ELSTER Merkblatt Beiblatt Anschreiben

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ELSTER Merkblatt Beiblatt Anschreiben
ELSTER. Die elektronische Steuererklärung
Papier sinnvoll nutzen:
Geben Sie doch Ihre Steuererklärung elektronisch ab!
Allgemeines
Liebe Bürgerin, lieber Bürger,
Sie haben Ihre letzte Steuererklärung in Papierform abgegeben. Auch wenn Sie diese unter
Zuhilfenahme eines Steuersoftwareprogramms erstellt haben, haben Sie die Steuererklärungsvordrucke ausgedruckt und mit Anlagen und Belegen beim Finanzamt eingereicht. Das
geht mit ELSTER einfacher ohne Papier!
Wie geht das?
Wie funktioniert
ELSTER?
Steuererklärungen können Sie über das ElsterOnline-Portal, ElsterFormular oder über Steuersoftware kommerzieller Anbieter elektronisch an Ihr Finanzamt übermitteln.
Sofern Sie bereits eine Steuersoftware nutzen, können Sie diese weiterhin verwenden!
Papierlose
Übermittlung
Ihre Daten aus der Steuererklärung können vollkommen papierlos übermittelt werden. Hierfür können Sie sich kostenlos im ElsterOnline-Portal registrieren und erhalten eine Zertifikatsdatei, mit der Sie Ihre Steuererklärung ohne Unterschrift elektronisch übermitteln
können. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im Internet unter www.elsteronline.de im
Bereich Registrierung.
Elektronische Übermittlung und Abgabe
der Steuererklärung
auf Papier
Alternativ ist die elektronische Übermittlung Ihrer Steuerdaten und die zusätzliche Einrei-
Vorteile der elektronischen Steuererklärung
Die elektronische Steuererklärung bietet unter anderem diese Vorteile:
chung der ausgedruckten und unterschriebenen Steuererklärung (komprimierte Steuererklärung) mit Ihrer Steuersoftware möglich.
•Die meisten Steuerprogramme bieten komfortable Zusatzfunktionen zum leichteren Ausfüllen der Steuererklärung (Interview-Modus, Plausibilitätsprüfung, Updateservice, integrierte Hilfe usw.) an.
•Persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, Anschrift usw.) müssen nicht jährlich neu eingegeben werden. Die Steuersoftware übernimmt Vorjahreswerte.
•Durch den Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung) können die dem Finanzamt vorliegenden Daten gleich in die Steuererklärung übernommen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.elster.de/Belegabruf.
•Plausibilitätsprüfungen weisen bereits bei der Eingabe auf Unstimmigkeiten hin. Hierdurch
verringern sich die Nachfragen des Finanzamtes.
•Übertragungsfehler werden vermieden.
•Nur gesetzlich vorgeschriebene Belege müssen eingereicht werden. Auf weitere Belege
kann grundsätzlich verzichtet werden
•Durch die unverbindliche Steuerberechnung wissen Sie vorab, mit welchem steuerlichen
Ergebnis Sie rechnen können.
•Die Daten werden zu Ihrer Sicherheit verschlüsselt übertragen.
•Nach der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung durch das Finanzamt können Ihre Bescheiddaten
elektronisch abgeholt werden. So können eventuelle Abweichungen bequem überprüft werden.
Hilfe zu ELSTER
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.elster.de. Für Fragen steht Ihnen die
Hotline unter der Nummer 0800 52 35 055, per E-Mail unter [email protected] oder per Kontaktformular unter www.elster.de/support_kformular.php zur Verfügung.
Impressum: Steuerverwaltungen von Bund und Ländern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern, Sophienstraße 6, 80333 München
Stand: Januar 2016

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