Ausschussvorlage Nr. 0381/2015

Transcrição

Ausschussvorlage Nr. 0381/2015
Stadt Recklinghausen
Bürgermeister
FB Planen, Umwelt, Bauen
61/1
Drucksache
Nr. 0381/2015
Recklinghausen, 05.08.2015
Sitzungsvorlage für die öffentliche Sitzung
Ausschuss für Gebäudewirtschaft, Grünflächen und Umwelt
(20.08.2015)
Ausschuss für Stadtentwicklung (20.08.2015)
Haupt- und Finanzausschuss (07.09.2015)
Rat (14.09.2015)
zur Kenntnis
zur Kenntnis
zur Kenntnis
beschließend
Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept (ISEK) Hillerheide
1.
Beschlussvorschlag:
a)
Der Rat der Stadt Recklinghausen beabsichtigt das ISEK Hillerheide als informelle Planungsgrundlage mit den Leitprojekten

Zukunftskonzept ehemalige Trabrennbahn,

Städtebauliche Integration Blitzkuhlenstraße,

attraktive Mitte Gertrudisplatz,

Stadtteilleben,

Energetische Quartierssanierung
für die weitere Entwicklung des Stadtteils zu beschließen und beauftragt die Verwaltung,
die für die erforderlichen Planungsprozesse notwendigen Haushaltsmittel in die Etatberatungen 2016 und die mittelfristige Finanzplanung einzubringen, Förderanträge zu stellen und die Leitprojekte vorbehaltlich der Förderzusagen durchzuführen.
b)
Das ISEK Hillerheide ist bei allen relevanten Fachplanungen im Sinne des
§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB als sonstige städtebauliche Planung zu berücksichtigen.
c)
Die Umsetzung der im ISEK benannten Leitprojekte erfolgt vorbehaltlich einer erfolgreichen Bewerbung und der Ratsentscheidung zur Durchführung der Landesgartenschau
Emscherland 2020.
Möllers
Dezernat I
__________________________________
Unterschrift
2
1.1. Leitprojekt 1 „Zukunftskonzept ehemalige Trabrennbahn“
1.1.1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vergabe für die Erstellung der „Rahmenplanung städtebauliche Qualifizierung“ vorzubereiten und den Planungsprozess
durchzuführen (Durchführungsbeschluss).
Kosten: 50.000 € (Mittel stehen im FB 61 zur Verfügung, mögliche Refinanzierung von 80% aus Städtebaufördermitteln „Stadtumbau West“).
1.1.2. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorbereitete Vergabe zur artenschutzrechtlichen Prüfung durchzuführen (Durchführungsbeschluss).
Kosten: 30.000 € (Mittel stehen im FB 61 zur Verfügung, mögliche Refinanzierung von 80% aus Städtebaufördermitteln „Stadtumbau West“)
1.1.3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vergabe für die allgemeinen Bodenerkundungen vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Jahr 2016 vorzubereiten und
durchzuführen (Durchführungsbeschluss).
Kosten: 107.000 € (mögliche Refinanzierung von 80% aus Städtebaufördermitteln „Stadtumbau West“)
1.1.4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten für die weiterführenden Planungen
(220.000 €) in die Etatberatungen 2017 und 2018 einzubringen.
Leitprojekt 1 Trabrennbahn
Haushaltsjahr
2015
2016
2017
2018
Sachaufwand
(80.0001) 107.000 120.000 100.000
Personalaufwand
0
0
0
2
Gesamtaufwand
(80.000 ) 107.000 120.000 100.000
Ertrag
0
0
2019 Gesamt
0
327.000
0
0
0
327.000
0 146.880 165.600
312.480
1.2. Leitprojekt 2 „Städtebauliche Integration Blitzkuhlenstrasse“
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Mittel für den Planungsprozess Variantenbetrachtung zur gestalterischen und funktionalen Aufwertung in die Etatberatungen für das HH Jahr 2016 einzubringen, die Vergabe und den Planungsprozess vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Mittel im Haushaltsjahr 2016 vorzubereiten und durchzuführen (Durchführungsbeschluss).
Kosten: 40.000 € (mögliche Refinanzierung von 80% aus Städtebaufördermitteln
„Stadtumbau West“)
1
2
Dieser Betrag ist in der Summe von 327.000 nicht enthalten, weil er in 2015 nicht mehr abgebildet werden kann
Dito.
3
Leitprojekt 2 Blitzkuhlenstraße
Haushaltsjahr
2015
Sachaufwand
0
Personalaufwand
0
Gesamtaufwand
0
Ertrag
0
2016
40.000
0
40.000
2017
0
0
0
2018
0
0
0
0
0
32.000
2019 Gesamt
0
40.000
0
0
0
40.000
0
32.000
1.3. Leitprojekt 3 „attraktive Mitte Gertrudisplatz“
1.3.1. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel für die Vergabe des Auftrages „Variantenbetrachtung zur gestalterischen und funktionalen
Aufwertung (Öffentlichkeitsbeteiligung)„ vorzubereiten und durchzuführen (Durchführungsbeschluss) vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Mittel im
Haushaltsjahr 2016
Kosten: 60.000 € (mögliche Refinanzierung von 80% aus Städtebaufördermitteln
„Stadtumbau West“)
1.3.2. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel für den Planungsprozess Erstellung eines Nahversorgungskonzeptes Hillerheide in die Etatberatungen für das HH Jahr 2016 einzubringen und vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Mittel im Haushaltsjahr 2016 vorzubereiten und durchzuführen (Durchführungsbeschluss).
Kosten: 15.000 € (mögliche Refinanzierung von 80% aus Städtebaufördermitteln „Stadtumbau West“)
Leitprojekt 3 Gertrudisplatz
Haushaltsjahr
Sachaufwand
Personalaufwand
Gesamtaufwand
Ertrag
2015
0
0
0
2016
75.000
0
75.000
2017
0
0
0
2018
0
0
0
0
0
0
60.000
2019 Gesamt
0
75.000
0
0
0
75.000
0
60.000
4
1.4. Leitprojekt 4 „Stadtteilleben“
Die Verwaltung wird beauftragt, eine interne Lösung für das Leitprojekt „Stadtteilleben“
zu erarbeiten, da die Ausgaben nicht förderfähig sind.
Leitprojekt 4 Stadtteilleben
Haushaltsjahr
Sachaufwand
Personalaufwand
Gesamtaufwand
Ertrag
2015
0
0
0
2016
0
0
0
2017
0
0
0
2018
0
0
0
0
0
0
0
2019 Gesamt
0
0
0
0
0
0
0
0
1.5. Leitprojekt 5 „Energetische Quartierssanierung“
1.5.1.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten für das energetische Quartierskonzept in die Etatberatungen für das HH-Jahr 2016 einzubringen sowie die Förderanträge zu stellen, die Vergabe des integrierten Quartierskonzepts vorzubereiten
und dieses - vorbehaltlich der Förderzusagen - durchzuführen.
Kosten:
1.5.2.
120.000 € (mögliche Refinanzierung von 65 % aus KfW Fördermitteln )
Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten für das Sanierungsmanagement in
die Etatberatungen entsprechend des möglichen Förderzeitraums für die HHJahre 2016 - 2019 einzubringen und die Voraussetzung zur Stellenbesetzung zu
schaffen (Durchführungsbeschluss).
Kosten:
205.047,00 € Personalkosten (mögliche Refinanzierung von 65 %
aus KfW Fördermitteln) und 22.500,00 € Sachmittel und Geschäftsausgaben,
Leitprojekt 5 Quartierssanierung
Haushaltsjahr
2015
2016
Sachaufwand
0 124.625
Personalaufwand
0 16.503
Gesamtaufwand
0 141.128
2017
6.500
67.330
73.830
2018
6.500
68.676
75.176
2019
4.875
52.538
57.413
Ertrag
43.765
44.639
34.149 211.280
0
88.727
Gesamt
142.500
205.047
347.547
Summe der Folgekosten:
können zurzeit nicht benannt werden, da sie Ergebnis der weiterführenden Planungen sind.
5
2.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
2.1
Leitprojekt 1 Trabrennbahn
Rahmenplanung
50.000 € (HH 2015)
Artenschutzrechtliche Prüfung
30.000 € (HH 2015)
Allgemeine Bodenerkundungen
107.000 € (HH 2016)
Werkstatt / Wettbewerbsverfahren
100.000 € (HH 2018)
Organisatorische Begleitung (Werkstatt/
50.000 € (HH 2017)
Wettbewerbsmanagement)
Immissionsgutachten zur Prüfung der
2.2
Planungseinschränkungen
20.000 € (HH 2017)
Umweltbericht
50.000 € (HH 2017)
Leitprojekt 2 Blitzkuhlenstraße
Variantenbetrachtung zur Gestaltung und
funktionalen Aufwertung
(Öffentlichkeitsbeteiligung)
2.3
2.4
Leitprojekt 3 Gertrudisplatz
Organisatorische Begleitung
(Werkstattmanagement)
10.000 € (HH 2016)
Werkstattverfahren
(Öffentlichkeitsbeteiligung)
50.000 € (HH 2016)
Nahversorgungsgutachten
15.000 € (HH 2016)
Leitprojekt 4 Stadtteilleben
Voraussetzungen sind zu schaffen
2.5
40.000 € (HH 2016)
noch klärungsbedürftig
Leitprojekt 5 Energetische Quartierssanierung
Integriertes Quartierskonzept
120.000 € (HH 2016)
Personalkosten Sanierungsmanager
205.047 € (HH 2016 – HH 2019)
Quartiersmanagement /
Maßnahmenbegleitung
22.500 € (HH 2016)
Zusammenfassung der haushaltwirtschaftlichen Auswirkungen:
Haushaltsjahr
Sachaufwand
Personalaufwand
Gesamtaufwand
Ertrag
davon Personalertrag
2015
2016
2017
2018
80.000 346.625 126.500 106.500
0 16.503 67.330 68.676
80.000 363.128 193.830 175.176
0
0
88.727
10.727
2019 Gesamt
4.875
584.500
52.538
205.047
57.413
789.547
43.765 283.519 199.749
43.765 44.639 34.149
615.760
133.280
6
3
Beschlussempfehlung des Fachausschusses:
Ausschuss für Gebäudewirtschaft, Grünflächen und Umwelt
(20.08.2015)
Ausschuss für Stadtentwicklung (20.08.2015)
Haupt- und Finanzausschuss (07.09.2015)
4
Sachverhalt:
4.1
Das integrierte Stadtteilentwicklungskonzept (ISEK)
zur Kenntnis
zur Kenntnis
zur Kenntnis
Das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept (ISEK) zeigt die strategischen Zielsetzungen für die
zukünftige Weiterentwicklung von Hillerheide (s. Anlage 1) auf, die Grundlage für das Handeln
von Verwaltung und Politik sein sollen. Das ISEK Hillerheide ist eine sonstige städtebauliche Planung im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) und findet ebenso seine Rechtsgrundlage in § 171 b BauGB (besonderes Städtebaurecht).
Das besondere Städtebaurecht des Baugesetzbuchs sieht verschiedene Rechtsinstrumente zur
Vorbereitung, Steuerung und Durchsetzung von städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen vor,
zu deren Umsetzung Mittel der Städtebauförderung durch Bund und Länder bereitgestellt werden.
Für den Stadtteil Hillerheide konnten im Rahmen der Untersuchungen zur Erstellung des ISEK
zum einen städtebauliche Missstände im Sinne von Funktionsmängeln festgestellt werden, die
sich insbesondere aus den Verkehrsbelastungen ergeben. Darüber hinaus sind Mängel in der
Qualität der öffentlichen Räume, beginnende Investitionsstaus im Gebäudebestand und Nahversorgungsdefizite festzuhalten, die zu einer beginnenden Abwertung des Stadtteils beitragen.
Von zentraler Bedeutung für Hillerheide ist darüber hinaus die Zukunft des Trabrennbahngeländes, für dessen bisherige Nutzung und baulichen Anlagen keine Zukunftsperspektive besteht.
Der städtebauliche Funktionsverlust dieses etwa 34 Hektar großen Gebietes, unmittelbar angrenzend an die Stadtteilmitte, belastet den Stadtteil insbesondere über die mittlerweile seit
Jahren bestehenden Unsicherheiten bezüglich möglicher Folgenutzungen. Zugleich bietet die
Fläche eine große Chance für die Weiterentwicklung und Stabilisierung von Hillerheide, wenn
eine nachhaltige Neunutzung umgesetzt werden kann, die Schwächen des Stadtteils über die
Entwicklung des Geländes minimiert und an Stärken von Hillerheide anknüpft. Hierfür legt das
vorliegende ISEK Hillerheide über die Rahmenplanung und die formulierten Projekte den notwendigen Grundstein. Vorgeschlagen wird daher, dass zur Initiierung von Erneuerungsmaßnahmen zur Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen und zur langfristigen Stabilisierung von Hillerheide für Teilbereiche des Stadtteils durch Beschluss der Stadt Recklinghausen
ein Stadtumbaugebiet nach§ 171 b BauGB festgelegt wird. Die nach § 171 b (2) BauGB notwendige Grundlage hierfür bildet das integrierte Stadtteilentwicklungskonzept (ISEK), in dem
die dem Wohl der Allgemeinheit dienenden Ziele und Maßnahmen schriftlich dargestellt sind.
Die Festlegung als Stadtumbaugebiet erfolgt in gesonderter Vorlage.
Seinem Rechtscharakter nach zählt das integrierte Stadtteilentwicklungskonzept zu den informellen Planungen.
Das Konzept dokumentiert Entwicklungsvorstellungen der Stadt Recklinghausen und konkretisiert zu erreichende Ziele. Unmittelbar bodenrechtliche Wirkungen treten aber nicht ein. Das
Konzept ist keine Rechtsnorm. Dritte können aus diesem Konzept keine eigenen Rechte ableiten. Eigentümer und Mieter werden nicht in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt. Bei weiteren städtebaulichen Planungen und der Aufstellung von Bauleitplänen ist das beschlossene
Konzept jedoch zu berücksichtigen.
7
Die Erstellung des ISEK Hillerheide wurde im Auftrag der Stadt Recklinghausen, vertreten
durch den Fachbereich Planen, Umwelt, Bauen vorgenommen. Unter Hinzuziehung eines externen Büros für Stadtplanung (Schulten, Stadt- und Raumentwicklung, Dortmund) wurden die
einzelnen Leitprojekte unter Einbeziehung der Bürger, der Politik und der Verwendung der Zuarbeiten aus der Stadtverwaltung bis zum Redaktionsschluss Oktober 2014 erarbeitet. Es fand
ein intensiver Diskussions- und Abwägungsprozess mit allen in der Verwaltung zuständigen
Fachbereichen statt.
Das ISEK basiert auf der Analyse und Auswertung bisheriger Fach- und städtebaulicher Planungen und einer detaillierten Stärken-Schwächen Analyse. Über die Definition von Zielen und
Leitlinien sind Projekte und Maßnahmen entwickelt worden, die geeignet sind, die festgestellten
städtebaulichen und funktionalen Missstände zu beheben und die Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung des Stadtteils zu bilden.
Das ISEK Hillerheide soll mit dem Katalog von Leitprojekten, Impulsprojekten und Einzelmaßnahmen die Handlungsstrategie für die Stadtteilentwicklung der kommenden Jahre darstellen.
Es ist zugleich die notwendige Grundlage für die Gewährung und den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 08.12.2014 die nachfolgend aufgelisteten Leitprojekte zur Beratung in die Fachausschüsse verwiesen. Darüber hinaus ist die
Verwaltung beauftragt worden, die Beratungen der vom Gutachter vorgeschlagenen Leitprojekte
 Leitprojekt 1 „Zukunftskonzept ehemalige Trabrennbahn“
 Leitprojekt 2 „städtebauliche Integration Blitzkuhlenstraße“
 Leitprojekt 3 „attraktive Mitte Gertrudisplatz“
 Leitprojekt 4 „Stadtteilleben – vorhandenes vernetzen und ergänzen“
durch die verschiedenen Fachausschüsse zu begleiten, die Beschlüsse der Fachausschüsse
zusammenzutragen und erneut in die Beratungskette des Rates einzuspeisen.
Der verwaltungsinterne Steuerungskreis ISEK Hillerheide hat unter Vorsitz des Bürgermeisters
in seiner Sitzung am 08.05.2015 die Leitprojekte beraten und zur Umsetzung empfohlen. Die
Beratungskette der Fachausschüsse wurde intensiv diskutiert, zum jetzigen Zeitpunkt wurde
eine originäre Betroffenheit anderer Fachausschüsse jedoch noch nicht gesehen und daher
eine Abweichung von dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungsausschusses empfohlen.
Zudem wird im Rahmen der Fortschreibung des ISEK Hillerheide durch den Steuerungskreis
vorgeschlagen, die Maßnahme E.6 „energetische Quartierssanierung“ als fünftes Leitprojekt
aufzunehmen. Im Maßnahmenkatalog des ISEK war diese bisher unter „Sonstige Maßnahmen“
aufgeführt. Die Energetische Quartierssanierung ist jedoch nicht nur eine Klimaschutzmaßnahme mit signifikantem CO2-Einsparpotenzial, sondern bietet auch die Chance, die energetische
und städtebauliche Qualität im Gebäudebestand zu verbessern und für Recklinghausen ein
erstes Modellprojekt zum klimagerechten Stadtumbau zu entwickeln. Vor diesem Hintergrund ist
der Steuerungskreis dem Vorschlag der Fachverwaltung gefolgt, die „Energetische Quartierssanierung“ als fünftes Leitprojekt hinzuzufügen
Die nun vorliegende Sammelvorlage ist das Ergebnis dieser intensiven Beratung.
Die Untersuchungen (Rahmenplanung, allgemeine Bodenerkundungen, Artenschutzprüfung,
Gutachten zur Standortentwicklung – Immissionen, Einzelhandel) sollen im II. Quartal 2016 abgeschlossen werden, um die Kosten für die Umsetzung der Maßnahmen, in den im III. Quartal
2016 oder in 2017 zu stellenden Förderantrag einfließen lassen zu können. Der Zeitpunkt der
Antragstellung ist von mehreren vorausgehenden Aufgaben u.a. der abgeschlossene Rahmenplanungsprozess unter Mitwirkung der Öffentlichkeit abhängig.
8
Grundlage für den im III. Quartal 2016 oder in 2017 zu stellenden Förderantrag ist das vom Rat
der Stadt Recklinghausen als informelle Planungsgrundlage zu beschließende ISEK und die
Festlegung als Stadtumbaugebiet gem. § 171b BauGB.
Um die Planungsprozesse (Rahmenplanungen) und die Voruntersuchungen insbes. allgem.
Bodenerkundungen Anfang 2016 zu beauftragen, ist in Abstimmung mit der Bezirksregierung
Münster, ein Antrag auf vorzeitigen förderunschädlichen Maßnahmenbeginn gestellt worden.
Die Bezirksregierung hat mit Schreiben vom 18.06.2015 diesem Antrag entsprochen.
Leitprojekt 1 „Zukunftskonzept ehem. Trabrennbahn“
4.2
Das Trabrennbahngelände mit Bedeutung und Ausstrahlung über Recklinghausen hinaus hat
seine ursprüngliche Nutzung verloren. Mit einer Größe von etwa 34 Hektar bietet das Gelände
der ehemaligen Trabrennbahn ein sehr großes Flächenentwicklungspotenzial mit entsprechender Bedeutung für die gesamtstädtische Entwicklung. Von daher kann keine isolierte Betrachtung des Geländes im Rahmen der Stadtteilentwicklung Hillerheide erfolgen. Vielmehr muss die
weitere Entwicklung in eine Strategie für die Gesamtstadt eingebettet werden. Dabei ist allerdings auch die große Bedeutung des Geländes und seiner zukünftigen Nutzungen für den
Stadtteil selbst zu berücksichtigen.
Im Rahmen des Stadtteilentwicklungskonzepts werden daher städtebaulichen Ziele aus Sicht
des Stadtteils formuliert, die im Rahmen der weiteren Planungen und Diskussionen für die Gebietsentwicklung Berücksichtigung finden sollten, um den Entwicklungsimpuls für den gesamten
Stadtteil zu nutzen. Zurzeit befinden sich zahlreiche Rest- und Zwischennutzungen auf dem
Gelände, die in einem transparenten Verfahren in die weiteren Planungen und Entwicklungen
eingebunden werden sollten, um mögliche Fortführungen oder Verlagerungen im Rahmen der
zukünftigen Nutzungen zu prüfen.
In den zurückliegenden Jahren wurden zahlreiche Nutzungsideen und -vorschläge für die Fläche diskutiert, die jedoch nicht zum Tragen kamen. Grundlegende Informationen über das Gelände sowie rahmensetzende Voraussetzungen für die Überplanung des Geländes liegen nur
zum Teil vor (Flächennutzungsplan, Ideenskizzen, Ziel II Projektantrag zum Stadtumbau West
von 2007).
Ziele:










Tragfähiges und zukunftsfähiges Nachnutzungs-und Entwicklungskonzept für den Bereich der ehemaligen Trabrennbahn entwickeln.
Stadtweiter Bedeutung der Flächenentwicklung Rechnung tragen, bei gleichzeitiger Nutzung der Entwicklungschancen zur Aufwertung, Verknüpfung und Weiterentwicklung des
umgebenden Stadtteils.
transparentes Verfahren unter Einbindung der gegenwärtigen Restnutzer sowie der
Stadtteil und Stadtöffentlichkeit.
Stärkung der Stadtteilidentität über die Verwirklichung besonderer städtebaulicher Qualitäten und Wiederkennungswerte
Kompakte bauliche Strukturen mit hohem Wohnwert und einer verträglichen Dichte
Klare städtebauliche Anbindung an den westlich angrenzenden Stadtteil
Klare Bezugnahme auf den städtebaulich markanten Gertrudisplatz als potenzieller
Stadtteilmitte, mit der Gertrudis-Kirche als wichtigem baulichen Orientierungspunkt
Ausbildung einer attraktiven Raumkante entlang der Blitzkuhlenstraße mit besonderer
Berücksichtigung einer städtebaulichen Eingangssituation in den Stadtteil
Möglichst weitgehende Vermeidung und Reduzierung weiterer Immissions- und Verkehrsbelastungen für den bereits stark belasteten Stadtteil
Berücksichtigung der Geschichte und Prägung des Ortes als Trabrennbahn
9


Berücksichtigung hoher energetischer und klimarelevanter Standards
Klimafolgenanpassung einbeziehen (z.B. Dach- und Fassadenbegrünung, Baumstrukturen, Luftleitbahnen und Frischluftflächen, Regenwasserrückhaltung)
Maßnahmen:
Als Vorbereitung für ein Werkstattverfahren/Wettbewerbsverfahren sowie für die organisatorische und fachliche Begleitung des Verfahrens (Wettbewerbsmanagement), sind Planungsziele
für die Entwicklung des Trabrennbahngeländes in einer Rahmenplanung zu konkretisieren. Die
Rahmenplanung ist ebenso wie die Gutachten zur Standortentwicklung Grundlage für die weiterführenden Untersuchungen (z. B. Eingriffsbilanzierung, Immissionsgutachten, Umweltbericht…..). Sie bildet weiterhin Grundlage für die Kosten- und Finanzierungsübersicht für die umzusetzenden Maßnahmen. Die Rahmenplanung soll entsprechend der HOAI an ein externes
Büro vergeben werden.
Kosten (geschätzt):
Rahmenplanung
Artenschutzrechtliche Prüfung
Allgemeine Bodenerkundungen
Werkstatt / Wettbewerbsverfahren
Organisatorische Begleitung (Werkstatt/
Wettbewerbsmanagement)
Immissionsgutachten zur Prüfung der
Planungseinschränkungen
Umweltbericht
50.000 € (HH 2015)
30.000 € (HH 2015)
107.000 € (HH 2016)
100.000 € (HH 2018)
Summe
327.000 € (407.000 €)
50.000 € (HH 2017)
20.000 € (HH 2017)
50.000 € (HH 2017)
Leitprojekt 1 Trabrennbahn
Haushaltsjahr
2015
2016
2017
2018
3
Sachaufwand
(80.000 ) 107.000 120.000 100.000
Personalaufwand
0
0
0
Gesamtaufwand
(80.0004) 107.000 120.000 100.000
Ertrag
4.3
0
0
2019 Gesamt
0 327.000
0
0
0 327.000
0 146.880 165.600 312.480
Leitprojekt 2 “städtebauliche Integration Blitzkuhlenstraße“
Die stark mit Verkehren belastete Blitzkuhlenstraße zerschneidet die Mitte und wichtige NordSüd-Verbindungen in Hillerheide. Die damit verbundenen Immissionsbelastungen tragen in erheblichem Maße zu einer Verringerung der Wohn - und Lebensqualität vor Ort bei.
Zu bemängeln sind neben der insgesamt hohen Belastung eine fehlende Geschwindigkeitsreduzierung und sichere Radverkehrsführung im Siedlungsbereich, ein insgesamt großzügig dimensionierter Ausbau zugunsten des Kfz-Verkehrs, der zu Lasten des Fuß- und Radverkehrs
geht; auch die Aufenthaltsqualitäten im öffentlichen Raum sind mangelhaft. Von Seiten der Bewohnerschaft werden die Querungsmöglichkeiten an den Überwegen mit Fußgängerampeln
kritisiert, da die Intervalle (Räumungszeiten) für Fußgänger zu knapp bemessen und die Ampeln nicht sieben Tage die Woche in Betrieb sind. Die negativen Auswirkungen sind besonders
3
4
Dieser Betrag ist in der Summe von 327.000 nicht enthalten, weil er in 2015 nicht mehr abgebildet werden kann
Dito.
10
folgenschwer, da die Blitzkuhlenstraße den zentralen Siedlungsbereich und die Stadtteilmitte
zerschneidet und dadurch zahlreiche Funktionen und Wege trennt. So befinden sich nördlich
der Straße unter anderem die Realschule, die Sparkasse, die neue Bezirkssportanlage und ein
neuer Spielplatz, während südlich der Blitzkuhlenstraße der Getrudisplatz mit mehreren sozialen Einrichtungen (u. a. Kirche, Kindertagesstätte, Kinder- und Jugendtreff), die Heidestraße mit
einem Restbesatz an Einzelhandelsnutzungen und das zukünftige Entwicklungsgebiet der
ehemaligen Trabrennbahn liegen.
Durch die erhebliche Trennwirkung der Blitzkuhlenstraße wird somit das Stadtteilleben stark
belastet und die Verkehrssicherheit gefährdet; dies insbesondere auf den Schul- und Spielwegen, aber auch für die steigende Zahl älterer Menschen. Die Verringerung der Trennwirkung
und Belastungen der Blitzkuhlenstraße sowie eine Stärkung der Qualitäten für Fußgänger und
Radfahrer werden daher als zentral angesehen, um die Lebensqualität im Stadtteil zu erhöhen
und Leerständen entgegenzuwirken.
Die städtebauliche Integration der Blitzkuhlenstraße ist ein wichtiger Teilbaustein zur Revitalisierung einer Stadtteilmitte und für die zukünftige Entwicklung sowie Integration des Geländes
der Trabrennbahn in den Stadtteil. Darüber hinaus soll eine bessere bauliche Einbindung der
Blitzkuhlenstraße zur Aufwertung des Stadtbildes beitragen und eine eigene Ablesbarkeit des
Stadtteils Hillerheide unterstützen. In die Planungen sind neben der Blitzkuhlenstraße auch Teile der abgehenden Erschließungsstraßen und eine im Zentrum parallel verlaufende Fußwegeverbindung („Schwarzer Weg“) einzubeziehen.
Ziele:

Erhöhung der Lebensqualität im Stadtteil und Aufwertung der Stadtteilmitte durch eine
spürbare Reduzierung der Trennungsfunktion und Verkehrsbelastung sowie die Erhöhung
von Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität

Bessere Verknüpfung des nördlichen und südlichen Stadtteils mit den jeweiligen zentralen
Einrichtungen (Schulen, Sportplätze, Nahversorgung usw.) und der zukünftigen Entwicklungsfläche Trabrennbahn durch eine Optimierung der Querbarkeit an wichtigen Punkten

Verkehrsraum mit hoher Durchlässigkeit und Attraktivität für den Fuß- und Radverkehr

Vermeidung von weiteren Leerständen und Reduzierung vorhandener Leerstände in der
Stadtteilmitte durch die Aufwertung des Standortes

Erhöhung der Stadtbildqualität in Bereichen mit hoher Außenwirkung für den Standort und
damit Hillerheide erlebbar machen!
Maßnahmen:
Im Bereich des Siedlungskerns soll eine gestalterische und funktionale Aufwertung des Straßenraums erfolgen, um die Stadtteilbereiche stärker zu verknüpfen, die Durchlässigkeit für
Fußgänger und Radfahrer zu verbessern, Emissionsbelastungen zu reduzieren, die Gestaltungsqualitäten zu erhöhen und somit den Wohn- und Geschäftsstandort insgesamt zu stärken.
Neben der Blitzkuhlenstraße sind hierbei auch Teile der angrenzenden Straßen, insbes. Heidestraße, Ovelgönnestraße einzubeziehen. Dazu ist eine Rahmenplanung in Varianten zur gestalterischen und funktionalen Aufwertung in Auftrag zu geben. Grundlage für diese Planung ist
eine Verkehrsstromerhebung und Verkehrsmodellierung, sowie das für das Leitprojekt
„Gertrudisplatz“ zu erstellende Nahversorgungsgutachten unter Einbeziehung der anderen in
Frage kommenden Flächen und Standorte im Stadtteil.
Kosten (geschätzt):
Rahmenplanung in Varianten zur gestalterischen
und funktionalen Aufwertung
40.000 €
11
Leitprojekt 2 Blitzkuhlenstraße
Haushaltsjahr
2015
Sachaufwand
0
Personalaufwand
0
Gesamtaufwand
0
Ertrag
0
2016
40.000
0
40.000
2017
0
0
0
2018
0
0
0
0
0
32.000
2019 Gesamt
0 40.000
0
0
0 40.000
0
32.000
Leitprojekt 3 „attraktive Mitte Gertrudisplatz“
4.4
Der Stadtteil Hillerheide besitzt eine klar ausgebildete Stadtteilmitte. Sowohl historisch wie auch
von der zentralen Lage und Einbindung erfüllt der Gertrudisplatz die Funktion eines Mittelpunktes mit hohem Wiedererkennungswert. Die klare städtebauliche Form mit einer Platzabfolge, die
auf die St. Gertrudiskirche ausgerichtet ist bildet eine prägende Dominante. Das weitere Umfeld
des Platzes wird durch zahlreiche soziale und kirchliche Einrichtungen geprägt die Anknüpfungspunkte für eine Stadtteilmitte liefern. Als Stadtteilmitte mit der tangierenden Heidestraße
ist der Gertrudisplatz als potenzielles Nahversorgungszentrum vorgesehen. Diese Funktion wird
derzeit aufgrund fehlender Angebote nur eingeschränkt erfüllt.
Die historische Platzrandbebauung ist bis heute erhalten, wurde aber im Laufe der Jahrzehnte
durch zahlreiche Modernisierungsmaßnahmen an den Fassaden so stark verändert, dass der
bauliche und insbesondere der gestalterische Zusammenhang nur noch teilweise erkennbar ist.
Die ursprünglichen Gestaltqualitäten sind in weiten Teilen verloren gegangen.
Der Gertrudisplatz selbst wird überwiegend als Stellplatzfläche der Anlieger genutzt. Neben
einer Bepflanzung mit einer kaum gestaltenden Wirkung wird der Platz durch eine durchgängige
Pflasterung, Altglascontainer und abgestellte Fahrzeuge geprägt. Spiel und Aufenthaltsbereiche
sind nicht vorhanden.
Ziele:






Der Gertrudisplatz mit den angrenzenden Nutzungen soll als Treffpunkt die wichtige Funktion einer Mitte des Stadtteiles übernehmen.
Ort der Identität für den Stadtteil werden
Scharnier zwischen dem alten Stadtteil und neuen Nutzungen auf dem ehem. Trabrennbahngelände werden.
Größter und lebendigster städtebaulich integrierter Platz des Stadtteils
Mittelpunkt einer Raumabfolge als Ost – West Verbindung
Gestaltung eines multifunktionalen Freiraumes mit hoher Aufenthaltsqualität. Einbeziehung
der Kirchengrundstücke als Scharnier zur ehem. Trabrennbahnfläche
Maßnahmen:
Zur Zielerreichung ist ein umsetzungsorientiertes Nutzungs- und Gestaltkonzept für den
Gertrudisplatz unter Einbeziehung angrenzender Flächen zu erarbeiten. Das Nutzungs- und
Gestaltkonzept soll im Rahmen eines interdisziplinär, dialogischen Werkstattverfahren als parallele Mehrfachbeauftragung gem. HOAI unter Einbeziehung der Öffentlichkeit erarbeitet werden.
Die organisatorische Begleitung der Werkstatt erfordert Maßnahmen in der Vorbereitung,
Durchführung und Nachbereitung des Verfahrens. Dies soll ebenfalls entsprechend der HOAI
vergeben werden.
Des Weiteren ist die Erstellung eines Gutachtens zur Sicherung der Nahversorgung im Stadtteil, zur Verfahrensbegleitung Werkstattverfahren zu vergeben. Das Ergebnis dieses Gutachtens ist auch Grundlage für die Erarbeitung des Nutzungs- und Gestaltkonzeptes.
Das Werkstattverfahren soll im II. Quartal abgeschlossen werden, um die Kosten für die weiterführenden Planungen (Ausbauplanungen) und die Umsetzung der Maßnahmen in den im III.
Quartal 2016 oder später zu stellenden Förderantrag einfließen lassen zu können.
12
Kosten (geschätzt):
Organisatorische Begleitung (Werkstattmanagement)
Werkstattverfahren
Nahversorgungsgutachten
Leitprojekt 3 Gertrudisplatz
Haushaltsjahr
Sachaufwand
Personalaufwand
Gesamtaufwand
Ertrag
4.5
10.000 €
50.000 €
15.000 €
2015
0
0
0
2016
75.000
0
75.000
2017
0
0
0
2018
0
0
0
0
0
0
60.000
2019 Gesamt
0
75.000
0
0
0
75.000
0
60.000
Leitprojekt 4 „Stadtteilleben – Vorhandenes vernetzen und ergänzen“
Im Stadtteil Hillerheide gibt es noch ein Vereinsleben und sozialen Zusammenhalt innerhalb
unterschiedlicher Teilgruppen. Beklagt wird allerdings eine beginnende Auflösung und Fragmentierung dieses Zusammenhalts. Teile des Stadtteils sind zudem durch eine alternde Bevölkerung und einen anstehenden Generationenwechsel geprägt. Daraus entstehen Herausforderungen der Unterstützung der alternden Bewohnerschaft, der Gestaltung des Generationenwechsels und der erfolgreichen Integration der Neubürger, wobei eine umfangreiche Einbindung der Bewohnerschaft aus den Neubaugebieten in das Stadtteilleben bisher nicht gelang.
Es mangelt zudem an einem ausgeprägten Stadtteilleben, trotz vorhandener Einrichtungen beispielsweise der katholischen Kirche. Hierzu bei trägt das Fehlen einer funktionierenden Stadtteilmitte mit einem ausdifferenzierten Angebot und ein kaum vorhandenes Angebot an lokaler
Gastronomie, welches zumindest für Teilgruppen der Bewohnerschaft Treffpunkte bietet.
Für die langfristige Stabilisierung des Stadtteils sind tragfähige soziale Netzwerke und gute
Nachbarschaften ein zentraler Erfolgsfaktor. Neben den vorrangig baulichen Maßnahmen der
weiteren Leitprojekte gilt es daher auch die vorhandenen zivilgesellschaftlichen Akteure im
Stadtteil zu stärken, die neue Bewohnerschaft gut zu integrieren, zur Selbstorganisation zu motivieren und ein möglichst aktives Stadtteilleben zu sichern. Bei den anstehenden Veränderungsprozessen, insbesondere der Entwicklung der Trabrennbahn, ist die Bewohnerschaft des
Stadtteils zudem in geeigneter Weise einzubinden.
Ziele:
Zur Zielerreichung ist ein Stadtteilmanagement erforderlich. Ein aktives Stadtteilmanagement
durch eine/n Stadtteilkoordinator/in oder Stadtteilmanager/in hat zum einen die Aufgabe, bestehende Soziale Netzwerke zu unterstützen, aber auch neue Netzwerke zu initiieren und zu verstetigen, zum anderen Beteiligungsprozesse, bei allen Leitprojekten sicherzustellen.
Das Leitprojekt „Stadtteilleben“ ist daher einerseits ein eigenständiges Projekt, andererseits
aber ein notwendiger Ansatz eine intensive Bürgerbeteiligung bei allen Leitprojekten sicherzustellen die über die bisherigen Formen der Bürgerbeteiligung hinausgehen. Eine breite Einbeziehung aller Bürger, auch von Kindern und Jugendlichen, in allen Phasen der verschiedenen
Leitprojekte, ist eine notwendige Voraussetzung zur Identifikation der Bevölkerung mit dem „Integrierten Handlungskonzept“ und seinen Ergebnissen.
Maßnahmen:
Zur Umsetzung der o.g. Maßnahmen ist die Einrichtung und Besetzung eines Stadteilbüros
notwendig. Das Stadtteilbüro sollte zentral im Stadtteil Hillerheide angesiedelt sein und ist organisatorisch an den Fachbereich anzubinden, der die Gesamtverantwortung für die Umset-
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zung des „Integrierten Stadtteilentwicklungskonzepts Hillerheide“ trägt und noch zu bestimmen
ist.
Leitprojekt 4 Stadtteilleben
Haushaltsjahr
Sachaufwand
Personalaufwand
Gesamtaufwand
Ertrag
2015
0
0
0
2016
0
0
0
2017
0
0
0
2018
0
0
0
0
0
0
0
2019 Gesamt
0
0
0
0
0
0
0
0
Leitprojekt 5 „Energetische Quartierssanierung“
4.6
Die Stadt Recklinghausen verfolgt das Ziel, durch die Reduzierung des Energieverbrauchs,
durch den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien und der Erhöhung der Energieeffizienz,
die Treibhausgasemissionen im Stadtgebiet deutlich zu reduzieren. Grundlage und Handlungsrahmen der kommunalen Klimaschutzziele und -maßnahmen bildet das Integrierte Klimaschutzkonzept. Mit dem Ratsbeschluss vom 4. März 2013 hat sich die Stadt Recklinghausen nicht nur
eigene Klimaschutzziele gegeben:

Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 30 % bis 2025 (gegenüber dem Bezugsjahr 2010) und die Entwicklung zur klimaneutralen Verwaltung,
sondern sich auch zur sukzessiven Umsetzung des 85 Maßnahmen umfassenden Klimaschutzfahrplans verpflichtet. Im Handlungsfeld „Schnittstellen zur Stadtentwicklung“ wird als Maßnahme Nr. 5.2 auch die Teilnahme an der KfW-Zuschussmaßnahme „Energetische Stadtsanierung“
für ein älteres Wohnquartier genannt.
Die Aufstellung des ISEK Hillerheide bildet im Zusammenhang mit dem im Dezember 2013 abgeschlossenen „Integrierten Wärmenutzungskonzept“ sehr gute Voraussetzungen für die zeitnahe Einbeziehung quartiersbezogener Konzepte und Maßnahmen der energetischen Sanierung in die Entwicklung des Stadtteils Hillerheide. Mit diesem Programm werden zum Einen die
Erstellung integrierter Sanierungskonzepte auf Quartiersebene und zum anderen die Kosten für
ein Sanierungsmanagement („Kümmerer“) gefördert, das die Planung sowie die Realisierung
der in den Konzepten vorgesehenen Maßnahmen begleitet und koordiniert.
Nach den Ausführungen des ISEK liegen die Herausforderungen für die städtebauliche Entwicklung der Hillerheide nicht nur in der Reduzierung der Verkehrsbelastungen zur Erhöhung
der Umweltqualitäten im Stadtteil, in der mangelnden Zugänglichkeit von wohnortnahen attraktiven Freiräumen sondern auch in einem zum Teil sehr alten Wohnungsbestand mit aufgestauten
Sanierungs- und Modernisierungserfordernissen. Aufgrund dieser zu großen Teilen älteren
Bausubstanz und der vorhandenen Sanierungsrückstände werden Maßnahmen der energetischen Stadtsanierung im ISEK als „vielversprechend“ eingestuft.
Insgesamt sind im Stadtteil Hillerheide 877 Haushalte und 96 Nichtwohngebäude nicht an die
leitungsgebundene Wärmeversorgung angeschlossen. 192 Privathaushalte und zehn Nichtwohngebäude werden mit Strom beheizt. Oft können schon mit geringen Investitionen - zum
Beispiel in die Heiztechnik - die Energieeffizienz verbessert, der CO2-Ausstoß verringert und
Energiekosten gesenkt werden. Hierfür ist allerdings gezielte Aufklärungs- und Informationsarbeit notwendig. Aufgrund der Eigentümerstruktur in der Hillerheide bietet die energetische
Stadtsanierung auf Basis eines integrierten Quartierskonzepts und unter Einsatz eines/r Sanierungsmanagers/in vor Ort – z.B. in einem Team mit dem Stadtteilmanagement in einem Stadtteilbüro - eine mögliche Strategie, die Sanierungsquote zu verbessern. Die Maßnahme der
energetischen Quartierssanierung kann im Zuge der Umsetzung des ISEK als Leitprojekt ei-
14
genständig durchgeführt werden. Vor dem Hintergrund, dass die Stadt Recklinghausen durch
einen Letter of Intent ihr Interesse und ihre Bereitschaft erklärt hat, am Projekt „InnovationCities
in der Regio.Ruhr“, Übertragung von InnovationCity auf die Ruhrgebietsstädte teilzunehmen,
ließe sich die energetische Quartierssanierung jedoch auch als Baustein in ein Gesamtkonzept
der klimagerechten Quartiersentwicklung i.R. der Übertragung von Innovation City integrieren.
Hierzu wird auf die DS. Nr. 0019/2015 verwiesen.
Ziele:
Die Energetische Quartierssanierung ist nicht nur eine Klimaschutzmaßnahme mit signifikantem
CO2-Einsparpotenzial, sondern bietet auch die Chance, die energetische und städtebauliche
Qualität im Gebäudebestand zu verbessern und für Recklinghausen ein erstes Modellprojekt
zum klimagerechten Stadtumbau zu entwickeln.
Maßnahmen:
Zur Zielerreichung sind die Aufstellung eines integrierten Quartierskonzeptes und die Umsetzung durch ein Sanierungsmanagement erforderlich.
Inhaltlich umfasst ein Integriertes Quartierskonzept folgende Bausteine:
 Ausgangsanalyse: Wer sind die größten Energieverbraucher im Quartier? Wo liegen die Potenziale für Energieeinsparung und -effizienz? Wie soll die Gesamtenergiebilanz des Quartiers nach der Sanierung aussehen?
 konkrete Maßnahmen und deren Ausgestaltung
 Kosten, Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen
 Erfolgskontrolle
 Zeitplan, Prioritäten, Mobilisierung der Akteure
 Information und Beratung, Öffentlichkeitsarbeit.
Die Aufgaben eines/r Sanierungsmanagers/in sind:
 Konzeptumsetzung planen
 Akteure aktivieren und vernetzen
 Maßnahmen koordinieren und kontrollieren
 zentraler Ansprechpartner für Fragen zu Finanzierung, Förderung und Maßnahmenumsetzung.
Kosten: (geschätzt):
Energetisches Quartierskonzept
Kosten des Sanierungsmanagements
für den Förderzeitraum von 3 Jahren
Sanierungsmanagement / Maßnahmenbegleitung
(Geschäftsausgaben, Miete, Büroausstattung)
Leitprojekt 5 Quartierssanierung
Haushaltsjahr
2015
Sachaufwand
0
Personalaufwand
0
Gesamtaufwand
0
Ertrag
0
120.000 €
205.047 €
22.500 €
2016
124.625
16.503
141.128
2017
6.500
67.330
73.830
2018
6.500
68.676
75.176
2019 Gesamt
4.875
142.500
52.538
205.047
57.413
347.547
88.727
43.765
44.639
34.149
211.280
15
4.6.
Zusammenfassung der haushaltwirtschaftlichen Auswirkungen aller Leitprojekte im
Rahmen des ISEK Hillerheide
Haushaltsjahr
Sachaufwand
Personalaufwand
Gesamtaufwand
Ertrag
davon Personalertrag
2015
80.000
0
80.000
2016
346.625
16.503
363.128
2017
126.500
67.330
193.830
2018
106.500
68.676
175.176
0
0
88.727
10.727
43.765
43.765
283.519
44.639
2019 Gesamt
4.875
584.5005
52.538
205.047
57.413
789.547
199.749
34.149
Anlagen:
ISEK
Maßnahmen- und Kostenübersicht
5
In diesem Gesamtbetrag fehlt der Sachaufwand aus 2015, weil er nicht mehr abgebildet werden kann
615.760
133.280

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