Seniorenwegweiser - Landkreis Alzey
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Seniorenwegweiser - Landkreis Alzey
Seniorenwegweiser Landkreis Alzey-Worms Wenn das Konto zu den Bedürfnissen von heute passt. Das Sparkassen-Girokonto mit der Sparkassen-App. Bequem ist einfach. spkwo.de Betreuungsverein Kreisverband Alzey-Worms e.V. Hellgasse 20 · 55232 Alzey Sozialstation Telefon 0 67 31-104 59 Telefax 0 67 31-23 85 E-Mail: [email protected] Dem Menschen freundlich zugewandt – kompetent – innovativ Beraten – Betreuen – Pflegen Ein starkes Team für Sie unterwegs in Rheinhessen AWO Sozialstation · Hellgasse 20 · 55232 Alzey 06731-7800 · E-Mail: [email protected] Beratung und Unterstützung Unsere MitarbeiterInnen beraten ehrenamtliche BetreuerInnen und andere Hilfesuchende telefonisch oder persönlich zum Thema Betreuung. Durchführung rechtlicher Betreuungen Wir übernehmen vom Amtsgericht angeordnete Betreuungen für alte, psychisch kranke, behinderte oder sonstige hilfsbedürftige Menschen. Information und Beratung über Vorsorgemöglichkeiten Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen zu Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung. Bürozeiten: Mo. bis Do. von 9 bis 12 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung Inhalt Grußwort. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Schwerbehindertenausweis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 1. Wissenswertes für Senioren Selbsthilfegruppen, Beratungsdienste und weitere wichtige Ansprechpartner. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Apothekennotdienst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Bahn- und Busverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Seniorentreffs, Seniorennachmittage, Sport, Spiel, Gymnastik, Tanz etc. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Betreuung und Betreuungsgesetz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Wohlfahrts- und Sozialverbände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Behörden und Amtsgerichte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Sicherheit durch kriminalpolizeiliche Beratung . . . . . . . . . . . 16 Betreuungsvereine. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Kreisvolkshochschule . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Vorsorgevollmacht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Kreismusikschule . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Betreuungsverfügung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Patientenverfügung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 2. Sozialhilfeleistungen auf einen Blick Testament und Erbvertrag. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Sozialhilfe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Sonstige Regelungen für den Todesfall. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Hilfe zum Lebensunterhalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Rentenangelegenheiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Heizungsbeihilfe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Rundfunkgebührenbefreiung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. . . . . . 19 Schuldnerberatung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Hilfen zur Gesundheit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Seniorenresidenz Kirchheimbolanden Vollstationäre Pflege Rufen Sie uns an Stationäre pflegerische Betreuung in einer angenehmen Atmosphäre unter ganzheitlichen Gesichtspunkten Ansprechpartnerin: Martina Degen Tel.: 0 63 52/713-300 E-Mail: [email protected] Schlossplatz 3 67292 Kirchheimbolanden Service-Wohnen Altersgerechte Ein- und Zweizimmer-Wohnungen Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege Vielfältige Angebote für einen befristeten Aufenthalt bei uns; bei Verhinderung oder zur Entlastung der Angehörigen www.zoar.de 3 Inhalt Eingliederungshilfe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Weitere Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz . . .20 Hilfe zur Pflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Landespflegegeld. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Wohnraumanpassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Landesblindengeld. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Hilfen in anderen Lebenslagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Bestattungskosten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Wohngeld. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 3. Hilfen bei Pflegebedürftigkeit Die Pflegeversicherung (SGB XI) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .20 Pflegeleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Pflegehilfsmittel. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Absicherung von nicht-erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Anspruch auf Pflegekurse nach § 45 SGB XI. . . . . . . . . . . . . . 22 Anspruch auf kurzzeitige Freistellung von bis zu zehn Arbeitstagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Pflegezeit für berufstätige Angehörige . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Pflegestützpunkte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Familienpflegezeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Häusliche Pflege. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Antragsverfahren auf Leistungen der Pflegeversicherung . . . 23 Angebote zur Unterstützung im Alltag. . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Modell Gemeindeschwester Plus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Domicil – Seniorenpflegeheim Brauereistraße Lernen Sie unsere moderne Einrichtung in zentraler Lage von Worms kennen. Selbstbestimmt leben. Professionell betreut werden. Beispiele aus unserem Leistungsangebot: • Umfassende Betreuung und Pflege in allen Pflegestufen • Kurzzeit-, Urlaubs- und Verhinderungspflege • Spezialisierter Wohnbereich für Menschen mit Demenz • Große, helle Zimmer mit eigenem Bad • Moderne Therapie und Gemeinschaftsräume • Vielseitiges Veranstaltungs- und Freizeitangebot • Attraktiver Garten mit Wasserspiel Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Domicil - Seniorenpflegeheim Brauereistraße GmbH Telefon 06241/59 93-0 | Telefax 06241/59 93-99 [email protected] | www.domicil-seniorenresidenzen.de 4 aft? efachkr chtig! g e fl P e ri Sind Si bei uns e i S d in Dann s Inhalt Netzwerk Demenz im Landkreis Alzey-Worms . . . . . . . . . . . . 24 Ihre Kreisverwaltung Alzey-Worms ������������������������������������������������31 Ambulante Wohngruppe für Pflegebedürftige. . . . . . . . . . . . . 24 Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Beratung zur Wohnraumanpassung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Fahrdienste für behinderte Menschen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Menüservice – Essen auf Rädern. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Hausnotruf-Dienste. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Niedrigschwellige Betreuungsangebote für Demenzkranke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Tagespflegeeinrichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Ambulante Pflegedienste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Ambulante Palliativpflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Betreutes Wohnen für Seniorinnen und Senioren. . . . . . . . . . 28 Stationäre Pflegeeinrichtungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Bei den Pflegekassen anerkanntes Alten- und Pflegeheim seit 39 Jahren 67595 Bechtheim · Schwanenstr. 2 Telefon (06242) 91128-11 www.haussieglinde.de Professionelle Pflege und Betreuung in idyllischer, ländlicher Umgebung und in der Geborgenheit familiärer Betreuung. Beschwerden���������������������������������������������������������������������������� 30 Beratungen sind jed Absprache möglich erzeit nach, , auch sonntags. Wir bieten Ihnen ein sicheres Zuhause Das Kursana Domizil Alzey verbindet ein ansprechendes Wohnambiente mit modernen Pflegemethoden, die durch umfangreiche Therapiemaßnahmen ergänzt werden. Wir bieten Ihnen ein sicheres und liebevolles Zuhause mit individueller Betreuung. Unser erfahrenes Team ist Tag und Nacht für Sie da. n Stationäre Langzeitpflege Für ein persönliches Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. n TÜV-zertifiziert n Spezielle Demenzbetreuung n Kurzzeit- und Urlaubspflege n Verhinderungspflege n Einzel- und Doppelzimmer mit Bad Kursana Domizil Alzey, Hagenstraße 61, 55232 Alzey, Telefon: 0 67 31 . 54 86 -0, E-Mail: [email protected] www.kursana.de 190x87_Seniorenwegweiser_image_4c.indd 1 22.01.2013 09:57:00 5 Evangelische Sozialstation Wörrstadt-Wöllstein Schulrat-Spang-Straße 2 | 55597 Wöllstein Telefon 06703/9111-0 | Telefax 06703/9111-20 [email protected] www.sozialstation-woerrstadt-woellstein.de Häusliche Kranken- und Altenpflege Hauswirtschaftliche Versorgung Familienpflege Palliativ-Pflege Zertifiziertes Wundmanagement Qualifizierte Betreuung Demenzkranker Kostenlose Pflegeberatung und Hilfe bei Antragstellung Pflegekurse Unsere Leistungen im Überblick: Wir stellen ein! Friedrich-Ebert-Straße 2a · 67547 Worms www.pflegedienst-sawo.de Telefon 06241 69 89 122 Wir helfen Ihnen in unserer schnelllebigen Welt mitzukommen! Der DRK-HausNotrufService Der DRK-MenüService Ihr Schutzengel bei Tag und Nacht Zu Hause „à la carte“ genießen • Tagespflege für die Pflegebedürftigen – halbstationäre Pflege • Beratung und Schulung der pflegenden Angehörigen • Spezielle ambulante Palliativversorgung (SAPV) • Häusliche Körperpflege bei Pflegebedürftigen • Häusliche Krankenpflege • Hauswirtschaftliche Versorgung • Hausnotruf • Mehrsprachiges Personal Tagespflege Johanniterhof Aufenthalt ohne Abzug am Pflegegeld ! Kostenloser Probetag möglich. www.Kuttler-Pflege.de Tel. 06735 - 9 4155 85 Erste Hilfe. Tel. 06731/96 99 30 6 DRK-Kreisverband Alzey e.V. Tel. 06731/96 99 33 Johanniterhofstr. 10 HANGEN-WEISHEIM Selbsthilfe. brot-fuer-die-welt.de/selbsthilfe Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, unsere Gesellschaft verändert sich. Menschen werden dank Fortschritte in Medizin und Gesundheitswesen erfreulicherweise immer älter und bleiben länger vital. Diese Entwicklung bedingt Veränderungen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens, sie bringt Chancen, aber auch einige neue Fragen und Herausforderungen mit sich. Als Landkreis wollen wir gemeinsam mit unseren Verbands- und Ortsgemeinden mit dazu beitragen, dass sich auch unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger – heute neudeutsch gerne als „Best-Ager“ bezeichnet – in unserer Region wohlfühlen, bestens versorgt werden und am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Die vorliegende komplett überarbeitete und aktualisierte Fassung unseres „Seniorenwegweisers“ des Landkreises Alzey-Worms will hierzu einen kleinen Beitrag leisten. Der Wegweiser fasst zum einen die vielfältigen Angebote und Einrichtungen in unserer Region zusammen, die Hilfe und Unterstützung im Alter und bei Pflegebedürftigkeit bieten. Zugleich gibt der „Seniorenwegweiser“ aber auch einen Überblick über Freizeit- und Bildungsmöglichkeiten sowie wertvolle Tipps und Hinweise, die das Leben im Alter erleichtern und Anstöße geben sollen, um diese Lebensphase aktiv und selbstbestimmt gestalten zu können. Denn eines ist klar: Das Wissen, die Erfahrung und das Engagement unserer älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger werden in Zukunft mehr denn je gebraucht. Sie sind notwendige wie wertvolle Bereicherung unserer Zivilgesellschaft. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen, dass unser neuer „Seniorenwegweiser“ Ihnen für diese schöne Lebensphase einige Möglichkeiten aufzeigt und Ihnen viel Wissenswertes mit auf den Weg gibt. Zögern Sie nicht, bei weiteren Fragen den direkten Kontakt mit den Fachleuten aus unserer Sozialabteilung zu suchen, die Ihnen gerne weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen Ihr Ernst Walter Görisch Landrat 7 1. Wissenswertes für Senioren im Überblick Apotheken-Notdienste Bei der Suche nach der nächsten Notdienstapotheke hilft eine bundesweit einheitliche Telefonnummer. Sie lautet für Anrufe aus dem Festnetz 0800/00 22 833 und ist kostenlos. Für Handys ist in allen Funknetzen die Telefonnummer 22833 ohne Vorwahl erreichbar. Der Anruf kostet allerdings 69 Cent pro Minute. Online ist die nächstgelegene diensthabende Notdienst-Apotheke zu erreichen unter www.aponet.de. Bahn- und Busverkehr Bahncard Bei der Deutschen Bahn AG können Menschen ab 60 Jahren eine so genannte „Bahncard für Senioren“ erwerben. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Schwerbehinderte, Frührentner und Pensionäre unter 60 Jahren diese Bahncard erhalten. Die Card ist ein Jahr lang auf dem gesamten Schienennetz der Deutschen Bahn AG und außerdem auf den meisten Linien der regionalen Omnibusverkehrsgesellschaften der Deutschen Bahn AG gültig. Die Bahncard für Senioren wird auf Ihren Namen ausgestellt und ist nicht übertragbar. Info Den für Sie günstigsten Bahncardtyp erfahren Sie an den Bahnhöfen oder unter der gebührenpflichtigen Telefonnummer 01806 34 0035. Bahn- und Busverkehr in der Region Der südliche Teil des Landkreises (südlich von Alzey) gehört dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) an. Hier gibt es für Senioren und Frührentner die Karte ab 60. Diese ist ein Jahr lang im gesamten Verbundgebiet in allen Bussen, Bahnen (RE, RB und S-Bahn in der 2. Klasse) sowie in allen Ruftaxilinien gültig. 8 Das Verbundgebiet erstreckt sich von Alzey im Norden bis nach Wissembourg und Sinsheim im Süden sowie von Kusel im Westen bis nach Niederstetten im Osten. Info Nähere Infos und den nächsten Verkaufsschalter erfahren Sie an den Bahnhöfen oder unter der gebührenpflichtigen Telefonnummer 01805/8764636. Der nördliche Teil des Landkreises (nördlich von Alzey), sowie die Landkreise Bad Kreuznach, Birkenfeld, Mainz-Bingen und das Tarifgebiet Mainz können außerdem mit dem „9UhrAbo extra“ des RNN (Rhein-Nahe Nahverkehrsbund) bereist werden. So können montags bis freitags ab 9:00 Uhr und am Wochenende bereits vor 9:00 Uhr alle Fahrten mit den Stadt- und Regionalbussen, Straßenbahnen und Nahverkehrszügen (RE, RB, S-Bahn) im Gültigkeitsbereich ohne zusätzliche Kosten getätigt werden. Dieses Ticket rechnet sich selbst für diejenigen, die nur ab und zu mit Bus und Bahn unterwegs sind. Nähere Infos und den nächsten Verkaufsschalter erfahren Sie an den Bahnhöfen oder unter der gebührenpflichtigen Telefonnummer 01801/766766. Betreuung und Betreuungsgesetz Das Betreuungsgesetz trifft Regelungen für volljährige Menschen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen sind. In einer solchen Situation kann das Amtsgericht, Abteilung für Betreuungsangelegenheiten, eine Person zum gesetzlichen Betreuer bestellen und ihm bestimmte Aufgaben übertragen, die der Betroffene nicht selbst erledigen kann. Beispiele hierfür sind die Regelung von Vermögensangelegenheiten oder die Unterstützung bei gesundheitlichen Be- langen. Das Vormundschaftsgericht prüft zunächst, ob Familienmitglieder, Angehörige oder Freunde mit Zustimmung des Betroffenen als gesetzliche Betreuer in Betracht kommen. Steht niemand zur Verfügung, kann eine Betreuung auch von einem Betreuungsverein, einem Berufsbetreuer oder auch von der Betreuungsbehörde beim Landkreis Alzey-Worms geführt werden. Wer selbst entscheiden will, wer die gesetzliche Betreuung übernehmen soll, falls man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, kann eine „Betreuungsverfügung“ aufsetzen. Zur Vermeidung einer rechtlichen Betreuung kann auch in einer „Vorsorgevollmacht“ geregelt werden, wer die Person vertreten darf, falls sie selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Anzeigen Haushaltsauflösung Unterschiedliche Anlässe führen dazu, dass Senioren ihr Zuhause verlassen müssen. Oft ist es den Betroffenen oder deren Angehörigen nicht möglich, die Auflösung des Haushaltes selbst zu organisieren. Professionelle Hilfe, die zudem gewährleistet, dass der liebgewonnene Hausrat nicht achtlos entsorgt wird, bieten Unternehmen, die sich dieser Aufgabe widmen. Eine seriöse und schnelle Abwicklung des Auftrages ermöglicht außerdem, dass die freigewordene Immobilie kurzfristig wieder nutzbar ist oder schnell veräußert werden kann. Bei Einholung von Angeboten wird empfohlen, sich über die Weiterverwertung des verbleibenden Hausrates zu informieren. Einzelne Dienstleister agieren dabei umweltorientiert und schonen z.B. durch Wiederaufarbeitung von Möbelstücken nicht nur die Ressourcen, sondern zeigen auch soziale Verantwortung, in dem sie Gegenstände an Menschen mit geringeren finanziellen Mitteln weitergeben. Zudem sollte bei der Auswahl des Dienstleisters Wert darauf gelegt werden, dass aller Hausrat, für den es keine Weiterverwendung gibt, nach Wertstoffen getrennt und umweltbewusst entsorgt wird. Aufträge können für Teilräumungen wie auch für die komplette Haushaltsauflösung mit besenreiner Übergabe erteilt werden. 9 Näheres dazu können Sie im nachfolgenden Kapitel nachlesen und bei der Betreuungsbehörde des Landkreises Alzey-Worms und den hier tätigen Betreuungsvereinen erfragen. Damit Ihre Vorsorgevollmacht eine besondere Akzeptanz erhält, können Sie Ihre Unterschrift bei der Betreuungsbehörde des Landkreises Alzey-Worms beglaubigen lassen. Gesetzliche Betreuer werden bei ihren Aufgaben von der Betreuungsbehörde, den Betreuungsvereinen und von den Amtsgerichten unterstützt. Amtsgericht Worms Hardtgasse 6 67547 Worms Telefon 06241/905-0 Betreuungsvereine Betreuungsverein der AWO Hellgasse 20 55232 Alzey Telefon 06731/10459 E-Mail: [email protected] Betreuungsverein der AWO Brucknerstraße 3a 67549 Worms Telefon 06241/268120 E-Mail: [email protected] Behörden und Amtsgerichte Kreisverwaltung Alzey-Worms Betreuungsbehörde Ernst-Ludwig-Straße 36 55232 Alzey Telefon 06731/408-0 Amtsgericht Alzey Schloßgasse 32 55232 Alzey Telefon 06731/9520-0 10 Betreuungsverein des Caritasverbandes Kriemhildenstraße 6 67547 Worms Telefon 06241/268120 E-Mail: [email protected] Betreuungsverein im Diakonischen Werk Seminariumsgasse 4 – 6 67547 Worms Telefon 06241/92029-0 E-Mail: [email protected] Betreuungsverein des Caritasverbandes Rochusstraße 8 55411 Bingen Telefon 06721/917730 E-Mail: [email protected] Betreuungsverein der Lebenshilfe Eckenbertstraße 7a 67549 Worms Telefon 06241/2038104 E-Mail: [email protected] Vorsorgevollmacht Mit der Vorsorgevollmacht bevollmächtigt man eine andere Vertrauensperson, Erklärungen abzugeben, falls man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Eine Vorsorgevollmacht kann sämtliche Rechtsgeschäfte und Erklärungen beinhalten. So zum Beispiel eine Kontovollmacht, Erklärungen zu gesundheitlichen Angelegenheiten oder auch den Abschluss eines Heimvertrages. Wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt, wird das Vormundschaftsgericht zu den darin getroffenen Verfügungen keinen gesetzlichen Betreuer bestellen, sondern die Vertrauensperson akzeptieren. Die Vorsorgevollmacht muss keine besondere Form haben, sie sollte allerdings aus Gründen der Klarheit und Beweiskraft schriftlich abgefasst werden. Sie können Ihre Unterschrift unter die Vollmacht von der Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung Alzey-Worms beglaubigen lassen. Sollen Grundstücksgeschäfte getätigt werden oder Geldanlagen aufgelöst werden, empfiehlt sich eine notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht. Betreuungsverfügung Wenn eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden soll, weil man selbst bestimmte Dinge nicht mehr regeln kann und man nicht alle Details dem Vormundschaftsgericht überlassen will, kann man eine Betreuungsverfügung verfassen. Darin kann zum Beispiel festgelegt werden, wer die Betreuung übernehmen soll. Auch die Aufgaben des Betreuers können geregelt werden wie zum Beispiel Vermögensverwaltung, Erledigung des Schriftverkehrs und anderes mehr. Besondere Formvorschriften gelten auch hier nicht. Damit das Amtsgericht aber die Wünsche berücksichtigen kann, sollte die Betreuungsverfügung schriftlich erfolgen. Patientenverfügung Wer für den Fall Vorsorge treffen möchte, dass er als Patient seinen Willen nicht äußern und keine Entscheidungen treffen kann, der kann eine Patientenverfügung verfassen. Zum Beispiel kann festgelegt werden, dass lebensverlängernde Maßnahmen nicht ergriffen werden sollen oder intensivmedizinische Behandlung bis zuletzt erfolgen soll. Auch können Anordnungen wie die Entbindung von der Schweigepflicht getroffen werden. Für die Patientenverfügung ist zwar keine besondere Form vorgeschrieben und sie kann mündlich oder schriftlich getroffen und jederzeit widerrufen werden. Für Beweiszwecke ist es allerdings sinnvoll, wenn die Patientenverfügung notariell beurkundet wurde. Weil viele medizinische Aspekte zu beachten sind, sollten Sie sich vorher von Ihrem Hausarzt beraten lassen. Es kann ratsam sein, eine Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu verknüpfen. Vordrucke für Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sind bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms – Betreuungsbehörde – und den Betreuungsvereinen erhältlich. Die Informationsbroschüre zu Vorsorgevollmachten: „Betreuungsrecht“ sowie „Patientenverfügung“ können beide bestellt werden über das Bundesministerium für Justiz unter www.bmjv.de 11 Testament und Erbvertrag Wenn keine Erbregelungen in einem Testament oder einem Erbvertrag getroffen sind, gilt die gesetzliche Erbfolge. Das heißt, dass die Regel gilt „Vorrang engerer Verwandter vor entfernteren Verwandten“. Durch Testament oder Erbvertrag kann der Erblasser zum Beispiel die nächsten Angehörigen von der Erbfolge ausschließen. Allerdings bleibt den Erben der Anspruch auf den Pflichtteil, der nur in Ausnahmefällen entzogen werden kann. Wer spezielle Erbregelungen wünscht, muss ein Testament aufsetzen (einseitige Verfügung von Todes wegen) oder einen Erbvertrag schließen (zweiseitige Verfügungen von Todes wegen). Testament Ein Testament kann eigenhändig geschrieben (privatschriftliches Testament) oder von einem Notar errichtet (notarielles Testament) werden. Beim selbst geschriebenen Testament muss der ganze Text eigenhändig (nicht mit Schreibmaschine oder Computer) geschrieben und unterschrieben sein. Dem Text muss man entnehmen können, dass es sich um eine „letztwillige Verfügung“ handelt. Damit Klarheit herrscht, sollte das Testament das Datum enthalten und mit Vor- und Zunamen eigenhändig unterzeichnet werden. Das gilt auch, wenn später einmal der Text ergänzt werden soll. Selbstverständlich kann der Verfasser des Testaments (Erblasser) sein Testament jederzeit ändern oder widerrufen. So kann er zum Beispiel das Testament vernichten oder auch ein neues aufsetzen. Wenn Ehegatten oder Lebenspartner ein gemeinschaftliches Testament errichten, sind sie beide auch nach dem Tode des anderen gebunden. Ein solches Testament sollte genauso gestaltet sein, wie ein Testament einer Einzelperson. Ein gemeinsames Testament kann nur von beiden Ehegatten oder Lebenspartnern ergänzt oder widerrufen werden. Ein Testament kann zu Hause aufbewahrt, einer Vertrauensperson zur Aufbewahrung übergeben oder auch gegen geringe Gebühren beim Amtsgericht verwahrt werden. 12 Erbvertrag Neben dem Testament kann auch ein Erbvertrag geschlossen werden. Ein solcher Vertrag ist nur mit einem Notar möglich und es müssen alle Beteiligten anwesend sein. Grundsätzlich kann man in einem Erbvertrag alle Angelegenheiten wie in einem Testament regeln. Sonstige Regelungen für den Todesfall Wenn der Wunsch besteht, Regelungen zu treffen, die schon vor Testamentseröffnung wirksam werden, kann man eine Vollmacht verfassen. Hierzu können die Beerdigung gehören oder auch die vorläufige Zuständigkeit für Konten und für eine Wohnungsauflösung. In der Vollmacht muss erklärt werden, dass sie auch über den Tod hinaus gelten soll, weil sie sonst mit dem Tod erlöschen würde. Für alle Fragen rund um das Thema Testament und Erbvertrag stehen Ihnen die örtlichen Rechtsanwälte und Notare zur Verfügung. Rentenangelegenheiten Bei Fragen „rund um die Rente“ wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Stadt- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung. Auskünfte erteilen Ihnen die Fachleute der Deutschen Rentenversicherung. Diese organisieren Sprechtage bei verschiedenen Verwaltungen vor Ort. Ihre Stadt- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung wird Ihnen gerne einen Beratungstermin vermitteln. Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Speyer und bei den Auskunfts- und Beratungsstellen – persönlich oder über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 100048 016 und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de Rundfunkgebührenbefreiung Schuldnerberatung Telefon, Rundfunk und Fernsehen gehören zum gesellschaftlichen Standard. Für viele ältere oder auch behinderte Menschen sind diese Geräte notwendige Informations- und Kommunikationsmittel. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich als Rundfunkteilnehmer von der Zahlung der Rundfunk- und Fernsehgebühren befreien lassen. Bei finanziellen Problemen kann die Schuldnerberatungsstelle beratend zur Seite stehen. Die Beratung erfolgt kostenlos und vertraulich. Es ist erforderlich, einen Beratungstermin zu vereinbaren. Einen Anspruch auf Befreiung haben z.B.: Empfänger von Sozialleistungen nach SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, Hilfe zur Pflege) Empfänger von Sozialleistungen nach dem SGB II (Leistungen des Jobcenters) Behinderte mit dem Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis Anträge können Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung stellen. Mit einer Bestätigung der Stelle, von der Sie eine der oben genannten Leistungen beziehen, wird der Antrag an die „Gebühreneinzugszentrale“ (GEZ) gesandt. Von dort erhalten Sie einen Befreiungsbescheid. Info Kreisverwaltung Alzey-Worms Ernst-Ludwig-Straße 36 55232 Alzey Telefon 06731/4082161 Info DRK-Kreisverband Alzey e.V. Schuldnerberatung Albiger Straße 33 55232 Alzey Telefon 06731/9699-0 Schwerbehindertenausweis Personen, die aufgrund körperlicher, psychischer oder geistiger Leiden beeinträchtigt sind, können beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Mainz (LSJV) einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Dieser Ausweis wird vermögens- und einkommensunabhängig ausgestellt und enthält einen Vermerk über den Grad der Behinderung. Der Ausweis ermöglicht je nach Behinderungsart und Behinderungsgrad Vergünstigungen wie zum Beispiel kostenlose bzw. vergünstigte Nutzung öffentlicher Nahverkehrsmittel. Info Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Schießgartenstraße 6 55116 Mainz Telefon 06131/264-555 Auf der Homepage des LSJV unter www.lsjv.rlp.de stehen Anträge zum Download bereit. Antragsvordrucke gibt es auch bei der Sozialabteilung der Kreisverwaltung Alzey-Worms. Eine Beratung erfolgt dort jedoch nicht. 13 Selbsthilfegruppen, Beratungsdienste und weitere wichtige Ansprechpartner (Auswahl) Angehörigengruppe „Demenz“, Rheinhessen-Fachklinik Alzey, AGFA (Aufsuchende Gerontopsychiatrische Fachambulanz), Telefon 06731/50-1339 Deutsche Rheuma-Liga Landesverband Rheinland-Pfalz e.V., Arbeitsgemeinschaft Alzey, Telefon 06352/7060570 Frauenselbsthilfe nach Krebs, Gruppe Alzey, Telefon 06731/8923053 Gesprächskreis für pflegende Angehörige, Evangelische Sozialstation, Telefon 06731/2668 Gesprächskreis für Trauernde, Evangelisches Dekanat, Alzey, Telefon 06731/8161 (Frau Sigrid Rothert) Hospizverein DASEIN e.V., Alzey, Telefon 0175/7284554 oder Telefon 06733/6087 (Frau Gerda Pusch) Psychosoziale Krebsberatungsstelle Tumorzentrum Rheinland-Pfalz e.V. Telefon 06131/920-7078 oder -1609 Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft SHG Alzey, Telefon 06734/960570 Diabetiker Selbsthilfegruppe (DSHG) Alzey und Umgebung, Telefon 06731/43101 Selbsthilfegruppe Schlaganfall Alzey und Umgebung, Telefon 06731/1390 Selbsthilfegruppe für Angehörige von Suchtkranken, Frau Haas, Telefon 06732/930876 und Herr Schaal, Telefon 06247/8314069 Telefonseelsorge, Telefon 0800/1110111 Weitere Vielzahl weiterer Beratungsangebote und Selbsthilfegruppen finden Sie unter: www.kreis-alzey-worms.eu/verwaltung/sozialberater Seniorentreffs, Seniorennachmittage, Sport, Spiel, Gymnastik, Tanz etc. Zu den Wünschen älter werdender Menschen gehört neben einem möglichst sorgenfreien Leben, finanzieller Absicherung und geistiger Aktivität auch körperliche Fitness. Ältere werden im Laufe der Zeit oft immobiler und unsicherer. Bekannt ist auch, dass körperliche Funktionen, die nicht mehr zum Einsatz kommen, abgebaut werden. Deshalb gibt es Vereinsangebote, die zum Ziel haben, Mobilität zu entwickeln, Stärke aufzubauen, Sicherheit zu vermitteln und die Beweglichkeit zu erhalten. Vermehrt gewinnt in solchen Angeboten auch die Sturzprävention an Bedeutung. Werden entsprechende Sport- und Bewegungsangebote in Vereinen oder sonstigen Gruppierungen wahrgenommen, werden persönliche Kontakte, Spaß, Lebensfreude und soziale Gerechtigkeit gleich mitgeliefert. Nähere Auskünfte über die vielfältigen Veranstaltungen dieser Art erhalten sie bei der für sie zuständigen Stadt- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung. In vielen Fällen wird weiteres Prospektmaterial bereitgehalten. 14 Nachstehend die Anschriften der Verwaltungen: Stadtverwaltung Alzey Ernst-Ludwig-Straße 42 55232 Alzey Telefon 06731/495-0 Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land Weinrufstraße 38 55232 Alzey Telefon 06731/409-0 Verbandsgemeindeverwaltung Eich Hauptstraße 26 67575 Eich Telefon 06246/69-0 Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim Alzeyer Straße 15 67590 Monsheim Telefon 06243/1809-0 Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau Am Schneller 3 67574 Osthofen Telefon 06244/5908 -0 Auch das Mehrgenerationenhaus des Diakonischen Werks Alzey bietet zahlreiche Treffpunkte und Aktivitäten für Senioren an: Mehrgenerationenhaus Alzey Schlossgasse 13 55232 Alzey Telefon 06731/9009399 In vielen Fällen können die örtlichen Wohlfahrts- und Sozialverbände erste Ansprechpartner sein, die Sie kompetent beraten oder weitervermitteln. Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein Bahnhofstraße 10 55597 Wöllstein Telefon 06703/302 - 0 Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Alzey-Worms e.V. Hellgasse 20 55232 Alzey Telefon 06731/7800 Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt Zum Römergrund 2 – 12 55286 Wörrstadt Telefon 06732 601-0 Caritasverband Worms e.V. Am Bergkloster 2 67547 Worms Telefon 06241/26810 15 Caritas Zentrum Obermarkt 25 55232 Alzey Telefon 06731/941597 Diakonisches Werk Worms-Alzey Seminariumsgasse 4 – 6 67547 Worms Telefon 06241/92029-0 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Alzey Albiger Straße 33 55232 Alzey Telefon 06731/96990 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Worms Eulenburgstraße 12 67547 Worms Telefon 06241/4007-0 Deutscher Paritätischer Wohlfahrtverband Geschäftsstelle Mainz Drechsler Weg 25 55128 Mainz Telefon 06131/936800 VdK-Sozialverband Kreisverband Alzey Rodensteiner Straße 3 55232 Alzey Telefon 06731/2481 VdK-Kreisverband Worms Ludwigsplatz 5 67547 Worms Telefon 06241/305927-0 16 Sicherheit durch kriminalpolizeiliche Beratung Die polizeiliche Erfahrung sowie Kriminalitätsstatiken zeigen, dass die Gefahr für ältere Menschen, Opfer einer Straftat zu werden, erhöht ist. So wird immer wieder berichtet, dass zum Beispiel die Hilfsbereitschaft eines älteren Menschen von arglistigen Dieben oder Betrügern ausgenutzt wurde. Sei es durch einen Trick an der Haustür, über Telefon wie beim so genannten „Enkeltrick“ oder durch eine geschickte Ablenkung beim Einkauf. Bei allen Varianten versuchen Unehrliche, von unbedarften Menschen Geld zu ergaunern. An Ideenreichtum und Geschicklichkeit mangelt es den Ganoven dabei keineswegs. Aufklären, unterstützen und vorbeugen – diesen Beitrag möchte auch die Polizei leisten, damit Senioren die dritte Lebensphase so selbstbestimmt wie möglich und in Sicherheit verbringen können. Nicht von Ängsten und Zurückgezogenheit soll das Leben im Alter bestimmt sein, sondern von Lebensfreude und Mobilität. Tipps zum Thema Sicherheit und wie Sie sich durch vorbeugende Maßnahmen diese schaffen und erhalten können, bekommen Sie über Ihre örtliche Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle oder auch im Internet unter www.polizei-beratung.de. Es gibt unter anderem Tipps und Infomaterial zur Verhaltensprävention (auch in Form von Vorträgen zum Beispiel zu den Themen Trickdiebe und Betrüger), aber auch zur Eigentums- und Wohnungssicherung. So können Sie mit dem örtlichen Berater einen Termin vereinbaren, um gemeinsam in Ihren eigenen vier Wänden die Einbruchssicherheit zu überprüfen. Dieses Angebot ist kostenlos. Info Die Beratungsstellen der Polizei erreichen Sie wie folgt: Polizeiinspektion Alzey Telefon 06731/911200 oder 911220 Zentrum Polizeiliche Prävention Polizeipräsidium Mainz Telefon 06131/653390 Weißer Ring Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind und Beratung wünschen, können Sie sich an den „Weißen Ring“ wenden. Als Gesprächspartner stehen Männer und Frauen als ehrenamtliche Opferhelfer zur Verfügung. Der Verein arbeitet bundesweit und hat eine Außenstelle auch im Landkreis Alzey-Worms. Info Peter Höding. WEISSER RING e. V. Telefon 0151/51278604 E-Mail: [email protected] Kreisvolkshochschule: Lebenslanges Lernen Wir haben eine höhere Lebenserwartung als unsere Vorfahren. Der Landkreis Alzey-Worms trägt diesem erfreulichen Umstand Rechnung, indem er die Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützt, auch in dieser Lebensphase geistig und körperlich aktiv zu bleiben. Ein kompetenter Partner der Generation „60 plus“ ist die Volkshochschule als kommunaler Dienstleister in Sachen Weiterbildung. Die VHS lädt auch ältere Menschen dazu ein, in stressfreier Lernatmosphäre die sich rasch wandelnde Welt besser verstehen zu lernen – sei es durch den Besuch von Veranstaltungen zu Themen aus Geschichte, Philosophie oder Politik oder etwa durch die Teilnahme an Studienreisen, Kenntnisse in Fremdsprachen aufzufrischen oder zu erwerben, die Welt der Neuen Medien für sich zu entdecken, die eigene Kreativität durch schöpferisches Gestalten zu entfalten, die Gesundheit zu pflegen und zu erhalten, die Begegnung und den Austausch von Jung und Alt als bereicherndes Element des gesellschaftlichen Zusammenlebens zu erfahren. Ihre Ansprechpartner: Kreisvolkshochschule Alzey-Worms Theodor-Heuss-Ring 2, 55232 Alzey Telefon 06731/49 47 40 www.vhs-alzey-worms.de Volkshochschule Worms Willy-Brandt-Ring 5, 67547 Worms Telefon 06241/85 34 256 www.vhs-worms.de Kreismusikschule: Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans immer noch… Musik kennt kein Alter in der Kreismusikschule Alzey-Worms! Die Kreismusikschule hat nicht nur für Kinder und Jugendliche sondern auch für Erwachsene jeden Alters maßgeschneiderte Angebote, um sich lebenslang mit Musik beschäftigen zu können. 17 Möchten Sie sich im dritten Lebensabschnitt einen Wunschtraum erfüllen und ein Musikinstrument erlernen oder Gesangunterricht nehmen oder alte Kenntnisse auffrischen, aber nicht an die Schulferien gebunden sein? Dann können Sie Unterricht a là carte buchen. Nehmen Sie den Unterricht, wann Sie wollen. Möchten Sie mit Ihrer Enkelin oder Ihrem Enkel ein Instrument erlernen oder singen? Dann können Sie parallel bei unterschiedlichen Lehrkräften Unterricht nehmen und gemeinsam unter Anleitung oder auch zu Hause musizieren. Sie gehen gerne ins Konzert? Die Musikschule bietet regelmäßig Konzerte mit ihren Schülern oder mit ihren Lehrkräften an. Von der kleinen Duo Besetzung bis hin zum großen Orchester. Vom Rockkonzert bis hin zu Oper. Darüber hinaus gibt es Workshops zu verschiedenen Themen, Schnupperstunden, Instrumentenlounge, und, und, und… Ihre Ansprechpartner: Musikschule des Landkreises Alzey-Worms Theodor-Heuss-Ring 2 55232 Alzey Telefon 06731/494710 (Frau Müller) www.kms-alzey-worms.de 2. Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII auf einen Blick Die Leistungen der Sozialhilfe werden im Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII) geregelt und umfassen die Hilfe zum Lebensunterhalt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Hilfen zur Gesundheit Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Hilfe zur Pflege Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Hilfen in anderen Lebenslagen (Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Bestattungskosten) Alle Leistungen sind vom Einkommen und Vermögen abhängig. Bei ihrer Berechnung werden die individuellen Verhältnisse des Antragstellers und ggf. auch seiner Angehörigen berücksichtigt. Je nach Hilfeart wird das Einkommen und Vermögen unterschiedlich herangezogen. Zuständig für die Gewährung der Leistungen ist die Sozialabteilung der Kreisverwaltung Alzey-Worms. Einige der vorgesehenen Leistungen werden Ihnen nachfolgend kurz vorgestellt. Hilfe zum Lebensunterhalt Durch die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe erhalten erwerbsfähige Hilfebedürftige im Alter von 15 bis 65 Jahren Leistungen nach dem SGB II (auch „Hartz IV“ genannt) vom Jobcenter. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII kann deshalb nur erhalten, wer nur vorübergehend als erwerbsunfähig gilt. Die Hilfe zum Lebensunterhalt wird in Regelsätzen gewährt. Diese sollen Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Hausrat und die sonstigen Bedürfnisse des täglichen Lebens sicherstellen. 18 Heizungsbeihilfe Unter bestimmten Voraussetzungen können einmalige Beihilfen für Heizkosten bei Feuerung mit festen oder flüssigen Brennstoffen gewährt werden. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Ziel der Grundsicherung ist die Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhaltes von Personen, die wegen Alters (über 65 Jahre) oder aufgrund voller und dauerhafter Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und deren Einkünfte und Vermögen für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichen. Hilfe zur Gesundheit Für Personen, die nicht gesetzlich oder privat versichert sind, finanziert der Träger der Sozialhilfe die Hilfe bei Krankheit. Diese Hilfe richtet sich in Art, Inhalt und Umfang nach den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Seit 01.04.2007 hat der Gesetzgeber Personen, die nicht krankenversichert sind, eine Pflichtversicherung bei ihrer letzten Krankenkasse ermöglicht. Die Beiträge können bei Sozialhilfebedürftigkeit übernommen werden. Wenn Ihre letzte Krankenversicherung bei einem privaten Unternehmen bestand, ist dort die Pflichtversicherung im Basistarif möglich. Hilfe zur Pflege Während die Leistungen nach dem Gesetz der Pflegeversicherung (SGB XI) durch Höchstbeträge „gedeckelt“ sind, sind nach dem SGB XII im Bereich der Pflege weitergehende Leistungen möglich, da die Sozialhilfe von einer vollen Bedarfsdeckung und einer ganzheitlichen Hilfe ausgeht. Grundsätzlich haben aber ambulante Leistungen Vorrang vor stationären Leistungen. Dieser Grundsatz findet jedoch dort eine Grenze, wo die ambulante Leistung mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden wäre und eine stationäre Hilfe zumutbar ist. Siehe auch Kapitel: „Hilfen bei Pflegebedürftigkeit“ Eingliederungshilfe Landespflegegeld Das 6. Kapitel des SGB XII sieht umfangreiche Leistungen zur Rehabilitation und zur Teilhabe für behinderte Personen vor. Ziel der Hilfe ist es, eine Behinderung zu verhüten oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und den behinderten Menschen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Leistungen anderer Sozialleistungsträger (Rentenversicherung, Krankenversicherung usw.) sind vorrangig vor Sozialhilfeleistungen zu gewähren. Anspruch auf Landespflegegeld haben Personen, die durch Geburt, Krankheit oder Unfälle schwerstbehindert sind. Das Landespflegegeld stellt eine finanzielle Entlastung für Mehraufwendungen dar, die automatisch bei der nötigen Fürsorge für einen Schwerstbehinderten anfallen und beträgt derzeit 384,– Euro monatlich. Das Landespflegegeld ist – auch wenn die Antragstellung beim Sozialamt erfolgt – keine Leistung der Sozialhilfe. Es wird unabhängig vom Einkommen 19 und Vermögen gewährt. Allerdings werden die Pflegeleistungen der Pflegekassen oder auch andere Pflegegeldzahlungen angerechnet, so dass in der Regel zuerst die vorrangigen Leistungen bei der Pflegekasse zu beantragen sind. schuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet. Anspruch und Höhe sind abhängig vom jeweiligen Einkommen, der Haushaltsgröße und der Miete oder der Belastung. Anträge auf Wohngeld können bei der Kreisverwaltung gestellt werden. Landesblindengeld Wenn Sie weitere Fragen zu den vorgenannten Leistungen haben, können Sie sich mit der Kreisverwaltung Alzey-Worms Ernst-Ludwig-Straße 36 55232 Alzey Telefon 06731/408-0 in Verbindung setzen. Die Zentrale wird Sie an die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter weiterleiten. Nach dem Landesblindengeldgesetz erhalten Blinde und erheblich Sehbehinderte ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen Landesblindengeld in Höhe von derzeit monatlich 410,– Euro. Leistungen der Pflegekassen werden teilweise angerechnet. Weiterhin besteht für den gleichen Personenkreis die Möglichkeit Blindenhilfe nach § 72 SGB XII zu beantragen. Die Blindenhilfe beträgt zurzeit 681,70 Euro (Stand 01.07.2016), wird abhängig vom Einkommen und Vermögen und unter Anrechnung vorrangiger Leistungen (zum Beispiel Landespflegegeld und Pflegeleistungen) gewährt. 3. Hilfen bei Pflegebedürftigkeit Hilfen in anderen Lebenslagen Die Pflegeversicherung (SGB XI) Zu diesen Hilfen gehört unter anderem die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts. Wenn Sie wegen Krankheit oder aus anderen Gründen Ihren Haushalt vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr selbst führen können, kann Ihnen „Hilfe zur Weiterführung des Haushalts“ gewährt werden, wenn keiner der Haushaltsangehörigen den Haushalt führen kann. Zunächst müssen aber die Leistungen der Krankenkasse/Pflegekasse in Anspruch genommen werden. Mit den Pflegestärkungsgesetzen gibt es zahlreiche neue Leistungen, die Erleichterung und bessere Betreuung für pflegebedürftige Menschen bringen sollen. Wohngeld So wurde der Pflegebedürftigkeitsbegriff neu gefasst: „Pflegebedürftig“ ist danach, wer infolge fehlender persönlicher Ressourcen dauerhaft zu selbständigen Aktivitäten im Lebensalltag und zur Gestaltung seiner Lebensbereiche nicht in der Lage ist und daher auf Hilfe angewiesen ist. Dabei sind nicht mehr Zeiten maßgebend, die die pflegende Person z.B. für die Körperpflege aufwendet, sondern der Grad der Selbständigkeit und des Angewiesenseins auf fremde Hilfe ist entscheidend. Damit wird den Bedürfnissen von Menschen mit geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen besser Rechnung getragen. Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens und wird als Zuschuss zur Miete (Mietzu- Die Leistungen bei ambulanter Pflege (Betreuung im häuslichen Umfeld mit Hilfe von Angehörigen oder ambulanten Pflegediensten) Bestattungskosten Bestattungskosten können dann übernommen werden, wenn es den zur Bestattung Verpflichteten nicht zuzumuten ist, die Kosten zu tragen. 20 Nachfolgend die Anschriften der drei Pflegestützpunkte im Landkreis: Pflegestützpunkt für Stadt Alzey/VG Alzey-Land Schafhäuser Straße 45 55232 Alzey Telefon 06731/4966971 oder 06731/4966972 Pflegestützpunkt für VG Wonnegau/VG Monsheim/VG Eich Friedrich-Ebert-Straße 31 – 33 67574 Osthofen Telefon 06242/9907630 oder 06242/9907631 wurden erhöht, um auch pflegebedürftigen Menschen zu ermöglichen, so lange wie möglich im vertrauten Umfeld leben zu können. Pflegestützpunkt VG Wörrstadt/VG Wöllstein Rheingrafenstraße 4 – 6 55286 Wörrstadt Telefon 06732/9329484 oder 06732/9329495 Nachfolgend die Pflegeleistungen ab 1.1.2017 auf einen Blick: Die Pflegeleistungen werden von den Pflegekassen ab dem Tag der Antragstellung gewährt. Die zuständige Pflegekasse befindet sich unter dem Dach der jeweiligen Krankenkasse. Auch die Adressen von Pflegekasse und Krankenkasse sind gleich. Nach Antragstellung wird der Umfang des Hilfebedarfs durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgelegt. Statt der bisherigen drei Pflegestufen gibt es ab dem 1. Januar 2017 die fünf Pflegegrade und besondere Leistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (z. B. Demenzerkrankungen). Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung sind anders als Sozialhilfeleistungen unabhängig vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers zu gewähren. Pflegegradambulante Pflege Geldleistung Sachleistung (Pflegegeld) (Pflegedienst) vollstationäre Pflege Sachleistung (Pflegeheim) Pflegegrad 1 0,– 1 0,– 1 125,– 1 Pflegegrad 2 316,– 1 689,– 1 770,– 1 Pflegegrad 3 545,– 1 1.298,– 1 1.262,– 1 Pflegegrad 4 728,– 1 1.612,– 1 1.775,– 1 Pflegegrad 5 901,– 1 1.995,– 1 2.005,– 1 Entlastungsbetrag bis 125,– 1 (zweckgebunden) Zu allen Fragen rund um Pflege und bezüglich zustehender Leistungen der Pflegekasse beraten die Pflegestützpunkte kostenlos und trägerneutral. Sie sind auch bei Widersprüchen gegen die Ablehnungen von Pflegeleistungen behilflich und erstellen auf Wunsch im Rahmen eines Hausbesuches einen individuellen Hilfeplan. 21 Häusliche Pflege Der weitaus größte Teil der pflegebedürftigen Menschen wird von ihren Angehörigen zu Hause pflegerisch versorgt. Nach dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ trägt dies dem Willen vieler pflegebedürftiger Menschen Rechnung. Die Leistungen können als Geldleistung für die Pflege durch Angehörige oder als Sachleistung in Form der Hilfe durch einen ambulanten Dienst als Kombination von Geld- und Sachleistung gewährt werden. Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI) Jeder mit Pflegegrad hat Anspruch auf 125,– Euro (Entlastungsbetrag) je Monat. Dieser Betrag kann z.B. genutzt werden für Betreuungsangebote, für Entlastungsangebote im Alltag oder Haushalt und zur Entlastung Pflegender durch einen anerkannten Dienst. Weitere Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) Kurzzeitpflege Kann die Pflegeperson wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen Gründen die Versorgung des Pflegebedürftigen nicht gewährleisten, besteht für max. acht Wochen im Jahr für die Versorgung in einer stationären Einrichtung ein Anspruch auf 1.612,– Euro pro Jahr (bei Pflegegrad 2 bis 5). Dieser Betrag kann um den Betrag der Verhinderungspflege bis auf 3.224,– Euro/Jahr erhöht werden. Verhinderungspflege Im Rahmen der Verhinderungspflege können für bis zu sechs Wochen im Jahr Leistungen in Höhe von 1.612,– Euro gewährt werden. Diese können aus Mitteln nicht verbrauchter Kurzzeitpflege von 806,– Euro aufgestockt werden.“ 22 Wohnraumanpassung (§ 40 SGB XI) Für behindertengerechte Umbauten der eigenen Wohnung, z.B. Einbau eines Treppenliftes oder Umbaumaßnahmen im Badezimmer kann bei Vorliegen des Pflegegrades 1 – 5 ein einmaliger Zuschuss von bis zu 4.000,– Euro beantragt werden. Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI) Zur Entlastung in der Pflege können Mittel für Pflegehilfsmittel in Höhe von 40,– Euro pro Monat geltend gemacht werden. Auch technische Hilfsmittel wie Pflegebetten u.ä. stellen die Pflegekasse auf Antrag zur Verfügung. Ebenso können Kosten für den Hausnotruf in Höhe von ca. 18,– Euro monatlich bezuschusst werden. Absicherung von nicht-erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen (§ 44 SGB XI) Wenn die Pflegeperson mehr als zehn Stunden pro Woche an mind. zwei Tagen regelmäßig pflegt und außerdem nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig ist, dann übernimmt die Pflegeversicherung Beitragszahlungen für die gesetzliche Unfall-, Arbeitslosen- und die Rentenversicherung. Dieser Anspruch entsteht ab Pflegegrad 2. Dies gilt nicht, wenn der Betreffende bereits eine Rente oder Pension bezieht. Anspruch auf Pflegekurse nach § 45 SGB XI Die Pflegekassen bieten für Angehörige oder Personen, die ehrenamtlich Pflegetätigkeiten übernehmen (wollen), unentgeltlich Schulungskurse an. Die Kurse sollen Fertigkeiten für eine eigenständige Durchführung der Pflege vermitteln. Die Schulung kann auf Wunsch auch in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen stattfinden. Angeboten werden die Kurse von zugelassenen Pflegediensten. Anspruch auf kurzzeitige Freistellung von bis zu zehn Arbeitstagen (§ 2 PflegeZG) Bei einer akut auftretenden Pflegesituation eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen besteht Anspruch auf eine kurzfristige Freistellung von der Arbeit von bis zu zehn Tagen. Seit 2015 wird ein Pflege- unterstützungsgeld als Lohnersatzleitung eingeführt. Ein unverzüglicher Antrag unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bei der Pflegekasse ist hierbei notwendig. Pflegezeit für berufstätige Angehörige (§§ 3, 4 PflegeZG) Eine Freistellung von der Arbeit bis zu sechs Monate ist möglich. Der Anspruch besteht in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten. In dieser Zeit bezieht der Beschäftigte kein Gehalt. Beiträge zur Rentenversicherung werden von der Pflegekasse übernommen, wenn der Betreffende mehr als 14 Stunden wöchentlich pflegt. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden ebenfalls von der Pflegeversicherung getragen. Ist der pflegende Angehörige nicht im Rahmen einer Familienversicherung krankenversichert, dann ist eine freiwillige Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung erforderlich. Die Pflegeversicherung erstattet in diesem Fall u. U. den Mindestbeitrag für die freiwillige Krankenversicherung – bitte setzen Sie sich unbedingt mit der zuständigen Pflegekasse in Verbindung! Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist mindestens Pflegegrad 1. Ab 2015 besteht ein Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Freistellung von bis zu drei Monaten für die Begleitung schwerstkranker naher Angehöriger in der letzten Lebensphase. Zur besseren Absicherung des Lebensunterhaltes während der Freistellung kann ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragt werden. Familienpflegezeit (FPfZG) Rechtsanspruch in Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten. Der Arbeitnehmer reduziert die wöchentliche Arbeitszeit längstens für 24 Monate. Es müssen aber mindestens 15 Wochenstunden Arbeitszeit geleistet werden. In dieser Zeit erhält der Arbeitnehmer 75% des Arbeitsentgelts. Nach der Familienpflegezeit kehrt der Arbeitnehmer zur Vollbeschäftigung zurück, erhält aber solange auch nur 75% des Arbeitsentgelts, bis der fehlende Betrag wieder ausgeglichen ist. Voraussetzung für die Familienpflegezeit ist eine Bescheinigung von der Pflegekasse oder dem MDK über die tatsächliche Pflegebedürftigkeit des Angehörigen. Antragsverfahren auf Leistungen der Pflegeversicherung (§ 18 SGB XI) Die Pflegekassen sind verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang auf Wunsch eine Pflegeberatung durchzuführen, diese kann telefonisch oder zu Hause erfolgen. Ein schriftlicher Bescheid muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang erteilt sein. Geschieht dies nicht, ist die Pflegekasse verpflichtet dem Antragsteller pro angefangene Woche 70,– Euro zu zahlen. Dies gilt auch für die sogenannte „verkürzte Frist“. Das sind Eilbegutachtungen innerhalb einer Woche. Modellprojekt Gemeindeschwester Plus Aufgabe der Gemeindeschwester Plus ist der präventive Hausbesuch hochbetagter Menschen, die noch keine Pflege brauchen. Sie soll die Wünsche, Sorgen und Bedarfe ermitteln, über Freizeitund Unterstützungsmaßnahmen informieren und so ein „Kümmerer“ vor Ort sein. Ziel des vom Land Rheinland-Pfalz geförderten Projektes ist es, die Selbständigkeit älterer Menschen so lange wie möglich zu erhalten, damit sie weiterhin in ihrem gewohnten häuslichen Umfeld leben können. Die Gemeindeschwestern Plus haben ihren Sitz im Pflegestützpunkt: Frau Maria Di Geraci-Dreier zuständig für die VG Wörrstadt/VG Wöllstein Pflegestützpunkt Wörrstadt Telefon 06732/9336870 Frau Sabine Scriba zuständig für die VG Wonnegau/VG Eich/VG Monsheim Pflegestützpunkt Osthofen Telefon 06242/9127706 23 Netzwerk Demenz im Landkreis Alzey-Worms Das Netzwerk ist Mitglied der landesweiten Demenzkampagne der Landeszentrale für Gesundheitsförderung (www.lzg-rlp.de). Mitglieder des Netzwerkes sind Anbieter der ambulanten, stationären und teilstationären Pflege, Krankenhäuser, Wohlfahrtsverbände, Pflegestützpunkte, Jobcenter, Ev. und kath. Kirche, Haus- und Fachärzte, Psychiatriekoordinatorin des Landkreises Alzey-Worms, um nur einige zu nennen. Ziel des Netzwerkes ist die Aufklärung und Sensibilisierung für das Krankheitsbild Demenz. Weiterhin sollen Versorgungslücken für die Betreuung Demenzkranker erkannt werden und durch neue Angebote ergänzt werden. Die Beratung in Einzelfällen gehört nicht in den Aufgabenbereich des Netzwerkes. Hierfür stehen die Pflegestützpunkte zur Verfügung. Die Koordination des Netzwerkes hat Frau Bettina Koch von der Rheinhessenfachklinik übernommen. Netzwerk Demenz Alzey-Worms Frau Bettina Koch Diplom-Sozialpädagogin Rheinhessenfachklinik Dautenheimer Landstraße 66 55232 Alzey Telefon 06731/501-468 E-Mail: [email protected] Auf der Homepage des Landkreises Alzey-Worms steht der Beratungsführer Demenz zum Download bereit. Ambulante Wohngruppen für Pflegebedürftige Wohngruppen sind eine Alternative für alle, die nicht mehr daheim wohnen können, aber nicht im Heim leben wollen. Die Möglichkeiten zur Mitgestaltung im Rahmen der Hausgemeinschaft und ein Schwerpunkt auf der gemeinsamen Tagesgestaltung stellen die 24 Besonderheiten dieser Wohnform dar. Weitergehende Informationen sind zu finden unter: www.wohnen-wie-ich-will.rlp.de Beratung zur Wohnraumanpassung Möglichst lang und möglichst sicher in den eigenen vier Wänden leben. Das wünschen sich Kranke, Behinderte und ältere Menschen. Viele Wohnungen sind allerdings nicht immer so ausgestattet, dass dies problemlos möglich wäre. So gelten Türen erst ab 80 cm als barrierefrei, wenn ein Rollstuhl hindurchpassen soll. Vor und hinter jeder Tür sowie vor Schränken benötigen Rollstuhlfahrer eine freie Fläche von 1,50 mal 1,50 Meter, um rangieren zu können. Eine 1,20 Meter breite Bewegungsfläche reicht aus, damit sie an offene oder mit Schiebetüren versehene Schränke und Regale seitlich heranfahren können. Schalter und Sprechanlagen lassen sich leichter betätigen, wenn sie sich in der passenden Höhe befinden. 85 Zentimeter hoch angebrachte Schalter können auch kleine Kinder erreichen. Im Bad gilt: eine Dusche ist besser als eine Wanne. Ebenerdig installiert, mit einem Maß von 1,50 mal 1,50 Meter, ist sie behindertengerecht und bietet allen Nutzern den bestmöglichen Zugang. Menschen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind oder sich setzen müssen, können Waschbecken problemlos nutzen, wenn diese mindestens 55 cm tief sind. Auch für Küchen gibt es mittlerweile zahlreiche flexible Systeme, deren Arbeitsplatte zum Beispiel in der Höhe verstellbar ist. Broschüren und Beratung zum Thema Barrierefrei Bauen und Wohnen erhalten sie bei der: Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen Seppel-Glückert-Passage 10 55116 Mainz Telefon 06131/223078 www.barrierefrei-rlp.de Bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms steht Ihnen als Beauftragte für barrierefreies Bauen, Frau Becker-Mutschler, Telefon 06731/408-4551 für Fragen zur Verfügung. Fahrdienste für behinderte Menschen (Transporte im Rollstuhl) Deutsches Rotes Kreuz, Albiger Straße 33, 55232 Alzey, Telefon 06731/96990 Mini-Car, Wolfgang Bürky, Im Bahnhof, 55232 Alzey, Telefon 0700/64642272 Fahrservice-Team Plutta, Hinter dem Turm 27, 55286 Wörrstadt, Telefon 06732/96 44 888, Mobil 0157/56579678 oder 0170/71 222 09 Johanniter Unfallhilfe, Herrnsheimer Straße 20, 67574 Osthofen, Telefon 06242/912897 Behinderte, die ohne Rollstuhl transportiert werden können, können sich an alle Mietwagen- und Taxinunternehmen wenden. Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen: „a G“ im Schwerbehindertenausweis), bei denen im Haushalt kein Fahrzeug zur Verfügung steht, haben bei Erfüllung der wirtschaftlichen Voraussetzungen (Sozialhilfebedürftigkeit) einen Anspruch auf Zuteilung von Fahrscheinen für den Behindertenfahrdienst. Info Kreisverwaltung Alzey-Worms Telefon 06731/408-2321 Menüservice – Essen auf Rädern Wenn das Zubereiten von warmen Mahlzeiten Probleme bereitet und auch keine Möglichkeit besteht, das Essen außerhalb der eigenen Wohnung wie zum Beispiel in Gaststätten einzunehmen, kommt das „Essen auf Rädern“ in Betracht. Nachstehende Organisationen bieten im Landkreis Alzey-Worms einen Menüservice an. Über diesen Service steht eine warme, ausgewogene und gesunde Mahlzeit am Tag zur Verfügung. Auch alle Diätformen werden im Regelfall angeboten. Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Alzey, Telefon 06731/9699-30 Tiedtke Menüservice, Monsheim, Telefon 06243/908241 Arbeiter-Samariterbund, Kreisverband Worms-Alzey, Telefon 06241/97879-14 Deutsches Rotes Kreuz, OV Nierstein-Oppenheim, Telefon 06133/4256 Informationen über weitere Anbieter oder auch Mittagstische einzelner Gemeinden können Sie auch bei den Pflegestützpunkten erhalten. Hausnotruf-Dienste Speziell für ältere, alleinstehende Menschen, die sich noch in ihrer eigenen Wohnung selbstständig versorgen können, gibt es den Hausnotruf. Hierbei wird ein kleines Gerät am Körper getragen, über das im Notfall per Knopfdruck schnelle Hilfe herbei geholt werden kann. Ein Hausnotrufsystem ist als Hilfsmittel bei der Pflegeversicherung anerkannt. Bei Pflegebedürftigkeit trägt die Pflegekasse die Kosten. Für einkommensschwache Personen ist unter Umständen auch die Kostenübernahme durch das Sozialamt möglich. 25 Niedrigschwellige Betreuungsangebote für Demenzkranke Caritaszentrum Alzey stundenweise häusliche Betreuung für Menschen mit Demenz durch ehrenamtlich geschulte Helfer; Betreuungsgruppe für Menschen mit Demenz im Aufbau Ev. Sozialstation Alzey Betreuungsgruppe samstags in der Sozialstation Irmgard Adams/exam. Altenpflegerin Verhinderungspflege in der VG Eich: Telefon 06246/7970 Verein: „Bürger helfen Senioren“ Stundenweise häusliche Betreuung zur Unterstützung pflegender Angehöriger Telefon 06243/9005370 Ev. Sozialstation Osthofen Betreuungsgruppe für Menschen mit Demenz in Westhofen Ev. Sozialstation Wörrstadt-Wöllstein Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz in Gau-Bickelheim und Saulheim Weiterhin bieten alle ambulanten Pflegedienste (s. Adressen) Betreuungsleistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz an. 26 Tagespflegeeinrichtungen Rheinhessen-Fachklinik Alzey Geriatrische Tagesstätte Dautenheimer Landstraße 66 55232 Alzey Telefon 06731/501468 Tagespflege Kuttler Alzeyer Straße 123a 67592 Flörsheim-Dalsheim Telefon 06243/903831 Johanniterhofstraße 10 55234 Hangen-Weisheim Brauereistraße 16 67549 Worms Telefon 06241/9702693 Tagespflegeeinrichtung Haus Jacobus Neißestraße 24 – 26 67574 Osthofen Telefon 06242/9111012 Tagespflege Johannes Centrum Carl-Maria-von-Weber-Platz 2 67574 Osthofen Telefon 06242/8699000 Ambulante Pflegedienste Im Landkreis Alzey-Worms gibt es zahlreiche ambulante Pflegedienste, die mithelfen, dass Sie bei vorübergehender oder ständiger Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit möglichst lange in Ihrer vertrauten Umgebung bleiben können. Bei einer Erkrankung verschreibt Ihnen der Arzt häusliche Krankenpflege und die Krankenkasse zahlt die Leistungen. Bei Pflegebedürftigkeit können Sie pflegerische und hauswirtschaftliche Hilfen erhalten. Die Kosten werden von der Pflegeversicherung und eventuell ergänzend vom Sozialamt getragen. Wichtig ist, dass der Pflegedienst einen Versorgungsvertrag mit den Kranken- und Pflegekassen hat, denn nur dann können die Kosten mit den Kassen abgerechnet werden. Adressen der ambulanten Pflegedienste: Ev. Sozialstation Alzey Josselinstraße 3 55232 Alzey Telefon 06731/2668 Pflegedienst der AWO Hellgasse 20 55232 Alzey Telefon 06731/7800 Ambulanter Krankenpflegedienst Heike Messenkopf Backhausgasse 2 55234 Bermersheim Telefon 06731/992916 Bornheimer Sozialstation Ambulanter Krankenpflegedienst e.V. Mainzer Landstraße 6 55237 Bornheim Telefon 06734/960003 Krankenpflege und Betreuung Kuttler Berthold-Brecht-Weg 1 67592 Flörsheim-Dalsheim Telefon 06243/903831 Pflege mit System Edeltraud Kullmann Kirchweg 35 55234 Freimersheim Telefon 06731/549630 Mobiler Pflegedienst Wonnegau GmbH Bahnhofstraße 16 67599 Gundheim Telefon 06244/9197910 Pflegezentrum Ute Lange (vormals: Mettenheim) Hauptstraße 97 67583 Guntersblum Telefon 06249/8045330 Mobiler Kranken- und Altenpflegedienst Petra Tiedtke Silberbergstraße 4 67590 Monsheim Telefon 06243/5206 Ev. Sozialstation Osthofen Auf der Rosselshecke 16 67574 Osthofen Telefon 06242/3553 Alten- und Pflegeheim Jacobus – Amb. Dienst Neißestraße 24 – 26 67574 Osthofen Telefon 06242/911100 27 Amb. Betreuungs- und Pflegedienst Kleinmann Wormser Straße 2 67593 Westhofen Telefon 06244/905795 Ev. Sozialstation Wörrstadt-Wöllstein Schulrat-Spang-Straße 2 55597 Wöllstein Telefon 06703/91110 Ambulante Palliativpflege Verein zur Förderung der ambulanten Palliativversorgung Rheinhessen-Pfalz Von-Steuben-Straße 17 67549 Worms Telefon 06241/977380 www.sapv-rhh-pf.de Betreutes Wohnen für Seniorinnen und Senioren Das herkömmliche Alten- und Pflegeheim ist längst nicht mehr die einzige Alternative, wenn das Leben in der eigenen Wohnung nicht mehr möglich ist. So haben sich in den letzten Jahren Angebote des Betreuten Wohnens entwickelt. In diesen Wohnanlagen können Sie eine seniorengerechte Wohnung mieten. Mit dem Mietverhältnis wird vom Betreiber der Anlage ein Grundbetreuungspaket angeboten, das persönliche Betreuung, einen Notrufservice und das Recht zur Benutzung vorhandener Gemeinschaftsanlagen umfasst. Daneben werden je nach Bedarf weitere Service- und Pflegeleistungen gegen Entgelt angeboten. Die Bewohner im Betreuten Wohnen können ihren Tagesablauf frei gestalten und nehmen Hilfe nur dann und insoweit in Anspruch, wie sie gebraucht wird. Angebote Betreutes Wohnen im Landkreis Alzey-Worms: Pro Seniore Residenz Wonnegau Philipp-Merkel-Straße 6 67592 Flörsheim-Dalsheim Telefon 06243/90209 Telefax 06243/902899 Alten- und Pflegeheim Haus Jacobus Neißestraße 22 67574 Osthofen Telefon 06242/91110-0 Telefax 06242/91110-40 Stationäre Pflegeeinrichtungen Alten- und Pflegeheim Haus Michael Ostdeutsche Straße 4 55232 Alzey Telefon 06731/9623-0 28 Kursana Domizil Haus Urban Hagenstraße 61 55232 Alzey Telefon 06731/5486-0 Johannes Centrum GmbH Carl-Maria-von-Weber-Platz 2 67574 Osthofen Telefon 06242/600-88/-89 Alten- und Pflegeheim Haus Tabea Sigelindstraße 3 55232 Alzey Telefon 06731/5477-0 Seniorenzentrum der AWO Humboldstraße 3 55286 Wörrstadt Telefon 06732/914-0 Alten- und Pflegeheim Haus Sieglinde Schwanenstraße 2 67595 Bechtheim Telefon 06242/91128-0 DRK Alten- und Pflegeheim Eulenburgstraße 12 67547 Worms Telefon 06241/4007-0 Geriatrum Eich Im Gießen 11 67575 Eich Telefon 06246/90469-0 Altenzentrum der AWO Remeyerhofstraße 19 67547 Worms Telefon 06241/4080 Pro Seniore Residenz Wonnegau Philipp-Merkel-Straße 6 67592 Flörsheim-Dalsheim Telefon 06243/90209 Caritas Alten- und Pflegeheim Berggartenstraße 3 67547 Worms Telefon 06241/9116-0 Altenpflegezentrum Osthofen GmbH Rheinstraße 51 67574 Osthofen Telefon 06242/91140-0 Altenzentrum Sophienstift Römerstraße 18 – 22 67547 Worms Telefon 06241/9040 Alten- und Pflegeheim Jacobus Neißestraße 24 – 26 67574 Osthofen Telefon 06242/91110-0 Martin-Luther-Haus Odenwaldstraße 1 67551 Worms-Pfeddersheim Telefon 06247/1041 29 Altenheim Haus Hallermann Landgrafenstraße 49 67549 Worms-Pfiffligheim Telefon 06241/75904 Pro Seniore Residenz Amandusstift Haus Reitgasse 20 Haus Narzissenweg 1 + 3 67551 Worms-Weinsheim Telefon 06241/3009-0 Cura Sana Pflegeheim Wöllstein Schulrat-Spang-Straße 10 55597 Wöllstein Telefon 06703/30700-0 Römergarten Residenzen GmbH Haus Gabriel Ritter-Hundt-Straße 1 A 55291 Saulheim Telefon 06732/9388-0 Beschwerden Wenn Sie mit der Arbeit eines Pflegeheimes einmal nicht zufrieden sind, besprechen Sie die Probleme mit der Heimleitung. Gelingt eine zufrieden stellende Lösung nicht, können Sie oder Ihre Angehörigen sich auch an die Aufsichtsbehörde wenden. Info Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG (Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe) Rheinallee 97 – 101 55118 Mainz Telefon 06131/967-0 30 Auch die Verbraucherzentrale bietet Beratung bei Beschwerden über Pflege an: Verbraucherzentrale Mainz Beratungs- und Beschwerdedienst Pflege Seppel-Glückert-Passage 10 55116 Mainz Telefon 06131/284841 Ihre Kreisverwaltung Alzey-Worms Impressum Kreisverwaltung Alzey-Worms Ernst-Ludwig-Straße 36 55232 Alzey Telefon 06731/408 - 0 Telefax 06731/408 - 1280 [email protected] www.kreis-alzey-worms.de Herausgeber: Landkreis Alzey-Worms Ernst-Ludwig-Straße 36, 55232 Alzey Telefon 0 6731/408 - 0, Telefax 0 67 31/408 - 1280 [email protected], www.kreis-alzey-worms.de Öffnungszeiten der Kreisverwaltung Allgemeine Sprechzeit für Besucher ist: Montag bis Freitag 8:00 – 12:00 Uhr Montag und Dienstag 14:00 – 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr KfZ-Zulassung: Montag und Dienstag und Mittwoch Donnerstag und Freitag 7:30 – 13.00 Uhr 14:00 – 16:00 Uhr 7:30 – 13:30 Uhr 7:30 – 13:00 Uhr 14:00 – 16:00 Uhr 7:30 – 12:00 Uhr Das Gesundheitsamt hat folgende Sprechzeiten: In Worms (Dienstgebäude Korngasse 2, Seiteneingang): Montag bis Donnerstag 8:00 – 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr Freitags geschlossen In Alzey (Dienstgebäude An der Hexenbleiche 36): Montag bis Freitag 8:00 – 12:00 Uhr Montag und Dienstag 14:00 – 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr Fotos: Titel (v.l.n.r.) 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Nachdruck oder eine reprografische Vervielfältigung, auch auszugsweise und die Aufnahme in Datenbanken jeglicher Art sind nicht gestattet. © Verlagshaus Prinz-Carl GmbH – 01/2017 31 Betreutes Wohnen · Langzeitpflege · Kurzzeitpflege Ich will mein Leben leben Leben Sie Ihr Leben in einer Residenz von Pro Seniore ! „Wenn man irgendwas benötigt, ist immer sofort Hilfe da. Man ist nie allein. Außerdem gibt es jeden Tag irgendetwas zu tun oder zu erleben.“ Elfriede Luy Pro Seniore Residenz Amandusstift Worms-Weinsheim · Telefon 06241 3009-0 Pro Seniore Residenz Wonnegau Flörsheim-Dalsheim · Telefon 06243 902-09 Pro Seniore Residenz Seidenbenderstraße Worms · Telefon 06241 51064 Pro Seniore Residenz Rosengarten Obrigheim · Telefon 06359 898-0 Immer mehr