Rasche Hilfe für Familien in Notfällen

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Rasche Hilfe für Familien in Notfällen
Rasche Hilfe für Familien
in Notfällen
Hilfs- & Förderungsmöglichkeiten
für Bürgerinnen und Bürger
in persönlichen Notlagen
www.kaufbeuren.de
INHALT
Seite
Vorwort des Oberbürgermeisters
2
Beratungen
Soziale Beratungsstelle der Stadt Kaufbeuren
Familienbeauftragte der Stadt Kaufbeuren
Koordinierende Kinderschutzstelle der Stadt Kaufbeuren
Psychologische Beratungsstelle
Schuldner- und Insolvenzberatung
Mutter/ Vater–Kind–Kur des Caritasverbandes Kaufbeuren
Mutter/ Vater–Kind–Kur des Roten Kreuzes
Rehabilitationsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche
Katholische Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
Staatliche Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
Beratungsstelle für psychische Gesundheit
Frauenhaus Kaufbeuren-Ostallgäu
Notrufstelle für Opfer sexueller Gewalt
Frauentelefon Kaufbeuren-Ostallgäu
Seniorenbeauftragter der Stadt Kaufbeuren
Beratungsnetz Pflege
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Staatliche Sozialleistungen
Wohngeldstelle
Kindergeld
Kinderzuschlag
Kostenübernahme für Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Aufstockende Leistungen
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Einmalige Beihilfen
Unterhaltsvorschuss
Gebührenbefreiung/ Ermäßigung Tagesbetreuung
Bezuschussung des Mittagessens für Kinder u. Jugendliche
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Materielle Beihilfen
Kaufbeurer-Tafel, Gratislädle e.V.
Lebensmitteltüte für Notfälle
Second Hand for Kids
Kleiderkammer für Bürgerinnen und Bürger
Kleiderladen "Gebrauchtes gut und günstig" im Stadtteil Neugablonz
Rot-Kreuz-Laden "Gutes aus zweiter Hand"
Gebrauchtwarenmärkte
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Unterstützungsangebote
Schulbedarf für Kinder und Jugendliche
Förderung von Bildungs- u. Ausbildungsmaßnahmen sowie musischer
und sportlicher Talente aus dem KiMut-Hilfsfond der AWO
Fahrtkostenzuschuss für Kindergartenkinder
Zuschuss für eine Haushaltshilfe für kinderreiche Familien
Mittags- und Hausaufgabenbetreuung
Familienpatenschaft des Kinderschutzbundes
"wellcome" des Kinderschutzbundes
Generationenhaus Kaufbeuren e.V.
"Glühwürmchen" Notfallbetreuung für Kinder
Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind
Stiftung Kartei der Not
Unterstützung Mahlzeitendienst "Essen auf Räder" und Seniorentreffs
Besuchsdienst "Wir haben ZEIT für SIE"
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Ausbildung
Jahreskarte für Schülerinnen und Schüler
Fahrtkostenerstattung Schulweg
Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Kaufbeuren - BAföG
Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Kaufbeuren - AFBG
Bildungskredit
Zuschüsse für Ausbildungsvergütung
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Impressum
Herausgeber Netzwerk "Familien in persönlichen Notlagen"
Gesamtleitung Gleichstellungs- und Familienbeauftragte Elke Schad,
Abt. Familienstützpunkt & Gleichstellung, Stadt Kaufbeuren
Grafikdesign
Anja Seiferth, Marktoberdorf
Fotos
Anja Seiferth (Titel) / Alexander Bernhard, Kaufbeuren (S. 22)
Druck/ Auflage Mottel Druck GmbH, Kaufbeuren / 5000 Stück
Stand
2011 / Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr
1
Vorwort
des Oberbürgermeisters
Liebe Bürgerinnen und Bürger von Kaufbeuren,
wo und wie können Familien und Menschen in persönlichen
Notlagen Hilfe und Förderungsmöglichkeiten erhalten?
Es gibt Situationen, in denen Mitbürgerinnen und Mitbürger in
Not geraten und auf die Hilfe der Gemeinschaft angewiesen
sind. Dieser Wegweiser soll aufzeigen, auf welche Hilfsangebote
Menschen in Kaufbeuren bauen können. Das soziale Netz bietet
dabei auf vielfältigen Ebenen Unterstützung an. Das Spektrum
reicht von staatlichen oder kommunalen Sozialleistungen über
Hilfen von öffentlich geförderten Einrichtungen bis hin zu
bürgerlichem Engagement von Stiftungen und Fonds.
Wichtig ist, dass die Inanspruchnahme von Sozialleistungen,
seien es nun Versicherungsleistungen oder steuerfinanzierte
Hilfen, kein Grund ist, sich zu schämen.
In aller Regel handelt es sich vielmehr um einen gesetzlich
garantierten Rechtsanspruch, den Hilfesuchende haben.
Nachfolgend nun Tipps zur Orientierung.
Ihr Stefan Bosse
Oberbürgermeister der Stadt Kaufbeuren
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Beratungen
Hinweis: An allen aufgeführten Beratungsstellen ist
die Beratung vertraulich, kostenlos sowie unabhängig
von Nationalität und Religion. Auf Wunsch auch anonym.
Soziale Beratungsstelle
Wer:
Was:
Alle Bürgerinnen und Bürger
Beratung
• über gesetzliche Sozialleistungen
• bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten
• psychosozialen Problemen, Kriseninterventionen, Suchtproblematik,
psychischen Erkrankungen, Beziehungskonflikten, Eltern/ Kind Problemen
• Informationen über weitere mögliche Hilfen und Rechtsansprüche
• Hilfen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit
Wie:
Telefonisch und persönlich
Wann:
Montag
8.00 – 16.00 Uhr
Di. – Fr.
8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr
Wo:
Rathaus Neubau, Zwischengeschoss, Zimmer Nr. 18 N und Nr. 22 N
Kontakt: Stadt Kaufbeuren, Abteilung Arbeit und Soziales
Am Graben 3, 87600 Kaufbeuren
Telefon: 08 341/437-352 oder -353
Internet: www.kaufbeuren.de/Rathaus/Behördenwegweiser
Familienbeauftragte der Stadt Kaufbeuren
Wer:
Was:
Familien mit Wohnsitz in der Stadt Kaufbeuren
• Hilfe und Unterstützung für neuzugezogene Familien
• Familien zu schnellen unbürokratischen Informationen zu verhelfen
• Familienberatung und Familienbildungsangebote
• Angebote für Kinder und Familien wie z.B. Ferienpass (Juni – Oktober)
• Wegweiser für Familien "Familien- und Bildungskompass"
• Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
(z.B. Ferienkinderbetreuung für Kinder ab 3 Jahre in den Sommerferien)
Wie:
Telefonisch und persönlich
Wann:
Mo. – Fr.
9.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung
Wo:
Rathaus Altbau, Zimmer Nr. 10 A
Kontakt: Stadt Kaufbeuren, Abteilung Familiestützpunkt & Gleichstellung
Kaiser Max Straße 1, 87600 Kaufbeuren
Telefon: 08 341/437-171 oder -379
Email:
[email protected]
Internet: www.kaufbeuren.de
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Koordinierende Kinderschutzstelle
Wer:
Schwangere, Eltern und Alleinerziehende mit
Kindern von 0 – 3 Jahren
Was:
• Beratung und Unterstützung in belastenden Lebenssituationen (z.B.
Geldsorgen, Wohnungsnot, Krankheit, Probleme in der Partnerschaft,
Erziehungsfragen, Überlastung im Alltag etc.)
• Unbürokratische, frühe Hilfen für Familien in Notsituationen
Wie:
Telefonisch und persönlich
Wo:
im Rathaus Neubau, Zwischengeschoss , Zimmer Nr. 31 N
Wann:
Terminvereinbarung nach telefonischer Anmeldung
Kontakt: Cornelia Wagner
Am Graben 3
87600 Kaufbeuren
Telefon: 08 341/ 437-399
Email:
[email protected]
Internet: www.kaufbeuren.de
Psychologische Beratungsstelle
Wer:
Was:
Kinder, Jugendliche, Eltern, Familien
Beratung und Unterstützung für Eltern, Kinder und Jugendliche in
Fragen rund um die Themen:
• Familie, Trennung und Scheidung, Schule
• Entwicklung von Kindern
• Entwicklungsdiagnostik bei Bedarf
• Schulreifeuntersuchung in der Kleingruppe
• Beratung für Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern
• Online Beratung für Eltern und Jugendliche unter www.beratung-caritas.de
Wie:
Telefonisch und persönlich
Wann:
Anmeldung in Kaufbeuren, Telefon 08 341/ 90 240
Offene Sprechstunde ohne Anmeldung
Dienstag
15.00 – 16.00 Uhr
Wo:
Baumgarten 18, 87600 Kaufbeuren
Außenstelle: Bahnhofstr. 24, 86807 Buchloe
Kontakt: Erziehungsberatungsstelle KF
Baumgarten 18
87600 Kaufbeuren
Telefon: 08 341/ 90 240
Email:
[email protected]
Internet: www.ejv-kaufbeuren.de
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Schuldner- und Insolvenzberatung
Wer:
Schuldner– und Insolvenzberatung
für Bürgerinnen und Bürger aus der Stadt Kaufbeuren
Was:
Kostenlose Hilfe für Menschen in Überschuldungssituationen,
ganzheitliche Hilfe, um die Gefahr einer erneuten Überschuldung zu vermeiden
Wann:
Telefonische Terminvereinbarung für ein Beratungsgespräch
Wo:
Caritasverband Kaufbeuren e.V.
Hirschzeller Str. 8, 87600 Kaufbeuren
Kontakt: Caritasverband Kaufbeuren e.V.
Hirschzeller Str. 8
87600 Kaufbeuren
Telefon: 08 341/ 909 240
Email:
[email protected]
Internet: www.caritas-kaufbeuren.de
Mutter/ Vater-Kind-Kur
des Caritasverbandes Kaufbeuren
Wer:
Was:
Wie:
Wo:
Wann:
Familien aus der Stadt Kaufbeuren
Anträge für Mutter/ Vater-Kind-Kuren
Telefonisch und persönlich
Caritasverband Kaufbeuren
Mo. – Do. 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Freitag
8.00 Uhr – 12.00 Uhr
Kontakt: Caritasverband Kaufbeuren e.V.
Hirschzellerstr. 8
87600 Kaufbeuren
Telefon: 08 341/ 90 924-0 oder -21
Internet: www.caritas-kaufbeuren.de
Mutter/ Vater-Kind-Kur
des Roten Kreuzes
Wer:
Was:
Wie:
Wo:
Wann:
Familien aus der Stadt Kaufbeuren
Anträge für Mutter/ Vater-Kind-Kuren
Telefonisch und persönlich
BRK-Dienststelle Kaufbeuren, Elke Wiedemann
Mo., Di., Mi., Fr. 9.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag
13.00 – 16.00 Uhr
Kontakt: Bayerisches Rotes Kreuz – Dienststelle Kaufbeuren
Porschestraße 31
87600 Kaufbeuren
Telefon: 08 341/96 610-19
Email:
[email protected]
Internet: www.brk-ostallgaeu.de
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Rehabilitationsmaßnahmen
für Kinder und Jugendliche
Wer:
Was:
Familien aus der Stadt Kaufbeuren und dem Landkreis
Vermittlung von Rehabilitation (Kuren) für Kinder und Jugendliche auch
mit Begleitperson.
Wie:
Telefonisch und persönlich
Wo:
Erziehungs– und Jugendhilfeverbund Kaufbeuren
Wann:
Mo. – Do. 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
Kontakt: Erziehungs- und Jugendhilfeverbund Kaufbeuren
Baumgarten 24
87600 Kaufbeuren
Telefon: 08 341/9 023-0
Email:
[email protected]
Internet: www.ejv-kaufbeuren.de
Katholische Beratungsstelle
für Schwangerschaftsfragen
Wer:
Was:
Frauen, Männer und Paare
• Beratung in allen Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt
• Hilfe in Not- und Konfliktsituationen während der Schwangerschaft und nach
der Geburt des Kindes
• Begleitung von Alleinerziehenden und Familien bis zum 3. Lebensjahr des
Kindes
• Information über rechtliche Ansprüche von Schwangeren und Familien
• Vermittlung von finanziellen Hilfen
• Beratung in Fragen der Sexualität und Familienplanung
• Psychosoziale Beratung im Zusammenhang mit vorgeburtlichen
Untersuchungen
• Elternkurs „Auf den Anfang kommt es an“
• Entwicklungspsychologische Beratung
Wie:
Telefonisch und persönlich
Wo:
Crescentiaplatz 11, 87600 Kaufbeuren
Wann:
Jeden Montag nur mit Termin in Kaufbeuren
Terminvereinbarung für Kaufbeuren über Landsberg
Telefon 08191 478511
Kontakt: Katholische Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
Vorderer Anger 276
86899 Landsberg am Lech
Telefon: 08 191/478 511
Email:
[email protected]
Internet: www.skf-augsburg.de
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Staatlich anerkannte Beratungsstelle
für Schwangerschaftsfragen
Wer:
Was:
Wie:
Wo:
Wann:
Frauen, die eine Schwangerschaft planen oder ein Kind erwarten sowie
deren Partner, junge Familien, Schulklassen, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer,
Erzieherinnen und Erzieher, interessierte Gruppen
• Allgemeine Schwangerenberatung
• Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 StGB
• Begleitung während der Schwangerschaft und nach der Geburt
• Betreuung nach einem Schwangerschaftsabbruch
• Beratung bei Schwangerschafts- und Familienfragen vor und
nach der Geburt
• Vermittlung von Leistungen der Landesstiftung
„Hilfe für Mutter und Kind“
• Beratung zu den Themen Schwangerschaft, Sexualität, Familienplanung
und Empfängnisverhütung
• Sexualpädagogik: Veranstaltungen zu den Themen Sexualität, Liebe und
Freundschaft für Schulklassen, Eltern, Lehrerinnen, Lehrer, Erzieherinnen,
Erzieher und interessierte Gruppen
Telefonisch und persönlich
Beratungsstelle in Marktoberdorf oder Außensprechtag in Kaufbeuren
Marktoberdorf:
Mo., Mi. u. Fr. 7.30 – 12.30 Uhr
Dienstag
7.30 – 16.00 Uhr
Donnerstag
7.30 – 17.30 Uhr
Außensprechtag Kaufbeuren
(nur nach telefonischer Vereinbarung):
Montag
14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag 15.30 – 17.30 Uhr
Kontakt: Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
Landratsamt Ostallgäu / Gesundheitsamt
Marktplatz 13
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08 342/ 911-623
Email:
[email protected]
Internet: www.ostallgaeu.de
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Beratungsstelle für psychische Gesundheit
Wer:
Erwachsene mit psychischen Problemen,
Erwachsene mit psychiatrischen Erkrankungen (keine primären
Suchterkrankungen)
Was:
Wir bieten: langfristige Begleitung, Hilfe in Krisen, Einzel-, Paar- und
Familiengespräche, Begleitung zu Ämtern, Ärzten, Einrichtungen, Freizeitund therapeutisch orientierte Gruppen, Selbsthilfegruppen
Wie:
Telefonisch und persönlich kann jeder die Dienste in Anspruch nehmen.
Wo:
Kaiser-Max-Straße 4
87600 Kaufbeuren
Wann:
Öffnungszeiten: Mo. – Fr.
8.30 – 17.00 Uhr
Telefonzeiten:
Mo., Di., Do. 8.30 – 17.00 Uhr
Mittwoch
8.30 – 14.00 Uhr
Freitag
8.30 – 10.00 Uhr
Kontakt: Beratungsstelle für psychische Gesundheit
Sozialpsychiatrischer Dienst des Diakonischen Werkes
Augsburg e. V.
Telefon: 08 341/810 50, Fax: 08 341/7 653
Email:
[email protected]
Internet: www.diakonie-augsburg.de
Frauenhaus Kaufbeuren-Ostallgäu
Wer:
Was:
Frauen und Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind
Schutz und Hilfe
• bei körperlicher / seelischer Misshandlung oder Bedrohung
• solange es ihre individuelle Situation erfordert
• durch vorübergehende Wohnmöglichkeit in eigenverantwortlichem
Zusammenleben mit anderen Frauen
• durch Beratungsgespräche mit den hauptamtlichen pädagogischen
Mitarbeiterinnen
• durch Unterstützung im Umgang mit Behörden / Ämtern, bei Wohnungsund Arbeitssuche
• durch Hilfe zur Selbsthilfe bei der Entwicklung eigener neuer
Lebensperspektiven
• ambulante Beratung in gewaltbelasteten Lebenssituationen
Wie:
Telefonisch und persönlich
Wann:
Rund um die Uhr
Kontakt: Frauenhaus Kaufbeuren
Postfach 1240
87600 Kaufbeuren
Telefon: 08 341/16616
Email:
[email protected]
Internet: www.skf-augsburg.de
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Notruf- und Beratungsstelle für Opfer
sexueller Gewalt Kaufbeuren-Ostallgäu
Wer:
Wir beraten und begleiten Kinder, Jugendliche und
Frauen, die von sexueller Gewalt betroffen sind.
Wir beraten auch Eltern von Opfern, sowie Schulen und Fachkräfte.
Was:
Wir bieten:
• Telefonberatung, rechtliche Informationen
• Persönliche Beratung und Beratung in Krisen
• Begleitung zur medizinischen Untersuchung, zur Anzeigenerstattung und
Gerichtsverhandlung
• Beratung von Bezugspersonen zur Unterstützung der Opfer
• Fachberatung für den professionellen Umgang mit betroffenen Kindern und
Jugendlichen
Wie:
Telefonisch und persönlich
Wann:
24 Stunden Rufbereitschaft
Wo:
Crescentiaplatz 11, 87600 Kaufbeuren
Kontakt: Notrufstelle für Opfer sexueller Gewalt
Crescentiaplatz 11
87600 Kaufbeuren
Telefon: 08 341/ 9 080 313
Email:
[email protected]
Internet: www.skf-augsburg.de/frnotruf.htm
Frauentelefon Kaufbeuren-Ostallgäu
Wer:
Was:
Wie:
Wo:
Wann:
Kontakt:
Telefon:
Frauen und Mädchen in Not
aus der Stadt Kaufbeuren und dem Landkreis Ostallgäu
Telefonische Beratung:
• Wir hören Ihnen zu
• Wir stehen auf Ihrer Seite
• Wir vermitteln Hilfe
Anonym und vertraulich
Telefonisch
Mo. – Fr. 9.00 – 12.00 Uhr
Mo. – Do. 19.00 – 21.00 Uhr
Frauentelefon Kaufbeuren-Ostallgäu
08 341/ 101010
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Seniorenbeauftragter der Stadt Kaufbeuren
Wer:
Senioren und Angehörige von Senioren mit Wohnsitz in der
Stadt Kaufbeuren
Was:
• Beratung zu:
• Heim und Pflegeplätzen
• Hilfen bei Pflegebedürftigkeit
• ambulanter Versorgung
• Wohnen im Alter
• Angeboten von Einrichtungen und Vereinen
• Veranstaltungen für Senioren
• Broschüren und Wegweiser
Wie:
Telefonisch und persönlich
Wann:
Mo. – Fr.
8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr sowie nach Vereinbarung
Wo:
Seniorenbüro der Stadt Kaufbeuren, Zimmer-Nr. 214 N
Am Graben 3
87600 Kaufbeuren
Telefon: 08 341/437 629
Email:
[email protected]
Internet: www.kaufbeuren.de
Beratungsnetz Pflege
Wer:
Wie:
Wann:
Senioren und Angehörige von Senioren mit Wohnsitz in der Stadt Kaufbeuren
Telefonisch und persönlich
zu den jeweiligen Öffnungszeiten der Partner des Beratungsnetz Pflege
Schwerpunkt Wohnberatung Soziales: Seniorenbüro der Stadt Kaufbeuren
Johannes Keppeler
Am Graben 3, Zimmer-Nr. 214 N, 87600 Kaufbeuren
Telefon: 08 341/437 629
Email:
[email protected]
Internet: www.kaufbeuren.de
Wo (1):
Wo (2):
Telefon:
Email:
Wo (3):
Telefon:
Email:
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Schwerpunkt Angehörigenberatung: Blaue Blume Schwaben
Renate Nißle
Prinzregentenstraße 9, 87600 Kaufbeuren
08 341/ 966 124-0
[email protected]
Schwerpunkt Pflegeversicherung:
AOK-Pflegeberatung
Angelika Ulrich
Josef-Landes-Straße 35, 87600 Kaufbeuren
08 341/ 431- 264
[email protected]
Staatliche Sozialleistungen
Jede Bürgerin und jeder Bürger wird individuell von
den zuständigen Behörden beraten und mögliche
Ansprüche auf Sozialleistungen werden berechnet.
Wohngeldstelle
Wer:
Was:
Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kaufbeuren
Beantragung von Wohngeld
Wohngeld wird die Unterstützung des Staates für Personen genannt, die auf
Grund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete oder zu den
Kosten selbst genutzten Wohneigentums (Lastenzuschuss) erhalten können.
Nicht antragsberechtigt sind alleinstehende Erstauszubildende, sowie
Wehrpflichtige bzw. Zivildienstleistende und allein stehende BAföG- Empfänger.
Wohngeld wird ab dem 1. des Monats der Antragstellung zur wirtschaftlichen
Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als „Mietzuschuss“
für Mieter von Wohnraum und als „Lastenzuschuss“ für Eigentümer eines
Eigenheims oder einer Eigentumswohnung geleistet.
Die Höhe des Wohngelds errechnet sich aus folgenden Größen:
• Anzahl der Haushaltsmitglieder, die zum Haushalt rechnen
• Höhe des Gesamteinkommens der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
• Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung (die Höchstbeträge
gem. § 12 Abs. 1 Wohngeldgesetz übersteigenden Mieten bzw. Belastungen
werden nicht berücksichtigt)
Die Wohngeldstelle prüft, ob die Angaben zum Vermögen glaubhaft sind.
Wie:
Die Anträge erhalten Sie bei der Abteilung Arbeit und Soziales oder im
Bürgerbüro.
Notwendige Unterlagen: Einkommensnachweise, Mietvertrag bzw. letzte
Mietänderungserklärung, Bankbescheinigung über alle Bankkonten.
Wo:
Rathaus, Am Graben 3, 87600 Kaufbeuren
Wann:
Montag
8.00 – 16.00 Uhr
Di. – Fr.
8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr
Kontakt: Stadt Kaufbeuren
Am Graben 3
87600 Kaufbeuren
Zimmer Nr. 25 N, Abteilung Arbeit und Soziales
Telefon: 08 341/437-361, -342, -355 oder -363
Internet: www.kaufbeuren.de
Unter www.kaufbeuren.de ist unter der Rubrik Onlineanwendungen eine
Wohngeldberechnung möglich.
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Kindergeld
Wer:
Was:
Wie:
Wo:
Familien mit Kindern
Antrag auf Kindergeld
Das Kindergeld wird bei der Familienkasse beantragt
Anträge auf Kindergeld können in der Familienkasse Kempten und den
Agenturen für Arbeit abgeholt oder im Internet heruntergeladen werden
Seit dem 1. Januar 2010 erhalten Familien monatlich für das erste und das
zweite Kind 184,- Euro Kindergeld, für das dritte Kind 190,- Euro und für das
vierte Kind und weitere Kinder jeweils 215,- Euro.
Wann:
Öffnungszeiten der Familienkasse Kempten
Mo., Di., Fr.
8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag
14.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen!
Kontakt: Familienkasse Kempten
Rottachstrasse 26
87439 Kempten
Telefon: 0180-1546337 (Festnetzpreis 3,9 ct/min, Mobilfunkpreise abweichend)
Fax: 0831/2056695
Email:
[email protected]
Internet: www.arbeitsagentur.de
Kinderzuschlag
Wer:
Was:
Wie:
Wo:
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Einkommensschwache Familien. Eltern haben Anspruch auf Kinderzuschlag für
ihre unverheirateten, unter 25 Jahre alten Kinder, die in ihrem Haushalt leben.
Antrag auf Kinderzuschlag
Familien mit Kindern müssen einen Antrag für Kinderzuschlag bei der
Familienkasse stellen. Antragsformulare können auch im Internet
heruntergeladen werden.
• Seit 01.10.2008 ist die Mindesteinkommensgrenze auf einheitliche Beträge
festgesetzt. Für Elternpaare gilt eine Mindesteinkommengrenze in Höhe von
900,- Euro, für Alleinerziehende in Höhe von 600,- Euro monatlich.
• Gleichzeitig darf das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen
(Bruttoeinkommen und –vermögen, gemindert um etwaige Abzugsbeträge)
die Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigen. Die Höchsteinkommensgrenze setzt sich – wie bisher – aus dem elterlichen Bedarf im Sinne der
Regelungen zum Arbeitslosengeld II und dem prozentualen Anteil an den
angemessenen Wohnkosten (Bemessungsgrenze) sowie dem Gesamtkinderzuschlag zusammen.
Der Sinn des Kinderzuschlages ist die Vermeidung von Hilfebedürftigkeit.
Der errechnete Kinderzuschlag muss zusammen mit anderen Einkommen
und Vermögen der Familie ausreichend sein, um den Bedarf der gesamten
Familie sicherzustellen, so dass kein zusätzlicher Bedarf an ALG II entsteht.
Familienkasse Kempten
Öffnungszeiten, Adresse und Kontakt siehe Kindergeld
Kostenübernahme für Teilnahme am sozialen
und kulturellen Leben
Wer:
Was:
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
Kindern und Jugendlichen soll ermöglicht werden, in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen teilzunehmen und insbesondere Kontakte zu Gleichaltrigen aufzubauen. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 10,- Euro pro Monat pro Kind.
Die Leistung kann nach Wunsch eingesetzt werden für:
• Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit
(z.B. Sportverein)
• Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht)
• die Teilnahme an Freizeiten (z.B. Pfadfinder)
Kosten für Sportgeräte, -bekleidung und Fahrtkosten können nicht übernommen
werden. Die Leistungen werden direkt an die Leistungsanbieter wie z.B. die
Sportvereine gezahlt.
Wie:
Anträge erhalten Sie im Rathaus/Abteilung Arbeit und Soziales, im Jobcenter,
in der Schule oder in Kindertageseinrichtungen.
Wo:
Abgabe des Antrages in der Stadt Kaufbeuren, Abteilung Arbeit und Soziales,
Rathaus, Zwischengeschoss
Wann:
Montag
8.00 – 16.00 Uhr
Di. – Fr.
8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr
Kontakt: Stadt Kaufbeuren, Abteilung Arbeit und Soziales, Am Graben 3, 87600 Kaufbeuren
Telefon: 08 341/437-616
Internet: www.kaufbeuren.de
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Wer:
Was:
Wie:
Wo:
Wann:
Kontakt:
Telefon:
Grundsicherung erhalten Sie, wenn
• Sie zwischen 15 Jahren und Renteneintrittsalter sind.
• Sie erwerbsfähig im Sinne des § 8 Absatz 1 SGB II sind: „Erwerbsfähig ist,
wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande
ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes
mindestens drei Stunden täglich erwerbsfähig zu sein.“
• Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften vollständig bestreiten können.
• Sie als Angehöriger mit einer erwerbsfähigen, leistungsberechtigten Person
in einer Gemeinschaft leben (Bedarfsgemeinschaft).
Antrag auf Grundsicherung
Nach einer Kurzberatung an der Infotheke erhalten Sie einen Termin bei der
Clearing-Stelle, die vorab die Hilfebedürftigkeit prüft. Anschließend erhalten
Sie die Termine bei Ihrem Sachbearbeiter und Arbeitsvermittler.
Jobcenter Kaufbeuren
Mo. – Fr.
8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 13.00 – 17.30 Uhr
Jobcenter Kaufbeuren, Alte Weberei 6, 87600 Kaufbeuren
08 341/ 96 679-0
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Aufstockende Leistungen
Wer:
Was:
Wie:
Wo:
Wann:
Kontakt:
Telefon:
Bürgerinnen und Bürger mit zu geringem Einkommen trotz Arbeit
Antrag auf Grundsicherung/Aufstockende Leistungen
Auch bei Arbeitslosengeld I Empfängern mit Familien können aufstockende
Leistungen beantragt werden.
Nach der Genehmigung ist der Einkommensnachweis monatlich beim Jobcenter
abzugeben, damit festgestellt werden kann, ob der Bedarf weiterhin besteht.
Nach einer Kurzberatung an der Infotheke erhalten Sie einen Termin bei der
Clearing-Stelle, die vorab die Hilfebedürftigkeit prüft. Anschließend erhalten
Sie die Termine bei Ihrem Sachbearbeiter und Arbeitsvermittler.
Jobcenter Kaufbeuren
Mo. – Fr.
8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 13.00 – 17.30 Uhr
Jobcenter Kaufbeuren
Alte Weberei 6
87600 Kaufbeuren
08341/96679-0
Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung
Wer:
Ältere (bei Jahrgang 1946 sind dies 65 Jahre) und
dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen
Was:
Antrag auf Grundsicherung
Wie:
Auf Antrag vorzulegen sind: Einkommensnachweise, Mietvertrag, Bankkontoauszüge der letzten 3 Monate, Bankbescheinigung über alle Bankkonten.
Wo:
Abteilung Arbeit und Soziales, Zwischengeschoss, Zi. Nr. 33 N, 34 N, 36 N
Wann:
Montag
8.00 – 16.00 Uhr
Di. – Fr.
8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr
Kontakt: Stadt Kaufbeuren
Abteilung Arbeit und Soziales
Am Graben 3
87600 Kaufbeuren
Telefon: 08 341/437-343, -398, -349
Internet: www.kaufbeuren.de
14
Einmalige Beihilfe
Wer:
Bürgerinnen und Bürger mit Anspruch auf Leistungen
nach SGB II und XII oder geringfügig höherem Einkommen.
Was:
Einmalige Beihilfe für
• Erstausstattung der Wohnung
• Schwangerschaft- und Babyausstattung
Wie:
a) Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach SGB II oder XII mit formlosen
Antrag mit Begründung des Bedarfs und Kopie des Grundsicherungsbescheids.
b) Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen, aber ohne Bezug
Grundsicherung nach SGB II oder XII führen zunächst ein Beratungsgespräch
bei der Stadt Kaufbeuren, Abteilung Arbeit und Soziales, um die finanzielle
Lage darzulegen und anschließend mit Formblattantrag ggf. eine einmalige
Beihilfe zu beantragen. Vorrangige Ansprüche, wie z.B. Wohngeld sollten
zuvor abgeklärt sein.
Standard Unterlagen:
• Erstausstattung der Wohnung kommt in Betracht, wenn durch Bedürftige
erstmals ein eigener Haushalt begründet wird. Ein besonderes Ereignis, wie
z.B. Ausstattungsbedarf wegen Geburt eines Kindes, Trennung/Scheidung,
Brandschaden rechtfertigen ebenfalls die Gewährung einer Beihilfe bei
Bedürftigkeit. Entsprechende Nachweise sind beizubringen.
• Schwangerschaft- und Babyausstattung: Bitte Mutterpass vorlegen
• Zuschuss für mehrtägige Klassenfahrten: Schülereinladung zur Klassenfahrt
mit Termin, Ort, Kosten, Schulbescheinigung.
Wo:
Rathaus, Abteilung Arbeit und Soziales
Wann:
Montag
8.00 – 16.00 Uhr
Di. – Fr.
8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr
Kontakt: Stadt Kaufbeuren
Abteilung Arbeit und Soziales
Am Graben 3
87600 Kaufbeuren
Telefon: 08 341/437-349
Internet: www.kaufbeuren.de
15
Unterhaltsvorschuss
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
erhält ein Kind, wenn es
• in Kaufbeuren seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat und
• hier bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt und
• von dem anderen Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig
Unterhalt in Höhe des gesetzlichen Mindestunterhalts gemäß § 1612a Abs. 1
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erhält und
• das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Was:
Der Unterhaltsvorschuss richtet sich wie der Unterhalt nach dem für die
betreffende Altersstufe festgelegten gesetzlichen Mindestunterhalt.
Nach Abzug des für ein erstes Kind zu zahlenden Kindergeldes ergeben sich
ab 01.01.2010 folgende Unterhaltsvorschussbeträge:
• für ein Kind bis unter sechs Jahren 133,- Euro monatlich
• für ein älteres Kind bis unter zwölf Jahren 180,- Euro monatlich.
Von den genannten Unterhaltsvorschussbeträgen werden abgezogen die
Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils oder die Waisenbezüge, die das
Kind nach dessen Tod oder nach dem Tod eines Stiefelternteils erhält.
Bei der Unterhaltsvorschussstelle liegen Exemplare der kostenlosen
Informationsbroschüre „Der Unterhaltsvorschuss – Eine Hilfe für
Alleinerziehende“ als Serviceleistung auf.
Wie:
Die Leistungen müssen bei der Unterhaltsvorschussstelle schriftlich beantragt
werden. Das Antragsformular und das UVG-Merkblatt sind dort erhältlich. Eine
Kopie der Geburtsurkunde des Kindes sowie der Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung (in der Regel nur bei ledigen Eltern) ist dem Antrag beizufügen.
Nach Überprüfung der vorgelegten Unterlagen wird der schriftliche Bescheid
gefertigt. Der Unterhaltsvorschuss wird kalendermonatlich im Voraus überwiesen. Die Leistung wird insgesamt längstens für 72 Monate gezahlt. Die
Zahlung endet spätestens, wenn das Kind zwölf Jahre alt wird.
Wo:
Stadt Kaufbeuren
- Kinder, Jugend und Familie Am Graben 3, 87600 Kaufbeuren
Rathaus-Zimmer 318N, Herr Haese
Wann:
Während den allgemeinen Öffnungszeiten:
Montag
8.00 – 16.00 Uhr
Di. – Fr.
8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr
Kontakt: Stadt Kaufbeuren
Am Graben 3
87600 Kaufbeuren
Telefon: 08 341/437-369
Fax: 08 341/437-657
Email:
[email protected]
Internet: www.kaufbeuren.de
Wer:
16
Kindergarten-/Hort-/Krippen- und TagesbetreuungGebührenbefreiung bzw. –ermäßigung
Wer:
Was:
Wie:
Wo:
Familien aus der Stadt Kaufbeuren mit geringem Einkommen
Gebührenbefreiung bzw. –ermäßigung
Auf Antrag
Anträge erhalten Sie in den Einrichtungen oder im Rathaus,
3. Stock, Abteilung Kinder, Jugend und Familie,
Zimmer Nr. 321 N, bzw. 307 N
Wann:
Zu den jeweiligen Öffnungszeiten in der Einrichtung oder im Rathaus:
Montag
8.00 – 16.00 Uhr
Di. – Fr.
8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr
Kontakt: Stadt Kaufbeuren, Abteilung Kinder, Jugend und Familie
Am Graben 3
87600 Kaufbeuren
Telefon: 08 341/437-383 oder -392
Email:
[email protected]
Internet: www.kaufbeuren.de
Gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule /
Hort oder Kindertageseinrichtung
Wer:
Was:
Schülerinnen u. Schüler sowie Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen.
Bei Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung werden die
entstehenden Mehraufwendungen berücksichtigt. Für Schülerinnen und Schüler
gilt dies unter der Voraussetzung, dass die Mittagsverpflegung in schulischer
Verantwortung angeboten wird. Pro Tag der Teilnahme am gemeinschaftlichen
Mittagessen ist ein Eigenanteil in Höhe von 1,00 Euro selbst zu erbringen
(Kosten der Haushaltsersparnis) und an den Anbieter des Mittagessens durch
die Eltern zu zahlen.
Wie:
Anträge erhalten Sie im Rathaus/Abteilung Arbeit und Soziales, im Jobcenter,
in der Schule oder in Kindertageseinrichtungen.
Wo:
Abgabe des Antrages in der Stadt Kaufbeuren, Abteilung Arbeit und Soziales,
Rathaus, Zwischengeschoss
Wann:
Montag
8.00 – 16.00 Uhr
Di. – Fr.
8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr
Kontakt: Stadt Kaufbeuren, Abteilung Arbeit und Soziales
Am Graben 3
87600 Kaufbeuren
Telefon: 08 341/437-616
Internet: www.kaufbeuren.de
17
Materielle Beihilfen
Kaufbeurer-Tafel, Gratislädle e.V.
Wer:
Was:
Wie:
Wo:
Wann:
Kontakt:
Telefon:
Email:
Bedürftige Bürgerinnen und Bürger,
ältere Menschen mit geringer Rente
Kostenlose Lebensmittel-Ausgabe für bedürftige Bürgerinnen und Bürger,
sowie für ältere Menschen mit geringer Rente.
Kaufbeurer Tafel in Kaufbeuren und Neugablonz (eine Initiative christlicher
Gemeinden und der Stadt Kaufbeuren).
Die Anträge und die Lebensmittel können in der Kaufbeurer Tafel jeweils am
Montag oder Donnerstag abgeholt werden.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Bescheid der Grundsicherung nach SGB II oder XII,
anschließend wird der Gratislädle-Ausweis erteilt.
Montag:
Sudetenstr. 52 in Neugablonz
Donnerstag: Unter dem Berg 16a, in der Altstadt Kaufbeuren
jeweils von 17.30 – 19.00 Uhr
Kaufbeurer Tafel
Unter dem Berg 16a
87600 Kaufbeuren
08 341/ 15 675
[email protected]
Lebensmitteltüte für Notfälle
Wer:
Was:
Wie:
Wo:
In Not geratene Bürgerinnen und Bürger
Lebensmitteltüte, nur für Notfälle z. B. zur Überbrückung für das Wochenende.
Persönliche Kontaktaufnahme, um prekäre Lebenslage zu schildern.
Caritasverband Kaufbeuren e.V.,
Hirschzeller Straße 8, 87600 Kaufbeuren
Wann:
Mo. – Do. 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag
8.00 – 12.00 Uhr
Kontakt: Caritasverband Kaufbeuren e.V.
Hirschzeller Straße 8
87600 Kaufbeuren
Telefon: 08 341/ 909 240
Internet: www.caritas-kaufbeuren.de
18
Second Hand for KIDS
Wer:
Was:
Wie:
Wo:
Wann:
Familien aus der Stadt Kaufbeuren und dem Landkreis
Baby-, Kinder- und Jugendkleidung sowie Zubehör
Persönlich
Baumgarten 24, 87600 Kaufbeuren
Dienstag
9.30 – 10.30 Uhr
Donnerstag 17.15 – 18.00 Uhr
Kosten: Schutzgebühr von 0,50 Euro pro Artikel, die bei Tausch entfällt
Kontakt: Erziehungs– und Jugendhilfeverbund Kaufbeuren
Baumgarten 24
87600 Kaufbeuren,
Telefon: 08 341/ 9 023-0
Email:
[email protected]
Internet: www.ejv-kaufbeuren.de
Kleiderkammer für Bürgerinnen und Bürger
Wer:
Was:
Wie:
Wo:
Wann:
Familien der Stadt Kaufbeuren
Kleider
Telefonisch und persönlich
Ludwigstraße 24
Dienstag
9.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr
Kontakt: Pfarramt Dreifaltigkeitskirche Kaufbeuren
Telefon: 08 341/9 518-0
Email:
[email protected]
Internet: www.e-kirche.de/dreifaltigkeitskirche-kaufbeuren
Kleiderladen "Gebrauchtes gut und günstig"
Wer:
Was:
Wo:
Wann:
Kontakt:
Telefon:
Email:
Einkaufsmöglichkeit für alle Bürgerinnen und Bürger
Günstige, gebrauchte, aber sehr gute Damen-, Herrenund Kinderbekleidung und andere Textilien
Bürgerstraße 27, Kaufbeuren-Neugablonz
Mo. – Fr.
9.00 – 17.00 Uhr
Samstag
9.00 – 13.00 Uhr
Träger SKM Kaufbeuren/OAL e.V. – Kath. Verband für soziale Dienste
08 341/2 634 (SKM Geschäftstelle)
[email protected]
19
Kleiderladen "Gutes aus Zweiter Hand"
Wer:
Was:
Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kaufbeuren
Rot-Kreuz-Laden „Gutes aus Zweiter Hand“
Gut erhaltene Kleidung und Accessoires zu günstigen Preisen
(Damen, Herren, Kinder)
Wie:
Bedürftige erhalten auf Nachweis eine Kundenkarte (Berechtigung 50% Rabatt
auf nicht direkt ausgezeichnete Ware über 2,- Euro)
Wo:
Münzhalde 5, 87600 Kaufbeuren
Wann:
Öffnungszeiten:
Do. u. Fr. 10.00 – 13.00 Uhr, 15.00 – 18.00 Uhr
Samstag 10.00 – 13.00 Uhr
Kontakt: Bayerisches Rotes Kreuz – Dienststelle Kaufbeuren
Porschestraße 31
87600 Kaufbeuren
Telefon: 08 341/96 610-19
Email:
[email protected]
Internet: www.brk-ostallgaeu.de
Gebrauchtwarenmärkte
Wer:
Was:
Einkaufsmöglichkeit für alle Bürgerinnen und Bürger
Günstige Gebrauchtmöbel und Gebrauchtwaren aller Art, Abholung guter
Gebrauchtmöbel auf Anfrage und kostengünstige komplette Wohnungsräumungen. Bei Anspruch auf Erstausstattung nach SGB II und SGB XII mit
Antrag der Abteilung Arbeit und Soziales der Stadt Kaufbeuren, sonst
Einkaufsmöglichkeit für alle Bürgerinnen und Bürger.
Wo (1):
Wann:
Aufwind, Am Bleichanger 9, Kaufbeuren
Mo. – Fr. 9.00 – 16.30 Uhr, Samstag 9.00 – 13.00 Uhr
Telefon 08 341/ 2 634 (SKM Geschäftstelle) und Telefon 08 341/12 540
Wo (2):
Möbelbörse, Schuder & Team
Altdorf/ Biessenhofen, (Einfahrt Suzuki Keil)
Do. und Fr. 9.00 – 17.00 Uhr, Samstag 9.00 – 17.00 Uhr
Telefon 08 342/95 551 und 01 72/ 7 720 598
Wann:
Wo (3):
Wann:
Möbelbörse TORHAUS-Werkstatt, Kemptener Str. 54, Kaufbeuren
Mo. – Do. 8.00 – 16.00 Uhr, Freitag 8.00 – 11.00 Uhr
Telefon 08 341/ 14 743
Wo (4):
Gebrauchtwarenmarkt und Möbelmarkt Nr. 1, Fa. Lerchner,
Mindelheimer Str. 17, Kaufbeuren.
Do. und Fr. 13.00 – 18.00 Uhr, Samstag 9.30 – 15.00 Uhr
Telefon 08 341/ 9 558 449
Wann:
20
Unterstützungsangebote
Schulbedarf für Kinder und Jugendliche
Wer:
Was:
Wie:
Wo:
Einkommensschwache Familien
Unterstützung für Schulbedarf
Persönliche Kontaktaufnahme
Caritasverband Kaufbeuren e.V.,
Hirschzeller Straße 8, 87600 Kaufbeuren,
Wann:
Mo. – Do.
8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag
8.00 – 12.00 Uhr
Kontakt: Caritasverband Kaufbeuren e.V.
Hirschzeller Straße 8
87600 Kaufbeuren
Telefon: 08 341/ 909 240
Email:
[email protected]
Internet: www.caritas-kaufbeuren.de
Förderung von Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen sowie individueller Talente
aus dem KiMut-Hilfsfond der AWO
Wer:
Was:
Unterstützung von Kindern einkommensschwacher Familien
Beihilfe für Musikunterricht, Sportunterricht, Bildungsangeboten,
Sprachförderung, Hausaufgaben und Nachhilfen, Schulfahrten und -lager.
Wie:
Auskünfte und Anträge erhalten Sie in den jeweiligen Schulen, Kindergärten
oder Einrichtungen, sowie bei den Klassenlehrern, Erziehern oder zuständigen
Pädagogen oder Betreuern.
Auskünfte und Antragsformulare auch beim Kreisverband der
Arbeiterwohlfahrt Kaufbeuren und Ostallgäu e.V.
Wo:
Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt Kaufbeuren und Ostallgäu e.V.
Wann:
Öffnungszeiten:
Mo. – Do.
8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr
Kontakt: Arbeiterwohlfahrt Kaufbeuren und Ostallgäu e.V.
Riederlohweg 10
87600 Kaufbeuren
Telefon: 08341/17978
Email:
[email protected]
Internet: www.awo-kaufbeuren.de
21
Fahrtkosten-Zuschuss der Stadt Kaufbeuren
für einen Kindergartenbesuch
Wer:
Was:
Familien, die im Stadtgebiet Kaufbeuren wohnen
Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 15,- Euro monatlich pro Kind, wenn
die Wegstrecke zwischen der Wohnung und dem Kindergarten in einer Richtung
mehr als drei Kilometer beträgt und solange kein freier Platz von mindestens
sechs Stunden in einem innerhalb von drei Kilometern gelegenen Kindergarten
vorhanden ist. Es ist eine freiwillige Leistung der Stadt Kaufbeuren außerhalb
der gesetzlichen Jugendhilfe (SGB VIII). Es besteht kein Rechtsanspruch.
Wie:
Persönlich und telefonisch
Wo:
Abteilung Familienstützpunkt & Gleichstellung, Rathaus Altbau
Zimmer Nr. 10 A
Wann:
Mo. – Fr.
9.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt: Stadt Kaufbeuren, Abteilung Familienstützpunkt & Gleichstellung
Kaiser Max Straße 1
87600 Kaufbeuren
Telefon: 08 341/ 437-171 oder -379
Email:
[email protected]
Internet: www.kaufbeuren.de
22
5
Zuschuss für eine Haushaltshilfe für
kinderreiche Familien
Wer:
Was:
Familien mit mind. 3 Kindern unter 6 Jahren oder in besonderen Härtefällen
Kinderreiche Familien erhalten eine zusätzliche finanzielle Unterstützung
durch Bezuschussung der Kosten für eine Haushaltshilfe oder Betreuungsperson für drei bis vier Stunden an fünf Vormittagen in der Woche.
Wie:
Die Unterstützung kann formlos bei der Abteilung Gleichstellung & Familie
beantragt werden.
Es ist eine freiwillige Leistung der Stadt Kaufbeuren außerhalb der gesetzlichen
Jugendhilfe (SGB VIII). Es besteht kein Rechtsanspruch.
Wo:
Abteilung Familienstützpunkt & Gleichstellung, Rathaus Altbau
Zimmer Nr. 10 A
Wann:
Mo. – Fr.
9.00 – 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt: Stadt Kaufbeuren,
Abteilung Familienstützpunkt & Gleichstellung
Kaiser Max Straße 1
87600 Kaufbeuren
Telefon: 08 341/ 437-171 oder -379
Email:
[email protected]
Internet: www.kaufbeuren.de
Mittags - und Hausaufgabenbetreuung
Wer:
Was:
Wie:
Wo:
Wann:
Kontakt:
Kinder aus der Stadt Kaufbeuren
Mittags- und Hausaufgabenbetreuung für Kinder
Telefonisch und persönlich in der jeweiligen Einrichtung oder Schule.
Horte, Kinderschutzbund Kaufbeuren, sowie an allen Grund-, Haupt- oder
weiterführenden Schulen
Ab dem Eintritt in die jeweilige Einrichtung oder Schule
Direkt in der jeweiligen Einrichtung oder Schule
23
Familienpatenschaft des Kinderschutzbundes
Wer:
Was:
Wie:
Wo:
Wann:
Kontakt:
Telefon:
Email:
Familien mit und ohne Migrationshintergrund
Unterstützung von Kindern in schwierigen Familiensituationen
• Hausaufgabenhilfe
• Freizeitgestaltung
• Hilfe bei Bewältigung des Alltags
• Unterstützung im Umgang mit Schulen, Kindergärten, Ärzten, Behörden
Telefonisch und persönlich
Kinderschutzbund Kaufbeuren
Jeden Vormittag im Kinderschutzbund 9.00 – 12.00 Uhr
oder Mo. – Fr. 8.00 – 18.00 Uhr direkt bei der Koordinatorin
Deutscher Kinderschutzbund Kaufbeuren e.V.
Heinzelmannstr. 2
87600 Kaufbeuren
08 341/62 663, Mobiltelefon 0 170/7 911 911
[email protected]
"wellcome" des Kinderschutzbundes
Wer:
Was:
Wie:
Wo:
Wann:
Kosten:
Kontakt:
Telefon:
Email:
24
Ehrenamtlich tätige Frauen, welche die Familien
bis 1 Jahr nach der Geburt unterstützen.
• Sie unterstützt ganz praktisch und hört zu
• Sie wacht über den Schlaf des Babys, während sich die Mutter erholt.
• Sie bringt das Geschwisterkind zum Kindergarten
• Sie begleitet Zwillingsmütter zum Kinderarzt
Telefonisch und persönlich
Kinderschutzbund Kaufbeuren
Jeden Vormittag im Kinderschutzbund 9.00 – 12.00 Uhr
oder Mo. – Fr. 8.00 – 18.00 Uhr direkt bei der Koordinatorin
Der Regelsatz beträgt pro Stunde 4,- Euro.
Ermäßigung oder Erlassung der Kosten ist nach Absprache möglich.
Deutscher Kinderschutzbund Kaufbeuren e.V.
Heinzelmannstr. 2
87600 Kaufbeuren
08 341/ 62 663, Mobiltelefon 0 170/ 7 911 944
[email protected]
5
Generationenhaus Kaufbeuren e.V.
Wer:
„Cafe Miteinand“ ist offen für alle Bürgerinnen und Bürger,
die nicht gerne alleine sind.
In unserem „Offenen Treff" können Sie in angenehmer Atmosphäre über Ihre
Fragen oder alltägliche Anliegen sprechen.
Was:
• Unterstützung und Hilfe beim Ausfüllen von Formularen
• Ämterbegleitung
• Vermittlung von Kinderbetreuung und haushaltsnahen Dienstleistungen
• Zeit zum Zuhören
Wie:
Telefonisch und persönlich
Wo:
Generationenhaus
Wann:
Di. – Fr.
14.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag 10.00 – 13.00 Uhr
Kontakt: Generationenhaus Kaufbeuren
Baumgarten 32
87600 Kaufbeuren
Telefon: 08 341/ 9 080 898
Email:
[email protected]
Internet: www.generationenhaus-kf.de
"Glühwürmchen" – Notfallbetreuung für Kinder
Gemeinschaftsprojekt des Lokalen Bündnis für Familie, Kinderschutzbund,
Generationenhaus, Gleichstellung & Familie in Kaufbeuren
Wer:
Was:
Wie:
Wo:
Wann:
Kosten:
Kontakt:
Telefon:
Email:
Familien mit Wohnsitz in der Stadt Kaufbeuren,
die berufstätig oder in einer besonderen Notlage sind.
Kinder bis zum Alter von 13 Jahren werden von ehrenamtlich geschulten Frauen
kurzfristig und kurzzeitig zu Hause betreut.
Telefonisch und persönlich
Kinderschutzbund Kaufbeuren
Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Der Regelsatz beträgt pro Stunde 4,- Euro.
Ermäßigung oder Erlassung der Kosten ist nach Absprache möglich.
Kinderschutzbund Kaufbeuren
Heinzelmannstraße 2
87600 Kaufbeuren
Kinderschutzbund Kaufbeuren
Mo. – Fr. 8.00 Uhr – 12.00 Uhr unter 08 341/ 62 663 oder direkt
Mo. – Fr. Familienhilfe 0 170/ 7 911 944
[email protected]
25
Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind"
Wer:
Was:
Wie:
Wo:
Kontakt:
Telefon:
E-Mail:
Die Landesstiftung unterstützt vorrangig kinderreiche Familien sowie
Alleinerziehende.
Sie unterstützt Personen, die unverschuldet in eine existenzbedrohende Notlage
geraten sind, mit finanziellen Mitteln.
Nach einem Hausbesuch von Fachkräften der Wohlfahrtsverbände oder
Sozialhilfeverwaltung wird ein Sozialbericht erstellt und mit dem Antrag
weitergeleitet.
Auskunft bei der Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind"
Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind"
Hegelstr. 2
95447 Bayreuth
0 921/ 605-1 (Vermittlung)
[email protected]
(Stichwort: Landesstiftung)
Stiftung Kartei der Not
Wer:
Was:
Wie:
Einkommensschwache Familien
Einmalige Beihilfe für Menschen in unverschuldeter Not
Nach einem Hausbesuch von Fachkräften der Wohlfahrtsverbände oder
Sozialhilfeverwaltung wird ein Sozialbericht erstellt und mit dem Antrag
weitergeleitet.
Wo:
Anträge sind erhältlich bei: Caritas Kaufbeuren, Kath. und Evang. Sozialstation
(für Menschen mit Behinderung oder Rentenbezug) oder der Sozialberatungsstelle der Stadt Kaufbeuren.
Wann:
Telefonisch und persönlich zu den Öffnungszeiten der o.g. Einrichtungen
Kontakt: Stiftung Kartei der Not
Curt-Frenzel-Str. 2
86167 Augsburg
Telefon: 0 821/ 7 772 120
Email:
[email protected]
Internet: www.kartei-der-Not.de
26
5
Unterstützung Mahlzeitendienst „Essen auf Räder“
und Seniorentreffs
Wer:
Was:
Senioren mit Wohnsitz in der Stadt Kaufbeuren
Zuschuss zum Essen auf Räder oder Mittagstisch in Seniorentreffs wenn nach
Abzug der Wohnungskosten weniger als 450,- € Monatseinkommen verbleiben
Wie:
Antragstellung bei Anbietern „Essen auf Rädern“ und in Seniorentreffs oder
im Rathaus Zwischengeschoss, Abteilung Arbeit und Soziales, Zi. Nr. 35 N
Wann:
Zu den jeweiligen Öffnungszeiten der Einrichtung oder im Rathaus:
Montag:
8.00 – 16.00 Uhr
Di. – Fr.:
8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 – 16.00 Uhr
Kontakt: Stadt Kaufbeuren
Abteilung Arbeit und Soziales
Am Graben 3
87600 Kaufbeuren
Telefon: 08 341/437- 356
Email:
[email protected]
Internet: www.kaufbeuren.de
Besuchsdienst „Wir haben ZEIT für SIE“
Wer:
Was:
Senioren mit Wohnsitz in der Stadt Kaufbeuren
Besuchsdienst für ältere alleinstehende Personen.
Ehrenamtliche führen regelmäßige Besuche bei Senioren durch.
Wie:
Telefonisch und persönlich
Wo:
Seniorenbüro der Stadt Kaufbeuren
Wann:
Montag – Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag:
14.00 bis 16.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Kosten: Für die Besuche fallen keine Kosten an
Kontakt: Seniorenbüro der Stadt Kaufbeuren
Baumgarten 32
87600 Kaufbeuren
Telefon: 08 341/ 8 338
Email:
[email protected]
Internet: www.kaufbeuren.de
27
Ausbildung
Jahreskarte für Schülerinnen und Schüler (ÖPNV)
Wer:
Schüler/innen mit einem Schulweg über 2 km (1. – 4. Klasse)
Schüler/innen mit einem Schulweg über 3 km (5. – 10. Klasse)
Schüler/innen mit einem besonders beschwerlichem oder gefährlichen
Schulweg
Schüler/innen mit einer dauerhaften Behinderung ohne km-Grenze
Schulen mit Beförderungsanspruch:
• öffentliche Volks- und Förderschulen
• öffentliche oder staatlich anerkannte Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), zweistufige Wirtschaftsschulen und drei- bzw. vierstufige Wirtschaftsschulen (bis einschl. Klasse 10)
• öffentliche oder staatlich anerkannte Berufsschulen bei Vollzeitunterricht
Was:
Ausgabe einer Schülerjahreskarte
Wie:
Ausfüllen eines Erfassungsbogens der über die Schule oder bei uns im Rathaus
erhältlich ist
Wo:
Sachgebiet Schule und Sport, 3. Stock, Zimmer 302N
Wann:
Montag
8.00 – 16.00 Uhr
Di. – Fr.
8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr
Kontakt: Stadt Kaufbeuren
Am Graben 3
87600 Kaufbeuren
Telefon 08 341/437 154
Internet: www.kaufbeuren.de
Fahrtkostenerstattung Schulweg
Wer:
Was:
28
Schüler/innen mit einem Schulweg über 3 km (ab Klasse 11)
Schulen mit Kostenerstattungsanspruch:
• öffentliche und staatlich anerkannte private Gymnasien, Berufsfachschulen
(ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform) und Wirtschaftsschulen
• öffentliche und staatlich anerkannten private Fachober- und Berufsoberschulen
• öffentliche und staatlich anerkannte Berufsschulen mit Teilzeitunterricht
Erstattung der verauslagten Fahrtkosten abzüglich einer Eigenbeteiligung von
395,00 Euro pro Familie (entfällt bei Familien, die für 3 oder mehr Kinder
Kindergeld oder vergleichbare Leistungen beziehen, Hilfe zum Lebensunterhalt
nach dem SGB XII, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach SGB II erhalten)
Wie:
Der Erstattungsantrag ist bei der Schule oder im Schulamt/Rathaus erhältlich.
Er ist nach Ablauf des Schuljahres mit den gesammelten Fahrscheinen bei uns
einzureichen; Ausschlussfrist ist der 31.10. nach Schuljahresende.
Wo:
Sachgebiet Schule und Sport, 3. Stock, Zimmer 302N
Wann:
Montag
8.00 – 16.00 Uhr
Di. – Fr.
8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr
Kontakt: Stadt Kaufbeuren
Am Graben 3
87600 Kaufbeuren
Telefon 08 341/437 154
Internet: www.kaufbeuren.de
Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Kaufbeuren
BAföG
Schüler und Schülerinnen ab Klasse 10 von weiterführenden
allgemeinbildenden Schulen, wenn
• vom Wohnort der Eltern aus keine entsprechende Ausbildungsstätte
erreichbar ist (und für den Schulbesuch eine notwendige auswärtige
Unterbringung vom Elternhaus erforderlich ist), oder
• eigene Haushaltsführung und verheiratet bzw. in einer eingetragenen
Lebenspartnerschaft lebt, oder
• eigene Haushaltsführung und mit mindestens einem Kind zusammenlebt,
für den Besuch von Berufsfachschulen und Fachschulen mit mindestens
zweijährigem Bildungsgang, Berufsaufbauschulen, Abendhaupt - und Realund Gymnasium, Kollegs (Berufsoberschulen)
Was:
Auf individuelle Ausbildungsförderung besteht für eine der Neigung, Eignung
und Leistung entsprechende Ausbildung ein Rechtsanspruch nach Maßgabe
dieses Gesetzes, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt
und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung
stehen.
Wo:
Rathaus, Abteilung – Arbeit und Soziales, Zimmer 25 N
Wann:
Montag
8.00 – 16.00 Uhr
Di. – Fr.
8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr
Kontakt: Stadt Kaufbeuren
Abteilung – Arbeit und Soziales
Am Graben 3
87600 Kaufbeuren
Telefon: Nachnamen mit Buchstaben (A-B) 08 341/437-361
Nachnamen mit Buchstaben (C-Z) 08 341/437-342
Internet: www.Kaufbeuren.de
www.das-neue-bafoeg.de
www.arbeitsagentur.de
Wer:
29
Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Kaufbeuren
AFBG (Meister-BAföG)
Wer:
Handwerker und Fachkräfte,
die sich auf den Fortbildungsabschluss zu Handwerks- und Industriemeistern,
Techniker, Fachkaufleuten, Fachkrankenpflegern, Betriebsinformatikern, oder
Betriebswirt vorbereiten.
Die Maßnahmen können in Teilzeit (z.B. auch Fernstudien) oder in Vollzeit
durchgeführt werden.
Wie:
Telefonische oder persönliche Terminvereinbahrung zum Beratungsgespräch
wird empfohlen, zur
• Überprüfung der Förderfähigkeit der jeweiligen Schule, oder der Weiterbildungen beim AFBG (Meister-BAföG),
• Entscheidungshilfe, welche Förderart für den Antragsteller die Bessere ist
(bei Wahlrecht zwischen den Förderarten),
• Informationen zum Grundbedarf und welche Sozialleistungen ggf. noch
beantragt werden können,
• individuelle / personenbezogene Zusammenstellung des Förderantrages,
sowie Erläuterungen, welche Unterlagen zur Berechnung der Förderleistung
erforderlich sind (z.B. Einkommensteuerbescheide der Eltern, Bankbestätigung(en), aktuelle Schulbescheinigung ec.).
Wo:
Rathaus, Abteilung – Arbeit und Soziales, Zimmer 25 N
Wann:
Montag
8.00 – 16.00 Uhr
Di. – Fr.
8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr
Kontakt: Stadt Kaufbeuren
Abteilung – Arbeit und Soziales
Am Graben 3
87600 Kaufbeuren
Telefon: Nachnamen mit Buchstaben (A-B) 08 341/437-361
Nachnamen mit Buchstaben (C-Z) 08 341/437-342
Internet: www.Kaufbeuren.de
www.das-neue-bafoeg.de
www.arbeitsagentur.de
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Bildungskredit
Wer:
Den Bildungskredit können volljährige Schüler im
vorletzten oder letzten Jahr einer berufsqualifizierenden Ausbildung sowie
Studierende in einer fortgeschrittenen Phase ihrer Ausbildung erhalten. Dazu
gehören Studierende, die
• die Zwischenprüfung ihres Studiengangs bestanden haben, oder eine
schriftliche Erklärung der Ausbildungsstätte vorlegen, aus der hervorgeht,
dass in dem Studiengang eine Zwischenprüfung nicht vorgesehen ist und
die üblichen Leistungen erbracht wurden,
• den ersten Teil ihres Konsekutivstudiengangs erfolgreich abgeschlossen
haben,
• ein Master- oder Magisterstudium im Sinne des Paragraph 19 des
Hochschulrahmengesetzes (HRG) oder ein postgraduales Diplomstudium im
Sinne des Paragraph 18 Abs. 1 Sätze 1 bis 3 HRG betreiben,
• ein Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium betreiben und bereits über
einen Abschluss in einem grundständigen Studiengang verfügen
• oder die an einem in- oder ausländischen Praktikum teilnehmen, das im
Zusammenhang mit dem Studium durchgeführt wird.
Gefördert werden nur Ausbildungen an Ausbildungsstätten, die in den Förderbereich des BAföG einbezogen sind. Der Bildungskredit kann auch für den
Besuch einer ausländischen Ausbildungsstätte gewährt werden, wenn er dem
Besuch einer inländischen Ausbildungsstätte gleichwertig ist. Darüber hinaus
ist die Bewilligung des Kredits auch während der Teilnahme an einem Praktikum
möglich, das im Zusammenhang mit dem Besuch einer anerkannten oder
gleichwertigen Ausbildungsstätte durchgeführt wird.
Wie:
Antragsverfahren und Beratung
Der Bildungskredit ist schriftlich beim Bundesverwaltungsamt in 50728 Köln
(Antragsformulare sind sowohl dort als auch bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich) oder im Internet zu beantragen:
www.bildungskredit.de oder
www.bundesverwaltungsamt.de
Wo:
Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln
Hausanschrift: Eupener Str. 125, 50933 Köln
Hotline:
022 899/ 358 – 4 492
oder
022 899/ 358 – 5 471
oder
0 221 / 758 – 5 471
Zentrale Auskunft: 022 899 / 358 – 4 492
oder
0 221 / 758 – 4 492
[email protected]
Kontakt:
Email:
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Zuschüsse für Ausbildungsvergütung
Wer:
Auszubildende sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmer
von berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen.
Was:
Hilfe in Form von Zuschüsse zur Berufsausbildung.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei der Agentur für Arbeit
Berufsausbildungsbeihilfe beantragt werden. Die Ausbildungsvergütung ist
meist in Tarifverträgen festgelegt.
Die Höhe der Ausbildungsvergütung variiert nach Berufen und Bundesländern.
Die Ausbildungsvergütung muss mit den Ausbildungsjahren ansteigen
(§17 Berufsbildungsgesetz).
Wie:
Telefonisch und persönlich
Wann:
Geschäftsstelle Arbeitsagentur Kaufbeuren:
Montag
8.00 – 16.00 Uhr
Di., Mi., Fr.
8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 – 18.00 Uhr
Kontakt: Besucheradresse:
Postanschrift:
Arbeitsagentur Kaufbeuren
Agentur für Arbeit Kempten
Otto-Müller-Straße 2
87428 Kempten
87600 Kaufbeuren
Telefon: 0 1801/555 111
Email:
[email protected]
Internet: www.arbeitsagentur.de
Platz für Notizen
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5
Platz für Notizen
5
Koordination:
Netzwerk "Familien in persönlichen Notlagen"
Stadt Kaufbeuren
Familienstützpunkt & Gleichstellung
Kaiser Max Straße 1
87600 Kaufbeuren
Dieses Projekt wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums
für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen gefördert.
www.kaufbeuren.de

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