76-sicherheitsvorschriften-und-laermschutz-am-flugplatz

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76-sicherheitsvorschriften-und-laermschutz-am-flugplatz
Luftsportverein Ganderkesee e.V.
Sicherheitsvorschriften und Lärmschutz am
Flugplatz EDWQ
Aus gegebenem Anlaß weist der
Flugplatzbetreiber ausdrücklich auf die Einhaltung der folgenden Lärmschutz und
Sicherheitsvorschriften hin:
Sicherheitsvorschriften
Alle Sicherheitsbestimmunden sind in einem Flyer zusammengefasst, der im Downloadbereich
herunterzuladen ist. Der Flugplatzbetreiber bittet darum, diesen Flyer genau zu studieren und
alle entsprechenden Hinweise und Vorschriften genau einzuhalten.
Wichtig: Jegliches Betreten des Flugplatzgeländes ist nur Personen gestattet, die eine
schriftliche Genehmigung besitzen, bzw. in Begleitung solcher Personen. Diese kann im Tower
oder beim Flugplatzhalter eingeholt werden. Der Vorstand empfiehlt daher allen Piloten des
LVG, sich eine solche Genehmigung ausstellen zu lassen! Diese Genehmigungen gelten
jeweisl bis auf Widerruf.
(c) Alle Rechte vorbehalten, Luftsportverein Ganderkesee
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Luftsportverein Ganderkesee e.V.
Sicherheitsvorschriften und Lärmschutz am
Flugplatz EDWQ
Lärmschutz
Im Folgenden soll klargestellt werden, welche Anweisungen zwischen 13:00 und 15:00 Uhr
Ortszeit am Verkehrslandeplatz Ganderkesee gelten.
Maßgeblich für die Anweisung sind zwei Dokumente (NfL bzw. Gesetz):
I. NFL I – 19/96, in der es heißt:
„In der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr (Ortszeit) sind nur Starts zu und Landungen
nach Überlandflügen zulässig.“
II. Luftverkehrsordnung, LuftVO §3a, in der ein Überlandflug folgendermaßen definiert ist:
„Ein Flug führt über die Umgebung eines Flugplatzes hinaus, wenn der
Luftfahrzeugführer den Verkehr in der Platzrunde nicht mehr beobachten kann.“
Zusätzlich zu den offiziellen, gesetzlichen Regelungen wurde aufgrund der Sensibilität des
Themas folgende weitere interne Regel festgelegt:
„In der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr (Ortszeit) müssen zwischen zwei Starts des selben
Luftfahrzeugs oder Luftsportgerätes mindestens 30 Minuten verstreichen.“
Dabei ist es unerheblich, ob das Luftfahrzeug über erhöhten Lärmschutz verfügt oder ob es sich
um ein Luftsportgerät (z.B. Ultraleichtflugzeug) handelt. Diese Regeln gelten für alle
motorgetriebenen Luftfahrzeuge und Luftsportgeräte.
Darüber hinaus möchten wir die Gelegenheit nutzen, um auf bestimmte
Verhaltensempfehlungen hinzuweisen, die eine Geräuschbelastung der flugplatznahen
Bewohner minimieren sollen.
Das Überfliegen bewohnter Gebiete ist unbedingt zu vermeiden.
Die Platzrunde muss eingehalten werden und darf keinesfalls in Richtung Osten
(Richtung Ganderkesee) erweitert werden.
Landeanflüge auf die Piste 26 sollten mit möglichst wenig Leistung erfolgen, natürlich
auch ohne dabei die Sicherheit zu gefährden.
Soweit möglich und praktikabel sollten An- und Abflüge gleichmäßig auf die Nord- und
Südplatzrunde verteilt werden (z.B. bei Platzrunden), um auch den Schallpegel für die
Anwohner möglichst gleichmäßig zu verteilen. Die bisherige Procedere: "EchoFlugzeuge" bevorzugt Südplatzrunde, UL bevorzugt Nordplatzrunde bleibt bestehen.
Den Hinweisen des Flugleiters sollte in diesem Zusammenhang unbedingt Beachtung
geschenkt werden.
(c) Alle Rechte vorbehalten, Luftsportverein Ganderkesee
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