49-51 Amtsblatt 30. Nov.

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49-51 Amtsblatt 30. Nov.
Amtsblatt des Kantons Glarus, Nr. 48, 30. November 2006 3
genschaft Nr. 147, Grundbuch Glarus, an der
Landstrasse 21, zu befahren oder darauf Fahrzeuge abzustellen. Vorbehalten bleiben die
Rechte der Kunden, die im Geschäftslokal an
der Landstrasse 21 Einkäufe tätigen sowie der
Mieter.
Die Übertretung dieses Rechtbotes kann mit
Polizeibusse bis Fr. 500.– bestraft werden. Vorbehalten bleibt der Nachweis eines besseren
Rechts im Sinne von Artikel 282 der Zivilprozessordnung.
1. Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 44 vom
2. November 2006.
8750 Glarus, 2. Oktober 2006
Der Kantonsgerichtspräsident:
lic. iur. Andreas Hefti
Der Gerichtsschreiber:
lic. iur. Giuseppe Mongiovì
Fahrhabeversteigerung
Steigerungstag: Freitag, 1. Dezember 2006,
17.30 Uhr.
Steigerungsort: Glarus, Feuerwehrlokal
Buchholz.
Besichtigung: am Steigerungstag von 17 bis
17.30 Uhr.
Es werden zwangsrechtlich öffentlich, gegen
Barzahlung und ohne Nachwährschaft und Garantie, folgende Fahrzeuge und Fahrhabegegenstände verwertet:
Fahrzeuge und Anhänger:
Personenwagen Mazda 323 1.5, Jg. 12.
1996, letztmals geprüft 1. 2003, über 50000 km;
Personenwagen Mitsubishi Space Wagon
2.4, Jg. 6. 2000, letztmals geprüft 2. 2006, über
125 000 km;
Personenwagen Toyota Corolla 1600 EFI,
beige-met., Automat, nur im Sommer gefahren,
Jg. 1990, zirka 85 000 km, letztmals vorgeführt:
4. November 2003;
Personenwagen VW Golf Kombi, weiss, Jg.
1990, über 325 000 km;
Personenwagen MG B Cabriolet, Jg. 5.
1969, nicht als Veteranenfahrzeug eingetragen;
Sachentransportanhänger, Pionier P 1000,
Jg. 1. 1990, Nutzlast 800 kg, Brücke.
Fahrhabe:
Diverse Bilder; diverse Weine und Spirituosen; Musikinstrumente wie: Banjo mit Koffer, 1
Gitarre akustisch; 1 Gitarre mit Verstärker inkl.
Mischpult; Keyboard Yamaha PSR-290; Blechinstrument Bass; PC inkl. Flachbildschirm und
Drucker HP; diverse kleine Handwerksmaschinen; portables Schweissgerät; 1 professionelle
Planfilmkamera Marke Sinar, auf Stativ montiert; 1 automatische Papier-Entwicklungsmaschine Marke Dürr Processing Industry 260 (zur
Entwicklung von belichtetem s/w Fotopapier);
elektrischer Laubsauger; elektrischer Rasentrimmer; Fundvelos und vieles mehr.
8750 Glarus, 30. November 2006
Betreibungs- und Konkursamt
des Kantons Glarus
H. R. Simitz
Tel. 055 646 69 30
Konkurse
Die Gläubiger des Schuldners und alle Personen, die Ansprüche auf die in seinem Besitz
befindlichen Vermögensstücke haben, werden
aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche
samt Beweismittel (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der Eingabefrist dem betreffendenden Konkursamt einzureichen. Mit der
Eröffnung des Konkurses hört gegenüber dem
Schuldner der Zinslauf auf. Für pfandgesicherte
Forderungen läuft der Zins bis zur Verwertung
weiter, soweit der Pfanderlös den Betrag der
Forderung und des bis zur Konkurseröffnung
aufgelaufenen Zinses übersteigt (Art. 209
SchKG). Die Grundpfandgläubiger haben ihre
Forderungen in Kapital, Zinsen und Kosten zerlegt anzumelden und gleichzeitig auch anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder
gekündigt sei, allfällig für welchen Betrag und
auf welchen Termin. Die Inhaber von Dienstbarkeiten, welche unter dem früheren kantonalen
Recht ohne Eintragung in die öffentlichen Bücher entstanden und noch nicht im Grundbuch
eingetragen sind, werden aufgefordert, diese
Rechte innert einem Monat beim betreffenden
Konkursamt unter Einlegung allfälliger Beweismittel anzumelden. Ist der Schuldner Miteigentümer oder Stockwerkeigentümer eines Grundstückes, gilt diese Aufforderung auch für solche
Dienstbarkeiten am Grundstück selbst. Die nicht
angemeldeten Dienstbarkeiten können gegenüber einem gutgläubigen Erwerber des belasteten Grundstückes nicht mehr geltend gemacht
werden, soweit es sich nicht um Rechte handelt,
die auch nach dem Zivilgesetzbuch ohne Eintragung in das Grundbuch dinglich wirksam sind.
Desgleichen haben die Schuldner des Konkursiten sich binnen der Eingabefrist als solche anzumelden bei Straffolgen (Art. 324 Ziff. 2 StGB)
im Unterlassungsfalle. Personen, die Sachen des
Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen
Gründen besitzen, haben diese innert der gleichen Frist dem betreffenden Konkursamt zur
Verfügung zu stellen. Es wird auf die Straffolge
bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB) hingewiesen und darauf, dass das Vollzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die Pfandgläubiger sowie Drittpersonen,
denen Pfandtitel auf den Liegenschaften des Gemeinschuldners weiterverpfändet worden sind,
haben die Pfandtitel und Pfandverschreibungen
innerhalb der gleichen Frist dem Konkursamt
einzureichen. Den Gläubigerversammlungen
können auch Mitschuldner und Bürgen des
Schuldners sowie Gewährspflichtige beiwohnen. Für Beteiligte, die im Ausland wohnen, gilt
das Konkursamt als Zustellungsort, solange sie
nicht einen anderen Zustellungsort in der
Schweiz bezeichnen.
spruch erhebt, gilt dieser Antrag als genehmigt.
Stillschweigen gilt als Zustimmung. Kaufofferten von Gläubigern sind innert zehn Tagen ebenfalls schriftlich dem Konkursamt einzureichen.
Eigentumsansprachen sind innert der gleichen
Frist anzumelden.
Glarus
Jose Luis Pinto und Maria Ferreira,
Kirchweg 38, Glarus
Sanierung und Umbau am Reihenhaus,
Kirchweg 38, Parzelle Nr. 844, wie durch Profile bezeichnet.
Schluss des Konkursverfahrens
1. Schuldnerin: Zbinden-Hochwarter Margaretha (ausgeschlagene Erbschaft), von Guggisberg BE, geboren 15. Juli 1927, gestorben 19.
Mai 2005, wohnhaft gewesen Obergässli, Rüti.
2. Datum des Schlusses: 10. November 2006.
Kollokationsplan und Inventar
1. Schuldner: Burkhard Bruno, von Dietwil, geboren 3. September 1966, Am Bach 12,
Glarus.
2. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage
nach erfolgter Publikation.
3. Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage nach
erfolgter Publikation.
4. Bemerkungen: Der Kollokationsplan sowie das Inventar liegen den beteiligten Gläubigern innert Frist beim unterzeichneten Konkursamt zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des
Kollokationplanes sind beim Kantonsgerichtspräsidenten des Kantons Glarus, Gerichtshaus,
Glarus, anhängig zu machen; Beschwerden sind
beim Departement für Sicherheit und Justiz des
Kantons Glarus, Postfach, Glarus, einzureichen.
Andernfalls gelten Kollokationsplan und Inventar als anerkannt.
Glarus, 28. November 2006
Der Gemeinderat
Schluss des Konkursverfahrens
1. Schuldner: Ippolito Vincenzo (ausgeschlagene Erbschaft), Staatsbürgerschaft Italien, geboren 11. Juni 1954, gestorben 24. Mai
2006, wohnhaft gewesen Glarnerstrasse 2, Ennenda.
2. Datum des Schlusses: 10. November 2006.
Schluss des Konkursverfahrens
1. Schuldnerin: Walser-Looser Klara (ausgeschlagene Erbschaft), von Sennwald SG, geboren 21. Mai 1910, gestorben 16. Mai 2006,
wohnhaft gewesen im Letz 11, Näfels.
2. Datum des Schlusses: 10. November 2006.
Konkurspublikation/Schuldenruf
1. Schuldnerin: Wicki Maja, von Escholzmatt LU, geboren 11. April 1954, Mürtschenstrasse 4, Bilten.
2. Datum der Konkurseröffnung: 20. November 2006.
3. Konkursverfahren: summarisch.
4. Eingabefrist: 3. Januar 2007.
5. Bemerkungen: Inh. EF Maja Wicki
Dienstleistungen, Herrenacker 22, 8730 Uznach.
Seitens der Konkursverwaltung wird die sofortige Verwertung aller Aktiven (exkl. Grundstück) beantragt (freihändig oder durch Versteigerung). Wenn nicht die Mehrheit der bekannten
Gläubiger innert zehn Tagen beim Konkursamt
schriftlich Einspruch erhebt, gilt dieser Antrag
als genehmigt. Stillschweigen gilt als Zustimmung. Kaufofferten von Gläubigern sind innert
zehn Tagen ebenfalls schriftlich dem Konkursamt einzureichen. Eigentumsansprachen sind
innert der gleichen Frist anzumelden.
Einstellung des Konkursverfahrens
1. Schuldnerin: Verein Jugendhilfe Schweiz
und Glarnerland, ohne Domizil mit Sitz in
Glarus.
2. Datum der Konkurseröffnung: 4. September 2006.
3. Datum der Einstellung: 10. November
2006.
4. Frist für Kostenvorschuss: 11. Dezember
2006.
5. Kostenvorschuss: Fr. 5000.–.
Hinweis: Das Konkursverfahren wird als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert
der obgenannten Frist die Durchführung verlangt
und für die Deckung den erwähnten Vorschuss
leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten.
6. Bemerkungen: Innert der gleichen Frist
haben sich Dritte, die Vermögen der konkursiten
Person verwahren oder bei denen diese Guthaben
hat, beim Konkursamt zu melden (Art. 222
SchKG).
Einstellung des Konkursverfahrens
1. Schuldner: Kistler Fridolin Josef (ausgeschlagene Erbschaft), von Reichenburg, geboren 1. Februar 1938, gestorben 27. September
2006, wohnhaft gewesen Alte Gasse 3, Niederurnen.
2. Datum der Konkurseröffnung: 24. Oktober 2006.
3. Datum der Einstellung: 14. November
2006.
4. Frist für Kostenvorschuss: 11. Dezember
2006.
5. Kostenvorschuss: Fr. 4500.–.
Hinweis: Das Konkursverfahren wird als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der obgenannten Frist die Durchführung
verlangt und für die Deckung den erwähnten
Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer
Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten.
6. Bemerkungen: Zum Nachlass gehört die
Liegenschaft Nr. 21, Grundbuch Niederurnen,
Wäni, Niederurnen.
Sofern das Konkursverfahren rechtskräftig
eingestellt wird, können in Anwendung von
Artikel 230a Absatz 1 SchKG die Erben, Gläubiger oder Dritte bis 11. Dezember 2006 die Abtretung der zum Nachlass gehörenden Aktiven
verlangen, wenn sie sich bereit erklären, die persönliche Schuldpflicht für die Pfandforderungen
und die nicht gedeckten Liquidationskosten zu
übernehmen. Nach unbenütztem Ablauf der angesetzten Fristen verwertet das Konkursamt die
Aktiven ohne weitere Formalitäten (Art. 230a
Abs. 4 SchKG).
Konkurspublikation/Schuldenruf
1. Schuldnerin: obb ag, Kerenzerstrasse,
Obstalden.
2. Datum der Konkurseröffnung: 4. Oktober
2006.
3. Konkursverfahren: summarisch.
4. Eingabefrist: 3. Januar 2007.
5. Bemerkungen: Seitens der Konkursverwaltung wird die sofortige Verwertung aller
Aktiven (exkl. Grundstück) beantragt (freihändig oder durch Versteigerung). Wenn nicht
die Mehrheit der bekannten Gläubiger innert
zehn Tagen beim Konkursamt schriftlich Ein-
Kollokationsplan und Inventar
1. Schuldnerin: SSK GmbH, Kirchweg 2,
Glarus.
2. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage
nach erfolgter Publikation.
3. Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage nach
erfolgter Publikation.
4. Bemerkungen: Der Kollokationsplan sowie das Inventar liegen den beteiligten Gläubigern innert Frist beim unterzeichneten Konkursamt zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des
Kollokationplanes sind beim Kantonsgerichtspräsidenten des Kantons Glarus, Gerichtshaus,
Glarus, anhängig zu machen; Beschwerden sind
beim Departement für Sicherheit und Justiz des
Kantons Glarus, Postfach, Glarus, einzureichen.
Andernfalls gelten Kollokationsplan und Inventar als anerkannt.
8750 Glarus, 30. November 2006
Betreibungs- und Konkursamt
des Kantons Glarus:
Heiri Elmer
Ennenda
Gabriela und Peter Schätti-Jenny,
Rosengasse 5, Ennenda
Anbau an bestehendes Einfamilienhaus, Rosengasse 5, Parzelle Nr. 1371, gemäss Profilierung.
Ennenda, 22. November 2006
Der Gemeinderat
Schwanden
Diemer AG, Modell- und Formenbau,
im Tschachen 9, Schwanden
Abbruch der Lagerhalle, LB-Nr. 1899, sowie von zwei Garagen, zugehörig zur LB-Nr.
1799, Parzelle Nr. 1650, im Tschachen, gemäss
den eingereichten Unterlagen.
Schwanden, 22. November 2006
Der Gemeinderat
Luchsingen
Otto und Bernadette Stalder-Schuster,
Oberdorf, Hätzingen
Erstellen einer Fertiggarage, Parzelle Nr.
109, LB-Nrn. 203, 309, Oberdorf, Hätzingen,
gemäss den eingereichten Unterlagen.
Luchsingen, 27. November 2006
Der Gemeinderat
Rüti
Fridolin Kundert-Böni, Sätliboden, Rüti
Verkleiden der bestehenden Holzfassade
durch Eternit am Einfamilienhaus, im Sätliboden, Parzelle Nr. 410, gemäss den eingereichten
Unterlagen.
Rüti, 16. November 2006
Der Gemeinderat
Linthal
Albrecht Zweifel-Zweifel, Schülfen, Linthal
Abbruch Sennhütte/Nebenbaute, Parzelle
Nr. 629, LB-Nr. D486, Schülfen, wie bereits
ausgeführt (ausserhalb Bauzone, zonenkonform).
Linthal, 27. November 2006
Der Gemeinderat
Baugesuche
Baugesuchspublikation gestützt auf Artikel 38 des
kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes.
Mühlehorn
Christian Grob, Tiefenwinkel, Mühlehorn
Anbau Holzschopf an Wohnhaus, im Tiefenwinkel, Parzelle Nr. 219, gemäss den eingereichten Unterlagen.
Elm
Landwirtschaftliche Genossenschaft Elm,
vertreten durch Rudolf Freitag, Rüfi, Elm
Erneuern der Aussenreklame beim Ladengeschäft, im Unterdorf, Parzelle Nr. 222, gemäss
den eingereichten Unterlagen.
Elm, 21. November 2006
Der Gemeinderat
Andrea und Martin Baumgartner,
Oberschlacht, Mühlehorn
Sitzplatzüberdachung am Fabrik-/Wohngebäude, in der Oberschlacht, Parzelle Nr. 239,
gemäss den eingereichten Unterlagen.
Mühlehorn, 26. November 2006
Der Gemeinderat
Obstalden
Fridolin und Evelin Altmann-Imhof,
Hauet, Obstalden
Renovation des Einfamilienhauses, in der
Hauet, Parzelle Nr. 250, gemäss den eingereichten Unterlagen.
Hanspeter Richi, Bummelstein, Obstalden
Überdachung des bestehenden Parkplatzes,
im Bummelstein, Parzelle Nr. 530, wie durch
Profile bezeichnet.
Obstalden, 28. November 2006
Der Gemeinderat
Filzbach
Hermann Neugebauer, Vordemwald, Filzbach
Balkon-Verglasung am bestehenden Einfamilienhaus, im Vordemwald, Filzbach, Parzelle
Nr. 448, wie durch Profile bezeichnet.
Hermann Neugebauer, Vordemwald, Filzbach
Erweiterung bestehende Garagen mit Überdachung, im Vordemwald, Filzbach, Parzelle Nr.
448, wie durch Profile bezeichnet.
Filzbach, 23. November 2006
Der Gemeinderat
Mollis
Elektro Schuler + Germann AG,
Vorderdorfstrasse 57, Mollis
Umbau des Wohn- und Geschäftshauses,
Vorderdorfstrasse 57, Parzelle Nr. 524, wie
durch Profile bezeichnet.
Mollis, 23. November 2006
Der Gemeinderat
Die Baugesuchsunterlagen liegen bei den Gemeindekanzleien zur Einsichtnahme auf.
Gegen diese Baugesuche kann gemäss Artikel 39 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes innert 14 Tagen seit der Publikation
beim zuständigen Gemeinderat Einsprache wegen Verletzung öffentlich-rechtlicher Bestimmungen eingereicht werden.
Wer die Verletzung privater Rechte geltend
machen will, kann gemäss Artikel 41 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes innert 14
Tagen seit dieser Publikation Vermittlung am Ort
der gelegenen Sache einleiten.
Diese Fristen laufen auch während der Gerichtsferien.

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