Eigenmittel - VR-Bank Rhein

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Eigenmittel - VR-Bank Rhein
VR-BANK RHEIN-SIEG EG
OFFENLEGUNGSBERICHT
NACH ART. 435 BIS 455 CRR
per 31.12.2014
Inhaltsverzeichnis1
Präambel ................................................................................................
................................
.................................................... 3
Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) ...........................................................
........................... 4
Eigenmittel (Art. 437) ................................................................................................
................................
.................................. 6
Eigenmittelanforderungen (Art. 438)................................................................
........................................... 7
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) ................................................................
............................................ 7
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) ................................................................
........................................... 10
Marktrisiko (Art. 445) ................................................................................................
................................
................................ 10
Operationelles
lles Risiko (Art. 446) ................................................................
................................................ 11
Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)...... 11
Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) ................... 11
Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) ......................................................
................................
13
Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) ..................................
................................ 13
Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) ................................................................
.................................. 14
Anhang ................................................................................................
................................
..................................................... 16
I.
Offenlegung der Kapitalinstrumente ............................................................
............................ 16
II.
Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit ........................... 17
1
Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders
angegeben.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Präambel
Alle genannten Artikel beziehen sich auf die CRR (Capital Requirements Regulation) (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders angegeben.
Angaben zu Verbriefungen sind für unser Haus nicht erforderlich, da wir keine Verbriefungstransaktionen, die unter den Anwendungsbereich der Artikel 242 ff. fallen, durchgeführt haben.
Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden. Diese Unterlagen sind im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
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Seite 3/26
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)
Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte
Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes
zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie
konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung
der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst.
Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze:
Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind.
Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in
angemessenem Verhältnis stehen.
Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen.
Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle.
Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken.
Verwendung rechtlich geprüfter Verträge.
Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der
Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das GesamtbankRisikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf Adressrisiken,
Marktpreisrisiken (inklusive Zinsänderungsrisiken), Vertriebsrisiken und Operationelle Risiken. Interne Kontrollverfahren gewährleisten darüber hinaus, dass wesentliche Operationelle
Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten zwar eine
wesentliche Risikoart dar, die im Allgemeinen aufgrund ihrer Eigenart aber nicht sinnvoll
durch Risikodeckungsmasse begrenzt werden kann und somit nicht in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank einbezogen wird. Andere Risikoarten werden als unwesentlich
eingestuft.
Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft.
Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungs- und
-controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen
und
Geschäftsmöglichkeiten
angemessenen
Liquiditätsmanagement
sind
die
bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten.
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Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand,
welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert
oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher.
Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in
Form einer ad hoc-Berichterstattung.
Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards
und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die bei
uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen.
Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar,
transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen
dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam.
Per 31.12.2014 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 55 Mio. €, die Auslastung lag bei 51 %.
Unsere Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder nehmen keine Leitungs- oder Aufsichtsmandate in großen Kapitalgesellschaften wahr.
Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmitglieder
tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung
des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr 9 Aufsichtsratssitzungen und 19 ARAusschusssitzungen statt.
Der Aufsichtsrat erhält vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u.a.
ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur
Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es keine Ad-hoc
Berichterstattungen.
Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat.
Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterversammlung unter
Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben.
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Eigenmittel (Art. 437)
Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I („Offenlegung der Kapitalinstrumente“) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch.
Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit“) detailliert dargestellt:
Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen
Eigenmittel
Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12)
TEUR
171.123
Korrekturen / Anpassungen
-
Bilanzielle Zuführungen (z.B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc*)
-
Gekündigte Geschäftsguthaben
-
Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital
+
Kreditrisikoanpassung
+
Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen)
- Sonstige Anpassungen
Aufsichtsrechtliche Eigenmittel
7.659
486
17.232
62
180.148
*werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses relevant
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Eigenmittelanforderungen (Art. 438)
Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken,
Marktrisiken, Operationelle Risiken) ergeben, haben wir erfüllt:
Risikopositionen
Eigenmittelanforderungen
TEUR
Kreditrisiken (Standardansatz)
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besicherte Positionen
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
0
141
171
0
0
1.446
26.781
24.181
15.113
3.284
0
32
Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
0
1.334
3.416
2.155
Marktrisiken
Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach
Standardansatz
0
Operationelle Risiken
7.703
Basisindikatoransatz für operationelle Risiken
Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA)
… aus CVA
0
85.757
Eigenmittelanforderungen insgesamt
Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken monatlich am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer Ergebnis-Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten.
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442)
Für Rechnungslegungszwecke verwendete Definition von „überfällig“ und „notleidend“:
Als „notleidend“ werden Risikopositionen/Forderungen definiert, bei denen wir erwarten,
dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig
nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen
bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke
der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwenden wir nicht.
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Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Forderungsklassen
Gesamtwert
(TEUR)
11.820
112.997
19.497
230.204
481.928
616.394
583.726
33.408
3.989
18.090
42.707
42.810
2.197.570
Forderungsklassen (Art. 442A)
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besicherte Positionen
Ausgefallene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Gesamt
Durchschnittsbetrag
(TEUR)
11.368
106.827
19.585
217.538
473.002
612.448
574.439
35.607
2.490
13.175
41.756
39.549
2.147.784
Der Gesamtbetrag der Forderungen kann wie folgt nach verschiedenen Forderungsarten
aufgegliedert werden:
Forderungsarten (Art. 442B) (TEUR)
Kredite, Zusagen u.
andere nicht-derivative
außerbilanzielle Aktiva
Gesamtbetrag der Forderungen
ohne
Kreditrisikominderungstechniken
1.865.195
Derivative
Instrumente
Wertpapiere
240.530
2.592
Aufschlüsselung nach wesentlichen
geografischen Gebieten
Deutschland
1.838.589
150.534
2.592
25.176
83.785
0
1.430
6.211
0
Innerhalb EU (ohne Deutschland)
Nicht-EU
Aufschlüsselung Wirtschaftszweige/Arten von Gegenpa rteien
Privatkunden
(= Nicht-Selbstständige)
Firmenkunden
2
- davon KMU
- davon Baugewerbe sowie
Grundstücks- und WohnungsWesen
- davon Kreditinstitute
- davon Öffentliche Verwaltung
986.495
0
0
878.700
665.377
240.530
47.590
2.592
0
294.648
0
0
0
119.615
82.119
0
2.592
0
Aufschlüsselung nach Restlaufzeiten
< 1 Jahr
612.891
84.490
0
1 bis 5 Jahre
157.907
127.403
708
1.094.397
28.637
1.884
> 5 Jahre
2
KMU = Klein- und Mittelständische Unternehmen
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Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% je Forderungsart (Kredite, Wertpapier oder Derivative Instrumente).
Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge
Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB)/-rückstellungen gebildet.
Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine
Bankrisiken gem. § 340f HGB. Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge
nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben.
Darstellung der notleidenden Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen:
Gesamtinanspruchnahme aus
überfälligen
Krediten
Gesamtinanspruchnahme aus
notleidenden
Krediten
Bestand
EWB
Bestand
Rückstellungen
Nettozuführg./
Auflösung von
EWB/Rückstellungen
Privatkunden
12
18.793
7.511
15
83
Firmenkunden
9
10.768
4.546
212
-2446
- verarbeitendes Gewerbe
0
2.181
1.118
12
-262
- Baugewerbe
3
1.697
678
102
-260
- Bergbau/Energiegewinnung
0
1.670
535
0
296
Summe
21
29.560
12.057
227
-2.363
Wesentliche Wirtschaftszweige
442 C
Aufgeführt wurden nur die drei größten betroffenen Branchen. Alle weiteren, hier nicht aufgeführten Branchen, erreichen jede für sich nicht 10 % am Gesamtvolumen der Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Krediten.
Die Pauschalwertberichtigungen betragen zum Bilanzstichtag 1.113 TEUR. Die vorgenommenen Direktabschreibungen (619 TEUR) übersteigen im Berichtszeitraum die erhaltenen
Eingänge auf abgeschriebene Forderungen (410 TEUR) um 209 TEUR.
Die Gesamtinanspruchnahmen aus überfälligen sowie notleidenden Krediten beziehen sich aufgrund des regionalen Geschäftsgebietes unserer Bank – ausschließlich auf Deutschland.
Entwicklung der Risikovorsorge:
EWB
Rückstellungen
PWB
wechselkursbedingte
Endbestand
Verbrauch und sonstige
der Periode
Veränderungen
Anfangsbestand
der Periode
Fortschreibung in der
Periode
Auflösung
14.323
2.524
2.860
1.930
0
12.057
324
31
128
0
0
227
1.036
77
0
0
0
1.113
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Risikopositionsklasse nach Standardansatz
Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen
Standard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert.
Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt:
Risikogewicht
in %
Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in TEUR)
vor Kreditrisikominderung
nach Kreditrisikominderung
0
292.963
292.963
2
0
0
4
0
0
10
3.990
3.990
20
87.782
87.657
35
583.726
580.809
50
17.212
12.212
70
0
0
75
618.932
608.389
100
548.527
505.073
150
21.112
20.782
250
Sonstiges
Abzug von den
Eigenmitteln
0
0
18.090
18.090
0
0
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439)
Unser Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist unsere Zentralbank. Bei diesen Geschäften erfolgt eine Anrechnung auf das kontrahentenbezogene
Limitsystem. Aufgrund des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVerbund, das
einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des
Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichten wir auf die Hereinnahme von Sicherheiten.
Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind mit Wiederbeschaffungswerten
i.H.v. insgesamt 159 TEUR verbunden. Aufgrund Art. 113 (7) unterbleiben die sonstigen
nach Art. 439 vorgesehenen Angaben.
Marktrisiko (Art. 445)
Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden.
Für die Risikoarten Zins, Aktien, Währung, Waren und Sonstige bestehen keine Eigenmittelanforderungen.
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Operationelles Risiko (Art. 446)
Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt.
Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)
Unser Unternehmen hält im Wesentlichen Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen
regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen sowie der Wirtschaftsregion Rhein-Sieg. Sie weisen damit
einen strategischen Charakter auf. Beteiligungen, die mit der Absicht der Gewinnerzielung
eingegangen wurden, bestehen nicht.
Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen
Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle:
Verbundbeteiligungen
Buchwert
TEUR
beizulegender
Zeitwert TEUR
Börsenwert
TEUR
0
0
0
Nicht börsengehandelte
Positionen
9.004
9.004
Andere
Beteiligungspositionen
32.036
32.194
Börsengehandelte
Positionen
0
Es bestanden keine kumulierten Gewinne bzw. Verluste aus Verkäufen von Verbundbeteiligungen im Berichtszeitraum. Die auf Grundlage der Bilanzierung nach dem deutschen Handelsgesetzbuch bestehenden latenten Neubewertungsgewinne betragen 157 TEUR.
Mit 38.417 TEUR entfällt ein wesentlicher Anteil auf unsere handelsrechtliche Beteiligung an
der zuständigen genossenschaftlichen Zentralbank „WGZ Bank AG“, die mit 29.413 TEUR
indirekt über die „WGZ Beteiligungs GmbH & Co. KG“ gehalten wird.
Die nicht dem genossenschaftlichen Verbund zuzurechnenden Beteiligungen von insgesamt
166 TEUR dienen ebenfalls weitgehend der Vertiefung gegenseitiger Geschäftsbeziehungen. Sie sind - aufgrund der Diversifikation unseres Portfolios – von untergeordneter Bedeutung. Daher verzichten wir hierzu auf weitere Angaben.
Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448)
Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert
aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg der Zinsstrukturkurve. Entsprechende Sicherungsgeschäfte zur Absicherung
des Risikos werden getätigt. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem
entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt.
Offenlegungsbericht 2014 der VR-Bank Rhein-Sieg eG
Seite 11/26
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde:
• Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt.
• Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt.
• In Übereinstimmung mit unserer Geschäftsstrategie werden die Bestände im Rahmen
der Risikobetrachtung fortgeschrieben.
Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir im Vergleich zum
Planszenario insgesamt acht Zinsszenarien:
darunter:
•
•
•
•
Parallelverschiebungen bzw. Kurvendrehungen um 100 Basispunkte (Bp.).
Konstantes Zinsniveau sowie Verlauf gemäß der eigenen Zinsprognose.
Die Szenariovorgaben des RWGV (Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband).
Zinsszenarien mit Zinsentwicklungen, die mit 99 %-tiger Wahrscheinlichkeit nicht eintreten werden.
Zinsänderungsrisiko
+100 Bp. Rückgang der
Erträge TEUR
Summe
283
-100 Bp. Rückgang der
Erträge TEUR
151
Über diese Szenarien hinaus werden auch Auswertungen von verschiedenen historischen
Stressszenarien ermittelt. Diese Stressszenarien werden mindestens jährlich oder Anlass
bezogen angepasst.
Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus monatlich gemessen. Hierbei wird eine
barwertige und eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen.
Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Haus zusätzlich barwertig (unter Nutzung des Moduls Zinsmanagement innerhalb VR-Control) gemessen. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde:
•
Das Anlagebuch umfasst alle fest- und variabel verzinslichen bilanziellen sowie zinssensitiven außerbilanziellen Positionen. Eigenkapitalbestandteile werden lediglich
einbezogen, wenn sie einer Zinsbindung unterliegen. Zinstragende Positionen in
Fonds werden in die Ermittlung der Barwertveränderung einbezogen.
•
Positionen mit unbestimmter Zinsbindungsdauer sind gemäß der institutsinternen Ablauffiktionen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt
worden. Dies erfolgt auf der Basis von Schätzungen hinsichtlich der voraussichtlichen
Zinsbindungsdauer bzw. der voraussichtlichen internen Zinsanpassung der Einlagen.
Optionale Elemente zinstragender Positionen werden gemäß der institutsinternen
Steuerung berücksichtigt.
•
Offenlegungsbericht 2014 der VR-Bank Rhein-Sieg eG
Seite 12/26
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsschocks von derzeit + 200 Basispunkten bzw. /.200 Basispunkten verwendet.
Wesentliche Fremdwährungspositionen liegen nicht vor.
Zinsänderungsrisiko
Rückgang des
Zinsbuchbarwerts in TEUR
Summe
20.370
Erhöhung des
Zinsbuchbarwerts in TEUR
8.323
Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449)
Verbriefungstransaktionen wurden nicht durchgeführt.
Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art.
453)
Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch.
Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen
Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse
beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen
einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbundes zur Bewertung von Kreditsicherheiten.
Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit- und Verwässerungsrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht:
a) Besicherung ohne Sicherheitsleistung
•
•
Bürgschaften und Garantien
Kreditderivate (Credit Default Swaps)
b) Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten)
•
•
•
Bareinlagen in unserem Haus
Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten
Einlagenzertifikate unseres Hauses
Offenlegungsbericht 2014 der VR-Bank Rhein-Sieg eG
Seite 13/26
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle
Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit erhält.
Bei den Sicherungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Garantien handelt
es sich hauptsächlich um
•
•
öffentliche Stellen (Zentralregierungen, Regionalregierungen, örtliche Gebietskörperschaften),
inländische Kreditinstitute,
Als Gegenpartei bei Kreditderivaten fungiert ausschließlich die WGZ BANK AG.
Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind
wir keine Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen.
Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in unsere
Gesamtbanksteuerung integriert.
Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten
Positionswerten:
Summe der Positionswerte,
die besichert sind durch berücksichtigungsfähige ...
Forderungsklassen
Gewährleistungen / Lebensversicherungen
finanzielle Sicherheiten
0
0
Zentralregierungen
Regionalregierungen und
örtliche Gebietskörperschaften
0
0
Sonstige öffentliche Stellen
0
125
5.000
0
Institute
Mengengeschäft
7.700
2.843
Unternehmen
41.072
1.949
Durch Immobilien besicherte Positionen
2.600
317
690
73
Ausgefallene Positionen
Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443)
Vermögenswerte (in TEUR)
Buchwerte der
belasteten
Vermögenswerte
Vermögenswerte des berichtenden
Instituts
Aktieninstrumente
Beizulegender
Zeitwert der
belasteten
Vermögenswerte
130.172
0
Offenlegungsbericht 2014 der VR-Bank Rhein-Sieg eG
Buchwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
Beizulegender
Zeitwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
1.633.027
0
59.324
0
Seite 14/26
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Schuldtitel
0
Sonstige Vermögenswerte
0
0
232.912
236.167
61.276
Erhaltene Sicherheiten
Beizulegender Zeitwert der belasteten Sicherheitenbzw.
ausgegebenen eigenen
Schuldtitel
Beizulegender Zeitwert der
erhaltenen Sicherheiten bzw.
ausgegebenen eigenen
Schuldtitel, die zur Belastung
in Frage kommen
0
0
Aktieninstrumente
0
0
Schuldtitel
0
0
Sonstige Vermögenswerte
0
0
0
0
Vom berichtenden Institut erhaltene
Sicherheiten
Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS
Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten
(in TEUR)
Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten
oder ausgeliehenen Wertpapiere
Vermögenswerte, erhaltene
Sicherheiten und andere ausgegebene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS
130.822
130.172
Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten
Angaben zur Höhe der Belastung
Für die erstmalige Offenlegung nach Artikel 443 haben wir die Daten per 31. Dezember 2014
verwendet. Die wesentlichen belasteten Vermögensgegenstände in Höhe von rund 131 Mio.
Euro resultieren aus an unsere Kunden weitergeleitete zweckgebundene Sonderkredite.
Siegburg, 16.07.2015
VR-Bank Rhein-Sieg eG
Der Vorstand
__________________________________________________________________________
Dr. jur. Martin Schilling
Holger Hürten
(Vorstandsvorsitzender)
Offenlegungsbericht 2014 der VR-Bank Rhein-Sieg eG
Seite 15/26
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Anhang
I.
Offenlegung der Kapitalinstrumente
Geschäftsguthaben (CET1)
Offenlegungsbericht 2014 der VR-Bank Rhein-Sieg eG
Seite 16/26
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
II.
Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit
(A)
BETRAG AM TAG
DER
OFFENLEGUNG*
(B)
VERWEIS AUF
ARTIKEL IN
DER EU
VERORDNUNG
(EU) Nr.
575/2013
(C)
BETRÄGE, DIE DER
BEHANDLUNG VOR
DER VERORDNUNG
(EU) Nr. 575/2013
UNTERLIEGEN ODER
VORGESCHRIEBENE
R RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG
(EU) Nr. 575/2013
Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen
1
23.061 26 (1), 27, 28,
Kapitalinstrumente und das mit ihnen ver29, Verzeichnis
bundene Agio
davon: Geschäftsguthaben
2
3
3a
4
5
5a
23.061
davon: Art des Finanzinstruments 2
k.A.
davon: Art des Finanzinstruments 3
k.A.
Einbehaltene Gewinne
Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und
sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung
nicht realisierter Gewinne und Verluste
nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards)
Fonds für allgemeine Bankrisiken
Betrag der Posten im Sinne von Art. 484
Abs. 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das
CET1 ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018
Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1)
von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden
der EBA gem.
Art. 26 Abs. 3
Verzeichnis der
EBA gem. Art.
26 Abs. 3
Verzeichnis der
EBA gem. Art.
26 Abs. 3
Verzeichnis der
EBA gem. Art.
26 Abs. 3
26 (1) (c)
83.700
0 26 (1)
56.200 26 (1) (f)
0 486 (2)
k.A. 483 (2)
k.A. 84, 479, 480
0 26 (2)
6
162.961
Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen
Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen
0 34, 105
7
Zusätzliche Bewertungsanpassungen
(negativer Betrag)
45 36 (1) (b), 37,
8
Immaterielle Vermögenswerte (verringert
472 (4)
um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag)
9
In der EU: leeres Feld
Offenlegungsbericht 2014 der VR-Bank Rhein-Sieg eG
Seite 17/26
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
20a
20b
Von der künftigen Rentabilität abhängige
latente Steueransprüche, ausgenommen
derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um
entprechende Steuerschulden, wenn die
Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt
sind) (negativer Betrag)
Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten
aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur
Absicherung von Zahlungsströmen
0 36 (1) (c), 38,
Negative Beträge aus der Berechnung
der erwarteten Verlustbeträge
Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus
verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag)
Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus
zum beizulegenden Zeitwert bewerteten
eigenen Verbindlichkeiten
Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit
Leistungszusage (negativer Betrag)
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten
Kernkapitals (negativer Betrag)
Positionen in Instrumenten des harten
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind,
die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel
künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche,
an denen das Institut keine wesentliche
Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des
harten Kernkapitals von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut eine
wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10
% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
In der EU: leeres Feld
Forderungsbetrag aus folgenden Posten,
denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals
abzieht
davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag)
0 36 (1) (d), 40,
Offenlegungsbericht 2014 der VR-Bank Rhein-Sieg eG
472 (5)
0 33 (a)
159, 472 (6)
0 32 (1)
0 33 (b)
0 36 (1) (e), 41,
472 (7)
0 36 (1) (f), 42,
472 (8)
0 36 (1) (g), 44,
472 (9)
0 36 (1) (h), 43,
45, 46, 49 (2)
(3), 79, 472
(10)
0 36 (1) (i), 43,
45, 47, 48 (1)
(b), 49 (1) bis
(3), 79, 470,
472 (11)
0 36 (1) (k)
0 36 (1) (k) (i), 89
bis 91
Seite 18/26
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
20c
davon: Verbriefungspositionen (negativer
Betrag)
0 36 (1) (k) (ii)
20d
davon: Vorleistungen (negativer Betrag)
0 36 (1) (k) (iii),
21
Von der künftigen Rentabilität abhängige
latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem
Schwellenwert von 10 %, verringert um
entsprechende Steuerschulden, wenn die
Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt
sind) (negativer Betrag)
Betrag, der über dem Schwellenwert von
15 % liegt (negativer Betrag)
davon: direkte und indirekte Positionen
des Instituts in Instrumenten des harten
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine
wesentliche Beteiligung hält
In der EU: leeres Feld
davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus
temporären Differenzen resultieren
0 36 (1) (c), 38,
Verluste des laufenden Geschäftsjahres
(negativer Betrag)
Vorhersehbare steuerliche Belastung auf
Posten des harten Kernkapitals (negativer
Betrag)
Regulatorische Anpassungen des harten
Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die
der Vor-CRR-Behandlung unterliegen
0 36 (1) (a), 472
22
23
24
25
25a
25b
26
26a
26b
243 (1) (b)
244 (1) (b)
258
379 (3)
48 (1) (a), 470,
472 (5)
0 48 (1)
0 36 (1) (i), 48 (1)
(b), 470, 472
(11)
0 36 (1) (c) , 38,
48 (1) (a), 470,
472 (5)
(3)
k.A. 36 (1) (l)
k.A.
Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen
und Verlusten gem. Art. 467 und 468
k.A.
davon: … Abzugs- und Korrekturposten
für nicht realisierte Verluste 1
davon: … Abzugs- und Korrekturposten
für nicht realisierte Verluste 2
davon: … Abzugs- und Korrekturposten
für nicht realisierte Gewinne 1
davon: … Abzugs- und Korrekturposten
für nicht realisierte Gewinne 2
Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in
Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge
davon: …
k.A. 467
Offenlegungsbericht 2014 der VR-Bank Rhein-Sieg eG
k.A. 467
k.A. 468
k.A. 468
0 481
k.A. 481
Seite 19/26
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
27
28
Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer
Betrag)
Regulatorische Anpassungen des harten
Kernkapitals (CET1) insgesamt
Hartes Kernkapital (CET1)
29
Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente
30
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
31
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital
eingestuft
32
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft
33
Betrag der Posten im Sinne von Art. 484
Abs. 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das
AT1 ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018
34
Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschl. nicht in Zeile 5
enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die
von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten
werden
35
davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
36
Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen
0 36 (1) (j)
45
162.916
0 51, 52
0
0
0 486 (3)
k.A. 483 (3)
0 85, 86, 480
0 486 (3)
0
Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen
0 52 (1) (b), 56
37
Direkte und indirekte Positionen eines In(a), 57, 475 (2)
stituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag)
38
39
Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der
Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind,
die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel
künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine
wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10
% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
Offenlegungsbericht 2014 der VR-Bank Rhein-Sieg eG
0 56 (b), 58, 475
(3)
0 56 (c), 59, 60,
79, 475 (4)
Seite 20/26
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
40
41
41a
41b
41c
42
43
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine
wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10
% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge,
die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit
unterliegen, für die Auslaufregelung gem.
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten
(d.h. CRR-Restbeträge)
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
bringende Restbeträge in Bezug auf vom
harten Kernkapital in Abzug zu bringende
Posten während der Übergangszeit gem.
Art. 472 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste
(netto), immaterielle Vermögenswerte,
Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw.
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
bringende Restbeträge in Bezug auf vom
Ergänzungskapital in Abzug zu bringende
Posten während der Übergangszeit gem.
Art. 475 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und
Korrekturposten und gem. der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne
davon: …
Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden
Posten, der das Ergänzungskapital des
Instituts überschreitet (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt
Offenlegungsbericht 2014 der VR-Bank Rhein-Sieg eG
0 56 (d), 59, 79,
475 (4)
0
0 472, 472 (3)
(a), 472 (4),
472 (6), 472
(8), 472 (9),
472 (10) (a),
472 (11) (a)
k.A.
0 477, 477 (3),
477 (4) (a)
k.A.
0 467, 468, 481
0 467
0 468
k.A. 481
0 56 (e)
0
Seite 21/26
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
44
0
Kernkapital (T1 = CET1 + AT1)
45
162.916
Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen
46
Kapitalinstrumente und das mit ihnen ver0 62, 63
bundene Agio
47
Betrag der Posten im Sinne von Art. 484
17.232 486 (4)
Abs. 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das
T2 ausläuft
k.A. 483 (4)
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018
0 87, 88, 480
48
Zum konsolidierten Ergänzungskapital
zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschl. nicht in Zeilen 5 bzw. 34
enthaltener Minderheitsbeteiligungen und
AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von
Drittparteien gehalten werden
49
davon: von Tochterunternehmen begebe0 486 (4)
ne Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
50
Kreditrisikoanpassungen
0 62 (c) und (d)
51
Ergänzungskapital (T2) vor regulatori17.232
schen Anpassungen
Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen
0 63 (b) (i), 66
52
Direkte und indirekte Positionen eines In(a), 67, 477 (2)
stituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag)
0 66 (b), 68, 477
53
Positionen in Instrumenten des Ergän(3)
zungskapitals und nachrangigen Darlehen
von Unternehmen der Finanzbranche, die
eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut
eingegangen sind, die dem Ziel dient,
dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen
(negativer Betrag)
0 66 (c), 69, 70,
54
Direkte und indirekte Positionen des Insti79, 477 (4)
tuts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen
das Institut keine wesentliche Beteiligung
hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer
Betrag)
0
54a
davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen
k.A.
54b
davon: Positionen, die vor dem 1. Januar
2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen
Offenlegungsbericht 2014 der VR-Bank Rhein-Sieg eG
Seite 22/26
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
55
56
56a
56b
56c
57
58
59
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen
das Institut eine wesentliche Beteiligung
hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die
der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem.
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten
(d. h. CRR-Restbeträge)
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende
Posten während der Übergangszeit gem.
Art. 472 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste
(netto), immaterielle Vermögenswerte,
Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw.
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher
Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in
Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRRBehandlung erforderlichen Abzüge
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne
davon: …
Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt
Ergänzungskapital (T2)
Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2)
Offenlegungsbericht 2014 der VR-Bank Rhein-Sieg eG
0 66 (d), 69, 79,
477 (4)
k.A.
0 472, 472 (3)
(a), 472 (4),
472 (6), 472 (8)
(a), 472 (9),
472 (10) (a),
472 (11) (a)
0
0 475, 475 (2)
(a), 475 (3),
475 (4) (a)
0
0 467, 468, 481
0 467
0 468
k.A. 481
0
17.232
180.148
Seite 23/26
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
59a
Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und
Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr.
575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge)
davon: …nicht vom harten Kernkapital in
Abzug zu bringende Posten (Verordnung
(EU) Nr. 575/2013, Restbeträge)
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z.
B. von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert
um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen Instrumenten
des harten Kernkapitals usw.)
davon: …nicht von Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende
Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013,
Restbeträge)
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z.
B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte
Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der
Finanzbranche usw.)
davon: …nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013,
Restbeträge
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z.
B. indirekte Positionen in Instrumenten
des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen
der Finanzbranche, indirekte Positionen
wesentlicher Beteiligungen am Kapital
anderer Unternehmen der Finanzbranche
usw.)
Risikogewichtete Aktiva insgesamt
60
Eigenkapitalquoten und -puffer
61
Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als
Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
62
Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
63
Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als
Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
Offenlegungsbericht 2014 der VR-Bank Rhein-Sieg eG
0
0 472, 472 (5),
472 (8) (b), 472
(10) (b), 472
(11) (b)
0 475, 475 (2)
(b), 475 (2) (c),
475 (4) (b)
477, 477 (2)
(b), 477 (2) (c),
477 (4) (b)
975.682
15,20 92 (2) (a), 465
15,20 92 (2) (b), 465
16,81 92 (2) (c)
Seite 24/26
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
64
65
66
67
67a
68
Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte
Kernkapitalquote nach Art. 92 Abs. 1
Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als
Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
davon: Kapitalerhaltungspuffer
davon: antizyklischer Kapitalpuffer
davon: Systemrisikopuffer
davon: Puffer für global systemrelevante
Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI)
Verfügbares hartes Kernkapital für die
Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtforderungsbetrags)
0 CRD 128, 129,
130
0
0
0
0 CRD 131
10,70 CRD 128
69
(in EU-Verordnung nicht relevant)
70
(in EU-Verordnung nicht relevant)
71
(in EU-Verordnung nicht relevant)
Eigenkapitalquoten und -puffer
276 36 (1) (h), 45,
72
Direkte und indirekte Positionen des Insti46, 472 (10), 56
tuts in Kapitalinstrumenten von Unter(c), 59, 60, 475
nehmen der Finanzbranche, an denen
(4), 66 (c), 69,
das Institut keine wesentliche Beteiligung
70, 477 (4)
hält (weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
0 36 (1) (i), 45,
73
Direkte und indirekte Positionen des Insti48, 470, 472
tuts in Instrumenten des harten Kernkapi(11)
tals von Unternehmen der Finanzbranche,
an denen das Institut eine wesentliche
Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
74
In der EU: leeres Feld
0 36 (1) (c), 38,
75
Von der künftigen Rentabilität abhängige
48, 470, 472 (5)
latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem
Schwellenwert von 10 %, verringert um
entsprechende Steuerschulden, wenn die
Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt
sind)
Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital
0 62
76
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare
Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf
Forderungen, für die der Standardansatz
gilt (vor Anwendung der Obergrenze)
Offenlegungsbericht 2014 der VR-Bank Rhein-Sieg eG
Seite 25/26
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
77
78
79
Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare
Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf
Forderungen, für die der auf Internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor
Anwendung der Obergrenze)
Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen
Beurteilungen basierenden Ansatzes
975.682 62
0 62
k.A. 62
Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar
2013 bis 1. Januar 2022)
484 (3), 486 (2)
80
Derzeitige Obergrenze für CET1und (5)
Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten
0
484 (3), 486 (2)
81
Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeund (5)
schlossener Betrag (Betrag über die
Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
0
484 (4), 486 (3)
82
Derzeitige Obergrenze für AT1und (5)
Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten
0
484 (4), 486 (3)
83
Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeund (5)
schlossener Betrag (Betrag über die
Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
0
484 (5), 486 (4)
84
Derzeitige Obergrenze für T2und (5)
Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten
17.232
484 (5), 486 (4)
85
Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlosund (5)
sener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
3.289
Offenlegungsbericht 2014 der VR-Bank Rhein-Sieg eG
Seite 26/26