Mehrwertsteuer
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Mehrwertsteuer
Der neue Handwerkerbonus macht’s möglich: Mehrwertsteuer zurück! Am 1. Juli 2014 wurde der Handwerkerbonus eingeführt: Bei Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten, die von einem befugten Gewerbebetrieb in den eigenen vier Wänden ausgeführt werden, wird jetzt die 20%ige Mehrwertsteuer zurückgezahlt. G efördert werden Arbeitsleistungen von klassischen Handwerkerberufen wie Tischler, Zimmerer, Dachdecker, Spengler, Maler und Anstreicher, Tapezierer, Boden- und Fliesenleger, Installateur, Elektriker sowie Baumeister und Ingenieurbüros. Austausch oder Ausbesserung von Bodenbelägen, Erneuerung von Wandanstrich oder Tapeten, Dämmung von Dächern und Fassaden, Austausch von Fenstern und Türen, Sanierung von Sanitäranlagen oder eine neue Einbauküche – wer die Renovierung oder Sanierung der eigenen vier Wände einem Professionisten überträgt, profitiert jetzt doppelt: erstens durch Profi-Qualität und zweitens durch Rückerstattung der auf die Arbeits- und Wegzeit entfallenden Mehrwertsteuer. Pro Wohnobjekt und Kalenderjahr werden maximal 600 Euro ausbezahlt, gefördert werden also Arbeitsleistungen bis zu einem Betrag von 3.000 Euro netto. Arbeitszeit 20 % MWSt. 3.000,– 600,– Rechnungsbetrag 3.600,– Handwerkerbonus 600,– So einfach geht’s Einreichstellen Nach Abschluss der Arbeiten und Bezahlung der Endrechnung reicht man folgende Unterlagen bei einer der vier österreichischen Bausparkassen (ABV, Raiffeisen Bausparkasse, S-Bausparkasse, Wüstenrot) ein: • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (gibt es zum Download auf www.handwerkerbonus.gv.at) • Meldezettel oder Auszug aus dem Melderegister – als Nachweis, dass man das Objekt als (Haupt- oder Neben-) Wohnsitz nützt • Endrechnung(en) über die zur Förderung beantragten Arbeitsleistungen – Mindestbetrag pro Rechnung 200 Euro netto • Überweisungsbestätigung (Kontoauszug, Überweisungsbeleg oder Zahlschein) – Barzahlung wird nicht anerkannt Die Beilagen zum Antragsformular genügen in Kopie, die Unterlagen werden nicht retourniert. Für Maßnahmen im Jahr 2014 müssen diese Unterlagen bis spätestens 28. Feber 2015, für solche im Jahr 2015 bis 29. Feber 2016 eingereicht werden. Das für den Handwerkerbonus zur Verfügung stehende Fördervolumen ist mit 10 Mio. Euro für 2014 und 20 Mio. Euro für 2015 limitiert. Je früher man also handelt, umso sicherer bekommt man die Förderung ausbezahlt. Antrag und Beilagen per E-Mail, Fax oder Post an eine der Bausparkassen senden oder bei einem Vertriebspartner abgeben: www.handwerkerbonus.gv.at Allgemeine Bausparkasse reg.Gen.m.b.H. (ABV) Liechtensteinstraße 111 – 115, 1091 Wien Tel. 01 313 80-451, Fax -388 [email protected], www.abv.at Partner: Volksbanken, Hypo NÖ Landesbank Bausparkasse der österreichischen Sparkassen AG (S-Bausparkasse) Beatrixgasse 27, 1031 Wien Tel. 05 01 00-29800, Fax -929800 [email protected], www.sbausparkasse.at Partner: Erste Bank, Sparkassen Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H. Wiedner Hauptstraße 94, 1050 Wien Tel. 01 546 46-36, Fax -2369 [email protected] www.bausparen.at Partner: Raiffeisenbanken Bausparkasse Wüstenrot AG Alpenstraße 70, 5033 Salzburg Tel. 05 70 70-123, Fax -109 [email protected] www.wuestenrot.at Geschäftstelle Hollabrunn, Sparkassegasse 34 Partner: Bank Austria, Bawag PSK