Berichtsheft - Gemeinde Aschheim
Transcrição
Berichtsheft - Gemeinde Aschheim
GEMEINDE ASCHHEIM – Umweltsachgebiet, Ismaninger Straße 8, 85609 Aschheim Wertstoffhof Aschheim, Kopernikusstraße 10, 85609 Aschheim ANTRAG für die Erstellung einer EDV-Magnetkarte für die Abgabe kostenpflichtiger Wertstoffe I. Antragsteller: Name, Vorname bzw. Firma ______________________________________________________________________ 1. weitere im Haushalt lebende Person/en: Name, Vorname ______________________________________________________________________ 2. weitere im Haushalt lebende Person/en: Name, Vorname ______________________________________________________________________ Anschrift: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Telefonnummer: ______________________________________________________________________ Anzahl der Personen, die unter o.g. Anschrift zum Haushalt oder der Firma gehören Antragsteller ist II. Eigentümer ( ) EDV – Magnetkarte: Die Magnetkarte wird genutzt zur Abgabe von - Wertstoffen aus privatem Haushalt - Wertstoffen aus Gewerbebetrieb __________ Mieter ( ) ( ) ( ) Mit der Unterschrift erklärt der Antragsteller die Richtigkeit der o. g. Angaben und sein Einverständnis, dass seine persönlichen Daten lediglich zur Berechtigung der Abgabe von Abfällen am Wertstoffhof und zum Zwecke der Gebührenstaffelung gespeichert werden. _____________________ Datum, Unterschrift Hinweise: 1. Die Magnetkarte berechtigt Haushalte und in beschränktem Umfang auch Gewerbebetriebe der Gemeinde Aschheim (im Sinne von § 4 der Abfallsatzung der Gemeinde Aschheim) nunmehr kostenpflichtige Wertstoffe (Sperrmüll, Holz, Altmetall, Bauschutt) am Wertstoffhof in Aschheim, Kopernikusstraße 10, abzugeben. 2. Bitte geben Sie den ausgefüllten Antrag bei der Gemeinde Aschheim, Zimmer 116, 1. Stock Neubau ab. Öffnungszeiten: Montag - Freitag 7.45 – 12.00 Uhr und Montag 14:30 – 16:30 Uhr, Donnerstag 14.30 – 18.30 Uhr 3. Für die Erstellung der Magnetkarte wird eine Gebühr in Höhe von Euro 9,00 erhoben. Die Magnetkarte ist nur an Haushaltsmitglieder übertragbar. 4. Die Gebühr für die kostenpflichtigen Wertstoffe wird mittels des Gebührenautomaten am Wertstoffhof und Ihrer persönlichen EDV-Magnetkarte erhoben. 5. Durch die Gebührenerhebung am Wertstoffhof wird das Verursacherprinzip angewendet. Die Anlieferung von Wertstoffen durch Auswärtige soll zugleich vermieden werden. Magnetkarte erhalten: Kartennummer: ___________________ ______________________ Datum, Unterschrift bezahlt: ___________________