erstattungsanträge – spanische quellensteuer auf dividenden
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erstattungsanträge – spanische quellensteuer auf dividenden
Embajada de España Consejería de Finanzas ALEMANIA Botschaft von Spanien - Finanzabteilung Lichtensteinallee 1 10787 Berlin Tel.: 00 4930 254007314 Fax: 00 4930 254007423 E-Mail: [email protected] ERSTATTUNGSANTRÄGE – SPANISCHE QUELLENSTEUER AUF DIVIDENDEN Für die Beantragung zu viel gezahlter spanischer Quellensteuer auf Dividenden muss man zwischen Dividendengutschriften aus dem Jahr 2011 und darauffolgenden Jahren und Dividendengutschriften aus dem Jahr 2010 und vorangegangenen Jahren unterscheiden. Sie benötigen jedoch ein Zertifikat von Ihrem Finanzamt, um zu bestätigen, dass Sie im Sinne des deutsch-spanischen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung steuerlich in Deutschland ansässig sind (Ansässigkeitsbescheinigung)1, sowie die Unterlagen hinsichtlich des Abzugs der spanischen Quellensteuer. 1. DIVIDENDENGUTSCHRIFT AUS DEM JAHR 2011 (UND DARAUFFOLGENDEN JAHREN) Der Steuersatz für Einkünfte wie Dividenden in 2011 beträgt in Spanien 19 % (für 2012 und 2013 beträgt der Satz 21 %). Das deutsch-spanische Doppelbesteuerungsabkommen legt hingegen einen maximalen Steuersatz im Quellenstaat von 15 % fest, d.h. Sie bekommen die Differenz von 4 % von der spanischen Behörde erstattet. Im Prinzip könnten Sie, wenn sie die Dividenden auch in ihrer Einkommensteuererklärung in Deutschland deklarieren, die Zahlung der spanischen Quellensteuer nachweisen, so dass sie diese entsprechend geltend machen können, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, aber das kann man nicht so einfach machen, weil es in Spanien einen steuerfreien Betrag gibt (Artikel 14 der Neufassung des spanischen Einkommensteuergesetzes für Nicht Ansässige, gebilligt durch Königliches Dekret 5/2004 vom 5. März). Dort nämlich wird fest gelegt, dass die Dividenden und ähnliche Beteiligungen, die Bürger und Bürgerinnen, die in anderen europäischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ansässig sind, in Spanien erhalten haben, bis zu 1.500 Euro pro Jahr steuerfrei sind. Das bedeutet, dass man direkt bei der spanischen Steuerbehörde beantragen kann, die Quellensteuer von diesem Betrag von 1.500 € zurück zu bekommen. Nur den Anteil spanischer Quellensteuer, der den Dividendenbetrag von 1.500 € überschreitet, kann man von der deutschen Einkommensteuerveranlagung abziehen. Die Frist für die Beantragung beträgt vier Jahre ab dem Datum des Quellensteuerabzugs, aber die Erstattungsanträge können erst ab dem 1. Februar des Folgejahres der Dividen1 .- Die spanische Steuerverwaltung wird Zertifikate vom Aufenthaltsort ohne beschränkte Gültigkeit akzeptieren, wenn der Steuerschuldner ein ausländischen Staat oder eines seiner Länder oder eine seiner Gebietskörperschaften oder eine andere juristische Person des öffentlichen Rechts dieses Staates ist. Andere ResidenzZertifikate werden ein Jahr Gültigkeit haben. 1 Embajada de España Consejería de Finanzas ALEMANIA Botschaft von Spanien - Finanzabteilung Lichtensteinallee 1 10787 Berlin Tel.: 00 4930 254007314 Fax: 00 4930 254007423 E-Mail: [email protected] dengutschrift eingereicht werden, d.h. die Anträge auf Erstattung der Quellensteuer auf Dividenden aus dem Jahreszeitraum 2011 kann man demzufolge ab dem 1. Februar 2012 abgeben. Um das Ende der Frist von vier Jahren zu berechnen, muss man bemerken, dass diese mit dem Ende der Frist, die der Abführungspflichtige hat, um die Steuerabzüge einzuzahlen, beginnt. Die Abführungspflichtigen sind normalerweise große Unternehmen (in diesem Sinne Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von mehr las 6 Millionen Euro), die die verpflichtet sind, die im vorigen Monat vorgenommenen Abzüge zwischen dem 1. und 20. des jeweiligen Folgemonats einzahlen. In anderen Fällen werden die Abzüge aus dem jeweils vorigen Quartal zwischen dem 1. und 20. der Monate April, Juli, Oktober und Januar eingezahlt. Beispiel: Bezahlte Dividenden von Telefónica, S.A. am 15.05.2011: Man kann den Erstattungsantrag ab dem 1.2.2012 abgeben, und es gibt dafür eine Frist bis zum 20.06.2015 (d.h. die abgezogene Quellensteuer wurde von Telefónica S.A. zwischen dem 1. und 20. Juni 2011 abgeführt). Das Erstattungsverfahren ist gebührenfrei. Für die Bearbeitung des Erstattungsantrags ist in Spanien eine Frist von 6 Monaten fest gelegt. Bei Überschreitung dieser Frist fallen Verzugszinsen zu Ihren Gunsten an, die bei Bearbeitung automatisch mit vergütet werden. Nachfolgend schildere ich Ihnen die korrekte Abwicklung des Erstattungsverfahrens: Für die Dividendengutschrift, die Sie ab dem 1. Januar 2011 erhalten haben, gilt das neue Formular 210, welches ausschließlich per Internet auszufüllen ist. Der Zugang erfolgt über folgenden Link: http://www.agenciatributaria.es/AEAT.internet/Modelos_formularios/modelo_210.shtml Falls dieser Link nicht funktioniert oder wenn er geändert worden wäre, kann man das Formular auch anhand der folgenden Route finden: www.agenciatributaria.es Klicken Sie rechts (unter „acceda directamente“) Modelos y formularios Dann klicken Sie “Impuesto sobre la Renta de No Residentes” Dann klicken Sie “210” Auf beiden Wegen erreichen Sie eine Seite, wo Sie zwei Möglichkeiten für die Ausfüllung des Formulars haben: Auf Spanisch: Klicken Sie auf „Formulario (devengos a partir de 1 de enero de 2011)“ Auf Englisch: Klicken Sie auf „Form for filing (preliminary tax return)“ Sie haben auf dieser Seite auch Anleitungen für die Ausfüllung des Formulars in Englisch und Spanisch. 2 Embajada de España Consejería de Finanzas ALEMANIA Botschaft von Spanien - Finanzabteilung Lichtensteinallee 1 10787 Berlin Tel.: 00 4930 254007314 Fax: 00 4930 254007423 E-Mail: [email protected] Es gibt keine PDF-Datei mit dem leeren Formular, weil das Formular auf Papier nicht mehr existiert. Man muss unbedingt das Formular unter diesem Link ausfüllen. Nach den technischen Überprüfungen wird ein pdf-Dokument mit der ausgefüllten Erklärung generiert. Erst in diesem Moment kann man das Dokument ausdrucken. Ab 1. März 2012 kann die Erstattung auch auf ein Konto in Deutschland erfolgen. Die Beantragung einer Steuernummer ist für diesen Zweck nicht mehr erforderlich. Ausfüllen der Erklärung Als Steuerzahler in Folge von Einnahmen aus Dividenden müssen Sie bei Ausfüllen des Formulars 210 wie folgt vorgehen: 1. In das Feld „Apellidos y nombre…“ schreiben Sie, in dieser Reihenfolge, Ihren Familienund Ihren Vornamen. 2. Wenn Sie eine spanische Identifikationsnummer haben (Zusammensetzung: Buchsbabe (X, Y oder M) + 7 Ziffern + Buchstabe), geben Sie diese in das Feld „NIF“ ein und markieren das Feld S ¤ Contribuyente. 3. Wenn Sie keine spanische Identifikationsnummer haben, markieren Sie erstens das Feld S ¤ Contribuyente und klicken Sie danach den Link „Si presenta en condición de contribuyente y no dispone de NIF, pulse aquí para obtener su código de identificación“. Ein neues Fenster wird eröffnet, und dort müssen Sie Ihren Familien- und Vornamen, die deutsche Steueridentifikationsnummer (nicht obligatorisch), Ihre E-Mail, Adresse, Staatsangehörigkeit, den Staat des Wohnsitzes, Angaben zur Person (natürliche Person oder juristische Person) sowie – nur bei natürlichen Personen - Geburtsdatum und Geburtsort, eintragen. Dann klicken Sie auf „Enviar“. Nach der Sendung bekommen Sie eine E-Mail mit einem elektronischen Code (clave electrónica), den Sie später benötigen. Im Anschluss müssen Sie Ihr Geschlecht, die Provinz sowie die Gemeinde und den Geburtsort eingeben. Nach der Sendung dieser Daten (Link: („Enviar datos“) müssen Sie Ihre Adresse in Deutschland und, nach Ihrer Wahl, eine mögliche Adresse von Spanien eingeben, wenn Sie an diese Postsendungen erhalten möchten. Klicken Sie nochmals auf „Enviar datos“. Im nächsten Fenster müssen Sie die „clave electrónica“, die Sie per E-Mail bekommen hatten und im Feld „Introduzca clave remitida a su correo electrónico“ eintragen. Danach klicken Sie ganz unten auf „confirmar datos“. Dann wird ein neues Fenster geöffnet, welches Sie ausdrucken können, und zwar mit Ihrem neuen Indentifikationscode. Sie müssen auch eine zweite E-Mail mit der Information dieses Identifkationscodes bekommen (código de información). Nach Audrucken dieser Seite können Sie sie schließen. Das Hauptfenster des Formulars 210 bleibt geöffnet, aber automatisch wurde im Feld „NIF“ Ihr „código de identificación“ eingetragen. 4. Im Absatz „Devengo“ gibt es zwei Möglichkeiten: a. Nur eine Dividende: Wählen Sie im Feld „Período“ (Steuerzeitraum) das Quartal (1T, 2T, 3T oder 4T), in dem Sie die Dividende erhalten haben, sowie in „Fecha de devengo“ das Datum des Dividendenanfalls. 3 Embajada de España Consejería de Finanzas ALEMANIA Botschaft von Spanien - Finanzabteilung Lichtensteinallee 1 10787 Berlin Tel.: 00 4930 254007314 Fax: 00 4930 254007423 E-Mail: [email protected] b. Mehrere Dividenden, jedoch vom selben Unternehmen: Markieren Sie das Feld „Agrupación“ (Zusammenstellung) und wählen Sie „OA-Anual“ im Feld „Período" (Steuerzeitraum). Lassen Sie das Feld „Fecha de devengo“ ohne Inhalt. Wenn Sie Dividenden von verschiedenen Unternehmen bekommen haben, müssen Sie ein Formular für jedes Unternehmen ausfüllen. 5. Absatz „Renta obtenida: Wählen Sie im Feld „tipo Renta“ „04“ Dividendos y demás rendimientos por la participación en fondos propios de entidades” Diese Auswahl ist sehr wichtig, weil davon abhängt, welche Arten von Daten Sie danach ausfüllen müssen. Im Feld „claves de divisas“ wählen Sie Euros. 6. Absatz „Contribuyente“: F/J: F (natürliche Personen): Geburtsdatum, Geburtsort und Geburtsland, Residencia Fiscal: Alemania Dirección en el país de residendia (Adresse in Deutschland) 7. Pagador/Retenedor: Sie müssen die NIF und den Namen des Unternehmens, welches die spanische Quellensteuer abgezogen hat eingeben und dabei angeben, ob es sich um eine natürliche oder juristische Person handelt. 8. Absatz „Determinación de la base imponible“: Rendimientos íntegros: Betrag de Dividende (Brutto) (Feld [05]) Achtung: In allen Zifferfeldern gibt es zwei Felder, eins für die ganze Zahl und ein zweites für die Dezimalzahlen (Cents). Feld [06]: Steuerbefreiung, bis 1.500 € Feld [07]: kein Betrag Feld [08]: Bemessungsgrundlage: Feld [05] – Feld[06]: kann nur Null oder positiv sein 9. Absatz: “Liquidación”: Exenciones. Sie dürfen nicht das Feld „Convenio [20] markieren (das bedeutete, dass laut Abkommen zwischen Deutschland und Spanien eine Steuerbefreiung im Quellenstaat vorläge, aber dies ist nicht der Fall). Feld [21]: tipo de gravamen (Steuersatz): 19 Feld [22]: Cuotas (Quoten): Feld [08] x Feld [21] / 100 Feld [23: kein Betrag Feld [24] = Feld [22] Feld [25]: 15 (Es ist der maximale Steuersatz des Abkommens zwischen Deutschland und Spanien für Dividenden im Quellenstaat) Feld [26]: Feld [08] x Feld [25] / 100 Feld [27]: Feld [24] – Feld [26] Feld [28]: Feld [24] – Feld [27] Feld [29]: Betrag der spanischen Quellensteuer (normalerweise Feld [05] x 19 / 100) Feld [30]: kein Betrag Feld [31]: Feld [28] – Feld [29] (muss negativ sein) 10. Absatz „Seleccione el tipo de declaración”: Sehr wichtig: Markieren Sie in “Resultado Negativo” “Solicitud de devolución” (negatives Ergebnis – Erstattungsantrag). 4 Embajada de España Consejería de Finanzas ALEMANIA Botschaft von Spanien - Finanzabteilung Lichtensteinallee 1 10787 Berlin Tel.: 00 4930 254007314 Fax: 00 4930 254007423 E-Mail: [email protected] 11. Absatz “Solicitud de devolución”. Im Feld “titular de la cuenta” schreiben Sie Ihre spanische NIF oder Ihren “Código de Identificación“. Im Feld „Apellidos y nombre…“ schreiben Sie Ihren Familien- und Vornamen, sowie er in Ihrem Bankkonto erscheint. Erst ab dem 1.3.2012 kann man ein deutsches Bankkonto benutzen, und es wird daran erinnert, dass die Erstattungsanträge der spanischen Quellensteuer des Steuerjahres 2011 gemäß Ministererlass EHA/3316/2010 vom 17. Dezember erst ab dem 1.2.2012 abgegeben werden. Vor diesem Datum ist dies nicht möglich. An welche Stelle werden die Anträge gerichtet? Bei der Adressierung der Erstattungsanträge von Dividenden gibt es drei Möglichkeiten: 1. Wenn Sie einen „Código de identificación“ bekommen haben (siehe Absatz 3 dieser Anweisungen), müssen Sie den Antrag immer an folgende Stelle richten: Agencia Estatal de Administración Tributaria Oficina Nacional de Gestión Tributaria - Recepción de documentos c./Infanta Mercedes, 49 E-28020 Madrid 2. Wenn Sie eine richtige spanische Steueridentifikationsnummer haben (NIF) und es sich um ein Großunternehmen (z.B. Banco de Santander, Repsol, Telefónica etc.) handelt, müssen Sie den Antrag an folgende Stelle richten: Agencia Estatal de Administración Tributaria Dependencia de Asistencia y Servicios Tributarios Delegación Central de Grandes Contribuyentes Paseo de la Castellana, 106 E-28046 Madrid 3. Wenn Sie eine richtige spanische Steueridentifikationsnummer haben (NIF) und es sich nicht um ein Großunternehmen handelt, so muss der Antrag an die Steuerbehörde gesendet werden, die gemäß des steuerlichen Firmensitzes zuständig ist. Diese Option dürfte in der Regel unerheblich sein. Bitte beachten Sie, worauf bereits am Anfang dieses Dokuments hingewiesen worden ist: Sie müssen dem Antrag eine Ansässigkeitsbescheinigung sowie die Unterlagen hinsichtlich des Dividendenabzugs beifügen. 2. DIVIDENDENGUTSCHRIFT AUS DEM JAHR 2010 (UND VORANGEGANGENE JAHRE): Hierfür müssen Sie das bis zu diesem Zeitpunkt gültige Formular 210 verwenden. Sie können dieses alte Formular von der Web-Seite der „Agencia Tributaria“ herunterladen: 5 Embajada de España Consejería de Finanzas ALEMANIA Botschaft von Spanien - Finanzabteilung Lichtensteinallee 1 10787 Berlin Tel.: 00 4930 254007314 Fax: 00 4930 254007423 E-Mail: [email protected] http://www.agenciatributaria.es/AEAT.internet/Modelos_formularios/modelo_210_anterior.shtml Falls dieser Link nicht funktioniert oder wenn er geändert worden wäre, kann man das Formular auch anhand der folgenden Route finden: www.agenciatributaria.es Klicken Sie rechts (unter „acceda directamente“) Modelos y formularios Dann klicken Sie “Impuesto sobre la Renta de No Residentes” Dann klicken Sie “210 para devengos anteriores a 1 de enero de 2011” In diesem Fall müssen Sie (falls Sie noch keine haben) eine Steuernummer (NIE) beantragen, die Sie beim für Sie zuständigen Spanischen Generalkonsulat erhalten. Die Auflistung der Konsulate mit Zuständigkeitsbereich finden Sie unter folgendem Link: http://www.maec.es/SUBWEBS/EMBAJADAS/BERLIN/ES/MENUPPAL/EMBAJADA/CONSU LADOSGENERALES/Paginas/Consulados%20Generales_Berlin.aspx Sollte es sich um ein Großunternehmen (wie z.B. Telefónica, S.A.) handeln, so werden die Unterlagen an folgende Stelle gesendet: Agencia Tributaria Dependencia de Asistencia y Servicios Tributarios Delegación Central de Grandes Contribuyentes Paseo de la Castellana, 106 28046 Madrid Spanien Bei der Ausfüllung des Antrags anhand des alten Formulars 210 müssen Sie je nach Höhe Ihrer Dividende wie folgt vorgehen: Fall 1: Die Dividende beträgt höchstens 1.500 € Die Seiten 1 und 4 sind für die spanische Steuerverwaltung; Seiten 2 und 5 sind für Sie; Seiten 3 und 6 sind für Ihren Steuervertreter, falls dies der Fall sein sollte, und Seite 7 ist für die Bank, bei der das Konto besteht, auf das der Erstattungsbetrag überwiesen wird. Das Konto muss bei einem Kreditinstitut in Spanien bestehen. Sie als Antragsteller müssen folgende Felder ausfüllen: Seiten 1-4: Ihre Personaldaten Feld 4: Betrag der Dividende Feld 14: 0 % Feld 15: X Feld 18: 0 Feld 20: Quellensteuer Feld 21: Quellensteuer mit Minuszeichen Sehr wichtig: Datum und Unterschrift am Ende der Seite. 6 Embajada de España Consejería de Finanzas ALEMANIA Botschaft von Spanien - Finanzabteilung Lichtensteinallee 1 10787 Berlin Tel.: 00 4930 254007314 Fax: 00 4930 254007423 E-Mail: [email protected] Seiten 5-7: Feld 21: derselbe Betrag wie in Feld 21 von Seiten 1-4 Absatz „Devolución“ (Erstattung): Ihr kompletter Name und die 20 Ziffern Ihres Bankkontos in Spanien Datum und Unterschrift am Seitenende ebenfalls nicht vergessen! Wenn Sie kein Bankkonto in Spanien haben, haben Sie den Anspruch, dem Antrag ein Schreiben mit der Bitte um Ausstellung und Zusendung eines Schecks beizufügen. Fall 2: Die Dividende übersteigt 1.500 €: Sie müssen zwei Formulare ausfüllen, das erste wie im Fall 1 erläutert, und zwar unter Angabe eines Dividendenbetrages von 1.500 €. Das zweite Formular wird wie folgt ausgefüllt: Seiten 1-4: Ihre Personaldaten Feld 4: Den Restbetrag der Dividende Feld 14: 15 % Feld 16: X Feld 18: Feld 4 x 0,15 Feld 20: Quellensteuer Feld 21: Differenz zwischen Feld 18 und 20 mit Minuszeichen sowie Datum und Unterschrift Seiten 5-7: Siehe Fall 1 Bitte beachten Sie, was am Anfang an im diesen Dokument hingewiesen war: Sie müssen dem Antrag mit einer Ansässigkeitsbescheinigung sowie der Unterlagen hinsichtlich des Dividendenabzugs beifügen. Berlin, Februar 2012 7