Achtung wichtiges Merkblatt!!! Erdungsanlage
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Achtung wichtiges Merkblatt!!! Erdungsanlage
!!!Achtung wichtiges Merkblatt!!! Erdungsanlage Sehr geehrte Kunden, da bei Reparaturen oder Auswechslungen von Gas-/Wasserleitungen immer wieder Gefährdungen durch Stromschläge auftreten, wollen wir Sie in diesem Merkblatt auf einige grundsätzliche Sachen hinweisen. 1. Die Gas- bzw. Wasserhausanschlussleitung darf nicht zu Erdungszwecken verwendet werden. Die Anpassungsfrist laut DIN VDE 0190:1986-05 (neu DIN VDE 0100 Teil 540) zur Umstellung von elektrischen Verbraucheranlagen endete am 01.10.1990, d. h. auch in Altanlagen dürfen die Hausanschlussleitungen nicht mehr zu Erdungszwecken verwendet werden. 2. Die Erderfunktion unserer Leitungen ist auch nicht mehr gegeben, da viele Hausanschlüsse und ein Teil der Hauptleitungen aus Kunststoff bestehen. 3. Im Erdreich verlegte verzinkte Bandeisen bzw. Staberder die als Erder dienen, haben eine beschränkte Lebensdauer (bedingt durch Korrosion) und verlieren dadurch ihre Schutzfunktion. 4. Laut DIN VDE 0100 Teil 410 müssen in jedem Gebäude der Hauptschutzleiter, der Haupterdungsleiter und die Haupterdungsschiene oder –klemme und folgende fremde leitfähige Teile zu einem Hauptpotentialausgleich verbunden werden: - metallene Rohrleitungen von Versorgungssystemen innerhalb des Gebäudes, z. B. für Gas und Wasser - Metallteile der Gebäudekonstruktion, Zentralheizungs- und Klimaanlagen Um unsere Monteure und die Hausbewohner vor Elektrounfällen (die unter Umständen tödlich verlaufen können) zu schützen ist es sinnvoll, die Elektroanlagen von Zeit zu Zeit von einem vom Elektrizitätsversorgungsunternehmen (E.ON) zugelassenen Elektriker, nach den anerkannten Regeln der Technik überprüfen bzw. ergänzen zu lassen. Die anfallenden Kosten einer Überprüfung bzw. Erneuerung der Erdungsanlage sind vom Anschlussnehmer zu tragen. Entsprechende Gerichtsurteile hierzu sind bereits ergangen (z. B. AG Duisburg v. 07.07.1978 – 2C 213/78). Mit freundlichen Grüßen Stadtwerke Weiden i.d.OPf.