Brig (Zenden, Bezirk) - Historisches Lexikon der Schweiz

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Brig (Zenden, Bezirk) - Historisches Lexikon der Schweiz
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26/08/2004 |
Brig (Zenden, Bezirk)
Zenden der Landschaft Wallis bis 1798, Distrikt (Zenden) des helvet. Kt. Wallis 1798-1802, Zenden der
Republik Wallis 1802-10, Kreis bzw. Kanton des franz. Dep. Simplon 1810-14, danach Zenden (1815-48) bzw.
Bezirk (seit 1848) des Kt. Wallis.
Die Ursprünge des Zenden B. sind ungewiss; er war wohl ein Gerichts- und Verwaltungskreis der hochma.
Grafschaft Wallis. Nicht auszuschliessen ist, dass er sich aus der urkundlich 1018 erstmals nachgewiesenen
Grosspfarrei Naters entwickelt hat, die bis ins 17. Jh. hinein einen grossen Teil des Zendengebiets umfasste.
Allerdings reichte der Zehntbezirk der Pfarrkirche Visp in das Gebiet des Zenden B. und die Grosspfarrei
Naters wiederum in den Zenden Visp hinein. Ks. Heinrich IV. schenkte 1079 den Hof Naters mit allen
Zubehörden dem Bf. von Sitten. Der Bischof organisierte Gericht und Verwaltung mit Viztumen und Meiern,
deren Ämter Erblehen wurden. Anfangs des 14. Jh. vereinigte er beide Ämter in der Hand eines von ihm
gewählten Kastlans mit Sitz auf der Burg auf der Flüe zu Naters. Die Zendenleute erlangten zunehmend
Einfluss auf die Wahl des Kastlans und zogen sie 1418 ganz an sich. Ab 1358 entstammten die Kastlane, mit
wenigen Ausnahmen, nichtadligen Geschlechtern. Der Zenden war eingeteilt in die 6 1/2 sog. Gumper
(compra) Naters, Rischinen, Mund, B., Brigerberg, Simplon und Zwischbergen (Halbgumper). Neben dem Bf.
von Sitten als Landesherr besassen im MA auch das Domkapitel Sitten, die Herren ab der Flue (de Saxo), von
Aosta, von Ornavasso, von Weingarten, die Rod(i)er, von Mund, von Mörel und andere Herren Grundbesitz im
Gebiet des Zenden.
Vom 14./15. Jh. an verlief der Ablösungsprozess von der Herrschaft parallel zur Gemeindebildung. Die
Hypothese einer umfassenden Urgemeinde Naters ist wenig plausibel. Wahrscheinlicher sind
Konzentrationsvorgänge um eine Vielzahl alter Hofsiedlungen. Den so entstandenen Siedlungs- und
Wirtschaftseinheiten folgten wohl im 13. Jh. die rechtl. Gemeinden mit eigenen Organen. Urkundlich in dieser
Form nachgewiesen sind 1252 (?) Glis, 1306 auf der Flüe und (nicht genau lokalisierbar) ab Dorf, 1307 Naters
und Simplon, 1320 Birgisch, 1321 Eggerberg, 1349 Ried (heute Gem. Ried-B.) und Termen, 1354 Gamsen, im
14. Jh. Alpjen und Gondo, 1427 Mund. 1552 waren auch die im Zenden Visp liegenden Täsch und Randa mit
dem Zenden B. verbunden.
Bis 1518 war Naters Zendenhauptort, dann B. Ein Siegel des Zenden ist 1341 erwähnt; das erste bekannte
Siegel datiert von 1368. Der Galgen stand an der Strasse Glis-Gamsen. Das Zendenschwert stammte von
1638. 1418, 1459, 1518 und 1545 wurden Ordnungen erlassen über Gerichtsorganisation, -verfahren und
Schuldbetreibung, 1507 betreffend Brotpreise und -gewichte, 1540 Satzungen über das Fluchen, die
Sonntagsheiligung und die Trunksucht, 1579 über das Zugrecht. Organe des Zenden waren die
Zendenversammlung und der jährlich gewählte Kastlan, welcher der Verwaltung und dem Zendengericht
vorstand. Ein Zendenrat behandelte, nach Instruktionen oder in Vorbereitung zur Zendenversammlung, die
laufenden Geschäfte. Militär. Kommandant war der in der Regel auf Lebenszeit gewählte Bannerherr und
Zendenhauptmann. Neben dem Zendengericht bestanden die Gerichte der Unterkastlaneien Simplon (1352)
und Zwischbergen (15. Jh.), die Freigerichte Wald (1407), Ganter (1437) und Finnen (1427) und die Kastlanei
des Domkapitels im Wickert bei Glis (ca. 1320). Bündnisse und Verträge schloss der Zenden B. selbständig
handelnd u.a. 1355 mit den Oberwalliser Gemeinden (Schutzvertrag), 1417 mit den drei Waldstätten (Burgund Landrecht), 1383 mit Domodossola und 1615 mit Spanien. Der heutige Bez. B. umfasst die Gemeinden
Birgisch, B.-Glis, Eggerberg, Mund, Naters, Ried-B., Simplon, Termen und Zwischbergen.
Literatur
– D. Imesch, «Der Zenden B. bis 1798», in BWG 7, 1930, 103-224
– L. Carlen, B., 1968
Autorin/Autor: Louis Carlen
URL: http://www.hls-dhs-dss.chD8400.php
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