KVB-Broschüre Praxisbesonderheiten und langfristiger

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KVB-Broschüre Praxisbesonderheiten und langfristiger
Praxisbesonderheiten und langfristiger
Heilmittelbedarf
Hinweise und Erläuterungen zu der neuen Vereinbarung
in der Heilmittelversorgung
Hinweis:
Wenn aus Gründen der Lesbarkeit die männliche Form eines Wortes genutzt wird („der Arzt“), ist selbstverständlich auch die weibliche
Form („die Ärztin“) gemeint.
2
Vorwort
Sehr geehrte Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen,
Umfragen zufolge ist die Gefahr, für die Verordnung mit dem eigenen Vermögen haften zu müssen, einer der
Hauptgründe, warum immer weniger junge Ärzte bereit sind, sich in eigener Praxis niederzulassen. Und auch
viele von Ihnen, liebe Kollegen, klagen über das permanente Damoklesschwert drohender Regresse, also Strafzahlungen für Verordnungen von Arznei- und Heilmitteln. Vor diesem Hintergrund ist die zum Jahreswechsel in
Kraft getretene Vereinbarung zur Langfristverordnung und Praxisbesonderheiten für Heilmittel als Schritt in die
richtige Richtung zu begrüßen.
Durch diese Regelungen wird die wirtschaftliche Verordnung von Heilmitteln deutlich vereinfacht: Beim Ausstellen der Verordnung können Sie sofort erkennen, ob es sich im konkreten Fall um eine vereinbarte Praxisbesonderheit oder um einen langfristigen Heilmittelbedarf handelt und Ihr Verordnungsvolumen somit nicht belastet wird. Damit ist für die Ärzte zumindest im Bereich einer begrenzten, aber ernsthaft erkrankten Patientengruppe die Möglichkeit geschaffen worden, eine in erster Linie am Krankheitsbild und nicht an monetären
Gesichtspunkten orientierte Versorgung mit Heilmitteln vorzunehmen. Endlich bekommen wir damit ein wesentliches Stück der lange vermissten Therapiefreiheit zurück. Gleichwohl bleiben wir einer wirtschaftlichen
Verordnungsweise verpflichtet. Nutzen Sie also die Chance zu beweisen, dass sich diese sehr wohl mit einer
von der Regressgefahr befreiten Verordnungsmöglichkeit vereinbaren lässt. Wir haben die einmalige Gelegenheit, uns Freiräume zu schaffen – auch für andere, stark reglementierte Versorgungsbereiche. Bitte helfen Sie
dabei tatkräftig mit.
Wichtig: Geben Sie bitte neben einem exakten Indikationsschlüssel die Diagnose ICD-10-kodiert auf dem Verordnungsvordruck an. Nur mit ICD-10-Code auf der Verordnung wird die Heilmittelverordnung als „extrabudgetär“ anerkannt. Welche Diagnosen mit entsprechenden ICD-Codes und Indikationsschlüsseln den Langfristverordnungen und welche den Praxisbesonderheiten zuzuordnen sind, geht aus der tabellarischen Anlage dieser
Broschüre hervor. Zur Vorgehensweise im Einzelnen erhalten Sie auf den folgenden Seiten wichtige Hinweise.
Bitte beachten Sie, dass sich die Codierungspflicht nur auf Verordnungen bezieht, die als Praxisbesonderheit
beziehungsweise als Langfristverordnung anerkannt werden sollen.
Grundvoraussetzung für einen reibungslosen Ablauf der gesamten Heilmittelbehandlung ist jedoch das vollständige und richtige Ausfüllen der Heilmittelverordnung. Zu diesem Zweck haben wir im Internet unter www.kvb.de
in der Rubrik Verordnungen/Formelles entsprechende Ausfüllhilfen für Ihre Praxis zusammengestellt. Beispielhaft liegt dieser Broschüre die Ausfüllhilfe zur Verordnung von physikalischer Therapie bei.
Sehr verehrte Kollegen, auch wenn nicht jede praxisspezifische Besonderheit nun automatisch Berücksichtigung findet, so sind wir doch der Überzeugung, dass diese Vereinbarung von Praxisbesonderheiten einen wichtigen Schritt zur Behandlung eines wesentlichen Teils Ihrer schwer erkrankten Patienten darstellt.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Ihr KVB-Vorstand
Dr. Krombholz
Vorsitzender des Vorstands
Dr. Schmelz
1. Stellv. Vorsitzender des Vorstands
Dr. Enger
2. Stellv. Vorsitzende des Vorstands
3
Inhalt
Praxisbesonderheiten .........................................................................................................................5
Langfristiger Behandlungsbedarf ........................................................................................................5
Genehmigungsverfahren bei langfristigem Behandlungsbedarf ...........................................................6
Krankenkassen ohne individuelles Genehmigungsverfahren .........................................................6
Krankenkassen mit individuellem Genehmigungsverfahren ..........................................................6
Einzelfall bei nicht in Anlage 2 gelisteten Diagnosen.....................................................................6
Vordruck ..............................................................................................................................................7
Weitere Hinweise ud Erläuterungen .....................................................................................................7
Unterstützung durch die Praxissoftware .......................................................................................7
Wirtschaftlichkeitsgebot gilt weiter ...............................................................................................7
Merkblatt des Gemeinsamen Bundesausschusses .......................................................................7
Anlagen:
Praxisbesonderheiten und langfristiger Behandlungsbedarf – Übersicht über die Diagnosen
Ausfüllhilfe: Physikalische Therapie (herausnehmbar)
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Praxisbesonderheiten für Heilmittel unter Berücksichtigung
des langfristigen Behandlungsbedarfs
Praxisbesonderheiten
einer Vielzahl von Krankenkassen zum langfristigen Behandlungsbedarf.
(in der Tabelle hellblau markiert)
Die Festlegung von Praxisbesonderheiten auf Bundesebene
(Anlage 1 der Vereinbarung) löst die bisher getroffenen regionalen Vereinbarungen ab. In Bayern waren mit den Krankenkassen
bisher kaum Praxisbesonderheiten vereinbart.
Die in Anlage 1 aufgeführten einzelnen Diagnosen sind dem jeweiligen ICD-10-Code sowie der Diagnosegruppe/dem Indikationsschlüssel der Heilmittel-Richtlinie zugeordnet. Die Praxisbesonderheiten werden in Anlage 1 abschließend aufgelistet. Es
handelt sich um schwerkranke Patienten, die Heilmittel für einen
meist begrenzten Zeitraum, jedoch in intensivem Ausmaß, benötigen.
Damit Heilmittelverordnungen als Praxisbesonderheiten identifiziert und somit die hierauf entfallenden Kosten bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen (nach Paragraf 106 SGB V) anerkannt werden können, muss auf den Verordnungsvordrucken sowohl der
– die Heilmittelverordnung auslösende – ICD-10-Code als auch
die Diagnosegruppe/der Indikationsschlüssel deutlich angegeben werden. Praxisbesonderheiten werden erfasst und bei einer
Überschreitung herausgerechnet.
Manche Diagnosen sind auf eine bestimmte Dauer nach dem
Akutereignis beschränkt (siehe Tabelle: „Hinweis/Spezifikation“).
Ein Genehmigungsverfahren ist für Praxisbesonderheiten nach
Anlage 1 der Bundesvereinbarung nicht erforderlich!
Langfristiger Behandlungsbedarf
(in der Tabelle dunkelblau markiert)
Den in Anlage 2 gelisteten Diagnosen sind der jeweilige ICD-10Code sowie die Diagnosegruppe/der Indikationsschlüssel gemäß der Heilmittel-Richtlinie zugeordnet. Da Verordnungen im
Rahmen eines langfristigen Heilmittelbedarfs nicht Gegenstand
der Wirtschaftlichkeitsprüfung sind, ist es auch hier erforderlich,
dass auf den Verordnungsvordrucken sowohl der – die Heilmittelverordnung auslösende – ICD-10-Code als auch die Diagnosegruppe/der Indikationsschlüssel angegeben wird. Entsprechende Verordnungen können damit als langfristiger Heilmittelbedarf
identifiziert werden und belasten Ihr Verordnungsvolumen nicht.
Verordnungen im Rahmen des langfristigen Heilmittelbedarfs
sind Heilmittelverordnungen für schwerkranke Patienten mit einem voraussichtlich gleichbleibenden Behandlungsbedarf von
mindestens einem Jahr.
Hinweis: Ein gleichbleibender Therapiebedarf wurde bereits
über einen länger andauernden Zeitraum (in der Regel mindestens ein Jahr) fortlaufend durch Erstverordnung, Folgeverordnungen und/oder Verordnungen außerhalb des Regelfalls dokumentiert. Erstverordnung, Folgeverordnungen und Verordnungen außerhalb des Regelfalls sind nicht „budgetneutral“ für den
vorangegangenen Zeitraum.
Standardisierte Heilmittelkombinationen sind einmalig und Massagen einmal im Regelfall und einmal außerhalb des Regelfalls verordnungsfähig, daher schließt sich für diese Heilmittel eine Genehmigung eines langfristigen Behandlungsbedarfs aus.
Die Diagnoseliste der Anlage 2 ist nicht abschließend, sodass
Ihr Patient im Rahmen von Einzelfallregelungen bei einer anderen, vergleichbar schwerwiegenden Diagnose einen Antrag auf
Genehmigung eines langfristigen Heilmittelbedarfs bei seiner
Krankenkasse stellen kann.
Weiterer Bestandteil der Vereinbarung über Praxisbesonderheiten ist eine Vereinbarung über den langfristigen Heilmittelbedarf
(Anlage 2 der Vereinbarung). Verordnungen im Rahmen eines
langfristigen Heilmittelbedarfs sind nicht Gegenstand der Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Sie ersetzt die bisherige Regelung mit
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Genehmigungsverfahren bei langfristigem
Behandlungsbedarf
dung der Ärztlichen Bestätigung, um die vollständig ausgefüllte
Heilmittelverordnung (siehe oben) genehmigen zu lassen.
Laut Heilmittel-Richtlinie (Paragraf 8 Absatz 5) entscheidet die
Krankenkasse auf Antrag ihres Versicherten, ob ein langfristiger
Heilmittelbedarf genehmigt wird oder nicht.
Die Krankenkassen entscheiden über die Genehmigung einer
langfristigen Heilmittelbehandlung innerhalb von vier Wochen.
Ansonsten gilt die Genehmigung nach Ablauf der Frist als erteilt. Es kann möglich sein, dass eine Entscheidung nicht innerhalb von vier Wochen getroffen werden kann und ergänzende
Informationen von Ihrem Patienten angefordert werden. Die
Frist wird in diesen Fällen so lange unterbrochen, bis die ergänzende Information bei der Krankenkasse eingegangen ist. Zwischenzeitlich kann die Heilmittelbehandlung begonnen werden.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten des Heilmittels gemäß
der dem Antrag beigefügten Verordnung außerhalb des Regelfalls unabhängig vom Ergebnis der Entscheidung über den Genehmigungsantrag. Sollte der Antrag nicht genehmigt werden,
gelten die Regelungen der Heilmittel-Richtlinie (zu Erst- und Folgeverordnungen sowie Verordnungen außerhalb des Regelfalls)
unverändert fort.
Krankenkassen ohne individuelles Genehmigungsverfahren
Die meisten größeren Krankenkassen in Bayern führen kein individuelles Genehmigungsverfahren durch. Ihre Patienten müssen
also keinen Antrag stellen. Die in Anlage 2 gelisteten Diagnosen
gelten als pauschal genehmigt. Unter www.kvb.de in der Rubrik Verordnungen/Heilmittel finden Sie stets eine aktuelle Übersicht der Krankenkassen, die kein individuelles Genehmigungsverfahren durchführen.
Die übrigen Krankenkassen haben sich uns gegenüber noch
nicht geäußert. Sollten weitere Krankenkassen kein individuelles
Genehmigungsverfahren durchführen, werden wir Sie unter
www.kvb.de in der Rubrik Verordnungen/Heilmittel darüber informieren.
Krankenkassen mit individuellem Genehmigungsverfahren
Für Patienten, deren Krankenkassen für Verordnungen gemäß
der Anlage 2 ein individuelles Genehmigungsverfahren durchführen, haben wir die Vorlage einer Ärztlichen Bestätigung als
Ergänzung zur Heilmittelverordnung entwickelt. Ihr Patient beantragt mit dieser Ärztlichen Bestätigung und einer vollständig ausgefüllten Heilmittelverordnung (im Original) inklusive medizinischer Begründung (wie bei jeder Verordnung außerhalb des Regelfalls) die Genehmigung einer langfristigen Heilmittelbehandlung. Sie finden die Ärztliche Bestätigung mit der Möglichkeit
zum Download unter www.kvb.de in der Rubrik Verordnungen/
Heilmittel.
Sollte die Krankenkasse Ihres Patienten weitere Informationen
verlangen, so kann dies als „Gutachten“ abgerechnet werden.
Einzelfall bei nicht in Anlage 2 gelisteten Diagnosen
Die Anlage 2 ist nicht abschließend, sodass Ihr Patient im Falle
einer anderen, vergleichbar schwerwiegenden Krankheit einen
Antrag auf Genehmigung eines langfristigen Heilmittelbedarfs
stellen kann. Auch in diesen Fällen empfehlen wir die Verwen-
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Wichtig: Die Genehmigung ersetzt keine Heilmittelverordnung.
Auch bei Vorliegen einer Genehmigung einer langfristigen Heilmittelbehandlung können die Heilmittel für einen Zeitraum von
maximal zwölf Wochen verordnet werden. Die Verordnungsmenge muss so festgelegt werden, dass mindestens eine ärztliche
Untersuchung innerhalb von zwölf Wochen gewährleistet ist. Die
Genehmigung einer langfristigen Heilmittelbehandlung stellt Ihre
Patienten im Genehmigungszeitraum aber davon frei, sich die
weiteren Verordnungen von der Krankenkasse erneut genehmigen zu lassen.
Vordruck
Die Verordnungsvordrucke 13, 14 und 18 wurden entsprechend
angepasst. Bitte geben Sie neben dem die Heilmittelverordnung
auslösenden ICD-10-Code für die Kennzeichnung von Praxisbesonderheiten, langfristigem Heilmittelbedarf und vergleichbaren
Einzelfällen (siehe oben) auch die verordnungsrelevante Diagnose an, die mit dem ICD-10-Schlüssel übereinstimmen muss. Zusätzliche Diagnosen/Befunde sind nur erforderlich, wenn sie für
den Behandler relevant sind, um die Behandlung zielgerichtet
durchführen zu können (zum Beispiel Hemiparese bei Zustand
nach Schlaganfall).
Um Nachfragen von Therapeuten und Krankenkassen zu vermeiden, achten Sie bitte unbedingt auf das korrekte Ausfüllen der
Verordnungsvordrucke. Informationen hierzu finden Sie in unseren „Ausfüllhilfen“ unter www.kvb.de in der Rubrik Verordnungen/Heilmittel.
Weitere Hinweise und Erläuterungen
Unterstützung durch die Praxissoftware
Die KBV hat die Softwarehäuser bereits über die notwendigen
Änderungen der Verordnungsvordrucke informiert. Die neuen
Verordnungsvordrucke stehen Ihnen als elektronische Version
(Blankoformular) ab 1. April 2013 über Ihr Praxisverwaltungssystem zur Verfügung.
Wirtschaftlichkeitsgebot gilt weiter
Auch wenn Ärzte nun von wesentlichen Einschränkungen bei
der Verordnung befreit sind, gilt unverändert das Gebot der
Wirtschaftlichkeit. Es besagt, dass „veranlasste Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen und das
Maß des Notwendigen nicht überschreiten dürfen.“ (Paragraf
12 SGB V)
Um Ihnen einen Anhaltspunkt über den Umfang der Verordnungen zu geben, sind die Frequenzempfehlungen der HeilmittelRichtlinie in der tabellarischen Übersicht der Diagnosen mit aufgeführt. Selbstverständlich entscheiden Sie gemäß Ihrer therapeutischen Einschätzung und der medizinischen Notwendigkeit,
welche Heilmittel Sie für Ihren Patienten verordnen und in welchem Umfang. Gleichwohl sind Sie auch bei den Praxisbesonderheiten dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit verpflichtet.
Merkblatt
Vom Gemeinsamen Bundesausschuss wurde ein Merkblatt veröffentlicht, das das Verfahren zur Genehmigung der langfristigen Heilmittelbehandlung beschreibt. Sie finden dieses Merkblatt unter www.kvb.de in der Rubrik Verordnungen/Heilmittel.
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Praxisbesonderheiten und langfristiger Heilmittelbedarf
Übersicht über die Diagnosen
ICD-10
Stand: 01.01. 2013
Diagnosegruppe/Indikationsschlüssel
Stimm-, Sprech-,
Physiotherapie
Ergotherapie
Sprachtherapie
Diagnose
Hinweis/
7TI^M½OEXMSR
Erkrankungen des zentralen und peripheren Nervensystems
B94.1
Folgezustände der Virusenzephalitis
ZN1/ ZN2
Frequenzempfehlung: Mind.
1× wöchentlich
EN1/ EN2
Frequenzempfehlung: Mind.
1× wöchentlich
SC1
Frequenzempfehlung: Mind.
1× wöchentlich
Längstens 1 Jahr
nach Akutereignis
ST1/SP1
Frequenzempfehlung: Mind.
2× wöchentlich
SO3
Frequenzempfehlung: Mind.
3× wöchentlich
SP3
Frequenzempfehlung: Mind.
1× wöchentlich
SP4
Frequenzempfehlung: Mind.
2× wöchentlich
SP5/RE1/RE2/SF
Frequenzempfehlung: Mind.
1× wöchentlich
C70.0
C70.1
C70.9
C71.0
C71.1
C71.2
C71.3
C71.4
C71.5
C71.6
C71.7
C71.8
C71.9
C72.0
C72.1
C72.2
C72.3
C72.4
C72.5
C72.8
C72.9
EN1/ EN2
EN3
Frequenzempfehlung: Mind.
1× wöchentlich
SC1
Frequenzempfehlung: Mind.
1× wöchentlich
Bösartige Neubildungen der Meningen
Hirnhäute
Rückenmarkhäute
Meningen, nicht näher bezeichnet
ZN1/ ZN2
Frequenzempfehlung: Mind.
1× wöchentlich
Bösartige Neubildung des Gehirns
Zerebrum, ausgenommen Hirnlappen und
Ventrikel Inkl.: Supratentoriell o.n.A.
Frontallappen
Temporallappen
Parietallappen
Okzipitallappen
Hirnventrikel, Exkl.:IV. Ventrikel (C71.7)
Zerebellum
Hirnstamm, Inkl.: Infratentoriell o.n.A. IV. Ventrikel
Gehirn, mehrere Teilbereiche überlappend
Gehirn, nicht näher bezeichnet
SO1
Frequenzempfehlung: Mind.
2× wöchentlich
ST1/ SP1
Frequenzempfehlung: Mind.
2× wöchentlich
SO3
Frequenzempfehlung: Mind.
3× wöchentlich
SP2
Frequenzempfehlung: Mind.
2× wöchentlich
Bösartige Neubildung des Rückenmarkes,
der Hirnnerven und anderer Teile des
Zentralnervensystems
Rückenmark
Cauda equina
Nn. olfactorii [I. Hirnnerv],
Inkl.: Bulbus olfactorius
N. opticus [II. Hirnnerv]
N. vestibulocochlearis [VIII. Hirnnerv]
Sonstige und nicht näher bezeichnete Hirnnerven,
Gehirn und and. Teile d. Zentralnervensystems,
mehrere Teilbereiche überlappend
Zentralnervensystem, nicht näher bezeichnet
Praxisbesonderheiten
Längstens 1 Jahr
nach Akutereignis
SP3
Frequenzempfehlung: Mind.
1× wöchentlich
SP5/ SP6/ RE1/
RE2/ SF
Frequenzempfehlung: Mind.
1× wöchentlich
Langfristverordnung
KVBW Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg .%9PLWIUHXQGOLFKHU*HQHKPLJXQJGHU.9%DGHQ:UWWHPEHUJ6HLWHYRQ
Übersicht über die Diagnosen
Stand: 01.01. 2013
Diagnosegruppe/Indikationsschlüssel
Stimm-, Sprech-,
Physiotherapie
Ergotherapie
Sprachtherapie
ICD-10
Diagnose
E74.0
E75.0
ZN1/ ZN2
PN/ AT2
WS2/ EX2
EX3/ CS
SO1
EN1/ EN2
SB1/ SB7
SC1
E76.0
Glykogenspeicherkrankheiten (z.B. M. Pompe)
GM2-Gangliosidose Inkl.: Sandhoff-Krankheit,
Tay-Sachs-Krankheit
Mukopolysaccharidose, Typ I
Inkl.: Hurler-Scheie-Variante,
Pfaundler-Hurler-Krankheit,
Scheie-Krankheit
F84.2
Rett-Syndrom
ZN1/ ZN2
WS2/ EX2
EX3/ AT2
PS1
EN1/ EN2
SB1/ SB7
SP1/ SC1
G10
Chorea Huntington
ZN1/ ZN2
Frequenzempfehlung: Mind.
1× wöchentlich
EN1/ EN2
Frequenzempfehlung: Mind.
1× wöchentlich
SC1
SP5/ SP6
Frequenzempfehlung: Mind.
1× wöchentlich
Hereditäre Ataxie
Angeborene nichtprogressive Ataxie
Früh beginnende zerebellare Ataxie
Spät beginnende zerebellare Ataxie
Zerebellare Ataxie mit defektem
DNA-Reparatursystem
Hereditäre spastische Paraplegie
Sonstige hereditäre Ataxien
Hereditäre Ataxie, nicht näher bezeichnet
ZN1/ ZN2
Frequenzempfehlung: Mind.
1× wöchentlich
EN1/ EN2
Frequenzempfehlung: Mind.
1× wöchentlich
SC1
Frequenzempfehlung: Mind.
1× wöchentlich
ZN1/ ZN2
EN3/SB7
SC1
SP5/ SP6
G12.9
Spinale Muskelatrophie und verwandte
Syndrome
Infantile spinale Muskelatrophie, Typ I
[Typ Werdnig-Hoffmann]
Sonstige vererbte spinale Muskelatrophie
Motoneuron-Krankheit
Sonstige spinale Muskelatrophien und
verwandte Syndrome
Spinale Muskelatrophie, nicht näher bezeichnet
G14
Postpoliosyndrom
ZN1/ ZN2
Frequenzempfehlung: Mind.
1× wöchentlich
EN1/ EN2/ EN3
Frequenzempfehlung: Mind.
1× wöchentlich
SC1
Frequenzempfehlung: Mind.
1× wöchentlich
G20.1-
Morbus Parkinson bei schwerer
Beeinträchtigung
Primäres Parkinson-Syndrom mit mäßiger
bis schwerer Beeinträchtigung
(Stadien 3 oder 4 nach Hoehn und Yahr)
ZN2
Frequenzempfehlung: Mind.
1× wöchentlich
EN2
Frequenzempfehlung: Mind.
1× wöchentlich
SC1/ SP6
Frequenzempfehlung: Mind.
1× wöchentlich
Primäres Parkinson-Syndrom mit schwerster
Beeinträchtigung
(Stadium 5 nach Hoehn und Yahr)
ZN2
EN2
SC1/ SP6
G11.0
G11.1
G11.2
G11.3
G11.4
G11.8
G11.9
G12.0
G12.1
G12.2
G12.8
G20.2-
Hinweis/
7TI^M½OEXMSR
Diagnosegruppe / Indikationsschlüssel muss immer inklusive Leitsymptomatik (a – g) angegeben werden.
Praxisbesonderheiten und Langfristverordnung
.%9PLWIUHXQGOLFKHU*HQHKPLJXQJGHU.9%DGHQ:UWWHPEHUJ6HLWHYRQ
6_7
Übersicht über die Diagnosen
ICD-10
G35.0
G35.1G35.2G35.3G35.9
G36.0
G36.1
G36.8
G36.9
G37.0
G37.1
G37.2
G37.3
G37.4
G37.5
G37.8
G37.9
Stand: 01.01. 2013
Diagnosegruppe/Indikationsschlüssel
Stimm-, Sprech-,
Physiotherapie
Ergotherapie
Sprachtherapie
Diagnose
Multiple Sklerose
[Encephalomyelitis disseminata]
Erstmanifestation einer multiplen Sklerose
Multiple Sklerose mit vorherrschend schubförmigem
Verlauf
Multiple Sklerose mit primär-chronischem Verlauf
Multiple Sklerose mit sekundär-chronischem Verlauf
Multiple Sklerose, nicht näher bezeichnet
ZN1/ ZN2
Frequenzempfehlung: Mind.
1× wöchentlich
EN1/ EN2/ EN3
Frequenzempfehlung: Mind.
1× wöchentlich
SC1
Frequenzempfehlung: Mind.
1× wöchentlich
ST1
Frequenzempfehlung: Mind.
2× wöchentlich
Sonstige akute disseminierte
Demyelinisation
Neuromyelitis optica [Devic-Krankheit]
Akute und subakute hämorrhagische
Leukoenzephalitis [Hurst]
Sonstige näher bezeichnete akute
disseminierte Demyelinisation
Akute disseminierte Demyelinisation,
nicht näher bezeichnet
SP5/ SP6
Frequenzempfehlung: Mind.
1× wöchentlich
Sonstige demyelinisierende Krankheiten
des Zentralnervensystems
Diffuse Hirnsklerose
Zentrale Demyelinisation des Corpus callosum
Zentrale pontine Myelinolyse
Myelitis transversa acuta bei demyelinisierender
Krankheit des Zentralnervensystems
Subakute nekrotisierende Myelitis
[Foix-Alajouanine-Syndrom]
Konzentrische Sklerose [Baló-Krankheit]
Sonstige näher bezeichnete demyelinisierende
Krankheiten des Zentralnervensystems
Demyelinisierende Krankheit des Zentralnervensystems, nicht näher bezeichnet
PN
EN3/ EN4
G61.8
0mRKIVFIWXILIRHIGLVSRMWGLIMR¾EQQEXSVMWGLI
demyelinisierende Polyneuropathie (CIPD)
Sonstige Polyneuritiden (nur CIPD)
G70.0
Myasthenia gravis
ZN1/ ZN2
Frequenzempfehlung: Mind.
1× wöchentlich
EN1/ EN2/ SB7
Frequenzempfehlung: Mind.
1× wöchentlich
SC1/ SP6
Frequenzempfehlung: Mind.
1× wöchentlich
G71.0
Muskeldystrophie, z.B. Typ Duchenne
ZN1/ ZN2
EN1/ EN2/ SB7
SC1
SP6
Infantile Zerebralparese
Spastische tetraplegische Zerebralparese,
Spastische quadriplegische Zerebralparese
Spastische diplegische Zerebralparese,
Angeborene spastische Lähmung (zerebral),
Spastische Zerebralparese o.n.A.
Infantile hemiplegische Zerebralparese
Dyskinetische Zerebralparese, Athetotische
Zerebralparese, Dystone zerebrale Lähmung
Ataktische Zerebralparese
Sonstige infantile Zerebralparese,
Mischsyndrome der Zerebralparese
Infantile Zerebralparese, nicht näher bezeichnet,
Zerebralparese o.n.A.
ZN1/ ZN2
EN1/ EN2
SP1/ SP2/ SP6
SC1
G80.0
G80.1
G80.2
G80.3
G80.4
G80.8
G80.9
Hinweis/
7TI^M½OEXMSR
Praxisbesonderheiten
Langfristverordnung
KVBW Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg .%9PLWIUHXQGOLFKHU*HQHKPLJXQJGHU.9%DGHQ:UWWHPEHUJ6HLWHYRQ
Übersicht über die Diagnosen
Stand: 01.01. 2013
ICD-10
Diagnose
Diagnosegruppe/Indikationsschlüssel
Stimm-, Sprech-,
Physiotherapie
Ergotherapie
Sprachtherapie
G81.0
G81.1.
G81.9
Hemiparese und Hemiplegie
Schlaffe Hemiparese und Hemiplegie
Spastische Hemiparese und Hemiplegie
Hemiparese und Hemiplegie, nicht näher bezeichnet
ZN1/ ZN2
Frequenzempfehlung: Mind.
1× wöchentlich
EN1/ EN2
Frequenzempfehlung: Mind.
1× wöchentlich
Paraparese und Paraplegie, Tetraparese
und Tetraplegie
Schlaffe Paraparese und Paraplegie
Spastische Paraparese und Paraplegie
Paraparese und Paraplegie, nicht näher bezeichnet
Lähmung beider unterer Extremitäten o.n.A.
Paraplegie (untere) o.n.A.
Schlaffe Tetraparese und Tetraplegie
Spastische Tetraparese und Tetraplegie
Tetraparese und Tetraplegie, nicht näher bezeichnet
Quadriplegie o.n.A.
ZN1/ ZN2
EN1/ EN2
Anoxische Hirnschädigung,
ERHIVRSVXWRMGLXOPEWWM½^MIVX
Wachkoma (apallisches Syndrom)
ZN1/ ZN2
EN1/ EN2
SC1
Subarachnoidalblutung
Subarachnoidalblutung, vom Karotissiphon
oder der Karotisbifurkation ausgehend
Subarachnoidalblutung, von der A. cerebri media
ausgehend
Subarachnoidalblutung, von der A. communicans
anterior ausgehend
Subarachnoidalblutung, von der A. communicans
posterior ausgehend
Subarachnoidalblutung, von der A. basilaris
ausgehend
Subarachnoidalblutung, von der A. vertebralis
ausgehend
Subarachnoidalblutung, von sonstigen intrakraniellen
Arterien ausgehend
Subarachnoidalblutung, von nicht näher bezeichneter
intrakranieller Arterie ausgehend
Sonstige Subarachnoidalblutung
Subarachnoidalblutung, nicht näher bezeichnet
ZN1/ ZN2
Frequenzempfehlung: Mind.
1× wöchentlich
EN1/ EN2
Frequenzempfehlung: Mind.
1× wöchentlich
SC1
SP5/ SP6
Frequenzempfehlung: Mind.
1× wöchentlich
Intrazerebrale Blutung
Intrazerebrale Blutung in die Großhirn hemisphäre,
subkortikal
Intrazerebrale Blutung in die Großhirnhemisphäre,
kortikal
Intrazerebrale Blutung in die Großhirnhemisphäre,
nicht näher bezeichnet
Intrazerebrale Blutung in den Hirnstamm
Intrazerebrale Blutung in das Kleinhirn
Intrazerebrale intraventrikuläre Blutung
Intrazerebrale Blutung an mehreren Lokalisationen
Sonstige intrazerebrale Blutung
Intrazerebrale Blutung, nicht näher bezeichnet
ZN1/ ZN2
Frequenzempfehlung: Mind.
1× wöchentlich
G82.0G82.1G82.2G82.3G82.4G82.5-
G93.1
G93.80
I60.0
I60.1
I60.2
I60.3
I60.4
I60.5
I60.6
I60.7
I60.8
I60.9
I61.0
I61.1
I61.2
I61.3
I61.4
I61.5
I61.6
I61.8
I61.9
Hinweis/
7TI^M½OEXMSR
Längstens 1 Jahr
nach Akutereignis
ST1
Frequenzempfehlung: Mind.
2× wöchentlich
EN1/ EN2
Frequenzempfehlung: Mind.
1× wöchentlich
SC1
SP5/ SP6
Frequenzempfehlung: Mind.
1× wöchentlich
Längstens 1 Jahr
nach Akutereignis
ST1
Frequenzempfehlung: Mind.
2× wöchentlich
Diagnosegruppe / Indikationsschlüssel muss immer inklusive Leitsymptomatik (a – g) angegeben werden.
Praxisbesonderheiten und Langfristverordnung
.%9PLWIUHXQGOLFKHU*HQHKPLJXQJGHU.9%DGHQ:UWWHPEHUJ6HLWHYRQ
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Übersicht über die Diagnosen
ICD-10
I63.0
I63.1
I63.2
I63.3
I63.4
I63.5
I63.6
I63.8
I63.9
I64.
I69.0
I69.1
I69.2
I69.3
I69.4
I69.8
G99.2
M48.0
M50.0
M50.1
M51.0
M51.1
Q01.0
Q01.1
Q01.2
Q01.8
Q01.9
Q03.0
Q03.1
Q03.8
Q03.9
Q04.0
Q04.1
Q04.2
Q04.3
Q04.4
Q04.5
Q04.6
Q04.8
Q04.9
Stand: 01.01. 2013
Diagnosegruppe/Indikationsschlüssel
Stimm-, Sprech-,
Physiotherapie
Ergotherapie
Sprachtherapie
Diagnose
Hirninfarkt
Hirninfarkt durch Thrombose präzerebraler
Arterien
Hirninfarkt durch Embolie präzerebraler
Arterien
Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten
Verschluss oder Stenose präzerebraler Arterien:
Hirninfarkt durch Thrombose zerebraler Arterien
Hirninfarkt durch Embolie zerebraler Arterien
Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten
Verschluss oder Stenose zerebraler Arterien
Hirninfarkt durch Thrombose der Hirnvenen,
nichteitrig
Sonstiger Hirninfarkt
Hirninfarkt, nicht näher bezeichnet
Schlaganfall, nicht als Blutung oder Infarkt bezeichnet
ZN1/ ZN2
Frequenzempfehlung: Mind.
1× wöchentlich
EN1/ EN2
Frequenzempfehlung: Mind.
1× wöchentlich
SC1
SP5/ SP6
Frequenzempfehlung: Mind.
1× wöchentlich
Hinweis/
7TI^M½OEXMSR
Längstens 1 Jahr
nach Akutereignis
ST1
Frequenzempfehlung: Mind.
2× wöchentlich
Folgen einer zerebrovaskulären Krankheit
Folgen einer Subarachnoidalblutung
Folgen einer intrazerebralen Blutung
Folgen einer sonstigen nichttraumatischen
intrakraniellen Blutung
Folgen eines Hirninfarktes
Folgen eines Schlaganfalls, nicht als Blutung
oder Infarkt bezeichnet
Folgen sonstiger und nicht näher bezeichneter
zerebrovaskulärer Krankheiten
1]IPSTEXLMIFIMERHIVIRSVXWOPEWWM½^MIVXIR
Krankheiten
Spinal(kanal)stenose
Zervikaler Bandscheibenschaden mit Myelopathie
Zervikaler Bandscheibenschaden mit Radikulopathie
Lumbale und sonstige Bandscheibenschäden
mit Myelopathie
Lumbale und sonstige Bandscheibenschäden
mit Radikulopathie
WS2/ EX3
Frequenzempfehlung: Mind.
2× wöchentlich
EN3
Frequenzempfehlung: Mind.
1× wöchentlich
SC1
Frequenzempfehlung: Mind.
1× wöchentlich
ZN1/ZN2
Frequenzempfehlung: Mind.
1× wöchentlich
Enzephalozele
Frontale Enzephalozele
Nasofrontale Enzephalozele
Okzipitale Enzephalozele
Enzephalozele sonstiger Lokalisationen
Enzephalozele, nicht näher bezeichnet
ZN1/ ZN2
AT2/ SO1
SO3
EN1/ EN2
EN3
SC1
SP1/ SP5
SP6
Angeborener Hydrozephalus
Fehlbildungen des Aquaeductus cerebri
Atresie der Apertura mediana [Foramen Magendii]
oder der Aperturae laterales [Foramina Luschkae]
des vierten Ventrikels, Dandy-Walker-Syndrom
Sonstiger angeborener Hydrozephalus
Angeborener Hydrozephalus, nicht näher bezeichnet
ZN1/ ZN2
AT2/ SO1
SO3
EN1/ EN2
EN3
SC1
SP1/ SP5
SP6
Sonstige angeborene Fehlbildungen
des Gehirns
Angeborene Fehlbildungen des Corpus callosum
Arrhinenzephalie
Holoprosenzephalie-Syndrom
Sonstige Reduktionsdeformitäten des Gehirns
Septooptische Dysplasie
Megalenzephalie
Angeborene Gehirnzysten
Sonstige näher bezeichnete angeborene
Fehlbildungen des Gehirns
Angeborene Fehlbildung des Gehirns,
nicht näher bezeichnet
ZN1/ ZN2
AT2/ SO1
SO3
EN1/ EN2
EN3
SC1
SP1/ SP5
SP6
Praxisbesonderheiten
Längstens 6 Monate
nach Akutereignis
Einschränkung: nur
nach neurologischer
Befunderhebung
und Einschränkung
ab Kraftgrad ) 3
Langfristverordnung
KVBW Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg .%9PLWIUHXQGOLFKHU*HQHKPLJXQJGHU.9%DGHQ:UWWHPEHUJ6HLWHYRQ
Übersicht über die Diagnosen
ICD-10
Q05.0
Q05.1
Q05.2
Q05.3
Q05.4
Q05.5
Q05.6
Q05.7
Q05.8
Q05.9
Q06.0
Q06.1
Q06.2
Q06.3
Q06.4
Q06.8
Q06.9
Q87.4
S14.0
S14.1
S14.2
S14.3
S14.4
S14.5
S14.6
S24.0
S24.1
S24.2
S24.3
S24.4
S24.5
S24.6
Stand: 01.01. 2013
Diagnosegruppe/Indikationsschlüssel
Stimm-, Sprech-,
Physiotherapie
Ergotherapie
Sprachtherapie
Diagnose
Hinweis/
7TI^M½OEXMSR
7TMREFM½HE
>IVZMOEPI7TMREFM½HEQMX,]HVS^ITLEPYW
8LSVEOEPI7TMREFM½HEQMX,]HVS^ITLEPYW
0YQFEPI7TMREFM½HEQMX,]HVS^ITLEPYW
0YQFSWEOVEPI7TMREFM½HEQMX,]HVS^ITLEPYW
7EOVEPI7TMREFM½HEQMX,]HVS^ITLEPYW
2MGLXRmLIVFI^IMGLRIXI7TMREFM½HEQMX
Hydrozephalus
>IVZMOEPI7TMREFM½HESLRI,]HVS^ITLEPYW
8LSVEOEPI7TMREFM½HESLRI,]HVS^ITLEPYW
0YQFEPI7TMREFM½HESLRI,]HVS^ITLEPYW
0YQFSWEOVEPI7TMREFM½HESR%
7EOVEPI7TMREFM½HESLRI,]HVS^ITLEPYW
7TMREFM½HERMGLXRmLIVFI^IMGLRIX
ZN1/ ZN2
AT2/ SO1
SO3
EN1/ EN2
EN3
SC1/ SP1
SP5/ SP6
Sonstige angeborene Fehlbildungen
des Rückenmarkes
Amyelie
Hypoplasie und Dysplasie des Rückenmarks
Diastematomyelie
Sonstige angeborene Fehlbildungen der
Cauda equina
Hydromyelie
Sonstige näher bezeichnete angeborene
Fehlbildungen des Rückenmarks
Angeborene Fehlbildung des Rückenmarks,
nicht näher bezeichnet
ZN1/ ZN2
AT2/ SO1
SO3
EN1/ EN2
EN3
SP1/ SP5/ SP6
SC1
Marfan-Syndrom
WS2/ EX2
EX3/AT2
SB1/ SB7
Verletzungen der Nerven und
des Rückenmarkes in Halshöhe
Kontusion und Ödem des zervikalen Rückenmarkes
Sonstige und nicht näher bezeichnete Verletzungen
des zervikalen Rückenmarkes
Verletzung von Nervenwurzeln der Halswirbelsäule
Verletzung des Plexus brachialis
Verletzung peripherer Nerven des Halses
Verletzung zervikaler sympathischer Nerven
Verletzung sonstiger und nicht näher bezeichneter
Nerven des Halses
ZN1/ ZN2
AT2
Frequenzempfehlung: Mind.
1× wöchentlich
EN1/ EN2
EN3
Frequenzempfehlung: Mind.
1× wöchentlich
Längstens 1 Jahr
nach Akutereignis
Verletzungen der Nerven und
des Rückenmarkes in Thoraxhöhe
Kontusion und Ödem des thorakalen Rückenmarkes
Sonstige und nicht näher bezeichnete Verletzungen
des thorakalen Rückenmarkes
Verletzung von Nervenwurzeln der Brustwirbelsäule
Verletzung peripherer Nerven des Thorax
Verletzung thorakaler sympathischer Nerven
Verletzung sonstiger Nerven des Thorax
Verletzung eines nicht näher bezeichneten Nervs
des Thorax
ZN1/ ZN2
Frequenzempfehlung: Mind.
1× wöchentlich
EN1/ EN2
EN3
Frequenzempfehlung: Mind.
1× wöchentlich
Längstens 1 Jahr
nach Akutereignis
Diagnosegruppe / Indikationsschlüssel muss immer inklusive Leitsymptomatik (a – g) angegeben werden.
Praxisbesonderheiten und Langfristverordnung
.%9PLWIUHXQGOLFKHU*HQHKPLJXQJGHU.9%DGHQ:UWWHPEHUJ6HLWHYRQ 10 _ 11
Übersicht über die Diagnosen
ICD-10
Stand: 01.01. 2013
Diagnosegruppe/Indikationsschlüssel
Stimm-, Sprech-,
Physiotherapie
Ergotherapie
Sprachtherapie
Diagnose
Hinweis/
7TI^M½OEXMSR
Verletzung der Nerven und des lumbalen
Rückenmarkes in Höhe des Abdomens,
der Lumbosakralgegend und des Beckens
Kontusion und Ödem des lumbalen Rückenmarkes
[Conus medullaris]
Sonstige Verletzung des lumbalen Rückenmarkes
Verletzung von Nervenwurzeln der Lendenwirbelsäule und des Kreuzbeins
Verletzung der Cauda equina
Verletzung des Plexus lumbosacralis
Verletzung sympathischer Nerven der
Lendenwirbel-, Kreuzbein- und Beckenregion
Verletzung eines oder mehrerer peripherer
Nerven des Abdomens, der Lumbosakralgegend
und des Beckens
Verletzung sonstiger und nicht näher bezeichneter
Nerven in Höhe des Abdomens, der Lumbosakralgegend und des Beckens
ZN1/ ZN2
Frequenzempfehlung: Mind.
1× wöchentlich
EN1/ EN2
EN3
Frequenzempfehlung: Mind.
1× wöchentlich
Längstens 1 Jahr
nach Akutereignis
T09.3
Verletzung des Rückenmarkes,
Höhe nicht näher bezeichnet
ZN1/ ZN2
AT2
Frequenzempfehlung: Mind.
1× wöchentlich
EN3
Frequenzempfehlung: Mind.
1× wöchentlich
Längstens 1 Jahr
nach Akutereignis
T90.5
Folgen einer intrakraniellen Verletzung
*SPKIRIMRIV:IVPIX^YRKHMIYRXIV7OPEWWM½zierbar ist
nicht umfasst: S06.0 Gehirnerschütterung
umfasst: S06.1 bis S06.9
ZN1/ ZN2
AT2/ SO3
EN1/ EN2
S34.0
S34.1S34.2
S34.3S34.4
S34.5
S34.6
S34.8
SC1
SP5/ SP6
Hinweis: Folgen oder Spätfolgen, die ein Jahr oder
länger nach der akuten Verletzung bestehen
Praxisbesonderheiten
Langfristverordnung
KVBW Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg .%9PLWIUHXQGOLFKHU*HQHKPLJXQJGHU.9%DGHQ:UWWHPEHUJ6HLWHYRQ
Übersicht über die Diagnosen
ICD-10
Stand: 01.01. 2013
Diagnosegruppe/Indikationsschlüssel
Stimm-, Sprech-,
Physiotherapie
Ergotherapie
Sprachtherapie
Diagnose
Hinweis/
7TI^M½OEXMSR
Entzündliche rheumatische Erkrankungen und Kollagenosen
Seropositive chronische Polyarthritis
Felty-Syndrom
Lungenmanifestation der seropositiven chronischen
Polyarthritis
Vaskulitis bei seropositiver chronischer Polyarthritis
Seropositive chronische Polyarthritis mit Beteiligung
sonstiger Organe und Organsysteme
Sonstige seropositive chronische Polyarthritis
Seropositive chronische Polyarthritis, nicht näher
bezeichnet
WS2
EX2/ EX3
Frequenzempfehlung: Mind.
2× wöchentlich
SB1/ SB5
Frequenzempfehlung: Mind.
1× wöchentlich
M06.0
Seronegative chronische Polyarthritis
WS2
EX2/ EX3
Frequenzempfehlung: Mind.
2× wöchentlich
SB1/ SB5
Frequenzempfehlung: Mind.
1× wöchentlich
M06.1
Adulte Form der Still-Krankheit
WS2
EX2/ EX3
Frequenzempfehlung: Mind.
2× wöchentlich
SB1/ SB5
Frequenzempfehlung: Mind.
1× wöchentlich
Arthritis psoriatica und Arthritiden bei
gastrointestinalen Grundkrankheiten
Distale interphalangeale Arthritis psoriatica
Arthritis mutilans
Spondylitis psoriatica
Sonstige psoriatische Arthritiden
Arthritis bei Crohn-Krankheit
Arthritis bei Colitis ulcerosa
Sonstige Arthritiden bei gastrointestinalen
Grundkrankheiten
WS2
EX2/ EX3
Frequenzempfehlung: Mind.
2× wöchentlich
SB1/ SB5
Frequenzempfehlung: Mind.
1× wöchentlich
Juvenile Arthritis
Juvenile chronische Polyarthritis, adulter Typ
Juvenile Spondylitis ankylosans
Juvenile chronische Arthritis, systemisch
beginnende Form
Juvenile chronische Arthritis (seronegativ),
polyartikuläre Form
Juvenile chronische Arthritis, oligoartikuläre Form
Vaskulitis bei juveniler Arthritis
Sonstige juvenile Arthritis
Juvenile Arthritis, nicht näher bezeichnet
WS2
EX2/ EX3
Frequenzempfehlung: Mind.
2× wöchentlich
SB1/ SB5
Frequenzempfehlung: Mind.
1× wöchentlich
WS2/ EX2
EX3
Frequenzempfehlung: Mind.
2× wöchentlich
SB1/ SB5
Frequenzempfehlung: Mind.
1× wöchentlich
M34.8
M34.9
Systemische Sklerose
Progressive systemische Sklerose
CR(E)ST-Syndrom
Systemische Sklerose, durch Arzneimittel oder
chemische Substanzen induziert
Sonstige Formen der systemischen Sklerose
Systemische Sklerose, nicht näher bezeichnet
M45.0-
Spondylitis ankylosans
Spondylitis ankylosans
M05.0M05.1M05.2M05.3M05.8M05.9-
M07.0M07.1M07.2M07.3M07.4
M07.5
M07.6
M08.0M08.1M08.2M08.3
M08.4M08.7M08.8M08.9-
M34.0
M34.1
M34.2
AT2
Frequenzempfehlung: Mind.
1× wöchentlich
WS2/ EX2
EX3
Frequenzempfehlung: Mind.
2× wöchentlich
SB1/ SB5
Frequenzempfehlung: Mind.
1× wöchentlich
Diagnosegruppe / Indikationsschlüssel muss immer inklusive Leitsymptomatik (a – g) angegeben werden.
Praxisbesonderheiten und Langfristverordnung
.%9PLWIUHXQGOLFKHU*HQHKPLJXQJGHU.9%DGHQ:UWWHPEHUJ6HLWHYRQ 12 _ 13
Übersicht über die Diagnosen
ICD-10
Stand: 01.01. 2013
Diagnosegruppe/Indikationsschlüssel
Stimm-, Sprech-,
Physiotherapie
Ergotherapie
Sprachtherapie
Diagnose
Hinweis/
7TI^M½OEXMSR
Erkrankungen der Wirbelsäule und am Skelettsystem
M41.0M41.1M89.0-
Skoliose über 20° nach Cobb bei Kindern
bis zum 18. Lebensjahr
Idiopathische Skoliose beim Kind
Idiopathische Skoliose beim Jugendlichen
WS2/ EX4
SB1
Neurodystrophie [Algodystrophie]
Schulter-Hand-Syndrom
Sudeck-Knochenatrophie
7]QTEXLMWGLI6I¾I\(]WXVSTLMI
Morbus Sudeck
EX2/ EX3
Frequenzempfehlung: Mind.
2× wöchentlich
SB2
Frequenzempfehlung: Mind.
2× wöchentlich
LY2/ PN
Frequenzempfehlung: Mind.
1× wöchentlich
SB6
Frequenzempfehlung: Mind.
1× wöchentlich
Q66.0
Pes equinovarus congenitus (Klumpfuß)
EX4
Frequenzempfehlung: Mind.
2× wöchentlich
SB3
Frequenzempfehlung: Mind.
1× wöchentlich
Q68.0
Angeborene Deformitäten des
M. sternocleidomastoideus (Schiefhals)
EX4
Frequenzempfehlung: Mind.
2× wöchentlich
SB7
Frequenzempfehlung: Mind.
1× wöchentlich
Praxisbesonderheiten
Längstens 1 Jahr
nach Akutereignis
Langfristverordnung
KVBW Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg .%9PLWIUHXQGOLFKHU*HQHKPLJXQJGHU.9%DGHQ:UWWHPEHUJ6HLWHYRQ
Übersicht über die Diagnosen
ICD-10
Q71.0
Q71.1
Q71.2
Q71.3
Q71.4
Q71.5
Q71.6
Q71.8
Q71.9
Q72.0
Q72.1
Q72.2
Q72.3
Q72.4
Q72.5
Q72.6
Q72.7
Q72.8
Q72.9
Q73.0
Q73.1
Q73.8
Q74.3
Stand: 01.01. 2013
Diagnosegruppe/Indikationsschlüssel
Stimm-, Sprech-,
Physiotherapie
Ergotherapie
Sprachtherapie
Diagnose
Reduktionsdefekte der oberen
Extremität (insbesondere in Folge
von Contergan-Schädigungen)
Angeborenes vollständiges Fehlen der oberen
Extremität(en)
Angeborenes Fehlen des Ober- und Unterarmes
bei vorhandener Hand
Angeborenes Fehlen sowohl des Unterarmes
als auch der Hand
Angeborenes Fehlen der Hand oder eines
oder mehrerer Finger
Longitudinaler Reduktionsdefekt des Radius
Longitudinaler Reduktionsdefekt der Ulna
Spalthand
Sonstige Reduktionsdefekte der oberen
Extremität(en)
Reduktionsdefekt der oberen Extremität,
nicht näher bezeichnet
CS/AT2/ PN
WS2/ EX2
EX3/ ZN2
GE/ LY2
SO1/ SO2
SO3/ SO4
SB3
EX3/ EX4
SB5
Hinweis/
7TI^M½OEXMSR
SP5/ SP6
RE1/ RE2
Reduktionsdefekte der unteren
Extremität (insbesondere in Folge
von Contergan-Schädigungen)
Angeborenes vollständiges Fehlen der unteren
Extremität(en)
Angeborenes Fehlen des Ober- und Unterschenkels
bei vorhandenem Fuß
Angeborenes Fehlen sowohl des Unterschenkels
als auch des Fußes
Angeborenes Fehlen des Fußes oder einer oder
mehrerer Zehen
Longitudinaler Reduktionsdefekt des Femurs
Longitudinaler Reduktionsdefekt der Tibia
Longitudinaler Reduktionsdefekt der Fibula
Spaltfuß
Sonstige Reduktionsdefekte der unteren
Extremität(en)
Reduktionsdefekt der unteren Extremität,
nicht näher bezeichnet
Reduktionsdefekte nicht näher bezeichneter Extremitäten (insbesondere in Folge von
Contergan-Schädigungen)
Angeborenes Fehlen nicht näher bezeichneter
Extremität(en)
Phokomelie nicht näher bezeichneter
Extremität(en)
Sonstige Reduktionsdefekte nicht näher
bezeichneter Extremität(en)
Arthrogryposis multiplex congenita
Diagnosegruppe / Indikationsschlüssel muss immer inklusive Leitsymptomatik (a – g) angegeben werden.
Praxisbesonderheiten und Langfristverordnung
.%9PLWIUHXQGOLFKHU*HQHKPLJXQJGHU.9%DGHQ:UWWHPEHUJ6HLWHYRQ 14 _ 15
Übersicht über die Diagnosen
ICD-10
Stand: 01.01. 2013
Diagnosegruppe/Indikationsschlüssel
Stimm-, Sprech-,
Physiotherapie
Ergotherapie
Sprachtherapie
Diagnose
Hinweis/
7TI^M½OEXMSR
Zustand nach operativen Eingriffen des Skelettsystems
Z98.8
i.V.m.
Z89.-
M75.1
M23.5
Zustand nach chirurgisch-orthopädischen
Operationen
In Verbindung mit einer der nachstehenden
Grunddiagnose:
EX2/ EX3
Frequenzempfehlung: Mind.
2× wöchentlich
bei rekonstruktiven Eingriffen ohne
endoprothetische Versorgungen:
- Läsionen der Rotatorenmanschette
(Schultergelenk)
- Chronische Instabilität des Kniegelenkes
(Kreuzbandruptur)
bei endoprothetischer Versorgung:
Z96.6
Z96.88
- Hüftgelenkersatz (total)
- Kniegelenk, Schultergelenk
Längstens 6 Monate
nach Akutereignis
SB3
Frequenzempfehlung: Mind.
1× wöchentlich
bei Major-Amputationen mindestens einer
Extremität
Z98.8
i.V.m
SB2
Frequenzempfehlung: Mind.
2× wöchentlich
EX2/ EX3
Frequenzempfehlung: Mind.
2× wöchentlich
Längstens 6 Monate
nach Akutereignis
Erkrankungen des Lymphsystems
I89.0
Elephantiasis
LY2
C00C97
Bösartige Neubildungen
LY3
Q82.0
Hereditäres Lymphödem
LY2
Störungen der Sprache und des Gehörs
Q37.0
Q37.1
Q37.2
Q37.3
Q37.4
Q37.5
Q37.8
Q37.9
Gaumenspalte mit Lippenspalte
Spalte des harten Gaumens mit beidseitiger
Lippenspalte
Spalte des harten Gaumens mit einseitiger
Lippenspalte
Spalte des weichen Gaumens mit beidseitiger
Lippenspalte
Spalte des weichen Gaumens mit einseitiger
Lippenspalte
Spalte des harten und des weichen Gaumens
mit beidseitiger Lippenspalte
Spalte des harten und des weichen Gaumens
mit einseitiger Lippenspalte
Gaumenspalte, nicht näher bezeichnet,
mit beidseitiger Lippenspalte
Gaumenspalte, nicht näher bezeichnet,
mit einseitiger Lippenspalte
Praxisbesonderheiten
SP3/ SF
Langfristverordnung
KVBW Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg.%9PLWIUHXQGOLFKHU*HQHKPLJXQJGHU.9%DGHQ:UWWHPEHUJ6HLWHYRQ
Übersicht über die Diagnosen
ICD-10
Stand: 01.01. 2013
Diagnosegruppe/Indikationsschlüssel
Stimm-, Sprech-,
Physiotherapie
Ergotherapie
Sprachtherapie
Diagnose
Hinweis/
7TI^M½OEXMSR
Entwicklungsstörungen
ZN1/ ZN2
EN1/ PS1
SP1
F84.5
F84.8
Tiefgreifende Entwicklungsstörungen
frühkindlicher Autismus
Atypischer Autismus
Andere desintegrative Störung des Kindesalters
Überaktive Störung mit Intelligenzminderung
und Bewegungsstereotypien
Asperger-Syndrom
Sonstige tief greifende Entwicklungsstörungen
Down-Syndrom
Trisomie 21, meiotische Non-disjunction
Trisomie 21, Mosaik (mitotische Non-disjunction)
Trisomie 21, Translokation
Down-Syndrom, nicht näher bezeichnet
ZN1/ ZN2
EN1
Q90.0
Q90.1
Q90.2
Q90.9
SP1/ SP3/ RE1
SC1
Edwards-Syndrom und Patau-Syndrom
Trisomie 18, meiotische Non-disjunction
Trisomie 18, Mosaik (mitotische Non-disjunction)
Trisomie 18, Translokation
Edwards-Syndrom, nicht näher bezeichnet
Trisomie 13, meiotische Non-disjunction
Trisomie 13, Mosaik (mitotische Non-disjunction)
Trisomie 13, Translokation
Patau-Syndrom, nicht näher bezeichnet
ZN1/ ZN2
EN1
SP1
Q91.0
Q91.1
Q91.2
Q91.3
Q91.4
Q91.5
Q91.6
Q91.7
Turner Syndrom
Karyotyp 45,X
Karyotyp 46,X iso (Xq)
Karyotyp 46,X mit Gonosomenanomalie,
ausgenommen iso (Xq)
Mosaik, 45,X/46,XX oder 45,X/46,XY
Mosaik, 45,X/sonstige Zelllinie(n) mit
Gonosomenanomalie
Sonstige Varianten des Turner-Syndroms
Turner-Syndrom, nicht näher bezeichnet
ZN1/ ZN2
EN1
SP1
F84.0
F84.1
F84.3
F84.4
Q96.0
Q96.1
Q96.2
Q96.3
Q96.4
Q96.8
Q96.9
Störungen der Atmung
E84.9
Zystische Fibrose (Mukoviszidose)
AT3
Diagnosegruppe / Indikationsschlüssel muss immer inklusive Leitsymptomatik (a – g) angegeben werden.
Praxisbesonderheiten und Langfristverordnung
.%9PLWIUHXQGOLFKHU*HQHKPLJXQJGHU.9%DGHQ:UWWHPEHUJ6HLWHYRQ 16 _ 17
Ausstellen einer Heilmittelverordnung: Physikalische Therapie
Zum 1. April 2013 wird der Vordruck angepasst. Er wurde um
das Feld für den ICD-10-Code ergänzt. Alte Vordrucke dürfen
aufgebraucht werden.
1
2
4
3
5
6
8
7
10
12
11
13
14
Ein korrektes und vollständiges Ausfüllen der Vordrucke ist
unerlässlich.
9
1
2
3
4
5
6
7
22
Erstverordnung/Folgeverordnung
Die Angabe „Erst- oder Folgeverordnung“ ist zwingend (Ausnahme siehe Punkt 3).
Folgeverordnung: Jede Verordnung nach einer Erstverordnung
bei derselben Erkrankung (derselbe Regelfall). Dies gilt auch,
wenn sich unter der Behandlung die Leitsymptomatik ändert
und unterschiedliche Maßnahmen der Physikalischen Therapie zum Einsatz kommen.
Gruppentherapie
Dieses Feld bitte ankreuzen, sofern eine Einzeltherapie
nicht medizinisch zwingend geboten ist.
Verordnung außerhalb des Regelfalls
Ist alternativ zur Erst- oder Folgeverordnung anzukreuzen,
wenn sich mit der vorgegebenen Gesamtverordnungsmenge
gemäß Heilmittelkatalog die Behandlung nicht abschließen
lässt. Die Angabe einer Begründung im unteren Bereich des
Verordnungsvordrucks ist immer erforderlich (siehe Punkt
14).
Behandlungsbeginn spätestens am
Bitte Datum angeben, wenn die Behandlung nicht innerhalb
von 14 Tagen nach Ausstellen der Verordnung begonnen
werden soll. Sonst bleibt das Feld frei.
Hausbesuch
Muss mit „Ja“ oder „Nein“ ausgefüllt werden. Ein Hausbesuch ist nur dann zulässig, wenn der Patient aus medizinischen Gründen den Therapeuten nicht aufsuchen kann oder
wenn der Hausbesuch aus medizinischen Gründen zwingend
notwendig ist.
Therapiebericht
„Ja“ oder „Nein“ ankreuzen, je nachdem, ob ein Bericht
des Therapeuten erwünscht ist.
Heilmittel nach Maßgabe des Katalogs
Angabe des Heilmittels – auch in Kurzform – und gegebenenfalls ergänzende Angaben zum Heilmittel (zum Beispiel
KG oder Übungsbehandlung im Bewegungsbad). Das verordnete Heilmittel muss zum eingetragenen Indikationsschlüssel passen. Bei manueller Lymphdrainage muss auch
die Therapiedauer mit 30, 45 oder 60 Minuten oder in
Kurzform MLD-30, MLD-45 oder MLD- 60 angegeben werden. Auswahl der Heilmittel im Regelfall nach dem therapeutisch im Vordergrund stehenden Behandlungsziel:
 vorrangiges Heilmittel (soll vorrangig verordnet werden)
 optionales Heilmittel (kann alternativ statt vorrangigem
Heilmittel verordnet werden)
 ergänzendes Heilmittel (kann ergänzend zum vorrangigen oder optionalem Heilmittel verordnet werden)
8
9
10
11
12
13
14
 standardisierte Heilmittelkombination (kann bei komplexen Schädigungen verordnet werden, wenn die therapeutisch erforderliche Kombination von drei oder mehr
Maßnahmen synergistisch sinnvoll ist)
Verordnungsmenge
Regelfall: Bitte die maximalen Verordnungsmengen je Verordnungsblatt sowie die Gesamtverordnungsmenge nach
Heilmittelkatalog beachten. Außerhalb des Regelfalls: Die
Verordnungsmenge ist abhängig von der Behandlungsfrequenz so zu bemessen, dass mindestens eine ärztliche Untersuchung innerhalb einer Zeitspanne von zwölf Wochen
nach der Verordnung gewährleistet ist.
Anzahl pro Woche
Die wöchentliche Frequenzempfehlung ist immer anzugeben.
Hierbei sollten der Gesundheitszustand und das Konzentrationsvermögen des Patienten Berücksichtigung finden.
Indikationsschlüssel
Dieser ist vollständig anzugeben. Er setzt sich aus der Bezeichnung der Diagnosegruppen und der Leitsymptomatik
zusammen (zum Beispiel ZN1a).
Diagnose mit Leitsymptomatik
Angabe der konkreten Diagnose, die mit dem ICD-10-Schlüssel (siehe Punkt 12) übereinstimmen muss, einschließlich
der Therapieziel(e) nach Maßgabe des Heilmittelkatalogs.
Bitte die Leitsymptomatik immer patientenindividuell angeben, es sei denn, sie ergibt sich bereits aus dem Indikationsschlüssel. Gegebenenfalls ergänzende Hinweise (zum
Beispiel Befunde, Vor- und Begleiterkrankungen) eintragen.
Es ist nur ein Regelfall pro Verordnungsblatt zulässig (dies
gilt sowohl für unabhängige Erkrankungen derselben Diagnosegruppe als auch für verschiedene Diagnosegruppen).
ICD-10-Code
Bitte geben Sie den ICD-10-Code für die Kennzeichnung von
Praxisbesonderheiten, langfristigem Heilmittelbedarf und
vergleichbaren Einzelfällen an.
Spezifizierung der Therapieziele
Diese Angabe ist nur notwendig, wenn sie sich nicht aus
der Diagnose und Leitsymptomatik ergibt.
Medizinische Begründung bei Verordnungen außerhalb
des Regelfalls
Eine Angabe einschließlich prognostischer Einschätzung ist
immer erforderlich
Weitere Unterstützung erhalten KVB-Mitglieder am ServiceTelefon Verordnung unter 0 89 / 5 70 93 – 4 00 30.
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Impressum
Herausgeber:
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
Elsenheimerstraße 39
80687 München
Gestaltung:
Stabsstelle Kommunikation
Bilder:
iStockphoto.com/Philartphace (Titelseite)
iStockphoto.com/AdamGregor (Seite 6)
iStockphoto.com/Philartphace (Seite 8)
Stand: März 2013