Kündigung durch den Arbeitnehmer

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Kündigung durch den Arbeitnehmer
Arbeitsrechts-Info.
Kündigung
durch den
Arbeitnehmer
Stand: Juli 2004
Voraussetzung:
unbefristetes Arbeitsverhältnis
Will ein Arbeitnehmer kündigen, so setzt dies das Bestehen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses voraus. Ein
befristetes Arbeitsverhältnis (z. B. für die Dauer von drei
Monaten) kann grundsätzlich nicht durch Kündigung
aufgelöst werden. Es endet automatisch nach der vereinbarten Frist, falls es nicht verlängert wird und dann in ein
unbefristetes übergeht. Eine Kündigung während eines befristeten Arbeitsverhältnisses gibt es nur dann, wenn diese
Möglichkeit ausdrücklich vereinbart worden ist.
Kündigen:
schriftlich oder mündlich?
Grundsätzlich ist sowohl bei den Arbeitern als auch bei
den Angestellten eine mündliche Kündigung möglich.
Ausnahme: Einzelne Kollektiv- oder Arbeitsverträge sehen
vor, dass die Kündigung schriftlich zu erfolgen hat. Aus
Beweisgründen empfiehlt es sich aber ohnehin, eine Kündigung schriftlich und eingeschrieben an den Arbeitgeber
zu übersenden.
Begründung,
Kündigungsfrist und -termin
Einen Grund, warum man kündigt, braucht man nicht
anzugeben. Es sind nur die Kündigungsfrist und der
Kündigungstermin zu beachten und einzuhalten. Unter
Kündigungsfrist versteht man den Zeitraum von der
Kündigung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses, unter
Kündigungstermin den letzten Arbeitstag.
Arbeiter
Bei Arbeitern sind Kündigungsfrist und -termin in den
einzelnen Kollektivverträgen geregelt und sind sehr unterschiedlich. Ein Arbeiter sollte daher unbedingt vor dem
Aussprechen der Kündigung im anzuwendenden Kollektivvertrag nachschauen. Der Kollektivvertrag muss in
einem für alle Arbeitnehmer zugänglichen Raum im
Betrieb aufliegen. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich
bei der Arbeiterkammer über Kündigungsfristen und
-termine.
Angestellte
Sie haben grundsätzlich eine Mindestkündigungsfrist von
einem Monat. Der Kündigungstermin ist jeweils der letzte
Tag eines Monats. Wenn also z. B. ein Arbeitsverhältnis
am 31. Dezember beendet werden soll, muss die Kündigung spätestens am 30. November dem Arbeitgeber zugehen.
Achtung: Es ist möglich, dass im Arbeitsvertrag
längere Fristen vereinbart worden sind!
Ab wann gilt eine Kündigung?
Eine mündliche Kündigung ist zu dem Zeitpunkt wirksam,
zu dem sie gegenüber dem Arbeitgeber ausgesprochen
wird.
Die schriftliche Kündigung ist nicht mit dem Zeitpunkt
des Absendens (Postaufgabestempel), sondern erst mit
dem Einlangen des Briefes in der Firma wirksam.
Achtung: Berücksichtigen Sie die Dauer des Postweges!
Beispiel: Will ein Angestellter, dass sein Arbeitsverhältnis
ordnungsgemäß am 31. Dezember endet, so muss er das
Kündigungsschreiben einige Tage vor dem 30. November
zur Post geben, damit es bis spätestens 30. November beim
Arbeitgeber einlangt.
Abfertigung?
Ob bei der Kündigung durch den Arbeitnehmer eine Abfertigung zusteht, hängt davon ab, ob für den Betreffenden
das alte oder das neue Abfertigungsgesetz gilt.
Beim neuen Abfertigungsrecht bleibt der Anspruch auch
bei Selbstkündigung aufrecht. Dieses gilt für ab 1. 1. 2003
begonnene Arbeitsverhältnisse sowie für jene Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis zwar vor dem 1. 1. 2003
begonnen hat, die aber mit dem Arbeitgeber eine
entsprechende Vereinbarung über die Anwendbarkeit des
neuen Abfertigungsrechtes getroffen haben (Details dazu
in der AK-Broschüre zur Abfertigung Neu).
Für alle anderen Arbeitnehmer gilt grundätzlich, dass bei
einer Kündigung durch den Arbeitnehmer der Anspruch
auf Abfertigung verloren geht.
T i p p : Im Gegensatz zur Selbstkündigung vernichtet eine einvernehmliche Lösung den Abfertigungsanspruch nicht. Vor allem Arbeitnehmer, die schon viele Jahre im Betrieb sind und mit
der Selbstkündigung auf eine hohe Summe an
Abfertigung verzichten würden, sollten mit dem
Arbeitgeber über eine solche Form der Auflösung
des Arbeitsverhältnisses verhandeln statt überstürzt zu kündigen.
Wie formuliert
man eine Kündigung?
Beispiel 1: Friseurin (Arbeiterin), zwei Jahre im Betrieb,
Kollektivvertrag für das Friseurgewerbe: Kündigungsfrist ist eine Woche, Kündigungstermin ist das Ende der
Lohnwoche (Samstag)
Einschreiben
Susanne Mayr
Stadlerstraße 6
4040 Linz
Linz, 10. Nov. 2004
Herrn
Walter Sturm
Friseurmeister
Straße
Ort
Betrifft: Kündigung
Sehr geehrter Herr Sturm!
Ich kündige mein Arbeitsverhältnis
unter Einhaltung der Kündigungsfrist
zum 20. November 2004.
(Unterschrift)
Erläuterung: Kündigungstermin 20. November, da dies der nächste
Samstag (Ende der Lohnwoche) ist, an dem das Arbeitsverhältnis
unter Einhaltung der einwöchigen Kündigungsfrist frühestens beendet
werden kann.
Beispiel 2: Angestellter im Handel, ein Jahr beschäftigt,
Kündigungsfrist ist ein Monat, der Kündigungstermin
ist der letzte Tag des Kalendermonats.
Einschreiben
Hans Silber
Straße
Ort
Linz, 20. Nov. 2004
Firma
Max Mayr GesmbH.
Straße
Ort
Betrifft: Kündigung
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich kündige mein Arbeitsverhältnis
unter Einhaltung der Kündigungsfrist
zum 31. Dezember 2004.
(Unterschrift)
Fristwidrige Kündigungen
haben Folgen!
Achten Sie darauf, Kündigungsfrist und -termin exakt
einzuhalten. Denn das Nichteinhalten kann den Verlust
von Ansprüchen bzw. Schadenersatzpflicht bedeuten.
So können im Fall einer entsprechenden Kollektivvertragsbestimmung Urlaubs- und Weihnachtsgeldansprüche verloren gehen. Ein offener Urlaub des
letzten Urlaubsjahres etwa muss nicht – wie bei ordnungsgemäßer Kündigung – abgegolten werden. Kann
der Arbeitgeber einen Schaden nachweisen, der durch
die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist bzw. des
-termines verursacht wurde, ist der Arbeitnehmer zum
Ersatz verpflichtet.
Die Arbeiterkammer
berät Sie gerne
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