Preisliste 2016 - Eßlinger Zeitung

Transcrição

Preisliste 2016 - Eßlinger Zeitung
Preisliste 2016
Blatt   1
Blatt   2
Blatt   3
Blatt   4
Blatt   5
Allgemeine Verlagsangaben
Ausgaben/Belegungsmöglichkeiten/Verbreitungsgebiet
Digitale Druckunterlagen/Technische Angaben
Service-Büros
Preise Schwarz-Weiß-Anzeigen
Nr. 59
Gültig ab 1. Januar 2016
70372 Stuttgart
Nielsen III b
Blatt   6
Blatt   7
Blatt   8
Blatt   9
Blatt 10
Preise Farbanzeigen
Sonderformen/Sonderveröffentlichungen
Prospektbeilagen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Anzeigenberater
3 4 5 6
1. Allgemeine Verlagsangaben
Verlag
Rotenberg Verlag GmbH,
Postfach 50 02 49
70332 Stuttgart
Wilhelmstraße 18–20
70372 Stuttgart
Telefon
0711 95568-10
Telefax
E-Mail
Erscheinungsweise
werktäglich morgens
Schlusstermine
für Anzeigenaufträge und Druckunterlagen:
jeweils am vorhergehenden Werktag, 12 Uhr,
Montag-Ausgabe, Freitag, 12 Uhr,
für die Freitag-Ausgabe, Mittwoch, 16 Uhr,
für die Wochenend-Ausgabe, Donnerstag, 16 Uhr
Preisliste Nr. 59 Gültig ab 1. Januar 2016
Bankverbindungen
Stuttgarter Volksbank
IBAN: DE37 6006 0396 0000 4690 09
BIC VOBADESS
Untertürkheimer Volksbank
IBAN: DE77 6005 0101 0002 8818 01
BIC GENODES1UTV
0711 95568-66
Postbank
Stuttgart (BLZ 600 100 70) 656 708
[email protected], [email protected]
Zahlungs­
bedingungen
Zahlbar innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne
Abzug, innerhalb 10 Tagen 2 % Skonto.
Rechnungen unter 50 Euro sofort ohne Abzug zahlbar.
Chiffregebühren
Für jede Veröffentlichung:
bei Abholung 3 Euro zzgl. MwSt.
bei Zusendung 5 Euro zzgl. MwSt.
Rabatte
Mengenstaffel
für mm-Abschlüsse Erweiterte Mengenstaffel (Bonus)
von mindestensbei Abnahme von mehr als
1.000 mm 5 % 20.000 mm 1 %
3.000 mm 10 % 30.000 mm 2 %
5.000 mm 15 % 40.000 mm 3 %
10.000 mm 20 % 50.000 mm 4 %
bei Abnahme von 60.000 bis 150.000 mm 5 %
darüber hinaus nach Vereinbarung jeweils aus dem
Rechnungsnetto.
Nicht rabattfähig: Zeilen- u. Familienanzeigen, Beilagen
Geschäfts­
bedingungen
Aufträge werden zu den AGB’s für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften und den zusätz­
lichen Geschäftsbedingungen des Verlages ausgeführt.
Satzspiegel
485 mm hoch, 324 mm breit, 1 Seite: 3395 mm
Spaltenzahl
Anzeigenteil: 7
Spaltenbreite
Anzeigenteil:
Textteil:
1 Spalten   45 mm
1 Spalten   51 mm
2 Spalten 91,5 mm
2 Spalten 106 mm
3 Spalten 138 mm
3 Spalten 160 mm
4 Spalten 185 mm
4 Spalten 214 mm
5 Spalten 231 mm
5 Spalten 269 mm
6 Spalten 278 mm
6 Spalten 324 mm
Texteil: 6
7 Spalten 324 mm Panoramaseite: 673 mm breit
Umrechnungsfaktor 1 Textspalte = 1,167 Anzeigenspalten
2. Ausgaben/Belegungsmöglichkeiten/Verbreitungsgebiet
AUSGABEN/BELEGUNGSMÖGLICHKEITEN
/2007 2
/ 2015
Cannstatter
annstatter
Zeitung * Zeitung *
ntertürkheimer
Zeitung * Zeitung *
Untertürkheimer
verk. Auflage
verk. Auflage
verbr.verbr.
AuflageAuflage
8.549 8.223
8.722
8.364
Verbreitungsgebiet
Verbreitungsgebiet
Mühlhausen
Kombination
mit Anzeigenblatt
mbination
mit Anzeigenblatt
Cannstatter Zeitung/Untertürkheimer Zeitung
annstatter Zeitung / Untertürkheimer Zeitung
Monatsmagazin Neckar-Anzeiger
Monatsmagazin Neckar-Anzeiger
68.223
60.000
erscheint
1 × mittwochs
monatlich donnerstags
scheint
1 × monatlich
*Gleichzeitige
Eßlinger
Zeitung möglich.
leichzeitige
Belegung Belegung
der Eßlingerder
Zeitung
möglich.
(Siehe
60 der
Eßlinger Zeitung)
ehe Tarif
Nr. Tarif
52 derNr.
Eßlinger
Zeitung)
Stellenangebote
und Immobilienanzeigen
erscheinen
grundsätzlich
in der
tellenangebote
und Immobilienanzeigen
erscheinen grundsätzlich
in der
Gesamtausgabe
/ Cannstatter
ßlinger Gesamtausgabe
Zeitung / CannstatterEßlinger
Zeitung / Zeitung
Untertürkheimer
Zeitung. Zeitung / Untertürkheimer
43.483
40.783
44.632
41.184
effpunkt
Treffpunkt
14-tägiges
Mitteilungsblatt
für die Stadtteile
Wöchentliches
Mitteilungsblatt
für die Stadtteile
Obertürkheim,
Untertürkheim,
Uhlbach,
Luginsland,
Rotenberg,
Hedelfingen
bertürkheim,
Untertürkheim,
Uhlbach, Luginsland,
Rotenberg,
Hedelfingen
und Rohracker
uflage
und Rohracker
Auflage
Hofen
60.000
12.400
13.300
Stuttgart
eckar-Anzeiger
Oeffingen
Mönchfeld
Freiberg
68.722
Neckar-Anzeiger
Zeitung.
Preisliste Nr. 59 Gültig ab 1. Januar 2016
Münster
Neugereut
Schmiden
Steinhaldenfeld
Sommerrain
Bad Cannstatt
Fellbach
Luginsland
Stuttgart- Untertürkheim Rotenberg
Ost
Uhlbach
Wangen
Rohracker
Obertürkheim
Hedelfingen
Heumaden
Ne
cka
scheint 1 × wöchentlich mittwochs, kostenlos an alle Haushalte
eislisteNEU
Nr. 13,
Info unter
Telefon
07158 981189-0,
Telefax 07158 981189-1
– Jetzt
mit der
Möglichkeit
einer Anschlußbelegung
Zwiebel Esslingen.
Erscheint 14-tägig mittwochs, kostenlos an alle Haushalte.
Info unter Telefon 0711 9310-432, Telefax 0711 5502197
A
Lederberg
r
Esslingen am Neckar
Alt
Ostfildern
3. Digitale Druckunterlagen/Technische Angaben
Druckunterlagen
Zur Erzielung bestmöglicher Druckwiedergabe empfehlen wir die Übersendung von digitalen Druckunterlagen
Druckverfahren
Rollen-Offsetdruck (Coldset)
Druckform
digital (CTP), Negativplatte
Rasterweite
48 Linien/cm (48 Raster)
Rasterpunktform
elliptisch
Druckzunahme
26 %; prozessbedingte Schwankungen bis zu +/– 3 %
Tonwertumfang
3 % bis 95 %
Strichbreite
Negativ mind. 0,4 pt
Positiv mind. 0,3 pt
Schriftgröße
negative Schriften mindestens 10 Punkt
positive Schriften mindestens 9 Punkt
Bildauflösung
250 dpi im Ausgabe-/Endformat
Strichauflösung
1200 dpi
Farbraum
CMYK oder Graustufen
Aus technischen Gründen werden Zusatzfarben aus
den Skalenfarben Cyan, Magenta, Yellow und Black
gedruckt und können deshalb vom Farbton anderer
Farbfächer abweichen.
Dateiformate
PDF: 1.4, 250 dpi, alle Schriften einbetten
Download PDF-Joboptions:
www.esslinger-zeitung.de > Anzeigen > Technik
Preisliste Nr. 59 Gültig ab 1. Januar 2016
sw-Abbildungen
Graustufen mit Graustufenprofil „Dotgain 15 %“
4c-Abbildungen
Farbseparation mit Farbprofil „WAN-IFRAnewspaper26v5“,
max. 220 % Gesamtfarbauftrag
schwarze Flächen (100 %) nicht mit Cyan, Magenta oder
Yellow unterlegen.
Farbprofildownload
www.esslinger-zeitung.de > Anzeigen > Technik
Datenübertragung
Per E-Mail (bis 10 MB); Per FTP – sprechen Sie uns
bitte auf einen FTP-Zugang an
Datenübertragung
Bitte verwenden Sie Bezeichnungen, die uns eine
­eindeutige Zuordnung des Auftrags ermöglichen.
(Produkt, Erscheinungstermin, Firmenangabe, Stichwort;
z. B. EZ_3103_Musterfirma_Stellengesuch)
Anzeigenauftrag
Getrennt von den digitalen Druckunterlagen muss
eine schriftliche Auftragserteilung mit allen für die
Abwicklung erforderlichen Angaben erfolgen:
Ausdruck, Erscheinungstermin/e, Ausgabe, Anzeigengröße, Farbigkeit, Rubrik, Ausdruck der Anzeige,
Ansprechpartner mit Telefon- und Faxnummer,
E-Mailadresse und dem Ordner- bzw. Dateinamen der
bereits übertragenen Datei.
Zeitungsvorstufe
Für technische Fragen:
Telefon 0711 9310-317
E-Mail: [email protected]
4. Service-Büros
Nielsen I
Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein,
Niedersachsen
PMS PrintMedien-Service GmbH
Fuhlsbüttler Straße 145, 22305 Hamburg
Telefon 040 639084-0
Telefax 040 639084-44
E-Mail: [email protected]
Internet:www.pms-tz.de
Nielsen II
Nordrhein-Westfalen
VERLAGS-MEDIEN-SERVICE
Egberts und Goralczyk OHG
Postfach 400661, 50836 Köln
Bahnstraße 64, 50858 Köln
Telefon 02234 95735-0
Telefax 02234 95735-10
E-Mail: [email protected]
Internet:www.zeitungsteam-koeln.de
Nielsen III a
Hessen, Saarland, Rheinland-Pfalz
TZ-Medien-Service GmbH
Elisenstraße 32, 63739 Aschaffenburg
Telefon 06021/49 40 400
Telefax 06021/49 40 401
E-Mail: [email protected]
Internet:www.tz-medien-service.de
Preisliste Nr. 59 Gültig ab 1. Januar 2016
Nielsen III b + IV
Baden-Württemberg, Bayern
Verlagsbüro Süd
Glauner & Partner GmbH
Dachauer Straße 37a,
85232 Bergkirchen-Feldgeding
Telefon 08131 37660-0
Telefax 08131 37660-25
E-Mail: [email protected]
Internet:www.verlagsbuero-sued.de
Büro Mannheim
Amselstraße 7
68307 Mannheim
Telefon 0621 16665-0
Telefax 0621 16665-25
E-Mail: [email protected]
Internet:www.verlagsbuero-sued.de
Nielsen V–VII
Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg,
Sachsen-Anhalt, Thüringen, Sachsen
TSB Tageszeitungs-Service Berlin
Printmedien Marketing GmbH
Giesensdorfer Straße 29, 12207 Berlin
Telefon 030 773006-0
Telefax 030 773006-20
E-Mail: [email protected]
Internet:www.verlagsbuero-tsb.de
Nielsen VI
Nielsen I
Nielsen V
Nielsen II
Nielsen VII
Nielsen III a
Nielsen IV
Nielsen III b
5. Preise
Preisliste Nr. 59 Gültig ab 1. Januar 2016
GRUNDPREISE SCHWARZ-WEISS-ANZEIGEN
mm-Preis
Cannstatter Zeitung/Untertürkheimer Zeitung
1/1 Seite
Textteil 2)
Immobilienmarkt 3)
Stellenmarkt 3)
€
€
€
€
€
1,26
4.277,70
4,34
2,86
3,40
Cannstatter Zeitung/Untertürkheimer Zeitung
Monatsmagazin Neckar-Anzeiger
1,83
6.212,85
–
–
–
Monatsmagazin Neckar-Anzeiger
1,01
3.428,95
–
–
–
mm-Preis
1/1 Seite
Textteil 2)
Immobilienmarkt 3)
Stellenmarkt 3)
DIREKTPREIS¹) SCHWARZ-WEISS-ANZEIGEN
€
€
€
€
€
Cannstatter Zeitung/Untertürkheimer Zeitung
1,07
3.632,65
3,70
2,43
2,89
Cannstatter Zeitung/Untertürkheimer Zeitung
Monatsmagazin Neckar-Anzeiger
1,59
5.398,05
–
–
–
Monatsmagazin Neckar-Anzeiger
0,88
2.987,60
–
–
–
Mitteilungsblatt „Treffpunkt“
0,59
–
–
–
–
Satzspiegel: 485 × 324 (Seiten-mm: 3395)
Anzeigenteil: Spaltenbreite 45 mm, Spaltenzahl 7
Textteil: Spaltenbreite 51 mm, Spaltenzahl 6
siehe auch technische Angaben Blatt 1 Alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer
6. Preise Zeitung
Preisliste Nr. 59 Gültig ab 1. Januar 2016
GRUNDPREISE FARBANZEIGEN
mm-Preis
1 Zusatzfarbe 4)
1/1 Seite
mm-Preis
3 Zusatzfarben 5)
1/1 Seite
Textteil
1 Zusatzfarbe
Imobilienmarkt3)
1 Zusatzfarbe
Stellenmarkt 3)
1 Zusatzfarbe
€
€
€
€
€
€
€
Cannstatter Zeitung/Untertürkheimer Zeitung
1,48
5.024,60
1,71
5.805,45
5,05
3,40
3,96
Cannstatter Zeitung/Untertürkheimer Zeitung
Monatsmagazin Neckar-Anzeiger
2,06
7.003,86
2,40
8.148,00
–
–
–
Monatsmagazin Neckar-Anzeiger
1,10
3.734,50
1,30
4.413,50
–
mm-Preis
1 Zusatzfarbe 4)
1/1 Seite
mm-Preis
3 Zusatzfarben 5)
1/1 Seite
Textteil
1 Zusatzfarbe
–
DIREKTPREIS¹) FARBANZEIGEN
Imobilienmarkt3)
1 Zusatzfarbe
Stellenmarkt 3)
1 Zusatzfarbe
€
€
€
€
€
€
€
Cannstatter Zeitung/Untertürkheimer Zeitung
1,27
4.311,65
1,47
4.990,65
4,30
2,89
3,37
Cannstatter Zeitung/Untertürkheimer Zeitung
Monatsmagazin Neckar-Anzeiger
1,79
6.077,05
2,07
7.027,65
–
–
–
1,02
3.462,90
1,13
3.836,35
–
–
–
Monatsmagazin Neckar-Anzeiger
Mitteilungsblatt „Treffpunkt“
30,– pauschaler Farbzuschlag pro Anzeige/Ausgabe
1) Direktpreise:
4)
2)
5)
Für direkt mit dem Verlag abzuwickelnde Aufträge – nicht AE-provisionsfähig
Textteilanzeigen: Mindestgröße 15 mm einspaltig, maximal 100 mm zweispaltig
3) Grundsätzlich in der Gesamtausgabe mit Eßlinger Zeitung
Mindestgröße 200 mm
Mindestgröße 300 mm
Alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer
7. Sonderformen/Sonderveröffentlichungen 2016
2
4
6
1
3
1.) Eckfeldanzeige
2.) Textteilanzeige
51 mm breit, Mindesthöhe 15 mm
Maximalgröße: 2spaltig 100 mm
3.) Textanschließende
Anzeige
Mindesthöhe 50 mm, bis 100 mm Höhe nur
mit Schieberecht.
4.) Titelkopfanzeige
44 mm breit, 58 mm hoch.
Es werden 250 Anzeigen-mm abgerechnet.
Es werden 220 mm abgerechnet.
Titelkopfanzeige S. 3
5.) Panorama-Anzeige
6.) L -Anzeige (im Text- und
Anzeigenteil möglich)
Januar
Juli
Besenwirtschaften
Cannstatt kann was
CMT
Untertürkheimer Sommerfest
Trau dich!
Mobile Hilfsdienste & Häusliche Pflege
Februar
August
Schöne Zähne
Stuttgarter Weindorf
Hochzeit
Neckarfußball
5
Mindestgröße 3 Textspalten
160 mm breit, 240 mm hoch = 840 mm
Umrechnung:
1 Textspalte = 1,167 Anzeigenspalten
Preisliste Nr. 59 Gültig ab 1. Januar 2016
Berufswahl und Ausbildung
Valentinstag
Konfirmation
September
Mein Stuttgart
Cannstatter Volksfest
März
Autoherbst
Handwerk
Oktober
Gastliches Neckartal
Cannstatter Köpfe
April
Renovieren – Erhalten und Gestalten
Mein Fellbach
Rat und Tat in schweren Stunden
Stuttgarter Frühlingsfest
November
Mindesthöhe 180 mm.
Es werden 15 Anzeigenspalten berechnet.
Vorlagenbreite: 675 mm.
Panorama-Anzeigen können mit bis zu
3 Zusatzfarben veröffentlicht werden.
Bauen und Wohnen
Stuttgarter Weihnachtspost
Stuttgarter Frühlingsfest
Dezember
Im Text- und Anzeigenteil
Mindestgröße 1 Spalte/485 mm
Rest 5 Sp./100 mm hoch (Text-Teil)
Rest 6 Sp./100 mm hoch (Anz.-Teil)
Berechnung: Anzeigenfläche x mm-Preis
Stuttgarter Gastronomie
Untertürkheimer Weihnachtsmarkt
Mai
Unsere Vereine
Juni
Urlaubsfreuden
Sommerfrische
Ski aktuell
Martini-Umzug
Bad Cannstatter Niklasmarkt
Weihnachts- / Neujahrsglückwünsche
Die Zukunft im Blick
Termine können sich kurzfristig verschieben
8. Prospektbeilagen
Preise ‰
bis 20 g
Preisliste Nr. 59 Gültig ab 1. Januar 2016
30 g
40 g
50 g
60 g
70 g
Teilbelegungen:
Grundpreise €
103,–
111,– 118,– 124,– 133,– 140,–
Teilbelegungen:
möglich
Direktpreise* €
87,–
96,– 102,– 108,– 117,– 123,–
nach Orten/Gemeinden:
nicht möglich
Eßlinger Zeitung, Zeppelinstraße 116,
73730 Esslingen
nach Stadtgebieten:
nicht möglich
nach Unterausgaben:
möglich
Ansprechpartner
Telefon 0711 95568-14
Mindestzahl der beizulegenden Exemplare:
4.000
Anlieferung
­
Frei
Haus – frühestens 10 Tage, spätestens
3 Tage vor Belegungstermin
(Mo.–Fr.: 8–12 Uhr und 13–16 Uhr, TOR 2)
Belegbare Ausgaben:
Beilagenzahl:
Cannstatter Zeitung/Untertürkheimer Zeitung
8.900
Format
Mindestformat: 105 mm x 148 mm
Maximalformat: 250 mm x 340 mm
Cannstatter Zeitung/Untertürkheimer Zeitung
Monatsmagazin Neckar-Anzeiger
68.900
Gewichte
Maximal 50 g pro Exemplar. Bei Beilagen über
50 g pro Exemplar ist eine Rückfrage mit Muster
erforderlich. Einzelblätter bis DIN A4 müssen ein
Flächengewicht von mind. 120 g/m aufweisen.
Neckar-Anzeiger allein
60.000
Mitteilungsblatt „Treffpunkt“
12.400
Versandanschrift
Anlieferungszustand
Beilagen müssen in Art und Form eine einwandfreie maschinelle Verarbeitung gewährleisten.
Eine zusätzlich notwendige manuelle Aufbereitung
wird gegebenenfalls in Rechnung gestellt. Das
Verschnüren und Verpacken einzelner Lagen ist
ausgeschlossen. Die unverschränkten, kantengeraden Lagen sollen eine Höhe von 100–120 mm
aufweisen, damit sie von Hand greifbar sind. Eine
Vorsortierung wegen zu dünner Lagen darf nicht
notwendig sein.
Palettierung
Die Beilagen müssen auf Euro-Paletten gestapelt
sein und dürfen eine maximale Ladehöhe von
120 cm nicht überschreiten. Jede Palette muss
deutlich mit einer Palettenkarte gekennzeichnet
sein.
Sonstige Angaben: In der belegten Ausgabe erfolgt ein kostenloser Beilagen­
hinweis. Beilagen sind frachtfrei mit Liefer­schein anzuliefern, aus dem die Zahl der Einzel-Verpackungen und die
Beilagen-Gesamtzahl zu ersehen ist. Beilagenaufträge
werden maschinell oder, wenn der Einsatz einer Einsteck­
maschine technisch nicht möglich ist, gewissenhaft manuell gegen Aufpreis ausgeführt. Wird durch das Einstecken
von Beilagen die Auslieferung der Zeitung zusätzlich
erheb­lich verzögert (z. B. bei Maschinenschäden, schwierige Witterungseinflüsse erfordern pünkt­liche Abfahrtszeiten
der Zusteller), behält sich der Verlag das Recht vor, nur
einen vertretbaren Teil beizulegen. Der Verlag ist bemüht,
einen evtl. verbleibenden Rest schnellstmöglich beizulegen.
*D
irektpreise: Für direkt mit dem Verlag abzuwickelnde Aufträge – nicht
AE – provisionsfähig
9. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.Unseren Leistungen liegen ausschließlich diese Bedingungen zugrunde, die auch
für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte gelten. Entgegenstehende oder abweichende
Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen, bedürfen zu ihrer Geltung einer
ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
2.„Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines
Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der
Verbreitung.
3.Sofern ein Dritter (z.B. Agentur) im Namen eines Kunden beim Vertrag eine Bestellung
auslöst, so ist im Zweifel (z.B. wenn der Kunde die Zahlung verweigert) der Dritte verpflichtet den mit dem Verlag abgeschlossenen Vertrag zu erfüllen und die Rechnung
des Verlages auszugleichen.
4.Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines
Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages
abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag aus anderen Gründen unzumutbar ist.
Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern
aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines
Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder
Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift
erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Anzeigen, die
der politischen und persönlichen Auseinandersetzung dienen, werden grundsätzlich
unter Vorbehalt angenommen. Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche
Zuverlässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen
ein. Der Auftraggeber stellt den Verlag hiermit von sämtlichen diesbezüglichen
Ansprüchen Dritter frei.
5.Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
6.Anzeigen sind – sofern nichts anderes vereinbart worden ist – im Zweifel zur
Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im
Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so
ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln,
sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird, ansonsten verbleibt es bei der in Satz 1 geregelten Frist.
7.Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der
in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus
weitere Anzeigen abzurufen.
8.Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
9.Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in
bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der
Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen,
dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der
Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der
jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
Preisliste Nr. 59 Gültig ab 1. Januar 2016
21.Bei Änderung der Anzeigenpreisliste treten die neuen Preise und Bedingungen auch
bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft.
22.
Anzeigen und Beilagen von Handel, Handwerk und Gewerbe, von Wohlfahrtsunternehmen, Vereinen, von Privat sowie amtliche Bekanntmachungen werden,
wenn sie über Agenturen disponiert werden, nur zum Grundpreis abgerechnet.
Dasselbe gilt für Anzeigen und Beilagen von Kunden, deren Hauptsitz außerhalb des
Verbreitungsgebietes liegt, die aber Niederlassungen, Betriebsstätten, Verkaufssteilen
oder Filialen im Verbreitungsgebiet betreiben.
23.Für Anzeigen in Sonderveröffentlichungen und Kollektiven können vom Verlag abweichende Preise festgelegt werden.
24.Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten
über dem jeweiligen Basiszinssatz (Verbraucher) bzw. 8 Prozentpunkten über dem
jeweiligen Basiszinssatz (Unternehmer) sowie die Einziehungskosten berechnet. Der
Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis
zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers
ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses
das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes
Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
25.
Die Aufrechnung und die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den
Auftraggeber sind ausgeschlossen, sofern die Forderung nicht unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt ist. Der Verlag ist auch zur Aufrechnung berechtigt mit
Forderungen, die Bechtle Graphische Betriebe GmbH & Co. KG, Anzeigenblatt Zwiebel
GmbH und der Echo Anzeigenblatt GmbH & Co. KG gegen den Auftraggeber zustehen.
26.Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art
und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder
vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden,
so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die
Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
27.Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke, Matern und Zeichnungen sowie für
vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
28.Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so
hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied
zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden
Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung
auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. Der Auftraggeber hat bei
ganz oder teilweise unleserlicherem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck
der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder Anspruch auf eine einwandfreie
Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber
ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Für
Schadenersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit der Verlag,
10.Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht
an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung
nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort
„Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
11.Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet aber nicht, wenn er von dem Auftraggeber irregeführt
oder getäuscht wird. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. bei fernmündlich veranlassten Änderungen sowie für Fehler infolge undeutlicher Niederschrift,
übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Für die
rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder
der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder
beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag
gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch
die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
12.Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt
die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag
berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des
Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden, ansonsten darf der Verlag davon
ausgehen, dass der Druck entsprechend dem Probeabzug erfolgen kann.
13.Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige
übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
14.Der Verlag behält sich das Recht vor, Anzeigen auch in elektronischen Medien zu
verbreiten.
15.Beilagen sind frachtfrei mit Lieferschein anzuliefern, aus dem die Zahl der EinzelVerpackungen und die Beilagen-Gesamtzahl zu ersehen ist. Anlieferung der
Beilagen: unverpackt oder mit Papierbanderole gebündelt, pro Lage max. einmal
verschränkt, auf Palette oder im Einwegcontainer.
Zu erhöhtem Arbeitsaufwand führen beispielsweise: eingeschweißte Pakete, in
Kartons verpackt, mehrfach verschränkt, mehrfach verschränkt und gebündelt, verrutscht oder verbogen. In diesen Fällen wird der Mehraufwand umgehend mitgeteilt
und zu Selbstkosten in Rechnung gestellt.
16.Beilagenaufträge werden maschinell oder, wenn der Einsatz einer Einsteckmaschine
technisch nicht möglich ist, gewissenhaft manuell gegen Aufpreis ausgeführt.
17.Wird durch das Einstecken von Beilagen die Auslieferung der Zeitung zusätzlich erheblich verzögert (z. B. bei Maschinenschäden, schwierige Witterungseinflüsse erfordern
pünktliche Abfahrtszeiten der Zusteller), behält sich der Verlag das Recht vor, nur
einen vertretbaren Teil beizulegen. Der Verlag ist bemüht, einen eventuell verbleibenden Rest schnellstmöglich beizulegen.
18.Beilagen mit Fremdanzeigen werden mit einem Zuschlag von 25% pro Fremdanzeige
abgerechnet.
19.Änderungen und Stornierungen müssen schriftlich erfolgen und sind nach dem
Anzeigenschluss nicht mehr möglich. Bei Gelegenheitsanzeigen bereits dann nicht
mehr, wenn der Auftrag zur Bearbeitung in die Technik weitergegeben wurde.
20.Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst
aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Rechnungen unter einem
Betrag in Höhe von EUR 50,00 sind sofort und ohne Abzug zu bezahlen, Rechnungen
über EUR 50,00 sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto zu bezahlen, sofern nicht im
einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige
Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
dessen Vertreter oder dessen Erfüllungsgehilfen Pflichtverletzungen vorsätzlich oder
grob fahrlässig begangen haben oder aber vertragswesentliche Pflichten verletzt
worden sind. Bei leicht fahrlässig begangenen Pflichtverletzungen ist die Haftung
des Verlages auf den vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren Durchschnittsschaden und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende
Entgelt begrenzt. Sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, ist bei leicht fahrlässiger
Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten die Schadenersatzhaftung ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Verletzung
von Leben, Körper oder Gesundheit und bei etwaigen Ansprüchen nach dem
Produkthaftungsgesetz. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen
Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend
gemacht werden.
29.Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen
ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt
des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder
auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder wenn eine Auflage nicht
genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die
durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres
unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung
berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren
20 v. H., bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 v. H., bei einer Auflage bis zu
500 000 Exemplaren 10 v. H., bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren
5 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche
ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so
rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag
zurücktreten konnte.
30.Matern werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt.
Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des jeweiligen Auftrages.
31.Die Weitergabe von vom Verlag gesetzten und/oder gestalteten Anzeigen an Dritte zur
Veröffentlichung in anderen Druckerzeugnissen ist nicht gestattet.
32.Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Auftraggeber die Kosten
der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen
der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils
gültigen Anzeigentarifs.
33.Gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz weisen wir darauf hin, dass im Rahmen der
Geschäftsbeziehungen die erforderlichen Kunden- und Lieferantendaten mit Hilfe der
elektronischen Datenverarbeitung gespeichert werden.
34.Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen
ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der
Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
35.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des
Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf (CISG).
36.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, hat dies nicht die Unwirksamkeit der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen in ihrer Gesamtheit zur Folge. Der unwirksame Bestandteil ist
vielmehr durch die dann geltende gesetzliche Bestimmung zu ersetzen.
10. Unsere Medienberater
Anzeigenberater vor Ort:
Preisliste Nr. 59 Gültig ab 1. Januar 2016
Anzeigen Innendienst:
Untertürkheim/Fellbach
Dieter Zeus
Telefon0711 95568-10
Telefax 0711 95568-66
[email protected]
Bad Cannstatt
Julia Stritzelberger
Telefon0711 95568-14
Telefax 0711 95568-66
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Bad Cannstatt/Stuttgart
Frank Ilg
Telefon0711 95568-13
Telefax 0711 95568-66
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Bad Cannstatt
Gudrun Wunsch
Telefon0711 95568-17
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Treffpunkt
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Zeppelinstraße 116
73730 Esslingen
Telefon0711 9310-432
Telefax 0711 5502197
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