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AKTUELL
BUNDESFACHVERBAND WOHNUNGS- UND IMMOBILIENVERWALTER E.V.
Ein neuer Ort - ein neuer Wind
Die gemeinsame Herbsttagung der Landesverbände Bayern, Baden-Württemberg,
Rheinland-Pfalz/Saarland, Hessen und
Sachsen/Thüringen fand diesmal in der mittelalterlichen Kaiserstadt Bamberg statt und
folgte damit dem im vergangenen Jahr
getroffenen Beschluss. Unter der Kulisse des
mächtigen Domes trafen sich im Hotel
„Residenzschloss Bamberg“ am 21. und 22.
November BFW-Mitglieder, Gäste, Referenten, Sponsoren und Aussteller.
Organisation stets
im Griff:
Werner
Brückner,
Landesbeauftragter
LV Bayern
Am Vormittag des ersten Tages fand die von
den Landesverbänden getragene BFW-interne Versammlung statt. Nach Eröffnungsworten von Präsident Thomas Meier stellte
Vorstandsmitglied Klaus Nahlenz das Computerprogramm „epiqr“ vor, mit dem der
bauliche Zustand von Wohngebäuden
bewertet werden kann. Wichtig auch die
Hinweise von Geschäftsführer Heinz Michael Sparmann zu Rahmenverträgen mit verschiedenen Unternehmen. Besondere Aufmerksamkeit muss jetzt der novellierten
Trinkwasserverordnung gelten, die am
1.1.2003 in Kraft getreten ist. Sie umzusetzen, wird die Immobilienverwalter in neuer
Weise fordern. Auch hier bietet der BFW
über eine Rahmenvereinbarung Hilfe an. Um
die Zeitschrift „Wohnungseigentum“ (WE)
zur BFW-Verbandszeitung auszugestalten,
wird herausragenden BFW-Mitgliedsfirmen
die Chance gegeben, sich und ihre Eigentumsanlagen in der WE zu präsentieren. Die
Zusammenarbeit mit der deutschlandweit
vertriebenen Fachpublikation des Hammonia-Verlages hat sich in den letzten Monaten gut entwickelt und wird ausgedehnt.
Der BFW hat hier die Möglichkeit, seine
Visionen, Ziele und das Verbandsleben
bekannt zu machen und so für seine Mitglieder Marktchancen zu erhöhen. In diesem
Kontext ist auch die Mitgliedschaft in der
Caisse de Garantie zu sehen. Die Zusammenarbeit wird mit dem Ziel vertieft, Mitgliedern die Sicherungs- und Refinanzierungsmöglichkeiten näher zu bringen.
Von Schimmel, Stress und Abriss
Zum proppevollen Fachprogramm der BFWHerbsttagung wurden nach der Mittagspause auch die teilnehmenden Nicht-Mitglieder
herzlich begrüßt. Sachverständiger und
Buchautor Dr. Dieter Scholz erläuterte Ursachen von Feuchteschäden und ihre Beseitigung. Volker Stark, Regionalleiter des BFWFördermitgliedes Munters Trocknungsservice, ging auf Schimmelpilze in Wohnräumen
ein. Am Beispiel von „assisto“ erläuterte
Günter Breimer, Techem AG, NL Nürnberg,
ebenfalls BFW-Fördermitglied, die Vorteile
einer über Funk ablesbaren Datenerfassung
in Wohnungen. Solche Geräte bieten auch
sicherheits- und brandschutztechnische
Überwachungsmöglichkeiten.
Der Freitag begann mit einem Vortrag über
Zwangsverwaltung im Bereich des Wohnungseigentums von RA Klaus Fuhrmann.
Das „trockene“ Thema führte – das ist dem
gekonnten Vortrag zu danken – zu angeregter, an Praxisbeispielen orientierter Diskussion. Axel Guthmann von der Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen referierte
über den Widerspruch des Abreißens von
Willkommen im BFW:
Fa. DONAUER & PROBST
Rohrsanierung
René Blume, Vertriebsleiter:
Nach ersten Kontakten stehen wichtige Verwalterveranstaltungen jetzt regelmäßig im Terminplan unseres Unternehmens, das sich um moderne, zerstörungsfreie Methoden der Rohrreinigung kümmert. Im Verband – und so war das
auch im Bamberg – finden wir die optimale
Plattform, um bekannt zu werden. Deshalb war
auch der Entschluss folgerichtig, BFW-Mitglied
zu werden. Persönliche Kontakte zu vielen Verwaltern sind sehr nützlich für uns, deshalb werden wir auch zum großen BFW Kongress im Mai
wieder zu den Ausstellern zählen.
Januar 2003
Wohnraum zur prognostizierten Verknappung. (Auszüge finden Sie auf S. 12 dieser
BFW-Aktuell).
Wie notwendig Elementarschadensversicherungen sind, machte Klaus Peter von der
Bayerischen Versicherungsbank München
am Beispiel der Jahrhundertflut 2002 deutlich. Ärztin, Unternehmensberaterin und
Buchautorin Dr. Sabine Schonert-Hirz
erzählte erfrischend über die positiven Auswirkungen von Stress. Das demonstrierten
auch die Gesichter der Zuhörenden, die zu
Atemübungen animiert wurden. Den
schwersten, weil zu fortgeschrittener Stunde zu bestreitenden Vortrag hatte Rechtsanwalt und Notar Hans-Otto Döll. Lebhaft
kommentierte er die neue Rechtsprechung,
die zum Teil in Fischen durchaus strittig was Positionen des BGH-Richters Dr. Joachim Wenzel betrifft - diskutiert wurde.
Bamberger Zwiebel
macht fröhlich
Dass alle die zwei Tage als geglückt betrachteten, ist nicht zuletzt dem Abend zu danken. Mit einer echten „Bamberger Zwiebel“
wurden die Teilnehmer verköstigt, um
anschließend bei einer nächtlichen Wanderung durch Altbamberg gruseligen Legenden zuzuhören. Nach Gänsehaut und kalten
Ohren konnte man sich in der Brauereigaststätte „Schlenkerla“, die köstliches Rauchbier braut, aufwärmen.
Obwohl mit fast 60 Teilnehmern eine bisher
unerreichte Resonanz zu verzeichnen war
und zwei Firmen spontan den Antrag stellten, Mitglied im BFW zu werden, wünschen
sich Landesbeauftragte und Fördermitglieder, dass noch mehr Immobilienverwalter
die Chance zu Weiterbildung und Erfahrungsaustausch nutzen. Und damit sind
ausdrücklich auch Unternehmen angesprochen, die nicht oder noch nicht Mitglied im
BFW sind. Der Erfolg hing auch von den
Ausstellern und Sponsoren ab: Viessmann
Werke, Munters Trocknungsservice, Allianz
Versicherung, Premiere Fernsehen, DONAUER & PROBSt Rohrsanierung und Techem
AG. Den genannten Firmen vielen Dank.
Die nächste Herbsttagung findet am 20.
und 21. November 2003 statt.
Bundesfachverband Wohnungs- und Immobilienverwalter e.V. | Geschäftsstelle | Schiffbauerdamm 8 | 10117 Berlin
Telefon 0 30/30 87 29 17 | Fax 0 30/30 87 29 19 | E-Mail [email protected] | web www.wohnungsverwalter.de
BFW AKTUELL – Wohnungseigentum 1/2003
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Abrissbirne Ost und Wohnungsnot West
Erklärung eines Widerspruchs von Axel Guthmann, LBS-Bundesgeschäftsstelle
Die Bundesrepublik wird es in absehbarer
Zeit wieder mit Wohnungsknappheit zu tun
haben. Diese Aussage irritiert, denn die
öffentliche Wahrnehmung ist eine andere.
Die Wohnungsmärkte sind scheinbar entspannt. Nicht selten taucht die Frage auf, ob
wir überhaupt Neubau brauchen, wo so
viele Wohnungen leer stehen. Eine weitere
These: Wegen langfristig schrumpfender
Bevölkerung geht auch der Bedarf zurück.
Die Wirklichkeit sieht freilich anders aus.
Konjunktur wieder an, steigt auch die
Wohnraum-Nachfrage. Beanspruchen die
Haushalte nur je einen halben Quadratmeter mehr Wohnfläche, bedeutet das einen
Neubaubedarf von rund 400.000 Wohnungen.
Kritische Marke unterschritten
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Schon im vergangen Jahr wurde die kritische Marke von 300.000 neu gebauten
Wohneinheiten unterschritten. 2002 nähern
wir uns der 250.000-Marke. Die Abwärtsbewegung vollzieht sich in West- und Ostdeutschland. Der Einbruch findet überwiegend beim Mehrfamilienhausbau statt.
Allerdings rutscht auch das stabilste Element, der Einfamilienhausbau, mit etwa
100.000 Genehmigungen im Westen und
25.000 im Osten ab. Warum ist das schlimm?
Weil die Bundesrepublik nach Überzeugung
der allermeisten Experten in den nächsten
10 bis 15 Jahren einen jährlichen Neubaubedarf von rund 350.000 Wohneinheiten
hat. Maßgeblich für die Nachfrage nach
Wohnraum ist die Zahl der Haushalte. Und
die steigt weiter an – bis 2015 auf rund 39,5
Millionen. Hauptgrund ist, dass sie immer
kleiner werden. Vor 40 Jahren beherbergte
eine Wohnung durchschnittlich 3,1 Personen, heute sind es 2,2. Auch die alternde
Gesellschaft befördert diesen Trend.
Trügerische Ruhe
Wichtiger für die Nachfrage nach Wohnraum ist das allgemeine Wirtschaftswachstum. Steigen die Einkommen, wächst die
Inanspruchnahme von Wohnraum überproportional. Während sich Einkommen von
1962 bis 1998 etwa verfünffachten, stiegen
die Ausgaben fürs Wohnen um das Zehnfache an. Mit reinen Preissteigerungen ist das
nicht zu erklären. Vielmehr leisten sich
Haushalte größere Wohnungen. Jedem Bundesbürger stehen heute durchschnittlich
39,3 Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung, Anfang der 80er Jahre waren es 33.
Seit Mitte der 90er Jahre wächst das reale
Einkommen privater Haushalte freilich nur
im schmalen Korridor zwischen 0,2 und 1,7
Prozent. Die derzeitige Ruhe auf dem Wohnungsmarkt ist deshalb trügerisch. Zieht die
Kritisch, polemisch: Axel Guthmann
Geschichte wiederholt sich
Die Politik scheint derzeit Fehler der Vergangenheit zu wiederholen. Auch in den 80er
Jahren hieß es, der Wohnungsbedarf sei
gedeckt. Massive Engpässe waren die Folge.
Seinerzeit hatte sich der Neubau im Westen
noch schneller als heute fast halbiert, nämlich innerhalb von vier Jahren. Dass der
Abwärtstrend jetzt doppelt so lange dauert,
ist nur ein schwacher Trost. Obwohl es
gesamtwirtschaftlich noch keine positiven
Impulse gibt, mehren sich in wirtschaftlich
robusten Ballungsgebieten Westdeutschlands Anzeichen für einen angespannten
Wohnungsmarkt. Für alle gesellschaftlichen
Gruppen wird es schwieriger, bezahlbaren
Wohnraum zu ergattern. Für Studenten
ebenso wie für junge Familien oder ältere
Menschen, die Stadtnähe suchen.
Leerstände im Osten
In Ostdeutschland ist die Situation
grundsätzlich anders. Deshalb ist es falsch,
diese Probleme 1:1 übertragen zu wollen –
nach dem Motto: Die Leerstände im Osten
sind Vorbote dessen, was dem Westen
bevorsteht. Richtig ist, dass in den neuen
Ländern ein Überangebot an Wohnungen
herrscht. Richtig ist aber auch, dass etwa die
Hälfte der 1 Million freien Wohnungen faktisch dem Markt gar nicht zur Verfügung
steht, weil sie keine Nachfrage findet.
Ein Schlüsselfaktor für die Entwicklung der
ostdeutschen Wohnungsmärkte ist die
Eigentumsbildung. Sie findet derzeit überwiegend mit Einfamilienhäusern am Rande
der Städte statt. Warum aber, so fragen
viele, sollten die Leute vor der Stadt wohnen, wenn drinnen Wohnungen leer stehen?
Diese Frage ist zynisch: Soll man Menschen,
die jahrzehntelang daran gehindert wurden,
ihre Wohnwünsche zu verwirklichen, noch
einmal vorschreiben, wie sie wohnen sollen?
Sollen etwa Stadtplaner das fortsetzen, was
sozialistische Ideologie vier Jahrzehnte lang
vorgemacht hat?
Auch in anderen Städten sind die Probleme
so nicht zu lösen. Zunehmender Verkehr,
zentrale Arbeitsplätze und wachsende
soziale Probleme haben vor allem Familien
mit Kindern ins Umland vertrieben. Die Antwort für Stadtentwicklung muss lauten:
Rückbau statt Verdichtung, größere Wohnungen in lockerer Umgebung statt noch
mehr kleinere, Qualität statt Quantität.
Fazit: Abriss im Osten und Neubaubedarf
selbst dort, vor allem aber im Westen, stehen nicht im Widerspruch zueinander.
Raus aus dem Teufelskreis?
Vom Ziel, Neubautätigkeit zu verstetigen, ist
die Politik weit entfernt. Statt für Ausgleich
auf einem für Schwankungen anfälligen
Markt zu sorgen, verstärkt sie zyklische Ausschläge. Förderungen kommen meist erst
dann, wenn der Markt quasi von selbst auf
die Beine kommen würde. Beispiel ist die
Wiedervereinigung. Durch hohe Förderanreize wurde der Bauboom prozyklisch verstärkt. Wenn in Ostdeutschland neue Mietwohnungen leer stehen, ist das teilweise das
Ergebnis verfehlter Förderpolitik, des zu späten Zurückführens steuerlicher Anreize.
Jetzt ist es umgekehrt. Die Steuerpolitik
beschleunigt den ohnehin bedrohlichen
Rückgang der Bautätigkeit. Nach den
Beschlüssen der Bundesregierung sind Wertegewinne bei der Veräußerung von vermieteten Objekten künftig pauschal mit 15 Prozent zu versteuern. Ursprünglich sollten sie
mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern sein. Außerdem sollte der abgeschriebene Teil des Objektes, also die Differenz zwischen Kauf- und Buchwert, zusätzlich versteuert werden. Das hätte erhebliche Verluste bei den Investoren zur Folge gehabt.
Noch gravierender sind Einschnitte beim
selbstgenutzten Wohneigentum. Werden
die Pläne wahr, sind künftig Singles und kinderlose Paare von Förderung ausgeschlossen. Haushalte mit Kindern müssen beim
Neubau erhebliche Verschlechterungen
befürchten. Spätestens mit diesen Sparplänen lautet die Frage nicht mehr, ob in
Deutschland eine neue Wohnungsknappheit
bevorsteht, sondern nur noch, wann.
(Auszüge aus dem Vortrag in Bamberg)
BFW AKTUELL – Wohnungseigentum 1/2003
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Kleinen Killern gesetzlich auf der Spur
Novellierte Trinkwasserverordnung mit strengen Anforderungen
Zwischen drei und elf Menschen sterben
statistisch gesehen täglich an einer Legionellose. Die Dunkelziffer ist hoch, da diese
gefährliche Krankheit, die für ein Drittel bis
ein Viertel der Erkrankten zum Tode führt,
oft falsch als Lungenentzündung diagnostiziert wird. Übertragen wird sie durch das
Trinkwasser. Mit der am 1. Januar diesen
Jahres in Kraft getretenen novellierten
Trinkwasserverordnung kommt auf Eigentümer und Verwalter neue Verantwortung zu.
Der Schutz gegen die seit 1. Januar 2001 im
Infektionsschutzgesetz und in die Meldepflicht für gefährliche Krankheiten aufgenommene Legionellose wird durch die neue
Verordnung verstärkt. Danach genügt es
nicht mehr, dass Wasserwerke hygienisch
einwandfreies Wasser bis an die Hausverteilungsanlagen liefern. Entscheidend ist, dass
es genauso einwandfrei aus Hahn oder
Dusche fließt. Die Verantwortung, dass sich
die gefährlichen Mini-Killer nicht über Leitungen, Armaturen und Geräte ausbreiten
und vor allem beim warmen Duschen über
Aerosole – feinste Sprühtröpfchen – in die
Lunge gelangen, liegt jetzt beim Eigentümer der Anlagen! Das ist neu!
Der Gesetzgeber nimmt die Betreiber von
Trinkwasseranlagen in die Pflicht. Verwalter
sollten sich gründlich mit der neuen
Rechtslage vertraut machen und den
Eigentümern geeignete Kontroll- und
Präventivmaßnahmen unterbreiten. Periodische Kontrollen der Trinkwasserbeschaffenheit an den Entnahmestellen werden
jetzt ab einem täglichen Verbrauch von drei
Kubikmetern Wasser obligatorisch. Oft
wurde bisher auf Proben verzichtet, „denn
wo nicht gemessen wird, ist auch nichts
nachzuweisen. Das kann jetzt offenbar bittere Konsequenzen haben, wird ein Krankheitsfall bekannt,“ so Heinz Michael Sparmann, BFW Geschäftsführer.
dieses Kontaktes geht an Andreas Dahlke
vom BFW-Mitglied Preussag Immobilien
GmbH Salzgitter.
LEGIO hat einen Filter zur Entfernung von
Mikroorganismen - u.a. Legionellen - aus
nachfließendem Trinkwasser entwickelt,
der als sicherer und kostengünstiger als
bisher übliche gilt. Er kann zur Absicherung
von Duschen, Anlagenteilen oder zentralen
Wassersystemen dienen. Uwe Hartig, technischer Leiter: „Wir bieten hygienische
Kompetenz, Consulting, Information und
BFW-Rahmenvertrag mit LEGIO
Legionellen sind anpassungsfähig. Es ist für
Verwalter nicht damit getan und zudem
unwirtschaftlich, beispielsweise die Temperatur der Heißwasseranlage auf für die
Bakterien unverträgliche mehr als 55 Grad
hochzufahren oder unter 25 Grad abzusenken oder ähnliches. Fachleute müssen konsultiert werden. Der BFW hat in seinem
Servicepaket neu eine Rahmenvereinbarung mit dem bundes- und europaweit
arbeitenden, in der Nähe von Tübingen
beheimateten Spezialbetrieb LEGIO abgeschlossen. Der Dank für die Vermittlung
So funktioniert Ultrafiltration
sorgen für die Beseitigung von Legionellen.
Dazu planen wir, enge Kontakte zu den
BFW-Landesverbänden aufzunehmen.“
Konkret, auf die regionalen Anforderungen
der Gesundheitsämter und Bedingungen in
den einzelnen Liegenschaften der BFWVerwalter zugeschnitten, wird LEGIO Serviceangebote unterbreiten.
Infos: BFW-Geschäftsstelle und www.legio.de
WILO Symposium zu Pumpen, Trinkwasser und Hygiene
Legionellen und neue Trinwasserverordnung waren auch das aktuelle Einstiegsthema beim Berliner WILO Symposium am
27. und 28. November im Hotel Maritim
proArte. Erstmalig hatte der große Pumpenhersteller WILO speziell die Wohnungswirtschaft eingeladen, um über „Anforderungen an Trinkwasser- Druckerhöhungsanlagen im Wohnungsbau“ zu informieren
und zu diskutieren. Für den BFW gab WILO
damit seinen professionellen Einstand als
neues Fördermitglied des Fachverbandes.
Zahlen aus der Dortmunder WILO AG klingen beeindruckend: Jedes zweite europäische Gebäude ist mit WILO Pumpen ausgerüstet, 20.000 verlassen täglich die Produktionsstätten in Deutschland, Frankreich
und Korea, jährlich werden 4 Mio. Pumpen
und Systeme über 36 Vertriebstochtergesellschaften in 32 Ländern verkauft.
600.000 Mio. € Umsatz 2002 und prognostiziertes Wachstum im nächsten Jahr zeugen von einem prosperierenden Unternehmen, dessen Wurzeln auf das Jahr 1872
BFW AKTUELL – Wohnungseigentum 1/2003
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zurückgehen. Mit einer jetzt auf den Markt
gebrachten Weltneuheit, der Hocheffizienzpumpe WILO Stratos, in der viele Jahre
Forschung stecken, „wurde,“ so Vertriebsleiter Peter Stamm, „ein Quantensprung in
der Pumpen-Technologie vollzogen.“ Die
Nassläuferpumpe mit ECM-Technologie
senkt Strom um bis zu 80 Prozent. Naßund Trockenläuferanlagen konnten zum
Symposium im direkten Vergleich betrachtet werden.
Für Verwalter waren Unterschiede von
Anlagen bei Effizienz, Wartung und technischen Auffälligkeiten besonders interessant, müssen doch immer wieder Entscheidungen zum Austausch verschlissener
Systeme vorbereitet werden.
In Richtung Trinkwasserverordnung zielte
auch der mit Spannung erwartete Vortrag
von Prof. Dr. Dirk Schoenen vom
Hygieneinstitut Bonn zu Hygiene und
Sicherheit im modernen Wohnungsbau.
Ausgehend von der Legionellenproblematik
versuchte er, die rund 25 Teilnehmer für die
Dortmunder WILO-Firmenzentrale
Mikrobiologie im Trinkwasser zu sensibilisieren. Viele Jahrzehnte alte Leitungen,
Anschlüsse, Anlagen werden modernen
hygienischen Anforderungen nicht mehr
gerecht. Oft aber ist nicht sichtbar, was
Bakterien anrichten. Anregungen, wie und
wann Anlagen oder Teile davon zu warten
oder zu wechseln sind und weitere praktische Ratschläge im Workshop waren den
Wohnungswirtschaftlern hoch willkommen. Auch WILO als Veranstalter zeigte
sich begeistert vom regen Interesse und
plant, in Zukunft weitere Symposien für die
Wohnungswirtschaft anzubieten.
B.E.
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Programm der 1. Kölner Immobilienverwaltertagung
Freitag, 7.2. und Sonnabend, 8.2.2003
Ort: Maternushaus, Tagungszentrum des Erzbistums Köln
Kardinal-Frings-Str. 1-3, 50668 Köln
Freitag, 7.2.2003
9.30 - 10 Uhr:
10.00 Uhr:
10.15 - 12 Uhr:
12.00 - 12.30 Uhr:
12.30 – 13.30 Uhr:
13.30 - 14 Uhr:
14.00 - 14.30 Uhr:
14.30 – 15.00 Uhr:
15.00 - 15.45 Uhr:
15.45 - 16.45 Uhr:
16.45 – 18.00 Uhr:
19.30 Uhr:
Begrüßungskaffee, Besuch der Fachausstellung
Begrüßung durch Thomas Meier, BFW-Präsident
Dr. Olaf Riecke, Amtsrichter Hamburg-Blankenese: „Ausgewählte Themen der
aktuellen Rechtsprechung“
Diskussion
Mittagspause, Besuch der Fachausstellung
Frank Ruhlmann, Rechtsanwalt Hannover: „Die neue VOB. Praktische Erläuterungen für Vertragspartner bei Bauprojekten“
Dr. Matthias Löffler, Amtsrichter Hannover: „Ein unerwartetes, neues Thema: Fenstereinbau“
Dr. Wolfgang Gottschalg, Vorsitzender Richter am OLG Düsseldorf: „Typische Haftungsrisiken des WEG-Verwalters“
Kaffeepause, Besuch der Fachausstellung
Helmut Freiherr von Oefele, Bundesnotarkammer München und Wolfgang Schneider, Bund Deutscher Rechtspfleger: „Einführung eines Zentralgrundbuches für
die Wohnungseigentumsgemeinschaft“
„Forum pro und contra zur Novellierung des WEG, speziell zur Einführung von
Öffnungsklausel und Zentralgrundbuch“ mit Dr. Michael Casser, Helmut Freiherr
von Oefele, Dr. Matthias Löffler, Dr. Wolf-Dietrich Deckert, Wolfgang Schneider,
Klaus Nahlenz, Thorsten Woldenga u.a., Moderation: Dr. Olaf Riecke
Gemeinsame Abendveranstaltung im Maternushaus
Sonnabend, 8.2.2003
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9.30 - 10.30 Uhr:
10.30 – 11 Uhr:
11 - 12.15 Uhr:
12.15 – 13 Uhr:
13 – 14 Uhr:
14 – 16 Uhr:
Prof. Dr. Christian Armbrüster, Buccerius Law School, Hamburg: „Versicherungsschutz für Verwalter und Wohnungseigentümer – Aufgaben des Verwalters im
Zusammenhang mit Versicherungen”
Kaffeepause, Besuch der Fachausstellung
Dr. Martin Häublein, Rechtsanwalt Berlin: „Rechtliche Probleme und praktische
Tipps für die Verwaltung von Mehrhausanlagen“
Oliver Franke-Weltmann, Assessor Haus & Grund Hannover: „Schönheitsreparaturen: Anfangs- oder Endrenovierung?“
Mittagspause, Besuch der Fachausstellung
Dr. Wolf-Dietrich Deckert, Rechtsanwalt München: „Welche ORGA-Beschlüsse
sind WE-Gemeinschaften und Verwaltern noch zu empfehlen?“
Kurz und wichtig
Neue Mitglieder
Aufnahme als ordentliches Mitglied
Arnold & Partner oHG
Hausverwaltung in 34119 Kassel
HTV GmbH Immobilienmanagement
in 64625 Bensheim
IMOVEWA Immobilienverwaltung GmbH
in 64646 Heppenheim
IMMOBILIEN Schinke-Morsbach Hausverwaltungen in
53773 Hennef
Erdbories & Wenningmann GmbH in 48143 Münster
Gastmitglied
IVV Eickelbaum-Greiner in 64646 Heppenheim
Beratende Mitgliedschaft
RA Klaus Eichhorn in 40668 Meerbusch
Fördermitglieder
Grün Wert AG in 48161 Münster
DONAUER & PROBST GmbH & Co. KG
in 68307 Mannheim
WILO AG in 44263 Dortmund
Dank an Landesbeauftragte
Der Dank des BFW-Vorstands galt in seiner erweiterten Sitzung am 29. November den Landesbeauftragten für deren ehrenamtliche Arbeit. Helga Nees, Landesbeauftragte des LV Hessen, und Thorsten Woldenga, LV Nord, wurden für ihr Engagement bei der Verwirklichung der Verbandsziele mit einer Urkunde ausgezeichnet. (Foto unten) Helga Nees betreut kommissarisch den LV Rheinland-Pfalz/Saarland, hat in beiden Landesverbänden vorbildlich die Mitgliederwerbung vorangebracht und arbeitet am Projekt zur
Workflow-Anwendung mit. Thorsten Woldenga ist es
gemeinsam mit Karsten Hümpel - Verwalter in Hamburg - gelungen, ein BFW-Seminar für Nicht-Mitglieder zu organisieren, das in einen regelmäßigen
Stammtisch mündete. Darüber hinaus leistet er als
Vorsitzender der ARGE „Unternehmerische Verwalter“
hervorragende Arbeit. Dafür spricht auch sein Engagement in der verbändeübergreifenden Berliner
Runde zur Novellierung des WEG.
Das sagt die neue Trinkwasserverordnung
§3 Begriffsbestimmungen im Sinne dieser Verordnung
Danach sind ... Hausinstallationen die Gesamtheit der Rohrleitungen, Armaturen und Geräte, die sich
zwischen dem Punkt der Entnahme von Wasser für den menschlichen Gebrauch und der Übergabe
von Wasser aus einer Wasserversorgungsanlage ....an den Verbraucher befinden.
Kommentar von Uwe Hartig, technischer Leiter bei LEGIO: Dazu gehört also auch die Dusche. Feine
Aerosole, die die Legionella übertragen können, werden aber nicht nur beim Duschen erzeugt, sondern genauso im warmen Schaumbad oder Whirlpool.
§ 5 Mikrobiologische Anforderungen
(1) Im Wasser für den menschlichen Gebrauch dürfen Krankheitserreger im Sinne des § 2 Nr.1 des
Infektionsschutzgesetzes nicht in Konzentrationen erhalten sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen ...
(4) Soweit der Unternehmer und der sonstige Inhaber einer Wasserversorgungs- oder Wassergewinnungsanlage oder ein von ihnen Beauftragter hinsichtlich mikrobieller Belastungen des Rohwassers
Tatsachen feststellen, die zum Auftreten einer übertragbaren Krankheit führen können, oder annehmen, dass solche Tatsachen vorliegen, muss eine Aufbereitung, erforderlichenfalls unter Einschluss
einer Desinfektion nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erfolgen ...
Kommentar: Wichtig ist, dass zunächst eine Analyse des Ist-Zustandes erfolgt. So verschafft sich der
Verwalter einen Querschnittseindruck vom Zustand der Wasserversorgungssysteme in seinem Verantwortungsbereich. Welcher Wiederholungszyklus notwendig ist, sollte mit den jeweiligen Gesundheitsämtern oder Hygieneaufsichtsbehörden vereinbart werden. Das ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Einmal jährlich empfehlen wir, eine Beprobung zu veranlassen, unabhängig vom
Wasserverbrauch. Denn: Fallen die Proben positiv aus, sollte sofort gehandelt und eine Fachfirma zur
Beseitigung der Bakterien eingesetzt werden. Anderenfalls werden sowohl Verwalter oder auch
Eigentümer in die Verantwortung genommen!
(Kompletter Gesetzestext unter www.legio.de)
Impressum
Herausgeber:
BFW Bundesfachverband Wohnungs- und Immobilienverwalter e.V. · Schiffbauerdamm 8 · 10117 Berlin
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Redaktionelle Betreuung: Bettina Erdmann, Pressebüro
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Vorbehalt: Alle Berichte und Informationen sind nach
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BFW AKTUELL – Wohnungseigentum 1/2003
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