Amtsblatt vom 13.11.2004

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Amtsblatt vom 13.11.2004
K 1288
Amtsblatt
für den Regierungsbezirk Arnsberg
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Herausgeber: Bezirksregierung Arnsberg
Arnsberg, 13. November 2004
Nr. 46
Inhalt:
B. Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen
der Bezirksregierung
C. Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen
anderer Behörden und Dienststellen
Verordnungen
Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Naturpark Homert“ S. 493 – Sitzungseinladung des Zweckverbandes Naturpark Arnsberger Wald S. 494 – Verlust- und Ungültigkeitserklärung eines Polizeidienstausweises S. 494 –
desgl. S. 494 – Beschluss der Sparkasse Bochum S. 494 – Kraftloserklärung der Sparkasse Erwitte-Anröchte S. 494 – Kraftloserklärung der
Stadtsparkasse Lippstadt S. 494 – Aufgebot der Stadtsparkasse
Schmallenberg S. 494 – Aufgebote der Sparkasse Soest S. 495
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Bamenohl“ im Regierungsbezirk Arnsberg vom 21. 10. 2004
S. 489
Rundverfügungen
5 Kataster- und Vermessungs-Angelegenheiten: Vermessungsgenehmigung II bei Katastervermessungen S. 493
Bekanntmachungen
3 Kommunal-Angelegenheiten: 3. Nachtrag zur Satzung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Stefansbecke S. 493
B
Verordnungen, Verfügungen und
Bekanntmachungen
der Bezirksregierung
VERORDNUNGEN
Ordnungsbehördliche Verordnung
zur Festsetzung des Naturschutzgebietes
„Bamenohl“ im Regierungsbezirk Arnsberg
vom 21. 10. 2004
Aufgrund des § 42 a Abs. 1 in Verbindung mit den
§§ 20, 34 Abs. 1 und 48 c des Landschaftsgesetzes
NRW1 wird im Einvernehmen mit dem Landesamt für
Ernährungswirtschaft und Jagd Nordrhein-Westfalen
(obere Jagdbehörde) gemäß § 20 des Landesjagdgesetzes NRW2 verordnet:
§1
Schutzgebiet
754.
Inhaltsverzeichnis
§
1 Schutzgebiet
§
2 Schutzzweck und Schutzziel
§
3 Verbote
§
4 Erlaubnisvorbehalt
§
5 Landwirtschaftliche Regelungen
§
6 Forstwirtschaftliche Regelungen
§
7 Jagdliche Regelungen
§
8 Nicht betroffene Tätigkeiten
§
9 Gesetzlicher Biotopschutz
§ 10 Befreiungen
Im Kreis Olpe wird in der Gemeinde Finnentrop das
Gebiet „Bamenohl“ in einer Größe von ca. 2,1 ha als
Naturschutzgebiet nach § 20 LG festgesetzt.
Das Naturschutzgebiet befindet sich im Ortsteil Bamenohl nördlich der Straße „Alter Weg“, östlich der Straße
„Wiemker Weg“, südlich der „Serkenroder Straße“ und
westlich der Straße „Am Buchen“ in der Gemarkung
Schönholthausen.
Die Grenzen des geschützten Gebietes sind in dem
anliegenden Ausschnitt aus der Deutschen Grundkarte im Maßstab 1 : 5000 (Naturschutzkarte) durch eine
Linie mit kurzen, parallelen, senkrecht aufstehenden
Dreifachstrichen nach innen zum Schutzgebiet hin
1
Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der
Landschaft (Landschaftsgesetz NRW - LG) vom 21. Juli 2000 (GV.
NRW. 2000 S. 568) in der zurzeit gültigen Fassung.
2
Landesjagdgesetz NRW (LJG-NW) vom 7. Dezember 1994 (GV. NW.
1995 S. 2) in der zurzeit gültigen Fassung.
§ 11 Ordnungswidrigkeiten
§ 12 Verfahrens- und Formvorschriften
§ 13 In-Kraft-Treten/Außer-Kraft-Treten
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489
dargestellt. Die Karte ist Bestandteil dieser Verordnung.
§2
3.
Schutzzweck und Schutzziel
(1) Die Unterschutzstellung erfolgt
1. zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung3
a) überregional bedeutsamer Lebensräume und
Lebensstätten seltener und gefährdeter sowie
landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten innerhalb eines der artenreichsten
und floristisch bedeutsamsten Kalkmagerrasen in der Attendorn-Elsper Kalksenke. In ihrer natürlichen Vergesellschaftung sind insbesondere zu schützen:
4.
– Kalkmagerrasen,
– und ein artenreicher Hainbuchenwald,
b) von Biotopen und Vorkommen der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, die in den Anhängen I und II der FFH-Richtlinie4 aufgeführt
sind. Soweit Biotope oder Arten bedroht sind
und ihre Erhaltung von besonderer Bedeutung ist, sind sie als prioritär eingestuft.
5.
6.
Hierbei handelt es sich um folgende Biotope
gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie:
– Trespen-Schwingel Kalktrockenrasen (6210)
(prioritär)
und folgende Art gemäß Anhang II der FFHRichtlinie:
7.
– Lacerta agilis (Zauneidechse),
2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen,
landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gründen,
8.
3. wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und
der hervorragenden Schönheit des Gebietes.
§3
Verbote
9.
(1) Es ist verboten,
1. jegliches Befahren, Betreten und Reiten außerhalb der befestigten Wege.
Unberührt bleiben die Befugnisse der Eigentümer, der Pächter und der sonstigen Nutzungsberechtigten gemäß § 8 Nr. 2 dieser Verordnung,
2. Bäume, Sträucher oder sonstige wild wachsende
Pflanzen zu beschädigen, auszureißen oder auszugraben, Teile davon abzutrennen, deren Wurzeln oder Rinden zu beschädigen sowie Handlungen vorzunehmen, die geeignet sind, das Wachstum und die Entwicklung der Pflanze zu beeinträchtigen.
Unberührt bleiben die landwirtschaftliche Bodennutzung nach guter fachlicher Praxis gemäß
§ 5 dieser Verordnung und die ordnungsgemäße-
3
Zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung gehört auch die
Entwicklung.
4
Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung
der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und
Pflanzen (ABl. EG Nr. L 206 vom 22. Juli 1992 S. 7), zuletzt geändert
durch Richtlinie 97/62/EG vom 27. Oktober 1997 (Abl. EG Nr.
L 305/42).
490
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10.
11.
12.
nachhaltige forstwirtschaftliche Bodennutzung
gemäß § 6 dieser Verordnung,
wild lebenden Tieren nachzustellen, sie zu beunruhigen, zu fangen, zu verletzen oder zu töten; Puppen, Larven, Eier, Nester oder sonstige
Brut- und Lebensstätten solcher Tiere der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Unberührt bleibt die ordnungsgemäße Ausübung der Jagd gemäß § 7 dieser Verordnung,
Bäume, Sträucher oder sonstige Pflanzen oder
entwicklungsfähige Pflanzenteile oder Tiere einzubringen.
Unberührt bleiben die landwirtschaftliche Bodennutzung nach guter fachlicher Praxis gemäß
§ 5 dieser Verordnung und die ordnungsgemäße
nachhaltige forstwirtschaftliche Bodennutzung
gemäß § 6 dieser Verordnung. Ferner bleibt unberührt die Imkerei in Abstimmung mit der unteren Landschaftsbehörde,
Sonderkulturen, wie z. B. Weihnachtsbaum-,
Schmuckreisig- oder Baumschulkulturen anzulegen,
bauliche Anlagen zu errichten oder zu erweitern
sowie in ihrer Nutzung oder in sonstiger Hinsicht zu verändern, auch wenn dafür keine
Planfeststellung, Genehmigung, sonstige behördliche Gestattung oder Anzeige erforderlich
ist,
Aufschüttungen, Verfüllungen, Abgrabungen
oder Ausschachtungen vorzunehmen oder die
Bodengestalt auf andere Weise zu verändern,
Leitungen aller Art einschließlich Fernmeldeeinrichtungen sowie Zäune und andere Einfriedungen anzulegen oder zu ändern.
Unberührt bleibt die Errichtung oder Unterhaltung ortsüblicher Weidezäune oder für den
Forstbetrieb notwendiger Kulturzäune,
Stoffe oder Gegenstände (insbesondere Abfälle
oder Silage) abzulagern, zu lagern, aufzubringen oder Lagerplätze anzulegen.
Unberührt bleiben die landwirtschaftliche Bodennutzung nach guter fachlicher Praxis gemäß
§ 5 dieser Verordnung und die ordnungsgemäße
nachhaltige forstwirtschaftliche Bodennutzung
gemäß § 6 dieser Verordnung,
Werbeanlagen, Schilder, Plakate oder Beleuchtungen zu errichten, anzubringen oder zu verändern.
Unberührt bleiben die Errichtung oder das Anbringen von Schildern oder Beschriftungen mit
behördlicher Genehmigung, soweit sie ausschließlich auf den Schutzzweck des Gebietes
hinweisen oder als Orts- oder Verkehrshinweise, Wegemarkierungen oder Warntafeln dienen,
Buden, Verkaufswagen, Zelte oder Warenautomaten aufzustellen, Kraftfahrzeuge oder Wohnwagen abzustellen oder Stellplätze für sie anzulegen,
Camping-, Zelt-, Picknick- oder Lagerplätze anzulegen.
Unberührt bleiben die zwischen den unteren
Forst- und Landschaftsbehörden abgestimmten
Dränagen,
Holzlagerplätze,
13. zu lagern, zu zelten und Feuer zu machen,
14. Sport- und Kulturveranstaltungen aller Art
durchzuführen sowie alle Arten von Luft-, Modell-, Motor- oder Schießsport auszuüben.
Hierzu gehört auch das Überfliegen des Schutzgebietes mit Flugmodellen,
15. Schädlingsbekämpfungsmittel und Pflanzenbehandlungsmittel anzuwenden oder Düngemittel
auszubringen sowie die chemische Behandlung
von Holz vorzunehmen.
Unberührt bleiben die landwirtschaftliche Bodennutzung nach guter fachlicher Praxis gemäß
§ 5 dieser Verordnung und die ordnungsgemäße
nachhaltige forstwirtschaftliche Bodennutzung
gemäß § 6 dieser Verordnung,
16. Brachen oder Grünland aufzuforsten, umzubrechen, zu roden oder zu dränieren.
Unberührt bleibt die landwirtschaftliche Bodennutzung nach guter fachlicher Praxis gemäß § 5
dieser Verordnung,
17. Hunde unangeleint zu führen sowie Hundesportübungen, -ausbildung und -prüfungen
durchzuführen.
Unberührt bleiben die jagdlichen Regelungen
gemäß § 7 dieser Verordnung sowie der Einsatz
von Hütehunden im Rahmen der ordnungsgemäßen Schäferei.
(2) Im Übrigen sind alle Handlungen verboten, die zu
einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung
des geschützten Gebietes oder seiner Bestandteile
oder zu einer nachhaltigen Störung führen können.
§4
Erlaubnisvorbehalt
(1) Maßnahmen zur Unterhaltung der Wege und Gewässer bedürfen des Einvernehmens mit der unteren Landschaftsbehörde. Sofern Wald betroffen ist,
bedarf es zusätzlich des Einvernehmens mit der
unteren Forstbehörde.
d) die Veränderung des Bodenreliefs, insbesondere
von Mulden, Senken oder Geländerücken,
e) Gehölze durch Maschineneinsatz, Bodenbearbeitung oder Beweidung erheblich zu schädigen
oder zu zerstören,
f) Schädlingsbekämpfungsmittel, Pflanzenbehandlungsmittel, Düngemittel, Gülle oder Festmist
auf Brachflächen oder sonstigen nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen auszubringen,
g) bauliche Anlagen mit Ausnahme ortsüblicher
Weidezäune zu errichten oder zu erweitern.
Unberührt bleiben die Anlage von Viehunterständen, Nachtpferchen, Stallmist-, Silage- und Futtermieten einschließlich der Ballensilage und die
Befestigung landwirtschaftlicher Wege mit Zustimmung der unteren Landschaftsbehörde.
(3) Außerdem sind alle landwirtschaftlichen Maßnahmen verboten, die geeignet sind, die in § 2 dieser
Verordnung genannten Biotope nachteilig zu verändern.
(4) Nutzungsregelungen, die über die Regelungen des
§ 5 dieser Verordnung hinausgehen, bleiben Vereinbarungen mit den betroffenen Grundeigentümern
vorbehalten.
§6
Forstwirtschaftliche Regelungen
(1) Unberührt von den Verboten des § 3 dieser Verordnung bleibt die ordnungsgemäße nachhaltige forstwirtschaftliche Bodennutzung in der bisherigen
Nutzungsart und unter Berücksichtigung des
Schutzzweckes.
(2) Verboten ist jedoch,
a) die Umwandlung von Laubwald in Nadelwald,
b) den Erhaltungszustand der in § 2 dieser Verordnung genannten Biotope durch das Einbringen
von nicht lebensraumtypischen Gehölzen zu verschlechtern. Näheres regelt der Waldpflegeplan
gemäß Abs. 4,
b) die Durchführung von Pflegeumbrüchen ohne
vorherige Zustimmung der unteren Landschaftsbehörde,
c) die Erstaufforstung sowie die Anlage von Weihnachtsbaum-, Schmuckreisig- oder Baumschulkulturen,
d) Kahlhiebe auf einer mehr als 0,3 ha großen Waldfläche pro Jahr vorzunehmen.
Unberührt bleiben Saum- und Femelhiebe,
e) die Entnahme von starkem Totholz aus den in § 2
dieser Verordnung genannten Waldbiotopen. Näheres regelt der Waldpflegeplan gemäß Abs. 4,
f) Horst- oder Höhlenbäume zu fällen,
g) Baumstubben zu roden,
h) die Bodengestalt zu verändern,
i) bauliche Anlagen zu errichten mit Ausnahme
ortsüblicher Forstkulturzäune.
Unberührt bleibt die Anlage und Befestigung
forstwirtschaftlicher Wege und Holzlagerplätze
nach Zustimmung der unteren Forstbehörde im
Einvernehmen mit der unteren Landschaftsbehörde,
c) Dränagen zu verlegen oder zu ändern oder den
Grundwasserstand anderweitig zu verändern.
j) Pflanzenschutz- oder Schädlingsbekämpfungsmittel anzuwenden.
Unberührt bleibt die Unterhaltung bestehender
Unberührt bleiben Maßnahmen zum vorbeugen-
(2) Bei Maßnahmen, die zur Abwendung von Gefahren
für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder zur
Beseitigung eines Notstandes erforderlich sind, hat
der Träger der Maßnahmen die untere Forst- und
Landschaftsbehörde unverzüglich zu unterrichten.
§5
Landwirtschaftliche Regelungen
(1) Unberührt von den Verboten des § 3 dieser Verordnung bleibt die landwirtschaftliche Bodennutzung
nach guter fachlicher Praxis in der bisherigen Nutzungsart und unter Berücksichtigung des Schutzzweckes.
(2) Verboten ist jedoch,
a) die Umwandlung von Grünland und landwirtschaftlich nicht genutzten Flächen in Ackerland,
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den Verbiss- und Schälschutz. Maßnahmen zur
Abwehr von Kalamitäten bedürfen der Zustimmung der unteren Forstbehörde im Einvernehmen mit der unteren Landschaftsbehörde,
k) Düngemittel auszubringen.
Unberührt bleibt die Bodenschutzkalkung nach
Zustimmung der unteren Forstbehörde im Einvernehmen mit der unteren Landschaftsbehörde.
(3) Außerdem sind alle waldbaulichen Maßnahmen
verboten, die zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes der in § 2 dieser Verordnung genannten Waldbiotope führen können.
(4) Auf der Grundlage dieser Verordnung wird für das
Schutzgebiet ein Waldpflegeplan für eine langfristige Waldentwicklung erarbeitet.
(5) In über 120-jährigen Laubwaldbeständen sind je
Hektar jeweils bis zu 10 starke Bäume des Oberstandes, insbesondere Horst- oder Höhlenbäume,
zu bestimmen und als Alt- oder Totholz für die
Zerfallsphase im Schutzgebiet zu belassen. Einzelheiten werden im Waldpflegeplan gemäß Abs. 4 bestimmt.
(6) Nutzungsregelungen, die über die Regelungen des
§ 6 hinausgehen, bleiben Vereinbarungen mit den
betroffenen Grundeigentümern vorbehalten.
Forsten NRW erfasst gemäß § 62 Landschaftsgesetz
NRW die geschützten Biotope in der Biotopkartierung und grenzt sie im Einvernehmen mit der unteren Landschaftsbehörde in Karten eindeutig ab. Die
untere Landschaftsbehörde stellt der Gemeinde
Finnentrop Karten nach Satz 1 für deren Gebiet zur
Verfügung.
(2) Für die Biotope nach Abs. 1 gelten neben den Regelungen dieser Verordnung die Bestimmungen des
§ 62 Landschaftsgesetz NRW.
§ 10
Befreiungen
Von den Geboten und Verboten dieser Verordnung
kann die untere Landschaftsbehörde auf Antrag Befreiung nach § 69 Landschaftsgesetz NRW erteilen.
§ 11
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 70 Abs. 1 Nr. 2
Landschaftsgesetz NRW handelt, wer vorsätzlich
oder fahrlässig gegen die Verbote dieser Verordnung
verstößt.
(2) Nach § 71 Abs. 1 Landschaftsgesetz NRW können
Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu
50 000,- Euro geahndet werden.
§ 12
Verfahrens- und Formvorschriften
§7
Jagdliche Regelungen
(1) Unberührt von den Verboten des § 3 dieser Verordnung bleibt die ordnungsgemäße Ausübung der
Jagd.
(2) Verboten ist jedoch,
a) Wild zu füttern und Wildäcker anzulegen, ohne
die Standorte der Fütterungsstellen oder der
Wildäcker mit der unteren Forstbehörde und der
unteren Landschaftsbehörde abzustimmen,
b) Wild auszusetzen,
c) die Ausbildung und Prüfung von Jagdhunden.
(3) Die Errichtung von Hochsitzen ist bezüglich des
Standortes und der Gestaltung mit der unteren
Landschaftsbehörde abzustimmen.
§8
Nicht betroffene Tätigkeiten
Von den Bestimmungen dieser Verordnung sind nicht
betroffen:
1. Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zur
Sicherstellung des Schutzzweckes, die durch die untere Landschaftsbehörde angeordnet und von ihr
oder in ihrem Auftrag durchgeführt werden,
Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
aufgrund des Landschaftsgesetzes und des Ordnungsbehördengesetzes kann gegen diese Verordnung nur
innerhalb eines Jahres nach ihrer Verkündung geltend
gemacht werden, es sei denn,
a) diese Verordnung ist nicht ordnungsgemäß verkündet worden oder
b) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der
Bezirksregierung Arnsberg - höhere Landschaftsbehörde - vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die
den Mangel ergibt (§ 42 a Abs. 4 Landschaftsgesetz
NRW).
§ 13
In-Kraft-Treten/Außer-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt eine Woche nach dem Tage ihrer
Verkündung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk
Arnsberg in Kraft. Sobald ein Landschaftsplan für dieses Gebiet rechtswirksam wird, tritt sie außer Kraft. Im
Übrigen tritt die Verordnung 20 Jahre nach In-KraftTreten außer Kraft.
Arnsberg, den 21. 10. 2004
Az.: 51.2.1-4.2
2. das Betreten des Naturschutzgebietes durch die Eigentümer, Pächter, sonstige Nutzungsberechtigte
und solche Personen, die mit behördlichen Überwachungsaufgaben beauftragt oder die im Rahmen der
zugelassenen Nutzungen tätig sind,
3. die bei In-Kraft-Treten dieser Verordnung rechtmäßig zugelassenen Betriebe und Nutzungen, die ausgeübten Befugnisse sowie die Wartung und Unterhaltung bestehender Anlagen.
§9
Gesetzlicher Biotopschutz
(1) Die Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und
492
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Bezirksregierung Arnsberg
als höhere Landschaftsbehörde
gez. Renate Drewke
(Regierungspräsidentin)
(1706)
Abl. Bez. Reg. Abg. 2004, S. 489
RUNDVERFÜGUNGEN
5
Kataster- und VermessungsAngelegenheiten
755.
Vermessungsgenehmigung II
bei Katastervermessungen
Bezirksregierung Arnsberg
33.2416
Arnsberg, 2. 11. 2004
Dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Dipl.Ing. Norbert Mümken in Lippstadt habe ich die Vermessungsgenehmigung II für den VermTechn. FranzWerner Ruf erteilt.
Die Genehmigung gilt ab dem 2. 11. 2004.
(78)
Abl. Bez. Reg. Abg. 2004, S. 493
BEKANNTMACHUNGEN
3
Kommunal-Angelegenheiten
756.
3. Nachtrag zur Satzung
des Zweckverbandes
Gewerbegebiet Stefansbecke
Aufgrund des § 20 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KgemarbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. 10. 1979 (GV. NRW S. 621),
zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 30.
4. 2002 (GV. NRW S. 160), hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Stefansbecke
in der Sitzung am 7. 9. 2004 folgenden 3. Nachtrag zur
Satzung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Stefansbecke beschlossen:
§1
In § 5 werden hinter dem Wort Verbandsversammlung
gestrichen: „ , der Verbandsausschuss”
§2
1. In § 6 Abs. 1 Satz 1 wird die Zahl „23” in „11”
geändert.
2. In § 6 Abs. 1 Satz 2 wird die Zahl „11” in „5” und die
Zahl „12” in die Zahl „6” geändert.
§3
In § 7 entfällt der Buchstabe e. Die bisherigen Buchstaben f-h werden zu Buchstaben e-g.
§4
In § 9 Abs. 5 werden die Worte , „einem von der Verbandsversammlung jeweils benannten weiteren Mitglied” gestrichen.
§5
§ 10 entfällt ersatzlos.
Die §§ 11-18 werden zu §§ 10-17.
§6
§ 13 Abs. 2 (alte Fassung) entfällt ersatzlos. Abs. 3 wird
zu Abs. 2.
Dieser 3. Nachtrag zur Verbandssatzung tritt mit dem
Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Sprockhövel, 20. 9. 2004
Der Verbandsvorsteher
In Vertretung:
gez. Woldt
Bekanntmachung
Vorstehende Änderung der Verbandssatzung des
Zweckverbandes Gewerbegebiet Stefansbecke wird
hiermit gemäß § 20 Abs. 4 in Verbindung mit § 11
Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit - GkG - öffentlich bekannt gemacht.
Arnsberg, den 2. November 2004
31.1.6-20
Bezirksregierung Arnsberg
L. S.
Im Auftrag:
gez. Tenner
(260)
Abl. Bez. Reg. Abg. 2004, S. 493
C
757.
Rechtsvorschriften und
Bekanntmachungen anderer
Behörden und Dienststellen
Öffentliche Bekanntmachung
der Sitzung der Verbandsversammlung
des Zweckverbandes „Naturpark Homert“
Zweckverband
Naturpark Homert
35/85-01
Brilon, 3. 11. 2004
Gemäß § 48 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen - in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. 7. 1994 (GV NW S. 666) - in Verbindung
mit § 8 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit - in der Fassung der Bekanntmachung
vom 1. 10. 1979 (GV NW S. 621) - gebe ich hiermit
öffentlich bekannt, dass die nächste Sitzung der
Verbandsversammlung
des Zweckverbandes „Naturpark Homert“
am Mittwoch, dem 24. 11. 2004, 15.00 Uhr, im Hotel
Hennemann, Olper Straße 28-30, 59889 Eslohe-Cobbenrode, stattfindet.
Die Sitzung ist öffentlich.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung der
Verbandsversammlung
3. Bestellung eines Mitglieds der Verbandsversammlung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift über
die gegenwärtige Sitzung
4. Annahme der Niederschrift über die Sitzung der Verbandsversammlung vom 18. 5. 2004
5. Neuwahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden
Vorsitzenden der Verbandsversammlung
6. Naturparkanlagen/Naturparkeinrichtungen;
hier: Unterhaltung/Instandsetzung 2004
7. Finanzwirtschaft;
Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2005 und das Investitionsprogramm
für die Haushalte 2004-2008
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493
8. Jubiläum „Vierzig Jahre Naturpark Homert”
9. Zukunft der Naturparke;
hier: Gemeinschaftliches Konzept der Mitgliedskreise
10. Verschiedenes
11. Termin und Ort der nächsten Verbandsversammlung
gez. Siepe
Vorsitzender der Verbandsversammlung
(153)
Abl. Bez. Reg. Abg. 2004, S. 493
758.
Sitzungseinladung
des Zweckverbandes Naturpark Arnsberger Wald
Naturpark Arnsberger Wald
Sollte der Dienstausweis gefunden werden, wird gebeten, diesen dem Polizeipräsidium Hagen zuzuleiten.
(49)
760.
Abl. Bez. Reg. Abg. 2004, S. 494
Verlust- und Ungültigkeitserklärung
eines Polizeidienstausweises
Der Landrat als
Kreispolizeibehörde Siegen
VL 1
Siegen, 27. 10. 2004
Der Polizeidienstausweis Nr. 0322430, ausgestellt am
1. 9. 2003 von der ZPD NRW Düsseldorf, für Herrn
Michael Arndt, ist in Verlust geraten und wird für
ungültig erklärt.
(54)
Abl. Bez. Reg. Abg. 2004, S. 494
Soest, 5. 11. 2004
Sehr geehrte Damen und Herren,
761.
zur Sitzung der Verbandsversammlung am
Das Sparkassenbuch Nr. 323 002 279, lautend auf
Carola Krause, wird für kraftlos erklärt.
Donnerstag, dem 18. November 2004, 15.00 Uhr,
in das Romantikhotel Knippschild,
Theodor-Ernst-Straße 3, 59602 Rüthen,
Beschluss der Sparkasse Bochum
K 26/2004
Bochum, 2. 11. 2004
lade ich Sie hiermit herzlich ein.
Sparkasse Bochum
Tagesordnung:
Der Vorstand
1. Eröffnung und Begrüßung.
L. S. gez. 2 Unterschriften
2. Feststellung des/der Altersvorsitzenden.
(50)
Abl. Bez. Reg. Abg. 2004, S. 494
3. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung,
der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung.
4. Wahl des/der Vorsitzenden der Verbandsversammlung und seines/seiner Stellvertreters/in unter der
Leitung des/der Altersvorsitzenden.
5. Wahl des/der Verbandsvorstehers/in und seines/
seiner Stellvertreters/in.
6. Vorlage des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Kreises Soest, Beschlussfassung über die
Jahresrechnung 2003 und die Entlastung des Verbandsvorstehers.
7. Beratung der Haushaltsansätze und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung für das Jahr 2005.
8. Stand des Wanderprojektes „Sauerland-Waldroute“ Bericht der Geschäftsstelle.
9. Mitteilungen
- Naturpromenade
- Termine.
Falls Sie nicht an der Sitzung teilnehmen können, bitte
ich Sie, Ihre/n Vertreter/in zu benachrichtigen und
ihr/ihm die Sitzungsunterlagen zuzuleiten.
gez. Wilmes
762.
Folgende Urkunde, ausgestellt von der Sparkasse Erwitte und Anröchte zu Erwitte, wird hiermit für kraftlos
erklärt:
Sparkassenbuch Nr. 30 104 426.
Erwitte, 2. 11. 2004
Sparkasse Erwitte-Anröchte zu Erwitte
Der Vorstand
(54)
763.
Das Sparkassenbuch wird hiermit für kraftlos erklärt.
Lippstadt, 25. 10. 2004
Stadtsparkasse Lippstadt
Abl. Bez. Reg. Abg. 2004, S. 494
Verlust- und Ungültigkeitserklärung
eines Polizeidienstausweises
Polizeipräsidium Hagen
VL 2.1-1504
Hagen, 27. 10. 2004
Der Polizeidienstausweis Nr. 0317486, ausgestellt am
14. 4. 2003 für Jörg Landgraf, ist in Verlust geraten
und wird für ungültig erklärt.
494
Amtsblatt Nr. 46/2004
Kraftloserklärung
der Stadtsparkasse Lippstadt
Der Inhaber hat seine Rechte nicht geltend gemacht.
Der Vorstand
(57)
759.
Abl. Bez. Reg. Abg. 2004, S. 494
Das von der Stadtsparkasse Lippstadt ausgestellte
Sparkassenbuch Nr. 305 248 635 ist am 23. 7. 2004
aufgeboten worden.
(Stellv. Vorsitzender der Verbandsversammlung)
(219)
Kraftloserklärung
der Sparkasse Erwitte-Anröchte
764.
Abl. Bez. Reg. Abg. 2004, S. 494
Aufgebot
der Stadtsparkasse Schmallenberg
Unser Kunde hat den Verlust des Sparkassenbuches
Nr. 322 022 435 unserer Sparkasse angezeigt.
Der Inhaber des Sparkassenbuches wird aufgefordert,
innerhalb von drei Monaten seine Rechte unter Vorlage
des Buches bei uns anzumelden, da dieses andernfalls
für kraftlos erklärt wird.
nach Ablauf dieser Frist das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt wird.
Schmallenberg, 2. 11. 2004
Soest, 27. 10. 2004
Stadtsparkasse Schmallenberg
Sparkasse Soest
Der Vorstand
Der Vorstand
gez. 2 Unterschriften
(73)
(75)
Abl. Bez. Reg. Abg. 2004, S. 495
Abl. Bez. Reg. Abg. 2004, S. 494
766.
Aufgebot der Sparkasse Soest
Das Sparkassenbuch Nr. 300 624 798 der Sparkasse
Soest wurde vom Gläubiger als verloren gemeldet.
765.
Aufgebot der Sparkasse Soest
Das Sparkassenbuch Nr. 370 130 650 der Sparkasse
Soest wurde vom Gläubiger als verloren gemeldet.
Wir fordern den Inhaber des Sparkassenbuches hiermit auf, innerhalb von drei Monaten, spätestens bis
zum 27. 1. 2005, seine Rechte unter Vorlage des Sparkassenbuches bei uns anzumelden, da andernfalls
Wir fordern den Inhaber des Sparkassenbuches hiermit auf, innerhalb von drei Monaten, spätestens bis
zum 25. 1. 2005, seine Rechte unter Vorlage des Sparkassenbuches bei uns anzumelden, da andernfalls
nach Ablauf dieser Frist das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt wird.
Soest, 25. 10. 2004
Sparkasse Soest
Der Vorstand
(58)
Abl. Bez. Reg. Abg. 2004, S. 495
Amtsblatt Nr. 46/2004
495
K 1288 – Postvertriebsstück – Entgelt bezahlt
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496
Amtsblatt Nr. 46/2004
Öffentlicher Anzeiger
zum Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg
Beilage zur Nr. 46 vom 13. November 2004
Zwangsversteigerungen
Die nachstehend unter Nrn. 6036 bis 6078 bezeichneten Grundstücke oder grundstücksgleichen Gegenstände (Versteigerungsgegenstände) sollen zu den dort
angegebenen Zeiten im Wege der Zwangsvollstreckung
versteigert werden; für jede dieser Zwangsversteigerungssachen erlassen die unterzeichneten Gerichte folgende Aufforderung:
Ist ein Recht in dem genannten Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte
dieses Recht spätestens im Versteigerungstermin vor
der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden.
Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger widerspricht. Das Recht wird sonst bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt
und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem
Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten
nachgesetzt.
Soweit die Anmeldung oder die erforderliche Glaubhaftmachung eines Rechts unterbleibt oder erst nach
dem Verteilungstermin erfolgt, bleibt der Anspruch aus
diesem Recht gänzlich unberücksichtigt.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin
eine genaue Berechnung des Anspruchs, getrennt
nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten der Kündigung
und der die Befriedigung aus dem Versteigerungsgegenstand bezweckenden Rechtsverfolgung, einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der
Berechtigte kann die Erklärung auch zur Niederschrift
der Geschäftsstelle abgeben.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Versteigerungsgegenstandes oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die
Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu bewirken, bevor das Gericht den Zuschlag
erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der
Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten
Gegenstandes.
6036. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Mittwoch, dem 19. Januar 2005, 8.00 Uhr, im Gerichtsgebäude 58762 Altena, Gerichtsstraße 10, Saal 201,
II. Stock, das im Grundbuch von Altena Blatt 3767
eingetragene Grundstück versteigert werden.
Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis:
Gemarkung Altena, Flur 17, Flurstück 522, Gebäudeund Freifläche, Wohnen, Oststraße 18, 22, groß 12 a
99 qm.
Nach dem Inhalt des Verkehrswertgutachtens ist das
Objekt mit einem dreigeschossigen Wohnhaus (unge-
teiltes Doppelhaus) mit voll ausgebautem Satteldach
und Unterkellerung mit teilweise Wohnungsausbau bebaut. Gesamtwohnfläche 618,22 qm. Baujahr gemäß
Bauakte 1904, seitliche Waschküchenanbauten 1935.
Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch am 14. Dezember 2001 eingetragen worden.
Zu diesem Zeitpunkt waren als Eigentümer eingetragen:
a) Remo Costa, geboren am 11. 10. 1960, aus Krefeld,
b) Badia Khamlichi-Uphues geb. Khamlichi, geboren
am 21. 8. 1965, aus Wegberg
- in Gesellschaft bürgerlichen Rechts -.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG
festgesetzt auf 230 000,- EUR.
Im Termin am 11. September 2002 ist der Zuschlag
versagt worden, weil das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleibenden Rechte die
Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht hat.
5 K 64/01
(1/141)
Altena, 20. 8. 2004
Amtsgericht
6037. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Freitag, dem 18. Februar 2005, 10.00 Uhr, im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Bochum, 44787 Bochum,
Viktoriastraße 14, Gebäudeteil A, Erdgeschoss, Saal A
28, das im Wohnungsgrundbuch von Bochum Blatt
4645 eingetragene Wohnungseigentum versteigert werden.
Grundbuchbezeichnung:
Lfd. Nr. 1 des Bestandsverzeichnisses, bestehend aus
1173/Zehntausendstel Miteigentumsanteil an dem
Grundstück
Gemarkung Bochum, Flur 9, Flurstück 178, Gebäudeund Freifläche, Castroper Straße 1 und 3,
Gemarkung Bochum, Flur 9, Flurstück 179, Gebäudeund Freifläche, Castroper Straße,
gesamt groß 5 a 91 qm,
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung
im Erdgeschoss links des Hauses Nr. 1 und zwei Kellerräumen, im Aufteilungsplan bezeichnet mit Nr. 2.
Nach dem Inhalt des Verkehrswertgutachtens liegt die
Wohnung im Erdgeschoss links des Hauses „Castroper
Straße 1“ mit einer Wohn-/Nutzfläche laut Teilungserklärung von rund 64 qm, bestehend aus Diele, Bad,
Küche, Wohnzimmer, Schlafzimmer und zwei Kinderzimmern.
Öffentlicher Anzeiger Nr. 46/2004
1421
Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch am 26. April 2004 eingetragen worden.
Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch am 11. Februar 2003 eingetragen worden.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG
festgesetzt auf 41 000,- EUR.
Zu diesem Zeitpunkt war als Eigentümer eingetragen:
Max Siegfried Klemm, geboren am 14. 7. 1946.
48 b K 95/04
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG
festgesetzt auf 69 000,- EUR.
(3/139)
Bochum, 28. 10. 2004
Amtsgericht
48 b K 12/03
(3/128)
Bochum, 30. 8. 2004
6038. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Montag, dem 21. März 2005, 10.00 Uhr, im Gerichtsgebäude Viktoriastraße 14, 44787 Bochum, Gebäudeteil
A, Erdgeschoss, Saal A 29, das im Wohnungsgrundbuch von Linden Blatt 3750 eingetragene Wohnungseigentum versteigert werden.
Lfd. Nr. 1 des Bestandsverzeichnisses, bestehend aus
21/Tausendstel Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Linden, Flur 5, Flurstück 287, Gebäudeund Freifläche, Hattinger Straße 574, groß 4 a 48 qm,
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung
im II. Obergeschoss nebst Keller, sämtlich im Aufteilungsplan bezeichnet mit Nr. B 11.
Nach dem Inhalt des Verkehrswertgutachtens liegt die
Wohnung im 2. Obergeschoss vorne, zweite links Block B - (vom Treppenhaus aus gesehen) eines viergeschossigen, Mitte der 90er Jahre erstellten Wohnhauses mit Staffelgeschoss, welches zu einer Appartementwohnanlage mit insgesamt drei Wohnhäusern und einem Parkhaus gehört.
Die Wohn- und Nutzfläche (Wohn-/Schlafzimmer mit
Kochbereich, Flur, Bad und Abstellraum) beträgt ca. 30
qm.
Amtsgericht
6040. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Mittwoch, dem 2. Februar 2005, 10.00 Uhr, im Gerichtsgebäude, Viktoriastraße 14, 44787 Bochum, Gebäudeteil A, Erdgeschoss, Saal A 29, das im Wohnungsgrundbuch von Laer Blatt 2545 eingetragene Wohnungseigentum versteigert werden.
Lfd. Nr. 1 des Bestandsverzeichnisses, bestehend aus
71/Zehntausendstel
Grundstück
Miteigentumsanteil
an
dem
Gemarkung Laer, Flur 5, Flurstück 1835, Gebäudeund Freifläche, Markstraße 85, 87, 89, 91, 93, 95, 97,
99, groß 88 a 1 qm,
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung
nebst Keller im Haus Markstraße 99, 4. Obergeschoss,
im Aufteilungsplan bezeichnet mit Nr. 138.
Nach dem Inhalt des Verkehrswertgutachtens befindet
sich die Wohnung im 4. Obergeschoss rechts des Anfang der 70er Jahre des vorigen Jahrhunderts erbauten Hauses Markstraße 99. Die Wohnfläche (Wohn-,
Schlaf-, Kinderzimmer, Küche, Essdiele, zwei Flurbereiche, Bad, Loggia und Balkon) beträgt ca. 77 qm.
Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch am 19. Februar 2003 eingetragen worden.
Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch am 1. August 2003 eingetragen worden.
Zu diesem Zeitpunkt war als Eigentümer eingetragen:
Max Siegfried Klemm, geboren am 14. 7. 1946.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG
festgesetzt auf 23 000,- EUR.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG
festgesetzt auf 89 000,- EUR.
48 b K 341/03
48 b K 62/03
(3/137)
Bochum, 2. 11. 2004
Amtsgericht
6039. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Mittwoch, dem 2. Februar 2005, 10.00 Uhr, im Gerichtsgebäude Viktoriastraße 14, 44787 Bochum, Gebäudeteil A, Erdgeschoss, Saal A 29, das im Wohnungsgrundbuch von Laer Blatt 2413 eingetragene Wohnungseigentum versteigert werden.
Bochum, 30. 8. 2004
Grundbuchbezeichnung:
Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis:
56/Zehntausendstel
Grundstück
Lfd. Nr. 1:
an
dem
Gemarkung Laer, Flur 5, Flurstück 1835, Gebäudeund Freifläche, Markstraße 85, 87, 89, 91, 93, 95, 97,
99, groß 88 a 1 qm,
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung
nebst Keller im Haus Markstraße 85, 1. Obergeschoss,
im Aufteilungsplan bezeichnet mit Nr. 6.
Nach dem Inhalt des Verkehrswertgutachtens befindet
sich die Wohnung im 1. Obergeschoss rechts des Anfang der 70er Jahre des vorigen Jahrhunderts erbauten Hauses Markstraße 85. Die Wohnfläche (Wohn-,
Schlafzimmer, Küche, Abstellraum, Bad, Essdiele, Flur
und 2 Balkone) beträgt ca. 61 qm.
1422
Öffentlicher Anzeiger Nr. 46/2004
Amtsgericht
6041. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Mittwoch, dem 19. Januar 2005, 13.00 Uhr, im Amtsgericht Brilon, Bahnhofstraße 32, 59929 Brilon, Saal 14,
Hauptgebäude, das im Grundbuch von Scharfenberg
Blatt 0399 eingetragene Grundstück
Lfd. Nr. 1 des Bestandsverzeichnisses, bestehend aus
Miteigentumsanteil
(3/130)
Gemarkung Scharfenberg, Flur 6, Flurstück 15, Grünland, Waldfläche, Die Bermecke, groß 96 a 10 qm,
versteigert werden.
Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch am 3. Juli 2003 eingetragen worden.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG
festgesetzt auf 20 500,- EUR.
5 K 34/03
Brilon, 27. 10. 2004
(4/83)
Amtsgericht
6042. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Mittwoch, dem 19. Januar 2005, 11.00 Uhr, im Amtsge-
richt Brilon, Bahnhofstraße 32, 59929 Brilon, Saal 14,
Hauptgebäude, das im Wohnungsgrundbuch von Brilon Blatt 4450 eingetragene Wohnungseigentumsrecht
versteigert werden.
Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis:
Lfd. Nr. 1:
104,44/Tausendstel
Grundstück
Miteigentumsanteil
an
dem
Gemarkung Brilon, Flur 77, Flurstück 458, Gebäudeund Freifläche, Königstraße 27, groß 3 a 28 qm,
verbunden mit Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 6 bezeichneten Wohnung im II. Obergeschoss nebst einem mit gleicher Nummer bezeichneten
Abstellraum im Kellergeschoss.
Das Miteigentum ist durch die Einräumung der zu den
anderen Miteigentumsanteilen (eingetragen in den
Blättern 4445-4449, 4451, 4452) gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt.
Im Übrigen wird wegen des Gegenstandes und des
Inhalts des Sondereigentums auf die Eintragungsbewilligung vom 11. Dezember 1992 Bezug genommen.
Eingetragen am 15. Januar 1993.
Der Miteigentumsanteil ist bei Anlegung dieses Blattes
von Blatt 3269 hierher übertragen am 15. Januar
1993.
Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch am 6. Dezember 2002 eingetragen worden.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG
festgesetzt auf 47 000,- EUR.
5 K 46/02
Brilon, 21. 10. 2004
(4/147)
Amtsgericht
6044. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Mittwoch, dem 2. März 2005, 9.45 Uhr, im Amtsgericht
Dortmund, Nebenstelle Gerichtsplatz 1, Saal 3.301,
das im Grundbuch wie folgt eingetragene Grundstück
nebst Miteigentumsanteil an einem Grundstück versteigert werden.
Grundbuchbezeichnung:
Grundbuch von Dortmund Blatt C 3082
Lfd. Nr. 1:
Gemarkung Husen, Flur 1, Flurstück 910, Gebäudeund Freifläche, Wohnen, Bauerholzstraße 54, groß 2 a
7 qm,
Grundbuch von Dortmund Blatt C 2780
1/Achtel Miteigentumsanteil an dem Grundstück der
Gemarkung Husen, Flur 1, Flurstück 917, Weg, Bauerholz, groß 1 a 59 qm.
Laut Gutachten ist das Flurstück 910 mit einem zweigeschossigen, vollunterkellerten Einfamilienreihenmittelhaus mit ausgebautem Dachgeschoss nebst PkwStellplatz bebaut, Baujahr 1991, Wohnfläche 131,36
qm, Nutzfläche im Kellergeschoss 48,98 qm. Eine Innenbesichtigung hat nicht stattgefunden. Das Flurstück 917 ist unbebaut und dient als Zuwegung zu der
Reihenhausanlage.
Der Versteigerungsvermerk ist in die genannten
Grundbücher am 4. August 2003 eingetragen worden.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG wie
folgt festgesetzt:
Flurstück 910:
1/8 Miteigentumsanteil an dem
Flurstück 917:
insgesamt:
6043. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Montag, dem 17. Januar 2005, 8.45 Uhr, im Amtsgericht
Dortmund, Nebenstelle Schwanenstraße 68, zu erreichen über den Eingang Gerichtsplatz 1, Saal 2001, das
im Teileigentumsgrundbuch von Dortmund Blatt
97967 eingetragene Teileigentum versteigert werden.
Grundbuchbezeichnung:
101,98/Tausendstel Miteigentumsanteil an dem
Grundstück
Gemarkung Dortmund, Flur 4, Flurstück 274, Gebäudeund Freifläche, Wohnen, Arndtstraße 9, groß 3 a 4 qm,
verbunden mit dem Sondereigentum an der Gaststätte
im Erdgeschoss Nr. 16 des Aufteilungsplanes.
Laut Wertgutachten befindet sich die ca. 102 qm große
Gaststätte im Erdgeschoss eines 5- bzw. 4-geschossigen, voll unterkellerten Wohn- und Geschäftshauses
aus dem Urbaujahr 1880. Im Jahr 1956 hat der Wiederaufbau stattgefunden. Im Gebäude sind insgesamt
1 Gewerbe- und 15 Wohneinheiten vorhanden.
Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch am 13. November 2003 eingetragen worden.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG
festgesetzt auf:
55 000,- EUR,
10 191,- EUR Zubehör,
65 191,- EUR insgesamt.
272 K 49/03
(6/121)
Dortmund, 28. 10. 2004
Amtsgericht
162 000,- EUR,
1 000,- EUR,
163 000,- EUR.
274 K 28/03
(6/151)
Dortmund, 28. 9. 2004
Amtsgericht
6045. Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen am
Mittwoch, dem 16. März 2005, 9.45 Uhr, im Amtsgericht Dortmund, Nebenstelle Gerichtsplatz 1, Saal
3.301, die im Grundbuch von Dortmund Blatt 4866
eingetragenen Grundstücke versteigert werden.
Grundbuchbezeichnung:
Lfd. Nr. 4:
Gemarkung Dortmund, Flur 41, Flurstück 366, Gebäude- und Freifläche, Wohnen, Gronaustraße, groß
2 a 11 qm,
Lfd. Nr. 5:
Gemarkung Dortmund, Flur 41, Flurstück 1027, Gebäude- und Freifläche, Wohnen, Heroldstraße 78, groß
2 a 8 qm.
Laut Gutachten ist das Flurstück 366 bebaut mit zwei
eingeschossigen, nicht unterkellerten Hofgebäuden
(Kfz-Reparaturwerkstatt, Baujahr ca. 1945 und Büro,
Baujahr ca. 1957). Die gewerbliche Nutzfläche beträgt
ca. 69 qm. Das Flurstück 1027 ist bebaut mit einem
viergeschossigen, voll unterkellerten Wohn- und Geschäftshaus mit teilausgebautem Dachboden, Ur-Baujahr ca. 1907, Wiederaufbau 1954. In dem Gebäude
befinden sich sechs Wohneinheiten sowie im Erdgeschoss eine Gaststätte, Wohnfläche ca. 412 qm, gewerbliche Nutzfläche ca. 136 qm.
Öffentlicher Anzeiger Nr. 46/2004
1423
Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch am 5. November 2002 eingetragen worden.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG wie
folgt festgesetzt:
Lfd. Nr. 4:
37 000,- EUR,
lfd. Nr. 5:
(inklusiv Zubehör in der Gaststätte
im Wert von 1 000,- EUR),
334 000,- EUR
insgesamt:
(inklusiv Zubehör
im Wert von 1 000,- EUR).
371 000,- EUR
273 K 38/02
(6/165)
Dortmund, 27. 10. 2004
Amtsgericht
6046. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am
Dienstag, dem 25. Januar 2005, 9.00 Uhr, im Amtsgericht Dortmund, Nebenstelle Schwanenstraße 68, zu
erreichen über den Eingang Gerichtsplatz 1, Saal
2001, das im Wohnungsgrundbuch von Dortmund B
Blatt 15471 eingetragene Wohnungseigentum versteigert werden.
Grundbuchbezeichnung:
79,9/Tausendstel Miteigentumsanteil an dem Grundstück
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung
im 1. Obergeschoss links nebst Kellerraum - jeweils Nr.
3 des Aufteilungsplanes -.
Laut Gutachten befindet sich die Wohnung in einem
5-geschossigen Gebäude bestehend aus einer Diele mit
Zugang in ein Badezimmer, 1 Küche, 1 Schlafzimmer,
1 Kinderzimmer und 1 Wohnzimmer. Die Wohn-/Nutzfläche beträgt 57,41 qm.
Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch am 6. Juni 2003 eingetragen worden.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG
festgesetzt auf 33 400,- EUR.
271 K 26/03
(6/134)
Dortmund, 15. 9. 2004
Amtsgericht
6048. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am
Dienstag, dem 25. Januar 2005, 11.30 Uhr, im Amtsgericht Dortmund, Nebenstelle Schwanenstraße 68, zu
erreichen über den Eingang Gerichtsplatz 1, Saal
2001, das im Wohnungsgrundbuch von Dortmund
Blatt B 5702 eingetragene Wohnungseigentum versteigert werden.
Grundbuchbezeichnung:
Lfd. Nr. 1:
Gemarkung Dortmund, Flur 32, Flurstück 294, Hofund Gebäudefläche, Bremer Straße 41, groß 2 a 29 qm,
108,247/Tausendstel
Grundstück
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung
im II. Obergeschoss hinten gelegen nebst Kellerraum jeweils Nr. 6 des Aufteilungsplanes -.
Gemarkung Dortmund, Flur 52, Flurstück 96, Gebäude- und Freifläche, Wohnen, Schillerstraße 17,
Laut Gutachten handelt es sich um eine verwinkelte 3Zimmer-Wohnung mit Wohnküche, Bad und kleinem
Flur (teilweise „gefangene“ Räume), ohne Balkon. Die
Wohnung ist saniert, die Wohnfläche beträgt 52,56 qm.
Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch am 26. September 2002 eingetragen worden.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG
festgesetzt auf 48 600,- EUR.
Im Termin am 16. Dezember 2003 ist der Zuschlag
versagt worden, weil das abgegebene Meistgebot die
Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht hat.
275 K 24/02
(6/126)
Dortmund, 26. 10. 2004
Amtsgericht
Miteigentumsanteil
Grundbuchbezeichnung:
Lfd. Nr. 1:
108,247/Tausendstel
Grundstück
Miteigentumsanteil
an
dem
Gemarkung Dortmund, Flur 52, Flurstück 96, Gebäude- und Freifläche, Wohnen, Schillerstraße 17,
Gemarkung Dortmund, Flur 52, Flurstück 95, Gebäude- und Freifläche, Wohnen, Schillerstraße,
in der Gesamtgröße von 3 a 16 qm,
1424
Öffentlicher Anzeiger Nr. 46/2004
dem
Gemarkung Dortmund, Flur 52, Flurstück 95, Gebäude- und Freifläche, Wohnen, Schillerstraße,
in der Gesamtgröße von 3 a 16 qm,
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung
im 4. Obergeschoss links nebst Abstellraum im Hofgebäude - jeweils Nr. 9 des Aufteilungsplanes -.
Laut Wertgutachten befindet sich die Wohnung in einem 5-geschossigen Gebäude bestehend aus einer Diele mit Zugang in ein Badezimmer, 1 Küche, 1 Schlafzimmer, 1 Kinderzimmer und 1 Wohnzimmer. Die
Wohn-/Nutzfläche beträgt 57,41 qm.
Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch am 27. Mai 2003 eingetragen worden.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG
festgesetzt auf 28 000,- EUR.
271 K 27/03
6047. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am
Dienstag, dem 25. Januar 2005, 11.30 Uhr, im Amtsgericht Dortmund, Nebenstelle Schwanenstraße 68, zu
erreichen über den Eingang Gerichtsplatz 1, Saal
2001, das im Wohnungsgrundbuch von Dortmund
Blatt B 5696 eingetragene Wohnungseigentum versteigert werden.
an
(6/136)
Dortmund, 15. 9. 2004
Amtsgericht
6049. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Freitag, dem 21. Januar 2005, 10.40 Uhr, im Amtsgericht Hamm, Borbergstraße 1, 59065 Hamm, Neubau,
3. Obergeschoss, Sitzungszimmer N 20, das im Wohnungsgrundbuch von Hamm Blatt 13500 eingetragene
Versteigerungsobjekt versteigert werden.
Grundbuchbezeichnung:
167,41/Tausendstel
Grundstück
Miteigentumsanteil
an
dem
Gemarkung Hamm, Flur 25, Flurstück 1756, Gebäude- und Freifläche, Letterhausstraße, groß 42 qm,
Gemarkung Hamm, Flur 25, Flurstück 1757, Gebäude- und Freifläche, Forellenkamp, groß 14 qm,
Gemarkung Hamm, Flur 25, Flurstück 1758, Gebäude- und Freifläche, Forellenkamp, groß 14 qm,
Gemarkung Hamm, Flur 25, Flurstück 1759, Gebäude- und Freifläche, Forellenkamp, groß 14 qm,
Gemarkung Hamm, Flur 25, Flurstück 1760, Gebäude- und Freifläche, Forellenkamp, groß 14 qm,
Gemarkung Hamm, Flur 25, Flurstück 1761, Gebäude- und Freifläche, Forellenkamp, groß 14 qm,
Gemarkung Hamm, Flur 25, Flurstück 1762, Gebäude- und Freifläche, Forellenkamp, groß 14 qm,
Gemarkung Hamm, Flur 25, Flurstück 1763, Gebäude- und Freifläche, Forellenkamp, groß 14 qm,
Gemarkung Hamm, Flur 25, Flurstück 1764, Gebäude- und Freifläche, Forellenkamp 3, groß 4 a 32 qm,
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung
im 2. Obergeschoss links nebst Kellerraum im Kellergeschoss.
Es besteht ein Sondernutzungsrecht an dem zur Wohnung gehörenden Balkon - sämtlich im Aufteilungsplan mit Nr. 6 bezeichnet sowie
Wohnungsgrundbuch von Herringen Blatt 1376:
455/Tausendstel Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Herringen, Flur 11, Flurstück 166, Gebäude- und Freifläche, Wohnen, In der Dördel 15, 15 a,
groß 8 a 42 qm,
verbunden mit dem Sondereigentum an der im Obergeschoss liegenden Wohnung bestehend aus vier Räumen, Flur und Abstellraum, dem gesamten Dachboden, dem Treppenhaus, zwei Kellern, einem Abstellkeller und fünf Räumen im Stallgebäude, im Aufteilungsplan gelb schraffiert.
Laut Gutachten handelt es sich um zwei Eigentumswohnungen mit jeweils ca. 82 qm Wohnfläche zuzüglich 45 qm Nutzfläche im Stallgebäude (Herringen Blatt
1376).
Der Versteigerungsvermerk ist in die genannten
Grundbücher am 30. August 2000 eingetragen worden.
Zu diesem Zeitpunkt war jeweils als Eigentümer eingetragen: Eckhard Halbe, geboren am 10. 1. 1963.
1/Dreißigstel Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Die Verkehrswerte wurden gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG
festgesetzt auf:
Gemarkung Hamm, Flur 25, Flurstück 1605, Verkehrsfläche, Forellenkamp, groß 83 qm
48 572,73 EUR Herringen Blatt 2696 bzw.
(laut Gutachten handelt es sich um eine Eigentumswohnung in einem 1952 erbauten 6-Familienwohnhaus mit ca. 41 qm Wohnfläche).
71 580,86 EUR Herringen Blatt 1376.
21 K 134/00
(8/209)
Hamm, 27. 10. 2004
Amtsgericht
Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch am 3. November 2003 eingetragen worden.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG
festgesetzt auf 34 125,- EUR.
Im Termin am 27. Oktober 2004 ist der Zuschlag versagt worden, weil das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleibenden Rechte die
Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht hat.
6051. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Montag, dem 30. Mai 2005, 11.00 Uhr, im Amtsgericht
Kamen, Poststraße 1, 59174 Kamen, I. Etage, Saal I,
das im Grundbuch von Kamen Blatt 7399 B eingetragene Grundstück
21 K 221/03
Grundbuchbezeichnung:
Hamm, 27. 10. 2004
(8/232)
Amtsgericht
6050. Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen am
Mittwoch, dem 23. März 2005, 10.30 Uhr, im Gerichtsgebäude 59065 Hamm, Borbergstraße 1, Erdgeschoss, Saal 12, die in den Wohnungsgrundbüchern
von Herringen Blätter 2696 und 1376 eingetragenen
Wohnungseigentumsrechte versteigert werden.
Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis:
Gemarkung Heeren Werve, Flur 12, Flurstück 331,
Gebäude- und Freifläche, Schillerstraße 116, groß 4 a
43 qm,
Gemarkung Heeren Werve, Flur 12, Flurstück 332,
Gebäude- und Freifläche, Schillerstraße 116, groß 4 a
16 qm,
versteigert werden.
Es handelt sich um ein Zweifamilienhaus (Doppelhaushälfte) in Fertigbauweise.
Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch am 8. Oktober 2002 eingetragen worden.
Wohnungsgrundbuch von Herringen Blatt 2696:
Zu diesem Zeitpunkt waren als Eigentümer eingetragen:
45/Tausendstel Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Andreas Krämer und Ute Schwenzfeier - je zur ideellen
Hälfte.
Gemarkung Herringen, Flur 11, Flurstück 166, Gebäude- und Freifläche, Wohnen, In der Dördel 15, 15 a,
groß 8 a 42 qm,
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG
festgesetzt auf Gesamtwert 170 000,- EUR.
verbunden mit dem Sondereigentum an der im Erdgeschoss liegenden Wohnung - Altbau - bestehend aus
einer Küche, drei Räumen, Bad und WC und Flur - im
Aufteilungsplan gelb schraffiert und mit Nr. 2 bezeichnet -,
auf Flurstück 331
164 500,- EUR und
auf Flurstück 332
5 500,- EUR.
Es entfallen
14 K 53/02
(23/133)
Kamen, 28. 10. 2004
Amtsgericht
Öffentlicher Anzeiger Nr. 46/2004
1425
6052. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am
Dienstag, dem 18. Januar 2005, 11.45 Uhr, im Gerichtsgebäude Lüdenscheid, Dukatenweg 6, 1. Obergeschoss, Saal 126, das im Wohnungsgrundbuch von
Lüdenscheid-Stadt Blatt 13264 eingetragene Wohnungseigentum versteigert werden:
70,98/Tausendstel Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Lüdenscheid-Stadt, Flur 15, Flurstück
375, Gebäude- und Freifläche, Asenberg 21, 23, groß
12 a 64 qm,
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung
im Haus Nr. 21, Erdgeschoss, vom Hauseingang rechts
gelegen, Aufteilungsplan Nr. 4.
Das Miteigentum ist durch die Einräumung der zu den
anderen Miteigentumsanteilen (Lüdenscheid-Stadt
Blätter 13261 bis 13275 - ausgenommen dieses Blatt -)
gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt.
Der Wohnung Nr. 4 des Aufteilungsplanes (Lüdenscheid-Stadt Blatt 13264) ist das Sondernutzungsrecht
an dem Stellplatz Nr. 23 zugewiesen.
Eingetragen gemäß Bewilligung vom 26. März 1992 am
21. August 1992.
Laut Wertgutachten handelt es sich um ein Wohnungseigentum in einer aus 2 Gebäuden bestehenden Anlage
mit insgesamt 15 Wohneinheiten. Das Gebäude ist 2geschossig, teilunterkellert und wurde 1961 errichtet.
Die Wohnung besteht aus 3 Zimmern, Küche, Bad,
Flur nebst Kellerraum und überdachtem Stellplatz. Die
Wohnfläche beträgt ca. 67 qm.
Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch am 21. März 2003 eingetragen worden.
Zu diesem Zeitpunkt waren als Eigentümer eingetragen:
a) Ahmet Esen,
b) Yeliz Esen geb. Görenekli
- je zu 1/2 -.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG
festgesetzt auf 75 000,- EUR.
Im Termin am 15. Juni 2004 ist der Zuschlag versagt
worden, weil das abgegebene Meistgebot einschließlich
des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleibenden Rechte 5/10 des Grundstückswertes nicht erreicht hat.
12 K 15/03
(12/200)
Lüdenscheid, 2. 11. 2004
Amtsgericht
6053. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Donnerstag, dem 2. Dezember 2004, 11.45 Uhr, im Gerichtsgebäude Lüdenscheid, Dukatenweg 6, 1. Obergeschoss, Saal 126, das im Wohnungsgrundbuch von
Lüdenscheid-Stadt Blatt 14548 eingetragene Wohnungseigentum versteigert werden.
Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis:
50,96/Tausendstel Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Lüdenscheid-Stadt, Flur 67, Flurstück
389, Gebäude- und Freifläche, Königstraße 7, Werdohler Straße 50, groß 6 a 56 qm,
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung
im 4. Obergeschoss vom Hauseingang rechts gelegen
1426
Öffentlicher Anzeiger Nr. 46/2004
im Hause Werdohler Straße 50, Aufteilungsplan Nr. 28,
der Inhalt des Sondereigentums ist geändert. Dieser
Wohnung ist der Kellerraum Nr. 28 zugeordnet.
Laut Wertgutachten handelt es sich um eine Eigentumswohnung nebst Kellerraum in einem viergeschossigen Wohn- und Geschäftshaus mit insgesamt 20
Wohneinheiten und 2 Ladeneinheiten in zwei Gebäuden mit Flachdach. Erstbezug 1958. Die Wohnfläche
beträgt 72,02 qm.
Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch am 29. April 2003 eingetragen worden.
Zu diesem Zeitpunkt waren als Eigentümer eingetragen:
a) Emrah Bastürk,
b) Seher Bastürk geb. Nayir,
beide in Lüdenscheid - je zu 1/2 -.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG
festgesetzt auf 84 000,- EUR.
Im Termin am 20. April 2004 ist der Zuschlag versagt
worden, weil das abgegebene Meistgebot einschließlich
des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleibenden Rechte die Hälfte des
Grundstückswertes nicht erreicht hat.
12 K 29/03
Lüdenscheid, 13. 10. 2004
(12/173)
Amtsgericht
6054. Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen am
Dienstag, dem 14. Dezember 2004, 11.45 Uhr, im
Gerichtsgebäude Lüdenscheid, Dukatenweg 6, I. Stock,
Saal 126, die im Grundbuch von Lüdenscheid-Land
Blatt 4297 eingetragenen Grundstücke versteigert werden:
Gemarkung Lüdenscheid-Land, Flur 81, Flurstück
180, Gebäude- und Freifläche, Ginsterweg, groß 2 a
41 qm,
Gemarkung Lüdenscheid-Land, Flur 81, Flurstück
181, Landwirtschaftsfläche, Trempershof, groß 3 a
31 qm,
Gemarkung Lüdenscheid-Land, Flur 81, Flurstück
184, Gebäude- und Freifläche, Werdohler Landstraße
323, Ginsterweg 1, groß 2 a 66 qm.
Laut Wertgutachten handelt es sich um ein nicht unterkellertes zweigeschossiges Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss. Die Geschosse befinden sich
auf unterschiedlichen Höhen. Die Gesamtwohnfläche
beträgt ca. 310 qm. Ursprungsbaujahr um 1900, Ausbau und Renovierung ca. 1960.
Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch am 20. Juni 2003 eingetragen worden.
Zu diesem Zeitpunkt war als Eigentümer eingetragen:
Klaus-Peter Ebert in Lüdenscheid.
Die Verkehrswerte wurden gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG
festgesetzt auf:
a)
6 150,- EUR hinsichtlich Flurstück 180,
b)
1 650,- EUR hinsichtlich Flurstück 181,
c) 165 000,- EUR hinsichtlich Flurstück 184.
Im Termin am 1. April 2004 ist der Zuschlag versagt
worden, weil das abgegebene Meistgebot einschließlich
des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedin-
gungen bestehen bleibenden Rechte 5/10 des Grundstückswertes nicht erreicht hat.
12 K 39/03
(12/167)
Lüdenscheid, 5. 10. 2004
Amtsgericht
6055. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Montag, dem 20. Dezember 2004, 14.00 Uhr, im Amtsgericht Lünen, Spormeckerplatz 5, 44532 Lünen, Saal
204, I. Obergeschoss, Altbau, das im Wohnungsgrundbuch von Lünen Blatt 11805 eingetragene Wohnungseigentum versteigert werden.
Grundbuchbezeichnung:
536/Zehntausendstel
Grundstück
Miteigentumsanteil
an
dem
Gemarkung Lünen Flur 7 Flurstück 490, Gebäudeund Freifläche, Barbarastraße 40, groß 27 a 53 qm,
verbunden mit Sondereigentum an der im 1. Obergeschoss gelegenen Wohnung nebst Kellerraum, sämtlich
im Aufteilungsplan mit Nr. 4 bezeichnet.
Es besteht ein Sondernutzungsrecht an dem im Lageplan mit Nr. 4 gekennzeichneten Kfz-Stellplatz.
Laut Wertgutachten:
Eigentumswohnung, im 1. Obergeschoss gelegen, mit
Kellerraum (Nr. 4 des Aufteilungsplanes) in dem zweigeschossigen Mehrfamilienhaus Lünen, Barbarastr. 40
(ehemalige Bergarbeitersiedlung).
Raumaufteilung: Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer,
Bad, Küche, Diele, Abstellraum, Balkon. Wohnfläche
102 qm, Sondernutzungsrecht an Kfz-Stellplatz Nr. 4.
Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch am 13. Mai 2003 eingetragen worden.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG
festgesetzt auf 82 000,- EUR.
Im Termin am 12. Januar 2004 ist der Zuschlag versagt worden, weil das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleibenden Rechte die
Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht hat.
3 K 35/03
Lünen, 29. 10. 2004
(13/152)
Amtsgericht
6056. Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen am
Montag, dem 21. Februar 2005, 11.00 Uhr, im Amtsgericht Lünen, Spormeckerplatz 5, 44532 Lünen, Saal
204, I. Obergeschoss, Altbau, das im
a) Wohnungserbbaugrundbuch von Selm Blatt 5543
eingetragene Wohnungserbbaurecht und
b) Teilerbbaugrundbuch von Selm Blatt 5548 eingetragene Teilerbbaurecht
versteigert werden.
Grundbuchbezeichnung:
a)
474/Zehntausendstel Anteil an dem Erbbaurecht, das
im Grundbuch von Selm Blatt 4295 als Belastung der
unter Nrn. 42, 43, 51, 52 des Bestandsverzeichnisses
aufgeführten Grundstücke
Gemarkung Selm Flur 6 Flurstück 1342, Gebäudeund Freifläche, Albert-Schweitzer-Straße, groß 1 a
8 qm,
Gemarkung Selm Flur 6 Flurstück 1343, Gebäudeund Freifläche, Goethestraße 2, groß 27 a 35 qm,
Gemarkung Selm Flur 6 Flurstück 2054, Gebäudeund Freifläche, Albert-Schweitzer-Straße, groß 12 qm,
Gemarkung Selm Flur 6 Flurstück 2068, Gebäudeund Freifläche, Albert-Schweitzer-Straße, groß 93 qm,
in Abteilung II Nr. 13 u für die Dauer von 99 Jahren,
beginnend mit dem 20. Dezember 1972, eingetragen
ist.
Mit dem Anteil an dem Erbbaurecht ist das Sondereigentum an der Wohnung im 6. Obergeschoss rechts
nebst Kellerraum - jeweils Nr. 21 des Aufteilungsplanes
- verbunden,
b)
50/Zehntausendstel Anteil an dem Erbbaurecht, das
im Grundbuch von Selm Blatt 4295 als Belastung der
unter Nrn. 42, 43, 51, 52 des Bestandsverzeichnisses
aufgeführten Grundstücke
Gemarkung Selm Flur 6 Flurstück 1342, Gebäudeund Freifläche, Albert-Schweitzer-Straße, groß 1 a
8 qm,
Gemarkung Selm Flur 6 Flurstück 1343, Gebäudeund Freifläche, Goethestraße 2, groß 27 a 35 qm,
Gemarkung Selm Flur 6 Flurstück 2054, Gebäudeund Freifläche, Albert-Schweitzer-Straße, groß 12 qm,
Gemarkung Selm Flur 6 Flurstück 2068, Gebäudeund Freifläche, Albert-Schweitzer-Straße, groß 93 qm,
in Abteilung II Nr. 13 z für die Dauer von 99 Jahren,
beginnend mit dem 20. Dezember 1972, eingetragen
ist.
Mit dem Anteil an dem Erbbaurecht ist das Sondereigentum an der Garage - Nr. 26 des Aufteilungsplanes verbunden.
Laut Wertgutachten:
a) Eigentumswohnung im Erbbaurecht im 6. Obergeschoss rechts nebst Kellerraum, sämtlich Nr. 21 des
Aufteilungsplanes, in dem siebengeschossigen Wohnhaus in 59379 Selm, Goethestraße 2. Baujahr des
Hauses mit insgesamt 21 Wohneinheiten ca. 1973. Es
ist eine Aufzugsanlage vorhanden.
Aufteilung der Wohnung: Wohnzimmer, Schlafzimmer,
Kinderzimmer, Esszimmer, Küche, Bad/WC, Diele,
Flur, Balkon und 2 Abstellräume, Wohnfläche ca. 78
qm,
b) Es handelt sich um eine Garage (im Teilerbbaurecht)
in einer Gesamtwohnanlage von 21 Wohneinheiten und
12 Garagenplätzen, sowie 18 Kfz-Stellplätzen. Die Garage ist vermietet.
Der Versteigerungsvermerk ist in die genannten
Grundbücher am 11. August 2003 eingetragen worden.
Die Verkehrswerte wurden gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG
festgesetzt auf:
63 100,- EUR Einzelverkehrswert Wohnung Selm
Blatt 5543,
4 395,- EUR Einzelverkehrswert Garage Selm Blatt
5548,
67 495,- EUR Gesamtverkehrswert.
Im Termin am 11. Oktober 2003 ist der Zuschlag versagt worden, weil das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteige-
Öffentlicher Anzeiger Nr. 46/2004
1427
rungsbedingungen bestehen bleibenden Rechte die
Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht hat.
3 K 28/03
(13/356)
1. Stock, Saal 106, die im Grundbuch von Berge Blatt
0355 eingetragenen Grundstücke versteigert werden.
Lünen, 22. 10. 2004
Lfd. Nr. 1:
Amtsgericht
6057. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Montag, dem 21. Februar 2005, 10.30 Uhr, im Amtsgericht Lünen, Spormeckerplatz 5, 44532 Lünen, Saal
204, I. Obergeschoss, Altbau, das im Wohnungserbbaugrundbuch von Selm Blatt 5542 eingetragene Wohnungserbbaurecht versteigert werden.
Grundbuchbezeichnung:
324/Zehntausendstel Anteil an dem Erbbaurecht, das
im Grundbuch von Selm Blatt 4295 als Belastung der
unter Nrn. 42, 43, 51, 52 des Bestandsverzeichnisses
aufgeführten Grundstücke
Gemarkung Selm Flur 6 Flurstück 1342, Gebäudeund Freifläche, Albert-Schweitzer-Straße, groß 1 a
8 qm,
Gemarkung Selm Flur 6 Flurstück 1343, Gebäudeund Freifläche, Goethestraße 2, groß 27 a 35 qm,
Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis:
Gemarkung Berge, Flur 11, Flurstück 358, Hof- und
Gebäudefläche, Olpe, Freienohler Straße 34, groß 3 a
86 qm,
lfd. Nr. 2:
Gemarkung Berge, Flur 11, Flurstück 937, Landwirtschaftsfläche, Heidwiese, Zur Heidwiese 13, groß 4 a
48 qm.
Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch am 11. Mai 2004 eingetragen worden.
Zu diesem Zeitpunkt war als Eigentümer eingetragen:
Benno Bohne.
Die Verkehrswerte wurden gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG
festgesetzt auf:
Lfd. Nr. 1:
lfd. Nr. 2:
170 000,- EUR,
28 000,- EUR.
2 K 19/04
Meschede, 25. 10. 2004
(14/115)
Amtsgericht
Gemarkung Selm Flur 6 Flurstück 2054, Gebäudeund Freifläche, Albert-Schweitzer-Straße, groß 12 qm,
Gemarkung Selm Flur 6 Flurstück 2068, Gebäudeund Freifläche, Albert-Schweitzer-Straße, groß 93 qm,
in Abteilung II Nr. 13 t für die Dauer von 99 Jahren,
beginnend mit dem 20. Dezember 1972, eingetragen
ist.
Mit dem Anteil an dem Erbbaurecht ist das Sondereigentum an der Wohnung im 6. Obergeschoss Mitte
nebst Kellerraum - jeweils Nr. 20 des Aufteilungsplanes
- verbunden.
Es besteht ein Sondernutzungsrecht an dem Kfz-Stellplatz Nr. 46.
Laut Wertgutachten:
Eigentumswohnung im Erbbaurecht im 6. Obergeschoss Mitte nebst Kellerraum, sämtlich Nr. 20 des
Aufteilungsplanes, in dem siebengeschossigen Wohnhaus in 59379 Selm, Goethestraße 2. Baujahr des
Hauses mit insgesamt 21 Wohneinheiten ca. 1973. Es
ist eine Aufzugsanlage vorhanden.
Aufteilung der Wohnung: Wohnzimmer, Schlafzimmer,
Küche, Bad/WC, Diele, Balkon und 2 Abstellräume,
Wohnfläche ca. 54 qm.
Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch am 11. August 2003 eingetragen worden.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG
festgesetzt auf 43 400,- EUR.
6059. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am
Dienstag, dem 18. Januar 2005, 9.00 Uhr, im Gerichtsgebäude 59872 Meschede, Steinstraße 35,
1. Stock, Saal 106, das im Grundbuch von Schmallenberg Blatt 1228 eingetragene Grundstück versteigert
werden.
Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis:
Lfd. Nr. 1:
Gemarkung Schmallenberg, Flur 4, Flurstück 1228,
Gebäude- und Freifläche, In der Dormecke 6, groß 6 a
22 qm.
Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch am 1. Februar 2004 eingetragen worden.
Zu diesem Zeitpunkt waren als Eigentümer eingetragen:
Mauro Balugani und Ursula Balugani geb. Rößler, zu je
1/2 Anteil.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG
festgesetzt auf 260 000,- EUR.
2 K 5/04
Meschede, 18. 10. 2004
(14/101)
Amtsgericht
Im Termin am 11. Oktober 2004 ist der Zuschlag versagt worden, weil das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleibenden Rechte die
Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht hat.
6060. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am
Dienstag, dem 11. Januar 2005, 11.00 Uhr, im Gerichtsgebäude 59872 Meschede, Steinstraße 35,
1. Stock, Saal 106, die im Wohnungserbbaugrundbuch
von Velmede Blätter 1684, 1685 und 1686 eingetragenen Wohnungserbbaurechte versteigert werden.
3 K 27/03
Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis:
(13/219)
Lünen, 22. 10. 2004
Amtsgericht
Wohnungserbbaugrundbuch von Velmede Blatt 1684
Lfd. Nr. 1:
6058. Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen am
Dienstag, dem 18. Januar 2005, 11.00 Uhr, im Gerichtsgebäude 59872 Meschede, Steinstraße 35,
1428
Öffentlicher Anzeiger Nr. 46/2004
36,81/Hundertstel Miteigentumsanteil an dem Erbbaurecht, eingetragen auf dem im Grundbuch von Velmede Blatt 1780 Nr. 1 des Bestandsverzeichnisses verzeichneten Grundstücks
Gemarkung Velmede, Flur 27, Flurstück 749, Gebäude- und Freifläche, Abt-Anno-Straße 13, groß 2 a
92 qm,
in Abteilung II Nr. 1 für die Dauer von 99 Jahren seit
dem Tage der Eintragung.
Der Erbbauberechtigte bedarf zur Veräußerung oder
Übertragung des Erbbaurechts sowie zu seiner Belastung mit einer Hypothek, Grund- oder Rentenschuld
sowie Reallast der Zustimmung des Grundstückseigentümers. Als Eigentümer des belasteten Grundstücks
ist Friedhelm Wollenhaupt eingetragen. Unter Bezug
auf die Eintragungsbewilligung vom 1. Oktober 1976
bei der Anlegung des Blattes 492 eingetragen am
14. Dezember 1976.
Verbunden mit Sondereigentum an der Wohnung im
Obergeschoss Nr. 1 des Aufteilungsplanes, mit Kellerraum Nr. 1 a des Aufteilungsplanes.
Das Miteigentum ist durch die Einräumung der zu den
anderen Miteigentumsanteilen (eingetragen in den
Blättern 1684, 1685, 1686 mit Ausnahme dieses Blattes) gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt.
Der Wohnungseigentümer bedarf zur Veräußerung der
Zustimmung des Verwalters. Dies gilt nicht bei Veräußerung an Ehegatten, Verwandte auf- und absteigender Linie sowie Verwandte zweiten Grades der Seitenlinie, bei Veräußerung durch den Konkursverwalter oder
im Wege der Zwangsvollstreckung und bei der Erstveräußerung.
Im Übrigen wird wegen des Gegenstandes und des
Inhalts des Sondereigentums auf die Eintragungsbewilligung vom 13. September 1993 Bezug genommen,
Wohnungserbbaugrundbuch von Velmede Blatt 1685
lfd. Nr. 1:
37,24/Hundertstel Miteigentumsanteil an dem Erbbaurecht, eingetragen auf dem im Grundbuch von Velmede Blatt 1780 Nr. 1 des Bestandsverzeichnisses verzeichneten Grundstücks
Gemarkung Velmede, Flur 27, Flurstück 749, Gebäude- und Freifläche, Abt-Anno-Straße 13, groß 2 a 92
qm,
in Abteilung II Nr. 1 für die Dauer von 99 Jahren seit
dem Tage der Eintragung.
Der Erbbauberechtigte bedarf zur Veräußerung oder
Übertragung des Erbbaurechts sowie zu seiner Belastung mit einer Hypothek, Grund- oder Rentenschuld
sowie Reallast der Zustimmung des Grundstückseigentümers. Als Eigentümer des belasteten Grundstücks
ist Friedhelm Wollenhaupt eingetragen. Unter Bezug
auf die Eintragungsbewilligung vom 1. Oktober 1976
bei der Anlegung des Blattes 492 eingetragen am 14.
Dezember 1976.
Verbunden mit Sondereigentum an der Wohnung im
Erdgeschoss Nr. 2 des Aufteilungsplanes, mit Kellerraum Nr. 2 a des Aufteilungsplanes.
Das Miteigentum ist durch die Einräumung der zu den
anderen Miteigentumsanteilen (eingetragen in den
Blättern 1684, 1685, 1686 mit Ausnahme dieses Blattes) gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt.
Der Wohnungseigentümer bedarf zur Veräußerung der
Zustimmung des Verwalters. Dies gilt nicht bei Veräußerung an Ehegatten, Verwandte auf- und absteigender Linie sowie Verwandte zweiten Grades der Seitenlinie, bei Veräußerung durch den Konkursverwalter oder
im Wege der Zwangsvollstreckung und bei der Erstveräußerung.
Im Übrigen wird wegen des Gegenstandes und des
Inhalts des Sondereigentums auf die Eintragungsbewilligung vom 13. September 1993 Bezug genommen,
Wohnungserbbaugrundbuch von Velmede Blatt 1686
lfd. Nr. 1:
25,95/Hundertstel Miteigentumsanteil an dem Erbbaurecht, eingetragen auf dem im Grundbuch von Velmede Blatt 1780 Nr. 1 des Bestandsverzeichnisses verzeichneten Grundstücks
Gemarkung Velmede, Flur 27, Flurstück 749, Gebäude- und Freifläche, Abt-Anno-Straße 13, groß 2 a
92 qm,
in Abteilung II Nr. 1 für die Dauer von 99 Jahren seit
dem Tage der Eintragung.
Der Erbbauberechtigte bedarf zur Veräußerung oder
Übertragung des Erbbaurechts sowie zu seiner Belastung mit einer Hypothek, Grund- oder Rentenschuld
sowie Reallast der Zustimmung des Grundstückseigentümers. Als Eigentümer des belasteten Grundstücks
ist Friedhelm Wollenhaupt eingetragen. Unter Bezug
auf die Eintragungsbewilligung vom 1. Oktober 1976
bei der Anlegung des Blattes 492 eingetragen am
14. Dezember 1976.
Verbunden mit Sondereigentum an der Wohnung im
Untergeschoss Nr. 3 des Aufteilungsplanes, mit Kellerraum Nr. 3 a des Aufteilungsplanes.
Das Miteigentum ist durch die Einräumung der zu den
anderen Miteigentumsanteilen (eingetragen in den
Blättern 1684, 1685, 1686 mit Ausnahme dieses Blattes) gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt.
Der Wohnungseigentümer bedarf zur Veräußerung der
Zustimmung des Verwalters. Dies gilt nicht bei Veräußerung an Ehegatten, Verwandte auf- und absteigender Linie sowie Verwandte zweiten Grades der Seitenlinie, bei Veräußerung durch den Konkursverwalter oder
im Wege der Zwangsvollstreckung und bei der Erstveräußerung.
Im Übrigen wird wegen des Gegenstandes und des
Inhalts des Sondereigentums auf die Eintragungsbewilligung vom 13. September 1993 Bezug genommen,
Der Versteigerungsvermerk ist in die genannten
Grundbücher am 19. September 2003 eingetragen
worden.
Zu diesem Zeitpunkt war als Eigentümer eingetragen:
Friedhelm Wollenhaupt.
Die Verkehrswerte wurden gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG
festgesetzt auf:
Wohnungserbbaugrundbuch Velmede
Blatt 1684
70 000,- EUR,
Wohnungserbbaugrundbuch Velmede
Blatt 1685
70 000,- EUR,
Wohnungserbbaugrundbuch Velmede
Blatt 1686
50 000,- EUR.
2 K 28/03
(14/553)
Meschede, 25. 10. 2004
Amtsgericht
6061. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am
Dienstag, dem 25. Januar 2005, 9.00 Uhr, im Gerichtsgebäude 59872 Meschede, Steinstraße 35,
Öffentlicher Anzeiger Nr. 46/2004
1429
1. Stock, Saal 106, das im Grundbuch von Wennemen
Blatt 0466 eingetragene Grundstück und der im
Grundbuch von Wennemen Blatt 0396 eingetragene
1/14 Anteil an dem Grundstück versteigert werden:
richtsgebäude 59872 Meschede, Steinstraße 35,
I. Stock, Saal 106, das im Grundbuch von Heringhausen Blatt 0156 eingetragene Grundstück versteigert
werden.
Grundbuch von Wennemen Blatt 0466
Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis:
Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis:
Lfd. Nr. 1:
Gemarkung Wennemen, Flur 10, Flurstück 459, Gebäude- und Freifläche, Bockumer Weg, groß 11 a
75 qm,
Gemarkung Heringhausen, Flur 2, Flurstück 172, Gebäude- und Freifläche, Bestwiger Straße 68, groß 10 a
64 qm.
Grundbuch von Wennemen Blatt 0396
Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch am 28. November 1997 eingetragen worden.
Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis:
1/Vierzehntel Anteil an dem Grundstück
Gemarkung Wennemen, Flur 1, Flurstück 532, Straße,
Bockumer Weg, groß 1 a 31 qm.
Der Versteigerungsvermerk ist in die genannten
Grundbücher am 24. November 2000 (Blatt 0466) und
am 6. Juni 2002 (Blatt 0396) eingetragen worden.
Zu diesen Zeitpunkten war als Eigentümer eingetragen: Ingo Neuhaus.
Die Verkehrswerte wurden gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG
festgesetzt:
Bzgl. Wennemen Blatt 0466 auf
52 000,- EUR,
bzgl. Wennemen Blatt 0396 auf
250,- EUR.
Im Termin am 28. September 2004 ist der Zuschlag
versagt worden, weil das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleibenden Rechte die
Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht hat.
2 K 5/00
(14/150)
Meschede, 18. 10. 2004
Amtsgericht
6062. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am
Dienstag, dem 25. Januar 2005, 10.30 Uhr, im Gerichtsgebäude 59872 Meschede, Steinstraße 35,
1. Stock, Saal 106, das im Grundbuch von Wennemen
Blatt 0893 eingetragene Grundstück versteigert werden.
Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis:
Gemarkung Wennemen, Flur 1, Flurstück 915, Gebäude- und Freifläche, Verkehrsfläche, Bockum, groß 35 a
55 qm.
Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch am 7. Februar 2003 eingetragen worden.
Zu diesem Zeitpunkt waren als Eigentümer eingetragen:
Zu diesem Zeitpunkt waren als Eigentümer eingetragen: Eva-Maria Zoost in Bestwig-Heringhausen.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG
festgesetzt auf 285 000,- EUR.
2 K 34/97
Meschede, 18. 10. 2004
(14/90)
Amtsgericht
6064. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Donnerstag, dem 9. Dezember 2004, 10.00 Uhr, im
Amtsgericht Olpe, Bruchstraße 32, 57462 Olpe, Saal
037, das im Grundbuch von Kleusheim Blatt 638 eingetragene Wohnungseigentum versteigert werden.
Grundbuchbezeichnung:
419/Tausendstel Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Kleusheim, Flur 17, Flurstück 183, Gebäude- und Freifläche, Römerhof 2, groß 7 a 19 qm,
verbunden mit Sondereigentum an der Wohnung im
Anbau, im Erdgeschoss und Dachgeschoss, Nr. S 2 des
Aufteilungsplanes, mit Kellerraum Nr. S 2 des Aufteilungsplanes und dem Spitzboden im Anbau.
Laut Wertgutachten handelt es sich um ein in 2 Einheiten geteiltes Zweifamilienhaus, unterkellert, mit ausgebautem Dachgeschoss. Massivbauweise, Satteldach,
Baujahr 1964, Anbau 1987, befriedigender baulicher
Zustand, Größe der Wohnung 83,11 qm, aufgeteilt im
Wesentlichen in 3 Zimmer, Küche, Bad. Eigene GasZentralheizung inklusive Warmwasser für jedes Sondereigentum.
Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch am 3. November 2003 eingetragen worden.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG auf
98 000,- EUR festgesetzt.
12 K 90/03
(15/128)
Barbara Bierbaum geb. Scherf und Christian Bierbaum als Gesellschafter bürgerlichen Rechts.
Olpe, 27. 10. 2004
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG
festgesetzt auf 450 000,- EUR.
6065. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Donnerstag, dem 13. Januar 2005, 13.30 Uhr, im Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, Saal 010, der im
Grundbuch von Weidenau Blatt 5691 eingetragene
Grundbesitz versteigert werden.
Im Termin am 28. September 2004 ist der Zuschlag
versagt worden, weil das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleibenden Rechte die
Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht hat.
2 K 35/02
(14/113)
Amtsgericht
Grundbuchbezeichnung:
Bestandsverzeichnis lfd. Nr. 1, 2/zu 1:
Amtsgericht
102,30/Zehntausendstel Miteigentumsanteil an dem
Grundstück - bestehend aus den vereinigten Parzellen -
6063. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am
Dienstag, dem 1. Februar 2005, 9.00 Uhr, im Ge-
Gemarkung Weidenau, Flur 19, Flurstück 382, Gebäude- und Freifläche, Auf der Meinhardt 5, 5 A, 7, 9, groß
56 a 52 qm,
Meschede, 18. 10. 2004
1430
Öffentlicher Anzeiger Nr. 46/2004
verbunden mit Sondereigentum an der Wohnung im
Dachgeschoss Haus 4, nebst einem Kellerraum im Kellergeschoss Haus 4, im Aufteilungsplan alles mit Nr. 91
bezeichnet.
Es sind Sondernutzungsrechte bestellt. Dazu gehört
das Sondernutzungsrecht an dem Stellplatz Nr. S 60.
Das Miteigentum ist durch die Einräumung der zu den
anderen Miteigentumsanteilen (eingetragen in den
Blättern 5601 bis 5696 mit Ausnahme dieses Blattes)
gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt.
Der Wohnungseigentümer (= Raumeigentümer) bedarf
zur Veräußerung der Zustimmung des Verwalters. Das
gilt nicht bei einer Veräußerung des Raumeigentums
an einen anderen Raumeigentümer, an Verwandte und
Verschwägerte in gerader Linie oder bis zum zweiten
Grad in der Seitenlinie, an Ehegatten oder frühere
Ehegatten. Die Zustimmung des Verwalters ist ferner
nicht erforderlich bei einer Veräußerung des Raumeigentums im Wege der Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung oder durch den Konkursverwalter oder
wenn ein Grundpfandrechtsgläubiger im Wege der
Zwangsvollstreckung erworbenes Raumeigentum veräußert.
Im Übrigen wird wegen des Gegenstandes und des
Inhalts des Sondereigentums auf die Eintragungsbewilligung vom 10. Dezember 1993 - UR Nr. E 4090/93
Notar Dr. Etzbach, Köln - Bezug genommen.
Der Miteigentumsanteil ist bei Anlegung dieses Blattes
von Blatt 4435 hierher übertragen.
Eingetragen am 20. September 1994.
Laut Gutachten: 22,85 qm Netto-Wohnfläche.
Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch am 9. Juli 2004 eingetragen worden.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG
festgesetzt auf 29 900,- EUR.
20 K 132/04
(16/209)
Siegen, 2. 11. 2004
Amtsgericht
6066. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Freitag, dem 11. Februar 2005, 13.30 Uhr, im Gerichtsgebäude in Siegen, Berliner Straße 21-22, Erdgeschoss, Saal 010, das im Grundbuch von Freudenberg
Blatt 835 eingetragene Grundstück versteigert werden.
Grundbuchbezeichnung:
Bestandsverzeichnis Nr. 2:
Gemarkung Freudenberg, Flur 14, Flurstück 151, Gebäude- und Freifläche, Mittelstraße 10, groß 63 qm.
Aufbau laut Gutachten ohne Gewähr für die Richtigkeit:
Denkmalgeschütztes Fachwerkgebäude (Doppelhaushälfte), an dem eine vollständige Rekonstruktions-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahme durchzuführen ist.
Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch am 9. Juni 2004 eingetragen worden.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG
festgesetzt auf 10 000,- EUR.
Im Termin am 29. Oktober 2004 ist der Zuschlag wegen Nichterreichens des hälftigen Grundstückswertes
versagt worden.
20 K 90/04
(16/102)
Siegen, 29. 10. 2004
Amtsgericht
6067. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Montag, dem 7. Februar 2005, 13.30 Uhr, im Amtsgericht
Siegen, Berliner Straße 21-22, Saal 010, das im
Grundbuch von Sohlbach bei Siegen Blatt 15 eingetragene Grundstück versteigert werden.
Grundbuchbezeichnung:
Bestandsverzeichnis lfd. Nr. 2:
Gemarkung Sohlbach, Flur 5, Flurstück 165, Gebäude- und Freifläche, Salamanderweg 8 a, groß 3 a
75 qm.
Bebauung laut Gutachten:
Einfamilienwohnhaus (Doppelhaushälfte),
1961, 106 qm Wohnfläche.
Baujahr
Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch am 24. Juni 2004 eingetragen worden.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG
festgesetzt auf 122 000,- EUR.
20 K 128/04
(16/89)
Siegen, 2. 11. 2004
Amtsgericht
6068. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Montag, dem 10. Januar 2005, 13.30 Uhr, im Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 22, Saal 010, das im
Grundbuch von Büschergrund Blatt 1207 eingetragene
Grundstück versteigert werden.
Grundbuchbezeichnung:
Bestandsverzeichnis lfd. Nr. 2:
Gemarkung Büschergrund, Flur 20, Flurstück 586,
Gebäude- und Freifläche, Am Eicher Hang 34, groß 4 a
62 qm.
Bebauung laut Gutachten:
Wohnhaus, Baujahr 1979, mit Garage, Gesamtwohnfläche ca. 215,23 qm.
Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch am 29. Oktober 2003 eingetragen worden.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG auf
262 500,- EUR festgesetzt.
20 K 203/03
(16/94)
Siegen, 27. 10. 2004
Amtsgericht
6069. Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen am
Donnerstag, dem 20. Januar 2005, 9.00 Uhr, im
Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Soest, Soest, Nöttenstraße 28, I. Stockwerk, Saal I, die im Grundbuch
von Sassendorf Blatt 4451 eingetragenen Grundstücke
lfd. Nrn. 1, 2, 5, 6 des Bestandsverzeichnisses
Gemarkung Sassendorf, Flur 4, Flurstück 1253, Gebäude- und Freifläche, ungenutzt, Am Haullenbach,
groß 1 a 53 qm,
Gemarkung Sassendorf, Flur 4, Flurstück 1254, Gebäude- und Freifläche, ungenutzt, Am Haullenbach,
groß 8 a 81 qm,
Gemarkung Sassendorf, Flur 4, Flurstück 1257, Gebäude- und Freifläche, ungenutzt, Am Haullenbach,
groß 2 a 14 qm,
Gemarkung Sassendorf, Flur 4, Flurstück 1258, Gebäude- und Freifläche, ungenutzt, Am Haullenbach,
groß 15 a 44 qm,
Öffentlicher Anzeiger Nr. 46/2004
1431
und die im Grundbuch von Sassendorf Blätter 4469,
4470, 4471, 4472, 4473, 4474 eingetragenen Wohnungseigentumsrechte versteigert werden.
Sassendorf Blatt 4474:
Sassendorf Blatt 4469:
verbunden mit dem Sondereigentum an den Räumen
des Reihenhauses „Am Haullenbach 45 f“ im Keller-,
Erd-, Dachgeschoss und Spitzboden, sämtlich Nr. 6
des Aufteilungsplans, mit dem Sondernutzungsrecht
an dem im Kellergeschoss gelegenen Raum G 5, 6
gemeinsam mit dem Wohnungseigentümer aus Sassendorf Blatt 4473 und alleinigem Sondernutzungsrecht an der dunkelbraun umrandeten Grundstücksfläche Nr. 6,
477,02/Tausendsiebenhundertsechstel Miteigentumsanteil,
verbunden mit dem Sondereigentum an den Räumen
des Reihenhauses „Am Haullenbach 45 a“ im Keller-,
Erd-, Dachgeschoss und Spitzboden, sämtlich Nr. 1
des Aufteilungsplans, mit dem Sondernutzungsrecht
an dem im Kellergeschoss gelegenen Raum G 1, 2
gemeinsam mit dem Wohnungseigentümer aus Sassendorf Blatt 4470 und alleinigem Sondernutzungsrecht an der rot umrandeten Grundstücksfläche Nr. 1,
Sassendorf Blatt 4470:
190,45/Tausendsiebenhundertsechstel Miteigentumsanteil,
verbunden mit dem Sondereigentum an den Räumen
des Reihenhauses „Am Haullenbach 45 b“ im Keller-,
Erd-, Dachgeschoss und Spitzboden, sämtlich Nr. 2
des Aufteilungsplans, mit dem Sondernutzungsrecht
an dem im Kellergeschoss gelegenen Raum G 1, 2
gemeinsam mit dem Wohnungseigentümer aus Sassendorf Blatt 4469 und alleinigem Sondernutzungsrecht an der blau umrandeten Grundstücksfläche
Nr. 2,
Sassendorf Blatt 4471:
189,95/Tausendsiebenhundertsechstel Miteigentumsanteil,
verbunden mit dem Sondereigentum an den Räumen
des Reihenhauses „Am Haullenbach 45 c“ im Keller-,
Erd-, Dachgeschoss und Spitzboden, sämtlich Nr. 3
des Aufteilungsplans, mit dem Sondernutzungsrecht
an dem im Kellergeschoss gelegenen Raum G 3, 4
gemeinsam mit dem Wohnungseigentümer aus Sassendorf Blatt 4472 und alleinigem Sondernutzungsrecht an der grün umrandeten Grundstücksfläche
Nr. 3,
Sassendorf Blatt 4472:
189,45/Tausendsiebenhundertsechstel Miteigentumsanteil,
verbunden mit dem Sondereigentum an den Räumen
des Reihenhauses „Am Haullenbach 45 d“ im Keller-,
Erd-, Dachgeschoss und Spitzboden, sämtlich Nr. 4
des Aufteilungsplans, mit dem Sondernutzungsrecht
an dem im Kellergeschoss gelegenen Raum G 3, 4
gemeinsam mit dem Wohnungseigentümer aus Sassendorf Blatt 4471 und alleinigem Sondernutzungsrecht an der gelb umrandeten Grundstücksfläche
Nr. 4,
Sassendorf Blatt 4473:
470,18/Tausendsiebenhundertsechstel Miteigentumsanteil,
alle jeweils an dem vereinten Grundstück
Gemarkung Sassendorf, Flur 4, Flurstück 1255, Gebäude- und Freifläche, ungenutzt, Am Haullenbach,
groß 2 a 13 qm,
Gemarkung Sassendorf, Flur 4, Flurstück 1256, Gebäude- und Freifläche, ungenutzt, Am Haullenbach,
groß 14 a 93 qm.
Laut Gutachten handelt es sich bei dem Objekt um
Flurstück 1253
Grundstück mit Schallschutz-Erdwall
Flurstück 1254
Unbebautes Garagengrundstück
Flurstück 1257
Grundstück mit Schallschutz-Erdwall
Flurstück 1258
Unbebautes Grundstück
Am Haullenbach 45 a - Nr. 1 Baugrube
Sassendorf 4469
Am Haullenbach 45 b - Nr. 2 Baugrube
Sassendorf 4470
Am Haullenbach 45 c - Nr. 3 Keller im Rohbau
Sassendorf 4471
Am Haullenbach 45 d - Nr. 4 Keller im Rohbau
Sassendorf 4472
Am Haullenbach 45 e - Nr. 5 Grundstück mit Reihenhaus
Sassendorf 4473
Am Haullenbach 45 f - Nr. 6 Grundstück mit Reihenendhaus
Sassendorf 4474.
Der Versteigerungsvermerk ist in das
Grundbuch von Sassendorf Blätter 4451, 4474, 4470,
4471, 4473 am 16. Dezember 2003
Grundbuch von Sassendorf Blätter 4469, 4472 am 22.
Dezember 2003 eingetragen worden.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG
festgesetzt auf:
188,95/Tausendsiebenhundertsechstel Miteigentumsanteil,
Flurstück 1253
2 500,- EUR
Flurstück 1254
106 000,- EUR
verbunden mit dem Sondereigentum an den Räumen
des Reihenhauses „Am Haullenbach 45 e“ im Keller-,
Erd-, Dachgeschoss und Spitzboden, sämtlich Nr. 5
des Aufteilungsplans, mit dem Sondernutzungsrecht
an dem im Kellergeschoss gelegenen Raum G 5, 6
gemeinsam mit dem Wohnungseigentümer aus Sassendorf Blatt 4474 und alleinigem Sondernutzungsrecht an der dunkelbraun umrandeten Grundstücksfläche Nr. 5,
Flurstück 1257
3 500,- EUR
Flurstück 1258
255 000,- EUR
1432
Öffentlicher Anzeiger Nr. 46/2004
Am Haullenbach 45 a - Nr. 1 Sassendorf 4469
71 000,- EUR
Am Haullenbach 45 b - Nr. 2 Sassendorf 4470
29 000,- EUR
Am Haullenbach 45 c - Nr. 3 Sassendorf 4471
46 000,- EUR
b) lfd. Nr. 2 des Bestandsverzeichnisses:
Am Haullenbach 45 d - Nr. 4 Sassendorf 4472
46 000,- EUR
Am Haullenbach 45 e - Nr. 5 Sassendorf 4473
Gemarkung Mülheim, Flur 1, Flurstück 250, Weg,
Möhnestraße, groß 78 qm.
164 000,- EUR
Am Haullenbach 45 f - Nr. 6 Sassendorf 4474
202 000,- EUR
Nach dem Inhalt des Wertgutachtens ist das unter a)
genannte Grundstück bebaut mit einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung im Untergeschoss, Baujahr 1980, Wohnfläche Hauptwohnung (Erd- und
Dachgeschoss) etwa 212 qm, Wohnfläche Einliegerwohnung etwa 70 qm, eine Doppelgarage. Das unter b)
genannte Grundstück ist als Wegeparzelle Teil der Zuwegung zu dem Hauptgrundstück.
Gesamt
925 000,- EUR.
8 K 86/03
Soest, 18. 10. 2004
(17/626)
Amtsgericht
6070. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Freitag, dem 28. Januar 2005, 8.30 Uhr, an der Gerichtsstelle 59425 Unna, Friedrich-Ebert-Straße 65 a, Erdgeschoss, Saal 108, das im Wohnungsgrundbuch von
Unna Blatt 17958 eingetragene Wohnungseigentum
versteigert werden.
Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis:
6450/Hunderttausendstel Miteigentumsanteile an
dem Grundstück
Gemarkung Massen, Flur 11, Flurstück 2625, Gebäude- und Freifläche, Otto-Holzapfel-Straße,
Gemarkung Massen, Flur 11, Flurstück 2626, Gebäude- und Freifläche, Otto-Holzapfel-Straße,
Gemarkung Massen, Flur 11, Flurstück 2889, Verkehrsfläche, Otto-Holzapfel-Straße,
Gemarkung Massen, Flur 11, Flurstück 2890, Verkehrsfläche, Otto-Holzapfel-Straße,
Gemarkung Massen, Flur 11, Flurstück 2891, Verkehrsfläche, Otto-Holzapfel-Straße,
Gemarkung Massen, Flur 11, Flurstück 2892, Verkehrsfläche, Otto-Holzapfel-Straße,
Gemarkung Massen, Flur 11, Flurstück 2893, Gebäude- und Freifläche, Otto-Holzapfel-Straße 27,
Gemarkung Massen, Flur 11, Flurstück 2894, Gebäude- und Freifläche, Otto-Holzapfel-Straße 29,
gesamt groß 16 a 44 qm,
verbunden mit Sondereigentum an der Wohnung Haus
Nr. 27 im Dachgeschoss rechts, Nr. 8 des Aufteilungsplanes, mit Kellerraum Nr. 8 des Aufteilungsplanes.
Baubeschreibung laut Gutachten: Eigentumswohnung
in einem Mehrfamilienhaus bestehend aus 2 Schlafzimmern, Wohnzimmer, Diele, Bad, Küche und Dachterrasse sowie einem Kellerraum, Baujahr 1983,
Wohnfläche 79 qm.
Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch am 5. November 2003 eingetragen worden.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG
festgesetzt auf 105 000,- EUR.
2 K 107/03
(19/174)
Unna, 2. 11. 2004
Amtsgericht
6071. Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen am
Freitag, dem 4. März 2005, 8.00 Uhr, im Gerichtsgebäude 59581 Warstein, Bergenthalstraße 11, Erdgeschoss, Saal 6, die im Grundbuch von Sichtigvor Blatt
0111 A eingetragenen Grundstücke versteigert werden.
Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch am 22. April 2004 eingetragen worden.
Die Verkehrswerte wurden gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG
wie folgt festgesetzt:
a) Lfd. Nr. 1 des BV: Gemarkung Sichtigvor, Flur 1,
Flurstück 365: 268 000,- EUR,
b) lfd. Nr. 2 des BV: Gemarkung Mülheim, Flur 1,
Flurstück 250: 7000,- EUR.
7 K 14/04
(32/135)
Warstein, 26. 10. 2004
Amtsgericht
6072. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Freitag, dem 25. Februar 2005, 10.00 Uhr, im Gerichtsgebäude 59581 Warstein, Bergenthalstraße 11, Erdgeschoss, Saal 6, das im Grundbuch von Belecke Blatt
0918 eingetragene Grundstück versteigert werden.
Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis:
Gemarkung Belecke, Flur 10, Flurstück 119/1, Hofund Gebäudefläche, Wilkestraße 52, groß 3 a 30 qm.
Nach dem Inhalt des Wertgutachtens ist das Grundstück bebaut mit einem Zweifamilienhaus, Baujahr
2002, Wohnfläche der Wohnung im Erdgeschoss etwa
78 qm, der Wohnung im Obergeschoss und Dachgeschoss etwa 143 qm, eine Doppelgarage.
Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch am 20. Januar 2004 eingetragen worden.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG
festgesetzt auf 265 000,- EUR.
7 K 55/03
(32/89)
Warstein, 20. 10. 2004
Amtsgericht
6073. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Freitag, dem 11. März 2005, 10.00 Uhr, im Gerichtsgebäude 59581 Warstein, Bergenthalstraße 11, Erdgeschoss, Saal 6, das im Grundbuch von Rüthen Blatt
0719 eingetragene Grundstück versteigert werden.
Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis:
Gemarkung Rüthen, Flur 9, Flurstück 120, Hof- und
Gebäudefläche, Harringhuser Straße 56, groß 9 a
75 qm.
a) Lfd. Nr. 1 des Bestandsverzeichnisses:
Nach dem Inhalt des Wertgutachtens ist das Grundstück bebaut mit einem Einfamilienhaus mit zwei Einliegerwohnungen, Baujahr 1936, Wohnflächen: Hauptwohnung im Erd- und Dachgeschoss etwa 109 qm,
Einliegerwohnung im Kellergeschoss etwa 48 qm, Einliegerwohnung im Erdgeschoss etwa 34 qm, eine Garage.
Gemarkung Sichtigvor, Flur 1, Flurstück 365, Hof- und
Gebäudefläche, Möhnestraße 91, groß 6 a 70 qm,
Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch am 23. Oktober 2003 eingetragen worden.
Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis:
Öffentlicher Anzeiger Nr. 46/2004
1433
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG
festgesetzt auf 140 000,- EUR.
7 K 53/03
(32/100)
Warstein, 27. 10. 2004
Amtsgericht
6074. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Montag, dem 17. Januar 2005, 9.30 Uhr, im Amtsgericht
Werl, Walburgisstraße 45, I. Obergeschoss, Saal 9, die
im Grundbuch von Büderich Blatt 0872 eingetragene
Doppelhaushälfte versteigert werden.
Grundbuchbezeichnung:
Gemarkung Westbüderich, Flur 1, Flurstück 391, Gebäude- und Freifläche, Wohnen, Bruktererstraße 1 a,
groß 3 a 64 qm.
Laut Wertgutachten ist das Grundstück mit einer
1 1/2-geschossigen, nicht unterkellerten Doppelhaushälfte (Baujahr ca. 1997) nebst Garage bebaut. Die
Gesamtwohnfläche des Objektes beläuft sich auf ca.
102,88 qm.
Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch am 19. Dezember 2003 eingetragen worden.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG auf
125 000,- EUR festgesetzt.
11 K 55/03
Werl, 28. 10. 2004
(33/95)
3850 eingetragene Wohnungseigentum versteigert werden.
Grundbuchbezeichnung:
11 725/Millionstel Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Annen, Flur 23, Flurstück 706, Gebäudeund Freifläche, Knappmannstraße 30, In der Mark, Am
alten Kirmesplatz, groß 41 a 36 qm,
verbunden mit dem Sondereigentum an der im 3.
Ober-/Dachgeschoss gelegenen Wohnung nebst Keller,
im Aufteilungsplan mit Nr. 80 bezeichnet.
Laut Wertgutachten handelt es sich um eine kleine
Eigentumswohnung mit ca. 27 qm Wohnfläche im 3.
Obergeschoss und Dachgeschoss des Hauses „Knappmannstraße 30 a“ aus dem Baujahr 1994.
Sie besteht aus Wohn-/Schlafzimmer mit Kochecke,
Bad und Diele (3. Obergeschoss) sowie einem weiteren
Raum (Dachgeschoss).
Die Gesamtanlage besteht aus 96 Wohneinheiten.
Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch am 22. April 2004 eingetragen worden.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG auf
44 000,- EUR festgesetzt.
7 K 30/04
(21/129)
Witten, 26. 10. 2004
Amtsgericht
Amtsgericht
6075. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Montag, dem 24. Januar 2005, 9.30 Uhr, im Amtsgericht
Werl, Walburgisstraße 45, I. Obergeschoss, Saal 9, die
im Wohnungsgrundbuch von Werl Blatt 4844 eingetragene Eigentumswohnung versteigert werden.
Grundbuchbezeichnung:
66,21/Tausendstel Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Werl, Flur 6, Flurstück 421, Gebäude- und
Freifläche, Mischnutzung, Olakenweg 10, groß 7 a
9 qm, verbunden mit dem Sondereigentum an der
Wohnung Nr. 4 im I. Obergeschoss sowie einem Kellerraum, jeweils Nr. 4 des Aufteilungsplans.
Es besteht ein Sondernutzungsrecht an einem Stellplatz.
Laut Wertgutachten ist die Wohnung im ersten Obergeschoss eines 2 1/2-geschossigen, unterkellerten Wohnund Geschäftshauses (Baujahr ca. 1961) belegen. Die
Wohnung teilt sich auf in Wohn-/Esszimmer mit Balkon, Küche, Diele, Bad und Schlafzimmer mit einer
Gesamtwohnfläche von ca. 49 qm.
6077. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Freitag,
dem 14. Januar 2005, 11.00 Uhr, im Amtsgericht Witten, Bergerstraße 14, 58452 Witten, Saal 159 (Altbau),
das im Wohnungsgrundbuch von Heven Blatt 2158 eingetragene Wohnungseigentum versteigert werden.
Grundbuchbezeichnung:
147/Zehntausendstel
Grundstück
Miteigentumsanteil
an
dem
Gemarkung Heven, Flur 18, Flurstück 174, Gebäudeund Freifläche, Fahrendelle 54, 56, groß 27 a 2 qm,
verbunden mit dem Sondereigentum an der im Hause
Witten, Fahrendelle 54 im Erdgeschoss gelegenen Wohnung nebst Abstellraum im Spitzboden sowie einem
Einzelstellplatz im Garagengeschoss, sämtlich im Aufteilungsplan mit Nr. 9 bezeichnet.
Laut Wertgutachten handelt es sich um eine kleine
Eigentumswohnung im Erdgeschoss des Hauses Fahrendelle 54 nebst Abstellraum im Spitzboden und einem Pkw-Einstellplatz im Garagengeschoss.
Die Wohnung hat eine Wohnfläche von 33,45 qm und
besteht aus Wohn-/Schlafraum mit Kochecke sowie
Duschbad.
Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch am 22. Dezember 2003 eingetragen worden.
Die Wohnung liegt in einer Appartementhausanlage
(Baujahr 1992) mit insgesamt 74 Wohneinheiten.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG auf
33 000,- EUR festgesetzt.
Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch am 15. März 2004 eingetragen worden.
11 K 53/03
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG auf
19 500,- EUR festgesetzt.
Werl, 29. 10. 2004
(33/123)
Amtsgericht
7 K 22/04
Witten, 26. 10. 2004
6076. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Freitag, dem 21. Januar 2005, 9.00 Uhr, im Amtsgericht
Witten, Bergerstraße 14, 58452 Witten, Saal 159 (Altbau), das im Wohnungsgrundbuch von Annen Blatt
1434
Öffentlicher Anzeiger Nr. 46/2004
(21/137)
Amtsgericht
6078. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Freitag, dem 14. Januar 2005, 9.00 Uhr, im Amtsgericht
Witten, Bergerstraße 14, Saal 159 (Altbau), das im
Grundbuch von Witten Blatt 5511 eingetragene Wohnungseigentum versteigert werden.
Grundbuchbezeichnung:
1676/Hunderttausendstel Miteigentumsanteil an dem
Grundstück
Gemarkung Witten, Flur 14, Flurstück 282, Gebäudeund Freifläche, Johannisstraße 46, groß 8 a 22 qm,
verbunden mit dem Sondereigentum an der im
1. Obergeschoss gelegenen Wohnung nebst Keller, im
Aufteilungsplan mit Nr. 21 bezeichnet.
Laut Wertgutachten handelt es sich um eine kleine
Eigentumswohnung (Ein-Raum-Appartement) nebst
Kellerraum mit einer Wohnfläche von ca. 28,35 qm in
einem 1995 errichteten viergeschossigen Appartementhaus mit insgesamt 58 Wohneinheiten.
Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch am 11. Dezember 2003 eingetragen worden.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG auf
15 000,- EUR festgesetzt.
7 K 83/03
Witten, 2. 11. 2004
(21/113)
Amtsgericht
Das nachstehend unter Nr. 6079 bezeichnete Grundstück oder der grundstücksgleiche Gegenstand (Versteigerungsgegenstand) soll zu der dort angegebenen
Zeit zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft versteigert werden; für diese Zwangsversteigerungssache
erlässt das unterzeichnete Gericht folgende Aufforderung:
Ist ein Recht in dem genannten Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte
dieses Recht spätestens im Versteigerungstermin vor
der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden.
Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Antragsteller widerspricht. Das Recht wird sonst bei der
Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses
den übrigen Rechten nachgesetzt.
Soweit die Anmeldung oder die erforderliche Glaubhaftmachung eines Rechts unterbleibt oder erst nach
dem Verteilungstermin erfolgt, bleibt der Anspruch aus
diesem Recht gänzlich unberücksichtigt.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin
eine Berechnung des Anspruchs, getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten, einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann
die Erklärung auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Versteigerungsgegenstands oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die
Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu bewirken, bevor das Gericht den Zuschlag
erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der
Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.
6079. Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
soll am Mittwoch, dem 30. März 2005, 11.00 Uhr, im
Amtsgericht Unna, Friedrich-Ebert-Straße 65 a, 59425
Unna, Sitzungssaal 115, das im Grundbuch von Fröndenberg Blatt 4521 eingetragene Grundstück versteigert werden.
Grundbuchbezeichnung:
Gemarkung Fröndenberg, Flur 30, Flurstück 1096, Gebäude- und Freifläche, Von-Stauffenberg-Straße 10,
groß 4 a 97 qm.
Beschreibung laut Gutachten:
Wohnhaus mit drei Wohnungen (ca. 142 qm, 86 qm
und 21 qm), eingeschossig mit ausgebautem Dach,
unterkellert, Garage und Carport, Ursprungsbaujahr
ca. 1977 (als Einfamilienhaus mit Flachdach), Aufstockung 1992, fiktives Baujahr 1983.
Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch am 29. April 2003 eingetragen worden.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG auf
290 000,- EUR festgesetzt.
2 K 41/03
(19/236)
Unna, 14. 10. 2004
Amtsgericht
Aufgebote
6080. Die Bezirksregierung Arnsberg, Seibertzstraße
1, 59817 Arnsberg, vertreten durch die Regierungspräsidentin in Arnsberg, als Fiskus des Landes Nordrhein-Westfalen - Antragstellerin -, hat als Erbe des
am 7. 3. 2004 in Bochum verstorbenen Werner Wilhelm Krause, geboren am 28. 7. 1922, das Aufgebot
zum Zwecke der Ausschließung von Nachlassgläubigern beantragt.
Die Nachlassgläubiger werden hiermit aufgefordert,
ihre Forderungen gegen den Nachlass des Erblassers
spätestens in dem auf den 24. Februar 2005, 10.00
Uhr, Saal A 235, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Termin geltend zu machen.
Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und
des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche
Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift der
Anmeldung beizufügen.
Nachlassgläubiger, die sich nicht melden, können unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus
Pflichteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht
ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Überschuss ergibt. Auch haftet der Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil
der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteils-
Öffentlicher Anzeiger Nr. 46/2004
1435
rechten, Vermächtnissen und Auflagen, sowie die
Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt
bei Nichtmeldung der Rechtsnachteil ein, dass ihnen
jeder Erbe nach Teilung des Nachlasses nur für den
seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit
haftet.
39 C 235/04
Bochum, 28. 10. 2004
(3/134)
Amtsgericht
6081. Frau Ursula Jahn, geboren am 22. 7. 1942,
Chattenstraße 45, 45888 Gelsenkirchen, vertreten
durch Rechtsanwälte Münstermann und Stöckmann,
45821 Gelsenkirchen, hat das Aufgebot zum Zwecke
der Kraftloserklärung des verloren gegangenen Grundschuldbriefs über die im Wohnungserbbaugrundbuch
des Amtsgerichts Bochum von Westenfeld, Blatt 0384,
in Abteilung III Nr. 1 für die Westdeutsche Landesbank
Girozentrale (Landes-Bausparkasse) in Düsseldorf und
Münster eingetragene Grundschuld über einen Betrag
von 12 900,- DM nebst zwölf vom Hundert Jahreszinsen beantragt.
Der Inhaber wird hiermit aufgefordert, spätestens in
dem auf den 27. April 2005, 9.15 Uhr, Saal A 132, vor
dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und den Grundschuldbrief vorzulegen, widrigenfalls Kraftloserklärung
erfolgen wird.
42 C 362/04
Bochum, 21. 10. 2004
(3/86)
Amtsgericht
6082. Die Nationalbank AG, Theaterplatz 8, 45127
Essen, vertreten durch die Rechtsanwälte Schlüter aus
Dortmund, hat das Aufgebot zur Kraftloserklärung des
Grundschuldbriefes bezüglich der in Abteilung III Nr. 3
im Grundbuch von Dortmund Blatt B 35680 eingetragenen Grundschuld in Höhe von 159 500,- EUR mit
18 % Zinsen für die National-Bank AG in Essen beantragt.
Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens
in dem auf Freitag, den 28. Januar 2005, 9.00 Uhr, im
Gerichtsgebäude Schwanenstraße 68, I. Obergeschoss,
Zimmer Nr. 2.101 anberaumten Aufgebotstermin seine
Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, da
sonst die Urkunde für kraftlos erklärt werden kann.
116 C 1376/04
Dortmund, 23. 10. 2004
(6/72)
Amtsgericht
6083. Die Eheleute Johanna und Heinrich Feldewert,
Hagener Straße 94, 44225 Dortmund, vertreten durch
Rechtsanwalt Brentzel aus Dortmund, haben das Aufgebot zum Zwecke der Kraftloserklärung des Grundschuldbriefes über die bei dem Amtsgericht Dortmund
im Grundbuch von Dortmund Blatt 46446 in Abteilung
III unter Nr. 9 für die Stadtsparkasse Dortmund in
Dortmund in Höhe von 7500,- DM nebst 9, unter Umständen 10 % Jahreszinsen eingetragene Grundschuld
beantragt.
Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens
in dem auf Montag, den 28. Februar 2005, 9.30 Uhr, im
Gerichtsgebäude, Hauptgebäude, Saal 1.047 anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden
1436
Öffentlicher Anzeiger Nr. 46/2004
und die Urkunde vorzulegen, da sonst die Urkunde für
kraftlos erklärt werden kann.
116 C 10924/04
Dortmund, 6. 10. 2004
(6/79)
Amtsgericht
6084. Herr Herbert Schrieber, Im Velm 20, 44339
Dortmund, Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt
Banike, Prinz-Friedrich-Karl-Straße 29, 44135 Dortmund, hat das Aufgebot zum Zwecke der Kraftloserklärung des abhanden gekommenen Grundschuldbriefs
über die bei dem Amtsgericht im Grundbuch von Dortmund Blatt B 34266 in Abteilung III unter Nr. 1 für die
Westdeutsche Landesbank Girozentrale in Höhe von
7000,- DM nebst 6 % Jahreszinsen und weiteren Nebenleistungen unter Bezugnahme auf die Bewilligung
vom 2. Oktober 1952 am 17. Oktober 1952 eingetragene Grundschuld beantragt.
Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, bis spätestens in dem auf Mittwoch, den 6. April 2005, 9.15 Uhr,
im Gerichtsgebäude Gerichtsstraße 22, Saal 1049,
Erdgeschoss
anberaumten Aufgebotstermin seine
Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, da
sonst die Urkunde für kraftlos erklärt werden kann.
127 C 6878/04
Dortmund, 28. 10. 2004
(6/87)
Amtsgericht
6085. Durch Ausschlussurteil des Amtsgerichts Iserlohn vom 2. November 2004 sind die Grundschuldbriefe über die im Grundbuch von Hemer Blatt 4427
(Amtsgericht Iserlohn) in Abteilung III laufende Nr. 1
und laufende Nr. 2 zugunsten der Stadtsparkasse
Hemer eingetragenen Grundschulden über 60 000,DM und 100 000,- DM nebst Zinsen für kraftlos erklärt
worden.
42 C 256/04
Iserlohn, 3. 11. 2004
(10/50)
Amtsgericht
6086. Durch Ausschlussurteil des Amtsgerichts Kamen vom 7. Oktober 2004 wird der Gesamtgrundschuldbrief über die bei dem Amtsgericht Kamen im
Grundbuch von Bergkamen Blätter 4129 und 4139
jeweils in Abteilung III unter Nr. 6 für die Bausparkasse
Schwäbisch Hall Aktiengesellschaft - Bausparkasse
der Volksbanken und Raiffeisenbanken in SchwäbischHall in Höhe von 25 564,59 EUR nebst 10 % Jahreszinsen unter Bezugnahme auf die Bewilligung am
10. April 1975 eingetragene Gesamtgrundschuld (Brief
Nr. 4/1109003) für kraftlos erklärt.
3 C 2/04
Kamen, 2. 11. 2004
(23/61)
Amtsgericht
6087. Durch Ausschlussurteil vom 27. Oktober 2004
wurde das in Verlust geratene Sparbuch Nr. 20633
Kontonummer: 3600892840 ausgestellt von der Volksbank Anröchte eG auf den Namen Beda Jäger für kraftlos erklärt.
6 C 205/04
Lippstadt, 28. 10. 2004
(11/33)
Amtsgericht
6088. Durch Ausschlussurteil vom 27. Oktober 2004
wurde der Grundschuldbrief über das im Grundbuch
von Lippstadt von Hörste Blatt 0186 in Abteilung III
unter Nr. 1 eingetragene Recht: „30 000,- DM Hypothek
für ein Tilgungsdarlehen mit sechseinhalb vom Hundert Jahreszinsen für die Deutsche GenossenschaftsHypothekenbank Aktiengesellschaft in Hamburg eingetragen am 7. August 1964“ für kraftlos erklärt.
6 C 230/04
Lippstadt, 28. 10. 2004
(11/45)
Amtsgericht
6092. Frau Heidi El-Attar, Ardeystraße 46, 58452 Witten und Frau Ursula Teichert, Lerchenweg 4, 48308
Senden - Antragstellerinnen -, vertreten durch: Rechtsanwälte Uhlenbrock, Däumer und Beuckelmann,
Brechtener Straße 13, 44536 Lünen, haben das Aufgebot zum Zwecke der Kraftloserklärung des abhanden
gekommenen Grundschuldbriefes über die im Grundbuch von Selm Blatt 2020 in Abteilung III Nr. 1 für die
Landesbank für Westfalen Girozentrale (Westfälische
Landes-Bausparkasse) in Münster /Westfalen, eingetragene, mit 5 %, unter Umständen 6 % jährlich verzinsliche Grundschuld im Betrag von 9360,- DM (jetzt:
4785,69 EUR) beantragt.
6089. Herr Dr. Andreas Vogel, Ünninghauser Straße
94, 59556 Lippstadt, Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Diehl, Mock, Fillinger, Marticke, Wiese,
Rappenberg, Spielplatzstraße 2, 59555 Lippstadt, hat
das Aufgebot zwecks Kraftloserklärung des Grundschuldbriefes folgenden im Grundbuch des Amtsgerichts Lippstadt von Benninghausen Blatt 0188 in Abteilung III unter Nr. 1 eingetragenen Rechts:
Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, bis spätestens in dem auf Donnerstag, den 12. Mai 2005, 10.00
Uhr, Saal 108, Erdgeschoss, im Gerichtsgebäude,
Spormeckerplatz 5, 44532 Lünen anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde
vorzulegen, da sonst die Urkunde für kraftlos erklärt
werden kann.
„1400,- DM zahlungsfällige Grundschuld mit 8 % Jahreszinsen für den Grundstückseigentümer Kaufmann
Josef Vogel zu Benninghausen, eingetragen am
10. April 1958“, beantragt.
Lünen, 28. 10. 2004
Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens
in dem auf Donnerstag, den 12. Mai 2005, 9.00 Uhr, im
Gerichtsgebäude Lipperoder Straße 8, 59555 Lippstadt, Erdgeschoss, Saal III anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, da sonst die Urkunde für kraftlos erklärt werden kann.
3 C 266/04
Lippstadt, 25. 10. 2004
„40 000,- DM Tilgungsdarlehn mit bis zu neun vom
Hundert Jahreszinsen für die Stadtsparkasse Lippstadt in Lippstadt eingetragen am 31. Juli 1969“ für
kraftlos erklärt.
Lippstadt, 29. 10. 2004
(11/50)
Amtsgericht
6091. Frau Wilma Zeisberg, geboren am 18. 3. 1934,
An den Tannen 7, 58509 Lüdenscheid, hat das Aufgebot des abhanden gekommenen Wachstumszertifikats
der Volksbank Lüdenscheid eG, Sauerfelder Straße 5,
58511 Lüdenscheid, Kontonummer: 200551840, Kontostand: 18 117,75 EUR, beantragt.
Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens
in dem auf Donnerstag, den 2. Juni 2005, 9.00 Uhr,
Saal 127, I. Stock, im Gerichtsgebäude Dukatenweg 6
anberaumten Aufgebotstermin seine eventuellen Rechte (Inhaberschaft) anzumelden und die Urkunde vorzulegen, da diese sonst für kraftlos erklärt werden kann.
94 C 500/04
Lüdenscheid, 3. 11. 2004
(13/90)
Amtsgericht
6093. Durch Ausschlussurteil vom 21. Oktober 2004
ist der Brief über die in Abteilung III unter laufender
Nr. 21 im Grundbuch von Winterberg, Blatt 4464 eingetragene Grundschuld über 50 000,- DM zugunsten
der Firma Becker OHG in Winterberg für kraftlos erklärt worden.
3 C 182/04
(25/39)
Medebach, 25. 10. 2004
Amtsgericht
(11/95)
Amtsgericht
6090. Durch Ausschlussurteil vom 27. Oktober 2004
wurde der Grundschuldbrief über das im Grundbuch
des Amtsgerichts Lippstadt von Eickelborn Blatt 0143
in Abteilung III unter Nr. 1 eingetragene Recht:
26 C 86/04
7 C 244/04
(12/61)
Amtsgericht
6094. Herr Wilhelm Wurm, Zur Schermicke 28, 57482
Wenden-Schönau, vertreten durch Notar Stracke,
Hauptstraße 76, 57482 Wenden, hat das Aufgebot
zwecks Kraftloserklärung des abhanden gekommenen
Hypothekenbriefes über die im Grundbuch des Amtsgerichts Olpe von Schönau Blatt 154 in Abteilung III
unter laufender Nr. 1 für die Sparkasse Olpe-Drolshagen-Wenden als Rechtsnachfolgerin der Städtischen
Sparkasse Olpe eingetragene Hypothek in Höhe von
10 000,- DM beantragt.
Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens
in dem auf Mittwoch, den 25. Mai 2005, 14.30 Uhr, im
Gerichtsgebäude, Erdgeschoss Zimmer Nr. 042 anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden
und die Urkunde vorzulegen, da sonst die Urkunde für
kraftlos erklärt werden kann.
25 C 923/04
(15/78)
Olpe, 25. 10. 2004
Amtsgericht
6095. Die Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft für
den Ennepe-Ruhr-Kreis GmbH, vertreten durch die
Geschäftsführer Martin Kornatz und Rudolf Pusch, Castorffstraße 20, 58332 Schwelm, Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Michael, Brüderstraße 4-6,
58285 Gevelsberg, hat das Aufgebot zum Zwecke der
Kraftloserklärung der Grundschuldbriefe betreffend
die im Grundbuch von Gevelsberg Blatt 1930 in Abteilung III unter den laufenden Nrn. 8 und 9 eingetragenen Grundpfandrechte zugunsten der Stadtsparkasse
Gevelsberg in Gevelsberg über 45 500,- DM nebst 4
Öffentlicher Anzeiger Nr. 46/2004
1437
vom Hundert Jahreszinsen und 10 200,- DM nebst
4 vom Hundert Jahreszinsen beantragt.
Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 26. April 2005, 9.00 Uhr,
im Gerichtsgebäude Schwelm, Schulstraße 5,
I. Geschoss, Zimmer Nr. 101 anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunden
vorzulegen, da sonst die Urkunden für kraftlos erklärt
werden können.
20 C 333/04
Schwelm, 22. 10. 2004
(18/93)
Amtsgericht
10 000,- DM nebst sieben, unter Umständen acht vom
Hundert Jahreszinsen zugunsten des Raiffeisendienstes Pensionsversicherungsverein a.G. Wiesbaden beantragt.
Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens
in dem auf Mittwoch, den 15. Dezember 2004, 9.00
Uhr, Amtsgericht Soest, Nöttenstraße 28, I. Stock, Saal
1 anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, da sonst die Urkunde für kraftlos erklärt werden kann.
13 C 289/04
Soest, 26. 10. 2004
6096. Die Grundschuldbriefe über die im Grundbuch
von Schwelm Blatt 1465 in Abteilung III des Amtsgerichts Schwelm unter den laufenden Nrn. 6 und 7
eingetragenen Grundschulden über jeweils 2600,- DM
für die Städtische Sparkasse zu Schwelm sind durch
Ausschlussurteil vom 5. Oktober 2004 für kraftlos erklärt worden.
20 C 120/04
Schwelm, 2. 11. 2004
(18/42)
Amtsgericht
6097. Durch Ausschlussurteil des Amtsgerichts
Schwerte vom 23. September 2004 wurde der Grundschuldbrief über die bei dem Amtsgericht Schwerte im
Grundbuch von Rosen Blatt 58 in Abteilung III unter
Nr. 4 für die Westdeutsche Landesbank-Girozentrale
(Landes-Bausparkasse) in Düsseldorf und Münster in
Höhe von 10 800,- DM nebst 12 % Jahreszinsen unter
Bezugnahme auf die Bewilligung vom 16. April 1973
am 3. Mai 1973 eingetragene Grundschuld für kraftlos
erklärt.
7 C 2/04
(31/54)
Schwerte, 4. 11. 2004
Amtsgericht
6098. Frau Helga Saager und Frau Ursula Hermann,
beide wohnhaft Eschenweg 22, 57078 Siegen, Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Kamieth und Partner, Friedrichsplatz 7, 57078 Siegen, haben beantragt,
die angeblich verloren gegangenen Hypothekenbriefe
über die im Grundbuch von Geisweid Blatt 1229 in
Abteilung III unter Nrn. 3 und 4 für die Deutsche
Pfandbriefanstalt, Wiesbaden, Paulinenstraße 15 eingetragenen, mit 6,75 % verzinslichen Hypotheken von
1500,- DM (Abteilung III Nr. 3) bzw. 400,- DM (Abteilung III Nr. 4) aufzubieten.
Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 25. Februar 2005, 8.50
Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Saal 071 anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden
und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
12 C 406/04
Siegen, 18. 10. 2004
Öffentlicher Anzeiger Nr. 46/2004
6100. Herr Bernd Hautkapp, Haus Brockhausen 2,
59510 Lippetal, Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Kresing und Partner in 59494 Soest, hat das
Aufgebot zum Zwecke der Kraftloserklärung des Briefes
über die im Grundbuch von Lippetal Blatt 1208 eingetragene Hypothek Abteilung III laufende Nr. 1 über
120 000,- DM nebst sechseinviertel vom Hundert Jahreszinsen zugunsten der Deutschen Centralbodenkredit-Aktiengesellschaft in Köln beantragt.
Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens
in dem auf Mittwoch, den 16. Februar 2005, 9.00 Uhr,
Amtsgericht Soest, Nöttenstraße 28, I. Stock, Saal 3
anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, da sonst die Urkunde
für kraftlos erklärt werden kann.
14 C 128/04
Soest, 25. 10. 2004
(17/75)
Amtsgericht
6101. Herr Kurt Dämmer, Via Ungaretti 2, 73040 Aradeo/Italien, hat das Aufgebot
a) des Sparbuchs der Volksbank Hellweg e.G., Kontonummer. 30 739 541, Kontostand am 13. 7. 2004:
9907,41 EUR,
b) des Wachstumszertifikates Nr. 100 004 750 der
Volksbank Hellweg e.G. ausgegeben am 24. Oktober
2001, Kontonummer; 30 739 543, Nennwert: 15 000,EUR, Kontostand am 13. 7. 2004: 16 505,57 EUR,
zu a) und b) ausgestellt auf den Antragsteller
beantragt.
Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 16. Februar 2005, 9.00
Uhr, Amtsgericht Soest, Nöttenstraße 28, I. Stock, Saal
3 anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, da sonst die
Urkunden für kraftlos erklärt werden können.
14 C 298/04
Soest, 18. 10. 2004
(17/86)
Amtsgericht
(16/82)
Amtsgericht
6099. Herr Friedrich-Wilhelm Rüsse-Markhoff, Holser
Weg 2, 59514 Welver, Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kresing pp. in 59494 Soest, hat das
Aufgebot zum Zwecke der Kraftloserklärung des Briefes
über die im Grundbuch von Soest Blatt 2001 eingetragene Hypothek Abteilung III laufende Nr. 25 über
1438
(17/78)
Amtsgericht
6102. Die Eheleute Martin und Elke Böger geborene
Risse, Luziastraße 28, 59602 Rüthen, vertreten durch
die BHW Bausparkasse AG, Lubahnstraße 2, 31781
Hameln, haben das Aufgebot des abhanden gekommenen Grundschuldbriefes über die im Grundbuch von
Oestereiden Blatt 0225 in Abteilung III Nr. 1 für die
BHW Bausparkasse AG, Bausparkasse für den öffentlichen Dienst in Hameln eingetragene, mit 16 % verzinsliche Grundschuld von 155 000,- DM beantragt.
Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens
in dem auf Mittwoch, den 9. März 2005, 12.00 Uhr, im
Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Warstein, Bergenthalstraße 11, Erdgeschoss, Saal Nr. 8 anberaumten
Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, da sonst die Urkunde für kraftlos
erklärt werden kann.
3 C 323/04
(32/81)
Warstein, 3. 11. 2004
Amtsgericht
6103. Frau Brigitte Schulte, Dahlienweg 25, 58313
Herdecke, - Antragstellerin -, hat das Aufgebot über
den Grundschuldbrief der in Ende Blatt 243 in Abteilung III Nr. 2 über 23 200,- DM nebst 10 vom Hundert
Zinsen für die Westdeutsche Landesbank Girozentrale
- Landes-Bausparkasse - in Münster eingetragenen
Grundschuld beantragt.
Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens
in dem auf Montag, den 7. März 2005, 9.00 Uhr, im
Gerichtsgebäude Gustav-Vorsteher-Straße 1, im Erdgeschoss, Zimmer Nr. 3 anberaumten Aufgebotstermin
seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen,
da sonst die Urkunde für kraftlos erklärt werden kann.
8 C 389/04
(34/69)
Wetter-Ruhr, 3. 11. 2004
Amtsgericht
6104. Herr Wilfried Lenuweit, Kirchstraße 12, 52249
Eschweiler, vertreten durch Notar Reinhard Schauwienold in Witten, hat das Aufgebot des Hypothekenbriefes ausgestellt für das Recht eingetragen in den Grundbüchern von Witten Blatt 170 in Abteilung III unter
laufender Nr. 1 und Witten Blatt 356 in Abteilung III
unter laufender Nr. 16 über 10 000,- DM Tilgungsdarlehen für die Landesbank für Westfalen Girozentrale in
Münster/Westfalen nebst bis zu fünfeinviertel vom
Hundert Jahreszins beantragt.
Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, bis spätestens in dem auf Donnerstag, den 17. Februar 2005,
9.00 Uhr, Raum 102, I. Stock im Gerichtsgebäude Berger Straße 14, 58452 Witten anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, da sonst die Urkunde für kraftlos erklärt werden kann.
2 C 1454/04
(21/79)
Witten, 25. 10. 2004
Amtsgericht
Konkurse, Vergleichs- und Insolvenzsachen
Konkurssachen
6105. Das Konkursverfahren über das Vermögen der
Frau Josefa Garbes, Meyerplatz 15, 34431 MarsbergWestheim, Inhaberin der Firma Heinrich Garbes, Innenausbau, Ladenbau, Möbelwerkstätte, 34431 Marsberg-Westheim, ist nach Abhaltung des Schlusstermins aufgehoben.
4 N 36/95
Brilon, 27. 10. 2004
(4/44)
Amtsgericht
6106. In dem Konkursverfahren über das Vermögen
der Frau Gabriele Gehrke, Reuen 2, 58540 Meinerzhagen, hat das Amtsgericht Lüdenscheid durch Beschluss vom 13. Oktober 2004 die Vornahme der
Schlussverteilung genehmigt und Schlusstermin auf
Donnerstag, den 16. Dezember 2004, 9.00 Uhr, vor
dem Amtsgericht Lüdenscheid, Dukatenweg 6,
I. Stockwerk, Zimmer 104 anberaumt.
Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts Lüdenscheid unter dem Aktenzeichen 20
N 13/98 niedergelegt worden.
Es ist zurzeit ein Massebestand von 44 962,16 EUR
verfügbar. Der Betrag mindert sich um die Vergütung
und Auslagen des Konkursverwalters sowie Gerichtskosten, er erhöht sich um weitere Zinserträge.
Zu berücksichtigen sind Forderungen gemäß § 61 Abs.
1 Ziffer 1 KO in Höhe von 67 032,25 EUR.
Sonstige Masseschulden und Massekosten sind dem
Konkursverwalter nicht mehr bekannt. Eventuelle
Gläubiger werden aufgefordert, sich binnen der Ausschlussfrist bei dem Verwalter zu melden, andernfalls
sind sie mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen.
Gläubiger deren Forderungen bestritten wurden, werden auf § 152 KO verwiesen, Sonderrechtsgläubiger auf
die Ausschlussfrist der §§ 153 ff. KO.
(119)
Lüdenscheid, 2. 11. 2004
Walbroel
Rechtsanwalt als Konkursverwalter
Insolvenzsachen
6107. In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 3925 eingetragenen Comdata Personaldienstleistungsgesellschaft mbH, Querschlag 1, 45731
Waltrop, vertreten durch den Geschäftsführer Norbert
Hölken, Meisterweg 341, 45711 Datteln, wird Termin
für eine Gläubigerversammlung zur Erhebung von
Einwendungen gegen die Rechnungslegung des vorläu-
Öffentlicher Anzeiger Nr. 46/2004
1439
figen Insolvenzverwalters (§§ 21 Abs. 2 Nr. 1 und 66
Abs. 1 InsO) bestimmt auf Dienstag, den 7. Dezember
2004, 9.35 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Bochum, Hauptstelle, Viktoriastraße 14, 44787 Bochum,
Erdgeschoss, Saal A 29.
Die Rechnungslegung des vorläufigen Insolvenzverwalters liegt nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur
Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts, Zimmer Nr. A 26, aus.
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des
Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden (§ 21 Abs.
2 Nr. 1 InsO und §§ 63, 64 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle
des Insolvenzgerichts Bochum, Zimmer Nr. A 26, eingesehen werden.
80 IN 308/00
Bochum, 28. 10. 2004
(3/102)
Amtsgericht
6108. In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Unna unter
HRB 1191, jetzt Amtsgericht Hamm HRB 3410 aufgrund des Wechsels der örtlichen Zuständigkeit eingetragenen Happylight Beleuchtungskörperfabrikation
GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 12, 59199 Bönen, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Johannes Baptist
Cornelius Broos, wird die Prüfung der nach dem Ablauf
der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im
schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag ist der 14. Dezember 2004.
254 IN 27/01
Dortmund, 2. 11. 2004
(6/59)
Amtsgericht
6109. In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mühlhausen
unter HRB 4982 eingetragenen Volkmann Fensterbau
GmbH i.L., Gewerbestraße 39, 59192 Bergkamen-Rünthe, vertreten durch die Liquidatorin Hellweg Treuhand
Unternehmensberatungsgesellschaft m.b.H., PrinzFriedrich-Karl-Straße 3, 44135 Dortmund, Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb von Kunststofffenstern
und Türen, wird Termin für eine abschließende Gläubigerversammlung zur Anhörung zur Einstellung des
Verfahrens mangels Masse gemäß § 207 InsO, zur
Erörterung der Schlussrechungslegung des Insolvenzverwalters, sowie zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen bestimmt auf Mittwoch, den 5. Januar
2005, 12.55 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund,
II. Etage, Saal 3.201.
Die Insolvenzgläubiger, der Insolvenzverwalter und die
Schuldnerin werden hiermit zu diesem Termin geladen.
Die Massegläubiger können sich im Termin oder
schriftlich bis zum Termin äußern.
251 IN 28/00
Dortmund, 2. 11. 2004
(6/102)
Amtsgericht
6110. In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wetter unter
HRB 161 eingetragenen OPTIZET E. Raddatz GmbH,
Gahlenfeldstraße 11, 58313 Herdecke, vertreten durch
1440
Öffentlicher Anzeiger Nr. 46/2004
den Geschäftsführer Erhard Raddatz, Gahlenfeldstraße 11, 58313 Herdecke, Geschäftszweig: Vertrieb von
elektrischen und elektronischen Geräten und Baugruppen pp., wird Termin für eine abschließende Gläubigerversammlung zur Anhörung zur Einstellung des
Verfahrens mangels Masse gemäß § 207 InsO - der
erforderliche Kostenvorschuss für die Fortsetzung des
Verfahrens beträgt 7000,- EUR -, zur Erörterung der
Schlussrechnungslegung des Insolvenzverwalters, sowie zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen bestimmt auf Freitag, den 17. Dezember 2004,
8.40 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Hagen Haupthaus (Neubau) -, Heinitzstraße 42, 58097 Hagen, Etage 2, Raum 251.
Die Insolvenzgläubiger, die eine bisher nicht geprüfte
Forderung angemeldet haben, der Insolvenzverwalter
und die Schuldnerin werden hiermit zu diesem Termin
geladen.
Die Massegläubiger können sich im Termin oder
schriftlich bis zum Termin äußern.
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des
Insolvenzverwalters und des vorläufigen Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle
des Insolvenzgerichts Hagen, Neubau, Zimmer Nr. 258,
eingesehen werden.
100 IN 238/99
(7/132)
Hagen, 3. 11. 2004
Amtsgericht
6111. In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Schwelm unter HRB 1602 eingetragenen Imcomatex Benkert
GmbH, Hagener Straße 79, 58285 Gevelsberg, vertreten durch den Geschäftsführer Mark Brücher, Parkstraße 8, 44649 Herne, Geschäftszweig: der Im- und
Export von Handelswaren und Recycling von Holz und
Altreifen pp., wird die Prüfung der nach dem Ablauf der
Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag ist der 7. Januar 2005.
106 IN 42/01
(7/55)
Hagen, 3. 11. 2004
Amtsgericht
6112. In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der VTA G. Ohlendorf GmbH, Robert-Bosch-Straße 1,
59425 Unna, findet mit Genehmigung des Gerichts die
Schlussverteilung statt.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts Dortmund (Geschäfts-Nr.: 251 IN 14/99)
niedergelegt worden.
Es ist ein Massebestand in Höhe von 81 114,11 EUR
vorhanden.
Dieser Betrag mindert sich noch um die restlichen
Gerichts- und Abwicklungskosten sowie die Vergütung
und baren Auslagen des Insolvenzverwalters. Für die
Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO, die Forderungen
in Höhe von 143 816,64 EUR angemeldet haben, ist
mit einer Quotenzahlung in Höhe von ca. 43 % zu
rechnen. Die angemeldeten Insolvenzforderungen belaufen sich auf 101 792,74 EUR.
(82)
Dortmund, 28. 10. 2004
Rechtsanwalt Salmen
- Insolvenzverwalter -
6113. In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Bernd-Josef Kieke, Inhaber der Landbäckerei Kieke, Mettinghauser Straße 57, 59558 Lippstadt, sind die
Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21,
63, 64 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle
des Insolvenzgerichts Paderborn, Zimmer Nr. 131, eingesehen werden.
2 IN 175/99
(282/48)
Paderborn, 28. 10. 2004
Amtsgericht
6114. In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Firma Paul Jung GmbH, Wiesenstraße 78, 57072
Siegen, soll die Schlussverteilung stattfinden.
Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen gemäß
§ 38 InsO in Höhe von 364 568,66 EUR.
Das Verzeichnis dieser Forderungen ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes Siegen unter dem Aktenzeichen 25 IN 32/99 niedergelegt.
Einer Verteilung stehen zur Verfügung 46 394,20 EUR
abzüglich noch abzudeckender Verfahrenskosten gemäß § 54 InsO.
(61)
Rösrath, 28. 10. 2004
Der Insolvenzverwalter
Das Schlussverzeichnis liegt nebst dem gerichtlichen
Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Zimmer Nr. A 27,
aus.
88 IK 20/01
(3/80)
Bochum, 2. 11. 2004
Amtsgericht
6117. In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Basri Zaskoku, Poststraße 12, 44809 Bochum,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die
zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bochum, Zimmer Nr. A 26, niedergelegt.
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 1. Dezember 2004. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im
Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach
ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten
wird.
80 IK 118/01
(3/89)
Bochum, 3. 11. 2004
6115. In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Murat Topuz, Freiheitstraße 12, 45739 Oer-Erkenschwick, wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren
geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die
zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bochum, Zimmer Nr. A 24, niedergelegt.
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 2. Dezember 2004. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im
Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach
ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten
wird.
88 IK 33/04
Bochum, 2. 11. 2004
(3/92)
Amtsgericht
6116. In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Hans-Peter Artmann, Düsterstraße 8 d, 44797 Bochum, Verfahrensbevollmächtigte: Verbraucher-Zentrale NRW e.V., Beratungsstelle Bochum, Große Beckstraße 15, 44787 Bochum, wird die weitere Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren
angeordnet (§§ 196, 197, 312 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 7. Dezember 2004 zu folgendem Punkt schriftlich Stellung
zu nehmen:
Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen.
Amtsgericht
6118. In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Elisabeth Denninghaus, Westerbachstraße 99,
45739 Oer-Erkenschwick, wird das Verfahren nach
Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
80 IN 267/01
(3/30)
Bochum, 28. 10. 2004
Amtsgericht
6119. In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Constanze Wolff - Mobile Krankenpflege -, Nordstraße 47, 59174 Kamen, wird das Verfahren nach
Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
258 IN 33/01
(6/33)
Dortmund, 28. 10. 2004
Amtsgericht
6120. In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Hans-Peter Artmann, Düsterstraße 8 d, 44797 Bochum - Amtsgericht Bochum: 88 IK 20/01 -, wird vor
Verteilung der Insolvenzmasse bekannt gemacht, dass
die Summe der Forderungen 6788,07 EUR und der für
die Verteilung aus der Insolvenzmasse verfügbare Betrag 814,65 EUR betragen.
(58)
Bochum, 2. 11. 2004
- Kreß Rechtsanwalt
Vereidigter Buchprüfer
als Treuhänder
6121. In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Constanze Wolff - Mobile Krankenpflege -, Nordstraße 47, 59174 Kamen, ist der Schuldnerin durch
Öffentlicher Anzeiger Nr. 46/2004
1441
Beschluss vom 24. September 2004 die Restschuldbefreiung angekündigt worden (§ 291 InsO).
Treuhänder nach § 291 Abs. 2, § 292 InsO ist Dipl.Volkswirt Runold Meier-Naust, Gnoiener Platz 1,
48493 Wettringen.
Die Laufzeit der Abtretung beginnt mit der Aufhebung
oder Einstellung des Insolvenzverfahrens und beträgt
sieben Jahre.
258 IN 33/01
(6/60)
Dortmund, 28. 10. 2004
Amtsgericht
6122. In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Konrad Schelle, Schlotweg 4, 59872 Meschede, findet mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts Arnsberg (Geschäfts-Nr.: 21 IK 18/01)
niedergelegt worden.
Es ist ein Massebestand in Höhe von derzeit 9245,96
EUR vorhanden, der sich um die weiterhin vereinnahmten pfändbaren Beträge aus den Gehaltszahlungen erhöht.
Dieser Betrag mindert sich noch um die restlichen
Gerichts- und Abwicklungskosten. Die Summe der zur
Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen beträgt
2 642 201,09 EUR. Für die Insolvenzgläubiger ist mit
einer Quotenzahlung in Höhe von 0,34993 % zu rechnen.
(85)
Dortmund, 3. 11. 2004
Rechtsanwalt Salmen
- Treuhänder -
Vereinsregistersachen
6123. 7 VR 631. Verein zur Unterstützung türkischer
Landsleute im Umgang mit deutschen Behörden e. V.,
Werdohl.
(1/19)
Altena, 3. 11. 2004
Amtsgericht
6124. 7 VR 632. SV Hellas Werdohl e. V., Werdohl.
(1/19)
Altena, 3. 11. 2004
Amtsgericht
6125. VR 3618. NRW-Bochum e. V. Lohnsteuerhilfeverein, Bochum.
(3/20)
Bochum, 29. 10. 2004
6129. VR 2702. Förderverein zur Erhaltung des Naturfreibades „Seelbacher Weiher“ e. V., Siegen (Bubergstraße 78, 57072 Siegen).
(16/18)
Siegen, 12. 10. 2004
Amtsgericht
6130. VR 2703. Förderverein Kinderzuhause Burbach
e. V., Burbach (Burgweg 14, 57299 Burbach). (16/18)
Siegen, 13. 10. 2004
Amtsgericht
6131. VR 2704. Verein für lateinamerikanische Bewegungs- und Körperkultur e. V., Siegen (Siegen). (16/18)
Siegen, 13. 10. 2004
Amtsgericht
Amtsgericht
6126. VR 1345. BiTS Alumni e. V., Iserlohn.
Iserlohn, 28. 10. 2004
(10/15)
Amtsgericht
6127. VR 456. Grün-Weiß Sportverein Bergkamen
e. V., Bergkamen.
(23/20)
Kamen, 2. 11. 2004
Amtsgericht
6128. 4 VR 1432. Förderverein des Kindergartens Pfiffikus, Werne.
(13/15)
Lünen, 26. 10. 2004
Amtsgericht
6132. VR 2705. Interessengemeinschaft historischer
Lokschuppen Siegen e. V., Hilchenbach (Schütenstr. 20,
57271 Hilchenbach), eingetragener Verein.
(16/20)
Siegen, 14. 10. 2004
Amtsgericht
6133. VR 2706. Pinscher-Schnauzer-Klub 1895 e. V.
Ortsgruppe Johannland e. V., Netphen (Netphen). (16/18)
Siegen, 21. 10. 2004
Amtsgericht
6134. VR 0284. Warsteiner-Rüthener Ärztenetz e. V.,
Sitz: Warstein.
(32/15)
Warstein, 28. 10. 2004
Amtsgericht
Einrückungsgebühren für eine Veröffentlichung im Umfang von:
bis 100 mm = 0,40 € pro mm,
bis 300 mm = 0,30 € pro mm,
über 300 mm = 0,29 € pro mm.
Die genannten Preise enthalten 7 % Mehrwertsteuer.
Herausgeber: Bezirksregierung Arnsberg, 59817 Arnsberg, Postfach, Tel. (0 29 31) 82 26 20, Telefax (0 29 31) 8 24 03 86
Druck, Verlag und Vertrieb: F. W. Becker GmbH, 59821 Arnsberg, Grafenstraße 46, Tel. (0 29 31) 52 19-0, Telefax (0 29 31) 52 19-33
Einsendungen für den Öffentlichen Anzeiger sind nur an die Bezirksregierung
– Reg.-Amtsblatt – in 59817 Arnsberg, Postfach, zu richten. Redaktionsschluss: Freitag der Vorwoche, 12.00 Uhr.
1442
Öffentlicher Anzeiger Nr. 46/2004

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