Arbeitsrecht - Unternehmer.de

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Arbeitsrecht - Unternehmer.de
MITTELSTAND
Mittelstand WissenWISSEN
04/2009
Best Practices
Existenzgründung
Arbeitsrecht
Ausgabe August 2009
herausgegeben von
Das Arbeitsrecht:
Arbeitgeber und Arbeitnehmer - Wo enden
die Rechte, wo beginnen die Pflichten?
Kündigungsrecht, Arbeitsvertrag, Elternzeit, Lohnstreitigkeiten und
vieles mehr: Diese Ausgabe von „Mittelstand Wissen“ widmet sich ganz
dem weiten Feld des Arbeitsrechts. Zur leichteren Archivierung bieten
wir Ihnen die aktuelle Ausgabe „Arbeitsrecht“ auch als Druckversion zum
Download.
News
Checkliste: Ist die betriebsbedingte
Steuernews für Unternehmer .... 2
Kündigung rechtssicher? ......... 12
Titelthema
Frage - Antwort
Leitartikel
Gleicher Lohn für gleiche
Arbeitsrecht: Personalabbau in
Arbeit?................................. 13
der Krise ................................ 3
Termine & Veranstaltungen ... 15
Interview
Drei Fragen an Wolfgang Büser ... 4
Linktipps ............................ 16
Statistik
Impressum & Kontakt ........ 16
Arbeitsrecht: Die häufigsten
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Streitfälle 2008 ....................... 5
O-Ton
Wie weit reicht das Weisungsrecht
des Arbeitgebers? .................... 7
Tipps & Ratgeber
Auf einen Blick: Was gehört in
einen Arbeitsvertrag? ............... 9
Arbeitsrecht - der Buchtipp ......10
Die Lösung gegen Mundgeruch
Die Rückkehr aus der Elternzeit ..... 10
glasow & wagatha medical GmbH
Tel: 089-43 57 28 04
So reagieren Sie bei einem
[email protected]
Arbeitsunfall ......................... 11
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News
Steuernews - präsentiert von www.steuerberaten.de
Firmenübernahme -
satzsteuer, mal ohne Umsatzsteuer
ob dies auch für Messekataloge gilt.
Was passiert mit den Verlusten?
zu verkaufen. Unternehmen steht bei
Messekataloge dienen insbesonde-
Die Wirtschaftskrise bietet für einige
einer ordnungsgemäßen Rechnung
re Messebesuchern mit fachlichen
Unternehmen auch Chancen zur Ex-
aber selbstverständlich der Vorsteu-
Kenntnissen und geben einen Über-
pansion. So bietet sich derzeit ver-
erabzug zu.
blick über die im Einzelnen anwesenden Aussteller, deren Leistungen
mehrt die Möglichkeit, insolvente Unternehmen aufzukaufen. Doch was
Zeitunglesen ist Privatvergnügen
sowie Möglichkeiten der Kontakt-
passiert mit den Verlustvorträgen der
Ein Dauerbrenner bei den Finanzge-
aufnahme, und somit einen An-
gekauften Unternehmen, die in der
richten ist die Frage, ob bestimmte
reiz zu einem Messebesuch. Zwar
Regel GmbHs sind? Der BFH hatte
Zeitungen die Einkünfte mindern
handelt es sich bei den Messekata-
einen Fall zu entscheiden, bei dem
dürfen oder nicht. In diesem Fall, der
logen um Druckerzeugnisse, doch
erst eine GmbH von einer anderen
vor dem Hessischen Finanzgericht
dienen sie überwiegend Werbezwe-
übernommen wurde. Ein Jahr später
verhandelt wurde, hat ein Steuer-
cken. Somit müssen sie mit 19%
wurde auch diese GmbH verschmol-
berater versucht, seine FAZ als Aus-
Umsatzsteuer
zen. Das Finanzamt hatte die Verlust-
gabe geltend zu machen. In seiner
Anders sind Telefonbücher, auch die
vorträge mit dem Verweis gestrichen,
Begründung verweist der Berater
Gelben Seiten, zu beurteilen. Da es
verkauft
werden.
dass der alte Betrieb nicht fünf Jahre
sich hier in erster Linie um allgemei-
weitergeführt wurde. Vom Prinzip her
ne Informationszwecke handelt, un-
ist diese Vorgehensweise richtig. Al-
terliegt deren Lieferung dem ermäßi-
lerdings - so der BFH - ist dem Ge-
gten Steuersatz mit 7%.
setz nicht zu entnehmen, dass diese
Fortführung von einem bestimmten,
Private Pkw-Nutzung des Gesell-
übernehmenden Rechtsträger zu er-
schafter-Geschäftsführers
folgen hat.
Der BFH hatte darüber zu entscheiden, ob die private PKW-Nutzung
eines
Vertrieb von Calling Cards gilt
Gesellschafter-Geschäftsfüh-
auf die Pflicht, die der BGH formu-
rers zu einer verdeckten Gewinnaus-
leistung
liert hat, sich auch durch die allge-
schüttung (vGA) führen kann. Der
Sommerzeit ist Reisezeit. Alljährlich
meine Presse informiert zu halten,
Geschäftsführer war gleichzeitig zu
sind Handy-Themen in der Tages-
um Regressansprüche vermeiden zu
65% an der GmbH beteiligt. In sei-
presse zu lesen. Eine günstige Alter-
können. Doch auch hier überwiegt
nem Anstellungsvertrag wurde ihm
native ist die Nutzung von sogenann-
das private Interesse, so das Finanz-
explizit die private Nutzung gestattet.
ten Calling-Cards. Dabei wird in der
gericht. Tageszeitungen bleiben also
Das Finanzamt stellte die nicht ver-
Regel eine kostenlose Nummer an-
auch in einem solchen speziellen Fall
steuerte Nutzung in einer Außenprü-
gerufen, über die man dann weiter-
vom Abzug ausgeschlossen. Ähnliche
fung fest und wertete dies als vGA.
wählen kann. Die Oberfinanzdirekti-
Urteile sind auch bereits zu anderen
Der BFH sieht dies anders. Es han-
on Hannover hat nun eine Verfügung
Zeitungen (wie dem Handelsblatt) er-
delt sich immer um Sachlohn. Anders
zur umsatzsteuerlichen Behandlung
gangen.
stellt sich der Fall nur dar, wenn der
erlassen. Den Wiederverkäufern wird
Messekataloge unterliegen der
Gesellschafter den PKW ohne Geneh..
migung der GmbH nutzt.
es nicht einfach gemacht. Denn für
19%-Umsatzsteuer
die umsatzsteuerliche Behandlung
Werden Bücher, Zeitungen oder an-
Die Steuernews werden präsentiert
müssen Sie wissen, ob es sich um ei-
dere Druckerzeugnisse verkauft, so
von www.steuerberaten.de
nen In- oder Ausländer handelt und
unterliegen diese grundsätzlich dem
ob dieser die Karten privat oder für
ermäßigten Steuersatz von 7%. Die
sein Unternehmen kauft. Abhängig
Oberfinanzdirektion Frankfurt a.M.
davon ist die Leistung mal mit Um-
hat sich nun mit der Frage beschäftigt,
als
Telekommunikationsdienst-
von Wiederverkäufern dieser Karten
„Arbeitsrecht“ – Mittelstand Wissen 08/2009
2
Leitartikel
Leitartikel Arbeitsrecht:
Kündigung & Aufhebungsvertrag - Personalabbau in der Krise
Von Daniel Hader und RA Oliver Blum
I
nfolge der derzeitigen Wirtschaftskrise besteht für viele
mittelständische
Unternehmen
die Notwendigkeit, Personal abzubauen, um Kosten einzusparen. Dies kann vor allem durch
(betriebsbedingte)
Kündigungen
sowie durch Aufhebungsverträge
geschehen.
I. Kündigungen
Betriebsbedingte Kündigungen
Eine betriebsbedingte ordentliche
Kündigung setzt voraus, dass der
gekündigt werden, so ist vom Ar-
die Unterhaltspflichten und eine
Arbeitsplatz eines Arbeitnehmers
beitgeber ab einer bestimmten
mögliche Schwerbehinderung der
in dem bisher wahrgenommenen
Mitarbeiterzahl/Betriebsgröße
Arbeitnehmer) zu ermitteln und
Aufgabenbereich wegen einer un-
eine sog. „Sozialauswahl“ durch-
zu gewichten. Diejenigen Arbeit-
ternehmerischen
zuführen.
nehmer, die hiernach am we-
Entscheidung
nigsten sozial schutzwürdig sind,
auf Dauer entfällt und er nicht auf
einem anderen freien Arbeitsplatz
Im Rahmen der Sozialauswahl
kommen dann für eine betriebs-
im Unternehmen weiter beschäf-
ist zunächst festzulegen, welche
bedingte Kündigung in Betracht.
tigt werden kann. Die Kündigung
Gruppe von Arbeitnehmern vom
muss also die „ultima-ratio“ sein.
Wegfall ihres Aufgabenbereiches
Der Arbeitgeber hat jedoch die
betroffen ist. In einem zweiten
Möglichkeit,
Kommen durch den Wegfall eines
Schritt sind die vom Gesetzgeber
deren
Aufgabenbereichs
Ar-
vorgegebenen Sozialdaten (na-
wegen deren Kenntnisse, Fähig-
beitnehmer für eine Kündigung in
mentlich die Dauer der Betriebs-
keiten oder Leistungen ein hohes
Betracht, es soll jedoch nur einem
zugehörigkeit,
Interesse besitzt
mehrere
das
Lebensalter,
Arbeitnehmer,
an
Weiterbeschäftigung
er
>>
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„Arbeitsrecht“ – Mittelstand Wissen 08/2009
3
Leitartikel
(Spitzenkräfte), aus der Sozialauswahl
herauszunehmen.
Interview: Das Arbeitsrecht in Deutschland
Zu
Wolfgang Büser
beachten ist immer, dass der Arbeitgeber die Sozialauswahl anhand
klarer,
Wolfgang Büser ist Fachjournalist für
Rechtsfragen. Bekannt ist er unter
anderem durch seine TV-Auftritte bei
„Streit um Drei“ (ZDF), im Sat 1-Frühstücksfernsehen, im ARD/ZDF-Morgenmagazin sowie bei WISO. Er schreibt
auch für die Süddeutsche Zeitung.
nachvollziehbarer
und nachprüfbarer Kriterien (z.B.
einem Punktekatalog) durchführt.
Dies ist notwendig, da der Arbeitgeber im Rahmen einer Kündigungsschutzklage möglicherweise Auskunft über das Verfahren
Arbeitgeber gegen Arbeit-
krankten Mitarbeitern wird kein
geben muss. Kann er die ausrei-
nehmer: Welche Zankäpfel
„Eingliederungsmanagement“ ge-
chenden Auskünfte nicht ertei-
landen regelmäßig vor deut-
boten. „Gemobbten“ Mitarbeitern
len, so gehen die Arbeitsgerichte
schen Arbeitsgerichten?
fehlt es nicht selten an firmensei-
regelmäßig davon aus, dass ein
Entlassungen, die wegen - auch
tiger Unterstützung - wenn Mob-
sozial stärkerer Arbeitnehmer als
geringster - arbeitsvertraglicher
bing gegen bestimmte Mitarbeiter
der gekündigte existiert, und er-
Verfehlungen ausgesprochen wor-
nicht gar firmenseitig „gefördert“
klären die Kündigung für unwirk-
den sind. Ob es um einen Leer-
wird. Und erstaunlich oft anzu-
sam.
gut-Pfandbon im Wert von 1,30 €
treffen: Teilzeitkräfte werden wie
geht, um die Mitnahme „abgelau-
Arbeitnehmer „zweiter Klasse“ be-
Ferner sind die gesetzlichen Kün-
fener“ Waren, einer unbezahlten
handelt.
digungsfristen zu beachten. Die
Getränkedose aus dem Firmen-
Kündigung muss dem Arbeitneh-
kühlschrank, zwei Flaschen Wein
... und der Arbeitnehmerseite?
mer schriftlich zugehen und der
aus einer Flugzeug-Bordverpfle-
Ein häufig verspäteter Arbeits-
Zugang
sollte vom Arbeitgeber
gung, um die unerlaubte Nutzung
beginn, ohne dafür eine ausrei-
dokumentiert werden (durch Un-
des betrieblichen Internetsystems
chende Entschuldigung zu haben,
terschrift des Arbeitnehmers, Ein-
oder um – vorläufiger Höhepunkt
nervt nicht nur den Arbeitgeber.
schreiben, etc.). Der Arbeitgeber
– das Aufladen eines Handys auf
Während
muss den Zugang der Kündigung
„Firmenkosten“. Der Fantasie sind
dingten Ausfallzeit wird anderwei-
nachweisen können. Erst mit dem
fast keine Grenzen gesetzt...
tig einem zusätzlichen Broterwerb
einer
krankheitsbe-
nachgegangen. Die Frist für eine
Zugang der Kündigung beginnt
die dreiwöchige Frist zur Erhe-
Welche
arbeitsrechtlichen
Kündigungsschutzklage, die im
bung der Kündigungsschutzklage
Nachlässigkeiten muss man
Gegensatz zu „normalen“ anderen
zu laufen. Ist diese verstrichen,
der Arbeitgeberseite immer
Fristen nur drei Wochen beträgt,
so gilt das Arbeitsverhältnis als
wieder attestieren?
wird versäumt.
beendet. Der Arbeitnehmer hat
Geplante Einstellungen bringen
dann aber unter bestimmten Vo-
Ärger, weil bei der Auswertung
Neuestes „Hobby“: Es werden
raussetzungen Anspruch auf eine
von Bewerbungen das Allgemei-
Bewerbungen geschrieben, ohne
Abfindungszahlung.
ne Gleichbehandlungsgesetz nicht
ernsthaft daran zu denken, einge-
ausreichend beachtet wurde. Ge-
stellt zu werden – um anschließend
plante Kündigungen scheitern oft
den Unternehmer nach dem Allge-
II. Aufhebungsverträge
daran, dass der Betriebsrat nicht
meinen Gleichbehandlungsgesetz
Eine weitere und regelmäßig we-
ausreichend einbezogen wurde.
wegen „Diskriminierung“ zur Kas-
niger streitige, weil einvernehm-
Abmahnungen werden „in Serie“
se zu bitten - in einem gerichtlich
liche Möglichkeit, einen Arbeits-
geschrieben, sodass sie sich nach
vertrag aufzuheben, ist
einiger Zeit „selbst erübrigen“. Er-
verhandelten Fall ging es um 80
..
solcher Bewerbungen...
>>
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„Arbeitsrecht“ – Mittelstand Wissen 08/2009
4
Leitartikel
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Statistik: Arbeitsrecht - Die häufigsten Streitfälle 2008
Über was wird vor deutschen Arbeitsgerichten gestritten?
Die folgende Statistik bildet Arbeitsrechtsfälle des DGB Rechtsschutzes nach Streitgegenstand 2008 ab. Unter „Sonstiges“
fallen u.a. weitere streitige Beendigungen des Arbeitsverhältnisses und Arbeitszeugnisse. Angaben in Prozent.
Arbeitsentgelt/Eingruppierung
49,6
betriebsbedingte Kündigung
26,0
Sonstiges
12,5
verhaltens- und personenbedingte Kündigung
9,4
betriebliche Altersvorsorge
1,3
Befristung
1,2
Quelle: DGB Einblick 03/09; www.einblick.dgb.de
ein Aufhebungsvertrag. Als ge-
einem solchen Vertrag zu regeln,
genseitiger Vertrag, der durch
wie wegen eventuell vorhandenen
übereinstimmende
Resturlaubs,
Erklärungen
Sonderleistungen
(Unterschriften) des Arbeitgebers
und Gratifikationen, Firmen-Pkw
und des Arbeitnehmers geschlos-
u.a. verfahren werden soll.
sen wurde, kann der Vertrag jederzeit durch eine andere über-
Vorsicht ist bei Abschluss eines
einstimmende
Aufhebungsvertrages für Arbeit-
anderslautende
Erklärung der Parteien geändert
nehmer
oder aufgehoben werden (unter
chermaßen geboten, weil beide
Umständen vorbehaltlich tarifver-
Parteien
bestimmte,
traglicher Besonderheiten). Zur
Arbeits-
und
Auflösung
hinausgehende Sorgfaltspflichten
des
Vertragsverhält-
nisses müssen die Parteien nur
und
Arbeitgeber
über
gleiden
Auflösungsvertrag
treffen.
(am besten schriftlich) vereinbaren, dass das Vertragsverhält-
1. Arbeitnehmer
nis mit Ablauf eines bestimmten
Der Arbeitnehmer muss darauf
Tages endet. Sinnvoll ist es, in
achten, dass er mit Unter-
„Arbeitsrecht“ – Mittelstand Wissen 08/2009
>>
5
Leitartikel
2. Arbeitgeber
Der Arbeitgeber ist verpflichtet,
den Arbeitnehmer darauf hinzuweisen, dass er sich umgehend
bei der zuständigen Agentur für
Arbeit arbeitssuchend meldet.
Der Arbeitgeber sollte deshalb
unbedingt darauf achten, dass in
dem Auflösungsvertrag eine Erklärung enthalten ist, mit der der
Arbeitnehmer bestätigt, über diesen Umstand aufgeklärt worden
zu sein.
3. Tarifverträge
Wenn für das betroffene Arbeitsverhältnis
Tarifverträge
gelten,
sind weitere Besonderheiten einzeichnung
des
Auflösungsver-
finanzielle
schließlich Ausschlussfristen zu
trages keine Probleme wegen der
Nachteile. Sofern in dem Aufhe-
beachten. Diese würden aber den
Auszahlung eines eventuell be-
bungsvertrag
Rahmen des Beitrags sprengen.
gehrten Arbeitslosengeldes ver-
dass der Arbeitgeber dem Arbeit-
ursacht.
nehmer eine Abfindung wegen
In jedem Falle ist es dringend rat-
des Verlustes des Arbeitsplatzes
sam, den Aufhebungsvertrag von
Mit Unterzeichnung des Auflö-
nach
Kündigungsschutz
einem Rechtsanwalt oder einer
sungsvertrages darf er nicht die
zahlt, ist wegen der Höhe der
anderen für solche Verträge kom-
gesetzlichen
Kündigungsfristen
Abfindung Vorsicht geboten. Die
petenten Person entwerfen oder
unterschreiten. Sonst bekommt
Abfindung (die im Übrigen nicht
der Arbeitnehmer erhebliche Pro-
mehr steuerfrei ist) wird unter
bleme, wenn er unmittelbar nach
Umständen auf das Arbeitslosen-
Ende
geld angerechnet.
des
Arbeitsverhältnisses
ständen
erhebliche
dem
vereinbart
wird,
kein neues Arbeitsverhältnis begründen kann und Auszahlung
Der Arbeitnehmer muss sich um-
von Arbeitslosengeld beantragt.
gehend bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden, so-
Wenn er mit dem Aufhebungster-
bald er Gewissheit erhält, dass
min die gesetzlichen Kündigungs-
er demnächst seinen Arbeitsplatz
fristen
werden
verliert. Diese Gewissheit hat er
seine Ansprüche auf Auszahlung
spätestens mit der Unterzeich-
von Arbeitslosengeld bis zum Ab-
nung
unterschreitet,
des
Auflösungsvertrages.
lauf der gesetzlich vorgesehenen
Kündigungsfristen gesperrt.
Eine verspätete Meldung bei der
jedenfalls überprüfen zu lassen. ..
Die Autoren:
Daniel Hader ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am
Lehrstuhl
für
Bürgerliches
Recht und Arbeitsrecht der
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.
www.wr1.jura.uni-erlangen.de
Oliver Blum ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Mussbach,
Blum & Uhl, Bahnhofstraße 34,
91126 Schwabach.
Agentur für Arbeit kann unter
Eine übereilte Auflösung des Ar-
Umständen auch zu Nachteilen
beitsverhältnisses bereitet dem
bei der Auszahlung von Arbeitslo-
Arbeitnehmer deshalb unter Um-
sengeld führen.
Tel.: 09122-933 95 72
Fax: 09122-933 95 55
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„Arbeitsrecht“ – Mittelstand Wissen 08/2009
6
O-Ton
Wenn der Mitarbeiter nicht will … Wie weit reicht das Weisungsrecht des Arbeitgebers?
umschriebenen
Leistungspflich-
sungen nur nach Maßgabe
des
ten dar, wie das Recht Arbeitszeit
Mitbestimmungsrechts
des
Be-
und -ort sowie Reihenfolge der
triebsrats
machen.
Arbeitsleistung
Muss etwa der Betriebsrat zustim-
zu
bestimmen.
Hierin unterscheiden sich Arbeit-
Gebrauch
men?
nehmer und freie Mitarbeiter. Die
Weisungsbefugnis
hat
naturge-
5. Arbeitsvertrag
mäß Grenzen. Hierzu eine Check-
Ist die Beschreibung der Tätig-
liste:
keiten des Mitarbeiters im Arbeitsvertrag konkret und abschließend?
1. Grundrechte
Ist Meier als Controller eingestellt,
Felix Ginthum
Verstößt die Anweisung gegen das
dann darf er z.B. die Weisung, im
Rechtsanwalt und Partner bei der
allgemeine
Persönlichkeitsrecht
Kopierraum zu arbeiten, verwei-
[F200] A/S/G Rechtsanwälte GmbH,
aus Art 2 Abs. 1 GG oder gegen
gern. Im Regelfall muss er keine
Berlin. Die Kanzlei [F200] ist redakti-
die Gewissensfreiheit aus Art. 4
Hilfsdienste ausführen. In echten
oneller Partner von Unternehmer.de.
Abs. 1 GG?
Notfällen muss Meier aber helfen
und Überstunden machen.
2. Gesetze
www.f-200.com
Verstößt die Weisung gegen Ge-
Wenn
ie Präsentation ist überfällig.
setze oder die guten Sitten? Auch
steht, ist es ratsam, sich mit dem
Der Kunde drängt. Alle Mitar-
auf eine Behinderung ist Rück-
Mitarbeiter zu einigen. Gibt es
sicht zu nehmen.
keine Einigung, muss der Arbeit-
D
beiter müssen ran. Nur Meier will
nicht. Darf sich Meier als Control-
kein
Weisungsrecht
be-
geber eine Änderungskündigung
ler den Weisungen des Arbeitge-
3. Tarifvertrag
bers widersetzen?
Sind die erteilten Weisungen im
aussprechen.
Einklang mit dem Tarifvertrag, wie
War die Weigerung des Arbeit-
Was der Arbeitgeber verlangen
z.B. hinsichtlich der Regelungen
nehmers rechtswidrig, kann eine
kann,
über die Arbeitszeit?
Abmahnung erfolgen, eine Kündi-
richtet
sich
nach
§106
GewO und dem Arbeitsvertrag.
gung ausgesprochen werden und
Das Weisungsrecht stellt die Kon-
4. Mitbestimmungsrecht
kretisierung der im Arbeitsvertrag
Der Arbeitgeber darf von Wei-
es können Schadenersatzansprü..
che begründet worden sein.
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„Arbeitsrecht“ – Mittelstand Wissen 08/2009
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„Arbeitsrecht“ – Mittelstand Wissen 08/2009
8
Tipps & Ratgeber
Auf einen Blick: Was gehört in einen Arbeitsvertrag?
Tiefergehende Informationen zu den einzelnen Inhalten der Paragrafen finden Sie auf www.bwr-media.de
Paragraf
Inhalt (beispielhaft und stark verkürzt dargestellt)
§ 1 – Beginn des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis beginnt am 01.03.2010.
§ 2 – Dauer des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis ist unbefristet.
§ 3 – Probezeit
Die ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit.
§ 4 – Arbeitsort
Der Arbeitnehmer wird in Nürnberg tätig.
§ 5 – Tätigkeit
Der Arbeitnehmer wird als Buchhalter eingestellt.
§ 6 – Arbeitszeit
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Wochenstunden.
§ 7 – Überstunden
Der Arbeitnehmer erklärt sich bereit, ...
§ 8 – Vergütung
Der Arbeitnehmer erhält für seine Tätigkeit ...
§ 9 – Sonderzahlung
Soweit der Arbeitgeber zusammen mit der ...
§ 10 – Urlaub
Der Arbeitnehmer hat kalenderjährlich Anspruch auf ...
§ 11 – Sonderurlaub
§ 616 BGB findet keine Anwendung.
§ 12 – Krankheit
Ist der Arbeitnehmer infolge unverschuldeter Krankheit ...
§ 13 – Geheimhaltungspflicht
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, über alle ...
§ 14 – Nebenbeschäftigung
Jede Nebenbeschäftigung muss der Arbeitnehmer ...
§ 15 – Vertragsstrafe
Im Falle einer Nichtaufnahme der Tätigkeit oder einer ...
§ 16 – Lohn- und Gehaltspfändung
Bei einer Lohn- bzw. Gehaltspfändung zahlt der Arbeitnehmer ...
§ 17 – Kündigung
Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Vertragspartnern ...
§ 18 – Freistellung von der Arbeitspflicht
Wird das Arbeitsverhältnis gekündigt, so kann der ...
§ 19 – Ausschlussfristen
Alle Ansprüche, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ...
§ 20 – Änderungen/Nebenabreden
Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrags ...
§ 21 – Zusatzvereinbarungen
Zusatzvereinbarungen sind nicht getroffen.
§ 22 – Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder ...
Quelle: www.bwr-media.de
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„Arbeitsrecht“ – Mittelstand Wissen 08/2009
9
Tipps & Ratgeber
Nach der Elternzeit zurück in den
Job - geht das einfach so?
Der Buchtipp
Petra Senne
W
ie gestaltet sich das Comeback
nach der Babypause? Vier Fra-
Arbeitsrecht - Das Arbeitsverhältnis in der betrieblichen Praxis
gen und Antworten zum Thema El-
Das Arbeitsrecht hat eine Fül-
ternzeit.
le von Änderungen durch den
Gesetzgeber
erfahren.
Her-
1. Bleibt der Arbeitsplatz auf je-
vorzuheben ist dabei insbeson-
den Fall erhalten?
dere das Allgemeine Gleich-
Ja. Während der Babypause einer
behandlungsgesetz.
Mutter (maximal drei Jahre) bleibt
ergeben sich u.a. bedeutsame
ihr Arbeitsplatz erhalten. Denn: Das
Änderungen
Arbeitsverhältnis ruht, und es be-
Mitbestimmung
steht Kündigungsschutz. Einzige Ein-
triebsinternen Abläufe (Stellen-
schränkung: Der Arbeitgeber ist nicht
ausschreibungen, Mitarbeiterin-
verpflichtet, einer Mitarbeiterin nach
formationen etc.).
im
Hierdurch
Bereich
und
der
der
be-
der Elternzeit den gleichen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, den
Darüber hinaus behandelt das
sie vor der Babypause hatte. Eine
Buch die Rechtsmaterie des Ar-
andere Tätigkeit ist möglich.
beitsrechts in bewährter Form
sehr praxisnah und gut ver-
2. Was, wenn die Arbeitnehmerin
ständlich, indem es die einzel-
nach der Elternzeit nur noch in
nen
Teilzeit arbeiten will?
eines
Wer nach der Elternzeit lieber in Teil-
veranschaulicht.
Luchterhand
dem Arbeitgeber rechtzeitig klären
Prof. Dr. Petra Senne ist Profes-
ISBN-10: 3472074507
- bevor die Elternzeit abgelaufen ist.
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fiktiven
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5. Auflage, 2008
264 Seiten
zeit arbeiten möchte, sollte das mit
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„Arbeitsrecht“ – Mittelstand Wissen 08/2009
10
Tipps & Ratgeber
Frauen, die aus der Elternzeit kommen, kein gesetzlicher Anspruch auf
Verringerung der Arbeitszeit. Insofern kann ein solcher Wunsch vom
Arbeitgeber auch mit dem Hinweis
auf betriebliche Gründe abgewiesen
werden. Dringende Gründe sind hierfür nach § 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz nicht erforderlich.
Achtung: Nach Ablauf von sechs
Monaten kann die Arbeitnehmerin
einen neuen Antrag stellen. Dann
Arbeitssicherheit: So reagieren Sie bei einem Arbeitsunfall
aber sind - wie bei allen anderen Arbeitnehmern auch - zur Ablehnung
Prüfen Sie zunächst, ob Sie den
dung eines Arbeitsunfalls müssen
dringende betriebliche Gründe erfor-
Unfall anzeigen müssen
Sie als Arbeitgeber innerhalb von
derlich. Ein schriftlicher Antrag auf
•
Liegt ein Unfall vor?
drei Tagen auf einem vorgeschrie-
Teilzeit muss übrigens spätestens
drei Monate vorher gestellt werden.
•
•
•
Ist ein körperlicher Schaden
benen Formular (Unfallanzeige)
entstanden?
erstatten. Sie erhalten das For-
War der Verletzte für Ihren Be-
mular auf telefonische Anforde-
3. Was passiert, wenn der Be-
trieb tätig?
rung bei jeder Berufsgenossen-
trieb umgezogen ist?
Hat der Verletzte zum Unfall-
schaft.
Hat eine Firma einen Betriebsteil, in
dem eine Mitarbeiterin vor der Baby-
zeitpunkt eine betriebliche Tä•
•
tigkeit ausgeführt?
Information an die zuständigen
pause tätig war, inzwischen an einen
War diese vor dem Unfall aus-
Behörden
anderen Standort verlegt, müsste im
geübte Tätigkeit ursächlich für
Bei einem meldepflichtigen Ar-
Arbeitsvertrag ein neuer Arbeitsort
die Verletzung?
beitsunfall übersenden Sie der für
vereinbart werden (ein Kündigungs-
Ist der Verletzte mehr als drei
den Arbeitsschutz zuständigen
grund ist das nicht!). Allerdings be-
Tage arbeitsunfähig?
Behörde (Gewerbeaufsichtsamt,
steht auch kein Anspruch darauf,
Staatliches Amt für Arbeitsschutz)
dass eine Mutter nach der Babypause
Haben Sie alle Fragen mit Ja beant-
eine Kopie Ihrer Unfallanzeige, §
im Stammbetrieb beschäftigt wird.
wortet, ist der Unfall ein Arbeitsun-
193 Absatz 7 SGB VII. Sofern
fall, den Sie Ihrer Berufsgenossen-
vorhanden, müssen Sie auch die
4. Verfällt der Resturlaub nach
schaft anzeigen müssen. Haben Sie
Sicherheitsfachkraft und den Be-
der Babypause?
hingegen einmal oder öfter Nein
triebsarzt informieren, § 193 Ab-
Werdende Mütter schaffen es oft
angekreuzt, handelt es sich nicht
satz 5 SGB VII.
nicht, den gesamten Urlaub zu nehmen, bevor sie in den Mutterschutz
um einen anzeigepflichtigen ArWichtiger Hinweis!
gehen. Dieser Resturlaub verfällt
Haben Sie mehr als 20 Mitarbei-
nicht - auch dann nicht, wenn die
Meldung an die zuständige Berufs-
ter, müssen Sie unter Beteiligung
Elternzeit drei Jahre dauert. Wann
genossenschaft
Ihres Betriebsrats zusätzlich ei-
er nach der Rückkehr an den Ar-
Wird der Verletzte voraussichtlich
nen Ihrer Mitarbeiter als Sicher-
beitsplatz
mehr als drei Tage arbeitsunfähig
heitsbeauftragten bestellen, § 22
..
SGB VII.
kann, muss mit dem Arbeitgeber
..
vereinbart werden.
Quelle: www.bwr-media.de
Quelle: www.bwr-media.de
beitsunfall.
bleiben, müssen Sie den Arbeitsun-
genommen
werden
fall melden. Das gilt erst recht bei
tödlichen Arbeitsunfällen. Die Mel-
„Arbeitsrecht“ – Mittelstand Wissen 08/2009
11
Tipps & Ratgeber
Die 8-Punkte-Checkliste:
Ist die betriebsbedingte Kündigung rechtssicher?
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1. Greift in Ihrem Betrieb der allgemeine Kündigungsschutz nach
dem Kündigungsschutzgesetz?
Falls Nein, gilt für Sie das Kündigungsschutzgesetz nicht und Sie sind
bei Ausspruch der Kündigung grundsätzlich frei. Falls Ja, gilt für Sie das
Kündigungsschutzgesetz
und
Sie
brauchen einen Kündigungsgrund.
Weiter mit 2.
2. Liegen inner- oder außerbetriebliche Umstände vor, auf die
Sie als Arbeitgeber mit einer unternehmerischen
Entscheidung
reagiert haben?
Falls Nein, scheidet eine betriebsbedingte Kündigung aus. Falls Ja, weiter
mit 3.
3. Stellen diese Umstände einen
betriebsbedingten
Kündi-
gungsgrund dar, wie beispielsweise
Absatzschwierigkeiten,
Auftragsmangel,
Betriebsände-
rungen, Betriebsstilllegung oder
Falls Nein, scheidet eine betriebsbe-
8. Haben Sie eine Sozialauswahl
Ähnliches?
dingte Kündigung aus. Falls Ja, weiter
durchgeführt?
Falls Nein, scheidet eine betriebsbe-
mit 6.
Falls Nein, scheidet eine betriebs-
dingte Kündigung aus. Falls Ja, weiter
mit 4.
bedingte Kündigung aus. Falls Ja,
6. Ist eine Versetzung des zu
brauchen Sie nur noch einen etwaig
kündigenden Mitarbeiters an ei-
vorhandenen Betriebsrat nach § 102
4. Führt Ihre unternehmerische
nen freien vergleichbaren oder
Absatz 1 BetrVG ordnungsgemäß an-
Entscheidung zum Wegfall eines
schlechteren Arbeitsplatz mög-
zuhören, damit Ihre betriebsbedingte
Arbeitsplatzes?
lich?
Kündigung gute Chancen hat, vor
Falls Nein, scheidet eine betriebsbe-
Falls Ja, scheidet eine betriebsbe-
dem Arbeitsgericht zu bestehen.
dingte Kündigung aus. Falls Ja, weiter
dingte Kündigung aus. Falls Nein,
mit 5.
weiter mit 7.
Wichtig:
Besondere Beachtung müssen Sie
5. Besteht eine vernünftige wirt-
7. Kommen weniger einschnei-
bei einer betriebsbedingten Kündi-
schaftliche Prognose, dass der
dende Maßnahmen, wie etwa Ab-
gung immer dem Kündigungsgrund
Arbeitsplatz auch noch bis zum
bau von Überstunden, in Betracht?
Ende der Kündigungsfrist weg-
Falls Ja, scheidet eine betriebsbe-
beimessen. Hier prüfen die Arbeits..
gerichte ganz genau.
fällt und nicht wieder neu ent-
dingte Kündigung aus. Falls Nein,
steht?
weiter mit 8.
„Arbeitsrecht“ – Mittelstand Wissen 08/2009
Quelle: www.bwr-media.de
12
Frage - Antwort
Vertragsfreiheit versus Gleichbehandlung: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit?
deres gilt bei Arbeitsverhältnissen,
tung, so muss sich die Entlohnung
auf die ein Tarifvertrag Anwendung
an dem allgemeinen Gleichbehand-
findet, da in diesen Fällen die Tarif-
lungsgrundsatz messen lassen. So
vertragsparteien über diese Punkte
ist es z.B. unzulässig, wenn Männer
verhandeln.
für die gleiche Tätigkeit eine höhere
Vergütung als Frauen erhalten. Eine
unterschiedliche
Die Vertragsfreiheit
Behandlung
an-
hand der Kriterien des § 1 AGG ist
Susanne Ruthe
Neu einzustellende Arbeitnehmer
unzulässig. Auch dürfen Teilzeitbe-
Fachanwältin bei der [F200] A/S/G
können sich auf einen allgemei-
schäftigte nicht geringer entlohnt
Rechtsanwälte GmbH, Berlin. Die
nen Grundsatz „Gleicher Lohn für
werden als Vollzeitkräfte. Dem Ar-
Kanzlei
gleiche Arbeit“ nicht berufen. Den
beitgeber steht es aber frei, sachge-
Partner von Unternehmer.de.
Parteien steht es grundsätzlich frei,
recht gebildete Vergütungsgruppen
www.f-200.com
für jeden Arbeitsvertrag eine ge-
unterschiedlich zu entlohnen.
[F200]
ist
redaktioneller
sonderte Arbeitsvergütung auszuFazit
In den Zeiten der Krise stellt sich für
handeln. Es besteht kein Anspruch
viele Arbeitgeber die Frage, ob eine
auf eine höhere Vergütung, nur weil
Gehaltsreduzierung in den beste-
vergleichbare Arbeitnehmer diese
In einem neu abzuschließenden
henden Arbeitsverhältnissen mög-
erhalten.
Arbeitsvertrag ist die Entlohnung
grundsätzlich eine Verhandlungssa-
lich ist, zumindest aber neue Mitarbeiter geringer entlohnt werden
Allgemeiner Gleichbehandlungs-
che. Will der Arbeitgeber eine ge-
können.
grundsatz
ringere Entlohnung vereinbaren, so
kann er dies machen.
In den bestehenden Arbeitsverhält-
Dieser Grundsatz der sog. Ver-
nissen kann eine Änderung der Ver-
tragsfreiheit
gütung nur einvernehmlich mit dem
unbeschränkt.
Arbeitnehmer oder durch den Ausspruch einer Änderungskündigung
gütungssystem oder besteht eine
nur bei einem sachlichen Grund
herbeigeführt werden. Etwas an-
betriebliche Übung über die Vergü-
zulässig.
nicht
Bei Vergütungssystemen ist Vor-
der
sicht walten zu lassen. Eine un-
Arbeitgeber ein bestimmtes Ver-
terschiedliche Vergütung ist dann
gilt
jedoch
Verwendet
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„Arbeitsrecht“ – Mittelstand Wissen 08/2009
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