schottland - VR-Bank Uckermark

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schottland - VR-Bank Uckermark
SCHOTTLAND
GEMEINSAM DIE WELT ERLEBEN
VOM 5.
IS 2
18. B 017
2
JUNI
SCHOTTLAND
Wo die Königin Urlaub macht
UNSER REISEPROGRAMM
enthalt bereiten. Unsere gemeinsame Tour umfasst einen Besuch des
Schlosses von Edinburgh, von wo
aus wir einen traumhaften Ausblick
auf die Stadt genießen. Außerdem
haben wir Zutritt zur „Honours of
the Kingdom“ Ausstellung, die unter anderem aus den schottischen
Kronjuwelen und dem bekannten
„Stone of Destiny“ besteht. Am
Nachmittag haben wir Gelegenheit,
die faszinierende Stadt auf eigene
Faust zu erkunden.
1. Tag: Flug nach Schottland (A)
3. Tag: Glasgow – die 3. größte Stadt
im Vereinigten Königreich (F, A)
Ankunft in Edinburgh am Flughafen. Begrüßung durch die örtliche
Reiseleitung. Anschließend Fahrt zu
unserem Hotel im Raum Edinburgh.
(3 ÜN)
2. Tag: Auf königlichen Spuren
in Schottlands lebendiger
Hauptstadt (F, A)
Am Morgen begeben wir uns auf
eine spannende Tour durch Edinburgh. Schottlands historische
Hauptstadt ist eine der schönsten
Städte der Welt. Dies wird belegt
durch die begehrte Auszeichnung
als Weltkulturerbe, die dem mittelalterlichen Teil der Stadt „Old
Town“ und dem georgischen Teil
„New Town“ verliehen wurde. Zu
welcher Jahreszeit auch immer wir
Edinburgh besichtigen, die vielen
Museen, Kunstgalerien, Theater
und internationale Geschäfte werden uns einen unvergesslichen Auf-
Heute geht es zunächst in die Trossachs Region, bekannt als die Region
der Seen, deren atemberaubende
Landschaft uns einen Einblick in
die Schönheit verschafft, für die
Schottland so bekannt ist. Ebenso
in diesem Gebiet angesiedelt ist die
schottische Textilindustrie. Durch
den Besuch des „Scottish Wool Centre“ erhalten wir Einblicke in die Abläufe des Webens und wir haben die
Möglichkeit, schottische Wollware
zu kaufen. Gegen Mittag erreichen
wir Glasgow. Nach London und
Birmingham ist Schottlands größte
Stadt zugleich die drittgrößte Stadt
Großbritanniens. Zudem ist sie ein
anerkanntes Zentrum für Stil, Design
und Architektur. Die Stadt ist direkt,
elegant, voller Leben und Vitalität –
und einer der freundlichsten Orte,
die wir je gesehen haben. Früher
war Glasgow eine religiöse Gemein-
Schottland
fasziniert
mit
großarti-
gen, grünen Highlands, wilden, kaum
besiedelten
Landstrichen,
mythisch-
romantischen Ruinen inmitten weithin unverdorbener Natur und einem
abwechslungsreichen
Kulturange-
bot in den modernen Großstädten.
Die kargen, einsamen Inseln vor den
rauen Küsten Schottlands erzählen von
Königen und Dichtern, die prächtigen Schlösser und Herrenhäuser erinnern an die
stolzen Clanchefs und Monarchen des einst unabhängigen Landes. Freuen wir uns
auf die karierte Welt der schottischen Clans, den ungewohnten Klang des Dudelsacks und den Geschmack des berühmten, rauchigen Malt Whisky.
schaft, eine Universitätsstadt, ein
Handelshafen, ein industrielles Zentrum und die zweite Stadt des britischen Imperiums. Neben Sehenswürdigkeiten wie George Square
und den City Chambers haben wir
Gelegenheit, die St. Mungos Kathedrale (abhängig von Gottesdienstzeiten) zu besichtigen.
4. Tag: Schottische Geschichte
hautnah erleben (F, A)
Nach dem Frühstück fahren wir
nach Stirling, zum dortigen Schloss.
Das Schloss spielte aufgrund seiner
strategisch günstigen Lage am Fluss
Forth eine wichtige Rolle in der
Geschichte Schottlands und wurde
mindestens 16 Mal belagert oder
angegriffen. Von etwa 1100 bis
1685 war Stirling Castle eine der
Hauptresidenzen der schottischen
Könige, danach bis 1964 Hauptquartier des Argyll and Sutherland
Highlander-Regiments.
Anschließend fahren wir Richtung Norden
durch den Cairngorm Nationalpark.
Beim Queens View nahe des Städtchens Pitlochry machen wir einen
Fotostopp. Hier haben wir einen
fantastischen Ausblick auf Loch
Tummel. Am Abend erreichen wir
unser Hotel im Raum Elgin. (3 ÜN)
5. Tag: Auf den Spuren von
Shakespeare und entlang des
Whisky-Trails (F, A)
Wir besichtigen heute Morgen
zunächst die Ruine der Elgin Ka-
thedrale. Dieses einst bedeutende
Gotteshaus, bekannt als „Leuchte
des Nordens“, wurde ein Opfer des
berüchtigten Schlächters Alexander
Stuart, ein Bastard König Roberts II.
1390 legte er die gotische Kreuzbasilika in Schutt und Asche. Später erkunden wir Cawdor Castle, das um
1380 erbaut wurde. Es ist eng mit
der Tragödie Macbeth von William
Shakespeare verbunden. Das Schloss
war der Handlungsort um die Tragödie und den Tod Duncans. Eine
Legende besagt, dass dem Erbauer
William, Thane of Cawdor, im Traum
aufgetragen wurde, ein Maultier
mit Gold zu beladen. Wo dieses Tier
sich nun zum Schlafen niederlegt,
soll eine Burg errichtet werden.
Das Tier ruhte an einem Weißdornbusch, wo William anschließend einen Turm errichten ließ. Am späten
Nachmittag begeben wir uns auf
den berühmten Whisky Trail. Wir
besuchen hier eine der Destillerien
und erfahren bei einer Führung alles
über die Herstellung und Lagerung
des edlen Tropfens. Zum Schluss
gibt es selbstverständlich eine kleine Kostprobe des für die Schotten
wichtigen „Lebenswassers“.
6. Tag: Auf Monsterjagd… (F, A)
Heute steht alles im Zeichen von
Loch Ness. Unsere Fahrt geht zunächst in die Hauptstadt der Highlands, nach Inverness. Auf der Burg
der Stadt regierte im 11. Jahrhundert Macbeth, der durch William
Shakespeares gleichnamige Tragödie weltberühmt wurde. Anstelle
seiner Burg steht seit dem 19. Jahrhundert ein Burgschloss (Außenbesichtigung) auf dem Hügel. In Inverness besuchen wir im Highland
House of Fraser eine kleine Ausstellung, die uns zeigt, wie die Kilts
hergestellt werden. Bei der Fahrt
entlang des Ufers von Loch Ness
können wir schließlich Ausschau
nach dem berühmten Seeungeheuer Nessie halten, das seit 1880 immer wieder dort gesichtet wurde.
Wir besichtigen zudem Urquhart
Castle, welches etwa 1230 erbaut
wurde. Die Burgruine zählt zu den
größten in Schottland.
7. Tag: Legenden und Mythen
(F, A)
Der erste Stopp des Tages ist Aberdeen, das für seine herrlichen Blumenanlagen bekannt ist. In der genannten „Flower City“ ist auch der
silbergraue Granit für das Stadtbild
typisch. Anschließend geht unsere
Fahrt weiter entlang der Ostküste
Richtung Süden. Kurz nach Aberdeen machen wir beim Dunnottar
Castle einen Fotostopp. Dunnottar
Castle thront auf einem isolierten
Felsen, unten tosen die Wellen gegen das uralte Gestein, das die Ruinen trägt. Fels und Ruinen scheinen
miteinander verwachsen zu sein,
zutiefst verwurzelt und untrennbar verbunden. Am Nachmittag
besuchen wir Glamis Castle. Der
Stammsitz der Grafen von Strathmore, in dem die Königinmutter
Elizabeth Bowes-Lyon aufwuchs,
ist ein riesiges, festungsgleiches Gebäude. Das Schloss hatte reichlich
teil an der turbulenten Geschichte
Schottlands: 1034 wurde hier König Malcolm II. ermordet; Sir Lyon,
der das Gebäude 1372 von seinem
Schwiegervater, Robert II. erbte,
kam hier 1383 bei einem Duell ums
Leben, und 150 Jahre später wurde eine Lady Glamis als Hexe auf
einem Scheiterhaufen in Edinburgh
verbrannt. Doch die Legende berichtet auch von einem Geheimnis,
das so schrecklich sein soll, dass es
lediglich den männlichen Erben des
Hauses an ihrem 21. Geburtstag anvertraut wird, niemals jedoch einer
Frau. Wir fahren weiter nach Perth.
Heute erleben wir einen schottischen Abend mit Musik und Haggis. (1 ÜN)
8. Tag: Rückflug nach Deutschland (F)
Transfer zum Flughafen und Rückflug nach Deutschland.
Programmänderungen, insbesondere in
der Reihenfolge des Ablaufes, vorbehalten. Der An- und Abreisetag dient der
Erbringung der Beförderungsleistung.
(F= Frühstück, A= Abendessen)
IHRE LEISTUNGEN:
+ Linienflug mit Lufthansa Berlin Tegel – Edinburgh (jeweils via Frankfurt),
in der Economy Class
+ Flughafensteuern und –gebühren inkl. aktuellem Kerosinzuschlag
(Stand: Juli 2016: 141 EUR)
+ 7 Übernachtungen in Hotels der guten Mittelklasse
+ Unterbringung in Doppelzimmern mit Bad oder Dusche/WC
+ Halbpension
+ Schottischer Abend mit Musik und Haggis
+ Besichtigungen und Ausflüge lt. Programm
+ Alle Eintrittsgelder lt. Programm (Urquhart Castle, Edinburgh Castle,
Stirling Castle, Glasgow Cathedral, Glamis Castle, Elgin Cathedral,
Cawdor Castle, Whisky-Destillerie, Kiltmaker)
+ Örtliche, deutschsprechende Reiseleitung
+ RV-Stornoschutz (Reiserücktrittskostenversicherung mit 20% Selbstbehalt)
+ Reiseliteratur
+ Reisebegleitung ab/bis Prenzlau
Die Kundengelder sind bei der R+V Versicherung abgesichert.
SORGENFREI REISEN
RV-PREMIUM REISESCHUTZ
RV-Stornoschutz:
FÜR NUR 36 EUR AUFZAHLUNG
+ Reiserücktrittskostenversicherung mit 20 % Selbstbehalt bereits inkl.
RV-Premium Reiseschutz für nur 36 EUR Aufzahlung:
Voller Versicherungsschutz ohne Selbstbehalt
+ Selbstbehalt-Übernahme aus dem RV-Stornoschutz
+ Reiseabbruch-, Reiseunfall-, Reisegepäck-, Reisekranken-Versicherung mit
Notfall-Versicherung
Reisepreis pro Person:
Einzelzimmerzuschlag:
Bustransfer zum /vom Flughafen:
RV-Premium Reiseschutz:
1.593 EUR
229 EUR
55 EUR
36 EUR
Mindestteilnehmerzahl 21 Personen*
*) Bei Nichterreichen der genannten Mindestteilnehmerzahl wird das Recht
vorbehalten, die Reise bis 28 Tage vor Reisebeginn abzusagen.
REISEVERANSTALTER:
RAIFFEISEN- und VOLKSBANKEN
TOURISTIK GmbH
Amalienstraße 9b – 11
80333 München
Niederlassung Leipzig:
Kleine Fleischergasse 2
04109 Leipzig
www.rv-touristik.de
WICHTIGE HINWEISE:
Einreisebestimmungen:
Für die Einreise nach Schottland benötigen deutsche Staatsbürger einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Jeder Reiseteilnehmer ist für die Pass-,
Visa-, Zoll- sowie Devisenbestimmungen selbst verantwortlich.
Gesundheit und Impfungen:
Grundsätzlich sollte der Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Polio
überprüft und ggf. aufgefrischt werden.
Klima:
Das schottische Klima ist dank der Ausläufer des Golfstroms keinen großen
Temperaturschwankungen unterworfen. Die Winter sind relativ mild; im
Sommer steigen die Höchsttemperaturen kaum über 20 Grad. Die Monate
Mai bis September gelten als ideale Reisezeit. Niederschläge sind in Schottland an der Tagesordnung – im Westen etwas mehr, im Osten etwas weniger.
Typisch sind dabei jedoch rasche Wetterwechsel jederzeit und überall: So sind
kurzfristige Regenschauer genauso an der Tagesordnung wie der darauf folgende Sonnenschein. Ein guter Regenschutz gehört zur Standardausrüstung
jedes Schottlandreisenden!
Reisebedingungen:
Es gelten die Reisebedingungen der RV Touristik. Weitere Hinweise erhalten
Sie mit den Reiseunterlagen. Sie reisen in ein fremdes Land, um neue Erlebnisse und Eindrücke zu gewinnen – genießen Sie es und vergleichen Sie bitte
nicht alles mit den Verhältnissen in Deutschland.
Reiserücktritt:
Sie können jederzeit durch schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten.
Bei Rücktritt werden folgende Stornogebühren pro Person vom Gesamtpreis
fällig:
bis 36. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises, maximal 250 EUR;
ab 35. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises;
ab 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises;
ab 7. bis 1 Tag vor Reisebeginn: 70 % des Reisepreises;
am Abreisetag bzw. bei no show: 80 % des Reisepreises.
Zahlung des Reisepreises:
Mit Buchung wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig.
Bitte beachten Sie:
Flugsicherheitsgebühren, -steuern und Kerosinzuschlag entsprechen dem
Zeitpunkt der Drucklegung (Juli 2016). Eine Nachbelastung eventueller Erhöhungen im Rahmen der gesetzlichen Richtlinien müssen wir uns vorbehalten.
AUSKUNFT UND ANMELDUNG BEI:
Ihrem Kundenberater der
VR-Bank Uckermark-Randow eG oder
Reisebüro der VR-Bank Uckermark-Randow eG
Friedrichstr. 2a
Am Markt 16
17291 Prenzlau
17268 Templin
Tel.: 03984 / 363-364
Tel.: 03987 / 53544
Bernhild Jakob
Maria-Luise Lackner
Gundula Kamp
ANMELDUNG ZUR REISE: »SCHOTTLAND«
REISETERMIN: 18. BIS 25. JUNI 2017
1.593 EUR
229 EUR
REISEPREIS PRO PERSON:
EINZELZIMMERZUSCHLAG:
Bustransfer zum/vom Flughafen:
55 EUR
RV-Premium Reiseschutz:
36 EUR
(Selbstbehalt-Übernahme aus dem RV-Stornoschutz;
Reiseabbruch-Versicherung;
Reiseunfall-Versicherung;
Reisekranken-Versicherung; Notfall-Versicherung; Reisegepäck-Versicherung)
BITTE RICHTEN SIE DIE ANMELDUNG AN:
VR-Bank Uckermark-Randow eG oder
Reisebüro der VR-Bank Uckermark-Randow eG
1. REISEGAST:
Familienname | Vorname (wie im Pass)
Geburtsdatum
Straße | Hausnummer
Nationalität
PLZ | Wohnort
Telefon tagsüber
E-Mail Adresse
Handynummer
2. REISEGAST:
Familienname | Vorname (wie im Pass)
Geburtsdatum
Straße | Hausnummer
Nationalität
PLZ | Wohnort
Telefon tagsüber
E-Mail Adresse
Handynummer
UNTERBRINGUNG:
DZ EUR pro Person EZ EUR pro Person 1/2 DZ mit (Name Zimmerpartner)
ZUSATZLEISTUNGEN: (bei Bedarf bitte ankreuzen)
RV-Premium Reiseschutz (SORGENFREI REISEN OHNE SELBSTBEHALT)
Bustransfer zum/vom Flughafen
ZAHLUNGSMÖGLICHKEIT:
Die Zahlung erfolgt erst nach Erhalt der Rechnung.
DIE RESTZAHLUNG IST 4 WOCHEN VOR REISEBEGINN FÄLLIG.
HIERMIT MELDE ICH MICH UND DIE OBEN AUFGEFÜHRTEN PERSONEN, ALS DEREN
VERTRETER ICH HANDLE, VERBINDLICH AN.
Die Reisebedingungen des auf der Rückseite dieses Anmelde-Coupons genannten
Veranstalters habe ich zur Kenntnis genommen.
Ort | Datum
Unterschrift
Bitte Coupon in Druckbuchstaben ausfüllen, abtrennen und an die Anschrift des
Vermittlers (s. Rückseite) einsenden oder geben Sie diesen einfach dort ab.
Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der RV TOURISTIK GmbH
III. ZAHLUNG DES REISEPREISES
1. Sämtliche Zahlungen auf den Reisepreis sind erst nach Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651 k Abs. 3 BGB zu leisten. Mit
Erhalt des Sicherungsscheines wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig.
Bei Vertragsschluss nach diesem Zeitpunkt ist der gesamte Reisepreis mit Erhalt des Sicherungsscheines fällig. Die Kosten für vermittelte
Reiseversicherungen werden in voller Höhe gemeinsam mit der Anzahlung fällig.
2. Sind die Voraussetzungen der Fälligkeit des Reisepreises eingetreten, so haben die Reisenden bis zur erfolgten Zahlung keinen Anspruch
auf unsere Reiseleistungen.
3. Stornoentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
V. RÜCKTRITT VOR REISEBEGINN
1. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5 %, so sind die Reisenden berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Stattdessen kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise aus unserem Angebot verlangt werden, sofern
wir in der Lage sind, diese ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten. Der Rücktritt oder das Verlangen einer Ersatzreise müssen
unverzüglich uns oder dem buchenden Vermittler gegenüber erklärt werden.
2. Reisende können vor Reiseantritt jederzeit schriftlich vom Reisevertrag zurücktreten. In diesem Fall steht uns jedoch gesetzlich eine
Rücktrittsentschädigung zu. Wir können statt der konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung die nachfolgende pauschalierte
Stornoentschädigung geltend machen:
a) Flugreisen: bis einschl. 36. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises, maximal 250 EUR; ab 35. bis einschl. 15. Tag vor Reisebeginn: 30
% des Reisepreises; ab 14. bis einschl. 8. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises; ab 7. Tag bis einschl. des Tages vor Reisebeginn: 70 %
des Reisepreises; am Abreisetag bzw. bei no show: 80 % des Reisepreises
b) Bus- und Bahnreisen: bis einschl. 30. Tag vor Reisebeginn: 10 % des Reisepreises; ab 29. bis einschl. 15. Tag vor Reisebeginn: 25 %
des Reisepreises; ab 14. bis einschl. 7. Tag vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises; ab 6. Tag vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises; am
Abreisetag bzw. bei no show: 80 % des Reisepreises
c) Kreuzfahrten: Es gelten abweichende Bedingungen, die der jeweiligen Reiseausschreibung bzw. Anmeldung entnommen werden können. Die Entschädigung berechnet sich aus dem Endreisepreis je angemeldeten Teilnehmer. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt
der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung (Öffnungszeiten von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr); an Wochenenden und Feiertagen der
Werktag danach. Der Nachweis eines geringeren oder gar nicht entstandenen Schadens bleibt den Reisenden vorbehalten.
VII. OBLIEGENHEITEN BEI MANGELHAFTER REISE
1. Wird die von uns geschuldete Leistung mangelhaft erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe bei unverhältnismäßigem Aufwand verweigern.
2. Leisten wir nicht innerhalb einer vom Reisenden bestimmten angemessenen Frist die gebotene Abhilfe, kann dieser selbst Abhilfe
schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist nicht nötig, wenn wir Abhilfe verweigern oder sofortige
Abhilfe durch ein besonderes Interesse geboten ist.
3. Der Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) für die Dauer des Mangels entfällt, soweit der Reisende es schuldhaft
unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
4. Abhilfeverlangen und Mängelanzeige sind an unsere örtliche Vertretung, deren Name und Kontaktadresse in den Reiseunterlagen
angegeben ist, oder direkt an uns zu richten. Unsere örtlichen Vertreter sind jedoch nicht befugt, Ansprüche mit Wirkung gegen uns
anzuerkennen.
VIII. RÜCKTRITT BEI NICHTERREICHEN DER MINDESTTEILNEHMERZAHL
Ist in der Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so
können wir bis 28 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, falls diese nicht erreicht wird.
X. UNSERE HAFTUNG
1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, wird auf den dreifachen Reisepreis des betroffenen Teilnehmers
beschränkt, soweit a) ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde oder b) wir für einen Schaden allein wegen
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
2. Unsere Haftung Reisenden gegenüber auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht Körperschäden betrifft oder
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, auf den dreifachen Reisepreis des betroffenen Teilnehmers beschränkt. Bis 4.100 EUR haften
wir jedoch unbeschränkt.
XI. AUSSCHLUSSFRIST, VERJÄHRUNG
1. Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen müssen
Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise uns gegenüber unter der unten angegebenen
Adresse geltend machen. Nur bei unverschuldeter Verhinderung an der Einhaltung der Frist ist eine Geltendmachung von Ansprüchen
nach Fristablauf möglich.
2. Die in Ziff. 1 bezeichneten Ansprüche verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach
enden sollte. Ausgenommen hiervon sind nach § 309 NR. 7 BGB Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
sowie Fälle eines groben Verschuldens durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen.
XIV. VISA-, PASS- UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN
1. Die Information über solche Bestimmungen gegenüber Reisenden bei Buchung bezieht sich auf den Stand zu diesem Zeitpunkt für
deutsche Staatsbürger ohne Berücksichtigung persönlicher Umstände, soweit bei der Buchung keine besonderen Angaben gemacht
wurden.
2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer Änderung der Bestimmungen durch die staatlichen Behörden besteht. Wir werden uns bemühen, über etwaige Änderungen schnellstmöglich zu unterrichten, möchten jedoch anregen, dass
Reisende auch selbst die Nachrichtenmedien verfolgen, um sich frühzeitig auf evtl. Änderungen einstellen zu können.
3. Reisende sollten sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Allgemeine Informationen erhält man insbesondere bei den
Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Die vollständigen AGBs können Sie bei ihrem Vermittler oder unter www.rv-touristik.de einsehen.
Stand Mai 2016
Reiseveranstalter: RAIFFEISEN- und VOLKSBANKEN TOURISTIK GmbH
Geschäftsführer: Bernhard Hofbauer, Patrik Weitzer, Sitz der Gesellschaft: München; Registergericht München HRB Nr. 65309
Amalienstraße 9b-11, 80333 München, Tel.: 089 2868 - 4800, Fax: - 4820, E-Mail: [email protected]
Niederlassung Leipzig: Kleine Fleischergasse 2, 04109 Leipzig
Tel.: 0341 962791 - 0, Fax: - 19, E-Mail: [email protected]