Ratgeber für Menschen mit Behinderung
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Ratgeber für Menschen mit Behinderung
www.barsinghausen.de VORWORT DES BÜRGERMEISTERS Menschen mit Behinderungen haben einen berechtigten Anspruch auf uneingeschränkte und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in unserer Stadt. Ihnen diese zu ermöglichen, ist das Ziel der vorliegenden Neuauflage des „Ratgebers für Menschen mit Behinderung“. Mit der Neuauflage des Ratgebers gibt die Stadt Barsinghausen einen Wegweiser heraus, der es allen behinderten Menschen und ihren Angehörigen leichter machen soll, die richtigen Ansprechpartner und Adressen zu finden und darüber hinaus wichtige Informationen über die Möglichkeiten zur Hilfe und Unterstützung zu erhalten. Auch das breite Spektrum an Möglichkeiten, selbst aktiv zu sein oder Interessen- und Selbsthilfegruppen zu finden und damit die Möglichkeit neue soziale Kontakte zu knüpfen, ist hier dargestellt. Impressum Herausg.: Stadt Barsinghausen, der Bürgermeister Redaktion: Stadt Barsinghausen, die Gleichstellungbeauftrgate Heidi Zeuschner-Barchmann Fotos: Stadt Barsinghausen Titelfotos: Theaterstück „Wovon träumst Du?“ des integrativen Theaterprojekts „Wilde Schwäne“ / Überprüfung von Bushaltestellen durch Menschen mit Behinderungen auf Anregung der Behindertenbeauftragten Der anCos Verlag bedankt sich bei den zuständigen Ansprechpartnern der Stadtverwaltung für die gute Zusammenarbeit und bei den Inserenten für die freundliche Unterstützung zur Realisierung dieser Broschüre. Es ist gelungen, diese Broschüre in leichte Sprache „übersetzen“ zu lassen und sie damit einem noch breiteren Personenkreis zugänglich zu machen. Damit sind wir der Erfüllung der Forderungen aus der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein kleines Stück nähergekommen. Hierüber freue mich ganz besonders. GRUSSWORT DES BÜRGERMEISTERS Sehr geehrte Leserinnen und Leser, liebe Barsinghäuser Bürgerinnen und Bürger, Ihr Walter Zieseniß Bürgermeister Konzeption/Realisation/Anzeigenteil: © 2011 anCos Verlag GmbH, 1. Auflage anCos Verlag GmbH Schloßwall 28 · 49080 Osnabrück Fon: 05 41/9 98 79-0 Fax: 05 41/9 98 79-11 E-Mail: [email protected] Internet: www.ancos-verlag.de Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier. Nachdruck oder Reproduktionen, auch auszugsweise, nicht gestattet. Bei der Erstellung der Broschüre wurde sorgfältig recherchiert. Dennoch kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden. Haftungsansprüche sind ausgeschlossen. Änderungswünsche, Anregungen und Ergänzungen für die nächste Auflage richten Sie bitte an die Stadtverwaltung oder den Verlag. In unserem Verlag erscheinen: Publikationen zur Bürgerinformation, Wirtschaftsförderung, Freizeitgestaltung, Einweihungs- und Jubiläumsbroschüren, Patientenbroschüren, Bauherrenwegweiser, Seniorenratgeber sowie Hochzeits- und Familienbroschüren. 1 INHALTSVERZEICHNIS Vorwort des Bürgermeisters . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Inhaltsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Branchenverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Schiedspersonen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Betreuungsverfügung / Vorsorgevollmacht . . . . . . . 15 Information und Beratung im Internet . . . . . . . . . . . . . 16 Förderung, Bildung und Beruf . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Behindertenbeauftragte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Behindertenbeauftragte der Stadt Barsinghausen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Beauftragter der Region Hannover für Menschen mit Behinderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Integrative Kindertagesstätten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Paritätisches Kinderzentrum Wennigsen . . . . . . . . . . 18 Region Hannover. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Integrationsklassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Volkshochschule Calenberger Land . . . . . . . . . . . . . . . 19 Lebenshilfe Werkstatt Seelze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Bundesagentur für Arbeit / Agentur für Arbeit Hannover . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Selbsthilfegruppen / Freizeitangebote . . . . . . . 6 I N H A LT S V E R Z E I C H N I S Mobilität und Reisen 2 Sport . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Gymnastik / Turnen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Kegeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Wandern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Schwimmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Entspannung / Meditation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Volkshochschule Calenberger Land . . . . . . . . . . . . . . . 10 Deisterbad Barsinghausen Hallenbad und Freibad . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Behindertengerechter Umbau von Fahrzeugen . . . 21 Fahrschulen mit behindertengerechten Fahrzeugen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Tankstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Parken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Öffentlicher Personenverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Reisen mit der Deutschen Bahn AG . . . . . . . . . . . . . . . 24 Barrierefreie Busreisen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Service an Raststätten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Beratung und Information . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Notrufsysteme, Hilfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Nieders. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (Versorgungsamt). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Gleichstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Allgemeine Beratung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Stadt Barsinghausen – Bürgerbüro . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Beratungsdienste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Wohnberatung der Stadt Barsinghausen. . . . . . . . . . 15 Kostenlose Rechtsberatung / Prozesskostenhilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Stadt Barsinghausen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Elektronische Medien für Menschen mit Behinderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Bürgertelefon – Gebärdentelefon . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Telefax und Schreibtelefon für Gehörlose . . . . . . . . . 26 Gebärdensprachdolmetscher . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Hausnotrufsystem . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Notrufmeldung per Fax oder E-Mail . . . . . . . . . . . . . . . 27 Pflege-Notruftelefon . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 INHALTSVERZEICHNIS / BRANCHENVERZEICHNIS www.barsinghausen.de INHALTSVERZEICHNIS Finanzielle Unterstützung / Vergünstigungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Sozialhilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Wohngeld/Wohnberechtigungsscheine/ Sozialer Wohnungsbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Grundsicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Eingliederungshilfe/Persönliches Budget . . . . . . . . . 30 Mobilitätshilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Kostenfrei im Nahverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Kfz-Steuerermäßigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung, Telefongebührenermäßigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Leistungen nach dem Schwerbehindertengesetz . . 31 Landesblindengeld / Blindenhilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Pflegeversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Wohnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Wohnberatung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Wohnungsbauförderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Wohnberechtigungsschein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Wohnungsvermittlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Petrushof Barsinghausen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Kultur. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Calenberger Cultour & Co. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Deister-Freilicht-Bühne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Stadtbücherei Barsinghausen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Pflege: Ambulante, Stationäre und unterstützende Angebote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Regionale Pflegekoordination und Beratung . . . . . . 37 Region Hannover. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Ambulante Pflegedienste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Hausnotrufsystem . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Essen auf Rädern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Sterbebegleitung – Hospiz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Tagespflege. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Kurzzeitpflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Pflegeheime . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Heimaufsicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Ärzte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Branchenverzeichnis Alten- und Pflegeheime . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35, 40 Altenzentrum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Ambulante Krankenpflege. . . . . . . . . . . . . . . . . 28, U2 Automobilumbauten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Bank. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Craniosacraltherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Elektrotechnik, senioren- und behindertengerecht . . 34 Gesundheitsdienst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . U2 Kfz-Meisterbetrieb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Kreditistitut. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Orthopädie-Technik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Physiotherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Politische Parteien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4, 5 Rohrreinigungsdienst. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Sanitätshaus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Soziale Dienste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28, 34 Sozial-Psychiatrisches Zentrum . . . . . . . . . . . . . . . 35 Sozialverband . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 U = Umschlagseite 3 BEHINDERTENBEAUFTRAGTE Behindertenbeauftragte der Stadt Barsinghausen © Rainer Sturm / pixelio.de In der Stadt Barsinghausen gibt es zwei ehrenamtliche Behindertenbeauftragte. BEHINDERTENBEAUFTRAGTE - Sie vertreten die Interessen aller in Barsinghausen lebenden Behinderten. 4 - Sie setzen sich ein für die Gestaltung einer behindertengerechten Umwelt sowie für die Integration behinderter Menschen. - Sie sind beratende Mitglieder in den Ausschüssen des Rates der Stadt Barsinghausen. - Sie fördern die Zusammenarbeit aller Organisationen und Verbände, die Angelegenheiten Behinderter vertreten. - Während der Sprechstunde, die 1x monatl. stattfindet, beraten sie Behinderte und ihre Angehörigen in vielfältiger Hinsicht. - Sie helfen beim Ausfüllen von Anträgen, u.a. bei Anträgen nach dem Schwerbehindertengesetz. Kontakt: Frau Bothe, Telefon: 0 51 05 / 7 79 80 05 E-Mail: [email protected] Herr Frerichs, Telefon: 0 51 08 / 9 21 33 97 E-Mail: [email protected] Sprechstunden: im Rathaus II / Deisterplatz 2, 30890 Barsinghausen Raum 222, 2. Etage 1. Montag im Monat 15.00 – 17.00 Uhr Beauftragter der Region Hannover für Menschen mit Behinderungen Der Beauftragte ist Ansprechpartner für Menschen mit Behinderungen, deren Organisationen und Verbände sowie Politik und Verwaltungen im Regionsgebiet. Die Interessen von Menschen mit Behinderungen vertritt er entsprechend des am 1.1.2008 in Kraft getretenen Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (NBGG). Kontakt: Hans-Christoph Brehmer Telefon: 05 11 / 616 22 682, 05 11 / 616 22 329 oder: 05 11 / 616 22 650 (Geschäftszimmer) Fax: 05 11 / 616 1 12 31 82 E-Mail: [email protected] Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen Behinderte können sich mit Anliegen und Anregungen direkt an den Behindertenbeauftragten wenden. Am 01.01.2008 ist das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (NBGG) in Kraft getreten. In Umsetzung des Gesetzes wurde aus dem bisherigen „Behindertenbeauftragen“ Karl Finke, der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen. Kontakt: Karl Finke Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 2, 30159 Hannover Telefon: 05 11 / 120 - 40 07 Fax: 05 11 / 120 – 42 90 E-Mail: [email protected] Internet: www.behindertenbeauftragter-niedersachsen.de Wesentlicher Auftrag des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen ist es, darauf hinzuwirken, dass die gesetzlichen Vorgaben des NBGG verwirklicht und von den öffentlichen Stellen beachtet werden. Dazu wurde u. a. ein Landesbehindertenbeirat zu seiner Unterstützung gebildet. Darüber hinaus setzt der Landesbeauftragte eine Vielzahl politischer Akzente im Bereich der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen. BEHINDERTENBEAUFTRAGTE www.barsinghausen.de 5 S E L B S T H I L F E G R U P P E N / F R E I Z E I TA N G E B O T E SELBSTHILFEGRUPPEN / FREIZEITANGEBOTE 6 Der Steg Selbsthilfegruppe Psychiatrieerfahrener und ihrer Angehörigen in Barsinghausen e. V. Lichtblick Selbsthilfegruppe und Einzelgespräche für Psychiatrieerfahrene Menschen in psychischer und akuter Lebenskrise und deren Angehörige finden hier Beratung und Gesprächsgruppen. Gruppentreffen Di. 18.00 – 19.00 Uhr für Angehörige von psychisch Gesundenden Di. 19.00 – 20.30 Uhr für psychisch Gesundende in der Gruppe Fr. Einzelgespräche für Betroffene und Angehörige Regelmäßige Termine: Mo. 9.30 – 12.30 Uhr Aktiv-Gruppe (Kochen) 14.00 – 16.00 Uhr Sozialpsychiatrischer Dienst 18.00 – 19.30 Uhr Angehörigen-Gruppe Di. 9.30 – 11.30 Uhr Kreativ-Gruppe (Basteln) 19.00 – 20.30 Uhr Betroffenen-Gruppe Do. 19.00 – 20.30 Uhr Betroffenen-Gruppe Fr. 19.00 – 20.30 Uhr Entspannungs-Gruppe An jedem 1. Samstag im Monat 15.00 – 18.00 Uhr Kaffeetrinken Altenhofstr. 17, 30890 Barsinghausen Telefon: 0 51 05 / 51 50 52 E-Mail: [email protected] Internet: www.steg-barsinghausen.de Kontakt: Edda Heimann, Telefon: 0 50 35 / 13 60 Kontakt: Margarete Morscheck, Telefon: 0 51 05 / 29 38 Sieglinde Wannemacher, Telefon: 0 5105 / 6 36 54 Familienzentrum der Petrusgemeinde Langenäcker 40, 30890 Barsinghausen Deutscher-Diabetiker-Bund Selbsthilfegruppe Barsinghausen Gruppentreffen: jeden 2. Dienstag im Monat um 19.00 Uhr im vitalCenter hoch 2, Bahnhofstr. 9, 30890 Barsinghausen E-Mail: [email protected] Internet: www.diabetiker-hannover.de/ bezirksverbaende/ueberblick.php Kontakt: Frigga Sprenger, Telefon: 0 51 05 / 6 11 51 www.barsinghausen.de Gruppentreffen: jeden 2. Mittwoch im Monat um 17.30 Uhr im vitalCenter hoch 2 Bahnhofstr. 9, 30890 Barsinghausen Kontakt: Rita Kern, Telefon: 0 51 05 / 99 75 Interessengemeinschaft Eltern geistig Behinderter e. V. Die Interessengemeinschaft ist eine Initiative von Eltern mit Kindern mit verschiedensten geistigen Behinderungen. Im Jahre 1983 wurde der Verein gegründet, u. a. mit der Absicht den Kindern Freizeitaktivitäten zu bieten, die ihren Möglichkeiten gerecht werden. Angebote: – Kegeln – Turnen – Rhythmik – Schwimmen – Spiele- und Klöntreffen – Disco – Wanderungen und Ausflüge – Freizeitaufenthalte an der See oder im Lande – gemeinsame Familienfreizeiten – Kindergruppe Kontakt: Ursula Goldschmidt, Telefon: 05 11 / 46 65 15 Wolfgang Donau, Telefon: 0175 / 3 37 64 55 E-Mail: [email protected] Internet: www.ig-eltern.de S E L B S T H I L F E G R U P P E N / F R E I Z E I TA N G E B O T E Fibromyalgie Selbsthilfegruppe Krebsselbsthilfegruppe der AWO Gruppentreffen: Donnerstags 18.00 – 20.00 Uhr alle 2 Wochen in der Begegnungsstätte, Ellernstr. 16, Barsinghausen-Egestorf Kontakt: Sabine Schaub, Telefon: 0 51 05 / 10 76 Deutsche Morbus Crohn / Colitis Ulcerosa Vereinigung DCCV e.V. Die Selbsthilfegruppe trifft sich jeden 1. Mittwoch im Monat um 19.30 Uhr im Vierständerhaus, Kirchstraße 5, 30989 Gehrden. Kontakt: Marion Siegmeier Telefon: 0 51 05 / 58 49 10 Fax: 0 51 05 / 58 49 11 E-Mail: [email protected] Internet: www.dccv.de Beratung zum Thema Geistige Behinderung, Termine nach Vereinbarung. 7 S E L B S T H I L F E G R U P P E N / F R E I Z E I TA N G E B O T E Kontaktstellen / Infos 8 KIBIS – Kontakt-Informations- und Beratungsstelle im Selbsthilfebereich Die KIBIS unterstützt und fördert die Selbsthilfearbeit in der Region Hannover. Sie versteht sich als eine „Vermittlungsstelle“ von Ratsuchenden einerseits und Hilfe anbietenden Selbsthilfegruppen andererseits. Kontakt: Gartenstraße 18, 30161 Hannover (Oststadt) Telefon: 05 11 / 66 65 67 Internet: www.kibis-hannover.de E-Mail: [email protected] Anfragen nach Selbsthilfegruppen können nicht per E-Mail beantwortet werden. Telefonische Sprechzeiten: Montag 9.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr Dienstag 9.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr Mittwoch 16.00 – 19.00 Uhr Donnerstag 9.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr Kontaktstelle der Schaumburger Selbsthilfegruppen Die Kontaktstelle vermittelt Kontakte zu Selbsthilfegruppen mit verschiedensten Themenschwerpunkten im Landkreis Schaumburg auch für Interessierte aus Barsinghausen. Sprechzeiten: Montag bis Freitag 9.00 – 13.00 Uhr Telefon: 0 57 22 / 27 02 40 Fax: 0 57 22 / 27 02 41 E-Mail: [email protected] Alzheimer Gesellschaft Hannover e. V. Osterstr. 27, 30159 Hannover Telefon: 05 11 / 7 26 15 05 Fax: 05 11 / 7 26 15 04 E-Mail: [email protected] Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e. V. Kühnestr. 18, 30559 Hannover Telefon: 05 11 / 51 04-0 Fax: 05 11 / 51 04-444 E-Mail: [email protected] Internet: www.blindenverband.org Landesverband der Schwerhörigen und Ertaubten Niedersachsen e. V. Rolf Erdmann Linzer Str. 4, 30519 Hannover Telefon / Fax: 05 11 / 8 38 65 23 E-Mail: [email protected] Internet: www.schwerhoerigen-netz.de/LVNIEDERSACHSEN www.barsinghausen.de SPORT Gymnastik / Turnen Kegeln Interessengemeinschaft Eltern geistig Behinderter e. V. Interessengemeinschaft Eltern geistig Behinderter e. V. Turnen für geistig Behinderte Donnerstags 17.30 – 18.30 Uhr Astrid-Lindgren-Schule Kirchdorf Landstr. 54, 30890 Barsinghausen Zwei Gruppen alle 4 Wochen im Bördekrug Hohenbostel Nenndorfer Str. 56, 30890 Barsinghausen 1. Gruppe Samstags 14.30 Uhr – 16.30 Uhr Kontakt: Ursula Goldschmidt, Telefon: 05 11 / 46 65 15 Siehe auch Seite 7 Kontakt: Walther, Telefon: 0 51 05 / 28 53 2. Gruppe Samstags 15.30 Uhr – 18.00 Uhr Freitags 19.00 Uhr in der Goetheschule Goethestr. 29, 30890 Barsinghausen Kontakt: Wolfgang Daners, Telefon: 0 51 05 / 6 17 32 Kontakt: Schaak, Telefon: 0 51 05 / 8 16 72 © Rodja / pixelio.de SPORT Sportverein für Körperbehinderte e. V Hand-Biker 9 Wandern Entspannung / Meditation Der Steg Sportverein für Körperbehinderte e. V Freitags ab 15.00 Uhr Termine und Treffpunkt nach Absprache Kontakt: Wolfgang Daners, Telefon: 0 51 05 / 6 17 32 Freitag 19.00 – 21.00 Uhr Altenhofstr. 17, Barsinghausen Telefon: 0 51 05 / 51 50 52 Kontakt: Edda Heimann, Telefon: 0 50 35 / 13 60 Siehe auch Seite 6 Schwimmen Interessengemeinschaft Eltern geistig Behinderter e. V. Montags 15.45 – 16.45 Uhr (nicht während der Schulferien) Deisterbad Barsinghausen Einsteinstraße, 30890 Barsinghausen Kontakt: Ursula Goldschmidt, Telefon: 05 11 / 46 65 15 Siehe auch Seite 7 SPORT Sportverein für Körperbehinderte e. V 10 Dienstags 10.00 – 12.00 Uhr nach Absprache Landgrafentherme Kurhausstr. 2, 31542 Bad Nenndorf Kontakt: Wolfgang Daners, Telefon: 0 51 05 / 6 17 32 Volkshochschule Calenberger Land Die VHS bietet eine Vielzahl von Kursen zur Gesundheitsbildung an, außerdem Kurse für (ehrenamtliche) Betreuerinnen und Betreuer sowie Angehörige. Nähere Informationen über Kursangebote und Erreichbarkeit für Behinderte erhalten Sie bei der Volkshochschule Calenberger Land Hauptverwaltung Langenäcker 38, 30890 Barsinghausen Telefon: 0 51 05 / 52 16-0 E-Mail: [email protected] Internet: www.vhs-calenberger-land.de www.barsinghausen.de Für Besucherinnen und Besucher mit Behinderungen gibt es im Damen- und Herrenbereich jeweils eine Umkleidekabine. Das Hallenbad verfügt über eine Behindertendusche und Toilette. Rollstuhl, Gehhilfen und weitere Hilfsmittel stehen im Hallenbad bereit. Der Schwimmbereich ist über eine Rampe erreichbar, die Schwimmmeister stehen Ihnen hier hilfreich zur Seite. Im Hallenbad wird an jedem Mittwoch ein Warmwassertag angeboten. An diesen Tagen wird die Wassertemperatur in der Halle ab 6:00 Uhr auf 30° – 32° erhöht. Hallenbad und Außenbecken sind barrierefrei erreichbar. Öffnungszeiten: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Feiertag Schwimmhalle 6.00 – 8.00 Uhr 6.00 – 8.00 Uhr 14.00 – 20.30 Uhr 6.00 – 20.30 Uhr 10.00 – 12.00 Uhr nur für Senioren 6.00 – 18.00 Uhr 6.00 – 8.00 Uhr 14.00 – 20.30 Uhr 8.00 – 18.00 Uhr 8.00 – 18.00 Uhr 9.00 – 16.00 Uhr Sauna geschlossen 14.00 – 22.00 Uhr 10.00 – 22.00 Uhr Damentag 10.00 – 22.00 Uhr 14.00 – 22.00 Uhr 10.00 – 18.00 Uhr 10.00 – 18.00 Uhr 10.00 – 16.00 Uhr Das Außenbecken ist während der Sommermonate geöffnet. Montag bis Freitag 6.00 – 20.00 Uhr Samstag und Sonntag 8.00 – 18.00 Uhr Außenanlage Deisterbad Bei schönem Wetter kann bis 20.00 Uhr verlängert werden Kontakt: Deisterbad Barsinghausen Einsteinstraße 2 D Telefon: 0 51 05 / 8 17 72 Internet: www.deisterbad.de E-Mail: [email protected] SPORT Deisterbad Barsinghausen Hallenbad und Freibad 11 BERATUNG UND INFORMATION Nieders. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (Versorgungsamt) BERATUNG UND INFORMATION Leistungen nach dem Schwerbehindertengesetz 12 Auf Antrag kann die Anerkennung als Schwerbehinderter nach dem Gesetz zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft erfolgen. Das Niedersächsische Landesamt berät Sie über die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises und ist bei der Antragstellung behilflich. Dies gilt auch für Anträge auf Feststellung eines höheren Grades der Behinderung. Neben dem Grad der Behinderung werden ggf. vorliegende weitere gesundheitliche Merkmale für sogenannte Nachteilsausgleiche festgestellt und im Ausweis vermerkt. Nachteilsausgleiche sind je nach Merkmal in unterschiedlichen Formen möglich, so können neben steuerlichen Vorteilen z. B. Parkerleichterungen oder Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung gewährt werden. Die Feststellung der Behinderung und die Ausstellung des Ausweises sind nicht abhängig von Einkommen oder Vermögen. Auskünfte und Informationen: Außenstelle Hannover Am Waterlooplatz 11 (Behördenhaus), 30169 Hannover Telefon: 05 11 / 1 06-0 Fax: 05 11 / 1 06-26 70 Besuchszeiten: Allgemein: Montag bis Freitag 9.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Sprechzeiten der Beratungsstelle: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag und vor Feiertagen 9.00 – 12.00 Uhr Donnerstag 9.00 – 16.00 Uhr Gleichstellung Personen mit einem Behinderungsgrad von weniger als 50 %, mindestens aber 30 %, können auf Antrag Schwerbehinderten gleichgestellt werden, wenn sie ohne Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können und im übrigen die Voraussetzungen nach § 1 Schwerbehindertengesetz vorliegen. Für sie gilt aber nicht die Regelung für flexible Altersgrenzen oder Zusatzurlaub. Der Antrag wird, unter Vorlage des Feststellungsbescheides des Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt. Agentur für Arbeit, Geschäftsstelle Barsinghausen Deisterplatz 2, 30890 Barsinghausen Telefon: 0 18 01 / 55 51 11 (Arbeitnehmer) * Telefon: 0 18 01 / 66 44 66 (Arbeitgeber) * Fax: 0 51 05 / 52 53 77 E-Mail: [email protected] * Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min Allgemeine Beratung Stadt Barsinghausen – Bürgerbüro Beratung, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, umfasst immer unterschiedliche Rechts- und Lebensbereiche. Sie wird u.a. von der Stadt Barsinghausen selbst, aber auch von verschiedenen Wohlfahrtsverbänden und ähnlichen Organisationen, Kirchengemeinden oder von privaten Anbietern angeboten. Dabei kann es sich um reine Sachinformationen zu bestimmten Themen und Problembereichen bis hin zum helfenden Gespräch handeln. Mit der Einrichtung des Bürgerbüros hat die Stadt Barsinghausen für ihre Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit geschaffen, Serviceangebote an einer zentralen Stelle zu erhalten. Ohne lange Wege durch die verschiedenen Ämter können Sie so eine Vielzahl von unterschiedlichen Anliegen an einer Stelle erledigen. Folgende Aufgaben werden im Bürgerbüro wahrgenommen: Eine Rechtsberatung darf jedoch ausschließlich durch Rechtsanwältinnen und -anwälte sowie durch die Rechtsberatungsstelle des Amtsgerichts durchgeführt werden. Darüber hinaus ist für Sie in sozialen Fragen ansprechbar: Kontakt: Stadt Barsinghausen Fachdienst Bürgerservice Rathaus II, Deisterplatz 2, 30890 Barsinghausen Telefon: 0 51 05 / 7 74-0 – – – – – – – – – – – – – Führen des Melderegisters Aufenthaltsbescheinigung Ausweis- und Passangelegenheiten Führungszeugnisse Beglaubigungen, Bescheinigungen Untersuchungsberechtigungsscheine Fundangelegenheiten Schwerbehindertenausweisanträge Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiungsanträge Allgemeine Auskünfte und Beratung Kfz-Zulassungen, -Abmeldungen, -Stillegungen etc. Führerscheinwesen Ausgabe von Anträgen auf Schwerbehindertenausweis und Rundfunk-/Fernsehgebührenbefreiung Mobiler Bürgerservice Das Bürgerbüro bietet für Pass- und Meldeangelegenheiten einen mobilen Bürgerservice an. Barsinghäuser Bürgerinnen und Bürger, die aus Mobilitätsgründen das Bürgerbüro nicht aufsuchen können, haben die Möglichkeit, mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen individuellen Termin zu vereinbaren. So kann z. B. ein Termin vor Ort zu Hause oder auch in einer Pflegeeinrichtung vereinbart werden. Einen Termin können Sie telefonisch während der Sprechzeiten vereinbaren. BERATUNG UND INFORMATION www.barsinghausen.de Bürgerbüro Barsinghausen 13 BERATUNG UND INFORMATION Kontakt: Bürgerbüro der Stadt Barsinghausen Rathaus II, Deisterplatz 2, 30890 Barsinghausen Telefon: 0 51 05 / 7 74-22 00 14 Sprechzeiten: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 8.00 – 18.00 Uhr 8.00 – 13.00 Uhr 8.00 – 13.00 Uhr 8.00 – 18.00 Uhr 8.00 – 13.00 Uhr Dienstag Mittwoch Donnerstag Beratungsdienste Sprechstunden im Rathaus II 2. Obergeschoss, Raum 222 Telefon: 0 51 05 / 7 74-23 07 Montag 9.00 – 11.30 Uhr Sozialpsychiatrische Beratungsstelle Region Hannover 15.00 – 17.00 Uhr Behindertenbeauftragte, siehe auch „Behindertenbeauftragte“, Seite 4 1. Montag im Monat Freitag 13.00 – 15.00 Uhr Beratungsstelle Betreuungsrecht der Region Hannover einmal im Quartal, Termine unter Telefon: 0 51 05 / 7 74-23 43 siehe auch „Betreuungsverfügung/ Vorsorgevollmacht“, Seite 15 14.00 – 15.30 Uhr Seniorenbüro (Tel.: 0 51 05 / 7 74-23 01 11.00 – 12.00 Uhr Sozialverband VDK 3. Mittwoch im Monat 15.00 – 17.00 Uhr und nach Vereinbarung Integrationsberatung für Migrantinnen und Migranten 10.00 – 12.00 Uhr Seniorenbüro Sprechstunden in der Diakonie Sozialstation Barsinghausen Kirchstr. 2 (Am Thie) Telefon: 0 51 05 / 51 67 67 Montag 16.00 – 18.00 Uhr Kneipp-Verein Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr Rentenberatung durch Versichertenälteste www.barsinghausen.de Sprechstunden in der Adolf-Grimme-Schule (Leseraum), Langenäcker 38 Dienstag 15.30 – 18.00 Uhr Aussiedlerbetreuung, Frau Bischoff Kontakt: Amtsgericht Wennigsen (Deister) Hülsebrinkstraße 1, 30974 Wennigsen (Deister) Telefon: 0 51 03 / 70 80-0 E-Mail: [email protected] Internet: www.amtsgericht-wennigsen.niedersachsen.de Wohnberatung der Stadt Barsinghausen Kostenlose Rechtsberatung / Prozesskostenhilfe Um einen effektiven Rechtsschutz auch für Personen zu gewähren, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, die erforderlichen Kosten für Gericht und Rechtsanwalt aufzubringen, sieht das Gesetz die Gewährung von Prozesskostenhilfe vor. Sie wird allerdings nur gewährt, wenn die Geltendmachung des Rechts hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Im Wege der Beratungshilfe soll eine außergerichtliche Einigung herbeigeführt und auch denjenigen Rechtsschutz gewährt werden, die sich keinen Anwalt leisten können, d.h. die erforderlichen Mittel für die Kosten der Beratung nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen können. Informationen erteilen Rechtanwälte und das Amtsgericht. Die Broschüre „Guter Rat ist nicht teuer“ ist beim Bundesministerium der Justiz erhältlich (Bezugsadressen wie bei „Betreuungsverfügung/Vorsorgevollmacht“). Schiedspersonen Für die Ortsteile Alt Barsinghausen, Kirchdorf, Egestorf und Langreder: Günter Gottschalk Hoher Kamp 3, 30890 Barsinghausen Telefon: 0 51 05 / 8 23 16 Für die übrigen Ortsteile: Friedrich Wilhelm Von-Holthusen-Str. 15, 30890 Barsinghausen Telefon: 0 50 35 / 8 79 Betreuungsverfügung / Vorsorgevollmacht Wer denkt schon daran, wenn es ihm gut geht, dass sich alles von heute auf morgen ändern könnte? Ein Unfall oder eine schwere Krankheit können jeden von uns in eine Situation bringen, in der einem selbstverantwortliches Handeln verwehrt ist und sinnvolle Entscheidungen nicht mehr getroffen werden können. Und nicht jedem ist es vergönnt, auch in der späten Lebensphase noch alles selbständig regeln oder veranlassen zu können. BERATUNG UND INFORMATION Ansprechpartnerin: Frau Kipka Rathaus II, Deisterplatz 2, 30890 Barsinghausen Telefon: 0 51 05 / 7 74-23 58 Siehe auch Seite 33 15 BERATUNG UND INFORMATION Die Region Hannover bietet zu diesem Themenbereich Information und Beratung an. 16 Kontakt: Team Betreuungsangelegenheiten Fachbereich Soziales Haus der Region Hildesheimer Straße 20, 30169 Hannover Telefon: 05 11 / 6 16-0 Internet: www.hannover.de Gesundheit und Soziales Beratung und Vorsorge Betreuung Beratung in Barsinghausen: Informationen erteilt Herr Schütz, Mitarbeiter der Betreuungsstelle der Region Hannover, einmal im Quartal montags in der Zeit von 13.00 – 15.00 Uhr im Rathaus II, Deisterplatz 2, 30890 Barsinghausen Raum 222, 2. Obergeschoss Telefon: 0 51 05 / 7 74-23 07 Die genauen Termine erfahren Sie bei der Bertreuungsstelle oder unter der o. a. Internetadresse der Region Hannover oder bei der Stadt Barsinghausen. Telefon: 0 51 05 / 7 74-23 43 Informationen und Beratung zur Vorsorgevollmacht erhalten Sie auch beim Amtsgericht Wennigsen, Vormundschaftsgericht 30974 Wennigsen Telefon: 0 51 03 / 7 00 80 Weitere Informationen Folgende Broschüren des Bundesministeriums der Justiz zu diesem Themenbereich sind erhältlich: In der Broschüre „Betreuungsrecht“ finden Sie die Grundzüge des Betreuungsrechts und zusätzlich ausführliche Informationen dazu, wie man für den Fall der eigenen Betreuungsbedürftigkeit mit einer Verfügung vorsorgen kann. Die Broschüre „Patientenverfügung“ gibt Hilfestellung für diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die eine individuelle Patientenverfügung verfassen wollen. Bestellung: Publikationsversand der Bundesregierung Postfach 48 10 09, 18123 Rostock Internet: www.bmj.bund.de/ratgeber Telefon: 0 18 05 / 77 80 90 * Fax: 0 18 05 / 77 80 94 * * 12 Cent pro Minute Weitere Informationen und Hinweise im Internet auch auf der Homepage des Bundesministeriums: www.bmj.bund.de Information und Beratung im Internet Im Internet ist eine fast unüberschaubare Anzahl von Seiten zum Thema Behinderung verfügbar. Wir stellen hier nur einige mit einem breiten Angebot vor, die für möglichst Viele interessant und hilfreich sein könnten. Die Auflistung soll nur einige Anregungen geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. www.barsinghausen.de Das zentrale Internetportal des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) bietet umfassende, barrierefreie Informationen und Services für Menschen mit Behinderungen, deren Angehörige, aber auch Arbeitgeber und Verwaltungen. Manche Inhalte sind bereits in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache verfügbar. Diese Angebote werden weiter ausgebaut. www.behindertenbeauftragter-niedersachsen.de (siehe Seite 5) www.barrierefrei-kommunizieren.de Computer und Internet sind aus der Wissens- und Informationsgesellschaft von heute nicht mehr wegzudenken. Für Menschen jeden Alters, für Menschen mit verschiedenen Einschränkungen und für Menschen mit individuellen Bildungsbiografien bietet die Nutzung von Computer und Internet viele Chancen. Das Angebot der Technischen Jugendfreizeit- und Bildungsgesellschaft (tjfbg gGmbH) mit Standorten in Berlin und Bonn macht sich stark für die berufliche und gesellschaftliche Integration von Menschen mit und ohne Behinderung mit Hilfe moderner Informationsund Kommunikationstechnologien. www.familienratgeber.de Der Familienratgeber ist ein Informations-Portal für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen. Das Online-Angebot orientiert sich an den konkreten Be- dürfnissen von Familien und bietet mit seiner umfangreichen Adressdatenbank alltagsbezogene Hilfe. Er bietet Informationen über die wichtigsten Angebote und Einrichtungen der Behindertenhilfe in Deutschland sowie gezielte Hilfen zur Klärung, welche Hilfs-, Förderund Leistungsangebote beansprucht werden können. www.patienteninfo-service.de Der Beipackzettel in Medikamentenpackungen ist schon für Menschen mit guter Sehkraft schwierig zu lesen. Die PatientenInfo-Service Website ermöglicht daher Patienten – ganz gleich ob blind oder sehend – einen barrierefreien Zugriff auf die Packungsbeilagen von Medikamenten. Der PatientenInfo-Service realisiert als Dienstleistung die im Arzneimittelgesetz geregelte Verpflichtung, Gebrauchsinformationen auch blinden und sehbehinderten Personen in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. Dieser Dienst befindet sich derzeit noch im Aufbau. Die Verfügbarkeit einer Gebrauchsinformation ist abhängig von der Teilnahme des jeweiligen Arzneimittelherstellers. www.best-news.de Die berufs- und studienbegleitende Beratungsstelle best für Hörgeschädigte will dazu beizutragen, dass mehr Hörgeschädigte studieren und sich beruflich bestmöglich qualifizieren können. Sie bietet: – Hilfe bei der Berufs- und Studienfachwahl – Berufsbezogene Beratung – Beratung während des Studiums – Öffentlichkeitsarbeit BERATUNG UND INFORMATION www.einfach-teilhaben.de 17 FÖRDERUNG, BILDUNG UND BERUF FÖRDERUNG, BILDUNG UND BERUF Integrative Kindertagesstätten 18 In einigen Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Barsinghausen ist mit der Einrichtung von Integrationsgruppen die Möglichkeit gegeben, Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam zu betreuen. Das Anliegen integrativer Erziehung ist es, jedem Kind zu ermöglichen, sich in einer sozialen Gemeinschaft zurechtzufinden und seine individuellen Fähigkeiten bestmöglich zu entfalten. Die Betreuung erfolgt u.a. durch zusätzliche und besonders qualifizierte Mitarbeiterinnen. Zur Förderung der Integrativkinder wird Wert auf eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Eltern, den behandelnden Ärzten und Therapeuten gelegt. Informationen: Stadt Barsinghausen, Kinder- und Jugendbüro Frau Schäfer Telefon: 0 51 05 / 7 74-22 76 E-Mail: [email protected] Paritätisches Kinderzentrum Wennigsen Das Paritätische Kinderzentrum Wennigsen ist eine spezielle Fördereinrichtung für Klein- und Kindergartenkinder mit unterschiedlichen Entwicklungsverzögerungen, -störungen und -auffälligkeiten bis hin zu geistigen Behinderungen. Ziel des Kinderzentrums ist es, eine drohende geistige, seelische oder sprachliche Behinderung zu vermeiden bzw. Kinder mit Behinderungen zu fördern und in eine Gemeinschaft einzugliedern. Das Einzugsgebiet des Kinderzentrums umfasst die gesamte südliche Region Hannover. Das Paritätische Kinderzentrum Wennigsen gliedert sich in verschiedene Bereiche: – Pädagogische Frühförderung, für Kinder unter 3 Jahren – Heilpädagogischer Kindergarten, für Kinder von 3 – 6 Jahren – Sprachheilkindergarten, insgesamt für Kinder von 3 – 6 Jahren – Regelkindergarten, für Kinder von 3 – 6 Jahren Kontakt: Pädagogische Frühförderung Holtensen Heilpädagogischer Kindergarten Holtensen Katzenhagen 12, 30974 Wennigsen Telefon: 0 51 09 / 51 20-0 Fax: 0 51 09 / 51 20-10 E-Mail: [email protected] Sprachheilkindergarten Degersen Am Kindergarten 4 a, 30974 Wennigsen Telefon: 0 51 03 / 9 27 31-0 Fax: 0 51 03 / 9 27 31-18 E-Mail: [email protected] Internet: www.sprachheilkindergarten-degersen.de Regelkindergarten Bullerbü Degersen Am Kindergarten 4 a, 30974 Wennigsen Telefon: 0 51 03 / 9 27 31-0 Fax: 0 51 03 / 9 27 31-18 E-Mail: [email protected] Internet: www.KigaDegersen.de www.barsinghausen.de Weitere Auskünfte und Informationen zur Förderung von Kindern mit Behinderungen im Krippen-, Kindergarten- und Vorschulalter erhalten Sie auch bei der Region Hannover bei folgenden Stellen – Team Fachdienste für Jugendhilfe – Team Sozialmedizin und Behindertenberatung – Team Steuerung Eingliederungshilfen Hildesheimer Str. 20, 30169 Hannover (Haus der Region) Telefon: 05 11 / 6 16-0 Fax: 05 11 / 6 16-2 24 99 E-Mail: [email protected] Internet: www.hannover.de Integrationsklassen An mehreren Grundschulstandorten wurden in Barsinghausen Integrationsklassen eingerichtet. Kinder mit Förderbedarf in den Bereichen geistiger Entwicklung, Lernen und Sprache werden hier gemeinsam mit Kindern ohne Förderbedarf unterrichtet. Neben der regulären Versorgung durch Lehrkräfte sind den Klassen Förderschullehrerinnen zugeordnet. Bei Bedarf, z.B. körperlichen Einschränkungen, werden Kinder noch durch zusätzliches Personal betreut. Eine intensive Zusammenarbeit mit den Eltern ist Bestandteil des Schulprogramms. Zur Absicherung der therapeutischen Versorgung der Integrationskinder wird die Zusammenarbeit mit den behandelnden Therapeuten sowie der Schulärztin und gegebenenfalls weiteren Institutionen angestrebt. Informationen: Stadt Barsinghausen Fachdienst Schule, Sport und Kultur Herr Heyerhorst Telefon: 0 51 05 / 7 74-22 46 E-Mail: [email protected] Volkshochschule Calenberger Land Die VHS Calenberger Land ist eine kommunale professionelle Weiterbildungseinrichtung der Städte Barsinghausen, Gehrden, Ronnenberg, Seelze, Springe und der Gemeinde Wennigsen. Sie versteht sich als Forum für gesellschaftliche, politische und kulturelle Auseinandersetzungen. Das Bildungsprogramm zu sozial verträglichen Konditionen steht grundsätzlich allen Interessierten offen. Welche Kursangebote für Menschen mit Behinderungen geeignet und/oder erreichbar sind, erfahren Sie bei der Geschäftsstelle Barsinghausen Langenäcker 38, 30890 Barsinghausen Telefon: 0 51 05 / 52 16-0 Fax: 0 51 05 / 52 16 19 E-Mail: [email protected] Internet: www.vhs-calenberger-land.de FÖRDERUNG, BILDUNG UND BERUF Region Hannover 19 FÖRDERUNG, BILDUNG UND BERUF Lebenshilfe Werkstatt Seelze 20 Die LWS – Lebenshilfe Werkstatt Seelze – ist eine Einrichtung zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Die Werkstatt mit der Zweigwerkstatt in BarsinghausenHoltensen ist eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen. Durch die Arbeit erfahren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit der Selbstbestätigung: Selbstständigkeit, soziale Anerkennung und das Leben in Gemeinschaft. Erfahrungen im Arbeitsleben können die Persönlichkeits- und Sozialentwicklung positiv beeinflussen. Das beinhaltet auch die Unterstützung bei der Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt und den Anspruch auf dauerhafte Eingliederung in die Arbeitswelt. Kontakt: Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Seelze e.V. Vor den Specken 3 b, 30926 Seelze Telefon: 0 51 37 / 9 95-0 Zweigstelle Holtensen Bultfeld 2, 30890 Barsinghausen Telefon: 0 50 35 / 18 77-0 Internet: www.lebenshilfe-seelze Bundesagentur für Arbeit / Agentur für Arbeit Hannover Zu den Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit gehört die Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben von behinderten Menschen und bestimmte Aufgaben zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen und denen gleichzustellende. Nach dem Grundsatz, dass deren Integration so normal wie möglich, jedoch auch so speziell wie notwendig erfolgen soll, stehen in der Agentur für Arbeit Hannover entsprechende Fachkräfte im Bereich der Arbeitsvermittlung und der Beratung zur Verfügung. Arbeitsvermittlung für behinderte und schwerbehinderte Menschen Beratung und Information zu Fragen der Arbeitsplatzvermittlung, der Förderung von Arbeitsverhältnissen und -plätzen und der Teilhabe schwerbehinderter Menschen und denen gleichzustellenden. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für behinderte Menschen (Jugendliche und Erwachsene) Erarbeitung individueller Eingliederungskonzepte und Entscheidungen über notwendige und mögliche Leistungen, welche erforderlich sind, um behinderte Jugendliche und Erwachsene ins Berufsleben (wieder-) einzugliedern. Kontakt: Agentur für Arbeit Brühlstr. 4, 30169 Hannover Telefon: 05 11 / 9 19 20 05 www.barsinghausen.de Behindertengerechter Umbau von Fahrzeugen Fahrschulen mit behindertengerechten Fahrzeugen AfB – Automobilumrüstung für Behinderte GmbH Maurerstr. 6, 30916 Isernhagen Telefon: 0 51 36 / 87 94 40 E-Mail: [email protected] Internet: www.afb-rehamobil.de Werner Hoffmeyer – Behindertengerechter Fahrzeugumbau und -wartung – Umbau von Fahrzeugen für Selbstfahrer oder Beifahrer nach individuellen Bedürfnissen – Umfassende Beratung über Möglichkeiten von Umbauten entsprechend unterschiedlicher Anforderungen Heuberg 19, 31535 Neustadt Telefon: 0 50 36 / 21 01 · Fax: 0 50 36 / 3 95 E-Mail: [email protected] Internet: www.Hoffmeyer-kfz.de Fahrschule Seidel Behindertenausbildung auf Automatikfahrzeug mit Handgas und Handbremse Göbelstr. 21, 30163 Hannover Telefon: 05 11 / 66 10 12 E-Mail: [email protected] Internet: www.fahrschuleseidel.de Internet Weitere Anbieter deutschlandweit (auch für Fahrräder) finden Sie u. a. unter folgenden Adressen: – www.spiekermann.onlinehome.de/ AutoundFahrrad-Firmen.htm – www.handicap-netzwerk.de Kfz-Hersteller – Adressen finden Sie im Internet – Auskünfte erhalten sie auch bei den Vertragshändlern Simokat GmbH Fahrschulfahrzeug mit Servolenkung und -bremse, Drehknopf rechts oder links am Lenkrad, Blinkerhebelverlegung nach rechts, Handbetriebbedienung, Gaspedalverlegung – Iltener Str. 20, 31275 Lehrte Telefon: 0 51 32 / 49 56 – Brabeckstr. 100 / Ecke Hedwigsweg 35 30539 Hannover-Bemerode Telefon: 05 11 / 9 52 40 21 E-Mail: [email protected] Internet: www.simokat.de MOBILITÄT UND REISEN MOBILITÄT UND REISEN 21 Auskünfte dazu erteilt auch die Sonderregelung Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. Alboinstr. 56, 12103 Berlin Telefon: 0 30 / 74 30 65 76-0 Fax: 0 30 / 74 30 65 76-9 E-Mail: [email protected] Internet: www.fahrlehrerverbaende.de Neben den gesetzlichen Ansprüchen kann die Straßenverkehrbehörde auch gleichgestellten Personen in besonderen Einzelfällen eine zeitlich befristete Ausnahmegenehmigung erteilen. Z. B. bei Funktionsstörungen der unteren Gliedmaße und GdB 80 %, Stomaträger, während einer Reha-Maßnahme, hier: Versorgung nach einer Operation oder andere medizinische Versorgung. Tankstellen MOBILITÄT UND REISEN Alle Barsinghäuser Tankstellen helfen Behinderten beim Betanken ihrer Fahrzeuge, wenn signalisiert wird, dass der Autofahrer Hilfe wünscht. Parken Parkplakette Schwerbehinderte mit den Merkzeichen aG oder BI im Schwerbehindertenausweis können eine Parkplakette beantragen, mit der auf Behindertenparkplätzen, sowie ohne Gebühr oder zeitliche Begrenzung bei Parkscheinautomaten geparkt werden darf. Diese Ausnahmegenehmigung berechtigt jedoch nicht zur Benutzung der Schwerbehindertenparkplätze und gilt nur für das Stadtgebiet Barsinghausen. Anträge und Auskunft: Stadt Barsinghausen, Fachdienst Technik und Erschließung Rathaus I, Bergamtstr. 5, 30890 Barsinghausen Telefon: 0 51 05 / 7 74-23 49 E-Mail: [email protected] Internet: www.barsinghausen.de Öffentlicher Personenverkehr Busse im Großraum-Verkehr Hannover © Hartmut910/ pixelio.de 22 Als Erleichterung kommt z. B. in Frage, Parken im eingeschränkten Halteverbot, überschreiten der Parkzeit bei Parkscheibenpflicht, befahren der Fußgängerzone während der Lieferzeit. Für einen leichteren Ein- und Ausstieg in den Bus wurde bereits an vielen Haltestellen das Bordsteinniveau erhöht, außerdem wurden ausreichend Wendeflächen für Rollstuhlfahrende und stufenlose Zugänge zu www.barsinghausen.de Die RegioBus GmbH verfügt mittlerweile über viele Niederflurbusse, die zum großen Teil mit einer Rampe ausgestattet sind. Rollstuhlfahrer sollten sich mindestens einen Tag vor Fahrtantritt bei dem entsprechenden Betrieb der RegioBus melden, damit sichergestellt werden kann, dass ein Niederflurbus mit Rampe zur Verfügung steht. Insbesondere sollte mitgeteilt werden, wenn es sich hierbei um einen Elektro-Rollstuhl handelt. Welcher Betrieb für die jeweiligen Bereiche zuständig ist, erkennen Sie auf den Fahrplanseiten ganz oben rechts. Für die RegioBus-Linien im Bereich Barsinghausen, Gehrden, Hemmingen, Pattensen, Ronnenberg, Springe, Wennigsen ist der Betrieb Eldagsen, Tel.: 0 50 44 / 95 45-0 zuständig. Unterwegs in Hannover Für Fahrten in Hannover ist im Üstra Service Center die Broschüre „Informationen für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste“ mit Tipps zu Fahrten im ÖPNV erhältlich. Barrierefreie Taxi-Angebote Alle regulären RufTaxi- und LinienTaxi-Dienste werden von der TaxiBus GmbH im Auftrage der Üstra mit behindertengerechten Fahrzeugen betrieben. Dafür stehen Großraumtaxen mit Rampen, Haltesystemen und geschultem Personal zur Verfügung. Das bundesweit einmalige Serviceangebot ermöglicht mobilitätseingeschränkten Kunden der Üstra auch dann einen barrierefreien Verkehr, wenn die Linienbusse durch Taxen ersetzt werden. Umfassende Informarionen erhalten Sie auch im Üstra Service Center City Karmaschstr. 30/32, 30169 Hannover Telefon: 05 11 / 16 68-0 oder im Internet auf: www.gvh.de Treffpunkt Messe/Nord – Sichererer Umgang mit Bussen und Bahnen Diese Veranstaltung findet mehrmals im Jahr statt. Am Stadtbahnendpunkt der Linie 8 gibt es die Gelegenheit, ohne Fahrplanstress das Ein- und Aussteigen sowie das Rangieren in Bussen und Bahnen zu üben. Es stehen dann dort jeweils ein Niederflurbus mit Rampe, eine grüne und eine silberen Stadtbahn bereit. Beschäftigte der üstra stehen für Gespräche zur Verfügung. Die Teilnahme ist kostenfrei. Termine bitte erfragen bei der Üstra, Telefon: 05 11 / 16 68-0 Gemeinsam mobil – Begleitung für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste Der kostenlose Fahrgast-Begleitservice steht Ihnen täglich von 8 bis 21 Uhr zur Verfügung. Die telefonische Anmeldung sollte 24 Stunden vorher, montags bis donnerstags in der Zeit von 8 Uhr bis 14 Uhr erfolgen – dieser Service ist kostenlos. Wenn Sie am Wochenende einen Begleittermin wünschen, teilen Sie uns dies bitte bis Freitag 12 Uhr mit. Telefon: 05 11 / 16 68 – 26 93 MOBILITÄT UND REISEN Haltestellen geschaffen. Ergänzt werden diese Maßnahmen durch den Einsatz von Niederflurbussen, die durch eingebaute Neigetechnik und Rampen einen nahezu stufenlosen Ein- und Ausstieg ermöglichen. 23 Reisen mit der Deutschen Bahn AG DB Service für mobilitätseingeschränkte Reisende MOBILITÄT UND REISEN Mit speziellen Angeboten für Behinderte möchte die Bundesbahn das Reisen erleichtern. Brauchen Bahnreisende beispielweise Hilfe beim Ein-, Aus- oder Umsteigen, dann sorgen die Mitarbeiter der Servicezentrale dafür, dass an den entsprechenden Stationen Personal und Hilfsmittel wie Hublifte bereitstehen. 24 Wer spontan mit der Bahn auf Reisen gehen will und auf Unterstützung angewiesen ist, kann sich an die Service-Points wenden, die sich in allen größeren Bahnhöfen befinden. Hier können beispielweise Einstieghilfen kurzfristig organisiert werden. Mitgeführte Rollstühle (Höchstgewicht 100 kg) und orthopädische Hilfsmittel werden unentgeltlich transportiert, soweit es die Beschaffenheit des Verkehrmittels zulässt. In den Reisezügen der DB werden Begleitpersonen oder Führhunde unentgeltlich befördert. Voraussetzung: der Schwerbehinderte hat in seinem Ausweis die Merkzeichen B, BN oder BL. Genaue Informationen zum barrierefreien Reisen gibt es im Kursbuch der Bahn. Die kostenlose Broschüre „Mobil trotz Handicap“ gibt nützliche Tipps zur Buchung und Reiseplanung und klärt über unentgeltliche Dienstleistungen der Bahn auf. Mit eingeschränkter Mobilität hat der Reisende viele Fragen: Sind die Züge geeignet? Wie komme ich auf den Bahnhöfen zurecht? Reichen die Umsteigezeiten? Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie bei der Mobilitätsservicezentrale der DB Beethovenstr. 30/32, 66111 Saarbrücken Service-Nummer der Bahn: 0 180 / 5 99 66 33 Stichwort Betreuung oder (Festnetz jew. 14 ct/Min., Telefon: 0 180 / 5 512 512 Mobil jew. 42 ct/Min.) Fax: 0 180 / 5 159 357 Montag bis Freitag 8.00 – 20.00 Uhr Samstag 8.00 – 14.00 Uhr Unter www.bahn.de können Sie die Broschüre „Mobil trotz Handicap“ herunterladen. Barrierefreie Busreisen Menschen mit körperlichen Einschränkungen bleibt der Zugang zu Reisebusse auf Grund des Zugangs über Stufen oftmals verwehrt. Barrierefreie Reisebusse schaffen diesem Problem Abhilfe. Ein zusätzlicher Zustieg mittels eines Hebeliftes ermöglicht all denen den Zugang, denen das Treppensteigen nur bedingt oder gar unmöglich ist. An Bord dieser Fahrzeuge angekommen, unterstützt ein Schwebesitz die Mobilität. Auf diese Weise ist eine freie Sitzplatzwahl möglich, unabhängig gegebener Fortbewegungseinschränkungen. Auch die Nutzung der Bordtoilette wird auf diesem Wege ermöglicht. Reisende im Rollstuhl können alternativ zum Gebrauch des Schwebesitzes auch direkt in Ihrem eigenen Rollstuhl an Bord der barrierefreien Busse mitfahren. Durch die Anpassungsfähigkeit des Innenraums an Ihre besonderen Bedürfnisse ist wahlweise die Nutzung von bis zu 48 Sitzplätzen oder alternativ von bis zu 14 Rollstuhlplätzen möglich. Artal-Reisen GmbH Ziegeleiweg 6, 30916 Isernhagen Telefon: 0 51 39 / 63 99 E-Mail: [email protected] Internet: www.artal-reisen.de www.barsinghausen.de Viele der deutschen Autobahn-Raststätten sind auf die Bedürfnisse von Reisenden mit einem Handicap ausgerichtet. Rollstuhlgerechte Zugänge, WCs, Parkplätze und Telefone gehören fast überall zum Standard. Tankhilfe Die meisten Tankstellen an der Autobahn sind auf Autofahrer mit Behinderungen eingestellt. Mit dem DienstRuf-System (DRS) können Sie an fast allen Tankstellen von unterwegs das Service-Team benachrichtigen und sich dann nach Ihrer Ankunft entspannt bedienen lassen. Sanitäre Anlagen Sämtliche Behindertentoiletten an Raststätten, Tankstellen und Kiosken der Autobahnen wurden mit der EURO-Behinderten-WC-Schließanlage ausgerüstet. Der Einheitsschlüssel passt an Autobahntoiletten, an Toiletten vieler Städte in der Bundesrepublik, in Österreich, der Schweiz und bereits in einigen weiteren europäischen Ländern. Den EURO-Schlüssel erhalten Sie gegen Kostenerstattung und Vorlage einer Kopie des Behindertenausweises beim: Außerdem sind dort Reise-Tipps und Informationsmaterial für Reise und Urlaub erhältlich. Weitere Reiseberatung und Informationen bekommen Sie u. a. auch bei: Bundesarbeitsgemeinschaft der Clubs Behinderter und ihrer Freunde e.V. (BAG cbf) Langenmarckweg 21, 51465 Bergisch Gladbach Telefon: 0 22 02 / 9 89 98-11 Internet: www.bagcbf.de Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG SELBSTHILFE) e. V. Kirchfeldstr. 149, 40215 Düsseldorf Telefon: 0 2 11 / 3 10 06-0 Fax: 02 11 / 3 10 06-48 Internet: www.bag-selbsthilfe.de Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. Altkrautheimer Straße 20, 74238 Krautheim Telefon: 0 62 94 / 42 81-0 Fax (Zentrale): 0 62 94 / 42 81-79 Internet: www.bag-selbsthilfe.de Finanzielle Hilfen zur Mobilität siehe auch Seite 30. Club Behinderter und ihrer Freunde Pallaswiesenstr. 123a, 64293 Darmstadt Telefon: 0 61 51 / 8 12 20 oder im Internet unter: www.cbf-da.de EURO-Schlüssel (Abb. CBF Darmstadt) MOBILITÄT UND REISEN Service an Raststätten 25 NOTRUFSYSTEME, HILFEN NOTRUFSYSTEME, HILFEN 26 Stadt Barsinghausen Bürgertelefon – Gebärdentelefon Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderungen wird Hilfe und Unterstützung bei der Erledigung Ihrer Anliegen bei der Stadtverwaltung Barsinghausen in der benötigten Form angeboten, z.B. Gebärdendolmetscher für Gehörlose und andere Kommunikationshilfen. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an Das Gebärdentelefon ist ein neuer Service des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Zwei gehörlose Frauen beantworten in Gebärdensprache die Fragen von Anrufern, z. B. zu Rente und Arbeitsrecht. Weitere Informationen per E-Mail unter info.gehoerlos@bmas. bund.de oder per Schreibtelefon, Tel.: 0 180 / 5 67 67 16 (14 ct/Min., kann je nach Anbieter abweichen). Fachdienst Bürgerservice Frau Zeuschner-Barchmann Telefon: 0 51 05 / 7 74-23 43 Fax: 0 51 05 / 7 74-9 23 43 E-Mail: [email protected] Elektronische Medien für Menschen mit Behinderungen Die schnelle Entwicklung auf dem Technik- und Elektroniksektor hat in den letzten Jahren eine Vielzahl von Produkten hervorgebracht, die Menschen mit den unterschiedlichsten Einschränkungen Hilfe und Unterstützung in vielen Lebensbereichen bieten. Auf Grund der Vielzahl der Produkte verzichten wir an dieser Stelle auf die Auflistung von Produkten und Anbietern, zumal sich auch durch die Geschwindigkeit der Entwicklungen auf diesem Gebiet eine Aktualität nicht lange gewährleisten lässt. Aktuelle Informationen bekommen Sie bei den verschiedenen Behindertenorganisationen. Telefax und Schreibtelefon für Gehörlose Auf Antrag erhalten Gehörlose ein Telefaxgerät und/ oder Schreibtelefon. Das Telefaxgerät dient Gehörlosen zur Kommunikation untereinander, aber auch als Kontakt zur hörenden Umwelt. Übernahme der Kosten für die Einrichtung des Faxanschlusses erfragen Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse. Als wichtiges Hilfsmittel für Gehörlose hat sich auch ein Schreibtelefon bewährt. Auch hier ist die Voraussetzung, dass der Gehörlose über einen Telfonanschluss verfügt, die Bedienung des Gerätes beherrscht, sowie sich in zumutbarem Umfang an den Kosten beteiligt. Auskunft erteilt Landesamt für Soziales, Jugend und Familie – Außenstelle Hannover – Behördenhaus, Am Waterlooplatz 11, 30169 Hannover Telefon: 05 11 / 1 06-0 Fax: 05 11 / 1 06-26 70 Internet: www.soziales.niedersachsen.de www.barsinghausen.de Gebärdensprachdolmetscher Landesverband der Gehörlosen Niedersachsen e.V. Gebärdensprachdolmetscher-Zentrale in Niedersachsen Westerfeldstraße 7, 31177 Harsum Telefon: 0 51 27 / 6 95 44 Fax: 0 51 27 / 6 95 57 E-Mail: [email protected] Im Notfall drückt der oder die Hilfesuchende am Funksender und baut so eine automatische Sprechverbindung zur Zentrale auf. Auch wenn Sie nicht mehr in der Lage sein sollten sich zu artikulieren, kann die Zentrale dennoch feststellen, woher der Notruf kommt und sofort Hilfsmaßnahmen einleiten. Nähere Informationen erhalten Sie – durch die Pflegedienste in Barsinghausen – durch den Arbeiter-Samariter-Bund Barsinghausen – durch die Johanniter-Unfall-Hilfe – bei Ihrer Wohnungsbaugesellschaft Vermittelnd tätig ist auch der Verein Notrufmeldung per Fax oder E-Mail Hilfe für Hörgeschädigte in Niedersachsen e. V. Beratungsstelle Hannover Hildesheimer Str. 20, 30169 Hannover Telefon: 05 11 / 6 16-2 24 39, -2 29 88 oder -2 21 56 Des Weiteren bietet der Verein Beratung und Hilfe in vielen Bereichen an. Hausnotrufsystem Dieses System ermöglicht Hilfeleistungen in Notfällen. Mit dem Hausnotruf erreichen Sie rund um die Uhr Betreuer in der Zentrale, die Ihnen schnell und gezielt helfen können. In der Regel muss für dieses System ein Telefon vorhanden sein. Als Zusatz erhalten Sie ein Gerät (sogenannter „Funkfinger“), welches Sie ständig mit sich führen können. Funkfinger Feuer, Erkrankung, Verletzung, Einbruch oder sonstige Notlagen, hier können sich Gehörlose und Sprachbehinderte an die Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle der Region Hannover wenden. Weitere Informationen und Vordrucke der Notrufmeldungen erhalten Sie bei Frau Zeuschner-Barchmann Fachdienst Bürgerservice Rathaus II, Deisterplatz 2, Barsinghausen Telefon: 0 51 05 / 7 74-23 43 Fax: 0 51 05 / 7 74-9 23 43 E-Mail: [email protected] Der Vordruck ist auch hinterlegt im Internet unter der Adresse: www.hannover.de/data/download/n/notf_fax.pdf NOTRUFSYSTEME, HILFEN Eine Liste mit Gebärdendolmetschern finden Sie auch im Internet: www.gehoerlosenverband-niedersachsen.de 27 Pflege-Notruftelefon NOTRUFSYSTEME, HILFEN Das Pflegenotruftelefon – berät Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte bei allen die Pflege betreffenden Fragen oder Problemen – unterstützt bei der Konfliktlösung – vermittelt weiterführende Hilfen 28 Alle Anrufe werden vertraulich und auf Wunsch anonym behandelt. Kontakt: Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) Landesverband Niedersachsen Herschelstr. 31, 30159 Hannover Telefon: 05 11 / 7 01 48-0 Fax: 05 11 / 7 01 48-70 Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 16.00 Uhr und Freitag von 9.00 bis 13.00 Uhr Außerhalb dieser Zeiten können Ratsuchende eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen und werden spätestens am nächsten Werktag zurückgerufen. Neben der telefonischen Erreichbarkeit bietet das Pflege-Notruftelefon auch persönliche Beratung an. Termine können unter der Telefon: 01 80 / 2 00 08 72 vereinbart werden. www.barsinghausen.de Sozialhilfe Aufgabe der Sozialhilfe ist es, dem Empfängerinnen und Empfängern der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Hilfe soll sie soweit wie möglich befähigen, unabhängig von ihr zu leben; hierbei müssen sie nach Ihren Kräften mitwirken. Sozialhilfe erhält nicht, wer sich selbst helfen kann oder wer die erforderliche Hilfe von anderen, besonders von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält. Da die persönliche Situation der einzelnen Antragsstellerin/des Antragsstellers sehr unterschiedlich sein kann, sollten Sie sich beraten lassen. Kontakt: Stadt Barsinghausen – Fachdienst Soziales Rathaus II, Deisterplatz 2, 30890 Barsinghausen Telefon: 0 51 05 / 7 74-22 89 oder -23 57 Wohngeld/ Wohnberechtigungsscheine/ Sozialer Wohnungsbau Das Wohngeld ist eine staatliche Leistung. Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die erforderlichen Voraussetzungen nachweisen können. Der Anspruch auf Wohngeld hängt ab vom Einkommen, der Höhe der zuschussfähigen Kaltmiete sowie von der Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder. Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch. Die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Wohngeldabteilung beraten Sie über die wohngeldrechtlichen Angelegenheiten. Dort erhalten Sie auch Wohngeldanträge und weiteres Informationsmaterial. Vor Bezug einer Sozialwohnung müssen Wohnungssuchende einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Voraussetzung für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines ist, dass das Gesamteinkommen aller zum Haushalt gehörenden Personen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht übersteigt. Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei Stadt Barsinghausen – Fachdienst Soziales Rathaus II, Deisterplatz 2, 30890 Barsinghausen Telefon: 0 51 05 / 7 74-23 19 oder -23 58 Grundsicherung Menschen ab dem 65. Lebensjahr und dauerhaft Erwerbsgeminderte ab dem 18. Lebensjahr, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, können auf Antrag Grundsicherung erhalten. Ob eine aus medizinischen Gründen dauerhafte Erwerbsminderung vorliegt, wird auf Veranlassung des Sozialhilfeträgers von den Rentenversicherungsträgern geprüft und ist unabhängig vom tatsächlichen Bezug einer Rente. Informationen und Beratung zur Grundsicherung erhalten Sie bei Stadt Barsinghausen – Fachdienst Soziales Rathaus II, Deisterplatz 2, 30890 Barsinghausen Telefon: 0 51 05 / 7 74-23 17 oder -23 75 FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG / VERGÜNSTIGUNGEN FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG / VERGÜNSTIGUNGEN 29 FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG / VERGÜNSTIGUNGEN 30 Eingliederungshilfe/Persönliches Budget Mobilitätshilfe Auf Antrag können zahlreiche Sozialleistungen in Form eines persönlichen Budgets (= pauschalierter monatlicher Geldbetrag) ausgezahlt werden. Leistungen können z.B. sein: Außergewöhnlich gehbehinderte oder vergleichbar behinderte Menschen haben es schwer, am öffentlichen und kulturellen Leben teilzunehmen, da sie ihre Wohnung oft nur mit besonderer Hilfe verlassen können und ohne fremde Hilfe die öffentlichen Verkehrsmittel nicht erreichen. – Haushaltshilfen, Fahrtkosten (z. B. zur Dialysebehandlung), Pflegegeld, Kurzeitpflege, stationäre Pflege. Die Berechtigten können sich einen Budgetgeber aussuchen und dort den Antrag auf alle Leistungen stellen, für die bisher verschiedene Träger (z.B. Krankenversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, Sozialamt) zuständig waren. Auskunft und Beratung zum persönlichen Budget erhalten sie bei Stadt Barsinghausen – Fachdienst Soziales Rathaus II, Deisterplatz 2, 30890 Barsinghausen Telefon: 0 51 05 / 7 74-22 70 Gehören Sie zu diesem Personenkreis, haben Sie Anspruch auf Mobilitätshilfe, die je nach Grad und Schwere Ihrer Behinderung in Höhe von 450,00 €, 900,00 € bzw. 1.500,00 € jährlich ausgezahlt wird, um die Kosten für z.B. ein Taxi oder ein rollstuhlgerechtes Sondertaxi abzudecken. Die Mobilitätshilfe ist einkommensund vermögensabhängig. Auskünfte über die Mobilitätshilfe erhalten Sie bei Stadt Barsinghausen – Fachdienst Soziales Rathaus II, Deisterplatz 2, 30890 Barsinghausen Telefon: 0 51 05 / 7 74-22 70 Kostenfrei im Nahverkehr Personen mit dem Merkzeichen G, aG und H im Schwerbehindertenausweis erhalten auf Antrag ein Beiblatt mit Wertmarke für den Nahverkehr. Mit der Wertmarke können, vom Wohnort aus, im Umkreis von 50 km, die öffentlichen Verkehrsmittel unentgeltlich benutzt werden. Diese Wertmarke kann nur erworben werden, wenn keine Kfz-Steuerermäßigung beantragt wurde. Bei Kennzeichen G und aG wird hierfür eine einmalige Pauschale von 60 € im Jahr erhoben, bei Merkzeichen H ist die Wertmarke kostenlos. Zusätzlich ermöglicht das Merkzeichen B/BN, dass eine Begleitperson kostenfrei mitfahren kann. Anträge und Auskunft erhalten Sie beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Am Waterlooplatz 11, 30169 Hannover Telefon: 05 11 / 1 06-0 Kfz-Steuerermäßigung Personen mit Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen G, aG und H kann die Kfz-Steuer für ihr Fahrzeug ermäßigt oder erlassen werden. Auskunft erteilt das Finanzamt Hannover Mitte Lavesallee 10, 30169 Hannover Telefon: 05 11 / 16 75-0 Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung, Telefongebührenermäßigung (nur Telekom) Rundfunk- und Fernsehteilnehmer können die Befreiung der Gebühren beantragen, wenn eine anerkannte Schwerbeschädigung mit dem Vermerk „RF“ im Schwerbehindertenausweis besteht. Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem zwölften Buch des Sozialgesetzbuches oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge, Empfänger von Grundsicherungsleistungen und Sozialhilfeempfänger haben ebenfalls einen Anspruch auf diese Leistung. Beantragt wird die Gebührenbefreiung bei der GEZ, 50656 Köln Service-Tel.: 0 18 05 / 79 10 20 (12 Cent pro Minute) Wer die Voraussetzungen für die Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung (GEZ) erfüllt oder in Besitz eines Schwerbeschädigtenausweises mit dem Aufdruck „RF“ ist, erhält eine Ermäßigung auf die Verbindungsentgelte. Für Blinde, Gehörlose und sprachbehinderte Menschen ab einem Grad der Behinderung von 90% erhöht sich die Ermäßigung. Diese Regelungen gelten auch, wenn ein im Haushalt lebender Angehöriger die genannten Voraussetzungen erfüllt. Auskunft und Antragsformulare erhalten Sie bei: Stadt Barsinghausen, Bürgerbüro Rathaus II, Deisterplatz 2, 30890 Barsinghausen Telefon: 0 51 05 / 7 74-200 Leistungen nach dem Schwerbehindertengesetz Auf Antrag kann die Anerkennung als Schwerbehinderter nach dem Gesetz zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft erfolgen. Das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie berät Sie auch über die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises und ist bei der Antragstellung behilflich. Dies gilt auch für die Anträge auf Feststellung eines höheren Grades der Behinderung. FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG / VERGÜNSTIGUNGEN www.barsinghausen.de 31 FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG / VERGÜNSTIGUNGEN 32 Hier erhalten Sie außerdem Auskünfte über Vergünstigungen, die mit der Ausstellung verbunden sind. Außerdem gibt es das Antragsformular im Internet unter: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Am Waterlooplatz 11, 30169 Hannover Telefon: 05 11 / 1 06-0 Zentrale Beratungsstelle für Schwerbehindertenangelegenheiten Sprechzeiten: Montag und Donnerstag 8.30 – 16.00 Uhr Dienstag, Mittwoch, Freitag und vor Feiertagen 8.30 – 13.00 Uhr www.soziales.niedersachsen.de Dort finden sie auch den Gesetzestext über das Landesblindengeld. Landesblindengeld / Blindenhilfe Das Landesblindengeld ist als eine besondere Hilfe für Blinde vorgesehen und wird ohne Beachtung von Einkommen und Vermögen gezahlt. Es kann von allen Vollblinden und Vollblinden Gleichgestellten beantragt werden. Benötigt wird dazu ein Bescheid des Versorgungsamtes über die Feststellung des Merkzeichens „Bl“ (blind) oder ein augenärztliches Gutachten. Ähnlich den Vorschriften für das Blindengeld können blinde Menschen abhängig vom Einkommen ergänzend Blindenhilfe erhalten. Genauere Informationen erteilt: Region Hannover – Fachbereich Soziales Hildesheimer Straße 20, 30169 Hannover Telefon: 05 11 / 6 16-2 23 20 oder 05 11 / 6 16-2 23 23 Anträge auf Landesblindengeld erhalten Sie auch bei: Stadt Barsinghausen – Fachdienst Bürgerservice Rathaus II, Deisterplatz 2, Zi. 221 Telefon: 0 51 05 / 7 74-23 43 Pflegeversicherung Zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit ist 1995 die Pflegeversicherung eingeführt worden. Je nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit und danach, ob häusliche, teilstationäre oder vollstationäre Pflege benötigt wird, richten sich Art und Umfang der Leistungen. Die Leistungen werden nur auf Antrag und nach Begutachtung durch den Medizinischen Dienst gewährt. Informationen zur Pflegeversicherung erhalten sie bei Ihrer Krankenkasse. © Rike / pixelio.de www.barsinghausen.de WOHNEN Wohnberatung Wohnungsbauförderung Wohnbedingungen beeinflussen soziale Aktivitäten sowie zwischenmenschliche Beziehungen. Die Bedürfnisse nach Selbstständigkeit beinhalten auch den Wunsch, solange wie möglich in den eigenen vier Wänden leben zu können. Das Land Niedersachsen bietet verschiedene Wohnungsbauförderungsprogramme zur Schaffung von selbst genutztem Wohneigentum und vermieteten Wohnraum, um schwerbehinderte Menschen angemessen mit Wohnraum zu versorgen. Es handelt sich um zinslose oder zinsgünstige Darlehen, die über die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen, abgewickelt werden. Für eine Förderung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Anpassungsmaßnahmen führen zu: – Erleichterung der Haushaltsführung – Erleichterung der Körperpflege – Unfallverhütung – Reduzierung des Betreuungsaufwandes bei pflegenden Angehörigen oder ambulanten Diensten Gefördert werden: – Neubau bzw. Erstbezug, der Ausbau/Umbau oder die Erweiterung sowie der Kauf oder Erwerb in Zusammenhang mit Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum. – Neubau, Um- und Ausbau oder Erweiterung von vermieteten Wohnraum Beratung über die notwendigen Maßnahmen und finanzielle Hilfen erhalten Sie bei der Informationen und Anträge erhalten Sie bei der Wohnraumförderstelle der Stadt Barsinghausen. Hier ist auch der Förderantrag einzureichen. Stadt Barsinghausen – Fachdienst Bürgerservice Rathaus II, Deisterplatz 2, 30890 Barsinghausen Frau Kipka Telefon: 0 51 05 / 7 74-23 58 Fax: 0 51 05 / 7 74-9 23 58 E-Mail: [email protected] Stadt Barsinghausen – Fachdienst Bürgerservice Rathaus II, Deisterplatz 2, 30890 Barsinghausen Frau Kipka Telefon: 0 51 05 / 7 74-23 58 Fax: 0 51 05 / 7 74-9 23 58 E-Mail: petra.kipka@stadt-barsinghausen. Informationen erhalten Sie auch unter: www.nbank.de WOHNEN Ziel der Wohnberatung ist es, dabei behilflich zu sein, Wohnungen behindertengerecht umzugestalten. Es werden Schwachstellen aufgezeigt, die zu Unfällen führen können und die selbstständige Lebensführung erschweren. 33 34 WOHNEN www.barsinghausen.de Personen die eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung anmieten möchten, müssen vor dem Bezug der Wohnung dem Vermieter einen Wohnberechtigungsschein (BSchein) vorlegen. Informationen und Anträge erhalten Sie bei der Stadt Barsinghausen Adresse und Ansprechpartnerinnen wie bei Wohnungsbauförderung Wohnungsvermittlung Die Stadt Barsinghausen ist vermittelnd tätig wenn Wohnungsbaugesellschaften sowie Privateigentümer ihre mit öffentlichen Mittel geförderten Wohnungen zur Vermietung anbieten. Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie bei der Stadt Barsinghausen. Adresse und Ansprechpartnerinnen wie bei Wohnungsbauförderung Petrushof Barsinghausen Wohnanlage und Sozialpsychiatrisches Zentrum Die gemeinnützige Betreuungsgesellschaft mbH nahm mit ihren Einrichtungen für seelisch behinderte Men- schen ab 1. August 2010 schrittweise ihren Betrieb auf. Angebote: Wohnen und Leben Jeweils 6 Appartements pro Haus mit separatem Eingang, Einbauküche, Duschbad, bei Bedarf möbliert Tagesstrukturstätte Erlangen und Wiedererlangen eigener Kompetenzen, selbstständige Lebensführung, zum Leben in der Gemeinschaft befähigt werden Tagesstätte Trainieren eigener Fertig- und Fähigkeiten, Anforderungen des Alltags meistern, Stabilisierung der seelischen Gesundheit, werktags von der eigenen Wohnung aus Praxis für Ergotherapie Ergotherapie nach ärztlicher Verordnung Individuelle Besichtigungs- und Gesprächstermine Petrushof Barsinghausen gGmbH Frau Siggi Lott Hans-Böckler-Str. 37, 30890 Barsinghausen Telefon: 0 51 05 / 5 84 00 11 E-Mail: [email protected] Internet: www.petrushof-barsinghausen.de WOHNEN Wohnberechtigungsschein 35 KULTUR Calenberger Cultour & Co. Deister-Freilicht-Bühne Theater, Musik, Kleinkunstdarbietungen und Autorenlesungen gehören zum Veranstaltungsprogramm von CC & Co. Zweimal jährlich wird ein Veranstaltungskalender herausgegeben. Die Aufführungen sind für Behinderte gut erreichbar, da sie größtenteils in der Aula des Schulzentrums „Am Spalterhals“ stattfinden. In einem ehemaligen Steinbruch im Wald gelegen wird von Anfang Juni bis Ende August Theater gespielt. Zur Aufführung kommen jeweils ein Theaterstück für Erwachsene sowie ein Märchen für Kinder. Trotz der Lage im Steinbruch ist die Bühne für Rollstuhlfahrer gut zu erreichen. Service Theater am Spalterhals: – Sie bestellen vor der Pause oder in der Pause beim Foyer-Personal ein Taxi und erhalten einen TaxiSchein. Nach der Vorstellung steht ein Taxi für Sie bereit, das Sie innerhalb und außerhalb der Stadtgrenzen zum Selbstkostenpreis sicher bis an Ihre Haustür bringt. – Parken ohne Gebühren auf dem theatereigenen Parkplatz – Der Theaterbus fährt Sie zu einem zentralen Ort in der Nähe Ihrer Wohnung und holt Sie auch ab. Auskunft und Information: Telefon: 0 50 35 / 97 67 77 und 0 51 05 / 51 44 E-Mail: [email protected] Internet: www.deister-freilicht-buehne.de Stadtbücherei Barsinghausen K U LT U R Bei anderen Veranstaltungsorten bitte nachfragen. 36 Auskunft und Information: Telefon: 0 51 05 / 97 45 und 0 51 05 / 77 50 22 Tourist Office im Bürgerbüro Barsinghausen Deisterplatz 2, 30890 Barsinghausen Telefon: 0 51 05 / 774 – 22 63 E-Mail: [email protected] Internet: www.ccundco.de Die Stadtbücherei bietet u.a. die Möglichkeit Bücher in Großdruck sowie Hörbücher auszuleihen. Kontakt: Kirchstraße 1, 30890 Barsinghausen Telefon: 0 51 05 / 22 15, 23 02, 23 64 E-Mail: [email protected] Internet: www.barsinghausen.de Öffnungszeiten: Dienstag 10.00 – 12.00 und 15.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 10.00 – 12.00 und 15.00 – 19.00 Uhr Freitag 15.00 – 17.00 Uhr www.barsinghausen.de PFLEGE: AMBULANTE, STATIONÄRE UND UNTERSTÜTZENDE ANGEBOTE Bei Hilfebedürftigkeit können unterschiedliche Träger / Behörden zuständig sein. Jedem Bürger steht daher ein Anspruch auf Beratung zu. Die hierfür zuständigen Stellen, sowie die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, sind verpflichtet, über alle sozialen Angelegenheiten nach dem Sozialgesetzbuch Auskünfte zu erteilen. Hilfebedürftigkeit kann bestehen im Bereich – der Krankenversicherung, wenn die Gesundheit erhalten, wiederhergestellt oder gebessert werden soll. Dazu zählt auch die ärztlich verordnete häusliche Krankenpflege. Auskünfte hierzu erteilt ihre Krankenkasse. – der Pflegeversicherung, wenn die pflegerische Versorgung im Bereich der Grundpflege und der Hauswirtschaft sichergestellt werden muss. Die Voraussetzungen zum Erhalt dieser Leistungen und die Art und der Umfang der Leistungen sind vielfältig. Erforderlich ist in jedem Fall ein Antrag bei der Pflegekasse. Wenden Sie sich deshalb bitte an die für sie zuständige Pflegekasse (bei Ihrer Krankenkasse). – zur Unterstützung der Lebensführung, wenn kein Anspruch auf Sozialleistungen besteht, eine Hilfe jedoch notwendig ist. Dieses kann z. B. eine Haushaltshilfe, Essen auf Rädern o.ä. sein. Auskünfte hierzu erteilt: Stadt Barsinghausen – Fachdienst Soziales Rathaus II, Deisterplatz 2, 30890 Barsinghausen Telefon: 0 51 05 / 7 74-0 Regionale Pflegekoordination und Beratung Angebot: – Erstberatung in Fragen zur Hilfe und Pflege – Informationen allgemeiner Art z.B. zu Antragsverfahren, Anbietern u.ä.. – Zielgenaue Vermittlung z.B. zu Pflegediensten, häuslichen Dienstleistern, Pflegeeinrichtungen – Organisatorische Unterstützung bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Stellen – Analyse des genauen Versorgungsbedarfs Familienzentrum Petrusgemeinde Langenäcker 40, 30890 Barsinghausen Tel. während der Beratungszeiten: 0 51 05 / 58 63-92 sonst: 01 62 / 3 16 76 04 E-Mail: [email protected] Internet: www.petrus.familienzentrum.de www.petrusgemeinde.de.vu Mo. und Do. 14.00 – 16.00 Uhr Di. und Mi. 10.00 – 12.00 Uhr Fr. nach Vereinbarung PFLEGE Allgemeines 37 Region Hannover Weiter Informationen zu Pflege und weiteren Hilfs- und Unterstützungsangeboten erhalten Sie auch bei der Region Hannover. Pflege-Infos Hildesheimer Str. 20, 30169 Hannover Telefon: 05 11 / 6 16-2 28 56, -2 21 73, -2 21 74 Ambulante Pflegedienste Zur Unterstützung der Pflege im häuslichen Bereich können sie die Hilfe von Pflegediensten in Anspruch nehmen. Die von der Pflegeversicherung zugelassenen Pflegedienste beschäftigen Fachkräfte, die zu Ihnen ins Haus kommen und eine fachgerechte Pflege gewährleisten. PFLEGE Diese Dienste geben Ihnen gern Auskünfte über die angebotenen Leistungen und helfen auch bei der Abrechnung dieser Leistungen. In Barsinghausen sind z. Z. die folgenden Pflegedienste von der Pflegekasse anerkannt: 38 Advoco – Ambulanter Krankenpflegeund Gesundheitsdienst Telefon: 0 51 05 / 5 84 09 44 E-Mail: [email protected] AEH GmbH Ambulanter Pflegedienst Telefon: 05 11 / 62 50 30 Internet: www.Evang.Hilfsverein.de A. u. S. Mobile Krankenpflege und Sozialdienste GmbH Telefon: 0 51 05 / 5 80 90 E-Mail: [email protected] Diakonie Sozialstation Barsinghausen-Ronnenberg Telefon: 0 51 05 / 51 67 67 Internet: www.diakonie-sozialstationbarsinghausen-ronnenberg.de Häusliche Kranken- u. Seniorenpflege Telefon: 0 51 05 / 5 23 50 Pflegedienst am Deister Telefon: 0 51 05 / 60 10 06 Pflegedienst Illig-Haendel Telefon: 01 78 / 7 78 08 55 Pflegekonzept Telefon: 0 51 37 / 90 57-60 Internet: www.pflegekonzept-hillmer.de E-Mail: [email protected] Samariter-Pflegedienst Telefon: 08 00 / 2 21 92 12 (gratis) Hausnotrufsystem Siehe Seite 27 Essen auf Rädern Dieser Dienst liefert vorübergehend oder ständig fertig zubereitete Mahlzeiten zu Ihnen nach Hause. Einige Anbieter liefern Ihnen das Essen tiefgefroren einmal wöchentlich ins Haus. Die Mahlzeit muss dann selbst aufgewärmt werden. Andere liefern täglich frisch gekochte warme Speisen. www.barsinghausen.de Essen auf Rädern Telefon: 05 11 / 9 87 83 45 Meyer-Menü Telefon: 08 00 / 15 01 50 05 Sterbebegleitung – Hospiz Aufgefangen Ambulanter Hospizdienst im Ev.-Luth. Kirchenkreis Ronnenberg Ansprechpartnerin: Maria Bernarding Am Kirchhofe 4 e, 30952 Ronnenberg Telefon: 0 51 09 / 51 95 71 Handy: 01 72 / 5 25 17 42 siehe auch „Beratung, Hilfe und Information“, Seite 12 Tagespflege Bei der Tagespflege werden hilfsbedürftige ältere Menschen während des Tages von Fachpersonal in einer Einrichtung betreut und versorgt. Die Tagespflege kann an bis zu fünf Tagen in der Woche in Anspruch genommen werden. Ziel der Tagespflege ist: – einen Verbleib in der häuslichen und sozialen Umgebung solange wie möglich zu gewährleisten – Fähigkeiten einer selbständigen Lebensführung zu erhalten bzw. wieder herzustellen, um damit einer Heimaufnahme entgegenzuwirken – pflegende Angehörige wirksam zu entlasten In der Regel besteht ein Hol- und Bringdienst, der die Tagespflegegäste von zu Hause abholt und sie nachmittags zurückbringt. Bei Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit werden die Kosten anteilig von der Pflegekasse bzw. gegebenenfalls vom örtlichen Sozialhilfeträger übernommen. In Barsinghausen bieten folgende Einrichtungen Tagespflege an: Arbeiter-Samariter-Bund – Tagespflege Egestorf Runde Straße 18/20, 30890 Barsinghausen Telefon: 08 00 / 2 21 92 12 (gratis) oder 0 51 05 / 7 78 72 92 E-Mail: [email protected] Internet: www.asb-hannoverland-shg A. u. S. Mobile Krankenpflege und Sozialdienste GmbH Schmiedekampstraße 18, 30890 Barsinghausen Telefon: 0 51 05 / 5 80 90 Fax: 0 51 05 / 5 80 92 E-Mail: [email protected] Internet: /www.aus-pflege.de Tagespflege Marienstift Barsinghausen Schillerstraße 1, 30890 Barsinghausen Telefon: 0 51 05 / 52 62 64 Fax: 0 51 05 / 52 62 76 E-Mail: [email protected] Internet: www.tagespflege-barsinghausen.de PFLEGE Die Speisepläne informieren über verschiedene Menüs. Es wird Diät,- Vollwert- und Schonkost angeboten. Anbieter für Barsinghausen: 39 40 PFLEGE www.barsinghausen.de Sie ist zeitlich auf maximal sechs Wochen begrenzt und beinhaltet eine stationäre Ganztagsbetreuung und -versorgung für hilfe- und pflegebedürftige Menschen, die ansonsten zu Hause von Angehörigen und/oder ambulanten Diensten versorgt werden. Die Finanzierung erfolgt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, durch die Pflegekassen. Beratung durch die örtlichen Pflegedienste oder Pflegeheime Pflegeheime Pflegeheime bieten Menschen, die keinen eigenen Haushalt führen bzw. nicht mehr alleine leben können, umfassende Pflege, Versorgung und Betreuung rund um die Uhr. Die Plätze in den Pflegeheimen werden von dem Träger der jeweiligen Einrichtung vergeben. Die direkte Kontaktaufnahme zur Einrichtung ist demnach der erste Schritt, einen Heimplatz zu bekommen. Gleichzeitig muss bei der zuständigen Pflegekasse ein Antrag auf stationäre Pflegeleistungen gestellt werden, da die Einstufung des Medizinischen Dienstes der Pflegekasse ausschlaggebend für die Höhe der monatlichen Heimkosten ist. Wenn das Einkommen und Vermögen einschließlich der Pflegekassenleistung dennoch nicht ausreichen, die monatlichen Heimkosten zu tragen, können Sie einen Antrag beim Sozialamt der Stadt Barsinghausen stellen. Stadt Barsinghausen – Fachdienst Soziales Rathaus II, Deisterplatz 2, 30890 Barsinghausen Telefon: 0 51 05 / 7 74-270 Im Gebiet der Stadt Barsinghausen befinden sich folgende Einrichtungen: Alten- und Pflegeheim Arbeiter-Samariter-Bund Wennigser Straße 29, 30890 Barsinghausen Telefon: 0 51 05 / 5 87-0 Brigittenstift Baltenweg 3, 30890 Barsinghausen Telefon: 0 51 05 / 52 86-0 Kursana Domizil Deisterplatz 3, 30890 Barsinghausen Telefon: 0 51 05 / 7 75 66-0 Marienstift Schillerstraße 1, 30890 Barsinghausen Telefon: 0 51 05 / 52 62-0 Seniorensitz Am Deister Schillerstraße 6, 30890 Barsinghausen Telefon: 0 51 05 / 17 90 Heimaufsicht Die Heimaufsicht der Region Hannover berät zu Fragen des Heimvertrages, der Pflege und Hygiene oder der baulichen Ausstattung und überwacht die Heime im Regionsgebiet auf Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Alle Anfragen und Hinweise werden auf Wunsch anonym behandelt. Heimaufsicht der Region Hannover Ansprechpartner: Herr Esters, Herr Morgenstern, Herr Saint-Cast Maschstraße 17, 30169 Hannover Telefon: 05 11 / 6 16-2 29 48 oder -2 29 46 E-Mail: [email protected] Internet: www.hannover.de Gesundheit & Soziales Senioren Heimaufsicht PFLEGE Kurzzeitpflege 41 ÄRZTE Name Allgemeinmedizin Dr. Bercusi, Radu Dr. Damerji, Mustafa Dr. Dierkes, Stefan Garms-Theessen, S. Dr. Glowienka, Frank Dr. Gollin, Anja Günther, Armin Karnop, Holger Dr. van der Heijden, Eugen Marold, Carola Ostermann, Jitka Dr. Rädisch, Carsten Schlechter, Jürgen Dr. Schreibmüller Gemeinschaftspraxis Dr. Urbahnke, Gudrun ÄRZTE Augenheilkunde Dr. Kopp, Jürgen Dr. Schreibmüller, Lena Chirurgie Dr. Schlegel, Eckhart Dr. Lüer, Meinhard Hafermann, Ralf Diabetologe Dr. Stahmann, Hein Straße Telefon Marktstr. 40 Gurkenstr. 2 Breite Str. 13 Heerstr. 35, OT Hohenbostel Hans-Böckler Str. 28A Breite Str. 13 Hauptstr. 11, OT Goltern Landstr. 10, OT Kirchdorf Goethstr. 20 7 75 64 17 77 55 91 52 81-0 51 63 63 17 78 52 81-0 27 27 58 50 58 16 64 Zugang X X X X X X X Parken 20 m Parkdeck City Center 50 m X X 50 m X X X 5 St. 8 St. Marktstr. 27 18 22 Am Stockfeld 12, OT Egestorf 8 10 91 Westerhagen 6, OT Groß Munzel Breite Str. 13 52 81-0 X X 20 m Poststr. 9 51 52 53 X X Markstr. 43 Breite Str. 11 90 90 22 16 X X 20 m Markstr. 27 16 52 X 20 m Breite Str. 13 52 81 - 0 X X X 50 m 6 St. X X 50 m 50 m St. = Anzahl der Stufen | m = Entfernung zum nächsten Parkplatz 42 www.barsinghausen.de Name Straße Telefon Gynäkologie Dr. Amtenbrink, Britta Dr. Doege, Wolfgang Dr. Hildebrandt, Hartmut Nägeli, Dora Markstr. 11 Bahnhofstr. 9 A Markstr. 27 Poststr. 24 51 41 41 6 15 50 27 43 6 40 40 X X X X 100 m 6 11 66 X X 90 39 X 20 m Breite Str. 13 Marktstr. 27 Stoppstr. 16, OT Egestorf 52 81 -0 34 34 89 51 X X X 50 m 20 m Hans-Böckler-Str. 28A Breite Str. 13 17 78 52 81 -0 X X 50 m 39 79 X 100 m X 20 m 50 m Hautkrankheiten Dr. Haufe, Ursula Marktstr. 27 Oumeraci, Kathrin (nur Privat) Innere Medizin Beese, Hans-Peter Dr. Kniggendorf, Hartwig Dr. Pagallies, Erika Dr. Siebert, Folker Dr. Philipp, Andre Dr. Schreibmüller, Frank Kinder- und Jugendmedizin Drs. Heiming, Karin u. Ralf Marktstr. 11 Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie Dr. Anhalt. Horst-Peter Marktstr. 27 Brüggerhoff, Ruth Klußbrink 4, OT Egestorf Dr. Ronanowski, Frank Marktstr. 40 Ritter, Ingrid Marktstr. 40 Urbahnke, Gerd, Dipl.-Päd. Poststr. 6 Orthopädie Dr. Frischmuth, Richard Dr. Herbst, Lutz-Harald Wiemann, Wolfgang Bahnhofstr. 9 A Deisterstr. 10 51 49 17 40 05 6 36 69 46 05 7 76 93 X X X X Parken X 20 m X X X X X City Center City Center X X ÄRZTE Hals-, Nasen und Ohrenheilkunde Dr. Overlack, Thomas Schulstr. 4 Zugang 43 ÄRZTE 44 Name Straße Telefon Urologie Dr. Strauch, Stefan Dr. Müller, Jens Dr. Carls, Burghard Bahnhofstr. 9 A Markststr. 27 34 02 58 22 66 X X Schmerztherapie Strauch, Esther Bahnhofstr. 9 A 34 02 X Marktstr. 40 40 58 X Breite Str. 11 Marktstr. 43 6 16 16 6 23 43 X X Marktstr. 25 6 10 05 v. St. Langenkampstr. 7 Stoppstr. 9 Heerstr. 12, OT Hohenbostel 51 43 99 88 78 6 32 00 4 St 7 St. X X X Poststr. 30 Egestorfer Str. 4 14 23 93 97 1 St. X X X Wennigser Str. 56 B Markstr. 31 8 32 31 22 15 X X 100 m Volkershof 6 6 47 00 X X Zahnärzte Gemeinschaftspraxis Arndt, Fengler-Matysiak, Schenker-Riedel Dr. Dornbusch, Jochen Dr. Hippen, Heiko Just, Claudia Dr. Kniggendorf, Ulrich Kniggendorf, Viola Pak, Dorata Lorbeer, Kerstin Oelker, Andreas Wunnenberg-Oelker Bettina Dr. Reischmann u. Partner Drs. Sauer, Karin und Hans-Rüdiger Tjaden, Ingrid, Dr. Pelkert, Tränkner, Dr. Winzer Kieferorthopäde Dr. Xylouris, Joannis Einige Ärzte verfügen nicht über einen behindertengerechten Haupteingang sondern sind über einen Nebeneingang zu erreichen, bitte nachfragen. Zugang Parken X 20 m X City Center 50 m 100 m 20 m X X www.barsinghausen.de Stadt Barsinghausen Rathaus II, Zimmer 221 Deisterplatz 2 30890 Barsinghausen Frau Heidi Zeuschner-Barchmann Telefon: 0 51 05 / 774 2343 Fax: 0 51 05 / 774 9 2343 E-Mail: [email protected] [email protected] 45