Infos+Fischereiordnung-Lechrevier-2012

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Infos+Fischereiordnung-Lechrevier-2012
Fischereiordnung fÄr das Lechrevier 7009
 Die Bestimmungen des Tiroler Fischereigesetzes, des Tierschutzes, sowie naturschutzrechtliche
Bestimmungen sind genau einzuhalten.
 Der Inhaber des Erlaubnisscheines muss im Besitz einer Unterweisungsbest€tigung oder eines
staatlichen Fischereischeines sein. Weiters ist die Mitgliedschaft beim Tiroler Landesfischereiverband
notwendig.
 Jugendliche unter 14 Jahren d•rfen nur in Gegenwart einer vollj€hrigen Aufsichtsperson mit g•ltiger
Gast- oder Namenskarte angeln.
 Der Erlaubnisscheininhaber ist f•r Sch€den und Unf€lle w€hrend der Aus•bung der Fischerei selbst
verantwortlich. Der Fischereiverein •bernimmt keine Haftung.
 Der Angelplatz ist in sauberem Zustand zu verlassen. Angelschn•re und Angelhaken sind eine Gefahr
f•r die Tierwelt und d•rfen daher auf keinen Fall hinterlassen werden.
 Den Kontrollorganen (Aufsichtsfischer, Fischwirtschaftsmeister, Fischereibeauftragten, Polizei) sind
Gastkarte und Fang nach Aufforderung vorzuzeigen.
 Jeder Besitzer einer Angelkarte hat die Pflicht, die Gew€sserordnung bei der Aus•bung des Fischfangs
zu ber•cksichtigen. Zuwiderhandlungen werden mit dem Entzug der Fischereiberechtigung geahndet.
Grobe Verst‚ƒe gegen das Landesfischereigesetz und das Tierschutzgesetz werden zur Anzeige
gebracht.
 Die Angelsaison beginnt am 1. M€rz und endet am 31. Oktober.
 Vom 01. M€rz bis 30. September sind als K‚der k•nstliche Fliege, Blinker, Spinner, Wobbler, Twister
(Gummifisch) sowie Elritze (Pfrille) erlaubt.
 Vom 01. Oktober bis 31. Oktober ist das Angeln ausschlieƒch mit der Fliegenrute mit k•nstlicher
Fliege (Trocken-/Nassfliege, Emerger, Nymphe und Streamer) mit Einfachhaken und widerhakenlos
erlaubt; zus€tzliche Schnur und/oder Vorfachbeschwerung, ebenso das Angeln mit der Wasserkugel und
dem Tiroler H‚lzl, sind verboten.
 Das Angeln ist von der Morgen- bis zur Abendd€mmerung erlaubt.
 Nachtfischen ist verboten.
 Inhaber einer Gastkarte/Wochenkarte sind angehalten, die Fangergebnisse sofort in die daf•r
vorgesehene Fangliste einzutragen. Die Fangliste ist nach Beendigung der Fischerei in den Briefkasten
der Kartenausgabestelle einzuwerfen.
 AngelgerÄt: 1 Spinn- oder Fliegenrute
 Die Angeln m•ssen st€ndig beaufsichtigt werden. LebendkÅder (Fische, Maden, W•rmer, Insekten,
etc.) sowie K€se, Brot und nat•rlicher/k•nstlicher Teig u.a. NaturkÅder sind grunds€tzlich verboten.
 Fischereigrenzen:
 Linkes Lechufer samt Zufl•ssen und Gerinnen vom Einfluss des WeiÇenbach ca. 8 km flussabw€rts bis
zur Einm•ndung des Seebachs in Lechaschau. Am Weidateich und Hornberger Teich ist das Angeln
verboten! Untermaƒige Fische sind unverz•glich mit zu ihrer Erhaltung erforderlichen Sorgfalt
zur•ckzusetzen. Sofern diese Fische infolge einer Verletzung als nicht lebensf€hig erscheinen, sind sie
zu t‚ten und in die Fangmeldung einzutragen. Vorfach und Haken sind in diesem Fall im Fisch zu
belassen. Setzkescher sind verboten.
 Es d•rfen tÄglich 3 Edelfische (Bachforelle, Regenbogenforelle, …sche, Bachsaibling) entnommen
werden, davon jedoch nur 1 …sche.
Die GewÄsserordnung des 1. AuÅerferner Fischereivereines wurde am 08.02.2010
beschlossen und tritt mit dem Tag der Beschlussfassung in Kraft.
Petri Heil und einen schÄnen erfolgreichen Angeltag wÅnscht
Ihnen der 1. Auƒerferner Fischereiverein HÄfen.
Infos Lechrevier 7009
Ausgabe von Tages und Wochenkarten:
Adrian Eberhard, „Thermic Ranch“ (am Segelflugplatz)
6604 H‚fen, Lechau 4
Tel.: +43(0)5672 64010
ƒffnungszeiten:
April bis November
Montag bis Samstag ab 14:00 Uhr,
Sonntag von 10:00 bis 24:00 Uhr
Unterweisung und Best„tigung des Gastkartenbeitrages
mitf…hren!
Abgabe Fangergebnis:
Das Fangergebnis ist an der o.a. Kartenausgabestelle
abzugeben!

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