Rathaus Umschau

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Rathaus Umschau
Rathaus
Umschau
Mittwoch, 31. März 2010
Ausgabe 061
Inhaltsverzeichnis
Meldungen
› Vor 75 Jahren: NS-Regime setzte „Deutsche Gemeindeordnung“
in Kraft
› Wertstoffhöfe öffnen am Dienstag nach Ostern erst um 10.30 Uhr
› Ausstellungen „Diving For Pearls” und „Solaris Odyssee”
in der Lothringer13
› Sonderausstellung „Passivhaus“ im Bauzentrum München
› Winterdienstbilanz für die Zeit vom 29. bis 30. März
Antworten auf Stadtratsanfragen
› Neue Auswirkungen von EU-Recht auf das Münchner U- und
Tram-Netz?
› Wie erfolgreich ist nun München als „Hochzeitsstadt”?
› Wie geht es mit der Jakobus-Krippe in Neuperlach weiter?
› UN-Kinderrechtskonvention – Rücknahme der Vorbehaltserklärung
durch die Bundesregierung
Welche Konsequenzen ergeben sich für die LH München?
Anträge und Anfragen aus dem Stadtrat
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Herausgeber: Presse- und Informationsamt der Landeshauptstadt München
Verantwortlich für den Inhalt: Stefan Hauf, Druck: Stadtkanzlei, Gemeinsame Anschrift: Rathaus, Marienplatz 8,
80313 München, Telefon 2 33-9 26 00, Telefax 2 33-2 59 53, [email protected], www.muenchen.de/rathaus
Meldungen
Vor 75 Jahren: NS-Regime setzte „Deutsche Gemeindeordnung“
in Kraft
(31.3.2010) Am 1. April 1935 trat die so genannte Deutsche Gemeindeordnung in Kraft. Zwar waren schon in den Jahren 1933 und 1934 die demokratisch gewählten Gemeinderäte von den Nationalsozialisten überwiegend aufgelöst und die Bürgermeister aus ihren Ämtern vertrieben oder in
Schutzhaft genommen worden, mit dem Erlass der Deutschen Gemeindeordnung wurde jedoch auch formal die bis dahin noch bestehende rechtsstaatliche Kommunalverwaltung beseitigt.
Unmissverständlich heißt es in der damaligen Gesetzesbegründung, dass
die parlamentarisch demokratischen Grundlagen des alten Rechtes sich
als unzulänglich erwiesen haben und dass auch in den Gemeinden, damit
sie nicht Fremdkörper im staatlichen Organismus seien, der Führergrundsatz verwirklicht werden müsse.
Folgerichtig wurde die freie und geheime Wahl der Bürgermeister und der
Gemeinderäte abgeschafft. Die Bestellung der hauptamtlichen Bürgermeister erfolgte bei Großstädten durch den Reichsminister des Innern, im
Übrigen durch die Aufsichtsbehörde; die Gemeinderäte wurden vom Beauftragten der NSDAP berufen. Der Gemeinderat selbst hatte keine Entscheidungszuständigkeiten mehr, ihm war sogar die Durchführung von
Abstimmungen ausdrücklich verboten. Die einzelnen Gemeinderatsmitglieder hatten lediglich ein Beratungsrecht. Die gemeindlichen Entscheidungen wurden entsprechend dem Führerprinzip ausschließlich vom Bürgermeister getroffen, wobei dieser bei wichtigen Entscheidungen der Zustimmung des Beauftragten der NSDAP bedurfte.
Wertstoffhöfe öffnen am Dienstag nach Ostern erst um 10.30 Uhr
(31.3.2010) Der Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) öffnet seine
zwölf Wertstoffhöfe am Dienstag, 6. April, erst um 10.30 Uhr. Da am Karsamstag mit einem erheblichen Andrang bei den Wertstoffhöfen gerechnet
wird, benötigt das Personal den Dienstagvormittag für den Abtransport
der Abfälle und Wertstoffe von den Höfen und für die Aufstellung leerer
Container. Auf diese Weise will der AWM sicherstellen, dass den Bürgerinnen und Bürgern auch nach Ostern das komplette Entsorgungsangebot
zur Verfügung steht. Die Halle 2, das Gebrauchtwarenkaufhaus des AWM,
hat am Karsamstag geschlossen. Der Abfallwirtschaftsbetrieb München
hat alle wichtigen Informationen in dem Faltblatt „Die Münchner Wertstoff-
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höfe” zusammengestellt. Weitere Informationen zu den Münchner Wertstoffhöfen, zur Halle 2 und zu allen weiteren Dienstleistungen des AWM
sind im Internet unter www.awm-muenchen.de zu finden.
Ausstellungen „Diving For Pearls” und „Solaris Odyssee”
in der Lothringer13
(31.3.2010) Am Donnerstag, 1. April, eröffnet die Lothringer13 städtische
Kunsthalle zwei Ausstellungen:
„Diving For Pearls (In Your Own Soup)” ist der Titel einer multimedialen
Ausstellung, die von 14 Londoner und Münchner Künstlerinnen und Künstlern zum ersten Mal 2008 in leer stehenden Läden im Londoner Zentrum
zu sehen war. Selbst kuratiert und produziert von den beteiligten Künstlern
(Nathan Barlex, Johannes Buss, Tobias Collier, Paul Desborough, Claudia
Djabbari, Andrea Faciu, Sandra Filić, Ashley Gallant & Matt Chesney, Philip Metz, Jörg Obergfell, Carsten Recksik, Michael Kruger, Rachel
Russell und Tim Wolff), findet nun eine zweite Ausstellung mit neuen Arbeiten zu „Form und Skulptur” in der städtischen Kunsthalle München
Lothringer13 statt.
Die im Film des russischen Regisseurs Andrei Tarkowski gezeigte Raumstation „Solaris” inspirierte Silke Markefka und Nikolai Vogel zum Ausstellungstitel „Solaris Odyssee”: Die beiden Künstler lebten im August
2007 einen Monat – wie auf einem Raumschiff - auf einer einsamen, verlassenen Burg an der toskanischen Küste. Diese Analogie regte Silke
Markefka zu ihrem Gemäldezyklus „Solaris” an. Erstmals wird die im toskanischen Bolgheri entstandene Serie von sieben, zwischen Gegenständlichkeit und Abstraktion schwebenden Bildern, in Deutschland gezeigt –
mit einem neuen Eröffnungsbild, denn die „Solaris” ist jetzt der erste
Stock der Lothringer13. Nikolai Vogel taucht dort die Erfahrung der Langsamkeit und des Ausgeliefertseins in eine passende, ganz eigene akustische Atmosphäre – mit Hilfe einer für Überwachungszwecke modi-fizierten Bandmaschine.
„Diving For Pearls” ist vom 2. April bis 16. Mai und „Solaris Odyssee” (im
1. Stock der Lothringer13) vom 2. April bis 25. April, Dienstag bis Sonntag
14 bis 20 Uhr, in der Lothringer13 (Lothringer Straße 13) zu besichtigen.
Der Eintritt ist frei. Beide Ausstellungen werden am Donnerstag, 1. April,
um 19 Uhr eröffnet. Nähere Infos unter www.lothringer-dreizehn.com
Sonderausstellung „Passivhaus“ im Bauzentrum München
(31.3.2010) Vom 6. bis zum 29. April ist im Bauzentrum München die
Wanderausstellung „Passivhaus energiesparend bauen“ zu sehen.
Die vom Agenda-21-Arbeitskreis Umwelt des Landkreises Ansbach er-
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stellte Ausstellung ist Montag bis Samstag von 9 bis 19 Uhr geöffnet,
für (Schul-)Gruppen können auch Führungen unter 50 50 85 telefonisch
vereinbart werden. Der Eintritt ist frei.
Die Ausstellung stellt die wesentlichen Aspekte des energiesparenden
Bauens – die erreichbare Komfortsteigerung und die Wirtschaftlichkeit von
Passivhäusern – anschaulich dar. Neben Passivhauswänden, Dachaufbauten, Passivhaus-Fenstern und einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung werden auch die vielfältigen Möglichkeiten der energetischen
Sanierung bei typischen Altbausituationen gezeigt. Informationen zur Ausstellung unter: www.landkreis-ansbach.de/passivhausausstellung.
Die Sonderausstellung wird von fachkundigen Führungen für Schulklassen
und mehreren kostenfreien Infoabenden begleitet. Den Anfang macht Michael Eckert mit seinem Vortrag „Passivhaus – Baustandard der Zukunft“
am Mittwoch, 14. April, Beginn 18 Uhr. Am Montag, 19. April, Beginn 18
Uhr, beschreibt Pia Regner anhand zweier Sanierungen mit Passivhauskomponenten, wie energetisch konsequente Sanierungen den Energieverbrauch um bis zu 90 Prozent reduzieren können. Hartmut Will von der
Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e.V., berichtet am Donnerstag,
22. April, Beginn 18 Uhr, über Praxiserfahrungen mit Wärmepumpen im
Passivhaus. Den Abschluss dieser Infoabend-Reihe bildet der Vortrag von
Carmen Kluge am Mittwoch, 28. April, Beginn 18 Uhr, über spezielle Anforderungen und technische Lösungen bei der Gebäudetechnik im Passivhaus.
Die Adresse des Bauzentrums München in der Messestadt Riem ist die
Willy-Brandt-Allee 10 (U2, Haltestelle Messestadt West, von dort nur fünf
Minuten ausgeschilderter Fußweg; mit der S2 bis Haltestelle Riem, dort
umsteigen in Bus 190 bis Messestadt West; mit dem Auto über die A94,
Ausfahrt München-Riem oder Feldkirchen-West, Parkhaus direkt hinter
dem Bauzentrum München). Internet: www.muenchen.de/bauzentrum,
E-Mail: [email protected]; Telefon 50 50 85.
Winterdienstbilanz für die Zeit vom 29. bis 30. März
(31.3.2010) Hier die aktuellen Winterdienst-Zahlen:
Montag, 29. März:
Einsatzzahlen:
Personal: Fahrzeuge: Streuguteinsatz:
Salz: Splitt: Kosten des Bereitschaftstages: 35.689,03 Euro
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Dienstag, 30. März:
Einsatzzahlen:
Personal: Fahrzeuge: Streuguteinsatz:
Salz: Splitt: Kosten des Bereitschaftstages: 35.689,03 Euro
Bisherige Bereitschaftstage: 34
Bisherige Einsatztage: 119
Bisher aufgelaufene Kosten im Winter 2009/2010: 23.757.651,01 Euro
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Antworten auf Stadtratsanfragen
Mittwoch, 31. März 2010
Neue Auswirkungen von EU-Recht auf das Münchner U- und TramNetz?
Anfrage Stadtrat Dr. Georg Kronawitter (CSU) vom 20.1.2010
Antwort Dieter Reiter, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Ausgehend von angeblichen Schwierigkeiten in Frankfurt fragen Sie nach
einer Umstellung der Verhältnisse zwischen den Inhabern öffentlicher ÖVInfrastruktur und dem Erbringer von ÖV-Leistungen (MVG) auf „eine transparente rechtliche Basis” in München. Zur speziellen Problematik in Frankfurt, die hier auch nur aus Presseberichten bekannt ist, kann vom Referat
für Arbeit und Wirtschaft keine Beurteilung erfolgen. Ihre konkreten Fragen
darf ich in Abstimmung mit der Stadtwerke München GmbH/Münchner
Verkehrsgesellschaft mbH wie folgt beantworten:
Frage 1:
Welche Auswirkungen hat die seit Anfang Dezember geltende EU-Verordnung (…) auf die Münchner ÖV-Verhältnisse?
Antwort:
Der Stadtrat hat mit Beschluss der Vollversammlung vom 18./28.11.2008
(Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 01142) die Absicht erklärt, „nach Inkrafttreten
der EU-VO 1370/2007 die Stadtverkehrsdienste (U-Bahn, Tram, Bus) für
das Gebiet der Landeshauptstadt gemäß Art. 5 Abs. 2 direkt zu vergeben”.
Über den Stand der Umsetzung wurde der Stadtrat zuletzt mit nicht öffentlichem Beschluss vom 17./25.11.2009 des Ausschusses für Arbeit und
Wirtschaft (Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 03323) informiert. Ich erlaube mir,
hierauf zu verweisen.
Frage 2:
Wer ist im Münchner U-Bahn- und Tram-Netz Eigentümer der Infrastruktur
– insbesondere was die Streckenteile außerhalb des Münchner Gebiets
betrifft?
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Antwort:
Die Stadtwerke München GmbH ist Eigentümerin der im Stadtgebiet befindlichen Trambahnstrecken einschließlich des Abschnitts nach Grünwald
sowie der vor 1999 fertiggestellten U-Bahnstrecken.
Die ab 1999 fertiggestellten U-Bahnverlängerungen der U1 zwischen
Westfriedhof und Olympia-Einkaufszentrum, der U2 zwischen Innsbrucker
Ring und Messestadt Ost sowie der U3 zwischen Olympiazentrum und
Olympia-Einkaufszentrum sind Eigentum der LHM und an die SWM verpachtet.
Der Streckenabschnitt der U6 zwischen Fröttmaning und Garching – Forschungszentrum ist Eigentum der Stadt Garching und ebenfalls an die
Stadtwerke München GmbH verpachtet.
Frage 3:
Welche Verträge gibt es bisher zwischen den Eigentümerinnen der Infrastruktur und der Nutzerin (MVG)? Bei welchen Verträgen muss der Stadtrat beteiligt werden?
Antwort:
Die diversen Rechtsbeziehungen entsprechen der jeweiligen Rechtslage.
Der Stadtrat wurde mit Gründungsbeschluss der MVG vom 29.05./
27.06.2001 darüber informiert, dass das Verhältnis zwischen SWM und
MVG in internen Verträgen geregelt wird. Der Stadtrat hat außerdem der
Betrauung der Stadtwerke München GmbH mit der Vorhaltung der Infrastruktur zugestimmt (Beschlüsse vom 26.09./05.10.2006, Sitzungsvorlage
Nr. 02-08/V 08623 sowie 17./25.11.2009, s.o.).
Frage 4:
Welche Auswirkungen hat das EU-Recht auf die Nutzung öffentlicher UBahn- und Tram-Infrastruktur durch Betreiber? Wird es in München hier
bald eine öffentliche Netzbenutzungsordnung geben?
Antwort:
In der Betrauung der SWM mit der Vorhaltung der Verkehrsinfrastruktur ist
auch die Zurverfügungstellung von mit öffentlichen Mitteln erstellter Verkehrsinfrastruktur an Verkehrsunternehmen, die diese nutzen, geregelt.
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Wie erfolgreich ist nun München als „Hochzeitsstadt”?
Anfrage Stadtrat Dr. Georg Kronawitter (CSU) vom 22.1.2010
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried Blume-Beyerle:
Herr Oberbürgermeister Ude hat mich gebeten, Ihre im Betreff angeführte
schriftliche Anfrage gemäß § 68 GeschO zu beantworten.
Anlass Ihrer Anfrage sind die Initiativen des KVR, insbesondere des Standesamts, den Münchner Brautleuten ein Angebot für Eheschließungen in
repräsentativem Rahmen zu machen und dadurch auch die Zahl von Eheschließungen in München zu steigern. Hierzu hat OB Ude Ende Mai 2009
ein Maßnahmepaket vorgestellt, das u.a. die Öffnung des Kleinen Sitzungssaals im Rathaus für Trauungen beinhaltet.
Sie verweisen außerdem auf das handfeste Interesse an einer Sicherung
des Gastronomie- und Fremdenverkehrsstandortes München und die erfolgreiche Positionierung etlicher Umlandgemeinden, die in zunehmenden
Maße Münchner Eheschließungen „abwerben” konnten. Auch Städte wie
Salzburg und Wien oder auch Füssen betreiben schon seit langem ein
„Hochzeitsmarketing”, das sogar Hochzeitsgesellschaften aus Fernost
anzieht.
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen teile ich Ihnen im Einvernehmen mit
dem Herrn Oberbürgermeister Folgendes mit:
Frage 1:
Wie lässt sich der Erfolg der Maßnahme quantitativ (und am besten mit
wenig Aufwand) in der Praxis ermitteln? Lässt sich insbesondere die Anzahl der Eheschließungen, die nicht auf einem Münchner Standesamt vorgenommen wurden, obwohl zumindest ein(e) Beteiligte(r) Münchner(in) ist,
als wichtiges Kriterium angeben?
Antwort:
Bei den beiden Münchner Standesämtern (Standesamt München und
Standesamt München-Pasing) wurden im Jahr 2009 insgesamt 4.659
Ehen geschlossen sowie (seit dem Inkrafttreten des Bayerischen Ausführungsgesetzes zum Lebenspartnerschaftsgesetz – AGLPartG – am
01.08.2009) 62 eingetragene Lebenspartnerschaften begründet. Hierbei
fanden 1008 Trauungen und Begründungen von eingetragenen Lebenspartnerschaften an Freitagnachmittagen und Samstagen statt. 19 Eheschlie-
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ßungen konnten im Kleinen Sitzungssaal des Neuen Rathauses bzw. im
Johannissaal des Schlosses Nymphenburg durchgeführt werden.
266 Ehe- und 5 Lebenspartnerschaftspaare, bei denen keiner der beiden
Partner einen Wohnsitz in München hatte, haben sich bewusst für das Angebot der Stadt München entschieden. 2511 Ehe- und 11 Lebenspartnerschaftspaare, bei denen zumindest ein(e) Beteiligte(r) in München wohnt,
haben für Ihre Eheschließung bzw. Begründung Ihrer eingetragenen Lebenspartnerschaft ein anderes deutsches Standesamt bzw. einen Notar
mit Amtssitz in Bayern gewählt.
Die Zahl der auswärtigen Eheschließungen kann jedoch nur begrenzt als
„Qualitätskriterium” dienen. Hier ist eine sehr differenzierte Betrachtung
notwendig. Wie eine von August 2008 bis Januar 2009 durch das Standesamt München durchgeführte Kundinnen- und Kundenbefragung von Brautleuten zu den Gründen für auswärtige Eheschließungen ergeben hat, heiraten ca. 37 % deshalb bei einem anderen deutschen Standesamt, weil
die Mehrheit ihrer Verwandten und Bekannten dort lebt. Ca. 16 % bevorzugen kleinere Standesämter, da dort weniger Betrieb ist und ca. 10 % wollen ihre Trauung mit einem Ausflug oder einer Reise verbinden. Rund 37 %
haben aber auch angegeben, in einem noch romantischeren bzw. exklusiveren Ambiente als in den Trausälen Ruppertstraße 11, Mandlstraße 14
bzw. dem Standesamt München-Pasing heiraten zu wollen.
Dies war Anlass für das KVR, nach weiteren attraktiven Trausälen zu suchen. Die Initiative ging hierbei vom Standesamt München aus, das dem
Herrn Oberbürgermeister vorgeschlagen hat, neben dem Johannissaal im
Nymphenburger Schloss auch den Kleinen Rathaussaal für Trauungen zu
nutzen. Wirtschaftliche Interessen spielten bei diesen Überlegungen keine
Rolle. Dem KVR ging es vor allem darum, den Münchner Brautpaaren ein
zusätzliches Angebot zu machen und Trauungen auch in repräsentativer
Umgebung und mit einer größeren Festgesellschaft zu ermöglichen.
Frage 2:
Haben sich vor diesem Hintergrund die o.e. Maßnahmen zur Verbesserung der Attraktivität Münchens als Hochzeitsstandort seit Juni 2009 als
zielführend und erfolgreich erwiesen?
Antwort:
Im Jahr 2009 wurden bei den beiden Münchner Standesämtern im Vergleich zum Jahr 2008 207 Ehen mehr geschlossen. Gleichzeitig hat sich
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die Anzahl der Paare, die nicht auf einem Münchner Standesamt geheiratet haben, obwohl zumindest ein(e) Beteiligte(r) in München wohnhaft ist,
um 74 verringert. Das erweiterte Angebot des Standesamtes München
für Eheschließungen sowie Begründungen von eingetragenen Lebenspartnerschaften im Kleinen Sitzungssaal des Neuen Rathauses sowie im Johannissaal des Schlosses Nymphenburg im Jahr 2009 wurde von den
Kundinnen und Kunden sehr positiv angenommen. Auch die Münchner
Medien lobten in ihren Berichten dieses neue Angebot des Standesamtes
München. Das Kreisverwaltungsreferat wertet deshalb diese Maßnahmen zur Verbesserung der Attraktivität Münchens als Hochzeitsstandort
als zielführend und erfolgreich.
Frage 3:
Gibt es einen Bedarf an weiteren attraktivitätssteigernden Maßnahmen?
Antwort:
Die positiven Reaktionen der Brautleute und die Nachfrage nach weiteren
Terminen für Eheschließungen und Begründung von eingetragenen Lebenspartnerschaften im Kleinen Sitzungssaal des Neuen Rathauses und
im Johannissaal des Schlosses Nymphenburg zeigt auch nach Auffassung
des KVR, dass ein Bedarf für ein entsprechend attraktives Angebot besteht. Bei der Entscheidung über eine weitere Ausweitung des Angebots
ist jedoch zu berücksichtigen, dass sowohl die Vorbereitung der Zeremonie
als auch die Zeremonien selber nach den bisherigen Erfahrungen einen
deutlich höheren Zeitaufwand erfordern als Ehe-schließungen und Begründung von Lebenspartnerschaften in den Trausälen Ruppertstraße bzw.
Mandlstraße.
So werden in der Mandlstraße generell und im KVR bei 75 % aller Hochzeiten und Lebenspartnerschaftsbegründungen (d.h. von Donnerstag bis
Samstag) in der Stunde vier Trauungen bzw. Begründungen von Lebenspartnerschaften terminiert, bei dem Angebot im Rathaus und Schloss
Nymphenburg nur eine. Hinzu kommt der individuelle Vorbereitungsaufwand im Anmeldeverfahren. Neben den Trauungen und Begründungen von
eingetragenen Lebenspartnerschaften im Rathaus und Nymphenburg finden an allen Freitagnachmittagen selbstverständlich wie üblich weitere
Trauungen sowie Begründungen eingetragener Lebenspartnerschaften im
KVR, in der Mandlstraße und beim Standesamt München-Pasing statt.
Zu berücksichtigen ist außerdem, dass die Standesbeamtinnen/ Standesbeamten, die Freitag und Samstag Trauungen vornehmen, nicht nur für die
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Entgegennahme der Anmeldeverfahren und die Prüfung der Eheschließungsvoraussetzungen verantwortlich sind, sondern auch viele andere
Aufgaben im Rahmen ihrer Tätigkeit als Standesbeamtinnen/ Standesbeamte haben und unter der Woche für den regulären Dienstbetrieb in der
Ruppertstraße zur Verfügung stehen müssen, z.B. im Geburtenbüro oder
für die Beurkundung von Sterbefällen, die Prüfung und Beurkundung
schwieriger Personenstandsfälle, die Führung der Personenstandsregister
und vielem mehr.
Das Standesamt München prüft aber derzeit, ob und inwieweit eine Erweiterung des Angebots an Terminen für Trauungen bzw. Begründungen von
Lebenspartnerschaften im Kleinen Sitzungssaal des Neuen Rathauses
und im Johannissaal des Schlosses Nymphenburg möglich ist. Dabei ist
auch zu berücksichtigen, dass die personellen Kapazitäten begrenzt sind
und die Münchner Standesämter infolge der Reform des Personenstandsgesetzes neue und arbeitsaufwändige Aufgaben bzw. eine Steigerung der
Fallzahlen zu verzeichnen haben. Weitere „attraktivitätssteigernde” Maßnahmen könnten deshalb erst nach vorheriger Ermittlung und Bereitstellung des hierzu notwendigen zusätzlichen Personalbedarfs entwickelt und
verantwortet werden. Ein „Hochzeitsmarketing” im Ausland und eine wirtschaftliche Vermarktung im Rahmen der Fremdenverkehrsförderung ist
vom KVR wegen der generellen Komplexität von Eheanmeldeverfahren im
deutschen Personenstandsrecht bei Beteiligung ausländischer Verlobter
nicht geplant.
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Wie geht es mit der Jakobus-Krippe in Neuperlach weiter?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Beatrix Burkhardt und Hans Podiuk (CSU)
vom 20.1.2010
Antwort Stadtbaurätin Prof. Dr. (I) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 20.01.2010 haben Sie gemäß § 68 GeschO eine Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, in der Sie sich auf einen Artikel
in der Süddeutschen Zeitung vom 04.01.2010 beziehen, demzufolge der
geplante, dringend notwendige Umbau bzw. die Sanierung der JakobusKrippe in Neuperlach akut gefährdet sei.
Die Anfrage wird vom Planungsreferat wie folgt beantwortet:
Mit Bauantrag vom 23.09.2008 beantragte die Kath. Kirchenstiftung St.
Jakobus die Nutzungsänderung von Ladenfläche zu Kinder-Krippe im Anwesen Quiddestraße 35. Am 17.10.2008 wurde der Antragsteller auf die
Einhaltung der Barrierefreiheit gemäß Art. 48 der Bayerischen Bauordnung
(BayBO) hingewiesen. In dem am 23.07.2009 eingereichten Tekturantrag
war jedoch die Barrierefreiheit nur teilweise nachgewiesen. So fehlte weiterhin ein Behinderten-WC.
Frage 1a:
Wie groß ist der in der SZ angesprochene Ermessensspielraum der LBK,
um das Projekt umzusetzen?
Antwort:
Da das Behinderten-WC planerisch leicht lösbar und ohne unverhältnismäßigen Aufwand oder Flächenverlust zu verwirklichen ist, ist es wirtschaftlich zumutbar, die gesetzlichen Vorgaben des Art. 48 BayBO zu erfüllen.
Das Gesetz führt die Anforderung der barrierefreien Nutzung für Tageseinrichtungen für Kinder explizit auf. Unter besonderer Berücksichtigung
des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von
Menschen mit Behinderung vom 09.07.2003 (Behindertengleichstellungsgesetz) ist der Ermessensspielraum für eine abweichende Handhabung
sehr eingeschränkt.
Frage 1b:
Inwieweit ist die „Alternativmöglichkeit einer Einrichtung der notwendigen
Kinderkrippe in den freistehenden Ladenräumen” bereits überprüft worden? Welche Ergebnisse liegen hier vor?
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Antwort:
Die Kinderkrippe ist in den bisherigen Ladenräumen vorgesehen. Etwaige
andere Planungen sind dem Planungsreferat nicht bekannt.
Frage 2:
Wann findet der im Artikel angesprochene Runde Tisch von LBK, Baureferat und Erzbischöflichen Ordinariat statt, um eine entsprechende Lösungsmöglichkeit zu finden?
Antwort:
Das Planungsreferat hat von einem geplanten „Runden Tisch” keine
Kenntnis. Es steht jedoch mit dem Erzbischöflichen Ordinariat in engem
Kontakt. Am 28.01.2010 teilte uns das Erzbischöfliche Ordinariat mit, dass
der Bauantrag zurückgenommen wird.
Frage 3:
Welche Zeitschiene muss berücksichtigt werden, um die Finanzierung
nicht zu gefährden (z. B. Spende Stadtsparkasse)?
Antwort:
Das Planungsreferat hat keine Kenntnis bezüglich der Finanzierung des
Objekts oder über Zuschüsse Dritter.
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UN-Kinderrechtskonvention – Rücknahme der Vorbehaltserklärung
durch die Bundesregierung
Welche Konsequenzen ergeben sich für die LH München?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Siegfried Benker und Gülseren Demirel
(Bündnis 90/Die Grünen) vom 12.11.2009
Antwort Sozialreferent Friedrich Graffe:
Zu Ihrer Anfrage vom 12.11.2009 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des
Herrn Oberbürgermeisters wie folgt Stellung:
Laut Auskunft der Rechtsabteilung im Amt für Wohnen und Migration
könnte die UN-Kinderrechtskonvention im Range eines einfachen Bundesgesetzes Anwendung finden, würden die Vorbehalte von der neuen Regierung aufgehoben. Sie würden aber selbst dann nicht bereits bestehendem
Bundesrecht vorgehen.
Kollidiert bestehendes Bundesrecht mit der UN-Kinderrechtskonvention,
müsste diese grundsätzliche Kollision vom Bund gelöst werden. Je nachdem, wie der Bund diese Kollision löst bzw. welche Änderungen er in den
bestehenden Bundesgesetzen vornimmt, wären Auswirkungen dann sowohl im Bereich des AsylVfG sowie auch im Zusammenhang mit sozialen
Leistungsgesetzen denkbar.
Zu einer Rücknahme der Vorbehalte muss die neue Bundesregierung sich
jedoch mit den Bundesländern abstimmen, welche dies bislang mehrheitlich ablehnen. Einen konkreten Zeitplan zur Umsetzung gibt es noch nicht.
Eine Rücknahme des Vorbehalts würde, so die Auffassung eines Vertreters des Bundesinnenministeriums anlässlich des 20. Jahrestages der
Unterzeichnung der UN-Kinderrechtskonvention, auch nicht automatisch
den Umgang mit Flüchtlingskindern ändern.
Ein Sprecher des Innenministeriums ließ kürzlich in der Tagesschau verlauten, dass die Erklärung lediglich klarstellende Bedeutung für die Auslegung
der Kinderrechtskonvention habe und deshalb die Rücknahme des Vorbehalts vermutlich auch keine unmittelbaren Rechtsfolgen haben würde.
Dies gelte vor allem für die Altersgrenze von 16 Jahren, ab welcher Flüchtlinge im Asyl- und Ausländerrecht als erwachsen angesehen werden.
Zu Ihrer Anfrage vom 12.11.2009 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des
Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
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Frage 1:
Welche konkreten kommunalen Auswirkungen hätte die Streichung der
Vorbehaltserklärung?
Antwort:
Welche einzelnen rechtlichen Veränderungen, insbesondere im Asylverfahrensgesetz, mit einer tatsächlichen Rücknahme der Vorbehaltserklärung
zu erwarten sind, ist also nicht abzusehen. Aus diesem Grund sind auch
die Folgen für die Landeshauptstadt München nur schwer einschätzbar.
Eventuell würde nach einer Rücknahme der Vorbehaltserklärung die asylverfahrensrechtliche Wohnpflicht in Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge, welche das 16. Lebensjahr vollendet haben, wegfallen. Das spezifische Clearingverfahren für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge würde
dann nicht mehr, wie bisher – bis auf einige Ausnahmefälle – in der Erstaufnahmeeinrichtung der Regierung von Oberbayern durchgeführt, sondern in entsprechenden Jugendhilfeeinrichtungen analog dem bestehenden Verfahren bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren. Alle minderjährigen alleinreisenden Flüchtlinge würden dann unverzüglich nach Ankunft durch das Stadtjugendamt im Sinne des § 42 SGB VIII in Obhut genommen und in einer geeigneten Einrichtung der stationären Jugendhilfe
zur Durchführung des Clearingverfahrens untergebracht werden.
Nach Beendigung des Clearings erfolgte eine weitere Unterbringung entsprechend des individuellen Bedarfs des einzelnen Kindes bzw. Jugendlichen.
Das Stadtjugendamt plant aber auch unabhängig von der Rücknahme des
Vorbehalts, im Jahr 2011 die nötigen Clearingplätze zur Verfügung zu stellen, um alle unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, also auch die 16- und
17-Jährigen unmittelbar nach Inobhutnahme in einer Jugendhilfeeinrichtung
zum Clearing unterzubringen. An den Vorbereitungen und Planungen hierfür wird bereits gearbeitet. Dazu wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2010 eine Beschlussvorlage in den Kinder- und Jugendhilfeausschuss eingebracht werden.
Frage 2:
Wie bereitet sich die LH München auf diese Veränderungen vor?
Antwort:
Bereits jetzt werden laufend Jugendhilfeplätze für unbegleitete minderjährige Jugendliche geschaffen, um den kontinuierlich steigenden Zahlen von
neu einreisenden Jugendlichen Rechnung zu tragen. Für den Fall der Rück-
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nahme der Vorbehaltserklärung der UN-Kinderrechtskonvention würden
entsprechend der benötigten Anzahl Clearingplätze für 16- und 17-Jährige
Jugendliche geschaffen.
Da der Zeitpunkt der Rücknahme bisher völlig unklar ist, kann sich die Landeshauptstadt München darauf lediglich insofern vorbereiten, als dass das
Stadtjugendamt mit entsprechenden freien Trägern der Jugendhilfe Kontakt hält und den zu erwartenden Bedarf im Falle der Rücknahme der Vorbehaltserklärung artikuliert, damit diese den Bedarf in deren weiterer Planung berücksichtigen können und im Bedarfsfall bereits, z.B. durch das
Vorhalten entsprechender Immobilien und Betreuungskonzepte, gerüstet
sind. Weitere Vorbereitungen sind, bedingt durch den bisher unbekannten
Zeitpunkt der Rücknahme und die nicht bekannten damit verbundenen
rechtlichen Änderungen, nicht möglich.
Frage 3:
Welche Auswirkungen hätten sie auf das angewandte „4-Stufen-Modell”?
Antwort:
Ob das bestehende 4-Stufen-Modell weiterhin Bestand hätte, kommt auf
die einzelnen rechtlichen Änderungen an. Besteht für alle Asylbewerber
und Asylbewerberinnen weiterhin die Verpflichtung, in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen, bestünde auch das 4-Stufen-Modell weiterhin, da alle Jugendlichen, für die eine stationäre Jugendhilfeeinrichtung
nicht die bedarfsgerechte Unterbringung darstellt, in einer Gemeinschaftsunterkunft (Stufe 3 oder 4) leben müssten. Würde diese asylverfahrensrechtliche Wohnverpflichtung in Gemeinschaftsunterkünften wegfallen,
müssten neue Konzepte für die Unterbringung und Betreuung von Jugendlichen ohne Jugendhilfebedarf entwickelt und umgesetzt werden.
Frage 4:
Bereits jetzt reichen die Platzkapazitäten für die Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge nicht aus. Welche Überlegungen existieren
im Sozialreferat, eine geeignete Unterbringung, Versorgung und Betreuung
zu gewährleisten?
Antwort:
Dem stetig steigenden Zustrom von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen wird im Stadtjugendamt München Rechnung getragen. Im Jahr
2009 wurden ca. 50 neue Clearing- sowie Jugendhilfeplätze für unbegleitete Minderjährige geschaffen und auch aktuell wird mit freien Trägern und
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der Heimaufsicht an der Schaffung weiterer Plätze gearbeitet, um dem
aktuellen Bedarf zu entsprechen.
Für den Fall der Rücknahme der Vorbehaltserklärung mit den zu erwartenden Konsequenzen müsste eine weitere Zahl an Clearingplätzen in der Jugendhilfe geschaffen werden, da – wie bereits beschrieben – zu erwarten
ist, dass dann auch die 16- und 17-Jährigen Jugendlichen einem Clearingverfahren in der Jugendhilfe zugeführt würden. Es ist davon auszugehen,
dass die entsprechenden gesetzlichen Änderungen rechtzeitig bekannt
gegeben werden, so dass das Stadtjugendamt in der Lage sein wird, in
einem entsprechenden Planungszeitraum von 3 bis 4 Monaten in Zusammenarbeit mit den freien Trägern und der Heimaufsicht der Regierung von
Oberbayern eine entsprechende Zahl dieser Plätze zu schaffen.
Das Amt für Wohnen und Migration, welches für die Unterbringung und
Betreuung von wohnungslosen jungen Flüchtlingen mit Aufenthaltserlaubnis zuständig ist, die keinen Jugendhilfebedarf haben, eruiert derzeit geeignete Objekte zur Unterbringung dieser unbegleiteten Flüchtlinge und wird
dabei – analog dem bereits bestehenden Wohnprojekt an der Implerstraße
51a – mit einem pädagogisch sinnvollen Personalschlüssel die Betreuung
sichern. Eine entsprechende Beschlussvorlage des Amtes für Wohnen
und Migration zur Unterbringung dieser unbegleiteten minderjährigen und
volljährigen Flüchtlinge ist in Vorbereitung und für den Kinder- und Jugendhilfeausschuss am 09.03.2010 geplant.
Rathaus Umschau
Seite 17
Anträge und Anfragen aus dem Stadtrat
Inhaltsverzeichnis
Mittwoch, 31. März 2010
Haushaltsreste der Referate
Anfrage Stadträte Hans Podiuk und Mario Schmidbauer (CSU)
Mangelhafte Sanierung des Gleisbetts in der Ismaninger Straße
Anfrage Stadtrat Robert Brannekämper (CSU)
Wie weiter mit der diamorphingestützten Substitutionsbehandlung
opiatabhängiger Personen in München?
Antrag Stadtrats-Mitglieder Lydia Dietrich und Dr. Florian Vogel (Bündnis
90/Die Grünen)
Probleme für „Wiederholer“ bei der G8-Umstellung
Anfrage Stadtrat Thomas Hummel (Bayernpartei)
Impressum: Die presserechtliche Verantwortung für Anträge und Anfragen von Stadtratsmitgliedern der SPD trägt: Alexander Reissl; CSU: Josef
Schmid; Bündnis 90/Die Grünen: Siegfried Benker; Rosa Liste: Thomas Niederbühl; FDP: Dr. Michael Mattar; Die Linke: Brigitte Wolf; ÖDP:
Mechthild von Walter; Freie Wähler: Johann Altmann; Bayernpartei: Thomas Hummel; BIA: Karl Richter.
Alle: Rathaus, 80313 München; Druck: Stadtkanzlei
Mario Schmidbauer
Hans Podiuk
MITGLIEDER DES STADTRATS DER LANDESHAUPTSTADT MÜNCHEN
Herrn
Oberbürgermeister
Christian Ude
Rathaus
80331 München
Anfrage
31.03.10
Haushaltsreste der Referate
Im Rechenschaftsbericht der Stadt sind im Jahr 2008 Haushaltsreste in Höhe von
131.135 Tsd. € ausgewiesen. Für 2009 liegen die Zahlen noch nicht vor.
Vor dem Hintergrund der dramatischen Gewerbesteuereinbrüche fragen wir:
1. Wie hoch sind die Haushaltsausgabereste im Jahr 2009 gewesen?
2. Wie viele davon sind bereits gebunden, wie viele sind noch „echte“, d.h. frei
verfügbare Reste?
gez.
Mario Schmidbauer, Stadtrat
gez.
Hans Podiuk, Stadtrat
CSU-Stadtratsfraktion,
Rathaus, Marienplatz 8; 80331 München; Tel.: 233 92650; Fax: 29 13 765; email: [email protected]
Robert Brannekämper
MITGLIED DES STADTRATES DER LANDESHAUPTSTADT MÜNCHEN
Herrn
Oberbürgermeister
Christian Ude
Rathaus
80331 München
Anfrage
31.03.10
Mangelhafte Sanierung des Gleisbetts in der Ismaninger Straße
Im vergangenen Sommer wurde während der gesamten Ferien die Ismaninger Straße
zwischen Herkomerplatz und Sternwartstraße für den Verkehr teilweise gesperrt, um
das Gleisbett zu sanieren. Leider muss jetzt festgestellt werden, dass die Sanierung
erfolglos geblieben ist und bereits in diesem Jahr erneut nachgebessert werden muss.
Deshalb frage ich den Oberbürgermeister:
1. Wie erklärt sich der Oberbürgermeister das Problem, dass trotz 6-wöchiger Generalsanierung im August 2009 schon nach einem halben Jahr erneut Asphaltabplatzungen im Gleisbereich festzustellen sind?
2. Wie viele Sanierungen ohne jede Dauerhaftigkeit wollen die Stadtwerke noch
zwischen Herkomerplatz und Sternwartstraße unternehmen?
CSU-Stadtratsfraktion,
Rathaus, Marienplatz 8; 80331 München; Tel.: 233 92650; Fax: 29 13 765; E-Mail: [email protected]
3. Wie erklärt der OB den Anwohnern und Geschäftsleuten in diesem Bereich,
dass die wochenlangen Straßensperrungen verbunden mit Baustellenlärm z. T.
bis 22 Uhr, verbunden mit 6-wöchigen Umsatzeinbußen, keine dauerhafte Verbesserung bringen und nach wenigen Monaten erneut „herumgeflickt“ werden
muss?
4. Wie hoch sind die Gesamtkosten der 6-wöchigen Sanierungsmaßnahme?
5. Wie viele große Sanierungen wurden in den letzten Jahren unternommen und
wie hoch ist der ständige Ausbesserungsbedarf?
6. Wie will die MVG zukünftige neue Trambahnstrecken betreiben, wenn sie nicht
in der Lage ist, das alte Gleisnetz zu angemessenen Kosten dauerhaft instand
zu halten?
Robert Brannekämper, Stadtrat
Herrn
Oberbürgermeister
Christian Ude
Rathaus
München, 31.03.2010
Antrag
Wie weiter mit der diamorphingestützten Substitutionsbehandlung
opiatabhängiger Personen in München?
Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird gebeten, dem Stadtrat den Beschluss
des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Kostenübernahme der
diamorphingestützten Behandlung von Schwerstabhängigen darzustellen,
insbesondere:
●
●
●
welche Bedingungen an die Kostenerstattung einer Diamorphinbehandlung
durch die gesetzlichen Krankenkassen geknüpft sind,
wie sich diese neue gesetzliche Regelung auf die langjährige gut bewährte
Praxis in München auswirken wird
und welche Konsequenzen sich daraus für den Betrieb der Ambulanz in
München ergeben.
Begründung:
Nach einer jahrelangen, kontrovers geführten Diskussion hat der Gemeinsame
Bundesausschuss von Ärzten, Therapeuten, Krankenhäusern und Kassen (G-BA)
nun beschlossen, Diamorphin unter bestimmten restriktiven Auflagen in den
Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen. Zu diesen
Bedingungen zählen u.a. auch die Ausstattung und Öffnungszeiten der ausgebenden
Ambulanzen.
Der Beschluss des G-BA setzt damit den Beschluss des Bundestages vom Mai 2009
um, nachdem Heroinabhängige, denen nicht auf anderem Weg geholfen werden
kann, ab 2010 in speziellen Ambulanzen Diamorphin auf Rezept erhalten sollen.
Die Entscheidung des G-BA ist sehr zu begrüßen. Denn endlich bleiben die
Kommunen nicht mehr länger auf den Kosten für die diamorphingestützte
Substitutionsbehandlung Opiatabhängiger sitzen. Die Entscheidung erkennt auch
endlich an, dass Sucht eine Erkrankung ist und die Diamorphinabgabe für
Schwerstabhängige in den Kostenkatalog der Krankenversicherungen gehört.
Allerdings ergeben sich aus der neuen Regelung Verpflichtungen, die München in
der bisherigen Praxis vor neue Anforderungen stellt. Damit die Kassen die Kosten
übernehmen, müssen die Ambulanzen unter anderem mindestens 12 Stunden am
Tag geöffnet sein, drei Behandlungsräume zur Verfügung haben und zudem drei
ÄrztInnen in Vollzeit angestellt sein.
Die Grünen-rosa liste, Marienplatz 8, 80331 München, Tel. 089/233-92620, Fax 089/233-92 684
www.gruene-muenchen-stadtrat.de, [email protected]
Damit werden die langjährigen Erfahrungen vieler Ambulanzen auf den Kopf gestellt
und Festlegungen getroffen, die in der Praxis nur schwierig umzusetzen sind.
Auch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans sieht mit
Sorge, dass die Behandlung wegen der strengen Vorgaben ausschließlich in
wenigen großen Einrichtungen in Deutschland angeboten werden kann und nicht
überall dort, wo es nötig und sinnvoll wäre.
Initiative
Lydia Dietrich
Stadträtin
Dr. Florian Vogel
Stadtrat
Die Grünen-rosa liste, Marienplatz 8, 80331 München, Tel. 089/233-92620, Fax 089/233-92 684
www.gruene-muenchen-stadtrat.de, [email protected]
Thomas Hummel
Stadtrat in München
An Herrn Oberbürgermeister
Christian Ude
30. März 2010
Anfrage: Probleme für „Wiederholer“ bei der G8-Umstellung
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
Für Schüler des G9, die im nächsten Jahr zum Abitur antreten werden, ergeben sich mit der
Umstellung auf das achtjährige Gymnasium möglicherweise Probleme bzw. Nachteile. Die Stadt
München hat zwar kaum Einflussmöglichkeiten auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen, steht aber
als Träger von zahlreichen Schulen in der Pflicht, diese Entscheidungen umzusetzen. Die Situation
scheint noch nicht völlig geklärt zu sein, stellt sich aber wohl wie folgt dar:1
Wer im März 2011 die Punktehürde zur Zulassung zum Abitur nicht nimmt, hat zwar die Möglichkeit,
mit einer Feststellungsprüfung nachträglich zugelassen zu werden, muss dann aber seine
offensichtlich eher schlechten Vorzensuren (Punkte) mit in die Abiturprüfung nehmen. Die bisherige
Option des Rücktritts mit Wiederholung entfällt für diese Schülergruppe, da es keine Folgeklasse
mehr gibt.
Möglich bleibt nur ein Wechsel in neue Klassen des G8. Da die Systeme G8 und G9 in der Kollegbzw. Oberstufe aber sehr verschieden gestaltet sind, wird diese Eingliederung sich allerdings als
schwierig erweisen und ein echte Verbesserung ebenso.
Für den Fall des Nichtbestehens der Abiturprüfung soll es im September 2011 eine Nachprüfung
geben. Die Schüler können zwar zu dieser antreten und haben somit die Chance, ihr Abitur in einem
Zweitversuch zu bestehen. Die Möglichkeit sich ein zweites Mal intensiv mit den Inhalten der
einzelnen Fächer auseinander zu setzten, indem man das 13. Schuljahr wiederholt, besteht aufgrund
des fehlenden Folgejahrgangs allerdings nicht.
Auch die Zeitspanne zwischen regulärer und Wiederholungsprüfung (April plus Korrekturzeitraum
bis September) erscheint für eine dann wohl notwendige Generalauffrischung des gesamten
relevanten Wissens eher kurz, zumal es bei einem erneuten Nichtbestehen keine Chance mehr gibt,
das Abitur zu erlangen.
1 http://www.gymnasium.bayern.de/gymnasialnetz/oberstufe/doppeljahrgang/abitur2011/zusammenfassung/ =
http://bit.ly/bQFpjj;
http://www.gymnasium.bayern.de/gymnasialnetz/oberstufe/doppeljahrgang/abitur2011/wechsel/ =
http://bit.ly/cZH50i.
Bezeichnend für die Problematiken ist auch die Aussage des Kultusministeriums: „An der
Schnittstelle G9/G8 sind die Bemühungen, eine Wiederholung der Klasse zu vermeiden, noch weiter
zu intensivieren, da die unterschiedlichen Stundentafeln und Lehrpläne in einzelnen Fächern zu
Problemen für die G9/G8-Wiederholer führen können. Deshalb müssen bei gefährdeten Schülern des
letzten G9-Jahrgangs die Diagnose der Wissenslücken, die Beratung, wie diese geschlossen werden
können, und die Fördermaßnahmen verbessert werden.“2
Ich frage hierzu den Herrn Oberbürgermeister:
1. Wie werden diese Probleme an städtischen Gymnasien gelöst?
2. Gibt es spezielle vorbeugende Maßnahmen um die Zahl der Schüler, die von oben
beschriebenen Problemen/Nachteilen betroffen sein werden, möglichst gering zu halten?
Ich bedanke mich bereits jetzt für die Beantwortung dieser Fragen.
Thomas Hummel
ehrenamtlicher Stadtrat
2 http://www.g8-in-bayern.de/imperia/md/content/pdf/g8/g8_lf_schullaufbahn.pdf = http://bit.ly/9ErjEA