ThebarflyCard

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ThebarflyCard
The barfly Card
Hiermit beantrage ich eine BarflyCard „Basic“ für das Jahr 2010 zum Preis von 12,00 EUR
Freier Eintritt bis Jahresende ins Barfly
Name: __________________________
Vorname: ________________________
Geb.-Datum: ____________
Anschrift:______________________________________________________________________________________
E-Mail: ____________________________________
Telefon:________________________________
Die Gebühr von 12,00 EUR habe ich in bar errichtet.
Augsburg, den
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(Unterschrift) _________________________
Datenschutzerklärung:
Von den abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere dem jeweiligen Leistungsumfang und den
Datenschutzbestimmungen habe ich zustimmend Kenntnis genommen.
Augsburg, den
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(Unterschrift) _________________________
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die BarflyCard
(1)
Der
Inhaber
einer
BarflyCard
erkennt
die
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
für
die
BarflyCard durch seine Willenserklärung auf dem Antragsformular an. Mögliche Änderungen werden dem Inhaber der BarflyCard rechtzeitig mitgeteilt. Das
Vertragsverhältnis kommt mit der Bahmann und Bellano GbR, Maximilianstraße 56, 86150 Augsburg, im Folgenden Barfly bezeichnet, zustande.
(2) Die Barfly ClubCard ist nur persönlich nutzbar und nicht übertragbar. Die Nutzung erfolgt im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter
Zugrundelegung des jeweiligen Nutzungsumfangs. Die BarflyCard wird in den Ausführungen BarflyCard „Basic“ und BarfyCard „Silber“ angeboten. Die BarflyCard
„Basic“ ist ab dem Erwerb bis zum jeweiligen Jahresende gültig. Im Jahr 2010 beträgt der Preis 12,00 EUR. Die BarflyCard „Silber“ in der limitierten Edition kostet
29,00 EUR. Die Karten werden dem Inhaber nach Barzahlung am Empfang oder im Barfly ausgehändigt. Die BarflyCard „Silber“ wird nur in limitierter Stückzahl
editiert. Bei Erreichung des Limits wird die BarflyCard „Silber“ nicht mehr herausgegeben. Die BarflyCard „Silber“ ist auf insgesamt 300 verkaufte Exemplare
begrenzt. Die BarflyCard „Basic“ gilt bis zum jeweiligen Jahresende. Das Barfly behält sich vor, jeweils 3 Monate vor Jahresende den Preis für die BarflyCard „Basic“
zu reduzieren. Die BarflyCard „Silber“ gilt ab Ausstellungsdatum ein Jahr.
(3) Die BarflyCard wird in der Version „Basic“ und „Silber“ personalisiert herausgegeben, Der Name des Inhabers wird auf der Karte vermerkt. Das Barfly behält sich
vor, den Inhaber einer BarflyCard auf dessen tatsächliche Befugnis zur Nutzung der Karte zu überprüfen. Wird eine BarflyCard von einem anderen als dem
tatsächlichen Inhaber benutzt, so behält sich das Barfly das Recht vor, diese Karte einzuziehen. Sie verliert dadurch ihre Gültigkeit. Ein Schadensersatzanspruch
gegenüber dem Barfly entsteht dadurch nicht.
(4) Die BarflyCard „Basic“ berechtigt den Inhaber, das Barfly jederzeit während der Öffnungszeiten ohne Entrichtung einer Eintrittsgebühr zu betreten. Zudem
werden die Inhaber der BarflyCard „Basic“ bevorzugt zu Sonderveranstaltungen eingeladen. Die BarflyCard „Basic“ berechtigt jedoch nicht zum kostenlosen Eintritt
bei Sonderveranstaltungen. Die BarflyCard „Silber“ berechtigt den Inhaber, jederzeit das Barfly ohne Entrichtung einer Eintrittsgebühr zu betreten. Inhaber der
BarflyCard „Silber“ können zudem jederzeit einen Begleiter mitnehmen, der seinerseits keinen Eintritt zu bezahlen haben. Ausgenommen sind
Sonderveranstaltungen, bei denen Inhaber der BarflyCard Silber aber einen ermäßigten Eintrittspreis für sich und ihre Begleitung zu entrichten haben. Dies gilt nicht,
soweit Sonderveranstaltungen nicht von der Bahmann und Bellano GbR veranstaltet werden. Die Inhaber der BarflyCard „Silber“ erhalten an der Tür zum Barfly
jederzeit gesonderten und bevorzugten Eintritt. Inhaber der BarflyCard Silber müssen, soweit es irgendwie möglich ist, nicht an der Türe anstehen.
(5) Das Barfly behält sich ausdrücklich vor, bei Inhabern der BarflyCard die zwingend einzuhaltenden ordnungsrechtlichen Vorschriften durchzusetzen. Dies
bedeutet, dass der Besitz einer BarflyCard dann nicht zum Einlass in den Club führt, wenn der Inhaber oder dessen Begleiter alkoholisiert sind oder das Barfly
aufgrund Kapazitätsengpässe wegen Überfüllung keine weiteren Gäste mehr einlassen darf. Das Einlassermessen obliegt dem jeweiligen Türsteher. In
vorstehendem Fall erhalten die Inhaber einer BarflyCard „Silber“ nach Reihenfolge ihres Eintreffens am Club bevorzugt Einlass. Das Barfly garantiert zudem nicht,
dass die Öffnungszeiten im derzeit bestehenden Umfang bestehen bleiben. Das Barfly behält sich Änderungen der Öffnungszeiten vor. Eine Änderung der
Öffnungszeiten berührt die Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht. Wird durch einen Inhaber der Barfly Card ein Verhalten offenbar, dass zum Hausverbot im
Barfly führt oder führen kann, so kann das Barfly die Nutzungsberechtigung an der Karte auch entziehen.
(6) Die BarflyCard verbleibt im Eigentum des Barflys (Bahmann und Bellano GbR). Sie ist nach Ablauf der vereinbarten Nutzungszeit ohne Aufforderung an das
Barfly zurückzugeben. Bei Verlust der BarflyCard behält sich das Barfly vor, eine Service-Pauschale für die Ersatzausstellung der BarflyCard von 4,00 EUR zu in
Rechnung zu stellen.
(7) Das Barfly erhebt und speichert zur Nutzung der Karte personenbezogene Daten. Diese können jederzeit gemäß den Bestimmungen des
Bundesdatenschutzgesetzes eingesehen und angefordert werden. Das Barfly gibt diese Daten nur insoweit an Dritte weiter, als es zur Erfüllung von Verpflichtungen
aus diesem Vertrag notwendig ist.
(8) Erfüllungsort aus diesem Vertrag ist Augsburg.

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