Mehrwertsteuer

Transcrição

Mehrwertsteuer
Der neue Handwerkerbonus macht’s möglich:
Mehrwertsteuer
zurück!
Am 1. Juli 2014 wurde der Handwerkerbonus eingeführt: Bei Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten, die von einem
befugten Gewerbebetrieb in den eigenen vier Wänden ausgeführt
werden, wird jetzt die 20%ige Mehrwertsteuer zurückgezahlt.
G
efördert werden Arbeitsleistungen von klassischen Handwerkerberufen wie Tischler,
Zimmerer, Dachdecker, Spengler, Maler
und Anstreicher, Tapezierer, Boden- und
Fliesenleger, Installateur, Elektriker sowie Baumeister und Ingenieurbüros.
Austausch oder Ausbesserung von
Bodenbelägen, Erneuerung von Wandanstrich oder Tapeten, Dämmung von
Dächern und Fassaden, Austausch von
Fenstern und Türen, Sanierung von Sanitäranlagen oder eine neue Einbauküche – wer die Renovierung oder Sanierung der eigenen vier Wände einem Professionisten überträgt, profitiert jetzt
doppelt: erstens durch Profi-Qualität
und zweitens durch Rückerstattung der
auf die Arbeits- und Wegzeit entfallenden Mehrwertsteuer.
Pro Wohnobjekt und Kalenderjahr
werden maximal 600 Euro ausbezahlt, gefördert werden also Arbeitsleistungen bis
zu einem Betrag von 3.000 Euro netto.
Arbeitszeit
20 % MWSt.
3.000,­–
600,–
Rechnungsbetrag
3.600,–
Handwerkerbonus
600,–
So einfach geht’s
Einreichstellen
Nach Abschluss der Arbeiten und Bezahlung der Endrechnung reicht man
folgende Unterlagen bei einer der vier
österreichischen Bausparkassen (ABV,
Raiffeisen Bausparkasse, S-Bausparkasse, Wüstenrot) ein:
• Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (gibt es zum Download
auf www.handwerkerbonus.gv.at)
• Meldezettel oder Auszug aus dem Melderegister – als Nachweis, dass man
das Objekt als (Haupt- oder Neben-)
Wohnsitz nützt
• Endrechnung(en) über die zur Förderung beantragten Arbeitsleistungen –
Mindestbetrag pro Rechnung 200 Euro
netto
• Überweisungsbestätigung (Kontoauszug, Überweisungsbeleg oder Zahlschein) – Barzahlung wird nicht anerkannt
Die Beilagen zum Antragsformular genügen in Kopie, die Unterlagen werden
nicht retourniert.
Für Maßnahmen im Jahr 2014 müssen
diese Unterlagen bis spätestens 28. Feber 2015, für solche im Jahr 2015 bis
29. Feber 2016 eingereicht werden. Das
für den Handwerkerbonus zur Verfügung stehende Fördervolumen ist mit
10 Mio. Euro für 2014 und 20 Mio. Euro für 2015 limitiert. Je früher man also
handelt, umso sicherer bekommt man
die Förderung ausbezahlt.
Antrag und Beilagen per E-Mail, Fax
oder Post an eine der Bausparkassen senden oder bei einem Vertriebspartner abgeben:
www.handwerkerbonus.gv.at
Allgemeine Bausparkasse reg.Gen.m.b.H. (ABV)
Liechtensteinstraße 111 – 115, 1091 Wien
Tel. 01 313 80-451, Fax -388
[email protected], www.abv.at
Partner: Volksbanken, Hypo NÖ Landesbank
Bausparkasse der österreichischen
Sparkassen AG (S-Bausparkasse)
Beatrixgasse 27, 1031 Wien
Tel. 05 01 00-29800, Fax -929800
[email protected],
www.sbausparkasse.at
Partner: Erste Bank, Sparkassen
Raiffeisen Bausparkasse
Gesellschaft m.b.H.
Wiedner Hauptstraße 94, 1050 Wien
Tel. 01 546 46-36, Fax -2369
[email protected]
www.bausparen.at
Partner: Raiffeisenbanken
Bausparkasse Wüstenrot AG
Alpenstraße 70, 5033 Salzburg
Tel. 05 70 70-123, Fax -109
[email protected]
www.wuestenrot.at
Geschäftstelle Hollabrunn,
Sparkassegasse 34
Partner: Bank Austria, Bawag PSK

Documentos relacionados