Interview zur Rammstein Indizierung

Transcrição

Interview zur Rammstein Indizierung
Einheizradio: „Wer ist die Prüfinstanz und welchem Zweck dient sie, wie funtioniert
sie?“
Frau Meier: „Also die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien wird tätig auf
Antrag von Behörden, also zum Beispiel Jugendämtern oder Polizeidienststellen oder
auch von anerkannten Nennern(?) der Freien Jugendhilfe, also Aktion Jugendschutz
zum Beispiel und prüft dann ein vorgelegtes Medium, eine CD, einen Film, ein
Computerspiel, eine Broschüre oder eine Internetseite darauf, ob der Inhalt als
jugendgefährdend einzustufen ist. Wenn das Gremium das hier entscheidet der
Auffassung ist, dass eine Jugendgefährdung vorliegt, dann wird eine Indizierung
ausgesprochen. Wobei vorher immer noch die Abwägung gemacht werden muss, mit
Kunstfreiheit, Meinungsfreiheit und dass dann das Ergebnis ist, dass eine
Jugendgefährdung auszusprechen ist, dann wird das Medium in die Liste der
jugendgefährdenden Medien eingetragen und dann tritt ein Weitergabeverbot an
Kinder und Jugendliche in Kraft.“
Einheizradio: „Wie definiert sich denn Jugendgefährdung?“
Frau Meier: „Es gibt im Jugendschutzgesetz verschiedene Tatbestände, die eine
Jugendgefährdung begründen. Dazu zählen zum Beispiel verrohend wirkende
Medien, also die Gewaltdarstellungen sind, die so drastisch sind und detailliert, dass
man sagt, davon gehe eine verrohende Wirkung auf Kinder und Jugendliche aus.
Auch Anreiz zum Rassenhass kann ein Tatbestand oder ist ein Tatbestand der
Jugendgefährdung. Pornografie zum Beispiel wäre ein Tatbestand der schweren
Jugendgefährdung, es gibt auch noch die Verherrlichung des Nationalsozialismus.
Also wie gesagt, dass sind so verschiedene Tatbestände die eben genannt werden.“
Einheizradio: „Wie das funktioniert haben sie schon erklärt, dass es über Instanzen
läuft, also ich kann nicht sagen; 'Mir gefällt das neue Fokus Titelblatt nicht'.“
Frau Meier: „Also wenn ein einzelner Bürger oder eine einzelne Bürgerin der
Auffassung ist, dass etwas jugendgefährdend ist oder sein könnte, dann kann man
sich nicht direkt an die Bundesprüfstelle wenden und das Objekt hier her schicken,
dass es geprüft wird, sondern es müsste über zum Beispiel das örtliche Jugendamt
hier her geschickt werden, mit einem offiziellen Antragsschreiben. Aber es gibt eben
in Deutschland jede Behörde, die Antragsberechtig wäre, also man hat da als Bürger
sehr viele Kontaktmöglichkeiten.“
Einheizradio: „Ok, das wäre meine letzte Frage gewesen, wie man da aktiv
mitarbeiten kann, danke sehr. Zurück zu Rammstein, sie haben schon vieles
beantwortet wahrscheinlich, es geht da um die Gewaltdarstellung, ne? Die
Folterdarstellung“
Frau Meier: „Also die CD 'Liebe ist für alle da' von Rammstein wurde indiziert, weil
das Lied 'Ich tu dir weh', das auf der CD enthalten ist, als jugendgefährdend
eingestuft wurde. Darin wird nach Auffassung des Gremiums, eine Mischung aus
Sexualität und Gewalt befürwortend propagiert und das ist als etwas eingestuft
worden. Eben nicht nur in diesem Fall sondern auch in anderen Fällen, wo so
Sexualität und Gewalt vermischt werden, als etwas was für Kinder und Jugendliche
auf keinen Fall geeignet ist, sondern, weil es ihnen den Eindruck wecken kann, dass
eben die Anwendung von Gewalt vielleicht luststeigernd sein kann, beziehungsweise
dann auch Hemmungen herab senken kann, Gewalt auszuüben.“
Einheizradio: „Ja Moment, ich wollte sie jetzt nicht in Frage stellen aber die
Bemerkung muss ich mir jetzt doch erlauben. Also ich war von dem Song geschockt,
muss ich zugeben. Aber ich habe den nicht als sexuelle Darstellung empfunden,
vielleicht, weil ich da sexuell anders fixiert bin, ich habe es als eine Folterdarstellung
gesehen. Es zeigt meiner Meinung nach einen, der Grausamkeit ausübt, in dem
Glauben, dass er damit dem Opfer Gutes tut. Also künstlerisch sehe ich das so
verarbeitet.“
Frau Meier: „Also man kann das Lied auch so interpretieren, dass Gewaltanwendung
ohne sexuellen Kontext auch gemeint ist, das hat das Gremium auch mit erwogen und
hat gesagt, wenn es so von Kindern und Jugendlichen verstanden wird, ist es genauso
problematisch, weil auch da der Eindruck vermittelt wird, dass eine
Gewaltanwendung oder eben auch eine sehr drastische Gewaltanwendung ganz
mitleidlos erfolgen kann oder eben hier als nachahmenswert dargestellt wird.“
Einheizradio: „Ich würde aber nicht behaupten, dass die Kinder und Jugendlichen
deswegen verrohen. Ich sehe es mal aus künstlerischer Sicht, dies ist für mich so
krass dieses Lied, dass die Identifikation mit dem Angreifer nicht passiert, sondern
dass ich mich von dieser rohen gnadenlosen Gewalt geschockt gefühlt habe, dass man
sogar den Effekt erzielen kann, dass diese Folter nicht zum Nachahmen, sondern als
wirklichen abschockenden Effekt hätte. Aber das nur am Rande“
Frau Meier: „Also das Gremium hat bei seinen Entscheidungen auch immer den
Jugendlichen im Blick zu haben, der vielleicht nicht durch Elternhaus oder
Freundeskreis gewaltfreie Vorbilder vorgelebt bekommt, sondern auch denjenigen,
der vielleicht schon in einem sehr gewaltbetonten Umfeld aufwächst und auch hier
einen weiteren Hinweis oder ein weiteres Vorbild auf ein solches gewalthaltiges
eigenes Verhalten vorgestellt bekommt.“
Einheizradio: „Na gut, aber das kann man doch nicht Rammstein anlasten, muss man
dazu sagen. Das ist ein gesellschaftliches Problem.“
Frau Meier: „Ja das stimmt. Aber Jugendschutz ist eben das geguckt werden muss,
wie wirkt es auf Kinder und Jugendliche und wie wirkt es auf Kinder und
Jugendliche die eben sogenannte gefärdungsgenannte Kinder und Jugendliche sind.“
Einheizradio: „Na ok. Es gibt aber doch jede Menge Sachen in den Medien, die die
Gewaltdarstellungen vielleicht nicht verherrlichen aber wo ich mich als Kind und
jetzt noch ständig geschockt sehe. Die von Attentaten zerfetzen Leute in den 8 Uhr
Nachrichten, die sehen Kinder mit 6 Jahren, dann wenn ich daran erinnere, wie die
aktuelle Focus Vorderseite ausschaut, die liegt im Edeka sichtbar, da laufen Kinder
herum oder vielleicht der Struwwelpeter. Ist denn der Struwwelpeter heute noch als
pädagogisches Mittel akzeptiert oder ist er schon auf dem Index?“
Frau Meier: „Also die Bundesprüfstelle macht keine Empfehlungslisten, was für
Erziehung angebracht wäre sondern ist im Jugendschutz tätig und sagt durch die
Indizierungstätigkeit oder zeigt auf, wo da bestimmte Grenzen erreicht, bzw.
überschritten sind. Es ist sicherlich so, dass es in den Medien auch
Gewaltdarstellungen gibt, die hier noch nicht vorgelegt haben. Wie gesagt wird die
Bundesprüfstelle auf Antrag tätig. Also wenn man also der Auffassung ist, dass etwas
geprüft werden soll, dann kann man sich eben auch über ein Jugendamt oder eine
Polizeidienststelle oder andere Ämter hier her wenden, dass dies dann hier geprüft
wird.“
Einheizradio: „Die Musiker von Rammstein werden ihre Bestürzung mittlerweile
verkraftet haben, über die Indizierung aber die Sache ist, es war nur dies eine Lied?“
Frau Meier: „Ja genau. Also nur das eine Lied, was vergeben wird, bzw. noch eine
Abbildung im dazu gehörigen CD-Booklet.“
Einheizradio: „Das habe ich gerade hier, das vom Schlachten bestimmt.“
Frau Meier: „Nun das zeigt einen auf dem Stuhl sitzenden Mann über dessen Knie
eine nackte Frau liegt, die geschlagen wird. Also das wurde auch vom Gremium als
jugendgefährdend eingestuft.“
Einheizradio: „Ja Moment, ich habe gerade das Booklet vor mir. Das Hauptbild ist
aber, wo Männer um eine nackte Frau herumstehen, wo einer gerade im Begriff ist,
ihr einen Arm abzuhacken und dann sind noch weitere Bilder dabei, wo man lose
herumliegende Körperteile sieht. Das wurde nicht kritisiert?“
Frau Meier: „Die anderen Bilder wurden auch im Gremium sehr ausführlich
diskutiert und hinsichtlich dieser anderen Abbildungen hat das Gremium gesagt, dass
insoweit da künstlerische Gestaltungsaspekte überwiegen aber das eben ist auf dieser
einen Abbildung nicht so genehmigt worden.“
Einheizradio: „Aber das würde ich jetzt, na ja... Da hat bestimmt die Ministerin etwas
überreagiert:“
Frau Meier: „Also entschieden hat es ein Gremium und das Gremium entscheidet
immer ganz weisungsfrei. Der jeweilige Antagsteller reicht halt ein Medium hier her,
mit der Auffassung, dass bestimmte Inhalte jugendgefährdend sind. Manche
benennen dann halt sehr ausführlich das, was sie für jugendgefährdend halten und das
Gremium ist aber wirklich ganz in einer eigenen Entscheidung jeweils dann befugt
und berechtigt die Entscheidung zu treffen, was dann jeweils die jugendgefährdenden
Elemente sind. Zum Teil wird dann die Auffassung des Antragstellers geteilt und zu
Teil werden eben andere Inhalte als die vom Antragsteller benannten als
jugendgefährdende Inhalte benannt.“
Einheizradio: „Na ok. Ich will das jetzt nicht in Frage stellen, ich will ja nur Fragen
stellen. Das ist jetzt eher albern aber ist ja egal. Die andere Sache war noch, weil sie
sagten, Porno wäre noch schlimmer. Also muss ich mal unterscheiden, weil es ist
nämlich so; Gewaltdarstellungen bzw. verherrlichende Darstellungen können Kinder,
wie ich es so verstanden habe, die eventuell aus der sozialen Herkunft zu Gewalt
tendieren, zu Gewalttätern … die Gewalttätigkeit fördern. Bei Porno ist es jetzt aber
doch so eine Sache, dass es da jetzt zwar extreme Sachen gibt aber wenn man das
Pussy Video zum Beispiel sieht, da habe ich gesagt, es ist ja eigentlich der
Zeugungsakt.“
Frau Meier: „Also das Video in der Ursprungsfassung ist auch hier indiziert worden,
weil es pornografische Inhalte aufweist. Und das ist wie gesagt, eine schwere
Jugendgefährdung. Es gibt auch bei Gewalt noch den Bereich der schweren
Jugendgefährdung, das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Inhalt sogar in den
Bereich des §131 STGB reicht, also eine Gewaltverherrlichung darstellt. Was dann
auch bei den Staatsanwaltschaften und den Gerichten geprüft werden kann und wo
möglicherweise auch ein allgemeines Verbreitungsverbot ausgesprochen wird, durch
eine Beschlagnahmung. Das ist durchaus auch möglich.“
Einheizradio: „Na ja, ok. Das ist jetzt auch wieder nur meine Meinung, Porno ist
dahin gehend verwerflich, weil es irgendwo Schamgefühle verletzt aber eigentlich –
wenn man jetzt mal nur das Pussy Video nimmt – das ist eigentlich die Darstellung
der Zeugung in einem ästhetischen Sinne. Ich finde dass der Fehler eigentlich darin
liegt, dass man nicht im Stande ist, den Kindern irgendwann mal zu erklären, wie das
mit der Fortpflanzung funktioniert. Und ich glaube das Problem dabei ist, dass man
den Kindern beibringen muss, dass man sich dabei so verhält, dass es den Genuss der
Sache gar nicht so zum Ausdruck bringt, für den Außen stehenden.“
Frau Meier: „Ja, ich meine es gibt ja in den Schulen den Sexualunterricht, also da
wird sicherlich auch auf so etwas eingegangen.“
Einheizradio: „Ok. Ich habe dann ein anderes Problem für mich ganz speziell. Mit
Folterdarstellungen habe ich ein Problem. Ich habe mir selbst vor einem halben Jahr
die Streckbank, die Funktionsweise der Streckbank und wie sich das auf den
Organismus dessen auswirkt der darin eingespannt ist, angesehen. Damit habe ich
eine Weile zu tun gehabt. Und ich bin doch schon über 18. Es geht ja nicht um die
Gewaltverherrlichung als solche sondern die Konfrontation mit Gewalt reicht, die
Kinder müssen das ja irgendwie verarbeiten. Wie sie die Sache mit dem
Geschlechtsverkehr verarbeiten, irgendwann haben sie es ja selber drauf. Aber die
Gewalt, wenn man Kinder vor Gewalt schützt, also wenn man sie vor der
Konfrontation mit Folter und Gewalt und den ganzen Eskalationen schützen würde
effektiv, bzw. eine Welt aufbauen wo das nicht so ist, würden diese Gewaltakte auch
nicht passieren, schätze ich. Selbst wenn es nicht in dem Kontext im direkten Sinne
steht.“
Frau Meier: „Es ist herrschende Meinung in der Wirkungsforschung, dass Medien
eben eine Wirkung haben. Man kann natürlich nie sagen, wenn jetzt der Jugendliche
dieses Bild sieht, reagiert er so, das lässt sich nicht herleiten aber es gibt eben genug
Hinweise darauf, dass Darstellungen in den Medien wirken können. Und deswegen
hat ja der Gesetzgeber auch bestimmte Medien als jugendgefährdend eingestuft,
damit die durch eine Indizierung aus dem Lebensbereich von Kindern und
Jugendlichen auch ferngehalten werden. Erwachsene können sich ja indizierte
Medien weiter kaufen, das ist ihr Recht aber es darf eben etwas was indiziert worden
ist, nicht an Kinder und Jugendliche weiter gegeben werden, aus den genannten
Gründen.
Einheizradio: „Wenn sie dann mal zur Kenntnis nehmen dürften, ich bekomme hier
Wurfpost, diese Zeitungen die kostenlosen, die man im Briefkasten von jedem rein
stopft, außer er schreibt drauf, dass er es nicht will. Und zum Beispiel unter
Telefonerotik, „Billigoma braucht Mann für untenrum“ oder „Bums Mutti und mich“.
Ich will nicht weiter ausführen aber das sind Sachen mit denen die Kinder auch leben
müssen. Kümmert sich denn da jemand drum?“
Frau Meier: „Ja, es sind durchaus auch schon solche Zeitschriften hier indiziert
worden, weil da zum Teil die Erotikanzeigen als zum Teil pornografisch und zum Teil
auch Frauen diskriminierend eingestuft wurden. Ich kann immer nur wiederholen,
wenn man als Bürger eben auch möchte, dass die Bundesprüfstelle mit etwas
beschäftigt, was man für problematisch hält, dann soll man sich bitte an eine in der
Nähe liegende Behördenstelle oder einen Kinderschutzverein oder
Kinderschutzbund , Aktion Kinder- und Jugendschutz, so etwas wenden, damit die
ganz offiziell das Verfahren hier in Gang setzen können.“
Einheizradio: „Eine Frage hatte ich unter den ersten übergangen, nämlich die nach
der Zusammensetzung des Zwölfergremiums. Das Zwölfergremium, das ist ein Wort,
das ich erst seit gestern kenne, nach welchen Kriterien werden die Menschen
ausgewählt?“
Frau Meier: „Also das steht auch im Jugendschutzgesetz, das sind verschiedene
gesellschaftliche Gruppen, deren Verbände die Beisitzer ernennen können. Zum
Beispiel aus den Kreisen Literatur gibt es verschiedene Verbände, die hier Vertreter
entsenden als Beisitzerinnen und Beisitzer, Kunst, dann gibt es die Anbieter von
Bildträgern und Telemedien, also die selber Medien verbreiten auch die sind in den
Verbänden berechtigt hier Leute zu benennen, dann Träger der freien und öffentlichen
Jugendhilfe, der Lehrerschaft und der Kirchen und sonstigen
Religionsgemeinschaften, also da gibt es eben eine breite Masse und dann sind noch
immer 3 Vertreter oder Beisitzerinnen und Beisitzer die von den jeweiligen
Bundesländern auch benannt sind, sind auch immer mit im Gremium.“
Einheizradio: „Ok, danke. Dass Rammstein als Satire einzustufen ist, wissen sie?“
Frau Meier: „Als was?“
Einheizradio: „Als Satire. Ist ja bekannt. Rammstein ist ja mit dem Lied „Mein Teil“
auch auf den Kannibalismus von Rothenburg eingegangen.“
Frau Meier: „Das ist im Gremium auch mit diskutiert worden, das hat das Gremium
auch immer mit zu berücksichtigen, unter dem Aspekt der Kunstfreiheit, ob etwas
Satire ist oder ironisch zu verstehen ist aber nach Abwägung aller Argumente hat das
Gremium eben die Entscheidung getroffen, dass hier die Jugendschutz Aspekte in
Bezug auf diese Kritik vorgehen.“
Einheizradio: „Hätte es das schon jemals gegeben, dass eine Indizierung
zurückgenommen wurde?“
Frau Meier: „Das geht jetzt in dem Sinne nicht. Wenn die Entscheidung der
Bundesprüfstelle so gefallen ist, dann ist sie so aber die Firmen oder die Betroffenen
haben immer das Recht dagegen zu klagen. Das ist ja ein Verwaltungsakt, das heisst,
sie können vor das Verwaltungsgericht gehen oder wenn dann eine Indizierung 10
Jahre her ist, dann können die Herstellerfirmen oder die Urheber den Antrag hier
stellen, das nochmal neu zu überprüfen und eine Listenstreichung zu übernehmen.“
Einheizradio: „Ok, also die Frage hatten wir schon, wie kann man sich aktiv
beteiligen und auch letzten Endes mitwirken. Ich glaube, dass die Rammstein
Musiker auch mit der indizierten Platte ganz gut leben können. Aber die Gewalt
und...“
Frau Meier: „Es gibt im Moment ein Klageverfahren dazu, also es wird sich also
zeigen wie das bei dem Gericht dann eingestuft wird.“
Einheizradio: „Na dürfen wir gespannt sein. Ok. Aktive Mitarbeit habe ich drin im
Text, ich werde es im Radio eventuell schneiden, weil es ja auch lang ist. Danke
ihnen sehr. Dann tschüss.“
Frau Meier: „Ja, tschüss.“

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