Ratgeber für Menschen mit Behinderung

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Ratgeber für Menschen mit Behinderung
www.barsinghausen.de
VORWORT DES BÜRGERMEISTERS
Menschen mit Behinderungen haben einen berechtigten Anspruch auf uneingeschränkte und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in unserer Stadt. Ihnen diese
zu ermöglichen, ist das Ziel der vorliegenden Neuauflage des „Ratgebers für Menschen mit Behinderung“.
Mit der Neuauflage des Ratgebers gibt die Stadt Barsinghausen einen Wegweiser heraus, der es allen behinderten Menschen und ihren Angehörigen leichter
machen soll, die richtigen Ansprechpartner und Adressen zu finden und darüber hinaus wichtige Informationen über die Möglichkeiten zur Hilfe und Unterstützung
zu erhalten.
Auch das breite Spektrum an Möglichkeiten, selbst
aktiv zu sein oder Interessen- und Selbsthilfegruppen
zu finden und damit die Möglichkeit neue soziale Kontakte zu knüpfen, ist hier dargestellt.
Impressum
Herausg.: Stadt Barsinghausen, der Bürgermeister
Redaktion: Stadt Barsinghausen, die Gleichstellungbeauftrgate Heidi Zeuschner-Barchmann
Fotos: Stadt Barsinghausen
Titelfotos: Theaterstück „Wovon träumst Du?“
des integrativen Theaterprojekts „Wilde
Schwäne“ / Überprüfung von Bushaltestellen
durch Menschen mit Behinderungen auf Anregung der Behindertenbeauftragten
Der anCos Verlag bedankt sich bei den zuständigen Ansprechpartnern der Stadtverwaltung
für die gute Zusammenarbeit und bei den
Inserenten für die freundliche Unterstützung
zur Realisierung dieser Broschüre.
Es ist gelungen, diese
Broschüre in leichte Sprache „übersetzen“ zu lassen und sie damit einem
noch breiteren Personenkreis zugänglich zu machen. Damit sind wir der
Erfüllung der Forderungen
aus der UN-Konvention
über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
ein kleines Stück nähergekommen. Hierüber freue
mich ganz besonders.
GRUSSWORT DES BÜRGERMEISTERS
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
liebe Barsinghäuser Bürgerinnen und Bürger,
Ihr
Walter Zieseniß
Bürgermeister
Konzeption/Realisation/Anzeigenteil:
© 2011 anCos Verlag GmbH, 1. Auflage
anCos Verlag GmbH
Schloßwall 28 · 49080 Osnabrück
Fon:
05 41/9 98 79-0
Fax:
05 41/9 98 79-11
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.ancos-verlag.de
Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier.
Nachdruck oder Reproduktionen, auch auszugsweise, nicht gestattet.
Bei der Erstellung der Broschüre wurde sorgfältig recherchiert. Dennoch kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine
Gewähr übernommen werden. Haftungsansprüche sind ausgeschlossen. Änderungswünsche, Anregungen und Ergänzungen für die
nächste Auflage richten Sie bitte an die Stadtverwaltung oder den Verlag.
In unserem Verlag erscheinen:
Publikationen zur Bürgerinformation, Wirtschaftsförderung, Freizeitgestaltung, Einweihungs- und Jubiläumsbroschüren, Patientenbroschüren, Bauherrenwegweiser, Seniorenratgeber
sowie Hochzeits- und Familienbroschüren.
1
INHALTSVERZEICHNIS
Vorwort des Bürgermeisters . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Inhaltsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Branchenverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Schiedspersonen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Betreuungsverfügung / Vorsorgevollmacht . . . . . . . 15
Information und Beratung im Internet . . . . . . . . . . . . . 16
Förderung, Bildung und Beruf . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Behindertenbeauftragte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Behindertenbeauftragte der Stadt
Barsinghausen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Beauftragter der Region Hannover für
Menschen mit Behinderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Landesbeauftragter für Menschen mit
Behinderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Integrative Kindertagesstätten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Paritätisches Kinderzentrum Wennigsen . . . . . . . . . . 18
Region Hannover. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Integrationsklassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Volkshochschule Calenberger Land . . . . . . . . . . . . . . . 19
Lebenshilfe Werkstatt Seelze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Bundesagentur für Arbeit /
Agentur für Arbeit Hannover . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Selbsthilfegruppen / Freizeitangebote . . . . . . . 6
I N H A LT S V E R Z E I C H N I S
Mobilität und Reisen
2
Sport . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Gymnastik / Turnen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Kegeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Wandern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Schwimmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Entspannung / Meditation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Volkshochschule Calenberger Land . . . . . . . . . . . . . . . 10
Deisterbad Barsinghausen
Hallenbad und Freibad . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Behindertengerechter Umbau von Fahrzeugen . . . 21
Fahrschulen mit behindertengerechten
Fahrzeugen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Tankstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Parken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Öffentlicher Personenverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Reisen mit der Deutschen Bahn AG . . . . . . . . . . . . . . . 24
Barrierefreie Busreisen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Service an Raststätten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Beratung und Information . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Notrufsysteme, Hilfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Nieders. Landesamt für Soziales, Jugend
und Familie (Versorgungsamt). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Gleichstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Allgemeine Beratung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Stadt Barsinghausen – Bürgerbüro . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Beratungsdienste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Wohnberatung der Stadt Barsinghausen. . . . . . . . . . 15
Kostenlose Rechtsberatung /
Prozesskostenhilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Stadt Barsinghausen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Elektronische Medien für Menschen mit
Behinderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Bürgertelefon – Gebärdentelefon . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Telefax und Schreibtelefon für Gehörlose . . . . . . . . . 26
Gebärdensprachdolmetscher . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Hausnotrufsystem . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Notrufmeldung per Fax oder E-Mail . . . . . . . . . . . . . . . 27
Pflege-Notruftelefon . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
INHALTSVERZEICHNIS / BRANCHENVERZEICHNIS
www.barsinghausen.de
INHALTSVERZEICHNIS
Finanzielle Unterstützung /
Vergünstigungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Sozialhilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Wohngeld/Wohnberechtigungsscheine/
Sozialer Wohnungsbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Grundsicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Eingliederungshilfe/Persönliches Budget . . . . . . . . . 30
Mobilitätshilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Kostenfrei im Nahverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Kfz-Steuerermäßigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung,
Telefongebührenermäßigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Leistungen nach dem Schwerbehindertengesetz . . 31
Landesblindengeld / Blindenhilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Pflegeversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Wohnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Wohnberatung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Wohnungsbauförderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Wohnberechtigungsschein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Wohnungsvermittlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Petrushof Barsinghausen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Kultur. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Calenberger Cultour & Co. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Deister-Freilicht-Bühne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Stadtbücherei Barsinghausen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Pflege: Ambulante, Stationäre und
unterstützende Angebote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Regionale Pflegekoordination und Beratung . . . . . . 37
Region Hannover. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Ambulante Pflegedienste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Hausnotrufsystem . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Essen auf Rädern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Sterbebegleitung – Hospiz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Tagespflege. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Kurzzeitpflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Pflegeheime . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Heimaufsicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Ärzte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Branchenverzeichnis
Alten- und Pflegeheime . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35, 40
Altenzentrum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Ambulante Krankenpflege. . . . . . . . . . . . . . . . . 28, U2
Automobilumbauten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Bank. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Craniosacraltherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Elektrotechnik, senioren- und behindertengerecht . . 34
Gesundheitsdienst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . U2
Kfz-Meisterbetrieb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Kreditistitut. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Orthopädie-Technik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Physiotherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Politische Parteien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4, 5
Rohrreinigungsdienst. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Sanitätshaus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Soziale Dienste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28, 34
Sozial-Psychiatrisches Zentrum . . . . . . . . . . . . . . . 35
Sozialverband . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
U = Umschlagseite
3
BEHINDERTENBEAUFTRAGTE
Behindertenbeauftragte der
Stadt Barsinghausen
© Rainer Sturm / pixelio.de
In der Stadt Barsinghausen gibt es zwei ehrenamtliche
Behindertenbeauftragte.
BEHINDERTENBEAUFTRAGTE
- Sie vertreten die Interessen aller in Barsinghausen
lebenden Behinderten.
4
- Sie setzen sich ein für die Gestaltung einer behindertengerechten Umwelt sowie für die Integration
behinderter Menschen.
- Sie sind beratende Mitglieder in den Ausschüssen
des Rates der Stadt Barsinghausen.
- Sie fördern die Zusammenarbeit aller Organisationen und Verbände, die Angelegenheiten Behinderter vertreten.
- Während der Sprechstunde, die 1x monatl. stattfindet, beraten sie Behinderte und ihre Angehörigen in
vielfältiger Hinsicht.
- Sie helfen beim Ausfüllen von Anträgen, u.a. bei
Anträgen nach dem Schwerbehindertengesetz.
Kontakt:
Frau Bothe, Telefon: 0 51 05 / 7 79 80 05
E-Mail: [email protected]
Herr Frerichs, Telefon: 0 51 08 / 9 21 33 97
E-Mail: [email protected]
Sprechstunden:
im Rathaus II / Deisterplatz 2, 30890 Barsinghausen
Raum 222, 2. Etage
1. Montag im Monat 15.00 – 17.00 Uhr
Beauftragter der Region Hannover
für Menschen mit Behinderungen
Der Beauftragte ist Ansprechpartner für Menschen mit
Behinderungen, deren Organisationen und Verbände
sowie Politik und Verwaltungen im Regionsgebiet. Die
Interessen von Menschen mit Behinderungen vertritt
er entsprechend des am 1.1.2008 in Kraft getretenen
Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (NBGG).
Kontakt:
Hans-Christoph Brehmer
Telefon: 05 11 / 616 22 682, 05 11 / 616 22 329
oder: 05 11 / 616 22 650 (Geschäftszimmer)
Fax: 05 11 / 616 1 12 31 82
E-Mail: [email protected]
Landesbeauftragter für Menschen mit
Behinderungen
Behinderte können sich mit Anliegen und Anregungen
direkt an den Behindertenbeauftragten wenden.
Am 01.01.2008 ist das Gesetz zur Gleichstellung von
Menschen mit Behinderungen (NBGG) in Kraft getreten. In Umsetzung des Gesetzes wurde aus dem bisherigen „Behindertenbeauftragen“ Karl Finke, der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen.
Kontakt:
Karl Finke
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 2,
30159 Hannover
Telefon: 05 11 / 120 - 40 07
Fax: 05 11 / 120 – 42 90
E-Mail:
[email protected]
Internet:
www.behindertenbeauftragter-niedersachsen.de
Wesentlicher Auftrag des Landesbeauftragten für
Menschen mit Behinderungen ist es, darauf hinzuwirken, dass die gesetzlichen Vorgaben des NBGG verwirklicht und von den öffentlichen Stellen beachtet
werden. Dazu wurde u. a. ein Landesbehindertenbeirat zu seiner Unterstützung gebildet. Darüber hinaus
setzt der Landesbeauftragte eine Vielzahl politischer
Akzente im Bereich der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen.
BEHINDERTENBEAUFTRAGTE
www.barsinghausen.de
5
S E L B S T H I L F E G R U P P E N / F R E I Z E I TA N G E B O T E
SELBSTHILFEGRUPPEN / FREIZEITANGEBOTE
6
Der Steg
Selbsthilfegruppe Psychiatrieerfahrener und
ihrer Angehörigen in Barsinghausen e. V.
Lichtblick
Selbsthilfegruppe und Einzelgespräche für
Psychiatrieerfahrene
Menschen in psychischer und akuter Lebenskrise und
deren Angehörige finden hier Beratung und Gesprächsgruppen.
Gruppentreffen
Di.
18.00 – 19.00 Uhr für Angehörige von
psychisch Gesundenden
Di.
19.00 – 20.30 Uhr für psychisch Gesundende
in der Gruppe
Fr.
Einzelgespräche für Betroffene und Angehörige
Regelmäßige Termine:
Mo.
9.30 – 12.30 Uhr Aktiv-Gruppe (Kochen)
14.00 – 16.00 Uhr Sozialpsychiatrischer Dienst
18.00 – 19.30 Uhr Angehörigen-Gruppe
Di.
9.30 – 11.30 Uhr Kreativ-Gruppe (Basteln)
19.00 – 20.30 Uhr Betroffenen-Gruppe
Do.
19.00 – 20.30 Uhr Betroffenen-Gruppe
Fr.
19.00 – 20.30 Uhr Entspannungs-Gruppe
An jedem 1. Samstag im Monat
15.00 – 18.00 Uhr Kaffeetrinken
Altenhofstr. 17, 30890 Barsinghausen
Telefon: 0 51 05 / 51 50 52
E-Mail: [email protected]
Internet: www.steg-barsinghausen.de
Kontakt:
Edda Heimann, Telefon: 0 50 35 / 13 60
Kontakt:
Margarete Morscheck, Telefon: 0 51 05 / 29 38
Sieglinde Wannemacher, Telefon: 0 5105 / 6 36 54
Familienzentrum der Petrusgemeinde
Langenäcker 40, 30890 Barsinghausen
Deutscher-Diabetiker-Bund
Selbsthilfegruppe Barsinghausen
Gruppentreffen:
jeden 2. Dienstag im Monat um 19.00 Uhr
im vitalCenter hoch 2,
Bahnhofstr. 9, 30890 Barsinghausen
E-Mail: [email protected]
Internet: www.diabetiker-hannover.de/
bezirksverbaende/ueberblick.php
Kontakt:
Frigga Sprenger, Telefon: 0 51 05 / 6 11 51
www.barsinghausen.de
Gruppentreffen:
jeden 2. Mittwoch im Monat um 17.30 Uhr
im vitalCenter hoch 2
Bahnhofstr. 9, 30890 Barsinghausen
Kontakt:
Rita Kern, Telefon: 0 51 05 / 99 75
Interessengemeinschaft
Eltern geistig Behinderter e. V.
Die Interessengemeinschaft ist eine Initiative von Eltern
mit Kindern mit verschiedensten geistigen Behinderungen. Im Jahre 1983 wurde der Verein gegründet, u. a.
mit der Absicht den Kindern Freizeitaktivitäten zu bieten, die ihren Möglichkeiten gerecht werden.
Angebote:
– Kegeln
– Turnen
– Rhythmik
– Schwimmen
– Spiele- und Klöntreffen
– Disco
– Wanderungen und Ausflüge
– Freizeitaufenthalte an der See oder im Lande
– gemeinsame Familienfreizeiten
– Kindergruppe
Kontakt:
Ursula Goldschmidt, Telefon: 05 11 / 46 65 15
Wolfgang Donau, Telefon: 0175 / 3 37 64 55
E-Mail: [email protected]
Internet: www.ig-eltern.de
S E L B S T H I L F E G R U P P E N / F R E I Z E I TA N G E B O T E
Fibromyalgie Selbsthilfegruppe
Krebsselbsthilfegruppe der AWO
Gruppentreffen:
Donnerstags 18.00 – 20.00 Uhr alle 2 Wochen
in der Begegnungsstätte, Ellernstr. 16,
Barsinghausen-Egestorf
Kontakt:
Sabine Schaub, Telefon: 0 51 05 / 10 76
Deutsche Morbus Crohn /
Colitis Ulcerosa Vereinigung DCCV e.V.
Die Selbsthilfegruppe trifft sich jeden 1. Mittwoch im
Monat um 19.30 Uhr im Vierständerhaus, Kirchstraße 5,
30989 Gehrden.
Kontakt:
Marion Siegmeier
Telefon: 0 51 05 / 58 49 10
Fax: 0 51 05 / 58 49 11
E-Mail: [email protected]
Internet: www.dccv.de
Beratung zum Thema Geistige Behinderung, Termine
nach Vereinbarung.
7
S E L B S T H I L F E G R U P P E N / F R E I Z E I TA N G E B O T E
Kontaktstellen / Infos
8
KIBIS – Kontakt-Informations- und
Beratungsstelle im Selbsthilfebereich
Die KIBIS unterstützt und fördert die Selbsthilfearbeit
in der Region Hannover. Sie versteht sich als eine
„Vermittlungsstelle“ von Ratsuchenden einerseits und
Hilfe anbietenden Selbsthilfegruppen andererseits.
Kontakt:
Gartenstraße 18, 30161 Hannover (Oststadt)
Telefon: 05 11 / 66 65 67
Internet: www.kibis-hannover.de
E-Mail: [email protected]
Anfragen nach Selbsthilfegruppen können nicht per
E-Mail beantwortet werden.
Telefonische Sprechzeiten:
Montag
9.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
9.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch
16.00 – 19.00 Uhr
Donnerstag 9.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr
Kontaktstelle der Schaumburger
Selbsthilfegruppen
Die Kontaktstelle vermittelt Kontakte zu Selbsthilfegruppen mit verschiedensten Themenschwerpunkten
im Landkreis Schaumburg auch für Interessierte aus
Barsinghausen.
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 9.00 – 13.00 Uhr
Telefon: 0 57 22 / 27 02 40
Fax: 0 57 22 / 27 02 41
E-Mail: [email protected]
Alzheimer Gesellschaft Hannover e. V.
Osterstr. 27, 30159 Hannover
Telefon: 05 11 / 7 26 15 05
Fax: 05 11 / 7 26 15 04
E-Mail: [email protected]
Blinden- und Sehbehindertenverband
Niedersachsen e. V.
Kühnestr. 18, 30559 Hannover
Telefon: 05 11 / 51 04-0
Fax: 05 11 / 51 04-444
E-Mail: [email protected]
Internet: www.blindenverband.org
Landesverband der Schwerhörigen
und Ertaubten Niedersachsen e. V.
Rolf Erdmann
Linzer Str. 4, 30519 Hannover
Telefon / Fax: 05 11 / 8 38 65 23
E-Mail: [email protected]
Internet:
www.schwerhoerigen-netz.de/LVNIEDERSACHSEN
www.barsinghausen.de
SPORT
Gymnastik / Turnen
Kegeln
Interessengemeinschaft
Eltern geistig Behinderter e. V.
Interessengemeinschaft
Eltern geistig Behinderter e. V.
Turnen für geistig Behinderte
Donnerstags 17.30 – 18.30 Uhr
Astrid-Lindgren-Schule Kirchdorf
Landstr. 54, 30890 Barsinghausen
Zwei Gruppen alle 4 Wochen im
Bördekrug Hohenbostel
Nenndorfer Str. 56, 30890 Barsinghausen
1. Gruppe Samstags 14.30 Uhr – 16.30 Uhr
Kontakt:
Ursula Goldschmidt, Telefon: 05 11 / 46 65 15
Siehe auch Seite 7
Kontakt:
Walther, Telefon: 0 51 05 / 28 53
2. Gruppe Samstags 15.30 Uhr – 18.00 Uhr
Freitags 19.00 Uhr in der Goetheschule
Goethestr. 29, 30890 Barsinghausen
Kontakt:
Wolfgang Daners, Telefon: 0 51 05 / 6 17 32
Kontakt:
Schaak, Telefon: 0 51 05 / 8 16 72
© Rodja / pixelio.de
SPORT
Sportverein für Körperbehinderte e. V
Hand-Biker
9
Wandern
Entspannung / Meditation
Der Steg
Sportverein für Körperbehinderte e. V
Freitags ab 15.00 Uhr
Termine und Treffpunkt nach Absprache
Kontakt:
Wolfgang Daners, Telefon: 0 51 05 / 6 17 32
Freitag 19.00 – 21.00 Uhr
Altenhofstr. 17, Barsinghausen
Telefon: 0 51 05 / 51 50 52
Kontakt:
Edda Heimann, Telefon: 0 50 35 / 13 60
Siehe auch Seite 6
Schwimmen
Interessengemeinschaft
Eltern geistig Behinderter e. V.
Montags 15.45 – 16.45 Uhr
(nicht während der Schulferien)
Deisterbad Barsinghausen
Einsteinstraße, 30890 Barsinghausen
Kontakt:
Ursula Goldschmidt, Telefon: 05 11 / 46 65 15
Siehe auch Seite 7
SPORT
Sportverein für Körperbehinderte e. V
10
Dienstags 10.00 – 12.00 Uhr nach Absprache
Landgrafentherme
Kurhausstr. 2, 31542 Bad Nenndorf
Kontakt:
Wolfgang Daners, Telefon: 0 51 05 / 6 17 32
Volkshochschule Calenberger Land
Die VHS bietet eine Vielzahl von Kursen zur Gesundheitsbildung an, außerdem Kurse für (ehrenamtliche)
Betreuerinnen und Betreuer sowie Angehörige.
Nähere Informationen über Kursangebote und Erreichbarkeit für Behinderte erhalten Sie bei der
Volkshochschule Calenberger Land
Hauptverwaltung
Langenäcker 38, 30890 Barsinghausen
Telefon: 0 51 05 / 52 16-0
E-Mail: [email protected]
Internet: www.vhs-calenberger-land.de
www.barsinghausen.de
Für Besucherinnen und Besucher mit Behinderungen
gibt es im Damen- und Herrenbereich jeweils eine Umkleidekabine. Das Hallenbad verfügt über eine Behindertendusche und Toilette.
Rollstuhl, Gehhilfen und weitere Hilfsmittel stehen im
Hallenbad bereit. Der Schwimmbereich ist über eine
Rampe erreichbar, die Schwimmmeister stehen Ihnen
hier hilfreich zur Seite.
Im Hallenbad wird an jedem Mittwoch ein Warmwassertag angeboten. An diesen Tagen wird die Wassertemperatur in der Halle ab 6:00 Uhr auf 30° – 32° erhöht. Hallenbad und Außenbecken sind barrierefrei
erreichbar.
Öffnungszeiten:
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag
Sonntag
Feiertag
Schwimmhalle
6.00 – 8.00 Uhr
6.00 – 8.00 Uhr
14.00 – 20.30 Uhr
6.00 – 20.30 Uhr
10.00 – 12.00 Uhr
nur für Senioren
6.00 – 18.00 Uhr
6.00 – 8.00 Uhr
14.00 – 20.30 Uhr
8.00 – 18.00 Uhr
8.00 – 18.00 Uhr
9.00 – 16.00 Uhr
Sauna
geschlossen
14.00 – 22.00 Uhr
10.00 – 22.00 Uhr
Damentag
10.00 – 22.00 Uhr
14.00 – 22.00 Uhr
10.00 – 18.00 Uhr
10.00 – 18.00 Uhr
10.00 – 16.00 Uhr
Das Außenbecken ist während der Sommermonate
geöffnet.
Montag bis Freitag
6.00 – 20.00 Uhr
Samstag und Sonntag
8.00 – 18.00 Uhr
Außenanlage Deisterbad
Bei schönem Wetter kann bis 20.00 Uhr
verlängert werden
Kontakt:
Deisterbad Barsinghausen
Einsteinstraße 2 D
Telefon: 0 51 05 / 8 17 72
Internet: www.deisterbad.de
E-Mail: [email protected]
SPORT
Deisterbad Barsinghausen
Hallenbad und Freibad
11
BERATUNG UND INFORMATION
Nieders. Landesamt für Soziales,
Jugend und Familie (Versorgungsamt)
BERATUNG UND INFORMATION
Leistungen nach dem Schwerbehindertengesetz
12
Auf Antrag kann die Anerkennung als Schwerbehinderter nach dem Gesetz zur Sicherung der Eingliederung
Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft
erfolgen.
Das Niedersächsische Landesamt berät Sie über die
Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises und
ist bei der Antragstellung behilflich. Dies gilt auch für
Anträge auf Feststellung eines höheren Grades der Behinderung. Neben dem Grad der Behinderung werden
ggf. vorliegende weitere gesundheitliche Merkmale für
sogenannte Nachteilsausgleiche festgestellt und im
Ausweis vermerkt.
Nachteilsausgleiche sind je nach Merkmal in unterschiedlichen Formen möglich, so können neben steuerlichen Vorteilen z. B. Parkerleichterungen oder Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung gewährt werden.
Die Feststellung der Behinderung und die Ausstellung
des Ausweises sind nicht abhängig von Einkommen
oder Vermögen.
Auskünfte und Informationen:
Außenstelle Hannover
Am Waterlooplatz 11 (Behördenhaus), 30169 Hannover
Telefon: 05 11 / 1 06-0
Fax: 05 11 / 1 06-26 70
Besuchszeiten:
Allgemein: Montag bis Freitag 9.00 – 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Sprechzeiten der Beratungsstelle:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag
und vor Feiertagen 9.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 – 16.00 Uhr
Gleichstellung
Personen mit einem Behinderungsgrad von weniger
als 50 %, mindestens aber 30 %, können auf Antrag
Schwerbehinderten gleichgestellt werden, wenn sie
ohne Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz
nicht erlangen oder nicht behalten können und im übrigen die Voraussetzungen nach § 1 Schwerbehindertengesetz vorliegen. Für sie gilt aber nicht die Regelung
für flexible Altersgrenzen oder Zusatzurlaub.
Der Antrag wird, unter Vorlage des Feststellungsbescheides des Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bei der zuständigen Agentur
für Arbeit gestellt.
Agentur für Arbeit, Geschäftsstelle Barsinghausen
Deisterplatz 2, 30890 Barsinghausen
Telefon: 0 18 01 / 55 51 11 (Arbeitnehmer) *
Telefon: 0 18 01 / 66 44 66 (Arbeitgeber) *
Fax: 0 51 05 / 52 53 77
E-Mail: [email protected]
* Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min
Allgemeine Beratung
Stadt Barsinghausen – Bürgerbüro
Beratung, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, umfasst immer unterschiedliche Rechts- und
Lebensbereiche. Sie wird u.a. von der Stadt Barsinghausen selbst, aber auch von verschiedenen Wohlfahrtsverbänden und ähnlichen Organisationen, Kirchengemeinden oder von privaten Anbietern angeboten. Dabei kann es sich um reine Sachinformationen
zu bestimmten Themen und Problembereichen bis hin
zum helfenden Gespräch handeln.
Mit der Einrichtung des Bürgerbüros hat die Stadt Barsinghausen für ihre Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit geschaffen, Serviceangebote an einer zentralen Stelle zu erhalten. Ohne lange Wege durch die
verschiedenen Ämter können Sie so eine Vielzahl von
unterschiedlichen Anliegen an einer Stelle erledigen.
Folgende Aufgaben werden im Bürgerbüro wahrgenommen:
Eine Rechtsberatung darf jedoch ausschließlich durch
Rechtsanwältinnen und -anwälte sowie durch die
Rechtsberatungsstelle des Amtsgerichts durchgeführt
werden. Darüber hinaus ist für Sie in sozialen Fragen
ansprechbar:
Kontakt:
Stadt Barsinghausen
Fachdienst Bürgerservice
Rathaus II, Deisterplatz 2, 30890 Barsinghausen
Telefon: 0 51 05 / 7 74-0
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
Führen des Melderegisters
Aufenthaltsbescheinigung
Ausweis- und Passangelegenheiten
Führungszeugnisse
Beglaubigungen, Bescheinigungen
Untersuchungsberechtigungsscheine
Fundangelegenheiten
Schwerbehindertenausweisanträge
Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiungsanträge
Allgemeine Auskünfte und Beratung
Kfz-Zulassungen, -Abmeldungen, -Stillegungen etc.
Führerscheinwesen
Ausgabe von Anträgen auf Schwerbehindertenausweis und Rundfunk-/Fernsehgebührenbefreiung
Mobiler Bürgerservice
Das Bürgerbüro bietet für Pass- und Meldeangelegenheiten einen mobilen Bürgerservice an. Barsinghäuser
Bürgerinnen und Bürger, die aus Mobilitätsgründen das
Bürgerbüro nicht aufsuchen können, haben die Möglichkeit, mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
einen individuellen Termin zu vereinbaren. So kann z. B.
ein Termin vor Ort zu Hause oder auch in einer Pflegeeinrichtung vereinbart werden. Einen Termin können
Sie telefonisch während der Sprechzeiten vereinbaren.
BERATUNG UND INFORMATION
www.barsinghausen.de
Bürgerbüro Barsinghausen
13
BERATUNG UND INFORMATION
Kontakt:
Bürgerbüro der Stadt Barsinghausen
Rathaus II, Deisterplatz 2, 30890 Barsinghausen
Telefon: 0 51 05 / 7 74-22 00
14
Sprechzeiten:
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
8.00 – 18.00 Uhr
8.00 – 13.00 Uhr
8.00 – 13.00 Uhr
8.00 – 18.00 Uhr
8.00 – 13.00 Uhr
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Beratungsdienste
Sprechstunden im Rathaus II
2. Obergeschoss, Raum 222
Telefon: 0 51 05 / 7 74-23 07
Montag
9.00 – 11.30 Uhr
Sozialpsychiatrische Beratungsstelle
Region Hannover
15.00 – 17.00 Uhr
Behindertenbeauftragte, siehe auch
„Behindertenbeauftragte“, Seite 4
1. Montag im Monat
Freitag
13.00 – 15.00 Uhr
Beratungsstelle Betreuungsrecht
der Region Hannover
einmal im Quartal, Termine unter
Telefon: 0 51 05 / 7 74-23 43
siehe auch „Betreuungsverfügung/
Vorsorgevollmacht“, Seite 15
14.00 – 15.30 Uhr
Seniorenbüro (Tel.: 0 51 05 / 7 74-23 01
11.00 – 12.00 Uhr
Sozialverband VDK
3. Mittwoch im Monat
15.00 – 17.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Integrationsberatung für Migrantinnen
und Migranten
10.00 – 12.00 Uhr
Seniorenbüro
Sprechstunden in der Diakonie Sozialstation
Barsinghausen
Kirchstr. 2 (Am Thie)
Telefon: 0 51 05 / 51 67 67
Montag
16.00 – 18.00 Uhr
Kneipp-Verein
Dienstag
9.00 – 12.00 Uhr
Rentenberatung durch Versichertenälteste
www.barsinghausen.de
Sprechstunden in der Adolf-Grimme-Schule
(Leseraum), Langenäcker 38
Dienstag
15.30 – 18.00 Uhr
Aussiedlerbetreuung, Frau Bischoff
Kontakt:
Amtsgericht Wennigsen (Deister)
Hülsebrinkstraße 1, 30974 Wennigsen (Deister)
Telefon: 0 51 03 / 70 80-0
E-Mail: [email protected]
Internet: www.amtsgericht-wennigsen.niedersachsen.de
Wohnberatung der Stadt Barsinghausen
Kostenlose Rechtsberatung /
Prozesskostenhilfe
Um einen effektiven Rechtsschutz auch für Personen zu
gewähren, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, die erforderlichen Kosten
für Gericht und Rechtsanwalt aufzubringen, sieht das
Gesetz die Gewährung von Prozesskostenhilfe vor. Sie
wird allerdings nur gewährt, wenn die Geltendmachung
des Rechts hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.
Im Wege der Beratungshilfe soll eine außergerichtliche
Einigung herbeigeführt und auch denjenigen Rechtsschutz gewährt werden, die sich keinen Anwalt leisten
können, d.h. die erforderlichen Mittel für die Kosten der
Beratung nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen
Verhältnissen nicht aufbringen können. Informationen
erteilen Rechtanwälte und das Amtsgericht.
Die Broschüre „Guter Rat ist nicht teuer“ ist beim Bundesministerium der Justiz erhältlich (Bezugsadressen
wie bei „Betreuungsverfügung/Vorsorgevollmacht“).
Schiedspersonen
Für die Ortsteile Alt Barsinghausen, Kirchdorf, Egestorf und Langreder:
Günter Gottschalk
Hoher Kamp 3, 30890 Barsinghausen
Telefon: 0 51 05 / 8 23 16
Für die übrigen Ortsteile:
Friedrich Wilhelm
Von-Holthusen-Str. 15, 30890 Barsinghausen
Telefon: 0 50 35 / 8 79
Betreuungsverfügung / Vorsorgevollmacht
Wer denkt schon daran, wenn es ihm gut geht, dass
sich alles von heute auf morgen ändern könnte? Ein
Unfall oder eine schwere Krankheit können jeden von
uns in eine Situation bringen, in der einem selbstverantwortliches Handeln verwehrt ist und sinnvolle Entscheidungen nicht mehr getroffen werden können.
Und nicht jedem ist es vergönnt, auch in der späten
Lebensphase noch alles selbständig regeln oder veranlassen zu können.
BERATUNG UND INFORMATION
Ansprechpartnerin:
Frau Kipka
Rathaus II, Deisterplatz 2, 30890 Barsinghausen
Telefon: 0 51 05 / 7 74-23 58
Siehe auch Seite 33
15
BERATUNG UND INFORMATION
Die Region Hannover bietet zu diesem Themenbereich
Information und Beratung an.
16
Kontakt:
Team Betreuungsangelegenheiten
Fachbereich Soziales
Haus der Region
Hildesheimer Straße 20, 30169 Hannover
Telefon: 05 11 / 6 16-0
Internet: www.hannover.de Gesundheit und
Soziales Beratung und Vorsorge Betreuung
Beratung in Barsinghausen:
Informationen erteilt Herr Schütz, Mitarbeiter der Betreuungsstelle der Region Hannover, einmal im Quartal
montags in der Zeit von 13.00 – 15.00 Uhr
im Rathaus II, Deisterplatz 2, 30890 Barsinghausen
Raum 222, 2. Obergeschoss
Telefon: 0 51 05 / 7 74-23 07
Die genauen Termine erfahren Sie bei der Bertreuungsstelle oder unter der o. a. Internetadresse der Region
Hannover oder bei der Stadt Barsinghausen.
Telefon: 0 51 05 / 7 74-23 43
Informationen und Beratung zur Vorsorgevollmacht
erhalten Sie auch beim
Amtsgericht Wennigsen, Vormundschaftsgericht
30974 Wennigsen
Telefon: 0 51 03 / 7 00 80
Weitere Informationen
Folgende Broschüren des Bundesministeriums der
Justiz zu diesem Themenbereich sind erhältlich:
In der Broschüre „Betreuungsrecht“ finden Sie die
Grundzüge des Betreuungsrechts und zusätzlich ausführliche Informationen dazu, wie man für den Fall der
eigenen Betreuungsbedürftigkeit mit einer Verfügung
vorsorgen kann.
Die Broschüre „Patientenverfügung“ gibt Hilfestellung
für diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die eine individuelle Patientenverfügung verfassen wollen.
Bestellung:
Publikationsversand der Bundesregierung
Postfach 48 10 09, 18123 Rostock
Internet: www.bmj.bund.de/ratgeber
Telefon: 0 18 05 / 77 80 90 *
Fax: 0 18 05 / 77 80 94 *
* 12 Cent pro Minute
Weitere Informationen und Hinweise im Internet auch
auf der Homepage des Bundesministeriums:
www.bmj.bund.de
Information und Beratung im Internet
Im Internet ist eine fast unüberschaubare Anzahl von
Seiten zum Thema Behinderung verfügbar. Wir stellen
hier nur einige mit einem breiten Angebot vor, die für
möglichst Viele interessant und hilfreich sein könnten.
Die Auflistung soll nur einige Anregungen geben und
erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
www.barsinghausen.de
Das zentrale Internetportal des Bundesministeriums
für Arbeit und Soziales (BMAS) bietet umfassende,
barrierefreie Informationen und Services für Menschen
mit Behinderungen, deren Angehörige, aber auch
Arbeitgeber und Verwaltungen. Manche Inhalte sind
bereits in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache verfügbar. Diese Angebote werden weiter
ausgebaut.
www.behindertenbeauftragter-niedersachsen.de
(siehe Seite 5)
www.barrierefrei-kommunizieren.de
Computer und Internet sind aus der Wissens- und
Informationsgesellschaft von heute nicht mehr wegzudenken. Für Menschen jeden Alters, für Menschen mit
verschiedenen Einschränkungen und für Menschen
mit individuellen Bildungsbiografien bietet die Nutzung
von Computer und Internet viele Chancen.
Das Angebot der Technischen Jugendfreizeit- und Bildungsgesellschaft (tjfbg gGmbH) mit Standorten in
Berlin und Bonn macht sich stark für die berufliche und
gesellschaftliche Integration von Menschen mit und
ohne Behinderung mit Hilfe moderner Informationsund Kommunikationstechnologien.
www.familienratgeber.de
Der Familienratgeber ist ein Informations-Portal für
Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen. Das
Online-Angebot orientiert sich an den konkreten Be-
dürfnissen von Familien und bietet mit seiner umfangreichen Adressdatenbank alltagsbezogene Hilfe. Er bietet Informationen über die wichtigsten Angebote und
Einrichtungen der Behindertenhilfe in Deutschland sowie gezielte Hilfen zur Klärung, welche Hilfs-, Förderund Leistungsangebote beansprucht werden können.
www.patienteninfo-service.de
Der Beipackzettel in Medikamentenpackungen ist
schon für Menschen mit guter Sehkraft schwierig zu
lesen. Die PatientenInfo-Service Website ermöglicht
daher Patienten – ganz gleich ob blind oder sehend –
einen barrierefreien Zugriff auf die Packungsbeilagen
von Medikamenten. Der PatientenInfo-Service realisiert als Dienstleistung die im Arzneimittelgesetz geregelte Verpflichtung, Gebrauchsinformationen auch blinden und sehbehinderten Personen in geeigneter Form
zur Verfügung zu stellen.
Dieser Dienst befindet sich derzeit noch im Aufbau.
Die Verfügbarkeit einer Gebrauchsinformation ist abhängig von der Teilnahme des jeweiligen Arzneimittelherstellers.
www.best-news.de
Die berufs- und studienbegleitende Beratungsstelle
best für Hörgeschädigte will dazu beizutragen, dass
mehr Hörgeschädigte studieren und sich beruflich
bestmöglich qualifizieren können.
Sie bietet:
– Hilfe bei der Berufs- und Studienfachwahl
– Berufsbezogene Beratung
– Beratung während des Studiums
– Öffentlichkeitsarbeit
BERATUNG UND INFORMATION
www.einfach-teilhaben.de
17
FÖRDERUNG, BILDUNG UND BERUF
FÖRDERUNG, BILDUNG UND BERUF
Integrative Kindertagesstätten
18
In einigen Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt
Barsinghausen ist mit der Einrichtung von Integrationsgruppen die Möglichkeit gegeben, Kinder mit und
ohne Behinderungen gemeinsam zu betreuen.
Das Anliegen integrativer Erziehung ist es, jedem Kind
zu ermöglichen, sich in einer sozialen Gemeinschaft
zurechtzufinden und seine individuellen Fähigkeiten
bestmöglich zu entfalten. Die Betreuung erfolgt u.a.
durch zusätzliche und besonders qualifizierte Mitarbeiterinnen. Zur Förderung der Integrativkinder wird Wert
auf eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit
den Eltern, den behandelnden Ärzten und Therapeuten
gelegt.
Informationen:
Stadt Barsinghausen, Kinder- und Jugendbüro
Frau Schäfer
Telefon: 0 51 05 / 7 74-22 76
E-Mail: [email protected]
Paritätisches Kinderzentrum Wennigsen
Das Paritätische Kinderzentrum Wennigsen ist eine
spezielle Fördereinrichtung für Klein- und Kindergartenkinder mit unterschiedlichen Entwicklungsverzögerungen, -störungen und -auffälligkeiten bis hin zu geistigen Behinderungen. Ziel des Kinderzentrums ist es,
eine drohende geistige, seelische oder sprachliche
Behinderung zu vermeiden bzw. Kinder mit Behinderungen zu fördern und in eine Gemeinschaft einzugliedern.
Das Einzugsgebiet des Kinderzentrums umfasst die
gesamte südliche Region Hannover. Das Paritätische
Kinderzentrum Wennigsen gliedert sich in verschiedene Bereiche:
– Pädagogische Frühförderung, für Kinder unter 3
Jahren
– Heilpädagogischer Kindergarten, für Kinder von
3 – 6 Jahren
– Sprachheilkindergarten, insgesamt für Kinder von
3 – 6 Jahren
– Regelkindergarten, für Kinder von 3 – 6 Jahren
Kontakt:
Pädagogische Frühförderung Holtensen
Heilpädagogischer Kindergarten Holtensen
Katzenhagen 12, 30974 Wennigsen
Telefon: 0 51 09 / 51 20-0
Fax: 0 51 09 / 51 20-10
E-Mail: [email protected]
Sprachheilkindergarten Degersen
Am Kindergarten 4 a, 30974 Wennigsen
Telefon: 0 51 03 / 9 27 31-0
Fax: 0 51 03 / 9 27 31-18
E-Mail: [email protected]
Internet: www.sprachheilkindergarten-degersen.de
Regelkindergarten Bullerbü Degersen
Am Kindergarten 4 a, 30974 Wennigsen
Telefon: 0 51 03 / 9 27 31-0
Fax: 0 51 03 / 9 27 31-18
E-Mail: [email protected]
Internet: www.KigaDegersen.de
www.barsinghausen.de
Weitere Auskünfte und Informationen zur Förderung
von Kindern mit Behinderungen im Krippen-, Kindergarten- und Vorschulalter erhalten Sie auch bei der
Region Hannover bei folgenden Stellen
– Team Fachdienste für Jugendhilfe
– Team Sozialmedizin und Behindertenberatung
– Team Steuerung Eingliederungshilfen
Hildesheimer Str. 20, 30169 Hannover
(Haus der Region)
Telefon: 05 11 / 6 16-0
Fax: 05 11 / 6 16-2 24 99
E-Mail: [email protected]
Internet: www.hannover.de
Integrationsklassen
An mehreren Grundschulstandorten wurden in Barsinghausen Integrationsklassen eingerichtet. Kinder mit
Förderbedarf in den Bereichen geistiger Entwicklung,
Lernen und Sprache werden hier gemeinsam mit Kindern ohne Förderbedarf unterrichtet. Neben der regulären Versorgung durch Lehrkräfte sind den Klassen
Förderschullehrerinnen zugeordnet. Bei Bedarf, z.B.
körperlichen Einschränkungen, werden Kinder noch
durch zusätzliches Personal betreut.
Eine intensive Zusammenarbeit mit den Eltern ist Bestandteil des Schulprogramms. Zur Absicherung der
therapeutischen Versorgung der Integrationskinder wird
die Zusammenarbeit mit den behandelnden Therapeuten sowie der Schulärztin und gegebenenfalls weiteren
Institutionen angestrebt.
Informationen:
Stadt Barsinghausen
Fachdienst Schule, Sport und Kultur
Herr Heyerhorst
Telefon: 0 51 05 / 7 74-22 46
E-Mail: [email protected]
Volkshochschule Calenberger Land
Die VHS Calenberger Land ist eine kommunale professionelle Weiterbildungseinrichtung der Städte Barsinghausen, Gehrden, Ronnenberg, Seelze, Springe und
der Gemeinde Wennigsen. Sie versteht sich als Forum
für gesellschaftliche, politische und kulturelle Auseinandersetzungen. Das Bildungsprogramm zu sozial verträglichen Konditionen steht grundsätzlich allen Interessierten offen. Welche Kursangebote für Menschen
mit Behinderungen geeignet und/oder erreichbar sind,
erfahren Sie bei der
Geschäftsstelle Barsinghausen
Langenäcker 38, 30890 Barsinghausen
Telefon: 0 51 05 / 52 16-0
Fax: 0 51 05 / 52 16 19
E-Mail: [email protected]
Internet: www.vhs-calenberger-land.de
FÖRDERUNG, BILDUNG UND BERUF
Region Hannover
19
FÖRDERUNG, BILDUNG UND BERUF
Lebenshilfe Werkstatt Seelze
20
Die LWS – Lebenshilfe Werkstatt Seelze – ist eine Einrichtung zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Die
Werkstatt mit der Zweigwerkstatt in BarsinghausenHoltensen ist eine anerkannte Werkstatt für behinderte
Menschen.
Durch die Arbeit erfahren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit der Selbstbestätigung: Selbstständigkeit, soziale Anerkennung und das Leben in Gemeinschaft. Erfahrungen im Arbeitsleben können die
Persönlichkeits- und Sozialentwicklung positiv beeinflussen. Das beinhaltet auch die Unterstützung bei der
Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt und den Anspruch
auf dauerhafte Eingliederung in die Arbeitswelt.
Kontakt:
Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung
Seelze e.V.
Vor den Specken 3 b, 30926 Seelze
Telefon: 0 51 37 / 9 95-0
Zweigstelle Holtensen
Bultfeld 2, 30890 Barsinghausen
Telefon: 0 50 35 / 18 77-0
Internet: www.lebenshilfe-seelze
Bundesagentur für Arbeit /
Agentur für Arbeit Hannover
Zu den Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit gehört
die Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben von behinderten Menschen und bestimmte Aufgaben zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen und
denen gleichzustellende. Nach dem Grundsatz, dass
deren Integration so normal wie möglich, jedoch auch
so speziell wie notwendig erfolgen soll, stehen in der
Agentur für Arbeit Hannover entsprechende Fachkräfte im Bereich der Arbeitsvermittlung und der Beratung
zur Verfügung.
Arbeitsvermittlung für behinderte und
schwerbehinderte Menschen
Beratung und Information zu Fragen der Arbeitsplatzvermittlung, der Förderung von Arbeitsverhältnissen
und -plätzen und der Teilhabe schwerbehinderter Menschen und denen gleichzustellenden.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für
behinderte Menschen (Jugendliche und
Erwachsene)
Erarbeitung individueller Eingliederungskonzepte und
Entscheidungen über notwendige und mögliche Leistungen, welche erforderlich sind, um behinderte Jugendliche und Erwachsene ins Berufsleben (wieder-)
einzugliedern.
Kontakt:
Agentur für Arbeit
Brühlstr. 4, 30169 Hannover
Telefon: 05 11 / 9 19 20 05
www.barsinghausen.de
Behindertengerechter Umbau
von Fahrzeugen
Fahrschulen mit
behindertengerechten Fahrzeugen
AfB – Automobilumrüstung für Behinderte GmbH
Maurerstr. 6, 30916 Isernhagen
Telefon: 0 51 36 / 87 94 40
E-Mail: [email protected]
Internet: www.afb-rehamobil.de
Werner Hoffmeyer
– Behindertengerechter Fahrzeugumbau und
-wartung
– Umbau von Fahrzeugen für Selbstfahrer oder
Beifahrer nach individuellen Bedürfnissen
– Umfassende Beratung über Möglichkeiten von
Umbauten entsprechend unterschiedlicher
Anforderungen
Heuberg 19, 31535 Neustadt
Telefon: 0 50 36 / 21 01 · Fax: 0 50 36 / 3 95
E-Mail: [email protected]
Internet: www.Hoffmeyer-kfz.de
Fahrschule Seidel
Behindertenausbildung auf Automatikfahrzeug mit
Handgas und Handbremse
Göbelstr. 21, 30163 Hannover
Telefon: 05 11 / 66 10 12
E-Mail: [email protected]
Internet: www.fahrschuleseidel.de
Internet
Weitere Anbieter deutschlandweit (auch für Fahrräder)
finden Sie u. a. unter folgenden Adressen:
– www.spiekermann.onlinehome.de/
AutoundFahrrad-Firmen.htm
– www.handicap-netzwerk.de
Kfz-Hersteller
– Adressen finden Sie im Internet
– Auskünfte erhalten sie auch bei den Vertragshändlern
Simokat GmbH
Fahrschulfahrzeug mit Servolenkung und -bremse,
Drehknopf rechts oder links am Lenkrad, Blinkerhebelverlegung nach rechts, Handbetriebbedienung,
Gaspedalverlegung
– Iltener Str. 20, 31275 Lehrte
Telefon: 0 51 32 / 49 56
– Brabeckstr. 100 / Ecke Hedwigsweg 35
30539 Hannover-Bemerode
Telefon: 05 11 / 9 52 40 21
E-Mail: [email protected]
Internet: www.simokat.de
MOBILITÄT UND REISEN
MOBILITÄT UND REISEN
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Auskünfte dazu erteilt auch die
Sonderregelung
Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V.
Alboinstr. 56, 12103 Berlin
Telefon: 0 30 / 74 30 65 76-0
Fax: 0 30 / 74 30 65 76-9
E-Mail: [email protected]
Internet: www.fahrlehrerverbaende.de
Neben den gesetzlichen Ansprüchen kann die Straßenverkehrbehörde auch gleichgestellten Personen in
besonderen Einzelfällen eine zeitlich befristete Ausnahmegenehmigung erteilen. Z. B. bei Funktionsstörungen der unteren Gliedmaße und GdB 80 %, Stomaträger, während einer Reha-Maßnahme, hier: Versorgung nach einer Operation oder andere medizinische
Versorgung.
Tankstellen
MOBILITÄT UND REISEN
Alle Barsinghäuser Tankstellen helfen Behinderten beim
Betanken ihrer Fahrzeuge, wenn signalisiert wird, dass
der Autofahrer Hilfe wünscht.
Parken
Parkplakette
Schwerbehinderte mit den Merkzeichen aG oder BI im
Schwerbehindertenausweis können eine Parkplakette
beantragen, mit der auf Behindertenparkplätzen, sowie ohne Gebühr oder zeitliche Begrenzung bei Parkscheinautomaten geparkt werden darf.
Diese Ausnahmegenehmigung berechtigt jedoch
nicht zur Benutzung der Schwerbehindertenparkplätze und gilt nur für das Stadtgebiet Barsinghausen.
Anträge und Auskunft:
Stadt Barsinghausen,
Fachdienst Technik und Erschließung
Rathaus I, Bergamtstr. 5, 30890 Barsinghausen
Telefon: 0 51 05 / 7 74-23 49
E-Mail: [email protected]
Internet: www.barsinghausen.de
Öffentlicher Personenverkehr
Busse im Großraum-Verkehr Hannover
© Hartmut910/ pixelio.de
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Als Erleichterung kommt z. B. in Frage, Parken im eingeschränkten Halteverbot, überschreiten der Parkzeit
bei Parkscheibenpflicht, befahren der Fußgängerzone
während der Lieferzeit.
Für einen leichteren Ein- und Ausstieg in den Bus wurde bereits an vielen Haltestellen das Bordsteinniveau
erhöht, außerdem wurden ausreichend Wendeflächen
für Rollstuhlfahrende und stufenlose Zugänge zu
www.barsinghausen.de
Die RegioBus GmbH verfügt mittlerweile über viele
Niederflurbusse, die zum großen Teil mit einer Rampe
ausgestattet sind. Rollstuhlfahrer sollten sich mindestens einen Tag vor Fahrtantritt bei dem entsprechenden Betrieb der RegioBus melden, damit sichergestellt
werden kann, dass ein Niederflurbus mit Rampe zur
Verfügung steht. Insbesondere sollte mitgeteilt werden, wenn es sich hierbei um einen Elektro-Rollstuhl
handelt. Welcher Betrieb für die jeweiligen Bereiche
zuständig ist, erkennen Sie auf den Fahrplanseiten
ganz oben rechts.
Für die RegioBus-Linien im Bereich Barsinghausen,
Gehrden, Hemmingen, Pattensen, Ronnenberg, Springe, Wennigsen ist der Betrieb Eldagsen, Tel.: 0 50 44 /
95 45-0 zuständig.
Unterwegs in Hannover
Für Fahrten in Hannover ist im Üstra Service Center die
Broschüre „Informationen für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste“ mit Tipps zu Fahrten im ÖPNV erhältlich.
Barrierefreie Taxi-Angebote
Alle regulären RufTaxi- und LinienTaxi-Dienste werden
von der TaxiBus GmbH im Auftrage der Üstra mit behindertengerechten Fahrzeugen betrieben. Dafür stehen Großraumtaxen mit Rampen, Haltesystemen und
geschultem Personal zur Verfügung. Das bundesweit
einmalige Serviceangebot ermöglicht mobilitätseingeschränkten Kunden der Üstra auch dann einen barrierefreien Verkehr, wenn die Linienbusse durch Taxen
ersetzt werden.
Umfassende Informarionen erhalten Sie auch im
Üstra Service Center City
Karmaschstr. 30/32, 30169 Hannover
Telefon: 05 11 / 16 68-0
oder im Internet auf: www.gvh.de
Treffpunkt Messe/Nord –
Sichererer Umgang mit Bussen und Bahnen
Diese Veranstaltung findet mehrmals im Jahr statt. Am
Stadtbahnendpunkt der Linie 8 gibt es die Gelegenheit, ohne Fahrplanstress das Ein- und Aussteigen sowie das Rangieren in Bussen und Bahnen zu üben. Es
stehen dann dort jeweils ein Niederflurbus mit Rampe,
eine grüne und eine silberen Stadtbahn bereit. Beschäftigte der üstra stehen für Gespräche zur Verfügung. Die Teilnahme ist kostenfrei. Termine bitte erfragen bei der
Üstra, Telefon: 05 11 / 16 68-0
Gemeinsam mobil – Begleitung für
mobilitätseingeschränkte Fahrgäste
Der kostenlose Fahrgast-Begleitservice steht Ihnen
täglich von 8 bis 21 Uhr zur Verfügung. Die telefonische Anmeldung sollte 24 Stunden vorher, montags
bis donnerstags in der Zeit von 8 Uhr bis 14 Uhr erfolgen – dieser Service ist kostenlos. Wenn Sie am
Wochenende einen Begleittermin wünschen, teilen Sie
uns dies bitte bis Freitag 12 Uhr mit.
Telefon: 05 11 / 16 68 – 26 93
MOBILITÄT UND REISEN
Haltestellen geschaffen. Ergänzt werden diese Maßnahmen durch den Einsatz von Niederflurbussen, die
durch eingebaute Neigetechnik und Rampen einen
nahezu stufenlosen Ein- und Ausstieg ermöglichen.
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Reisen mit der Deutschen Bahn AG
DB Service für mobilitätseingeschränkte
Reisende
MOBILITÄT UND REISEN
Mit speziellen Angeboten für Behinderte möchte die
Bundesbahn das Reisen erleichtern. Brauchen Bahnreisende beispielweise Hilfe beim Ein-, Aus- oder Umsteigen, dann sorgen die Mitarbeiter der Servicezentrale dafür, dass an den entsprechenden Stationen Personal und Hilfsmittel wie Hublifte bereitstehen.
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Wer spontan mit der Bahn auf Reisen gehen will und
auf Unterstützung angewiesen ist, kann sich an die
Service-Points wenden, die sich in allen größeren
Bahnhöfen befinden. Hier können beispielweise Einstieghilfen kurzfristig organisiert werden.
Mitgeführte Rollstühle (Höchstgewicht 100 kg) und orthopädische Hilfsmittel werden unentgeltlich transportiert, soweit es die Beschaffenheit des Verkehrmittels
zulässt.
In den Reisezügen der DB werden Begleitpersonen
oder Führhunde unentgeltlich befördert. Voraussetzung: der Schwerbehinderte hat in seinem Ausweis die
Merkzeichen B, BN oder BL.
Genaue Informationen zum barrierefreien Reisen gibt
es im Kursbuch der Bahn. Die kostenlose Broschüre
„Mobil trotz Handicap“ gibt nützliche Tipps zur Buchung und Reiseplanung und klärt über unentgeltliche
Dienstleistungen der Bahn auf.
Mit eingeschränkter Mobilität hat der Reisende viele
Fragen: Sind die Züge geeignet? Wie komme ich auf
den Bahnhöfen zurecht? Reichen die Umsteigezeiten?
Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie bei der
Mobilitätsservicezentrale der DB
Beethovenstr. 30/32, 66111 Saarbrücken
Service-Nummer der Bahn: 0 180 / 5 99 66 33
Stichwort Betreuung oder
(Festnetz jew. 14 ct/Min.,
Telefon: 0 180 / 5 512 512
Mobil jew. 42 ct/Min.)
Fax: 0 180 / 5 159 357
Montag bis Freitag
8.00 – 20.00 Uhr
Samstag
8.00 – 14.00 Uhr
Unter www.bahn.de können Sie die Broschüre „Mobil
trotz Handicap“ herunterladen.
Barrierefreie Busreisen
Menschen mit körperlichen Einschränkungen bleibt der
Zugang zu Reisebusse auf Grund des Zugangs über
Stufen oftmals verwehrt.
Barrierefreie Reisebusse schaffen diesem Problem Abhilfe. Ein zusätzlicher Zustieg mittels eines Hebeliftes
ermöglicht all denen den Zugang, denen das Treppensteigen nur bedingt oder gar unmöglich ist. An Bord
dieser Fahrzeuge angekommen, unterstützt ein Schwebesitz die Mobilität. Auf diese Weise ist eine freie Sitzplatzwahl möglich, unabhängig gegebener Fortbewegungseinschränkungen. Auch die Nutzung der Bordtoilette wird auf diesem Wege ermöglicht.
Reisende im Rollstuhl können alternativ zum Gebrauch
des Schwebesitzes auch direkt in Ihrem eigenen Rollstuhl an Bord der barrierefreien Busse mitfahren. Durch
die Anpassungsfähigkeit des Innenraums an Ihre besonderen Bedürfnisse ist wahlweise die Nutzung von
bis zu 48 Sitzplätzen oder alternativ von bis zu 14 Rollstuhlplätzen möglich.
Artal-Reisen GmbH
Ziegeleiweg 6, 30916 Isernhagen
Telefon: 0 51 39 / 63 99
E-Mail: [email protected]
Internet: www.artal-reisen.de
www.barsinghausen.de
Viele der deutschen Autobahn-Raststätten sind auf
die Bedürfnisse von Reisenden mit einem Handicap
ausgerichtet. Rollstuhlgerechte Zugänge, WCs, Parkplätze und Telefone gehören fast überall zum Standard.
Tankhilfe
Die meisten Tankstellen an der Autobahn sind auf Autofahrer mit Behinderungen eingestellt. Mit dem DienstRuf-System (DRS) können Sie an fast allen Tankstellen
von unterwegs das Service-Team benachrichtigen und
sich dann nach Ihrer Ankunft entspannt bedienen lassen.
Sanitäre Anlagen
Sämtliche Behindertentoiletten an Raststätten, Tankstellen und Kiosken der Autobahnen wurden mit der
EURO-Behinderten-WC-Schließanlage ausgerüstet.
Der Einheitsschlüssel passt an Autobahntoiletten, an
Toiletten vieler Städte in der Bundesrepublik, in Österreich, der Schweiz und bereits in einigen weiteren europäischen Ländern. Den EURO-Schlüssel erhalten Sie
gegen Kostenerstattung und Vorlage einer Kopie des
Behindertenausweises beim:
Außerdem sind dort Reise-Tipps und Informationsmaterial für Reise und Urlaub erhältlich. Weitere Reiseberatung und Informationen bekommen Sie u. a. auch
bei:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Clubs
Behinderter und ihrer Freunde e.V. (BAG cbf)
Langenmarckweg 21, 51465 Bergisch Gladbach
Telefon: 0 22 02 / 9 89 98-11
Internet: www.bagcbf.de
Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von
Menschen mit Behinderung und chronischer
Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.
(BAG SELBSTHILFE) e. V.
Kirchfeldstr. 149, 40215 Düsseldorf
Telefon: 0 2 11 / 3 10 06-0
Fax: 02 11 / 3 10 06-48
Internet: www.bag-selbsthilfe.de
Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V.
Altkrautheimer Straße 20, 74238 Krautheim
Telefon: 0 62 94 / 42 81-0
Fax (Zentrale): 0 62 94 / 42 81-79
Internet: www.bag-selbsthilfe.de
Finanzielle Hilfen zur Mobilität siehe auch Seite 30.
Club Behinderter und ihrer Freunde
Pallaswiesenstr. 123a, 64293 Darmstadt
Telefon: 0 61 51 / 8 12 20
oder im Internet unter: www.cbf-da.de
EURO-Schlüssel
(Abb. CBF Darmstadt)
MOBILITÄT UND REISEN
Service an Raststätten
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NOTRUFSYSTEME, HILFEN
NOTRUFSYSTEME, HILFEN
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Stadt Barsinghausen
Bürgertelefon – Gebärdentelefon
Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderungen wird Hilfe und Unterstützung bei der Erledigung Ihrer Anliegen
bei der Stadtverwaltung Barsinghausen in der benötigten Form angeboten, z.B. Gebärdendolmetscher für
Gehörlose und andere Kommunikationshilfen. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an
Das Gebärdentelefon ist ein neuer Service des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Zwei gehörlose
Frauen beantworten in Gebärdensprache die Fragen
von Anrufern, z. B. zu Rente und Arbeitsrecht. Weitere
Informationen per E-Mail unter info.gehoerlos@bmas.
bund.de oder per Schreibtelefon, Tel.: 0 180 / 5 67 67 16
(14 ct/Min., kann je nach Anbieter abweichen).
Fachdienst Bürgerservice
Frau Zeuschner-Barchmann
Telefon: 0 51 05 / 7 74-23 43
Fax: 0 51 05 / 7 74-9 23 43
E-Mail: [email protected]
Elektronische Medien für Menschen mit
Behinderungen
Die schnelle Entwicklung auf dem Technik- und Elektroniksektor hat in den letzten Jahren eine Vielzahl von
Produkten hervorgebracht, die Menschen mit den
unterschiedlichsten Einschränkungen Hilfe und Unterstützung in vielen Lebensbereichen bieten.
Auf Grund der Vielzahl der Produkte verzichten wir an
dieser Stelle auf die Auflistung von Produkten und Anbietern, zumal sich auch durch die Geschwindigkeit
der Entwicklungen auf diesem Gebiet eine Aktualität
nicht lange gewährleisten lässt.
Aktuelle Informationen bekommen Sie bei den verschiedenen Behindertenorganisationen.
Telefax und Schreibtelefon für Gehörlose
Auf Antrag erhalten Gehörlose ein Telefaxgerät und/
oder Schreibtelefon. Das Telefaxgerät dient Gehörlosen
zur Kommunikation untereinander, aber auch als Kontakt zur hörenden Umwelt. Übernahme der Kosten für
die Einrichtung des Faxanschlusses erfragen Sie bei
Ihrer zuständigen Krankenkasse.
Als wichtiges Hilfsmittel für Gehörlose hat sich auch
ein Schreibtelefon bewährt. Auch hier ist die Voraussetzung, dass der Gehörlose über einen Telfonanschluss
verfügt, die Bedienung des Gerätes beherrscht, sowie
sich in zumutbarem Umfang an den Kosten beteiligt.
Auskunft erteilt
Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
– Außenstelle Hannover –
Behördenhaus, Am Waterlooplatz 11, 30169 Hannover
Telefon: 05 11 / 1 06-0
Fax: 05 11 / 1 06-26 70
Internet: www.soziales.niedersachsen.de
www.barsinghausen.de
Gebärdensprachdolmetscher
Landesverband der Gehörlosen Niedersachsen e.V.
Gebärdensprachdolmetscher-Zentrale
in Niedersachsen
Westerfeldstraße 7, 31177 Harsum
Telefon: 0 51 27 / 6 95 44
Fax: 0 51 27 / 6 95 57
E-Mail: [email protected]
Im Notfall drückt der oder die Hilfesuchende am Funksender und baut so eine automatische Sprechverbindung zur Zentrale auf. Auch wenn Sie nicht mehr in der
Lage sein sollten sich zu artikulieren, kann die Zentrale
dennoch feststellen, woher der Notruf kommt und
sofort Hilfsmaßnahmen einleiten.
Nähere Informationen erhalten Sie
– durch die Pflegedienste in Barsinghausen
– durch den Arbeiter-Samariter-Bund Barsinghausen
– durch die Johanniter-Unfall-Hilfe
– bei Ihrer Wohnungsbaugesellschaft
Vermittelnd tätig ist auch der Verein
Notrufmeldung per Fax oder E-Mail
Hilfe für Hörgeschädigte in Niedersachsen e. V.
Beratungsstelle Hannover
Hildesheimer Str. 20, 30169 Hannover
Telefon: 05 11 / 6 16-2 24 39, -2 29 88 oder -2 21 56
Des Weiteren bietet der Verein Beratung und Hilfe in
vielen Bereichen an.
Hausnotrufsystem
Dieses System ermöglicht Hilfeleistungen in Notfällen.
Mit dem Hausnotruf erreichen Sie rund um die Uhr Betreuer in der Zentrale, die
Ihnen schnell und gezielt
helfen können. In der Regel
muss für dieses System ein
Telefon vorhanden sein. Als
Zusatz erhalten Sie ein
Gerät (sogenannter „Funkfinger“), welches Sie ständig mit sich führen können. Funkfinger
Feuer, Erkrankung, Verletzung, Einbruch oder sonstige
Notlagen, hier können sich Gehörlose und Sprachbehinderte an die Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle der Region Hannover wenden.
Weitere Informationen und Vordrucke der Notrufmeldungen erhalten Sie bei
Frau Zeuschner-Barchmann
Fachdienst Bürgerservice
Rathaus II, Deisterplatz 2, Barsinghausen
Telefon: 0 51 05 / 7 74-23 43
Fax: 0 51 05 / 7 74-9 23 43
E-Mail: [email protected]
Der Vordruck ist auch hinterlegt im Internet unter der
Adresse:
www.hannover.de/data/download/n/notf_fax.pdf
NOTRUFSYSTEME, HILFEN
Eine Liste mit Gebärdendolmetschern finden Sie auch
im Internet:
www.gehoerlosenverband-niedersachsen.de
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Pflege-Notruftelefon
NOTRUFSYSTEME, HILFEN
Das Pflegenotruftelefon
– berät Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte bei allen die Pflege betreffenden Fragen oder
Problemen
– unterstützt bei der Konfliktlösung
– vermittelt weiterführende Hilfen
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Alle Anrufe werden vertraulich und auf Wunsch anonym behandelt.
Kontakt:
Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
Landesverband Niedersachsen
Herschelstr. 31, 30159 Hannover
Telefon: 05 11 / 7 01 48-0
Fax: 05 11 / 7 01 48-70
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 16.00 Uhr
und Freitag von 9.00 bis 13.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten können Ratsuchende eine
Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen und
werden spätestens am nächsten Werktag zurückgerufen.
Neben der telefonischen Erreichbarkeit bietet das
Pflege-Notruftelefon auch persönliche Beratung an.
Termine können unter der Telefon: 01 80 / 2 00 08 72
vereinbart werden.
www.barsinghausen.de
Sozialhilfe
Aufgabe der Sozialhilfe ist es, dem Empfängerinnen
und Empfängern der Hilfe die Führung eines Lebens
zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Hilfe soll sie soweit wie möglich befähigen,
unabhängig von ihr zu leben; hierbei müssen sie nach
Ihren Kräften mitwirken.
Sozialhilfe erhält nicht, wer sich selbst helfen kann oder
wer die erforderliche Hilfe von anderen, besonders von
Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.
Da die persönliche Situation der einzelnen Antragsstellerin/des Antragsstellers sehr unterschiedlich sein kann,
sollten Sie sich beraten lassen.
Kontakt:
Stadt Barsinghausen – Fachdienst Soziales
Rathaus II, Deisterplatz 2, 30890 Barsinghausen
Telefon: 0 51 05 / 7 74-22 89 oder -23 57
Wohngeld/ Wohnberechtigungsscheine/
Sozialer Wohnungsbau
Das Wohngeld ist eine staatliche Leistung. Wohngeld
können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen
und die erforderlichen Voraussetzungen nachweisen
können. Der Anspruch auf Wohngeld hängt ab vom
Einkommen, der Höhe der zuschussfähigen Kaltmiete
sowie von der Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder.
Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis
der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch. Die zuständigen Sachbearbeiterinnen und
Sachbearbeiter der Wohngeldabteilung beraten Sie
über die wohngeldrechtlichen Angelegenheiten. Dort
erhalten Sie auch Wohngeldanträge und weiteres
Informationsmaterial.
Vor Bezug einer Sozialwohnung müssen Wohnungssuchende einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Voraussetzung für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines ist, dass das Gesamteinkommen
aller zum Haushalt gehörenden Personen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht übersteigt. Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei
Stadt Barsinghausen – Fachdienst Soziales
Rathaus II, Deisterplatz 2, 30890 Barsinghausen
Telefon: 0 51 05 / 7 74-23 19 oder -23 58
Grundsicherung
Menschen ab dem 65. Lebensjahr und dauerhaft Erwerbsgeminderte ab dem 18. Lebensjahr, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, können auf Antrag Grundsicherung erhalten. Ob eine aus medizinischen Gründen dauerhafte
Erwerbsminderung vorliegt, wird auf Veranlassung des
Sozialhilfeträgers von den Rentenversicherungsträgern
geprüft und ist unabhängig vom tatsächlichen Bezug
einer Rente. Informationen und Beratung zur Grundsicherung erhalten Sie bei
Stadt Barsinghausen – Fachdienst Soziales
Rathaus II, Deisterplatz 2, 30890 Barsinghausen
Telefon: 0 51 05 / 7 74-23 17 oder -23 75
FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG / VERGÜNSTIGUNGEN
FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG / VERGÜNSTIGUNGEN
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FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG / VERGÜNSTIGUNGEN
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Eingliederungshilfe/Persönliches Budget
Mobilitätshilfe
Auf Antrag können zahlreiche Sozialleistungen in Form
eines persönlichen Budgets (= pauschalierter monatlicher Geldbetrag) ausgezahlt werden. Leistungen können z.B. sein:
Außergewöhnlich gehbehinderte oder vergleichbar behinderte Menschen haben es schwer, am öffentlichen
und kulturellen Leben teilzunehmen, da sie ihre Wohnung oft nur mit besonderer Hilfe verlassen können
und ohne fremde Hilfe die öffentlichen Verkehrsmittel
nicht erreichen.
– Haushaltshilfen, Fahrtkosten (z. B. zur Dialysebehandlung), Pflegegeld, Kurzeitpflege, stationäre
Pflege.
Die Berechtigten können sich einen Budgetgeber aussuchen und dort den Antrag auf alle Leistungen stellen,
für die bisher verschiedene Träger (z.B. Krankenversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, Sozialamt)
zuständig waren.
Auskunft und Beratung zum persönlichen Budget
erhalten sie bei
Stadt Barsinghausen – Fachdienst Soziales
Rathaus II, Deisterplatz 2, 30890 Barsinghausen
Telefon: 0 51 05 / 7 74-22 70
Gehören Sie zu diesem Personenkreis, haben Sie Anspruch auf Mobilitätshilfe, die je nach Grad und Schwere Ihrer Behinderung in Höhe von 450,00 €, 900,00 €
bzw. 1.500,00 € jährlich ausgezahlt wird, um die Kosten für z.B. ein Taxi oder ein rollstuhlgerechtes Sondertaxi abzudecken. Die Mobilitätshilfe ist einkommensund vermögensabhängig. Auskünfte über die Mobilitätshilfe erhalten Sie bei
Stadt Barsinghausen – Fachdienst Soziales
Rathaus II, Deisterplatz 2, 30890 Barsinghausen
Telefon: 0 51 05 / 7 74-22 70
Kostenfrei im Nahverkehr
Personen mit dem Merkzeichen G, aG und H im
Schwerbehindertenausweis erhalten auf Antrag ein
Beiblatt mit Wertmarke für den Nahverkehr. Mit der
Wertmarke können, vom Wohnort aus, im Umkreis von
50 km, die öffentlichen Verkehrsmittel unentgeltlich
benutzt werden. Diese Wertmarke kann nur erworben
werden, wenn keine Kfz-Steuerermäßigung beantragt
wurde.
Bei Kennzeichen G und aG wird hierfür eine einmalige
Pauschale von 60 € im Jahr erhoben, bei Merkzeichen
H ist die Wertmarke kostenlos. Zusätzlich ermöglicht
das Merkzeichen B/BN, dass eine Begleitperson kostenfrei mitfahren kann.
Anträge und Auskunft erhalten Sie beim
Niedersächsischen Landesamt für Soziales,
Jugend und Familie
Am Waterlooplatz 11, 30169 Hannover
Telefon: 05 11 / 1 06-0
Kfz-Steuerermäßigung
Personen mit Schwerbehindertenausweis mit den
Merkzeichen G, aG und H kann die Kfz-Steuer für ihr
Fahrzeug ermäßigt oder erlassen werden. Auskunft
erteilt das
Finanzamt Hannover Mitte
Lavesallee 10, 30169 Hannover
Telefon: 05 11 / 16 75-0
Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung,
Telefongebührenermäßigung (nur Telekom)
Rundfunk- und Fernsehteilnehmer können die Befreiung der Gebühren beantragen, wenn eine anerkannte
Schwerbeschädigung mit dem Vermerk „RF“ im
Schwerbehindertenausweis besteht. Empfänger von
Hilfe zur Pflege nach dem zwölften Buch des Sozialgesetzbuches oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der
Kriegsopferfürsorge, Empfänger von Grundsicherungsleistungen und Sozialhilfeempfänger haben ebenfalls
einen Anspruch auf diese Leistung. Beantragt wird die
Gebührenbefreiung bei der
GEZ, 50656 Köln
Service-Tel.: 0 18 05 / 79 10 20 (12 Cent pro Minute)
Wer die Voraussetzungen für die Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung (GEZ) erfüllt oder in Besitz eines
Schwerbeschädigtenausweises mit dem Aufdruck
„RF“ ist, erhält eine Ermäßigung auf die Verbindungsentgelte. Für Blinde, Gehörlose und sprachbehinderte
Menschen ab einem Grad der Behinderung von 90%
erhöht sich die Ermäßigung. Diese Regelungen gelten
auch, wenn ein im Haushalt lebender Angehöriger die
genannten Voraussetzungen erfüllt.
Auskunft und Antragsformulare erhalten Sie bei:
Stadt Barsinghausen, Bürgerbüro
Rathaus II, Deisterplatz 2, 30890 Barsinghausen
Telefon: 0 51 05 / 7 74-200
Leistungen nach dem
Schwerbehindertengesetz
Auf Antrag kann die Anerkennung als Schwerbehinderter nach dem Gesetz zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft erfolgen.
Das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie berät Sie auch über die Ausstellung
eines Schwerbehindertenausweises und ist bei der
Antragstellung behilflich. Dies gilt auch für die Anträge
auf Feststellung eines höheren Grades der Behinderung.
FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG / VERGÜNSTIGUNGEN
www.barsinghausen.de
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FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG / VERGÜNSTIGUNGEN
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Hier erhalten Sie außerdem Auskünfte über Vergünstigungen, die mit der Ausstellung verbunden sind.
Außerdem gibt es das Antragsformular im Internet
unter:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales,
Jugend und Familie
Am Waterlooplatz 11, 30169 Hannover
Telefon: 05 11 / 1 06-0
Zentrale Beratungsstelle für Schwerbehindertenangelegenheiten
Sprechzeiten:
Montag und Donnerstag
8.30 – 16.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch, Freitag
und vor Feiertagen
8.30 – 13.00 Uhr
www.soziales.niedersachsen.de
Dort finden sie auch den Gesetzestext über das Landesblindengeld.
Landesblindengeld / Blindenhilfe
Das Landesblindengeld ist als eine besondere Hilfe für
Blinde vorgesehen und wird ohne Beachtung von Einkommen und Vermögen gezahlt. Es kann von allen
Vollblinden und Vollblinden Gleichgestellten beantragt
werden. Benötigt wird dazu ein Bescheid des Versorgungsamtes über die Feststellung des Merkzeichens
„Bl“ (blind) oder ein augenärztliches Gutachten.
Ähnlich den Vorschriften für das Blindengeld können
blinde Menschen abhängig vom Einkommen ergänzend
Blindenhilfe erhalten. Genauere Informationen erteilt:
Region Hannover – Fachbereich Soziales
Hildesheimer Straße 20, 30169 Hannover
Telefon: 05 11 / 6 16-2 23 20 oder 05 11 / 6 16-2 23 23
Anträge auf Landesblindengeld erhalten Sie auch bei:
Stadt Barsinghausen – Fachdienst Bürgerservice
Rathaus II, Deisterplatz 2, Zi. 221
Telefon: 0 51 05 / 7 74-23 43
Pflegeversicherung
Zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit ist 1995 die Pflegeversicherung eingeführt
worden. Je nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit
und danach, ob häusliche, teilstationäre oder vollstationäre Pflege benötigt wird, richten sich Art und
Umfang der Leistungen.
Die Leistungen werden nur auf Antrag und nach
Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
gewährt. Informationen zur Pflegeversicherung erhalten sie bei Ihrer Krankenkasse.
© Rike / pixelio.de
www.barsinghausen.de
WOHNEN
Wohnberatung
Wohnungsbauförderung
Wohnbedingungen beeinflussen soziale Aktivitäten
sowie zwischenmenschliche Beziehungen. Die Bedürfnisse nach Selbstständigkeit beinhalten auch den
Wunsch, solange wie möglich in den eigenen vier
Wänden leben zu können.
Das Land Niedersachsen bietet verschiedene Wohnungsbauförderungsprogramme zur Schaffung von
selbst genutztem Wohneigentum und vermieteten
Wohnraum, um schwerbehinderte Menschen angemessen mit Wohnraum zu versorgen. Es handelt sich
um zinslose oder zinsgünstige Darlehen, die über die
NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen,
abgewickelt werden. Für eine Förderung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Anpassungsmaßnahmen führen zu:
– Erleichterung der Haushaltsführung
– Erleichterung der Körperpflege
– Unfallverhütung
– Reduzierung des Betreuungsaufwandes bei pflegenden Angehörigen oder ambulanten Diensten
Gefördert werden:
– Neubau bzw. Erstbezug, der Ausbau/Umbau oder
die Erweiterung sowie der Kauf oder Erwerb in
Zusammenhang mit Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum.
– Neubau, Um- und Ausbau oder Erweiterung von
vermieteten Wohnraum
Beratung über die notwendigen Maßnahmen und
finanzielle Hilfen erhalten Sie bei der
Informationen und Anträge erhalten Sie bei der Wohnraumförderstelle der Stadt Barsinghausen. Hier ist auch
der Förderantrag einzureichen.
Stadt Barsinghausen – Fachdienst Bürgerservice
Rathaus II, Deisterplatz 2, 30890 Barsinghausen
Frau Kipka
Telefon: 0 51 05 / 7 74-23 58
Fax: 0 51 05 / 7 74-9 23 58
E-Mail: [email protected]
Stadt Barsinghausen – Fachdienst Bürgerservice
Rathaus II, Deisterplatz 2, 30890 Barsinghausen
Frau Kipka
Telefon: 0 51 05 / 7 74-23 58
Fax: 0 51 05 / 7 74-9 23 58
E-Mail: petra.kipka@stadt-barsinghausen.
Informationen erhalten Sie auch unter:
www.nbank.de
WOHNEN
Ziel der Wohnberatung ist es, dabei behilflich zu sein,
Wohnungen behindertengerecht umzugestalten. Es
werden Schwachstellen aufgezeigt, die zu Unfällen
führen können und die selbstständige Lebensführung
erschweren.
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34
WOHNEN
www.barsinghausen.de
Personen die eine mit öffentlichen Mitteln geförderte
Wohnung anmieten möchten, müssen vor dem Bezug
der Wohnung dem Vermieter einen Wohnberechtigungsschein (BSchein) vorlegen. Informationen und Anträge
erhalten Sie bei der Stadt Barsinghausen
Adresse und Ansprechpartnerinnen
wie bei Wohnungsbauförderung
Wohnungsvermittlung
Die Stadt Barsinghausen ist vermittelnd tätig wenn
Wohnungsbaugesellschaften sowie Privateigentümer
ihre mit öffentlichen Mittel geförderten Wohnungen zur
Vermietung anbieten. Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie bei der Stadt Barsinghausen.
Adresse und Ansprechpartnerinnen
wie bei Wohnungsbauförderung
Petrushof Barsinghausen
Wohnanlage und Sozialpsychiatrisches Zentrum
Die gemeinnützige Betreuungsgesellschaft mbH nahm
mit ihren Einrichtungen für seelisch behinderte Men-
schen ab 1. August 2010 schrittweise ihren Betrieb
auf.
Angebote:
Wohnen und Leben
Jeweils 6 Appartements pro Haus mit separatem Eingang, Einbauküche, Duschbad, bei Bedarf möbliert
Tagesstrukturstätte
Erlangen und Wiedererlangen eigener Kompetenzen,
selbstständige Lebensführung, zum Leben in der
Gemeinschaft befähigt werden
Tagesstätte
Trainieren eigener Fertig- und Fähigkeiten, Anforderungen des Alltags meistern, Stabilisierung der seelischen Gesundheit, werktags von der eigenen Wohnung aus
Praxis für Ergotherapie
Ergotherapie nach ärztlicher Verordnung
Individuelle Besichtigungs- und Gesprächstermine
Petrushof Barsinghausen gGmbH
Frau Siggi Lott
Hans-Böckler-Str. 37, 30890 Barsinghausen
Telefon: 0 51 05 / 5 84 00 11
E-Mail: [email protected]
Internet: www.petrushof-barsinghausen.de
WOHNEN
Wohnberechtigungsschein
35
KULTUR
Calenberger Cultour & Co.
Deister-Freilicht-Bühne
Theater, Musik, Kleinkunstdarbietungen und Autorenlesungen gehören zum Veranstaltungsprogramm von
CC & Co. Zweimal jährlich wird ein Veranstaltungskalender herausgegeben. Die Aufführungen sind für Behinderte gut erreichbar, da sie größtenteils in der Aula
des Schulzentrums „Am Spalterhals“ stattfinden.
In einem ehemaligen
Steinbruch im Wald
gelegen wird von Anfang Juni bis Ende
August Theater gespielt. Zur Aufführung
kommen jeweils ein
Theaterstück für Erwachsene sowie ein
Märchen für Kinder. Trotz der Lage im Steinbruch ist
die Bühne für Rollstuhlfahrer gut zu erreichen.
Service Theater am Spalterhals:
– Sie bestellen vor der Pause oder in der Pause beim
Foyer-Personal ein Taxi und erhalten einen TaxiSchein. Nach der Vorstellung steht ein Taxi für Sie
bereit, das Sie innerhalb und außerhalb der Stadtgrenzen zum Selbstkostenpreis sicher bis an Ihre
Haustür bringt.
– Parken ohne Gebühren auf dem theatereigenen
Parkplatz
– Der Theaterbus fährt Sie zu einem zentralen Ort in
der Nähe Ihrer Wohnung und holt Sie auch ab.
Auskunft und Information:
Telefon: 0 50 35 / 97 67 77 und 0 51 05 / 51 44
E-Mail: [email protected]
Internet: www.deister-freilicht-buehne.de
Stadtbücherei Barsinghausen
K U LT U R
Bei anderen Veranstaltungsorten bitte nachfragen.
36
Auskunft und Information:
Telefon: 0 51 05 / 97 45 und 0 51 05 / 77 50 22
Tourist Office im Bürgerbüro Barsinghausen
Deisterplatz 2, 30890 Barsinghausen
Telefon: 0 51 05 / 774 – 22 63
E-Mail: [email protected]
Internet: www.ccundco.de
Die Stadtbücherei bietet u.a. die Möglichkeit Bücher in
Großdruck sowie Hörbücher auszuleihen.
Kontakt:
Kirchstraße 1, 30890 Barsinghausen
Telefon: 0 51 05 / 22 15, 23 02, 23 64
E-Mail: [email protected]
Internet: www.barsinghausen.de
Öffnungszeiten:
Dienstag
10.00 – 12.00 und 15.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 10.00 – 12.00 und 15.00 – 19.00 Uhr
Freitag
15.00 – 17.00 Uhr
www.barsinghausen.de
PFLEGE: AMBULANTE, STATIONÄRE UND
UNTERSTÜTZENDE ANGEBOTE
Bei Hilfebedürftigkeit können unterschiedliche Träger /
Behörden zuständig sein. Jedem Bürger steht daher
ein Anspruch auf Beratung zu. Die hierfür zuständigen
Stellen, sowie die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, sind verpflichtet, über alle sozialen Angelegenheiten nach dem Sozialgesetzbuch Auskünfte zu
erteilen.
Hilfebedürftigkeit kann bestehen im Bereich
– der Krankenversicherung, wenn die Gesundheit erhalten, wiederhergestellt oder gebessert werden soll.
Dazu zählt auch die ärztlich verordnete häusliche
Krankenpflege. Auskünfte hierzu erteilt ihre Krankenkasse.
– der Pflegeversicherung, wenn die pflegerische Versorgung im Bereich der Grundpflege und der Hauswirtschaft sichergestellt werden muss. Die Voraussetzungen zum Erhalt dieser Leistungen und die Art
und der Umfang der Leistungen sind vielfältig. Erforderlich ist in jedem Fall ein Antrag bei der Pflegekasse. Wenden Sie sich deshalb bitte an die für sie
zuständige Pflegekasse (bei Ihrer Krankenkasse).
– zur Unterstützung der Lebensführung, wenn kein
Anspruch auf Sozialleistungen besteht, eine Hilfe
jedoch notwendig ist. Dieses kann z. B. eine Haushaltshilfe, Essen auf Rädern o.ä. sein.
Auskünfte hierzu erteilt:
Stadt Barsinghausen – Fachdienst Soziales
Rathaus II, Deisterplatz 2, 30890 Barsinghausen
Telefon: 0 51 05 / 7 74-0
Regionale Pflegekoordination und Beratung
Angebot:
– Erstberatung in Fragen zur Hilfe und Pflege
– Informationen allgemeiner Art z.B. zu Antragsverfahren, Anbietern u.ä..
– Zielgenaue Vermittlung z.B. zu Pflegediensten, häuslichen Dienstleistern, Pflegeeinrichtungen
– Organisatorische Unterstützung bei der Stellung
von Anträgen bei den zuständigen Stellen
– Analyse des genauen Versorgungsbedarfs
Familienzentrum Petrusgemeinde
Langenäcker 40, 30890 Barsinghausen
Tel. während der Beratungszeiten: 0 51 05 / 58 63-92
sonst: 01 62 / 3 16 76 04
E-Mail: [email protected]
Internet: www.petrus.familienzentrum.de
www.petrusgemeinde.de.vu
Mo. und Do.
14.00 – 16.00 Uhr
Di. und Mi.
10.00 – 12.00 Uhr
Fr.
nach Vereinbarung
PFLEGE
Allgemeines
37
Region Hannover
Weiter Informationen zu Pflege und weiteren Hilfs- und
Unterstützungsangeboten erhalten Sie auch bei der
Region Hannover.
Pflege-Infos
Hildesheimer Str. 20, 30169 Hannover
Telefon: 05 11 / 6 16-2 28 56, -2 21 73, -2 21 74
Ambulante Pflegedienste
Zur Unterstützung der Pflege im häuslichen Bereich
können sie die Hilfe von Pflegediensten in Anspruch
nehmen. Die von der Pflegeversicherung zugelassenen
Pflegedienste beschäftigen Fachkräfte, die zu Ihnen ins
Haus kommen und eine fachgerechte Pflege gewährleisten.
PFLEGE
Diese Dienste geben Ihnen gern Auskünfte über die angebotenen Leistungen und helfen auch bei der Abrechnung dieser Leistungen. In Barsinghausen sind z. Z.
die folgenden Pflegedienste von der Pflegekasse anerkannt:
38
Advoco – Ambulanter Krankenpflegeund Gesundheitsdienst
Telefon: 0 51 05 / 5 84 09 44
E-Mail: [email protected]
AEH GmbH Ambulanter Pflegedienst
Telefon: 05 11 / 62 50 30
Internet: www.Evang.Hilfsverein.de
A. u. S. Mobile Krankenpflege und
Sozialdienste GmbH
Telefon: 0 51 05 / 5 80 90
E-Mail: [email protected]
Diakonie Sozialstation
Barsinghausen-Ronnenberg
Telefon: 0 51 05 / 51 67 67
Internet: www.diakonie-sozialstationbarsinghausen-ronnenberg.de
Häusliche Kranken- u. Seniorenpflege
Telefon: 0 51 05 / 5 23 50
Pflegedienst am Deister
Telefon: 0 51 05 / 60 10 06
Pflegedienst Illig-Haendel
Telefon: 01 78 / 7 78 08 55
Pflegekonzept
Telefon: 0 51 37 / 90 57-60
Internet: www.pflegekonzept-hillmer.de
E-Mail: [email protected]
Samariter-Pflegedienst
Telefon: 08 00 / 2 21 92 12 (gratis)
Hausnotrufsystem
Siehe Seite 27
Essen auf Rädern
Dieser Dienst liefert vorübergehend oder ständig fertig
zubereitete Mahlzeiten zu Ihnen nach Hause. Einige
Anbieter liefern Ihnen das Essen tiefgefroren einmal
wöchentlich ins Haus. Die Mahlzeit muss dann selbst
aufgewärmt werden. Andere liefern täglich frisch gekochte warme Speisen.
www.barsinghausen.de
Essen auf Rädern
Telefon: 05 11 / 9 87 83 45
Meyer-Menü
Telefon: 08 00 / 15 01 50 05
Sterbebegleitung – Hospiz
Aufgefangen
Ambulanter Hospizdienst im Ev.-Luth. Kirchenkreis
Ronnenberg
Ansprechpartnerin:
Maria Bernarding
Am Kirchhofe 4 e, 30952 Ronnenberg
Telefon: 0 51 09 / 51 95 71
Handy: 01 72 / 5 25 17 42
siehe auch „Beratung, Hilfe und Information“, Seite 12
Tagespflege
Bei der Tagespflege werden hilfsbedürftige ältere Menschen während des Tages von Fachpersonal in einer
Einrichtung betreut und versorgt. Die Tagespflege kann
an bis zu fünf Tagen in der Woche in Anspruch genommen werden.
Ziel der Tagespflege ist:
– einen Verbleib in der häuslichen und sozialen Umgebung solange wie möglich zu gewährleisten
– Fähigkeiten einer selbständigen Lebensführung zu
erhalten bzw. wieder herzustellen, um damit einer
Heimaufnahme entgegenzuwirken
– pflegende Angehörige wirksam zu entlasten
In der Regel besteht ein Hol- und Bringdienst, der die
Tagespflegegäste von zu Hause abholt und sie nachmittags zurückbringt. Bei Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit werden die Kosten anteilig von der Pflegekasse bzw. gegebenenfalls vom örtlichen Sozialhilfeträger übernommen. In Barsinghausen bieten folgende
Einrichtungen Tagespflege an:
Arbeiter-Samariter-Bund – Tagespflege Egestorf
Runde Straße 18/20, 30890 Barsinghausen
Telefon: 08 00 / 2 21 92 12 (gratis)
oder 0 51 05 / 7 78 72 92
E-Mail: [email protected]
Internet: www.asb-hannoverland-shg
A. u. S. Mobile Krankenpflege und
Sozialdienste GmbH
Schmiedekampstraße 18, 30890 Barsinghausen
Telefon: 0 51 05 / 5 80 90
Fax: 0 51 05 / 5 80 92
E-Mail: [email protected]
Internet: /www.aus-pflege.de
Tagespflege Marienstift Barsinghausen
Schillerstraße 1, 30890 Barsinghausen
Telefon: 0 51 05 / 52 62 64
Fax: 0 51 05 / 52 62 76
E-Mail: [email protected]
Internet: www.tagespflege-barsinghausen.de
PFLEGE
Die Speisepläne informieren über verschiedene Menüs.
Es wird Diät,- Vollwert- und Schonkost angeboten.
Anbieter für Barsinghausen:
39
40
PFLEGE
www.barsinghausen.de
Sie ist zeitlich auf maximal sechs Wochen begrenzt
und beinhaltet eine stationäre Ganztagsbetreuung und
-versorgung für hilfe- und pflegebedürftige Menschen,
die ansonsten zu Hause von Angehörigen und/oder ambulanten Diensten versorgt werden. Die Finanzierung
erfolgt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, durch
die Pflegekassen.
Beratung durch die örtlichen Pflegedienste oder
Pflegeheime
Pflegeheime
Pflegeheime bieten Menschen, die keinen eigenen
Haushalt führen bzw. nicht mehr alleine leben können,
umfassende Pflege, Versorgung und Betreuung rund
um die Uhr. Die Plätze in den Pflegeheimen werden
von dem Träger der jeweiligen Einrichtung vergeben.
Die direkte Kontaktaufnahme zur Einrichtung ist demnach der erste Schritt, einen Heimplatz zu bekommen.
Gleichzeitig muss bei der zuständigen Pflegekasse ein
Antrag auf stationäre Pflegeleistungen gestellt werden, da die Einstufung des Medizinischen Dienstes
der Pflegekasse ausschlaggebend für die Höhe der
monatlichen Heimkosten ist. Wenn das Einkommen
und Vermögen einschließlich der Pflegekassenleistung
dennoch nicht ausreichen, die monatlichen Heimkosten zu tragen, können Sie einen Antrag beim Sozialamt
der Stadt Barsinghausen stellen.
Stadt Barsinghausen – Fachdienst Soziales
Rathaus II, Deisterplatz 2, 30890 Barsinghausen
Telefon: 0 51 05 / 7 74-270
Im Gebiet der Stadt Barsinghausen befinden sich folgende Einrichtungen:
Alten- und Pflegeheim Arbeiter-Samariter-Bund
Wennigser Straße 29, 30890 Barsinghausen
Telefon: 0 51 05 / 5 87-0
Brigittenstift
Baltenweg 3, 30890 Barsinghausen
Telefon: 0 51 05 / 52 86-0
Kursana Domizil
Deisterplatz 3, 30890 Barsinghausen
Telefon: 0 51 05 / 7 75 66-0
Marienstift
Schillerstraße 1, 30890 Barsinghausen
Telefon: 0 51 05 / 52 62-0
Seniorensitz Am Deister
Schillerstraße 6, 30890 Barsinghausen
Telefon: 0 51 05 / 17 90
Heimaufsicht
Die Heimaufsicht der Region Hannover berät zu Fragen des Heimvertrages, der Pflege und Hygiene oder
der baulichen Ausstattung und überwacht die Heime
im Regionsgebiet auf Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Alle Anfragen und Hinweise werden auf
Wunsch anonym behandelt.
Heimaufsicht der Region Hannover
Ansprechpartner:
Herr Esters, Herr Morgenstern, Herr Saint-Cast
Maschstraße 17, 30169 Hannover
Telefon: 05 11 / 6 16-2 29 48 oder -2 29 46
E-Mail: [email protected]
Internet: www.hannover.de Gesundheit & Soziales
Senioren Heimaufsicht
PFLEGE
Kurzzeitpflege
41
ÄRZTE
Name
Allgemeinmedizin
Dr. Bercusi, Radu
Dr. Damerji, Mustafa
Dr. Dierkes, Stefan
Garms-Theessen, S.
Dr. Glowienka, Frank
Dr. Gollin, Anja
Günther, Armin
Karnop, Holger
Dr. van der Heijden, Eugen
Marold, Carola
Ostermann, Jitka
Dr. Rädisch, Carsten
Schlechter, Jürgen
Dr. Schreibmüller
Gemeinschaftspraxis
Dr. Urbahnke, Gudrun
ÄRZTE
Augenheilkunde
Dr. Kopp, Jürgen
Dr. Schreibmüller, Lena
Chirurgie
Dr. Schlegel, Eckhart
Dr. Lüer, Meinhard
Hafermann, Ralf
Diabetologe
Dr. Stahmann, Hein
Straße
Telefon
Marktstr. 40
Gurkenstr. 2
Breite Str. 13
Heerstr. 35, OT Hohenbostel
Hans-Böckler Str. 28A
Breite Str. 13
Hauptstr. 11, OT Goltern
Landstr. 10, OT Kirchdorf
Goethstr. 20
7 75 64 17
77 55 91
52 81-0
51 63 63
17 78
52 81-0
27 27
58 50 58
16 64
Zugang
X
X
X
X
X
X
X
Parken
20 m
Parkdeck City Center
50 m
X
X
50 m
X
X
X
5 St.
8 St.
Marktstr. 27
18 22
Am Stockfeld 12, OT Egestorf 8 10 91
Westerhagen 6, OT Groß Munzel
Breite Str. 13
52 81-0
X
X
20 m
Poststr. 9
51 52 53
X
X
Markstr. 43
Breite Str. 11
90 90
22 16
X
X
20 m
Markstr. 27
16 52
X
20 m
Breite Str. 13
52 81 - 0
X
X
X
50 m
6 St.
X
X
50 m
50 m
St. = Anzahl der Stufen | m = Entfernung zum nächsten Parkplatz
42
www.barsinghausen.de
Name
Straße
Telefon
Gynäkologie
Dr. Amtenbrink, Britta
Dr. Doege, Wolfgang
Dr. Hildebrandt, Hartmut
Nägeli, Dora
Markstr. 11
Bahnhofstr. 9 A
Markstr. 27
Poststr. 24
51 41 41
6 15 50
27 43
6 40 40
X
X
X
X
100 m
6 11 66
X
X
90 39
X
20 m
Breite Str. 13
Marktstr. 27
Stoppstr. 16, OT Egestorf
52 81 -0
34 34
89 51
X
X
X
50 m
20 m
Hans-Böckler-Str. 28A
Breite Str. 13
17 78
52 81 -0
X
X
50 m
39 79
X
100 m
X
20 m
50 m
Hautkrankheiten
Dr. Haufe, Ursula
Marktstr. 27
Oumeraci, Kathrin (nur Privat)
Innere Medizin
Beese, Hans-Peter
Dr. Kniggendorf, Hartwig
Dr. Pagallies, Erika
Dr. Siebert, Folker
Dr. Philipp, Andre
Dr. Schreibmüller, Frank
Kinder- und Jugendmedizin
Drs. Heiming, Karin u. Ralf Marktstr. 11
Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Dr. Anhalt. Horst-Peter
Marktstr. 27
Brüggerhoff, Ruth
Klußbrink 4, OT Egestorf
Dr. Ronanowski, Frank
Marktstr. 40
Ritter, Ingrid
Marktstr. 40
Urbahnke, Gerd, Dipl.-Päd. Poststr. 6
Orthopädie
Dr. Frischmuth, Richard
Dr. Herbst, Lutz-Harald
Wiemann, Wolfgang
Bahnhofstr. 9 A
Deisterstr. 10
51 49 17
40 05
6 36 69
46 05
7 76 93
X
X
X
X
Parken
X
20 m
X
X
X
X
X
City Center
City Center
X
X
ÄRZTE
Hals-, Nasen und Ohrenheilkunde
Dr. Overlack, Thomas
Schulstr. 4
Zugang
43
ÄRZTE
44
Name
Straße
Telefon
Urologie
Dr. Strauch, Stefan
Dr. Müller, Jens
Dr. Carls, Burghard
Bahnhofstr. 9 A
Markststr. 27
34 02
58 22 66
X
X
Schmerztherapie
Strauch, Esther
Bahnhofstr. 9 A
34 02
X
Marktstr. 40
40 58
X
Breite Str. 11
Marktstr. 43
6 16 16
6 23 43
X
X
Marktstr. 25
6 10 05
v. St.
Langenkampstr. 7
Stoppstr. 9
Heerstr. 12, OT Hohenbostel
51 43 99
88 78
6 32 00
4 St
7 St.
X
X
X
Poststr. 30
Egestorfer Str. 4
14 23
93 97
1 St.
X
X
X
Wennigser Str. 56 B
Markstr. 31
8 32 31
22 15
X
X
100 m
Volkershof 6
6 47 00
X
X
Zahnärzte
Gemeinschaftspraxis
Arndt, Fengler-Matysiak,
Schenker-Riedel
Dr. Dornbusch, Jochen
Dr. Hippen, Heiko
Just, Claudia
Dr. Kniggendorf, Ulrich
Kniggendorf, Viola
Pak, Dorata
Lorbeer, Kerstin
Oelker, Andreas
Wunnenberg-Oelker Bettina
Dr. Reischmann u. Partner
Drs. Sauer, Karin und
Hans-Rüdiger
Tjaden, Ingrid,
Dr. Pelkert,
Tränkner, Dr. Winzer
Kieferorthopäde
Dr. Xylouris, Joannis
Einige Ärzte verfügen nicht über einen behindertengerechten Haupteingang
sondern sind über einen Nebeneingang zu erreichen, bitte nachfragen.
Zugang
Parken
X
20 m
X
City Center
50 m
100 m
20 m
X
X
www.barsinghausen.de
Stadt Barsinghausen
Rathaus II, Zimmer 221
Deisterplatz 2
30890 Barsinghausen
Frau Heidi Zeuschner-Barchmann
Telefon: 0 51 05 / 774 2343
Fax:
0 51 05 / 774 9 2343
E-Mail: [email protected]
[email protected]
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