spalte) ► Kinder- und Schülerstadtplan herunterladen. ► Für Sie zuständig: Ingrid Hildemann-Wilms Außenstelle Kölner Straße 27, 02237/2194 [email protected] Spielmobil Nix los in Deinem Wohnumfeld? – Macht nichts! Von Mai bis Oktober fährt das Spielmobil der Stadt Kerpen dienstags bis freitags die Stadtteile Brüggen, Kerpen, Horrem und Sindorf an. Ein 7,5-Tonner voller Spielgeräte und Bastelmaterialien kommt genau dahin, wo viele Kinder wohnen, sodass diese ihr Wohnumfeld für Spiel und Bewegung „erobern“ können. Auf den festen Standplätzen kann man seinem Bewegungsdrang und seiner Kreativität freien Lauf lassen, sich mit Freunden treffen, Neues ausprobieren oder einfach nur quatschen. Mehr Infos auf www.stadt-kerpen.de ► Soziales & Bildung ► Kinder ► Freizeit ► Spielmobil. ► Für Sie zuständig: Das Spielmobilteam Außenstelle Kölner Straße 27, 02237/658760 [email protected] Sport Fit werden und fit bleiben! – In Kerpen gibt es eine Vielzahl von Sportvereinen, die fast alle Bereiche abdecken. In einem Vereinswegweiser sind alle Sportvereine mit ihrem jeweiligen Angebot zusammengefasst und mit entsprechenden Kontaktadressen und Ansprechpartnern aufgeführt. Diese Broschüre und weitere Informationen finden Sie auf www.stadt-kerpen.de ► Kultur & Freizeit ► Sport. ► Für Sie zuständig: Herr Effertz Jahnhalle 1.OG, 02237/58375 [email protected] Schwimmbäder Wasserratten aufgepasst! – Neben dem neuen Hallenbad Kerpen für den Schulund Vereinssport steht der Öffentlichkeit das Freibad Türnich und das zwischen Horrem und Sindorf gelegene Vierjahreszeitenbad Erftlagune zur Verfügung: Eine Badelandschaft mit über 1.200 m² Wasserfläche, einem großen Freibadbereich, Sauna, Sonnenbänken und Gastronomie. Weitere Informationen auf www.erftlagune.de und www.stadt-kerpen.de ► Kultur & Freizeit ► Schwimmbäder. ► Für Sie zuständig: Frau Neubacher Erftlagune, 02273/9872011 [email protected] Musikschulen Ein Instrument erlernen – und dabei nicht weit fahren müssen: Die Stadt Kerpen ist zusammen mit Bedburg, Bergheim, Elsdorf und Pulheim im „Zweckverband Musikschule La Musica“ organisiert. Aber auch private Musikschulen bieten vor Ort ihre Dienste an. Informationen hierzu erhalten Sie auf www.stadt-kerpen.de ► Soziales & Bildung ► Kinder ► Betreuungs- und Bildungsangebote ► Musikschulen. ► Für Sie zuständig: Birgit Immisch Jahnhalle, 02237/58323 [email protected] 24 Büchereien Lesen macht schlau! – Die Stadt Kerpen hat die Aufgabe der öffentlichen Büchereiversorgung der Katholischen Kirchengemeinde St. Martinus übertragen, die für die Stadt Kerpen die Aufgaben einer Stadtbücherei wahrnimmt. Diese hochmoderne Bücherei finden Sie in der Stiftsstraße 27 in Kerpen. Weiterhin stehen der Öffentlichkeit die Schulbibliotheken des Schulzentrums Horrem/Sindorf und des Europagymnasiums sowie die kath. öffentlichen Büchereien in fast jedem Stadtteil zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auf www.stadt-kerpen.de ► Kultur & Freizeit ► Freizeit & Ferien ► Büchereien. ► Für Sie zuständig: Birgit Immisch Jahnhalle EG, 02237/58323 [email protected] Volkshochschule Man lernt nie aus! – Die Stadt Kerpen ist im „Zweckverband Volkshochschule (VHS) Bergheim“ organisiert. Über das vielfältige Angebot der VHS Bergheim können Sie sich informieren auf www.stadt-kerpen.de ► Soziales & Bildung ► Kinder ► Betreuungsund Bildungsangebote ► Volkshochschule oder direkt auf www.vhs-bergheim.de. ► Für Sie zuständig: Birgit Immisch Jahnhalle EG, 02237/58323 [email protected] 25 Freizeiteinrichtungen Was gibt’s sonst noch? – Neben den öffentlichen und vereinsgebundenen Freizeitangeboten gibt es im Stadtgebiet Kerpen auch eine ganze Reihe von attraktiven und ortsnahen Freizeiteinrichtungen in privater Hand, die oftmals eine Fahrt in die Großstadt überflüssig machen. Hier eine kleine Auswahl: Kino, Kartbahn, Kinderspielpark, Reiterhof, Musikschule… Die vollständige Linksammlung gibt es auf www.stadt-kerpen.de ► Soziales & Bildung ► Kinder ► Freizeit ► Kommerzielle Freizeiteinrichtungen. ► Für Sie zuständig: Thomas Kümpel Rathaus, Zimmer 19, 02237/58222 [email protected] Kinder in Kerpen Finden statt suchen! – Alle Informationen speziell für Kinder und Eltern findet man jetzt gleich auf einen B(K)lick. Hierzu gehört natürlich auch eine Übersicht mit Veranstaltungen nur für Kinder (aber Eltern dürfen schon mitkommen). www.stadt-kerpen.de ► Startseite unten links ► Kinder in Kerpen ► diverse Links. ► Für Sie zuständig: Thomas Kümpel Rathaus, Zimmer 19, 02237/58222 [email protected] 5. Erziehung und Familie Jugendamt Beratung und Unterstützung Die erste Zeit mit Ihrem Baby ist aufregend, spannend und gleichzeitig auch manchmal sehr anstrengend. Und außerordentlich wichtig: In den ersten drei Lebensjahren werden die Weichen für die zukünftige Entwicklung Ihres Kindes gestellt. In dieser Zeit möchten wir Sie als Jugendamt gerne begleiten und Ihnen bei Bedarf mit Rat und Tat zur Seite stehen. ► Dieter Spürck, Erster Beigeordneter Therese Landscheidt, Leitung Jugendamt Erzieherische Hilfen (BD) der Stadt Kerpen Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu diesem Thema: Was Ieistet die Jugendhilfe? Jeder junge Mensch hat das Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. (§1, Abs. 1 Kinder- und Jugendhilfegesetz) Die Jugendhilfe soll dazu beitragen, dass dieses Recht verwirklicht wird. Sie hat deshalb folgende Aufgaben: 1. Förderung der Entwicklung junger Menschen 2. Beratung und Unterstützung bei der Erziehung 3. Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohlergehen 4. Schaffung von positiven Lebensbedingungen und einer kinderfreundlichen Umgebung Was brauchen Kinder? Kinder brauchen für ihr Wohlergehen fünf grundlegende Dinge: • Schutz und Sicherheit Schutz vor Gewalt und Gefahren, Beaufsichtigung • Zuverlässigkeit Körperliches Wohlbefinden, Ernährung, Bekleidung, Pflege, Schlafplatz, Gesundheitsfürsorge • Soziale Bindungen Ansprache, Blickkontakt, Nähe, Betreuung, Freiräume, soziale Kontakte • Liebe und Wertschätzung Zuwendung, Aufmerksamkeit, interesse, Wärme, respektvoller Umgang • Anregung und Förderung Beschäftigung, Spiel- und Lernangebote, Förderung der Entwicklung Wer ist für die Pflege und Erziehung von Kindern zuständig? Mutter und Vater sind im Regelfall Inhaber des Personensorgerechtes und tragen die Verantwortung für die Erziehung und das Wohlergehen ihres Kindes. Pflege und Erziehung sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. (§1,Abs.2 Kinderund Jugendhilfegesetzt). Kinderschutz und staatliche Mitverantwortung Seit dem 01.01.2012 gilt das Bundeskinderschutzgesetz, ein Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG). Ziel des Gesetzes ist es, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen und ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu fördern. 26 Schutzauftrag des Jugendamtes Von einer Kindeswohlgefährdung spricht man, wenn ein Kind oder ein Jugendlicher in einen schwerwiegenden und dauerhaften Schaden erleidet, z.B. durch Vernachlässigung, sexuelle Gewalt oder Misshandlung. Wenn Eltern nicht ausreichend für ihr Kind und die Erfüllung seiner Bedürfnisse sorgen können, wird nach unserem geltenden Recht von ihnen erwartet, dass sie die nötige Hilfe annehmen, um die Gefährdung ihres Kindes abzuwenden. Sind sie dazu nicht bereit oder nicht in der Lage, hat das Jugendamt das Familiengericht anzurufen, damit es eine Entscheidung für das Kind trifft. Kindertageseinrichtungen, Schulen, Ärzte und Träger der Jugendhilfe sind ebenfalls dem Schutz des Kindeswohls verpflichtet. Wie nimmt das Jugendamt seinen Hilfeauftrag wahr? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes organisieren vielfältige Angebote der Erziehungs- und Familienberatung, Elternbildung, sowie ein breites Spektrum an pädagogischen und praktischen Erziehungshilfen. Einen guten Überblick, was Jugendämter leisten bietet die Broschüre der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter. 27 Angebote der Erzieherischen Hilfen des Jugendamtes der Stadt Kerpen Die Bezirkssozialarbeit ist eine Anlaufstelle für alle Menschen, die sich Sorgen um die Entwicklung eines Kindes bzw. eines Jugendlichen machen. Insbesondere auch Kinder und Jugendliche können sich, wenn sie Probleme haben, an die Mitarbeiter/innen des Bezirksdienstes wenden. Der Bezirksdienst des Jugendamtes der Stadt Kerpen bietet Dienstleistungen in vielen sozialen Bereichen an. Alle Familienmitglieder erhalten Beratung und Unterstützung. Außerdem vermittelt der Bezirksdienst Hilfen: • in persönlichen und wirtschaftlichen Notsituationen • bei Familien- und Partnerkonflikten • bei Schwierigkeiten in der Versorgung und Erziehung von Kindern • bei Fragen zu Trennung / Ehescheidung und Sorgerechtsregelung • in Lebenskrisen und bei psychischen Belastungen • zur Versorgung von Familien in Notsituationen Der Bezirksdienst ist Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche und Erwachsene bei Gewalt, Gefährdung sowie bei Vernachlässigung und leitet entsprechende Schutzmaßnahmen ein. Diese Hilfen stehen allen Kerpenerinnen und Kerpenern kostenlos zur Verfügung und werden vertraulich behandelt. Die Bezirkssozialarbeit wird auch auf Initiative Dritter tätig. Sie macht Hausbesuche und bei Bedarf arbeitet Sie mit Schulen und anderen Institutionen und Ämtern zusammen. Die für Sie zuständigen Bezirkssozialarbeiter/innen der Erzieherischen Hilfen sind nach Stadtteilen geordnet. Der Abteilungsleiter und die Gruppenleitungen der Erzieherischen Hilfen helfen Ihnen gerne weiter, um den für Sie zuständigen Sozialarbeiter Broschüre: „Was Jugendämter leisten“ Herausgeber: Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter www.unterstuetzung-die-ankommt.de oder Sozialarbeiterin zu finden. www. stadt-kerpen.de ► Soziales und Bildung ► Familien ► Beratung und Unterstützung ► Erzieherische Hilfen Rathaus Kerpen, Erdgeschoss Jahnplatz 1, 50171 Kerpen ► Abteilungsleiter: Herr Hannemann, Zimmer 55, Tel.: 02237 – 58313 E-Mail [email protected] ► Gruppenleitung / Koordination: Frau Motzfeld, Zimmer 53, Tel.: 02237 – 58244 Präventionsstelle des Jugendamtes der Stadt Kerpen Die Präventionsstelle des Jugendamtes der Stadt Kerpen bietet Information über Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung. Eltern sowie werdende Mütter und Väter sollen über Leistungsangebote im örtlichen Einzugsbereich zur Beratung und Hilfe in Fragen der Schwangerschaft, Geburt und der Entwicklung des Kindes in den ersten Lebensjahren informiert werden. (§ 2 Abs. 1 KKG) Ein Ziel der Präventionsstelle ist es Familien und insbesondere deren Kindern bei Bedarf zeitnah Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung anzubieten. Eine wichtige Aufgabe hierbei ist die systematische und frühe Förderung der Entwicklung von Kindern, unterstützt durch die Begleitung des Auf- und Ausbau eines breit angelegten Trägernetzwerkes in der Kolpingstadt Kerpen. Die Präventionsstelle bietet allen Eltern neugeborener Kinder einen Babybegrüßungsbesuch an. Die Besuche werden durch Familienhebammen des Präventionsteams „Frühe Hilfen“ des Sozialpädagogischen Zentrums durchgeführt. In einem persönlichen Gespräch mit der Hebamme haben Eltern die Möglichkeit alle vielfältigen Fragen rund um Kind und Familie zu stellen. Die Hebamme kennt sich gut in Fragen rund um das Thema Kinder und Familie aus und sie kann wertvolle Informationen über hilfreiche Personen, Institutionen und Angebote im Stadtgebiet Kerpen oder näherer Umgebung bieten. Als Begrüßungsgeschenk bringt die Hebamme einen Rucksack mit Informationsmaterialien für die junge Familie mit. Wenn Eltern nicht zu Hause besucht werden möchten, können sie sich die Informationsmaterialien im Rathaus der Stadt Kerpen, in der Präventionsstelle abholen. Die Präventionsstelle des Jugendamtes der Stadt Kerpen steht Bürgerinnen und Bürgern für alle Fragen, Wünsche und weiteren Anregungen im Bereich der Frühen Hilfen zur Verfügung. Bereits ab Schwangerschaft können sich werdende Eltern und junge Familien an die Präventionsstelle wenden. Gerne informieren wir Sie über die Angebote von Beratungsstellen, Ärzten, Fördereinrichtungen, Spielgruppen, Familienzentren, Kindertagesstätten, Schulen und Vereinen in ihrer Nähe. Auf Wunsch kann hier auch der erste Kontakt hergestellt werden. ► Jahnplatz 1, 50171 Kerpen Katrin Kaltenberg, Zimmer: 12, Tel.: 02237 – 58-208 E-Mail: [email protected] ► Barbara Jerg, Zimmer: 12; Tel.: 02237- 58 - 293 j g@ p E-Mail: [email protected] Pflegekinderdienst (PKD) Kinder gehen ihren Weg – Pflegefamilien können sie begleiten! Nicht alle Kinder können bei ihren Eltern leben; die Gründe hierfür sind vielfältig. Eine Pflegefamilie gibt diesen Kindern Halt und Stabilität. Sie ermöglicht es ihnen, in einem liebevollen, familiären Umfeld aufzuwachsen, wenn möglich, ohne den Kontakt zu ihren leiblichen Eltern zu verlieren. 28 Der Pflegekinderdienst der Stadt Kerpen begleitet und unterstützt Pflegekinder und Pflegeeltern auf ihrem gemeinsamen Weg in die Verselbstständigung. Wir bieten Ihnen: • Informationen rund um die Aufnahme eines Pflegekindes • Teilnahme an Vorbereitungsseminaren für Pflegepersonenbewerber • Ausführliche Gespräche im Rahmen Ihrer Bewerbung • Vermittlung von Kindern in geeignete Pflegefamilien • Hilfeplanung • Begleitung und Unterstützung im gesamten Hilfeprozess, sowie bei Krisen und Fragen • Organisation und Begleitung von Besuchskontakten zu den leiblichen Eltern • Zahlung von Pflegegeld und individuellen Beihilfen Folgende Formen der Hilfe sind möglich: Fremdpflege: Die Hilfe ist auf Dauer, bis zur Verselbstständigung des Kindes, angelegt. Eine Rückkehr des Kindes in seine Herkunftsfamilie ist aus unterschiedlichsten Gründen nicht möglich. Dennoch finden, falls möglich und sinnvoll, regelmäßige, vom Jugendamt begleitete Besuchskontakte mit den leiblichen Eltern statt. Verwandtenpflege: Auch diese Hilfe ist auf Dauer angelegt. Das Kind wird im Rahmen einer Verwandtenpflege (z.B. bei den Großeltern) durch den Pflegekinderdienst betreut. Kurzzeitpflege: Sie kümmern sich um das Kind, dessen Eltern die Betreuung vorübergehend, z.B. wegen Krankheit, Haft etc., nicht sicherstellen können. Die Kurzzeitpflege ist eine zeitlich eng begrenzte Unterbringung. 29 Familiäre Bereitschaftsbetreuung: Es kommt vor, dass Kinder aufgrund einer Gefährdungssituation in Obhut genommen werden müssen. Für diesen Fall brauchen wir Familien, die bereit sind, ein Kind kurzfristig bei sich aufzunehmen bis es zu einer Klärung der Situation gekommen ist. Die Zeitspannen hierfür sind sehr unterschiedlich, können von wenigen Tagen bis zu eineinhalb Jahren beanspruchen. In dieser Zeit wird geklärt, ob das Kind zurück zu seinen Eltern kehren kann, oder in eine andere Hilfemaßnahme, z.B. eine Dauerpflege weitervermittelt wird. Sie haben Interesse an der Aufnahme eines Pflegekindes? Gerne informieren wir Sie in einem Gespräch über Ihre persönlichen Voraussetzungen und die verschiedenen Formen, die ein Pflegeverhältnis annehmen kann. Bitte wenden Sie sich an: ► Frau Mertens Tel: 02237-58117 [email protected] ► Frau Heuser Tel: 02237-58514 [email protected] ► Frau Köhler Tel: 02237-58141 [email protected] ► Frau Klopfer Tel.: 02237-58380 [email protected] Psychosozialer Dienst (PSD) der Stadt Kerpen Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gem. § 35a SGB VIII – stationäre Hilfen • Beratung und Antragstellung stationärer Hilfen für Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind. • Anlauf- und Vermittlungsstelle für Kinder und Jugendliche von sucht- und psychisch kranker Eltern • Beratung und Antragstellung für LRS-, Dyskalkulie- und Autismustherapien, sowie Integrationshelfer. ► Herr Helmke, Rathaus Kerpen, Zi.: 10 Jahnplatz 1, 50171 Kerpen, Tel.: 02237-52255 ► Birgit Jaeschke, Rathaus Kerpen, Zi.: 10 Jahnplatz 1, 50171 Kerpen, Tel.: 02237-58179 Beistandschaften/Amtsvormundschaften/Vaterschaftsanerkennungen Eltern, die eine einvernehmliche Unterhaltsregelung bezüglich ihrer Kinder erreichen wollen, können beim Jugendamt Beratung und Unterstützung zu allen relevanten Fragen in Anspruch nehmen. In strittigen Fällen besteht bei minderjährigen Kindern die Möglichkeit, eine Beistandschaft einzurichten, im Rahmen derer auch der Unterhalt geklärt werden kann. Auf schriftlichen Antrag des Elternteils, bei dem das Kind lebt, wird die Beistandschaft eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen Sie dann sowohl bei der außergerichtlichen als auch der gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft und bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes. Die Vaterschaftsfeststellung sichert die Rechtsansprüche des Kindes gegenüber dem Vater. Die Anerkennung durch den Vater des Kindes kann freiwillig vor dem Jugendamt in urkundlicher Form erfolgen; die Mutter des Kindes muss dieser Erklärung zustimmen. Erfolgt die Anerkennung nicht freiwillig, kann entsprechende Klage beim Familiengericht eingereicht werden. Durch ein vom Richter angeordnetes Abstammungsgutachten kann die Vaterschaft eindeutig geklärt werden. Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, können eine Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge beurkunden lassen. Durch Gerichtsbeschluss kann das Jugendamt durch das Vormundschaftsgericht zum Vormund bestimmt werden, falls die Eltern vorübergehend oder dauerhaft die elterliche Sorge nicht ausüben können, oder ihnen diese entzogen wurde. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Kerpen unter www.stadt-kerpen.de ► Soziales & Bildung ► Kinder ► Beratung und Unterstützung ► Beistandschaften Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch. Bitte vereinbaren Sie einen Termin! ► Stadt Kerpen Jugendamt Abt. 23.3, Vormundschaften, Beistandschaften Jahnplatz1; 50171 Kerpen A–G Gregor Beißel, Zimmer 20 Tel.: 02237/58184 E-Mail: [email protected] H–L Irene Pilzecker, Zimmer 22 Tel.: 02237/58248 E-Mail: irene.pilzecker @stadt-kerpen.de M–Q Carolin Masuhr, Zimmer 22 Tel.: 02237/58254 E-Mail: cmasuhr-tamm @stadt-kerpen.de R–Z Norbert Uhlenbruck, Zimmer 21 Tel.:02237/58217 E-Mail: nuhlenbruck @stadt-kerpen.de 30 Migrantenberatung Migrationsberatung der Stadt Kerpen Neben der kostenfreien sozialarbeiterischen Beratung und Betreuung von Asylbewerbern und Ausländern mit Duldung können alle Menschen mit Migrationshintergrund in Kerpen die Angebote der Migrationsberatung in Anspruch nehmen. ► Stadt Kerpen, Jahnplatz 1, 5171 Kerpen, Zimmer 59 Abteilung Integration Jahnplatz 1, 50171 Kerpen ► Ali Riza Özbey, Telefon: 02237/58-228 E-Mail: [email protected] ► Andrea Besgen Telefon: 02237/58-286 E-Mail: [email protected] Migrationsberatung der AWO (für Erwachsene) Beratung und Informationen bei sprachlichen, rechtlichen, sozialen und behördlichen Problemen, Sprachkurse ► Fachdienst für Migration und Integration der AWO Rhein-Erft e.V. Nordring 52, 50717 Kerpen Tel.: 02237 / 2779 oder 54618 Fax: 02237 / 55310 [email protected] Adoption Die Adoptionsvermittlungsstelle des RheinErft-Kreis steht sowohl Eltern, die sich für eine Adoption interessieren, als auch Eltern, die ihr Kind zur Adoption freigeben möchten, zur Beratung zur Verfügung. ► Kreishaus Bergheim Frau Steegmann, Tel.: 02271 – 4527 Herr Vieth, Tel.: 02271-4568 31 Familienberatungsstelle Mittelstraße Erziehungs- und Familienberatung für Eltern, Kinder und Jugendliche des CaritasVerbandes für den Rhein-Erftkreis, zuständig für die Stadt Kerpen. Das Team der Beratungsstelle Mittelstraße bietet Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Eltern Beratung in allen Fragen der Erziehung, der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und des Zusammenlebens innerhalb einer Familie an. Die Beratung findet statt – in der Beratungsstelle – in Familienzentren und Schulen. Die Beratung ist kostenfrei und unterliegt anderen Institutionen gegenüber der Schweigepflicht. Sprechzeiten: Montags bis Freitags: nach Vereinbarung Offene Sprechstunde: Mittwochs 9:00 bis 11:00 Uhr In dieser Zeit ist Beratung ohne Voranmeldung möglich ► Beratungsstelle Mittelstraße Mittelstraße 1 50169 Kerpen-Horrem Tel.: 02273 / 8206 Fax.: 02273 / 2433 [email protected] www.eb-kerpen.de Katholische Familien- und Lebensberatung ► Domacker Str. 54, 50127 Bergheim Quadrath-Ichendorf Tel. : 02271 – 908111/128 Sozialpädagogisches Zentrum (SPZ) Kerpen: Das Sozialpädagogische Zentrum in Kerpen bietet integrierte ambulante kostenfreie Erziehungshilfen an. Die Arbeit unterliegt der Schweigepflicht. Ambulante Erziehungshilfen beinhalten u. a.: • Lösungswege bei familiären Konflikten zu erarbeiten • Unterstützung bei Erziehungsschwierigkeiten • Überforderung im Alltag auflösen • Familientherapeutische Beratung, Gespräche mit Familien, Paaren und Einzelnen • Hilfe bei der Überwindung von Krisensituationen • Unterstützung von Jugendlichen beim Übergang zum Erwachsenwerden • Verschiedene Gruppenangebote, zum Beispiel Kinder-, Frauen- und MutterKindergruppen Das Team Das Team besteht aus Frauen und Männern mit Ausbildungen in der Diplom-Sozialarbeit, Diplom-Sozialpädagogik und DiplomPädagogik mit unterschiedlichen therapeutischen Zusatzausbildungen vor allem in systemischer Familientherapie. Kontakt: Sozialpädagogisches Zentrum Ambulante Erziehungshilfen Adenauer Straße 23a, 50169 Kerpen Telefon 02273-94 06-23 oder -24 Telefax 02273-94 06 25 [email protected] Weitere Informationen unter www.spz-kerpen.de Frühe Hilfen - Präventionsteam: Das Sozialpädagogische Zentrum in Kerpen bietet auch ein Team Frühe Hilfen an. Schwangere und Familien mit Kindern bis 4 Jahren erhalten bei fast allen Fragen rund um Schwangerschaft und Familie Beratung und Unterstützung. Martina Kruse: Familiengesundheitshebamme, syst. Beraterin: u. a. Beratung und Unterstützung während der Schwangerschaft und des ersten Lebensjahres, Babybegrüßungsbesuche y g g Karin Brucherseifer: Familienhebamme, Krankenschwester, TCM Ausbildung: Beratung und Unterstützung während der Schwangerschaft und des ersten Lebensjjahres, Babybegrüßungsbesuche y g g ► Ihre Ansprechpartnerinnen sind mit folgenden Schwerpunkten: Carmen Bleser: Dipl.-Sozialarbeiterin, syst. Familientherapeutin, Koordinatorin und Ansprechpartnerin für „Wellcome“: Beratung bei Fragen und Konflikten rund um die jjunge g Familie, Netzwerkarbeit Ramona von Kann, Familiengesundheitsund Kinderkrankenpflegerin: Beratung und Unterstützung im Säuglings- und Kindesalter, Hilfe bei der Pflege von Kranken und/ oder Frühgeborenen Kindern, Babybegrüßungsbesuche g 32 Ulrike Klein-Kügeler: Dipl.-Heilpädagogin, Entwicklungspsychologische Beraterin, u. a. Beratung bei Erziehungsfragen und pädagogische Frühförderung unter Einbeziehung g der Eltern Brigitte Brand: Familienpflegerin, Haushaltsorganisations-Trainerin, u. a. Hilfe bei der Strukturierung des Alltags, Unterstützung bei der Haushaltsplanung- und Führung, Begleitung zu Behörden, Ärzten etc., Elterncafe Neben der individuellen Unterstützung in den Familien zur Förderung der ElternKind-Beziehung werden unterschiedliche Gruppen, wie zum Beispiel das 14-tägig stattfindende Elterncafe angeboten. In Zusammenarbeit mit der Präventionsstelle der Stadt Kerpen wird allen Kerpener Eltern nach der Geburt Ihrs Kindes ein Besuch zur Überreichung des Babybegrüßungspaketes angeboten. Die Familien erhalten einem Rucksack, der viele nützliche Informationen rund um das Leben mit Kindern in Kerpen enthält. Während des Besuches können mit der Hebamme Fragen rund um das Thema Kinder und Familie besprochen werden. Das Angebot ist kostenfrei und unterliegt der Schweigepflicht 33 Das Angebot ist kostenfrei und unterliegt der Schweigepflicht ► Kontakt: Sozialpädagogisches Zentrum Frühe Hilfen Hüttenstraße 86-88 50170 Kerpen-Sindorf Telefon 02273-59270-23/24 Telefax 02273-5927026 [email protected] Wellcome – Praktische Hilfe nach der Geburt Die ersten Monate nach der Geburt können für junge Familien trotz aller Freude über den ersehnten Nachwuchs ganz schön stressig und chaotisch werden. Das Baby schreit, das Geschwisterkind fühlt sich vernachlässigt und der besorgte Vater hat keinen Urlaub mehr. Selbst Eltern, die sich gut vorbereitet haben, kommen schnell an ihre Grenzen, wenn sie keine familiäre Unterstützung haben. Hier setzt Wellcome an: Wer keine Hilfe in den ersten Monaten hat, kann bei Wellcome anrufen und bekommt – ganz unbürokratisch – die Unterstützung durch eine ehrenamtliche MitarbeiterIn. Wie sonst die Familie oder die hilfsbereite Nachbarin kommt die ehrenamtliche MitarbeiterIn etwa zweimal die Woche für 2 bis 3 Stunden in die Familie und geht mit dem Geschwisterkind auf den Spielplatz, begleitet die Zwillingsmutter zum Arzt oder zum Einkaufen oder steht der Mutter einfach mit Rat und Tat zur Seite. Vielleicht geht sie auch mit dem Baby spazieren, damit die Mutter sich mal wieder Zeit für den Dreijährigen nehmen kann. Der Einsatz dauert meist 2 bis 4 Monate und soll dem Stress die Spitze nehmen und in dieser Übergangszeit die Mütter entlasten, bis sich alles eingespielt hat. Organisatorisch ist das „Wellcome Team Kerpen“ eingebunden in das Team der „Frühen Hilfen“ des Sozialpädagogischen Zentrums. Während des gesamten WellcomeEinsatzes werden die Ehrenamtlichen eng beraten durch eine Fachfrau, die das Wellcome-Team koordiniert. Für die Hilfe wird eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 10 Euro und eine Gebühr von 5 Euro pro Stunde berechnet. Individuelle Ermäßigungen sind möglich, denn am Geld darf die Hilfe nicht scheitern. Wellcome gibt es an über 200 Orten bundesweit. Über 3000 Ehrenamtliche sind dort angegliedert. Wenn Sie sich für Wellcome interessieren, nehmen Sie gerne Kontakt auf mit ► Carmen Bleser vom Team „Frühe Hilfen“ des Sozialpädagogischen Zentrum Tel.: 02273-5927024 [email protected] www.spz-kerpen.de www.wellcome-online.de Begegnungszentrum Alleinerziehender Das Begegnungszentrum Alleinerziehender (BZA) bietet ledigen, getrennt lebenden, geschiedenen und verwitweten sowie sorge- und nicht sorgeberechtigten Müttern und Vätern Beratung und Unterstützung an. Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt ist das Angebot des Begleiteten Umgangs, sowie Beratungsgespräche zu allen psychosozialen, ökonomischen und rechtlichen Aspekten bei Trennung/Scheidung und spezifischer Fragen Alleinerziehender. ► Begegnungszentrum Alleinerziehender Schulstraße 9-11 Tel.: 0 22 37 / 92 46 12/ -14 Fax: 0 22 37 / 92 46 13 [email protected] Ansprechpartnerin: Ruth Klas Kinderschutzbund Kerpen Der Kinderschutzbund Kerpen bietet Beratung für Kinder, Jugendliche, Eltern und Familien an. Diese Beratung ist kostenlos und findet in unseren Räumen im Höhenweg 13 in Horrem statt. Die Beratung kann auf Wunsch auch anonym erfolgen. Für Eltern bietet der Kinderschutzbund Kerpen auch ganz speziell den Kurs „Starke Eltern – Starke Kinder®“ an. „Starke Eltern – Starke Kinder®“ möchte Ihr Selbstvertrauen als Eltern stärken, die für Ihre Familie wichtigen Werte deutlich machen und Ihre Fähigkeiten zum Verhandeln, zum Grenzen setzen und zum Zuhören erweitern. ► Deutscher Kinderschutzbund OV Kerpen e.V. 1. Vorsitzende: Anna Nobis Geschäftsstelle: Hauptstraße 215, 50169 Kerpen-Horrem Postanschrift:* Dt. Kinderschutzbund OV Kerpen e.V. Postfach 1445, 50143 Kerpen Tel. 02273 - 913311, Fax. 02273 - 9928187 [email protected] Schwangerenberatung: SkF Rhein-Erft-Kreis e. V. Esperanza Beratung finanzieller Hilfen, Paarberatung, Begleitung bis zum 3 Lebensjahr des Kindes, Unterstützung und Beratung zum Thema Pränataldiagnostik ► Frau Jutta Pilger Heerstr. 89, 50169 Kerpen Tel.: 02237 – 6585-10/12 [email protected] www.skf-erftkreis.de AWO Schwangerenberatungsstelle Beratung für Schwangerschafts- und Familienfragen, Schwangerschaftskonfliktberatung, Einzel- und Paarberatung ► Kreisverband Rhein-Erft-Kreis e. V. Frau Dormeier / Frau Symes Hauptstr. 140, 50169 Kerpen-Horrem Tel.: 02273 - 565211, Fax: 02273 - 565206 [email protected] [email protected] PARISOZIAL Beratungsstelle für Schwangerschaft, Sexualität und Familie Informationen, Unterstützung und Begleitung für schwangere und Familien mit Kindern bis zu 3 Jahren, Schwangerschaftskonfliktberatung, Beratung zu Pränataldiagnostik, Beratung bei Kinderwunsch, Sexual- und Paarberatung ► Frau Zimmermann, Frau Romberg Kölner Str. 92, 50226 Frechen Tel.: 02234 – 185720 [email protected] [email protected] Beratung bei Schwangerschaft, Hilfen in besonderen Notlagen 34 ► [email protected] Frau Hartmann, Tel.: 02271 - 834315 Frau Mertes, Tel.: 02271 - 834555 Frau Kuckelkorn, Tel.: 02271 - 834340 Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e. V. Die Frauenberatungsstelle bietet jeder Frau Beratung zu psychosozialen, beruflichen und rechtlichen Fragen an. Diese Gespräche sind kurzfristig vereinbar, anonym und kostenlos. ► Hauptstr. 167, 50169 Kerpen-Horrem Tel.: 02273 – 981511 Fax.: 02273 – 981510 kontakt @frauenberatungsstelle-kerpen.de Anti-Gewalt-Beratung: Kontakt-, Informations- und Präventionsstelle gegen sexualisierte Gewalt an Mädchen und Jungen ► Otto-Hahn-Str. 22, 50126 Bergheim Tel.: 02271 / 838398 Fax 02271 / 838399 [email protected], www.freio-ev.de Beratung und Hilfe bei Gewalterfahrungen SkF Rhein-Erft-Kreis e. V. ► Frau Jutta Pilger Heerstr. 89, 50169 Kerpen Tel.: 02237 – 6585-12 [email protected] Frauenhaus Rhein-Erft-Kreis e. V. Unterkunft und Schutz vor Misshandlungen für Frauen und Kinder, rechtliche und psychosoziale Beratung ► Tel.: 02237 – 7689 Fax: 02237 – 63112 [email protected] Postfach 2250, 50356 Erftstadt Gleichstellungsstelle der Stadt Kerpen Ansprechpartnerin für Frauen aus Kerpen Aufklärung über Beratungsangebote ► Frau Lux, Zimmer 118 Tel.: 02237 – 58256 Jahnplatz 1, 50171 Kerpen 35 Jugendschutz Eltern wissen Bescheid! – Kinder wachsen heute in einer sich rasant verändernden Welt auf. Fernsehen, Spielekonsolen, Computer und Internet sind Themen, die mitunter auch schon im Kleinkindalter relevant sind. Später dann lauern Gefahren durch Rauchen, Drogen, Alkohol etc. Da das keineswegs alles ist, was Eltern in Sachen Kinder- und Jugendschutz Sorge bereitet, hält das Jugendamt Kerpen auf Anfrage zahlreiche Informationen insbesondere auch für (junge) Eltern bereit. Einfach alles zum Thema Jugendschutz findet man auf der Jugendschutzseite auf www.stadt-kerpen. de ► Soziales & Bildung ► Jugendschutz aktuell (rechte Spalte). ► Für Sie zuständig: Thomas Kümpel Rathaus, Zimmer 19, 02237/58222 [email protected] Telefon- und Onlineberatung: vertraulich, anonym, gebührenfrei Bundesweites mehrsprachiges Hilfetelefon • Gewalt gegen Frauen Telefonnummer lautet: 08000 116 016 www.hilfetelefon.de • Kinder- und Jugendtelefon „Die Nummer gegen den Kummer e. V.“ Tel.: 0800/1110333 • Elterntelefon „Die Nummer gegen den Kummer e. V.“ Tel.: 0800/1110550 • Telefonseelsorge (rund um die Uhr) Tel.: 0800/1110111 oder 0800 / 1110222 www.telefonseelsorge.de • Kinder Kranker Eltern Informationen über Krankheitsbilder und Projekte, Forum, Chat und Büchertipps für Kinder chronisch kranker Eltern: www.kinder-kranker-eltern.de • KIPKEL – Prävention für Kinder psychisch kranker Eltern Hier finden Kinder und Eltern wichtige Informationen über psychische Erkrankungen und Hilfsangebote www.kipkel.de 6. Wirtschaftliche Hilfe Elterngeld Das Elterngeld schafft nach der Geburt eines Kindes den notwendigen Schonraum für einen guten Start in das gemeinsame Leben mit dem neuen Familienmitglied. Das Elterngeld macht es für Mütter und Väter einfacher, vorübergehend ganz oder auch nur teilweise auf eine Erwerbstätigkeit zu verzichten und so mehr Zeit für die Betreuung ihres Kindes zu haben. Für die Eltern von Kindern, die ab dem 01.07.2015 geboren werden, besteht die Möglichkeit, zwischen dem Bezug von dem bisherigem Elterngeld (Basiselterngeld) und dem Bezug von ElterngeldPlus zu wählen oder beides zu kombinieren. Das Basiselterngeld wird an Väter und Mütter für maximal 14 Monate gezahlt; beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen, zwei weitere Monate gibt es, wenn sich auch der andere Elternteil an der Betreuung des Kindes beteiligt und den Eltern mindestens zwei Monate Erwerbseinkommen wegfällt. Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können aufgrund des fehlenden Partners die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Das ElterngeldPlus erkennt die Pläne derjenigen an, die schon während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Mütter und Väter, die mit einer gewissen Stundenzahl ihrer Arbeit nachgehen wollen, haben dann die Möglichkeit, länger als bisher diese Leistung in Anspruch zu nehmen. Sie bekommen doppelt so lange Elterngeld (in maximal halber Höhe) und können so ihr Elterngeldbudget besser ausschöpfen. Aus einem bisherigen Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlusMonate. Wenn beide, Mutter und Vater, sich entscheiden, gleichzeitig für vier Monate jeweils 25 bis 30 Stunden in der Woche zu arbeiten und sich damit auch die Zeit mit ihrem Nachwuchs zu teilen, gibt es einen zusätzlichen Partnerschaftsbonus in Form von vier zusätzlichen ElterngeldPlusMonaten pro Elternteil. In der Höhe orientiert sich das Elterngeld am laufenden durchschnittlich monatlich verfügbaren Erwerbseinkommen, welches der betreuende Elternteil im Jahr vor der Geburt hatte. Es beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro monatlich (im Elterngeld Plus-Bezug mind. 150 Euro und höchstens 900 Euro monatlich). Bei Voreinkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro ersetzt das Elterngeld das nach der Geburt wegfallende Einkommen zu 67 Prozent. Für Geringverdiener mit einem Einkommen unter 1.000 Euro vor der Geburt des Kindes steigt die Ersatzrate schrittweise auf bis zu 100 Prozent: je geringer das Einkommen, desto höher die Ersatzrate. Für Nettoeinkommen ab 1.200 Euro und mehr vor der Geburt des Kindes sinkt die Ersatzrate des Elterngeldes moderat von 67 auf 65 Prozent (bei Voreinkommen von 1.240 Euro und mehr auf 65 Prozent, bei Voreinkommen von 1.220 Euro auf 66 Prozent). Das Mindestelterngeld von 300 Euro erhalten alle, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und höchstens 30 Stunden in der Woche arbeiten, etwa auch Studierende, Hausfrauen und Hausmänner und Eltern, die wegen der Betreuung älterer Kinder nicht gearbeitet haben. Mehrkind- 36 familien mit kleinen Kindern profitieren vom so genannten Geschwisterbonus: Sie erhalten einen Zuschlag von 10 Prozent des sonst zustehenden Elterngeldes, mindestens aber 75 Euro. Bei Mehrlingsgeburten wird ein Mehrlingszuschlag von 300 Euro für jedes weitere neugeborene Kind gezahlt. Bei Inanspruchnahme des ElterngeldPlus wird das einkommensabhängige Elterngeld auf die Hälfte des beim vollständigen Einkommenswegfall zustehenden Basiselterngeldes begrenzt. Die Mindestbeträge werden halbiert. Das Elterngeld wird beim Arbeitslosengeld II, bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag vollständig als Einkommen angerechnet – dies betrifft auch den Mindestbetrag von 300 Euro. Die genauen Regelungen sind im „Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) (gültig für Geburten ab dem 01.01.2013)“ abrufbar. Das Elterngeld muss schriftlich bei den zuständigen Elterngeldstellen beantragt werden. Die für Kerpen zuständige Elterngeldstelle erreichen Sie wie folgt: ► Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat Amt für Familien, Generationen und Soziales Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim Tel.: 02271 /83 2502 www.rhein-erft-kreis.de 37 Kindergeld Grundsätzlich besteht für alle Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Darüber hinaus kann Kindergeld weiter gezahlt werden, für • Kinder ohne Ausbildungsplatz und ohne einen berufsqualifizierenden Abschluss bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres • Kinder in der Berufsausbildung bis längstens zur Vollendung des 25. Lebensjahres (plus Zeiten von Zivil- oder Wehrdienst, währenddessen kein Anspruch besteht) • Kinder ohne Arbeitsplatz bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres • Kinder, die wegen einer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten (auch über das 25. Lebensjahr hinaus) Zurzeit beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind jeweils 184 €, für das dritte Kind 190 € und für jedes weitere Kind 215 € pro Monat. Eine Einkommensprüfung für Kinder unter 25 Jahren, die sich in einer ersten Berufsausbildung oder einem Erststudium befinden, entfällt ersatzlos. Sie werden seit 2012 ohne weitere Voraussetzungen stets als Kind berücksichtigt. Bei einer zweiten Ausbildung fallen Kindergeld bzw. Kinderfreibeträge nur weg, wenn das Kind neben der Ausbildung noch eine Erwerbstätigkeit von über 20 Wochenstunden ausübt. Angehörige des öffentlichen Dienstes stellen den Antrag bei der mit der Feststzung der Bezüge befassten Stelle des jeweiligen öffentlich-rechtlichen Arbeitsgebers bzw. Dientsherrn. Alle anderen beantragen das Kindergeld schriftlich bei der zuständigen Familienkasse. Die für Kerpen zuständige Familienkasse erreichen Sie wie folgt: ► Familienkasse Brühl Ubierstr. 7-11 50321 Brühl Tel.: 0800 4 5555 30 (gebührenfrei) www.arbeitsagentur.de Betreuungsgeld Seit dem 1. August 2013 haben Eltern Anspruch auf Betreuungsgeld, wenn sie für ihr Kind keine frühkindliche Förderung in öffentlich geförderten Tageseinrichtungen oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege in Anspruch nehmen. Das Betreuungsgeld wird nur für Kinder gezahlt, die nach dem 31. Juli 2012 geboren wurden. Das Betreuungsgeld kann vom 15. Lebensmonat des Kindes an für 22 Lebensmonate gezahlt werden. Wenn die Eltern die zwölf oder vierzehn Elterngeldmonate, die ihnen zustehen, schon vor dem 15. Lebensmonat des Kindes verbraucht haben, kann das Betreuungsgeld ausnahmsweise auch schon vor dem 15. Lebensmonat bezogen werden. Es ist nicht möglich, Elterngeld und Betreuungsgeld gleichzeitig in Anspruch zu nehmen. Das Betreuungsgeld beträgt 150 Euro für Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr. Die Landesregierung hat zum Betreuungsgeld ein eigenes Informationsangebot eingerichtet. Wer mehr über die neue Leistung erfahren möchte, kann seine Fragen entweder telefonisch (0211 - 837 1912) oder per E-Mail unter betreuungsgeld@ mfkjks.nrw.de stellen. Für die Bearbeitung der Betreuungsgeldanträge sind in Nordrhein-Westfalen die Kreise und kreisfreien Städte für das Betreuungsgeld zuständig. Die Anträge können elektronisch oder schriftlich eingereicht werden. Das Formular zur Beantragung des Betreuungsgeldes wird von den zuständigen Behörden im Internet zur Verfügung gestellt. Unterhaltsvorschuss Unterhaltsvorschuss ist eine übergangsweise finanzielle Hilfe für allein Erziehende. Ein Kind erhält Unterhaltsvorschuss, wenn es • bei nur einem Elternteil lebt, der ledig, geschieden, verwitwet oder dauernd getrennt lebend ist, • von dem anderen Elternteil nicht, nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt erhält, • das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder • noch keine 72 Monate Unterhaltsvorschuss bezogen hat. Die monatliche Höhe des Unterhaltsvorschusses beträgt für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 133,00 € und für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres 180,00 €. Dieser muss im Rahmen einer persönlichen Vorsprache beantragt werden. Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis, die Geburtsurkunde des Kindes und ggf. den Heimatpass inkl. Aufenthaltsgenehmigung/-erlaubnis mit. Benötigt wird außerdem eine Kontoverbindung und alle Kontoauszüge der letzten zwei Monate. Falls existent, bitte auch einen Unterhaltstitel (Urkunde, Vergleich, Beschluss, Urteil, Notarvertrag) mitbringen. Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch. Bitte vereinbaren Sie einen Termin! ► Stadt Kerpen Jugendamt Abt. 23.3, Unterhaltsvorschuss Jahnplatz 1; 50171 Kerpen A – J und X - Z Doris Chwalisnki, Zimmer 23 Tel.: 02237/58381 E-Mail: Doris.Chwalinski @stadt-kerpen.de K–Q Angela Pal, Zimmer 24 Tel.: 02237/58140 E-Mail: [email protected] R–W Brigitte Bartsch, Zimmer 24 Tel.: 02237/58267 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Kerpen unter www.stadt-kerpen.de ►Soziales & Bildung ►Kinder ►Finanzielle Hilfen ►Unterhaltsvorschuss Sozialhilfe Hilfe zum Lebensunterhalt Die Sozialhilfe umfasst unter anderem die Hilfe zum Lebensunterhalt. Neben der persönlichen Hilfe zur Überwindung ihrer Notlage umfasst die Hilfe zum Lebensunterhalt (einmalige Beihilfen und laufende Leistungen) nach dem SGB XII (Sozialgesetzbuch, 12. Teil) die Sicherung des laufenden Bedarfs für die Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können. Unter Bedarf fallen z.B. Kosten der Unterkunft, Heizkosten, Körperpflege und Nahrungsmittel. Grundsicherung Bei der Grundsicherung handelt es sich um eine Leistung für Menschen mit geringem Einkommen, die aber gleichzeitig eine der beiden folgenden Bedingen erfüllen müssen: • Vollendung des 65. Lebensjahres oder • Vollendung des 18. Lebensjahres und dauerhaft volle Erwerbsminderung im Sinne der Rentenversicherung. 38 Grundsicherungsleistungen werden nicht gewährt, wenn • einzusetzendes Vermögen vorhanden ist oder • die Bedürftigkeit in den letzten 10 Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt werden. Wer diese Voraussetzungen erfüllt und dauernd in der Bundesrepublik lebt, kann den Anspruch auf Grundsicherungsleistungen prüfen lassen. Anträge auf Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung stellen Sie beim Amt für Soziales, Schule und Integration, Abteilung 22.1, Senioren, Menschen mit Behinderung und soziale Hilfen. Welche Unterlagen Sie für die Prüfung Ihres Anspruchs mitbringen müssen, richtet sich nach den Besonderheiten Ihres Falles. Wenn Sie vor Ihrem Besuch beim Sozialamt einen Termin vereinbaren, wird Ihre Sachbearbeiterin bzw. Ihr Sachbearbeiter Ihnen selbstverständlich die für Ihren konkreten Fall notwendigen Unterlagen mitteilen. ► Stadt Kerpen Fritz Ohrem, Raum 5 Amt für Soziales, Schulen und Integration Abt. 22.1 Soziale Hilfen Stiftsplatz 7c; 50171 Kerpen Tel. 02237/58457 Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Kerpen unter www.stadt-kerpen.de ►Soziales & Bildung ►Kinder ►Finanzielle Hilfen ►Hilfe zum Lebensunterhalt 39 Kerpen-Pass Kerpen-Pass für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld. Durch ihn wird die Möglichkeit der verbilligten Inanspruchnahme folgender städtischer Leistungen eröffnet: Kulturelle Veranstaltungen der VHS oder der Familienbildungsstätten, Übernahme von Restgebühren nach Gebührenermäßigung durch die VHS bzw. die Familienbildungsstätten, Eintrittsermäßigung für städtische kulturelle Veranstaltungen ► Ansprechpartner siehe Punkt Grundsicherung Wohngeld Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für den Wohnraum gewährt. Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von • der Zahl der zum Haushalt gehörenden der Zahl der zum Haushalt gehörenden Personen • der Höhe des Einkommens aller zu berücksichtigender Haushaltdsmitglieder • und der Höhe der anzuerkennenden Miete oder Belastung. Das Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land Nordrhein Westfalen jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Es wird nur auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet (§§ 7, 26 Sozialgesetzbuch I, § 1 Wohngeldgesetz). Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte, die keine Transferleistungen (wie zum Beispiel Sozialgeld, Arbeitslosengeld II) erhalten, tragbar gestaltet werden. Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt. Mietzuschuss können zum Beispiel beantragen: Mieter (auch Untermieter) von Wohnraum; Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung, Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts, Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes; (Mit-) Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen. Lastenzuschuss für den eigengenutzten Wohnraum können zum Beispiel beantragen: Eigentümer eines Eigenheimes, einer Eigentumswohnung, einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle oder Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts (bei Miteigentümern jeder für den von ihm genutzten Wohnraum). Anträge auf Wohngeld stellen Sie beim Amt für Zentrales Bau- und Wohnungsmanagement Abt. 18 Wohnungsmanagement. ► Kolpingstadt Kerpen Amt für Zentrales Bau- und Wohnungsmanagement Abt. 16.3 Wohnungswesen Zimmer 247 Jahnplatz 1, 50171 Kerpen Sandra Weiß, Tel.: 02237/58271 E-Mail: [email protected] Andrea Nobis, Tel.: 02237/58485 E-Mail: [email protected] Marion Schwarz, Tel.: 02237/58484 E-Mail: marion.schwarz @stadt-kerpen.de Barbara Schmitz, Tel.: 02237/58483 E-Mail: barbara.schmitz @stadt-kerpen.de Oskar Fischer, Tel.: 02237/58311 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Kerpen unter www.stadt-kerpen.de ►Planen Bauen ►Wohnungswesen ►Wohngeld Arbeitslosengeld II Mit dem Arbeitslosengeld II ist eine einheitliche Leistung für alle erwerbsfähigen Menschen geschaffen worden, die hilfebedürftig sind, weil sie entweder keine Arbeit haben oder das Arbeitseinkommen nicht ausreicht. Sie können damit ihren eigenen Lebensunterhalt und den ihrer Familie bestreiten. Außerdem wird ihre berufliche Eingliederung umfassend gefördert. Zum einen mit arbeitsmarktbezogenen Leistungen wie Vermittlung, Berufsberatung, Aus- und Weiterbildung sowie der unmittelbaren Förderung der Beschäftigung und zum anderen mit kommunalen Angeboten wie Schuldnerberatung, Suchtberatung, psychosozialer Betreuung und Kinderbetreuung. Damit sind die Grundlagen dafür geschaffen worden, dass auch Menschen, die lange Zeit arbeitslos sind, wieder bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Für die Gewährung dieser Leistungen ist in Kerpen die ARGE Rhein-Erft, Geschäftsstelle Kerpen, zuständig. ► ARGE Rhein-Erft Geschäftsstelle Kerpen Nordring 36-38 50171 Kerpen Tel.: 02237/924190 www.arge-rhein-erft.de Pflegeberatung Pflegebedürftigkeit ist ein Lebensrisiko, das meist überraschend und in jedem Lebensalter eintreten kann. In dieser Situation brauchen die Betroffenen eine auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Beratung. Die Pflegeberatung richtet sich an pflegebedürftige oder von Pflegebedürftigkeit bedrohte Menschen, deren Angehörige sowie an Interessierte und Organisationen. Sie informiert, berät und unterstützt bei der Wahl angemessener Hilfeleistungen im Bereich ambulanter und stationärer Pflege. Die Beratung ist unabhängig und kostenlos und kann bei Bedarf auch zuhause stattfinden. Ich berate Sie gerne in einem persönlichen Gespräch. Bitte vereinbaren Sie einen Termin! ► Stadt Kerpen Pflegeberatung Brigitte Püllen, Tel.: 02237/58435 E-Mail: brigitte.pü[email protected] Stiftsstraße 24-28, 50171 Kerpen Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Kerpen unter www.stadt-kerpen.de ►Soziales & Bildung ►Kinder ►Gesundheit ►Pflegeberatung 40 Kerpener Tafel Die Kerpener Tafel ist ein Team von ca. 35 Personen, die unter der Trägerschaft des Sozialdienstes Katholischer Frauen und Männer (SKFM e.V. im Rhein-Erftkreis) und in Zusammenarbeit mit Kerpener Geschäften, Vereinen und Privatpersonen einwandfreie und überschüssige Lebensmittel sammeln und an Bedürftige ausgeben. Für die Ausgabe der Lebensmittel hat die Ordensgemeinschaft der Salvatorianerinnen der Kerpener Tafel in ihrer Klosterniederlassung in Kerpen-Horrem, Höhenweg 51, Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt. An den Ausgabetagen weisen Anzeigetafeln am Straßenzugang und auf dem Klostergelände zu den Räumlichkeiten hin. Die Ausgabestelle ist etwa fünf Gehminuten vom Horremer Bahnhof entfernt. Die Ausgabe ist jeweils dienstags und samstags in der Zeit von 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Kerpener Tafel unter ► Kerpener Tafel Höhenweg 51, 50169 Kerpen E-Mail: administrator @kerpener-tafel.de Internet: www.kerpener-tafel.de 41 Hilfsfonds „AGK Kerpen“ e. V. Der Hilfsfond „ Kerpener in Not“ e. V. der AGK Kerpen bietet Kerpener Bürgern, welche ARGE-Leistungen beziehen auf Anfrage finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung von Kleidung oder Haushaltsgegenständen oder unterstützt Familien bei der Finanzierung von Freizeitmaßnahmen. ► Hilfsfonds „AGK Kerpen“ e. V. Frau Marlies Stüben Tel.: 0151-52073887 [email protected] Kfd Lädchen Second Hand Laden für Baby und Kinderkleidung und Kommunikationszentrum ► Kerpener Str. 38, 50170 Kerpen Lädchen-Telefon: (02273) 55 07 78 Schuldnerberatung Bei folgenden Organisationen können gegen vorherige telefonische Terminvereinbarung Beratungen durchgeführt werden: ► Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) 02233/79900 ► Caritas-Verband 02233/79900 ► Diakonisches Werk 02232/9465-13,-14,-15 ► Internationaler Bund (IB) 02234/511731, 511722 Wie Sie sich die Zukunft auch ausmalen – wir helfen Ihnen, sie zu gestalten. Das Sparkassen-Finanzkonzept. inbaren präch vere Jetzt Ges , t erfahren und selbs ht. c a m nders was uns a Der Unterschied beginnt beim Namen. Deshalb entwickeln wir mit dem Sparkassen-Finanzkonzept eine ganz persönliche Rundum-Strategie für Ihre Finanzen. Gemeinsam mit Ihnen und abgestimmt auf Ihre Zukunftspläne. Mehr erfahren Sie in Ihrer Kreissparkasse und unter www.ksk-koeln.de im Internet. Wenn’s um Geld geht – s-Kreissparkasse Köln.