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AKTUELL BUNDESFACHVERBAND WOHNUNGS- UND IMMOBILIENVERWALTER E.V. Ein neuer Ort - ein neuer Wind Die gemeinsame Herbsttagung der Landesverbände Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz/Saarland, Hessen und Sachsen/Thüringen fand diesmal in der mittelalterlichen Kaiserstadt Bamberg statt und folgte damit dem im vergangenen Jahr getroffenen Beschluss. Unter der Kulisse des mächtigen Domes trafen sich im Hotel „Residenzschloss Bamberg“ am 21. und 22. November BFW-Mitglieder, Gäste, Referenten, Sponsoren und Aussteller. Organisation stets im Griff: Werner Brückner, Landesbeauftragter LV Bayern Am Vormittag des ersten Tages fand die von den Landesverbänden getragene BFW-interne Versammlung statt. Nach Eröffnungsworten von Präsident Thomas Meier stellte Vorstandsmitglied Klaus Nahlenz das Computerprogramm „epiqr“ vor, mit dem der bauliche Zustand von Wohngebäuden bewertet werden kann. Wichtig auch die Hinweise von Geschäftsführer Heinz Michael Sparmann zu Rahmenverträgen mit verschiedenen Unternehmen. Besondere Aufmerksamkeit muss jetzt der novellierten Trinkwasserverordnung gelten, die am 1.1.2003 in Kraft getreten ist. Sie umzusetzen, wird die Immobilienverwalter in neuer Weise fordern. Auch hier bietet der BFW über eine Rahmenvereinbarung Hilfe an. Um die Zeitschrift „Wohnungseigentum“ (WE) zur BFW-Verbandszeitung auszugestalten, wird herausragenden BFW-Mitgliedsfirmen die Chance gegeben, sich und ihre Eigentumsanlagen in der WE zu präsentieren. Die Zusammenarbeit mit der deutschlandweit vertriebenen Fachpublikation des Hammonia-Verlages hat sich in den letzten Monaten gut entwickelt und wird ausgedehnt. Der BFW hat hier die Möglichkeit, seine Visionen, Ziele und das Verbandsleben bekannt zu machen und so für seine Mitglieder Marktchancen zu erhöhen. In diesem Kontext ist auch die Mitgliedschaft in der Caisse de Garantie zu sehen. Die Zusammenarbeit wird mit dem Ziel vertieft, Mitgliedern die Sicherungs- und Refinanzierungsmöglichkeiten näher zu bringen. Von Schimmel, Stress und Abriss Zum proppevollen Fachprogramm der BFWHerbsttagung wurden nach der Mittagspause auch die teilnehmenden Nicht-Mitglieder herzlich begrüßt. Sachverständiger und Buchautor Dr. Dieter Scholz erläuterte Ursachen von Feuchteschäden und ihre Beseitigung. Volker Stark, Regionalleiter des BFWFördermitgliedes Munters Trocknungsservice, ging auf Schimmelpilze in Wohnräumen ein. Am Beispiel von „assisto“ erläuterte Günter Breimer, Techem AG, NL Nürnberg, ebenfalls BFW-Fördermitglied, die Vorteile einer über Funk ablesbaren Datenerfassung in Wohnungen. Solche Geräte bieten auch sicherheits- und brandschutztechnische Überwachungsmöglichkeiten. Der Freitag begann mit einem Vortrag über Zwangsverwaltung im Bereich des Wohnungseigentums von RA Klaus Fuhrmann. Das „trockene“ Thema führte – das ist dem gekonnten Vortrag zu danken – zu angeregter, an Praxisbeispielen orientierter Diskussion. Axel Guthmann von der Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen referierte über den Widerspruch des Abreißens von Willkommen im BFW: Fa. DONAUER & PROBST Rohrsanierung René Blume, Vertriebsleiter: Nach ersten Kontakten stehen wichtige Verwalterveranstaltungen jetzt regelmäßig im Terminplan unseres Unternehmens, das sich um moderne, zerstörungsfreie Methoden der Rohrreinigung kümmert. Im Verband – und so war das auch im Bamberg – finden wir die optimale Plattform, um bekannt zu werden. Deshalb war auch der Entschluss folgerichtig, BFW-Mitglied zu werden. Persönliche Kontakte zu vielen Verwaltern sind sehr nützlich für uns, deshalb werden wir auch zum großen BFW Kongress im Mai wieder zu den Ausstellern zählen. Januar 2003 Wohnraum zur prognostizierten Verknappung. (Auszüge finden Sie auf S. 12 dieser BFW-Aktuell). Wie notwendig Elementarschadensversicherungen sind, machte Klaus Peter von der Bayerischen Versicherungsbank München am Beispiel der Jahrhundertflut 2002 deutlich. Ärztin, Unternehmensberaterin und Buchautorin Dr. Sabine Schonert-Hirz erzählte erfrischend über die positiven Auswirkungen von Stress. Das demonstrierten auch die Gesichter der Zuhörenden, die zu Atemübungen animiert wurden. Den schwersten, weil zu fortgeschrittener Stunde zu bestreitenden Vortrag hatte Rechtsanwalt und Notar Hans-Otto Döll. Lebhaft kommentierte er die neue Rechtsprechung, die zum Teil in Fischen durchaus strittig was Positionen des BGH-Richters Dr. Joachim Wenzel betrifft - diskutiert wurde. Bamberger Zwiebel macht fröhlich Dass alle die zwei Tage als geglückt betrachteten, ist nicht zuletzt dem Abend zu danken. Mit einer echten „Bamberger Zwiebel“ wurden die Teilnehmer verköstigt, um anschließend bei einer nächtlichen Wanderung durch Altbamberg gruseligen Legenden zuzuhören. Nach Gänsehaut und kalten Ohren konnte man sich in der Brauereigaststätte „Schlenkerla“, die köstliches Rauchbier braut, aufwärmen. Obwohl mit fast 60 Teilnehmern eine bisher unerreichte Resonanz zu verzeichnen war und zwei Firmen spontan den Antrag stellten, Mitglied im BFW zu werden, wünschen sich Landesbeauftragte und Fördermitglieder, dass noch mehr Immobilienverwalter die Chance zu Weiterbildung und Erfahrungsaustausch nutzen. Und damit sind ausdrücklich auch Unternehmen angesprochen, die nicht oder noch nicht Mitglied im BFW sind. Der Erfolg hing auch von den Ausstellern und Sponsoren ab: Viessmann Werke, Munters Trocknungsservice, Allianz Versicherung, Premiere Fernsehen, DONAUER & PROBSt Rohrsanierung und Techem AG. Den genannten Firmen vielen Dank. Die nächste Herbsttagung findet am 20. und 21. November 2003 statt. Bundesfachverband Wohnungs- und Immobilienverwalter e.V. | Geschäftsstelle | Schiffbauerdamm 8 | 10117 Berlin Telefon 0 30/30 87 29 17 | Fax 0 30/30 87 29 19 | E-Mail [email protected] | web www.wohnungsverwalter.de BFW AKTUELL – Wohnungseigentum 1/2003 – 11 – 11 Abrissbirne Ost und Wohnungsnot West Erklärung eines Widerspruchs von Axel Guthmann, LBS-Bundesgeschäftsstelle Die Bundesrepublik wird es in absehbarer Zeit wieder mit Wohnungsknappheit zu tun haben. Diese Aussage irritiert, denn die öffentliche Wahrnehmung ist eine andere. Die Wohnungsmärkte sind scheinbar entspannt. Nicht selten taucht die Frage auf, ob wir überhaupt Neubau brauchen, wo so viele Wohnungen leer stehen. Eine weitere These: Wegen langfristig schrumpfender Bevölkerung geht auch der Bedarf zurück. Die Wirklichkeit sieht freilich anders aus. Konjunktur wieder an, steigt auch die Wohnraum-Nachfrage. Beanspruchen die Haushalte nur je einen halben Quadratmeter mehr Wohnfläche, bedeutet das einen Neubaubedarf von rund 400.000 Wohnungen. Kritische Marke unterschritten 12 Schon im vergangen Jahr wurde die kritische Marke von 300.000 neu gebauten Wohneinheiten unterschritten. 2002 nähern wir uns der 250.000-Marke. Die Abwärtsbewegung vollzieht sich in West- und Ostdeutschland. Der Einbruch findet überwiegend beim Mehrfamilienhausbau statt. Allerdings rutscht auch das stabilste Element, der Einfamilienhausbau, mit etwa 100.000 Genehmigungen im Westen und 25.000 im Osten ab. Warum ist das schlimm? Weil die Bundesrepublik nach Überzeugung der allermeisten Experten in den nächsten 10 bis 15 Jahren einen jährlichen Neubaubedarf von rund 350.000 Wohneinheiten hat. Maßgeblich für die Nachfrage nach Wohnraum ist die Zahl der Haushalte. Und die steigt weiter an – bis 2015 auf rund 39,5 Millionen. Hauptgrund ist, dass sie immer kleiner werden. Vor 40 Jahren beherbergte eine Wohnung durchschnittlich 3,1 Personen, heute sind es 2,2. Auch die alternde Gesellschaft befördert diesen Trend. Trügerische Ruhe Wichtiger für die Nachfrage nach Wohnraum ist das allgemeine Wirtschaftswachstum. Steigen die Einkommen, wächst die Inanspruchnahme von Wohnraum überproportional. Während sich Einkommen von 1962 bis 1998 etwa verfünffachten, stiegen die Ausgaben fürs Wohnen um das Zehnfache an. Mit reinen Preissteigerungen ist das nicht zu erklären. Vielmehr leisten sich Haushalte größere Wohnungen. Jedem Bundesbürger stehen heute durchschnittlich 39,3 Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung, Anfang der 80er Jahre waren es 33. Seit Mitte der 90er Jahre wächst das reale Einkommen privater Haushalte freilich nur im schmalen Korridor zwischen 0,2 und 1,7 Prozent. Die derzeitige Ruhe auf dem Wohnungsmarkt ist deshalb trügerisch. Zieht die Kritisch, polemisch: Axel Guthmann Geschichte wiederholt sich Die Politik scheint derzeit Fehler der Vergangenheit zu wiederholen. Auch in den 80er Jahren hieß es, der Wohnungsbedarf sei gedeckt. Massive Engpässe waren die Folge. Seinerzeit hatte sich der Neubau im Westen noch schneller als heute fast halbiert, nämlich innerhalb von vier Jahren. Dass der Abwärtstrend jetzt doppelt so lange dauert, ist nur ein schwacher Trost. Obwohl es gesamtwirtschaftlich noch keine positiven Impulse gibt, mehren sich in wirtschaftlich robusten Ballungsgebieten Westdeutschlands Anzeichen für einen angespannten Wohnungsmarkt. Für alle gesellschaftlichen Gruppen wird es schwieriger, bezahlbaren Wohnraum zu ergattern. Für Studenten ebenso wie für junge Familien oder ältere Menschen, die Stadtnähe suchen. Leerstände im Osten In Ostdeutschland ist die Situation grundsätzlich anders. Deshalb ist es falsch, diese Probleme 1:1 übertragen zu wollen – nach dem Motto: Die Leerstände im Osten sind Vorbote dessen, was dem Westen bevorsteht. Richtig ist, dass in den neuen Ländern ein Überangebot an Wohnungen herrscht. Richtig ist aber auch, dass etwa die Hälfte der 1 Million freien Wohnungen faktisch dem Markt gar nicht zur Verfügung steht, weil sie keine Nachfrage findet. Ein Schlüsselfaktor für die Entwicklung der ostdeutschen Wohnungsmärkte ist die Eigentumsbildung. Sie findet derzeit überwiegend mit Einfamilienhäusern am Rande der Städte statt. Warum aber, so fragen viele, sollten die Leute vor der Stadt wohnen, wenn drinnen Wohnungen leer stehen? Diese Frage ist zynisch: Soll man Menschen, die jahrzehntelang daran gehindert wurden, ihre Wohnwünsche zu verwirklichen, noch einmal vorschreiben, wie sie wohnen sollen? Sollen etwa Stadtplaner das fortsetzen, was sozialistische Ideologie vier Jahrzehnte lang vorgemacht hat? Auch in anderen Städten sind die Probleme so nicht zu lösen. Zunehmender Verkehr, zentrale Arbeitsplätze und wachsende soziale Probleme haben vor allem Familien mit Kindern ins Umland vertrieben. Die Antwort für Stadtentwicklung muss lauten: Rückbau statt Verdichtung, größere Wohnungen in lockerer Umgebung statt noch mehr kleinere, Qualität statt Quantität. Fazit: Abriss im Osten und Neubaubedarf selbst dort, vor allem aber im Westen, stehen nicht im Widerspruch zueinander. Raus aus dem Teufelskreis? Vom Ziel, Neubautätigkeit zu verstetigen, ist die Politik weit entfernt. Statt für Ausgleich auf einem für Schwankungen anfälligen Markt zu sorgen, verstärkt sie zyklische Ausschläge. Förderungen kommen meist erst dann, wenn der Markt quasi von selbst auf die Beine kommen würde. Beispiel ist die Wiedervereinigung. Durch hohe Förderanreize wurde der Bauboom prozyklisch verstärkt. Wenn in Ostdeutschland neue Mietwohnungen leer stehen, ist das teilweise das Ergebnis verfehlter Förderpolitik, des zu späten Zurückführens steuerlicher Anreize. Jetzt ist es umgekehrt. Die Steuerpolitik beschleunigt den ohnehin bedrohlichen Rückgang der Bautätigkeit. Nach den Beschlüssen der Bundesregierung sind Wertegewinne bei der Veräußerung von vermieteten Objekten künftig pauschal mit 15 Prozent zu versteuern. Ursprünglich sollten sie mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern sein. Außerdem sollte der abgeschriebene Teil des Objektes, also die Differenz zwischen Kauf- und Buchwert, zusätzlich versteuert werden. Das hätte erhebliche Verluste bei den Investoren zur Folge gehabt. Noch gravierender sind Einschnitte beim selbstgenutzten Wohneigentum. Werden die Pläne wahr, sind künftig Singles und kinderlose Paare von Förderung ausgeschlossen. Haushalte mit Kindern müssen beim Neubau erhebliche Verschlechterungen befürchten. Spätestens mit diesen Sparplänen lautet die Frage nicht mehr, ob in Deutschland eine neue Wohnungsknappheit bevorsteht, sondern nur noch, wann. (Auszüge aus dem Vortrag in Bamberg) BFW AKTUELL – Wohnungseigentum 1/2003 – 12 – Kleinen Killern gesetzlich auf der Spur Novellierte Trinkwasserverordnung mit strengen Anforderungen Zwischen drei und elf Menschen sterben statistisch gesehen täglich an einer Legionellose. Die Dunkelziffer ist hoch, da diese gefährliche Krankheit, die für ein Drittel bis ein Viertel der Erkrankten zum Tode führt, oft falsch als Lungenentzündung diagnostiziert wird. Übertragen wird sie durch das Trinkwasser. Mit der am 1. Januar diesen Jahres in Kraft getretenen novellierten Trinkwasserverordnung kommt auf Eigentümer und Verwalter neue Verantwortung zu. Der Schutz gegen die seit 1. Januar 2001 im Infektionsschutzgesetz und in die Meldepflicht für gefährliche Krankheiten aufgenommene Legionellose wird durch die neue Verordnung verstärkt. Danach genügt es nicht mehr, dass Wasserwerke hygienisch einwandfreies Wasser bis an die Hausverteilungsanlagen liefern. Entscheidend ist, dass es genauso einwandfrei aus Hahn oder Dusche fließt. Die Verantwortung, dass sich die gefährlichen Mini-Killer nicht über Leitungen, Armaturen und Geräte ausbreiten und vor allem beim warmen Duschen über Aerosole – feinste Sprühtröpfchen – in die Lunge gelangen, liegt jetzt beim Eigentümer der Anlagen! Das ist neu! Der Gesetzgeber nimmt die Betreiber von Trinkwasseranlagen in die Pflicht. Verwalter sollten sich gründlich mit der neuen Rechtslage vertraut machen und den Eigentümern geeignete Kontroll- und Präventivmaßnahmen unterbreiten. Periodische Kontrollen der Trinkwasserbeschaffenheit an den Entnahmestellen werden jetzt ab einem täglichen Verbrauch von drei Kubikmetern Wasser obligatorisch. Oft wurde bisher auf Proben verzichtet, „denn wo nicht gemessen wird, ist auch nichts nachzuweisen. Das kann jetzt offenbar bittere Konsequenzen haben, wird ein Krankheitsfall bekannt,“ so Heinz Michael Sparmann, BFW Geschäftsführer. dieses Kontaktes geht an Andreas Dahlke vom BFW-Mitglied Preussag Immobilien GmbH Salzgitter. LEGIO hat einen Filter zur Entfernung von Mikroorganismen - u.a. Legionellen - aus nachfließendem Trinkwasser entwickelt, der als sicherer und kostengünstiger als bisher übliche gilt. Er kann zur Absicherung von Duschen, Anlagenteilen oder zentralen Wassersystemen dienen. Uwe Hartig, technischer Leiter: „Wir bieten hygienische Kompetenz, Consulting, Information und BFW-Rahmenvertrag mit LEGIO Legionellen sind anpassungsfähig. Es ist für Verwalter nicht damit getan und zudem unwirtschaftlich, beispielsweise die Temperatur der Heißwasseranlage auf für die Bakterien unverträgliche mehr als 55 Grad hochzufahren oder unter 25 Grad abzusenken oder ähnliches. Fachleute müssen konsultiert werden. Der BFW hat in seinem Servicepaket neu eine Rahmenvereinbarung mit dem bundes- und europaweit arbeitenden, in der Nähe von Tübingen beheimateten Spezialbetrieb LEGIO abgeschlossen. Der Dank für die Vermittlung So funktioniert Ultrafiltration sorgen für die Beseitigung von Legionellen. Dazu planen wir, enge Kontakte zu den BFW-Landesverbänden aufzunehmen.“ Konkret, auf die regionalen Anforderungen der Gesundheitsämter und Bedingungen in den einzelnen Liegenschaften der BFWVerwalter zugeschnitten, wird LEGIO Serviceangebote unterbreiten. Infos: BFW-Geschäftsstelle und www.legio.de WILO Symposium zu Pumpen, Trinkwasser und Hygiene Legionellen und neue Trinwasserverordnung waren auch das aktuelle Einstiegsthema beim Berliner WILO Symposium am 27. und 28. November im Hotel Maritim proArte. Erstmalig hatte der große Pumpenhersteller WILO speziell die Wohnungswirtschaft eingeladen, um über „Anforderungen an Trinkwasser- Druckerhöhungsanlagen im Wohnungsbau“ zu informieren und zu diskutieren. Für den BFW gab WILO damit seinen professionellen Einstand als neues Fördermitglied des Fachverbandes. Zahlen aus der Dortmunder WILO AG klingen beeindruckend: Jedes zweite europäische Gebäude ist mit WILO Pumpen ausgerüstet, 20.000 verlassen täglich die Produktionsstätten in Deutschland, Frankreich und Korea, jährlich werden 4 Mio. Pumpen und Systeme über 36 Vertriebstochtergesellschaften in 32 Ländern verkauft. 600.000 Mio. € Umsatz 2002 und prognostiziertes Wachstum im nächsten Jahr zeugen von einem prosperierenden Unternehmen, dessen Wurzeln auf das Jahr 1872 BFW AKTUELL – Wohnungseigentum 1/2003 – 13 – zurückgehen. Mit einer jetzt auf den Markt gebrachten Weltneuheit, der Hocheffizienzpumpe WILO Stratos, in der viele Jahre Forschung stecken, „wurde,“ so Vertriebsleiter Peter Stamm, „ein Quantensprung in der Pumpen-Technologie vollzogen.“ Die Nassläuferpumpe mit ECM-Technologie senkt Strom um bis zu 80 Prozent. Naßund Trockenläuferanlagen konnten zum Symposium im direkten Vergleich betrachtet werden. Für Verwalter waren Unterschiede von Anlagen bei Effizienz, Wartung und technischen Auffälligkeiten besonders interessant, müssen doch immer wieder Entscheidungen zum Austausch verschlissener Systeme vorbereitet werden. In Richtung Trinkwasserverordnung zielte auch der mit Spannung erwartete Vortrag von Prof. Dr. Dirk Schoenen vom Hygieneinstitut Bonn zu Hygiene und Sicherheit im modernen Wohnungsbau. Ausgehend von der Legionellenproblematik versuchte er, die rund 25 Teilnehmer für die Dortmunder WILO-Firmenzentrale Mikrobiologie im Trinkwasser zu sensibilisieren. Viele Jahrzehnte alte Leitungen, Anschlüsse, Anlagen werden modernen hygienischen Anforderungen nicht mehr gerecht. Oft aber ist nicht sichtbar, was Bakterien anrichten. Anregungen, wie und wann Anlagen oder Teile davon zu warten oder zu wechseln sind und weitere praktische Ratschläge im Workshop waren den Wohnungswirtschaftlern hoch willkommen. Auch WILO als Veranstalter zeigte sich begeistert vom regen Interesse und plant, in Zukunft weitere Symposien für die Wohnungswirtschaft anzubieten. B.E. 13 Programm der 1. Kölner Immobilienverwaltertagung Freitag, 7.2. und Sonnabend, 8.2.2003 Ort: Maternushaus, Tagungszentrum des Erzbistums Köln Kardinal-Frings-Str. 1-3, 50668 Köln Freitag, 7.2.2003 9.30 - 10 Uhr: 10.00 Uhr: 10.15 - 12 Uhr: 12.00 - 12.30 Uhr: 12.30 – 13.30 Uhr: 13.30 - 14 Uhr: 14.00 - 14.30 Uhr: 14.30 – 15.00 Uhr: 15.00 - 15.45 Uhr: 15.45 - 16.45 Uhr: 16.45 – 18.00 Uhr: 19.30 Uhr: Begrüßungskaffee, Besuch der Fachausstellung Begrüßung durch Thomas Meier, BFW-Präsident Dr. Olaf Riecke, Amtsrichter Hamburg-Blankenese: „Ausgewählte Themen der aktuellen Rechtsprechung“ Diskussion Mittagspause, Besuch der Fachausstellung Frank Ruhlmann, Rechtsanwalt Hannover: „Die neue VOB. Praktische Erläuterungen für Vertragspartner bei Bauprojekten“ Dr. Matthias Löffler, Amtsrichter Hannover: „Ein unerwartetes, neues Thema: Fenstereinbau“ Dr. Wolfgang Gottschalg, Vorsitzender Richter am OLG Düsseldorf: „Typische Haftungsrisiken des WEG-Verwalters“ Kaffeepause, Besuch der Fachausstellung Helmut Freiherr von Oefele, Bundesnotarkammer München und Wolfgang Schneider, Bund Deutscher Rechtspfleger: „Einführung eines Zentralgrundbuches für die Wohnungseigentumsgemeinschaft“ „Forum pro und contra zur Novellierung des WEG, speziell zur Einführung von Öffnungsklausel und Zentralgrundbuch“ mit Dr. Michael Casser, Helmut Freiherr von Oefele, Dr. Matthias Löffler, Dr. Wolf-Dietrich Deckert, Wolfgang Schneider, Klaus Nahlenz, Thorsten Woldenga u.a., Moderation: Dr. Olaf Riecke Gemeinsame Abendveranstaltung im Maternushaus Sonnabend, 8.2.2003 14 9.30 - 10.30 Uhr: 10.30 – 11 Uhr: 11 - 12.15 Uhr: 12.15 – 13 Uhr: 13 – 14 Uhr: 14 – 16 Uhr: Prof. Dr. Christian Armbrüster, Buccerius Law School, Hamburg: „Versicherungsschutz für Verwalter und Wohnungseigentümer – Aufgaben des Verwalters im Zusammenhang mit Versicherungen” Kaffeepause, Besuch der Fachausstellung Dr. Martin Häublein, Rechtsanwalt Berlin: „Rechtliche Probleme und praktische Tipps für die Verwaltung von Mehrhausanlagen“ Oliver Franke-Weltmann, Assessor Haus & Grund Hannover: „Schönheitsreparaturen: Anfangs- oder Endrenovierung?“ Mittagspause, Besuch der Fachausstellung Dr. Wolf-Dietrich Deckert, Rechtsanwalt München: „Welche ORGA-Beschlüsse sind WE-Gemeinschaften und Verwaltern noch zu empfehlen?“ Kurz und wichtig Neue Mitglieder Aufnahme als ordentliches Mitglied Arnold & Partner oHG Hausverwaltung in 34119 Kassel HTV GmbH Immobilienmanagement in 64625 Bensheim IMOVEWA Immobilienverwaltung GmbH in 64646 Heppenheim IMMOBILIEN Schinke-Morsbach Hausverwaltungen in 53773 Hennef Erdbories & Wenningmann GmbH in 48143 Münster Gastmitglied IVV Eickelbaum-Greiner in 64646 Heppenheim Beratende Mitgliedschaft RA Klaus Eichhorn in 40668 Meerbusch Fördermitglieder Grün Wert AG in 48161 Münster DONAUER & PROBST GmbH & Co. KG in 68307 Mannheim WILO AG in 44263 Dortmund Dank an Landesbeauftragte Der Dank des BFW-Vorstands galt in seiner erweiterten Sitzung am 29. November den Landesbeauftragten für deren ehrenamtliche Arbeit. Helga Nees, Landesbeauftragte des LV Hessen, und Thorsten Woldenga, LV Nord, wurden für ihr Engagement bei der Verwirklichung der Verbandsziele mit einer Urkunde ausgezeichnet. (Foto unten) Helga Nees betreut kommissarisch den LV Rheinland-Pfalz/Saarland, hat in beiden Landesverbänden vorbildlich die Mitgliederwerbung vorangebracht und arbeitet am Projekt zur Workflow-Anwendung mit. Thorsten Woldenga ist es gemeinsam mit Karsten Hümpel - Verwalter in Hamburg - gelungen, ein BFW-Seminar für Nicht-Mitglieder zu organisieren, das in einen regelmäßigen Stammtisch mündete. Darüber hinaus leistet er als Vorsitzender der ARGE „Unternehmerische Verwalter“ hervorragende Arbeit. Dafür spricht auch sein Engagement in der verbändeübergreifenden Berliner Runde zur Novellierung des WEG. Das sagt die neue Trinkwasserverordnung §3 Begriffsbestimmungen im Sinne dieser Verordnung Danach sind ... Hausinstallationen die Gesamtheit der Rohrleitungen, Armaturen und Geräte, die sich zwischen dem Punkt der Entnahme von Wasser für den menschlichen Gebrauch und der Übergabe von Wasser aus einer Wasserversorgungsanlage ....an den Verbraucher befinden. Kommentar von Uwe Hartig, technischer Leiter bei LEGIO: Dazu gehört also auch die Dusche. Feine Aerosole, die die Legionella übertragen können, werden aber nicht nur beim Duschen erzeugt, sondern genauso im warmen Schaumbad oder Whirlpool. § 5 Mikrobiologische Anforderungen (1) Im Wasser für den menschlichen Gebrauch dürfen Krankheitserreger im Sinne des § 2 Nr.1 des Infektionsschutzgesetzes nicht in Konzentrationen erhalten sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen ... (4) Soweit der Unternehmer und der sonstige Inhaber einer Wasserversorgungs- oder Wassergewinnungsanlage oder ein von ihnen Beauftragter hinsichtlich mikrobieller Belastungen des Rohwassers Tatsachen feststellen, die zum Auftreten einer übertragbaren Krankheit führen können, oder annehmen, dass solche Tatsachen vorliegen, muss eine Aufbereitung, erforderlichenfalls unter Einschluss einer Desinfektion nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erfolgen ... Kommentar: Wichtig ist, dass zunächst eine Analyse des Ist-Zustandes erfolgt. So verschafft sich der Verwalter einen Querschnittseindruck vom Zustand der Wasserversorgungssysteme in seinem Verantwortungsbereich. Welcher Wiederholungszyklus notwendig ist, sollte mit den jeweiligen Gesundheitsämtern oder Hygieneaufsichtsbehörden vereinbart werden. Das ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Einmal jährlich empfehlen wir, eine Beprobung zu veranlassen, unabhängig vom Wasserverbrauch. Denn: Fallen die Proben positiv aus, sollte sofort gehandelt und eine Fachfirma zur Beseitigung der Bakterien eingesetzt werden. Anderenfalls werden sowohl Verwalter oder auch Eigentümer in die Verantwortung genommen! (Kompletter Gesetzestext unter www.legio.de) Impressum Herausgeber: BFW Bundesfachverband Wohnungs- und Immobilienverwalter e.V. · Schiffbauerdamm 8 · 10117 Berlin Verlag: Hammonia-Verlag GmbH Tangstedter Landstraße 83 · 22415 Hamburg Postfach 62 02 28 · 22402 Hamburg Redaktionelle Betreuung: Bettina Erdmann, Pressebüro transit berlin.pro media, Torstraße 177, 10115 Berlin Bildnachweis: Fotos BFW, Firmenarchive Druck: v. Stern’sche Druckerei GmbH & Co KG Zeppelinstraße 24 · 21337 Lüneburg Vorbehalt: Alle Berichte und Informationen sind nach bestem journalistischen Fachwissen zusammengetragen und recherchiert worden, eine Garantie für die Richtigkeit und eine Haftung kann nicht übernommen werden. BFW AKTUELL – Wohnungseigentum 1/2003 – 14 –