Rasche Hilfe für Familien in Notfällen
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Rasche Hilfe für Familien in Notfällen
Rasche Hilfe für Familien in Notfällen Hilfs- & Förderungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger in persönlichen Notlagen www.kaufbeuren.de INHALT Seite Vorwort des Oberbürgermeisters 2 Beratungen Soziale Beratungsstelle der Stadt Kaufbeuren Familienbeauftragte der Stadt Kaufbeuren Koordinierende Kinderschutzstelle der Stadt Kaufbeuren Psychologische Beratungsstelle Schuldner- und Insolvenzberatung Mutter/ Vater–Kind–Kur des Caritasverbandes Kaufbeuren Mutter/ Vater–Kind–Kur des Roten Kreuzes Rehabilitationsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche Katholische Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen Staatliche Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen Beratungsstelle für psychische Gesundheit Frauenhaus Kaufbeuren-Ostallgäu Notrufstelle für Opfer sexueller Gewalt Frauentelefon Kaufbeuren-Ostallgäu Seniorenbeauftragter der Stadt Kaufbeuren Beratungsnetz Pflege 3 3 4 4 5 5 5 6 6 7 8 8 9 9 10 10 Staatliche Sozialleistungen Wohngeldstelle Kindergeld Kinderzuschlag Kostenübernahme für Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben Grundsicherung für Arbeitssuchende Aufstockende Leistungen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Einmalige Beihilfen Unterhaltsvorschuss Gebührenbefreiung/ Ermäßigung Tagesbetreuung Bezuschussung des Mittagessens für Kinder u. Jugendliche 11 12 12 13 13 14 14 15 16 17 17 Materielle Beihilfen Kaufbeurer-Tafel, Gratislädle e.V. Lebensmitteltüte für Notfälle Second Hand for Kids Kleiderkammer für Bürgerinnen und Bürger Kleiderladen "Gebrauchtes gut und günstig" im Stadtteil Neugablonz Rot-Kreuz-Laden "Gutes aus zweiter Hand" Gebrauchtwarenmärkte 18 18 19 19 19 20 20 Unterstützungsangebote Schulbedarf für Kinder und Jugendliche Förderung von Bildungs- u. Ausbildungsmaßnahmen sowie musischer und sportlicher Talente aus dem KiMut-Hilfsfond der AWO Fahrtkostenzuschuss für Kindergartenkinder Zuschuss für eine Haushaltshilfe für kinderreiche Familien Mittags- und Hausaufgabenbetreuung Familienpatenschaft des Kinderschutzbundes "wellcome" des Kinderschutzbundes Generationenhaus Kaufbeuren e.V. "Glühwürmchen" Notfallbetreuung für Kinder Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind Stiftung Kartei der Not Unterstützung Mahlzeitendienst "Essen auf Räder" und Seniorentreffs Besuchsdienst "Wir haben ZEIT für SIE" 21 21 22 23 23 24 24 25 25 26 26 27 27 Ausbildung Jahreskarte für Schülerinnen und Schüler Fahrtkostenerstattung Schulweg Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Kaufbeuren - BAföG Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Kaufbeuren - AFBG Bildungskredit Zuschüsse für Ausbildungsvergütung 28 28 29 30 31 32 Impressum Herausgeber Netzwerk "Familien in persönlichen Notlagen" Gesamtleitung Gleichstellungs- und Familienbeauftragte Elke Schad, Abt. Familienstützpunkt & Gleichstellung, Stadt Kaufbeuren Grafikdesign Anja Seiferth, Marktoberdorf Fotos Anja Seiferth (Titel) / Alexander Bernhard, Kaufbeuren (S. 22) Druck/ Auflage Mottel Druck GmbH, Kaufbeuren / 5000 Stück Stand 2011 / Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr 1 Vorwort des Oberbürgermeisters Liebe Bürgerinnen und Bürger von Kaufbeuren, wo und wie können Familien und Menschen in persönlichen Notlagen Hilfe und Förderungsmöglichkeiten erhalten? Es gibt Situationen, in denen Mitbürgerinnen und Mitbürger in Not geraten und auf die Hilfe der Gemeinschaft angewiesen sind. Dieser Wegweiser soll aufzeigen, auf welche Hilfsangebote Menschen in Kaufbeuren bauen können. Das soziale Netz bietet dabei auf vielfältigen Ebenen Unterstützung an. Das Spektrum reicht von staatlichen oder kommunalen Sozialleistungen über Hilfen von öffentlich geförderten Einrichtungen bis hin zu bürgerlichem Engagement von Stiftungen und Fonds. Wichtig ist, dass die Inanspruchnahme von Sozialleistungen, seien es nun Versicherungsleistungen oder steuerfinanzierte Hilfen, kein Grund ist, sich zu schämen. In aller Regel handelt es sich vielmehr um einen gesetzlich garantierten Rechtsanspruch, den Hilfesuchende haben. Nachfolgend nun Tipps zur Orientierung. Ihr Stefan Bosse Oberbürgermeister der Stadt Kaufbeuren 22 Beratungen Hinweis: An allen aufgeführten Beratungsstellen ist die Beratung vertraulich, kostenlos sowie unabhängig von Nationalität und Religion. Auf Wunsch auch anonym. Soziale Beratungsstelle Wer: Was: Alle Bürgerinnen und Bürger Beratung • über gesetzliche Sozialleistungen • bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten • psychosozialen Problemen, Kriseninterventionen, Suchtproblematik, psychischen Erkrankungen, Beziehungskonflikten, Eltern/ Kind Problemen • Informationen über weitere mögliche Hilfen und Rechtsansprüche • Hilfen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit Wie: Telefonisch und persönlich Wann: Montag 8.00 – 16.00 Uhr Di. – Fr. 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr Wo: Rathaus Neubau, Zwischengeschoss, Zimmer Nr. 18 N und Nr. 22 N Kontakt: Stadt Kaufbeuren, Abteilung Arbeit und Soziales Am Graben 3, 87600 Kaufbeuren Telefon: 08 341/437-352 oder -353 Internet: www.kaufbeuren.de/Rathaus/Behördenwegweiser Familienbeauftragte der Stadt Kaufbeuren Wer: Was: Familien mit Wohnsitz in der Stadt Kaufbeuren • Hilfe und Unterstützung für neuzugezogene Familien • Familien zu schnellen unbürokratischen Informationen zu verhelfen • Familienberatung und Familienbildungsangebote • Angebote für Kinder und Familien wie z.B. Ferienpass (Juni – Oktober) • Wegweiser für Familien "Familien- und Bildungskompass" • Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (z.B. Ferienkinderbetreuung für Kinder ab 3 Jahre in den Sommerferien) Wie: Telefonisch und persönlich Wann: Mo. – Fr. 9.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Wo: Rathaus Altbau, Zimmer Nr. 10 A Kontakt: Stadt Kaufbeuren, Abteilung Familiestützpunkt & Gleichstellung Kaiser Max Straße 1, 87600 Kaufbeuren Telefon: 08 341/437-171 oder -379 Email: [email protected] Internet: www.kaufbeuren.de 3 Koordinierende Kinderschutzstelle Wer: Schwangere, Eltern und Alleinerziehende mit Kindern von 0 – 3 Jahren Was: • Beratung und Unterstützung in belastenden Lebenssituationen (z.B. Geldsorgen, Wohnungsnot, Krankheit, Probleme in der Partnerschaft, Erziehungsfragen, Überlastung im Alltag etc.) • Unbürokratische, frühe Hilfen für Familien in Notsituationen Wie: Telefonisch und persönlich Wo: im Rathaus Neubau, Zwischengeschoss , Zimmer Nr. 31 N Wann: Terminvereinbarung nach telefonischer Anmeldung Kontakt: Cornelia Wagner Am Graben 3 87600 Kaufbeuren Telefon: 08 341/ 437-399 Email: [email protected] Internet: www.kaufbeuren.de Psychologische Beratungsstelle Wer: Was: Kinder, Jugendliche, Eltern, Familien Beratung und Unterstützung für Eltern, Kinder und Jugendliche in Fragen rund um die Themen: • Familie, Trennung und Scheidung, Schule • Entwicklung von Kindern • Entwicklungsdiagnostik bei Bedarf • Schulreifeuntersuchung in der Kleingruppe • Beratung für Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern • Online Beratung für Eltern und Jugendliche unter www.beratung-caritas.de Wie: Telefonisch und persönlich Wann: Anmeldung in Kaufbeuren, Telefon 08 341/ 90 240 Offene Sprechstunde ohne Anmeldung Dienstag 15.00 – 16.00 Uhr Wo: Baumgarten 18, 87600 Kaufbeuren Außenstelle: Bahnhofstr. 24, 86807 Buchloe Kontakt: Erziehungsberatungsstelle KF Baumgarten 18 87600 Kaufbeuren Telefon: 08 341/ 90 240 Email: [email protected] Internet: www.ejv-kaufbeuren.de 4 Schuldner- und Insolvenzberatung Wer: Schuldner– und Insolvenzberatung für Bürgerinnen und Bürger aus der Stadt Kaufbeuren Was: Kostenlose Hilfe für Menschen in Überschuldungssituationen, ganzheitliche Hilfe, um die Gefahr einer erneuten Überschuldung zu vermeiden Wann: Telefonische Terminvereinbarung für ein Beratungsgespräch Wo: Caritasverband Kaufbeuren e.V. Hirschzeller Str. 8, 87600 Kaufbeuren Kontakt: Caritasverband Kaufbeuren e.V. Hirschzeller Str. 8 87600 Kaufbeuren Telefon: 08 341/ 909 240 Email: [email protected] Internet: www.caritas-kaufbeuren.de Mutter/ Vater-Kind-Kur des Caritasverbandes Kaufbeuren Wer: Was: Wie: Wo: Wann: Familien aus der Stadt Kaufbeuren Anträge für Mutter/ Vater-Kind-Kuren Telefonisch und persönlich Caritasverband Kaufbeuren Mo. – Do. 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr Freitag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr Kontakt: Caritasverband Kaufbeuren e.V. Hirschzellerstr. 8 87600 Kaufbeuren Telefon: 08 341/ 90 924-0 oder -21 Internet: www.caritas-kaufbeuren.de Mutter/ Vater-Kind-Kur des Roten Kreuzes Wer: Was: Wie: Wo: Wann: Familien aus der Stadt Kaufbeuren Anträge für Mutter/ Vater-Kind-Kuren Telefonisch und persönlich BRK-Dienststelle Kaufbeuren, Elke Wiedemann Mo., Di., Mi., Fr. 9.00 – 12.00 Uhr Donnerstag 13.00 – 16.00 Uhr Kontakt: Bayerisches Rotes Kreuz – Dienststelle Kaufbeuren Porschestraße 31 87600 Kaufbeuren Telefon: 08 341/96 610-19 Email: [email protected] Internet: www.brk-ostallgaeu.de 5 Rehabilitationsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche Wer: Was: Familien aus der Stadt Kaufbeuren und dem Landkreis Vermittlung von Rehabilitation (Kuren) für Kinder und Jugendliche auch mit Begleitperson. Wie: Telefonisch und persönlich Wo: Erziehungs– und Jugendhilfeverbund Kaufbeuren Wann: Mo. – Do. 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr Freitag 8.00 – 12.00 Uhr Kontakt: Erziehungs- und Jugendhilfeverbund Kaufbeuren Baumgarten 24 87600 Kaufbeuren Telefon: 08 341/9 023-0 Email: [email protected] Internet: www.ejv-kaufbeuren.de Katholische Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen Wer: Was: Frauen, Männer und Paare • Beratung in allen Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt • Hilfe in Not- und Konfliktsituationen während der Schwangerschaft und nach der Geburt des Kindes • Begleitung von Alleinerziehenden und Familien bis zum 3. Lebensjahr des Kindes • Information über rechtliche Ansprüche von Schwangeren und Familien • Vermittlung von finanziellen Hilfen • Beratung in Fragen der Sexualität und Familienplanung • Psychosoziale Beratung im Zusammenhang mit vorgeburtlichen Untersuchungen • Elternkurs „Auf den Anfang kommt es an“ • Entwicklungspsychologische Beratung Wie: Telefonisch und persönlich Wo: Crescentiaplatz 11, 87600 Kaufbeuren Wann: Jeden Montag nur mit Termin in Kaufbeuren Terminvereinbarung für Kaufbeuren über Landsberg Telefon 08191 478511 Kontakt: Katholische Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen Vorderer Anger 276 86899 Landsberg am Lech Telefon: 08 191/478 511 Email: [email protected] Internet: www.skf-augsburg.de 6 Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen Wer: Was: Wie: Wo: Wann: Frauen, die eine Schwangerschaft planen oder ein Kind erwarten sowie deren Partner, junge Familien, Schulklassen, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher, interessierte Gruppen • Allgemeine Schwangerenberatung • Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 StGB • Begleitung während der Schwangerschaft und nach der Geburt • Betreuung nach einem Schwangerschaftsabbruch • Beratung bei Schwangerschafts- und Familienfragen vor und nach der Geburt • Vermittlung von Leistungen der Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ • Beratung zu den Themen Schwangerschaft, Sexualität, Familienplanung und Empfängnisverhütung • Sexualpädagogik: Veranstaltungen zu den Themen Sexualität, Liebe und Freundschaft für Schulklassen, Eltern, Lehrerinnen, Lehrer, Erzieherinnen, Erzieher und interessierte Gruppen Telefonisch und persönlich Beratungsstelle in Marktoberdorf oder Außensprechtag in Kaufbeuren Marktoberdorf: Mo., Mi. u. Fr. 7.30 – 12.30 Uhr Dienstag 7.30 – 16.00 Uhr Donnerstag 7.30 – 17.30 Uhr Außensprechtag Kaufbeuren (nur nach telefonischer Vereinbarung): Montag 14.00 – 16.00 Uhr Donnerstag 15.30 – 17.30 Uhr Kontakt: Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen Landratsamt Ostallgäu / Gesundheitsamt Marktplatz 13 87616 Marktoberdorf Telefon: 08 342/ 911-623 Email: [email protected] Internet: www.ostallgaeu.de 5 7 Beratungsstelle für psychische Gesundheit Wer: Erwachsene mit psychischen Problemen, Erwachsene mit psychiatrischen Erkrankungen (keine primären Suchterkrankungen) Was: Wir bieten: langfristige Begleitung, Hilfe in Krisen, Einzel-, Paar- und Familiengespräche, Begleitung zu Ämtern, Ärzten, Einrichtungen, Freizeitund therapeutisch orientierte Gruppen, Selbsthilfegruppen Wie: Telefonisch und persönlich kann jeder die Dienste in Anspruch nehmen. Wo: Kaiser-Max-Straße 4 87600 Kaufbeuren Wann: Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 8.30 – 17.00 Uhr Telefonzeiten: Mo., Di., Do. 8.30 – 17.00 Uhr Mittwoch 8.30 – 14.00 Uhr Freitag 8.30 – 10.00 Uhr Kontakt: Beratungsstelle für psychische Gesundheit Sozialpsychiatrischer Dienst des Diakonischen Werkes Augsburg e. V. Telefon: 08 341/810 50, Fax: 08 341/7 653 Email: [email protected] Internet: www.diakonie-augsburg.de Frauenhaus Kaufbeuren-Ostallgäu Wer: Was: Frauen und Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind Schutz und Hilfe • bei körperlicher / seelischer Misshandlung oder Bedrohung • solange es ihre individuelle Situation erfordert • durch vorübergehende Wohnmöglichkeit in eigenverantwortlichem Zusammenleben mit anderen Frauen • durch Beratungsgespräche mit den hauptamtlichen pädagogischen Mitarbeiterinnen • durch Unterstützung im Umgang mit Behörden / Ämtern, bei Wohnungsund Arbeitssuche • durch Hilfe zur Selbsthilfe bei der Entwicklung eigener neuer Lebensperspektiven • ambulante Beratung in gewaltbelasteten Lebenssituationen Wie: Telefonisch und persönlich Wann: Rund um die Uhr Kontakt: Frauenhaus Kaufbeuren Postfach 1240 87600 Kaufbeuren Telefon: 08 341/16616 Email: [email protected] Internet: www.skf-augsburg.de 8 Notruf- und Beratungsstelle für Opfer sexueller Gewalt Kaufbeuren-Ostallgäu Wer: Wir beraten und begleiten Kinder, Jugendliche und Frauen, die von sexueller Gewalt betroffen sind. Wir beraten auch Eltern von Opfern, sowie Schulen und Fachkräfte. Was: Wir bieten: • Telefonberatung, rechtliche Informationen • Persönliche Beratung und Beratung in Krisen • Begleitung zur medizinischen Untersuchung, zur Anzeigenerstattung und Gerichtsverhandlung • Beratung von Bezugspersonen zur Unterstützung der Opfer • Fachberatung für den professionellen Umgang mit betroffenen Kindern und Jugendlichen Wie: Telefonisch und persönlich Wann: 24 Stunden Rufbereitschaft Wo: Crescentiaplatz 11, 87600 Kaufbeuren Kontakt: Notrufstelle für Opfer sexueller Gewalt Crescentiaplatz 11 87600 Kaufbeuren Telefon: 08 341/ 9 080 313 Email: [email protected] Internet: www.skf-augsburg.de/frnotruf.htm Frauentelefon Kaufbeuren-Ostallgäu Wer: Was: Wie: Wo: Wann: Kontakt: Telefon: Frauen und Mädchen in Not aus der Stadt Kaufbeuren und dem Landkreis Ostallgäu Telefonische Beratung: • Wir hören Ihnen zu • Wir stehen auf Ihrer Seite • Wir vermitteln Hilfe Anonym und vertraulich Telefonisch Mo. – Fr. 9.00 – 12.00 Uhr Mo. – Do. 19.00 – 21.00 Uhr Frauentelefon Kaufbeuren-Ostallgäu 08 341/ 101010 5 9 Seniorenbeauftragter der Stadt Kaufbeuren Wer: Senioren und Angehörige von Senioren mit Wohnsitz in der Stadt Kaufbeuren Was: • Beratung zu: • Heim und Pflegeplätzen • Hilfen bei Pflegebedürftigkeit • ambulanter Versorgung • Wohnen im Alter • Angeboten von Einrichtungen und Vereinen • Veranstaltungen für Senioren • Broschüren und Wegweiser Wie: Telefonisch und persönlich Wann: Mo. – Fr. 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr sowie nach Vereinbarung Wo: Seniorenbüro der Stadt Kaufbeuren, Zimmer-Nr. 214 N Am Graben 3 87600 Kaufbeuren Telefon: 08 341/437 629 Email: [email protected] Internet: www.kaufbeuren.de Beratungsnetz Pflege Wer: Wie: Wann: Senioren und Angehörige von Senioren mit Wohnsitz in der Stadt Kaufbeuren Telefonisch und persönlich zu den jeweiligen Öffnungszeiten der Partner des Beratungsnetz Pflege Schwerpunkt Wohnberatung Soziales: Seniorenbüro der Stadt Kaufbeuren Johannes Keppeler Am Graben 3, Zimmer-Nr. 214 N, 87600 Kaufbeuren Telefon: 08 341/437 629 Email: [email protected] Internet: www.kaufbeuren.de Wo (1): Wo (2): Telefon: Email: Wo (3): Telefon: Email: 10 Schwerpunkt Angehörigenberatung: Blaue Blume Schwaben Renate Nißle Prinzregentenstraße 9, 87600 Kaufbeuren 08 341/ 966 124-0 [email protected] Schwerpunkt Pflegeversicherung: AOK-Pflegeberatung Angelika Ulrich Josef-Landes-Straße 35, 87600 Kaufbeuren 08 341/ 431- 264 [email protected] Staatliche Sozialleistungen Jede Bürgerin und jeder Bürger wird individuell von den zuständigen Behörden beraten und mögliche Ansprüche auf Sozialleistungen werden berechnet. Wohngeldstelle Wer: Was: Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kaufbeuren Beantragung von Wohngeld Wohngeld wird die Unterstützung des Staates für Personen genannt, die auf Grund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums (Lastenzuschuss) erhalten können. Nicht antragsberechtigt sind alleinstehende Erstauszubildende, sowie Wehrpflichtige bzw. Zivildienstleistende und allein stehende BAföG- Empfänger. Wohngeld wird ab dem 1. des Monats der Antragstellung zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als „Mietzuschuss“ für Mieter von Wohnraum und als „Lastenzuschuss“ für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung geleistet. Die Höhe des Wohngelds errechnet sich aus folgenden Größen: • Anzahl der Haushaltsmitglieder, die zum Haushalt rechnen • Höhe des Gesamteinkommens der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder • Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung (die Höchstbeträge gem. § 12 Abs. 1 Wohngeldgesetz übersteigenden Mieten bzw. Belastungen werden nicht berücksichtigt) Die Wohngeldstelle prüft, ob die Angaben zum Vermögen glaubhaft sind. Wie: Die Anträge erhalten Sie bei der Abteilung Arbeit und Soziales oder im Bürgerbüro. Notwendige Unterlagen: Einkommensnachweise, Mietvertrag bzw. letzte Mietänderungserklärung, Bankbescheinigung über alle Bankkonten. Wo: Rathaus, Am Graben 3, 87600 Kaufbeuren Wann: Montag 8.00 – 16.00 Uhr Di. – Fr. 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr Kontakt: Stadt Kaufbeuren Am Graben 3 87600 Kaufbeuren Zimmer Nr. 25 N, Abteilung Arbeit und Soziales Telefon: 08 341/437-361, -342, -355 oder -363 Internet: www.kaufbeuren.de Unter www.kaufbeuren.de ist unter der Rubrik Onlineanwendungen eine Wohngeldberechnung möglich. 11 Kindergeld Wer: Was: Wie: Wo: Familien mit Kindern Antrag auf Kindergeld Das Kindergeld wird bei der Familienkasse beantragt Anträge auf Kindergeld können in der Familienkasse Kempten und den Agenturen für Arbeit abgeholt oder im Internet heruntergeladen werden Seit dem 1. Januar 2010 erhalten Familien monatlich für das erste und das zweite Kind 184,- Euro Kindergeld, für das dritte Kind 190,- Euro und für das vierte Kind und weitere Kinder jeweils 215,- Euro. Wann: Öffnungszeiten der Familienkasse Kempten Mo., Di., Fr. 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen! Kontakt: Familienkasse Kempten Rottachstrasse 26 87439 Kempten Telefon: 0180-1546337 (Festnetzpreis 3,9 ct/min, Mobilfunkpreise abweichend) Fax: 0831/2056695 Email: [email protected] Internet: www.arbeitsagentur.de Kinderzuschlag Wer: Was: Wie: Wo: 12 Einkommensschwache Familien. Eltern haben Anspruch auf Kinderzuschlag für ihre unverheirateten, unter 25 Jahre alten Kinder, die in ihrem Haushalt leben. Antrag auf Kinderzuschlag Familien mit Kindern müssen einen Antrag für Kinderzuschlag bei der Familienkasse stellen. Antragsformulare können auch im Internet heruntergeladen werden. • Seit 01.10.2008 ist die Mindesteinkommensgrenze auf einheitliche Beträge festgesetzt. Für Elternpaare gilt eine Mindesteinkommengrenze in Höhe von 900,- Euro, für Alleinerziehende in Höhe von 600,- Euro monatlich. • Gleichzeitig darf das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen (Bruttoeinkommen und –vermögen, gemindert um etwaige Abzugsbeträge) die Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigen. Die Höchsteinkommensgrenze setzt sich – wie bisher – aus dem elterlichen Bedarf im Sinne der Regelungen zum Arbeitslosengeld II und dem prozentualen Anteil an den angemessenen Wohnkosten (Bemessungsgrenze) sowie dem Gesamtkinderzuschlag zusammen. Der Sinn des Kinderzuschlages ist die Vermeidung von Hilfebedürftigkeit. Der errechnete Kinderzuschlag muss zusammen mit anderen Einkommen und Vermögen der Familie ausreichend sein, um den Bedarf der gesamten Familie sicherzustellen, so dass kein zusätzlicher Bedarf an ALG II entsteht. Familienkasse Kempten Öffnungszeiten, Adresse und Kontakt siehe Kindergeld Kostenübernahme für Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben Wer: Was: Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre Kindern und Jugendlichen soll ermöglicht werden, in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen teilzunehmen und insbesondere Kontakte zu Gleichaltrigen aufzubauen. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 10,- Euro pro Monat pro Kind. Die Leistung kann nach Wunsch eingesetzt werden für: • Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z.B. Sportverein) • Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht) • die Teilnahme an Freizeiten (z.B. Pfadfinder) Kosten für Sportgeräte, -bekleidung und Fahrtkosten können nicht übernommen werden. Die Leistungen werden direkt an die Leistungsanbieter wie z.B. die Sportvereine gezahlt. Wie: Anträge erhalten Sie im Rathaus/Abteilung Arbeit und Soziales, im Jobcenter, in der Schule oder in Kindertageseinrichtungen. Wo: Abgabe des Antrages in der Stadt Kaufbeuren, Abteilung Arbeit und Soziales, Rathaus, Zwischengeschoss Wann: Montag 8.00 – 16.00 Uhr Di. – Fr. 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr Kontakt: Stadt Kaufbeuren, Abteilung Arbeit und Soziales, Am Graben 3, 87600 Kaufbeuren Telefon: 08 341/437-616 Internet: www.kaufbeuren.de Grundsicherung für Arbeitssuchende Wer: Was: Wie: Wo: Wann: Kontakt: Telefon: Grundsicherung erhalten Sie, wenn • Sie zwischen 15 Jahren und Renteneintrittsalter sind. • Sie erwerbsfähig im Sinne des § 8 Absatz 1 SGB II sind: „Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbsfähig zu sein.“ • Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften vollständig bestreiten können. • Sie als Angehöriger mit einer erwerbsfähigen, leistungsberechtigten Person in einer Gemeinschaft leben (Bedarfsgemeinschaft). Antrag auf Grundsicherung Nach einer Kurzberatung an der Infotheke erhalten Sie einen Termin bei der Clearing-Stelle, die vorab die Hilfebedürftigkeit prüft. Anschließend erhalten Sie die Termine bei Ihrem Sachbearbeiter und Arbeitsvermittler. Jobcenter Kaufbeuren Mo. – Fr. 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag 13.00 – 17.30 Uhr Jobcenter Kaufbeuren, Alte Weberei 6, 87600 Kaufbeuren 08 341/ 96 679-0 13 Aufstockende Leistungen Wer: Was: Wie: Wo: Wann: Kontakt: Telefon: Bürgerinnen und Bürger mit zu geringem Einkommen trotz Arbeit Antrag auf Grundsicherung/Aufstockende Leistungen Auch bei Arbeitslosengeld I Empfängern mit Familien können aufstockende Leistungen beantragt werden. Nach der Genehmigung ist der Einkommensnachweis monatlich beim Jobcenter abzugeben, damit festgestellt werden kann, ob der Bedarf weiterhin besteht. Nach einer Kurzberatung an der Infotheke erhalten Sie einen Termin bei der Clearing-Stelle, die vorab die Hilfebedürftigkeit prüft. Anschließend erhalten Sie die Termine bei Ihrem Sachbearbeiter und Arbeitsvermittler. Jobcenter Kaufbeuren Mo. – Fr. 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag 13.00 – 17.30 Uhr Jobcenter Kaufbeuren Alte Weberei 6 87600 Kaufbeuren 08341/96679-0 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Wer: Ältere (bei Jahrgang 1946 sind dies 65 Jahre) und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen Was: Antrag auf Grundsicherung Wie: Auf Antrag vorzulegen sind: Einkommensnachweise, Mietvertrag, Bankkontoauszüge der letzten 3 Monate, Bankbescheinigung über alle Bankkonten. Wo: Abteilung Arbeit und Soziales, Zwischengeschoss, Zi. Nr. 33 N, 34 N, 36 N Wann: Montag 8.00 – 16.00 Uhr Di. – Fr. 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr Kontakt: Stadt Kaufbeuren Abteilung Arbeit und Soziales Am Graben 3 87600 Kaufbeuren Telefon: 08 341/437-343, -398, -349 Internet: www.kaufbeuren.de 14 Einmalige Beihilfe Wer: Bürgerinnen und Bürger mit Anspruch auf Leistungen nach SGB II und XII oder geringfügig höherem Einkommen. Was: Einmalige Beihilfe für • Erstausstattung der Wohnung • Schwangerschaft- und Babyausstattung Wie: a) Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach SGB II oder XII mit formlosen Antrag mit Begründung des Bedarfs und Kopie des Grundsicherungsbescheids. b) Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen, aber ohne Bezug Grundsicherung nach SGB II oder XII führen zunächst ein Beratungsgespräch bei der Stadt Kaufbeuren, Abteilung Arbeit und Soziales, um die finanzielle Lage darzulegen und anschließend mit Formblattantrag ggf. eine einmalige Beihilfe zu beantragen. Vorrangige Ansprüche, wie z.B. Wohngeld sollten zuvor abgeklärt sein. Standard Unterlagen: • Erstausstattung der Wohnung kommt in Betracht, wenn durch Bedürftige erstmals ein eigener Haushalt begründet wird. Ein besonderes Ereignis, wie z.B. Ausstattungsbedarf wegen Geburt eines Kindes, Trennung/Scheidung, Brandschaden rechtfertigen ebenfalls die Gewährung einer Beihilfe bei Bedürftigkeit. Entsprechende Nachweise sind beizubringen. • Schwangerschaft- und Babyausstattung: Bitte Mutterpass vorlegen • Zuschuss für mehrtägige Klassenfahrten: Schülereinladung zur Klassenfahrt mit Termin, Ort, Kosten, Schulbescheinigung. Wo: Rathaus, Abteilung Arbeit und Soziales Wann: Montag 8.00 – 16.00 Uhr Di. – Fr. 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr Kontakt: Stadt Kaufbeuren Abteilung Arbeit und Soziales Am Graben 3 87600 Kaufbeuren Telefon: 08 341/437-349 Internet: www.kaufbeuren.de 15 Unterhaltsvorschuss Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) erhält ein Kind, wenn es • in Kaufbeuren seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat und • hier bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt und • von dem anderen Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des gesetzlichen Mindestunterhalts gemäß § 1612a Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erhält und • das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Was: Der Unterhaltsvorschuss richtet sich wie der Unterhalt nach dem für die betreffende Altersstufe festgelegten gesetzlichen Mindestunterhalt. Nach Abzug des für ein erstes Kind zu zahlenden Kindergeldes ergeben sich ab 01.01.2010 folgende Unterhaltsvorschussbeträge: • für ein Kind bis unter sechs Jahren 133,- Euro monatlich • für ein älteres Kind bis unter zwölf Jahren 180,- Euro monatlich. Von den genannten Unterhaltsvorschussbeträgen werden abgezogen die Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils oder die Waisenbezüge, die das Kind nach dessen Tod oder nach dem Tod eines Stiefelternteils erhält. Bei der Unterhaltsvorschussstelle liegen Exemplare der kostenlosen Informationsbroschüre „Der Unterhaltsvorschuss – Eine Hilfe für Alleinerziehende“ als Serviceleistung auf. Wie: Die Leistungen müssen bei der Unterhaltsvorschussstelle schriftlich beantragt werden. Das Antragsformular und das UVG-Merkblatt sind dort erhältlich. Eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes sowie der Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung (in der Regel nur bei ledigen Eltern) ist dem Antrag beizufügen. Nach Überprüfung der vorgelegten Unterlagen wird der schriftliche Bescheid gefertigt. Der Unterhaltsvorschuss wird kalendermonatlich im Voraus überwiesen. Die Leistung wird insgesamt längstens für 72 Monate gezahlt. Die Zahlung endet spätestens, wenn das Kind zwölf Jahre alt wird. Wo: Stadt Kaufbeuren - Kinder, Jugend und Familie Am Graben 3, 87600 Kaufbeuren Rathaus-Zimmer 318N, Herr Haese Wann: Während den allgemeinen Öffnungszeiten: Montag 8.00 – 16.00 Uhr Di. – Fr. 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr Kontakt: Stadt Kaufbeuren Am Graben 3 87600 Kaufbeuren Telefon: 08 341/437-369 Fax: 08 341/437-657 Email: [email protected] Internet: www.kaufbeuren.de Wer: 16 Kindergarten-/Hort-/Krippen- und TagesbetreuungGebührenbefreiung bzw. –ermäßigung Wer: Was: Wie: Wo: Familien aus der Stadt Kaufbeuren mit geringem Einkommen Gebührenbefreiung bzw. –ermäßigung Auf Antrag Anträge erhalten Sie in den Einrichtungen oder im Rathaus, 3. Stock, Abteilung Kinder, Jugend und Familie, Zimmer Nr. 321 N, bzw. 307 N Wann: Zu den jeweiligen Öffnungszeiten in der Einrichtung oder im Rathaus: Montag 8.00 – 16.00 Uhr Di. – Fr. 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr Kontakt: Stadt Kaufbeuren, Abteilung Kinder, Jugend und Familie Am Graben 3 87600 Kaufbeuren Telefon: 08 341/437-383 oder -392 Email: [email protected] Internet: www.kaufbeuren.de Gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule / Hort oder Kindertageseinrichtung Wer: Was: Schülerinnen u. Schüler sowie Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen. Bei Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung werden die entstehenden Mehraufwendungen berücksichtigt. Für Schülerinnen und Schüler gilt dies unter der Voraussetzung, dass die Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung angeboten wird. Pro Tag der Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen ist ein Eigenanteil in Höhe von 1,00 Euro selbst zu erbringen (Kosten der Haushaltsersparnis) und an den Anbieter des Mittagessens durch die Eltern zu zahlen. Wie: Anträge erhalten Sie im Rathaus/Abteilung Arbeit und Soziales, im Jobcenter, in der Schule oder in Kindertageseinrichtungen. Wo: Abgabe des Antrages in der Stadt Kaufbeuren, Abteilung Arbeit und Soziales, Rathaus, Zwischengeschoss Wann: Montag 8.00 – 16.00 Uhr Di. – Fr. 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr Kontakt: Stadt Kaufbeuren, Abteilung Arbeit und Soziales Am Graben 3 87600 Kaufbeuren Telefon: 08 341/437-616 Internet: www.kaufbeuren.de 17 Materielle Beihilfen Kaufbeurer-Tafel, Gratislädle e.V. Wer: Was: Wie: Wo: Wann: Kontakt: Telefon: Email: Bedürftige Bürgerinnen und Bürger, ältere Menschen mit geringer Rente Kostenlose Lebensmittel-Ausgabe für bedürftige Bürgerinnen und Bürger, sowie für ältere Menschen mit geringer Rente. Kaufbeurer Tafel in Kaufbeuren und Neugablonz (eine Initiative christlicher Gemeinden und der Stadt Kaufbeuren). Die Anträge und die Lebensmittel können in der Kaufbeurer Tafel jeweils am Montag oder Donnerstag abgeholt werden. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit: Bescheid der Grundsicherung nach SGB II oder XII, anschließend wird der Gratislädle-Ausweis erteilt. Montag: Sudetenstr. 52 in Neugablonz Donnerstag: Unter dem Berg 16a, in der Altstadt Kaufbeuren jeweils von 17.30 – 19.00 Uhr Kaufbeurer Tafel Unter dem Berg 16a 87600 Kaufbeuren 08 341/ 15 675 [email protected] Lebensmitteltüte für Notfälle Wer: Was: Wie: Wo: In Not geratene Bürgerinnen und Bürger Lebensmitteltüte, nur für Notfälle z. B. zur Überbrückung für das Wochenende. Persönliche Kontaktaufnahme, um prekäre Lebenslage zu schildern. Caritasverband Kaufbeuren e.V., Hirschzeller Straße 8, 87600 Kaufbeuren Wann: Mo. – Do. 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr Freitag 8.00 – 12.00 Uhr Kontakt: Caritasverband Kaufbeuren e.V. Hirschzeller Straße 8 87600 Kaufbeuren Telefon: 08 341/ 909 240 Internet: www.caritas-kaufbeuren.de 18 Second Hand for KIDS Wer: Was: Wie: Wo: Wann: Familien aus der Stadt Kaufbeuren und dem Landkreis Baby-, Kinder- und Jugendkleidung sowie Zubehör Persönlich Baumgarten 24, 87600 Kaufbeuren Dienstag 9.30 – 10.30 Uhr Donnerstag 17.15 – 18.00 Uhr Kosten: Schutzgebühr von 0,50 Euro pro Artikel, die bei Tausch entfällt Kontakt: Erziehungs– und Jugendhilfeverbund Kaufbeuren Baumgarten 24 87600 Kaufbeuren, Telefon: 08 341/ 9 023-0 Email: [email protected] Internet: www.ejv-kaufbeuren.de Kleiderkammer für Bürgerinnen und Bürger Wer: Was: Wie: Wo: Wann: Familien der Stadt Kaufbeuren Kleider Telefonisch und persönlich Ludwigstraße 24 Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Kontakt: Pfarramt Dreifaltigkeitskirche Kaufbeuren Telefon: 08 341/9 518-0 Email: [email protected] Internet: www.e-kirche.de/dreifaltigkeitskirche-kaufbeuren Kleiderladen "Gebrauchtes gut und günstig" Wer: Was: Wo: Wann: Kontakt: Telefon: Email: Einkaufsmöglichkeit für alle Bürgerinnen und Bürger Günstige, gebrauchte, aber sehr gute Damen-, Herrenund Kinderbekleidung und andere Textilien Bürgerstraße 27, Kaufbeuren-Neugablonz Mo. – Fr. 9.00 – 17.00 Uhr Samstag 9.00 – 13.00 Uhr Träger SKM Kaufbeuren/OAL e.V. – Kath. Verband für soziale Dienste 08 341/2 634 (SKM Geschäftstelle) [email protected] 19 Kleiderladen "Gutes aus Zweiter Hand" Wer: Was: Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kaufbeuren Rot-Kreuz-Laden „Gutes aus Zweiter Hand“ Gut erhaltene Kleidung und Accessoires zu günstigen Preisen (Damen, Herren, Kinder) Wie: Bedürftige erhalten auf Nachweis eine Kundenkarte (Berechtigung 50% Rabatt auf nicht direkt ausgezeichnete Ware über 2,- Euro) Wo: Münzhalde 5, 87600 Kaufbeuren Wann: Öffnungszeiten: Do. u. Fr. 10.00 – 13.00 Uhr, 15.00 – 18.00 Uhr Samstag 10.00 – 13.00 Uhr Kontakt: Bayerisches Rotes Kreuz – Dienststelle Kaufbeuren Porschestraße 31 87600 Kaufbeuren Telefon: 08 341/96 610-19 Email: [email protected] Internet: www.brk-ostallgaeu.de Gebrauchtwarenmärkte Wer: Was: Einkaufsmöglichkeit für alle Bürgerinnen und Bürger Günstige Gebrauchtmöbel und Gebrauchtwaren aller Art, Abholung guter Gebrauchtmöbel auf Anfrage und kostengünstige komplette Wohnungsräumungen. Bei Anspruch auf Erstausstattung nach SGB II und SGB XII mit Antrag der Abteilung Arbeit und Soziales der Stadt Kaufbeuren, sonst Einkaufsmöglichkeit für alle Bürgerinnen und Bürger. Wo (1): Wann: Aufwind, Am Bleichanger 9, Kaufbeuren Mo. – Fr. 9.00 – 16.30 Uhr, Samstag 9.00 – 13.00 Uhr Telefon 08 341/ 2 634 (SKM Geschäftstelle) und Telefon 08 341/12 540 Wo (2): Möbelbörse, Schuder & Team Altdorf/ Biessenhofen, (Einfahrt Suzuki Keil) Do. und Fr. 9.00 – 17.00 Uhr, Samstag 9.00 – 17.00 Uhr Telefon 08 342/95 551 und 01 72/ 7 720 598 Wann: Wo (3): Wann: Möbelbörse TORHAUS-Werkstatt, Kemptener Str. 54, Kaufbeuren Mo. – Do. 8.00 – 16.00 Uhr, Freitag 8.00 – 11.00 Uhr Telefon 08 341/ 14 743 Wo (4): Gebrauchtwarenmarkt und Möbelmarkt Nr. 1, Fa. Lerchner, Mindelheimer Str. 17, Kaufbeuren. Do. und Fr. 13.00 – 18.00 Uhr, Samstag 9.30 – 15.00 Uhr Telefon 08 341/ 9 558 449 Wann: 20 Unterstützungsangebote Schulbedarf für Kinder und Jugendliche Wer: Was: Wie: Wo: Einkommensschwache Familien Unterstützung für Schulbedarf Persönliche Kontaktaufnahme Caritasverband Kaufbeuren e.V., Hirschzeller Straße 8, 87600 Kaufbeuren, Wann: Mo. – Do. 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr Freitag 8.00 – 12.00 Uhr Kontakt: Caritasverband Kaufbeuren e.V. Hirschzeller Straße 8 87600 Kaufbeuren Telefon: 08 341/ 909 240 Email: [email protected] Internet: www.caritas-kaufbeuren.de Förderung von Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen sowie individueller Talente aus dem KiMut-Hilfsfond der AWO Wer: Was: Unterstützung von Kindern einkommensschwacher Familien Beihilfe für Musikunterricht, Sportunterricht, Bildungsangeboten, Sprachförderung, Hausaufgaben und Nachhilfen, Schulfahrten und -lager. Wie: Auskünfte und Anträge erhalten Sie in den jeweiligen Schulen, Kindergärten oder Einrichtungen, sowie bei den Klassenlehrern, Erziehern oder zuständigen Pädagogen oder Betreuern. Auskünfte und Antragsformulare auch beim Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt Kaufbeuren und Ostallgäu e.V. Wo: Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt Kaufbeuren und Ostallgäu e.V. Wann: Öffnungszeiten: Mo. – Do. 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr Kontakt: Arbeiterwohlfahrt Kaufbeuren und Ostallgäu e.V. Riederlohweg 10 87600 Kaufbeuren Telefon: 08341/17978 Email: [email protected] Internet: www.awo-kaufbeuren.de 21 Fahrtkosten-Zuschuss der Stadt Kaufbeuren für einen Kindergartenbesuch Wer: Was: Familien, die im Stadtgebiet Kaufbeuren wohnen Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 15,- Euro monatlich pro Kind, wenn die Wegstrecke zwischen der Wohnung und dem Kindergarten in einer Richtung mehr als drei Kilometer beträgt und solange kein freier Platz von mindestens sechs Stunden in einem innerhalb von drei Kilometern gelegenen Kindergarten vorhanden ist. Es ist eine freiwillige Leistung der Stadt Kaufbeuren außerhalb der gesetzlichen Jugendhilfe (SGB VIII). Es besteht kein Rechtsanspruch. Wie: Persönlich und telefonisch Wo: Abteilung Familienstützpunkt & Gleichstellung, Rathaus Altbau Zimmer Nr. 10 A Wann: Mo. – Fr. 9.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Kontakt: Stadt Kaufbeuren, Abteilung Familienstützpunkt & Gleichstellung Kaiser Max Straße 1 87600 Kaufbeuren Telefon: 08 341/ 437-171 oder -379 Email: [email protected] Internet: www.kaufbeuren.de 22 5 Zuschuss für eine Haushaltshilfe für kinderreiche Familien Wer: Was: Familien mit mind. 3 Kindern unter 6 Jahren oder in besonderen Härtefällen Kinderreiche Familien erhalten eine zusätzliche finanzielle Unterstützung durch Bezuschussung der Kosten für eine Haushaltshilfe oder Betreuungsperson für drei bis vier Stunden an fünf Vormittagen in der Woche. Wie: Die Unterstützung kann formlos bei der Abteilung Gleichstellung & Familie beantragt werden. Es ist eine freiwillige Leistung der Stadt Kaufbeuren außerhalb der gesetzlichen Jugendhilfe (SGB VIII). Es besteht kein Rechtsanspruch. Wo: Abteilung Familienstützpunkt & Gleichstellung, Rathaus Altbau Zimmer Nr. 10 A Wann: Mo. – Fr. 9.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Kontakt: Stadt Kaufbeuren, Abteilung Familienstützpunkt & Gleichstellung Kaiser Max Straße 1 87600 Kaufbeuren Telefon: 08 341/ 437-171 oder -379 Email: [email protected] Internet: www.kaufbeuren.de Mittags - und Hausaufgabenbetreuung Wer: Was: Wie: Wo: Wann: Kontakt: Kinder aus der Stadt Kaufbeuren Mittags- und Hausaufgabenbetreuung für Kinder Telefonisch und persönlich in der jeweiligen Einrichtung oder Schule. Horte, Kinderschutzbund Kaufbeuren, sowie an allen Grund-, Haupt- oder weiterführenden Schulen Ab dem Eintritt in die jeweilige Einrichtung oder Schule Direkt in der jeweiligen Einrichtung oder Schule 23 Familienpatenschaft des Kinderschutzbundes Wer: Was: Wie: Wo: Wann: Kontakt: Telefon: Email: Familien mit und ohne Migrationshintergrund Unterstützung von Kindern in schwierigen Familiensituationen • Hausaufgabenhilfe • Freizeitgestaltung • Hilfe bei Bewältigung des Alltags • Unterstützung im Umgang mit Schulen, Kindergärten, Ärzten, Behörden Telefonisch und persönlich Kinderschutzbund Kaufbeuren Jeden Vormittag im Kinderschutzbund 9.00 – 12.00 Uhr oder Mo. – Fr. 8.00 – 18.00 Uhr direkt bei der Koordinatorin Deutscher Kinderschutzbund Kaufbeuren e.V. Heinzelmannstr. 2 87600 Kaufbeuren 08 341/62 663, Mobiltelefon 0 170/7 911 911 [email protected] "wellcome" des Kinderschutzbundes Wer: Was: Wie: Wo: Wann: Kosten: Kontakt: Telefon: Email: 24 Ehrenamtlich tätige Frauen, welche die Familien bis 1 Jahr nach der Geburt unterstützen. • Sie unterstützt ganz praktisch und hört zu • Sie wacht über den Schlaf des Babys, während sich die Mutter erholt. • Sie bringt das Geschwisterkind zum Kindergarten • Sie begleitet Zwillingsmütter zum Kinderarzt Telefonisch und persönlich Kinderschutzbund Kaufbeuren Jeden Vormittag im Kinderschutzbund 9.00 – 12.00 Uhr oder Mo. – Fr. 8.00 – 18.00 Uhr direkt bei der Koordinatorin Der Regelsatz beträgt pro Stunde 4,- Euro. Ermäßigung oder Erlassung der Kosten ist nach Absprache möglich. Deutscher Kinderschutzbund Kaufbeuren e.V. Heinzelmannstr. 2 87600 Kaufbeuren 08 341/ 62 663, Mobiltelefon 0 170/ 7 911 944 [email protected] 5 Generationenhaus Kaufbeuren e.V. Wer: „Cafe Miteinand“ ist offen für alle Bürgerinnen und Bürger, die nicht gerne alleine sind. In unserem „Offenen Treff" können Sie in angenehmer Atmosphäre über Ihre Fragen oder alltägliche Anliegen sprechen. Was: • Unterstützung und Hilfe beim Ausfüllen von Formularen • Ämterbegleitung • Vermittlung von Kinderbetreuung und haushaltsnahen Dienstleistungen • Zeit zum Zuhören Wie: Telefonisch und persönlich Wo: Generationenhaus Wann: Di. – Fr. 14.00 – 17.00 Uhr Donnerstag 10.00 – 13.00 Uhr Kontakt: Generationenhaus Kaufbeuren Baumgarten 32 87600 Kaufbeuren Telefon: 08 341/ 9 080 898 Email: [email protected] Internet: www.generationenhaus-kf.de "Glühwürmchen" – Notfallbetreuung für Kinder Gemeinschaftsprojekt des Lokalen Bündnis für Familie, Kinderschutzbund, Generationenhaus, Gleichstellung & Familie in Kaufbeuren Wer: Was: Wie: Wo: Wann: Kosten: Kontakt: Telefon: Email: Familien mit Wohnsitz in der Stadt Kaufbeuren, die berufstätig oder in einer besonderen Notlage sind. Kinder bis zum Alter von 13 Jahren werden von ehrenamtlich geschulten Frauen kurzfristig und kurzzeitig zu Hause betreut. Telefonisch und persönlich Kinderschutzbund Kaufbeuren Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr Der Regelsatz beträgt pro Stunde 4,- Euro. Ermäßigung oder Erlassung der Kosten ist nach Absprache möglich. Kinderschutzbund Kaufbeuren Heinzelmannstraße 2 87600 Kaufbeuren Kinderschutzbund Kaufbeuren Mo. – Fr. 8.00 Uhr – 12.00 Uhr unter 08 341/ 62 663 oder direkt Mo. – Fr. Familienhilfe 0 170/ 7 911 944 [email protected] 25 Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind" Wer: Was: Wie: Wo: Kontakt: Telefon: E-Mail: Die Landesstiftung unterstützt vorrangig kinderreiche Familien sowie Alleinerziehende. Sie unterstützt Personen, die unverschuldet in eine existenzbedrohende Notlage geraten sind, mit finanziellen Mitteln. Nach einem Hausbesuch von Fachkräften der Wohlfahrtsverbände oder Sozialhilfeverwaltung wird ein Sozialbericht erstellt und mit dem Antrag weitergeleitet. Auskunft bei der Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind" Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind" Hegelstr. 2 95447 Bayreuth 0 921/ 605-1 (Vermittlung) [email protected] (Stichwort: Landesstiftung) Stiftung Kartei der Not Wer: Was: Wie: Einkommensschwache Familien Einmalige Beihilfe für Menschen in unverschuldeter Not Nach einem Hausbesuch von Fachkräften der Wohlfahrtsverbände oder Sozialhilfeverwaltung wird ein Sozialbericht erstellt und mit dem Antrag weitergeleitet. Wo: Anträge sind erhältlich bei: Caritas Kaufbeuren, Kath. und Evang. Sozialstation (für Menschen mit Behinderung oder Rentenbezug) oder der Sozialberatungsstelle der Stadt Kaufbeuren. Wann: Telefonisch und persönlich zu den Öffnungszeiten der o.g. Einrichtungen Kontakt: Stiftung Kartei der Not Curt-Frenzel-Str. 2 86167 Augsburg Telefon: 0 821/ 7 772 120 Email: [email protected] Internet: www.kartei-der-Not.de 26 5 Unterstützung Mahlzeitendienst „Essen auf Räder“ und Seniorentreffs Wer: Was: Senioren mit Wohnsitz in der Stadt Kaufbeuren Zuschuss zum Essen auf Räder oder Mittagstisch in Seniorentreffs wenn nach Abzug der Wohnungskosten weniger als 450,- € Monatseinkommen verbleiben Wie: Antragstellung bei Anbietern „Essen auf Rädern“ und in Seniorentreffs oder im Rathaus Zwischengeschoss, Abteilung Arbeit und Soziales, Zi. Nr. 35 N Wann: Zu den jeweiligen Öffnungszeiten der Einrichtung oder im Rathaus: Montag: 8.00 – 16.00 Uhr Di. – Fr.: 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag: 14.00 – 16.00 Uhr Kontakt: Stadt Kaufbeuren Abteilung Arbeit und Soziales Am Graben 3 87600 Kaufbeuren Telefon: 08 341/437- 356 Email: [email protected] Internet: www.kaufbeuren.de Besuchsdienst „Wir haben ZEIT für SIE“ Wer: Was: Senioren mit Wohnsitz in der Stadt Kaufbeuren Besuchsdienst für ältere alleinstehende Personen. Ehrenamtliche führen regelmäßige Besuche bei Senioren durch. Wie: Telefonisch und persönlich Wo: Seniorenbüro der Stadt Kaufbeuren Wann: Montag – Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr sowie nach Vereinbarung Kosten: Für die Besuche fallen keine Kosten an Kontakt: Seniorenbüro der Stadt Kaufbeuren Baumgarten 32 87600 Kaufbeuren Telefon: 08 341/ 8 338 Email: [email protected] Internet: www.kaufbeuren.de 27 Ausbildung Jahreskarte für Schülerinnen und Schüler (ÖPNV) Wer: Schüler/innen mit einem Schulweg über 2 km (1. – 4. Klasse) Schüler/innen mit einem Schulweg über 3 km (5. – 10. Klasse) Schüler/innen mit einem besonders beschwerlichem oder gefährlichen Schulweg Schüler/innen mit einer dauerhaften Behinderung ohne km-Grenze Schulen mit Beförderungsanspruch: • öffentliche Volks- und Förderschulen • öffentliche oder staatlich anerkannte Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), zweistufige Wirtschaftsschulen und drei- bzw. vierstufige Wirtschaftsschulen (bis einschl. Klasse 10) • öffentliche oder staatlich anerkannte Berufsschulen bei Vollzeitunterricht Was: Ausgabe einer Schülerjahreskarte Wie: Ausfüllen eines Erfassungsbogens der über die Schule oder bei uns im Rathaus erhältlich ist Wo: Sachgebiet Schule und Sport, 3. Stock, Zimmer 302N Wann: Montag 8.00 – 16.00 Uhr Di. – Fr. 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr Kontakt: Stadt Kaufbeuren Am Graben 3 87600 Kaufbeuren Telefon 08 341/437 154 Internet: www.kaufbeuren.de Fahrtkostenerstattung Schulweg Wer: Was: 28 Schüler/innen mit einem Schulweg über 3 km (ab Klasse 11) Schulen mit Kostenerstattungsanspruch: • öffentliche und staatlich anerkannte private Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform) und Wirtschaftsschulen • öffentliche und staatlich anerkannten private Fachober- und Berufsoberschulen • öffentliche und staatlich anerkannte Berufsschulen mit Teilzeitunterricht Erstattung der verauslagten Fahrtkosten abzüglich einer Eigenbeteiligung von 395,00 Euro pro Familie (entfällt bei Familien, die für 3 oder mehr Kinder Kindergeld oder vergleichbare Leistungen beziehen, Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach SGB II erhalten) Wie: Der Erstattungsantrag ist bei der Schule oder im Schulamt/Rathaus erhältlich. Er ist nach Ablauf des Schuljahres mit den gesammelten Fahrscheinen bei uns einzureichen; Ausschlussfrist ist der 31.10. nach Schuljahresende. Wo: Sachgebiet Schule und Sport, 3. Stock, Zimmer 302N Wann: Montag 8.00 – 16.00 Uhr Di. – Fr. 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr Kontakt: Stadt Kaufbeuren Am Graben 3 87600 Kaufbeuren Telefon 08 341/437 154 Internet: www.kaufbeuren.de Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Kaufbeuren BAföG Schüler und Schülerinnen ab Klasse 10 von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, wenn • vom Wohnort der Eltern aus keine entsprechende Ausbildungsstätte erreichbar ist (und für den Schulbesuch eine notwendige auswärtige Unterbringung vom Elternhaus erforderlich ist), oder • eigene Haushaltsführung und verheiratet bzw. in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, oder • eigene Haushaltsführung und mit mindestens einem Kind zusammenlebt, für den Besuch von Berufsfachschulen und Fachschulen mit mindestens zweijährigem Bildungsgang, Berufsaufbauschulen, Abendhaupt - und Realund Gymnasium, Kollegs (Berufsoberschulen) Was: Auf individuelle Ausbildungsförderung besteht für eine der Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbildung ein Rechtsanspruch nach Maßgabe dieses Gesetzes, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Wo: Rathaus, Abteilung – Arbeit und Soziales, Zimmer 25 N Wann: Montag 8.00 – 16.00 Uhr Di. – Fr. 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr Kontakt: Stadt Kaufbeuren Abteilung – Arbeit und Soziales Am Graben 3 87600 Kaufbeuren Telefon: Nachnamen mit Buchstaben (A-B) 08 341/437-361 Nachnamen mit Buchstaben (C-Z) 08 341/437-342 Internet: www.Kaufbeuren.de www.das-neue-bafoeg.de www.arbeitsagentur.de Wer: 29 Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Kaufbeuren AFBG (Meister-BAföG) Wer: Handwerker und Fachkräfte, die sich auf den Fortbildungsabschluss zu Handwerks- und Industriemeistern, Techniker, Fachkaufleuten, Fachkrankenpflegern, Betriebsinformatikern, oder Betriebswirt vorbereiten. Die Maßnahmen können in Teilzeit (z.B. auch Fernstudien) oder in Vollzeit durchgeführt werden. Wie: Telefonische oder persönliche Terminvereinbahrung zum Beratungsgespräch wird empfohlen, zur • Überprüfung der Förderfähigkeit der jeweiligen Schule, oder der Weiterbildungen beim AFBG (Meister-BAföG), • Entscheidungshilfe, welche Förderart für den Antragsteller die Bessere ist (bei Wahlrecht zwischen den Förderarten), • Informationen zum Grundbedarf und welche Sozialleistungen ggf. noch beantragt werden können, • individuelle / personenbezogene Zusammenstellung des Förderantrages, sowie Erläuterungen, welche Unterlagen zur Berechnung der Förderleistung erforderlich sind (z.B. Einkommensteuerbescheide der Eltern, Bankbestätigung(en), aktuelle Schulbescheinigung ec.). Wo: Rathaus, Abteilung – Arbeit und Soziales, Zimmer 25 N Wann: Montag 8.00 – 16.00 Uhr Di. – Fr. 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr Kontakt: Stadt Kaufbeuren Abteilung – Arbeit und Soziales Am Graben 3 87600 Kaufbeuren Telefon: Nachnamen mit Buchstaben (A-B) 08 341/437-361 Nachnamen mit Buchstaben (C-Z) 08 341/437-342 Internet: www.Kaufbeuren.de www.das-neue-bafoeg.de www.arbeitsagentur.de 30 Bildungskredit Wer: Den Bildungskredit können volljährige Schüler im vorletzten oder letzten Jahr einer berufsqualifizierenden Ausbildung sowie Studierende in einer fortgeschrittenen Phase ihrer Ausbildung erhalten. Dazu gehören Studierende, die • die Zwischenprüfung ihres Studiengangs bestanden haben, oder eine schriftliche Erklärung der Ausbildungsstätte vorlegen, aus der hervorgeht, dass in dem Studiengang eine Zwischenprüfung nicht vorgesehen ist und die üblichen Leistungen erbracht wurden, • den ersten Teil ihres Konsekutivstudiengangs erfolgreich abgeschlossen haben, • ein Master- oder Magisterstudium im Sinne des Paragraph 19 des Hochschulrahmengesetzes (HRG) oder ein postgraduales Diplomstudium im Sinne des Paragraph 18 Abs. 1 Sätze 1 bis 3 HRG betreiben, • ein Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium betreiben und bereits über einen Abschluss in einem grundständigen Studiengang verfügen • oder die an einem in- oder ausländischen Praktikum teilnehmen, das im Zusammenhang mit dem Studium durchgeführt wird. Gefördert werden nur Ausbildungen an Ausbildungsstätten, die in den Förderbereich des BAföG einbezogen sind. Der Bildungskredit kann auch für den Besuch einer ausländischen Ausbildungsstätte gewährt werden, wenn er dem Besuch einer inländischen Ausbildungsstätte gleichwertig ist. Darüber hinaus ist die Bewilligung des Kredits auch während der Teilnahme an einem Praktikum möglich, das im Zusammenhang mit dem Besuch einer anerkannten oder gleichwertigen Ausbildungsstätte durchgeführt wird. Wie: Antragsverfahren und Beratung Der Bildungskredit ist schriftlich beim Bundesverwaltungsamt in 50728 Köln (Antragsformulare sind sowohl dort als auch bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich) oder im Internet zu beantragen: www.bildungskredit.de oder www.bundesverwaltungsamt.de Wo: Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln Hausanschrift: Eupener Str. 125, 50933 Köln Hotline: 022 899/ 358 – 4 492 oder 022 899/ 358 – 5 471 oder 0 221 / 758 – 5 471 Zentrale Auskunft: 022 899 / 358 – 4 492 oder 0 221 / 758 – 4 492 [email protected] Kontakt: Email: 31 Zuschüsse für Ausbildungsvergütung Wer: Auszubildende sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmer von berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen. Was: Hilfe in Form von Zuschüsse zur Berufsausbildung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei der Agentur für Arbeit Berufsausbildungsbeihilfe beantragt werden. Die Ausbildungsvergütung ist meist in Tarifverträgen festgelegt. Die Höhe der Ausbildungsvergütung variiert nach Berufen und Bundesländern. Die Ausbildungsvergütung muss mit den Ausbildungsjahren ansteigen (§17 Berufsbildungsgesetz). Wie: Telefonisch und persönlich Wann: Geschäftsstelle Arbeitsagentur Kaufbeuren: Montag 8.00 – 16.00 Uhr Di., Mi., Fr. 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag 8.00 – 18.00 Uhr Kontakt: Besucheradresse: Postanschrift: Arbeitsagentur Kaufbeuren Agentur für Arbeit Kempten Otto-Müller-Straße 2 87428 Kempten 87600 Kaufbeuren Telefon: 0 1801/555 111 Email: [email protected] Internet: www.arbeitsagentur.de Platz für Notizen 32 5 Platz für Notizen 5 Koordination: Netzwerk "Familien in persönlichen Notlagen" Stadt Kaufbeuren Familienstützpunkt & Gleichstellung Kaiser Max Straße 1 87600 Kaufbeuren Dieses Projekt wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen gefördert. www.kaufbeuren.de