Achtung wichtiges Merkblatt!!! Erdungsanlage

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Achtung wichtiges Merkblatt!!! Erdungsanlage
!!!Achtung wichtiges Merkblatt!!!
Erdungsanlage
Sehr geehrte Kunden,
da bei Reparaturen oder Auswechslungen von Gas-/Wasserleitungen immer wieder
Gefährdungen durch Stromschläge auftreten, wollen wir Sie in diesem Merkblatt auf einige
grundsätzliche Sachen hinweisen.
1. Die Gas- bzw. Wasserhausanschlussleitung darf nicht zu Erdungszwecken
verwendet werden. Die Anpassungsfrist laut DIN VDE 0190:1986-05 (neu DIN VDE
0100 Teil 540) zur Umstellung von elektrischen Verbraucheranlagen endete am
01.10.1990, d. h. auch in Altanlagen dürfen die Hausanschlussleitungen nicht mehr zu
Erdungszwecken verwendet werden.
2. Die Erderfunktion unserer Leitungen ist auch nicht mehr gegeben, da viele
Hausanschlüsse und ein Teil der Hauptleitungen aus Kunststoff bestehen.
3. Im Erdreich verlegte verzinkte Bandeisen bzw. Staberder die als Erder dienen, haben
eine beschränkte Lebensdauer (bedingt durch Korrosion) und verlieren dadurch ihre
Schutzfunktion.
4. Laut DIN VDE 0100 Teil 410 müssen in jedem Gebäude der Hauptschutzleiter, der
Haupterdungsleiter und die Haupterdungsschiene oder –klemme und folgende fremde
leitfähige Teile zu einem Hauptpotentialausgleich verbunden werden:
- metallene Rohrleitungen von Versorgungssystemen innerhalb des Gebäudes,
z. B. für Gas und Wasser
- Metallteile der Gebäudekonstruktion, Zentralheizungs- und Klimaanlagen
Um unsere Monteure und die Hausbewohner vor Elektrounfällen (die unter Umständen
tödlich verlaufen können) zu schützen ist es sinnvoll, die Elektroanlagen von Zeit zu Zeit von
einem vom Elektrizitätsversorgungsunternehmen (E.ON) zugelassenen Elektriker, nach den
anerkannten Regeln der Technik überprüfen bzw. ergänzen zu lassen.
Die anfallenden Kosten einer Überprüfung bzw. Erneuerung der Erdungsanlage sind vom
Anschlussnehmer zu tragen. Entsprechende Gerichtsurteile hierzu sind bereits ergangen (z. B.
AG Duisburg v. 07.07.1978 – 2C 213/78).
Mit freundlichen Grüßen
Stadtwerke Weiden i.d.OPf.