Leitfaden

Transcrição

Leitfaden
Leitfaden für Eltern
IMPRESSUM
Herausgeber:
Stadt Altena – Jugendamt • Lüdenscheider Straße 22 • 58762 Altena • T 02352 209-0 • www.altena.de
Gestaltung, Layout, Fotos:
PFiFFiKUS!AGENTUR • Mondhahnstraße 18 • 58762 Altena • T 02352 540200 • www.pfiffige-werbung.de
Ein Netzwerk
zur Förderung
unserer Kinder
Dr. Andreas Hollstein
______________________________________________________________________
Bürgermeister der Stadt Altena
Liebe Altenaerinnen und Altenaer,
Altena ist früh am Ball. Das wissen wir nicht erst
seit heute. Immer wieder freuen wir uns über die
vielfältigen kreativen bürgerschaftlichen Aktionen
in unserer Burgstadt. In der Initiative „Altena.
Früh am Ball“ haben sich neben den Kindertageseinrichtungen viele Partner aus den Bereichen
Jugendhilfe, Gesundheitswesen und Sozialwesen
zusammengeschlossen, die gemeinsam die Entwicklung und Förderung unserer Kinder in den
Blick nehmen. Das hilft allen Beteiligten, sich nicht
in Details der täglichen Arbeit zu verzetteln und
sorgt für eine gemeinsame aktive Gestaltung dieses wichtigen Aufgabenfeldes.
Sie halten nun ein weiteres Produkt von „Altena.
Früh am Ball“ in den Händen. Diese Broschüre
versucht, Ihnen auf viele alltägliche Fragen, die Sie
zu Ihrem Kind sowie zur Entwicklung und seiner
Förderung haben, Antworten zu geben. Dabei
reicht die Palette von der Anmeldung Ihres Kindes über Informationen zum Mutterschafts- und
Kindergeld, die Beantragungswege für Wohngeld
bis hin zu Fragen der notwendigen Vorsorgeuntersuchungen oder vielfältiger Förderangebote
von Hebammen, Logopäden oder Ergotherapeuten. Darüber hinaus wollen wir Sie über die wesentlichen Betreuungsmöglichkeiten für Kinder
und Jugendliche in Altena informieren. Für eine
Stadt unserer Größenordnung ist es sicherlich
hervorzuheben, dass es in Altena alle Schulformen gibt und die vorhandenen Tageseinrichtungen für Kinder, die alle in freier Trägerschaft arbeiten, eine breit gefächerte Angebotespalette
vorhalten.
Keine Langeweile kommt in unserer Stadt auf,
wenn Sie die zahlreichen Freizeitangebote für
Kinder und Jugendliche in den sehr aktiven
Vereinen und Verbänden, den Kirchengemeinden
sowie den städtischen Jugendfreizeiteinrichtungen, der Stadtbücherei oder dem Schwimmbad in
den Blick nehmen. Auch diese Angebote haben
wir für Sie zusammengestellt.
Als Bürgermeister unserer Stadt freue ich mich
besonders, dass wir neben der Initiative „Altena.
Früh am Ball“ mit dem seitens des Landes NRW
zertifizierten Familienzentrum Altena ein noch
weiter gespanntes Netzwerk für Familien mit
Kindern etabliert haben. Hierdurch können noch
vielfältigere Angebote gemacht werden. Ausgebildete Fachkräfte in jeder Kindertageseinrichtung
helfen Ihnen als Lotsinnen vor Ort, Antworten
auch auf Ihre konkreten Fragen zu erhalten.
Wenn Sie, auch mit Ihrem Kleinkind, Unsicherheiten haben, die es zu beantworten gilt, wenden
Sie sich bitte genau an diese Lotsinnen. Bessere,
schnellere und vertrautere Helfer werden Sie
kaum finden.
Ich danke den vielen Wegbereitern dieser Broschüre und den vielen engagierten Menschen in
Altena, die sich im Sinne der Stärkung von Kindern und Familien in unserer Stadt für diese einsetzen. Wir wollen eine Stadt für alle Generationen werden und arbeiten intensiv an diesem Ziel.
Ihr
Dr. Andreas Hollstein
Bürgermeister
INHALT*
Vorwort von Dr. Andreas Hollstein, Bürgermeister der Stadt Altena
1
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
1.6
1.7
1.8
Gerade geboren – erste Schritte nach der Geburt
Anmeldung Ihres Kindes beim Standesamt
Vaterschaftsanerkennung aus melderechtlicher Sicht
Namensgebung bei Kindern nicht verheirateter Eltern
Anmeldung Ihres Kindes bei der Krankenkasse
Mutterschaftsgeld
Kindergeld/Kinderzuschlag
Eintragung Ihres Kindes auf der Steuerkarte/Kinderfreibeträge
Unterhalt/Beistandschaft/Sorgeerklärung/Negativbescheinigung
6
6
7
8
8
8
9
10
10
2
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
Leistungen zur Sicherung des Unterhaltes
Elternzeit und Elterngeld - Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz
Arbeitslosengeld II
Hilfe zum Lebensunterhalt
Wohngeld
Schuldnerberatung
Unterhaltsvorschuss
12
12
13
14
14
15
15
3
Finanzielle Leistungen bei Kindern mit Behinderung
16
4
4.1
4.2
4.3
Damit Ihr Kind gesund aufwächst
Vorsorgeuntersuchungen – „Ich geh zur U. Und Du ?“
Impfen schützt!
Ernährung
17
17
18
19
5
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
5.6
5.7
5.8
5.9
Für Körper, Geist und Seele: Helfer und Angebote
Geburtshilfe/Gynäkologie
Hebammen
Kinderärzte
Kinderärztlicher Notdienst am ev. Krankenhaus Bethanien
Kliniken und Krankenhäuser
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst des Märkischen Kreises
Frühförderung der Lebenshilfe Lüdenscheid
Praxen für Ergotherapie
Praxen für Logopädie
20
20
20
21
21
22
24
24
25
25
6
Erste Hilfe am Kind
26
7
Rat und Hilfe in Altena und in der Nähe
30
*Die Herausgeber sind sich der Bedeutung der Sprache in Bezug auf die Gleichberechtigung von Frauen und Männern bewusst.
Einer durchgängigen Umsetzung geschlechtergerechter Formulierungen stand jedoch das Bemühen um eine leichte Lesbarkeit
der Texte entgegen. Deshalb wird in der Regel auf die männliche Form zurückgegriffen.
4
INHALT
8
8.1
8.2
42
42
42
8.3
8.4
Optimale Begleitung für Ihr Kind
Familienzentrum Altena
Tagespflege für Kinder unter drei Jahren nach
dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG)
Tageseinrichtungen für Kinder (TEK)
Integrative Kindertagesstätten außerhalb Altenas
9
9.1
9.2
9.3
„ALTENA. Früh am Ball“ – das soziale Frühwarnsystem
Wer wir sind
Wahrnehmen • Informieren • Handeln
„Früh am Ball“ in der Praxis
48
48
48
49
10
10.1
10.2
10.3
Grundschulen mit Betreuung über Mittag
Grundschule Mühlendorf
Betreuungsverein der Grundschule Breitenhagen e.V.
Schulen in Altena
51
52
52
52
11
Keine Langeweile in Altena: Freizeitangebote
52
43
47
ANHANG
Aktuelle Adressen
Interessante Links
5
1. Gerade geboren – erste Schritte nach der Geburt
Eine aktuelle Übersicht über
die Kontaktdaten und Öffnungszeiten der Standesämter in den Nachbarstädten haben wir für Sie im
Anhang zusammengestellt.
1.1 Anmeldung Ihres Kindes beim Standesamt
Das Gesetz schreibt vor, dass Sie Ihr Kind innerhalb einer Woche beim zuständigen Standesamt anmelden. Zuständig ist immer das Standesamt der
Stadt, in der das Kind geboren wurde.Wenn Sie in Altena wohnen, jedoch
Ihr Kind z. B. in Lüdenscheid geboren wurde, ist das Standesamt Lüdenscheid
zuständig! In Altena geborene Kinder können Sie Montag bis Freitag von
8.30 bis 13 Uhr anmelden im
Standesamt im Stadtpavillon
Am Markaner 1
58762 Altena
Tel. 02352 209-331
Verheiratete Eltern
Für die Anmeldung ihres Kindes benötigen verheiratete Eltern:
• Geburtsanzeige (wird Ihnen vom Krankenhaus, in dem Ihr Kind geboren
ist, ausgehändigt; bei einer Hausgeburt wird die Geburtsanzeige von der
Hebamme ausgestellt),
• gültige Personalausweise oder Reisepässe beider Elternteile,
• Familienstammbuch oder eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches,
• Einbürgerungsurkunden, falls Sie die deutsche Staatsbürgerschaft durch
Einbürgerung erhalten haben,
• Diplom- oder Promotionsurkunden, Meisterbrief etc. zur Eintragung
akademischer Grade oder Berufsbezeichnungen,
• wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde, eine deutsche Übersetzung
der Heiratsurkunde oder eine internationale Heiratsurkunde.
Eltern, die Spätaussiedler oder Vertriebene sind
Sind Sie Spätaussiedler oder anerkannt Vertrieben, benötigen Sie zusätzlich:
• Spätaussiedler- oder Vertriebenenausweis, Registrierschein
• Namensbescheinigung nach § 94, für den Fall, dass eine Namenserklärung
abgegeben wurde und die Namensführung von den originalen Heiratsoder Geburtsurkunden abweicht.
6
1. Gerade geboren – erste Schritte nach der Geburt
Namensgebung bei Kindern verheirateter Eltern
Bei der Namensgebung Ihres Kindes bestätigen beide Elternteile den/die
gewählten Vornamen mit ihrer Unterschrift auf der Rückseite der Geburtsanzeige. Ihr Kind führt automatisch den Nachnamen, der bei Eheschließung
der Eltern gewählt wurde. Falls die Eltern keinen gemeinsamen Familiennamen führen, bestimmen Sie bei der Anmeldung Ihres Kindes seinen Familiennamen und bestätigen dies durch Ihre Unterschrift.
Haben Sie weitere Fragen, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der
zuständigen Standesämter; sie helfen Ihnen gerne weiter.
Infos für unverheiratete Eltern
Zu den bereits genannten Unterlagen werden benötigt,
wenn die Mutter ledig ist:
• Abstammungsurkunde oder Geburtsurkunde der Mutter, ggf. mit
deutscher Übersetzung, und evtl. die Vaterschaftsanerkennung,
wenn die Mutter geschieden ist:
• beglaubigte Abschrift des Familienbuches der geschiedenen Ehe mit
Scheidungsvermerk (erhältlich beim Heiratsstandesamt der Kindesmutter)
• bei Eheschließung im Ausland internationale Heiratsurkunde und
Scheidungsurteil,
wenn die Mutter verwitwet ist:
• beglaubigte Abschrift des Familienbuches der letzten Ehe, erhältlich beim
Heiratsstandesamt der verwitweten Mutter.
Ist die Mutter minderjährig:
• In diesem Fall richtet das Jugendamt eine Amtsvormundschaft ein. Damit
werden die Unterhaltsansprüche sowie die gesetzliche Vertretung des
Kindes gesichert, außerdem wird die Vaterschaft festgestellt. Die Amtsvormundschaft endet automatisch mit der Volljährigkeit der Kindesmutter.
1.2 Vaterschaftsanerkennung aus melderechtlicher Sicht
Wenn schon bei der Anmeldung Ihres Kindes die Daten des Kindesvaters
in der Geburtsurkunde vermerkt werden sollen, ist die Abgabe einer
Vaterschaftsanerkennung notwendig. Dafür müssen beide Elternteile persönlich vorsprechen. Die Vaterschaftsanerkennung kann auch im Rahmen
der Beistandschaft (1.8) erledigt werden.
7
1. Gerade geboren – erste Schritte nach der Geburt
1.3 Namensgebung bei Kindern nicht verheirateter Eltern
Kinder von nicht verheirateten Eltern können entweder den Familiennamen der Mutter oder des Vaters tragen. Das Gesetz sieht üblicherweise
vor, dass Sohn oder Tochter den Namen der Mutter annimmt. Soll das Kind
den Namen des Vaters annehmen, stellen beide Eltern dafür einfach beim
Standesamt einen Antrag auf Namenserteilung.
Achtung: Die Namenserteilung ist unwiderruflich, eine erneute Änderung
ist nur nach Begründung der gemeinsamen Sorge für die Kinder möglich.
Nach der Anmeldung Ihres Kindes erhalten Sie vom Standesamt Urkunden,
die für das Beantragen des Kindergeldes, Elterngeldes, für die Krankenkasse
und die mögliche Taufe benötigt werden. Ohne diese Urkunden kann keine
finanzielle Unterstützung beantragt werden.
1.4 Anmeldung Ihres Kindes bei der Krankenkasse
Sind Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, ist Ihr Nachwuchs im
Rahmen der Familienversicherung ebenfalls dort krankenversichert. Um
dies zu gewährleisten, müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse unmittelbar
nach seiner Geburt einen Antrag auf Familienversicherung stellen. Als
Nachweis für die Geburt ist dabei die Geburtsurkunde vorzulegen. Bei
minderjährigen Eltern, die selbst noch über ihre eigenen Eltern versichert
sind, wird das Kind bei seinen Großeltern kostenlos mitversichert.
1.5 Beantragung des Mutterschaftsgeldes
Ebenfalls bei Ihrer Krankenkasse können Sie – bei Vorlage der Geburtsurkunde – Mutterschaftsgeld für die Zeit nach der Geburt beantragen.
Wann und wie lange gibt es Mutterschaftsgeld?
Für schwangere Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, besteht eine
Mutterschutzfrist von sechs Wochen vor der Entbindung bis acht Wochen
danach.Während dieser Zeit hat die Frau Anspruch auf Mutterschaftsgeld
und den Zuschuss des Arbeitgebers.
Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
Wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, haben
Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld.Voraussetzung ist eine Bescheinigung
des behandelnden Arztes, die den voraussichtlichen Geburtstermin enthält. Diese darf maximal sieben Wochen vor dem erwarteten Entbindungstermin ausgestellt werden.
Weitere Voraussetzungen für den
Erhalt des Mutterschaftsgeldes:
• Sie sind zwischen dem 4. und 10.
Monat der Schwangerschaft mindestens zwölf Wochen in einer
gesetzlichen Krankenkasse versichert gewesen,
• Sie können ein bestehendes Arbeitsverhältnis oder den Bezug
von Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld oder Arbeitslosengeld II
zu Beginn der Schutzfrist
nachweisen.
6
8
1. Gerade geboren – erste Schritte nach der Geburt
Wie viel Mutterschaftsgeld steht mir zu?
Wenn Sie zu Beginn der Mutterschutzfrist in einem Arbeitsverhältnis stehen
und bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, haben Sie Anspruch
auf Mutterschaftsgeld in Höhe Ihres bisherigen Nettogehaltes. Gezahlt wird
von Krankenkasse und Arbeitgeber gemeinsam. Die Leistungen der Krankenkasse richten sich nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten drei abgerechneten Kalendermonate.
Für die genaue Berechnung stehen bei Ihrer Krankenkasse speziell geschulte
Mitarbeiter zur Verfügung.
1.6 Kindergeld/ Kinderzuschlag
Kindergeld
Kindergeld steht allen Eltern mit Hauptwohnsitz in der BRD zu. Das Geld
wird gezahlt für
• alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr
• für Kinder in der Ausbildung bis zum 27. Lebensjahr
• für Kinder ohne Arbeitsplatz bis zum 21. Lebensjahr
• zeitlich unbegrenzt für Kinder, die wegen einer Behinderung außerstande
sind, sich selbst zu unterhalten.
Die Höhe des Kindergeldes beträgt für die
ersten drei Kinder monatlich 154 Euro, für
das vierte und jedes weitere Kind monatlich
179 Euro. Beantragt wird das Geld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit, von der es
auch ausgezahlt wird.
Wer im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, beantragt das Kindergeld bei seiner Personalstelle.
In diesem Fall wird das Kindergeld aus der Familienkasse des öffentlichen Dienstes mit der
monatlichen Gehaltszahlung ausgezahlt.
Achtung: Das Kindergeld wird stets an die Person gezahlt, in deren Obhut
sich das Kind befindet. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können
diese bestimmen, wer von Ihnen das Kindergeld erhalten soll.
Eltern in Altena beantragen das Kindergeld bei der Familienkasse Iserlohn.
Die notwendigen Formulare erhalten Sie auch bei der Agentur für Arbeit.
Kinderzuschlag
Der Gesetzgeber gewährt einen Kinderzuschlag für gering Verdienende.
Anspruch darauf haben Eltern, die mit ihren unter 25 Jahre alten und unverheirateten Kindern in einem gemeinsamen Haushalt leben und über Einkommen und Vermögen verfügen, das es ihnen ermöglicht, zwar ihr eigenes Existenzminimum zu decken, nicht aber das ihrer Kinder.
Der Kinderzuschlag wird ebenfalls bei der zuständigen Familienkasse beantragt. Er beträgt maximal 140 Euro und wird längstens für 36 Monate
gewährt.
Um zu überprüfen, ob Sie die Voraussetzungen für die Zahlung des Kinderzuschlages erfüllen, sollten Sie Kontakt mit der Familienkasse Iserlohn
aufnehmen. Die Mitarbeiter geben Ihnen gerne Auskunft darüber, ob es
sinnvoll ist einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Im Anhang:
Kontaktadressen
Links
Im Anhang:
Kontaktadressen
Links
7
9
1. Gerade geboren – erste Schritte nach der Geburt
Kontaktadresse
1.7 Eintragung Ihres Kindes auf der Steuerkarte/Kinderfreibeträge
Um sich die gesetzlichen Steuerfreibeträge zu sichern, müssen Sie Ihr Kind
auf Ihrer Steuerkarte eintragen lassen. Dazu benötigen Sie die Geburtsurkunde, die Steuerkarte sowie Ihren Personalausweis. Erledigen können Sie
dies beim Bürgerservice im Stadtpavillon.
1.8 Unterhalt/Beistandschaft/Sorgeerklärung/Negativbescheinigung
Kontaktadresse
Unterhalt
Häufig haben alleinerziehende Elternteile das Problem, dass der unterhaltspflichtige Elternteil seinen Pflichten nicht nachkommt oder nicht ausreichenden Unterhalt zahlt. Grundsätzlich ist die Höhe der zu leistenden
Zahlungen in der sogenannten „Düsseldorfer Tabelle“ geregelt.
Wenn Sie hinsichtlich des Unterhaltes für Ihr Kind Hilfe benötigen, wenden Sie sich an das Jugendamt der Stadt Altena. Dort können Sie freiwillig
eine sogenannte „Unterhaltsbeistandschaft“ einrichten lassen.
Beistandschaft
Auf freiwilligen Antrag des Elternteils, in dessen Obhut sich das Kind
befindet, können Sie bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft einrichten
lassen. Das Jugendamt steht Ihnen dann bei der Feststellung der Vaterschaft und der unterhaltsrechtlichen Belange bei: Das Jugendamt stellt fest,
ob und in welcher Höhe Unterhalt gezahlt werden kann. Außerdem wird
die Zahlung des Unterhalts durchgesetzt.
Kontaktadresse
6
10
Achtung: Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, besteht
rechtlich eine Vaterschaft erst dann, wenn sie anerkannt oder gerichtlich
festgestellt ist. Die Anerkennung der Vaterschaft sowie die Zustimmung
der Mutter müssen beurkundet werden. Dies kann u. a. beim zuständigen
Jugendamt erfolgen.Weiterhin kann eine Unterhaltsverpflichtung vom Jugendamt beurkundet werden.
Ihr Ansprechpartner für Beistandschaften ist bei der Stadt Altena der Bereich Sonstige Soziale Dienste und Einrichtungen.
1. Gerade geboren – erste Schritte nach der Geburt
Sorgeerklärung und Negativbescheinigung
Verheiratete Eltern haben die Pflicht und das Recht, gemeinsam für ihr
Kind zu sorgen. Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet,
liegt kraft Gesetzes das alleinige Sorgerecht bei der volljährigen Mutter.
Dieses kann sie gegenüber Dritten mit einer sogenannten „Negativbescheinigung“ nachweisen, in der bestätigt wird, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine übereinstimmenden Sorgeerklärungen beider Elternteile vorliegen. Diese Bescheinigung kann bei dem Jugendamt der Stadt, in der das
Kind geboren ist, angefordert werden.
Bitte beachten: Nicht miteinander verheiratete Eltern können durch eine
übereinstimmende Erklärung die gemeinsame elterliche Sorge für ihr Kind
festlegen. Diese Erklärung kann beim Jugendamt oder einem Notar beurkundet werden.
Auskünfte über Sorgeerklärungen und Negativbescheinigungen erhalten
Sie im Rathaus Altena in der Abteilung Sonstige Soziale Dienste und Einrichtungen.
Urkundswesen
Sie haben bereits vorstehend mehrfach gelesen, dass Sie im Jugendamt
Beurkundungen vornehmen lassen können und zwar bezüglich Verpflichtung zur Unterhaltszahlung, Anerkennung der Vaterschaft und Sorgeerklärungen. Diese Beurkundungen in Ihrem Jugendamt sind für Sie kostenfrei.
Kontaktadresse
Kontaktadresse
7
11
2. Leistungen zur Sicherung des Unterhaltes
In diesem Kapitel geht es um Leistungen und Hilfen, die Sie beanspruchen
können, um Ihren Unterhalt sowie den des Kindes zu sichern.
2.1 Elternzeit und Elterngeld – Bundeselterngeldund Elternzeitgesetz
Wie definiert der Gesetzgeber Elternzeit?
Jedem Elternteil steht ein Anspruch auf Elternzeit zur Betreuung und Erziehung seines Kindes bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres zu.
Diese Elternzeit ist ein Rechtsanspruch des/der Arbeitnehmers/in gegenüber dem Arbeitgeber, der garantiert, dass während dieser Zeit die Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses ruhen, das Arbeitsverhältnis jedoch bestehen bleibt, und die Rückkehr auf die ursprüngliche bzw. eine vergleichbare Stelle möglich ist.Während der Elternzeit besteht grundsätzlich Kündigungsschutz.
Wenn Eltern es wünschen, können sie gleichzeitig bis zu drei Jahren Elternzeit in Anspruch nehmen.
Die Elternzeit muss nicht zwingend unmittelbar nach der Geburt angemeldet werden, sondern kann – mit Zustimmung des Arbeitgebers – bis zu
zwölf Monaten auf die Zeit zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr übertragen
werden. Durch diese Möglichkeit könnten Sie z. B. Ihr Kind während des
ersten Schuljahres begleiten. Ein Großteil des Einkommensverlustes kann
mit dem Elterngeld ausgeglichen werden.
Dabei ist zu beachten:
• Soll die Elternzeit direkt nach der Geburt bzw. nach Ablauf der Mutterschutzfrist beginnen, ist beim Arbeitgeber eine Anmeldefrist von sechs
Wochen einzuhalten.
• Elternteile, die zu einem späteren Zeitpunkt ihr Recht nutzen wollen,
haben eine achtwöchige Anmeldefrist.
• Mit Anmeldung der Elternzeit muss dem Arbeitgeber mitgeteilt werden,
wann der Arbeitnehmer in den nächsten zwei Jahren von seinem Recht
auf Elternzeit Gebrauch macht, um dem Arbeitgeber eine Planung bei
der Besetzung/ Vertretung der Stelle zu ermöglichen.
• Während der Elternzeit ist es möglich bis zu 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig zu sein. Haben beide Elternteile gleichzeitig Elternzeit angemeldet, sind somit insgesamt 60 Wochenstunden zulässig, um das Familieneinkommen zu sichern.
• In Betrieben über 15 Mitarbeitern besteht ein Anspruch auf Verringerung
der Arbeitszeit im Rahmen von 15-30 Wochenstunden, sofern dem nicht
dringende betriebliche Gründe entgegenstehen.
6
12
2. Leistungen zur Sicherung des Unterhaltes
Wer erhält Elterngeld und in welcher Höhe?
Elterngeld ermöglicht, dass sich Eltern ohne finanziellen Einbruch Zeit für
ihre Kinder nehmen können. Gezahlt wird es an Erwerbstätige, Beamte,
Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende, Auszubildende,
Adoptiveltern, Pflegeeltern und – unter bestimmten Voraussetzungen – an
Verwandte dritten Grades. Das Elterngeld beträgt 67 % des letzten Nettoerwerbseinkommens, höchstens 1800 Euro, mindestens jedoch 300 Euro.
Das Wichtigste zum Elterngeld:
• Wer während der Elternzeit
mehr als 30 Wochenstunden
arbeitet, verliert seinen Anspruch
auf das Elterngeld.
• Der Mindestsatz wird nicht (mit
zum Beispiel Arbeitslosengeld II)
verrechnet.
• Für Elternteile, die vor der Geburt des Kindes ein Einkommen
unter 1000 Euro hatten oder
teilzeitbeschäftigt waren, gelten
besondere Regeln.
• Wer nach der Geburt bis zu 30 Wochenstunden arbeiten möchte, kann
Elterngeld in Höhe des entfallenden Teileinkommens erhalten. Als Berechnungsgrundlage dient das durchschnittliche Einkommen der letzten
drei Monate vor der Geburt des Kindes.
• Bei Antragstellern, deren Einkommen stark schwankt, kann auf Antrag der
Durchschnitt der letzten zwölf Monate zugrunde gelegt werden.
Elterngeld wird für zwölf Monate gezahlt. Zwei Partnermonate werden als
Bonus gewährt, wenn der jeweils andere Elternteil Zeit für die Kindererziehung erbringt und deshalb seine Erwerbstätigkeit einschränkt.
Beantragt wird das Elterngeld beim Versorgungsamt Soest. Alle dafür notwendigen Antragsformulare erhalten Sie auch beim Bürgerservice im Stadtpavillon Altena.
Im Anhang:
Kontaktadresse
Links
2.2 Arbeitslosengeld II
Wenn Sie erwerbsfähig sind, aber der Lebensunterhalt Ihres Kindes nicht
gesichert ist, können Sie Arbeitslosengeld II beantragen. Bei der Berechnung der Höhe der Leistungen werden immer Ihr Einkommen sowie Ihr
Vermögen berücksichtigt.
Die Voraussetzung für den Bezug ist, dass:
• mindestens ein Familienmitglied, bzw. die alleinerziehende Mutter oder
der alleinerziehende Vater dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht,
• keine gesundheitlichen Gründe gegen eine Erwerbstätigkeit von mindestens drei Stunden täglich sprechen.
Selbst wenn Sie wegen Erziehung und Betreuung Ihres Kindes keine Erwerbstätigkeit ausüben können, bleibt der Anspruch auf ALG II bestehen.
Weitere Informationen zum Arbeitslosengeld II zur Sicherung des
Kindesunterhaltes erhalten Sie bei der ARGE Altena.
Im Anhang:
Kontaktadresse
Links
7
13
2. Leistungen zur Sicherung des Unterhaltes
Im Anhang:
Kontaktadresse
Links
2.3 Hilfe zum Lebensunterhalt
Wenn Sie nicht erwerbsfähig sind, also dem Arbeitsmarkt aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Verfügung stehen, oder das 65. Lebensjahr vollendet haben und der Lebensunterhalt Ihres Kindes nicht gesichert ist,
können Sie Sozialhilfe beantragen.
Voraussetzung für den Bezug ist, dass
• kein Familienmitglied aus gesundheitlichen Gründen für wenigstens sechs Monate in der Lage ist, mindestens drei Stunden am
Tag eine Erwerbstätigkeit auszuüben,
• Ihr Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Auskunft darüber, inwieweit Sie anspruchsberechtigt sind, erhalten Sie im
Bereich Sonstige Soziale Dienste und Einrichtungen der Stadt Altena.
Im Anhang:
Kontaktadresse
2.4 Wohngeld
Wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten für Ihre Wohnung/
Ihr Haus zu bezahlen, können Sie Leistungen nach dem Wohngeldgesetz
(WoGG) beantragen – egal, ob Sie zur Miete, im eigenen Haus oder einer
Eigentumswohnung leben.
Mieter erhalten Wohngeld in Form eines „Mietzuschusses“, um die wirtschaftliche Sicherung angemessener und familiengerechter Wohnverhältnisse zu gewährleisten. Besitzern von Eigenheimen bzw. Eigentumswohnungen wird ein „Lastenzuschuss“ gezahlt.
Ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben, ist abhängig von Einkommen,Vermögen, Größe der Wohnung/des Hauses und der Miete/monatlichen
Belastung.
Achtung: Ein Anspruch auf Wohngeld besteht nicht für Empfänger von
Transferleistungen wie ALG II oder Hilfe zum Lebensunterhalt. Empfänger
dieser Leistungen haben ein Wahlrecht; sie können entscheiden, ob sie
oben genannte Leistungen oder Wohngeld in Anspruch nehmen wollen.
Weitere Informationen, ob Sie Wohngeld beziehen können, erhalten Sie im
Bereich Sonstige Soziale Dienste und Einrichtungen der Stadt Altena.
6
14
2. Leistungen zur Sicherung des Unterhaltes
2.5 Schuldnerberatung
Wenn Ihre Schulden Sie derart belasten, dass Sie Hilfe benötigen, steht
Ihnen die Schuldnerberatung der AWO zur Seite. Das Mitarbeiterteam
besteht aus Juristen, Sozialwissenschaftlern, Sozialarbeitern und Betriebswirten. Sie werden sich bemühen, Ihre Existenzgrundlage zu sichern, die
Forderungen der Gläubiger zu überprüfen und Sie bei der Wahrnehmung
Ihrer Rechte zu unterstützen. Im Zuge der Beratung erhalten Sie auch
Hilfe bei der Erstellung und Überprüfung Ihrer Haushaltsplanung. Ziel ist,
Sie zu entschulden und Ihre Schulden zu regulieren.
Voraussetzung dafür sind:
• das Offenlegen Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse,
• Ihre Mitwirkung zur Lösung Ihrer Probleme,
• Ihre Einhaltung von Absprachen.
Möchten Sie von diesem Angebot Gebrauch machen, wenden Sie sich an
die Schuldnerberatung der AWO.
Im Anhang:
Kontaktadresse
Links
2.6 Unterhaltsvorschuss
Wenn kein Unterhalt für Ihr Kind gezahlt wird, können Sie einen
Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz beantragen.
Für den Bezug müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
• Der alleinerziehende Elternteil erhält keinen, nicht ausreichenden oder
nur unregelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil
• Das Kind hat das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet und lebt innerhalb
des Bundesgebietes bei einem Elternteil.
Den Unterhaltsvorschuss kann ein Kind nur innerhalb der ersten zwölf
Lebensjahre für maximal 72 Monate, also sechs Jahre erhalten.
Alle Fragen zum Unterhaltsvorschuss beantwortet Ihnen bei der Stadt der
Bereich Sonstige Soziale Dienste und Einrichtungen.
Im Anhang:
Kontaktadresse
Links
7
15
3. Finanzielle Leistungen bei Kindern mit Behinderung
Sollte Ihr Kind eine Behinderung haben, können Sie verschiedene zusätzliche Leistungen beantragen:
Der Antrag auf Pflegegeld wird, sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind,
bei Ihrer Krankenkasse, Abt. Pflegekasse, gestellt. Die Pflegekassen lassen
durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) prüfen,
ob Pflegebedürftigkeit im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes vorliegt.
Nach der Einstufung können Sie sich das Gutachten zusenden lassen –
und diesem dann möglicherweise widersprechen.
Pflegegeld für ein Kind zu beantragen ist nicht leicht, denn besonders bei
Kleinkindern muss der Pflegeaufwand erheblich höher sein als bei einem
nicht-behinderten Kind.
Anstelle von Pflegegeld können Eltern Sachleistungen in Anspruch nehmen.
Über die genauen Leistungen der Pflegeversicherung, Unfallversicherung
und Rentenkasse für das Kind und Leistungen für die Pflegepersonen
informieren Sie sich am besten zunächst bei Ihrer Kranken-/Pflegekasse.
6
16
4. Damit Ihr Kind gesund aufwächst
4.1 Vorsorgeuntersuchungen – „Ich geh’ zur U und Du?“
Verantwortungsbewusste Mütter und Väter nutzen regelmäßig die Vorsorgeuntersuchungen „U“. Dabei kann der Arzt feststellen, ob sich Ihr Kind
gesund entwickelt. Nur so können Krankheiten rechtzeitig erkannt und
behandelt werden. Außerdem werden im Rahmen der Untersuchungen die
wichtigsten Impfungen durchgeführt.
Um für Ihr Kind ein Optimum an Prävention und medizinischer Vorsorge
zu gewährleisten, bieten Ihnen die gesetzlichen Krankenkassen neun
kostenlose Früherkennungsuntersuchungen für Ihr Kind an. Nutzen Sie
diese unbedingt, damit Ihr Kind beste Startbedingungen ins Leben hat:
Erste Lebenswochen
U1
U2
U3
nach der Geburt
3. bis 10. Lebenstag
4. bis 6. Lebenswoche
Erste Lebensmonate
U4
U5
U6
3. bis 4. Lebensmonat
6. bis 7. Lebensmonat
10. bis 12. Lebensmonat
Erste Lebensjahre
U7
U8
U9
1 Jahr, 9 Monate bis 2 Jahre
3 Jahre, 7 Monate bis 4 Jahre
5 Jahre, 5 Monate bis 6 Jahre
Die U 9 ist eine besonders wichtige Untersuchung. Rechtzeitig,
bevor Ihr Kind in die Schule
kommt, kann der Arzt dabei
Schwierigkeiten erkennen, behandeln und beheben. So ersparen Sie
Ihrem Kind und sich spätere
Probleme in der Schule!
Denken Sie daran:
• Wer nicht gut sieht, braucht vielleicht eine Brille!
• Wer nicht gut hört, kann schlechter sprechen!
• Wer Schwierigkeiten beim Sprechen hat, bekommt Probleme beim Lesen!
• Wer sich schlecht konzentrieren kann, kann in der Schule nicht aufpassen!
• Wer bestimmte Dinge nicht schafft, wird oft von Mitschülern geärgert!
• Wer nicht ausreichend geimpft ist, läuft Gefahr dauerhaft ernsthaft krank
zu werden!
Die Kosten der Vorsorgeuntersuchungen werden von den Krankenkassen
übernommen.
Sollte Ihr Kind einen Kindergarten besuchen, findet dort in jedem Fall
circa zwei Jahre vor der Einschulung eine Untersuchung des Kinder- und
Jugendärztlichen Dienstes des Gesundheitsamtes MK statt. Über die Ergebnisse und evtl. notwendige Fördermaßnahmen werden sie selbstverständlich informiert und entsprechend beraten.
Im Anhang:
Kontaktadresse
Links
7
17
4. Damit Ihr Kind gesund aufwächst
4.2 Impfen schützt!
Um Ihr Kind vor der Gefahr schwerer Infektionskrankheiten zu schützen,
wurde von der „Ständigen Impfkommission“ (STIKO) ein Impfprogramm
empfohlen. Gerade Kinderkrankheiten werden häufig unterschätzt. Nicht
selten ziehen Masern, Mumps, Keuchhusten und andere „Kinderkrankheiten“ schwere Komplikationen nach sich, unter deren Folgen manche Kinder sogar lebenslang leiden. Der Impfkalender gibt Auskunft darüber, wann
es sinnvoll ist, gegen bestimmte Krankheiten zu impfen:
Zur U4 (oder 3. bis 4. Lebensmonat)
Diphterie,Wundstarrkrampf, Kinderlähmung, Keuchhusten, Hepatitis B,
Hirnhaut-Kehlkopfentzündung, Pneumokokken – 1.Teilimpfung
Nach dem 3. Lebensmonat
Diphterie,Wundstarrkrampf, Kinderlähmung, Keuchhusten, Hepatitis B,
Hirnhaut-Kehlkopfentzündung, Pneumokokken – 2.Teilimpfung
Zur U5 (oder 6. bis 7. Lebensmonat)
Diphterie,Wundstarrkrampf, Kinderlähmung, Keuchhusten, Hepatitis B,
Hirnhaut-Kehlkopfentzündung, Pneumokokken – 3.Teilimpfung
Zur U6 (oder 10. bis 12. Lebensmonat)
Diphterie,Wundstarrkrampf, Kinderlähmung, Keuchhusten, Hepatitis B,
Hirnhaut-Kehlkopfentzündung, Pneumokokken – 4.Teilimpfung.
Zusätzlich: Masern, Mumps, Röteln,Windpocken
Nach dem 12. Lebensmonat
Meningokokken (Einmalimpfung)
Zur U7 (oder 1 Jahr, 9 Monate bis 2 Jahre)
Masern, Mumps, Röteln
6
18
Zur U9 (oder 5 Jahre bis 5 Jahre, 5 Monate)
Diphterie,Wundstarrkrampf, Keuchhusten – 1. Auffrischung
Im Anhang:
Kontaktadresse
Links
Um sicher gehen zu können, dass Sie alles richtig machen, um Schaden
von Ihrem Kind fernzuhalten, erhalten Sie weitere Informationen beim
Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes MK.
4. Damit Ihr Kind gesund aufwächst
4.3 Ernährung
Oberste Ziele der Ernährung im Kindes- und Jugendalter sind Sicherung
von Wachstum und Entwicklung, sowie das Vermeiden von Mangelzuständen.
Aber auch die Prävention ernährungsabhängiger Erkrankungen wie Stoffwechselkrankheiten, Bluthochdruck, Herz-Kreislauferkrankungen muss Ziel
einer gesunden Ernährung sein und
bereits im Neugeborenenalter beginnen. Die heute gültigen Empfehlungen für die Ernährung von Säuglingen, Kindern und Jugendlichen
sind wissenschaftlich begründet
und im Alltag einfach umsetzbar.
Die nachfolgenden Empfehlungen
basieren auf Ergebnissen des „Forschungsinstitutes für Kinderernährung“ in Dortmund.
Ernährungsplan für das 1. Lebensjahr
In den ersten 4 bis 6 Lebensmonaten
ist ausschließliche Milchernährung (Muttermilch, industrielle Säuglingsmilchnahrung) empfehlenswert. Beikostgabe vor dem 5. Lebensmonat und Vielfalt der Lebensmittel in der Beikost erhöhen das Risiko für die Entwicklung einer Allergie.
Frühestens ab dem 5. bis spätestens dem 7. Monat
kann der wachsende Energie- und Nährstoffbedarf des Säuglings mit Milch
allein nicht mehr gedeckt werden. In diesem Alter erlischt der Saug- und
Schluckreflex. Der Säugling kann mit Unterstützung aufrecht sitzen und
seine Kopfhaltung kontrollieren, das heißt, er kann vom Löffel essen.
Ab dem 5. bis 7. Monat
wird mit der Einführung von Beikost begonnen. Monat für Monat wird
eine Milchmahlzeit durch eine Breimahlzeit abgelöst. Nacheinander werden eingeführt: ein Gemüse-Kartoffel-Fleisch-Brei, ein Milch-Getreide-Brei
und ein Getreide-Obst-Brei. Die Reihenfolge und Zusammensetzung der
Beikostmahlzeiten ist unabhängig davon, in welchem Lebensmonat mit der
Beikost begonnen wird.
Mit 6 bis 8 Monaten
beginnt die Entwicklung von Kaubewegungen beim Säugling. Die Beikostbreie können dann in gröberer Struktur gegeben werden. Gegen Ende des
1. Lebensjahres kann das Kind selbständig Nahrung zum Munde führen
und eine Tasse halten.
Gegen Ende des 1. Lebensjahres
sollte der Säugling nach und nach an leicht kaubare Familienkost gewöhnt
werden. Nach dem 1. Lebensjahr bieten spezielle Säuglings- oder Kleinkindernahrungsmittel keine Vorteile mehr für das Kind.
Wenn Sie sich bei der Ernährung Ihres Kindes nicht sicher fühlen, erhalten
Sie Unterstützung und kompetente Antworten beim Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes MK.
Im Anhang:
Kontaktadresse
Links
7
19
5. Für Körper, Geist und Seele: Helfer und Angebote
Ob Hilfe oder Prävention: Für Körper, Geist oder Seele gibt es in Altena
zahlreiche Helfer, Praxen und Einrichtungen, die Sie gerne unterstützen
und sich über Ihren Besuch freuen.
Im Anhang:
Kontaktadressen der Altenaer
Praxen für Gynäkologie
und Geburtshilfe
Im Anhang:
Kontaktadresse der Altenaer
Hebammenpraxis
20
5.1 Geburtshilfe/Gynäkologie
Schwangerschaft und Geburt sind eine aufregende Zeit für die werdenden
Eltern. Körperliche und psychische Veränderungen bestimmen den Weg zum
Elternsein, Lebenspläne werden wahr und/oder müssen geändert werden.
Kurzum, alles wird anders!
Die Gewissheit, ein Kind zu erwarten, stürzt die meisten zukünftigen Eltern
in ein Wechselbad der Gefühle: Im Spannungsfeld zwischen der aufkommenden Euphorie und Zuversicht und sich breit machender Verunsicherung über
das Kommende tauchen viele Fragen auf. Um Sie positiv auf die Veränderungen einzustimmen, haben die Frauenärzte eine Vielfalt an Informationen
rund um dieses Thema zusammengestellt. Sie möchten damit mehr
als eine drängende Frage beantworten, Ängste ausräumen, aber
auch eine realistische Einschätzung
von dem geben, was auf Sie zukommt. Dieses Wissen soll Ihnen
helfen, sich möglichst uneingeschränkt auf die schöne Zeit der
Schwangerschaft und die Zeit
danach zu freuen.
Wenden Sie sich also bei Fragen, Unklarheiten oder wenn Ihnen während
der Schwangerschaft, aber auch nach der Geburt, etwas ungewöhnlich vorkommt, an Ihren Frauenarzt. Er ist Ansprechpartner und wird Sie durch
eine möglichst beschwerdefreie Zeit in der Schwangerschaft sowie bei der
Geburt begleiten. Gibt es Probleme oder Komplikationen, wird er Ihnen
zur Seite stehen und mit Ihnen gemeinsam den besten Weg für Sie und Ihr
Kind wählen.
Auch nach der Geburt gibt es meist eine Menge Fragen. Aus diesem Grund
sind Vor- und Nachsorgetermine vorgesehen, bei denen Sie weiterhin Begleitung und Unterstützung erfahren (siehe Kapitel 4).
5.2 Hebammen
Sofern Sie nicht bereits seit Beginn der Schwangerschaft Kontakt zu einer
Hebamme hatten, sollten Sie in den letzten Wochen vor der Geburt, spätestens jedoch vor der Entlassung aus dem Krankenhaus mit ihr Kontakt
aufnehmen. Sie betreut Mutter und Kind u. a. auch zu Hause und ist eine
wertvolle Hilfe im Umgang, bei der Versorgung und der Pflege Ihres Neugeborenen. Aber auch das weite Spektrum der klassischen Hebammenhilfen
wie Vorsorgeuntersuchung und Beratung in der Schwangerschaft, Betreuung
bei Risikoschwangerschaften, Geburtshilfe,Wochenbettbetreuung, Stillberatung oder Rückbildungsgymnastik wird angeboten.
Grundsätzlich hat jede Mutter während der Schwangerschaft, Geburt und
im Wochenbett bis zu acht Wochen Anspruch auf Begleitung durch eine
Hebamme Ihrer Wahl. Die Stillberatung kann bis zum Ende der Stillzeit in
Anspruch genommen werden. Die entstehenden Kosten werden durch die
Krankenkasse, bei der die Mutter versichert ist, abgedeckt. Es besteht derzeit keine Zuzahlungspflicht.
5. Für Körper, Geist und Seele: Helfer und Angebote
5.3 Kinderärzte
Ob die Entwicklung Ihres Kindes normal verläuft, kann der erfahrene Kinderund Jugendarzt beurteilen. Nicht zuletzt deshalb haben Kinder bis kurz nach
Vollendung ihres 5. Lebensjahres einen rechtlichen Anspruch auf die bereits
erwähnten neun Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, die
eine normale körperliche und geistige Entwicklung gefährden.
Wird das Neugeborene aus der Klinik entlassen, erhält die Mutter ein gelbes
Kinder-Untersuchungsheft. Darin werden alle Untersuchungsergebnisse eingetragen. Das Vorsorgeheft muss aufbewahrt und bei jeder folgenden Vorsorgeuntersuchung dem Kinder- und Jugendarzt vorgelegt werden.
Fallen Ihnen außerhalb dieser Vorsorgeuntersuchungen Besonderheiten bei
Ihrem Kind auf, sollten Sie natürlich unbedingt einen Kinder- und Jugendarzt
aufsuchen.
5.4 Kinderärztlicher Notdienst am Ev. Krankenhaus Bethanien
Jeden Sonntag von 9 - 13 Uhr und von 15 - 17 Uhr bieten niedergelassene
Kinderärzte aus der Umgebung einen ambulanten kinderärztlichen Notdienst
im Ev. Krankenhaus Bethanien an.
Im Anhang:
Kontaktadressen der Kinderund Jugendärzte
Im Anhang:
Kontaktadresse
21
5. Für Körper, Geist und Seele: Helfer und Angebote
Im Anhang:
Kontaktadresse
Im Anhang:
Kontaktadresse
22
5.5 Kliniken und Krankenhäuser
In Altena und den Nachbarstädten gibt es verschiedene Krankenhäuser:
St.-Vinzenz-Krankenhaus Altena
Sofortige medizinische Hilfe nach einem häuslichen Unfall erhalten Sie im
St. -Vinzenz-Krankenhaus Altena. Es ist ein modern ausgestattetes Haus der
Grundversorgung mit den Fachabteilungen Chirurgie, Innere Medizin und
Anästhesie. Gynäkologie und HNO sind Abteilungen mit Belegbetten.Träger des St.-Vinzenz-Krankenhauses ist die Katholische Kirchengemeinde
St. Matthäus in Altena.
Kinderklinik Lüdenscheid
Die Ärzte der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin Lüdenscheid sind Ansprechpartner für alle medizinischen Fragen vom Zeitpunkt der Geburt
bis zum Erwachsenenalter. Für sie ist es selbstverständlich, dass Kinder
keine „kleinen Erwachsenen“ sind, sondern dass jedes Lebensalter seine
ganz besonderen Bedürfnisse, aber auch Möglichkeiten hat. Die kinderärztliche Kompetenz des Hauses wird nicht nur durch die Mitarbeiter nach
außen getragen, sondern auch durch besondere Angebote:
• die Mitaufnahme eines Elternteils bei der Einweisung eines Kindes,
• eine kindgerechte Umgebung im Krankenhaus,
• altersentsprechende Spiel- und Beschäftigungsmöglichkeiten und
• eine spezialisierte Kinderkrankenpflege.
Die Kinderklinik ist Teil des Klinikums Lüdenscheid und kann daher auf alle
diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten eines Krankenhauses
mit Maximalversorgung zurückgreifen. Als akademisches Lehrkrankenhaus
der Universität Bonn können neue wissenschaftliche Erkenntnisse schnell
zum Wohle des kranken Kindes umgesetzt werden.
In der Notfallambulanz kann Ihrem Kind Tag und Nacht sofort geholfen
werden, bei ernsten oder unklaren Krankheiten ist die stationäre Aufnahme möglich.
Insgesamt drei Stationen verteilen sich auf das Klinikum Lüdenscheid an der
Paulmannshöherstraße, wo sich auch eine neonatologische Intensivstation
(Neugeborenen-Intensivstation) direkt neben dem Kreissaal befindet. Dort
können in der Frauenklinik entbundene Früh- und Neugeborene bei Bedarf
ohne Zeitverzug kinderärztlich optimal versorgt werden. Für Entbindungskliniken der näheren Umgebung bietet die Kinderklinik mit einem „Babynotarztwagen“ einen Abholdienst in medizinischen Notfällen an.
5. Für Körper, Geist und Seele: Helfer und Angebote
Ev. Krankenhaus Bethanien Iserlohn
In der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am Ev. Krankenhaus Bethanien
werden sämtliche Erkrankungen des Kindes- und Jugendalters diagnostiziert und - mit Ausnahme der bösartigen Erkrankungen - behandelt.
Besonders spezialisiert ist das Team auf die Bereiche Neuropädiatrie,
Epileptologie und Sozialpädiatrie.
Für Eltern werden unter anderem spezielle Patientenschulungen angeboten, zum Beispiel zu den Themen Asthma bei Kindern und Jugendlichen,
Neurodermitis bei Kindern oder „Plötzlicher Kindstod“.
Außerdem sind Interessierte herzlich zu den Treffen der „Candy Kiddies“
eingeladen. Hierbei handelt es sich um eine Selbsthilfegruppe für Kinder
und Jugendliche mit Diabetes.
IsPa Iserlohner Paten
IsPa ist ein ehrenamtlicher Dienst, der jungen Eltern Patinnen hilfreich zur
Seite stellt. Eltern werden zu Hause besucht und bei der Pflege und Erziehung ihres Kindes unterstützt. Diese Begleitung durch die Patin ist kostenlos.
Die Patinnen sind auf Grund ihrer Lebenserfahrung und ihrer Freude im
Umgang mit jungen Familien für die Begleitung gut geeignet. Darüber hinaus sind sie durch die Erziehungs- und Familienberatungsstelle des Caritasverbandes Iserlohn für diese Aufgabe geschult.
Kinder- und Jugendpsychiatrie Lüdenscheid
Die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Lüdenscheid hat vier Stationen: zwei kinder- und jugendpsychiatrische, eine psychosomatische und die Tagesklinik. Aufgenommen werden Säuglinge und Kleinkinder zusammen mit ihren Eltern, Kindern und Jugendliche im Alter von 0-18 Jahren. Im Rahmen der großen Institutsambulanz können Diagnostik und Therapie ambulant angeboten werden.
Zunächst wenden sich Familien an die Institutsambulanz. Dort wird entweder eine ambulante Diagnostik und Therapie angeboten oder eine stationäre Aufnahme empfohlen. Die Überweisung bzw. Einweisung erfolgt
durch die niedergelassenen Ärzte. In Notfallsituationen ist eine stationäre
Aufnahme jederzeit möglich, sonst erfolgt die stationäre Aufnahme nach
einem ambulanten Vorgespräch. Ein multiprofessionelles Team betreut die
Kinder während der stationären Behandlung. Die Kinder besuchen während des Aufenthaltes die Michael-Ende-Schule (Schule für Kranke) auf
dem Klinikgelände.
Im Anhang:
Kontaktadresse
Im Anhang:
Kontaktadresse
Im Anhang:
Kontaktadresse
23
5. Für Körper, Geist und Seele: Helfer und Angebote
Im Anhang:
Kontaktadresse
5.6 Kinder- und Jugendärztlicher Dienst des Märkischen Kreises
Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst ist ein Baustein des Fachbereichs
Gesundheitsdienste und Verbraucherschutz Märkischer Kreis. Die Mitarbeiter haben die Aufgabe, Kinder und Jugendliche vor Gesundheitsgefahren
zu schützen und ihre Gesundheit zu fördern. Dazu arbeitet der Dienst mit
anderen Behörden, Einrichtungen und Personen zusammen.
Die wichtigsten Aufgaben und Arbeitsinhalte sind:
• Präventionsprojekte in Kindergärten und Schulen
• Unterstützung für Kinder mit Entwicklungsstörungen in enger
Zusammenarbeit mit den Frühförderstellen
• Einschulungsuntersuchungen
• Schulärztliche Themenstellungen
• Vernetzung mit Jugendämtern, Erziehungsberatungsstellen, der
Wirtschaftlichen Jugendhilfe und weiteren Trägern der Jugendhilfe
nach den Vorgaben des Kinder- und Jugendhilfegesetzes
• Beratung bei allen kinder- und jugendärztlichen Fragestellungen
Die Leistungen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes sind kostenfrei.
Die Untersuchungsergebnisse wie auch die Inhalte von Beratungsgesprächen unterliegen dem Datenschutz.
Im Anhang:
Kontaktadresse
24
5.7 Frühförderung der Lebenshilfe Lüdenscheid
Ziel der Frühförderung der Lebenshilfe Lüdenscheid ist, im Zusammenwirken von Eltern und Fachleuten, die Entwicklung von Kindern mit Beeinträchtigungen/Behinderungen anzuregen und zu unterstützen. Grundsätzlich gilt es, Entwicklung von Kindern mit drohender Behinderung sicher zu
stellen und zu fördern.
Das Angebot der Frühförderung bietet individuelle Hilfen für Kinder und
Eltern von der Geburt bis zum Schulalter.
Behinderte Kinder und von Behinderung bedrohte Kinder haben einen
Rechtsanspruch auf heilpädagogische Maßnahmen. Sie können bei der
Frühförderstelle der Lebenshilfe Lüdenscheid beantragt werden. Nachdem
der Fachbereich Gesundheit des Märkischen Kreises der Notwendigkeit
von Frühfördermaßnahmen aus medizinischer Sicht zugestimmt hat, erfolgt
in der Regel die Bewilligung durch den Märkischen Kreis.
5. Für Körper, Geist und Seele: Helfer und Angebote
Im Anhang:
Kontaktadresse
5.8 Praxen für Ergotherapie
Ergotherapie in der Kinderheilkunde wendet sich an Kinder vom Säuglingsbis zum Jugendalter. Sie wird benötigt, wenn die Entwicklung von Kindern
verzögert ist, sie in ihrer Selbständigkeit eingeschränkt, von Behinderung
bedroht oder betroffen sind.
Die Ursachen dafür sind zum Beispiel angeborene oder früh erworbene
Störungen des Bewegungsablaufes infolge von Hirnschädigungen oder Entwicklungsstörungen, Sinnesbehinderungen, Störungen der Wahrnehmungsverarbeitung, Störungen in der Sozialentwicklung und Kommunikationsfähigkeit sowie psychische Erkrankungen und geistige Behinderungen. Übergeordnetes Ziel ist immer, größtmögliche Handlungskompetenz und Selbstständigkeit des Kindes zu erreichen.
Ergotherapeutische Leistungen für Ihr Kind können Sie entweder nach ärztlicher Verordnung oder als Privatleistung in Anspruch nehmen. Informationen erhalten Sie in Ergotherapeutischen Praxen in Altena und Umgebung.
Im Anhang:
Kontaktadresse
5.9 Praxen für Logopädie
Logopäden untersuchen und behandeln Menschen jeden Alters mit Sprach-,
Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen sowie auditiven Wahrnehmungsstörungen.
Im frühkindlichen Bereich können insbesondere Verzögerungen oder Störungen der Sprachentwicklung auf den Ebenen Artikulation (Lautbildung), Sprachverständnis,Wortschatz und Grammatik auftreten. Nicht rechtzeitig behandelte Sprachentwicklungsstörungen können sich unter anderem auch nachteilig auf den Lese-Rechtschreiberwerb auswirken.
In der Regel werden die Kosten einer logopädischen Behandlung von den
gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Leistungen einer Logopädischen
Praxis ist eine ärztliche Untersuchung sowie eine Heilmittelverordnung des
behandelnden Arztes.
Im Anhang:
Kontaktadresse
25
6. Erste Hilfe am Kind
6.1 Notrufzentrale gegen Vergiftungen
Schnell kann ein Kind in Kontakt mit lebensbedrohlichen Stoffen kommen.
Eltern von Neugeborenen oder Säuglingen geraten in derartigen Situationen
schnell in Panik, woraus Fehlreaktionen entstehen können, die in letzter Konsequenz mehr Schaden anrichten können, wie die zugeführte Substanz. Darum: Wählen Sie im Fall einer möglichen Vergiftung Ihres Kindes folgende
Rufnummer, um schnell und angemessen zu reagieren:
Notrufzentrale gegen Vergiftungen am Zentrum für Kinderheilkunde
T 0228 19240
(Bitte im Handy speichern!)
Aufgrund der telefonisch mitgeteilten Fakten kann entschieden werden, wie
weiter vorzugehen ist. Die Beratung erfolgt durch speziell ausgebildete Ärzte,
die schnell sachgerecht Auskunft geben können. Dabei wird auf langjährige
Erfahrung und dokumentierte Giftunfälle zurückgegriffen.
Für Eltern – insbesondere Eltern von Kleinkindern – wurde eine Broschüre
zur Hilfe bei und Vermeidung von Vergiftungen verfasst. Eltern, die bereits im
Vorfeld für den Notfall vorbereitet sein wollen, sollten diese anfordern bei
der Informationszentrale gegen Vergiftungen.
Im Anhang:
Kontaktadresse
6.2 Ihr Kind ist bewusstlos
Wenn ein Kind weder auf Berührung, leichtes Kneifen oder Rütteln noch
auf Ansprechen reagiert, hat es das Bewusstsein verloren. In diesem Fall
rufen Sie sofort den Rettungsdienst unter Telefon 112!
Prüfen Sie, ob das Kind noch atmet. Dabei überstrecken Sie leicht den Kopf
des Kindes, indem Sie ihn vorsichtig nach hinten beugen. Nun halten Sie Ihr
Ohr über Nase und Mund des Kindes: Hören Sie Atemgeräusche, spüren
Sie einen Luftzug?
Hebt und senkt sich der Brustkorb? Wenn ja, bringen Sie Ihr Kind in die sogenannte stabile Seitenlage. Bei Bewusstlosigkeit funktioniert der Würge- und
Hustenreflex nicht mehr, auf dem Rücken liegend könnte das Kind an seinem
Erbrochenem oder der eigenen Zunge ersticken.
Kontrollieren Sie in jedem Fall den Mundraum, säubern Sie ihn von Erbrochenem und entfernen Sie Fremdkörper. Der Mund sollte leicht geöffnet
bleiben, damit Erbrochenes jederzeit ungehindert abfließen kann.
Was, wenn das Kind bewusstlos ist und nicht atmet? Dann liegt ein Atemund Herzstillstand vor. Sie sollten sofort mit einer Wiederbelebung beginnen. Dabei beatmen Sie das Kind und wenden gleichzeitig die Herzdruckmassage an. Dafür ist es sinnvoll, dass Sie vorbeugend einen Erste-HilfeKurs absolvieren.
6.3 Ihr Kind hat sich verschluckt
Vor allem neugierige Krabbler sind gefährdet, Kleinteile wie Murmeln, Knöpfe
oder Münzen zu verschlucken. Ein kleines Kind kann sogar an einer Erdnuss
ersticken.
So können Sie helfen: Steckt ein Fremdkörper in der Luftröhre, sollten Sie
Ihr Kind über Unterarm oder Knie legen, den Oberkörper senkrecht nach
unten halten und fünfmal kräftig mit dem Handteller zwischen die Schulterblätter klopfen. Hilft das nichts, legen Sie das Kind auf einer harten Unterlage auf den Rücken und drücken Sie fünfmal mit zwei Fingern auf die Mitte
des Brustbeins. Klappt auch das nicht, rufen Sie den Notarzt und versuchen
Sie bis dahin zu beatmen.
6
26
6. Erste Hilfe am Kind
6.4 Ihr Kind hat einen Kruppanfall
Ohne Vorwarnung mitten in der Nacht: Sie werden wach, weil Ihr Kind seltsam trocken, hohl und sehr laut hustet (ähnlich wie das Bellen eines Seehundes) und unter Atemnot leidet.Von einem solchen Pseudokrupp-Anfall sind
besonders Kinder im Alter von einem bis zu drei Jahren betroffen. Ursache
ist eine Schwellung der Schleimhaut im Bereich des Kehlkopfes und der Stimmbänder. Die Atemwege sind eingeengt, und es kann Atemnot entstehen.
Auslöser sind übrigens ganz normale Erkältungsviren.
So können Sie helfen: Beruhigen Sie Ihr Kind! Gehen Sie mit ihm auf den
Balkon, auf die Terrasse, ans offene Fenster oder auch an die offene Kühlschranktür, wo es kalte Luft einatmen kann. Die kalte Luft bewirkt, dass der
Kehlkopf etwas abschwillt. Gleiches gilt für warme feuchte Luft. Deshalb
hilft es auch, ins Badezimmer zu gehen und über die Handbrause heißes
Wasser in die Badewanne laufen zu lassen (Stöpsel rein!).
Verbessert sich die Atmung innerhalb einer halben Stunde nicht merklich,
fahren Sie zur Sicherheit in eine Klinik mit Kinderabteilung. Bei schweren
Anfällen, die sehr selten vorkommen (Blaufärbung der Lippen), rufen Sie
den Rettungsdienst unter Telefon 112.
6.5 Ihr Kind hat einen Elektrounfall
Bekommt das Kind einen elektrischen Schlag, sind Verbrennungen an den
Ein- und Austrittstellen des Stromes (die so genannten Strommarken) sowie an inneren Organen die Folge. Der Strom verursacht eine starke Muskelverkrampfung der Finger, so dass der Körper des Kindes an dem Gerät,
durch das es den Stromschlag erlitten hat, wie festgeklebt ist. Es kann zu
einem Atem- und Herzstillstand kommen.
So können Sie helfen: Unterbrechen Sie so schnell wie möglich den Stromkreis! Fassen Sie das Kind nicht an, solange es in Kontakt mit dem Stromleiter ist! Fassen Sie auch das elektrische Gerät nicht an, es könnte ebenfalls unter Strom stehen! Wenn Sie nicht schnell genug an die Stromquelle
kommen, schlagen oder treten Sie das Kind mithilfe eines nichtleitenden
Gegenstandes (Schuhsohle, Holz oder Plastikgegenstände) von der Stromquelle weg. Kontrollieren Sie Atmung und Puls. Atmet das Kind, bringen Sie
es in eine stabile Seitenlage. Zur Sicherheit sollten Sie ins Krankenhaus fahren, sobald es Ihrem Kind wieder besser geht. Kommt es zum Herzstillstand, sofort den Notarzt unter Telefon 112 rufen und wiederbeleben!
6.6 Ihr Kind ist ins Wasser gefallen
Gartenteich, Regentonne und Plantschbecken können leicht zur tödlichen
Falle werden. Kleine Kinder können bereits in einer flachen Pfütze ertrinken,
wenn sie mit dem Gesicht nach unten hineinfallen. Lassen Sie Ihr Kind deshalb auch niemals allein in der Badewanne, und verwenden Sie immer Antirutschmatten.
So können Sie helfen: Prüfen Sie, ob Ihr Kind atmet.Tut es das nicht, müssen
Sie sofort mit der Wiederbelebung in Form von Atemspende und Herzmassage beginnen! Versuchen Sie nicht,Wasser aus dem Körper des Kindes zu
entfernen für das Kind ist es jetzt am wichtigsten, dass es so rasch wie möglich wiederbelebt und beatmet wird. Machen Sie unbedingt so lange weiter,
bis der Notarzt (Telefon 112) eintrifft! Auch Kinder, die alles scheinbar
unbeschadet überstanden haben, müssen ins Krankenhaus, da sich bis zu
48 Stunden nach dem Unfall ein Lungenödem entwickeln kann.
7
27
6. Erste Hilfe am Kind
6.7 Ihr Kind ist auf den Kopf gestürzt
Ein Sturz vom Wickeltisch oder einer Rutsche, ein Unfall beim Sport oder
im Straßenverkehr - oft geht so etwas gut aus, aber manchmal kommt es
dabei auch zu schweren Kopfverletzungen.
So können Sie helfen: Hat das Kind eine Platzwunde, drücken Sie zunächst
eine Wundkompresse auf, um die Blutung zu stillen. Geht es Ihrem Kind
ansonsten gut, können Sie es selbst zum Arzt oder ins Krankenhaus bringen. Kopfwunden müssen meist genäht werden.
Sieht man nichts, kann Ihr Kind trotzdem eine Gehirnerschütterung oder
eine andere ernste Verletzung haben. Umgehend ins Krankenhaus müssen
Sie, wenn das Kind auffallend still ist, vielleicht sogar schläfrig, über Kopfschmerzen klagt oder erbricht. Den Notarzt alarmieren Sie, wenn Wasser
oder Blut aus Ohren oder Nase läuft, wenn das Kind verwirrt und natürlich, wenn es bewusstlos ist. Nach Stürzen auf den Kopf sollten Sie Ihr Kind
immer 24 Stunden genau beobachten. Kommt es Ihnen verändert vor, holen
Sie sich am besten sofort Rat bei einem Arzt.
6.8 Ihr Kind hat sich etwas gebrochen
Anzeichen für einen Bruch sind eine unnatürliche Lage, sichtbare Knochenenden (bei einem offenen Bruch) oder eine Stufenbildung am verletzten
Körperteil.
So können Sie helfen: Das Kind vorsichtig hinlegen und die Bruchstelle
möglichst nicht bewegen. Einen gebrochenen Arm mit Dreieckstüchern
ruhig stellen, ein gebrochenes Bein möglichst in der vorgefundenen Position belassen und abstützen, bis der Rettungswagen eintrifft. Einen offenen
Bruch sollte man mit Verbandstüchern steril abdecken. Haben Sie Verdacht
auf einen Bruch der Wirbelsäule, Lähmungen, Abgang von Stuhl und Urin,
so sollten Sie das Kind auf keinen Fall bewegen, nur den Kopf seitlich stützen, aber ohne ihn anzuheben.
Zwar möchte jede Mutter ihr schwer verletztes Kind in den Armen halten, aber dieser Impuls könnte in dieser Situation ein fataler Fehler sein!
6.9 Ihr Kind blutet stark
Während Schürfwunden meistens harmlos sind, müssen schlimmere Verletzungen mit starker Blutung unbedingt sofort behandelt werden. So können Sie helfen: Um die Blutung zu stillen, drücken Sie ein Baumwolltuch
einige Minuten auf die Wunde. Legen Sie das Kind auf den Boden, lagern
Sie den blutenden Körperteil hoch und drücken Sie weiter auf die Wunde,
bis die Blutung nachlässt. Machen Sie jetzt einen Druckverband: Dazu wird
die sterile Kompresse eines Verbandpäckchens auf die Wunde gelegt und
mit zwei Umwicklungen fixiert. Ein Druckpolster (eingepackte Mullbinde
oder Verbandpäckchen) wird über der Wunde platziert und straff – aber
nicht zu fest - umwickelt. Je nach Situation sollten Sie den Rettungsdienst
verständigen.
Bei Nasenbluten neigen Sie den Kopf in sitzender Haltung leicht nach vorn.
Es ist falsch, den Kopf nach hinten zu legen, weil dann Blut in den Magen
gelangen und Übelkeit verursachen kann. Stopfen Sie auch keine Watte
oder Papiertaschentücher in die Nase. Am besten legen Sie Ihrem Kind
kalte Kompressen in den Nacken. Sie bewirken ein Zusammenziehen der
Blutgefäße in der Nase.Verständigen Sie den Rettungsdienst, wenn die Blutung auch nach 20 Minuten nicht aufgehört hat.
6
28
6. Erste Hilfe am Kind
6.10 Ihr Kind hat sich verbrannt
Bei Verbrennungen ersten Grades ist die Haut gerötet, heiß und geschwollen wie bei einem Sonnenbrand. Der Betroffene verspürt einen brennenden, ziehenden Schmerz. Kommt es zur Hautrötung mit starker Schwellung, Blasenbildung und oberflächlicher Zerstörung der Haut und hat das
Kind starke Schmerzen, liegt eine Verbrennung zweiten Grades vor.
So können Sie helfen: Kühlen Sie die verbrannte Stelle mindestens zehn bis
15 Minuten lang. Es kommt auf die Länge des Kühlens an. Muss der Bauch
oder die Brust gekühlt werden, besteht Unterkühlungsgefahr: Das Wasser
sollte dann nicht ganz so kalt sein und das Kind unbedingt in Decken warm
gehalten werden. Entfernen Sie nun Kleidung, die nicht mit der Wunde verklebt ist. Danach Brandwunden mit Verbandtüchern steril abdecken. Geben
Sie auf keinen Fall Puder, Mehl oder Cremes auf offene Wunden! Bei Verbrennungen ersten Grades tragen Sie Brandsalbe auf und machen Umschläge mit Essig oder verdünnter Brennnesseltinktur. Brandblasen auf keinen Fall öffnen: Infektionsgefahr! Alle Verbrennungen, die mehr als ein Prozent der Körperoberfläche ausmachen (entspricht etwa der Größe einer
Handfläche des Patienten), sollten in einem Krankenhaus behandelt werden. Auch kleine, offene Verbrennungen sind sehr infektionsgefährdet.
6.11 Ihr Kind hat einen Fieberkrampf
Das Kind ist bewusstlos und steif, oder es zuckt, verdreht die Augen und hat
kurzzeitig blaue Lippen.Was gefährlich aussieht, ist manchmal harmlos und in
wenigen Minuten vorüber. Auslöser ist schnell ansteigendes Fieber, nicht hohes Fieber an sich. So können Sie helfen: Bewahren Sie Ruhe! Den Anfall
selbst können Sie nicht beenden, er endet von selbst. Rufen Sie auf jeden Fall
den Rettungsdienst und überwachen Sie die lebenswichtigen Funktionen. Bei
Kindern, die schon einmal einen Fieberkrampf hatten, empfehlen Kinderärzte
spätestens bei Fieber von 39 Grad Celsius ein fiebersenkendes Zäpfchen.
6.12 Ihr Kind wurde gestochen
Beim Wespenstich bleibt der Stachel nicht stecken, beim Stich einer Biene
bleibt er mit Giftblase in der Haut zurück. So können Sie helfen: Steckt der
Stachel noch, ziehen Sie ihn mit einer Pinzette heraus. Anschließend kühlen
Sie den Stich mit einer Insektenstich-Salbe, oder Sie reiben die Stelle mit
einer aufgeschnittenen Zwiebel ein. Gefährlich wird es, wenn das Kind allergisch auf Insektengift reagiert: Dann kann es zu Atemnot und einem allergischen Schock kommen. Dieser zeigt sich durch Rötung und Quaddelbildung
der Haut am ganzen Körper. Bei einem allergischen Schock genauso wie bei
Atemnot durch eine allergische Reaktion sollte sofort ein Rettungsdienst gerufen werden. Dasselbe gilt bei einem Stich in den Mund-Rachenraum. Lassen
Sie Ihr Kind bis zur Ankunft des Notarztes einen Eiswürfel lutschen, und
legen Sie ihm kalte Tücher um den Hals.
6.13 Wiederbelebende Maßnahmen
Maßnahmen zur Wiederbelebung sind nicht ganz einfach – und für das Kind
nicht ungefährlich. Deshalb ist es nötig, für die fachgerechte Anwendung
einen Erste-Hilfe-Kurs zu absolvieren und besonders die Beatmung und
Herzdruckmassage hin und wieder zu üben. Einen solchen Kurs bieten das
DRK und andere Rettungsdienste an.
Im Anhang:
Kontaktadresse
7
29
7. Rat und Hilfe in Altena und in der Nähe
Im Anhang:
Kontaktadresse
Im Anhang:
Kontaktadresse
6
30
7.1 Anonyme Alkoholiker in Altena
Das Konzept der Anonymen Alkoholiker basiert auf den Grundregeln der
Selbsthilfegruppen und richtet sich sowohl an Betroffene als auch an Angehörige und Fachleute. Die Anonymen Alkoholiker treffen sich regelmäßig, um ihre Erfahrungen und Erkenntnisse auszutauschen. Durch den
ständigen Kontakt mit den genesenden AA-Freunden, das Gefühl der Gemeinschaft und der Freundschaft, kann der Zwang zum Trinken durchbrochen werden.
Anstatt dem Alkohol für alle Zeiten abzuschwören oder sich Sorgen zu machen, ob er morgen trocken bleiben kann, konzentriert sich der Alkoholiker darauf, jetzt und heute nicht zu trinken. Sobald er keinen Alkohol mehr
trinkt, bekommt er einen Teil seiner Krankheit in den Griff, sein Körper erhält die Möglichkeit, sich zu erholen.
Wenn er nüchtern bleiben will, braucht er auch einen gesunden Verstand
und ein gesundes Gefühlsleben. Die „Zwölf Schritte“ der AA sollen dem
Betroffenen helfen, ein zufriedenes Leben führen zu können. Dem „Neuling“ wird empfohlen, regelmäßig in AA-Meetings zu gehen, um mit anderen Alkoholikern in Verbindung zu bleiben und aus ihrem Genesungsprogramm zu lernen.
7.2 Anonyme Drogenberatung e.V. DROBS
Der Verein „Anonyme Drogenberatung e.V.“, kurz DROBS genannt, richtet
sich an Menschen, die süchtig sind nach z. B. Zigaretten, Alkohol, Medikamenten und anderen Drogen. Die Mitarbeiter sind Ansprechpartner für
Angehörige sowie Ratsuchende und diejenigen, die eine Vermittlung in eine
Substitutionsbehandlung mit begleitender Betreuung wünschen.
Das Angebot der DROBS beinhaltet Informationsgespräche für alle Interessierten, Beratung von Konsumenten,Vermittlung von Entgiftungsplätzen
und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen, Aufsuchende Arbeit, z. B. Hausbesuche, Beratung und Betreuung Abhängiger in Krankenhäusern und Justizvollzugsanstalten, Beratung und Betreuung Angehöriger (Partner, Ausbilder, Lehrer),Vermittlung in und Betreuung während einer Substitutionsbehandlung.
Eine Clearingstelle unterstützt und betreut Opiatabhängige während einer
Substitutionsbehandlung und versteht sich als Nahtstelle und Vermittler zwischen Medizin- und Drogenhilfesystem. Die Zielsetzung der Arbeit beinhaltet sowohl die Vernetzung und Koordinierung der Hilfsangebote als auch
die Gewährleistung einer effizienten Versorgung drogenabhängiger Patienten.
7. Rat und Hilfe in Altena und in der Nähe
7.3 Blaues Kreuz
Das Blaue Kreuz bietet in seinen Beratungsstellen Suchtkranken und ihren
Angehörigen qualifizierte und konkrete Hilfe an. Gemeinsam wird mit
ihnen individuell ein Weg aus der Sucht gesucht und besprochen. Aufgaben
der Beratungsstellen sind u. a.:
• Allgemeine Information in der Öffentlichkeit über Suchtprophylaxe,
Suchtmittelmissbrauch und Hilfemöglichkeiten,
• Einzel- und Gruppengespräche,
• Zusammenarbeit mit Selbsthilfegruppen und anderen Trägern der
Suchtkrankenhilfe vor Ort,
• Erstellen eines Behandlungsplanes,
• Einleitung und Beantragung von ambulanten oder stationären Therapien.
Im Anhang:
Kontaktadresse
7.4 Caritasverband für das Kreisdekanat Altena-Lüdenscheid e. V.
Der Caritasverband bietet ein reichhaltiges Angebot an Hilfen für viele Lebenssituationen. An dieser Stelle finden Sie eine Übersicht über inhaltliche
Schwerpunkte und konkrete Angebote, die sich ausschließlich um den Themenkreis Eltern/Kinder drehen. Im Einzelnen hält die Caritas Altena folgende Angebote vor:
Kurberatung
Die Kurberatung ist ein Angebot für Frauen, Männer, Kinder und Jugendliche,
um ihre Gesundheit zu stärken und wiederherzustellen. Die Beratungsstelle
unterstützt und berät beim Antragsverfahren in Zusammenarbeit mit den
Krankenkassen. Sie informiert über die Angebote in den Häusern des Müttergenesungswerkes, hilft bei der Auswahl der geeigneten Einrichtungen und
berät über Möglichkeiten/Angebote für die Zeit nach der Kurmaßnahme.
Im Anhang:
Kontaktadresse
7
31
7. Rat und Hilfe in Altena und in der Nähe
Im Anhang:
Kontaktadresse
Schwangerenberatung
Die Beratung soll durch Rat und Hilfe dazu beitragen, die im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft bestehenden Konflikte zu bewältigen und
einer Notlage abzuhelfen oder vorzubeugen. Dieses schließt im Besonderen die langfristige Begleitung der Schwangeren zur Erarbeitung neuer Lebensperspektiven der Frau mit ihrem Kind (in der Regel bis zum 3. Lebensjahr) ein. Das Beratungsangebot richtet sich an:
• schwangere Mädchen und Frauen, ihre Partner und Familien,
• Frauen/Paare nach Fehl- und Totgeburt oder nach einem Schwangerschaftsabbruch,
• Frauen/Paare in Zusammenhang mit Familienplanung und Sexualität.
Die Leistungen im Einzelnen: Schwangerschaftskonfliktberatung (ohne Beratungsnachweis), allgemeine Schwangerenberatung und Begleitung bei
Trennung durch den Kindesvater/Verlassenwerden nach Fehl-/Totgeburt
und Schwangerschaftsabbruch, Beratung in Adoptionsfragen, in sozialen
Fragen und Leistungen sowie Vermittlung von finanziellen Hilfen.
Wer dieses Hilfsangebot in Anspruch nehmen möchte, kann sich mit der
Katholischen Schwangerschaftsberatungsstelle in Verbindung setzen.
Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern
Die Beratungsstelle bietet Hilfen für diejenigen, die bei Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen zeitweise oder länger andauernd an
ihre Grenzen stoßen. Außerdem bietet sie Hilfen für Kinder und Jugendliche an, wenn die Bezugspersonen ihnen nicht ausreichend helfen können.
Die Hilfsangebote der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern
bieten Ihnen Unterstützung:
• bei Schwierigkeiten des Kindes im Umgang mit Gleichaltrigen oder
Erwachsenen,
• bei Problemen in der Entwicklung des Kindes und
• bei Problemen innerhalb der Familie.
Im Anhang:
Kontaktadresse
6
32
Durch die Arbeit der Beratungsstelle sollen Hilfesuchende befähigt werden, Schwierigkeiten besser zu erkennen und Probleme zu verstehen, um
dadurch die Suche nach einer Lösung leichter zu machen. In der täglichen
Praxis der Beratungsstelle geschieht dies in Form von:
• Beratung bei Erziehungs-, Familien- und Schulproblemen,
• therapeutischer Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Familien, Eltern,
• Gruppenarbeit mit Kindern,
• Training mit hyperaktiven Kindern,
• Training mit aggressiven Kindern,
• Entspannungstraining,
• Aufmerksamkeitstraining,
• Rechtschreibtraining,
• Training bei Dyskalkulie,
• Gruppenarbeit mit Eltern,
• Training für Eltern von Kindern mit ADS und ADHS,
• Elternkursen „Starke Eltern, Starke Kinder“ sowie einer
• Online-Beratung, anonym und sicher unter www.caritas-altena.de.
Die Beratung ist absolut vertraulich, offen für alle und kostenlos. Für die
Kurse werden teilweise geringe Teilnehmergebühren erhoben. Das Training
bei Dyskalkulie und Rechtschreibschwäche ist kostenpflichtig.
Weitere Informationen zur Arbeit erhalten Sie bei der Caritas-Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern.
7. Rat und Hilfe in Altena und in der Nähe
Ehe-, Familien- und Lebensberatung der Caritas
Paare, Eltern und Erwachsene mit diversen Problemen erhalten in der Beratungsstelle Begleitung und Hilfe bei der Gestaltung und Erhaltung von Ehe
und Partnerschaft und zur Bewältigung von Konflikten und Krisen. Eltern
werden bei der Wahrnehmung ihrer Eigenverantwortung bei Trennung und
Scheidung unterstützt.
Nicht zuletzt aufgrund der neuen familiären Situation, die durch die Geburt
eines Kindes entsteht und den daraus resultierenden Veränderungen, kann
es immer wieder vorkommen, dass Elternteile oder ganze Familien in Krisen
geraten. Damit Sie in dieser persönlich sehr belastenden Lebenssituation
nicht alleine stehen, bietet die Ehe-, Familien- und Lebensberatung der Caritas Hilfestellung:
• in persönlichen Notlagen und Problemen wie Versagensangst,Trauer etc.,
• in Situationen des Alleinseins und der Ausweglosigkeit,
• bei Problemen, die Sie niemandem erzählen können, aber sich dennoch
von der Seele reden möchten,
• bei Konflikten und Krisen in Ihrer Partnerschaft, Ehe und Familie,
• bei sexuellen Schwierigkeiten,
• vor, während oder nach einer Trennung oder Scheidung sowie
• bei Sinn- und Glaubensfragen.
Darüber hinaus werden Informationsveranstaltungen zur Arbeit der Katholischen Ehe-, Familien- und Lebensberatung angeboten.
Die Beratung ist kostenlos.Wenn Sie davon Gebrauch machen möchten,
können Sie mit der Katholischen Ehe-, Familien- und Lebensberatung
einen Termin vereinbaren.
Im Anhang:
Kontaktadresse
7.5 Donum Vitae
Donum vitae ist ein bundesweit tätiger Verein, der durch Beratungsangebote Frauen in Schwangerschaftskonfliktsituationen beisteht und Wege für
ein Leben mit Kind aufzeigt. Frauen in Konfliktsituationen werden – unabhängig von Konfession/Religion und Staatsangehörigkeit – kostenlos beraten. Donum vitae hilft:
• im Umgang mit Behörden und anderen Institutionen,
• bei der Klärung von Rechtsfragen und -ansprüchen,
• bei Wohnungsproblemen und Arbeitsplatzsuche,
• mit der Begleitung durch Ehrenamtliche und
• durch Kooperation mit caritativen Einrichtungen/Pfarrgemeinden.
Bei finanziellen Problemen wird
weitere Unterstützung vermittelt,
durch Sachspenden sowie durch
die enge Zusammenarbeit mit verschiedenen Vergabestellen. Im Falle
von seelischen Konflikten nach
Verlust eines Kindes oder einem
Schwangerschaftsabbruch sichern
die Mitarbeiterinnen professionelle
Begleitung und Aufarbeitung.
Es ist unbedingt erforderlich, mit
Donum Vitae einen Beratungstermin abzusprechen.
Im Anhang:
Kontaktadresse
7
33
7. Rat und Hilfe in Altena und in der Nähe
Im Anhang:
Kontaktadresse
Im Anhang:
Kontaktadresse
6
34
7.6 Frauenhaus Iserlohn
Das Frauenhaus Iserlohn wird in Trägerschaft der AWO Hagen-Märkischer
Kreis betrieben. Dort werden Frauen und ihre Kinder geschützt, die körperlich, seelisch oder sexuell misshandelt wurden oder von Gewalt bedroht
sind. Die Einrichtung verfügt über acht Plätze für Frauen und zwölf Plätze
für Kinder. In der Gemeinschaft mit den Bewohnerinnen hat jede schutzsuchende Frau die Möglichkeit, sich mit ihren eigenen Erfahrungen auseinander zu setzen. Durch Ermutigung kann sie ihre Bedürfnisse erkennen,
um selbst zu handeln und zu entscheiden, wie es weiter geht. Die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses unterstützen die Schutzsuchenden bei der Klärung ihrer Situation und bei der Regelung aller Angelegenheiten.
Nach telefonischer Verabredung werden Frauen zu jeder Tages- und Nachtzeit aufgenommen. Auf Wunsch erhalten Sie eine professionelle Beratung
am Telefon. Sie können mit dem Frauenhaus Iserlohn auch ein Beratungsgespräch an einem neutralen Ort vereinbaren.
7.7 Frauenschutzwohnungen Lüdenscheid
Der Verein „Frauen helfen Frauen“ bietet Frauen und ihren Kindern, die
von körperlicher und/oder seelischer Gewalt bedroht oder betroffen sind,
Schutz und diverse Hilfen an. Männer haben zum Haus grundsätzlich keinen Zutritt!
Für Frauen, die aufgrund akuter Gewalt flüchten müssen, sind die Mitarbeiterinnen Tag und Nacht erreichbar. Insgesamt können drei Frauen mit
ihren Kindern in drei separaten Wohnungen in dem Haus leben. Falls persönliche Beratung gewünscht wird, können Frauen diese Möglichkeit nach
Terminabsprache mit der Frauenberatungsstelle, die sich im selben Haus
befindet, nutzen.
Vor Erscheinen ist es unbedingt erforderlich, Kontakt mit den Mitarbeiterinnen der Frauenschutzwohnungen Lüdenscheid aufzunehmen.
7. Rat und Hilfe in Altena und in der Nähe
7.8 Gesundheitstelefon MK
Immer wieder kann es passieren, dass Bürger und gerade auch Eltern von
Neugeborenen oder Säuglingen aufgrund von Informationen in den Medien
verunsichert sind, was die Gesundheit ihrer Familie angeht. Um Ihnen diese Angst zu nehmen, bietet das Gesundheitsamt des Märkischen Kreises
ein Gesundheitstelefon an. Dort werden kompetent Fragen von Hygiene,
Umweltbelastungen, Schadstoffe in Baustoffen, Ernährung, Frühförderung
bis zu Tropenkrankheiten oder Zeckenbissen beantwortet.
7.9 Jugendamt der Stadt Altena
Als öffentlicher Träger der Jugendhilfe ist das Jugendamt der Stadt Altena
zuständig für die Umsetzung der Vorschriften, sowie die Vergabe sämtlicher
Leistungen, die im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) festgeschrieben
sind. Zu diesen Leistungen der Jugendhilfe zählen u. a.:
• Förderung von Jugendarbeit,
• Förderung von Erziehung in der Familie,
• Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege,
• Hilfen zur Erziehung, die das Jugendamt auf Antrag der Sorgeberechtigten gewährt, sofern die Hilfen geeignet und notwendig sind.
Im Anhang:
Kontaktadresse
Im Anhang:
Kontaktadresse
Sämtliche Angebote und Hilfen des Jugendamtes Altena, orientieren sich
ausschließlich am Kindeswohl. Zu den Hilfsangeboten gehört u.a.:
• Beratung und Hilfe bei Problemen in der Kindererziehung,
• Beratung und Hilfe im Zusammenhang mit Adoptionen,
• Beratung und Hilfe bei Unterhaltsstreitigkeiten,
• Beratung und Hilfe bei Problemen mit der Ausübung von Sorge- und
Umgangsrecht sowie
• Unterstützung des Vormundschaftsgerichts und des Familiengerichts bei
allen Maßnahmen, die das Sorgerecht und das Umgangsrecht für die Person von Kindern und Jugendlichen betreffen.
Oberstes Gebot des Jugendamtes Altena ist es, durch Prävention und Information Beeinträchtigungen des Kindeswohls so weit wie möglich zu verhindern. Dazu werden Kindern, Jugendlichen und Familien Hilfsangebote
gemacht, die unterstützend bei der Bewältigung der alltäglichen Anforderungen wirken sollen. Nur wer über bestehende Hilfsangebote informiert
ist, kann diese auch rechtzeitig in Anspruch nehmen.
Im Folgenden werden einige Dienste des Jugendamtes Altena vorgestellt:
7
35
7. Rat und Hilfe in Altena und in der Nähe
Im Anhang:
Kontaktadresse
Im Anhang:
Kontaktadresse
Beistandschaft
Aufgrund von Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) kann
das Jugendamt zum Vormund oder
Pfleger eines Minderjährigen bestellt werden, um z. B. als gesetzlicher Vertreter Rechte und gesetzliche Ansprüche eines Kindes gegenüber Dritten geltend zu machen.
Diese gesetzlichen Vorschriften dienen ausschließlich der Sicherung
und Wahrung von Rechtsansprüchen Minderjähriger, die aufgrund
ihres Alters nicht selbst bei Gericht auftreten können.
Das Jugendamt wird nur auf Antrag des sorgeberechtigten Elternteils als Beistand tätig. Da ein Bestandteil der elterlichen Sorge die
sogenannte Vermögenssorge ist,
besteht eine gesetzliche Verpflichtung des sorgeberechtigten Elternteils, die Klärung von Unterhaltsansprüchen des Kindes herbeizuführen.
Dieses kann auch in einem möglicherweise kostenintensiven Gerichtsverfahren geschehen und ist nicht zwingend an eine Beistandschaft gebunden.
Ist nach entsprechendem Antrag eine Beistandschaft eingerichtet worden,
beschränkt sich diese auf folgende Bereiche:
• Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung,
• Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen,
• Klärung von Unterhaltsverpflichtungen,
• Beurkundung von Unterhaltsverpflichtungen und
• Beurkundung von Sorgeerklärungen.
Sinn einer Beistandschaft ist es, den Sorgeberechtigten Unterstützung bei
der Ausübung der elterlichen Sorge zu bieten. Ferner dient die Beurkundung der Vaterschaft auch der Dokumentation einer Vaterschaft, so dass
das Kind später nachvollziehen kann, welche Wurzeln es hat.
Allgemeiner Sozialdienst (ASD)
Der Allgemeine Sozialdienst der Stadt Altena ist der umfassendste aller sozialen Dienste. Grundsätzlich ist der ASD für alle Bürger zuständig. Seine
Arbeit basiert auf allen aktuell geltenden Sozialgesetzen.
Der ASD bietet Ihnen:
• formlose Betreuung,
• persönliche Hilfe,
• Schwangeren-, Erziehungs-, Partner-, Scheidungsberatung,
• Krisenintervention und
• Hilfestellung bei der Erziehung, Gesundheits- und Krankenhilfe.
Darüber hinaus können die ASD-Mitarbeiter Sie an Spezialdienste weitervermitteln, die auf ein bestimmtes Fachgebiet spezialisiert sind.
6
36
7. Rat und Hilfe in Altena und in der Nähe
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
Die Sozialpädagogische Familienhilfe des Jugendamtes der Stadt Altena ist
ein selbständiger sozialer Dienst. Die Angebote richten sich an Familien in
Altena, die mit Kindern zusammenleben und eine ambulante erzieherische
Hilfe des Jugendamtes freiwillig in Anspruch nehmen möchten. Das Ziel
ist, die begleitete Familie zu unterstützen und sie in ihrem Zusammenhalt
zu stärken.
Das Angebot der SPFH setzt insbesondere ein, wenn:
• Kinder und Jugendliche Verhaltensauffälligkeiten und/oder Entwicklungsstörungen zeigen,
• Eltern im Umgang mit ihren Kindern Erziehungsunsicherheit aufweisen
und überfordert sind,
• Eltern und Kinder sich in besonderer Krisen- und Konfliktsituation befinden (z.B.Trennungs- und Scheidungsphasen; neue Familienkonstellationen),
• Kinder und Jugendliche durch Vernachlässigung gefährdet sind oder
• Kinder und Jugendliche oder ein Elternteil nach längerer Abwesenheit
wieder in die Familie integriert werden.
Es gilt der Grundsatz der Freiwilligkeit. Das heißt, dass nur mit Familien
gearbeitet wird, die sich ihrer Situation bewusst und bereit sind tatkräftig
an der Veränderung ihrer Lebenssituation mitzuwirken.
Sollten Sie Interesse an diesem Angebot haben, nehmen sie Kontakt mit
der Sozialpädagogische Familienhilfe des Jugendamtes der Stadt Altena auf.
Pflegekinderdienst
Manchmal fühlen Eltern sich mit der Verantwortung sowie den geänderten
Lebensbedingungen seit der Geburt ihres Kindes derart überfordert, dass
ambulante Maßnahmen wie Beratung oder Sozialpädagogische Familienhilfe
dauerhaft keine ausreichende Hilfe im Sinne des betroffenen Kindes darstellen. Dann ist der Pflegekinderdienst, ein Spezialdienst innerhalb des Jugendamtes der Stadt Altena, bemüht, adäquate Alternativen außerhalb des
bisherigen familiären Umfeldes des Kindes anzubieten.
Aufgabe ist es, Kinder, die auf Dauer nicht in ihren Herkunftsfamilien bleiben können, in Pflegefamilien zu vermitteln. Bei der Auswahl einer Pflegefamilie werden immer die Individualität, Bedürfnisse und Herkunftsgeschichte des zu vermittelnden Kindes berücksichtigt. Grundvoraussetzung für eine Vermittlung ist die Bereitschaft
der Pflegeeltern, neue, tragfähige
Eltern-Kind-Beziehungen aufzubauen. Pflegeeltern müssen sich auf
die Persönlichkeit, Bedürfnisse und
Ängste des Kindes einlassen, ihm
ein angemessenes Erziehungsverhalten entgegen bringen und seine
Herkunft akzeptieren.
Pflegeeltern sollten grundsätzlich
Besuchskontakte zur Herkunftsfamilie unter Begleitung des Jugendamtes zulassen können.
Weitergehende Informationen
erhalten Sie beim Pflegedienst des
Jugendamtes.
Im Anhang:
Kontaktadresse
Im Anhang:
Kontaktadresse
7
37
7. Rat und Hilfe in Altena und in der Nähe
Im Anhang:
Kontaktadresse
Jugendgerichtshilfe
Rechtsgrundlage der Arbeit der Jugendgerichtshilfe ist das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Die Vertreter der Jugendgerichtshilfe (JGH) lassen erzieherische, soziale und fürsorgerische Gesichtspunkte in Strafverfahren vor Jugendgerichten/Jugendschöffengerichten einfließen.
Sie unterstützen zu diesem Zweck alle beteiligten Behörden in Form von
Ermittlung des persönlichen Hintergrundes, der Entwicklung sowie des
sozialen Umfeldes des Beschuldigten, und äußern sich zu Maßnahmen, die,
unter Berücksichtigung dieser Aspekte, zu ergreifen sind.
Im gesamten Verfahren gegen einen Jugendlichen (zur Tatzeit 14-17 Jahre)
oder Heranwachsenden (zur Tatzeit 18-20 Jahre) muss die Jugendgerichtshilfe vom Jugendgericht herangezogen werden.
Die Vertreter der Jugendgerichtshilfe beraten die jungen Straftäter und
ihre Familien, nehmen an Gerichtsverhandlungen teil, machen Vorschläge
für ein mögliches Urteil und üben die Nachbetreuung aus.
Auf Heranwachsende kann sowohl das allgemeine Strafrecht (wie bei Erwachsenen) als auch das Jugendstrafrecht angewandt werden, wenn eine
(jugend-)typische Straftat vorliegt oder der Heranwachsende in seiner Entwicklung noch einem Jugendlichen entspricht. Auch hierzu nimmt die
Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes vor Gericht Stellung.
Heute wird vielfach der Begriff „Jugendhilfe im Strafverfahren“ verwendet.
Mit ihm wird das Selbstverständnis der Jugendgerichtshilfe als Teil der Jugendhilfe und als Hilfe für den Jugendlichen und seine Familie besser beschrieben. Die Jugendgerichtshilfe ist also nicht in erster Linie Hilfe für das
Gericht.
Das Gericht ist gegenüber der Jugendgerichtshilfe nicht weisungsbefugt.
Rechtsberatung, die häufig von Betreuten erwartet wird, ist ihr nicht gestattet, sondern Rechtsanwälten vorbehalten. Erlaubt ist die sogenannte
Sozialberatung, die nur eingeschränkt auf rechtliche, das Strafverfahren
berührende Aspekte eingehen darf.
Jugendgerichtshilfe wird in der Regel von Sozialarbeitern/-pädagogen des
zuständigen Jugendamtes, aber auch von freien Trägern der Jugendhilfe im
Auftrag des Jugendamtes ausgeübt.
6
38
7. Rat und Hilfe in Altena und in der Nähe
Jugendförderung
Sämtliche Angebote und Leistungen der Jugendförderung zielen darauf ab,
positiven Einfluss auf die Lebenswelten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und ihre individuelle Persönlichkeitsentwicklung zu nehmen. Angebote der Jugendförderung sollen die Zielgruppe aktiv vor Gefährdungen schützen. Durch gezielte Unterstützung und Förderung sollen vorhandene Ressourcen bei Kindern und Jugendlichen soweit gestärkt werden,
dass sich Probleme und Konflikte beim Heranwachsen verhindern oder
überwinden lassen.
Aufklärung und Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Risiko- und Gefährdungssituationen geschieht in Form von Projekten, Beratungsangeboten
und Veranstaltungen.
Die Jugendförderung in Altena ist flexibel und kann immer auf aktuelle Entwicklungen in den verschiedensten Feldern reagieren und handeln, zum
Beispiel in den Themenbereichen Gewalt, legale und illegale Drogen, Sucht,
Medienkonsum oder Missbrauch.
Um die notwendige Flexibilität und eine Handlungsvielfalt zu ermöglichen,
kommen die Agierenden der Jugendförderung der Stadt aus der Offenen
Kinder- und Jugendarbeit, aus Vereinen und Verbänden, aus der Jugendsozialarbeit sowie dem Feld der Jugendhilfe und Schule.
Im Anhang:
Kontaktadressen
Wie die Arbeit der Jugendpflege Altena in der Praxis aussieht, erleben Sie
zum Beispiel in den städtischen Jugendeinrichtungen. Die Mitarbeiter in
den Einrichtungen stehen Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
7.10 Märkisches Kinderschutz-Zentrum in Lüdenscheid
Das Hilfsangebot des Kinderschutz-Zentrums richtet sich an Eltern, Jugendliche und Kinder. Eltern erhalten professionelle Unterstützung, wenn
sie die Sorgen um die Kinder nicht mehr aushalten und sich überlastet
fühlen: wenn sie nicht mehr weiter wissen und aus Verzweiflung zuschlagen, wenn sie vermuten oder wissen, dass ihr Kind sexuellen Übergriffen
ausgesetzt ist, wenn ihr Baby besonders viel schreit, wenig schläft oder
schlecht trinkt. Kinder und Jugendliche können sich an das KinderschutzZentrum wenden, wenn sie sich von niemandem verstanden fühlen und
ihnen einfach alles zuviel wird. Sich Hilfe zu holen bedeutet, Mut und Verantwortung zu zeigen. Mit den Ratsuchenden wird nach der besten Hilfe
gesucht. Alles Besprochene wird vertraulich behandelt und unterliegt der
Schweigepflicht. Zu den – kostenlosen – Hilfsangeboten gehören Beratung,Therapie, Krisenintervention, Baby-Beratung, Infoveranstaltungen.
Im Anhang:
Kontaktadresse
7
39
7. Rat und Hilfe in Altena und in der Nähe
Im Anhang:
Kontaktadresse
Im Anhang:
Kontaktadresse
6
40
7.11 Opferschutz der Kreispolizeibehörde MK
Straftaten,Verkehrsunfälle sowie andere schädigende Ereignisse hinterlassen Opfer, für die die Polizei häufig die erste Anlaufstelle ist. Diese Opfer
dürfen in ihrer Not keinesfalls alleine gelassen werden und haben ein Recht
auf Verständnis, Unterstützung und Information.
Um umfassenden Opferschutz und -hilfe zu erreichen, hat jede Kreispolizeibehörde Opferschutzbeauftragte ernannt. Sie haben die Aufgabe, vor Ort
Netzwerke des Opferschutzes und der Opferhilfe mit staatlichen, kommunalen und freien Trägern aufzubauen.
Sie sind Anlaufstelle für allgemeine und spezielle Opferfragen, -betreuung
und -hilfe und haben den Auftrag innerhalb der Polizeibehörden ihre Kenntnisse weiterzugeben, um eine Sensibilität für die belastende Situation von
Opfern zu schaffen.
Einen besonderen Aspekt des Opferschutzes stellt der Schutz von Opfern
häuslicher Gewalt dar. Auf Initiative der Landesregierung Nordrhein-Westfalen wurde das Polizeigesetz entsprechend erweitert. Mit dieser Rechtsänderung wurde eine Grundlage geschaffen, dass der Täter zum Schutz des
Opfers von Gewalt die Wohnung verlassen muss. Der Grundsatz lautet
nunmehr: Der Täter verlässt die Wohnung, das Opfer bleibt.
Sollten Sie Opfer einer Straftat oder anderer schädigender Ereignisse geworden sein, finden Sie kompetente Ansprechpartner bei der Stelle Opferschutz der Kreispolizeibehörde MK.
7.12 Selbsthilfegruppe für psychisch und
psychosomatisch Erkrankte
Wenn Sie, Ihr Partner oder eine andere Person aus Ihrem sozialen Umfeld
unter einer psychischen Symptomatik leidet, kann es sinnvoll sein, sich mit
anderen Betroffenen in einer Selbsthilfegruppe auszutauschen.
Die in Altena ansässige Selbsthilfegruppe für psychisch und psychosomatisch Erkrankte richtet sich an Betroffene oder Angehörige, die unter Depressionen, Ängsten, Zwängen,Trennungsschmerz, Schlafstörungen, Lebenskrisen etc. leiden.
7. Rat und Hilfe in Altena und in der Nähe
7.13 Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes MK
Integration von seelisch kranken Bürgerinnen und Bürgern in die Gemeinschaft unter Berücksichtigung individueller Stärken und Schwächen ist das
oberste Ziel des Sozialpsychiatrischen Dienstes (SpD).
Das Team des Sozialpsychiatrischen Dienstes besteht aus Sozialarbeitern
und -pädagogen sowie Ärzten. Es bietet Beratung, Betreuung und Begleitung für alle Bürger, die von einer Suchtproblematik, einer Alzheimer Krankheit, einer seelischen Krankheit oder Krise betroffen sind.
Jeder Bürger hat Anspruch auf Beratung und Betreuung; sei es, weil er selbst
betroffen ist oder mit jemandem bekannt oder verwandt ist, der diese
Schwierigkeiten hat.
Die Beratungsintensität schwankt zwischen einmaligen Kontakten bis hin
zu einer regelmäßigen Begleitung über mehrere Jahre. In vielen Fällen ist
der Beginn der Beratung dadurch gekennzeichnet, die Betroffenen zu motivieren, ihnen zustehende Hilfen anzunehmen. In jedem Fall entscheiden
Sie selber, ob Sie den Empfehlungen folgen und die angebotenen Hilfen in
Anspruch nehmen.
Die Tätigkeit des SpD beruht auf einem Vertrauensverhältnis zwischen Mitarbeitern und Hilfesuchenden. Alle Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht. Informationen dürfen nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis
weitergegeben werden.
Eine ärztliche oder therapeutische Behandlung ist von Seiten des SpD
nicht möglich. Jedoch können durch die Zusammenarbeit der sozialarbeiterisch-pädagogischen und ärztlichen Mitarbeiter mit den Betroffenen umfangreiche Hilfsangebote entwickelt und an sie vermittelt werden.
Den Teil des Sozialpsychiatrischen Dienstes, der für Altena zuständig ist,
finden Sie im Haus des Sozialpsychiatrischen Dienstes in Lüdenscheid. Regelmäßig findet zudem in Altena eine Sprechstunde des Sozialpsychiatrischen
Dienstes des Gesundheitsamtes MK statt.
Die Beratung bzw. Betreuung des SpD ist kostenlos. Es werden keine Kosten gegenüber Dritten (Krankenkassen, Sozialamt usw.) geltend gemacht.
Im Anhang:
Kontaktadressen
7
41
8. Optimale Begleitung für Ihr Kind
8.1 Familienzentrum Altena
Das Familienzentrum Altena ist eine vom Land NRW zertifizierte Einrichtung. Alle 13 Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt haben sich darin
in enger Kooperation mit dem Jugendamt zu einem gesamtstädtischen Verbundnetzwerk der Kindertageseinrichtungen zusammengeschlossen. Alle
Partner stimmen ihre Leistungen aufeinander ab und können dadurch Angebote entwickeln, die keine Kindertageseinrichtung alleine machen könnte. Eine Besonderheit des Familienzentrums Altena ist, dass in jeder Tageseinrichtung für Kinder Lotsen benannt sind. Sie sind erste Ansprechpartner
für alle Fragen, die Kinder und Eltern haben – und weisen ihnen ggf. den
Weg zu weiteren Hilfsangeboten. Durch diese neue verbindliche Form der
Zusammenarbeit der Altenaer Kindertageseinrichtungen steht Eltern ein
erheblich erweiterter Pool an Wissen rund um die Entwicklung und Förderung von Kindern zur Verfügung.Viele Partner aus der Jugendhilfe und
dem Gesundheitswesen der Stadt Altena helfen dabei,Wege schneller und
kürzer zu machen, Eltern noch mehr in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken und das Kind ganzheitlich zu betrachten.
Die Kindertageseinrichtungen werden so noch mehr zu einem Bildungsund Erfahrungsort für die ganze Familie. Konkrete Informationen zum
Familienzentrum Altena erhalten Sie in ihrer Tageseinrichtung für Kinder
vor Ort.
8.2 Tagespflege für Kinder unter drei Jahren nach dem
Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG)
Seit dem 1. Januar 2005 ist das Gesetz zum Ausbau der Tagesbetreuung für
Kinder unter drei Jahren (TAG) in Kraft. Kern ist der Ausbau der Tagesbetreuung für Kleinkinder unter drei Jahren. Mit dem TAG wird der bedarfsgerechte Ausbau von Tagespflegeplätzen festgeschrieben.
Durch das Gesetz sollen bis 2010 bundesweit 230.000 zusätzliche Plätze
in Kindergärten, Krippen und der Tagespflege entstehen. Es soll die Qualität der Betreuung gesteigert und hierdurch den Kindern eine frühe Förderung ermöglicht werden.
Eine Facette des Gesetzes ist, dass die
Qualität der Tagespflege eines Kindes
durch Tagesmütter und -väter erheblich
gesteigert wird. Für sie werden spezielle
Qualifizierungsmaßnahmen angeboten
und sie erlangen durch das TAG eine
erheblich verbesserte soziale
Absicherung.
Im Anhang:
Kontaktadresse
Die Verantwortung für die Umsetzung
dieser Vorgaben liegt bei den Kommunen. Sie sind verpflichtet, eine verbindliche Ausbauplanung vorzulegen und den
Fortschritt jährlich zu dokumentieren.
Für die Vermittlung in Tagespflege sowie
die Qualifizierung der Tagesmütter und
-väter finden Sie beim Jugendamt Altena
kompetente Ansprechpartner.
6
42
8. Optimale Begleitung für Ihr Kind
8.3 Tageseinrichtungen für Kinder (TEK)
In jeder der 13 Kindertageseinrichtungen des Familienzentrums Altena
wird die Bildungsvereinbarung NRW umgesetzt und einheitlich dokumentiert. Dazu gehören die Bildungsbereiche Bewegung, Spielen und Gestalten, Medien, Sprache, Natur und kulturelle Umwelt.
Schwerpunkt der kirchlichen Einrichtungen ist zusätzlich die religiöse Erziehung und Wertevermittlung.Alle Einrichtungen legen ihr Augenmerk auf
Erziehung zur Selbstständigkeit, Sprachförderung, musikalische Früherziehung, Bewegungserziehung, individuelle Förderung, Förderung des Sozialverhaltens, Forschen und Entdecken, gesunde Ernährung und wiederkehrende Aktionen zu verschiedenen Themen.
Eine Besonderheit des Familienzentrums Altena ist die Entwicklungsbegleitung für Kinder, das Projekt „Altena. Früh am Ball“. Dazu stehen in jeder
Tageseinrichtung sogenannte Lotsen als feste Ansprechpartner für Eltern
zur Verfügung. Sie beraten Mütter und Väter, helfen Erziehungsunsicherheiten auszuräumen und vermitteln bei Bedarf Kontakte zu Fachleuten.
Darüber hinaus finden in allen Einrichtungen Elternberatung und -arbeit
in Form von Elterngesprächen und -abenden mit verschiedenen Themenschwerpunkten und Aktionen statt.
AWO-Kindertagesstätte Regenbogen
Adresse:
In der Heimecke 20, 58762 Altena
Regelangebot:
Ganztagesbetreuung von 7 - 16 Uhr,
Kindergartengruppe 7 - 12.30 Uhr
und 14 - 16 Uhr,
zwei Gruppen für Kinder von drei bis
sechs Jahren
Schwerpunkte:
Sprachförderung im Elementarbereich, Früherkennung von Lese- und Rechtschreibschwäche
(Bisc), Förderkonzept „Hören, Lauschen, Lernen“
DRK-Kindergarten Nettenscheid
Adresse:
Blackburner Straße 6, 58762 Altena
Regelangebot:
Betreuung von 7 - 14 Uhr,
eine Gruppe für Kinder von drei bis
sechs Jahren
Schwerpunkte:
Ggf. integrative Arbeit, Gewaltprävention „Mut
tut gut“, Sprachförderung im Elementarbereich
Im Anhang:
Unter Tageseinrichtungen
für Kinder finden Sie die
Adressen und Kontaktdaten
aller Einrichtungen im Überblick
Ev. Kindergarten Dahle
Adresse:
Hochstraße 32, 58762 Altena
Regelangebot:
Geöffnet von 7.30 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr,
evtl. Betreuung über Mittag,
zwei Gruppen für Kinder von drei bis
sechs Jahren
Schwerpunkte:
Integrative Arbeit, Elternkurs „Starke Eltern –
Starke Kinder“, integrierte Qualitäts- und
Personalentwicklung (IQUE)
7
43
8. Optimale Begleitung für Ihr Kind
Ev. Kindergarten Evingsen
Adresse:
Auf dem Kamp 2, 58762 Altena
Regelangebot:
Öffnungszeit 7 - 14 Uhr,
drei Gruppen für Kinder von drei
bis sechs Jahren,
keine Schließzeiten im Sommer
20 bis 25 Kinder, Betreuung für Notfallkinder,
Schwerpunkte:
Sprachförderung im Elementarbereich, Früherkennung von Lese-/Rechtschreibschwäche
(Bisc), Förderkonzept „Hören, Lauschen, Lernen“, Elterncafé, Elternkurs „Starke Eltern –
Starke Kinder“, integrierte Qualitäts- und Personalentwicklung (IQUE)
Ev. Kindergarten Knerling
Adresse:
Elsa-Brandström-Straße 9, 58762 Altena
Regelangebot:
Öffnungszeit 7 - 14 Uhr,
zwei Gruppen für Kinder von drei bis
sechs Jahren,
Betreuung für Kinder unter drei Jahren möglich
Schwerpunkte:
Gewaltprävention „Mut tut gut“, Früherkennung
von Lese-/Rechtschreibschwäche (Bisc), Förderkonzept „Hören, Lauschen, Lernen“, integrierte
Qualitäts- und Personalentwicklung (IQUE),
pädagogisches Rollenspiel, ggf. integrative Arbeit
Im Anhang:
Unter Tageseinrichtungen
für Kinder finden Sie die
Adressen und Kontaktdaten
aller Einrichtungen im Überblick
6
44
Ev. Kindergarten Rahmede
Adresse:
Drescheiderstraße 4, 58762 Altena
Regelangebot:
Blocköffnungszeit 7 - 14 Uhr,
zwei Gruppen für Kinder von drei bis
sechs Jahren
Angebot für Kinder unter drei Jahren möglich,
integrative Arbeit/Kinder mit Behinderung
Schwerpunkte:
Integration, Gewaltprävention, Snoezeln, Lesepaten, Elterncafé, integrierte Qualitäts- und Personalentwicklung (IQUE)
8. Optimale Begleitung für Ihr Kind
Johanniter-Kindergarten Zwergenburg
Adresse:
Freiheitstraße 31, 58762 Altena
Öffnungszeit 7 - 16 Uhr,
Regelangebot:
zwei Gruppen für Kinder von drei
bis sechs Jahren,
Betreuung von Kindern unter drei Jahren,
Übermittagbetreuung
Schwerpunkte:
Integrative Arbeit, Juistfreizeit, Sprachförderung
im Elementarbereich, Früherkennung von Lese-/
Rechtschreibschwäche (Bisc), Förderkonzept
„Hören, Lauschen, Lernen“, Elternberatung Triple-P
Johanniter-Kindergarten Altroggenrahmede
Adresse:
Am Stockey 17, 58762 Altena
Regelangebot:
Öffnungszeit 7.30 - 12.30 und 14 - 16 Uhr,
vier Gruppen mit U3-Kindern,
Mittagstisch, Krabbelgruppe
Schwerpunkte:
Waldpädagogik, Psychomotorik, Integrative Arbeit, Sprachförderung,
Ernährungserziehung, Hauswirtschaft, Experimentieren und Forschen, Lernwerkstätten,
Raum der Stille, Exkursionen, Bibliothek
Johanniter-Kindergarten Freiheit
Adresse:
Freiheitstraße 22a, 58762 Altena
Regelangebot:
Öffnungszeiten 7.30 - 12.30 Uhr und
14 - 16 Uhr (außer Freitag Nachmittag),
zwei Gruppen,
Übermittagbetreuung,
Ganztagesbetreuung
Schwerpunkte:
Betreuung von Kindern unter drei Jahren,
Früherkennung von Lese-/Rechtschreibschwäche (Bisc), Förderkonzept „Hören, Lauschen,
Lernen“, Sprachförderung im Elementarbereich
Im Anhang:
Unter Tageseinrichtungen
für Kinder finden Sie die
Adressen und Kontaktdaten
aller Einrichtungen im Überblick
7
45
8. Optimale Begleitung für Ihr Kind
Kath. Kindertagesstätte St. Katharina
Adresse:
Finkenweg 57, 58762 Altena
Öffnungszeiten 7.30 - 16 Uhr,
Regelangebot:
eine Kindergartengruppe,
eine große altersgemischte Gruppe für Kinder
von drei bis 14 Jahre (Ganztagesbetreuung),
Schwerpunkte:
Betreuung von Kindern, Hausaufgabenbetreuung
Im Anhang:
Unter Tageseinrichtungen
für Kinder finden Sie die
Adressen und Kontaktdaten
aller Einrichtungen im Überblick
Kath. Kindertageseinrichtung St. Matthäus
Adresse:
Lindenstraße 37, 58762 Altena
Regelangebot:
Öffnungszeiten 7.30 - 16 Uhr,
zwei Gruppen für Kinder von drei
bis sechs Jahren,
Übermittagbetreuung
Schwerpunkte:
Bewegung und Entspannung, Zusammenarbeit
mit der Altenaer Singschule
Kath. Kindertageseinrichtung St.Thomas Morus
Adresse:
Hegenscheider Weg 94a, 58762 Altena
Regelangebot:
Öffnungszeiten 7.15 - 16.15 Uhr,
eine Gruppe für Kinder von drei bis sechs Jahren,
eine Gruppe für Kinder von 4 Monaten bis
sechs Jahren,
Ganztagesbetreuung
Schwerpunkte:
Betreuung von Kleinstkindern ab vier Monate,
ggf. integrative Arbeit, Einrichtung im sozialen
Brennpunkt
AWO-Sprachheilkindergarten Plapperkiste
Adresse:
In der Heimecke 20, 58762 Altena
Regelangebot:
Öffnungszeit 8 - 14 Uhr,
vier Gruppen mit sprachentwicklungsverzögerten Kindern
Schwerpunkte:
Heilpädagogisches Werken und Malen,
Förderkonzept „Hören, Lauschen, Lernen“
6
46
8. Optimale Begleitung für Ihr Kind
8.4 Integrative Tageseinrichtungen außerhalb Altenas
Heilpädagogisches Zentrum der Arbeiterwohlfahrt Iserlohn
Im heilpädagogischen Zentrum „Gertrud-Burgard-Haus“ am Stadtrand von
Iserlohn werden behinderte und nicht behinderte Kinder gemeinsam betreut. Der Sonderkindergarten verfügt über 42 Plätze für Kinder mit Körperbehinderungen, körperlichen Beeinträchtigungen und Hörschädigungen
und 20 Plätze für nicht behinderte Kinder.
Die Kinder finden ein großzügiges Raumangebot vor, das ideale Voraussetzungen für eine umfassende pädagogische und therapeutische Förderung
der Kinder schafft. Neben individuell gestalteten Gruppen- und Nebenräumen sowie diversen Therapieräumen verfügt das Haus über eine Turnhalle,
ein Kinder-Atelier, ein Therapie-Schwimmbad sowie einen Snoezelen-Raum.
Das weitläufige Außengelände bietet den Kindern Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten.
Gefördert werden die Kinder individuell und ganzheitlich in kleinen überschaubaren Gruppen von acht bis neun Kindern und in integrativ arbeitenden Gruppen mit 15 bis 17 Kindern.
Der therapeutische Bereich bietet Krankengymnastik nach Bobath, Ergotherapie, Logopädie, Hör- und Spracherziehung für die hörgeschädigten
Kinder durch Lehrer der Schwerhörigenschulen in Bochum und Olpe,
Sehtraining bei zusätzlich vorhandener Sehbehinderung durch Lehrer der
Sehbehindertenschulen Dortmund und Soest.
Jedes Kind besucht mit seiner Gruppe einmal wöchentlich das hauseigene
Therapiebad.
Das Mitarbeiter-Team des Heilpädagogischen Zentrums setzt sich zusammen aus Heilpädagogen, Erziehern, Kinderpflegern, Krankengymnasten,
Ergotherapeuten und Logopäden.
Im Anhang:
Kontaktadresse
Das Angebot richtet sich zwar an alle Kinder im Alter von drei bis sechs
Jahren, aber es werden nur Kinder mit Körperbehinderungen, körperlichen
Beeinträchtigungen, Entwicklungsbeeinträchtigungen und Hörschädigungen
aufgenommen.
Die Kosten für die Betreuung und Beförderung der behinderten Kinder
werden vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe übernommen.
Integrative Kindertagesstätte der Diakonie Mark-Ruhr
„Kinder mit und ohne Behinderung spielen, lernen und leben zusammen.
Sie lernen, sich gegenseitig zu akzeptieren und zu helfen.Toleranz und Achtung können sich entwickeln“. Dieser Leitsatz bestimmt die Arbeit eines
erfahrenen Teams aus Heilpädagogen, Erziehern,Therapeuten.
Die behinderten Kinder erhalten in der Einrichtung bedarfsgerechte sprachtherapeutische Betreuung, motopädische Betreuung, krankengymnastische
Betreuung und alle Vorzüge einer exzellent ausgestatteten heilpädagogischen Tagesstätte. Darüber hinaus lernen sie den natürlichen Umgang mit
Kindern ohne Behinderung und werden ihrerseits nicht ausgegrenzt.
Nicht behinderte Kinder gewinnen in der Tagesstätte wertvolle Erfahrungen.
Sie lernen Verantwortungsbewusstsein und steigern ihre soziale Kompetenz.
Alle Kinder der Integrativen Tagesstätte profitieren von der Einrichtung
mit Snoezelen-Raum, Matschraum, Ruheraum, zwei Gymnastikhallen,
Werkraum, verschiedenen Spiellandschaften in den Gruppenräumen und
im Außengelände.
Im Anhang:
Kontaktadresse
7
47
9.Altena. Früh am Ball – das soziale Frühwarnsystem
9.1 Wer wir sind
„Früh am Ball“ ist ein Projekt dessen zentrales Ziel die Früherkennung risikobehafteter Entwicklung bei Kindern ist. „Altena. Früh am Ball“ vermittelt Hilfsangebote, um entwicklungsoriginellen Kindern und ihren Familien
eine individuelle Beratung, Förderung und Begleitung in ihrem Familienalltag zukommen zu lassen. Die verlässliche Zusammenarbeit aller beteiligten
Personen und Institutionen ist ein Gewinn für die Kinder und ihre
Familien.
Kooperationspartner sind u.a.:
Frühförderstelle der Lebenshilfe Lüdenscheid e.V., Erziehungsberatungsstelle des Caritasverbandes Altena-Lüdenscheid e.V., Kinderarztpraxis
Markus Bock, Logopädische Praxis Kirsten Graf, Märkisches Kinderschutzzentrum Lüdenscheid, Sozialpsychiatrischer Dienst sowie Kinderund Jugendärztlicher Dienst im Gesundheitsamt des Märkischen Kreises,
Praxis für Ergotherapie Grotensohn, Frevel, Kristen, Sozialdienst katholischer Frauen (SkF), Jugendamt der Stadt Altena,Volkshochschule (VHS)
Lennetal.
9.2 Wahrnehmen • Informieren • Handeln
Das Netzwerk „Altena. Früh am Ball“ basiert auf den Elementen „Warnehmen - Informieren - Handeln“.
Wahrnehmen durch regelmäßige Dokumentation in den Kindertageseinrichtungen: Der Entwicklungsstand jedes einzelnen Kindes wird regelmäßig
beobachtet und spielerisch überprüft. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse
werden anschließend gemeinsam mit den Eltern besprochen.
Informieren und vermitteln von Hilfen durch die Lotsen in den Kindertageseinrichtungen: Jede der 13 Altenaer Kindertageseinrichtungen hat einen sogenannten „Lotsen“ bestimmt. Er ist für die Eltern Ansprechpartner
bei allen Fragen zur Entwicklung und Förderung ihres Kindes und vermittelt im Bedarf gezielt Hilfe. Zum Beispiel helfen die Lotsen bei der Suche
nach einer Tagesmutter, finden passende Sportangebote oder stehen bei
Unsicherheiten im Erziehungsalltag beratend zur Seite.
Achtung: Die Kindertagesstätten machen nur Angebote. Letztendlich bleibt
es Ihnen als Eltern überlassen, ob Sie diesen Service in Anspruch nehmen
oder sich lieber in Eigenverantwortung um die Förderung Ihres Kindes
kümmern.
Handeln durch neue Angebote im
Familienzentrum Altena: Damit bei
kritischen, problematischen oder krisenhaften Entwicklungen von Kindern schnell gehandelt werden kann,
wurden in der Burgstadt im Rahmen
des Projektes „Altena. Früh am Ball“
bewährte Angebote und Kompetenzen für die Begleitung und Erziehung
von Kindern gebündelt. Diese praktischen Hilfen aus dem Gesundheitswesen und der Jugendhilfe werden
so für Eltern transparent und können von ihnen umgehend genutzt
werden.
6
48
9.Altena. Früh am Ball – das soziale Frühwarnsystem
9.3 „Altena. Früh am Ball“ in der Praxis
Die Netzwerkpartner werden nur dann aktiv, wenn das Einverständnis der
Eltern vorliegt. Jederzeit wird der Datenschutz gewahrt.
NUR nach erfolgter Zustimmung der Eltern führen die Teams in den Tageseinrichtungen eine regelmäßige Entwicklungsdokumentation durch. Parallel
dazu stehen in jeder Tageseinrichtung für Kinder sogenannte „Lotsen“ als
feste Ansprechpartner für Eltern zur Verfügung. Sie beraten, helfen Erziehungsunsicherheiten auszuräumen und vermitteln bei Bedarf Kontakte zu
Fachleuten in Altena oder im Märkischen Kreis.
Einige Beratungsleistungen werden direkt in der Kindestagesstätte erbracht.
Eltern erhalten Informationen zu vielfältigen Angeboten oder werden bei
der Beantwortung von speziellen Fragen unterstützt.
Marte Meo – ein entwicklungsförderndes Konzept in
Tageseinrichtungen für Kinder
Unter der Federführung von „Altena.
Früh am Ball“ wurde Marte Meo, ein videounterstütztes Trainingsprogramm zur
Entwicklungsförderung und Früherkennung von sozialen Problemen bei Kindern in Tageseinrichtungen, eingeführt.
Erzieherinnen in den Kindertageseinrichtungen werden zu „Marte- Meo-Praktikern“ ausgebildet.
Der Name Marte Meo leitet sich aus
dem Lateinischen ab und bedeutet „aus
eigener Kraft“. Die Methode beinhaltet
Kriterien für die pädagogische Arbeit mit
Kindern, wonach Entwicklungsdefizite erkannt und weitere Entwicklungsprozesse aktiviert werden können.
Durch genaue Beobachtung anhand eines Filmes fokussiert sich der Blick
auf den besonderen Entwicklungsbedarf eines Kindes. Die Videoanalyse
beschäftigt sich mit folgenden Fragen:
• Welche Fähigkeiten hat das Kind bereits entwickelt?
• Welche Entwicklungsschritte muss das Kind noch gehen?
• Wie kann das Kind dabei konkret unterstützt werden?
Die gewonnenen Informationen aus der sogenannten Entwicklungsdiagnose werden genutzt, um Entwicklungsbedarf exakt zu erkennen und Förderung gezielt einzusetzen. Durch diesen methodischen Ansatz lassen sich
• Spielfähigkeit
• Sprachentwicklung
• Konzentration
• Soziale Kompetenzen
• Schulfähigkeit
von Kindern gezielt fördern. Die Methode vermittelt einen besonderen
Zugang zu den speziellen Bedürfnissen von Kindern mit Hyperaktivität,
ADS oder Isolation.
Tageseinrichtungen für Kinder sind dabei der zentrale Ort für die
Früherkennung und Bearbeitung von Verhaltensauffälligkeiten im
Kindergartenalter.
Infos und Kontakt: Familien- und Jugendförderung der Stadt Altena.
Im Anhang:
Kontaktadresse
7
49
9.Altena. Früh am Ball – das soziale Frühwarnsystem
Verbindliche Kommunikationswege im Netzwerk
Damit jedem Kind in Altena das Optimum an Schutz,Versorgung und Entwicklungschancen geboten werden kann, war es notwendig, gemeinsam
verbindliche Kommunikationsstrukturen zu entwickeln. Damit kann der
Netzwerkpartner, zum Beispiel ein Weiterbehandelnder, am vorhandenen
Wissen beteiligt werden. Er kann unmittelbar nach Vermittlung des Hilfsangebotes in den therapeutischen Prozess einsteigen – ohne weitere, für
die Entwicklung des betroffenen Kindes wichtige Zeit mit Anamnese und
Diagnose zu verschenken.
In letzter Konsequenz führt das Kommunikationsraster zu einer lückenlosen Kette von Therapieangeboten, die bei Weitervermittlung an den jeweiligen Spezialisten, genau an der Stelle weitergeführt werden können, wo
sich das betroffene Kind gerade in seiner Entwicklung befindet.
Achtung: Um datenschutzrechtliche Bedenken zu vermeiden, ist die freiwillige Mitarbeit der Eltern die wesentliche Voraussetzung. Ohne Zustimmung der Eltern werden keinerlei Informationen weitergegeben. Nur durch
tatkräftige Mitarbeit der Eltern kann schnellstmöglich das zutreffendste
Hilfsangebot gemacht werden.
6
50
10. Grundschulen mit Betreung über Mittag
10.1 Grundschule Mühlendorf
Als derzeit einzige Grundschule in Altena macht die Grundschule Mühlendorf das Angebot, Ihr Kind auch über den Schulschluss hinaus zu betreuen
und zu versorgen. Dieses Angebot können alle Altenaer Eltern von Grundschulkindern nutzen, unabhängig davon in welchem Stadtteil sie wohnen.
Alle Infos über Ablauf und Kosten des Betreuungsangebotes gibt es im Sekretariat der Grundschule Mühlendorf.
10.2 Betreuungsverein der Grundschule Breitenhagen e.V.
Auf Elterninitiative hat sich der Betreuungsverein Grundschule Breitenhagen mit dem Ziel gegründet, eine Betreuung für Kinder dieser Schule sicherzustellen, die über den normalen Schulschluss hinausgeht. So wird Kindern an fünf Tagen pro Schulwoche von 11.30 bis 14 Uhr ein breitgefächertes Programm angeboten. Dazu gehören Sport, Kochen, Backen, freies
Spiel und tägliche Hausaufgabenbetreuung.
Dieses Angebot ist kostenpflichtig und kann entweder dauerhaft genutzt
werden oder sporadisch. Für diesen Fall besteht die Möglichkeit, Fünferoder Zehnerkarten zu erwerben.
Alle Infos über Ablauf und Kosten gibt es im Sekretariat der Grundschule
Breitenhagen.
10.3 Schulen in Altena
Grundschule
Grundschule
Grundschule
Grundschule
Breitenhagen
Dahle
Evingsen
Mühlendorf
Im Anhang:
Kontaktadresse
Im Anhang:
Kontaktadresse
Im Anhang:
Kontaktadressen aller
Schulen in Altena
Förderschule „Am Drescheider Berg“
Hauptschule Rahmede
Richard-Schirrmann-Realschule
Burggymnasium der Stadt Altena
Berufsbildende Schulen des Märkischen Kreises,
Eugen-Schmalenbach-Berufskolleg
7
51
11. Keine Langeweile in Altena: Freizeitangebote
Langeweile in Altena muss nicht sein. Gerade für Kinder und Jugendliche
gibt es ein breitgefächertes Freizeitangebot.Vereine und Verbände, Kirchen,
deren Angebote Bestandteil des Kinder- und Jugendförderplans sind, und
die Stadt selbst bieten eine Vielzahl von Möglichkeiten sich zu engagieren
und zu betätigen:
Bürgerzentrum Nettenscheid
Angebot:
Offene Kinder- und Jugendarbeit, Internet-Café,
Projektarbeit, Gitarrenkurs, Angebote im Kreativbereich,
Kinderferienaktion
CVJM Dahle
Angebot:
Andachten, Bibelarbeiten, Hören und Erleben von
biblischen Geschichten, Musik,Tanz, Kochen, kreatives
Gestalten, Sport,Wandern, soziale Projekte,
Gruppenarbeit, Zeltlager, Freizeiten
DLRG Ortsgruppe Altena
Angebot:
Anfängerschwimmen, Schwimmen, Rettungsschwimmen,
Tauchen
DRK Altena
Angebot:
Ausbildung zum Sanitäter oder Techniker in einer
DRK-Einheit,Teilnahme an Sanitätswachdiensten,
Einsätze der Rettungsstaffel, Katastrophenschutzeinsätze,
Ausflüge der Rotkreuzgemeinschaft
Evangelische Kirchengemeinde Altena
Angebot:
Kindergottesdienst, Kirche für Kinder, Kindergruppen
„Kirchengespenster“ und „Kirchenmäuse“, Mädchengruppe „Just Girls“, Nachwuchsmitarbeiterkurs,
Regionaler Mitarbeiterkreis, soziale Projekte, Ferienspiele und Ponyfreizeit
Evangelische Kirchengemeinde Evingsen
Angebot:
Spielgruppe für Kinder unter drei Jahren, Musikschule,
Musikwerkstatt Klassik, Kirchlicher Unterricht,
Mädchengruppe
Evangelisch-freikirchliche Gemeinde Evingsen
Angebot:
Kinderstunde, Jungschar, Rock Solid (Teenagerarbeit),
Jugendarbeit
I-B Internationaler Bund e.V.
Angebot:
Jugendmigrationsdienst, Hausaufgabenbetreuung,
Mädchentreff (internationale Begegnung junger Frauen)
individuelle Integrationsförderung und Integrationsplanung
6
52
11. Keine Langeweile in Altena: Freizeitangebote
Jugendbegegnungsstätte Dahle
Angebot:
Offene Jugendarbeit, Angebote im Kreativbereich, Sportund Freizeitveranstaltungen
Jugendfeuerwehr Altena
Angebot:
Abwehrender und vorbeugender Brandschutz, Brandschutzerziehung und Aufklärung, Zivil- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst und Krankentransport und
Notfallseelsorge
JUZ 29
Angebot:
Offene Jugendarbeit, Internet-Café, Projektarbeit im
Medienbereich, Angebote im Kreativbereich, Airbrush,
Angebote für Kinder, Hausaufgabenbetreuung
KJG Katholische Junge Gemeinde Altena
Angebot:
Gruppenstunde für Kinder, offener Treff, soziale
Projekte, Zeltlager
MTV Altena
Angebot:
Minis, Kinderturnen, Leichtathletik, „Junge Talente“
Im Anhang:
Kontaktadressen
Pro Jugend Rahmede
Angebot:
Offene Tür und Internet-Café, Angebot für Kinder
Rad- und Rollsportverein „Falke“ Altena e.V.
Angebot:
Radball-Training
SC Gut Nass
Angebot:
Schwimmausbildung,Wettkampftraining
SSG Altena 08/47 e V.
Angebot:
Schwimmen lernen, Sportschwimmen lernen,
Leistungsschwimmen
THW Jugend
Angebot:
TSV Altena
Angebot:
Jugendliche werden mit Spiel, Spaß und sportlichen
Angeboten mit dem Technischen Hilfswerk vertraut
gemacht
Eltern-Kind-Turnen, Jungenturnen, Mädchenturnen,
Leichtathletik für Kinder, Grundschulleichtathletik,
Leichtathletik für Jugendliche und Erwachsene
7
53
12. Keine Langeweile in Altena: Freizeitangebote
TUS DAHLE 04
Angebot:
Eltern-Kind-Turnen, Mädchenturnen, Jungenturnen,
Leichtathletik und Sportabzeichen, Nordic Walking,
Callanetic, Rad-Trimmen, Frauenturnen
TV Städtisch Rahmede
Angebot:
Eltern-Kind-Turnen, Kunstturnen/Geräteturnen für
Mädchen, Badminton,Turnen und Bewegungsspiele,
Tischtennis, Leichtathletik,Volleyball
Über die im Kinder- und Jugendförderplan der Stadt berücksichtigten
Vereine hinaus, finden Sie bei diesen Vereinen weitere Angebote für Kinder
und Jugendliche:
Im Anhang:
Kontaktadressen
Altenaer Karnevalsgesellschaft „Dat sin se“ • CVJM Altena e.V.
• Deutsche Waldjugend • Eltern hörgeschädigter Kinder e.V.
Unna • Förderverein für Tumor- und Leukämiekranke Kinder •
Friedrich-Wilhelms-Gesellschaft v. 1429 e.V., Altena • Herr der
Ringe e.V. Altena • Jugendring Altena • Naturschutzjugend
Altena (NAJU) • Ökumenische Jugend • Pro Jugend Rahmede
2000 • Schützenverein Dahle 1834 e.V. • Schützenverein Evingsen
• Stadtjugendring • VCP Evingsen
Musik
Altenaer Singschule St. Matthäus • Gemischter Chor im CVJM
Dahle • Kinder- und Jugendchor „Rahmeder Spatzen" • Musikschule Lennetal e. V. • Posaunenchor des CVJM Dahle • Posaunenchor des CVJM Rahmede
Sportvereine
Altenaer Canu-Verein • Boxclub Altena 1926 e.V. • FC Altena 69
e.V. • Herr der Ringe (HDR) • Judoabteilung im Boxclub Altena •
Märkischer Tanzsport Club • Motorsportclub Altena e.V. (ADAC)
• Motortouring-Club Altena • MTV v. 1860 e.V. Altena – Tennisabteilung Rot-Weiß • Rahmeder TV 1883 e.V. • Regionaler Billard
Club • Reitverein Altena e.V. • Ski-Club Altena/Sauerland e.V.
• Ski-Club Rahmede • SSV Altena-Evingsen • Stadtsportverband
Altena • Tanzsportclub Lennestein • Tennisclub Hütte e.V. •
TS Evingsen 1887 e.V. • TS Evingsen e.V. 1887, Abt.Tischtennis
TSV Altena e.V., Abt. Fußball • TTC Altena e.V. • TUS Mühlenrahmede 1920 e.V. • VfB Altena 1912 e.V. • VfB Altena 1912 e.V.,
Abt. Schach
6
54
7
Kinder machen Freude – und manchmal machen Kinder auch Sorgen.
In dieser Broschüre erfahren Sie vieles Wichtige, damit Ihr Kind gesund
aufwachsen kann.Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, scheuen Sie
sich nicht, die Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen!

Documentos relacionados