wohnpartner 3/2016

Transcrição

wohnpartner 3/2016
WO HN
PART N E R
Mitgliederzeitschrift der Wohnungsbaugenossenschaft Einheit eG
Ausgabe 3/2016
WBG Einheit eG
Genossenschaftsbeteiligungen
Wohnungsgenossenschaften
1. Rang
ÖKO-TEST-Magazin 10/2013
www.erfurter-genossenschaften.de
2
Veranstaltungstipps
Wohngebiet Drosselberg
Wohngebiet Wiesenhügel
Wohngebiet Herrenberg
September
September
Oktober
3. September 2016
10 Uhr bis 15 Uhr
„Melchendorfer Herbstspektakel“
Melchendorfer Markt
10. September 2016
13 Uhr bis 18 Uhr
6. Wiesenhügelfest
am Weißdornweg
19. Oktober 2016
14 Uhr bis 16 Uhr
Diavortrag „Nepal“
VorOrt-Büro Heyderstraße 45
November
November
22. November 2016
15 Uhr bis 17 Uhr
Vorweihnachtliches
Adventsbasteln
Familienzentrum „Family-Club“
Am Drosselberg 24
30. November 2016
15 Uhr bis 18 Uhr
Glühweinnachmittag
VorOrt-Büro Seidelbastweg 44
(Wir bitten um Anmeldung
im VorOrt-Büro.)
Wohngebiet Am Landtag
Wohngebiete Drosselberg, Herrenberg und Wiesenhügel
November
7. November 2016
16 Uhr bis 19 Uhr
„Sternenlauf“
Martinsumzug zum
Melchendorfer Markt
Inhalt
Oktober
13. Oktober 2016
15 Uhr bis 17 Uhr
Kaffeenachmittag
VorOrt-Büro Jürgen-Fuchs-Straße 2
(Wir bitten um Anmeldung
im VorOrt-Büro.)
Seite
Veranstaltungstipps
2
Vorwort
3
Aktuelles
Abteilung Recht:
Halten und Parken - was ist erlaubt und was nicht
4
Abteilung Technik:
Errichtung und Instandhaltung von PKW-Stellplätzen
5
Abteilung Vermietung:
Vermietung von PKW-Stellplätzen in unserer Genossenschaft
6
Abteilung VorOrt-Betreuung:
Absolutes Halteverbot in Feuerwehrzufahrten
6
Abteilung Sozialbetreuung:
Wissenswertes zum Thema Behindertenstellplätze
7
Personelle Veränderungen in unserer Genossenschaft
8
1. Krimifestival Erfurt:
„Plätzchen, Punsch und Psychokiller“
8
Neues von Ihrem Regionalverbund
9
Impressum
Herausgeber:
Wohnungsbaugenossenschaft Einheit eG
HAUS DES WOHNENS
Karl-Marx-Platz 4
99084 Erfurt
( 0361 5557-300
7 0361 5557-870
* [email protected]
ü www.wbg-einheit.de
Vertretungsberechtigter Vorstand:
Jürgen Tietsche (Sprecher des Vorstandes)
Christian Büttner (Vorstand)
Amtsgericht Jena
GnR 100 118
Zuständige Aufsichtsbehörde für unsere
genossenschaftliche Spareinrichtung:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Redaktionelle Bearbeitung:
Sophie Trautmann
Satz und Layout:
Wohnungsbaugenossenschaft Einheit eG
HDW-SPAR
Abteilungen Vermietung und VorOrt-Betreuung:
Leben heißt Veränderung - wir sind für Sie da
10
Druck:
Auflage:
Erscheinungsweise:
11
Anzeigen
Neuigkeiten vom egapark
Wir gratulieren
Ihre Ansprechpartner auf einen Blick
12
13
14
15
Quellennachweis Abbildungen:
Wohnungsbaugenossenschaft Einheit eG,
egapark Erfurt/Barbara Neumann
WOHNPARTNER | Ausgabe 3/2016
Redaktionsschluss:
fehldruck GmbH
10.000 Stück
4-mal jährlich
2. August 2016
Die nächste Ausgabe des WOHNPARTNERs
erscheint am 2. Dezember 2016.
Vorwort
3
„Du bist zeitlebens für das verantwortlich, was du dir vertraut gemacht hast.“
Antoine de Saint-Exupery
Wann macht man sich etwas vertraut? Wenn man
persönlich etwas schätzt, wenn man jemanden mag,
wenn etwas Sicherheit bietet oder Freude bereitet?
Bedeutet Verantwortung, sich um etwas zu kümmern,
es zu umsorgen, zu pflegen und zu beschützen?
für viele Bewohner unserer Wohngebiete aus einer
gewissen Not heraus entstanden. Jedoch sollte jeder dabei bedenken, dass auch sein Leben in Gefahr
schweben könnte, wenn die Feuerwehr oder der Rettungsdienst nicht rechtzeitig erscheinen kann.
Vertrauen hat sehr viel mit Verantwortung und Sicherheit zu tun. Wir fühlen uns sicher, wenn wir angesichts
der Taten der Verantwortlichen Vertrauen gefasst haben. Im Gegensatz dazu verlieren wir sehr schnell Vertrauen, wenn Verantwortung nicht gelebt wird.
Der ruhende Verkehr ist in allen größeren Städten
ein großes Problem. Waren vor 1989 ca. 0,4 PKW pro
Wohnung vorgesehen, so sind es heute ca. 1,6 PKW
pro Wohnung. Das Ergebnis sehen wir vor unseren Türen.
Sehr geehrte Genossenschafterinnen,
sehr geehrte Genossenschafter,
Die Straßenbereiche unserer Wohngebiete befinden
sich nur teilweise in unserem Eigentum. Daher ist es
für uns mittlerweile nahezu unmöglich, weitere Flächen für den ruhenden Verkehr zu erschließen. Längere Wege zwischen Wohnhaus und PKW-Parkplatz sind
somit unumgänglich. Dies bedauern wir sehr, jedoch
können wir nicht alles mit befestigten Stellplätzen versiegeln. Ein Mindestmaß an Grün hat hier Vorrang.
wir sind für viele Menschen Vertraute mit gelebter
Verantwortung. Das bestätigt ein stetig steigendes
Interesse an unserer Genossenschaft. Mit aktuell
9.451 Genossenschaftsmitgliedern und 7.240 Wohnungen bei einer anhaltenden Vollvermietung können
wir mit Berechtigung sagen: Vertrauen wächst aus Verantwortung und Sicherheit.
Wenn die Kinder flügge werden, wenn die Lebensumstände sich ändern oder wenn sich die Familie vergrößert, dann wächst aus gewonnenem Vertrauen eine
neue Verantwortung für uns als Ihre vertraute Genossenschaft.
Das Thema „Sicherheit“ bildet zugleich den Schwerpunkt dieser WOHNPARTNER-Ausgabe. Die leidige
Problematik des rechtswidrigen Parkens ist vielleicht
Genießen Sie den Spätsommer, den wunderschönen
goldenen Herbst, die Erntezeit und erfreuen Sie sich
an unserer schönen Heimat und an Ihrem Zuhause bei
Ihrer Wohnungsbaugenossenschaft Einheit!
Jürgen Tietsche
Sprecher des Vorstandes
Christian Büttner
Vorstand
WOHNPARTNER | Ausgabe 3/2016
4
Aktuelles
Abteilung Recht:
Halten und Parken - was ist erlaubt und was nicht
Im Halteverbot dürfen Fahrzeugführer nicht halten oder parken, im
Parkverbot darf nur nicht geparkt,
jedoch gehalten werden. Das Zeichen 286 StVO verbietet das Halten auf der Fahrbahn für einen längeren Zeitraum als drei Minuten.
Lediglich zum Ein- und Aussteigen
bzw. beim Be- und Entladen darf
in diesem Bereich die Zeit von drei
Minuten überschritten werden,
wenn der Vorgang so zügig wie
möglich durchgeführt wird.
Dr. Axel Schmidt
Rechtsanwalt
Prokurist/Abteilungsleiter Recht
Nicht nur im öffentlichen Verkehrsraum, auch auf den Grundstücken
der WBG Einheit eG gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung
(StVO). Dies gilt auch für das Halten
bzw. das Parken auf unseren Grundstücken.
Die StVO unterscheidet grundsätzlich zwischen einem Halteverbot und
einem Parkverbot (eingeschränktes
Halteverbot). Das Verkehrszeichen
des absoluten Halteverbotes ist das
Zeichen 283 StVO,
das Verkehrszeichen des eingeschränkten Halteverbotes, also des
Parkverbotes, das Zeichen 286 StVO.
WOHNPARTNER | Ausgabe 3/2016
Das Halteverbot besteht daher bei
Vorliegen des Zeichens 283 StVO, jedoch auch gemäß § 12 Abs. 1 StVO und
besonders an engen und unübersichtlichen Straßenstellen sowie
vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten. Zahlreiche
Straßen, die zu unseren Hauseingängen führen, sind als Feuerwehrzufahrten gekennzeichnet. Dies
bedeutet, dass dort auch ein kurzfristiges Halten unzulässig ist.
Das Halten sowie Parken im Bereich der Feuerwehrzufahrten
stellt nicht nur ein Verstoß gegen
die StVO, sondern gleichzeitig
auch eine Gefährdung der Anwohner dar. Feuerwehrzufahrten
sind aufgrund gesetzlicher Auflagen so gestaltet, dass auch größere Löschzüge der Feuerwehr
ungehindert die Wohnhäuser erreichen können. Wer sein Auto im
Bereich von Feuerwehrzufahrten
abstellt, gefährdet daher auch
Leib und Leben von Anwohnern.
Unsere Mitarbeiter haben in den
Wohngebieten bereits mehrfach
durch Anbringen von Hinweisblättern an Fahrzeugen die Fahrzeugführer aufgefordert, im Bereich der
Feuerwehrzufahrten ihr Fahrzeug
nicht abzustellen. Zum Schutz des
Lebens und der Gesundheit unserer Nutzer sehen wir uns verpflichtet, gegen abgestellte Fahrzeuge in
Feuerwehrzufahrten vorzugehen.
Es ist uns natürlich nicht möglich,
jeden Verstoß sofort zu ahnden. Insoweit appellieren wir an die Vernunft der Fahrzeugführer. Als privates Wohnungsunternehmen sind
wir nicht berechtigt, Strafzettel zu
verteilen und Bußgelder zu verhängen. Dies ist der öffentlichen Hand
vorbehalten. Wir sind jedoch berechtigt, auf unseren Grundstücken
gegebenenfalls Fahrzeuge auf Kosten der Fahrzeugführer abschleppen zu lassen. Dies geschieht nicht
aus Willkür, sondern einzig und allein unter dem Gesichtspunkt der
Gefahrenabwehr.
Auch das Parken vor den Mülltonnenbehausungen ist nicht gestattet.
Die Stadtwirtschaft kann die Mülltonnen nicht entleeren und berechnet der Genossenschaft in solchen
Fällen stets eine weitere Anfahrt.
Sollte uns der Halter des Fahrzeuges
bekannt sein, werden wir die berechneten zusätzlichen Kosten dem
Verursacher auferlegen.
Zum Schluss noch ein Hinweis: In
unseren Wohngebieten findet man
oft das Zeichen 325 der StVO, das
einen verkehrsberuhigten Bereich
kennzeichnet.
Hier ist ein Fahren nur mit Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Auch
Fußgänger dürfen durch den Fahrverkehr weder gefährdet noch
behindert werden. Das Gebot der
gegenseitigen Rücksichtnahme gemäß § 1 Abs. 1 StVO gilt auch auf den
Grundstücken, den Zufahrten und
den Wegen der WBG Einheit eG.
Aktuelles
5
Abteilung Technik:
Errichtung und Instandhaltung von PKW-Stellplätzen
müht neue Stellplätze auf unseren
Grundstücken zu errichten. Dabei
ist es aufgrund baulicher Gegebenheiten nicht immer möglich, jedem
Wunsch nach Lage und Größe zu
entsprechen.
Karsten Rostalsky
Prokurist/Abteilungsleiter Technik
Das Auto bleibt der Deutschen
liebstes Kind. Mit einer Fahrzeugdichte von 541 Pkw je 1000 Einwohner liegt Thüringen aktuell zwar unter dem Bundesdurchschnitt, doch
trotz schrumpfender Bevölkerungszahl nimmt die Zahl der Fahrzeuge
auf den Straßen weiter zu.
Dies ist natürlich auch an den Parkplatzsituationen in unseren Wohngebieten spürbar. Als 1970 unsere
Neubaugebiete Drosselberg, Wiesenhügel und Herrenberg erbaut
wurden, lag die durchschnittliche Fahrzeugdichte bei 221 Pkw
je 1000 Einwohner und 1980 bei
368 Pkw. Dementsprechend wurden damals die jeweiligen Parkflächen konzipiert.
Um heute der starken Zunahme
des PKW-Bestandes gerecht zu
werden, sind wir dauerhaft be-
Im Frühjahr vergangenen Jahres
haben wir bestehende Stellflächen Am Holzergraben verbügelt
und neu markiert, sodass dort
154 vermietbare
Parkplätze
entstanden sind. Parallel dazu
erfolgte im Bereich der Kreuzung Max-Steenbeck-Straße und
Am Katzenberg die Zuweisung
von 109 vermieteten Stellplätzen.
Zusätzlich wurde eine Schranke
installiert, damit ausschließlich den
jeweiligen Nutzern die Zufahrt zu
diesem Parkbereich möglich ist.
Unsere Genossenschaft verfügt
aktuell über mehr als 2.500 vermietbare Pkw-Stellplätze. Die wenigsten davon sind Garagen oder
Carports. Die meisten befinden
sich unter freiem Himmel, häufig
unter oder in der Nähe von Bäumen, Sträuchern oder Hecken, was
mit sich bringt, dass die Fahrzeuge
verschiedensten
Umwelteinwirkungen ausgesetzt sind. Fruchtabwürfe, fallendes Laub, harzende
Bäume oder Vögel, die ihre Notdurft verrichten sind nicht zu vermeiden. Dennoch minimieren wir
diese Einschränkungen, indem wir
im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht regelmäßig Baum- und
Grünschnitte, aber auch sonstige
Instandhaltungs- und Pflegearbei-
ten an und um Parkbereiche durchführen. Uns ist es aber oftmals
nicht möglich, Bäume zu entfernen.
Auch wir müssen uns diesbezüglich
am geltenden Recht orientieren.
Bei geplanten Instandhaltungsund Pflegemaßnahmen durch unsere Fachfirmen informieren wir
Sie, wie gewohnt, rechtzeitig über
einen Aushang im Bereich der
Parkplätze. Dabei bitten wir Sie,
uns zu unterstützen, indem in den
genannten Zeiträumen die Parkflächen freigehalten werden.
Wir sind bestrebt bestehende Stellplätze zu erhalten, gleichzeitig ist
die Schaffung neuer Parkmöglichkeiten permanent Teil unserer Planungen, um der stellenweise angespannten Parksituation in unseren
Wohngebieten entgegenzuwirken.
Eine Verbügelung von freien Stellplätzen und die damit verbundene
feste Zuweisung kann auch in Ihrem Interesse sein, denn trotz der
zum Teil kritischen Stimmen zu Beginn unserer Baumaßnahmen, ist
die Mehrzahl der Nutzer glücklich,
denn die tägliche Parkplatzsuche,
die Ihnen so erspart bleibt, kostet
jedem Autofahrer viele Nerven und
durchschnittlich 100 Stunden Zeit
pro Jahr.
WOHNPARTNER | Ausgabe 3/2016
6
Aktuelles
Abteilung Vermietung:
Vermietung von PKW-Stellplätzen in unserer Genossenschaft
Jedes Mitglied kann einen Antrag auf einen Stellplatz oder
Carport in der Abteilung Vermietung einreichen. Sämtliche
PKW-Stellplätze werden zu einem Nutzungsentgelt ab 25,00 €
monatlich vermietet.
Nicole Topf
Abteilungsleiterin Vermietung
Unsere Genossenschaft verfügt
insgesamt über 2.635 vermietbare
Stellplätze und Garagen. Die meisten PKW-Stellplätze sind mit einem
Sperrbügel ausgerüstet oder befinden sich auf Grundstücken, welche
durch ein Tor oder eine Schranke
vor unberechtigter Zufahrt gesichert sind.
Einen überschaubaren Bestand an
Garagen können unter anderem
in den Bereichen Daberstedt, Am
Landtag oder Marbach angemietet
werden. Das Nutzungsentgelt beläuft sich je nach Ausstattung zwischen 40,00 € und 55,00 € je Monat.
In einigen Wohnlagen kann es längere Zeit in Anspruch nehmen,
bis wir Ihnen ein entsprechendes
Mietangebot unterbreiten können.
Aufgrund der hohen Nachfrage
sind wir besonders bemüht, bei
der Stellplatzvergabe die Wartezeit
als auch den individuellen Bedarf
unserer Mitglieder zu berücksichtigen.
Auch bei heruntergeklapptem Bügel ist es übrigens Fahrzeugführern, die den Stellplatz nicht angemietet haben, nicht gestattet dort
zu halten und zu parken.
Sie möchten gern einen Stellplatz,
Carport oder eine Garage in Ihrem Wohngebiet anmieten? Sprechen Sie uns an. Die Mitarbeiter
der Abteilung Vermietung beraten
Sie gern und nehmen Ihr Anliegen
persönlich, als auch telefonisch
entgegen. Den für Ihr Wohngebiet
zuständigen Mitarbeiter finden Sie
auf Seite 15.
Abteilung VorOrt-Betreuung:
Absolutes Halteverbot in Feuerwehrzufahrten
Bernd Katzki
Abteilungsleiter VorOrt-Betreuung
WOHNPARTNER | Ausgabe 3/2016
Nach verzweifelter Suche und dem
persönlichen Bestreben, das Auto
möglichst in der Nähe der eigenen
Wohnung abzustellen, wird häufig
gedankenlos auf einem Unterflurhydranten, in Feuerwehrzufahrten
oder auch im Kurvenbereich von
Kreuzungen und Zufahrten geparkt.
Im Brandfall verhindern derart
rücksichtslos parkende Verkehrsteilnehmer in erheblichem Maße
die Lösch- und Rettungsarbeiten
der Berufsfeuerwehr oder anderer
Rettungsdienste und gefährden so
das Leben und die Gesundheit anderer Mitbürger.
Wer ordnungswidrig parkt, wird
damit rechnen müssen, dass es in
Zukunft nicht bei einem freundlichen Hinweis bleibt, sondern der
PKW kostenpflichtig abgeschleppt
wird.
Aktuelles
7
Abteilung Sozialbetreuung:
Wissenswertes zum Thema Behindertenstellplätze
Wer darf auf einem Behindertenstellplatz parken?
Das Parken auf einem Behindertenstellplatz ist allein Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher
Gehbehinderung (Merkzeichen aG)
und blinden Menschen (Merkzeichen Bl) gestattet (§46 Abs. 1
StvO). Als Nachweis über die Berechtigung gilt der blaue Parkausweis. Diesen können Betroffene
bei der Straßenverkehrsbehörde
der Stadt Erfurt beantragen.
Ina Göthe
Abteilungsleiterin Sozialbetreuung
Immer wieder erhalten wir Anfragen von unseren Nutzern bezüglich der Schaffung von Behindertenstellplätzen im unmittelbaren
Umfeld unserer Wohnhäuser. Soweit dies möglich ist, kommen wir
diesen Wünschen gerne nach. Zu
unserem Bedauern ist das jedoch
nicht immer realisierbar. Dies hat
in der Vergangenheit immer wieder für Unverständnis bei unseren
Nutzern gesorgt. Wir möchten Sie
daher über die wichtigsten Fakten
rund um das Thema Behindertenstellplatz informieren.
Ist der blaue Parkausweis personengebunden?
Ja, die Nutzung eins Behindertenstellplatzes ist nur dann gestattet,
wenn der Parkausweisinhaber mit
dem Auto selbst fährt (als Fahrer
oder Beifahrer). Ist beispielsweise
ein Angehöriger ohne den Parkausweisinhaber unterwegs, darf er
auch nicht auf einem Behindertenstellplatz parken.
Ich hätte gern einen individuellen
Behindertenparkplatz bei der WBG
Einheit eG. Was muss ich beachten?
Grundsätzlich steht es Ihnen zu,
einen individuellen Parkplatz zu
beantragen. Einen rechtlichen Anspruch darauf haben Sie jedoch
nicht. Ob dieser geschaffen werden
kann ist von verschiedenen Rahmenbedingungen, wie beispielsweise dem vorhandenen Platz und
der allgemeinen Parkplatzsituation
im Wohnumfeld, abhängig.
Sie haben zudem keinen Anspruch
darauf, dass Ihnen der Stellplatz
kostenfrei zur Verfügung gestellt
wird. Dies gilt insbesondere dann,
wenn in Ihrem Wohnumfeld für die
Stellplätze ein monatliches Nut-
zungsentgelt anfällt. In diesem Fall
müssen auch Schwerbehinderte
mit blauem Parkausweis, wie jeder
andere Nutzer auch, den Stellplatz
anmieten und das monatliche Nutzungsentgelt zahlen. Auch die vertraglich festgelegte Verantwortung
des Nutzers für Sicherheit und Ordnung bleibt bestehen. Können Sie
also aus verständlichen Gründen
die Beräumung von Schnee nicht
selbstständig durchführen, liegt es
in Ihrer Verantwortung einen Dritten damit zu beauftragen.
Wird ein individueller Behindertenstellplatz geschaffen, wird er
mit einem entsprechenden Schild
versehen, auf dem eine Nummer
vermerkt ist. Nur dem Inhaber des
Parkausweises mit der dazugehörigen Nummer, ist es dann gestattet,
dort zu parken.
Darf ich als Besitzer des blauen
Parkausweises überall kostenlos
parken?
Aufgrund des blauen Parkausweises dürfen Sie zahlreiche Parkerleichterungen in Anspruch nehmen. Sie sind aber nicht generell
von der Zahlung von Parkgebühren
befreit. Zwar dürfen Schwerbehinderte mit dem blauen Parkausweis auch an Stellen parken, wo
„normale“ Autofahrer dies nicht
dürfen. Stehen Sie jedoch in einer
Feuerwehreinfahrt oder blockieren
Sie den fließenden Verkehr, wird es
gegebenenfalls auch für Sie teuer.
WOHNPARTNER | Ausgabe 3/2016
8
Aktuelles
Personelle Veränderungen in unserer Genossenschaft
Madlen Schwarz verstärkt seit
März unser Team der VorOrtBetreuung. Die gelernte Immobilienkauffrau betreut zusammen mit
unserer Mitarbeiterin Sylke Schieck
das Wohngebiet am Drosselberg
sowie das VorOrt-Büro Am Drosselberg 52.
Wir wünschen Frau Schwarz viel
Erfolg und Freude in ihrem neuen
Tätigkeitsbereich unserer Genossenschaft!
1. Krimifestival Erfurt:
„Plätzchen, Punsch und Psychokiller“
Bald nun wieder ist Weihnachtszeit, es gibt Plätzchen und Punsch
– und unter’m Weihnachtsbaum
findet sich die eine oder andere
Leiche! Zu nachmittäglicher Stunde treffen sich drei hochkarätige
Krimi-Autorinnen und Autoren, um
Sie auf eine mörderische Adventszeit einzustimmen. Es wird vergiftet, gemeuchelt und gemordet und
für manche Beteiligte schlägt ganz
unerwartet das letzte Stündlein.
Drei Türchen dieses etwas anderen
Adventskalenders öffnen wir heute. Es erwartet Sie ein Nachmittag
für alle, die von der besinnlichen
Weihnachtszeit genug haben, aber
nicht auf Plätzchen und Punsch
verzichten wollen.
Freuen Sie sich auf einen spannenden Krimi-Nachmittag mit Lesungen der Autoren Jutta Maria
Herrmann, Gisa Pauly und Felix
Leibrock.
WOHNPARTNER | Ausgabe 3/2016
Die Karten zur Veranstaltung
erhalten Sie in der Buchhandlung Peterknecht am Anger 28.
Gern können Sie Ihre Bestellungen auch telefonisch unter
0361 244060 oder per E-Mail unter
[email protected]
tätigen.
Alle Veranstaltungen des 1. Krimifestival Erfurt finden unter:
www.krimifestival-erfurt.de
Sonntag, 30. Oktober 2016
Beginn: 16:00 Uhr
HAUS DES WOHNENS
Konferenzsaal
Karl-Marx-Platz 4
Eintrittspreise
Erwachsene: 8,00 €
ermäßigt: 7,00 €
NEuE s vO N iHr Em r e g i o n alv e r b u n d
10. familienfest am 12. Juni 2016 im egapark
Sie waren wieder dabei? Das freut uns sehr!
Andernfalls hätten Sie etwas verpasst. Das
Bühnenprogramm zum 10. Familienfest star­
tete mit DEM Sänger, mit dem das 1. Familien­
fest in 2007 zum Abschluss seinen Höhepunkt
fand. Markus schaffte es mit seinen „alten“,
aber auch mit neuen Titeln, dass die Besucher
mit ihm sangen, tanzten, klatschten.
Und wie es sich zu einem Geburtstag gehört,
schnitten die Gastgeber gemeinsam mit dem
Oberbürgermeister eine große Geburtstags­
torte an und verteilten die Kostproben an die
Besucher vor der Bühne.
Tagesmoderator Timo Hartmann, den meisten
sicher bekannt aus dem Morgenprogramm
der Landeswelle Thüringen, schaffte es spie­
lend, nicht nur durch das Bühnenprogramm
zu führen, sondern auch, dass die Besucher
ihre gute Laune trotz der zwischenzeitlichen
Regenschauer am Nachmittag behielten.
Immer im Wechsel mit der Band „Borderline“
fanden Gerd, der Gaukler, der Gospel­Pop­
Chor „Heavens Garden“, die Hip­Hop­Tänzer
der Tanzschule Leichtfüßig, die Erfurter Tanz­
zwerge und nicht zuletzt der Stimmen­
imitator, Kabarettist und Entertainer Jörg
Hammerschmidt ihre begeisterten Fans.
„Was einer allein nicht schafft,
das schaffen viele.“
Hermann schulze-Delitzsch
Im Mittelpunkt des Tages stand die genossen­
schaftliche Idee. Das Motto „Was einer allein
nicht schafft, das schaffen viele.“ nahmen sich
schließlich auch all die fleißigen Helfer und Mit­
arbeiter aus den drei zum Regionalverbund ge­
hörenden WBGs zu Herzen und sangen zum
Abschluss auf der Bühne den Titel von Xavier
Naidoo „Was wir alleine nicht schaffen, das
schaffen wir dann zusammen …“.
Die Gänsehaut war noch nicht ganz vergan­
gen, als das Fest mit mehrfarbigem Rauch
und einem eindrucksvollen Tageslichtfeuer­
werk seinen Abschluss fand. Und wer sein
selbst gefaltetes Körbchen mit selbst ausge­
wählten Balkonpflanzen tagsüber nicht schon
nach Hause getragen hatte, der tat es jetzt. So
hat jeder seine Erinnerung an das 10. Fami­
lienfest mitnehmen und bei guter Pflege der
Blumen noch lange erhalten können.
Text: regionalverbund, Fotos: Barbara Neumann
GEWOHNT gemeinsam –
stark in Genossenschaften.
Dass die Genossenschaft eine zeitgemäße und zukunftsorientierte Unternehmensform ist, lässt sich
weltweit und branchenübergreifend belegen. Im Dezember 2014 wurde die Genossenschaftsidee in
das Bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen; der Antrag auf Aufnahme
in die internationalen UNESCO-Listen des immateriellen Kulturerbes läuft gerade.
Weltweit gibt es in mehr als 100 Ländern über 600.000 Genossenschaften mit rund 800 Millionen
Genossenschaftsmitgliedern.
Wir möchten in den nächsten Ausgaben Ihres Mitgliedermagazins ausgewählte Genossenschaften
vorstellen, mit denen uns eine Partnerschaft und Kooperation verbindet.
Foto: Boris Hajdukovic
HEUTE: KulturQuartier Schauspielhaus
Der KulturQuartier Erfurt e.V. will nach vielen
Jahren des Leerstandes das SCHAUSPIELHAUS
in Erfurt wiederbeleben und zu einem offenen
Ort für Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft ent­
wickeln – inspirierend und großzügig, zentral
und mit dichter Atmosphäre.
In Zeiten, in denen die Möglichkeiten der öf­
fentlichen Hand immer kleiner werden, ist bür­
gerschaftliches Engagement verstärkt gefragt,
derartige Projekte selbst umzusetzen.
Eine Eigentümer­ und Betreibergesellschaft als
genossenschaftliche Vereinigung von Bürge­
rinnen und Bürgern erscheint daher als die ge­
nau richtige Form, dieses Ziel gemeinsam zu
verwirklichen – mit breitem Engagement aus
der Mitte der Stadt, mit kulturellem und sozia­
lem Nutzen für alle.
Durch die Beteiligung möglichst vieler Erfurte­
rinnen und Erfurter an der Genossenschaft soll
die langfristige Existenz des KulturQuartiers
Schauspielhaus mittels eines finanziell tragfä­
higen Konzeptes gesichert werden. Dabei
spielt die ideelle und finanzielle Unterstützung
eines gemeinsamen Kulturortes eine stärkere
Rolle als eine vordergründig kurzfristige Kapi­
talrendite.
regionalverbund der erfurter genossenschaften gbr
Bahnhofstraße 4a · 99084 Erfurt
Tel. (0361) 51 80 50 23 · [email protected]
www.erfurter-genossenschaften.de
(Genossenschaft in Gründung)
Mit ihren Genossenschaftsanteilen werden die
Mitglieder Miteigentümer des Schauspielhau­
ses und eröffnen sich somit die Möglichkeit,
die inhaltliche Ausrichtung der Genossen­
schaft und des Schauspielhauses mitzubestim­
men.
Unter dem Motto GUT INVESTIEREN – KULTUR
GEWINNEN sind alle Erfurterinnen und Erfurter
aufgerufen, sich an dem Projekt zu beteiligen
und das SCHAUSPIELHAUS zu neuem Leben zu
erwecken.
informationen:
www.kulturquartier-erfurt.de
10
HDW-SPAR
Unsere Sparangebote für die ganze Familie
gültig ab 1. Juli 2016
H D W - F E S T Z I N S S PA R E N
H D W - K I N D E R - F E S T Z I N S S PA R E N
MIT EXTRA-KINDERBONUS1
Mindesteinlage 2.500,00 €
Mindesteinlage 2.500,00 €
1 Jahr
2 Jahre
4 Jahre
6 Jahre
0,30 % p. a.
0,60 % p. a.
1,00 % p. a.
1,40 % p. a.
1 Jahr
2 Jahre
4 Jahre
0,55 % p. a.
0,85 % p. a.
1,25 % p. a.
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H D W - K I N D E R - P R Ä M I E N S PA R E N
6 Jahre monatlich gleichbleibende Beträge
(ab 30,00 €) einzahlen oder überweisen
Fester Basiszins
0,30 % p. a.
6 Jahre monatlich gleichbleibende Beträge
(ab 30,00 €) einzahlen oder überweisen
Fester Basiszins1
0,55 % p. a.
plus
plus
3,00 %
jährliche Prämie
3,00 %
jährliche Prämie
(auf den jährlich eingezahlten Betrag)
(auf den jährlich eingezahlten Betrag)
H D W - L A N G Z E I T S PA R E N
H D W - V O L L J Ä H R I G K E I T S S PA R E N
20 Jahre monatlich gleichbleibende Beträge
(ab 30,00 €) einzahlen oder überweisen
mit 3-monatiger Kündigungsfrist
Mindesteinlage 10,00 €
mit 3-monatiger Kündigungsfrist
Fester Basiszins
0,30 % p. a.
plus
Zinssatz
0,50 % p. a.2/3
jährliche Prämie
(bis zum vollendeten 18. Lebensjahr)
(auf den jährlich eingezahlten Betrag)
1,00 % ab dem 2. Jahr
(bis einschließlich 9. Jahr jährliche Steigerung um 1,00 %)
10,00 % im 10. Jahr
20,00 % im 11. Jahr
mit Vollendung des 18. Lebensjahres
wechselt diese Sparform in das
(danach jährliche Steigerung um 5,00 %)
H D W - S PA R KO N T O
Mindesteinlage 10,00 €
mit 3-monatiger Kündigungsfrist
0,25 % p. a.2
Von Sparkonten mit 3-monatiger Kündigungsfrist können ohne Kündigung 2.000,00 € innerhalb eines Kalendermonats verfügt werden. Bei ungekündigten höheren Beträgen werden Vorschusszinsen in Höhe von ¼ des gültigen
Habenzinssatzes berechnet.
Zinsgutschriften erfolgen zum Jahresende oder bei Kontoauflösung.
1
2
3
bei Vertragsabschluss vor vollendetem 18. Lebensjahr
Zinssätze variabel
Für vor dem 1. Juli 2016 geschlossene Verträge gilt ein variabler Zinssatz von 0,25 % + Extra-Kinderbonus 0,50 %.
WOHNPARTNER | Ausgabe 3/2016
Aktuelles
11
Abteilungen Vermietung und VorOrt-Betreuung:
Leben heißt Veränderung - wir sind für Sie da
Fast wöchentlich finden wir auf
Wohnungsbörsen im Internet
Wohnungsangebote, die durch die
derzeitigen Nutzer der Wohnungen
eingestellt werden. Leider erfolgt
dies stets ohne unsere Zustimmung. Da Angaben zu Wohnflächen, Höhe der Nutzungsentgelte
und Mitgliedschaft in diesen Inseraten oftmals falsch sind, bitten
wir Sie an dieser Stelle, nicht auf
eigene Faust zu handeln und einen
Nachmieter zu suchen. Kontaktieren Sie in solch einem Fall bitte das
Team Vermietung. Wir haben eine
Vielzahl von Interessenten gelistet,
die auf Wohnungssuche sind.
Ebenso häufig müssen wir leider
durch neu beklebte Briefkästen
und Klingeln feststellen, dass weitere Personen in einer Wohnung
leben. Wir möchten Sie daher an
die dazu bestehenden Regelungen
in Ihren Dauernutzungsverträgen
verweisen. Unter Punkt 3 Zusätzliche Vereinbarungen heißt es dort:
„Die Aufnahme weiterer Personen zu Wohnzwecken bedarf der
schriftlichen Genehmigung durch
den Vorstand.“
Wir freuen uns mit Ihnen, wenn Sie
mit einer vertrauten Person eine
Lebens- oder Wohngemeinschaft
eingehen und einen gemeinsamen
Haushalt führen möchten. Sei es
mit einem Partner, der Aufnahme
eines Kindes, eines Elternteils oder
einer anderen Person.
gehörenden Personen schriftlich zu
informieren.
Eine eigenständige und leider oftmals unleserliche Beschriftung der
Klingel und des Briefkastens durch
die Nutzer ist nicht gestattet. Erhalten wir von Ihnen eine ordnungsgemäße Änderungsmitteilung, wird
zeitnah durch unsere Mitarbeiter
die Klingel- und Briefkastenbeschriftung entsprechend geändert.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
Daher bitten wir alle Mieter unserer Genossenschaft darauf zu achten, uns rechtzeitig im Voraus über
die Änderung der zum Haushalt

Prämienaktion
« Meine Genossenschaft: Meine Einheit!»
Sichern Sie sich bis zu 50 €*!
Ich bin Mitglied der WBG Einheit eG und habe
ein neues Genossenschaftsmitglied (mit mindestens 4 Geschäftsanteilen) geworben:
Mitglied (Name, Vorname)
Geworbenes Mitglied (Name, Vorname)
Anschrift
Anschrift

Das geworbene Mitglied steht in folgendem direkten verwandtschaftlichen Verhältnis zum Mitglied:
Ich wünsche folgende Vergütung:
Überweisung auf folgendes Konto (nur möglich, sofern

Verrechnung mit meinem Nutzungsentgelt


Gutschrift auf mein HDW-Sparkonto
Kontoinhaber:
Sparkonto-Nummer:
IBAN:
25 € Prämie plus 25 € Zusatzprämie bei Werbung eines Familienmitglieds.
Eine Barauszahlung der Prämie ist nicht möglich.
Mitarbeiter der WBG Einheit eG sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
BIC:
*
Zutreffendes bitte ankreuzen!
Datum
Unterschrift Mitglied
kein Nutzungsvertrag und kein HDW-Sparkonto existiert)
Kreditinstitut:
WOHNPARTNER | Ausgabe 3/2016
Unterschrift geworbenes Mitglied
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E-Mail: [email protected]
Neuigkeiten vom egapark
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Thüringer Gartentage – Ein Wochenende voller Höhepunkte
27. und 28. August 2016 I täglich 9 Uhr bis 18 Uhr
Zu Beginn der herbstlichen Pflanzzeit wird der egapark
Erfurt zu einem einzigartigen Gartenmarkt: Saatzuchtund Gartenbaubetriebe, Raritätengärtnereien und Kakteenzüchter bieten ihre Produkte an. Die Ware kommt
vom Hersteller direkt auf den egapark-Tisch – ein Eldorado für alle Pflanzenfreunde, Klein- und Hobbygärtner.
Zahlreiche Aussteller im Freigelände und in den Hallen
bieten alles, was jahreszeittypisch bei Garten- und Blumenfreunden gefragt ist: Stauden, Gehölze und Farne,
Gräser und Koniferen, beliebte Schönheiten wie Rosen,
Chrysanthemen und Lilien. Neben dem Verkauf ist für
alle Aussteller eine erstklassige Fachberatung selbstverständlich. Ob Pflege, Haltung, Düngung, Pflanzenschutz
– hier erhält der Kleingärtner aktuelle Informationen.
Neben Pflanzen gibt es ein umfangreiches Sortiment an
weiteren gartenspezifischen Produkten.
Veranstaltungshöhepunkte:
• Gartenpflanzen-Raritätenbörse
(Wiese am Haupteingang)
• Kakteenbörse (Halle 1)
• Präsentation des Landesverbandes Gartenbau
Thüringen e. V. (Halle 2)
• Thüringer Regionalitätenmarkt
(Freigelände zwischen Mainzpavillon und Parkbühne)
• MDR Gartenfest
27. und 28. August von 12 bis 16 Uhr I Parkbühne
• Wahl der egapark-Blumenkönigin 2016/2017
28. August um 13 Uhr I Parkbühne
Heckengehölze stehen im Fokus des diesjährigen Rahmenprogramms. Arten, Auswahl, Gestaltungselemente, Pflanzung, Schnitt und vieles mehr werden näher
beleuchtet. Fernöstliche Gestaltungsprinzipien im
heimischen Garten bilden einen weiteren Themenschwerpunkt: Feng Shui im Bezug zu unserer westlichen
Gartenkultur sowie zu heimischen Pflanzen und Materialien steht im Mittelpunkt.
Kürbiszeit im egapark Erfurt
4. September bis 31. Oktober 2016 I täglich 9 Uhr bis 18 Uhr
KürbisSPORT im egapark
Im Jahr der Fußballeuropameisterschaft und der Olympischen Spiele marschieren die Kürbisse zur großen
Parade in den egapark ein und präsentieren sich vom
4. September bis 31. Oktober von ihrer sportlichen Seite.
Sportliche Höchstleistungen zeigen dabei auch die Ausstellungsmacher, die aus einer schier unüberschaubaren
Anzahl an großen und kleinen Kürbissen riesige Figuren
fast zum Leben erwachen lassen. Viele olympische Disziplinen sind vertreten: Diskuswerfen, Boxen, Basketball, Bobfahren, Schwimmen, Skispringen, Dressurreiten; kaum eine Sportart kann nicht bewundert werden.
Den Startschuss zum KürbisSPORT im egapark gibt das
Herbstfest am 4. September mit einem rundum sportlichen Programm. Sportlich geht es am 16. Oktober
weiter, wenn zum ersten Mal Läufer aller Altersklassen
um den ersten Platz beim 1. SWE Kürbislauf kämpfen.
Erfolgreich geht die Kürbiszeit am 31. Oktober zu Ende,
wenn die Besucher dann nicht nur Lorbeeren ernten
können, sondern Kürbisse.
KürbisSHOP und KürbisGASTRONOMIE
Im neuen Besuchershop am Haupteingang gibt es zur
Kürbiszeit ausgewählte Kürbisprodukte in vielen Farben, Formen und Größen. Ein ausgesuchtes Angebot an
kulinarischen Kürbisspezialitäten aus Topf und Pfanne
verführt am Eingang zur Kürbisausstellung zum Kosten
und Nachkochen.
Kontakt und Information:
Besucherservice
Telefon: 0361 564-3737
E-Mail: [email protected]
Internet: www.egapark-erfurt.de
WOHNPARTNER | Ausgabe 3/2016
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Wir gratulieren
zum 75. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 92. Geburtstag
Ingeborg Adam
Hannelore Altenfelder
Irene Apel
Marlies Beck
Regina Berger
Ingrid Böhm
Ilse Buttler
Brigitte Eckl-Aliev
Harry Etzroth
Johanna Falkenhain
Klaus Fuchs
Heide Genau
Ruth Hauck
Brunhild Heinsius
Renate Hennig
Werner Hucke
Gerda Jacobs
Gerhard Karl
Frank Kleschnitzki
Ingeborg Kolbe
Juergen Kremer
Monika Krüger-Schuster
Renate Langhammer
Eberhard Lücke
Bernd Lumm
Horst Meißner
Klaus Mey
Karin Nehrig
Regina Nöhrhoff
Herbert Oberländer
Martin Poller
Bruno Probst
Margot Ratz
Harald Roggensack
Harald Rönicke
Gerhard Schröter
Erika Seebach
Helmut Seeland
Hans-Jürgen Spandow
Helene Ströhl
Karl-Heinz Thelemann
Renate Wächter
Annerose Wagner
Klaus Wahl
Ingelore Wenzel
Horst Witzell
Manfred Wuttke
Renate Zimmermann
Manfred Zotemantel
Günther Amarell
Günter Apfel
Regina Becker
Stephan Blivier
Walter Böhmländer
Günter Dräger
Lotte Ducke
Hannelore Erbstößer
Ilse Fiedler
Dieter Hirsch
Margit Höhne
Bruno Kopp
Lieselotte Linz
Lydia Lot
Ingrid Mok
Dieter Neubert
Eckehard Neumann
Helga Person
Hildegard Petterson
Egon Peuker
Renate Raspe
Edith Reinhold
Josef Riess
Daniele Riniewitz
Heinz Rutsch
Heinz Schabacker
Wilhelm Scholz
Gert Schröter
Erika Schuldig
Waltraud Schulz
Günter Schulz
Manfred Sonntag
Brigitte Stritzel
Elfriede Voigt
Evelin Weber
Horst Werner
Horst Wiesemann
Adeltraud Wilke
Rosemarie Wratsch-Katterle
Gisela Baum
Brigitte Degenhardt
Günter Dittmann
Hildegard Fallak
Ursula Frank
Herta Griebert
Ingelore Noske
Dieter Peter
Dieter Pittius
Siegfried Pols
Ursula Reuter
Ruth Schmotz
Winfried Schneegans
Thea Schrape
Ruth Spies
Ingeborg Tarantik
Sonja Thelemann
Elise Thönert
Horst Weinhold
Lydia Haselbach
Anneliese Hilscher
Elly Lehmann
3/2015
WOHNPARTNER | Ausgabe 3/2016
zum 93. Geburtstag
Irmgard Birke
zum 94. Geburtstag
Elsa Hofinger
Margarete Schmolinski
zum 95. Geburtstag
Georg Hofmann
zum 90. Geburtstag
zum 96. Geburtstag
Uwe Frankenstein
Heinz Görbing
Ilse Kürschner
Fritz Leitsch
Gernot Seckel
Brigitte Stelter
Marianne Böttger
zum 91. Geburtstag
zum 99. Geburtstag
Vinzenz Derer
Helga Dufft
Heinz Föt
Margot May
Ingrid Siebert
Karl-Heinz Voigt
Erna Warmuth
Magdalena Braun
zum 97. Geburtstag
Irma Kutschbach
zum 102. Geburtstag
Ursula Supp

Ihre Ansprechpartner auf einen Blick
Am Landtag
Andreasvorstadt/Marbach
Daberstedt
Vermietung
Rainer Angerstein
(
0361 5557-320
7
0361 5557-862
*
[email protected]
Vermietung
Rainer Angerstein
( 0361 5557-320
0361 5557-862
7
* [email protected]
Vermietung
Doreen Guttmann-Rödiger
( 0361 5557-318
0361 5557-862
7
* [email protected]
VorOrt-Büro Jürgen-Fuchs-Straße 2
Eberhard Rahn
( 0361 2214344
È 0162 4720369
0361 5557-189
7
* [email protected]
VorOrt-Büro Seidelbastweg 44
( 0361 7861423
0361 5557-189
7
* [email protected]
Andrea Händler
È 0172 3678232
Susanne Jaenecke È 0172 3564477
VorOrt-Büro Jenaer Straße 1
( 0361 3432500
0361 5557-189
7
* [email protected]
Jörg Franke
È0173 6823921
Lisa Korsa
È0172 3648228
Miete/Betriebskosten
Jacqueline Schillinger
( 0361 5557-338
0361 5557-444
7
* [email protected]
Miete/Betriebskosten
Nadin Scholtze
( 0361 5557-410
0361 5557-444
7
* [email protected]
Miete/Betriebskosten
Jacqueline Schillinger
(
0361 5557-338
0361 5557-444
7
* [email protected]
Drosselberg
Herrenberg
Urbich
Vermietung
Robert Heuke
( 0361 5557-313
0361 5557-862
7
* [email protected]
Vermietung
Cathleen Sanno
( 0361 5557-321
0361 5557-862
7
* [email protected]
Vermietung
Rainer Angerstein
(
0361 5557-320
7
0361 5557-862
*
[email protected]
VorOrt-Büro Am Drosselberg 52
( 0361 7862298
0361 5557-189
7
* [email protected]
Sylke Schieck
È0162 4720319
Madlen Schwarz È0172 3678238
VorOrt-Büro Heyderstraße 45
Kathrin Kraus
( 0361 3910365
È 0173 3894038
0361 5557-189
7
* [email protected]
VorOrt-Büro Jenaer Straße 1
Jörg Franke
(
0361 3432500
È 0173 6823921
7
0361 5557-189
*
[email protected]
Miete/Betriebskosten
Kerstin Kallenbach
( 0361 5557-350
0361 5557-444
7
* [email protected]
VorOrt-Büro Dornheimstraße 51
Ronny Seibt
( 0361 7860296
È 0173 3744172
0361 5557-189
7
* [email protected]
Miete/Betriebskosten
Nadin Scholtze
( 0361 5557-410
0361 5557-444
7
* [email protected]
Wiesenhügel
Vermietung
Nicole Topf
( 0361 5557-310
0361 5557-862
7
* [email protected]
VorOrt-Büro Seidelbastweg 44
( 0361 7861423
0361 5557-189
7
* [email protected]
Andrea Händler
È 0172 3678232
Susanne Jaenecke È 0172 3564477

Miete/Betriebskosten
Ulrike Weimann
( 0361 5557-411
0361 5557-444
7
* [email protected]
Miete/Betriebskosten
Kerstin Kallenbach
( 0361 5557-350
0361 5557-444
7
* [email protected]
Technik
Servicetelefon: 0361 5557-100
Silvia Baptista
( 0361 5557-179
0361 5557-116
7
* [email protected]
Dana Künzel
( 0361 5557-178
0361 5557-116
7
* [email protected]
15
Sozialbetreuung
Ina Göthe
( 0361 5557-339
0361 5557-870
7
* [email protected]
Stefanie Fricke
( 0361 5557-414
0361 5557-870
7
È 0172 3521398
* [email protected]
Unsere Servicezeiten
montags bis freitags
montags und dienstags
donnerstags
9 Uhr bis 12 Uhr
13 Uhr bis 16 Uhr
13 Uhr bis 18 Uhr
24-h-Notfall-Hotline:
0361 5557-100
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