Babybegrüßungsbroschüre

Transcrição

Babybegrüßungsbroschüre
Herzlich Willkommen im Leben
Broschüre für Kerpener Babys und Familien
Ausgabe
2015/16
Informationen,
Tipps und Adressen
Caritas - Wir sind für Familien da !
Die Caritas steht Müttern, Vätern und Familien in Kerpen zur Seite, wenn sie
sich überlastet fühlen, Probleme bei der Haushaltsführung, bei der Erziehung und der Entwicklung der Kinder haben, wenn sie Krankheiten und
Krisen durchstehen müssen oder in einer schwierigen sozialen Lage sind.
Die Caritas-Beratungsstellen und weitere Caritas-Einrichtungen bieten
Ihnen:
x
x
x
x
x
x
allgemeine Beratung | Sozialberatung | Suchtberatung | Migrations-Erstberatung
Erziehungs- u. Familienberatung für Eltern, Kinder und Jugendliche
offene Sprechstunden des Caritas-Frühförderzentrum in örtlichen Familienzentren
Familienpflege bei Krankheit | Kur der Mutter
Hilfe auf dem Weg zur Mütter-Kur | Mutter-Kind-Kur |Vater-Kind-Kur
Haushaltsorganisationstraining „HOT“
Caritas-Beratungsstelle
- Sozialberatung, Kurenvermittlung Schulstr. 9-11, 50171 Kerpen
Telefon: 02237/52400
Familienpflege/
Haushaltsorganisationstraining
Reifferscheidstr. 2-4, 50354 Hürth
Telefon: 02233/7990-9118
Caritas-Familienberatung
für Eltern, Kinder und Jugendliche
Mittelstr. 1, 50169 Kerpen-Horrem
Telefon: 02273/8206
Psychosozialer Dienst für Alkoholund Medikamentenabhängige
Erftstr. 5, 50170 Kerpen-Sindorf
Telefon: 02273/52727
Caritas-Frühförderzentrum Rhein-Erft
Friedrich-Bessel-Str. 2, 50126 Bergheim
Telefon: 02271/58107
Fachdienst für Integration und Migration
Reifferscheidstr. 2-4, 50354 Hürth
Telefon: 02233/7990-9164 und –9168
Anonyme Online-Beratung für
verschiedene Problembereiche
www.beratung-caritasnet.de
Kinder sind unsere Zukunft...
Infos: www.caritas-rhein-erft.de Zentrale: 02233/7990-0
Liebe Eltern,
zur Geburt Ihres Babys gratuliere ich Ihnen als Bürgermeister der Kolpingstadt
Kerpen von Herzen und heiße Ihr Kind
in unserer Stadt herzlich willkommen.
Die Geburt eines Kindes ist ein sehr bewegender und bedeutsamer Moment
im Leben und verändert die Welt. Wie
sehr, ist im Vorfeld kaum vorstellbar.
Um gesund aufwachsen zu können,
benötigt ein Kind Liebe, Geborgenheit
und Vertrauen, genauso wie Förderung
und Bildung.
Die Kolpingstadt Kerpen möchte Sie bei
dieser verantwortungsvollen Aufgabe
von Beginn an begleiten, informieren
und unterstützen.
In der Ihnen vorliegenden Broschüre finden Sie neben wichtigen Adressen auch
nützliche Hinweise zur Versorgung, Betreuung und Erziehung Ihres Kindes.
Die Kolpingstadt Kerpen ist darauf bedacht, dass Ihr Kind in einer glücklichen
und zufriedenen Umgebung aufwächst
und Ihnen als Familie ein guter Start in
das neue, aufregende Leben gelingt.
Die Baby-Begrüßungs-Broschüre will Sie
hierbei unterstützen mit einer Vielzahl
von Informationen zur Gesundheit des
Kindes und kindlichen Entwicklung, zu
wirtschaftlichen Hilfen, zu Beratungsund Hilfsangeboten für Eltern, Betreuungsplätzen für Kinder etc.
Gesetzliche Grundlagen, wichtige Tipps
für den Umgang mit dem Kind, Anlaufstellen und vieles mehr sind ebenfalls
zu finden.
Nur wenn wir Kinder annehmen, wie
sie sind, können sie Kinder sein.
Kinder bereichern unsere Gesellschaft
und es obliegt in unser aller Verantwortung, ihnen Liebe und Zuneigung, sowie
Werte, die Halt und Orientierung bieten,
mit auf den Lebensweg zu geben.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und
Ihrem Baby eine glückliche Zukunft in
der Kolpingstadt
Kerpen.
p g
p
Mit den besten Wünschen
Ihr
Dieter Spürck
Bürgermeister
1
Inhaltsverzeichnis
1. Gesund groß werden ................
4
Wichtige Adressen und
Telefonnummern für den Notfall ...
4
Kinder- und Jugendärztliche
Notdienstpraxen ...........................
Familienzentren und
Kindertageseinrichtungen .............. 21
4
Familienbildungsstätten ................ 21
Kinderärztliche Praxen ...................
4
Kinder- und Jugendzentren ........... 21
Krankenhäuser ..............................
4
Ferienkalender ............................... 22
Hilfe für Menschen ohne
Krankenversicherung .....................
5
Schreibabys ...................................
5
Hebammen ...................................
5
Gynäkologen .................................
5
Spielplätze, Bolzplätze,
Skateflächen ................................. 22
Gesundheitsamt ............................
6
Kinder- und Schülerstadtplan ........ 24
Früherkennungsuntersuchungen ...
6
Spielmobil ..................................... 24
Impfkalender ................................
7
Sport ............................................ 24
Logopädische Praxen .....................
7
Schwimmbäder ............................. 24
Ergotherapeutische Praxen ............
7
Musikschulen ................................ 24
Sozialpädiatrische Zentren .............
8
Büchereien .................................... 25
Caritas Frühförderzentrum
Rhein-Erft .....................................
8
Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie- und psychotherapie ....
9
Suchtberatung und Selbsthilfe .......
9
4. Spiel, Sport u. Freizeitangebote 21
Spielgruppen ................................ 21
2. Betreuung ................................... 10
Wellcome – Praktische Hilfe
nach der Geburt ............................ 10
Spielgruppen ................................ 10
Kindertagespflege ......................... 11
Familienzentren ............................. 12
Kindertageseinrichtungen .............. 13
3. Förderung und Bildung ............. 17
PEKiP-Gruppen .............................. 17
Eltern-Kind-Gruppen
(Krabbelgruppen) .......................... 17
Entwicklungstabelle ...................... 18
Jugendverbände ............................ 22
Kerpener Kindertheaterbühne ........ 22
Ferienspiele ................................... 22
Volkshochschule ........................... 25
Freizeiteinrichtungen ..................... 25
Kinder in Kerpen ........................... 25
5. Erziehung und Familie ............... 26
Erzieherische Hilfen (BD)
der Stadt Kerpen ........................... 26
Angebote der Erzieherischen Hilfen
des Jugendamtes der Stadt Kerpen 27
Präventionsstelle des Jugendamtes
der Stadt Kerpen ........................... 28
Pflegekinderdienst (PKD) ............... 28
Psychosozialer Dienst (PSD)
der Stadt Kerpen ........................... 30
Beistandschaften /
Amtsvormundschaften /
Vaterschaftsanerkennungen .......... 30
Migrantenberatung ....................... 31
Spiel- und Bewegungsförderung ... 19
Migrationsberatung der AWO
(für Erwachsene) ........................... 31
Schulen und Schulverwaltung ....... 20
Adoption ...................................... 31
Schulpsychologischer Dienst .......... 20
Familienberatungsstelle
Mittelstraße .................................. 31
Büchereien .................................... 20
2
Katholische Familien- und
Lebensberatung ............................ 31
Sozialpädagogisches Zentrum
(SPZ) Kerpen ................................. 31
Frühe Hilfen –
Präventionsteam ........................... 32
Jugendschutz ................................ 35
Telefon- und Onlineberatung ......... 35
6. Wirtschaftliche Hilfe .................. 36
Elterngeld ..................................... 36
Kindergeld .................................... 37
Wellcome –
Praktische Hilfe nach der Geburt .... 33
Betreuungsgeld ............................. 37
Unterhaltsvorschuss ...................... 38
Begegnungszentrum
Alleinerziehender .......................... 34
Sozialhilfe ..................................... 38
Grundsicherung ............................ 38
Kinderschutzbund Kerpen ............. 34
Kerpen-Pass .................................. 39
Schwangerenberatung .................. 34
Wohngeld ..................................... 39
Frauen helfen Frauen
im Rhein-Erft-Kreis e. V. ................. 35
Arbeitslosengeld II ......................... 40
Pflegeberatung ............................. 40
Anti-Gewalt-Beratung ................... 35
Frauenhaus Rhein-Erft-Kreis e. V. ... 35
Kerpener Tafel ............................... 41
Gleichstellungsstelle der Stadt Kerpen
Ansprechpartnerin für Frauen
aus Kerpen ..................................... 35
Kfd Lädchen .................................. 41
Hilfsfond „AGK Kerpen“ e.V. .......... 41
Schuldnerberatung ....................... 41
Inserentenverzeichnis
Caritas
SPZ
....................
U2
........................
8
Michaelshoven
..........
Freizeitbad De Bütt
.....
23
Sparkasse . . . . . . . . . . . . . . . . . U4
14
Impressum
Herausgeber + Verlag
Gewähr. Der Verlag kann keine Haftung für
etwaige Fehler oder Differenzen übernehmen.
Schadenersatz ist ausgeschlossen.
mediadesign Verlag Moderne Medien
Volker Frücht
Dülkener Straße 5
41334 Nettetal
Telefon 02153-951 3062
Telefax 02153-951 3063
[email protected]
www.mediadesign-verlag.de
Bildnachweis:
Kolpingstadt Kerpen, MEV Verlag GmbH,
Project Photos GmbH & Co. KG, fotolia.de
Layout/Druckvorstufe:
Lieverkus media | www.lieverkus.de
3
Die photomechanische Wiedergabe bedarf der
ausdrücklichen Genehmigung des Verlages. Die
Gesamtherstellung der Druckauflage erfolgt mit
der gebotenen Sorgfaltspflicht, jedoch ohne
Redaktion:
Kolpingstadt Kerpen
Fachbereich Jugend und Soziales
Katrin Kaltenberg
Jahnplatz 1, 50171 Kerpen
Tel: 02237/58-208
[email protected]
www.stadt-kerpen.de
4. Auflage: 2015
Alle Rechte vorbehalten.
1. Gesund groß werden
Im Bereich der Gesundheit bietet die Stadt
Kerpen ein umfangreiches Angebot an
Kinderärzten, Allgemeinmedizinern und
Fachärzten für regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen Ihres Kindes ebenso wie für die
fachgerechte Behandlung bei Verletzungen
und Krankheiten. Von der Soforthilfe beim
„Kleinen Schnupfen“ bis hin zur Therapie
von ernsthaften Erkrankungen und Entwicklungsstörungen: Für fast alle Krankheitsbilder sind Fachärzte in der Nähe.
Wichtige Adressen und Telefonnummern für den Notfall:
► Rettungsdienst 112
► Polizei 110
► Giftrufzentrale Bonn, Tel.: 0228/19240
► ärztlicher Bereitschaftsdienst,
Tel.: 0180/5044100
(außerhalb von Sprechzeiten)
► Notrufnummer der Kinder- und
Jugendärztlichen Notfallpraxis; Uniklinik Köln; Telefon: 0221 478-88999
Kinder- und Jugendärztliche
Notdienstpraxen:
► Kindernotfallambulanz
St.-Marien-Hospital Düren
Hospitalstraße 44, 52353 Düren
Tel.: 02421/805395
► Kinder- und Jugendnotdienstpraxis
Köln-Riehl
Amsterdamer Straße 59, 50735 Köln
Tel.: 0221/8888240
► PraxisNetz Erft
(am Maria-Hilf Krankenhaus)
Klosterstraße 2, 50126 Bergheim
Tel.: 0180/5544100
Kinderärztliche Praxen
► Ralf Groß
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Berliner Ring 1a, 50170 Kerpen
Tel.: 02273/57909
► Gemeinschaftspraxis
Dr. Rolf Wallraf, Facharzt für Kinderund Jugendmedizin, Allergologie
Dr. Brigitta Peters-Wallraf, Fachärztin
für Kinder- und Jugendpsychiatrie
und -psychotherapie
Stiftsplatz 14-16, 50171 Kerpen
Tel.: 02237/922354 und
02237/562386
► Dr. Cordelia Witzel
Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin, Kinderkardiologin
Heerstraße 85, 50169 Kerpen
Tel.: 02237/8055
Krankenhäuser
► Uni-Klinik Köln
Klinik und Poliklinik für Kinderund Jugendmedizin
Kerpener Straße 62, Gebäude 26,
50937 Köln
Tel: 0221/478-4359, Fax:
0221/4784635
Internet: kinderklinik.uk-koeln.de
► Kinderkrankenhaus
Amsterdamer Straße
Amsterdamer Straße 59,
50735 Köln-Riehl
Tel.: 0221/89070,
Fax.: 0221/89075576
Internet: www.kliniken-koeln.de
► St. Katharinen-Hospital Frechen
Kapellenstraße 1-5, 50226 Frechen
Tel.: 02234/502-0, Fax: 02234/50225104
E-Mail: [email protected]
Internet: www.st-katharinen-hospital.de
4
► St.-Marien-Hospital Düren
Hospitalstraße 44, 52353 Düren
Tel.: 02421/8050, Fax: 02421/805575
E-Mail: [email protected]
Internet:
www.marien-hospital-dueren.de
► Maria-Hilf-Krankenhaus Bergheim
Klosterstraße 2, 50126 Bergheim
Tel.: 02271/870, Fax: 02271/87121
E-Mail:
[email protected]
► Marien-Hospital Erfstadt
Münchweg 3,
50374 Erftstadt-Frauenthal
Tel.: 02235/4040, Fax: 02235/2556
E-Mail: [email protected]
► Marien-Hospital Brühl
Mühlenstraße 21-25, 50321 Brühl
Tel.: 02232/740, Fax: 02232/74392
E-Mail: marienhospital
@marienhospital-bruehl.de
Internet: www.marienhospital-bruehl.info
► Sana-Krankenhaus Hürth (Ambulanz)
Krankenhausstr. 42, 50354 Hürth
Tel.: 02233/5940, Fax: 02233/594357
E-Mail: [email protected]
Internet: sana-huerth.de
Hilfe für Menschen ohne Krankenversicherung
► Initiative „Malteser-Migranten-Medizin“
kostenlose, ärztliche Behandlung für
große und kleine Patienten anonym
und unbürokratisch
Malteser Hildegardis-Krankenhaus
Haus Rita
Bachemer Str. 29-33, 50931 Köln
Internet: www.malteser-koeln.de
Tel.: 0221/949760-42
Schreibabys
► Schreibaby- Sprechstunde
Sozialpädiatrisches Zentrum
Rhein-Erft-Kreis
Heinrich-Meng-Institut gGmbH
Buchenweg 9-11
50169 Kerpen
Tel.:02273/9157-0
► Krisentelefon
Hilfen für Eltern mit Schreibabys
0800/7100900
► Schreisprechstunde der
Universitätsklinik Köln
0221/4786643
5
Hebammen
Hebammen Netzwerk Köln e. V.
Jede Frau hat vor, während und nach der
Geburt Anspruch auf Hebammenhilfe
(Mutterschutzgesetz). Wir suchen nach
einer Hebamme mit freien Kapazitäten in
ihrer Nähe!
► Hebammen Netzwerk Köln e. V.
c/o Gesundheitsamt Köln
Neumarkt 15 – 21, 50667 Köln
Tel.: 0221/9469264
E-Mail:
[email protected]
Internet:
www.hebammennetzwerk-koeln.de
Sprechzeiten: Mo-Fr: 9:30 – 12:30 Uhr
► Hebammenpraxis Bauchladen
Zahra Schmitz und Ulrike Zborowska
Heerstraße 85, 50169 Kerpen
Tel.: 02237/6594546,
Fax: 02237/6594547
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bauchladen-kerpen.de
► Martina Kruse
Präventionsteam „Frühe Hilfen“
im Sozialpädagogischen Zentrum
Hüttenstraße 86-88, 50170 Kerpen
Tel.: 02273/5927023 oder 5927024,
Fax: 02273/5927026
E-Mail: [email protected]
Internet: www.spz-kerpen.de
► Svenja Korten
Van-Gogh Str. 1a, 50169 Kerpen
Tel.: 02273/9919515. E-Mail:
[email protected]
Internet: www.hebamme-kerpen.de
► Kati Wilding
Rathausstraße 49, 50169 Kerpen
Tel.: 02273/606690
► Melanie Viehs
Zum Vogelrutherfeld 38a, 50170 Kerpen
Tel.: 02273/566554
E-Mail: [email protected]
Gynäkologen
► Dr. Marianne Hövel und
Dr. Herbert Teufel
Heerstraße 85, 50169 Kerpen
Tel.: 02237/18811
► Frau S. Gail
Rathausstr. 1, 50169 Kerpen-Horrem
Tel.: 02273/8062
► Dr. Sushila Gautam
Hahnenstr. 30, 50171 Kerpen
Tel.: 02237/9294704
► Dr. Manfred Geus
Marienstraße 3, 50171 Kerpen
Tel.: 02237/2033
► Dr. Park Young-Ok
Kerpener Straße 56,
50170 Kerpen-Sindorf
Tel.: 02273/53075
Gesundheitsamt
Frühe Hilfen für Familien in besonderen
Notlagen und schwierigen Lebenssituationen. Die Beratungen sind kostenlos.
► Gesundheitsamt Rhein-Erft-Kreis
Willy-Brandt-Platz 1,
50126 Bergheim und
Friedrich-Ebert-Straße 1, 50354 Hürth
Tel.: 02271/830
E-Mail: [email protected]
Internet: www.rhein-erft-kreis.de
► Frau Karla Mertes (Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenschwester)
Telefon: 02271-83 4555
Mobil: 0151-42658062
E-Mail: Karla.Mertes
@rhein-erft-kreis.de
► Frau Simone Ewertz (Kinderkrankenschwester/Kinderschutzfachkraft)
Telefon: 02271-83 4544
Mobil: 0178-8146014
E-Mail: Simone.Ewertz
@rhein-erft-kreis.de
► Bundesstiftung Mutter und Kind
und Schwangerschaftsberatung
Hildegard Hartmann
Tel.: 02271/834315
E-Mail: hildegard.hartmann
@rhein-erft-kreis.de
Nora Kuckelkorn
Tel.: 02271/834315
E-Mail: nora.Kuckelkorn
@rhein-erft-kreis.de
► Dr. Peter Henzel, Aidsberatung
Tel.: 02271/834311
E-Mail: peter.henzel
@rhein-erft-kreis.de
► Dr. Rotraut Stock Ärztliche Untersuchungen zur Prävention und Förderung
einer altersgerechten Entwicklung,
Kindergarten- und Schuluntersuchungen, Begutachtungen von besonderem
Förderbedarf, Impfungen, Kopfläusebekämpfung etc.
Tel.: 02271/834362
E-Mail: rotraut.stock
@rhein-erft-kreis.de
Früherkennungsuntersuchungen
Diese Untersuchungen sollten sie unbedingt bei Ihrem Kinderarzt wahrnehmen:
U2
U3
U4
U5
U6
U7
U7a
U8
U9
U10
J1
3. – 10
4. – 6
3. – 4.
6. – 7.
10. – 12.
21. – 24.
34. – 36.
43. – 48
60. – 64.
7. – 8.
12. – 15.
Lebenstag
Lebenswoche
Lebensmonat
Lebensmonat
Lebensmonat
Lebensmonat
Lebensmonat
Lebensmonat
Lebensmonat
Lebensjahr
Lebensjahr
„Ich geh zu U – Und Du?“ Mit dieser Frage wirbt das Land NRW für die Teilnahme
an Früherkennungsuntersuchungen. Dass
Kinder gesund groß werden wünschen sich
alle Eltern. Um eine gesunde Entwicklung
zu fördern, gibt es für alle Kinder von der
Geburt bis zum sechsten Lebensjahr zehn
kostenlose Vorsorgeuntersuchungen.
Die Landesregierung möchte die Gesundheit aller Kinder fördern und deshalb
die Inanspruchnahme der U-Untersuchungen steigern und eine regelmäßige Teilnahme an der U-Untersuchung überprüfen um
damit den Kinderschutz zu verbessern. Die
„Zentrale Stelle Gesunde Kindheit“ im Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) erfasst Früherkennungsuntersuchungen, um alle Kinder in NordrheinWestfalen zu erreichen. Die Meldung untersuchter Kinder an das LZG NRW erfolgt nach
der neuen Verordnung ab der U 5 durch die
dazu verpflichteten Ärzte. Dann sind die
Kinder sechs Monate alt. Die Zentrale Stelle ermittelt die Kinder, für die noch keine
Teilnahmemitteilung vorliegt. Rechtzeitig
vor Ablauf des Zeitraumes, in der die Untersuchung hätte durchgeführt werden sollen,
erhalten die Eltern dieser Kinder ein Erinnerungsschreiben. Nach Ablauf dieser Frist
informiert die Zentrale Stelle die zuständigen Jugendämter darüber, welche Kinder
noch nicht bei der Untersuchung waren.
Nach Eingang der Information beim Jugendamt durch das Landeszentrum Gesundheit NRW werden die Eltern erneut
von der Präventionsstelle schriftlich auf6
gefordert, den Untersuchungsnachweis
innerhalb von 14 Tagen nachzureichen.
Wenn sich Eltern überhaupt nicht mit dem
Jugendamt der Stadt Kerpen in Verbindung
setzen, wird Abteilung Erzieherische Hilfen
im Einzelfall über die weitere Vorgehensweise entscheiden. Das Jugendamt der
Stadt Kerpen setzt auf Aufklärung und Einsicht der Eltern. Es geht davon aus, dass für
sie die gesunde Entwicklung ihrer Kinder
eine Selbstverständlichkeit ist und deshalb
die kostenlosen Vorsorgeuntersuchungen
regelmäßig wahrgenommen werden. Mögliche Entwicklungsstörungen können so
rechtzeitig erkannt und behoben werden.
Zumindest aus gesundheitlicher Sicht ist
damit auch für den Schulstart alles geregelt.
Weitere Informationen erteilt die Präventionsstelle des Jugendamtes der Stadt Kerpen
Frau Petra Voss-Briegleb,
Tel.: 02237/ 58-332,
E-Mail: [email protected]
g
Impfkalender
Die jeweiligen aktualisierten Impfempfehlungen der Impf-Kommission am RobertKoch-Institut finden Sie im Internet:
► Robert-Koch-Institut
Nordufer 20, 13353 Berlin
Tel.: 030/187540
Internet: www.rki.de
7
Logopädische Praxen
► Para-Medi-Zentrum
Geschwister-Scholl-Straße 1,
50171 Kerpen
Tel.: 02237/53837,
Fax: 02237/929537
Internet: www.para-medi-zentrum.de
► Ulrike Stricker
Kölner Straße 21-25, 50171 Kerpen
Tel.: 02237-925755
E-Mail: [email protected]
► Martina Fischer und Dieter Schönhals
Kerpener Str. 146, 50170 Kerpen
Tel.: 02237/953939
► Heide Lex
Logopädische Praxis
Habbelratherstraße 1, 50169 Kerpen
Tel.: 02273/914357
Ergotherapeutische Praxen
► Para-Medi-Zentrum
Ergotherapie Birgit Bessem und
Nancy Hamers
Geschwister-Scholl-Straße 1,
50171 Kerpen
Tel.: 02237/53837,
Fax: 02237/929537
Internet: www.para-medi-zentrum.de
► Marita Fischer
Stiftsplatz 14-16, 50171 Kerpen
Tel.: 02237/925725, Fax: 02237/925639
Internet: www.ergotherapie-kerpen.de
► Michael Leckel
Pappelstr. 2, 50169 Kerpen
Tel.: 02237/9747719, Fax: 9747713
Internet: www.ergotherapie-leckel.de
► Inga Petzoldt
Zeißstr. 19, 50171 Kerpen
Tel.: 02237/6037097
WIR SIND EIN ÄRZTLICH GELEITETES, MULTIPROFESSIONELLES
KOMPETENZZENTRUM FÜR DIE BEHANDLUNG VON KINDERN
UND JUGENDLICHEN MIT CHRONISCHEN ERKRANKUNGEN,
ENTWICKLUNGSSTÖRUNGEN UND BEHINDERUNGEN.
Buchenweg 9-11 • 50169 Kerpen • Tel.: 02273 / 9157-0 • Fax: 02273 / 9157-22
e-mail: [email protected]
Sozialpädiatrische Zentren
Sozialpädiatrische Zentren (SPZ) sind spezialisierte Einrichtungen zur Behandlung von
Kindern und Jugendlichen bei Erkrankung
im Zusammenhang mit Entwicklungsstörungen, Behinderungen, Verhaltensauffälligkeiten oder seelischen Störungen
► Sozialpädiatrisches Zentrum
Rhein-Erft-Kreis
Interdisziplinäre Diagnostik, Beratung
mit Erstellung eines Behandlungsplans
und Therapie zum frühstmöglichen
Zeitpunkt.
Koordination ärztlicher, psychologischer, therapeutischer, pädagogischer
und sozialer Tätigkeit.
Verlaufsuntersuchungen und Begleitung des Kindes/Jugendlichen und der
Familie.
Stärkung der Ressourcen des Kindes/
Jugendlichen und der Familie.
Sicherung/Optimierung der sozialen
Integration in Familie und Umfeld.
Vernetzung mit anderen Institutionen
und Behandelnden.
Buchenweg 9-11, 50169 Kerpen-Horrem
Telefonische Anmeldung:
02273/91570, Fax: 02273/915722
E-Mail: [email protected]
Homepage:
www.spz-rhein-erft-kreis.de
WWW.SPZ-RHEIN-ERFT-KREIS.DE
► Sozialpädiatrisches Zentrum der
Universitätsklinik Köln
Joseph-Stelzmann-Straße 9,
50924 Köln
Tel.: 0221/478-4359,
Fax: 0221/478-4635
► Sozialpädiatrisches Zentrum Kinderkrankenhaus Amsterdamer Straße
Amsterdamer Straße 59, 50735 Köln
Tel.: 0221/89075567,
Fax: 0221/89075496
Caritas Frühförderzentrum Rhein-Erft
Das Caritas-Frühförderzentrum Bergheim
ist zuständig für Kinder mit Entwicklungsauffälligkeiten und Behinderungen, die im
Rhein-Erft-Kreis wohnen und noch nicht die
Schule oder einen heilpädagogischen/integrativen Kindergarten besuchen. Eltern, die
eine Entwicklungsverzögerung oder – störung vermuten, können ihr Kind im Rahmen
der offenen Anlaufstelle anmelden.
Die Kosten werden auf Antrag vom
Sozialhilfeträger und den Krankenkassen
übernommen. Darüber hinaus finanziert
der Träger selbst bzw. der Förderverein weitere Maßnahmen durch Spenden.
► Caritas-Frühförderzentrum Rhein-Erft
Ansprechpartnerin:
Dorothee Kamps-Wannagat
Friedrich-Bessel-Str. 2, 50126 Bergheim
Tel.: 02271/58107, Fax: 02271/758279
E-Mail: fruehfoerderzentrum
@caritas-rhein-erft.de
8
Kinder- und Jugendlichenpsychiatrieund psychotherapie
► Kathryn Frerker
Hauptstraße 121,
50169 Kerpen Horrem
Tel.: 02273/9819650
Fax: 02273/9819651
► Brigitta Peters-Wallraf
Stiftsplatz 14-16, 50171 Kerpen
Tel.: 02237/922354,
Fax.: 02237/922355
► Klinikum der Universität zu Köln
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters
Robert-Koch-Straße 10, Gebäude 53,
50931 Köln
Mo.- Fr.: 8:30 – 17:00 Uhr,
Tel.: 0221/478-0, Fax.: 0221/89450
Internet: www.kjp-uni-koeln.de
Notfall-Nummer: 0221/47889450
Mo.-Fr.: 17:00 bis 8:30 Uhr, Sa,
So 24 Stunden
► Tagesklinik Pionierstraße Köln
Klinik für Ambulanz für Kinder- und
Jugendpsychiatrie und Psychotherapie
Pionierstr. 19, 50735 Köln
Tel.: 0221/9765160,
Fax.: 0221/97651640
E-Mail: [email protected]
Internet:
www.tagesklinik-pionierstrasse.de
9
Suchtberatung und Selbsthilfe
► IBS Bergheim
Beratung und Information
zu Suchtlösungen
Kölner Straße 14, 50126 Bergheim
Tel.: 02271/47640,
Fax: 02271/476422
E-Mail: [email protected]
Internet: [email protected]
► Sucht- und Gewaltprävention des
Kreisverbandes der Arbeiterwohlfahrt
Präventionsmaßnahmen innerhalb
und außerhalb von Schulen, Elterninformationsveranstaltungen, Lehrerfortbildungen
Nordring 52, 50171 Kerpen
Tel.: 02237/55280, Fax: 02237/55310
E-Mail: [email protected]
Internet: www.awo-bm-eu.de
► Psychosozialer Dienst für Alkohol- und
Medikamentenabhängige
Kostenlose Beratung für Betroffene und
deren Angehörige bei Alkohol- und
Medikamentenabhängigkeit,
Rolf Illner, Diplomsozialarbeiter und
Leiter der Beratungsstelle
Frau Pütz
Erftstraße 5, 50170 Kerpen
Tel.: 02273/52727, Fax 02273/953464
E-Mail: psychosozialer-dienst
@critas-rhein-erft.de
Internet: www.caritas.erzbistum-koeln.de
► Anonyme Alkoholiker (AA)
Selbsthilfegruppe für Alkoholiker, Kontaktstelle Köln
Domstraße 58, 50668 Köln
Tel.: 0221/312424 und 19295
E-Mail: aa-kontakt
@anonyme-alkoholiker.de
Internet: www.anonyme-alkoholiker.de
► Selbsthilfe
Vermittlung der Selbsthilfegruppen
Rhein-Erft-Kreis
Kreishaus Bergheim
Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim
Tel.: 02271/83-0,
Fax: 02271/832311
Internet:
www.selbsthilfegruppen-rhein-erft.de
2. Betreuung
Die Stadt Kerpen bietet verschiedene Betreuungsmöglichkeiten, die auf individuelle
Bedürfnisse von Familien abgestimmt sind:
Krabbel- und Spielgruppen, Kindertagespflegestellen sowie Spielgruppen und Kindertagesstätten in unterschiedlicher Trägerschaft. Integrative Gruppen fördern durch
ihre Angebote das Aufwachsen von behinderten und nicht behinderten Kindern.
Wellcome – Praktische Hilfe nach der
Geburt
Im ersten Lebensjahr des Kindes erhalten
Sie für einige Wochen und Monate individuelle Hilfe. Eine ehrenamtliche Mitarbeiterin kommt ein- bis zweimal in der Woche
für zwei bis drei Stunden zu Ihnen nach
Hause. Weitere Informationen finden Sie
auf Seite 31
Spielgruppen
Ein Angebot für Kinder
ohne ihre Eltern
Spielgruppen sind feste Gruppen, in denen sich Kinder regelmäßig zwei bis drei
Mal wöchentlich für maximal 12 Stunden
in der Woche treffen. Während dieser Zeit
haben sie die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit Gleichaltrigen sowie eine
behutsame Ablösung vom Elternhaus und
die Eingewöhnung in eine kleine Gruppe.
Die Spielgruppe wird von einer pädagogischen Fachkraft geleitet und durch eine
weitere Kraft ergänzt. Weil in Spielgruppen
Kinder einen Teil des Tages ohne Ihre Eltern
betreut werden, unterliegen diese der Betriebserlaubnispflicht gemäß §45 SGB VII.
Spielgruppen finden Sie in folgendem Stadtteil:
Buir
► Wichtelclub
Träger: AWO Ortsverein Buir,
Broichstraße 10, 50171 Kerpen-Buir
Ansprechpartnerinnen:
Frau Kohlsted, Tel.: 02275/6901
und
Frau Grüning, Tel.: 02275/4370
10
Eine umfangreiche Auflistung von Spielgruppen finden Sie unter:
www.stadt-kerpen.de ►Soziales & Bildung
►Kinder ►Betreuungs- und Bildungsangebote ►Spielgruppe
Kindertagespflege
Die Kindertagespflege ist ein eigenständiges, familienunterstützendes Betreuungsangebot. Die gesetzliche Grundlage findet
sich im Sozialgesetzbuch VIII (§22 ff). Die
Kindertagespflege soll:
• die Entwicklung eines Kindes zu einer
eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern
• die Erziehung und Bildung in den
Familien unterstützen und ergänzen
• den Erziehungsberechtigten dabei
helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.
Die Stadt Kerpen bietet:
• Werbung, Beratung und Überprüfung
von geeigneten Kindertagespflegepersonen
• Erteilung der Pflegeerlaubnis
(§ 43 SGB VIII)
• Organisation und Begleitung von
Qualifikations- und Fortbildungsmaßnahmen
• Informationen und Beratung für
Erziehungsberechtigte
• Bedarfsgerechte Vermittlung des
Kindes in eine geeignete Kindertagespflegestelle
• Finanzielle Förderung in den gesetzlich
vorgegebenen Fällen
Sie suchen eine Tagespflegeperson?
Sie möchten Tagespflegeperson
werden?
Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch. Bitte vereinbaren Sie einen
Termin!
► Stadt Kerpen
Jugendamt
Abt. Kindertagesbetreuung
Jahnplatz1; 50171 Kerpen
11
Liane Brucchi, Zimmer 34
Dipl.-Sozialarbeiterin;
Fachberaterin für Kindertagespflege
Tel.: 02237/58231
[email protected]
@
p
Eva Schiffer; Zimmer 45
Fachberaterin für Kindertagespflege
Tel.: 0237/58315
[email protected]
@
p
Sie haben Fragen zur Finanzierung
der Kindertagesspflege?
► Claudia Nelissen, Zimmer 34
Sachbearbeiterin Kindertagespflege/
Elternbeiträge
Tel.: 02237/58202
[email protected]
Weitere Infos finden Sie auch unter
www.stadt-kerpen.de ►Soziales & Bildung
►Kinder ►Betreuungs- und Bildungsangebote ►Tagespflege
Familienzentren
Familien sind heute in der Erziehung ihrer
Kinder immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Durch individuelle Beratung und Begleitung unterstützen die Kindertageseinrichtungen sie in unterschiedlichen Lebenssituationen. Kindertageseinrichtungen sollen neben ihrem Bildungs-,
Erziehungs- und Betreuungsauftrag zu
Knotenpunkten des familienunterstützenden Netzwerks in den Kommunen werden.
Sie bieten aufgrund ihres Sozialraumbezuges, der frühen Erreichbarkeit, bestehender
Angebotsstruktur und der Akzeptanz der
Eltern optimale Grundvoraussetzungen
für die Weiterentwicklung zu Familienzentren und sind daher besonders geeignet,
niedrigschwellige und wohnbereichsnahe
Angebote der Familienförderung vorzuhalten. Ziele sind die Vereinbarkeit von Familie
und Beruf, Unterstützung von Familien in
ihren Alltagsfragen, Sicherung des Übergangs der Kinder in die Schule, Stärkung
der Bildungskompetenz von Kindern und
Eltern, Stärkung der Erziehungsfähigkeit
von Eltern, Orientierung am Sozialraum
und Stärkung der Lebensqualität. Dabei
sind die Konzepte der Familienzentren so
individuell wie die jeweiligen Stadtteile, in
denen die Kitas liegen.
Kerpen
► Städt. Kindertageseinrichtung
Sonnenschein
(unter 2-Jährige und integrative
Einrichtung)
Limburger Straße 86 a, 50171 Kerpen
Leitung: Frau Höschler
Tel.: 02237 – 3931
E-Mail: KitaSonnenschein
@netcologne.de
► Kath. Kindergarten St. Vinzenz
(unter 3-Jährige und integrative
Einrichtung)
Vinzenzstraße 2, 50171 Kerpen
Leitung: Frau Hein
Tel.: 02237 – 2309
E-Mail: [email protected]
Internet: famzen-st-vinzenz.jimdo.com
Brüggen
► AWO Kindergarten Sonnenblume
(unter 2-Jährige und integrative
Einrichtung)
Taunusstraße 44, 50169 Kerpen
Leitung: Frau Müller
Tel.: 02237 – 63530
E-Mail [email protected]
Horrem
► Städt. Kindertageseinrichtung Spielkiste
(unter 3-jährige und integrative Einrichtung)
Merodestraße 31- 37, 50169 Kerpen
Leitung: Frau Weinrich
Tel.: 02273 – 4654
E-Mail: [email protected]
► Kath. Kindergarten Christus König
(unter 3-jährige und integrative Einrichtung)
Dechant-Buff-Straße 2-4,
50169 Kerpen
Leitung: Frau Bock
Tel.: 02273 – 4899
E-Mail: [email protected]
Buir
► Städt. Kindertageseinrichtung Klein Föß
(unter 2-Jährige)
Broichstraße 12, 50170 Kerpen
Leitung: Frau Schlößer
Tel.: 02275 – 914591
E-Mail: [email protected]
Sindorf
► Montessori Kinderhaus St. Maria Königin
(unter 3-Jährige und integrative Einrichtung)
Goethestraße 23, 50170 Kerpen
Leitung: Frau Mülthaler
Tel.: 02273 – 55892
E-Mail: [email protected]
Im Verbund:
Städt. Kindertageseinrichtung Wibbelstätz
Am Keuschenend 34, 50170 Kerpen
Leitung: Frau Meffert
Tel.: 02273 – 52995
E-Mail: [email protected]
mit
Städt. Kindertageseinrichtung Hummelburg
Zum Vogelruther Feld 44, 50170 Kerpen
Leitung: Herr Wainwright
Tel.: 02273 – 599007
E-Mail: [email protected]
12
Kindertageseinrichtungen
Neben der Erziehung in der Familie werden durch ein Miteinander von Eltern,
Erzieherinnen und Erziehern Kinder in Tageseinrichtungen angemessen betreut und
gefördert. In einem geschützten Rahmen
erhalten sie die Möglichkeit sich frei zu
entfalten und individuell zu entwickeln.
Das Spielen und Lernen, wie auch das Leben in einer Gruppe, bietet Kindern einen
großen Erfahrungsraum. In den Einrichtungen wird neben dem einrichtungsspezifischen Konzept die Bildungsvereinbarung
des Landes NRW umgesetzt. Eine besondere Wichtigkeit kommt hierbei der Sprachförderung für alle Kinder zu. Kinder mit
besonderem Sprachförderbedarf, der sich
aus dem Sprachstandsfeststellungsverfahren
der Vierjährigen, dem so genannten „Delfin
4-Test“ ergibt, werden zusätzlich gefördert.
Kindertageseinrichtungen mit ihren unterschiedlichen Buchungsformen (25, 35 oder
45 Stunden) und Betreuungsmöglichkeiten
sind ein Teil der Erziehung von Kindern und
der Lebensplanung ihrer Familien. Die Zeit
im Leben von Kindern vor der Einschulung
hat einen massiven Einfluss auf das weitere
Leben. Was ein Kind in diesen ersten Jahren
lernt, prägt entscheidend die Persönlichkeit. Die allgemeine Lebenseinstellung des
Kindes sowie sein Lern- und Sozialverhalten
werden in dieser Zeit entscheidend beeinflusst. Die gesetzliche Grundlage findet sich
im Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz).
Die Anmeldung eines Kindes in einer
Kindertageseinrichtung findet direkt vor
Ort bei der Leitung statt. Nach vorheriger
Terminvereinbarung besteht immer die
Möglichkeit, die Einrichtung persönlich
kennen zu lernen, sich über Arbeitsweise,
Platzangebot, Betreuungsmodelle und Öffnungszeiten zu informieren.
13
Kerpen:
► Städt. Kindertageseinrichtung Panama
(unter 3-Jährige)
Neustraße 76, 50171 Kerpen
Leitung: Frau Bremke.
Tel.: 02237 – 923500
E-Mail: [email protected]
► Kath. Kindergarten St. Vinzenz
(unter 3-Jährige und integrative Einrichtung)
Vinzenzstraße 2, 50171 Kerpen
Leitung: Frau Hein
Tel.: 02237 – 2309
E-Mail: [email protected]
► Städt. Kindertageseinrichtung
Sonnenschein
(unter 2-jährige und integrative
Einrichtung)
Limburger Straße 86 a, 50171 Kerpen
Leitung: Frau Höschler
Tel.: 02237 – 3931
E-Mail: KitaSonnenschein
@netcologne.de
► Kath. Kindergarten St. Quirinus
(unter 2-Jährige)
Piusstraße 6, 50171 Kerpen
Leitung: Frau Ebeling
Tel.: 02237 – 4233
E-Mail: [email protected]
► Ev . Kindergarten Unterm Regenbogen
(unter 2-Jährige)
Schulstraße 30, 50171 Kerpen
Leitung: Frau Mertineit
Tel.: 02237 – 2430
E-Mail: Unterm.regenbogen
@t-online.de
► AWO Kindergarten Flohzirkus
(unter 2-Jährige)
Jülicher Straße 30, 50171 Kerpen
Leitung: Frau Mand/Frau Becker
Tel.: 02237 – 54429
E-Mail: [email protected]
► Städt. Kindertageseinrichtung
Kleine Strolche (unter 3-Jährige)
Uhlandstraße 47, 50171 Kerpen
Leitung: Frau Briefs
Tel.: 02237 – 3317
E-Mail: kleinestrolche
@netcologne.de
Türnich Brüggen Balkhausen
► Kath. Kindergarten St. Joseph
(unter 3-Jährige)
Raphaelstraße 18 a, 50169 Kerpen
Leitung: Frau Wildenburg
Tel.: 02237 – 7488
E-Mail: [email protected]
► Kath. Kindergarten St. Rochus
(unter 2-Jährige)
Heerstraße 154, 50169 Kerpen
Leitung: Frau Effertz
Tel.: 02237 – 8700
E-Mail: [email protected]
► Städt. Kindertageseinrichtung
Mühlenbachkinder
(unter 2-Jährige)
Pappelstraße 5, 50169 Kerpen
Leitung: Frau Kaci
Tel.: 02237 – 8687
Außenstelle:
Städt. Kindertageseinrichtung Erfttalweg
Erfttalweg 4, 50169 Kerpen
Tel.: 02237 – 7899
E-Mail: Kita-Muehlenbach
@netcologne.de
► Ev. Kindergarten
Kirchweg 10, 50169 Kerpen
Leitung: Frau Nevermann
Tel.: 02237 – 9799275
E-Mail: [email protected]
► AWO Kindergarten Sonnenblume
(unter 2-Jährige und integrative Einrichtung)
Taunusstraße 44, 50169 Kerpen
Leitung: Frau Müller
Tel.: 02237 – 63530
E-Mail: [email protected]
Horrem
► Kath. Kindergarten Christus König
(unter 3-Jährige und integrative
Einrichtung)
Dechant-Buff-Straße 2-4,
50169 Kerpen
Leitung: Frau Bock
Tel.: 02273 – 4899
E-Mail: [email protected]
Mit Menschen Perspektiven schaffen.
Erfahrene Mitarbeiter der Diakonie Michaelshoven
und des Neukirchener Erziehungsvereins unterstützen
Familien sowie Kinder und Jugendliche mit und ohne
Behinderung.
Wir sind für Sie da:
bei Fragen zur Erziehung der Kinder,
in Krisensituationen oder
bei der Bewältigung des Alltags.
Wir sind für Sie da im Rahmen von Hilfen zur
Erziehung nach §§ 27ff SGBVIII und schaffen mit Ihnen
neue Perspektiven in schwierigen Lebenssituationen.
Büro für Flexible Hilfen
Hahnenstraße 26 , 50171 Kerpen
Andrea Tefehne | Editha Schack
Telefon: 02237/92913-16
[email protected]
[email protected]
14
► Städt. Kindertageseinrichtung
Bottenburg
Habbelrather Straße 10,
50169 Kerpen
Leitung: Frau Petritsch
Tel.: 02273 – 4972
E-Mail: [email protected]
► Städt. Kindertageseinrichtung Spielkiste
(unter 3-Jährige und integrative Einrichtung)
Merodestraße 31- 37, 50169 Kerpen
Leitung: Frau Weinrich
Tel.: 02273 – 4654
E-Mail: [email protected]
► Käpt’n Browser Kita Spatzennest
(unter 2-Jährige)
Graf-Berghe-von-Trips-Ring 204,
50169 Kerpen
Leitung: Frau Reimer
Tel.: 02273 – 69110
E-Mail: [email protected]
► Städt. Kindertageseinrichtung
Erftpiraten
(unter 3-Jährige)
An der alten Kreisbahn 2,
50169 Kerpen
Leitung: Frau Isbanner
Tel.: 02273 – 5947980
E-Mail: Kita-Erftpiraten
@netcologne.de
► Städt. Kindertageseinrichtung
Löwenzahn
Glück-Auf-Straße 11, 50169 Kerpen
Leitung: Frau Engel
Tel.: 02273 – 3466
E-Mail: Kita-loewenzahn
@netcologne.de
► Fröbel Kita Wunderkind
(unter 2-Jährige)
Am Wingertsberg 8, 50169 Kerpen
Leitung: Frau Kalcher
Tel.: 02273 – 9386977
E-Mail: Wunderkind-Kerpen
@froebel-gruppe.de
15
Blatzheim, Manheim, Buir
► Städt. Kindertageseinrichtung
Rasselbande (unter 2-Jährige)
Kerpener Weg 14-16, 50171 Kerpen
Leitung: Frau Steinke-Werres
Tel.: 02275-9187648
E-Mail: [email protected]
► Städt. Kindertageseinrichtung
Pusteblume (unter 3-Jährige)
Esperantostraße 20, 50170 Kerpen
Leitung: Frau Niederklapfer
Tel.: 02275 – 203203
E-Mail: KitaPusteblume
@netcologne.de
► Kath. Kindergarten St. Michael
(unter 2-Jährige und integrative
Einrichtung)
Neuer Weg 34, 50170 Kerpen
Leitung: Frau Dahmen
Tel.: 02275 – 7446
E-Mail: kiga-st.michael-buir
@t-online.de
► Privater Kindergarten Minimumm
Elisabethstraße 25, 50171 Kerpen
Leitung: Frau Muhr
Tel.: 02275 – 912017
E-Mail: leitung
@kindergarten-minimumm.de
► Städt. Kindertageseinrichtung
Klein Föß (unter 2-Jährige)
Broichstraße 12, 50170 Kerpen
Leitung: Frau Schlößer
Tel.: 02275 – 914591
E-Mail: [email protected]
Sindorf
► Montessori Kinderhaus
St. Maria Königin (unter 3-Jährige und
integrative Einrichtung)
Goethestraße 23, 50170 Kerpen
Leitung: Frau Mülthaler
Tel.: 02273 – 55892
E-Mail: [email protected]
► Ev. Kindergarten Zipfelmütze
(unter 2-Jährige)
Augsburger Straße 21, 50170 Kerpen
Leitung: Frau Löffler
Tel.: 02273 – 52417
E-Mail: [email protected]
► Ev. Kindertagesstätte Vogelnest
(unter 2-Jährige)
Pfarrer-Stratmann-Str. 35, 50170 Kerpen
Leitung: Frau Brausen
Tel.: 02273 – 9819777
E-Mail: [email protected]
► Städt. Kindertageseinrichtung
Tausendfüßler
(unter 2-Jährige und integrative Einrichtung)
Alfred-Döblin-Straße 35, 50170 Kerpen
Leitung: Frau Kulbatzki
Tel.: 02273 – 55366
E-Mail: Kita-tausendfuessler
@netcologne.de
► Städt. Kindertageseinrichtung
Wibbelstätz (unter 3-Jährige)
Am Keuschenend 34, 50170 Kerpen
Leitung: Frau Meffert
Tel.: 02273 – 52995
E-Mail: [email protected]
► Privater Kindergarten Pänz
(unter 2-Jährige)
Brucknerstraße 7, 50170 Kerpen
Leitung: Frau Heinen
Tel.: 02273 – 52922
E-Mail: Kindergartenleitung
@paenz.net
► Städt. Kindertageseinrichtung
Zauberwald
Nordstraße 49, 50170 Kerpen
Leitung: Frau Rabiega
Tel.: 02273 – 594647
E-Mail: [email protected]
► Städt. Kindertageseinrichtung
Hummelburg
Zum Vogelruther Feld 44,
50170 Kerpen
Leitung: Herr Wainwright
Tel.: 02273 – 599007
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen zu Kindertageseinrichtungen und Familienzentren erhalten
Sie bei der
► Stadt Kerpen,
Jugendamt
Abteilung Kindertagesbetreuung
Jahnplatz 1, 50171 Kerpen
Fachberatung für die Stadtteile Kerpen,
Horrem, Türnich, Brüggen, Balkhausen
Doris Kurm, Zimmer 44
Tel.: 02237 / 58238
E-Mail: [email protected]
@
p
und
Fachberatung für die Stadtteile Sindorf,
Manheim, Blatzheim, Buir
Anja Zänkert, Zimmer 35
Tel.: 02237 / 58135
E-Mail: [email protected]
16
3. Förderung und Bildung
Jedes Kind hat sein individuelles Tempo
und braucht seine eigene Zeit, um sich zu
entwickeln. Einen groben Überblick über
die Entwicklung Ihres Kindes in den ersten
sechs Lebensjahren zeigt die nachfolgende
Tabelle (Folgeseite). Bei größeren Abweichungen fragen Sie am besten bei Ihrem
Kinderarzt nach.
Weitere PEKiP-Gruppen erfahren Sie durch
Nachfrage bei der
PEKiP-Gruppen
PEKiP-Gruppen
(Prager-Eltern-Kind-Programm) sind ein spezielles konzeptionelles
Angebot für Kinder ab der 4. bis 6. Lebenswoche. Hier treffen sich Eltern mit ihren
Babys in kleinen Gruppen. Spiel- und Bewegungsanregungen stehen im Mittelpunkt
der Gruppenarbeit und sind dem jeweiligen Entwicklungsstand des Kindes angemessen. Das PEKiP Konzept unterstützt den
Aufbau der positiven Beziehung zwischen
Eltern und Kind durch gemeinsames Erleben von Bewegung und Spiel und Freude.
Fragen Sie in ihrem örtlichen Familienzentrum nach:
Die Familienzentren in Ihrer Nähe bieten
ebenfalls verschiedene Krabbel- und Spielgruppen an.
In Kerpen finden Sie eine PEKiP-Gruppe
in der
► Städtische Kindertageseinrichtung
Spielkiste
Leitung: Frau Weinrich
Merodestr. 31-37, 50169 Kerpen
Tel.: 02273/4654
E-Mail: [email protected]
► AWO Kindergarten Sonnenblume
Leitung: Frau Müller
Taunusstraße 44
Tel.: 02237 - 63530
17
► AWO Bergheim
Zeißstr. 1, 50126 Bergheim
Tel.: 02271/60325, Fax: 02271/60345
E-Mail: h.borchardt-klug
@awo-bm-eu.de
Eltern-Kind-Gruppen (Krabbelgruppen)
Ein Angebot für Kinder mit ihren Eltern
Kleine Kinder sind sehr neugierig. Sie
wollen viel entdecken, erfahren und wissen, und sie möchten Kontakt knüpfen
zu anderen Kindern und Erwachsenen.
In den Eltern-Kind-Gruppen können sie
im Kontakt mit Gleichaltrigen ihre Kräfte erproben, Grenzen setzen und achten
lernen, das eigene Spielen kreativ gestalten und das soziale Miteinander einüben.
Und sie können es genießen, Mama oder
Papa einmal ganz für sich allein zu haben.
Mütter und Väter erleben, wie bereichernd
es ist, sich vom Kind in sein Spiel und seine
Welt mit einbeziehen zu lassen. Bei den Treffen haben die Eltern die Möglichkeit, Kontakte zu knüpfen, Erfahrungen auszutauschen und Erziehungsfragen zu diskutieren.
Die Kursleitung gestaltet den Spielraum,
gibt Anregungen und Informationen,
schafft Gesprächsraum für Fragen aus dem
Familien- und Erziehungsalltag. Sie begleitet und leitet die Gruppe unter Einbeziehung der Interessen und Wünsche von
Kindern und Eltern.
Alter
1. – 3.
Monat
4. – 6.
Monat
Allgemeines
– kann saugen und schlucken
– kann schreien
– kann jemanden anschauen,
der mit ihm spricht
– kann strampeln und sich
bewegen
– kann Gurgellaute und
d
vokalähnliche Laute macchen
– kann den Kopf leicht anheben
– erkennt Mama und Papa und – dreht den Kopf
evtl. Geschwister
– kann sich vom Bauch auf
– anwortet mit Geräuscheen,
wenn es angesprochen wird
– kann unterscheiden, wie
man mit ihm spricht, z.B.
liebevoll oder verärgert
– untersucht Gegenstände
mit dem Mund
– drückt mit unterschiedliccheen
Schreien verschiedene Beedü
ürnisse aus
– sitzt erst mit und später
ohne Hilfe
– erkennt gewohnte Tätigkeeitten
wieder
– erkennt vertraute Gesichter
– versteht das Wort „nein“
– erzeugt mit Freude Geräusche
– erkennt Gegenstände, die
man ihm benennt
– beobachtet die Tätigkeiten
anderer Menschen
– „fremdelt“ gegenüber nicht
vertrauten Personen
– kann Geräusche richtig
einordnen (z.B. Telefon)
den Rücken drehen
– kann etwas festhalten
– greift und hält Dinge gezielt – nachahmen von Sprechlau
uteen
fest
– ist sich bewusst, dass sein
– kann in etwas hineinbeißen
Schreien Aufmerksamkeit
erregt
– kann sich hochziehen
– schiebt und zieht gerne
Dinge
– erzählt gern und kann Lautte
mit Bewegungen kombinieereen
– sitzt auf einem Stuhl
– Kopfnicken und Kopfschüttteln
n
– kann krabbeln bzw. macht
– erfüllt einfache Anweisungen erste Versuche zu laufen
10. – 12.
Monat – schaut gezielt dorthin, wo
etwas heruntergefallen ist
– malt gerne
2.
Lebensjahr
Kommunikattio
on
– reagiert auf Geräusche
– reagiert auf seinen Namen
7. – 9.
Monat
Motorik
– schaut gerne Bücher an,
hört gerne Geschichten
– zeigt mit einem Finger auf
Gegenstände, die es haben
möchte
– krabbelt Treppen rauf und
runter
– kann einzelne Dinge
benennen
– variiert zwischen Tonhöhen
n
und Lautstärken
– kann einfache Gesten, wie
winken einsetzen
– spricht 2-3 Wortsätze
– erkundet seine Umgebung
– benennt sich selbst mit deem
Vornamen
– baut Türme aus Bausteinen
– spricht in der Dritten Perso
on
von sich (Sie oder Er)
– erste Versuche selbstständig
zu essen
– gelegentlich sind kleine Wutanfälle Ihres Kindes norm
mal
– klettert auf Möbel
– kann Kreise, gerade Linien
etc. malen
– kann hüpfen und auf Zehen – spricht von sich nun in der
Ersten Person (Ich)
spitzen laufen
– entwickelt seinen eigenen
3.
– rennt auch gern mal oder
– benutzt Pronomen
LebensWillen (Trotzphase)
bleibt zur genaueren Beob(mein, dein etc.)
jahr
achtung stehen (Vorsicht im – führt gelegentlich Selb
– Rituale z.B. eine Gute-NachtbstStraßen verkehr)
Geschichte geben dem Kind
gespräche
Sicherheit
18
Eltern-Kind-Gruppen in Kerpen
► Krabbeltreff
der Ev. Kirchengemeinde Kerpen
Ev. Gemeindehaus,
Eingang Vinzenzstraße
Frau Stahl, Tel. 02237/971710
Eltern-Kind-Gruppen in Mödrath
► Kath. Pfarrgemeinde
St. Quirinus Mödrath
Pfarrheim St. Quirinus, Piusstraße
Info: Pfarrbüro, Tel.: 02237/2316
Eltern-Kind-Gruppen in Brüggen
und Türnich
► Sozialdienst Kath. Frauen (SKF)
Geburtsvorbereitung, Stillgruppen, Babymassage, Frühstückstreff, Bambinitreff,
Gruppe: wenn Eltern Paare werden
Türnich, Heerstraße 89
Ansprechpartnerin: Frau Pilger,
Tel.: 02237/658512
Eltern-Kind-Gruppen in Horrem,
Götzenkirchen und Neu-Bottenbroich
► Eisenbahner Sportverein Horrem
Mehrzweckhalle Mittelstraße
Ansprechpartnerin: Frau Esser,
Tel.: 02273/8447
► Ev. Kirchengemeinde Horrem
Ev. Gemeinderaum,
Mühlengraben 10 – 14
Ansprechpartnerin: Frau Erkens,
Tel.: 02273/68895
► Kath. Bildungswerk Götzenkirchen
Pfarrheim St. Cyriakus,
Hauptstraße 382
Ansprechpartnerin: Frau Schiffer,
Tel.: 02273/2786
E-Mail: [email protected]
► Kath. Bildungswerk Neu-Bottenbroich
Kath. Kindergarten Christus König,
Sistenichstraße 41 – 45
Ansprechpartnerin: Frau Klein,
Tel.: 02237/972503
► SC Buchenhöhe
Vereinspavillon
Tel.: 02273/565080
Internet: www.sc-buchenhoehe.de
19
Eltern-Kind-Gruppe in Buir
► Ev. Kirchengemeinde Buir
Evangelisches Gemeindezentrum,
Bahnstraße 42
Tel.: 02275/320
Eltern-Kind-Gruppen in Sindorf
► Ev. Kirchengemeinde Sindorf
Ev. Gemeindezentrum Sindorf,
Augsburger Straße 23
Ansprechpartnerinnen:
Frau Mohnert, Tel.: 02273/911411 und
Frau Dröge, Tel.: 02273/565756
► Kath. Frauengemeinschaft Sindorf
Kath. Pfarrheim Sindorf,
Kerpener Straße 36
Tel.: (Kfd-Lädchen) 02273/550778
E-Mail: [email protected]
► Sozialdienst Kath. Frauen (SKF)
Jugendzentrum Sindorf (Kükenclub),
Hüttenstraße 86 – 88
Ansprechpartnerin: Frau Pilger,
Tel.: 02237/658612
Das aktuelle Angebot aller Spielgruppe im
Stadtgebiet Kerpen fingen Sie im Internet
unter www.stadt-kerpen.de ►Soziales
& Bildung ►Kinder ►Betreungs- und Bildungsangebote ►Spielgruppen
Spiel- und Bewegungsförderung
► Eltern-Kind-Turnen, Kinderturnen
Allgemeiner Sportverein Kerpen e.V.
Tannenweg 5, 50169 Kerpen
Tel.: 02273/8827
E-Mail: [email protected]
Internet: www.asv-kerpen.de
► Kinderturnen, Kinderschwimmen
ESV 1925 Horrem e.V.
Hauptstraße 379, 50169 Kerpen
Tel.: 02273/2200
E-Mail: [email protected]
Internet: www.esvhorrem.de
► Kinderturnen
Judoverein Samurai Kerpen e.V.
Bredaer Straße 17a, 50171 Kerpen
Tel.: 02237/3977, Fax: 02237/659789
E-Mail: [email protected]
Internet: www.samuraikerpen.de
► Kinderturnen, Kinderschwimmen
Schwimmverein Horrem-Sindorf e.V.
Kerpener Str. 76, 50170 Kerpen
Tel.: 02273/593031
E-Mail: [email protected]
Internet: www.sv-hs.de
► Kinderturnen, Mutter-Kind-Turnen,
Kinderschwimmen
Turnverein Viktoria Blatzheim 1920 e.V.
Haagstraße 127, 50171 Kerpen
Tel.: 02275/7978
Internet: www.tvblatzheim.de
► Kinderturnen, Mutter-Kind-Turnen,
Kinderschwimmen
TV Germania Manheim 1887 e.V.
Haagstraße 57, 50171 Kerpen
Tel.: 02275/6382,
E-Mail: vorstand
@tvgermaniamanheim.de
Internet: www.TVGermaniaManheim.de
► Kinderturnen, Mutter-Kind-Turnen
VfL Mödrath 1965 e.V.
Johann-Sebastian-Bach-Str. 4,
50171 Kerpen
Tel.: 02237/2456, Fax: 02237/925783
E-Mail: [email protected]
Internet: www.vflmoedrath.de
► Kinderturnen, Mutter-Kind-Turnen
TUS 1889 Buir e.V.
Zum Schlicksacker 1, 50170 Kerpen
Tel.: 02275/8900
E-Mail: [email protected]
Internet: www.tus-buir.de
► Kinderturnen, Eltern-Kind-Turnen
TV Alpenglühn Balkhausen 1900 e.V.
Postfach 4246, 50169 Kerpen
Tel.: 02237/657671
E-Mail: [email protected]
Internet: www.tv-alpengluehn.de
In dieser Broschüre sind beispielhaft Sportvereine aufgeführt, in denen Turnen oder
Sport mit und für Kleinkindern durchgeführt wird. Informationen über alle Sportvereine in Kerpen erhalten Sie auf der Internetseite der Stadt Kerpen unter
www.stadt-kerpen.de ►Soziales & Bildung
►Kinder ►Sportbroschüre oder Sportvereine
Weitere Informationen erhalten Sie von
den Kollegen der Abteilung Kultur und
Sport, Städtepartnerschaft und Tourismus
► Gerd Effertz, Jahnhalle
Tel.: 02237/58375
E-Mail: gerd.effertz@
stadt-kerpen.de
und
Eduard Nagel, Jahnhalle
Tel.: 02237-58377
E-Mail: [email protected]
Informationen über Sportvereine des gesamten Rhein-Erft-Kreises erhalten Sie beim
► KreisSportBund Rhein-Erft e.V.
Chaunyring 11, 50126 Bergheim
Tel.: 02271/43057
E-Mail: [email protected]
Internet: www.ksb-rhein-erft.de
Schulen und Schulverwaltung
Informationen über die Grundschulen in
Kerpen erhalten Sie auf der Internetseite
der Stadt Kerpen unter
www.stadt-kerpen.de ►Soziales & Bildung
►Kinder ►Grundschulen
Die Kolleginnen des Amtes für Soziales,
Schulen und Integration
► Gisela Drawanz, Zimmer 41
(Amtsleiterin) Tel.: 02237/58374
E-Mail: gisela.drawanz
@stadt-kerpen.de
und
Sylvia Rieker, Zimmer 40
Tel.: 02237/58373
E-Mail: [email protected]
beantworten Ihnen zum Thema Schulen
gerne Ihre Fragen.
Schulpsychologischer Dienst
Beratung und Unterstützung bei Schulproblemen, schulischen Konflikten, Verhaltensauffälligkeiten, etc.
► Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat
Amt für Schule und Weiterbildung
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Tel.:02271/83-4006
Internet: www.rhein-erft-kreis.de
Büchereien:
Die Stadt Kerpen hat die Aufgaben der
öffentlichen Büchereiversorgung der Katholischen Kirchengemeinde St. Martinus
übertragen, die für die Stadt Kerpen die
Aufgaben einer Stadtbücherei wahrnimmt.
Eine Auflistung der jeweiligen Katholischen
öffentlichen Büchereien finden sie im Internet unter www.stadt-kerpen.de ►Soziales
& Bildung ►Bildungsangebote ►Büchereien
20
4. Spiel, Sport und Freizeitangebote
Die Stadt Kerpen verfügt über eine Vielzahl
von Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung
für Kinder und deren Eltern. Ob Sie sich mit
Ihrem Kind für ein individuelles Hobby, den
Breitensport, Kindergruppen, Ferienprogramme oder Feste und Aktionen für die
ganze Familie interessieren, es findet sich
für jeden etwas.
Spielgruppen
Ein Angebot für Kinder ohne ihre
Eltern – Über die verschiedenen Angebote für Kinder unter drei Jahren finden Sie
detaillierte Informationen unter Punkt 2
„Betreuung“ in dieser Broschüre oder auf
www.stadt-kerpen.de ► Soziales & Bildung
► Kinder ► Betreuungs- und Bildungsangebote ► Spielgruppen.
► Für Sie zuständig:
Anja Zänkert
Rathaus, Zimmer 35, 02237/58135
[email protected]
21
Familienzentren und
Kindertageseinrichtungen
Familienzentrum – was ist das? – Detaillierte Informationen über die zertifizierten Familienzentren finden Sie unter Punkt
2 „Betreuung“ in dieser Broschüre oder auf
www.stadt-kerpen.de ► Soziales & Bildung
► Kinder ► Freizeit ► Familienzentren.
Anschriften und Informationen der insgesamt 33 Kindertageseinrichtungen im Kerpener Stadtgebiet finden Sie ebenfalls unter Punkt 2 „Betreuung“ in dieser Broschüre
oder auf www.stadt-kerpen.de ► Soziales
& Bildung ► Kinder ► Betreuungs- und
Bildungsangebote ► Kindertageseinrichtungen.
► Für Sie zuständig:
Doris Kurm, Fachaufsicht
Rathaus, Zimmer 44, 02237/58238
[email protected]
Anja Zänkert, Fachaufsicht
Rathaus, Zimmer 35, 02237/58135
[email protected]
Familienbildungsstätten
Mal raus von zuhaus! – Der Rhein-ErftKreis betreibt zwei Jugend- und Familienbildungsstätten in Blankenheim in der Eifel
sowie in Guidel in der Bretagne. Beide Häuser verfügen über familiengerechte Zimmer.
Die Infrastruktur und die Umgebung bieten
jeweils hervorragende Möglichkeiten für
die Durchführung erfolgreicher Freizeitund Bildungsmaßnahmen. Im Jugendhof
Finkenberg können Familien auch privat
Urlaub machen. Weitere Einrichtungen
sind in einer Linksammlung auf www.stadtkerpen.de ► Soziales & Bildung ► Familien
► Betreuungs- und Bildungsangebote ►
Familienbildungsstätten zu finden.
► Für Sie zuständig:
Thomas Kümpel
Rathaus, Zimmer 19, 02237/58222
[email protected]
Kinder- und Jugendzentren
Breakdance und Internet – Dies sind nur
zwei von 100 Angeboten, die man in den
acht dezentralen Kerpener Jugendzentren
wahrnehmen kann. Rund 20 hauptamtliche
pädagogische Mitarbeiter/innen und sorgen
dort für Action – und das immer am Puls der
Zeit! Sie stehen auch gerne für Eltern als Ansprechpartner/innen zur Verfügung. Nachmittags ist für Kinder, abends für Jugendliche geöffnet. Die Teilnahme am normalen
Tagesprogramm ist in der Regel kostenlos.
Alle Einrichtungen arbeiten auf der Qualitätsbasis des Freizeitstättenplanes Kerpen
und nehmen darüber hinaus am Wirksamkeitsdialog teil. Alle Infos zu den Jugendzentren sind in einer halbjährlich aktualisierten
Broschüre übersichtlich zusammengefasst.
Sie ist aus dem Internet unter www.stadtkerpen.de ► Kultur & Freizeit ► Broschüren
► Jugendzentren herunter ladbar.
► Für Sie zuständig: Thomas Kümpel,
Rathaus, Zimmer 19, 02237/58222
[email protected]
Ferienkalender
Meer oder Mittelgebirge? – Gerade in
der Schule und zum ersten Mal alleine von
zu Hause weg? 16 Jahre, Urlaub mit den
Eltern? Ob nun eine Schnupperwoche in
der Eifel, ein Zeltlager an der Ostsee oder
Erlebnisurlaub in der Bretagne: Mit dem Ferienkalender der Stadt Kerpen haben Sie den
Überblick. Er ist ganzjährig tagesaktuell auf
www.stadt-kerpen.de ► Kultur & Freizeit ►
Broschüren ► Ferienkalender veröffentlicht.
► Für Sie zuständig: Thomas Kümpel,
Rathaus, Zimmer 19, 02237/58222
[email protected]
Jugendverbände
Von den Pfadfindern bis zur Jugendfeuerwehr – Ins Zeltlager mit dem Jugendrotkreuz? Musikalische Ausbildung im
Tambourcorps? Fahnenschwenken bei den
Jungschützen? Oder lieber an schweres
Gerät bei der Jugendfeuerwehr? Nichts ist
unmöglich: Rund 300 ehrenamtliche Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter bieten in
11 Jugendverbänden mit 50 Ortsgruppen
Freizeitbeschäftigung nach Maß und dies
speziell für Kinder ab Grundschulalter oder
aber in Jugendgruppen ab Teenyalter. Die
Kerpener Jugendverbände sind im Stadtjugendring Kerpen zusammengeschlossen.
Dieser feierte im Jahr 2008 sein 30-jähriges
Bestehen. In einer tagesaktuellen Broschüre
sind alle Informationen zu den Jugendverbänden übersichtlich zusammengefasst.
Sie ist erhältlich unter www.stadt-kerpen.
de ► Kultur & Freizeit ► Broschüren ► Jugendverbände.
► Für Sie zuständig: Thomas Kümpel
Rathaus, Zimmer 19, 02237/58222
[email protected]
Kerpener Kindertheaterbühne
Jim Knopf und Hexe Lilli – Der eine war
schon da, die andere mittlerweile auch –
auf der Kerpener Kindertheaterbühne.
Die aufwändige Fahrt in die Großstadt ist
überflüssig geworden: Im Winterhalbjahr
von Oktober bis März gibt es jeden Monat
ausgesuchte Kindertheaterstücke zu familienfreundlichen Preisen immer sonntags
nachmittags im Capitol-Theater in Kerpen.
Auch die Veranstaltungen im Sommerhalbjahr an anderen Aufführungsorten oder
„auf der grünen Wiese“ findet man übersichtlich zusammengestellt in Quartalsprogrammen auf www.stadt-kerpen.de ►
Kultur & Freizeit ► Broschüren ► Kerpener
Kindertheaterbühne.
► Für Sie zuständig: Thomas Kümpel
Rathaus, Zimmer 19, 02237/58222
[email protected]
Ferienspiele
Ferien in Kerpen, nichts liegt näher!
– Wer nicht verreisen will oder kann, hat
nach spätestens 15 Fußminuten die örtliche Ferienspielaktion in seinem Stadtteil
erreicht. Ganztagesbetreuung, Mittagessen, Ausflüge, Sport, Spiel, Spannung und
vieles mehr direkt vor der Haustür! Der Anmeldebeginn ist in Regel am ersten Donnerstag im Februar. Einen Handzettel mit
allen Informationen gibt’s auf www.stadtkerpen.de ► Kultur & Freizeit ► Broschüren ► Ferienspiele.
► Für Sie zuständig: Manfred Manzke
Rathaus, Zimmer 17, 02237/58211
[email protected]
22
Kinder- und Schülerstadtplan
Ganz schön viel los in Kerpen! – Damit
niemand den Überblick verliert: Mit dem
erstmals in 2009 herausgegebenen Kinder- und Schülerstadtplan der Stadt Kerpen
hat man alle Freizeitangebote auf einen
Blick. Der Plan ist von Kindern für Kinder
gestaltet worden und sollte in keiner Familie fehlen. Wer ihn noch nicht hat, kann
ihn sich beim nächsten Besuch im Rathaus
an der Information kostenlos abholen oder
ihn auf www.stadt-kerpen.de ► Soziales &
Bildung ► Soziales & Bildung aktuell (rechte Spalte) ► Kinder- und Schülerstadtplan
herunterladen.
► Für Sie zuständig:
Ingrid Hildemann-Wilms
Außenstelle Kölner Straße 27,
02237/2194
[email protected]
Spielmobil
Nix los in Deinem Wohnumfeld? – Macht
nichts! Von Mai bis Oktober fährt das Spielmobil der Stadt Kerpen dienstags bis freitags die Stadtteile Brüggen, Kerpen, Horrem
und Sindorf an. Ein 7,5-Tonner voller Spielgeräte und Bastelmaterialien kommt genau
dahin, wo viele Kinder wohnen, sodass diese ihr Wohnumfeld für Spiel und Bewegung
„erobern“ können. Auf den festen Standplätzen kann man seinem Bewegungsdrang
und seiner Kreativität freien Lauf lassen, sich
mit Freunden treffen, Neues ausprobieren
oder einfach nur quatschen. Mehr Infos auf
www.stadt-kerpen.de ► Soziales & Bildung
► Kinder ► Freizeit ► Spielmobil.
► Für Sie zuständig:
Das Spielmobilteam
Außenstelle Kölner Straße 27,
02237/658760
[email protected]
Sport
Fit werden und fit bleiben! – In Kerpen
gibt es eine Vielzahl von Sportvereinen, die
fast alle Bereiche abdecken. In einem Vereinswegweiser sind alle Sportvereine mit
ihrem jeweiligen Angebot zusammengefasst und mit entsprechenden Kontaktadressen und Ansprechpartnern aufgeführt.
Diese Broschüre und weitere Informationen finden Sie auf www.stadt-kerpen.de
► Kultur & Freizeit ► Sport.
► Für Sie zuständig: Herr Effertz
Jahnhalle 1.OG, 02237/58375
[email protected]
Schwimmbäder
Wasserratten aufgepasst! – Neben dem
neuen Hallenbad Kerpen für den Schulund Vereinssport steht der Öffentlichkeit
das Freibad Türnich und das zwischen Horrem und Sindorf gelegene Vierjahreszeitenbad Erftlagune zur Verfügung: Eine Badelandschaft mit über 1.200 m² Wasserfläche, einem großen Freibadbereich, Sauna,
Sonnenbänken und Gastronomie. Weitere
Informationen auf www.erftlagune.de und
www.stadt-kerpen.de ► Kultur & Freizeit
► Schwimmbäder.
► Für Sie zuständig: Frau Neubacher
Erftlagune, 02273/9872011
[email protected]
Musikschulen
Ein Instrument erlernen – und dabei
nicht weit fahren müssen: Die Stadt Kerpen
ist zusammen mit Bedburg, Bergheim, Elsdorf und Pulheim im „Zweckverband Musikschule La Musica“ organisiert. Aber auch
private Musikschulen bieten vor Ort ihre
Dienste an. Informationen hierzu erhalten
Sie auf www.stadt-kerpen.de ► Soziales &
Bildung ► Kinder ► Betreuungs- und Bildungsangebote ► Musikschulen.
► Für Sie zuständig:
Birgit Immisch
Jahnhalle, 02237/58323
[email protected]
24
Büchereien
Lesen macht schlau! – Die Stadt Kerpen
hat die Aufgabe der öffentlichen Büchereiversorgung der Katholischen Kirchengemeinde St. Martinus übertragen, die für
die Stadt Kerpen die Aufgaben einer Stadtbücherei wahrnimmt. Diese hochmoderne
Bücherei finden Sie in der Stiftsstraße 27 in
Kerpen. Weiterhin stehen der Öffentlichkeit
die Schulbibliotheken des Schulzentrums
Horrem/Sindorf und des Europagymnasiums sowie die kath. öffentlichen Büchereien in fast jedem Stadtteil zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie auf
www.stadt-kerpen.de ► Kultur & Freizeit
► Freizeit & Ferien ► Büchereien.
► Für Sie zuständig: Birgit Immisch
Jahnhalle EG, 02237/58323
[email protected]
Volkshochschule
Man lernt nie aus! – Die Stadt Kerpen ist
im „Zweckverband Volkshochschule (VHS)
Bergheim“ organisiert. Über das vielfältige
Angebot der VHS Bergheim können Sie sich
informieren auf www.stadt-kerpen.de ► Soziales & Bildung ► Kinder ► Betreuungsund Bildungsangebote ► Volkshochschule
oder direkt auf www.vhs-bergheim.de.
► Für Sie zuständig: Birgit Immisch
Jahnhalle EG, 02237/58323
[email protected]
25
Freizeiteinrichtungen
Was gibt’s sonst noch? – Neben den öffentlichen und vereinsgebundenen Freizeitangeboten gibt es im Stadtgebiet Kerpen
auch eine ganze Reihe von attraktiven und
ortsnahen Freizeiteinrichtungen in privater
Hand, die oftmals eine Fahrt in die Großstadt
überflüssig machen. Hier eine kleine Auswahl: Kino, Kartbahn, Kinderspielpark, Reiterhof, Musikschule… Die vollständige Linksammlung gibt es auf www.stadt-kerpen.de
► Soziales & Bildung ► Kinder ► Freizeit ►
Kommerzielle Freizeiteinrichtungen.
► Für Sie zuständig: Thomas Kümpel
Rathaus, Zimmer 19, 02237/58222
[email protected]
Kinder in Kerpen
Finden statt suchen! – Alle Informationen speziell für Kinder und Eltern findet man jetzt gleich auf einen B(K)lick.
Hierzu gehört natürlich auch eine Übersicht mit Veranstaltungen nur für Kinder
(aber Eltern dürfen schon mitkommen).
www.stadt-kerpen.de ► Startseite unten links ► Kinder in Kerpen ► diverse
Links.
► Für Sie zuständig:
Thomas Kümpel
Rathaus, Zimmer 19, 02237/58222
[email protected]
5. Erziehung und Familie
Jugendamt
Beratung und Unterstützung
Die erste Zeit mit Ihrem Baby ist aufregend,
spannend und gleichzeitig auch manchmal
sehr anstrengend.
Und außerordentlich wichtig: In den
ersten drei Lebensjahren werden die Weichen für die zukünftige Entwicklung Ihres
Kindes gestellt. In dieser Zeit möchten wir
Sie als Jugendamt gerne begleiten und Ihnen bei Bedarf mit Rat und Tat zur Seite
stehen.
► Dieter Spürck,
Erster Beigeordneter
Therese Landscheidt,
Leitung Jugendamt
Erzieherische Hilfen (BD)
der Stadt Kerpen
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu diesem Thema:
Was Ieistet die Jugendhilfe?
Jeder junge Mensch hat das Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. (§1,
Abs. 1 Kinder- und Jugendhilfegesetz)
Die Jugendhilfe soll dazu beitragen, dass
dieses Recht verwirklicht wird.
Sie hat deshalb folgende Aufgaben:
1. Förderung der Entwicklung junger
Menschen
2. Beratung und Unterstützung bei der
Erziehung
3. Schutz von Kindern und Jugendlichen
vor Gefahren für ihr Wohlergehen
4. Schaffung von positiven Lebensbedingungen und einer kinderfreundlichen
Umgebung
Was brauchen Kinder?
Kinder brauchen für ihr Wohlergehen fünf
grundlegende Dinge:
• Schutz und Sicherheit
Schutz vor Gewalt und Gefahren,
Beaufsichtigung
• Zuverlässigkeit
Körperliches Wohlbefinden,
Ernährung, Bekleidung, Pflege,
Schlafplatz, Gesundheitsfürsorge
• Soziale Bindungen
Ansprache, Blickkontakt, Nähe, Betreuung,
Freiräume, soziale Kontakte
• Liebe und Wertschätzung
Zuwendung, Aufmerksamkeit, interesse,
Wärme, respektvoller Umgang
• Anregung und Förderung
Beschäftigung, Spiel- und Lernangebote,
Förderung der Entwicklung
Wer ist für die Pflege und Erziehung von
Kindern zuständig?
Mutter und Vater sind im Regelfall Inhaber des Personensorgerechtes und tragen
die Verantwortung für die Erziehung und
das Wohlergehen ihres Kindes. Pflege und
Erziehung sind das natürliche Recht der
Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die
staatliche Gemeinschaft. (§1,Abs.2 Kinderund Jugendhilfegesetzt).
Kinderschutz und staatliche Mitverantwortung
Seit dem 01.01.2012 gilt das Bundeskinderschutzgesetz, ein Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz
(KKG). Ziel des Gesetzes ist es, das Wohl
von Kindern und Jugendlichen zu schützen
und ihre körperliche, geistige und seelische
Entwicklung zu fördern.
26
Schutzauftrag des Jugendamtes
Von einer Kindeswohlgefährdung spricht
man, wenn ein Kind oder ein Jugendlicher
in einen schwerwiegenden und dauerhaften Schaden erleidet, z.B. durch Vernachlässigung, sexuelle Gewalt oder Misshandlung.
Wenn Eltern nicht ausreichend für ihr
Kind und die Erfüllung seiner Bedürfnisse
sorgen können, wird nach unserem geltenden Recht von ihnen erwartet, dass sie
die nötige Hilfe annehmen, um die Gefährdung ihres Kindes abzuwenden. Sind sie
dazu nicht bereit oder nicht in der Lage,
hat das Jugendamt das Familiengericht
anzurufen, damit es eine Entscheidung für
das Kind trifft. Kindertageseinrichtungen,
Schulen, Ärzte und Träger der Jugendhilfe
sind ebenfalls dem Schutz des Kindeswohls
verpflichtet.
Wie nimmt das Jugendamt seinen Hilfeauftrag wahr?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Jugendamtes organisieren vielfältige Angebote der Erziehungs- und Familienberatung, Elternbildung, sowie ein breites
Spektrum an pädagogischen und praktischen Erziehungshilfen. Einen guten Überblick, was Jugendämter leisten bietet die
Broschüre der Bundesarbeitsgemeinschaft
der Landesjugendämter.
27
Angebote der Erzieherischen Hilfen
des Jugendamtes der Stadt Kerpen
Die Bezirkssozialarbeit ist eine Anlaufstelle für alle Menschen, die sich Sorgen um
die Entwicklung eines Kindes bzw. eines
Jugendlichen machen. Insbesondere auch
Kinder und Jugendliche können sich, wenn
sie Probleme haben, an die Mitarbeiter/innen des Bezirksdienstes wenden.
Der Bezirksdienst des Jugendamtes der
Stadt Kerpen bietet Dienstleistungen in
vielen sozialen Bereichen an. Alle Familienmitglieder erhalten Beratung und Unterstützung. Außerdem vermittelt der Bezirksdienst Hilfen:
• in persönlichen und wirtschaftlichen
Notsituationen
• bei Familien- und Partnerkonflikten
• bei Schwierigkeiten in der Versorgung
und Erziehung von Kindern
• bei Fragen zu Trennung / Ehescheidung
und Sorgerechtsregelung
• in Lebenskrisen und bei psychischen
Belastungen
• zur Versorgung von Familien in Notsituationen
Der Bezirksdienst ist Anlaufstelle für Kinder,
Jugendliche und Erwachsene bei Gewalt,
Gefährdung sowie bei Vernachlässigung
und leitet entsprechende Schutzmaßnahmen ein.
Diese Hilfen stehen allen Kerpenerinnen
und Kerpenern kostenlos zur Verfügung
und werden vertraulich behandelt.
Die Bezirkssozialarbeit wird auch auf
Initiative Dritter tätig. Sie macht Hausbesuche und bei Bedarf arbeitet Sie mit Schulen
und anderen Institutionen und Ämtern zusammen.
Die für Sie zuständigen Bezirkssozialarbeiter/innen der Erzieherischen Hilfen sind
nach Stadtteilen geordnet. Der Abteilungsleiter und die Gruppenleitungen der Erzieherischen Hilfen helfen Ihnen gerne weiter,
um den für Sie zuständigen Sozialarbeiter
Broschüre: „Was Jugendämter leisten“
Herausgeber: Bundesarbeitsgemeinschaft
Landesjugendämter
www.unterstuetzung-die-ankommt.de
oder Sozialarbeiterin zu finden. www.
stadt-kerpen.de ► Soziales und Bildung ►
Familien ► Beratung und Unterstützung
► Erzieherische Hilfen
Rathaus Kerpen, Erdgeschoss
Jahnplatz 1, 50171 Kerpen
► Abteilungsleiter:
Herr Hannemann, Zimmer 55,
Tel.: 02237 – 58313
E-Mail [email protected]
► Gruppenleitung / Koordination:
Frau Motzfeld, Zimmer 53,
Tel.: 02237 – 58244
Präventionsstelle des Jugendamtes der
Stadt Kerpen
Die Präventionsstelle des Jugendamtes der
Stadt Kerpen bietet Information über Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung. Eltern sowie werdende
Mütter und Väter sollen über Leistungsangebote im örtlichen Einzugsbereich zur
Beratung und Hilfe in Fragen der Schwangerschaft, Geburt und der Entwicklung des
Kindes in den ersten Lebensjahren informiert werden. (§ 2 Abs. 1 KKG)
Ein Ziel der Präventionsstelle ist es Familien und insbesondere deren Kindern bei
Bedarf zeitnah Leistungen der allgemeinen
Förderung der Erziehung anzubieten. Eine
wichtige Aufgabe hierbei ist die systematische und frühe Förderung der Entwicklung
von Kindern, unterstützt durch die Begleitung des Auf- und Ausbau eines breit angelegten Trägernetzwerkes in der Kolpingstadt Kerpen.
Die Präventionsstelle bietet allen Eltern neugeborener Kinder einen Babybegrüßungsbesuch an. Die Besuche werden
durch Familienhebammen des Präventionsteams „Frühe Hilfen“ des Sozialpädagogischen Zentrums durchgeführt. In einem
persönlichen Gespräch mit der Hebamme
haben Eltern die Möglichkeit alle vielfältigen Fragen rund um Kind und Familie zu
stellen. Die Hebamme kennt sich gut in
Fragen rund um das Thema Kinder und
Familie aus und sie kann wertvolle Informationen über hilfreiche Personen, Institutionen und Angebote im Stadtgebiet Kerpen
oder näherer Umgebung bieten. Als Begrüßungsgeschenk bringt die Hebamme einen
Rucksack mit Informationsmaterialien für
die junge Familie mit. Wenn Eltern nicht
zu Hause besucht werden möchten, können sie sich die Informationsmaterialien im
Rathaus der Stadt Kerpen, in der Präventionsstelle abholen.
Die Präventionsstelle des Jugendamtes
der Stadt Kerpen steht Bürgerinnen und
Bürgern für alle Fragen, Wünsche und weiteren Anregungen im Bereich der Frühen
Hilfen zur Verfügung.
Bereits ab Schwangerschaft können sich
werdende Eltern und junge Familien an die
Präventionsstelle wenden. Gerne informieren wir Sie über die Angebote von Beratungsstellen, Ärzten, Fördereinrichtungen,
Spielgruppen, Familienzentren, Kindertagesstätten, Schulen und Vereinen in ihrer
Nähe. Auf Wunsch kann hier auch der erste
Kontakt hergestellt werden.
► Jahnplatz 1, 50171 Kerpen
Katrin Kaltenberg, Zimmer: 12,
Tel.: 02237 – 58-208
E-Mail: [email protected]
► Barbara Jerg, Zimmer: 12;
Tel.: 02237- 58 - 293
j g@
p
E-Mail: [email protected]
Pflegekinderdienst (PKD)
Kinder gehen ihren Weg – Pflegefamilien
können sie begleiten!
Nicht alle Kinder können bei ihren Eltern
leben; die Gründe hierfür sind vielfältig.
Eine Pflegefamilie gibt diesen Kindern
Halt und Stabilität. Sie ermöglicht es ihnen,
in einem liebevollen, familiären Umfeld
aufzuwachsen, wenn möglich, ohne den
Kontakt zu ihren leiblichen Eltern zu verlieren.
28
Der Pflegekinderdienst der Stadt Kerpen
begleitet und unterstützt Pflegekinder und
Pflegeeltern auf ihrem gemeinsamen Weg
in die Verselbstständigung.
Wir bieten Ihnen:
• Informationen rund um die Aufnahme
eines Pflegekindes
• Teilnahme an Vorbereitungsseminaren
für Pflegepersonenbewerber
• Ausführliche Gespräche im Rahmen
Ihrer Bewerbung
• Vermittlung von Kindern in geeignete
Pflegefamilien
• Hilfeplanung
• Begleitung und Unterstützung im gesamten Hilfeprozess, sowie bei Krisen
und Fragen
• Organisation und Begleitung von Besuchskontakten zu den leiblichen Eltern
• Zahlung von Pflegegeld und individuellen Beihilfen
Folgende Formen der Hilfe sind möglich:
Fremdpflege:
Die Hilfe ist auf Dauer, bis zur Verselbstständigung des Kindes, angelegt. Eine
Rückkehr des Kindes in seine Herkunftsfamilie ist aus unterschiedlichsten Gründen nicht möglich. Dennoch finden, falls
möglich und sinnvoll, regelmäßige, vom
Jugendamt begleitete Besuchskontakte mit
den leiblichen Eltern statt.
Verwandtenpflege:
Auch diese Hilfe ist auf Dauer angelegt.
Das Kind wird im Rahmen einer Verwandtenpflege (z.B. bei den Großeltern) durch
den Pflegekinderdienst betreut.
Kurzzeitpflege:
Sie kümmern sich um das Kind, dessen
Eltern die Betreuung vorübergehend, z.B.
wegen Krankheit, Haft etc., nicht sicherstellen können. Die Kurzzeitpflege ist eine
zeitlich eng begrenzte Unterbringung.
29
Familiäre Bereitschaftsbetreuung:
Es kommt vor, dass Kinder aufgrund einer
Gefährdungssituation in Obhut genommen werden müssen. Für diesen Fall brauchen wir Familien, die bereit sind, ein Kind
kurzfristig bei sich aufzunehmen bis es zu
einer Klärung der Situation gekommen ist.
Die Zeitspannen hierfür sind sehr unterschiedlich, können von wenigen Tagen bis
zu eineinhalb Jahren beanspruchen. In dieser Zeit wird geklärt, ob das Kind zurück
zu seinen Eltern kehren kann, oder in eine
andere Hilfemaßnahme, z.B. eine Dauerpflege weitervermittelt wird.
Sie haben Interesse an der Aufnahme eines
Pflegekindes?
Gerne informieren wir Sie in einem Gespräch über Ihre persönlichen Voraussetzungen und die verschiedenen Formen, die
ein Pflegeverhältnis annehmen kann.
Bitte wenden Sie sich an:
► Frau Mertens
Tel: 02237-58117
[email protected]
► Frau Heuser
Tel: 02237-58514
[email protected]
► Frau Köhler
Tel: 02237-58141
[email protected]
► Frau Klopfer
Tel.: 02237-58380
[email protected]
Psychosozialer Dienst (PSD)
der Stadt Kerpen
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte
Kinder und Jugendliche gem. § 35a SGB
VIII – stationäre Hilfen
• Beratung und Antragstellung stationärer Hilfen für Kinder und Jugendliche,
die seelisch behindert oder von einer
solchen Behinderung bedroht sind.
• Anlauf- und Vermittlungsstelle für Kinder und Jugendliche von sucht- und
psychisch kranker Eltern
• Beratung und Antragstellung für LRS-,
Dyskalkulie- und Autismustherapien,
sowie Integrationshelfer.
► Herr Helmke, Rathaus Kerpen,
Zi.: 10 Jahnplatz 1, 50171 Kerpen,
Tel.: 02237-52255
► Birgit Jaeschke, Rathaus Kerpen,
Zi.: 10 Jahnplatz 1, 50171 Kerpen,
Tel.: 02237-58179
Beistandschaften/Amtsvormundschaften/Vaterschaftsanerkennungen
Eltern, die eine einvernehmliche Unterhaltsregelung bezüglich ihrer Kinder erreichen
wollen, können beim Jugendamt Beratung
und Unterstützung zu allen relevanten Fragen in Anspruch nehmen.
In strittigen Fällen besteht bei minderjährigen Kindern die Möglichkeit, eine Beistandschaft einzurichten, im Rahmen derer
auch der Unterhalt geklärt werden kann.
Auf schriftlichen Antrag des Elternteils,
bei dem das Kind lebt, wird die Beistandschaft eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter unterstützen Sie dann sowohl bei der außergerichtlichen als auch
der gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft und bei der Geltendmachung von
Unterhaltsansprüchen des Kindes.
Die Vaterschaftsfeststellung sichert die
Rechtsansprüche des Kindes gegenüber
dem Vater. Die Anerkennung durch den
Vater des Kindes kann freiwillig vor dem
Jugendamt in urkundlicher Form erfolgen;
die Mutter des Kindes muss dieser Erklärung zustimmen. Erfolgt die Anerkennung
nicht freiwillig, kann entsprechende Klage
beim Familiengericht eingereicht werden.
Durch ein vom Richter angeordnetes Abstammungsgutachten kann die Vaterschaft
eindeutig geklärt werden.
Eltern, die nicht miteinander verheiratet
sind, können eine Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge
beurkunden lassen.
Durch Gerichtsbeschluss kann das Jugendamt durch das Vormundschaftsgericht zum
Vormund bestimmt werden, falls die Eltern
vorübergehend oder dauerhaft die elterliche Sorge nicht ausüben können, oder ihnen diese entzogen wurde.
Weitere Informationen finden Sie auf der
Internetseite der Stadt Kerpen unter
www.stadt-kerpen.de ► Soziales & Bildung ► Kinder ► Beratung und Unterstützung ► Beistandschaften
Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch. Bitte vereinbaren Sie einen
Termin!
► Stadt Kerpen
Jugendamt
Abt. 23.3, Vormundschaften,
Beistandschaften
Jahnplatz1; 50171 Kerpen
A–G
Gregor Beißel, Zimmer 20
Tel.: 02237/58184
E-Mail: [email protected]
H–L
Irene Pilzecker, Zimmer 22
Tel.: 02237/58248
E-Mail: irene.pilzecker
@stadt-kerpen.de
M–Q
Carolin Masuhr, Zimmer 22
Tel.: 02237/58254
E-Mail: cmasuhr-tamm
@stadt-kerpen.de
R–Z
Norbert Uhlenbruck, Zimmer 21
Tel.:02237/58217
E-Mail: nuhlenbruck
@stadt-kerpen.de
30
Migrantenberatung
Migrationsberatung der Stadt Kerpen
Neben der kostenfreien sozialarbeiterischen Beratung und Betreuung von Asylbewerbern und Ausländern mit Duldung
können alle Menschen mit Migrationshintergrund in Kerpen die Angebote der Migrationsberatung in Anspruch nehmen.
► Stadt Kerpen,
Jahnplatz 1, 5171 Kerpen, Zimmer 59
Abteilung Integration
Jahnplatz 1, 50171 Kerpen
► Ali Riza Özbey,
Telefon: 02237/58-228
E-Mail: [email protected]
► Andrea Besgen
Telefon: 02237/58-286
E-Mail: [email protected]
Migrationsberatung der AWO
(für Erwachsene)
Beratung und Informationen bei sprachlichen, rechtlichen, sozialen und behördlichen Problemen, Sprachkurse
► Fachdienst für Migration und
Integration der AWO Rhein-Erft e.V.
Nordring 52, 50717 Kerpen
Tel.: 02237 / 2779 oder 54618
Fax: 02237 / 55310
[email protected]
Adoption
Die Adoptionsvermittlungsstelle des RheinErft-Kreis steht sowohl Eltern, die sich für
eine Adoption interessieren, als auch Eltern, die ihr Kind zur Adoption freigeben
möchten, zur Beratung zur Verfügung.
► Kreishaus Bergheim
Frau Steegmann, Tel.: 02271 – 4527
Herr Vieth, Tel.: 02271-4568
31
Familienberatungsstelle Mittelstraße
Erziehungs- und Familienberatung für Eltern, Kinder und Jugendliche des CaritasVerbandes für den Rhein-Erftkreis, zuständig für die Stadt Kerpen.
Das Team der Beratungsstelle Mittelstraße bietet Kindern, Jugendlichen, jungen
Erwachsenen und Eltern Beratung in allen
Fragen der Erziehung, der Entwicklung von
Kindern und Jugendlichen und des Zusammenlebens innerhalb einer Familie an.
Die Beratung findet statt
– in der Beratungsstelle
– in Familienzentren und Schulen.
Die Beratung ist kostenfrei und unterliegt anderen Institutionen gegenüber der
Schweigepflicht.
Sprechzeiten:
Montags bis Freitags: nach Vereinbarung
Offene Sprechstunde: Mittwochs 9:00 bis
11:00 Uhr
In dieser Zeit ist Beratung ohne Voranmeldung möglich
► Beratungsstelle Mittelstraße
Mittelstraße 1
50169 Kerpen-Horrem
Tel.: 02273 / 8206
Fax.: 02273 / 2433
[email protected]
www.eb-kerpen.de
Katholische Familien- und Lebensberatung
► Domacker Str. 54, 50127 Bergheim
Quadrath-Ichendorf
Tel. : 02271 – 908111/128
Sozialpädagogisches Zentrum (SPZ)
Kerpen:
Das Sozialpädagogische Zentrum in
Kerpen bietet integrierte ambulante kostenfreie Erziehungshilfen an. Die Arbeit
unterliegt der Schweigepflicht.
Ambulante Erziehungshilfen
beinhalten u. a.:
• Lösungswege bei familiären Konflikten
zu erarbeiten
• Unterstützung bei Erziehungsschwierigkeiten
• Überforderung im Alltag auflösen
• Familientherapeutische Beratung,
Gespräche mit Familien, Paaren und
Einzelnen
• Hilfe bei der Überwindung von Krisensituationen
• Unterstützung von Jugendlichen beim
Übergang zum Erwachsenwerden
• Verschiedene Gruppenangebote, zum
Beispiel Kinder-, Frauen- und MutterKindergruppen
Das Team
Das Team besteht aus Frauen und Männern
mit Ausbildungen in der Diplom-Sozialarbeit, Diplom-Sozialpädagogik und DiplomPädagogik mit unterschiedlichen therapeutischen Zusatzausbildungen vor allem in
systemischer Familientherapie.
Kontakt:
Sozialpädagogisches Zentrum
Ambulante Erziehungshilfen
Adenauer Straße 23a, 50169 Kerpen
Telefon 02273-94 06-23 oder -24
Telefax 02273-94 06 25
[email protected]
Weitere Informationen unter
www.spz-kerpen.de
Frühe Hilfen - Präventionsteam:
Das Sozialpädagogische Zentrum in Kerpen bietet auch ein Team Frühe Hilfen an.
Schwangere und Familien mit Kindern bis 4
Jahren erhalten bei fast allen Fragen rund
um Schwangerschaft und Familie Beratung
und Unterstützung.
Martina Kruse: Familiengesundheitshebamme, syst. Beraterin: u. a. Beratung und
Unterstützung während der Schwangerschaft und des ersten Lebensjahres,
Babybegrüßungsbesuche
y g
g
Karin Brucherseifer: Familienhebamme,
Krankenschwester, TCM Ausbildung: Beratung und Unterstützung während der
Schwangerschaft und des ersten Lebensjjahres, Babybegrüßungsbesuche
y g
g
► Ihre Ansprechpartnerinnen sind mit folgenden Schwerpunkten:
Carmen Bleser: Dipl.-Sozialarbeiterin,
syst. Familientherapeutin, Koordinatorin
und Ansprechpartnerin für „Wellcome“:
Beratung bei Fragen und Konflikten rund
um die jjunge
g Familie, Netzwerkarbeit
Ramona von Kann, Familiengesundheitsund Kinderkrankenpflegerin: Beratung und
Unterstützung im Säuglings- und Kindesalter, Hilfe bei der Pflege von Kranken und/
oder Frühgeborenen Kindern, Babybegrüßungsbesuche
g
32
Ulrike Klein-Kügeler: Dipl.-Heilpädagogin, Entwicklungspsychologische Beraterin,
u. a. Beratung bei Erziehungsfragen und
pädagogische Frühförderung unter Einbeziehung
g der Eltern
Brigitte Brand: Familienpflegerin, Haushaltsorganisations-Trainerin, u. a. Hilfe
bei der Strukturierung des Alltags, Unterstützung bei der Haushaltsplanung- und
Führung, Begleitung zu Behörden, Ärzten
etc., Elterncafe
Neben der individuellen Unterstützung
in den Familien zur Förderung der ElternKind-Beziehung werden unterschiedliche
Gruppen, wie zum Beispiel das 14-tägig
stattfindende Elterncafe angeboten.
In Zusammenarbeit mit der Präventionsstelle der Stadt Kerpen wird allen Kerpener Eltern nach der Geburt Ihrs Kindes ein Besuch
zur Überreichung des Babybegrüßungspaketes angeboten. Die Familien erhalten
einem Rucksack, der viele nützliche Informationen rund um das Leben mit Kindern
in Kerpen enthält. Während des Besuches
können mit der Hebamme Fragen rund um
das Thema Kinder und Familie besprochen
werden.
Das Angebot ist kostenfrei und unterliegt
der Schweigepflicht
33
Das Angebot ist kostenfrei und unterliegt
der Schweigepflicht
► Kontakt:
Sozialpädagogisches Zentrum
Frühe Hilfen
Hüttenstraße 86-88
50170 Kerpen-Sindorf
Telefon 02273-59270-23/24
Telefax 02273-5927026
[email protected]
Wellcome –
Praktische Hilfe nach der Geburt
Die ersten Monate nach der Geburt können für junge Familien trotz aller Freude
über den ersehnten Nachwuchs ganz
schön stressig und chaotisch werden. Das
Baby schreit, das Geschwisterkind fühlt
sich vernachlässigt und der besorgte Vater
hat keinen Urlaub mehr.
Selbst Eltern, die sich gut vorbereitet
haben, kommen schnell an ihre Grenzen,
wenn sie keine familiäre Unterstützung
haben. Hier setzt Wellcome an: Wer keine
Hilfe in den ersten Monaten hat, kann bei
Wellcome anrufen und bekommt – ganz
unbürokratisch – die Unterstützung durch
eine ehrenamtliche MitarbeiterIn.
Wie sonst die Familie oder die hilfsbereite Nachbarin kommt die ehrenamtliche
MitarbeiterIn etwa zweimal die Woche für
2 bis 3 Stunden in die Familie
und geht mit dem Geschwisterkind auf den Spielplatz,
begleitet die Zwillingsmutter zum Arzt oder zum
Einkaufen oder steht der
Mutter einfach mit Rat
und Tat zur
Seite. Vielleicht
geht sie auch
mit dem Baby
spazieren, damit die Mutter sich mal wieder Zeit für den
Dreijährigen nehmen kann.
Der Einsatz dauert meist 2 bis 4 Monate
und soll dem Stress die Spitze nehmen und
in dieser Übergangszeit die Mütter entlasten, bis sich alles eingespielt hat.
Organisatorisch ist das „Wellcome Team
Kerpen“ eingebunden in das Team der „Frühen Hilfen“ des Sozialpädagogischen Zentrums. Während des gesamten WellcomeEinsatzes werden die Ehrenamtlichen eng
beraten durch eine Fachfrau, die das Wellcome-Team koordiniert.
Für die Hilfe wird eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 10 Euro und eine Gebühr
von 5 Euro pro Stunde berechnet. Individuelle Ermäßigungen sind möglich, denn am
Geld darf die Hilfe nicht scheitern.
Wellcome gibt es an über 200 Orten
bundesweit. Über 3000 Ehrenamtliche sind
dort angegliedert.
Wenn Sie sich für Wellcome interessieren, nehmen Sie gerne Kontakt auf mit
► Carmen Bleser vom
Team „Frühe Hilfen“ des
Sozialpädagogischen Zentrum
Tel.: 02273-5927024
[email protected]
www.spz-kerpen.de
www.wellcome-online.de
Begegnungszentrum
Alleinerziehender
Das Begegnungszentrum Alleinerziehender
(BZA) bietet ledigen, getrennt lebenden,
geschiedenen und verwitweten sowie sorge- und nicht sorgeberechtigten Müttern
und Vätern Beratung und Unterstützung
an. Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt ist
das Angebot des Begleiteten Umgangs, sowie Beratungsgespräche zu allen psychosozialen, ökonomischen und rechtlichen
Aspekten bei Trennung/Scheidung und
spezifischer Fragen Alleinerziehender.
► Begegnungszentrum Alleinerziehender
Schulstraße 9-11
Tel.: 0 22 37 / 92 46 12/ -14
Fax: 0 22 37 / 92 46 13
[email protected]
Ansprechpartnerin: Ruth Klas
Kinderschutzbund Kerpen
Der Kinderschutzbund Kerpen bietet
Beratung für Kinder, Jugendliche, Eltern
und Familien an. Diese Beratung ist kostenlos und findet in unseren Räumen im Höhenweg 13 in Horrem statt. Die Beratung
kann auf Wunsch auch anonym erfolgen.
Für Eltern bietet der Kinderschutzbund Kerpen auch ganz speziell den Kurs „Starke Eltern – Starke Kinder®“ an. „Starke Eltern –
Starke Kinder®“ möchte Ihr Selbstvertrauen als Eltern stärken, die für Ihre Familie
wichtigen Werte deutlich machen und Ihre
Fähigkeiten zum Verhandeln, zum Grenzen
setzen und zum Zuhören erweitern.
► Deutscher Kinderschutzbund
OV Kerpen e.V.
1. Vorsitzende: Anna Nobis
Geschäftsstelle:
Hauptstraße 215, 50169 Kerpen-Horrem
Postanschrift:*
Dt. Kinderschutzbund OV Kerpen e.V.
Postfach 1445, 50143 Kerpen
Tel. 02273 - 913311, Fax. 02273 - 9928187
[email protected]
Schwangerenberatung:
SkF Rhein-Erft-Kreis e. V. Esperanza
Beratung finanzieller Hilfen, Paarberatung,
Begleitung bis zum 3 Lebensjahr des Kindes, Unterstützung und Beratung zum
Thema Pränataldiagnostik
► Frau Jutta Pilger
Heerstr. 89, 50169 Kerpen
Tel.: 02237 – 6585-10/12
[email protected]
www.skf-erftkreis.de
AWO Schwangerenberatungsstelle
Beratung für Schwangerschafts- und Familienfragen, Schwangerschaftskonfliktberatung, Einzel- und Paarberatung
► Kreisverband Rhein-Erft-Kreis e. V.
Frau Dormeier / Frau Symes Hauptstr.
140, 50169 Kerpen-Horrem
Tel.: 02273 - 565211, Fax: 02273 - 565206
[email protected]
[email protected]
PARISOZIAL Beratungsstelle für Schwangerschaft, Sexualität und Familie
Informationen, Unterstützung und Begleitung für schwangere und Familien mit
Kindern bis zu 3 Jahren, Schwangerschaftskonfliktberatung, Beratung zu Pränataldiagnostik, Beratung bei Kinderwunsch, Sexual- und Paarberatung
► Frau Zimmermann, Frau Romberg
Kölner Str. 92, 50226 Frechen
Tel.: 02234 – 185720
[email protected]
[email protected]
Beratung bei Schwangerschaft, Hilfen in
besonderen Notlagen
34
► [email protected]
Frau Hartmann, Tel.: 02271 - 834315
Frau Mertes, Tel.: 02271 - 834555
Frau Kuckelkorn, Tel.: 02271 - 834340
Frauen helfen Frauen
im Rhein-Erft-Kreis e. V.
Die Frauenberatungsstelle bietet jeder Frau
Beratung zu psychosozialen, beruflichen
und rechtlichen Fragen an. Diese Gespräche sind kurzfristig vereinbar, anonym und
kostenlos.
► Hauptstr. 167, 50169 Kerpen-Horrem
Tel.: 02273 – 981511
Fax.: 02273 – 981510
kontakt
@frauenberatungsstelle-kerpen.de
Anti-Gewalt-Beratung:
Kontakt-, Informations- und Präventionsstelle gegen sexualisierte Gewalt an Mädchen und Jungen
► Otto-Hahn-Str. 22, 50126 Bergheim
Tel.: 02271 / 838398
Fax 02271 / 838399
[email protected], www.freio-ev.de
Beratung und Hilfe bei Gewalterfahrungen
SkF Rhein-Erft-Kreis e. V.
► Frau Jutta Pilger
Heerstr. 89, 50169 Kerpen
Tel.: 02237 – 6585-12
[email protected]
Frauenhaus Rhein-Erft-Kreis e. V.
Unterkunft und Schutz vor Misshandlungen für Frauen und Kinder, rechtliche und
psychosoziale Beratung
► Tel.: 02237 – 7689
Fax: 02237 – 63112
[email protected]
Postfach 2250, 50356 Erftstadt
Gleichstellungsstelle der Stadt Kerpen
Ansprechpartnerin für Frauen
aus Kerpen
Aufklärung über Beratungsangebote
► Frau Lux, Zimmer 118
Tel.: 02237 – 58256
Jahnplatz 1, 50171 Kerpen
35
Jugendschutz
Eltern wissen Bescheid! – Kinder wachsen heute in einer sich rasant verändernden
Welt auf. Fernsehen, Spielekonsolen, Computer und Internet sind Themen, die mitunter auch schon im Kleinkindalter relevant
sind. Später dann lauern Gefahren durch
Rauchen, Drogen, Alkohol etc. Da das keineswegs alles ist, was Eltern in Sachen Kinder- und Jugendschutz Sorge bereitet, hält
das Jugendamt Kerpen auf Anfrage zahlreiche Informationen insbesondere auch
für (junge) Eltern bereit. Einfach alles zum
Thema Jugendschutz findet man auf der
Jugendschutzseite auf www.stadt-kerpen.
de ► Soziales & Bildung ► Jugendschutz
aktuell (rechte Spalte).
► Für Sie zuständig:
Thomas Kümpel
Rathaus, Zimmer 19, 02237/58222
[email protected]
Telefon- und Onlineberatung:
vertraulich, anonym, gebührenfrei
Bundesweites mehrsprachiges Hilfetelefon
• Gewalt gegen Frauen
Telefonnummer lautet: 08000 116 016
www.hilfetelefon.de
• Kinder- und Jugendtelefon
„Die Nummer gegen den Kummer e. V.“
Tel.: 0800/1110333
• Elterntelefon
„Die Nummer gegen den Kummer e. V.“
Tel.: 0800/1110550
• Telefonseelsorge (rund um die Uhr)
Tel.: 0800/1110111
oder 0800 / 1110222
www.telefonseelsorge.de
• Kinder Kranker Eltern
Informationen über Krankheitsbilder
und Projekte, Forum, Chat und Büchertipps für Kinder chronisch kranker
Eltern:
www.kinder-kranker-eltern.de
• KIPKEL – Prävention für Kinder psychisch
kranker Eltern
Hier finden Kinder und Eltern wichtige
Informationen über psychische Erkrankungen und Hilfsangebote
www.kipkel.de
6. Wirtschaftliche Hilfe
Elterngeld
Das Elterngeld schafft nach der Geburt eines Kindes den notwendigen Schonraum
für einen guten Start in das gemeinsame
Leben mit dem neuen Familienmitglied.
Das Elterngeld macht es für Mütter und
Väter einfacher, vorübergehend ganz oder
auch nur teilweise auf eine Erwerbstätigkeit zu verzichten und so mehr Zeit für die
Betreuung ihres Kindes zu haben. Für die
Eltern von Kindern, die ab dem 01.07.2015
geboren werden, besteht die Möglichkeit,
zwischen dem Bezug von dem bisherigem
Elterngeld (Basiselterngeld) und dem Bezug von ElterngeldPlus zu wählen oder beides zu kombinieren.
Das Basiselterngeld wird an Väter und
Mütter für maximal 14 Monate gezahlt;
beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei
mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen, zwei
weitere Monate gibt es, wenn sich auch
der andere Elternteil an der Betreuung des
Kindes beteiligt und den Eltern mindestens
zwei Monate Erwerbseinkommen wegfällt.
Alleinerziehende, die das Elterngeld zum
Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können aufgrund des
fehlenden Partners die vollen 14 Monate
Elterngeld in Anspruch nehmen.
Das ElterngeldPlus erkennt die Pläne
derjenigen an, die schon während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten
wollen. Mütter und Väter, die mit einer
gewissen Stundenzahl ihrer Arbeit nachgehen wollen, haben dann die Möglichkeit,
länger als bisher diese Leistung in Anspruch
zu nehmen. Sie bekommen doppelt so lange Elterngeld (in maximal halber Höhe)
und können so ihr Elterngeldbudget besser
ausschöpfen. Aus einem bisherigen Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlusMonate. Wenn beide, Mutter und Vater,
sich entscheiden, gleichzeitig für vier Monate jeweils 25 bis 30 Stunden in der Woche zu arbeiten und sich damit auch die
Zeit mit ihrem Nachwuchs zu teilen, gibt es
einen zusätzlichen Partnerschaftsbonus in
Form von vier zusätzlichen ElterngeldPlusMonaten pro Elternteil.
In der Höhe orientiert sich das Elterngeld am laufenden durchschnittlich monatlich verfügbaren Erwerbseinkommen,
welches der betreuende Elternteil im Jahr
vor der Geburt hatte. Es beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro
monatlich (im Elterngeld Plus-Bezug mind.
150 Euro und höchstens 900 Euro monatlich).
Bei Voreinkommen zwischen 1.000 und
1.200 Euro ersetzt das Elterngeld das nach
der Geburt wegfallende Einkommen zu 67
Prozent. Für Geringverdiener mit einem
Einkommen unter 1.000 Euro vor der Geburt des Kindes steigt die Ersatzrate schrittweise auf bis zu 100 Prozent: je geringer
das Einkommen, desto höher die Ersatzrate. Für Nettoeinkommen ab 1.200 Euro
und mehr vor der Geburt des Kindes sinkt
die Ersatzrate des Elterngeldes moderat
von 67 auf 65 Prozent (bei Voreinkommen
von 1.240 Euro und mehr auf 65 Prozent,
bei Voreinkommen von 1.220 Euro auf 66
Prozent).
Das Mindestelterngeld von 300 Euro
erhalten alle, die nach der Geburt ihr Kind
selbst betreuen und höchstens 30 Stunden
in der Woche arbeiten, etwa auch Studierende, Hausfrauen und Hausmänner und
Eltern, die wegen der Betreuung älterer
Kinder nicht gearbeitet haben. Mehrkind-
36
familien mit kleinen Kindern profitieren
vom so genannten Geschwisterbonus: Sie
erhalten einen Zuschlag von 10 Prozent
des sonst zustehenden Elterngeldes, mindestens aber 75 Euro. Bei Mehrlingsgeburten wird ein Mehrlingszuschlag von 300
Euro für jedes weitere neugeborene Kind
gezahlt.
Bei Inanspruchnahme des ElterngeldPlus wird das einkommensabhängige Elterngeld auf die Hälfte des beim vollständigen Einkommenswegfall zustehenden
Basiselterngeldes begrenzt. Die Mindestbeträge werden halbiert.
Das Elterngeld wird beim Arbeitslosengeld II, bei der Sozialhilfe und beim
Kinderzuschlag vollständig als Einkommen
angerechnet – dies betrifft auch den Mindestbetrag von 300 Euro.
Die genauen Regelungen sind im „Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
(gültig für Geburten ab dem 01.01.2013)“
abrufbar.
Das Elterngeld muss schriftlich bei den
zuständigen Elterngeldstellen beantragt
werden. Die für Kerpen zuständige Elterngeldstelle erreichen Sie wie folgt:
► Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat
Amt für Familien, Generationen
und Soziales
Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim
Tel.: 02271 /83 2502
www.rhein-erft-kreis.de
37
Kindergeld
Grundsätzlich besteht für alle Kinder ab
der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Darüber hinaus kann Kindergeld weiter gezahlt
werden, für
• Kinder ohne Ausbildungsplatz und ohne
einen berufsqualifizierenden Abschluss
bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
• Kinder in der Berufsausbildung bis
längstens zur Vollendung des 25. Lebensjahres (plus Zeiten von Zivil- oder
Wehrdienst, währenddessen kein Anspruch besteht)
• Kinder ohne Arbeitsplatz bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres
• Kinder, die wegen einer Behinderung
außerstande sind, sich selbst zu unterhalten (auch über das 25. Lebensjahr
hinaus)
Zurzeit beträgt das Kindergeld für das erste
und zweite Kind jeweils 184 €, für das dritte Kind 190 € und für jedes weitere Kind
215 € pro Monat.
Eine Einkommensprüfung für Kinder
unter 25 Jahren, die sich in einer ersten
Berufsausbildung oder einem Erststudium
befinden, entfällt ersatzlos. Sie werden seit
2012 ohne weitere Voraussetzungen stets
als Kind berücksichtigt. Bei einer zweiten
Ausbildung fallen Kindergeld bzw. Kinderfreibeträge nur weg, wenn das Kind neben
der Ausbildung noch eine Erwerbstätigkeit
von über 20 Wochenstunden ausübt.
Angehörige des öffentlichen Dienstes
stellen den Antrag bei der mit der Feststzung der Bezüge befassten Stelle des jeweiligen öffentlich-rechtlichen Arbeitsgebers
bzw. Dientsherrn. Alle anderen beantragen
das Kindergeld schriftlich bei der zuständigen Familienkasse. Die für Kerpen zuständige Familienkasse erreichen Sie wie folgt:
► Familienkasse Brühl
Ubierstr. 7-11
50321 Brühl
Tel.: 0800 4 5555 30 (gebührenfrei)
www.arbeitsagentur.de
Betreuungsgeld
Seit dem 1. August 2013 haben Eltern Anspruch auf Betreuungsgeld, wenn sie für
ihr Kind keine frühkindliche Förderung in
öffentlich geförderten Tageseinrichtungen
oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege in Anspruch nehmen. Das Betreuungsgeld wird nur für Kinder gezahlt, die
nach dem 31. Juli 2012 geboren wurden.
Das Betreuungsgeld kann vom 15. Lebensmonat des Kindes an für 22 Lebensmonate gezahlt werden. Wenn die Eltern
die zwölf oder vierzehn Elterngeldmonate,
die ihnen zustehen, schon vor dem 15. Lebensmonat des Kindes verbraucht haben,
kann das Betreuungsgeld ausnahmsweise auch schon vor dem 15. Lebensmonat
bezogen werden. Es ist nicht möglich, Elterngeld und Betreuungsgeld gleichzeitig
in Anspruch zu nehmen.
Das Betreuungsgeld beträgt 150 Euro
für Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr.
Die Landesregierung hat zum Betreuungsgeld ein eigenes Informationsangebot
eingerichtet. Wer mehr über die neue Leistung erfahren möchte, kann seine Fragen
entweder telefonisch (0211 - 837 1912)
oder per E-Mail unter betreuungsgeld@
mfkjks.nrw.de stellen.
Für die Bearbeitung der Betreuungsgeldanträge sind in Nordrhein-Westfalen
die Kreise und kreisfreien Städte für das
Betreuungsgeld zuständig.
Die Anträge können elektronisch oder
schriftlich eingereicht werden. Das Formular zur Beantragung des Betreuungsgeldes
wird von den zuständigen Behörden im Internet zur Verfügung gestellt.
Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschuss ist eine übergangsweise finanzielle Hilfe für allein Erziehende. Ein
Kind erhält Unterhaltsvorschuss, wenn es
• bei nur einem Elternteil lebt, der ledig,
geschieden, verwitwet oder dauernd
getrennt lebend ist,
• von dem anderen Elternteil nicht, nur
teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt erhält,
• das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet
hat oder
• noch keine 72 Monate Unterhaltsvorschuss bezogen hat.
Die monatliche Höhe des Unterhaltsvorschusses beträgt für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 133,00 € und für
Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres 180,00 €. Dieser muss im Rahmen
einer persönlichen Vorsprache beantragt
werden. Bitte bringen Sie einen gültigen
Personalausweis, die Geburtsurkunde des
Kindes und ggf. den Heimatpass inkl.
Aufenthaltsgenehmigung/-erlaubnis mit.
Benötigt wird außerdem eine Kontoverbindung und alle Kontoauszüge der letzten zwei Monate. Falls existent, bitte auch
einen Unterhaltstitel (Urkunde, Vergleich,
Beschluss, Urteil, Notarvertrag) mitbringen.
Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch. Bitte vereinbaren Sie einen
Termin!
► Stadt Kerpen
Jugendamt
Abt. 23.3, Unterhaltsvorschuss
Jahnplatz 1; 50171 Kerpen
A – J und X - Z
Doris Chwalisnki, Zimmer 23
Tel.: 02237/58381
E-Mail: Doris.Chwalinski
@stadt-kerpen.de
K–Q
Angela Pal, Zimmer 24
Tel.: 02237/58140
E-Mail: [email protected]
R–W
Brigitte Bartsch, Zimmer 24
Tel.: 02237/58267
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen finden Sie auf
der Internetseite der Stadt Kerpen unter
www.stadt-kerpen.de ►Soziales & Bildung
►Kinder ►Finanzielle Hilfen ►Unterhaltsvorschuss
Sozialhilfe
Hilfe zum Lebensunterhalt
Die Sozialhilfe umfasst unter anderem die
Hilfe zum Lebensunterhalt.
Neben der persönlichen Hilfe zur Überwindung ihrer Notlage umfasst die Hilfe
zum Lebensunterhalt (einmalige Beihilfen und laufende Leistungen) nach dem
SGB XII (Sozialgesetzbuch, 12. Teil) die
Sicherung des laufenden Bedarfs für die
Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus
eigenen Kräften und Mitteln bestreiten
können. Unter Bedarf fallen z.B. Kosten der
Unterkunft, Heizkosten, Körperpflege und
Nahrungsmittel.
Grundsicherung
Bei der Grundsicherung handelt es sich um
eine Leistung für Menschen mit geringem
Einkommen, die aber gleichzeitig eine
der beiden folgenden Bedingen erfüllen
müssen:
• Vollendung des 65. Lebensjahres oder
• Vollendung des 18. Lebensjahres und
dauerhaft volle Erwerbsminderung im
Sinne der Rentenversicherung.
38
Grundsicherungsleistungen werden nicht
gewährt, wenn
• einzusetzendes Vermögen vorhanden
ist oder
• die Bedürftigkeit in den letzten 10
Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig
herbeigeführt wurde oder
• Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt werden.
Wer diese Voraussetzungen erfüllt und
dauernd in der Bundesrepublik lebt, kann
den Anspruch auf Grundsicherungsleistungen prüfen lassen.
Anträge auf Hilfe zum Lebensunterhalt
und Grundsicherung stellen Sie beim Amt
für Soziales, Schule und Integration, Abteilung 22.1, Senioren, Menschen mit Behinderung und soziale Hilfen. Welche Unterlagen Sie für die Prüfung Ihres Anspruchs
mitbringen müssen, richtet sich nach den
Besonderheiten Ihres Falles. Wenn Sie vor
Ihrem Besuch beim Sozialamt einen Termin
vereinbaren, wird Ihre Sachbearbeiterin
bzw. Ihr Sachbearbeiter Ihnen selbstverständlich die für Ihren konkreten Fall notwendigen Unterlagen mitteilen.
► Stadt Kerpen
Fritz Ohrem, Raum 5
Amt für Soziales, Schulen und Integration
Abt. 22.1 Soziale Hilfen
Stiftsplatz 7c; 50171 Kerpen
Tel. 02237/58457
Weitere Informationen finden Sie auf der
Internetseite der Stadt Kerpen unter
www.stadt-kerpen.de ►Soziales & Bildung
►Kinder ►Finanzielle Hilfen ►Hilfe zum
Lebensunterhalt
39
Kerpen-Pass
Kerpen-Pass für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld
II bzw. Sozialgeld. Durch ihn wird die Möglichkeit der verbilligten Inanspruchnahme
folgender städtischer Leistungen eröffnet:
Kulturelle Veranstaltungen der VHS oder
der Familienbildungsstätten, Übernahme
von Restgebühren nach Gebührenermäßigung durch die VHS bzw. die Familienbildungsstätten, Eintrittsermäßigung für
städtische kulturelle Veranstaltungen
► Ansprechpartner siehe Punkt
Grundsicherung
Wohngeld
Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens
zu den Aufwendungen für den Wohnraum
gewährt.
Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von
• der Zahl der zum Haushalt gehörenden
der Zahl der zum Haushalt gehörenden
Personen
• der Höhe des Einkommens aller zu berücksichtigender Haushaltdsmitglieder
• und der Höhe der anzuerkennenden
Miete oder Belastung.
Das Wohngeld ist ein vom Bund und dem
Land Nordrhein Westfalen jeweils zur Hälfte
getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.
Es wird nur auf Antrag zur wirtschaftlichen
Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen
für den Wohnraum geleistet (§§ 7, 26
Sozialgesetzbuch I, § 1 Wohngeldgesetz).
Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte, die keine
Transferleistungen (wie zum Beispiel Sozialgeld, Arbeitslosengeld II) erhalten, tragbar
gestaltet werden. Das Wohngeld wird als
Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt.
Mietzuschuss können zum Beispiel beantragen:
Mieter (auch Untermieter) von Wohnraum; Inhaber einer Genossenschafts- oder
Stiftswohnung, Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts, Bewohner von
Heimen im Sinne des Heimgesetzes; (Mit-)
Eigentümer, die Wohnraum im eigenen
Mehrfamilienhaus bewohnen.
Lastenzuschuss für den eigengenutzten
Wohnraum können zum Beispiel beantragen:
Eigentümer eines Eigenheimes, einer
Eigentumswohnung, einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle oder Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts
(bei Miteigentümern jeder für den von ihm
genutzten Wohnraum).
Anträge auf Wohngeld stellen Sie beim
Amt für Zentrales Bau- und Wohnungsmanagement Abt. 18 Wohnungsmanagement.
► Kolpingstadt Kerpen
Amt für Zentrales Bau- und
Wohnungsmanagement
Abt. 16.3 Wohnungswesen
Zimmer 247
Jahnplatz 1, 50171 Kerpen
Sandra Weiß,
Tel.: 02237/58271
E-Mail: [email protected]
Andrea Nobis,
Tel.: 02237/58485
E-Mail: [email protected]
Marion Schwarz,
Tel.: 02237/58484
E-Mail: marion.schwarz
@stadt-kerpen.de
Barbara Schmitz,
Tel.: 02237/58483
E-Mail: barbara.schmitz
@stadt-kerpen.de
Oskar Fischer,
Tel.: 02237/58311
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen finden Sie auf
der Internetseite der Stadt Kerpen unter
www.stadt-kerpen.de ►Planen Bauen
►Wohnungswesen ►Wohngeld
Arbeitslosengeld II
Mit dem Arbeitslosengeld II ist eine einheitliche Leistung für alle erwerbsfähigen
Menschen geschaffen worden, die hilfebedürftig sind, weil sie entweder keine Arbeit
haben oder das Arbeitseinkommen nicht
ausreicht. Sie können damit ihren eigenen
Lebensunterhalt und den ihrer Familie bestreiten.
Außerdem wird ihre berufliche Eingliederung umfassend gefördert. Zum einen
mit arbeitsmarktbezogenen Leistungen
wie Vermittlung, Berufsberatung, Aus- und
Weiterbildung sowie der unmittelbaren
Förderung der Beschäftigung und zum
anderen mit kommunalen Angeboten wie
Schuldnerberatung, Suchtberatung, psychosozialer Betreuung und Kinderbetreuung.
Damit sind die Grundlagen dafür geschaffen worden, dass auch Menschen, die
lange Zeit arbeitslos sind, wieder bessere
Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben.
Für die Gewährung dieser Leistungen ist
in Kerpen die ARGE Rhein-Erft, Geschäftsstelle Kerpen, zuständig.
► ARGE Rhein-Erft
Geschäftsstelle Kerpen
Nordring 36-38
50171 Kerpen
Tel.: 02237/924190
www.arge-rhein-erft.de
Pflegeberatung
Pflegebedürftigkeit ist ein Lebensrisiko, das
meist überraschend und in jedem Lebensalter eintreten kann. In dieser Situation brauchen die Betroffenen eine auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Beratung.
Die Pflegeberatung richtet sich an pflegebedürftige oder von Pflegebedürftigkeit
bedrohte Menschen, deren Angehörige
sowie an Interessierte und Organisationen.
Sie informiert, berät und unterstützt bei
der Wahl angemessener Hilfeleistungen im
Bereich ambulanter und stationärer Pflege.
Die Beratung ist unabhängig und kostenlos und kann bei Bedarf auch zuhause
stattfinden.
Ich berate Sie gerne in einem persönlichen
Gespräch. Bitte vereinbaren Sie einen
Termin!
► Stadt Kerpen
Pflegeberatung
Brigitte Püllen,
Tel.: 02237/58435
E-Mail: brigitte.pü[email protected]
Stiftsstraße 24-28, 50171 Kerpen
Weitere Informationen finden Sie auf der
Internetseite der Stadt Kerpen unter
www.stadt-kerpen.de ►Soziales & Bildung
►Kinder ►Gesundheit ►Pflegeberatung
40
Kerpener Tafel
Die Kerpener Tafel ist ein Team von ca. 35
Personen, die unter der Trägerschaft des
Sozialdienstes Katholischer Frauen und
Männer (SKFM e.V. im Rhein-Erftkreis) und
in Zusammenarbeit mit Kerpener Geschäften, Vereinen und Privatpersonen einwandfreie und überschüssige Lebensmittel sammeln und an Bedürftige ausgeben.
Für die Ausgabe der Lebensmittel hat
die Ordensgemeinschaft der Salvatorianerinnen der Kerpener Tafel in ihrer Klosterniederlassung in Kerpen-Horrem, Höhenweg 51, Räumlichkeiten zur Verfügung
gestellt. An den Ausgabetagen weisen
Anzeigetafeln am Straßenzugang und auf
dem Klostergelände zu den Räumlichkeiten
hin. Die Ausgabestelle ist etwa fünf Gehminuten vom Horremer Bahnhof entfernt. Die
Ausgabe ist jeweils dienstags und samstags
in der Zeit von 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der
Internetseite der Kerpener Tafel unter
► Kerpener Tafel
Höhenweg 51, 50169 Kerpen
E-Mail: administrator
@kerpener-tafel.de
Internet: www.kerpener-tafel.de
41
Hilfsfonds „AGK Kerpen“ e. V.
Der Hilfsfond „ Kerpener in Not“ e. V. der
AGK Kerpen bietet Kerpener Bürgern, welche ARGE-Leistungen beziehen auf Anfrage finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung von Kleidung oder Haushaltsgegenständen oder unterstützt Familien bei
der Finanzierung von Freizeitmaßnahmen.
► Hilfsfonds „AGK Kerpen“ e. V.
Frau Marlies Stüben
Tel.: 0151-52073887
[email protected]
Kfd Lädchen
Second Hand Laden für Baby und Kinderkleidung und Kommunikationszentrum
► Kerpener Str. 38, 50170 Kerpen
Lädchen-Telefon: (02273) 55 07 78
Schuldnerberatung
Bei folgenden Organisationen können gegen vorherige telefonische Terminvereinbarung Beratungen durchgeführt werden:
► Arbeiter-Samariter-Bund (ASB)
02233/79900
► Caritas-Verband 02233/79900
► Diakonisches Werk
02232/9465-13,-14,-15
► Internationaler Bund (IB)
02234/511731, 511722
Wie Sie sich die Zukunft auch
ausmalen – wir helfen Ihnen,
sie zu gestalten.
Das Sparkassen-Finanzkonzept.
inbaren
präch vere
Jetzt Ges
,
t erfahren
und selbs
ht.
c
a
m
nders
was uns a
Der Unterschied beginnt beim Namen. Deshalb entwickeln wir mit dem
Sparkassen-Finanzkonzept eine ganz persönliche Rundum-Strategie für Ihre
Finanzen. Gemeinsam mit Ihnen und abgestimmt auf Ihre Zukunftspläne. Mehr
erfahren Sie in Ihrer Kreissparkasse und unter www.ksk-koeln.de im Internet.
Wenn’s um Geld geht – s-Kreissparkasse Köln.

Documentos relacionados