Infoblatt zur Schwangerschaft

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Infoblatt zur Schwangerschaft
Infoblatt zur Schwangerschaft
Sie sind schwanger oder werden Vater und haben viele Fragen?
Hier können Sie Wichtiges rund um Schwangerschaft,
Geburt und die erste Zeit mit Kind finden.
Inhalt
Beratungsstellen3
Geburtskliniken und Hebammen
4
Geburtenanmeldung / Namenserteilung
5
Elternzeit6
Vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht, Beistandschaft
7
Familienbildungsstätten
9
Elternbriefe10
Früherkennungsuntersuchungen11
Fachstelle Kinderschutz
12
Kinderbetreuung – KiTa, Tagesmütter 12
Babysitter
14
Spiel - u. Krabbelgruppen
14
Finanzielle Hilfen
15
Günstige Babyausstattung
19
2
Beratungsstellen
Sie haben z.B. Fragen zu
Familienplanung – sozialen und finanziellen Hilfen – Pflichtberatung nach §218 – medizinischen Problemen
(Pränataldiagnostik) – psychologischer Begleitung – Stillzeit - Geburtsvorbereitungskursen – Veränderung in der Partnerschaft
Dann können Sie sich u. a. an folgende Beratungsstellen wenden:
pro familia
Tel.: 0521 /124073
Beratungsstelle Bielefeld Fax: 0521 / 124075
Stapenhorststr. 5
E-Mail: [email protected]
33615 Bielefeld
Internet: www.profamilia.de
→ Speziell auch für Frauen unter 25 Jahren
Öffnungszeiten:
ohne Terminabsprache:Mo. u. Do. 09:00 – 11:00
Mo., Di., Mi. 16:00 – 19:00
Sozialrechtliche Telefonberatung: Mi. 11:00 – 13:00
Sexualpädagogische Telefonsprechstunde: Mi. 09:00
Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Tel.: 0521 / 9619-143
Kath. Schwangerschaftsberatungsstelle
Turnerstr. 4
E-Mail: [email protected]
33602 Bielefeld Internet: www.skf-bielefeld.de
Sprechstunde:
Di. von 9:00 – 11:00
sowie nach tel. Vereinbarung
Diakonie für Bielefeld Tel.: 0521 / 98892720 oder 2715
Beratungsstelle für Schwangere
Schildescher Str. 101 E-Mail: [email protected]
33611 Bielefel
[email protected] www.diakonie-fuer-bielefeld.de
Alle Beratungen sind von Mo. bis Fr. kurzfristig nach
Terminabsprache möglich
Offene Schwangerschaftskonfliktberatung:
Fr.: 13:30 – 16:00
Psychologische Frauenberatung Tel: 0521 / 121597
Unterstützung während der Schwangerschaft
Ernst- Rein- Str. 33 E-Mail: [email protected]
33613 Bielefeld
Internet: www.frauenberatung-bi.de
Sprechzeiten:
Persönliche u. telefonische Einzelberatung in den
offenen Sprechzeiten
Mo. u. Do. 17:00 – 19:00
Di: 10:00 – 12:00
Terminvereinbarung möglich
Frauenmantel e.V. Tel.: 0521 / 5576352
Cafe zu Austausch, Kursen u. Information
Buddestr. 1a E-Mail: [email protected]
33602 Bielefeld
Internet: www.frauenmantel.net
Öffnungszeiten:
Mi. von 10:30 – 14:00
tel. Beratungszeiten:
Mo.- Do. von 9 – 12:00 sowie nach tel. Vereinbarung
Im Internet bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung –
BzgA - finden Sie umfangreiche Infos zu Familienplanung und
Schwangerschaft:
http://www.schwanger-info.de
http://www.schwanger-unter-20.de
Eine Beratung erfolgt unabhängig von Konfession und Nationalität. Sie ist vertraulich und kostenlos.
3
Geburtskliniken und Hebammen
Tritt eine Schwangerschaft ein und die werdende Mutter teilt dieses ihrem Arbeitgeber mit, steht sie unter Mutterschutz, das
heißt ihr darf bis vier Monate nach der Geburt nicht gekündigt werden. Die Mutterschutzfrist beginnt grundsätzlich sechs
Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und endet acht Wochen nach der Geburt / eventuell zwölf Wochen bei
Früh- bzw. Mehrlingsgeburten.
In der Zeit der Schwangerschaft und des Wochenbettes hat jede Frau gegenüber der Krankenkasse einen Anspruch auf
Hebammenhilfe. Bitte frühzeitig kümmern, d.h. bis zur 20. Schwangerschaftswoche.
Zu entscheiden ist, ob das Kind zu Hause mit Hilfe einer Hebamme, in einer Klinik oder auch in einem speziellen Geburtshaus
geboren werden soll.
Hebammen
Frauenklinik Dr. Hartog
Kiskerstr. 15
33615 Bielefeld
Tel. 0521 / 12 40 77
Internet: www.klinikhartog.de
Hebammenzentrale e.V.
Tel. 0521 / 2 70 42 02
Tel. Erreichbarkeit:
Mo. - Fr. 9:00 - 11:00
www.hebammenzentrale-bielefeld-guetersloh.de
Geburtshaus Bielefeld
33615 Bielefeld
Werther Straße 8
Tel. 0521 / 5 28 15 50
Internet: www.geburtshaus-bielefeld.de
Hebammenzentrale
Babyhotline
Tel. 0175 / 7 75 17 15
Städtische Kliniken Bielefeld
Klinikum Mitte
Teutoburger Straße 50
33604 Bielefeld
Tel. 0521 / 5 81 – 0
Internet: www.klinikumbielefeld.de
Hier können Sie sich auch zu Geburtsvorbereitungskursen
informieren:
Kliniken
Ev. Krankenhaus Bielefeld gGmbH
Gilead I
Burgsteig13
33617 Bielefeld
Tel.: 0521 / 772-78 268
www.evkb.de
St. Franziskus Hospital gGmbH
Kiskerstr. 26
33615 Bielefeld
Tel. 0521 / 589 - 0
Internet: www.franziskus.de
4
Geburtenanmeldung / Namenserteilung
Geburtsanzeige
Zuständig für die Geburtsbeurkundung ist das Standesamt, in dessen Bezirk Ihr Kind geboren ist. Auf den Wohnort der Eltern
kommt es dabei nicht an.
Die Geburt muss innerhalb einer Woche beim zuständigen Standesamt angezeigt werden. Sie erhalten dafür eine sogenannte
Geburtsanzeige von Ihrer Krankenhausverwaltung. Sind die Eltern verheiratet oder haben sie das gemeinsame Sorgerecht
durch eine so genannte Sorgerechtserklärung, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben, in den anderen Fällen
ist die Unterschrift der Mutter ausreichend.
Welche Unterlagen zusätzlich beim Standesamt einzureichen sind, ist je nach Familienstand und Staatsangehörigkeit der
Eltern sehr unterschiedlich.
Bei der Anmeldung erhalten Sie im Standesamt u. a. Unterlagen zur Beantragung von Mutterschafts-, Eltern- u. Kindergeld.
Kontakt:
Bürgeramt
Niederwall 23 Tel.: 0521 / 51-0 Neues Rathaus, 1.Etage, Flur F, Zi. 107 - 121
33602 Bielefeld
Internet: www.bielefeld.de
Familienname des Kindes
Der Familienname des Kindes unterliegt grundsätzlich dem Recht des Staates, dem es angehört. Das Standesamt trägt bei
der Geburtsbeurkundung also den Familiennamen ein, den das Kind nach dem Recht des betreffenden, auch ausländischen
Staates erhält.
Ist ein Elternteil oder sind beide Eltern ausländische Staatsangehörige, können die sorgeberechtigten Elternteile bestimmen,
dass das Kind seinen Namen nach dem Recht des Staates erhält, dem ein Elternteil angehört. Hat mindestens ein Elternteil
seinen Aufenthalt in Deutschland, so kann auch deutsches Namensrecht gewählt werden.
Bestimmungen, ob ein Kind unter welchen Voraussetzungen den Namen von Vater, Mutter oder ggf. den Ehenamen der
Eltern erhält, erfahren Sie im Standesamt.
Vorname des Kindes
Auch der Erwerb der Vornamen eines Kindes richtet sich grundsätzlich nach dem Recht des Staates, dem es angehört.
Grundsätzlich steht das Recht, dem Kind Vornamen zu erteilen, den sorgeberechtigten Elternteilen zu. Ist nur ein Elternteil
Inhaber der elterlichen Sorge, so kann nur dieser dem Kind einen oder mehrere Vornamen erteilen.
Bezeichnungen, die ihrem Wesen nach keine Vornamen sind oder Namen, die dem Wohl des Kindes widersprechen, dürfen
nicht gewählt werden. Erkundigen Sie sich frühzeitig im Standesamt, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob der von Ihnen gewünschte Vorname standesamtlich eingetragen werden kann.
Anerkennung der Vaterschaft
Wenn Sie nicht verheiratet sind, kann der Vater nur in das Geburtenbuch eingetragen werden, wenn die Vaterschaft formell
anerkannt worden ist. Dies kann auch schon vor der Geburt erfolgen. Die Vaterschaft kann beim Standesamt, beim Jugendamt
oder bei einem Notar anerkannt werden; die Mutter des Kindes muss der Vaterschaftsanerkennung persönlich zustimmen.
5
Elternzeit
Ein Anspruch auf Elternzeit besteht für jeden Elternteil zur Betreuung und Erziehung seines Kindes bis zur Vollendung dessen
dritten Lebensjahres. Die Elternzeit ist ein Anspruch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber. Während der Elternzeit ruhen die Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses. Das Arbeitsverhältnis bleibt aber bestehen
und nach Ablauf der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Rückkehr auf den ursprünglichen Arbeitsplatz bzw. auf einen, der mit
dem vorherigen gleichwertig ist.
1. Gemeinsame Elternzeit
Beide Elternteile können auch gleichzeitig bis zu drei Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen.
2. Flexible 12 Monate
Mit Zustimmung des Arbeitsgebers ist eine Übertragung von bis zu 12 Monaten auf die Zeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes, zum Beispiel während des 1. Schuljahres möglich.
3. Anmeldefristen
Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer müssen ihre Elternzeit spätestens 7 Wochen vor deren Beginn schriftlich bei ihrem Arbeitgeber beantragen. Damit wird organisatorischen Schwierigkeiten insbesondere von mittelständischen Arbeitgeberinnen und
Arbeitgebern bei der Suche nach Ersatzkräften Rechnung getragen.
Um die Elternzeit flexibel zu gestalten und gleichzeitig die notwendige Planungssicherheit für die Arbeitgeberseite zu gewährleisten, müssen sich die Eltern bei der Anmeldung für die kommenden 2 Jahre ab Beginn der Elternzeit festlegen. (Wichtig:
genaue Daten benennen!). Wird die Elternzeit von der Mutter unmittelbar nach der Mutterschutzfrist oder unmittelbar nach
einem auf die Mutterschutzfrist folgenden Urlaub in Anspruch genommen, so hat sie sich nur bis zur Vollendung des
2. Lebensjahres des Kindes festzulegen.
4. Zulässige Teilzeitarbeit während der Elternzeit
Während der Elternzeit ist eine Teilzeiterwerbstätigkeit von bis zu 30 Wochenstunden zulässig. Bei gleichzeitiger Elternzeit
können die Eltern somit insgesamt 60 Wochenstunden (30 + 30) erwerbstätig sein. Damit besteht die Möglichkeit auch während der Elternzeit das Familieneinkommen in einem gewissen Umfang zu sichern. Sowohl Vater als auch Mutter sind nicht ge­
zwungen, ihre Erwerbstätigkeit zu unterbrechen, und können die Betreuung ihres Kindes selbst übernehmen. Dies entspricht
den Wünschen vieler Eltern und kommt gleichzeitig auch den Bedürfnissen von Betrieben entgegen. Sie haben hoch motivierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und brauchen nicht längere Zeit auf ihre bewährten Fachkräfte zu verzichten.
5. Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit in der Elternzeit im Rahmen von
15 bis 30 Wochenstunden. Der Anspruch gilt in allen Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten. Ein Anspruch auf Verringerung
der Arbeitszeit besteht nicht, wenn dringende betriebliche Gründe dem entgegenstehen. Es besteht ein Rückkehranspruch
zur vorherigen Arbeitszeit nach Ende der Elternzeit.
6. Kündigungsschutz in der Elternzeit
Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Elternzeit angemeldet worden ist, frühestens jedoch 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit sowie
während der Elternzeit, darf die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht kündigen. Nur in besonderen
Fällen kann ausnahmsweise eine Kündigung für zulässig erklärt werden. Die Klärung der Zulässigkeit erfolgt durch die für den
Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder einer von ihr bestimmten Stelle.
6
Vaterschaftsanerkennung - Sorgerecht - Beistandschaft
Vaterschaftsanerkennung
Nicht verheiratete Paare können bereits vor der Geburt ihres Kindes Erklärungen z.B. zu Vaterschaft und Sorgerecht abgeben.
Im Jugendamt (z. T. auch im Standesamt) können folgende Beurkundungen vorgenommen werden:
• Anerkennung der Vaterschaft eines außerehelich geborenen Kindes
• Erklärung der Zustimmung der Mutter
• Verpflichtung zum Unterhalt für alle Kinder
• Verpflichtung zum Unterhalt für die Mutter bzw. Vater des Kindes
• Ausübung der elterlichen Sorge
• Mutterschaftsanerkennungen
Kontakt:
Amt für Jugend und Familie
Neues Rathaus, 1.Etage, Flur B, Zimmer 152
Niederwall 23 33602 Bielefeld
Tel. 0521 / 51-6947
Internet: www.bielefeld.de
Öffnungszeiten: Beurkundungen nur nach Terminabsprache, ansonsten:
Mo - Fr 8:00 – 12:00 , zusätzlich Do 14.30 – 18:00
Sorgerecht
Negativattest – Bescheinigung über die alleinige Sorge
Bei Kindern, deren Eltern nicht verheiratet sind, steht grundsätzlich der Mutter das alleinige Sorgerecht zu. Die Eltern können
jedoch eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben (s.o. Beurkundungen).
Sofern keine Erklärung über die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge abgegeben wurde, muss unter Umständen der
allein erziehende Elternteil bei Behörden, Banken und anderen Einrichtungen einen Nachweis vorlegen, dass er die elterliche
Sorge allein ausüben kann.
Dieses sogenannte Negativattest kann vom Jugendamt kostenfrei ausgestellt werden. Zuständig ist unabhängig vom Geburtsort des Kindes das Jugendamt Ihres Wohnortes.
Für geschiedene oder getrennt lebende Elternteile, die das alleinige Sorgerecht für ein Kind ausüben, kann eine solche Bescheinigung nicht ausgestellt werden. Der Nachweis der alleinigen Sorge ist hier durch die Entscheidung des Familiengerichts
gegeben.
Kontakt:
Amt für Jugend und Familie
Neues Rathaus, 1. Etage, Flur B, Zimmer B 142
Niederwall 23 33602 Bielefeld
Tel. 0521 / 51-6553
Internet: www.bielefeld.de
Tel. 0521 / 51-3653 Öffnungszeiten: Mo - Fr 8:00 – 12:00 , zusätzlich Do 14.30 – 18:00
7
Vaterschaftsanerkennung - Sorgerecht - Beistandschaft
Beistandschaft
Im Rahmen einer Beistandschaft übernimmt das Jugendamt die umfassende Rechtsvertretung eines minderjährigen Kindes
für folgende Aufgabenkreise:
Feststellung der Vaterschaft
Feststellung, Regelung, Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs des Kindes
Das Jugendamt wird durch Vollmacht des allein erziehenen Elternteils Beistand, unabhängig davon, ob die Eltern die elterliche Sorge gemeinsam ausüben oder nur ein Elternteil die elterliche Sorge ausübt. Als Beistand vertritt das Jugendamt das
Kind für den beschriebenen Aufgabenkreis gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil, ggf. auch seiner anwaltlichen
Vertretung, nimmt aber auch die Interessen im Rahmen eines Klageverfahrens beim Familiengericht zur Vaterschaft oder zum
Unterhalt wahr.
Einzelne Aufgabenschritte des Beistandes können sein:
Feststellung der Vaterschaft
Aufforderung zur Anerkennung der Vaterschaft
Klageantrag beim Familiengericht zur Feststellung der Vaterschaft, ggf. verknüpft mit grundsätzlicher Unterhaltsverpflichtung
Teilnahme am Gerichtstermin als Vertreter des Kindes
Feststellung, Regelung, Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs
1. Aufforderung des Unterhaltspflichtigen zur Darlegung des Einkommens
2. Feststellung des Unterhaltsanspruchs des Kindes
3. Aufforderung zur Zahlung und Aufnahme eines Unterhaltstitels
4. Klageanträge beim Familiengericht auf Unterhalt
5. Teilnahme an Gerichtsterminen als Vertreter des Kindes
6. Überwachung der Zahlungen
7. Pfändungsmaßnahmen (z.B. Lohnpfändung, Kontopfändung)
Kontakt:
Amt für Jugend und Familie
Neues Rathaus, 1. Etage, Flur B, Zimmer B 138 bis B 153
Niederwall 23 33602 Bielefeld
Tel. 0521 / 51-2545, 51-2542
Internet: www.bielefeld.de
Öffnungszeiten: Mo - Fr 8:00 – 12:00, zusätzlich Do 14.30 – 18:00
8
Familienbildungsstätten
Familienbildungsstätten bieten für Eltern ein großes Angebot an Einzelveranstaltungen, Kursen und Gesprächsforen zu Erziehungsfragen. Hier finden Sie z.B. Kurse zur Säuglingspflege, Babymassage, PEKIP, DELFI, Bewegung und Musik.
Hedwig-Dornbusch-Schule
Familienbildungsstätte
An der Stiftskirche 13
33611 Bielefeld
Tel. 0521 / 9 82 60-90
Internet: www.hedwig-dornbusch-schule.de/
kbs
Katholische Bildungsstätte für Erwachsenen- und
Familienbildung
Turnerstraße 4
33602 Bielefeld
Tel. 0521 / 52 81 52- 0
Internet: www.kbs-bielefeld.de/
wellcome
Das Baby ist da, die Freude ist riesig – und nichts geht mehr. Gut, wenn Familie und Freunde helfen, den Baby-Stress zu bewältigen. Wer keine Hilfe hat, bekommt sie von wellcome gegen eine geringe Gebühr. Doch am Geld darf die Hilfe nicht scheitern.
Individuelle Ermäßigungen sind möglich.
Kontakt:
Hedwig-Dornbusch-Schule
Adresse s. Familienbildungsstätten
9
Elternbriefe
Der Arbeitskreis Neue Erziehung e.V. unterstützt Eltern
mit Informationen zur Kindererziehung. Die Informationen werden in sogenannten „Elternbriefen” verschickt.
In 46 Elternbriefen finden Sie alles von der Geburt (sehr
ausführlich für die ersten Lebensmonate) bis zum 8.
Lebensjahr.
Einen ersten Eindruck über diese Briefe erhalten Sie
auf der http://www.ane.de/elternbriefe.html
des Arbeitskreises. Aktuelle Ausgaben können
Sie sich zuschicken lassen oder im Jugendamt abholen.
Es gibt außerdem Elternbriefe auf Türkisch, zwei Elternbriefe zur schwierigen Phase der Pubertät, Schulbriefe
sowie Briefe zu besonderen Themen.
In Bielefeld bekommen Sie den ersten Elternbrief
kostenlos bei der Geburtenanmeldung im Standesamt.
(bitte nachfragen)
Alle weiteren Elternbriefe können Sie entweder
kostenlos im Jugendamt abholen, oder sich gegen
einen frankierten Rückumschlag nach Hause
schicken lassen.
Kontakt:
Amt für Jugend und Familie
Niederwall 23
33602 Bielefeld
Tel.: 0521 / 51-2731
Internet: www.bielefeld.de
10
Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9
Kinder bis zum 6. Lebensjahr haben Anspruch auf 9 Vorsorgeuntersuchungen (davon allein 5 im 1. Lebensjahr) – zur
Früherkennung von Krankheiten und Entwicklungsverzögerungen, die die körperliche, geistige und / oder psychosoziale
Entwicklung des Kindes im besonderen Maße gefährden könnten.
Die Kinderärztinnen und Kinderärzte (s. Gelbe Seiten) können die entsprechenden Vorsorgeuntersuchungen durchführen.
Die Erfahrung zeigt, dass die Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen mit zunehmendem Lebensalter der Kinder
seltener wird. Somit werden Entwicklungsverzögerungen und Störungen oft erst verspätet erkannt, obwohl sie bei der U 8
(3,5 bis 4Jahre) hätten auffallen können und entsprechend notwendige Förderungen durch Frühfördereinrichtungen und
Frühbehandlungen eingeleitet hätten werden können.
Nutzen Sie daher die regelmäßigen Untersuchungstermine!
Die Kosten aller Frühuntersuchungen trägt die Krankenkasse oder das Amt für Soziale Leistungen.
Weitere Infos im Internet unter www.kindergesundheit-info.de
11
Fachstelle Kinderschutz
Information, Beratung und Unterstützung zu Fragen der Frühen Hilfen und des Kinderschutzes
• Vermittlung von Familienhebammen und Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-innen, die (werdende)
­Familien mit Kindern bis zu einem Alter von 3 Jahren unterstützen und begleiten können
• Vermittlung von ehrenamtlichen Patinnen, Stadtteilmüttern, die Familien mit kleinen Kindern unterstützen und begleiten
können
• Individuelle Beratung zu Fragen der Frühen Hilfen und zum Kinderschutz (auch anonym)
• Flächendeckendes Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebot. Bei Bedarf Weiterleitung an andere Hilfesysteme
Kontakt:
Erreichbarkeit:
Stadt Bielefeld
Amt für Jugend und Familie
- Jugendamt Fachstelle Kinderschutz
Niederwall 23, Erdgeschoss, Flur B
Zimmer 024, 026, 028
Tel. 0521 / 51-5555
Fax 0521 / 51-9150 5555
E-Mail: [email protected]
Internet. www.bielefeld.de
Mo. – Mi. 8:00 – 16:00
Do.
8:00 – 18:00
Fr:
8:00 – 12:00
Außerhalb der genannten Zeiten
wenden Sie sich bitte in akuten
Krisen und Notsituationen an die
Stadtzentrale
Tel. 0521 / 51-0
12
Kinderbetreuung
Kindertagesstätten
In Bielefeld gibt es aktuell 197 Kindertageseinrichtungen (Stand Januar 2015), die von unterschiedlichen Trägern betrieben
werden und sich über das gesamte Stadtgebiet verteilen.
In der Kindertageseinrichtung wird Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern groß geschrieben. Hier lernen Kinder
soziales Verhalten und die Fähigkeit, sich in größeren Gruppen zu bewegen. Sie können konfliktfreies und gleichberechtigtes
Miteinander erfahren.
Das Kindergartenjahr beginnt jährlich am 1.August – bewerben Sie sich rechtzeitig im Herbst des Vorjahres um einen Platz
direkt in den Tagesstätten in Ihrer Nähe bzw. in der Ihres Wunsches.
Wenn Ihr Kind eine Kindertageseinrichtung in Bielefeld besucht, haben Sie zur Mitfinanzierung der Betriebskosten der Einrichtung einen finanziellen Beitrag zu leisten. Bei der Höhe dieser Elternbeiträge ist eine soziale Staffelung vorgesehen, bei der
Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die gewählte Betreuungszeit und das Alter des Kindes berücksichtigt werden.
Liegt Ihr Jahreseinkommen unter 17.500 Euro, werden generell keine Elternbeiträge erhoben.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bielefeld.de/de/biju/kinder
13
Kinderbetreuung
LITTLE BIRD – online Anmeldung
Ab dem 1.10.2014 gibt es zur online- Anmeldung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegeplätze in Bielefeld das
Elternportal LITTLE BIRD. https://portal.little-bird.de
Ihre Ansprechpartnerinnen im Jugendamt finden Sie im Neuen Rathaus, Niederwall 23 in der 4. Etage, Flur G, Zimmer 432,
432a und 434.
Tel.: 0521 / 51-5797, 51-3834, 51-3793
e-Mail Kontakt: [email protected] und [email protected]
Kindertagespflege
Sollten Sie außerhalb von Kindertageseinrichtungen eine Betreuungs­möglichkeit für Ihr Kind suchen und an einer Tagesmutter / Tagesvater interessiert sein oder einen Antrag auf Kostenzuschuss stellen möchten wenden Sie sich bitte direkt an die
zuständigen Fachkräfte.
Vermittlung:
Stadtbezirke
Babenhausen, Brackwede, Buschkamp, Dalbke, Eckardtsheim,
­Gadderbaum, Gellershagen, Großdornberg, Heideblümchen,
Hoberge-Uerentrup, Kirchdornberg, Lohmannshof , Niederdornberg-Deppendorf, Quelle, Senne, Sennestadt, Schröttinghausen,
Windflöte
Im Stadtbezirk Schildesche: westlich (links) von der Jöllenbecker
Straße und westl. Innenstadt
AWO:
Kerstin Kastrup
Engelbert-Kaempfer-Str. 10
33605 Bielefeld
05 21 / 9 21 64 69
[email protected]
Stadtbezirke
Altenhagen, Baumheide, Brake, Heepen, H
­ illegossen,
Jöllenbeck, Lämershagen, Milse, Oldentrup,
­Schildesche, Sieker, Stieghorst, Sudbrack, Theesen,
Ubbedissen, Vilsendorf
Im Stadtbezirk Schildesche: östlich (rechts) von der
Jöllenbecker Straße und östl. Innenstadt
von Laer Stiftung:
Kerstin Schnatwinkel & Arndt Thielemann
Spindelstr. 5 - 7
33604 Bielefeld
05 21 / 9 64 59 58
[email protected]
Sie haben eine Tagespflegeperson für Ihr Kind gefunden und möchten einen Antrag auf Kostenübernahme stellen?
Dann wenden Sie sich im Amt für Jugend-und Familie an
• Frau Wrobbel, Neues Rathaus, 4. Etage, Flur F, Zimmer F 404, Tel. 0521 51-2480 (Buchstaben A-Km)
• Frau Dieske, Neues Rathaus, 4. Etage, Flur F, Zimmer F 404a, Tel. 0521 51-5696 (Buchstaben Kn-Z).
Persönlich erreichen Sie Frau Wrobbel und Frau Dieske dienstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und donnerstags 14 bis 18 Uhr.
Telefonisch auch an den anderen Tagen. Sprechen Sie Ihr Anliegen mit Namen und Telefonnummer auf den Anrufbeantworter
und nutzen Sie den Rückrufservice.
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Babysitter
Babysitterkartei
Die Hedwig-Dornbusch-Schule führt eine Babysitterkartei mit Jugendlichen aus ihren Babysitterkursen. Wenn Sie Interesse
haben, fragen Sie bitte im Büro der Schule nach.
Hedwig-Dornbusch-Schule
Familienbildungsstätte
An der Stiftskirche 13
33611 Bielefeld
Tel. 0521 / 9 82 60-90
Internet: www.hedwig-dornbusch-schule.de/
Spielkreise, Krabbelgruppen, Elterntreffs
Sie interessieren sich für Angebote in Krabbelgruppen oder suchen Spielangebote für Kleinkinder?
Meist stellen die Kirchengemeinden in ihren Gemeindehäusern Räumlichkeiten für regelmäßig stattfindende selbstorganisierte Krabbelgruppen zur Verfügung. Fragen Sie daher in Ihrer nächst gelegenen Kirchengemeinde nach, ob dort eine entsprechende Gruppe vorhanden ist.
Oder achten Sie auf Veröffentlichungen von Elterninitiativen an Anschlagbrettern, in der Tagespresse und in Freizeitzentren.
BABY- Treff
Deutscher Kinderschutzbund
Kinderschutzhaus
Ernst-Rein-Straße 53
33613 Bielefeld
Telefon: 0521 / 13 36 66
Internet: www.DKSB-Bielefeld.de
KiwiBi-Treffs
Offene Treffpunkte in vielen Stadtteilen Bielefelds
Für Eltern mit Kindern bis 3 Jahre
Standorte und Termine finden Sie unter www.kiwibi.de
oder unter Tel. 0521 / 92 16 444
Spielkreise/Kursangebote für Eltern und Kinder
Hedwig-Dornbusch-Schule
Familienbildungsstätte
An der Stiftskirche 13
33611 Bielefeld
Tel. 0521 / 9 82 60-90
Internet: www.hedwig-dornbusch-schule.de/
Im Familienbüro im Rathaus gibt es eine kleine Liste von Spiel- u. Krabbelgruppen, die vom Jugendamt eine
Betriebserlaubnis besitzen.
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Finanzielle Hilfen
Geld aus der Bundesstiftung Mutter und Kind
Die Bundesstiftung „Mutter und Kind, Schutz des ungeboren
Lebens“ hilft seit 1984 schwangeren Frauen in Notlagen.
Sie gewährt finanzielle Hilfen insbesondere für die Erstausstattung des Kindes.
Der Umfang der Unterstützung richtet sich nach der jeweiligen
Lebenssituation der Frau/ Familie.
Wo?
Wie
viel?
Einmalige Zahlung, Einzelfallentscheidung.
Wer?
Für die Bewilligung gibt es persönliche Einkommensgrenzen – die Beratungsstellen berechnen
im Einzelfall.
Es besteht kein Rechtsanspruch!
Bei Doppelbeantragung wird die finanzielle Hilfe
ersatzlos gestrichen.
Bereits ausgezahlte Gelder müssen zurückgezahlt werden!
Sozialdienst katholischer Frauen e. V.
Kath. Schwangerschaftsberatungsstelle
Turnerstr. 4
33602 Bielefeld
Tel.: 0521 / 9619-143
Internet: www.skf-bielefeld.de
Sprechstunde s. Beratungsstellen
Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss für
erwerbstätige Frauen
Wo?
Diakonie für Bielefeld
Krankenkasse und Arbeitgeber
Wann? Zu Beginn der gesetzlichen Mutterschutzfrist ist
Beratungsstelle für Schwangere
Schildescher Str. 101
33611 Bielefeld
Tel.: 0521/ 98892 715
Internet: www.diakonie-fuer-bielefeld.de
Sprechstunde s. Beratungsstellen
der Antrag ab der 7.Woche vor der Entbindung
bei der Krankenkasse zu stellen. Eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin stellt der Arzt / die Ärztin oder die Hebamme
aus.
Wie
viel?
DiakonieVerband Brackwede
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt max.13,- € pro
Tag, monatlich ca. 390,- €, der Arbeitgeber stockt
auf den vorherigen Nettoverdienst auf.
Während der gesetzlichen Mutterschutzfristen,
Wie
lange? d.h. 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen
(Anlaufstelle für Schwangere aus dem Bielefelder Süden)
Kirchweg 10
33647 Bielefeld
Tel.: 0521 / 942 39 15
Internet: www.diakonie-bielefeld.de
Sprechstunden: Mo. und Di. 13:30 – 16:00 Uhr
nach der Geburt (bei Früh- und Mehrlingsgeburten 12 Wochen). Wenn die 6 Wochen vor der
Geburt nicht voll ausgenutzt wurden, wird die
fehlende Zeit an die 8 Wochen nach der Geburt
angehängt.
Wer?
Wann? Der Antrag ist während der Schwangerschaft,
möglichst bis zur 20. SSW zu stellen. Die Auszahlung
erfolgt kurz vor der Geburt.
16
bei Beginn der Schutzfrist muss ein Arbeitsverhältnis bestehen und die Schwangere muss eigenständig in einer gesetzlichen Krankenversicherung
sein.
Finanzielle Hilfen
Wie
viel?
Wie
lange?
Wer?
Mutterschaftsgeld für Frauen mit Anspruch auf
Arbeitslosengeld I
Wo?
Wann?
Wie
viel?
Wer?
Krankenkasse.
Wie unter Punkt 2 beschrieben.
Mutterschaftsgeld für nicht selbst in der gesetzlichen
Krankenversicherung pflicht- oder freiwillig Versicherte (z.B.
familienversicherte Frauen mit geringfügiger Beschäftigung,
Studentinnen mit Jobs, privat versicherte Frauen)
Wann?
Wie
viel?
Wer?
Kinderzuschlag
Wo?
Bundesversicherungsamt - Mutterschaftsgeldstelle Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn
Tel.: 0228 / 619 – 1888
Fax: 0228 – 619 - 1877
www.bundesversicherungsamt.de
Der Antrag ist ab der 7. Woche vor der Entbindung
zu stellen, unbedingt vor der Geburt.
Wann?
Familienkasse in der Agentur für Arbeit / Adresse s.
Kindergeld.
Wann? Bei Bedarf.
Bis zu 140,-€.
Wie
viel?
Wer? Das Erwerbseinkommen der Eltern liegt unter dem
ALG II Bedarf und mit dem
Kinderzuschlag kann die Zahlung von ALG II vermieden werde. Kinderzuschlag kann für Kinder im
elterlichen Haushalt bis zum 24. Lebensjahr gezahlt
werden.
Einmalig 210,-€.
Ein Arbeitsverhältnis muss bestehen.
Elterngeld
Kindergeld
Wo?
Bis zum 18. Lebensjahr / bei Ausbildung bis zum 25.
Lebensjahr möglich.
Der Wohnsitz muss in Deutschland sein – Menschen
nichtdeutscher Nationalität müssen eine Niederlassungserlaubnis oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzen.
Bei nichtehelichen Eltern kann jede /r das Kindergeld beantragen. Voraussetzung ist das Zusammenleben mit dem Kind in einem Haushalt, sonst
bekommt der /die Sorgeberechtigte das Kindergeld.
Kindergeld wird auf Arbeitslosengeld II angerechnet.
In Höhe des Arbeitslosengeldes I.
Anspruch auf Arbeitslosengeld I.
Arbeitslosengeld II (ALG II) Bezieherinnen bekommen während der Schutzfrist kein Mutterschaftsgeld sondern weiter
ALG II.
Wo?
1. u. 2. Kind 190,- € / 3. Kind 196,- € / für jedes
weitere Kind 221,- € (Stand Januar 2016).
Wo?
Familienkasse in der Agentur für Arbeit
Werner- Bock- Str. 8
33602 Bielefeld
Tel. 0180 1 / 54 63 37
E-Mail: [email protected]
Internet: www.arbeitsagentur.de
Ab Geburt des Kindes.
Stadt Bielefeld, Jugendamt
Neues Rathaus,
Niederwall 23,
33602 Bielefeld
Tel. 0521 / 51-5790
Internet: www.bielefeld.de
Wann? Ab Geburt / der Antrag ist spätestens 3 Monate
nach der Geburt zu stellen.
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Finanzielle Hilfen
Wie
viel?
Wer?
Das Kind lebt bei alleinerziehendem Elternteil und
der andere Elternteil zahlt nicht oder unregelmäßig Unterhalt. Unterhaltsvorschuss wird unabhängig vom Einkommen der Mutter gezahlt.
Unterhaltsvorschuss wird auf ALG II angerechnet.
Mindestens 300,-€ Sockelbetrag oder 65% / 67%
des bisherigen durchschnittlichen Nettoerwerbseinkommens der letzten 12 Monate (max. 1800,-€).
Wie
12 Monate; plus 2 Monate für den anderen Elternlange? teil, wenn auch der wegen Kindererziehung seine
Erwerbstätigkeit einschränkt oder unterbricht.
Wer?
Unterhalt durch den Kindsvater
für die Mutter / für das Kind
Das Kind wird von dem Elterngeld beziehenden
Elternteil betreut und es darf keine oder keine
volle Erwerbstätigkeit vorliegen (max. 30 Std. in der
Woche).
Voraussetzung ist immer die Anerkennung der Vaterschaft.
Kindesunterhalt geht allen anderen Verpflichtungen des Vaters vor und kann z.B. bis zum Ende einer Ausbildung gehen.
Unterhalt für die Mutter hängt von deren Bedürftigkeit und
der Leistungsfähigkeit des Vaters ab. Lassen Sie sich durch
das Jugendamt, einen Fachanwalt oder das Familiengericht
beraten.
Unterhalt wird auf ALG II angerechnet.
Elterngeld wird auf ALG II angerechnet.
Elterngeld Plus
Eltern, deren Kinder ab dem 1.Juli 2015 zur Welt kommen,
können mit dem neuen Elterngeld plus bis zu 28 Monate
lang diese Familienleistung beziehen, wenn sie gleichzeitig in
Teilzeit arbeiten und sich mit der Hälfte des Geldes zufrieden
geben. Bis zu 24 Monate der dreijährigen Elternzeit können
künftig noch bis zum achten Geburtstag des Kindes genommen werden
Wohngeld
Wo?
Unterhaltsvorschuss
Wo?
Stadt Bielefeld, Jugendamt
Neues Rathaus,
Niederwall 23,
33602 Bielefeld
Tel. 0521 / 51-0
Internet: www.bielefeld.de
Für die Stadtteile Heepen, Brackwede, Senne u. Sennestadt in
den entsprechenden Bezirksämtern.
Wann? Antragstellung ist jederzeit möglich.
Wie
viel?
Wie
lange?
Wer?
Wann? Jederzeit nach der Geburt; ab Antragstellung
einen Monat rückwirkend.
Wie
viel?
Wie
lange?
Stadt Bielefeld, Amt für soziale Leistungen
Neues Rathaus,
Niederwall 23,
33602 Bielefeld
Tel. 0521 / 51-0 Internet: www.bielefeld.de
Bis 5 Jahre 144,-€; 6 bis 11 Jahre 192,-€; Beträge nach Abzug des halben Kindergeldes (Stand
Januar 2016).
Max. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres,
längstens für 72 Monate.
Wohngeld ist abhängig vom Einkommen, der
Miete und der Anzahl der Familienmitglieder.
Der Antrag muss alle 12 Monate neu gestellt werden.
Personen mit geringem Einkommen, Studentinnen
mit Kind Kindergeld und Kinderzuschlag werden bei
der Berechnung nicht angerechnet.
ALG II Bezieherinnen bekommen kein Wohngeld.
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Finanzielle Hilfen
Arbeitslosengeld II / Sozialgeld
Mehrbedarf für Alleinerziehende von Minderjährigen
Wo?
Wo?
Jobcenter Arbeitplus Bielefeld
Telefonzentrale: 0521 / 556170
Internet: www.arbeitplus-bi.de
-Personen zwischen 18 und 25 Jahren mit eigenem Haushalt
im Jugendhaus, Willi-Brandt-Platz 2, 33602 Bielefeld
-Personen ab 25 Jahren und Jugendliche bis 17 Jahren im
Haushalt der Eltern in den Stadtteilen Sennestadthaus,
Bezirks­amt Brackwede und Herforder Str. 67.
Wann? Ab Bedürftigkeit z.B. im Anschluss an das Mutterschaftsgeld.
Regelleistungen und angemessene Warmmiete.
Wie
Wann? Ab Geburt.
Wie
viel?
Wer?
viel?
Solange Bedürftigkeit besteht, z.B. bis zum Ende
Wie
lange? der Elternzeit.
Wer? Abhängig vom Einkommen der im Haushalt leben-
Wo?
le für Schwangerschaftskleidung ca. 6 Wochen
vor der Geburt eine Pauschale für eine Babyausstattung.
Kinderbett, Bettwäsche, Kinderwagen KleiderBei
Bedarf? schrank, Badewanne, Wickelauflage.
Wer? Anspruch auf ALG II / Sozialgeld und Studentin-
Jobcenter Arbeitplus Bielefeld
Wann? Ab der 13. Schwangerschaftswoche.
nen / Schülerinnen bis Bafög- Höchstsatz.
17% der maßgebenden Regelleistung.
Bis zum Ende der Schwangerschaft.
Wie
lange?
Wer?
Jobcenter Arbeitplus Bielefeld
Wann? Ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Pauscha-
Mehrbedarf für Schwangere
Wie
viel?
36% von der Regelleistung bei einem Kind unter 7
Jahren oder zwei bis drei Kindern unter 16 Jahren
oder je 12 % für jedes Kind , zusammen jedoch
höchstens 60%.
Ausschließlich für Alleinerziehende mit Anspruch
auf ALG II / Sozialgeld undStudentinnen / Schülerinnen mit Einkommen bis Bafög- Höchstsatz.
Einmalige Beihilfen bei Schwangerschaft und Geburt
den Personen.
Wo?
Jobcenter Arbeitplus Bielefeld
Anspruch auf ALG II / Sozialgeld und Studentinnen /
Schülerinnen bis Bafög-Höchstsatz.
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Babyausstattung
Hier können Sie günstige Babyausstattung erwerben
Öffnungszeiten:
Secondhandartikel
Recyclingbörse Bielefeld
City Laden Große Kurfürsten Str. 81
33615 Bielefeld
Tel.: 0521 /124073
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Blomestr. 29
33609 Bielefeld
Tel.: 0521 / 19719
Brockensammlung Bethel
Saronweg 10
33617 Bielefeld
Tel.: 0521 / 144 5024
Kinderschutzbund Kinderschutzhaus
Ernst - Rein -Str. 53 33613 Bielefeld
Tel. 0521 / 133 666
Di. - Fr.
Sa.
10:00 - 18:00
10:00 - 14:00
Mi. - Fr.
Sa.
10:00 - 18:00
10:00 - 14:00
Mo. - Do. 8:00 - 17:00
Fr. 8:00 - 18:00
Sozialdienst katholischer Frauen e.V
Elisabeth-Stube
Turnerstr. 4 33602 Bielefeld
Tel. 0521 / 9619140
Di.
Do.
GAB
Gesellschaft für Arbeits- u. Berufsförderung
Meisenstr. 65
33602 Bielefeld
Tel. 0521 / 2996-183
Täglich ab 10:00
Tauschen und Schenken über das Internet: www.verschenkboerse-bielefeld.de
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9:00 - 12:00
14:00 - 17:00
Notizen
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Notizen
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Impressum
Herausgeber:
Stadt Bielefeld
Amt für Jugend und Familie
-JugendamtFamilienbüro
Neues Rathaus
1. Etage, Flur G, Zimmer 114
Niederwall 23
33602 Bielefeld
Öffnungszeiten Familienbüro:
Mo - Fr. 9.00-12.00
und Do 14.30-18.00
sowie nach Vereinbarung
Tel. 0521 / 51-5252
Verantwortlich für den Inhalt
Georg Epp-Jugendamt
Erscheinungsdatum: März 2016
[email protected]
www.familienportal-bielefeld.de
Gestaltung:
Stadt Bielefeld
Amt für Personal, Organisation und Zentrale Leistungen
Druckservice
Druck:
Stadt Bielefeld
Amt für Personal, Organisation und Zentrale Leistungen
Druckservice
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