Vaterschaftsanfechtung: Wie lange kann man die Vaterschaft eines

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Vaterschaftsanfechtung: Wie lange kann man die Vaterschaft eines
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Vaterschaftsanfechtung: Wie lange kann man die Vaterschaft eines Kindes
anfechten?
a. Gem. § 1600b Abs.1 S.1 BGB kann die Vaterschaft binnen 2 Jahren gerichtlich angefochten werden. Die Frist beginnt gem. §
1600b Abs.1 S.2 BGB zu laufen, wenn der Berechtigte von Umständen erfährt, die gegen seine Vaterschaft sprechen.
Die zeitliche Beschränkung der Anfechtung ist nach Feststellung des BVerfG auch verfassungsgemäß (vgl. hierzu BVerfG in
FamRZ 1191, 325).
b. Der Vater verliert durch die Anfechtung nicht das Umgangsrecht mit dem Kind!
c. Die Anfechtungsfrist beginnt, wenn der Mann Kenntnis von Tatsachen erlangt, aus denen sich die nicht ganz fernliegende
Möglichkeit einer Abstammung des Kindes von einem anderen Mann als ihm selbst ergibt.
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Kindesmutter die Abstammung in Frage stellt oder der Mann erfährt, daß die Kindesmutter
mit einem Dritten während der Empfängniszeit im Urlaub war oder bei Kenntnis von Mehrverkehr der Kindesmutter, es sei denn, er
erhält die Mitteilung, der andere Mann sei nach ärztlicher Feststellung zeugungsunfähig oder wenn die Möglichkeit ganz fern liegt,
daß der eheliche Verkehr zur Zeugung des Kindes geführt hat.
d. Die Frist für die Anfechtung beginnt auch dann zu laufen, wenn der Ehemann der Kindesmutter infolge Rechtsirrtums
angenommen hat, das Kind gelte auch ohne Anfechtung als nichtehelich, oder weil er auf die Angaben der Kindesmutter vertraut
hat, er sei nicht als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen worden.
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