Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/in
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Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/in
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/-in Schulische Voraussetzungen: Rechtlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. Die Betriebe bevorzugen jedoch Bewerber/innen mit (mindestens) gutem Hauptschulabschluss (Typ 10 A). Persönliche Voraussetzungen: gesundheitlich fit sein "mit Köpfchen" arbeiten technisches und handwerkliches Verständnis haben gerne im Team arbeiten flexibel sein und gerne auf wechselnden Baustellen arbeiten Perspektiven: Der Fliesenleger kann standardisierten und typisierten Gebäuden durch individuelle Farbgebung und ausgefallene Muster eine eigene Note verleihen. Daher verzichten selbst Käufer von Fertighäusern nicht auf den Fliesenleger. Außerdem gewinnt die Modernisierung von Altbauten und die Sanierung ganzer Stadtteile zunehmend an Bedeutung, dies eröffnet dem Fliesenleger insgesamt ein weit gefächertes Tätigkeitsfeld. Attraktive Mosaikarbeiten schmücken oft die Eingänge von Büro- und Wohngebäuden. Phantasievolle Motive verbreiten sympathische und einladende Atmosphäre. Mehr Ideen für Fassade, Wand und Boden Es gehört zu den interessanten Arbeiten des Ausbauspezialisten "Fliesenleger", Wände, Portale, Hallen dekorativ zu gestalten. Ob dabei Fliesen, Platten oder Mosaiksteine bevorzugt werden, richtet sich nach Kundenwunsch, Baustil und Kreativität des Fliesenlegers. Seine Werkstoffe schaffen sowohl eine freundliche, individuelle Umgebung als auch die Voraussetzung für Sauberkeit und Hygiene. Etwa in Schwimmbädern oder Krankenhäusern; in Betrieben der Nahrungsmittelherstellung oder in Küchen. Eben überall dort, wo schnelle und einfache Reinigung erforderlich ist. Es ist immer reizvoll, an jedem neuen Einsatzort Farben harmonisch zu kombinieren, Ideen für eigenständige Gestaltung umzusetzen. Und wer nicht gerade zwei linke Hände hat, kann sich schon auf diesen Beruf verlegen. Ausbildungsvergütungen ab 01.06.2015: 708 € 1088 € 1374 € 1544 € 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 4. Lehrjahr Ausbildungsdauer: 36 Monate Jeder Auszubildende erhält 30 Arbeitstage Urlaub und ein zusätzliches Urlaubsgeld von 30 %. Neben der Ausbildungsvergütung besteht ein tariflicher Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen und Weihnachtsgeld. Lohn nach der Ausbildung bei Anwendung des Tarifvertrages ab 01.06.2015: Facharbeiter/-in: 2.956,52 € Spezialfacharbeiter/-in: 3.332,37 € Vorarbeiter/-in: 3.389,52 € Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Kreishandwerkerschaft Bergisches Land, Altenberger-Dom-Str. 200 51467 Bergisch Gladbach Tel. 0 22 02/93 59-0, Fax. 0 22 02/93 59-30 [email protected] www.handwerk-direkt.de Stand: September 2015