Interview zur Rammstein Indizierung
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Interview zur Rammstein Indizierung
Einheizradio: „Wer ist die Prüfinstanz und welchem Zweck dient sie, wie funtioniert sie?“ Frau Meier: „Also die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien wird tätig auf Antrag von Behörden, also zum Beispiel Jugendämtern oder Polizeidienststellen oder auch von anerkannten Nennern(?) der Freien Jugendhilfe, also Aktion Jugendschutz zum Beispiel und prüft dann ein vorgelegtes Medium, eine CD, einen Film, ein Computerspiel, eine Broschüre oder eine Internetseite darauf, ob der Inhalt als jugendgefährdend einzustufen ist. Wenn das Gremium das hier entscheidet der Auffassung ist, dass eine Jugendgefährdung vorliegt, dann wird eine Indizierung ausgesprochen. Wobei vorher immer noch die Abwägung gemacht werden muss, mit Kunstfreiheit, Meinungsfreiheit und dass dann das Ergebnis ist, dass eine Jugendgefährdung auszusprechen ist, dann wird das Medium in die Liste der jugendgefährdenden Medien eingetragen und dann tritt ein Weitergabeverbot an Kinder und Jugendliche in Kraft.“ Einheizradio: „Wie definiert sich denn Jugendgefährdung?“ Frau Meier: „Es gibt im Jugendschutzgesetz verschiedene Tatbestände, die eine Jugendgefährdung begründen. Dazu zählen zum Beispiel verrohend wirkende Medien, also die Gewaltdarstellungen sind, die so drastisch sind und detailliert, dass man sagt, davon gehe eine verrohende Wirkung auf Kinder und Jugendliche aus. Auch Anreiz zum Rassenhass kann ein Tatbestand oder ist ein Tatbestand der Jugendgefährdung. Pornografie zum Beispiel wäre ein Tatbestand der schweren Jugendgefährdung, es gibt auch noch die Verherrlichung des Nationalsozialismus. Also wie gesagt, dass sind so verschiedene Tatbestände die eben genannt werden.“ Einheizradio: „Wie das funktioniert haben sie schon erklärt, dass es über Instanzen läuft, also ich kann nicht sagen; 'Mir gefällt das neue Fokus Titelblatt nicht'.“ Frau Meier: „Also wenn ein einzelner Bürger oder eine einzelne Bürgerin der Auffassung ist, dass etwas jugendgefährdend ist oder sein könnte, dann kann man sich nicht direkt an die Bundesprüfstelle wenden und das Objekt hier her schicken, dass es geprüft wird, sondern es müsste über zum Beispiel das örtliche Jugendamt hier her geschickt werden, mit einem offiziellen Antragsschreiben. Aber es gibt eben in Deutschland jede Behörde, die Antragsberechtig wäre, also man hat da als Bürger sehr viele Kontaktmöglichkeiten.“ Einheizradio: „Ok, das wäre meine letzte Frage gewesen, wie man da aktiv mitarbeiten kann, danke sehr. Zurück zu Rammstein, sie haben schon vieles beantwortet wahrscheinlich, es geht da um die Gewaltdarstellung, ne? Die Folterdarstellung“ Frau Meier: „Also die CD 'Liebe ist für alle da' von Rammstein wurde indiziert, weil das Lied 'Ich tu dir weh', das auf der CD enthalten ist, als jugendgefährdend eingestuft wurde. Darin wird nach Auffassung des Gremiums, eine Mischung aus Sexualität und Gewalt befürwortend propagiert und das ist als etwas eingestuft worden. Eben nicht nur in diesem Fall sondern auch in anderen Fällen, wo so Sexualität und Gewalt vermischt werden, als etwas was für Kinder und Jugendliche auf keinen Fall geeignet ist, sondern, weil es ihnen den Eindruck wecken kann, dass eben die Anwendung von Gewalt vielleicht luststeigernd sein kann, beziehungsweise dann auch Hemmungen herab senken kann, Gewalt auszuüben.“ Einheizradio: „Ja Moment, ich wollte sie jetzt nicht in Frage stellen aber die Bemerkung muss ich mir jetzt doch erlauben. Also ich war von dem Song geschockt, muss ich zugeben. Aber ich habe den nicht als sexuelle Darstellung empfunden, vielleicht, weil ich da sexuell anders fixiert bin, ich habe es als eine Folterdarstellung gesehen. Es zeigt meiner Meinung nach einen, der Grausamkeit ausübt, in dem Glauben, dass er damit dem Opfer Gutes tut. Also künstlerisch sehe ich das so verarbeitet.“ Frau Meier: „Also man kann das Lied auch so interpretieren, dass Gewaltanwendung ohne sexuellen Kontext auch gemeint ist, das hat das Gremium auch mit erwogen und hat gesagt, wenn es so von Kindern und Jugendlichen verstanden wird, ist es genauso problematisch, weil auch da der Eindruck vermittelt wird, dass eine Gewaltanwendung oder eben auch eine sehr drastische Gewaltanwendung ganz mitleidlos erfolgen kann oder eben hier als nachahmenswert dargestellt wird.“ Einheizradio: „Ich würde aber nicht behaupten, dass die Kinder und Jugendlichen deswegen verrohen. Ich sehe es mal aus künstlerischer Sicht, dies ist für mich so krass dieses Lied, dass die Identifikation mit dem Angreifer nicht passiert, sondern dass ich mich von dieser rohen gnadenlosen Gewalt geschockt gefühlt habe, dass man sogar den Effekt erzielen kann, dass diese Folter nicht zum Nachahmen, sondern als wirklichen abschockenden Effekt hätte. Aber das nur am Rande“ Frau Meier: „Also das Gremium hat bei seinen Entscheidungen auch immer den Jugendlichen im Blick zu haben, der vielleicht nicht durch Elternhaus oder Freundeskreis gewaltfreie Vorbilder vorgelebt bekommt, sondern auch denjenigen, der vielleicht schon in einem sehr gewaltbetonten Umfeld aufwächst und auch hier einen weiteren Hinweis oder ein weiteres Vorbild auf ein solches gewalthaltiges eigenes Verhalten vorgestellt bekommt.“ Einheizradio: „Na gut, aber das kann man doch nicht Rammstein anlasten, muss man dazu sagen. Das ist ein gesellschaftliches Problem.“ Frau Meier: „Ja das stimmt. Aber Jugendschutz ist eben das geguckt werden muss, wie wirkt es auf Kinder und Jugendliche und wie wirkt es auf Kinder und Jugendliche die eben sogenannte gefärdungsgenannte Kinder und Jugendliche sind.“ Einheizradio: „Na ok. Es gibt aber doch jede Menge Sachen in den Medien, die die Gewaltdarstellungen vielleicht nicht verherrlichen aber wo ich mich als Kind und jetzt noch ständig geschockt sehe. Die von Attentaten zerfetzen Leute in den 8 Uhr Nachrichten, die sehen Kinder mit 6 Jahren, dann wenn ich daran erinnere, wie die aktuelle Focus Vorderseite ausschaut, die liegt im Edeka sichtbar, da laufen Kinder herum oder vielleicht der Struwwelpeter. Ist denn der Struwwelpeter heute noch als pädagogisches Mittel akzeptiert oder ist er schon auf dem Index?“ Frau Meier: „Also die Bundesprüfstelle macht keine Empfehlungslisten, was für Erziehung angebracht wäre sondern ist im Jugendschutz tätig und sagt durch die Indizierungstätigkeit oder zeigt auf, wo da bestimmte Grenzen erreicht, bzw. überschritten sind. Es ist sicherlich so, dass es in den Medien auch Gewaltdarstellungen gibt, die hier noch nicht vorgelegt haben. Wie gesagt wird die Bundesprüfstelle auf Antrag tätig. Also wenn man also der Auffassung ist, dass etwas geprüft werden soll, dann kann man sich eben auch über ein Jugendamt oder eine Polizeidienststelle oder andere Ämter hier her wenden, dass dies dann hier geprüft wird.“ Einheizradio: „Die Musiker von Rammstein werden ihre Bestürzung mittlerweile verkraftet haben, über die Indizierung aber die Sache ist, es war nur dies eine Lied?“ Frau Meier: „Ja genau. Also nur das eine Lied, was vergeben wird, bzw. noch eine Abbildung im dazu gehörigen CD-Booklet.“ Einheizradio: „Das habe ich gerade hier, das vom Schlachten bestimmt.“ Frau Meier: „Nun das zeigt einen auf dem Stuhl sitzenden Mann über dessen Knie eine nackte Frau liegt, die geschlagen wird. Also das wurde auch vom Gremium als jugendgefährdend eingestuft.“ Einheizradio: „Ja Moment, ich habe gerade das Booklet vor mir. Das Hauptbild ist aber, wo Männer um eine nackte Frau herumstehen, wo einer gerade im Begriff ist, ihr einen Arm abzuhacken und dann sind noch weitere Bilder dabei, wo man lose herumliegende Körperteile sieht. Das wurde nicht kritisiert?“ Frau Meier: „Die anderen Bilder wurden auch im Gremium sehr ausführlich diskutiert und hinsichtlich dieser anderen Abbildungen hat das Gremium gesagt, dass insoweit da künstlerische Gestaltungsaspekte überwiegen aber das eben ist auf dieser einen Abbildung nicht so genehmigt worden.“ Einheizradio: „Aber das würde ich jetzt, na ja... Da hat bestimmt die Ministerin etwas überreagiert:“ Frau Meier: „Also entschieden hat es ein Gremium und das Gremium entscheidet immer ganz weisungsfrei. Der jeweilige Antagsteller reicht halt ein Medium hier her, mit der Auffassung, dass bestimmte Inhalte jugendgefährdend sind. Manche benennen dann halt sehr ausführlich das, was sie für jugendgefährdend halten und das Gremium ist aber wirklich ganz in einer eigenen Entscheidung jeweils dann befugt und berechtigt die Entscheidung zu treffen, was dann jeweils die jugendgefährdenden Elemente sind. Zum Teil wird dann die Auffassung des Antragstellers geteilt und zu Teil werden eben andere Inhalte als die vom Antragsteller benannten als jugendgefährdende Inhalte benannt.“ Einheizradio: „Na ok. Ich will das jetzt nicht in Frage stellen, ich will ja nur Fragen stellen. Das ist jetzt eher albern aber ist ja egal. Die andere Sache war noch, weil sie sagten, Porno wäre noch schlimmer. Also muss ich mal unterscheiden, weil es ist nämlich so; Gewaltdarstellungen bzw. verherrlichende Darstellungen können Kinder, wie ich es so verstanden habe, die eventuell aus der sozialen Herkunft zu Gewalt tendieren, zu Gewalttätern … die Gewalttätigkeit fördern. Bei Porno ist es jetzt aber doch so eine Sache, dass es da jetzt zwar extreme Sachen gibt aber wenn man das Pussy Video zum Beispiel sieht, da habe ich gesagt, es ist ja eigentlich der Zeugungsakt.“ Frau Meier: „Also das Video in der Ursprungsfassung ist auch hier indiziert worden, weil es pornografische Inhalte aufweist. Und das ist wie gesagt, eine schwere Jugendgefährdung. Es gibt auch bei Gewalt noch den Bereich der schweren Jugendgefährdung, das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Inhalt sogar in den Bereich des §131 STGB reicht, also eine Gewaltverherrlichung darstellt. Was dann auch bei den Staatsanwaltschaften und den Gerichten geprüft werden kann und wo möglicherweise auch ein allgemeines Verbreitungsverbot ausgesprochen wird, durch eine Beschlagnahmung. Das ist durchaus auch möglich.“ Einheizradio: „Na ja, ok. Das ist jetzt auch wieder nur meine Meinung, Porno ist dahin gehend verwerflich, weil es irgendwo Schamgefühle verletzt aber eigentlich – wenn man jetzt mal nur das Pussy Video nimmt – das ist eigentlich die Darstellung der Zeugung in einem ästhetischen Sinne. Ich finde dass der Fehler eigentlich darin liegt, dass man nicht im Stande ist, den Kindern irgendwann mal zu erklären, wie das mit der Fortpflanzung funktioniert. Und ich glaube das Problem dabei ist, dass man den Kindern beibringen muss, dass man sich dabei so verhält, dass es den Genuss der Sache gar nicht so zum Ausdruck bringt, für den Außen stehenden.“ Frau Meier: „Ja, ich meine es gibt ja in den Schulen den Sexualunterricht, also da wird sicherlich auch auf so etwas eingegangen.“ Einheizradio: „Ok. Ich habe dann ein anderes Problem für mich ganz speziell. Mit Folterdarstellungen habe ich ein Problem. Ich habe mir selbst vor einem halben Jahr die Streckbank, die Funktionsweise der Streckbank und wie sich das auf den Organismus dessen auswirkt der darin eingespannt ist, angesehen. Damit habe ich eine Weile zu tun gehabt. Und ich bin doch schon über 18. Es geht ja nicht um die Gewaltverherrlichung als solche sondern die Konfrontation mit Gewalt reicht, die Kinder müssen das ja irgendwie verarbeiten. Wie sie die Sache mit dem Geschlechtsverkehr verarbeiten, irgendwann haben sie es ja selber drauf. Aber die Gewalt, wenn man Kinder vor Gewalt schützt, also wenn man sie vor der Konfrontation mit Folter und Gewalt und den ganzen Eskalationen schützen würde effektiv, bzw. eine Welt aufbauen wo das nicht so ist, würden diese Gewaltakte auch nicht passieren, schätze ich. Selbst wenn es nicht in dem Kontext im direkten Sinne steht.“ Frau Meier: „Es ist herrschende Meinung in der Wirkungsforschung, dass Medien eben eine Wirkung haben. Man kann natürlich nie sagen, wenn jetzt der Jugendliche dieses Bild sieht, reagiert er so, das lässt sich nicht herleiten aber es gibt eben genug Hinweise darauf, dass Darstellungen in den Medien wirken können. Und deswegen hat ja der Gesetzgeber auch bestimmte Medien als jugendgefährdend eingestuft, damit die durch eine Indizierung aus dem Lebensbereich von Kindern und Jugendlichen auch ferngehalten werden. Erwachsene können sich ja indizierte Medien weiter kaufen, das ist ihr Recht aber es darf eben etwas was indiziert worden ist, nicht an Kinder und Jugendliche weiter gegeben werden, aus den genannten Gründen. Einheizradio: „Wenn sie dann mal zur Kenntnis nehmen dürften, ich bekomme hier Wurfpost, diese Zeitungen die kostenlosen, die man im Briefkasten von jedem rein stopft, außer er schreibt drauf, dass er es nicht will. Und zum Beispiel unter Telefonerotik, „Billigoma braucht Mann für untenrum“ oder „Bums Mutti und mich“. Ich will nicht weiter ausführen aber das sind Sachen mit denen die Kinder auch leben müssen. Kümmert sich denn da jemand drum?“ Frau Meier: „Ja, es sind durchaus auch schon solche Zeitschriften hier indiziert worden, weil da zum Teil die Erotikanzeigen als zum Teil pornografisch und zum Teil auch Frauen diskriminierend eingestuft wurden. Ich kann immer nur wiederholen, wenn man als Bürger eben auch möchte, dass die Bundesprüfstelle mit etwas beschäftigt, was man für problematisch hält, dann soll man sich bitte an eine in der Nähe liegende Behördenstelle oder einen Kinderschutzverein oder Kinderschutzbund , Aktion Kinder- und Jugendschutz, so etwas wenden, damit die ganz offiziell das Verfahren hier in Gang setzen können.“ Einheizradio: „Eine Frage hatte ich unter den ersten übergangen, nämlich die nach der Zusammensetzung des Zwölfergremiums. Das Zwölfergremium, das ist ein Wort, das ich erst seit gestern kenne, nach welchen Kriterien werden die Menschen ausgewählt?“ Frau Meier: „Also das steht auch im Jugendschutzgesetz, das sind verschiedene gesellschaftliche Gruppen, deren Verbände die Beisitzer ernennen können. Zum Beispiel aus den Kreisen Literatur gibt es verschiedene Verbände, die hier Vertreter entsenden als Beisitzerinnen und Beisitzer, Kunst, dann gibt es die Anbieter von Bildträgern und Telemedien, also die selber Medien verbreiten auch die sind in den Verbänden berechtigt hier Leute zu benennen, dann Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe, der Lehrerschaft und der Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften, also da gibt es eben eine breite Masse und dann sind noch immer 3 Vertreter oder Beisitzerinnen und Beisitzer die von den jeweiligen Bundesländern auch benannt sind, sind auch immer mit im Gremium.“ Einheizradio: „Ok, danke. Dass Rammstein als Satire einzustufen ist, wissen sie?“ Frau Meier: „Als was?“ Einheizradio: „Als Satire. Ist ja bekannt. Rammstein ist ja mit dem Lied „Mein Teil“ auch auf den Kannibalismus von Rothenburg eingegangen.“ Frau Meier: „Das ist im Gremium auch mit diskutiert worden, das hat das Gremium auch immer mit zu berücksichtigen, unter dem Aspekt der Kunstfreiheit, ob etwas Satire ist oder ironisch zu verstehen ist aber nach Abwägung aller Argumente hat das Gremium eben die Entscheidung getroffen, dass hier die Jugendschutz Aspekte in Bezug auf diese Kritik vorgehen.“ Einheizradio: „Hätte es das schon jemals gegeben, dass eine Indizierung zurückgenommen wurde?“ Frau Meier: „Das geht jetzt in dem Sinne nicht. Wenn die Entscheidung der Bundesprüfstelle so gefallen ist, dann ist sie so aber die Firmen oder die Betroffenen haben immer das Recht dagegen zu klagen. Das ist ja ein Verwaltungsakt, das heisst, sie können vor das Verwaltungsgericht gehen oder wenn dann eine Indizierung 10 Jahre her ist, dann können die Herstellerfirmen oder die Urheber den Antrag hier stellen, das nochmal neu zu überprüfen und eine Listenstreichung zu übernehmen.“ Einheizradio: „Ok, also die Frage hatten wir schon, wie kann man sich aktiv beteiligen und auch letzten Endes mitwirken. Ich glaube, dass die Rammstein Musiker auch mit der indizierten Platte ganz gut leben können. Aber die Gewalt und...“ Frau Meier: „Es gibt im Moment ein Klageverfahren dazu, also es wird sich also zeigen wie das bei dem Gericht dann eingestuft wird.“ Einheizradio: „Na dürfen wir gespannt sein. Ok. Aktive Mitarbeit habe ich drin im Text, ich werde es im Radio eventuell schneiden, weil es ja auch lang ist. Danke ihnen sehr. Dann tschüss.“ Frau Meier: „Ja, tschüss.“