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MITTELSTAND Mittelstand WissenWISSEN 04/2009 Best Practices Existenzgründung Arbeitsrecht Ausgabe August 2009 herausgegeben von Das Arbeitsrecht: Arbeitgeber und Arbeitnehmer - Wo enden die Rechte, wo beginnen die Pflichten? Kündigungsrecht, Arbeitsvertrag, Elternzeit, Lohnstreitigkeiten und vieles mehr: Diese Ausgabe von „Mittelstand Wissen“ widmet sich ganz dem weiten Feld des Arbeitsrechts. Zur leichteren Archivierung bieten wir Ihnen die aktuelle Ausgabe „Arbeitsrecht“ auch als Druckversion zum Download. News Checkliste: Ist die betriebsbedingte Steuernews für Unternehmer .... 2 Kündigung rechtssicher? ......... 12 Titelthema Frage - Antwort Leitartikel Gleicher Lohn für gleiche Arbeitsrecht: Personalabbau in Arbeit?................................. 13 der Krise ................................ 3 Termine & Veranstaltungen ... 15 Interview Drei Fragen an Wolfgang Büser ... 4 Linktipps ............................ 16 Statistik Impressum & Kontakt ........ 16 Arbeitsrecht: Die häufigsten Anzeige Streitfälle 2008 ....................... 5 O-Ton Wie weit reicht das Weisungsrecht des Arbeitgebers? .................... 7 Tipps & Ratgeber Auf einen Blick: Was gehört in einen Arbeitsvertrag? ............... 9 Arbeitsrecht - der Buchtipp ......10 Die Lösung gegen Mundgeruch Die Rückkehr aus der Elternzeit ..... 10 glasow & wagatha medical GmbH Tel: 089-43 57 28 04 So reagieren Sie bei einem [email protected] Arbeitsunfall ......................... 11 www.tetrobreath-shop.de News Steuernews - präsentiert von www.steuerberaten.de Firmenübernahme - satzsteuer, mal ohne Umsatzsteuer ob dies auch für Messekataloge gilt. Was passiert mit den Verlusten? zu verkaufen. Unternehmen steht bei Messekataloge dienen insbesonde- Die Wirtschaftskrise bietet für einige einer ordnungsgemäßen Rechnung re Messebesuchern mit fachlichen Unternehmen auch Chancen zur Ex- aber selbstverständlich der Vorsteu- Kenntnissen und geben einen Über- pansion. So bietet sich derzeit ver- erabzug zu. blick über die im Einzelnen anwesenden Aussteller, deren Leistungen mehrt die Möglichkeit, insolvente Unternehmen aufzukaufen. Doch was Zeitunglesen ist Privatvergnügen sowie Möglichkeiten der Kontakt- passiert mit den Verlustvorträgen der Ein Dauerbrenner bei den Finanzge- aufnahme, und somit einen An- gekauften Unternehmen, die in der richten ist die Frage, ob bestimmte reiz zu einem Messebesuch. Zwar Regel GmbHs sind? Der BFH hatte Zeitungen die Einkünfte mindern handelt es sich bei den Messekata- einen Fall zu entscheiden, bei dem dürfen oder nicht. In diesem Fall, der logen um Druckerzeugnisse, doch erst eine GmbH von einer anderen vor dem Hessischen Finanzgericht dienen sie überwiegend Werbezwe- übernommen wurde. Ein Jahr später verhandelt wurde, hat ein Steuer- cken. Somit müssen sie mit 19% wurde auch diese GmbH verschmol- berater versucht, seine FAZ als Aus- Umsatzsteuer zen. Das Finanzamt hatte die Verlust- gabe geltend zu machen. In seiner Anders sind Telefonbücher, auch die vorträge mit dem Verweis gestrichen, Begründung verweist der Berater Gelben Seiten, zu beurteilen. Da es verkauft werden. dass der alte Betrieb nicht fünf Jahre sich hier in erster Linie um allgemei- weitergeführt wurde. Vom Prinzip her ne Informationszwecke handelt, un- ist diese Vorgehensweise richtig. Al- terliegt deren Lieferung dem ermäßi- lerdings - so der BFH - ist dem Ge- gten Steuersatz mit 7%. setz nicht zu entnehmen, dass diese Fortführung von einem bestimmten, Private Pkw-Nutzung des Gesell- übernehmenden Rechtsträger zu er- schafter-Geschäftsführers folgen hat. Der BFH hatte darüber zu entscheiden, ob die private PKW-Nutzung eines Vertrieb von Calling Cards gilt Gesellschafter-Geschäftsfüh- auf die Pflicht, die der BGH formu- rers zu einer verdeckten Gewinnaus- leistung liert hat, sich auch durch die allge- schüttung (vGA) führen kann. Der Sommerzeit ist Reisezeit. Alljährlich meine Presse informiert zu halten, Geschäftsführer war gleichzeitig zu sind Handy-Themen in der Tages- um Regressansprüche vermeiden zu 65% an der GmbH beteiligt. In sei- presse zu lesen. Eine günstige Alter- können. Doch auch hier überwiegt nem Anstellungsvertrag wurde ihm native ist die Nutzung von sogenann- das private Interesse, so das Finanz- explizit die private Nutzung gestattet. ten Calling-Cards. Dabei wird in der gericht. Tageszeitungen bleiben also Das Finanzamt stellte die nicht ver- Regel eine kostenlose Nummer an- auch in einem solchen speziellen Fall steuerte Nutzung in einer Außenprü- gerufen, über die man dann weiter- vom Abzug ausgeschlossen. Ähnliche fung fest und wertete dies als vGA. wählen kann. Die Oberfinanzdirekti- Urteile sind auch bereits zu anderen Der BFH sieht dies anders. Es han- on Hannover hat nun eine Verfügung Zeitungen (wie dem Handelsblatt) er- delt sich immer um Sachlohn. Anders zur umsatzsteuerlichen Behandlung gangen. stellt sich der Fall nur dar, wenn der erlassen. Den Wiederverkäufern wird Messekataloge unterliegen der Gesellschafter den PKW ohne Geneh.. migung der GmbH nutzt. es nicht einfach gemacht. Denn für 19%-Umsatzsteuer die umsatzsteuerliche Behandlung Werden Bücher, Zeitungen oder an- Die Steuernews werden präsentiert müssen Sie wissen, ob es sich um ei- dere Druckerzeugnisse verkauft, so von www.steuerberaten.de nen In- oder Ausländer handelt und unterliegen diese grundsätzlich dem ob dieser die Karten privat oder für ermäßigten Steuersatz von 7%. Die sein Unternehmen kauft. Abhängig Oberfinanzdirektion Frankfurt a.M. davon ist die Leistung mal mit Um- hat sich nun mit der Frage beschäftigt, als Telekommunikationsdienst- von Wiederverkäufern dieser Karten „Arbeitsrecht“ – Mittelstand Wissen 08/2009 2 Leitartikel Leitartikel Arbeitsrecht: Kündigung & Aufhebungsvertrag - Personalabbau in der Krise Von Daniel Hader und RA Oliver Blum I nfolge der derzeitigen Wirtschaftskrise besteht für viele mittelständische Unternehmen die Notwendigkeit, Personal abzubauen, um Kosten einzusparen. Dies kann vor allem durch (betriebsbedingte) Kündigungen sowie durch Aufhebungsverträge geschehen. I. Kündigungen Betriebsbedingte Kündigungen Eine betriebsbedingte ordentliche Kündigung setzt voraus, dass der gekündigt werden, so ist vom Ar- die Unterhaltspflichten und eine Arbeitsplatz eines Arbeitnehmers beitgeber ab einer bestimmten mögliche Schwerbehinderung der in dem bisher wahrgenommenen Mitarbeiterzahl/Betriebsgröße Arbeitnehmer) zu ermitteln und Aufgabenbereich wegen einer un- eine sog. „Sozialauswahl“ durch- zu gewichten. Diejenigen Arbeit- ternehmerischen zuführen. nehmer, die hiernach am we- Entscheidung nigsten sozial schutzwürdig sind, auf Dauer entfällt und er nicht auf einem anderen freien Arbeitsplatz Im Rahmen der Sozialauswahl kommen dann für eine betriebs- im Unternehmen weiter beschäf- ist zunächst festzulegen, welche bedingte Kündigung in Betracht. tigt werden kann. Die Kündigung Gruppe von Arbeitnehmern vom muss also die „ultima-ratio“ sein. Wegfall ihres Aufgabenbereiches Der Arbeitgeber hat jedoch die betroffen ist. In einem zweiten Möglichkeit, Kommen durch den Wegfall eines Schritt sind die vom Gesetzgeber deren Aufgabenbereichs Ar- vorgegebenen Sozialdaten (na- wegen deren Kenntnisse, Fähig- beitnehmer für eine Kündigung in mentlich die Dauer der Betriebs- keiten oder Leistungen ein hohes Betracht, es soll jedoch nur einem zugehörigkeit, Interesse besitzt mehrere das Lebensalter, Arbeitnehmer, an Weiterbeschäftigung er >> Anzeige „Arbeitsrecht“ – Mittelstand Wissen 08/2009 3 Leitartikel (Spitzenkräfte), aus der Sozialauswahl herauszunehmen. Interview: Das Arbeitsrecht in Deutschland Zu Wolfgang Büser beachten ist immer, dass der Arbeitgeber die Sozialauswahl anhand klarer, Wolfgang Büser ist Fachjournalist für Rechtsfragen. Bekannt ist er unter anderem durch seine TV-Auftritte bei „Streit um Drei“ (ZDF), im Sat 1-Frühstücksfernsehen, im ARD/ZDF-Morgenmagazin sowie bei WISO. Er schreibt auch für die Süddeutsche Zeitung. nachvollziehbarer und nachprüfbarer Kriterien (z.B. einem Punktekatalog) durchführt. Dies ist notwendig, da der Arbeitgeber im Rahmen einer Kündigungsschutzklage möglicherweise Auskunft über das Verfahren Arbeitgeber gegen Arbeit- krankten Mitarbeitern wird kein geben muss. Kann er die ausrei- nehmer: Welche Zankäpfel „Eingliederungsmanagement“ ge- chenden Auskünfte nicht ertei- landen regelmäßig vor deut- boten. „Gemobbten“ Mitarbeitern len, so gehen die Arbeitsgerichte schen Arbeitsgerichten? fehlt es nicht selten an firmensei- regelmäßig davon aus, dass ein Entlassungen, die wegen - auch tiger Unterstützung - wenn Mob- sozial stärkerer Arbeitnehmer als geringster - arbeitsvertraglicher bing gegen bestimmte Mitarbeiter der gekündigte existiert, und er- Verfehlungen ausgesprochen wor- nicht gar firmenseitig „gefördert“ klären die Kündigung für unwirk- den sind. Ob es um einen Leer- wird. Und erstaunlich oft anzu- sam. gut-Pfandbon im Wert von 1,30 € treffen: Teilzeitkräfte werden wie geht, um die Mitnahme „abgelau- Arbeitnehmer „zweiter Klasse“ be- Ferner sind die gesetzlichen Kün- fener“ Waren, einer unbezahlten handelt. digungsfristen zu beachten. Die Getränkedose aus dem Firmen- Kündigung muss dem Arbeitneh- kühlschrank, zwei Flaschen Wein ... und der Arbeitnehmerseite? mer schriftlich zugehen und der aus einer Flugzeug-Bordverpfle- Ein häufig verspäteter Arbeits- Zugang sollte vom Arbeitgeber gung, um die unerlaubte Nutzung beginn, ohne dafür eine ausrei- dokumentiert werden (durch Un- des betrieblichen Internetsystems chende Entschuldigung zu haben, terschrift des Arbeitnehmers, Ein- oder um – vorläufiger Höhepunkt nervt nicht nur den Arbeitgeber. schreiben, etc.). Der Arbeitgeber – das Aufladen eines Handys auf Während muss den Zugang der Kündigung „Firmenkosten“. Der Fantasie sind dingten Ausfallzeit wird anderwei- nachweisen können. Erst mit dem fast keine Grenzen gesetzt... tig einem zusätzlichen Broterwerb einer krankheitsbe- nachgegangen. Die Frist für eine Zugang der Kündigung beginnt die dreiwöchige Frist zur Erhe- Welche arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzklage, die im bung der Kündigungsschutzklage Nachlässigkeiten muss man Gegensatz zu „normalen“ anderen zu laufen. Ist diese verstrichen, der Arbeitgeberseite immer Fristen nur drei Wochen beträgt, so gilt das Arbeitsverhältnis als wieder attestieren? wird versäumt. beendet. Der Arbeitnehmer hat Geplante Einstellungen bringen dann aber unter bestimmten Vo- Ärger, weil bei der Auswertung Neuestes „Hobby“: Es werden raussetzungen Anspruch auf eine von Bewerbungen das Allgemei- Bewerbungen geschrieben, ohne Abfindungszahlung. ne Gleichbehandlungsgesetz nicht ernsthaft daran zu denken, einge- ausreichend beachtet wurde. Ge- stellt zu werden – um anschließend plante Kündigungen scheitern oft den Unternehmer nach dem Allge- II. Aufhebungsverträge daran, dass der Betriebsrat nicht meinen Gleichbehandlungsgesetz Eine weitere und regelmäßig we- ausreichend einbezogen wurde. wegen „Diskriminierung“ zur Kas- niger streitige, weil einvernehm- Abmahnungen werden „in Serie“ se zu bitten - in einem gerichtlich liche Möglichkeit, einen Arbeits- geschrieben, sodass sie sich nach vertrag aufzuheben, ist einiger Zeit „selbst erübrigen“. Er- verhandelten Fall ging es um 80 .. solcher Bewerbungen... >> Laden Sie sich hier die Druck-Version unseres Magazins zum Thema Arbeitsrecht herunter „Arbeitsrecht“ – Mittelstand Wissen 08/2009 4 Leitartikel Anzeige Statistik: Arbeitsrecht - Die häufigsten Streitfälle 2008 Über was wird vor deutschen Arbeitsgerichten gestritten? Die folgende Statistik bildet Arbeitsrechtsfälle des DGB Rechtsschutzes nach Streitgegenstand 2008 ab. Unter „Sonstiges“ fallen u.a. weitere streitige Beendigungen des Arbeitsverhältnisses und Arbeitszeugnisse. Angaben in Prozent. Arbeitsentgelt/Eingruppierung 49,6 betriebsbedingte Kündigung 26,0 Sonstiges 12,5 verhaltens- und personenbedingte Kündigung 9,4 betriebliche Altersvorsorge 1,3 Befristung 1,2 Quelle: DGB Einblick 03/09; www.einblick.dgb.de ein Aufhebungsvertrag. Als ge- einem solchen Vertrag zu regeln, genseitiger Vertrag, der durch wie wegen eventuell vorhandenen übereinstimmende Resturlaubs, Erklärungen Sonderleistungen (Unterschriften) des Arbeitgebers und Gratifikationen, Firmen-Pkw und des Arbeitnehmers geschlos- u.a. verfahren werden soll. sen wurde, kann der Vertrag jederzeit durch eine andere über- Vorsicht ist bei Abschluss eines einstimmende Aufhebungsvertrages für Arbeit- anderslautende Erklärung der Parteien geändert nehmer oder aufgehoben werden (unter chermaßen geboten, weil beide Umständen vorbehaltlich tarifver- Parteien bestimmte, traglicher Besonderheiten). Zur Arbeits- und Auflösung hinausgehende Sorgfaltspflichten des Vertragsverhält- nisses müssen die Parteien nur und Arbeitgeber über gleiden Auflösungsvertrag treffen. (am besten schriftlich) vereinbaren, dass das Vertragsverhält- 1. Arbeitnehmer nis mit Ablauf eines bestimmten Der Arbeitnehmer muss darauf Tages endet. Sinnvoll ist es, in achten, dass er mit Unter- „Arbeitsrecht“ – Mittelstand Wissen 08/2009 >> 5 Leitartikel 2. Arbeitgeber Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer darauf hinzuweisen, dass er sich umgehend bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitssuchend meldet. Der Arbeitgeber sollte deshalb unbedingt darauf achten, dass in dem Auflösungsvertrag eine Erklärung enthalten ist, mit der der Arbeitnehmer bestätigt, über diesen Umstand aufgeklärt worden zu sein. 3. Tarifverträge Wenn für das betroffene Arbeitsverhältnis Tarifverträge gelten, sind weitere Besonderheiten einzeichnung des Auflösungsver- finanzielle schließlich Ausschlussfristen zu trages keine Probleme wegen der Nachteile. Sofern in dem Aufhe- beachten. Diese würden aber den Auszahlung eines eventuell be- bungsvertrag Rahmen des Beitrags sprengen. gehrten Arbeitslosengeldes ver- dass der Arbeitgeber dem Arbeit- ursacht. nehmer eine Abfindung wegen In jedem Falle ist es dringend rat- des Verlustes des Arbeitsplatzes sam, den Aufhebungsvertrag von Mit Unterzeichnung des Auflö- nach Kündigungsschutz einem Rechtsanwalt oder einer sungsvertrages darf er nicht die zahlt, ist wegen der Höhe der anderen für solche Verträge kom- gesetzlichen Kündigungsfristen Abfindung Vorsicht geboten. Die petenten Person entwerfen oder unterschreiten. Sonst bekommt Abfindung (die im Übrigen nicht der Arbeitnehmer erhebliche Pro- mehr steuerfrei ist) wird unter bleme, wenn er unmittelbar nach Umständen auf das Arbeitslosen- Ende geld angerechnet. des Arbeitsverhältnisses ständen erhebliche dem vereinbart wird, kein neues Arbeitsverhältnis begründen kann und Auszahlung Der Arbeitnehmer muss sich um- von Arbeitslosengeld beantragt. gehend bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden, so- Wenn er mit dem Aufhebungster- bald er Gewissheit erhält, dass min die gesetzlichen Kündigungs- er demnächst seinen Arbeitsplatz fristen werden verliert. Diese Gewissheit hat er seine Ansprüche auf Auszahlung spätestens mit der Unterzeich- von Arbeitslosengeld bis zum Ab- nung unterschreitet, des Auflösungsvertrages. lauf der gesetzlich vorgesehenen Kündigungsfristen gesperrt. Eine verspätete Meldung bei der jedenfalls überprüfen zu lassen. .. Die Autoren: Daniel Hader ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. www.wr1.jura.uni-erlangen.de Oliver Blum ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Mussbach, Blum & Uhl, Bahnhofstraße 34, 91126 Schwabach. Agentur für Arbeit kann unter Eine übereilte Auflösung des Ar- Umständen auch zu Nachteilen beitsverhältnisses bereitet dem bei der Auszahlung von Arbeitslo- Arbeitnehmer deshalb unter Um- sengeld führen. Tel.: 09122-933 95 72 Fax: 09122-933 95 55 Laden Sie sich hier die Druck-Version unseres Magazins zum Thema Arbeitsrecht herunter „Arbeitsrecht“ – Mittelstand Wissen 08/2009 6 O-Ton Wenn der Mitarbeiter nicht will … Wie weit reicht das Weisungsrecht des Arbeitgebers? umschriebenen Leistungspflich- sungen nur nach Maßgabe des ten dar, wie das Recht Arbeitszeit Mitbestimmungsrechts des Be- und -ort sowie Reihenfolge der triebsrats machen. Arbeitsleistung Muss etwa der Betriebsrat zustim- zu bestimmen. Hierin unterscheiden sich Arbeit- Gebrauch men? nehmer und freie Mitarbeiter. Die Weisungsbefugnis hat naturge- 5. Arbeitsvertrag mäß Grenzen. Hierzu eine Check- Ist die Beschreibung der Tätig- liste: keiten des Mitarbeiters im Arbeitsvertrag konkret und abschließend? 1. Grundrechte Ist Meier als Controller eingestellt, Felix Ginthum Verstößt die Anweisung gegen das dann darf er z.B. die Weisung, im Rechtsanwalt und Partner bei der allgemeine Persönlichkeitsrecht Kopierraum zu arbeiten, verwei- [F200] A/S/G Rechtsanwälte GmbH, aus Art 2 Abs. 1 GG oder gegen gern. Im Regelfall muss er keine Berlin. Die Kanzlei [F200] ist redakti- die Gewissensfreiheit aus Art. 4 Hilfsdienste ausführen. In echten oneller Partner von Unternehmer.de. Abs. 1 GG? Notfällen muss Meier aber helfen und Überstunden machen. 2. Gesetze www.f-200.com Verstößt die Weisung gegen Ge- Wenn ie Präsentation ist überfällig. setze oder die guten Sitten? Auch steht, ist es ratsam, sich mit dem Der Kunde drängt. Alle Mitar- auf eine Behinderung ist Rück- Mitarbeiter zu einigen. Gibt es sicht zu nehmen. keine Einigung, muss der Arbeit- D beiter müssen ran. Nur Meier will nicht. Darf sich Meier als Control- kein Weisungsrecht be- geber eine Änderungskündigung ler den Weisungen des Arbeitge- 3. Tarifvertrag bers widersetzen? Sind die erteilten Weisungen im aussprechen. Einklang mit dem Tarifvertrag, wie War die Weigerung des Arbeit- Was der Arbeitgeber verlangen z.B. hinsichtlich der Regelungen nehmers rechtswidrig, kann eine kann, über die Arbeitszeit? Abmahnung erfolgen, eine Kündi- richtet sich nach §106 GewO und dem Arbeitsvertrag. gung ausgesprochen werden und Das Weisungsrecht stellt die Kon- 4. Mitbestimmungsrecht kretisierung der im Arbeitsvertrag Der Arbeitgeber darf von Wei- es können Schadenersatzansprü.. che begründet worden sein. Anzeige „Arbeitsrecht“ – Mittelstand Wissen 08/2009 7 Anzeige Anzeige START MESSE www.agentur-marks.de Erfolgreich selbstständig! Holen Sie sich auf den START-Messen die wichtigsten Informationen für die erfolgreiche Selbstständigkeit – ob als Franchise-Nehmer oder mit einer eigenen Geschäftsidee. www.start-messe.de START 2009: Hannover 12. - 13. Juni · Nürnberg 3. - 4. Juli · Essen 13. - 14. November „Arbeitsrecht“ – Mittelstand Wissen 08/2009 8 Tipps & Ratgeber Auf einen Blick: Was gehört in einen Arbeitsvertrag? Tiefergehende Informationen zu den einzelnen Inhalten der Paragrafen finden Sie auf www.bwr-media.de Paragraf Inhalt (beispielhaft und stark verkürzt dargestellt) § 1 – Beginn des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis beginnt am 01.03.2010. § 2 – Dauer des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis ist unbefristet. § 3 – Probezeit Die ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. § 4 – Arbeitsort Der Arbeitnehmer wird in Nürnberg tätig. § 5 – Tätigkeit Der Arbeitnehmer wird als Buchhalter eingestellt. § 6 – Arbeitszeit Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Wochenstunden. § 7 – Überstunden Der Arbeitnehmer erklärt sich bereit, ... § 8 – Vergütung Der Arbeitnehmer erhält für seine Tätigkeit ... § 9 – Sonderzahlung Soweit der Arbeitgeber zusammen mit der ... § 10 – Urlaub Der Arbeitnehmer hat kalenderjährlich Anspruch auf ... § 11 – Sonderurlaub § 616 BGB findet keine Anwendung. § 12 – Krankheit Ist der Arbeitnehmer infolge unverschuldeter Krankheit ... § 13 – Geheimhaltungspflicht Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, über alle ... § 14 – Nebenbeschäftigung Jede Nebenbeschäftigung muss der Arbeitnehmer ... § 15 – Vertragsstrafe Im Falle einer Nichtaufnahme der Tätigkeit oder einer ... § 16 – Lohn- und Gehaltspfändung Bei einer Lohn- bzw. Gehaltspfändung zahlt der Arbeitnehmer ... § 17 – Kündigung Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Vertragspartnern ... § 18 – Freistellung von der Arbeitspflicht Wird das Arbeitsverhältnis gekündigt, so kann der ... § 19 – Ausschlussfristen Alle Ansprüche, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ... § 20 – Änderungen/Nebenabreden Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrags ... § 21 – Zusatzvereinbarungen Zusatzvereinbarungen sind nicht getroffen. § 22 – Salvatorische Klausel Sollten Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder ... Quelle: www.bwr-media.de Laden Sie sich hier die Druck-Version unseres Magazins zum Thema Arbeitsrecht herunter „Arbeitsrecht“ – Mittelstand Wissen 08/2009 9 Tipps & Ratgeber Nach der Elternzeit zurück in den Job - geht das einfach so? Der Buchtipp Petra Senne W ie gestaltet sich das Comeback nach der Babypause? Vier Fra- Arbeitsrecht - Das Arbeitsverhältnis in der betrieblichen Praxis gen und Antworten zum Thema El- Das Arbeitsrecht hat eine Fül- ternzeit. le von Änderungen durch den Gesetzgeber erfahren. Her- 1. Bleibt der Arbeitsplatz auf je- vorzuheben ist dabei insbeson- den Fall erhalten? dere das Allgemeine Gleich- Ja. Während der Babypause einer behandlungsgesetz. Mutter (maximal drei Jahre) bleibt ergeben sich u.a. bedeutsame ihr Arbeitsplatz erhalten. Denn: Das Änderungen Arbeitsverhältnis ruht, und es be- Mitbestimmung steht Kündigungsschutz. Einzige Ein- triebsinternen Abläufe (Stellen- schränkung: Der Arbeitgeber ist nicht ausschreibungen, Mitarbeiterin- verpflichtet, einer Mitarbeiterin nach formationen etc.). im Hierdurch Bereich und der der be- der Elternzeit den gleichen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, den Darüber hinaus behandelt das sie vor der Babypause hatte. Eine Buch die Rechtsmaterie des Ar- andere Tätigkeit ist möglich. beitsrechts in bewährter Form sehr praxisnah und gut ver- 2. Was, wenn die Arbeitnehmerin ständlich, indem es die einzel- nach der Elternzeit nur noch in nen Teilzeit arbeiten will? eines Wer nach der Elternzeit lieber in Teil- veranschaulicht. Luchterhand dem Arbeitgeber rechtzeitig klären Prof. Dr. Petra Senne ist Profes- ISBN-10: 3472074507 - bevor die Elternzeit abgelaufen ist. sorin im Fachbereich Wirtschaft ISBN-13: 9783472074502 Der Grund: Es besteht für an der FH Dortmund. 19,90 Euro Themenbereiche fiktiven anhand Unternehmens 5. Auflage, 2008 264 Seiten zeit arbeiten möchte, sollte das mit >> Anzeige „Arbeitsrecht“ – Mittelstand Wissen 08/2009 10 Tipps & Ratgeber Frauen, die aus der Elternzeit kommen, kein gesetzlicher Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit. Insofern kann ein solcher Wunsch vom Arbeitgeber auch mit dem Hinweis auf betriebliche Gründe abgewiesen werden. Dringende Gründe sind hierfür nach § 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz nicht erforderlich. Achtung: Nach Ablauf von sechs Monaten kann die Arbeitnehmerin einen neuen Antrag stellen. Dann Arbeitssicherheit: So reagieren Sie bei einem Arbeitsunfall aber sind - wie bei allen anderen Arbeitnehmern auch - zur Ablehnung Prüfen Sie zunächst, ob Sie den dung eines Arbeitsunfalls müssen dringende betriebliche Gründe erfor- Unfall anzeigen müssen Sie als Arbeitgeber innerhalb von derlich. Ein schriftlicher Antrag auf • Liegt ein Unfall vor? drei Tagen auf einem vorgeschrie- Teilzeit muss übrigens spätestens drei Monate vorher gestellt werden. • • • Ist ein körperlicher Schaden benen Formular (Unfallanzeige) entstanden? erstatten. Sie erhalten das For- War der Verletzte für Ihren Be- mular auf telefonische Anforde- 3. Was passiert, wenn der Be- trieb tätig? rung bei jeder Berufsgenossen- trieb umgezogen ist? Hat der Verletzte zum Unfall- schaft. Hat eine Firma einen Betriebsteil, in dem eine Mitarbeiterin vor der Baby- zeitpunkt eine betriebliche Tä• • tigkeit ausgeführt? Information an die zuständigen pause tätig war, inzwischen an einen War diese vor dem Unfall aus- Behörden anderen Standort verlegt, müsste im geübte Tätigkeit ursächlich für Bei einem meldepflichtigen Ar- Arbeitsvertrag ein neuer Arbeitsort die Verletzung? beitsunfall übersenden Sie der für vereinbart werden (ein Kündigungs- Ist der Verletzte mehr als drei den Arbeitsschutz zuständigen grund ist das nicht!). Allerdings be- Tage arbeitsunfähig? Behörde (Gewerbeaufsichtsamt, steht auch kein Anspruch darauf, Staatliches Amt für Arbeitsschutz) dass eine Mutter nach der Babypause Haben Sie alle Fragen mit Ja beant- eine Kopie Ihrer Unfallanzeige, § im Stammbetrieb beschäftigt wird. wortet, ist der Unfall ein Arbeitsun- 193 Absatz 7 SGB VII. Sofern fall, den Sie Ihrer Berufsgenossen- vorhanden, müssen Sie auch die 4. Verfällt der Resturlaub nach schaft anzeigen müssen. Haben Sie Sicherheitsfachkraft und den Be- der Babypause? hingegen einmal oder öfter Nein triebsarzt informieren, § 193 Ab- Werdende Mütter schaffen es oft angekreuzt, handelt es sich nicht satz 5 SGB VII. nicht, den gesamten Urlaub zu nehmen, bevor sie in den Mutterschutz um einen anzeigepflichtigen ArWichtiger Hinweis! gehen. Dieser Resturlaub verfällt Haben Sie mehr als 20 Mitarbei- nicht - auch dann nicht, wenn die Meldung an die zuständige Berufs- ter, müssen Sie unter Beteiligung Elternzeit drei Jahre dauert. Wann genossenschaft Ihres Betriebsrats zusätzlich ei- er nach der Rückkehr an den Ar- Wird der Verletzte voraussichtlich nen Ihrer Mitarbeiter als Sicher- beitsplatz mehr als drei Tage arbeitsunfähig heitsbeauftragten bestellen, § 22 .. SGB VII. kann, muss mit dem Arbeitgeber .. vereinbart werden. Quelle: www.bwr-media.de Quelle: www.bwr-media.de beitsunfall. bleiben, müssen Sie den Arbeitsun- genommen werden fall melden. Das gilt erst recht bei tödlichen Arbeitsunfällen. Die Mel- „Arbeitsrecht“ – Mittelstand Wissen 08/2009 11 Tipps & Ratgeber Die 8-Punkte-Checkliste: Ist die betriebsbedingte Kündigung rechtssicher? Anzeige 1. Greift in Ihrem Betrieb der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz? Falls Nein, gilt für Sie das Kündigungsschutzgesetz nicht und Sie sind bei Ausspruch der Kündigung grundsätzlich frei. Falls Ja, gilt für Sie das Kündigungsschutzgesetz und Sie brauchen einen Kündigungsgrund. Weiter mit 2. 2. Liegen inner- oder außerbetriebliche Umstände vor, auf die Sie als Arbeitgeber mit einer unternehmerischen Entscheidung reagiert haben? Falls Nein, scheidet eine betriebsbedingte Kündigung aus. Falls Ja, weiter mit 3. 3. Stellen diese Umstände einen betriebsbedingten Kündi- gungsgrund dar, wie beispielsweise Absatzschwierigkeiten, Auftragsmangel, Betriebsände- rungen, Betriebsstilllegung oder Falls Nein, scheidet eine betriebsbe- 8. Haben Sie eine Sozialauswahl Ähnliches? dingte Kündigung aus. Falls Ja, weiter durchgeführt? Falls Nein, scheidet eine betriebsbe- mit 6. Falls Nein, scheidet eine betriebs- dingte Kündigung aus. Falls Ja, weiter mit 4. bedingte Kündigung aus. Falls Ja, 6. Ist eine Versetzung des zu brauchen Sie nur noch einen etwaig kündigenden Mitarbeiters an ei- vorhandenen Betriebsrat nach § 102 4. Führt Ihre unternehmerische nen freien vergleichbaren oder Absatz 1 BetrVG ordnungsgemäß an- Entscheidung zum Wegfall eines schlechteren Arbeitsplatz mög- zuhören, damit Ihre betriebsbedingte Arbeitsplatzes? lich? Kündigung gute Chancen hat, vor Falls Nein, scheidet eine betriebsbe- Falls Ja, scheidet eine betriebsbe- dem Arbeitsgericht zu bestehen. dingte Kündigung aus. Falls Ja, weiter dingte Kündigung aus. Falls Nein, mit 5. weiter mit 7. Wichtig: Besondere Beachtung müssen Sie 5. Besteht eine vernünftige wirt- 7. Kommen weniger einschnei- bei einer betriebsbedingten Kündi- schaftliche Prognose, dass der dende Maßnahmen, wie etwa Ab- gung immer dem Kündigungsgrund Arbeitsplatz auch noch bis zum bau von Überstunden, in Betracht? Ende der Kündigungsfrist weg- Falls Ja, scheidet eine betriebsbe- beimessen. Hier prüfen die Arbeits.. gerichte ganz genau. fällt und nicht wieder neu ent- dingte Kündigung aus. Falls Nein, steht? weiter mit 8. „Arbeitsrecht“ – Mittelstand Wissen 08/2009 Quelle: www.bwr-media.de 12 Frage - Antwort Vertragsfreiheit versus Gleichbehandlung: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit? deres gilt bei Arbeitsverhältnissen, tung, so muss sich die Entlohnung auf die ein Tarifvertrag Anwendung an dem allgemeinen Gleichbehand- findet, da in diesen Fällen die Tarif- lungsgrundsatz messen lassen. So vertragsparteien über diese Punkte ist es z.B. unzulässig, wenn Männer verhandeln. für die gleiche Tätigkeit eine höhere Vergütung als Frauen erhalten. Eine unterschiedliche Die Vertragsfreiheit Behandlung an- hand der Kriterien des § 1 AGG ist Susanne Ruthe Neu einzustellende Arbeitnehmer unzulässig. Auch dürfen Teilzeitbe- Fachanwältin bei der [F200] A/S/G können sich auf einen allgemei- schäftigte nicht geringer entlohnt Rechtsanwälte GmbH, Berlin. Die nen Grundsatz „Gleicher Lohn für werden als Vollzeitkräfte. Dem Ar- Kanzlei gleiche Arbeit“ nicht berufen. Den beitgeber steht es aber frei, sachge- Partner von Unternehmer.de. Parteien steht es grundsätzlich frei, recht gebildete Vergütungsgruppen www.f-200.com für jeden Arbeitsvertrag eine ge- unterschiedlich zu entlohnen. [F200] ist redaktioneller sonderte Arbeitsvergütung auszuFazit In den Zeiten der Krise stellt sich für handeln. Es besteht kein Anspruch viele Arbeitgeber die Frage, ob eine auf eine höhere Vergütung, nur weil Gehaltsreduzierung in den beste- vergleichbare Arbeitnehmer diese In einem neu abzuschließenden henden Arbeitsverhältnissen mög- erhalten. Arbeitsvertrag ist die Entlohnung grundsätzlich eine Verhandlungssa- lich ist, zumindest aber neue Mitarbeiter geringer entlohnt werden Allgemeiner Gleichbehandlungs- che. Will der Arbeitgeber eine ge- können. grundsatz ringere Entlohnung vereinbaren, so kann er dies machen. In den bestehenden Arbeitsverhält- Dieser Grundsatz der sog. Ver- nissen kann eine Änderung der Ver- tragsfreiheit gütung nur einvernehmlich mit dem unbeschränkt. Arbeitnehmer oder durch den Ausspruch einer Änderungskündigung gütungssystem oder besteht eine nur bei einem sachlichen Grund herbeigeführt werden. Etwas an- betriebliche Übung über die Vergü- zulässig. nicht Bei Vergütungssystemen ist Vor- der sicht walten zu lassen. Eine un- Arbeitgeber ein bestimmtes Ver- terschiedliche Vergütung ist dann gilt jedoch Verwendet .. Anzeige „Arbeitsrecht“ – Mittelstand Wissen 08/2009 13 Dienstleisterverzeichnis Anzeige 5 1 Alter Boden - Neuer Glanz: Steinbodensanierung mit System 10 6 Wellness-Shiatsu www.der-nuernberger.de Züricher Str. 16 90431 Nürnberg Tel.: (0911) 5289307 [email protected] Shiatsu – Ihre Wellnessoase. Energieausgleich, Abbau von Spannungen, Behandlung durch Druck D.M.S Glas- & Gebäudeservice Lenzstr. 2 90522 Oberasbach Tel.: (0911) 377 26 24 [email protected] www.dms-dienste.de Online-Shop Einkaufen, und damit Geld verdienen! Dienstleistung Mit Service Wir reinigen wirtschaftlich, zuverlässig und fachmännisch. Tauchen Sie ein in die Stupkaworld! Alles was Sie für Ihre Familie suchen, finden Sie bei uns unter einem Dach. www.die.stupkaworld.com Wir gestalten mit Ihnen Ihre Weihnachtsfeier! Clever Einkaufen mit dem Geld-zurückEffekt - Billig ist gut, Geld zurück ist besser. Petra Henkert 15738 Zeuthen Tel.: (033762) 91 472 [email protected] Alles für Ihr gelungenes Weihnachtsfest. 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Alle Themen, Termine und Orte finden Sie unter dem folgenden Link: Bereits zum fünften Mal veran- Veranstalter staltet die GDA | Gesellschaft Als 100-prozentige Tochter der für Marketing und Service der BDA | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber in Ko- Deutschen Arbeitgeberverbän- Telefon-Hotline: operation mit der Zeitschrift de ist die Gesellschaft für Marke- (0 89) 381 89 - 503 „Arbeit und Arbeitsrecht“ am ting und Service der Deutschen 2. und 3. März 2010 in Berlin Arbeitgeber mbH als Service- den Arbeitsrechtskongress. und Profitcenter tätig. Weitere www.beck-seminare.de www.gda-online.de Arbeitsrecht Basiswissen: Von der Einstellung bis zur Kündigung Hubertus Bauer, Prof. Gregor Die Zeitschrift „Arbeit und Ar- Das Seminar wendet sich an Per- Thüsing, Prof. Martin Hens- beitsrecht“ richtet sich als pra- sonalreferenten und Mitarbeiter sler, Prof. Björn Gaul, Franz xisorientierter Ratgeber für die der Personalabteilung, die sich Josef Düwell u.a. informieren moderne Personalarbeit nach grundlegend über das gesamte die Teilnehmer über die Ten- den Bedürfnissen von Führungs- Arbeitsrecht informieren möch- denzen und jüngsten Entwick- kräften. Autoren berichten über ten. Auch Quereinsteiger, Neuan- lungen im Arbeitsrecht. die aktuellen Entwicklungen in fänger oder Auffrischer sollen sich den Ar- angesprochen fühlen. Von Ende beitsrecht, Personalpraxis, So- September 2009 bis Anfang De- zialversicherungsrecht Informationen: Namhafte Referenten aus Praxis und Lehre, wie Dr. Jobst- Themen Schwerpunktthemen sowie zember 2010 wird das Seminar zum Arbeitsrecht Lohn und Gehalt. Weitere Infor- bundesweit in Großstädten ange- • Arbeitnehmerdatenschutz mationen: boten. Die Teilnahmegebühr be- • Flexible www.arbeit-und-arbeitsrecht.de trägt 440 Euro zzgl. MwSt. Arbeitsrecht in der Insol- Informationen zum Kongress Alle Termine, Orte sowie weitere venz Alle weiteren Informationen und Einzelheiten nennt Ihnen der fol- Neueste Entwicklungen im Details zum Kongress Arbeits- gende Link: Urlaubsrecht recht 2010 finden Sie unter fol- Betriebsübergang - Neue gendem Link: • Aktuelle Rechtsprechung Beschäftigungs- möglichkeiten • • • Risiken und Chancen • uvm. www.dashoefer.de Telefon-Hotline: www.arbeitsrecht-2010.de (040) 41 33 21 - 0 Laden Sie sich hier die Druck-Version unseres Magazins zum Thema Arbeitsrecht herunter „Arbeitsrecht“ – Mittelstand Wissen 08/2009 15 Linktipps www.bwr-media.de Der Fachverlag BWRmed!a mit Sitz in Bonn bietet auf seiner Seite umfangreiche Informationen Vorschau: Versicherungen & Vorsorge und Services zum Thema Personal und Arbeitsrecht. Welche Versicherungen brauche ich als Unternehmer? Wie sollte ich meine Altersvorsor- www.arbeitsrecht.de ge getalten? 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