Wert Euro/m²
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Wert Euro/m²
GUTACHTERAUSSCHUSS für die Verwaltungsgemeinschaft Eppingen-Gemmingen-Ittlingen - Geschäftsstelle – Gutachten Nr. 8/ 2014 Übersicht über die R I C H T W E R T E für Landwirtschaftsflächen (Ackerland, Wiese, Weinberg und Wald) gemäß § 196 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 12 Abs. 3 der Gutachterausschussverordnung vom 11. Dezember 1989 für das Jahr 2012 im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Eppingen-Gemmingen-Ittlingen Bodenrichtwerte für Landwirtschaftsflächen (Ackerland, Wiese, Weinberg und Wald zum 31.12.2012 Für landwirtschaftliche Flächen im Außenbereich werden folgende Durchschnittswerte festgelegt: Wert Euro/m² Stadtteil Eppingen: Ackerland 2,20 €/m² Wiese 1,00 €/m² Weinberg 2,50 €/m² Waldfläche 0,26 €/m² Stadtteil Adelshofen: Ackerland 1,80 €/m² Wiese 0,70 €/m² Weinberg Waldfläche kein Weinberg 0,26 €/m² 2 Wert Euro/m² Stadtteil Elsenz: Ackerland 1,80 €/m² Wiese 0,70 €/m² Weinberg 2,50 €/m² Waldfläche 0,26 €/m² Stadtteil Kleingartach: Ackerland 1,80 €/m² Wiese 0,70 €/m² Weinberg 7,50 €/m² Waldfläche 0,26 €/m² Stadtteil Mühlbach: Ackerland 1,80 €/m² Wiese 0,70 €/m² Weinberg 2,50 €/m² Waldfläche 0,26 €/m² Stadtteil Richen: Ackerland 1,80 €/m² Wiese 0,70 €/m² Weinberg Waldfläche kein Weinberg 0,26 €/m² 3 Wert Euro/m² Stadtteil Rohrbach: Ackerland 1,80 €/m² Wiese 0,70 €/m² Weinberg 2,50 €/m² Waldfläche 0,26 €/m² Gemmingen: Acker 2,15 €/m² Wiese 1,00 €/m² Weinberg 7,00 €/m² Waldfläche 0,26 €/m² Stebbach: Acker 2,15 €/m² Wiese 1,00 €/m² Weinberge Wald nicht vorhanden 0,26 €/m² Ittlingen: Ackerland 1,80 €/m² Wiese 0,70 €/m² Weinberg Waldfläche nicht vorhanden 0,26 €/m² 4 Der Bodenrichtwert ist dabei der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Bodenrichtwerte werden für baureifes und unbebautes Land abgeleitet. Die Bodenrichtwerte sind unverbindlich. Sie dienen in erster Linie dem erklärten bodenpolitischen Ziel, das Bodenmarktgeschehen offen zu legen. Über diese allgemeine Aufgabe hinaus, können die Bodenrichtwerte auch als Hilfsmittel bei der Bodenwertermittlung herangezogen werden. Abweichungen des einzelnen Grundstücks vom ermittelten Richtwert in den wertbestimmenden Eigenschaften, wie Lage, Grundstücksgröße und Zuschnitt, Bodenbeschaffenheit, Neigung usw. bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert Im Einzelfall kann auf Grundlage der Bodenrichtwerte durch den Gutachterausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Eppingen-Gemmingen-Ittlingen zur Ermittlung des konkreten Verkehrwertes eines Grundstücks, ein kostenpflichtiges Gutachten beantragt werden. Eppingen, den 9. April 2014 Der Vorsitzende des Gutachterausschusses: Varga