Aus Fehlern kann man lernen Ratzfatz: Rubbel die Katz!
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Aus Fehlern kann man lernen Ratzfatz: Rubbel die Katz!
UNTERHALTUNG Seite 18 Nr. 9 / September 2014 Gerichtsurteile zum Schmunzeln Buchtipp Ich sehe das, was ihr nicht seht Justitia ist blind, schließlich soll sie ohne Ansehen der Person Recht sprechen. Eine blinde Strafverteidigerin dürfte dagegen seltener sein. Trotzdem hat sich Pamela Pabst für diesen Weg entschieden. Als erste von Geburt an blinde Strafverteidigerin in Deutschland arbeitet sie in ihrem Traumberuf. Selbstverständlich war und ist das jedoch nicht. Zu einer Zeit, als noch niemand von Inklusion sprach, besuchte Pamela Pabst eine gewöhnliche Grundschule und später ein Gymnasium. In ihrem Buch beschreibt sie, wie sie schon damals gelernt hat, konsequent ihren eigenen Weg zu gehen und ermutigt dadurch Sehende wie Nichtsehende gleichermaßen. Pamela Pabst, Shirley Michaela Seul: Ich sehe das, was ihr nicht seht. Eine blinde Strafverteidigerin geht ihren Weg. Hanser Berlin, 208 Seiten, ISBN 9783-446-24505-1, 17,90 Euro. Um eines der Bücher zu gewinnen, schicken Sie eine E-Mail oder Postkarte (Betreff bzw. Stichwort: „Ich sehe das, ...“) an: [email protected] bzw. SoVD, Redaktion, Stralauer Straße 63, 10179 Berlin. Einsendeschluss ist der 15. September. Aus Fehlern kann man lernen Wir haben zwei Urteile gefunden, die unseren Alltag ein wenig einfacher machen können. Vorausgesetzt, wir ziehen die richtige Lehren. Daher: Gehen Sie mit einem Toupet bei Wind nicht auf den Balkon und passen Sie auf, was Sie alles in einen Briefumschlag stecken! Vom Winde verweht Dumm gelaufen Als Herr M. seinen Balkon betritt, weht eine Sturmböe sein Toupet davon. Die Übernahme des Schadens in Höhe von 3200 Euro€ lehnt seine Hausratversicherung jedoch ab. Zu Recht, befand das Amtsgericht München. Schließlich habe sich der Haarersatz zum fraglichen Zeitpunkt nicht im „Gebäudeinneren“ befunden und sei damit auch nicht gemäß den Bedingungen für Sturmschäden versichert (AmG München, 261 C 29411/07). Ein Urteil zum Haareraufen... Laut Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz dürfen Menschen, die sich um eine Arbeitsstelle bewerben, nicht allein wegen ihres Alters abgelehnt werden. Im Einzelfall ist das schwer nachzuweisen. Nicht so für eine 49-Jährige. Als sie den Umschlag des Ablehnungsschreibens öffnete, flatterte ein Notizzettel heraus: „zu alt, geb. 61“. Da halfen keine Ausreden mehr. Das Arbeitsgericht Heidelberg sprach ihr 10 000 Euro Schadenersatz zu (ArG Heilbronn, 5 Ca 266/10). Foto: cynoclub / fotolia Starker Gegenwind, die Frisur hält – das Haar ist echt! Redensarten hinterfragt Ratzfatz: Rubbel die Katz! Zugegeben, es ist nicht die gebräuchlichste Redewendung. Wenn doch einmal zum Rubbeln der Katze aufgefordert wird, dann soll damit eine Handlung oder das Treffen einer Entscheidung beschleunigt werden. Entwarnung für Tierschützer: Katzen kommen dabei nicht zu Schaden! Rubbel die Katz! Der Ursprung dieser merkwürdig anmutenden Aufforderung führt zurück ins Mittelalter. Damals bewahrte man seine Münzen und andere wertvolle Dinge in einem Säckchen am Gürtel auf. Einen solchen Beutel bezeichnete man im Althochdeutschen als „chazza“. Und so setzte sich für das, was wir heute als unser Portemonnaie oder unsere Brieftasche kennen, der Begriff Geldkatze durch. Wohlhabende Kaufleute konnte man somit nicht nur an ihrem stattlichen Bauch, Foto: cynoclub / fotolia Diese Katze bitte allenfalls streicheln und das Geld anderweitig aufbewahren! sondern auch an einer ebenso gut genährten Katze erkennen. Bei Preisverhandlungen nun tätschelte der Kaufmann seine Katze liebevoll. Entweder wollte er sich versichern, dass seine Geld noch an Ort und Stelle war oder er zählte bereits in Gedanken die vorhandenen Münzen ab. Dauerte dies dem Handelspartner zu lange, dann drängte dieser auf eine Entscheidung. Um den Kaufmann nun endlich zum Öffnen seiner Geldbörse zu bewegen, fiel schließlich der entscheidende Satz: „Rubbel die Katz!“. Gewinner des Monats Um einen Buchpreis zu gewinnen, senden Sie eine Postkarte oder eine E-Mail mit den eingekreisten Zahlen (von oben nach unten) an: SoVD, Abteilung Redaktion, „Sudoku“, Stralauer Straße 63, 10179 Berlin, E-Mail: [email protected]. Bitte geben Sie Ihre Adresse an! Einsendeschluss ist der 15. September. Des Rätsels Lösung Sprichwörter total verdreht (Ausgabe Juli/August, S. 16) Und alle Redensarten rich- tig vervollständigt? Das unter Rolands Rätselecke gesuchte Lösungswort lautet jedenfalls „Sprichwort“. Die Namen der Gewinner stehen unter „Gewinner des Monats“.