Begründung zur 48. Änderung des fortgeschriebenen

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Begründung zur 48. Änderung des fortgeschriebenen
BEGRÜNDUNG
zur 48. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans der Stadt
Münster im Stadtbezirk Ost, Stadtteil Handorf, im Bereich westlich und östlich
der Hobbeltstraße
1.
Planungsanlass und Planungsziele
Anlässlich der aufgegebenen Freibadnutzung und der bestehenden Erweiterungswünsche
des Sportvereins Handorf (TSV Handorf) ist ein städtebauliches Rahmenkonzept für den
Bereich Handorf-Ost erarbeitet worden. Dieses sieht eine vollständige, schrittweise
Verlagerung sämtlicher Sportflächen auf die bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen
östlich der Hobbeltstraße, nördlich und südlich des Lammerbachs, vor.
Geprüft wurde auch die Erweiterung der Sportflächen auf dem Gelände des ehemaligen
Freibades. Gegen diese Variante spricht, dass die bestehenden Sportflächen des TSV
Handorf im Norden und im Süden bereits heute unmittelbar an vorhandene Wohngebiete
angrenzen. Durch eine weitere Entwicklung der Sportflächen würden sich voraussichtlich die
Nutzungskonflikte zwischen der Sport- und Wohnnutzung (Lärmemission) verschärfen.
Die Verlagerung der Sportflächen auf die Fläche östlich der Hobbeltstraße stellt eine
tragfähige, städtebauliche Option dar, die die Nutzungskonflikte aufhebt und keine erhöhten
Aufwendungen für Immissionsschutz am neuen Standort erfordert. Zudem sind diese
Flächen für die Bewohner des Stadtteils gut zu erreichen.
Mit Anregung gem. § 24 GO vom 04.10.2013 beantragte der TSV Handorf 1926/64 e. V. die
Verlagerung der Sportanlagen ausschließlich auf die Flächen östlich der Hobbeltstraße und
südlich des Lammerbachs. Die Prüfung durch die Fachverwaltung bestätigte die Möglichkeit
der Umsetzung dieser Anregung unter der Voraussetzung, dass der bislang geplante
Feuerwehrstandort südlich des Lammerbachs nun in den Bereich nördlich des Lammerbachs
verlagert werden muss. Durch die Konzentration der verlagerten Sportflächen auf den
Bereich südlich des Lammerbachs besteht nun die Möglichkeit, den Bereich nördlich des
Lammerbachs einer zukünftigen Wohnnutzung zuzuführen.
Nach der Verlagerung der Sportanlagen entsteht westlich der Hobbeltstraße und nördlich der
Straße Kirschgarten eine städtebauliche Entwicklungsfläche mit einer Gesamtgröße von rd.
5,4 ha. Diese frei gezogene Fläche kann aufgrund ihrer zentralen und integrierten Lage
innerhalb des Stadtteils zu einer Wohnbaufläche entwickelt werden.
Das in Handorf bestehende Feuerwehrgerätehaus im Bereich der Drostestraße /
Heriburgstraße wird aufgrund des Erneuerungs-/Erweiterungsbedarfs aufgegeben und an
dem verkehrlich gut erschlossenen Standort östlich der Hobbeltstraße, nördlich des
Lammerbachs und südlich des bestehenden Regenrückhaltebeckens neu errichtet. Der neue
Standort wird im geänderten FNP entsprechend dargestellt.
Im wirksamen Flächennutzungsplan ist der Änderungsbereich westlich der Hobbeltstraße
überwiegend als Grünfläche mit den Zweckbestimmungen Sportplatz und Freibad
dargestellt. Lediglich der nordwestliche Bereich ist als Fläche für den Gemeinbedarf mit der
Zweckbestimmung Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen (Standort:
Hallenbad) dargestellt.
Der Änderungsbereich östlich der Hobbeltstraße, nördlich und südlich des Lammerbachs,
wird derzeit z. T. noch landwirtschaftlich genutzt und ist dementsprechend auch als
landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Im Kreuzungsbereich der Hobbeltstraße mit dem
Borggreveweg sind ein bestehender Spielplatz als eine Grünfläche mit der
Zweckbestimmung Spielbereich A und ein Regenrückhaltebecken dargestellt.
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Im südlichen Änderungsbereich wird lediglich der Bestand wiedergegeben, d.h. eine
bestehende Grünfläche mit den Zweckbestimmungen Dauerkleingarten, Sportplatz und
Festplatz.
Mit der vorliegenden FNP-Änderung wird für den Stadtteil Handorf eine Perspektive für eine
geordnete Wohnbauflächen- und Sportflächenentwicklung aufgezeigt.
2.
Änderungsbereich
Der Änderungsbereich westlich der Hobbeltstraße wird im Süden durch die Straße
Kirschgarten und im Norden durch die Heriburgstraße bzw. das Gelände des Bürgerbades
Handorf begrenzt. Westlich grenzt der Planbereich an eine Fuß- und Radwegeverbindung
parallel zum Juffernbach.
Der östlich der Hobbeltstraße gelegene Änderungsbereich wird im Norden durch den Borggreveweg und im Osten durch die Lützowstraße begrenzt. Im Süden grenzt der Planbereich
an eine Fuß- und Radwegeverbindung südlich der bestehenden Tennisanlage.
3.
Änderungsinhalte
3.1
Wohnbaufläche
Die bisher im Flächennutzungsplan westlich der Hobbeltstraße als Grünfläche mit den
Zweckbestimmungen Sportplatz und Freibad dargestellten Flächen werden zu einer
Wohnbaufläche umgewidmet.
Die bisher im Flächennutzungsplan im Bereich des Hallenbades Handorf (Bürgerbad)
dargestellte Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Sportlichen Zwecken
dienende Gebäude und Einrichtungen wird zu einer Wohnbaufläche umgewidmet. Das
Planzeichen Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen im Bereich des
Bürgerbades Handorf wird beibehalten.
Der Bereich nördlich des Lammerbachs und östlich der Hobbeltstraße, der im wirksamen
FNP überwiegend als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt ist, wird zu einer
Wohnbaufläche umgewidmet.
3.2
Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr
Im Bereich östlich der Hobbeltstraße und nördlich des Lammerbachs wird südlich des
bestehenden Regenrückhaltebeckens auf einer Wohnbaufläche der geplante Standort für
das geplante Feuerwehrgerätehaus durch das Planzeichen „Fläche für den Gemeinbedarf
mit der Zweckbestimmung Feuerwehr“ gekennzeichnet.
3.3
Grünflächen
3.3.1 Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sport
Die bisher dargestellten Flächen für die Landwirtschaft östlich der Hobbeltstraße, nördlich
und südlich des Lammerbachs, werden zu Grünflächen mit der Zweckbestimmung Sportplatz
umgewidmet.
Die im wirksamen Flächennutzungsplan bereits dargestellten Grünflächen mit den
Zweckbestimmungen Spielbereich A und Kleingartenanlage bleiben erhalten.
Auch die innerhalb des Änderungsbereichs östlich der Hobbeltstraße dargestellten Flächen
für die Ver- und Entsorgung mit den Zweckbestimmungen Regenrückhaltebecken sowie
Mülldeponie/Abfall am Standort des bestehenden Recyclinghofs an der Lützowstraße
werden unverändert beibehalten.
3.3.2 Grünfläche mit der Zweckbestimmung Dauerkleingarten
Die Konzentration der verlagerten Sportflächen auf den Bereich südlich des Lammerbachs
führt zu einer Überplanung eines bisher geplanten Standorts für eine zweite
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Dauerkleingartenanlage östlich der Hobbeltstraße. Zzt. prüft die zuständige Fachverwaltung
verschiedene Ersatzstandorte für die Dauerkleingartenanlage. Ein möglicher Standort wird
im weiteren Verfahren benannt.
3.3.3 Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage
Entlang des Juffernbachs im Westen des Plangebiets wird ein durchgehender Grünzug
(Grünfläche) mit der Zweckbestimmung Parkanlage dargestellt.
3.4
Wasserfläche
Gemäß einer Anregung der Unteren Wasserbehörde wird das Gewässer Lammerbach im
Plangebiet neben der bestehenden Darstellung einer Wasserfläche beidseitig durch Flächen
ergänzt, die als Fläche für Gewässerentwicklung und Retention gekennzeichnet sind.
4.
Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a BauGB
Der Umweltbericht wird im weiteren Verfahren erstellt und die Begründung wird
anschließend entsprechend ergänzt.
5.
Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Im aktuellen, vom Regionalrat Münster am 16.12.2013 aufgestellten fortgeschriebenen
Regionalplan Münsterland wird der komplette Änderungsbereich als Allgemeiner
Siedlungsbereich dargestellt.
Es ist eine Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz bei der Bezirksregierung Münster zu
stellen, ob die veränderten städtischen Zielsperspektiven mit Zielen der Raumordnung und
Landesplanung übereinstimmen.
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