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Neue PC-Software befreit den Konsumenten von Musikdownloads von den Benachteiligungen der Musikindustrie beim Abspielen auf mobilen Geräten Karlsruhe, 8. September 2004. Das deutsche Unternehmen RapidSolution Software AG hat die Windows-Software tunebite veröffentlicht. Im Internet gekaufte Musikstücke sind kopiergeschützt und für viele Konsumenten mit großen Einschränkungen beim Abspielen verbunden. Mit der Wiederaufnahme beim Abspielen dieser Musikstücke stellt tunebite legal dem Konsumenten neue Musikdateien ohne Einschränkungen zur Verfügung. Damit kann die im Internet beispielsweise bei Apple iTunes, Sony Connect, AOL, Musicload oder anderen Musikplattformen gekaufte Musik ohne Einschränkungen überall abgespielt und gehört werden. Im April 2004 wurden nach Aussagen von Apple im ersten Jahr des Bestehens des Apple iTunes Music Stores über 70 Millionen Musikstücke in den USA verkauft. Mitte des Jahres hat Apple mit weiteren iTunes Music Stores Europa erreicht und gemeldet, dass die Schwelle von 100 Millionen verkauften Musikstücken überschritten wurde. Nach eigenen Angaben ist Apple Marktführer in USA im Bereich der elektronischen Distribution von Musikstücken über das Internet. Apple hat im August 2004 in einer weiteren Meldung bekannt gegeben, dass im Apple iTunes Music Store über das Internet mehr als eine Million Musikstücke für Käufer zum Herunterladen bereitstehen. In Deutschland teilt sich Apple nach einer Meldung des Bundesverbandes der Phonographischen Wirtschaft zufolge mit 570.000 verkauften Musikstücken pro Monat den Markt mit Musicload, AOL und den an die Branchenplattform Phonoline angeschlossenen Anbietern. Im Zusammenhang mit der Welle von Musikbegeisterung haben viele Konsumenten Musikstücke durch kostenpflichtiges Herunterladen erworben, die mit dem sogenannten Apple-Play-Fair oder dem Mircrosoft Digitial-Rights-Managemet (DRM) Dateiformat mit einer eingeschränkten Nutzung geschützt sind. Die verschiedenen Dateiformate verfolgen den Zweck Raubkopien und Missbrauch zu verhindern, in dem sie zum Teil sehr unterschiedlich die Verwendungsmöglichkeiten einschränken. Musikstücke, die durch diese Formate geschützt sind, haben in den meisten Fällen die Datei-Endungen AAC, M4P oder WMA. Benachteiligung von Konsumenten durch die Musikindustrie Mit dem Schutz vor Raubkopien ist die Benachteiligung der ehrlichen Konsumenten verbunden. Die Apple Software iTunes beispielsweise ist abgestimmt auf die Nutzung mit dem mobilen Apple Abspielgerätes iPod. Der Transfer eines Musikstückes im Apple AAC-Dateiformat von der Apple iTunes Software zum Apple iPod und das Abspielen ist problemlos. Besitzer von herkömmlichen MP3-Abspielgeräten, die im Apple iTunes Music Store Musikstücke erwerben, verfügen derzeit weder über eine Funktion das Musikstück aus dem Apple Softwareprogramm iTunes zum MP3-Abspielgerät zu transferieren noch über die Möglichkeit das Musikstück im Apple AAC-Dateiformat wiederzugeben. Apple iTunes bietet diesen Konsumenten als einzige Möglichkeit das Brennen einer Audio-CD. Anschließend muss der auf sich alleingestellte Konsument die einzelnen Musikstücke manuell in das MP3-Dateiformat durch eine Zusatzsoftware von Drittherstellern konvertieren, damit er die gekaufte Musik auf seinem MP3-Abspielgerät hören kann. Dies ist mit mehreren umständlichen Arbeitsschritten, spezifischen Kenntnissen und nur mit weiteren Software-Programmen für die breite Masse der Konsumenten zu kompliziert. Informationen zum Musikstück, wie z.B. Titel, Künstler, Album und die Cover-Bilder gehen dabei verloren. Andere Download-Plattformen als Anbieter von Musikstücken in einem DRM-Dateiformat lassen zum Teil selbst die Möglichkeit des CD-Brennens nicht mehr oder nur begrenzt zu. Das Abspielen von Musikstücken im DRM-Dateiformat ist ähnlich wie bei Apple oftmals nur auf ein Abspielmedium zugeschnitten. Mit Informationen zu den einzelnen Dateiformaten gehen sowohl die Online Plattformen für den kostenpflichtigen Musikdownload, aber auch die Unternehmen und Institutionen, die hinter diesen Formaten stehen, sparsam um. Der ehrliche Endverbraucher, der nicht der Schablone der Musikindustrie entspricht bleibt dabei auf der Strecke. PC Software tunebite hilft Konsumenten auf legale Art und Weise Die RapidSolution Software AG hat dieses Problem der Konsumenten erkannt und bietet auf der Website http://www.tunebite.com eine Software-Lösung an. Die PC Software tunebite erkennt im Hintergrund von Windows gestartet automatisch, wenn ein Musikstück abgespielt wird. Zeitgleich nimmt tunebite analog dieses Musikstück wieder auf. Am Ende der Aufnahme speichert tunebite das Musikstück auf der Festplatte des PC. Neben diesem automatischen Modus kann der Anwender tunebite mit einer Benutzeroberfläche auch manuell bedienen und einzelne Stücke bis hin zu einer ganzen Sammlung von Musik durch Abspielen und analog Aufnehmen in ein von ihm gewünschtes Dateiformat abspeichern. Musikstücke können mit tunebite in verschiedenen Dateiformaten aufgenommen werden. tunebite wird vom Hersteller RapidSolution Software AG mit dem sogenannten ogg-Dateiformat zum Kauf und Herunterladen angeboten. Durch das Herunterladen einer zusätzlichen Datei aus dem Internet kann tunebite auch mit dem sogenannten lame_enc.dll-Dekoder betrieben werden und liefert dem Konsumenten Musikstücke im MP3-Dateiformat, die ohne Einschränkung überall abgespielt werden können. Bei der anlogen Aufnahme sind kaum Qualitätseinbußen der Musikstücke zu befürchten. Die meisten kostenpflichtigen Download-Plattformen bieten die Musikstücke nicht in CD Qualität, sondern mit einer Qualität von 128 kBit/s an. tunebite kann in Abhängigkeit mit der im PC eingebauten Soundkarte eine Wiederaufnahme von bis zu 256 kBit/s durchführen und damit die Qualitätseinbußen für den Endkonsumenten unhörbar gering halten. Tunebite und die Rechtliche Situation Im Internet werden Software-Programme zum Herunterladen wie z.B. Hymn Eingriff in die gekauften Originaldateien der Musikstücke den Kopierschutz entfernen. Hymn und andere Werkzeuge dieser Art sind rechtlich illegal. Die dieser illegalen Werkzeuge werden von Apple oder der Musikindustrie strafrechtlich verfolgt. angeboten, die durch verändern oder ganz Hersteller und Nutzer zum Teil zivil- und Tunebite und seine Benutzung nutzt die von der Musikindustrie erfolglos stark umkämpfte gesetzliche Lücke des sogenannten Analogen Loches. Diese Gesetzeslücke eröffnet weltweit die legale Möglichkeit der Privatnutzung durch analoge Wiederaufnahme einer Medienwiedergabe. Zum Vergleich hierzu können Musikstücke aus dem Radio oder Filme aus dem Fernsehen legal durch Geräte wie Kassetten- oder Videorekorder aufgezeichnet werden. Dieses legale Prinzip nutzt tunebite durch die analoge Wiederaufnahme der Wiedergabe von Musikstücken. Illegale Programme, wie z.B. Hymn, basieren auf Veränderung der Originaldatei. Sollten die Hersteller der Originaldatei bestimmte Strukturen oder Elemente des Kopierschutzes ändern, so sind diese illegalen Software-Programme wertlos. Im Vergleich zu illegalen Lösungen ist tunebite unabhängig von den Dateiformaten, da die Software das abgespielte Musikstück direkt von der Audioquelle aufnimmt. Über die RapidSolution Software AG Die RapidSolution Software AG ist ein führendes Technologie Unternehmen der SoftwareEntwicklung in den Bereichen Musik, Voice-over-IP, Messaging, Lokalisierung, Webrobots und Industrie-Anwendungen. Das deutsche Unternehmen besteht seit 1998 und unterhält Standorte in Deutschland und Rumänien. Das Unternehmen hält verschiedene Beteiligungen und Kooperationen zu führenden Unternehmen und Instituten. Die RapidSolution Software AG ist in Europa ein führender Spezialanbieter von MusikSoftwarelösungen. Beispielsweise mit der Beteiligung an der air2mp3 GmbH bietet das Unternehmen im deutschsprachigen Raum eine kostenlose Lösung zur vollautomatischen Aufnahme von Musik mit dem PC über Radio, Kabel- oder Sat-Receiver mit zahlreichen Zusatzfunktionen sowohl für Konsumenten als auch als OEM Lösung. Weitere Schwerpunkt sind Media-Center-Systeme und Werbeblocker als Teil der HomeEntertainment-Kompetenz. Die RapidSolution Software AG ist in diesem Umfeld sowohl mit eigenen Lösungen als auch als Dienstleister für Individual Entwicklung namhafter Unternehmen aktiv. Ansprechpartner für Presse Für die Presse-Arbeit im Bereich Publikationen und andere Medien stellt die RapidSolution Software AG auf Anfrage per Email umfassendes Bild-Material, kostenlose Testversionen und Gesprächspartner für Interviews und Berichte zur Verfügung. Für Journalisten, Fachredaktionen, Radio- und Fernsehteams veranstaltet die RapidSolution Software AG am 15. September 2004 in den Räumen des Unternehmens einen Informationstag. Außerdem sind Veranstaltungen für die Presse in München, Frankfurt und Berlin in Abhängigkeit der Zahl der Anmeldungen vorgesehen. Die Termine stehen hierzu noch nicht fest. Wir bitten daher Interessenten für die entsprechenden Veranstaltungen sich per Email mit uns in Kontakt zu setzen. Bitte nehmen Sie Kontakt auf zu: RapidSolution Software AG Norman F. Förderer Haid-und-Neu-Str. 7 76131 Karlsruhe Deutschland Telefon: ++49 (0)721 66 33 88 0 Telefax. ++49 (0)721 66 33 88 19 E-Mail: [email protected] Wir freuen uns sehr, wenn Sie uns kurz per Email benachrichtigen falls Sie über uns berichten.