Verdienen, verwalten, vermehren

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Verdienen, verwalten, vermehren
Geld
Verdienen, verwalten, vermehren
Das Ratgeberbuch zu WISO Mein Geld
Herausgeber: Michael Jungblut
Autoren: Michael Jungblut
Claudia Krafczyk
Uli Röhm
Rudolf Rauschenberger
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04.07.2007 13:56:55 Uhr
Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
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© copyright Buhl Data Service GmbH
Software-Entwicklung, Produktion und Vertrieb: Buhl Data Service GmbH
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Inhalt
Inhalt
Verdirbt Geld den Charakter?.................................................................. 13
Homebanking: Der schnelle Klick zum Geld . .................................... 15
Kostengünstig und praktisch .................................................................. 16
Achten Sie auf die Verschlüsselung!....................................................... 18
Tatort Internet............................................................................................ 19
Angriffe auf Kunden deutscher Banken................................................... 21
So können Sie sich schützen................................................................... 22
Der beste Schutz gegen Attacken:Die eigene Sorgfalt........................... 24
Wer zahlt im Schadensfall?...................................................................... 25
So entschieden die Gerichte . ................................................................. 26
Post vom Betrüger . ................................................................................. 27
Vorsicht am Geldautomaten..................................................................... 28
Mach mehr aus deinem Geld............................................................... 29
Sparen ohne zu leiden?........................................................................... 29
Ein Gespräch unter Freunden.................................................................. 30
Mehr Geld für Extras................................................................................ 32
Brutto für netto - am Finanzamt vorbei.................................................... 33
Wer einmal in der Schuldenfalle sitzt ….................................................. 35
Ins Sparschwein statt in den Schornstein............................................... 36
Beim Konto fängt das Sparen an......................................................... 39
Eine wichtige Frage: Wohin mit dem Geld?............................................ 39
Das Girokonto: Bequem, risikolos und maßgeschneidert: . .................. 41
Achtung: Girokonten sind nicht billig!..................................................... 42
Köder mit versteckten Haken................................................................... 43
Bargeld - die Kostenfalle.......................................................................... 45
Welches Gebührenmodell passt zu Ihrem Typ? . ................................... 46
Wenn Sie sich die Bank zu wechseln: Tipps dazu: . .............................. 48
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Bank oder Sparkasse?............................................................................. 49
Niedrige Kontogebühren oder persönliche Beratung?........................... 50
Bequem – aber ziemlich teuer: Die Kontoüberziehung.......................... 52
Lieber direkt zur Direktbank?................................................................... 55
Autobanken – nicht nur zur Finanzierung des Autos.............................. 57
Bargeld - da hat man oft nichts zu lachen............................................... 59
Die Preise stehen im Preisverzeichnis - aber nicht alle sind erlaubt!.... 60
Entgelte: Sie müssen sich nicht alles gefallen lassen............................ 61
So entschieden die Richter ..................................................................... 64
Plastikgeld: Kaum noch verzichtbar - aber manchmal teuer.................. 66
Kreditkarte mit persönlichem Zuschnitt................................................... 66
Versicherungen und andere Zusatzleistungen ...................................... 68
Keine Panik, wenn die Karte weg ist! ..................................................... 71
Auch im Ausland Geld vom Konto . ........................................................ 72
Big Brother is watching you: Die Schufa . .............................................. 75
Die Schufa – der unsichtbare Dritte.................................................... 77
Die „Pferdefüße“ im Vertrag..................................................................... 78
Was macht die Schufa mit Ihren Daten?................................................. 80
A- und B-Verträge..................................................................................... 81
Problematischer Umgang mit Daten ...................................................... 82
Schufa-Daten kontrollieren ..................................................................... 83
Die Schufa-Eigenauskunft........................................................................ 84
Das umstrittene Score-Verfahren ............................................................ 86
Geheimniskrämerei mit Score-Werten..................................................... 87
Schulden machen ist nicht schwer, tilgen manchmal sehr............... 91
Konsum auf Pump ist teuer...................................................................... 92
Auf „Pump“ kaufen oder Ansparen?........................................................ 94
Kleine Rechtskunde für Kreditnehmer..................................................... 95
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Inhalt
Kredite – so unterschiedlich wie die Gründe, Schulden zu machen...... 96
Der Privatkredit......................................................................................... 96
Wenn die Zwangsvollstreckung droht................................................... 110
Variable Zinsen: Vor- und Nachteile....................................................... 111
Maximale Höhe einer Hypothek............................................................. 112
Wenn alles bezahlt ist: Löschen einer Hypothek ................................. 113
Nicht immer zu empfehlen: Kombinationskredite ................................ 113
Die Sache mit dem Deckel: Cap-Darlehen ........................................... 114
Kosten vergleichen - besonders wichtig beim Kredit........................... 115
Beim Disagio zahlt das Finanzamt mit.................................................. 118
Effektivzins - derwichtigste Vergleichsmaßstab.................................... 119
Kreditkonditionen: Vergleichen lohnt sich immer ................................ 120
Nicht von niedrigen Monatsraten blenden lassen................................ 121
Hilft eine Restschuldversicherung?....................................................... 121
Unbedingt regelmäßig und pünktlich zahlen........................................ 122
Lohnabtretung – wollen Sie das wirklich unterschreiben?................... 123
Selbstauskunft – auch im eigenen Interesse sinnvoll........................... 124
Die Bürgschaft: Eine „Gefälligkeit“ mit hohem Risiko ......................... 126
Wann endet eine Bürgschaft?................................................................ 131
Wann ist eine Bürgschaft sittenwidrig?................................................. 132
Bankbürgschaft beim Hausbau............................................................. 134
Die Tücken im Bürgschaftsformular ..................................................... 134
Zur Schuldnerberatung – so früh wie möglich...................................... 135
Hilfe im Streit mit Banken - kostenlos und ohne Risiko . ..................... 136
Geld aus öffentlichen Töpfen............................................................. 141
Vermögen bilden, Wohneigentum erwerben......................................... 141
Ein Geschenk des Arbeitgebers: Vermögenswirksame Leistungen.... 142
Hier können Sie dreimal kassieren........................................................ 144
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Geldanlage plus
vermögenswirksame Leistungen........................................................... 146
Kapitallebensversicherung auf dem Prüfstand..................................... 148
Freistellen, verkaufen, kündigen: was ist sinnvoll?............................... 149
Was müssen Arbeitslose beachten?...................................................... 152
Bausparen: Erst sparen - dann bauen!................................................. 153
Bausparen: Die richtige Strategie . ....................................................... 156
Handel mit Bausparverträgen................................................................ 157
Die Bauspartarife ................................................................................... 158
Sofortfinanzierung: Vorsicht Falle!......................................................... 158
Konstantmodell: Nur für beständige Sparer.......................................... 159
Die Eigenheimzulage gibt es (noch) .................................................... 159
Der Staat hilft den Familien – ein wenig................................................ 160
Erziehungsgeld....................................................................................... 162
Das neue Elterngeld............................................................................... 162
Wohngeld und wer es bekommt............................................................ 163
Steuern zahlen – aber keinen Cent zuviel......................................... 165
Verfassungswidrige Frist........................................................................ 167
Steuern: Nicht einfach zahlen sondern richtig planen.......................... 168
Das Gesetz zur „Förderung der Steuerehrlichkeit“............................... 169
Vermögen übertragen – aber richtig!..................................................... 172
Vorsicht: Kindergeldfalle........................................................................ 172
Zinsabschlagsteuer ............................................................................... 174
Der Freistellungsauftrag......................................................................... 174
Änderung eines Freistellungsauftrags................................................... 175
Die Nicht-Veranlagungsbescheinigung (NV)......................................... 176
Zinsabschlag und Einkommensteuerpflicht.......................................... 178
Freibeträge.............................................................................................. 180
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Inhalt
Den Zinseszins-Effekt beim Sparen nutzen ..................................... 183
Der Zinseszins – das „achte Weltwunder“............................................. 184
Das muss kein Traum bleiben: Reich in Rente . ................................... 186
Vom kleinen Sparer zum Millionär......................................................... 187
Es darf auch etwas weniger als eine Million sein.................................. 189
Wenn das Geld auf der Straße liegt ...................................................... 191
Raus aus dem Sparstrumpf – rein in die Rendite............................. 195
Geld mit Geld verdienen........................................................................ 196
Die Rendite ist wichtig – die Sicherheit aber auch................................ 198
Für Beratungsfehler muss die Bank haften!.......................................... 199
Glanzvolle Namen, „höchste Renditen“und faule Tricks ..................... 204
Achtung bei diesen miesen Maschen!.................................................. 205
Sparen, aber richtig!............................................................................... 207
Praktisch aber nur für Kurzzeitparker: Das Girokonto.......................... 208
Beliebt - aber meist entbehrlich und unrentabel: Das Sparbuch......... 209
Klassiker der Geldanlage: Das Festgeldkonto...................................... 210
Ein Tagesgeldkonto – am besten bei einer Direktbank......................... 211
Tagesgeldkonten ausländischer Banken: Seriös und sicher?.............. 212
Der Einlagensicherungsfonds bietet Sicherheit . ................................. 213
Anlagehorizonte .................................................................................... 214
Sparen mit festem oder variablem Zins?............................................... 215
– Trotz Bonus eine miserable Rendite?................................................. 216
Anpassung des Vertrages möglich?...................................................... 218
Streit um Sparpläne: was tun?............................................................... 219
Sparbriefe: Die Konkurrenz zum Bundesschatzbrief............................ 221
Das Bausparkonto ist wieder im Kommen............................................ 223
Pro und Contra Bausparen.................................................................... 224
Mit spitzem Stift rechnen . ..................................................................... 224
Sparen auf dem Schuldbuchkonto........................................................ 225
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Finanzierungsschätze des Bundes........................................................ 227
Immer eine sichere Sache: Bundesschatzbriefe . ................................ 228
Investmentsparen – der sichere Weg zum Vermögen?..................... 231
Vermögen bilden.................................................................................... 232
Auf Dauer immer ein Gewinn................................................................. 232
Unter dem Strich eine Erfolgsstory........................................................ 234
Fondstypen, Fondsanbieter und Anlagekategorien . ........................... 237
Führer im Fonds-Dschungel ................................................................. 238
Fondstypen, die Sie kennen sollten...................................................... 239
Aktienfonds . .......................................................................................... 240
Dachfonds............................................................................................... 241
Geldmarktfonds: Für die kurzfristige Anlage......................................... 242
Garantiefonds......................................................................................... 243
Hedge-Fonds.......................................................................................... 245
Immobilienfonds..................................................................................... 247
Indexfonds.............................................................................................. 251
Börsengehandelte Indexfonds............................................................... 253
Mischfonds: Sicherheit + Rendite ........................................................ 255
Rentenfonds: Die Klassiker des Fondssparens.................................... 257
Wichtiger Maßstab für die Beurteilung: Anleihe-Rating........................ 259
Wertentwicklung der Fonds................................................................... 262
Sparen mit „Turbo-Effekt“ ..................................................................... 262
Der richtige Anlage-Mix ......................................................................... 263
Der frühe Vogel schnappt den Wurm.................................................... 264
Altersvorsorge mit Investmentfonds . ................................................... 265
Wachstumsmotor für Investmentfonds.................................................. 266
Wie wird die Rente ausgezahlt?............................................................. 267
Im Alter vom Vermögen leben................................................................ 269
Investmentfonds und Riesterrente......................................................... 269
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Inhalt
Staatlichen Zulagen steigern die Rendite.............................................. 271
Zulagen und Steuern.............................................................................. 272
Steuerliche Aspekte des Fondssparens................................................ 273
Überraschungen bei ausländischen Fonds.......................................... 276
Ausländische Fonds „deutscher Provenienz“....................................... 277
Steuern auf in- und ausländische Dividenden...................................... 278
Vorsicht bei Kosten und Gebühren........................................................ 279
Sparen bei den Gebühren . ................................................................... 281
Aufgepasst bei der Beratung ................................................................ 282
Unabhängige Vermögensverwalter........................................................ 282
Lieber gleich in den Fondsshop?.......................................................... 284
Tipps zur Fondsauswahl........................................................................ 285
Gute Fonds: Ranking und Rating helfen............................................... 287
Das persönliche Anlageziel bestimmen................................................ 291
Nicht allein auf „Vater Staat“ verlassen................................................. 294
Vermögen an der Börse bilden.......................................................... 295
Aktien kaufen – aber wie?...................................................................... 295
Das „Fachchinesisch“ der der Börsianer.............................................. 297
Richtig kaufen und verkaufen................................................................ 305
Die richtige Depotstruktur...................................................................... 313
Wer berät gewissenhaft? . ..................................................................... 314
Einseitig ist ungesund............................................................................ 316
Gewinner suchen, Verlierer meiden....................................................... 317
Die Dividendenrendite beachten........................................................... 318
Wohnen: Miete oder Zinsen zahlen?.................................................. 321
Die selbst genutzte Immobilie . ............................................................. 323
Welcher Typ sind Sie?............................................................................ 324
Die richtige Immobilie ist Maßarbeit ..................................................... 327
Checkliste Wohnbedarf.......................................................................... 328
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Haus oder Eigentumswohnung? .......................................................... 330
Checkliste für die richtige Entscheidung ............................................. 331
Die Eigentumswohnung: Nicht alles gehört Ihnen allein ..................... 332
Finanzieren: Richtig rechnen – aber bitte vor dem Kauf!...................... 333
So viel darf die Immobilie kosten:......................................................... 335
Finanzierungsquellen............................................................................. 336
Worauf es beim Bankdarlehen ankommt.............................................. 338
Wer schneller tilgt hat Vorteile............................................................... 339
Laufzeit: Niedrigzins möglichst lange sichern...................................... 341
Zinsschnäppchen genau prüfen............................................................ 341
Zusatzvereinbarungen nicht vergessen!............................................... 342
Richtig vergleichen................................................................................. 345
Deutsche Kreditnehmer im Nachteil...................................................... 345
Mit dem Einkommen besser auskommen......................................... 347
Das gute alte Haushaltsbuch …............................................................ 348
… und die moderne Datenverarbeitung................................................ 348
Jeder Euro kann nur einmal ausgegeben werden – aber wie?............ 350
Die Goldgrube im eigenen Haus........................................................... 351
Wer zahlt schon gerne (zu viel) Steuern?.............................................. 352
Sparen – aber nicht an der falschen Stelle............................................ 354
Ausgaben erfassen und prüfen.............................................................. 354
Eine Profitquelle: Skonti und Garantiefristen ....................................... 355
Sparen, nicht knausern ......................................................................... 356
Überblick sorgt für Durchblick............................................................... 358
Systematische Suche nach den Löchern.............................................. 359
„Schlanker Konsum“............................................................................. 361
Krankenkasse: Gleiche Leistung - weniger Geld.................................. 361
Erst Trauschein, dann Splitting.............................................................. 363
Warum der Trauschein ein Wertpapier ist............................................. 364
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Inhalt
Wer auf Pump kauft, zahlt doppelt ....................................................... 365
Ratenkauf - davon ist abzuraten............................................................ 366
Das Konto überziehen - ein teurer Luxus.............................................. 367
Lieber Zinsen verdienen als Zinsen zahlen........................................... 368
Mehr Überblick durch ein privates Budget . ......................................... 370
Preiswert - aber nicht auf Kredit in die Sonne....................................... 372
Über den Tag hinaus denken - auch bei der Finanzierung................... 373
Kleinvieh macht auch Mist - machen Sie keinen ................................. 375
Versichert ist gut – überversichert ist teuer .................................... 377
Privathaftpflichtversicherung................................................................. 377
Hausratversicherung.............................................................................. 382
Versicherungsschutz auf Reisen............................................................ 382
Unfall und Berufsunfähigkeit.................................................................. 383
Risikolebensversicherung...................................................................... 385
Sonstige Versicherungen....................................................................... 385
Versicherungen ab 55 plus: Welche Policen
sind für Senioren sinnvoll?..................................................................... 387
Senioren-Unfallversicherung................................................................. 387
Unfallhilfeleistungen............................................................................... 389
Private Pflegezusatzversicherung.......................................................... 389
Sinnvolle Versicherungen – im Alter...................................................... 390
Unsinnige Versicherungen für Senioren................................................ 391
Versicherungen rund ums Haus............................................................ 393
Geld auf Reisen.................................................................................. 397
Karte verloren......................................................................................... 401
Reise-Schecks........................................................................................ 402
Achtung Kostenfalle: Handy im Urlaub ................................................ 403
Per Card telefonieren ............................................................................ 406
Verbraucher haben Rechte – aber viele kennen sie nicht............... 409
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Beweise sammeln.................................................................................. 411
Gutschein . ............................................................................................. 411
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Verdirbt Geld den Charakter?
„Geld ist nicht alles – aber ohne Geld ist alles nichts“, lautet einer der vielen
Sprüche, mit denen versucht wird, die Rolle des Geldes in unserer Gesellschaft zu
umschreiben. Ein anderer lautet: „Geld macht nicht glücklich, aber es beruhigt.“
Manchmal wird behauptet, dass Geld heute das ganze Leben bestimmt – und dabei
so getan, als ob früher alles anders und besser gewesen sei. Dabei spielte schon zur
Zeit der alten Griechen und Römer Geld und Gold eine ganz entscheidende Rolle.
Um an Geld zu kommen, wurde schon vor Jahrhunderten nicht nur gearbeitet und
gespart, sondern auch gelogen, betrogen, geraubt und gemordet.
Daran hat sich leider bis heute nichts geändert. Glücklicherweise verdienen zwar
die meisten Menschen ihr Geld mit ehrlicher Arbeit oder auch durch geschickte
Geldanlage. Aber die Gauner, die auf kriminelle Art versuchen, an das Geld anderer
Leute zu kommen, sind bedauerlicherweise immer noch nicht ausgestorben. Im
Gegenteil, ihre Zahl scheint sich im Zeitalter des Internet sogar noch zu vermehren.
Heute sind es nämlich nicht mehr nur die Diebe, die hinter der nächsten Ecke lauern, die an unser Geld wollen. Mit Hilfe des Internet versuchen Kriminelle aus aller
Welt, sich auf unsere Kosten zu bereichern. Mit immer raffinierteren Methoden
versuchen sie, sich über das Internet bei uns einzuschleichen. Für diese spezielle
Art der Erwerbstätigkeit trifft daher der Satz „Geld verdirbt den Charakter“ uneingeschränkt zu.
Doch diesen Attacken sind Sie nicht wehrlos ausgeliefert. Durch eigene Aufmerksamkeit, Virenschutzprogramme und nicht zuletzt durch den Einsatz einer Software
wie „WISO Mein Geld“ können Sie Ihr Geld schützen. Und nicht nur das: Mit Hilfe
der Software und dieses Ratgeberbuches können Sie Ihr Geld so ausgeben und verwalten, dass es Ihnen den maximalen Nutzen bringt. Denn wie viel Wohlstand und
Lebensqualität sie genießen können, hängt nicht nur von der Höhe des Einkommens ab, sondern auch davon, wie und wofür Sie Ihr Einkommen verwenden.
Und darüber sollte man immer wieder neu nachdenken. Denn die Welt des Geldes
ist in einem permanenten Wandel. Das liegt nicht nur daran, dass sich das Angebot
an Waren und Dienstleistung ebenso wie deren Preise ständig ändern. Es liegt auch
am Gesetzgeber, den Gerichten – und auch deren krimineller Kundschaft. Alle zusammen sorgen dafür, dass heute oft nicht mehr stimmt, was gestern noch galt.
Im Steuer- und Sozialrecht, beim Verbraucherschutz, bei Mieten und Versicherungen, bei den staatlichen Leistungen für Familien oder der Altersvorsorge gilt
leider: „Kein Verlass auf Vater Staat.“ Was vor einem Jahr noch Recht und Gesetz
war, ist heute schon wieder anders. Was vor der Wahl versprochen wurde, wird
nach der Regierungsbildung nicht selten in sein Gegenteil verkehrt. Hastig zusammengebastelte Gesetze erfordern oft schon nach wenigen Monaten Nachbes13
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serungen. Kaum war das „Hartz-IV-Optimierungsgesetz beschlossen, mit dem die
schlimmsten Fehler der Reform beseitigt werden sollten, da wurde bereits wieder
über eine Korrektur der Korrektur nachgedacht. Die Folge für den Bürger: Wer sich
nicht ständig informiert, verliert Geld – entweder, weil er zu viel bezahlt, oder weil
er zu wenig von dem bekommt, was ihm zusteht.
Dabei ist der Umgang mit Geld auch so schon kompliziert genug. Oft wird buchstäblich Geld zum Fenster hinaus geworfen, weil man sich nicht gut genug auskennt, nicht weiß, worauf man achten muss. Schließlich kann niemand auf allen
Gebieten gleichzeitig ein Experte sein. Aber jeder kann sich den Rat von Experten
zu Nutze machen. Guter Rat steckt an vielen Stellen sowohl in der Software als
auch in diesem begleitenden Ratgeber. Sie können das Buch zum Beispiel zur Hand
nehmen, wenn Sie ein neues Konto einrichten oder die Bank wechseln wollen, denn
bereits dabei kann man viel Geld sparen – oder verlieren. Sie können sich auch an
den entsprechenden Stellen informieren, wenn Sie prüfen wollen, ob Sie optimal
versichert sind. Denn viele von uns „schenken“ nicht nur dem Finanzamt Geld,
sondern zahlen auch höhere Versicherungsprämien als nötig. Es kann aber auch um
die Frage gehen, wie und wo Sie sich am günstigsten mit Zahlungsmitteln für den
Urlaub versorgen können. Jeden Euro, den Sie dabei sparen, können Sie am Ferienort zusätzlich ausgeben. Und falls Sie gelegentlich das Gefühl beschleichen sollte,
dass es um die häuslichen Finanzen besser bestellt sein könnte, dann finden Sie in
diesem Buch ein ganzes Kapitel mit Vorschlägen zum Thema „mach mehr aus deinem Geld.“ Sehr passend dazu übrigens eines der vielen zusätzlichen Instrumente,
die diese Software bietet: Eine automatische Sortierung der Soll-Positionen auf Ihrem Kontoauszug nach Ausgabenkategorien. Wer einen genauen Überblick darüber
hat, wohin sein Geld fließt, kann leichter einige der Löcher im Eimer schließen oder
zumindest verkleinern.
Sie sollten sich deshalb in regelmäßigen Abständen die Zeit nehmen, über die langfristige Planung ihrer Finanzen nachzudenken – und zwar nicht erst, wenn Sie vor
der Frage stehen, ob und wie Sie eine größere Anschaffung oder gar die eigenen
vier Wände finanzieren können. Auch die künftige Altersversorgung ist ein wichtiger Grund, sich darüber Gedanken zu machen, wie der Aufbau eines gewissen
Vermögens aussehen könnte. Das muss nicht alles sofort und gleichzeitig passieren.
Einen Abschnitt dieses Buches sollten Sie aber in jedem Fall lesen: Das erste Kapitel
zur Sicherheit im Internet. Wenn Sie da einen Fehler machen, brauchen Sie vielleicht gar nicht mehr weiter darüber nachzudenken, wie Sie am besten mit Ihrem
Geld umgehen. Denn dann geben es andere an Ihrer Stelle aus.
Michael Jungblut
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Homebanking: Der schnelle Klick zum Geld
Homebanking:
Der schnelle Klick
zum Geld
Geldgeschäfte am PC: Praktisch – aber nicht
ohne Tücken. Schützen Sie Ihr Geld vor fremden
Zugriffen. WISO „Mein Geld“ hilft Ihnen dabei
Mit „WISO Mein Geld“ haben ein hervorragendes Programm für Ihr privates
Geldmanagement erworben. In diesem Ratgeberbuch geben wir Ihnen zudem
zahlreiche Tipps und Hinweise, wie Sie mehr aus Ihrem Geld machen können.
Aber am wichtigsten ist es, Ihre Ersparnisse vor fremden Zugriffen zu schützen.
Die Tricks der Ganoven werden immer raffinierter, ihre Tarnung immer geschickter – und leider gibt es immer wieder Gutgläubige oder Unvorsichtige, die
darauf hereinfallen. Deshalb steht Sicherheit ganz am Anfang dieses WISO-Ratgebers rund ums Geld. Denn: Was nützen alle Hinweise, wie Sie mehr aus Ihrem
Geld machen können, wenn schließlich Kriminelle den Nutzen davon haben?
Homebanking wird inzwischen von Millionen Menschen genutzt. Aber nicht alle
nutzen auch die notwendigen Sicherheitsinstrumente, um sich vor fremden Zugriffen zu schützen. Für Bianca und Marco Hansen ist es seit langem selbstverständlich, dass sie von zu Hause aus prüfen, wie viel Geld noch auf ihrem Konto
ist. Überweisungen nehmen sie grundsätzlich vom eigenen PC aus vor, weil sie als
Berufstätige kaum die Zeit haben, zum Bankschalter zu gehen. Ihre Eltern dagegen
können sich das nicht vorstellen – nicht weil sie mit der Technik nicht klar kämen.
Schließlich haben beide Väter vor der Pensionierung beruflich mit PCs gearbeitet.
Aber sie haben Angst, dass ihre Daten in fremde Hände geraten könnten. Sie wollen
nicht, dass sich Ganoven von ihrem Konto bedienen. Schließlich lesen sie fast täglich in der Zeitung etwas von Hackern. Das Risiko, auf diese gemeine Art um ihre
Ersparnissen gebracht zu werden, wollen sie nicht eingehen. Da gehen sie lieber
persönlich zu Bank.
Doch damit gehören sie bald einer Minderheit an. Denn über dreißig Millionen Bundesbürger tun es bereits: Onlinebanking liegt im Trend. Wer seine Bankgeschäfte
von zu Hause aus am Computer abwickelt, hat viele Vorteile: Keine Parkplatzsuche
und kein Warten in der Schlange und zudem Öffnungszeiten rund um die Uhr auf.
Obendrein ist Homebanking eine prima Sache für alle, die sparen wollen. Denn fast
alle Geldhäuser bieten ihren Kunden das Online-Konto billiger an, als die Betreuung in der Filiale.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Trotzdem verzichtet etwa die Hälfte der Deutschen immer noch auf die bequeme
und preiswerte Art, ihr Geld von zu Hause aus zu verwalten. Der Grund: Fast drei
Viertel derjenigen, die „an sich“ gern Homebanking machen würden, haben Sicherheitsbedenken. Das ist nicht unberechtigt. Immerhin richten nach Expertenschätzungen Online-Kriminelle im Bereich des Homebanking jedes Jahr einen Schaden
von rund 70 Millionen Euro an. Schlimm ist: Viele Bankkunden merken nicht
einmal, dass sie um ihr Geld betrogen werden. Es sind nämlich nicht immer gleich
ganz große Beträge, die ihnen entwendet werden. Viele Betrüger bedienen sich in
kleinen Portionen an fremden Konten. Sie hoffen darauf, dass die Bestohlenen ihre
Auszüge nicht genau genug prüfen und daher den Diebstahl lange nicht bemerken.
Das muss nicht sein.
Homebanker können sich schützen – so wie sie es generell als Bankkunden auch
tun müssen. Denn wer aus Angst vor der Internetkriminalität zum Bankschalter
geht, ist dadurch nicht vor kriminellen Machenschaften geschützt. Langfinger, die
in der Nähe von Geldautomaten lauern, können versuchen, den gerade gefüllten
Geldbeutel oder die Brieftasche zu entwenden. Sie bemühen sich, die Geheimnummern von ec-Karten auszuspähen, montieren Vorsatzgeräte und Mini-Kameras an
Geldautomaten. Sie ersinnen immer neue Tricks, um anderen Leuten das Geld von
den Konten zu holen.
Vielen dieser Gefahren kann man entgehen, wenn Geldgeschäfte vom heimischen
PC aus erledigt werden. Doch Vorsicht: Nachlässigkeit kann teuer werden. Ähnlich
wie auf der Straße gibt es auch beim Geldverkehr auf der Datenautobahn Regeln
und Vorsichtsmaßnahmen, die unbedingt beachtet werden müssen, wenn man den
Ganoven ihr übles Spiel verderben will.
Kostengünstig und praktisch
Sich aus lauter Angst vor Finanzpiraten selber um die Vorteile des Homebanking
zu bringen, ist sicher nicht sinnvoll. Denn vom Girokonto bis zum Depot - fast
alles lässt sich online erledigen: Kontostand, Überweisungen oder Daueraufträge.
Auch Lastschriften oder Wertpapierkäufe sind bei vielen Banken möglich. Dafür
sollten Sie mit niedrigen Entgelten belohnt werden: Zahlen Sie am besten nichts,
aber nicht mehr als vier Euro Grundpreis im Monat. Schließlich machen Sie jetzt
die Arbeit, die sonst teueres Bankpersonal erledigen müsste. An Technik brauchen
Sie nur einen PC und einen Internetzugang. Eine gesonderte Software wird in der
Regel nicht benötigt, denn der Online-Kontakt läuft über die gesicherte Homepage
Ihrer Bank oder über die separaten Netze, zum Beispiel von T-Online.
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Homebanking: Der schnelle Klick zum Geld
Tipp
Nutzen Sie den Sicherheitsassistenten von WISO Mein Geld. Wir haben hier
eine Vielzahl von Tools zusammengestellt, die Ihrer Sicherheit dienen. Diese
sollen Sie davor schützen, aus Versehen oder Unkenntnis Daten preiszugeben, die Ganoven nutzen könnten, um Ihr Konto zu plündern. Sie sollten diese
Gefahr ebenso ernst nehmen wie das Risiko, dass Einbrecher in Ihre Wohnräume eindringen.
An der Adresse: https:// statt http:// erkennen Sie, ob Sie sich auf der sicheren Seite
befinden. Sie können selbstverständlich auch eigene Softwareprogramme benutzen,
die Ihnen noch mehr Sicherheit und vor allem mehr Service bieten, zum Beispiel
Kontoführung mit Unterkonto, Haushaltsbuch, Depotverwaltung und vieles mehr,
wie es „WISO Mein Geld“ anbietet. Auf die von Ihnen eingesetzten Systeme nimmt
Ihre Bank in der Regel keinen Einfluss. Sie können also frei wählen. Viele sind
dennoch skeptisch, vor allem was die Anwenderfreundlichkeit und die Sicherheit
angeht. Deshalb hier Antworten auf die häufigsten Fragen:
Gibt es bei Überweisungen einen Höchstbetrag? Früher beschränkten die
Banken den Onlineverkehr auf Höchstbeträge zwischen 2.000 und 5.000 Euro. Heute ist das nur noch beim Online-Brokerage, also beim Wertpapierhandel via Internet üblich. In der Regel können Sie über Ihr volles Guthaben und auch im Rahmen
Ihres Überziehungskredits über Ihr Geld frei verfügen. Wenn Sie allerdings für Ihre
eigene Sicherheit eine Höchstgrenze einführen wollen, ist das natürlich möglich.
Sinnvoll ist das z. B. bei Geschäftskonten, über die die Kontoberechtigten nur bis
zu einem bestimmten Betrag verfügen dürfen.
Onlinebanking ist auch offline möglich. Sie können mit speziellen Programmen – wie „Mein Geld“ auch offline arbeiten. Das heißt, dass erst dann Kosten für
Sie entstehen können, wenn Sie sich bei Ihrer Bank einwählen. Allerdings sind die
Seiten des Onlinebankings bei den Banken besonders geschützt. Hier liegt der Vorteil beim Einsatz einer Software, denn während Sie online sind, können Hacker Sie
sonst wesentlich leichter attackieren.
Die sichersten Verschlüsselungsverfahren: Am gebräuchlichsten ist die
SSL-Verschlüsselung mit 128 Bits. Das HBCI (Homebanking Computer Interface)
gilt als noch sicher, weil ein Zusatzgerät angeschlossen wird. Die Sicherheitsstufe
reicht von 1 bis 4. Stufe 1 bietet lediglich ein Steckmodul für die Chipkarte, bei der
Stufe 2 sind die Geräte mit einer eigenen Tastatur ausgestattet, in der Stufe 3 und
4 sind zusätzliche Sicherheitsmechanismen eingebaut. Ab der Stufe 2 gelten die
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Zusatzgeräte als sicher. Die meisten Kreditinstitute sprechen eine Empfehlung aus.
Sparkassen weisen auf Hersteller hin, z.B. den Deutschen Sparkassenverlag.
Muss der Kunde Sicherheitshinweise beachten? Für Onlinebanking gelten in der Regel zusätzliche Sonderbedingungen. Diese betreffen zum Beispiel die
Sorgfalts- und Mitwirkungspflicht des Kunden. Außerdem muss darin die Haftungsfrage geklärt sein.
Sind alle Bankdienstleistungen online möglich? Die Onlineberatung wird
immer stärker ausgebaut, auch über Call-Center. Jedoch ist eine persönliche Beratung zum Beispiel für Kreditgeschäfte, für die Baufinanzierung und für die Vermögensberatung empfehlenswert.
Schecks einreichen oder Bargeld einzahlen: Bei Filialbanken, die Ihnen
ein verbilligtes Onlinekonto angeboten haben, gehen Sie einfach in die Filiale und
reichen dort Schecks und Bargeld ein. Voraussetzung: Ihnen wird keine andere
Möglichkeit angeboten. Geben Sie allerdings Überweisungen ab, verlangen Filialen
dafür ein Entgelt – meist zwischen 1,00 und 1,50 Euro. Bei Direktbanken müssen
Sie sich jeweils erkundigen, welche Regelung dort zu beachten ist.
Achten Sie auf die Verschlüsselung!
Die Verschlüsselung Ihrer Daten ist das A und O. Je sicherer sich Ihre Daten durch
das Netz bewegen, desto unwahrscheinlicher wird es, dass Fremde bei Ihren Bankgeschäften mitlesen oder Daten ausspähen und kopieren. Es gibt zwei Verschlüsselungsverfahren:
Am weitesten verbreitet ist die SSL-Verschlüsselung (Secure Sockets Layer), das
mit zwei Schlüsseln arbeitet. Der Kunde muss sich mit einer PIN-Nummer ausweisen und für jede Transaktion, also für jedes Bankgeschäft eine Transaktionsnummer (TAN) eingeben. Über eine Verbindung zwischen Kunden-PC und Bankrechner
werden dann die Daten durch einen sicheren Kanal hin und her geschickt.
Die Eingabe von TAN-Nummern wird von einigen Kunden als lästig empfunden.
Außerdem müssen nach Verbrauch neue Listen angefordert werden. Aber das dient
Ihrer Sicherheit. Immerhin kann man sich das Leben in dieser Hinsicht etwas erleichtern: Lässt Ihre Bank Sammelüberweisungen beim Onlinebanking zu, müssen
Sie für viele Buchungen nur eine Nummer opfern.
Der HBCI-Standard (Homebanking Computer Interface) ist zwar schon seit einigen Jahren auf dem Markt, aber immer noch nicht flächendeckend im Angebot. Er
bietet die höchste Sicherheitsstufe. Die Daten werden nicht nur auf einem gesicherten Weg durchs Internet geschickt, sondern alle einzeln verschlüsselt. Zusätzlich
muss der Kunde eine digitale Unterschrift leisten. Technisch geschieht das durch
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Homebanking: Der schnelle Klick zum Geld
ein Lesegerät und eine Chipkarte oder durch eine Diskette. Auf ihr befindet sich
der Verschlüsselungscode, der durch eine PIN geschützt ist. Die Eingabe von TAN
entfällt. Dafür muss beim HBCI-Verfahren ein Zusatzgerät an den Computer angeschlossen werden
HBCI wird 2005/06 unter der neuen FinTS (Financial Transaction Services) geführt.
Die Idee dahinter ist, den HBCI Standard mit dem Authentifizierungsmedium PIN/
TAN auszustatten. Nun gibt es also neben Chipkarte und Diskette noch PIN und
TAN über HBCI. Viele Banken, die über Jahre am veralteten CEPT-Standard von
T-Online festhielten, haben inzwischen darauf umgestellt. FinTS mit PIN/TAN ist
dadurch auf Platz 1 der genutzten Banken- und Sparkassenzugänge vorgerückt.
Mit FinTS kommen in künftigen Versionen weitere sehr sinnvolle und interessante
Neuerungen auf die Kunden zu. Dazu gehört beispielsweise die Nutzung der Signaturkarte für Banking und für andere Aufgaben, wie z.B eine Ummeldung des
Fahrzeuges per Internet. Deshalb werden bei allen Sparkassen nur noch signaturfähige Karten ausgegeben, so dass sich der neue Sicherheitsstandard sehr schnell
verbreitet.
Tipp
Entscheiden Sie sich beim HBCI-Verfahren für ein Zusatzgerät mit eigener
Tastatur. Das ist noch sicherer. Wenn Sie die Diskettenlösung wählen können,
ist das für unterwegs praktischer und kostet zudem nichts.
Tatort Internet
Eine absolute Sicherheit beim Onlinebanking wird Ihnen keine Bank garantieren.
Denn im Internet ist man vor Angriffen nicht gefeit: Viren, Würmer, Trojaner und
anderes PC-Ungeziefer lauern überall. Typische Gefahren im Internet sind heute:
• Mitlesen, Verändern und Löschen von Daten bei der Übertragung.
• Viren, Würmer: Programme, die sich selbständig verbreiten oder über EMails im Internet versandt werden und Schäden auf Ihrem PC anrichten
können.
• Trojanische Pferde: Programme, die unbemerkt vom Nutzer sicherheitskritische Funktionen, wie z. B. das Abfangen von Passworten durchführen.
• Maskerade, d.h. Vortäuschung von falschen Namen, Seiten und Adressen.
• Hackereinbrüche: Unberechtigte dringen über das Internet den PC ein.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
• Phishing: Abfragen sensibler Daten über gefälschte Mails
• Pharming, die gefährlichere Form von Phishing - nämlich per Schleppnetz.
Phishing ist ein Kunstwort, gebildet aus Password und Fishing. Gemeint damit
ist der Versuch, auf betrügerische Art und Weise an Passwörter von arglosen Internetnutzern zu kommen (siehe das Beispiel am Ende des Kapitels). Zunächst werden
wahllos E-Mails verschickt, ähnlich wie bei Spam-Mails, den unerbetenen Werbetexten. Die Empfänger werden in der Regel aufgefordert, persönliche Daten auf der
Webseite einer (angeblichen) Bank, eines Providers oder Online-Shops neu einzugeben. Häufige Begründung: Verbesserung oder Überprüfung der Sicherheitssysteme.
In der Mail gibt es einen Hyperlink, der nur vermeintlich zur Webseite des angeblichen Absenders führt. Doch diese Absenderadresse ist ebenso ein Täuschungsversuch wie die Webseite, auf der man landet, wenn man den Fehler begeht, diesem
Link zu folgen. Die Webseite ist der Webseite einer Bank oder des Shops zwar
oft täuschend ähnlich nachgebaut und optisch daher nur schwer vom Original zu
unterscheiden. Doch es ist eine Falle. Das Opfer soll seine Daten hinterlassen. Bei
Phishing-Attacken gegen Bankkunden sind das in der Regel die Kontonummer, die
PIN und eine TAN. Gelingt den Angreifern diese Täuschung, haben sie Zugriff auf
das Konto und können mit der TAN eine Transaktion durchführen. Im schlimmsten
Fall kann das Konto so bis an die Grenze des Dispokredits geplündert werden.
Pharming könnte sich zu einer noch größeren Bedrohung für die Sicherheit im
Netz entwickeln als Phishing. Denn: Damit eine Webdomain im World Wide Web
gefunden werden kann, wird sie in eine numerische IP-Adresse umgewandelt. Das
erledigen DNS-Server, die eine Art Vermittlungsstelle sind. Kriminelle Hacker versuchen, in diese Server einzudringen und die dort lagernden „Adressbücher“ zu
manipulieren. Die IP-Adressen werden dabei so geändert, dass der Surfer auf eine
gefälschte Webseite geleitet wird. Diese liegt auf den Servern der Betrüger, die so
etwas wie große „Server-Farmen“ betreiben – daher die Bezeichnung Pharming.
Der Bankkunde bemerkt davon nichts und tippt ahnungslos die korrekte Webadresse seiner Bank ein. Die Daten werden an die Betrüger übermittelt, die sie dann in
krimineller Weise nutzen. Sicherheitsexperten bezeichnen Pharming als Phishing
im großen Stil. Denn während die Phishing-Betrüger ihre Opfer einzeln per Email
zu angeln versuchen und auf die (fahrlässige) Mithilfe ihrer Opfer angewiesen sind,
können Pharmer ihre potenziellen Opfer massenhaft per Schleppnetz einfangen.
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Homebanking: Der schnelle Klick zum Geld
Tipp
Ursprünglich waren viele der falschen Bank-Mails in so miserablem Deutsch,
dass sie allein daran als Täuschungsversuch zu erkennen waren. Doch auch
in dieser Hinsicht lernen die Ganoven dazu. Deshalb: Löschen Sie derartige
Mails schon im Vorschaufenster. Rufen Sie sie niemals auf und geben Sie keine Daten ein. Keine seriöse Bank, Sparkasse oder Kreditkartenorganisation
wird jemals solche Daten abfragen.
Wenn Sie von Ihrer Telefongesellschaft per Mail Rechnungen mit ungewöhnlich hohen Beträgen bekommen, kann das eine geschickt aufgestellte psychologische Falle sein. Ehe Sie solche Mails öffnen oder gar beantworten,
sollten Sie telefonisch bei Ihrem Provider nachfragen. Die Ganoven hoffen,
dass Sie empört reagieren und sofort die Seite anklicken, um die angebliche
Rechnung zu prüfen oder sich zu beschweren. In diesem Augenblick sind Sie
bereits in die Falle getappt. Denn dann kommen die Versender dieser massenhaft verschickten Mails in den Besitz Ihrer Mailadresse und vielleicht noch
sensiblerer Daten.
Angriffe auf Kunden deutscher Banken
Kunden der Volks- und Raiffeisenbanken, der Postbank, der Deutschen Bank, der
Citi-Bank und anderer Kreditinstitute wurden von Phishing-Betrügern mit MassenMails eingedeckt. Sie wurden aufgefordert, eine gefälschte Webseite aufzusuchen
und dort persönliche Kundendaten einzugeben. Zwei Kunden der Postbank, die
sich dazu verleiten ließen, auf betrügerische E-Mails zu antworten und vertrauliche
Daten einzugeben, kamen mit dem Schreck davon. In einem Fall bemerkte der Betroffene selber gerade noch rechtzeitig, dass die „Phisher“ 9.000 Euro von seinem
Konto an eine Adresse im Ausland überwiesen hatten und konnte die Überweisung
rückgängig machen. Im weiten Fall verhinderte ein Kontrollanruf der Bank, eine so
genannte Plausibilitätskontrolle, dass 12.000 Euro vom Konto verschwanden.
Ein anderer Trick besteht darin, E-Mails mit durchaus zutreffenden Sicherheitshinweisen zu verschicken. Der Kunde soll dann persönliche Daten an ein angebliches
Onlinebanking-Portal der Postbank schicken. Der Link führt zu einer unverdächtig
erscheinenden Webseite mit der Adresse www.postbanks.info. Die hat aber in Wirklichkeit mit der Postbank nichts zu tun. Wer antwortet sendet seine Daten direkt an
die Betrüger. Wie viele Kunden insgesamt den manchmal plumpen, manchmal sehr
raffinierten Aufforderungen zur Datenübergabe gefolgt sind, ist unbekannt. Die
Phishing-Attacken werden immer professioneller und erwecken zunehmend den
Anschein von Authentizität.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Inzwischen haben nahezu alle Banken Sicherheitshinweise auf ihren Webseiten
veröffentlicht. Vom Bundesverband Deutscher Banken gibt es einen umfassenden
Sicherheitsratgeber fürs Onlinebanking (unter www.bdb.de zum Bestellen oder
Downloaden). Meist werden die gefälschten Webseiten in Zusammenarbeit von
deutschen und ausländischen Providern schnell vom Netz genommen oder der Zugang gesperrt. Doch trotz schneller Gegenmaßnahmen bleiben solche Fake-Webseiten immer für eine gewisse Zeit aktiv und damit für Unvorsichtige gefährlich.
So können Sie sich schützen
Die wichtigste Maßnahme zum Selbstschutz ist, entsprechende E-Mails zu ignorieren. Grundsätzlich sollten Homebanker niemals die Webseite ihrer Bank über
Links in Mails oder Links auf anderen Webseiten aufrufen. Am sichersten ist es, die
Webseite in die Adressleiste des Browsers einzutragen oder aus den (selbst angelegten) Favoriten oder Bookmarks aufzurufen.
Darüber hinaus können weitere Sicherheitshinweise zwar helfen, aber auch in die
Irre führen:
• Die Onlinebanking-Seite ist verschlüsselt. Das wird in der Adressleiste durch
das „https://“ zu Beginn der Internetadresse ausgewiesen. In der Statusleiste
findet sich dann das Symbol eines Schlosses oder Schlüssels. Aber Vorsicht:
Dies alleine bietet keine Sicherheit vor einer gefälschten Webseite. Denn zum
einen kann die Webseite der Gauner auch „verschlüsselt“ sein. Sie enthält
dann Sicherheitsinformationen, die aber nur bestätigen, dass man sich auf
einer gefälschten Webseite befindet. Erst wenn man das Sicherheitszertifikat
der Webseite prüft (durch Doppelklick auf das Schlüssel/ Schloss-Symbol
oder über das Kontextmenü „Eigenschaften“ durch rechten Mausklick) kann
der Nutzer feststellen, ob das Zertifikat wirklich auf die Institution ausgestellt ist, die man erreichen möchte. In den USA gab es bereits Angriffe, die
nach einem Klick auf einen Link in der Mail tatsächlich auf die Webseite der
Bank führten. Im Vordergrund öffnete sich aber ein gefälschtes Fenster, das
versuchte, die brisanten Daten zu entführen. Ein Zertifikats-Check hätte hier
gezeigt, dass die Webseite im Hintergrund wirklich die richtige war – das
gefälschte Pop-Up-Fenster wirkte unverdächtig.
• Untauglich als Sicherheitsmerkmale sind die Anzeigen von Links in der Statuszeile des E-Mail-Programms oder im Browser. Sicherheitslücken im Internet-Explorer aber auch in seinen Konkurrenten Netscape, Firefox oder Opera
ermöglichen es den Gaunern, die wahre Identität einer gefälschten Webseite
zu verbergen.
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Homebanking: Der schnelle Klick zum Geld
Das PIN/TAN-System, kann nach Aussage des Bundesamtes für Sicherheit in der
Informationstechnik (www.bsi.de) bei richtiger Benutzung als grundsätzlich sicher
eingestuft werden. Deshalb versuchen die Phisher auch nicht das System selbst anzugreifen. Statt dessen bemühen sie sich mit Hilfe gefälschten E-Mails darum, Nutzer des Systems zu überlisten, indem sie aufgefordert werden, ihre Zugangsdaten zu
nennen. Onlinebanking-Kunden können daher weiterhin auf das System mit PINs
und TANs vertrauen – solange sie sich nicht selber „ans Messer liefern.“
Achtung: Die Verbraucherzentralen (www.vzbv.de) weisen darauf hin, dass
bei erfolgreichen Phishing-Attacken die Gefahr besteht, dass Kunden den Schaden allein tragen müssen. Denn sie haben sich durch Ihre Unterschrift unter die
Geschäftsbedingungen für das Onlinebanking verpflichtet, ihre PIN/ TAN-Daten
keinem Dritten zugänglich zu machen und sorgfältig damit umzugehen.
Tipp
Sie sollten den Höchstbetrag der Online-Überweisungen, die von Ihrem Konto erlaubt sind, begrenzen. Das bedeutet, dass Sie den Verfügungsrahmen
pro Buchungstag so festlegen, wie er Ihrem normalen Banking-Verhalten entspricht. Zum Beispiel können Sie festlegen, dass die Umsätze 500 oder 2.000
Euro täglich nicht überschreiten dürfen. Damit grenzen Sie das Risiko von
Schäden ein, die als Folge illegaler Buchungen oder auch eigener (Tipp-) Fehler entstehen können. Falls Sie ausnahmsweise doch einmal einen höheren
Betrag überweisen möchten, müssen Sie dann allerdings von sich aus Kontakt zu Ihrer Bank aufnehmen.
Manche Banken bieten auch an, die Tageszeiten zu begrenzen, zu denen
Überweisungen möglich sind. Wenn Sie z. B. nur abends zwischen 17 und 20
Uhr Bankgeschäfte erledigen, sperren Sie alle anderen Zeiten.
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken stehen häufig bereits
Höchstsätze für den zulässigen Tagesumsatz. Das allein schützt jedoch nicht davor,
dass eine Order, die den Verfügungsrahmen überschreitet, nicht ausgeführt wird.
Die Bank darf zwar nach § 669 BGB die Leistung verweigern, wenn das Guthaben
auf dem Konto nicht zur Ausführung des Auftrags ausreicht. Führt die Bank jedoch
den Auftrag trotzdem aus, kann der Kunde sie nur schwer haftbar machen.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Der beste Schutz gegen Attacken:
Die eigene Sorgfalt
Die Banken haben viele Sicherheitsmaßnahmen ergriffen, um sich gegen Angriffe
aus dem Internet zu schützen und Ihre Daten auf dem Bankenserver zu sichern. Sie
verfügen über Firewalls, Abwehrsysteme, Filter und vieles mehr. Ein Privatmann
kann sich selten selbst so wirksam schützen. Sie sollten daher immer daran denken,
dass Ihr Rechner das Ziel von Spionage-Angriffen sein kann. Onlinebanker müssen
deshalb alles tun, um sich davor zu schützen, dass ihr Geld auf fremden Konten
landet. Neben einem sorgfältigen Umgang mit verdächtigen Mails ist vor allem die
Verschlüsselung Ihrer Daten wichtig. Oft reicht die Verschlüsselungsstärke nicht
aus, damit die Daten auf ihrem Weg durch das Netz nicht erkannt und missbräuchlich verwendet werden können. Davor sollten Sie Ihren Rechner schützen! Achten
Sie dabei auf die Bits Ihres Browsers. Eine Verschlüsselungsstärke von 40 Bit gilt
als leicht zu knacken, 128 Bit gelten als sicher. Für die Bankrechner ist das alles
kein Problem, für ältere PC’s, die nicht mit den neuesten Systemen arbeiten können, aber schon.
Tipp
Sie können einfach nachschauen, wie hoch Ihr Browser verschlüsselt. Öffnen
Sie dazu den Internetexplorer, klicken Sie auf das Fragezeichen. Unter Info finden Sie die Bit-Angabe. Installieren Sie zur Sicherheit unbedingt ein Antivirusprogramm. Bei Netzwerken sollten Sie auch nicht auf eine Firewall verzichten.
Aktualisieren Sie die Programme regelmäßig, denn fast täglich greifen neue
Viren und Würmern an.
Unter http://www.bsi-fuer-buerger.de/toolbox finden Sie kostenfreie Tools zum herunterladen, die Ihren Rechner sicherer machen. Herausgeber dieser Webseiten ist:
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
Godesberger Allee 185-189
53175 Bonn
Tel.: 01888 9582 – 0
Fax: 01888 9582 – 400
E-Mail: [email protected]
Wenn Sie dazu noch die folgenden Sicherheitshinweise berücksichtigen, besteht
beim Onlinebanking eigentlich keine Gefahr:
• Ändern Sie Passwörter und PINs regelmäßig.
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Homebanking: Der schnelle Klick zum Geld
• Speichern Sie PINs und TANs niemals auf dem Rechner. Wer es trotzdem
bequem haben möchte, sollte in jedem Fall einen Datentresor, wie den von
WISO Mein Geld benutzen. Dieser ist hochverschlüsselt und bietet optimalen
Schutz vor Zugriffen Dritter. Selbst bei Verlust des Tresors (Diskette oder
USB-Stick) können unehrliche „Finder“ nicht auf Ihre Daten zugreifen.
• Öffnen Sie keine unbekannten E-Mail-Anhänge. Sie könnten Viren enthalten.
• Taucht eine Fehlermeldung beim Onlinebanking auf, brechen Sie die Anwendung sofort ab und informieren Sie Ihre Bank.
• Verzichten Sie auf Bankgeschäfte über Rechner im Internetcafé. Diese Rechner könnten manipuliert sein. Das gilt besonders bei Auslandsreisen.
Tipp
Verzichten Sie auf Onlinebanking im Büro, wenn andere Zugang zum gleichen
PC haben. Denn wenn keine besonderen Vorkehrungen dagegen getroffen
werden, kann ein anderer an diesem Rechner die Seiten aufrufen, die Sie
zuletzt im Internet besucht haben. Vielleicht kommt er dann auf die Idee, nach
PINs und TANs oder anderen Daten Ausschau zu halten.
Wenn Sie den USB-Stick zu WISO Mein Geld verwenden, gehen Sie kein Risiko ein. Ihre Daten sind nur auf diesem Speichermedium vorhanden. Wenn
sich später jemand an dem von Ihnen im Büro, Hotel oder Internetcafé benutzten PC zu schaffen macht, findet dort keine Daten von Ihnen vor.
Wer zahlt im Schadensfall?
Wenn es beim Onlinebanking zu einem Schadensfall kommt, nutzt der späte Blick
in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) meist nicht mehr viel. Besser ist
es, die Haftungsfrage vorher zu klären. Häufig müssen für den Zugang zum Onlinebanking gesonderte AGBs unterschrieben werden. Lesen Sie diese genau durch!
Vor Gericht zählen letztlich nur Beweise. Doch wer muss sie vorlegen: der Kunde
oder die Bank? In der Regel müssen Sie im Schadensfall Ihre Unschuld beweisen
und nicht die Bank. Nur die Netbank, die erste Internetbank hat die Beweislast umgekehrt. Das heißt, die Bank muss dem Kunden fehlerhaftes Verhalten nachweisen.
Die schlechteste Haftungsregelung ist die „verschuldungsunabhängige Haftung.“
Denn die besagt: Sie haften für alles, was bis zur Sperrung des Kontos passiert.
Günstig ist dagegen die „Haftungsbeschränkung“, zum Beispiel auf 10 Prozent des
Schadens. Ist nichts anderes geregelt, dann gilt von Gesetz wegen die „verschul25
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
dungsabhängige Haftung.“ Das heißt, es geht um Beweise. Nur wenn Sie bestimmte
Sorgfaltspflichten verletzen, zum Beispiel Benutzerhinweise oder Geheimhaltungspflichten missachten, müssen Sie für den Schaden gerade stehen. Dies wäre der
Fall, wenn Dritte PIN/TAN-Nummern erfahren, weil sie nicht sicher verwahrt, sondern auf dem Computer gespeichert wurden. Die meisten Banken unterscheiden in
der Haftungsfrage zudem zwischen Telefon- und Onlinebanking.
So entschieden die Gerichte
Welche Risiken das Onlinebanking haben kann, wenn durch Unachtsamkeit oder
Betrügereien Schäden entstehen, zeigen auch die folgenden Urteile:
Zahlendreher: Einfach per Mausklick ein paar tausend Euro durchs Netz jagen
– das kann bei Unachtsamkeit böse Folgen haben. Wer Zahlen verdreht und sein
Geld an die falsche Adresse überweist, ist selbst schuld. Die Bank muss nicht haften. So entschied das Landgericht Berlin. (AZ: 57 S 116/00).
Überziehung: Anleger, die online mehr Wertpapiere ordern, als ihr Kontostand
erlaubt, haften für Verluste, wenn die Bank die Aufträge auf Kredit ausführt. Sie
muss nur warnen, wenn ein Kundenirrtum offensichtlich ist, etwa weil die Order
bisherige Käufe weit überschreitet (OLG Nürnberg, AZ: 12 U 1346/02).
Falsche Kauforder: Erteilt der Kunde per Internet versehentlich eine Kauforder über 1/1 statt 1/10 Aktien und übersteigt die Auftragssumme ganz erheblich
das auf dem Belastungskonto zur Verfügung stehende Guthaben, so hat er wegen
hierdurch erlittener Verluste einen Schadensersatzanspruch gegen die Bank aus
positiver Vertragsverletzung. Derartige Irrtümer hat die Bank durch eine technische
Sicherung in Form einer Abgleichung von Auftragsvolumen und Guthaben oder
Kreditlinien vorzubeugen (LG Nürnberg, AZ: 10 O 8812/00).
Technik-Murks I: In einem BGH-Urteil vom 12.12.2000 (AZ: XI ZR 138/00), ging
es um die AGBs der Postbank. Darin stand, dass aus technischen und betrieblichen Gründen zeitweilige Beschränkungen und Unterbrechungen des Zugangs zum
Online-Service möglich seien. Dagegen klagte ein Verbraucherschutzverein und
bekam Recht. Denn der Online-Kunde hat grundsätzlich Anspruch auf Zugang zu
den Diensten der Bank „rund um die Uhr.“ Hierfür muss das Kreditinstitut einstehen
und kann sich nicht von seiner Haftung für selbst verursachte Betriebsstörungen
freizeichnen. Das verstößt gegen das AGB-Gesetz.
Technik-Murks II: In einem Urteil des LG Nürnberg-Fürth (Az.: 19.5991409971/98), wurde die damalige Direktbank Consors zu rund 12.000 Mark Schadensersatz verurteilt, weil wegen technisch bedingter Zugangsberechtigung ein
Auftrag zum Verkauf von Aktien verspätet abgewickelt wurde. Der Hintergrund:
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Homebanking: Der schnelle Klick zum Geld
Wird bei Aktiengeschäften eine Abwicklung innerhalb von fünf Minuten versprochen und wurde tatsächlich erst nach einer Viertelstunde abgerechnet, kann der
Kunde seinen daraus entstandenen Schaden bei der Bank geltend machen.
Post vom Betrüger
hier ein typisches Beispiel für eine „Phishing-Mail.“ In zwar holpriger Sprache aber
in täuschend echt gestalteter Form werden in dieser wie in zahllosen anderen Mails
Kunden dazu aufgefordert, Daten zu übermitteln, die sie niemals und an niemanden herausgeben sollten. Wer darauf hereinfällt, macht es den Finanzpiraten leicht,
das Konto zu plündern. Hinweis: Selbstverständlich ist auch das Copyright unter
der Betrüger-Mail eine Fälschung.
Sehr geehrter Kunde,
Da zur Zeit die Betrügereien mit den Bankkonten von unseren Kunden
häufig geworden sind, müssen wir notgedrungen nachträglich eine
zusätzliche Autorisation von den Kontobesitzern durchführen.
Der Sicherheitsdienst der Postbank traf die Entscheidung, eine neue
Sicherung von den Daten vorzunehmen. Dazu wurden von unseren
Spezialisten sowohl die Protokolle der Informationsübertragung, als
auch die Kodierungssart der übertragenen Daten erneuert.
Im Zusammenhang damit, bitten wir Sie, eine spezielle
Form der zusätzlichen Autorisation auszufüllen.
Diese Sofortmaßnahmen wurden nur zur Sicherung der Interessen
von unseren Kunden getroffen.
Danke für die Mitarbeit,
Administration der Postbank
© 2004 Deutsche Postbank AG
Achtung: So holprig sind die gefälschten Mails und andere Betrugsversuche
inzwischen nur noch selten formuliert. Aber das Ziel bleibt das gleiche: Abfischen
von vertraulichen Daten, mit deren Hilfe dann anschließend Ihr Konto geplündert
wird.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Inzwischen bieten viele Banken und Sparkassen TAN-Verfahren der zweiten Generation an. Mit eTAN zum Beispiel werden die TAN erst dann generiert, wenn Sie
sie brauchen. Die Gefahr, dass andere Ihre Liste kopieren oder sich einzelne Ziffern
besorgen, ist damit gebannt. Ein anderes Verfahren ist die „indizierte TAN“ bei der
nicht eine beliebige sondern eine ganz bestimmte TAN angefordert wird, die nach
dem Zufallsprinzip ausgewählt wird.
Tipp
Für zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen, die natürlich auch einen zusätzlichen
Aufwand bedeuten, verlangen die Kreditinstitute oft höhere Gebühren. Bisher
hat sich die große Mehrzahl der Kunden geweigert, die dafür verlangten 20
oder 30 Euro im Jahr zu zahlen. Sie sollten sich aber überlegen, ob sie nicht
an der falschen Stelle sparen. Denn Sicherheit hat ihren Preis. Schließlich
ist auch ein zusätzliches Schloss an Ihrer Haustür, das Sie vor Einbrechen
schützen soll, nicht umsonst zu haben. Angesichts der wachsenden InternetKriminalität müssen auch die Ehrlichen „aufrüsten.“
Vorsicht am Geldautomaten
Beim Ziehen von Geld an Automaten sind Sie immer einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Das gilt auch denn, wenn der Geldautomat nicht direkt von der Straße aus
zugänglich ist, sondern in einem Raum, der nur für mit Hilfe einer Kredit- oder
ec-Karte zugänglich ist. Achten Sie darauf, ob andere Personen im Raum sind,
die Sie bei der Eingabe der Geheimnummer zu beobachten versuchen. Decken Sie
grundsätzlich (auch bei der Eingabe der Geheimnummer an der Ladenkasse) das
Zahlenfeld mit der anderen Hand oder einem geeigneten Gegenstand ab.
Achten Sie am Geldautomaten darauf, ob am Eingabeschlitz für die ec-Karte manipuliert wurde: Gibt es Kratzer oder Klebespuren? Könnte ein Vorsatzgerät zum
„Abgreifen“ der auf der Karte gespeicherten Daten angebracht worden sein? Wurden am Geldautomaten Kästen oder andere Behälter mit Prospekten angebracht, in
denen sich eine – kaum sichtbare – Minikamera verbergen könnte? Kann sonst im
Raum eine Minikamera verborgen sein, die die Eingabe der Geheimnummer aufzeichnet? Selbst wenn Sie nichts dergleichen entdecken können gilt: „Vorsicht ist
die Mutter der Porzellankiste.“ Decken Sie deshalb routinemäßig das Eingangsfeld
ab oder tippen Sie mit dem Finger „als ob“ auf verschiedene Tasten. Dann kann
ein „Geheimzahl-Voyeur“ nicht so leicht erkennen, welche Ziffern Sie wirklich anwählen.
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Mach mehr aus deinem Geld
Mach mehr
aus deinem Geld
Geld verdienen ohne Arbeit – steuerfrei und ganz legal
Woran kann es liegen, dass zwei Familien, die praktisch über das gleiche Einkommen verfügen, in dem einen Fall finanziell recht gut über die Runden kommen, im anderen Fall aber ständig „abgebrannt“ sind? Die einen haben Ersparnisse und denken über den Kauf eines Häuschens nach, die anderen zahlen
Schulden ab. Besser auskommen mit dem Einkommen – das will gelernt sein,
ist aber möglich.
Sylvia und Nico Hansen geht es eigentlich nicht schlecht. Beide haben einen Job
und (noch) keine Kinder. Sie ärgern sich zwar über steigende Sozialabgaben und
hohe Steuern. Als Doppelverdiener kommen sie trotzdem gut über die Runden – jedenfalls viel besser als Nicos Bruder Kevin, der schon seit einiger Zeit arbeitslos
ist.
Allerdings hören sie immer wieder von ihren Eltern, die bereits Rentner sind, dass
„früher alles viel besser gewesen ist.“ Da seien die Einkommen jedes Jahr gestiegen
und über die Versorgung im Alter habe man sich keine großen Sorgen machen
müssen. Die Renten von Opa und Oma seien oft noch stärker gestiegen als die Löhne. Statt sich ständig zu fragen, ob man nicht doch mehr für das Alter sparen müsse
oder ob man im nächsten Jahr noch das Geld habe, um Tilgung und Zinsen für das
Eigenheim zahlen zu können, hätten sie ihr Geld für neue Möbel, im Restaurant
und im Urlaub ausgegeben. Heute allerdings bedauern sie, dass sie allzu sehr auf
die Sprüche der Politiker vertraut haben, die ihnen ständig versichert haben: „Die
Rente ist sicher.“
Sparen ohne zu leiden?
Auf ihren Urlaub auf Mallorca oder in Tunesien wollen Sylvia und Nico zwar auch
nicht verzichten. Aber bisher haben sie sich noch nicht getraut, an den Kauf einer
Wohnung zu denken. Sie haben schließlich bei Kevin gesehen, was es bedeutet,
wenn man plötzlich mit dem Arbeitslosengeld auskommen muss. Außerdem will
Sylvia demnächst die Pille weglassen. „Wir gehen dann volles Risiko“, nennt Nico
das. Das Schicksal soll entscheiden, ob und wann sie ein Kind bekommen.
Dass dann einerseits weniger Geld zur Verfügung steht als bisher und andererseits
zusätzliche Ausgaben auf sie zukommen, wissen sie natürlich. Aber sie wissen
auch, dass Vater Staat dann hilft – ein wenig zumindest.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Nicht damit leben wollen sie allerdings, dass es ihnen heute weniger gut geht als
vor ein paar Jahre, als sie zusammengezogen sind. Geheiratet haben sie immer
noch nicht, weil sie sich nicht entschließen können, „diese bürokratische Prozedur
mit dem Standesamt über sich ergehen zu lassen. Das passt nicht zu unserem unkonventionellen Lebensstil“, erklärt Nico. Obwohl sie durch die gemeinsame Wohnung Geld sparen, haben sie das Gefühl, in den letzten Jahren ständig etwas ärmer
geworden zu sein. Denn anders als früher bei ihren Eltern, sind spürbare Lohn- und
Gehaltserhöhungen in den letzten Jahren selten gewesen. Auch von den Steuersenkungen haben sie nicht viel gehabt, weil ihnen das gesparte Geld durch höhere
Beiträge zur Sozialversicherung, Praxisgebühren und steigende Zuzahlungen zu
Medikamenten gleich wieder aus der Tasche gezogen wurde. Die Miete ist zwar
nicht erhöht worden, aber die so genannten Mietnebenkosten sind ebenso gestiegen wie die Ausgaben rund ums Auto.
Deshalb überlegen Nico und Sylvia auch immer noch, ob sie jetzt nicht doch etwas
für eine bessere Versorgung im Alter tun sollten – auch wenn der dritte Lebensabschnitt noch in weiter Ferne zu liegen scheint. Bei seinen Eltern hat Nico erleben,
was es bedeutet, wenn man später allein auf die soziale Altersrente angewiesen
ist. Denn die Rente, die Nicos Vater bekommt, ist in den letzten Jahren kaum noch
erhöht worden. Gestiegen sind dagegen die Beiträge, die ihm für die Alters- und
Pflegeversicherung abgezogen werden. Das waren zwar jedes Mal kleine Beträge.
Aber mit der Zeit addieren sich die vielen zusätzlichen Belastungen dann doch und
zwingen zu Einschränkungen.
Wenn von den 1.275 €, die Nicos Vater monatlich überwiesen werden, die laufenden Ausgaben abgezogen werden, bleibt den Eltern kaum noch etwas übrig für
ein paar „Extras“ – ob es nun eine kleine Reise, ein Geschenk für die Kinder oder
der digitale Fotoapparat ist, den Nicos Vater sich schon seit langem wünscht. Im
Restaurant essen die beiden schon seit Jahren nicht mehr. Eigentlich würden sie
ihrem arbeitslosen Sohn Kevin gerne ab und zu „unter die Arme greifen.“ Aber
dazu fehlen ihnen die Mittel. Zum Essen kommt er allerdings öfter als früher zu den
Eltern. Einziger Trost: Weil sie nun Rentner sind, haben sie mehr Zeit, Sonderangebote zu vergleichen. Sie können in aller Ruhe von einem in den anderen Laden
gehen, um die benötigten Artikel jeweils da zu kaufen, wo sie gerade am billigsten
sind. Manchmal ist auch ein echtes „Schnäppchen“ dabei.
Ein Gespräch unter Freunden
Seit Sylvia und Nico erleben, wie es ihren Eltern und dem arbeitslosen Kevin geht,
machen sie sich mehr Gedanken als früher darüber, wie es denn weiter gehen
soll. Dabei ist ihnen auch aufgefallen, dass ihre Freunde Bianca und Marco sich
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Mach mehr aus deinem Geld
manches leisten können, was bei Nico und Sylvia einfach nicht drin ist. Denn die
sind am Monatsende immer „abgebrannt“ und leben dann oft sogar vom Dispo. Da
beide ein regelmäßiges Einkommen haben, erlaubt ihnen die Sparkasse, dass sie
gelegentlich mehr Geld auszugeben, als noch auf dem Konto ist.
Bei Marco und Bianca kommt es nie vor, dass sie „Miese“ auf dem Konto haben.
Dabei verdienen die beiden auch nicht mehr als ihre Freunde. Allerdings haben
sie schon vor einiger Zeit geheiratet – vor allem um das Finanzamt zu schädigen,
wie Marco zum Ärger von Bianca immer erzählt. Denn seitdem zahlen sie weniger
Steuern. Da Marco mehr verdient als Sylvia sparen sie durch den so genannten
Splittingtarif bei der Einkommensteuer. Das Finanzamt wollte plötzlich nicht mehr
so viel Geld von ihnen wie früher. „Könnt ihr uns nicht mal verraten, wie ihr das
macht ?“ will Sylvia daher von ihrer Freundin wissen. „Gibt es da ein Geheimnis,
das wir nicht kennen?“
Bianca hatte vor ihrer Freundin noch nie ein Geheimnis: „Du weißt doch, dass
Marco ein Schwabe ist. Der gibt am liebsten gar kein Geld aus. Ich dagegen komme
aus einer so lebenslustigen Stadt wie Köln und würde am liebsten immer alles, was
ich verdiene, gleich wieder ausgeben. Weil wir so aber nicht lange ohne Streit leben
könnten, haben wir ein Abkommen geschlossen: Wenn wir Geld ausgeben, denken
wir immer vorher darüber nach, wie wir es ausgeben und ob wir unsere Wünsche
nicht auch auf andere Art erfüllen können. Wenn ihr wollt, verraten wir euch, wie
wir das machen.“ Dazu ist auch Nico gerne bereit. Schließlich hat auch er Sylvia
schon gezeigt, dass man oft ohne große Anstrengungen an mehr Geld kommen
kann – Geld, das man besitzt, ohne es zu wissen.
Eine sehr einfach Möglichkeit, dieses Geld auch tatsächlich in die Finger zu bekommen, besteht darin, seine Ausgaben immer wieder daraufhin zu „durchforsten“,
ob damit auch wirklich der gewünschte Zweck erreicht wird. Denn es gibt kaum
eine Familie, in der nicht so manches doppelt bezahlt wird. Anderes lässt sich bei
einigem Nachdenken billiger bekommen. Einiges ist sogar völlig überflüssig. Das
ist zum Beispiel oft bei Versicherungen der Fall. Als sie sich darüber unterhalten,
findet Marco schnell heraus, dass Sylvia und Nico vor jedem Urlaub aus alter Gewohnheit eine Reisegepäckversicherung abschließen.
„Das ist heraus geworfenes Geld“, erklärt er ihnen. „Denn erstens zahlt die Versicherung nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen, wenn euch wirklich der
Koffer geklaut wird und zweitens habt ihre schon eine Hausratsversicherung, in der
ein Gepäckdiebstahl bereits eingeschlossen ist.“ Über Ratenzahlungen und andere
Verbraucherkredite brauchen die beiden Pärchen dagegen nicht lange zu diskutieren. Denn dass sich die Kosten für den Kauf einer Waschmaschine oder einer
Videokamera durch die dann fälligen Zinsen verdoppeln können, konnte ihnen
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Marco auf einem Blatt Papier leicht vorrechnen. „Da fahrt ihr weit, um einen Laden
zu finden, wo so ein Gerät ein bisschen billiger ist und dann zahlt ihr schließlich
zusammen mit den Zinsen den doppelten Preis!“ Marco erklärt den beiden, dass bei
vielen Familien oder Singles hier noch große unerschlossene Reserven liegen. Mit
ein wenig Geduld lässt sich hier viel sparen.
Sylvia und Nico leben schon seit langem nach dem Motto: Es ist es viel leichter,
weniger auszugeben, als mehr zu verdienen. Sie beobachten auch bei vielen ihrer
Kollegen am Arbeitsplatz, dass diese zwar bereit sind, hart für ihr Geld zu arbeiten
und Überstunden zu machen, um am Ende des Monats etwas mehr auf dem Konto
zu haben. Aber viele machen es sich dann bei ihrem Ausgabeverhalten dafür sehr
leicht. Anders als Nico und Sylvia reden sie auch mit ihren Lebenspartner oder Kindern wenig darüber. Dabei würde eine solche „Haushaltsdebatte“ oft erstaunliche
Einsparmöglichkeiten zu Tage fördern. Denn oft fliegt Geld buchstäblich zum Fenster hinaus, ohne irgendeinem in der Familie einen spürbaren Nutzen zu bringen.
Mehr Geld für Extras
„Wir haben das zu Hause richtig gelernt“, erinnert sich Marco. „Meine Eltern haben mit uns Kindern immer darüber diskutiert, wofür wir unser Geld ausgeben
wollten. „Mein Vater war der Ansicht, dass sinnvolles Sparen oft mehr einbringt
als eine Lohnerhöhung.“ Der Vater wusste aber auch, dass Predigten nach dem
Muster „Junge, halt dein Geld zusammen“ nichts bringen. Er ermunterte Frau und
Kinder dazu, am familiären Kostensenkungsprogramm mitzuarbeiten, indem er sie
am Gewinn – so lange die Sprösslinge klein waren zum Beispiel in Form einer
ergebnisabhängigen Taschengelderhöhung. Später war es dann ein Fahrrad oder
eine gemeinsamen Reise. Das wurde mit dem Geld bezahlt, dass die Familie gespart hatte, weil die Kinder nicht mehr ständig am Telefon hingen, der Vater das
Rauchen aufgab oder die Mutter ihre Besorgungen nach einem genau überlegten
Einkaufszettel machte.
Die Mutter war zunächst alles andere als begeistert, als Marcos Vater ihr vorschlug,
die Bank zu wechseln, weil er entdeckt hatte, das eine andere für die Kontoführung
und alle anderen Geldgeschäfte deutlich niedrigere Gebühren verlangte. „Das gefiel ihr gar nicht, weil unsere bisherige Bank direkt um die Ecke lag“ erkläre Nico
seinen Freunden. „Doch als er ihr anbot, für die Summe, die dadurch in den kommenden zwei Jahren gespart würde, ein Schmuckstück zu kaufen, war sie sofort
einverstanden.“
Weil Marco nicht nur geborener sondern auch „gelernter Schwabe“ ist, fiel es ihm
später auch als Single nicht schwer sich so zu verhalten, wie er es von den Eltern
gewohnt war. „Da konnte ich die Belohnung schließlich ganz allein kassieren und
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Mach mehr aus deinem Geld
musste bei den Sparüberlegungen auch nicht ständig unterschiedlichen Wünsche
und Interessen unter einen Hut bringen. Denn wenn es zum Beispiel um die Frage ging, ob als Preis für einen geringeren Strom- und Wasserverbrauch ein neuer Computer oder eine Hollywoodschaukel angeschafft werden sollte, gingen die
Wünsche bei meiner Schwester und mir weit auseinander.“
Brutto für netto - am Finanzamt vorbei
Sylvia und Nico haben so ihre Zweifel, ob sie in allen Punkten so denken und
handeln konnten wie ihr schwäbischer Freund. Der hat das alles schon fast mit
der Muttermilch aufgesogen. Aber ein Argument leuchtet ihnen sofort ein: Immer
wenn sie sich über eine Lohnerhöhung gefreut hatten, gab es einen lachenden
Dritten - das Finanzamt. Denn von jedem Euro, den sie mehr verdienten, wurden
erst einmal Steuern und Sozialabgaben abgezogen, ehe er auf ihrem Konto landete.
„Von einem gesparten Euro dagegen sieht das Finanzamt keinen müden Cent“, erklärte ihnen Marco. „Wenn ihr zum Beispiel durch den Wechsel des Stromanbieters
oder durch eine preiswertere Kfz-Versicherung ein paar hundert oder vielleicht
sogar tausend Euro im Jahr spart, habt ihr das brutto für netto.“
Das gleiche gilt, wenn man das gewünschte Auto bei einem Händler im Nachbarland kauft und dadurch für um ein paar Tausender günstiger bekommt oder durch
sorgfältige Preisvergleiche herausfindet, dass die Urlaubsreise, die man eigentlich
schon sofort buchen wollte, bei einem anderen Anbieter ein paar Hunderter weniger kostet. Wer das gleiche Geld durch Überstunden verdient, muss dafür Steuern
und Sozialabgaben zahlen. Wer es spart, kassiert die Summe steuerfrei – ein Privileg, das sonst nur Schwarzarbeiter genießen. „Beim Sparen kriegt man sein Geld
bar auf die Kralle“, freut sich Nico. „Und das noch legal.“
Warum er so schweigsam ist, will Sylvia von Nico wissen, als sie wieder zu Hause
sind. „Ich habe gerade nachgedacht. Man kann sich die Familienkasse auch als
einen großen Eimer vorstellen: Oben fließen der Arbeitslohn und andere Einnahmen hinein. Unten strömt das Geld aus vielen kleinen und großen Löchern wieder
heraus: Für Nahrungsmittel, Miete, Energie- und Telefonkosten, Versicherungsprämien, Fahrtkosten und ähnliches. Ich dachte gerade. Wenn es gelingt, einige dieser
Löcher zu stopfen oder enger zu machen, steigt der Flüssigkeitspegel im Fass. Selbst
ohne Gehaltserhöhung nimmt das Geld zu, über das wir verfügen können. Lass uns
mal darüber nachdenken, wie wir mit dem Eimer umgehen.“
Sylvia leuchtet das ein. Trotzdem muss sie über den Vergleich mit dem kaputten
Eimer lachen, weil er sie an den Schlager erinnert ‚Ein Loch ist im Eimer, KarlOtto’. „Dann wollen wir die Löcher mal stopfen, oh Henry. Aber Sparen an der
falschen Stelle ist auch gefährlich. Ich möchte zum Beispiel nicht, dass du deine
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Erwerbsunfähigkeitsversicherung kündigst und meine Haftpflichtversicherung will
ich auch behalten, denn ich kann mich noch genau erinnern, wie tief mein Onkel
in die Tasche greifen musste, um einen Wasserschaden zu bezahlen. Er hatte die
Wanne überlaufen lassen und in der Wohnung unter ihm lief das Wasser von den
Wänden.“
Besser auskommen mit dem Einkommen
Sparen „ohne Sinn und Verstand“ ist ebenso falsch wie gedankenloses Verpulvern des sauer verdienten Geldes. Ob es um die Einnahmen oder um die
Ausgaben geht, immer muss das Ziel lauten: Besser auskommen mit dem Einkommen. Durch geschickten Umgang mit dem Geld lässt sich oft weit mehr
aus „der Kohle“ herausholen. Das beginnt mit der Eröffnung und Verwaltung
von Konten, geht weiter mit einer sorgfältigen Aufnahme von Krediten und ein
überlegtes Ausgabeverhalten bis hin zu einer sinnvollen Anlage der Ersparnisse und ihrer späteren Verwendung im dritten Lebensabschnitt.
Deshalb geht es bei der Software und den Tipps und Hinweisen in diesem Fachbuch
zu „WISO Mein Geld“ nicht nur darum, Bankgeschäfte bequem und sicher vom heimischen PC oder Laptop aus zu erledigen. Ebenso wichtig ist, wie die Geldgeschäfte
erledigt werden. Was kommt dabei letztlich für Ihr Einkommen, Ihre Ersparnisse
und Ihre Vermögensbildung und Alterssicherung heraus? Denn einerseits können
schon kleine Fehler viel Geld kosten. Andererseits lässt sich oft mit wenig Mühe
viel Geld sparen oder viel Geld mit Geld verdienen. Denn Sie müssen zwar für Ihr
Geld arbeiten. Aber Sie können auch Ihr Geld für sich arbeiten lassen. Wie das
geht? Dazu finden Sie in diesem Buch zahlreiche Tipps und Hinweise.
Dabei geht es keineswegs um Geheimrezepte oder die vollmundigen Versprechungen von Geld-Gurus, die angeblich wissen, wie man über Nacht reich werden kann.
Wenn die das wirklich wüssten, würden sie sich nicht die Mühe machen, Bücher
zu schreiben. Wer behauptet, dafür Patentlösungen entwickelt zu haben, ist ein
Träumer, Aufschneider oder ein Betrüger. Wie wenig die Rezepte der Geld-Gurus in
der Regel wert sind, haben zahlreiche Anleger schmerzlich erfahren müssen, denen
für viel Geld angebliche Dukatenesel aufgeschwatzt wurden oder die sich auf die
Ratschläge angeblicher Börsen-Insider verlassen haben.
Das Motto dieses Buches lautet: Wer Bescheid weiß, hat mehr von seinem Geld.
Und wer dann geschickt damit umgeht, kann mehr daraus machen. Dann lässt sich
auch mit kleinen Beträgen oft erstaunlich viel Vermögen bilden – zwar nicht über
Nacht, aber mit Geduld und Ausdauer.
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Mach mehr aus deinem Geld
Wer einmal in der Schuldenfalle sitzt …
Auch hier gilt, dass auch ein langer Weg immer mit den ersten Schritten beginnt:
Schon durch die Wahl des richtigen Kontos können Sie oft viel Geld sparen - und
das Ersparte dann so anlegen, dass es Ihnen etwas einbringt. Noch mehr sparen Sie,
wenn Sie keine Fehler bei der Kreditaufnahme machen – und immer so wenig wie
möglich Kredit aufnehmen. Denn das ist viel teurer, als viele denken. Und wer erst
einmal in der Schuldenfalle sitzt, kommt nicht so schnell wieder heraus. Wer sich
unüberlegt in Schulden stürzt, muss dafür oft ein Leben lang büßen. Immer mehr
Familien in Deutschland machen diese böse Erfahrung. Sie sollten nicht dazu gehören. Deshalb ist dem Thema „Schuldenfalle“ ein eigenes Kapitel gewidmet
Durch Vermeiden unnötiger Ausgaben und eine sinnvolle Anlage des Ersparten
können Sie dagegen schrittweise auf solider Basis ein Vermögen aufbauen. Wenn
es um Geld geht, sollten Sie dabei immer den Satz beherzigen: Kleinvieh macht
auch Mist. Dieser Mist kann ein wunderbarer Dünger für Ihr Konto sein. Das gilt
nicht zuletzt für jeden Euro, den Sie nicht bei Vater Staat abliefern müssen.
Eine steueroptimierte Geldanlage muss deshalb bei Sparern und vor allem auch
bei Aktiensparern immer eine wichtige Rolle spielen - in guten wie in schlechten Zeiten. Denn Sie müssen zwar das Finanzamt an Ihren Zinseinnahmen und
Kursgewinnen beteiligen. Aber umgekehrt können Sie den Fiskus in vielen Fällen
auch dazu einladen, sich an Ihren Verlusten zu beteiligen. Beachten Sie deshalb
die steuerlichen Hinweise in diesem Buch. Das gilt nicht nur dann, wenn Sie Zinseinnahmen haben oder beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren ein glückliches
Händchen hatten.
Es ist auch dann sehr wichtig, wenn Sie in diesem oder den vergangenen Jahren bei
Spekulationsgeschäften schief gelegen haben. Aus einem ärgerlichen Verlust kann
dann zumindest in steuerlicher Hinsicht vielleicht doch noch ein Gewinn werden.
Mit „WISO Mein Geld“ können Sie nicht nur ein perfekter „Homebanker“ werden.
Wir möchten Sie auch dabei unterstützen, das Beste aus Ihrem Geld zu machen und
zwar von Anfang an. Deshalb zeigen wir Ihnen gleich im folgenden Kapitel, wie
wichtig es ist, bereits bei den ersten Schritten – nämlich bei der Eröffnung eines
Kontos – die für Sie persönlich optimale Lösung zu wählen. Schon dabei zeigt sich,
dass Sparen und Kostenmanagement sich auch schon bei kleineren Beträgen lohnt
und sich im wahrsten Sinne des Wortes auszahlt schließlich zu großen Summen
addieren kann. Noch wichtiger ist ein gutes Kostenmanagement natürlich da, wo
Geld im größeren Stil ausgegeben wird: Bei den täglichen Einkäufen, der Miete, im
Urlaub oder für die erforderlichen Versicherungen. Auch hier wird – wie im Fall
von Nico und Sylvia – oft unterschätzt, welche Summen gespart werden können,
wenn die Geldausgaben sorgfältiger geplant und analysiert werden.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Das Ziel darf dabei aber nicht sein: Sparen, egal was es kostet. Es kommt vielmehr
darauf an, den Lebensstandard und die Lebensfreude aufrecht zu erhalten – und
dennoch zu sparen. Wenn Sie nicht ohnehin schon zu den Menschen gehören, die
jeden Euro dreimal umdrehen, ehe sie ihn ausgeben, werden Sie sich vielleicht
wundern, wie viele Möglichkeiten es gibt, mit geringeren Ausgaben ein mindestens
so gutes Leben zu führen. Motto: Lerne sparen ohne zu leiden.
Ins Sparschwein statt in den Schornstein
Das so gesparte Geld kann entweder an anderer Stelle ausgegeben werden, um sich
den einen oder anderen Wunsch zu erfüllen. Oder es kann dazu dienen, Geld mit
Geld zu verdienen. Mit Hilfe des „Zinseszinseffekts“ kann daraus sogar ein Vermögen werden, das Sie dann später im dritten Lebensabschnitt genießen können.
Ein alter Spruch könnte daher so umformuliert werden: Geld verdienen ist schon
schwer - es ökonomisch auszugeben oder ertragreich anzulegen noch viel mehr.
Das gilt aber nur so lange, wie man nicht Bescheid weiß. Das lässt sich ändern
– zum Beispiel in dem Sie sich in den einzelnen Kapiteln dieses Buches darüber
informieren, was Sie persönlich tun können, um mehr aus Ihrem Geld zu machen.
Wenn Sie sich dazu entschlossen haben, Ihr Geld ernst zu nehmen und damit ebenso so sorgfältig umzugehen, wie mit Ihrer Gesundheit, wenn Sie Ihren Finanzen
ein Fitnessprogramm verordnen wollen, dann bietet die Software von „Mein Geld“
dazu die richtigen Trimmgeräte. Das beginnt mit den Kontenarten und setzt sich
fort mit der bequemen und sicheren Erledigung der erforderlichen Bankgeschäfte.
Ein sehr wichtiges Hilfsmittel beim Programmpunkt Ausgabenmanagement sind
die Tools „Haushaltsbuch“ und „Finanzverwaltung.“
„WISO Mein Geld“ verschafft Überblick
Aller Anfang ist schwer: Deshalb hilft Ihnen ein neues Tool dabei, den Überblick über Ihre Ausgaben und Einnahmen zu behalten. Wenn Sie Ihre Kontoauszüge abrufen, sortiert es die Posten aufgrund bestimmter Merkmale und
Schlüsselbegriffe automatisch nach Kategorien. Wenn Ihnen die Automatik
nicht ausreicht, können das System nach Ihren Wünschen weiter ausgestalten und verfeinern. In jedem Fall wird es so für Sie leichter und einfacher,
Ausgabenschwerpunkte und Entwicklungen auf der Kostenseite zu erkennen,
zu analysieren und gegebenenfalls zu steuern.
Wenn Sie Ihre Ausgaben genau analysieren, haben Sie sie jederzeit unter Kontrolle. Wichtig dafür sind natürlich vor allem die Posten, die ein besonders großes
Gewicht im Ausgabenblock haben: Fahrzeugkosten und Wohnkosten einschließlich der immer gewichtigeren Wohnnebenkosten, die daher besser und weniger
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Mach mehr aus deinem Geld
verharmlosend als Wohnzusatzkosten bezeichnet würden. Denn in beiden Fällen
kann Ihnen sehr viel Geld ohne nennenswerten Nutzen durch die Finger rinnen.
Wer die unter „Fahrzeugkosten/Wohnnebenkosten“ angebotenen Tools verwendet,
wird bald feststellen, wie viel Geld da plötzlich an den Fingern kleben bleiben kann
– und von dort ins Sparschwein statt in den Schornstein.
Die Geld-Trimmgeräte in der Rubrik „Finanzplanung“ helfen Ihnen dabei, ihr Geld
und das sich daraus bildende Vermögen über den Tag hinaus zu verwalten. Denn
ob es um den so genannten Notgroschen geht, um größere Anschaffungen, den
Kauf einer Wohnung oder eines Eigenheims oder – noch längerfristiger – die Versorgung im Alter – in allen diesen Fällen muss langfristig gedacht und geplant
werden. Weil das immer wichtiger wird, finden Sie dazu nicht nur viele sondern bei
der neuesten Version von „Mein Geld“ auch besonders viele neue Tools. Sie reichen
vom Finanzmonotor „Planung“, den Sie gleich auf der Starseite finden, über ein
für den Entscheidungsprozess sehr hilfreiches „Szenarienmanagement“ und eine
graphische Darstellung „Finanzprognose“ bis hin zur „Altersvorsorge.“
Schicken Sie also Ihr Geld auf diesen Trimmpfad, damit es Ihnen immer dann,
wenn Sie es brauchen, in Bestform zur Verfügung steht.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
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Beim Konto fängt das Sparen an
Beim Konto
fängt das Sparen an
Geld sicher deponieren – kostenlos und
flexibel, ertragreich und bequem: Das beste
Konto und die richtige Bank.
Auf den ersten Blick sind es oft nur kleine Beträge. Aber im Laufe der Zeit addieren sie sich zu viel Geld – auf der Einnahme- ebenso wie auf der Ausgabenseite. Bei der Frage nach dem richtigen Konto zeigt sich das besonders deutlich.
Aber es geht dabei auch um andere wichtige Fragen – wie beispielsweise um die
Sicherheit Ihres Geldes, Ihre Kreditwürdigkeit und nicht zuletzt auch die Zweckmäßigkeit. Deswegen fängt der richtige Umgang mit Geld bei der Frage nach
dem passenden Konto an. Wenn Sie weit kommen wollen, laufen Sie schließlich
auch nicht in Schuhen, die zwei Nummern zu groß oder zu klein sind.
Schön wäre es, vielleicht: Unbeschwert und ohne Konto, sorglos und frei einfach
in den Tag hinein leben… Dieser Traum funktioniert leider nicht. In unserer Wirtschaftsgesellschaft ist ein Leben ohne Konto so gut wie nicht möglich. Ein Konto
braucht jeder. Ohne Konto existiert man praktisch nicht: Wer kein Konto vorweisen kann, der bekommt keinen Telefonanschluss und nur sehr schwer Arbeit. Viele
Stromversorger und Wasserwerke bestehen darauf, dass die fälligen monatlichen
Abschlagszahlungen per Lastschrift eingezogen werden – und das kann nur über
ein Girokonto abgewickelt werden. Lohn und Gehalt werden nur bargeldlos ausgezahlt. Das Geld muss auf ein Konto überwiesen werden. Selbst die Bezieher von
Arbeitslosengeld und Sozialhilfe müssen eine Bankverbindung angeben.
Doch wer ein Konto einrichten will, muss vorher bei einer Bank oder einer Sparkasse seine Unterschrift unter die komplizierten Paragrafen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen setzen. Aber welches Konto ist das richtige, welche Bank die
geeignete? Was kann und was soll man unterschreiben? Welche Rechte haben Kunden?
Eine wichtige Frage: Wohin mit dem Geld?
Für die junge, allein lebende Yvonne Steiner kommt sicherlich ein anderer Kontotyp in Frage als für die Familie Bauer mit ihren beiden Kindern oder für das
Rentnerpaar Gertrud und Erwin Müller. Wer sich für die richtige Bank und das
geeignete Konto entscheidet, kann nicht nur viel Geld sparen. Mit dem passenden
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Konto kann man sogar Geld verdienen und erhält auf bequeme Weise automatisch
eine laufende Übersicht über seine wirtschaftliche Situation.
Obwohl heute in Deutschland über 80 Millionen Bankkonten eingerichtet sind, gibt
es immer noch erstaunlich viele Menschen, für die „Schuhkarton statt Konto“ gilt.
Sie haben vielleicht ein Konto, aber sie lassen dort nur einen Teil ihres Geldes. In
vielen Haushalten werden sogar große Bestände an Bargeld aufbewahrt. Vor allem
ältere Menschen glauben oft, dass es bei ihnen unter der Matratze oder ganz hinten im Kleiderschrank sicherer sei, als bei der Bank oder Sparkasse. Wer das für
ein Märchen oder Propaganda der Kreditbranche hält, braucht nur den Lokalteil
seiner Tageszeitung aufmerksam zu lesen. Sie werden dann schnell feststellen, wie
oft darüber berichtet wird, dass Trickbetrüger ein Rentnerehepaar oder eine allein
stehende ältere Dame zuhause aufgesucht haben und sie um ihre gesamten Ersparnisse gebracht haben. Doch es sind nicht nur ältere Menschen, die große Mengen
an Bargeld zu Hause aufbewahren und damit die Chance vergeben, dieses Geld
arbeiten zu lassen und etwas zu verdienen.
50 Euro haben oder nicht haben ...
Denken Sie daran, dass Sie sich mit 50 Euro, die Sie an Zinsertrag verlieren
oder an Gebühren im Jahr zu viel zahlen, einen netten Abend im Restaurant
hätten mache können. Rechnen Sie einmal nach, wie viele Kinobesuche mit
Freunden daraus hätten werden können. Bei der Wahl des richtigen Kontos,
gibt es viele Möglichkeiten, sich durch geschickten Umgang mit dem eigenen
Geld ein paar schöne Stunden „dazu zu verdienen.“
Wer ständig viel Bargeld im Geldbeutel hat oder in der Brieftasche mit sich herumträgt, verhält sich nicht anders, als jemand, der Bargeld zu Hause aufbewahrt. Auch
ohne Betrüger an der Wohnungstür oder gewiefte Taschendiebe kann man Geld
verlieren. Wenn Sie die eigentlich geringe Summe von 200 bis 300 Euro ständig
in der Tasche stecken haben, verzichten Sie auf rund 10 Euro Zinsen im Jahr. Die
hätten Sie nämlich bekommen, wenn das Geld auf einem Tagesgeldkonto deponiert
gewesen wäre. Von dort hätten Sie es jederzeit abrufen können.
Viele Menschen verlieren aber auch deshalb viel Geld, weil sie sich für die falsche
Bank entscheiden und bei der Bestimmung des Kreditinstituts und der Art und der
Form des Kontos nicht sorgfältig vorgehen. Auch wenn die Summen, um die es dabei jeweils geht, auf den ersten Blick gering erscheinen mögen: Im Laufe des Lebens
geht auf diese Art so manches kleine Vermögen verloren.
Im nachfolgenden Text wollen wir Ihnen zeigen, wo und wie Sie den optimalen
„Lagerplatz“ für Ihr Geld finden, denn ein rationaler, ertragsorientierter Umgang mit
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Beim Konto fängt das Sparen an
Geld beginnt schon bei der Wahl des richtigen Kreditinstituts und eines maßgeschneiderten Kontos. Nur wenn diese beiden Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie Ihre
Geldgeschäfte preiswert erledigen und Ihre Geldanlage erfolgreich gestalten.
Das Girokonto: Bequem, risikolos
und maßgeschneidert
Das Girokonto ist die bequemste und sicherste Form, um einmalige oder regelmäßige Zahlungen, Daueraufträge und Lastschriften abzuwickeln. Die ständige
Kontrolle der Kontoauszüge kann dabei helfen, einen Überblick über die eigene
Finanzsituation zu behalten. Als erstes muss allerdings zunächst die geeignete
Bank oder Sparkasse gefunden werden, der Sie Ihr Vertrauen schenken können. Es
können unter Umständen auch mehrere Konten und verschiedene Kreditinstitute
sein. Niemand sollte sich gezwungen sehen, alle Geldangelegenheit über ein einziges Kreditinstitut laufen zu lassen. Erst recht ist niemand verpflichtet auf ewig
bei der einmal ausgewählten Sparkasse oder Bank zu bleiben. Was für die ledige
und junge Yvonne Steiner heute günstig ist, muss es längst nicht mehr sein, wenn
sie eines Tages verheiratet ist und Kinder hat. Erkundigen Sie sich deshalb laufend
über das jeweils günstigste Angebot und scheuen Sie den Wechsel nicht, wenn es
sich lohnt.
Um die Angebote der Kreditinstitute zu vergleichen und deren Kosten beurteilen zu
können, sollte sich jeder zuvor darüber Gedanken machen, für was er die Sparkasse
oder Bank braucht und wofür er das Bankkonto als „Schaltzentrale für Geldgeschäfte“ tatsächlich nutzt und nutzen will.
Rentnerpaar Müller sucht in erster Linie eine Bank mit einer Zweigstelle in der
Nähe, bei der sie nicht nur bequem Bargeld einzahlen und abheben können, sondern auch eine persönliche Beratung finden, die ihnen Fragen rund ums Geld beantwortet.
Yvonne Steiner richtet zurzeit ihre Wohnung neu ein und muss in nächster Zeit
viele Rechnungen begleichen, lauter einzelne Überweisungen. Ihr ist besonders
wichtig, dass sie vor jeder Überweisung jeweils bequem herausfinden kann, ob das
Konto auch eine Deckung ausweist und sie nicht in den Miesen steckt.
Kevin Küster braucht den direkten Kontakt zur Bank nicht, denn er zahlt beim
Einkauf alles mit der Kredit- und Scheckkarte und hat für alle anderen Verpflichtungen Lastschriftvollmachten erteilt.
Marco Hansen ist beruflich viel im Ausland unterwegs und sucht eine Bank, die
beim Auslandsgeldverkehr günstige Konditionen bietet. Seine Frau Bianca ist eben41
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
falls beruflich unterwegs, allerdings nur in Deutschland. Deshalb will sie überall an
Geldautomaten bequem und kostengünstig Geld abheben können.
Sylvia Klein ist knapp bei Kasse und braucht ein Konto, das sie vor dem Monatsende auch das eine oder andere Mal überziehen kann. Das geht, denn sie weiß, am
nächsten Ersten erhält sie wieder eine Überweisung aufs Konto.
Das Rentnerpaar Müller besitzt ebenso Bianca und Marco Hansen Sparbriefe, Bundesschätzchen. Sie kaufen und verkaufen regelmäßig Fonds und Aktien. Dafür
brauchen sie Tagesgeldkonten und Wertpapierdepots, die von Bank zu Bank nicht
nur unterschiedliche Preise haben, sondern auch unterschiedliche Leistungen bieten. Sie brauchen also eine Lösung, die für sie maßgeschneidert ist.
Das richtige Konto: Welcher Kundentyp sind Sie?
Wenignutzer:
Er erledigt seine Bankgeschäfte selbst, hat wenige Kontobewegungen und braucht
für den elektronischen Zahlungsverkehr nicht mehr als eine Maestro-Karte.
Normalnutzer:
Verheiratet, ein gemeinsames Konto, die üblichen Buchungen. Beide Partner
verwenden Maestro- und Kreditkarte.
Typischer Vielnutzer:
Häufig unterwegs, viele Buchungen, zahlt oft mit Plastikgeld.
Wer mehr aus seinem Geld machen will, sollte bei der Wahl des Kontos nicht nur
darauf achten, Gebühren zu sparen und unnötige Ausgaben zu vermeiden. Er sollte
auch bei der Erledigung der „laufenden Geschäfte“ ein Auge darauf haben, wo er
die besten Erträge erzielt. Noch wichtiger wird die Suche nach den ertragreichsten
Formen der Geldverwertung, wenn es um mittel- und langfristiges Sparen und den
Vermögensaufbau geht. Dann kommt es bei der Auswahl der richtigen Bank auch
auf die richtigen Kontotypen an.
Achtung: Girokonten sind nicht billig!
Girokonten sind eine Dienstleistung der Bank und kosten Geld. Sie können sogar
richtig teuer werden. In manchen Fällen zahlen Kunden unter dem Strich pro Jahr
mehrere hundert Euro Gebühren und andere Verrechnungspreise. Seit es Direktbanken gibt, sind die Gebühren zwar in Bewegung geraten, trotzdem ist die Spanne
bei gleicher Nutzung zwischen dem teuersten und dem günstigsten Angebot immer
noch sehr groß. Untersuchungen der Zeitschrift „FINANZtest“ über die Preise der
Kontoführung haben ergeben, dass sich bis zu 240 Euro im Jahr sparen lassen,
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Beim Konto fängt das Sparen an
wenn man sein Girokonto geschickt wählt. Wenn Sie Preise vergleichen, sollten Sie
drauf achten, ob im Entgelt enthalten sind:
• komplette Kontoführung,
• alle üblichen Buchungen des Zahlungsverkehrs, wie Einzahlungen, Auszahlungen, Daueraufträge und deren Änderung,
• die Maestro-Karte für den Kontoinhaber und seinen Partner,
• die dazugehörigen Schecks und wenn möglich auch
• eine verbilligte Kreditkarte.
Selbst wenn der eine oder andere Posten doch zu einer Gebührenberechnung führt,
müssen Sie prüfen, ob unterm Strich die Vorteile noch überwiegen. So werden zum
Beispiel für jede Buchung, die durch „Papier“ erfolgt, manchmal bis zu zwei Euro
erhoben. Bei einer Scheckeinreichung sind diese Kosten also unvermeidlich. Der
wichtigste Unterschied beim Vergleich der Konditionen ergibt sich aber auf der Habenseite: Zinsen auf dem Girokonto. Das bieten inzwischen manche Banken, selbst
dann, wenn nur ein Euro auf dem Konto steht.
Köder mit versteckten Haken
Die Großbanken haben reichlich spät auf die neuen Konkurrenten reagiert. Sie
wollten das Geschäft nicht mehr den Direktbanken und den Sparkassen und Volksbanken überlassen. Aber das echte Girokonto zum Nulltarif ist trotzdem leider
Mangelware. Nur wenige Filialbanken machen ein solches Angebot. Nach einer
Untersuchung der Stiftung Warentest boten im Jahr 2004 nicht einmal 30 Kreditinstitute kostenlose Lohn-, Gehalts- und Rentenkonten an.
Nach den Untersuchungen von FINANZtest trügt auch dieser Schein, denn ohne
Bedingungen und zum Nulltarif, bekommen Sie kaum eines dieser Konten. Zwar
bieten einige Kreditinstitute auch Konten mit Habenzinsen an. Versprochen werden
keine hohen Zinsen, aber immerhin so viel, dass Ihr Geld, das Sie dort auf dem
Girokonto zwischendurch parken, nicht weniger wird. Dafür gibt es aber meist
verschiedene Bedingungen: Die Superzinsen gibt es beispielsweise erst für das Guthaben über 1.500 Euro. Der Betrag darunter bleibt unverzinst. Andere wiederum
werben mit hohen Zinsen, die aber nur für einen relativ niedrigen Mindestbetrag
gelten, für das Guthaben darüber zahlen diese Banken nichts. Zum Teil gibt es
weitere Einschränkungen: Auf dem Girokonto müssen monatlich Mindestbeträge
eingehen, wie zum Beispiel das regelmäßige Gehalt oder man verlangt einen Sockelbetrag. Andere fordern für die unverzichtbaren Maestro- oder Kreditkarten so
viel Geld, dass die Einsparungen wieder aufgefressen werden.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Im Gegensatz dazu verspricht die Werbung Zinssätze, die weit über der üblichen
Verzinsung für Guthaben auf Tagesgeldkonten liegen. Niemand sollte sich von
solchen hohen Zinsversprechen blenden lassen, sondern erst recht genau nachrechnen. Sinkt der Kontostand, ist es mit den Vergünstigungen oft schnell vorbei.
In vielen Fällen erfährt der Kunde eher nebenbei auch von einer Monatsgebühr für
die Kontoführung. Wer beispielsweise das ganze Jahr 1.500 Euro auf dem Konto
stehen hat, bekommt zwar am Jahresende bei angenommenen drei Prozent Verzinsung 45 Euro ausgezahlt. Wer davon seine Monatsgebühren für die Kontoführung
abzieht, kann sich selbst ausrechnen, ob er dabei drauf legt. Um an noch mehr Geld
der Kunden zu kommen, haben sich die Banken eine beliebte Methode einfallen
lassen.
Sie werben mit zeitlich befristeten „Lockangeboten.“ Das sind supergünstige Bedingungen, wie der Nulltarif für das Girokonto oder hohe Zinsen auf dem Tagesgeldkonto. Wenn genügend Kunden angebissen haben, werden die Sonderkonditionen
nach ein paar Monaten wieder abgeschafft und die Kunden müssen danach wieder
Kontogebühren bezahlen, härtere Zahlungsbedingungen akzeptieren oder auf die
Zinsen wieder verzichten. Das alles ist zulässig!
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Beim Konto fängt das Sparen an
Vorsicht: Lockvögel
Kreditinstitute verdienen nichts am Girokonto - sagen sie jedenfalls. So
schleicht sich der Verdacht ein, dass eine günstige Kontoführung nur als
Lockvogel für andere Bankgeschäfte dient. Die können dann aber vergleichsweise teuer sein. Das sollten Sie wissen, wenn Sie von Ihrer Bank mehr wollen
als nur ein Girokonto.
Deshalb: Vor einem Wechsel sollten Sie alle Konditionen prüfen und vergleichen. Hinterfragen Sie zum Beispiel welche Leistungen die kostenlose
Kontoführung genau beinhaltet. Die verlockenden Konditionen sind meist an
bestimmte Bedingungen geknüpft. Wer sein Konto nicht ausschließlich online führen will, nicht über ein regelmäßiges Einkommen verfügt oder kein
angemessenes Durchschnittsguthaben auf dem Girokonto vorweisen kann,
hat Pech gehabt.
Wie hoch sind die Zinsen für Guthaben wirklich? Allzu große Freude bereiten
die Banken ihren Kunden damit nicht. In der Regel gehen die Zinssätze nicht
über das Sparbuchniveau hinaus. Wer sein Konto eher im Minus führt, kann
diesen Punkt sofort abhaken. Kunden, die bisher den Überziehungskredit
häufig in Anspruch genommen haben oder denen gegen Monatsende öfter
mal das Geld ausgeht, sollten deshalb auch diesen Posten im Auge behalten.
Die Höhe der Dispo- und Überziehungskredite unterscheiden sich von Bank
zu Bank erheblich, einige verdienen daran schamlos.
Bargeld - die Kostenfalle
Richtig teuer kann es werden, wenn Sie Bargeld brauchen, aber Ihr Konto bei der
falschen Bank haben und dann das Geld gegen hohe Gebühr am falschen Automat
ziehen. Deshalb ist es ratsam, darauf zu achten, wo Bargeld kostenlos abgehoben
werden kann. An den Geldautomaten sind jeweils die Institute aufgeführt, deren
Kunden gebührenfrei Geld herausholen können. Viele Kreditinstitute gestatten ihren Kunden das gebührenfreie Geldabheben und die kostenlose Nutzung der Geldautomaten lediglich an den Automaten des eignen Instituts. Nur manche Banken
übernehmen auch die Kosten für die Geldabhebung bei anderen Banken. Erkundigen Sie sich deshalb rechtzeitig vorher, für welche fremden Automaten man Ihnen
Gebühren in Rechnung stellt und von Ihrem Konto abbucht. Sonst könnten Sie
später auf Ihrem Kontoauszug unliebsamen Überraschungen erleben.
Am besten haben es die Kunden der Sparkassen. Sie können bundesweit in jeder
Stadt an jedem der 22.000 Automaten der Sparkassenorganisation kostenlos Bargeld ziehen.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Ähnliches gilt für die Kunden der Volksbanken und Raiffeisenbanken, die die rund
17.000 Geldautomaten des Bankcard-Servicenetzes dieser Bankengruppe ohne Berechnung nutzen können – aber nur im Prinzip. Einige Volks- und Raiffeisenbanken legen großen Wert auf ihre Selbstständigkeit. Das hat für ihre Kunden zur
Folge, dass sie nicht an jedem Geldautomaten einer anderen Volks- oder Raiffeisen-Bank gebührenfrei Geld abheben können. So können die Kunden der Mainzer
Volksbank bisher nur an deren 113 eigenen Automaten an Bares kommen. Weil das
so ist, hängt an jedem Geldterminal ein Preisverzeichnis mit den genauen Angaben,
was die bargeldlose Abhebung mit welcher Karte kostet.
Die großen Privatbanken haben untereinander die so genannte Cash-Group gebildet, die über 7.000 Geldautomaten verfügt. So können beispielsweise Kunden der
Deutschen Bank an einem Automaten der Dresdner Bank, der Commerzbank, der
HypoVereinsbank, der Postbank, der Vereins- und Westbank und der Comdirekt
Bank kostenlos Geld ziehen und umgekehrt.
Die anderen privaten Banken, die ABC-Privatkundenbank, die Baden-Württembergische Bank, die BB-Bank, die CC-Bank, die Citibank, die GE Money, die Norisbank,
die SEB-Bank und die Sparda-Banken unterhalten 2.200 Geldautomaten und haben
sich zum Cashpool zusammengeschlossen, um ihren Kunden gegenseitig die kostenlose Bargeldabhebung zu gestatten.
Die ING-DiBa unterhält 1.250 Geldautomaten, die den eigenen Kunden zur Verfügung stehen. Die Kunden der Netbank können an 800 Geldautomaten der SpardaBanken kostenlos abheben
Die „richtige“ Bank gibt es nicht
Wer privat und geschäftlich zwei Girokonten braucht, sollte diese bei verschiedenen Banken einrichten. Gibt es Probleme mit der einen, kann man
sich an das andere Institut wenden, um sich nach besseren Konditionen zu
erkundigen.
Welches Gebührenmodell passt
zu Ihrem Typ?
Die Kosten eines Girokontos sind davon abhängig, wie es genutzt wird. Wer das
weiß, kann seine Kosten steuern. Im Prinzip gilt: Daueraufträge und automatisierte Buchungen kosten nichts oder wenig. Einzelaufträge für Bankleistungen sind
teuer. Kostenfresser und ein richtiges Ärgernis sind die überzogenen Gebühren
und Zuschläge bei Barabhebungen und Bareinzahlungen und die teuren Einzelberechnungen für individuelle Überweisungsaufträge. Jeder kennt sie, die Über46
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Beim Konto fängt das Sparen an
weisungsformulare. Handwerker oder Versandhandelsunternehmen legen sie ihren
Rechnungen bei. Eingetragen ist bereits die genaue Rechnungssumme, die Kundenund Rechnungsnummer, die Absenderadresse und allen Kontoverbindungen. Dem
Kunden wird es bequem gemacht. Er muss nichts weiter tun als die Unterschrift
auf das Formular zu setzen und das Datum einsetzen. Aber Vorsicht: Sobald das
Überweisungsformular im Briefkasten der Bank gelandet ist, schlagen viele Kreditinstitute gewaltig zu. Manches Kundenkonto wird für diese „beleghafte Überweisung“ zusätzlich mit bis zu 1.50 Euro pro Buchung belastet. Wer das nicht weiß,
der verliert im Laufe eines Jahres eine ganz schöne Summe Geld. Ein satter Gewinn
für die Bank, die sich darüber freut.
Wer solche Kostenfresser vermeiden will, sollte ein Girokonto mit einer Monatspauschale für die Kontoführung eröffnen. Wie beim Autokauf, gibt es allerdings
auch bei Bankkonten kein Modell, das für alle ideal ist und gleich gut passt. Jeder
muss das für seine Zwecke richtige Modell herausfinden. Die meisten Banken bieten unterschiedliche Gebührenmodelle an. Deshalb sollte Sie sich die Frage beantworten, wie intensiv nutzen Sie Ihr Konto? Vielleicht hilft die nachfolgende grobe
Typologie bei der richtigen Auswahl:
• Sylvia Klein hat kaum Einnahmen und deshalb auch kaum Ausgaben, für die
sie ihr Bankkonto braucht. Für sie als „Wenignutzer“ empfiehlt sich deshalb
als Gebührenmodelle die Einzelpostenabrechnung: Eine sehr niedrige monatliche Grundgebühr, einige Freibuchungen und ein Preis für jede darüber
hinaus gehende weitere Buchung.
• Für die vierköpfige Familie Bauer - die im Bankjargon „Normalnutzer“ genannt wird - kann sich eine Pauschale lohnen. Mit einem Festbetrag sind
sämtliche Kontoführungskosten abgegolten. Maestro- und Kreditkarte sind
im Preis enthalten.
• Kevin Küster und die beiden Hansens, sind „Vielnutzer.“ Weil sie einen Computer mit Internetzugang haben, ist das Homebanking mit reduzierten Gebühren oder sogar ganz kostenfrei eine sinnvolle Alternative. Aber Achtung:
die Kosten für „Telekommunikation“ kommen dazu.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Tipp
Will Ihnen Ihre Filialbank für Ihren Typ kein geeignetes Gebührenmodell anbieten oder zahlen Sie mehr als 80 Euro im Jahr, empfehlen wir Ihnen, die
Bank zu wechseln! Das ist allerdings schneller gesagt als getan. Denn ein
Kontoumzug ist lästig und kostet Zeit. Daueraufträge müssen geändert und
die neue Bankverbindung publik gemacht werden. Die Mühe lohnt nur, wenn
wenigstens 15 Euro eingespart werden können.
Wer großen Wert auf niedrige Kontoführungsgebühren legt, sollte seinen Kundenbetreuer darauf ansprechen und ihn fragen, welches bessere Angebot für die
Kontoführungsgebühren er machen kann. Sobald der merkt, dass Sie aus diesem
Grund die Bank wechseln könnten und es Ihnen mit dem Wechsel ernst ist, wird
er Ihnen wahrscheinlich ein günstigeres Angebot unterbreiten. Wenn Sie ein guter
Kunde waren, will er Sie behalten. Schließlich verdient die Bank an Ihnen. Denken
Sie immer daran, Bankgebühren sind keine staatlich vorgegebenen und festgelegten Sätze.
Bankgebühren sind Bestandteil des Wettbewerbs, um Kunden zu halten und zu
gewinnen. Allerdings müssen Sie selbst die Initiative ergreifen, wenn Sie zu Ihrem
Vorteil eine Änderung erreichen wollen und Ihre Bank danach fragen. Von alleine
kommt kein Banker auf die Idee, es für Sie billiger zu machen.
Zur Kündigung kann die Kontoeröffnung bei einer Zweitbank eine Alternative sein.
Erledigen Sie bei jeder Bank nur die Geschäfte, die dort kostenlos sind. Zum Beispiel beauftragen Sie Ihre Hausbank ausschließlich mit der Geldanlage und eine
Direktbank mit der Führung des Girokontos. Wenn Sie mit Ihrer Bank aber generell
unzufrieden sind, sollten Sie die Mühe nicht scheuen und die Zusammenarbeit beenden. Das kann sich auf die Dauer bezahlt machen.
Wenn Sie sich entschieden haben, die Bank
zu wechseln, hier unsere Tipps dazu:
• Jede Bank stellt Formulare zur Verfügung, mit denen Sie über Ihr neues
Konto informieren können. Nutzen Sie dies, um allen, die es wissen müssen,
über die geänderte Kontoverbindung zu informieren.
• Lassen Sie sich von der alten Bank alle Daueraufträge auflisten und verlangen Sie, dass man sie an Ihre neue Bank weiterleitet. Dort werden die
Daueraufträge automatisch neu eingerichtet.
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Beim Konto fängt das Sparen an
• Fragen Sie Ihre neue Bank nach den Wartezeiten für Maestro- und Kreditkarte und ab wann Ihr Dispokredit (Überziehung beim Girokonto gegen
Zinszahlung) eingeräumt ist.
• Kündigen Sie Ihr altes Konto erst dann, wenn auf dem neuen Konto alle
Änderungen durchgeführt sind. Eine Kündigungsfrist müssen Sie dabei nicht
beachten.
Tipp
Für die Kontolöschung dürfen keine Gebühren anfallen. Das ist unzulässig.
Ein Gerichtsurteil, auf das man sich berufen könnte, gibt es dazu zwar nicht.
Aber Verbraucherschützer haben Banken in rund hundert Fällen abgemahnt.
Die Gebühr wurde daraufhin anstandslos zurückerstattet.
Bank oder Sparkasse?
Die deutsche Bankenlandschaft bietet eine große Auswahl an Kreditinstituten. Es
gibt mehr als 2.800 verschiedene Kreditinstitute, die in Deutschland rund 60.000
Bankfilialen unterhalten. Davon profitieren die Kunden. Sie können unter verschiedenen Geldhäusern auswählen. Die streiten sich heftig um neue Kunden und machen sich untereinander kräftig Konkurrenz. Ergreifen Sie die Chance, nutzen Sie
das als Kunde zu Ihrem Vorteil. Suchen Sie sich das Kreditinstitut aus, das für Ihren
individuellen Fall die besten Konditionen bietet und wechseln Sie besser früher als
später zu so einem Kreditinstitut. Am Markt agieren im Prinzip drei Gruppen, zu
denen sich die verschiedenen Kreditinstitute zusammengeschlossen haben. Die drei
Säulen des deutschen Bankenwesens bestehen aus den Privatbanken, der Volksbanken-Raiffeisen-Gruppe und den Sparkassen.
Zu den mehr als dreihundert privaten Geschäftsbanken, den Kreditbanken, gehören
vor allem die vier Großbanken Deutsche Bank, Dresdner Bank, HypoVereinsbank
und Commerzbank, verschiedene Regional- und Hypothekenbanken, aber auch die
kleineren Privatbankiers. Bei denen wird man aber erst dann als Kunde akzeptiert,
wenn man mindestens einen zweistelligen Millionenbetrag auf dem Konto hat. Zu
dieser Gruppe gehören auch die Niederlassungen ausländischer privater Banken,
wie Citibank und GE Money Bank, die in den letzten Jahren mit einem aggressiven
Marketing Kunden werben und Marktanteile erobert haben.
Die Volksbanken-Raiffeisen-Banken gehören zum Genossenschaftsverbund.
Sie wurden historisch mit der Idee gegründet, jeder Kunde solle Genossenschaftsanteile kaufen und damit auch Teilhaber „seiner“ Bank sein. Bei den meisten der
über 1.750 Kreditgenossenschaften und Genossenschaftsbanken kann man heute
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noch Genossenschaftsanteile erwerben. Dabei handelt sich übrigens um eine gute
Geldanlage, denn sie werden fast immer sehr ordentlich verzinst. Allerdings ist
die Höhe der Einlage, die gezeichnet werden kann, nach oben begrenzt und deshalb von einer bescheidenen Größenordnung. Ansonsten handelt es sich um ganz
normale Kreditinstitute. Zu dieser Gruppe gehören auch „Exoten“ in der Bankenlandschaft, wie die Evangelische Kreditgenossenschaft oder die GLS-Bank, die die
Öko-Bank übernommen hat.
Die meisten Girokonten werden bei den 500 Sparkassen geführt. Sparkassen
sind eigenständige öffentlich-rechtliche Kreditinstitute, die zusammen mit den
Landesbanken der Öffentlichen Hand einen besonderen gesetzlichen Auftrag haben. Sie sollen den Mittelstand fördern und für die flächendeckende Versorgung
der Bevölkerung mit Finanzdienstleitungen sorgen.
Sparkassen, Volks- oder Raiffeisenbanken und die Privatbanken machen sich aber
nicht nur gegenseitig Konkurrenz. Die einzelnen Kreditinstitute der drei Gruppen
stehen auch untereinander im Wettbewerb. Deshalb lohnt sich ein Vergleich der
Konditionen in jedem Fall. Die Unterschiede sind groß. Ein Girokonto kann zwischen null und 250 Euro im Jahr kosten. Doch Achtung: Teuer bedeutet nicht
gleich gut!
Nur wenige Verbraucher kümmern sich um die richtige Konstruktion aus Konten
und Finanzdienstleistungen für ihre alltäglichen Geldgeschäfte. Die Bank, bei der
ein Konto geführt wird, ist oft ein „Zufallstreffer.“ Viele Kunden haben sich nur
deshalb für ein bestimmtes Kreditinstitut entschieden, weil schon die Eltern dort ein
Konto unterhalten haben oder weil es „um die Ecke“ liegt. Das kann teuer werden,
deshalb lohnt es sich, die Banken näher unter die Lupe zu nehmen, um Preise und
Leistungen bei Girokonten miteinander zu vergleichen. Doch was dem einen bei der
Kontoführung wichtig ist, ist dem anderen vielleicht egal. Deshalb sollten Sie sich
bei der Suche nach der passenden Bank und dem für Sie richtigen Girokonto immer
erst selbst ein paar wichtige Fragen stellen.
Niedrige Kontogebühren oder
persönliche Beratung?
Auf was legen Sie den größten Wert? Auf niedrige Gebühren, auf Guthabenzinsen,
eine Zweigstelle in der Nähe Ihrer Wohnung oder Ihres Arbeitsplatzes, viele Geldautomaten, ein umfangreiches Angebot für die Geldanlage, persönliche Beratung,
Service rund um die Uhr? Nicht jede Bank wird alle Anforderungen gleich gut
erfüllen.
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Gertrud und Erwin Müller, unser Rentnerehepaar wohnt auf dem Land. Sie legen
bei Bankgeschäften großen Wert auf eine persönliche Beratung. Auf dem Land und
in kleineren Städten gibt es kaum Filialen der Privatbanken, deshalb werden sie sich
wahrscheinlich für ein Konto bei einer Volksbank oder Raiffeisenbank entscheiden.
Sie gehören damit zur Mehrheit der Bevölkerung, denn für die meisten Kunden
steht die persönliche Erreichbarkeit einer Bank oder einer Zweigstelle als Auswahlkriterium an erster Stelle. Das haben inzwischen viele Kreditinstitute schmerzlich
feststellen müssen, nachdem sie sich in den letzten Jahren aus Kostengründen aus
der Fläche zurückgezogen und Filialen rigoros geschlossen haben.
Yvonne Steiner besitzt keinen Computer und kann damit am Onlinebanking nicht
teilnehmen. Aber in der Nähe ihrer neuen Wohnung befindet sich eine Zweigstelle
der Sparkasse. Auf dem Weg zur Arbeit kann sie dort bequem ihre Überweisungen
einwerfen und über den Kontodrucker ihren Kontostand abfragen. Die Bank „um
die Ecke“ sollte nicht das wichtigste Kriterium sein, aber wer dort häufig zu tun hat,
spart dadurch Zeit, Fahrtkosten und Porto.
Kevin Küster legt sein Vermögen vor allem in Wertpapieren an und sucht deshalb
in erster Linie eine Bank mit einer großen Wertpapierabteilung, die ihn dabei berät.
Das erhofft er sich von einer der Großbanken. Diese bieten ihm außerdem für seine
Kreditkarte Zusatzleistungen und einen Versicherungsschutz.
Die Qualität der persönlichen Beratung hängt allerdings in erster Linie von der
Qualifikation der Bankmitarbeiter ab und nicht vom Bankinstitut. Ob die Berater
ausreichend geschult sind und über die richtigen Hintergrundinformationen verfügen, lässt sich von den Bankkunden meist schwer beurteilen – vor allem dann
nicht, wenn man erst noch Kunde werden will. Aber, ob genügend Zeit vorhanden
ist, sich um jeden Kunden ausreichend zu kümmern, kann man durchaus in einem
persönlichen Test prüfen. Wer sich eine oder zwei Fragen zurechtlegt und diese in
Filialen verschiedener Banken stellt, wird schnell feststellen können, wo man sich
Zeit für den Kunden nimmt, wo man freundlich und kompetent beraten wird.
Marco Hansen ist beruflich viel im Ausland unterwegs und unterhält wegen dieser
Tätigkeit dort schon seit vielen Jahren ein Bankkonto. Seine Entscheidung wird
davon abhängen, ob die Bank, bei der er in Deutschland ein Konto einrichtet, zum
gleichen europäischen Bankenverbund gehört. Dabei geht es ihm in erster Linie
nicht nur um Gebühren, sondern auch um die Schnelligkeit, mit der seine Geldgeschäfte länderübergreifend ausgeführt werden.
Es ist es wichtig, dass jeder für sich die Prioritäten setzt, die er persönlich braucht.
Was nutzt ein kostenloses Girokonto, wenn die Bargeldbeschaffung nur gegen eine
hohe Gebühr am Geldautomaten möglich ist? Für einen Geschäftsmann der viel
reist, ist deshalb ein bundesweites, dichtes Filialnetz ausschlaggebend. Für einen
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Vertreter, der erst spät abends nach Hause kommt, sind Service- und Öffnungszeiten für Bankgeschäfte auch nach 17 Uhr wichtig – oder die Qualität des OnlineAngebots.
So unterschiedlich die Bedürfnisse, so unterschiedlich sind auch die Ansprüche
an eine Bank, die die richtige Geschäftspartnerin sein soll. Deshalb sollte man
auch noch fragen: Was soll das Kreditinstitut zusätzlich leisten? Nur das Konto
führen oder auch Angebote zur Geldanlage machen, Hypothekenkredite vergeben,
Aktiendepots verwalten und noch mehr? Wer sich für eine so genannte Vollbank
entscheidet, also für ein Institut, das das komplette Leistungsangebot bietet, der
sollte unbedingt auf die Beratungsqualität Wert legen. Schließlich lassen sich diese Banken dafür bezahlen, und nicht zu gering. Bei der Bank ist nichts umsonst.
Glücklicherweise sind die Zeiten vorbei, als die Hausbank die Konditionen noch
diktierten konnte. Gehen Sie dazu über, mit mehreren Banken zu jonglieren. Wählen Sie sich die besten aus. Schließlich steht nirgendwo geschrieben, dass Sie nur
auf einer Hochzeit tanzen dürfen.
Bequem – aber ziemlich teuer:
Die Kontoüberziehung
In einem Punkt ist das Girokonto im Vergleich mit vielen anderen Kreditangeboten
unschlagbar: es ist unbürokratisch, flexibel und man bleibt zahlungsfähig, auch
wenn kein Guthaben auf dem Konto vorhanden ist. Es ist der wesentliche Vorteil
eines Girokontos, dass es auch mal überzogen werden kann. Zumindest in den Fällen, in denen die Bank die Überziehung erlaubt. Aber Vorsicht: Viele Besitzer eines
Kontos nehmen auf diese Weise einen Kredit in Anspruch, ohne sich dessen wirklich bewusst zu sein. Das passiert immer dann, wenn Überweisungen in Auftrag
gegeben werden, über Lastschrift bezahlt oder Geld aus dem Automaten gezogen
wird, obwohl das Konto im Minus steht. Dann nehmen Sie automatisch einen so
genannten Dispositions- oder Kontokorrentkredit in Anspruch. Manche sprechen
auch von einem Überziehungskredit oder Girokredit. Das bedeutet, der Kunde kann
ohne Kreditantrag und Rücksprache mit der Bank oder Sparkasse über eine gewisse
Kreditsumme disponieren.
Ein „Dispokredit“ besagt also nichts anderes, als dass der Saldo auf dem Girokonto
mit Zustimmung der jeweiligen Bank oder Sparkasse in den roten Zahlen stehen
darf. Überweisungen werden trotzdem ausgeführt und Schecks werden auch dann
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eingelöst, wenn eigentlich gar kein Geld auf dem Konto ist. Allerdings sind solche
Überziehungen nur bis zu einer vorher genau festgelegten Höchstgrenze erlaubt.
Der Vorteil des Überziehungskredits ist, dass der Inhaber eines Kontos mit einem
Dispokredit nicht ständig kontrollieren muss, ob noch ein Guthaben vorhanden ist,
um nicht in die Gefahr zu geraten, dass ein Abbuchungsauftrag nicht ausgeführt
wird oder Schecks als ungedeckt zurückgewiesen werden – was immer sehr peinlich
ist.
Vorsicht beim „Dispo“
Falls Ihr Kreditinstitut Ihnen nicht unaufgefordert mitteilt, wie hoch die geduldete Überziehung des Kontos (der „Dispo“) ist, sollten Sie sich unbedingt
danach erkundigen. Eine ungenehmigte Überziehung dieser Summe wird immer sehr teuer. Aber auch für den Dispo, die geduldete Überziehung, werden
recht hohe Zinsen berechnet. WISO rät deshalb dringend: Nicht regelmäßig,
sondern nur im Ausnahmefall und kurzfristig überziehen. Sie leben andernfalls sehr teuer!
Meist wird Kontoinhabern ein Dispositionskredit ohne besonderen Antrag eingeräumt. Üblicherweise ist es möglich, das Girokonto ohne große Formalitäten bis
zur dreifachen Höhe des monatlichen Nettoeinkommens zu überziehen. Auf den
meisten Kontoauszugsformularen befindet sich ein entsprechender Hinweis auf die
Höhe des Betrages, über den verfügt werden kann. Wo dies nicht der Fall ist, sollten
Girokonteninhaber mit ihrer Bank unbedingt sofort einen solchen Dispositionskredit vereinbaren, auch wenn kein aktueller Bedarf besteht. Lassen Sie sich den
mit dem Kreditinstitut vereinbarten Dispositionsrahmen in jedem Fall schriftlich
bestätigen. Das beugt der Gefahr vor, aus Versehen unerlaubt (und damit teuer) zu
überziehen. Je höher dieser Rahmen ausgelegt ist, desto besser.
Tipp
Wer sein Girokonto überzogen hat und über ausreichende Finanzmittel verfügt, sollte das Geld möglichst schnell dazu verwenden, das überzogene Girokonto auszugleichen, statt den Betrag auf dem Sparbuch oder einem Festgeldkonto zu halten. Die dort zu erzielenden Erträge sind nämlich wesentlich
geringer, als die Überziehungszinsen, die Sie für den gleichen Betrag zu zahlen müssen!
Eine sinnvolle Vereinbarung: Das Einräumen eines Dispositionskredits selbst
kostet den Kontoinhaber überhaupt nichts. Zinsen müssen erst bezahlt werden,
wenn der Kredit in Anspruch genommen wird. Feste Ratenzahlungen zur Tilgung
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des Kredits gibt es nicht. Alle eingehenden Zahlungen werden sofort mit dem Minusbetrag auf dem Konto verrechnet. Aus diesem Grund eignet sich der Dispositionskredit besonders für die Abwicklung der täglichen Geldgeschäfte. Sobald der
Kreditrahmen von der Bank einmal festgelegt worden ist, kann darüber ständig und
ohne weitere Formalitäten verfügt werden. Das heißt: Man kann per Euroscheck
oder Kreditkarte auch dann einkaufen, wenn der Betrag höher ist als der vorhandene Kontostand. Der Kunde bleibt auch dann zahlungsfähig, wenn überhaupt kein
Guthaben mehr auf dem Konto ist. Eine vorherige Anfrage beim Kreditinstitut ist
nicht nötig. Kein Geschäft wird dem Kunden vorwerfen, er hätte mit einem „ungedeckten Scheck“ bezahlt. Der Verkäufer merkt das nämlich gar nicht.
Eine flexible Regelung: Wie und bis zu welchem Zeitpunkt Sie den Überziehungskredit tilgen, also wann auf dem Girokonto wieder ein Haben-Saldo besteht,
bleibt jedem Kunden freigestellt. Der Kunde kann selbst entscheiden, wie schnell
und bis wann er sein Konto wieder auffüllen und den Kredit tilgen will. Die Zinsen
werden auch nur vom tatsächlich beanspruchten Betrag berechnet, um den das
Konto überzogen ist und nicht vom gesamten zugesagten und eingeräumten Dispositionskreditbetrag.
Eine bedarfsgerechte Lösung: Auch nachdem das Konto durch entsprechende Einzahlungen oder Überweisungen wieder ausgeglichen ist, bleibt der Kreditrahmen weiter bestehen und der Dispositionskredit erlischt nicht, sondern kann
bei Bedarf jederzeit erneut in Anspruch genommen werden. Bei Kunden, die ein
regelmäßiges Einkommen beziehen, kann das Konto im Rahmen des eingeräumten
„Dispo“ ohne Probleme über mehrere Monate in den „roten Zahlen“ bleiben. Dagegen wird kein Kreditinstitut irgendwelche Einwände erheben, denn schließlich
verdient die Bank ganz gut daran.
Tipp
Sie sollten sich unbedingt an den vereinbarten Kreditrahmen halten, da für jeden Euro, der den Kreditrahmen übersteigt, noch ein weiterer – und zwar stark
erhöhter - Zinssatz und zusätzlich eine Überziehungsprovision gezahlt werden müssen. Damit liegt man um mehrere Prozentpunkte über dem regulären
Überziehungszins für einen Dispokredit. Das kann ziemlich teuer werden.
Eine teure Angelegenheit: Banken und Sparkassen lassen sich ihr Entgegenkommen allerdings sehr teuer bezahlen. Weil die Geldzu- und -abflüsse bei einem
Dispokredit für sie schlecht vorhersehbar sind, kalkulieren sie diese Überziehungskredite mit höheren Kosten. Die Sätze schwanken erheblich, sie liegen meist zwischen 8 und 12 Prozent, manchmal sogar über 15 Prozent. Aus diesem Grund ist
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Beim Konto fängt das Sparen an
der Dispositionskredit teurer als ein Darlehen. Deshalb eignet er sich in erster Linie
für eine kurzfristige Inanspruchnahme.
Ein echter Luxus: Natürlich kann das Kreditinstitut die Überziehung auch ohne
einen eingeräumten Dispositionskredit dulden. In diesem Fall werden aber noch
wesentlich höhere Zinsen als für den normalen Dispositionskredit berechnet. Sie
liegen mindestens weitere 4 bis 5 Prozent über den bereits sehr hohen Überziehungszinsen. Ähnliches gilt, wenn das Dispolimit überzogen wird, also mehr Kredit
beansprucht wird, als vereinbart.
Eine riskante Sache: Wer das Konto ohne einen eingeräumten Dispositionskredit überzieht oder über die vereinbarte Summe hinausgeht, läuft Gefahr, dass
das Kreditinstitut Überweisungen nicht ausführt und Schecks platzen lässt. Für den
dadurch entstehenden Schaden oder zusätzlich entstehende Kosten haftet allein der
Kunde.
Fazit: Der Dispositionskredit ist ideal für die Abwicklung der täglichen Geldgeschäfte. Kreditzinsen brauchen nur für den Betrag bezahlt werden, der tatsächlich
in Anspruch genommenen wird. Kontoinhaber, die einen Dispositionskredit eingeräumt bekommen, müssen nicht ständig kontrollieren, ob sie mit ihren laufenden
Ausgaben das gerade vorhandene Guthaben überschritten haben. Aber: Ein Dispokredit sollte generell nur der kurzfristigen Überbrückung von Zahlungsengpässen
dienen, denn er ist teurer als ein Ratenkredit.
Lieber direkt zur Direktbank?
Nicht nur hohe Gebühren, auch schlechte Beratung oder ungünstige Öffnungszeiten oder überhaupt keine Zweigstelle in der Nähe - das sind gute Gründe, um
sich über seine Bank oder Sparkasse zu ärgern. Einer davon oder alles zusammen
kann Anlass für einen Wechsel zu einer Direktbank sein. Wer nachrechnet, kann
dabei im Vergleich zu den Konditionen seiner Hausbank oft eine Menge Gebühren
sparen. Inzwischen gibt es sogar einige Girokonten zum Nulltarif oder es sind nur
Monatspauschalen zwischen 2 und 6 Euro fällig. Diese Konditionen der Direktbanken die etablierte Bankenwelt gehörig durcheinander geschüttelt. Den Direktbanken ist es zu verdanken, dass die Gebühren in Bewegung geraten sind und immer
weiter purzeln. Die traditionellen Kreditinstitute haben schnell gemerkt, dass viele
ihrer Kunden in erster Linie wegen der günstigeren Kontoführungspreise zu den
Direktbanken überlaufen. Inzwischen gibt es bereits weit mehr als 20 Millionen
Direktbankkunden. Banken und Sparkassen versuchen auf die neuen Konkurrenten
zu reagieren. Das ist auch der Grund, warum inzwischen alle Großbanken Direktbank-Töchter gegründet haben oder selbst günstige Direkt-Konten anbieten, um
ihre Kunden nicht zu verlieren.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Aber auch hier ist nicht alles Gold, was glänzt und daher lohnt ein Vergleich der
Konditionen in jedem Fall. Auch die Unterschiede zwischen den Direktbanken sind
groß. Die Direktbanken machen zwar nicht alles besser, aber vieles billiger. Doch
Achtung: Teuer bedeutet nicht gleich gut – und billiger ist auch nicht immer gut!
Der Wechsel ist problemlos und einfach. Außerdem sind die Direktbanken dabei
gerne behilflich Schließlich wollen sie neue Kunden gewinnen. Die Direktbanken
haben ein Serviceangebot, mit dem man den Papierkram sogar kostenfrei erledigen
lassen kann.
Tipp
Bei der Eröffnung eines Direktbankkontos gibt es zum Teil verlockende Angebote. Es gibt zum Beispiel Geschenke, wenn Sie von einem Bekannten geworben wurden, der schon ein Konto bei der Bank hat. Außerdem werben einige
Direktbanken damit, dass Ihr Konto für die ersten Monate – und manchmal bis
zu einem Jahr - gebührenfrei geführt wird, wenn Sie Neukunde sind. Lassen
Sie regelmäßig einen Geldbetrag auf dem Konto stehen, geben die meisten
Direktbanken auch noch Zinsen. Sie sind gestaffelt und steigen mit der Höhe
des Guthabens.
Nur am Anfang ist die Kontoeröffnung bei einer Direktbank etwas komplizierter
als die Einrichtung eines normalen Girokontos bei einer normalen Bank - und auch
nicht ganz so einfach. Aus Sicherheitsgründen muss vor der Eröffnung des Kontos
die Identität des zukünftigen Direktbank-Kunden geprüft werden. Meist geschieht
dies mit dem bequemen Post-Ident-Verfahren. Das bedeutet: Wenn Sie die Einrichtung eines Direktbankkontos beantragen, schickt Ihnen die Bank bereits fertig
ausgefüllte Unterlagen. Damit gehen Sie persönlich zu einem Postamt oder einer
Post-Service-Agentur. Dort zeigen Sie Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass
und unterschreiben das Formular. Ein Postmitarbeiter bestätigt die Richtigkeit Ihrer
Unterschrift und schickt die Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag zurück
an die Direktbank. Das ganze ist für Sie portofrei. Sie müssen auch sonst nichts
dafür bezahlen. Das ganze dauert nur wenige Minuten, denn mittlerweile ist das
ein Routineverfahren.
Auch wenn das Post-Ident-Verfahren vielleicht lästig erscheint, ist es notwendig,
weil es auch Ihrer Sicherheit dient. Schließlich gibt es bei Direktbanken keinen
Bankmitarbeiter, der sich persönlich von der Richtigkeit Ihrer Daten überzeugt und
die Unterschriftsprobe kontrolliert und bestätigt. Sonst könnten Betrüger das Direktbankverfahren für kriminelle Machenschaften ausnutzen.
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Beim Konto fängt das Sparen an
Direktbanken gibt es schon seit 1994. Die Gründungswelle hatte damals die ‘Direkt Anlage Bank’ mit Sitz in München ausgelöst. Sie bot als erste Discountbank
Dienstleistungen mit abgespecktem Service zu Billigtarifen an. Danach folgten die
Entrium Bank (die ehemalige Quellebank) und die heutige ING-DiBa mit Hauptsitz
in Frankfurt. Mittlerweile gibt es eine Reihe von Mitbewerbern, die vom online geführten Girokonto bis zum Brokerage alles anbieten. Auch zwischen den verschiedenen Direktbanken sind Preise und Leistung sehr unterschiedlich, so dass sich
Vergleichen vor einem Wechsel lohnt. Achtung: Wer alle seine Standardbuchungen
über eine Direktbank abwickeln möchte, muss bei seiner Wahl genau hinschauen,
denn nicht alle Direktbanken bietet auch ein Girokonto. Einige beschränken sich
auf Geldanlage und Börsengeschäfte.
Daneben gibt es eine Reihe von Automobilkonzernen, die Direktbanken gegründet
haben: Die Volkswagen Bank direct, die BMW Bank und die DaimlerChrysler Bank.
Allen Direktbanken ist jedoch eines gemeinsam: Sie haben keine Filialen, wenig
Personal und der Kontakt zum Kunden funktioniert ausschließlich über Telefon,
Fax-Gerät oder Computer. Oft sogar rund um die Uhr, sieben Tage lang. Sie werden
also beim Homebanking zu Ihrem eigenen Bank-Sachbearbeiter, was sich in deutlich niedrigeren Gebühren widerspiegeln sollte.
Achtung: Konditionen und Bedingungen können sich bei den Direktbanken
schnell ändern. Deshalb: Vor Kontoeröffnung unbedingt aktuelle Konditionen abfragen und den weiteren Verlauf genau beobachten und vor allem die Kundenschreiben immer lesen. Die Änderungen der Konditionen werden den Direktbankkunden nämlich schriftlich mitgeteilt. Häufig stehen sie auch auf dem monatlichen
Kontoauszug, der üblicherweise verschickt wird. Einige wenige Direktbanken verlangen sogar, dass Sie sich den Kontoauszug am heimischen Computer ausdrucken
und lassen sich einen gewünschten Postversand extra bezahlen.
Autobanken – nicht nur
zur Finanzierung des Autos
Früher war die Welt noch in Ordnung: Wer ein Auto kaufen wollte, ging zum
Händler und wer einen Geldkredit für den Kauf brauchte, ging zur Bank. Dann wurden Autobanken gegründet, um den Absatz der Hersteller anzukurbeln. Denn die
Mehrzahl der Neuwagen, die auf deutschen Straßen unterwegs sind, ist nicht bar
bezahlt worden. Auf rund 70 Prozent schätzt der Arbeitskreis der Autobanken den
Prozentsatz der per Leasing oder Finanzierung auf die Straße gebrachten Autos an
den gesamten Neuzulassungen. Ein riesiger, lukrativer und attraktiver Geldmarkt.
Dieses Geschäft, bei dem man mit Geld so viel Geld verdienen kann, wollten sich
die Automobilkonzerne nicht entgehen lassen. Seither verkaufen sie Sparverträ57
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
ge, Versicherungen und Leasingverträge und bieten fast alles vom Tagesgeldkonto
bis zur Fondsanlage. Ursprünglich wollten sie einen Anreiz schaffen, direkt beim
Hersteller zu sparen, um anschließend das Geld gegen ein Auto beim Vertragshändler einzutauschen. Inzwischen haben sich die Aufgaben der Autobanken aber
erweitert. Sie sollen im Auftrag der Konzernmütter Kapital beschaffen. Aus diesem
Grund bieten sie teilweise außerordentlich attraktive Zinsen.
Die Autobanken wurden mit ihrer Dienstleistungspalette nicht nur für die normalen
Banken, sondern auch für die Direktbanken zu ernstzunehmenden Konkurrenten.
Denn Autobanken locken die Kunden mit teilweise noch höheren Zinsen für das
Ersparte und niedrigeren Gebühren für Bankdienstleistungen. Erst das Internet hat
diese Ausweitung der Geschäftspalette möglich gemacht. Kunden können mit ihrer
Bank online oder per Hotline kommunizieren, eigene Filialen sind überflüssig.
Am konsequentesten hat bislang die Volkswagenbank ihr Angebot zu einer
Vollbank ausgebaut. Schon längst können Autobanken viel mehr als ihren Kunden nur ein gut verzinstes Sparkonto anzubieten. Die Volkswagenbank mit Sitz in
Braunschweig bietet sogar ein Girokonto an. Das Problem der Bargeldversorgung
hat zum Beispiel die VW-Bank durch eine Kreditkarte gelöst. Eine Mindestzahl an
Bargeldabhebungen pro Quartal ist für den Kunden kostenlos, und zwar überall, wo
der Euro als Währung gilt.
Die BMW-Bank ist zunächst mit lukrativen Zinsangeboten für Tages- oder Festgeld auf den Markt gestoßen. Mittlerweile kann jedermann ein Sparkonto eröffnen
oder Investmentfonds kaufen. Als einzige Autobank in Deutschland bietet BMW
darüber hinaus die Finanzierung von Gebrauchtwagen von Privat an Privat mit
einer Restrate an. Ob es sich bei dem Auto um einen BMW handelt oder nicht,
ist - wie bei der Neuwagenfinanzierung - unerheblich. Einen schlichten Konsumentenkredit, also ein Darlehen um zum Beispiel eine neue Wohnzimmergarnitur
anzuschaffen, kann man bei der BMW-Bank allerdings nicht bekommen, ebenso
wenig ein Girokonto. Die BMW-Card mit Kreditkartenfunktion können nur BMWFahrer beantragen.
Daimler-Chrysler, der Riese unter den Automobilherstellern ist mit seiner Daimler-Chrysler-Bank inzwischen auch auf den Geschmack gekommen und hat die
Palette des Angebots ausgeweitet. Die Bankdienstleistungen stehen wie bei VW und
BMW jedem offen, der ein Konto eröffnen will. Dadurch wird versucht, auch Fahrer
anderer Marken für Smart, Benz & Co. zu werben. Die Mercedes-Card ist allerdings
exklusiv für Mercedes-Fahrer reserviert. Für die ist sie sogar beitragsfrei.
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Beim Konto fängt das Sparen an
An die Telefongebühren denken
Das ist bei allen gleich: Wenn Sie mit Ihrer Direktbank reden wollen, müssen Sie anrufen. Einfach mal vorbei schauen und ein paar Dinge unter vier
Augen klären, das geht nicht. Kunden von Direktbanken haben daher einen
unvermeidbaren zusätzlichen Kostenfaktor: die Telefongebühren. Je nach Gesprächsbedarf kann das die Kosten ganz schön in die Höhe treiben. Eine kostenfreie 0800-Nummer bieten die meisten Banken häufig nur zu Werbezwecken bei der Akquirierung neuen Kunden. Wer dann Kunde ist, kann davon
keinen Gebrauch mehr machen.
Achten Sie also bei der Wahl einer Direktbank auch auf die Telefonkosten, die
je nach Tarifart sehr unterschiedlich sein können.
Das Sorgenkind der Direktbankkunden ist und bleibt die Frage, wie und wo man
sich mit Euroscheinen versorgen kann: Wie kommt man bei Banken ohne Filialen
an Bargeld? Wo gibt es Geld cash auf die Hand? Wo kann man es kostenfrei aus
dem Automaten ziehen und ohne Gebühren an einem Schalter einzahlen? In den
meisten Fällen haben Direktbanken keine eigenen Geldautomaten. Um in diesem
Punkt trotzdem wettbewerbsfähig zu sein, greifen Direktbanken entweder auf das
Filialnetz der Konzernmutter zurück. Oder sie gehen mit anderen Kreditinstituten
Kooperationen ein.
Bargeld - da hat man oft nichts zu lachen
In den meisten Fällen sind Direktbank-Kunden gezwungen, zur Bargeldbeschaffung
die Infrastruktur der etablierten Kreditinstitute zu nutzen. Wer als Direktbankkunde
die falschen Geldautomaten benutzt, merkt hier noch schneller als die Kunden mit
Girokonto, dass das Bargeldabheben extrem teuer werden kann. Wie bei der Maestro-Karte kostet Geld Abheben an Geldautomaten anderer Banken immer mehrere
Euro. Fällig ist mindestens ein Prozent des Abbuchungsbetrags, meist aber mehr.
An den Geldautomaten der Sparkassenorganisation kann es sogar noch sehr viel
teurer werden. Durch saftige Gebühren an ihren EC-Automaten verpassen die Sparkassen den Abtrünnigen einen Dämpfer und versuchen auf diesem Weg zu verhindern, dass ihre Kunden zu den billigeren Direktbanken wechseln. Jede Sparkasse
entscheidet selbst, welche Gebühr sie von Fremdnutzern verlangt. In Einzelfällen
werden bis zu 7,50 Euro und mehr kassiert. Für Direktbank-Kunden kann das die
laufende Versorgung mit Bargeld extrem teuer machen.
Einige Direktbanken versuchen inzwischen als Gegenstrategie über das Tankstellennetz eine eigene Logistik aufzubauen. Nur die Kunden der Frankfurter ING-DiBa
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
können an allen VISA-Geldautomaten kostenlos Bargeld abheben. Davon gibt es
allerdings nicht allzu viele Geräte.
Tipp
Wählen Sie entweder eine Direktbank, die sich an den Kosten für die Automatennutzung mit Maestro-Karte beteiligt. Das heißt, die Fremdgebühren, die
Sie für die Nutzung zahlen müssen, übernimmt zum Teil die Direktbank. Oder
wählen Sie eine Direktbank, die den Bargeldbezug mit der Kreditkarte gebührenfrei möglich macht. Das ist zum Beispiel bei der Allgemeinen Deutschen
Direktbank mit der VISA-Karte möglich. Oder achten Sie darauf, ob es über
die Zusammenarbeit mit einer Filialbank möglich ist, an deren Automaten kostenlos Geld zu holen. In diesem Bereich kommt es immer wieder zu einer
Änderung der Konditionen.
Die Preise stehen im Preisverzeichnis aber nicht alle sind erlaubt!
„Gebühren“ nimmt der Staat, Banken verlangen „Preise“ für ihre Leistungen - und
in den vergangenen Jahren immer mehr. Staatliche Gebühren muss jeder bezahlen,
darüber lässt sich nicht verhandeln. Gebühren sind hoheitliche Abgaben, die der
Staat festsetzt und die der Bürger an den Staat zu leisten hat. Entgelte und Preise
sind das was Wirtschaftsunternehmen von Ihren Kunden verlangen. Genau das tun
auch Banken und Sparkassen. Sie verlangen für ihre Dienstleistung einen Preis. Der
mag dem einem hoch, dem anderen angemessen und dem nächsten sogar niedrig
erscheinen. Auf jeden Fall gilt: Über die Preise der Banken kann man verhandeln.
Warum hat sich der Gebührenbegriff bei uns dennoch so lange gehalten? Die Banken verwenden das Wort „Gebühr“ nicht, im Preisaushang stehen Entgelte. Die
Abhängigkeit, die viele von ihrer Bank empfinden mag da eher ein Grund sein. Der
Kredit der noch läuft, das Haus das noch nicht abbezahlt ist, das alles kann zu einem
Kundenverhältnis führen, das den Kunden klein und wehrlos erscheinen lässt und
die Bank allmächtig. Viele glauben, auf die Preispolitik der Banken könnten sie mit
Akzeptanz oder Verzicht reagieren. Mit anderen Worten: Wem die „Gebührenerhöhung“ nicht passt, müsse seiner Bank den Rücken kehren, das Institut wechseln.
Doch dem ist nicht so! Je größer die Konkurrenz am Markt ist, umso größer ist auch
die Chance, dass einzelne Posten zum Vorteil des Kontoinhabers heruntergehandelt
werden können. In den vergangenen zehn Jahren hat sich viel getan.
• Die wichtigsten Preise für Bankdienstleistungen stehen im Preisaushang.
Das Verzeichnis mit allen wesentlichen Preisen muss in der Schalterhalle gut
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Beim Konto fängt das Sparen an
sichtbar aushängen. Daraus muss jeder Bankkunde den Endpreis erkennen
können, bevor er eine Bankdienstleistung vereinbart.
• Preise für darüber hinaus gehende Leistungen müssen in einem ausführlichen Preisverzeichnis aufgeführt sein. Auf Anforderung hat die Bank dieses
und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dem Bankkunden auch
auszuhändigen.
• Direktbanken, Banken ohne Filialbetrieb, dürfen ihr Preisverzeichnis und die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Kunden mit der Post zuschicken,
auf das Internet verweisen oder direkt an den betroffenen Kundenkreis EMails versenden.
Doch Achtung: Nicht alles, was im Preisverzeichnis oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht, ist auch erlaubt! An Erfindungsreichtum und Ideen
mangelt es in der Kreditbranche nicht. Sogar für die Bareinzahlung auf das eigene
Konto haben manche Kreditinstitute schon Geld verlangt. Der Streit darüber ging
bis zum Bundesgerichtshof. Die Richter stellten aber unmissverständlich klar: Nicht
für jeden Handgriff oder Computerklick darf die Bank Entgelte nehmen.
Entgelte: Sie müssen
sich nicht alles gefallen lassen
Für Einzahlungen von Bargeld auf das eigene Konto am Schalter und bei Barabhebungen darf kein Aufschlag verlangt werden. Fünf Bareinzahlungen und Abhebungen im Monat vom eigenen Konto am Schalter sind frei, das hat der Bundesgerichtshof ebenfalls entschieden. Darüber hinaus gehende Bareinzahlungen
oder Auszahlungen kann sich die Bank bezahlen lassen. Ein Entgelt zu berechnen
ist auch möglich, wenn die Bareinzahlung auf ein fremdes Konto erfolgt. Für die
Abhebung am Geldautomaten darf die Bank nur dann einen Buchungsposten in
Rechnung stellen, wenn der Kunde die Möglichkeit hat, am Schalter kostenlos Geld
abzuheben. Meist ist es aber umgekehrt.
Manche Banken oder Sparkassen fordern für das Wechseln von Kleingeld in
Scheine oder die Bareinzahlung einer größeren Menge von Kleingeld eine „Münzbearbeitungsgebühr“ zwischen 2,50 und 20 Euro. Eine solche Gebühr darf bei den
Kunden des eigenen Instituts nicht erhoben werden, sondern lediglich von der so
genannten Laufkundschaft. Das gleiche gilt auch für die Einzelpostenabrechnung
bei der Buchung auf den Kontoauszügen. Auch hier muss die Bank fünf kostenfreie
Buchungsvorgänge gewähren. Für eine Kontoführung mit Pauschalpreisvereinbarung gilt dieses Urteil nicht.
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Wenn Sie wissen wollen, wie es um ihren Kontostand bestellt ist, ob alle Buchungen ordnungsgemäß ausgeführt worden sind und welche Kontobewegungen es in
letzter Zeit gab, dann können Sie sich als Bankkunden jederzeit kostenlos danach
erkundigen. Kreditinstitute müssen ihren Kunden die Möglichkeit geben, sich unentgeltlich über die ordnungsgemäße Kontoführung zu informieren. Üblicherweise
geschieht dies über den kostenfreien Kontoauszugsdrucker in der Filiale, es sei
denn Sie können ihre Auszüge kostenfrei am Schalter erhalten. Dann darf für den
Ausdruck ein Entgelt verlangt werden. Das gilt auch für den Versand der Auszüge.
Wenn es nicht möglich ist, dass Sie diese Auskünfte am Schalter bekommen, muss
in der Bank ein Kontodrucker zur Verfügung gestellt werden, dessen Nutzung kostenlos sein muss.
Tipp
Für diese Leistungen darf die Bank oder Sparkasse nichts verlangen:
•
Barein- und Barauszahlungen vom eigenen Konto am Schalter
•
Freistellungsaufträge
•
Kontopfändung
•
Löschungsbewilligung
•
Prüfung von Bankbuchungen
•
Nachforschungsaufträge
•
Bearbeitung von Erbfällen
•
Rückgabe von Lastschriften, Daueraufträgen, Überweisungen
oder Schecks wegen fehlender Kontodeckung
•
Entgelte für die Depotübertragung
Wer einen Freistellungsauftrag einrichtet oder ändert, braucht dafür nichts zu bezahlen. Für die Verwaltung und Änderung von Freistellungsaufträgen darf kein
Entgelt verlangt werden. Zu den gesetzlichen Verpflichtungen der Bank gehört
auch, Pfändungsbeschlüsse und deren Überwachung gebührenfrei auszuführen. Es
besteht für die Geldinstitute sogar eine eigene gesetzliche Verpflichtung, die zuständigen Finanzämter zu informieren. Manche Banken haben dafür in der Vergangenheit unzulässigerweise Gebühren in Rechnung gestellt. Dieses Geld konnte
früher noch 30 Jahre lang zurückgefordert werden. Das hat sich geändert und ist
jetzt nicht mehr möglich. Diese Forderungen sind zum 31.12.2004 verjährt, denn
seit 1. Januar 2002 ist ein neues Schuldrecht in Kraft getreten. Die früher gültige
30 jährige Verjährungsfrist wurde auf drei Jahre verkürzt. Das gilt auch für Bankenentgelte.
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Lange war strittig, ob von Banken eine Gebühr oder Schadenersatz für Rückbuchungen in Rechnung gestellt werden dürfen. Inzwischen steht fest, dass weder bei
Lastschriften, die zurückgegeben werden, noch bei Daueraufträgen und Schecks,
die nicht ausgeführt werden oder Schecks platzen, weil das Konto nicht gedeckt
ist, von der Bank dafür etwas verlangt werden kann. Dies gehört zum normalen
Geschäft. Für die Bearbeitung von Reklamationen darf auch dann kein Entgelt erhoben werden, wenn sich die Beanstandung als unzutreffend erwiesen hat.
Manche Banken versuchen besonders clever zu sein und haben für die alten Gebühren, die sie für Rückbuchungen von Lastschriften, Daueraufträgen und Überweisungen verlangt haben, einfach neue Namen erfunden. Was früher „Entgelt
für die Lastschriftrückgabe“ hieß, heißt jetzt „Benachrichtigungsentgelt.“ Andere
verlangen für zurückgegebene Lastschriften „Schadenersatz.“ Gerichte halten auch
diese Umfirmierung für unzulässig.
Achtung: Verlangt Ihre Bank für diese Leistungen ein Entgelt, sollten Sie widersprechen. Auch hier hat der Bundesgerichtshof entschieden. Kreditinstitute überprüfen die Deckung des Kontos im eigenen Sicherheitsinteresse und dürfen deshalb kein Entgelt vom Kunden verlangen, auch nicht bei Kontounterdeckung. Wird
gegen eine Ausführung des Auftrages entschieden, liegt keine Leistung für den
Kunden vor und darf somit auch nicht berechnet werden. Verbraucher sind nicht
schutzlos. Der Bundesgerichtshof hat den Banken schon mehrfach einen Strich
durch die Rechnung gemacht und auch entschieden, dass zu Unrecht erhobene
Entgelte zurückgezahlt werden müssen. Mit Zins und Zinseszins.
Im Preisverzeichnis darf auch keine Klausel stehen, nach der die Kunden für die Benachrichtigung über die Nichteinlösung von Schecks und Lastschriften sowie über
die Nichtausführung von Überweisungen und Daueraufträgen mangels Deckung
bestimmte Entgelte zu entrichten haben.
Banken sind außerdem verpflichtet, im Todesfall den Erben kostenlos eine Aufstellung für das Finanzamt anzufertigen. Nach dem Erbschaftssteuergesetz muss
das Kreditinstitut dem Finanzamt eine detaillierte Auskunft über Guthaben und
Forderungen geben. Dafür darf kein Betrag in Rechnung gestellt werden. Dies gilt
auch für andere Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einem Erbfall entstehen. Dazu gehört beispielsweise die Umschreibung des Kontos auf den Namen der
Erben. Wenn diese es verlangen, muss das Guthaben ohne Abzug und vollständig
an sie ausgezahlt werden.
Hinweis: Es gibt einen Fall, in dem die Bank ein Beratungshonorar fordern
kann: Wenn Erben, danach fragen und bitten, dass man sie über die zweckmäßige
und steuerlich günstigste Verwendung der Erbmasse berät.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
So entschieden die Richter
Die vielen Gerichtsurteile, bis hin zu weit reichenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofes, zeigen, dass die Kunden durchaus Macht haben und bei Auseinandersetzungen immer öfter Recht bekommen. Auch auf europäischer Ebene zeigen
sich erste Auswirkungen in diese verbraucherfreundliche Richtung. Aber es gibt
nicht zu allen Bereichen rechtskräftige Urteile. Verbraucherschützer gehen jedoch
davon aus, dass diese zu Gunsten der Bankkunden ausgehen würden, wenn es zu
Rechtsstreitigkeiten käme, weil Kreditinstitute für Leistungen in nicht zulässiger
Weise Geld verlangen. Manchmal gibt es Ärger und die Banken schicken ihren
Kunden einen Mahnbrief. Es ist unzulässig, für das erste Schreiben, bereits eine
Gebühr zu erheben. Nach allgemeiner Rechtsauffassung oder weil Regelungen aus
dem Bürgerlichen Gesetzbuch herzuleiten sind, müssen sich Mahnkosten an der
Höhe des üblicherweise zu erwartenden Schadens orientieren und dürfen keine
Strafe sein. Durch Rationalisierungsmaßnahmen ist der Bearbeitungsaufwand bei
Mahnungen erheblich gesunken, so dass die Geldhäuser Mahnkosten über 2,50
Euro kaum begründen können. Für ein Schreiben ohne jede Rechtswirkung – zum
Beispiel für die Erinnerung, eine Frist einzuhalten oder die Androhung rechtlicher
Konsequenzen, wenn der Kunde nicht reagiert – darf ebenfalls kein Geld verlangt
werden. Wenn die Bank eine Geschäftsbeziehung beenden will, verfolgt sie nur
ihre eigenen Interessen und kann Kunden dafür nicht mit Extraentgelten belasten.
Ansonsten gilt auch hier: Verzugszinsen und gesonderte Entgelte sind unzulässig.
Tipp
Viele Entgelte verbieten sich aus der allgemeinen Rechtsauffassung heraus
oder weil Regelungen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) abgeleitet
werden können.
Diese Leistungen müssen kostenfrei sein:
* Kontoauszug einmal im Monat
* Kontoauszüge am Schalter oder am Auszugsdrucker
* Auflösung eines Kontos oder Sparbuchs
* Geldwechsel
* Mahnungen
* Kündigung der Kontoverbindung oder eines Kredits
* Bearbeitung von Schadensfällen im Zusammenhang mit der ec-Karte
* Telefonate und Kopien
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Beim Konto fängt das Sparen an
Eine Geschäftsverbindung – zum Beispiel das Führen eines Girokontos - kann von
Kunden ohne weiteres und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden.
Dafür kann die Bank keine Strafgebühren verlangen. Das gilt auch für Sparbücher.
Eine vorzeitige Vertragsauflösung beim Sparbuch ist allerdings dann nicht möglich, wenn das Sparguthaben für einen bestimmten Zeitraum fest angelegt ist oder
dazu eine Kündigungsfrist vereinbart wurde. Wenn Sie ein Sparbuch vor Fristablauf auflösen wollen, müssen Sie versuchen, sich mit dem Kreditinstitut gütlich zu
einigen, wenn Sie vermeiden wollen, dass das Geldinstitut für den entgangenen
Gewinn eine Entschädigung verlangt.
Melden Kunden den Verlust ihrer ec/Maestro-Karte, haften sie nach der Sperrannahme nicht für alle anschließenden Schäden und auch nicht für die bankinternen
Kosten. Allerdings muss die Haftungsfrage für Schäden bei ec/Maestro-Kartenverlust vorher zwischen Bank und Kunden geklärt sein. Für die Klärung des Vorgangs
kann kein Geld verlangt werden. Wenn die Bank ihren Kunden ein schuldhaftes
Verhalten bei Schäden, die durch den Verlust der ec/Maestro-Karte auftreten, nachweisen will, handelt sie im Rahmen ihrer eigenen Beweispflicht; die Betroffenen
müssen hierfür nicht zahlen.
Sachkosten können Kunden nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn diese auf
ausdrücklichen Wunsch oder im mutmaßlichen Interesse der Kunden entstanden
sind. Dazu können Telefonkosten und Kopienanfertigungen zählen. Dies und die
Höhe der Kosten muss die Bank aber nachweisen und belegen. Die Berechnung
allgemeiner Geschäftskosten – zum Beispiel anteiliger Mietkosten - ist unzulässig.
Tipp
Wer Geld einfach nur so herumliegen lässt (sei es bar oder auf einem zinslosen Konto), verzichtet auf mögliche Erträge. Wer sich mit niedrigeren Zinsen
zufrieden gibt, als sie zum jeweiligen Zeitpunkt am Markt zu erzielen sind,
verliert ebenfalls Erträge, die sich über den Zinseszinseffekt mit der Zeit zu
beträchtlichen Summen addieren. Über das gesamte Arbeitsleben gerechnet
kann dies im Laufe der Jahre zu einer Vermögenseinbuße von mehreren zehntausend Euro führen - die dann für den Konsum oder bei der Altersvorsorge
fehlen. Bei der Geldanlage und Vermögensbildung lohnt es sich aber, „mit
jedem Cent zu rechnen.“
Möglichkeiten dazu sind vielfältig: Sparbriefe, Bundesschätzchen, Fonds oder der
Kauf von Anleihen und Aktien. Daneben gibt es aber noch chancenreichere (aber
auch riskanteren) Formen der Anlage. Sie bieten für jeden Geldbeutel und jeden
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
„Risiko-Typ“ eine breite Auswahl. Suchen Sie die Lösung, die für Ihren Typ maßgeschneidert ist.
Plastikgeld: Kaum noch verzichtbar aber manchmal teuer
Die wichtigste zusätzliche Leistung zum normalen Girokonto, die Kreditinstitute
in Verbindung mit dem Girokonto als Service bieten, ist die Maestro-Karte zum
bequemen bargeldlosen Einkauf. Das bedeutsame „Maestro“ steht für weltweites
bargeldloses Bezahlen. Allein in Deutschland kann man damit bei etwa 8 Millionen
Händlern einkaufen und an über 800.000 Geldautomaten Bargeld beschaffen. Für
viele ist das eine kostengünstige Alternative zur Kreditkarte.
Die Maestro-Karte hat die frühere ec-Karte abgelöst, denn im Jahr 2001 haben die
Banken die Einlösegarantie für den Eurocheque aufgegeben. Damit hat er seine
Funktion als europaweites Zahlungsmittel eingebüßt und ist im Alltag praktisch
verschwunden. Damals änderte sich auch das Aussehen der Eurochequekarte. Anstelle des bekannten ec-Zeichens und des Beethoven-Hologramms befinden sich
jetzt auf allen Bezahlkarten ein blauer und ein roter Kreis, die miteinander verzahnt
sind und ineinander übergehen. Darauf der weiße Schriftzug „Maestro.“ Die ausgegebenen Karten tragen Magnetstreifen wie die bisherigen ec-Karten und ermöglichen damit den Zugang zum elektronischen Geldverkehr und die Nutzung von
Geldausgabeautomaten. Auf dem Vormarsch ist bei dieser Form des Plastikgelds
die „Geldkartenfunktion“. Die neuen Karten sind zusätzlich mit einem Chip ausgestattet, so dass die Karte, verbunden mit einer persönlichen Identifikationsnummer
(PIN) auch als elektronische Geldbörse genutzt werden kann.
Diese Karte ist die Antwort der deutschen Kreditwirtschaft auf die immer weiter verbreiteten Kreditkarten und hat verschiedene Namen, je nachdem welches
Kreditinstitut sie herausgibt. Die Maestro-Karten der privaten Banken sehen fast
genau so aus wie deren frühere Kundenkarten, tragen aber zusätzlich das MaestroZeichen. Postbank, Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken, die früher nur
Servicekarten ausgegeben hatten, haben bei ihren Kunden die jeweiligen ec-Karten
nach Ende der Laufzeit ebenfalls automatisch gegen Maestro-Karten ausgetauscht.
Die neuen Karten sind vier Jahre gültig. Seit dem Jahr 2004 findet man das ec-Zeichen im Zahlungsverkehr so gut wie nicht mehr.
Kreditkarte mit persönlichem Zuschnitt
Gleichgültig welche Bank Sie wählen, egal wohin Sie fahren und unabhängig von
Ihren Zahlungsgewohnheiten: Um eine Kreditkarte kommt heute fast keiner mehr
herum, und sei es nur für den Notfall. Wer viel unterwegs ist braucht sie sowie66
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so. Denn in vielen Ländern ist die Kreditkarte ein unentbehrliches Zahlungsmittel
geworden. Flexibel kann man damit fast überall auf der Welt Geld abheben oder
bezahlen.
Aber: Welche Kreditkarte ist die richtige? So einfach das Zahlen mit der Plastikkarte auch ist, so verwirrend ist der Kreditkartenmarkt. Unter Hunderten von Angeboten fällt die Wahl schwer. Platin- oder Goldkarte? Mit Zusatzleistungen von
Blumenservice bis Unfallversicherung - oder doch besser ohne? Kreditkartengesellschaften bieten verschiedene Kombinationen an. Am besten Sie suchen sich eine
aus, die zu Ihren individuellen Bedürfnissen passt. Jahresbeträge, Guthabenzinsen
und Auslandsgebühren unterscheiden sich je nach Anbieter.
Achtung: Bevor Sie sich eine Karte zulegen, sollten Sie prüfen, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen möchten. Reisen Sie oft ins Ausland, sollten Sie sich
über Akzeptanz und Provisionen informieren. Die Kosten der Kreditkartenanbieter
unterscheiden sich sowohl bei den monatlichen Festbeträgen als auch bei den variablen Gebühren. Weite Spannen sind üblich bei Versicherungsumfang, Höhe des
Jahresumsatzes, durchschnittlichem Guthaben auf dem Konto, Abbuchungen sowie
Zusatzservices. Von kostenlos bis über 100 Euro – die Bandbreite der Jahresgebühren ist groß.
Die kostenlosen Plastikkarten sind meistens an ein Bankkonto oder an einen bestimmten Jahresumsatz gebunden. Bei Direktbanken können Sie schon für 10 Euro
eine Kreditkarte bekommen. Ein Karten-Doppel, zum Beispiel Visa kombiniert mit
Eurocard darf aber nicht doppelt kosten und sollte schon unter 20 Euro zu haben
sein. Einige Kartenanbieter haben die Einführung des Euro zu Preiserhöhungen
genutzt und verlangen deutlich mehr. Manche haben dafür zusätzliche Vergünstigungen oder ein Bonusprogramm eingeführt. Wurde die Jahresgebühr ohne einen
wirklichen Zusatznutzen erhöht, sollten Sie den Vertrag kündigen. Die Laufzeit
eines Kreditkartenvertrages beträgt normalerweise ein Jahr, kündbar innerhalb von
drei Monaten. Darüber hinaus ist die Kündigung jederzeit möglich.
Tipp
Wenn Sie Ihren Kreditkartenvertrag kündigen, verlangen Sie auch die anteilige Jahresgebühr zurück. Dabei können Sie sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt/ Main (AZ 1 U 108/00) berufen: Der Santander Bank
wurde untersagt, vorab gezahlte Kreditkartengebühren komplett zu behalten,
wenn der Kunde vorzeitig kündigt.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Neben den Jahresgebühren sollten die Akzeptanzstellen ein wichtiges Kriterium
sein. Im Unterschied zur Maestro-Karte kann man Kreditkarten weltweit wesentlich häufiger einsetzen. Zu den größten Anbietern von Kreditkarten zählen Eurocard/Mastercard, Visa, American Express und Diners Club. Die Diners Karte wird
weltweit an über sechs Millionen Stellen akzeptiert, Visa sogar an 22,5 Millionen.
Auch bei der Geldabhebung unterscheiden sich die Karten maßgeblich. 300.000
Automaten akzeptieren die Diners Club Karte, über 700.000 die Eurocard/Mastercard. Besitzen Sie eine Diners Club und reisen häufig, sollten Sie sich eine Visa oder
Eurocard zulegen, da Sie damit weitaus flexibler sind.
Tipp
Überlegen Sie, wo Sie die Kreditkarte nutzen wollen. Brauchen Sie nur in
Deutschland viele Stellen, die Ihre Kreditkarte akzeptieren oder – wegen häufiger Reisen – auch weltweit? Deutschlandweit führend ist Eurocard / Mastercard, weltweit Visa. Oder reicht die Maestro-Karte? Prüfen Sie, ob die Unterschiede bei den Gebühren den Vorteil rechtfertigen.
Versicherungen und andere
Zusatzleistungen
Kreditkarten sind heute vielseitig nutzbar. Viele Kreditkarten lassen sich nicht nur
im bargeldlosen Zahlungsverkehr einsetzen, sondern bieten zusätzliche Extras. Um
die Plastikkarten attraktiver zu machen, bieten Kreditkartenunternehmen folgende
Zusatzangebote an:
• Reise-Unfallversicherungen
• Reise-Rücktrittskosten
• Reise-Gepäckversicherungen
• Auslandsreise-Krankenversicherungen
• Verkehrsmittel-Unfallversicherungen
• Insassen-Unfallversicherungen
• Ausland-Auto-Schutzbriefe
• Haftpflichtversicherung für Mietwagen
• Rechtsschutzversicherungen für Mietwagen.
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Beim Konto fängt das Sparen an
Viele dieser Extras kosten natürlich auch extra! Für über 100 Euro Jahresgebühr
bietet American Express Versicherungspakete wie die Goldkarte mit Auslandsreisekrankenversicherung, Reisenotfallservice, Versicherungen für Flugverspätung,
Gepäckverlust und Warenschutz. Grundsätzlich müssen Sie berücksichtigen: Je exklusiver die Kreditkarte ist, desto umfangreicher die angebotenen Extras und umso
höher die Jahresgebühr.
Tipp
Die meisten Versicherungen bei Kreditkartenangeboten sind schlicht überflüssig oder treffen nicht den individuellen Bedarf. Prüfen Sie genau, ob Sie
wirklich eine Flugverspätungs-Versicherung in Anspruch nehmen wollen. Tun
Sie das, bezahlen Sie höhere Jahresgebühren oder höhere Zinsen am Geldautomaten. Häufig ist der Versicherungsschutz durch Ausschlussklauseln
oder aberwitzige Bestimmungen äußerst lückenhaft. So zahlt die Insassenversicherung nur, wenn Sie auch die letzte Tankrechnung mit der Karte gezahlt
haben. Der Schutz ist also an den vorherigen Einsatz der Karte gebunden. Daneben gibt es viele andere Zusatzleistungen wie Ticket- und Blumenservice,
Reiseinformationen sowie Rabattprogramme für Hotels oder Restaurants.
Auch hier gilt wieder: Prüfen Sie, ob Sie diesen Service in Anspruch nehmen
können oder wollen und davon profitieren.
Auch bei den einzelnen Kartenanbietern haben die verschiedenen Kartentypen
höchst unterschiedliche Preise – zum Beispiel wenn Sie als Goldcard oder Platinkarte angeboten werden. Die für die höheren Gebühren gebotenen Leistungen
werden meist sehr blumig geschildert. Aber brauchen Sie die eingeschlossenen Versicherungen wirklich oder sind Sie nicht ohnehin gegen diese Risiken versichert?
Wenn Sie oft einen Leihwagen mieten, kann es sich lohnen, gegen eine etwas höhere Gebühr eine Kreditkarte zu wählen, bei der die Versicherung für das Fahrzeug
schon drin ist, denn Kasko ist bei Leihwagen teuer. Wenn Sie so gut wie nie Autos
mieten, ist eine solche Versicherung für Sie aber wertlos.
Co-Branding oder Affinity-Karten: Diese Angebote sind besonders verführerisch. Bei Co-Branding-Karten kooperieren Kreditkartenanbieter mit anderen
Unternehmen. Beispielsweise Visa mit Lufthansa oder Eurocard mit dem ADAC.
Affinity-Karten sind Zusammenschlüsse mit Sportverbänden oder gemeinnützigen
Organisationen wie Visa und der FC Bayern München oder Visa und die Deutsche
Aids-Hilfe. Diese Karten versprechen neben den üblichen Kreditkartenleistungen
einen zusätzlichen Nutzen. Zum Beispiel sind im Leistungsportfolio der FC Bayern
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Visa Card eine exklusive Telefon- und Faxhotline, ein spezieller Ticketschalter, die
Verlosung von Eintrittskarten und der FC Bayern-Newsletter.
Oft versuchen Kartenanbieter ihre Gold-, Platin und sonstigen „getunten“ Kreditkarten mit geschickten Hinweisen auf den höheren Prestigewert an den Mann oder
die Frau zu bringen. Aber ist das wirklich den Aufpreis wert? Den Autovermietern,
oder Hotels, dem Kellner im Restaurant oder dem Kassierer an der Tankstelle ist es
völlig egal, mit welcher Karte Sie zahlen. Er will nur sein Geld. Und das bekommt
er unabhängig davon, welche Farbe die Karte hat.
Tipp
Wenn Sie keine zusätzlichen Leistungen oder Versicherungen benötigen,
reicht eine einfache Standardkarte völlig aus. Sie ist günstig und schont Ihren
Geldbeutel.
Jahresgebühr & Provisionen: Bei einer Kreditkarte spielen finanziell nicht nur
die Jahresgebühren eine Rolle, sondern auch die Kosten, die mit dem jeweiligen
Einsatz der Karte verbunden sind. Ob Sie Geld abheben oder bezahlen – jedes Mal
sind Provisionen fällig. In den Euro-Ländern ist die Auslandseinsatzgebühr von
einem Prozent zwar aufgrund einer EU-Verordnung entfallen, aber im restlichen
Europa reicht sie von 0 bis 1,75 Prozent und 1 bis 1,85 Prozent im Rest der Welt.
Fragen Sie bei Ihrer Bank nach dem genauen Prozentsatz, wenn Sie häufig im Ausland sind. Beim Geldautomaten ist eine Mindestgebühr von fünf Euro Standard.
Am Bankschalter kann es sogar noch mehr sein.
Wenn Sie häufig mit dem Plastikgeld zahlen und Ihr Jahresumsatz einen bestimmten Betrag übersteigt, kann sich die Jahresgebühr bis zur Hälfte reduzieren.
Andere Anbieter verlangen keine Provision am Geldautomaten, wenn Ihr Kartenkonto ein Guthaben aufweist. Fragen Sie danach.
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Beim Konto fängt das Sparen an
Keine Panik, wenn die Karte weg ist!
Niemand ist davor sicher, seinen Geldbeutel oder seine Brieftasche samt Bankund Kreditkarten zu verlieren oder das Opfer eines Diebstahls zu werden. Lernen
Sie aus diesem Grund Ihre persönliche Identifikationsnummer (PIN) auswendig
und vernichten Sie den PIN-Brief. Sorgen Sie dafür, dass keine weitere Person
Ihre Geheimzahl kennt. Verwahren Sie Ihre persönlichen Papiere auch nicht im
Auto und verstauen Sie Brieftasche und Portemonnaie wenn möglich in verschließbaren Taschen.
Wenn Karten nur mit einer Geheimzahl benutzt werden können, ist die Chance
groß, dass nach einem Verlust kein Dritter sie missbrauchen und zu Lasten des
Geschädigten Bargeld abheben kann. Doch immer dann, wenn für das bargeldlose Bezahlen keine persönliche Identifikationsnummer (PIN) nötig ist oder gar die
Nummer auf der Karte notiert ist, kann mit der Karte Geld abgehoben werden. Sie
müssen auf jeden Fall sofort reagieren, wenn Sie den Verlust bemerken!
Falls eine Kreditkarte durch Dritte missbraucht werden sollte, haftet der Besitzer bis
zum Eingang der Verlustmeldung bis zu einer Summe von 50 Euro.
Für Schäden, die im Zusammenhang mit einer SparkassenCard vor der Verlustanzeige entstanden sind, beschränkt sich die Haftung des Kontoinhabers auf 500 Euro
pro Kalendertag, wenn der Karteninhaber nachweisen kann, dass er seine Sorgfaltsund Mitwirkungspflichten eingehalten hat.
Karten sind ersetzbar. Scheine und Münzen sind bei Verlust oder Diebstahl unwiederbringlich verschwunden. Ein guter Grund, bargeldlose Zahlungsmittel zu
benutzen.
Notfallnummern bei Verlust der Karte
ec-Karte
MaestroCard
Postbank SparCard
+49 (0) 1805 021021 +49 (0) 69 79331910
0180 3040700
(12 Cent aus dem
deutschen Festnetz
der Deutschen Telekom)
+49 (0) 69 47867556
(aus dem Ausland)
+1 3142 756690
(International)
0800 3077309
(USA/Kanada)
Postbank Visa Card Visa-Karte
MasterCard-Benutzer
+49 (0) 69 6657
13333
siehe Verzeichnis der
Sparkassen-Notrufe
0800 8149100
+1 4105 813836
(International)
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Wichtig für MasterCard-Benutzer: Folgende Sparkassen haben eigene Rufnummern eingerichtet, die anstelle der zentralen MasterCard-Service-Nummer angerufen werden können:
Bayerische
Sparkassen
Niedersächsische
Sparkassen
Saarländische
Sparkasse
089/21 71 23 707
0681/93 764 599
0681/93 764 599
Berliner
Sparkasse
Ostdeutsche
Sparkassen
Schleswig-Holsteinische Sparkassen
030/24552400
0681/93 764 599
0681/93 764 599
Bereits innerhalb von 48 Stunden bekommen dort Kunden nach der Verlustmeldung einer Kreditkarte eine Ersatzkarte ausgehändigt, egal wo sie sich gerade aufhalten.
Auch im Ausland Geld vom Konto
Wenn Sie auf Reisen sind und Ihr Haus oder Ihre Wohnung unbewacht ist, ist
Ihr Geld auf dem Konto dennoch vor dem Zugriff von Langfingern sicher – zumindest solange nicht irgendwelche Ganoven an Ihre Kreditkarten oder Schecks
kommen. Aber Sie selbst müssen natürlich an Ihr Geld kommen – egal, ob Sie in
Deutschland oder jenseits der Grenzen unterwegs sind. Zu einer entspannten Urlaubsreise gehören daher auch Vorkehrungen, die Sie einerseits vor unliebsamen
Überraschungen bewahren und andererseits dafür sorgen, dass sich Sie jederzeit
ohne unangemessen hohe Kosten mit den notwendigen Zahlungsmitteln versorgen
können. Unabhängig davon, ob Sie Ihre Reise zum Polarkreis selbst organisieren
oder mit einer Reisegesellschaft nach Mallorca fliegen: Schon einige Wochen vor
Beginn des Urlaubs sollten Sie sich Gedanken darüber machen, wie Sie sich mit
Geld versorgen wollen.
Kevin Küster plant eine Weltreise und überlegt, wie viel Geld er einpacken und
welche anderen Zahlungsmittel er mitnehmen soll. Was in seine Reisekasse gehört,
hängt von verschiedenen Faktoren ab: Handelt es sich um eine Pauschal- oder eine
Individualreise? Geht es ans Ende der Zivilisation oder in touristische Hochburgen?
Heißt das Ziel Europa oder Übersee? Wichtig ist auf jeden Fall, dass Kevin Küster
mehr als ein Zahlungsmittel zur Verfügung hat - und je nach Ferienregion die richtige Mischung: Mit der Maestro-Karte, mit Reiseschecks und einer Kreditkarte kann
er auf einen zumindest in finanzieller Hinsicht entspannten Urlaub hoffen.
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Beim Konto fängt das Sparen an
Auf ein Zahlungsmittel allein sollte man sich nie verlassen. Drei Punkte sind wichtig bei der Auswahl der Finanzen:
* Das Zahlungsmittel sollte im Urlaubsland problemlos akzeptiert werden.
* Es muss sicher sein.
* Es sollte die Urlaubskasse mit möglichst geringen Kosten belasten.
Beim Zusammenstellen der individuellen Mischung zahlen sich gute Informationen
in barer Münze aus. Es hängt immer auch vom Reiseziel ab, welcher Mix aus Bargeld, Maestro-Karte, SparCard, Kreditkarten und Reiseschecks sinnvoll und günstig
ist.
Hinweis: Mehr zum Thema Geld im Urlaub im Kapitel „Geld auf Reisen“
Tipp
Wer bei Auslandsüberweisungen sparen will, sollte folgende WISO-Tipps beherzigen:
• Erfragen Sie bei Ihrer Hausbank sowie beim Zahlungsempfänger IBAN
und BIC.
• Kostengünstiger ist bei manchen Instituten auch die Benutzung von Kundenterminals.
• Das gilt auch für Onlinekonto-Besitzer.
• Lassen Sie die Überweisung von Bekannten/Verwandten ausführen, wenn
deren Bank günstiger ist.
• Auch mit einem Wertbrief lassen sich Geldsummen ins Ausland transferieren. Erkundigen Sie sich bei der Post nach den Kosten.
• Wenn Überweisungen nicht korrekt ausgeführt wurden, besteht in manchen Fällen das Recht auf Schadenersatz. Beratung gibt es bei den Verbraucherzentralen.
Die Banken müssen ihre Kunden vorab in leicht verständlicher Form über die Entgelte für grenzüberschreitende Zahlungen informieren. Dadurch soll der Preisvergleich zwischen den Banken erleichtert werden. Neue internationale Kontonummern sollen zu einem einfacheren, kostengünstigeren Geldtransfer führen. Da in
vielen Ländern Europas unterschiedliche Banksysteme existieren, wurde eine international gültige Kontonummer entwickelt - die IBAN (International Bank Account
Number), die ab sofort auf neuen EU-Standardüberweisungsformularen verwendet
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
werden muss, wenn die Auslandsüberweisungen kostenlos ausgeführt werden soll.
Es ist eine bis zu 34-stellige Kontonummer. Sie ersetzt nicht die bislang gültige
Kontoverbindung aus Bankleitzahl und Kontonummer, sondern wird zusätzlich
angegeben um den internationalen Zahlungsverkehr zu erleichtern. Eine deutsche
IBAN könnte so aussehen: DE89 3704 0044 0532 0130 00. Zusätzlich wurde eine
internationale Bankleitzahl eingeführt - die BIC (Bank Identifier Code). Banken sind
verpflichtet beide Nummern – IBAN und BIC – den Kunden mitzuteilen.
Manche Überweisungen brauchen allerdings immer noch viel zu lang, obwohl seit
2002 klipp und klar im Gesetz steht, dass im europäischen Wirtschaftsraum ein
Überweisungsbetrag innerhalb von fünf Bankgeschäftstagen gutgeschrieben sein
muss. Innerhalb Deutschlands sind nur drei Tage zulässig. Weiter heißt es dort,
dass die Gutschrift spätestens innerhalb eines Bankgeschäftstages nach dem Eingang dem Konto des Begünstigten gutzuschreiben ist. Deshalb müssen Kunden bei
Inlandsüberweisungen zu fremden Kreditinstituten noch einen vierten Wartetag
akzeptieren. Bei Überweisung innerhalb der gleichen Bank darf bis zur Gutschrift
nur ein einziger Tag vergehen. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der
überweisenden Bank die Überweisung vorliegt und das Konto ausreichende Deckung ausweist. Bankgeschäftstage sind alle Werktage außer Samstag, an denen die
Kreditinstitute gewöhnlich geöffnet haben. Hält die Bank die Überweisungsfristen
nicht ein, muss sie den Überweisungsbetrag mit fünf Prozent über dem Basiszins
verzinsen.
Die Kündigung eines Überweisungsauftrags ist nur bedingt möglich. Denn mit dem
Einreichen einer Überweisung gibt der Kunde dem Kreditinstitut einen Auftrag
zur Ausführung. Dieser Auftrag kann nur durch eine rechtzeitige Kündigung storniert werden, nämlich bevor mit der Ausführung begonnen wurde. Der Zeitaspekt
spielt also die entscheidende Rolle und führt dazu, dass viele Überweisungsaufträge
nicht mehr rückgängig zu machen sind. Führen Auftraggeber und Empfänger beim
gleichen Kreditinstitut ihre Konten, ist eine Kündigung des Auftrags deshalb fast
unmöglich. Etwas bessere Chancen bestehen, wenn der Empfänger das Konto bei
einem anderen Kreditinstitut unterhält. Hier dauert die Bearbeitungszeit bis zu drei
Tage, sofern es sich um innerdeutschen Zahlungsverkehr handelt.
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Beim Konto fängt das Sparen an
Tipp
Stellen Sie Überweisungsaufträge nicht auf Vorrat und keinesfalls blanko aus.
Kündigen Sie unverzüglich und möglichst persönlich bei dem ausführenden
Kreditinstitut. Lassen Sie sich eine Bestätigung mit Datum und Uhrzeit geben.
Kommt es dennoch zur Ausführung des rechtzeitig stornierten Überweisungsauftrags, haben Sie einen Nachweis. Ist eine fristgerechte Kündigung nicht
mehr möglich, bleibt als letztes Mittel nur noch die Kontosperrung, um eine
Überweisung eventuell noch zu verhindern.
Big Brother is watching you: Die Schufa
Wenn Sie ein Konto eröffnen und wenn Sie einen Kredit beantragen, sitzt immer
ein „unsichtbarer Dritter“ mit am Tisch – die Schufa. Aber das gilt auch für viele
andere Geschäfte, bei denen Sie das vielleicht gar nicht vermuten. Und Sie ahnen
möglicherweise auch nicht, wie viel Ärger Ihnen das unter Umständen bereiten
kann. Deshalb sollten Sie sich im nächsten Kapitel darüber informieren. Denn dann
wissen Sie möglicherweise auch, was die Ursache ist - und was Sie dagegen unternehmen können - wenn Sie Schwierigkeiten mit ihrer Bank haben oder nichts
geliefert bekommen, wenn Sie bei einem Versandhändler etwas bestellen. Denn
immer gilt: Big Brother is watching you. Mehr dazu im Kapitel „Die Schufa – der
unsichtbare Dritte“.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
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Die Schufa – der unsichtbare Dritte
Die Schufa – der
unsichtbare Dritte
Kontoeröffnung, Kreditvertrag, Handy-Vertrag oder
Bestellung im Versandhandel – als Kontoinhaber oder
Kreditnehmer stehen Sie immer unter Beobachtung
Viele wollen an Ihre Daten. Die Kundenkarten der Warenhäuser und Fluggesellschaften, der Apotheken,von Payback und vielen anderen dienen nicht nur der
Kundenbindung. Sie eignen sich auch bestens zur Datensammlung. Überlegen
Sie immer, ob die (meist geringen) Vorteile es wert, dafür zum gläsernen Kunden zu werden. In einem Fall haben Sie allerdings meist nicht die Wahl: bei der
Schufa. Aber Sie sollten zumindest wissen, was dort mit Ihren Daten geschieht.
Sie wollen einen Kredit aufnehmen, ein Handy kaufen, ein Bankkonto einrichten,
den Stromanbieter wechseln oder einfach nur etwas im Versandhandel bestellen?
Und plötzlich heißt es: Abgelehnt. Sie staunen, wie schnell man über Sie Bescheid
weiß. Die Abfrage erfolgt per Mausklick. Meistens existiert sogar eine Online-Verbindung zur Schufa, so dass jederzeit eine Abfrage gestartet werden kann. Niemand
sagt Ihnen, dass dies auf Informationen zurückzuführen ist, die das Unternehmen
zuvor über Sie eingeholt hat. Und zwar bei der Schufa. Denn hier sind jede Menge
Daten gespeichert, die sich bei Ihnen und den vielen anderen Girokontenbesitzern
im Laufe der Zeit angesammelt haben. Die Anfrage erfolgt mit dem einzigen Ziel,
herauszufinden, ob Sie seriös, zahlungsfähig und damit kreditwürdig sind - oder
auch nicht.
Wer Gas, Wasser und Strom bezieht, im Versandhandel bestellt oder eine Kreditkarte beantragt, mit der er bargeldlos zahlen kann, bekommt regelmäßig ein Formular vorgelegt, auf dem er die so genannte „Schufa-Klausel“ unterzeichnen muss.
Verbraucher, die diese Klausel nicht akzeptieren, bekommen in Deutschland fast
nichts. Ohne Unterschrift gibt es weder ein Girokonto noch eine Kreditkarte.
Da so gut wie alle Bundesbürger ein Girokonto haben, ist fast jeder bei der Schufa
registriert. Auf diese Weise hat die Schufa heute über 330 Millionen Einzeldaten
von 60 Millionen Personen gespeichert. Dieser Datenbestand ist so einzigartig, dass
es keine andere private Organisation gibt, die über so viele Informationen von
Ihnen verfügt - sowohl in der Aktualität als auch in der Reichweite. Sobald Ihre
Unterschrift unter der Schufa-Klausel steht, haben Sie automatisch eingewilligt,
dass man dort Daten über Sie sammelt und speichert. Sie haben Ihr Einverständnis
gegeben, dass alle Ihre Daten und Kreditgeschäfte an die Schufa gemeldet werden
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
dürfen. Auf diesem persönlichen Schufa-Konto jedes Bankkunden werden natürlich auch alle Kredite eingetragen und sämtliche Informationen über Kreditausfälle
und Unregelmäßigkeiten gesammelt.
Die „Pferdefüße“ im Vertrag
Sie haben sich außerdem damit einverstanden erklärt, dass Sie die Schufa durchleuchten darf, ohne dass Sie es merken und Sie haben ausdrücklich erlaubt, dass
diese Informationen auch an andere Interessenten weiter gegeben werden dürfen.
Für die Zusammenarbeit der Schufa mit ihren Vertragspartnern gilt das Prinzip
der gegenseitigen Information. Vertragspartner erhalten nur dann Informationen,
wenn sie die Schufa auch selbst über ihre Kunden informieren und sich verpflichten ihnen bekannt werdende Informationen über ihre Kunden an die Schufa weiterzuleiten.
Deshalb schicken die Vertragspartner der Schufa die Daten jedes Kunden, der ein
Konto eröffnet, eine neue Maestro-Karte beantragt oder seine Kreditkarte verlängert dorthin. Sie dürfen das, denn die Einwilligung zur Auskunft und Weitergabe
Ihrer Daten haben Sie bereits vor langer Zeit bei der Eröffnung Ihres Girokontos
oder dem Antrag auf Ausstellung einer Kreditkarte gegeben; mit Ihrer Unterschrift
unter der so genannten Schufa-Klausel, die bei fast allen Verträgen mit Ausfallrisiko enthalten ist.
Sie haben genau genommen sogar drei getrennten Tatbeständen zugestimmt und
Ihr Einverständnis erklärt: zur Adressweitergabe über die Aufnahme und über die
Beendigung einer Kontoverbindung und auch zum so genannten Score-Verfahren. Im Prinzip hat die Schufa daher von jedem Bürger personenbezogenen Daten
gespeichert. Das sind der Familienname und der Vorname, das Geburtsdatum und
der Geburtsort, die aktuelle Anschrift und alle Adressen früherer Wohnungen im
In- und Ausland.
In den Computern der Schufa steht wer, wann ein Girokonto beantragt und eröffnet
hat, wer eine Kreditkarte beantragt hat und wem sie verweigert wurde. Dokumentiert werden darüber hinaus alle Angaben zu Kredit- oder Leasingverträgen mit
der Höhe des Betrags und der Laufzeit und ob diese vorzeitig erledigt worden sind.
Die Schufa weiß, wer einen Handyvertrag hat oder einen Festnetzanschluss besitzt.
Die Schufa hat sogar jeden registriert, der eine Kundenkarte besitzt, wie sie von
Handelsunternehmen ausgegeben werden. Die Vertragspartner der Schufa haben
so Zugang zu Informationen aus denen hervorgeht, ob ein neuer Kunde sich bisher
immer vertragsgemäß verhalten hat.
Nicht erfasst werden der Familienstand, die Anzahl der Kinder, der Arbeitgeber
oder der Beruf und die Höhe des Vermögens. Genauso wenig werden auch keine
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Die Schufa – der unsichtbare Dritte
Informationen über Ihre Ausgaben gesammelt und gespeichert. Auch nicht über
Guthaben auf Bankkonten, Einkommen, Depotwerte oder sonstige Vermögensverhältnisse. Ein konkretes Bild über Ihre tatsächlichen finanziellen Verhältnisse hat
die Schufa und damit ihre Vertragspartner also nicht!
Die Schufa-Klausel
Der Wortlaut der Schufa-Klausel beispielsweise für die Einrichtung eines Girokontos lautet:
„Ich willige ein, dass das Kreditinstitut der Schufa HOLDING AG, 65201 Wiesbaden, Kormoranweg 5 Daten über die Beantragung, die Aufnahme und Beendigung dieser Kontoverbindung übermittelt. Unabhängig davon wird das
Kreditinstitut der Schufa auch Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen Verhaltens (z. B. Forderungsbetrag nach Kündigung, Konten- oder Kreditkartenmißbrauch) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach der Abwägung aller betroffenen
Interessen zulässig ist. Insoweit befreie ich das Kreditinstitut zugleich vom
Bankgeheimnis. Die Schufa speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung
der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der
Schufa sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die Schufa auch Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen
Kredit gewähren. Die Schufa stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt
wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die Schufa Adressdaten bekannt. Bei der
Erteilung von Auskünften kann die Schufa ihren Vertragspartnern ergänzend
einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Ich kann Auskunft bei
der Schufa über die mich betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere
Informationen über das Schufa-Auskunfts- und Score-Verfahren enthält ein
Merkblatt, das auf Wunsch beim Schufa-Vertragspartner erhältlich ist.“
Jeder muss damit rechnen, dass er irgendwann einmal mit seinem Konto ins Minus gerät. Das ist in der Regel nicht weiter schlimm. Die Banken haben in einem
gewissen Rahmen auch nichts dagegen, wenn man zum Beispiel sein Girokonto
überzieht. Denn sie verdienen an den Überziehungszinsen prächtig. Aber wenn Sie
Schulden machen, sind Sie ein Fall für die Schufa, die erfährt es sofort. Und dann
werden Sie schnell merken, dass Sie im täglichen Leben plötzlich Probleme bekommen und Unannehmlichkeiten haben werden. In der Rubrik „Angaben zum Zah79
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
lungsverhalten.“ ist jeder aufgeführt, der angemahnt wurde, weil er eine Rechnung
nicht bezahlt hat oder nicht bezahlt haben soll. Darunter fällt auch der so genannte
Missbrauch eines Giro-, Kreditkarten- oder Kreditkontos. Bei der Schufa werden
aber nicht nur positive und negative Daten vermerkt, die von den Vertragspartnern
mitgeteilt werden.
Die Schufa sammelt auch Angaben aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte. Andere Daten bezieht die Schufa aus Telefon- und Adressbüchern und
öffentlichen Verzeichnissen. Sie kauft Adressen bei der Post, beispielsweise die
Namen von solchen Personen, die einen Nachsendeantrag gestellt haben. Schufa-Mitarbeiter werten den Bundesanzeiger aus und beziehen Informationen von
Amtsgerichten im gesamten Bundesgebiet. Auf diesem Weg erfährt die Schufa aus
öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen, wer eine Eidesstattliche Versicherung, bzw. einen Offenbarungseid abgegeben hat und zahlungsunfähig ist oder wer Konkurs angemeldet hat. Aus den Schuldnerverzeichnissen
der Amtsgerichte erfährt die Schufa nicht nur von Eidesstattlichen Versicherungen,
sondern auch von den Haftbefehlen bei Weigerung zur Abgabe derselben oder
gegen wen ein Haftbefehl vorliegt. Sie weiß auch, bei wem ein privates Verbraucherinsolvenzverfahren eingeleitet worden ist und bei wem es mangels Masse abgewiesen und eingestellt worden ist.
Daten von Kindern und Jugendlichen sind bei der Schufa nicht erfasst und nicht
gespeichert werden- selbst wenn sie Schulden gemacht haben. Die erste Eintragung
über eine Person kann erst nach Erreichen der Volljährigkeit, also frühestens im
Alter von 18 Jahren, erfolgen.
Was macht die Schufa mit Ihren Daten?
Die Schufa ist keine gemeinnützige Organisation, sondern ein hochprofitables
Wirtschaftsunternehmen, das an seine Anteilseigner regelmäßig erhebliche Gewinne ausschüttet. 1927 wurde die erste „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“, kurz Schufa, gegründet. Im Jahr 2000 wurden die damals selbstständigen
acht Schufa-Gesellschaften zur Schufa Holding AG vereint. Die Schufa versteht
sich als Gemeinschaftseinrichtung aller Wirtschaftsunternehmen, die Verbrauchern
Geld- und Warenkredite einräumen.
Dazu zählen bundesweit rund 5.000 Vertragspartner. Darunter befinden sich alle
Geschäftsbanken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Kreditkarten- und Leasinggesellschaften, aber auch Einzelhandels- und Versandhandelsunternehmen,
Telefonanbieter, Bausparkassen, Versicherungen, Unternehmen der Wohnungswirtschaft, Energieversorger. Wie die Schufa selbst immer wieder hervorhebt, hat
sich inzwischen eine Vielzahl weiterer Wirtschaftsbereiche standardmäßig an das
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Die Schufa – der unsichtbare Dritte
Schufa-System angeschlossen. Dazu gehören auch eCommerce-Unternehmen. Sie
alle erhalten gegen Zahlung eines Entgeltes Auskünfte, mit denen sie die Kreditwürdigkeit ihrer Klientel beurteilen. Damit sind sämtliche Lebensbereiche der
Verbraucher betroffen
Das Prinzip der Schufa basiert auf Gegenseitigkeit: Nur wer Daten meldet, erhält
auch Auskunft. Weil manche Branchen mehr Informationen über ihre Kunden liefern, erfahren sie auch mehr. Für jede Auskunft müssen die Vertragspartner der
Schufa Geld zahlen. Formale Voraussetzung ist ein Rahmenvertrag und eine Kennziffer. In diesen Verträgen ist die Sammlung und die Weitergabe aller Daten geregelt. Je nach Kennziffer werden die Vertragspartner in Gruppen eingeteilt. Danach
wird zwischen Vertragspartnern unterschieden, die eine so genannte A- oder BAuskunft erhalten. Seit einiger Zeit bietet die Schufa ihren Vertragspartnern einen
Nachtragsservice, dabei können diese als besonderen Service Informationen über
die Vertragsentwicklung anderer Vertragspartner erhalten.
A- und B-Verträge
A-Verträge hat die Schufa mit Kreditinstituten und Kreditkartengesellschaften abgeschlossen. B-Verträge beispielsweise mit Versandhandelsunternehmen. Damit
soll sichergestellt werden, dass jeder Vertragspartner nur die Daten und Informationen erhält, die für ihn notwendig sind. Eine Leasinggesellschaft, die über ihren
potenziellen Kunden Näheres wissen will, erfährt von der Schufa, ob er schon einmal negativ aufgefallen ist. Wenn sie wissen will, ob er eine Bankverbindung hat,
erfährt sie lediglich, seit wann es dieses Girokonto gibt. Nicht mitgeteilt werden
der Name des Kreditinstituts und die Kontonummer. Ein Versandhändler dagegen
enthält keine Angaben darüber, ob ein Girokonto existiert.
Allerdings bekommt der Händler neben den Personalstammdaten auf jeden Fall alle
Negativmeldungen, die andere Schufa-Partner gemeldet haben. Die Qualität der
Daten hängt deshalb auch davon ab, was die Vertragspartner der Schufa melden.
Manche Vertragspartner geben Daten offensichtlich nur unvollständig oder unterschiedlich schnell weiter. Auch unterschiedlich benutzte Vornamen oder Namensschreibweisen können Ursache für Fehler sein. Eine Schwachstelle der Schufa ist,
dass manchmal durch Vertragspartner keine Meldungen erfolgen und damit Daten
fehlen und die Einträge dadurch unvollständig sind.
Eigentlich dürften nur die Vertragspartner der Schufa Informationen über gespeicherte Personen erhalten, also in erster Linie Sparkassen, Banken, Kreditkartenunternehmen und Versandhändler. Und diese Auskunft dürfen sie eigentlich auch
nur dann bekommen, wenn sie in jedem Einzelfall ein berechtigtes Interesse im
Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes glaubhaft nachweisen können. Da aber das
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Auskunftsgeschäft ein Massengeschäft ist und täglich Millionen von Daten ausgetauscht werden, kann das in der Praxis kaum überprüft werden. Die Schufa nimmt
zur Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften nur Stichproben vor. Bei einer
Stichprobe von WISO stellte die Redaktion fest, dass auch Wohnungsbaugesellschaften unzulässigerweise Auskünfte von der Schufa erhalten.
Problematischer Umgang mit Daten
Die Schufa sammelt aber auch zahlreiche andere Informationen über Bürger, die
auf den ersten Blick harmlos erscheinen, in der Wirkung aber von erheblicher Bedeutung dafür sind, ob Sie als Verbraucher überhaupt einen Kredit bekommen
- und wenn ja, zu welchen Konditionen. So gibt es beispielsweise bereits einen
Schufa-Eintrag bei einem Antragsverfahren. Also zum Beispiel dann, wenn Sie bei
einer Bank nach einem Kredit fragen. Außerdem wird auch festgehalten und registriert, ob ein Kredit ausgegeben worden ist oder nicht. Dadurch könnte der Eindruck
entstehen, diese Bank habe Sie als nicht kreditwürdig eingestuft. Dabei waren Sie
es, der vom Kreditangebote keinen Gebrauch gemacht hat, weil die Konditionen
der Bank zu ungünstig waren. Dennoch kann dieser Eintrag nach oberflächlicher
Betrachtung durch einen Kreditsachbearbeiter zu der Entscheidung führen: Kein
Kredit.
Wenn Sie sich irgendwann und irgendwo einmal geweigert haben, die so genannte
Schufa-Klausel zu unterschreiben, wird dies unter “Kundenreaktionen” gespeichert.
Dazu gehört beispielsweise auch ein Widerspruch gegen einen Mahn- oder Vollstreckungsbescheid oder eine Meldung über Zahlungsrückstände. Denn der Grund
für ihren Widerspruch oder die Verweigerung einer Zahlung wird nicht festgehalten. Dabei kann der Fehler durchaus bei der Gegenseite liegen. Der Schufa reicht
aus, dass Sie nicht gezahlt haben.
Weitere Schufa-Daten, die sich für Sie extrem negativ auswirken, sind solche über
die nicht vertragsgemäße Abwicklung eines Geschäftes. Dazu gehört die Kündigung eines Kredits, weil der Kunde beispielsweise mit Zins und Tilgung in Verzug
geraten ist. Ähnlich sieht es bei Vollstreckungsmaßnahmen aus, aber auch bei deren Erledigung. Wenn in Ihrer Schufa-Akte einmal das Kürzel “KM” stehen sollte,
haben Sie keine Chance mehr, dass Ihnen irgendjemand einen Kredit einräumt.
Damit sind Sie gebrandmarkt.
„KM“ steht für „Missbrauch eines Kontos oder einer Karte“ und signalisiert dem
Anfrager: Bei dem Kunden wurde die Kreditkarte eingezogen oder man hat ihm das
Girokonto wegen Missbrauch gekündigt. Oder Ihre Bank hat an die Schufa gemeldet, dass von Ihnen ein ungedeckter Scheck eingereicht wurde. Auch wenn Sie Ihr
Girokonto gekündigt haben oder die Geschäftsbeziehung mit der Bank oder dem
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Die Schufa – der unsichtbare Dritte
Kreditkartenunternehmen längst beendet sind diese Informationen bleiben gespeichert und werden jedem neuen Geschäftspartner gemeldet, bei dem Sie ein neues
Konto eröffnen wollen.
Das Problem der Schufa Speicherung besteht darin, dass die Schufa-Einträge nicht
nur aus objektiven Daten bestehen. Es gibt erhebliche Beurteilungsspielräume, die
sich in der Vergangenheit oft zu Lasten der Verbraucher ausgewirkt haben. Problematisch sind solche Begriffe wie „Scheck- und Kreditkartenmissbrauch“ oder pauschale Mitteilungen. Wenn die Schufa Angaben macht und „nicht vertragsgemäßes
Verhalten“ weiter meldet oder „Scheck- oder Kreditkartenmissbrauch“, handelt es
sich keineswegs in jedem Fall um strafrechtliche Tatbestände. Es kann sich auch
lediglich um die Einschätzung eines Bankmitarbeiters handeln.
Ein anderes Beispiel: Ein Handwerker erhält von seinem Mobilfunkunternehmen
eine ungewohnt hohe Monatsrechnung über knapp 380 Euro. Er hält das für ein
Versehen und reklamiert. Das Mobilfunkunternehmen reagiert nicht auf den Brief.
Deshalb verweigert der Kunde die Zahlung und zieht vor Gericht. Daraufhin meldet
der Mobilfunkbetreiber den Kunden bei der Schufa. Die Bank des Handwerkers
sieht den Schufa-Eintrag sperrt sofort seine Kreditkarten. Der Eintrag bei der Schufa bedeutet für die Bank: Achtung, der Kunde kann nicht zahlen. Dass es sich um
einen offenen Rechtsstreit handelt, und der Mann durchaus in dar Lage wäre, die
Rechnung zu bezahlen, erfährt die Bank aus dem Eintrag nicht. Erst nachdem sich
der Handwerker vor Gericht auch gegen die Schufa durchgesetzt hatte, wurde der
Eintrag gelöscht.
Schufa-Daten kontrollieren
Die Schufa behauptet, sie sei auch zum Schutz der Kreditnehmer tätig. Das ist
natürlich eine Schutzbehauptung, denn die Schufa ist einseitig an den Interessen
der anbietenden Wirtschaft ausgerichtet. Wenn Sie als Verbraucher bei der Schufa einen Negativeintrag bekommen, werden Sie darüber nicht informiert. Wenn
Sie wissen wollen, was über Sie bei der Schufa gespeichert ist, erhalten Sie diese
Auskunft nur auf besondere Anfrage und nur persönlich. Um herauszufinden, was
die Schufa über Sie gespeichert hat, müssen Sie die so genannte Selbstauskunft
beantragen. Eine telefonische Auskunft über gespeicherte Daten gibt es zwar für die
Schufa-Vertragspartner aber nicht für die Verbraucher. Aus datenschutzrechtlichen
Gründen dürfte das nicht sein, weil eine eindeutige Identitätsprüfung in diesem Fall
nicht möglich ist.
Wenn die Schufa-Auskunft negativ ausfällt, gibt es dazu keine Beratungsgespräche.
In den Gremien der Schufa sind auch keine Verbrauchervertreter oder Mitarbeiter
der Schuldnerberatungsstellen vertreten. Wichtig: Jeder Bankkunde oder Kredit83
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
nehmer kann von der Schufa Auskunft darüber verlangen, welche Daten über ihn
gespeichert sind. Dazu stehen zwei Möglichkeiten offen:
Die Kontaktaufnahme mit der Schufa kann schriftlich erfolgen. Für Anfragen
sollte man am Besten das entsprechende Schufa-Formular verwenden. Entweder
laden Sie ein Antragsformular auf Eigenauskunft aus dem Internet (www.schufa.
de) herunter, drucken es aus und reichen es dann bei der Schufa schriftlich ein,
das kostet 7,60 Euro. Die Schufa verlang nämlich eine eigenhändige Unterschrift.
Daher wird eine Auskunft online nicht erteilt. Eine weitere Möglichkeit ist, dass Sie
persönlich mit Ihrem Personalausweis bei Ihrer zuständigen Schufa-Geschäftsstelle
vorsprechen, um eine mündliche Auskunft über Ihre Schufa-Einträge zu verlangen.
In diesem Fall bekommen Sie die Auskunft kostenfrei.
Wenn Sie die Anschrift der für Sie zuständigen Schufa-Geschäftsstelle erfahren
wollen, finden Sie sie am einfachsten im Internet unter www.schufa.de oder senden
Sie eine E-Mail an: [email protected] oder schreiben Sie an: Schufa-Holding AG, Hagenauer Str. 44, 65203 Wiesbaden, Telefon 0611 611 92 78-0 oder
senden Sie ein Fax: 0611 611 92 78-139.
Im Zweifelsfall können Sie bei Ihrer Sparkasse oder Bankfiliale erfahren, welche
regionale Schufa für Sie zuständig ist.
Tipp
Wenn Sie sich über die Schufa beschweren wollen, können Sie dies direkt bei
der Schufa tun. Sie können sich aber auch an den jeweiligen Landesdatenschutzbeauftragten oder an den Regierungspräsidenten wenden. In einigen
Bundesländern befasst sich auch das Innenministerium als Aufsichtsbehörde
mit der Schufa. Das gilt zum Beispiel für Baden-Württemberg (Referat Handelsauskunfteien und Schufa).
Die Schufa-Eigenauskunft
Informationen über Ihre eigenen Anfragen oder über Anfragen von Schufa-Vertragspartnern über Sie und zu Ihren Kredit- und Girokonten werden von der Schufa
nach 12 Monaten gelöscht. Dazu gehören auch Anfragen zu einer Bürgschaft, einer
Kreditkarte, einem Girokonto, einem Leasing/Mietkauf und zum grundpfandrechtlichen Kredit. Wichtig für Verbraucher ist deshalb nicht nur, was die Schufa über
sie speichert. Noch bedeutsamer ist manchmal, wann die Daten wieder aus dem
Verzeichnis gelöscht werden. Denn Angaben, die von der Schufa über Sie gespeichert werden, bleiben dort nicht ewig stehen.
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Die Schufa – der unsichtbare Dritte
Über die oben genannten Anfragen gibt die Schufa ihren Vertragspartnern nur 10
Tage Auskunft. Über Anfragen, die länger als 10 Tage zurückliegen, informiert die
Schufa nicht mehr nach außen. Sie speichert die Daten allerdings noch ein Jahr
lang für eigene Zwecke. Angaben über Giro- und Kreditkartenkonten, aber auch die
zu Versandhauskonten, werden noch drei Jahre nach der Auflösung gespeichert.
Diese Frist gilt auch für Angaben über Anzahl, Höhe und Laufzeit von Krediten. Sie
werden erst zum Ende des dritten Kalenderjahres ab dem Jahr der Aufzeichnung
gelöscht, nachdem der Kredit vollständig zurückgezahlt worden ist.
Bei nicht vertragsgemäß abgewickelten Geschäften und Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte gibt es eine Frist von fünf Jahren bis die Schufa
löscht. So genannte titulierte Forderungen, das sind Urteile und Vollstreckungsbescheide, bleiben auf jeden Fall bis zu ihrer Erledigung gespeichert, der Eintrag
wird aber erst drei Jahre nach der Rückzahlung entfernt. Alle Informationen aus
Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte, das sind Haftbefehle zur Erzwingung
der Eidesstattlichen Versicherung und Eidesstattliche Versicherungen, werden frühestens nach drei Jahren aus dem Schufa-Register entfernt.
Drei Jahre lang bleibt ein Eintrag bei der Schufa auch noch bestehen, nachdem eine
Löschung durch das Amtsgericht nachgewiesen wird. Nie gelöscht werden Daten
über Kartenmissbrauch oder Betrug. Auch Adress- und Suchaufträge von Vertragspartnern über unbekannt verzogene Kunden mit noch offenen Vertragsforderungen
bleiben unbegrenzt gespeichert.
Note: Mangelhaft
Die WISO-Redaktion hat durch einen „Selbstversuch“ bewiesen, dass sich die
Schufa-Daten oft in einem katastrophalen Zustand befinden. 17 Redaktionsmitglieder forderten ihre Eigenauskünfte an. Nur zwei der Auskünfte waren
vollständig richtig. Bei 15 waren die Einträge nicht auf dem aktuellen Stand,
unvollständig oder sogar falsch. Am häufigsten fehlten Handyverträge, bestehende Kontoverbindungen und Hinweise auf Kreditkartenverträge. Damit liegt
der Verdacht nahe, dass an die rund 20.000 Vertragspartner der Schufa bei
Anfragen oft ähnlich zweifelhafte Daten weitergeleitet werden. Eine spätere
Stichproben der WISO-Redaktion zeigte kein besseres Ergebnis: Auch hier
waren die Daten oft fehlerhaft. Insbesondere die neuen Methoden zur Erfassung von Risikogruppen unter den Kreditnehmern führen zu zweifelhaften
Ergebnissen.
Ist ein Eintrag Ihrer Meinung nach falsch, sollten Sie sich an die Schufa wenden
und eine Korrektur verlangen. Die Schufa muss eine Änderung vornehmen, wenn
ihr die Beweise schriftlich vorliegen. Das kann dann der Fall sein, wenn die Bank
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
vergessen haben sollte, den bereits abbezahlten Kredit der Schufa zur Löschung zu
melden. Hat die Schufa bei einem Schuldner vermerkt, dass er seinen Kredit nur
teilweise zurückgezahlt hat, obwohl dies von einem Gericht für rechtens erklärt
wurde, muss dies von der Schufa als ordnungsgemäße Erledigung vermerkt werden.
Vergleiche können allerdings auch als solche benannt werden. Gibt es Unstimmigkeiten zwischen Ihnen und der Schufa, müssen die zweifelhaften Daten von der
Schufa bis zur Klärung für die Weitergabe an Vertragspartner gesperrt werden.
Fehlerhaften Eintragungen sollten Sie auf jeden Fall sofort widersprechen. Neben
dem Recht auf Auskunft haben Sie nämlich auch ein Löschungsrecht und unter
bestimmten Umständen sogar einen Anspruch auf Schadenersatz. Sind die Auskünfte in der Eigenauskunft fehlerhaft, muss Ihnen die Schufa die 7,60 Euro Gebühr erstatten. Sie tut dies aber nur nach Aufforderung. Sie sollten daher nicht nur
sofort eine entsprechende Korrektur der Eintragungen verlangen, sondern auch den
gezahlten Betrag zurückfordern.
Achtung: Denken Sie als Schuldner daran: Wenn Sie bei der Schufa eine
Selbstauskunft beantragen, liefern Sie damit Ihre aktuelle Adresse, unter der Sie ab
dann auch alle Gläubiger finden und erreichen. Ehe Sie einen Antrag auf Auskunft
stellen, sollten Sie dies gegen den Nutzen der Auskunft abwägen.
Mit der Eigenauskunft sind unter Umständen noch weitere Nachteile verbunden:
Denn jede schriftliche Abfrage wird registriert und beeinflusst Ihren so genannten
Score-Wert negativ. Der Grund für viele Anträge: Laut Schufa werden über 90 Prozent aller Eigenauskünfte zur Vorlage bei Vermietern oder Arbeitgebern verwendet.
So kann es sein, dass Ihr neuer Vermieter vor der Unterzeichnung des Mietvertrags
wissen will, ob Sie in der Vergangenheit Ihren Zahlungsverpflichtungen immer
pünktlich nachgekommen sind. In der Eigenauskunft, die auch als „wirtschaftliches Führungszeugnis“ bezeichnet wird, steht aber auch vieles, das Ihren Vermieter
nichts angeht. Ein Recht auf eine Eigenauskunft hat er nicht und Sie sollten sich
darauf auch nicht einlassen. Seit kurzem dürfen sich zwar auch Vermieter direkt
an die Schufa wenden, um die Bonität ihrer Mieter zu überprüfen. Das gilt aber nur
für große Unternehmen wie zum Beispiel Wohnungsbaugesellschaften. Für Privatpersonen gilt das nicht.
Das umstrittene Score-Verfahren
Wenn Sie einen Antrag auf Eigenauskunft stellen, erfahren Sie trotzdem nicht alles, was über Sie gespeichert ist. Nicht enthalten in der Eigenauskunft ist der so
genannte Score. Dabei handelt es sich um ein neuartiges Verfahren der Kreditwirtschaft, über das Sie im Kapitel Kredite mehr lesen.
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Die Schufa – der unsichtbare Dritte
Es gibt nicht nur eine einzige Kreditart, sondern eine Vielzahl verschiedener Formen, die für beide Seiten – den Schuldner und den Gläubiger - unterschiedliche
Vorteile und Risiken mit sich bringen. Banken und Sparkassen bewerten dieses
Risiko mit Hilfe eines neuartigen mathematischen Verfahrens, des Score, der EDVgestützte automatisierte Kreditentscheidungen möglich macht. Banken verlangen
deshalb für die genau gleich hohe Kreditsumme bei verschiedenen Kunden jeweils
einen unterschiedlich hohen Zinssatz und damit einen anderen Preis. Verfahren der
Kreditwirtschaft. Kredit ist nicht gleich Kredit. Es ist nicht ungewöhnlich, dass zwei
Personen für die gleiche Kreditsumme in einem Fall 5 Prozent und in anderen 15
Prozent bezahlen müssen.
2002 trat eine Änderung der Schufa-Klausel in Kraft. Seither gibt jeder Verbraucher
mit seiner Unterschrift unter einen Kredit- oder Mobilfunkvertrag der Schufa künftig eine Art Generalvollmacht. Sie gilt nicht nur für die Übermittlung seiner persönlichen Daten an die Schufa und für die Weitergabe dieser Daten an Dritte, sondern
schließt auch das Score-Verfahren ein. Die Schufa verweist zwar darauf, dass jeder
Verbraucher die Möglichkeit habe, bestimmte Passagen im Text der Schufa-Klausel
zu streichen und jeder Verbraucher die Möglichkeit hätte, die Zustimmung zu diesem Punkt zu verweigern. Aber in der Praxis bedeutet das: Wer seine Unterschrift
nicht unter die gesamte Schufa-Klausel setzt, bekommt weder einen Handy-, noch
einen Kreditvertrag, keine Kreditkarte und keine Versicherung.
Geheimniskrämerei mit Score-Werten
Kreditnehmern werden die Informationen über den Score-Wert bisher vorenthalten.
Verbraucher können die Werte weder selbst noch die Form ihrer Errechnung in
Erfahrung bringen. Damit haben sie auch keine Chance auf Berichtigung, Sperrung
oder Löschung dieser Daten, wenn sie falsch sind. Die Geheimniskrämerei geht so
weit, dass es für die Score-Information nicht einmal beispielhafte Angaben für die
verwendeten Kriterien gibt. Von den Vertragspartnern aus der Wirtschaft können
diese dagegen jederzeit abgefragt werden. Die Verschleierungspolitik rund um die
Score-Bildung gibt Anlass zu großem Misstrauen. Für den Verbraucher bleibt undurchsichtig, wozu er sein Einverständnis gibt. Dass derart mangelnde Transparenz
nicht sein muss, zeigen ausländische Beispiele. In den Vereinigten Staaten müssen Scoring-Unternehmen bei einem negativen Score den Verbrauchern die vier
schlechtesten Merkmale, die in den Wert eingeflossen sind, mitteilen.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Tipp
Um den Score gibt es viel Ärger. Bestehen Sie bei der Anforderung der Eigenauskunft darauf, dass Ihnen auch ein bereits berechneter Score mitgeteilt
wird. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz haben Sie ein Recht darauf. Darin
ist festgelegt, dass Ihnen alle über Sie gespeicherten Daten auf Anfrage mitgeteilt werden müssen.
Beim Scoring werden üblicherweise die Schufa-Daten und bankeigene Kundendaten zusammengeführt und untereinander abgeglichen. Aus Merkmalen wie Alter,
Geschlecht, Familienstand, Mietbelastungen, Wohnort und Daten aus früheren und
bestehenden Verträgen für Darlehen, Kreditkarten, Leasing oder Handyverträge
wird eine Gruppenzugehörigkeit konstruiert. Der Score wird aus dem gesamten
Datenbestand der Schufa errechnet und dann im Hinblick auf die betroffene Person relativiert. Das Ergebnis ist ein Wert zwischen 0 und 1.000. Je höher dieser
Punktwert, desto besser. Beispiel: Liegt der Score nach Schufa-Definition bei nur
200, entspricht das der schlechten Risikoklasse C. Die Wahrscheinlichkeit, dass der
Kredit nicht zurückgezahlt werden kann, beträgt damit nach der Schufa-Theorie
überdurchschnittliche 10 Prozent. Für den Einzelnen, der so schematisch einer bestimmten Risikogruppe zugeordnet wird, kann das fatale Folgen haben, denn ihm
wird über diese Methode das Risiko fremder Personen zugerechnet - vielfach mit
der Konsequenz: Nicht kreditwürdig!
Der Score ist keine feste Größe, sondern ändert sich ständig. Er wird bei der Schufa
daher auch nicht wie die anderen Daten gespeichert, weil er sich nicht nur jeden
Tag verändert. Auch hängt der konkrete Punktwert vom Vertragspartner ab, der
gerade anfragt. Die Kreditwürdigkeit für einen Handyvertrag fällt anders aus als für
einen Bankkredit. Das Score-Verfahren wird in der Kreditwirtschaft in aller Regel
nicht nur unterstützend zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit herangezogen. Der
Score-Wert wird von den Banken ja gerade deswegen von der Schufa angekauft,
weil man sich auf kostengünstige Weise eine individuelle Beurteilung der Bankkunden bei Kreditanfragen ersparen will.
Dies gilt erst recht in Bereichen wie der Telekommunikation, wo der Vertragswert
meist so gering ist, dass sich ein besonderer Prüfungsaufwand wirtschaftlich nicht
lohnt. Der Score-Wert ist auch dort inzwischen zum billigsten und einfachsten Beurteilungskriterium geworden. Alle Beteiligten betonen zwar, dass der Score-Wert
nicht für die individuelle Beurteilung eines Bankkunden gedacht sei. Die Grunddaten dieses Kunden fließen aber in die Berechnung ein. Insofern sind die Hinweise
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Die Schufa – der unsichtbare Dritte
„keinesfalls zur jeweiligen Einzelperson“ oder „gilt nie für eine konkrete Person“
eher irreführend. Und sie bedeuten auch nicht, dass der Vertragspartner sie nicht
auf den jeweiligen Kunden bezieht.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
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Schulden
Schulden machen ist
nicht schwer – sie zu
tilgen manchmal sehr
Kreditaufnahme – aber mit Verstand. Sonst
geraten sie schnell in die Schuldenfalle
Für Unternehmen, den Staat, aber auch für Privatpersonen ist es ein völlig normaler Vorgang, mit einem Kredit zu arbeiten. Beim Hauskauf ist eine Hypothekenschuld in der Regel nicht zu vermeiden. Aber viele Familien verschulden sich
auch, ohne lange darüber nachzudenken, ob es im konkreten Fall sinnvoll ist
– und wie teuer es ist. Kredite sollte man aber wie Medikamente nehmen – nur
wenn es wirklich nötig ist. Denn sonst kann das üble Spätfolgen haben.
Nach Abschluss ihrer Ausbildung hat Yvonne Steiner endlich einen Arbeitsplatz
gefunden. Sie ist in die Stadt gezogen, hat eine kleine Wohnung gemietet und
braucht nun Möbel. Dies geht nicht ohne einen Kredit, um die Wohnungseinrichtung und die Küchenausstattung zu finanzieren. Auch Beate und Boris Bauer schaffen die Finanzierung für den Bau ihres Hauses nicht aus eigener Kraft. Sie nehmen
dazu ein Hypothekendarlehen auf. Dadurch haben sie zwar im Moment eine hohe
monatliche Belastung, aber die Mietkosten für die nach der Geburt des zweiten
Kindes notwendige größere Wohnung würden langfristig auch erheblich zu Buche
schlagen.
Marco Hansen, der beruflich viel unterwegs ist, braucht einen Wagen für seine
Arbeit. Auch bei ihm lässt sich der Kauf des Autos nicht einfach aus der Haushaltskasse finanzieren, so dass auch er ein Darlehen aufnehmen muss. Alles Beispiele,
in denen es sich rechnet, mit fremdem Geld zu arbeiten, weil ein Gegenwert vorhanden ist.
Geld leihen, Kredite aufnehmen – das gehört zum wirtschaftlichen Alltag. Das gilt
für den privaten Bereich genauso wie für die Wirtschaft oder den Staat. Wer sich
etwas leisten will, das aus dem laufenden Einkommen nicht zu bezahlen ist, muss
einen Kredit aufnehmen. Es gibt viele Gründe, mit geliehenem Geld zu zahlen:
Beim Hausbau, Autokauf und anderen großen Investitionen ist das fast unvermeidlich. Wer ein Haus baut oder eine Wohnung kauft, kann dies in den seltensten Fällen ohne Aufnahme eines Kredits bewältigen. Der Kauf mit Hilfe von Krediten wird
täglich millionenfach praktiziert: Noch nie war es in Deutschland so leicht, Geld
auszuleihen. Statistisch gesehen hat jeder Privathaushalt in Deutschland Schulden
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
in Höhe von über 20.000 Euro - und damit aber auch eine entsprechend hohe
Zinsbelastung.
Konsum auf Pump ist teuer
Das Problem: Viele Verbraucher haben mehr private Wünsche als Geld. Diese Menschen nehmen oft zur Anschaffung von Konsumgütern Kredite auf. Das ist seit
einiger Zeit sogar weiter verbreitet als angenommen – und gefährlich. Problematisch ist es, wenn Nico Brender und seine arbeitslose Lebenspartnerin Sylvia Klein
den Urlaub mit einem Kredit finanzieren, weil sie dafür kein Geld in der Rücklage
haben. Wenn Nico Brender und Sylvia Klein für ihren Konsum Geld aufnehmen,
haben die beiden nach dem Ende ihres Urlaubs keinen Gegenwert mehr und der
Kredit muss trotzdem zurückgezahlt werden. Im Gegensatz zum Kauf eines Autos
das kann wieder verkauft werden, wenn man den Kredit nicht mehr tilgen kann.
Der Grund für den Kauf mit Kredit kann auch eine augenblickliche Notsituation
sein. Sylvia Klein, die arbeitslose Sozialhilfebezieherin, weiß, dass sie nur dann eine
Chance hat, eine Stelle zu bekommen, um die sie sich beworben hat, wenn auch
ihr Äußeres stimmt. Deshalb nimmt sie einen Kredit, um sich entsprechend einzukleiden. Dies ist ein Beispiel, dass eine bestimmte Anschaffung sinnvoll und sehr
wichtig sein kann, auch wenn der Preis das monatliche Budget übersteigt.
Nico Brender will sich ein bestimmtes Motorrad kaufen, für das er schon lange
Geld zurücklegt hat. Die Maschine, die er im Auge hat, ist aber so teuer, dass das
Gesparte noch nicht ausreicht. Ein Arbeitskollegen besitzt genau das Modell und
hat damit nur wenige Kilometer zurückgelegt. Praktisch ist das Motorrad wie neu.
Dieser Arbeitskollege hat geheiratet und ein kleines Kind bekommen, deshalb will
er ein Auto kaufen. Um das zu bezahlen, will er das Motorrad so schnell wie möglich verkaufen. Er braucht schnell Bares und deshalb soll das Motorrad für wenig
Geld abgestoßen werden. Dies ist die einmalige Chance für Nico Brender für einen
günstigen Kauf, der sich so schnell bestimmt nicht wieder bieten wird. Deshalb
nimmt er einen Kredit auf.
Doch auch in so einem Fall sollte man immer prüfen: Ist das Angebot auch dann
noch so günstig, wenn die Zinsen dazu gerechnet werden, die – oft über einen
langen Zeitraum - zusätzlich zum Preis zurückgezahlt werden müssen? Eine Finanzierung über Kredit erhöht den Preis der erworbenen Ware immer. Denn Geld gibt
es nicht umsonst, dafür müssen Zinsen gezahlt werden.
Ohne Kredite würde die Wirtschaft nicht funktionieren. Große Investitionen sind
fast nur mit Krediten möglich. Wer investieren will, hat oft eine Idee, aber ihm
fehlt das Geld, um ein Projekt zu realisieren. Wenn der erwartete Gewinn höher ist
als die zu zahlenden Zinsen und sich die Tilgung aus den Rückflüssen finanzieren
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Schulden
lässt, lohnt das Geschäft. Im Privaten lässt sich eine solche Rechnung oft nicht
aufmachen. Wenn Beate und Boris Bauer für ihr Haus einen neuen modernen Heizkessel kaufen, kann man nachweisen, dass die eingesparten Energiekosten nach 10
oder 15 Jahren die Kosten wieder einspielen. Aber bei den meisten Konsumgütern
lässt sich so eine Rechnung nicht aufmachen. Wer einen Kühlschrank auf Kredit
kauft, verdient damit kein Geld, das zur Rückzahlung der geborgten Summe und
zur Begleichung der Zinsen verwendet werden kann. Die geringe Stromersparnis
reicht selten zur Amortisation. Das gilt erst recht, wenn Schmuck oder eine Urlaubsreise „auf Pump“ finanziert werden.
Deshalb: Je teurer der Kredit ist, umso ernsthafter muss die Frage nach seinem
Nutzen geprüft werden. Wer für Gebrauchsgüter mehr ausgibt, bekommt im Allgemeinen dafür auch einen höheren Gegenwert. Eine teurere Waschmaschine hat
meist einen größeren Gebrauchswert und ein größeres und teureres Auto bietet im
Allgemeinen auch mehr Sicherheit und Komfort.
Sparen:
Konditionen vergleichen verbilligt den Kredit
Gleichgültig ob Investitionsfinanzierung, Konsumenten- oder Baukredit: Die
Kreditgeber, die Sparkassen oder die Banken verschenken kein Geld, es sind
keine Wohlfahrtseinrichtungen. Sie lassen sich jeden Kredit und das für sie
damit verbundene Risiko teuer bezahlen. Kredit bekommt zudem nur ein Kunde, von dem Kreditinstitute glauben, dass er die Schulden auch wieder tilgen
kann. Aber gerade weil Wettbewerb besteht, sollte man sich nach den besten
Konditionen erkundigen. Die Entscheidung, ob Sie tatsächlich einen Kredit
aufnehmen, sollten Sie erst in Kenntnis der vollen Höhe der Kosten treffen
und nur dann, wenn sie wissen, ob Sie die monatlichen Belastungen auch
tragen können.
Schulden können sinnvoll sein
Von einer vernünftigen Kreditvergabe profitieren beide Seiten: Der Kunde und
die Bank. Der Kreditnehmer kann sein Projekt verwirklichen und damit eventuell sogar Geld verdienen. Der Kreditgeber bekommt später das geliehene
Kapital wieder zurück und zusätzlich noch Zinsen. In diesem Kapitel soll auf
keinen Fall die Kreditaufnahme verteufelt werden. Es wird auch nicht grundsätzlich davon abgeraten, einen Kredit zu nutzen. Oft kann es sinnvoll sein. In
vielen Fällen ist es unvermeidlich. Aber eine unüberlegte Kreditaufnahme kann
existenzgefährdend sein. Deshalb muss sie sorgfältig kalkuliert werden.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Auf „Pump“ kaufen oder Ansparen?
Was ist billiger, sofort kaufen und dann „abstottern“ oder erst sparen und dann
kaufen? Diese Frage lässt sich nur beantworten, wenn man weiß: Was kostet der
Kredit am Ende wirklich? Und wo bekommt man ihn am günstigsten? Deshalb ist
es besser, vor einer geplanten Anschaffung immer zuerst zu prüfen, ob es nicht
möglich ist, noch etwas länger zu warten. Denn statt Zinsen zu zahlen, können
dann Erträge für die Ersparnisse einkalkuliert und alle eventuell gebotenen Vorteile
für Barzahler eingestrichen werden.
Jede Bank verlangt für die gleiche Kreditsumme einen anderen Preis. Wer deshalb
für einen Kredit bei dem einen Kreditinstitut mehr bezahlt als bei einem anderen,
hat davon überhaupt keinen Vorteil. Denn der von der Bank oder Sparkasse ausgezahlte und schließlich zur Verfügung stehende Euro-Kreditbetrag ist bei jedem
Kreditinstitut genau gleich hoch. Trotzdem muss am Ende bei einem Kreditinstitut
mehr Geld zurückgezahlt werden als beim anderen.
Wer einen Kredit beantragt, sollte sich immer vor Augen halten, dass er nie das
volle Darlehen ausgezahlt bekommt. Der Betrag, der letztendlich dem Kreditnehmer überwiesen wird, ist der so genannte Nettokreditbetrag. Von der absoluten
vereinbarten Kreditsumme werden Disagio, Bearbeitungsgebühren, Schätzkosten,
Prämien für eine Restschuldversicherung und sonstige Kosten abgezogen. Die behält der Kreditgeber von vornherein ein. Zinsen und Nebenkosten müssen aber für
die Gesamtsumme bezahlt werden. Und diese Summe verlangt die Bank am Schluss
auch zurück, obwohl sie so nie ausbezahlt wurde.
Tipp
Prüfen Sie immer erst, ob es nicht auch ohne einen Kredit geht. Sie sollten
sich auch immer die Frage stellen, ob eine bestimmte Anschaffung wirklich
so dringend ist und nicht warten kann, bis das Geld verfügbar ist. Denn dann
sind keine teuren Zinsen zu zahlen, die den Preis eines Produkts leicht verdoppeln können. Im Gegenteil: Die Anschaffung finanziert sich über die in der
Zwischenzeit kassierten Zinsen sogar zu einem kleinen Teil selber.
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Schulden
Kleine Rechtskunde für Kreditnehmer
Die Begriffe Darlehen und Kredit werden häufig im gleichen Sinn gebraucht. Darunter versteht man im Allgemeinen eine längerfristige Überlassung einer Geldsumme bestimmten Konditionen. Das bedeutet, bei der Geldausleihe wird von einem
Kreditgeber ein bestimmter Geldbetrag zur Verfügung gestellt und gleichzeitig mit
dem Kreditnehmer eine regelmäßige Tilgung und eine Zinszahlung vereinbart. Dabei werden nicht nur die Höhe der Verzinsung und die Form der Rückzahlung
festgelegt. Es werden darüber hinaus auch eventuelle Sicherheiten vereinbart. Ein
Darlehen oder Kredit ist ein Rechtsgeschäft nach § 607 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), durch das der Gläubiger dem Darlehensschuldner eine Geldsumme oder
auch eine andere vertretbare Sache zur Verfügung stellt. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich, das Empfangene zu einem bestimmten Termin oder auf verschiedene
Termine verteilt - meist mit Zinsen - zurückzuerstatten.
Geld hat ebenso seinen Preis wie die Arbeit (Lohn) oder eine Ware. Und es gibt
hier wie dort höchst unterschiedliche Preise. Wer gezwungen ist, Geld zu leihen,
um etwas anzuschaffen, sollte deshalb zuerst immer sorgfältig prüfen: Welcher der
vielen unterschiedlichen Kredite ist für den jeweiligen Fall der beste, um das verfolgte Ziel zu erreichen? Danach kann man entscheiden, ob diese Anschaffungen
den geforderten Preis plus Zinsen überhaupt wert sind.
Kreditinstitute werben mit scheinbar günstigen Ratenkrediten und viele Verbraucher lassen sich locken. Viele machen dabei große Fehler, weil sie nicht genau rechnen, um wie viel sich der Preis für die Ware durch Kreditzinsen und Zusatzkosten,
verteuert. Das Gleiche gilt für die Überziehung des eigenen Kontos: Bequem aber
teuer! Denn Geld ist nicht nur das Tauschmittel, um Waren oder Dienstleistungen
zu erwerben. Das Geldgeschäft selbst ist ein eigenständiger Wirtschaftszweig, mit
dem enorme Gewinne erzielt werden.
Auch an dieser Stelle muss darauf hingewiesen werden: Die Preise der Banken und
Sparkassen sind keine amtlichen „Gebühren“, auch wenn die Kreditwirtschaft versucht den Eindruck zu erwecken, es handele sich um etwas Unveränderbares und
gleichsam Amtliches. Gebühren erhebt nur der Staat. Solche feststehende Gebühren
sind beispielsweise die Kosten für die Ausstellung eines Personalausweises oder für
die Zulassung eines Kraftfahrzeuges. Diese Gebühren können vom Bürger nicht
verändert werden. Das gilt für die Preise des Kreditgewerbes nicht, auch wenn die
Geldhändler darüber nicht so gerne reden. Tatsache aber ist: Banken und Sparkassen stehen untereinander in heftigem Wettbewerb und ihre Preise richten sich nach
Angebot und Nachfrage.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Schulden machen kann auch sinnvoll sein
Konsumgüter oder Urlaubsreisen per Kredit zu finanzieren, kann sehr teuer
werden und sollte daher vermieden werden. Es kann aber nicht grundsätzlich
davon abgeraten werden, einen Kredit zu nutzen. Es kann auch sinnvoll sein.
In vielen Fällen ist es sogar unvermeidlich, weil kaum jemand über genügend
Kapital verfügt, um sich beruflich selbstständig zu machen oder Wohneigentum zu erwerben. Aber eine unüberlegte Kreditaufnahme kann existenzgefährdend sein. Deshalb muss jede Verschuldung sorgfältig überlegt und kalkuliert werden.
Als Schuldner dürfen Sie sich keinen Fehler leisten, sonst wird es noch teurer. Die
nachstehenden Ratschläge sollen Verbraucher in die Lage versetzen, unabhängig
von den Einflüsterungen irgendwelcher Verkäufer, Vertreter oder Berater zu beurteilen, was bei einer Kreditaufnahme unterm Strich wirklich auf sie zukommt und
wie hoch die monatlichen Belastungen sein werden.
Kredite – so unterschiedlich wie die Gründe,
Schulden zu machen
Kredite werden entsprechend der Dauer, für die sie vergebene werden, in kurz-,
mittel- und langfristige Kredite unterteilt. Kurzfristige Kredite haben eine Laufzeit
von weniger als 12 Monaten, mittelfristige werden bis zu 4 Jahre gewährt und die
Laufzeit von langfristigen Krediten beträgt mehr als 4 Jahre. Unterschieden wird
auch nach der Kreditform. Es gibt die Buch- oder Kontokorrent-Kredite, die normalerweise über das laufende Girokonto abgewickelt werden, und die durch Schuldurkunden verbrieften Kredite, wie das Hypothekendarlehen.
Weitere Unterscheidungsmerkmale sind: private und öffentliche Kredite, Inlandsund Auslandskredite, Industriekredite oder Mittelstandskredite. Letztere dienen
auch als ein politisches Mittel zur Steuerung der Wirtschafts- und Finanzpolitik.
Deshalb sind sie teilweise zusätzlich mit staatlichen Zuschüssen oder Steuerprivilegien verbunden.
Der Privatkredit
Als Privatkreditgeschäft werden von den Banken die Kreditarten bezeichnet, die
vor allem von Privatpersonen und Familien in Anspruch genommen werden. Das
ist der Bereich, in dem Sie durch die richtige Wahl der Kreditart sehr, sehr viel Geld
sparen können. Das lohnt sich, denn ein gesparter Euro ist mehr wert als der durch
Arbeit verdiente Euro. Der gesparte Euro bleibt ungeschmälert erhalten, während
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Schulden
für verdientes Geld Steuern und Sozialabgaben bezahlt werden müssen. Besonders
wichtig ist die Entscheidung für die richtige Kreditart bei der Immobilienfinanzierung, denn dabei geht es um sehr hohe Summen.
Wer falsch finanziert, muss dies mit Einbußen beim Lebensstandard büßen oder
riskiert gar den Verlust seiner eigenen vier Wände. Wer plant, ein Haus oder eine
Eigentumswohnung mit Kredit zu finanzieren, sollte deshalb den Spezialratgeber
„HausFinanz“ von WISO zu Rate ziehen. Er enthält zahlreiche Tipps und Tricks für
den Immobilienerwerb.
1. Der Ratenkredit – die etwas billigere Lösung
Yvonne Steiner, die ihre erste Arbeitsstelle angetreten hat und sich eine neue Wohnung einrichtet, braucht Geld, um sich Möbel anzuschaffen. In ihrem Fall empfiehlt es sich, einen Ratenkredit oder Rahmenkredit aufzunehmen. Dieser Konsumentenkredit wird mit festen Rückzahlungsraten vereinbart. Der Dispokredit ist
dafür zu teuer. Andere Bezeichnungen für den Ratenkredit oder Rahmenkredit sind
Allzweckdarlehen, Familienkredit, Anschaffungskredit oder Privatdarlehen.
Solche private Anschaffungsdarlehen sind Kredite, die Privatpersonen für persönliche Zwecke oder für größere Anschaffungen in Anspruch nehmen können. Privatdarlehen bekommen vor allem Lohn- und Gehaltsempfänger. Banken geben sie
auch Angehörigen freier Berufe und Gewerbetreibende, um diesen den Erwerb von
langlebigen Gebrauchsgütern zu finanzieren. Normalerweise zählt dazu neben der
Wohnungseinrichtung auch der Kauf eines Autos. In aller Regel gilt das mit dem
Ratenkredit angeschaffte Gebrauchsgut für das Kreditinstitut bis zur vollständigen
Rückzahlung als Sicherheit.
Sparkassen und Banken nehmen bei der Höhe der Anschaffungsdarlehen bezüglich
der Raten für die Rückzahlung auf die speziellen wirtschaftlichen Verhältnisse des
Kreditnehmers Rücksicht. Deshalb kann bei diesen Krediten nicht nur der Auszahlungsbetrag, sondern auch die Laufzeit individuell den persönlichen Verhältnissen
entsprechend vereinbart werden. Der Kreditnehmer bekommt den beantragten Betrag in einer Summe vollständig ausbezahlt. Die Rückzahlung erfolgt einschließlich
der Zinsen in vorher festgelegten gleich bleibenden Monatsraten. Neben den anfallenden Zinsen wird auch eine einmalige Bearbeitungsgebühr erhoben. Diese beträgt
meist zwei Prozent der Kreditsumme.
In der Regel liegt die Kreditsumme von Konsumentenkrediten zwischen 5.000 und
25.000 Euro. Der Vertrag wird schriftlich abgeschlossen. Die Laufzeiten betragen
meist zwischen zwei und sechs Jahren. Je kürzer die Laufzeit eines Ratenkredits ist,
desto teurer wird er. Der Grund: Die Abschlussgebühr, die immer gleich hoch ist,
verteilt sich dann auf wenige Monate.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Dieser schnelle und unbürokratische Kredit bietet dem Kunden Planungssicherheit.
Die Kreditbearbeitung ist einfach. Außerdem weiß der Kunde, wie groß die monatliche Belastung sein wird, denn die Laufzeit und die Raten stehen fest und sind damit
überschaubar. Allerdings sollten auch bei kleineren Kreditbeträgen die Konditionen
verschiedener Kreditanbieter miteinander verglichen werden. Die Mühe macht sich
bezahlt.
Der Vorteil kann sich aber auch zu einem Nachteil verwandeln. Wenn sich die
persönliche finanzielle Situation so verschlechtert, dass die laufenden Raten nicht
mehr zurückbezahlt werden können, kann die Bank den kompletten Kredit sofort
einschließlich der Zinsforderungen auf einen Schlag zurückfordern und durch den
Gerichtsvollzieher eintreiben lassen.
2. Der Rahmenkredit – ein Kind mit vielen Namen
Der Rahmenkredit ist eine Variante des Konsumentenkredits. Diese neue Kreditart
wird noch nicht sehr lange Zeit angeboten. Andere Bezeichnungen sind Abruf-,
Ideal-, Variokredit, Zinsgleitkredit, Scheckkredit oder Variodispositionskredit. Die
Werbeabteilungen der Banken und Sparkassen haben sich viele Namen einfallen
lassen. Aber wie fantasievoll die Bezeichnung auch ist: Es handelt sich immer um
einen Konsumentenkredit mit flexibler Ratenzahlung, eine Mischung aus Raten
und Dispositionskredit.
Ähnlich wie beim Dispokredit auf dem Girokonto hat der Kunde einen vorher vereinbarten Kreditrahmen. Das Kreditinstitut und der Kunde vereinbaren eine Kreditsumme, bis zu der der Kunde das Konto überziehen darf - ähnlich wie beim Kontokorrentkredit. Allerdings in einem wesentlich größeren Rahmen. Die Summen, die
hier in Anspruch genommen werden können, reichen bis zu einer Obergrenze von
25.000 Euro. Der Kunde kann entscheiden, welche Summe er überziehen will. Auch
hier fallen wiederum nur für den tatsächlich überzogenen Betrag Kreditzinsen an.
Eine Bearbeitungsgebühr entfällt ebenfalls.
Im Gegensatz zum Dispositionskredit erfolgt die Rückzahlung aber in festen Monatsraten und die Laufzeit ist vertraglich begrenzt. Die Laufzeit eines solchen Kredites beträgt maximal zweiundsiebzig Monate. Innerhalb dieser Zeit kann der Kunde jederzeit über die volle vereinbarte Kreditsumme verfügen. Der volle Betrag
muss dabei nicht in Anspruch genommen werden. Bei Vertragsabschluss wird die
Tilgungsrate vereinbart, meist mit einer Mindesttilgung, beispielsweise ein Fünfzigstel des in Anspruch genommenen Kredits.
Ein weiterer Vorteil des Rahmenkredits ist die flexible Rückzahlung. Sie muss nicht
in festen Raten erfolgen. Für die Raten wird allerdings in der Höhe eine monatliche
Untergrenze festgelegt. z. B. mindestens ein Betrag von 200 Euro, der monatlich
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Schulden
zurückbezahlt werden muss. Das ist der Unterschied dieser Kreditform zum Dispositionskredit auf dem Girokonto, wo es keine festgelegten Rückzahlungsraten gibt.
Bei beiden werden die eingehenden Zahlungen immer mit dem Minussaldo auf dem
Konto verrechnet.
Der Vorteil dieser Variante eines Teilzahlungskredits liegt darin, dass der Kunde
nicht bereits am Anfang der Kreditlaufzeit über den vollen Kreditbetrag verfügen
muss, sondern immer nur über die Summe, die er tatsächlich benötigt. Der Kunde
kann außerdem innerhalb der Laufzeit erneut ein weiteres Mal über solche Teilbeträge des Kredits verfügen, die er bereits über Tilgungsraten zurückgezahlt hatte.
Nach jeder Tilgungszahlung erhöht sich wieder der noch freie Teil des Kreditrahmens.
Ist die Laufzeit beendet, kann der Kunde keine Gelder mehr neu in Anspruch nehmen. Die Rückzahlung kann aber noch über diesen Termin hinaus erfolgen.
Solche Konsumentenkredite gewähren Kreditinstitute ohne besondere Sicherheiten,
wenn sie überzeugt sind, dass der Kontoinhaber die Gewähr für eine termingerechte
Rückzahlung des Kredits bietet. Den Kredit gibt es ohne Nachweis des Verwendungszweckes.
Tipp
Genauso wie der Dispositionskredit sollte auch der Rahmenkredit nur kurzfristig in Anspruch genommen werden. Größere Anschaffungen sollten damit
auf keinen Fall finanziert werden. Auch der Rahmenkredit ist dafür zu teuer.
Die Verzinsung des Kredits kann sowohl auf einer Festzinsbasis als auch variabel erfolgen. Festzins bedeutet, dass der Zinssatz über die gesamte Laufzeit gleich
bleibt. Es kann aber auch eine variable Verzinsung vereinbart werden, bei der der
Zinssatz laufend an das aktuelle Zinsniveau angepasst wird. Zinsen sind dabei nur
für die in Anspruch genommene Darlehenssumme zu zahlen. Zusätzlich kann die
Bank eine Bearbeitungsgebühr verlangen, die sich nach der Höhe der jeweils in
Anspruch genommenen Darlehenssumme richtet.
Für den Bankkunden stellt der flexible Zinssatz allerdings ein Risiko dar, denn der
Zinssatz kann vom Kreditinstitut einseitig den aktuellen Marktverhältnissen angepasst werden. Das bedeutet, für das jeweils aktuelle Schuldsaldo muss der Kunde
den vom Kreditinstitut erst im Nachhinein bekannt gegebenen Zins bezahlen.
Da der Zinssatz variabel ist, kann sich beim Rahmenkredit die monatliche Belastung auch kurzfristig rasch ändern. Wer einen derartigen Kredit aufnimmt, sollte
deshalb immer prüfen, ob mit dem normalen Haushaltseinkommen auch jede mög99
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liche Zinserhöhung verkraftet werden kann. Das Zinsänderungsrisiko trägt allein
der Kreditnehmer. Ein Kreditkostenvergleich mit anderen Anbietern ist aufgrund
der vorher nicht feststehenden Zinshöhe fast unmöglich.
3. Die Teilzahlung: Bequem aber auch teuer
Einrichtungshäuser, Elektrohändler, Küchen- und Autofirmen bieten eine besonders
verlockend bequeme Form der Kreditaufnahme an: den Kauf auf Raten. Sie wollen
damit den Umsatz mit einkommensschwachen Kunden ankurbeln und steigern oder Käufer gewinnen, die durch frühere Abzahlungskäufe bereits finanziell eingeengt sind. In den meisten Fällen finanzieren sie einen derartigen Kredit gar nicht
selbst, sondern vermitteln lediglich Ratenkredite eines anderen Geldgebers. Beim
Kauf eines Autos, egal ob Neu- oder Gebrauchtwagen, empfehlen die Autohersteller
fast immer die eigene Bank. In diesen Fällen spricht man von Teilzahlungskäufen
oder Ratenkäufen. Der Kreditvertrag ist dabei an einen Kaufvertrag gekoppelt.
Verträge zu Ratenkäufen müssen immer schriftlich abgeschlossen werden und bestimmten Vorschriften entsprechen. Im Vertrag genannt sein müssen:
• der Barzahlungspreis inklusive Mehrwertsteuer,
• der Teilzahlungspreis,
• die Summen, die als Anzahlungen geleistet werden müssen,
• alle Raten,
• Zinsen einschließlich der sonstigen Kosten wie Bearbeitungsgebühren,
• Provisionen,
• Kreditausfallgebühren und
• Hinweis auf das Widerrufsrecht.
Darüber hinaus muss der Vertrag einen Teilzahlungsplan enthalten, in dem der Betrag, die Anzahl und die jeweilige Fälligkeit der einzelnen Raten mit genauen Daten
und dem effektiven Jahreszins aufgeführt sind.
Achtung: Vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist der deutlich hervorgehobene
Hinweis auf das Widerrufsrecht innerhalb einer Woche nach Vertragsabschluss.
Aus diesem Grund ist es so wichtig, unbedingt darauf zu achten, dass bei Ratenkäufen das richtige Datum eingetragen wird. Nur in diesem Fall hat man die volle
Bedenkzeit, die der Gesetzgeber aus gutem Grund bei allen derartigen Geschäften
einräumt.
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Schulden
Mit dem Widerrufsrecht soll erreicht werden, dass Unterzeichner die Möglichkeit
haben, von dem Geschäft zurückzutreten, nachdem sie noch einmal in Ruhe alle
Konditionen geprüft und durchgesehen haben. Das geht zu Hause und zusammen
mit Angehörigen und Freunden besser als im Geschäft. Der Kunde steht nicht unter
dem psychologischen Druck, der von manchen Verkäufern oder Vertretern sehr
geschickt eingesetzt wird, um eine rasche Unterschrift unter einen Vertrag zu bekommen oder den Kunden zu einem unüberlegten Geschäft zu drängen.
Weil der Kreditvertrag an den Kaufvertrag gekoppelt ist, kann bei diesen so genannten verbundenen Geschäften die Rückzahlung des Kredits verweigert werden.
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die gelieferte Ware nicht in Ordnung ist. Eine
berechtigte Einwendung muss aber schriftlich mitgeteilt werden.
Wer einen Ratenkauf vereinbart, muss wissen, dass der Kauf teurer wird. Der Teilzahlungspreis ist grundsätzlich höher als der Barzahlungspreis, weil die Zinsen mitfinanziert werden müssen. Barzahlung lohnt sich auch aus einem anderen Grund.
Barzahler können den Kaufpreis in vielen Fällen noch weiter reduzieren, indem sie
Rabatt und Skonto aushandeln Das ist beim Ratenkauf fast nie möglich. Durch eine
entsprechende Finanzplanung ergibt sich hier also oft die Möglichkeit (steuerfrei)
Geld zu verdienen.
Tipp
Wer für eine Anschaffung nicht über genügend Barmittel verfügt und Geld
leihen muss, sollte ausrechnen, ob es nicht günstiger ist, einen Kredit aufzunehmen und damit zu bezahlen. Gegenüber dem Verkäufer ist man dann
Barzahler und kann alle Rabatte und Skonti in Anspruch nehmen. Vielleicht ist
auch der Zins niedriger.
Wie meist im Leben, gibt es auch hier Ausnahmen, die die Regel bestätigen. Die
wirtschaftliche Situation und die Zurückhaltung der Verbraucher bei der Anschaffung neuer Autos hat dazu geführt, dass in bestimmten Fällen beim Autokauf über
die Autobank des Herstellers günstiger eingekauft werden kann. Alle bedeutenden
Autohersteller haben inzwischen als Tochterunternehmen eigene Banken, die dem
Autokäufer das nötige Geld beschaffen. Für die Anschaffung eines Wagens kann
sich unter Umständen die Finanzierung durch die konzerneigenen Banken lohnen.
Die Geschäftspolitik der Autobanken besteht im Allgemeinen nicht darin, über die
Margen im Kreditgeschäft große Gewinne zu erwirtschaften, sondern Ziel ist die
Steigerung des Absatzes von Fahrzeugen der eigenen Automobilmarke. Dies ist
Teil einer Marketingstrategie, um Kunden an die Marke zu binden. Die Autobanken
geben den Kredit oft sogar billiger, weil man hofft danach mit dem Kunden weitere
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Geschäfte zu machen und ihm Versicherungen, Schutzbriefe und Wartungs- und
Servicepakete verkaufen kann und dabei das Geld verdient. Autofirmen wollen
damit aber nicht generell das übrige Kreditgewerbe unterlaufen und mit ihnen bei
allgemeinen Darlehen in Wettbewerb treten. Günstige Finanzierungen gibt es nur
für den Kauf eines Autos.
Der Kredit vom Autohändler unterscheidet sich im Allgemeinen kaum von einem
Kredit von der Bank oder von der Sparkasse. Bei dem hart umkämpften Automarkt
und dem relativ hohen Kaufpreis für ein Auto gilt daher erst recht: Wer gegenüber
dem Verkäufer als Barzahler auftritt, hat in jedem Fall die besseren Karten und die
größeren Chancen, einen Nachlass oder einen günstigen Preis für den Gebrauchten
auszuhandeln. Dieser Vorteil übertrifft oft die kleinen Ersparnisse beim Zins.
Vorsicht bei „günstig“
Besonders günstige oder zinslose Sonderkonditionen werden oft nur dann
angeboten, wenn der Kauf von bestimmten Automodellen angekurbelt werden soll. Meist gelten die extrem billigen Kredite für Auslaufmodelle. In diesen
Fällen sollte man sich auch nicht durch eine günstige Finanzierung blenden
lassen, denn der Preis- und Konditionenvorteil gilt nur zum Zeitpunkt der Anschaffung und ist deshalb auch vordergründig. Er geht später durch einen
niedrigen Wiederverkaufswert wieder verloren.
Wer eine Autofinanzierung braucht, sollte in der richtigen Reihenfolge vorgehen:
Zuerst wählt man den Typ, das Modell, die Farbe und die Ausstattung aus. Dann
redet man mit dem Händler und lässt sich dafür einen Preis anbieten. Erst dann ist
der Zeitpunkt gekommen, zu dem man die Frage stellt: Welche Form der Finanzierung bietet der Händler bei diesem Preis an? Sollte die Autofinanzierung günstiger
als Barkauf sein, empfiehlt es sich auf jeden Fall, auch ein Angebot bei einem Kreditinstitut einzuholen. Danach müsste die richtige Entscheidung leicht fallen.
4. Leasing – auch für Privatpersonen eine Möglichkeit
Die Leasingbranche verzeichnet seit Anfang der 60er Jahre in Deutschland Zuwachsraten, die weit über dem gesamtwirtschaftlichen Wachstum liegen. Leasing
reicht inzwischen von Immobilienleasing, dem Bau von Straßen und Gefängnissen
bis zu ganzen Fabrikanlagen oder auch nur einem Auto. Ursprünglich waren Leasinggesellschaften vom Hersteller unabhängige Unternehmen, die Wirtschaftsgüter
im Auftrag eines Kunden erwerben und an diesen vermieten. Inzwischen verbreitet
sich immer mehr das so genannte Herstellerleasing, um damit einen zusätzlichen
Vertriebsweg für den Absatz eigener Produkte zu schaffen und Leasing als Instrument der Absatzförderung zu nutzen.
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Leasing ist eine Finanzierungsmethode, die es erlaubt, ein Investitions- oder Konsumgut gegen die Zahlung einer festgelegten monatlichen oder jährlichen Gebühr
zu nutzen, ohne dass gleich der gesamte Preis dafür zu zahlen ist. Wirtschaftlich
gesehen entspricht Leasing einem langfristigen Kredit. An Stelle der regelmäßigen
Zins- und Tilgungszahlungen werden die vereinbarten Leasinggebühren bezahlt.
Insofern kann die Zahlung auch mit einer Miete verglichen werden.
Beim Kauf eines Autos, einer Telefonanlage oder eines Computers - aber nicht nur
hier - wenden sich Leasinggesellschaften vermehrt an Privatleute. Diese Form wird
gewählt, weil es Leasing möglich macht, dass man sich auch bei einer geringen
monatlichen Belastung Anschaffungen leisten kann, die aus dem verfügbaren Einkommen nicht hätten bezahlt werden können, ohne dass man sich einschränken
muss.
Bei diesem Kreditvertragstyp wird lediglich die Differenz zwischen dem Anschaffungswert, dem Neupreis und dem voraussichtlichen Restpreis am Vertragsende,
einschließlich der Zinsen finanziert. Der Leasingnehmer ist in dieser Zeit weder
der Eigentümer noch der eigentliche Mieter der Ware. Die Ware kann daher weder
beliehen werden noch in anderer Form als Sicherheit dienen.
So bleibt - beispielsweise beim Autokauf - das geleaste Auto im Eigentum des
Händlers. Trotzdem hat der Nutzer mehr Pflichten als ein Mieter: Er ist verpflichtet,
das Auto regelmäßig warten zu lassen und die dabei entstehenden Kosten zu tragen. Für den Verlust, Beschädigungen und Reparaturen muss der Leasingnehmer
aufkommen, nicht der Eigentümer.
Auch Leasing ist nicht ohne Risiken
Leasingverträge sind üblicherweise auf zwei bis drei Jahre begrenzt. In dieser Zeit
darf der Leasingnehmer das Auto nutzen. Zu Beginn der Vertragslaufzeit ist eine
einmalige Sonderzahlung fällig. Meist beträgt diese 20 bis 30 Prozent des Neupreises. Dazu kommen dann noch die monatlichen Leasingraten.
Ergibt sich bei Vertragsende, dass der tatsächliche Verkaufserlös des Fahrzeugs
niedriger ist als der kalkulierte Restwert, muss auch diese Differenz vom Leasingnehmer ausgeglichen werden. Das kann passieren, wenn das Auto nicht ordentlich
gepflegt wurde oder mehr Kilometer zurückgelegt worden sind, als das Leasingunternehmen ursprünglich kalkuliert hatte.
Vorsicht: Ein Privatmann kann selten beurteilen, ob dieser Restwertansatz im Angebot realistisch kalkuliert worden ist oder am Anfang bewusst zu hoch angesetzt
wurde, um dem Kunden ein besonders günstiges Leasingangebot vorzutäuschen.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Besonders unseriös sind Leasingangebote, die bei Restwertverträgen mit der Aussage „unbegrenzte Kilometerleistung“ werben. In diesem Fall kann ein kalkulatorischer Restwert überhaupt nicht realistisch ermittelt werden, weil die jährliche
Kilometerleistung während der Vertragslaufzeit nicht feststeht. Wer auf ein solches
vermeintlich attraktives Angebot eingeht, kann sicher sein, dass er bei Vertragsende
wahrscheinlich erheblich nachzahlen muss. Ähnliches gilt, wenn die vereinbarte
Kilometerleistung überschritten wird.
Meist wird beim Leasing eine feste Mietzeit vereinbart. Danach kann der Vertrag
entweder zu neuen Bedingungen, in der Regel: zu niedrigen Leasinggebühren, fortgesetzt werden oder der Mieter tauscht das gebrauchte Gerät gegen ein neues. Das
hat bei Maschinen oder Anlagen, die wegen des technischen Fortschritts in diesem
Bereich rasch veralten, den Vorteil, stets über die modernste Version zu verfügen.
Achten Sie bei Leasingverträgen darauf, ob der Vertragspartner am Ende der Laufzeit ein „Andienrecht“ hat. Dann müssen Sie nämlich auf seinen Wunsch das Fahrzeug zum Restwert kaufen – auch wenn es nicht Ihr Wunsch ist.
Tipp
Wer beabsichtigt, die Ware nach Ablauf des Leasingvertrags zu kaufen, sollte
keinesfalls einen Leasingvertrag abschließen. In diesem Fall muss mit Sicherheit alles in allem ein wesentlich höherer Endpreis bezahlt werden, als er bei
einer Barzahlung fällig wäre.
Besonders kompliziert wird es für Privatkunden, wenn sie einen Leasingvertrag
vorzeitig kündigen. Die Abrechnungen sind für den Leasingnehmer so gut wie
nicht durchschaubar. In diesem Fall sollte unbedingt ein Fachmann zu Rate gezogen werden.
Um zu entscheiden, ob die Finanzierung über Leasing günstiger ist als eine andere Form der Kreditfinanzierung, sollte man die Leasingkosten mit den Kosten für
einen Ratenkredit vergleichen. Noch besser ist allerdings, wenn man die Gesamtkosten für die Finanzierung nicht nur mit dem Listenpreis des Händlers vergleicht,
sondern davon auch all das abzieht, um das ein Händler den Listenpreis mindert,
wenn der Kaufpreis bar bezahlt wird.
Privatpersonen sollten bedenken, dass auf Leasingverträge das Verbraucherkreditgesetz nur beschränkt Anwendung findet. Das bedeutet unter Umständen weniger
Schutz.
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Die Vorteile des Leasing
Die Vorteile beim Leasing bestehen darin, dass zunächst kein Kapital eingesetzt
werden muss. Bei einer betrieblichen Nutzung können die laufenden Leasingraten
beim Finanzamt als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Das ist der Grund,
warum Unternehmen meist keine Pkw für ihren Fuhrpark kaufen, sondern leasen.
Leasing lohnt häufig nur, wenn die Leasingraten von der Steuer abgesetzt werden
können. Wer als Privatmann genau rechnet, wird deshalb meist feststellen, dass
Leasing nur bei geschäftlicher Nutzung sinnvoll ist.
Leasing kann auch dann vorteilhaft sein, wenn die auf diese Weise gemieteten Gegenstände nur für eine gewisse vorher bekannte Zeit benötigt werden. Sie können
dann ohne Probleme zurückgegeben werden und der Nutzer muss nicht lange nach
einem Käufer für das alte Gerät suchen.
Leasing im großen Stil wird meist durch darauf spezialisierte Firmen betrieben, die
jedes gewünschte Gut beschaffen und zum Leasing anbieten - vom Firmenfahrzeug
über Maschinen bis zu Verwaltungshochhäusern. Eine in den letzten Jahren häufiger praktizierte Form des Leasing ist das „Sale-and-lease-back-Verfahren.“ Dabei
verkauft der Eigentümer das Objekt an die Leasingfirma und mietet es gleichzeitig
zurück. Dies geschieht vor allem bei Haus- und Grundbesitz. Einige große Unternehmen haben auf diesem Weg ihre Hauptverwaltungen verkauft und dann wieder
gemietet. Dadurch kann das in die Gebäude investierte Kapital für andere Zwecke
flüssig gemacht und überdies der Mietaufwand steuerlich als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Inzwischen verkaufen oder vermieten Kommunen sogar ihre
Wasserwerke, Kläranlagen oder U-Bahnen an ausländische Investoren und mieten
sie dann zurück. Sie nutzen dabei die unterschiedlichen steuerlichen Bedingungen
in verschiedenen Ländern und sparen zum Beispiel auf Kosten des US-Fiskus. Die
Frage ist allerdings, wie lange die dortigen Gesetzgeber diesem Spiel zuschauen.
5. Der Arbeitgeberkredit: zugreifen - wenn möglich
Gewährt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern neben dem Lohn oder Gehalt einen
Geldbetrag, den der Arbeitnehmer irgendwann wieder zurückzahlen soll, dann haben beide Parteien ein Arbeitgeberdarlehen vereinbart. Der Arbeitgeberkredit zählt
zu den günstigsten Kreditarten, denn viele Unternehmen gewähren ihren Mitarbeitern zinsgünstige und manchmal sogar zinsfreie Darlehen. In früheren Jahren
war dies ein erprobtes Mittel, um Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden. Seit
sich die wirtschaftliche Lage verschlechtert hat und Betriebe weniger Schwierigkeiten haben, qualifizierte Mitarbeiter zu finden, wurde diese Sozialleistung in vielen
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Unternehmen gestrichen. Wo auch heute noch dringend Spezialisten gesucht oder
neue Mitarbeiter und ihre Familien in wenig attraktive Gegenden gelockt werden
sollen, findet man dieses Angebot immer noch.
Wer einen größeren Betrag aufnehmen muss, wie beispielsweise einen Baukredit,
für den lohnt es sich auf jeden Fall, in der Personalabteilung nach einem solchen Kredit mit Zinsrabatt zu fragen. Wenn der Arbeitgeberkredit günstiger ist als
marktübliche Konditionen oder gar zinsfrei gewährt wird, gilt dies allerdings als
geldwerter Vorteil, der steuerlich wie Arbeitslohn behandelt wird. Besteuert wird
nicht der gesamte Kredit, sondern nur der Unterschiedsbetrag zwischen dem banküblichen Zinssatz und dem Arbeitgeberdarlehen.
Das Arbeitgeberdarlehen darf nicht dazu verwendet werden, Waren des Arbeitgebers zu erwerben, denn die Gewerbeordnung verbietet es Arbeitgebern, die eigenen
Waren den Arbeitnehmern zu kreditieren.
Beim Ausscheiden eines Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis kann der alte
Arbeitgeber nicht die sofortige Rückzahlung eines Darlehens verlangen. Der Gesetzgeber hat dafür gesorgt, dass kein unzulässiger Druck auf Firmenwechsler ausgeübt werden kann. Der Arbeitgeber hat in diesem Fall nur die Möglichkeit, mit den
für Darlehen üblichen gesetzlichen Fristen die Kündigung des Kredits auszusprechen und die Rückzahlung zu verlangen. Die Höhe der Darlehensrückzahlung darf
bei Arbeitgeberkrediten dann aber nur so hoch sein, dass die Pfändungsfreigrenzen
des Arbeitnehmers nicht unterschritten werden.
Tipp
Trotz Steuerpflicht sollte sich niemand davon abschrecken lassen, diesen
Kredit in Anspruch zu nehmen. Denn selbst wenn die Differenz zum marktüblichen Zins mit Ihrem persönlichen Steuersatz belastet wird, bleibt ein Vorteil
übrig. Trotz Lohnsteuerpflicht zählen Arbeitgeberdarlehen zu den günstigsten
Krediten.
Überall dort, wo Arbeitgeberkredite gewährt werden, sollte man sie auf jeden Fall
als zusätzliche günstige Finanzierung verwenden. Meistens stehen sie allerdings
nur in einem sehr begrenzten Umfang zur Verfügung: Deshalb heißt es: schnell
zugreifen.
6. Kleinkredite: Wo „Bargeld lacht“, lauern Kredithaie
Wer nicht mehr weiß, wie die Schulden bezahlt werden sollen, sieht sich vielleicht
der Rettung nahe, wenn er oder sie die Überschrift liest: „Bargeld lacht“, der schnel106
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le Kredit ohne große Formalitäten und peinliche Fragen.“ Kreditvermittler oder
Finanzmakler schalten in Tageszeitungen und anderen Blättern gern Kleinanzeigen
mit Werbesprüchen, wie „Schnelles Geld“, „Blitzkredit per Telefon“ oder „Hausfrauenkredit“. Sie werben mit rascher und unbürokratischer Abwicklung von Krediten.
Wie bei jeder Werbung, sollte man sich von solchen Formulierungen nicht blenden
lassen.
Vorsicht: Diese Kleinkredite sind im Allgemeinen die teuerste Form der Verschuldung. Die Kreditvermittler vergeben selbst keine Kredite, sondern vermitteln sie nur
- wie ja auch der Name sagt. Neben den normalen Zinsen muss für die Anbieter
von „Sofort-Krediten“ oder „Hausfrauenkrediten“ eine Vermittlungsprovision bezahlt werden. Banken und Sparkassen honorieren diese Schlepper in der Regel mit
Vermittlungsgebühren in Höhe von fünf Prozent des aufgenommenen Kredits. Oft
erhalten sie von den Kreditinstituten, die mit derartigen Vermittlern zusammenarbeiten, noch Erfolgsprämien und andere zusätzliche Provisionen. Dieses Geld zahlt
die Bank natürlich nicht aus ihrem Gewinn. Das wird alles auf den Kunden abgewälzt. Wer sich von einem Kreditvermittler Hilfe verspricht, muss wissen, dass er
das alles mitbezahlt.
Diese Art von Kreditvermittlung weckt bei Menschen, die sich schon hoch verschuldet haben, immer wieder Hoffnung auf Hilfe. Aber der Gang zum Kreditvermittler ist weder bei zu hoher Verschuldung noch in anderen Notfällen, in denen
dringend Bargeld benötigt wird, eine Lösung, um mit finanziellen Problemen fertig
zu werden. Wer aufgrund seiner persönlichen Verhältnisse bei einer Bank oder einer Sparkasse direkt keinen Kredit bekommt, erhält ihn in der Regel auch nicht auf
dem Umweg über den Vermittler. Oder nur zu extrem hohen Kosten, durch die eine
bereits bestehende Schuldenlast noch drückender und in vielen Fällen nicht mehr
steuerbar wird. Der Weg zum Kreditvermittler endet deshalb oft erst recht in der
Überschuldung und kann bedeuten, dass die Betroffenen überhaupt keinen Ausweg
aus der Schuldenfalle mehr finden.
Hausfrauenkredit, Sofortkredit & Co –
bloß die Finger weg!
Wer Kleinanzeigen von Kreditvermittlern und den darin gegebenen Versprechungen vertraut und hofft, mit der Hilfe dieser Anbieter seine Schulden in
den Griff zu bekommen, verschlimmert seine Situation. Wer nachrechnet, wird
schnell merken, dass ein Betroffener wegen der hohen Zinsbelastung kaum
noch die Chance hat, später seine Schulden zu tilgen. Diese Form der Kreditfinanzierung endet deshalb sehr oft bei der Schuldnerberatung und schließlich
im privaten Konkurs, weil alles verfügbare Geld für Zinsen draufgeht
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Dazu besteht die Gefahr, in die Hände von Betrügern zu fallen. Ehe der Kredit
ausgezahlt wird, verlangen Kreditbetrüger sehr oft Anzahlungen und Provisionen
- die sie natürlich im Voraus kassieren. Danach teilen sie mit, sie hätten keine Bank
gefunden. Durch diesen Trick ist das angezahlte Geld verloren und wird nicht mehr
zurückerstattet. Wer sich in einer persönlichen Notlage auf derartige Angebote
einlässt, muss diese Erfahrung teuer bezahlen.
Was ist Wucher?
Liegt der für einen Ratenkredit geforderte Zins zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses 90 Prozent über den durchschnittlichen Marktzinsen, handelt es
sich um Zinswucher. Der durchschnittliche Marktzins wird regelmäßig von der
Bundesbank veröffentlicht. Bei Kreditwucher ist der Vertrag wegen Sittenwidrigkeit nichtig. In einer allgemeinen Hochzinsphase genügt es bereits, wenn
der Vertragszins den Marktzins um 12 Prozentpunkte übersteigt.
7. Hypothekendarlehen beim Immobilienkauf
– die andere Art, Schulden zu machen
Wenn Bianca und Marco Hansen darüber nachdenken, ob sie sich den Traum vom
eigenen Haus erfüllen können, dann werden sie sich sehr schnell die Frage stellen
müssen, woher das erforderliche Geld kommen soll. Ein bestimmter Anteil an Eigenkapital muss immer vorhanden sein, damit die spätere Belastung durch Zinsen
und Tilgung nicht unerträglich hoch wird. Aber kaum jemand schafft es, den gesamten Betrag auf den Tisch zu legen. Das ist in der Regel nur möglich, wenn man
bereits ein Haus besessen hat und aus beruflichen oder privaten Gründen umziehen
muss. Ein junges Paar wie Marco und Bianca kann froh sein, wenn es ein Drittel des
Gesamtpreises vom eigenen Konto holen kann. Eine Kreditfinanzierung ist daher
fast immer unvermeidlich. Doch hier gelten ganz andere Regeln als beim Kauf einer
Waschmaschine oder eines „Urlaubs auf Pump.“
Denn ein Haus oder eine Eigentumswohnung sind keine Verbrauchsgüter sondern
(auch) eine Vermögensanlage. Eine Immobilie behält im Allgemeinen ihren Wert.
In vielen Fällen steigt er sogar im Laufe der Jahre. Das heißt, dass Marco und Bianca später sogar die Möglichkeit hätten, ihr Haus „aufzuessen“. Das bedeutet, dass
sie zum Beispiel durch einen Verkauf auf Rentenbasis oder eine ähnliche Lösung
ihre Alterseinkünfte aufbessern könnten. Ein Auto, eine teure Kamera oder ein
Wohnmobil, die „abgestottert“ werden, verlieren dagegen ständig an Wert. Wenn
die letzte Rate bezahlt ist, können sie nur noch zu einem viel niedrigeren Preis als
gebraucht verkauft werden – wenn überhaupt.
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Schulden
Hauskauf dagegen ist Vermögensbildung. Zur Finanzierung der eigenen vier Wände ist aber insbesondere in jüngeren Jahren immer eine Kreditaufnahme nötig. Für
Privatleute sind dann ein Grundschuld- oder Hypothekendarlehen und der Bausparvertrag die gebräuchlichsten Finanzierungsinstrumente. Aber auch für Hausbesitzer, die schon alles abbezahlt haben, kann plötzlich eine Situation entstehen,
in der eine Hypothek auf die Immobilie aufgenommen werden muss. Die Hypothekenvergabe ist der Hauptgeschäftszweig der Hypothekenbanken sowie der Bausparkassen.
Während Konsumentenkredite und Leasingverträge nur kurze Laufzeiten haben,
erstreckt sich die Laufzeit von Bau- und Immobiliendarlehen grundsätzlich über
einen längeren Zeitraum, der bis zu 30 Jahren gehen kann. Außerdem liegen die
Kreditsummen wesentlich höher als bei anderen Privatkrediten. Deshalb - und wegen der langen Laufzeit - verlangen die Kreditinstitute ein besonderes Faustpfand.
Als Sicherheit für den Kredit dienen das Grundstück und das Gebäude. Dafür gelten
allerdings ganz andere Regeln als für die sonstigen Kreditverträge. Es reicht nicht
aus, dass zwischen dem Bauherren und der Bank oder einem anderen Geldgeber
einfach ein Kreditvertrag geschlossen wird. Beim Wohnbaukredit muss ein Notar
eingeschaltet werden. Er sorgt dafür, dass die Belastung des Grundstücks mit einer
Hypothek als Grundschuld in das beim Amtsgericht geführte Grundbuch eingetragen wird.
Hypotheken gehören zu den so genannten Grundpfandrechten und stellen damit
Sicherheiten besonderer Güte für Kredite oder andere Verpflichtungen dar. Hypotheken sichern dem Begünstigten, also dem Hypothekengläubiger, eine feste Summe zur Befriedigung seiner Forderung zu. Das Grundstück, mit dem die Hypothek
belastet ist, haftet dem Kreditgeber für die Kreditsumme, die für den Kredit vereinbarten Zinsen und für eventuelle Nebenleistungen. Das Grundstück dient also als
Sicherheit für den Kreditgeber.
Die Hypothek besteht nur in der Höhe und Dauer der zu Grunde liegenden Forderung. Erlischt die Forderung, beispielsweise durch Rückzahlung des Kredits, so verfällt das Recht des Gläubigers aus der Hypothek. Eine Übertragung der Forderung
von einem Gläubiger auf einen anderen ist ohne die gleichzeitige Übertragung der
Hypothek nicht möglich. Umgekehrt ist die Übertragung der Hypothek ohne gleichzeitige Übertragung der Forderung nicht möglich.
Eine Hypothek entsteht durch Einigung zwischen dem Hypothekengläubiger und
dem Grundstückseigentümer sowie die Eintragung der Hypothek in das Grundbuch.
Eine rechtskräftige Eintragung muss neben dem Namen des Gläubigers auch die
Geldsumme der Forderung, die vereinbarten Zinsen auf die Forderung sowie die
Geldsumme für eventuelle Nebenleistungen enthalten.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Wenn die letzte Rate für den Kredit gezahlt ist, kann der Hauseigentümer beim
Amtsgericht die Löschung der Grundschuld beantragen. Marco und Bianca haben
dann nach etwa 25 Jahren endlich ein lastenfreies Haus. Das gilt aber nur, wenn
sie in der ganzen Zeit die Zinsen und die Tilgung bezahlt haben. Wenn sie durch
Arbeitslosigkeit, Krankheit oder einen Unfall finanziell in Schwierigkeiten geraten
sollten und nicht durch entsprechende Versicherungen vorgesorgt haben, können
sie in eine schwierige Lage kommen. Die Bank kann sie sogar zwingen, ihr Haus zu
verkaufen, damit der Kredit getilgt werden kann.
Wenn die Zwangsvollstreckung droht
Hypothekendarlehen sind günstiger als andere Kredite, denn für Banken und Sparkassen ist das Risiko geringer. Hypotheken gelten als werthaltige Sicherheiten. Sie
werden vor allem bei der Finanzierung von Bauvorhaben verwendet. Je nachdem
ob die Hypothek an erster oder folgender Rangstelle im Grundbuch steht, spricht
man von erstrangigen oder nachrangigen Hypotheken. Erstrangige Hypotheken
gelten als besonders werthaltig und sicher. Realkreditbanken vergeben Kredite
hauptsächlich gegen erstrangige Hypotheken, wohingegen Bausparkassen zur Besicherung von Bausparkrediten auch nachrangige Hypotheken akzeptieren. Nachrangig bedeutet, dass im Fall einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers erst alle
Forderungen aus den höherrangigen Hypotheken erfüllt werden. Die nachrangig
besicherten Gläubiger müssen sich mit dem zufrieden geben, was übrig bleibt.
Kommt ein Schuldner seinen Verpflichtungen gegenüber der Bank nicht nach,
kann diese die Hypothek geltend machen. Hierzu muss die Fälligkeit der Forderung nachgewiesen und bei Gericht eine Zwangsvollstreckung beantragt werden.
Auf die Durchsetzung einer Zwangsvollstreckung vor Gericht kann verzichtet werden, wenn sich der Grundstückseigentümer schon bei Eintragung der Hypothek der
Zwangsvollstreckung unterwirft. Hierbei stimmt der Grundstückseigentümer von
vornherein einer Zwangsvollstreckung zu. Auch diese so genannte Zwangsvollstreckungsklausel wird in das Grundbuch eingetragen. Der Gläubiger (in der Regel
eine Bank) ist somit schon bei Eintragung der Hypothek im Besitz eines Vollstreckungstitels.
Der Gläubiger kann dann über alle zum Grundstück gehörenden beweglichen
Gegenstände verfügen. Er kann beispielsweise Fabrikanlagen verkaufen oder die
Mietzahlungen für ein Mietshaus pfänden oder das Grundstück unter Zwangsverwaltung stellen lassen. Erhält der Gläubiger aus dem Erlös mehr Geld als die Forderung beträgt, steht der Mehrerlös dem Schuldner zu. Aber es ist ziemlich selten,
dass in einer solchen Situation etwas übrig bleibt.
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Variable Zinsen: Vor- und Nachteile
Wer die Finanzierung eines Hauses oder den Kauf einer Wohnung mit einem Hypothekendarlehen finanzieren will, hat bei der Verzinsung die Qual der Wahl. Bauherren können zwischen zwei Varianten wählen: Dem variablen und dem festen
Zins. Bei der variablen Verzinsung wird der Zinssatz regelmäßig dem aktuellen
Kapitalmarktzins angepasst, ohne dass vorhergesehen werden kann, wohin sich
dieser entwickelt. Bei der festen Verzinsung kann sich der Bauherr den Zinssatz auf
5 oder 10 Jahre festschreiben lassen.
Variable Darlehen bieten einerseits die Chance, automatisch von allgemeinen Zinssenkungen zu profitieren. Doch bei der umgekehrten Entwicklung, wenn die Zinsen
zum Höhenflug ansetzen, sind alle persönlichen Finanzierungspläne Makulatur.
Vor einer solchen Zitterpartie bleiben Bankkunden, die ein Festzinsdarlehen abgeschlossen haben, verschont. Der Zinssatz und die monatlichen Belastungen bleiben
konstant und ändern sich während der Bindungsfrist nicht.
Der Nachteil: Wird das Hypothekendarlehen zu Zeiten einer Hochzinsphase abgeschlossen, können Festzinsen zum Klotz am Bein werden. Der Kreditnehmer bleibt
an den vereinbarten Zinssatz gekettet und muss die hohen Zinsen weiterzahlen,
auch wenn diese sinken. Eine Kündigung des teuren Darlehens ist nur selten möglich. In den wenigen Fällen, in denen dieses der Vertrag zulässt, verlangt die Bank
meist eine sehr hohe Vorfälligkeits-Entschädigung.
Bei der variablen Verzinsung sind Sondertilgungen oder eine vorzeitige Rückzahlung möglich. Nur wer sicher ist, dass er während der Laufzeit des Darlehens mit
einer größeren Summe rechnen kann, sollte sich für diese Form entscheiden. Das
kann zum Beispiel die Zahlung aus einer fälligen Lebensversicherung sein, oder
ein größerer Betrag aus einer Erbschaft. In diesem Fall ist es möglich, während der
Laufzeit die Kreditsumme zu senken und damit auch die monatliche Zinsbelastung
zu mildern.
Die individuelle Höhe eines Hypothekendarlehens richtet sich nach dem Wert des
zu finanzierenden Grundstücks oder der Wohnung. Da die Finanzierung sehr langfristig ist, wird großes Gewicht auf die Bewertung des zu beleihenden Grund und
Bodens gelegt. Daher muss der Antragsteller dem Kreditinstitut zur Prüfung des
Objekts zunächst verschiedene Unterlagen vorlegen:
• einen Katasterauszug,
• einen Auszug aus dem Grundbuch,
• einen Versicherungsschein,
• einen Auszug aus dem Liegenschafts- und Gebäudebuch,
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
• den aktuellen Bescheid über den Einheitswert.
Anhand dieser Unterlagen prüft das Kreditinstitut zunächst, ob das zu finanzierende Grundstück tatsächlich die vom Antragsteller angegebene Größe und Lage hat.
Außerdem wird festgestellt, ob bereits Belastungen wie beispielsweise Grundschulden, Hypotheken oder Rentenschulden auf dem Grundstück ruhen. Zudem werden
die Eigentumsverhältnisse überprüft.
Das eigentliche Problem bei dieser Finanzierung ist die Bewertung des zu finanzierenden unbebauten Grundstücks, da dieses gleichzeitig als Sicherheit für den Kredit
dient. Oft gibt es keinen eindeutigen Marktpreis, zum anderen haben Hypothekendarlehen Laufzeiten zwischen 10 und 30 Jahren. In dieser Zeit kann sich der Wert
des Grundstücks und des darauf erbauten Gebäudes stark verändern.
Maximale Höhe einer Hypothek
Bei der Bewertung von Grundstücken gehen die Kreditinstitute nach verschiedenen Methoden vor. Eine Möglichkeit ist die Bewertung nach dem Ertragswert, eine
andere die Bewertung nach dem Real- oder Sachwert. Oft werden beide Methoden
angewandt und dann das arithmetische Mittel aus beiden Beträgen als Grundstückswert verwendet.
Die maximale Höhe des Hypothekendarlehens hängt dann zum einen von den bereits
auf dem Grundstück liegenden Belastungen und zum anderen von der Beleihungsgrenze ab. Die Beleihungsgrenze ist ein prozentualer Anteil vom Grundstückswert,
bis zu dem die jeweilige Bank aufgrund ihrer internen Richtlinien höchstens einen
Kredit vergeben darf. Liegt die Beleihungsgrenze bei einer Bank zum Beispiel bei 60
Prozent, so beträgt bei einem Grundstückswert von 500.000 Euro der Höchstbetrag
eines Hypothekendarlehens 300.000 Euro. Die Beleihungsgrenzen sind von Kreditinstitut zu Kreditinstitut verschieden.
Bei manchen Instituten liegt das Limit für ein günstiges Hypothekendarlehen bei 60
Prozent, bei anderen bei 80 Prozent. Diese Quote hat für die Gesamtfinanzierung
eine enorme Auswirkung, denn für den Rest braucht man entweder entsprechendes
Eigenkapital oder man muss das Haus mit wesentlich teureren Krediten finanzieren. Um das Haus auf diese Weise zu finanzieren, muss man für die Restsumme ein
weiteres Darlehen aufnehmen. Dieser Kredit ist auf jeden Fall wesentlich teurer als
das Hypothekendarlehen. Dann nutzt auch ein extrem niedriger Zinssatz für die
Hypothek nicht viel, denn die Kosten für das restliche Baugeld fressen den Vorteil
bei weitem wieder auf. Diese Quoten für die Beleihungsobergrenze stehen nicht
automatisch fest. Sie sind wie alle anderen Konditionen auch Verhandlungssache.
Darauf weisen Banken und Sparkassen von sich aus aber nicht hin.
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Schulden
Tipp
Greifen Sie bei gleichem Zinssatz immer zu dem Angebot mit der höheren
Beleihungswertgrenze. Für Sie ist das risikolos, aber Sie kommen dadurch zu
mehr „billigem“ Geld.
Hypothekendarlehen werden in der Regel als Annuitätendarlehen vereinbart. Das
bedeutet: Bei solchen Krediten bleibt die Summe aus Zins und Tilgung während
der Laufzeit immer gleich, nur die Anteile des Tilgungsbetrages und des Zinses
verändern sich. Mit jeder Rate wird der Zinsanteil geringer, die Tilgung des Kredits
dagegen größer.
Wenn alles bezahlt ist:
Löschen einer Hypothek
Zur Löschung einer auf einem Grundstück liegenden Hypothek ist eine löschungsfähige Quittung oder eine Löschungsbewilligung notwendig. Hierbei handelt es
sich um ein Dokument, mit dem der Hypothekengläubiger zusichert, dass seine
Forderung befriedigt wurde und er daher keine Ansprüche mehr aus der Hypothek
hat. Der Grundstückseigentümer kann diese Quittung oder Löschungsbewilligung
dazu verwenden, um die Hypothek aus dem Grundbuch tilgen zu lassen oder aber
die Hypothek an einen Dritten abzutreten. Entschließt sich der Eigentümer zur Löschung der Hypothek, so muss er dafür einen Antrag beim Grundbuchamt stellen.
Dann wird die Grundschuld vom Grundbuchamt gelöscht.
Nicht immer zu empfehlen:
Kombinationskredite
Zur Baufinanzierung werden oft Kombinationskredite empfohlen, die mit einer Kapitallebensversicherung kombiniert sind. Wird beispielsweise das Haus über eine
Lebensversicherung finanziert, erfolgt in diesem Fall während der Laufzeit grundsätzlich keine Tilgung, der Kunde zahlt lediglich die Zinsen. Dadurch bleiben die
Schulden während der gesamten Laufzeit von 12 bis 30 Jahren gleich hoch. Die
monatlichen Zahlungen setzen sich aus den Beiträgen für die Kapitallebensversicherung und den Zinszahlungen für den Baukredit zusammen.
Bei einer solchen Kombination wird der Kredit selbst nicht über Raten getilgt, sondern erst am Ende der Laufzeit, wenn die Lebensversicherung fällig und ausbezahlt
wird. An Stelle der Tilgung zahlt der Kunde Versicherungsbeiträge. Am Vertrags-
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ende wird der Kredit dann auf einmal zurückgezahlt. Meistens sind Darlehen und
Versicherung als Paket aufeinander abgestimmt, sodass der Bauherr schuldenfrei
ist, aber auch keine Überschüsse aus der Lebensversicherung bekommt.
Die Finanzierung ist letztlich ein kombinierter Spar- und Darlehensvertrag mit
eingebauter Risikolebensversicherung. Die Risikoprämie ist der kleinste Teil, der
Großteil der monatlichen Beiträge dient dazu, das für die Rückzahlung des Kredits
erforderliche Kapital anzusparen. Wie viel Geld am Ende übrig bleibt, kann bei Vertragsabschluss nicht gesagt werden. Mit Sicherheit liegt die Verzinsung der Versicherungsbeiträge unter dem Darlehenszins. Aus diesem Grunde ist die Kombination
aus tilgungsfreiem Darlehen und Lebensversicherung nicht zu empfehlen.
Tipp
Diese Kombination empfiehlt sich für verheiratete, allein verdienende Bauherren, die ihre Familie absichern wollen, damit diese nach dem Tode des Ernährers in einen schuldenfreien Haus wohnen kann. Wer diese Konstruktion
wünscht, sollte besser ein Bankdarlehen mit regelmäßiger Tilgung und einer
ergänzenden Restschuldversicherung abschließen. Dies gilt für den Normalfall für Familien, die ihr Haus selbst nutzen.
Für Kapitalanleger, die ihre Immobilien vermieten, lohnt sich allerdings die Finanzierung über die Lebensversicherung, wenn der Darlehenszinssatz nach Steuern
geringer ist als die Rendite aus der abgeschlossenen Lebensversicherung. Bei der
Festzinshypothek bleiben die Zinsen über die gesamte Laufzeit gleich, während
sie beim Tilgungsdarlehen von Jahr zu Jahr abnehmen. Je höher der individuelle
Steuersatz, desto attraktiver ist das tilgungsfreie Darlehen mit seinen hohen Zinsen
unter Steuerspar-Gesichtspunkten, da die Schuldzinsen während der gesamten Darlehenslaufzeit steuerlich abgesetzt werden können.
Die Sache mit dem Deckel: Cap-Darlehen
Als eine weitere Finanzierungsvariante bieten Banken und Sparkassen seit einiger
Zeit so genannte Cap-Darlehen an. Diese Form des variablen Darlehens kommt aus
den USA. Der Name „Cap“ steht für Deckel oder Mütze. Das ist eine Kombination
aus variablen Zinssätzen, die mit der Sicherheit festverzinslicher Darlehen gekoppelt ist. Wie bei anderen variablen Darlehen passt sich auch hier der Zins der allgemeinen Entwicklung an. Damit der Zinssatz aber nicht ins Unermessliche steigt,
wird bei Vertragsabschluss ein Höchstsatz festgelegt. Diese vereinbarte Marke darf
von der Bank nicht überschritten werden. Dieser Kredit kann von Kundenseite je114
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Schulden
derzeit mit einer Frist von drei Monaten vorzeitig abgelöst oder durch Sonderzahlungen reduziert werden. Vom Ansatz her ist er also ein kalkulierbares Risiko.
Die Banken lassen sich die Zinsbremse allerdings teuer bezahlen. Sie behalten bis
zu fünf Prozent des Darlehensbetrages als Cap-Prämie ein. Bei einem Darlehen
von 200.000 Euro, ist das der stolze Betrag von 10.000 Euro. Die Cap-Prämie kann
gesenkt werden, wenn zusätzlich eine Zinsuntergrenze vereinbart wird. Fallen allerdings die allgemeinen Zinsen später einmal unter das vereinbarte Minimum,
kommt der Bauherr in diesem Fall nicht in den Genuss der Zinssenkung. Die Bank
verlangt trotz des niedrigen Zinsniveaus den darüber liegenden Zinssatz und profitiert von dieser Entwicklung.
Ein Vergleich, welches Kreditinstitut das günstigste Cap-Darlehen anbietet, ist nur
sehr schwer möglich. Denn jede Bank oder Sparkasse legt die Zinsgrenzen und CapPrämien höchst unterschiedlich fest. Außerdem hilft der anfängliche Effektivzins
wenig, denn er nutzt nur so lange als Vergleichsmaßstab, wie sich der Nominalzins
nicht ändert.
Tipp
Diese Kombi-Kredite können für einen verheirateten, allein verdienenden Bauherren sinnvoll sein, der seine Familie absichern will. Sie kann dann in einen
schuldenfreien Haus wohnen, wenn der „Ernährer“ vor Tilgung des Kredits
sterben sollte. Wer diese Konstruktion wünscht, schließt am besten ein Bankdarlehen mit regelmäßiger Tilgung und einer ergänzenden Restschuldversicherung ab.
In den ersten Jahren des neuen Jahrhunderts war diese Finanzierungsform ziemlich
unattraktiv. Ein Cap-Darlehen ist vor allem in einer Hochzinsphase interessant,
wenn in absehbarer Zeit mit einem kräftigen Nachgeben der Zinsen zu rechnen
ist. Aber wer weiß schon, wann die Zinsen wirklich ihren Höchststand erreicht haben? Der Ausstieg aus einem Cap-Darlehen ist immer mit Verlusten verbunden. Die
Prämie, die der Kunde bei Vertragsabschluss für den Cap zahlt, wird nicht anteilig
erstattet.
Kosten vergleichen - besonders wichtig beim
Kredit
Beim täglichen Einkauf wird von vielen Verbrauchern auf Sonderangebote geachtet. Jeder weiß, Angebote vergleichen lohnt sich. Zeitaufwendige Preisvergleiche
zwischen Waschmitteln oder Joghurt werden gemacht, um sinnvoll zu sparen auch wenn es nur um ein paar Cent geht. Aber bei Krediten, bei denen es meist
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
um tausendfach höhere Beträge geht, wird von vielen Schuldnern oft das erstbeste
Angebot akzeptiert. Vergleichen und Feilschen lohnt hier aber wie auf keinem anderen Gebiet. Wer beispielsweise ein Hypothekendarlehen über 200.000 Euro zur
Finanzierung eines Hauses aufnehmen will und das Bankangebot nur um 0,7 Prozentpunkte herunterhandelt, spart bei einer Laufzeit von zehn Jahren satte 14.000
Euro. Da muss man schon tonnenweise billigen Joghurt kaufen, um einen ähnlich
hohen Betrag zu sparen.
Auswirkungen auf die Höhe der Gesamtbelastung haben nicht nur die Form und
der Zeitpunkt der Überweisungen der Rückzahlungen an das Kreditinstitut, sondern
es kommt auch auf die Art und Weise an, wie diese Gelder dort verbucht werden.
Einige Kreditinstitute verbuchen zurückbezahlte Raten sofort, andere lassen sich
damit Zeit. Das wirkt sich auf die Zinslast aus. Bei vielen Banken und Sparkassen
müssen die Kreditnehmer zwar laufend Tilgungszahlungen leisten; diese werden
aber nicht sofort von der zu verzinsenden Schuld abgezogen. Achtung: In extremen Fällen werden die Zahlungen erst am Ende des Jahres und bei der jährlichen
Verrechnung berücksichtigt. Der Kunde zahlt also in der Zwischenzeit Zinsen für
Schulden, die er längst getilgt hat. Auch hier lohnt es sich, erst zu fragen und dann
zu unterschreiben. Denn der scheinbar billigere Kredit kann auf diese Art teurer
werden.
Tipp
Wer einen Kredit braucht, sollte Angebote vergleichen, damit der Kauf einer
Wohnung oder der Bau eines Hauses nicht zum Albtraum wird. Bei der Finanzierung sollte man nicht auf einen niedrigen Nominalzins hereinfallen.
Beim Kostenvergleich kommt es auf die späteren tatsächlichen persönlichen
Gesamtbelastungen durch einen langfristigen Kredit an. Und diese gibt der
Nominalzins nicht wieder. Nicht einmal der aussagekräftigere Effektivzins enthält sämtliche Kosten. In den vereinbarten Raten sind eventuell anfallenden
Beträge für die Nichterfüllung von Vertragsbedingungen nicht berücksichtigt.
Dazu zählen Verzugszinsen, so genannte marktübliche Gebühren für die Kontoführung und Prämien für zusätzliche Versicherungen. Deshalb gilt es, auch
auf die sonstigen Konditionen zu achten und deren finanzielle Folgen vor Abschluss eines Kreditvertrages genau durchzurechnen.
Welche Finanzierungsform die günstigere ist, kann nur im Einzelfall entschieden
werden. Ein Kostenvergleich mit Hilfe des für dieses spezielle Gebiet entwickelten
WISO-Computerprogramms „HausFinanz“ kann unabhängig von interessengebundenen Beratern den günstigsten Weg zeigen. Das ist gerade beim Haus- oder Woh116
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Schulden
nungskauf wichtig. Bei den hohen Summen, um die es dabei meist geht, können
sich auch scheinbar kleine Differenzen zwischen den Konditionen der verschiedenen Kreditgeber im Laufe der Jahre zwischen zehntausend oder gar hunderttausenden von Euro bewegen - Geld, das an anderer Stelle besser verwendet werden
kann.
Schätzkosten
Viele Banken stellen noch Schätzkosten in Rechnung, um die Immobilie zu
bewerten. Diese Bewertung ist wichtig, denn danach richtet sich die Höhe
der möglichen Beleihung dieses Objekts, die Beleihungsobergrenze. Das ist
der Wert des Grundstücks oder des Hauses, der vom Kreditinstitut festgesetzt wird. Erfahrungsgemäß liegt der weit unter dem tatsächlich bezahlten
Kaufpreis. Kreditinstitute setzen diesen Wert grundsätzlich immer unter dem
Mindestpreis an, der am Markt erzielbar ist. Außerdem ziehen sie zusätzlich
noch einen Sicherheitsabschlag ab.
Vorsicht: Auch wer ein von der Bank zugesagtes Darlehen nicht in Anspruch
nimmt und das Geld bei der Bank stehen lässt, muss Zinsen zahlen - die Bereitstellungszinsen. Diese fallen in der Regel ab dem vierten Monat an, nachdem die Bank
Baugeld zugesagt und zur Verfügung gestellt hat. Damit für Geld, das vom Kunden
nicht abgerufen wird keine zusätzlichen Kosten entstehen, zahlt es sich aus, hier
zeitlich möglichst genau zu planen. Wer absehen kann, dass sich beispielsweise
die Bauplanung verzögert und das Geld tatsächlich erst einige Monate später gebraucht wird, sollte keine Zinsreservierung vereinbaren. Denn neben den Bereitstellungszinsen nimmt die Bank für die Kalkulation des Effektivzinses in jedem Fall
das Vertragsdatum als Stichtag.
Für alle Geldgeschäfte gilt grundsätzlich: Wenn sich der Kundenberater auf Verhandlungen nicht einlässt und bei dem Gespräch keine günstigeren Konditionen
einräumt und nicht nachgibt, sollte man sich unbedingt bei einer anderen Bank
ein Angebot machen lassen. Auf diese Weise kommt man ganz schnell zu einer
Marktübersicht der Konditionen anderer Banken. Danach ist man immer noch frei
und kann in Ruhe entscheiden, ob man den Kredit bei der eigenen oder einer anderen Bank abschließt.
Falsche Bescheidenheit und lebenslange Treue zur eigenen Hausbank sind nicht
angebracht. Die Mitarbeiter haben ein Eigeninteresse, ihre Kunden zu halten, denn
von ihrer Geschäftsleitung bekommen sie vorgeschrieben, was an den Kunden verkauft werden muss. Für alle Bankprodukte, die sie zu verkaufen versuchen, gibt es
ein Punktsystem, nach dem die Bankmitarbeiter bewertet werden. Heute sind fast
alle Vertriebsbeschäftigte im Kreditgewerbe zu einem Teil erfolgsabhängig bezahlt.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Aus diesem Grund sind sie zu Zugeständnissen bereit, denn wenn sie einen Kunden
an die Konkurrenz verlieren, bekommen sie gar nichts.
Geld von Freunden und Verwandten
Wer sich von Angehörigen - beispielsweise zur Finanzierung einer Immobilie
- einen Privatkredit geben lässt, sollte dies mit einem schriftlichen Darlehensvertrag tun. Nur so wird er vom Finanzamt anerkannt. Der Vertrag muss alle
Vereinbarungen beinhalten, die auch unter Fremden üblich sind. Dazu zählen vor allem eine Zinsregelung und ein Tilgungsplan, die in der Praxis auch
eingehalten werden müssen. Bei minderjährigen Kreditnehmern ist zur Absicherung des Darlehens eine Grundschuldeintragung Pflicht. Ein Kreditvertrag
ist aber auch aus anderen Gründen zu empfehlen, wenn Freunde oder Verwandte Geld borgen. Er sorgt für klare Verhältnisse und beugt damit späteren
Streitereien über Zinsen oder Zeitpunkt der Rückzahlung vor. Schon manche
Freundschaft wurde zerstört, weil später die Erinnerung an die Konditionen
oder ob es sich um ein Geschenk oder um ein Darlehen handelte weit auseinander gingen.
Beim Disagio zahlt das Finanzamt mit
Nicht alle Darlehen werden zu 100 Prozent ausgezahlt. In vielen Fällen behält die
Bank einen Abschlag, das Disagio. Darunter versteht man den Unterschied zwischen der vereinbarten Kreditsumme und der tatsächlich ausbezahlten Summe. Der
Auszahlungsverlust ist nichts anderes als eine Vorauszahlung auf die Zinsen. Dadurch wird der Nominalzins gesenkt. Er wird allerdings für die gesamte vereinbarte
Summe berechnet und nicht nur für den tatsächlich ausgezahlten Betrag.
Das Disagio kann dem Finanzamt gegenüber geltend gemacht werden. Für Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie ist dies in der Regel die einzige Möglichkeit,
Schuldzinsen steuerlich geltend zu machen. Für den Eigenheimbesitzer zahlt sich
das Disagio aber nur aus, wenn die Zinssenkung zur zusätzlichen Tilgung genutzt
wird. Andernfalls sitzt er am Ende der Zinsbindungsfrist auf einem zu hohen Schuldenberg. Bauherren sollten sich nur so hohe Raten zumuten, wie sie auch ohne
Disagio zahlen könnten.
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Schulden
Tipp
Bei Darlehen ohne Zinsbindung sollte grundsätzlich kein Disagio vereinbart
werden, denn der Schuldner kann nicht verhindern, dass die Bank den ursprünglich niedrigen Nominalzins unbemerkt an den höheren Satz für ein Darlehen ohne Disagio anpasst.
Kreditnehmer sollten außerdem darauf drängen, dass das Disagio gleichmäßig verteilt wird. Wenn es bei der ersten Auszahlung in voller Höhe anfällt, verteuert sich
der Kredit unnötig.
Effektivzins - der
wichtigste Vergleichsmaßstab
Da es bei Krediten meist um sehr hohe Beträge geht, kann durch Preisvergleich
sehr viel Geld gespart werden. Das gilt für Kredite wie für jede andere Ware oder
Dienstleistung. Eine Hilfe beim Preisvergleich ist der Effektivzins. Der Gesetzgeber
hat vorgeschrieben, dass Konsumentenkredite mit einem Jahreszins ausgezeichnet
werden müssen. Der Effektivzins - richtiger der so genannte anfängliche effektive
Jahreszins - soll dem Kreditnehmer den Vergleich unterschiedlicher Kreditangebote
ermöglichen. Damit ist es überhaupt nicht schwierig, die Kosten für einen Kredit
zu vergleichen.
Der effektive Jahreszins ist die durchschnittliche prozentuale Zinsbelastung während der gesamten Laufzeit des Kredits, inklusive aller Zinsen, Gebühren und Kosten umgerechnet auf jährliche Basis. Nach der Preisangabeverordnung müssen Kreditinstitute den Effektivzins nennen. Der Gesetzgeber hat festgelegt dass sowohl in
Kreditangeboten und -verträgen als auch in der Werbung die tatsächlichen Kosten
für einen Kredit angegeben werden müssen. Im Gegensatz zum Nominalzins, dem
reinen Zins pro Jahr, wird beim Effektivzins auch die Kosten erhöhende Wirkung
der Buchungsmethode berücksichtigt.
Der Effektivzins muss als Preis in Prozent angegeben werden. Trotzdem sind im
Effektivzins nicht alle tatsächlich zu zahlenden Kosten erfasst, die auf die Gesamtbelastung unter Umständen erheblichen Einfluss haben. Im Effektivzins sind
lediglich der eigentliche Zinssatz, die Bearbeitungsgebühr, Disagio oder Agio und
die Vermittlungsgebühren enthalten. Nicht enthalten sind die Bereitstellungszinsen, die Gebühren für Grundschuldbestellung, für Kontoführung und Bürgschaften
sowie Gebühren für Notar und Grundbucheintragungen eventuelle Schätzkosten
und Zuschläge für Teilauszahlungen. Ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben ist es,
den Effektivzins für die Anschlussfinanzierung anzugeben - und zwar bezogen
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auf die Restschuld zu Beginn der neuen Zinsfestschreibung. Hier werden oft Fehler
gemacht, indem der ursprüngliche Kreditbetrag zugrunde gelegt wird.
Kreditkonditionen:
Vergleichen lohnt sich immer
Für Marco Hansen und seiner Freund Nico ist es selbstverständlich, dass sie bei den
hohen Spritpreisen genau vergleichen, welche Tankstelle gerade am günstigsten
ist. Wenn es sich lohnt, machen sie auch einen Umweg, ehe sie an einer Zapfsäule halten. Bei einer Kreditaufnahme lohnt sich sogar ein noch größerer Umweg.
Denn zwischen den Angeboten der verschiedenen Banken und Sparkassen bestehen
enorme Unterschiede. Die Stiftung Warentest hat festgestellt, dass es - bei Berücksichtigung aller Kostenfaktoren - Unterschiede von sieben bis acht Prozent gibt.
Das wirkt sich über einen Zeitraum von vielen Jahren enorm auf die tatsächlich zu
leistenden Zahlungen aus.
Auch bei kleinen Krediten die Preise vergleichen!
Wie sich diese Unterschiede auf die Haushaltskasse auswirken, zeigt ein Beispiel für einen relativ kleinen Kredit von „nur“ 15.000 Euro bei 60 Monaten
Laufzeit. Bei einem effektiven Jahreszins von 13,4 Prozent zahlt man bei dem
einen Kreditinstitut insgesamt 20.270 Euro zurück. Bei einem anderen Kreditgeber, der 17 Prozent effektiven Jahreszins verlangt, summieren sich Zins
und Tilgung auf 21.730 Euro. Obwohl in beiden Fällen der gleiche Betrag von
15.000 Euro ausgezahlt worden ist, müssen in einem Fall zusätzlich 1.460
Euro mehr zurückbezahlt werden. So viel mehr müssen in diesem Fall also
diejenigen bezahlen, denen es zu mühsam war, die Preise der verschiedenen
Kreditinstitute zu vergleichen.
In manchen Kreditangeboten wird oft nur den Monatszins angegeben, damit die
Finanzierung besonders günstig aussieht.. Dieser Zinssatz ist als Vergleichsgröße
aber völlig ungeeignet, denn in den Monatszinssatz werden außer den Zinskosten
keine anderen anfallenden Gebühren oder Provisionen eingerechnet. Dies ist nur
für den effektiven Jahreszins gesetzlich vorgeschrieben. Die monatlichen Tilgungen
werden beim Monatszins ebenfalls nicht berücksichtigt. Derartige Zinsrechnungen
dienen oft nur dazu, den Kunden über die wahren Kosten einer Kreditaufnahme zu
täuschen.
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Schulden
Nicht von niedrigen Monatsraten
blenden lassen
Die Kosten eines Kredits nehmen entsprechend der Laufzeit zu. Das wird von vielen
Verbrauchern übersehen. Deshalb sollten Sie sich auf keinen Fall durch niedrige monatliche Rückzahlungsraten blenden lassen. Niedrige monatliche Rückzahlungsraten sind überhaupt keine Gewähr dafür, dass der Kredit günstig eingekauft
wurde. Wenn Sie merken, dass Sie einen teuren Fehler gemacht haben, ist es oft
noch nicht zu spät, ihn zu korrigieren. Denn wie jeder Vertrag kann auch ein Kreditvertrag gekündigt werden.
Kündigen ist sinnvoll, wenn man zum Beispiel einen „teuren“ Kredit, der in einer
Hochzinsphase abgeschlossen wurde, durch einen billigeren abzulösen versucht,
wenn die Zinsen niedrig stehen. Dies ist bei Verbraucherkrediten frühestens sechs
Monate nach der Auszahlung möglich. Beachtet werden muss dabei allerdings eine
Kündigungsfrist von drei Monaten. Dieser Schritt sollte sorgfältig überlegt werden, denn bei einem neuen Kreditvertrag fallen alle Gebühren erneut an. Wenn
eine andere Bank mit günstigeren Zinsen lockt, sollte man bedenken, dass bei
der Ablösung des alten Kreditvertrags die damals bezahlten Bearbeitungsgebühren
überhaupt nicht zurückerstattet werden. Die Kreditgebühren werden auch dann nur
anteilig angerechnet, wenn man beim gleichen Kreditinstitut bleibt.
Tipp
Die Ablösung eines alten Kredits ist nur dann zu empfehlen, wenn der effektive Jahreszins des neuen Kredits wirklich erheblich unter dem des alten liegt.
Sie müssen dabei auch an die Kosten denken, die eine Kündigung des bisherigen Kreditvertrages mit sich bringen kann. Dazu gehört vor allem die Vorfälligkeitsentschädigung, die der Kreditgeber dann in vielen Fällen fordern kann.
Am besten sind Sie dran, wenn der alte Vertrag abläuft und Sie zu niedrigeren
Zinsen einen neuen Kredit aufnehmen können. Deshalb ist es meist sinnvoll in
Hochzinszeiten keine langen Vertragslaufzeiten zu vereinbaren.
Hilft eine Restschuldversicherung?
Manche Kreditinstitute wollen sich zusätzlich absichern und bestehen auf dem
Abschluss einer Restschuldversicherung. Dann sind beide Verträge miteinander
verbunden. Die Laufzeit muss mindestens ein Jahr betragen. Bei dieser Kreditart
werden nur die Zinsen an die Bank oder an die Sparkasse bezahlt, die monatlichen
Tilgungsraten an das Versicherungsunternehmen. Der Kunde tritt sämtliche An121
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
sprüche aus der Versicherung an das Kreditinstitut ab, denn am Ende der Laufzeit
wird der Kredit durch das Fälligwerden der Versicherungssumme getilgt.
Bei dieser gemischten Kreditform ist die Restschuldversicherung nichts anderes als
eine Risikolebensversicherung. Abgezahlt werden muss der gesamte Kredit auch in
diesem Fall in voller Höhe. Nur beim Tod des Versicherungsnehmers übernimmt die
Versicherung die dann noch offenen Raten.
Wer damit rechnen muss, in absehbarer Zeit seinen Arbeitsplatz zu verlieren oder
wer befürchtet, dass Lohn oder Gehalt gekürzt oder sich auf andere Weise vermindert, kann in diesem Fall nicht auf die Hilfe durch eine Restschuldversicherung
hoffen. Bei Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit zahlt die Restschuldversicherung nicht,
denn der Verlust des Arbeitsplatzes ist nicht zu versichern. Für diesen Fall muss in
anderer Form vorgesorgt werden, damit bei Verlust des Arbeitsplatzes keine dann
nicht mehr tragbare finanzielle Last entsteht und die monatlichen Tilgungsraten
nicht mehr bezahlt werden können.
Tipp
Denken Sie immer daran, dass viele Kredite und insbesondere ein Hypothekenkredit über viele Jahre laufen. Die daraus resultierende Belastung ist kaum
zu verändern. Was sich aber unter Umständen schnell verändern kann, ist
ihre persönliche Lebenssituation. Wenn Arbeitslosigkeit oder andere berufliche Risiken drohen, sollte die Finanzierung eines Autos oder der Haus- und
Wohnungskauf so kalkuliert werden, dass Zinsen und Tilgung auch bei einem
deutlich geringeren Einkommen noch getragen werden können.
Wer in einer Branche beschäftigt ist, in der mit einer Gefährdung des Arbeitsplatzes
zu rechnen ist, oder wer bei einem Unternehmen tätig ist, das in wirtschaftlichen
Schwierigkeiten steckt und wo über Lohnkürzungen diskutiert wird oder auch nur
Überstunden abgebaut werden, sollte bei allen Kreditaufnahmen besonders vorsichtig sein. Dann ist dringend zu empfehlen, frühzeitig einen Beratungstermin mit
dem zuständigen Kreditsachbearbeiter zu vereinbaren, um für den Fall des Falles
eine Strategie zu entwickeln. Das gilt erst recht für diejenigen, die bereits in eine
solche Situation geraten sind.
Unbedingt regelmäßig und pünktlich zahlen
Vorsicht: Wer finanziell in der Klemme steckt, seine Raten nicht mehr zahlen
kann und in diese Situation die fälligen Beiträge nicht mehr überweist, bringt sich
um jedes Recht. Es ist keine Lösung, nicht zu reagieren, den Kopf in den Sand zu
stecken und abzuwarten was passiert. Denn damit wird eindeutig gegen die Ver122
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tragsbedingungen verstoßen. Die Gesetzeslage ist unmissverständlich: wer Kreditverträge und Fristen nicht penibel genau einhält, zieht unweigerlich den Kürzeren
und verliert alle Schutzrechte. Wenn ein Kreditnehmer mit zwei Raten in Rückstand
gerät, ist das Kreditinstitut berechtigt, den gesamten Kredit sofort zu kündigen.
Die Bank oder jeder andere Kreditgeber kann dann die sofortige Rückzahlung des
gesamten Darlehensbetrags in einer Summe verlangen.
Wer so gegen die Vertragsbedingungen verstoßen und die Fristen nicht eingehalten hat, befindet sich anschließend in den Händen der Bank oder Sparkasse. Ihm
werden jetzt die Bedingungen diktiert, er hat keine Chance mehr in Verhandlungen
eine andere für ihn erträgliche Lösung durchzusetzen. In dieser Situation gibt es
keinen Rechtsanspruch auf Stundung oder Ratenreduzierung. Das gilt auch für
Schicksalsschläge wie den Tod des Familienoberhauptes oder des Haupternährers,
obwohl in solchen Situationen die Familie unverschuldet zahlungsunfähig wird.
Es gibt auch keine Ausnahmen, wenn der Alleinverdiener wegen Arbeitslosigkeit,
Berufsunfähigkeit oder schwerer Krankheit ausfällt. Es kommt aber noch schlimmer: In diesem Fall bleibt es nicht nur bei der Forderung auf sofortige Rückzahlung
des gesamten Kredits. Von diesem Zeitpunkt an erhöhen sich zusätzlich die bisherigen Kosten. In den Vertragsbedingungen steht, dass zusätzlich Zinsen für den
ausstehenden Betrag bezahlt werden müssen, wenn der Kreditnehmer mit seinen
Zahlungen in Verzug kommt. Diese Zinsen liegen fünf Prozent über dem jeweiligen
Diskontsatz der Bundesbank.
Achtung: Diese unangenehmen Folgen können nur dann vermieden werden, wenn
man rechtzeitig mit dem Kreditinstitut spricht.
Lohnabtretung – wollen
Sie das wirklich unterschreiben?
Viele Kreditinstitute verlangen als zusätzliche Sicherheit den pfändbaren Teil des
Lohnes als Abtretung. Wer diese Klausel, die im Kleingedruckten der meisten Kreditverträge steht, unterschreibt, muss wissen, dass dies einschneidende Konsequenzen
haben kann. Das Kreditinstitut kann bei einer Kreditkündigung - ob berechtigt oder
nicht - sofort und ohne Gerichtsverfahren vom Arbeitgeber des Kunden den Kredit
vom pfändbaren Teil des Lohnes verlangen. Zur Lohnpfändung reicht ein einfacher
Brief an den Arbeitgeber und eine Kopie des Kreditvertrages. Der Arbeitgeber darf
dann seinem Mitarbeiter nur noch das Existenzminimum auszahlen, den Rest muss
er an den Kreditgeber weiterleiten. Sonst macht er sich selber strafbar. Die möglichen Folgen können gravierend sein. Als erstes fehlt von einem Augenblick zum
anderen der überwiegende Teil des bisherigen monatlichen Einkommens. Das löst
in einer Kettenreaktion meist weitere unangenehme Folgen aus: Regelmäßige Ver123
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pflichtungen, wie Miete, Versicherungsbeiträge und andere Daueraufträge werden
nicht mehr ausgeführt. Das kann beispielsweise zur Kündigung der Wohnung und
auch dazu führen, dass der Versicherungsschutz erlischt, weil die Prämien nicht
mehr bezahlt werden können.
Neben den finanziellen und materiellen Auswirkungen für den Schuldner entsteht
vor allem auch ein persönlicher Ansehensverlust in der Firma. Erfahrungsgemäß
bleibt es in einem Unternehmen nicht verborgen, bei wem der Lohn gepfändet
wird. In bestimmten Positionen kann dies in letzter Konsequenz zum Verlust des
Arbeitsplatzes führen.
Tipp
Wer eine Lohnabtretung unterschreiben muss, sollte darauf achten, dass der
Betrag nur so hoch ist wie der aufgenommene Kredit. Das Gleiche gilt für die
Laufzeit der Lohnabtretung. Sie darf die Laufzeit des Kredits nicht überschreiten. Wenn das Kreditinstitut auf der Klausel besteht und Sie keine andere
Möglichkeit haben, um an einen dringend benötigten Kredit zu kommen, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Zinsen und Tilgung für den Kredit auch
wirklich dauerhaft bezahlt werden können. Denn wer hier in Verzug kommt,
löst die Lohnpfändung aus – mit allen ihren unangenehmen Konsequenzen.
Selbstauskunft – auch im
eigenen Interesse sinnvoll
Wer einen Kredit aufnimmt, muss vorher prüfen, ob er mit seinem regelmäßigen
Einkommen auch die monatlichen Belastungen für die Rückzahlung des Kredits
tragen kann. Viele rechnen nur mit den effektiven Kosten, dem Kaufpreis für den
Kredit und berücksichtigen nicht, dass neben den Zinsen auch der Kredit selbst
wieder zurückgezahlt werden muss.
Deshalb prüft jede Sparkasse oder Bank bevor sie einen Kredit vergibt, ob der
Kunde kreditwürdig ist und die daraus resultierenden Lasten tatsächlich tragen
kann. Dazu verlangt sie vom Kreditnehmer eine Selbstauskunft. Bei kleinen Kreditsummen passiert dies in einem standardisierten Verfahren. Die Bank beurteilt
dabei auch menschliche Eigenschaften, das Ansehen und die persönlichen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse. Zu letzteren zählen insbesondere das
vorhandene Vermögen und andere bereits bestehende Schulden, das regelmäßige
Einkommen und bereits bestehende Kredite, die weiter getilgt werden müssen. Das
Kreditinstitut versucht, durch diese Kreditprüfung herauszufinden, ob der Kreditnehmer die Schuldentilgung bis zum Ende durchhalten kann.
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Schulden
Tipp
Eine Selbstauskunft sollte besonders sorgfältig und unbedingt wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Wenn es später zu Problemen und rechtlichen Auseinandersetzung kommen sollte, kann die Selbstauskunft später bei einer eventuellen Haftung der Bank eine wichtige Rolle spielen. Außerdem ist es in Ihrem
eigenen Interesse, sich nicht zu „übernehmen.“
In Deutschland steigt die Zahl der ver- und überschuldeten Haushalte in den letzen
Jahren immer stärker. Wenn man feststellt, dass man nicht nur ver- sondern überschuldet ist, ist das Endstadium einer unheilvollen Entwicklung bereits erreicht.
Deshalb sollte man alles unternehmen, damit es erst gar nicht so weit kommt. Überschuldung lässt sich verhindern, wenn Sie Ihr Leben so planen und organisieren,
dass die laufenden Ausgaben und die „besonderen Anschaffungen“ nicht ständig
höher sind, als die Einnahmen, über die Sie regelmäßig verfügen können.
Mancher, der das liest, wird jetzt einwenden: Was soll diese banale Aussage? Das
weiß doch jedes Kind! Aber was vielen als selbstverständlich erscheint, ist für Millionen von Menschen in Deutschland längst nicht Normalität. Eine wachsende Zahl
von Singles oder Familien – auf Neudeutsch auch Bedarfsgemeinschaften genannt
- hat Probleme, die ihre persönliche „Buchhaltung“ in den Griff zu bekommen und
eine ausgeglichene Gewinn- und Verlustrechnung für das eigene Budget aufzustellen. Und diese Schwierigkeiten sind beileibe nicht nur auf die so genannten
„sozial Schwachen“ oder weniger Gebildeten begrenzt. Die Probleme treten in allen
Schichten auf.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Auskommen mit dem Einkommen –
das will gelernt sein
Eine der Ursachen für die wachsende Verschuldung ist, dass viele Konsumenten nicht schon von den Eltern gelernt haben, ihre Wünsche zu kontrollieren
und mit den wirtschaftlichen Möglichkeiten in Einklang zu bringen. Dass so
viele den Überblick verlieren, hängt auch damit zusammen, dass viele ihren
monatlichen Einnahmen - Gehalts- oder Rentenzahlungen - nicht zeitgleich
die Ausgaben gegenüber stellen, die ebenso regelmäßig anfallen. Wäre das
der Fall, könnten sie sofort erkennen, wie viel Geld höchstens ausgegeben
werden darf, damit man nicht am Ende des Monats in die Miesen rutscht. Neben monatlich anfallende Ausgaben wie Miete oder Ausgaben für Lebensmittel gibt es auch immer außerordentliche Zahlungen, die oft nicht vorhersehbar
sind. Andere dagegen lassen sich planen. Das Bereits gilt z. B. für den Kauf
von Elektrogroßgeräten, Kleidung oder Möbeln. Solche Anschaffungen sollten
nicht spontan vorgenommen sondern vorausgeplant werden. Denn sie übersteigen meist den Betrag, der in einem Arbeitnehmerhaushalt normalerweise
am Monatsende noch übrig ist. Das gilt erst recht für Autos, Wohneigentum
oder die Finanzierung einer größeren Urlaubsreise mit der ganzen Familie.
Wie man seine persönliche Haushaltsplanung in den Griff bekommen kann
statt in die Überschuldung zu stolpern, wird im folgenden Kapitel gezeigt.
Einer der Auswege, die oft gewählt werden, wenn man mehr Geld braucht, als
zur Verfügung steht, und keine sonstigen „Sicherheiten“ vorhanden sind, ist die
Bürgschaft. Denn mit Hilfe von Bürgen lässt sich oft auch dann noch ein Kredit
bekommen, wenn alle anderen Möglichkeiten erschöpft sind. Bürgschaften werden
aber auch von Hausbesitzern bei der Vermietung einer Wohnung verlangt. Auch
wenn jemand sich selbstständig machen oder ein Geschäft abschließen will, von
dem er sich einen großen Profit verspricht, verlangen die Vertragspartner oft einen
Bürgen. Das können Freunde und Bekannte sein, sind oft aber auch die Eltern oder
der eigene Partner.
Die Bürgschaft: Eine „Gefälligkeit“
mit hohem Risiko
Im Geschäftsleben werden oft Bürgschaften übernommen, ohne dass sich die Unterzeichner darüber im Klaren sind, welche rechtliche Bedeutung das hat. Eine
Bürgschaft bedeutet Sicherheit für den Gläubiger, für den Bürgen dagegen kann sie
oft unkalkulierbare finanzielle Risiken mit sich bringen: Kann der Schuldner nicht
zahlen, muss der Bürge für dessen Verpflichtungen aufkommen. Deshalb sollten
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sich private Bürgen es drei Mal überlegen, ehe sie sich auf so einen Vertrag einlassen.
Bürgschaften werden meist abgeschlossen, um den Gläubiger – im Fall einer Kreditaufnahme meist eine Bank - bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners zu schützen.
Die häufigste Form mit der Banken und Sparkassen bei Krediten eine Bürgschaft
verlangen, ist die der Unterschrift des Ehegatten, bei nicht verheirateten Paaren
oft auch die des Partners. Doch in den Bürgschaftsformularen der Kreditinstitute
stecken oft Tücken. Hier sollten sich die Schuldner vorsehen.
Die meisten Bürgen wissen überhaupt nicht, dass sie eine Bürgschaft übernommen haben und welches Risiko sie mit ihrer Unterschrift eingegangen sind. Bei der
Bürgschaft besteht ein Drei-Personen-Verhältnis: Der Bürge verpflichtet sich gegenüber dem Gläubiger, für die Verbindlichkeiten des Schuldners einzustehen. Für
das wirksame Zustandekommen einer Bürgschaft ist stets die Schriftform erforderlich. Bürgschaften zählen neben Grundschulden, Verpfändungen und Abtretungen
zu den Sicherheiten, die ein Gläubiger zur Absicherung eines Darlehens von dem
Gläubiger verlangen kann.
1. Die selbstschuldnerische Bürgschaft
Wenn ein oder mehrere Bürgen eine „selbstschuldnerische Bürgschaft“ unterschrieben haben, haften sie gegenüber dem Kreditinstitut oder gegenüber dem Gläubiger
für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten mit ihrem gesamten Vermögen.
Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft kann von dem oder den Bürgen die
Zahlung verlangen werden, sobald der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht
ordnungsgemäß nachkommt. Ob der andere nicht mehr zahlen kann oder nicht
mehr zahlen will, spielt dabei keine Rolle. Der Bürge ist dann dran: Die selbstschuldnerische Bürgschaft gibt dem Schuldner das Recht, den Bürgen direkt zur
Kasse zu bitten – ohne Prüfung, ob beim eigentlichen Schuldner noch etwas zu
holen ist oder nicht.
Die Bürgen müssen in jedem Fall für die volle Rückzahlung einstehen. Warum der
Schuldner die Zahlung eingestellt hat spielt keine Rolle. Wenn einer der Bürgen
ohne Vermögen ist, kann sich die Bank an jedem anderen der Bürgen schadlos
halten, der etwas besitzt.
Banken und Sparkassen sind nicht verpflichtet, vorher andere Sicherheiten des
Schuldners, wie beispielsweise Hypotheken zu verwerten. Es ist auch nicht erforderlich, dass der Gläubiger vorher eine Zwangsvollstreckung einleitet. Das ist
auch der Grund, warum Kreditinstitute eine selbstschuldnerische Bürgschaft zur
Absicherung von Krediten verlangen, weil sie auf diese Art am leichtesten ihre
Forderung eintreiben können. Deshalb sollte auf gar keinen Fall eine Bürgschaft
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„selbstschuldnerisch“ übernommen werden. Der Bürge kann zwar vom Gläubiger
die Zwangsvollstreckung verlangen, muss dann aber auch noch die Kosten tragen,
wenn die Zwangsvollstreckung erfolglos verlaufen sollte. Der Bürge sollte also nur
dann von diesem Recht Gebrauch machen, wenn er sich absolut sicher ist, dass
eine Zwangsvollstreckung sinnvoll ist, da etwas zu holen ist, und dazu führt, dass
zumindest ein Teil der Schuld getilgt werden kann.
Tipp
Bürgschaften sind keine kleinen „Freundschaftsdienste“, sondern können
sehr böse Folgen haben. Auch schriftlich getroffene Vereinbarungen oder
andere Abmachungen zwischen dem Kreditnehmer und seinen Bürgen, die
dieses Risiko einschränken sollen, nützen nichts. Auch dann nicht, wenn dies
ausdrücklich in einem schriftlichen Vertrag vereinbart wurde. Der Kreditgeber
hat das Recht, sich in vollem Umfang beim Bürgen schadlos zu halten.
2. Globalbürgschaft: Risiko hoch drei
Noch viel gefährlicher sind Bürgschaften für künftige Verbindlichkeiten. Das Bestehen einer Bürgschaft setzt normalerweise das Vorhandensein einer konkreten
Schuldsumme voraus. Es gibt aber auch Fälle, in denen zum Zeitpunkt der Bürgschaftserklärung die Höhe der Schuld noch überhaupt nicht bekannt ist. Dies passiert häufig, wenn beispielsweise Eltern für ihre Kinder als Bürge eine Bürgschaft
für mögliche künftige Verbindlichkeiten übernehmen. So kann ein Bürge beispielsweise auch für alle künftig entstehenden Verpflichtungen und Ansprüche einer
Bank gegenüber einem bestimmten Kunden haften.
Klauseln, die die Haftung des Bürgen auf alle bestehenden Ansprüche des Gläubigers gegen den Hauptschuldner ausdehnen, ohne die verbürgten Forderungen
näher zu bezeichnen, widersprechen dem Gebot von Treu und Glauben. Als unangemessene Benachteiligung des Bürgen ist dies unwirksam. Der Bürge ist hier nicht
hinreichend vor der Gefahr geschützt, wegen einer Schuld in Anspruch genommen
zu werden, die er nicht kennt.
Ebenso unwirksam ist die formularmäßige Vereinbarung einer Globalbürgschaft,
bei der die Bürgschaft nicht auf eine feste Summe begrenzt ist, sondern der Bürge
auch für Verbindlichkeiten des Schuldners einzustehen hat, die in Zukunft entstehen. Auch eine derartige Bürgschaft geht über das gegenwärtige Sicherungsbedürfnis des Gläubigers hinaus. Sie ist unwirksam, weil der Bürge sein Risiko nicht
abschätzen kann, und auf Seiten des Gläubigers kein anerkennenswertes Interesse
vorliegt.
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Vorsicht: Die Unwirksamkeit besteht aber nur bei formularmäßiger Vereinbarung.
Bei Individualabreden sind solche Vereinbarungen im Rahmen der Privatautonomie
zulässig! Wer einen individuell formulierten Vertrag dieser Art unterschreibt geht
ein unkalkulierbares Risiko ein – auch dann wenn derjenige, der um die Bürgschaft
bittet, hoch und heilig verspricht, dass er keine Dummheiten machen wird
3. Die Ausfallbürgschaft
Die Ausfallbürgschaft ist die bürgenfreundlichste Form der Bürgschaft. Denn der
Bürge hat hier nur dann für die Schuld des Dritten einzustehen, wenn trotz Ausschöpfung aller Möglichkeiten ein Betrag offen bleibt. Der Bürge verpflichtet sich
in diesem Fall also nur, dem Gläubiger für den endgültigen Ausfall der Hauptforderung einzustehen – also für das, was der Gläubiger auch durch Zwangsvollstreckung und Verwertung anderer Sicherheiten vom Hauptschuldner nicht erlangen
kann. Der Gläubiger muss beweisen, dass er diese Maßnahmen sorgfältig und erfolglos durchgeführt hat.
Wenn nicht nur eine, sondern mehrere Personen oder Personengruppen für einen
Schuldner oder eine Schuldnergruppe bürgen, spricht man von Mitbürgschaft, Teilbürgschaft, Nachbürgschaft und Rückbürgschaft.
Bei einer Ausfallbürgschaft ist der Bürge verpflichtet, für die Forderung des Gläubigers gegenüber dem Schuldner einzustehen, wenn dem Kreditgeber aus der Forderung ein Verlust entsteht. Der Gläubiger muss dies nachweisen. Dafür muss der
Kreditgeber aber zunächst alle anderen ihm zur Verfügung stehenden Sicherheiten
verwerten und die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners betrieben
haben. Erst wenn dies geschehen ist und der Gläubiger immer noch einen Verlust
nachweisen kann, muss der Bürge dafür aufkommen. Der Gläubiger hat bei dieser
Variante eine relativ ungünstige Rechtsstellung.
4. Die Höchstbetragsbürgschaft
Wenn eine Höchstgrenze festgelegt worden ist, bis zu der ein Bürge zur Zahlung
verpflichtet ist, spricht man von einer Höchstbetragsbürgschaft. Es empfiehlt sich
sehr, nur eine solche Bürgschaft zu geben, wenn man schon glaubt, einem Partner,
Freund, Kollegen oder Verwandten auf diese Art helfen zu müssen.
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Partner, Ehegatte und Angehörige als Bürgen
Häufig verlangen Banken, dass sich für den Kredit des einen Ehegatten der
andere verbürgt. So wollen sie Vermögensverschiebungen zwischen den Ehegatten verhindern. Dieser berechtigte Haftungszweck wird von der Rechtsprechung auch gebilligt, muss aber explizit im Kredit- oder Bürgschaftsvertrag
vereinbart werden. Wer für seinen Ehegatten bürgt, sollte daran denken, dass
Bürgschaften auch über eine Scheidung hinaus gelten. Zahlen muss auch ein
geschiedener Ehepartner, der überhaupt kein Geld aufgenommen hatte. Das
gilt sogar dann, wenn beide vorher untereinander schriftlich vereinbart hatten,
dass bei einer Trennung derjenige Partner, der den Kredit aufgenommen hat,
alle Schulden übernimmt.
Ein Vertrag zwischen Ehepartnern, der sie gegenseitig verpflichtet, nach einer
Scheidung für die eigenen Schulden allein aufzukommen, bindet den Kreditgeber
nicht. Denn das würde ja auch dem Sinn der Bürgschaft völlig zuwider laufen und
sie wertlos machen. Die Bürgschaft wird gegenüber dem Kreditinstitut abgegeben
und bleibt auch nach der Scheidung wirksam. Das Kreditinstitut kann sich sein
Geld von dem Partner zurückholt, der sich als Bürge zur Rückzahlung mit verpflichtet hat, auch wenn dies durch den internen Vertrag zwischen den früheren
Ehepartnern hätte verhindert werden sollen. Wird ein Schuldner zahlungsunfähig,
muss der Bürge für dessen Schuld aufkommen. Nach der Zahlung der Schuld an
den Gläubiger geht die Forderung von diesem auf den Bürgen über. Der kann zwar
versuchen, sich das Geld wieder von dem zu holen, für den er gebürgt hat. Aber
in den meisten Fällen ist das Ergebnis das Gleiche, wie wenn man versucht einem
nackten Mann in die Tasche zu greifen.
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Schulden
Tipp
Wenn Sie eine Bürgschaft unterschrieben haben, weil Sie überzeugt waren
„es wird schon nichts passieren“ und dann doch zur Kasse gebeten werden,
ist vielleicht noch nicht jede Hoffnung verloren:
• Erkundigen Sie sich bei einem Anwalt, ob eine Bürgschaft überhaupt wirksam ist. Vielleicht gibt es Gründe für eine Unwirksamkeit wie Sittenwidrigkeit, grobe Verharmlosung des Bürgschaftsrisikos oder unwirksame Klauseln im Bürgschaftsformular.
• Unter bestimmten Umständen kann die Bürgschaft kündbar sein oder es
kann ein Wegfall der Geschäftsgrundlage geltend gemacht werden.
• Suchen Sie das Gespräch mit dem Gläubiger. Suchen Sie gemeinsam
nach Lösungsmöglichkeiten und klären Sie notfalls Ratenzahlungen.
• Prüfen Sie, ob dem Hauptschuldner Einreden zustehen – möglicherweise ist
die Forderung verjährt. Diese Einrede kann der Bürge für den Schuldner geltend machen, wenn keine selbstschuldnerische Haftung vereinbart ist.
Wann endet eine Bürgschaft?
Die Bürgschaft steht und fällt mit der Hauptforderung. Sie erlischt, wenn die Hauptschuld erlischt. Ist die Hauptschuld nicht wirksam entstanden, gilt auch die Bürgschaft nicht. Wird die Verbindlichkeit durch den Schuldner teilweise getilgt, dann
verringert sich auch der Betrag, für den der Bürge noch haftet.
Wer eine Bürgschaft unterschreibt, muss sich darüber im Klaren sein, dass er jederzeit mit seinem vollen Vermögen haftet und in Anspruch genommen werden kann,
wenn der Schuldner - aus welchem Grund auch immer - seinen Verpflichtungen
nicht nachkommt. Diese volle Haftung gilt zeitlich unbefristet. Dabei spielt es auch
keine Rolle, ob der Mitunterzeichner bei Vertragsabschluss ohne Einkommen ist
oder war. Sobald er später irgendwann einmal über ein eigenes Einkommen verfügt
oder beispielsweise durch eine Erbschaft zu Vermögen kommt, wird er gnadenlos
zur Kasse gebeten.
Bei einem längeren Tilgungszeitraum ist es deshalb empfehlenswert, einen Stichtag
zu vereinbaren, bis zu dem die Bürgschaft gelten soll. Ansonsten läuft man schnell
Gefahr, dass eine Bürgschaft für einen Kredit mit langer Laufzeit völlig in Vergessenheit gerät und irgendwann ein böses Erwachen folgt.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Tipp
Allergrößte Vorsicht und Zurückhaltung bei Bürgschaften! Einmal eingegangen können sie nicht mehr rückgängig gemacht werden. Wer trotzdem bereit
ist, für andere zu bürgen, wie es beispielsweise Eltern oft für ihre Kinder tun,
sollte sich nur auf einen Höchstbetrag einlassen und die Bürgschaft zeitlich
befristen. Damit ist die Gefahr etwas eingegrenzt und man muss nicht für
alle Verbindlichkeiten des Gläubigers haften. Aber das Risiko bleibt trotzdem
groß.
Die Summe der Bürgschaft sollte niemals höher sein als das Vermögen, das in
diesem überschaubaren Zeitraum auch tatsächlich zur freien Verfügung steht. In
jedem Fall bedeutet eine Bürgschaft die Übernahme einer schwer wiegenden Verpflichtung durch den Bürgen. Das Risiko, das mit einer Bürgschaftsverpflichtung
eingegangen wird, sollte vorher immer genau betrachtet werden. Bürgschaften sind
keine kleinen Gefälligkeiten, sondern können den Bürgen unter Umständen selbst
in eine finanziell sehr schwierige Lage bringen.
Frauen sollten mit Bürgschaften für einen Partner besonders vorsichtig sein. Die
Zahl der Frauen, die sich von ihren Männern dazu überreden ließen, für sie zu
bürgen und die nach einer Scheidung nicht nur ohne Unterhalt da sitzen, weil der
ehemals Geliebte pleite ist, sondern auch noch die Schulden des ehemaligen Partners abzahlen müssen, ist groß.
Wann ist eine Bürgschaft sittenwidrig?
Will ein Schuldner mit dem Kredit ein Vorhaben realisieren, das auch dem Bürgen
dient, ist dem Bürgen nach der Rechtsprechung ein größeres Risiko zumutbar, als
wenn er die Bürgschaft ausschließlich im Interesse des Schuldners übernimmt. Erlangt der Bürge aus dem Kredit unmittelbare Vorteile, besteht zwischen dem Bürgen
und dem Hauptschuldner ein angemessener Interessenausgleich. Dieser rechtfertigt
es nach Ansicht der Rechtsprechung, selbst bei krasser finanzieller Überforderung
keine Sittenwidrigkeit anzunehmen.
Sittenwidrig ist eine Bürgschaft dann, wenn sie die Leistungsfähigkeit des Bürgen
erheblich übersteigt und bei Übernahme der Bürgschaft die Entscheidungsfreiheit
des Bürgen durch den Schuldner in unzulässiger Weise beeinflusst war. Das kann
beispielsweise dann der Fall sein, wenn psychischer Druck auf den Bürgen ausgeübt
wurde. Sittenwidrig kann eine Bürgschaft auch dann sein, wenn die Bank gegenüber dem Bürgen die Risiken der Bürgschaft verharmlost, indem sie dem Bürgen
beispielsweise erklärt, die Bürgschaft sei nur für die Akten. Gleiches gilt, wenn die
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Bürgschaft aus emotionaler Verbundenheit heraus übernommen wurde, obwohl der
Bürge durch die Übernahme der Bürgschaft vorhersehbar finanziell krass überfordert wird.
Die Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaften findet keine Anwendung, wenn der Ehegatte oder ein naher Angehöriger Mitkreditnehmer ist. Aber
der Bundesgerichtshof entschied im Jahr 2005, dass unter bestimmten Umständen
Bürgschaftsverträge mit Angehörigen nichtig sein können: Im konkreten Fall bürgte ein Ehepartner aus „emotionaler Verbundenheit“ für den anderen und geriet dadurch in eine ruinöse finanzielle Lage. Gerade wenn ein Ehegatte kein oder nur ein
geringes Einkommen hat, führt die Inanspruchnahme aus der Bürgschaft schnell
zu einer wirtschaftlichen Überforderung des Bürgen. Dann ist diese Bürgschaft sittenwidrig. Nach der 25-Prozent-Grenze spricht es bereits für eine krasse finanzielle
Überforderung, wenn das pfändbare Einkommen nicht ausreicht, um innerhalb von
fünf Jahren ein Viertel der Bürgschaft abzudecken.
Wichtig: Die finanzielle Überforderung muss bereits zum Zeitpunkt der Unterschrift bestanden haben. Spätere Schicksalsschläge wie Arbeitslosigkeit oder
Krankheit bleiben außer Betracht. Sie führen also nicht dazu, dass die Bürgschaft
nachträglich als sittenwidrig anzusehen ist.
Die Rechtsprechung nimmt eine „krasse finanzielle Überforderung“ des Bürgen
auch dann an, wenn dieser bei Übernahme der Verpflichtung aller Voraussicht
nach nicht einmal in der Lage sein wird, auch nur die vertraglich vereinbarten Zinsen zu entrichten. Banken und Sparkassen sind verpflichtet, die Vermögensverhältnisse des möglichen Bürgen zu überprüfen. Dabei sind auch alle erwerbsrelevanten
Umstände und Verhältnisse wie beispielsweise Alter, Schul- und Berufsausbildung
und mögliche familiäre Belastungen zu berücksichtigen.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Hilfe vom Richter
Bürgt eine arbeitslose Frau für ihren Ehemann mit 200.000 Euro, der zur Gründung eines eigenen Transportunternehmens 600.000 Euro aufnimmt und beschäftigt er die 51-jährige danach als leitende Angestellte mit jährlich 42.000
Euro brutto, dann ist die Bürgschaft sittenwidrig, wenn der Ehemann in Konkurs geht. Die Bank darf die Ehefrau aus der Bürgschaft nicht in Anspruch
nehmen. BGH-Richter haben entschieden: Die Ehefrau ist „in eine wirtschaftlich sinnlose Garantenstellung für den ungewissen wirtschaftlichen Erfolg einer Berufsentscheidung ihres Mannes gedrängt worden.“ Angesichts ihres
Alters und der schlechten Situation am Arbeitsmarkt habe die Beklagte keine
gesicherte Aussicht auf ein vergleichbares Gehalt bei einem anderen Unternehmen. Daher gingen die Richter davon aus, dass die Frau die ruinöse Bürgschaft allein aus der Verbundenheit mit dem Hauptschuldner, dem Ehemann,
übernommen hatte.
Bankbürgschaft beim Hausbau
Der Bau eines Hauses ist mit hohen Kosten verbunden. Eine Bürgschaft bietet Sicherheit. Gerade Fertig- und Ausbauhausanbieter wollen so sie sicherstellen, dass
der Kaufpreis auch bezahlt wird. In der Regel verlangen die Firmen eine Bankbürgschaft vom finanzierenden Kreditinstitut des Bauherrn. Dabei verpflichtet sich
die Bank, für die Schulden des Bauherrn gegenüber dem Bauunternehmer aufzukommen, falls dieser das Geld selbst nicht mehr aufbringen kann (etwa wegen
Arbeitslosigkeit oder Krankheit). Mit der Bankbürgschaft ist die Fertigstellung der
Immobilie garantiert. Ein Vorteil für alle Beteiligten: Denn ein fertiges Gebäude
kann besser verkauft werden als eine Bauruine.
Die Bank bürgt nicht umsonst für den Bau des Eigenheims. Eine Bürgschaft kostet
meist ein bis drei Prozent der Bürgschaftssumme. Die Kosten trägt in der Regel der
Bauherr. Mit jeder gezahlten Rate an den Bauunternehmer sollte die Bürgschaftssumme sinken. So verringern sich die Kosten für die Bürgschaft insgesamt. Meist
wird jedoch versucht, die prozentuale Gebühr vom vollen Kaufpreis abzuziehen.
Die Tücken im Bürgschaftsformular
Bürgschaften sind rechtlich kompliziert. Verbraucherschützer bemängeln häufig
das Kleingedruckte in den Formularen, in dem sich immer wieder Klauseln finden,
nach denen der Bauherr auf einen Teil seiner Rechte verzichtet. Oft sind Forderungen ausschließlich zu Gunsten des Bauunternehmers formuliert. Solche Tücken
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Schulden
sind in der Regel gut versteckt und werden leicht übersehen. Lesen Sie also genau,
was Sie unterschreiben.
Die Bürgschaft, die der Bauunternehmer von Ihnen verlangt, sollte konkret benannt
sein. Am günstigsten ist eine Ausfallbürgschaft. Eine selbstschuldnerische Bürgschaft sollten Sie dagegen ablehnen. Sie bringt nur dem Unternehmer Vorteile. Erwähnt sein sollte auch der Zweck - etwa die Sicherung des Kaufpreises. Tragen Sie
für die Bürgschaft unbedingt eine Höchstsumme ein (zum Beispiel den Kaufpreis
inklusive Zinsen und Gebühren). Legen Sie die Laufzeit bzw. eine Kündigungsmöglichkeit fest. Die Bürgschaft sollte unbedingt beendet sein, wenn der Kaufpreis bezahlt und das Haus fertig ist. Machen Sie einen Vermerk zu den Kündigungsmöglichkeiten. Und unterschreiben Sie auf gar keinen Fall irgendein Blanko-Formular.
Einen Höchstbetrag festzulegen, ist sinnvoll, denn verpflichtet sich der Bürge pauschal zur Zahlung des Kaufpreises, können bei Verzögerung Verzugszinsen und
Entgelte den Betrag unkalkulierbar erhöhen. Formulierungen, nach denen die Haftung auch noch für „zukünftige Verbindlichkeiten“ oder gar „gesamtschuldnerisch“
übernommen werden soll, sind gefährlich. Wer sich darauf einlässt, muss im Zweifelsfall für alle ausstehenden Beträge des Kreditnehmers einstehen.
Eine teure Bürgschaft kann man sich sparen, wenn der Bauunternehmer eine Finanzierungsbestätigung bzw. Zahlungszusage der Bank akzeptiert. Besteht der
Bauunternehmer allerdings auf einer Bürgschaft, sollten Sie eine Gegenleistung
fordern. Schließlich ist aufgrund der wirtschaftlichen Lage im Baugewerbe Vorsicht
geboten. In den vergangenen Jahren gingen tausende von Baufirmen Pleite. Nicht
zu unterschätzen sind Baumängel, die bis zur Pleite unentdeckt bleiben oder sich
erst viele Jahre danach auswirken. Zwar gibt es nach dem Gesetz ein Gewährleistungsrecht von mehreren Jahren. Doch wer steht dafür ein, wenn der Bauunternehmer Pleite gegangen ist?
Die beste Lösung ist, wenn die Bank des Bauunternehmers nach der Fertigstellung bürgt und die Gewährleistungsrechte abdeckt. Bei diesen so genannten
Fertigstellungs- und Gewährleistungsbürgschaften haftet die Bank des Bauunternehmers für die Erfüllung des Bauvertrags. Lehnt ein Bauunternehmer eine
solche Bürgschaft kategorisch ab, ist Vorsicht geboten. Möglicherweise will sich
die Bank nicht für den Bauunternehmer verbürgen, weil er nicht solvent ist oder
unzuverlässig arbeitet.
Zur Schuldnerberatung – so früh wie möglich
Wer sich zu hoch verschuldet hat, sollte unbedingt eine Schuldnerberatungsstelle
aufsuchen und mit einem Schuldnerberater sprechen, ehe er auf dubiose Angebote
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
eingeht. Dies gilt natürlich erst recht für alle, die bereits in eine solche Situation
geraten sind. Mit Hilfe eines erfahrenen und rechtlich geschulten Schuldenberaters
kann die Lage oft noch unter Kontrolle gebracht werden. Dies geschieht durch
sorgfältige Ausgabenplanung. Schuldnerberater suchen dabei auch Kontakt und
das Gespräch mit einem seriösen Kreditinstitut. In jedem Fall gilt: Die direkte Kreditaufnahme bei einem Kreditinstitut ist immer billiger als der Umweg über einen
Kreditvermittler.
Informationen und Anschriften
von örtlichen Schuldnerberatungsstellen erhält man bei
Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG SB) Motzstraße 1, 34117 Kassel
Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeinitiativen Moselstraße 25, 60329 Frankfurt am Main
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin.
Tel: 030 - 25 800 0, Fax: 030 - 25 800 218, E-Mail: [email protected]
Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände Franz-Lohe-Straße 17, 53129 Bonn
Caritas
Alle Anschriften unter Deutscher Caritasverband e.V. - Home: www.caritas.de
Aber auch wenn es nicht so weit kommt, dass sich jemand überschuldet hat oder
durch eine Bürgschaft an den Rand des Ruins gerät, kann es vorkommen, dass es
Streit mit der Bank oder Sparkasse gibt. Manchmal kann man ihn durch ein Gespräch beilegen. Es kann aber auch sein, dass die Hilfe eines Anwalts in Anspruch
genommen werden muss. Doch ehe man diesen Weg beschreitet, sollte man die
Möglichkeiten nutzen, die die Kreditinstitute selbst zur Verfügung stellen. Denn der
Ausgang eines Rechtsstreits ist oft unkalkulierbar und kann daher mit zusätzlichen
und manchmal recht hohen Kosten verbunden sein.
Hilfe im Streit mit Banken kostenlos und ohne Risiko
Gertrud und Erwin Müller haben ein Problem und Streit mit ihrer Bank. Vor vielen Jahren hatten Sie einen Kredit aufgenommen und einen variablen Zinssatz
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Schulden
vereinbart. Nachdem Herr Müller einen größeren Geldbetrag geerbt hat, konnte er
den Kredit vorzeitig zurückbezahlen. Jetzt gibt es zwischen Herrn Müller und der
Bank Streit über die Abrechnung. Denn die Bank war über die vorzeitige Tilgung
überhaupt nicht erfreut und verlangt für den dadurch entgangenen Zinsgewinn
eine Vorfälligkeitsentschädigung. Herr Müller besteht für das letzte Jahr auf einem
niedrigen Zinssatz. Mit seinem Sachbearbeiter kommt er zu keiner Einigung. Statt
gegen die Bank zu klagen, wendet er sich an den Ombudsmann und bittet diesen,
in diesem Streitfall zu schlichten.
Dieses Verfahren ist für Bankkunden nicht nur kostenlos, sondern auch ohne Risiko. Wenn der Kunde mit dem Schlichtungsspruch nicht zufrieden ist, kann er
danach immer noch ein ordentliches Gericht anrufen und den Streit dort austragen.
Dieses Verfahren ist für Bankkunden kostenlos. Bei Streitigkeiten mit Banken und
Sparkassen sollten Sie sich deshalb immer zuerst an die zuständigen Ombudsmänner wenden.
Das Ombudsverfahren ist in erster Linie für „Otto Normalverbraucher“ gedacht.
Er steht aber auch Firmen und Selbstständigen bei Streitigkeiten offen, die den
Überweisungsverkehr oder den Missbrauch einer Zahlungskarte betreffen. Es ist
nicht mehr möglich, wenn sich bereits ein Gericht mit der Beschwerde befasst oder
befasst hat. Dann greifen die Schlichter nicht ein. Dasselbe gilt für den Fall, dass
Zeugen gehört werden müssten, um den Sachverhalt zu ermitteln.
Hat die Beschwerde Erfolg, kommen Bankkunden schnell und einfach zu ihrem
Recht. Rechtsnachteile, etwa durch Verjährung, können während des Schlichtungsverfahrens nicht eintreten. Banken und Sparkassen haben sich verpflichtet, die Entscheidungen ihrer Ombudsmänner und Ombudsfrauen zu akzeptieren, wenn es um
eine Beschwerdesumme von weniger als 5.000 Euro geht. Wie die Vergangenheit
zeigt, akzeptieren die Banken in der Praxis zumeist auch die gegen sie ergangenen
Schlichtungssprüche bei einem Streitwert, der über 5.000 Euro liegt. Die Ombudsmänner schlichten Streitigkeiten zwischen Banken und Kunden außergerichtlich.
Wer diese außergerichtliche Hilfe sucht, muss als erstes herausfinden, welcher Ombudsmann oder welche Kundenbeschwerdestelle für ihn zuständig ist. Sparkassen,
private Banken und Volks- und Raiffeisenverbund haben im Prinzip das gleiche
Verfahren, aber unterschiedliche Formen und Ombudsorgane. Die Beschwerde muss
an die entsprechende Stelle gerichtet werden. Die Kundenbeschwerdestelle benötigt
dazu eine Fallschilderung und alle relevanten Unterlagen. Der Ombudsmann prüft
als erstes die eingegangene Beschwerde auf seine Zuständigkeit, Zulässigkeit und
danach die Unterlagen auf Vollständigkeit. Sollten die Unterlagen nicht komplett
sein, setzt sich die Kundenbeschwerdestelle mit dem Beschwerdeführer in Verbindung und fordert die fehlenden Informationen an. Danach geht die Beschwerde
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
an die Geschäftsleitung der betroffenen Bank. Die muss binnen eines Monats zur
Beschwerde Stellung nehmen.
In vielen Fällen bestätigen die Geschäftsleitungen der Banken die Berechtigung
der Beschwerde des Kunden. Werden die Meinungsverschiedenheit auf diese Weise
im Sinne des Kunden geregelt, ist das Schlichtungsverfahren beendet. Im anderen
Fall entscheidet der Ombudsmann aufgrund der vorgelegten Stellungnahmen oder
Unterlagen und leitet seine Entscheidung beiden Parteien unmittelbar zu. Damit ist
das Schlichtungsverfahren ebenfalls beendet.
Für Streitfälle hat auch die Deutsche Bundesbank eine „Clearingstelle“ eingerichtet,
die zwischen Bankkunden und Bank vermittelt. Nicht alle Banken beteiligen sich
an diesem Schlichtungsverfahren. Dennoch kann jeder zunächst seinen Fall dorthin
schicken, da man die Unterlagen von dort aus an die zuständigen Schlichtungsstellen weiterreicht.
Adresse der Schlichtungsstellen
Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach 10 06 02, 60006 Frankfurt am Main Telefon 069 95664050
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist zuständig für die Banken-, Versicherungs- und Wertpapieraufsicht und ist Zertifizierungsstelle.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn Lurgi-Allee 12, 60439 Frankfurt
www.BaFin.de
Kontakt zum Ombudsmann: Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken Postfach 040307, 10062 Berlin.
(www.bdb.de),
Ombudsmann der privaten Banken
Bundesverband deutscher Banken
Postfach 04 03 07
10062 Berlin http://www.bankenverband.de/ombudsmann
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Schulden
Bei Beschwerden, die sich gegen eine Hypothekenbank richten und die
nicht Überweisungen oder den Missbrauch einer Zahlungskarte betreffen,
ist die Beschwerde zu richten an die:
Kundenbeschwerdestelle beim Verband deutscher Hypothekenbanken
Postfach 64 01 36
10047 Berlin http://www.hypverband.de
Die Anschrift des Ombudsmanns der öffentlichen Banken lautet:
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands
Lennéstraße 17j 10785 Berlin
http://www.voeb.de
Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken (BVR)
Postfach 30 92 63
10760 Berlin
Tel.: 030/20 21-0
Fax: 030/20 21-1900
Internet: http://www.bvr.de
Die Sparkassen besitzen keine zentrale Schlichtungsstelle, Beschwerden
werden regional in Schlichtungsstellen der jeweiligen Sparkassen- und
Giroverbände in den Bundesländern bearbeitet
Adressenliste im Internet:
http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/themen/giroauf/ listeombudsmaenner.pdf
oder über den Deutschen Sparkassen- und Giroverband
Behrenstrasse 31
10117 Berlin
Landesbausparkassen
Schlichtungsstelle der LBS
Postfach 7448
48040 Münster
Tel.: 0180/30 00 863
Die Verbraucherzentralen (www.verbraucherzentralen.de) geben Rechtsberatung
gegen ein angemessenes Entgelt und führen außerdem auch Sammelklagen
durch.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
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Geld aus öffentlichen Töpfen
Geld aus
öffentlichen Töpfen
Staatliche Fördermittel können bei der
Vorsorge und der Vermögensbildung helfen
Vater Staat greift uns tief in die Taschen – aber er gibt auch einiges davon zurück.
Für bestimmte soziale Gruppen und einige Sparformen gibt es seit Jahrzehnten
staatliche Fördermittel. Mit Bausparen, Wohnbauprämien, Baukindergeld und
der Eigenheimzulage wurde die Bildung von Immobilieneigentum unterstützt.
Vermögenswirksamen Leistungen sollen das „Sparen an sich“ belohnen. Steuervorteile machten Jahrzehnte lang Lebensversicherungen attraktiv. Das hat sich
zum Teil geändert. Andererseits gewinnen staatliche Anreize zur privaten Altersvorsorge wie die „Riesterrente“ immer mehr an Bedeutung. Davon können
Sie profitieren – statt immer nur Steuern zu zahlen. Wo Sie zugreifen können,
erfahren Sie in diesem Kapitel.
Alle klagen über hohe Steuern und Sozialabgaben. Aber wenn es darum geht, etwas
von dem vielen Geld zurück zu holen, das der Fiskus uns aus der Tasche zieht, verzichten viele Bundesbürger – weil sie oft nicht wissen, wo die vollen Töpfe stehen.
Denn erstaunlicherweise werden viele der staatlichen Angebote trotz ihrer günstigen Bedingungen nicht von allen in Anspruch genommen, die dazu berechtigt
wären. Dabei liegt in diesem Fall das Geld wirklich „auf der Straße.“
Der Rat kann daher nur lauten: Greifen Sie zu. Denn unabhängig davon, was man
im Einzelfall von den Fördermaßnahmen hält, so gilt doch: Vater Staat möchte,
dass Sie sich auf seine Kosten bereichern! Da aber seit einigen Jahren mit Blick auf
die knappen öffentlichen Mittel immer wieder der Rotstift angesetzt wird, muss dieser Rat um einen Zusatz erweitert werden: Greifen Sie zu, ehe es zu spät ist. Schon
heute fließt manche Quelle, die einst munter sprudelte, nur noch spärlich.
Vermögen bilden, Wohneigentum erwerben
Es ist nicht immer einfach, im Gabenkatalog von Vater Staat den Überblick zu
behalten – zumal der auch noch ständig geändert wird. Um alle Angebote nutzen
zu können, muss man sich das staatliche Förderangebot genau ansehen und dann
die Instrumente wählen, die den eigenen Zielen am besten dienen. Ein erster und
sehr einfacher Schritt zur profitablen Geldanlage kann das Sparen mit zusätzlichen
vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers und des Staates sein. Doch viele
verschmähen diese Geschenke. Schade. Sie wissen offenbar nicht, was ihnen ent141
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
geht. Zwar fallen die Gaben nach den Reformen geringer aus, aber auch nach den
Kürzungen bleibt noch etwas übrig: Arbeitnehmer können jährlich bis zu 870 Euro
vermögenswirksam sparen. Das ergibt sich zum Beispiel aus 470 Euro Arbeitnehmersparzulage für Bausparverträge und weiteren 400 Euro die als Arbeitnehmersparzulage gezahlt werden, wenn diese in Aktien oder anderen Beteiligungswerten
angelegt sind. Voraussetzung für die erhöhte staatliche Förderung ist die Geldanlage in Beteiligungswerten, also Aktien, Aktienfonds oder Bausparverträgen. Die
Arbeitnehmersparzulage beträgt seit der Gesetzesänderung nunmehr 9 Prozent
beim Bausparen und 18 Prozent bei Beteiligungswerten. Die Einzahlungsdauer ist
wie bisher auf sechs Jahre begrenzt. Nach einem Wartejahr können Sie über das
gesparte Geld und die Erträge verfügen.
Achtung: Wer vorzeitig kündigt, verliert die Prämien und muss das Geld wieder
an den Staat zurückzahlen.
Auch bei der Wohnungsbauprämie gab es eine Änderung: sie wurde von 10 auf 8,8
Prozent gesenkt. Über weitere Änderungen wird seit Jahren zwischen den Parteien
gestritten. Deshalb muss man sich hier ständig aktuell informieren.
Immer wieder auf die Streichliste des Finanzministeriums wird auch der Sparerfreibetrag gesetzt: So stehen seit 1. Januar 2004 Ledigen bis Ende 2006 nur noch
ein Zinsbetrag von 1.370 Euro und Verheirateten 2.740 Euro steuerfrei zu. Der
Werbungskostenpauschbetrag ist mit 51 Euro pro Person gleich geblieben, so dass
Ledige über 1.421 Euro und Verheiratete über 2.842 Euro als Sparerfreibetrag verfügen können. Ab 2007 gelten dann die halbierten Sätze.
Ein Geschenk des Arbeitgebers:
Vermögenswirksame Leistungen
Statistisch gesehen haben 94 Prozent aller Arbeitnehmer Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers, doch viele lassen die Subventionen des
Staates einfach außer Acht. Das ist ein Fehler. Fest angestellte Arbeitnehmer bekommen von ihrem Arbeitgeber auf Antrag meist sogar die vermögenswirksamen
Leistungen (VL) geschenkt. Die genaue Summe, die jeden Monat zum Sparbetrag
zugeschossen wird, regelt der Tarifvertrag. Maximal können 34 Euro bezuschusst
werden. Dazu kommt die jährlich Arbeitnehmersparzulage vom Fiskus. vorausgesetzt der Arbeitnehmer überschreitet nicht die Einkommensgrenzen: Ledige dürfen
maximal 17.900 Euro und Verheiratete nicht mehr als 35.800 Euro im Jahr verdienen.
Es gibt mehrere Möglichkeiten beim VL-Sparen einzusteigen. Der Klassiker ist ein
Sparvertrag bei einer Bank, zum Beispiel Berufseinsteigern zu empfehlen. Sie ver142
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Geld aus öffentlichen Töpfen
dienen während der Ausbildung noch wenig, können aber über Zulagen und die
Laufzeit eine ansehnliche Rendite herausholen.
Heino Bauer hat seine Lehre mit 16 Jahren begonnen. Für ihn war klar, dass er
einen Teil seines ersten selbst verdienten Geldes auch sparen will. Seine Einzahlungen und die des seines Arbeitgebers (bis zu 470 Euro im Jahr) sollen in einem
VL-Vertrag angelegt. Dazukommt noch die Arbeitnehmer-Sparzulage.
rät:
Falls Ihr Arbeitgeber keine oder nur geringe vermögenswirksame Leistungen
zahlt, bitten Sie ihn, Teile Ihres Gehalts in VL umzuwandeln. Dann können Sie
die staatliche Förderung voll nutzen. Er ist verpflichtet aus Ihrem Nettogehalt
die VL bis zur gesetzlich vorgesehenen Höhe auf die entsprechenden Konten
zu überweisen. Sie erhalten dann die entsprechende staatliche Förderung.
Höhere Renditen verspricht VL-Sparen mit Aktienfonds. Sie werden als so genannter VL-Sparplan angeboten. Bei der Auswahl müssen jedoch Ausgabeaufschläge,
Depotgebühren und die Entwicklung des Fonds berücksichtigt werden. Filialbanken bieten ihren Kunden meist konzerneigene Fonds an: Sparkassen verkaufen
vor allem Deka-Fonds, Volks- und Raiffeisenbanken Unionfonds, Deutsche Bank
DWS-Fonds und die Dresdner Bank DIT-Fonds. Für das Depot müssen Sie bei der
Fondsgesellschaft zahlen. Entweder sofort oder erst ab dem zweiten Jahr. Erkundigen Sie sich vor dem Kauf auch danach, ob Sie direkt bei der Fondsgesellschaft
oder über einen Fondsvermittler kaufen können. Das ist meist billiger.
rät:
Wenn der Arbeitgeber nicht den monatlichen Höchstbetrag von 34 Euro zahlt,
sollten Sie den Betrag selbst aufstocken, damit Ihnen nichts von der staatlichen Sparzulage verloren geht. Schließlich schenkt Ihnen der Staat nicht alle
Tage etwas! Wie die Tabelle „Vermögenswirksames Sparen mit Wiederanlage“
im Kapitel „Das Wunder von Zins und Zeit“ zeigt, kann bis zum Erreichen
des Ruhestandsalters allein auf diese Art ein nicht unbeträchtliches Vermögen
aufgebaut werden. Nutzen Sie diese Chance, mit Hilfe des sonst so „einnehmenden“ Fiskus zu Geld zu kommen.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Wie viel zahlt der Staat?
Förderung
Einzahlung
jährlich
Förderung
Anteilssparen
aus VL
mit 18 %
400 €
72
Anteilssparen
aus VL
mit 9 %
470 €
42,3
Eigene
Einzahlung
z.B.
Wohnungsbau
prämie
mit 8,8 %
512 €
45,06 €
Arbeitnehmer, die aufgrund ihres niedrigen Einkommens in den Genuss der Arbeitnehmersparzulage aufgrund ihres niedrigen Einkommens kommen, können sie
einmal im Jahr mit der Anlage N der Einkommensteuererklärung beantragen. Dazu
benötigen Sie von Ihrem Kreditinstitut, bei dem das Geld angelegt ist, eine Bescheinigung über die Höhe der zulagenbegünstigten vermögenswirksamen Leistungen.
Diese Bescheinigung muss dem Antrag beigefügt werden. Das Finanzamt prüft, ob
ein Anspruch vorliegt oder nicht. Ausgezahlt wird die gesamte Summe aber erst am
Ende der Sperrfrist, also nach Ablauf des siebten Jahres.
rät:
Vater Staat hält nichts vom „schnellen Euro.“ In der Regel müssen Sie sich
zu einem längerfristig angelegten Sparen verpflichten. In Sonderfällen, zum
Beispiel bei Heirat, Arbeitslosigkeit oder Tod können Sie auch vor Ablauf der
Festlegungsfrist von sieben Jahren über die angesparten Beträge verfügen.
Die Arbeitnehmersparzulage muss dann nicht zurückgezahlt werden. Sie
sollten diese Möglichkeit aber nur dann nutzen, wenn Sie das Geld wirklich
brauchen. Denn der Prozess der Vermögensbildung und der so hilfreiche Zinseszinseffekt (siehe Kapitel: “Das Wunder von Zins und Zeit“) wird dadurch
gestoppt.
Hier können Sie dreimal kassieren
Wer unter den Einkommensgrenzen liegt, die bei der Wohnungsbauprämie und
der Sparzulage übrigens unverändert geblieben sind, kann aus zwei Fördertöpfen
dreimal kassieren, wenn er einen Baussparvertrag und einen Aktienfondssparplan
abschließt. Ein Beispiel:
Bausparverträge
Aktienfonds
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Geld aus öffentlichen Töpfen
Bausparverträge
Aktienfonds
WohnungsbauPrämie
8,8%
ArbeitnehmerSparzulage
9%
ArbeitnehmerSparzulage
18%
25.600,00
17.900,00
17.900,00
Geförderte Sparleistung
(maximal)
512
470
400
Förderung für
Bausparverträge (9%)
und Aktienfonds (18%)
45,06
42,3
72
Alleinstehende (in Euro pro Jahr)
Einkommensgrenze
(zu versteuerndes
Jahreseinkommen)
Verheiratete (in Euro pro Jahr)
Einkommensgrenze
(zu versteuerndes
Jahreseinkommen )
51.200,00
35.800,00
35.800,00
Geförderte Sparleistung
(maximal)
1.024,00
470
400
Förderung für
Bausparverträge (9%)
und Aktienfonds (18%)
90,11
84,6
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Einkommensgrenze überschritten - was tun? Ledige, aber auch Verheiratete, bei denen beide Partner arbeiten, überschreiten die Einkommensgrenze relativ
schnell und müssen auf die staatliche Prämie verzichten. Dennoch kann sich auch
für sie das vermögenswirksame Sparen lohnen. Viele Arbeitgeber zahlen einen Teil
oder die gesamte Summe der vermögenswirksamen Leistungen zusätzlich zum normalen Lohn. Diese Vereinbarungen stehen im Tarifvertrag oder können in der Personalabteilung erfragt werden, sind aber von Branche zu Branche verschieden.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Gemischtes Doppel: Geldanlage plus
vermögenswirksame Leistungen
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, beides – Sparen und staatliche Zuschüsse miteinander zu kombinieren. Sie können hier prüfen, welche sich für Sie persönlich
am besten eignen könnte:
Sparverträge mit Prämienzahlung:
Kreditinstitute bieten allen, die über der Einkommensgrenze liegen, so genannte
Sparverträge mit Prämienzahlung an. Der Arbeitgeber überweist die vermögenswirksamen Leistungen auf das vereinbarte Konto. Obwohl es weder für Banksparpläne, noch für Lebensversicherungen eine staatliche Sparzulage gibt, überweisen
manche Arbeitgeber ihren tarifvertraglich festgelegten Anteil dennoch. Bei Sparplänen erhalten Sie nach Ablauf des siebten Jahres außer den Zinsen zusätzlich
noch eine Prämie, die meist über 10 Prozent liegt.
Belegschaftsaktien:
Außerdem können Sie das VL-Sparen zum Erwerb von Belegschaftsaktien nutzen.
Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber ein solches Angebot macht, sollten Sie sich eine Ablehnung gut überlegen. Belegschaftsaktien dürfen zwar nur in begrenzter Stückzahl
ausgegeben und erst nach einer bestimmten Sperrfrist (ca. fünf Jahre) verkauft
werden. Aber das kann auch Vorteile bringen. Belegschaftsaktien werden deutlich
unter dem Börsenkurs an die Mitarbeiter verkauft. Zudem haben Sie die Möglichkeit, bei der Ausgabe neuer Aktien als Arbeitnehmer einen Vorzug zu erhalten und
dadurch Ihr Aktienpaket zu vergrößern. Schließlich profitieren Sie auch noch von
Dividenden und Gewinnausschüttungen. Auch der Arbeitgeber hat von Ihrer Unternehmensbeteiligung Vorteile, denn ein Teil der Lohnsumme fließt wieder in das
Unternehmen zurück und er kann damit produktiv arbeiten.
Aktien und Aktienfonds:
Eine 18 prozentige Sparzulage wird nicht nur auf Aktien, sondern auch auf Aktienfonds gezahlt. Allerdings ist die Höchstförderung auf 400 Euro im Jahr begrenzt. Der restliche begünstigte Betrag in Höhe von 470 Euro kann dann nur noch
mit 9 Prozent gefördert werden. Die Kreditinstitute schließen mit Ihnen einen so
genannten Wertpapier-Sparvertrag ab. Der Arbeitgeber überweist die vermögenswirksamen Leistungen auf das vereinbarte Konto. Die Sparbeiträge werden dann
in Fondsanteile angelegt. Gefördert werden alle Fonds, die mindestens 70 Prozent
ihres Fondsvermögens in Aktien angelegt haben. Der Rest wird meistens mit Anleihen aufgefüllt, so dass eine Risikobegrenzung möglich ist. Eine Liste der deutschen
Fonds, die mit einer Arbeitnehmersparzulage gefördert werden, können Sie beim
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Geld aus öffentlichen Töpfen
Bundesverband Deutscher Investmentgesellschaften e.V. (BVI) in Frankfurt anfordern.
Lebensversicherung:
Die Laufzeit einer Lebensversicherungspolice sollte mindestens 12 Jahre betragen.
Der Anlagezeitraum ist vergleichsweise lang. Denn erst nach Ablauf des zwölften Jahres kann die Auszahlungssumme steuerfrei kassiert werden. Die Erträge
aus Verträgen, die seit 2005 abgeschlossen werden, müssen jedoch zur Hälfte versteuert werden. In Kombination mit einer Direktversicherung kann die Anlage für
bestimmte Berufsgruppen und unter steuerlichen Gesichtspunkten auch weiterhin
sinnvoll sein, zum Beispiel für Beamte, Freiberufler oder Selbstständige.
Bausparverträge:
Geeignet für niedrige Einkommensgruppen, die die Einkommensgrenzen nicht
überschreiten. Dadurch lässt sich auch die magere Bausparrendite etwas erhöhen.
Seit der letzten Änderung des Vermögensbildungsgesetzes ist es sinnvoll, - falls Ihr
Einkommen das zulässt - 470 Euro mit neun Prozent Sparzulage in einen Bausparvertrag einzuzahlen und die restlichen 400 Euro mit einer 18prozentigen Förderung
in Aktien oder Fonds anzulegen.
Azubi Heiko Bauer hat sich für einen Bausparvertrag entschieden. Sein Weg zum
VL-Sparen in sechs Schritten:
1. Schritt: Heiko schließt einen Bausparvertrag bei der Bausparkasse seiner Wahl
ab.
2. Schritt: Er zahlt pro Jahr 512 Euro auf das Bausparkonto ein, um auch die
Wohnungsbauprämie zu bekommen.
3. Schritt: Er richtet sich bei seiner Bank einen Dauerauftrag ein und überweist
jeden Monat 42,50 Euro.
4. Schritt: Er veranlassen seinen Arbeitgeber monatlich 40 Euro als Vermögenswirksame Leistungen auf den Bausparvertrag einzuzahlen. Da sein Chef nicht bereit
war die volle Summe zusätzlich zum Gehalt zu zahlen, wird der Differenzbetrag
von seinem Nettogehalt abgezweigt. Dafür hat er von seiner Bausparkasse ein entsprechendes Formular erhalten.
5. Schritt: Am Ende des Jahres erhält Heiko von der Bausparkasse einen Antrag
auf Wohnbauprämie, den er der Bausparkasse unterschrieben zurückschickt. Die
gibt es nämlich schon ab 16 Jahren.
6. Schritt: Außerdem erhält er eine so genannte Anlage VL für seine Einkommensteuererklärung, um die Arbeitnehmer-Sparzulage zu erhalten.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Das Geld auf dem Bausparvertrag muss mindestens sieben Jahre angelegt sein oder,
bei kürzerer Laufzeit zum Bauen oder Renovieren verwendet werden, damit die
staatlichen Prämien nicht verloren gehen. Nach sieben Jahren (es reicht vom Dezember des ersten Jahres bis zum Januar des siebten Jahres) kann das Geld für
beliebige Zwecke verwendet werden.
Kapitallebensversicherung
auf dem Prüfstand
Die Lebensversicherungsbranche hatte es in den letzten Jahren nicht leicht. Die
lang anhaltende Niedrigzinsphase drückt auf die Verzinsung: 2,75 Prozent sind seit
dem 1. Januar 2004 nur noch garantiert der niedrigste Stand seit Kriegsende. Auch
hat die Branche selbst mit hausgemachten Problemen zu kämpfen. Sogar einen
Pleitefall hat es schon gegeben. Ehe dies alles richtig verkraftet war, verpasste der
Gesetzgeber ihr mit dem seit 2005 geltenden Alterseinkünftegesetz erneut einen
Dämpfer.
Wer nach dem 1. Januar 2005 eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen hat,
muss die Erträge daraus versteuern. Die Hälfte bleibt jedoch noch steuerfrei, wenn
Sie wenigstens fünf Jahre in die Versicherung einzahlen, der Vertrag mindestens 12
Jahre läuft und nicht vor dem 60. Lebensjahr ausbezahlt wird.
Für bereits bestehende Verträge bleibt bei der Steuerfreiheit alles beim Alten. Auch
an den Garantiezinsen ändert sich nichts. Das heißt, Verträge, die bis zum 30. Juni
2000 abgeschlossenen wurden, haben noch einen Garantiezins von 4,0 Prozent,
Verträge die nach dem 1. Juli 2000 unterschrieben wurden, von noch 3,25 Prozent.
Wer erst 2004 eine Kapital- oder Privatpolice abgeschlossen hat, bekommt nur
noch 2,75 Prozent gesetzlich garantierten Mindestzins auf den Sparanteil.
Nur für den Sparanteil eine Kapitallebensversicherung abzuschließen lohnt jedoch
nicht. Glücklicherweise kommt immer noch eine Überschussbeteiligung aus den
erwirtschafteten Zinsen und Kapitalerträgen oben drauf. Dieser Anteil ist allerdings
nicht garantiert!
Für wen kann sich ein Abschluss einer Kapitallebensversicherung überhaupt noch
lohnen? Eigentlich bleiben nur Selbstständige, Freiberufler und Beamte übrig. Sie
haben bzw. hatten die Möglichkeit, die geschrumpften Renditen noch ein bisschen
aufzupeppen. Selbstständige können noch hohe Freibeträge für die Altersvorsorge
geltend machen und die monatlichen Beiträge als so genannte Vorsorgeaufwendung von der Steuer absetzen. Die Freibeträge liegen für Ledige bei 5.736 Euro, für
Verheiratete bei 11.472 Euro. Genaues Nachrechnen lohnt, denn oft sind die Freibeträge bereits durch andere Versicherungsbeiträge (z. B. Kranken, Renten, Unfall,
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Geld aus öffentlichen Töpfen
Haftpflicht, Bausparen) ausgeschöpft. Achtung: diese Steuervergünstigung wird
nach einer Übergangsfrist 2010 gestrichen.
Begünstigte Vorsorgeaufwendungen pro Jahr in Euro
Familienstand
Vorwegabzug
Grundhöchstbetrag
Hälftiger
Höchstbetrag
Nicht
begünstigte
Hälfte
Begünstigte
Aufwendungen
Alleinstehend 3.068
1.334
667
667
5.736
Verheiratet
2.668
1.334
1.334
11.472
6.136
Angesichts der hälftigen Besteuerung befindet sich die Versicherungsbranche derzeit in einer Flaute. Die Neuabschlüsse sind nach der Sonderkonjunktur, die bis
zum Jahresende 2004 anhielt, deutlich zurückgegangen. Die verbliebenen Argumente der Branche reichten für die Gewinnung neuer Kunden oft nicht aus: Eine
Lebensversicherung diene der Altervorsorge. Sie ermögliche die Kombination von
Geldanlage und den Schutz für die Familie, im Todesfall des Hauptverdieners.
Tipp:
Als Alternative bleibt eine Risikolebensversicherung für den Todesfallschutz
und ein separater Sparvertrag für die Geldvermehrung. Prüfen Sie, auch unter
steuerlichen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung des Sparerfreibetrags, welche Anlageform für Sie die bessere ist.
Freistellen, verkaufen, kündigen:
was ist sinnvoll?
Jede zweite Kapitallebensversicherung wird gekündigt. Meist können die oft hohen
Prämien nicht mehr gezahlt werden. Entweder weil ein Verdiener wegen des Nachwuchs ausgefallen, Arbeitslosigkeit eingetreten ist oder das Geld einfach für andere
Dinge benötigt wird. Der große Nachteil ist der finanzielle Verlust. Denn wer vorzeitig aus dem Vertrag aussteigt verliert viel Geld. Im schlimmsten Fall bekommt
man weniger heraus als man eingezahlt hat.
Beim Verkauf einer Lebensversicherung treten Sie Ihre Rechte zum Beispiel an ein
Unternehmen ab, das mit gebrauchten Policen handelt. Im Vertrag bleibt weiterhin Ihr Name stehen. Der Käufer zahlt die Prämien weiter. Häufig wird sogar der
Todesfallschutz aufrechterhalten. Eine Gesellschaft, die mit gebrauchten Policen
handelt, wie www.agis-ag.de, www.cashlife.de, www.bcnet.de, www.barwert.de,
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
www.partnerinlife.com, wird Ihnen aber nur dann ein Kaufangebot machen, wenn
es sich auch für das Unternehmen rechnet. So nimmt der Marktführer Cash Life Ihre
Police nur an, wenn Ihr Vertrag eine Restlaufzeit von weniger als 15 Jahren und
einen Rückkaufswert von mindestens 10.000 Euro aufweist, es sich außerdem nicht
um eine Fondspolice oder um eine Direktversicherung handelt und Ihr Vertrag bei
einem deutschen Versicherungsunternehmen besteht.
Tipp:
Ein Verkauf lohnt dann, wenn Sie vom Käufer mehr Geld bekommen, als Ihnen die eigene Versicherung für die Rücknahme anbietet. Der so genannte
Rückkaufwert liegt vor allen in den ersten Jahren unter den eingezahlten Beiträgen.
Mit dem Verkauf Ihrer Lebensversicherung können Sie meist mehr herausholen, als
mit einer Kündigung. Es entfallen Stornoentgelte und Steuernachzahlung. Dennoch
sollten Sie wissen: Wer vorzeitig aus dem Vertrag aussteigt, muss Verluste hinnehmen. Sie erhalten niemals die prognostizierte Rendite, für die Sie all die Jahre
gespart haben.
Die Kündigung sollte immer das letzte Mittel der Wahl sein. Sie ist die schlechteste aller Lösungen. Nur wenn Sie unbedingt das Geld brauchen und keine anderen
Reserven mehr haben, können Sie einen Blick auf den Rückkaufswert wagen. Doch
Achtung er fällt vor allem in den ersten Jahren deutlich niedriger aus, als Sie denken. Das spricht gegen eine Kündigung:
• Am Anfang zahlen Sie Beiträge fast nur für die Abschlussgebühr. Sie macht
im ersten Sparjahr oft die Hälfte der eingezahlten Summe aus.
• Wenn Sie vorzeitig kündigen und Ihren Vertrag nicht erfüllen, geht Ihnen
die hohe Überschussbeteiligung verloren, die üblicherweise erst am Ende der
Laufzeit gezahlt wird.
• Viele Versicherungen nehmen außerdem noch einen Abzug vom Rückkaufswert vor. Die Höhe ist jeweils in den Versicherungsbedingungen geregelt.
• Bei einer Kündigung innerhalb der ersten 12 Versicherungsjahre wird auf die
Erträge Ihrer Lebensversicherung eine Kapitalertragssteuer in Höhe von 25
Prozent fällig.
• Wenn Sie zu einem anderen Zeitpunkt wieder einen Versicherungsschutz
wünschen, muss dieser neu beantragt werden. Das heißt, es wird eine neue
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Geld aus öffentlichen Töpfen
Gesundheitsprüfung stattfinden, Ihr dann höheres Eintrittsalter führt bei
gleicher Versicherungssumme zu einem höheren Beitrag.
Tipp:
Über Verträge, die nach dem 1994 geschlossen wurden, müssen die Kunden
einmal im Jahr, mit einer so genannten Standmitteilung informiert werden.
Falls Sie keine erhalten haben, mahnen Sie diese bei Ihrer Versicherung an
und lassen Sie sich alles erklären, wenn Sie darin etwas nicht verstanden
haben. Mit einer solchen Standsmitteilung können Sie prüfen, was Sie bei
einer Kündigung herausbekommen oder ob Sie mit einem Verkauf der Police
besser da stehen.
Als Alternative können Sie, statt zu kündigen Ihren Vertrag auch von der Beitragszahlung freistellen lassen. Erkundigen Sie sich nach den Bedingungen.
Einige Versicherungen verlangen für die Beitragsfreistellung ein Entgelt, andere
ziehen dafür vom Guthaben üppige Stornogebühren ab.
Wer seine Versicherung beauftragt, seinen Vertrag von weiteren Prämienzahlungen
freizustellen, kann jeden Monat Geld sparen. Das kann sinnvoll oder sogar notwendig sein, wenn Ihr Einkommen etwa aufgrund von Arbeitslosigkeit so stark gesunken ist, dass Sie die vereinbarten Beiträge nicht mehr aufbringen können. Es kann
aber auch sein, dass Sie für das Geld eine Anlagemöglichkeit gefunden haben, die
nach Ihrer Meinung mehr einbringt. Bei einer Beitragsfreistellung verbleibt Ihr bis
dahin eingezahltes Kapital bei der Versicherung. Es wird weiter verzinst. Wenn Sie
mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt haben und der Vertrag mindestens zwölf
Jahre läuft, erhalten Sie den Ertrag aus der ruhend gestellten Versicherung nach
altem Recht steuerfrei. Die Ablaufleistung fällt aber deutlich geringer aus, wenn Sie
keine Beiträge mehr zahlen.
Sie haben auch die Möglichkeit, eine Vertragsänderung zu beantragen, um den
Vertrag Ihrer aktuellen Finanzlage anzupassen. Sie können zum Beispiel den Beitrag reduzieren, nehmen damit aber eine geringere Versicherungssumme in Kauf.
Durch die Verlängerung der ursprünglichen Laufzeit verringert sich ihr Beitrag, bei
gleich bleibendem Versicherungsschutz. Damit bleibt Ihre Todesfallabsicherung in
der anfänglichen Höhe erhalten. Falls Sie eine solche Vertragsänderung wünschen,
sollten Sie bei Ihrem Versicherer eine Beispielrechnung anfordern.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Was müssen Arbeitslose beachten?
Über den Verkauf oder die Kündigung ihrer Kapitallebensversicherung denken immer öfter auch Arbeitslose nach. Denn ihr Wert wird seit 2005 als Vermögen auf
das neue Arbeitslosengeld II angerechnet. Vielleicht wurde Ihnen schon geraten,
den Vertrag zu verkaufen und das Geld einfach unter das Kopfkissen zu legen.
Doch Vorsicht: Wer hier falsche Angaben macht und sich vorzeitig „entreichert“,
muss sich unter Umständen wegen Betrugs verantworten. Auch Verschweigen
bringt nichts, denn spätestens nach dem Datenabgleich, zwischen der Bundesagentur für Arbeit mit Krankenkasse und Finanzamt kommt die Sache raus.
Tipp:
Arbeitslose können Ihre Kapitallebensversicherung für die Altersvorsorge retten, wenn Sie Ihren Vertrag umschreiben lassen. Denn wer sein Geld erst
nach dem Eintritt in den Ruhestand ausgezahlt bekommt, erhält dafür seit
2005 einen neuen Freibetrag.
Ein Beispiel: Ein 54-jähriger Arbeitsloser darf bisher schon 200 Euro pro Lebensjahr für seine Vermögensbildung zurücklegen. Für die Berechnung des Vermögens ist es egal, wo das Geld angelegt ist. Zusätzlich gewährt die Bundesagentur
für Arbeit (früher schlicht Arbeitsamt genannt) seit 2005 einen neuen Freibetrag in
Höhe von 200 Euro, der ausschließlich der Altervorsorge vorbehalten ist. Das ergibt
in unserer Rechnung einen anrechnungsfreien Betrag von 21.600 Euro. Angenommen, der aktuelle Rückkaufwert dieser Kapitallebensversicherung liegt bei 30.000
Euro, dann wird davon der Freibetrag abgezogen. Übrig bleiben 8.400 Euro, die erst
verbraucht sein müssen, bevor Arbeitslosengeld II gezahlt werden kann.
Alle Betroffenen sollten vor Antragstellung auf Arbeitslosengeld II mit ihrer Versicherung eine mögliche Vertragsänderung erörtern und einen teilweisen Ausschluss
der Verwertung vor dem Ruhestand bis zur Höhe von 200 Euro pro Lebensjahr
vereinbaren. Eine solche Vertragsänderung hat der Gesetzgeber im Versicherungsvertragsgesetz ausdrücklich zugelassen. Ob für die Umschreibung ein Entgelt verlangt werden wird, ist noch unklar. Produkte der Riesterrente sind grundsätzlich
geschützt, sie werden in keinem Fall in die Vermögensanrechnung einbezogen.
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Geld aus öffentlichen Töpfen
Tipp:
Bevor Sie Ihre Lebensversicherung kündigen, verkaufen oder beitragsfrei
stellen lassen, sollten Sie sich unabhängig beraten lassen, zum Beispiel bei
einer Verbraucherzentrale, als Mitglied beim Bund der Versicherten oder bei
einer Arbeitsloseninitiative.
Bausparen: Erst sparen - dann bauen!
Bausparverträge sind eigentlich nicht für die reine Geldanlage gedacht. Der Grund:
Die Guthabenzinsen sind niedrig und liegen kaum höher als auf den Sparkonten
mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Bausparverträge sind meist nur dann sinnvoll,
wenn Sie später wirklich bauen, kaufen, modernisieren oder renovieren wollen, um
sich für die Zukunft einen niedrigen Zinssatz für ein Baudarlehen zu sichern. Mittlerweile gibt es aber auch spezielle Spartarife für Personengruppen (z. B. Rentner
und Auszubildende) mit vergleichsweise niedrigem Einkommen, die gar nicht an
eine eigene Immobilie denken. Sie erhalten vergleichsweise hohe Sparzinsen und
staatlichen Zulagen, verzichten aber im Gegenzug darauf, bei Fälligkeit ein billiges
Darlehen in Anspruch zu nehmen.
Gertrud und Erwin Müller sind ein Rentnerehepaar und schauen sich für ihr
Enkelkind nach einer geeigneten Geldanlage um. Auf der Bank gibt es für Sparverträge zurzeit nicht viel, deshalb suchen Sie nach einer Alternative. Da sie mit ihrem
Rentnereinkommen Anspruch auf die Wohnungsbauprämie haben, entschließen sie
sich für einen Bausparvertrag mit Renditetarif. Nach sieben Jahren steht ein schönes Sümmchen auf dem Konto.
Die Zinssätze eines Bausparvertrags sind nicht völlig unabhängig vom allgemeinen
Zinsniveau, aber auf einen konstant niedrigen Satz fixiert. So zahlen Bausparkassen für Ihr Guthaben in der Regel 2,0 bzw. 2,5 Prozent, verlangen umgekehrt für
ein Darlehen aber auch nur 4,0 oder 4,5 Prozent. Der Bausparvertrag berechtigt
Bausparer zur Inanspruchnahme eines Baudarlehens zu einem Zinssatz, der nur
zwei Prozent über dem vertraglichen Guthabenzins liegt. Vorteil: Auch in Niedrigzinsphasen kann sich der Abschluss eines Baussparvertrags lohnen. Damit können
Sie das Risiko, dass die Zinsen bis zur Darlehensaufnahmen steigen, auf ein kalkulierbares Maß verringern. Im Vergleich zum Bankkredit müssen Sie beim Darlehen
einer Bausparkasse jedoch eine deutlich höhere Tilgung hinnehmen, denn der Kredit muss schneller abbezahlt werden.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Bausparen – eine Idee mit Tradition
Die erste Bausparkasse wurde 1775 in Birmingham gegründet. In der ersten
Hälfte des 19. Jahrhunderts folgten Institute in Australien, Neuseeland, Brasilien, Südafrika und den USA. Erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts griff
in Deutschland der Bielefelder Pastor Friedrich von Bodelschwingh die englische Idee auf. Der Theologe und Reformer rief im Jahr 1885 die „Bausparkasse für jedermann“ ins Leben. Das Grundprinzip entspricht einem Generationenvertrag. Die Einzahler von heute stellen den Kreditnehmern von heute
ihr Geld zur Finanzierung ihres Eigenheims zur Verfügung. Die Bausparkasse
garantiert den Sparern im Gegenzug, dass sie bei Erreichen der Anspruchkriterien ebenfalls ein Darlehen zu günstigen Zinsen aufnehmen dürfen.
Sinnvoll ist Bausparen vor allen dann, wenn Sie die gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen (für Ledige 25.600 Euro, für Verheiratet 51.200 Euro jährlich)
nicht überschreiten. Der Staat fördert nämlich Bausparen mit der bereits erwähnten Wohnungsbauprämie und über Steuererleichterungen. Die Prämie beträgt neun
Prozent. Dazu muss ein Antrag über die Bausparkasse gestellt werden. Gefördert
werden allerdings nur jährliche Sparbeiträge bis zu 512 Euro für Ledige und bis zu
1.024 Euro für Ehepaare. Die Bindungsfrist ist auf sieben Jahre begrenzt.
Die Bausparsumme können Sie, abgesehen von gewissen Mindestbeträgen, frei
wählen. Die monatliche Sparrate wird je 512 Euro Bausparsumme errechnet. Wie
hoch Ihre monatliche Belastung sein wird, können Sie selbst bestimmen. Dabei
sollten Sie die vermögenswirksamen Leistungen gegebenenfalls mit in Ihre Rechnung einbeziehen.
Bausparer wollen häufig vor der Zuteilungsreife des Vertrags über ihr Geld verfügen. Bei der Auswahl des für Sie geeigneten Bausparvertrags sind deshalb die
vorgeschriebenen Mindestsparzeiten, Mindestsparguthaben und die Mindestwartezeit zu beachten. Je nach Tarif liegen die Mindestsparzeiten zwischen 18 und 60
Monaten. Danach beginnt die Mindestwartezeit, also die Zeit, die bis zur Zuteilung
überbrückt werden muss. Die Bausparkassen errechnen den Zuteilungszeitpunkt,
an dem Sie über Ihr Guthaben verfügen können und Anspruch auf ein Baudarlehen
haben, mit einem komplizierten Bewertungs- und Punktesystem. Insbesondere Vertragslaufzeit und Guthabenentwicklung sind entscheidend für die Reihenfolge der
Zuteilung. Außerdem muss die Mindestansparung der Bausparsumme in der Regel
zu 40 Prozent erfüllt sein. Bei manchen Tarifen sind es auch 50 Prozent.
Bausparkassen können und dürfen den genauen Zuteilungstermin nicht exakt vorhersagen. Leider liegen sie aber auch mit ihren Prognosen häufig daneben. Verbraucherschützer testen auch regelmäßig die Beratungsqualität. Dabei werden über
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100 Testgespräche geführt, mehr als ein Viertel davon sind regelmäßig mangelhaft
oder sehr mangelhaft. Die häufigsten Fehler sind immer wieder: falsche Zuteilungsprognosen, überhöhte Bausparsummen, dürftige Informationen über Anspar- und
Darlehensphase und über die Gesamtfinanzierung.
Tipp:
Wenn Sie sich für Bausparen entschieden haben, kalkulieren Sie die Zuteilungsreife Ihres Bausparvertrags nicht zu knapp. Planen Sie besser mehrere
Monate als Puffer ein.
Die Bausparkassen gewähren, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, ein Darlehen in Höhe des Differenzbetrages zwischen Bausparsumme und Bausparguthaben.
Sind noch nicht alle Voraussetzungen erfüllt, bieten die Kassen aber auch dafür
Lösungen an:
Vorfinanzierung: Das Mindestguthaben ist noch nicht angespart. Das heißt, Sie
müssen einen Kredit zu den marktüblichen Zinsen aufnehmen und gleichzeitig
den Bausparvertrag auffüllen. Normalerweise muss jedes Darlehen mit mindestens
einem Prozent getilgt werden. Bei der Vorfinanzierung fließt diese Summe jedoch
in den Bausparvertrag, bis dieser zuteilungsreif geworden ist.
Zwischenkredit: Das Mindestguthaben ist angespart, die Zuteilung aber noch
nicht erfolgt. Für diese Übergangszeit nehmen Sie einen tilgungsfreien Zwischenkredit zu den marktüblichen Konditionen auf. Sie zahlen also nur Zinsen. Sobald
der Bausparvertrag zuteilungsreif ist, wird der Zwischenkredit durch die Bausparsumme abgelöst.
Tilgungsbausparvertrag: Ein Bausparvertrag wird in zwei oder drei Teilsummen aufgeteilt. Sie werden nacheinander bis zu Zuteilungsreife bespart.
Vorfinanzierung und Zwischenkredite rechnen sich in Niedrigzinsphasen in der
Regel nicht. Da sich auch die Kassen auf dem freien Kapitalmarkt die vorzeitig benötigten Darlehensgelder besorgen müssen, lohnt ein eigener Vergleich mit Bankdarlehen.
Tipp:
Durch zusätzliche Einzahlungen in Ihren Bausparvertrag können Sie die Wartezeit bis zur Zuteilungsreife beeinflussen. Als Faustregel gilt: Je schneller
das für die Zuteilung erforderliche Mindestsparguthaben eingezahlt ist, umso
kürzer wird die Wartezeit.
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Bausparen: Die richtige Strategie
Beim Bausparen kommt es darauf an, zeitlich möglichst dicht an die Zuteilungsvoraussetzungen heranzukommen. Ist der Bausparvertrag zum Beispiel überspart,
wirkt sich das negativ auf Ihren Darlehensanspruch aus. Ist das Mindestguthaben
noch nicht erreicht und Sie wollen schon über das Darlehen verfügen, müssen Sie
dagegen Kredite zu Marktpreisen aufnehmen. Damit Ihnen Ihr Geld zum richtigen
Zeitpunkt in ausreichender Höhe zur Verfügung steht, gilt es, den Bausparvertrag
zu optimieren. Dazu benötigen Sie von Ihrer Bausparkasse folgende Angaben:
• den aktuellen Guthabenstand,
• die Höhe des geforderten Mindestguthabens,
• die aktuelle Bewertungszahl,
• die notwendige Zielbewertungszahl.
Variante 1: Sie haben das Mindestguthaben gerade angespart, die Bewertungszahl
aber noch nicht erreicht. Die Strategie: Einzahlung stoppen und die Bausparsumme
bis zur Zuteilung zwischenfinanzieren. Die Bewertungszahl wächst allein durch die
längere Spardauer kontinuierlich an. Weitere Einzahlungen würden zwar die Zuteilungsreife beschleunigen, andererseits aber den Darlehensanspruch schmälern.
Variante 2: Die Zielbewertungszahl ist erreicht, das Mindestguthaben aber noch
nicht angespart. Die Strategie: Sie zahlen die fehlende Summe bis zum Mindestguthaben sofort ein. Die Zuteilungsvoraussetzungen sind am nächsten Stichtag erfüllt.
Mit der Auszahlung kann wenige Monate später gerechnet werden. Notfalls muss
für diese kurze Zeit zwischenfinanziert werden.
Variante 3: Sowohl Guthaben als auch Bewertungszahl sind zu klein. Die Strategie: Die Bausparsumme herabsetzen oder eine Teilbausparsumme bilden, mit dem
Ziel, dass Ihr neues Guthaben dem Mindestguthaben entspricht
Variante 4: Der Bausparvertrag ist überspart, Mindestguthaben und Zielbewertungszahl sind weit überschritten. Die Strategie: Einzahlungen stoppen und Gelder
zum Spartarif anlegen, bis ein Darlehen benötigt wird. Eventuell können Sie auch
die Bausparsumme erhöhen. Nachteil: Meistens verhängen die Bausparkassen nach
einer Erhöhung eine einjährige Sperrzeit. Manche machen daraus einen neuen Vertrag und verlangen dafür wieder eine Abschlussgebühr. Das sollten Sie unbedingt
vermeiden.
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Tipp:
Um mit dem Bausparen ein optimales Ergebnis zu erzielen, müssen viele Faktoren stimmen. Am besten gelingt das in Kombination mit den vermögenswirksamen Leistungen. Wird die Einkommensgrenze überschritten, sollte man
sich nach Alternativen umschauen. Zum Beispiel im siebenjährigen Anlagenbereich auch die Angebote von Banksparplänen oder Bundesschatzbriefen
abfragen.
Handel mit Bausparverträgen
Was tun, wenn Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif ist, Sie das Geld aber gar nicht
mehr brauchen? Vielleicht haben Sie zwischenzeitlich eine Erbschaft gemacht und
schon längst ein eigenes Haus. Dann könnten Sie sich überlegen, den Bausparvertrag zu übertragen. Zum Beispiel an ein Familienmitglied oder einen nahen
Verwandten. Dazu gehören: Verlobte, Ehegatten, Verwandte oder Verschwägerte
gerader Linie, Geschwister, Kinder der Geschwister, Ehegatten der Geschwister und
Geschwister der Ehegatten, Geschwister der Eltern, Pflegeeltern und Pflegekinder.
Eine Übertragung im Verwandtschaftskreis hat für den Empfänger viele Vorteile.
Es entstehen bei der Vertragsübertragung keine Kosten, denn die Abschlussgebühr
wurde bereits bezahlt und auch die Wartezeit bis zur Zuteilung der Bauspargelder
verlängert sich dadurch nicht. Diesem Handel muss die Bausparkasse zwar formell
zustimmen, was in der Regel jedoch problemlos geschieht.
Das müssen Sie wissen: Der neue Bausparer übernimmt mit dem Vertrag
auch sämtliche Verpflichtungen des alten Inhabers. Wird der Vertrag zum Beispiel
mit staatlichen Geldern gefördert, wie Wohnungsbauprämie und vermögenswirksamen Leistungen, dann muss diese Regelung bis zum Ende der Laufzeit durchgehalten werden. Außerdem muss bei einer Übertragung innerhalb der siebenjährigen
Bindungsfrist sicher gestellt sein, dass die ausgezahlten Darlehensgelder auch für
wohnungswirtschaftliche Zwecke verwendet werden. Eine Zweckentfremdung, ist
weder für das Guthaben noch für die Darlehenssumme gestattet.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Tipp:
Ein Verkauf des Bausparvertrags an Fremde dazu gehört nach Ansicht der
Mehrheit aller Bausparkassen auch der Lebensgefährte ist nicht in jeder Situation lukrativ. Der Käufer bekommt bei niedrigem Zinsniveau zwar sofort
günstige Hypothekendarlehen. Dafür muss er beim Erwerb eines alten Bausparvertrags aber eine dreijährige Sperrzeit einkalkulieren, bis ihm die Bauspargelder überhaupt zur Verfügung stehen.
Die Bauspartarife
Bausparen ist einfach und zugleich hoch kompliziert. Über 100 Bauspartarife werden von 34 privaten und öffentlichen Kassen angeboten. Da müsste eigentlich für
jeden Bedarf etwas Passendes dabei sein. Doch als Laie den Überblick zu behalten,
ist fast unmöglich. Vielleicht ein Grund dafür, dass die klassischen Tarife vorne
liegen. Die neuen Options- oder Variotarife sind für Sparer mit festen Bauabsichten
offenbar weniger gut geeignet. Das Mindestsparguthaben muss 50 Prozent statt 40
Prozent der Bausparsumme betragen, die Abschlussgebühr kostet 1,6 Prozent statt
ein Prozent der Bausparsumme und der Tilgungsbeitrag ist ebenfalls höher als beim
Standardtarif. Und das gibt es dafür: Guthaben- und Darlehenszinssatz sowie die
Höhe der Tilgung können beispielsweise noch nachträglich geändert werden. Beim
Standardtarif verlängern sich dagegen nach einer Aufstockung die Wartezeiten.
Außerdem kann eine neue Abschlussgebühr fällig werden. Das fällt bei den Options- oder Variotarifen weg. Kommt es nicht zum Bau oder Kauf einer Immobilie,
können die Bausparer nachträglich auf einen höheren Guthabenzins umsteigen
und dadurch eine höhere Rendite erzielen. Mit einem Wechsel zu einem höheren
Tilgungssatz mit kürzeren Darlehenslaufzeiten lässt sich auch die Zuteilungsreife
beschleunigen.
Tipp:
Je konkreter die Bauabsichten und je unflexibler die Finanzierung, desto stärker überwiegen die Vorteile des Standardtarifs.
Sofortfinanzierung: Vorsicht Falle!
Die Bausparkassen spüren es: die Dauerphase der niedrigen Zinsen lockt viele Kunden, ihre Bau- oder Kaufentscheidung vorzuziehen. Davon profitieren vor allem die
Banken mit ihren Hypothekenkrediten. Schlecht für die Bausparkassen. Um mithal158
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Geld aus öffentlichen Töpfen
ten zu können, müssen neue Produkte her. Mit der Sofortfinanzierung sollen selbst
Bausparmuffel zur Unterschrift gebracht werden. Doch Vorsicht, das Modell hat
Tücken! Die klassische Idee des Bausparens - erst sparen, dann bauen - wird mit der
Sofortfinanzierung komplett auf den Kopf gestellt. Sie erhalten zwar sofort Geld
und können auch sofort bauen. Doch die gesamte Bausparsumme wird von der
Kasse mit einem Vorauskredit finanziert, den Sie dann teuer zurückzahlen müssen.
Letztlich verlieren Sie sogar doppelt: Sie erhalten während der Ansparphase nur
2,5 bis 3 Prozent Habenzinsen. Sie zahlen für den Vorauskredit aber marktübliche
Zinsen. Vergleichsrechnungen zeigen, dass dieser Nachteil auch später durch das
zinsgünstige Bausparkassendarlehen nicht mehr aufgeholt werden kann.
Tipp:
Wenn Sie sofort bauen wollen und noch keinen Bausparvertrag haben, nehmen Sie besser gleich selbst einen Hypothekenkredit bei einem Kreditinstitut
auf. Das ist in jedem Fall günstiger als die Sofortfinanzierung!
Konstantmodell: Nur für beständige Sparer
Eine Variante der Sofortfinanzierung ist das „Konstantmodell“. Auch hier wird
die Bausparsumme über einen tilgungsfreien Vorauskredit finanziert. In der Niedrigzinsphase kann das unter bestimmten Voraussetzungen eine sichere und auch
günstige Finanzierung sein. Damit die Rechnung aufgeht, sollte der Festzins, den
Sie über eine lange Laufzeit vereinbaren müssen, mindestens ein Prozentpunkt
unter dem marktüblichen Zins liegen. Die monatliche Belastung bleibt während
der Gesamtlaufzeit gleich. Die Rückzahlung erfolgt in festen Raten und dauert 15
bis 29 Jahre, je nach Bausparkasse. Die Unterschiede bei den Angeboten sind allerdings groß.
Tipp:
Auf das Konstantmodell sollten Sie sich nur einlassen, wenn Sie bis zum Ende
durchhalten. Bei vorzeitiger Kündigung ist Ihr Zinsvorteil nämlich dahin.
Die Eigenheimzulage gibt es (noch)
Die Eigenheimzulage war über viele Jahre eine der größten staatlichen Subventionen in Deutschland. Sie wurde einst zur Förderung der Vermögensbildung in
breiten Schichten der Bevölkerung und zur die Schaffung von selbst genutztem
Wohnungseigentum eingeführt. Obwohl sie wegen der enormen Belastung für den
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Staatshaushalt schrittweise eingeschränkt wurde, musste der Finanzminister 2005
dafür rund 11 Milliarden Euro aufwenden.
Obwohl die Unionsparteien die Eigenheimzulage noch kurz vorher wie eine „heilige
Kuh“ behandelt haben, strich die Große Koalition sie schon Ende 2005 mit dem Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage. Das trifft aber nur Häuslebauer, die erst
2006 in die eigenen vier Wände umzogen. Für alle anderen, die noch rechtzeitig
reagieren konnten, wird die Eigenheimzulage noch für den vollen Förderzeitraum
gewährt. Voraussetzung: Der notarielle Kaufvertrag wurde vor dem 1.Januar 2006
beurkundet oder der Bauantrag für eine neu zu errichtende Wohnung wurde bis
Ende 2005 gestellt.
Die Eigenheimzulage beträgt jährlich ein Prozent der Anschaffungskosten oder der
Herstellungskosten. Die Obergrenze der Förderung liegt bei 1.250 Euro pro Jahr,
zuzüglich 800 Euro für jedes Kind, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für die
Förderung erfüllt werden. Der Förderzeitraum beträgt acht Jahre.
Der Staat hilft den Familien – ein wenig
Erstaunlicherweise wird die Kinder- und Familienförderung nicht von allen Berechtigten in Anspruch genommen – aus Bequemlichkeit oder Unkenntnis. Auch
dieses Geld geht den Betroffenen für ihre Lebenshaltung und Vermögensbildung
verloren. Zwar soll das Kindergeld die Erziehung und Ausbildung unterstützen.
Aber wer diese und andere staatlichen Leistungen nicht – oder nicht in vollem.
Umfang – in Anspruch nimmt, muss alle notwendigen Aufwendungen aus seinem
sonstigen Einkommen finanzieren und mindert so seine Sparfähigkeit. Rückwirkend lassen sich Fördermittel in der Regel auch nicht in Anspruch nehmen. Die
Zahlungen erfolgen immer nur auf Antrag.
Das Kindergeld ist eine Sozialleistung des Staates zur Unterstützung von Eltern
oder anderen Personen, die Kinder aufziehen. Der Betreuungsfreibetrag ist der Teil
des Einkommens der Eltern, den der Staat wegen der Kinder nicht besteuern darf.
Erziehungsgeld gibt es bis Ende 2006 in der Zeit, in der Vater oder Mutter die dreijährige Erziehungszeit in Anspruch nehmen, für 24 Monate. Das (neue) Elterngeld
wird an 2007 im ersten Jahr nach der Geburt für 12 bis 14 Monate gezahlt, wenn
Mutter und/oder Vater in dieser Zeit ihre berufliche Tätigkeit unterbrechen.
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Geld aus öffentlichen Töpfen
Achtung: Die Gesetze ändern sich (häufig)
Die große Koalition hat vereinbart die Familienförderung zu reformieren. Ab
2007 greifen zahlreiche Änderungen. Viele Gesetze wurden erst im Laufe des
Jahres endgültig verabschiedet. Informieren Sie sich regelmäßig über alle
Neuerungen, die ihre Förderungen betreffen, damit Sie kein Geld verlieren.
Leider gilt die Ungewissheit auch für die Zukunft. Da deutsche Politiker ständig an den Steuer- und Sozialgesetzen herumzubasteln und noch häufiger
Änderungen fordern, müssen Sie sich regelmäßig über die Veränderungen
der gesetzlichen Bestimmungen informieren. Sonst verlieren Sie Geld.
Kindergeld ist auf der einen Seite eine direkte Zahlung des Staates und auf der
anderen Seite die Rückerstattung von Steuern, die mit Blick auf die familiäre Situation zu hoch waren. Eltern mit mittleren Einkommen erhalten deshalb das Kindergeld zum größten Teil als Steuerrückerstattung. Sie bekommen nur einen geringen
Förderanteil.
Das Kindergeld beträgt für die ersten drei Kinder jeweils 154 Euro, für das vierte
sowie jedes weitere Kind jeweils 179 Euro monatlich. Nach dem Einkommensteuergesetz erhält Kindergeld, wer:
• in Deutschland seinen Wohnsitz hat oder
• im Ausland wohnt, aber in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist.
Kindergeld wird grundsätzlich nur für solche Kinder gezahlt, die einen Wohnsitz
oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland (mehr als 6 Monate im Jahr)
haben. Der kann aber auch in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
oder in einem Staat liegen, der dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum beigetreten ist. Für Kinder, die in der Schweiz, in der Türkei, im ehemaligen
Jugoslawien, in Marokko oder in Tunesien leben, wird aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen ebenfalls Kindergeld in der in diesen Abkommen jeweils festgelegten Höhe gezahlt. Ohne Altersbegrenzung wird Kindergeld für Kinder gezahlt,
die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind,
sich selbst zu unterhalten.
Das Kindergeld wird für alle Kinder bis zu deren 18. Lebensjahr gezahlt. Bis Ende
2006 gilt: Wenn sich das Kind in einer Ausbildung befindet, kann das Kindergeld
bis zum 27. Lebensjahr gezahlt werden. Falls das „Kind“ arbeitslos ist, wird bis zum
21. Lebensjahr Kindergeld gezahlt. Ab 2007 wird auf Beschluss der großen Koa-
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lition in Berlin Kindergeld im Höchstfall bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres
gezahlt.
Tipp:
Beobachten Sie die Entwicklung der Einkünfte Ihrer Kinder. Wer zuviel verdient, zahlt sonst drauf. Es kann sich daher buchstäblich auszahlen, weniger
zu jobben. (Siehe auch weiter oben: Kindergeldfalle).
Erziehungsgeld
Das Erziehungsgeld soll Eltern in den ersten zwei Lebensjahren ihres Kindes unterstützen. Es wird für Kinder von der Geburt bis zum 24. Lebensmonat gezahlt und
beträgt 300 Euro im Monat. Wer nur bis zum ersten Geburtstag seines Kindes Erziehungsgeld will, bekommt bis zu 450 Euro im Monat. In der Regel haben nur die
leiblichen Eltern Anspruch auf Erziehungsgeld. Ausnahmen gelten für Stiefeltern,
Adoptionseltern, Pflegeeltern und in Härtefällen für Großeltern, Tanten, Onkel und
deren Ehepartner. Ob und wie viel Erziehungsgeld Sie erhalten, hängt von Ihrem
Einkommen ab. Es gelten zwei verschiedene Einkommensgrenzen: Für die Zeit von
der Geburt bis zur Vollendung des sechsten Lebensmonats des Kindes und für den
Zeitraum ab dem siebten Lebensmonat bis zum zweiten Geburtstag des Kindes. Der
Paragraf 5 des Bundeserziehungsgeldgesetzes legt für das erste Lebenshalbjahr des
Kindes fest, dass Paare mit einem Kind ein pauschaliertes Nettoeinkommen von
30.000 Euro und Alleinerziehende mit einem Kind 23.000 Euro nicht überschreiten
dürfen. Jedes weitere Kind in der Familie erhöht die Einkommensgrenzen. Sie dürfen also umso mehr verdienen, je mehr Kinder Sie haben und bekommen trotzdem
noch Erziehungsgeld. Dieser Zuschlag liegt pro Kind bei jeweils 3.140 Euro.
Mutterschaftsgeld ersetzt in der Zeit kurz vor und kurz nach der Geburt für 14 oder
18 Wochen das Gehalt der Mutter. Voraussetzung für den Bezug ist, dass die Mutter
als Arbeitnehmerin Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist und Anspruch auf
Krankengeld hat. Selbstständige kommen nicht in den Genuss.
Das neue Elterngeld
Durch das von der Großen Koalition im Mai 2005 im Grundsatz beschlossene Elterngeld sollen junge Familien, die nach dem 01.01.2007 ein Kind bekommen, finanziell unterstützt werden. Mütter oder Väter, die auf eine Berufstätigkeit verzichten, bekommen 67 Prozent ihres bisherigen Netto-Einkommens vom Staat ersetzt.
Das Elterngeld soll das bisherige Erziehungsgeld ersetzen. Es wird 12 Monate lang
gezahlt. Wenn sich beide Eltern bei der Kinderbetreuung abwechseln wird die Be162
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Geld aus öffentlichen Töpfen
zugszeit um zwei weitere Monate verlängert. Es sind also insgesamt 14 Monate
Elterngeld möglich. Für Kinder, die vor 2007 zur Welt kommen, gibt es kein Elterngeld, sondern weiterhin das Erziehungsgeld.
Als Erziehungsgeld werden maximal 1.800 Euro pro Monat gezahlt. Familien ohne
oder mit niedrigem Einkommen bekommen monatlich einen Sockelbetrag in Höhe
von 300 Euro. Bei Empfängern von Arbeitslosengeld II wird das Elterngeld nicht
auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Hinweis: Auch hier gilt, dass die Gestaltungsfreude deutscher Politiker es schwer macht, sich dauerhaft auf eine bestimmte
Regelung einzustellen. Verfolgen Sie deshalb die aktuellen Nachrichten, um Änderungen rechtzeitig berücksichtigen zu können. Aktuelle Informationen finden Sie
auch immer unter http://www.wiso.de und speziell zum Elterngeld unter http://
www.elterngeld.net/elterngeld.html.
Wohngeld und wer es bekommt
Wohngeld wird Mietern als Mietzuschuss ausgezahlt. Wohngeld kann auch der
Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung erhalten. Die Höhe
des Wohngeldes richtet sich auch nach der Zahl der Familienmitglieder. Wenn Ihr
Einkommen die festgelegten Grenzen nicht übersteigt, zahlt der Staat Ihnen einen
Zuschuss zur Miete oder auch zum Abtrag der Schulden, die Sie zur Finanzierung
des Eigenheims aufgenommen haben. Familien mit Einkommen bis etwa 3.000
Euro profitieren von dieser nicht rückzahlpflichtigen öffentlichen Zuwendung. Sie
kann im Einzelfall bis zu mehreren Hundert Euro im Monat betragen. Ob und wie
viel Wohngeld tatsächlich gezahlt wird, hängt von der Familiengröße, dem Familieneinkommen und der Mietbelastung ab:
• Familiengröße: Hier zählen alle zum Haushalt gehörende Familienmitglieder
mit, also neben den Ehe- oder Lebenspartnern Kinder, Eltern, Enkel, Nichten
und Neffen.
• Familieneinkommen: Hierzu gehören Gehalt, Weihnachts- und Urlaubsgeld,
Renten und Arbeitslosengeld aller Familienmitglieder: Abgezogen werden
dürfen Freibeträge: Arbeitslose können sechs Prozent, Rentner 10 Prozent,
Beamte 20 Prozent und Arbeitnehmer 30 Prozent pauschal abziehen.
• Miete: Mit Miete ist das Entgelt für die Überlassung des Wohnraums gemeint
- ohne Kosten für Heizung, Warmwasser, Zuschläge für Untervermietung
und Benutzung zu anderen als Wohnzwecken.
Übersteigt das monatliche Einkommen nach Abzug von Freibeträgen und besonderen Aufwendungen diese Grenzen, wird kein Wohngeld gezahlt. Zur Einkommens-
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berechnung müssen die Einkünfte aller Familienangehörigen, addieret werden. Ein
Beispiel für einen Vierpersonenhaushalt:
Beate und Boris Bauer mit ihren Kindern, Heino und Victoria bewohnen eine Mietwohnung, die 1966 bezugsfertig geworden ist und in einer Stadt der Mietenstufe
6 liegt. Die monatliche Brutto-Kaltmiete beträgt 555 Euro. Alleinverdiener ist der
Ehemann; er entrichtet Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern vom Einkommen.
Anzahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder: 4
Höchstbetrag der zuschussfähigen Miete:
565,00 €
zu bezahlende monatliche Brutto-Kaltmiete:
555,00 €
ergibt eine zuschussfähige monatliche Miete von:
555,00 €
monatliches Brutto-Einkommen des Vaters (ohne
Kindergeld):
1.450,00 €
abzüglich Werbungskostenpauschale:
verbleiben:
abzüglich des pauschalen Abzugs von 20 %:
ergibt ein monatliches Gesamteinkommen von:
Der monatliche Mietzuschuss beträgt:
87,00 €
1.363,00 €
272,60 €
1.090,40 €
236 €
Einen Wohngeldzuschuss erhalten aber nicht nur Mieter, sondern auch Besitzer von
Wohneigentum. Die zahlen zwar keine Miete, sondern Zinsen und Tilgung. Wenn
die Belastung aus Zinsen und Tilgung einen bestimmten Höchstbetrag je nach Ort
übersteigt, besteht Anspruch auf Lastenzuschuss. Ein Lastenzuschuss ist sogar bei
Eigenheimbesitzern möglich, die keine Belastung aus dem Kapitaldienst mehr haben – deren Wohnhaus oder Eigentumswohnung also schuldenfrei ist. Denn in die
Lastenberechnung gehen u.a. die Instandhaltungs- und Betriebskostenpauschale
ein.
So finanziert der Staat auch Wohneigentum mit, wenn Sie einen entsprechenden
Antrag stellen. Die Einkommensgrenzen liegen beim monatlichen Bruttoeinkommen aller Familienmitglieder bei bis zu etwa 3.000 Euro. Voraussetzung für die
Zahlung von Wohngeld oder Lastenzuschuss ist aber immer ein Wohngeldantrag.
Der muss bei der zuständigen Wohngeldstelle der Stadt oder Gemeinde gestellt
werden.
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Steuern
Dem Fiskus
geben, was ihm
zusteht – aber
keinen Cent mehr
Weil das deutsche Steuerrecht so gerecht sein soll,
ist es so kompliziert geworden, dass sich normale
Steuerzahler kaum noch darin zurecht finden
Allen Versprechungen der Politiker zum Trotz wird sich daran so bald nichts ändern: Das deutsche Steuerrecht ist das komplizierteste der Welt. Ständig wird es
durch neue Gesetze, Urteile oder Verordnungen geändert. Deshalb zahlen viele
Bürger mehr, als unbedingt notwendig. Doch jeder Euro zu viel für den Fiskus
ist einer zu wenig für Sie und Ihre Familie. Deshalb hier einige wichtige Regeln
für das Verhalten von Sparen im Steuerdschungel. Damit der Fiskus Ihnen das
Geld nicht schneller wegnimmt, als Sie sparen können.
So wichtig es ist, genau darauf zu achten, dass Sie alle staatlichen Leistungen, mit
deren Hilfe Sie Ihre Vermögensbildung beschleunigen können, auch in vollem Umfang in Anspruch nehmen, so wichtig ist auf der anderen Seite, alle Möglichkeiten
zu nutzen, um die Steuerlast zu senken. Beides ist nicht nur völlig legal und legitim
– es ist vom Staat auch so gewollt. Denn Förderung der Vermögensbildung und
Eigenvorsorge für das Alter sind von allen Parteien anerkannte politische Ziele.
Außerdem dürfen Sie nie vergessen: Letzten Endes bezahlen Sie diese Fördermaßnahmen über Ihre Steuern zum größten Teil selbst. Es ist also nur angemessen,
wenn Sie sich Ihr Geld vom Fiskus zurück holen.
Der Schlüssel zum Erfolg einer langfristig angelegten Vermögensbildung ist der
Zinseszinseffekt. Das bedeutet, dass bei langfristigen Sparplänen die Zinsen selber wieder Zinsen bringen und sich die Vermögensbildung auf diese Art immer
mehr beschleunigt. Dieser Effekt wird weitgehend zunichte gemacht, wenn Ihnen
das Finanzamt einen großen Teil Ihrer Zinserträge wieder wegnimmt. Aber diese
kontraproduktive Wirkung lässt sich aber hinausschieben und abmildern, wenn
Sie dafür sorgen, dass der Fiskus nicht so schnell an Ihre Zinsen heran kommt. Der
Staat selber liefert Ihnen die dazu erforderlichen Instrumente. Dazu gehört unter
anderem die Zinsabschlagsteuer.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Nach der Steuerreform gilt bei Aktien für Kursgewinne und Dividenden das so
genannte Halbeinkünfteverfahren. Das heißt, bei der Aktien-Gewinnausschüttung
wird nur noch die halbe Dividende versteuert, Zinserträge dagegen weiterhin voll.
Mit der richtigen Aktienauswahl könnten Sparer also sowohl von der niedrigeren
Dividendenbesteuerung, als auch von Kursgewinnen profitieren.
Seit der Änderung ist die Körperschaftssteuer nicht mehr auf die Einkommensteuer anrechenbar. Die frühere Steuergutschrift ist seither entfallen. Kleinanleger mit
einem persönlichen Steuersatz unter 42 Prozent stehen mit dem Halbeinkünfteverfahren schlechter da als früher. So blieb einem Sparer mit einem persönlichen
Steuersatz von 30 Prozent früher von 51 Euro Bruttodividende 36 Euro. Die Reform
macht daraus nur noch 33 Euro.
Achtung: Gesetzgeber droht!
Steuergesetze haben in Deutschland nur eine sehr kurze „Halbwertzeit.“ Niemand kann sich darauf verlassen, dass eine Reform nicht schon nach kurzer
Zeit wieder reformiert wird. Sie sollten daher die für Sie persönlich wichtigen
Regelungen ständig beobachten, um keine bösen Überraschungen zu erleben. Langfristige Planungen auf der Grundlage der jeweils geltenden Steuergesetze sind daher in der Bundesrepublik kaum möglich.
Aktionäre, die aufgrund ihres niedrigen Einkommens nicht zur Einkommensteuer
veranlagt werden, können vom Finanzamt eine „Nicht-Veranlagungsbescheinigung“ erhalten. Bei Vorlage dieser so genannten NV-Bescheinigung oder bei Erteilung eines Freistellungsauftrages zahlen die Kreditinstitute die volle Dividende aus
- also ohne Abzug der Kapitalertragssteuer. Die Bescheinigung gilt für drei Jahre.
Bei der Wahl der richtigen Geldanlage muss auch der Steueraspekt mit in die Überlegungen einbezogen wird. Seit 2001 wurde durch die Steuerreform auch die Spekulationssteuer geändert. Jetzt muss nur noch der halbe Spekulationsgewinn versteuert wird. Die Freigrenze beträgt 512 Euro innerhalb von 12 Monaten. Liegen
Ihre Gewinne darüber, verdient das Finanzamt daran mit. Zusätzlich belastet der
Solidaritätszuschlag die Zinsauszahlung. Das heißt, wer mit seinen Zins- und Dividendeneinnahmen die Sparerfreibeträge überschreitet, muss auf den abgeführten
Zinsabschlag auch noch 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag berappen. Dadurch können die Erträge Ihrer Ersparnisse ganz schön schrumpfen.
Auch bei Immobiliengeschäften für nicht selbst genutztes Wohneigentum hat sich
die Spekulationsfrist seit einiger Zeit erhöht – und zwar von zwei auf zehn Jahre.
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Steuern
Das gilt nicht, wenn Sie selbst im Haus oder in der Wohnung leben und Sie vor
Ablauf von zehn Jahren nach dem Erwerb wieder verkaufen – etwa weil Sie in eine
größere oder kleinere Wohnung umziehen wollen oder weil Sie wegen eines neuen
Arbeitsplatzes umziehen müssen. Falls Sie in einem solchen Fall für die Wohnung
mehr erlösen, als Sie beim Kauf bezahlt haben, wird keine Steuer auf private Veräußerungserlöse (meist Spekulationssteuer genannt) fällig.
Kevin Küster ist nach dem Diplom direkt in die Großstadt umgezogen, weil er dort
eine Arbeitsstelle gefunden hat. Seine eigenen Ersparnisse und die finanzielle Hilfe
der Eltern ermöglichen ihm ein kleines Appartement für 50.000 Euro zu erwerben.
Als ihn sein Arbeitgeber nach fünf Jahren versetzt, muss er die Eigentumswohnung
verkaufen. Der Verkaufserlös ist höher als erwartet. Er beträgt 70.000 Euro. Die
Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis beträgt 20.000 Euro. Diesen Betrag
muss er mit 15 Prozent versteuern.
Verfassungswidrige Frist
Seit 1999 gilt für die Versteuerung von Gewinnen aus Immobilienveräußerungen
eine Spekulationsfrist von zehn Jahren, gerechnet ab dem Tag des Kaufvertrags.
Das gilt auch dann, wenn Sie zunächst selbst die Immobilie einige Jahre nutzten und später vermieteten. Die Gesetzesänderung trat ohne Übergangsregelung in
Kraft. Darum gibt es Streit bis zum Bundesverfassungsgericht.
Und das kam so: Im März 1999 hatte der Gesetzgeber rückwirkend die Spekulationsfrist für alle Verkäufe von nicht selbst genutzten Immobilien ab 1. Januar 1999
von zwei auf zehn Jahre verlängert. Das heißt, alle Immobilienbesitzer, die nach
dem Stichtag 31. Dezember 1998 verkauften, mussten ihre Gewinne versteuern,
wenn die alte Spekulationsfrist von zwei Jahren bereits abgelaufen war. Dagegen
hat ein Eigentümer bis zum Bundesfinanzhof, BFH (Az: IX R 46/02) geklagt. Jetzt
muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob die Regelung verfassungsgemäß ist.
Der Fall: Ein Eigentümer hatte 1990 sein Einfamilienhaus gekauft und 1997 einen
Makler mit dem Verkauf beauftragt. Im April 1999 verkaufte er das vermietete
Grundstück mit rund 25.000 Euro Gewinn. Darauf sollte er Einkommensteuer zahlen. Für den BFH verstieß dies jedoch gegen den Vertrauensschutz. Es hätte zumindest eine Übergangsregelung für Fälle geben müssen, bei denen die zweijährige
Spekulationsfrist bereits verstrichen war.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Tipp:
Falls Sie nach dem 31.12.1998 eine Immobilie außerhalb der zweijährigen
Spekulationsfrist, aber innerhalb von 10 Jahren verkauft haben und das Finanzamt den Veräußerungsgewinn besteuert hat beziehungsweise besteuern
will, sollten Sie Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen und mit Hinweis auf die anhängige Verfassungsbeschwerde ein Ruhenlassen sowie die
Aussetzung der Vollziehung beantragen. Im Übrigen ist wegen der verlängerten Spekulationsfrist bereits eine Verfassungsbeschwerde anhängig (Aktenzeichen: 2 BvL 14/02).
Auch für die Jahre ab 1999 wird Verfassungswidrigkeit überprüft. Das Finanzministerium hat schon reagiert. Spekulationsgewinne werden laut Erlass nur noch
vorläufig besteuert (Az. IV A 7 - S 0338 - 8/05). Das heißt: Sie brauchen keinen
Einspruch einzulegen, um Ihren Steuerbescheid insoweit offen zu halten. Bei Verfassungswidrigkeit bekommen Sie die Spekulationssteuer automatisch erstattet.
Möglicherweise werden dann aber auch Spekulationsverluste durch Aktienverkäufe nicht mehr berücksichtigt. Überprüfen Sie jetzt ergehende Steuerbescheide auf
den Vorläufigkeitsvermerk. Hat das Finanzamt das versäumt, sollten Sie diesen
Vermerk beantragen.
Steuern: Nicht einfach
zahlen sondern richtig planen
Durch das Vorziehen der Steuerreform hat sich seit 2004 einiges geändert. Kreditinstitute sind nunmehr verpflichtet, Ihren Kunden eine Jahresbescheinigung
über Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne aus Finanzanlagen auszuhändigen.
Inländische Banken müssen jährlich eine zusammenfassende Bescheinigung, die
so genannte Erträgnisaufstellung ausstellen, in der die Daten aus allen bei ihnen
unterhaltenen Wertpapierdepots und Konten zusammengeführt werden, die ihre
Kunden für die Erklärung ihrer Einkünfte aus Kapitalvermögen und aus privaten
Veräußerungsgeschäften bei Wertpapieren sowie Termingeschäften benötigen. Einzelheiten der zusammenfassenden Jahresbescheinigung werden in einem amtlich
vorgeschriebenen Muster geregelt. Sie wurde erstmals 2005 verschickt.
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Steuern
Tipp:
Für die Jahreserträgnisaufstellung darf die Bank kein Entgelt verlangen. Es
handelt sich hierbei um eine vom Staat auf die Banken hoheitlich übertragene
Aufgabe. Ein übertragbares Grundsatzurteil hat seinerzeit der BGH im Zusammenhang mit dem Freistellungsauftrag gefällt. Für das Ausstellen, Verwalten
und Ändern dürfen keine Gebühren erhoben werden.
Es ist zu erwarten, dass das Finanzamt in jedem Fall die Vorlage der zusammengefassten Jahresbescheinigung verlangen wird. Diese Kontrollmöglichkeit des Finanzamts ist wenig bekannt und fällt möglicherweise erst bei Abgabe der Steuererklärung 2004 im Laufe des Jahres 2005 auf. Ferner kann das Finanzamt unter
bestimmten Voraussetzungen bei jedem inländischen Kreditinstitut überprüfen, ob
der Steuerpflichtige dort ein Konto unterhält. Im Ausland deponiertes Vermögen
wird für den deutschen Fiskus ebenfalls zunehmend transparenter. Verwiesen sei
insbesondere auf verstärkte Bargeldkontrollen an den Grenzen und die stufenweise
Umsetzung der EU-Zinsrichtlinie, die seit Juli 2005 in Kraft ist.
Seit der Steuerreform ist außerdem geregelt, dass Verluste wieder in voller Höhe
unter den verschiedenen Einkunftsarten verrechnet werden können. Die so genannte Mindestbesteuerung entfiel. Allerdings wird der Verlustvortrag begrenzt. Verluste aus Vorjahren können über einen Freibetrag von einer Million Euro hinaus nur
noch in Höhe von 60 Prozent vom Gewinn abgezogen werden. Der gewerbesteuerliche Verlustausgleich wird an diese Regelungen angepasst.
Wie schon bisher können Spekulationsverluste nicht mit positiven sonstigen Einkünften verrechnet werden. Neu hingegen ist, dass Minuserträge - etwa aus einer
Immobilienvermietung - nicht mehr mit einem Aktienplus verrechnet werden können. Im Zusammenhang mit steuerfreien Dividenden beziehungsweise Veräußerungsgewinne inländischer und ausländischer Beteiligungen gelten fünf Prozent
der Dividenden beziehungsweise Veräußerungsgewinne als nicht abziehbare Aufwendungen.
Die Sparer im Visier: das Gesetz zur
„Förderung der Steuerehrlichkeit“
Die Bundesregierung hat Steuersündern den Kampf angesagt. Seit April 2005 ist
das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit in Kraft. Seither können die Kontenund Depotdaten aller Bürger abgerufen werden, und zwar nicht nur vom Finanzamt. Künftig können auch andere Behörden – wie Arbeitsagenturen, BAFöG-Ämter
oder Sozialbehörden – über das Finanzamt beim BaFin abfragen, wo der Einzelne
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
sein Geld deponiert hat. Dabei genügt es, wenn ein Sachbearbeiter Zweifel an den
Angaben in einem Antrag oder in einer Steuererklärung hat und eigene Ermittlungen für wenig Erfolg versprechend hält.
Der Hintergrund des Gesetzes: Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001
wurde die Konten-Evidenz-Zentrale eingerichtet, um organisierte Geldwäsche und
Finanzsysteme von Terror-Organisationen zu bekämpfen. In ihr haben die Banken
Kontodaten von mehr als 60 Millionen Kunden gespeichert. Bereits seit zwei Jahren
kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin) die Daten von
Banken dort abfragen. Finanzämter und andere Behörden hatten bisher nur im
Zusammenhang mit der Verfolgung einer Straftat Zugriff.
Auf Anfrage erhalten Behörden eine Liste aller Konten inklusive der Kontostammdaten (Geburtsdatum, Adresse, Kontonummer) und der Verfügungsberechtigten.
Auch wer ein Konto gelöscht hat, wird den Behörden nicht entgehen. Denn gespeichert sind sämtliche Kontoeröffnungen und -schließungen seit 1. April 2003.
Bis zu diesem Datum können die Behörden auch rückwirkend ermitteln. In Zukunft
sollen die Daten für drei Jahre gespeichert werden. Kontostand und -bewegungen
sind nicht automatisch abrufbar. Aber auf Verdacht dürfen die Behörden konkret
bei den Kreditinstituten nachfragen und die Vorlage von Kontoauszügen – auch für
die Vergangenheit – verlangen.
Auf ausländische Konten haben die Behörden keinen Zugriff. Inländische Zweigstellen ausländischer Kreditinstitute können allerdings abgefragt werden. Im Juli
2005 trat zwischen 22 europäischen Staaten die EU-Zinsrichtlinie in Kraft. Einmal
im Jahr erfolgt über eine Kontrollmitteilung innerhalb der teilnehmenden Länder
ein Informationsaustausch über Kapitalerträge. Sie beinhaltet Angaben über Name,
Anschrift, Geburtsdaten, Bankverbindung und Höhe der Zinserträge. Österreich,
Belgien und Luxemburg nehmen an diesem Verfahren zunächst nicht teil. Auch
die Schweiz und Liechtenstein lehnen das Kontrollsystem ab. Stattdessen erheben
die Staaten, die sich dem EU-Informationspool verweigern, eine Quellensteuer. Sie
beträgt zunächst 15 Prozent, dann 2008 20 Prozent und 2011 35 Prozent. Von der
einbehaltenen Quellensteuer verbleiben 25 Prozent im Inland, 75 Prozent werden
in das jeweilige Heimatland des Anlegers anonym überwiesen. Diese Regelung gilt
nur für Zinserträge, Dividenden aus Aktienbesitz und weitere Wertpapiere sind von
der Regelung ausgenommen.
Seit 2004 müssen die Banken erstmals die oben bereits erwähnte Jahreserträgnisaufstellung an ihre Kunden versenden. In den Bescheinigungen werden alle Einnahmen (vor allem Zinsen und Dividenden) sowie Wertpapierverkäufe aufgelistet.
Sie sollen den Anlegern das Ausfüllen ihrer Steuererklärung erleichtern. Auf den
zweiten Blick aber wird deutlich, dass sie dem Fiskus den vollen Zugriff auf das
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Steuern
Vermögen der Anleger ermöglichen. Hat nämlich ein Finanzbeamter erst einmal
eine Liste aller Konten abgerufen und sind ihm dabei Zweifel an den Angaben des
Steuerzahlers gekommen, kann er sämtliche Jahresbescheinigungen von ihm anfordern. Denn der Fiskus weiß künftig immer, zu welchen Konten dem Anleger eine
solche Bescheinigung vorliegt. Verweigert der Steuerzahler die Auskunft, kann sich
der Sachbearbeiter in einem zweiten Schritt auch direkt an die Bank wenden.
Datenschützer und Juristen sehen in der umfassenden Kontenabfrage einen Verstoß gegen die Verfassung. Sie gefährde das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, wonach jeder über die Weitergabe und Speicherung persönlicher Daten
und Lebensverhältnisse selbst entscheiden kann. Auch der Bund der Steuerzahler
kritisiert das Gesetz:
• Der Verwendungszweck für die abgerufenen Daten sei nicht präzisiert. Die
Erhebung von Daten „auf Vorrat“ oder „ins Blaue hinein“ sei unzulässig.
• Der Datenabruf sei nicht nur im Rahmen der Strafverfolgung möglich, sondern
auch zur Steuererhebung - ohne Anfangsverdacht und ohne Kontrolle.
• Die Speicherung der Daten sei nicht verboten.
• Die Weitergabe und Verwertung der Daten sei nicht geregelt. Nach der Verfassung müssen gesetzliche Vorschriften eindeutig und klar sein.
Auch die fehlende Auskunftspflicht ist im Vorfeld stark kritisiert worden. Denn
der Bürger könne keinen Rechtsschutz geltend machen, wenn er nichts von der
Abfrage weiß, so die Kritik. Das Bundesfinanzministerium nahm deshalb folgende Neuregelungen in die Ausführungsbestimmungen zum Gesetz auf: Demnach
muss zunächst versucht werden, die Informationen direkt vom Steuerzahler oder
Antragsteller in Erfahrung zu bringen. Erst wenn keine Auskünfte erteilt werden
oder Zweifel an der Richtigkeit der Angaben aufkommen, wird der Betroffene von
der Abfragemöglichkeit informiert, die dann auch durchgeführt werden kann. Der
nächste Steuerbescheid soll eine Information darüber enthalten, ob eine Abfrage
der Kontodaten stattgefunden hat. Außerdem darf der Sachbearbeiter nicht eigenmächtig handeln. Er muss die Abfrage begründen und sein Begehren von einem
Vorgesetzten unterschreiben lassen.
Die Bundesregierung beteuert, dass sie durch das Gesetz weder einen „gläsernen
Steuerbürger“ schaffe noch das „Bankgeheimnis“ aushöhle. Der § 30 a der Abgabenordnung „Schutz von Bankkunden“ ist weiterhin gültig. Eine allgemeine Überwachung oder eine periodische Mitteilung von Konten über deren Art oder Höhe
darf nach wie vor nicht verlangt werden.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Zwei Eilanträge zur Verhinderung des Gesetzes wurden an das Bundesverfassungsgericht gerichtet und abgelehnt. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht für
2006 noch aus. Experten erwarten jedoch keine Änderung.
Vermögen übertragen – aber richtig!
Wer sein Vermögen kontinuierlich vermehrt hat, ist natürlich bestrebt, es auch
zu erhalten. Vielleicht, weil es ich um eine Altersvorsorge handelt, die nicht auf
einmal verbraucht werden soll. In jedem Fall will man jedoch vermeiden, dass der
Staat einen Teil davon wieder wegnimmt, zum Beispiel, weil der Sparerfreibetrag
nicht mehr ausreicht. Lange Zeit war ein großer Teil der Bevölkerung von der Zinsabschlagsteuer befreit, doch das hat sich mit der Halbierung der Sparerfreibeträge
geändert. (Achtung: 2007 wird er erneut halbiert!) Bei vielen reichten schon die
bisherigen Grenzen nicht mehr aus, um alle Zinsen und Dividenden auch weiterhin
steuerfrei einzustreichen. Eine Möglichkeit ist dann die Vermögensübertragung,
zum Beispiel auf Kinder und Enkelkinder. Sofern sie noch nicht über eigenes Einkommen verfügen, können Kinder ihren eigenen Sparerfreibetrag von 1.370 Euro
(bis Ende 2006) ausschöpfen und außerdem noch den steuerfreie Grundbetrag für
das Existenzminimum von 630 Euro. Das funktioniert auch noch bei Kindern bis
26 Jahren, wenn diese sich noch in der Ausbildung befinden und von den Eltern
finanziell abhängig sind.
Warnung: Wichtig für die Gewährung der kindbedingten Vergünstigungen ist,
dass das Kind nicht zu hohe eigene Einkünfte und Bezüge haben darf, sonst wird
der Kindergeldanspruch bzw. der Kinderfreibetrag gestrichen. Dies gilt immer dann,
wenn es um die Berücksichtigung von Kindern über 18 Jahren geht. Für Kinder
unter 18 Jahren ist die Höhe der eigenen Einkünfte und Bezüge nicht schädlich.
Vorsicht: Kindergeldfalle
Natürlich können Kinder auch eigenes Geld verdienen. Wenn die Einkommensgrenzen überschritten werden ist das Kindergeld futsch, einschließlich so ziemlich
aller Kinderfreibeträge und Kinderzulagen, die es gibt. Die sind nämlich alle an den
Kindergeldanspruch gekoppelt. Die Grenze für den Hinzuverdienst eines volljährigen Kindes liegt bei 7.680 Euro im Jahr. Bei Überschreiten der Grenzen um auch
nur 1 Euro verlieren Sie den Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag!
Beate und Boris Bauer haben einen Sohn und eine Tochter. Beide sind mittlerweile
älter als 18 Jahre, studieren und verdienen beide nebenher Geld. Die Eltern müssen
bei einer Vermögensübertragung berücksichtigen, dass die Grenze von 7.680 Euro
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Steuern
je Kind nicht überschritten wird. Ansonsten muss das Kindergeld zurückgezahlt
werden. Es beträgt 1.848 Euro (154 Euro pro Monat) für das erste und zweite Kind.
Das wären bei zwei Kindern 3.696 Euro, die der Familie verloren gingen. Außerdem
entfallen auch der Kinder- und der Betreuungsfreibetrag.
Ab dem vierten Kind beträgt das Kindergeld 2.148 Euro (179 Euro im Monat) im
Jahr.
Auch die Kinderzulage zur Riesterrente entfällt genauso wie bei der Eigenheimzulage und Beschäftigte im öffentlichen Dienst müssen auf ihren Ortszuschlag verzichten. Wer als lediger Student Bafög erhält muss, um den Kindergeldanspruch seiner
Eltern aufrechtzuerhalten, die Grenze von 4.330 Euro im Jahr beachten. Darin ist
der Arbeitnehmerpauschbetrag über 1.044 Euro bereits enthalten. Diese Hinzuverdienstgrenze fällt je nach Familienstand und Ausbildungsart unterschiedlich aus.
Achtung: Nach einer Vermögensübertragung können die Eltern nur noch unter
bestimmten Bedingungen auf Kapital und Zinsen ihrer Kinder zugreifen. Beispielsweise dürfen Eltern bei eigenen Liquiditätsproblemen nichts von den Kindern „ausleihen.“ Werden dennoch Beträge abgehoben, müssen die Eltern auf Anforderung
des Finanzamtes nachweisen, dass sie die Gelder tatsächlich für ihre Kinder, zum
Beispiel für einen Krankenhausaufenthalt oder für die Ausbildung, verwendet haben.
Damit die Vermögensübertragung rechtlich Bestand hat, muss eine Schenkung vollzogen werden. Dabei darf der geschenkte Betrag 205.000 Euro je Kind nicht überschreiten, da sonst Schenkungssteuer anfällt. Alle zehn Jahre kann der Freibetrag
jedoch erneut in Anspruch genommen werden. Das Verschenken im Zehn-JahresRhythmus ist besonders sinnvoll, wenn sehr hohe Werte vor dem Tode vermacht
werden sollen. Denn neben dem Freibetrag können zusätzlich bis zu rund 40.000
Euro an Hausrat steuerfrei verschenkt werden. Zum Hausrat gehören nicht nur das
Tafelsilber, sondern auch wertvolle technische Geräte und das Auto. Außerdem gibt
es auch hier wie bei der Erbschaftsteuerregelung noch den Versorgungsfreibetrag
für Ehegatten und Kinder.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Tipp:
Egal für welche Geldanlage Sie sich entscheiden, der Staat verdient an den
Erträgen bei der Überschreitung der jeweiligen Freibetragsgrenzen immer
mit. Deshalb sollten Sie sich im Bedarfsfall überlegen, ob nicht Ihre Kinder
und Enkelkinder an Ihrem Vermögen teilhaben können. Schließlich steht auch
den „Kleinen“ der Freibetrag zu. Allerdings sind solche Übertragungen später
nicht mehr rückgängig zu machen. Beachten Sie den steuergünstigen ZehnJahres-Rhythmus.
Zinsabschlagsteuer
Seit 1993 werden Zinsen aus Kapitalvermögen pauschal mit 30 Prozent versteuert. Beim Einlösen von Zinsscheinen am Bank- oder Sparkassenschalter und bei
Tafelgeschäften beträgt der Zinsabschlag 35 Prozent. Es gibt jedoch einen Sparerfreibetrag. Für Ledige liegt er bei 1.370 Euro, für zusammen veranlagte Ehepaare
bei 2.740 Euro im Jahr (bis Ende 2006). In den Freibeträgen ist die Werbungskostenpauschale von 51 Euro bzw. 102 Euro nicht enthalten. Es können aber auch
die tatsächlichen Werbungskosten geltend gemacht werden, die wesentlich höher
liegen können als die Pauschale.
Hinweis: Nicht nur die Einkünfte (Kursgewinne und Dividenden) werden nach
dem Halbeinkünfteverfahren bei der Besteuerung halbiert. Umgekehrt werden auch
bei Kursverlusten in der Spekulationsfrist und bei den Werbungskosten die Beträge
halbiert. Zu den Werbungskosten zählen zum Beispiel von den Banken für den
Kauf oder Verkauf von Wertpapieren berechnete Kosten, verauslagte Fahrtkosten
für die Reise zur Hauptversammlung oder Schuldzinsen, wenn Wertpapiere auf
Kredit gekauft wurden.
Der Freistellungsauftrag
Damit Ihr Zinsabschlag nicht vom Kreditinstitut einbehalten und an das Finanzamt überwiesen wird, sollten Sie unbedingt einen Freistellungsauftrag stellen. Nur
Bagatellzinsen, Erträge bis zehn Euro im Jahr, werden nicht besteuert. Mit einem
Freistellungsauftrag sind Ihre Zinsen dagegen bis zur maximalen Höhe des Sparerfreibetrags vom Zinsabschlag befreit. Außerdem werden Dividenden ohne Abzug
der Kapitalertragssteuer und mit Erstattung des Körperschaftsteuerguthabens Ihrem
Depot gutgeschrieben.
Ein einziger Freistellungsauftrag über die gesamte Freibetragshöhe reicht aber nur
dann aus, wenn Sie Ihre gesamten Zinserträge von nur einem Institut erwarten.
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Steuern
Haben Sie dagegen bei mehreren Banken, Sparkassen oder Fonds Ihr Geld angelegt,
müssen Sie bei jedem Institut einen Freistellungsauftrag abgeben. Aber Vorsicht:
Die Gesamtsumme aller Freistellungsaufträge darf die vom Gesetzgeber jeweils vorgeschriebene Sparerfreibetragsgrenzen nicht überschreiten. Die Finanzämter haben
durch die neuen Kontrollmöglichkeiten genaue Informationen über Ihre Zinserträge und können diese mit den eingereichten Freistellungsaufträgen abgleichen.
Achtung: Freistellungsaufträge ab 2007 anpassen
Achten Sie unbedingt darauf, dass alle von Ihnen erteilten Freistellungsaufträge in der Gesamtsumme Ihren persönlichen Sparerfreibetrag von 1.370
Euro (Singles) bzw. 2.740 Euro (Verheiratete) nicht überschreiten. Passiert
das doch, gilt dies als Versuch der Steuerhinterziehung und Sie machen sich
strafbar. Da die Banken inzwischen Kontrollmitteilungen an die Finanzverwaltung senden müssen, fliegen fehlerhafte Freistellungsaufträge leicht auf.
Für 2007 müssen alle Freistellungsaufträge entsprechend der neuen Freibeträge
halbiert werden. Wenn Sie nur einer Bank einen Freistellungsauftrag über die jeweils volle Höhe gegeben haben, wird sie das im Allgemeinen von sich aus tun.
Wenn Sie die Gesamtsumme auf mehrere Kreditinstitute oder Fonds aufgeteilt haben, müssen Sie selbst dafür sorgen, dass die neue Höchstgrenzen von 750 Euro für
Singles und 1.500 Euro für Verheiratete insgesamt nicht überschritten wird.
Auch wenn Sie nach der Herabsetzung der Freibeträge mit der Zinsabschlagsteuer
keine Sorgen haben, sollten Sie wissen, was zu tun ist, wenn ein Freistellungsauftrag geändert werden muss.
Änderung eines Freistellungsauftrags
Angenommen, Sie haben alle Freistellungsaufträge ordnungsgemäß ausgefüllt und
bei Ihren Kreditinstituten abgegeben. Jetzt erhalten Sie wider Erwarten eine größere Geldsumme. Diesen Betrag, zum Beispiel 10.000 Euro, legen Sie kurzfristig bei
der Bank B auf ein Festgeldkonto: Zinssatz 5 Prozent, Anlagezeitraum 5 Monate.
Bei der Bank B haben Sie allerdings nur einen Freistellungsauftrag über 50 Euro
abgegeben, der jetzt nicht mehr ausreicht, um alle Zinseinkünfte vom Abschlag zu
befreien. Deshalb sollten Sie Ihren Freistellungsauftrag bei Bank B ändern.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Tipp:
Für die Einrichtung, Verwaltung und Änderung von Freistellungsaufträgen
dürfen keine Entgelte erhoben werden. Entsprechende Klauseln benachteiligen die Kunden. Urteil des Bundesgerichtshofes vom 15. Juli 1997 (AZ: XI ZR
269/96 und XI ZR 279/96).
Haben Sie vergessen, Ihren Freistellungsauftrag zu ändern, dann merken Sie das
spätestens, wenn ein Schreiben Ihrer Bank über den abgeführten Zinsabschlag in
Ihrem Briefkasten landet. Sobald Sie nämlich vom Zinsabschlag betroffen sind,
erhalten Sie von Ihrem Kreditinstitut für jeden einzelnen an das Finanzamt überwiesenen Zinsabschlag eine Bescheinigung. Eine Rückholung des Geldes durch die
Bank ist fast unmöglich. Sie können jedoch die zu Unrecht überwiesenen Zinserträge bei Ihrer der Steuererklärung als Vorauszahlung auf Ihre Einkommenssteuer
anrechnen lassen. Liegt Ihr persönlicher Steuersatz zum Beispiel bei 25 Prozent,
werden fünf Prozent erstattet, dagegen müssen bei einem Steuersatz von 35 Prozent fünf Prozent nachgezahlt werden.
Damit Sie bei Ihrer eigenen Vermögensverwaltung nicht den Überblick verlieren,
empfiehlt es sich, die einzelnen Anlageposten aufzulisten und regelmäßig zu überprüfen. WISO bietet Ihnen dazu einen Vordruck an. Natürlich können Sie sich auch
eine eigene Liste anlegen.
Tipp:
Zur optimalen Ausnutzung Ihres Sparerfreibetrags haben wir für Sie eine Liste
vorbereitet und in diesem Buch abgedruckt. Darin sollten Sie alle Daten Ihrer
Geldanlage eintragen und festhalten, welchem Institut Sie einen Freistellungsauftrag erteilt haben und in welcher Höhe Zinsabschlagsteuer anfallen könnte.
Bei Bedarf können Sie die Liste kopieren und Ihrem Finanzordner beifügen.
Die Nicht-Veranlagungsbescheinigung (NV)
Wenn Sie voraussichtlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, weil Ihr
Jahreseinkommen unter den gesetzlichen Grenzen liegt, können Sie bei Ihrem Finanzamt eine NV-Bescheinigung beantragen. Sie ist üblicherweise auf drei Jahre
begrenzt. Gegen Vorlage einer Original-NV-Bescheinigung wird das Kreditinstitut von Ihren Kapitalerträgen weder Zinsabschlag noch Kapitalertragssteuer einbehalten und bei Dividendenzahlung auch das Körperschaftsteuerguthaben mit
gutschreiben. Im Gegensatz zum Freistellungsauftrag ist die NV-Bescheinigung
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Steuern
hinsichtlich der Höhe der vom Steuerabzug freigestellten Erträge nicht begrenzt.
Für jedes konto- oder depotführendes Institut wird eine eigene NV-Bescheinigung
benötigt.
Tipp:
Die Beantragung einer NV-Bescheinigung an Stelle eines Freistellungsauftrags erscheint nur dann sinnvoll, wenn Ihre Kapitalerträge den Sparerfreibetrag überschreiten, Ihre übrigen Einkünfte aber so niedrig sind, dass weitere
Freibeträge, wie zum Beispiel der Grundfreibetrag in der Einkommensteuertabelle nicht voll ausgeschöpft werden. Denkbar wäre dieser Fall bei Ihren Kindern, wenn diese ausschließlich Einkünfte aus Kapitalvermögen haben oder
bei Rentnern.
Wird eine solche NV-Bescheinigung bei der Bank vorgelegt, werden Zinsen und Dividenden ohne Steuerabzug ausgezahlt - auch dann, wenn der Sparerfreibetrag bereits ausgeschöpft ist. Allerdings ist dies nicht unbegrenzt möglich. Alleinstehende
können auf diese Weise maximal Kapitalerträge bis zu einer Höhe von 9121 Euro
steuerfrei vereinnahmen; bei Verheirateten sind es höchstens 18.243 Euro. Wird
diese Grenze zusammen mit anderen Einkünften überschritten, muss die erteilte
NV-Bescheinigung an das Finanzamt zurückgegeben und eine Einkommensteuererklärung eingereicht werden. Zwei Beispiele:
Gertrud und Erwin Müller leben im Ruhestand. Er ist mit 65 Jahren in Rente
gegangen und bezieht eine monatliche Rente von 1.300 Euro. Sie bekommt seit
dem 63. Lebensjahr eine Rente von monatlich 500 Euro. Beide beziehen aus ihrem
Vermögen Zinsen von jährlich 9.000 Euro - also eine Summe, die deutlich über
dem Sparerfreibetrag liegt. Da der steuerpflichtige Ertragsanteil bei Erwin Müller
bei 27 Prozent und bei Gertrud Müller bei 29 Prozent liegt, ergeben sich nach Berücksichtigung von Pauschbeträgen und Zinseinnahmen Jahreseinkünfte in Höhe
von 11.906 Euro. Der steuerfreie Höchstbetrag bei Kapitalerträgen liegt für Ehepaare bei 18.243 Euro. Daher können Herr und Frau Müller beim Finanzamt eine
NV-Bescheinigung beantragen und ihre gesamten Zinseinnahmen in Höhe von
9.000 Euro ohne Steuerabzug kassieren.
Kevin Küster verdient als Student 4.800 Euro und bezieht aus einem geerbten
Vermögen 6.000 Euro Zinsen im Jahr. Insgesamt belaufen sich seine Einkünfte
nach Berücksichtigung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags in Höhe von 920 Euro, sowie des Sparerfrei- und Werbungskosten-Pauschbetrags von 1.421 Euro auf 8.459
Euro. Da die Einkünfte unterhalb des steuerfreien Höchstbetrages von 9.121 Euro
liegen, erhält Kevin Küster ebenfalls eine NV-Bescheinigung vom Finanzamt. So177
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
bald er jedoch höhere Einkünfte erzielt, die zusammen mit den Zinseinnahmen
über dem genannten Freibetrag liegen, muss er dies dem Finanzamt von sich aus
melden.
Zinsabschlag und Einkommensteuerpflicht
Die Besteuerung von Einnahmen aus Kapitalanlagen ist im Verfahren zwar anders
als bei der Einkommensteuer, im Ergebnis jedoch gleich. Der einzige Unterschied
ist, dass bei der Zinsabschlagssteuer 30 Prozent der Zinserträge, die den Freibetrag
überschreiten sofort an das Finanzamt abgeführt werden, eine eventuelle Einkommensteuerschuld aber erst am Jahresende nachgezahlt werden muss.
Achtung: Die Banken sind verpflichtet, dem Finanzamt die genaue Höhe Ihrer
Zinseinkünfte zu melden. Auch deshalb ist Steuerehrlichkeit ratsam.
Einen Überblick über den Zusammenhang zwischen Zinsabschlagssteuer und Einkommensteuer können Sie sich in der auf der folgenden Seite abgedruckten Tabelle
verschaffen. Außerdem finden Sie auf der übernächsten Seite einen Vordruck, den
Sie kopieren und für Ihre Finanzverwaltung nutzen können.
Achtung Abgeltungssteuer: Nur sieben Jahre nach einer grundlegenden
Umstellung der Besteuerung von Dividenden und Spekulationsgewinnen bei Aktien
durch Einführung des Halbeinkünfteverfahrens hat der Gesetzgeber 2007 bei der
steuerlichen Behandlung von Kapitalerträgen erneut einen Systemwechsel vollzogen. Ab 2009 gilt bei Zinsen und Dividenden ebenso wie bei Spekulationsgewinnen das Abgeltungsverfahren. Schon bei der Bank erfolgt ein Direktabzug von
25 Prozent (plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer). Damit ist die
Steuerschuld endgültig „abgegolten“ – zumindest „im Prinzip“. Für Bezieher geringer Einkommen, deren Einkommen einem niedrigeren Steuersatz als 25 Prozent
unterliegen, gelten nämlich Ausnahmen. Ausserdem gibt es einen Bestandsschutz
für Wertpapiere, die vor dem 31. Dezember 2008 erworben wurden. Überdies gelten zum Teil recht komplizierte Sonderregelungen für Fonds Anleger sollten sich
deshalb spätestens 2008 auf den Wechsel der Besteuerung vorbereiten, um keine
vermeidbaren Nachteile zu erleiden.
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Steuern
Einnahmen aus Kapitalanlage bei Privatvermögen
Einkommensteuerpflicht
Girokonto (Guthabenzins max. 1%)
Zinsabschlag
frei
ja
Sparkonto
auf laufende Zinsgutschrift
30%
ja
mit Prämie / Bonus auf laufende Zinsgutschrift
30%
ja
auf Prämie / Bonus im Jahr der Gutschrift
30%
ja
30%
ja
mit laufender Zinszahlung
30%
ja
mit Zinszahlung am Ende der Laufzeit
30%
ja
Typ A: auf lfd. Zinszahlung
30%
ja
Typ B: auf angesammelte Zinsen bei Fälligkeit
30%
ja
auf laufende Zinszahlung
30%
ja
auf Stückzinsen
30%
ja
auf Zinsen aus Tafelgeschäften
35%
ja
30%
ja
auf steuerpflichtigen Teil der Ausschüttung
30%
ja
auf steuerfreien Teil der Ausschüttung
frei
frei
auf Kursgewinne
frei
frei
auf Dividende nach Halbeinkünfteverfahren
ja
ja
auf Kursgewinne nach mehr als 12 Monaten
frei
frei
auf Guthabenzins
30%
ja
auf Wohnungsbauprämie oder Sparzulage
frei
ja
ja
frei
Termin- / Festgeld
auf laufende Zinsgutschrift
Sparbrief
Bundesschatzbrief
Festverzinsliche Wertpapiere / Anleihen
Finanzierungsschätze des Bundes
auf die angesammelte Zinsen bei Fälligkeit
Quelle: Deutscher Sparkassenverlag
Investmentzertifikate
Aktien
Bausparverträge
Lebensversicherungen seit 2005
bei mindesten 12 Jahren Laufzeit, zur Hälfte
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Damit Sie einerseits nichts verschenken und andererseits keinen Ärger mit dem
Finanzamt bekommen, sollten Sie sich hier genau notieren, welche Freistellungsaufträge Sie erteilt haben
Freibeträge
Allen Eltern stehen der Kinderfreibetrag und der „Freibetrag für die Betreuung und
Erziehung oder Ausbildung“ zu. Der Elternteil, der das Kindergeld erhält, bekommt
diese Freibeträge zugewiesen. Getrennt lebende oder geschiedene Eltern teilen sich
die Freibeträge. Die Unterscheidung zwischen Kinderfreibetrag und Betreuungsfreibetrag für die Erziehung des Kindes ist rein rechnerisch. Die beiden Beträge
werden zusammengezählt. Das ergibt zusammen 5.808 Euro. Dieser Betrag wird
vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Der Ausbildungsfreibetrag steht nur
Eltern zu, die Kinder über 18 Jahren in Ausbildung im eigenen Haushalt wohnen
haben. Der Haushaltsfreibetrag wurde ab Ende 2005 inzwischen gestrichen. Ihn
erhielten nur Alleinerziehende. Insgesamt können also Eltern für ihre Kinder bis zu
vier verschiedene Freibeträge erhalten. Hier ein Überblick über die Freibeträge und
Kostengrenzen, die für Ihre Entscheidung hilfreich sein können:
Kinder und Steuern
in Euro
Kindergeld 1.-3. Kind 154
Kindergeld ab 4. Kind 179
Kinderfreibetrag 3.648
Erziehungsfreibetrag 2.160
Haushaltsfreibetrag Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
0
Einkommensgrenze Kindergeld 1.308
7.680
kostenpauschale Bezüge 180
Ausbildungsfreibetrag: unter 18 Jahren 924
über 18 Jahren 1.236
über 18 Jahren und auswärts untergebracht 2.148
unschädliches Vermögen behindertes Kind 15.500
Ausbildungsfreibetrag 924
Kinderbetreuungskosten, Selbstbehalt 1.548
Kinderbetreuungskosten, Höchstbetrag 180
1.500
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1.602 Euro ab 2007
12/31/05
801,00 Euro ab 2007
1/1/04
Verkauf/
Fälligkeit
am
Maximale Endsumme bei Verheirateten
Y-Anleihe
X-Bank
am
Kauf
Maximale Endsumme bei Ledigen
Anlageart
Kreditinstitut
Übersicht über Ihre Freistellungsaufträge
davon ausgeschöpft per
31.12.
88,5
Freibetrag in
Euro
300,-
Zinserträge
insgesamt per
31.12.
Steuern
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
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Den Zinseszins-Effekt nutzen
Den Zinseszins-Effekt
beim Sparen nutzen
Mit Hilfe von Zins und Zeit kann auch aus kleinen
Beträgen ein großes Vermögen werden
Viele Bundesbürger glauben, dass sie es sich nicht leisten können zu sparen.
Viele haben so gut wie nichts auf der hohen Kante - für Notfälle oder den dritten Lebensabschnitt. Sie geben beim Sparen auf, ehe sie überhaupt angefangen
haben. Sie unterschätzen, dass selbst kleine Beträge viel bringen können – nach
dem Motto „mäßig, aber regelmäßig“. Dabei gibt es allerdings eine wichtige
Voraussetzung: Man muss so früh wie möglich damit anfangen. Ehe in den
folgenden Kapiteln die verschiedenen Formen des Sparens und der Vermögensbildung erläutert werden, soll deshalb gezeigt werden, dass Sparen sich wirklich
lohnen kann.
Lange Zeit hat Yvonne Klein wie so viele ihrer Freundinnen einfach „in den Tag
hinein gelebt.“ Ihr Gehalt – oder besser gesagt, das, was nach Abzug von Steuern
und Abgaben davon übrig blieb, hat sie fast jeden Monat voll ausgegeben. Manchmal auch ein bisschen mehr. Das nahm sie dann vom Dispo. „Viel sparen kann
ich ohnehin nicht“, erklärte sie ihrem Vater immer, wenn der sie wieder einmal
mahnte, nicht alles zu verpulvern. „Ob ich die paar Euro dann auch noch ausgebe
oder auf ein Konto packe – was macht das schon für einen Unterschied?“ Aber
in letzter Zeit ist Yvonne doch etwas nachdenklich geworden, nachdem sie in der
Zeitung immer wieder Beispiele dafür gelesen hat, wie hoch – oder niedrig – eine
durchschnittliche Altersrente inzwischen ausfällt – und wie bescheiden sie in einigen Jahren sein wird.
Außerdem weiß sie von ihrem Großvater, dass der sich nun schon seit mehreren
Jahren darüber aufregt, dass er praktisch keine Rentenerhöhung mehr bekommen
hat, während ihm immer mehr für die Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner abgezogen wurde. Deswegen will sie nun doch mal mit ihrem Vater reden. Der
ist zwar auch kein Experte – aber er kennt einen. Und der verrät Yvonne erst einmal
eine alte Bauernweisheit, während er seinen Taschenrechner und ein Blatt Papier
auf den Tisch legt: „Kleinvieh macht auch Mist.“
Schon mit kleinen Sparbeträgen und auch mit völlig risikolosen Formen der Geldanlage ist eine erfolgreiche Vermögensbildung möglich, erklärt Vaters Freund Peter
Voss dessen Tochter. Sogar Millionär kann man ohne die Hilfe einer Lottofee werden, wenn man es richtig anstellt und Ausdauer besitzt, weiß er von vielen seiner
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
früheren Kunden. Das schaffen zwar nicht viele. Aber es muss ja nicht immer gleich
eine Million sein, erklärt er Yvonne. „Wenn man später über ein kleines Vermögen
verfügt, kann der dritte Lebensabschnitt fast die schönste Zeit sein.“ Als sie wissen
will, wie das gehen soll, verrät er ihr die Zauberformel. „Das ist der Faktor Zeit in
Kombination mit dem „achten Weltwunder“, dem Zinseszins.“ Da Yvonne jetzt
wirklich neugierig geworden ist, fängt Peter Voss mit seinen gar nicht so schwierigen Erklärungen an.
Der Zinseszins – das „achte Weltwunder“
Ein folgenschwerer Irrtum, dem viele Menschen unterliegen, mündet meist in dem
Satz: „Bei den paar Euro, die ich monatlich zurücklegen kann, kommt es nicht
darauf an, ob ich einige Jahre früher oder später damit beginne, mein Sparschwein
zu füttern.“ Falsch! Richtig ist vielmehr, dass jedes Jahr, das man am Anfang versäumt, am Ende einer Sparperiode sehr teuer zu stehen kommt. Herr Voss macht
das Yvonne an einem ganz simplen Beispiel klar. „Angenommen, du schließt einen
Sparvertrag ab, der dir bei Ablauf der Vertragslaufzeit (die mit dem Erreichen des
60. oder 65. Lebensjahres zusammenfallen kann), eine Summe von 100.000 Euro
einbringen soll. Wenn eine Verzinsung des angesparten Kapitals von durchschnittlich 6 Prozent unterstellt wird, werden dir für das letzte Jahr vor der Auszahlung
knapp 6.000 Euro an Zinsen gutgeschrieben. Im Jahr davor beträgt die Zinsgutschrift etwa 5.400 Euro und im drittletzten Jahr rund 5.000 Euro. Zusammen sind
das 16.400 Euro.“
Mit anderen Worten: Wenn dir die letzten drei Jahre wegen vorzeitiger Kündigung
fehlen, bringst du dich um einen großen Teil des Gewinns. Das gleiche gilt natürlich, wenn du drei Jahre später mit dem Sparen beginnst. Denn rechnerisch ist es
gleich, ob dir diese drei Jahre vorne oder hinten fehlen. Das bedeute: Je mehr Zeit
du deinem Geld gibst, um für dich zu arbeiten, desto größer ist der Ertrag.“ Das liegt
am so genannten Zinseszinseffekt:
Die Zinsen, die einem Sparer am Ende eines Jahres gutgeschrieben werden, bringen
schon im nächsten Jahr selber wieder Zinsen. Zunächst sind das nur ein paar Cent.
Aber schon nach kurzer Zeit werden daraus mehr und mehr Euro. Weil diese Art
der Geldvermehrung sich immer mehr beschleunigt und dadurch auch aus kleinen
Sparbeträgen im Zeitablauf ansehnliche Vermögen werden, bezeichnen manche
Ökonomen den Zinseszinseffekt auch als das „achte Weltwunder.“ Jeder Sparer
sollte sich diesen Effekt zu Nutze machen. Statt selbst zu arbeiten, kann er oder sie
dann Zeit und den Zins für sich arbeiten lassen. Wie sich das auswirkt, lässt sich an
der unten stehenden Tabelle ablesen.
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Den Zinseszins-Effekt nutzen
Angenommen, Ihnen gelingt es, monatlich 50 Euro vom Einkommen abzuzweigen
oder – noch besser – durch Streichung überflüssiger Ausgaben einzusparen. Das
kann zum Beispiel die Kündigung einer für Sie nicht mehr sinnvollen Versicherung oder der Verzicht auf das tägliche Päckchen Zigaretten sein. Dann ergibt sich
dadurch eine jährliche Sparsumme von 600 Euro. Werden diese mit sechs Prozent
Verzinsung angelegt, dann ergibt sich daraus im Laufe von 20 Jahren das ansehnliche Sümmchen von 22.921 Euro.
Was aus 600 Euro werden kann
Jährliche Einzahlungen, Zinsgutschriften und Vermögensstand
bei einer Verzinsung von 6 Prozent (ohne Steuerabzüge)
Jahr
Einzahlung
Zinsgutschrift
Summe
in €
in €
in €
-
600,-
-
600,-
1
600,-
36,00
1.236,-
2
600,-
74,16
1.910,16
3
600,-
114,61
2.624,77
4
600,-
157,49
3.382,26
5
600,-
202,93
4.185,19
6
600,-
251,11
5.036,30
7
600,-
302,18
6.894,79
8
600,-
356,30
5.938,48
9
600,-
413,69
7.908,48
10
600,-
474,50
8.382,99
11
600,-
502,98
9.485,96
12
600,-
569,16
10.655,12
13
600,-
639,31
11.894,43
14
600,-
713,66
13.208,09
15
600,-
792,48
14.600,57
16
600,-
876,03
16.076,60
17
600,-
964,60
17.641,20
18
600,-
1.058,47
19.299,67
19
600,-
1.157,98
21.057,65
20
600,-
1.263,46
22.921,11
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Wenn Yvonne sich dazu entschließt, einen solchen Sparvertrag abzuschließen, hat
sie durch 50 Euro, die sie im Monat weniger für ein paar nette, aber vielleicht nicht
ganz so wichtige Dinge ausgibt, im Laufe der Zeit 12.000 Euro gespart und eingezahlt. Dafür bekommt sie später fast 23.000 Euro ausgezahlt. Mehr als die Hälfte
davon haben die Zinsen beigetragen, die erst langsam und dann immer schneller
steigen. Dazu braucht er allerdings viel Anlauf: Erst im 13. Jahr ist der Zinsertrag
höher als die eigene jährliche Einzahlung. Nach weiteren sieben Jahren ist die
Zinsgutschrift aber schon doppelt so hoch wie der persönliche jährliche Sparbetrag.
Je länger man seinen Sparplan weiter laufen lässt, umso mehr verstärkt sich dieser
Effekt. Schon nach weiteren vier Jahren sind die Zinsen fast dreimal so hoch wie
der jährliche Sparbetrag.
Übrigens: In der Tabelle wurde eine einmaliger jährliche Einzahlung von 600 Euro
unterstellt. Wenn Sie die 50 Euro monatlich einzahlen, wirkt sich der Zinseszinseffekt noch stärker aus, da die monatlich eingezahlten Beträge dann schon im Laufe
des Jahres mitverzinst werden. Auch aus der Tabelle können Sie übrigens ablesen,
dass über ein Drittel der gesamt erzielten Zinsen in den letzten 3 Jahren erzielt
werden. Das zeigt: Zeit bringt Geld – je länger, desto mehr.
Tipp:
Wenn Sie in einer Zeit starten, in der Ihr Geld beispielsweise nur zu drei Prozent Zinsen angelegt werden kann, wächst das Vermögen natürlich wesentlich
langsamer. Sie sollten deshalb versuchen, in Hochzinszeiten einen möglichst
langfristigen Sparplan abzuschließen (oder hochverzinsliche Anleihen zu kaufen), während Sie sich in Zeiten niedriger Zinsen nur kurzfristig binden sollten,
um dann später in höher verzinsliche Anlagen umschichten zu können.
Das muss kein Traum bleiben:
Reich in Rente
Genügend Zeit vorausgesetzt, können Sie auch als Durchschnittsverdiener mit
einem überschaubaren Einsatz sogar Euro-Millionär werden. Angenommen Sie
(oder Ihre Tochter, Ihr Sohn) haben sich dieses Ziel gesetzt und fangen schon mit
20 Jahren an, systematisch zu sparen. Dann müssen Sie bis zum 65. Lebensjahr
monatlich 145 Euro mit einer durchschnittlichen Verzinsung von neun Prozent anlegen, um Ihr Ziel zu erreichen. Diese Rendite ist nach historischer Erfahrung über
einen so langen Zeitraum mit einem Aktienfonds durchaus zu erreichen.
Allerdings kann es passieren, dass ein Börsencrash kurz vor Erreichen des Ziels zu
kräftigen Kursverlusten führt und Ihre Fondsanteile statt einer Million nur noch
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Den Zinseszins-Effekt nutzen
750.000 Euro wert sind – was ja so schlecht auch nicht ist. Aber da Sie den angesparten Betrag wahrscheinlich nicht mit einem Schlag auf den Kopf hauen werden,
besteht durchaus die Chance, dass Sie nach zwei oder drei Jahren in Folge einer
Kurserholung auch wieder ein Vermögen von einer Million besitzen. Wenn Sie kein
so großes Risiko eingehen wollen und sich dafür mit einer Verzinsung von sechs
Prozent zufrieden geben (das lässt sich zum Beispiel mit Staatsanleihen und mit
Investmentfonds erreichen, die zur Hälfte aus Staatsanleihen und zur Hälfte aus
Aktien zusammengesetzt sind), muss die monatlich Sparsumme höher liegen – in
diesem Fall bei 370 Euro. Wie wichtig ein früher Beginn des geplanten Vermögensaufbaus ist, zeigen auch die folgenden Beispiele:
• Wenn Sie erst im Alter von 30 Jahren beschließen, auf die Million bis zum
65. Lebensjahr hinzuarbeiten, müssen Sie je nach Verzinsung monatlich 354
bzw. 705 Euro zurücklegen.
• Im Alter von 40 Jahren betragen die entsprechenden Monatsraten schon 903
und 1.433 Euro.
• Sehr tief in die Tasche greifen müssen Sie, wenn Sie erst mit 50 Jahren der
Ehrgeiz packt, in den Kreis der Millionäre aufzusteigen. Um das in der verbleibenden Zeit noch zu schaffen, müssen Sie Ihr Sparschwein bei neunprozentiger Verzinsung monatlich mit 2.604 Euro füttern. Bei sechsprozentiger
Verzinsung brauchen Sie sogar 3.378 Euro.
Wenn die Zinsen – wie zum Beispiel in den Jahren 2002 bis 2005 deutlich darunter liegen und die Börsenkurse nur mäßig steigen, ist das Millionen-Ziel für einen
Spätstarter, der erst im Alter von 50 Jahren an ein Finanzpolster für den dritten
Lebensabschnitt denkt, kaum noch zu erreichen – es sei denn, monatlich könnten
sehr hohe Beträge regelmäßig eingezahlt werden. Der Faktor Zeit kann sich in einem solchen Fall nicht mehr richtig auswirken.
Vom kleinen Sparer zum Millionär
Die erträumte Million lässt sich auch durch eine einmalige Investition erzielen. Eine
Erbschaft – beispielsweise der Oma ihr klein Häuschen -, die nicht verjubelt sondern konsequent und langfristig angelegt wird, kann ebenfalls dafür sorgen, dass
Sie den dritten Lebensabschnitt als Millionär beginnen. Die folgende Tabelle zeigt
auch in diesem Fall sehr deutlich das Zusammenspiel von Zins und Zeit. Je länger
die Zeitschiene ist, desto geringer kann das Ausgangskapital oder der Zins sein.
Umgekehrt gilt: Je höher der Zins, desto weniger Zeit brauchen Sie.
Umsonst gibt es selten etwas: Ein fester Sparbetrag pro Monat oder die langfristige
Anlage eines größeren Betrags, der Ihnen durch eine Erbschaft, eine Sonderzah187
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
lung, Tantiemen, eine Entschädigung oder Abfindung zugeflossen ist, kostet natürlich etwas – nämlich den Konsumverzicht im Hier und Heute. Sie müssen sich in einem solchen Fall entscheiden: Entweder eine neue Stereoanlage, ein größeres Auto,
eine tolle Reise oder eine langfristig angelegte Vermögensbildung. Der Verzicht, zu
dem Sie sich 10 oder 20 Jahre zuvor mühsam durchgerungen haben, bringt Ihnen
später das 10-fache und mehr ein. Gewiss, die Versuchung zum sofortigen Konsum
ist in solchen Fällen groß. Aber so lange Sie noch nicht ausreichend für den dritten
Lebensabschnitt vorgesorgt haben, sollte Sie bedenken, dass der augenblickliche Verzicht eine Investition in die eigene Zukunft ist. Sie werden dafür später reich belohnt.
Wenn Sie dem Traumpaar Zins und Zeit die Gelegenheit geben, in aller Ruhe für Sie zu
arbeiten, können Sie später jahrelang davon profitieren. Der Verzicht bringt Ihnen auf
längere Sicht einen hohen Ertrag. Statt jetzt für 21.000 Euro ein neues Auto zu kaufen,
können Sie sich später mit einer Million Euro das Leben zehn oder zwanzig Jahre lang
richtig schön machen.
Die folgende Tabelle zeigt diesen Zusammenhang zwischen Sparsumme, Zins und
Zeit für den Fall, dass eine bestimmte Summe einmalig eingezahlt wird und dann
einige Jahre lang nicht angetastet wird. Auch die fälligen Zinsen müssen auf dem
Konto stehen bleiben, damit der Zinseszinseffekt in Gang kommen kann. Der einzige, der dann noch stört, ist Vater Staat. Denn der Fiskus verlangt von den jährlich
anfallenden Zinsen seinen Anteil. Solange die entsprechenden Freibeträge noch
nicht überschritten sind, lässt das Finanzamt Sie allerdings in Ruhe.
Anlageziel: Eine Million Euro im Alter von 65 Jahren
So viel
müssen Sie anlegen
Einmalbetrag in €
Das
bekommen Sie
Zins in Prozent
So lange
brauchen Sie
Zeitbedarf in Jahren
6.100
12
45
20.690
9
45
72.650
6
45
264.440
3
45
115.970
9
25
233.000
6
25
477.610
3
25
274.540
9
15
417.270
6
15
641.860
3
15
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Den Zinseszins-Effekt nutzen
Mit einer Anlage von nur 6.100 Euro und einem Zins von zwölf Prozent wird also
bei Wiederanlage der Erträge nach 45 Jahren die Millionengrenze erreicht. Aber
das setzt eine nur schwer erzielbare Verzinsung voraus. Wer das Glück hat, eine
Form der Geldanlage zu finden, die über einen längeren Zeitraum zwölf Prozent
Rendite bringt (das könnte mit einem gut gemanagten, weltweit investierenden Aktienfonds gelingen), kann mit einer Einmalanlage von etwa 6.100 Euro innerhalb
von 45 Jahren sein Millionen-Ziel erreichen. Realistischer ist die Annahme, dass
ein Betrag dauerhaft zu 6 Prozent angelegt werden kann. Dafür müssen dann am
Anfang 72.650 Euro vorhanden sein.
Wenn ein solcher Betrag – zum Beispiel aus einer Erbschaft – zur Verfügung steht,
wird daraus mit Hilfe des Zinseszinseffekts ebenfalls nach 45 Jahren eine Million
Euro. Wer erst mit 50 Jahren anfängt und eine Verzinsung von 6 Prozent erzielen
kann (z.B. mit Bundesanleihen) muss dagegen 417.270 Euro fest anlegen. Über
eine solche Summe können nicht viele verfügen. Aber dieses Beispiel demonstriert
noch einmal deutlich das Zusammenspiel der beiden Faktoren Zins und Zeit. Dieser
Effekt kann aber auch bei kleineren Sparbeträgen genutzt werden, wenn dafür die
Zeitschiene länger ist.
Das kann beispielsweise dadurch erreicht werden, dass ein Großvater für seine Enkel bei ihrer Geburt ein paar tausend Euro langfristig anlegt. Für ihn vielleicht ein
tragbares Opfer, für die Kinder ein riesiges Geschenk. Dabei müssen die Enkelkinder
natürlich später der Versuchung widerstehen, dieses Geld vor Erreichung des 65.
Lebensjahres anzurühren. Eine andere Möglichkeit ist, dass die Eltern oder Großeltern monatlich 100 Euro einzahlen und der Sprössling dies später fortführt. Zins
und Zeit machen daraus dann ein Vermögen, das im dritten Lebensabschnitt ein
komfortables Auskommen ermöglicht.
Es darf auch etwas weniger
als eine Million sein
In der Tabelle wurde ein sehr ehrgeiziges Ziel gesetzt. Außerdem ist eine Million
Euro eine griffige Zahl. Früher hätte man eine Million D-Mark als Beispiel gewählt.
Deshalb sollte man sich vor Augen führen, dass man sich auch mit einem Polster
von 500.000 oder 250.000 Euro im Ruhestand schon eine Menge leisten kann,
wenn gleichzeitig eine zwar bescheidene aber regelmäßige Rentenzahlung auf dem
Konto eingeht. Das gilt erst recht, wenn dazu noch eine betriebliche Altersversorgung, Zahlungen aus der „Riesterrente“ oder Mieteinnahmen kommen. In solchen
Fällen kann auch eine mit „nur“ 100.000 Euro gefüllte Schatztruhe ausreichen,
um im dritten Lebensabschnitt gut über die Runden zu kommen und sich ein paar
Extras leisten zu können.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Dass ein Sparziel von 100.000 oder 250.000 Euro auch für Durchschnittsverdiener keineswegs utopisch ist, muss nach den oben vorgerechneten Beispielen nicht
weiter begründet werden – selbst in Zeiten niedrigerer Zinsen. Das im Laufe des
Arbeitslebens angesammelte Vermögen, das in einem Investmentfonds gebildet
oder über einen Sparvertrag erwirtschaftet wurde, aber auch aus einer Lebensversicherung stammen kann, lässt sich dazu verwenden, sich entweder ab und zu etwas
Besonderes zu leisten: eine Reise, ein besonderes Geschenk für die Enkel oder auch
eine bessere ärztliche Versorgung, wenn die Krankenkasse nur das Allernotwendigste bezahlen will. Sie können das gebildete Vermögen aber auch so verwerten,
sich regelmäßig eine bestimmte Summe auszahlen zu lassen, mit der Sie die schmale Rente ganz schön aufbessern.
Beispiel: Angenommen Sie haben ein Kapital von rund 230.000 Euro. Zu sechs
Prozent angelegt, bringt das im Jahr 13.800 Euro bzw. monatlich 1.150 Euro. Aber
auch bei nur 3 Prozent Verzinsung sind das monatlich 575 Euro. Bei einer Rente
die monatlich z. B. bei 1.300 Euro liegt, ist auch das ein erfreuliches Zubrot. Das
angesparte Kapital wird dabei nicht angetastet. Wenn Sie einen gewissen Kapitalverzehr in Kauf nehmen wollen, können Sie sich sogar höhere Beträge monatlich
auszahlen lassen – zum Beispiel wenn Sie bereits ein hohes Alter erreicht haben.
Entsprechende Vereinbarungen können Sie auch mit einer Versicherungsgesellschaft oder einem Fonds abschließen.
Tipp:
Überwinden Sie Ihre Scheu vor einem als zu ehrgeizig erscheinenden Sparziel. Als Lehrling oder Berufsanfänger wird Ihnen eine Summe von 250.000
oder 500.000 Euro vielleicht als unrealistisch erscheinen. Wie die Tabelle
oben zeigt, ist sie aber auch für einen Durchschnittverdiener erreichbar. Sie
müssen nur möglichst früh beginnen und die festgelegte Summe konsequent
und regelmäßig einzahlen. Wenn Sie überdies versuchen, immer die höchstmögliche Verzinsung zu erreichen, kommen Sie Ihrem Sparziel schneller näher. Wenn zum Beispiel ein Fonds Ihre Erwartungen nicht erfüllt, sollten Sie
ihn wechseln. Informieren Sie sich deshalb regelmäßig in Zeitschriften wie
Finanztest oder Capital bzw. im Internet bei WISO und anderen Anbietern
darüber, wie gut die Fonds im Vergleich zu anderen wirtschaften. Zögern Sie
nicht, zu besseren Fonds zu wechseln.
Das für eine solche Zusatzrente erforderliche Kapital lässt sich auch dann noch mit
realistischen monatlichen Sparraten erreichen, wenn Sie nicht gleich mit Beginn
der Lehre damit begonnen haben, für das Alter vorzusorgen oder wenn Sie keine
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Den Zinseszins-Effekt nutzen
Eltern oder Großeltern hatten, die direkt nach Ihrer Geburt regelmäßig kleine Summen eingezahlt haben.
Setzen Sie sich ein Ziel, versuchen Sie, ein gewisses Vermögen oder einen entsprechenden Versorgungs- oder Versicherungsschutz aufzubauen. Wenn Sie wollen,
kann WISO Ihnen dabei helfen: Mit diesem Buch und durch aktuelle Informationen
in den wöchentlichen Sendungen.
Wenn das Geld auf der Straße liegt .......
Manche Menschen heben allerdings auch dann das Geld nicht auf, wenn es buchstäblich auf der Straße liegt. Das gilt zum Beispiel für die vermögenswirksa­men
Leistungen. Auch die Möglichkeiten, der „Riesterrente“ werden oft nur zögerlich
oder gar nicht genutzt. Mal abwarten, wie es weiter geht, lautet bei vielen Arbeitnehmern die Devise. Doch wie schon an einigen Beispielen gezeigt wurde, lässt
sich verlorene Zeit bei der Geldanlage und Altersvorsorge nie mehr aufholen. Das
gleiche Sparziel kann später nur noch mit wesentlich höheren Summen erreicht
werden. Die Zeit arbeitet bei der Vermögensbildung zwar für Sie – aber nur wenn
Sie sie auch frühzeitig in Anspruch nehmen.
Am Beispiel der vermögenswirksamen Leistungen (VL), die in der Bundesrepublik
schon seit Jahrzehnten zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer angeboten werden, soll deshalb noch einmal verdeutlicht werden, was bei konsequenter Nutzung dieser Instrumente erreicht werden kann – und was alle verpassen, die
dieses Geld „auf der Strasse liegen lassen.“ Gehen wir dabei von dem Beispiel eines
Chemiearbeiters in den neuen Bundesländern aus. Er spart im Vertragszeitraum
von sieben Jahren aus eigenen Mitteln 2.863 Euro. Zusammen mit der staatlichen
Sparzulage und den vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers werden
daraus bis zum Ablauf der Vertragszeit 7.263 Euro. Das entspricht einem Zuwachs
von 254 Prozent und ist damit eine äußerst rentable Geldanlage. Sobald der Facharbeiter über die Gesamtsumme frei verfügen kann, investiert er sie in einen Fonds.
Sie wächst dann Jahr für Jahr dank des Zinseszinseffekts weiter. Er hat außerdem
die Möglichkeit, sofort wieder einen neuen Vertrag über vermögenswirksame Leistungen abzuschließen. So kann er das Spiel wiederholen.
... bitte bücken
In diesem Fall sind Wiederholungstäter durchaus erwünscht: Ein Arbeitnehmer in
der Chemieindustrie oder einer anderen Branche, in der es Tarifverträge über vermögenswirksames Sparen gibt, der früh genug damit beginnt, hat im Laufe seines
Arbeitslebens durchaus genügend Zeit, um sechs VL-Verträge hintereinander ab191
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
schließen. Bei eigenen Einzahlungen in Höhe von 17.178 Euro kassiert er dann
insgesamt 43.584 Euro (nämlich 6 mal 7.263 Euro).
Hinweis: Diese Beispiele sind ohne Berücksichtigung von Steuerabzügen gerechnet, da die persönlichen Steuersätze sehr unterschiedlich sind und der Gesetzgeber
häufig die Konditionen ändert.
Vermögenswirksames Sparen mit Wiederanlage
Anlagebetrag
jeweils 7.263 €
Wiederanlagezeitraum
je Sparsumme
Ergebnis bei 6 Prozent
Verzinsung
1. Sparvertrag
35 Jahre
55.830 Euro
2. Sparvertrag
28 Jahre
37.130 Euro
3. Sparvertrag
21 Jahre
24.694 Euro
4. Sparvertrag
14 Jahre
16.423 Euro
5. Sparvertrag
7 Jahre
10.922 Euro
-
7.264 Euro
6. Sparvertrag
Dauer insgs. 42 Jahre
152.623 Euro
Gibt er dieses Geld nicht aus sondern zahlt die bei Vertragsende jeweils erreichte
Summe von 7.263 Euro konsequent wieder in einen Fonds ein, steht ihm am Ende
des Arbeitslebens eine noch wesentlich höhere Summe zur Verfügung. Denn wenn
die ersten 7.263 Euro auf diese Art 35 Jahre lang investiert bleiben und durchschnittlich 6 Prozent Zinsen bringen, wird daraus ein Betrag von 55.831 Euro. Der
zweite VL-Vertrag, dessen Ertrag sieben Jahre später in ähnlicher Form angelegt
wird, bringt nach 28 Jahren mit Zins und Zinseszins 37.131 Euro.
Wie die Tabelle zeigt, kann der Chemiearbeiter mit der gewählten Anlagestrategie
nach insgesamt 42 Jahren allein durch vermögenswirksames Sparen bei regelmäßiger Wiederanlage der freiwerdenden Summen bis zum Beginn des Rentebezugs ein
Vermögen von 152.623 Euro bilden. Von seinem Lohn muss er dafür in den 42 Jahren selber nur knapp 17.178 Euro abzweigen. Zu Beginn seines dritten Lebensabschnitts steht ihm dafür ein fast neun Mal so hoher Betrag zur freien Verfügung.
Leider verzichten Millionen Deutsche auf Geld, das ihnen der Arbeitgeber und der
Staat gern schenken würden. (Mehr dazu im Kapitel „Mehr Geld vom Staat“).
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Den Zinseszins-Effekt nutzen
Entdecken Sie Ihre private Goldgrube
Sie haben möglicherweise noch viele Möglichkeiten, auf einfache Art an mehr
Geld zu kommen – und das sogar steuerfrei. Hinweise, wie Sie diese, bei
sehr vielen zwar vorhandene, aber weitgehend unentdeckte „Goldgrube“ ausbeuten können, finden Sie im Kapitel. „Besser auskommen mit dem Einkommen.“
Fazit: Es lohnt sich, auch kleine Beträge zu sparen. Davon ist jetzt auch Yvonne
Steiner überzeugt, nachdem Herr Voss ihr vorgerechnet hat, was sie auf längere
Sicht damit erreichen kann. Und sie ist fast begeistert, als er eine Wette mit ihr
abschließt, dass sie die gewünschte monatliche Sparsumme sogar ohne Einschränkungen bei den Ausgaben hinbekommen kann, die ihr wichtig sind. Denn er ist
sicher, dass sie allein mit der Wahl des richtigen Kontos schon eine Menge Geld
sparen kann. Und dann noch eine Prüfung ihrer Versicherungen, Einkaufsgewohnheiten … Yvonne beschließt, das erste Geld schon dadurch zu sparen, dass sie keine
Wette abschließt, die Peter Voss nach ihren bisherigen Erfahrungen mit Sicherheit
gewinnt.
Wie auch Sie Ihre Konten so führen und die Ersparnisse so anlegen, dass Sie einen
möglichst hohen Ertrag in Form von Zinsen, Dividenden oder Kurssteigerungen
erzielen, ohne Ihr Geld unnötigen Risiken auszusetzen – das erfahren Sie in den
folgenden Kapiteln.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
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Raus aus dem Sparstrumpf – rein in die Rendite
Raus aus dem
Sparstrumpf – rein in
die Rendite
Fleißiges Sparen allein reicht nicht. Wer mehr von
seinem Geld haben will, muss nach sicheren und
rentablen Anlageformen suchen
Wer sein Einkommen immer gleich „verpulvert“, lebt gefährlich oder zumindest
sehr teuer. Denn irgendwann muss das alte Auto ersetzt werden. Eines Tages
wird der Wunsch nach den eigenen vier Wänden wach. Die Ausbildung der
Kinder muss gesichert werden. Es kann auch sein, dass Sie von einer ungewöhnlichen Reise träumen. Ganz sicher aber wollen Sie Ihre Altersversorgung
nicht allein Vater Staat überlassen – unzuverlässig wie er ist. Deshalb muss man
in Gelddingen langfristig denken und außerdem die verfügbaren Mittel nicht
einfach herumliegen lassen. Es reicht auch nicht sein Schäfchen ins Trockene
zu bringen. Es gehört auf eine saftige Weide. Hier zeigen wir Ihnen, wo Sie sie
finden können.
Bianca und Marco Hansen träumen vom eigenen Häuschen im Grünen. Yvonne
Steiner muss ihre „alte Rostlaube“ bald durch ein neues Auto ersetzten. Das Rentnerpaar Gertrud und Erwin Müller möchten sich noch eine wirklich schöne Reise
gönnen - solange die Beine noch mitmachen. Beate und Boris Bauer wollen in
jedem Fall sicherstellen, dass sie ihren Kindern Heino und Victoria eine gute Ausbildung finanzieren können.
Es gibt noch viele gute Gründe, Geld „auf die hohe Kante“ zu legen. Allerdings sollten Sie diesen Spruch nicht allzu wörtlich nehmen. Denn Geld, das Sie einfach nur
irgendwo hinlegen oder an einem vermeintlich sicheren Ort verstecken, ist immer
in Gefahr. Es kann verloren gehen, gestohlen werden, bei einem Brand in Flammen
aufgehen. Selbst wenn es nicht auf diese Art physisch vernichtet wird, bringt es
keine Zinsen, keine Dividende, keine Wertsteigerung. Im Gegenteil – es verliert im
Laufe der Zeit durch die schleichende Inflation an Kaufkraft. Erstaunlicherweise
gibt es aber immer noch Menschen, die mehr oder weniger große Bestände an Bargeld horten – manchmal wirklich im sprichwörtlichen Schuhkarton, meist auf dem
Konto. Aber selbst wenn Sie mit ihrem sauer verdienten Geld nicht so fahrlässig
umgehen, dass Sie es bar aufbewahren, können Sie viel Geld verlieren – Geld, das
Sie ohne viel Mühe buchstäblich im Schlaf verdienen könnten.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Geld mit Geld verdienen
Nicht nur die Auswahl an Automodellen, Kameras oder TV-Geräten ist riesengroß.
Auch die Geldbranche bietet eine kaum überschaubare Vielfalt an Spar- und Anlagemöglichkeiten. Es gibt viele Wege, mehr aus seinem Geld zu machen, also eine
hohe Rentabilität zu erzielen. Dabei muss allerdings ein wichtiger Punkt beachtet
werden: Achten Sie bei Ihren Anlageentscheidungen auf Flexibilität. Sie sollten
jederzeit in der Lage sein, zumindest über Teile Ihrer Spargelder zu verfügen. Sie
sollten deshalb die Festlegungsfristen für angelegtes Geld staffeln. Teilen Sie dafür Ihre Wünsche oder Verpflichtungen in kurz-, mittel und langfristige Sparziele
ein. Dann können Sie immer wieder selbst wählen, ob Sie sich für Konsum oder
Wiederanlage entscheiden. Natürlich kann man auch nur einen Teil des Geldes für
den Konsum verwenden und den Rest weiter auf die hohe Kante legen. Das schafft
Freiheit in der Lebensplanung und mehrt dennoch das Vermögen.
Tipp:
Sicherheit, Ertrag und Flexibilität sind gleichermaßen wichtig. Auch wenn Sie
ein überzeugter Sparer sind, der jeden verfügbaren Euro so anlegen möchte,
dass er einen möglichst hohen Ertrag bringt, sollten Sie nicht nur Sparanlagen wählen, bei denen Sie sich über längere Zeiten vertraglich zur Einzahlung
bestimmter Beträge verpflichten oder Ihr gesamtes Kapital festlegen. Auch
auf das Risiko sollten Sie bei der Anlageentscheidung achten. Wählen Sie als
sicherheitsorientierter Anleger Produkte, aus denen Sie jederzeit ohne größere Verluste aussteigen können. Dagegen lassen sich Aktien und Anleihen
zwar auch jederzeit verkaufen – aber wenn Sie Pech haben, kann der Kurs
dann gerade gesunken sein. Das ist riskant.
Der Staat hilft trotz leerer Kassen immer noch ein wenig beim Sparen - zum Beispiel durch Zuschüsse zum vermögenswirksamen Sparen oder bei der so genannten
Riesterrente. Aber er verlangt dafür auch etwas von Ihnen: Festlegung der Gelder
für eine vertraglich festgesetzte Zeit. Viele Sparprodukte von Banken und Bausparkassen eignen sich für dieses vermögenswirksame Sparen. Aber erst nach einer
Laufzeit von meist sieben Jahren bekommt man das Ersparte ausbezahlt. Das kann
dann für eine geplante Anschaffung, oder als Grundstock für eine neue Geldanlage
und langfristig angelegte Vermögensbildung verwendet werden. Wer seine Ersparnisse gut anlegen will, kann - sofern das VL-Sparen der Einstieg in die Geldanlage
war – auch von den dabei gemachten Erfahrungen profitieren. Denn jetzt heißt es
wieder planen, überlegen, prüfen und Angebote vergleichen. Es ist da dabei nicht
immer ganz einfach, das lukrativste Anlageangebot herauszufinden.
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Raus aus dem Sparstrumpf – rein in die Rendite
In jedem Fall kostet das Durchforsten der unterschiedlichen Spar- und Anlageformen Zeit. Aber es lohnt sich. Denn selbst kleinere Renditeunterschiede können
sich bei langfristigen Anlagezielen auf die Dauer stark auswirken. Zins- und Zinseszins werden so zu einem wichtigen Faktor der Vermögensbildung. Hier zunächst
ein Überblick über Anlageformen, gegliedert nach „Fristigkeiten“:
• Für die kurzfristige Geldanlage (ein bis zwei Jahre) eignen sich Tages- und
Festgeldkonten oder Geldmarktfonds.
• Für die mittelfristige Geldanlage (bis zu sieben Jahren) sind Sparverträge,
Sparpläne und Bundesschatzbriefe zu empfehlen.
• Bei der langfristigen Planung bringen Investmentfonds, Anleihen, Pfandbriefe sowie Aktien- und Aktienfonds die besten Renditen.
Nicht jedes Anlageprodukt, das von Banken und Sparkassen angeboten wird, hält
allerdings, was es auf den ersten Blick verspricht. Wenn Sie näher hinsehen, werden Sie feststellen, dass alle Kreditinstitute im Prinzip das Gleiche anbieten. Das
Verwirrende daran sind nur die unterschiedlichen Namen. Das macht die Sache
nicht leichter. Lassen Sie sich von Hochglanzprospekten und verlockenden Werbeslogans nicht blenden. Zum einen werden sie laufend geändert, und zum anderen
müssen Sie nicht wissen, was hinter jedem einzelnen Namen steckt. Das wichtigste
ist: Sie wissen, was Sie wollen:
• das Sparziel
• die Höhe des Sparbetrags
• die Dauer der Geldanlage
Wichtig sind dabei auch Ihr Alter, das Einkommen und Ihre Lebenssituation. Das
zeigt: So unterschiedlich die Menschen, so unterschiedlich sind auch die Bedürfnisse bei der Geldanlage. Heute können Sie sich dank Telefon und Internet viel
leichter einen Überblick über die günstigsten Angebote verschaffen, als das früher
möglich war.
Beispiel: Marco und Bianca Hansen sind Doppelverdiener. Marco verdient zur
Zeit im Ausland sein Geld, Bianca ist selbstständig. Ihre Einnahmen schwanken
von Monat zu Monat. Doch sobald sich Überschüsse auf dem unverzinsten Girokonto ansammelten, überweist Bianca das Geld auf ein Tagesgeldkonto. Mittlerweile liegen 5.000 Euro auf der hohen Kante. Die beiden entscheiden, dass sie auf
diesen Betrag maximal ein Jahr lang verzichten können. Sie wollen nun wissen, bei
welchem Kreditinstitut ihr Geld den höchsten Ertrag einbringt. Dafür erkundigen
sie sich bei mehreren Kreditinstituten nach den Konditionen, Zinsen und Renditen.
Sie nennen die Höhe des Anlagebetrags und den Anlagezeitraum. Es werden meh197
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
rere Anlageprodukte genannt. Zum Beispiel die einjährigen Finanzierungsschätze
des Bundes, ein Festgeldkonto mit 12-monatiger Laufzeit, ein Geldmarktfonds ohne
Laufzeitbegrenzung und einige „Sonderangebote.“
Um einen Überblick zu erhalten, reicht das Telefon. Die Hotlines geben Auskunft.
Noch besser geht es mit Hilfe des Internets. Dort finden Sie auf den Bankseiten viele
Produktinformationen und Zinsrechner. Wer Anlagebetrag und Anlagedauer eingibt, erhält die Auszahlungssumme per Mausklick sofort präsentiert. Oder es wird
ausgerechnet, wie viel sie monatlich sparen müssen, um ein bestimmtes Anlageziel
zu erreichen. Einen noch besseren Überblick als auf den Seiten der einzelnen Banken erhalten Sie, wenn Sie im Internet bei WISO und anderen neutralen Anbietern
von Finanzinformationen nachsehen, wer zum jeweiligen Zeitpunkt am meisten für
Ihr Geld bietet (oder bei Krediten die niedrigsten Zinsen verlangt).
Die Rendite ist wichtig –
die Sicherheit aber auch
Auch wenn Sie bei Ihrer Geldanlage auch an höhere Renditen denken, sollten Sie
sich auch immer nach dem Risiko erkundigen. Dabei gilt als Faustformel: je höher der Zins, desto gefährlicher die Anlage. Bei einer Vollbank können Sie im
Beratungsgespräch solche Fragen klären. Außerdem müssen Sie damit rechnen,
dass Sie nach Ihrer Risikobereitschaft gefragt werden. Entweder im Gespräch oder
schriftlich. Denn die Kreditinstitute teilen ihre Kunden gerne in Risikogruppen ein.
Von Gruppe eins „Sicherheit“ bis Gruppe fünf „spekulativ.“ Nur wenn die Berater
Ihr „Risikoprofil“ kennen, können sie Ihnen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene
Angebote machen.
Das sollten Sie wissen, wenn Sie die Frage beantworten, ob Sie bei der Geldanlage
ein großes, niedriges oder gar kein Risiko eingehen wollen. Außerdem kommt es
auf Ihre Erfahrung an. Haben Sie schon mal Aktien besessen oder bisher nur Sparverträge abgeschlossen? Das sollte der Berater nicht nur wissen, um sich auf Sie
einstellen zu können. Er ist auch gesetzlich verpflichtet, sich danach zu erkundigen,
welchen Anlegertyp er vor sich hat und welche Vorkenntnisse Sie haben, ehe er
Ihnen Anlageformen mit höherem Risiko vorschlägt. Wer schon mal einen Rentenfonds besessen hat, verfügt zwar bereits über gewisse Erfahrungen, ist deshalb
aber noch kein Börsenprofi. Daneben sollte die Anlagesumme, das Anlageziel und
die Anlagedauer eine wesentliche Rolle für die Art der Anlageempfehlung und den
daraus zu erwartenden Ertrag spielen.
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Raus aus dem Sparstrumpf – rein in die Rendite
Tipp:
Ehe Sie die Anlageberatung des Kreditinstitutes Ihrer Wahl in Anspruch nehmen, stecken Sie sich schon zu Hause Ihre ganz persönlichen Ziele und Grenzen. Denn nur Sie können wissen, ob Sie bei der Geldanlage ein Risiko eingehen wollen, welche Summe Ihnen zur Verfügung steht und wie lange Sie auf
das angelegte Geld verzichten können.
Für Beratungsfehler muss die Bank haften!
Das Beratungsgespräch wird auch für die Bank immer wichtiger. Stichwort: Bankenhaftung bei falscher Anlageberatung. Wer nachweisen kann, dass er von einem
Bankmitarbeiter, egal ob angestellt oder freier Mitarbeiter, in Sachen Geldanlage
mangelhaft und nicht anlegergerecht beraten wurde und dadurch finanzielle Verluste erlitt, hat gute Chancen auf Schadenersatz. Nach einer Änderung des Finanzmarktförderungsgesetzes können Banken bei fehlerhafter Anlageberatung nicht
mehr 30, sondern nur noch drei Jahre haftbar gemacht werden. Deshalb ist es umso
wichtiger, sich vor Vertragsabschlüssen, wo es um hohe Summen geht, unabhängig
beraten zu lassen. Gehen Sie zum Beispiel zu zweit zur Anlageberatung und machen Sie sich Notizen. Nehmen Sie alles mit, was der Berater oder Finanzvermittler aufgeschrieben hat, auch wenn es zunächst nur nach einer Kritzelei aussieht.
Im Ernstfall sind diese Vorsichtsmaßnahmen notwendig, um den Beratungsfehler
vor Gericht nachzuweisen. Niemand kann sich dann damit herausreden, er hätte
selbst nichts vom Risiko der Anlageempfehlung gewusst. Die Banken sind dazu
verpflichtet, sich sachkundig zu machen, die Risikowünsche des Kunden, seinen
Wissensstand und bei langjährigen Geschäftsbeziehungen auch sein Anlageverhalten bei der Anlageempfehlung zu berücksichtigen. Natürlich gibt es keine Haftung
für Kursverluste. Es sei denn, der Kunde wollte eine absolut sichere Geldanlage und
es wurden ihm Aktien verkauft. In diesem Fall wäre die Beratung nicht anlegergerecht gewesen und der Kunde hätte ein Recht auf Schadenersatz.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Die
-Checkliste
für Beratungsgespräche zur Geldanlage
• Verschaffen Sie sich möglichst schon vor dem Gespräch aus Prospekten,
im Internet und anderen Informationsquellen einen Überblick über die verschiedenen Angebote.
• Nennen Sie Ihr Anlageziel, etwa Sparen fürs Alter oder Hauskauf.
• Erläutern Sie beim Anlagegespräch vorab Ihre Einkommens- und Familiensituation.
• Notieren Sie den Namen des Beraters, Datum, Uhrzeit und Dauer des Gesprächs.
• Lassen Sie sich alle Fachbegriffe erklären, die Sie nicht kennen und fragen
Sie nach, wenn Sie etwas nicht verstanden haben.
• Wichtig sind bei Anlageempfehlungen nicht nur die Zinsen, sondern auch
die zu erwartende Rendite, also der tatsächliche Ertrag unter Berücksichtigung aller Kosten. Wird Ihnen eine Rendite garantiert, sollten Sie stutzig
werden. Die gibt es nur bei sehr wenigen Geldanlagemöglichkeiten und
konservativen Anlageprodukten.
• Erkundigen Sie sich nach dem Risiko der Geldanlage.
• Fragen Sie nach steuerlichen Vergünstigungen (oder Risiken)
• Lassen Sie sich Anlagekosten, Gebühren und beim Wertpapierkauf auch
die Kosten für das Depot auflisten.
• Verlangen Sie das Angebot schriftlich.
• Nehmen Sie alles mit nach Hause, auch wenn der Berater scheinbar nur
Kritzeleien aufgeschrieben hat
• Verträge sollten Sie nie sofort unterschreiben. Es ist immer besser, wenn
Sie erst zu Hause alles noch einmal genau durchlesen.
• Fragen Sie nach dem Kundenservice. Zum Beispiel, ob Sie bei starken
Kursverlusten außerplanmäßig informiert werden oder ob Ihnen regelmäßig kostenfrei Anlageempfehlungen unterbreitet werden.
• Bei hoher Anlagesumme sollten Sie immer mehrere Angebote einholen.
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Raus aus dem Sparstrumpf – rein in die Rendite
Tipp:
Legen Sie bei einem Beratungsgespräch Ihre Karten offen auf den Tisch. Lassen Sie über Ihr Anlageziel, Anlagesumme und Risiko keinen Zweifel aufkommen. Machen Sie deutlich, wo Ihre Prioritäten liegen und was Ihnen wichtig
ist. Sonst können Sie später keine Ansprüche wegen Falschberatung stellen.
Es ist von Vorteil, wenn Sie alle wesentlichen Punkte schriftlich in einem Beratungsprotokoll festhalten und auch vom Berater eine Unterschrift erhalten.
So wie in dem folgenden Muster kann ein Beratungsprotokoll aussehen, das bei
Anlagegesprächen geführt werden sollte. Sein Sinn ist, sowohl den Kunden als
auch den Berater zu schützen, wenn es später zu Streitigkeiten kommt. Denn nicht
immer hält eine Geldanlage, was der Sparer sich davon verspricht. Wenn er dann
nachweisen kann, dass die Bank oder ein anderer Anlageberater Investments empfohlen haben, die weder den Anlagezielen noch dem Lebensalter, der Risikobereitschaft oder der Erfahrung des Kunden entsprachen, müssen diese den entstandenen Schaden ersetzen. Kann der Berater dagegen nachweisen, dass er mit der
notwendigen Sorgfalt vorgegangen ist, der Kunde auf einer bestimmten Geldanlage
bestanden hat oder über die Risiken einer bestimmten Anlageform ausreichend
aufgeklärt wurde, kann ihm kein Vorwurf gemacht werden.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Beratungsprotokoll (Muster)
Gesprächsteilnehmer 1. Dr. Gert Weisbescheid
2. Peter Anleger
3. Christel Anleger
Ort des Gesprächs
Filiale Regenstraße der A-Bank, Geldhausen
Datum
11/5/03
Grund des
Gespräches
Freiwerdendes Termingeld zu höheren Zinsen anlegen. Steuern müssen nicht berücksichtigt werden, da
noch ausreichend Freibeträge vorhanden sind.
Situation/Wünsche
des Kunden
1. Bisherige Wertpapiererfahrung: ca. 5 Jahre mit
Euro-Rentenfonds.
2. Finanzielle Verhältnisse: 50.0000 Euro disponibles
2. Vermögen; Haus- und Grundbesitz schuldenfrei.
3. Anlageziele: höhere Erträge als Festgeld, max. bis
zu 5 Jahre Anlagedauer.
Risikobereitschaft
des Kunden
Anlagekapital soll erhalten bleiben. Gesichertes Einkommen. Im Notfall soll vorzeitige Auflösung - ohne
Verlust - möglich sein.
Empfehlung des
Beraters
Euro - Inhaberschuldverschreibung der A-Bank,
fällig 12.10.2009, 3,8 % Zins p. a. fest,
Kurs 100, Rendite 4% p.a., Rating AA, keine vorzeitige
Kündigung durch Emittent.
Risikohinweise des
Beraters
Keine Risiken. Das eingesetzte Kapital bleibt voll
erhalten, die Zinserträge sind gesichert. Verkauf ist
jederzeit möglich. ***
Vergütung,
Provision
Die Bank erhält keine Vergütung von dritter Seite.
Ausgehändigte
Broschüre zu Basisinformationen über Vermögensanlage in Wertpapieren - jedoch noch nicht gelesen und
verstanden. Kopie des Kaufauftrages, der Konto- und
Depoteröffnung. Alle handschriftlichen Notizen zum
Beratungsgespräch
Unterlagen
Ort, Datum,
Unterschrift
G. Weisbescheid
P. Anleger
C. Anleger
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Raus aus dem Sparstrumpf – rein in die Rendite
Anmerkung: Die pauschale Risikoaussage ist falsch. „AA“ bedeutet zwar eine
hohe Schuldnerbonität, aber statistisch gab es weltweit ein Ausfallrisiko zwischen
1 und 2 Prozent der Schuldner bei zehnjährigen Papieren. Zudem gab es bezüglich der Zinszahlungen bei AA-Schuldnern Zahlungsstörungen. Wenn Ihr Berater
meint, bei den empfohlenen Papieren sei dies ausgeschlossen, lassen Sie sich dies
schriftlich bestätigen Vorzeitige Auflösung ist bei Inhaberschuldverschreibungen
nicht generell gegeben. Bedingungen einsehen!
Hinweis: Das hier wiedergegebene Muster eines Beratungsprotokolls ist nur ein
Beispiel. Die Angaben, insbesondere zum Investment, sind frei erfunden. Es wurden
nur Beispiele der wichtigsten Positionen aufgelistet. Es kann sinnvoll sein, weitere
Positionen zu ergänzen. Ein Protokoll kann auch formlos erstellt werden.
Tipp:
Fragen Sie, ob es irgendwelche Negativinformationen über das Angebot oder
den Anbieter gibt. Halten Sie unbedingt alle Erklärungen zu Chancen und Risiken sowie Informationen zum Produkt, zu Marktauswirkungen und möglichen
Einflüssen auf Ihre Situation fest. Alle Angaben müssen dem aktuellen Stand
entsprechen. Nehmen Sie wirklich alle handschriftlichen Notizen aus dem Gespräch mit (jeweils Name des Beraters und Datum festhalten). Ausgehändigte
Unterlagen eventuell nur mit dem Vermerk „erhalten, nicht gelesen, nicht verstanden“ bestätigen. Unterschreiben Sie keine allgemeinen Risikoerklärungen /-aufklärungen. Bestehen Sie auf der Darstellung mehrerer Beispiele (Situationen) mit konkreten Kennzahlen für Risiken. Lassen Sie sich bestätigen,
dass der Berater keine Rückvergütungen Dritter erhält bzw. Ihnen dies offen
legt. Außerdem sollten Sie den Berater verpflichten, Sie über Änderungen der
Bonität des Schuldners zeitnah zu informieren. Und zuletzt: Machen auch Sie
grundsätzlich wahre und vollständige Angaben zu Ihrer persönlichen Situation und Ihrem konkreten Kenntnisstand hinsichtlich der Investments. Beachten Sie bitte: Jedes Investment, jede Finanzierung funktioniert anders (auch
in Bezug auf Ihre persönliche Situation, Ziele und Wünsche). Bestätigen Sie
daher keine Erfahrungen, wenn Sie diese nicht wirklich selbst durch eigenverantwortliches Handeln erlangt haben. Falls Sie unsicher hinsichtlich eines
Angebots sind, ziehen Sie einen neutralen versierten Fachmann hinzu und
schließen Sie vorher nichts ab.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Glanzvolle Namen, „höchste Renditen“
und faule Tricks
Namen sind Schall und Rauch – auch bei Geldprodukten. Aber die Anbieter wissen
natürlich, dass ein gut klingender Name wie ein Lockvogel wirkt. Die Produkte,
die sie anbieten heißen deshalb zum Beispiel Bankgarantie, P-Bonds, Abrufdarlehen oder Dreiländerfonds. Aber auch Inhaberteilschuldverschreibungen von Emittenten, die niemand kennt, sind zurzeit aktuell. Ihnen allen ist gemeinsam, dass es
sich um Angebote vom so genannten grauen Kapitalmarkt handelt. Trotz guter Tarnung lassen sie sich jedoch entlarven. Das Erkennungsmerkmal: hohe Renditeversprechen bei Unterschlagung des Risikos. Von vorn herein unseriös sind Produkte
und Vermittler, die nicht von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
( BaFin) kontrolliert werden. Wenn das goldene Kalb bockt, es an der Börse mit
den Kursen abwärts geht und die Sparzinsen vor sich hin dümpeln, dann haben
windige Anlageberater Hochkonjunktur. Sie melden sich per Telefon oder schalten
verlockende Anzeigen. Viele gutgläubige Bürger sind schon darauf reingefallen. 30
Milliarden Euro versickern jährlich im grauen Markt, so die Schätzungen.
Seit Juli 2005 ist der zweite Teil des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes (AnSVG)
in Kraft. Die bislang nur für Wertpapiere geltende Prospektpflicht wird dadurch
wesentlich erweitert. Damit sollen auch Produkte, die auf dem Grauen Kapitalmarkt angeboten werden zum Prospekt verpflichtet werden. Sie gilt nunmehr auch
für jegliche Form der direkten oder indirekten Unternehmensbeteiligung, wie etwa
stille Beteiligungen und geschlossene Immobilienfonds. Die BaFin hat die Pflicht,
die Formalien binnen 20 Tagen zu überprüfen. Erfolgt keine Bearbeitung innerhalb
dieser Frist, bleibt dem Emittenten nur der Weg über die Gerichte. Anlegerschützer
bemängeln jedoch, dass das BaFin nach wie vor nur die Richtigkeit des Prospekts
zu prüfen hat und nicht die Seriosität der Anlage. In den dicken Hochglanzprospekten steht bekanntlich alles Wichtige drin, jedoch oft so gut versteckt, dass es für
den Laien schwer zu finden ist.
Ein weiteres Problem ist die schnelle Verjährung. Geschädigte Verbraucher verlieren ihre Ansprüche bereits ein Jahr, nachdem sie davon erfahren haben, dass
der Prospekt unrichtig war, spätestens jedoch drei Jahre nach dessen Herausgabe.
Selbst wenn der Staatsanwalt wegen Betrugs ermittelt, haben geschädigte Anleger
so kaum Zeit, die Ergebnisse dieser Ermittlungen für ihre Ansprüche zu nutzen.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen, vzbv verlangt daher ebenso wie die
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger, die Verjährungsvorschriften im Kapitalmarkt den allgemeinen, zivilrechtlichen Vorschriften anzupassen und deren Fristen
zu verlängern.
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Raus aus dem Sparstrumpf – rein in die Rendite
Mit der Umsetzung der EU-Prospektrichtlinie wird der „europäische Pass“ für Wertpapiere im geregelten Markt auch in Deutschland Wirklichkeit. Das bedeutet, dass
ein Prospekt, der in einem anderen Mitgliedsstaat der EU gebilligt wurde, auch
in Deutschland ohne inhaltliche Prüfung anzuerkennen ist. Dies birgt die Gefahr,
dass die Unternehmen ihre Wertpapiere in Ländern billigen lassen, in denen die
Prüftätigkeit der Aufsichtbehörde lasch ist. Vor diesem Hintergrund hat der vzbv
ein Interesse daran, dass möglichst viele Wertpapiere von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin) geprüft werden.
Achtung bei diesen miesen Maschen!
Ob es sich um einen mehr oder weniger plumpen Versuch handelt, Ihnen mit schönen Worten und großen Versprechungen Geld aus der Tasche zu ziehen, kann man
oft schon an bestimmten Merkmalen erkennen. Extrem vorsichtig sollten Sie immer
sein, wenn Sie das Folgende erleben:
Kontaktaufnahme per Telefon: Ohne Ihre vorherige Zustimmung ist ein telefonischer Erstkontakt unzulässig und verstößt sogar gegen das Gesetz. Daran stören
sich unseriöse Geschäftemacher allerdings nicht. Sie werden dennoch versuchen
Sie in ein Gespräch zu verwickeln. Diese lästigen Anrufe werden trotz gesetzlicher
Verbote immer häufiger. WISO rät: Legen Sie den Hörer einfach auf!
Geschäfte mit dem Horrorszenario: Geschulte Verkäufer wissen, dass man
mit Angstmache Kunden gewinnen kann. Besonders beliebt sind die Themen Geldentwertung und Armut im Alter. WISO rät: Lassen Sie sich nicht bange machen und
erkundigen Sie sich für die Geldanlage immer bei qualifiziertem Fachpersonal, zum
Beispiel in der Bank oder besuchen Sie ein Seminar in einer Verbraucherzentrale.
Traumrenditen versprechen: Renditen von zehn Prozent und mehr sind bei
dem derzeitigen Niedrigzinsniveau im Euroraum kaum zu erzielen. Wenn überhaupt, dann nur an der Börse durch geschickte Spekulationsgeschäfte. Das Risiko
dabei ist jedoch sehr groß, viel Geld zu verlieren. Auch dass ein Totalverlust möglich ist, wird bei diesen Anlagen meist verschwiegen. Zwar steht es irgendwo im
Prospekt, nur den liest kaum ein Anbieter von Anfang bis zum Ende.
Der Öko-Trick: Das Umweltbewusstsein in der Bevölkerung wächst. Mit gutem
Gewissen Geld verdienen, lockt besonders. Angeboten werden Beteiligungsmodelle
für saubere Energien, zum Beispiel für Windkraft- und Solaranlagen. Doch all zu
oft wanderte das Geld nicht in Umweltprojekte, sondern in die Taschen der Finanzhaie. WISO rät, sich vor der Anlage die Leistungsbilanzen der letzten Jahre
vorlegen und diese von unabhängiger Stelle überprüfen zu lassen.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Zukünftige Neuemission: Einige windige Firmen bieten schon vor dem Börsengang Aktien zum Verkauf an. Diese sollen dann viel mehr wert sein, wenn die
Papiere später wirklich gehandelt werden. WISO rät: Hände weg! Vor allem dann,
wenn solche Angebote über das Internet laufen, sind sie mit hoher Wahrscheinlichkeit unseriös.
Warentermingeschäfte: Getreide, Öl, Kaffee, Schlachtvieh und Kupfer werden
an der Warenterminbörse gehandelt. Abzocker versprechen horrende Gewinne, die
jedoch meist in einem Totalverlust enden. Oder ein Großteil des eingesetzten Geldes
wird von Gebühren und Provisionen aufgefressen. Am Ende bleibt nicht viel und
immer öfter nichts mehr übrig. Damit sie später vor Gericht besser dastehen, warnen die Anbieter im „Kleingedruckten“ sogar ausdrücklich, dass selbst bei hohen
Gewinnen für den Kunden so gut wie nichts übrig bleibt oder sogar Verluste gemacht werden. Sie verlassen sich darauf, dass viele das nicht lesen oder auf die
mündliche Versicherung vertrauen, dass stehe nur aus formalen Gründen da.
Diamanten: Meist ist die angebotene „inflationssichere und steuerfreie“ Ware völlig überteuert. Die Steine sind von minderer Qualität oder überhaupt nichts wert.
Bankgarantien: Sie sind eine reine Erfindung der Abzocker. Solche Produkte
gibt es nicht. Es wird dem potenziellen Anleger suggeriert, dass alle Geldgeber ihre
Beträge in einen gemeinsamen Topf einzahlen. Daraus wird Geld verliehen. Traumrenditen würden sich deshalb ergeben, weil die Stückelung mehrere Millionen Euro
beträgt. Ein Handelsvolumen, das sonst nur Banken aufbringen könnten.
Die Falle mit dem Steuersparen: In Deutschland fällt man besonders gerne auf Geldanlageprodukte rein, die eine hohe Steuerentlastung versprechen. Ein
Grund dafür, dass hierzulande besonders viele „Schrottimmobilien“ verkauft werden konnten. Dabei wurde die Immobilie schön gerechnet. Der Verkäufer gab vor,
dass sich die Kosten einer Eigentumswohnung über die Mietennahmen und die
Steuerersparnisse von alleine trägt. In der Realität wurde die Immobilie aber nicht
fertig gebaut, die Mieter blieben aus oder für das Steuersparmodell fehlten dem
Anleger die Voraussetzungen. Das alles wurde verschwiegen. WISO rät: Wenn Sie
Steuern sparen wollen, erörtern Sie die Geldanlage nicht nur mit einem unabhängigen Finanzberater, sondern unbedingt auch mit Ihrem Steuerberater.
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Raus aus dem Sparstrumpf – rein in die Rendite
Tipp:
Seien Sie besonders vorsichtig, wenn man Sie am Telefon zu Geldüberweisungen überreden will, die Gesellschaft im Ausland sitzt, Sie zu einer schnellen
Unterschrift gedrängt oder wenn Ihnen Traumrenditen versprochen werden.
Beachten Sie die Faustregel: je höher die in Aussicht gestellte Rendite, desto
gefährlicher die Anlage. Wer versucht, Sie am Telefon zu einer bestimmten
Geldanlage zu überreden, ohne Ihnen bereits als Berater bekannt zu sein, ist
immer unseriös.
Sparen, aber richtig!
Das Geldvermögen in Deutschland ist im vergangenen Jahr auf einen Rekordstand
gestiegen. Wie die Bundesbank schreibt, haben die Deutschen 2004 insgesamt
4.067 Milliarden Euros auf Bankkonten, in Wertpapieren und Versicherungen geparkt. Das ist fast zweimal so viel wie die jährliche Wirtschaftsleistung und eine
Verdopplung gegenüber Anfang der 90er Jahre. Die Daten machen deutlich, dass
die Bundesbürger ihr Vermögen trotz Wirtschaftskrise stetig vermehren konnten.
Der Anstieg des Geldvermögens spiegelt allerdings die geringe Konsumneigung
der Verbraucher wider - was konjunkturell als problematisch gilt. Zum ersten Mal
in der Nachkriegsgeschichte haben die Deutschen mehr Geld zur Tilgung von Krediten zurückgezahlt als ausgeliehen. Per saldo flossen auf diese Weise knapp eine
Milliarde Euro an Banken und Versicherungen. Laut Bundesbank haben die Konsumenten früher in ähnlichen konjunkturellen Phasen ihre Sparquote reduziert. Dies
sei jetzt nicht der Fall gewesen. Die Notenbank erklärt den Konsumverzicht damit,
dass die Menschen mehr Geld für die private Altersvorsorge sparen. Eine Rolle
spielten aber auch die Angst vor Arbeitsplatzverlust und die „stärkere Spreizung
der Einkommen“, also die gestiegene Konzentration des Reichtums in Deutschland.
Während private Haushalte mit unterdurchschnittlichen Einkommen nur wenig
Konsumverzicht übten oder gar entsparten, lag die Sparquote im Segment mit sehr
hohen Einkünften mit gut 20 Prozent über dem Durchschnitt, so die Bundesbank.
Auch die Unternehmen hielten sich im vergangenen Jahr mit ihren Ausgaben zurück. Erstmals seit dem Fall der Mauer wurden nicht einmal die einbehaltenen
Gewinne für Investitionen ausgegeben. Das gilt als ungewöhnlich, da sich Firmen in der Regel sogar Geld für Investitionen ausleihen. Ökonomen erklären die
Zurückhaltung mit der schwachen Nachfrage. Im Gegensatz zu Privatleuten und
Unternehmen gab der Staat allerdings mehr aus, als er einnahm.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Praktisch aber nur für Kurzzeitparker:
Das Girokonto
Das Girokonto ist die Basis für Ihre Bankgeschäfte. Doch das allein reicht nicht aus
um auch Vermögen aufzubauen. Wer Zinsen will, muss sparen. Der Notgroschen,
der bis zur nächsten Autoreparatur oder bis zu den Sommerferien auf dem Konto
schlummert, sollte möglichst viele Zinsen bringen. Leider schließen sich schnelle
Verfügbarkeit und hohe Renditen aus.
Ihr Geld unverzinst zu lassen, sollten Sie vermeiden. Diese Regel gilt nicht erst
seit dem es Direktbanken gibt, aber seither gibt es Banken, die Zinsen auf dem
Girokonto gewähren. Nicht viele, aber immerhin so viel, dass Ihr Geld, das Sie auf
dem Girokonto zwischenzeitlich parken, nicht weniger wird. Zur Geldanlage ist das
Girokonto daher nur sehr eingeschränkt zu gebrauchen - allenfalls dann, wenn die
Bank Zinsen, wie auf einem Tagesgeldkonto zahlt. Außerdem müssen Sie von der
mageren Rendite beim Girokonto noch die Kontoführungsentgelte abziehen, da
bleibt dann nichts mehr übrig. Dagegen sind Tages- und Festgeldkonten gebührenfrei und gut verzinst. Übertragen Sie also regelmäßig überschüssiges Guthaben auf
ein solches Konto. Ein Vergleich der Konditionen lohnt sich in jedem Fall, denn die
Unterschiede sind groß. Ein Girokonto kann zwischen null und mehreren hundert
Euro im Jahr kosten. Doch Achtung: Teuer bedeutet nicht gleich gut!
Wer beim Girokonto sparen will, wird in Zukunft immer mehr Bankgeschäft von
zu Hause erledigen müssen. Die Möglichkeit, alles über das Internet abzuwickeln
werden immer sicherer und einfacher. 2006 nutzte schon mehr als die Hälfte aller
Internetanwender die Möglichkeit der Kontoführung per Computer. Das hat den
Vorteil, dass Sie beim Onlinebanking oft keinen Grundpreis mehr zahlen müssen.
Doch Vorsicht: Häufig sind diese Kontoschnäppchen an Bedingungen oder Nachteile geknüpft. Hier einige Beispiele:
• Das Girokonto muss als Gehaltskonto geführt werden.
• Nur bei einem Mindesteingang von 1.000 Euro monatlich ist das Konto kostenlos. Ansonsten wird ein Grundpreis verlangt.
• Sie müssen den Kontoauszugsdrucker und die Serviceterminals benutzen.
Wer dagegen am Schalter Belege abgibt, zahlt extra.
• Direktbanken sind nur per PC und Telefon erreichbar. Oft gibt es statt
menschlicher Hilfe nur Sprachcomputer. Auch Automaten, an denen Sie
kostenfrei Geld ziehen können, sind rar.
Immer mehr Kunden sind zwar bereit, ihre Bankgeschäfte selbst zu erledigen, aber
das nur am Computer zu tun ist nicht jedermanns Sache. Das haben auch die Groß208
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Raus aus dem Sparstrumpf – rein in die Rendite
banken und Sparkassen erkannt und bieten ihren Kunden zusätzlich ein kostenloses
oder zumindest ein ermäßigtes Onlinekonto an. Eine kostengünstige Alternative,
bei der Sie bei Bedarf gleichzeitig auf die Vorteile einer Filialbank zurückgreifen
können. Zum Beispiel, wenn Sie bei Ihren Bankgeschäften Hilfe brauchen, bei einer
Baufinanzierung oder bei Anlagegeschäften. Verhandeln Sie vor einem Wechsel
aber immer erst mit Ihrer eigenen Bank. Oft wird Sie Ihnen entgegenkommen:
• Erkundigen Sie sich danach, ob Ihre Bank das Girokonto günstiger führen
kann. Gibt eine kostengünstige Alternative?
• Argumentieren Sie mit einem dauerhaft hohen Guthaben, das unverzinst auf
Ihrem Konto schlummert. Drängen Sie auf Habenzinsen!
• Wenn alles nichts hilft: wechseln Sie!
Beliebt - aber meist entbehrlich und
unrentabel: Das Sparbuch
Das Sparbuch ist noch immer weit verbreitet. Bei manchen Kreditinstituten erhalten
die Kunden statt dem Pappheftchen, wie es die meisten aus früheren Jahren kennen,
inzwischen eine SparCard im Scheckkartenformat. Über Ein- und Auszahlungen
informieren ganz normale Kontoauszüge. Dieses Angebot macht zum Beispiel die
Postbank, die schon vor längerer Zeit alle ihre Sparbücher gegen ein Plastikkärtchen ausgetauscht hat. Ausgestattet mit Magnetstreifen und persönlicher Geheimnummer (PIN) ist sie eine Automatenkarte, die weltweit an den mehr als 450.000
Visa Geldautomaten eingesetzt werden kann, und damit auch ideal für die Reisekasse. Mit der Karte können bei entsprechendem Guthaben sowohl in Deutschland
als auch im Ausland bis zu 3.000 Euro pro Tag abgehoben werden. Im Ausland
ist das viermal pro Jahr zum Nulltarif möglich. Wie beim Sparbuch ist Überziehen
nicht möglich, ebenso wenig das elektronische Bezahlen an der Ladenkasse.
Egal ob Buch oder Karte, für alle Sparbücher gilt gleichermaßen: es ist nach wie vor
die Sparvariante mit den ungünstigsten Konditionen und Zinsen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Fast alle Kreditinstitute zahlen lediglich einen Zinssatz
von weit weniger als 1,5 Prozent. Damit erzielen Sie noch nicht einmal den Inflationsausgleich. Im Ergebnis wird Ihr Geld also weniger.
Es gibt nur einige wenige Fälle, in denen diese Sparform von Vorteil sein kann.
Beispielsweise wenn Geld für Kinder geparkt werden muss und der Gesetzgeber
verlangt, dass das Geld der Minderjährigen mündelsicher angelegt sein muss. Oder
wenn eine Mietkaution hinterlegt werden soll. Dies ist mit dem Sparbuch problemlos möglich, denn es gibt zwar kaum Zinsen, aber auch keine Verluste wegen eines
Spekulations- und Kursrisikos.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Seit 1993 heißt das Sparbuch nicht mehr Sparbuch, sondern „Sparkonto mit dreimonatiger Kündigungsfrist.“ Wichtiger als die Namensänderung (an die sich sowieso
niemand hält) ist, dass die Konteninhaber nunmehr ohne vorherige Kündigung
und ohne Zahlung von Vorschusszinsen innerhalb von 30 Tagen (bezogen auf den
Kalendermonat) 2.000 Euro abheben können. Das heißt, wer am 31. Januar den
Maximalbetrag von 2.000 Euro ausschöpft, kann dies auch einen Tag später tun,
nämlich am 1. Februar. Möchte der Sparer einen höheren Betrag abheben, muss er
kündigen, also drei Monate warten oder (zur „Strafe“) Vorschusszinsen zahlen. Mit
etwas Verhandlungsgeschick kann man die Vorschusszinsen aber auch umgehen.
Immer mehr Banken sind bereit, auf diesen „Strafzins“, der auf die ohnehin schon
mickrigen Zinsen zu zahlen wäre, zu verzichten.
Tipp:
Wenn Ihnen für ein Sparkonto eine Kontolöschungsgebühr berechnet wird,
widersprechen Sie mit dem Hinweis der Unzulässigkeit. Stellt sich die Bank
quer, können Sie auch einen Kleinstbetrag zwischen einem oder fünf Euro auf
dem Konto stehen lassen. Dann ist Ihr Konto zwar nicht aufgelöst, verursacht
aber auch keine Kosten.
Fazit: Wenn Sie sich trotz der ungünstigen Verzinsung nicht von Ihrem Sparbuch
trennen können, sollten Sie die Konditionen der Geldhäuser miteinander vergleichen. Manche bieten Sonderbedingungen an, dank derer sich ein bisschen mehr
herausholen lässt.
Klassiker der Geldanlage:
Das Festgeldkonto
Für alle, die einige tausend Euro kurzfristig anlegen wollen, lohnt sich häufig ein
Festgeldkonto. Die Zinssätze liegen über denen, die auf Sparkonten gezahlt werden.
Sie können, aber müssen nicht immer über denen auf dem Tagesgeldkonto liegen.
Die Regel: Das Geld muss für mindestens 30 Tage festliegen. Möglich sind auch
Anlagezeiträume von 60 oder 90 Tagen, jedoch nicht länger als 360 Tage. Nach
Ablauf können Sie über Ihr Geld und die erzielten Zinsen sofort verfügen. Die meisten Kreditinstitute verlängern Ihre Geldanlage zu den aktuellen Konditionen automatisch, wenn Sie sich nicht spätestens einen Tag vorher zumindest telefonisch
melden. Das sollten Sie wissen: Während der Laufzeit liegt Ihr Geld wirklich fest.
Sie haben also im Allgemeinen keine Möglichkeit, darüber vorzeitig zu verfügen.
Wer es dennoch will, muss dies mit Zinsverlusten büßen. Auch kann das Festgeldkonto das Girokonto nicht ersetzen, weil darüber, wie auch beim Tagesgeldkonto,
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Raus aus dem Sparstrumpf – rein in die Rendite
kein Zahlungsverkehr abgewickelt werden kann. Vorteil: Festgeld kann zu jedem
beliebigen Zeitpunkt angelegt werden und die Kreditinstitute verlangen dafür keine
Gebühren. Die Zinsen für Festgeld sind nach der Höhe der Einlage gestaffelt: Ab
15.000 Euro oder 25.000 Euro und mehr werden deutlich höhere Zinsen gezahlt, als
für den jeweiligen Mindestanlagebetrag.
Tipp:
Ein Festgeldkonto darf bei der modernen Geldanlage nicht fehlen. Das gilt vor
allem dann, wenn sich auf Ihrem Girokonto regelmäßig Überschüsse anhäufen und dort unverzinst gelagert werden. In jedem Fall sollten Sie Ihre Konten
daraufhin überprüfen, ob Beträge über 5.000 Euro nicht dauerhaft angelegt
werden können und ob sie auf dem Tagesgeldkonto vielleicht mehr Zinsen
bringen.
Ein Tagesgeldkonto –
am besten bei einer Direktbank
Sie sind vielleicht Bauherr und werden wegen Mängelrügen Handwerkerrechnungen erst später überweisen, oder eine geplante größere Anschaffung wurde nicht
termingemäß geliefert. Die Folge ist, dass Sie über einen größeren Geldbetrag verfügen, den Sie noch nicht jetzt direkt, aber in absehbarer Zeit brauchen. In einem
solchen Fall ist ein Tagesgeldkonto ideal. Mittlerweile bieten die meisten Kreditinstitute ihren Kunden solch ein Parallelkonto zum Girokonto an. Früher gab es
das Tagesgeldkonto nur für gut Betuchte, heute ist es für jedermann zu haben.
Spitzenkonditionen bieten dabei die Direktbanken. Mit solch hohen Zinsen können die meisten Filialbanken nicht mithalten. Das sollten Sie wissen: Das Geld
steht jederzeit zur Verfügung. Sie können jederzeit darüber verfügen - ohne Kündigungsfrist. Ein Tagesgeldkonto ist aber keine Alternative zum Girokonto, denn
laufende Kontobewegungen können nicht darüber abgewickelt werden. Also, keine
Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge. Wer das Tagesgeldkonto in Anspruch
nehmen will, muss Einzahlungen und Abbuchungen über ein so genanntes Referenzkonto, also üblicherweise über sein Girokonto, laufen lassen.
Vorteil: Tagesgeldkonten sind reine Guthabenkonten und werden in der Regel
kostenfrei geführt. Verzinst wird meistens ab dem ersten eingezahlten Euro oder ab
einem höheren Mindestanlagebetrag, der zwischen 500 Euro und 5.000 Euro liegen
kann. Die Zinsen staffeln sich in der Regel nach der Höhe der Anlagesumme. Dabei
gilt: je höher der Anlagebetrag, desto höher auch die Zinsen. Fragen Sie außerdem
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
danach, ob die Zinsen alle drei Monate oder monatlich gutgeschrieben werden. Nur
dann lässt sich nämlich optimal vom Zinseszinseffekt profitieren.
Nachteil: Ein bis drei Tage müssen für den Überweisungsweg einkalkuliert werden,
denn das Geld fließt vom Tagesgeldkonto auf das Referenzkonto und umgekehrt.
Tipp:
Schaffen Sie sich ein Tagesgeldkonto an. Nutzen Sie es in jedem Fall, wenn
es von Ihrer Hausbank angeboten wird. Es kostet nichts und bringt Zinsen.
Die Überweisungen vom Girokonto auf das Tagesgeldkonto und umgekehrt
müssen innerhalb der Hausbank binnen 24 Stunden erledigt sein.
Hinweis: Zinserträge sind nach deutschem Recht steuerpflichtig, auch wenn sie
im Ausland angefallen sind. Das heißt, Sie müssen auch für ein Tagesgeldkonto
einen Freistellungsauftrag ausfüllen. Es gibt auch ausländische Banken, die keinen
Freistellungsantrag annehmen. In diesem Fall müssen Sie selbst bei der Steuererklärung aufpassen, dass Ihre Zinserträge den Sparerfreibetrag nicht überschreiten.
Die Grenzen liegen seit 2004 bei 1370 Euro für Ledige bzw. 2.740 Euro für Verheiratete. Ab 2007 werden sie auf 750 / 1.500 Euro gesenkt
Tagesgeldkonten ausländischer Banken:
Seriös und sicher?
Durch die Öffnung Europas drängen immer mehr ausländische Direktbanken mit
„Kampfpreisen“ auf den deutschen Markt. In den Anfangsmonaten, der so genannten „Start-up-Phase“, locken die Anbieter mit extrem hohen Zinsen für Tages- und
Festgeld. Meistens sind die deutlich höheren Zinsen auf ein paar Monate begrenzt.
Aber warum nicht doch einsteigen? Wer flexibel ist und den Papierkram bei der
Kontoeröffnung nicht scheut, kann sich damit den höchsten Zinssatz sichern.
Häufig kommen die neuen Anbieter aus Osteuropa und bieten ihre Anlageprodukte
hierzulande über eine Direktbank an. Das heißt, es gibt weder Filialen noch Beratung. Ihren Firmenhauptsitz haben diese Banken in einem EU-Mitgliedsland. Das
hat große Vorteile, denn die Anleger profitieren von den Richtlinien des europäischen Einlagensicherungsfonds. Danach sind alle Kreditinstitute, die ihren Sitz in
einem europäischen Mitgliedsland haben, verpflichtet, Kundeneinlagen gegen eine
Bankpleite abzusichern. In allen EU-Mitgliedsländern ist ein Mindestschutz vorgeschrieben: 90 Prozent der Einlage, höchstens aber 20.000 Euro.
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Raus aus dem Sparstrumpf – rein in die Rendite
Achtung! Auch wenn Sie mehrere Konten bei einer Bank unterhalten - im Pleitefall wird jeder Anleger nur einmal entschädigt. Das gilt natürlich nicht für Konten
bei verschiedenen Banken.
Der Einlagensicherungsfonds
bietet Sicherheit
Das jeweilige Aufsichtsamt des Landes prüft, ob das Institut einer entsprechenden
Entschädigungseinrichtung angehört. Grundsätzlich gelten die Richtlinien des Landes, in denen die Bank ihren Hauptsitz hat. Sollte eine Bank Pleite gehen, brauchen
sich die Anleger jedoch nicht selbst um ihr Geld kümmern. Sobald das Aufsichtsamt
die Zahlungsunfähigkeit feststellt, wendet sich die Bank an die zuständige Entschädigungseinrichtung. Und diese setzt sich dann mit den Kunden in Verbindung.
Der Einlagenschutz gilt übrigens auch für Zweigstellen, die von den Kreditinstituten in anderen EU-Staaten errichtet werden. Zuständig für die Aufsicht dieser
Zweigstellen ist immer die Aufsichtsbehörde des Herkunftslandes. Hat zum Beispiel
eine Bank mit Hauptsitz in den Niederlanden eine türkische Muttergesellschaft, gilt
der niederländische Einlagensicherungsfonds.
Tipp:
Halten Sie Ihre Spareinlagen unterhalb von 20.000 Euro, dann ist Ihre Geldanlage bei ausländischen Banken mit Hauptsitz in Europa genauso sicher
wie in Deutschland. Außerdem kann jedes Land auch eine höhere Einlagensicherung wählen. In Frankreich sind das zum Beispiel 70.000 Euro oder Italien
103.000 Euro.
Auch in Deutschland gehen die Sicherungssysteme weit über die EU-Norm hinaus.
Kundeneinlagen (einschließlich Zinsen) sind bei fast allen Kreditinstituten bis zu
einer Höhe von 30 Prozent des maßgeblich haftenden Eigenkapitals geschützt. Das
heißt: Selbst Kunden kleinerer Institute sind damit auf der sicheren Seite. Bei einer
Mindesteinlage von beispielsweise fünf Millionen Euro sind Ersparnisse bis zu 1,5
Millionen Euro pro Anleger abgesichert. Die meisten Banken haben in der Regel ein
haftendes Eigenkapital von über 50 Millionen Euro. Über die aktuelle Sicherungsgrenze der jeweiligen Banken in Deutschland gibt der Bundesverband Deutscher
Banken, Burgstraße 28, 10178 Berlin auf schriftliche Anfragen Auskunft, oder Sie
schauen ins Internet unter www.bdb.de.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Höchstgrenzen der Einlagensicherung in Europa (in Euro)
Land
Höchstbetrag
Land
Höchstbetrag
Belgien
20.000
Italien
103.000
Dänemark
40.000
Luxemburg*
20.000
Finnland
25.000 Niederlande
20.000
Frankreich
70.000 Österreich
20.000
Griechenland
20.000 Portugal
25.000
Schweden
25.000
Spanien
20.000
Großbritannien* 22.222
Irland*
20.000
*in diesen Ländern ist die Einlage nicht zu 100%, sondern nur zu 90% abgesichert.
Wenn die Bank Pleite macht
Auch wenn Sie mehrere Konten bei einer Bank unterhalten - im Pleitefall wird
jeder Anleger nur einmal entschädigt. Das gilt natürlich nicht für Konten bei
verschiedenen Banken. Da kann bei jeder Bank erneut ein Antrag an den Einlagensicherungsfonds gestellt werden. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit,
dass mehrere Banken, bei denen Sie Konten unterhalten, zur gleichen Zeit
zahlungsunfähig werden, sehr gering.
Anlagehorizonte
Von Tagesgeld bis Anlagen bis in alle Ewigkeit, für jede Laufzeit gibt es ein passendes Angebot! Am besten Sie staffeln Ihre Sparanlagen in verschiedene Zeithorizonte. Wenn regelmäßig Gelder frei werden, können Sie bei einer Neuanlage
immer wieder die Laufzeit auf das derzeitige Zinsniveau abstimmen. Von einer
kurzfristigen Anlage spricht man bei Zeiträumen zwischen ein und zwei Jahren,
von der mittelfristigen Geldanlage bei drei bis sieben Jahren. Alles was darüber
liegt, gilt als langfristiger Anlagezeitraum. Die Grenzen sind jedoch nicht starr
festgeschrieben, sondern stellen nur einen Anhaltspunkt dar. Auf den bisherigen
Seiten haben wir uns beim Kontensparen auf den kurzfristigen Anlagezeitraum
konzentriert. Auf den folgenden Seiten geht es um den mittel- bis langfristigen
Vermögensaufbau.
Außer der Laufzeit ist ein weiteres wichtiges Kriterium für die Anlageentscheidung:
das Risiko. Besonders beim Vermögensaufbau für die private Altersvorsorge sollten
Sie gefährliche Anlagen meiden und viel Wert auf den Sicherheitsaspekt legen.
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Raus aus dem Sparstrumpf – rein in die Rendite
Anlagezeiträume zwischen 12 und 30 Jahren stecken dabei den Rahmen ab. Eine
lange Strecke, nach der am Ende ein kleines Vermögen stehen sollte. Außerdem
gilt: Je höher das Lebensalter, desto geringer sollte der Aktienanteil in Ihrem Vermögensmix sein. Schließlich sollten Sie im Alter Ihr Erspartes nicht mehr leichtfertig aufs Spiel setzen, sondern den Ruhestand sorgenlos genießen können.
Sparen mit festem oder variablem Zins?
Mittlerweile bieten fast alle Kreditinstitute einen höheren Festzins an, wenn ein
Mindestanlagebetrag auf dem Sparkonto überschritten wird. Häufig werden auch
Staffelzinsen angeboten: Je höher der Betrag, desto höher die Zinsen. Rutscht das
Sparguthaben unter den Mindestanlagebetrag, werden dafür keine oder nur noch
die normalen Sparkontenzinsen um 1,5 Prozent gezahlt. Wer von vornherein weiß,
dass er auf sein Geld länger als ein Jahr verzichten kann, sollte sich nach einer
Anlagealternative mit höheren Zinsen erkundigen.
Ab einem Einmalanlagebetrag zwischen 1.000 und 2.500 Euro lohnt ein Blick auf
die Renditen von Sparbriefen. Sie erwirtschaften feste Zinsen, die im Gegensatz zur
Geldanlage in Aktien oder Fonds nicht von Ausgabeaufschlägen, Bankspesen oder
jährlichen Managementgebühren aufgefressen werden. Wer auf Nummer sicher
gehen will, sollte den Sparprodukten mit fester Verzinsung den Vorrang vor einer
variablen Verzinsung geben. Nur so wissen Sie genau, was am Ende für Sie herauskommt. Achten Sie bei Ihrer Entscheidung auch auf das Zinsniveau. Zum Beispiel
ist es im Zinstief nicht sinnvoll sich über viele Jahre festzulegen.
Außerdem bieten die Banken Sparpläne mit variablem Zins an. Das rechnet sich
vor allem dann, wenn die Zinsen kontinuierlich steigen. Der variable Zinssatz, den
Sie als Kunde von Ihrem Kreditinstitut erhalten, orientiert sich an den realen Geldmarktsätzen, zu denen sich die Banken untereinander Geld leihen. Dafür gibt es
verschiedene Zinssätze wie zum Beispiel den europäischen Euribor. Immer wieder
wird von Verbraucherschützern bemängelt, dass auf den Bankangeboten kein exakter Vergleichszins angeben ist. Die Kunden können nicht nachvollziehen, wann
die Zinsen nach oben und wann nach unten angepasst werden. Wobei auffällt,
dass die Anpassung nach unter schneller erfolgt, als umgekehrt. Diese Tatsache war
schon oft Grund, um sich mit der Bank vor Gericht zu streiten.
Dennoch, die Idee ist gut: Sie können mit einer variablen Zinsvereinbarungen von
den Schwankungen auf dem Geldmarkt profitieren. In jedem Fall sollte der konkrete Vergleichszinssatz deutlich über dem Sparkontenzins und auch etwas über
denen, die auf Festgeldkonten gezahlt werden, liegen. Manche Geldhäuser garantieren unter bestimmten Bedingungen einen Mindestzinssatz. Damit ist Ihr Risiko,
wenn die Zinsen sinken sollten, nach unten begrenzt.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Sparpläne können in der Regel gekündigt werden. Die Fristen dafür variieren zwischen drei und sechs Monaten. Ratsam ist das jedoch nicht, weil Sie dann meist
auf die Prämien- oder Bonuszahlungen verzichten müssen. Genaues Nachrechnen
bewart hier vor blinden Verlusten.
Tipp:
Geldmarktnahe Sparkonten können dann eine Alternative zum Festgeldkonto
sein, wenn die Zinsen steigen und Sie mindestens ein Jahr auf Ihr Geld verzichten können. Ansonsten sind Sie mit Festgeld besser bedient, denn die
Zinsdifferenz zwischen den beiden Anlageformen ist nicht sehr hoch.
Trotz Bonus oft eine miserable Rendite:
Ratensparen und Sparpläne
Auf den ersten Blick scheint es sehr verlockend. Wer auf ein bestimmtes Ziel hin
sparen will, dem empfehlen die Kreditinstitute das Ratensparen. Dabei wird monatlich ein festgelegter Betrag, zum Beispiel 50 Euro, vom Girokonto auf ein Sparkonto
überwiesen. Sie merken fast nichts und Ihr Geld wird dennoch kontinuierlich mehr.
Um den Anreiz zu erhöhen gibt es einige Varianten. Die Zinsen werden entweder
nach der Höhe der angesparten Summe gestaffelt oder setzen sich aus Festzins und
einer Bonus- und/oder Prämienzahlung zusammen. Doch nicht immer wird der Bonus oder die Prämie bei Fälligkeit, also am Ende der vereinbarten Laufzeit, auf die
gesamte Sparsumme aufgeschlagen und mit ausgezahlt. Die einzelnen Regelungen
sind mitunter sehr verwirrend.
Einige Geldhäuser zahlen die Bonuszinsen jährlich aus. Manchmal können Sie auch
Beträge bis zu einem vereinbarten Mindestguthaben vom Konto abheben, ohne
dass der Bonus verloren geht. Die Laufzeiten solcher Ratensparverträge reichen
von einem Jahr bis in alle Ewigkeit. Leider wird die Vergleichbarkeit der Sparpläne
untereinander immer schwieriger. Die Vielfalt der Konditionen bei der Grundverzinsung, der Laufzeit und bei den Bonusvarianten macht es den Sparern fast unmöglich, die Rendite selbst auszurechnen. Bestenfalls können die Endergebnisse
der verschiedenen Angebote verglichen werden. Das geht allerdings nur unter der
Voraussetzung, dass Anzahl und Höhe der Raten, sowie Sparplanbeginn und -ende
genau übereinstimmen.
Bei Sparplänen mit Staffelzins werden die Zinsen meistens laufzeitabhängig gezahlt. In den ersten Jahren liegen die Zinsen nur etwas höher als auf dem Sparbuch. Dann steigen sie Jahr für Jahr ein wenig an. Je länger man in den Sparplan
einzahlt, desto höher wird die so genannte Grundverzinsung. Bei den Zinsen heißt
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Raus aus dem Sparstrumpf – rein in die Rendite
es aber genau nachfragen: Die meisten Banken bieten über die gesamte Laufzeit
nur einen variablen Zinssatz an, der je nach Marktlage oder Vorstandsbeschluss
geändert werden kann. Dabei sollten Sie vor allem auf das Kürzel „z. Zt.“ (zur Zeit)
bei der Angabe des Zinssatzes achten. Das bedeutet nämlich nichts anderes, als dass
die Zinsen jederzeit an einen Vergleichszins angepasst werden können. Die Banken
geben aber keine Auskunft über den Vergleichszins. Sie wissen als Kunde deshalb
nicht, ob es sich um den Spareckzins oder einen Marktzins, wie zum Beispiel den
Euribor für Tages- oder Monatsgeld handelt. In einem Fall ging der Streit bis zum
Bundesgerichtshof (AZ: XI ZR 140/03). Der Senat hielt die Zinsanpassungsklausel
eines Kombi-Sparplans einer Sparkasse für rechtswidrig. Die Bank dürfe sich nicht
das Recht vorbehalten, den Zinssatz völlig frei und nach eigenem Gutdünken zu
verändern, hieß es in dem Urteil. Der Kunde erhielt daraufhin eine Zinsnachzahlung, mit Zins- und Zinseszins (siehe auch „Streit um Sparpläne“).
Nur wenn ein konkreter Vergleichszins angegeben wird, haben Sie eine Kontrollmöglichkeit. Zum Beispiel können Sie im Finanzteil Ihrer Tageszeitung nachschlagen, inwieweit sich der Zinssatz verändert hat, und können so nachvollziehen, ob
Ihre Bank den Vertragszins zeitnah anpasst.
Tipp:
Enttäuschungen mit einer variablen Zinsvereinbarung können Sie sich nur
durch die Wahl eines Sparplans mit festem Zins über die gesamte Laufzeit
ersparen. Diese Zinsgarantie frisst allerdings wieder einen Teil der ohnehin
spärlichen Rendite. Wer Sicherheit und hohe Rendite will, sollte sich bei Direktbanken erkundigen. Die Angebote sind häufig besser als bei den Filialbanken.
Bei Sparplänen mit variablem Zinssatz besteht das große Risiko, dass die am Ende
ausgezahlte Summe geringer ausfällt, als beim Verkaufsgespräch ursprünglich berechnet. Denn in den Werbeprospekten der Banken wird nur mit fiktiven Annahmen
gerechnet. Die Endsummen sehen daher verlockender aus, als sie in Wirklichkeit am
Ende der Laufzeit sind. Dieses Themas hat sich auch schon mal ein Ombudsmann
angenommen. Er verpflichtete die Deutsche Bank 24, einem Sparplan-Anleger 860
Euro Zinsen nachzuzahlen. Der Kunde wurde mit einem Anfangszins von 5,5 Prozent gelockt. Die Bank hatte aber nur den gewöhnlichen Sparzins gezahlt. Über die
gesamte Laufzeit musste die Bank dem Kunden die erste Differenz nachrechnen und
auf den Auszahlungsbetrag aufschlagen. (siehe auch „Streit um Sparpläne“)
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Nachgerechnet:
Was ist der Sparplan wirklich wert? Ein Beispiel: Sie haben 15 Jahre lang monatlich 150 Euro gespart. Bank A bot 3,5 Prozent Zinsen. Der einprozentige
Bonus und die Zinsen wurden vierteljährlich gutgeschrieben. Rendite: 4,06
Prozent. Bank B gewährte ebenfalls eine Grundverzinsung von 3,5 Prozent
und eine Bonuszahlung von 100 Prozent am Ende der Laufzeit. Rendite: 6,15
Prozent. Bank C bot immerhin 6 Prozent Zinsen, aber keinen Bonus. Rendite:
6,00 Prozent. Bank D zahlte ebenfalls 6 Prozent, Bonuszahlung 15 Prozent
am Ende der Laufzeit. Rendite: 7,09 Prozent. Das bringt am Ende der Laufzeit
folgende Ergebnisse:
Bank
Zins
Bonus
A3,5% 1%
Bonusauszahlung
vierteljährlich
Rendite
Auszahlung
4,06% 37.832 Euro
B3,5%100 %
nach 15 Jahren 6,15%
44.771 Euro
C 6,0%
-
nach 15 Jahren
6,00%
44.235 Euro
D
6,0%
15 % nach 15 Jahren
7,09% 48.377 Euro
Ergebnis: Zwischen Spitzenreiter und Schlusslicht liegt eine ansehnliche Differenz: 10.554 Euro. Sparer, die nicht sorgfältig vergleichen, verzichten auf
sehr viel Geld.
Tipp:
Lassen Sie sich beim Vergleichen von Sparplänen nicht von einer einzigen
Zahl beeindrucken, zum Beispiel von einer hohen Bonuszahlung oder einer
hohen Auszahlungssumme. Letztlich ist nur die Rendite beziehungsweise die
voraussichtliche Rendite eine zuverlässige Vergleichsgröße. Fragen Sie unbedingt danach, denn kaum ein Kreditinstitut schreibt die Rendite in seinen
Werbeprospekt.
Anpassung des Vertrages möglich?
Oft besteht die Möglichkeit, in die monatliche Ratenzahlung eine so genannte
„Dynamisierung“ einzubauen. Diese bewirkt dann, dass sich die Sparrate automatisch jedes Jahr um einen bestimmten Prozentsatz erhöht. Auf diese Weise können
Einkommenssteigerungen im Sparplan berücksichtigt werden. Doch Achtung: Die
Dynamisierung ist eine von Anfang an festgelegte Ratensteigerung. Bei langen
Laufzeiten kann sich die Rate dadurch stark erhöhen und zu einer sehr hohen
monatlichen Belastung führen. Besser ist es, zusätzliche Spargelder, die mit stei218
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Raus aus dem Sparstrumpf – rein in die Rendite
gendem Einkommen zur Verfügung stehen, in renditestärkere Anlageformen zu
investieren. Eine Möglichkeit bietet das Investmentsparen.
Es kann aber auch passieren, dass Sie die Ratenhöhe verringern möchten, die Dynamisierung aussetzen oder für einen gewissen Zeitraum die ganz Ratenzahlung
einstellen wollen, zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit oder bei Wegfall des Zweitverdienstes. Einige Kreditinstitute lassen ein Ruhen des Vertrages aber nur dann zu,
wenn wenigstens einmal im Jahr eine Zahlung erfolgt oder die fehlenden Beträge
innerhalb von neun Monaten nachgezahlt werden. Achtung: Manche Geldhäuser
sind sehr streng und unterbinden die Wiederaufnahme der Ratenzahlung nach einer Unterbrechung von zwei Monaten.
Wichtig sind auch die Kündigungsbedingungen. Wer vorzeitig über sein Geld verfügen will, muss damit rechnen, dass die gesamte Bonuszahlung verloren geht. Das
ist vor allem dann wahrscheinlich, wenn der Bonus am Ende der Laufzeit ausgezahlt werden soll. Viele Kreditinstitute bieten auch Sparpläne mit jährlicher Bonuszahlung an. Das bringt Vorteile: Erstens bleiben Ihnen die vereinbarten Zinsen
samt Bonus erhalten und zweitens ist die jährliche Zahlung auch steuerlich günstiger. Zinsen und Bonus unterliegen nämlich der Zinsabschlagsteuer. Beides wird bei
den herkömmlichen Sparplänen am Ende der Laufzeit ausgezahlt. Da lohnt es sich,
schon vorab zu berechnen, ob die Freibetragsgrenzen nicht überschritten werden.
Streit um Sparpläne: was tun?
Die Richter des Bundesgerichtshofs haben am 17.2.2004 (BGH: AZ. XI ZR 140/03)
ein Grundsatzurteil im Streit um die Verzinsung von Sparplänen gefällt. Vielen
Kunden winkt dadurch ein Zinsnachschlag. Eine Chance darauf haben Sie aber nur
dann, wenn Sie sich beschweren und auf Ihr Recht pochen. Automatisch passiert
bei Banken und Sparkassen nämlich nichts! Der BGH beanstandete die bisherige
Praxis bei der Zinsanpassung. Laut Urteilsbegründung ist sie willkürlich und darf
den Kunden nicht zugemutet werden.
Beispiel: Die meisten Sparpläne sind mit einem variablen, also einem schwankenden Zinssatz ausgestattet. So steht es auch im Vertrag von Beate und Boris Bauer.
Ihr Vertrag beginnt mit einem Anfangszins von 2,5 Prozent. Tatsächlich werden
auf dem Kapitalmarkt aber höhere Zinsen erzielt, etwa 4 Prozent. Die Zinsdifferenz
von 1,5 Prozent ist zulässig, sie darf jedoch über die gesamte Vertragslaufzeit nicht
mehr verändert werden. Steigt der Marktzins, muss der Zinsvorteil an die Kunden
weitergegeben werden. Ob die Bank das macht, können Beate und Boris Bauer aber
nur kontrollieren, wenn sie wissen, wie der Marktzins verläuft.
Ob und an welchen Marktzins die Bank den Sparplan gekoppelt hat, ist ein gut
gehütetes Geheimnis. So können die Zinsen fast unbehelligt angepasst werden, wie
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
es gerade gefällt. Sinken sie, korrigieren die Banken zügig nach unten. Steigen die
Zinsen an, lassen sie sich Zeit mit der Anpassung; - zu Ihrem Nachteil. Der BGH
verpflichtet nunmehr die Banken den Marktzins offen zu legen. Dadurch ergibt sich
für Millionen von Sparplänen eine Zinsnachzahlung, ermittelte die Verbraucherzentrale NRW. Um das Ergebnis selbst oder mit Hilfe einer Verbraucherzentrale (VZ
NRW und VZ Bremen verlangen 50 Euro/Vertrag) nachprüfen zu können, müssen
Beate und Boris Bauer folgende Angaben von Ihrer Bank einholen:
Bei bestehenden Verträgen:
• der Zinssatz, mit dem die Bank zu Vertragsbeginn gerechnet hat. Achtung:
Häufig stehen im Vertrag selbst nur ungefähre Angaben.
• der Marktzins, an den der Sparplan gekoppelt wurde. Achtung: Da viele
Banken einen solchen Zins nicht bestimmt oder diesen während der Laufzeit
geändert haben (in der Regel zu Gunsten der Bank), kann es hier zu ungenauen Angaben kommen.
Bei laufenden Verträgen:
• sammeln Sie Belege, um sämtliche Ein- und Auszahlungen zu dokumentieren
Bei abgelaufenen Verträgen:
• ist das Endguthaben mit Prämie oder Bonus wichtig.
Tipp:
Drängen Sie bei Abschluss eines Sparvertrags auf eine Zinsangabe, die veröffentlicht wird und die Sie nachlesen können. Wenden Sie sich im Streitfall an
die Beschwerdestelle bzw. den Ombudsmann Ihres Kreditinstituts. Beziehen
Sie sich dabei auf das o. g. BGH-Urteil.
Den Sparplan nachzurechnen, wäre für die Bank technisch ein Klacks. Dennoch
winken die meisten ab: Es gebe nichts zu tun. Das BGH-Urteil beziehe sich auf
einen Einzelfall und betreffe nicht alle Sparer. Das ist aber eine von vielen Ausreden. Das sieht auch der Ombudsmann (Schlichterspruch vom 14.12.2004, Az.
H 484/04) der privaten Banken so. Er verpflichtete die Deutsche Bank zu einem
Zinsnachschlag von rund 900 Euro. Für Beate und Boris Bauer ein weiterer Grund,
ihr Kreditinstitut zur Neuberechnung aufzufordern. Doch zu ihrer Verwunderung
wurde abgewimmelt. Es kamen viele Ausreden:
Die Bank lehnt eine Neuberechnung des Sparplans ab,
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Raus aus dem Sparstrumpf – rein in die Rendite
• weil sie vorgibt, schon immer richtig gerechnet zu haben. Dafür muss die
Bank aber Beweise vorlegen!
• weil der BGH in seinem Urteil den Marktzins nicht konkret benannt habe.
Deshalb müsse auch die Bank keine genauen Angaben zum Zinssatz machen. Das ist falsch!
• weil der Bank dadurch Kosten entstehen. Das braucht den Kunden jedoch
nicht zu sorgen. Für ihn muss die Berechnung kostenlos sein!
• weil die Unterlagen nicht mehr aufzufinden seien. Dennoch ist die Bank
verpflichtet, zu belegen, dass immer BGH-gemäß gerechnet wurde.
Das waren nur ein paar Beispiele, aber solche und andere Abwimmeltaktiken lassen
sich immer wieder im Zusammenhang mit Gerichtsurteilen gegen Banken finden.
Meistens dann, wenn es um hohe Nachzahlungen an die Kunden geht.
Tipp:
Wenn Sie monatlich einen festen Betrag für ein bestimmtes Ziel über einen
längeren Zeitraum sparen wollen, lassen sich für kurz- bis mittelfristige Laufzeiten geeignete Sparpläne finden. Je nach Zinstrend sollten Sie sich dann
für eine variable oder feste Verzinsung entscheiden. Das heißt, wenn Sie mit
steigenden Zinsen rechnen, wählen Sie einen variablen Zins, wenn Sie mit
fallenden Zinsen rechnen, einen festen. Mehr Zinsen als auf dem Sparbuch
gibt es allemal. Bei Laufzeiten über sieben Jahre ist es jedoch ratsam, sich
nach Alternativen mit höheren Renditen umzusehen, zum Beispiel nach öffentlichen Anleihen und Bundeswertpapieren.
Sparbriefe:
Die Konkurrenz zum Bundesschatzbrief
Sparbriefe dienen der klassischen mittelfristigen Geldanlage. Sie wurden von Banken und Sparkassen vor etwa 40 Jahren geschaffen, um das Spargeld der Kunden
bei den Instituten zu halten und den ungehinderten Abfluss zu den börsengehandelten festverzinslichen Wertpapieren zu stoppen. Am Verkauf der bankeigenen
Sparbriefe verdienen die Geldinstitute mehr als am Handel von verzinslichen Wertpapieren.
Jedes Kreditinstitut und auch Direktbanken bietet mittlerweile einen eigenen Sparbrief an. Sie treten damit in Konkurrenz zum Bundesschatzbrief, der vom Staat
herausgegeben wird. Bei Sparbriefen handelt es sich meist um so genannte „auf221
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
gezinste“ Papiere, die von den Geldhäusern gebührenfrei verkauft und verwaltet
werden. Das gilt natürlich nur dann, wenn Sie sich für das hauseigene Produkt
entscheiden. Sparbriefe haben meist einen Mindestanlagebetrag, zum Beispiel von
2.500 Euro. Sie können in einigen Fällen auch aufgestockt werden. Die Laufzeiten
liegen meistens zwischen ein und sechs Jahren. Für die Anlagedauer wird ein fester
Zinssatz gezahlt. Die Zinsen werden entweder jährlich zum 31.12. ausgeschüttet
oder thesauriert dass heißt, dem Sparkapital zugeschlagen und mit dem bis dahin
angesammelten Kapital verzinst. Vorteil: Beim Kauf eines Sparbriefes wissen Sie
schon bei Vertragsabschluss genau, wann Ihnen welche Summe nebst Zinsen und
Zinseszinsen ausgezahlt wird. Nachteil: Sparbriefe können vor Ablauf des Anlagezeitraums in der Regel nicht an die Bank zurückgegeben werden. Ihr Geld liegt
also wirklich fest. Allerdings kann man Sparbriefe beleihen, wenn Sie das angelegte
Geld dringend brauchen. Das ist zwar finanziell nachteilig, aber immerhin ermöglicht es Ihnen in einer unerwarteten Notsituation, Liquidität zu schaffen.
Bei der Zinszahlung gibt es einige Varianten. Mal werden sie jährlich ausgezahlt,
mal wieder angelegt und mitverzinst. Üblich sind gleich bleibend hohe Zinszahlungen für jedes Jahr. Es gibt aber auch Sparbriefe, bei denen die Zinsen jedes Jahr
nach einem festen Plan ansteigen. Damit sind sie eine Konkurrenz zu den staatlichen Bundesschatzbriefen. Die haben ebenfalls einen steigenden Zinsplan. Wer einen abgezinsten Sparbrief kauft, zahlt den um die Zinsen verminderten Kaufpreis.
Beispiel: Für einen Sparbrief über 1.000 Euro zahlen Sie 950,24 Euro. Am Ende
der Laufzeit bekommen Sie 1.000 Euro ausgezahlt. Die Differenz von 49,76 Euro
sind Ihre Zinsen, die einem Zinssatz von 5 Prozent entsprechen.
Wer einen einfachen Sparbrief kauft, zahlt den normalen Kaufpreis und bekommt
die Zinsen obendrauf.
Beispiel: Für einen Sparbrief über 1.000 Euro zahlen Sie 1.000 Euro. Am Ende
der Laufzeit bekommen Sie 1.050 Euro ausgezahlt. Die Differenz von 50 Euro sind
Ihre Zinsen, die einem Zinssatz von 5 Prozent entsprechen.
Auch bei Sparbriefen werden Steuern auf Zinserträge fällig. Die Zinsen werden
dem Einkommen hinzugerechnet und im Rahmen der Einkommensteuer versteuert,
wenn der Sparerfreibetrag bereits ausgeschöpft sein sollte. Ist das nicht der Fall,
bleiben die Zinsen steuerfrei.
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Raus aus dem Sparstrumpf – rein in die Rendite
Tipp:
Bei der Entscheidung über eine längerfristige Geldanlage in Sparbriefen sollten Sie zum Vergleich in jedem Fall die Angebote des Bundes einholen. Außerdem ist der allgemeine Zinstrend zu berücksichtigen. Als Faustregel gilt:
Bewegen sich die Zinsen auf hohem Niveau, sollten Sie längere Anlagezeiträume mit einer festen Zinsvereinbarung wählen. Bewegen sich die Zinsen auf
niedrigem Niveau, ist eher eine kurze bis mittlere Laufzeit zu empfehlen.
Das Bausparkonto ist wieder im Kommen
Auch die längste Niedrigzinsphase geht einmal zu Ende. Ein Segen für die Bausparkassen. Denn wer vielleicht erst in sieben Jahren ein Darlehen aufnehmen will,
muss damit rechnen, dass die Zinsen deutlich höher liegen als heute. Mit einem
Bausparvertrag sichern Sie sich einen niedrigen Zinssatz für Ihr Baugeld, aber nur
wenn Sie sich an die „Spielregeln“ halten.
Bausparverträge sind nicht für die reine Geldanlage gedacht. Der Grund: Die Guthabenzinsen sind niedrig und liegen kaum höher als auf den Sparkonten mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Bausparverträge sind deshalb nur dann sinnvoll, wenn Sie
einmal bauen, kaufen, modernisieren oder renovieren wollen. Zwar gibt es auch
Bauspartarife mit hohen Zinssätzen während der Ansparphase, im Gegenzug müssen Sie dafür aber hohe Darlehenszinsen hinnehmen. Beide hohe Zinsen während
der Sparphase und niedrige Darlehenszinsen während der Darlehenslaufzeit gibt es
nicht.
Die Zinssätze innerhalb der Bauspargemeinschaft sind völlig unabhängig vom allgemeinen Zinsniveau und auf einen konstant niedrigen Satz fixiert. So zahlen
Bausparkassen für Ihr Guthaben in der Regel 2 bzw. 2,5 Prozent, verlangen umgekehrt für ein Darlehen aber auch nur 4 bzw. 4,5 Prozent. Der Bausparvertrag
berechtigt Sie, als Bausparer nämlich zur Inanspruchnahme eines Baudarlehens
zu einem Zinssatz, der nur zwei Prozent über Ihrem Guthabenzins liegt. Beziehen
Sie die Darlehensgebühr von üblicherweise drei Prozent mit in die Rechnung ein,
ergeben sich effektive Jahreszinsen von etwa einem Prozentpunkt mehr.
Neben Vorteilen gibt es dabei auch handfeste Nachteile, zum Beispiel die hohe
Tilgungsrate von mindestens vier Prozent. Deshalb: Wer von diesem Angebot profitieren will, muss Bescheid wissen.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Pro und Contra Bausparen
Im Kern handelt es sich um eine denkbar einfache Idee: Bausparbeiträge, die im
Laufe der Jahre an die Bausparkasse gezahlt worden sind, werden einem individuellen Bausparkonto gutgeschrieben und (niedrig) verzinst. Das Geld fließt in einen
großen Topf, in die „Zuteilungsmasse.“
Die Grundidee der Bausparkasse ist, dass ein Teil der Kunden spart, um später zu
bauen. In dieser Zeit überlässt er denen, die schon bauen, die angesparten Beträge
als Darlehen. Man spricht auch von kollektivem Zwecksparen. Ein Darlehen erhält
nur, wer vorher zu den Gesamtersparnissen beigetragen hat und später das Darlehen zum Erwerb oder zur Renovierung von Wohneigentum nutzt. Nach Ansparen
eines Mindestguthabens und nach Ablauf einer bestimmten Wartezeit nimmt der
Bausparvertrag am so genannten Zuteilungsverfahren teil. Dabei wird ermittelt, zu
welchem Zeitpunkt die Bausparsumme ausbezahlt werden kann.
Das relativ preiswerte Bauspardarlehen ist allerdings nur dann sinnvoll, wenn der
Haus- oder Wohnungskäufer eine ansehnliche Summe vorgespart hat. Eine hundertprozentige Finanzierung durch die Bausparkasse würde zu teuer, da für die
eigenen Ersparnisse von der Bausparkasse nur niedrige Guthabenzinsen bezahlt
werden, aber die gesamte Bausparsumme zu normalen Marktkonditionen vorfinanziert werden müsste. In diesem Fall wäre der normale Bankkredit preiswerter.
Mit spitzem Stift rechnen
Wer konkret plant, ein Haus oder eine Eigentumswohnung mit Kredit zu finanzieren, sollte den Spezialratgeber „Mein Haus“ von WISO zu Rate ziehen. Er enthält
zahlreiche Tipps und Tricks für den Immobilienerwerb. Wegen der hohen Summen
und langen Laufzeiten bei Immobilienfinanzierungen kann ein Finanzierungsfehler
sich im Laufe der Jahre zu einer sehr hohen Summe addieren, die buchstäblich zum
Fenster hinaus geworfen wird.
Die Bausparsumme, die zur Finanzierung einer Immobilie verwendet werden kann,
besteht einerseits aus dem bisher angesparten Guthaben und andererseits aus dem
Bauspardarlehen. Normalerweise müssen 40 oder 50 Prozent der Bausparsumme
angespart sein, bevor es zur Zuteilung kommt. Jetzt werden die Vorteile dieser
Finanzierungsform erkennbar: Das Guthaben wird zwar nur niedrig verzinst, dafür
liegen auf der anderen Seite die Schuldzinsen, die die Bausparkassen für das Bauspardarlehen berechnen, recht günstig.
Kunden profitieren bei Bausparverträgen davon, dass sie bei Zuteilung einen im
Marktvergleich sehr günstigen Hypothekenkredit erhalten. Der Vorteil des niedrigen Hypothekenzinses wird aber durch die ebenfalls vergleichsweise niedrigen Gut224
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Raus aus dem Sparstrumpf – rein in die Rendite
habenzinsen während der Ansparphase zumindest teilweise wieder kompensiert.
Dazu kommt, dass die meist zweitrangigen Hypotheken eine relativ kurze Laufzeit
haben, so dass die Tilgungsleistungen in dieser Zeit entsprechend hoch sind.
Um ein solches zinsgünstiges Hypothekendarlehen zu erhalten, muss der Kunde mit
der Bausparkasse einen Bausparvertrag abschließen. Der Vertrag beläuft sich auf
eine bestimmte, vorab festgelegte Bausparsumme, die bis zu einem vereinbarten
Betrag durch eigene Sparleistungen aufgebracht werden muss. Der Rest wird von
der Bausparkasse als Darlehen gewährt. Hat der Kunde das festgelegte Mindestsparguthaben erreicht, muss er unter Umständen noch einige Zeit warten, bis sein Bausparvertrag zugeteilt wird. Dies bedeutet, dass es zwischen erbrachter Sparleistung
und Auszahlung noch eine Frist gibt, die die Bausparkasse bestimmt. Ist der Vertrag
zuteilungsreif, so zahlt die Bausparkasse die vereinbarte Bausparsumme aus. Der
Differenzbetrag zwischen Ansparsumme und Bausparsumme wird als Hypothekenkredit durch die Bausparkasse vergeben. Die nach einem vereinbarten Ansparplan
eingezahlten Sparguthaben fließen in einen so genannten Zuteilungsfonds. Aus
diesem Fonds werden sowohl die Sparguthaben als auch die Hypothekendarlehen
an die Kunden ausgezahlt.
Weitere Informationen zum Thema Bausparen finden Sie im Kapitel “Mehr Geld
vom Staat.“
Sparen auf dem Schuldbuchkonto
Das man auf Konten sparen kann, ist klar. Aber wie funktioniert das, wenn man
im Schuldenbuch eingetragen wird und auf einem Schuldbuchkonto sparen soll?
Klingt wie verkehrte Welt, aber es handelt sich um ein besonders angenehmes Konto. Denn es führt der Staat für Sie, und zwar kostenfrei. Die Rede ist vom Schuldbuch der Bundesregierung. Darin dokumentiert der Staat seine Gläubiger, trägt
also die Bürger ein, die ihm Geld leihen. Als Gegenleistung zahlt der Staat Zinsen.
Das tut er auf unterschiedliche Weise. Zum Beispiel in dem er Bundesschatzbriefe,
Finanzierungsschätze und Bundesobligationen ausgibt. Damit möglichst viele Bürger dem Staat Geld leihen, ermöglicht er ihnen, die Bundespapiere kostenfrei zu
verwahren und zu verwalten.
Dazu müssen Sie einen Kontoeröffnungsantrag bei der Bundesschuldenverwaltung
stellen und die Unterschrift von Ihrem Kreditinstitut bestätigen lassen. Nach Eingang Ihres Antrags erhalten Sie eine Schuldbuchkontonummer zugeteilt, womit Ihr
Konto bereits eröffnet ist und Sie die ersten Werte eintragen lassen können.
Auch Internet-Banking ist möglich. Lassen Sie sich unter www.bwpv.de freischalten und greifen Sie online Ihr Konto zu, um bestimmte Aufträge zu erteilen sowie
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Ihren Kontostand, Zins- und Fälligkeitsübersichten, Freistellungsdaten und zahlreiche weitere Informationen zu Ihrem Schuldbuchkonto abzurufen.
Tipp:
Über das Schuldbuchkonto können Sie jederzeit Aufträge zur Änderung der
Kontodaten wie Freibetrag, Bankverbindung, Anschrift, Vollmacht erteilen.
Alle eingetragenen Papiere auf Ihrem Schuldbuchkonto lassen sich außerdem
verpfänden. Damit können Sie zum Beispiel einen Kredit besichern oder eine
Mietkaution hinterlegen.
Der Service bei der Bundeswertpapierverwaltung gilt als etwas schlichter als bei
einem Kreditinstitut. Jeder Auftrag muss schriftlich eingereicht werden und die Bearbeitung kann bis zu zwei Wochen dauern. Ihrer Bank fallen sicher noch ein paar
andere Argumente ein, um Ihnen ein Hausdepot schmackhaft zu machen. Schließlich kassiert sie zum Teil deftige Entgelte dafür. Zum Beispiel kommt es immer
wieder vor, dass ein Bankberater die Bundeswertpapierverwaltung als Behörde des
Finanzministers bezeichnet, die sich über Umwege einen Zugang zu Ihren Daten
verschaffen will. Dies ist natürlich nicht wahr, denn die Bundeswertpapierverwaltung ist an die gesetzlichen Bestimmungen des Bankgeheimnisses gebunden - genauso wie jedes andere Kreditinstitut auch. Also, wenn Sie sich für die Bundeswertpapierverwaltung entscheiden, muss jedes Kreditinstitut Ihren Antrag gebührenfrei
weiterleiten! Einen Freistellungsauftrag, um Ihre Zinsen abschlagsfrei einstreichen
zu können, bekommen Sie dann von dort zugeschickt.
Das „Depot zum Nulltarif“ können Sie auch auf dem Postweg beantragen: Bundeswertpapierverwaltung in 61342 Bad Homburg vor der Höhe, Postfach 1245. Ein
entsprechendes Antragsformular liegt bei jedem Kreditinstitut bereit.
Hinweis: Inhaber von Schuldbuchkonten können Bundesschatzbriefe, Finanzierungsschätze und Bundesobligationen der laufenden Ausgabe/Serie im Überweisungs- oder Lastschriftverfahren direkt bei der Bundeswertpapierverwaltung
erwerben. Dieser Service kann allerdings erst nach der Eröffnung eines Schuldbuchkontos genutzt werden. Danach können Sie einen Betrag - einmalig oder als
Dauerauftrag - auf das dafür vorgesehene Geldkonto überweisen. Dafür müssen
spezielle Überweisungsformulare verwendet werden. Zu finden im Internet oder
anzufordern über die Service-Center: 06172/108-222 bzw. 030/69034-222. Außerdem können Sie Onlineaufträge direkt über Ihr Schuldbuchkonto laufen lassen.
Infos dazu unter www.bwpv-direkt.de.
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Raus aus dem Sparstrumpf – rein in die Rendite
Zusätzlich gibt es noch einen Telefon-Service. Dort können Sie die aktuellen Konditionen für alle Wertpapiere des Bundes beim Informationsdienst für Bundeswertpapiere erfahren. Der automatische Ansagedienst steht Ihnen rund um die Uhr
zum ortsüblichen Gebührentarif zur Verfügung. Telefon: 069/19718 oder per FaxAbruf: 069/257020019. Prospektmaterial, können Sie unter der Telefonnummer
069/747711 anfordern. Internet: www.bwpv.de
Tipp:
Wenn Sie Ihre Bundespapiere nachträglich von Ihrem Bankdepot zur Bundesschuldenverwaltung übertragen lassen wollen, verlangten einige Banken
pro Posten zwischen fünf und zehn Euro. Die Verbraucherzentrale NRW hielt
das für unzulässig und zog vor Gericht durch alle Instanzen. Mit dem BGHUrteil vom 30. November 2004 (AZ: XI ZR 200/03 und XI ZR 49/04) wurde ein
Schlusspunkt hinter einen jahrelangen Streit zwischen Anlegern und Banken
gesetzt. Die Übertragung von Wertpapieren in ein anderes Depot darf keine
Kosten verursachen. Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, die Wertpapiere herauszugeben, wenn der Kunde es will, und zwar für ihn unentgeltlich. Haben
Sie für die Depotübertragung ein Entgelt bezahlt, können Sie die zu Unrecht
erhobenen Gelder von Ihrem Kreditinstitut zurückverlangen.
Finanzierungsschätze des Bundes
Die Finanzierungsschätze des Bundes sind für die kurzfristige Geldanlage gedacht.
Sie werden zu Laufzeiten von einem oder zwei Jahren angeboten und sind ebenso
sicher wie die Bundesschatzbriefe, mit Laufzeiten bis zu sieben Jahren. Vorteil: Zinsen und Renditen liegen schon bei Vertragsabschluss fest. Bei Finanzierungsschätzen handelt es sich um „abgezinste“ Wertpapiere. Das heißt, Zinsen und Zinseszinsen werden vom Nennwert abgezogen. Nur dieser Betrag muss beim Erwerb gezahlt
werden. Die Auszahlung des vollen Nennwerts erfolgt am Ende der Laufzeit. Die
Mindestanlage (Nennwert) beträgt 500 Euro. Sie können natürlich auch mehr Geld
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anlegen, die Summe muss jedoch durch 500 Euro teilbar sein und darf 2.500 Euro
pro Person und Geschäftstag nicht überschreiten. Der Bundesfinanzminister gibt jeden Monat neue Finanzierungsschätze heraus. Bei Kauf und Einlösung der Papiere
fallen keine Gebühren oder Spesen an.
Konditionen von Finanzierungsschätzen
Anlagezeitraum
1 Jahr
2 Jahre
Fälligkeit
20.06.06
20.09.07
Anlagebetrag
500,00 Euro
500,00 Euro
Kaufpreis
491,65 Euro
482,50 Euro
Zinsertrag
8,35 Euro
17,50 Euro
Verkaufszins
1,67 %
1,75 %
Rendite (bezogen auf den Kaufpreis)
1,70 %
1,80 %
Quelle: Informationsdienst für Bundeswertpapiere. Die aktuellen Konditionen können
von diesem Beispiel abweichen. Internet: www.bundesbank.de
Tipp:
Achten Sie bei der Geldanlage in Finanzierungsschätze darauf, dass Ihr Sparziel mit der gewählten Laufzeit übereinstimmt. Denn Finanzierungsschätze
des Bundes können nicht vorzeitig an den Staat zurückgegeben werden.
Immer eine sichere Sache:
Bundesschatzbriefe
Im Prinzip sind die „Schätzchen“, wie sie liebevoll genannt werden, mit den Sparbriefen der Kreditinstitute vergleichbar. Der Staat bietet in der Regel etwas höhere
Zinsen und die Papiere sind schon ab 50 Euro zu haben. Die Geldanlage über einen
Zeitraum von sechs oder sieben Jahren ist völlig risikofrei. Sie können zwischen
zwei Anlageformen wählen: Typ A sind Wertpapiere mit laufender Zinsauszahlung,
Typ B mit Zinsanpassung. Während Ihnen beim Typ A die Zinsen jährlich nachträglich gutgeschrieben werden, erhalten Sie beim Typ B die auf den eingezahlten
Nennwert angefallenen Zinsen und Zinseszinsen auf einen Schlag gemeinsam mit
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Raus aus dem Sparstrumpf – rein in die Rendite
dem Anlagebetrag bei Fälligkeit ausgezahlt. Mit dem Kauf und der Rückgabe von
Bundesschatzbriefen müssen Sie eine Bank, eine Sparkasse oder eine Landeszentralbank beauftragen. Das kostet Sie aber keinen Pfennig, denn die Kreditinstitute
holen sich rund ein Prozent des Nennwerts vom Staat als Provision zurück.
Für Sie ist der Kauf und Verkauf von Bundesschatzbriefen also spesen- und gebührenfrei. Das gilt ebenso die Verwaltung und Aufbewahrung - vorausgesetzt Sie
beauftragen Ihr Kreditinstitut damit, Ihre Papiere bei der Bundesschuldenverwaltung zu deponieren. Ein Preisvergleich mit den Depotgebühren Ihres Kreditinstituts
lohnt sich also in jedem Fall. Denn bei der Bank würde eine Geldanlage von 12.500
Euro in Bundesschatzbriefen Typ A jährlich 0,15 Prozent oder rund 20 Euro kosten.
Nach einer Laufzeit von 6 Jahren hieße das, 120 Euro haben oder nicht haben.
Zwei Typen von Bundesschatzbriefen
Typ A: Laufzeit 6 Jahre, Mindestanlagebetrag 50 Euro, Stückelung 0,01 Euro, dynamisch wachsender Zins, jährliche Zinszahlung, vorzeitige Rückgabe möglich
Typ B: Laufzeit 7 Jahre, Mindestanlagebetrag 50 Euro, Stückelung 0,01 Euro,
dynamisch wachsender Zins, Zinsauszahlung am Ende der Laufzeit, vorzeitige Rückgabe möglich
Beispiel: Zinsen und Renditen von Typ A und Typ B
Laufzeitjahr Nominalzins
Rendite*
Typ A
Rendite*
Typ B
1. Jahr1,50 %1,50 %1,50 %
2. Jahr2,00 %1,75 %1,75 %
3. Jahr2,25 %1,91 %1,92 %
4. Jahr3,00 %2,17 %2,19 %
5. Jahr3,50 %2,43 %2,45 %
6. Jahr
4,00 %2,67 %2,70 %
7. Jahr
4,25 % (nur Typ B)
-2,92 %
*Rendite: Wirklicher Zinsgewinn pro Jahr, berechnet auf die gesamte Laufzeit
ohne Berücksichtigung von Stückzinsen.
Quelle:
Bundeswertpapierverwaltung,
Tel.
06172-108222,
www.bwpv.de
oder 030-69034222 oder 069-95114159 Deutsche Finanzagentur, www.deutsche-finanzagentur.de oder www.bundesbank.de. Die aktuellen Konditionen können von diesem Beispiel abweichen.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Welcher Typ passt zu Ihnen: A oder B?
Beide Typen sind mit einem progressiv gestaffelten Zinssatz ausgestattet. Dabei gilt: Je länger die Laufzeit, desto höher auch die Zinsen. Die minimalen
Renditeunterschiede sollten bei der Wahl der Variante keine entscheidende
Rolle spielen. Wichtig ist vielmehr, welche Zinszahlung für Sie unter steuerlichen Überlegungen die günstigere ist. Wer seine Zinserträge einige Jahre
aufschieben will, wählt Typ B, wer die jährliche Auszahlung wünscht, wählt
Typ A.
Bundesschatzbriefe können bei Bedarf schon nach dem ersten Laufzeitjahr täglich
wieder zu Bargeld gemacht werden: Bis 5.000 Euro, je Gläubiger innerhalb von 30
Tagen, zu 100 Prozent plus Zinsen. Damit ist die Verfügbarkeit besser als bei den
vergleichbaren Sparbriefen der Banken. Nachteil: Wer früher aussteigt, profitiert
nicht in vollem Maße vom Staffelzins und nicht von der ausgewiesenen Rendite,
die am Ende der Laufzeit hätte erzielt werden können. Deshalb: Wenn irgend möglich, bis zum Ende durchhalten!
Tipp:
Wenn Ihnen 5.000 Euro zu wenig sind, oder Sie mehr Flexibilität brauchen,
verteilen Sie Ihre Anlagesumme auf mehrere Familienmitglieder. Denn jeder
einzelne kann jeweils die Höchstgrenze von 5.000 Euro innerhalb von 30 Zinstagen an den Bund zurückgeben. Unabhängig vom Marktzins erhalten Sie immer 100 Prozent zurück - eine perfekte Absicherung gegen steigende Zinsen
und damit einhergehend fallende Anleihekurse. Damit sind Sie mit Bundesschatzbriefen flexibler als mit Sparbriefen der Bank.
Fazit: Die Geldanlage in Bundesfinanzierungsschätze und Bundesschatzbriefe ist
völlig risikofrei, denn die Papiere werden nicht an der Börse gehandelt und unterliegen somit auch keinen Kursschwankungen. Der Staat bietet als Kaufanreiz lukrative Zinsen. Die Gründe dafür sind einfach nachzuvollziehen. Der Bund braucht für
größere Aufgaben zusätzliche finanzielle Mittel, die er allein über Steuereinnahmen
nicht aufbringen kann. Deshalb leiht er sich über die Ausgabe von festverzinslichen
Wertpapieren zusätzliches Geld vom Bürger. Für die Bundesregierung im Vergleich
zur Kreditaufnahme eine preiswerte Alternative.
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Investmentsparen – der sichere Weg zum Vermögen?
Investmentsparen –
der sichere
Weg zum Vermögen?
Geldanlage in Fonds: Wie Sie die
besten Manager für Ihr Geld finden
Es gibt viele gute Gründe, sein Geld mit anderen zusammen in einen großen
Topf zu legen: Nicht jeder Sparer hat die Zeit, sich regelmäßig um seine Geldanlagen zu kümmern. Andere Anleger haben die Sorge, dass ihre Kenntnisse für
ein erfolgreiches, eigenständiges Engagement an den Finanzmärkten noch nicht
ausreichen. Wieder andere sind unsicher geworden durch die Erfahrungen, die
sie seit dem Börsencrash im Jahr 2000 machen mussten. Wenn Sie einer dieser
Gruppen gehören, könnte Fondssparen die richtige Lösung für Sie sein.
Der Erwerb von Anteilen an Investmentfonds bietet sich an, wenn Sie sich an der
Börse nicht auskennen, die Chancen einzelner Aktien nicht beurteilen können oder
einfach keine Zeit für eine regelmäßige Beobachtung des Börsengeschehens haben,
aber trotzdem von dem im Vergleich zu anderen Anlageformen im langjährigen
Durchschnitt überproportionalen Wertzuwachs bei Aktien profitieren wollen oder
sich im Verein mit anderen an Immobilien, Anleihen und sonstigen Vermögenswerten beteiligen möchten. Dann kümmern sich Fondsmanager für Sie um die
Suche nach den ertragreichsten Wertpapieren in Deutschland, in Europa oder rund
um den Globus. Die Wertzuwächse, die von einzelnen Fonds in den vergangenen
Jahren erzielt wurden, lagen oft weit über den Ergebnissen, die Aktiensparer mit
ihren selbst zusammengestellten Depots erzielten. Aber nicht alle Fondsmanager
bringen eine solche Leistung.
Allerdings haben auch die Manager von Investmentfonds den Erfolg nicht gepachtet. Ein Investmentfonds, der in einem Jahr glänzend abgeschnitten hat, kann schon
im folgenden Jahr zu den Verlierern gehören. Deshalb gilt auch für Investmentfondssparer, dass sie die richtige Geldanlage nicht dem Zufall überlassen dürfen:
• Sie müssen wissen, in welchen Fondstyp sie investieren.
• Sie müssen sich entscheiden, wie sie ihr Geld sinnvoll aufteilen.
• Sie müssen sich ein Urteil über die Qualität des Managements bilden – zum
Beispiel indem Sie sich ansehen, was in den Wirtschaftsteilen der Tageszeitungen in Anlegermagazinen über deren Anlageerfolge geschrieben wird
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
oder indem sie einen Blick in den „Fonds-Dauertest“ der Zeitschrift FinanzTEST werfen.
• Sie müssen überlegen, ob sie gelegentlich oder regelmäßig Fondsanteile erwerben wollen.
• Sie müssen die unterschiedlich hohen Verwaltungskosten berücksichtigen.
Dazu finden Sie in diesem Kapitel die notwendigen Informationen, Hinweise und
auch Warnungen, die es Ihnen erleichtern, die für Sie persönlich richtigen Anlegeentscheidungen zu treffen.
Vermögen bilden
Viele Anleger suchen nach einer Möglichkeit, eine sichere Geldanlage mit der
Chance auf angemessene Erträge zu verbinden. Aber sie wollen sich nicht auf Aktien einlassen oder wissen nicht, welche Anleihen für sie dauerhaft von Vorteil
sind. Fondssparen kann dann der richtige Weg sein. Aber auch hier muss die Spreu
vom Weizen getrennt werden. Ähnlich wie beim Kauf eines Anzugs besteht die
Kunst darin, aus dem großen Angebot das jeweils passende Produkt heraus zu
suchen. Denn es gibt nicht „den“ richtigen Fonds. Er muss zu Ihrem Typ, zu Ihren
Bedürfnissen, zu Ihrem Geschmack – und natürlich auch Ihrem Einkommen und
den eventuell schon vorhandenen anderen Geldanlagen passen.
In einen Fonds investieren viele Anleger. So kommen große Fondsvermögen zusammen, oft von mehreren hundert Millionen Euro. Dieses Vermögen wird von
einer Fondsleitung oder einem Fondsmanager verwaltet. Sie oder er treffen die Anlageentscheidungen und versuchen, aufgrund verschiedenster Auswahlverfahren in
die attraktivsten Einzeltitel zu investieren. Kurseinbrüche an den Aktienmärkten,
Terror, Krieg und spektakuläre Pleiten haben in den vergangenen Jahren allerdings
viele Sparer verunsichert. Aber wer nicht nur den nächsten Autokauf finanzieren
oder Geld nur „parken“ will, sollte sich nicht allein von aktuellen Trends und Ereignissen beeinflussen lassen sondern langfristig denken. Und die vergangenen Jahrzehnte zeigen: Es gab mehr gute als schlechte Aktienjahre. Das belegen historische
Rendite-Vergleiche. Anlagezeiträume über jeweils 20 Jahre zeigen nämlich: „Die
Aktienrendite schlägt die Rentenrendite!“
Auf Dauer immer ein Gewinn
Das ergeben Antworten auf die Frage: Welche Anlageform brachte mir für zehntausend Mark oder rund 5000 Euro mehr Rendite über verschiedene Anlagezeiträume von jeweils zwanzig Jahren - die Aktien- oder die Rentenanlage? Hier die
Ergebnisse eines historisches Renditevergleichs „Aktien gegen Renten“, die der re232
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Investmentsparen – der sichere Weg zum Vermögen?
nommierte Finanzwissenschaftler Richard Stehle von der Berliner Humboldt-Universität für WISO zusammengefasst hat (hier wird noch in Mark gerechnet, da der
Euro noch kein Zahlungsmittel war):
• 1961 bis 1980: Im schlechtesten 20-Jahreszeitraum für deutsche Aktien seit
Kriegsende - lag die Rente mit 26.500 Mark vorn. Die Aktie brachte nur
16.400 Mark. Das entspricht einer jährlichen nominalen Verzinsung von 2,5
Prozent bei Aktien und rund fünf Prozent bei Renten.
• 1973 bis 1992: Ein für Aktien und für Renten durchschnittlicher Zeitraum
von zwanzig Jahren. Hier gewannen Aktien mit 60.600 Mark vor Renten
mit 44.400 Mark. Das entspricht einer jährlichen nominalen Verzinsung 9,4
Prozent bei Aktien und 7,7 Prozent bei den Rentenpapieren.
• 1981 bis 2000: In einem der besten 20-Jahreszeiträume für Aktien - liegt die
Aktienrendite noch klarer vor der Rentenrendite: 199.400 Mark Endkapital
bei Aktien stehen 42.500 Mark Endkapital bei Renten gegenüber. Das entspricht einer jährlichen nominalen Verzinsung von 16,1 Prozent bei Aktien
und rund 7,5 Prozent bei der Rentenanlage. Selbst bei einem Verlust von 50
Prozent bei Aktien als Folge der Kursstürze nach 2000 liegen Aktien immer
noch deutlich vor Rentenpapieren.
Die Jahre der Börsenbaisse nach dem Frühjahr 2000 haben natürlich an den Aktienrenditen gezehrt. Doch die gute Performance hat selbst das nicht völlig verhagelt. Das zeigt der Verlauf des DAX, des wichtigsten deutschen Aktienindexes mit
seinen 30 Aktienschwergewichten. Am 1. Juli 1988 wurde der DAX erstmals an der
Frankfurter Wertpapierbörse notiert und begann mit rund 1.350 Punkten. Am 1.
Juli 2005, also 17 Jahre später, lag der Index bei 4.600 Punkten. (Siehe auch die
Grafik im folgenden Kapitel). Das ist ein Zugewinn von über 200 Prozent. Jahr für
Jahr ist das noch immer eine Rendite von rund zehn Prozent – eine stattliche Wertsteigerung für den, der damals Geld in den DAX investierte und auf Kursgewinne
setzte. Das zeigt auch, dass der Börsenboom von 1998 bis 2000 ein außergewöhnlicher und zeitlich begrenzter Ausschlag nach oben war. Die Hausse dieser Jahre
beginnt bereits, historisch zu werden. Das Fieber der Anleger mit den übersteigerten Erwartungen an das „schnelle Geld“ an der Börse ist längst vorbei. Normalität
hat wieder Einzug gehalten. Es gelten wieder die klassischen Regeln der Geldanlage
für den Anleger, und die heißen:
• Der erfolgreiche Anleger hat gesunden Menschenverstand.
• Er hat keine übertriebenen Erwartungen.
• Er hat Geduld.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
• Beim Auswahlprozess hält er die vier entscheidenden Beurteilungskriterien
im Auge: Risiko, Rendite, Anlagestruktur und Gebühren.
• Sein wichtigstes Sparziel ist die finanzielle Unabhängigkeit im Alter.
Jedem Privatanleger sollte der letzte Punkt besonders am Herzen liegen. Denn:
Ohne ausreichende private Altersvorsorge werden künftige Generationen nicht über
die Runden kommen. Die gesetzliche Rente wird als einzige Einkommensquelle im
Alter bald noch weniger als heute für einen finanziell gesicherten Lebensabend
ausreichen. Im Klartext: Nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben werden viele
der Beitragszahler von heute zusätzlich auf private Geldquellen angewiesen sein.
Vor diesem gesellschaftlichen Hindergrund kommt dem Sparen für das Alter eine
entscheidende Bedeutung zu. Das Investmentsparen spielt dabei eine wichtige Rolle. Wie Sie mit Investmentfonds ein Vermögen nach Plan aufbauen, ist das Thema
dieses Kapitels.
Unter dem Strich eine Erfolgsstory
Seit 1950 gibt es das Fondssparen in Deutschland. Seitdem betätigte sich die Investmentbranche nach und nach auf allen Anlagemärkten:
Seit 1950 am Aktienmarkt,
1960 am Rentenmarkt,
1969 am Grundstücksmarkt,
1990 am Schuldschein- und Terminmarkt,
1994 am Geldmarkt,
1998 in der Altersvorsorge, bei Dach- und bei Indexfonds,
2004 am Markt für Hedgefonds.
Es begann mit dem Fondra, einem Mischfonds mit Anlageschwerpunkt in Deutschland für Aktien und Renten. Es gibt ihn heute noch. Nach über 50 Jahren kann er
eine jährliche Rendite von knapp zehn Prozent vorweisen. Mit dem Fondra begann
zwar der Siegeszug der Investmentfondsanlage in Deutschland. Doch der wirkliche
Durchbruch kam erst in den späten 90er Jahren. Seitdem boomt die Branche und
erzielt beträchtliche Zuwachsraten. Das Jahr 2000 brachte den absoluten Rekord.
Mit Nettomittelzuflüssen von mehr als 114 Milliarden Mark wurden erstmals mehr
als 40 Prozent der privaten Ersparnisse in Investmentfonds investiert. Überraschend
daran ist eigentlich nur, dass der Boom so spät kam. Denn mit Fonds-Sparplänen
konnten Anleger bereits in den vergangenen Jahrzehnten auf relativ sichere Weise
und auch mit kleinen Beiträgen ein Vermögen bilden – jedenfalls bis zum Beginn
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Investmentsparen – der sichere Weg zum Vermögen?
der Börsenbaisse im Frühjahr 2000. Doch auch die verhinderte nicht, dass die Sparer nach wie von in Investmentfonds anlegen, also an ihren Einmalanlagen und
Sparplänen festhalten.
Die Kosten nicht vergessen:
Gute Renditen sind auch deshalb wichtig, weil das Verdienen für Sie erst anfängt, wenn der Fonds seine Kosten gedeckt hat. Denn die Kosten für Management, Vertrieb, Depotverwaltung usw. zahlen Sie immer - ob der Fonds
hohe Zuwächse erwirtschaftet oder böse Verluste macht.
Fazit: Investmentsparen lohnt sich. Aber es lohnt sich noch mehr, unter den Guten nach den Besten zu suchen. Denn nur die schaffen es, den „Index“ zu schlagen
– also höhere Zuwächse zu erzielen, als ihr Vergleichsindex unter den Aktien- und
Rentenindizes.
Auch die weiteren Aussichten für Anleger erscheinen eher positiv als negativ.
Rückschläge an den weltweiten Börsen, wie wir sie seit dem Frühjahr 2000 besonders bei den Hightech-Aktien erlebt haben, sind zwar immer möglich, treffen den
„Eigenanleger“ aber meist härter als den Fondssparer.
• Nach einer Einmalanlage-Statistik des BVI über Publikumsfonds über Zeiträume zwischen zehn und zwanzig Jahren, ergaben sich folgende durchschnittliche Jahresrenditen:
• Deutsche Aktienfonds brachten es nach zehn Jahren auf ein Plus von 6,5
Prozent pro Jahr. Bei zwanzig Jahren waren es 8,2 Prozent.
• Wer auf ausländische Aktienfonds setzte, erzielte nach zehn Jahren 6,3 Prozent pro Jahr. Nach 20 Jahren waren es noch immer 7,2 Prozent pro Jahr.
• Wer auf deutsche Rentenfonds setzte, hatte nach zehn Jahren ein Plus von
5,8 Prozent pro Jahr erreicht und nach 20 Jahren ein Plus 6,2 Prozent.
• Bei der Entscheidung für ausländische Rentenfonds waren es nach zehn Jahren 6,2 und nach 20 6,4 Prozent pro Jahr.
• Bei gemischten Fonds (Aktien und Rentenpapiere) mit globalem Anlageansatz kamen nach zehn Jahren 6,8 und nach 20 6,4 Prozent Rendite pro Jahr
heraus.
Nimmt man nach dieser BVI-Statistik den Renditedurchschnitt aller Fondsgruppen
zum Jahresende 2004, dann erzielte der Anleger mit seiner Einmalanlage nach zehn
Jahren 6,3 und nach 20 Jahren 6,9 Prozent.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Zur Information: Nimmt man eine Rendite von sieben Prozent pro Jahr auf das
eingesetzte Kapital an, dann verdoppelt sich nach dieser Rechnung das Kapital
nach zehn Jahren. In unserem Fall heißt das: Bei einem Investment von 10.000
Euro als Einmalanlage hatte ein Fondsanleger nach zehn Jahren fast 20.000 und
nach 20 Jahren rund 40.000 Euro auf der hohen Kante – eine Rendite, die sich
sehen lasen kann.
Fazit: Ein Blick auf die historische Performance-Messung von Investmentfonds
zeigt vor allem eines: Geduld und Ausdauer zahlen sich bei der Anlage in Investmentfonds aus.
Die Fondsmanager müssen sich auf das wachsende Bedürfnis der Anleger nach
indirekter Teilnahme an den Erträgen der Finanzmärkte einstellen. Das schafft
in der Investmentbranche einen ungeheuren Konkurrenzdruck – zum Nutzen der
Anleger. Denn: Fonds und Fondsmanager, die zum Beispiel deutlich hinter der
DAX-Entwicklung herhinken, verschwinden vom Markt. Den jeweiligen Index in
der Performance (Wertentwicklung) zu schlagen, ist das Ziel aller Fondsmanager.
Daran werden sie gemessen und dabei wird ihnen ununterbrochen „auf die Finger
geschaut“. Die Berichterstattung in den Medien und im Internet über die Kapitalmärkte und die Investmentbranche hat stark zugenommen. Das sorgt für Information bei den Anlegern und für mehr Markttransparenz als zuvor. Diese Entwicklung
ist ein Spiegelbild des wachsenden Interesses der Öffentlichkeit an Themen rund
um die Geldanlage. Dieser Trend wird in den kommenden Jahren andauern. Dafür
sorgt auch die Riesterrente mit ihren staatlichen Zuschüssen.
Hinzu kommt ein günstigeres Umfeld. Seit Ende der 90er Jahre bestehen deutlich
bessere Entwicklungschancen für den Investmentplatz Deutschland. Das sorgte für
Schwung im Fondsangebot. Die wichtigsten Neuerungen sind:
• die Zulassung so genannter Altersvorsorge-Sondervermögen (AS) nach dem
Vorbild der angelsächsischen Pension-Funds mit einem Sparplan in der Ansparphase und einem Auszahlungsplan in der Rentenphase (siehe weiter unten).
• die Zulassung von verschiedenen Fondstypen, die bisher nur über Luxemburg angeboten werden konnten.
• die Zulassung von reinen Indexfonds, die bis dahin nur von ausländischen
Gesellschaften angeboten werden durften.
• die flexiblere Anlagepolitik von Managern von Immobilienfonds.
• die Erleichterung der Arbeit der Fondsmanager durch erweiterte Anlagemöglichkeit in so genannten Hedgefonds.
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Investmentsparen – der sichere Weg zum Vermögen?
Fondstypen, Fondsanbieter und
Anlagekategorien
Das Fondssparen gibt es seit rund 50 Jahren in Deutschland. Doch erst in den
90er Jahren wurde es zu einer wirklich boomenden Branche mit gewaltigen Zuwachsraten und immer neuen Angeboten der Investmentgesellschaften, die den
Markt mit ihren Finanz-Produkten überschwemmen. Rechtliche Regelungen für
die Fondsanbieter sorgen für den Schutz der Anleger: Nach deutschem Recht ist
ein Investmentfonds ein Sondervermögen. Dieses Sondervermögen (= Gegenwert
der herausgegebenen Fondsanteile) wird von einer Kapitalanlagegesellschaft (KAG)
verwaltet und von einer unabhängigen Depotbank verwahrt. In einem Investmentfond sammelt eine Kapitalanlagegesellschaft (KAG) die Gelder vieler Anleger, um
sie gewinnbringend anzulegen. Dabei ist die KAG laut Gesetz zu einer Risikomischung verpflichtet. Deutsche KAGs unterliegen dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) und dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG).
Alle Vermögensgegenstände des Fonds zusammengenommen ergeben den so genannten Inventarwert. Dieser wird durch die Anzahl der ausgegebenen Anteilscheine geteilt und ergibt so den Fondspreis oder Inventarwert je Anteil, den Anteilwert
also. Mit dem Kauf von Inventarteilen, auch Investment-Zertifikate genannt, erwirbt der Anleger einen bestimmten Anteil am Fondsvermögen. Die KAG ist verpflichtet, die ausgegebenen Anteile jederzeit im Rahmen der Vertragsbedingungen
zum Anteilwert zurückzunehmen. Der Fondsanleger ist also jederzeit liquide.
Eine KAG ist gesetzlich verpflichtet, über jeden ihrer Fonds jährlich einen Rechenschaftsbericht zur Information der Anleger vorzulegen. Darin enthalten sind im
Wesentlichen:
•
Die Vermögensaufstellung,
•
die Aufwands- und Ertragsrechnung,
•
die Höhe einer eventuellen Ausschüttung,
•
Informationen zur Geschäfts- und Fondsentwicklung.
Die KAG setzt sich Anlageziele, beispielsweise einen Index wie den DAX oder einen
der Euro-Stoxx-Familie zu schlagen. Dazu trifft sie Kauf- und Verkaufsentscheidungen zur Auswahl der Wertpapiere. Die Anlagepolitik wird stets für einen gewissen Zeitraum festgelegt. Sie wird von einem Anlageausschuss der KAG getroffen
und ist für das Fondsmanagement verbindlich. Im Vordergrund müssen per Gesetz
immer die Interessen der Anteilseigner stehen. Nach dem KAGG gibt es Anlagegrenzen für das Fondsvermögen. Dadurch soll der Grundidee des Investmentsparens Rechnung getragen werden, nämlich der Risikostreuung durch eine Vielzahl
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
von Anlagen. Die staatliche Beaufsichtigung der Abläufe innerhalb eines Fonds
durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (www. BaFin.de) komplettiert die Rechtssicherheit der Investoren/Anleger. Hinter den KAG‘s stehen in
der Regel Banken, Versicherungen, Sparkassen, Privatbanken und private Vermögensgesellschaften.
Führer im Fonds-Dschungel
Alle Marktanbieter, die inländischen wie die ausländischen, wollen natürlich nur
„das Beste“ von ihren Kunden, nämlich deren Geld. Die Angebote der Investmentgesellschaften (KAGs) werden immer vielfältiger. Mehrere tausend inländische und
ausländische Fonds werden in Deutschland angeboten. Jedes Jahr kommen weitere
hinzu. Dabei sind die Qualitätsunterschiede enorm. Selbst Experten können längst
nicht mehr alle kennen. Noch weniger kann das der durchschnittliche Anleger. Wie
soll er das Management oder gar die Wertentwicklung und die Durchschnittsrendite
der einzelnen Fonds überblicken und die Chancen ihrer künftigen Wertentwicklung
einschätzen? Deshalb braucht der interessierte Anleger Wegweiser, die ihm helfen
sich im Fonds-Dschungel zurecht zu finden. So wie der Aktionär, der sich seine
Papiere an der Börse selber aussucht, mit Sorgfalt auswählen und sich dafür Informationen beschaffen muss, so sollte es auch der Investmentsparer bei der Auswahl
der für ihn geeigneten Fonds tun.
Glauben und vertrauen Sie weder Ihrer Bank noch einem unabhängigen Finanzberater blindlings.Verschaffen Sie sich zuerst einen Überblick, ehe Sie Ihr Geld in
einem Fonds anlegen. Glauben Sie vor allem nicht von vornherein den Wachstumsprognosen, die in den Prospekten der Fondsgesellschaften stehen. Die sind immer
aus der Vergangenheit errechnet und lassen sich nicht automatisch in die Zukunft
projizieren. Morgen schon kann es anders kommen! Lassen Sie sich Zeit! Kaufen
Sie auf keinen Fall nach dem ersten Gespräch mit ihrem Bankberater oder einem
unabhängigen Finanzberater. Informieren Sie sich zuerst umfassend. Es lohnt sich.
Und Quellen gibt es viele:
• Die Literatur zum Thema Geldanlage wird immer umfangreicher.
• Berichterstattung in den Medien. Sie wird angesichts des wachsenden Interesses der Leser immer weiter ausgebaut – und verständlicher. An jedem
Kiosk können Sie zwischen zahlreichen Publikationen mit Finanzinformationen wählen.
• Prospekte der Fondsanbieter.
• Die Wirtschaftspresse bietet regelmäßige Fonds-Rubriken mit PerformanceVergleichen und hält ihre Leser über die Neuigkeiten auf dem Laufenden.
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Investmentsparen – der sichere Weg zum Vermögen?
• Auch das Internet bietet eine Fülle von Basis-Informationen.
• Direktbanken und Investmentgesellschaften bieten im Internet Serviceangebote über Fonds und deren Leistungen.
• Fonds-Führer in Form von Büchern oder Broschüren schlüsseln Tausende
von Fonds auf nach Kriterien wie etwa:
• Fondsstruktur
• Kostenanalyse
• Bewertung auf Basis des Risikostreuung und der Rendite
• Verfügbarkeit des investierten Kapitals
• Vertriebs- und Marketingaktivitäten der Fondsgesellschaft
Tipp:
Die Kosten für aktuelle Fonds-Ratgeber liegen meist im zumutbaren Rahmen.
Eine lohnende Investition! Bereits wenige Stunden Lektüre helfen bei der Investitionsentscheidung. Diese Zeit sollte Ihnen Ihr gespartes Geld wert sein.
Mit solchem Wissen versehen, gehen Sie mit besseren Voraussetzungen in
jedes Beratungsgespräch - sei es bei Ihrer Hausbank oder bei einem Vermögensverwalter. Damit steigen Ihre Aussichten auf eine Erfolg versprechende
Anlage.
Fondstypen, die Sie kennen sollten
Die beiden Fondstypen Publikumfonds und Spezialfonds definieren den Kreis der
Anleger. Publikumsfonds werden für Privatanleger aufgelegt, also für die breite
Öffentlichkeit. Spezialfonds dagegen sind für Großinvestoren wie Unternehmen,
Versicherungen, Stiftungen, Unterstützungskassen und dergleichen gedacht. Es
gibt auch da wieder Ausnahmen wie besondere Fonds für mittelständische Unternehmen oder kommunale Einrichtungen. In diesem Zusammenhang interessieren
nur die allgemein zugänglichen Publikumfonds. Der Fondsmarkt in Deutschland
umfasst mittlerweile über 15 Millionen Anleger. Auf Haushalte bezogen heißt das:
26 Prozent aller Haushalte besitzen Anteile an Investmentfonds. Am Fondsanlagemarkt kann der private Anleger in Deutschland mittlerweile unter tausenden von
Fonds wählen. Das bietet dem Anleger eine reiche Auswahl, macht es aber auch
nicht leicht, die für den eigenen Bedarf maßgeschneiderte Anlage zu finden.
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Die Suche nach dem passenden Finanzprodukt gleicht ein wenig der sprichwörtlichen Suche nach der Stecknadel im Heuhaufen. Zu viele Fonds unterscheiden
sich nämlich kaum, und viele neue Finanzprodukte bringen keine wirklichen Neuerungen. Immer mehr Investmentfonds werden wegen zu geringer Mittelzuflüsse, zu
wenig Volumen oder mangelndem Erfolg geschlossen. Doch an dem Fonds-Dschungel aus der Sicht des privaten Anlegers ändert das gar nichts. Wer trotzdem mit
Erfolg seine Anlagestrategie verfolgen will, der kann mit Systematik schon einiges
erreichen. Damit Sie sich also in dem breiten Angebots nicht vollständig verlieren,
folgt hier eine Auswahl nach dem Motto: „Diese Fondstypen sollten Sie kennen,
bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen!“ Die Auswahl ist alphabetisch geordnet
und enthält eine Definition und eine Einschätzung der gängigen Fondstypen und
ihrer Anlagekategorien. Sie ist als Orientierungshilfe gedacht, als Vorbereitung auf
Ihr Beratungsgespräch bei der Bank oder im Fondshop bedacht.
Tipp:
Ob Erträge ausgeschüttet werden oder nicht, ist nicht von ausschlaggebender Bedeutung. Auf die Qualität des Fondsmanagement lässt dies keinen
Rückschluss zu. Vielen ist Anteilseignern es einfach lieber, am Ende des Geschäftsjahres noch einen Fondsanteil mehr auf dem Papier zu haben, als sich
damit zu trösten, dass beim thesaurierenden Fonds die Erträge dem Fondsvermögen zufließen und so den Wert des einzelnen Fondsanteils erhöhen.
Aktienfonds
Wer auf die Börse setzt, aber nicht alles auf eine Karte setzen will, dem bieten
Aktienfonds Chancen für ein gutes Investment. Das Geld der Anleger wird dabei
in Aktien (Wertpapiere) angelegt. Der Sparer investiert sein Geld in einen Korb aus
vielen verschiedenen Aktien, die von der jeweiligen Fondsgesellschaft ausgewählt
werden. Die Verteilung des Fondsvermögens durch den oder die Fondsmanager
sollte möglichst breit geschehen, in der Regel auf mindestens 20 unterschiedliche
Aktien in einem Fonds. Damit sind die Anleger gegen negative Entwicklungen einzelner Aktien einigermaßen geschützt. Das Fondsmanagement schichtet automatisch das Aktienportfolio in dem jeweiligen Aktienfonds um. Im Idealfall steigt es
also bei schwachen Kandidaten vorzeitig aus und realisiert bei hohen Kursständen
Gewinne durch Verkauf der Wertpapiere.
Der risikoscheue Anleger muss hier gewarnt werden. Die hohen Kursschwankungen
an den Börsen zeigen, wie nahe Gewinne und Verluste zeitlich nebeneinander
liegen können. Das Beispiel der Börsen in Südostasien macht es deutlich. Nach
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einem schier endlos erscheinenden Boom folgte in Japan von 1990 an ein lang
anhaltender Katzenjammer. Auch wer in den der zweiten Hälfte der 90er Jahre in
der Erwartung, dass die Baisse doch irgendwann ein Ende finden müsse, auf den
Nikkei, den Index für die großen japanische Standardaktien setzte, wurde immer
wieder enttäuscht. Selbst ausgebuffte Profis finden keineswegs immer den richtigen
Zeitpunkt für den Ein- und Ausstieg. Das gilt für Fonds wie für die Direktanlage in
Aktien. Der Vorteil eines Aktienfonds gegenüber einer Aktie liegt allerdings in der
Risikominimierung durch Streuung. So kann der Verlust einer Aktie den Wert des
Fonds insgesamt nur so stark berühren, wie sie anteilsmäßig am Fondsvermögen
beteiligt ist.
Tipp:
Wichtig ist der Anlageschwerpunkt des jeweiligen Aktienfonds. In Deutschland investierende Aktienfonds sind stark von der Entwicklung der Heimatbörse abhängig. Die großen Unternehmen, die so genannten „blue chips“,
wie Allianz, Daimler Chrysler, Deutsche Bank, BASF, Siemens usw. sind einem
wirtschaftlich interessierten Anleger in der Regel bekannt. Eine Ausrichtung
des Fonds auf solche Werte schafft also ein gewisses Maß an Vertrauen beim
Anleger. Riskanter wird es bei internationalen Aktienfonds. Hier haben auch
Währungskurschancen und –risiken Einfluss auf den Anlageerfolg. Je exotischer der Anlegerschwerpunkt wird, desto schwerer können Sie die ökonomische Situation des jeweiligen Landes, der Region oder der jeweiligen Branche
einschätzen – und desto schlimmer können die unangenehmen Überraschungen werden. Lassen Sie sich nicht von plakativen Prospektsprüchen über die
Erfolgsaussichten in Tigerstaaten und von ähnlichen Allgemeinplätzen beeindrucken. Sobald Sie nämlich Anteile gekauft haben, zahlen Sie die Kosten für
Management, Vertrieb, Depot, egal, ob der Fonds nun gewinnt oder verliert.
Dachfonds
Das sind Fonds, die ihre Mittel in Unterfonds, also in verschiedenen anderen Fonds
anlegen. Sie sind in Deutschland erst seit dem 1. April 1998 aufgrund des 3. Finanzmarktförderungsgesetzes erlaubt. Hinter dem Dachfonds (im englischen „Fund
of Funds“) verbirgt sich also eine Familie von Aktien-, Renten- und vielen anderen
Fonds. Das Management investiert nicht in einzelne Aktien, sondern in schon bestehende Investmentfonds. Die Anleger beteiligen sich dadurch an einer Vielzahl
breit gefächerter Wertpapierdepots. Dachfonds gibt es für Aktien mit internationa241
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lem Anlageschwerpunkt oder auch für bestimmte Branchen. Diese Investmentidee
soll konservative Sparer anlocken. Geworben wird mit dem Prinzip der Risikostreuung. Das Konzept dabei ist: Dachfonds kombinieren spekulative Anlagen mit
weniger riskanten. Mögliche Verluste eines Investments sollen im Falle eines Falles
mit Gewinnen aus anderen Fonds ausgeglichen werden. Der Gesetzgeber hat einige
Sicherungen in die erst seit einigen Jahren zugelassene Fondsart eingebaut. Danach
darf ein Dachfonds höchstens 20 Prozent des Fondsvermögens in einen einzelnen
Fonds investieren. Auf dem Markt sind bereits viele Varianten von Dachfonds, ausgerichtet je nach persönlicher Risikoneigung des Anlegers. Die Anbieter werben mit
Begriffen wie „vorsichtigen“, „risikoneutralen“ und „wagemutigen“ Dachfonds.
Tipp:
Die Risiken bei dieser Anlageform sind noch schwer abzuschätzen, da sie
noch immer neu in Deutschland ist. Der Vorteil kann darin liegen, dass die
Risikostreuung, die jeder Fonds schon per Definition bietet, noch gesteigert
wird. Gleichzeitig werden die Renditeaussichten verringert, denn es kann
sein, dass erfolgreiche Fonds die Verluste der weniger erfolgreichen Mitglieder der Fondsfamilie ausgleichen müssen. Ob Dachfonds sinnvoll und nötig
sind, ist deshalb umstritten. Kritiker halten Dachfonds für intransparent, weil
der Anleger den Überblick über die vielen Unterfonds verliere. Zudem entstehen zusätzliche Verwaltungskosten. Dachfonds sind wohl eher ein Produkt
kreativer Fondsanbieter und der Marktstrategen in den Investmenthäusern als
eine wirkliche Bereicherung der Fondslandschaft. Vorsicht ist auf jeden Fall
bei den unterschiedlichen Ausgabeaufschlägen angebracht. Sie variieren zwischen einem und vier Prozent. Die Gebühren liegen bei jährlich 0,5 Prozent
des angelegten Betrages, aber nur bei Dachfonds mit Produkten aus dem
eigenen Haus. Wer auch Konkurrenzprodukte aufnimmt, verlangt noch mal
ein zusätzliches Aufgeld.
Geldmarktfonds: Für die kurzfristige Anlage
Geldmarktfonds sind eine Anlageform für kurzfristige Gelder, die nicht als Festgelder bei der Bank „geparkt“ werden sollen. In unruhigen Börsenzeiten rücken sie
verstärkt ins Blickfeld der Anleger. Anders als bei Festgeld kennt der Geldmarktfonds keine starren Anlagezeiträume. Das Kapital ist täglich verfügbar und die
Zinsen orientieren sich an den kurzfristigen Geldmarktsätzen.
Aufgrund der sehr kurzen Restlaufzeiten haben sie praktisch keine Kursrisiken.
Die vom Gesetzgeber maximal erlaubte Restlaufzeit von 12 Monaten wird in den
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meisten Fällen deutlich unterschritten. Die Geldmarktfonds erfreuen sich immer
größerer Beliebtheit. Ausgabeaufschläge werden in der Regel keine erhoben. Sie
sind eine echte Alternative zu allen anderen Formen der kurzfristigen Geldanlage
geworden. Sie investieren in großem Stil in
•
kurzfristige Termingelder (Tages- und Monatsgelder),
•
Pfandbriefe (Anleihen zur Finanzierung von Hypotheken),
•
Commercial Papers (kurzfristige Schuldentitel von Unternehmen) und
•
Floater (kurzfristige Anleihen mit variablem Zins).
Die Geldmarktfonds profitieren von ihrem starken Marktauftritt. Sie erhalten bessere Konditionen als Kleinanleger, da sie in großem Stil investieren. Viele Kleinanleger machen so aus dem Geldmarktfonds einen starken Großanleger mit entsprechenden Renditevorteilen. Davon profitiert der Einzelne mit seinen Fondsanteilen.
Die Mittelzuflüsse zu den Geldmarktfonds sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Die Anleger sehen sie offenbar als geeigneten Parkplatz für ihr Geld an. Der
Vorteil dieser Anlageform: Sie lässt schnelle Dispositionen seitens der Anleger zu.
Das Geld ist jederzeit frei verfügbar (liquide), es kann von einem Tag auf den anderen darüber verfügt werden. Die Anlage bringt statistisch betrachtet etwas mehr
Rendite als Festgeld oder das Sparbuch.
Tipp:
Da die Anteilswerte in der Regel nur geringen Schwankungen unterliegen,
ist dieser Fondstyp attraktiv für Anleger, die das Geld nur eben mal „parken“
oder sich noch ein wenig Zeit lassen wollen, bevor sie sich definitiv für einen
oder mehrere langfristig orientierte Fonds entscheiden. Allerdings sollte man
nicht vergessen, auf die Kosten zu achten, damit man die wirkliche Rendite im
Vergleich zum Tages- oder Festgeld errechnen kann.
Garantiefonds
Als Garantiefonds werden Investmentfonds bezeichnet, bei denen die Fondsgesellschaft dem Anleger eine Mindestausschüttung, einen Mindestrücknahmepreis oder
eine Garantie auf den Kapitalerhalt einräumt. Kursausschläge des Fonds werden
damit nach unten begrenzt und gleichzeitig die Aufwärtsentwicklungen so gut
wie irgend möglich mitgemacht. Garantie bedeutet für den Anleger zum Beispiel
dass er sein eingesetztes Kapital zu 100 Prozent oder leicht darunter zurückgezahlt
bekommt. Um diese Zusage einlösen zu können, sichert sich der Fonds gegen Kursverluste ab. Das aber kostet Geld.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Der Anleger zahlt es in der Regel mit Abschlägen auf die Kursgewinne. Er ist also
nur zu einem Teil am erwirtschafteten Gewinn beteiligt. Die Garantie kostet eben
Rendite. Das liegt daran, dass sie aus Sicht der Fondsgesellschaft eine Anlage in
risikoarme Wertpapiere erfordern, weil der Garantiegeber Kapital für den Garantiefall vorhalten muss und weil der Garantiegeber für die Übernahme des Risikos
eine angemessene Prämie verlangt. Die Marketing-Strategen der Fondsbranche studieren die Mentalität der Anleger und entwickeln auf der Basis dieses Wissen ihre
Produktpalette. Der Garantiefonds ist ein Resultat solcher Überlegungen.
Der Anleger, der zu ängstlich ist für einen Aktienfonds, soll damit geködert werden.
Das Sicherheitsdenken wird angesprochen und gleichzeitig eine Garantie vorgegaukelt, die es so eigentlich gar nicht gibt. Wer sich an einem Garantiefonds beteiligt, geht durchaus Risiken ein. Die für den Kauf fällige Gebühr ist meist verloren.
Beträgt also der Ausgabeaufschlag drei Prozent, gibt es in einem solchen ungünstigen Fall statt zum Beispiel 20.000 Euro nur 19.417 Euro. Hinzu kommt der Zinsverzicht, denn eine festverzinsliche Anlage hätte im selben Zeitraum zusätzliches Geld
erwirtschaftet. Vorsicht: Viele Garantiefonds geben die Rückzahlungsgarantie nur
auf einen bestimmten Zeitpunkt. Für die Zeit davor gilt das nicht. Deswegen sollte
sich jeder ein paar Fragen beantworten, bevor er sich auf Garantiefonds einlässt.
Zum Beispiel: Wird sein Kapital zu 100 Prozent garantiert oder nur zu 90 oder 80
Prozent? Steht die Garantie in angemessenem Verhältnis zu seiner eingeschränkten
Teilnahme an steigenden Aktienkursen? Gilt die Garantie nur zum Laufzeitende des
Fonds, kann der Anleger also bei einer zwischenzeitlichen Veräußerung durchaus
Verluste erleiden? Wird der Ausgabeaufschlag mit abgesichert oder nicht? Gibt es
Einschränkungen für die Garantie, etwa wenn die Kurse besonders stark fallen?
Mit Garantiefonds verdienen die Banken richtig gut Geld. Die wichtigsten Kostenblöcke für die Anleger und damit die Einnahmequellen der Banken sind:
• Ausgabeaufschläge,
• jährliche Verwaltungsgebühren und
• Transaktionskosten.
Wer Garantiefonds kauft, bezahlt Ausgabeaufschläge von meist 2,0 bis 5,0 Prozent.
Die Fondsmanager verlangen zudem für Ihre Arbeit einen jährlichen Obolus von
bis zu 1,5 Prozent vom gesamten Fondsvermögen.
Wenn überhaupt eignet sich der Garantiefonds für einen Anleger, der seine Verlustrisiken eingrenzen möchte und bereit ist, dafür deutliche Abstriche bei der Rendite
in Kauf zu nehmen. Zudem sollte er diese Gelder nur kurz- oder mittelfristig anlegen wollen und weder Zeit noch Lust haben, sich um diese kümmern zu müssen.
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Investmentsparen – der sichere Weg zum Vermögen?
Tipp:
Anleger können sich ihr „Garantiedepot“ auch selber zusammenstellen. Dabei mischen Sie Aktien- und Anleihen abhängig von ihrer individuellen (Sicherheits-)Zielsetzung. Wer einen Anlagehorizont von mehr als 10 Jahren hat
und mit Kursauschlägen leben kann, braucht keine Garantie. Sie sollten dann
Aktienfonds den Garantiefonds vorziehen. Die Wahrscheinlichkeit, dass bei
einem so weiten Anlagezeitraum mit einem gut gemischten Depot oder Aktienfonds Geld verloren wird, ist gering. Die Renditechance sind dafür umso
größer. Anleger, die Verluste an den Aktienmärkten befürchten, sollten Zinspapiere bevorzugen.
Hedge-Fonds
Das zum 1. Januar 2004 in Kraft getretene Investmentmodernisierungsgesetz ist
aus der Sicht der Hedgefonds-Branche zu begrüßen, da es für den deutschen Markt
die Grundlage bietet, neue Produkte anzubieten. Ob das für den Anleger allerdings
auch so stimmt, ist noch völlig offen. Seit März 2004 ist jedenfalls der erste deutsche Dach-Hedgefonds auf dem Markt, also einer der in viele einzelne Hedgefonds
investiert. So genannte Single-Hedgefonds dürfen in Deutschland nicht vertrieben
werden. Aus Anlegerschutzgründen ist dies durchaus berechtigt. Noch haben viele
Privatanleger nämlich keine rechte Ahnung, was denn Hedgefonds überhaupt machen.
Im Wesentlichen verfolgen die Fonds folgende Strategie: Die Manager der Fonds
versuchen zum Beispiel Fehlbewertungen bei Wertpapieren auszunutzen. Sie kaufen unterbewertete Aktien einer Branche und verkaufen als Gegenposition überbewertete Aktien „leer“. Sie verdienen dann doppelt, wenn die Kurse der unterbewerteten Aktien steigen und die der überbewerteten fallen. Eine andere Strategie
der Manager setzt auf Fusionen von Aktiengesellschaften, bei denen in der Regel
die Aktien der aufzukaufenden AG steigen. Ober aber die Manager spekulieren
auf Rohstoffpreise oder Wechselkursveränderungen. Neben den „Leerverkäufen“
gehört auch der Einsatz von Fremdkapitel (Leverage) zum Instrumentarium der
Hedgefonds-Manager. Mit dem Begriff Hedgefonds bezeichnet man also ein breites
Spektrum alternativer Anlagevehikel. Sie setzen stets auf Geschäfte mit Terminen. Gehandelt wird mit Optionen, Futures und Optionsscheinen. Dabei geht es
in der Regel um die Rechte auf den Erwerb oder den Verkauf von Wertpapieren
zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft. Es handelt sich hier um eine ganz
besonders heikle Spielart der Fondsanlage. Typische Investmentinstrumente sind
die obengenannten Leerverkäufe (short-sellings), ein Hebeleffekt durch Aufnahme
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
von Fremdkapital und der Handel mit Derivaten, also äußerst spezialisierte Finanzierungsstrategien.
Seit den neunziger Jahren wächst die Branche weltweit. Schätzungsweise 7.000
solcher Fonds gibt es in aller Welt. Das ist bisher nur was für Profis und kann
ziemlich ins Auge gehen. Dies haben Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit gezeigt, bei denen nur mit international koordinierter Milliardenhilfe der betroffenen
Banken Hedgefonds vor dem völligen Bankrott bewahrt wurden. Doch bedeutet
dies noch kein absolutes Verdikt für Hedgefonds. Die überhitzen Börsen bereiten
manchen Anlegern zu Recht Sorgen, und so suchen sie eben Formen der Vermögensabsicherungen über Hedgefonds. Das ist jedoch eher etwas für vermögende
Anleger. Die Erfahrung in Amerika zeigt: Institutionelle oder vermögende private
Anleger vertrauen ihr Geld nur solchen Fondsmanagern an, die seit mindestens drei
Jahren satte Renditen auf diesem Gebiet vorzuweisen haben und bereits ein dreistelliges Millionenvermögen verwalten. Doch selbst das muss kein absoluter Schutz
sein. Anleger hierzulande sollten wissen: das Geschäft mit den Hedgefonds steckt
in Deutschland noch in den Kinderschuhen.
Tipp:
Beim Handel mit derivaten Instrumenten sprechen viele vom „Zockermarkt.“
Tatsache ist, dass rasante Kursgewinne ebenso möglich sind wie Totalverluste des eingesetzten Kapitals. Wer also derartige Fondsanteile erwirbt, muss
wissen, dass damit äußerst riskante Geschäfte, und zwar völlig anonym, gemacht werden. Fazit: Wenn man sich unbedingt auf derivate Geschäfte einlassen will, dürfte es gescheiter sein, sich lieber selbst oder zusammen mit
einem erfahrenen Berater um diese gewagte Anlageform zu kümmern als auf
das „glückliche Händchen“ unbekannter Fondsmanager zu hoffen. Wer aber
schon Schwierigkeiten mit Begriffen wie „Leerverkaufen“ hat, der sollte die
Finger von Hedge-Fonds lassen. In jedem Fall sollten Sie sich ausreichend
über diese Finanzprodukte informieren, ehe Sie in derartige Geschäfte einsteigen. Sonst werden Sie sehr schnell das Opfer cleverer Verkäufer. (Mehr
dazu im folgenden Kapitel).
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Investmentsparen – der sichere Weg zum Vermögen?
Immobilienfonds
Von der Branche wird mit Slogans wie „Anlegen in inflationsgeschützte Sachwerte“ oder „Wer an Immobilien verdienen will, braucht sich nicht gleich ein Haus zu
kaufen“ geworben. Die Zielgruppe ist klar: Wer sich nicht ein eigenes Haus leisten
kann, soll auch mit kleineren Anlagesummen an der Ertragskraft von Grund- und
Hauseigentum beteiligt werden. Die Motive für ein Investment im Immobiliensektor
sind stets die gleichen. Die Immobilie stellt einen Sachwert dar, bietet ein gewisses
Maß an Wertbeständigkeit und Inflationsschutz.
Wer sich mit einem direkten Erwerb einer Immobilie nicht zu sehr festlegen will,
dem können Immobilienfonds einiges bieten. Dazu kommt das Steuerargument:
Seit Anfang 2000 hat der deutsche Gesetzgeber die Veräußerungsgewinne aus Immobilien erst nach zehn Jahren (bis dahin zwei Jahre) von der Besteuerung freigestellt. Damit schindet der Anreiz, Immobilien mit Wertsteigerungen innerhalb der
ersten zehn Jahre zu verkaufen.
Wer es trotzdem tut und innerhalb von fünf Jahren drei oder mehr Immobilien
verkauft, dem unterstellen die Finanzbehörden sogar ein gewerbsmäßiges Handeln
mit allen steuerlichen Konsequenzen. Da ist natürlich der Kauf von Anteilen an
einem Immobilienfonds im Vergleich zu einer Direktanlage in eine Immobilie zu
Renditezwecken nicht ohne Reiz.
Immobilienfonds investieren in Häuser, Bürogebäude, Einkaufscenter usw. Doch in
Zeiten sinkender Renditen auf diesem Gebiet darf ein großer Teil des Fondsvermögens auch in Wertpapiere und Anleihen oder liquide angelegt werden. Dann aber
hat er mit einem Immobilienfonds eigentlich nicht mehr allzu viel zu tun. Wichtig
ist die Unterscheidung in offene und geschlossene Immobilienfonds. Für Fondssparer sind die offenen von Interesse. Nur sie nämlich dürfen den geschützten Namen
„Investmentfonds“ führen. Die geschlossenen Immobilienfonds dürfen sich „nur“
Fonds nennen.
1. Offene Immobilienfonds
Sie investieren in der Regel in viele verschiedene Objekte. Ein Großteil der Anlegergelder wird in Gewerbeimmobilien (bebaute Geschäfts- und Mietwohngrundstücke)
investiert. Das restliche Geld dient als Liquiditätsreserve für Neuinvestitionen. Die
ausschüttungsfähigen Erträge stammen aus Miet- und Zinseinnahmen. Wer Anteile besitzt, kann sie jederzeit veräußern. Die Fondsgesellschaft ist verpflichtet, sie
zurückzunehmen.
Fondsgesellschaften sind an strenge Anlegerschutzvorschriften gebunden. Ein
Fonds (nach dem Wortlaut des Gesetzes ist er ein „Grundstück-Sondervermögen“)
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besteht aus mindestens zehn, meist jedoch mehr als 50 unterschiedlichen Einzelobjekten. Keines der Einzelobjekte darf 15 Prozent des gesamten Fondsvermögens
übersteigen. Sie sind gestreut nach Nutzungsart, Größe und Region. Der jährliche
Anlageerfolg besteht aus Mieterträgen, Zinsen und Wertsteigerungen von Grundstücken. Das Risiko dabei bezieht sich vor allem auf Leerstände, sich verzögernde
Erstvermietungen und auslaufende Mietverträge.
Die Preisbildung der Anteile ist schwer zu beurteilen. Immobilien werden nicht wie
Aktien an der Börse gehandelt. Das Gesetz schreibt daher einen Sachverständigenausschuss vor. Der bewertet mindestens einmal im Jahr sämtliche Grundstücke. Das
heißt also: Anstelle eines transparenten Marktes treten also Sachverständige. Sie
nehmen die Objekte unter die Lupe.
Wie das geschieht, darüber dringt allerdings nichts an die Öffentlichkeit. Offene
Immobilienfonds sind unter staatlicher Aufsicht stehende, treuhänderisch verwaltete Investmentfonds, die überwiegend aus gewerblich genutzten Grundstücken
und Gebäuden bestehen und von Grundstücks-Investment-Gesellschaften verwaltet werden. Der Anleger erwirbt über den Kauf eines Anteils an einem Offenen
Immobilienfonds wirtschaftliches Miteigentum an den Vermögensgegenständen
des Immobilienfonds. Offene Immobilienfonds geben eine unbegrenzte Zahl von
Anteilen aus, die börsentäglich erworben und zurückgegeben werden können. Die
Rückgabe an die Grundstücks-Investment-Gesellschaft erfolgt zum börsentäglich
veröffentlichten Rücknahmepreis. Der wird ermittelt auf der Grundlage der im Investmentfonds enthaltenen Vermögensgegenstände.
Wichtig: Offene Immobilienfonds veröffentlichen Halbjahresberichte sowie einmal im Jahr einen Rechenschaftsbericht. In beiden finden Sie eine komplette Vermögensaufstellung und Angaben zu den Objekten, in die der Fonds investiert hat.
Diese Berichte werden dem Anleger auf Verlangen zur Verfügung gestellt. Oftmals
veröffentlichen die einzelnen Gesellschaften darüber hinaus zusätzliche Informationen, beispielsweise über neu erworbene Objekte.
Bewertungen offener Immobilienfonds – etwa durch die Stiftung Warentest - zeigen, dass diese Form der Kapitalanlage zwar ein sicherer Hafen ist, aber auch keine
Garantie für eine stetige Wertentwicklung über den jeweiligen Inflationsraten bietet. Doch eines lässt sich bisher sagen: Sparer, die sich für einen offenen Immobilienfonds entschieden haben, mussten selten um ihr Geld zittern. Es ging kontinuierlich aufwärts. Doch während der Aktienmarkt zeitweise vorpreschte, und denen,
die in Aktienfonds angelegt hatten, traumhafte Renditen bescherte, blieben die
Immobilienfonds zurück.
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Tipp:
Offene Immobilienfonds sind solide. Das beweist die Statistik der Vergangenheit. Danach hat noch nie ein solcher Fonds ein Geschäftsjahr mit Verlust abgeschlossen. Anleger erhalten eine jährliche Rendite, die meist klar über der
Inflationsrate liegt. Sie sind damit geeignet für Anleger, die einen Teil ihrer Ersparnisse inflationsgeschützt anlegen wollen. Dafür sorgt die Durchschnittsrendite von offenen Immobilienfonds von etwas über vier Prozent jährlich seit
Bestehen der Fonds im Jahre 1959. Die Qualität der Fonds war also bisher
äußerst stabil. Ein weiterer Vorteil ist die geringe Anzahl von derartigen Fonds.
Unter 24 kann der Sparer auswählen. Auf der Internetseite des BVI (www.bvi.
de) können Einzelheiten über die Fonds nachgelesen werden.
2. Geschlossene Immobilienfonds
Hier handelt es sich im Prinzip um eine unternehmerische Beteiligung. Von geschlossenen Fonds wird deshalb gesprochen, weil die Initiatoren für ihr Projekt (wie
den Bau oder Kauf eines Verwaltungsgebäudes, eines Einkaufszentrums, Hotels
oder einer Windenergie- oder Wohnanlage) eine bestimmte Summe benötigen. Ist
der Betrag erreicht, werden keine neuen Gesellschafter mehr aufgenommen – der
Fonds also geschlossen. Geschlossene Immobilienfonds werden meist in Form einer
Kommanditgesellschaft (KG) geführt. Das heißt, dass der Anleger nur bis zur Höhe
der Einlage haftet (die bei Steuersparmodellen zur Hälfte aus einem Bankkredit
besteht).
Diese Einlage allerdings kann bei einem wirtschaftlichen Misserfolg zu einem großen Teil oder auch vollständig verloren gehen. Es handelt sich um eine sehr langfristige Form der Geldanlage. Es ist daher sehr schwierig und in der Praxis oft
unmöglich, vor Ablauf von 20 oder 25 Jahren wieder auszusteigen. Die Summen
für die geforderte Mindestbeteiligung sind hoch. Sie beginnen bei 5000 oder 30.000
Euro und sind nach oben unbegrenzt. Anteile an geschlossenen Immobilienfonds
werden deshalb in der Regel von sehr vermögenden Anlegern gekauft, die nicht
zuletzt nach einer Möglichkeit suchen, Steuern zu sparen.
Dies wird durch die anfänglich sehr hohen Verluste bei solchen Projekten möglich.
Die „Miesen“ werden auf die einzelnen Anleger aufgeteilt (so genannte Verlustzuweisungen) und von diesen gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht. Deshalb
lohnen sich solche Geschäfte nur für Anleger, die Höchststeuersätze zahlen müssen.
Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit, auf diese Art Steuern zu sparen, in den letzten
Jahren allerdings immer weiter eingeschränkt. Der Wert der Anteile beziehungs249
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weise die Chance, bei Auflösung des Fonds sein Geld nach 20 oder 25 Jahren wieder zu bekommen, hängt von der Entwicklung des Immobilienmarktes ab.
Ob der vorgesehene Verkauf der Immobilie zum erhofften Preis - oder überhaupt
- möglich ist, kann niemand mit Sicherheit vorhersagen. Dazu kommen unsichere
Erträge, weil es zu Mietausfällen und Leerständen kommen kann. Mietgarantien
erweisen sich häufig als wertlos. Anleger, die sich nicht allein mit dem Argument „Steuern Sparen“ ködern lassen wollen, sondern vor allem auf Sicherheit
und Rendite achten, sollten sich eine Beteiligung gut überlegen. Hohe Leerständen
und Mieten, die geringer ausfallen, als ursprünglich kalkuliert, haben - vor allem
in Ostdeutschland - zu enormen Mieteinbußen geführt. Hinzu kommt: Durch den
hohen Einsatz von Bankkrediten (welche die hohen steuerlichen Verlustzuweisungen erst möglich machen) verschlimmert sich das Problem. Durch Gebühren und
Wertverluste sind einige Fonds überschuldet. Die böse Folge kann sein, dass die
Anleger bei einem Verkauf Geld nachschießen müssen, da der Verkaufspreis nicht
einmal den Bankkredit abdeckt, mit dem regelmäßig die halbe Kommanditeinlage
finanziert wird.
Anders bei geschlossenen Immobilienfonds, die im Ausland investieren – zum
Beispiel in den USA. Sie setzen nicht auf fragwürdige Steuerspareffekte sondern
auf hohe Rendite, also gute Mieteinnahmen und einen Gewinn beim geplanten
Wiederverkauf in zehn oder 20 Jahren. Hier lassen sich Renditen zwischen sieben
und neun Prozent erzielen, die aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen von
deutschen Anlegern bis zu einer gewissen Höhe auch noch weitgehend steuerfrei
kassiert werden können. Allerdings ist auch in diesen Fällen ein vorzeitiger Verkauf
nur schwer möglich. Das Risiko von Mietausfällen und Leerständen muss ebenso
beachtet werden wie die Gefahr, dass der geplante Verkauf des Gebäudes nicht den
erhofften Erlös bringt. Ereignisse wie der Terroranschlag in New York können den
Immobilienmarkt stark verändern. Zudem muss das Währungsrisiko bei Geldanlagen außerhalb des Euro-Raumes beachtet werden.
Achtung Änderung des Steuerrechts: Durch den Übergang zur Abgeltungssteuer ab 2009 ändern sich die steuerlichen Konditionen für Fondssparer.
Informieren Sie sich rechtzeitig, wie die Fonds, die Sie in Ihrem Depot haben, in Zukunft vom Finanzamt behandelt werden. Es kann unter Umständen sinnvoll sein,
sich unter steuerlichen Gesichtspunkten von bestimmten Fonds zu trennen. Lassen
Sie sich von Ihrer Bank beraten- am besten noch vor Ende 2008.
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Tipp:
Geschlossene Immobilienfonds mit Steuerspareffekt eignen sich nur für
Anleger in der obersten Steuerklasse, die sich mit dem Immobiliengeschäft
auskennen. Sie sind mit hohen Risiken belastet. Hier wie beim Kauf von Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds, die im Ausland investieren, muss
beachtet werden, dass das Geld immer sehr lange gebunden ist. Lassen Sie
sich deshalb von redegewandten Verkäufern und bunten Prospekten nicht zu
Sparformen verführen, die für Sie nicht sinnvoll sind. Erst wenn Sie über ein
größeres Vermögen verfügen, kann eine Beteiligung an (seriösen) geschlossenen Immobilienfonds überlegenswert sein. Aber auch dann darf nur Geld
investiert werden, dass für eine lange Zeit festgelegt werden kann – also immer nur ein bestimmter Teil der Gesamtersparnisse.
Indexfonds
Man muss „das Vorbild immer im Auge behalten!“ So lautet die Devise aller Fondsmanager. Denn die von ihnen erzielten Renditen werden mit der Wertentwicklung
des betreffenden Marktes (Aktien- oder Rentenmarkt) verglichen. Dabei vergleicht
man die Performance eines Fonds mit einem Index, also einer Benchmark. Jeder
Fonds versucht mit einem Index Schritt zu halten, entweder dem DAX oder dem
Dow Jones, oder welcher Vergleichsindex auch immer das Vorbild ist. Das gilt
natürlich besonders für einen Indexfonds. Kursgewinne der einen oder anderen
Aktie, die Ausgabe neuer Aktien oder eine Umgewichtung in einem Index, das sind
die Signale, auf die der Manager eines Indexfonds reagieren muss. 1975 legte die
amerikanische Fondsgesellschaft Vanguard den ersten Publikumsfonds, den S&P
500, auf. In den USA und in England fließen bereits rund 20 und 30 Prozent der
Anlagegelder in diese Produkte. Fondsmanager kaufen bei einem Indexfonds nicht
die ihrer Meinung nach aussichtsreichsten Titel, sondern versuchen, eine Indexstruktur nachzubilden.
Ein Indexfonds wird dem Anleger im Idealfall die gleiche Performance liefern, wie
der zu Grunde liegende Index. Wenn also ein Aktien-Indexfond zum Beispiel den
DAX abbilden soll, dann hat er anteilsmäßig die 30 wichtigsten deutschen Aktien
im Depot. Bis vor kurzem gab es dabei ein Hemmnis. In Deutschland durfte bis
zum 4. Finanzmarktförderungsgesetz vom Juli 2002 ein Indexfonds nicht mehr
als zehn Prozent seines Vermögens in einem Einzeltitel anlegen. Ein Wertpapier
allein durfte also nicht mehr als zehn Prozent des Fondsvermögens ausmachen. So
jedenfalls schrieb es das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) vor. Das
ergab dann ein Problem, wenn ein Wert beispielsweise den marktkapitalisierten
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Wert von zehn Prozent aller DAX-Titel überschritt, was etwa bei der Deutschen
Telekom passierte. Dem Fondsmanager waren dann die Hände gebunden, weil er
diese Entwicklung nicht vollständig nachvollziehen durfte. Er musste dann dieses DAX-Schwergewicht untergewichten. Die Folge war somit ein leichtes Abweichen der Wertentwicklung des Indexfonds von der wirklichen Wertentwicklung
des DAX. Deshalb waren Indexfonds im Grunde genommen bis zum Juli 2002 nur
„indexnahe“ Fonds.
Doch der Gesetzgeber hat hier Abhilfe geschaffen (siehe die Erläuterungen zum
neuen Fondstyp „Börsengehandelte Indexfonds“ direkt im Anschluss). Wer allerdings bereits einen herkömmlichen indexnahen Indexfonds im Depot hat, für den
gelten noch die alten einschränkenden Bestimmungen. Nur wenn die vertraglichen
Bestimmungen inzwischen geändert wurden, darf ein solcher Indexfonds sich an
die neuen Regeln halten. Insgesamt steigen Indexfonds in der Beliebtheitsskala der
Anleger. Das hat folgende Gründe:
Indexfonds sind kostengünstiger zu betreuen, besonders weil die Fondsmanager
weniger Wertpapier-Transaktionen im Fonds abwickeln. Damit entstehen deutlich
weniger Kosten als bei den so genannten „aktiv gemanagten“ Fonds. Die jährlichen
Ertragsvorteile bis zu zwei Prozent allein aufgrund der deutlich niedrigeren Transaktionskosten sind beträchtlich.
Wichtig für Anleger: Aktiv gemanagte Fonds schneiden in den meisten Fällen beim
Vergleich der Wertentwicklung mit dem Vergleichsindex oder dem entsprechenden
Indexfonds schlecht ab. Mit Indizes – wie etwa der EuroStoxx Indexfamilie oder
in Deutschland dem SDax für kleinere Unternehmen oder dem TecDax für die 30
größten Aktien aus den Wachstumsbranchen können Anleger mittlerweile fast in
jeder Region oder Branche investieren, ohne sich den Risiken eines Missmanagements in einem Fonds auszusetzen. Statistiken belegen, dass bisher nur eine deutliche Minderheit aller aktiv gemanagten Fonds ihren Vergleichsindex schlägt.
Die Zahlen schwanken je nach Jahr und Quelle zwischen zehn und 25 Prozent. Wer
also auf eine positive Entwicklung der Börse wettet, sich aber nicht auf einzelne
Werte oder Branchen einlassen will, für den ist ein „passiv“ gemanagter Indexfonds
das Richtige. Voraussetzung ist aber, dass der Anleger keinen Wert auf einen Sieg
über das jeweilige Börsenbarometer legt. Denn das schafft kein Indexfonds. Die
Wertentwicklung hinkt eher etwas nach. Dafür sorgen die Kosten wie der marktübliche Ausgabeaufschlag und die Verwaltungsgebühr für das Fondsmanagement.
Der Fonds muss außerdem, je nach Börsenentwicklung, Transaktionen tätigen, um
den Index, falls notwendig, nachbilden zu können. Diese Kosten drücken ebenfalls
die Wertentwicklung. Allerdings: Im Indexfonds werden die Analysekosten, die
bei einem „aktiven“ Fondsmanagement anfallen, gespart. Das wiederum hebt die
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Wertentwicklung. Letztlich stellt sich also für jeden Anleger die Frage, ob er nicht
gleich auf einen Indexfonds setzen sollte. Das erspart ihm eine Menge Ärger und
Kopfzerbrechen. Andererseits: Bei fallenden Börsenbarometern sind dem Indexfonds-Management die Hände gebunden, denn die Anlagepolitik bleibt starr an die
Indexstruktur gebunden, bei steigenden wie bei fallenden Märkten.
Börsengehandelte Indexfonds
Wem einzelne Investmentfonds zu risikoreich sind, kann auf ein noch recht neues
Finanzprodukt zurückgreifen. Es handelt sich um börsengehandelte Investmentfonds. Darunter befinden sich einige spezielle Aktienfonds und vor allem eine ganze Palette Indexfonds. Sie sind erst seit dem Jahr 2001 auf dem Markt. Speziell die
börsengehandelten Indexfonds sind nichts anderes als eine kostengünstige Variante der schon existierenden indexnahen Indexfonds (wie oben beschrieben).
Die Deutsche Börse AG bietet die Handelsmöglichkeiten für diese neuen Finanzprodukte. Sie will nach eigenen Angaben an den Erfolg dieser Anlageform in den
USA anknüpfen. Auf den Internetseiten der Deutschen Börse AG (Segment XTF =
Abkürzung für Exchange Traded Funds, übersetzt heißt das: börsenmäßig handelbare Investmentfonds) werden die Preise ständig aktualisiert. Auf der Webseite:
www.deutsche-boerse.com muss der Interessent auf den Button XTF klicken, um zu
der Seite mit den ständig aktualisierten Daten der neuen Indexfonds zu gelangen.
Sie werden genauso gehandelt wie Aktien und haben eine Wertpapierkennnummer
wie sie. Der Unterschied liegt nur in der Form des Wertpapiers: Mit einer Aktie
kauft der Anleger Anteile an einem einzelnen Unternehmen. Mit der Indexaktie
aber kauft er Anteile an einen Index (zum Beispiel sämtliche 30 Titel des DAX, des
größten und wichtigsten deutschen Aktienindex – es gibt auch Indexfonds auf den
MDAX, die EuroSTOXX-Indizes oder die bekannten Rentenindizes). Die entscheidende Neuerung dabei: Die Preise für die herkömmlichen Investmentfonds werden
nur einmal am Tag festgelegt. Der Kurswert dieser nicht börsennotierten Fonds
wird anhand der Kurse der enthaltenden Positionen addiert und durch die Anzahl
der ausgegebenen Anteile dividiert.
Wer also seine Anteile an einem Aktienfonds verkaufen will, erhält nur selten den
gerade aktuellen Wert der Aktien in seinem Fonds. Preisausschläge nach oben oder
unten innerhalb nur weniger Minuten oder Stunden, wie sie an der Börse durchaus
üblich sind, bleiben also bisher beim Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen unberücksichtigt. Die Folge: Fondsbesitzer, die ihre Anlagen schnellstmöglich verkaufen
oder neue kaufen wollen, sind somit gegenüber Aktienbesitzern benachteiligt. Das
ändert sich mit dem neuen Typ der börsengehandelten Indexfonds grundlegend.
Sie sind börsennotiert und werden wie eine Aktie gehandelt. Bei diesen Finanz253
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
produkten richtet sich der aktuelle, laufend ermittelte Kurs nach Angebot und
Nachfrage der Marktteilnehmer. Banken, die als so genannte Designated Sponsors
auftreten, verpflichten sich zu einen fortlaufenden Handel während des gesamten
Börsentages. So können Anleger theoretisch sogar Daytrading mit diesen Indexfonds betreiben, also mehrmals am Tag kaufen und verkaufen.
Einige wichtige Details zu dem neuen Finanzprodukt aus dem Anlageuniversum
der Investmentfonds:
Börsengehandelte Indexfonds:
Sie können ab einem Volumen von einem Stück geordert werden. Dabei entspricht
der Wert eines Zertifikats einem Hundertstel des zugrunde liegenden Index. Auf
dem Niveau von 4.000 Punkten würde damit ein DAX-Anteil rund 40 Euro kosten.
Kauf von Indexfonds:
Beim Erwerb über die Börse fällt kein Ausgabeaufschlag wie bei einem herkömmlichen Investmentfonds an. Die Preisspannen (gemeint ist der Spread, also der Aufpreis für den Käufer eines solchen Produkts) sind vergleichsweise niedrig.
Jährliche Management-Gebühr:
Sie liegt für die Verwaltung und Betreuung der Fonds bei maximal 0,5 Prozent des
Fondsvermögens. Auch das ist niedriger als bei herkömmlichen Investmentfonds.
Transparenz:
Dafür sorgt die laufende Veröffentlichung der Preispannen bei Kauf und Verkauf
der börsengehandelten Indexfonds und die Tatsache, dass der Nettoinventarwert
der Fonds alle 15 Sekunden neu errechnet und den Anlegern zur Verfügung gestellt
wird.
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Tipp:
Für Indexfonds spricht, dass das Anlageportfolio transparent ist, da die Zusammenstellung der Indizes normalerweise jederzeit nachvollziehbar ist. Somit können Klumpenrisiken besser vermieden werden Zudem sind die laufenden Gebühren und die Transaktionskosten von Indexfonds i.d.R. niedriger
als bei aktiv gemanagten Fonds. Wem spezielle Investmentfonds zu kompliziert oder zu riskant sind, kann mit Indexfonds und börsengehandelten Investmentfonds auf ziemlich neue Finanzprodukte aus der Welt der Fonds zurückgreifen. Mittlerweile kann man bereits von einer breiten Akzeptanz dieser
Finanzprodukte sprechen. Vergessen Sie aber nicht, dass ein Indexfonds den
Index nicht schlagen kann. Fairerweise muss man hier anfügen, dass dies
auch für aktive Fondsmanager schwierig ist. Einigen gelingt es aber immer
mal wieder. Setzen Sie außerdem bei den börsengehandelten Fonds nicht
auf einen festen Anlagezeitraum und halten stur daran fest. Verfolgen Sie die
Börsenstimmung. Wenn sie deutlich nachlässt, ist es Zeit zum Aussteigen,
also zum Verkaufen.
Mischfonds: Sicherheit + Rendite
Hier versucht das Fondsmanagement, die größeren Gewinnchancen bei Aktien mit
der höheren Sicherheit der Anlage in Rentenpapieren zu kombinieren. Die Anlageschwerpunkte variieren jeweils entsprechend der Situation an den Aktien- und
Rentenmärkten. Dieser Zwitter unter den Fondstypen ermöglicht es den Fondsverwaltern, nahtlos zwischen Aktien und Rentenpapieren zu wechseln. Solche Fonds
mischen Aktien- und Rentenpapiere. Dabei ist ihr Geschick besonders gefragt. Denn
in Zeiten florierender Aktienmärkte heißt es, früh genug den Aktienanteil hochzufahren und in Zeiten fallender Zinsen sollte bereits vorher der Rentenanteil verstärkt worden sein, um an den damit verbundenen höheren Kursen zu partizipieren.
Das ist sehr wichtig beim langfristigen Vermögensaufbau für die private Rente.
Mischfonds streuen das Risiko in besonderer Weise. Im Gegensatz zu Aktien- und
Rentenfonds setzt das Depot eines Mischfonds nicht allein auf eine Wertpapiergattung. „Sicherheit plus Gewinn“ – so könnte die Hauptformel für die Anlage in einen
Mischfonds lauten, und zwar in dieser Reihenfolge.
Aus der Zwitterkonstruktion dieses Fondstyps ergibt sich logischerweise eine besondere Anlagestrategie. Die Anlageschwerpunkte variieren je nach der Situation
an den Aktien- und Rentenmärkten. Die Struktur eines Mischfonds setzt sich gewöhnlich zusammen aus:
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• öffentlichen Anleihen,
• Pfandbriefen,
• Kommunalobligationen,
• Geldmarktpapieren,
• Aktien aus allen Branchen, Ländern und Regionen,
• Barreserven und
• sonstigem.
Die starke Diversifikation bei einem gemischten Fonds trägt dem Investmentgedanken Rechnung. Dieser Zwitter unter den Fondstypen ermöglicht es den Fondsverwaltern, nahtlos zwischen Aktien und Rentenpapieren zu wechseln. Beim Management von Mischfonds ist das Geschick der Manager besonders gefragt. Denn in
Zeiten florierender Aktienmärkte heißt es, früh genug den Aktienanteil hochzufahren, und in Zeiten fallender Zinsen sollte bereits vorher der Rentenanteil verstärkt
worden sein, um an den damit verbundenen höheren Kursen zu partizipieren.
In unsicheren Börsenzeiten sind Mischfonds besonders gefragt. Sie sind eher für
passive Sparer geeignet, denen meist die Kenntnis und die Zeit fehlen, sich den
geeigneten Mix aus Aktien- und Rentenfonds zusammenzustellen. Dass sie damit
durchaus nicht falsch liegen, zeigt die beachtliche Wertentwicklung vieler Mischfonds. Kapitalanlegern geht es mit ihren Wünschen meist um zwei grundsätzliche
Anliegen: erstens um Sicherheit auf der einen Seite mit Renten, Obligationen und
allen Arten festverzinslicher Papiere und zweitens um spekulative Gewinne mit
Aktien. Die Fondsmanager können bei Mischfonds unter den angebotenen Papieren
grundsätzlich kaufen, was ihnen passt. Dabei entscheiden sie über das geeignete
Verhältnis von Renten und Aktien. Drei verschiedene Gruppen unterscheidet man
dabei.
• Gemischte Fonds mit offensiver Ausrichtung, also hohem Aktienanteil,
• gemischte Fonds mit ausgeglichenen Anteilen von Renten und Aktien und
• gemischte Fonds mit defensiver Ausrichtung, also hohem Rentenanteil.
Wichtig für Anleger: Sie können bei einigen Gesellschaften schon aus dem
Namen ablesen, welche der drei Strategien sie wählen, zum Beispiel die schweizerische UBS. Sie signalisiert mit Namenszusätzen die grundsätzliche Anlagestrategie
bei Mischfonds:
„Growth“ bedeutet einen höheren Aktienanteil (rund 65 Prozent),
„Balanced-Fonds“ heißt ausgeglichene Mischung (rund 45 Prozent in Aktien),
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„Yield“ meint niedrigen Aktienanteil (rund 25 Prozent).
Statt „Yield“ für einen niedrigen Aktienanteil verwenden viele Anbieter auch den
Namenszusatz „Income“. Es gibt noch weitere Fondstypen, die mit den Mischfonds
verwandt sind: AS-Fonds, Dachfonds oder auch VL-Fonds.
Tipp:
Anleger interessieren sich vor allem in unsicheren Börsenzeiten für die Vorzüge von Mischfonds. Wer diese Fondsart wählt, sollte die Vertragsbedingungen
genau kennen. Häufig nämlich sind die Mischfonds in ihren Anlagemöglichkeiten eingeschränkt. Was nutzt die schönste Aktienhausse, wenn der Fondsvertrag nur einen maximalen Aktienanteil von einem Drittel vorschreibt? Die
Fondsmanager sollten also, wenn schon - denn schon, frei schalten und walten können, wie sie das Depot des Fonds im Einzelnen gewichten. Denn: Nur
bei flexibler Anlagepolitik bringt der Mischfonds auch volle Leistung! Fazit:
Auf Grund der Besonderheiten der Mischfonds sind sie eher etwas für passive
Sparer, die ihre Depotaufteilung lieber Fachleuten überlassen, als selbst die
richtige Mischung zu finden. Wer auf Mischfonds setzen will, der sollte ein
besonderes Augenmerk auf die so genannten AS-Fonds haben, die weiter
unten erläutert werden. Die nämlich streuen noch breiter. Neben Aktien und
Rentenpapiere dürfen sie auch Immobilienanteile erwerben.
Rentenfonds:
Die Klassiker des Fondssparens
Jahrzehntelang waren sie klar die Nummer Eins unter den Fondsprodukten. Sie
sind sozusagen die Klassiker unter den Investmentfonds. Heute sind sie nicht mehr
so dominierend. Die geringere Schwankungsanfälligkeit des Kursverlaufs von Renten - also zum Beispiel Staatspapiere, Unternehmensanleihen oder Kommunalobligationen - macht diesen Fondstyp besonders attraktiv für vorsichtige Anleger.
Die Fondsmanager haben vor allem den Kapitalmarktzins und seine Entwicklung
im Auge. Der jeweilige Marktzins spielt die entscheidende Rolle für die Kurswerte
der Anteile. Sinkende Zinsen führen zu steigenden Kursen und steigende Zinsen zu
fallenden Kursen.
Das erscheint auf den ersten Blick widersinnig, ist aber logisch: Wenn die Zinsen
steigen, sinken die Kurse älterer Anleihen so lange, bis ein Käufer damit den gleichen Ertrag erzielt wie der Erwerber einer aktuell zu diesem Zins ausgegebenen
Anleihe – und umgekehrt. Rentenfonds mit internationaler Ausrichtung haben zusätzlich noch die Währungschancen und -risiken einzuschätzen.
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Die Entwicklung der Währungen, auf die jeweils die im Fonds gehaltenen Anleihen
laufen, nimmt entscheidenden Einfluss auf den Wert der Anteile. Eine fallende
Währung drückt auf den Kurs. Mit der Einführung des Euro sind dem Anleger in
Rentenfonds Vorteile entstanden. Damit ist der zweitgrößte Markt der Welt für
verzinsliche Wertpapiere entstanden. Auf diesem neuen europäischen Gesamtmarkt
decken Tausende von Emittenten, also Staaten, Organisationen, Unternehmen und
Kommunen, ihren Finanzbedarf.
Rentenfondsmanager nehmen dem Anleger Arbeit ab. Der Markt für verzinsliche
Wertpapiere wächst und wird immer komplexer. Heute reicht es nicht mehr aus,
sich für kurze oder lange Laufzeiten zu entscheiden und auf den Heimatmarkt
zu setzen. Auf der Suche nach ertragsstarken Anleihen schauen die Fondsteams
sowohl auf gesamtwirtschaftliche Faktoren als auch auf titelspezifische Merkmale. Das heißt: In den Entscheidungsprozess fließen beispielsweise sowohl Währungseinschätzungen oder Erwartungen für das Wirtschaftswachstum eines Landes
ein als auch Bonitätsanalysen einzelner Schuldner. Erst wenn die Fondsmanager
sich eine Meinung zu Märkten gebildet und einen Überblick über alle relevanten
Emissionen verschafft haben, wählen sie Anleihen aus. Gegen Schwankungen an
den Renten- und Devisenmärkten sichern sie sich gegebenenfalls durch Zins- und
Währungsderivate ab. Die Bandbreite von Rentenfonds, die inzwischen sehr unterschiedliche Chancen und Risiken für den Anleger bieten, wächst. Es gibt ein
enormes Angebot, wie:
•
geldmarktnahe Fonds,
•
Rentenfonds mit kurz laufenden verzinslichen Wertpapieren,
•
in Euro-Anleihen anlegende Fonds,
•
internationale Rentenfonds,
•
Fonds mit Hochzinsanleihen oder
•
Investmentfonds, die Anleihen aus den EU-Betrittsländern kaufen.
Wer zum Beispiel die Werterhaltung seines Geldes anstrebt und eine Anlage sucht,
die nur geringen Wertschwankungen unterliegt, sollte Rentenfonds mit kurz laufenden Anleihen wählen. Dagegen können Anleger, die auch bei der Rentenanlage
erhöhte Wertschwankungen akzeptieren, überdurchschnittliche Renditen erzielen.
Diese Chance bieten so genannte High-Yield-Fonds, die in Hochzinsanleihen aus
aufstrebenden Schwellenländern und in Unternehmensanleihen investieren. Bei der
Vielfalt der neuen Anlagemöglichkeiten wird es immer wichtiger, die Spreu vom
Weizen zu trennen. Für den Fondsmanager gewinnt neben dem klassischen Aufbau
von Fonds mit festverzinslichen Wertpapieren nach Länder- und Währungskrite258
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rien die sorgfältige Auswahl von Einzelwerten und damit die Kreditanalyse der
Emittenten an Bedeutung. Daher kombinieren die Rentenfondsmanager die volkswirtschaftliche Analyse mit einer Kreditwürdigkeitsprüfung der Emittenten, um
Anleihen mit langfristig überdurchschnittlichem Kurspotenzial herauszufiltern.
Ein Beispiel für Finanzprodukte in einem klassischen Rentenfonds sind Unternehmensanleihen. Der Markt für Unternehmensanleihen boomt. Große Unternehmen
brauchen nämlich ständig Geld. Das ist eine Chance für Privatanleger. Entweder
die Firmen nehmen einen Kredit bei der Bank auf. Oder sie holen sich das Geld
am Kapitalmarkt. Das nennt man dann Unternehmensanleihe. Sie können diese
auch indirekt kaufen, indem Sie Anteile an einem Rentenfonds erwerben. Anleihen
gelten häufig als langweilig. Viele denken, sie brächten zwar eine hohe Sicherheit
dafür aber nur eine dürftige Rendite. Doch die Börsenzeiten seit dem Frühjahr 2000
haben gezeigt, dass die Performance bei Anleihen nicht zu unterschätzen ist. Die
Unternehmensanleihe bringt jährlich feste Zinsen – und die liegen meist höher als
bei Staatsanleihen.
Am Ende der Laufzeit bekommt der Rentenfonds sein Geld zu 100 Prozent („Pari“)
zurück. Die während der Laufzeiten auftretenden Kursrisiken von Anleihen betreffen also nicht diejenigen, die bis zur Endfälligkeit halten. Ein Rechenbeispiel: Sie
haben 5.000 Euro für eine Unternehmensanleihe übrig. Im Augenblick bringt eine
Unternehmensanleihe mit sehr geringem Ausfallrisiko und einer Laufzeit von fünf
Jahren eine Rendite von ca drei Prozent. Das bringt dann jährlich 150 Euro Zinsen,
macht also 750 Euro während der gesamten Laufzeit. Aber: Bei Kauf oder Verkauf
der Anleihe müssen Sie in der Regel 0,5 Prozent vom Gesamtwert bezahlen – mindestens aber 15 Euro.
Wichtiger Maßstab für die Beurteilung:
Anleihe-Rating
Merken Sie sich: Je höher der Zinssatz einer Unternehmensanleihe liegt, desto riskanter ist es für den Rentenfonds, dem Unternehmen Ihr Geld zu borgen. Emittenten, deren Zahlungsfähigkeit mit Zweifeln behaftet ist, müssen als Risikoprämie
nämlich einen Renditeaufschlag bieten, um Investoren zum Kauf ihrer Anleihen
zu bewegen. Höhere Renditen bekommt der Anleger also nicht geschenkt, sondern
er muss dafür auch ein höheres Risiko eingehen. Besonders kreditwürdige Firmen
müssen dagegen vergleichsweise niedrige Zinsen zahlen. Dafür ist die Anlage auch
sicherer. Unternehmen bekommen Noten für ihre Kreditwürdigkeit, und zwar. von
unabhängigen Rating Agenturen wie Standard & Poor’s oder Moody’s. Die besten
Einstufungen der beiden Agenturen sind drei große As („Tripple-A“)bei S & P oder
ein Aaa bei Moody’s. Das signalisiert dem Anleger und dem Fondsmanager, dass es
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
sich um eine erstklassige Anleihe handelt. Darunter gibt es graduelle Abstufungen
über „von hoher Qualität“, „obere Mittelklasse“ bis „mittlere Qualität“.
Tipp:
Die gerade noch zu vertretenden Noten für empfehlenswerte Anleihen wären
bei Standard & Poors die Buchstaben BBB+, BBB und BBB- und bei Moody’s
die Buchstabenfolge Baa1, Baa2 und Baa3. Das ist elementar für jede Anlageentscheidung in Anleihen. Was sich an Noten darunter befindet, etwa mit
einem C, bedeutet, dass der Anleger auf der Hut sein muss. Solche Anleihen
sind mit spekulativen Elementen behaftet. Sie haben ein geringes Ansehen
(Standing). Die Möglichkeit eines Zahlungsverzugs oder gar eines Zahlungsausfalls muss beachtet werden. Das heißt, sie sind besonders risikoreich.
Verfolgen können Sie die aktuellen Bonitätseinstufungen der beiden großen Rating
Agenturen auf den Webseiten www.standardandpoors.com/europe/deutsch und
www.moodys.de können. Doch auch Anleihen haben Kursrisiken. Unternehmensanleihen werden zu Tausenden an der Börse gehandelt werden. Auch bei guten
Firmen können mal vorübergehende Kursverluste auftreten. Für den Käufer eines
Rentenfonds ist das gut zu wissen. Behalten Sie daher den Börsenkurs Ihres Fonds
im Auge. Gehen Unternehmen nämlich Pleite - wie etwa Swissair, Worldcom oder
Enron - kann das zum Totalverlust einer Anleihe führen. Und das wirkt sich auch
auf den Kurs eines Rentenfonds aus, auch wenn der breit aufgestellt ist. Deswegen
gilt der Satz von Börsenaltmeister Kostolany nur noch bedingt, wonach man Aktien
kaufen solle, wenn man gut essen wolle dagegen Anleihen, wenn man gut schlafen
wolle. Unternehmensanleihen haben nämlich in jüngster Vergangenheit wie die
obengenannten Fäll von zeigen, ihren früheren Status des „safe haven“(sicheren
Hafen) verloren, einfach weil es mittlerweile zu viele „fallen angels“ (gefallene
Engel) gibt.
Tipp:
Ein Rentenfonds im Vermögensdepot als eine Art Gegengewicht zu einem
riskanteren Aktienfonds ist grundsätzlich in Ordnung. Wer stets ein Auge auf
die Zinsentwicklung am Kapitalmarkt hat, steigert seine Chancen, den Einstiegszeitpunkt für einen Rentenfonds richtig auswählen.
Neben diesen klassischen und modernen Investmentfondsarten gibt es noch zahlreiche andere Typen und Spielarten von Aktienfonds. Beispiele dafür sind Branchenfonds, Rohstofffonds, Themenfonds, Total-Return-Fonds usw. In der Ausge260
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Investmentsparen – der sichere Weg zum Vermögen?
staltung, Spezialisierung und Bezeichnung der vielen Fonds sind der Phantasie
kaum Grenzen gesetzt. Eine lupenreine Definition der einzelnen Fondstypen ist fast
nicht möglich. Häufig überlappen sie sich.
Die Fondsbranche wirbt wie jeder andere Wirtschaftszweig um Kunden. Millionen
Euro fließen daher in die Werbung. Für Fonds gelten die gleichen Spielregeln wie
für Jeans, Parfüm oder Autos. Marketing und Vertrieb sind hier wie dort die Zauberwörter. Produktgestaltung und Kommunikation, Werbung, Public Relations und
Medienarbeit werden forciert. Ob über die Hausbank oder den Versicherungsvertreter, ob über das Internet oder den Fondsshop - egal über welche Vertriebskanäle
der Fondsverkauf läuft, es gibt immer nur ein Ziel: das Portemonnaie der Kunden.
„Fit for Fonds“ kann für den Anleger deshalb nur bedeuten, dass er sich selber
ausreichend informiert und lernt, die Spreu vom Weizen zu trennen. Sonst wird er
überrollt vom Angebot und den Versprechungen der Investment-Branche.
Einen Anhaltspunkt dafür, was von der Qualität eines Fondsmanagements zu halten ist, bietet ein Blick auf die in der Vergangenheit erzielten Resultate. Das ist zwar
keine Garantie dafür, dass es auch in Zukunft so weiter geht – aber immerhin ein
wichtiger Anhaltspunkt. Und: Ein Fonds der bisher schon unterdurchschnittliche
Resultate erzielt hat, bietet diese Gewähr noch weniger.
Viele wollen kassieren – auch bei Ihnen
Versprechungen in Hochglanzprospekten sind noch lange keine Gewinngarantie. Obwohl Fonds eine breitere Risikostreuung bieten, als dies beim Kauf
einzelner Aktien möglich ist, haben auch Fondsmanager schon so manchen
Flop gelandet. Überdies muss auch immer berücksichtigt werden, dass erst
einmal die Werbeaufwendungen, die Provisionen der Vertreter oder die Verwaltungsgebühren bezahlt werden müssen, ehe etwas für den Anleger übrig
bleibt. Dies sollte besonders dann beachtet werden, wenn Sie ihr Geld einem
der sogenannten Strukturvertriebe anvertrauen. Ehe Sie etwas verdienen, kassieren erst einmal viele andere in der hierarchisch aufgebauten Organisation.
Wer darauf achtet, dass zwischen ihm und seinem Geld so wenig andere wie
möglich stehen, muss die Erträgen seiner Anlage nicht mit so vielen anderen
teilen. Sie können Ihrer Bank auch ohne Vermittler sagen, welche Fonds oder
Aktien Sie kaufen wollen
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Wertentwicklung der Fonds
Ein gutes Abschneiden in der Vergangenheit garantiert nicht den Erfolg in der
Zukunft - selbst wenn Sie über mehrere Jahre den Index geschlagen haben. Denn
wenn die entsprechende Branche - die Konsum- oder Autowerte, die High-TechUnternehmen oder die Chemie – in eine Struktur- oder Ertragskrise gerät, zieht
das auch die entsprechenden Aktienfonds mit nach unten. Zudem gilt auch für
Fondsmanager: Ruhm ist vergänglich. Das zeigen zum Beispiel die spektakulären Beispiele von Fondsmanagern, die sich in den Jahren 1999 und 2000 auf die
damals so hoch gepriesenen Internet-Aktien gestürzt haben. Heute – nur einige
Jahre nach dem Ende des Neuen Marktes, des ehemaligen Börsensegmentes für die
jungen, innovativen Wachstumsaktien - ist jedenfalls nichts mehr von dem Ruhm
einstiger „Börsengurus“ und von den Millionen von Euros übrig geblieben, die in
die Neue-Markt-Fonds investiert wurden.
Wichtig: Aktienfonds rutschen die Hitlisten rauf und runter. Das hängt nicht
nur mit dem Geschick des Managements zusammen sondern ist auch die Folge
von Börsentrends. Wenn gerade Großunternehmen wie Daimler Chrysler, Deutsche
Bank und Allianz gefragt sind, dann profitieren davon die Fonds, die auf „blue
chips“ in der Auto-, Banken-, oder Versicherungsbranche gesetzt haben. Sind aber
gerade mal die Unternehmen aus der zweiten Reihe wie Puma, Fielmann, Fresenius
oder Merck gefragt, dann profitieren die Mid-Cap Fonds. Deshalb legen die Kapitalanlagegesellschaften auch so viele Fonds auf. Nach der Wahrscheinlichkeitstheorie
haben sie dann so viele Pfeile im Köcher, dass eine höhere Trefferquote garantiert
ist. Mit den erfolgreichen Fonds wird dann geworben.
Sparen mit „Turbo-Effekt“
Wer sich über Jahrzehnte eine finanzielle Absicherung für sein Alter aufbauen
will, kann schon mit relativ kleinen regelmäßigen Einzahlungen in Fonds ein ansehnliches Vermögen erwerben. Das liegt neben den stetigen Einzahlungen vor
allem an dem optimal genutzten Zinseszinseffekt. In einem Fonds werden ständig
Erträge erwirtschaftet. Sie werden sofort wieder zu den bestmöglichen Konditionen angelegt. Dies sorgt dafür, dass beim Fondssparen im Laufe der Zeit eine Art
Spar-Turbo zugeschaltet wird, der schließlich das angesammelte Vermögen immer
rascher wachsen lässt.
Es gibt durchaus Möglichkeiten, auch in Zukunft Geld an der Börse zu verdienen.
Das jedenfalls st das Credo des Finanzwirtschaftlers Professor Dr. Raimond Maurer
von der Universität Frankfurt, das er auch gegenüber WISO immer wieder bekräftigt. Börsencrashs sind nichts, was ihn wirklich beeindruckt. Ihn irritieren Kurseinbrüche nicht, weil es so was immer gegeben hat und die Anleger sich am Ende
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Investmentsparen – der sichere Weg zum Vermögen?
trotzdem auf eine vernünftige Rendite freuen konnten. Maurer forscht an seinem
Lehrstuhl für Investment, Portfolio Management und Alterssicherung mit seinem
Team und dem Kollegen Professor Dr. Christian Schlag auf dem Gebiet: „Geldanlage für die Alterssicherung.“
Dabei wird die zukünftige Entwicklung der Kapitalmärkte simuliert, und zwar auf
der Grundlage von Daten aus der Vergangenheit. In einem Computerprogramm
sind drei Millionen Kurssimulationen eingespeichert. Sie basieren bisher auf Erkenntnissen der Börsenentwicklung aus der den Jahren 1973 bis 1999. Aus dieser
riesigen Datenmenge errechnen sich die wahrscheinlichen Renditen und Risiken
für unterschiedliche Investment-Sparverträge, also Sparpläne in Aktien-, Rentenund Immobilienfonds. Entscheidend dabei sind der Umfang der Geldanlage und die
Dauer des Sparens.
Der richtige Anlage-Mix
Ein Blick auf das erwartete Endvermögen zeigt, dass die Aktienmärkte das langfristig höchste Versorgungsniveau erwarten lassen. Dabei steigt der erwartete
Renditevorsprung von Aktienfonds relativ zu Renten- und Immobilienfonds mit
zunehmender Anlagedauer. Zwei Beispiele für zu erwartende Renditen und Verlustwahrscheinlichkeiten gemäß den Untersuchungen des Finanzwirtschaftlers:
1. Sparplan für einen reinen Aktienfonds:
Angenommen ein Sparer legt jedes Jahr 1000 Euro in einen typischen Aktienfonds
an. Basierend auf drei Millionen Simulationspfaden ergeben sich dann folgende
Ergebnisse. Nach zehn Jahren kann der Sparer nach Abzug aller Kosten und nach
Ausgleich der Inflation ein Endvermögen von ca. 16.500 Euro und nach 20 Jahren
von ca. 60.000 Euro erwarten.
Vorsicht: Es gibt auch ein Verlustrisiko. So beträgt die Wahrscheinlichkeit eines
Kaufkraftverlusts nach zehn Jahren ca. 12.5 Prozent und nach 20 Jahren ca. 4.4
Prozent. In einem solchen Verlustfall würde der Sparer nach 10 Jahren im Durchschnitt nur noch ca. 8.500 Euro und nach 20 Jahren ca. 16.600 Euro übrig haben.
2. Sparplan für einen AS-Fonds:
Angenommen ein Sparer legt jedes Jahr 1000 Euro in einen AS-Fonds (enthält Aktien, Immobilien und Renten) mit ausgewogener Asset Allocation (Vermögensverteilung) an, also 50 Prozent Aktien, 35 Prozent Renten und 15 Prozent Immobilien.
Basierend auf drei Millionen Simulationspfaden ergeben sich folgende Ergebnisse:
Nach zehn Jahren kann der Sparer nach Abzug aller Kosten und Inflation ein
Endvermögen von rund 14.340 Euro und nach 20 Jahren von etwa 44.716 Euro
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
erwarten, also etwas weniger als beim reinen Aktienfonds. Aber hierfür sind auch
die Verlustrisiken deutlich geringer als beim reinen Aktienfonds! So beträgt die
Wahrscheinlichkeit eines Kaufkraftverlusts nach zehn Jahren ca. 5,07 Prozent und
nach zwanzig Jahren nur noch ca. 0,43 Prozent. In einem solchen Verlustfall würde der AS-Fonds Sparer nach 10 Jahren im Durchschnitt noch ca. 9.400 Euro und
nach zwanzig Jahren rund 19.000 Euro übrig haben.
Wichtig: Durch eine geeignete Streuung der Spargelder lassen sich etwa mit ASFonds Verlustrisiken kontrollieren, ohne auf die Ertragsstärke der Aktienmärkte
verzichten zu müssen. Es kommt also auf den richtigen Anlagemix und die Dauer
des Sparplans an!
Die Beispiele zeigen: Geld braucht Zeit, um sich zu vermehren. Je früher der Sparplan gestartet wird, umso größer ist die Rendite am Ende. Je jünger der Kunde,
desto geringer ist zwar im Allgemeinen auch der Betrag, den er oder sie regelmäßig monatlich abzweigen kann. Doch mit wachsendem Einkommen ist meist eine
dynamische Steigerung der Beiträge drin. Und wenn eine noch stärkere Dynamisierung der Einzahlungen vorgenommen wird oder von Anfang an eine höhere
Startsumme möglich ist, lässt sich der Vermögenseffekt natürlich noch steigern. Im
Umkehrschluss heißt das: Wenn erst in späteren Jahren mit einem systematischen
Vermögensaufbau begonnen wird, müssen die monatlichen Raten natürlich immer
höher werden, um noch zu ähnlichen Resultaten zu kommen. Deshalb ist ein frühzeitiger Beginn so wichtig.
Der frühe Vogel schnappt den Wurm
Bei der Altersvorsorge sind ein früher Start und eine kontinuierliche Wiederanlage der Erträge noch wichtiger als die Summe, die monatlich zurückgelegt werden
kann. Denn um einen möglichst hohen Zinseszinseffekt zu erzielen, braucht man
einen langen Anlauf.
Dabei darf eine grundsätzliche Regel nicht vergessen werden: Wer sein Geld in
Aktienfonds anlegt, darf tolle Ergebnisse von gestern nicht einfach auf morgen
übertragen. Peter Lynch, einer der erfolgreichsten Fondsmanager aus den USA der
90er Jahre, prägte dazu den Satz: „Die Zukunft kann man nicht im Rückspiegel
sehen!“ Deshalb muss beim Einstieg auch bei erfolgreichen Fonds vor allem geprüft
werden, ob die bisher verfolgte Anlagestrategie auch in Zukunft Erfolg haben kann.
Beispiel: Fonds die vor allem in Asien investierten und damit hohe Zuwachsraten
erzielten. Hier muss geprüft werden, ob die Anteile schon wieder so billig sind, dass
es nur noch aufwärts gehen kann und natürlich auch, welche Aussichten bestehen,
dass die Länder nach Überwindung von Schulden- und Strukturproblemen wieder an frühere Wachstumsmuster anknüpfen können. Wie das Beispiel Japan zeigt
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Investmentsparen – der sichere Weg zum Vermögen?
– das aber nicht unbesehen auf andere asiatische Länder übertragen werden darf
– kann darüber ein Jahrzehnt und noch längere Zeit vergehen. Grundsätzlich gilt
aber: Wer sein Geld wohldosiert und gut überlegt in Aktienfonds anlegt, der kann
- zumindest statistisch betrachtet - auf eine vernünftige Rendite rechnen.
Immer aktuell: Fondstabellen der WISO-Monats-CD
Auf der monatlich erscheinenden, sendungsbegleitenden WISO-CD finden
Sie jeweils aktuelle Übersichten über die Wertentwicklung der Fonds. Damit
haben Sie einen wichtigen Maßstab für die Bewertung des Managements dieser Fonds. Zwar sind gute Leistungen in der Vergangenheit keine Garantie für
eine ähnliche Performance in der Zukunft. Aber eine nachhaltig günstige Entwicklung gehört dennoch zu den besten Indizien dafür, ob Sie Ihr Geld einem
guten Verwalter anvertrauen.
Altersvorsorge mit Investmentfonds
Das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung schwindet. Die traurige Wahrheit ist: Wer nach 1980 geboren ist, dürfte im Alter überhaupt keine Rendite mehr
für seine Abgaben in die Rentenkasse erhalten. Es handelt sich bei der staatlichen
Rente nun einmal um ein Umlagesystem, bei dem keine Kapitalbildung stattfindet. Die Rentner der kommenden Generationen müssen schon froh sein, wenn sie
überhaupt soviel herausbekommen, wie sie im Laufe des Arbeitslebens eingezahlt
haben. Wer vorzeitig stirbt, kann nicht einmal etwas vererben. Von einer angemessenen Verzinsung der Rentenbeiträge konnte ohnehin nie die Rede sein. Ein
gigantischer Geldbetrag entgeht so jedem einzelnen Beitragszahler. Das jedenfalls
befürchtet das Deutsche Institut für Altersvorsorge in Frankfurt. Dessen Renditeberechnungen sind düster. Das deprimierende Fazit der Wissenschaftler lautet: Die
Rendite im gesetzlichen Rentensystem fällt auf Null.
Viele Beitragszahler müssen künftig sogar mit großen Verlusten rechnen. Wer sich
heute noch allein auf die gesetzliche Altersvorsorge verlässt, geht einem unsicheren Rentenalter entgegen. Diese Säule allein trägt immer weniger. Sie basiert auf
dem Umlagesystem. Dieses stammt aus den 50er Jahren. Die Bevölkerungsstruktur
verändert sich aber dramatisch. Die Zahl der Erwerbstätigen stagniert, die Zahl
der Rentner nimmt zu. Die Folgen sind seit Jahren steigende Rentenbeiträge und
gleichzeitig sinkende Renten für die älteren Menschen.
Die Frage der finanziellen Sicherheit im Alter wird also immer brisanter. Darum
sollte für jeden die private Altersvorsorge eine wichtige Säule der Vorsorge für den
dritten Lebensabschnitt bilden. Und damit muss so früh wie möglich begonnen
werden. Deshalb schauen sich immer mehr Erwerbstätige nach Alternativen um.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Entsprechend steigt die Nachfrage nach privater Altersvorsorge. Das Problem: Es
gab in Deutschland bis Ende der neunziger Jahre außer der Lebensversicherung
keine geeignete Form der Geldanlage, die speziell auf das Ziel „Altersvorsorge“
ausgerichtet war. Die Politik hat auf die veränderte Situation sehr spät reagiert. Erst
das „Dritte Finanzmarktförderungsgesetz“, das zum ersten April 1998 in Kraft trat,
enthält Regelungen, die ähnlich wie in vielen anderen Ländern rentenorientierte
Pensionsfonds möglich machen – das so genannte Altersvorsorge-Sondervermögen
(AS) oder die Pensionsfonds.
Wachstumsmotor für Investmentfonds
Das Altervorsorge Sondervermögen (AS) ist ein Fondstyp, der erst durch das Dritte Finanzmarktförderungsgesetz im April 1998 ermöglicht wurde. Innerhalb eines
engen gesetzlichen Rahmens setzt der Fonds auf Sicherheit durch breite Streuung.
Mindestens 51 Prozent müssen in Substanzwerten (Aktien, Immobilien) angelegt
werden. Davon dürfen allerdings maximal 75 Prozent in Aktien und stillen Beteiligungen, höchstens 30 Prozent in Immobilien investiert sein. Außerdem sind
fest verzinste Anleihen und Anteile an anderen Fonds zugelassen. Die Erträge des
Fonds werden während der Laufzeit nicht ausgeschüttet, sondern wieder angelegt.
Keine starre Bindung: Damit das Ziel der Altersvorsorge tatsächlich erreicht wird,
soll der Fonds mindestens 18 Jahre lang laufen, oder bei älteren Sparern mindestens bis zum 60. Lebensjahr. Hat man sich für einen Fonds entschieden, muss der
Anbieter einen Sparplan vorlegen. Darin wird dem Sparer die lange Laufzeit empfohlen, damit das angelegte Geld auch wirklich im Alter genutzt wird. Soweit die
Theorie. In der Praxis braucht sich keiner an vorgeschriebene Laufzeiten halten.
Der Sparplan kann mit einer dreimonatigen Frist gekündigt werden. So kann man
jederzeit an sein Geld, zum Beispiel wenn man in einen finanziellen Engpass geraten ist. Ist dieser durch Arbeitslosigkeit hervorgerufen, beträgt die Kündigungsfrist
nur vier Wochen.
Variable Einzahlungen: Zu Beginn legt der Sparer zwar fest, wie viel monatlich angespart werden soll. Es ist aber auch möglich, diesen Betrag zu verändern, größere
Einmalzahlungen vorzunehmen oder eine Weile mit den Beiträgen auszusetzen.
Allerdings muss mindestens einmal im Jahr ein Betrag in den Fonds eingezahlt
werden. Über die Kosten für die AS-Fonds entscheidet der Wettbewerb zwischen
den Anbietern. Ein Ausgabeaufschlag ist wahrscheinlich, zusätzlich können Depotgebühren anfallen, je nach Preispolitik des Anbieters. Angebote erhalten Sie bei
Banken, Fonds-Shops oder bei den Anlagegesellschaften direkt.
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Investmentsparen – der sichere Weg zum Vermögen?
Tipp:
Der Kauf von AS-Fondsanteilen sollte gut durchdacht sein. Auch wenn die
monatlichen Beträge variabel sind, sollte man sich finanziell nicht übernehmen. AS ist nur eine zusätzliche Säule der Altersvorsorge. Das heißt, auch wer
sich privat um seine Rente kümmert, muss trotzdem die gesetzlichen Beiträge
weiter einzahlen.
AS-Pensionsfonds legen ihr Geld in Werten mit schwankenden Kursen an. Aufgrund möglicher Kursverluste trägt der Anleger also auch ein gewisses Risiko. Aber
das ist bei den neuen Pensionsfonds geringer als bei den meisten anderen Fondsarten. Dafür sorgen gesetzliche Vorgaben. Den Altersvorsorge-Sondervermögen ist
es nämlich vorgeschrieben, ihre Anteile breit zu streuen. So müssen sie mindestens
21 Prozent dürfen aber höchstens 75 Prozent Aktien enthalten. Zusätzlich dürfen
maximal 30 Prozent des Fondsvermögens in Immobilien angelegt sein. Daneben
können beliebige Mengen festverzinsliche Anleihen und Anteile anderer Fonds in
dem Paket gebunden sein. Durch diese breite Streuung und die empfohlene lange
Laufzeit sinkt das Risiko erheblich.
Wem das trotzdem noch zu riskant ist, der hat nach drei Vierteln der Laufzeit die
Möglichkeit, kostenlos, also ohne einen neuen Ausgabeaufschlag, die bis dahin
angesparte Summe zum Beispiel in offene Immobilienfonds, Geldmarktfonds oder
Rentenfonds umzuschichten. Die bringen auf lange Sicht zwar meist weniger Ertrag, dafür muss man auch weniger Angst vor Kursverlusten kurz vor Eintritt ins
Rentenleben haben. Auch manche anderen Fonds bieten eine solche Umschichtung
zwar an, teilweise auch kostenlos. Die Angebote für AS aber enthalten diese Möglichkeit prinzipiell.
Wie wird die Rente ausgezahlt?
Ist der Sparplan abgelaufen, vereinbart man mit der Bank oder der Anlagegesellschaft, über welche Zeitspanne und in welchen Raten das Kapital zurückbezahlt
werden soll. Jetzt muss entschieden werden, ob man eine monatliche Rente erhalten will, oder die gesamte Summe auf einmal ausbezahlt werden soll. Selbstverständlich kann das Guthaben auch beliebig lange unangetastet liegen bleiben
oder es kann nur über einen Teil davon verfügt werden. Die Gesamtsumme oder
der Rest kann dann weiterhin durch den Zinseszinseffekt wachsen. Wie sich regelmäßige Einzahlungen auswirken und dass man – frühen Beginn und angemessene
Verzinsung vorausgesetzt – auch mit kleinen Sparbeträgen Millionär werden kann,
zeigt die Tabelle „Monatliche Einzahlungen ...“ Dabei zeigt sich, dass schon bei
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Monatliche Einzahlungen um mit 65 Jahren ein Vermögen
von einer Million Euro zu erreichen
Geburt
monatlichen Einzahlung im Alter von
Beginn der
monatlichen Einzahlung im Alter von
Einzahlungen in Euro
Einzahlungen in Euro
bei einem Zinssatz von
bei einem Zinssatz von
4%
6%
8%
291
119
46
31 Jahren
4%
6%
8%
1.226
813
529
1 Jahr
303
126
49
32 Jahren
1.294
872
575
2 Jahren
317
133
54
33 Jahren
1.366
933
626
3 Jahren
331
142
58
34 Jahren
1.444
1.000
680
4 Jahren
345
150
62
35 Jahren
1.528
1.072
741
5 Jahren
360
160
67
36 Jahren
1.617
1.152
807
6 Jahren
376
169
72
37 Jahren
1.715
1.237
880
7 Jahren
393
180
79
38 Jahren
1.820
1.330
961
8 Jahren
411
191
85
39 Jahren
1.933
1.433
1.049
9 Jahren
429
203
92
40 Jahren
2.057
1.546
1.148
10 Jahren
448
215
100
41 Jahren
2.192
1.668
1.257
11 Jahren
469
229
107
42 Jahren
2.339
1.804
1.378
12 Jahren
490
244
117
43 Jahren
2.501
1.954
1.513
13 Jahren
512
258
125
44 Jahren
2.680
2.120
1.664
14 Jahren
537
275
135
45 Jahren
2.877
2.305
1.833
15 Jahren
562
292
147
46;Jahren
3.095
2.511
2.024
16 Jahren
588
311
159
47 Jahren
3.340
2.743
2.240
17 Jahren
615
331
171
48 Jahren
3.614
3.004
2.485
18 Jahren
645
352
186
49 Jahren
3.925
3.301
2.766
19 Jahren
675
375
201
50 Jahren
4.278
3.641
3.089
20 Jahren
708
399
217
51 Jahren
4.683
4.033
3.464
21 Jahren
742
425
235
52 Jahren
5.151
4.489
3.902
22 Jahren
779
453
255
53 Jahren
5.700
5.024
4.419
23 Jahren
818
482
276
54 Jahren
6.351
5.661
5.039
24 Jahren
859
515
299
55 Jahren
7.134
6.430
5.790
25 Jahren
902
548
324
56 Jahren
8.093
7.375
6.717
26 Jahren
948
585
352
57 Jahren
9.296
8.563
7.886
27 Jahren
996
624
381
58 Jahren
10.844
10.097
9.400
28 Jahren
1.049
667
414
59 Jahren
12.913
12.150
11.432
60 Jahren
15.813
15.034
14.296
29 Jahren
1.105
712
448
30 Jahren
1.163
761
487
Unter Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlags von 5 Prozent und einer Wiederanlage der Ausschüttungen
zum Anteilswert.
Quelle: Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI), Frankfurt.
Beginn der
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Einzahlungsbeginn ein Jahr nach der Geburt die monatlichen Einzahlungen deutlich höher sein müssen, um das gleiche Ziel zu erreichen. Diese Differenz wird mit
jedem Jahr größer. Deshalb ist es so wichtig, den Entschluss „ab jetzt spare ich“ so
schnell wie möglich umzusetzen. Denn die gleiche Wirkung tritt auch ein, wenn das
Vermögensziel bescheidener ist.
Umgekehrt lässt sich natürlich auch ausrechnen, wie lange man im Alter von einem
bestimmten Vermögen leben kann, wenn monatlich ein fester Betrag für den Lebensunterhalt entnommen wird und der jeweils verbleibende Rest weiterhin Zinsen
bringt. Je geringer die Entnahmen auf der einen Seite sind und je höher der Zins,
der sich in dieser Zeit erzielen lässt, umso länger kann man von dem angesparten
Vermögen zehren. Diesen Zusammenhang verdeutlicht die Tabelle: „Im Alter vom
Vermögen leben.“
Im Alter vom Vermögen leben
Soviel Geld (in Euro) können Sie 10, 15 oder 20 Jahre lang monatlich entnehmen,
wenn Sie Erträge und Kapital in diesem Zeitraum verbrauchen wollen
Bei einem Vermögen von beträgt Ihre monatliche Entnahme während einer
Dauer von beträgt Ihre monatliche Entnahme während einer Dauer von
Euro
10 Jahren
15 Jahren
20 Jahren
6%
7%
8%
6%
7%
8%
6%
7%
8%
50.000
407
548
572
595
416
441
467
352
379
100.000
1.097
1.143
1.190
831
882
933
704
758
814
150.000
1.645
1.715
1.785
1.247
1.322
1.400
1.055
1.137
1.220
200.000
2.193
2.286
2.381
1.662
1.763
1.866
1.407
1.516
1.627
250.000
2.741
2.858
2.976
2.078
2.204
2.333
1.759
1.895
2.034
300.000
3.290
3.429
3.571
2.493
2.645
2.799
2.111
2.274
2.441
400.000
4.386
4.573
4.761
3.324
3.526
3.733
2.815
3.031
3.254
500.000
5.483
5.716
5.952
4.155
4.408
4.666
3.518
3.789
4.068
Quelle: Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI)
Investmentfonds und Riesterrente
Die Politik hat mittlerweile erkannt, dass eine Altersabsicherung nur über die gesetzliche Rente, künftig nicht mehr ausreichen wird. Mit dem Altersvermögensgesetz (AvmG) - seit 2002 - und dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) - seit 2005
- wurden daher Reformen beschlossen, die sowohl betriebliche als auch private
Vorsorge fördern. Mit dem AvmG wurde die so genannte Riesterrente eingeführt.
Im Rahmen der Riesterrente werden alle Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Ren269
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
te pflichtversichert sind, gefördert. Das gilt auch für Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst, Zeitsoldaten, Künstler in der Künstlersozialkasse und für Landwirte.
Zunächst das Grundsätzliche zur Riesterrente:
• Start am 1. Januar 2002.
• Die Teilnahme ist freiwillig. Keiner muss also eine Riesterrente abschließen.
• Die Förderung besteht aus staatlichen Zulagen.
• Die Förderung greift ab dem Jahr 2008 in vollem Umfang. Von 2002 steigt
sie kontinuierlich in Zwei-Jahres-Sprüngen an.
• Besonders Familien mit vielen Kindern profitieren davon.
• Nur bestimmte Sparverträge werden gefördert. Sie müssen im Alter eine
lebenslange Rente garantieren.
• Die Sparverträge müssen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn ( BaFin) zertifiziert sein.
Voraussetzungen für die Zertifizierung sind:
• Dem Kunden wird zu Beginn der Auszahlungsphase garantiert, am Ende
mindestens über die Gesamtsumme der eingezahlten Beträge verfügen zu
können.
• Die Sparpläne laufen mindestens bis zum 60. Lebensjahr beziehungsweise
dem Beginn der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
• Während der Auszahlungsphase wird dem Anleger eine fixe oder eine steigende monatliche Auszahlung zugesagt.
• Ab dem Alter von 85 Jahren erhält der Kunde eine lebenslange, gleich bleibende Leibrente.
Das sind die wichtigsten Angaben zu der in mancher Hinsicht etwas komplizierten
Riesterrente. Entscheidend aber für Sie als Investmentfonds-Sparer ist dabei: Sie
erhalten die staatlichen Zulagen für die Riesterrente. Denn: Wer mit zertifizierten
Rentenversicherungen, Banksparplänen oder Fondssparplänen privat vorsorgt, der
erhält auch die staatliche Förderung!
Beispiel für eine Riesterrente: Bei der UniProfiRente – das ist ein zertifiziertes
Fondsspar-Produkt der Investmentgesellschaft der Volksbanken und Raiffeisenkassen - investiert der Anleger seine Spargelder möglichst lange in einen internationalen Aktienfonds, den UniGlobal. Um das garantierte Kapital am Ende der Laufzeit
zu erreichen, wird in Phasen stark schwankender Aktienkurs ein Sicherheitspolster
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geschaffen. Das geschieht durch Umschichtung in den Rentenfonds UniZins. Diese
Notwendigkeit ergibt sich prinzipiell mit zunehmendem Alter des jeweiligen Anlegers. Umgekehrt können junge Anleger auch bei schwachen Börsen in Aktien
investiert bleiben. Sie sollten sogar weitere Aktien auf niedrigem Niveau erwerben,
damit sie die höheren Renditechancen von Aktienfonds bewahren.
Das Ziel der UniProfiRente ist, Sparbeiträge möglichst lange in den UniGlobal,
also den Aktienfonds, zu investieren. Das ist ein weltweit in Standardwerte investierender Fonds. Der UniGlobal ist das tragende Element des Ansparplans. Diesen
Fonds gibt es bereits seit 1960. Er enthält Aktien aus der ganzen Welt. Ergänzt
wird das Konzept durch den Rentenfonds UniZins. Er investiert in festverzinsliche
Anleihen aus Deutschland. Ihn gibt es seit 1984. Es liegt bei jedem Anleger, dieses
Angebot mit anderen zu vergleichen. Alle großen Investmentgesellschaften haben
für die Riesterrente einen Sparplan. Da gibt es die Deka BonusRente, die DWS
TopRente, den BHW Förderfonds-Sparplan, den Activest Switch Förder-Plan, die
DIT-Fonds-Vorsorge oder das Adig Förderdepot. Jeder dieser Riester-Fonds verfolgt
ein eigenes Konzept.
Staatlichen Zulagen steigern die Rendite
Die eigentliche Rendite bei der Riesterrente stammt aus den monatlichen Zulagen
des Staates über die vielen Jahre des Sparplans. Egal, für welches Produkt Sie sich
am Ende entscheiden - das ist geschenktes Geld. Und einem geschenkten Gaul
schaut man nicht ins Maul. Die staatlichen Förderungen können Sie der Tabelle:
„Höhe der staatlichen Zulagen zur Riesterrente“ entnehmen.
Höhe der staatlichen Zulagen zur„Riesterrente“
Steuerlicher
Mindest-EigenbeteiliMax. GrundVeranlagungszeit- gung pro Jahr um volle zulage pro
raum
Zulage zu erreichen
Jahr je Steuerpflichtigen
Höhe der
Kinderzulage pro Kind
und Jahr
2002 und 2003
1 % bis maximal 552 €
38 €
46 €
2004 und 2005
2 % bis Maximal 1.050 €
76 €
93 €
2006 und 2007
3 % bis maximal 1.575 €
114 €
138 €
Ab 2008
4 % bis maximal 2.100 €
154 €
185 €
Diese staatliche Förderung hat entscheidenden Einfluss auf die Rendite der Riesterrente. Beispiel: Wir nehmen eine Familie mit zwei Kindern. Sie hat ein Jahres-Brutto-Einkommen von – sagen wir mal – 30.000 Euro. Davon muss sie vier Prozent
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in die Riesterrente stecken. Das wären also 1.200 Euro. Der Staat gibt der Familie
davon 524 Euro an Grundzulage und Kinderzulagen. Die Familie muss also selbst
nur 676 Euro aufbringen. Sie bekommt also über viele Jahre hinweg eine staatliche
Förderung in der Höhe von rund 40 Prozent des angesparten Kapitals geschenkt.
Erst wenn die Kinder ihre Ausbildungszeit beendet haben, fallen die Kinderzulagen
weg. Die Grundzulage aber gibt es bis zum Auslauf des Sparvertrags.
Zulagen und Steuern
Die Zulage zahlt Ihnen der Staat zusätzlich zu den von Ihnen in Eigenleistung
erbrachten Beiträgen. Voraussetzung ist, das Sie einen entsprechenden Antrag auf
dem amtlichen Formular gestellt haben. Das Antragsformular versendet das depotführende Kreditinstitut beziehungsweise ihr Fondsanbieter zusammen mit dem Ergänzungsbogen für die Kinderzulage. Die Auszahlung der Zulage erfolgt direkt auf
Ihr Anlagekonto. Der Betrag wird von Ihrer Fondsgesellschaft für Sie angelegt.
Parallel zu Ihrem Antrag auf staatliche Zulage können Sie ihre für die „Riesterrente“ aufgewendeten Sparbeiträge zusätzlich als Sonderausgabe ansetzen. Das erweitert die Abzugsmöglichkeiten für Vorsorgeaufwendungen. 2004 und 2005 lassen
sich auf diese Weise bis zu 1050 Euro von Ihrem zu versteuernden Einkommen
abziehen. Diese Obergrenze steigt in den Jahren 2006 und 2007 auf jährlich 1575
Euro und erreicht dann ab 2008 jährlich 2100 Euro. Das Finanzamt prüft bei der
Einkommensteuererklärung für Sie, ob Ihre Steuerersparnis durch den Ansatz als
Sonderausgabe höher ausfällt als die staatliche Zulage. In diesem Falle bekommen
Sie die Zulage und darüber hinaus den Differenzbetrag als Steuererstattung.
Fondserträge, die Ihr zertifizierter Fondssparplan erzielt, bleiben bis zum Beginn der
Rente steuerfrei. In dieser Zeit fallen weder Zinsabschlag noch Kapitalertragsteuer
(siehe Steuerkapitel weiter unten) auf inländische Dividenden an. Zu beachten ist
aber, dass die im Alter ausgezahlten Renten aus dem angesparten Kapital Ihrer
„Riesterrente“ voll zu versteuern sind. Das nennt man „nachgelagerte Besteuerung.“
Aufgrund des in der Regel geringeren Steuersatzes im Ruhestand ist die Form für
die meisten Anleger allerdings günstiger als die „vorgelagerte Besteuerung.“
Wichtig: Schon jetzt ist klar: Familien mit geringem bis durchschnittlichem Einkommen mit einem oder mehreren Kindern zählen zu Nutznießern der Riesterrente.
Sonst gilt: Jeder muss es sich selbst durchrechnen lassen, ob sich für ihn die Riesterrente lohnt oder nicht. Nehmen sie sich die notwendige Zeit dafür. Sonst verschenken Sie Geld von Vater Staat. Und fragen Sie Ihren Berater bei Ihrer Bank!
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Steuerliche Aspekte des Fondssparens
Der Erfolg einer Geldanlage hängt nicht zuletzt davon ab, ob auch die steuerlichen
Bedingungen beachtet werden. Denn wenn das Finanzamt mehr von Ihren Erträgen
kassiert als Sie selbst, ist das nicht nur unerfreulich und demotivierend für jeden
Sparer. Es bedeutet auch, dass Sie das Ziel ihrer Vermögensbildung nicht oder nur
mit Zeitverzögerung erreichen.
1. Steuern auf Erträge von inländischen Fonds: Das Gesetz in Deutschland
über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) enthält eigene steuerliche Regelungen für
Fonds. Grundsätzlich gibt es drei Einkommens- beziehungsweise Ertragsarten bei
Fonds, die der Anleger im Inland versteuern muss: Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne. Die Erträge sind unabhängig davon, ob sie vereinnahmt oder
thesauriert werden, entsprechend dem persönlichen Einkommenssteuersatz beim
privaten Anleger als „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ zu versteuern. Bei den folgenden Ausführungen zur Besteuerung von Fondserträgen sind nur die Gesetze für
in Deutschland zum Vertrieb zugelassene Fonds erläutert.
Für Erträge, die bei einem Investment im Ausland anfallen, kommen die dort jeweils geltenden Gesetze zur Anwendung. (näheres dazu weiter unten im gleichen
Kapitel). Steuerabkommen mit den jeweiligen Ländern ermöglichen es aber, dass
mit der Einkommensteuererklärung diese Steuer teilweise zurückerstattet wird.
2. Ausgeschüttete Gewinne sowie thesaurierte (im Fonds verbleibende erwirtschaftete Erträge) Zinserträge und Dividenden des jeweiligen Fonds unterliegen
der Kapitalertragssteuer oder der Zinsabschlagsteuer (ZASt). Die ZASt beträgt 30
Prozent. Sie betrifft Zinsen aus Rentenpapieren, Termingeschäften oder Anlagen in
Geldmarktfonds oder Festgeld. In diesen Fällen zahlt die Kapitalanlagegesellschaft
30 Prozent Zinsabschlagsteuer bei ausschüttenden und bei thesaurierenden Fonds,
jeweils zuzüglich des Solidarzuschlags. Nur wer seine thesaurierenden Fonds selbst
verwahrt, muss 35 Prozent Zinsabschlagsteuer zahlen.
Bei Dividenden aus Aktienbesitz, die ein Fonds ausschüttet, muss dieser am Ende
des Geschäftsjahres 25 Prozent Kapitalertragssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag
abführen. Bei thesaurierenden Fonds erhält der Anleger hierüber eine Steuerbescheinigung, denn in allen Fällen handelt es sich um eine Steuervorauszahlung des
Privatanlegers, die auf die endgültige Einkommensteuerschuld angerechnet werden
kann. Die Depotbank weist mit den Zinserträgen des Anlegers auch diese Steuer
aus. Im Inland lebende Steuerzahler erhalten beim Bezug von Dividenden eine
Steuergutschrift über die abgezogene Körperschaftssteuer. Bei der Einkommensteuererklärung ist dieses Steuerguthaben dann anzugeben. Dabei sind die gesetzlich
festgeschriebenen Sparerfreibeträge und Werbungskostenpauschalen für Ledige
und Verheiratete zu beachten. Der Anleger kann auch bei seiner Depotbank schon
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vor der Ausschüttung einen Freistellungsauftrag für die jeweiligen Freibeträge einreichen. Dann wird keine Kapitalertragssteuer auf Zinserträge einbehalten. Auch
bei Vorlage einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV) für Anleger, die aufgrund
entsprechend geringer Einkünfte (bis 7.462 Euro in 2004/7.700 Euro ab 2005 Jahreseinkommen für Ledige und bis 14.925 Euro in 2004/15.401 Euro ab 2005 für
Verheiratete) nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, wird keine Zinsabschlagsteuer erhoben. Wird die NV dem depotführenden Institut rechtzeitig vor
Ausschüttung vorgelegt, behält dieses bei der Ausschüttung keine Zinsabschlagsteuer ein und zahlt das Körperschaftssteuerguthaben sofort aus. Das jeweilige Finanzamt am Wohnsitz stellt die NV aus.
3. Private Veräußerungsgewinne: Beim Verkauf von Fondsanteilen werden
diese innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Spekulationsfrist ähnlich wie bei
Aktien versteuert. Sie müssen in der KSO angegeben werden. Das ist gesetzlich
vorgeschrieben nach § 23 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Genau genommen
werden die „Spekulationsgeschäfte“ in den Zeilen 48 bis 50 behandelt. In Zeile 48
der Verkaufspreis der Fondsanteile, in Zeile 49 der Anschaffungspreis der Fondsanteile und in Zeile 50 steht der Gewinn. Die Spekulationsfrist beträgt zwölf Monate.
Danach sind Veräußerungsgewinne steuerfrei. Spekulationsgewinne unterhalb von
512 Euro pro Kalenderjahr bleiben unabhängig von irgendwelchen Fristen steuerfrei. Spekulationsgewinne unter der Höhe von 512 Euro (also bis 511,99 Euro) bleiben unabhängig von irgendwelchen Fristen steuerfrei. Bei kürzerer Besitzdauer als
12 Monate sind die Veräußerungsgewinne ebenfalls in der Anlage KSO anzugeben,
sofern der Gewinn mindestens 512 Euro beträgt.
Achtung: Bei Steuerhinterziehung drohen saftige Strafen. Steuersünder, die ihre
Spekulationsgewinne verschweigen und erwischt werden, müssen nachzahlen. Außerdem wird ein Hinterziehungszins von sechs Prozent pro Jahr fällig. Die Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung beträgt zehn Jahre. Das heißt: Die Steuerfahnder
haben genügend Zeit, den Steuersündern auf die Schliche zu kommen. Steuerbehörden fahnden bundesweit bei Banken, insbesondere seit den Spekulationsgewinnen am Neuen Markt. Nur sehr wenige Steuerzahler haben bisher Spekulationsgewinne deklariert. Dadurch entgeht ihnen auch die Möglichkeit, die zum Teil hohen
Verluste aus vorangegangenen Jahren gegenzurechnen.
4. Verluste aus den Veräußerungsgeschäften: Sie können mit Veräußerungsgewinnen des vorigen Jahres oder zukünftiger Jahre verrechnet werden, um
die Steuern zu reduzieren. Ein Beispiel: Hat ein privater Anleger im Vorjahr einen
Spekulationsverlust von 2.000 Euro ausgewiesen und liegen seine Spekulationsgewinne in diesem Jahr bei 2.999 Euro, ergibt sich ein Restbetrag von 999 Euro.
Dieser befindet sich bei Anwendung des seit dem Jahr 2002 geltenden Halbein274
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künfteverfahrens (das 2009 durch die Abgeltungssteuer abgelöst wird) innerhalb
der Freigrenze von 512 Euro und bleibt somit vom Finanzamt verschont. Wichtig
in diesem Zusammenhang: Eheleute und Familien dürfen Wertpapiere dem Partner oder den Kindern überschreiben. Diesen stehen dann ebenfalls Spekulationsgewinne bis zur Höhe von 511,99 Euro steuerfrei zu. Für ein Ehepaar verdoppelt sich
damit der Freibetrag.
5. Zwischengewinne, die ein Fonds während des Verlaufs eines Geschäftsjahres
durch Kursgewinne bei Veräußerung von Aktien macht, bleiben fondsintern steuerfrei.
Die kritischen Grenzen beachten
Ein Tag weniger als zwölf Monate oder ein Cent mehr als 511,99 Euro führen
sofort zur vollen Steuerpflicht bei Spekulationsgewinnen! Denn es handelt
sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag!
Für die Dauer der Spekulationsfrist gilt: Wer auch nur einen Tag zu früh verkauft, hat das dem Finanzamt zu melden. Deshalb sollte man sich merken,
dass die Tageszahl, an der man im Vorjahr gekauft hat, vorbei sein muss,
wenn man Steuern umgehen will. Beispiel: Hat jemand am 31. März eines
Jahres Fondsanteile gekauft, dann darf er sie erst am 1. April des darauffolgenden Jahres ohne Zugriff des Finanzamts verkaufen!
6. Solidaritätszuschlag: Seit dem 1. Januar 1998 wird ein Solidaritätszuschlag
in Höhe von 5,5 Prozent auf die Körperschaftssteuer und die Zinsabschlagsteuer
erhoben. Er ist ebenfalls bei der Einkommensteuer anrechenbar. Sofern ein Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV) vorliegt, wird kein
Solidaritätszuschlag einbehalten.
7. Erbschaftssteuer: Bei einem Nachlass, zu dem auch Fondsbeteiligungen gehören, greift die Erbschaftssteuer. Ihre Höhe ist abhängig von der Höhe des zu
versteuernden Nachlasses. Angesetzt wird der Fondsanteil mit dem Rücknahmepreis. Es gelten außerdem gesetzlich festgelegte Freibeträge für Ehegatten, Kinder,
Stiefkinder und Enkel. 307.000 Euro für Ehegatten, 205.000 Euro für Kinder und
Stiefkinder sowie 5.200 Euro für Enkel.
8. Sparerfreibetrag und Werbungskostenpauschbetrag: Jedem Anleger
steht ein Sparerfreibetrag zu. Bei Ledigen sind dies seit dem Januar 2004 1.370
Euro, bei Verheirateten das Doppelte, also 2.740 Euro. Ab 2007 verschlechtert sich
die Lage für Sparer. Die große Koalition hat ihnen die Freibeträge nochmals halbiert!
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Zum Sparerfreibetrag hinzu kommt der Werbungskostenpauschbetrag: Bei der
Steuererklärung kann zur Vereinfachung ein Werbungskostenpauschbetrag von
gegenwärtig 51/102 Euro für Ledige/Verheiratete abgesetzt werden. Für die Höhe
gilt das Gleiche wie beim Sparerfreibetrag. Der Gesetzgeber legt ihn fest. Er kann
sich also ändern.
Wichtig: Die Höhe der Freibeträge ist gesetzlich geregelt. Sie kann sich also
auch in Zukunft nach unten wie nach oben hin ändern. Es empfiehlt sich, die sich
ständig ändernde Steuergesetzgebung in diesem und anderen Punkten aufmerksam
zu verfolgen, um keine finanziellen Nachteile zu erleiden und um Ärger mit dem
Finanzamt auszuschließen. Auch unter steuerlichen Gesichtspunkten sollte stets
versucht werden, die Anlageentscheidungen zu optimieren.
Mit der Werbungskostenpauschale sind die Kosten berücksichtigt, die bei der Geldanlage anfallen, ohne dass ein Einzelnachweis erforderlich ist. Höhere Werbungskosten können, wenn sie belegt werden, bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Wichtig: Der Ausgabeaufschlag, der beim Kauf der meisten
Fonds fällig wird, zählt nicht zu den Werbungskosten. Grundsätzlich aber gilt:
Anleger, die diese Pauschale ignorieren und dafür ihre Ausgaben detailliert dem
Fiskus vorlegen, fahren meistens besser angesichts der speziellen Werbungskosten,
die im Zusammenhang mit dem Investmentsparen auftreten, kommen: Bücher- und
Aktenschränke, Computer mit spezieller Börsen- und Fondssoftware, Fachliteratur
oder Beiträge zu Vereinen, die durch ihre Aktivitäten den Mitgliedern möglichst
hohe Erträge aus Kapitalvermögen verschaffen möchten. Dazu zählt zum Beispiel
der Mitgliedsbeitrag zur Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW),
deren Zeitschrift „Wertpapier“ zu den Klassikern unter den Finanzzeitschriften gehört. Die Attraktivität eines Investments in Fonds hängt auch von den steuerlichen
Rahmenbedingungen ab. Deshalb sollte jeder Investor über die gerade geplanten
oder bereits durchgeführten Gesetzesänderungen auf dem Laufenden sein.
Überraschungen bei ausländischen Fonds
Wer in Deutschland ausländische Fonds kaufen will, sollte vorher klären, ob sie
von der BaFin zugelassen sind oder zumindest einen steuerlichen Vertreter hierzulande haben. Wenn beides nicht zutrifft, kann es nach dem Kauf zu unangenehmen
Überraschungen kommen. In der Praxis stehen ausländische Fonds ohne Zulassung
steuerlich im Abseits. Denn: Ausländische Investmentfonds, die weder eine Vertriebszulassung noch einen steuerlichen Vertreter in Deutschland haben, werden
nach § 18 Abs. 3 Auslandsinvestment-Gesetz behandelt. Und das heißt: Der Erwerb
eines solchen Fonds lohnt sich in der Regel nicht, weil die Besteuerung in einem
solchen Fall viel höher liegt als bei einem deutschen Fonds. Es gelten nämlich:
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* Volle Besteuerung der Ausschüttungen einschließlich der Kursgewinne beim Verkauf von Wertpapieren etwa innerhalb eines Aktienfonds.
* Eine alljährliche Besteuerung von 90 Prozent des Wertzuwachses oder Kursgewinnes des jeweiligen Fonds am Ende eines Kalenderjahres.
Sogar wenn der Kurs eines Fondsanteils innerhalb eines Jahres sinkt, wird der letzte
Kurs am Ende des Kalenderjahres zugrunde gelegt und mit zehn Prozent besteuert.
Das bedeutet: Zusätzlich zu dem Verlust auf dem Papier wird der Anleger auch
noch durch eine Steuer belegt, da der Fonds ja nicht verkauft wurde. Wird der
Fonds verkauft, müssen 20 Prozent vom Rücknahmepreis versteuert werden.
Achtung: Ein ausländischer Fonds nach § 18 Abs. 3 des AuslandsinvestmentGesetzes muss schon unglaubliche Renditen erzielen, wenn er sich für einen steuerehrlichen Anleger in Deutschland noch lohnen sollte.
Nicht ganz so hart trifft es ausländische Fonds, die zwar hierzulande nicht zum
Vertrieb zugelassen sind, aber einen steuerlichen Vertreter in Deutschland haben.
Als steuerlicher Vertreter gilt, wer die ausländische Fondsgesellschaft gegenüber
Finanzbehörden und vor Finanzgerichten vertreten kann. Dann gilt § 18 Abs. 1
und 2 Auslandsinvestment-Gesetz. In einem solchen Fall beschränkt sich der Steuernachteil auf die Kursgewinne, die der Fonds bei der Transaktion eines Managers
innerhalb der 12-monatigen Spekulationsfrist erzielt hatte. Immerhin ein dicker
Nachteil. Durch die Neuerungen im Investmentsteuergesetz 2004 fallen die Unterscheidungen und unterschiedliche Besteuerung ausländischer Investmentfonds weg
(siehe dazu weiter unten im letzten Abschnitt im Steuerkapitel).
Ausländische Fonds „deutscher Provenienz“
Eine nicht zu vernachlässigende Gruppe ausländischer Fonds sind diejenigen, die
von der BaFin zum Vertrieb in Deutschland zugelassen sind. Man nennt sie ausländische Fonds deutscher Provenienz (deutscher Herkunft). Diese Investmentfonds werden nach § 17 Auslandsinvestment Gesetz steuerlich wie deutsche Fonds
behandelt. Mit einer wesentlichen Ausnahme: Im Gegensatz zu deutschen Fonds
können diese ausländischen Fonds dem Anleger keinen Anspruch auf Vergütung
der Körperschaftssteuergutschrift verschaffen. Zu dieser großen Gruppe gehören
auch die immer wieder in Zeitungsberichten oder Statistiken auftauchenden so
genannten Sicaf- oder Sicavfonds. Dies sind französische oder luxemburgische
Investmentgesellschaften, die man mit den deutschen Fondsgesellschaften nach
KAGG vergleichen kann. Sie haben häufig in Luxemburg ihren Sitz und sind damit Wertpapier- und Geldmarktfondsgesellschaften nach Luxemburger Recht und
somit ausländische Fonds deutscher Provenienz. In der Regel bedarf es für deren
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Genehmigung deshalb nur eines Antrags auf Vertriebszulassung bei der BaFin, dem
nach einigen Wochen Bearbeitungsfrist zugestimmt wird.
Die Zulassung der ausländischen Fonds deutscher Provenienz zum Vertrieb ist ein
wesentlicher Schritt auf dem Weg zu einem gemeinsamen europäischen Fondsmarkt. Doch bis zu einer Harmonisierung der steuerrechtlichen Fragen in Euroland
(12 EU-Staaten) oder im Gebiet aller, mittlerweile 25 EU-Staaten ist noch ein weiter
Weg. Hemmnisse sind die komplizierten nationalen Steuergesetzgebungen und die
faktischen Probleme beim Vertrieb in den Mitgliedsländern.
Steuern auf in- und ausländische Dividenden
Nach dem Steuersenkungsgesetz zur Besteuerung von Investmentfonds bleiben inund ausländische Dividenden eines Fonds sowohl bei Ausschüttung als auch bei
der Thesaurierung steuerfrei, und zwar für die Kapitalgesellschaften als Fondsanleger. Für die in Privatvermögen gehaltenen Fondsanteile gilt aber: In- und ausländische Dividendenerträge sind bei Ausschüttung oder Thesaurierung nur zur Hälfte
steuerpflichtig, (§§ 40 II KAGG, 3 Nr. 40 EStG). Die andere Hälfte bleibt steuerfrei
nach dem neuen, so genannten Halbeinkünfteverfahren. Danach gelten folgende
Regeln:
Die von Aktiengesellschaften ausgeschütteten Dividenden sind mit 25 Prozent Körperschaftssteuer belastet (die ausgeschütteten 75 Prozent Dividenden nennt man
Bardividende). Der Dividendenempfänger hat keine Möglichkeit der Anrechnung
oder Auszahlung der Körperschaftssteuer (sog. Definitivbesteuerung mit 25 Prozent
Körperschaftssteuer) mehr. Die ausgeschütteten Dividenden sind vom Anteilinhaber - zum Ausgleich der fehlenden Körperschaftssteueranrechnung - nur noch zur
Hälfte zu versteuern, die andere Hälfte ist steuerfrei (§ 3 Nr. 40 EStG). Werbungskosten, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit Dividenden stehen, sind demzufolge bei Fonds nur zur Hälfte abziehbar (§ 3 c Abs. 2 EStG).
Von der in der Ausschüttung oder Thesaurierung enthaltenen Bardividende wird
eine Kapitalertragssteuer von nur noch 20 Prozent anstelle bisher 25 Prozent einbehalten. Bemessungsgrundlage ist die gesamte Bardividende, auch wenn sie nur zur
Hälfte steuerpflichtig oder sogar vollständig steuerfrei ist. Diese Kapitalertragssteuer
kann bei Steuerveranlagung auf die Steuerschuld des Steuerpflichtigen angerechnet oder gegen Vorlage eines Freistellungsauftrages oder einer NV-Bescheinigung
ausgezahlt werden. Die Anrechnung bzw. Auszahlung der Kapitalertragssteuer erfolgt in voller Höhe, auch wenn die Dividende nur zur Hälfte steuerpflichtig oder
sogar steuerfrei ist (§ 36 II Nr. 2 EStG).
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Investmentsparen – der sichere Weg zum Vermögen?
„Steuerreformen“ ohne Ende
Unbeständigkeit gehört zu den Problemen der deutschen Steuerpolitik. Nicht
zuletzt Sparer und Anleger müssen sich regelmäßig informieren, um keine
Fristen zu versäumen oder sich keine Nachteile einzuhandeln, die später bei
der Steuererklärung nicht mehr zu korrigieren sind.
Rolle rückwärts: Fondanleger müssen wieder Steuern auf Zwischengewinne für
in- und ausländische Investmentfonds zahlen, wenn sie ihre Fonds nach der einjährigen Spekulationsfrist für private Veräußerungsgeschäfte verkaufen. Seit dem
1.Januar 2005 müssen Sie beim Verkauf von Fondsanteilen die ausgewiesenen
Zwischengewinne als Zinseinkünfte versteuern, und zwar unabhängig von der Haltedauer. Im Gegenzug können Sie beim Kauf der Fondsanteile gezahlte Zwischengewinne als negative Zinseinkünfte ansetzen.
Durch das Investmentsteuergesetz (InvStG), das Anfang 2004 in Kraft trat, wurde
die Benachteiligung ausländischer gegenüber inländischen Investmentfonds aufgehoben. Dividenden, die ausländischen Fonds zufließen, unterliegen nun auch - wie
bei inländischen Fonds – dem Halbeinkünfteverfahren (zur Erklärung siehe oben).
Das heißt: die Ausschüttung ist bei Privatanlegern zur Hälfte steuerfrei. Daraus
ergibt sich, dass zum Beispiel von 1.000 Euro Bruttodividende nach Abzug der Körperschaftssteuer 750 Euro als Bardividende zur Versteuerung bei der Einkommensteuererklärung übrig bleiben. Von diesen 750 Euro wird aber nur die Hälfte, also
375 Euro, zur Steuerberechnung herangezogen. Über die Höhe der Steuersumme
entscheidet der individuelle Steuersatz.
Vorsicht bei Kosten und Gebühren
Vor der Rendite stehen die Gebühren. Als erstes wollen die Fondsmanager für ihre
Dienste bezahlt werden. Aber nicht nur das: Die Fondsverwaltung schluckt auch
einen Teil des Geldes der Anleger und somit auch Rendite auf ihr Gespartes. Dazu
kommt: Ebenso wie bei der Direktanlage an der Börse über eine Bank oder Sparkasse fallen auch beim Erwerb von Fonds Kosten und Gebühren an. Sie haben es dabei
mit einer ganzen Schar von Fondsverkäufern zu tun. Sie sorgen für den Vertrieb
von Investmentfonds. Dabei handelt es sich um Bankberater (66 Prozent), Versicherungsvertreter (17 Prozent), selbstständige Fondsvermittler und Finanzvertriebe
(12 Prozent) und Discountbroker (5 Prozent). Die Folge ist: Sie müssen mit einem
Katalog von „Spesen“ rechnen. Dazu zählen:
1. Ausgabeaufschlag: Je nach Fondsart, ob Aktien- oder Rentenfonds, werden
zwischen ein und fünf Prozent verlangt. Dieser Betrag wird bei Einzahlung der Investitionssumme fällig, also bei monatlicher Einzahlung jeden Monat neu und bei
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einmaliger Einzahlung alles auf einen Schlag. Beispiel: Bei einer Investitionssumme von 10.000 Euro in einen Aktienfonds gehen bei 5 Prozent Ausgabeaufschlag
500 Euro an die Fondsgesellschaft und nur 9.500 Euro werden wirklich angelegt.
Die Differenz von 500 Euro geht für die Vertriebskosten drauf. Diese Gebühr erscheint in den meisten Fällen nicht auf den Kontoauszügen des Anlegers. Sie wird
fondsintern abgerechnet. Es ist insofern eine Art unsichtbare Gebühr. Außerdem
wird dieser Kostenpunkt in vielen Beratungsgesprächen noch immer nicht deutlich
genug angesprochen.
2. Depotgebühr: Werden die Fondsanteile bei einer Bank aufbewahrt, ist mit
einer Gebühr von mindestens zehn Euro pro Jahr zu rechnen. Die Höhe ist letztlich
Angelegenheit der Bank, Sparkasse oder Investmentgesellschaft. Dieser Kostenpunkt kann also stark variieren.
3. Verwaltungsvergütung: Das ist die Managementgebühr für die laufenden
Kosten im Fonds selbst, also zum Beispiel Provisionen für An- und Verkauf der im
Fonds gehaltenen Wertpapiere. Sie betragen in der Regel mindestens ein Prozent.
Es kann aber auch deutlich darüber liegen.
Sonstige Verwaltungsgebühren: Hierin enthalten sind Berichterstattungskosten,
Kosten für die Fondsprospekte. Dadurch entfallen noch einmal mindestens 0,1 Prozent.
4. Fonds-Wechsel-Kosten: Wer innerhalb einer Fondsgesellschaft wechseln
will, also zum Beispiel sein Kapital von einem Aktienfonds in einen Rentenfonds
umschichten will, zahlt je nach Fondsgesellschaft eine Gebühr (im Fachchinesisch
auch Switch-Gebühr genannt).
Beispiel: Bei einer Anlagesumme von 10.000 Euro können sich die Kosten einmalig auf 500 Euro und pro Jahr auf zusätzliche 200 Euro summieren. Das muss
der Fonds erst einmal erwirtschaften, bevor er aus der Sicht des Fondskäufers in
die Gewinnzone gelangt.
Wichtig: Bei so genannten „no-load“ Fonds werden keine Ausgabeaufschläge
erhoben. In Deutschland wird bei derartigen Fonds die Bezeichnung „Typ 0“ an den
Fondsnamen angehängt. Doch Vorsicht: In diesen Fällen gilt meist eine erhöhte
Verwaltungsvergütung plus eine erfolgsbezogene Vergütung, die dem jeweiligen
Verkaufsprospekt zu entnehmen ist.
Beim Kauf von Fondsanteilen sollte man sich genau über die Kosten informieren.
Warum nicht eine Liste der Kosten verlangen? Doch eines ist auch klar: Nur auf
die Kosten starren wäre kurzsichtig. Doch Preis- und Kostenvergleich und selbstbewusstes Auftreten bei der Bank können nicht schaden. Wichtig wird zunehmend
der Blick auf eine neue Kennzahl für den Anleger: Die Total Expense Ratio (TER).
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Investmentsparen – der sichere Weg zum Vermögen?
Sie zeigt mit einer Zahl in Prozenten, wie hoch die Gesamtbelastung des Fondsvermögens ist, die aus dem Fondsvermögen jedes Jahr für Kosten abgezogen wird und
auf dem Konto der jeweiligen KAG landet. Der Anleger hat mit der TER den Vorteil,
die Kosten ähnlicher Fonds auf einen Blick erfassen und vergleichen zu können.
Das ist dann nicht selten mitentscheidend für die Wahl eines Fonds.
Sparen bei den Gebühren
Anleger müssen nicht alle Kosten hinnehmen. Der Markt ist zum Glück für die
Sparer seit einiger Zeit kräftig in Bewegung geraten. Seit sich Direktbanken, Fondsshops und freie Vermittler um die Anleger bemühen und der Fondsvertrieb sich
verändert, geraten auch die Kosten unter Druck. Der Markt wird auch auf diesem
Gebiet nach und nach so transparent, dass der Kunde die Angebote vergleichen
kann. Nicht vergessen: Wer größere Beträge anlegen will, hat grundsätzlich immer
die Chance, Kosten und Gebühren bei der jeweiligen Bank zu drücken. Wer die
Bank umgeht und direkt bei der Fondsgesellschaft kauft oder bei einer Direktbank,
kann oft den Ausgabeaufschlag reduzieren. Das kann aber auch geschehen, wenn
mit der Hausbank verhandelt oder das Kreditinstitut gewechselt wird.
Wer bei einer der Direktbanken oder einem Discountbroker ordert, erhält dafür
häufig Rabatte. Sie sind im Fondsgeschäft mittlerweile eine Selbstverständlichkeit.
Dafür muss er allerdings meist auf jede Form von Beratung verzichten. Im Internet
kann man die Tarife der Fondsanbieter durchstöbern. Wichtig: Auch die Direktbanken und Discountbroker sind keine Menschheitsbeglücker. Für ihre Dienste verlangen sie natürlich etwas. Deswegen sollte jeder Investor genau studieren,
• welche der Fonds überhaupt einen reduzierten Ausgabeaufschlag haben,
• wie hoch der ist,
• wie viel die Mindestgebühren pro Kauf betragen und
• wie hoch die Depotkosten liegen.
Denn: Der Fondskauf per Internet oder Fax, also an der alten Hausbank vorbei, ist
zwar als zusätzlicher Vertriebsweg zu begrüßen, aber ohne Kosten läuft natürlich
auch da nichts. Und die sind meist erst auf den zweiten Blick zu erschließen. Um
einen Gebühren- und Kostenvergleich kommt der Anleger also nicht herum. Noch
herrscht ein wahrer Tarifdschungel unter den Direktbanken und Discountbrokern
(sie nennen sich auch Online-Broker). Alle wollen ein großes Stück vom Markt erobern. Da sich die vielen Tarife konkurrenzbedingt ständig ändern und gegenseitig
unterbieten, muss der Fondskäufer besonders auf die Veränderungen im Wettbewerb von Direktbanken und Online-Brokern auf der einen Seite und den Fondsgesellschaften auf der anderen Seite achten.
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Aufgepasst bei der Beratung
Auch die Fondsbranche ist im Wandel und passt sich veränderten Marktbedingungen und Bedürfnissen der Kunden an. Der moderne Vertrieb von Fonds an den
Filialen der Banken vorbei geht nicht nur über das Internet. Insgesamt geraten die
alten Vertriebsstrukturen unter Druck. Immer häufiger vertreiben Versicherungsvermittler, freie Vermittler und so genannte Strukturbetriebe die Investmentanteile
im Direktgeschäft. Das Fondsgeschäft zeigt alle Anzeichen einer Strukturveränderung. Auf der Ebene von Service und Vertrieb bleibt das natürlich nicht ohne
Folgen. Dabei sind die wesentlichen Faktoren aus den USA vorgegeben:
Professionell gemanagte Fondsanlagen werden immer populärer. Das Angebot an
maßgeschneiderten Fondskonzepten nimmt zu. Vermögenszulage-Fonds, Dachfonds, Garantiefonds und Indexfonds sind dafür Beispiele. Diese bieten Sparpläne
und Sparformen, die auch schon von kleinen Sparraten an gelten. Der Kleinanleger ist also keineswegs ausgeschlossen, im Gegenteil. Die neuen Kommunikationstechnologien verändern die Verhaltensweisen von Sparern und Managern dramatisch. Die Möglichkeit, sich über das Internet zu informieren, internationalisiert
und revolutioniert den Vertrieb und Service. Wer unter den Anbietern mithalten
will, muss zum Full-Service-Provider, also zum „Alles-Anbieter“ beziehungsweise
„Vollsortimenter“ werden. Er muss alles im Angebot haben; Fonds, Sparpläne, eigene Kontoführung, den ganzen Service drum herum. Der Kunde wird zunehmend
anspruchsvoller.
Die traditionellen Vertriebswege verändern sich grundlegend. Die Grenzen zwischen der klassischen Bank und der Versicherung verschwimmen. Die Entwicklung
bei der Dit, der Fondstochter der Dresdner Bank, zeigt dies exemplarisch. Nach der
Übernahme durch die Allianz Versicherung ging sie in der ADAM-Gruppe auf, der
neuen Vermögensverwaltungsgruppe von der Mutter Gesellschaft Allianz und der
Tochter Dresdner Bank. Die Allianz will neben dem Versicherungsgeschäft auch im
Fondsgeschäft zum Marktriesen werden und sucht zum entsprechenden Marktauftritt einen geeigneten Vertriebsweg oder Vertriebspartner. Was bisher die alleinige
Domäne der Banken war, gerät ins Wanken.
Unabhängige Vermögensverwalter
Banken und Sparkassen bleiben zwar weiterhin führend beim Vertrieb von Investmentfonds, aber zunehmend mischen auch bankunabhängige Vermögensverwalter in der Fondsbranche mit. Sie bieten ihren Kunden meist fremde aber auch
eigene Investmentfonds an, arbeiten auf eigene Rechnung und erhalten entweder
eine Provision, die von Ihrem Sparbetrag abgeht, oder fordern einen Anteil am
Performanceerfolg. Früher waren sie nur für die besonders gut betuchte Klientel
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zuständig. Mittlerweile kommen sie auch dem breiten Publikum entgegen mit monatlichen Sparraten von 100 Euro etwa. Die meisten Fondssparer kommen mehr
oder weniger zufällig mit einem Außendienstmitarbeiter der Finanzdienstleistungsbranche zusammen. Der hat dann Fonds im Angebot. Für den Anleger stellt sich
nun die Frage, inwieweit er den Aussagen trauen kann. Dazu sieben Tipps für Ihr
Beratungsgespräch:
1. Vor der Kontaktaufnahme mit einem Anlageberater sollten Sie sich darüber
im Klaren sein, welches Ziel sie mit der Investition verfolgen. Als mögliche
Ziele kommen die Altersvorsorge, der Kapitalerhalt nach Inflation plus eine
kleine Rendite oder auch ein bestimmter zu erwirtschaftender Betrag in Frage.
2. Das mit der Kapitalanlage verfolgte Ziel sollten Sie vor der Kontaktaufnahme idealerweise bereits schriftlich fixiert oder wenigstens mit einem Vertrauten besprochen haben.
3. Ein Beratungsgespräch sollte am Besten in Anwesenheit eines Zeugen, eines
Vertrauten (Familienangehörige reichen aus) geführt werden.
4. Sie sollten während des Gesprächs eigene Aufzeichnungen machen: zu den
Anlagezielen, den Informationen ihres Beraters, zu dem Anlageobjekt und
auch zu den Risikohinweisen.
5. Nach dem Gespräch sollten Sie den Inhalt des Gesprächs schriftlich zusammenfassen lassen und sich vom Anlageberater bestätigen lassen.
6. Soweit der Anlageberater seinerseits vom Anleger die Unterzeichnung von
Formularen oder eines Beratungsprotokolls verlangt, sollte sich der Anleger
dieses Protokoll vorher zu Hause gründlich durchlesen und noch mal darüber schlafen.
7. Erst wenn diese sechs Punkte positiv abgehakt sind, sollten Sie erwägen, die
vom Anlageberater empfohlene Anlage zu tätigen. Das erspart eine Menge
Ärger und Verdruss für die Zukunft.
Checkliste Vermögensberater:
Nach einem Gespräch mit einem privaten Vermögensberater sollte der Anleger prinzipiell darüber Klarheit verschaffen: Wie war die Qualität von Beratung
und Kundenservice? Am besten geht dies, wenn Sie die Qualität der Beratung
an Hand einer Checkliste prüfen. Die wichtigen Punkte und eine Checkliste
finden Sie im folgenden Kapitel „Die nächsten Schritte zur Rendite“
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Lieber gleich in den Fondsshop?
Die so genannten Fondsshops gehören zu den interessanten Entwicklungen bei
freien Finanzdienstleistern. Andere Bezeichnungen dafür: Fonds-Boutiquen oder
Fonds-Center. Diese Fonds-Shops konzentrieren sich ausschließlich auf den Vertrieb von Investmentfonds. Fonds-Shops haben gegenüber einzelnen freien Vermittlern gewisse Vorteile. In der Regel bieten sie eine breite Auswahl an Fonds an.
Dazu haben sie nicht nur Vertriebsverträge mit deutschen Investmentgesellschaften, sondern oft auch die ganze Palette der großen ausländischen Investmentgesellschaften im Angebot.
Fonds-Shops werben damit, dass in der Beratung der Kundschaft ein hohes Niveau
angestrebt wird. So haben sich viele Shops im Bundesverband Deutscher Investmentberater (BVDI) zusammengeschlossen. Immerhin: Mitglied in diesem Verband
können nur Fondsberater werden, die überprüfte Kenntnisse in diesem Bereich aufweisen. So verlangt der BVDI als Aufnahmekriterium eine abgeschlossene Bankausbildung oder ein abgeschlossenes Studium der Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften oder eine Registrierung als Finanzdienstleistungsinstitut durch die
BaFin. Ferner muss die Beratung in gewerblich genutzten Räumen stattfinden und
das Haupttätigkeitsgebiet die Investmentberatung sein. Fragen Sie also beim BVDI
(Bundesverband Deutscher Investmentberater e. V.) nach, ob ihr Fondsshop-Berater Mitglied ist. Der Verband gibt auf Anfrage auch eine Mitgliederliste heraus.
Adresse: Kieler Straße 357-359 , 22525 Hamburg, Telefon: 040 - 54 54 52, Fax:
040 – 54 53 55
Tipp:
Fragen Sie ihren Vermittler oder Fonds-Shop, ob sie Mitglied in einem Verband sind. Können sie eine solche Mitgliedschaft nicht nachweisen, ist zumindest Vorsicht angebracht!
Die Fonds-Shop-Betreiber streben an, als Qualitätssiegel die Registrierung als Finanzdienstleistungsinstitute bei der BaFin zu erreichen. Dazu sind freie Finanzdienstleister nach der 6. Novelle des Kreditwesengesetzes (KWG) verpflichtet, wenn
sie gewisse Kriterien erfüllen. Erfüllt ein Finanzdienstleister folgende Voraussetzungen, muss er sich beim BaFin eine Erlaubnis für seine Tätigkeit holen:
• die gewerbliche Vermittlung von Anlagen wie Investmentfonds,
• die Verwaltung von Kundenvermögen mit eigenem Entscheidungsspielraum,
wenn zum Beispiel eine Verwaltungsvollmacht des Kunden vorliegt,
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• der mögliche Zugang zum Vermögen des Kunden durch eine Kontovollmacht.
Auch Fondsshop machen nichts umsonst: Ähnlich wie bei den Banken sind die
Möglichkeiten, Gebühren oder Kosten zu sparen, bei einem freien Vermittler oder
einem Fonds-Shop eher gering. Der Grund ist der fixe Ausgabeaufschlag. Der nämlich ist die Provision des Vermittlers, von der seine Existenz abhängt. Deshalb muss
ein Anleger schon sehr hohe Anlagebeträge mitbringen, ehe sich ein Vermittler aufs
Handeln einlässt. Freilich hat der Kunde durch die laufende Verwaltung weniger
Kosten als bei der Bank. Denn beim Kauf von Fondsanteilen bei einem Vermittler
oder Fonds-Shop fließt das Geld direkt auf ein Konto bei der Investmentgesellschaft. Für diese Investmentkonten verlangen die Fondsgesellschaften entweder
keine oder allenfalls eine geringe Depotgebühr. Das Investmentkonto hat außerdem
weitere Vorteile: Will der Kunde von einem Fonds der Gesellschaft zu einem anderen Fonds der gleichen Gesellschaft wechseln (switchen), fällt oftmals kein oder
nur ein verringerter Ausgabeaufschlag an. Außerdem kann der Anleger bei einem
Investmentkonto Ausschüttungen zum Rücknahmepreis anlegen. Es entfällt also
auch hier der Ausgabeaufschlag.
Was geschieht mit den Anlegergeldern? Das Geld des Anlegers fließt direkt von
seinem Konto bei seinem Fondsshop auf ein Konto der Investmentgesellschaft. Somit ist garantiert, dass der Vermittler das Geld des Anlegers nicht in falsche Kanäle
leiten kann. Die Angst vieler Anleger, dass freie Vermittler oder Fonds-Shops Anlegergelder veruntreuen könnten, ist daher – theoretisch jedenfalls - nicht begründet.
Nach Aussage der Fondsshops benützen Banken dieses Argument aber oft, um ihre
Kunden bei der Stange zu halten. Lassen Sie sich also davon nicht beeindrucken.
Tipps zur Fondsauswahl
Seien Sie vorsichtig und gehen Sie nicht mit Halbwissen an die Auswahl von Investmentfonds. Das kann Ihnen die Rendite verderben. Mit Slogans wie „Fondsanalyse, ganz einfach“ wirbt die Branche gerne um Ihr Geld. Aber wenn es wirklich
so einfach wäre, hätten in der Vergangenheit nicht so viele Anleger schlechte Erfahrungen mit Fonds gemacht. In Wirklichkeit wissen leider zu wenig Fondskäufer,
was für Gesetzmäßigkeiten beim Investment in Fondsanlagen herrschen. Wer nur
glaubt sie zu kennen, sitzt dann einige Zeit später manchem kostspieligen Irrtum
auf. Was in den Beratergesprächen in den Geldinstituten oder mit dem selbstständigen Fondsberater an Behauptungen so aufgestellt wird, erweist sich nämlich
gelegentlich als Irrtum.
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Behauptung Nr.1:
Ein Fondsmanager versucht in jeder Situation, das Beste für den Anleger herauszuholen.
Das kann man auch anders sehen. Die meisten Fondsmanager sehen nämlich als
ihr wichtigstes Anlageziel an, besser abzuschneiden als irgendein so genannter
repräsentativer Vergleichsindex. Orientiert sich beispielsweise der Manager eines
deutschen Aktienfonds am Dax und verliert der Index innerhalb eines Jahres zehn
Prozent an Wert, so gilt ein Minus von fünf Prozent für den Fondsmanager bereits
als ein Erfolg. Um nicht von einem überraschenden Indexanstieg auf dem falschen
Fuß erwischt zu werden, bleiben die meisten Fondsmanager selbst dann zu großen
Teilen in Aktien investiert, wenn an der Börse die Zeichen auf Sturm stehen. Wer in
diesem Punkt böse Überraschungen vermeiden möchte, sollte sich für einen Fonds
entscheiden, für den der Kapitalerhalt ausdrücklich an erster Stelle steht.
Behauptung Nr.2:
Ein neu aufgelegter Fonds lohnt sich, weil er meist aktuelle Trends abdeckt.
Dagegen sprechen prinzipielle Erfahrungen. Investmentgesellschaften trauen sich
meist erst dann mit einem so genannten „Trendfonds“ auf den Markt, wenn sie
sich eine entsprechende Nachfrage erhoffen. Und die ist ja erst dann zu erwarten
wenn es im jeweiligen Markt bereits Geld zu verdienen gab. Und bis dann der neue
Fonds aufgelegt ist, ist sein aktuelles Thema längst nicht mehr neu. So geschehen
am Neuen Markt. Fonds auf diesen Index mit hochspekulativen Akten wurden erst
an den Mann gebracht als sich schon mancher Aktionär mit hohem Gewinn bereits
von diesem Index verabschiedet hatte. Fonds, die Ende 1999 und Anfang 2000
auf den Markt kamen, waren von der Mitte des Jahres 2000 an nur noch auf dem
absteigenden Ast, obwohl sie noch nicht mal ein Jahr alt waren – also viel zu spät,
um von diesem zu Beginn mal interessantem Trend noch profitieren zu können.
Statt auf kurzlebige Trendfonds zu setzen, sollten Sie sich für ein breit aufgestelltes
Produkt entscheiden, das sich bereits in steigenden und fallenden Märkten bewährt
hat.
Behauptung Nr. 3:
Fonds, die auf Euro lauten, machen keine Währungsverluste
Ob ein Währungsfonds besteht, hängt nicht von der Anlagewährung ab. Der Erfolg
hängt allein von den im Fonds enthaltenen Wertpapieren ab. Wenn zum Beispiel
der Fondsmanager eines in Euro abrechnenden Fonds amerikanische Aktien kauft,
tut er das in Dollar. Die Umrechnung erfolgt dann im Fonds. Folglich mindert ein
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Kursverlust der US-Währung den Anteilpreis dieses Fonds ebenso wie bei einem
Konkurrenzprodukt, das in Dollar abrechnet. Wer also Währungsverluste generell
ausschließen will, sollte nur in Euroland investierende Fonds kaufen oder solche
Fonds, die ihre Geldanlage in Fremdwährung immer absichern.
Behauptung Nr: 4:
Ein gutes Rating schützt vor negativen Überraschungen
Analysegesellschaften untersuchen seit einigen Jahren anhand vieler Kriterien die
Wertentwicklung von Investmentfonds und vergeben im Anschluss daran Noten.
Gute Noten werden daher in der Werbung als Kaufargument gebraucht. Aber nicht
immer zu Recht! So wie gute Schüler sich gelegentlich verschlechtern, rutschen
auch ehemals gut geleitete Investmentfonds in der Benotung nach unten. Deshalb
sollten Sie niemals blindlings einem guten Rating vertrauen. Wer sich aber vor dem
Fondskauf von seinen persönlichen Zielen, der voraussichtlichen Anlagedauer und
der eigenen Risikobereitschaft leiten lässt, der kann von den Analysen der Ratingagenturen profitieren. Daher verdient dieses Kapitel besonderes Interesse.
Gute Fonds: Ranking und Rating helfen
Die Kernfrage für jede Anlegergruppe lautet: Welcher Fonds verspricht bei welcher
Risikobereitschaft die höchste Rendite? Das gilt unabhängig davon, ob es sich um
professionelle Fonds-Vermögensverwalter, institutionelle Investoren, Anlageberater oder Privatanleger handelt. Aber die Auswahl des „richtigen“ Fonds ist schon
für den Profi nicht einfach. Besonders dem Privatanleger, der nicht ständig den
Markt beobachten kann, fällt die Entscheidung schwer. Performance allein sagt
zu wenig aus. Die bisher üblichen Orientierungshilfen waren die oben erwähnten
Performancelisten, die mittlerweile in vielen Zeitschriften publiziert werden. Sie
erscheinen auch in den Finanzteilen der Tages- und Wirtschaftspresse und mittlerweile auch vermehrt im Internet. In der Regel listen diese Statistiken eine Reihe von
Fonds mit vergleichbarem Anlageschwerpunkt auf und vergleichen sie untereinander nach dem Renditekriterium - also der erzielten Wertsteigerung - innerhalb eines
gewissen Zeitraums, meist ein, zwei und drei Jahre.
Aber: Ranking-Listen allein reichen nicht: Sie sind nur eingeschränkt aussagefähig.
Zwar gilt die Devise: „Performance ist nicht alles, aber ohne Performance ist alles
nichts.“ Doch nach Meinung von Experten sind zum Beispiel Ranglisten nach dem
Kriterium der Einjahres-Performance nur bedingt zu gebrauchen. Untersuchungen
belegen nämlich, dass Fonds mit dem gleichen Anlageschwerpunkt schon nach
zwei Jahren die Hitlisten rauf und runter rutschen.
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Die logische Folgerung aus dieser Erkenntnis ist: Erst, wenn ein Fonds bezogen auf
die Performance im Ein-, im Drei- und im Fünfjahresvergleich gut abschneidet, ist
das ein zuverlässiges Indiz für ein erfolgreiches Management. Mit den steigenden
Mittelzuflüssen in Investmentfonds steigt auch die Nachfrage bei institutionellen
und privaten Anlegern nach einer systematischen Bewertung. Die Anleger brauchen Anhaltspunkte zum Chancen-Risiko-Verhältnis eines Fonds. Wie gut ist ein
Fonds, wie gut sind seine Manager und wie gut dürfte er in Zukunft laufen? Auf
diese und andere Fragen sucht der Fondsinteressent Antworten.
Zum Glück für den Anleger sind seit kurzem solche Fondsvergleiche über lange
Zeiträume für Anleger auch allgemein zugänglich und erhältlich. Die Einstufungen und Beurteilungen einzelner Fonds werden von Rating-Agenturen und Vermögensverwaltungsgesellschaften mit umfangreicher Fondauswertung vorgenommen.
Sie analysieren die Fondsanbieter nach Kriterien wie Anlagepolitik, Kontinuität
im Management und Wertentwicklung und vergeben Gütesiegel wie Noten, Buchstaben, Medaillen oder Sterne als Resultat ihrer Untersuchungen. Das ist ein ganz
neues Instrument in der Hand der privaten Anleger. Ratings von Fonds dürften sich
in Zukunft etablieren.
Zusammengefasst kann man sagen, dass Rating-Agenturen gewisse Grundannahmen treffen, bevor sie ihre Untersuchungen beginnen. Sie betreffen die Wünsche
und Bedürfnisse der Anleger. Danach hat der typische Privatanleger:
• einen mittelfristigen Anlagehorizont von mindestens fünf Jahren.
• Er spart meist für die Altersvorsorge.
• Er ist auf der Suche nach zuverlässigen Performern unter den Fonds und
nicht nach kurzfristigen Überfliegern.
• Er hat den Wunsch, Verluste weitgehend zu vermeiden.
• Er verfügt bei der Auswahl von Fonds nur begrenzt über Zeit und Kenntnisse.
Wichtige Finanzdienstleister mit einem Fondsrating im Angebot sind Standard &
Poor‘s und Morningstar, die beide bereits durch ihre Bewertungen (Ratings) von
Staats- und Unternehmensanleihen bekannt sind, sowie in Deutschland FERI Trust
und in der Schweiz die Reuters-Tochter Lipper. Da sie nicht mit einheitlichen Bewertungskennzeichnungen arbeiten, ist es wichtig, die Art der Klassifizierung der
wichtigsten Agenturen zu kennen. Dazu drei Beispiele:
Moody’s: Die amerikanische Rating-Agentur vergibt bisher nur Gütesiegel für
Geldmarkt-, Immobilien- und Rentenfonds. Das sind „Bonitätsnoten“ und „Einschätzungen des Marktrisikos.“
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Die Bonitätsnoten gehen von „Aaa“ für „geringes Anlagerisiko“ über „Aa“, „A“,
„Baa“ und „Ba“ für „spekulatives Investment“ bis zur schlechtesten Bewertung mit
„B“. Die Bewertungstabelle entspricht damit der bekannten Kategorisierung bei Anleihen.
Die Einstufung des Marktrisikos schätzt die Einflüsse von Zinsänderungen und
Währungsrisiken auf den Fondswert ein. Die beste Einstufung ist „MR1“ und bedeutet, dass nur sehr geringe Einflüsse von Zinssteigerungen und anderen negativen Markteinflüssen auf den Fondswert ausgehen dürften. Die Noten gehen weiter
über „MR2“, „MR3“und „MR4“ bis zu „MR5.“ Das heißt im Schema von Moody’s:
sehr starke Wertverluste bei Zinssteigerungen und anderen negativen Markteinflüssen.
Standard & Poor’s (S&P): Auch S&P will den Anlegern die Kaufentscheidung erleichtern. Das Rating-Haus will europaweit Fonds einem Qualitätsrating unterziehen. Die Devise lautet: Die Performance ist wichtig, die Managementqualität aber
noch wichtiger. Die Londoner Abteilung vergibt bereits Ratings für Fonds in Großbritannien, Luxemburg und dem Steuerparadies auf Guernsey. Dazu zählen ausländische Investmentgesellschaften wie Mercury und Threadneedle, die ihre Produkte
auch deutschen Kunden anbieten. Die Vorgehensweise ist zusammengefasst etwa
so: S&P untersucht zunächst die längerfristige Performance eines Fonds innerhalb
seiner Gruppe, also Fonds mit ähnlicher Anlagepolitik. Dies ist ein rein quantitativer Prozess, bei dem historische Wertentwicklungen gemessen werden. Bei diesem
ersten Schritt bleiben etwa 20 Prozent der untersuchten Fonds übrig, die quantitativ gesehen als gut gelten können.
Im zweiten Schritt kommt dann die qualitative Bewertung. Dazu besuchen die S&PAnalysten nach eigenen Angaben jedes Jahr eine Schar von Fondsmanagern und
Chefs der Anlagegesellschaften. Dabei werden die Schlüsselfaktoren erörtert, die zu
einem Anlageerfolg führen, und Fragen gestellt wie:
•
Wie erfahren ist der Manager?
•
Hält er sich an die festgelegte Anlagepolitik?
•
Wie erläutert er Perioden mit guter und schlechter Performance?
•
Wie gut läuft das Teamwork im Fonds?
Danach entscheidet die Rating-Kommission von S&P über die endgültige Einstufung des jeweiligen Fonds. Die Ergebnisse der Interviews mit den Fondsmanagern
fließen mit einem Anteil von 60 Prozent in das Ergebnis ein. Die reine Risiko- und
Performancemessung hat einen Anteil von 40 Prozent. Die Notenskala der FondsRatings (fr) von S&P lautet ähnlich wie bei den Anleihe-Einstufungen:
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„frAAA“ für außergewöhnlich gute Investmentmanagement-Fähigkeiten,
„frAA“ für sehr gute Investmentmanagement-Fähigkeiten,
„frA“ für gute Investmentmanagement-Fähigkeiten.
FERI Trust: Ziel des Fonds-Ratings der Bad Homburger Vermögensgesellschaft FERI
Trust ist nach eigenen Angaben, Anlegern einen systematischen, nachvollziehbaren und verständlichen Ansatz zu bieten. Dazu gehört, dass das Rating die Ziele
und Zwänge des Fondsmanagement berücksichtigt, herausragende Fähigkeiten des
Fondsmanagers oder des Management-Teams erkennbar werden, der Managementstil und die Investmentziele in Einklang stehen, Fehlinvestitionen in weniger gute
Fonds vermieden werden können und durch die Selektion von Top-Performern
deutlicher Mehrwert geschaffen werden kann.
Die Fondsauswertung der FERI Trust umfasst mittlerweile weit über tausend Fonds.
Betrieben wird eine quantitative Analyse. Gemessen werden die Performance und
die Risikokennzahlen, sowie das Verhalten in Auf- und Abschwungphasen. Bei
FERI Trust beziehen sich alle Angaben auf einen Zeitraum von fünf Jahren. Für
jüngere Produkte gibt es kein Rating. Mit der Fünf-Jahres Messmethode unterscheidet sich FERI Trust von fast allen anderen veröffentlichten Rankinglisten, die
deutlich kürzere Zeiträume für ihre Bewertung nehmen. Die Fondsanalysten legen
großen Wert auf die Feststellung, dass Investmentfonds ihre wirkliche Klasse nur
auf längere Sicht nach mindestens fünf Jahren zeigen.
Ein geprüfter Fonds befindet sich immer in einer Konkurrenzgruppe (Peer Group)
von mindestens weiteren 19 Fonds. Das Rating setzt sich aus drei Indikatoren, zwei
quantitativen und einem qualitativen, zusammen:
Performance: Messung der Wertentwicklung des Fonds im Vergleich zur Konkurrenz und zum jeweiligen Index.
Risiko: Messung des bestmöglichen Ein- und Ausstiegszeitpunkt. Dies geschieht
anhand der jährlichen Kursschwankungen des Fonds, also anhand der Volatilität.
Management: Messung der so genannten weichen Faktoren. Dazu gehören die
Teamqualität, die Anzahl der Berufsjahre der Fondsmanager, die Informationspolitik, die internen Kontrollen und andere.
Am Ende des Gesamt-Ratings aus Performance-, Risiko- und Managementindikator
mit ihren entsprechenden Gewichtungen steht eine Empfehlung für den Privatanleger, die seine Kaufentscheidung erleichtern soll. In diesem Fall besteht die Notenskala nur aus fünf Buchstaben:
A = sehr gut
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B = gut
C = durchschnittlich
D = unterdurchschnittlich
E = schwach
Tipp:
Mit Noten, Medaillen, Sternen oder Buchstaben zum Erfolg – so könnte die
künftige Fondsbranche überschrieben werden. Ohne gute Noten keine Anleger! Dass künftig die Fondsgesellschaften gute Bewertungen auch zu Werbezwecken verwenden und dabei die weniger schmeichelhaften Urteile unter
den Teppich kehren, sollte der Fondssparer beachten, aber auch nicht überbewerten. Entscheidend ist, dass die Rating-Agenturen Standards vorgeben,
an denen sich die Fondsmanager zunehmend messen lassen müssen. Das
Vertrauen der Anleger ist zwar gut, Kontrolle aber nun mal besser.
Die Beurteilung von Investmentfonds durch Gütesiegel wie oben beschrieben markiert nach dem Anleihe-Rating von Banken, Unternehmen oder Staaten einen
neuen Rating-Markt. Die künftige Konkurrenz unter den Rating-Agenturen kann
dem Anleger nur Recht sein. Der Check der Fonds und der Fondsmanager durch
unabhängige Institute, Finanzdienstleister und Vermögensverwaltungen erleichtert
letztlich die Auswahl des oder der passenden Fonds. Der Anleger erhält wichtige
Hilfestellung für die Orientierung im Dickicht des Riesenangebots der Investmentindustrie, und die hat er bitter nötig.
Das persönliche Anlageziel bestimmen
Jedem Privatanleger stellt sich zu Beginn seiner Anlage die Frage: Welche Anlageinstrumente gibt es auf dem Markt? Die Alternativen liegen irgendwo zwischen
der todsicheren Minirendite auf dem Sparbuch und der riskanten Direktanlage in
Aktien. Dabei stößt der Anleger fast zwangsläufig auf das Investmentsparen mit
Fonds. In Boomzeiten an der Börse wurde jeder Interessierte geradezu bombardiert
mit Schlagzeilen wie „Traumrenditen mit Aktienfonds“, „Top-Fonds“ oder „SiegerFonds schlägt den DAX“. Doch das gehört der Vergangenheit an, wie die FondsRangliste zeigen. Für Aktenfonds-Anleger kann dies nur heißen:
Wer erfolgreich sparen will, muss sich vorab informieren.
Die über alles informierende und allumfassende Fonds-Broschüre gibt es nicht,
dafür aber ein Angebot an seriösen Magazinen, Zeitschriften, Zeitungen, Fernseh291
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und Radiosendungen, Online-Diensten usw. Sie geben Entscheidungshilfen bei der
Auswahl. Wer sich dafür Zeit nimmt, spart sich viele unangenehmer Erfahrungen.
Wer nicht alles allein entscheiden will,
kann sich beraten lassen:
Vom Bankberater, vom Fondsshop, einem Strukturvertrieb (Vorsicht: Kosten), einem (wirklich) unabhängigen Finanzdienstleister. Wer darauf verzichten will oder
kann, für den kommt eine Direktbank in Frage. Diese Liste von möglichen Adressen zeigt schon wie wichtig der höchstmögliche Informationsstand ist. Denn keine
der Adressen ist optimal. So empfiehlt zum Beispiel die Bank in der Regel nur die
eigenen Produkte, lässt also bessere Konkurrenz-Fonds schon von vornherein aus
dem Spiel. Der „unabhängige Finanzdienstleister“ wiederum ist ein ungeschützter
Beruf. Zu schnell gerät der Anleger an eine inkompetente Beratung bei gleichzeitig
hohen Provisionen.
Wie viel vom Vermögen soll in Fonds angelegt werden?
Jeder Anleger muss seine Vermögensstruktur auflisten. Eckdaten sind: Was ist bereits vorhanden an Aktien, Renten, Bundesschatzbriefen, Bargeld, Immobilien usw.
Wie hoch sind die laufenden Einnahmen und Ausgaben. Danach erst lässt sich
erkennen, was übrig hat zum Fondssparen. Dabei muss eine vernünftige Risikostreuung immer beachtet werden. Nie alles in einen Topf – auch nicht in den der
Fonds!
Wie lange kann ich auf mein Geld verzichten?
Niemand sollte seinen Anlagehorizont voreilig festlegen. Der Anleger muss genau
einschätzen, wann er welchen Teil seines Vermögens zum Beispiel für private Entnahmen oder Steuerzahlungen benötigt. Dieses Geld sollte immer so angelegt sein
(zum Beispiel in Geldmarktfonds), dass es jederzeit und ohne größere Kursverluste
flüssig gemacht werden kann.
Wie hoch ist meine Risikobereitschaft?
Häufig unterschätzt wird die eigene Typisierung als Anleger. Bin ich ein risikobereiter oder konservativer Anleger? - Das ist eine elementare Frage bei der Anlage
in Fonds. Was akzeptiere ich als Risiko? 20 Prozent in Aktien oder 40 Prozent oder
gar 60 Prozent? Nur mit Antworten auf solche Fragen erkenne ich mich selbst.
Übrigens: Banken sind gesetzlich verpflichtet, den Anleger auf seine Selbsteinschätzung hin zu befragen.
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Investmentsparen – der sichere Weg zum Vermögen?
Welche Renditeerwartung habe ich?
„Gier und Angst beherrschen die Märkte und Anleger!“ Das ist eine alte Redewendung unter Kapitalmarktexperten. Renditeerwartungen von 20 oder 50 Prozent und
mehr pro Jahr sind unrealistisch. Wer das verspricht, verdient keine Beachtung. Die
gigantischen Verluste an den Aktienmärkten seit dem Frühjahr 2000 sollten eine
Mahnung sein. Vertrauen Sie ihr Geld nur Aktienfonds an, die realistische Renditen versprechen. Bleiben Sie in dem Risikobereich, in dem Sie noch gut schlafen
können. Je höher ihre Renditeerwartungen sind, umso höher ist in der Regel auch
das Risiko.
Mein persönlicher Anlagehorizont
Das hängt ganz entscheidend von dem jeweiligen Alter ab. Ein 50-jähriger hat
eine ganz andere Lebenserwartung als ein 25-jähriger. Er ist auf kurzfristigere Gewinnentnahme angewiesen, kann keine so lange Ansparzeit kalkulieren. Deshalb
müssen die Einzahlungen sofort viel höher sein.
Welche(n) Fonds soll ich auswählen?
Die Auswahl des (oder der) „richtigen“ Fonds ist die letzte und schwierigste Aufgabe. Nach der Entscheidung für welches Segment der Aktienfonds, also Branchen-,
Dach-, Garantie- oder Indexfonds, muss die für einen bestimmten Fonds aus der
breiten Palette der jeweiligen Angebote folgen. Es müssen Vergleiche herangezogen
werden. Fonds-Porträts helfen dabei. Sie listen die Fonds einzelner, vergleichbarer
Kategorien auf und vergleichen ihre Performance über verschiedene Zeiträume,
etwa drei Monate, ein Jahr oder drei Jahre usw. Rendite und Kosten werden dabei
abgewogen. Bei der Kaufentscheidung helfen auch Fondsranglisten und Fondsanalysen, wie sie regelmäßig in Tageszeitungen und Fachmagazinen veröffentlicht
werden. In den USA verkauft sich schon jetzt kaum noch ein Investmentfonds, der
nicht „top geratet“ ist. Diese Ratinglisten sollte jeder Anleger studieren und dann
erst entscheiden, welchen Fonds er kauft. Wenn die verfügbaren Summen ausreichen, ist es zu empfehlen, ähnlich wie bei Aktien nicht „alle Eier in einen Korb“
zu legen.
Achtung Abgeltungssteuer: Informieren Sie sich rechtzeitig, welche Folgen
die Umstellung auf die Abgeltungssteuer ab 2009 für die Fondsanteile hat, die sich
in Ihrem Depot befinden oder die Sie erwerben möchten.
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Tipp:
Nur wer die oben aufgelisteten Fragen zunächst für sich beantwortet hat, sollte
zur Bank, Sparkasse oder einem Fonds-Shop gehen. Sie haben dann schon
eine Basis für das Gespräch mit dem Berater. Sie können seine Ratschläge
besser bewerten und gute Ideen von Standardargumenten unterscheiden.
Achten Sie vor allem darauf, dass Ihnen nicht einfach die jeweiligen „Hausprodukte“ aufgedrängt werden. Wenn sie allerdings nachweislich mehr bringen
als andere – warum nicht?
Die Frage des günstigen Zeitpunkts für den Einstieg für den Privatanleger, der
regelmäßig einzahlen will, eher marginal. Das ist nur bei größeren Einmaleinzahlungen wichtig. Wenn dagegen feste oder planmäßig steigende Summen über viele
Jahre hinweg angespart werden, gleichen sich Zeiten steigender und sinkender
Kurse im Allgemeinen aus. Wichtig ist dann nur ein langfristig steigender Trend an
den Börsen und damit kann der Anleger nach aller Erfahrung rechnen. In den 60er
Jahren wurden Wetten darauf abgeschlossen, wann der Dow Jones über tausend
Punkte steigt. In den 90er Jahren wurde gewettet, wann er über acht- oder zehntausend steigt. Ähnlich war es – wie anfänglich geschildert – mit dem Dax. Und so
wird es im Zeichen des Euro auch mit dem STOXX sein: Es spricht alles dafür, dass
ein langfristig denkender Anleger in Zukunft eine ähnliche Entwicklung erwarten
kann.
Nicht allein auf „Vater Staat“ verlassen
Wer in Aktien oder Fonds anlegt, bestimmt über seine Vermögensentwicklung und
die Absicherung im Alter mit. Wer allein oder überwiegend auf die Rente setzt, ist
den Launen der Politik ausgeliefert. Es gibt deshalb nirgendwo absolute Sicherheit.
Aber es gibt höchst unterschiedliche Chancen. Sie sollten sie nutzen.
Wenn Sie zusätzlich oder statt des Fondssparens lieber selber die Aktien auswählen wollen, mit deren Hilfe Sie Erträge zu erwirtschaften hoffen, die Ihr Vermögen
schneller mehren, geben wir Ihnen dazu in den folgenden Kapiteln die notwendigen Hinweise.
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Vermögen an der Börse bilden
Vermögen an
der Börse bilden
Höhere Erträge mit Aktien – aber auch
mit höherem Risiko
Die Mehrheit der deutschen Sparer scheut die Börse. Wer einen Teil seiner Ersparnisse in Aktien und anderen Wertpapieren anlegt, hat jedoch die Chance,
wesentlich schneller zu einem kleinen Vermögen zu kommen. Doch wer die
Chancen des Wertpapiersparens nutzen will, muss sich vorher informieren. Hier
finden Sie notwendige Basisinformationen. Wer noch mehr wissen will, kann
zum Beispiel zu WISO BÖRSE greifen.
In keinem anderen großen Industrieland gibt es so wenige Aktionäre wie in der
Bundesrepublik: Deutsche Sparer sind risikoscheu. Weil sich zu wenige Sparer an
der Börse engagieren und bereit sind, sich am Kapital der Wirtschaft zu beteiligen,
ist die Mehrheit des Aktienkapitals vieler großer deutscher Gesellschaften bereits
im Besitz ausländischen Anteilseigner. Dazu gehören Privatpersonen ebenso wie
milliardenschwere Fonds. Das bleibt nicht ohne Folgen.
Eine Aktiengesellschaft muss sich bei ihrer Geschäftspolitik an den Interessen der
Mehrheit ihrer Anleger orientieren. Das betrifft nicht nur die Frage, wie viel Dividende ausgeschüttet wird. Es geht auch darum, wo produziert und Arbeitsplätze
geschaffen werden, wie viel investiert wird. Deutsche Sparer, die lieber „auf Nummer sicher“ gehen und daher grundsätzlich kein Aktienvermögen bilden, bringen
sich auch um die Chance, vom Wachstum der Wirtschaft in anderen Teilen der
Welt zu profitieren. Denn um an den Kurssteigerungen und Gewinnausschüttungen US-amerikanischer, kanadischer, indischer oder japanischer Aktiengesellschaften teilzuhaben, ist bei Homebankern an sich nicht mehr nötig als ein Mausklick
– allerdings kombiniert mit den notwendigen Kenntnissen. Denn ohne zumindest
Grundkenntnisse vom Funktionieren der Börse zu haben, sollte sich niemand auf
das Risiko einer Aktienspekulation einlassen. Denn da wo höhere Gewinne winken,
fährt das Risiko immer mit.
Aktien kaufen – aber wie?
Wenn Sie sich nach gründlicher Information und sachkundiger Beratung zum Kauf
oder Verkauf bestimmter Aktien entschließen, werden Ihre Aufträge über eine Bank
oder Sparkasse, ein Brokerhaus abgewickelt – oder aufgrund von Orders, die Sie
selber über eine Direktbank geben: Mündlich, telefonisch oder schriftlich per Brief
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
und Fax. Immer wichtiger und gebräuchlicher geworden ist auch die Auftragserteilung per Internet. Es ist dabei nicht gleichgültig, mit wem sie zusammenarbeiten.
Denn hinsichtlich der Beratung und der Gebühren gibt es zwischen Banken oder
Sparkassen einerseits und Brokern, Direktbanken oder Internet-Orders deutliche
Unterschiede.
Deshalb sollten Sie prüfen, ob sie nur mit Blick auf die Gebührenersparnis ihre
Börsengeschäfte über einen „Discounter“ betreiben wollen. Wenn Sie die Anlageentscheidungen ohnehin selbst treffen oder sich vor allem auf Empfehlungen von
Börsenanalysten, auf Berichte in den Wirtschaftsteilen der Tageszeitungen oder auf
Informationen seriöser Börseninformationsdienste stützen, müssen Sie auch nicht
die oft recht hohen Gebühren der Kreditinstitute zahlen. Allerdings gibt es nicht
nur bei den herkömmlichen Banken sondern auch bei Brokern und Direktbanken
beträchtliche Gebührenunterschiede. Ehe sie sich auf einen bestimmten Vermittler
festlegen, sollten Sie daher die Konditionen vergleichen. Es muss ja nicht sein, dass
ein großer Teil der Kursgewinne erst einmal für die Gebühren drauf geht. Wenn Sie
allerdings das Glück haben, bei Ihrer Bank einen guten Berater zu haben, der mehr
tut, als nur die Standardempfehlungen seines Instituts weiter zu geben und der Sie
auch mal vor solchen Empfehlungen warnt, wenn es nötig ist, kann die etwas höhere Gebühr durchaus auch gut angelegtes Geld sein. Das gilt insbesondere, wenn
Sie selber noch keine ausreichenden Erfahrungen mit Börsengeschäften haben oder
Ihnen die erforderliche Zeit fehlt, um alle Informationsquellen zu nutzen.
Tipp:
Achten Sie immer darauf, dass Ihre Aufträge ausreichend dokumentiert werden. Andernfalls kann es sehr schwierig sein, eine fehlerhafte Abwicklung der
von Ihnen gewünschten Börsengeschäfte später zu beweisen. Heben Sie alle
Abrechnungen sorgfältig auf. Es könnte sein, dass Sie zum Beispiel auch als
Nachweis für das Finanzamt gebraucht werden. Privatleute sind zwar nicht
dazu verpflichtet. Aber wie wollen Sie sonst beweisen, dass Sie im Recht
sind? Das gilt nicht nur für vereinnahmte Zinsen und Dividenden. Sie müssen
dem Finanzamt vielleicht auch einmal beweisen, dass Gewinne außerhalb der
Spekulationsfrist erzielt wurden und daher nicht als Einkommen versteuert
werden müssen.
Wenn Sie sich für den Kauf oder Verkauf einer bestimmten Aktie entschieden haben, müssen Sie Ihrer Bank noch verschiedene weitere Anweisungen geben, damit
das Kreditinstitut Ihre Orders korrekt ausführen kann: Sie müssen gegebenenfalls
sagen, ob Sie Stamm- oder Vorzugsaktien erwerben möchten. Sie müssen entschei296
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Vermögen an der Börse bilden
den, ob Sie einen limitierten oder unlimitierten Auftrag erteilen wollen. Sie können zudem – als eine Art eingebauter Notbremse - auch Stop-Loss-Orders geben.
Sie müssen unter Umständen darauf achten, dass die Spekulationsfrist eingehalten
wird. Deshalb werden diese und andere wichtige Punkte in den folgenden Abschnitten ausführlicher als im Einsteiger-Kapitel erläutert.
Das „Fachchinesisch“ der der Börsianer
Im Sport, in der Politik, in Technik, Kunst und Wissenschaft entwickeln die Fachleute ihre eigene Sprache. Sie verwenden oft Begriffe, die Otto Normalverbraucher
nicht immer sofort versteht. Das ist auch an der Börse nicht anders. Um zu verstehen, wovon die Experten sprechen, ist es daher notwendig, ein paar Vokabeln zu
lernen, um das Fachchinesisch zu verstehen. Hier die wichtigsten Begriffe, deren
Bedeutung Sie kennen sollten, ehe Sie einer Bank Kauf- oder Verkaufsaufträge
geben:
Stammaktien:
Sie gibt es in Form von Inhaberaktien und als Namensaktien. (Bei Inhaberaktien
wird unterstellt, dass der Besitzer auch der Eigentümer ist; bei Namensaktien wird
der Eigentümer in das Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen). Stammaktien
sind die Grundform und zugleich die am weitesten verbreitete Form der Aktie in
Deutschland. Im Gegensatz zur Vorzugsaktie gewährt die Stammaktie dem Aktionär alle „normalen“, im Aktiengesetz vorgesehenen Rechte und Pflichten. Der
Inhaber beziehungsweise Eigentümer einer Stammaktie ist Teilhaber an einer Aktiengesellschaft und damit auch am Gewinn anteilsmäßig beteiligt. Die Rechte und
Pflichten eines Stammaktionärs werden im Aktiengesetz (AktG) geregelt. Zu den
wichtigsten Rechten des Stammaktionärs gehören:
• das Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung.
• das Stimmrecht in der Hauptversammlung. Jeder Stammaktionär hat hierbei
eine Stimme pro Aktie in seinem Eigentum. Eine Ausnahme hiervon bilden
lediglich Mehrstimmrechtsaktien.
• das Recht auf anteilige Dividende, wenn die Gesellschaft die Ausschüttung
des Gewinns beschließt.
• das Recht auf Information. Jeder Aktionär kann in der Hauptversammlung
vom Vorstand Auskunft über Dinge oder Vorkommnisse verlangen, die zur
Beurteilung des betreffenden Tagesordnungspunktes notwendig sind. Der
Vorstand hat in bestimmten Fällen ein Auskunftsverweigerungsrecht.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
• Bei Liquidation der Gesellschaft hat der Aktionär einen Anspruch auf den
anteilsmäßigen Liquidationserlös.
Stammaktien können sowohl als Inhaberaktie als auch als Namensaktien ausgegeben werden. Die Inhaberaktie ist aufgrund ihrer einfachen Übertragbarkeit die
populärere Form. Die Pflichten des Aktionärs erstrecken sich im Wesentlichen auf
die Pflicht zur Leistung der vereinbarten Einlage, also des Nennwerts plus eines
eventuellen Agios. Die meisten in Deutschland gehandelten Aktien sind Stammaktien. Nur wenige Unternehmen emittieren Vorzugsaktien, da diese den Anlegern
aufgrund des meist fehlenden Stimmrechts weniger attraktiv als Stammaktien erscheinen.
Stamm- oder Vorzugsaktien?
Für den Anleger bieten Vorzugsaktien trotz der eingeschränkten Rechte eine
interessante Anlagealternative zur Stammaktie. So kann bei langfristiger
Anlage die Rendite höher sein als bei einer Stammaktie, da meist eine höhere Dividende gezahlt wird. Der Verlust des Stimmrechts bedeutet für den
Kleinaktionär meist keine allzu große Einschränkung, da er durch seinen geringen Anteil am gesamten Grundkapital der AG ohnehin keine Möglichkeit
hat, auf der Hauptversammlung Einfluss zu nehmen. Wenn es sich aber um
Unternehmen handelt, bei denen Übernahmen oder Fusionen mit anderen
Gesellschaften möglich oder zu erwarten sind, haben Stammaktien größere
Chancen auf Kurssteigerung bzw. eine höhere Abfindung, da ihre Aktien gebraucht werden, um eine Kapitalmehrheit zu erreichen. Deshalb muss jeweils
bei der Kaufentscheidung geprüft werden, was im konkreten Fall wichtiger ist.
Da Vorzugsaktien international wenig Bedeutung haben, werden sie auch in
Deutschland immer mehr aus dem Verkehr gezogen. Von einer bestimmten
Frist an werden sie auch in den Indizes nicht mehr berücksichtigt. Deshalb
haben Unternehmen wie SAP bereits 2001 alle Vorzugsaktion in Stammaktien
umgewandelt.
Vorzugsaktien:
Wertpapiere, bei denen dem Aktionär besondere Rechte eingeräumt – aber dafür
andere genommen - werden. Dabei geht es meist um ein Vorrecht bei der Gewinnverteilung. Die Sonderrechte der Vorzugsaktien werden durch Einschränkungen
bei anderen Rechten kompensiert. Sind die Aktien mit Vorrechten bei der Gewinnverteilung ausgestattet, so hat der Aktionär ein Recht auf eine Dividende, die um
einen bestimmten Prozentsatz oder Betrag höher ist als der Gewinnanteil der Inhaber von Stammaktien. Ist die Aktie mit einem Vorrecht bei der Liquidierung der
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Vermögen an der Börse bilden
Aktiengesellschaft ausgestattet, so bedeutet dies, dass bei Auflösung der Gesellschaft zunächst die Vorzugsaktionäre aus dem Erlös bedient werden. Vorzugsaktien
können auch mit einem nachzuzahlenden Vorzug ausgestattet sein. Solche Aktien
beinhalten das Recht, dass bei Ausfall der Dividende in einem Jahr (zum Beispiel
wegen schlechter Geschäftslage) dem Inhaber von Vorzugsaktien die entgangene
Dividende im nächsten Jahr nachgezahlt wird, ehe auch die anderen Aktionäre
etwas bekommen.
Das Stimmrecht kann als Ausgleich für solche Vorteile der Inhaber dieser Wertpapiere auf der Hauptversammlung ausgeschlossen werden. Der Vorzugsaktionär
kann also an der Beschlussfassung nicht teilnehmen. Diese Aktien gewähren dem
Aktionär aber mit Ausnahme des Stimmrechts alle anderen Aktionärsrechte. Kommt
es in einem Jahr nicht zur Dividendenzahlung und wird dieser Rückstand im nächsten Jahr nicht aufgeholt, so erhält der Vorzugsaktionär das Stimmrecht, bis die
ihm zustehenden Dividenden nachgezahlt wurden. Stimmrechtslose Vorzugsaktien
dürfen nur bis zu einem Gesamtnennbetrag ausgegeben werden, der der Höhe des
Gesamtnennbetrags der Stammaktien entspricht. Das bedeutet, dass höchstens die
Hälfte des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft in Form von Vorzugsaktien ausgegeben werden kann.
In manchen Ländern ist es auch möglich, neben der Ausstattung von Aktien mit
einem Vorrecht bei der Gewinnverteilung oder der Liquidation der AG Vorzugsaktien mit einem Mehrstimmrecht auszustatten. In Deutschland sind Aktien, die
mit einem Mehrstimmrecht ausgestattet sind, nach dem Aktiengesetz nicht erlaubt.
Ausnahmen gibt es nur bei Sondergenehmigung der obersten Wirtschaftsbehörde
des Bundeslandes in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat und für Gesellschaften, die
(wie zum Beispiel die Siemens AG) Mehrstimmrechtsaktien vor Inkrafttreten des
Aktiengesetzes emittiert haben. Inhaber von Stammaktien oder Mehrstimmrechtsaktien sind oft stärker an der Möglichkeit interessiert, auf das Management der
Gesellschaft Einfluss ausüben zu können, als Dividende zu kassieren. Das gilt auch
für die Sonderrechte, die mit dem Aktienbesitz des Landes Niedersachsen bei VW
verbunden sind. Allerdings will die EU-Kommission alle derartigen Sonderrechte
abschaffen oder zumindest einschränken.
Namensaktien:
Die Eigentümer bei Namensaktien werden im Aktienbuch des Unternehmens vermerkt Sie sind also nicht anonym wie bei Inhaberaktien. Das bedeutet, dass nach
jedem Besitzwechsel eine Korrektur vorgenommen werden muss. Daher waren im
Gegensatz zu Ländern wie den USA oder Großbritannien Namensaktien in Deutschland lange Zeit eher selten. Grundsätzlich unterscheiden sich Inhaber- und Namensaktien hinsichtlich der Rechte und Pflichten der Aktionäre zwar nicht. Aber
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bei Namenspapieren kann nur der namentlich genannte Inhaber oder sein Rechtsnachfolger die verbrieften Rechte und Ansprüche geltend machen. Er hat außerdem
das Recht, in die Aktienpositionen aller anderen Aktionäre Einblick zu nehmen.
Namensaktien müssen in Deutschland mit Namen, Wohnort und Beruf in das Aktionärsbuch eingetragen werden. Namensaktien können jedoch (im Gegensatz zu
vinkulierten Namensaktien) ebenso wie Inhaberaktien jederzeit und ohne Einwilligung der Gesellschaft übertragen werden.
Seit Ende der 90er Jahre hat auch in Deutschland eine wachsende Zahl von Aktiengesellschaften (darunter so große wie Siemens, Telekom, SAP oder die Deutsche
Bank) von Inhaber- auf Namensaktien umgestellt. Als Gründe dafür werden genannt: Schnellerer und direkterer Kontakt zu den Aktionären, leichtere Zulassung
zum Handel in den USA, wo Namensaktien Standard sind, sowie generell Anpassung an den internationalen Standard, um mehr ausländische Anleger als Kapitalgeber zu gewinnen.
Nennwertlose Aktien (Quotenaktien)
Im Gegensatz zu Aktien mit einer aufgedruckten Wertangabe bezieht sich der Wert
der nennwertlosen Aktie nicht auf eine feste Summe, sondern auf einen bestimmten Anteil am Gesellschaftsvermögen des Unternehmens (auf eine Quote). Mit Blick
auf die Europäischen Währungsunion wurden sie ab 1998 auch in Deutschland von
vielen Gesellschaften eingeführt und werden in Zukunft wohl die herkömmliche
Form immer mehr verdrängen, denn in den USA und in Kanada sind sie schon seit
langem Standard. Echte nennwertlose Aktien tragen nur die Bezeichnung “Stück”
auf der Urkunde. Es wird also weder ein betragsmäßiger noch ein prozentualer Anteil am Grundkapital des Unternehmens auf der Aktie angegeben.
In der Bundesrepublik wurden nennwertlose Aktien erst kurz vor Beginn der Europäischen Währungsunion zugelassen. Dadurch sollte vor allem die Umwandlung
der auf die jeweilige Landeswährung lautenden Nennwertaktien auf das neue, auf
Euro lautende Grundkapital der Aktiengesellschaften erleichtert werden. Denn
wenn der alte Nennwert bei der wertgleichen Umstellung in Euro ausgedrückt wurde, ergaben sich “krumme” Nennwerte: Aus einer 50-DM-Aktie wurde eine über
25,5646 Euro. Das war nach deutschem Aktienrecht früher ebenfalls nicht zulässig
und ist für die Aktienerwerber verwirrend sowie international nicht üblich. Daher
mussten entweder komplizierte Anpassungsmaßnahmen vorgenommen oder eine
Umstellung auf nennwertlose Anteilscheine beschlossen werden. Überdies werden
die insbesondere in den USA üblichen und für den dortigen Markt wichtigen Aktien- oder Stock-Splits (Aufteilung einer Aktie in mehrere, um den Preis zu senken)
durch die Einführung von Stück- oder Quotenaktien wesentlich erleichtert. (Mehr
dazu weiter unten). Die Mehrzahl der großen deutschen Aktiengesellschaften hat
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Vermögen an der Börse bilden
daher bereits vor oder kurz nach Beginn der Währungsunion den zweite Weg gewählt, auf nennwertlose Aktien umgestellt und sich dabei zugleich dem internationalen Standard angepasst. Für den Aktionär ändert sich dadurch weder beim
Kurs und der Dividende noch sonst etwas. Bei Anlageentscheidungen kann daher
die Frage, ob es sich um Nennwert-Aktien oder Papiere ohne Nennwert handelt,
vernachlässigt werden.
Berichtigungs- oder “Gratisaktien“
Das sind Aktien, die Unternehmen im Rahmen der Umwandlung von Rücklagen
in Grundkapital ausgeben. Diese Papiere werden oftmals als „Gratisaktien“ bezeichnet, da sie unentgeltlich an die Aktionäre des betreffenden Unternehmens
ausgegeben werden. Durch eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und die
damit verbundene Ausgabe von Berichtigungsaktien erhält das Unternehmen daher auch keine zusätzlichen Eigenmittel. Da sich das Aktienkapital ebenso wie das
Aktienvermögen des Anteilseigners aber durch eine solche Kapitalerhöhung nicht
verändert, sondern lediglich auf mehr Aktien verteilt wird, ist der Begriff „Gratisaktie“ irreführend. Die Ausgabe von Berichtigungsaktien darf auch nicht mit einem
„Stock-Split“ verwechselt werden (siehe weiter unten).
Für die Aktionäre des Unternehmens ergibt sich zunächst keine materielle Veränderung, da sie nun zwar mehr Aktien haben, diese aber jeweils einen geringeren
Anteil am gesamten Vermögen des Unternehmens repräsentieren. Daher verändert
sich der Wert des Beteiligungsvermögens des einzelnen Aktionärs in der Regel
nicht. Veränderungen für den Aktionär treten nur insofern auf, als sich der Kurs der
einzelnen Aktie im Verhältnis zur Kapitalerhöhung vermindert. Sie wird dadurch
zumindest optisch billiger. Dies kann dazu führen, dass die betreffende Aktie leichter handelbar wird und so die Nachfrage nach der Aktie steigt.
Eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln kann auch dann von Vorteil für die
Aktionäre sein, wenn das Unternehmen die Dividende pro Aktie unverändert lässt,
also nicht im Verhältnis zur Kapitalerhöhung reduziert. In diesem Fall erhält der
Aktionär nach erfolgter Zuteilung der Berichtigungsaktien eine höhere Gesamtdividende als vor der Kapitalerhöhung (Anzahl der Aktien multipliziert mit der
Dividende pro Aktie). Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln werden meistens
dann vorgenommen, wenn die Rücklagen im Verhältnis zum Grundkapital übermäßig hoch sind oder wenn das Grundkapital im Verhältnis zur Gesamtbilanz zu
niedrig wirkt. Die Ausgabe von Berichtigungsaktien unterscheidet sich daher vom
so genannten Aktiensplitt, bei dem das vorhandene Grundkapital nur neu aufgeteilt
wird – allerdings ebenfalls mit dem Effekt, dass die Aktie optisch billiger wird.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Aktien- oder Stock-Split
Beim Stock Split werden die umlaufenden Aktien einer Aktiengesellschaft eingezogen und entwertet und durch eine höhere Anzahl neuer Aktien ersetzt. Das Verhältnis in dem alte in neue Aktien umgetauscht werden, wird als Splitting-Verhältnis
bezeichnet. Der Anteil, den der einzelne Aktionär an dem Unternehmen hält, ist
vor und nach dem Stock-Split unverändert. Das Vermögen der Gesellschaft verteilt
sich nur zahlenmäßig auf mehr Aktien als vorher. Der Stock Split dient vor allem
dazu, die Aktie an der Börse leichter handelbar zu machen, da der Preis pro Stück
deutlich sinkt. Die Initiative zu einer solchen Maßnahme geht grundsätzlich von
der Aktiengesellschaft selbst aus. Das Verhältnis, in dem alte gegen neue Aktien
getauscht werden, wird als Splitting-Verhältnis bezeichnet. So bedeutet beispielsweise ein Splitting-Verhältnis von 1 zu 3, dass der einzelne Aktionär für eine alte
Aktie drei neue Aktien erhält.
Ein Stock Split erfolgt für die Aktionäre grundsätzlich kostenfrei. Auch ändert sich
an seiner Vermögenssituation durch einen Stock Split unmittelbar nichts. Sein Anteil an der Aktiengesellschaft verteilt sich nach dem Stock Split lediglich auf mehr
Aktien, die einen geringeren Nennwert (oder eine geringere Quote am Gesamtkapital) als die alten Aktien haben und damit einen in Abhängigkeit zum SplittingVerhältnis zunächst geringeren Kurswert. Das kann sich allerdings rasch ändern,
wenn neue Käufer für die scheinbar billigere Aktie auftreten und der Kurs wegen
der verstärkten Nachfrage steigt.
Ein Stock-Split ist damit eher psychologischer Natur. Wenn man feststellt, dass
viele Kleinanleger davor zurückschrecken, Aktien zu erwerben, die einen hohen
Einzelpreis haben, kann die Teilung des Papiers eine Lösung sein. Manche sind
auch gar nicht in der Lage, einen so hohen Betrag aufzubringen und können sich
daher nicht einmal mit einer Aktie an dem Unternehmen beteiligen. Immerhin gibt
es Papiere, die pro Stück mehrere tausend Euro oder Dollar kosten. So teure Aktien
sind zwar selten, aber es handelt sich dabei oft um Gesellschaften, deren Anteile
manchmal besonders großes Kurspotenzial haben. Durch einen Aktiensplitt gelingt
es meist, die Handelbarkeit der Aktien zu verbessern.
Das kommt auch den Aktionären zu Gute, da mit der verbesserten Handelbarkeit
oft entsprechende Kurssteigerungen verbunden sind. Schon die Ankündigung eines
Split führt daher oft zu Kurssteigerungen. Für Anleger kann es sich unter spekulativen Gesichtspunkten daher lohnen, in solche Papiere zu investieren, bei denen
ein Aktiensplitt erwartet wird.
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Vermögen an der Börse bilden
Fahren ohne Führerschein?
Niemand darf ohne Führerschein mit dem Auto auf öffentlichen Straßen herumkurven. Das wäre viel zu gefährlich. Für Einsteiger an der Börse dagegen gibt es keine Fahrprüfung – es sei denn, Sie wären so tollkühn, gleich
mit Puts und Calls und anderen Termingeschäften zu starten. Dann muss Sie
die Bank nicht nur über die damit verbundenen Risiken aufklären und Ihnen
entsprechende schriftliche Informationen aushändigen. Sie müssen auch unterschreiben, dass Sie deren Inhalt auch verstanden haben. Sonst dürfen Sie
solche Geschäfte nicht machen. Aber Sie sollten im eigenen Interesse auch
„einfache“ Börsengeschäfte erst dann machen, wenn Sie verstanden haben,
wie der Wertpapiermarkt grundsätzlich funktioniert.
Bezugsrechte
Die den Alt-Aktionären bei der Ausgabe „junger Aktien“ in der Regel zustehenden
Bezugsrechte stellen ein Kaufrecht dar. Die neuen Aktien werden den Anteilseignern angeboten, wenn die Aktiengesellschaft ihr Grundkapital erhöhen und zu
diesem Zweck zusätzliche Aktien an der Börse platzieren will. Denn wenn eine
Aktiengesellschaft ihr Grundkapital erhöht, ist sie gesetzlich verpflichtet, den Inhabern der früher ausgegebenen Aktien Bezugsrechte für die jungen Aktien einzuräumen. Die Hauptversammlung der Aktionäre kann allerdings mehrheitlich beschließen, auf das gesetzliche Bezugsrecht zu verzichten. Das geschieht vor allem
dann, wenn einem anderen Unternehmen oder einem Großinvestor die Möglichkeit
gegeben werden soll, sich an der Gesellschaft zu beteiligen oder mit einer anderen
Gesellschaft eine gegenseitige Verflechtung geplant ist, die mit einem Austausch
von Aktienpaketen einhergeht. Den Bezugspreis für die jungen Aktien legt das Management des Unternehmens fest. Er ist niedriger als der Kurs der alten Aktien, da
es sich für die Anteilseigner sonst nicht lohnen würde, junge Aktien zu erwerben.
Alt-Aktionäre sind durch dieses Disagio also im Vorteil. Der Wert des Bezugsrechts
ist vom Bezugsverhältnis abhängig.
Um diesen Wert zu ermitteln, wird der Kurs der alten Aktie in Beziehung zum Preis
der jungen Aktie gesetzt. Die Alt-Aktionäre müssen sich meist innerhalb von zwei
bis drei Wochen entscheiden, ob sie ihr Bezugsrecht ausüben wollen oder nicht.
Während dieser Bezugsfrist wird das Bezugsrecht an der Börse wie ein selbstständiges Wertpapier gehandelt. Man kann es also kaufen oder verkaufen. Das heißt, dass
der börsennotierte Kurs vom rechnerischen Wert des Bezugsrechts abweichen kann.
Denn ebenso wie beim Aktienhandel bestimmen auch beim Bezugsrecht allein Angebot und Nachfrage den Preis. Der Bezugsrechtshandel wirkt sich auch auf den
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Kurs der alten Aktien aus. Mit Beginn der Bezugsfrist, also am ersten Handelstag,
wird der rechnerische Wert des Bezugsrechts vom Kurs der alten Aktie abgezogen.
Das Bezugsrecht kann an der Börse verkauft werden, falls der Altaktionär kein Interesse am Bezug junger Aktien hat. Welcher Preis (Kurs) sich an der Börse erzielen
lässt, hängt davon ab, ob das Interesse am Bezug junger Aktien bei den bisherigen
Anteilseignern oder neuen Käufern groß oder klein ist. Die Entscheidung darüber,
ob ein Aktionär sein Bezugsrecht ausübt oder es verkauft, hängt nicht nur davon
ab, wie er das Unternehmen und damit das Potenzial seiner Aktien einschätzt. Es
hängt auch davon ab, ob er zum gegebenen Zeitpunkt überhaupt über die notwendigen Mittel zum Kauf der jungen Aktien verfügt. Daneben ist aber auch die
Überlegung wichtig, ob ein Kauf im Hinblick auf die aktuelle Zusammensetzung
des eigenen Depots sinnvoll erscheint. Denn der Spruch, dass man „nicht alle Eier
in einen Korb legen soll“, gilt auch für die Struktur der persönlichen Geldanlage.
Um zu einem ausgewogenen Verhältnis von Risiko und Chance zu kommen, um
nicht zu abhängig von der Entwicklung einer bestimmten Branche zu werden oder
um gegebenenfalls ohne Probleme und Verlust wieder an liquide Mittel kommen
zu können, ist es wichtig, immer wieder einmal über die Struktur der eigenen Geldanlage nachzudenken.
Wertpapierkennnummer
Wenn Sie eine bestimmte Aktie, einen Optionsschein oder Zertifikate kaufen wollen, verwenden Sie sowohl beim Kauf im Internet oder bei telefonischen Aufträgen
am besten (auch) die Kennnummer. Im Gegensatz zu Firmennamen ist diese in
jedem Falle eindeutig. Verwechslungen sind bei Benutzung der Wertpapierkennnummer auszuschließen. Auch die Suche nach einem bestimmten Wertpapieren auf
den Börsenseiten im Internet wird dadurch sehr vereinfacht. Die Wertpapierkennnummer (WKN) ist in Deutschland eine sechsstellige Identifikationsnummer, die
ausschließlich für in Deutschland handelbare Wertpapiere verwendet. Die WKN für
eine Aktie lässt sich im Internet einfach ermitteln. Meist reicht es, den Name eines
Unternehmens einzugeben, und schon ist die entsprechende WKN da.
ISIN
Für den internationalen Gebrauch und zunehmend auch in Deutschland wird die
ISIN (International Securities Identification Number) verwendet. Sie dient als internationale Wertpapierkennnummer einer weltweit eindeutigen Kennzeichnung
von Wertpapieren und löst die verschiedenen nationalen WKN zunehmend ab. In
der Regel können die nationalen WKN in die ISIN überführt werden, da die ISIN
sowohl Zahlen als auch Buchstaben in beliebiger Mischung enthalten darf. Hat die
nationale WKN weniger als neun Stellen, werden vorne Nullen ergänzt. Den neun
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Vermögen an der Börse bilden
Ziffern wird das aus zwei Buchstaben bestehende Länderkürzel (nach ISO 3166)
vorangestellt. Rechts wird eine Prüfziffer hinzugefügt. Es gibt kein einheitliches
Umstellungsdatum oder eine Umstellungspflicht von den nationalen WKN auf ISIN.
In Deutschland war der 22.04.2003 der offizielle Umstellungstermin von WKN auf
ISIN. An der deutschen Börse können ISIN aber bereits seit Oktober 2002 verwendet
werden.
Aber am gebräuchlichsten ist immer noch die Wertpapierkennnummer (WKN).
Wenn Sie Informationen über eine bestimmte Aktie im Internet suchen, eine Aktie
in ein echtes oder virtuelles Depot aufnehmen wollen, dass Sie über das Internet
beobachten oder wenn Sie die Aktie eines bestimmten Unternehmens bei einem
Internetbroker oder einer Direktbank kaufen wollen, geht das am einfachsten, wenn
sie die WKN eingeben. Denn wenn Sie bei der Suche den Namen der Aktie oder
eines anderen Wertpapiers eingeben und nicht ganz präzise Angaben machen (können), bekommen Sie oft eine ganze Liste mit den Namen verschiedener Wertpapiere
und müssen dann das von ihnen tatsächlich gemeinte auswählen. Dabei können
Irrtümer vorkommen.
Tipp:
Sie sollten bei der Suche nach einem Wertpapier (zum Beispiel im Internet)
immer den Weg über die WKN oder ISIN wählen, wenn sie diese kennen. Dadurch sind Irrtümer ausgeschlossen.
Richtig kaufen und verkaufen
Wenn Sie eine Aktie kaufen oder verkaufen wollen, reicht es nicht, wenn Sie der
Bank oder Sparkasse lediglich mitteilen, um welche Aktie es dabei geht und wie
viel Stück Sie kaufen oder verkaufen wollen. Sie sollten auch noch einige zusätzliche Weisungen geben.
Limitierte oder unlimitierte Aufträge?
Anleger können ihrer Sparkasse oder Bank die Kauf- und Verkaufaufträge für bestimmte Aktien mit und ohne Preisgrenzen geben. Bei Kauf- oder Verkaufaufträgen
ohne Preisbegrenzung spricht man im Wertpapiergeschäft von „bestens“ ausgeführten Aufträgen. Hierbei hat sich der Kommissionär oder Makler an keinerlei Preisgrenzen zu halten. Bei Kaufaufträgen wird er lediglich versuchen, die gewünschten
Wertpapiere am Ausführungstag zum niedrigstmöglichen Kurs zu erwerben. Umgekehrt wird der beauftragte Händler bei unlimitierten Verkaufaufträgen versuchen,
die betreffenden Papiere zum höchstmöglichen Kurs zu verkaufen. Für den tatsäch305
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
lich erzielten Kurs übernimmt der Kommissionär oder Makler keine Haftung, d.h.
er garantiert nicht, dass dies tatsächlich der niedrigste oder höchste Kurs des Tages
ist. Das geht auch nicht, da im Laufe der Handelsstunden die Aktienkurse je nach
Angebot und Nachfrage mehrfach steigen und wieder fallen können. Es kann auch
sein, dass ein anfänglich niedrigerer Kurs gegen Ende der Börsensitzung aufgrund
von Nachrichten oder auch nur Gerüchten über einen guten Geschäftsabschluss,
eine Produktinnovation oder eine bevorstehende Übernahmen usw. steil nach oben
getrieben wird. Pech wenn man dann schon zu Beginn des Handels verkauft hat.
Glück, wenn im Laufe des Tages der Kurs abstürzt, weil zum Beispiel bekannt wird,
dass dem Unternehmen eine Schadenersatzklage droht.
Tipp:
Wenn der Anleger ein Preislimit setzt, hat der Händler eine klare Anweisung,
zu welchem Preis er die Wertpapiere höchstens kaufen oder verkaufen darf.
Die Preislimitierung gilt aber lediglich als Ober- beziehungsweise Untergrenze. Bei einem Verkaufslimit muss also mindestens der vorgegebene Kurs erreicht werden, ein höherer Kurs ist natürlich nicht nur erlaubt sondern aus der
Sicht des Verkäufers höchst erwünscht. Umgekehrt legt ein Kauflimit lediglich
die Preisobergrenze fest, niedrigere Kurse sind aber möglich – und natürlich
für den Käufer von Vorteil.
Ein Limit – auch für die Gebühren
Bei Auftragserteilung muss der Anleger die Gültigkeitsdauer des vorgegebenen Limits festlegen. In der Regel werden Limitierungen entweder nur für einen Tag
oder aber bis Monatsende vergeben. Abweichende Regelungen sind aber möglich.
Für die Limitierung der Wertpapierorder berechnet die Bank meistens eine Gebühr,
welche die Kosten abdeckt, die dadurch entstehen, dass über einen bestimmten
Zeitraum wiederholt versucht werden muss, den Auftrag zum vorgegebenen Preis
durchzuführen.
Wird das Limit lediglich für den Tag der Auftragsvergabe vorgegeben oder wird
das Limit schon am ersten Tag der Laufzeit erreicht, so werden oftmals keine Gebühren berechnet. Erkundigen Sie sich deshalb bei Ihrem Kreditinstitut immer nach
den Konditionen für Limits und andere Anweisungen. Limitierte Wertpapierorders
können grundsätzlich bei allen Wertpapiergeschäften, die über die Börse getätigt
werden, vergeben werden. So lassen sich Kauf- und Verkaufslimite bei Handel mit
Aktien, Anleihen, Optionsscheinen, aber auch bei Derivaten, wie Optionen und
Futures einsetzen. Auch bei Emissionen von Wertpapieren, bei denen die Preisfindung mit Hilfe des Bookbuilding-Verfahrens (siehe unten) stattfindet, können Kau306
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Vermögen an der Börse bilden
flimits vorgegeben werden. Kommt es während der Laufzeit der Limitierung eines
Aktienkaufs oder -verkaufs zu einer Dividendenausschüttung und damit zu einem
Kursabschlag bei dem betreffenden Papier, wird bei dem vorgegebenen Preislimit
automatisch ein entsprechender Abschlag vorgenommen.
Der Vorteil von limitierten Aufträgen ist, dass der Anleger nicht riskiert, bei einem
Kauf einen zu hohen Preis zu zahlen beziehungsweise bei einem Verkauf einen
zu niedrigen Preis zu erzielen. Auf der anderen Seite geht der Anleger natürlich
immer das Risiko ein, bei dem betreffenden Geschäft nicht zum Zuge zu kommen,
wenn der Kurs des Papiers über (bei Kauf) oder unter (bei Verkauf) seinem Limit
liegt. Speziell beim Verkauf von Wertpapieren kann dies ein großer Nachteil sein,
wenn beispielsweise eine Aktie aufgrund schlechter Unternehmensnachrichten fällt.
Wenn der Anleger dann einen limitierten Verkaufsauftrag gibt und der Kurs unter
diesem Limit liegt, kommt der Verkauf nicht zustande. Fällt der Kurs am nächsten
Handelstag weiter, so ist der Verlust des Anlegers größer als bei einem sofortigen
unlimitierten Verkauf. Steigt der Kurs der Aktie hingegen wieder, dann war es von
Vorteil, sie nicht zu dem niedrigeren Kurs abzugeben.
Der Anleger geht das gleiche Risiko ein, wenn er bei der Zeichnung von Aktien im
Rahmen des Bookbuilding-Verfahrens ein Limit vorgibt. Liegt der von dem Bankenkonsortium festgestellte Emissionspreis über der vorgegebenen Preisobergrenze, kommt der Anleger bei der Zeichnung nicht zum Zuge und muss, wenn er die
betreffenden Papiere trotzdem haben möchte, diese später über die Börse erwerben.
Auf der anderen Seite kann er mit Hilfe der Preislimitierung vermeiden, die Aktien
zu einem aus seiner Sicht nicht marktgerechten (also zu hohen) Kurs zu zeichnen.
Die so genannten „Stop-Buy“ und „Stop-Loss-Orders“ stellen eine andere Form der
Verlustbremse dar, die von ähnlicher Bedeutung für den Anleger sind wie die Limits. Auch dies ist eine Börsentechnik, die Sie kennen sollten, weil sich Sparer und
Anleger damit ebenfalls gegen Kursrisiken absichern können.
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Faustregeln für Limits:
Limitierte Aufträge sind bei den Aktien großer Unternehmen, die in hoher
Stückzahl an der Börse gehandelt werden, weniger notwendig als bei Aktien kleiner Unternehmen, bei denen es aufgrund der geringen Stückzahl der
gehandelten Papiere zu großen und teilweise nicht gerechtfertigten Kursschwankungen kommen kann. Bei diesen „marktengen“ Papieren (Aktien mit
geringen Handelsvolumen) deren Kurse von Spekulanten leichter manipuliert
werden können, müssen sich Kleinanleger davor schützen, über den Tisch
gezogen zu werden.
Das gilt auch dann, wenn kurz vor Börsenschluss noch ein Kauf oder Verkauf
an einer der regionalen deutschen Börsen in Auftrag gegeben wird. Das kann
dann selbst bei marktbreiteren Papieren (Aktien, bei denen ständig höhere
Umsätze zu beobachten sind) zu kurzfristigen Kursauschlägen führen, die
sich zu Ihren Ungunsten auswirken. Deshalb ist es auch hier empfehlenswert,
mit Limits zu arbeiten. Aber: Je enger Sie dabei die Grenzen setzen, umso
größer ist das Risiko, dass Sie mit Ihrem Auftrag nicht zum Zuge kommen. Am
nächsten Tag kann der Kurs dann noch ungünstiger sein. Dass muss immer
abgewogen werden.
Stop-Loss-Order:
Diese Aufträge, die bei Erreichen eines bestimmten Kurses greifen, sind eine einfache und relativ kostengünstige Möglichkeit, einzelne Aktienpositionen gegen
größere Kursverluste abzusichern. In Deutschland können Stop-Loss-Aufträge seit
1989 erteilt werden. Dabei handelt es sich um einen Verkaufsauftrag, der automatisch ausgeführt wird, wenn das Wertpapier einen vom Kunden vorgegebenen Kurs
erreicht. Stop-Loss-Aufträge (oder Stop-Loss-Orders) sind als Kurssicherungsinstrument auch für Kleinanleger geeignet. Für die Börse können Stop-Loss-Aufträge
allerdings eine gewisse Gefahr darstellen, da sie unter Umständen verstärkend auf
Kursrückgänge wirken, da sie bei bestimmten Kursen eine Verkaufswelle auslösen
können. Denn wenn z. B. der Kurs einer Aktie bei 11 Euro steht, liegt es nahe, dass
sehr viele automatische Verkaufsaufträge auf 10 Euro gesetzt werden.
Wenn ein Anleger seiner Bank oder seinem Brokerhaus den Auftrag gibt, eine
bestimmte Aktie bei Erreichen eines bestimmten Kurses automatisch zu verkaufen,
wird das jeweilige Papier, sobald der Stop-Loss-Kurs erreicht oder unterschritten
wird, automatisch zum nächsten aktuellen Börsenkurs verkauft. Eine gleichzeitige
Limitierung ist nicht möglich. Dadurch kann es bei stark schwankenden Kursen
passieren, dass der tatsächlich erzielte Verkaufspreis sowohl unter als auch über
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Vermögen an der Börse bilden
der Stop-Loss-Marke liegt. Gerade im Falle eines Crashs ist es möglich, dass der
tatsächlich erzielte Kurs deutlich vom Stop-Loss-Kurs abweicht. Auch für die Entgegennahme und tägliche Überwachung eines Stop-Loss-Auftrags verlangt die jeweilige Bank oder der Broker eine Gebühr, die von Bank zu Bank unterschiedlich
sein kann. Stop-Loss-Aufträge werden für eine bestimmte Dauer erteilt, meist bis
zum Monatsultimo.
Achtung: Ein Stop-Loss-Auftrag ist für den Anleger grundsätzlich eine Entscheidung zwischen dem Sicherstellen eines bestimmten Kursgewinns beziehungsweise der Begrenzung des maximalen Verlusts und dem Verzicht auf die Chance,
später möglicherweise höhere Gewinne zu erzielen. Kommt es nämlich nur kurzfristig zu einer Unterschreitung der Stop-Loss-Marke und danach gleich wieder zu
einem Wiederanstieg des Kurses – zum Beispiel weil eine negative Nachricht sich
dann doch als falsch oder übertrieben herausstellt - sind die Aktien bereits verkauft
und dem Anleger entgehen dadurch unter Umständen erhebliche Gewinne. Auch
dies ist wieder ein Beispiel dafür, dass ein aktiver Aktionär, der seine Papiere nicht
als Daueranlage betrachtet, sondern von dem Auf und Ab der Kurse an der Börse
profitieren will, einen ständigen Balanceakt zwischen Sicherheit und Chancenmanagement vollziehen muss. Es zeigt auch, dass es zu empfehlen ist, die Entwicklung
der Kurse ständig im Auge zu behalten.
Bei der Verwendung von Stop-Loss-Aufträgen ist also grundsätzlich sowohl das
Börsenumfeld als auch der zugrunde liegende Wert zu beachten. Kommt es aufgrund von externen Einflüssen (wie beispielsweise hohen Verlusten an ausländischen Börsen) zu kurzfristigen Kurseinbrüchen an der deutschen Börse, obwohl
die grundsätzliche (fundamentale) Situation in Deutschland oder bezogen auf die
spezielle Aktie gut ist, kann es sinnvoll sein, auf einen automatischen Verkaufsauftrag zu verzichten. In einem solchen Fall sollte der Anleger das tägliche Geschehen
an der Börse aber besonders aufmerksam verfolgen und einen eventuell notwendig
werdenden Verkauf selbst auslösen.
Die heute vorhandene Möglichkeit, der Kursentwicklung online zu folgen, erleichtert diese Überwachung. Wird allerdings eine längere Schwächeperiode vermutet
oder ist der Anleger zeitlich nicht in der Lage (wegen Beruf, Urlaub, Krankheit), den
Kurs seiner Papiere immer zeitnah zu verfolgen, kann ein Stop-Loss-Auftrag vor
größeren Kursverlusten schützen oder erreichte Gewinne nach unten absichern.
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Tipp:
Keine zu engen Grenzen setzen und „nachziehen“: Ein Stop-Loss-Kurs sollte
auf jeden Fall so gesetzt werden, dass keine Gefahr besteht, schon bei kurzfristigen Kursausschlägen, wie sie im Alltagsgeschäft ständig zu beobachten
sind, die Aktien zu verlieren. So kann man beispielsweise den Stop-Loss-Kurs
jeweils auf 10 bis 15 Prozent unter den aktuellen Kurs bei Auftragsvergabe
setzen. Dann besteht keine allzu große Gefahr, dass der Auftrag aufgrund eher
zufälliger, kleinerer Kursausschläge ausgelöst wird. Allerdings sollte auch in
einem solchen Fall die Kursentwicklung beobachtet werden. Bei kräftig steigenden Kursen sollte auch der Stop-Loss-Kurs nachgezogen werden. Denn
andernfalls kann sonst der ganze schöne Gewinn wieder verloren gehen, ehe
der automatische Verkaufsauftrag greift. Eine Anpassung nach unten, also
eine Herabsetzung des Stop-Loss-Kurses kann sinnvoll sein, wenn sich der
Kurs der jeweilige Aktie zwar der gesetzten Marke genähert hat, der Anleger
aber kurzfristig eine deutliche Erholung erwartet.
Wichtig: Stop-Loss-Aufträge können bei vielen Banken nur für Auftragsgrößen
von 50 Aktien oder einem Vielfachen davon gesetzt werden. Außerdem müssen die
betreffenden Aktien im variablen Handel notiert werden. Nur so ist eine sofortige
Reaktion auf das Erreichen eines bestimmten Kursniveaus möglich. Ein exakter
Verkaufskurs kann nicht festgesetzt werden, die Bank ist lediglich verpflichtet, zum
nächstmöglichen Kurs zu verkaufen. Die Überwachung der Stop-Loss-Aufträge ist
Aufgabe der Bank des Anlegers beziehungsweise des beauftragten Kursmaklers.
Stop-Loss-Aufträge sind also vor allem für solche Anleger sinnvoll, die nicht genug
Zeit haben, um das Geschehen an der Börse selbst täglich zu verfolgen, die aber
trotzdem sicher sein wollen, dass ein Verlustrisiko begrenzt bleibt.
Das Gegenstück zum Stop-Loss-Auftrags ist der so genannte Stop-Buy-Auftrag, bei
dem der Kauf eines bestimmten Papiers automatischer bei Erreichen eines vorab
vereinbarten Kursniveaus ausgelöst wird.
Stop-Buy-Order:
Das Instrument der Stop-Buy-Order ist ebenso wie der Stop-Loss-Auftrag seit 1989
in Deutschland zugelassen. Bei Stop-Buy-Orders gibt der Anleger seiner Bank den
Auftrag, von einer bestimmten Aktie eine vorher festgelegte Zahl zu erwerben,
wenn ihr Kurs einen festgelegten Wert erreicht oder überschreitet. Der vereinbarte
Kurs wird in der Regel als Stop-Buy-Kurs beziehungsweise Stop-Buy-Marke bezeichnet. Die Bank erwirbt dann die vereinbarte Anzahl an Aktien zum nächsten
aktuellen Börsenkurs. Der Kurs, zu dem das Geschäft ausgeführt wird, kann da310
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Vermögen an der Börse bilden
durch sowohl über als auch unter dem vereinbarten Stop-Buy-Kurs liegen. Bei
Stop-Buy-Aufträgen kann der Kurs, zu dem der Auftrag durchgeführt wird, ebenso
wenig limitiert werden wie bei Stop-Loss-Aufträgen. Eine Kombination von limitiertem Kaufauftrag und Stop-Buy-Order ist nicht möglich.
Stop-Buy-Aufträge können jeder im Wertpapiergeschäft tätigen Bank oder Brokerhaus erteilt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der Anleger dort ein Depotkonto führt, die betreffende Aktie im variablen Handel notiert wird und der Auftrag
über 50 Aktien oder ein Vielfaches davon lautet, weil sonst eine Ausführung zum
nächsten aktuellen Börsenkurs nicht möglich ist. Für die Dienstleistung vereinnahmt die jeweilige Bank eine Gebühr, die von Institut zu Institut unterschiedlich
sein kann.
Als Kauf-Order einsetzbar: Ein Anleger kann mit Hilfe von Stop-Buy-Aufträgen an
einer plötzlichen Kursrallye teilnehmen, ohne den betreffenden Wert schon lange
vor Beginn dieses Kursanstiegs in seinem Depot halten zu müssen. Denn obwohl
die Bezeichnung „Stop-Buy“ den Eindruck erweckt, von dieser Grenze an dürfe
nicht mehr gekauft werden, dient sie als Einstiegssignal. Erwartet ein Anleger beispielsweise, dass ein bestimmtes Unternehmen in nächster Zeit Ziel einer Übernahme durch eine anders Unternehmen wird, so kann er einen Stop-Buy Auftrag an
seine Bank geben, dieses Papier ab einem bestimmten Kurs zu erwerben, den der
Anleger als Zeichen für eine Übernahme wertet.
Tipp:
Stop-Buy-Aufträge eignen sich sowohl zur Absicherung in Optionsgeschäften (siehe dort) als auch als spekulatives Anlageinstrument. Stop-Buy-Orders
lassen sich zur Absicherung von Stillhaltepositionen von Call Optionen nutzen. So kann beispielsweise der Verkäufer einer Kaufoption einen Stop-BuyAuftrag für die der Option zu Grunde liegende Aktie erteilen, so dass sein
Verlustrisiko bei einem steigenden Kurs beseitigt oder zumindest stark eingeschränkt werden kann.
Problematisch bei Stop-Buy wie auch bei Stop-Loss-Aufträgen ist, dass sie in extremen Börsensituationen wie einem sich anbahnenden Crash verstärkend auf die
ohnehin schon übertriebenen Kursbewegungen wirken können. Kommt es beispielsweise in einer Haussephase zu starken Kurssteigerungen, so werden diese
durch eventuelle Stop-Buy-Aufträge noch verstärkt. Sie sorgen für eine weitere
Erhöhung des Nachfragedrucks und damit für einen weiteren Anstieg der Kurse.
Dadurch werden möglicherweise weitere Stop-Buy-Marken erreicht, was wiederum zu einer Verstärkung der Kursausschläge führt. Die Nutzung von Stop-Loss
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
beziehungsweise Stop-Buy-Aufträgen kann so zu einer zunehmenden Volatilität
(starken Kursauschlägen) der Börse führen.
Achtung Steuern: Verkaufsaufträge, die automatisch ausgelöst werden, können
dazu führen, dass die Spekulationsfrist (siehe unten) nicht eingehalten, also vor
Ablauf eines Jahres verkauft wird. Die dann fälligen Steuerzahlungen können die
Verluste aus kurzfristigen Kursrückgängen unter Umständen weit übertreffen.
Spekulationsfrist:
Zwischen dem Datum des Kaufs und des Verkaufs von Wertpapieren muss seit
Anfang 1999 mindestens ein Jahr (früher sechs Monate) liegen, damit erzielte Gewinne steuerfrei sind. Wird vorher verkauft, um einem befürchteten Rückschlag
an der Börse zuvorzukommen oder weil das Geld benötigt wird, muss der Gewinn
zusammen mit dem sonstigen Einkommen versteuert werden. Verluste, die innerhalb der Spekulationsfrist entstehen, dürfen dagegen nicht mit dem übrigen Einkommen bei der Feststellung der Steuerschuld verrechnet werden. Allerdings dürfen erzielte Gewinne steuerlich mit Verlusten verrechnet werden, die ebenfalls bei
einem Verkauf von Wertpapieren innerhalb der Spekulationsfrist entstanden sind.
Dabei müssen die Papiere nicht etwa gleichzeitig gekauft oder verkauft worden
sein. Selbst Verlusten, die im Vorjahr innerhalb der Spekulationsfrist entstanden
sind, können geltend gemacht werden. Sie dürfen auch mit Gewinnen im folgenden
Jahr verrechnet werden, ehe die Einkommensteuer greift.
Bei der Frage, ob Wertzuwächse besteuert werden, muss zwischen realisierten und
nicht realisierten Wertzuwächsen unterschieden werden. Nur bei einem realisierten
Wertzuwachs - also wenn die betreffenden Wirtschaftsgüter (in diesem Fall Aktien,
Anleihen, Fondsanteile oder Derivate) auch tatsächlich wieder verkauft wurden –
der Gewinn also „realisiert“ worden ist und nicht nur auf dem Papier steht - kommt
auch aus steuerlicher Sicht ein Spekulations- oder Veräußerungsgewinn zustande.
Wichtig für Steuerzahler:
Spekulationsgewinne und Spekulationsverluste können nur untereinander
verrechnet werden. Das Finanzamt erkennt es nicht an, wenn Börsenverluste gegen Gewinne aus Immobiliengeschäften, aus Börsentermingeschäften
oder anderen spekulativen Aktivitäten oder gar mit dem Arbeitseinkommen
verrechnet werden. Mehr zum Thema Steuern und Geldanlage im letzten Kapitel.
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Vermögen an der Börse bilden
Die richtige Depotstruktur
Für jeden Sparer sollten die Erfahrungen der Jahre 2002 bis 2003 eine Lehre sein:
Beim Aufbau eines Wertpapierdepots sollte immer darauf geachtet werden, eine
ausgewogene Zusammensetzung der darin enthaltenen Risikopapiere und Renditetitel zu erreichen. Neben Aktien sollten deshalb auch andere Formen der Geldanlage nicht vergessen werden. Andernfalls kann eine Branchenkrise oder eine
allgemeine und vielleicht für längere Zeit anhaltende Schwächephase an der Börse
zu argen finanziellen Problemen führen.
„Altvermögen“ umstrukturieren: Wenn nicht schon Vermögen vorhanden ist oder
eine Erbschaft den Start erleichtert, wird es beim Einstieg in das Wertpapiersparen
meist schwer sein, auf eine ausgewogene Zusammensetzung der im Depot enthaltenen Wertpapiere und anderer Vermögenswerte zu achten. Das ist dann allenfalls
durch den Kauf von Fondsanteilen zu erreichen, deren Anlagepolitik sowohl auf
Sicherheit als auch auf die Nutzung von Renditechancen setzt. Mittel- und langfristig sollte aber auch für die eigene Vermögensanlage eine ausgewogene Mischung
angestrebt werden.
Das gilt insbesondere dann, wenn die Vermögensbildung der Altersvorsorge, dem
Ansparen für einen späteren Hauskauf, der Sicherung von Familienangehörigen
oder dem Aufbau einer Rücklage für die Wechselfälle des Lebens dienen soll. Dann
kommt es nämlich darauf an, dass neben den Vermögenswerten, die im Hinblick
auf eine deutliche Wertsteigerung (also chancenorientiert) oder aus spekulativen
Gründen erworben wurden, auch solche Anlageformen vertreten sind, die geringen
Wertschwankungen unterliegen, eine sichere Rendite bringen und jederzeit auch
wieder „versilbert“ werden können, wenn Bargeld gebraucht wird. Denn es kann
immer sein, dass ein Teil des spekulativ angelegten Geldes verloren geht oder dass
gerade dann, wenn Liquidität benötigt wird, bestimmte Wertpapiere – oder nach
einem Crash sogar alle - nur mit hohem Verlust verkauft werden können. Deshalb
gilt bei der Geldanlage mehr noch als in anderen Lebensbereichen: Nie alles auf
eine Karte setzen.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Tipp:
Die ideale Depot- und Vermögensstruktur gibt es nicht. Denn was im Einzelfall
„ideal“ ist, hängt unter anderem vom jeweiligen Einkommen und Alter, vom
Gesundheitszustand, der familiären Situation und den Erwartungen ab, die
im Ruhestand an den Lebensstandard gerichtet werden. Wichtig ist auch, ob
später mit einer Rente plus einer Betriebsrente, mit einer berufsständischen
Versorgung, mit einer Lebensversicherung oder eventuell auch mit einer Erbschaft zu rechnen ist oder ob Sie den Vermögensaufbau ganz aus eigener
Kraft schaffen müssen.
Schon diese wenige Beispiele zeigen, dass es kein Patentrezept für eine optimale
Anlagestruktur geben kann. Hinzu kommt, dass auch das individuelle Risikoprofil
höchst unterschiedlich ist. Wer nachts keinen Schlaf mehr findet, sobald an der
Börse die Kurse nach unten gehen, sollte Risikopapiere jeder Art von vornherein
meiden. Die für Sie passende Risikostruktur gehört deshalb neben der Diskussion
Ihrer Anlageziele zu den wichtigsten Punkten, die jeder seriöse Berater im Gespräch
mit Ihnen klären muss, ehe er mit einzelnen Empfehlungen kommt.
Wer berät gewissenhaft?
Ein seriöser Anlageberater wird immer erst versuchen, sich ein Bild von seinen Kunden zu machen: Um wie viel Geld geht es? Welche Vermögensteile oder Ansprüche
sind sonst noch vorhanden (wie Immobilien, Pension, Lebensversicherung)? Wird
ein Teil des Geldes zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt? Welche Erfahrungen
hat der Kunde bereits mit Börsengeschäften. Zu welchem „Risiko-Typ“ gehört er?
Wie soll eine darauf abgestimmte Depotstruktur aussehen? Kreditinstitute sind gesetzlich verpflichtet, dies zunächst zu erkunden und neue Kunden auch sorgfältig
über die Risiken bestimmter Anlageformen aufzuklären.
Achtung: Wenn Sie das Gefühl haben, dass ein Anlageberater diese Pflichten nicht
ernst nimmt und nur von hohen Gewinnen schwärmt, sollten Sie das Gespräch abbrechen und sich nach einem wirklichen Experten umsehen. Das gilt insbesondere
dann, wenn jemand versucht, Anlagegeschäfte per Telefon oder an der Haustür
anzubahnen.
Auch wenn es keine Patentrezepte gibt, so gibt es doch einige Anhaltspunkte, die
bei der individuellen Planung als „Prüfsteine“ dienen und den eigenen Überlegungen zu Grunde gelegt werden können. Hilfreich ist zunächst eine grobe Unterteilung in vier Kategorien:
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Vermögen an der Börse bilden
•
Kasse,
•
Reserve,
•
Vermögen,
•
„Spielgeld.“
Kasse:
Auf dem Konto sollte soviel sein, dass kleinere, unvorhergesehene Ausgaben jederzeit bewältigt werden können, ohne gleich teure Kredite (dazu zählt auch schon
der „Dispo“ und erst recht der Überziehungskredit) in Anspruch genommen werden
müssen. Oft lässt sich aber auch dieses Geld so anlegen, dass es bei kurzfristiger
Verfügbarkeit wenigstens einen bescheidenen Zinsertrag bringt. Das gute alte Sparbuch oder besser ein Geldmarktfond sind dafür geeignet.
Reserve:
Dazu sollten Geldanlagen dienen, die nicht jederzeit aber doch relativ kurzfristig
verfügbar gemacht werden können. Auch wenn größere Anschaffungen oder Ausgaben (Auto, der Urlaub im nächsten Jahr) vorhersehbar sind, sollten sie aus einer
solchen Reserve finanziert werden können. Hier bieten sich neben Geldmarktfonds
oder Termingeld vor allem Anleihen mit mittlerer Laufzeit und Bundesschatzanweisungen („Bundesschätzchen“) an. Warum soll das Geld nicht solange Zinsen
bringen, bis es gebraucht wird?
Vermögen:
Hier können Aktien den Schwerpunkt bilden, weil bei langfristiger Anlagestrategie
hier immer noch die höchsten Erträge zu erwarten sind. Aber auch hier heißt es:
Nicht alles auf eine Karte setzen, sondern eine sinnvolle Depotstruktur anstreben.
Das bedeutet nicht nur verschiedene Aktien sondern auch Fondsanteile und Anleihen angemessen berücksichtigen. Denn niemand weiß, wann wieder einmal ein
Börsencrash kommt und wie lange er dauert. Sehr sinnvoll ist es auch, neben dem
Geld- und Wertpapiervermögen Immobilien in die Strukturplanung aufzunehmen.
Dazu muss man nicht gleich ein ganzes Haus kaufen. Es kann auch mit kleineren
Beträgen durch Anteile an Immobilienfonds geschehen (Vorsicht bei „geschlossenen Fonds“: Die Anteile sind meist nur sehr schwer wieder zu verkaufen) oder
durch Immobilienaktien. Das ist eine interessante Variante, da sie Elemente der
Aktienanlage mit denen von Grundbesitz kombiniert. Der eigene Grunderwerb (Eigentumswohnung, Grundstück, Einfamilienhaus) kommt meist erst später in Frage.
Aber wenn er bereits vorhanden ist, sollte er bei der Gesamtbetrachtung des Ver-
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mögens eine wichtige Rolle spielen. Wer schon über Grundbesitz verfügt, kann den
Aktienanteil am Gesamtvermögen etwas höher ansetzen.
„Spielgeld“:
Wenn diese Punkte berücksichtigt sind, kann auch ein Teil der verfügbaren Mittel
für etwas gewagtere Spekulationen eingesetzt werden. Bei entsprechender Risikobereitschaft kann es in Anlageformen mit großem Kurssteigerungspotenzial (aber
auch entsprechenden Verlustrisiken) investiert werden. Dazu zählen Aktien junger
innovativer Firmen, wie sie früher am Neuen Markt und heute im TechDax oder an
der Nasdaq in New York gehandelt werden, sowie Anteile an Unternehmen, denen
Sie zutrauen, aus einer Krise wieder heraus zu kommen (Turn-around-Werte). Natürlich gehören auch die so genannten Derivate dazu, denen in diesem Buch ein
eigenes Kapitel gewidmet ist.
Einseitig ist ungesund
Wenn Sie nicht nur in kleinerem Umfang Aktien erwerben, sondern über längere Zeit und systematisch Wertpapiersparen betreiben, sollten Sie unbedingt darauf achten, die Chancen und Risiken zu streuen. Für die Struktur des eigentlichen
Wertpapierdepots gelten dann ganz ähnliche Überlegungen wie für die Verteilung
der insgesamt vorhandenen Mittel. Neben Blue Chips, wie die Aktien renommierter, wirtschaftlich gesunder großer Unternehmen genannt werden (dazu zählen die
meisten der im Dax oder Stoxx gelisteten Gesellschaften) kann das Depot auch
Wachstumswerte enthalten. Darunter versteht man vor allem Aktien von Unternehmen, die mit innovativen Produkten und Dienstleistungen zu rasch steigenden
Umsätzen und Erträgen kommen könnten. Auch auf eine ausgewogene Branchenstruktur muss dabei geachtet werden. Wer nur Banktitel oder Autoaktien besitzt,
weil dort gerade die Kurse besonders kräftig steigen, wird voll erwischt, wenn zum
Beispiel durch eine der häufigen Schuldenkrisse in Südamerika weltweit die Finanztitel unter Druck geraten oder die Autobranche mit Vollgas in eine Absatzkrise
fährt.
Außer Aktien aus dem Euro-Raum oder den USA können unter dem Gesichtspunkt
„Chancenmanagement“ auch Papiere im Depot sein, die aus den „Emerging Markets“ kommen. Neben soliden Anleihen (AAA-Rating) können auch Hochzinsanleihen liegen – bis hin zu den Junk-Bonds. Das sind Anleihen, von denen nicht völlig
sicher ist, ob der Schuldner sie auch wirklich zurückzahlen kann. Für diese Ungewissheit muss er die Anleger mit hohen Zinsen entschädigen. In diesem Fall ist
es übrigens besser, Anteile an Fonds zu kaufen, die in Hochprozenter investieren.
Denn da sie ihre Mittel viel breiter streuen könne, als dies einem einzelnen Anleger
möglich ist und weil die darauf spezialisierten Manager die Sicherheit der Schuld316
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Vermögen an der Börse bilden
ner besser bewerten können, wirkt sich der Totalverlust bei einer Anleihe weniger
gravierend aus, als wenn man selbst dort (zu) groß eingestiegen wäre.
Bei Gold, das früher - und oft auch heute noch – immer als Bestandteil eines ausgewogenen Depots genannt wurde, ist zu besonderer Vorsicht zu raten. Sein Preis ist
über viele Jahre fast kontinuierlich gefallen. Es bringt keine Zinsen, verursacht aber
Lagerkosten. Ob es – was für manche Anleger auch heute noch eine Rolle spielt - in
Krisenzeiten im Fluchtgepäck mitgenommen werden kann, ist höchst zweifelhaft.
Außerdem erhöht die Mitnahme von Gold im Fluchtgepäck die Gefahr, überfallen
zu werden. Selbst in normalen Zeiten besteht eine hohe Verlustgefahr, wenn Gold
oder andere „ewige Werte“ aus solchen Überlegungen heraus als „Zahlungsmittel
für alle Fälle“ im Haus aufbewahrt werden – und nur das garantiert, dass man im
Krisenfall auch schnell an seine Schätze heran kommt. Ähnliche Überlegungen
gelten für Diamanten, die zudem oft noch von Betrügern aus dem Grauen Kapitalmarkt angeboten werden und sich später als kaum verkäuflich oder ganz wertlos
erweisen
Gewinner suchen, Verlierer meiden
Die Techniken des Aktiengeschäfts muss man kennen. Aber letztlich entscheidend
für den Erfolg, für die Rendite der Geldanlage ist, welche Wertpapiere tatsächlich
erworben und welche zum richtigen Zeitpunkt verkauft werden. Welche aus dem
riesigen Angebot versprechen den gewünschten Gewinn? Welche sollte man besser
meiden – oder nur in Betracht ziehen, wenn man auf sinkende Kurse spekuliert?
Wer Aktien kauft wird dadurch zu einem gewissen Grad Mit-Unternehmer. Aber
bei wem? Wer sind die künftigen Gewinner, wer die wahrscheinlichen Verlierer?
Weil der Kursrutsch, der dem Boom um die Jahrtausendwende folgte, viele Anleger nervös gemacht hat, bieten Banken und Fonds inzwischen zahlreiche Sonderund Mischformen an, Aktien mit Discount, Garantiewerte und andere Kreationen.
Manche sind für vorsichtige Anleger interessant, andere eher Augenwischerei. Im
nächsten Kapitel stellen wir Ihnen einige dieser „innovativen“ Wertpapiere vor.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Tipp:
Sie haben hier wichtige Elemente des Börsengeschäfts kennen gelernt. Aber
denken Sie als Börsenneuling immer an das Führerschein-Beispiel: Auch
wenn Sie die Fahrprüfung hinter sich haben, brauchen Sie noch eine Menge
an praktischer Erfahrung, ehe Sie einigermaßen sicher durch den Großstadtverkehr oder über die Autobahn kurven können. Werden Sie also nicht übermütig, wenn Sie erste Erfolge mit Aktien verbuchen. Vorsicht ist nicht nur die
„Mutter der Porzellankiste“ sondern auch des Anlageerfolgs.
Die Dividendenrendite beachten
In Zeiten rasch steigender Kurse interessieren sich viele Anleger nicht dafür, wie
hoch die zu erwartenden Dividendenzahlungen sind. Wenn eine Aktie, die 12 Euro
gekostet hat, innerhalb von drei Monaten um sechs Euro steigt, ist das beim Verkauf ein Profit von 50 Prozent und – wenn der Gewinn wie bei Zinsen aufs Jahr
bezogen wird - sogar eine Verzinsung von 200 Prozent. Da fällt es dann kaum ins
Gewicht, wenn für diesen Anteilschein auch eine Dividende von beispielsweise
0,84 Euro gezahlt wird. Umgerechnet auf den Kaufkurs der Aktie ist das aber eine
Verzinsung des eingesetzten Kapitals von sieben Prozent. Das ist mit keiner Anleihe
zu erreichen, die nicht zu den Hoch-Risiko-Papieren zählt. Außerdem ist wegen
des Halbeinkünfteverfahrens (siehe dort) die darauf zu zahlende Einkommensteuer
geringer. Selbst wenn der Kurs der Aktie nicht steig, sondern unter 12 € sinkt, ist
es deshalb sehr rentabel, ein solches Papier im Depot zu haben.
Es gibt zahlreiche Aktien mit recht ansehnlicher Dividendenrendite (Dividende x
100 : Kurs). Da sind manchmal oft sechs oder sieben Prozent drin – je nachdem,
zu welchem Preis Sie die Aktie jeweils gekauft haben. Steigt der Kurs, sinkt die Dividendenrendite – und umgekehrt. Denn wenn Sie im Beispiel oben erst zu einem
Kurs von 70 Euro je Aktie eingestiegen sind, errechnet sich bei gleicher Höhe der
Dividende nur noch eine Verzinsung von 0,93 Prozent. Bei einem Kauf zum Kurs
von 20 Euro (z. B. während des Crashs) können Sie sich dagegen später über eine
Verzinsung des eingesetzten Kapitals von 3,25 Prozent freuen.
Haben Sie aber ein Papier erwischt, das für Sie eine Dividendenrendite von 5,5
Prozent abwirft, kann das mehr sein, als Anleihen zum gleichen Zeitpunkt einbringen. Bei Dividenden haben Sie auch noch den zusätzlichen Vorteil, dass Sie wegen
des so genannten Halbeinkünfteverfahren nur die Hälfte der Einnahme versteuern
müssen.
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Vermögen an der Börse bilden
Langjährige Beobachtungen zeigen überdies, dass Aktien mit guter Dividendenrendite auf mittlere und längere Sicht auch gute Kurschancen bieten. Der Anleger, der
nicht sein Glück mit Trading versucht (dem raschem Kauf und Verkauf verschiedener Aktien, um von kurzfristigen Änderungen der Kurse zu profitieren) sondern
den Erwerb von Unternehmensanteilen eher als dauerhafte Anlage ansieht, kann
also neben guten jährlichen Renditen auch auf eine langfristige Wertsteigerung der
Aktie hoffen. Denn nur gut geführte, ertragreiche Unternehmen können dauerhaft
auch gute Gewinne erwirtschaften und angemessene Dividenden an ihre Aktionäre
ausschütten.
Allerdings gibt es bei der Ermittlung der Dividendenrendite immer ein Problem:
Bei der Berechnung wird der aktuelle Kurs mit der zuletzt gezahlten Gewinnausschüttung in Beziehung gesetzt. Ob die Dividende auch in Zukunft so hoch oder
vielleicht sogar höher ausfällt, hängt immer davon ab, wie die Geschäfte laufen,
welche Entscheidungen das Management trifft und wie sich die allgemeine Konjunktur entwickelt.
Tipp:
Lassen Sie sich nicht von guten Gewinnen in der Vergangenheit blenden.
Bei der Entscheidung, ob die Höhe der Dividendenrendite als Kaufargument
für eine Aktie gewertet werden soll, müssen Sie immer die Frage prüfen, wie
wahrscheinlich es ist, dass das Unternehmen auch in Zukunft so hohe Beträge
an seine Aktionäre ausschütten kann – oder will. Ein Hilfe bei der Beurteilung
dieser Frage sind unter anderem die jeweils aktuellen Gewinnschätzungen
von unabhängigen Analysten oder Banken.
.Auch bei der Dividendenrendite müssen Sie sich immer aktuell zum Zeitpunkt
des Kaufs informieren. Denn es kommt nicht darauf an, ob eine Aktiengesellschaft
0,35 Cent oder 2,80 Euro an Dividende zahlt. Wichtig ist, zu welchem Kurs Sie das
jeweilige Papier gekauft haben. Denn wenn die Aktie 6,50 Euro kostet, dann entspricht eine Dividende von 0,35 Cent einer ansehnlichen Rendite von 5,3 Prozent.
Die auf den ersten Blick hohe Dividende von 2,80 Euro dagegen reduziert sich auf
magere 2,33 Prozent Rendite, wenn Sie die Aktie für 120 Euro erworben haben.
Welche Aktiengesellschaften unter dem Gesichtspunkt einer hohen Dividendenrendite interessant sind, können Sie bei Ihrer Bank erfahren – oder im Internet.
Dort sind ständig aktuelle Informationen rund um die Aktienanlage zu finden.
Unter http://aktien.onvista.de/top-flop finden Sie zum Beispiel die tagesaktuelle
Dividendenrendite der 30 Dax-Werte. Sie schwankten Mitte Juli 2005 zum Beispiel
zwischen 4,86 für eine Aktie von Thyssen-Krupp und 0,78 Prozent bei SAP. Wenn
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der SAP-Kurs sinkt, während der von Thyssen-Krupp steigt, verändert sich dieses
Verhältnis bei gleicher Höhe der Zahlung pro Aktie. Das ist für diejenigen interessant, die zu diesem Zeitpunkt kaufen wollen. Wer dagegen eine Aktie irgendwann
billig eingekauft hat und dann jahrelang im Depot belässt, kann das Auf und Ab
der Dividendenrendite mit Ruhe beobachten. Denn seine Verzinsung des eingesetzten Kapitals berechnet sich immer nach dem Einstandskurs.
Tipp:
Wenn Sie Aktien als langfristige Geldanlage betrachten und nicht als Objekte
kurzfristiger Spekulation, sollte die Dividendenrendite immer ein wichtiger Gesichtspunkt sein. Denn wenn Ihre Aktien Ihnen eine gute Verzinsung bringen,
können Sie gelassen zusehen, wenn sich der Kurs sich einige Zeit lang nicht
nach oben bewegt oder sogar etwas absinkt. Denn Sie erzielen dann immer
noch eine überdurchschnittliche jährliche Verzinsung, die auch unter steuerlichen Gesichtspunkten attraktiv ist.
Achtung Abgeltungssteuer kommt: Die Umstellung der Besteuerung von Dividenden und Kursgewinnen vom Halbeinkünfteverfahren auf die Abgeltungssteuer verändert die Spielregeln für Aktiensparer. Eine Spekulationsfrist, nach deren
Ablauf realisierte Kursgewinne steuerfrei sind, gibt es ab 2009 nicht mehr. Sie gilt
nur noch als „Bestandsschutz“ für Aktien, die vor dem 31. Dezember 2008 erworben wurden. Bei nach diesem Termin erworbenen Aktien werden Kursgewinne, die
beim Verkauf erzielt werden, einer Abgeltunssteuer von 25 Prozent (plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) unterworfen. Der fällige Betrag
wird direkt bei der Bank abgezogen und an des Finanzamt abgeführt. Nur wenn
Sie einen persönlichen Steuersatz von weniger als 25 Prozent haben, können nach
Ablauf des Jahres zu viel gezahlte Steuer vom Finanzamt zurückfordern. Verluste
aus Aktiengeschäften können nur gegen Gewinne aus Aktiengeschäften aufgerechnet werden.
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Wohnen: Miete oder Zinsen zahlen?
Wohnen: Miete oder
Zinsen zahlen?
Die schwere Entscheidung: Bauen
oder kaufen, mieten oder vermieten?
Was ist günstiger?
Bauen: Für die meisten Menschen bedeutet dies die größte Investition im Leben.
Doch wer es wagt, kann später mietfrei wohnen und bildet durch die Wertsteigerung seiner eigenen vier Wände sogar noch eine „stille Reserve“. Im Alter
oder bei dringendem Bedarf kann das Eigentum sogar verkauft werden, um
davon zu leben. Aber ob der Immobilienerwerb wirklich ein gutes Geschäft ist,
hängt nicht zuletzt von der Art der Finanzierung ab. Hier finden Sie wichtige
Hinweise, wie Sie vorgehen sollte, um Ihren Geldbeutel zu schonen und Ihr
Vermögen zu mehren.
Nach der Jahrtausendwende war Baugeld so günstig wie schon seit Jahrzehnten
nicht mehr. Dennoch lag der Immobilienmarkt brach. Lohnt der Kauf von Häusern,
Wohnungen oder Grundstücken überhaupt noch? Darauf kann es keine pauschale
Antwort geben. Je nachdem, ob man über Vermietung oder Selbstnutzung ist, ob
man über Rendite oder Lebensqualität spricht, muss die Frage anders beantwortet
werden.
Auf lange Sicht bringen die eigenen vier Wände gegenüber der Mietwohnung jedoch viele Vorteile: Man zahlt nicht an den Vermieter den Mietzins auf Nimmerwiedersehen, sondern investiert in sein Eigentum. Irgendwann ist das Eigenheim
oder die Eigentumswohnung abbezahlt und kann für den Lebensabend zum finanziellen Polster werden. Wer an eine vermietete Immobilie denkt, um später
vielleicht von den Mieteinnahmen zu leben, hat den Vorteil, dass die Mieter die
Zinslast tragen, während man selbst vielleicht flexibel und mobil bleiben will. Ein
gängiges Modell ist auch, zum Beispiel eine Eigentumswohnung nicht gleich selbst
zu bewohnen, sondern zunächst zu vermieten, bis sie abbezahlt ist. Danach können
Sie selbst einziehen und wohnen umsonst.
Beim Kauf einer Immobilie müssen Sie bei den meisten Banken eignes Geld mitbringen. Sonst gibt es keinen Kredit. Die Banken verlangen zwischen 20 und 30
Prozent Eigenkapital, je nach dem ob Sie selbst einziehen wollen oder nicht. Bevor
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Sie sich entscheiden, sollten Sie sich über die folgenden Fragen Klarheit verschaffen:
• Wie soll die Immobilie genutzt werden?
• Kann ich mir den Immobilienbesitz überhaupt leisten?
• Kann ich mein gespartes Geld gewinnbringender anlegen als mit einer Immobilie?
• Wie wichtig ist mir der Punkt „Sicherheit“ bei einer Geldanlage?
• Wollen Sie selbst einziehen oder vermieten?
• Wollen Sie zunächst vermieten und später einziehen?
Wenn Sie sich für den Kauf oder Bau eines Hauses entscheiden, ist die Belastung
am Anfang meist etwas höher als bei Miete. Doch bei genauer Rechnung müssen die aktuellen Immobilienpreise, die Prognosen der Zinsentwicklung und die
Wertsteigerung von Wohnimmobilien berücksichtigt werden. Das Ergebnis signalisiert dann meist: Kaufen!
Beispiel: Beate und Boris Bauer wollen sich für ihr Erspartes und mit Hilfe eines
Bankdarlehens eine kleine Eigentumswohnung in Universitätsnähe kaufen. Wenn
ihre Kinder studieren, sollen sie so eine kostengünstige Bleibe haben. Wird das
Appartement nicht mehr gebraucht soll es verkauft werden und als Grundstock für
eine Neuanschaffung dienen.
Eigennutzung oder Vermietung? Davon hängt bei der Entscheidung über die Finanzierung viel ab. Sie können zum Beispiel bei selbst genutztem Wohneigentum die Schuldzinsen nicht als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Bei einer vermieteten Immobilie haben Sie dagegen viele Möglichkeiten, das Finanzamt
an Ihren Ausgaben zu beteiligen. So ist das selbst genutzte Einfamilienhaus mit
vermieteter Wohneinheit nach wie vor ein Steuersparmodell. Da lassen sich viele
Ausgaben als steuerlich relevante Kosten umlegen. Denn alle Erstellungs-, Kreditund Betriebskosten für den vermieteten Gebäudeteil lassen sich von der Steuer
absetzen. Dafür werden allerdings auch die Einnahmen aus der Vermietung mit den
Ausgaben verrechnet. Kommt dabei ein Überschuss heraus, müssen die Gewinne
versteuert werden.
Kapitalanleger sollten sich deshalb nicht nur mit ihrem Finanzberater, sondern
auch mit ihrem Steuerberater zusammensetzten. Ob eine Geldanlage in Immobilien
optimal ist, hängt vor allem von der erzielbaren Jahresmiete ab. Dabei müssen Sie
auch immer Leerstände mit einkalkulieren. Vorsichtige Berater rechnen mit bis zu
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Wohnen: Miete oder Zinsen zahlen?
drei Monaten im Jahr. Schließlich sollen Sie nach dem ersten Mieterwechsel nicht
in Finanznöte geraten.
Behalten Sie nicht nur als Kapitalanleger den Immobilienmarkt im Auge. Wie werthaltig ist Ihre Immobilie? Dabei spielt die Lage eine große Rolle. Alles können Sie
verändern, aber nicht die Lage! Wie wird sich das Gebiet, in dem Sie investieren
wollen voraussichtlich entwickelt? Welche Planung steht an? Gehen Sie ruhig einmal auf eine Bürgerversammlung oder öffentliche Sitzungen des Gemeinderats,
wenn es um das ausgewählte Gebiet geht. Dort werden Sie erfahren oder erfragen
können, wo der Schuh bei den jetzigen Anwohnern drückt. Das können Verkehrsprobleme sein, fehlende Kindergartenplätze oder Ärger mit dem neu ausgewiesenen Baugebiet. Erkundigen Sie sich im Rathaus, wann was auf der Tagesordnung
steht. Ein Besuch wird sich lohnen.
Die selbst genutzte Immobilie
Die Bundesbürger verfügen heute über mehr Wohnraum als jemals zuvor. Pro Kopf
betrug die durchschnittliche Wohnfläche 2004 genau 40,7 Quadratmeter, ermittelte
das Institut für Städtebau, Wohnungswirtschaft und Bausparwesen. Am meisten
Platz haben statistisch gesehen die Saarländer: Ihnen stehen pro Kopf 46,0 Quadratmeter zur Verfügung. Dahinter liegen Rheinland-Pfalz mit 45,1 und Niedersachsen
mit 43,5 Quadratmetern. In den neuen Bundesländern ist der Wohnraum nicht
ganz so üppig bemessen. Dort sind es nur 36 oder 37 Quadratmeter pro Person der
Durchschnitt. Schlusslicht bildet die Hansestadt Hamburg mit 36,0 Quadratmeter.
Die eigenen vier Wände sind wohl die größte Anschaffung im Leben. Je größer die
Immobilie, desto teurer. Heute ist neben der Lage vor allen die Wohnfläche entscheidend für den Preis. Dabei werden die Grundstücke immer kleiner und die Ausnutzung immer größer. Bei Neubauten berechnet sich der Preis nach dem umbauten
Raum pro Kubikmeter. Je nach Baumaterial liegen die reinen Baukosten zwischen
400 und 600 Euro, die Skala ist aber nach oben offen. Eine genaue Kostenkalkulation ist also unbedingt erforderlich!
Eine ausgefeilte Planung ist sehr wichtig! Fehler, die in diesem Stadium gemacht
werden, können später nicht mehr oder nur mit viel Geld korrigiert werden. Wie
viel Immobilie Sie sich leisten können zeigt Ihnen die Bedarfsermittlung. Die richtige Wohnfläche hängt von Ihrer Lebenssituation und von Ihrer Lebensplanung ab.
Wollen Sie eine Familie und viele Kinder? Dann sollte das Haus oder die Wohnung
mitwachsen können und vom Grundriss her flexibel sein. Oder sollen mehrere Generationen unter einem Dach leben? Getrennte Wohneinheiten, die auch Rückzugmöglichkeiten bieten, müssen bei der Planung berücksichtigt werden. Oder sind Sie
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Single und suchen einen schicken Loft mit Aussicht nah an der Stadt, sozusagen als
Einstieg in den Immobilienbesitz, aber keine Bleibe für immer.
Welcher Typ sind Sie?
Nicht alle Ansprüche sind gleich. Nicht jeder Geschmack passt zu jedem Geldbeutel. Deshalb sollten Sie zunächst einmal festlegen, wie Ihre Lebenssituation jetzt
aussieht und wie sie vielleicht in ein paar Jahren aussehen könnte. Es geht also
um Ihre Lebensplanung. Nicht alles ist vorhersehbar: Familie gründen, Kinder bekommen, Arbeitsplatzwechsel oder auch Arbeitslosigkeit, Scheidung und Tod. Man
kann nicht alles bis ins Kleinste planen. Doch wer einmal ein kleines Haus – und
sei es noch so schön - ohne Anbaumöglichkeit gekauft hat, wird spätestens wenn
der Nachwuchs kommt umziehen müssen. Liebe auf den ersten Blick kann teuer
werden.
Die junge Familie:
Junge Familien sind vor allen in gemischten Neubaugebieten mit Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser und Reihenhäusern zu finden. Diese gibt es sowohl
in der Stadt als auch auf dem Land. Häufig sind die Grundstücke klein, dafür wird
die Wohnfläche optimal ausgenutzt. Zusätzliche Nutzflächen im Keller und unterm
Dach sind in der Planung von vorneherein vorgesehen. Neu konzipierte Reihenhäuser orientieren sich an dem Bedarf einer vierköpfigen Familie: großer, offener
Wohn-Essbereich im Erdgeschoss, Schlaf- und Kinderzimmer in den oberen Stockwerken. Vorteil: In der Regel wird von Bauträgern das Haus oder die Wohnung von
der Stange zu noch bezahlbaren Preisen angeboten. Nachteil: Meist können auf
den dicht bebauten Grundstücken keine Änderungen vorgenommen werden. Der
Grundriss sollte also von vorneherein passen.
Der Single:
Sie suchen das Individuelle und können sich als Alleinverdiener eine kleine Eigentumswohnung finanzieren. Sie wollen in der Stadt oder stadtnah wohnen. Lokale,
Kino, Theater und Einkaufmöglichkeiten sollten möglichst in Laufnähe sein. Für Sie
eignet sich eine Altbauwohnung in zentraler Lage. Viele Häuser aus der Gründerzeit sind mittlerweile saniert und renoviert. Häufig werden Mehrfamilienhäuser von
Bauträgern aufgekauft und in Eigentumswohnungen aufgeteilt. Aber auch Wohnungsbaugesellschaften verkaufen Wohnungen aus ihrem Bestand. Dabei kann es
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Wohnen: Miete oder Zinsen zahlen?
sich auch um ganze Wohnblöcke handeln, für die zum Beispiel die Sozialbindung
ausgelaufen ist und die nun frei veräußert werden dürfen. Vorteil: Wohnungen in
größeren Wohnanlagen sind häufig preisgünstiger als die sanierte Altbauwohnung.
Nachteil: Viele Wohnungen werden an die ehemaligen Mieter verkauft, wenn nicht
kann sich die Bewohnerstruktur stark verändern. Das kann ein Risiko sein.
Das junge Paar:
Irgendwann ist Schluss mit Studentenbude oder Wohngemeinschaft. Spätestens
wenn der richtige Partner gefunden ist, ändern sich die Ansprüche und die Suche
nach einer gemeinsamen Bleibe beginnt. Ohne Kinder werden in der Regel auch
stadtnahe Wohnungen bevorzugt, wie vom Single. Doch wer an Familie denkt,
könnte auch einen Vorort oder eine ländlichere Gegend ins Auge fassen. Die Nähe
zum Nachtleben spielt meistens keine so große Rolle mehr. Sport und eine abwechslungsreiche Freizeitgestaltung rücken immer mehr in den Vordergrund. Vorteil: in
Stadtrandgebieten und in den umliegenden Ortschaften sind die Preise häufig noch
moderat. Wer nicht gleich das passende Haus zum Mitwachsen gefunden hat, kann
jedoch seine neuen Kontakte nutzen, um auf eine größere Immobilie in der gleichen
Gegend umzusteigen. Nachteile: Sie brauchen vermutlich einen Zweitwagen, der
Anfahrtsweg zur Arbeitsstätte ist länger und nimmt Ihnen ein Stück Lebensqualität.
Öffentliche Verkehrsmittel fahren seltener. Auch müssen Sie auf dem Lande bei den
Konsumangeboten und bei den kulturellen Veranstaltungen Abstriche machen.
Senioren:
Vielleicht sind die Kinder aus dem Haus und Ihnen ist das Haus zu groß geworden.
Zu viel Arbeit, ein zu großer Garten und steile Treppen. Nutzen Sie die Freiheit um
sich für den ruhigeren Teil des Lebens eine Immobilie zu suchen, die zu Ihren neuen
Bedürfnissen passt. Denken Sie dabei auch daran, dass wir immer älter werden. 80
Jahre sind keine Seltenheit mehr. Nicht immer bleibt man aber fit und beweglich.
Deshalb sollten Sie etwa eine Hanglage und schwer zugängliche Gebäude meiden.
Bevorzugen Sie Erdgeschosswohnungen mit breiten Eingangstüren und Gängen.
Sind die Klingeln erreichbar, ist ein Aufzug und Rampen für Rollstuhlfahrer vorhanden, sind Mülltonnen zugänglich? Achten Sie bei der Innenausstattung auf
größere Bäder und nicht zu kleine Schlafzimmer. Bei Raumknappheit kann mit
einem Kleiderlift der Platz im Wandschrank optimal genutzt werden. Setzen Sie das
Waschbecken und die Toilette für das Alter besser ein bisschen tiefer als höher, wie
es zurzeit modern ist. Im Sanitärbereich können der Einbau von Sitzplatz und Haltevorrichtungen den Tagesablauf ernorm erleichtern. Der Einstieg sollte am besten
ebenerdig sein. Auch Absätze bei den Übergängen in andere Wohnbereiche sollten
vermieden werden.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Barrierefrei – im Alter selbstständig wohnen und
leben
So lautet der Titel einer Broschüre der Verbraucherzentralen. Vor allem ältere
und behinderte Menschen haben den Wunsch weiterhin in ihrer vertrauten
Umgebung leben zu können. Oft sind die Wohnungen aber nicht auf diese
Bedürfnisse zugeschnitten und müssen umgebaut werden. Manchmal genügen schon Kleinigkeiten, um eine Verbesserung zu erzielen. Eine Begehung
der Wohnung gehört üblicherweise zur Beratung. Sie erhalten danach planerischen und bautechnischen Rat. Auch über die Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten wird gesprochen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadtverwaltung oder in der Gemeinde. Es gibt öffentliche Mittel und eventuell Zuschüsse
von der Kranken- und Pflegekasse. Die Beratung wird von Architekten kostenlos und firmenunabhängig durchgeführt.
Sind Sie an einem Neubau interessiert, wird das barrierefreie Bauen auch schon
von manchen Bauträgern berücksichtigt. Das ist weitsichtig, denn der Bedarf an
alten- und behindertengerechten Wohnungen wird in Deutschland durch den so
genannten demografischen Faktor steigen. Auch Anlagen, die unter dem Begriff
„Betreutes Wohnen“ fungieren, sollten Sie sich einmal näher anschauen. Dort finden Sie mitunter genau das, was Sie suchen: Kontakt, medizinische Betreuung
und vor allem den richtigen Grundriss. Vorteil: Bei Neubauten können Sie noch
Einflussmöglichkeiten nehmen und die Ausstattung mitbestimmen. Beim betreuten
Wohnen können Sie sich schon frühzeitig finanziell engagieren, also jetzt kaufen,
um später einziehen zu können. Ein nicht zu unterschätzender Nachteil ist für
viele, dass durch einen Umzug in eine andere Wohngegend der Kontakt zu alten
Nachbarn und Freunden abzubrechen droht. Das „Umpflanzen“ fällt deshalb vielen
älteren Menschen schwer.
rät:
Erkundigen Sie sich in Ihrer Gemeinde, bei den Pfarrämtern oder bei der
Kreisverwaltung wo sich in Ihrer jetzigen Wohnnähe betreute Wohneinrichtungen befinden oder eventuell geplant sind. Da die Nachfrage in den nächsten
Jahren steigen wird, sind Sie nicht zu früh dran, wenn Sie sich schon ein paar
Jahre vorher auf die Suche machen.
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Wohnen: Miete oder Zinsen zahlen?
Die richtige Immobilie ist Maßarbeit
Eine gute Planung ist der beste Garant für die richtige Entscheidung. Machen Sie
zunächst eine Ist-Analyse. Wie wohnen Sie jetzt? Was stört und was gefällt? Welche Veränderungen wollen sie vornehmen? Was ist wirklich wichtig und notwendig und auf was können sie verzichten? Man muss nicht alles im ersten Schritt
erledigen. Selbst wenn ein halbes Jahr nach dem Einzug noch immer Glühbirnen an
der Decke hängen – na und? Hauptsache, Sie haben die Räume so, wie Sie sie haben
wollen. Alles lässt sich ändern und umdekorieren. Aber der Grundriss sollte von
Anfang an stimmen. Mit dieser Checkliste kommen Sie Anspruch und Wirklichkeit
am nächsten. So werden Sie schneller herausfinden, ob zum Beispiel die Ihnen angebotene gebrauchte Immobilie auch maßgeschneidert ist oder noch werden kann.
Neben dem Grundriss und den Kosten sollten Sie die Lage des Hauses prüfen. Verteilen Sie Punkte, zum Beispiel eins bis fünf. Je höher die Punktzahl, desto höher
die Zustimmung. Kriterien sind unter anderem die Erreichbarkeit von wichtigen
Einrichtungen des Lebens. Einkaufen, Schule und Kindergarten sollten möglichst
zu Fuß innerhalb von zehn Minuten erreicht werden können. Optimal ist es, wenn
auch der Weg zu Ihrem Arbeitsplatz nicht länger als 30 Minuten dauert. Testen Sie
die öffentlichen Verkehrsmittel und fahren Sie mal die wichtigsten Strecken mit
dem Fahrrad ab. Wo sind Arzt und Apotheke, wo das Rathaus und die Kirchengemeinde? Außerdem sollten Sie einfach in der gewählten Wohngegend herumlaufen,
am besten zu unterschiedlichen Tageszeiten. Zu den Hauptverkehrszeiten können
Sie den besten Eindruck gewinnen. Wird die ruhige Anliegerstraße als Schleichweg
genutzt, haben Sie mitunter mehrere Stunden am Tag Verkehrslärm. Auch eine
gute Aussicht ist vielen wichtig. Ist Sie aber auch wirklich unverbaubar? Wer sich
für ländliche Regionen entscheidet hat mitunter lange Anfahrtswege zum Einkaufen und Shopping zu überwinden, lebt dafür aber idyllisch im Grünen. All diese
Entscheidungen sind wesentlich für Ihre langfristige Zufriedenheit
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Checkliste Wohnbedarf
Anforderungen
Wie viel Etagen
sollen es sein?
Wie viele Räume
sind nötig?
Aufteilung
Anzahl
Quadratmeter
jetzt
Quadratmeter
später
Quadratmeter
Angebot
- Wohnzimmer
- Esszimmer
- Wohn-Ess-Bereich
- Küche
- Speisekammer
- Abstellraum
- Wohn-Küche
- Flur
- Garderobe
- Treppen
- Schlafzimmer
- Kinderzimmer
- Bäder
- Toiletten
- Gästetoilette
- Gästezimmer
- Arbeitszimmer
- Fitnessraum
- Atelier
- Wintergarten
- Terrasse
- Balkon
- Kellerräume
Sauna
Heizungskeller
Waschküche
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Wohnen: Miete oder Zinsen zahlen?
Anforderungen
Wie viel Etagen
sollen es sein?
Wie viele Räume
sind nötig?
Aufteilung
Anzahl
Quadratmeter
jetzt
Quadratmeter
später
Quadratmeter
Angebot
Werkzeugkeller
-Dach
Dachform
Speicher
Hobbyfläche
Ausbaufläche
Wohnraum
-Nebengebäude
Garage
Car-Port
Gartenhäuschen
Pavillon
-Garten
Grünfläche
Teich/Wasserlauf
Pavillon
Feuerstelle
Kompost
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Haus oder Eigentumswohnung?
Die Eigentumsrate ist in Deutschland verglichen mit anderen europäischen Ländern
nach wie vor sehr niedrig. Deutschland (West 44,5 / Ost 35,4 Prozent) liegt vor der
Schweiz (Wohneigentum: 36 Prozent) auf dem vorletzten Platz. Die Zahlen aus den
letzen Jahren zeigen jedoch, dass hier kräftig aufgeholt wird. Bei der prozentualen
Verteilung auf die jeweiligen Wohnungseigentumstypen entfallen derzeit 20 Prozent auf Doppel- und Reihenhäuser, 34 Prozent auf Einfamilienhäuser (EFH), 18
Prozent auf Zweifamilienhäuser und 25 Prozent auf die Eigentumswohnung. Nach
einer Prognose des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung „Wohnungsprognose 2015“ wird sich der Wohnungsbau in den nächsten Jahren auf einem
niedrigeren, aber konstanten Niveau stabilisieren. Dafür sorgt nicht zuletzt die anhaltende Nachfrage nach Ein- und Zweifamilienhäusern. Der Trend zum Eigenheim
wird sich bis 2010 verstärken, dann aus demografischen Gründen gemäßigter fortsetzen und zu insgesamt deutlich höheren Fertigstellungen im Ein- und Zweifamilienhausbau gegenüber dem Geschosswohnungsbau führen.
Wie die Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt langfristig verläuft, ist reine Spekulation. Kommt es zu einer stetigen Abnahme der Bevölkerung, werden die Preise
auf dem Wohnungseigentumsmarkt wahrscheinlich stark sinken. Dabei sollten Sie
bedenken: Die Qualität der Bauweise und der Bautechnik bleibt letztendlich entscheidend für den Wiederverkaufswert. Außerdem zeigt die Historie, dass Eigentum
in guten oder sehr guten Lagen mit ansprechender Architektur seinen Wert immer
halten und in der Regel auch steigern kann.
Der Entschluss ist gefasst: Der Traum von den eigenen vier Wänden soll Wirklichkeit werden. Aber welche Art der Immobilie ist die richtige? Soll es ein Haus oder
eine Eigentumswohnung sein? Die folgende Checkliste zeigt groß wo die Unterschiede zwischen einem Einfamilienhaus und einer Eigentumswohnung liegen und
was Sie beim Vergleichen berücksichtigen sollten.
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Wohnen: Miete oder Zinsen zahlen?
Checkliste für die richtige Entscheidung
Kriterien
Einfamilienhaus
Eigentumswohnung
Lage
- eher am Stadtrand
- Haus im Grünen möglich
- eher in der Stadt
Infrastruktur
- eher ungünstig, da am Stadtrand gelegen
- eher günstig, da in der Stadt gelegen
Anschaffungskosten
- eher höher wegen des Baugrundstückes
- eher niedriger
Kostenrisiko
- nicht exakt begrenzbar, da Vereinbarung
eines Festpreises mit dem Architekten in der
Regel nicht möglich
- exakt begrenzbar, da Festpreisvereinbarung mit dem Bauträger oder
Generalunternehmer möglich sind
Kosten für den
Unterhalt
- eher höher, da der Eigentümer die Reparaturkosten allein trägt
- eher niedriger, da Reparaturen am
Haus von allen Hauseigentümern
getragen werden
- Einsatz eines Hausverwalters führt
allerdings zu zusätzlichen Kosten
Gestaltungsfreiheit bei der
Immobilie
- hohe Gestaltungsfreiheit durch den Bauherren, die nur durch das Baurecht und den
eigenen Geldbeutel eingeschränkt wird
- geringere Gestaltungsfreiheit durch
den Erwerber, weil die Eigentumswohnung in die Planung des gesamten
Hauses eingefügt wird
Nachträgliche
Änderungen
- nachträgliche Änderungen problemlos, da
der Alleineigentümer das Sagen hat
- nachträgliche Änderungen nur in geringem Umfang möglich, da die Eigentumswohnung in das gesamte Haus
eingefügt ist und die Wohnungseigentümergemeinschaft bei grundlegenden
Änderungen zustimmen muss
Kontrollaufwand bei der
Einrichtung
- tendenziell höher, da der Bauherr trotz des
Architekten letztlich verantwortlich bleibt
- niedriger, da Eigentumswohnungen
regelmäßig schlüsselfertig erworben
werden
Zeitaufwand
bei der Verwaltung
- höher, da sich der Eigentümer auch um
kleinere Reparaturen selbst kümmern muss
- niedriger, da kleinere Reparaturen in
der Wohnung häufig vom Hausmeister erledigt werden und für größere
Reparaturen am Haus der Verwalter
zuständig ist
Bewegungsfreiheit
- eher größer wegen des eigenen
Grundstücksund Gartens
- eher geringer, da das Grundstück von
allen Eigentümern genutzt werden kann
Unabhängigkeit
- hohe Unabhängigkeit, da der Eigentümer
die Hausordnung selbst bestimmt
- geringere Unabhängigkeit, da sich
jeder an die Hausordnung halten muss
- Gartenpflege führt zu weiterem
Arbeitsaufwand
- geringere Verantwortung, da sich
der Verwalter um die Hausverwaltung
kümmert
Quelle: Deutsche Bank Bausparen
- eher höher wegen höherer Heiz- und sonstiger Nebenkosten
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Wollen Sie Eigentum in einer städtischen oder stadtnahen Lage erwerben ist die
Eigentumswohnung sicherlich eine gute Einstiegsmöglichkeit. Die Förderungen
und steuerlichen Abschreibungen sind gegenüber dem Reihenhaus oder dem freistehenden Einfamilienhaus grundsätzlich die gleichen. Sie sind auch entlastet, da
Sie Verwaltungs-, Pflege- und Instandhaltungsarbeiten in der Regel nicht selbst
organisieren müssen, da eine Hausverwaltung hierfür beauftragt ist.
Allerdings entstehen hierfür Kosten, die sie nicht immer selbst bestimmen können,
neben den finanzierungsbedingten Belastungen sind das die laufenden Betriebskosten, die Kosten der Verwaltung und Rücklagen für Kosten der Instandhaltung.
Da können durchschnittlich zwei bis drei Euro pro Quadratmeter monatlich zusammen kommen.
Die Eigentumswohnung:
Nicht alles gehört Ihnen allein
Wer eine Wohnung kauft, sollte wissen, welche Nutzungsrechte er hat. Denn rein
rechtlich erwerben Sie keine Wohnung, sondern nur einen Anteil an einem Hausgrundstück. Die Teilungserklärung regelt, was zum Gemeinschafts- oder Sondereigentum gehört.
Ihre Wohnräume, Ihre Eigentumswohnung trägt nach dem Wohnungseigentumsgesetz die Bezeichnung Sondereigentum. Gemeinschaftliches Eigentum sind das
Grundstück sowie die Anlagen, Teile und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im
Sondereigentum oder Eigentum Dritter stehen. Zum Gemeinschaftseigentum
gehören alle Flächen, die gemeinschaftlich genutzt werden, wie zum Beispiel Keller, Treppenhaus, Dachboden, Gartenanlagen. Veränderungen am Gemeinschaftseigentum müssen im Konsens entschieden werden. Mindestens einmal im Jahr
findet eine Eigentümerversammlung statt, auf der unter anderem das letzte und das
kommende Haushaltsjahr sowie bauliche Veränderungen oder Reparaturen verabschiedet werden. Wohnungseigentum kann durch einen Vertrag der Miteigentümer
über Einräumung von Sondereigentum an jeweils einer bestimmten Wohnung oder
durch Teilung des Eigentums an einem Mehrfamilienhausgrundstück entstehen.
In Regelfall wird Wohnungseigentum durch Teilung begründet. Die Teilung wird in
das Grundbuch eingetragen. Hierzu ist eine Teilungserklärung notwendig. In einem
Aufteilungsplan werden die Wohnungen, Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile dargestellt,
und das zuständig Bauamt muss prüfen und bescheinigen, dass die Wohnungen in
sich als abgeschlossen sind und die damit verbundenen Bauauflagen berücksichtigt
worden sind.
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Wohnen: Miete oder Zinsen zahlen?
In der Teilungserklärung werden ebenfalls genaue Regeln für den ordnungsgemäßen Ablauf von Eigentümerversammlungen und Entscheidungen festgelegt. Die
meisten Entscheidungen, die sich auf das Gemeinschaftseigentum oder das Gebäude als ganzes beziehen, zum Beispiel Instandhaltungen, Modernisierungen von Heizung, Fenstern, Dach etc. müssen grundsätzlich von allen Eigentümern zusammen
getroffen werden. Ihr Entscheidungsrecht ist durch das Mitentscheidungsrecht der
anderen Eigentümer somit teilweise eingeschränkt.
Finanzieren: Richtig rechnen –
aber bitte vor dem Kauf!
Machen Sie den Kassensturz! Auch wenn in diesem Buch das Kapitel zur
Finanzierung weiter hinten zu finden ist, ist sie doch die zentrale Fragen beim
Immobilienkauf überhaupt. An der Finanzierung kann alles scheitern. Deshalb ist
der berühmte Kassensturz schon vor Beginn der Suche so wichtig. Lassen Sie nichts
weg, seien Sie ehrlich! Weder Banker, noch Berater kennen Ihre Lebensgewohnheiten so genau, wie Sie.
Tipp:
Die monatliche Belastung sollte Sie nicht überfordern. Überlegen Sie sich
genau, ob Sie Ihren Lebensstandard verringern können und wollen. Besser
ist es natürlich, wenn Sie auch weiterhin in Urlaub fahren und sich auch mal
gönnen können. Gehen Sie nicht bis an das letzte Limit. Einen Puffer für Unvorhersehbares sollten Sie sich finanziell immer offen halten.
Der erste Schritt zum persönlichen Preislimit für eine Immobilie ist die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben, berechnet auf monatlicher Basis. Bei
den Einnahmen werden neben dem Nettoeinkommen auch andere regelmäßige,
sichere Einkünfte summiert wie Kindergeld, Unterhaltszahlungen oder Renten. Bei
den Ausgaben sollten auch jährlich anfallende Ausgaben etwa für Versicherungen,
Kfz-Steuer oder Sportverein durch zwölf geteilt und auf eine Monatsbasis umgelegt
werden.
Beachten Sie auch, dass die Wohnnebenkosten in einer neuen Immobilie in der Regel höher liegen als in der aktuellen Wohnung. Meistens wird nach einem Umzug
mehr Wohnfläche bewirtschaftet als vorher. Vor allem wenn Sie von einer Etagenwohnung in ein Einfamilienhaus wechseln, muss mit zusätzlichen laufenden Kosten gerechnet werden. Die vorher angewendete, meist günstigere Umlagemethode
auf mehrere Haushalte entfällt.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Wer die Summe der Ausgaben von den Einkünften abgezogen hat, erhält den Betrag, den er aus dem laufenden Alltag heraus zusätzlich zu seiner bisherigen Miete
(netto kalt) für ein Baudarlehen aufbringen kann. Ein Beispiel: Sind unterm Strich
200 Euro am Monatsende übrig und beträgt die Kaltmiete aktuell 600 Euro, darf die
monatliche Kreditrate maximal 800 Euro betragen. Und dafür kann man sich bei
5,5 Prozent Zinssatz derzeit knapp 150.000 Euro Baugeld bei einer Bank leihen.
Zu diesem maximal möglichen Darlehensbetrag muss nun nur noch das Eigenkapital addiert werden, zum Beispiel 50.000 Euro. Entweder haben Sie selbst so viel angespart oder Sie können sich von Eltern oder Großeltern einen Vorschuss aufs Erbe
geben lassen. Auch lässt sich die Eigenheimzulage als festes Finanzierungselement
einplanen. In unserem Beispiel könnte, mit Eigenkapital plus Fremdkapital von der
Bank eine Immobilie für maximal 200.000 Euro finanziert werden.
Tipp:
Bemessen Sie Ihre Baufinanzierung nicht zu knapp, gehen Sie nicht bis an
das letzte Limit Ihrer finanziellen Möglichkeiten, auch wenn manche Bankberater damit keine Probleme hätten. Denn haften müssen Sie, wenn Sie sich
finanziell überfordern!
Bei dieser Summe handelt es sich jedoch um die Gesamtkosten und nicht nur um
den reinen Kaufpreis. Denn neben dem Preis für Haus mit Grundstück oder Eigentumswohnung fallen noch einige Nebenkosten an. Dazu gehören in erster Linie
die Grunderwerbsteuer (3,5 Prozent des Kaufpreises, die jeder bezahlen muss), eine
eventuell anfallende Maklercourtage (sie liegt meist zwischen fünf und sieben Prozent, kann aber verhandelt werden), Notar-, Grundbuchamts- und Grundschuldgebühren (zusammen rund ein bis zwei Prozent) oder Anschlusskosten bei einem
Neubau (Gas-, Wasser-, Telefon- und Stromleitungen von der Straße bis zum Haus,
sofern sie nicht bereits liegen oder inklusive sind). Diese Leitungsanschlüsse können einige tausend Euro verschlingen, vor allem wenn es sich um so genannte
Pfeifenstielgrundstücke mit sehr langen Zufahrten zur Straße handelt.
Alle Nebenkosten zusammen machen etwa rund zehn Prozent des Kaufpreises aus,
können im Extremfall aber auch bis zu 20 Prozent betragen. Bei der Frage „Wie
viel Immobilie kann ich mir leisten?“, dürfen Sie also die Nebenkosten nicht vergessen.
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Wohnen: Miete oder Zinsen zahlen?
Die Grundschuld
Die Grundschuld ist ein Pfandrecht an einem Grundstück. Sie gewährt dem
Gläubiger des Darlehens, in der Regel einem Kreditinstitut die dingliche Sicherheit an einem Grundstück. Meistens wird die Grundschuld bei mittel- bis
langfristigen Ausleihungen bestellt, vor allem im Rahmen der Baufinanzierung.
Damit haben die Kreditgeber die Möglichkeit, ein Grundstück versteigern zu
lassen, wenn das Darlehen nicht vertragsgemäß zurückgezahlt werden kann.
Auf ein einzelnes Grundstück können im Grundbuch mehrere Grundschulden
eingetragen werden; die Eintragungen geben dann an, in welcher Reihenfolge die Gläubiger bei einer Zwangsversteigerung ihr Geld zurückerhalten.
Während die Pfandbriefinstitute in der Regel erstrangig gesicherte Darlehen
gewähren, begnügen sich Geschäftsbanken, Sparkassen und Bausparkassen oft mit einer zweitrangigen Eintragung der Grundschuld. Das kostet aber
einen Zinsaufschlag. Im Gegensatz zur Hypothek, die zwingend eine Darlehensforderung voraussetzt, ist die mit ihr eng verwandte Grundschuld nicht
von einem bestehenden Kredit abhängig. Sie wird daher wegen der größeren
Beweglichkeit bei der Absicherung von Bankkrediten bevorzugt. Die Grundschuld entsteht durch Einigung und Eintragung ins http://www.ratgeberrecht.
de/worte/rw01097.htmlGrundbuch, vgl. §§ 1191 ff. BGB
So rechnen Sie richtig: Kreditrahmen plus Eigenkapital ergibt den Betrag, den die Immobilie einschließlich aller Nebenkosten, beispielsweise für Wertermittlung, Notar,
Amtsgericht und Makler, kosten darf. Der Berechnung liegt der Nominalzins zugrunde.
Bleiben am Monatsende zum Beispiel 1.000 Euro übrig, können Sie bei einem Zinssatz
von fünf Prozent und einem Prozent Tilgung 200.000 Euro finanzieren.
So viel darf die Immobilie kosten:
Monatsrate
Nominalzins
5,0%
5,5%
6,0%
500 €
100.000 €
92.308 €
85.714 €
600 €
120.000 €
110.768 €
102.857 €
700 €
140.000 €
129.231 €
120.000 €
800 €
160.000 €
166.154 €
154.286 €
900 €
180.000 €
166.154 €
154.286 €
1.000 €
200.000 €
184.615 €
171.429 €
1.200 €
240.000 €
221.538 €
205.714 €
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Um die Baukosten zu senken, wollen viele Bauherren ihre so genannte Muskelhypothek einsetzen. Dahinter verbirgt sich Eigenleistung, die Sie selbst oder zusammen mit Freunden und Verwandten beim Hausbau erbringen möchten. Nach
Umfrage will die Hälfte der Befragten selbst Fliesen legen, um die Baukosten zu
senken. Jeder Vierte traut sich zu, elektrische Leitungen zu legen, und jeder Fünfte
will das Dach selbst decken. Unterm Strich rechnet mehr als jeder dritte Befragte
damit, durch Eigenleistung die Kosten um bis zu 50 Prozent zu senken. „Viel zu
mutig“, warnen Experten vor solchen Plänen. Rund zehn Prozent Kostenersparnis
seien normalerweise zwar machbar, mehr als 20 Prozent seien jedoch unrealistisch,
heißt es auch von Seiten der Verbraucherzentralen.
Hilfe für Bauherren
Viele Verbraucherzentralen bieten Seminare für Bauherrn an. Zum Beispiel
zu den Themen Baufinanzierung und Bauplanung oder zur Geldanlage in Immobilien: Immer mehr Anleger stellen sich die Frage, ob sich ein Engagement in diesem Bereich überhaupt lohnt. Behandelt werden auch die Auswahl
des Objekts, die Finanzierung, Steuerfragen sowie geschlossene und offene
Immobilienfonds. Die Teilnahme für ein Dreieinhalb-Stunden-Seminar kostet
etwa 30 Euro für Einzelpersonen und 50 Euro für Paare.
Tipps zum Thema geben auch zwei Bücher, die bei der Verbraucherzentrale bestellt
werde können: Häuser aus zweiter Hand. Ein Ratgeber für Interessenten, die ein
gebrauchtes Haus kaufen möchten, um selbst darin zu wohnen. Abholpreis: 7,80
Euro. Die Eigentumswohnung. Hier geht es um den Kauf, die Verwaltung und die
Vermietung. Zudem lassen sich in einem Glossar wichtige juristische Begriffe aus
dem Bereich nachschlagen. Der Ratgeber kostet 9,20 Euro.
Finanzierungsquellen
Für die Finanzierung kommen mehrere Quellen in Frage: die beste ist das Eigenkapital. Zwischen 20 und 30 Prozent sind optimal, denn nur die wenigsten Banken
bieten eine hundertprozentige Beleihung Ihrer Immobilie an. Die Beleihungsgrenzen bewegen sich üblicherweise zwischen 60 und 80 Prozent. Brauchen Sie mehr
Fremdkapital, ist das nur gegen Zinsaufschlag möglich.
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Wohnen: Miete oder Zinsen zahlen?
Tipp:
Wollen Sie die Immobilie dagegen vermieten, kann der Einsatz von wenig
oder gar keinem Eigenkapital sinnvoll sein. Der Grund dafür liegt im Steuerrecht begründet: Schuldzinsen für vermietete Immobilien lassen sich mit den
Mieteinnahmen verrechnen. Bei selbst genutzten Immobilien gibt es keine
steuerliche Absetzbarkeit der Darlehensraten.
Neben dem Eigenkapital aus Sparverträgen, Wertpapierdepots oder von Verwandten können Sie auch Ihren bereits vorhandenen Bausparvertrag einsetzen. Wenn
Sie schon viel angespart haben und eine Zuteilung nicht mehr in weiter Ferne liegt,
kann sich der Einsatz eines Bauspardarlehens auch im Zinstief rechnen. Allerdings
müssen Sie ein Bauspardarlehen wesentlich schneller abbezahlen als ein Bankdarlehen. Das treibt die monatliche Belastung in die Höhe. Während ein Bankdarlehen
mit einer Tilgung von einem Prozent beginnt, müssen bei Bausparkassen mindestes
vier Prozent hingeblättert werden. Die Bausparkasse als alleinige Finanzierungsquelle ist deshalb nicht zu empfehlen. Von der so genannten Sofortfinanzierung
ist ebenfalls abzuraten. In einem solchen Fall erhalten Sie das Darlehen sofort und
sparen den Bausparvertrag parallel dazu an. Wird er fällig, tilgen Sie mit diesem
Geld einen Teil des Bauspardarlehens.
Immer wieder werden auch Baufinanzierungen über eine Kapitallebensversicherung angeboten. Das rechnet sich für den Bauherrn, die selbst in ihrer Immobilie
wohnen wollen, nicht. Die Steuervorteile bringen Selbstnutzern meist nicht viel.
Außerdem ist die Wahl dieser Finanzierung häufig zu teuer, zu intransparent und
mit dem erheblichen Risiko der Nachfinanzierung behaftet. Bei solchen Angeboten
der Lebensversicherer handelt es sich um eine Kombination aus einem Spar- und
Darlehensvertrag mit eingebauter Lebensversicherung. Der Darlehensnehmer erhält
ein tilgungsfreies Darlehen, für das nur Zinsen zu zahlen sind. Zur Absicherung
muss er gleichzeitig eine Lebensversicherung abschließen, die über monatliche Beiträge angespart wird. Am Ende der 20 bis 30 jährigen Versicherungslaufzeit wird
mit Auszahlung der Versicherungssumme das Darlehen auf einmal getilgt. Das
birgt das Risiko, dass alle Berechnungen nur auf einer Schätzung basieren. Das
heißt, die Höhe der Auszahlung am Ende der Laufzeit ist nicht garantiert. Tritt die
angekündigte Prognose nicht ein, fallen also Gewinne und Überschussanteil bei
den Versicherungsgesellschaften niedriger aus, erhält auch der Sparer weniger ausbezahlt, als erwartet. Dadurch konnten gerade in den letzten zwei Jahren, als die
Branche mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen hatte und sogar Unternehmen in Konkurs gerieten, viele Bauherren ihre Kredite nicht wie geplant abbezahlen. Die notwenig gewordene Nachfinanzierung kam sie teuer zu stehen.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Zinsen sparen mit Kredit von Verwandten
Zinsgünstige Darlehen können auch von Verwandten kommen. Auf der Bank
gibt es für Spargelder nur bescheidene Zinsen. Für Oma, Opa oder die Eltern
kann es daher sogar finanzielle interessant sein, den Kindern oder Enkeln Geld
zu leihen. Davon hat jeder etwas, denn selbst wenn Sie den Geldgebern etwas
höhere Zinsen zahlen, als sie von der Bank bekämen, ist das Geld für Sie dennoch billiger als ein Bankkredit. Weiterer Vorteil: Wer ein Darlehen aufnimmt,
kann die Zinsen von der Steuer absetzen, wenn die Immobilie vermietet wird.
Der Vermieter darf anfallende Verluste steuerlich geltend machen. Das alles
gilt auch, wenn Sie ein Darlehen bei Verwandten aufnehmen. Voraussetzung
ist jedoch, dass die Verträge so vereinbart werden wie zwischen Fremden
und die Zahlungen auch tatsächlich stattfinden. Halten Sie alle Formalitäten
ein: Darlehensverträge müssen Abreden über Laufzeit, Zinshöhe, Tilgung und
Sicherheiten enthalten. Nicht anerkannt werden Darlehen, bei denen das Geld
vorher unter der Auflage verschenkt wurde, es dem Schenker als Darlehen
wieder zur Verfügung zu stellen.
Worauf es beim Bankdarlehen ankommt
Wenn Sie sich jetzt mit dem Gedanken tragen, eine Immobilie zu kaufen, spricht
viel dafür: sehr niedrige Zinsen, moderate Preise und der Staat fördert mit günstigen Darlehen und Zulagen. Doch die Vergünstigungen sind nicht für alle Ewigkeit
in Stein gemeißelt. Fast jedes Jahr stand zum Beispiel die Eigenheimzulage auf dem
Prüfstand. Sie war die größte staatliche Subvention in Deutschland. Mit ihr sollte
die Schaffung von selbst genutztem Wohnungseigentum gefördert werden. Im Jahr
2004 hat der Staat dafür rund 11,4 Milliarden Euro aufgewendet. Mit dem Gesetz
zur Abschaffung der Eigenheimzulage hat die große Koalition die Eigenheimzulage nun endgültig gestrichen. Sie wird aber noch für den vollen Förderzeitraum
gewährt, wenn der notarielle Kaufvertrag vor dem 1.Januar 2006 beurkundet oder
der Bauantrag für eine neu zu errichtende Wohnung gestellt wurde.
Ohne diese Subvention wird es deshalb in Zukunft noch wichtiger, sich einen genauen Überblick über die Marktlage zu verschaffen, denn die Ausgaben für die
eigenen vier Wände sind über Jahrzehnte der größte Posten im Familienbudget.
Wer da Fehler macht, verliert also viel Geld. Die meistverkaufte Finanzierung besteht aus einem Darlehen mit 10 Jahren Laufzeit und einem Prozent Tilgung. Das
klingt schlicht und einfach, was es auch ist. Aber ist das auch für Sie finanziell
am günstigsten? Wahrscheinlich nicht, denn die Finanzierungskonzepte sollten so
individuell sein wie Ihre Immobilie. Wollen Sie zum Beispiel eine schnelle Rück338
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Wohnen: Miete oder Zinsen zahlen?
zahlung, die Eigenheimzulage als Förderkredit einbauen, eine Sondertilgung vornehmen oder ein so genanntes KfW-Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau
nutzen? Viele Institute bieten Ihnen die Möglichkeit, auf dem Kreditkonto diese
vielen Extras in Ihr Konzept zu integrieren.
Der wichtigste Maßstab für die Vergleichbarkeit ist nach wie vor der Effektivzins.
Er liegt höher als der Nominalzins, nach dem sich die Zinslast berechnet, denn im
effektiven Jahreszins sind Kosten enthalten, die während der gesamten Finanzierungslaufzeit anfallen. Zum Beispiel Bearbeitungsgebühr, Vermittlungsprovision
und die Zins- und Tilgungsberechnung. Nach der Preisangabenverordnung muss
im Effektivzins aber nicht alles enthalten sein. Es können also noch weitere Zusatzkosten auf Sie zu kommen, wie zum Beispiel eine jährliche Kontoführungsgebühr,
Schätzkosten und Bereitstellungszinsen, wenn Sie die Gelder nicht innerhalb von
meist drei Monaten nach Vertragsunterzeichnung abrufen. Auch die Schätzkosten
können zu einer deutlichen Verteuerung führen, verlangt werden bis zu einem
halben Prozent.
Tipp:
In Zeiten, in denen die nachfrage nach Baugeld gering ist, sind viele Banken
bereit, auf Schätzkosten und Entgelte für die Kreditbearbeitung zu verzichten.
Verhandeln Sie! Gerade bei der Baufinanzierung sind Banken zu Zugeständnissen bereit – jedenfalls so lange, wie die Nachfrage gering bleibt.
Wer schneller tilgt hat Vorteile
Die Zinsen für den Baukredit sind eine Last, die Sie oft Jahrzehnte tragen müssen.
Je rascher ein Kredit getilgt wird, umso besser. Entscheiden Sie sich deshalb im Zinstief für eine höhere Tilgung. Denn in Zeiten niedriger Zinsen benötigen Sie für den
Schuldenabbau deutlich länger. Zum Beispiel müssen Sie bei einem Zinssatz von
6 Prozent rund 30 Jahre rechnen, um ein Darlehen mit einer anfänglichen Tilgung
von einem Prozent zurückzuzahlen. Bei einem Zinsniveau von vier Prozent sind es
dagegen etwa 40 Jahre.
Der Grund für dieses auf den ersten Blick verwunderliche Ergebnis: Die Kreditrate
eines Annuitätendarlehens ist über die gesamte Laufzeit gleich hoch. Sie setzt sich
aus Zins und Tilgung zusammen. Während der Laufzeit verringert sich der Zinsanteil
in der Rate, da die Restschuld des Darlehens immer kleiner wird. Gleichzeitig steigt
jedoch der Tilgungsanteil, so dass die Rate auch weiterhin gleich bleibt. Bei niedrigen
Zinsen reduziert sich der Zinsanteil langsamer – und dadurch steigt auch der Tilgungsanteil langsamer, als bei höheren Zinsen. Daraus folgt: Obwohl die Tilgungsrate
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
sowohl in der Niedrigzinsphase, als auch in der Hochzinsphase anfänglich bei einem
Prozent liegt, brauchen Sie im Zinstief länger, um das Darlehen zurückzuzahlen.
Laufzeit
Erforderliche anfängliche Tilgung bei einem Zinssatz von
10 Jahre
4,0%
5,0%
6,0%
8,2%
7,8%
7,4%
15 Jahre
4,9%
4,5%
4,2%
20 Jahre
3,3%
2,9%
2,6%
25 Jahre
2,3%
2,0%
1,8%
30 Jahre
1,7%
1,4%
1,2%
35 Jahre
1,3%
1,1%
0,8%
Quelle: www.Interhyp.de
Beispiel: Wenn Sie heute 35 Jahre alt sind und mit 60 in den Ruhestand gehen
möchten, sollten Sie für die Laufzeit von 25 Jahren und einem Zinsniveau von fünf
Prozent einen Tilgungssatz von ca. zwei Prozent pro Jahr wählen. Dann sind Sie
als Rentner schuldenfrei!
Tipp:
Wählen Sie im Zinstief statt einem Prozent Tilgung zwei oder mehr. Halten
Sie vertraglich fest, dass Sie bei Bedarf die Tilgung flexibel reduzieren können. Eine hohe Tilgung führt zwar zu einer höheren monatlichen Belastung,
aber auch zum schnelleren Schuldenabbau. Der Vorteil: Die Restschuld am
Ende der Laufzeit sinkt auf ein kalkulierbares Maß. Selbst wenn Sie dann noch
einmal umschulden müssen und die Zinsen deutlich höher liegen sollten als
heute, können Sie so Ihre monatliche Rate stabil halten.
Wenn Sie zu denjenigen gehören, die sich eine schnelle Tilgung leisten können, erkundigen Sie sich bei der Bank nach speziellen Finanzierungsmodellen. Für schnelle Tilger sollte es einen satten Zinsnachlass geben, denn auch die Banken haben
dadurch Vorteile. Je höher die Tilgung, desto günstiger ist die Refinanzierung der
Bank. Beispiel: Tilgen Sie Ihr Darlehen innerhalb von 15 Jahren, zu einem Zinssatz
von 4,5 Prozent, spart die Bank gegenüber der einprozentigen Tilgung derzeit fast
0,4 Prozentpunkte Zinsen pro Jahr. Außerdem muss sie nur mit einem kürzeren
Ausfallrisiko kalkulieren, schließlich hat sie ihr geliehenes Geld schneller zurück als
von Kunden, die mit einer Langzeitfinanzierung größere Risiken mit sich bringen.
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Wohnen: Miete oder Zinsen zahlen?
Nicht alle Banken geben diesen Zinsvorteil an Sie weiter, deshalb konkret nachhaken.
Laufzeit: Niedrigzins möglichst lange sichern
Die Fragen aller Fragen: Wie entwickeln sich die Zinsen? Die Zinskurve der letzten
50 Jahre zeigt, dass Baugeld selten so günstig war wie zu Beginn des Jahrtausends.
In solchen Zeiten ist es empfehlenswert, sich das niedrige Zinsniveau so lange wie
möglich sichern. Zum Beispiel mit 15-jährigen Laufzeiten, die mittlerweile fast
überall angeboten werden. Sie kosten etwa ein viertel Prozentpunkt mehr, bieten
dafür aber lange Sicherheit. Die günstigsten Angebote machen Baugeldvermittler
im Internet. Sie sind bis zu einem halben Prozentpunkt billiger als die Angebote
aus der Filialbank. Das sieht auf den ersten Blick nicht so imposant aus, aber über
die gesamte Laufzeit gerechnet, bringt es eine große Ersparnis.
Tipp:
Schließen Sie in Niedrigzinsphasen das Risiko einer Zinssteigerung aus, indem Sie sich für lange Laufzeiten entscheiden. Der Vorteil: nur die Bank ist an
die Zinszusage und Laufzeit gebunden. Sie als Kreditnehmer haben dagegen
das Recht (§ 609a BGB Absatz 3), nach 10 Jahren das Darlehen mit einer Frist
von sechs Monaten zu kündigen. Sie können Ihre Schulden dann teilweise
oder vollständig und ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen.
Zinsschnäppchen genau prüfen
Die billigsten Baugeldanbieter finden Sie im Internet. Mehr als 100 Unternehmen
werben um die Gunst des Kunden mit Top-Niedrigzinsen. Sie vermitteln Darlehen
von Banken, Hypothekenbanken, Landesbanken und Versicherungen. Würden Sie
jedoch die Bank als einzelner Kunde selbst aufsuchen, würden Sie die günstigen
Konditionen gar nicht bekommen. Nur weil der Vermittler im Jahr viele Kunden
akquiriert, erhält er quasi Mengenrabatt und gibt einen Teil davon an Sie weiter.
Doch darauf sollten Sie achten: Die Angebote im Internet sind keinesfalls verbindlich. Oft ist das Zinsschnäppchen noch an zahlreiche Bedingungen geknüpft.
Meistens wird nur ein Beleihungswert von maximal 60 Prozent akzeptiert, was im
Umkehrschluss heißt, dass Sie viel Eigenkapital, nämlich 40 Prozent benötigen. Außerdem müssen Einkommen und Sicherheiten tadellos sein. Ist das Haus nicht mehr
das neueste oder verdienen Sie in den Augen der Internetfinanzierer nicht genug,
zahlen Sie bis zu einem halben Prozent Zinsen oben drauf. Außerdem muss man
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
wissen, dass einige Baugeld-Discounter nur Darlehen über 100.000 Euro vergeben.
Auch für Sonderbedingungen und Extras sind sie nicht gerne zu haben.
Die Onlinevermittler verzichten auf individuelle Beratung. Auch persönliche Gespräche Visavis gibt es nicht. Nur einige wenige bieten sowohl kompetente Informationen im Internet als auch unabhängige Beratung am Telefon. Kennen Sie sich
schon gut aus und haben Sie bereits ein Finanzierungsmodell im Kopf, sollten Sie
sich nicht scheuen Angebote von Internetvermittlern einzuholen. Erkundigen Sie
sich auch danach, ob Förderdarlehen in die Finanzierung mit einfließen können
und ob Sonderwünsche möglich sind.
Tipp:
Wer auf individuelle Beratung verzichten kann, höheren Zeitaufwand und
mehr Papierkrieg nicht scheut, sollte sich ein verbindliches Angebot machen
lassen. Fordern Sie einen Zins- und Tilgungsplan an. Nur so können Sie mit
anderen Angeboten vergleichen.
Zusatzvereinbarungen nicht vergessen!
Bauen bleibt eine individuelle Angelegenheit. Jede Immobilie ist anders, jede Finanzierung hat ihre Besonderheiten. Deshalb ist es wichtig, dass Sie bei der Vorbereitung auch Ihre Einkommensentwicklung und die Familienplanung berücksichtigen.
Sondertilgung vereinbaren:
Vergewissern Sie sich beim Baugeldanbieter, ob Sie einmal im Jahr kostenfrei Sondertilgungen leisten können. Üblich sind fünf bis zehn Prozent der Darlehenssumme, mindestens aber in Höhe der Eigenheimzulage. Wenn Sie nicht tilgen können,
weil das Geld am Jahresende doch auf dem Konto fehlt, ist das kein Problem, denn
Sondertilgungen sind freiwillig. Allerdings können die nicht getilgten Gelder im
kommenden Jahr nicht nachgeholt werden. Vereinbaren Sie Sondertilgungsrechte
mit präzisen Formulierungen. Zum Beispiel: Einmal im Jahr, jeweils zum 30.12.
kann eine Sondertilgung von zehn Prozent der ursprünglichen Darlehenssumme
kostenfrei in Anspruch genommen werden.
Eigenheimzulage:
Für alle, die noch rechtzeitig eine Eigenheimzulage beantragen konnten, ehe sie
2006 angesichts der Finanznöte des Bundes abgeschafft wurde, gilt: Sie wurde mit
Wirkung 1. Januar 2004 neu geregelt. Die neue Zulage galt seitdem einheitlich für
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Wohnen: Miete oder Zinsen zahlen?
Alt- und Neubauten und betrug ein Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten, maximal aber acht Jahre lang 1.250 Euro pro Jahr und maximal 10.000
Euro innerhalb von acht Jahren. Wer sie vor 2006 beantragt hat, erhält für jedes
Kind 800 Euro zusätzlich. Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern kann insgesamt
16.400 Euro erhalten. Es sind Einkommensgrenzen zu berücksichtigen: Ledige bekommen die Förderung nur dann, wenn Ihre Einkünfte im Jahr des Kaufes oder
Baus einer Immobilie und im Jahr davor zusammen nicht mehr als 70.000 Euro
ausmachen. Bei Ehepaaren liegt die Grenze bei 140.000 Euro. Pro Kind steigt diese
Grenze um 30.000 Euro. Beispiel: Eine vierköpfige Familie kann also 300.000 Euro
innerhalb der maßgeblichen zwei Jahre verdient haben. Wer seinen notariellen
Kaufvertrag bereits 2003 unterschrieb, oder seinen Bauantrag noch vor dem Jahreswechsel einreichte, erhält bis zum Ende des Förderungszeitraums noch die alte
Förderung. Das hat sich vor allem für Neubauten gelohnt, für die sich die neue
Förderung mehr als halbiert hat.
Neujahrsfalle:
Maßgeblich für den Bewilligungszeitraum ist der Tag des Einzugs bzw. der Fertigstellung der Immobilie. Achtung Neujahrsfalle: Liegt zwischen der Fertigstellung bzw. dem Kauf der Immobilie und dem Einzug ein Jahreswechsel, verfällt
die Eigenheimzulage für das erste Jahr. Also direkt nach Fertigstellung bzw. der
Übergabe von Nutzen und Lasten bei gebrauchten Immobilien einziehen. Die Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt zählt!
Bereitstellungszinsen:
Klären Sie mit der Bank ob und ab wann Bereitstellungszinsen für nicht ausgezahlte Darlehensgelder anfallen. Die meisten Banken verlangen ab dem dritten Monat
0,25 Prozent oder mehr.
Darlehensvertrag in unterschiedliche Laufzeit splitten:
Haben Sie noch weitere Finanzierungsquellen, die zum Zeitpunkt des Kaufs der
Immobilie noch nicht zur Verfügung stehen, sollten Sie die Auszahlungstermine
genau im Auge behalten. Erkundigen Sie sich zum Beispiel bei Ihrer Bausparkasse, wann Ihr Vertrag zuteilungsreif ist. Behalten Sie den Zeitpunkt im Auge, an
dem Ihre Lebensversicherung ausbezahlt wird. Es lohnt sich, alle diese Gelder zur
schnelleren Tilgung einzusetzen. Zum Beispiel lässt sich die Darlehenssumme in
mehrere Darlehensverträge aufsplitten. Damit können Sie die Laufzeiten exakt auf
die Fälligkeiten Ihrer Spargelder abstimmen. Jeder Euro, den Sie nicht teuer über
Kredit finanzieren müssen, bringt Sie schneller ans Ziel.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
KfW-Darlehen:
Erkundigen Sie sich bei der Bank, ob Sie bei ihr Darlehen der Kreditanstalt für
Wiederaufbau beantragen können. Für Modernisierung, Energiesparmaßnahmen
und Gebäudesanierung sind sie konkurrenzlos günstig. Bis zu 30 Prozent der Herstellungskosten können Sie über die KfW finanzieren. Der Zinssatz ist bis zu einem halben Prozent günstiger. Ein weiterer KfW-Vorteil ergibt sich daraus, dass
Sie von der Bank den besten Zinssatz nur bis zu einem Beleihungswert von meist
60 Prozent erhalten. Mehr würden Sie mit einem KfW-Darlehen aber auch nicht
brauchen, vorausgesetzt Sie bringen noch 10 Prozent Eigenkapital mit. Leider vermitteln etliche Banken keine KfW-Kredite, da sie dafür meist auch haften müssen.
Gerät der Kreditnehmer in Zahlungsschwierigkeiten, hat die Hausbank die Scherereien. Außerdem wollen Banken ihre eigenen Darlehen verkaufen, daran verdienen
sie mehr, als an der ca. einprozentigen Provision, die sie von der KfW erhalten.
Dort gibt es auch spezielle Kredite für junge Familien und ganz normale Baudarlehen. Hier lohnt jedoch der Vergleich mit Banken, weil hier die KfW nicht immer
günstiger ist. Aktuelle Informationen zu den Förderprogrammen finden Sie unter
www.kfw.de oder über die Telefonhotline 01801/33 55 77.
Solarenergie:
Seit 2004 gelten für Solaranlagen neue Regeln. Danach werden neue Anlagen zum
Heizen oder zur Warmwasserbereitung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nur noch mit einem Zuschuss von 110 Euro pro Quadratmeter
Kollektorfläche (Anlage mit einer Fläche bis zu 200 qm) gefödert. Erstmals gibt
es für die Erweiterung einer Anlage einen Zuschuss von 60 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche. Infos im Internet und telefonisch: www.bafa.de oder Tel.
06196/908625.
Fotovoltaik:
Betreiber, die eine neue Fotovoltaikanlage auf ihrem Dach montiert haben, erhalten
mehr Geld für die Stromeinspeisung ins allgemeine Stromnetz. Der Netzbetreiber
muss 57,4 Cent/pro Kilowattstunde Solarstrom zahlen. Infos unter www.erneuerbare-energie.de
Die richtige Baufinanzierung ist in erster Line ein Rechenexempel. Je genauer Sie
rechnen und je ehrlicher Sie mit Ihren Einnahmen und Ausgaben sind, desto solider
wird das Fundament der Finanzierung. Beim Rechnen finden Sie vielerorts Hilfe,
auch bei WISO, www.wiso.de
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Wohnen: Miete oder Zinsen zahlen?
Richtig vergleichen
Bauen – das ist wohl die größte Investition im Leben. Doch wer es wagt, kann im
Alter mietfrei wohnen und hat durch die Wertsteigerung seiner eigenen vier Wände
sogar noch eine Rücklage. Im Notfall können Sie Ihr Eigentum sogar verkaufen.
Doch bis die Immobilie nicht mehr der Bank, sondern Ihnen gehört, müssen viele
Jahre der Finanzierung überbrückt werden. Kalkulieren Sie mit 30 Jahren. Solange
braucht es im Schnitt, bis Sie schuldenfrei sind. Deshalb ist es umso wichtiger, die
richtige Bank an Ihrer Seite zu wissen. Es sollte die sein, die Ihnen das günstigste
Angebot macht. Und das ist nicht immer das Institut mit dem niedrigsten Zinssatz.
Beispiel: Sie wollen neu bauen und benötigen deshalb einen Kredit von 200.000
Euro. Der Betrag soll nach Baufortschritt abgerufen werden können. Sie rechnen
mit vier Teilbeträgen à 50.000 Euro, jeweils im Abstand von zwei Monaten. Die
Zinsbindung soll auf 10 Jahre und die monatliche Belastung auf 1.200 Euro festgelegt werden. Bank A bietet ein Darlehen mit einem Nominalzins von 4,70 Prozent
(4,80 Prozent Effektivzins). Sie verlangt zusätzlich 0,5 Prozent Schätzkosten und
außerdem ab dem zweiten Monat 0,25 Prozent Bereitstellungszinsen pro Monat für
den noch nicht abgerufenen Darlehensbetrag. Bank B bietet einen Nominalzins von
4,80 Prozent (4,91 Effektivzins). In den ersten sechs Monaten fallen keine Bereitstellungszinsen an.
So wird gerechnet: Die Nebenkosten werden in den Effektivzins eingerechnet: Bank 1
= 5,04 Prozent, Bank 2 = 4,93 Prozent. Die Kosten, die Sie bei Bank 2 sparen, werden
bei Bank 1 als Sondertilgung eingesetzt. Obwohl Bank 2 den höheren Effektivzins
nennt, ist sie deutlich günstiger. Die Restschuld beträgt nach 10 Jahren bei Bank 1 =
142.169 Euro, Bank 2 = 139.971 Euro. Der Vorteil bei Bank 2 = 2.198 Euro.
Deutsche Kreditnehmer im Nachteil
In keinem anderen EU-Staat müssen Verbraucher so viel Vorfälligkeitsentschädigung zahlen wie hierzulande. Das ifo-Institut für Finanzdienstleistungen ermittelte
europaweit die Kosten für die frühzeitige Ablösung eines Hypothekendarlehens
mit zehnjähriger Zinsbindung. Danach kostet die frühzeitige Ablösung eines Kredits über 100.000 Euro nach fünf Jahren, bei einer Zinsrate von sechs Prozent in
Deutschland rund 11.000 Euro. In Österreich, dem zweitteuerstem EU-Land immerhin noch 5.000 Euro. In Portugal dagegen nur 1.400 Euro. Kaum ein Verbraucher weiß, welch hohe Kosten bei vorzeitiger Rückzahlung auf ihn zukommen.
Die Berechnung sei zudem intransparent und könne nicht selbst nachkontrolliert
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
werden, kommentierte der Bundesverband der Verbraucherzentralen das Ergebnis
der iff-Studie.
Tipp:
Lassen Sie sich von den Banken einen Zins- und Tilgungsplan aushändigen.
Nur so können Sie richtig vergleichen. Welche Bank am Ende der Laufzeit die
niedrigste Restschuld ausweist, sollte den Zuschlag erhalten.
Checkliste für die Kreditsuche
• Holen Sie immer Angebote von mehreren Banken ein.
• Geben Sie nie der ersten Bank den Zuschlag. Es gibt große Unterschiede!
• Achten Sie beim Vergleich auf den effektiven Jahreszins. Nur in ihn sind
auch die zusätzlichen Kreditkosten enthalten, die Ihnen die Bank nicht einzeln benennen muss. Einen großen Anteil daran haben zum Beispiel die
Kundenakquisition und die Darlehensbearbeitung.
• Weiterer wichtiger Baustein ist der Beleihungswert. Dabei gilt: Je höher
Ihre Immobilie mit Schulden belastet wird, desto teurer auch der Zins. Üblich ist ein Beleihungswert von 60 Prozent, wer mehr will zahlt Aufschläge. Auch die Eintragung ins Grundbuch kann in diesem Zusammenhang
eine Rolle. Beleiht die erste Bank 60 Prozent steht Sie auf Platz eins im
Grundbuch und wird im Falle einer Zwangsversteigerung zuerst bedient.
Die zweite Bank, die die restlichen 40 Prozent beleiht, muss sich mit Platz
zwei zufrieden geben. Auch dafür zahlen Sie einen Zinsaufschlag.
• Individuelle Sonderbedingungen vor Vertragsabschluss klären! Zum Beispiel Sondertilgungsmöglichkeiten, Regelungen zur Vorfälligkeitsentschädigung, falls Sie vorzeitig kündigen müssen oder die Kombination der Baufinanzierung mit einem Bausparvertrag oder öffentlichen Fördergeldern.
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Mit dem Einkommen besser auskommen
Mit dem Einkommen
besser auskommen
Was dem Finanzminister oft vorgeworfen wird, leisten
sich auch viele private Haushalte: Geld auszugeben,
ohne dass es einen Nutzen bringt
Erst wenn Sie einen genauen Überblick haben, bekommen Sie auch den notwendigen Durchblick. Deshalb: Ausgabenkontrolle lohnt sich. Wer seine Ausgaben
und Einnahmen richtig steuert, erspart sich unangenehme Überraschungen und
kann oft ohne Einbuße an Lebensqualität viel Geld sparen. Die Software von
„WISO Mein Geld“ macht das private Kostenmanagement jetzt noch einfacher
und bequemer. Denn sie sortiert die Ausgabenposten ganz automatisch. Das
schafft mehr Überblick – und gibt auf Wunsch noch tiefere Einblicke.
Sie kennen das: Zwei Kollegen oder Kolleginnen verdienen gleich viel Geld. Einer
ist immer „abgebrannt“ und der andere kann sogar regelmäßig noch etwas sparen.
Ein Beispiel: Egal, wie sie es anstellt, am 25. des Monats hat Yvonne Steiner nichts
mehr auf dem Konto. Das findet sie nicht so schlimm – schließlich gibt es den
Dispo. Deshalb kann sie auch dann noch zum Friseur, wenn sie eigentlich „blank“
ist. Der Geldautomat spuckt auch dann noch ein paar Scheine aus, wenn das Konto
schon leer ist.
Deshalb hat sich Yvonne auch lange keine großen Gedanken darüber gemacht,
wie sie mit ihrem auskommt. Ärgerlich findet Yvonne allerdings, das seit einiger
Zeit am Anfang des Monats immer weniger Geld auf dem Konto ist. Mit höheren
Steuern und Abgaben allein hat das nichts zu tun. Denn soviel hat sich auf ihrer
Gehaltsabrechnung in den vergangenen Monaten nicht verändert. Sie schaut sich
ihre Kontoauszüge deshalb einmal etwas genauer an, kommt damit aber nicht so
richtig klar.
Beim nächsten Besuch bei den Eltern spricht sie deshalb mit ihrem Vater darüber.
Der arbeitet schließlich in der Buchhaltung eines großen Unternehmens und versteht etwas von Zahlen. Nach einem kurzen Blick auf ihre Kontoauszüge schüttelt
der nur den Kopf: „Das ist doch kein Wunder, dass du am Anfang des Monats
immer weniger hast und das Monatsende auf deinem Konto immer früher beginnt.
Denn erstens gibst du ständig Geld aus, das du noch gar nicht hast. Das wird dir
dann im nächsten Monat von der Bank abgezogen. Außerdem zahlst du für die Inanspruchnahme des Überziehungskredits immer höhere Zinsen. Das fehlt dir dann
natürlich beim Einkaufen. Du solltest dir wirklich mal einen Überblick über deine
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Einnahmen und Ausgaben verschaffen und nicht einfach darauf vertrauen, dass
irgendwann wieder Geld aufs Konto kommt.“
Das gute alte Haushaltsbuch …
Yvonne Steiner ist nicht die Einzige, der es so geht. Viele Singles, Familien oder
„Bedarfsgemeinschaften“ machen sich nicht die Mühe oder sind überfordert, wenn
es darum geht, sich einen ehrlichen Überblick darüber zu verschaffen, wie viel
Geld herein kommt und wie viel regelmäßig abfließt, welche größeren Ausgaben
anstehen und wie es mit der Vorsorge aussieht. Dabei wäre das gar nicht so schwer.
Früher wurde empfohlen, sich mit Hilfe so genannter Haushaltsbücher einen Überblick zu verschaffen. Dabei handelte es sich im Prinzip um nichts anderes als größere Schulhefte, deren Seiten mit einem gedruckten Raster versehen waren. In die
sollten von Hand alle Einnahmen und Ausgaben eingetragen werden. Das war
eine mühsame, zeitaufwändige Angelegenheit und erforderte große Disziplin, weil
auch noch alle Belege gesammelt werden mussten. Wenn dies nicht täglich erledigt
wurde, wuchs das den braven Hausfrauen, an denen das meist hängen blieb, rasch
über den Kopf.
Manche führen auch heute noch auf diese Art ein Haushaltsbuch. Doch die wenigsten halten das über einen längeren Zeitraum durch. Das ist ein Grund, warum diese
Form der Schuldenprävention nur selten funktioniert. Aber auch wer es schafft,
verfügt danach nur über eine riesige Datensammlung. Die bringt nicht viel ein,
wenn man sie nicht auswerten und daraus Schlüsse ziehen kann. Ausgaben lassen
sich auf diese Art kaum vorausschauend planen. Nur wenn die Hilfsmittel problemlos anzuwenden sind, sich selbst erklären und zu brauchbaren Ergebnissen, helfen
sie dabei, die Familienfinanzen in den Griff zu bekommen.
… und die moderne Datenverarbeitung
Das Finanzplanungsprogramm von „WISO Mein Geld“ bietet eine solche Möglichkeit. Dabei wird das zeitraubende und umständliche Sammeln von Belegen ebenso
vermieden wie das komplizierte Erfassen der Daten von Hand. Das Programm greift
nämlich automatisch auf die Buchungsdaten der Banken zurück, die ja alle bereits
vorhanden sind. Voraussetzung ist lediglich ein PC mit Internetanschluss. Da es außerdem in Deutschland inzwischen weit über 30 Millionen Konten gibt, die online
geführt werden, bietet es sich geradezu an, das miteinander zu verknüpfen.
Die aktuelle Version von „Mein Geld“ bietet nochmals erweiterte Funktionen für
eine sinnvolle und bequeme Datenerfassung. Wer irgendwann über sein Girokonto
beispielsweise die Stromrechnung beglichen hat, kann diese Buchung der Kategorie
„Strom“ zuordnen. Dann werden künftig alle Abbuchungen oder Überweisungen
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Mit dem Einkommen besser auskommen
an die Stadtwerke oder den entsprechenden Stromversorger automatisch und korrekt in diese Rubrik eingeordnet. Das gleiche gilt für jede andere Buchung auf dem
Girokonto. Egal ob es sich um Gutschriften oder Belastungen handelt.
Ein echtes Heinzelmännchen
„WISO Mein Geld“ ist ein sich selbst steuerndes Finanzverwaltungs-Programm und arbeitet voll automatisiert im Hintergrund, ohne dass Anwender
gezwungen sind sich jedes Mal jeden einzelnen Buchungsposten herauszusuchen, festzuhalten und zuzuordnen. Das erspart nicht nur eine Menge Arbeit, sondern verhindert auch „Lücken“ in der Buchungshistorie. Nutzen Sie
diese Chance, Ihren Haushalt wie ein „Familienunternehmen“ zu führen.
Mit Stick und Klick: Noch perfekter wird es, wenn Sie die zusätzliche Möglichkeit nutzen, Ihre Daten per USB-Stick immer in der Hand- oder Hosentasche
bei sich zu führen. Dann können Sie Ihre Geldgeschäfte von jedem Ort aus,
an dem es einen Internetanschluss gibt, perfekt ausführen. Sie haben ihre
Finanzen im wahrsten Sinne des Wortes jederzeit „im Griff.“ Und ganz wichtig:
Sie hinterlassen auf fremden PCs keine Datenspuren. Gut für Sie, Pech für
Ganoven.
Kontoauszüge sammeln ist die eine Sache. Aus den darin enthaltenen Informationen brauchbare Schlussfolgerungen zu ziehen, eine andere. Die AuswertungsFunktionen schaffen Transparenz. Dazu gibt es eine ganze Reihe voreingestellter
Standard-Reports mit unterschiedlichen Statistiken. Dadurch lassen sich Einnahmen und Ausgaben ohne viel Aufwand analysieren.
Durch die Zuordnung nach Kategorien kann man auch jederzeit Zwischenauswertungen vornehmen und erfahren, wie viel Geld wurde zum Beispiel für Essen, Wohnen oder Freizeit ausgegeben wurde. Um eine Überschuldung zu vermeiden, ist vor
allem der Blick in die Zukunft wichtig. So kann man im Voraus festlegen, wie viel
Geld beispielsweise für das Auto, den Urlaub oder Lebensmittel ausgegeben werden
sollen - oder können. Wenn dafür in einem Monat mehr vom Konto abgebucht
wird als gewollt, macht die Software direkt darauf aufmerksam. Umgekehrt lassen
sich auch Sparziele auf diese Art planen und kontrollieren.
Die Liquiditätsplanung kann sogar noch einen Schritt weiter gehen. So lassen sich
persönliche Ziele über einen langen Zeitraum abbilden und die finanzielle Entwicklung über einen Zeitraum von zehn Jahren und mehr prognostizieren zum Beispiel
auch unter der Annahme, dass man in drei Jahren ein Haus kaufen will und dann
einerseits die Miete wegfällt, andererseits aber ein Hypothekendarlehen abgetragen werden muss. Parallel dazu lässt sich die Gehaltsentwicklung an verschiedene
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Szenarien anpassen. Dadurch kann unter verschiedenen Annahmen geprüft werden, wie sich größere Anschaffungen - wie ein Auto – auf den Lebensstandard
auswirken und in welcher Form der Urlaub finanziell eingeplant werden kann.
Tabellarische Aufbereitungen zeigen anschaulich, wo Spielräume sind und wo sich
– manchmal gefährliche - Deckungslücken ergeben.
Mit einem Programm dieser Art lassen sich natürlich auch die Auswirkungen von
Krediten berücksichtigen. Denn der Abbau von Verbindlichkeiten wirkt sich in progressiver Form auf das Vermögen aus. Mit jeder zurückgezahlten Rate senken sie
Monat für Monat den Zinsanteil an den Schulden immer stärker.
„WISO Mein Geld“ berücksichtigt diesen Verlauf durch integrierte Kreditrechner,
so dass reale Aussagen getroffen werden können. Wer diese Funktionen von „Mein
Geld“ für die private Finanzverwaltung einsetzt, kann sicher sein, dass er auch
rechtzeitig gewarnt wird, wenn die Folgekosten bestimmter Anschaffungen, Kreditaufnahmen oder auch von Vorsorgemaßnahmen im Rahmen von „Riester“ in
der Zukunft zu Belastungen zu führen drohen, die die eigenen Finanzierungsmöglichkeiten überschreiten. Dann können Sie handeln, solange noch alles „im grünen
Bereich“ ist und Sie noch nicht in der Schuldenfalle sitzen.
Dass mit dem Programm ganz nebenbei auch die normalen Bankgeschäfte - wie
Überweisungen oder Wertpapierkäufe - erfasst und erledigt werden können, ist
selbstverständlich.
Jeder Euro kann nur einmal ausgegeben
werden – aber auf sehr verschiedene Art
Vielen Paaren und mehrköpfigen Familien geht es nicht anders als Yvonne Steiner.
Da fragen sich verzweifelte Väter und Mütter oft: Wo bleibt nur das ganze Geld?
Eine gute Frage. Doch oft bleibt es dabei. Um eine Antwort drücken sich viele gern.
Da könnte nämlich herauskommen, dass so mancher Euro ohne großen Nutzen
ausgegeben wird. Doch nur wenn genau analysiert wird, wo das sauer verdiente
und dann auch noch schmerzlich versteuerte Geld wirklich bleibt, kann geprüft
werden, ob es auch nach dem „ökonomischen Prinzip“ eingesetzt wird. Das bedeutet: Mit einem bestimmten finanziellen Einsatz einen möglichst hohen Nutzen zu
erzielen.
Wer ehrlich prüft, ob das bei den eigenen Ausgaben auch wirklich der Fall ist,
kommt meist zu dem Ergebnis, das dieses Ziel bei weitem nicht erreicht wird. Geld,
das ohne erkennbaren Nutzen ausgegeben wird, ist aber verlorenes Geld. Das wird
dann besonders deutlich, wenn man sich überlegt, was es bei einer vernünftigen
Verwendung hätte bringen können.
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Mit dem Einkommen besser auskommen
Ein Beispiel: Stellen Sie sich vor, Sie hätten Ende 1996 Ihre verschiedenen Versicherungen kritisch durchgesehen. Dabei haben Sie festgestellt, dass einige Risiken
doppelt versichert sind und andere Versicherungen eigentlich ziemlich überflüssig
waren. Auf diese Art haben Sie damals rund 200 DM gespart. Für dieses Geld
haben Sie dann zum Beispiel eine SAP-Aktie gekauft. Deren Kurs ist von Anfang
1997 bis Mitte 1998 von etwa 200 auf rund 1.300 DM gestiegen. Selbst wenn Sie
sich damals nicht rechtzeitig zum Verkauf entschlossen hätten und daher auch die
spätere Talfahrt der Kurse mitgemacht hätten, stand die Aktie Mitte 2004 bei rund
130 Euro. Da sie in der Zwischenzeit gesplittet (in 3 Stücke geteilt) worden ist, entsprachen diese drei Aktien einem Gegenwert von 762,77 DM oder 390 €. Bis Mitte
2005 hat sich daran nicht viel geändert
Wenn Sie die Aktie 1998 oder 1999 verkauft und sich mit den damals dafür erlösten 1.300 DM ein paar Urlaubstage finanziert hätten, wäre das ein kostenloses
Vergnügen gewesen. Das gilt gleichermaßen für einen Verkauf im Jahr 2004 oder
2005 denn Sie hätten dann immer noch 390 € zur freien Verfügung – und das auch
noch steuerfrei! Gespartes Geld geht den Fiskus nichts an und ein Kursgewinn, der
nach Ablauf der Spekulationsfrist realisiert wird, ist ebenfalls steuerfrei. Und was
noch wichtiger ist: Diese 200 DM beziehungsweise rund 100 Euro sparen Sie seither
auf Dauer. Jahr für Jahr.
Auch wenn das Geld nicht an der Börse angelegt wurde, sondern einfach auf dem
Konto, sieht die Bilanz positiv aus. Denn zwischen 1997 und 2004 hätten Sie acht
Mal 200 DM bzw. 100 € nicht nutzlos ausgegeben. Sie hatten also zusätzlich 1.600
DM oder rund 800 € zur freien Verfügung – wiederum steuer- und abgabenfrei.
Wenn Sie dagegen aus Bequemlichkeit die an sich überflüssige Versicherung beibehalten hätten, wären Jahr für Jahr weitere 200 DM bzw. 100 € von Ihrem Konto
verschwunden, ohne Ihnen irgendeinen Nutzen zu bringen. Selbst wenn die Ersparnisse nicht wieder angelegt werden, kann durch eine so simple Aktion richtig Geld
verdient werden. Steuerfrei!
Die Goldgrube im eigenen Haus
Trotz dieser Goldgrube im eigenen Haus wird in vielen Familien viel zu wenig über
den richtigen Umgang mit dem verfügbaren Geld nachgedacht. Und selbst, wo dies
geschieht, werden oft wichtige Punkte übersehen. Das ist auch kein Wunder. Denn
nicht nur das Steuerrecht, die Sozialgesetze oder die Versicherungsbestimmungen
sind heute so kompliziert und unübersichtlich, dass selbst Experten ihre liebe Mühe
damit haben.
Ähnliches gilt auch für die vielen Möglichkeiten der Geldanlage, für die Chancen
und Risiken, die damit verbunden sind. Den cleveren Umgang mit Geld muss man
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
aber ebenso lernen wie beispielsweise Rad fahren. Nach einiger Zeit entwickelt sich
dann aber auch in beiden Fällen ein Gefühl dafür, wie man sich in bestimmten
Situationen verhalten muss. Ebenso wie beim Rad muss auch der richtige Umgang
mit Geld nicht immer wieder neu erfunden werden. Zwar muss jeder auf diesen
Gebieten auch seine eigenen Erfahrungen machen. Aber das bedeutet nicht, dass
man alle Fehler wiederholen und alle Möglichkeiten eines geschickten Umgangs
mit Geld auf eigene Faust erkunden muss. Es gibt bereits einen großen Erfahrungsschatz – wie Sie in den vorangehenden Kapiteln bereits feststellen konnten. Und
das sollte jeder nutzen. Richtiger Umgang mit Geld bedeutet, dass Sie es nicht nur
beim bloßen Einsparen belassen – soviel auch das schon bringt. Es ist auch wichtig
zu wissen, wie Sie das steuerfrei verdiente Geld möglichst ertragreich unter Vermeidung unnötiger Risiken anlegen können.
Wer zahlt schon gerne (zu viel) Steuern?
Es gibt viele Möglichkeiten, mit dem Einkommen besser auszukommen. Wer sich
dieses Ziel setzt, muss schrittweise vorgehen und erst einmal prüfen, ob zum Beispiel alles auf dem Gehaltskonto landet, was ihm zusteht. Denn viele Berufstätige
verschenken Geld, weil sie nicht sorgfältig genug prüfen, ob das Finanzamt nicht
mehr vom Einkommen kassiert, als die Gesetze erlauben. Das kann (manchmal) daran liegen, dass der Arbeitgeber die Abzüge falsch berechnet. Es kann aber auch daran liegen, dass die Betroffenen noch längst nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft
haben, um die Lohnsteuerermäßigungen zu beantragen, die ihnen zustehen.
Zumindest am Jahresende sollte man sich zu viel gezahlten Steuern unbedingt
zurückzuholen. Dabei kann Ihnen das „WISO Sparbuch“ gute Dienste leisten. Mit
Hilfe der jährlich aktualisierten Software wird nicht nur die Steuererklärung (fast)
zum Kinderspiel. Das Programm hilft auch dabei, alle Möglichkeiten der legalen
Steuerersparnis zu erkennen und zu nutzen.
Das sind nur einige der vielen Möglichkeiten, unfreiwillige Geschenke an Vater
Staat zu vermeiden. Aber sie werden von vielen Bundesbürgern nicht genutzt. Man
sollte es nicht glauben: Im Durchschnitt zahlt jeder Arbeitnehmer in Deutschland
einige hundert Euro im Jahr zu viel an das Finanzamt, weil viele Steuerzahler
die legalen Möglichkeiten zur Reduzierung der Steuerpflicht aus Unkenntnis oder
Bequemlichkeit nicht oder nur zu einem Teil nutzen. Wer mehr aus seinem Geld
machen will und wirtschaftlich denkt, muss sich aber auch die Frage stellen, ob
und wie ein bestimmtes Ziel - in diesem Fall der bisherige Lebensstandard - mit
einem geringeren Aufwand erreicht werden kann. Oder umgekehrt: Wie kann mit
gleichem Aufwand mehr als bisher erreicht werden?
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Mit dem Einkommen besser auskommen
Das Problem, vor dessen Lösung jeder private Haushalt ebenso wie der Staatshaushalt oder jedes Unternehmen immer wieder steht, könnte auch so beschrieben
werden: Als ein Fass mit vielen Löchern. Oben fließt aus verschiedenen Quellen
etwas herein; unten fließt Liquidität aus vielen kleinen und großen Löchern wieder
heraus. Die flüssigen Mittel, die oben hereinströmen, bestehen in einem privaten
Haushalt beispielsweise aus Lohn oder Gehalt, Pensions- oder Rentenzahlungen,
vielleicht Zins- und Mieteinnahmen, Dividenden, Börsengewinnen, eventuellen
Nebenverdiensten und sozialen Leistungen wie Wohn- oder Kindergeld.
Aber das Fass hat auch Öffnungen. An die Löcher im Einkommens-Fass, aus denen
die Liquidität oft schneller heraus fließt als sie hineinkommt, könnten bei einem
privaten Haushalt zum Beispiel kleine Schilder mit den folgenden Aufschriften
kleben: Nahrungsmittel, Kleidung, Miete, Steuern, Krankenkasse, Renten- und Arbeitslosenversicherung, Vereinsbeiträge, Fahrtkosten, Strom, Gas, Wasser, Restaurantbesuche, Bildung, Urlaub usw. Die Zahl der möglichen Löcher ist nahezu unbegrenzt. In jeder Familie sehen die Zu- und Abflüsse etwas anders aus und sind
unterschiedlich groß. Aber im Prinzip geht es überall um das gleiche Problem. In
jedem Fall macht das Bild von einem löchrigen Fass recht schnell deutlich, worauf
es eigentlich ankommt.
Die Aufgabe besteht offensichtlich darin, zunächst einmal dafür zu sorgen, dass
nicht mehr aus dem Fass heraus fließt, als oben hinein kommt. Einem Unternehmen droht sonst die Pleite. Ein privater Haushalt gerät andernfalls leicht in die
Schuldenfalle. Mit dieser Erkenntnis kann man es natürlich nicht bewenden lassen.
Sie hilft nur, wenn daraus auch Konsequenzen gezogen werden. Und wie so oft
im Leben gibt es auch in diesem Fall zwei Möglichkeiten: Entweder die Zuflüsse
zu erhöhen oder einige der Löcher zu stopfen oder wenigstens zu verkleinern. Am
besten ist es natürlich, wenn beides gelingt.
Den Zufluss nennenswert zu erhöhen, ist allerdings oft ziemlich schwer. Denn entweder muss der Arbeitgeber dazu gebracht werden, mehr Lohn oder Gehalt zu
zahlen. Oder es muss gelingen, dem Finanzamt etwas abzuhandeln. Auch ein Lottogewinn kann helfen. Aber die gute Fee, die uns drei Wünsche erfüllt, begegnet
uns auch nicht mehr so häufig wie früher im Märchen. Wenn sich deshalb der Geldstrom, der von außen zufließt, nur langsam oder gar nicht steigern lässt – und bei
vielen Arbeitnehmern und Rentnern in den letzten Jahren sogar dünner geworden
ist - kommt es um so mehr darauf an, die Löcher so klein wie möglich zu halten
oder einige der Abflüsse ganz zu schließen. Denn sonst läuft das Fass früher oder
später leer - mit allen bösen Konsequenzen.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Sparen – aber nicht an der falschen Stelle
Sparen ist allerdings nicht immer eine Tugend. Sparen an der falschen Stelle kann
sogar sehr unwirtschaftlich sein. Das gilt zum Beispiel für Ausgaben, die der Bildung der Kinder oder der eigenen beruflichen Weiterbildung dienen. Es gilt auch
für Fitness und Gesundheitspflege oder die Vorsorge für das Alter. Falsches Sparen ist auch, wenn die großen Risiken des Lebens nicht durch – manchmal sogar
erstaunlich kleine – Zahlungen an eine Versicherung angesichert werden. Beisiele
dafür sind die Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Wer hier spart, spart
am falschen Ende. Erlaubt und sogar dringend notwendig ist aber auch hier immer
die Frage, ob das angestrebte Ziel nicht auf andere Weise besser oder billiger zu
erreichen ist.
Denken Sie dabei immer an das „ökonomische Prinzip“. Es besteht darin, ein bestimmtes Ziel mit dem geringsten möglichen Aufwand zu erreichen oder mit einem
festen Einsatz ein möglichst hohes Ergebnis zu erwirtschaften.
Wenn es gelingt, den Abfluss kleiner zu halten als den Zustrom, ist das nichts
anderes als „Vermögensbildung.“ Der Pegel im Fass steigt immer höher. Geld, das
auf diese Art im Fass bleibt, kann dann für größere Anschaffungen, einen späteren
Hauserwerb, die Ausbildung der Kinder oder die eigene Alterssicherung verwendet
und in der Zwischenzeit Ertrag bringend angelegt werden. Allerdings muss auch
diese Frage erlaubt sein: Wie viel mehr kann man vom regelmäßig zufließenden
Einkommen zurückhalten, ohne sich so einschränken zu müssen, dass das Leben
keinen rechten Spaß mehr macht? Jeder, der rational an diese Aufgabe herangeht,
statt finanziell gesehen in den Tag hinein zu leben, muss zunächst das tun, was
auch jedes gut geführte Unternehmen, jeder ordentliche Verein und alle verantwortungsbewussten Finanzminister bei ihrem Amtsantritt tun: Sie verschaffen sich erst
einmal einen genauen Überblick über Einnahmen und Ausgaben. Am leichtesten ist
das in der Regel bei den regelmäßig zufließenden Einnahmen. Denn die kommen in
privaten Haushalten in den meisten Fällen nur aus wenigen Quellen: Außer Lohn
und Gehalt oder der Rente sind dies eventuell Zinsen für die Ersparnisse, vielleicht
Dividenden aus dem Besitz von einigen Aktien, ein gelegentlicher Nebenverdienst,
eventuell Kindergeld oder Wohngeld oder manchmal auch Mieteinnahmen.
Ausgaben erfassen und prüfen
Die Liste der regelmäßigen Ausgaben ist leider meist viel länger als die Einnahmenliste und daher auch weniger leicht zu überblicken. Aber gerade deshalb ist es besonders wichtig, sich die Zeit für eine gründliche Analyse zu nehmen. Dabei sollten
Sie sich über einen Punkt ganz klar sein: Anders als bei den Einnahmen sind Sie
bei vielen Ausgabeposten souverän. In vielen Fällen können Sie allein entscheiden,
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Mit dem Einkommen besser auskommen
ob Sie daran etwas ändern wollen. Es gibt aber noch weitere Gründe, die diese Art
der Beschäftigung besonders lukrativ und sinnvoll machen:
• Im Gegensatz zum Einkommen ist jeder bei den Ausgaben erwirtschaftete
Euro frei von Steuern und Abgaben;
• ein gesparter Euro ist deshalb viel mehr wert als ein zusätzlich verdienter
Euro und
• hier kann im Gegensatz zum Einkommen, das im Allgemeinen nur durch
harte Arbeit oder risikobehaftete Geldanlagen verdient wird, fast mühelos
und in jedem Fall auch risikolos Geld locker gemacht werden.
Durch sinnvolles Sparen Geld zu „verdienen“, erfordert zwar ein wenig Zeit, Aufmerksamkeit, Rechnen und Nachdenken. Ist diese meist recht leichte Vorarbeit geleistet, bringt sie anschließend Monat für Monat und Jahr für Jahr ohne weitere
Mühen hohe Erträge. Allein ein Blick auf die hohe Steuer- und Abgabenlast, auf
teure Versicherungen und andere große Ausgabenposten zeigt, um welche Dimensionen es dabei geht. So betrachtet lässt sich daher ohne Übertreibung sagen: Es
gibt für den normalen Bundesbürger überhaupt keine rentablere Tätigkeit, als das
Nachdenken über sinnvolle Einsparungen.
Eine Profitquelle: Skonti und Garantiefristen
Beginnen können Sie mit einer ziemlich einfachen Aufgabe. Sorgen Sie zunächst
durch Überwachung der Termine dafür, dass Sie keine Zahlungsfristen versäumen
und dann unnötig Säumnisgebühren berappen müssen. Dazu gehört auch, durch
rechtzeitige Begleichung von Rechnungen Skonti zu nutzen. Dabei handelt es sich
in der Regel um zwei oder drei Prozent des Rechnungsbetrages. Das mag manchem
auf den ersten Blick gering erscheinen. Aber wenn Sie diesen Ertrag mit den Zinsen vergleichen, die Sie dafür bekommen, die gleiche Geldsumme ein ganzes Jahr
auf dem Sparbuch liegen zu lassen, dann ist die Rendite für pünktliches Zahlen
wirklich nicht zu verachten. Und vor allem: Die Zinsen auf dem Sparbuch müssen
Sie unter Umständen versteuern. Die drei Prozent des Rechnungsbetrages, die Sie
durch rasche Überweisung verdienen, brauchen Sie dem Finanzamt dagegen nicht
zu melden. Das würde ja auch gerade noch fehlen, dass der Fiskus auch noch bei
Kostenersparnissen mitkassiert. So weit sind wir selbst in Deutschland noch nicht.
Sie sehen: Der alten Spruch „Aller Anfang ist schwer“ stimmt zwar in vielen Fällen.
Aber beim Sparen trifft er nicht zu.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Tipp:
Die genaue Überwachung von Garantiefristen und die sorgfältige Aufbewahrung von Kaufbelegen kann „bares Geld“ wert sein. Nur so können Sie vermeiden, dass Sie bei fehlerhaften Produkten für Reparaturen zahlen müssen,
die Sie kostenlos hätten haben können. Also keine Scheu vor dieser Form der
privaten Profitmaximierung.
Sparen, nicht knausern
Eine Analyse der verschiedenen Ausgabenposten ist nur möglich, wenn sie alle
auf dem Tisch liegen. Nur so kommen wirklich alle Ihre privaten Ausgaben auf
den Prüfstand. Denn es gibt immer wieder Posten, die mehr oder weniger in Vergessenheit geraten - zum Beispiel weil sie jeden Monat automatisch vom Konto
abgebucht werden nur einmal jährlich fällig sind. Nutzen Sie dafür die vielen hilfreichen Funktionen der Software von „Mein Geld“ und sparen Sie dadurch zugleich
Arbeit.
Tipp:
Bei Gas, Wasser oder Strom, bei der Rechnung für die Zeitung und anderen
Abos werden Ihnen oft Nachlässe angeboten, wenn sie erlauben, dass die
Beträge automatisch abgebucht statt von Ihnen überwiesen werden. Weitere
Nachlässe gibt es vielfach bei halb- oder vierteljährlicher Zahlung bzw. wenn
für ein ganzes Jahr abgebucht wird. Nutzen Sie diesen Preisvorteil. Das bringt
(oder belässt) Ihnen Bares, ohne dass Sie dafür auch nur einen Finger krumm
machen müssen.
Um alle Ausgaben und die eventuellen Sparmöglichkeiten systematisch erfassen
zu können, sollten Sie sich unbedingt eine genaue Aufstellung machen. Sie kann
je nach den persönlichen Lebensverhältnissen noch in unterschiedliche Ober- und
Untergruppen unterteilt werden. Dazu sollte man sich zumindest ein Stück Papier
nehmen oder – besser noch – vor den PC setzen. Wenn es wirklich etwas bringen
soll, muss jeder einzelne Posten aufgeschrieben und dann nach einer sinnvollen
Gliederung gesucht werden. Beispiele für wichtige Ausgabenbereiche und Untergruppen:
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Mit dem Einkommen besser auskommen
• Wohnen: Miete, Strom, Gas, Wasser, Heizungskosten, Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, Sielbenutzung, Schornsteinfeger usw.
• Ernährung: Nahrungsmittel (Fleisch, Gemüse, Obst, Brot), Getränke (Wasser, Bier, Limo, Kaffee)
• Genussmittel: Zigaretten, Alkoholika, Süßwaren usw.
• Kleidung: Berufskleidung, normale Kleidung (Frau, Mann, Kinder), Sportkleidung usw.
• Bildung und Unterhaltung: Zeitungen, Bücher, Fernsehgebühren, Kino,
DVD- und Videokassetten, Nachhilfestunden, Abendkurse
• Sport: Sportgeräte, Sportkleidung, Vereinsbeiträge, „aufbauende“ Nahrung,
isotonische Getränke, Schwimmbad, Sauna
• Fahrtkosten: Beruflich (Auto, Nahverkehr, Bahn,) sowie privat (Auto,
Nahverkehr, Bahn,)
• Urlaub und Freizeit: Wochenende, Ferien, Kuren, Hotel, Restaurants
• Versicherungen: Auto, Hausrat, Unfall, Reiserücktritt, Haftpflicht, Glasbruch, Zahnersatz, Krankenhauszusatz, Tierhalterhaftpflicht usw.
• Kommunikation: Telefon, Handy (!), Internet, Porto
Natürlich können Sie noch weitere Ober- und Untergruppen bilden - zum Beispiel
wenn Sie Sammler sind oder andere Hobbys haben, die Geld kosten. Sie können auch einzelne Untergruppen (wie Hotel oder Restaurant) anderen Obergruppen
zuordnen. Wichtig ist nur eine möglichst vollständige Erfassung aller Ausgaben.
Bemogeln Sie sich dabei nicht selber, indem Sie bestimmte Ausgaben „vergessen“,
weil sie lieber nicht darüber nachdenken möchten – wie etwa über das Rauchen
oder das ständige Verschicken teurer SMS – oder gar das Herunterladen von teuren
Klingeltönen.
Die tatsächlichen Ausgabenstruktur und das Gewicht der einzelnen Posten hängen
in jedem privaten Haushalt auch davon ab, wie viele Personen dazu gehören, wie
alt sie sind, wo sie leben und ob es Kinder oder Enkel gibt. Wichtig ist aber auch:
Welche Hobbys oder berufliche und private Verpflichtungen haben die Mitglieder
der Familie? Deshalb kann diese Aufstellung nur einen Anhalt dafür geben, woran
alles gedacht werden muss. Dabei können die verschiedenen Ausgabenposten auch
unabhängig davon, wo sie zunächst verbucht werden, noch einmal in den unterschiedlichsten Formen zusammengefasst werden.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Beispiel: Beiträge für Versicherungen aller Art können einmal den jeweiligen
Bereichen (Haus, Urlaub, Krankheit, Auto, Haustiere, Altersvorsorge) zugeordnet
werden, um ein Gefühl dafür zu bekommen, welchen Anteil ein Komplex wie “Vorsorge“, „Wohnen“ oder „Freizeit“ insgesamt am Haushaltsbudget hat. Sie können
auch nochmals in anderen Untergruppen erfasst werden. Aber achten Sie dann
darauf, dass es zu keiner Doppelzählung kommt.
Erst durch eine sinnvolle Gruppierung und vor allem durch Berechnung des prozentualen Anteils an den Gesamtausgaben wird richtig deutlich, wie groß das Gewicht der verschiedenen Ausgabenpositionen ist. Dann lässt sich auch sinnvoll die
Frage stellen, ob diesem Gewicht auch ein entsprechender Nutzen gegenüber steht
- an Sicherheit oder Lebensfreude zum Beispiel.
Typisch dafür die verschiedenen Versicherungen, die jeder Haushalt besitzt. Erst
bei einer systematischen Betrachtung wird oft festgestellt, dass einige Risiken doppelt und dreifach, andere dafür nur unzureichend oder gar nicht abgesichert sind.
Wer sich etwas intensiver als bisher mit der Frage nach dem Nutzen der einen
oder anderen Versicherung beschäftigt, wird entdecken, dass manche dieser Versicherungen zwar Geld kosten, aber wenig oder nichts einbringen (wie etwa eine
Reisegepäckversicherung). Hier gibt es für manche Haushalte eine wahre Goldgrube
an möglichen Einsparungen zu entdecken. Die meisten Deutschen sind nämlich
„überversichert“ - ohne deswegen aber wirklich mehr Schutz zu genießen. Und
zusätzliche Lebensfreude kommt durch zu hohe Versicherungsaufwendungen auch
nicht gerade auf.
Überblick sorgt für Durchblick
Solange es keine genauen Zahlen darüber gibt, wie viel Geld jeweils für die einzelnen Ausgabenpositionen im Laufe eines Monats oder eines Jahres aufgewendet
wird, nützt es wenig, alle Posten nur aufzuführen. Wer ehrlich zu sich selber ist,
wird an vielen Stellen feststellen, dass er bisher keine Ahnung hatte - und sie an
vielen Punkten immer noch nicht hat - wie hoch der monatliche oder jährliche
Aufwand tatsächlich ist.
Wissen Sie es - oder wissen Sie es nicht: Was geben Sie wirklich pro Jahr für Zigaretten oder hochprozentige Getränke aus? Wie viel Geld lassen Sie in Restaurants?
Was kostet das Auto, wenn wirklich korrekt gerechnet wird? Wie viel Geld wird
am Wochenende unter die Leute gebracht? Auf welchen Betrag summieren sich die
verschiedenen Versicherungen? Was wird im Jahr für Telefon, Fax, für SMS oder
das Verschicken mehr oder weniger gelungener Schnappschüsse per Handy oder
das Surfen im Internet ausgegeben?
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Mit dem Einkommen besser auskommen
Tipp:
Erfassen Sie über einen Zeitraum von mehren Wochen oder möglichst mehreren Monaten systematisch alle Ihre Ausgaben und tun Sie dies möglichst immer sofort oder zumindest an jedem Abend. Sonst gerät zu viel in Vergessenheit. Es ist später immer viel mühsamer und zeitraubender, alles nachzuholen
und auf den aktuellen Stand zu bringen. Wenn Sie dagegen Ihre Ausgaben
regelmäßig notieren, kostet das pro Tag nur wenige Minuten.
Nutzen Sie so weit wie möglich die automatischen Erfassungsmöglichkeiten,
die Ihnen „Mein Geld“ bietet. Das erleichtert nicht nur die Arbeit sondern auch
die Analyse.
Weil kaum jemand eine präzise Antwort darauf geben kann, wie viel Geld er wofür
ausgibt, ist das Erstaunen meist groß, wenn das private Budget plötzlich transparent wird. Je länger und sorgfältiger über die Ausgaben Buch geführt wird, umso
deutlicher lassen sich die typischen Ausgabenstrukturen und damit auch die möglichen Ansätze zu einer sinnvollen Kürzung erkennen. Viele Familienmitglieder
werden erstaunt sein, wenn plötzlich offenbar wird, wofür sie im Laufe der Wochen
Geld ausgeben, ohne allzu viel darüber nachzudenken.
Systematische Suche nach den Löchern
Sobald diese Ausgaben erst einmal erfasst wurden, können Sie die Struktur Ihrer
Ausgaben unter allen nur denkbaren Gesichtspunkten analysieren. Die verschiedenen Gruppenbildungen lassen dann schnell erkennen, wo die Ausgaben Schwerpunkte liegen. Es sind oft auch die Punkte, bei denen sich die größten Einsparungen
erzielen lassen. Wenn Sie im Monat über die Grundgebühr hinaus nur ein paar
Mark für Telefongespräche ausgeben, ist das sicher nicht der Bereich, den Sie als
ersten auf mögliche Einsparungen hin abklopfen sollten.
Wenn Sie aber feststellen, dass es weit über Hundert Euro sind und dass sich dieser Betrag in den letzten Monaten auch noch dauernd erhöht hat, kann sich eine
Analyse dieses Kostenbereichs sehr lohnen. Sobald den Mitgliedern der Familie erst
einmal bewusst wird, wie hoch der Anteil des einen oder anderen Postens am Haushaltsbudget ist, können sie gemeinsam darüber nachdenken, ob das Geld an anderer Stelle nicht allen sehr viel mehr Nutzen oder Freude bringen könnte. Allerdings
wird dieser Gewinn oft durch einen gewissen Verzicht erkauft – wie zum Beispiel
auf den Verzicht, die Busenfreundin vier Mal täglich anzurufen oder sich ständig
neue Klingeltöne auf das Handy zu laden. Echter Verzicht ist aber nicht immer
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
nötig. In vielen Fällen hat nämlich niemand etwas von unnötig hohen Ausgaben
– ausgenommen diejenigen natürlich, die mit Freude Ihr Geld kassieren.
Wer zum Beispiel eine Wohnung gemietet hat, lässt die fälligen Zahlungen meist
vom Konto abbuchen und kümmert sich danach oft nicht weiter darum. Was soll
da schon zu sparen sein? Es ist mehr, als die meisten ahnen.
Das fängt schon bei der Wohnungssuche an, geht über die möglicherweise zu hohe
Quadratmeterangabe im Mietvertrag (und damit eine vielleicht zu hohe Mietforderung) und endet bei den berüchtigten Mietnebenkosten, die als „Miete neben der
Miete“ korrekter beschrieben werden. Der Deutsche Mieterbund hat nämlich festgestellt, dass die gesetzlichen Bestimmungen über die Abrechnung von Betriebskosten von den Hausverwaltungen in hunderttausenden von Fällen nicht eingehalten
werden - zum Schaden der Mieter. Sollte das auch bei Ihnen zutreffen, rinnt wieder
einmal (möglicherweise viel) Geld aus Ihrem „Liquiditätsfass“, ohne dass Sie irgendeinen Nutzen davon haben.
Nicht zuletzt im Konsumbereich finden sich bei genauer Betrachtung meist große
Einsparpotenziale. Dabei geht es auch hier nicht in erster Linie darum, durch Verzicht und Einschränkungen Geld zu sparen. Handeln Sie lieber nach dem ökonomischen Prinzip: gleichen Nutzen für weniger Geld.
Die ganze Familie einbeziehen:
Die größten Erfolgsaussichten hat das Sparprogramm, wenn die ganze Familie sich gemeinsam um Kostentransparenz bemüht und offen über die Ergebnisse diskutiert. Wenn die Frau ihrem lieben Mann immer nur vorrechnet, wie
teuer seine Hobbys sind, aber die ständig steigende Telefonrechnung zum
Tabu erklärt, wird sich kaum eine fruchtbare Diskussion über sinnvolle und
überflüssige Ausgaben entwickeln. Wenn den Kindern nur gesagt wird, wie
groß das Loch ist, das ihre Dauerduscherei in die Familienkasse reißt, ohne
dass die Eltern bereit sind, auch über einige von Vaters kostspieligen Eigenheiten zu reden, ist wenig Bereitschaft zur Kooperation zu erwarten. Wenn
dagegen darüber diskutiert wird, ob man sich endlich gemeinsam den oft
diskutierten Traumurlaub leisten kann, wenn überflüssige Ausgaben gesenkt
werden, wenn alle gemeinsam darauf achten, dass im Winter nicht stundenlang bei voll aufgedrehter Heizung die Fenster offen sind, lässt sich leichter
ein sinnvolles Sparpaket schnüren. Ein Paket, zu dem jeder beiträgt und von
dem jeder etwas hat.
Wie so oft im Leben spielt die Psychologie für den Erfolg eine entscheidende Rolle:
Im Team ausgetüftelte Sparpläne machen mehr Spaß, fördern die allgemeine Kre360
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Mit dem Einkommen besser auskommen
ativität und lassen eher eine konsequente Durchführung erhoffen. Diktatorische
Beschlüsse des Familienoberhauptes dagegen provozieren meist nur eine Trotzhaltung.
„Schlanker Konsum“
Was zahlreiche Unternehmen heute unter dem Stichwort „Lean Production“ betreiben, können Sie sich als „Lean Consumption“, als schlanken Konsum zum Ziel setzen: Durch eine „schlankere private Ausgabenpolitik“ mehr aus dem verfügbaren
Einkommen zu machen. Das gilt vor allem dann, wenn Sie feststellen, dass zum
Beispiel Ihre Ausgaben für die Ernährung im Verhältnis zum Einkommen und zu
anderen Posten im Haushaltsbudget sehr hoch sind. Dann lohnt sich die Frage nach
den Gründen allemal.
Wenn der Posten „Ernährung“ recht hoch erscheint, obwohl sich die Familie oder
ein Single keineswegs von teuren Delikatessen ernährt, kann das zum Beispiel daran liegen, dass zu viele Lebensmittel nur angebrochen aber nicht aufgebraucht
und dann später weggeworfen werden. Das ist ein nicht allzu seltenes Problem in
Haushalten mit Kindern, weil diesen die Folgen dieser „Großzügigkeit“ oft gar nicht
bewusst sind. Es kann aber auch daran liegen, dass Sie zu wenig Zeit haben (oder
sich nehmen), um einmal im Monat alle die Dinge in einem preiswerteren Supermarkt zu kaufen, die Sie ohnehin brauchen und gut lagern können: Reinigungsmittel, Hygieneartikel, Kosmetika, Konserven, Getränke usw. Sie sollten aber darauf
achten, diese Produkte regelmäßig „umzuschichten.“ Bei Unternehmen nennt man
das „first in/first out“. Das bedeutet, dass immer das verbraucht wird, was zuerst ins
Haus kam. Das vermeidet Schäden durch zu lange Lagerung und Sie merken auch,
wenn Sie Dinge stapeln, die Sie in Wirklichkeit nicht oder nur selten brauchen.
Vorsicht: Oft ist es auch umgekehrt. Weil es in den Supermärkten so viele billige Angebote gibt, greifen viele Kunden ohne allzu langes Nachdenken zu. Doch
was nützt es, beim Einkauf des „Schnäppchens“ drei Euro gegenüber dem Normalpreis zu sparen, wenn man das auf 18 Euro herabgesetzte Produkt eigentlich gar
nicht braucht und später vergisst oder wegwirft? Statt drei Euro zu sparen, wurden
18 vergeudet.
Krankenkasse:
Gleiche Leistung - weniger Geld
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich kaum – wohl
aber die Beiträge, die sie dafür verlangen. Beispiel: Wenn ein Angestellter mit
einem Gehalt von 3.300 Euro im Monat von einer AOK, die 15,3 Prozent des Gehalts verlangt, zu einer Betriebskrankenkasse (BKK) wechselt, die mit einem Bei361
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
tragsatz von 11,2 Prozent auskommt, zahlt er statt 252,45 € nur noch 184,80 € im
Monat. Das heißt, er spart durch den Wechsel 811 € die für andere Zwecke verwendet werden können – zum Beispiel für einen langfristigen Sparplan. Mit Hilfe des
Zinseszinseffekts kann daraus im Laufe der Zeit ein kleines Vermögen werden. Da
der Arbeitgeber die Hälfte des Krankenkassenbeitrags zahlt, spart auch er dabei.
Tipp:
Prüfen Sie regelmäßig, ob sich ein Wechsel der Krankenkasse lohnt. Seit Anfang 2002 kann die Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse jederzeit mit einer
Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Die
Kündigungsfristen für freiwillige und pflichtversicherte Mitglieder sind seit
2002 gleich. Mit dem Kassenwechsel tritt dann zwar eine 18-monatige Bindungswirkung an die neue Krankenkasse ein. Doch wenn diese die Beiträge
erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Krankenkassenwechsel ist ein besonders gutes Beispiel für „Sparen ohne zu leiden.“
Denn der Versicherungsschutz, die Leistungen im Krankheitsfall, verändern sich
durch den Wechsel entweder gar nicht oder nur in unwichtigen Details. Denn alle
wichtigen Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben.
Krank zahlen wegen der Gesundheit?
Sie können und sollten alle Aufwendungen zusammenfassen und auswerten,
die unter das Stichwort Gesundheit fallen: Alle Zahlungen an Ärzte, Apotheker, für Medikamente, Zahnersatz, Kuren usw. Denn dann können Sie mit einem Blick feststellen, wann für Sie oder Ihre Familie die Grenze der Zuzahlungspflicht erreicht ist oder wann Sie bei einer privaten Krankenversicherung
die Grenze für den Schadensfreiheitsrabatt überschreiten. Erst dann ist es
sinnvoll, die Rechnungen besser einzureichen statt kleinere Beträge selbst zu
zahlen. Da in diesem Bereich die gesetzlichen Bestimmungen ständig geändert werden, ist es ratsam, „vorbeugend“ zu handeln und immer alle Belege
zu sammeln und auf Kostentransparenz zu achten. Denn dann können Sie
leichter Ansprüche durchsetzen, die Sie aufgrund geänderter Gesetze oder
neuer Gerichtsurteile haben
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Mit dem Einkommen besser auskommen
Erst Trauschein, dann Splitting
Sylvia Klein und Nico Brender sind zwar schon vor Jahren in eine gemeinsame
Wohnung gezogen und haben auch die Absicht, auf Dauer zusammen zu bleiben.
Aber Heiraten finden sie „spießig“. Es gibt viele persönliche Gründe, erst einmal
nicht – oder vielleicht nie – zu heiraten, aber es ist ein echter Luxus, der je nach
Einkommensverhältnissen viel kosten kann.
Unter moralischen Gesichtspunkten nimmt zwar kaum noch jemand Anstoß. Vom
Steuerrecht wird die „wilde Ehe“ aber immer noch bestraft. Beim Staat dauert es
eben etwas länger, bis er auf veränderte gesellschaftliche Einstellungen reagiert.
Zwar wurden in den vergangenen Jahren viele Gesetze geändert, durch die unverheiratete oder gleichgeschlechtliche Paare früher diskriminiert wurden. Aber es
bleiben nach wie vor viele Punkte, bei denen Unverheiratete gegenüber Paaren mit
Trauschein materiell schlechter gestellt sind.
Dagegen gibt es nur wenige Situationen in denen sie finanzielle bzw. steuerliche
Vorteile haben. Wer nicht aufgrund persönlicher Überzeugung handelt, sondern
sich eher zu den kühlen Rechnern zählt, sollte deshalb sorgfältig prüfen, welche
Form der Partnerschaft unter finanziellen Aspekten für sie, für ihn und für beide
zusammen günstiger ist. Denn fiskalisch gesehen ist Liebe ohne Trauschein immer
noch eine Sünde. Hier die wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten, wenn Sie
den materiellen Wertes eines Trauscheins unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Situation kalkulieren wollen:
Der Splittingtarif ermöglicht es Ehepaaren (aber nicht Unverheirateten, die eine
gemeinsame Wohnung haben), ihr Einkommen zu addieren und dann durch zwei
zu teilen. Der Steuertarif wird dann für beide auf diese Durchschnittssumme angewandt. Je unterschiedlicher die Einkommen der beiden Ehepartner sind, umso
deutlicher ist der Vorteil, den sie daraus ziehen. Denn bei dem besser verdienenden Partner wird in der Regel ein niedrigerer Steuertarif angewendet. Wenn beide
Partner gleich viel verdienen, bringt das Splitting allerdings keine Vorteile. Wenn
dagegen nur einer von beiden arbeitet, ist die Steuerersparnis am größten – es
sei denn, er oder sie verdient soviel, dass selbst das halbe Einkommen noch mit
dem höchsten Steuersatz „bestraft“ wird. Das ist aber nur dann der Fall, wenn das
Jahreseinkommen des Alleinverdieners deutlich über 100.000 Euro im Jahr liegt.
Denn vor der Berechnung der Steuerschuld werden zunächst Freibeträge, Werbungskosten, Verluste aus Vermietung und Verpachtung usw. abgezogen. Die sind
je nach persönlicher Lage natürlich höchst unterschiedlich. Deshalb muss jeder
Einzelfall für sich geprüft werden. Erst dann lässt sich exakt sagen, ob und wie viel
ein Splitting bringt. Beachten Sie: Wegen der häufigen Änderungen im deutschen
Steuerrecht können hier nur ungefähre Werte angegeben werden.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Warum der Trauschein ein Wertpapier ist
Beispiele für steuerliche Vorteile von Ehepaaren:
Splitting: Wenn ein Single 2004 ein steuerpflichtiges Einkommen von 40.000
Euro im Jahr hatte, musste er 10.148 Euro ans Finanzamt abführen. Heiratet er
seine Partnerin, die kein eigenes Einkommen hat, sinkt die Steuerschuld auf 6.470
Euro. Der Trauschein bringt dem Paar also 3.678 Euro im Jahr. Das ist eine Rendite,
die Sie mit kaum einem anderen Wertpapier erzielen können.
Schenkung und Erbschaft: Hier werden unverheiratete Paare deutlich benachteiligt. Denn Ehegatten haben mit 307.000 Euro einen wesentlich höheren Freibetrag als Paare ohne Trauschein. Da sie weder Ehepartner noch nahe Verwandte
sind, gilt für sie nur ein Freibetrag von 5.200 Euro. Alles, was bei Schenkung oder
Erbschaft darüber liegt, muss mit den gleichen Sätzen versteuert werden, die auch
auf eine x-beliebige andere Person angewendet werden. Dazu steht einem verwitweten Ehepartner vor Anwendung der Erbschaftssteuern noch ein „Versorgungsfreibetrag“ von 256.000 Euro zu. Wie krass der Unterschied sein kann, zeigt folgendes Beispiel: Erbt ein Ehepartner 600.000 Euro, muss er oder sie darauf nur eine
Erbschaftssteuer von 2.590 Euro zahlen. Der Lebenspartner dagegen muss auch
nach jahrzehntelanger gemeinsamer Haushaltsführung etwa 208.000 Euro an das
Finanzamt überweisen.
Doppelte Haushaltführung: Wenn ein Paar bereits länger zusammen wohnt
und einer von beiden wegen Wechsels der Arbeitsstelle über die Woche eine Zweitwohnung an einem Ort beziehen muss, wird dies zwar vom Finanzamt berücksichtigt. Haben aber beide eine eigene Wohnung, kann nicht eine davon als doppelter
Haushalt steuerlich geltend gemacht werden. Das gilt auch dann, wenn die Beibehaltung beider Wohnungen an weit auseinander liegenden Orten mit Rücksicht
auf den Arbeitsplatz erforderlich ist und daher nur eine „Wochenendpartnerschaft“
möglich ist. Die doppelte Haushaltsführung wird auch dann nicht vom Finanzamt
anerkannt, wenn eine der beiden Wohnungen von dem unverheirateten Paar als
gemeinsamer Lebensmittelpunkt betrachtet wird.
Unterhalt: Verliert einer der beiden (unverheirateten) Lebenspartner seinen Arbeitsplatz, so sieht Vater Staat die Sache mit ganz anderen Augen. Denn dann ist
in „Bedarfsgemeinschaften“ derjenige, der noch Arbeit hat, dem anderen Partner in
der Regel zum Unterhalt verpflichtet – wie bei Ehepaaren. Um das zu vermeiden,
müssen oft zwei getrennte Wohnungen genommen werden. Oder man muss ein
zusätzliches Bett aufstellen und in den Schränken die BHs der Freundin so weit wie
möglich von den Socken des Partners legen. Auch im Küchenschrank muss jeder
seine eigene Ecke für das Geschirr haben, wenn die Hartz-IV-Kontrolleure kom364
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Mit dem Einkommen besser auskommen
men. Nur so lässt sich glaubhaft machen, dass man nicht der Liebe wegen , sondern
aus Mangel an eigenem Wohnraum unter einem Dach lebt.
Haushaltsfreibetrag: Hier hatten Unverheiratete unter Umständen einen Vorteil. Den Haushaltsfreibetrag von 2.340 Euro erhielten nur Alleinerziehende, in
deren Haushalt mindestens ein Kind lebte. Das galt auch dann, wenn im gleichen
Haushalt ein Lebenspartner ständig wohnte. Dieser steuerliche Vorteil galt für ledige und geschiedene Väter oder Mütter – auch dann, wenn sie oder er wieder einen
Partner hatten, mit dem sie ohne Trauschein zusammen lebten. Allerdings wurde
dieser Haushaltsfreibetrag „abgeschmolzen“ und zum letzten Mal für das Jahr 2004
gewährt. Der Grund: Das Bundesverfassungsgericht sah darin eine Benachteiligung
des von der Verfassung geschützten Instituts der Ehe.
Fazit: Die noch von unseren Großeltern gepflegte Weisheit „drum prüfe, wer sich
ewig bindet“, muss unter heutigen Gesichtspunkten eher umgedreht werden. „Prüfe, ob du es dir unter steuerlichen und andere finanziellen Gesichtspunkt leisten
kannst, auf einen Trauschein zu verzichten.“
Mehr Geld ohne Arbeit: Das sind einige Beispiele dafür, wie Sie ohne wesentliche Änderung des bisherigen Lebens, durch einen rechtlichen Schritt (wie Heirat
oder Wechsel der Krankenkasse) viel Geld sparen können, das dann an anderer
Stelle entweder zu einer Verbesserung Ihres Lebensstandards genutzt werden kann
oder zu einer schnelleren Vermögensbildung beiträgt.
Wer auf Pump kauft, zahlt doppelt
Sie sollten sich nicht selbst bemogeln. Dass gilt besonders dann, wenn es um das
„liebste Kind“ nicht nur der Deutschen geht, das Auto. Denn erst wenn wirklich
alle Aufwendungen rund ums Auto ehrlich erfasst und dann auf den gefahrenen
Kilometer umgelegt werden, lässt sich die Frage korrekt beantworten, ob und wann
die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel günstiger ist oder ob es nicht auch das
kleinere Modell getan hätte. Es kann sich aber auch herausstellen, dass sich ganz
erhebliche Mittel dadurch einsparen lassen, dass der Autokauf beim nächsten Mal
anders finanziert wird. Wer etwas länger mit dem Kauf wartet und deshalb weniger
Kredit aufnehmen muss, kann allein dadurch die Kosten des Autos erheblich senken. Manchmal sind die Finanzierungskosten aber auch so niedrig, dass es besser
ist, das eigene Geld auf dem Konto zu lassen, weil es dort höhere Zinsen bringt. Das
aber ist eher die Ausnahme als die Regel.
Wichtig ist aber, in jedem Fall genau zu prüfen, wie teuer in diesem und in anderen
Fällen ein Kauf auf Kredit tatsächlich ist. Die meisten Verbraucher haben nämlich
keine realistische Vorstellung davon, wie teuer ein Kauf auf Raten tatsächlich ist.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Hinweis: Viele Tipps zum Umgang mit Krediten finden Sie im Kapitel „Schulden machen ist nicht schwer ….“ Fehler bei der Kreditaufnahme kosten sehr viel
Geld und können sogar in eine Existenzkrise führen. Oft können dann nur noch
die Schuldnerberatung und der private Konkurs helfen. Aber auch wenn es nicht so
weit kommt, ist ein Leben auf Pump teuer.
Vorsicht: Was beim Auto ebenso wie bei vielen Konsumprodukten als „bequeme Teilzahlung“ angeboten wird, entpuppt sich bei genauem Rechnen fast immer
als ein sehr teures Vergnügen. Denn der tatsächliche Preis kann sich durch hohe
Zinsen und „Bearbeitungsgebühren“ mehr als verdoppeln. Rechnen Sie dies immer
genau aus und prüfen Sie dann, ob Ihnen die schnelle Verfügbarkeit über das Produkt den sehr viel höheren Preis wirklich wert ist. Oder ob Sie sich diese Belastung
überhaupt leisten können. Schon viele sind in eine böse Verschuldungsspirale geraten, weil sie zu spät bemerkt haben, dass sich die vielen „günstigen Ratenkäufe“
schließlich zu einer monatlichen Belastung addierten, die nicht mehr zu tragen
war. Wenn dann auch noch die Ratenzahlungen über weitere - und oft noch viel
teurere - Kredite beglichen werden, dann ist der Punkt der Überschuldung rasch
erreicht. Auch wenn es inzwischen die Möglichkeit eines privaten Konkurses gibt,
kommen die Betroffenen meist ihr ganzes Leben lang nicht mehr auf einen „grünen
Zweig“.
Ratenkauf - davon ist abzuraten
So positiv sich der Zinseffekt für Sie auswirken kann, wenn Sie sparen (siehe dort),
so tückisch ist er, wenn Sie „auf Pump“ kaufen. Denn auch dann wirkt er als
Wachstumsförderer - nämlich bei den Schulden. Und das mit noch größerer Dynamik als beim Sparen, weil die Schuldzinsen in der Regel sehr viel höher sind.
Nicht nur für Ratenkredite sondern auch für Überziehungskredite gelten dabei ganz
ähnliche Überlegungen.
Ohne Zweifel ist es höchst bequem, wenn man nicht immer erst nachsehen muss,
ob noch Geld auf dem Konto ist, ehe man mit der ganzen Familie ins Restaurant
geht oder sich ein paar schicke Klamotten kauft. Und es ist verlockend, den tollen
Fotoapparat, PC oder Camcorder gleich mitzunehmen und mit der ec-Karte zu bezahlen ohne lange über den Kontostand nachzudenken. Der Dispo, der so genannte
Dispositionskredit, macht es möglich, den neuen Kühlschrank oder Staubsauger
schon vor der nächsten Lohn- oder Gehaltsüberweisung zu kaufen. Einen schicken
neuen Mantel, die hübschen Schuhe oder den modischen Anzug möchte man natürlich auch lieber sofort haben und nicht noch zwei Wochen warten, bis das Konto
wieder aufgefüllt ist.
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Mit dem Einkommen besser auskommen
Tipp:
Damit Sie keine unangenehmen - und teuren - Überraschungen erleben, sollten Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Bank oder Sparkasse
zumindest an den Stellen sorgfältig lesen, wo es um die Zinsen bei vereinbarter und – schlimmer noch – bei unerlaubter Kontoüberziehung geht. Außerdem sollten Sie den Preisaushang oder das Preisverzeichnis regelmäßig
daraufhin überprüfen, ob sich Zinsen, Gebühren und Provisionen geändert
haben. Denn selbst wenn Sie sich früher einmal die Mühe gemacht haben,
den Preis auszurechnen, den Sie für die Freiheit bezahlen müssen, Ihr Konto
jederzeit überziehen zu dürfen: Es kann in der Zwischenzeit noch viel teurer
geworden sein.
Viele Berufstätige haben sich deshalb daran gewöhnt, ihr Konto mehr oder weniger
regelmäßig zu überziehen. Was macht es schon, wenn es für ein paar Tage im Soll
steht? Viele sind sogar mit einem ganzen oder sogar mehreren Monatsgehältern im
Rückstand. „Solange die Bank oder Sparkasse nichts sagt und ich im Rahmen des
mir eingeräumten Dispokredits bleibe, ist ja wohl alles in Ordnung“, denken viele
Besitzer eines Gehaltskontos. Sie würden diese Möglichkeit des bequemen Kredits
wahrscheinlich weniger genießen, wenn sie einmal nachrechnen würden, wie teuer
dieses Vergnügen letztlich ist.
Das Konto überziehen - ein teurer Luxus
Wie bereits im Kapitel „Schulden machen ist nicht schwer …“ ausführlich gezeigt,
sind Kontoüberziehungen (Dispo) bequem, aber auch sehr teuer. Wenn Sie die Grenzen überschreiten, die Ihnen auf Ihrem Konto für den Dispositionskredit von Ihrem
Kreditinstitut eingeräumt worden sind, wird das Loch in Ihrem Liquiditätsfass noch
größer. Wenn Sie ein regelmäßiges Einkommen haben, dulden viele Kreditinstitute
eine mehr oder weniger regelmäßige Überschreitung der dem Kontoinhaber eingeräumten Kreditlinien.
Denn: Erstens wollen sie ihre Kunden nicht durch Mahnungen verärgern und
zweitens verdienen sie sehr gut daran. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen
steht meist folgender Satz: „Nimmt der Kunde Kredit ohne ausdrückliche Vereinbarung oder über den vereinbarten Betrag oder über den Fälligkeitstermin hinaus
in Anspruch, so hat er statt etwa vereinbarter niedrigerer Zinsen, Gebühren oder
Provisionen die von der Bank/Sparkasse für solche Überziehungen bestimmten, im
Preisaushang jeweils ausgewiesenen Zinsen, Gebühren und Provisionen zu zahlen.“
Das kann bedeuten, dass dem Lehrling Hans, der eigentlich gar keinen Disposi367
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
tionskredit vereinbart hat, ebenso wie dem Zahnarzt Dr. XY, der sein Dispo von
25.000 Euro überschritten hat, für die Überziehung neben vielleicht 14 Prozent
Zinsen noch eine Überziehungsprovision von 4,5 Prozent aufgebrummt werden.
Wie teuer das flotte Leben bei einer Belastung mit 18,5 Prozent Zinsen wird, bedarf
keiner weiteren Erläuterung - und auch nicht, wie sinnvoll hier gespart werden
kann. Das gilt vor allem dann, wenn gleichzeitig auch noch Geld auf dem Sparkonto liegt. Denn die gleiche Bank, die eine Kontoüberziehung mit 18 bis 19 Prozent
Zinsen bestraft, vergütet für das Sparbuch vielleicht nur ein bis zwei Prozent.
Tipp:
Sie sollten den eingeräumten Verfügungskredit keinesfalls stillschweigend
überziehen - vielleicht sogar in der Hoffnung, dass es in der Bank oder Sparkasse niemand merkt. Machen Sie sich in diesem Punkt keine Illusionen: Kollege Computer passt ganz scharf auf. Und die Zinsen, die dann berechnet
werden, sind auch scharf. Wenn Sie aus guten Gründen für eine bestimmte
Zeit einen höheren Kreditbedarf haben, können Sie darüber mit Ihrer Bank
oder Sparkasse fast immer reden. Denn wenn das Institut eine Überschreitung des eingeräumten Dispo duldet, gibt es keinen Grund, dies nicht auch
ausdrücklich in Form einer erhöhten Kreditlinie zu genehmigen. Sie sparen
dann immerhin die teure Überziehungsprovision.
Lieber Zinsen verdienen als Zinsen zahlen
Vergessen Sie nie: Auch vereinbarte Dispositionskredite sind immer noch sehr teuer. Sie sollten deshalb die Inanspruchnahme so weit wie möglich reduzieren. Mit
den so gesparten Zinsen können Sie sich dann entweder das Leben schöner machen
oder durch sinnvolle Anlage dieses Geldes selber gute Zinsen verdienen, statt teure
„Leihgebühren“ zu zahlen.
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Mit dem Einkommen besser auskommen
Tipp:
Wenn Sie wie Yvonne Steiner bisher nicht so genau gerechnet und deshalb
Ihr Konto überzogen haben, sollten Sie einen Plan machen, wie sie Ihre Kreditschulden in einem vorher festgelegten Zeitraum abbauen können. Es gibt
fast immer Ausgaben, die sich reduzieren lassen. Auch wenn dies zeitweise
einen gewissen Konsumverzicht bedeuten sollte, ist das eine sehr rentable Investition. Nach einer von Ihnen selbst zu bestimmenden Zeit haben Sie dann
die Beträge zur freien Verfügung, die Sie bisher als Zinsen, Gebühren und
Provisionen abführen mussten, ohne einen wirklichen Nutzen davon zu haben. Immer höhere Schulden nehmen Ihnen sonst früher oder später die Luft
zum Leben.
Auch ohne Überziehung gibt es teure und billige Konten. Die Stiftung Warentest
hat an konkreten Fällen nachgewiesen, dass selbst bei wenig genutzten Konten
in vielen Fällen jährliche Ersparnisse von 77 bis 102 Euro möglich sind, wenn
das Konto innerhalb der gleichen Stadt von einem teuren zu einem preiswerter
arbeitenden Institut verlegt wird. Lohnt sich die damit verbundene Mühe für einen
solchen Betrag?
Bedenken Sie: Um netto den gleichen Betrag mit mehr Arbeit oder über eine Lohnerhöhung zu verdienen, müsste Ihr Einkommen schon bei durchschnittlichen Steuer- und Abgabesätzen um 100 bis 150 € steigen. Wieder ist es nur ein „Federstrich“,
mit dem Sie richtig Geld verdienen, ohne wirklich auf irgend etwas verzichten zu
müssen. (Mehr zum Thema wirtschaftliche Kontoführung im Kapitel „Ein Konto
nach Maß“). Viele Kunden scheuen dennoch aus guten Gründen den Wechsel von
ihrer bisherigen Bank oder Sparkasse zu einem anderen Institut. Es ist immer nur
ein letzter Schritt, wenn alle anderen Möglichkeiten der Gebührensenkung bereits
genutzt wurden.
Dazu gibt es oft mehr Möglichkeiten, als Sie denken: Legen Sie mehrere gleichzeitig
unterhaltene Konten zusammen. Nutzen Sie den Kontoauszugsdrucker oder noch
besser die Möglichkeiten des Homebanking, statt sich alles immer zuschicken zu
lassen. Die Bank oder Sparkasse macht das nämlich nicht kostenlos und verlangt
außerdem die Portoauslagen zurück.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Was kosten die Dienstleistungen Ihrer Bank?
Wenn Sie sich vorgenommen haben, in Zukunft genauer zu rechnen, dann
sollten Sie auch dies einmal prüfen. Was müssen Sie bisher zahlen, was
verlangen andere Institute für die gleichen Dienstleistungen: Zinsen, Überweisungsgebühren, Barabhebungen, Kontoführungsgebühren, Depotverwaltung? Da die Kreditinstitute bei ihren Gebühren immer erfinderischer werden,
wird auch der Blick auf ihre Preislisten immer wichtiger. Wie wichtig, das finden Sie im Kapitel „Sparen – beim Konto fängt es an.“
Rechtzeitig erkennen, wenn finanziell etwas schief läuft, das bedeutet: Nicht erst
nachher per elektronischem Haushaltsbuch feststellen, was Sie (vielleicht zuviel)
ausgegeben haben sondern vorher planen, wie viel Sie ausgeben können oder wollen. Dabei helfen Ihnen die Tools der Finanzplanung in „Mein Geld“. Das private
Budget kann zunächst aus einer sehr groben Aufgliederung der Ausgaben in Bereiche wie Miete, Ernährung, Kleidung, Fahrtkosten, Gesundheit, Urlaub, Rauchen und
Freizeit bestehen. Es kann aber auch eine beliebig weit gehende Aufteilung stattfinden (bei Getränken zum Beispiel Fruchtsäfte, Wasser, Wein). Sie können dann
entscheiden, ob Sie lieber eine Flasche guten oder drei Flaschen billigen Wein oder
einen Kasten für den festgelegten Betrag kaufen. Es ist auch Ihre Entscheidung, wie
streng Sie die Ausgabenkontrolle und Ausgabensteuerung handhaben wollen.
Mehr Überblick durch ein privates Budget
Sie können zum Beispiel die geplanten Ausgaben für Kleidung, Zigaretten oder
Restaurantbesuche rigoros auf eine bestimmte Summe im Monat festlegen. Sie können Ihr Budget aber auch so fahren, dass Sie eine Überziehung bestimmter Positionen durch entsprechende Einsparungen im nächsten Monat – oder bei anderen
Posten - ausgleichen. Ein sofortiger Ausgleich hilft Ihnen, insgesamt im Rahmen
der geplanten Ausgaben zu bleiben. Aber auch eine Überziehung (mit Ausgleich in
den kommenden Monaten) kann in manchen Fällen durchaus wirtschaftlich sein.
Es ist zum Beispiel sicherlich vernünftig, beim Kauf notwendiger Winterkleidung
das monatliche Budget im September zu überziehen, weil es wenig Sinn macht, die
warmen Stiefel erst dann zu kaufen, wenn der Schnee schon wieder schmilzt.
Es ist auch wirtschaftlich sinnvoll, die für Kleidung oder Konserven vorgesehene
Summe dann zu überschreiten, wenn die Geschäfte voller Sonderangebote sind.
(Aber nur solche kaufen, die Sie wirklich brauchen!). Umgekehrt sollten die durchschnittlich geplanten monatlichen Ausgaben dann reduziert und auf den nächsten
Monat vorgetragen werden, wenn die entsprechenden Produkte oder Dienstleistungen aus saisonalen Gründen besonders teuer sind. Solche Überlegungen gelten
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Mit dem Einkommen besser auskommen
erst recht für den Kauf eines Autos und anderer teurer Anschaffungen. Denn auch
da schwanken die Preise je nach Jahreszeit oder konjunktureller Lage beträchtlich. Viele von diesen Überlegungen haben Sie sicherlich auch schon selbst angestellt. Wer ein gebrauchtes Auto im Frühjahr kauft, zahlt meist mehr als im Herbst.
Wer bis zum Modellwechsel wartet, bekommt den Gebrauchten ebenfalls billiger.
Denn dann sinken die Preise der alten Baureihe, ohne dass deshalb deren Qualität
schlechter wird.
Einige der Sparmöglichkeiten nutzen Sie sicher auch schon - mehr oder weniger
konsequent. Doch schon diese wenigen Beispiele zeigen, dass erst durch eine genaue Analyse des bisherigen Ausgabeverhaltens und vor allem durch eine Ausgabenplanung im Rahmen eines Haushalts- oder Familienbudgets alle Einsparmöglichkeiten nicht nur erkannt, sondern auch wirklich nutzbar gemacht werden. Und
darauf kommt es an.
Tipp:
Prüfen Sie genau, welche Ausgabengrenzen Sie wöchentlich oder monatlich
möglichst streng einhalten wollen und welche Ausgabenposten Sie sinnvoll
nur im Rahmen einer Jahresplanung betrachten können. Bei Zigaretten beispielsweise ist ein strenges Einhalten des Budgets sinnvoll. Bei Sommer- und
Winterkleidung sollten sich die Ausgaben nur im Durchschnitt an die geplanten Werte halten. Sonst geht jeder Spielraum verloren, um im richtigen Moment zugreifen zu können. Das Budget für Urlaubsreisen sollte für das ganze
Jahr geplant werden. Wenn es im Sommer etwas weiter und teurer sein soll,
dann muss im Winter ein günstigeres Ziel gesucht werden – und umgekehrt.
Selbstverständlich sind auch nur die Obergrenzen für die jeweiligen Ausgaben
möglichst strikt einzuhalten. Wenn durch günstige Einkäufe das gewünschte Ziel
mit einem geringeren Geldeinsatz zu erreichen ist, werden finanzielle Mittel für
andere Zwecke frei - oder können auf die hohe Kante gelegt werden. Man kann sich
sogar ganz bewusst das Ziel setzen, die Planzahlen zu unterschreiten. Das regt die
geschäftliche Fantasie an und führt zur Entdeckung von weiteren Sparpotenzialen
- immer nach dem Motto „den gleichen Nutzen für weniger Geld.“ Denn schließlich
soll das alles dazu dienen, die persönliche Lebensqualität dadurch zu erhöhen, dass
die Mittel für Zwecke mit höherem Nutzen frei werden.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Preiswert aber nicht auf Kredit in die Sonne
Es ist fast immer sinnvoll, alle regelmäßig anfallenden Zahlungen (wie Miete und
Nebenkosten, Hypothekenzinsen, Telefon oder berufliche Fahrtkosten) im monatlichen Rhythmus zu betrachten, zu planen und zu überwachen. Bei den Ausgaben
für Kleidung dagegen könnte eine vierteljährliche Betrachtung sinnvoll sein, weil
man sich sonst selbst die Möglichkeit blockiert, besonders günstige Angebote zu
nutzen. Allerdings gehört dann auch die Disziplin dazu, die gegenüber dem Budget
überzogenen Beträge durch entsprechende Einsparungen in den folgenden Monaten wieder auszugleichen. Beim Urlaub dagegen ist eine Jahresplanung im Allgemeinen angebracht.
Das gilt nicht nur für den Betrag, der insgesamt für die „schönsten Tage des Jahres“
aufgewendet werden kann - oder soll. Sinnvoll ist es auch, dafür jeden Monat eine
bestimmte „Rückstellung“ vorzunehmen. Das hat nicht nur den Vorteil, dass dieses
Geld dann auch wirklich greifbar ist, wenn es gebraucht wird. Es kann zudem in
der Zwischenzeit Zins bringend angelegt werden - beispielsweise auf einem Tagesgeldkonto oder in einem Geldmarktfonds. Dann bringt es Zinsen und ist dennoch
schnell verfügbar. Der Urlaub finanziert sich dadurch zu einem kleinen Teil selber.
Noch wichtiger aber ist, dass Sie bei Bezahlung der Reisekosten und bei den Ausgaben am Urlaubsort nicht wieder in die Gefahr geraten, das heimisches Konto zu
überziehen und auch dann noch Reisekosten abstottern zu müssen, wenn Sie längst
wieder blass am Arbeitsplatz stehen.
Billig fliegen dagegen lohnt sich. Trotz einiger spektakulärer Reise-Pleiten ist das
statistische Risiko, selbst einmal davon betroffen zu werden, ziemlich gering. Sollte
es Sie dennoch einmal erwischen, dann sind die Ersparnisse von zehn Billig-Reisen
mit ziemlicher Sicherheit weit höher, als der vielleicht einmal notwendige Rückflug auf eigene Kosten - falls Sie nicht ohnehin einen „Sicherungsschein“ haben.
Freilich: Das ist eine Spekulation an der „Reisebörse“ und niemand kann Ihnen die
Entscheidung abnehmen, ob das Risiko größer einzuschätzen ist als die Chance.
Möglich ist das alles letztlich jedenfalls nur, wenn bei der Aufstellung des Haushaltsplans langfristig gedacht wird.
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Mit dem Einkommen besser auskommen
Nach dem Traumurlaub ein Albtraum?
Überlegen Sie es sich sehr genau, ehe Sie „Reisen auf Pump“ unternehmen.
Es kommt immer mehr in Mode, Urlaubsreisen mit „günstigen Krediten“ zu
finanzieren, die Ihnen der Reiseveranstalter offeriert. Denn abgesehen davon,
dass dadurch die Versuchung wächst, „mehr Reise“ zu kaufen, als man sich
eigentlich leisten wollte: Die Zinszahlungen machen alles noch teurer. Die Raten laufen auch dann noch weiter, wenn man sich vor lauter Regen und Kälte
kaum noch an die sonnigen Urlaubstage erinnert. Überdies bleibt dann oft
kaum noch eine Möglichkeit, den nächsten Urlaub anzusparen. Dann muss
man entweder im nächsten Jahr zu Hause bleiben. Oder zusehen, wie sich
das Schuldenkarussell immer schneller dreht.
Über den Tag hinaus denken auch bei der Finanzierung
Bei der Budgetierung Ihrer Ausgaben gibt es auch Posten, bei denen Sie sogar über
die Jahresplanung hinausgehen müssen. Das gilt beispielsweise für das Auto. Wenn
Sie von einer drei- fünf- oder achtjährigen Nutzung ausgehen und dann die entsprechenden Rückstellungen für einen Neukauf bilden (wobei Sie nur die Differenz
zwischen dem Kaufpreis und dem erwarteten Erlös für den Gebrauchtwagen bei
Ihrer Kalkulation beachten müssen), ergibt sich daraus, wie viel Sie jeden Monat
zurücklegen müssen.
Zugegeben, vielen Autofahrern fällt es schwer zu warten. Aber bedenken Sie: Wenn
Sie einen entsprechenden Sparvertrag mit monatlichen Einzahlungen abschließen
oder in entsprechender Höhe Bundesschätzchen oder Fondsanteile kaufen, können
Sie nicht nur einen Teil des Kaufpreises mit den bis dahin verdienten Zinsen bezahlen. Sie können als Barzahler beim Autohändler mit hoher Wahrscheinlichkeit
auch noch einen ordentlichen Rabatt aushandeln. Vor allem: Sie sparen die hohen
Zinsen für den sonst wohl unvermeidlichen Kredit. Das alles zusammen kann einige Tausender ausmachen - und zwar zu Ihren Gunsten.
Noch einmal zur Erinnerung: Die Ersparnis gegenüber dem teuren Ratenkauf ist
selbst erwirtschaftetes Geld, von dem Sie dem Fiskus und der Sozialversicherung
keine müde Mark abgeben müssen. Die Raten dagegen müssen Sie mit versteuertem
Geld abstottern.
Die regelmäßige Erfassung aller Ausgaben und die Aufstellung und Kontrolle eines
persönlichen Budgets erfordert sicher einige Mühe. Aber es lohnt sich. Wie schon
diese wenigen Beispiele zeigen, öffnet eine solche private Budgetpolitik den Blick
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
für zahlreiche Sparmöglichkeiten, die bisher nicht genutzt wurden. Wenn es Ihnen
so gelingt, mit dem Einkommen besser auszukommen, können Sie die bisher ohne
großen Nutzen abgeflossene Liquidität in zweierlei Form einsetzen: Sie können die
eingesparten Beträge entweder dazu verwenden, sich Dinge zu leisten, von denen
Sie bisher annahmen, sie seien nicht finanzierbar. Oder Sie können das Geld sinnvoll anlegen, um sich für die Zukunft durch ein finanzielles Polster mehr soziale
Sicherheit und persönliche Unabhängigkeit zu verschaffen. Dann werden Sie nicht
nur mit dem Einkommen besser auskommen. Sie können zusätzlich Vermögen bilden.
Ein gesparter Euro ist mehr wert als ein verdienter
Ganz legal und mit gutem Gewissen am Finanzamt vorbei: Die Zeiten der großen Einkommenszuwächse sind für die Mehrzahl der Berufstätigen fürs Erste vorüber. Umso wichtiger ist es, mit dem vorhandenen Einkommen besser
auszukommen, sinnvoller und überlegter damit umzugehen. Wer sein Geld
besser nutzt, hat mehr davon. Deshalb muss man sich vor allem eine Regel
ganz fest einprägen: Ein an der richtigen Stelle gesparter Euro ist fast immer
mehr wert, wie ein verdienter Euro. In vielen Fällen ist er sogar erheblich mehr
wert – der Steuern wegen.
Von jedem verdienten Euro kassiert das Finanzamt seinen Anteil. Außerdem werden meist auch noch Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Das führt dazu, dass von einer Lohn- oder Gehaltserhöhung oft nur ein enttäuschend geringer Teil aufs eigene Konto wandert. Das ist
schon bei vielen durchschnittlich verdienenden Arbeitnehmern so. Wer mit seinem
Einkommen über dem Durchschnitt liegt, den trifft es noch härter. Im Jahr 1979
beanspruchte der Staat von jeder zusätzlich verdienten Mark im Durchschnitt 34
Prozent in Form von Steuern und Abgaben. 1993 waren es schon 46 Prozent, Ende
der neunziger Jahre rund die Hälfte. Wer mit seinem Einkommen oberhalb des
Durchschnitts liegt, für den ist jeder zusätzlich verdiente Euro Mark ganz schnell
nur noch fünfzig Cent wert. Alleinstehende erreichen sehr schnell Spitzensteuersätze. Ob Arbeitseinkommen, Börsengewinne, Schenkungen, Zins- oder Mieteinnahmen: Vater Staat fordert von allen Einkünften rigoros seinen Anteil. Daran haben
auch die stufenweisen Steuersenkungen bis 2005 nichts geändert – zumal sie oft
durch Erhöhungen den bei den Sozialabgaben ausgeglichen werden. Die für 2007
beschlossenen Steuererhöhungen tragen ebenfalls dazu bei, dass von den „Steuergeschenken“ immer weniger übrig bleibt.
Wer dagegen einen - oder besser noch: viele - Euro einspart, weil er sein Geld
sinnvoller ausgibt als bisher, der braucht diesen Ertrag nicht mit Vater Staat zu
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Mit dem Einkommen besser auskommen
teilen. Der eingesparte Euro gehört ihm ganz allein. Man kann ihn ohne jeden Abzug einsetzen, um sich an anderer Stelle etwas mehr zu leisten. Oder das sinnvoll
gesparte Geld kann Ertrag bringend angelegt werden. Möglichkeiten dazu gibt es
heute in schier unbegrenzter Zahl. Wer nicht nur selbst arbeitet, sondern auch noch
sein Geld für sich arbeiten lässt, wird bald feststellen, dass Zinsen oder Dividenden
nach einer gewissen Zeit ganz schön zur Einkommenssteigerung beitragen können
- von der größeren Sicherheit im Alter, bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit gar
nicht zu reden.
Bei der Geldanlage gilt es allerdings ganz besonders scharf aufzupassen. Denn auf
diesem Gebiet tummeln sich viele schillernde Figuren, die bei ihrer „Anlageberatung“ mehr an den eigenen Profit als an Ihren Vorteil denken. Deshalb sollten Sie
sich auch hier eine sehr einfache, aber nützliche Regel einprägen: Je höher die in
Aussicht gestellten Zinsen oder Kursgewinne sind, umso höher ist auch das Risiko
- und zwar nicht nur das Risiko der Geldanlage, sondern vor allem auch das Risiko,
dass der Berater versucht, Sie gezielt hereinzulegen. Es klingt unglaublich, ist aber
leider wahr: Rund zwanzig Milliarden Euro verlieren Jahr für Jahr Bundesbürger,
die auf der Jagd nach schnellen Gewinnen und mühelosem Verdienst auf raffinierte
Anlagebetrüger hereinfallen. Sie als WISO-Zuschauer und Nutzer von WISO-Bookware sollten nicht dazu gehören. Deshalb werden in der WISO-Sendung die miesen
Tricks der Abzocker enthüllt. Denn wer so „geimpft“ wird, ist auch gegen die immer
neuen Einfälle der Ganoven gefeit.
Kleinvieh macht auch Mist - machen
Sie keinen
Auch wenn der gesparte oder besser verwendete Betrag im Einzelfall klein sein mag
- auf die Addition kommt es an. Kleinvieh macht bekanntlich auch Mist. Und viel
Kleinvieh macht viel Mist. Wer ihn sorgfältig zusammenkratzt, kann ihn als Dünger
für den privaten Wohlstand nutzen. Selbst mit nur 20 oder 50 Euro, die Sie monatlich abzweigen, können Sie mit Hilfe von Zins und Zeit ein Kapital ansammeln,
mit dessen Hilfe Sie sich im Dritten Lebensabschnitt dann wirklich ein paar schöne
Stunden machen können.
Nutzen Sie diese Chance so früh wie möglich. Jeder Tag später ist unter dem Gesichtspunkt von „Zins und Zeit“ ein verlorener Tag. Mehr dazu unter dem Stichwort
Vermögensbildung.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
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Versichert ist gut – überversichert ist teuer
Versichert ist gut –
überversichert ist teuer
Versicherungsschutz ist notwendig, aber oft zu teuer
Wenn Sie unterversichert oder gar nicht versichert sind, können Unfälle, Haftpflicht, Diebstähle und andere mögliche Schäden Sie in den Ruin treiben. Wenn
Sie übertrieben versichert sind, werfen Sie Geld zum Fenster hinaus. Das ist
Geld, das Sie an anderer Stelle sinnvoller einsetzen können. Überflüssige Versicherungen zu streichen bedeutet: „Sparen ohne zu leiden“.
Unglaublich, aber wahr: Achtzig Prozent der Bundesbürger sind falsch versichert.
Entweder zu teuer, zu hoch oder zu gering oder gar nicht. Tatsächlich ist es auch
nicht einfach, den optimalen Versicherungsschutz zu finden. Die Vielfalt an Policen und Bedingungen ist kaum zu überschauen. Bauen Sie deshalb Ihren Versicherungsschutz nach dem Prinzip des GAUS, des größten anzunehmenden Unfalls
oder Schadens auf: Führen Sie sich die Folgen von Tod, Invalidität und Großschäden vor Augen. Dann wird klar, welche Versicherungen wirklich notwendig sind.
Meist bestimmen die Lebensumstände den Grad des Versicherungsschutzes: So sind
zum Beispiel für Singles wie Yvonne Steiner oder Kevin Küster Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung sinnvoll. Diese Versicherungen sind auch für
Familien mit Kindern wichtig. Rentner wie Gertrud und Erwin Müller müssen sich
hingegen nicht für den Fall einer Berufsunfähigkeit versichern. Die Höhe der Absicherung hängt vom Einzelfall ab und muss individuell berechnet werden. Bei der
Haftpflicht sollten Sie auf die Wertsteigerung der versicherten Gegenstände achten,
bei Versicherungen gegen Invalidität sollten Sie die Versorgungslücke zwischen
staatlicher Zahlung und jetzigem Einkommen kalkulieren.
Hier ein Überblick über wichtige, weniger wichtige, unwichtige und unsinnige Versicherungen.
Privathaftpflichtversicherung
Obwohl sie nicht zu den gesetzlichen Pflichtversicherungen zählt, ist sie dennoch
ein Muss für jeden. Mit einer privaten Haftpflichtversicherung können Sie die wichtigsten Risiken des Lebens absichern. Haftpflichtschäden gehen leicht in die Millionen. Das heißt im Umkehrschluss: Ohne Versicherung kann Sie ein Haftpflichtschaden finanziell vollkommen ruinieren. Im Gesetz ist verankert: Wer jemandem
einen Schaden zufügt, ist zum Schadenersatz verpflichtet, egal aus welchem Grund.
Geschieht das aus Vorsatz, zahlt jedoch keine Versicherung dafür. Wenn der Schaden aber aus Fahrlässigkeit eingetreten ist, dann springt in den meisten Fällen die
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
private Haftpflichtversicherung ein; vorausgesetzt Sie haben eine abgeschlossen.
Versichert sind Schäden, die durch den Versicherten verursacht werden: im privaten Alltag, im Straßenverkehr als Fußgänger oder Radfahrer, durch zahme Haustiere und das Reiten fremder Pferde, wegen der Verletzung der Aufsichtspflicht, bei
den meisten Sportarten, als Dienstherr im eigenen Haushalt, als Untervermieter, als
Eigentümer von selbst bewohnten Immobilien, als Bauherr von Um- und Ausbauten bis zu einer bestimmten Bausumme.
Nicht versichert sind Schäden, die durch die Versicherten verursacht werden:
• mit Vorsatz
• bei einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit
• unter Angehörigen im selben Haushalt oder unter mitversicherten Personen
• an vom Versicherten geliehenen, gemieteten, gepachteten oder gestohlenen
Gegenständen
• mit einem Kraftfahrzeug
• bei der Jagd
• bei Pferde- oder Radrennen
• beim Kampfsport
• beim Wassersport
• als Nutzer von Flugzeugen
• mit Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten
werden
• bei Tätigkeiten für einen Verein (auch bei ehrenamtlichen Tätigkeiten)
• Schäden durch Strahlen
• Schäden durch Übertragung einer Krankheit des Versicherten oder eines Tieres aus seinem Besitz.
Tipp:
Als Faustregel gilt: Versichern Sie nur die großen Risiken, die Sie zum Totalverlust und zum Ruin führen können. Kleinere Risiken mit geringen finanziellen Folgen sollten Sie nicht versichern. Überflüssiger Versicherungsschutz
kostet nur unnötig Geld.
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Versichert ist gut – überversichert ist teuer
Auch diese Risiken sind nicht automatisch versichert, können aber zusätzlich abgedeckt werden:
• Gegen Forderungsausfall kann man sich oft gegen Aufpreis versichern. Für
den Fall, dass man selbst Opfer eines Haftpflichtschadens wird, der Verursacher aber nicht zahlen kann.
• Schäden bei Gefälligkeiten sind nicht immer versichert. Ein solcher Versicherungsschutz greift beispielsweise, wenn Sie Freunden beim Renovieren
oder beim Umzug helfen und dabei etwas beschädigen.
• Im Ausland bietet die private Haftpflichtversicherung meist nur für eine
begrenzte Zeit Versicherungsschutz.
• So genannte Allmählichkeitsschäden werden selten versichert. Ein Beispiel:
Wegen falscher Lagerung läuft Flüssigkeit längere Zeit unbemerkt aus und
der Schaden wird erst später entdeckt.
• Als Amtsträger sind Sie nicht immer versichert und müssen teilweise eine
Amtshaftpflichtversicherung abschließen.
• Wer in einem Verein tätig ist, kann nur über eine Vereins-Haftpflichtversicherung abgesichert werden.
• Schäden, die sich aufgrund einer Aufsichtsverletzung beim Hüten fremder
Hunde ereignen, sind nicht immer versichert oder nur zu einer verringerten
Deckungssumme.
• Als Nutzer von Kraftfahrzeugen, die nicht schneller als 6 km/h fahren oder
als Nutzer von landwirtschaftlichen Fahrzeugen, die nicht schneller als 20
km/h fahren, sind Sie nicht immer versichert.
• Als Nutzer von Wasser- und Modellflugzeugen sind Sie nicht immer versichert.
• Als Eigentümer von Waffen sind Sie für Schäden durch diese nicht immer
versichert.
Deckungssumme: Die folgenden Beispiele zeigen, dass Haftpflichtschäden extrem teuer werden können. Deswegen sollten Sie beim Abschluss einer privaten
Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme in ausreichender Höhe vereinbaren.
Fünf Millionen Euro als pauschale Deckungssumme sind sinnvoll.
Beispiele: Sie könnten als Fahrradfahrer aus Versehen bei Rot über die Ampel
fahren. Ein Auto weicht Ihnen aus. Der Fahrer prallt gegen eine Hauswand und
ist querschnittsgelähmt. Oder: Ihr Kind könnte mit dem Feuer spielen und einen
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Großbrand auslösen. Oder: Ein Blumentopf könnte von Ihrem Balkon fallen und
einen Passanten schwer verletzen. Die medizinische Versorgung und die Pflege der
Opfer, möglicherweise lebenslange Renten und der Sachschaden können Millionen
kosten.
Selbstbehalt: Eine Eigenbeteiligung lohnt sich nicht. Dafür sind Haftpflichtversicherungen einfach zu billig. Das, was Sie durch den billigen Tarif mit Selbstbeteiligung sparen, verlieren Sie meist wieder, wenn Sie innerhalb einiger Jahre
einen oder zwei Schadensfälle haben und dann jedes Mal die Selbstbeteiligung
hinblättern müssen.
Tipp:
Sparen Sie nicht an der Deckungssumme und bevorzugen Sie Tarife ohne
Selbstbehalt. Die Deckungssummen liegen pauschal meistens bei einer oder
drei Millionen Euro für Personen und Sachschäden. Besser sind fünf Millionen
Euro. Häufig ist dann die Police nicht viel teurer als der Grundschutz. Der Aufschlag kann den Grundtarif aber manchmal um bis zu 20 Prozent erhöhen. Da
lohnt sich der Preisvergleich.
Kosten: Das Haftpflicht-Risiko ist enorm. Aber es gibt auch eine gute Nachricht:
Eine private Haftpflicht-Versicherung ist eine günstige Versicherung. Die Beiträge
sind wirklich niedrig. Doch kein Abschluss ohne Preisvergleich: Zwischen dem
günstigsten und dem teuersten Anbieter liegen 170 Euro. Die Angebote beginnen
mit 40 Euro bei Direktversicherern und enden bei 210 Euro pro Jahr für das Rundum-Sorglos-Paket, abhängig auch von Familienstand und Vertragsgestaltung.
Die Preisspanne ist sehr groß. Dagegen sind die Leistungen überall ähnlich - abgesehen von einzelnen Bausteinen, die Sie je nach Lebenslage nutzen sollten. Es sind
eher die kleinen Versicherer, die preiswerte Haftpflichtversicherungen anbieten. Die
großen Versicherungsgesellschaften verlangen meist höhere Beiträge.
Tipp:
Prüfen Sie die Haftpflichtangebote der Direktversicherer und der kleinen Versicherungsunternehmen, dann kommen Sie schneller an eine günstige Police.
Überprüfen Sie Ihren Haftpflicht-Versicherungsschutz, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern.
Auch bei den Haftpflichtversicherungen gilt: Gutes muss nicht teuer sein. Aber
nicht alles, was billig ist, ist richtig für Sie. Es kommt auf Ihre ganz persönliche
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Versichert ist gut – überversichert ist teuer
Lebenssituation an. Wenn Sie jung und allein stehend sind, kommen Sie meist mit
dem Basis-Schutz aus, Familien hingegen brauchen mehr und auch Hausbesitzer
benötigen einen anderen Schutz als Mieter.
Familienhaftpflicht: Mit einer Familien-Haftpflichtversicherung sind neben dem
Versicherten mitversichert: Ehegatten, unverheiratete Kinder (leibliche, und auch
Stief-, Pflege- oder Adoptivkinder), allein stehende Verwandte des Versicherten,
die im selben Haushalt leben und auch Hausangestellte und Personen, die aus Gefälligkeit aushelfen.
Nicht verheiratete Partner können meist auf Antrag in den Versicherungsschutz mit
aufgenommen werden. Die Familien-Haftpflichtversicherung ist meist etwas teurer
als die Policen für Singles, junge Paare oder Senioren. Das liegt einfach daran, dass
Kinder häufig Haftpflicht-Schäden verursachen. Die Kalkulation der Versicherer
zeigt umso mehr, wie wichtig eine Haftpflichtversicherung für Familien ist.
Wenn Ihr kleines Kind bei den Nachbarn eine wertvolle Vase umwirft, zahlt nur eine
Versicherung, die Schäden durch Kinder bis sieben Jahren ausdrücklich einschließt.
Kleine Kinder bis zum Alter von sieben Jahren sind nach dem Gesetz deliktunfähig.
Für Schäden im Straßenverkehr liegt die Altersgrenze sogar bei zehn Jahren.
Solange sie noch ledig sind, sind Ihre Kinder - meist unabhängig vom Alter - während der Ausbildung (Lehre, Studium, Wehr- und Zivildienst) über Ihre Familienhaftpflichtversicherung geschützt. Aber Achtung: Ihre volljährigen Kinder verlieren den Schutz durch Ihre Familienhaftpflichtversicherung, wenn sie heiraten oder
die erste Ausbildung abschließen. Manche Versicherer ziehen eine Altersgrenze, bis
zu der erwachsene Kinder mitversichert sind.
Spezielle Privathaftpflicht: Die Privathaftpflichtversicherung deckt nicht alle Risiken des Lebens ab. Wenn man in seinem Haushalt ein Au-Pair beschäftigt, Austauschschüler oder Gastkinder beherbergt, sind diese meistens nicht mitversichert.
Nur wenige Versicherer dehnen den Versicherungsschutz auch auf diese Gruppen
aus. Wenn man über längere Zeit einen solchen Gast im Hause hat, sollte man bei
seinem Versicherer den Haftpflichtschutz klären. Auch Tierhalter benötigen eine
spezielle Haftpflicht für Hunde und andere „wilde Tiere“. Dagegen sind Vögel und
Katzen im Standardtarif der Privathaftpflicht enthalten.
Bauvorhaben mit Risiken: Wenn bei den Bauarbeiten zum Beispiel ein Rohr- oder
Leitungssystem beschädigt wird, haftet der Bauherr. Auch die Verletzungsgefahr
auf der Baustelle sollte nicht unterschätzt werden. Im Gegensatz dazu steht die
geringe Versicherungssumme, die im Grundtarif bei den meisten Versicherungen
dafür vorgesehen ist. Teilweise sind es nur 10.000 Euro, selten mehr als 50.000
Euro. Das sollte deutlich mehr sein. Auch bei kleineren Bauvorhaben können große
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Schäden entstehen. Deshalb sollte man als Bauherr bei der Wahl der Versicherung
auf eine hohe Deckungssumme für derartige Haftungsfragen achten. Auch hier sind
2,5 Millionen Euro nicht zu viel.
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung zahlt bei Brand, Leitungswasserschaden oder Einbruchdiebstahl - und zwar den Neuwert der beschädigten oder gestohlenen Gegenstände.
Wichtig ist also, dass die Versicherungssumme genau dem Neuwert des Hausrats
entspricht. Bei einer Unterversicherung erhalten Sie möglicherweise nur einen Teil
Ihres Schadens ersetzt. Es gibt Angebote mit einem Unterversicherungsverzicht.
Dann wird die Versicherungssumme nach einer bestimmten Formel errechnet:
Quadratmeter der Wohnung mal 600 Euro. Für eine 60-Quadratmeter-Wohnung
müssten demnach 36.000 Euro als Neuwert-Versicherungssumme vereinbart werden. Diese Formel birgt Gefahren: Hat der Versicherungsnehmer sehr viele teure
Gegenstände im Wert von über 50.000 € in einer kleinen Wohnung, ist er bei einem
Totalschaden restlos unterversichert, denn er erhält in unserem Beispiel nur 36.000
€. Dagegen zahlt ein Student in einer großen Wohnung viel zu viel Prämie, wenn
er billigst eingerichtet ist. Sinnvoll ist also, die Neuwert-Versicherungssumme anhand einer Wertermittlungstabelle zu berechnen. Sie sollte dann von Zeit zu Zeit
überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Tipp:
Wer ein Arbeitszimmer in der Wohnung hat, sollte (schriftlich) klären, inwieweit berufliche Gegenstände (Computer usw.) mitversichert sind.
Versicherungsschutz auf Reisen
Gerade wenn es auf Reisen geht, sind viele unnötig oder doppelt versichert. Bei
Reisegepäckversicherungen drücken sich die Gesellschaften im Schadensfall häufig
um die Zahlung. Wird der Koffer gestohlen, behaupten sie oft, der Kunde habe grob
fahrlässig gehandelt. So darf man seinen Koffer nicht einmal neben sich stehen
lassen, sondern muss ihn zwischen die Beine klemmen. Bei Einbruch oder Raub
im Urlaub zahlt in der Regel die Hausratversicherung. Sinnvoll ist eine Reiserücktrittsversicherung. Sie zahlt, wenn aus wichtigem (unvorhersehbarem) Grund eine
gebuchte Reise nicht angetreten werden kann und der Reiseveranstalter Stornogebühren fordert (bis zu 60 Prozent des Reisepreises). Wichtige Gründe können
plötzlich eintretende schwere Krankheiten und Unfälle sein (auch bei Ehepartnern,
Geschwistern und Eltern, die nicht über 75 Jahre alt sind) oder der Brand des eige382
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Versichert ist gut – überversichert ist teuer
nen Hauses. Reiserücktrittsversicherungen werden zu etwa gleichen Prämien von
den Reisebüros angeboten und oft mit der Buchung zusammen abgeschlossen. Die
Prämien liegen - je nach Reisepreis und Höhe der Stornogebühren - zwischen 15
und 90 Euro pro Person. Bei krankheitsbedingter Stornierung trägt der Kunde eine
Selbstbeteiligung von 20 Prozent, mindestens aber 25 Euro. In anderen Fällen gilt
eine pauschale Selbstbeteiligung von 25 Euro.
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt nur in bestimmten Ländern. Deshalb
ist eine Auslandsreisekrankenversicherung wichtig. Sie übernimmt die Kosten für
Heilbehandlungen (auch Operationen) im Ausland. Allerdings darf die Auslandsreise meist nicht länger als sechs Wochen dauern. Kann ein Kranker oder Verletzter
am Urlaubsort nicht ausreichend versorgt werden, zahlt die Versicherung auch
einen medizinisch notwendigen Rücktransport (gegebenenfalls mit Flugzeug). Sie
kostet zwischen sechs und zwölf Euro pro Person und Jahr.
Schutzbriefe bieten nur einen sehr beschränkten Schutz bei Pannen mit dem Auto.
Sinnvoller ist die Mitgliedschaft in einem Automobilklub, der in dem entsprechenden Land Ansprechpartner hat. Der oft eingeschlossene Rücktransport bei
Krankheit ist allerdings überflüssig, wenn Sie eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen haben.
Unfall und Berufsunfähigkeit
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt bei Berufsunfähigkeit wegen Krankheit
oder wegen eines Unfalls. Unfälle durch besondere Gefahren im Beruf oder Privatleben sind nicht mitversichert (zum Beispiel Autorennen, Sportfliegen). Deshalb ist
eine zusätzliche Unfallversicherung wichtig. Sie ersetzt im Falle einer Unfallinvalidität den Verlust der Arbeitskraft durch eine Kapitalzahlung. Im Falle der Teilinvalidität wird nur ein Prozentsatz der vereinbarten Invaliditätssumme ausgezahlt.
Es gibt zwei Versicherungssummen - eine für den Fall der Unfallinvalidität und
eine für den Fall des Unfalltodes. Wichtig ist die Vereinbarung einer hohen Versicherungssumme für den Invaliditätsfall. Junge Leute und Hausfrauen sollten sich
mit mindestens 75.000 bis 100.000 Euro versichern - möglichst mit Progression
(auch wenn das den Beitrag etwas erhöht). Ist eine Progression vereinbart, steigen
die Versicherungsleistungen bei höheren Invaliditätsgraden progressiv an - in der
Regel ab 25 Prozent Invalidität bis zu 225 Prozent (bei 100 Prozent Unfallinvalidität). Wer also 100.000 Euro Invaliditäts-Grundsumme versichert hat und durch
einen Unfall Vollinvalide wird, bekommt 225.000 Euro (was einer monatlichen
Rente von 1.250 Euro entspricht). Bei dem Ernährer einer Familie sollte man die
Invaliditätssumme nach seinem Alter und Einkommen festlegen: Faustregel für die
Invaliditätssumme:
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
• 30 Jahre = fünffaches Bruttojahreseinkommen
• 40 Jahre = vierfaches Bruttojahreseinkommen
• 50 Jahre = dreifaches Bruttojahreseinkommen.
Die Prämien zur Unfallversicherung werden in der Regel nach zwei Gefahrengruppen berechnet: Die Gefahrengruppe A umfasst im Allgemeinen Berufe mit nicht
körperlicher Tätigkeit (z. B. Bürotätigkeit). Frauen werden grundsätzlich in Gefahrengruppe A eingestuft. Die Gefahrengruppe B umfasst Berufe mit körperlicher
und gefährlicher Tätigkeit. Auf keinen Fall sollten Sie Unfallversicherungen mit
Prämienrückgewähr abschließen.
Tipp:
Besteht eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), können sie die Invaliditätssumme bei der Unfallversicherung entsprechend reduzieren oder sogar ganz
auf eine Progression verzichten. Denn die BU-Versicherung leistet auch bei
höheren Invaliditätsgraden (zum Beispiel ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit).
Wenn Sie feststellen, dass die Invaliditätssumme einer bestehenden Versicherung
nicht ausreicht und dieser (vermutlich zu teure) Vertrag noch nicht kündbar ist,
können Sie anderweitig - bei einem günstigen Anbieter - eine weitere Unfallversicherung abschließen. Bei einem Unfall würden dann beide Gesellschaften die
vereinbarten Leistungen erbringen.
Bei Unfallversicherungen wird eine Dynamik angeboten. Das heißt: Die Versicherungssummen erhöhen sich wie die Beiträge zur Rentenversicherung oder nach
einem vereinbarten festen Prozentsatz pro Jahr. Aber entsprechend erhöhen sich
auch die Prämien. Das ist nicht sinnvoll. Wählen Sie stattdessen von Beginn an
eine hohe Versicherungssumme. Vor allem in jungen Jahren bestehen meist große
Lücken, die später durch steigende Renten- und Versorgungsansprüche sowie durch
steigendes Vermögen kleiner werden. Extras sind oft unsinnig – wie Tagegeld,
Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, Übergangsentschädigung oder Leistungen
bei kosmetischen Operationen. Sinnvoll ist allein die Mitversicherung einer kleinen
Summe für den Fall des Unfalltodes. Denn bei einer eindeutigen Unfallinvalidität
(zum Beispiel Amputation) wird im ersten Jahr nach dem Unfall eine Vorauszahlung nur in Höhe der Todesfallsumme geleistet, weil bei einem Tod als Folge des
Unfalls im ersten Jahr nur die Todesfallsumme fällig werden würde.
Die Beiträge von Freizeitunfallversicherungen sind nicht viel niedriger als die von
umfassenden Unfallversicherungen. Auch die Versicherung einer Unfallrente ist
meist nicht sinnvoll, weil es erst ab sehr hohen Invaliditätsgraden Leistungen gibt.
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Versichert ist gut – überversichert ist teuer
Kinderinvaliditätsversicherung: Die Kinderinvaliditätsversicherung zahlt
nicht nur, wenn ein Kind durch Unfall invalide wird. Sie leistet auch bei krankheitsbedingter Invalidität. Die Angebote sind sehr unterschiedlich - von der Einmalzahlung bis zur lebenslangen Rente. Vorsicht: Bei den meisten Unternehmen
ist eine viel zu teure Unfallversicherung in einer Invaliditätsversicherung versteckt.
Nur wenige Kinder sind schwer behindert und oft handelt es sich um angeborene
Defekte, die fast alle Anbieter ausschließen (wie auch Geburtsschäden, Psychosen,
Neurosen oder Entwicklungsstörungen). Außerdem ist das erste Lebensjahr nicht
versicherbar. Aufwendige Rechtsstreitigkeiten um diese Ausschlüsse sind programmiert.
Risikolebensversicherung
Diese Versicherung ist sehr wichtig für alle, die Hinterbliebene (Mann, Frau, Kinder, Eltern, Partnerin) hinterlassen könnten. Ehepaare können eine Risikolebensversicherung auf zwei Leben abschließen, bei der die Versicherungssumme nur
einmal (bei Tod des Erstversterbenden) fällig wird. Diese Versicherung ist billiger
als zwei selbstständige Verträge. Die Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall
eine vertraglich vereinbarte Versicherungssumme. Für jüngere Hinterbliebene ist
ein Kapitalbetrag von etwa 100.000 Euro erforderlich, um daraus auf Dauer und für
lange Zeit eine monatliche Rente mit gleich bleibender Kaufkraft von 500 Euro zu
erzielen. Für ältere Hinterbliebene reichen geringere Summen. Es kann daher sinnvoll sein, zwei Verträge mit unterschiedlichen Laufzeiten abzuschließen. So könnte
ein 30-jähriger Familienvater einen Vertrag über zehn Jahre mit sehr niedrigen
Beiträgen und einen weiteren Vertrag bis zum 55. Lebensjahr mit höheren Beiträgen abschließen. Eine weitere Möglichkeit ist der Abschluss einer Versicherung mit
fallender Summe.
Für die Absicherung von Krediten (zum Beispiel bei Hausfinanzierungen) bietet
sich eine Restschuldversicherung an. Das ist eine Risikolebensversicherung, deren
Versicherungssumme entsprechend der Tilgung (also entsprechend der Restschuld)
abnimmt und die dadurch noch billiger ist als eine Risikolebensversicherung mit
fester Versicherungssumme.
Sonstige Versicherungen
Kapitallebensversicherung: Alle Verbraucherverbände und auch der Bund
der Versicherten halten die Kapitallebensversicherung für eine schlechte Wahl. Altersvorsorge sei eher ein Geldanlageproblem als ein Versicherungsproblem. Es sei
daher sinnvoller, sich mit einer Risikolebensversicherung gegen den Todesfall abzusichern und den Rest des Geldes gut verzinst langfristig anzulegen.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Ausbildung- und Aussteuerversicherung: Aussteuer- und Ausbildungsversicherungen sind mit einer Kapitallebensversicherung vergleichbar, bringen aber
noch schlechtere Erträge. Wer auf anderem Weg Vermögen anspart, kann meist
mehr Ertrag erzielen und daraus Ausbildung und Aussteuer noch besser finanzieren. Wird das Geld auf den Namen der Kinder angespart, bleiben jährliche Erträge
in Höhe des Sparerfreibetrags des Kindes (bis Ende 2006: 1.370 Euro) und des Steuer-Grundfreibetrags (2005: 7.680 Euro) steuerfrei.
Insassenunfallversicherung: Eine Insassenunfallversicherung hält der Bund
der Versicherten für unsinnig. Wenn Insassen in einem Kfz verletzt werden und Ansprüche gegen den Fahrer geltend machen, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung.
Seit 2002 haften Autofahrer selbst bei unabwendbaren Ereignissen wie Blitzeis oder
Ölspur. Damit ist die Insassenunfallversicherung noch überflüssiger geworden.
Arbeitslosigkeitsversicherung: Die Arbeitslosigkeitsversicherung ist eine
Mogelpackung. Wer hier eine Police abschließen will, darf nicht kündigungsgefährdet sein und muss drei Jahre in einem festen Job arbeiten. Die Versicherung
endet im Alter von 53 Jahren. Das private Arbeitslosengeld gibt es erst nach zwei
Jahren Vertragsdauer und nur für ein Jahr. Nach drei Jahren hat der Versicherte
– einschließlich des Beitrages, der während der Arbeitslosigkeit weiterzuzahlen ist
- schon fast 50 Prozent seiner Versicherungsleistung selbst angespart. Nach vier
Jahren sind es 70 Prozent und nach fünf Jahren 85 Prozent. Ab dem siebten Jahr
ist die Versicherung dann völlig unsinnig.
Glasversicherung: Eine zerbrochene Glasscheibe stürzt niemanden in den Ruin.
Eine Glasversicherung ist also unnötig. Wer dennoch unbedingt seine Glasscheiben
versichern will, sollte Angebote von günstigen Anbietern von Hausratversicherungen einholen. Die Glasversicherung zahlt nur, wenn die Scheibe zerbrochen ist. – Ist
sie gesprungen oder zerkratzt, bleiben Sie auf dem Schaden sitzen. Seit Glasbruch
bei Hausratversicherungen nicht mehr automatisch mitversichert ist, gibt es Glasversicherungen in mehreren Formen: Als Einzelversicherung bestimmter Glasscheiben oder als Pauschalversicherung aller Scheiben. Achtung: Glasversicherungen
kann man nach einem Schadensfall nicht kündigen. Auf eine Elektrogeräte- oder
eine Cerankochfeldversicherung können Sie ebenfalls getrost verzichten.
Tipp:
Günstige Versicherungen finden Sie am einfachsten im Internet. Bei den Vergleichsrechnungen lassen sich eine Vielzahl von Prämien und Bedingungen
eingeben, die Ihnen bei der Wahl der richtigen Police helfen.
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Versichert ist gut – überversichert ist teuer
Achtung: Manche Anbieter vergleichen nur eine stark begrenzte Auswahl von
Produkten. Es gibt aber mehr als 150 Versicherungsunternehmen. Achten Sie also
auf die Anzahl der verglichenen Unternehmen. Die Angebote sollten kostenfrei
und anonym sein, damit nicht ungewollt Rechnungen oder Werbeblättchen ins
Haus flattern. Drucken Sie Angebote und Bedingungen aus und lassen Sie sich die
Angaben bei der entsprechenden Versicherung bestätigen!
Versicherungen ab 55 plus: Welche Policen
sind für Senioren sinnvoll?
Die so genannte 55-plus-Generation ist die am schnellsten wachsende Bevölkerungsgruppe. Und sie gewinnt wirtschaftlich immer mehr an Bedeutung: Trotz Renten- und Gesundheitsreform haben ältere Menschen (50 bis 60 jährige) mehr Geld
als andere Bevölkerungsgruppen. Wer heute über 50 ist, ist reiselustiger, modebewusster und aufgeschlossener gegenüber Neuem als Gleichaltrige noch vor wenigen
Jahren. Diese Altersgruppe sieht sich nicht als Senioren, sondern als „Menschen im
besten Alter“, hat die Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) festgestellt. Die neuen Alten fühlen sich zehn bis 15 Jahre jünger, als sie sind, und voller Tatendrang.
Jetzt ist es Zeit, Versäumtes nachzuholen, Lebensträume zu verwirklichen. Rund 40
Prozent aller Reisen werden von Kunden über 55 gebucht. Bei den Werbern heißen
die neuen Alten „Best Ager“, „Silver Generation“ oder „Golden Customer“. Denn
auch das Portmonee sitzt heute lockerer: „Die Bereitschaft älterer Menschen, Geld
auszugeben, hat zugenommen“, sagt Volker Nickel vom Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft in Berlin. Lebensversicherungen im Wert von rund 15 Milliarden Euro würden in Deutschland Jahr für Jahr ausgezahlt. Laut Statistischem
Bundesamt verfügen die über 60-Jährigen über rund 1,5 Billionen Euro. Das sind
fast 40 Prozent des Nettovermögens der Deutschen. „Grey is beautiful“ - „Grau ist
schön“: Sehnige Senioren stemmen in Fitness-Studios Gewichte, lassen sich beim
Schönheitschirurgen ihre Falten wegspritzen oder schwimmen auf der WellnessWelle. Die „Woopies“ (well-off older people - wohlhabende ältere Leute) haben den
Berufsstress hinter sich und wollen es noch mal wissen.
Senioren-Unfallversicherung
Mit zunehmendem Alter wächst aber die Gefahr, dass die körperlichen Kräfte
schwinden. Nach einem Unfall können dauerhafte Schäden bleiben. Das Geld der
gesetzlichen Pflegeversicherung allein reicht dann oft nicht aus, um die tatsächlichen Kosten zu decken. In einem solchen Fall können Versicherungen einspringen.
Es kann schneller passieren als man denkt. Eine unglückliche Bewegung oder ein
kleiner Sturz und schon ist etwas gebrochen. Das kann langwierige Folgen haben.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
Sie können Wochen oder gar Monate ans Bett gefesselt sein. Wohl dem der, der
Familie, Nachbarn oder Freunde hat, die Einkäufe erledigen, im Haushalt helfen
oder ein warmes Essen zubereiten. Die Auswirkungen nach einem Unfall können
nicht nur gesundheitlicher, sondern auch finanzieller Art sein. Dieses Risiko gilt es
abzudecken, zum Beispiel mit einer Senioren-Unfallversicherung. Sie schließt die
Lücke zwischen Pflegekasse und einer normalen Unfallversicherung.
Aber auch eine Senioren-Unfallversicherung zahlt, wie eine normale Unfallversicherung, nur bei Unfall. Also dann, wenn es sich um „ein von außen plötzlich und
unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis“ handelt. So ist das Risiko eines
Sturzes von der Treppe abgesichert, das eines Schlaganfalls aber nicht. Dennoch
sind einige Versicherer bereit einen Schlaganfall, einen Herzinfarkt und Brüche
auch dann mit in den Tarif aufzunehmen, wenn es sich nicht um einen Unfall handelt. Der Oberschenkelhalsbruch ist dabei besonders wichtig, denn Knochenbrüche
sind die häufigsten Ursachen für bleibende Behinderungen. Eine lebenslange monatliche Rente gibt es oft erst ab einer Invalidität von 50 Prozent, zum Beispiel
wäre das beim Verlust der Sehfähigkeit eines Auges der Fall. Die Rente beträgt bei
einem mittelgroßen Versicherungsunternehmen etwa 1.000 Euro. Darunter wird
mit einmaligen Geldleistungen geholfen, zum Beispiel mit einer Kapitalzahlung
von 25.000 Euro. Die Versicherung kostet für einen 60 jährigen Mann rund 260
Euro und für eine gleichaltrige Frau, wegen der höheren Lebenserwartung rund 400
Euro im Jahr.
Die Bemessungsgrundlage für eine Rentenzahlung ist die so genannte Gliedertaxe,
eine Tabelle, an der der Grad der Invalidität abgelesen wird. Achtung: Sie ist nicht
bei jeder Versicherung gleich. Bei der Einstufung werden von den meisten Versicherungen auch gesundheitliche Vorschäden berücksichtigt. Dadurch kann sich
die Invaliditätsbemessung verringern. Ein Beispiel: Wer etwa durch eine Arthrose
schon bei Vertragsabschluss ein steifes Bein hatte, das dann bei einem Unfall so beschädigt wird, dass es nicht mehr funktionsfähig ist, kann unter Umständen seinen
Grad der Invalidität gekürzt bekommen. Diese Vorerkrankung ziehen einige Versicherer am Grad Invalidität, der nach einem Unfall bemessen wurde wieder ab. Die
einzelnen Bedingungen und Leistungsmerkmale einer Senioren-Unfallversicherung
sind bei den Anbietern sehr unterschiedlich. Für die richtige Wahl ist der Blick aufs
Detail notwendig.
Der große Vorteil einer Seniorenpolice liegt darin, dass es meist keine oder sehr
hohe Altersbegrenzungen bei der Aufnahme gibt. Die üblichen Tarife enden spätesten mit 75 Jahren. Wer also schon in jungen Jahren eine Unfallversicherung
abgeschlossen hat, läuft Gefahr im Alter rauszufliegen.
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Versichert ist gut – überversichert ist teuer
Unfallhilfeleistungen
Eine Besonderheit der Seniorenunfallversicherung ist ein Paket mit Hilfeleistungen,
die nach einem Unfall geboten werden. Der Grundgedanke entspricht dem Schutzbrief, der auch für Autos abgeschlossen wird. Er bietet konkrete Hilfe, wenn Sie
zum Beispiel aus der Klinik nach Hause kommen. Bei einigen Versicherungen sind
spezielle Haushalts- und Pflegedienste sogar bis zu sechs Monaten im Tarif enthalten, bei anderen nicht.
Zu den Unfallhilfeleistungen gehört zum Beispiel eine Haushaltshilfe, die putzt,
wäscht und Einkäufe erledigt. Pflegedienste, Essen auf Rädern, Fahrservice, Haustierbetreuung und die Begleitung, etwa zum Arzt kann im Tarif enthalten sein.
Doch Achtung: Manche Versicherer organisieren und vermitteln nur, die Kosten für
die Dienste, die Sie in Anspruch nehmen müssen Sie selbst tragen. Wenn Sie ein
Rundum-Sorglos-Paket wählen, müssen Sie tief in die Tasche greifen. Es kostet je
nach Eintrittsalter und Ausstattung zwischen 200 und 700 Euro im Jahr.
Wenn Sie keine Angehörigen haben und Unterstützung brauchen, kann eine solche
Unfallhilfeleistung sinnvoll sein. Vom Bund der Versicherten e. V. wird jedoch
kritisiert, dass einige Tarife schlechte Bedingungen enthalten, zu wenig Serviceleistungen bieten und deshalb insgesamt zu teuer seien.
Tipp:
Die Unfallhilfeleistungen machen die Unfallversicherung für Senioren teuer.
Wenn Sie darauf verzichten können, weil Ihr soziales Netz funktioniert, bieten
sich abgespeckte Tarife an. Sie sind schon ab 100 Euro im Jahr zu haben.
Private Pflegezusatzversicherung
Eine Unfallversicherung leistet nur bei Unfall. Das heißt, wer etwa durch Diabetes,
einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall behindert oder pflegebedürftig wird, hat
von einer solchen Versicherung nichts. Dagegen sind die Leistungen einer privaten
Pflegezusatzversicherung sehr viel umfangreicher. Sie zahlt auch, wenn Sie wegen
einer Krankheit oder einfach aus Altersschwäche gepflegt werden müssen. Solche
Tarife bieten private Krankenkassen an. Allerdings müssen Sie sich dafür einer
Gesundheitsprüfung unterziehen. Wenn Sie bereits krank sind, wird ein Abschluss
schwierig. Gegen die Mehrkosten im Pflegefall können Sie sich mit einer Pflegezusatzversicherung absichern. Es gibt drei Tarifvarianten:
1. Sie bekommen die tatsächlichen Pflegekosten bis zu einem bestimmten
Höchstbetrag erstattet.
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2. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegekasse werden um einen bestimmten
Prozentsatz erhöht.
3. Mit einer Pflegetagegeldversicherung erhalten Sie einen fixen Geldbetrag
zur freien Verfügung. Die Höhe richtet sich nach der Pflegestufe.
Die Kosten der Policen liegen zwischen 420 und 900 Euro im Jahr.
Bei allen Pflegezusatztarifen gilt, dass die Beiträge mit zunehmendem Eintrittsalter
steigen. Frauen zahlen aufgrund der höheren Lebenserwartung höhere Beiträge als
Männer. Eine private Pflegezusatzversicherung sollte in der Prioritätenliste der privaten Versicherungen weit am Ende stehen und wirklich erst dann abgeschlossen
werden, wenn alle anderen wichtigen Versicherungen bestehen, empfiehlt der Bund
der Versicherten.
Wer eine private Pflegezusatzversicherung abschließen will, sollte sich, da die einzelnen Angebote der Gesellschaften recht unübersichtlich und häufig auch nicht
zweckdienlich sind, die Vorschläge der Versicherungsunternehmen genau ansehen. Sonst bleibt ein Risiko, dass die gewählte Police nicht wirklich umfassend
gegen den Ernstfall absichert. Ärgerlich ist es, wenn Sie erst in der Notsituation
feststellen, dass die private Versicherung gar nicht oder nicht ausreichend leistet.
Achtung: Manche Kostentarife zahlen zum Beispiel bei häuslicher Pflege durch
Angehörige gar nichts.
Pflegerentenversicherung: Lebensversicherungsunternehmen bieten auch eine
private Pflegerentenversicherung an. Im Leistungsfall (Pflegebedürftigkeit während
der Vertragslaufzeit) erhält der Kunde eine monatliche Pflegerente zusätzlich zu
den Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Der Bund der Versicherten
hält die Pflegerentenversicherung grundsätzlich für nicht empfehlenswert. Es handele sich hierbei um eine intransparente Kombination aus Versicherungsschutz (gegen Pflegebedürftigkeit und Tod) und einem unrentablen Sparvertrag. Die Beiträge
hierfür sind erheblich zu hoch. Besser ist es, nur das reine Pflegerisiko abzudecken
und darüber hinaus zur Verfügung stehendes Kapital selbst anzulegen.
Sinnvolle Versicherungen – im Alter
Privathaftpflichtversicherung: Die Privathaftpflichtversicherung ist auch im
Alter unverzichtbar. Sie deckt Schäden ab, die Sie dritten Personen zufügen. Die
Versicherungssummen sollten mindestens 3 Mio. Euro betragen, besser wären sogar 5 Mio. Einige Versicherungen bieten Senioren besonders günstige Tarife, da bei
ihnen weniger häufig der Versicherungsfall eintritt, als in jungen Jahren.
Wohngebäudeversicherung: Bei Wohneigentum ist die Wohngebäudeversicherung unverzichtbar. Denn die Immobilie ist im Alter meist abbezahlt und des390
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Versichert ist gut – überversichert ist teuer
halb ein Teil der Altersvorsorge. Das sollte besonders geschützt werden. Die Versicherung leistet, wenn das Gebäude durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel
Schaden nimmt. Der Wert des Hauses ermittelt sich aufgrund einer Berechnungsmethode, die sich auf das Basisjahr 1914 bezieht. Sie liegt den Versicherungsanträgen bei und kann in der Regel selbst ermittelt werden.
Hausratversicherung: Im Laufe der Zeit hat sich oftmals ein nicht unerheblicher
Wert an Hausrat angesammelt. Um diesen gegen Gefahren wie Feuer, Leistungswasser, Sturm, Hagel, Blitz (Überspannung), Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus zu schützen, ist der Abschluss einer Hausratversicherung sinnvoll. Wichtig
ist, dass die Versicherungssumme genau dem Neuwert des Hausrates entspricht. Bei
einer Unterversicherung erhalten Sie möglicherweise nur einen Teil Ihres Schadens
ersetzt. Schließen Sie einen Unterversicherungsschutz ab.
In Seniorenwohnungen ist die Überprüfung und ggf. Änderung der Versicherungssumme besonders wichtig. Meist hat man im Alter weniger Möbel und Kostbarkeiten. Besonders dann, wenn man die Wohnfläche verkleinert hat. Nicht selten
tauschen Eltern mit ihren Kindern die große gegen die kleine Wohnung. Die Policen
werden aber unkontrolliert auf die neue Adresse übertragen. Hier lassen sich also
evtl. Kosten sparen.
Auslandsreisekrankenversicherung: Wer viel reist, sollte für seine Urlaube
unbedingt zusätzlich zur Krankenversicherung eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Allerdings besteht hier das Risiko, dass der Vertrag vom Versicherer gekündigt werden kann. Dies passiert in der Regel, wenn der Kunde mit dem
70. Lebensjahr die übliche Altersobergrenze erreicht hat. Eine Ergänzungsversicherung kann er hingegen ein ganzes Leben lang behalten.
Unsinnige Versicherungen für Senioren
Neben diesen sinnvollen „Pflicht“-Versicherungen und den möglichen Zusatzversicherungen, die vor finanzieller Überforderung im Alter schützen, gibt es aber noch
eine ganze Reihe von Policen, die Senioren nicht abschließen sollten.
Sterbegeldversicherung: Aufgrund des Wegfalls des staatlichen Sterbegeldes
werden oftmals so genannte Sterbegeldversicherungen angeboten. Dies sind kleine Kapitallebensversicherungen, die nicht empfehlenswert sind und in der Regel
eine noch schlechtere Rendite erbringen als die normale Kapitallebensversicherung.
Sinn dieser Versicherung soll es sein, die Hinterbliebenen nicht mit der finanziellen
Belastung einer Bestattung zu konfrontieren.
Die Beitragszahlung erfolgt (außer bei Vereinbarung einer abgekürzten Beitragszahlung) bis zum Tod der versicherten Person, maximal bis zum 85. Lebensjahr. Die
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Leistung wird bei Tod fällig, teilweise auch spätestens zum 101. Lebensjahr. Wenn
der Todesfall des Versicherten vor dem 85. Geburtstag eintritt, wird die Versicherungssumme ausgezahlt. Tritt der Todesfall erst danach ein, wird nur eine geringe
Ablaufleistung gezahlt. Dabei handelt es sich um den in der Prämie enthaltenen
Sparanteil zuzüglich Zinsen.
Besondere Vorsicht ist geboten bei Sterbegeldversicherungen über Verbände. Meistens handelt es sich um Verträge von Gesellschaften mit schlechter Rendite. Zudem
kassieren die Verbände Provisionen und oft auch noch die Überschussbeteiligung,
warnt der Bund der Versicherten.
Der Abschluss ist eher unnötig. Die Rendite dieser Verträge ist, da der Großteil der
Beiträge für den Risikoschutz verwendet wird, gleich Null. Besser ist es immer,
einen Betrag von z. B. 5.000 Euro für notwendige Beerdigungskosten selbst anzusparen, etwa über einen Sparvertrag- und den Erben dieses Geld zur Verfügung zu
stellen. Eine andere Alternative ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung in
der gewünschten Höhe.
Brillenversicherung: Auch ein Schutz für den Bruch von Sehhilfen ist eigentlich
überflüssig. Jedoch könnte man beim Angebot einer großen Optikerkette schwach
werden. Es besticht durch den niedrigen Preis. Doch Achtung: Wer mehr als den
Standard braucht, legt schnell drauf.
Die Optiker-Versicherung leistet in etwa so viel, wie früher die Krankenkassen. Sie
ist deutlich günstiger als die sonst üblichen privaten Ergänzungsversicherungen.
Denn diese werden meist im Bündel mit anderen Zusatzleistungen, etwa für Zahnersatz oder Heilpraktikerbehandlungen angeboten. Selbst günstige Pakete kosten
meist das Zehnfache des Optikertarifs, decken aber auch nicht die vollen Kosten
beim Brillenkauf ab. Mit der Optiker-Brillenversicherung (in Zusammenarbeit mit
einer Versicherungsgruppe) haben Sie für 10 Euro im Jahr bei einer Sehstärkenveränderung ab 0,5 Dioptrien sowie bei Bruch oder Beschädigung von EinstärkenGläsern Anspruch auf Ersatz.
Wer aber, etwa wegen Alterssichtigkeit Mehrstärkengläser (für Nah- und Fernsicht
mit unterschiedlichen Korrektionswirkungen) benötigt, zahlt bereits 50 Euro im
Jahr. Auch muss der Versicherte die Brille bei der Kette kaufen, selbst dann, wenn
die wenigen Gestelle, die zur Wahl stehen nicht gefallen. Wer eine andere Fassung
für seine höherwertigen Gläser benötigt bekommt nur einen Zuschuss, von maximal 70 Euro. Für Modebewusste und Anspruchsvolle gibt es nur einen Gutschein
von 15 Euro.
Grundsätzlich kann sich jeder Kunde alle zwei Jahre eine neue Brille aus dem
„Nulltarif-Sortiment“ aussuchen.
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Tipp:
Für Brille und Kontaktlinsen zahlt die gesetzliche Kasse bei Erwachsenen
nichts mehr. Nur schwer Sehbehinderte erhalten noch einen Zuschuss. Allein
wegen der Brille eine Zusatzversicherung abzuschließen, ist aber nicht empfehlenswert, da auf Dauer die Beiträge höher sind als die maximal mögliche
Leistung.
Diese Versicherung lohnt meist nicht oder nur für Ungeschickte mit Einstärkengläsern, denen oft etwas kaputt geht. Privatpatienten erhalten nach wie vor Leistungen von ihrer Krankenkasse, wenn die Sehhilfen ärztlich verordnet sind. Für sie ist
eine solche Police also völlig überflüssig.
Versicherungen rund ums Haus
Die eigenen Wände sind sehr viel wert. Egal ob Haus oder Eigentumswohnung,
sie sollen nicht nur Ihr Zuhause, sondern auch Kapitalanlage und Altersvorsorge
sein. Das verdient Schutz. Aber wie viel? Welche Versicherungen müssen sein? Auf
welche können Sie verzichten?
Jedes Jahr brennen in Deutschland mehr als 60.000 Dächer und die Reparatur kann
den privaten Geldbeutel dann schnell überfordern. Auch die Naturgewalten, so
die Beobachtung der Wissenschaftler, sind in den vergangenen Jahren noch unberechenbarer geworden. Sturm und Hagel führen immer wieder zu verheerenden
Schäden, und wenn Wasser ins Haus dringt, ist endgültig Schluss mit lustig. Deshalb kann es durchaus sinnvoll sein, die eigene Immobilie gegen die drei größten
Umweltgefahren abzusichern.
Feuer, Wasser, Sturm – unberechenbare Naturgewalten: Mit der Feuerversicherung sind Brand, auch durch Brandstiftung und Kurzschluss ausgelöst,
Blitzschlag und Explosion abgesichert und die Folgeschäden durch Löschung, Russ
und Rauch. Die Sturmversicherung zahlt zwar erst ab Windstärke 8, leistet aber
auch bei Hagel. Ebenso bei Folgeschäden durch eindringenden Regen, Schnee und
Hagel, wenn z.B. der Sturm das Dach abgedeckt hat. Die Leitungswasserversicherung springt ein bei Schäden am Rohrsystem, nach Rohrbruch und bei Frostschäden an der Wasser- und Heizungsanlage (z.B. Badeeinrichtungen, Wasserhähnen,
Heizkörper) und bei Schäden durch bestimmungswidriges austretendes Leitungswasser, auch aus Spül- und Waschmaschinen. Doch nicht alles was zum Haus
gehört ist versichert. Was versichert ist und was nicht hat jede Versicherung etwas
anders geregelt. Im Wesentlichen unterscheiden sich die Angebote hinsichtlich der
Extras. Der Grundtarif beinhaltet aber bei den meisten Versicherern für Ein- und
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Zweifamilienhäuser ähnliche Punkte. Für größere Wohnhäuser und gewerblich genutzte Objekte gibt es spezielle Angebote.
Tipp:
Bauliche Veränderungen müssen Sie der Versicherung mitteilen. Durch Dachausbau, Anbauten oder andere Aufwertungen, auch im Innenausbau können
den Wert Ihrer Immobilie erhöhen und damit ein Anpassen der Versicherungssumme notwendig machen.
Schutz gegen Feuer, Wasser, Sturm gibt es zum Komplettpreis in einer Wohngebäudeversicherung. Teure Anbieter nehmen mehr als doppelt soviel wie günstige.
Der Preis der Police richtet sich nach dem Wert der Immobilie, der Wohnfläche, der
Bauart, dem Standort und den Extras. Was Ihre Immobilie wert ist errechnet sich
nach einer nicht ganz einfachen Methode, die das Jahr 1914 als Basis hat.
Tipp:
Lassen Sie sich bei der Berechnung im Zweifel von einem Versicherungsvertreter helfen. Denn ist der Wert der Immobilie höher als die Versicherungssumme, riskieren Sie eine Unterversicherung. Im Schadensfall muss dann
von der Versicherung nicht alles ersetzt werden.
Welche Zusatzversicherungen sind nötig? Gehen Sie zu einer Versicherung, werden Ihnen üblicherweise zu allererst die Kompakttarife angeboten. In diesen Paketen ist zwar viel drin, aber nur wenige Immobilienbesitzer brauchen den
ganzen Schnickschnack wirklich. Wünschen Sie einen bestimmten Schutz, sollten
Sie diesen zusätzlich zum Grundtarif einzeln abschließen. Prüfen Sie sorgfältig, ob
Sie einen Schutz gegen Glasbruch, vor Wasseraustritt, vor Nutzwärmeschäden oder
gar gegen Vulkanausbruch wirklich brauchen. Anders liegt der Fall bei der Elementarversicherung. Ein Schutz vor Hochwasser, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen
kann in bestimmten Regionen durchaus sinnvoll sein. Doch gerade in gefährdeten
Gebieten ist eine Police fast nicht zu haben. Nur wer 10 Jahre lang keinen Schaden
hatte, bekommt überhaupt ein Angebot. Und dann nur als Paket und in Kombination mit einer Wohngebäudeversicherung. Das heißt, Rheinanwohner und Nordsee-Anrainer müssen sich auch gegen Lawinenschäden versichern, obwohl sie nur
einen Schutz vor Überschwemmung suchen. Viele dürften im Schadensfall jedoch
auf ihren Kosten sitzen bleiben, denn auch die normale Hausratversicherung zahlt
bei diesen so genannten Elementarschäden nicht.
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Viele wollen sich zum Beispiel gegen Hochwasser schützen, erhalten aber kein Angebot weil es den Versicherungsanstalten zu riskant ist. Eine Haus– und Grundbesitzerhaftpflicht sollten Sie sich nicht in jedem Fall aufschwätzen lassen. Der feine
Unterschied liegt darin, ob die Immobilie vermietet ist oder nicht. Wenn Sie selbst
drin wohnen, brauchen Sie eine solche Versicherung nicht.
Tipp:
Lassen Sie sich bei der Wahl der Versicherung nicht von peppigen Namen
blenden. Entscheidend ist letztlich was der Standard-, Basis-, Classic-, Compact-, XXL-, Komfort- oder Exklusivtarif zu bieten haben und wie viel Extras
darin enthalten sind, die Ihnen wichtig sind.
Welcher Tarif ist der richtige? Die Tarifvielfalt ist kaum zu überblicken. Es gibt
nicht nur die großen Versicherungen, die sich seit Jahren auf dem Markt tummeln,
sondern mittlerweile auch Direktanbieter und Versicherungen, die nur über das
Internet angeboten werden. Das hat die Preise ganz schön durcheinander gewirbelt,
zu Gunsten der Verbraucher. Es gibt Tarife mit und ohne Selbstbehalt, sowie Sonderangebote für Neubauten. Ein Preisvergleich lohnt sich da alle mal.
Wann lohnt sich ein Versicherungswechsel? Wollen Sie die Versicherung kündigen, können Sie das üblicherweise unter Einhaltung der Kündigungsfristen von
drei Monaten zum Quartalsende tun oder nach einem Schadensfall. Das lohnt sich
immer dann, wenn Sie mit einem Tarifwechsel sparen können. Es gibt erhebliche
Leistungs- und Preisunterschiede. Ist Ihre Immobilie noch mit Darlehen belastet
muss auch die Bank zustimmen.
Tipp:
Beim Verkauf einer Immobilie gehen die Gebäudeversicherungen automatisch auf den Käufer über. Hier gibt es allerdings ein Sonderkündigungsrecht:
Innerhalb von vier Wochen nach Eintrag im Grundbuch kann die Versicherung
gekündigt werden. Sie sollten zuvor prüfen, ob Sie nicht woanders besser
oder preisgünstiger versichert sind.
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Geld auf Reisen
Geld auf Reisen
Mit Reisezahlungsmitteln immer zahlungsbereit – und
das mit Sicherheit. Auf die Mischung kommt es an
Ob der Urlaub teuer oder billig wird, hängt auch davon ab, wie Sie zahlen und
wo Sie Geld tauschen. Grundsätzliche Regel: Nehmen Sie immer verschiedene
Zahlungsmittel mit. Die ec-Karte ist zwar praktisch, hilft aber wenig, wenn am
Urlaubsort nur ein defekter oder gar kein Geldautomat steht. Auch das Diebstahlrisiko muss bedacht werden. Und der „Notgroschen“.
Urlaubszeit ist Reisezeit. Damit es auch wirklich die schönsten Wochen des Jahres
werden, brauchen Sie natürlich Geld. Denn auch bei Pauschalreisen ist nicht alles
im Voraus bezahlt. Damit Sie immer zahlungsfähig sind, brauchen Sie verschiedene
Zahlungsmittel. Nicht jeder Wirt nimmt Plastikgeld. Nicht jeder Automat funktioniert. Nicht überall werden Reiseschecks getauscht. Wenn Sie Ihre Reisekasse
zusammenstellen, haben Sie die Wahl zwischen dem unumgänglichen Bargeld, der
billigen Postbank-Spar-Card, den bequemen EC- und Kreditkarten sowie den sichern Reiseschecks.
Ein wenig Bargeld sollten Sie immer dabei haben. Aufgrund des Diebstahlrisikos
aber nicht zu viel. Das Tauschen von Bargeld ist in den Euroländern nicht mehr
notwendig. Damit sind die beliebtesten Reiseziele der Deutschen abgedeckt. Aber
Vorsicht: Vor allem dort, wo viele Touristen zusammen kommen - etwa bei beliebten Sehenswürdigkeiten – versammeln sich auch Taschendiebe und anderes
Gesindel.
Tipp:
Falls Sie eine fremde Währung am Urlaubsort benötigen, sollten Sie in
Deutschland nur einen kleinen Betrag tauschen. Meistens gibt es im Ausland
den besseren Kurs. Das gilt insbesondere bei „weichen“ Währungen. Die sollten Sie dann auch am Urlaubsort ausgeben oder den Rest dort zurücktauschen. In Deutschland werden Sie diese Währungen oft nicht mehr – oder nur
zu einem sehr schlechten Kurs – wieder los. Münzen werden von den Banken
in der Regel überhaupt nicht zurück genommen.
Am besten ziehen Sie das Bargeld am Automaten oder tauschen es bei einer Bank.
Wechselstuben sollten Sie meiden – auch wenn sie angeblich keine Gebühren verlangen. Die sind nämlich schon im Kurs enthalten. Nur einen kleinen Betrag, den
Sie etwa für das Taxi am Flughafen oder den ersten Urlaubstag benötigen, sollten
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Sie in Deutschland tauschen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Hausbank nach dem
Entgelt. Als Fremdkunde zahlen Sie in anderen Banken mitunter mehr. Die Preise
für das Tauschen in fremde Währungen, die so genannten Sorten, fallen sehr unterschiedlich aus. Ein paar Euro sind meistens fällig. Außerdem verdienen die Banken
an den unterschiedlichen Kursen für An- und Verkauf. Wenn Sie bei der Bank
fremde Währungen erwerben, müssen Sie einen höheren Kurs zahlen, als wenn Sie
bei der Bank übrig gebliebenes ausländisches Bargeld zurücktauschen. Die meisten
Banken bieten die Fremdwährungen nur für ihre Kunden an. Etliche Banken bieten
gar kein ausländisches Geld mehr an. Kunden solcher Banken, darunter auch die
meisten Direktbanken müssen dann bei anderen Kreditinstituten, die sich auf Reisezahlungsmittel spezialisiert haben, Geld anfordern und mehr dafür zahlen.
Reisebank: Bei der Reisebank können Sie Ihr Reisebargeld in der Filiale holen
und telefonisch oder online bestellen. Für manche Währungen, wie US-Dollar, britisches Pfund oder japanischen Yen, nimmt die Reisebank einen einheitlichen Kurs,
der sich nach dem EZB-Kurs richtet. Im Umtausch-Preis enthalten ist die so genannte Money back Garantie. Das heißt, die Reisebank nimmt das übrig gebliebene
ausländische Geld zurück, ohne weitere Entgelte zu verlangen.
American Express: Die Alternative zur Reisebank ist American Express. Dort
verlangt man ein Prozent des umgetauschten Betrags, mindestens aber 3,50 Euro.
Inwieweit die An- und Verkaufskurse ungünstiger als bei der Reisebank ausfallen,
müssen Sie im Einzelfall für die Währungen prüfen, die Sie brauchen. Auch American Express bietet den Rückkauf der überschüssigen Fremdwährung an. Hier kostet
er vier Euro. Dabei garantiert American Express den Kurs für 30 Tage.
Postbank Spar-Card: Sparsame Urlauber sind früher immer mit einem Postsparbuch in den Urlaub gefahren. Damit konnte man in vielen Ländern auf der Post
kostenlos Geld abheben. Heute gibt es die so genannte Postbank-Spar-Card. Das
ist so etwas wie das Postbank-Sparbuch als Scheck-Karte. Mit der Postbank-SparCard können Sie vier Mal im Jahr kostenlos weltweit im Ausland an allen Automaten mit dem blauen Visa-Kreuz (weltweit 800.000 Automaten) Geld abheben.
Billiger kommen Sie nicht an Bargeld im Ausland! Jede weitere Abbuchung kostet
dann allerdings jeweils 5,50 Euro. Wenn Sie mehrere Spar-Card-Konten bei der
Postbank haben, können Sie acht Mal oder noch öfter kostenlos Geld im Ausland
ziehen. Die Zahl der Konten pro Kunde ist nicht beschränkt. Da die Postbank die
Spar-Card jedoch in erster Linie als Spar-Produkt vermarkten möchte, behält sie
sich vor, Spar-Card-Verträge auch abzulehnen, wenn ein Kunde fünf, sechs oder
noch mehr Karten ansammelt, ohne dass größere Beträge auf die Konten eingezahlt
werden. Außerdem wird Ihr Geld auf einem Spar-Card-Konto bei der Postbank verzinst, wenn Sie mindestens 3.000 Euro Guthaben auf dem Konto haben. Das Spar398
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Card-Direkt-Konto kann allerdings nur online abgeschlossen werden. Die normale
Spar-Card wird auch in der Post-Filiale angeboten. Dann zahlt die Postbank aber
deutlich weniger Zinsen. Nachteil beider Spar-Cards ist die beschränkte Verfügbarkeit des Geldes. Sie können pro Kalendermonat nur 2.000 Euro ohne Zinsverlust
abheben oder müssen mit dreimonatiger Frist das Konto kündigen.
Geld am Automaten ziehen: EC- und Kreditkarten sind das bequemste Zahlungsmittel. Das Plastikgeld gehört heute in jede Reisekasse. Die Preise für den
Auslandseinsatz der beiden Karten haben sich weitgehend angenähert. Das Bargeld
ziehen ist aber mit der ec-Karte, die mittlerweile Maestro-Karte genannt wird (in
den USA: Cirrus), meist noch etwas billiger. Wenn Sie im Ausland mit der ec-Karte
Geld am Automaten ziehen, müssen Sie meist ein Prozent des verfügten Betrages
Entgelt zahlen. In der Regel wird ein Mindestentgelt verlangt, das zwischen drei
und sechs Euro pro Abhebung liegt. Da Sie an den meisten Automaten nur beschränkt hohe Beträge ziehen können, schlagen die Mindestentgelte eher zu Buche
als die prozentualen Entgelte. Mit der ec-Karte Geld zu ziehen ist im Euro-Raum
genauso teuer wie im Rest der Welt. Das ist mit der Kreditkarte anders. Wenn Sie
in einem Euroland mit einer Kreditkarte Geld am Automaten ziehen, zahlen Sie
meist zwei bis vier Prozent des verfügten Betrages beziehungsweise mindestens
fünf Euro. Wenn Sie außerhalb des Euroraums Geld am Automaten mit einer Kreditkarte ziehen, kommt auf die fünf Euro oder zwei bis vier Prozent noch einmal
das Entgelt für den Auslandseinsatz darauf, meist weitere ein bis zwei Prozent. Die
exakte Höhe dieser Entgelte wird jeweils von der Bank festgelegt, die die EC- oder
Kreditkarte vergibt.
Tipp:
Unter Kostenaspekten sollten Sie immer den Höchstbetrag am Automaten
ziehen. Das ist günstiger, als alle paar Tage an den Automaten zu rennen und
jedes Mal kleine Beträge abzuheben. Vorteil: die einprozentige Gebühr oder
das Mindestentgelt werden dann nur einmal erhoben.
Bezahlen mit Karte: Dagegen werden Kreditkarten im Ausland beim Bezahlen
im Restaurant oder im Geschäft bevorzugt angenommen. Das Einkaufen mit ecKarte ist deutlich weniger verbreitet als das mit der Kreditkarte. Gerade in exotischeren Ländern wie Thailand oder China kommen Sie beim Bezahlen mit Kreditkarten deutlich besser zurecht. Rund 30 Millionen Händler und Dienstleister auf
der Welt akzeptieren die Zahlung per Kreditkarte, aber nur rund 10 Millionen die
Zahlung per ec-Karte. Bei den Kosten für das Bezahlen per Karte liegen beide Arten
des Plastikgelds gleichauf. Im Euro-Raum ist das Bezahlen per ec-Karte kostenlos.
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Im Rest der Welt zahlen Sie meist ein Prozent des verfügten Betrags, meistens aber
mindestens 0,75 bis 1 Euro. Einige Banken verlangen auch bis zu 1,85 Prozent. Das
Zahlen per Kreditkarte ist im Euroraum ebenfalls kostenlos. Im Rest der Welt kostet
es ein bis zwei Prozent des Rechnungsbetrags. Die Umrechnung der Rechnungsbeträge in fremden Währungen erfolgt nicht am Tag, an dem Sie bezahlt haben,
sondern am Tag, an dem das Kreditkarten-Institut Ihre Umsätze abrechnet. Dabei
verwenden die Institute eigene Hauskurse. Wenn Sie überprüfen wollen, ob die
Kurse fair berechnet wurden, können Sie sie mit dem Euro-FX-Kurs vergleichen,
den Sie unter www.eurofx.de finden.
Automat zahlt nicht – was tun?
Wenn ein Geldautomat streikt und kein Geld ausspuckt, gehen Sie in die Bank,
die den Automaten betreibt und stellen Sie klar, dass Sie kein Geld erhalten
haben. Sonst kann es Ihnen passieren, dass doch Geld von Ihrem Konto abgebucht wird, obwohl gar kein Bargeld heraus kam. Wenn Ihnen das Malheur
außerhalb der Banköffnungszeiten passiert, melden Sie sich, sobald die Bank
wieder öffnet. Bei Problemen mit den Karten ist es immer wichtig, umgehend
zu handeln. Sonst verhalten Sie sich gegebenenfalls fahrlässig und müssen
selbst für Schäden haften.
Beachten Sie die Sicherheitshinweise. Lassen Sie Ihre Karten beim Bezahlen nicht
aus den Augen. Kontrollieren Sie die Zahlungsbelege und werfen Sie die Belege
nicht achtlos weg. Sie beinhalten alle möglichen Daten Ihrer Karte. Lassen Sie
sich nicht beobachten, wenn Sie Ihre Geheim-Nummer eingeben. Decken Sie mit
der freien Hand die Tastatur bei der PIN-Eingabe ab. Bewahren Sie die Karten
diebstahlsicher auf. Sperren Sie die Karte sobald Sie den Verlust bemerken. Kontrollieren Sie mehrmals am Tag, ob Ihre Karten noch dort sind, wo sie hingehören.
Die Anschlüsse für den Notfall, unter denen Sie Ihre Karte sperren lassen können,
lauten:
ec/Maestro-Karten:
EURO/Master-Card:
VISA-Card:
+49 (0)1805 - 021021
(0,12 Euro/Minute)
national:
069 – 79331910
+49 (0)800 - 8149100
Allgemeiner Notruf für
Kreditkarten: 116 116
international:
001- 3142756690
Diners-Club:
American-Express:
Weitere Nummern:
+49 (0)1802 - 345454
+49 (0)69 – 75761000
www.sperr-notruf.de
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Geld auf Reisen
Karte verloren
Verlorene Maestro- oder Kreditkarten können seit Juli 2005 über eine einheitliche
Hotline gesperrt werden. Die neue Sperrnummer soll wie der Notruf zur Polizei
und zur Feuerwehr funktionieren. Wer den Notruf 116 116 wählt, wird über den
bundesweit kostenfreien Service direkt von Mitarbeitern des Sperr-Notrufs mit dem
Herausgeber der jeweiligen Karte verbunden. Die Sperrvermittlung ist täglich 24
Stunden lang erreichbar. Aus dem Ausland ist der neue Sperr-Notruf über 0049
– 116 116 erreichbar (bei Auslandsgesprächen fallen die Entgelte der dortigen
Telefonnetzbetreiber an). Zur hundertprozentigen Erreichbarkeit kann in der Anfangsphase der Sperr-Notruf auch über die Berliner Rufnummer 030 – 4050 4050
erreicht werden. Weitere Informationen finden Sie unter: www.sperr-notruf.de
Dennoch müssen sich die meisten Besitzer einer Bank- oder Kreditkarte zusätzlich
noch weitere Telefonnummern merken. Denn der neue Kartennotruf startet ohne
die Privatbanken. Mit den teilnehmenden Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken sind trotzdem große Kundenstämme abgedeckt. Durch die Marktführerschaft der beteiligten Geldhäuser können künftig fast drei Viertel der rund 110
Millionen in Deutschland umlaufenden Kredit- und Debitkarten (also die ec-Karten)
über den neuartigen Service gesperrt werden. Die Geschäftsleitung der „Sperr-Notruf 116 116 GmbH“ bleibt optimistisch und hofft, dass in weiterer Folge auch alle
Privatbanken und Telefonprovider mitmachen. Von den Kreditkartengesellschaften
ist bisher nur American Express dabei.
Für die Sperrung Ihrer Kreditkarte ist es für die Sachbearbeiter an der Hotline
hilfreich, wenn Sie die Kartennummer kennen. Andernfalls fragt man Sie persönliche Daten ab, um Ihre Identität zu prüfen. Schauen Sie auf die Rückseite der
Kreditkarte, wenn Sie diese über Ihre Hausbank bezogen haben. Dort ist auf vielen
Kreditkarten eine Hotline angeben. Diese sollten Sie auf dem Ausweis vermerken
und zum Sperren anrufen.
Für die Sperrung Ihrer EC- bzw. Maestro-Karte müssen Sie Ihre Kontonummer
kennen, da die Sperrung per Sprachsteuerung ohne persönlichen Kontakt über das
Telefon erfolgt. Aber Achtung: Notieren Sie niemals Ihre Geheimnummer (PIN)
auf dem Ausweis!
Um das Sicherheitsbedürfnis vieler Urlauber zu befriedigen, haben andere private
Dienstleister eine Marktlücke geschlossen. So gibt es neuerdings bei privaten Anbietern, wie der Firma Card Protection Plan (CPP) einen Voll-Service der anderen
Art: Kunden hinterlegen die für eine zuverlässige Sperrung aller Karten benötigten
Daten in der firmeneigenen Datenbank. Im Verlustfall wird mit einem schnellen
Anruf von den Firmenmitarbeitern die Sperrung aller dort registrierten Karten veranlasst. So wird sichergestellt, dass im ersten Schock keine Karte vergessen wird.
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Für die Jahresgebühr von 20 Euro wird für CPP-Kunden aber noch mehr getan: Neben der Sperrung - auch von SIM- und Mitgliedskarten - werden die Ersatzkarten
gleich mitgeordert. Kopien von Dokumenten wie Reisepässen, Personalausweisen
oder Führerscheinen können nachgeschickt werden. Auch ein Schlüsselservice und
Bargeldsoforthilfe gehört zum Paket dazu.
Reise-Schecks
Wer auf Nummer sicher gehen will, nimmt die guten, alten Reise-Schecks mit.
Reise-Schecks sind quasi versichertes Bargeld und sind unbegrenzt gültig. Gehen
sie verloren oder werden sie gestohlen, bekommen Sie die Schecks ersetzt. Generell
gilt, dass Reise-Schecks umso sinnvoller sind, je exotischer das Land ist, in das Sie
reisen. Reise-Schecks können Sie bei Ihrer Hausbank bestellen. Die Banken verlangen unterschiedlich hohe Entgelte für den Verkauf von Reiseschecks, meistens
ein Prozent des Wertes, der in Reise-Schecks getauscht wird. Fast immer wird ein
Mindestentgelt verlangt, meist zwischen fünf und zehn Euro pro Verkauf. Wenn
Ihre Bank keine Reise-Schecks vertreibt, können Sie die Schecks auch bei der Reisebank oder bei einer American Express Agentur kaufen, entweder in einer Filiale
oder auch online unter www.reisebank.de. Die Reisebank verlangt für den Verkauf
von Reiseschecks ein Entgelt von 1,5 Prozent des Betrages der Schecks getauscht
wird, mindestens acht Euro. Bei Ihrer Hausbank sind die Schecks, wenn sie diese
überhaupt anbietet, meist etwas billiger, weil direkt von Ihrem Konto abgebucht
wird und nur die eigenen Kunden mit Schecks bedient werden. American Express
verlangt für den Verkauf von Reise-Schecks ein Prozent des getauschten Betrages,
für Reise-Schecks in Euro 1,5 Prozent und jeweils mindestens sieben Euro. Bei
Erhalt der Schecks müssen Sie jeden Scheck einmal unterschreiben. Neben den
Schecks bekommen Sie eine Quittung, die Sie unbedingt mit in den Urlaub nehmen
müssen und getrennt von den Schecks aufbewahren sollten. Wenn die Seriennummern nicht auf der Quittung aufgeführt sind, notieren Sie sie und bewahren Sie
diese Liste ebenfalls getrennt von den Schecks auf. Behandeln Sie die Schecks wie
Bargeld und lassen Sie sie nie im Hotelzimmer oder im Auto liegen. Werden Ihre
Schecks gestohlen, erhalten Sie mit der Quittung Ersatz, normalerweise innerhalb
von 24 Stunden. Dazu müssen Sie sich bei American Express oder Thomas Cook
melden. Die Telefonnummern:
American Express +49 (0) 800 1853 100
Thomas Cook
+49 (0) 800 1859 930
Sie sollten sich diese Nummern notieren und bei Reisen – getrennt von den Schecks
– bei sich führen.
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Geld auf Reisen
Reise-Schecks gehören zu den sichersten Zahlungsmitteln und sind meist auch gar
nicht teuer. Aber sie sind umständlich. Sie müssen am Urlaubsort eine Bank oder
ein Hotel finden, das die Schecks zu einem fairen Kurs eintauscht und den Betrag
vollständig auszahlt ohne zusätzliche Entgelte für den Umtausch zu verlangen.
Fragen Sie am besten schon beim Kauf der Schecks in Deutschland, bei welcher
Agentur in der Nähe Ihres Urlaubsortes Sie die Schecks kostenlos tauschen können. In den USA werden Reise-Schecks in größeren Geschäften auch als direktes
Zahlungsmittel akzeptiert. Beim Einlösen der Reise-Schecks müssen Sie sie zum
zweiten Mal unterschreiben und sich mit dem Reisepass oder eventuell mit dem
Personalausweis identifizieren. Dabei sollten Sie auch das Datum auf den Scheck
eintragen. Damit Ihnen die Schecks nach einem Verlust ersetzt werden, müssen
Sie jeden eingetauschten Scheck notieren. So ist im Falle eines Falles klar, welcher
Scheck von Ihnen eingetauscht wurde und welche(r) gestohlen oder verloren wurde.
Bares innerhalb von Minuten
Es kann passieren, dass Sie im Urlaub schnell eine größere Summe Geld
brauchen. Sei es, weil Sie Ihren Urlaub verlängern, ein besonders verlockendes Schnäppchen machen wollen oder wegen eines Notfalls. Dafür gibt es
den Service von Western Union. In Deutschland können Sie bei einer Postbank, einer Reisebank oder einer American Express Agentur Geld einzahlen lassen. Western Union übermittelt das Geld innerhalb weniger Minuten
an eine Bank oder eine Agentur an Ihrem Urlaubsort. Hier nennen Sie eine
Geheimnummer und können das Geld in der jeweiligen Landeswährung in
Empfang nehmen. Die Geheimnummer erhält der Absender beim Einzahlen
des Geldes und muss sie Ihnen dann per Telefon oder E-Mail mitteilen. Sie
brauchen für diesen Geldtransfer weder ein Bankkonto noch eine Kreditkarte.
Wo es eine der 135.000 Western Union-Agenturen in 195 Ländern gibt, erfahren Sie im Internet unter der Adresse www.westernunion.com oder telefonisch
unter 01805/217721 (0,12 Euro/Minute). Dieser Service kostet meist zwischen
vier und fünf Prozent des überwiesenen Betrags.
Achtung Kostenfalle: Handy im Urlaub
Für viele ist das eigene Handy zu einem ständigen Begleiter geworden. Wer auch
bei einem Auslandsaufenthalt nicht auf das Mobiltelefon verzichtet will, muss sich
darüber im Klaren sein, dass das Telefonieren weitaus teurer ist als bei Gesprächen
im Inland. Denn schon kurze Zeit nach dem Grenzübertritt ist das Mobilfunknetz
des deutschen Mobilfunkanbieters nicht mehr verfügbar. Das ausländische Fremd403
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
netz muss genutzt werden (Roaming), - und das kann sehr teuer werden, vor allem
bei Gesprächen außerhalb des EU-Gebiets. Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft wurde den Telefon-Abzockern Mitte 2007 Grenzen gesetzt.
Technisch betrachtet ist das Telefonieren mit dem Handy auf Reisen kaum ein Problem – schon gar nicht in den Top-Urlaubsländern innerhalb Europas. Auch wenn
die ständigen Begrüßungs-SMS der ausländischen Netzbetreiber nerven, die den
potenziellen neuen Kunden in ihrem Empfangsbereich willkommen heißen: Telefonieren, angerufen werden, SMS empfangen und verschicken – alles ist möglich.
Das gilt auch für Kunden mit Pre-Paid-Karte. Doch wie viel Sie die Bequemlichkeit
des Handys wirklich gekostet hat, zeigt sich häufig erst an der Handyrechnung,
die nach der Heimkehr auf Sie wartet. Sie können jedoch einiges dafür tun, um die
Kosten so gering wie möglich zu halten!
Kostengünstiges Netz wählen: Im Urlaubsland angekommen meldet sich ein
Mobilfunknetz. Die Display-Anzeige sollte verraten, um welches es sich handelt.
Meist sind aber zwei bis vier Netze verfügbar. Man kann mit jedem Anbieter telefonieren, mit dem der eigene Netzbetreiber einen Abrechnungsvertrag hat. Dabei sind
bei einigen Anbietern für bestimmte Länder Kooperationspartner als Standardnetz
eingestellt. Achtung: Das ist nicht unbedingt das günstigste Netz, sondern das, bei
dem die eigene Telefongesellschaft Anteile hält oder anders geschäftlich verbunden ist. So kann man unter Umständen in die Netzfalle tappen. Mit der „manuellen Netzwahl“, die man am Handy ausführt, kann man sich ein günstigeres Netz
zulegen. Welches Netz welche Konditionen hat, sollte man vor der Abreise beim
eigenen Anbieter (Kundenhotline) oder im Internet recherchieren.
Bei der Wahl des Netzbetreibers sollten Sie neben dem reinen Minutenpreis auch
die folgenden Faktoren beachten:
Verbindungskosten: bei vielen Anbietern bestehen die Kosten aus einem Minutenpreis und einer Verbindungspauschale – gerade bei sehr kurzen Telefonaten,
etwa wenn man nur einen Anrufbeantworter erreicht, ist das ungünstig.
Taktung: Gerade bei kurzen Telefonaten sind Anbieter mit kurzem Abrechnungstakt vorzuziehen, selbst wenn deren Minutenpreis hoch ist:
Erreichbarkeit: Nicht in jedem Landesteil ist jedes Netz erreichbar. Eine Übersicht über die Netzabdeckung einzelner Länder mit GSM-Netz gibt es unter: www.
gsmworld.com
Netz-Typ: Je nach Sendefrequenz nutzen einzelne Handys und Anbieter die Bereich von GSM 900 (in Deutschland die D-Netze) und GSM 1800 (E-plus und O2).
Fast alle aktuellen Handys beherrschen beide Netztypen (so genannte Dual-Band404
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Handys). Ist das Handy auf ein Band festgelegt, so engt das möglicherweise die
Netzauswahl ein.
Haupt- und Nebenzeit: Die meisten Anbieter haben für Roaming inzwischen
einen Rund-um-die-Uhr-Tarif. Es kann sich lohnen, nach Anbietern mit einer Nebenzeit zu schauen und Telefonate in die Abend- oder Nachtstunden zu verlegen.
Bei SFR in Frankreich zahlt man tagsüber teure 1,25 EUR/Min., 21.30-8.00 Uhr sind
es nur 73 Cent.
Welttarife: Die meisten Anbieter haben einen einheitlichen Auslands-Tarif in ihrem Programm: Mit dem telefoniert man dann im Ausland egal in welchem Land
in den Partnernetzen des Anbieters zu einem einheitlichen Tarif – was sorgenvolles
Rechnen erspart. Wer sich allerdings die Mühe macht, den günstigsten Netzbetreiber
im Urlaubsland zu ermitteln und auch konsequent zu nutzen, der fährt billiger.
Teure Rufumleitung meiden: Die größte Geldfalle für den Handy-Besitzer lauert in der „bedingten“ Rufumleitung: Hier werden Anrufe auf eine Mobilbox weitergeleitet. Im Inland ist es praktisch, dass man Gespräche auf die Mobilbox umleitet, wenn man selbst das Mobiltelefon ausgeschaltet hat, keine Netzverbindung
besteht oder ein zweites Gespräch ankommt, während man bereits telefoniert. Diese
„Umleitung bei Abwesenheit“ und „Umleitung bei Besetzt“ sowie „Umleitung bei
Nicht-Erreichbarkeit“ haben im Ausland teure Konsequenzen. Wie bei jedem Gespräch zahlt der Anrufer immer nur die Kosten für einen Anruf im Mobilfunknetz
im Inland. Er kann ja im Zweifelsfalle nicht wissen, dass der Angerufene gerade im
Ausland ist. Ab der Grenze trägt der Handy-Besitzer die Mehrkosten für den Anruf,
je nach Netz und Land in unterschiedlicher Höhe. In EU-Europa werden meist 59
bis 69 Cent die Minute fällig. Bei der bedingten Umleitung addieren sich dazu die
Kosten für die „Rückumleitung“ auf die deutsche Mailbox: Gezahlt wird für die
Strecke aus Deutschland zum Handy und von dort auf die Mailbox – zu den ganz
normalen Telefonkosten aus dem Ausland. Rufen Sie die Mailbox, werden wieder
Entgelte fällig.
Fazit: Sie zahlen dreimal: Die Roamingentgelte für den Anruf aus Deutschland, die
Umleitung auf die deutsche Mailbox und schließlich dafür, dass Sie die Mobilbox
abhören.
Das Empfangen von SMS ist auch im Ausland kostenlos, daher bitten Sie mögliche
Absender, Ihnen per Kurznachricht Mitteilungen zukommen zu lassen. Voraussetzung ist allerdings, dass das Handy regelmäßig eingeschaltet wird.
Unser Rat: Deaktivieren Sie noch im Inland die bedingte Rufumleitung. Stattdessen
können Sie pauschal alle Anrufe auf die Mailbox leiten (die Sie auch aus dem Ausland abrufen können) oder die Mailbox deaktivieren – dann sind Sie nur erreichbar,
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wenn Sie das Handy eingeschaltet mit sich führen. Allerdings können Sie ganz problemlos SMS empfangen – dafür sollten Sie von Zeit zu Zeit das Handy einschalten,
denn SMS werden nur rund 48 Stunden aufgehoben.
Checkliste Telefonieren im Ausland
• Ist International Roaming bei meinem Handyvertrag oder meiner Pre-PaidKarte freigeschaltet? Bei einigen Providern wird die Option erst nach einigen Monaten Vertragslaufzeit aktiviert.
• Brauche ich bedingte Rufumleitungen? Wenn nein, dann im Inland ausschalten.
• Besorgen Sie sich bei Ihrem Mobilfunkanbieter eine Liste der RoamingPartner im Urlaubsland und vergleichen Sie die Preise. Denken Sie vor
allem auch an Tariffallen wie lange Haupt- und kurze Nebenzeiten.
• Machen Sie sich mit dem Handy-Menü vertraut, um das Netz manuell
wechseln zu können. Entfernen Sie im Zweifelsfall voreingestellte Telefongesellschaften für Ihr Urlaubsland.
Im Internet gibt es ausführliche Informationen zum Thema, dazu Vergleichstarife
der Netzbetreiber in den wichtigsten Urlaubsländern unter:
• www.wiso.de
• www.teltarif.de/reisen
• www.xonio.de
Per Card telefonieren
Pre-Paid-Karte: Für Langzeiturlauber und Ferienhausbesitzer sind Pre-Paid-Karten
eines Netzbetreibers im Ausland eine Alternative. Man erwirbt am Urlaubsort eine
SIM-Karte mit einer Rufnummer und vertelefoniert ein Guthaben. Gespräche nach
Deutschland und vor allem ins Netz des Gastlandes sind dabei deutlich günstiger
als mit der deutschen Karte. Nachteile: Anrufer aus Deutschland zahlen mehr, man
erhält eine neue einheimische Rufnummer und zwischen Preis für die Karte und
dem Gesprächsguthaben klafft eine mehr oder minder breite Lücke. Und auch diese
Karten haben nur eine begrenzte Gültigkeitsdauer, bis erneut eine Aufladung mit
Guthaben erfolgen muss. Außerdem kann das Einrichten einer Mailbox nach einer
fremdsprachlichen Anleitung Probleme bereiten. Ausländische Pre-Paid-Karten in
Deutschland erwerben kann man in einer Reihe von Telefonläden und im Internet
beispielsweise bei:
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Geld auf Reisen
• www.globilo.de
• www.prepaidkarten.de
Unter dieser Adresse gibt es auch eine Leih- und Tauschbörse für Karten, die ein
anderer im Zielland erworben aber nicht abtelefoniert hat.
Calling-Cards: Guthabenkarten oder auch »Call-through« bieten die Chance,
beim Telefonieren aus dem Ausland und auch per Handy, Geld zu sparen. Dabei
wird eine kostenfreie Rufnummer (meist mit den Vorwahlen 0800 oder 00800)
angerufen und die auf der Karte aufgedruckte PIN eingegeben. Es folgt eine Tarifansage und dann wählt man ganz normal die gewünschte Rufnummer inklusive
Ländervorwahl. Die Einwahlnummer plus PIN sollte man im Telefonbuch des Handys speichern, so dass das lästige Eintippen langer Zahlenreihen entfällt. Rund ein
Dutzend Anbieter offerieren ihre Karten, bei manchen gibt es gar keine Plastikkarte
mehr, sondern die PIN wird per E-Mail zugestellt.
MMS-Postcard: Wer ein MMS-fähiges Handy besitzt, kann aus dem Urlaub einen Schnappschuss als Postkarte an Freunde zu Hause schicken. Dafür muss er
lediglich mit dem Handy ein Foto schießen, es mit einer Adresse und einem Grußtext versehen und an eine Kurzwahlnummer verschicken. Das Foto wird in Postkartenformat ausgedruckt, mit dem Text versehen und abgeschickt. Vorsicht: Eine
solche individuelle Postkarte ist nicht billig: Mit zwei bis drei Euro muss man für
eine MMS-Postkarte aus dem europäischen Ausland rechnen. Dafür ist sie aber mit
ein bis zwei Tagen Reisezeit schneller am Ziel als manche Postkarte.
Tipp:
Wenn Sie Ihr Handy angeschaltet verlieren, unbeaufsichtigt liegen lassen oder
wenn es geklaut wird, können Fremde in Minutenschnelle eine hohe Summe
vertelefonieren. Schalten Sie es aus, wenn Sie es z.B. im Hotelzimmer liegen
lassen. Bei Verlust oder Diebstahl sollten Sie Ihr Mobilfunktelefon so schnell
wie möglich sperren lassen. Viele Mobilfunkanbieter bieten übrigens auch
eine Handyversicherung an, die zahlt, wenn Handy verschwunden ist.
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Verbraucher haben Rechte – aber viele kennen sie nicht
Verbraucher haben
Rechte – aber viele
kennen sie nicht
Wenn die Ware oder Dienstleistung nicht hält,
was der Käufer sich davon verspricht
Ob teures Computerzubehör, Kleidung, Spielzeug oder Hausgeräte - Gründe für
eine Reklamation oder einen Umtausch kann es viele geben. Das gilt bei eigenen
Einkäufen, es gilt noch häufiger bei Geschenken. Wann können Sie gekaufte
oder geschenkte Ware zurückgeben, umtauschen, reparieren lassen?
Bei fehlerfreier Ware gilt das Motto „gekauft ist gekauft“. Ein generelles Rückgaberecht gibt es nicht. Kein Händler muss Ware zurücknehmen, nur weil sie dem
Kunden nicht gefällt. Wenn er es dennoch tut, ist das reine Kulanz. Nur bei so
genannten Haustürgeschäften gibt es ein Widerrufsrecht. Wenn Sie also beim Versandhandel, per Telefon, E-Mail oder bei eBay kaufen, können Sie selbst fehlerfreie
Ware auch bei Nichtgefallen innerhalb von 14 Tagen - meist kostenfrei - zurückschicken. Anders ist es, wenn die gekaufte Ware fehlerhaft ist, schon nach kurzer
Zeit kaputt geht oder noch unter Garantie steht. Dann haben Sie als Käufer oder
Verbraucher inzwischen viele Rechte, die es früher gar nicht oder nicht in dieser
Form gab. Welche Rechte Sie haben, hängt davon ab, was an der Ware auszusetzen
oder zu bemängeln ist.
Mängel: Es gilt der subjektive Fehlerbegriff. Demnach ist eine Sache dann mangelhaft, wenn sie nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Als vereinbart gelten
auch alle Eigenschaften des Kaufgegenstands, die sich aus Werbeaussagen oder
Produktbeschreibungen ergeben. Wurde keine Vereinbarung über die Beschaffenheit getroffen, gilt: Die Sache ist mangelhaft, wenn sie nicht dem entspricht, was
bei Sachen gleicher Art üblich ist oder was der Käufer normalerweise erwarten
kann.
Gewährleistung: Der Verkäufer erfüllt den Anspruch des Käufers aus dem Kaufvertrag nur mit ordnungsgemäßer Ware. Ist die Ware mangelhaft, muss der Händler
die Ware zurück nehmen und dafür sorgen, dass Sie ein fehlerfreies Stück erhalten.
Der Verkäufer ist an die Gewährleistung rechtlich gebunden. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Verschweigt der Verkäufer einen Mangel arglistig, beträgt
sie sogar drei Jahre. Während dieser Zeit haben Sie Anspruch auf Nachbesserung,
also auf Umtausch oder Reparatur. Ist eine der beiden Varianten nicht möglich oder
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unverhältnismäßig, kann der Verkäufer die für ihn günstigere Form der Nachbesserung verlangen.
Der Austausch einer HiFi-Anlage wäre beispielsweise unverhältnismäßig, wenn es
für den Verkäufer wirtschaftlicher ist, einen defekten Schalter zu reparieren. Umgekehrt kann der Verkäufer bei geringwertigeren Waren einen Umtausch vorziehen,
da eine Reparatur sich hier oft nicht lohnt. Die Kosten für Transport, Material und
Arbeitsleistung hat in jedem Fall der Verkäufer zu tragen. Leider gibt es bei der
Nachbesserung keine verbindliche Frist. Kommt es zu längeren Verzögerungen,
können Sie aber mit einer Fristsetzung Druck machen. Verlangen Sie Reparatur
oder Umtausch innerhalb von einer Woche und drohen Sie Verzugsstrafen an, falls
sich der Händler nicht sputen will. Fordern Sie das schriftlich.
Erst wenn zwei Abhilfeversuche fehlgeschlagen sind, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurück treten. Das heißt, er gibt die Ware zurück und verlangt im Gegenzug sein Geld heraus. Er hat auch die Möglichkeit, die Ware zu behalten und den
Kaufpreis zu mindern. Bei der Höhe der Minderung kommt es auf das Ausmaß des
Mangels an. Entscheidend ist das Verhältnis des Werts der Sache im mangelfreien
Zustand zum tatsächlichen Wert des mangelhaften Gegenstands.
Beispiele: Der neue Pullover färbt ab? Die neue Software läuft trotz anders
lautender Angaben nicht auf Ihrem PC? Der Verkäufer haftet für alle Mängel, die
schon zum Zeitpunkt des Verkaufs (Gefahrübergang) bestanden haben. Das gilt
auch, wenn Sie die Sache bereits benutzt haben und sich der Mangel erst später
bemerkbar macht (versteckter Mangel).
Für Mängel, die auf natürlichen Verschleiß, Abnutzung oder unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind, haftet der Verkäufer nicht. Auch extra gekennzeichnete fehlerhafte Artikel (zum Beispiel: „zweite Wahl“) oder markierte Stellen mit
kleinen Macken, darf der Händler vom Umtausch ausschließen.
Tipp:
Ihr Vertragspartner ist der Händler, bei dem Sie die Ware gekauft haben. Das
gilt auch bei Mängeln. Lassen Sie sich während der Gewährleistungszeit nicht
abwimmeln und an den Hersteller verweisen. Das führt oft zu unnötigen Telefon- und Portokosten.
Garantie: Die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Händlers (Händlergarantie) oder des Herstellers (Herstellergarantie), die über die gesetzliche Gewährleistungsregelung hinausgeht. Sie gilt meist drei Jahre und läuft damit zunächst parallel zur zweijährigen Gewährleistungsfrist. Bei Reklamationen können
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Verbraucher haben Rechte – aber viele kennen sie nicht
Sie zwischen beiden Varianten wählen. Für die Garantie haftet derjenige, der sie
eingeräumt hat! Die Garantieverpflichtung ist unabhängig von der gesetzlichen
Gewährleistung. Hat der Hersteller freiwillig eine Garantie gewährt, tritt diese nur
neben die Verantwortung des Verkäufers, ersetzt sie aber nicht.
Tipp:
Wollen Sie Ihr Geld zurück oder eine Preisminderung erreichen, wenden Sie
sich an den Verkäufer. Bei Austausch oder Reparatur kommen Sie mit der
Herstellergarantie meist unproblematischer ans Ziel.
Beweise sammeln
Beim Umtausch kann es gerade bei teuren Sachen zum Streit kommen. War die
Ware schon beim Kauf kaputt oder nicht? In den ersten sechs Monaten ab Kaufdatum spielt diese Frage fast nie eine Rolle. Denn die Beweislast liegt innerhalb des
ersten halben Jahres beim Verkäufer. Danach kehrt sich die Beweislast allerdings
um. Ab dem siebten Monat müssen Sie belegen, dass Sie mit der Ware ordnungsgemäß umgegangen sind und den Fehler oder Mangel nicht verursacht haben. Oft
hilft dann nur noch ein Gutachter. Sammeln Sie deshalb alle wichtigen Unterlagen
für den Reklamationsfall:
• Heben Sie immer den Kassenbon auf. Wenn Sie ihn nicht mehr haben, kann auch
ein Zeuge belegen, dass Sie die Ware in diesem Geschäft gekauft haben.
• Wenn Sie per Lastschrift bezahlt haben, gilt auch der Kontoauszug als Beleg.
• Sammeln Sie stets die Gebrauchsanleitungen: Auch aus fehlenden Informationen
oder falschen Angaben lassen sich Gewährleistungsansprüche ableiten. Dasselbe
gilt, wenn mengenmäßig zuwenig oder gar etwas anderes geliefert wurde.
Die Originalverpackung müssen Sie nicht aufbewahren. Mangelhafte Ware können
Sie auch ohne Kassenzettel reklamieren. Der Kunde braucht lediglich nachzuweisen, dass er das Produkt bei dem betreffenden Händler gekauft hat. Hier reicht auch
eine Zeugenaussage oder bei Kartenzahlung der Kontoauszug.
Gutschein
Wer einen Blick ins Gesetz wirft, wird zum Thema „Gutschein“ wenig finden. Es
gibt keine gesetzliche Definition für diesen Begriff. Trotzdem sind Gutscheine im
geschäftlichen Verkehr mit Privatkunden weit verbreitet. Sie ersetzen in der Praxis
häufig das Geld als Zahlungsmittel. Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Grundlage sind natürlich auch die rechtlichen Konsequenzen der verschiedenen Arten
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von Gutscheinen nicht einheitlich geregelt. Rechtliche Einzelheiten hängen daher
teilweise von der Art des Gutscheins ab. In der Praxis des Einzelhandels werden
Gutscheine insbesondere als Geschenk-Gutscheine und Umtausch-Gutscheine ausgegeben. Doch was macht eigentlich einen Gutschein aus?
Für Juristen handelt es sich bei einem Geschenkgutschein um ein so genanntes
kleines Inhaberpapier im Sinne von § 807 BGB. Im Geschenkgutschein ist ein Recht
verbrieft, welches in der Regel nur durch Vorlage des Gutscheins bei dessen Aussteller geltend gemacht werden kann. Deswegen sollte man Gutscheine pfleglich
behandeln. Verliert man sie, so kann der Anspruch meist nicht mehr erfolgreich
geltend gemacht werden.
Voraussetzung für eine wirksame Gutscheinverpflichtung ist, dass der Schein
schriftlich ausgegeben wird. Ob in handgeschriebener Form oder als Vordruck,
spielt keine Rolle. Grundsätzlich muss der Aussteller aus dem Papier hervorgehen.
Die Angabe der Firma ist dabei ausreichend, die Unterschrift des Ausstellers ist
nicht zwingend notwendig. Beispiel: Unterschreibt die Angestellte in der Parfümerie nicht persönlich, versieht den Gutschein aber mit einem Stempel, ist klar, von
wem der Gutschein kommt. Der Inhalt des Anspruchs muss zumindest im Wesentlichen beschrieben sein. Als Leistungsgegenstand kann jede denkbare Leistung angegeben werden. So kann in einem Gutschein eines Frisörs zum Beispiel stehen:
„... für einmal Waschen, Schneiden und Fönen...“. Auch die Übereignung bestimmter
Waren oder die Verrechnung eines bestimmten Betrags beim Kauf von Waren kann
Inhalt eines Gutscheins sein. In jedem Fall muss aus dem Gutschein hervorgehen,
welchen Umfang oder Wert die Leistung haben soll. In der Regel wird also der Betrag angegeben sein, den der Beschenkte beim Händler einlösen kann.
Achten Sie bei Geschenk-Gutscheinen auf die Fristen. Zum Beispiel: „... einzulösen bis zum 31.12.2005“ oder „... gültig für sechs Monate“. Denn jeder Händler
wird eine Beschränkung festlegen, wie lange er Ware gegen Gutschein tauschen
will. Eine gesetzliche Mindestfrist orientiert sich nach der dem neuen Schuldrecht.
Danach gilt eine Frist von drei Jahren. Vereinzelt haben Richter entschieden, dass
eine Frist von zehn Monaten (LG München I, AZ: 7 O 2109/95) zu knapp bemessen
ist und Kino-Gutscheine (Hanseatisches OL, AZ: 10 U 11/00) nicht vor Ablauf von
zwei Jahren verfallen dürfen. Anders bei Gutscheinen fürs Theater: Hier kann sich
die Einlösefrist aus der Art der Leistung ergeben. So kann ein Gutschein für eine
bestimmte Theateraufführung nur während der Spielzeit dieses bestimmten Stücks
eingelöst werden. Kulante Veranstalter verlängern gelegentlich einen solchen Gutschein für die kommende Spielzeit. Einen Anspruch hat der Kunde hier allerdings
nicht. Grundsätzlich gilt: Ist die Frist abgelaufen, darf der Händler die Einlösung
verweigern.
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Verbraucher haben Rechte – aber viele kennen sie nicht
Es ist daher fraglich, ob das Landgericht München I und das Oberlandesgericht
Hamburg ihre Entscheidungen vor diesem Hintergrund des neuen Schuldrechts aufrechterhalten würden. Drei Jahre dürfte ein vernünftiger Zeitraum sein, um Rechte
aus einem Gutschein geltend machen zu können. Sowohl der Händler wie auch
der Verbraucher werden hier gleichermaßen geschützt. Für eine kürzere Befristung
besteht in den meisten Fällen wohl kein legitimes Interesse des Händlers. Neue gerichtliche Entscheidungen dieser Problematik sind noch nicht bekannt, weswegen
kann derzeit nicht vorher gesagt werden kann, ob beispielsweise eine Befristung
auf zwei Jahre zulässig ist oder nicht.
Übrigens: Hat die gekaufte Sache einen Mangel, müssen Sie einen Gutschein für ein
fehlerfreies Produkt nicht als Ersatz für einen Umtausch akzeptieren. Wird dagegen
mangelfreie Ware freiwillig zurückgenommen, kann der Händler einen Gutschein
ausstellen, statt den Kaufpreis zu erstatten. Denn in diesem Fall nimmt er die Ware
sowieso nur aus Kulanz zurück.
Tipp:
Sie sollten einen Gutschein immer gründlich durchlesen und im Falle einer
Befristung mit dem Händler darüber reden. Pochen Sie auf Kulanz, falls der
Gutschein schon abgelaufen sein sollte und die Gültigkeitsdauer kürzer als
drei Jahre war. Fragen Sie nach Fristverlängerung oder Barauszahlung. Meist
ist das kein Problem – auch, wenn die Geschäftsleute dazu nicht verpflichtet
sind.
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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren
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