76-sicherheitsvorschriften-und-laermschutz-am-flugplatz
Transcrição
76-sicherheitsvorschriften-und-laermschutz-am-flugplatz
Luftsportverein Ganderkesee e.V. Sicherheitsvorschriften und Lärmschutz am Flugplatz EDWQ Aus gegebenem Anlaß weist der Flugplatzbetreiber ausdrücklich auf die Einhaltung der folgenden Lärmschutz und Sicherheitsvorschriften hin: Sicherheitsvorschriften Alle Sicherheitsbestimmunden sind in einem Flyer zusammengefasst, der im Downloadbereich herunterzuladen ist. Der Flugplatzbetreiber bittet darum, diesen Flyer genau zu studieren und alle entsprechenden Hinweise und Vorschriften genau einzuhalten. Wichtig: Jegliches Betreten des Flugplatzgeländes ist nur Personen gestattet, die eine schriftliche Genehmigung besitzen, bzw. in Begleitung solcher Personen. Diese kann im Tower oder beim Flugplatzhalter eingeholt werden. Der Vorstand empfiehlt daher allen Piloten des LVG, sich eine solche Genehmigung ausstellen zu lassen! Diese Genehmigungen gelten jeweisl bis auf Widerruf. (c) Alle Rechte vorbehalten, Luftsportverein Ganderkesee Phoca PDF Luftsportverein Ganderkesee e.V. Sicherheitsvorschriften und Lärmschutz am Flugplatz EDWQ Lärmschutz Im Folgenden soll klargestellt werden, welche Anweisungen zwischen 13:00 und 15:00 Uhr Ortszeit am Verkehrslandeplatz Ganderkesee gelten. Maßgeblich für die Anweisung sind zwei Dokumente (NfL bzw. Gesetz): I. NFL I – 19/96, in der es heißt: „In der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr (Ortszeit) sind nur Starts zu und Landungen nach Überlandflügen zulässig.“ II. Luftverkehrsordnung, LuftVO §3a, in der ein Überlandflug folgendermaßen definiert ist: „Ein Flug führt über die Umgebung eines Flugplatzes hinaus, wenn der Luftfahrzeugführer den Verkehr in der Platzrunde nicht mehr beobachten kann.“ Zusätzlich zu den offiziellen, gesetzlichen Regelungen wurde aufgrund der Sensibilität des Themas folgende weitere interne Regel festgelegt: „In der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr (Ortszeit) müssen zwischen zwei Starts des selben Luftfahrzeugs oder Luftsportgerätes mindestens 30 Minuten verstreichen.“ Dabei ist es unerheblich, ob das Luftfahrzeug über erhöhten Lärmschutz verfügt oder ob es sich um ein Luftsportgerät (z.B. Ultraleichtflugzeug) handelt. Diese Regeln gelten für alle motorgetriebenen Luftfahrzeuge und Luftsportgeräte. Darüber hinaus möchten wir die Gelegenheit nutzen, um auf bestimmte Verhaltensempfehlungen hinzuweisen, die eine Geräuschbelastung der flugplatznahen Bewohner minimieren sollen. Das Überfliegen bewohnter Gebiete ist unbedingt zu vermeiden. Die Platzrunde muss eingehalten werden und darf keinesfalls in Richtung Osten (Richtung Ganderkesee) erweitert werden. Landeanflüge auf die Piste 26 sollten mit möglichst wenig Leistung erfolgen, natürlich auch ohne dabei die Sicherheit zu gefährden. Soweit möglich und praktikabel sollten An- und Abflüge gleichmäßig auf die Nord- und Südplatzrunde verteilt werden (z.B. bei Platzrunden), um auch den Schallpegel für die Anwohner möglichst gleichmäßig zu verteilen. Die bisherige Procedere: "EchoFlugzeuge" bevorzugt Südplatzrunde, UL bevorzugt Nordplatzrunde bleibt bestehen. Den Hinweisen des Flugleiters sollte in diesem Zusammenhang unbedingt Beachtung geschenkt werden. (c) Alle Rechte vorbehalten, Luftsportverein Ganderkesee Phoca PDF Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)