Expertentipps zur HU/AU

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Expertentipps zur HU/AU
DEKRA Automobil GmbH
DEKRA Automobil GmbH
DEKRA Hauptuntersuchung/
Abgasuntersuchung
Expertentipps zur HU/AU
DEKRA Automobil GmbH
Handwerkstraße 15
70565 Stuttgart
Telefon: 0711.7861-0
Telefax: 0711.7861-2240
www.dekra.de
Technische Änderungen vorbehalten
13231/AN13-08.08
Haupt-/ und Abgasuntersuchung
Es geht auch um Ihre Sicherheit!
Der Gesetzgeber fordert regelmäßige Fahrzeugchecks, um sicheren und umweltverträglichen Straßenverkehr zu gewährleisten. Deshalb muss jedes Fahrzeug
mit eigenem amtlichen Kennzeichen in regelmäßigen, gesetzlich festgelegten
Zeitabständen zur Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU)
vorgeführt werden.
Bei der HU wird jedes Fahrzeug nach fest definierten Kriterien auf seine
Verkehrstüchtigkeit untersucht. Je nach Fahrzeugart wird sie alle 12 – 36
Monate fällig. Seit April 2006 wurde für Krafträder und von ihnen abgeleitete
drei- und vierrädrige Fahrzeuge (Trikes und Quads) eine Überprüfung des
Abgasverhaltens im Rahmen der HU eingeführt. Vergleichen Sie bitte hierzu
ebenfalls die unten aufgeführte Übersichtstabelle.
Hat Ihr Fahrzeug die Prüfung bestanden, wird als sichtbares Zeichen die runde
HU-Plakette auf dem hinteren und die eckige AU-Plakette auf dem vorderen
amtlichen Kennzeichen angebracht. Beide Plaketten zeigen den Monat und das
Jahr des Fristablaufs an (siehe Seite 6).
Steht also bei Ihrem Fahrzeug demnächst die Haupt- und Abgasuntersuchung
an, fahren Sie ohne Termin und langes Warten einfach bei einer unserer
DEKRA Kfz-Prüfstellen in Ihrer Nähe vor (siehe auch www.dekra-vor-ort.de).
Unsere freundlichen DEKRA Experten prüfen gerne Ihr Fahrzeug und beraten
Sie bei Ihren speziellen Fragen. Zuverlässig, kompetent und sympathisch tun
wir alles für die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs.
Die Intervalle: Haupt-/Abgasuntersuchung
Fahrzeugart
Erste
Untersuchung
Folgende
Untersuchungen
Pkw
Pkw
Pkw
nach 36 Monaten
alle 24 Monate
Krafträder
Motorräder
Motorräder
(inkl. Trikes und Quads)
nach 24 Monaten
alle 24 Monate
Wohnmobile
Wohnmobile
Wohnmobile
– bis 3,5 t
– über 3,5 bis 7,5 t
nach 36 Monaten
nach 24 Monaten
alle 24 Monate
alle 24 Monate bis zum 6. Jahr,
dann alle 12 Monate
– über 7,5 t
nach 12 Monaten
alle 12 Monate
Die Fahrzeugart können Sie den
Fahrzeugpapieren entnehmen.
Die dort verwendeten Begriffe
haben sich in den letzten Jahren
mehrmals geändert – neuere
Pkws werden z. B. als „Fz. z.
Pers.bef. b.8 Spl.“ bezeichnet.
Es ist auch möglich, dass baugleiche Fahrzeuge unterschiedlich eingestuft sind. Lassen Sie
sich im Zweifelsfall von unseren
Experten beraten.
Der Termin für die erste HU
und AU bemisst sich nach dem
Datum der Erstzulassung.
Anhänger
(inkl. Wohnanhänger)
– ungebremste
– bis 750 kg
– über 750 kg bis 3,5 t
– über 3,5 bis 10 t
Hinweise
nach 36 Monaten
nach 36 Monaten
nach 24 Monaten
nach 12 Monaten
alle 24 Monate
alle 24 Monate
alle 24 Monate
alle 12 Monate
Gewichtsangaben =
zulässiges Gesamtgewicht
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Was wir bei der Hauptuntersuchung prüfen
Was wir bei der Abgasuntersuchung prüfen
Die HU-Prüfung.
Das HU-Prüfergebnis.
Die AU-Prüfung.
Wir prüfen Ihr Fahrzeug visuell,
manuell und/oder elektronisch auf:
Das Ergebnis der Untersuchung erfahren Sie unverzüglich vor Ort. Anhand
der erstellten Mängelliste wird Ihr Fahrzeug in eine der folgenden Mängelklassen eingeteilt:
Grundsätzlich unterliegen alle Fahrzeuge mit Otto- oder Dieselmotor und
eigenem amtlichen Kennzeichen der Pflicht zur Abgasuntersuchung (AU). Die
AU-Prüfbescheinigung gibt Auskunft darüber, ob Ihr Fahrzeug noch die gesetzlich festgelegten Höchstwerte einhält und unterliegt denselben regelmäßigen
Zeitabständen wie die Hauptuntersuchung (HU).
>OM = Ohne erkennbare Mängel:
Ist Ihr Fahrzeug fit, erhalten Sie eine AU-Prüfbescheinigung und die sechseckige
AU-Prüfplakette für das vordere amtliche Kennzeichen.
>GM = Geringe Mängel:
Mit den Sicht- und Funktionsprüfungen werden die Abgasemissionen von Fahrzeugen überprüft. So können auch Schäden z.B. an der elektronischen Zündung
oder der Lambdasonde frühzeitig erkannt und behoben werden. Die Funktionsprüfungen werden bei betriebswarmem Motor durchgeführt, denn nur dann ist
gewährleistet, dass alle Systeme auch optimal arbeiten. Im messtechnischen Teil
der Untersuchung werden die tatsächlichen Ist-Werte des Fahrzeugs aufgenommen und mit den Vorgaben des Fahrzeugherstellers und den gesetzlichen
Richtwerten verglichen und bewertet.
>Zustand:
Beschädigungen, Korrosion und
Alterung, übermäßiges Spiel und
Verschleiß sowie auf sachgemäße
Befestigung, Sicherung, Freigängigkeit und Leichtgängigkeit.
>Funktion
>Ausführung:
Die vorgegebene Gestaltung, Anbringung, Anzahl, Schaltung und
die erforderliche Kennzeichnung.
>Wirkung:
Die messtechnische Einhaltung bzw.
Erreichung bestimmter Grenzwerte.
Im Einzelnen prüfen wir:
>
>
>
>
>
>
>
>
>
Bremsanlage
Lenkanlage
Sichtverhältnisse
Lichttechnische Einrichtungen
und andere Teile der elektrischen
Anlage
Achsen, Räder, Reifen und
Aufhängungen
Fahrgestell, Rahmen, Aufbau
und alle daran befestigten Teile
Sonstige Ausstattungen
Umweltverträglichkeit – Abgasverhalten und Geräuschverhalten,
Verlust von Ölen und anderen
Flüssigkeiten, Zustand einer
Gasanlage zum Fz-Antrieb
Identifizierung des Fahrzeugs.
Die Prüfplakette wird sofort zugeteilt.
Die Prüfplakette kann zugeteilt werden.
Sie müssen aber die Mängel unverzüglich beseitigen, sonst droht ein Bußgeld
bei einer Kontrolle.
>EM = Erhebliche Mängel:
Die Plakette wird nicht zugeteilt. Falls
die Nachprüfung nicht innerhalb
eines Monats erfolgt, ist eine neue HU
notwendig. Tipp: Bringen Sie zur Nachprüfung erneut den ersten Prüfbericht
mit, andernfalls muss eine neue HU
durchgeführt werden.
>VU = Verkehrsunsicher:
Das Fahrzeug stellt eine unmittelbare
Verkehrsgefährdung dar und darf nicht
mehr am Straßenverkehr teilnehmen.
Die alte HU-Plakette wird sofort entfernt.
>
Wichtig:
Den HU-Untersuchungsbericht und
die AU-Prüfbescheinigung müssen
Sie bis zur nächsten Untersuchung
aufbewahren und auf Verlangen
vorzeigen. Sie brauchen die Papiere aber grundsätzlich nicht im Fahrzeug mitzuführen.
Neben der Funktionsprüfung wird die Abgasuntersuchung noch durch eine
Sichtprüfung ergänzt. Soweit dies ohne Demontage möglich ist, prüfen wir
hierbei alle abgasrelevanten Bauteile wie Auspuffanlage, Katalysator, Luftfilter,
Kraftstofftank, Einspritzsystem und Sensoren auf:
>
>
>
>
Vorhandensein
Vollständigkeit
Dichtheit
Beschädigung
>
Wichtig:
Um unsere Umwelt möglichst wenig zu belasten, muss für jeden neuen Fahrzeugtyp, bevor er zum Straßenverkehr zugelassen wird, durch den Hersteller die
Einhaltung der aktuellen, EU-weit harmonisierten Emissionsvorschriften nachgewiesen und von einer neutralen Prüfstelle bestätigt werden.
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Was sonst noch wichtig ist
Wann steht die nächste Prüfung an und was steht
auf den Prüfplaketten?
Je nach Fahrzeugart ist die HU/AU
für Ihr Fahrzeug alle 12, 24 oder 36
Monate fällig. Das Datum der nächsten
Prüfung können Sie auf der Prüfplakette auf Ihrem Heck-Kennzeichen (vorne
AU, hinten HU) ganz einfach monatsgenau ablesen: In der Mitte der Plakette, in dem kleinen Kreis, steht das
Jahr, in dem die nächste Untersuchung
stattfindet. „08“ bedeutet also 2008,
„09“ 2009 usw. Die auf der Plakette
angebrachten Ziffern 1–12 stehen für
die Monate – der Prüftermin wird auf
der „12-Uhr-Position“, also am oberen
Rand der Plakette angezeigt.
Außerdem wird die Fälligkeit der
nächsten HU in Ihrem Fahrzeugschein
bzw. in der Zulassungsbescheinigung
Teil 1 eingetragen. Bis auf wenige
Sonderfälle gilt diese Fälligkeit auch
für die nächste Abgasuntersuchung –
ab 2010 auf jeden Fall, denn ab diesem
Zeitpunkt wird für alle Fahrzeuge die
Abgasuntersuchung zum Bestandteil
der Hauptuntersuchung und die AUPlakette auf dem hinteren Kennzeichen
entfällt.
>
Besser zu früh als ...
Haupt- und Abgasuntersuchungen
– mit anschließender Plakettenzuteilung – dürfen nur in Deutschland
durchgeführt werden – in anderen
Staaten durchgeführte Untersuchungen
können für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge grundsätzlich nicht
anerkannt werden.
In allen EU-Staaten ist eine regelmäßige technische Überwachung zwar
Pflicht, den Umfang der Untersuchung,
die Zeitabstände sowie die Kriterien
zur Bewertung der Untersuchungsergebnisse können die Mitgliedsstaaten
in einem bestimmten Umfang aber
noch selbst festlegen.
Die Untersuchungspflicht ruht bei
Fahrzeugen, die durch Vermerk im
Fahrzeugschein und Entstempelung
des Kennzeichens außer Betrieb gesetzt
sind. War vor oder in dieser Zeit
eine HU/AU fällig, so ist diese bei der
Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs
durchzuführen. In diesem Fall beginnt
die Frist für die nächste HU/AU nicht
mit dem Monat der zuletzt erfolgten
HU, sondern mit dem Monat der
HU bei Wiederinbetriebnahme des
Fahrzeugs.
In Zweifelsfällen wenden Sie sich
bitte an die DEKRA Experten an einem
unserer Standorte.
TIPP:
Wir erinnern Sie gerne per E-Mail an Ihren nächsten HU-/AU-Prüftermin – nutzen Sie dazu einfach unseren Erinnerungsservice auf http://www.dekra.de. Bitte
beachten Sie dabei, dass für jede darauf folgende Erinnerung an Ihren nächsten
Prüftermin eine neue Anmeldung erforderlich ist.
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