schottland - VR-Bank Uckermark
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SCHOTTLAND GEMEINSAM DIE WELT ERLEBEN VOM 5. IS 2 18. B 017 2 JUNI SCHOTTLAND Wo die Königin Urlaub macht UNSER REISEPROGRAMM enthalt bereiten. Unsere gemeinsame Tour umfasst einen Besuch des Schlosses von Edinburgh, von wo aus wir einen traumhaften Ausblick auf die Stadt genießen. Außerdem haben wir Zutritt zur „Honours of the Kingdom“ Ausstellung, die unter anderem aus den schottischen Kronjuwelen und dem bekannten „Stone of Destiny“ besteht. Am Nachmittag haben wir Gelegenheit, die faszinierende Stadt auf eigene Faust zu erkunden. 1. Tag: Flug nach Schottland (A) 3. Tag: Glasgow – die 3. größte Stadt im Vereinigten Königreich (F, A) Ankunft in Edinburgh am Flughafen. Begrüßung durch die örtliche Reiseleitung. Anschließend Fahrt zu unserem Hotel im Raum Edinburgh. (3 ÜN) 2. Tag: Auf königlichen Spuren in Schottlands lebendiger Hauptstadt (F, A) Am Morgen begeben wir uns auf eine spannende Tour durch Edinburgh. Schottlands historische Hauptstadt ist eine der schönsten Städte der Welt. Dies wird belegt durch die begehrte Auszeichnung als Weltkulturerbe, die dem mittelalterlichen Teil der Stadt „Old Town“ und dem georgischen Teil „New Town“ verliehen wurde. Zu welcher Jahreszeit auch immer wir Edinburgh besichtigen, die vielen Museen, Kunstgalerien, Theater und internationale Geschäfte werden uns einen unvergesslichen Auf- Heute geht es zunächst in die Trossachs Region, bekannt als die Region der Seen, deren atemberaubende Landschaft uns einen Einblick in die Schönheit verschafft, für die Schottland so bekannt ist. Ebenso in diesem Gebiet angesiedelt ist die schottische Textilindustrie. Durch den Besuch des „Scottish Wool Centre“ erhalten wir Einblicke in die Abläufe des Webens und wir haben die Möglichkeit, schottische Wollware zu kaufen. Gegen Mittag erreichen wir Glasgow. Nach London und Birmingham ist Schottlands größte Stadt zugleich die drittgrößte Stadt Großbritanniens. Zudem ist sie ein anerkanntes Zentrum für Stil, Design und Architektur. Die Stadt ist direkt, elegant, voller Leben und Vitalität – und einer der freundlichsten Orte, die wir je gesehen haben. Früher war Glasgow eine religiöse Gemein- Schottland fasziniert mit großarti- gen, grünen Highlands, wilden, kaum besiedelten Landstrichen, mythisch- romantischen Ruinen inmitten weithin unverdorbener Natur und einem abwechslungsreichen Kulturange- bot in den modernen Großstädten. Die kargen, einsamen Inseln vor den rauen Küsten Schottlands erzählen von Königen und Dichtern, die prächtigen Schlösser und Herrenhäuser erinnern an die stolzen Clanchefs und Monarchen des einst unabhängigen Landes. Freuen wir uns auf die karierte Welt der schottischen Clans, den ungewohnten Klang des Dudelsacks und den Geschmack des berühmten, rauchigen Malt Whisky. schaft, eine Universitätsstadt, ein Handelshafen, ein industrielles Zentrum und die zweite Stadt des britischen Imperiums. Neben Sehenswürdigkeiten wie George Square und den City Chambers haben wir Gelegenheit, die St. Mungos Kathedrale (abhängig von Gottesdienstzeiten) zu besichtigen. 4. Tag: Schottische Geschichte hautnah erleben (F, A) Nach dem Frühstück fahren wir nach Stirling, zum dortigen Schloss. Das Schloss spielte aufgrund seiner strategisch günstigen Lage am Fluss Forth eine wichtige Rolle in der Geschichte Schottlands und wurde mindestens 16 Mal belagert oder angegriffen. Von etwa 1100 bis 1685 war Stirling Castle eine der Hauptresidenzen der schottischen Könige, danach bis 1964 Hauptquartier des Argyll and Sutherland Highlander-Regiments. Anschließend fahren wir Richtung Norden durch den Cairngorm Nationalpark. Beim Queens View nahe des Städtchens Pitlochry machen wir einen Fotostopp. Hier haben wir einen fantastischen Ausblick auf Loch Tummel. Am Abend erreichen wir unser Hotel im Raum Elgin. (3 ÜN) 5. Tag: Auf den Spuren von Shakespeare und entlang des Whisky-Trails (F, A) Wir besichtigen heute Morgen zunächst die Ruine der Elgin Ka- thedrale. Dieses einst bedeutende Gotteshaus, bekannt als „Leuchte des Nordens“, wurde ein Opfer des berüchtigten Schlächters Alexander Stuart, ein Bastard König Roberts II. 1390 legte er die gotische Kreuzbasilika in Schutt und Asche. Später erkunden wir Cawdor Castle, das um 1380 erbaut wurde. Es ist eng mit der Tragödie Macbeth von William Shakespeare verbunden. Das Schloss war der Handlungsort um die Tragödie und den Tod Duncans. Eine Legende besagt, dass dem Erbauer William, Thane of Cawdor, im Traum aufgetragen wurde, ein Maultier mit Gold zu beladen. Wo dieses Tier sich nun zum Schlafen niederlegt, soll eine Burg errichtet werden. Das Tier ruhte an einem Weißdornbusch, wo William anschließend einen Turm errichten ließ. Am späten Nachmittag begeben wir uns auf den berühmten Whisky Trail. Wir besuchen hier eine der Destillerien und erfahren bei einer Führung alles über die Herstellung und Lagerung des edlen Tropfens. Zum Schluss gibt es selbstverständlich eine kleine Kostprobe des für die Schotten wichtigen „Lebenswassers“. 6. Tag: Auf Monsterjagd… (F, A) Heute steht alles im Zeichen von Loch Ness. Unsere Fahrt geht zunächst in die Hauptstadt der Highlands, nach Inverness. Auf der Burg der Stadt regierte im 11. Jahrhundert Macbeth, der durch William Shakespeares gleichnamige Tragödie weltberühmt wurde. Anstelle seiner Burg steht seit dem 19. Jahrhundert ein Burgschloss (Außenbesichtigung) auf dem Hügel. In Inverness besuchen wir im Highland House of Fraser eine kleine Ausstellung, die uns zeigt, wie die Kilts hergestellt werden. Bei der Fahrt entlang des Ufers von Loch Ness können wir schließlich Ausschau nach dem berühmten Seeungeheuer Nessie halten, das seit 1880 immer wieder dort gesichtet wurde. Wir besichtigen zudem Urquhart Castle, welches etwa 1230 erbaut wurde. Die Burgruine zählt zu den größten in Schottland. 7. Tag: Legenden und Mythen (F, A) Der erste Stopp des Tages ist Aberdeen, das für seine herrlichen Blumenanlagen bekannt ist. In der genannten „Flower City“ ist auch der silbergraue Granit für das Stadtbild typisch. Anschließend geht unsere Fahrt weiter entlang der Ostküste Richtung Süden. Kurz nach Aberdeen machen wir beim Dunnottar Castle einen Fotostopp. Dunnottar Castle thront auf einem isolierten Felsen, unten tosen die Wellen gegen das uralte Gestein, das die Ruinen trägt. Fels und Ruinen scheinen miteinander verwachsen zu sein, zutiefst verwurzelt und untrennbar verbunden. Am Nachmittag besuchen wir Glamis Castle. Der Stammsitz der Grafen von Strathmore, in dem die Königinmutter Elizabeth Bowes-Lyon aufwuchs, ist ein riesiges, festungsgleiches Gebäude. Das Schloss hatte reichlich teil an der turbulenten Geschichte Schottlands: 1034 wurde hier König Malcolm II. ermordet; Sir Lyon, der das Gebäude 1372 von seinem Schwiegervater, Robert II. erbte, kam hier 1383 bei einem Duell ums Leben, und 150 Jahre später wurde eine Lady Glamis als Hexe auf einem Scheiterhaufen in Edinburgh verbrannt. Doch die Legende berichtet auch von einem Geheimnis, das so schrecklich sein soll, dass es lediglich den männlichen Erben des Hauses an ihrem 21. Geburtstag anvertraut wird, niemals jedoch einer Frau. Wir fahren weiter nach Perth. Heute erleben wir einen schottischen Abend mit Musik und Haggis. (1 ÜN) 8. Tag: Rückflug nach Deutschland (F) Transfer zum Flughafen und Rückflug nach Deutschland. Programmänderungen, insbesondere in der Reihenfolge des Ablaufes, vorbehalten. Der An- und Abreisetag dient der Erbringung der Beförderungsleistung. (F= Frühstück, A= Abendessen) IHRE LEISTUNGEN: + Linienflug mit Lufthansa Berlin Tegel – Edinburgh (jeweils via Frankfurt), in der Economy Class + Flughafensteuern und –gebühren inkl. aktuellem Kerosinzuschlag (Stand: Juli 2016: 141 EUR) + 7 Übernachtungen in Hotels der guten Mittelklasse + Unterbringung in Doppelzimmern mit Bad oder Dusche/WC + Halbpension + Schottischer Abend mit Musik und Haggis + Besichtigungen und Ausflüge lt. Programm + Alle Eintrittsgelder lt. Programm (Urquhart Castle, Edinburgh Castle, Stirling Castle, Glasgow Cathedral, Glamis Castle, Elgin Cathedral, Cawdor Castle, Whisky-Destillerie, Kiltmaker) + Örtliche, deutschsprechende Reiseleitung + RV-Stornoschutz (Reiserücktrittskostenversicherung mit 20% Selbstbehalt) + Reiseliteratur + Reisebegleitung ab/bis Prenzlau Die Kundengelder sind bei der R+V Versicherung abgesichert. SORGENFREI REISEN RV-PREMIUM REISESCHUTZ RV-Stornoschutz: FÜR NUR 36 EUR AUFZAHLUNG + Reiserücktrittskostenversicherung mit 20 % Selbstbehalt bereits inkl. RV-Premium Reiseschutz für nur 36 EUR Aufzahlung: Voller Versicherungsschutz ohne Selbstbehalt + Selbstbehalt-Übernahme aus dem RV-Stornoschutz + Reiseabbruch-, Reiseunfall-, Reisegepäck-, Reisekranken-Versicherung mit Notfall-Versicherung Reisepreis pro Person: Einzelzimmerzuschlag: Bustransfer zum /vom Flughafen: RV-Premium Reiseschutz: 1.593 EUR 229 EUR 55 EUR 36 EUR Mindestteilnehmerzahl 21 Personen* *) Bei Nichterreichen der genannten Mindestteilnehmerzahl wird das Recht vorbehalten, die Reise bis 28 Tage vor Reisebeginn abzusagen. REISEVERANSTALTER: RAIFFEISEN- und VOLKSBANKEN TOURISTIK GmbH Amalienstraße 9b – 11 80333 München Niederlassung Leipzig: Kleine Fleischergasse 2 04109 Leipzig www.rv-touristik.de WICHTIGE HINWEISE: Einreisebestimmungen: Für die Einreise nach Schottland benötigen deutsche Staatsbürger einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Jeder Reiseteilnehmer ist für die Pass-, Visa-, Zoll- sowie Devisenbestimmungen selbst verantwortlich. Gesundheit und Impfungen: Grundsätzlich sollte der Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Polio überprüft und ggf. aufgefrischt werden. Klima: Das schottische Klima ist dank der Ausläufer des Golfstroms keinen großen Temperaturschwankungen unterworfen. Die Winter sind relativ mild; im Sommer steigen die Höchsttemperaturen kaum über 20 Grad. Die Monate Mai bis September gelten als ideale Reisezeit. Niederschläge sind in Schottland an der Tagesordnung – im Westen etwas mehr, im Osten etwas weniger. Typisch sind dabei jedoch rasche Wetterwechsel jederzeit und überall: So sind kurzfristige Regenschauer genauso an der Tagesordnung wie der darauf folgende Sonnenschein. Ein guter Regenschutz gehört zur Standardausrüstung jedes Schottlandreisenden! Reisebedingungen: Es gelten die Reisebedingungen der RV Touristik. Weitere Hinweise erhalten Sie mit den Reiseunterlagen. Sie reisen in ein fremdes Land, um neue Erlebnisse und Eindrücke zu gewinnen – genießen Sie es und vergleichen Sie bitte nicht alles mit den Verhältnissen in Deutschland. Reiserücktritt: Sie können jederzeit durch schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Bei Rücktritt werden folgende Stornogebühren pro Person vom Gesamtpreis fällig: bis 36. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises, maximal 250 EUR; ab 35. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises; ab 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises; ab 7. bis 1 Tag vor Reisebeginn: 70 % des Reisepreises; am Abreisetag bzw. bei no show: 80 % des Reisepreises. Zahlung des Reisepreises: Mit Buchung wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Bitte beachten Sie: Flugsicherheitsgebühren, -steuern und Kerosinzuschlag entsprechen dem Zeitpunkt der Drucklegung (Juli 2016). Eine Nachbelastung eventueller Erhöhungen im Rahmen der gesetzlichen Richtlinien müssen wir uns vorbehalten. AUSKUNFT UND ANMELDUNG BEI: Ihrem Kundenberater der VR-Bank Uckermark-Randow eG oder Reisebüro der VR-Bank Uckermark-Randow eG Friedrichstr. 2a Am Markt 16 17291 Prenzlau 17268 Templin Tel.: 03984 / 363-364 Tel.: 03987 / 53544 Bernhild Jakob Maria-Luise Lackner Gundula Kamp ANMELDUNG ZUR REISE: »SCHOTTLAND« REISETERMIN: 18. BIS 25. JUNI 2017 1.593 EUR 229 EUR REISEPREIS PRO PERSON: EINZELZIMMERZUSCHLAG: Bustransfer zum/vom Flughafen: 55 EUR RV-Premium Reiseschutz: 36 EUR (Selbstbehalt-Übernahme aus dem RV-Stornoschutz; Reiseabbruch-Versicherung; Reiseunfall-Versicherung; Reisekranken-Versicherung; Notfall-Versicherung; Reisegepäck-Versicherung) BITTE RICHTEN SIE DIE ANMELDUNG AN: VR-Bank Uckermark-Randow eG oder Reisebüro der VR-Bank Uckermark-Randow eG 1. REISEGAST: Familienname | Vorname (wie im Pass) Geburtsdatum Straße | Hausnummer Nationalität PLZ | Wohnort Telefon tagsüber E-Mail Adresse Handynummer 2. REISEGAST: Familienname | Vorname (wie im Pass) Geburtsdatum Straße | Hausnummer Nationalität PLZ | Wohnort Telefon tagsüber E-Mail Adresse Handynummer UNTERBRINGUNG: DZ EUR pro Person EZ EUR pro Person 1/2 DZ mit (Name Zimmerpartner) ZUSATZLEISTUNGEN: (bei Bedarf bitte ankreuzen) RV-Premium Reiseschutz (SORGENFREI REISEN OHNE SELBSTBEHALT) Bustransfer zum/vom Flughafen ZAHLUNGSMÖGLICHKEIT: Die Zahlung erfolgt erst nach Erhalt der Rechnung. DIE RESTZAHLUNG IST 4 WOCHEN VOR REISEBEGINN FÄLLIG. HIERMIT MELDE ICH MICH UND DIE OBEN AUFGEFÜHRTEN PERSONEN, ALS DEREN VERTRETER ICH HANDLE, VERBINDLICH AN. Die Reisebedingungen des auf der Rückseite dieses Anmelde-Coupons genannten Veranstalters habe ich zur Kenntnis genommen. Ort | Datum Unterschrift Bitte Coupon in Druckbuchstaben ausfüllen, abtrennen und an die Anschrift des Vermittlers (s. Rückseite) einsenden oder geben Sie diesen einfach dort ab. Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der RV TOURISTIK GmbH III. ZAHLUNG DES REISEPREISES 1. Sämtliche Zahlungen auf den Reisepreis sind erst nach Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651 k Abs. 3 BGB zu leisten. Mit Erhalt des Sicherungsscheines wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Bei Vertragsschluss nach diesem Zeitpunkt ist der gesamte Reisepreis mit Erhalt des Sicherungsscheines fällig. Die Kosten für vermittelte Reiseversicherungen werden in voller Höhe gemeinsam mit der Anzahlung fällig. 2. Sind die Voraussetzungen der Fälligkeit des Reisepreises eingetreten, so haben die Reisenden bis zur erfolgten Zahlung keinen Anspruch auf unsere Reiseleistungen. 3. Stornoentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. V. RÜCKTRITT VOR REISEBEGINN 1. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5 %, so sind die Reisenden berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Stattdessen kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise aus unserem Angebot verlangt werden, sofern wir in der Lage sind, diese ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten. Der Rücktritt oder das Verlangen einer Ersatzreise müssen unverzüglich uns oder dem buchenden Vermittler gegenüber erklärt werden. 2. Reisende können vor Reiseantritt jederzeit schriftlich vom Reisevertrag zurücktreten. In diesem Fall steht uns jedoch gesetzlich eine Rücktrittsentschädigung zu. Wir können statt der konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung die nachfolgende pauschalierte Stornoentschädigung geltend machen: a) Flugreisen: bis einschl. 36. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises, maximal 250 EUR; ab 35. bis einschl. 15. Tag vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises; ab 14. bis einschl. 8. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises; ab 7. Tag bis einschl. des Tages vor Reisebeginn: 70 % des Reisepreises; am Abreisetag bzw. bei no show: 80 % des Reisepreises b) Bus- und Bahnreisen: bis einschl. 30. Tag vor Reisebeginn: 10 % des Reisepreises; ab 29. bis einschl. 15. Tag vor Reisebeginn: 25 % des Reisepreises; ab 14. bis einschl. 7. Tag vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises; ab 6. Tag vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises; am Abreisetag bzw. bei no show: 80 % des Reisepreises c) Kreuzfahrten: Es gelten abweichende Bedingungen, die der jeweiligen Reiseausschreibung bzw. Anmeldung entnommen werden können. Die Entschädigung berechnet sich aus dem Endreisepreis je angemeldeten Teilnehmer. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung (Öffnungszeiten von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr); an Wochenenden und Feiertagen der Werktag danach. Der Nachweis eines geringeren oder gar nicht entstandenen Schadens bleibt den Reisenden vorbehalten. VII. OBLIEGENHEITEN BEI MANGELHAFTER REISE 1. Wird die von uns geschuldete Leistung mangelhaft erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe bei unverhältnismäßigem Aufwand verweigern. 2. Leisten wir nicht innerhalb einer vom Reisenden bestimmten angemessenen Frist die gebotene Abhilfe, kann dieser selbst Abhilfe schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist nicht nötig, wenn wir Abhilfe verweigern oder sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse geboten ist. 3. Der Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) für die Dauer des Mangels entfällt, soweit der Reisende es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. 4. Abhilfeverlangen und Mängelanzeige sind an unsere örtliche Vertretung, deren Name und Kontaktadresse in den Reiseunterlagen angegeben ist, oder direkt an uns zu richten. Unsere örtlichen Vertreter sind jedoch nicht befugt, Ansprüche mit Wirkung gegen uns anzuerkennen. VIII. RÜCKTRITT BEI NICHTERREICHEN DER MINDESTTEILNEHMERZAHL Ist in der Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so können wir bis 28 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, falls diese nicht erreicht wird. X. UNSERE HAFTUNG 1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, wird auf den dreifachen Reisepreis des betroffenen Teilnehmers beschränkt, soweit a) ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde oder b) wir für einen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. 2. Unsere Haftung Reisenden gegenüber auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht Körperschäden betrifft oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, auf den dreifachen Reisepreis des betroffenen Teilnehmers beschränkt. Bis 4.100 EUR haften wir jedoch unbeschränkt. XI. AUSSCHLUSSFRIST, VERJÄHRUNG 1. Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen müssen Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise uns gegenüber unter der unten angegebenen Adresse geltend machen. Nur bei unverschuldeter Verhinderung an der Einhaltung der Frist ist eine Geltendmachung von Ansprüchen nach Fristablauf möglich. 2. Die in Ziff. 1 bezeichneten Ansprüche verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Ausgenommen hiervon sind nach § 309 NR. 7 BGB Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Fälle eines groben Verschuldens durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen. XIV. VISA-, PASS- UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN 1. Die Information über solche Bestimmungen gegenüber Reisenden bei Buchung bezieht sich auf den Stand zu diesem Zeitpunkt für deutsche Staatsbürger ohne Berücksichtigung persönlicher Umstände, soweit bei der Buchung keine besonderen Angaben gemacht wurden. 2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer Änderung der Bestimmungen durch die staatlichen Behörden besteht. Wir werden uns bemühen, über etwaige Änderungen schnellstmöglich zu unterrichten, möchten jedoch anregen, dass Reisende auch selbst die Nachrichtenmedien verfolgen, um sich frühzeitig auf evtl. Änderungen einstellen zu können. 3. Reisende sollten sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Allgemeine Informationen erhält man insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Die vollständigen AGBs können Sie bei ihrem Vermittler oder unter www.rv-touristik.de einsehen. Stand Mai 2016 Reiseveranstalter: RAIFFEISEN- und VOLKSBANKEN TOURISTIK GmbH Geschäftsführer: Bernhard Hofbauer, Patrik Weitzer, Sitz der Gesellschaft: München; Registergericht München HRB Nr. 65309 Amalienstraße 9b-11, 80333 München, Tel.: 089 2868 - 4800, Fax: - 4820, E-Mail: [email protected] Niederlassung Leipzig: Kleine Fleischergasse 2, 04109 Leipzig Tel.: 0341 962791 - 0, Fax: - 19, E-Mail: [email protected]