Ambulant neu gestalten
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Ambulant neu gestalten
Ambulantisierung von Pflegeheimen am Beispiel der Seniorenzentrum Holle GmbH Referent: Peter Dürrmann 7. DKM-Altenhilfekonferenz am 30.06.2015 in Bremen Peter Dürrmann Zielsetzung der Gesetzgebung • Vermittlung von Angeboten innerhalb eines abgestuften Maßnahmensystems der Altenhilfe sowie des Gesundheitswesens • Verhinderung oder Einschränkung von Pflegebedürftigkeit (Frühzeitige Unterstützung, Beratung, Prävention) • Bestmöglicher Erhalt bzw. Förderung von Selbstständigkeit und Lebensqualität • Vermeidung unnötiger vollstationärer Krankenhausaufenthalte • Verzögerung des Zeitpunktes der Heimaufnahme bzw. deren gänzliche Vermeidung Herausforderung für die Heime • Heim am Ende der Leistungskette – wir wissen dieses seit 1994! • Bleibt mittelfristig die Subventionierung der Pflegestufe 1? • Klarer Schwerpunkt der Pflegereformen 2008, 2013, 2015: Eigene Häuslichkeit • Klare Leistungsvorteile außerhalb des Heimes (Poolen von Leistungen, Budgetgedanke) • Konkurrenzdruck, Überkapazitäten, 400 freie Plätze i.d. Region Hildesheim 22.02.2012 Peter Dürrmann MUG IV – Studie 2008 • Vorrangig Betreuung von Menschen mit schwerer Demenz verbunden mit herausforderndem Verhalten • Professionelle Versorgung chronisch schwerstmehrfach erkrankter Menschen mit weit fortgeschrittener Demenz • Palliative Pflege bei MmD Assessment zur pflegefachlichen Bewertung, ob die Einschränkung der Alltagskompetenz auf Dauer erheblich ist gemäß § 87 b SGB XI in Verbindung mit § 45a SGB XI 1. Unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches (Weglauftendenz) 2. Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen 3. Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdenden Substanzen 4. Tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation 5. Im situativen Kontext inadäquates Verhalten 6. Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen 7. Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung 8. Störungen der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigungen des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben 9. Störung des Tag-/Nacht-Rhythmus 10. Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren 11. Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen 12. Ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten 13. Zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression Besondere Stationäre Dementenbetreuung § 87 b SGB XI - Schlechterstellung Beispiel: Wohnbereich mit 18 Bewohnern der Pflegestufe 3 BSD § 75 SGB XI + § 87 b SGB XI 18 Bewohner : 1,5 = 12,00 Stellen 18 Bewohner : 1,82 = 9,89 Stellen 18 Bewohner : 20 = 0,90 Stellen Gesamt: 10,79 Stellen Differenz: 1,21 Stellen • 1650 Std. x 1,21 MA = 1996 Std. p.a. • 5,46 Std. täglich! Zusätzlicher Früh- oder Spätdienst Care-Bedürftigkeit • „Die letzte Lebensphase demenzkranker Menschen beginnt spätestens dann, wenn sie in einem Pflegeheim aufgenommen werden.“ (Kojer, 2011) • Die durchschnittlich Verweildauer beträgt vielfach nur etwas mehr als ein Jahr • „Damit ist die Aufnahme in einem Pflegeheim mit einer schlechteren Prognose versehen als selbst hoch bösartige Tumore wie der Bauchspeicheldrüsenkrebs – ein Umstand der zu denken geben sollte“ (Borasio, 2011) Personenkreis • Menschen mit einer weit fortgeschrittenen Demenz in ihrer letzten Lebensphase – nicht Sterbephase • Menschen mit Mehrfacherkrankungen, die nicht mehr mobil, ihrer verbalen Kommunikationsmöglichkeiten weitgehend verlustig und körperlich stark geschwächt sind. • Menschen, die vollständig auf umfassende Pflege und Betreuung angewiesen sind und in ihrer Abhängigkeit darauf vertrauen müssen, dass aus fachlicher Sicht alles Notwendige für Sie getan wird. • Menschen, deren Pflegebedarf mit der Stufe III. oder als Härtefall § 43 Abs. 3 SGB XI eingruppiert ist. Palliative Altenpflege 21 Bewohner Pflegestufe III. 1 : 7,3 • Pflegestufe III+. 1 : 6,3 • Immer 4 MA im Früh- und Spätdienst • Zzgl. zusätzliche Betreuungskraft • • • • Leitung Palliative Care Zusatzqualifikation Personelle Anforderungen an 7 Tagen in der Woche Keine künstliche Ernährung, Katheterisierung Ärztlicher Hintergrunddienst Entwicklungsbedarf Stationär • Binnendifferenzierung • Sicherstellungsauftrag in Bezug auf die Personalstärke und Aufgabe offensiver vertreten • Stärkere Weiterentwicklung der Fachlichkeit • Perspektivisch neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und Personalbemessungssystem obligatorisch Zielsetzung: Verbesserungen für MmD durch „eigene Häuslichkeit“ • Personelle Ressourcen 2011 • Personelle Ressourcen mit ambulanter Versorgung 2012 • Personelle Ressourcen bei konsequenter Nutzung des Leistungsspektrums (AD, TP, 45er) aus „Kundensicht“ (Poolen, „Zeitvolumen“) • Kostenvergleich Peter Dürrmann Seniorenzentrum Holle Haus Silberkamp 36 Bewohner (Heim) 69 Bewohner 2 Wohnbereiche 4 Wohnbereiche mit homogenen Gruppen Architektur „Hausgemeinschaft“ Besondere stationäre Dementenbetreuung für 18 Bewohner Besondere stationäre Dementenbetreuung für 18 Bewohner Pflegeoase für 6 Personen Peter Dürrmann Vom Pflegeheim zum Mietshaus mit Whg. u. WG (30.04.2012) Peter Dürrmann Personelle Ressourcen 2011 Seniorenzentrum Holle Haus Silberkamp 69 Bewohner 36 Bewohner (Heim) BSD 18 Bewohner 3 zu 18 Früh- Spätdienst 1 Mitteldienst + Soz. Bt. BSD 18 Bewohner 3 zu 18 Früh- Spätdienst 1 Mitteldienst + Soz. Bt. Oase + Wohnbereich 4 zu 21 Früh- Spätdienst Integrative Betreuung 3 zu 18 Frühdienst 2 zu 18 Spätdienst „Normal“ 2 zu 15 Früh- Spätdienst Peter Dürrmann Pflegestufenverteilung vor Umzug Haus Silberkamp Seniorenzentrum Holle 36 Bewohner (Heim) 69 Bewohner Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Pflegestufe 3+ 7 15 34 12 Peter Dürrmann Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Pflegestufe 3+ 3 10 19 4 Pflegestufenverteilung nach Umzug/Ambulantisierung Seniorenzentrum Holle Haus Silberkamp 71 Bewohner 34 Mieter (Mietshaus) BSD 35 Bewohner Palliative Care (Oase) Menschen mit Demenz in ambulanten WGs Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Pflegestufe 3+ Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Pflegestufe 3+ 0 11 43 16 Peter Dürrmann 10 14 10 0 Personelle Ressourcen bei ambulanter Versorgung Ambulante Wohngemeinschaften Betreuungsbeispiel für zwei Gemeinschaften (17 Mieter) : • 39 Stunden „Alltagsbegleitung“ (Schlüssel 1 : 1,63) • 3 Beschäftigte im Vor- und Nachmittagsbereich • Bedarfsorientierte Nutzung zusätzlicher Betreuungsleistungen gemäß § 45 f SGB XI • Hauswirtschaftliche Begleitung (Wohnküche) 5 Stunden • Reinigung der Appartements und Gemeinschaftsflächen • 10 Stunden Präsenz in der Nacht (Fachkräfte) • Stets eine Fachkraft und fünf Beschäftigte zzgl. Pflegeleitung für 34 Mieter am Vor- und Nachmittag • Personalausstattung über das Budget der Gemeinschaft Peter Dürrmann Vergleich KJ 2012 vollstationär/ambulant Einzelzimmer Haus Monatsentgelt Leistungen Silberkamp KJ 2012 30,42 Tage der Pflegekasse Eigenanteil Tagessatz Betrag Pflegestufe 1 2.248,34 € 1.023,00 € 1.225,34 € 73,91 € Pflegestufe 2 2.674,83 € 1.279,00 € 1.395,83 € 87,93 € Pflegestufe 3 3.014,93 € 1.510,00 € 1.504,93 € 99,11 € Ambulant KJ 2012 Monatsentgelt Leistungen 30,42 Tage der Pflegekasse Eigenanteil Tagessatz Betrag Pflegestufe 1 (+/- 0) 1.657,89 € 450,00 € 1.207,89 € 54,50 € Pflegestufe 2 (ca. -150 €) 2.462,19 € 1.100,00 € 1.362,19 € 80,94 € Pflegestufe 3 (ca. -100 €) 3.011,58 € 1.550,00 € 1.461,58 € 99,00 € Peter Dürrmann Vergleich KJ 2012/2013 ambulant Ambulant KJ 2012 Monatsentgelt Leistungen 30,42 Tage der Pflegekasse Eigenanteil Tagessatz Betrag Pflegestufe 1 (+/- 0) 1.657,89 € 450,00 € 1.207,89 € 54,50 € Pflegestufe 2 (ca. -150 €) 2.462,19 € 1.100,00 € 1.362,19 € 80,94 € Pflegestufe 3 (ca. -100 €) 3.011,58 € 1.550,00 € 1.461,58 € 99,00 € Ambulant KJ 2013 Monatsetgelt Leistungen Monatsrest- Tagessatz 30,42 Tage der Pflegekasse engelt Betrag Pflegestufe 1 (+/- 0) 1.872,96 € 665,00 € 1.207,96 € Pflegestufe 2 (ca. -150 €) 2.612,17 € 1.250,00 € 1.362,17 € 85,87 € Pflegestufe 3 (ca. -100 €) 3.011,58 € 1.550,00 € 1.461,58 € 99,00 € Peter Dürrmann 61,57 € § 87 b versus § 45 b SGB XI • 1 Stelle auf 20 Bewohner • 4,12 € pro Tag pro Bewohner = 125,33 € pro Monat • Alle Betreuungsleistungen seien damit abgegolten • Richtlinien zur Qualifikation des Personals und der Vergütung • Ambulant 104,00 bzw. 208,00 € Anspruch • Höhere Flexibilität im Personaleinsatz • Holle: 34 Mieter x 208,00 € = 7.072,00 € statt 4.261,23 € stationär! Peter Dürrmann § 123 neu Übergangsregelung: Verbesserte Pflegeleistungen für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (2) Versicherte ohne Pflegestufe haben je Kalendermonat Anspruch auf 1.Pflegegeld nach § 37 in Höhe von 123,00 € oder 2.Pflegesachleistungen nach § 36 in Höhe von bis zu 231,00 € (monatlich) sowie Ansprüche u.a. nach §§ 38a, 39, und 41 • Frühzeitiger Kontakt zum zukünftigen Kunden Leistungen SGB XI bei eigener Häuslichkeit Kalenderjahr 2013 Mit Pflegereform Pflegeleistungen bei EBA 1 Ambulant 2 Stationär Ambulant 3 0 Stationär Ambulant Stationär Ambulant § 36 SGB XI Sachleistungen 665,00 € 1.023,00 € 1.250,00 € 1.279,00 € 1.550,00 € 1.550,00 € 225,00 € § 38a SGB XI Präsenzkraft 200,00 € 0,00 € 200,00 € 0,00 € 200,00 € 0,00 € 0,00 € § 45 SGB XI zusätzl. Betreuung 200,00 € 100,00 € 200,00 € 100,00 € 200,00 € 100,00 € 100,00 € § 41 SGB XI Tagespflege 332,00 € 0,00 € 625,00 € 0,00 € 775,00 € 0,00 € 0,00 € § 39 SGB XI VerhinderungPfl. 129,16 € 0,00 € 129,16 € 0,00 € 129,16 € 0,00 € 129,16 € 1.526,16 € 1.123,00 € 2.404,16 € 1.379,00 € 2.854,16 € 1.650,00 € 454,16 € Insgesamt Zzgl. Behandlungspflege/SGB V und Investitionskosten Leistungen SGB XI bei eigener Häuslichkeit Kalenderjahr 2015 Mit Pflegereform Pflegeleistungen bei EBA 1 Ambulant 2 Stationär Ambulant 3 0 Stationär Ambulant Stationär Ambulant § 36 SGB XI Sachleistungen 689,00 € 1.064,00 € 1.298,00 € 1.330,00 € 1.612,00 € 1.612,00 € 231,00 € § 38a SGB XI Präsenzkraft 205,00 € 0,00 € 205,00 € 0,00 € 205,00 € 0,00 € 205,00 € § 45 SGB XI zusätzl. Betreuung 208,00 € 125,33 € 208,00 € 125,33 € 208,00 € 125,33 € 104,00 € 208,00 € § 41 SGB XI Tagespflege 689,00 € 0,00 € 1.298,00 € 0,00 € 1.612,00 € 0,00 € 0,00 € § 39 SGB XI VerhinderP. u. KZP 201,50 € 0,00 € 201,50 € 0,00 € 201,50 € 0,00 € 201,50 € 1.992,50 € 1.189,33 € 3.201,05 € 1.455,33 € 3.838,50 € 1.737,33 € 845,50 € Insgesamt Zzgl. Behandlungspflege/SGB V und Investitionskosten Kosten für Ambulante Wohngemeinschaften KJ 2015 Ambulanter Pflegedienst der Seniorenzentrum Holle GmbH, Bronzeweg 1, 31188 Holle I. Appartements Gesamtwohnfläche : 41,94 m² Appartements 21,50 m² § 36 SGB XI Unterstütz- Miete+NK Gemeinschaftsfläche 20,44 m² tgl. € entgelt tgl. € tgl. € Haushaltsgeld tgl. € Gesamt tgl. € mtl. € Leistungen Monatsrest- der PK mtl. € entgelt € PS I 22,96 € 17,92 € 21,82 € 4,50 € 67,20 € 2.044,22 € 689,00 € 1.355,22 € PS II 43,15 € 17,92 € 21,82 € 4,50 € 87,39 € 2.658,40 € 1.298,00 € 1.360,40 € PS III 53,51 € 17,92 € 21,82 € 4,50 € 97,75 € 2.973,56 € 1.612,00 € 1.361,56 € Ambulant neu gestalten: Verträge in Holle Ambulant neu gestalten: NHeimG und eigene Häuslichkeit • Holle: Eigentümer der Immobilie und Erbringer von Pflege- und Betreuungsleistungen (individuell frei wählbar) • Befreiungen zur Erprobung neuer Wohn- und Betreuungsformen (NHeimG) • Heimaufsichten können auf Antrag des Heimträgers befreien: von Teilen der Mitwirkung, von einzelnen Anforderungen der HeimPersV (Fachkraftquote) oder der HeimMindBauV. • • • • • Befreiung für höchstens 6 Jahre, Verlängerung auf bis zu 10 Jahre möglich. Dauerhafte Befreiung, wenn Erfolg nachgewiesen (Wie????) Ambulant neu gestalten: NHeimG und eigene Häuslichkeit Eine Wohngemeinschaft ist nicht selbstbestimmt, wenn: Ambulant neu gestalten: Kein WBVG in Holle • • • • Mieter gründen WG selbst (Gründungsprotokoll) Miet- Pflege- und Betreuungsvertrag trennen Keine Koppelung der Verträge (Unterstützungsleistungen) Mieter muss auch bei Kündigung der Dienstleistungsverträge in der Wohnung bleiben können (rechtlich und tatsächlich) • Mieter ist souverän und obliegt keiner Mehrheitsentscheidung der WG-Mieter • Individuelles, sofortiges Kündigungsrecht bei Pflege- und Betreuungsvertrag • Mieter muss auch bei Kündigung der Dienstleistungsverträge in der Wohnung bleiben können (rechtlich und tatsächlich) Ambulant neu gestalten: Mögliches Hemmnis Krankenkasse (HKP) • Eingeschränkte Wahlfreiheit des Dienstes (Beherrschende Stellung, Platz für andere Anbieter, usf.) • Vollständige Ausübung des Hausrechtes, Schlüsselgewalt, Gaststatus AD, Absage an klassische Heimversorgungsstrukturen (Wäsche- und Speisenversorgung, Hausreinigung usf.) • Defintion der eigenen Häuslichkeit (Eigenständige Haushaltsführung, Wohnraumerfordernisse) • Eigenständiges, selbstverantwortetes Wirtschaften • Pflegebedürftige MmD können nicht selbstbestimmt handeln, deshalb keine selbstbestimmte WG, deshalb Heim und keine eigene Häuslichkeit, deshalb keine HKP-Leistungen (VG-OL, 21.05.2012, 12A 1136/11) Peter Dürrmann Cornelia Rundt, 28.08.2013 Ambulant neu gestalten: Wohngruppenzuschlag § 38 a PNG • Mindestens drei Personen leben in einer ambulant betreuten WG in einer gemeinsamen Wohnung mit gemeinschaftlich organisierter häuslicher pflegerischer Versorgung. • Alle verfügen mindestens über die Pflegestufe I (SGB XI) • In der WG ist eine Pflegekraft (als Präsenzkraft) tätig, die organisatorische, verwaltende oder pflegerische Tätigkeiten verrichtet. • Die freie Wählbarkeit der Pflege- und Betreuungsleistungen darf weder rechtlich noch tatsächlich eingeschränkt sein. • Dem gemeinschaftlichen Wohnen mit dem Zweck der gemeinschaftlich organisierten pflegerischen Versorgung dürfen heimrechtliche Vorschriften oder ihre Anforderungen an Leistungserbringer nicht entgegenstehen. Ambulant neu gestalten: Wohngruppenzuschlag § 38 a 2015 • • sie mit mindestens zwei und höchstens elf weiteren Personen in einer ambulant betreuten Wohngruppe in einer gemeinsamen Wohnung zum Zweck der gemeinschaftlich organisierten pflegerischen Versorgung leben und davon mindestens zwei weitere Personen pflegebedürftig im Sinne der §§ 14, 15 sind oder eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz nach § 45a bei ihnen festgestellt wurde, eine Person von den Mitgliedern der Wohngruppe gemeinschaftlich beauftragt ist, unabhängig von der individuellen pflegerischen Versorgung allgemeine organisatorische, verwaltende, betreuende oder das Gemeinschaftsleben fördernde Tätigkeiten zu verrichten oder hauswirtschaftliche Unterstützung zu leisten, und Ambulant neu gestalten: Wohngruppenzuschlag § 38 a 2015 • keine Versorgungsform vorliegt, in der der Anbieter der Wohngruppe oder ein Dritter den Pflegebedürftigen Leistungen anbietet oder gewährleistet, die dem im jeweiligen Rahmenvertrag nach § 75 Absatz 1 für vollstationäre Pflege vereinbarten Leistungsumfang weitgehend entsprechen; der Anbieter einer ambulant betreuten Wohngruppe hat die Pflegebedürftigen vor deren Einzug in die Wohngruppe in geeigneter Weise darauf hinzuweisen, dass dieser Leistungsumfang von ihm oder einem Dritten in der Wohngruppe nicht erbracht wird, sondern die Versorgung auch durch die aktive Einbindung ihrer eigenen Ressourcen und ihres sozialen Umfeldes sichergestellt werden kann. Ambulant neu gestalten: Aufwand Umstrukturierung in Holle • • • • • • • • • • Im Vorfeld Abstimmung mit Heimaufsicht Ggf. Gründung eines AD: Versorgungsvertrag, Entgeltverhandlung, Klärung arbeitsrechtlicher Aspekte für MA Aufgabe des Versorgungsvertrages für vollstationäre Versorgung, Endablage aller den Heimbetrieb betreffenden Unterlagen Nutzungsänderungsantrag beim Bauamt (Heim zum Mietshaus) Ggf: Umbauten, Renovierung, Neu- Um- und Auszüge Bei Finanzierung: Abstimmung mit der Bank zum Beleihungswert sowie Kontokorrentkreditrahmen anpassen Veränderte Abrechnungsmodalitäten: bis auf Miete und NK werden Entgelte erst nach erbrachter Leistung vergütet Anträge auf häusliche Pflege und Neuanlage einer ambulanten Pflegedokumentation sowie Verwaltungsstruktur (Abrechnungssoftware usw.) Fortbildungen: Ambulant denken und handeln Peter Dürrmann Ambulant neu gestalten: Aufwand Umstrukturierung in Holle • • • • • • • • • Für wen ist welches Angebot perspektivisch geeignet? Nutzerbezogen: Langfristige Vorbereitung des Umzuges (halbes Jahr), mehrstündige Angehörigentreffen, hoher Beratungsbedarf zum Leistungs- u. Vertragsrecht Welche Nutzer harmonieren miteinander, wer kann und will mit wem zusammen wohnen? Beim Umzug und der Entstehung von Kleingruppen ist auf die Wahrung einer personellen Kontinuität zu achten Während der Vorbereitungsphase werden Menschen versterben und ggf. Anpassungen notwendig Aus, -Um und Einzug müssen inkl. der Renovierungen und Grundreinigungen gut geplant werden Am Tag „X“ waren in Holle alle Beschäftigten im Dienst Rund 50 Menschen haben an einem Tag Ihre bisheriges Lebensumfeld gewechselt Es war ein gelungener Tag! Peter Dürrmann Vom Pflegeheim zum Mietshaus mit Whg. u. WG (30.04.2012) Peter Dürrmann Ambulant neu gestalten: Aus Sicht des Trägers • • • • • • • Zufriedene Mieter/MmD Zufriedene Angehörige/Betreuer Zufriedene Mitarbeiter Mehr Zeit für die Menschen Stressreduktion Geringerer Krankenstand Gute Wirtschaftlichkeit Ambulant neu gestalten: Struktur und Prozess • Veränderte Rolle und damit Zuständigkeiten der Pflegefachkräfte (Delegation, Anleitung, Begleitung) • Leistungsrecht und komplexere Anforderungen an die Dokumentation und Leistungsnachweise • Verordnungsmanagement • Hoher Beratungsaufwand und Beratungsverpflichtung gekoppelt mit entsprechendem Fachwissen • Individuelle Versorgung mit Pflegehilfsmitteln • Neue Schnittstelle: Tagespflege Optimierte Nutzung des Leistungsanspruches Wie realsisieren? Peter Dürrmann Optimierte Nutzung des Leistungsanspruches Häusliche Pflege und Tagespflege Peter Dürrmann Tagespflege am Silberkamp 18 Tagesgäste Peter Dürrmann Tagespflege am Silberkamp 18 Tagesgäste Haus Silberkamp 34 Mieter Ambulante WGs Personal 1 : 5 Hauswirtschaft 3 zu 17 Frühdienst Zzgl. Mitteldienst Wohnküche Zzgl. Betreuung § 45 b SGB XI zzgl. Öffnungszeiten: 13.00 bis 20.00 Uhr + Samstags 3 zu 18 Tagesgäste zzgl. zusätzliche Betreuung 3 zu 17 Spätdienst Peter Dürrmann Ambulant neu gestalten: Mit Tagespflege bessere Betreuung ohne Zuzahlung Tagessatz PS I PSII PS III PS 0 Pflegeentgelt 38,00 € 41,50 € 43,50 € 25,00 € U+V 12,00 € 12,00 € 12,00 € 12,00 € Fahrtkosten 6,00 € 6,00 € 6,00 € 6,00 € Pflegestufe § 41 SGB XI Pflegeentgelt Anwesenheit Pflegestufe I 332,50 38,00 € 8 Pflegestufe II 625,00 41,50 € 15 Pflegestufe III 775,00 43,50 € 17 Pflegestufe § 45 b SGB XI U+V Anwesenheit Kosten Pflegestufe I 200,00 12,00 € 8 96,00 € Pflegestufe II 200,00 12,00 € 15 180,00 € Pflegestufe III 200,00 12,00 € 17 204,00 € Ambulant 2015 neu gestalten: Mit Tagespflege bessere Betreuung ohne Zuzahlung Tagessatz PS I PSII PS III PS 0 Pflegeentgelt 38,00 € 41,50 € 43,50 € 25,00 € U+V 12,00 € 12,00 € 12,00 € 12,00 € 6,00 € 6,00 € 6,00 € 6,00 € Fahrtkosten Pflegestufe § 41 SGB XI Pflegeentgelt Anwesenheit Pflegestufe I 689,00 € 38,00 € 18 Pflegestufe II 1.298,00 € 41,50 € 31 Pflegestufe III 1.612,00 € 43,50 € 37 Pflegestufe § 45 b SGB XI U+V Anwesenheit Kosten Pflegestufe I 208,00 12,00 € 17 204,00 € Pflegestufe II 208,00 12,00 € 17 ´204,00 € Pflegestufe III 208,00 12,00 € 17 204,00 € Quartiersbezogene Versorgung in Holle Ambulant neu gestalten: Ambulant und stationär ist nicht mehr! • Vernetzte, leistungsdurchlässige Gesamtkonzepte mit Quartiersbezug (Beratung, AD, BtW, WG, TP, Heim) • Betreutes Wohnen in Gemeinschaft (Poolen) statt segmentierte Versorgung – Wohnungswirtschaft • Konzentrationen im ländlichen Bereich (Abschied von gleichen Lebensbedingungen in allen Landesteilen, Landgasthöfe) • Das bedeutet nicht „Weg“ mit den Heimen, sondern Aufgabenklärung und Einbindung • Ambulantisierung ist Individualisierung und Deinstitutionalisierung Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Altenheim 07/2012 „Vom Pflegeheim zum Miethaus“ BFS-Information 12/2012 „Vom Pflegeheim zur Quartiersversorgung“ Peter Dürrmann Kontakt: Seniorenzentrum Holle GmbH www.sz-holle.de info@sz-holle