Expertentipps zur HU/AU
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Expertentipps zur HU/AU
DEKRA Automobil GmbH DEKRA Automobil GmbH DEKRA Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung Expertentipps zur HU/AU DEKRA Automobil GmbH Handwerkstraße 15 70565 Stuttgart Telefon: 0711.7861-0 Telefax: 0711.7861-2240 www.dekra.de Technische Änderungen vorbehalten 13231/AN13-08.08 Haupt-/ und Abgasuntersuchung Es geht auch um Ihre Sicherheit! Der Gesetzgeber fordert regelmäßige Fahrzeugchecks, um sicheren und umweltverträglichen Straßenverkehr zu gewährleisten. Deshalb muss jedes Fahrzeug mit eigenem amtlichen Kennzeichen in regelmäßigen, gesetzlich festgelegten Zeitabständen zur Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) vorgeführt werden. Bei der HU wird jedes Fahrzeug nach fest definierten Kriterien auf seine Verkehrstüchtigkeit untersucht. Je nach Fahrzeugart wird sie alle 12 – 36 Monate fällig. Seit April 2006 wurde für Krafträder und von ihnen abgeleitete drei- und vierrädrige Fahrzeuge (Trikes und Quads) eine Überprüfung des Abgasverhaltens im Rahmen der HU eingeführt. Vergleichen Sie bitte hierzu ebenfalls die unten aufgeführte Übersichtstabelle. Hat Ihr Fahrzeug die Prüfung bestanden, wird als sichtbares Zeichen die runde HU-Plakette auf dem hinteren und die eckige AU-Plakette auf dem vorderen amtlichen Kennzeichen angebracht. Beide Plaketten zeigen den Monat und das Jahr des Fristablaufs an (siehe Seite 6). Steht also bei Ihrem Fahrzeug demnächst die Haupt- und Abgasuntersuchung an, fahren Sie ohne Termin und langes Warten einfach bei einer unserer DEKRA Kfz-Prüfstellen in Ihrer Nähe vor (siehe auch www.dekra-vor-ort.de). Unsere freundlichen DEKRA Experten prüfen gerne Ihr Fahrzeug und beraten Sie bei Ihren speziellen Fragen. Zuverlässig, kompetent und sympathisch tun wir alles für die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs. Die Intervalle: Haupt-/Abgasuntersuchung Fahrzeugart Erste Untersuchung Folgende Untersuchungen Pkw Pkw Pkw nach 36 Monaten alle 24 Monate Krafträder Motorräder Motorräder (inkl. Trikes und Quads) nach 24 Monaten alle 24 Monate Wohnmobile Wohnmobile Wohnmobile – bis 3,5 t – über 3,5 bis 7,5 t nach 36 Monaten nach 24 Monaten alle 24 Monate alle 24 Monate bis zum 6. Jahr, dann alle 12 Monate – über 7,5 t nach 12 Monaten alle 12 Monate Die Fahrzeugart können Sie den Fahrzeugpapieren entnehmen. Die dort verwendeten Begriffe haben sich in den letzten Jahren mehrmals geändert – neuere Pkws werden z. B. als „Fz. z. Pers.bef. b.8 Spl.“ bezeichnet. Es ist auch möglich, dass baugleiche Fahrzeuge unterschiedlich eingestuft sind. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von unseren Experten beraten. Der Termin für die erste HU und AU bemisst sich nach dem Datum der Erstzulassung. Anhänger (inkl. Wohnanhänger) – ungebremste – bis 750 kg – über 750 kg bis 3,5 t – über 3,5 bis 10 t Hinweise nach 36 Monaten nach 36 Monaten nach 24 Monaten nach 12 Monaten alle 24 Monate alle 24 Monate alle 24 Monate alle 12 Monate Gewichtsangaben = zulässiges Gesamtgewicht 2|3 Was wir bei der Hauptuntersuchung prüfen Was wir bei der Abgasuntersuchung prüfen Die HU-Prüfung. Das HU-Prüfergebnis. Die AU-Prüfung. Wir prüfen Ihr Fahrzeug visuell, manuell und/oder elektronisch auf: Das Ergebnis der Untersuchung erfahren Sie unverzüglich vor Ort. Anhand der erstellten Mängelliste wird Ihr Fahrzeug in eine der folgenden Mängelklassen eingeteilt: Grundsätzlich unterliegen alle Fahrzeuge mit Otto- oder Dieselmotor und eigenem amtlichen Kennzeichen der Pflicht zur Abgasuntersuchung (AU). Die AU-Prüfbescheinigung gibt Auskunft darüber, ob Ihr Fahrzeug noch die gesetzlich festgelegten Höchstwerte einhält und unterliegt denselben regelmäßigen Zeitabständen wie die Hauptuntersuchung (HU). >OM = Ohne erkennbare Mängel: Ist Ihr Fahrzeug fit, erhalten Sie eine AU-Prüfbescheinigung und die sechseckige AU-Prüfplakette für das vordere amtliche Kennzeichen. >GM = Geringe Mängel: Mit den Sicht- und Funktionsprüfungen werden die Abgasemissionen von Fahrzeugen überprüft. So können auch Schäden z.B. an der elektronischen Zündung oder der Lambdasonde frühzeitig erkannt und behoben werden. Die Funktionsprüfungen werden bei betriebswarmem Motor durchgeführt, denn nur dann ist gewährleistet, dass alle Systeme auch optimal arbeiten. Im messtechnischen Teil der Untersuchung werden die tatsächlichen Ist-Werte des Fahrzeugs aufgenommen und mit den Vorgaben des Fahrzeugherstellers und den gesetzlichen Richtwerten verglichen und bewertet. >Zustand: Beschädigungen, Korrosion und Alterung, übermäßiges Spiel und Verschleiß sowie auf sachgemäße Befestigung, Sicherung, Freigängigkeit und Leichtgängigkeit. >Funktion >Ausführung: Die vorgegebene Gestaltung, Anbringung, Anzahl, Schaltung und die erforderliche Kennzeichnung. >Wirkung: Die messtechnische Einhaltung bzw. Erreichung bestimmter Grenzwerte. Im Einzelnen prüfen wir: > > > > > > > > > Bremsanlage Lenkanlage Sichtverhältnisse Lichttechnische Einrichtungen und andere Teile der elektrischen Anlage Achsen, Räder, Reifen und Aufhängungen Fahrgestell, Rahmen, Aufbau und alle daran befestigten Teile Sonstige Ausstattungen Umweltverträglichkeit – Abgasverhalten und Geräuschverhalten, Verlust von Ölen und anderen Flüssigkeiten, Zustand einer Gasanlage zum Fz-Antrieb Identifizierung des Fahrzeugs. Die Prüfplakette wird sofort zugeteilt. Die Prüfplakette kann zugeteilt werden. Sie müssen aber die Mängel unverzüglich beseitigen, sonst droht ein Bußgeld bei einer Kontrolle. >EM = Erhebliche Mängel: Die Plakette wird nicht zugeteilt. Falls die Nachprüfung nicht innerhalb eines Monats erfolgt, ist eine neue HU notwendig. Tipp: Bringen Sie zur Nachprüfung erneut den ersten Prüfbericht mit, andernfalls muss eine neue HU durchgeführt werden. >VU = Verkehrsunsicher: Das Fahrzeug stellt eine unmittelbare Verkehrsgefährdung dar und darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Die alte HU-Plakette wird sofort entfernt. > Wichtig: Den HU-Untersuchungsbericht und die AU-Prüfbescheinigung müssen Sie bis zur nächsten Untersuchung aufbewahren und auf Verlangen vorzeigen. Sie brauchen die Papiere aber grundsätzlich nicht im Fahrzeug mitzuführen. Neben der Funktionsprüfung wird die Abgasuntersuchung noch durch eine Sichtprüfung ergänzt. Soweit dies ohne Demontage möglich ist, prüfen wir hierbei alle abgasrelevanten Bauteile wie Auspuffanlage, Katalysator, Luftfilter, Kraftstofftank, Einspritzsystem und Sensoren auf: > > > > Vorhandensein Vollständigkeit Dichtheit Beschädigung > Wichtig: Um unsere Umwelt möglichst wenig zu belasten, muss für jeden neuen Fahrzeugtyp, bevor er zum Straßenverkehr zugelassen wird, durch den Hersteller die Einhaltung der aktuellen, EU-weit harmonisierten Emissionsvorschriften nachgewiesen und von einer neutralen Prüfstelle bestätigt werden. 4|5 Was sonst noch wichtig ist Wann steht die nächste Prüfung an und was steht auf den Prüfplaketten? Je nach Fahrzeugart ist die HU/AU für Ihr Fahrzeug alle 12, 24 oder 36 Monate fällig. Das Datum der nächsten Prüfung können Sie auf der Prüfplakette auf Ihrem Heck-Kennzeichen (vorne AU, hinten HU) ganz einfach monatsgenau ablesen: In der Mitte der Plakette, in dem kleinen Kreis, steht das Jahr, in dem die nächste Untersuchung stattfindet. „08“ bedeutet also 2008, „09“ 2009 usw. Die auf der Plakette angebrachten Ziffern 1–12 stehen für die Monate – der Prüftermin wird auf der „12-Uhr-Position“, also am oberen Rand der Plakette angezeigt. Außerdem wird die Fälligkeit der nächsten HU in Ihrem Fahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen. Bis auf wenige Sonderfälle gilt diese Fälligkeit auch für die nächste Abgasuntersuchung – ab 2010 auf jeden Fall, denn ab diesem Zeitpunkt wird für alle Fahrzeuge die Abgasuntersuchung zum Bestandteil der Hauptuntersuchung und die AUPlakette auf dem hinteren Kennzeichen entfällt. > Besser zu früh als ... Haupt- und Abgasuntersuchungen – mit anschließender Plakettenzuteilung – dürfen nur in Deutschland durchgeführt werden – in anderen Staaten durchgeführte Untersuchungen können für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge grundsätzlich nicht anerkannt werden. In allen EU-Staaten ist eine regelmäßige technische Überwachung zwar Pflicht, den Umfang der Untersuchung, die Zeitabstände sowie die Kriterien zur Bewertung der Untersuchungsergebnisse können die Mitgliedsstaaten in einem bestimmten Umfang aber noch selbst festlegen. Die Untersuchungspflicht ruht bei Fahrzeugen, die durch Vermerk im Fahrzeugschein und Entstempelung des Kennzeichens außer Betrieb gesetzt sind. War vor oder in dieser Zeit eine HU/AU fällig, so ist diese bei der Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs durchzuführen. In diesem Fall beginnt die Frist für die nächste HU/AU nicht mit dem Monat der zuletzt erfolgten HU, sondern mit dem Monat der HU bei Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an die DEKRA Experten an einem unserer Standorte. TIPP: Wir erinnern Sie gerne per E-Mail an Ihren nächsten HU-/AU-Prüftermin – nutzen Sie dazu einfach unseren Erinnerungsservice auf http://www.dekra.de. Bitte beachten Sie dabei, dass für jede darauf folgende Erinnerung an Ihren nächsten Prüftermin eine neue Anmeldung erforderlich ist. 6|7